Richter im Wahn? – „Angeklagte“, deren Anwesenheit in Verhandlungen herbeifantasiert wird – und nun das: „Richter erfindet Verhandlung?“

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Vergangenes Jahr wurde ich vom Amtsgericht Würzburg wegen „Beleidigung“ von Justizjuristen verurteilt.

Die Kernkompetenz dieser in Teilen kriminellen bayerischen CSU-Justiz: Menschen kriminalisieren, einschüchtern, mundtot machen…..

Der mittlerweile im Ruhestand befindliche „Rocker-Richter“ Thomas Behl hat zusammen mit seinen Kuttenbrüdern von der Staatsanwaltschaft diese „Anklage“ wegen irgendwelcher Aussagen meinerseits über vier Jahre lang energisch aber sinnlos verfolgt. Die übliche peinliche Posse der um sich selbst kreisenden rechten CSU-Burschenschafter in der Region.

In Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 06.12.2022, Az. 101 Cs 701 Js 13140/18, mit dem mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand „verworfen“ wurde, heißt es:

„Die Ladung zum Hauptverhandlungstermin vom 20.07.2022 wurde dem Angeklagten am 30.06.2022 zugestellt. Zu diesem Termin ist der Angeklagte zunächst erschienen„.

Nein, an diesem Tag war ich weder in Würzburg noch in einem Gerichtssaal. Dass dort jemand erschienen – zunächst oder sonstwie – und sich für mich ausgab, kann man ebenfalls ausschließen…..

Was ich dort alles getan und erlebt haben soll, obwohl ich überhaupt nicht da war, fantasiert sich dann laut Amtsgericht Würzburg so:

„Neuer Termin zur Hauptverhandlung wurde in Anwesenheit des Angeklagten verkündet und bestimmt auf den 04.08.2022. Dem Fortsetzungstermin am 02.08.2022 (?, gemeint ist offenbar der 04.08.) ist der Angeklagte indes in Kenntnis des Termins unentschuldigt ferngeblieben.“

Nein, der „Angeklagte“ ist hier nicht unentschuldigt ferngeblieben!

Ich war – tatsächlich und körperlich – am 04.08.2022 zur fraglichen Zeit in einer Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt….was den brillanten Würzburger Volljuristen mittels Ladung des Gerichts in Stuttgart auch nachgewiesen wurde. Ich kann zwar vieles, aber nicht gleichzeitig an zwei Orten sein, noch nicht.

Der Beschluss und das Urteil wegen Beleidigung wurden dann vom Landgericht Würzburg aufgehoben. Wieso meine Anwesenheit fantasiert wurde? Ungeklärt. Ein System kreist um sich selbst……

Man könnte meinen, das sei bizarr genug. Es geht noch bizarrer, wie diese Veröffentlichung von LTO gestern zeigt:

„Geis­ter­stunde“ beim Arbeits­ge­richt Köln bleibt rät­sel­haft

Unheimliche Erscheinungen im virtuellen Gerichtssaal? Die Kölner Justiz tut sich schwer mit der Aufklärung eines mysteriösen Falls. Wie kann nach einer Verhandlung ein Urteil stehen, obwohl die gar nicht stattgefunden haben soll?

….Gegen 11.18 Uhr tut sich in Köln, Eschborn, Frankfurt oder irgendwo dazwischen ein Riss in der Wirklichkeit auf. Denn: Kläger und die Anwälte beider Seiten sehen sich gegenseitig in den Videokacheln auf ihren Bildschirmen, sie können sich hören und miteinander sprechen – nur das Gericht fehlt….

….Als sie gegen 12 Uhr ratlos in der Geschäftsstelle des Kölner Gerichts anruft, kann sie nicht fassen, was sie dort erfährt. Die Verhandlung habe doch stattgefunden, sie sei abgeschlossen und das Urteil bereits verkündet. Klingt nach Franz Kafka 2023. „Ich konnte es nicht glauben“, sagt Hussain-Hämäläinen. „In was für einer Verhandlung? Es gab keine Begrüßung, keine Verabschiedung, es wurden keine Anträge gestellt, wir haben mit dem Vorsitzenden Richter sowie den Beisitzern nicht gesprochen, sie nicht gehört. Niemand von uns hat sie oder den Gerichtsraum überhaupt gesehen, nichts.“ Auch ihr Kollege Knapp ist perplex. „Mir war nicht bewusst, dass die mündliche Verhandlung stattgefunden haben soll“, so Knapp gegenüber LTO…..

Es wird noch mysteriöser: Als die Anwälte wenig später das Urteil erhalten – irdisch-digital per Nachricht ans besondere elektronische Anwaltspostfach –, finden sich dort detailreiche Beschreibungen des Verhandlungsverlaufs. „Die Beklagte konnte im Kammertermin den klägerischen Vortrag zum Urlaub nicht bestätigen, sondern hat erklärt, sie wisse nichts von einem Urlaub“, heißt es etwa. Das Urteil hält Aussagen von Knapp aus der Videoverhandlung fest. Knapp ist sich sicher, keine Frage gestellt bekommen zu haben.

Am Ende verliert Hussain-Hämäläinen in erster Instanz den Fall, auch weil sie einen Anspruch „nicht substantiiert dargelegt“ habe. So steht es im Urteil….

Wie konnte beim Gericht der Eindruck entstehen, über 20 Minuten eine Verhandlung zu führen?

Wie passt das alles zusammen? Zuständig für die Aufklärung ist das Landesarbeitsgericht, eine Instanz höher also. Mehr als fünf Monate nach dem denkwürdigen Termin, bilanziert ein Sprecher auf LTO-Anfrage: „Ein präzises Bild ergibt sich nicht.“ Einzelheiten zu diesem „ungewöhnlichen Ablauf der Verhandlung“ ließen sich nicht mehr genau aufklären, so der Sprecher. Vermutet wird ein technischer Fehler der Videokonferenzsoftware. Auf Nachfrage habe der Hersteller es für technisch möglich gehalten, „dass zwar das Gericht sich selbst und sämtliche anderen Teilnehmer sehen konnte, die zugeschalteten Parteivertreter und der Kläger indes das Gericht nicht wahrnehmen aber untereinander kommunizieren konnten“, so der Sprecher….

Damit scheint die entscheidende Frage dieses rätselhaften Falls freigelegt: Wenn keine bewusste Kommunikation von einer Seite aus stattgefunden hat, wie konnte für das Gericht knapp 20 Minuten lang der Eindruck entstehen, eine Verhandlung zu führen?

Anwältin: „Völlig offenkundig, dass der Richter die Verhandlung erfunden hat“

….Was bleibt, ist eine Anwältin, die die Justizwelt am Arbeitsgericht Köln nicht mehr versteht. Und die einen schwerwiegenden Verdacht nicht ausgeräumt sieht. Bemerkte der Richter, dass es Probleme bei der Videoverhandlung gab und hat er kurzen Prozess gemacht? Hat er sich eine Verhandlung zusammengebastelt? Immerhin hatten die Parteien ihre schriftsätzlichen Ausführungen schon im Vorfeld des Kammertermins, wie üblich, an das Gericht geschickt. 
„Das Arbeitsgericht scheint sich darum zu drücken, diese für mich völlig offenkundige Tatsache, dass der Vorsitzende Richter die von ihm behauptete Verhandlung und die Aussagen der Anwälte, die in dieser Verhandlung gemacht worden sein sollen, erfunden hat, einfach zu benennen“, sagt Hussain-Hämäläinen. „Das würde den Rechtsstaat Deutschland tatsächlich erschüttern.“  

Vielleicht ist es für den Rechtsstaat weniger erschütternd, den Fall als übersinnliche Erscheinung zu den Akten zu legen.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/geisterstunde-arbeitsgericht-koeln-videoverhandlung-ton-bild-urteil-erfunden-mysterioes/

Verbrechen, Machtmissbrauch, strukturelle Gewalt – eine kleine Botschaft an alle Beobachter der Vorgänge….

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Wir brauchen MEHR Zivilcourage – nicht weniger.

Immer wieder wird mir von Menschen, die klar erkennen, DASS hier Verbrechen, Machtmissbrauch, strukturelle Gewalt vorliegen, geraten, die Vorgänge ruhen zu lassen, aufzugeben etc….- kurzum: die Täter gewinnen zu lassen, bis sie sich das nächste Opfer suchen!

Wie gesagt: wir brauchen mehr Zivilcourage – nicht weniger.

Täter missbrauchen diesen Rechtsstaat immer ungenierter, gerieren sich unter Täter-Opfer-Umkehr als „Opfer“ von Bedrohungen, Beleidigungen etc., um die tatsächlichen Opfer als Querulanten mundtot zu machen, zu stigmatisieren.

Die Muster, die dieser Blog seit 2013 dokumentiert, sind altbekannt. Die Gesinnung hinter der Hybris hat viele Gesichter. Dazu in Kürze mehr.

Ich habe nur eines, was die Täterinnen und Täter offenbar zunehmend verstört…..

Widerwärtigster Rechtsextremismus bei der Polizei: Beamte seit fünf Jahren suspendiert – bei vollem Gehalt: „Bereits in den ersten Stunden ihrer Chatgruppe teilen sie dutzende Bilder, die den Holocaust und den Nationalsozialismus verherrlichen, Menschen mit Behinderung verächtlich machen und Vergewaltigungen relativieren.“….

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Habe mir gestern nach der Sendung den Chat angeschaut: es ist genau dieser „Humor“, der bei einem gewissen „Typ“ Polizist zum Wesen gehört – ohne dass irgendjemand etwas dagegen unternimmt. Hauptsache der Haarschnitt stimmt und der Vorgesetzte wird ordentlich gegrüßt!

Der Sumpf innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz ist tief….

….“In der Chatgruppe von Polizeibeamten wurden rechtsextreme und menschenverachtende Äußerungen und Fotos geteilt. Was genau, war zuvor nicht öffentlich. Böhmermann zeigt im ZDF Magazin Royale nun Auszüge und macht im Zuge gemeinsam mit FragDenStaat einen rekonstruierten Chat öffentlich. „Vielleicht ist die deutsche Polizei ja in Wahrheit nur ein missverstandenes Comedy-Kollektiv, das gerne Grenzen austestet?“, fragt Böhmermann noch. „So wie wir!“….

Durch die Veröffentlichung der rekonstruierten Chatinhalte auf der eigens erstellten Domain itiotentreff.chat schafft Böhmermann ein neues Niveau von Transparenz. Eine bessere Aufklärung der mutmaßlichen Straftaten von Polizisten ist möglich. Bisher ist dabei viel Luft nach oben, wie etwa eine Studie zu Polizeigewalt zeigt. Oder eben die Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt. Und auch die Polizei will die Polizisten nicht rauswerfen, obwohl sie das laut Böhmermann und dem von ihm befragten Verwaltungsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln könnte. Fehlerkultur sieht anders aus.„…..

https://www.fr.de/kultur/tv-kino/boehmermann-zdf-magazin-royale-rechtsextreme-polizei-chatgruppen-lachen-tv-kritik-92551802.html

.itiotentreff.chat: Gemeinsam mit dem ZDF Magazin Royale veröffentlichen wir erstmals den rechtsextremen Polizeichat aus Hessen

Polizisten aus Frankfurt am Main haben sich über Monate in einer WhatsApp-Gruppe ausgetauscht. Ihre Nachrichten sind so menschenverachtend, dass Ermittler darin mehr als 200 Straftaten sahen. Wir veröffentlichen den Chat, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann, welches Verhalten die Polizei Hessen toleriert.

Mehr erfahren unter itiotentreff.chat!

https://fragdenstaat.de/blog/2023/09/29/wir-veroffentlichen-den-rechtsextremen-frankfurter-polizei-chat/

Freispruch für Inspekteur der Polizei – das Landgericht Stuttgart blamiert sich als Erfüllungsgehilfe von Machtmissbrauch und CDU-Dünkel…..

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Andreas Renner, Inspekteur der Polizei wurde soeben vom Landgericht Stuttgart freigesprochen.

Erstaunlich! Es zeigt jedoch wieder einmal, wie das System funktioniert:

  • Leugnen, Vertuschen, Beweise vernichten: kein Problem, wie dieser Prozess zeigte
  • Diffamierung und Entwertung des Opfers/Anzeigenerstatters unter aggressiver Täter-Opfer-Umkehr, hier mittels hetzerischer Strafverteidigung gegen die Polizeibeamtin – diese Strategie führt zum zweifelhaften Erfolg.

Ich gehe allerdings davon aus, dass die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage in Revision gehen werden – eine rechtsfehlerhafte Anwendung des § 177 StGB scheint sich hier aufzudrängen, da die Machtungleichheit zwischen Renner und der Angzeigenerstatterin offenkundig komplett ignoriert wurde.

Noch vor dem Urteil äußerte sich der Kriminologe Rafael Behr, der ganz richtig festgestellt hat, dass Machtmissbrauch in einem streng hierarchischen System nicht ungewöhnlich ist.

Das kann ich bestätigen. Und einer wie Andreas Renner wäre vor 20 Jahren noch gedeckt worden, es wäre niemals zu einem Strafverfahren, geschweige denn einem Untersuchungsausschuss gekommen:

„Polizeiaffäre in Baden-Württemberg: „Das System ist sehr anfällig dafür“

Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg wird heute am Landgericht Stuttgart das Urteil erwartet. Er soll eine Polizistin sexuell genötigt haben. Dass sowas überhaupt passiert, hält Rafael Bahr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei in Hamburg, nicht für ungewöhnlich. „Das System Polizei ist sehr anfällig dafür, weil es zwei Dinge vereint: es häufen sich da Männlichkeiten und es ist ein streng hierarchisches System. Und da macht sich Hörigkeit breit, es wird gefördert und sanktioniert“, so Behr in SWR Aktuell.“…

https://www.swr.de/swraktuell/radio/pod-polizei-slider-100.html

Nun gilt es, den Blick auf den Machtmissbrauch insgesamt zu richten, denn sexuell konnotierter Machtmissbrauch ist nur ein Teil des Ganzen.

Vor drei Tagen war aus dem Untersuchungsausschuss des Landtages, den der Fall Renner angestoßen hat, folgendes bekannt geworden:

Wie konnte Andreas R. eine so steile Karriere bei der Polizei hinlegen? Selbst die Regierungsparteien sprechen mittlerweile von „Machtmissbrauch“ und einem „dysfunktionalen System“.

„Tricksereien bei Stellenvergaben, Vetternwirtschaft, Drohanrufe bei möglichen „Nestbeschmutzern“ – Spitzenbeamte haben im Untersuchungsausschuss im Landtag von gravierenden Missständen im Beförderungssystem der baden-württembergischen Polizeispitze berichtet. In der Polizei-Affäre gerät in der Folge das CDU-geführte Innenministerium nun auch aus den Reihen der grün-schwarzen Koalition massiv unter Druck.“….

https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-polizei-affaere-gruene-sehen-machtmissbrauch-durch-polizeifuehrung-bei-befoerderungen-100.html

Mein Schreiben, mit dem ich gestern die Ausweitung der Untersuchungen des Ausschusses auf Machtmissbrauch insgesamt beantragt habe:

Ihr Kopf müsste schon längst rollen: Angelika Drescher, Radikalfeministin und Richterin in Bamberg. Eine der widerwärtigsten und bösartigsten Personen, mit denen ich in meinem Leben zu tun hatte…

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Dieser Beitrag dient nochmals der Dokumentation: soll keiner behaupten er wusste von nichts. Die Taten dieser Radikalfeministin im Justizdienst und die Folgen der Übergriffe gegen mich als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten sind bereits ausführlich im Blog dokumentiert.

Diese Täterin hat – wie andere bayerische Justizjuristen auch – Menschenleben auf dem Gewissen: unter dem Label rechtsstaatlicher Justiz wanzt sie sich unter Machtmissbrauch in das Leben von Menschen hinein, die sich kaum wehren können. Ihre bevorzugten Opfer: Männer – und speziell Männer in Ausnahmesituationen, die sich in Trennungskonflikten befinden, psychisch und gesundheitlich angeschlagene Männer.

Als ich 2009/2010 Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg war und in der JVA Würzburg mit anderen Männern sprach, fiel immer wieder der Name Drescher. Wie eine solche ideologische Hetzerin in einem Rechtsstaat Verantwortung erlangen kann, war eine berechtigte Frage. Sie solle zur Hölle fahren.

Dort wird sie sicher landen, aber solange richtet sie weiter Schaden an, weil die bayerische Justiz solche Charaktere nicht aus dem Verkehr zieht sondern befördert.

Ein Vater erzählte mir, wie Drescher immer wieder seine Ex-Partnerin und die Mutter der gemeinsamen Kinder aufhetzte und schließlich eine Anklage erzwang, indem sie einen „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ konstruierte, weil der Mann im fließenden Verkehr seiner Frau begegnete, diesen aus dem Auto heraus fotografierte und damit einen Verstoß gegen das Näherungsverbot „beweisen“ konnte. Das passt.

Der Hintergrund ähnlich wie bei mir: monate- dann jahrelange Entfremdung der Kinder gegen den Vater. Schließlich erreichte Drescher ihr Ziel durch Provokationen und immer weitere gewaltsame Ausgrenzung: der psychisch massiv in die Enge getriebene Mann beging eine Brandstiftung und wurde zu Haft verurteilt. Da der Sport gemeinsam stattfand (Untersuchungshaft und Strafhaft) hatte ich während der von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Freiheitsberaubung ausführlich Zeit, mit dem Mann zu sprechen.

Diese ideologisch motivierte gezielte Eskalation eines Konfliktes durch diese „Staatsanwältin“ nur ein „Fall“ von vielen….Schwächen, Ängste und insbesondere Vatergefühle ausnützend, hetzt sie Frauen und Männer gegeneinander. Die unschuldigsten Opfer dieser abgebrühten und widerwärtigen Männerhasserin sind die Kinder der Paare, die das Unglück haben, in die Fänge dieser „Strafverfolgerin“ zu geraten. Der Bock wurde zur „Gärtnerin“ gemach, wie so oft in Bayern, wo Seilschaften den Rechtsstaat zersetzen und Hetze gegen Menschen zum Politikstil gehört.

Mit immenser krimineller Energie, mit ideologischem Eifer und aus Hass geborener Strafwut und Männerverachtung agiert die Täterin Angelika Drescher nicht nur ungehindert in dieser bayerischen Justiz: es sind im Gegenteil genau solche reaktionären Charaktere, die dort befördert und gepimpt werden. Folgerichtig landete Drescher nun auch dort, wo alle skrupellosen Amtstäter der fränkischen Justiz irgendwann landen: beim OLG Bamberg, dem Sammelbecken rückständiger, gehässiger und rechtskonservativer CSU-Justizjuristen.

Nun jedoch zu den konkreten Fakten – die hier schon seit Jahren in diesem Blog dokumentiert sind – kurz zusammengefasst.

Zum ersten Mal wurde mir die asoziale Bösartigkeit dieser Täterin und der offenbar pathologische Hass auf Männer 2006 bewusst- und ich wunderte mich schon damals, weshalb eine solche Person in einer rechtsstaatlichen Justiz Verantwortung als Staatsanwältin tragen darf. Aus heutiger Sicht naiv. Mittlerweile ist das klar: in der bayerischen CSU-Justiz geht es nicht um Prävention, Rechtsfrieden und tatsächliche Strafverfolgung. Es geht – in einem um sich selbst kreisenden narzisstischen System – vor allem darum, „Tätigkeit“ vorzutäuschen, möglichst dramatische Schlagzeilen zu produzieren, sich als „harte“ rechtskonservative Justiz zu inszenieren – ob es dabei Unschuldige trifft, ist den Karrieristen und feisten Kriminellen in Robe in Bayern egal.

Das weiß man spätestens seit die Justizskandale Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Donald Stellwag, „Bauer Rupp“ oder Manfred Genditzki, dem mittlerweile nach 13 Jahren Haft wegen eines konstruierten „Mordes“ eine Wiederaufnahme „gewährt“ wird, bekannt wurden…..die bayerische Justiz ist Teil des Problems. Der Ansehensverlust des Rechtsstaates, das mangelnde Vertrauen, der mangelnde Respekt gegen Hilfskräfte und Polizeibeamte auf der Straße – all das kommt nicht von ungefähr sondern ist Folge der Hybris einer Justiz und einer ideologischen Strafverfolgungsmaschinerie, die glaubt sich alles erlauben zu können.

Wieso es in Bayern immer noch gelingt, diese Zustände zu vertuschen, Täterinnen und Tätern unter dem Etikett „Unabhängigkeit“ der Justiz selbst bei zielgerichteter schwerer Freiheitsberaubung im Amt (wie in meinem Fall) einen Freibrief zu erteilen, zeigt, wie tief diese Seilschaften und die Partei CSU nicht nur Anstand und Moral sondern auch Gesetze und Rechtsstaatlichkeit suspendiert haben. Die politische Opposition ist in Bayern ein Totalausfall, die sich seit 10 Jahren nun auf dem Fall Mollath ausruht, den irrerweise der CSU-Beamte Wilhelm Schlötterer maßgeblich an die Öffentlichkeit brachte.

2007 vor dem Amtsgericht Würzburg und 2008 in der Berufungsverhandlung forderte Drescher als Staatsanwältin dann eine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung gegen mich – wegen „Beleidigung“. Alles auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Juristin und Mutter meines Kindes – die Kindesentziehung lief bereits parallel zu meiner Kriminalisierung ungehindert seit Dezember 2003 mit massivsten Folgen, die die Täterin Drescher genüßlich grinsend ausnutzte – und der von dieser per „Glaubhaftmachung“ beim Zivilgericht Würzburg erlangten Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz, in der die Kindsmutter mir pauschal mal eben Belästigung/Bedrohung andichtete und behauptete, wir seien „schon lange getrennt“ – drei Monate nach der Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und nachdem ich kurz zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei „aufgegeben“ habe (eine Erpressung unter rechtswidriger Einbehaltung meiner Dienstbezüge und massiven Mobbings aufgrund meiner Haarlänge, was parallel in Baden-Württemberg zu klären ist und ebenfalls ausführlich in diesem Blog dokumentiert).

Im Rahmen der Strafverfahren schaffte es Drescher, im Februar 2006, im Juni 2006 und nochmals im Dezember 2006 rechtswidrige, völlig unverhältnismäßige und einzig auf persönlicher Strafwut basierende „Wohnungsdurchsuchungen“ zu beantragen. Beim Amtsgericht Würzburg wird alles abgezeichnet: wie man weiß hat man dort weder die Zeit noch die Ressourcen, Anträge der Staatsanwaltschaft so zu prüfen, wie das Bundesverfassungsgericht sich das vorstellt. „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, teilte eine Würzburger Amtsrichterin mit.

So verwundert es nicht, dass die Täterin Drescher wegen einer vorgeblichen „versuchen Nötigung“ auch die Durchsuchung des Hauses meiner Eltern im Schwarzwald und der Wohnung meiner damaligen Freundin im Raum Stuttgart erlaubt wurde. Methode Würzburg!

Bei dieser Durchsuchung traf ich alte Bekannte: Polizisten, mit denen ich Jahre zuvor zusammengearbeitet hatte und die von Drescher auf telefonische Nachfrage gezwungen wurden, mich „erkennungsdienstlich“ zu behandeln: sprich Fingerabdrücke nehmen. Das wurde gemacht, beim Dezernat 9, Erkennungsdienst, wo ich selbst jahrelang Straftäter hingebracht hatte. Wenigstens traf ich hier Kolleginnen und Kollegen, die ich jahrelang nicht gesehen hatte.

Dass das Problem nicht meine Person sondern offenkundig diese „verwirrte“ Würzburger Staatsanwältin ist, erkannten alle Beteiligten sofort. Als ich nach der von Drescher im Juni 2006 inszenierten „Durchsuchung“, bei der in meiner Abwesenheit meine Wohnung bei Würzburg gewaltsam aufgebrochen und das Türschloss zerstört wurde (man hätte den Nachbarn fragen können, der einen Schlüssel hatte!) den Schlüssel für das neu eingebaute Schloß bei der Polizeiinspektion Unterfranken abholte, sagte der zuständige PHK ganz offen, dass diese Staatsanwältin offenbar „nicht alle Tassen im Schrank hat!“.

Zuvor hatte sie den Beamten angewiesen, bei der Abholung des Schlüssels (nochmals) zu prüfen, ob ich „zwangseingewiesen“ werden könnte: Auch das teilte mir der Beamte mit, der offenkundig hatte, was da ablief. Tage, nachdem ich Opfer einer mehrtägigen Freiheitsberaubung durch Drescher geworden war (13. bis 19.06.2006) und gerade „entlassen“ wurde, weil die Ärzte keine Grundlage für die Maßnahme sahen.

Dies führt zum nächsten beliebten Muster dieser kriminellen Justiz: Menschen die – wie Gustl Mollath – lästig sind und denen man schaden will, werden mit allen Mitteln versucht zu pathologisieren.

Im Februar und im Juni 2006 (wenige Tage vor dem Abholen des Schlüssels und der Mitteilung des Polizeibeamten) hatte Drescher bereits zweimal versucht, mich in die Psychiatrie zwangseinzuweisen. Im Februar scheiterte dies sofort, weil der Chefarzt der Landesklinik in Calw, Dr. med. Gunter Essinger, unmittelbar feststellte, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorliegt. Dorthin gefahren wurde ich ebenfalls von meinen ehemaligen Kollegen, denen das ganze überaus peinlich war.

Der entgegen dieser Expertise erzwungene zweite Versuch Dreschers vier Monate später (!) im Juni 2006, mich zwangseinzuweisen, führte zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung, die bis heute vertuscht wird, hier detailliert dokumentiert:

Nachdem Drescher also zweimal versucht hat, mich zwangseinzuweisen und zweimal mit der gezielten Pathologisierung meiner Person scheiterte, wurde der Haus- und Hofgutachter der Würzburger Staatsanwaltschaft, Jörg Groß von Drescher beauftragt, der schließlich endlich das „Ergebnis“ brachte, das die Staatsanwaltschaft Würzburg so dringend wollte.

Die Folgen sind bekannt: 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mit dem Ziel dauerhafter Unterbringung nach § 63 StGB auf Grundlage eines FEHLGUTACHTENS von Dr. Jörg Groß, Würzburg.

Der Plan der Staatsanwaltschaft Würzburg scheiterte dennoch, weil dieses Fehlgutachten durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, München, als solches entlarvt wurde (siehe Blog, alles dokumentiert). Damit gaben sich die kriminellen Justizjuristen nicht zufrieden. Verbrecher im Amt, die weiter gedeckt werden.

Dass bereits zuvor mehrere Ärzte das Gegenteil der Fantasien von Groß, Erfüllungsgehilfe krimineller Staatsanwälte, festgestellt hatten, u.a. der Chefarzt der Landesklinik Calw, wird bis heute von der Justiz vertuscht, um die Täterinnen und Täter zu decken und Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu vertuschen.

Auch die Podiumsdiskussion 2006 im Rathaus Würzburg zum Thema „häusliche Gewalt gegen Frauen“ – eine Werbekampagne für Frauen, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen – sei noch erwähnt. Hierbei äußerte Drescher vor vollem Saal auf meine entsprechende Frage klar: „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“

Natürlich, in dieser Welt aus Männerhass, Amtsmissbrauch und ideologischer Bösartigkeit einer Radikalfeministin Drescher „gibt“ es das nicht.

Der Charakter Drescher offenbarte sich mir persönlich in aller Deutlichkeit, als sie nach der Verurteilung gegen mich zu einer Bewährungsstrafe, mich vor dem Gerichtssaal genüsslich angrinste….in der Verhandlung selbst räumte sie ein, die Mutter meines Kindes „ermutigt“ zu haben, alles zu dokumentieren, was man gegen mich verwenden kann.

Frauen werden von Drescher manipuliert, instrumentalisiert, aufgehetzt, ihre Sensibilität und Verletzlichkeit ausgenutzt, um den eigenen Männerhass auszuleben.

Verjährung tritt bei den Schäden, die diese Täterin zu verantworten hat, nicht ein!

Landgericht Stuttgart: Inspekteur der Polizei verschickte schon 2019 „Schwanzbilder“, Kommissarin wurde im Juni 2022 die Dienstwaffe abgenommen und Landespolizeipräsidentin Hinz gibt tiefe Einblicke in die Polizeistrukturen, auch durch Ausweichen von Fragen….

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Auf die Polizei des Landes kommt einiges zu….

Heute wieder mehrere Stunden im Saal 1 des Landgerichts Stuttgart verbracht; ein paar Eindrücke:

Der Vertreter der Nebenklage, Holger Rohne stellt Beweisanträge, bei denen man sich fragt, weshalb die Öffentlichkeit überhaupt noch zeitweise ausgeschlossen wird (was heute bis immerhin 16.30 Uhr nicht der Fall war), Berichte anwesender Journalisten:

„Wenn man ein Schwanzbild im Kinderzimmer seines Kindes macht, ist eine Grenze überschritten.“

Der Mann einer Polizistin in einem Chatverlauf mit dem angeklagten Inspekteur der Polizei

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/prozess-polizeiinspekteur-sexuelle-noetigung-100.html

…“Wie der Nebenklage-Anwalt am Dienstag im Landgericht sagte, sendete er bereits im Jahr 2019 einer Polizeibeamtin mit Vorname J., die sich im Auswahlverfahren für den höheren Dienst befand, mehrfach Bilder und Videos, die ihn nackt, urinierend oder mit erigiertem Glied zeigen.„…

….Die Polizistin, mit den Aufnahmen und Videos konfrontiert, antwortet gegenüber ihrem Partner, das sei eben der „Fetisch des Inspekteurs“, gegen den werde sie nichts unternehmen.

Die Nebenkläger wollen nun den Mann, der mit dem Inspekteur hin und her schrieb, als Zeugen im Prozess hören. Die Anwältin des Inspekteurs hingegen wirft der Nebenklage vor, mit „Schmutz zu schmeißen“. Die Kriterien für eine glaubhafte Aussage seien nicht erfüllt, da der Zeuge die „Dick Pic“-Bilder durch eine Straftat erlangt habe. Wenn die Nebenklage meine, dem nachgehen zu müssen, müsse man das aus Gründen der Bedeutungslosigkeit ablehnen, warnte die Verteidigerin des Inspekteurs. Die Zeugin, die die Bilder bekommen habe, habe zudem eine außereheliche Beziehung zum Inspekteur geführt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/prozess-polizeiinspekteur-sexuelle-noetigung-100.html

…“Der Anwalt sagte, Renner sei in dem anderen Fall in Kenntnis seiner Machtposition davon ausgegangen, dass die Beamtin sich gegen den Empfang der Fotos nicht wehren würde. Der Partner schrieb dem Inspekteur: „Ganz schön krank Andreas. Such Dir nen guten Psychologen.“ Der Inspekteur habe geantwortet, er verstehe den „Brass“ des Mannes. Jedoch habe dieser die Fotos unrechtmäßig in seinem Besitz und solle sie löschen. Der Partner warf dem Inspekteur noch vor, Nacktbilder im Kinderzimmer gemacht zu haben. Auch warf er ihm an den Kopf, nicht sehr intelligent zu sein, wenn er in seiner Position derlei Aufnahmen von sich versende, auf der auch sein Gesicht zu sehen sei. Die Frau soll sich auch schon mit einem Brief an das Gericht gewandt haben.“….

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-neue-vorwuerfe-gegen-den-inspekteur.7345e70c-8c42-478c-b159-c3dd9690ca1f.html

Es folgt der zweite Auftritt der Landespolizeipräsidentin Hinz, die bereits vergangene Woche als Zeugin befragt wurde.

Man merkt, dass diese es nicht gewohnt ist, wie Nebenklagevertreter Rohne sie befragt. Sichtlich genervt weicht sie einfachen Fragen aus, flüchtet sich in minutenlang Monologe, um einfache Antworten zu vermeiden. Dies ist so bei der Frage, ob das Innenministerium die Anweisung gegeben hat, dass Dienst im Home-Office geleistet werden soll. Rohne fragt rund 20x dasselbe, bis schließlich die Antwort kommt, „Ja selbstverständlich“. Anlass war die mehrfach von Hinz benutzte und erkennbar vorbereitete Formulierung, dass die Kommissarin nach dem Vorfall mit dem Inspekteur in der Nacht vom 12. auf den 13. November 2021 laut Hinz ein „Vermeidungsverhalten“ zeigte, sich ihre Leistung sowohl was „Qualität als auch Quantität“ anging, verschlechterte, sich „Fehlzeiten“ häuften und sie eben viel im „Home-Office“ arbeitete…..

Im Kern geht es hierbei – wie üblich – um das „Bild“, das von einem Menschen erzeugt werden soll…..

Hinz weicht jedoch auch aus, als es um die Frage geht, ob sie es in „Erwägung“ gezogen habe, die Staatsanwaltschaft in bezug auf die Beschlagnahme des privaten Handys von Andreas Renner hinzuweisen, da im Rahmen des Disziplinarverfahrens nur das dienstliche Handy eingezogen wurde…..wie inzwischen bekannt wurde (und Thema im Untersuchungsausschuss im Landtag war) nutzte Renner dies, um sein privates Handy, mit dem er auch mit Hinz selbst kommunizierte, wie sie angab, zu vernichten.

Die „Erwägung“ einer Beweissicherung durch die Staatsanwaltschaft….? Hinz erklärt wie genannt minutenlang immer wieder allgemeine Modalitäten der Vorgehensweise bei Disziplinarverfahren und Einschaltung der Staatsanwaltschaft – um die konkrete Frage nicht beantworten zu müssen.

Irgendwann auch die Aussage von Hinz: „Ich komme mir vor wie vor dem Untersuchungsausschuss“ – und zwischendurch hat man den Eindruck, dass Hinz angesichts der erkennbar werdenden Lücken fast „weinen“ möchte – so wie die Kommissarin es offenbar bei ihrer „Offenbarung“ von den Vorgängen am 18.11.2021 und bei Besprechung im Juni 2022 tat, als sie sich vom Karriereplan „höherer Dienst“ insoweit verabschiedete. Aber das ist nur mein subjektiver Eindruck…..

Der meist benutzte Begriff in dieser Verhandlung. „Fürsorge“!

Und dies wirft bei mir als Opfer von Fürsorgepflichtverletzungen und massiver Amtstaten, Übergriffe durch einen Polizeioberrat, die meine berufliche Laufbahn bei der Polizei Baden-Württemberg und infolge meine gesamte Existenz bis heute andauernd zerstörten, erneut Fragen auf!

Es ist komplex – aber auch ganz einfach. Der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg wegen sexueller Nötigung wird am Freitag fortgesetzt.

Andreas Renner, ein öliger Angeklagter, der offenbar gar nicht weiß, was er „falsch“ gemacht hat als Inspekteur der Polizei….Fassade ist alles! Aalglatt….

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Kleine Presseschau zum heutigen Verhandlungstag:

„Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Verteidigerin

Die Anwälte der Beamtin, die den obersten Polizisten im Land angezeigt hat, wollen geklärt wissen, ob die Verteidigung „im Gerichtssaal eine Straftat begangen“ hat, so der Anwalt Holger Rohne. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um den Vorwurf der üblen Nachrede. Rohne bezog sich darauf, dass die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag eine Erklärung an die Presse verteilt hat, in der eine weitgehende Stellungnahme zu lesen war. Unter anderem wurde die Kommissarin darin der Lüge bezichtigt. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-anwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-verteidigerin.3b440317-2dc0-474a-81c1-98166906a8e9.html

….“Jetzt wehrt sich die Polizistin, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, über ihre Anwälte. Dr. Holger Rohne teilte in einer Verhandlungspause ein Blatt Papier mit einer Erklärung aus.

Nebenklage sieht Straftat in Pressemitteilung

Kernaussage: „Eine junge Polizeibeamtin wird mit falschen Darstellungen in den Dreck gezogen und diffamiert.“ Das könne als Straftat geahndet werden.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/prozess-penis-polizist-jetzt-wendet-sich-die-nebenklage-an-die-oeffentlichkeit-83685558.bild.html

Andreas Renner erlebte ich heute als extrem eitel, ein Kontrollfreak, ein aalglatter Blender! Man versteht auf Anhieb, warum Thomas Strobl ihn als bestens geeigneten Format-Polizisten anbot – Strobl sah schlicht in einen Spiegel.

Das Bild jedenfalls, das sich heute beim Landgericht Stuttgart ergab, gewährt erneut tiefe Einblicke in die Zustände und die Hybris, die Rücksichtslosigkeit der Charaktere auf den Führungsebenen der Landespolizei und des CDU-Innenministeriums.

Andreas Renner, suspendierter Inspekteur der Polizei (von Nebenklageanwalt Rohne konsequent als „Inspektor“ bezeichnet), landet nach einem am Nachmittag (!) im Innenministerium Baden-Württemberg begonnenen „Umtrunk“ zwecks Aufstieg der Polizeibeamtin B. schließlich mit seinem Protege nachts alleine in der Kneipe „The Corner“ in Bad Cannstatt. Soweit bekannt.

Durch eine Überwachungskamera wurde über rund drei Stunden gefilmt, wie der geschniegelte Angeklagte Renner und sein Objekt der Begierde (man muss das in der Deutlichkeit sagen, da der Vorsitzende Richter Peterke in Bezug auf das Video immer nur von den „Hauptbeteiligten“ spricht….hat man Skrupel, Renner als Angeklagten zu bezeichnen wie jeden anderen auch?) an einem Tisch zusammensitzen. Auch das ist bekannt.

Man sieht, wovon ich mich heute überzeugen konnte, aber vor allem eines: die Ausnutzung einer Machtposition aus sexuellen Motiven, narzisstisch, subtil aber zielgerichtet. Auch wenn der Ton fehlt, kann man sich anhand der Bilder lebhaft ausmalen, wie sich Selbstdarsteller Renner hier verbal inszeniert, man sieht, wie er mal bedürftig „kuschelt“, mal forsch Küsse einfordert. Wie der Anwalt Rohne m.E. richtig erkannt hat, zeigt die Körpersprache ganz klar, wer hier dominiert und wer dominiert wird. Immer wieder Ausweichbewegungen der Frau. Praktisch die gesamte Zeit über beugt sich Renner offensiv nach vorne, sie nach hinten orientiert, kommt gelegentlich entgegen, weil gewünscht. Wer auch nur etwas von Körpersprache versteht, sieht was hier läuft.

Die Strategie der Verteidigung von Renner ist so üblich wie bösartig:

Zunächst einmal wird das Machtverhältnis komplett ausgeblendet. Als nächstes erfolgt der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr mittels Diffamierung und Entwertung des Opfers – um den Inspekteur der Polizei zum „Opfer“ zu stilisieren: als ob dieser es nicht darauf abgesehen hätte, sich mittels seiner Machtposition „Sex“ zu erschleimen….

Und damit sind wir konkret beim angeklagten § 177 Abs. 2 Nr. 4 StGB: Renner hat m.E. gezielt eine Situation herbeigeführt, in welcher er die weit hierarchisch „unter ihm“ stehende aufstiegswillige Hauptkommissarin „bearbeiten“ konnte, Grenzen verschieben, Distanz und Anstand überwinden, mit dem Ziel einer sexuellen „Affäre“ – die natürlich nicht bekannt wird sondern ein stillschweigendes quid pro quo…..

Das wirft mittlerweile gründsätzliche Fragen auf zur Besetzung von Führungspositionen, zur Beförderungspraxis, zur Beurteilung von Polizeibeamtinnen – und -beamten. Stichwort Willkür. Persönliche Interessen, persönliche Sympathien und Antipathien sind ausschlaggebend, das „Erscheinungsbild“, schlichtweg das Aussehen…

Was ist mit Charakter, intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten? Sozialkompetenz und vor allem Redlichkeit?

Nach dieser Nacht mit Andreas Renner jedenfalls zog die Polizistin die Bremse: der sich offenkundig auch als „unwiderstehlich“ wähnende Narzisst Renner konnte sich – Erfolgsmodell? – offenbar gar nicht vorstellen, dass er plötzlich als Straftäter da steht, nur weil er eine sexuelle Beziehung zu einer Beamtin herbeiführen will, zu der er gerade erst mit dem Segen von Polizeipräsidentin Hinz zum „Mentor“ gemacht wurde (offenbar von ihm forciert).

Die Verteidigerin Ricarda Lang, früher mal Fernseh-Juristin bei „Richter Alexander Hold“, versucht nichtsdestotrotz aggressiv und lebensfern den ranghöchsten Polizisten des Landes als „Opfer“ darzustellen: schließlich habe die Zeugin B. eine Beziehung zu einem Beamten im Innenministerium verschwiegen. (Irrelevant!)

Für diese Beziehung bzw. deren „Geheimhaltung“ wurde sie offenbar – wie vorgelesene Whats-app-Nachrichten belegen – von Polizeipräsidentin Hinz im Juni 2022, als sie bekannt wurde, gerügt, der „Ruf der Polizei“ etc., sie selbst fürchtete als „Schlampe“ gebrandmarkt zu werden.

Außerdem habe sie, als eine Durchsuchung und Beschlagnahme bei ihr und dem Zeugen im Innenministerium anstand, den Chat-Verlauf auf ihrem Handy gelöscht, so Lang.

Und: Lang liest eine Whats-App-Nachricht vor, in welcher die Beamtin mitteilte, dass sie „eben“ mit etwas Alkohol („Aperol-Spritz“…) in eine Polizeikontrolle geraten war, aber „zum Glück“ den Kollegen kannte.

Als Lang das dramatisch überdreht, um die Polizistin insgesamt als charakterlich deformierte Lügnerin zu diffamieren, die völlig unglaubwürdig sei, lacht leise das Publikum: wen will die eigentlich verarschen?

Nun ja: voraussichtlich wird diese Taktik der Diffamierung und Entwertung der Frau, um einen Grabscher und Dick-Pics versendenden öligen ehemaligen Vorzeige-Führungsbeamten ernsthaft als „Opfer“ darzustellen, der Verteidigung auf die Füße fallen….

Gut ist, dass hier einmal auf großer Bühne aufgezeigt wird, wie es um die Integrität, die Redlichkeit und den Charakter von Menschen in Führungsposition bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg bestellt ist. Man hat keine Skrupel, nachzutreten, zu diffamieren, zu verleumden und zu stigmatisieren (charakterlich ungeeignet…), wenn es darum geht, sich auf Kosten „Untergebener“ auszutoben und sich selbst zu entschulden.

Es bleibt spannend….

Die konkrete Rechtslage:

§ 177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht

Wie man als Polizistin reagiert, wenn der Vorgesetzte seinen Penis rausholt, ist jedenfalls nicht Inhalt von Rollenspielen auf der Polizeischule…..

Hier Ablichtung der Originaldokumente:

Presseerklärung der Anwältin Lang, um Renner als „Opfer“ zu entschulden.

Erwiderung des Anwalts der Nebenklage hierauf, Rechtsanwalt Rohne.

Landgericht Stuttgart: der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner: sexuelle Nötigung oder „Me-Too“-Lügen einer Hauptkommissarin?

Hervorgehoben

WAS FÜR CHARAKTERE TRAGEN VERANTWORTUNG IN DER LANDESPOLIZEI??

Ich darf angesichts dieses höchstrangigen „Penis-Polizisten“ und der hier zutage kommenden Details nochmal daran erinnern, dass ich vor Jahren von einem Vorgesetzten der Polizei des Landes Baden-Württemberg, dem CDU-Mann Roland Eisele, aus dem Polizeidienst gemobbt wurde, weil meine „Haarlänge“ das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit beschädige….hernach wurde ich unter rechtswidriger Einbehaltung meiner kompletten Dienstbezüge (!) zu einer „freiwilligen“ Kündigung erpresst, die Folgen sind in diesem Blog dokumentiert – die Dienstvergehen und Straftaten werden bis heute vertuscht.

Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat die Akten, die auch in diesem Blog veröffentlicht sind.

Es stellt sich insgesamt die Frage, was für Charaktere in diesem Land Führungsverantwortung bei der Polizei bekommen!

Weiter stellt sich die Frage, weshalb Strafverfolger, Dienstherr und Medien immer erst dann reagieren, wenn es um „sexuelle“ Sachverhalte geht – die Vernichtung der Existenz von männlichen „Untergebenen“ mittels MACHTMISSBRAUCH ist offenbar wenig interessant…..

Die Stuttgarter Zeitung und andere Medien berichten von dem heute eröffneten Prozess gegen den suspendierten Polizeibeamten, über den die BILD vor ein paar Tagen titelte:

„Ausgerechnet er …Penis-Polizist sollte Kollegen die richtigen Werte beibringen“….

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/sex-skandal-in-der-polizei-andreas-renner-war-fuer-gute-sitten-zustaendig-83589552.bild.html

Die Verteidigung – die Münchnerin (!) Ricarda Lang – setzt offenbar auf aggressive Abwehr und bezichtigt die Nebenklägerin der Lüge:

…“Die Verteidigung wies in ihrer Erklärung die Vorwürfe gegen den früheren Inspekteur der Polizei zurück. Die 34-jährige Kriminalhauptkommissarin, die den vormals höchstrangigen Polizisten des Landes der Nötigung beschuldigt, habe in einem Lokal in der Öffentlichkeit mit ihm sexuelle Handlungen ausgeübt, Küsse ausgetauscht und viele Intimitäten, sagte die Anwältin des Polizisten am Freitag zum Prozessauftakt. Sie bezichtigte die Anzeigenerstatterin der Lüge. Zunächst stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung darüber, ob die Anwältin des Inspekteurs zum Prozessbeginn eine Stellungnahme vorlesen darf. 

Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Schluss, dass sich die Frau nicht wehrte, weil sie Nachteile bei ihrer anstehenden Auswahl für das Studium zum höheren Dienst befürchtete. Sie offenbarte sich wenige Tage später am 18. November 2021 der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die den Inspekteur suspendierte und die Staatsanwaltschaft informierte.“…

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-verteidigung-bezichtigt-nebenklaegerin-der-luege.2f0bbe52-4df1-490a-a87c-e5823cc687ad.html

…..„Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart bedient das Klischee der ‚#MeToo-Bewegung‘ und zugleich das Klischee eines schwachen Frauenbildes. Die Anzeigenerstatterin wird als wehrloses Opfer geschildert, welches dem Angeklagten Andreas R. aufgrund seiner beruflichen Stellung hilflos ausgeliefert gewesen sein soll. Das Gegenteil ist der Fall“, so die beiden Rechtsanwältinnen und ihr Kollege….

Den Ermittlern zufolge sprachen die beiden nicht mehr nur über dienstliche Dinge, sondern auch über Privates und Intimes. So soll der Inspekteur der Polizistin erzählt haben, dass er es erotisch finde, Frauen beim Urinieren zuzuschauen. Um 3 Uhr morgens gingen beide vor die Tür der Bar. Auf der Straße soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Renner behauptet, die Frau habe plötzlich sein Glied in die Hand genommen, während er urinierte. Die Polizistin sagt, der Inspekteur habe sein Glied in ihre linke Hand gedrückt und dann uriniert.„…

Das Verteidiger-Team des angeklagten Polizisten erhebt unterdessen schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden und die als Nebenklägerin auftretende Polizistin. In ihrer Erklärung heißt es:

„Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage aufgrund der Aussage der Anzeigenerstatterin, die im hiesigen Verfahren Beweismittel vernichtet und nachweislich mehrfach zu dem Verlauf des Abends mit Andreas R. gegenüber der Polizei die Unwahrheit gesagt hat.“

„In ihrer ersten polizeilichen Vernehmung hat die Anzeigenerstatterin verschwiegen, dass sie zu einem anderen, deutlich älteren und verheirateten Vorgesetzten im Innenministerium seit Monaten ein intimes Verhältnis unterhalten hat. In einer Sprachnachricht an diesen Liebhaber hat die Anzeigenerstatterin unmittelbar nach dem Abend mit Andreas R. selbst ausgeführt, dass sie genau gewusst habe, was sie tue, man könne nichts auf den Alkohol schieben.“

Bewusst ältere, höher gestellte Männer gesucht?

Weiter heißt es in der anwaltlichen Erklärung:

„Auch liegt ein Beweismittel vor, das in eklatantem Widerspruch zu den Angaben der Anzeigenerstatterin steht: Ein ca. dreistündiges Video, in dem zu sehen ist, dass die Anzeigenerstatterin über den gesamten Abend hinweg zahlreiche intime Handlungen eigeninitiativ an Andreas R. ausübte. Sie suchte und verlangte nach seiner Aufmerksamkeit und Zuneigung. Der Polizei gegenüber führte die Anzeigenerstatterin allerdings aus, dass alles von Andreas R. ausgegangen sei.“

Die Verteidiger des Angeklagten: „Wir haben es hier mit einer Anzeigenerstatterin zu tun, deren beruflicher und persönlicher Lebensweg dadurch geprägt war, dass sie bewusst ältere, höher gestellte Männer suchte, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen.“…

….Renner kassiert trotz Freistellung weiter 8300 Euro monatlich

Laut „Bild“-Zeitung soll Andreas Renner trotz Freistellung weiterhin sein volles Gehalt von monatlich 8300 Euro brutto bekommen, ohne dass er dafür arbeiten muss. Seit November 2021 kassierte er demnach rund 140.000 Euro.“

https://www.focus.de/panorama/prozess-am-landgericht-stuttgart-erschuettende-details-im-penis-skandal-um-top-polizisten_id_191640859.html

„IT-Probleme“: Justiz erzwingt Freiheitsstrafe, obwohl Geldstrafe bereits bezahlt wurde – Zuordnung von Verfahren funktioniert nicht, Justiz bundesweit „aufgeschreckt“….

Hervorgehoben

Heute berichtet die Stuttgarter Zeitung, Andreas Müller, ausführlich darüber, wie die Justiz Baden-Württemberg offenbar seit Wochen versucht, massive Probleme in der Verwaltung vor der Öffentlichkeit zu vertuschen – inklusive Verdacht auf Freiheitsberaubung im Amt:

In der Justiz des Landes herrscht derzeit große Verunsicherung, weil Geldstrafen nicht mehr ohne Weiteres zugeordnet werden können.“…

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-it-umstellung-zahlungsverkehr-des-landes-stark-gestoert.ed5f3a72-0238-42a8-8a07-49cb6c7121b4.html?reduced=true

„In einem Fall saß ein Betroffener, für den ein Dritter bereits unbemerkt behalt hatte, deshalb sogar zu Unrecht in Haft„….

Ersatzfreiheitsstrafen würden nur noch dann vollstreckt, wenn Verurteilte sie freiwillig anträten. So wolle man vermeiden, dass Betroffene trotz bezahlter Strafe in Haft säßen – wie in einem Fall geschehen.“…

„Bundesweit ist die Justiz inzwischen aufgeschreckt wegen des Kassenärgers in Baden-Württemberg. Bei Vollstreckungshaftbefehlen aus dem Land ist man äußerst vorsichtig, weil die Geldstrafe bereits beglichen sein könnte“…..

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aerger-mit-landesoberkasse-raetseln-um-geldstrafen-in-baden-wuerttemberg-bezahlt-oder-nicht.87ee14a2-e67e-458e-9ad1-d5a6373d55ad.html?utm_medium=plusbox&utm_source=upscore_box&reduced=true

»Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Justiz gesehen wie Clemens Lückemann«. Keine Beleidigung….?

Hervorgehoben

Man kann das auch variieren: „Selten so ein verlogenes Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Markus Söder.“ etc..

Allerdings wäre das nicht meine Wortwahl und ohne Zusammenhang sagen derart rausgblasene Schmähungen dann doch mehr über den Beleidiger aus als über den Adressaten.

Wer diesen Blog verfolgt, weiß, dass ölige Justizkriminelle und verbrecherisch agierende CSU-Seilschaften der bayerischen Justiz, die ihrerseits erhebliche Straftaten (u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt) gegen mich zu verantworten haben, mich mit großem Eifer mittels „Beleidigungs“-Anklagen verfolgen und mundtot machen wollen.

Der Justizverbrecher und Rechtsradikale Clemens Lückemann, der jahrelang als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, dann als Generalstaatsanwalt und schließlich als Präsident des OLG Bamberg den Rechtsstaat schleifte und mittels seiner „kleinen harten CSU-Kämpfer“ und Gesinnungsgenossen die Unabhängigkeit der Justiz untergrub, erwirkte als „Fist-Class“-Beleidigter gleich bei drei Staatsanwaltschaften – Bamberg, Würzburg, Stuttgart – sog. Strafantrag gegen mich. Und die Herren Staatsanwälte salutierten, bückten sich ganz tief und taten wie vom „Präsident“ angewiesen!

Das Bundesverfassungsgericht – das rund 20 Verfassungsbeschwerden meiner Person aufgrund der Verbrechen und Rechtsbrüche in Bayern ohne Begründung oder bis heute unbearbeitet verschwinden ließ – bestätigte 2020 auf meine Beschwerde hin, dass Lückemann und seine Vasallen sich beleidigt fühlen dürfen, da ich sie hier, mit Bild, mit Zuschreibungen wie Justizverbrecher belege. Ein „sachlicher Zusammenhang“ sei nicht gegeben! …..Erstaunlich! Außerdem würde ich die „Integrität“ der bayerischen Justiz „infrage stellen“…..

Hier wirken Rechtsradikale, Lügner, Kriminelle, Unschuldige werden verfolgt und weggesperrt (Gustl Mollath, Manfred Genditzki, Donald Stellwag….) – und die Opfer haben sich gefälligst still zu verhalten! – so offenkundig auch die Meinung der Karlsruher Richter, die plötzlich hochmotiviert sind, wenn es um den „Ruf“ der Justiz geht….

Und nun das:

Laut Landgericht Heilbronn stellt die obige Aussage keine Beleidigung dar – sie ist ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt:

»Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli«.

Das fasste Chebli, einst Mitglied des Berliner Senates, wenig überraschend als Beleidigung auf – und verlangte eine Entschädigung.

Doch daraus wird nichts. Eine Richterin des Heilbronner Gerichts wies die Klage ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage »noch von der Meinungsfreiheit« umfasst sei.

Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die »Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde«, so die Richterin. Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sawsan-chebli-landgericht-heilbronn-weist-beleidigungsklage-ab-a-72a7c400-717c-4366-8405-6b0efce2e5ea

Ah ja! .

Der Punkt ist: Rechtsradikale und vor allem Rechte, die sich in der Justiz festgewanzt haben, schaffen ihre ganz eigene „Rechtsprechung“ – immer zugunsten der eigenen Klientel und Gesinnungsgenossen.

Wer da wie Chebli gewisse Feinbild-Reflexe triggert, der soll sich – so offenkundig die Meinung der Richterin – halt nicht so anstellen. „Gehirnamputiert“ etc. gehört da zur üblichen „Meinungsfreiheit“.

Frau Chebli,

für diese Justiz möchte ich als ehemaliger Polizeibeamter stellvertretend um Entschuldigung bitten!

Stuttgarter Zeitung: „Es stinkt am Kopf der Polizei“…. „Landespolizeipräsidentin lügt“….

Hervorgehoben

JA! Allerdings ist das nicht neu – neu ist nur, dass dies auch die Presse endlich wahrnimmt.

In meiner Sache vertuscht die Polizei Baden-Württemberg seit 20 Jahren die Straftaten und Dienstvergehen des Karriere-Polizisten Roland Eisele (CDU), seit 20 Jahren wird gelogen und geblockt, vor Gericht Prozessbetrug betrieben. Der Landtag ist längst im Detail informiert….

Bericht und Kommentar der Stuttgarter Zeitung gestern:

Die Landesregierung schaut tatenlos zu, wie eine Landespolizeipräsidentin lügt, das SEK in Baden-Württemberg auflösen wollte und wegschaut, wenn ihr Inspekteur die Elitepolizisten schmäht. Eine Bankrotterklärung für Werte, kommentiert Franz Feyder.

Nur anderthalb Wochen, nachdem Baden-Württembergs Elitepolizisten in Karlsruhe unblutig die Geiselnahme in einer Apotheke beendeten, wurden die Beamten des Spezialeinsatzkommandos am Mittwochmorgen bei einer Razzia im Reichsbürgermilieu in Reutlingen beschossen. Ein Beamter erlitt einen Durchschuss eines Unterarmes. Das Geschehen erinnert an eine andere Durchsuchung im vergangenen Jahr, als Beamte des SEK in Boxberg-Bobstadt bei einem mutmaßlichen Reichsbürger seine Pistole sicherstellen sollten. Der Mann beschoss die Beamten, verletzte einen schwer, einen zweiten leicht…..

Ein Dank der grün-schwarzen Landesregierung blieb den Beamten des SEK bislang verwehrt. Im Gegenteil: Im Untersuchungsausschuss des Landtages, der die Affäre um den wegen sexueller Verfehlungen beurlaubten Inspekteur der Polizei aufklären soll, räumte Landespolizeipräsidentin Steffanie Hinz ein, sie wollte die Spezialeinheit gar auflösen. Dass sie tatenlos daneben stand, als der Inspekteur in munterer Runde die Elitepolizisten als „in ihren Strampelanzügen nett anzusehende Jungs“ schmähte. Hinz weder in der Situation selbst noch später den höchsten Polizeivollzugsbeamten des Landes zur Ordnung rief oder ihn auch nur auf diese Verfehlung ansprach.

Polizistinnen und Polizisten des Landes brauchen an ihrer Spitze Vorbilder

Das alles blieb bislang ebenso folgenlos wie die Tatsache, dass die Landespolizeipräsidentin die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses drei Mal anlog – und nur dann zu einer wortreich verdrehten Halbwahrheit fand, als sie in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Wahrheit konfrontiert wurde. Eine lügende Chefin von 29.000 Polizistinnen und Polizisten, die die Beamten des SEK nicht vor Schmähungen ihrer Mitarbeiter schützt.“….. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.razzia-im-reichsbuergermilieu-es-stinkt-am-kopf-der-polizei.d78fb547-5111-4ac1-87ad-8d5bc9178094.html

Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

Hervorgehoben

Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

Hervorgehoben

„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true

Erst auf „Nachfrage“ des BR bestätigt: Leitender Beamter der Bamberger Staatsanwaltschaft sitzt bereits seit 2 Wochen in Untersuchungshaft….

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Wenig überraschend – überraschend ist nur, dass die Strategien und Muster, solche Täter in den eigenen Reihen zu decken und die Vorwürfe zu vertuschen, immer weniger funktionieren:

„Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen einen früheren leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft Bamberg. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem BR am Montag auf Nachfrage bestätigte, sei der Mann bereits am 11. September festgenommen worden und befinde sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der frühere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sei zu diesem Zeitpunkt in gehobener Position am Amtsgericht in Bamberg tätig gewesen, aber kein Richter. Ihm werde vorgeworfen, während seiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft im großen Stil Gegenstände für den privaten Gebrauch auf Kosten der Behörde bestellt zu haben.“….

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsanwaltschaft-bamberg-leitender-beamter-in-u-haft,TIXZEkX

„Ein früherer leitender Beamter der Staatsanwaltschaft Bamberg sitzt wegen Untreue und Unterschlagung seit Anfang des Monats  in Untersuchungshaft. Der Mann soll im großen Stil Gegenstände für seinen Privatgebrauch über die Staatsanwaltschaft bestellt und bezahlen lassen haben. Wie hoch der Schaden ist ist noch nicht bekannt, die Ermittlungen stehen noch am Anfang.“

https://www.radio-plassenburg.de/untreue-vorwuerfe-in-der-bamberger-staatsanwaltschaft-ehemaliger-mitarbeiter-sitzt-in-untersuchungshaft-8526481/

Danke Dirk, für Deine Freundschaft!

Hervorgehoben

Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass mein Freund Dirk mit 51 Jahren gestorben ist.

Wieviel wir wirklich zusammen erlebt haben, wurde mir erst wieder bewusst, als ich – angesichts des Schmerzes, dass wir uns nie wieder sehen werden – an all die verbrachten Zeiten mit Dir dachte, die Bälle, die wir uns zuspielten….

Diese Erinnerungen wird mir keiner nehmen, im Gegenteil, sie werden immer wertvoller. Die besten Jahre, in den 90ern, und all die durchgemachten Nächte….. Du warst der beste Freund, den man sich denken kann, der auch nicht davor zurückschreckte, einen Typen, der zwei Köpfe größer war, von der Bank zu schieben, weil der sich erdreistet hat, sich auf meinen (!) Platz zu setzen….alter Fallschirmjäger.


Als das Drama 2003 bei mir losging, warst Du in den Folgejahren sicher einer der Faktoren, der verhinderte, dass ich angesichts der Dummheit der bayerischen Justiz zum Mörder wurde. 2005 fing ich sogar mit Dir als Ausbilder das Tauchen an, zwar nur kurz aber immerhin, Wasser war noch nie mein Element.


Auch diese robuste Freundschaft wurde 2012 dann schließlich ein „Kollateralschaden“, zerstört durch die Täter und Kriminellen, die zum zweiten Mal (!) gewaltsam einen Kontaktabbruch zu meiner Tochter verschuldeten und all den Folgen hieraus bei mir als Vater, die bis heute andauern. Es war mir nicht mehr möglich, die Kluft hieraus zu überwinden, die entstand, seit sich Verbrecher und Kriminelle mit Amtsgewalt in mein Leben hineinwanzten und all das bereits im Ansatz zerstörten, was Dir scheinbar so leicht gelungen ist. Am Anfang steht die richtige Frau – oder eben die falsche….

Zum Abschied von mir ein Zitat. Was für James Bond passt, passt für Dirk Haizmann erst recht – es gab Zeiten, da war das unser gemeinsames Motto, mein Freund!

Untersuchungsausschuss ist in Kenntnis: glasklare Beweislage! Die Lügen des leitenden Polizisten Roland Eisele (CDU) und die Vertuschung einer Erpressung mittels rechtswidrig einbehaltener Dienstbezüge

Hervorgehoben

Hier die Eingabe an den Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ des Landtages Baden-Württemberg inklusive der bis heute durch Verantwortliche vertuschten Beweisführung in Anlage:

Eilmeldung: Manfred Genditzki ist frei – 13 Jahre Haft wegen eines von der bayerischen Justiz konstruierten Mordes, den es nie gab!

Hervorgehoben

Das erstmal auf die Schnelle: der nächste bayerische Justizskandal pünktlich zur Landtagswahl!

Justizskandal: Kein dringender Tatverdacht – nach 13 Jahren Haft

Manfred Genditzki, vermeintlicher Badewannenmörder, ist aus dem Gefängnis in Landsberg entlassen worden. Alles deutet darauf hin, dass er unschuldig hinter Gittern saß und das Landgericht München versagt hat.„….

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!

„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

Hervorgehoben

Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Ein um sich selbst kreisendes Wahnsystem und ein Problem für den Rechtsstaat: die Staatsanwaltschaft Würzburg

Hervorgehoben

„Ein Verurteilter klagt an

Normalerweise hat die Öffentlichkeit keinen Einblick in die Vorgänge in der Forensik des Lohrer Bezirkskrankenhauses (BKH). Ein im Maßregelvollzug untergebrachter Patient macht jetzt seine Geschichte öffentlich: Er erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung gegen Dr. Gerd Jungkunz.

Der Ärztliche Direktor beschwichtigt: „Ach, das kommt schon mal vor.“

https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/ein-verurteilter-klagt-an-art-1062072

Dieser Bericht, der die Einstellung führender Verantwortlicher in der Region sehr schön auf den Punkt bringt, stammt von 2001 – acht Jahre, bevor ich selbst auf Betreiben krimineller Staatsanwälte sieben Monate lang in dieser Einrichtung eingesperrt war.

Der sog. Ärztliche Direktor Dr. Gerd Jungkunz, hat seine dümmlich-flapsige Art auf Kosten seiner „Patienten“ in dieser Zeit offenbar nicht verloren. Von solchen Leuten profitiert der bayerische CSU-Sumpf seit Jahrzehnten.

Arschlöcher im Amt, die Unschuldige mit dumpfer Strafwut und Eifer verfolgen – und einen schuldunfähigen, psychisch kranken und erkennbar gewaltbereiten somalischen Bürgerkriegsflüchtling solange unbehelligt lassen, bis dieser „Amok “ läuft.

Die Bilanz der Messerattacke am 25.06.2021, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg NICHTS unternahm: drei Todesopfer, fünf Schwerverletzte, drei leicht Verletzte……

Und der heute zuständige Ärztliche Direktor der Forensik Lohr, Dominikus Bönsch behauptet nun öffentlich:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“

Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.

….Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Das ist gelogen! Es braucht nur den kriminellen Eifer von Staatsanwälten und willfährige Psychiater, die vor Freiheitsberaubung nicht zurückschrecken – und man kann in Bayern ohne weiteres über Jahre unschuldig seiner Freiheit beraubt werden. Gustl Mollath ist nur ein Beispiel….

Ich selbst war sieben Monate ohne jede medizinische oder rechtliche Voraussetzung gegen meinen Willen in der Forensik Lohr eingesperrt.

Diese Klage, die aktuell zugestellt ist, belegt noch einmal die Details:

Hiermit wird Klage nach Zuständigkeit Art. 34 GG gegen den Freistaat Bayern, Max-Planck-Straße 1,81675 München, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, vertreten durch 1.) die Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg und Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg und 2.) den Bezirk Unterfranken, vertreten durch das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr am Main, Am Sommerberg, 97816 Lohr am Main eingereicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.200.000 Euro wegen Freiheitsberaubung im Amt und rechtswidriger Verweigerung der gemäß Art. 5 Abs. 5 EMRK zustehenden Entschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung (Grundrechtsverletzung, Verletzung EMRK).

Die Beklagte zu 1.) hat dem gegenüber durch rechtswidrig und schuldhaft unterlassene, rechtlich zwingende Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen den Beschuldigten Abdirahman J., insbesondere das Unterlassen einer Einweisung gemäß § 126a StPO, die Tötung von drei Menschen sowie schwere Verletzung weiterer zahlreicher Menschen mit zu verantworten.

Dass diese Maßnahmen ohne Vorliegen von Voraussetzungen gegenüber Unschuldigen und aus niederen Motiven von der Beklagten erzwungen werden, jedoch dort unterbleiben, wo erkennbar die Voraussetzungen und die zwingende Notwendigkeit der Gefahrenabwehr vorliegen, ist ein weiterer bayerischer Justizskandal.

Sachverhalt:

Der Kläger wurde als unschuldiger Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 22.06.2009 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg rechtswidrig in Stuttgart festgenommen. Bis insgesamt 05.03.2010 befand der Kläger sich auf Betreiben der Beklagten ohne Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen (Straftat, Haftgrund) in sog. Untersuchungshaft bzw. ab 05.08.2009 ohne medizinische Voraussetzungen hierfür in Unterbringung gemäß § 126a StPO.

Das Landgericht Würzburg stellte mit Urteil vom 20.08.2010 wie folgt fest:

Der Angeklagte Martin Deeg wird freigesprochen.

2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

3. Der Angeklagte ist für die vom 11.07.2009 – 15-07-2009, 17.07.2009 – 05.08.2010 12.03.2010 – 22.04.2010 vollzogene Untersuchungshaft und die vom 05.08.2009 – 05.03.2010 vollzogene Unterbringung zu entschädigen.“

Beweis:

Anlage 1

Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, 1 Kls 814 Js 10465/09, Seite 1/2

Die hier zugesprochene Entschädigung wird dem Kläger rechtswidrig auf Antrag der Beklagten zu 1.) verweigert.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Der Beklagte setzt sich hierbei erkennbar über die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Würzburg hinweg, um dem Kläger die zugesprochene Entschädigung für die von der Beklagten rechtswidrig erzwungenen Maßnahmen zu verweigern.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Im Kern behauptet der Beklagtenvertreter Frank Gosslke, heute Leiter der Beklagen zu 1.), Staatsanwaltschaft Würzburg, zirkelschlüssig – unter Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts – unter weiterer Bezugnahme auf die von der Beklagen selbst zu verantwortenden rechtswidrigen Maßnahmen, dass der Kläger für die ihm zugefügten rechtswidrigen Maßnahmen der Beklagten selbst verantwortlich sei, da er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beklagte eingereicht hat, die diese infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung des § 126a StPO und versuchten Anwendung des § 63 StGB mit Vorsatz missbrauchten.

Der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg bedrohte zum Zweck der Freiheitsberaubung gegen den Kläger im Vorfeld dieser rechtswidrigen Maßnahme in der Woche ab 15.06.2009 u.a. telefonisch den Stuttgarter Polizeibeamten, PHK Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitelung und Disziplinarverfahren, wenn er den Kläger nicht endlich festnehme.

Dies sagte der Zeuge auch in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus. Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Dies ist durch Urteil des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, erwiesen und wird als unstreitig vorausgesetzt.

Bereits am 05.08.2009 war der Beklagten zu 2.) bekannt, dass beim Kläger keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sondern es sich vielmehr, laut Aussage des Zeugen Filipiak, zuständiger Oberarzt, Forensik Lohr, Am Sommerberg 21, 97816 Lohr am Main, um eine „Fehleinweisung“ handelt. Der Zeuge stellte insbesondere unmittelbar fest, dass beim Kläger kein Wahn vorliegt, wie von der Beklagten zu 1.) behauptet.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Weiter stellte der Zeuge unmittelbar fest, dass beim Kläger keine Anhaltspunkte für eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Kläger hätte daher mangels Voraussetzungen für die Unterbringung gemäß § 126a StPO zwingend sofort entlassen werden müssen.

Stattdessen verwies die Beklagte zu 2.) zirkelschlüssig auf die Beklagte zu 1.), um den Kläger über insgesamt sieben Monate seiner Freiheit zu berauben.

Selbst als der Kläger sich mit entsprechende Anzeige an den Ärztlichen Direktor der Einrichtung wandte, führte die Beklagte die Freiheitsberaubung im Amt und ohne medizinische Voraussetzungen weiter fort:

Der Beklagtenvertreter Prof. Dr. Gerd Jungkunz teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 dem Kläger wie folgt mit:

Sehr geehrter Herr Deeg,

in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.

Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.

Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr anliegen. Sie sollten Sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die Staatsanwaltschaft…..“

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Beklagtenvertreter Gerd Jungkunz, 19.11.2009

Eine Kopie dieses Schreibens sandte der Beklagtenvertreter an den genannten Beklagtenvertreter Dr. Martin Flesch.

Sämtlichen Beteiligten und auch den Pflegekräften war zu diesem Zeitpunkt bekannt und bewusst, dass der Kläger seit Monaten ohne Vorliegen medizinischer Voraussetzungen in der Forensik Lohr eingesperrt ist.

Der Kläger machte das Fehlen jeglicher Voraussetzungen für die Freiheitsberaubung fortlaufend geltend, insbesondere auch gegenüber dem Beklagtenvertreter Flesch.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Erst am 04.03.2010 wurde mangels Voraussetzungen die Freiheitsberaubung im Amt beendet, die in der Forensik Lohr auf Betreiben der Beklagten am 05.08.2009 begonnen hat.

Die hohe kriminelle Energie, den Amtsmissbrauch und die rechtsfernen Motive der Beklagten zu 1.) zeigten sich auch infolge der weiteren Ereignisse.

Zunächst verfügte mit Beschluss vom 04.03.2009, das der Forensik Lohr mit Fax um 16.32 Uhr zuging, das Landgericht Würzburg die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung infolge Eingang des Obergutachtens Prof. Dr. Norbert Nedopil am 04.03.2009 beim Landgericht Würzburg, das zweifelsfrei belegt, dass von Anfang an keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahmen vorliegen.

Der Zeuge ist zu den fehlenden medizinischen Voraussetzungen für sieben Monate Unterbringung gemäß § 126a StPO zu hören.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Der Zeuge Filipiak legte dem Kläger am 04.03.2010 nahe, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zu fahren, da – so der Zeuge wörtlich – die „Staatsanwaltschaft in heller Aufregung“ sei und etwas „plane“. Diese Informationen gingen dem Zeugen offenkundig über Juristen zu.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Die Befürchtungen bezüglich der hohen kriminellen Energie der Beklagten zu 1.) des Zeugen und dessen Informanten bestätigten sich infolge.

Mit hoher krimineller Energie und unter unbedingtem Schädigungswillen gegen den Kläger wirkten die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg mit Vorsatz und wider besseres Wissen erneut auf eine Festnahme des Klägers, die sodann am 12.03.2010 erfolgte und eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 nach sich zog.

Die erneute rechtswidrige Festnahme des Klägers wurde am 12.03.2010 erzwungen, wiederum ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund.

Die mit der Festnahme betrauten Beamten der Fahndung Stuttgart verweigerten zunächst die Festnahme des Klägers, da die Maßnahme auch für die Beamten erkennbar rechtswidrig war und seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig „persönlich motiviert“.

Die Remonstration der Beamten der Fahndung Stuttgart wurde übergangen und diese auf Betreiben der Beklagten zu 1.) dienstlich angewiesen, die weitere rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger durchzuführen.

Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Bei der Durchführung dieser rechtswidrigen Maßnahme verweigerten die Täter das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG.

Die Richter des Landgerichts Würzburg waren angesichts dieser erkennbar rechtswidrigen Maßnahme der Beklagten empört, wie der Rechtsvertreter des Klägers, der Zeuge Mulzer mitteilte. Die Beklagte agierte hier im Einvernehmen mit einem rechtsradikalen Richter und kriminellen CSU-Burschenschafter beim OLG Bamberg, Norbert Baumann, der bzw. dessen Senat gewohnheitsmäßig rechtswidrige Maßnahmen – u.a. auch im Fall Gustl Mollath – veranlasste, was in der Region in Fachkreisen bekannt ist.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Es bestand insbesondere zu keinem Zeitpunkt ein Haftgrund als Voraussetzung für sog. Untersuchungshaft gegen den Kläger, was der Beklagten zu 1.) bewusst und bekannt war, die gezielt eine vorgebliche „Fluchtgefahr“ konstruierte, um dem umschuldigen Kläger in asozialer und rechtswidriger Weise umfassend schaden zu können. Der Kläger ist bis heute an dem Wohnsitz wohnhaft, an dem er zur Tatzeit bereits wohnhaft und gemeldet war. Irgendwelche Hinweise, dass der Kläger sich einem Verfahren „entziehen“ werde, gab es zu keinem Zeitpunkt.

Zeugnis:Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Mit Datum vom 22.04.2010 und weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung durch die Beklagte zu 1.) verfügte das Landgericht Würzburg erneut die Entlassung aus der von der Beklagten zu 1.) mit hoher krimineller Energie, ohne Vorliegen von Haftgrund und ohne Vorliegen von Straftat erzwungenen Inhaftierung.

Hinzu kommt:

Erst mit Datum vom 04.02.2021 erfuhr der Kläger vom Zeugen Mulzer in den Räumlichkeiten des LG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, dass der rechtsradikale Kriminelle Norbert Baumann, OLG Bamberg, offenkundig hysterisch wurde, nachdem der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, sich im April 2010 weigerte, eine dritte rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger zu beantragen.

Laut Zeuge Mulzer habe der Täter Baumann „herumgetobt“. Auch müsse man dem Beklagtenvertreter Trapp diese Weigerung „zugutehalten“, so der Zeuge Mulzer.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Auch dieser Vorgang zeigt, welche charakterlich deformierten Täter in der bayerischen Justiz über Amtsgewalt verfügen, wie mit hoher krimineller Energie und offenkundig rechtsradikaler Gesinnung gegen Unschuldige und Bürger vorgegangen wird, die die Kreise dieser Kriminellen und Täter der bayerischen Justiz stören und deren Unmut auf sich ziehen.

Der Tatbeitrag des Beklagtenvertreters Trapp – zwei rechtswidrige Festnahmen ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, zehn Monate Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen etc. – wird bis heute durch das Landgericht Würzburg, Zivilabteilung, durch mit dem Beklagtenvertreter befreundete Richter – Peter Müller u.a., Landgericht Wüzzburg – vertuscht und der Täter Trapp, mittlerweile selbst Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg, vor Verantwortungsnahme und Aufklärung der von ihm begangenen Amtstaten durch die Justiz geschützt.

Obwohl der Zeuge Müller mit dem Beklagtenvertreter Trapp befreundet ist, fühlte er sich nicht befangen, als er eine gegen den Kläger gerichtete Entscheidung zugunsten des Beklagtenvertreters Trapp anhand Aktenlage verfügte, die als Rechtsbeugung angezeigt ist, welche wiederum bei der Beklagten 1.) verschwand, unter Strafvereitelung

Zeugnis:

Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dies ist nur ein Beispiel, wie die Justiz in Würzburg/Bamberg in eigener Sache Straftaten und Verbrechen gegen Bürger vertuscht.

Reue oder Einsicht für ihre rechtswidrigen Taten ist bei der Beklagten bis heute nicht erkennbar, im Gegenteil versucht diese weiter mit hoher krimineller Energie, dem Kläger größtmöglichen Schaden zuzufügen.

So erwirkte die Beklagte u.a. einen sog. Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, um aus dem Einkommen des Klägers, Betreuung von Menschen mit Behinderung bei der Diakonie, Gerichtskosten aus dem Jahr 2009 pfänden zu lassen.

Um eine Eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, erwirkten die Täter bei der Beklagten einen Haftbefehl gegen den Kläger.

Die Verantwortlichen bei der Beklagten sind schlicht als asoziale, charakterlich deformierte und vermutlich psychisch gestörte Täter einzuordnen.

Die Entfernung dieser Täter aus jedweder mit Verantwortung verbundenen Position in den Organisationen eines Rechtsstaates ist erkennbar angezeigt.

2.

Das das Vorgehen der Beklagten gegen den Kläger rechtswidrig und ohne Vorliegen strafrechtlicher und medizinischer Voraussetzungen erfolgte, war und ist den Beklagtenvertretern bekannt und bewusst, wie Medienberichten aus dem Jahr 2021/2022 nun belegen.

So sollte nach Informationen von der Zeitung WELT der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A., der am 25.06.2021 infolge psychischer Störungen in Würzburg drei Menschen tötete und zahlreiche schwer verletzte, bereits Anfang des Jahres 2021 auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“ durch das Amtsgericht Würzburg eingestellt, eine Betreuung verweigert.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Das Amtsgericht Würzburg kam laut eigener Auskunft zwei Monate vor der Tat zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Dabei war der Beschuldigte bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar 2021 hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Recherchen von WELT haben darüberhinaus ergeben, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Auch bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres 2021 bis zur Tat insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.

Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.

In einem vierten Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Angezeigt wäre hier aufgrund der vorliegenden Straftaten und der erkennbar vorliegenden psychischen Störungen und Traumata zwingend die Einweisung des Beschuldigten in die Forensik Lohr gewesen.

Diese Maßnahme gemäß § 126a StPO hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg zwingend, wie zuvor rechtswidrig und ohne jede Voraussetzung im Fall des Klägers erzwungen, gegen den Beschuldigten beantragen müssen.

Sodann hätte diese Maßnahme durch das Amtsgericht Würzburg bestätigt werden müssen.

Einen Spielraum gibt es angesichts der unstreitig vorliegenden, vielfach bestätigten Gewaltbereitschaft, einer vorliegenden Bedrohung mit Messer und einer vorliegenden gefährlichen Körperverletzung sowie des zweifelsfrei hiermit in Zusammenhang stehenden psychischen Störungen des Beschuldigten für die Beklagte nicht.

Die Beklagte verfügte über alle diese Informationen und unterließ es schuldhaft und rechtswidrig, die zwingend gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und zur Abwendung der Gefährdung zu beantragen.

Dass in Würzburg lediglich ein Betreuer für den Mann angeregt wurde, kann u.a. der Zeuge Prof. Volker Thieler, Leiter des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht nicht verstehen. „Aufgrund seiner Vortaten und der Betreuungsverfahren hätte man sofort die Einweisung veranlassen müssen. Er war ja offensichtlich gemeingefährlich.“

Zeugnis:

Prof. Volker Thieler, zu laden über Kester-Haeusler-Forschungsinstitut für Betreuungsrecht, Dachauer Straße 61, 82256 Fürstenfeldbruck

Alle Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 126a StPO lagen in diesem Fall vor:

– Psychische Krankheit

– Akute Gefahr weiterer erheblicher Straftaten

– Zusammenhang zur psychischen Erkankung

Daraus ergibt sich die Pflicht für die Staatsanwaltschaft Würzburg, Antrag zu stellen, den Beschuldigten nach § 126a StPO einweisen zu lassen.

Im Juni 2009 hat die Beklagte demgegenüber und aus offenkundig persönlicher Verärgerung aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die keinerlei Straftat verwirklicht und insbesondere weder eine akute Bedrohung darstellt noch auf irgendeine psychische Störung oder einen Wahn beim Kläger verweist, für insgesamt zehn Monate rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt) und sieben Monate gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB durch die Beklagte und ohne jede medizinische Voraussetzung untergebracht.

Beweis:

Anlage 3

Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen die Beklagte, 18.05.2009

Der notdürftig von der Beklagten konstruierte Tatvorwurf lautete auf „Störung des öffentlichen Friedens“, von welcher der Kläger freigesprochen wu

Mittels diesem konstruierten Tatvorwurf beabsichtigte die Beklagte als Vertreterin des Freistaates Bayern die dauerhafte Unterbringung des Klägers gemäß § 63 StGB, wie sie es auch rechtswidrig im Fall Gustl Mollath verwirklicht hat.

Nur das Einschreiten des Zeugen Nedopil verhinderte infolge den rechtswidrigen Plan der Beklagten.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Zuvor versuchte die Beklagte gezielt, anstatt einer „Störung des öffentlichen Friedens“ aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009, am 12.06.2009 einen akut drohenden Amoklauf durch den Kläger zu konstruieren, um die größtmögliche Schädigung des Klägers infolge zu ermöglichen. Dies scheiterte an der Dummheit und Unfähigkeit der Beklagtenvertreter, denen es trotz enormem Eifer und Strafwut sowie der Bedrohung von Polizeibeamten in Stuttgart über 10 Tage nicht gelang, den Kläger festnehmen zu lassen, ohne dass ein von der Beklagten fantasierter akuter „Amoklauf“ in Würzburg erfolgte. Der Kläger wusste nichts von den rechtswidrigen Maßnahmen und befand sich u.a. im Schwarzwald.

Die hohe kriminelle Energie, der Eifer und die asoziale Schädigungsabsicht gegen den Kläger sind in Verhältnis zu setzen mit der völligen Untätigkeit, der rechtswidrigen und schuldhaften Unterlassung jedweder Schutzmaßnahme gegen den erkennbar gewaltbereiten und tatsächlich psychisch kranken Beschuldigten Abdirahman Jibril A.

Dies zeigt exemplarisch, wie die seit Jahrzehnten von CSU-Seilschaften zersetzte und parteipolitisch missbrauchte Justiz in Bayern gegen die Interessen und Belange des Rechtsstaates und der Bürger missbraucht wird, wie charakterlich deformiertes Führungspersonal einerseits mit Eifer Unschuldige verfolgt und andererseits die Bürger nicht vor tatsächlich gefährlichen Tätern schützt.

3.

Dies Verhalten der Beklagten zu 1.) geht einher mit den jeweils angepassten Darstellungen der psychiatrischen Einrichtungen und hier des Verantwortlichen der Forensik Lohr, des Beklagtenvertreters, Dominikus Bönsch, Vertreter der Beklagten zu 2.)

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 25.06.2022 über die gerichtlichen Einlassungen des Beklagtenvertreters zu 2.) wie folgt:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“ Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.“

Dies widerspricht exakt dem Vorgehen der Beklagten im Falle des Klägers, so dass hier seitens der Beklagten zu 2.) von eben dieser Freiheitsberaubung gegen den Kläger ausgegangen werden muss.

Der Kläger wurde ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Voraussetzung für die Maßnahme vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr zwangsweise untergebracht.

Auf entsprechende Anzeige, wie beweisrechtlich belegt, verwies der damalige Ärztliche Direktor, Jungkunz, unter Vorgabe, er wisse nicht, was der Kläger wolle, lapidar auf andere Beteiligte, Beweis Anlage 2.

Weiter wird der Beklagtenvertreter Bönsch in der Süddeutschen Zeitung zitiert, 25.06.2022:

Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Dies ist erkennbar falsch, was dem Beklagtenvertreter als Ärztlichem Direktor der Forensik Lohr auch bewusst und bekannt ist.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hätte – wie rechtswidrig im Fall des Klägers – einen Antrag auf Unterbringung gemäß § 126a StPO stellen müssen, wofür alle Voraussetzungen vorlagen.

Weshalb die „Hürden“ hierfür trotz vorliegender psychischer Störungen, Vortaten des Beschuldigten und Gewaltbereitschaft – somit Gefährlichkeit – nicht vorgelegen haben sollen, ist nicht ersichtlich.

Die Beklagten versuchen hier erkennbar unter Ausnutzung des fehlenden Wissens der Allgemeinheit und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die eigene Verantwortung und Schuld bei den am 25.06.2021 von dem Beschuldigten begangenen Tötungsdelikten und weiteren Gewaltdelikten zu täuschen und abzulenken.

Die Faktenlage ergibt sich klar aus dem mit großem Eifer gegen den Kläger als tatsächlich Unschuldigen in dieser Form betriebenen Vorgehen.

Um die Verweigerung der Entschädigung für die Freiheitsberaubung zu erwirken, schreibt der Beklagtenvertreter und heutige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Frank Gosselke wie folgt:

..„Darüberhinaus sind Entschädigungsansprüche jedenfalls nach § 5 Abs 2. S.1 StrEG insgesamt ausgeschlossen, da der frühere Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit zumindest grob fahrlässig selbst verursacht hat…..

Der frühere Angeklagte hat unter dem Datum vom 20.05.2009 ein Schreiben an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz gerichtet, in dem er sich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in anderen gegen ihn geführten Strafverfahren beschwert….“

Dies ist unstreitig, Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 11.03.2011, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Entschädigung zu verweigern, 814 Js 10465/09.

Sämtliche Beschwerden sind durch das Landgericht als zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt festgestellt, worüber sich die Beklagte infolge hinwegsetzt.

Laut Aussage des Beklagtenvertreters Gosselke rechtfertigt also eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft selbst, Beklagte, jedwede unrechtmäßige Maßnahme gegen den Betreffenden, inklusive der „Unterbringung“ gemäß § 126a StPO und der dauerhaften Vernichtung einer Person mittels § 63 StGB, infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie auch die Verweigerung der von einem deutschen Gericht, Strafkammer (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) zugesprochene Entschädigung.

Keine dieser – hier zwingend notwendigen Maßnahmen – wurde jedoch beantragt infolge der bekannten Vortaten, der nachweislich vorhandenen psychischen Störung und des ärztlichen Rates beim Beschuldigten Abdirahman Jibril A., so dass dieser am 25.06.2021 die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begehen konnte.

4.

Die Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes ergibt sich aus der seit nun anhaltend 13 Jahren durchweg hochgradig rechtswidrigen und asozialen, einzig auf Schädigung und Vernichtung des Klägers (Missbrauch des § 63 StGB) ausgerichteten Vorgehensweisen der Beklagten.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Das Vertrauen in die Legitimation und Rechtsstaatlichkeit der Behörden und Gerichte in Bayern ist durch das bis heute völlig ungehindert stattfindende rechtswidrige Verhalten der Beklagten und asozialen Täter, die hier als honorige Juristen auftreten, nachhaltig zerstört.

Zu den gesundheitlichen und psychischen Folgen für den Kläger als unschuldigen Vater und zu Unrecht verfolgten ehemaligen Polizeibeamten ist der Zeuge Prof. Norbert Nedopil zu hören, der Auskunft über die Folgen geben kann, wie die derarte beharrliche Verfolgung eines Unschuldigen auf den Kläger einwirkt.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Weitere Zeugen sind bei Bedarf und umfassend zu benennen.

Die Juristen, die einerseits wie beweisrechtlich dargelegt mit bösartigem Eifer auf Unschuldige eintreten und andererseits zwingend gebotene Maßnahmen gegen gefährliche Beschuldigte schuldhaft und rechtswidrig unterlassen und so erst die Tötungsdelikte und eine bundesweit mit Entsetzen verbundene Messerattacke durch einen bereits im Vorfeld erkennbar schuldunfähigen Gewalttäter ermöglichten, sind aus dem Amt zu entfernen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Deutschlands dümmste Strafverfolgungsbehörde: Staatsanwaltschaft Würzburg trägt Mitverantwortung für Tötungsdelikte – ich fordere die Entfernung aus dem Amt und einen Untersuchungsausschuss!

Hervorgehoben

Es war im Juni 2009, als ein Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp einen Haftbefehl gegen mich erwirkte und unter Druck auf Polizeibeamte meine Festnahme in Stuttgart erzwungen hat – der Anlass hierfür: ich hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eben diesen Staatsanwalt Trapp eingereicht.

Als diese Dienstaufsichtsbeschwerde über das Ministerium in München und die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schließlich nach fünf Wochen bei der Staatsanwaltschaft Würzburg landete, drehten diese Würzburger CSU-Burschenschafter offenbar komplett hohl Sie planten, vor Ärger, Eifer und Strafwut bebend, meine Vernichtung in der Forensik. Anhand dieser Dienstaufsichtsbeschwerde warf mir die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, ich hätte akut einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg geplant. Als dieser „Amoklauf“ auch nach über einer Woche nicht stattfand, währen der diese wirren Strafverfolger vergeblich versuchten, mich festzunehmen und Fotos von mir an Eingangspforten der Behörde klebten (ich war im Schwarzwald unterwegs), mussten die Spinner zurückrudern: infolge ging es nur noch darum, dass ich einen „Amoklauf“ angedroht hätte. Eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – auf Grundlage einer dienstlichen Beschwerde.

Mit diesem Vorwurf wurde ich am 22.06.2009 in Stuttgart festgenommen und verschwand 10 Monate lang in bayerischer Haft und Unterbringung. Das Ziel der Täter dieser Staatsanwaltschaft: mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ in der Forensik wegzusperren, zu vernichten!

Heute ist klar: es gab keinerlei Straftat, die dieses Vorgehen begründete, ich hatte nie mit einem „Amoklauf“ gedroht, wie man unschwer nachlesen kann.

Und: es gab keinerlei medizinische Voraussetzung für die Maßnahme, da ich psychisch völlig gesund bin, wie der Münchner Prof. Norbert Nedopil feststellte, der das Fehlgutachten des Würzburger CSU-Psychiaters entlarvte, der mir im Auftrag der Staatsanwaltschaft beliebig schwerste psychische Störungen andichtete. Man kennt das Vorgehen vom Fall Gustl Mollath.

Der gesamte Justizskandal ist hier dokumentiert, Originalakten:

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Bis heute habe ich vom CSU-Staat keinen Cent Entschädigung erhalten, obwohl mir diese vom Landgericht Würzburg zugesprochen wurde: für zehn Monate Freiheitsberaubung, federführend die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Dies ist der Antrag, mit dem der heutige Leiter der Behörde, Frank Gosselke beantragte, die Entschädigung zu verweigern, da ich für die rechtswidrigen Maßnahmen gegen meine Person praktisch selbst verantwortlich sei:

Klicke, um auf 2011-03-11-gosselke.pdf zuzugreifen

Über die Feststellungen des Landgerichts im Freispruch setzte sich der ölige Herr nonchalant hinweg, so geht das in Bayern.

Der Rest ist übelstes CSU-Geklüngel, rechtsradikale Arschlöcher, die den Rechtsstaat missbrauchten, um einen völlig unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten und ausgegrenzten Vater, einen lästigen Antragsteller zu vernichten.

All dies wird sein nun 12 Jahren mit hoher krimineller Energie vertuscht, um den Ruf der CSU-Justiz zu schützen, die Täter im Amt zu decken, die mittlerweile entweder einen Karrieresprung gemacht haben oder mit Festreden in die hochbezahlte Pensionierung stiefelten.

Ein kleiner Zeitsprung…..

2021 geht ein somalischer Bürgerkriegsflüchtling, offenkundig schwer psychisch gestört und traumatisiert mit dem Messer auf Menschen los, Würzburger Fußgängerzone.

Die Bilanz: drei tote Frauen, sechs Menschen werden schwer verletzt, Hunderte sind mittelbar betroffen.

Bereits Tage nach der Tat ergeben sich Fragen: weshalb war der offenbar zuvor als gewalttätig straffällig gewordene Mann, erkennbar psychisch traumatisiert und belastet zur Tatzeit auf freiem Fuß – und nicht wie ich Jahre zuvor, nach § 126a StPO wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“ im Maßregelvollzug!

…“Nach der Messerattacke in Würzburg mit drei Todesopfern rücken nun auch mögliche Versäumnisse bayerischer Behörden im Vorfeld der Tat in den Fokus. Nach Informationen von WELT sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte.“….

https://www.welt.de/politik/article232223469/Messerattacke-in-Wuerzburg-Behoerden-lehnten-Betreuung-ab.html

Heute wurde nun bekannt: der Mann hätte längst eingesperrt werden MÜSSEN!

„Prozess um Würzburger Messerattacke: Beschuldigter drohte Sozialarbeitern schon sechs Monate vor der Tat mit Erstechen“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/prozess-um-wuerzburger-messerattacke-beschuldigter-drohte-sozialarbeitern-schon-sechs-monate-vor-der-tat-mit-erstechen-art-10817109

……“Beschuldigter bedrohte städtische Mitarbeiter

Es ist der 12. Januar 2021. Der Sozialarbeiter, der nun im Zeugenstand sitzt, ist an diesem Tag mit der Postausgabe in der Würzburger Unterkunft beschäftigt. Etwa 90 Personen leben dort. Auch der wohl 32-jährige Somalier, der später die Bluttat begeht. Unvermittelt sei der Mann vor ihm gestanden, habe ihn wüst beschimpft – unter anderem als „scheiß Deutscher“, schildert der Sozialarbeiter: „Für die Kollegen war das ganz komisch, weil er immer als freundlicher Bewohner beschrieben wurde.“

Er und ein Kollege klopfen kurz darauf an der Zimmertür des Mannes. Plötzlich bedroht der sie mit einem Küchenmesser. „Das war eine Sache von zehn Sekunden, dann sind wir direkt geflüchtet“, schildert der Zeuge. Erst die Polizei überwältigt den Mann.“

Am nächsten Tag soll der Somalier ein Hausverbot erhalten. Doch schon wieder bedroht er den Mitarbeiter der Stadt Würzburg – dieses Mal im Freien. Erneut fallen wüste Beschimpfungen, erneut zieht der Bewohner ein Messer. „Die Angestellten haben sehr verängstigt auf uns gewirkt“, erinnert sich eine Polizistin, die ebenfalls vor Gericht aussagt. Sie wurde damals zu der Unterkunft gerufen. Die Polizei bringt den Mann ins „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZsG), ein psychiatrisches Krankenhaus in Würzburg.

Acht Tage lang bleibt er dort. Es ist bereits sein zweiter Aufenthalt in der Einrichtung. Am 21. Januar 2021 verlässt der Patient die Klinik. Nach Angaben der Ärzte hat sich sein Gesundheitszustand gebessert. Er befinde sich in „ausreichend stabilem Zustand“. Einmal täglich soll er ein Medikament nehmen, das in der Psychiatrie hauptsächlich zur Behandlung schizophrener Psychosen eingesetzt wird. Hinweise auf „akute Eigen- oder Fremdgefährdung“ lagen nicht vor, heißt es im Arztbrief. In solchen Fällen sind die Krankenhäuser rechtlich verpflichtet, Patienten zu entlassen.

Sicherheitskraft: „Die Entwicklung war richtig negativ“

Doch offensichtlich besserte sich der Zustand des Beschuldigten in den kommenden Monaten kaum. Am Landgericht sagt auch eine Sicherheitskraft aus, die in der Obdachlosenunterkunft arbeitet. Der 33-Jährige erinnert sich detailliert an den Beschuldigten. Ein „ruhiger Mensch“ sei er gewesen. Doch in den fünf Monaten vor der Tat am Barbarossaplatz hätte sich sein Zustand verschlechtert. „Die Entwicklung war richtig negativ – es war klar, dass er psychisch nicht mehr bei sich war“, erinnert sich der Security-Mitarbeiter. Der Somalier habe zuletzt mit Gegenständen gesprochen, am Tag der Tat laut im Haus herumgeschrien.

Der spätere Angreifer kam sogar noch ein weiteres Mal in psychiatrische Behandlung – am 14. Juni 2021, also elf Tage vor der Tat. Damals hatte er sich in der Würzburger Innenstadt unvermittelt in das Auto eines Fremden gesetzt. „Er war ganz starr, ganz fixiert im Auto gesessen“, schilderte der Fahrer des Fahrzeugs nun als Zeuge den Vorfall. Einen Tag danach verließ der Beschuldigte das Krankenhaus – ein weiteres Mal.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-um-messerangriff-in-wuerzburg-taeter-war-bereits-auffaellig,T8jbuS0

Die Frage ist hier: WESHALB hat die Staatsanwaltschaft Würzburg, die sowohl Kenntnis von den Straftaten als auch von den psychiatrischen Einweisungen hatte, hier nichts unternommen und es unterlassen – wie in meinem Fall – eine Einweisung gemäß § 126a StPO einzuleiten!

Ich fordere: den Rücktritt dieses Schaumschlägers im Amt, Frank Gosselke, der m.E. die Mitverantwortung trägt für den Amoklauf in Würzburg, so wie diese gesamte Behörde. Wenn es darum geht, lästige Unschuldige zu drangsalieren, kennen diese öligen CSU-Köpfe kein Maß, keine Verhältnismäßigkeit, keine Reue!

Und wenn es um tatsächlich konkrete Gefährdung der Allgemeinheit geht, unternehmen diese Blender mit Amtsgewalt: NICHTS!

Hier ist längst ein Untersuchungsausschuss angezeigt! Die bayerische Justiz hier ist eine Schande für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der zur Beute um sich selbst kreisender CSU-Günstlinge wurde, die sich gegenseitig die Posten zuschachern und auf die Schultern klopfen, während die Menschen draußen die Folgen zu tragen haben, für die sich diese Blender und Autisten bei der Staatsanwaltschaft einen Scheiß interessieren. Allenfalls wenn man sich persönlich „beleidigt“ fühlt, wie durch meine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann greift man durch – mit allen Mitteln! Und ohne Rücksicht auf die Faktenlage…..

Diakonie Stetten e.V., das Lachen der Täter: Rainer Hinzen, Thilo Bachmann, Sandra Ellenrieder und Helmut Seibold

Hervorgehoben

Es ist die Verlogenheit dieser Gesellschaft insgesamt, die Menschen in den Suizid treibt, zu Angriffen, Gewalt, Eskalationen und Tötungsdelikten führt. Seit einem Jahr erlebe ich hautnah, wie gerade dort, wo man sich unter “Leitbildern“ wie Nächstenliebe, Respekt, Miteinander etc, versammelt, die widerwärtigsten und asozialsten Heuchler und Täter sich Opfer suchen, strukturelle und projektive Gewalt ausleben.

Bei der Diakonie Stetten e.V. ist dies die hier aufgeführte charakterlich deformierte Führungsriege um den Täter und Vorstandsvorsitzender Rainer Hinzen, eines sich hinter seiner Fassade als Pfarrer verbergenden Heuchlers, der diese christliche Institution missbraucht, um sich selbst narzisstisch zu inszenieren, Ziel: Geld.

Wie alle derartigen um sich selbst kreisenden Führungsebenen und “inneren Zirkel“ ist man jedoch auch bei der Diakonie Stetten e.V. offenbar sei langem dazu übergegangen, diese Ziele auf der Vernichtung und Ausgrenzung von Menschen aufzubauen.

Wie perfide, asozial, widerwärtig und kriminell dies geschieht, hinter der Fassade einer Institution, die sich prominent auf Respekt, Nächstenliebe etc. beruft, werde ich hier nun offenlegen.

Die Justiz und das von mir im April um 2021 um Hilfe ersuchte Arbeitsgericht ist keine Hilfe – sondern Teil das Problems. Auch das kein Zufall mehr. Die deutsche Justiz ist in jedem Bereich als völlig untauglich anzusehen, dominiert von Richtern, die nichts anderes tun, als Täter bei Institutionen zu decken und zu schützen….

Soweit bis heute….

Glückwunsch, Johnny Depp…..!

Hervorgehoben

Dieser Blog dokumentiert, wie falsche Beschuldigungen und Opferdarstellungen einer Frau („Belästigung“, „Bedrohung“), Lügen kurz nach der Geburt des gemeinsames Kindes mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben!

Wenn ich Suizid begehe, dann hat die Frau, die mir seit 18 Jahren mein Kind entzieht, Kerstin Neubert, hierfür den Grundstein gelegt!

Mein Kind wurde 18 Jahre lang erfolgreich komplett entfremdet, ich als Paria sozial isoliert und ausgegrenzt. Kerstin Neubert hat von mir – damals 34 Jahre alt – eine „Aktenlage“ und das ZERRBILD eines Menschen geschaffen, das mit der Realität nichts zu tun hat – das aber bis heute trägt und immer wieder zu Übergriffen und zirkelschlüssigen Attacken gegen mich Anlass gibt (zuletzt durch die widerwärtig agierende Führungsebene der Diakonie Stetten, denen ihre Heuchelei, Frömmelei und Verlogenheit nun in Kürze im Hals stecken bleiben wird!).

Die Zerstörung der Elternrechte und der Bindung zum eigenen Kind ist nicht umsonst ein Grundrechtseingriff und eine Menschenrechtsverletzung. Was die deutsche Justiz daraus macht, ist ein tausendfacher Skandal und ein Thema dieses Blogs…..

Jedenfalls: eine im Dezember 2003 von der Volljuristin Kerstin Neubert mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte einfache sog. Gewaltschutzverfügung bei einer Rechtspflegerin beim Zivilgericht Würzburg hat gereicht, um unkorrigierbar die Weichen zu stellen: das war der Startschuss für asoziale Verbrechen gegen mich als völlig „normalen“ unschuldigen Vater, für bis heute anhaltende Ausgrenzungen, soziale Isolation und den auch Versuch der Vernichtung meiner Person in der Forensik 2009/2010.

Ich bin unschuldig, wie dieser Blog belegt, alles was diese kriminellen Arschlöcher und asozialen Verbrecher mit Amtsgewalt mir in den letzten 18 Jahren „zur Last“ legen konnten, waren diverse „Beleidigungen“ gegen eben diese Justizverbrecher! Eine um sich selbst kreisende kriminelle Justiz, die sich selbst als „Opfer“ inszeniert, wenn ihre tatsächlichen Opfer sich wehren.

Die Täter dieser Verbrechen und Übergriffe: widerwärtige rechtsradikale CSU-Arschlöcher in der bayerischen Justiz. ölige sog. Richter, feministische Hexen, die glauben, als Rechtsbeistand oder Staatsanwältin sei es ihr Auftrag, „Männer“ zu vernichten….

Alles im Blog dokumentiert:

Johnny Depp wurde nun durch Geschworene (!) rehabilitiert.

Die bayerische Justiz glaubt derweil weiter, meine Lebensvernichtung und die „Opfer“-Erzählungen der Juristin Neubert, die mein Leben seit nun über 18 Jahren zerstörten, wäre „erledigt“…..

Der Spiegel berichtet eher nicht über die Vernichtung deutscher Männer und Väter durch Justiz und Feminismus – aber die Falschbeschuldigungen und die Inszenierungen der Borderlinerin Amber Heard zeigen zumindest auf, wie diese Muster und Methoden funktionieren und was dem zugrundeliegt:

„Sie glaubten dem Mann….

  • »Es gab Streitereien und Dinge dieser Art, aber es ist nie so weit gekommen, dass ich Frau Heard irgendwie geschlagen hätte.«
  • »Ich habe in meinem Leben noch keine Frau geschlagen.«
  • Heards Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen ihn seien »ruchlos und verstörend«. Sie würden auf »keiner Art von Wahrheit« basieren und seien für ihn ein »totaler Schock« gewesen…

…..Shannon Curry (von Depps Anwälten beauftragte Rechtspsychologin):

  • Ihrer Einschätzung nach neigt Heard zu emotionaler Instabilität und plötzlichen Wutausbrüchen, die auch mit Gewalt einhergehen könnten. Curry sprach von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie einer histrionischen Persönlichkeitsstörung.“..

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/johnny-depp-vs-amber-heard-bemerkenswerte-zitate-aus-dem-prozess-a-5d36085d-a50f-4d63-ad1c-83d97a09770

Sexuelle Beziehung zu 13-Jähriger? CDU-Bundestagsabgeordneter Matern von Marschall zahlt 30.000 Euro – die deutsche Justiz vertuscht den Vorgang.

Hervorgehoben

Gestern berichtete die Stuttgarter Zeitung unter der Überschrift „Verbaler Eiertanz der CDU um Unaussprechliches“:

„Ein CDU-Mann war wegen einer angeblichen Beziehung zu einer Minderjährigen im Visier der Justiz – auf einen Bericht darüber reagiert die Partei erschüttert. Viele wissen, um wen es geht, aber niemand darf es sagen.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.suedbadischer-cdu-mann-verbaler-eiertanz-der-cdu-um-unaussprechliches.64c206b5-0d5b-4f90-8013-b9079077cac5.html?reduced=true

Man benötigt ungefähr zwei Minuten, um herauszufinden, um wen es geht, die Antifa (!) deckt auf:

Der CDU-Politiker Matern Christoph Cajetan Freiherr Marschall von Bieberstein – bekannt als „Matern von Marschall mit den Apfelplakaten – hatte jahrelang eine sexuelle Beziehung zu einem 30 Jahre jüngeren Mädchen, das zu Beginn des Missbrauchs erst 13 Jahre alt war. Das Mädchen war die Tochter einer eng mit den von Marschalls befreundeten Familie. Nach dem Tod des Vaters des Mädchens nutzte Matern von Marschall ihre emotionale Lage schamlos aus und begann mit dem sexuellen Verhältnis. Aufgedeckt wurde der CDU-Missbrauchsskandal durch die Zeitung Die Welt, die jedoch den Namen des Täters verschweigt. Der CDU-Mann hatte Sex mit der Jugendlichen bis 2011, als sie 18 Jahre alt war. Anschließend saß von Marschall von 2013 bis 2021 als Freiburger Abgeordneter im Bundestag. Sie zeigte ihn schließlich im Jahr 2018 an. Zwar wurde sein Fall im Immunitätsausschuss des Bundestags behandelt, aber das Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauchs wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen eine Zahlung von 30.000 Euro geräuschlos eingestellt. Matern von Marschallist Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes March.“

https://autonome-antifa.org/?breve8281

Es lohnt sich, die Details zu lesen:

Eine Frage der Ehre

…“Kurz nach der skandalösen Einstellung des Verfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen Matern von Marschall im Jahr 2019 wurde ausgerechnet Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser von Justizminister Guido Wolf am 1. Juli 2020 zum ehrenamtlichen Opferbeauftragten des Landes Baden-Württemberg berufen.
Schon mit dem ersten Bericht über den Skandal war klar, dass Matern von Marschalls Umfeld Bescheid wusste. Die Welt beruft sich auf „ein Dokument, in dem der Fall anlässlich der Verfahrenseinstellung auf mehreren Seiten unter Bezug auf die Inhalte der Ermittlungsakte ausgebreitet worden ist“. Demnach habe Matern von Marschall in seinem Umfeld „durchaus über die besondere Beziehung geredet. Gegenüber einem Vertrauten habe er von einem ‚jahrelangen Liebesverhältnis‘ gesprochen. Auch einem anderen Freund gegenüber bestätigte der Politiker eine intime Beziehung zu der jungen Frau, deren Firmung er einst als Pate begleitete.“….

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

…“Weder der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl noch sein Gegenspieler Guido Wolf scheinen die CDU Südbaden vor einer erneuten Kandidatur von Matern von Marschall bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 gewarnt zu haben.“….

Auch für mich als ehemaligen Polizeibeamten und Opfer einer in Teilen kriminellen „rechtskonservativen“ CDU/CSU-Justiz und insbesondere öliger rechtsradikaler Staatsanwälte, die mich seit anderthalb Jahrzehnten mit Bagatelldelikten wie “Beleidigung“, “Störung des öffentlichen Friedens“ oder auch “verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlung“in eigener Sache einzuschüchtern und mundtot zu machen versucht, ist eine solche Form an Heuchelei, Doppelstandard und Dünkeljustiz nicht mehr akzeptabel.

„Feiertage“ – Selbstmordzeit – die Muster und Folgen struktureller Gewalt und systemischen Machtmissbrauchs

Hervorgehoben

Das einzige was mich heute – sozial völlig isoliert und komplett ausgegrenzt vom Leben meines Kindes – davon abhält, meinem Leben ein Ende zu setzen: all die Arschlöcher und Kriminellen, die Lügner, die dümmlich grinsende Staatsanwältin, all die widerwärtigen Täter mit Amtsbonus, deren Zerstörungen und Übergriffe in diesem Blog dokumentiert sind…..würden einfach davonkommen.


Wir leben in einem Land, in dem nicht die Täter und Täterinnen gesellschaftlich sanktioniert werden sondern deren Opfer, die systematisch immer weiter geschädigt, sozial isoliert und ausgegrenzt werden.

Man kommt nicht mehr daran vorbei, dass die über 18 Jahre gewaltsamer Kindesentziehung, die gezielte Zerstörung meiner Vaterschaft durch die kriminelle Justiz und ihre Mitläufer in Würzburg bei mir schwerste Folgen hinterlassen hat.

„Psychologe aus Würzburg über das Sterben: „Wir haben ein Gespür, wann unsere Zeit endet“….

https://www.infranken.de/lk/wuerzburg/psychologe-aus-wuerzburg-ueber-das-sterben-wir-haben-ein-gespuer-wann-unsere-zeit-endet-art-4590208


Die Täter: angefangen bei dem sog. Sachverständigen Prof. Joachim Wittkowski, der 2004 „empfohlen“ hat, meine bereits seit einem Jahr folgenreich verschuldete Ausgrenzung einfach fortzuführen, damit die ach so belastete Kindsmutter, die Juristin Kerstin Neubert “ihre Ruhe“ hat bis zu der widerwärtigen „Fachanwältin für Familienrecht“ Hitzlberger (siehe letzten Beitrag), die alles daran setzte, die von Mai 2010 bis Mai 2012 erfolgreich und mit enormem Einsatz von Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg aufgebaute Bindung zwischen meinem Kind und mir als Vater erneut mit offenbar triebhafter Bösartigkeit zu zerstören – und mich nebenbei weiter zu kriminalisieren, obwohl es noch keine fünf Jahre her war (2010), dass ich Opfer einer Freiheitsberaubung durch rechtsradikale Arschlöcher der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde – die ebenfalls in diesem Blog dokumentiert ist und die ebenfalls weiter in eigener Sache durch die Justiz vertuscht wird. Auf Betreiben u.a. des heutigen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Autisten Frank Gosselke und der sog. Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping (wie andere Täter beide mittlerweile „im Ruhestand“) habe ich bis heute trotz Freispruch für zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten. Die Täter machen einfach weiter in ihrer Blase…..was interessiert schon das Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligem Polizeibeamten bei der Arschloschjustiz in Würzburg/Bamberg.

Was die Kindesentziehung und Zerstörung meiner Vaterschaft angeht ist natürlich die eine treibende Kraft nicht zu ignorieren, die alles unternommen hat, um meine Ausgrenzung und Isolation herbeizuführen und gewaltsam fortzuführen: der “Großvater“ meines Kindes, Willi Neubert, der seinen ganzen intriganten und manipulativen Einfluss auf die von mir haltlos geliebte Mutter des Kindes missbrauchte, um mich zu vernichten und sich selbst als „Ersatzvater“ zu installieren……

In einer Gesellschaft. in der Täter, Lügner, Kriminelle mit Status und Amt nicht nur völlig unbehelligt und ohne Konsequenzen das Leben von Menschen zerstören sondern auch noch vom System dazu ermutigt und beklatscht werden, institutionell und juristisch gedeckt werden während die unschuldigen Opfer ihrer Taten immer weiter ausgegrenzt, isoliert und stigmatisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.

„Schöne Ostern“.

Strukturelle Gewalt, Machtmissbrauch, systemische Stigmatisierung der Opfer folgt stets den selben Mustern…..und alles fängt damit an, dass die falschen Charaktere in Führungs- und Entscheidungspositionen gelangen, wo sie glauben unbehelligt ihr bizarres Menschenbild auf Kosten ihrer Opfer ausleben zu können, umgeben von Mitläufern und Ja-Sagern und ggf. geschützt durch eine im Kern korrupte und von Standesdünkel zersetzte Justiz, die für Opfer und Rechtsuchende völlig wertlos ist. Der Rechtsstaat eine Fassade….

Mordmotiv Kindesentzug – Gabriele Hitzlberger ist die Täterin, die verantwortlich dafür ist, dass meine Tochter und ich uns seit 10 Jahren nicht mehr gesehen haben!

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Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….

Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.

Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.

Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.

Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).

Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.

Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.

Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.

Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!

Neues von den Tätern der bayerischen Justiz, Mainpost titelt: „Streit in Wirtshaus bei Würzburg eskaliert: Pensionierter Gerichtspräsident greift zum Tafelmesser“….

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…Ein pensionierter Landgerichtspräsident und zwei Gäste sind am Sonntag in der Linde in Lindelbach in Streit geraten. Wollte die Polizei den Vorfall vertuschen?“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/streit-in-wirtshaus-bei-wuerzburg-eskaliert-pensionierter-gerichtspraesident-greift-zum-tafelmesser-art-10757422

Informationen zu diesem Messerangriff des Würzburger Gerichtspräsidenten a.D. (Dr. Dietrich Geuder?) sind momentan – natürlich – spärlich. Zumindest gelang es nicht, den Vorgang komplett zu vertuschen……

Der Vorgang selbst überrascht nicht. Impulsgestörte und aggressive Kriminelle und CSU-Seilschaften, die glauben über dem Gesetz zu stehen, dominieren seit Jahrzehnten die Führungsebenen in der fränkischen Justiz.

Warum kein Suizid? – Missbrauch und strukturelle Gewalt bei der Polizei Baden-Württemberg.

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Die Zerstörung von Lebensfreude, die Ausgrenzung, Stigmatisierung und Demütigung meiner Person als Vater, als unschuldig verfolgtes Justizopfer und ehemaliger Polizeibeamter hat mittlerweile ein solches Ausmaß angenommen, dass eine Selbsttötung und ein Suizid seit langem nicht nur eine theoretische Überlegung ist. Es erfordert Disziplin, wohlwollende und freundliche Mitmenschen, Hilfe und immer wieder positive Erfahrungen, um eine „Eigen- und Fremdgefährdung“ zu kontrollieren und zu handhaben.

Menschen mit weniger robuster Psyche und weniger Ressourcen gegen diese strukturelle Gewalt und den Machtmissbrauch asozialer Täter und Krimineller mit Amtsbonus, den ich in diesem Blog dokumentiere, hätten sich längst aufgrund der Depression, der Folgen der strukturellen Gewalt umgebracht.

Während ich diese schreibe, sind zweifellos zahllose andere Menschen Opfer und Adressat von Ausgrenzung, Behördenwillkür, Tätern im Amt, die glauben über Recht und Gesetz zu stehen. Sie werden stigmatisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht, verhöhnt und gedemütigt…..ihr seid nicht allein und ich werde weiter alles unternehmen, damit diese strukturelle und systemische Gewalt, diese gesamtgesellschaftlich schädigende asoziale Gesinnung in den Führungsebenen von Behörden, Gerichten, Institutionen endlich als das wahrgenommen werden was sie sind: Gewalt und Missbrauch. Familienstrukturen werden beiläufig zerstört, auch Kinder sind die Leidtragenden.

Der Punkt ist: mein Hass und meine Wut auf all diese kriminellen Arschlöcher, widerwärtigen Lügnerinnen und Lügner, Täter mit Amtsgewalt und Entscheidungsbefugnis, die – immer wieder nach den gleichen Mustern – sich invasiv in mein Leben hineinwanzten, höhnisch grinsend und mit kaum verhohlener Bösartigkeit die von mir erarbeiteten wertvollen Lebensinhalte zerstörten, ist viel zu groß um einen Suizid zu begehen, der Trauer und Depression nachzugeben.

Wenn ich Selbstmord beginge, wären die Täter und Kriminellen, die Lügner und Täuscher, die mein Leben und das meines Umfeldes immer wieder gezielt angegriffen haben, davongekommen.

Dies wird nicht passieren!

Dieser Blog ist ein Beweismittel und ein Zeit-Dokument, das seit 2013 öffentlich darlegt, wie Täter und Kriminelle insbesondere in der bayerischen Justiz strukturelle Gewalt gegen Unschuldige ausüben, ihre Macht missbrauchen und sich hierbei hinter dem Nimbus rechtsstaatlicher Institutionen und Professionen, hinter christlichen Werten und hinter Amtsautorität verstecken, um Menschenleben zu zerstören, strukturelle Gewalt auszuüben und hierbei auch die Polizei immer wieder für ihre Zwecke einzuspannen.

Das Heer der Mitläufer, die genau sehen, was hier abläuft und sich dennoch wegducken, ist gewaltig. Man ist immer froh, wenn es einen nicht selbst trifft. So wird Anpassung und Kadavergehorsam gefördert: indem man Parias stigmatisiert und mit Macht ein Exempel statuiert.

Langer Rede, kurzer Sinn: nachdem ich nun aus gegebenen Gründen seit längerem diesen Blog vernachlässigen musste, hier nochmals deutlich auf den Punkt, beweisrechtlich dokumentiert, wer hier was zu verantworten und verschuldet hat, ohne dass dies Konsequenzen, Reue oder gar eine Entschuldigung nach sich zog!

Die Hauptverantwortlichen und ihre Taten:

  1. Der Täter Roland Eisele, seit 2019 ist er mit dem Ruhegehalt eines Polizeipräsidenten in Pension.

Eisele hat meine Laufbahn als Polizeibeamter mit immenser krimineller Energie und Machtmissbrauch zerstört, weil meine Haarlänge seinem dumpfen rechtskonservativen Weltbild nicht entsprach, mit dem er fortan immer wieder auffiel bspw. bei der Einkesselung von Demonstranten in Heilbronn. Eisele war als Polizeiverantwortlicher zudem ein intellektuell überforderter Blender, was er jedoch durch devotes Buckeln in Richtung Politik (Strobl, CDU) und stramme Gesinnung ausbügelte und so weiter Karriere machte. Eisele ist es so u.a. gelungen, sein Versagen bei den Ermittlungen zum Anschlag des NSU und dem Mord an Michele Kiesewetter zu verdecken. Unter Eiseles Leitung verschwand die bereits im April 2007 bei der Ringfahndung aufgenommene Spur im Nirwana, die zu den Tätern geführt hätte: das von Böhnhard/Mundlos genutzte Wohnmobil mit Kennzeichen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article106338174/Die-verhaengnisvolle-Panne-mit-dem-Autokennzeichen.html

Eisele war auch der verantwortliche Polizeiführer, als man mit immensen Kosten dem „Phantom von Heilbronn“ nachjagte, bis schließlich andere Behörden darauf aufmerksam machten, dass mit DNA einer Verpackungsmitarbeiterin kontaminierte Wattestäbchen für die „Spurenlage“ an zahlreichen Tatorten verantwortlich ist.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-phantom-fall-wattestaebchen-haetten-nicht-zur-dna-analyse-eingesetzt-werden-duerfen-a-615791.html

Nachdem der Polizeirat Eisele mit Mobbing und Drohkulissen, Ausgrenzung und Stigmatisierung (Verbot der Tätigkeit als Polizeibeamter, Absetzen in einem leeren Büro ohne Tätigkeit, Drohungen mit Disziplinarverfahren etc.) bei mir als mittlerweile 30-jährigem Polizeibeamten nicht weiterkam, griff er zu „anderen Mitteln“, wie er sie bereits zuvor in einer „Besprechung“ (mit dabei: PD-Leiter Helmut Moll) angedroht wurden.

Obwohl ich ein ärztliches Attest aufgrund einer Fraktur und infolge stationärer Behandlung im SKH Sindelfingen vorlegte, behauptet Eisele bis heute wahrheitswidrig, ich hätte kein Attest eingereicht, wäre diesbezüglich auch nicht beim Polizeiarzt gewesen. Richtig ist: Attest liegt beweisrechtlich bis heute vor, Termin beim Polizeiarzt der LPD, Dr. Öttinger, fand ebenfalls statt.

Dies hielt Eisele infolge nicht ab, beim Landesamt für Besoldung über Jahre rechtswidrig die Einbehaltung meiner Dienstbezüge zu 100 Prozent zu veranlassen unter der Lüge, ich sei „unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben“. Die rechtswidrig einbehaltenen Bezüge wurden auch nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, dass diese „nachzuzahlen“ sind, weiter einbehalten!

Die Polizeidirektion Böblingen missbrauchte die weitere Einbehaltung der Bezüge, die Verweigerung einer von mir mehrfach beantragten Versetzung/Abordnung und meine finanzielle Notlage infolge skrupellos dazu, um mich als langjährigen Polizeibeamten final loszuwerden: eine beharrliche und unter Amtsmissbrauch erfolgte Erpressung zur „freiwilligen“ Kündigung, der ich schließlich in der von Eisele verschuldeten Situation nachgab, psychisch schwer angeschlagen. („Sie bekommen bei der Polizei keinen Fuß mehr auf den Boden!“, „Wir gehen in Berufung, dann sehen Sie weitere zwei Jahre kein Geld!“)

Bis heute wird Eisele gedeckt, seine Straftaten, Dienstvergehen und sein Amtsmissbrauch als Beamter des höheren Dienstes der Polizei Baden-Württemberg zu Lasten auch des Steuerzahlers, der meine Ausbildung und Fortbildungen bezahlte, werden bis heute mit krimineller Energie vertuscht, auszusitzen versucht, geleugnet und ignoriert.

Stattdessen geht man mit Eifer und unter medialer Berichterstattung den anonymen Vorwürfen einer Polizeibeamtin nach, die 20 Jahre zurückliegende sexuelle Übergriffe bei der Bereitschaftspolizei Böblingen durch einen Vorgesetzten geltend macht.

https://www.zeit.de/news/2022-01/12/ermittlungen-gegen-ehemaligen-polizeiausbilder

Die Bürgerbeauftragen Beate Böhlen (Grüne), die sich hier in der Presse über mangelnde Beteiligung ihrer Stelle beklagt, wurde von mir bereits 2017 als Vorsitzende des sog. Petitionsausschusses des Landtages in einer Anhörung in Kenntnis gesetzt. Infolge unternahm sie, wie auch der vorherige Bürgerbeauftragte und Eisele-Kumpel Volker Schindler: nichts! Meine Anfragen wurden zuerst ignoriert, dann kamen Formschreiben, seit 2020 wieder nichts.

Das ist durchaus richtig, derarte Vorgänge sind aufzuklären, auch wenn hier Fragen im Raum stehen: warum anonym, warum müssen Betroffene zuerst an die Medien gehen?

Weshalb jedoch die seit 20 Jahren von mir namentlich zur Anzeige gebrachten Taten der Persönlichkeitsrechtsverletzung, der Bedrohung, der Erpressung und letztlich der Zerstörung meiner Laufbahn als Polizeibeamter niemanden interessieren bzw. man glaubt dies anhaltend ignorieren zu können, wird in diesem Zusammenhang zu klären sein.

Es wird geblockt, gemauert, vertuscht und ausgesessen, gelogen und getäuscht. Das ist – schon lange – nicht mehr hinnehmbar.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Intrige oder Fakt? Ranghöchster Polizeibeamter von Baden-Württemberg, Andreas Renner, suspendiert – Verdacht auf sexuelle Übergriffe.

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Erstaunlich, wie schnell überregional berichtet wird, sobald es um den Verdacht sexueller Belästigung geht!

„Ranghoher Polizist soll Kollegin sexuell belästigt haben

Ein Spitzenbeamter der baden-württembergischen Polizei hat womöglich seine Stellung missbraucht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung einer Kollegin.“….

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/baden-wuerttemberg-ranghoher-polizisten-soll-kollegin-sexuell-belaestigt-haben-a-c9993882-e2a5-4dcd-8ae6-a6e80a3bd6d3

Kommentar in den Stuttgarter Nachrichten dazu:

…..“Der Fall erinnert an den Hollywoodproduzenten Harvey Weinstein: Frauen bekamen dann Filmrollen, wenn sie mit dem Filmmogul Sex hatten; in Baden-Württembergs Polizei scheint es so, als wäre ihnen dafür Karriere versprochen worden. Das der Staatsanwaltschaft Stuttgart übergebene Material belastet stark. Deshalb hört die Aufklärung nicht beim Beschuldigten und Fall auf. Es ist die Frage zu klären: Wer wusste und ahnte wann was? Wer schaute weg? Das gehört fundamental zu dem, was Hinz und Inspekteur Renner seit Jahresfrist von den Polizisten des Landes fordern: Fehlerkultur!“

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.meinung-was-fuer-ein-mut.dcbb5236-a50b-4130-b826-9cdab476f87d.html

Und immer wieder im Bild: Thomas Strobl, CDU…….

Skandal Familienrecht – wie das Familienministerium Eltern verarscht und lange zwingende Reformen verhindert…..

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Hier das Gutachten zu „Trennungsfamilien“, das das Familienministerium vor Jahren in Auftrag gab – und das es nun geheim halten wollte:

Der Spiegel hierzu heute:

Gemeinsam getrennt –

Vier Familienministerinnen stellte die SPD in den vergangenen acht Jahren. Keine sorgte mit einem modernen Familiengesetz für mehr Gerechtigkeit bei Trennungen. Nun ist ein Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt, das den Reformbedarf sehr deutlich macht – und vorschlägt, wie ein moderner gesetzlicher Rahmen für Trennungsfamilien aussehen könnte.»Bisher läuft es meistens so«, beschreibt meine Kollegin Heike Klovert: »Wenn sich Eltern trennen, kümmert sich danach einer von beiden hauptverantwortlich um die Kinder, in der Regel ist es die Mutter. Der andere Elternteil, in der Regel der Vater, zahlt Unterhalt und pflegt Umgang.« So lautet das tradierte Modell, das fast alle Trennungsfamilien hierzulande leben .Wie ein modernerer Ansatz funktionieren könnte, damit hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen, eines der ältesten politischen Beratungsgremien Deutschlands, beschäftigt. Aktuell sitzen darin 21 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich beraten. Die Autorinnen und Autoren nennen in ihrem Gutachten mit dem Titel »Gemeinsam getrennt erziehen« viele Baustellen und Lösungsvorschläge. Unter anderem ein Stufenmodell beim Unterhalt. Künftig solle jeder Elternteil nur den Kindesunterhalt zahlen, der sich anhand des jeweiligen vereinbarten Betreuungsanteils und des Nettoeinkommens errechne.­

­­Interessant ist, wie das Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist. Nämlich nicht über das Familienministerium. Das hatte bereits 2015 eine große Studie »Kindeswohl und Unterhalt« in Auftrag gegeben. Trotz wiederholter Ankündigung ist sie bis heute nicht erschienen.

Dass es in einer Version datiert auf März 2021 nun aber im Internet einzusehen ist, schreibt Heike, »liegt an den Recherchen eines Vaters, der einen Hinweis auf das Gutachten in einem Newsletter des Ministeriums entdeckte«. Im Juli stellte er eine Anfrage über die Plattform »FragDenStaat«, über die jeder auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Gesetze Auskunft von Behörden verlangen kann – und bekam das Gutachten zugeschickt. Der Verein Forum Soziale Inklusion veröffentlichte es daraufhin auf seiner Homepage. »Die Punkte, die darin stehen, soll die Politik bitte endlich umsetzen«, sagt dessen Vorsitzender, Gerd Riedmeier.

https://www.spiegel.de/familie/unterhalt-und-umgang-wie-kinder-nach-einer-trennung-mehr-von-beiden-eltern-haben-koennten-a-ef3f2d2f-50da-4ecd-b35e-dbfcefa935e9?sara_ecid=nl_upd_1jtzCCtmxpVo9GAZr2b4X8GquyeAc9&nlid=ik1qu50j

„Zur Hölle sollen sie fahren!“

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Vergleichbare Lebenszerstörungen sind in Deutschland natürlich undenkbar, vor allem in Bayern……und auch in den Niederlanden hat die Justiz natürlich „nichts damit zu tun“, wenn Existenzen und Menschenleben zerstört werden.


„Die Hölle, das ist der Staat“

Eine Fernsehdokumentation über den „Kinderzuschlagskandal“ schockiert das Land. Sie zeigt, wie rassistische, gnadenlose Behörden Menschen in den Abgrund treiben.

Von Thomas Kirchner

https://www.sueddeutsche.de/medien/niederlande-kinderzuschlagsskandal-regierung-poitische-krise-mark-rutte-1.5419854

„Staatsversagen in den Niederlanden: Die geraubten Kinder

Der Kinderzuschlagskandal treibt die Niederlande weiterhin um. Immer neue Wendungen lassen vermuten, dass das Behördenversagen deutlich mehr menschliches Leid verursacht hat, als bisher angenommen worden war. Am Dienstag wurde eher zufällig bekannt, dass zwischen 2015 und 2020 mehr als 1100 Kinder ihren Eltern weggenommen wurden, die Opfer des Skandals waren. Sie wurden in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht, weil die Eltern nach Ansicht der Behörden nicht mehr in der Lage waren, für die Kinder zu sorgen. Möglicherweise ist die Zahl der Betroffenen weitaus höher, weil der Skandal viel früher begann und nur Kinder mitgezählt wurden, die nach einem richterlichen Beschluss in Pflege kamen.

Oppositionsparteien reagierten empört. Die Regierung habe jegliche Übersicht verloren über die Folgen ihrer eigenen Politik, erklärte der Abgeordnete Pieter Omtzigt, der den Skandal mit aufgedeckt hatte.

Jahrelang hatte der Fiskus von Zehntausenden Familien Kinderbetreuungsgeld zurückverlangt, wenn diese etwa kleine Formfehler gemacht oder Dokumente verspätet geliefert hatten. Die Behörden forderten die komplette bis dahin geleistete Unterstützung zurück, in der Regel derart hohe Beträge, dass die Familien mit überwiegend migrantischem Hintergrund in schwere soziale Not gerieten.

Klagen wurden von höchsten Justizinstanzen abgewehrt. Ein Dokumentarfilm über Opfer des Skandals ließ Ende September eine Schockwelle durchs Land gehen. Das Geschehen reicht bis ins Jahr 2005 zurück, der Schwerpunkt fällt aber in die Regierungszeit von Mark Rutte seit 2010. Sein drittes Kabinett trat im Januar wegen des Skandals kollektiv zurück. ….

„Feindselige Atmosphäre“ auf den Ämtern

Die Nachricht ist ein weiterer Tiefschlag für die geschäftsführende Regierung Rutte, die wegen des Skandals unter wachsenden Druck gerät. Ende vergangenen Jahres hatte sie versprochen, betroffene Eltern mit einer Pauschalsumme von 30 000 Euro zu entschädigen und das Problem rasch zu lösen. Die dafür gegründete Wiedergutmachungsbehörde sei aber noch nicht weit gekommen, kritisierte der Nationale Ombudsman in bisher zwei Berichten. Sehr vielen Opfern sei bisher nicht geholfen worden, sie hätten unklare Informationen erhalten oder seien frustriert, weil sie nach monatelangem Warten nicht wüssten, wie es mit ihrem Fall weitergehe. Auch sei das System zur finanziellen Entschädigung zu kompliziert. Laut einem weiteren internen Bericht herrscht bei den Steuerämtern eine „feindselige Atmosphäre“. Kritik sei unerwünscht, Mitarbeiter von Beschwerdestellen würden abgewimmelt….

Auch in der Rechtsprechung zieht der Skandal Kreise. In einem internen Bericht wird moniert, Richter hätten trotz Bedenken immer die gnadenlose Rechtsauslegung der Steuerämter gestützt. Die Venedig-Kommission des Europarats schlug vor wenigen Tagen als Konsequenz aus dem Skandal weitreichende rechtsstaatliche Reformen vor.

https://www.sueddeutsche.de/politik/niederlande-kindergeldaffaere-1.5445008


Thilo Bachmann – ein asozial agierender Jurist, der im Schutz der christlichen Institution Diakonie Stetten e.V. ungehindert Menschenleben zerstört

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Gekränkte Narzissten und autistische Amtstäter wie Thilo Bachmann sind dafür verantwortlich, wenn Menschen Suizid begehen, ihr feiges und rücksichtsloses Verhalten ist immer wieder Auslöser für Tötungsdelikte und brachiale Gewalt.

Täter wie Thilo Bachmann stören den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Rechtsfrieden, die soziale und berufliche Gemeinschaft. Sie zersetzen das Vertrauen der Menschen in die Redlichkeit und Glaubwürdigkeit von Verantwortungsträgern und Institutionen.

THILO BACHMANN, Jurist
Foto: Martin Herrlich https://hepschule-sha.de/images/pdf/hEpost/hEpost40(1).pdf

Bachmann schädigt das Ansehen der Diakonie Stetten bei Mitarbeitern, Angehörigen und Klienten.

Wenn solche Täter auf Gegenwehr stoßen, ducken sie sich feige weg, verstecken sich hinter Institution und Seilschaften. Plötzlich wollen sie nicht mehr Täter sein sondern inszenieren sich als „Opfer“ der Menschen, in deren Leben sie sich zuvor mit asozialem Schädigungseifer hineinwanzten……

Die Sachfragen gehen längst unter in dem von solchen Tätern fabulierten Narrativ und deren narzisstischer Inszenierung.

Seit über 20 Jahren befasse ich mich mit struktureller Gewalt, ihren Auswüchsen, ihren Mustern – und der Psyche von Tätern, die sich im Schutz von Institutionen, unter dem Deckmantel hoheitlichen Handelns bewegen: Korrupte Kriminelle und CSU-Juristen, ideologische Irrläufer, rechte Rassisten, Männerhasserinnen und Soziopathen. Ihr Wirken ist in diesem Blog dokumentiert anhand meiner eigenen Erfahrungen als Polizeibeamter, Vater und Justizopfer.

2016 gelang es mir trotz der widerwärtigen Verbrechen durch insbesondere bayerische Behördentäter – neben der Kindesentziehung und Kriminalisierung hieraus der bis heute vertuschte kriminelle Versuch der Pathologisierung und Vernichtung in der Forensik a´la Gustl Mollath inklusive einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt – erneut beruflich Fuß zu fassen.

Diese mühsam erlangte positive Entwicklung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung, die sicher dazu beitrug, dass Täter bislang ungeschoren davonkamen, wurde nun durch den sog. Justiziar der Diakonie Stetten e.V., Thilo Bachmann, mit großem Eifer, unbedingter Schädigungsabsicht und einer widerwärtigen Bösartigkeit systematisch seit März diesen Jahres zerstört. Die Motivation für dieses asoziale Hineingrätschen werden Gerichte und Behörden zu klären haben. Bachmann ist mir nie persönlich begegnet.

Ein Lehrbuchbeispiel für Hybris und die Arroganz der Macht. Leute wie Bachmann, den man – wie man hört – durchaus als gescheiterten Juristen bezeichnen kann, finden selbst in einer solchen Nische einer christlichen Institution die Wege, um das bißchen Macht, das eine solche Position mit sich bringt, zum größtmöglichen Schaden gegen Mitmenschen zu mißbrauchen und übertragene Verantwortung zur eigenen narzisstischen Erhöhung zu pervertieren.

Bachmann nutzte die üblichen Strategien struktureller Gewalt und den üblichen Kadavergehorsam und das Mitläufertum innerhalb von Gesellschaft und Institution, um mir als Mitarbeiter den größtmöglichen Schaden zuzufügen.

Der gleiche Kadavergehorsam und das gleiche Mitläufertum, das es vor 80 Jahren ermöglicht hat, dass die Menschen mit Behinderung, die der Diakonie Stetten zur Pflege und Fürsorge anvertraut waren, von den Nazis in grauen Bussen abgeholt und in Grafeneck qualvoll im Gas ermordet wurden.

https://www.gedenkstaetten-bw.de/geschichte-grafeneck

Strukturelle Gewalt nutzt stets den Nimbus und die Fassade rechtmäßigen Handelns und autoritärer Berechtigung, so auch Bachmann.

Verständigungsversuche und Kommunikation, wie sie im Jahr 2021 jeder Erwachsene in diesem Land erwarten kann, wurden kategorisch verweigert.

Man muss kein Analytiker sein, um den irren Zynismus zu erkennen, mit dem der Justiziar der Diakonie Stetten e.V. hier jegliche „Leitbilder“ und Werte der Diakonie aushebelt, die sich werbewirksam gegen „Ausgrenzung von Menschen“ positioniert.

Die anfangs noch motivierte und von mir bereits im März unmittelbar um Hilfe ersuchte Mitarbeitervertretung der Diakonie Stetten e.V. machte sich diese Ausgrenzungsstrategie gegen einen unbescholtenen Mitarbeiter nach einem zaghaften Versuch der Verständigung jedenfalls ohne weiteres zu eigen.

Der Vorstandsvorsitzende Hinzen, siehe letzten Blogbeitrag, den ich bereits Anfang April in ausführlichem Schreiben um Hilfe suchte, erwies sich inabsolut verstörender Form als Erfüllungsgehilfe und Mittäter des Justiziars. Ein Bock, der zum Gärtner gemacht wurde, der sich als treibende Kraft bei der Schädigung erwies anstatt seine gesetzliche Fürsorgepflicht wahrzunehmen.

Der nächste Schritt folgte auf dem Fuß, Druck ausüben auf das unmittelbare Arbeitsumfeld, um die Ausgrenzung meiner Person und die Zerstörung meines Arbeitsplatzes voranzutreiben. Das Klima vergiften, Mitarbeiter gegeneinander ausspielen. Gemäß den Mustern struktureller Gewalt wird einerseits auf Zeit gespielt, um die Schäden zu manifestieren und zu normalisieren, andererseits so der Weg bereitet für den nächsten Schritt, indem man das Opfer in die Enge treibt und zu Reaktionen veranlasst, die man dann genüßlich gegen es verwenden kann.

Der Kern jeder strukturellen Gewalt ist die Diffamierung, Stigmatisierung und der Rufmord. Eine Win-win-Situation: Täter wie Bachmann können sich so als „Opfer“ inszenieren, eine Blockadehaltung innerhalb der Institution hervorrufen und festigen („psychisch Kranker bedroht uns„), die die Ausgrenzung nicht nur manifestiert sondern zur „Notwehr“ umdeutet. Die Geschichte ist voll von solchen Beispielen, auch hier wieder die Nazis beispielgebend, die ja nichts anderes taten, als die „bedrohten“ Arier zu schützen…

Beeindruckend war hierbei nun, mit welcher Ungeniertheit Bachmann / Hinzen hierbei auf die Ressourcen der Diakonie Stetten e.V. zurückgriffen und völlig sinnfrei Kosten für Security in fünfstelliger Höhe verursachten.

Alles dem Zweck dienend, Ausgrenzung und Stigmatisierung meiner Person zu pushen und einen Rufmord zu inszenieren. Veruntreuung von Firmengeldern? Momentan jedenfalls werden weitere Kosten verursacht durch die Konsultation einer renommierten Anwaltskanzlei, die die Täter Bachmann/Hinzen beauftragt haben, ihre „Interessen“ zu vertreten.

Der Verwaltungsrat, der seit Juni informiert ist, schweigt weiter…..

Durch strukturelle Gewalt und zur Schau gestellte „Maßnahmen“ gegen Einzelne werden kritische Nachfragen unterbunden, selbständig denkende Mitarbeiter werden auf Linie gebracht, die gesamte Belegschaft subtil eingeschüchtert. Man will ja schließlich „seinen Job behalten“ – O-Ton eines lieben Kollegen – und solange es einen nicht selbst trifft, ist die eigene kleine Welt in Ordnung. Es ist kein sehr gewagter Vergleich, wenn man anmerkt, dass vor 80 Jahren so auch die Ermordung der Nazi-Opfer möglich wurde….Feindbilder werden etabliert und dann vernichtet. So etwas schafft Identität und festigt die Struktur. Nichts neues und ironischerweise alles Inhalte der Ausbildung, die die Diakonie Stetten e.V. anbietet.

Thilo Bachmann, Justiziar der Diakonie Stetten e.V. jedenfalls ist es gelungen, in einer imposanten Demonstration zielgerichteter Bösartigkeit, asozialer Schädigungsabsicht und hinter der Fassade einer christlichen Institution eine positive Entwicklung nicht nur zu stoppen sondern das gesamte Klima zu vergiften und etwas Gutes in sein Gegenteil zu verkehren.

Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung der Vorgänge, die sicher noch umfangreich thematisiert werden. Vielleicht nicht von mir selbst, aber von Richtern und Journalisten…..

Die Frage lautet nun: wer stoppt Bachmann?

Pfarrer Rainer Hinzen, Vorstand der Diakonie Stetten e.V.: Klienten werden bewusst geschädigt, Mitarbeiter werden bekämpft und eingeschüchtert, Suizide provoziert – Ausgrenzung statt Kommunikation, Frömmelei und Heuchelei als Führungsgrundsatz

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Offener Brief an den Verwaltungsrat der Diakonie Stetten, Vorsitzender Herr Hans-Peter Ehrlich

Die Diakonie Stetten verfügt über zahlreiche hochmotivierte, ehrliche und integre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einer dieser Mitarbeiter ist die Ausnahmepersönlichkeit Gisbert Stöppler, dessen Persönlichkeit und Verbindlichkeit ich nur als vorbildlich und inspirierend bezeichnen kann.

Es war Gisbert Stöppler, der mich 2018 – nach bereits zwei Jahren Tätigkeit für die Wohngruppe – motivierte, mit 49 Jahren die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger zu beginnen und mir eine Perspektive bot.

Motivierend und handlungsleitend hierbei waren für mich die Klientinnen und Klienten und das Menschenbild, das auf der Arbeitsebene durch die Fachkräfte und Mitarbeiter gelebt wird.

Diese Perspektive wurde nun auf boshafteste, dümmste und widerwärtigste Weise durch den Vorstandsvorsitzenden und Pfarrer Rainer Hinzen sowie dessen Justiziar Thilo Bachmann zerstört.

Hinzen und Bachmann sind was Charakter und Integrität angeht das Gegenteil von Gisbert Stöppler: sie schaden der Diakonie, den Klientinnen und Klienten, Mitarbeiter werden wie Aussätzige behandelt, ausgegrenzt, diffamiert.

Ich fordere daher die unverzügliche Ablösung und Entlassung von Pfarrer Rainer Hinzen und Justiziar Thilo Bachmann durch den Verwaltungsrat.

– Mitarbeiter, die sich über Fehler und Missstände beschweren werden gemobbt und rausgeworfen.

So versucht der Justiziar Thilo Bachmann seit März 2021 mit großem Eifer, mich loszuwerden, da ich beharrlich wegen Fehlern bei der Personalstelle der Diakonie nachgehakt habe. Dort behauptete man, man habe mehrere Schreiben seit 2018 nicht erhalten, erst die Einschaltung der Schuldnerberatung Stuttgart führte dazu, dass der Fehler eingestellt wurde.

– Mitarbeiter, die um Gespräche und Kommunikation ersuchen, werden durch Bachmann und Hinzen auflaufen gelassen, Kommunikation verweigert, nicht nur gegenüber den Mitarbeitern selbst sondern auch gegenüber der Mitarbeitervertretung und der Ludwig-Schlaich-Akademie, die für die Ausbildung neuer Fachkräfte verantwortlich ist.

– Statt Transparenz und Miteinander praktizieren Hinzen und Bachmann einen Führungsstil der Verschlagenheit und Hinterhältigkeit: die Geschäftsbereichsleitung wird als Erfüllungsgehilfe vorgeschickt, um bei den Vorgesetzten auszuloten, wie man Mitarbeitern am besten Schaden zufügen kann, ob und wie sie zu diskreditieren sind.

– Solidarität unter Mitarbeitern wird gezielt untergraben, Mitarbeiter werden gegeneinander ausgespielt, Einzelne werden als Paria stigmatisiert, um Abschreckung, Einschüchterung und Druck auf die anderen Mitarbeiter auszuüben: wer sich beschwert, dem geht es wie dem…..Ein Klima der Angst statt Fehlerkultur!

Die Diakonie Stetten unter der Führung von Pfarrer Rainer Hinzen steht wegen der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Dabei geht’s auch um viel Geld. © Benjamin Büttner https://www.zvw.de/lokales/kernen/diakonie-stetten-zieht-corona-zwischenbilanzsechs-todesopfer-hoher-finanzieller-schaden-gro%C3%9Fe-hi_arid-193910

Ich habe im Laufe meines Lebens als Vater, als Polizeibeamter, als Mediator und als Antragsteller und Opfer der Justiz viele Charaktere wie Bachmann und Hinzen getroffen: Blender, die sachliche Kritik als Majestätsbeleidigung betrachten, sich persönlich gekränkt fühlen, sobald sie auf Fehler hingewiesen werden – die aber im Gegenzug keinerlei Hemmung haben, ihre Feindseligkeit, Bösartigkeit und durch Status und Amt geprägte Hybris auszuleben und „Untergebene“ zu vernichten.

Wegen solcher Vorgesetzter haben sich mehrere Kollegen bei der Polizei mit der Dienstwaffe erschossen.

Was hier hinzukommt ist die Doppelmoral, die Heuchelei, die Ausnutzung der Fassade einer christlichen Institution durch Hinzen und Bachmann, die Instrumentalisierung von deren Leitbildern, Werten und Führungsgrundsätzen, die öffentlich propagiert werden: Transparenz und Kommunikation, Miteinander, Zusammenhalt, Fürsorge, Vorbildfunktion, Verantwortungsübernahme, Ehrlichkeit…..

Ein Gisbert Stöppler hat diese Werte und Leitbilder als Wohnverbundsleiter und als Projektleiter tatsächlich gelebt.

Bachmann und Hinzen praktizieren ungehindert und völlig ohne Kontrolle das Gegenteil, nicht nur zu Lasten von Mitarbeitern sondern auch zu Lasten der Klientinnen und Klienten:

Aggressive Ausgrenzung, Kommunikations- und Gesprächsverweigerung, Einschüchterung, Konspiration und Manipulation, psychischer und seelischer Druck, Mobbing – kurzum:

strukturelle Gewalt!

Diese strukturelle Gewalt verläuft stets nach den gleichen Mustern:

Ohne Rücksicht auf Folgen und Konsequenzen wird narzisstisch-eifernd mal eben mit autoritärem Gestus anhand irgendeiner Aktenlage und Stimmung etwas losgetreten. Sobald Reaktionen erfolgen, schottet man sich ab und verweigert jede Verantwortung.

Die Folgen und Schäden werden verdrängt, der einmal eingeschlagene Weg wird unkorrigierbar weiter verfolgt, unter sich steigerndem autoritärem Machtmissbrauch.

Wenn sich Opfer und Betroffene wehren, inszeniert man sich selbst mimosenhaft als Opfer während man gleichzeitig die Betroffenen versucht zu diffamieren, zu entwerten, zu verleumden.

Rufmord durch Führungskräfte.

So schreckten Bachmann und Hinzen nicht davor zurück, mit Geldern der Diakonie eine Security einzuschalten, um einen Mitarbeiter gewaltsam von seinem Arbeitsplatz und den Klientinnen und Klienten fernzuhalten, die Ausgrenzung weiter zu eskalieren.

Die Folgen für die Opfer ihrer Maßnahmen sind für solche „Führungskräfte“ stets irrelevant: auch Suizide werden durch Bachmann und Hinzen ganz offenkundig in Kauf genommen und sollen offenbar provoziert werden.

Besonders abgründig ist, wie Bachmann und Hinzen auch die Schädigung der Klientinnen und Klienten, der betreuten Menschen mit Behinderung forcieren – und gleichzeitig offenbar komplett ausblenden.

Angststörungen, Heulkrämpfe, Krankschreibungen, anhaltende Verstörung und eine zum Teil dramatische Re-Traumatisierung aufgrund vorliegender Bindungsstörungen und Verlustängste bei Klientinnen und Klienten sind die Folge.

Ein Jurist und ein Pfarrer missbrauchen ihre Position um ohne Rücksicht auf Verluste ihre eigene Agenda zu fahren: die Schädigung missliebiger Mitarbeiter, denen sie noch nie persönlich begegnet sind.

Der von Bachmann und Hinzen mittels Security gewaltsam erzwungene Kontaktabbruch der Klientinnen und Klienten zu Mitarbeiter, der sie fünf Jahre lang betreut hat, widerspricht derart allem, wofür die Diakonie stehen will und was Inhalt der Ausbildung zur Fachkraft ist.

Bachmann und Hinzen sind nicht nur als Führungsverantwortliche einer (christlichen) Institution ungeeignet – die charakterlichen Defizite werfen vielmehr die Frage auf, weshalb es solchen Menschen immer wieder gelingt, mittels Status, Amt und Nimbus von Institutionen ungehindert schwerste Schäden und Folgen bei denen zu verschulden, für die sie eine Fürsorgepflicht und Verantwortung tragen.

Da interne Geltendmachungen und auch die Hinzuziehung des Arbeitsgerichtes seit März keinerlei erkennbare Konsequenz hatte sondern vielmehr von den Verantwortlichen genutzt wurde, immer weiter nachzutreten und zu eskalieren, ist nun die Öffentlichkeit zu informieren, was ich hiermit tue.

Auch Angehörige von Klientinnen und Klienten, potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Spender müssen wissen, mit was sie es bei der Diakonie mitunter zu tun haben.

Das Engagement, die mitunter hohe Motivation und Leistungsbereitschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird konterkariert und ad absurdum geführt durch Machtmissbrauch und Hybris an der Spitze der Institution.

Die wohlfeilen Dankesschreiben aufgrund der nochmals immensen Belastungen durch die Corona-Pandemie und die Betreuung der Klientinnen und Klienten als „Hochrisikogruppe“ können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das vorrangige Interesse der Führungsetage ausschließlich finanzieller Natur ist.

Anders ist nicht zu erklären, wie hier tatsächlich und im Widerspruch zu allen Schaufenster-Bekundungen mit Mitarbeitern umgegangen wird: trotz dramatischer Personalnot und dem Fehlen von Fachkräften, wie man nicht müde wird zu betonen.

Rainer Hinzen als Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten e.V ist offenkundig Teil des Problems – und ein Fall für den Verwaltungsrat, der endlich die ihm obliegende Kontroll- und Aufsichtsfunktion über den Vorstand ausüben muss!

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Bachmann und Hinzen schaden der Institution Diakonie, den Klientinnen und Klienten und etablieren gegenüber Mitarbeitern ein Klima der Einschüchterung, Angepasstheit und des Kadavergehorsams, das unwürdig ist und mit den Leitbildern und der „Berufung“ zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe nicht in Einklang zu bringen ist.

Dies alles zu Lasten der in die Obhut und Fürsorge der Diakonie gegebenen Menschen mit Unterstützungsbedarf, meiner Klientinnen und Klienten!

Ich selbst bin nach erfolgreicher dreijähriger Fachkraft-Ausbildung nun ab 01.09.2021 arbeitslos gemeldet aufgrund des Mobbings eines Pfarrers Hinzen und eines Juristen Bachmann – meine Freistellung für die letzten Wochen wurde ungeachtet der prekären Personalnot zu Lasten der Klientinnen und Klienten erzwungen.

Weder Herrn Bachmann noch Herrn Hinzen bin ich je persönlich begegnet.

Neu ist das Problem mit der Führungsetage der Diakonie Stetten e.V. nicht, wie jeder Interessierte im Internet auf einschlägigen Portalen nachlesen kann.

Eine Bewertung von 2019:

Vorgsetztenverhalten

Probleme werden ausgesessen. Risikoanzeigen mit ein paar ergebnislosen Gesprächen abgetan. Dienstvereinbarungen unterlaufen/ignoriert. Beschwerden sind nicht erwünscht, bzw. kein Beschwerdemanagement vorhanden.
Menschlich schwierig.“…..

Und eine Bewertung von 2013:

Der neue Vorstand fühlt sich großspurig als Manager eines tollen Sozial-Konzerns und verliert immer mehr den Bezug zur Basis (ein Kontakt zu den Betreuten findet sowieso nicht statt). Mitarbeitern wird auf Hochglanzpapier vorgegeben, was sie zu denken haben. Wer kritisiert, oder die Arbeit des Vorstands in Frage stellt, wird gemobbt, aufs Abstellgleis geschoben oder verliert seinen Job.“….

Hierzu passend ein Auszug aus dem öffentlichen Bericht der Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung der Diakonie Stetten, April 2013:


…“Die Kultur im Hause hat sich tendenziell autoritär und streng hierarchisch entwickelt, bis dahin, dass Mitarbeitende angewiesen werden nur noch über ihre Vorgesetzten zu kommunizieren.Kooperativer Führungsstil, Wertschätzung, Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden, Fehler- und Beschwerdekultur scheinen in diesen Bereichen zu Fremdwörtern zu werden.
Der Alltag in der Betreuung, vor allem in den Pflegebereichen, läuft permanent und hart an der Kante, Mitarbeitende werden krank wegen Überbelastung. Die Überlastungsanzeigen kommen gehäuft aber es ändert sich nichts.“…

Als Mitarbeiter der Diakonie Stetten e.V. seit 2016 erwarte ich im Jahr 2021, dass sich die Diakonie Stetten endlich an grundsätzlichen menschlichen Anstand und an ihre öffentlich propagierten Führungsgrundsätze hält:

Wir sind Vorbilder

Wir gehen verantwortlich mit unseren eigenen Ressourcen und denen der Mitarbeitenden um“

Wir reflektieren unser Führungshandeln und verpflichten uns zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung“

Wir suchen den Meinungsaustausch, weil er uns hilft, unsere Arbeit weiter zu entwickeln“

Wir übernehmen Verantwortung für unsere Entscheidungen, unser Tun und Lassen“

Wir handeln aus der Perspektive des Ganzen und leisten einen Beitrag dazu“

Für einen Pfarrer und Vorstandsvorsitzenden Hinzen und einen Justiziar Bachmann gelten offenbar ganz andere Regeln……

Die Verantwortung hieraus kann nur die Ablösung und Entlassung dieser Herren sein!

Bevor der Schaden noch größer wird…..

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

CSU-Kriminelle: ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am OLG München wegen Besitz von Kinderpornographie verurteilt: 4500 Euro Geldstrafe…..

Hervorgehoben

Ein „Vorzeigebeamter“ wie alle anderen Kriminellen hier auch…..

…“Als Volljurist hat Pätzel in den vergangenen Jahren in sehr unterschiedlichen Bereichen gearbeitet. Nach dem Abschluss promovierte er, arbeitete im Justizministerium, als Staatsanwalt und als Richter am Landgericht Augsburg. Er war Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft und zeitweise beim Landesbeauftragten für den Datenschutz für die bayerische Justiz zuständig.“…

https://www.merkur.de/lokales/schongau/schongau-ort29421/schongauer-claus-paetzel-ist-neuer-richter-am-oberlandesgericht-13189647.html

„Seit 1. Oktober ist der Vater zweier erwachsener Töchter Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München. „Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, weil wir die Urteile der Landgerichte überprüfen und oft auch die letzte Instanz sind“, sagt er. Claus Pätzel sitzt dem 14. Zivilsenat am Standort Augsburg vor….


https://www.merkur.de/lokales/schongau/schongau-ort29421/schongauer-claus-paetzel-ist-neuer-richter-am-oberlandesgericht-13189647.html

„Richter wegen 4.000 Kinderpornos verurteilt – Er war Vorsitzender am OLG München

https://www.t-online.de/region/muenchen/news/id_90554980/muenchen-4-000-kinderpornos-bei-richter-gefunden-olg-vorsitzender-verurteilt.html

„Wegen des Besitzes von Kinderpornografie wurde ein Richter verurteilt. Er galt als Vorzeigebeamter und arbeitete lange in Augsburg. Manche Bilder holte er aus Strafakten.“….

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Augsburg-Ehemaliger-Richter-besass-ueber-4000-Kinderpornos-jetzt-wurde-er-verurteilt-id60239736.html

„Richter holt sich Kinderpornos aus Strafakten

Ein früherer Richter des Oberlandesgerichts München hat seinen Job verloren, weil Ermittler bei ihm mehr als 4000 Dateien mit kinderpornografischem Material entdeckten. Der 59-Jährige hat sich Material aus dem Darknet und in vier Fällen sogar aus einschlägigen Strafakten besorgt, auf die er wegen seiner beruflichen Stellung Zugriff hatte. Der Mann ist nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden…

Die Ermittlungen gegen den Richter, der lange in Augsburg gearbeitet hat, starteten im Mai 2020 nach Auskunft Gogers aufgrund von Hinweisen aus dem Ausland. Der Richter stand demnach im Verdacht, im Jahr 2019 „auf einer Plattform im Darknet angemeldet gewesen zu sein, deren ausschließlicher Zweck in der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte lag“.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-augsburg-olg-richter-kinderpornos-1.5370785

Würzburg: wieder ein rechter CSU-Richter, der den Bezug zur Realität verloren hat – und von einem „Gottesstaat“ faselt, weil ein Kloster zwei Frauen Kirchenasyl gewährt hat….

Hervorgehoben

Innenminister Herrmann (CSU) äußert sich zum Einschüchterungs- und Schandurteil der Justiz Würzburg gegen eine Ordensschwester – und zum Weisungsrecht gegenüber der Polizei, die angewiesen ist, „Kirchenasyl“ zur Anzeige zu bringen – wieder einmal eine peinliche CSU-Paralleljustiz. In keinem anderen Bundesland wird das praktiziert. Da fühlt sich der Rechtsradikale gleich wieder wohl im schönen Bayern…..

Die Süddeutsche greift die neueste Posse der Würzburger Justiz auf:

„Macht Nächstenliebe Bayern gleich zum „Gottesstaat“?

…..Es sind aber jene Worte, mit denen Richter René Uehlin seinen Schuldspruch begründete, die für Irritation sorgen. „Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat“, wird Uehlin etwa von der Nachrichtenagentur KNA zitiert.

Diese Worte des Richters, die offenkundig darauf zielten, dass sich die angeklagte Franziskanerin auf ihre christliche Grundüberzeugung berief, löst mittlerweile weit über die Klostergemeinschaft hinaus bei engagierten Katholiken Beklemmung aus. „Das Würzburger Amtsgericht stellte am vergangenen Mittwoch das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 vor die im Grundgesetz festgeschriebene Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie den Schutz der Menschenwürde“, heißt es in einer Erklärung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg. Mit dem Kirchenasyl habe Schwester Juliana zwei Frauen aus Nigeria vor „Zwangsprostitution und Verelendung“ bewahren wollen.

„Ich gehe davon aus, dass sie vor Gericht klar dargelegt hat, wie gründlich sie vor einem Kirchenasyl die Fälle überprüft“, sagte Bettina Nickel, die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros. Aber dass der Richter in der Verhandlung offenbar den Begriff „Gottesstaat“ in den Raum gestellt habe – „und das im Zusammenhang damit, dass sich Schwester Juliana über unsere Rechtsordnung erhoben habe, dafür kann ich auch aus juristischer Perspektive kein Verständnis aufbringen“, erklärte Nickel – selbst Juristin.

„Das muss ich erst mal setzen lassen“, hatte die 38-jährige Franziskanerin Juliana Seelmann nach ihrer Gerichtsverhandlung erklärt. Das Urteil gegen sie ist noch nicht rechtskräftig – so wie auch der vor dem Amtsgericht Kitzingen erfolgte Freispruch des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer. Der 49-jährige Ordensbruder hatte seine Gewährung von Kirchasyl ebenfalls auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt. Gegen die Kitzinger Gerichtsentscheidung hat die Staatsanwaltschaft allerdings umgehend Rechtsmittel eingelegt. Ob auch das Urteil gegen Schwester Juliana Seelmann angefochten wird, ist noch offen. Eine entsprechende Anfrage an die Würzburger Staatsanwaltschaft blieb am Freitag unbeantwortet. Auch die Oberzeller Ordensfrauen werden sich voraussichtlich erst im Laufe dieser Woche dazu äußern, ob sie das Urteil anfechten.

……..

Der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der Schwester Juliana Seelmann vor Gericht vertritt, übt ebenfalls Kritik an der Wortwahl des Richters. Seiner Erinnerung nach habe dieser auch erklärt, er spreche „nicht im Namen Gottes Recht, sondern im Namen des Volkes“. Mit dem ins Spiel gebrachten Begriff „Gottesstaat“ werde aber das Handeln der Oberzeller Klosterschwester in einen Zusammenhang mit religiösem Fundamentalismus gebracht. „Und das ist völlig inakzeptabel“, betonte Bethäuser. Er hatte das Gericht aufgefordert, Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Zeugen einzuberufen. Dabei sollte geklärt werden, ob Herrmann nach wie vor zu seiner 2014 gegebenen Aussage stehe, dass in Bayern kein Kirchenasyl von der Polizei geräumt wird. „Ja, dazu stehe ich auch weiterhin“, sagte Herrmann der SZ am Telefon.

Zum Vorwurf des Würzburger Amtsrichters an die Polizei, dass sie zwar Strafanzeigen schreibe, aber Kirchenasyle dann nicht auflöse, sagte Innenminister Herrmann, die Polizeibeamten respektierten „grundsätzlich das Kirchenasyl, wenn gewisse Regeln eingehalten werden“. Sie seien jedoch auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft zu einer Anzeige verpflichtet – und zwar sobald auch die letzte Prüfung des Asylfalls ergeben habe, dass der jeweilige Flüchtling das Land verlassen muss. In diesem Fall hätten sodann die Staatsanwaltschaften das Weisungsrecht und nicht mehr das Innenministerium.

Für Jürgen Heß, den Geschäftsführer des Würzburger Flüchtlingsrats, stellt sich die grundsätzliche Frage: „Was macht das mit unserem Staat, wenn irgendwann einmal Ordensangehörige deshalb eingesperrt werden, weil sie leidgeprüften Menschen aus humanitären Gründen Schutz gewähren?“ Hess, selbst Augustinerbruder in Würzburg, geht noch einen Schritt weiter: „Für welche Werte steht dieser Freistaat, und für welche Werte steht die CSU, die hier Regierungsverantwortung trägt?“

https://www.sueddeutsche.de/bayern/oberzell-ordensschwester-kirchenasyl-debatte-1.5313327

Würzburg: Volksverhetzung wird von der Staatsanwaltschaft gedeckt, Justizkritiker werden mit „Haft“ bedroht und verfolgt…..

Hervorgehoben

In Kürze werde ich hier das Urteil des LG Bamberg einstellen, in welchem ich zum Teil freigesprochen wurde, aber auch wegen zweier Formulierungen in internen Schreiben an die Justiz wegen „Beleidigung“ des ehemaligen OLG-Präsidenten Lückemann (CSU) zu 1200 Euro „Geldstrafe“ verurteilt wurde…..

Was für verwirrte Geister in der fränkischen Justiz wirken, zeigte der „Antrag“ der sog. Staatsanwältin Tanja Zechnall, die 6 Monate „Haft“ gegen mich forderte, ohne Bewährung. Ebenso wie ihr gefönter Vorgänger in der ersten Instanz vergangenes Jahr, Andre Libischer….(siehe Beiträge im Blog).

Zechnall hat bereits als Richterin in Würzburg folgenschwere Schädigungen und Diffamierungen gegen meine Person zu verantworten……

Nun also zum „Vergleich“ bezüglich der Vorgehensweise dieser CSU-„Staatsanwaltschaften“ dieser aktuelle Bericht aus der Mainpost:

„Impfung mit Holocaust verglichen: Entsetzen über Würzburger Justiz-Entscheidung

Ein Demo-Redner in Würzburg verglich die Corona-Impfungen mit dem Holocaust. Eine Verharmlosung der NS-Verbrechen sei das nicht, sagt die Justiz – und erntet scharfe Kritik.

Nach fünf Monaten Recherche hat die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen gegen einen Mann eingestellt, der deutschlandweit als sogenannter Corona-Leugner unterwegs ist. Der Beschuldigte hatte die Covid-19-Impfung in einer Rede auf einer Demonstration der Initiative „Eltern stehen auf“ in Würzburg mit dem Holocaust verglichen, also mit der Ermordung von sechs Millionen Juden.

Der Beschuldigte tritt seit Monaten bei Protest-Veranstaltungen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen auf, kürzlich erst in Bamberg. Für Schlagzeilen hatte er erstmals im Herbst gesorgt, nachdem er als Busfahrer Kinder in einem Schulbus in Thüringen aufgefordert hatte, ihren Mund-Nasen-Schutz abzulegen, um ein Zeichen des Protests gegen die Politik zu setzen. Das zuständige Nahverkehrsunternehmen hatte ihn daraufhin entlassen.

Auf der Demo vor der Würzburger Residenz sagte der Mann unter anderem: „Ich bin nicht weit davon zu sagen, dass hier (Anmerkung der Redaktion: mit den Impfungen) ein Holocaust 2.0 eingepflanzt werden soll.“ Diese und weitere Äußerungen seien durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklären die Würzburger Staatsanwälte.

Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Dabei gehört dazu laut Strafgesetzbuch neben der Billigung und der Leugnung des Holocaust auch die Verharmlosung von Nazi-Verbrechen. Der Beschuldigte spiele diese „Handlungen gerade nicht herunter“, schreibt die Justizbehörde auf Nachfrage der Redaktion, sondern er bringe „zum Ausdruck, dass er die Covid-19-Impfungen als ähnlich schlimm ansieht wie den Holocaust“. Deshalb habe man das Verfahren einstellen müssen.

Josef Schuster nennt diese Argumentation der Staatsanwaltschaft „Haarspalterei“. Wer den Massenmord an den Juden mit den Corona-Impfungen gleichsetze, relativiere diesen. „Was ist das anderes als eine Verharmlosung?“

Der Zentralratspräsident hatte der Justiz schon öfter vorgeworfen, nicht sensibel genug auf Fälle von Antisemitismus zu reagieren. Er schätze die Unabhängigkeit der Justiz, sagt er, hoffe aber, dass diese Würzburger Entscheidung bei den Antisemitismus-Beauftragten, die bei den drei Generalstaatsanwaltschaften in Bayern angesiedelt sind, breit diskutiert wird.

Als „hanebüchen“ bezeichnet auch Grünen-Politiker Sebastian Hansen die Begründung der Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich entspreche das Gleichsetzen der Impfung mit dem Holocaust einer Verharmlosung des Massenmords…..“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/impfung-mit-holocaust-verglichen-entsetzen-ueber-wuerzburger-justiz-entscheidung-art-10594722

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

Hervorgehoben

Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

„Staatsverbrechen“! Die Rolle des CSU-Juristen Norbert Baumann, OLG Bamberg, im Fall Mollath – und im Fall Deeg….

Hervorgehoben

Die Person und die Rolle des CSU-Richters und Diözesanratsvorsitzenden Norbert Baumann erscheint in immer grellerem Licht – im Fall Gustl Mollath – und auch in meinem Fall:

Norbert Baumann, CSU-Richter und ehem. Diözesanratsvorsitzender – affektgestört?

Wilhelm Schlötterer deckt im Fall Gustl Mollath weiter auf:

„Die ‚weisen‘ Richter des OLG Bamberg“ (Seite 63)

https://books.google.de/books?id=nK4NEAAAQBAJ&pg=PA63&lpg=PA63&dq=norbert+baumann+richter+gustl+mollath&source=bl&ots=i5-h1t9ckY&sig=ACfU3U3TEc310F8jpZrOz7fXFPO7k4BxKg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiRm_Knvf7uAhXD4uAKHcQSDiwQ6AEwEHoECBMQAw#v=onepage&q=norbert%20baumann%20richter%20gustl%20mollath&f=false

Heute erscheint das neue Buch des CSU-Insiders Wilhelm Schlötterer – über die Methoden und Hintergründe im Fall Gustl Mollath, die auch mich betreffen.

„Es ist einer der spektakulärsten Justizskandale in der Geschichte der BRD: Mit unhaltbaren psychiatrischen Gutachten und falschen Beschuldigungen wurde Gustl Mollath 2006 von der Bayerischen Justiz in den psychiatrischen Maßregelvollzug weggesperrt, nachdem er vergeblich Schwarzgeldverschiebungen in vielfacher Millionenhöhe in die Schweiz angezeigt hatte. Erst 2013 erreichte sein Verteidiger die Freilassung. Dr. Wilhelm Schlötterer, an den sich Mollath aus der Haft mit der Bitte um Hilfe gewandt hatte, brachte seinerzeit den Stein ins Rollen. Er erreichte die Wiederaufnahme des Falles. Er kennt die dahinterstehenden Machenschaften wie kein anderer, schildert sie pointiert und in allen Einzelheiten und verweist auf die verantwortlichen Politiker. Er zeigt auf, dass der Fall Mollath kein Justizirrtum war, sondern ein Staatsverbrechen.“….

„Schlötterer sagte der Deutschen Presseagentur, es werde auch anderen Leuten übel mitgespielt in Bayern, aber der Fall Mollath sei „ein Exzess“ gewesen.“….

https://www.deutschlandfunk.de/staatsverbrechen-der-fall-mollath-justizopfer-gustl-mollath.2849.de.html?drn:news_id=1230252

Einen weiteren „Exzess“ dokumentiert dieser Blog. Bis heute werden die Fakten in meinem Fall durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg vertuscht, es wird gelogen und ausgesessen.

Eine Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung – davon sieben Monate in der Forensik Lohr mit derselben „Diagnose“ wie Gustl Mollath – habe ich bis heute trotz Freispruch nicht erhalten!

Das Schicksal von Gustl Mollath in meinem Fall verhinderte vor allem der integre und unabhängige Sachverständige Prof. Norbert Nedopil, der am 04.02.2021 beim Landgericht Bamberg zu meinem Fall folgendes sagte:

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil

…Das Verhalten der Justiz in meinem Fall sei für ihn „menschlich nicht nachvollziehbar“

Mehr dazu in Kürze in diesem Blog.

Stattdessen versuchen die bayerischen Behörden, allen voran die asoziale CSU-Klitsche Staatsanwaltschaft Würzburg, mich weiter mit Pseudo-Anklagen mundtot zu machen.

Unter anderem der Hauptverantwortlichen der Freiheitsberaubung und der Verweigerung der Entschädigung gegen mich, der ehemalige Vorsitzende Richter beim OLG Bamberg und ehemalige Diözesanratsvorsitzende Norbert Baumann (CSU) hat Strafantrag wegen „Beleidigung“ gestellt.

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Baumann unterschrieb zwei rechtswidrige Haftbefehle, fingierte den Haftgrund der Fluchtgefahr – und bescheinigt hernach, ich als Opfer dieser Maßnahmen sei „selbst schuld“….

Nun wurde bekannt, dass Baumann „ausgerastet“ sei, als sich der Mittäter und verantwortliche Staatsanwalt Thomas Trapp „weigerte“, nach meiner zweiten Freilassung durch das Landgericht erneuten dritten (!) Antrag auf „Haftbefehl“ gegen mich zu stellen – den er „erwartete“ und den er zu einer weiteren Freiheitsberaubung gegen mich missbraucht hätte!

Es ist unfassbar, dass diese Figur und dieser offenkundig kriminell oder zwanghaft agierende, charakterlich völlig ungeeignete ehemalige honorige Richter und „Christ“ weiter öffentlich „gewürdigt“ wird:

„Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wurde am 15. Februar 70 Jahre alt. Das meldet das bischöfliche Ordinariat.“….

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/norbert-baumann-wurde-70-art-9889103

Baumanns Kumpel und zur Tatzeit der verantwortliche Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, der heutige Söder-Berater Clemens Lückemann (CSU) hat gar bei drei Staatsanwaltschaften Strafantrag wegen. „Beleidigung“ gestellt: in Stuttgart, Bamberg und Würzburg. Wahn?

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Schlötterer behauptet ganz richtig:

„Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand“

Auch heute noch sieht er in der CSU-Spitze quasi den Ursprung allen Übels – besonders im Fall Mollath. Die Partei sei einfach schon zu lange und zu unkontrolliert an der Macht im Freistaat.

„Die CSU ist seit Jahrzehnten hier an der Macht und die Justizinstitution völlig abhängig“, sagt Schlötterer. „Nach meiner Einschätzung konnte sich der Fall Mollath nur in Bayern zeigen und in keinem anderen Bundesland. Hier ist die Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand. Das schafft eine Neigung der Justizorgane, sich nur nach dem Winde zu richten.“ Er geht davon aus, dass die Schwarzgeldgeschäfte vertuscht werden sollten, weil der Freistaat Bayern an der Bank beteiligt war.“…

https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Fall-Mollath-wird-in-einem-neuen-Buch-dokumentiert-3920127.html

Wieder ein Justizskandal in Würzburg unter den Teppich gekehrt: Staatsanwaltschaft und Gericht vertuschen Fehlgutachten, BGH stoppte die Posse, unschuldig Angeklagte müssen sich freikaufen….

Hervorgehoben

Nach nun längerer Pause wird es mal wieder Zeit für ein Update und eine weitere Lektion zum Thema Rechtsstaatlichkeir bei der Justiz Würzburg, die nun in einem wie üblich groß aufgebauschten Strafprozess „still die Akte geschlossen hat, ganz ohne Urteil“.

Letzten Monat fand unter anderem in meiner Angelegenheit (diverse Justizverbrechen in der Region Unterfranken) ein Besuch bei Prof. Dr. Nedopil in München statt, über dessen Ergebnis noch zu sprechen sein wird: vor diversen Gerichten aber auch öffentlich….

Die traurige Nachricht der letzten Wochen ist, Sean Connery ist nicht mehr – aber er bleibt:

Die freudige Nachricht: der kriminelle Kind-Clown Donald Trump ist zwar noch – aber er verschwindet nun hoffentlich endgültig. Was von solchen Figuren bleibt, ist ein schlechter Witz:

Womit wir beim Thema sind, den Kriminellen der bayerischen CSU-Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, die mittels Fehlgutachten eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen mich erzwungen hat, die mit hoher krimineller Energie von den Justiztätern in eigener Sache vertuscht wird.

Gewisse Parallelen und Muster im Vorgehen der Kriminellen tauchen immer wieder auf:

Lügen und täuschen, Fehlgutachten vertuschen, um eine Verurteilung zu erzwingen. Nachdem der BGH die Posse gestoppt hat, wird das Verfahren nun stillschweigend begraben. Die Angeklagten so eingeschüchtert und geschädigt, dass sie die Vertuschung von Landgericht und Staatsanwaltschaft Würzburg mitmachen.

Hier das Urteil des BGH:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/19/1-171-19.php

Für die überregionalen Medien scheinen derarte Justiz-Parallelwelten in Bayern wenig interessant, aber nicht einmal der Hofberichterstatter der örtlichen Mainpost schafft es, die CSU- Dumpfjuristen hier in gewohnter Weise zu glänzenden Helden umzudeuten:

….“Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen.“…

Und warum haben solche Vorgänge keine Konsequenzen – immer wieder wird von der Justiz und ihren dumpfen CSU-Seilschaften in Würzburg zu Lasten von Unschuldigen gelogen und getäuscht – Rechtsbeugung und Strafvereitelung in eigener Sache entledigt:

…“Das verpfuschte Gutachten sorgte für erstaunte Gesichter beim 1. Senat des BGH. Längere Zeit diskutierte man in Karlsruhe auch über den unglücklichen Versuch des Würzburger Gerichts, diese Mängel bei der Präsentation des Gutachtens in der Verhandlung unter der Decke zu halten – mit Wissen der Staatsanwaltschaft.“….

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/betrugsverdacht-verurteilter-bekommt-eine-zweite-chance-art-10373128

…. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber die Verteidigung – und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.….

….“Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen „Erledigung“ des Betrugsprozesses zustimmten.“…..

Es wird offenbar wieder einmal in dümmster und dreisterer Art und Weise gelogen und vertuscht, in trautem Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Gericht, die sich gegenseitig decken, wenn sie aus Geltungssucht Unschuldige sozial und gesundheitlich vernichten.

Erst die Fresse aufreißen, dann kleinlaut abtauchen – wie im Justizskandal um meine Person auch:

„Prozess um angeblichen Betrug bei Klinik-Verkauf still beendet

Lautstark hatte 2018 am Landgericht Würzburg der Prozess um Millionenbetrug beim Verkauf einer unterfränkischen Kurklinik begonnen. Dann dämmerte nach einer Panne das Verfahren bei unklarer Beweislage zwei Jahre vor sich hin. Jetzt hat die Justiz still die Akte geschlossen, ganz ohne Urteil. Statt angedrohter Haftstrafen erhalten die vier Angeklagten lediglich ein paar symbolische Geldauflagen in vier- bis sechsstelliger Höhe.

Einige frühere Anteilseigner einer Kurklinik mit Häusern in Bad Kissingen und Bad Bocklet hatten sich beim Verkauf über den Tisch gezogen gefühlt. Doch „die Fakten weisen inzwischen eher darauf hin, als hätten die Verkäufer zu viel, statt zu wenig Geld für ihre Anteile kassiert“, spottet ein Insider, der die Beweislage kennt.

Die vier Angeklagten waren beschuldigt worden, den Anteilseignern sei zwischen 2004 und 2013 der wahre Wert ihrer Anteile geplant madig gemacht worden. Das Ziel: die Klinik damit um einige Millionen Euro günstiger zu kaufen. Ein Gutachten über den Wert der Klinik sollte vor Gericht dazu dienen, das Ausmaß eines Betruges abschätzen zu können.

Doch das Gutachten stellte sich als Murks heraus: Der Sachverständige hatte einen hohen Sanierungsbedarf in Millionenhöhe nicht berücksichtigt. Dennoch wurde 2018 zunächst einer der vier Angeklagten verurteilt. Dann wurde der Prozess noch im selben Jahr gestoppt, weil die Verteidiger das Gutachten heftig attackierten.

BGH fand Verurteilung fragwürdig

Indessen bemühte der Verurteilte den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der fand die Umstände der Verurteilung fragwürdig und schickte den Fall zum Nachbessern nach Würzburg zurück.

In Karlsruhe wie Würzburg staunten Juristen über den unglücklichen Versuch des Gerichts, Mängel in dem unvollständigen Gutachten unter der Decke zu halten. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber die Verteidigung – und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.

Im Kreuzverhör blamable Fehler offengelegt

Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen. Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden kamen die Anwälte zwar nicht durch. Aber das Gericht musste die Notbremse ziehen und ein vollständig neues Gutachten in Auftrag geben.
(….)

Ein besseres Gutachten war für Mai 2019 versprochen – und liegt auch 18 Monate später noch immer nicht vor. Ein Einblick der Redaktion in aussagekräftige Teilbereiche der Neubewertung zeigt: Der Sanierungsbedarf der Klinik ist so hoch, dass von einem Betrug in der angenommenen Dimension nicht mehr die Rede sein kann. „Die Frage ist, ob der tatsächliche Wert der Klinik überhaupt die Kosten eines Abrisses decken würde“, sagt einer der Verteidiger.

Juristische Schlammschlacht drohte

Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft drohte eine Schlammschlacht. Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen „Erledigung“ des Betrugsprozesses zustimmten. Damit gelten sie nicht als vorbestraft. Gerichtssprecher Michael Schaller bestätigt auf die konkrete Anfrage : „Das Verfahren wurde vorläufig gegen Zahlung von Geldauflagen bis zu einem sechsstelligen Betrag eingestellt.“

An den wochenlangen diskreten Sondierungsgesprächen waren die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das bayerische Justizministerium beteiligt. Der bisherige Vorsitzende – als engagierter Kämpfer für Verbraucherschutz bekannt, der bei der Aufklärungspflicht von Finanzberatern in seinen Prozessen strenge Maßstäbe anlegte – wurde inzwischen befördert und nach Schweinfurt versetzt.

(….)

Während eine Einigung hinter den Kulissen allmählich Form annahm, hieß es auf Anfrage der Medien monatelang: „Kein neuer Sachstand“. Auch jetzt besteht Gerichtssprecher Michael Schaller auf gezielte Nachfrage formal auf die Aussage: „Es gab keine Verständigungsgespräche“.

Er spricht von  „Gesprächen über die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung“. Die Entscheidung des BGH im abgetrennten Verfahren sei „nicht ohne Auswirkung auf den Verfahrensablauf geblieben“. Offenkundig bestand die Gefahr, sich bei der Beweislage juristisch eine blutige Nase zu holen. 

Einstellung mit kalkulierbarem finanziellem Aufwand für die Angeklagten also statt einem  wahrscheinlich Monate dauernden Verfahren.“ (….)

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/prozess-um-angeblichen-betrug-bei-klinik-verkauf-still-beendet-art-10529733

Verkehrte Welt: die Betrüger und Lügner sitzen auf der Richterbank und in der Staatsanwaltschaft, die unschuldigen Opfer bezahlen…..

Justiz im OLG-Bezirk Bamberg: ein in sich geschlossenes Wahnsystem, das Unschuldige kriminalisiert, Gewalt und Suizid befördert – die Rolle des Rechtsanwalts Thomas Drehsen

Hervorgehoben

Ich habe Herrn Rechtsanwalt Drehsen im Februar diesen Jahres als kompetenten, aufgeschlossenen und integren Menschen erlebt, der allerdings offenkundig „blinde Flecken“ hat, was den Charakter und die Natur der Bamberger Justiz angeht, in der er offenkundig bestens vernetzt ist.

Im Gespräch mir gegenüber räumte er auch ein, dass diese Justiz aus Gründen der „Gesichtswahrung“ durchaus in der Lage ist und befürchten lässt, einen Unschuldigen rechtswidrig zu verurteilen!

Und das Verhalten, nachdem ich ERNEUT – und im Beisein Drehsens als meinem Rechtsbeistand – Opfer einer rechtswidrigen Verurteilung zu einer „Haftstrafe“ wurde, mit der sich die asozialen Elemente dieser wahnhaften und für Einzelne lebensgefährlichen bayerischen „Anklagebehörden“ zirkelschlüssig selbst entschulden, ist nicht tragbar.

Über viele Fehler kann ich hinwegsehen, wenn jedoch die Gefahr provoziert wird, dass die Lage für mich (und andere) lebensbedrohlich wird – traumatischer Streß eines anhaltend ausgegrenzten Vaters und Justizopfer – dann geht FAKTENPFLICHT und Aufklärung vor.

Thomas Drehsen hat durch sein Verhalten in den letzten Wochen mir gegenüber gezeigt, dass er nicht versteht, welche Folgen asoziale Kriminalisierung durch narzisstische und weltfremde CSU-Juristen – wie Libischer, Trapp, Lückemann und all die Figuren, deren Amtsmissbrauch ich in diesem Blog der öffentlichen Meinungsbildung anheim stelle – auf einen Vater, unschuldig Verfolgten, unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten hat, der bereits seit anhalten 17 Jahren Opfer asozialster ÜBERGRIFFE dieser Kriminellen im Amt ist. (vgl. Blog)

Öffentlichkeit ist offenkundig eines der letzten Mittel, um diese asoziale anachronistische Franz-Josef-Strauß-CSU-Justiz in Bayern endlich auf den Stand des HEUTIGEN RECHTSSAATES zu hieven. Schweigen ist keine Option, Wegducken schon lange nicht mehr. Dass ich mich dafür mit diesem Blog auch selbst der Kritik aussetze, ist eben so…….

Das Ziel der Justizbehörden Würzburg / Bamberg, insbesondere der sog. Staatsanwaltschaften ist es, die in diesem Blog dokumentierten Verbrechen im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und Polizeibeamten zu vertuschen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist diesen narzisstischen Kriminellen JEDES Mittel recht.

Dieses in sich geschlossene Wahnsystem aus rechten CSU-Burschenschaftern, CSU-Seilschaften und Kumpaneien funktioniert auch deshalb seit Jahrzehnten, weil die örtlichen Journalisten distanzlose Hofberichterstattung betreiben und die Anwälte in der Region entweder zu feige oder zu korrumpiert sind, dieses über Jahrzehnte gewachsene Unrechtssystem mit aller Konsequenz aufzuzeigen.

Rechtsanwalt Christin Mulzer, Würzburg, der den Plan krimineller Justizjuristen mit vereitelte, mich in der Forensik zu vernichten, schrieb schon 2011, nachdem die Kriminellen Baumann und Schepping die Entschädigung für die von ihnen mit inszenierte Freiheitsberaubung verweigerten:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Konsequenzen hat auch dies nicht, die Täter werden gedeckt, Ermittlungen verhindert. Die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung wird verweigert.

Folgende Beschwerde ging an die Bundesrechtsanwaltskammer:

Dr. Ulrich Wessels
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
08.08.2020

Sehr geehrter Herr Wessel,

hiermit wird Beschwerde eingereicht gegen das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, Hainstraße 6, 96047 Bamberg in Zusammenhang mit rechtswidriger Verurteilung durch das Amtsgericht Bamberg, sechs Monate „Haft auf Bewährung“ wegen vorgeblicher Beleidigung des OLG-Präsidenten Bamberg, des CSU-Justizjuristen Lückemann sowie dem Verhalten in Bezug auf die anstehende Berufung vor dem Landgericht Bamberg, 1 Ns 1105 Js 1211/18.

Das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen ist vor dem Hintergrund der Gesamtschau erkennbar geeignet, traumatischen Stress bis hin zur Psychose beim Beschwerdeführer hervorzurufen und zu befördern.

Herr Drehsen vertritt nicht meine Person als Mandant sondern versteht sich offenkundig als Teil der Anklage und der Justizbehörde, deren „Ehre“ er glaubt, verteidigen zu müssen.

Da erfahrungsgemäß Fehlverhalten und Straftaten von Anwälten, Richtern und Staatsanwälten im OLG-Bezirk Bamberg – ungeachtet der Folgen für Betroffene und Rechtsuchende – keinerlei Konsequenzen für die Juristen nach sich zieht, dient der Vorgang insbesondere der Dokumentation und der öffentlichen Meinungsbildung.

Das Schreiben wird daher im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht, um zu dokumentieren, wie innerhalb der bayerischen Justiz Justizopfer zirkelschlüsssig drangsaliert und gedemütigt werden – dies bis zur potentiellen psychischen Zerstörung, zum Suizid oder reaktiver Gewalttaten und Tötungsdelikte.

Das asoziale, zirkelschlüssige und auf Vertuschung und Verhöhnung basierende Verhalten der sog. Anklagebehörden Würzburg und Bamberg im Zusammenhang mit dem Kläger als unschuldig kriminalisiertem Vater und ehemaligen Polizeibeamten seit 2003 ist überhaupt nur noch vor diesem Hintergrund nachzuvollziehen.

Unschuldige werden solange gedemütigt und drangsaliert, bis sie im Zweifelsfall Tötungsdelikte begehen und sich die asoziale Verfolgung durch die Behörde im Nachhinein als „legitim“ darstellen lässt.

Eine Abgabe an die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat zu unterbleiben, da die Klüngelei zwischen Justizbehörden, Staatsanwaltschaft und Standesvertretung bereits im Ansatz jedwede objektive Prüfung und Unvoreingenommenheit erfahrungsgemäß verhindert.

Auch dem Beschwerdegegner Drehsen ist der faktenunabhängige Kadavergehorsam der RAK Bamberg bewusst, da er mit Mail vom 07.08.2020 diesbezüglich versuchte, eine Drohkulisse aufzubauen: Weitergabe an die RAK Bamberg wird diese mutmaßlich zu Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft missbrauchen usw., usf. – ein wie unten genannt sich selbst nährendes juristisches Wahnsystem, das jedwede sachliche und begründete Kritik bereits im Ansatz durch Auflaufenlassen, hernach mit Drohkulissen und Einschüchterung zu unterdrücken sucht.

Beweis:

Anlage 2
Schreiben des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, 07.08.2020

HIER IM WORTLAUT:

——–

Sehr geehrter Herr Deeg,

1. Ihre Behauptung, ich würde mich weigern, Ihnen „Auskunft über den Stand des Antrags über die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil Mitteilung zu machen“, ist, wie Sie wissen, falsch. Unabhängig davon hatten Sie mir erklärt, den Antrag selbst stellen zu wollen. In Ihrer E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr, schrieben Sie:

„Wenn ich bis Mittwoch, 05. August keine Antwort habe, werde ich mittels Ihres Entwurfs und klarstellender Erläuterungen selbst beantragen, dass Nedopil hinzugezogen wird“.

Darüber hinaus informierten Sie mich in Ihrer E-Mail vom 27.07.2020, 09:10 Uhr, darüber, im gegen Sie anhängigen Würzburger Verfahren (ebenfalls) selbst die Beiziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil zu beantragen.

Es steht Ihnen frei, selbst einen entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen. Ich werde dies erst tun, wenn die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags geprüft werden konnten und für zumindest darstell- und/oder begründbar angesehen werden können. Dasselbe gilt für die von Ihnen gewünschten Beweisanträge.

Bislang ließen Sie mir trotz mehrfacher Aufforderung überprüfbare für die Beurteilung des gegen Sie erhobenen Vorwurfes relevante Tatsachenbehauptungen, die unter Beweis gestellt werden können, nicht zukommen.

Zum Thema Begutachtung erkläre ich mich unten ergänzend.

2. Falsch ist auch Ihre Behauptung, ich würde Ihre Anfragen nicht beantworten.

Richtig ist, dass ich mit am 24.07.2020, 14:42 Uhr, per E-Mail übersandtem Schreiben vom 23.07.2020 unter Hinweis auf mein Schreiben vom 14.07.2020 klargestellt hatte, dass ich „Schreiben oder sonstige Mitteilungen, die Beleidigungen enthalten und nicht einen Mindeststandard an Sachlichkeit enthalten, zukünftig nicht mehr beantworten“ werde.

3. Ich verwahre mich gegen Ihre (nur beispielhaft aufgeführten) in jüngster Zeit aufgestellten Behauptungen, mein Verhalten sei „unter aller Sau“ (E-Mail vom 06.08.2020, 20:03 Uhr), ich sei ein „willfähriger Handlanger dieser kriminellen Bande von Arschlochjuristen“ (E-Mail vom 05.08.2020, 20:55 Uhr), die Verurteilung von Unschuldigen zu Haftstrafen wegen Beleidigung würde mich weniger stören als mein Ruf (E-Mail vom 04.08.2020, 10:47 Uhr), ich verträte nicht Ihre Interessen als Mandant, sondern pflegte meine Beziehung zu den Justizverbrechern, in dem ich in deren Sinne alles vertuschte, was deren Ziel der kataloghaften Kriminalisierung und Aufklärung des Charakters Lückemann und dieses Justizskandals zuwiderlaufe (E-Mail vom 04.08.2020, 9:13 Uhr), ich sei eine „Sprechpuppe der Justiz (E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr), provoziere Sie (E-Mail vom 27.07.2020, 09:25 Uhr), etc.

Sie wissen nur zu gut, dass diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Sie passen allerdings nicht in Ihr Menschenbild eines kritischen (und eben gerade nicht „willfährigen“) Verteidigers, der den Konsens in der Verteidigungsstrategie mit seinem Mandanten sucht, bereit ist, unterschiedliche Auffassungen zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen, als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) jedoch gerade nicht „Sprachrohr des Mandanten“ ist.

4. Die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 06.06.2020, 20:03 Uhr, gewählte Formulierung erfüllt den Tatbestand der (versuchten) Nötigung.

Im Wiederholungsfall werde ich Strafanzeige erstatten. Im Rahmen der Strafanzeige wird (unter Schwärzung der von Ihnen wiederholt begangenen Beleidigungen Dritter) der weitere zwischen uns gewechselte E-Mail Verkehr zum Nachweis, dass ich mich sehr wohl mit der Frage Ihrer Begutachtung bzw. der in Betracht kommenden Beweisthemen kritisch auseinandergesetzt habe, vorzulegen sein. Ein Verstoß gegen die anwaltliche Schweigepflicht stellt dies nicht dar, da ich in Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen handeln würde.

5. Ihre in den E-Mails enthaltenen Drohungen (gegenüber Dritten) sind Ausfluss einer tief sitzenden und menschlich nachvollziehbaren Verärgerung und wurden von mir bislang nicht als ernst angesehen. Ob andere dies auch so sehen, vermag ich nicht zu beurteilen. Unabhängig davon stelle ich auch an dieser Stelle zum wiederholten Male klar, dass ich zukünftig unsachliche, d.h. insbesondere Drohungen oder Beleidigungen enthaltende Mitteilungen nicht mehr beantworten werde.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen (siehe hierzu unten unter 7.).

6. Ebenfalls zum wiederholten Mal: Ich bin weiterhin bereit, die Erfolgsaussichten von Beweisanregungen oder -anträgen zu prüfen. Hierfür benötige ich konkrete Tatsachenbehauptungen. Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die (nach einer gängigen Definition) prinzipiell dem Beweise zugänglich sein können (vgl. Fischer, 67. Aufl., StGB § 263 Rdnr. 6). Nicht dem Beweise zugänglich sind Empfindungen, Vermutungen, Rechtsauffassungen o.ä.

Der Antrag auf Einholung eines psychologischen-psychiatrischen Sachverständigengutachtens durch Professor Nedopil wird, abgesehen davon, dass bislang nach hier vertretener Rechtsauffassung keine hinreichenden Anknüpfungstatsachen vorliegen, die Feststellungen erwarten ließen, wonach Ihre Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt vermindert oder gar aufgehoben war (§§ 20, 21 StGB; nur dies ist neben der Frage der Unterbringung Gegenstand eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens), würde das Gericht immer auch eine Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB in Auftrag geben. Zwar dürften die Voraussetzungen einer (erneuten) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Ihrem Fall wohl nicht gegeben sein; dies ist allerdings meine Einschätzung als Jurist. Ich bin kein Psychiater. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände rate ich vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von dem von Ihnen gewünschten Antrag ab. Auch dies hatte ich Ihnen bereits mehrfach erläutert.

Gerne hätte ich die Angelegenheit auch insoweit erneut mit Ihnen (telefonisch) besprochen. Abgesehen davon, dass ich Sie zu einer persönlichen Kontaktaufnahme mit mir nicht zwingen kann, nehme ich Ihre Ausführungen in der E-Mail vom 04.08.2020, 17:01 Uhr, zur Kenntnis:

„Ich habe KEINE Ressourcen mehr, mich persönlich mit Ihnen auseinanderzusetzen! Stellen Sie den gottverdammten Antrag auf Hinzuziehung Nedopil. Sie und Ihre fränkische Arschlochjustiz überblicken offenkundig in keiner Weise mehr die FOLGEN ihrer „Strafverfolgungs“-Kaspereien.“

Anders als Sie gehe ich der Auseinandersetzung nicht aus dem Weg.

7. Sollten Sie die Rechtsanwaltskammer kontaktieren, wollen Sie diese Mail vorlegen. Die Kammer wird mich in einem Beschwerdeverfahren auffordern, Stellung zu beziehen. Selbstverständlich werde ich auf entsprechend Aufforderung sämtlichen mit Ihnen gewechselten Schriftverkehr vorlegen. Dieser ist vollständig meine Handakte vorhanden. Nicht ausschließbar wird die Kammer den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Dass die von Ihnen wiederholt verwendeten Formulierungen den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, ist Ihnen zumindest seit der in der Pressemitteilung 49/2020 vom 19.06.2020 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.05.2020 im Verfahren 1 BvR 2397/19 bekannt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter mit entsprechenden Rechtskenntnissen geläufig ist, mit Gesetzesrang.

Die Entscheidung wird auch der Strafjustiz nicht entgangen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Drehsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

———

Auch kann der Beschwerdeführer auf weitere sinnentleerte Formschreiben, die diverse Verantwortliche pauschal entschulden wollen, verzichten. Diese liegen bereits dutzendfach umfassend vor, auch seitens der fraglos diesbezüglich zugunsten der Juristen befangen agierenden Rechtsanwaltskammer Bamberg. (In Zusammenhang gegen die sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung dafür trägt, dass der Beschwerdeführer seit 2012 seine Tochter nicht mehr gesehen hat. Die Akten sind zwecks Gesamtschau bei der RAK Bamberg beizuziehen, BR 136/12/1)

Es geht hier um ein sich unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit etabliertes um sich selbst kreisendes geschlossenes juristisches Wahnsystem aus CSU-Hybris, Verfolgung Unschuldiger, Leugnung und Vertuschungen und letztlich zweckmäßiger zirkelschlüssiger Kriminalisierung/Labilisierung von Betroffenen mittels Bagatelltaten durch eine von rechten CSU-Burschenschaftern zersetzte Straf- und Ziviljustiz im OLG-Bezirk Bamberg.

Auf den von Rechtsanwalt Strate offengelegten und dokumentierten Justizskandal des Betroffenen Gustl Mollath wird beweisrechtlich verwiesen. Die Pathologisierungsversuche gegen den Klägers seitens der Anklagebehörde hier folgten erkennbar dem gleichen Muster.

Auf die seit 2013 veröffentlichte Dokumentation unter https://martindeeg.wordpress.com/ wird vollinhaltlich verwiesen.

Dies ist das Ergebnis der Erfahrungen des Beschwerdeführers als ehemaligem Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und insbesondere als Vater, der seit nun nahezu 17 Jahren Opfer von rechtswidrigen, unverhältnismäßigen Übergriffen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg ist.

Die Übergriffe und das Vollversagen der Justizbehörde Würzburg hat dazu geführt, dass seit Dezember 2003 die Vatersschaft des Klägers irreversibel zerstört ist.

Dies ist als Mordmotiv zu werten, was dem Rechtsanwalt Thomas Drehsen auch bekannt und bewusst ist.

Ebenso ist ihm bewusst und bekannt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2009/2020 Opfer einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg wurde.

Zur Verdeutlichung des geschilderten Sachverhaltes wird Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer vom 05.07.2011 beigefügt, Zitat:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Beweis:

Anlage 1
Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer, Würzburg

Es handelt sich diesbezüglich keinesfalls um eine „Verschwörungstheorie“ eines Justizopfers, wie die Justiz selbst interessengeleitet in solchen Fällen musterhaft behauptet, um Verfolgung von Amtstaten abzublocken.

Der CSU-Justizverbrecher Norbert Baumann und Vorsitzende Richter a.D. ist u.a. einer der „Geschädigten“ des durch den Beschwerdegegner Drehsen vertretenen „Strafverfahrens“ wegen Beleidigung.

Eine Vorladung von Baumann als Zeugen in diesem Verfahren verweigert RA Drehsen nichtsdestotrotz ebenso wie jedwede Vorladung von Zeugen, die den Sachverhalt auf Faktenbasis erhellen und das Verfahren hier als Versuch einer Einschüchterung und Verdeckungsstraftat entlarven können. So auch die seit 2014 mit den Vorgängen befasste Stuttgarter Polizeibeamtin, Polizeioberkommissarin Birgit Schiemenz.

Zum konkreten Verhalten des Rechtsanwalts Drehsen, das hiermit beweisrechtlich dargelegt wird:

——Das genannte Verfahren ist nur eines von mehreren, die der CSU-Kriminelle und ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft, Lückemann, gegen den Kläger inszeniert hat.
Im Verfahren 1 BvR 2397/19 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit Verfahren vor dem LG Stuttgart auf Strafantrag Lückemann und weitete die Auslegung des Tatvorwurfs „Beleidigung“ in eigener Sache aus, indem sie dem Kläger unterstellt, es ginge hier um persönliche Diffamierung und nicht um Offenlegung eines Justizskandals durch charakterlich ungeeignete CSU-Justizjuristen nach Blockade des Rechtsweges——

Zunächst wurde zwei Jahre die Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Justizbehörde Bamberg in diesem Verfahren verweigert.

Erst 2019 wurde der Rechtsanwalt Drehsen beigeordnet, nachdem der Hamburger RA Gerhard Strate die Übernahme abgelehnt hat.

Zur Lastzu zu legen ist folgendes:

1.

Drehsen verweigerte als Anwalt die Antragstellung auf Übernahme der Fahrtkosten Stuttgart-Bamberg, da diese laut Drehsen „keine Aussicht auf Erfolg“ habe.

Als der Kläger selbst den Antrag stellte, wurde die Übernahme der Fahrtkosten bewilligt.

(Der Kläger lebt aufgrund des Justizskandals seit 2003 unter der Armutsgrenze und erwirtschaftet seit 2016 als Heilerziehungspfleger in der Betreuung von Menschen mit Behinderung ein klägliches Auskommen, das die Staatsanwaltschaft Würzburg in asozialer Art und Weise zu pfänden versucht, „Gerichtskosten“ aus 2006).

Der Kläger hat dies insoweit zunächst klaglos hingenommen.

2.

Drehsen verweigerte als Anwalt trotz klarer Anweisung hierzu die entsprechende Antragstellung, nachdem am Tag der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg rechtsfehlerhaft der Eröffnungsbeschluss des Gerichts nicht vorlag.

Drehsen war der Meinung, man müsse zwecks „guter Stimmung“ hierüber hinwegsehen und den Fehler der Richterin Becker übergehen. (Einser-Juristin mit Auszeichnung durch den CSU-Justizminister).

Der Kläger hat infolge auch dies zunächst klaglos hingenommen.

3.

Infolge versäumte RA Drehsen die fristgerechte Einlegung der Berufung, was erst durch erneute Antragstellung und unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zu korrigieren war, da Anwaltsverschulden.

Der Kläger hat auch dies akzeptiert, obwohl dies bereits zeigt, welchen Stellenwert das Verfahren und die Rechtsbrüche gegen einen unschuldigen Polizeibeamten für den Anwalt offenkundig haben.

Die Verhöhnungen und Beleidigungen des Klägers durch den sog. Anklagevertreter Andre Libischer ließ der Anwalt völlig unkommentiert.

Oberstaatsanwalt Libischer: Wo ist die Kamera…?

Libischer wurde bereits vor diesem Verfahren dreimal wegen Strafvereitlung im Amt zur Anzeige gebracht. Die Vorgänge sind innerhalb der Behörde verschwunden, wie die Stuttgarter Polizeibeamten offenlegen kann.

Über diese Anzeigen machte sich der Anklagevertreter in der Verhandlung ebenfalls lustig.

4.

Nachdem der Kläger interessengeleitet ohne Vorliegen von Straftat wegen vorgeblicher Beleidigung des Bamberger OLG-Präsidenten durch das Amtsgericht Bamberg zu sechs Monaten „Haft auf Bewährung“ verurteilt wurde, blieben weitere Antragsersuchen und Beweisvortrag etc. durch Herrn Drehsen entweder a) unbeantwortet oder er bemängelte b) die Wortwahl des Beschwerdeführers und drohte mit Kommunikationsverweigerung (die ohnehin faktisch bestand).

Dies bezieht sich auf zunächst sehr sachliche und fundiert begründete Beweisanträge in Mails des Klägers wie folgt:

22. Februar 2020

27. Februar 2020 (2x)

28. Februar 2020

13. März 2020

05. April 2020

20. Mai 2020 (3x)

Zu diesem Zeitpunkt wurde die vorgeblich bereits im Februar beantragte Berufung des Kriminellen Libischer mitgeteilt.

30. Juni 2020

05. Juli 2020

14. Juli 2020

14. Juli 2020

Zu diesem Zeitpunkt beantragte der Kläger aus der Not heraus die Hinzuziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil, was offenkundig bei RA Drehsen zu einer in Kurzschlussaktion gefertigten Fertigung eines „Entwurfs“ diesbezüglich (Anlage 3) veranlasste.

Beweis:

Anlage 3
Antrag auf Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil, Entwurf des RA Drehsen

Die diesbezüglichen Korrekturen und Richtigstellungen in weiteren Mails ignorierte RA Drehsen infolge wieder; ob ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt wurde, ließ er offen und ignorierte Nachfragen:

16. Juli 2020 (3x)

23. Juli 2020

27. Juli 2020

01. August 2020

04. August 2020 (3x)

05. August 2020 (3x)

06. August 2020 (2x)

Am 07. August 2020, offenkundig erst als Reaktion auf die Hinzuziehung des RA Mulzer in den Schriftverkehr, baut Drehsen nun folgende Drohkulisse auf, in welcher er mit „Strafanzeigen“ und alternativer Darstellung der Faktenlage eine Drohkulisse aufbaut.

Dass er über Monate bezüglich der rechtswidrigen Verurteilung eines Unschuldigen zu einer Haftstrafe offenkundig keinerlei Tätigkeit entwickelte, unterschlägt er hierbei.

Auch ist Drehsen offenkundig in keiner Weise in der Lage, die Wirkung und Folgen eines derarten asozialen Justizgebarens gegen einen anhaltend ausgegrenzten und traumatisierten Vater nachzuvollziehen.

Auch die Tatsache einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch asoziale Kriminelle einer Anklagebehörde, die sich hier nun als Geschädigte einer „Beleidigung“ darstellen wollen, ist diesem Anwalt offenkundig nicht beizubringen.

Der REALITÄTSVERLUST, der sich hier insgesamt – auch seitens der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege – im Justizbezirk Bamberg offenbart, ist daher öffentlich zu machen.

Auf Korrekturen innerhalb des Systems bauen zu wollen, ist erkennbar illusorisch, da jedwede Schweinerei von Juristen mit teils hoher krimineller Energie, Standesdünkel und wie genannt wahnhaft in einem offenkundig geschlossenen System im CSU-Bezirk Bamberg gedeckt wird.

Dies in diesem Fall zu Lasten des Klägers.

Die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil ist erkennbar aus der Not und von Drehsen verschuldetem psychischem Stress heraus entstanden, dass ich als Geschädigter und Justizopfer auch vom eigenen Anwalt verraten und über Monate auflaufen gelassen werde.

Erst nachdem RA Drehsen offenbar seinen „Ruf“ in Mitleidenschaft gezogen sah, entwickelte der Beschwerdegegner überhaupt Engagement und Tätigkeit, die Bedrohung weiterer Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten a.D. durch bayerische CSU-Justizkriminelle hingegen nicht. Vielmehr scheint die Verteidigung von deren „Ehre“ für den Anwalt zielführend.

Das Leid und die Verluste, die die Justizbehörden seit insgesamt 2003 gegen den Kläger hier zu verantworten haben, begründen schon lange ein Mordmotiv. Dies ist Drehsen auch bekannt und bewusst.

Erst nachdem es nun jedoch für ihn unbequem wird, glaubt er dies als Drohkulisse gegen den eigenen Mandanten missbrauchen zu können.

Der Kläger ist seit Jahren bemüht, sich trotz der fortlaufenden asozialen Übergriffe widerwärtiger CSU-Juristen und trotz seit 2012 (bzw. 2003) bestehender Ausgrenzung von seinem Kind nicht die Balance zu verlieren und Gewalttaten und Tötungsdelikte ungeachtet des zum Teil widerwärtigen Charakters der Verantwortlichen zu unterlassen.

Ein Anwalt, der dieses Gesamtbild und trotz umfassender Sach- und Personenkenntnis nicht realistisch einordnen kann und im Gegenteil gegen den Mandanten missbraucht, den er monatelang auflaufen ließ, hat offenkundig keinerlei Sozialkompetenz.

RA Drehsen ist zugute zu halten, dass er vor Verhandlungsbeginn beim Amtsgericht versuchte, in Einigungsgespräch die Einstellung des erkennbar ohne Strafgehalt geführten Verfahrens hier zu erreichen.

Der Beschuldigte Libischer, der den Kläger infolge wie genannt verhöhnte, beharrte auf Anklage und hat offenkundig Weisung, zwecks Verdeckung der Verbrechen den Kläger weiter zu kriminalisieren.

Der sog. Oberstaatsanwalt Libischer ist aus dem Amt zu entfernen und wegen Amtstaten zur Anklage zu bringen. Strafvereitelung ist beweisrechtlich durch Zeugen der Polizei Stuttgart zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Warum sitzt der rechte CSU-Burschenschafter Clemens Lückemann nicht längst in Haft….?

Hervorgehoben

SOLL KEINER BEHAUPTEN ER WUSSTE VON NICHTS!

Verbrecher der fränkischen Justiz haben u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verantworten….

Clemens Lückemann, CSU-Justizjurist

Kriminelle Arschlöcher, die sich über Recht und Gesetz wähnen, haben seit 17 Jahren meine Vaterschaft zerstört, auch eine seit 2012 bestehende faktische Kindesentführung durch die Mutter wurde gedeckt, Ermittlungen verweigert, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg ….

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen, was die Schuld fränkischer Justizkrimineller und der sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger aus Würzburg ist. Traumatischer Streß ist eine der Folgen, die diese CSU-Arschloch-Justiz zu verantworten hat, die am absoluten Rand asozialster Dummheit ihr Unwesen treibt. Meines Erachtens so nur in CSU-Bayern möglich, wo rückständige rechte Burschenschafter seit Jahrzehnten bestens vernetzt politisch und juristisch die Grundrechte aushebeln, Unschuldige in die Psychiatrie sperren und Verbrecher in den eigenen Reihen decken. Die Strafjustiz eine Fassade.
Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich dargelegt habe, hat Lückemann über Jahre die fränkische Staatsanwaltschaft zu einem Sammelbecken für Rechte gemacht.

Schon während seiner Studentenzeit beging er Straftaten gegen vermeintlich „Linke“, war gewalttätig und warf die Tische „linker“ Studentengruppen um, wie ein Zeuge berichtet – Lückemann offenkundig ein kleiner feister Gewalttäter.

In Würzburger Lokaliät beging Lückemann laut Zeugenaussage einen dreisten Zechbetrug im Kreis seiner höhnisch dazu lachenden rechten CSU-Bande, machte eine „Bedienung“ lächerlich. Eine Vergewaltigung dieser Frau durch einen Vasallen wurde wohl vertuscht, heute behauptet die Staatsanwaltschaft Würzburg: verjährt. Ermittlungen werden verweigert.

So geht das in einem fort….

In meinem Fall hat Lückemann zwischen 2006 und 2012 als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt Verbrechen zu verantworten und angewiesen, die bis heute mit hoher krimineller Energie in eigener Sache durch die Staatsanwaltschaften vertuscht werden. Seilschaften und Kumpanei, um Kriminelle in den eigenen Reihen zu decken.

Der Blog dokumentiert all dies beweisrechtlich seit 2013. Lückemann und seine Mittäter sind klar benannt, ihre Taten beweisrechtlich dargelegt, ebenso wie die Vertuschungen und Verdeckungsstraftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Selbst ein Artikel in der Hofpostille Mainpost, der Lückemann und seinen Gesinnungsgenossen äußerst freundlich gesinnt ist und sich regelhaft distanzlos und kritiklos an die örtliche Justiz ranwanzt, zeichnet insoweit ein klares Bild vom Charakter und Menschenbild dieses hofierten CSU-Justizjuristen:

….“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“…..

https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Prominenter Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle in U-Haft: mit Kumpel Gerichtsgutachten für 12,5 Millionen verschoben…..?

Hervorgehoben

Update:

Inzwischen ist näheres bekannt – ein BLENDER wie er im Buch steht, wie auch die Täter in Würzburg/Bamberg:

„Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt sitzt in Untersuchungshaft. Der Verdacht: Seit 2015 soll er 240 000 Euro eingenommen haben – über eine Methode, die er als Ermittler bekämpfte…..

Alexander Badle – Alexander Badle. – © Foto: Arne Dedert/Archiv

……All das bewegt sich für viele Beobachter und mittelbar Beteiligte weit außerhalb ihrer Vorstellungskraft. B. war der wahrscheinlich bekannteste Staatsanwalt Frankfurts, als Sprecher sehr präsent in der Öffentlichkeit, als leitender Beamter einflussreich. Stets bestens informiert über Vorgänge in allen Abteilungen, bei Gericht und in der Anwaltsszene vernetzt. Er gab sein Wissen anderen Staatsanwälten weiter, seit 15 Jahren dozierte er an der Deutschen Richterakademie. In Fachveröffentlichungen zum Medizinstrafrecht ist sein Name präsent, er gab regelmäßig Interviews zu dem Thema und hielt Vorträge auf Fachkonferenzen. Im Auftreten war B. über jeden Zweifel erhaben, ein idealtypischer Oberstaatsanwalt von einnehmender rhetorischer Gewandtheit. Keine Falte, wo keine sein sollte, die Frisur stets perfekt. B. galt als integer, korrekt, verlässlich, und wusste dieses Bild von sich auch zu pflegen.

Umso größer ist jetzt das Entsetzen, bei Kollegen, unter Weggefährten und weit über die Landesgrenzen hinaus. In hochrangigen Kreisen der hessischen Strafverfolgungsbehörden, wo jeder B. kennt, und viele dies schon lange, spricht man von einer „absoluten Katastrophe“. Nicht auch das noch: der Verdacht, Hessen habe seine Justiz nicht im Griff, und die Behörden bemerkten es nicht, wenn sich ein Spitzenbeamter jahrelang bestechen lässt.“….

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankfurt-justiz-oberstaatsanwalt-bestechlichkeit-1.4980560

Und wann sind endlich die namentlich In diesem Blog benannten Justizverbrecher dran……?

Verbrecher im Amt sind nicht sakrosankt:

„Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sitzt ein Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Untersuchungshaft. Das bestätigte uns die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Nadja Niesen. Der 53-Jährige soll einem Unternehmer Aufträge für Gutachten zugeschanzt und dabei kräftig abkassiert haben – auch der Unternehmer befindet sich derzeit in U-Haft.“

https://www.harmonyfm.de/nachrichten/top-meldungen/detail/toController/Topic/toAction/show/toId/246271/toTopic/staatsanwalt-und-unternehmer-in-u-haft.html

„Ermittler haben einen Beamten des höheren Justizdiensts in Hessen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit festgenommen. Der 53-Jährige soll einem Unternehmen zu Gutachtenaufträgen in strafrechtlichen Verfahren verholfen haben, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Als Gegenleistung habe er von August 2015 bis Juli 2020 mehr als 240.000 Euro erhalten.

Der beschuldigte Beamte ist für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt tätig. Dank seiner Aufträge soll das Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von Justizbehörden erzielt haben – in der Summe mehr als 12,5 Millionen Euro.

Dem 53-Jährigen Beamten wird gewerbsmäßige Bestechlichkeit vorgeworfen, dem 54 Jahre alten Unternehmer Bestechung. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-am-main-hoher-justizbeamter-wegen-verdachts-auf-bestechlichkeit-verhaftet-a-fe929f88-d99a-4e39-b850-3aa239e91a3f#

Stellt sich die Frage, was waren das für „Gutachten“….?

Ein Komponist, der eine Generation von Cineasten prägte: Ennio Morricone ist tot…..

Hervorgehoben

Um den Blick mal wieder etwas zu weiten…auf Dinge, die bleiben:

Am 07. Juli 1984 im Ulmer Kino Lichtburg habe ich zum ersten Mal „Spiel mir das Lied vom Tod“ gesehen.

Heute, fast auf den Tag genau 36 Jahre später ist Ennio Morricone, dessen Musik mich und mein Leben seit diesem Tag mit geprägt hat, in Rom gestorben, 91 Jahre alt….

„Ein Geschenk an das Kino

Er komponierte mit Geräuschen und verhalf der Filmmusik zu ihrem eigenen Glanz: Ennio Morricone beeinflusste die Kinogeschichte der vergangenen 60 Jahre maßgeblich. Ein Nachruf.“….

https://www.spiegel.de/kultur/musik/zum-tod-von-ennio-morricone-the-good-the-bad-the-genius-a-8c1d66e5-12fb-462b-a78b-871cbc1e726b#

FILMBILD / T: Spiel mir das Lied vom Tod / C’era Una Volta Il West, D: Charles Bronson, Henry Fonda, R: Sergio Leone, P: I/USA, J: 1968

Wie eine verlogene rechte CSU-Justiz den „Kampf gegen rechts“ missbraucht, um Kritiker mundtot zu machen und die Meinungsfreiheit auszuhebeln…

Hervorgehoben

Der CSU-Parteivasall und aktuelle sog. bayerische Justizminister Eisenreich vor einigen Monaten:

CSU-Justizmarionette Georg Irgendwas

„Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen“

…“Zunehmend würden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hass und Hetze.“….

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Eine Nebelkerze. Die CSU und ihre gescheitelten Salon-Rechten haben so wenig Interesse daran, Minderheiten und „politisch Andersdenkende“ (?) zu schützen wie sie Interesse daran haben, Polizeigewalt und Rassismus in den Strukturen aufzudecken.

Seehofers Gestammel ein Lehrbuchbeispiel für politische Verlogenheit:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Es wird immer deutlicher, worum es der CSU tatsächlich geht: Kritiker wie mich, die berechtigterweise Verbrechen im Amt und Fehlleistungen der bayerischen Justiz öffentlich machen, einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die CSU, die einen Scheiss auf Wahrheit, Rechtsstaat und Verfassung gibt, missbraucht immer ungenierter das Strafrecht, um ihre eigenen rechten Umtriebe und gegen Bürger begangenes Unrecht zu vertuschen.

Dabei täuscht sie gezielt vor, dass es ihr um rechten „Hatespeech“ geht, wer zwischen den Zeilen liest und die CSU halbwegs kennt, sieht, um was es wirklich geht: mit amtlichem Popanz die Meinungsfreiheit aushebeln, wie ich sie beispielsweise in diesem Blog und mangels Rechtsstaat in Bayern hier publik mache…..

https://www.bayern.de/polizei-und-justiz-gegen-hass-und-hetze-eisenreich-und-herrmann-stellen-gemeinsames-schutzkonzept-fuer-kommunalpolitiker-vor/

Den Zusammenhang verstand sogar der dümmlich-autoritätshörige Schreiber der Mainpost, Schweidler, als er letzte Woche über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit diesem Blog berichtete:

Einen Tag nach der Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet hat das Bundesverfassungsgericht an einem Würzburger Fall deutlich gemacht: Nicht jede Kritik an Justizvertretern ist durch die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.
Im Mittelpunkt steht ein Mann, der sich selbst als Opfer einer Verschwörung sieht, weil die Justiz nicht das macht, was er wünscht: Ihm den Umgang mit seiner Tochter zu erzwingen, den seine frühere Lebensgefährtin seit der Geburt der Tochter bis heute verhindert. Seit 17 Jahren kämpft er erfolglos dagegen an – und attackiert öffentlich alle, die er dafür verantwortlich macht. Der Mann bezeichnet die betroffenen Würzburger und Bamberger Richter sowie Staatsanwälte unter anderem als „widerwärtige Kriminelle“….

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Nun, da wir ja die Welt wieder in Ordnung in Würzburg zwischen Brückenschoppen und Arschkriecherei.

Wen jucken Haftbefehle und zehn Monate Untersuchungshaft gegen einen unschuldigen Polizeibeamten! Oder 16 1/2 Jahre Kindesentzug.

Hauptsache, die Lederhose sitzt, hier der ehemalige Landrat Eberhard Nuss (rechts) mit weiteren Würzburger „Leistungsträgern“ beim Fassanstich, gerne ohne Mundschutz:

Der ehemalige Landrat Eberhard Nuß (links) zapft ein Glas für Würzburgs früheren Bürgermeister Adolf Bauer…..Foto: Thomas Obermeier

Dass Nuss jahrelang Mobbing in seiner Behörde duldete, die Pressefreiheit auszuhebeln versuchte und in meinem Fall seit 2016 rechtswidrige Pfändungsversuche betreibt, angeblich aufgrund eines „Bescheides“ von 2007 – was soll‘s.

Verhandlung Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.12.2019, CSU-Gesicht Eberhard Nuß – wie asozial und moralisch degeneriert darf ein „Landrat“ sein?

Lügen, Amtsmissbrauch und Verbrechen im CSU-Mäntelchen sind in Würzburg uninteressant – Hauptsache „Justizkritiker“ halten die Fresse…

Andere, denen 17 Jahre das Kind entzogen wird und Opfer von vertuschten Amtsverbrechen sind, wie ich sie beweisrechtlich hier dokumentierte, hätten schon längst zu anderen Mitteln gegriffen – und würden sich nicht mit einem Blog abmühen.

Gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts….

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

…..werde ich Beschwerde beim EGMR einlegen, weil hier erkennbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Verbrecher im Amt beleidigen ist nicht mein Ziel, ich will, dass Köpfe rollen!

Grüße nach Bamberg. Arschloch!

Beleidigte Feiglinge und ehrenwerte CSU-Arschlöcher…..die deutsche Beleidigung und Doppelmoral

Hervorgehoben

Höflichkeit ist ein hohes Gut.

Es gibt jedoch Menschen, die haben aufgrund ihrer Taten, ihres Verhaltens, ihrer Lügen und Täuschungen, ihrer Feigheit den Anspruch auf Respekt und Höflichkeit verspielt.

Foto: AFP
Donald Trump braucht ein Pflaster.

Feiste Feiglinge, die einem anderen gegen den Kopf treten und dann davon rennen und sich unter ihresgleichen verstecken, begegnet man nicht mehr mit Höflichkeit sondern mit robustem Gerechtigkeitsempfinden und angemessenen Konsequenzen.

Erst recht, wenn es sich bei diesen Tätern um CSU-Juristen und rechte Burschenschafter handelt, die ihr Amt und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz missbrauchen, um nicht nur ihre Taten zu verdecken sondern auch, um immer neue Taten zu begehen…..

Wann fühlt man sich beleidigt? Meines Erachtens dann, wenn das Gesagte oder Geschriebene einerseits zutrifft und andererseits das Selbstbild stört, die mühsam errichtete Fassade bröckeln lässt. Und wenn man Justiz ohnehin als Machtmittel gegen Menschen betrachtet, wie es die CSU von Seehofer bis zum kleinen eiferndem Staatsanwalt Trapp dienstbeflissen tun und taten.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der CSU-Bundesinnenminister Seehofer, der Rechtsradikale Polizeigewerkschafter Rainer Wendt und andere „Konservative“ drehen seit über einer Woche nämlich völlig hohl wegen diesem Geschreibsel einer taz-Journalistin, das Polizisten angeblich als „Müll“ beleidigt.

„All cops are berufsunfähig
Falls die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus aber nicht: Was passiert dann mit all den Menschen, die heute bei der Polizei sind?“….

https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/

Ich war auch 15 Jahre Polizist, mich lässt das völlig kalt. Hier schreibt jemand unter dem Etikett „Satire“ dummes Zeug, das mich weder betrifft noch trifft. Wenn das dümmliche Strafanzeigen-Geschrei nicht gewesen wäre, hätte ich den Artikel vermutlich nie gelesen.

Zu dem Amoklauf des CSU-Seehofers und dem Artikel ist alles geschrieben, die abschließende Einordnung dürfte wohl Thomas Fischer auf Spiegel-Online geliefert haben:

https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/swr2-true-crime-podcast-sprechen-wir-ueber-mord-104.html

„Die Anzeige

Eine Kolumnistin bezeichnet Polizisten als Müll. Polizisten sind tief betroffen. Ein Innenminister hätte beinahe Strafanzeige erstattet. Wir fürchteten uns wieder sehr.“…

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/horst-seehofer-und-die-taz-kolumne-die-anzeige-kolumne-a-5a48d344-b5d9-4f49-b638-a01f3ad1e881#

Das Ganze spielte sich im gleichen Zeitraum ab, in dem das Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, abtat mit der Begründung, die Darstellung im Blog hier verletze die „Integrität“ der CSU-Juristen Clemens Lückemann, Parkraz Reheußer und Thomas Schepping, weshalb das Urteil des LG Stuttgart, mit welchem ich wegen „Beleidigung“ verurteilt wurde, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. Dies, obwohl die Darstellungen weder Schmähungen noch Formalbeleidigungen enthielten; ein Urteil von Richtern für Richter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Der letzte Abschnitt:

….“Soweit der Beschwerdeführer anführt, bei den inkriminierten Äußerungen handele es sich um seine einzige Möglichkeit, angeblicher Lobhudelei seitens der lokalen Presse und vermeintlichen Seilschaften in der bayerischen Justiz und Politik etwas entgegenzusetzen und seiner Stimme Gehör zu verschaffen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung. Es bleibt dem Beschwerdeführer unbenommen, sich öffentlich über die ihm aus seiner Sicht widerfahrenen Ungerechtigkeiten oder allgemeine Missstände auch in deutlichen Worten zu empören. Aus den angegriffenen Entscheidungen geht jedoch klar hervor, dass und inwiefern er hier das Maß und die Form durch die Meinungsfreiheit gedeckter Kritik und Empörung verlassen hat.“

Dann werde ich versuchen, ab sofort nicht mehr „das Maß und die Form der durch die Meinungsfreiheit gedeckten Kritik und Empörung zu verlassen“….

Mein Ziel war noch nie die Beleidigung oder Verletzung der Menschenwürde der CSU-Beschuldigten und Verantwortlichen, die meine Grund- und Freiheitsrechte (bislang unbeanstandet vom Bundesverfassungsgericht) seit 2004 fortgesetzt, massivst und mit hoher krimineller Ernergie verletzten.

Mein Ziel ist, dass die Beshchuldigten Clemens Lückemann, Thomas Trapp und wie sie alle heißen, Konsequenzen für ihre Taten erfahren: objektive Ermittlungen, Anklage, Urteil, Haftstrafe, Entfernung aus dem Amt oder Verlust der Pension, Schadensersatz und Schmerzensgeld…..

All dies wird mit hoher krimineller Energie und Eifer durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg zugunsten der Beschuldigten verhindert. Der Blog dokumentiert die Vorgänge insgesamt seit 2003.

Der einzige Weg ist daher, außer persönlicher Rache und Selbstjustiz, die öffentliche Geltendmachung und Dokumentation, wie sie dieser Blog seit nun 2013 zur Verfügung stellt.

Die Ansichten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie antizipieren, eine Beschwerde zum EGMR behalte ich mir vor – die Entscheidung des BVerfG ist zwar in Bezug auf die Verfolgung rechter Hetze und Hass-Posts im Internet grundsätzlich zu begrüßen – hinterlässt aber den Eindruck von zweierlei Maß, Doppelstandards und Heuchelei. Die Verbrechen, die ich anzeige und auch den BVerfG vorlegte, werden weiter abgetan, bagatellisiert und als „vorgeblich“ bezeichnet…..

Diese Doppelmoral, diese dümmliche Heuchelei fand auch wieder schönen Niederschlag in diesen Aktionen:

Der CSU-Generalsekretär Blume hetzt auf Twitter gegen die Taz-Journalistin, was sich nur graduell von der rechten Hetze z.B. gegen den später ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke unterscheidet:

….“Auf dem CSU-Account war das Foto der Autorin mit dem Schriftzug versehen: „Hengameh Yaghoobifarah hetzt in der taz. SIE will Polizisten als Abfall auf der Müllhalde entsorgen!“ Zudem war in dem mittlerweile gelöschten Tweet ein Foto von den G-20-Krawallen in Hamburg 2017 zu sehen und der Satz „Polizei vor linker Hetze schützen!“…

Erst auf massive öffentliche Kritik löschte die CSU-Blume und entschuldigte sich:

https://www.stern.de/politik/deutschland/-taz-kolumne—csu-loescht-tweet-wieder—und-entschuldigt-sich-9306910.html

Und Mainpost-Schweidler, der letztes Jahr selbst mit einer „Unterlassungsklage“ gegen diesen Blog drohte, textet über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter der Überschrift „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“ Halbgares zusammen, immer moralisch gerührt und in Radfahrerhaltung:

…..“Auf den vor Kurzem pensionierten Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann aus Würzburg hatte er es besonders abgesehen. Der Jurist hatte die Beschimpfungen lange ignoriert, dann aber doch Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt – und Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann, der Lückemann „Justizverbrecher“, „rechtsextrem“ und Schlimmeres genannt hatte, 2019 zu einer Geldstrafe.“…. 

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Manfred Schweidler, Mainpost, Autor von „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“

Der Mann kennt offenkundig nicht einmal den Unterschied zwischen „rechtsextrem“ und rechtsradikal. Wer in diesem Blog die Bezeichnung „rechtsextrem“ für die Person des Herrn OLG-„Präsident“ a.D. Lückemann findet, bekommt von mir einen Finderlohn….!

Wie aber passt es ins Bild, dass unter diese hochmoralischen Geschreibsel meine – als Objekt der Berichterstattung (!) – sachlichen Kommentare zensiert werden, aber plötzlich provokativ dieses Dummgeschreibsel eines anonymen Arschlochs offenkundig unbeanstandet veröffentlicht wird:

„Catweazle6847
(3639 Kommentare)
am 24.06.2020
11:42 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Schreiberlinge einmal die „rote Karte“ zeigt!

Denn es ist schon äußerst widerlich, wenn jemand, der nach eigener Meinung sein Recht nicht bekommen hat, die Justiz als „Arschlochjustiz“ bezeichnet und einen hohen Richter als „Rechtsradikalen“ verunglimpft!

Noch widerlicher ist es jedoch, wenn diese Person auch noch ein ehemaliger Polizeibeamter ist!

Dass schlägt dem Fass wirklich den Boden aus!„

Aus dem Artikel: Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker

Kann man seine eigene Dummheit und Doppelmoral schöner zur Schau stellen….?

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Hervorgehoben

Laut Wolfgang Janisch von der SZ bin ich “…ein vom Leben gebeutelter Mensch“….

Nein! Ich bin ein Opfer der bayerischen Justiz und der kriminellen Umtriebe, für die sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht interessiert – anders als für die „Ehre“ der Kriminellen in den eigenen Reihen der Justiz.

Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Süddeutsche Zeitung berichtet schon – von der zehnmonatigen Freiheitsberaubung allerdings kein Wort….

……….

Update:

Das Urteil ist im Volltext bereits veröffentlicht, 19.06.20, mir als Beschwerdeführer liegt es bisher nicht vor:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Und auch Legal Tribune online berichtet aktuell:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr-1094-19-362-18-verurteilung-beleidigung-abwaegung-meinungsfreiheit-persoenlichkeitsrecht/

………….

Werde mich noch näher befassen….

Die Aussage, dass ich 2012 irgendein „Umgangsrecht“ verloren hätte, ist zum Beispiel bereits grob falsch – der vollstreckbare Umgangsbeschluss wurde schlichtweg über Jahre nicht durchgesetzt, durch die Justiz verschleppt und ausgesessen und erst im Februar 2016 willkürlich und rechtswidrig aufgehoben.

Es geht um die von mir selbst eingereichte Verfassungsbeschwerde zum Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Mai 2019:

Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern….

….“In einem der vier Verfahren geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter – den der Mann im Jahr 2012 verlor. Danach begann sein Feldzug gegen die bayerische Justiz, deren Vertreter er – gern auch mit Namen und Foto – als „asoziale Justizverbrecher“ und „Kindesentfremder“ titulierte. Er sah „strukturelle Korruption“ und einen „rechtsradikalen Präsidenten“ am Werk. Er brachte es auf 450 Blogbeiträge. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu einer kleinen Geldstrafe.

Das Verfassungsgericht hat das Urteil nun bestätigt. Das ist ein wenig überraschend, weil Karlsruhe sonst überall dort, wo man solche Angriffe mit einem zugedrückten Auge gerade noch als Machtkritik oder als „Kampf um das Recht“ lesen kann, auch heftigste Äußerungen hinnimmt. Hier freilich war der Mann zu weit gegangen. Weil er die Justiz hartnäckig wieder und wieder an den Pranger gestellt habe, sei deren berufliche Integrität grundsätzlich in Frage gestellt worden.

Wichtig für die Abwägung sind dem Beschluss zufolge der Kontext, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts – das kennt man schon. Hervorgehoben wurde aber dieses Mal die „spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet“. Es macht eben einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt – oder um eine schriftliche, mit Fotos garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer. Das Internet könne ein „die ehrbeeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium sein“. Und die Entschuldigung, man habe etwas nur in der Wut des Moments eingetippt, findet Karlsruhe nicht überzeugend. Bei schriftlichen Äußerungen sei ein höheres Maß an Zurückhaltungen zu erwarten. Das gelte auch in den sozialen Netzwerken.“….

https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390

„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

Hervorgehoben

Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

CSU-Justizverbrecher Clemens Lückemann als „Grundrechtshüter“ für Söder: Verfassungsbruch durch Behörden mittels „Corona-Notstand“

Hervorgehoben

20.04.2020, Vermummungsverbot aufgehoben für CSU-Politiker Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was in Bayern momentan abläuft, kann kaum verwundern, wenn man sieht, wer in Söders „Dreierrat Grundrechtsschutz“ drinhockt: der Justizkriminelle Clemens Lückemann.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Der kleine rechte „CSU-Kämpfer“ der seit 40 Jahren mit seinen rechten Seilschaften in Franken den Rechtsstaat zersetzt hat – und unter anderem als Leiter Staatsanwaltschaft einen Vernichtungsversuch nach „Modell Mollath“ gegen mich zu verantworten hat (alle Details im Blog).

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

Bei drei Staatsanwaltschaften – Stuttgart, Bamberg, Würzburg – hat dieser „Grundrechtshüter“ Strafantrag wegen „Beleidigung“ gegen mich gestellt, um mich mundtot zu machen.

Clemens Lückemann, CSU-Justizkrimineller

Ein politischer Krimineller, der sich wichtig macht und nach altersbedingtem Abdanken für seinen Herrn und Meister Söder weiter den Abnicker und Grüß-August gibt:

…“Fast täglich konferieren sie und lassen sich informieren über die neuesten Infektionszahlen, Maskenvorräte, Intensivbetten. Der neue Rat soll zeigen, wie wichtig der Regierung die Grundrechte sind und auch Vertrauen schaffen bei der Bevölkerung, sagt Herrmann.

Erst einmal zum Juristischen. Da haben Strötz und Lückemann wenig auszusetzen. Ja, es werde in fast alle Grundrechte eingegriffen. Aber, das sei verhältnismäßig.“…

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Natürlich, von Grundrechten hat Lückemann, ein Rechtsradikaler mit seriösem Anstrich, noch nie viel gehalten.

Was nun faktisch wieder dabei rauskommt, sieht man nun hier: Bayern bricht wieder einmal ungeniert die Verfassung…..

Würzburg, Lückemanns ehemaliger Machtbereich, wieder ganz vorne dabei:

„In Bayern gingen die Uhren schon immer ein bisschen anders. Auf das Bayerische Würzburg scheint das gerade besonders zuzutreffen. Denn dort werden einige Ärzte gerade zu Diensten in Pflegeheimen zwangsverpflichtet. So hat unter anderem ein 72-jähriger eine „Anordnung der Heranziehung zu Dienstleistungen“ von der Stadt Würzburg erhalten. Eine 34-jährige Hausärztin mit kleiner Tochter wurde ebenfalls zwangsverpflichtet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Ärzte sollen nun mit anderen Kollegen für mehrere Pflege- und Behindertenheime zuständig sein, was für die Betroffenen grundsätzlich täglich Bereitschaftsdienst bis 22 Uhr und am Wochenende bis 20 Uhr beinhalte…..

….Bayern hat unterdessen im Eiltempo noch Ende März ein eigenes Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Zwangsverpflichtung von Medizinern ist hier wieder enthalten. Damit existieren im Freistaat theoretisch zwei Rechtsgrundlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärzten: das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags äußert allerdings erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Kritik betrifft sowohl die Zwangsverpflichtung von Ärzten, also auch die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein eigenes Infektionsschutzgesetz.“…

https://www.arzt-wirtschaft.de/duerfen-aerztinnen-und-aerzte-zu-diensten-zwangsverpflichtet-werden/

Hier zum besagten Gutachten:

https://www.bundestag.de/analysen

Wolfgang Janisch in der SZ:

„Zwei Wochen ist es her, da hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Druck der Opposition die geplante Gesetzesänderung zurückgezogen, mit der man Ärzte und anderes medizinisches Personal im Notfall zwangsverpflichten wollte. Als der Landtag darüber abstimmte, war aus der Arbeitspflicht ein Freiwilligenregister geworden. Bayern dagegen hält unbeirrt an einer Ende März erlassenen Regelung fest, die solche Verpflichtungen zur Bewältigung eines „Gesundheitsnotstands“ zulässt; in Würzburg beispielsweise hat die dortige Führungsgruppe Katastrophenschutz von dieser Möglichkeit sogar schon Gebrauch gemacht. Nun aber mehren sich die Zweifel daran, ob der bayerische Mediziner-Paragraf überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitspflicht gegen das Grundgesetz verstößt….

Kurzum: Eine Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern verstößt gegen das Grundgesetz, sagt der Wissenschaftliche Dienst. Ähnlich hatte dies jüngst – bezogen auf NRW – auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gesehen. Eine Arbeitspflicht für Ärzte und Pfleger sei „fragwürdig“, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Kritik kommt derweil aus der Opposition im Bundestag. Ulla Jelpke (Linke) nannte es „erschreckend, dass es tatsächlich Politiker gibt, die gesetzlichen Arbeitszwang für legitim halten und dafür demokratische Grundrechte über den Haufen werfen“. Sie habe wenig Vertrauen darin, dass Bayern das Gesetz wieder aufheben werde. „Dabei bin ich mir ganz sicher: Die Pandemie kann eingedämmt werden, ohne die Demokratie preiszugeben. Wer das eine gegen das andere ausspielt, untergräbt unsere Grundwerte.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/grundgesetz-wahrheit-und-pflicht-1.4884947

Offener Brief an Markus Söder – „Charaktertest“……

Hervorgehoben

Zunächst auf diesem Weg einen lieben Gruß an meine Tochter…Du kannst Dich jederzeit melden, es gibt kein „Kontaktverbot“.

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Zum Blog und zur bayerischen Justiz:

Die Situation ist momentan die, dass meine Arbeit im „systemrelevanten Beruf“ aufgrund der gesundheits-politischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus natürlich grundlegendste Veränderungen erfährt. Dazu eventuell bei Gelegenheit mehr.

Der Vorprescher und „Macher“ Markus Söder, der den Bayern noch viel weitergehende Einschränkungen aufzwingt (Verbot, ohne „triftigen Grund“ aus dem Haus zu gehen), als sie in den anderen Bundesländern und hier in Baden-Württemberg sinnvollerweile der Fall sind, lässt ja momentan nichts aus, um seine „Haltung“ und unschlagbare Kompetenz in den Medien zur Schau zu tragen. Lustigerweise hat er ausgerechnet u.a. den Justizverbrecher Clemens Lückemann in sein „Monitoring“-Team berufen, das eine „ethisch-gesellschaftlich-juristische Beobachtung“ von den Maßnahmen abnicken soll, die der Herr Ministerpräsident im Zuge der Corona-Situation so beschließt. Ein „Team“ von Ja-Sagern, das offenkundig einen seriös-wissenschaftlichen Anstrich geben soll, man braucht nur diesen Artikel zu lesen:

https://www.sonntagsblatt.de/artikel/bayern/ethikrat-vorsitzende-breit-kessler-ueber-ihre-aufgabe-beim-monitoring-der-corona

Eines von Markus Söders Mantras bei den ganzen Medien-Auftritten ist die schöne Phrase, dass der Corona-Virus ein „Charaktertest für die Gesellschaft“ sei.

Ich unterziehe nun Markus Söder einem „Charaktertest“, den ich hiermit für die öffentlichen Beobachtung freigebe:

Es geht schlichtweg darum, ob ich als Mitarbeiter in einem hochbelasteten „systemrelevanten“ Beruf weiter ertragen muss, mit asozialen und rechtswidrigen Geldforderungen durch bayerische Behörden kämpfen zu müssen, die nicht nur über die Bank sondern auch über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, fortlaufend versuchten, meinen Lohn zu pfänden (siehe vorherige Blobbeiträge). Die Staatsanwaltschaft Würzburg erzwang vor kurzem einen „Haftbefehl“….

Bonuszahlungen an Pflegeberufe und medienwirksame „Übernahme“ von Verpflegungskosten für Behinderteneinrichtungen etc. sind das eine, Herr Söder.

Wie aber sieht es mit den Menschen aus, die in diesen Berufen arbeiten – und fortwährend mit destruktiven Pfändungsmaßnahmen durch bayerische Behörden kämpfen müssen, die jedes berufliche Fortkommen und auch die Motivation lähmen!…….?

Das Schreiben, das vergangene Woche an Söder ging:

Ministerpräsident Markus Söder
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 01.04.2020

Sehr geehrter Herr Söder,

wie Sie der beiliegenden Bescheinigung der Diakonie Stetten e.V. entnehmen können, arbeite ich in einem sog. systemrelevanten Beruf, der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Aufgrund von fortlaufenden Übergriffen der bayerischen Behörden Würzburg in mein Privatleben und auch diesen zweiten Berufsweg hatte ich diese Berufstätigkeit bereits zum 30.03.2020 gekündigt.

Diese Kündigung habe ich aufgrund von Interventionen nun zurückgenommen.

Die Situation und die aktuelle Verschärfung in diesem Berufsbereich ist Ihnen bekannt.

Der Freistaat Bayern, namentlich die Staatsanwaltschaft Würzburg sowie das Landratsamt Würzburg, betreiben auf Grundlage von Vorgängen aus den Jahren 2007 aktuell Pfändungsversuche meines Lohnes als Heilerziehungspfleger.

Grundlage aller meine Person betreffenden behördlichen Vorgänge in Bayern ist die rechtswidrige und kindeswohlschädigende Entziehung meines Kindes seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter (Juristin) mittels Behörden und Justiz Würzburg.

Höhepunkt rechtswidriger Maßnahmen und Amtstaten gegen meine Person war eine zehnmonatige sog. Untersuchungshaft, die wider besseres Wissen ohne Vorliegen von Haftgrund und Straftat seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg erzwungen wurde.

Für diesen massiven Grundrechtseingriff wurde ich bis heute trotz Freispruch (LG Würzburg 814 Js 10465/09) durch den Freistaat Bayern entgegen der Feststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg nicht entschädigt!

Ich bin also ohne weiteres als Justizopfer des Freistaates Bayern anzusehen; die Vorgänge sind weiter aufzuklären, was durch die Justizbehörden Würzburg in eigener Sache konsequent verhindert wird.

Vor diesen Vorgängen war ich 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.
Dies jedoch nur zur Erläuterung und Gesamtschau.

Das hier genannte Unrecht gegen meine Person hält jedoch insbesondere die hierfür maßgeblich verantwortliche Staatsanwaltschaft Würzburg aktuell nicht davon ab, weitere massive Schädigungen gegen meine Person betreiben.

Mein konkretes Anliegen hier ist folgendes:

Aktuell betreibt die Staatsanwaltschaft Würzburg aus den Jahren 2006 und 2008 folgende Pfändungen gegen meine Person:

814 VRs 824/06, Staatsanwaltschaft Würzburg

811 VRs 17304/08, Staatsanwaltschaft Würzburg

Es handelt sich insoweit um Gerichtskosten aus erkennbar über zehn Jahren abgeschlossenen Verfahren. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen wie genannt durch eine Behörde, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen meine Person zu verantworten hat, für die bis heute die Entschädigung verweigert wird.

Desweiteren betreibt das Landratsamt Würzburg folgenden Pfändungsversuch, ebenfalls auf das Jahr 2007 zurückgehend (wobei der zugrundeliegende Bescheid der Behörde von April 2007 nicht vorliegt und auch keine schlüssige Beründung für Forderung):

ZFB 2-312-DEEG, Landratsamt Würzburg

Eine Möglichkeit seitens der Behörden, die Beträge einzuziehen, besteht nicht – da ich jedwede weitergehende Tätigkeit unterlassen werde, die dazu führt, dass höhere Einkünfte erzielt werden. Dem LRA Würzburg gelang es jedoch rechtswidrigerweise, 2018 und 2019 mein bei der Diakonie Stetten e.V. ausgezahltes Weihnachtsgeld sowie eine Rücklage auf dem Konto abzuzweigen!

Die durchaus als gezielt destruktiv und asozial anzusehende Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg haben bereits seit längerem massiv negative Wirkung auf meine Tätigkeit als Heilerziehungspfleger und wie genannt bereits zu einer Kündigung Anlass gegeben.

Da die Krise um die Corona-Infizierungen nun zu einer Art Neuorientierung führt und geführt hat, was die Wertigkeit der Pflegeberufe angeht, ersuche ich konkret um folgendes:

Bitte erteilen Sie als Ministerpräsident Weisung, dass bei dieser Gesamtschau, aufgrund der Wichtigkeit meiner Tätigkeit und der insgesamt unnötigen verursachten Zusatzbelastungen die o.g. Pfändungen seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg aufgehoben werden.

Weiter rege ich an, dass der Freistaat Bayern sämtliche behördlichen Pfändungen gegen in Pflegeberufen Tätige ebenso aufhebt und einstellt.

Ich verbleibe in Erwartung einer zeitnahen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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Und soll niemand behaupten, das sei nicht möglich – vor kurzem wurden eben durch Söder per Weisung die Kassenärzte entmachtet….:

„Kassenärzte protestieren gegen Söder
Bayerns Oberbürgermeister und Landräte erhalten Weisungsrechte gegenüber Medizinern. Die sehen sich an die Kandare genommen.

….Man könne „keinen wirklichen Grund“ für diesen Schritt erkennen. Mit Blick auf die bislang geleistete Arbeit der Kassenärzte in Bayern fügte Gassen hinzu, es gebe wenig zu verbessern, „außer dass die Kollegen mehr Schutzmaterialien bekommen“. Warum Söder trotzdem meine, es besser organisieren zu können, sei wohl „Herrschaftswissen“.

Das sieht die Staatsregierung indes ganz anders: Dass Bayerns Landräte und Oberbürgermeister als Leiter der örtlichen Katastrophenschutzbehörden nun auch ein Weisungsrecht hinein in den ärztlichen Bereich erhalten, sei der Sorge vor der „extrem raschen Verbreitung des Coronavirus“ geschuldet, hieß es.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/versorgung-kassenaerzte-protestieren-gegen-soeder-1.4864853

„Haftstrafe“ durch das Amtsgericht Bamberg wegen „Beleidigung“: Arschkriecherei als Leitkultur, Grundrechtsverletzungen als Folklore……

Hervorgehoben

In Bamberg ist die linke Linie länger….

Man stelle sich vor dem Lesen dieses Beitrages mal eben kurz vor, ich würde hier im Blog folgendes schreiben, z.B. in Bezug auf den rechtsradikalen Ex-OLG-Präsidenten und Beschuldigten Clemens Lückemann:

„Stell dir vor, dieser Heini wird geköpft und keiner schaut hin“

Was sich manche Juristen und Rechte eben so vorstellen…..

Bei den Staatsanwälten in Bayern würden sämtliche Sicherungen durchbrennen, man bräuchte SEK, MEK, USK, und vermutlich auch noch die GSG 9, mein Wohngebiet würde großräumig abgesperrt, Luftüberwachung mittels „Bussard“ …..und in der von der Justiz Bamberg geführten „Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige“ (siehe Link) wär vermutlich nur noch ein Foto von Gregor Gysi, Gustl Mollath und mir:
https://fragdenstaat.de/anfrage/fahndungsliste-fur-gefahrder-auffallige-am-olg-bamberg-lg-bamberg-und-den-staen-bamberg/

Wenn ein Rechtsanwalt so etwas jedoch öffentlich (!) postet, Adressat der örtliche Bischof aufgrund „Flüchtlingspolitik“, dann wird das Verfahren zuerst eingestellt, dann wieder aufgenommen und es folgt… ein Freispruch, s.u.!

Ich fasse hier nun komplexe Vorgänge etwas zusammen, um aufzuzeigen, wie selbstverständlich mittlerweile in diesem Land unter Missbrauch von Macht und Amtsgewalt die Grundrechte ausgehöhlt und missachtet werden.

Namentlich durch:

1. Andre Libischer, sog. Staatsanwalt und Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Bamberg

Vorsicht Kamera: A. Libischer, gepudert und gescheitelt….(links….also im Bild)
Foto: Ronald Rinklef

https://www.infranken.de/regional/bamberg/randale-im-ankerzentrum-bamberg-vier-bewohner-vor-gericht;art212,4492006

Dazu wie angekündigt ein kleiner Ausflug in die „Rechtsprechung“ dieser CSU-Provinz, wo zum Beispiel das öffentliche Androhen von „Köpfen“ unkompliziert zu einem Freispruch führt, der Angeklagte in dem Fall Rechtsanwalt:

„Bambergs Erzbischof Ludwig Schick ist bereits mehrfach Opfer von Internet-Hetze geworden. Nun hat das Amtsgericht Bamberg am Dienstag einen Facebook-Nutzer vom Vorwurf der Beleidigung durch einen Hass-Kommentar freigesprochen. Der Rechtsanwalt hatte im Herbst 2016 ein Foto Schicks kommentiert, das die AfD veröffentlicht hatte. „Stell dir vor, dieser Heini wird geköpft und keiner schaut hin“, hatte der Jurist geschrieben….“

https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Heini-Freispruch-nach-Facebook-Hetze-gegen-Erzbischof-Schick-2810387.html

„Stell dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin.“
Libischer sah in der „martialischen Äußerung die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten“ und forderte eine Geldstrafe. Ursprünglich war (durch Libischer) das Verfahren eigentlich schon eingestellt worden. Nach einer rechtlichen Würdigung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt wurde es jedoch wieder aufgenommen.“….

https://www.infranken.de/regional/bamberg/facebook-kommentar-gegen-erzbischof-ludwig-schick-freispruch;art212,3146125

In der Ansicht, dass hier die „Meinungsfreiheit überschritten“ ist gehe ich als ehemaliger Polizeibeamter mit dem gepuderten Libischer insoweit im übrigen konform.

Allerdings ist nicht bekannt, dass der feine Staatsanwalt hier Rechtsmittel eingelegt hat – die er in meinem Fall einlegt, er will ja weiter Karriere machen……

2. Dr. Magdalena Becker, sog. Richterin am Amtsgericht Bamberg, CSU-Bausbacks „Klassenbeste“ mit „hervorragender beruflicher Zukunft“ – wen interessiert da noch das Grundgesetz?!
https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/3.php

Es geht im Kern darum, welche GEFAHR der Meinungsfreiheit, existentiellen Verfassungsgrundsätzen und damit jedem kritisch denkenden Bürger in diesem Land mittlerweile durch autoritär-rechte Strukturen in Justiz und Strafverfolgungsbehörden drohen. Selbst freundlich-harmlos daherkommende Personen machen sich in verstörender Art und Weise wieder zum Mitläufer und tragen einen für mich schwer erträglichen arschkriecherischen Kadavergehorsam zur Schau.

Zum konkreten Fall, der jede öffentliche Aufmerksamkeit verdient hat:

Vor zwei Tagen wurde ich jedenfalls auf Antrag des geschniegelten CSU-Scheitels L. von der fränkischen Richterin Dr. Becker zu sechs Monaten Haft und 90 Arbeitsstunden „verurteilt“, wegen vorgeblicher „Beleidigung“.

Ich hatte folgendes geschrieben – und zwar nicht öffentlich sondern als Partei in Verfahrensschriftsätzen:

„In einem an das Amtsgericht Bamberg adressierten Schreiben vom 24.11.2018….im Verfahren Aktenzeichen 23 Cs 1105 Js 1211/18, bezeichnete der Angeschuldigte den Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann als „Kriminellen“, als „Beschuldigter mit hoher krimineller Energie“ und als „Täter, um seine Missachtung auszudrücken.“

Im Kern: nachdem ich als Opfer von Justizkriminalität (siehe Blog) in einem internen Schriftsatz den Beschuldigten diesbezüglich als „Beschuldigten“ etc. bezeichne, verurteilen mich karriereorientierte Justizjuristen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten.

Dies ist erkennbar der Versuch, die Meinungsfreiheit nicht nur verfassungswidrig auszuhöhlen sondern komplett auszuhebeln, um einen Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Nach Morddrohungen, rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung, immer weiterem Nachtreten wird nun die Amtsgewalt erneut dazu missbraucht, unter Versuch einer Freiheitsberaubung im Amt die Aufklärung der Verbrechen im Amt zu verhindern – nach bereits zehn Monaten Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010, die bis heute vertuscht wird – und initiiert eben von dem Kriminellen, der sich hier als beleidigtes Opfer darstellt, Clemens Lückemann:

Tatverdächtiger und Beschuldigter Clemens Lückemann (CSU)

Der gepuderte Staatsanwalt Andre Libischer, der mich in seinem sog. Plädoyer massivst diffamierte und verhöhnte (in Kürze im Blog) stellte sich diesbezüglich zweckmäßig dumm: angeblich könne er überhaupt nicht nachvollziehen, worum es mir ginge und was „Lückemann damit zu tun“ habe.

Seltsam, denn diese Strafanzeige gegen Libischer aufgrund Strafvereitelung in rund 10 Verfahren wurde bereits am 18.05.2018 bei der Polizei in Stuttgart eingereicht – und ist offenbar nach Eingang bei den Justizbehörden Bamberg „verschwunden“:

Liebischer Strafanzeige Rechtsbeugung

Was die rechtliche Einordnung und die dreiste Missachtung der Grundrechte angeht, kann man in aller Kürze auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweisen, das insoweit auch beim – sich selbst offenkundig als rechtsfreien Raum begreifenden – Amtsgericht Bamberg Rechtskraft hat:

…..“Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 )….

Dabei erlaubt es die Meinungsfreiheit insbesondere nicht, die Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihnen damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen“…

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/07/rk20130724_1bvr044413.html

Die Dreistigkeit und Unverfrorenheit, mit der bayerische Justizjuristen hier die Meinungsfreiheit aushebeln, um offenkundig Verbrechen im Amt – siehe Blog – nachhaltig zu vertuschen und mich als Opfer einzuschüchtern und mundtot zu machen, zeigt die Gefahr, in welchem der Rechtsstaat hier ist.

Rechtsradikale, Amtstäter und Juristen diffamieren und verfolgen Menschen, missbrauchen ihr Amt zur ideologischen Selbstverwirklichung – wenn sie damit scheitern, missbrauchen sie den Justizapparat, um die Opfer mundtot zu machen und sich selbst als „Opfer von Beleidigung“ zu inszenieren. Dreiste Täter und widerwärtige Kriminelle mutieren zu Heulsusen, sobald man ihre Taten offenlegt.

Das öffentliche Interesse zur Verfolgung dieser Machenschaften ist offenkundig, es geht alle an!