Die Methoden der Staatsanwaltschaft Würzburg: Unschuldige verfolgen, tatsächliche Straftaten vertuschen…..und zivilrechtliche Forderungen verhindern!

Die Frage stellt sich immer dringlicher und in immer mehr Fällen: WOZU eigentlich taugen fränkische Staatsanwälte?

In diesem Blog ist dokumentiert, wie ich seit 2006 mit enormem Eifer, hoher krimineller Energie und teilweise bösartiger Schädgigungsabsicht durch Kriminelle dieser Behörde drangsaliert und verfolgt werde. Die Arschlochbehörde versucht momentan auch, meinen Lohn zu „pfänden“, den ich mit der Betreuung von Menschen mit Behinderung erwirtschafte.

Höhepunkt der asozialen Strafwut dieser Kriminellen war die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, nachdem ich gegen die Vorgehensweise dieser Arschlochbehörde 2009 eine begründete Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verfolgung Unschuldiger eingereicht hatte.

Die Haupttäter dieser Freiheitsberaubung im Amt, die Kriminellen Thomas Trapp und Clemens Lückemann machten infolge weiter Karriere – während das Amtsverbrechen gegen mich von ihren CSU-Seilschaften, Freunden, Bekannten und Mittätern vertuscht wird. „Verschwörungstheorie“? Nein, Beweislage!

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Lückemann (CSU)

Ein weiterer Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt, Lothar Schmitt, soll „Nachfolger“ des Kriminellen Lückemann werden als „Präsident“ des OLG Bamberg. Auch Schmitt hat jahrelang die Staatsanwaltschaft Würzburg geprägt.

Lügner und Lückemann-Vasall Lothar Schmitt

Man braucht den folgenden Bericht über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg und ihres Vorzeige-Juristen Boris Raufeisen insoweit nicht weiter kommentieren.

Boris Raufeisen, Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft Foto: M. Schweidler

Das einzige was diese sog. Staatsanwälte in Franken zur „Korrektur“ veranlassen kann, ist offenkundig massiver ÖFFENTLICHER DRUCK!

Und Akten und Dokumente werden im Raum Würzburg offenkundig ohnehin nach Belieben ignoriert, selektiv unter den Teppich gekehrt, sind im Zweifel nicht das Papier wert (oder werden andererseits zu „schweren Straftaten“ fabuliert, wenn man Leuten eine reinwürgen will).

„Der Klinikdirektor antwortet darauf, dass grundsätzlich alles dokumentiert werde, ohne dass dies geprüft sein muss…..“

Und wieder werden zivilrechtliche Schadensersatzforderungen mit Hinweis auf die „Einstellung“ der Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert….! In der Region eine offenkundig beliebte juristische Strategie, um Menschen auch finanziellen Schaden zuzufügen und dem CSU-Freistaat „Kosten“ zu ersparen!

…..“Die Haftpflichtversicherung des Bezirks lehnt Schadensersatzforderungen der Familie V. bislang ab – unter anderen mit Verweis auf die Einstellung der Ermittlungen der Würzburger Staatsanwaltschaft, wie Rechtsanwalt Lieb sagt.“

ASOZIAL:

„Mädchen schwer verletzt: Mutter zeigt Würzburger Spezialkinderklinik an

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelte gegen Unbekannt, stellte das Verfahren jedoch Ende März 2019 ein. Für den geäußerten Verdacht, „ihre Tochter könne gegebenenfalls von einem/r Pfleger/in misshandelt worden sein“, hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, steht im Schreiben der Staatsanwaltschaft an den Rechtsanwalt der Familie. Zur Ursache der schweren Verletzung vom Januar 2018 heißt es in dem Bescheid, es sei „davon auszugehen, dass die festgestellten Verletzungen bzw. Hämatome Folge autoaggressiven Verhaltens der Geschädigten waren“.

Anna V. und ihr Mann Peter sind enttäuscht, geschockt. Sie fragen sich: Warum wurde der Fall eingestellt? Ritas Eltern wollen sich nicht damit abfinden. Zumal in der Patientenakte festgehalten worden sei, dass eine Mitpatientin ihre Tochter verletzt habe. Warum wurde dieser Hinweis bei den Ermittlungen der Polizei nicht berücksichtigt? Ebenso eine Feststellung des Gerichtsmediziners in seinem Gutachten, von dem die Familie V. Kenntnis hat. Darin steht laut Anna V., dass als Ursache für die Gesichtsverletzung von Rita auch Tritte in das Gesicht durch eine Mitpatientin in Betracht kämen…..

….Christian Lieb aus Aschaffenburg, Fachanwalt für Medizinrecht, soll ein neues Verfahren anstreben. Anna V. forscht parallel im Internet nach ähnlichen Vorkommnissen in anderen Kliniken. Dabei stößt sie auf die drei Berichte dieser Redaktion von Juli und August über ein „aggressives Mädchen“, das die Klinik am Greinberg „lahmgelegt“ habe – weshalb der Bezirk deshalb ein finanzielles Minus verzeichne.

Anna V. liest, dass das in den Berichten genannte aggressive Mädchen ihre Pfleger lebensgefährlich verletzt habe. Für sie steht seither die Möglichkeit im Raum: Dieses Mädchen ist die in der Patientenakte erwähnte Mitpatientin, die ihre Tochter Anfang 2018 verletzt hat.

Rechtsanwalt Lieb fordert Mitte August bei der Staatsanwaltschaft Würzburg die Wiederaufnahme der Ermittlungen beziehungsweise Nachermittlungen. „Es steht zu befürchten, dass der ein oder andere Zeuge sich nicht zur Gänze eingelassen hat“, schreibt Lieb an die Staatsanwaltschaft. Das hochaggressive Verhalten und die hierdurch bedingten Körperverletzungen von Personal seien bekannt gewesen, „was sich jedoch nicht in den Zeugenaussagen wiederspiegelt“. Er sagt, dass es sich ihm nicht erschließt, warum die Akte überhaupt geschlossen wurde.….

…..Die Haftpflichtversicherung des Bezirks lehnt Schadensersatzforderungen der Familie V. bislang ab – unter anderen mit Verweis auf die Einstellung der Ermittlungen der Würzburger Staatsanwaltschaft, wie Rechtsanwalt Lieb sagt.

Es bleiben Fragen: War wegen der hochaggressiven Patientin die Aufsicht bei den anderen Patienten trotz des höheren Personalschlüssels nicht mehr voll gewährleistet? Wie kann es sein, dass sich Rita selbst massive Verletzungen zugefügt haben soll? Und warum steht in der Patientenakte, dass es eine Mitpatientin war, wenn diese laut Professor Romanos dazu gar nicht fähig war?

Der Klinikdirektor antwortet darauf, dass grundsätzlich alles dokumentiert werde, ohne dass dies geprüft sein muss…..

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Ermittlungen inzwischen wieder aufgenommen, teilt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen mit. Rechtsanwalt Lieb hat sein erstes Etappenziel erreicht. Anna V. und ihr Mann hoffen.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Maedchen-schwer-verletzt-Mutter-zeigt-Wuerzburger-Spezialkinderklinik-an;art735,10320789

„Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil…..“ (Zitat…)

„Kuckuck“

Es gibt zwar erheblich Wichtigers als das ständige Thema, wer wann wo wen „beleidigt“ hat – aber seiś drum: was Richter in diesem Land mittlerweile treiben, ist nur noch bizarr.

Das Urteil des LG Berlin dürfte mittlerweile die Runde gemacht haben, hier die Replik des Satire-Magazins „Postillion“:

Berlin (dpo) – Sollte man diesen Stücken Scheiße die Fresse polieren? Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.

Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um „Auseinandersetzungen in der Sache“ handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar.

Sicher scheint jedoch, dass der Urteilsspruch der gehirnamputierten Justiz-Schlampen und -Schlamper vermutlich zu einem Anstieg wüster Beschimpfungen im Internet führen wird.
Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert.
Bis dahin meint der Postillon: „Ferckt, ihr Drecksäue!“

https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html

Die „Urteilsbegründung“ ist allerdings keine Satire:

„…Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider ist nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der Berliner Morgenpost.“….

https://www.morgenpost.de/berlin/article227129109/Renate-Kuenast-nennt-Berliner-Gerichtsbeschluss-katastrophales-Zeichen.html

Hier einmal zum Vergleich Teile aus einem STRAFBEFEHL der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen meine Person, nachdem der CSU-Vasall und Justizkriminelle Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) offenbar wahnhaft Strafanträge bei drei Staatsanwaltschaften stellt: Stuttgart, Bamberg, Würzburg – die alle in „Anklagen“ münden. Die „Beleidigung“ von Juristen scheint mittlerweile sowas wie die Kernkompetenz einer überlasteten Provinzjustiz zu sein – Politiker kann man hingegen ruhig als „Fotzen“ etc. bezeichnen.

Da die vollständige Wiedergabe der Vorwürfe von der Justiz als „VErbotene Mitteilung über Gerichtsverfahren“, § 353 d StGB zur ANKLAGE gebracht würde – kein Witz, ein solches Verfahren ist anhängig wegen der Veröffentlichungen in diesem Blog! – hier nur stark gekürzt Teile der wahnhaften Ergüsse der bayerischen Irrläufer – man fordert 5.200 Euro Geldstrafe:

Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

1.
In einem Schreiben….an das Landgericht Bamberg im Verfahren….betreffend die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bezeichneten Sie ….als „Justizverbrecher“ und „korrupte Richter“ sowie als „kriminelle Richter“, den Herrn ….bezeichneten Sie als „Kriminellen“.

2.
In einem weiteren Schreiben….an das Landgericht Bamberg im Verfahren….bezeichneten Sie den Herrn ….sowie den Herrn…jeweils als „Kriminellen“. ….

Strafanträge wurden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann am 21.02.2018 und am 16.05.2018 im eigenen Namen sowie als Dienstvorgesetzter des Herrn VRiOLG a.D. Norbert Baumann gestellt.“

….Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen

zu Fall Nr. 1: 80 Tagessätze,

zu Fall Nr. 2: 90 Tagessätze.

Der Tagessatz wird auf 40,00 Euro festgestetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit 5.200,00 EUR.

Wie genannt – hier werden selektiv Meinungsbekundungen in einem Rechtsstreit durch die Gegenpartei in eigener Sache zur „Beleidigung“ fantasiert….das Ziel offenkundig: einschüchtern, mundtot machen, ein Opfer von Justizkriminalität immer weiter kriminalisieren.

Die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person, inszeniert von der Staatsanwaltschaft Würzburg – Leiter zur Tatzeit: Clemens Lückemann – wird weiter vertuscht, die Täter im Amt durch Freunde und Kollegen gedeckt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Lückemann weiß was er tut:

„Aus dem kirchlichen Verhalten in früheren Fällen rührt ja auch der Vorwurf der Vertuschung. Wie bewerten Sie das strafrechtlich?:

Lückemann:
Strafbar ist natürlich Strafvereitelung, das heißt, wenn jemand irgendwelche Verschleierungshandlungen unternimmt. Das wäre zum Beispiel auch dann der Fall, wenn man auf den Geschädigten Druck ausüben würde. Aber solche Fälle haben wir bislang nicht festgestellt.“

https://www.infranken.de/regional/archiv/lokales/Staatsanwalt-muss-Tatvorwuerfe-klaeren;art178,70391

Wie das ganze rechtlich einzuordnen ist, hat das Bundesverfassungsgericht längst entschieden – die gesamten Anklagen auf „Strafanträge“ des Justizverbrechers und Noch-OLG-Präsident Lückemann (CSU) (es läuft parallel eine mehr oder weniger gleichlautende Anklage in Würzburg und eine in Stuttgart, Revision beim BGH ist anhängig) verwirklichen m.E. die Verfolgung Unschuldiger, vorsätzliche Rechtsbeugung unter Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung:

….

b) Bei Kritik an richterlichen Entscheidungen steht im Rahmen dieser Gesamtabwägung dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Richter gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (sofern keine Schmähkritik vorliegt) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.)…..

…..Die Äußerungen des Angeklagten erfolgten im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens, also im „Kampf ums Recht“ (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012, zitiert nach juris, dort Rdn. 15f., und vom 28.07.2014 aaO, dort Rdn. 13, je m. w. N.). Sie erfolgten ausschließlich schriftlich im Rahmen des Verfahrens, ohne dass sie anderen, nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnten (vgl. hierzu BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 15 und 17). Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16)…..

https://community.beck.de/2017/06/30/in-muenchen-fuer-richter-zu-akzeptieren-eigentlich-sind-sie-so-wie-freisler-nur-anders

Ärger über die Justiz
Nicht jedes Wort muss auf die Waage

Drei neue Urteile von Bundesgerichten stärken die Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber der Staatsgewalt. Gut so, denn Beamte, Richter und Politiker sollten gegenüber der Öffentlichkeit nicht kleinlich werden dürfen“….

https://www.tagesspiegel.de/meinung/aerger-ueber-die-justiz-nicht-jedes-wort-muss-auf-die-waage/10793448.html