Skandal Familienrecht – wie das Familienministerium Eltern verarscht und lange zwingende Reformen verhindert…..

Hervorgehoben

Hier das Gutachten zu „Trennungsfamilien“, das das Familienministerium vor Jahren in Auftrag gab – und das es nun geheim halten wollte:

Der Spiegel hierzu heute:

Gemeinsam getrennt –

Vier Familienministerinnen stellte die SPD in den vergangenen acht Jahren. Keine sorgte mit einem modernen Familiengesetz für mehr Gerechtigkeit bei Trennungen. Nun ist ein Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt, das den Reformbedarf sehr deutlich macht – und vorschlägt, wie ein moderner gesetzlicher Rahmen für Trennungsfamilien aussehen könnte.»Bisher läuft es meistens so«, beschreibt meine Kollegin Heike Klovert: »Wenn sich Eltern trennen, kümmert sich danach einer von beiden hauptverantwortlich um die Kinder, in der Regel ist es die Mutter. Der andere Elternteil, in der Regel der Vater, zahlt Unterhalt und pflegt Umgang.« So lautet das tradierte Modell, das fast alle Trennungsfamilien hierzulande leben .Wie ein modernerer Ansatz funktionieren könnte, damit hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen, eines der ältesten politischen Beratungsgremien Deutschlands, beschäftigt. Aktuell sitzen darin 21 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich beraten. Die Autorinnen und Autoren nennen in ihrem Gutachten mit dem Titel »Gemeinsam getrennt erziehen« viele Baustellen und Lösungsvorschläge. Unter anderem ein Stufenmodell beim Unterhalt. Künftig solle jeder Elternteil nur den Kindesunterhalt zahlen, der sich anhand des jeweiligen vereinbarten Betreuungsanteils und des Nettoeinkommens errechne.­

­­Interessant ist, wie das Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist. Nämlich nicht über das Familienministerium. Das hatte bereits 2015 eine große Studie »Kindeswohl und Unterhalt« in Auftrag gegeben. Trotz wiederholter Ankündigung ist sie bis heute nicht erschienen.

Dass es in einer Version datiert auf März 2021 nun aber im Internet einzusehen ist, schreibt Heike, »liegt an den Recherchen eines Vaters, der einen Hinweis auf das Gutachten in einem Newsletter des Ministeriums entdeckte«. Im Juli stellte er eine Anfrage über die Plattform »FragDenStaat«, über die jeder auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Gesetze Auskunft von Behörden verlangen kann – und bekam das Gutachten zugeschickt. Der Verein Forum Soziale Inklusion veröffentlichte es daraufhin auf seiner Homepage. »Die Punkte, die darin stehen, soll die Politik bitte endlich umsetzen«, sagt dessen Vorsitzender, Gerd Riedmeier.

https://www.spiegel.de/familie/unterhalt-und-umgang-wie-kinder-nach-einer-trennung-mehr-von-beiden-eltern-haben-koennten-a-ef3f2d2f-50da-4ecd-b35e-dbfcefa935e9?sara_ecid=nl_upd_1jtzCCtmxpVo9GAZr2b4X8GquyeAc9&nlid=ik1qu50j

Film: „Einsame Väter“ – Die Schuld trägt eine asoziale Justiz, die nichts gegen Kindesentzug und asoziale Bindungsblockade unternimmt!

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….“Das Kind als Rache-Werkzeug“….

Update 19.05.2016:
Warum diese rechtsferne Straffreiheit und die rechtsfreien Räume für Mütter, die den Vätern das Kind entziehen, in Deutschland und der Schweiz von einer asozialen Justiz immer noch ermöglicht werden, beleuchtet dieser Film:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59083

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, hat drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes 2003 einseitig die Trennung erzwungen, indem sie vor dem Amtsgericht Würzburg ein „Kontaktverbot“ gegen mich beantragte, Die Falschangaben, die die Juristin hierbei machte, werden bis heute durch die asozialen Provinzbehörden gedeckt. Frauen sind „Opfer“, und wehe die Männer wehren sich gegen Unrecht.

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Erst 2010 gelang es der Familienrichterin Sommer, die Kindsmutter per Beschluss zu zwingen, wöchentliche Kontakte und Treffen zu ermöglichen. Seit Mai 2012 werden diese wieder vereitelt. Die ASOZIALEN JUSTIZVERBRECHEN und die widerwärtige Böswilligkeit einzelner Akteure, die Untätigkeit, die Verschleppungen, das formaljuristische Entschuldenwollen von Straftaten im Amt, die Bagatellisierung dieser permanenten Grund- und Menschenrechtsverletzungen sind Inhalt dieses Blogs, beweisrechtlich! Alle Verantwortlichen sind namentlich benannt, die Fakten und Muster der Taten anhand Originalakten für jeden nachzuvollziehen.

Zwei DOKUMENTATIONEN weisen den Weg für weitere mediale Offenlegung dieser normalisierten gesamtgesellschaftlich zersetzenden Skandale, die vor allem ein STRUKTURELLES VOLLVERSAGEN der zuständigen Justiz, der Behörden und Helfer aufzeigen, die Täterinnen frei walten lassen und im Gegenteil noch beim Kindesentzug unterstützen und befördern. Verbrecher im Amt, die Autorität nur noch behaupten!

Wann ist ein Mann ein Mann? Zwei 3sat-Dokus über veränderte Rollenbilder
Mittwoch, 18. Mai 2016, ab 20.15 Uhr Erstausstrahlungen

Trailer „Von Männern und Vätern“:
http://www.echo-film.com/von-maennern-und-vaetern/

Der ganze Film:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59088

Trailer „Scheidung – Einsame Väter“:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=58958

Der ganze Film:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59083

Dieser Film lief vergangene Woche auf dem Dokumentarfilmfestival in München:

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„In den vergangenen 40 Jahren hat sich das Rollenbild des Mannes stark verändert. Das alte Muster als Ernährer und Beschützer der Familie gilt in der modernen Gesellschaft nicht mehr. Die beiden Filmemacher Andreas Pichler und Martin Prinz, beide selbst Mitte 40 und Väter, sprechen in ihrem Film „Von Männern und Vätern“ am Mittwoch, 18. Mai, 20.15 Uhr, mit Männern in unterschiedlichen, aber stets spannenden Lebenssituationen über vergangene Träume, gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige Hoffnungen. Gemeinsam ist den Autoren und den Protagonisten ihre Herkunft: Sie kommen alle aus dem Alpenraum.

Direkt im Anschluss, um 21.05 Uhr, folgt die Dokumentation „Scheidung – Einsame Väter“ von Pascal Magnin und Christophe Ungar. Geschiedene Männer sind tatsächlich oft einsam, denn wenn ein Paar sich trennt, bleiben die Kinder meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Besuchsrecht und sieht seine Kinder kaum noch. Es gibt jedoch immer auch Fälle, bei denen die Exfrau die Entscheidung des Gerichts missachtet und dem Vater die Kinder vorenthält.

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Scheidung – einsame Väter

Viele Väter fallen nach einer Scheidung in ein schwarzes Loch. Wird ihnen der Kontakt zu den eigenen Kindern verwehrt, verlieren sie gänzlich den Boden unter den Füssen. Seelische Belastungen, oft unterschätzt.

Stéphane Perez hat seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Seine Ex-Frau weigert sich, ihm den wöchentlichen Besuch zu gewähren. Und dies trotz eines Entscheids des Bundesgerichts! Die Hoffnung auf ein Wiedersehen hat er nie aufgegeben.

Ähnlich ergeht es Philippe Kitsos. Der Anwalt sieht seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr. Seine Ex-Frau ist mit dem Kind nach Spanien ausgewandert.

Trennt sich heute ein Paar mit Kindern, bleiben diese meist bei der Mutter. Dem Vater erhält ein Besuchsrecht. Nicht immer kann er sein Recht durchsetzen: Einige Mütter missachten den gerichtlichen Entscheid. Der Vater darf sein Kind nicht sehen.

Das Kind als Rache-Werkzeug

In der Schweiz verlieren jährlich fast 1000 Scheidungskinder den Kontakt zu ihrem Vater. Das sind 7 Prozent der insgesamt 13’000 Scheidungskinder.

Nicht, dass diese Väter alle damit einverstanden wären. Meist sind es die Mütter, die alleine so entscheiden. Der Gründe gibt es viele. Oft geschieht es aus Rache. Manchmal steckt Erpressung dahinter.

Einige Mütter fliehen mit den Kindern ins Ausland. Die Behörden sind hilflos. Machtlos. Denn Mütter, die gegen gerichtliche Entscheidungen verstossen, kommen meist straflos davon.“

http://www.presseportal.de/pm/6348/3325661

Schreiben an Menschenrechtskommissar Muiznieks nach Urteil ‚Buchleither vs. Deutschland‘: es geht um strukturelles Unrecht deutscher Familiengerichte!

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Nils Raymond Muiznieks ist Kommissar für Menschenrechte des Europarats in Straßburg. Der lettische Wissenschaftler und Politiker hat das Amt am 1. April 2012 übernommen.

Das aktuelle Urteil zu Beschwerde 20106/13 aus Straßburg gibt deutschen Umgangsboykotteuren und Justizverbrechern wieder „Argumentationsstoff“: mit vier zu drei Stimmen stellte der Gerichtshof fest, dass Umgangsausschluss gegen ein Opfer von Umgangsboykott und Bindungsblockade im Einzelfall hier keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellt.

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Oder wie der EGMR-erfahrene Rechtsanwalt Hembach titelt:

„EGMR: Väter haben nicht immer ein Umgangsrecht – Buchleither gegen BR Deutschland

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat einen weitreichenden Einfluss auf das deutsche Recht. Ganz besonders gilt das im Familienrecht. Artikel 8 EMRK, der das Recht auf Familienleben schützt, bildet eine Richtschnur bei vielen familiengerichtlichen Entscheidungen – und immer wieder erreichen Beschwerden den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in denen sich Betroffene darüber beklagen, die Entscheidung eines Familiengerichts verletze die EMRK. In einem solchen Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun klargestellt, dass sich aus dem Recht auf Familienleben nach Artikel 8 EMRK nicht unter allen Umständen ein Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind herleiten lässt.

Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2003 mit seiner damaligen Lebensgefährtin eine Tochter bekommen. Kurze Zeit nach der Geburt hatten sie sich getrennt.“….

EGMR: Väter haben nicht immer ein Umgangsrecht – Buchleither gegen BR Deutschland

Ein treffender Kommentar zu dem Urteil von kundiger Seite:

„EGMR Urteil vom 28.4.2016
Application no. 20106/13, Lucian BUCHLEITHER gegen Deutschland
Volltext: http://goo.gl/qkc69N (http://hudoc.echr.coe.int/eng#{„appno“:[„20106/13″],“itemid“:[„001-162219“]} )

Bittere Geschichte, die wir nur zu gut kennen. Vater versucht seit 2003, Umgang mit seiner Tochter zu bekommen. Mutter blockiert, was das Zeug hält. Antwort des Gerichts: Umgangsrecht wird für zwei Jahre ausgesetzt. Dann geht es weiter. Der Vater beantragt nach den zwei Jahren wieder Umgang. Das Familiengericht hörte einen Sachverständigen an und beschloss, dem Vater alle zwei Wochen zwei Stunden Umgang zu gewähren. Die Mutter legte Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht hörte den Sachverständigen erneut an und stellte ergänzende Fragen. Der Sachverständige war der Auffassung, im Hinblick auf die Entwicklungen nach der erstinstanzlichen Entscheidung sei das Interesse der Tochter am besten gewahrt, wenn dem Vater kein Umgang gewährt werde. Das Oberlandesgericht beschloss, dem Vater auf unbegrenzte Zeit keinen Umgang zu gewähren.

Auch die begleitenden Details sind bitter, Auskunftsrecht etc.

Der Vater geht jedenfalls die Instanzen hoch und landet schliesslich beim EGMR. Vertreten von einem alten Bekannten, Rechtsanwalt Rixe.

Der EGMR sah keine Verletzung des Rechts auf ein Familienleben aus Art. 8 der europäischen Menschenrechtskomission. Es kritisiert das OLG nur wegen der fehlenden Befristung der zweiten Umgangsaussetzung, was aber im Endeffekt zu keinem Verstoss gegen die EMRK führt. Schliesslich könne der Vater ja wieder einen Antrag stellen, wieder Umgang zu bekommen.

Die Entscheidung des EGMR fiel mit vier zu drei Richterstimmen denkbar knapp aus. Die deutsche Richterin hat dafür gestimmt, sah also keine Menschenrechtsverletzung. Die Meinung der dagegen stimmenden Richter Ranzoni, Hajiyev and Vehabović ist dem Urteil beigefügt – lesenswert.

Anwalt Rixe bleibt trotzdem unbequem und zieht die Verfahren ganz cool weiterhin bis zum EGMR. Auch in 1 BvR 562/13 haben sie ihn scheitern lassen, am EGMR hat er dann den Fall Kuppinger gewonnen,

von abweichenden Meinungen ist im Urteil nichts zu lesen. Das war hier: http://goo.gl/zdU07Z

….

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11004&pid=176318#pid176318Interessante Kommentare auch hier:

Suspension of contact with father the right move, rules ECHR

Über die beteiligte deutsche Richterin Angelika Nußberger erfährt man dies:

„Frau Nußberger, warum ist Ihre Wahl für Ihre Promotion auf Würzburg gefallen? Was ist Ihnen in besonders positiver Erinnerung geblieben?“

….“Positiv ist mir insbesondere in Erinnerung geblieben, dass ich in Würzburg auch als „Fern-Doktorandin“ mit kleinem Kind und Referendarstelle in Heidelberg willkommen war. Das Verfahren war unbürokratisch und unkompliziert, auch wenn damals in der Rechtswissenschaft noch der „doctor iuris utriusque“ Pflicht war und ich neben meiner Dissertation zu einem Thema, zu dem ich vor allem in den aktuellen russischen Tageszeitungen recherchierte, einen mittelalterlichen lateinischen Text auslegen musste.“…

http://www.career-service.uni-wuerzburg.de/perspektiven_suchen/neu_alumni_portraets/alumni_portraets_single/artikel/prof-dr-angelika-nussberger/

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Dieses Schreiben habe ich in Reaktion auf dieses Urteil heute an den Menschenrechtskommissar geschickt, dessen Aufgabe es u.a. ist, die Urteile des Eruopäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Wahrung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaate zu überwachen:


Council of Europe
Office of the Commissioner for Human Rights
F-67075 Strasbourg Cedex
France 14. Mai 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird geltend gemacht und angezeigt, dass unter Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch deutsche Familiengerichte (Amtsgerichte und Oberlandesgerichte) stets nach demselben Muster fortlaufende und strukturelle Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zugunsten von betreuenden Elternteilen, i.d.R. den Müttern, stattfinden, die den anderen Elternteil aus niederen und rechtsfremden Motiven gezielt von leiblichen Kindern entfremden.

Gegen Verschleppungen, Umgangsboykott und Bindungsblockaden, die so verschuldet werden, gibt es bis heute in Deutschland keinen Rechtsbehelf, wie der Gerichtshof bereits mit Datum vom 15.01.2015, Beschwerde 62198/11 und bis heute folgenlos gerügt hat.

Dieses strukturelle Unrecht vor deutschen Familiengerichten führt fortlaufend zu schweren und irreversiblen Bindungsstörungen von Kindern. Es führt zu Bilanzsuiziden, zu affektiven und reaktiven Tötungsdelikten und anderen schweren Gewaltdelikten, zu Psychosen, Suchtverhalten, Resignation, zu Radikalisierung und Abwendung der Geschädigten vom Rechtsstaat.

Die regelhaft verschuldeten schweren Traumatisierungen und Belastungsstörungen ausgegrenzter Elternteile werden entweder zweckmäßig durch die Justizbehörden geleugnet oder sie werden in Belastungsumkehr missbraucht, um die Betroffenen anhand ihrer Reaktionen auf die Ausgrenzung und das strukturelle Unrecht zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Dies erlebe ich selbst Vater und Antragsteller vor den deutschen Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit dem Jahr 2003. Erst in den Jahren 2010 bis 2012 konnte endlich eine Bindung aufgebaut werden. Die seitdem wieder erfolgte Entfremdung ist als vorsätzliches Justizverbrechen zu werten, um jahrelange Fehlentscheidungen und Straftaten zu Lasten des Kindes und gegen meine Person zu vertuschen, die Kindsmutter selbst Volljuristin.

Der Vorgang ist u.a. unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Das Unrecht wird derweil vor deutschen Untergerichten ungehindert fortgeführt, die im Raum stehenden schweren Straftaten der Verantwortlichen werden weiter intern vertuscht und gedeckt.

Konkret zu rügen ist in diesem Zusammenhang das dieses strukturelle Unrecht in Deutschland weiter bagatellisierende, befördernde und fortschreibende Urteil des EGMR vom 28.04.2016, Beschwerde 20106/13, Buchleither gegen Deuschland.

Unter abweichendem Votum der Richter der fünften Sektion, Ranzoni, Hajiyev und Vehabovic stellt der Gerichtshof dar, dass ein (weiterer) folgenschwerer und nicht befristeter Umgangsausschluss gegen den seit 2003 ausgegrenzten Vater Lucian Buchleither dennoch keinen Verstoß nach Art. 8 EMRK verwirkliche.

Dies ist absurd, zumal dieses vierstimmige Votum zugunsten von Deutschland unter Beteiligung der deutschen Richterin Angelika Nußberger erfolgte.

Völlig ignoriert und verkannt werden in dieser Entscheidung weiter die Fakten und die mittlerweile zur Rechtspraxis erhobene Schaffung von rechtsfreien Räumen vor deutschen Familiengerichten.

Es handelt sich längst um strukturelles und vorsätzliches, nur noch notdürftig formaljuristisch kaschiertes Unrecht, das stets nach dem selben Muster abläuft:

1.
Zunächst wird durch jahrelange Verschleppung und Untätigkeit der Gerichte dem betreuenden Elternteil der Kontaktabbruch und die Zerstörung/Zersetzung der Bindung des Kindes zum nach Trennung nichtbetreuenden Elternteil ermöglicht.

Anstatt dies mit Zwangsmaßnahmen und Verpflichtung zur Mediation zu beenden, wird durch Zeitablauf die sich ins Unrecht setzende Betreuungsperson in der Ausgrenzung bestärkt.

Dieses Unrecht wird infolge pervertiert zur Legitimation weiteren Unrechts, da die fehlende/mangelnde Bindung missbraucht wird, die Bindung auch weiter zu zerstören.

2.
Den Gerichten bietet sich bei fortdauerndem Unrecht infolge die Gelegenheit, von der schuldhaften Untätigkeit und dem Unrecht durch Schaffung einer erweiterten Aktenlage abzulenken, indem erwartbare Reaktionen auf Ausgrenzung und Kindesentzug zur Kriminalisierung und Entwertung des entfremdeten Elternteils missbraucht werden.

Dem betreuenden Elternteil, i.d.R.der Mutter bietet sich so Gelegenheit, vom eigentlichen Unrecht abzulenken und konflikthafte strafrechtliche oder zivilrechtliche (Gewaltschutzverfügung) Nebenschauplätze zu eröffnen, die auf Manifestierung der Ausgrenzung und Entfremdung abzielen und für weiter faktenschaffenden Zeitablauf sorgen.

In Deutschland ist dies ein profitables Einkommensmodell insbesondere für feministisch orientierte Juristinnen, die als sog. Fachanwältinnen für Familienrecht bundesweit Seminare und Fortbildungen anbieten, in denen Müttern vermittelt wird, wie man den Vater gemeinsamer Kinder dauerhaft entsorgt und vernichtet.

Das Kindeswohl wird pervertiert, um dem Kind irreversibel ein Elternteil zu nehmen.

3.
Da diese klischeehafte Ausgrenzungspraxis mittels einfachster Dämonisierung und Kriminalisierung insbesondere von Vätern aufgrund der formalen gesetzlichen Gleichstellung der Väter durch die vom EGMR veranlassten Gesetzesreformen (Verfassungswidrigkeit des § 1626a BGB) zunehmend schwierig und juristisch löchrig wurde, wurde von den Gerichten ergänzend dazu übergegangen, verlässliche Gutachter zu beauftragen, mit denen man auch auf Fortbildungen zusammenarbeitet und die zweckmäßige das Gericht entlastende und beide Elternteile paritätisch entwertende Gutachten liefern.

Diese sog. Gutachten kaschieren die Verschleppungen, das Unrecht und die Schädigungen, die das Gericht zu verantworten hat regelhaft einfachst damit, dass sie die Eltern als auf Augenhöhe agierende Parteien fabuliert und diese als „hochkonflikthaft“ ettikettieren.

Die eskalierende Rolle des Gerichts wird komplett ausgeblendet, ebenso die Machtposition des betreuenden Elternteils und die Ohnmacht und strukturelle Verdammung des nichtbetreuenden Elternteils.

Die Bindungsblockade und das Ziel der Ausgrenzung des anderen Elternteils durch den betreuenden Elternteil wird zwar richtig benannt. Anstatt jedoch zu empfehlen, den rechtsfreien Zustand zu Lasten des Kindes und die Traumatisierung des entfremdeten Elternteils durch entsprechendes Vorgehen zu beenden, wird die Fortführung des Unrechts „empfohlen“.

Die Instrumentalisierung des Kindes gegen den anderen Elternteil wird entweder zweckmäßig – je nach Außendarstellung des Kindes – geleugnet oder als so manifest dargestellt, dass jede Maßnahme zur Beendigung des Unrechts die Weigerungshaltung des Kindes zugunsten des betreuenden Elternteils nur noch verstärken würden.

Resümee:
Die Unredlichkeit und die nur noch notdürftig kaschierten strukturellen Menschenrechtsverletzungen, auch die offenkundige Überdrüssigkeit mit solchen Konflikten bei den deutschen Justizbehörden hat mittlerweile zu einer Zersetzung des Vertrauens in den gesamten Rechtsstaat geführt.

Seitens der Justiz glaubt man offenbar, mit formelhaften und formaljuristischen Scheinbegründungen ließe sich darüber hinwegtäuschen, dass hier nur noch eine Fassade von Autorität und Rechtsstaatlichkeit besteht, die zunehmend deshalb zusammenbricht, weil Geschädigte sich über neue Medien austauschen und finden und zunehmend auch nach jahrelangem Unrecht und Auflaufenlassen durch Justizbehörden nicht resignieren, sich selbst ins Unrecht setzen oder reaktiv Suizid begehen.

Dieser Zustand ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und Mitgliedsstaates der Eruropäischen Union unwürdig. Nahezu jedwedes andere europäische Land und auch die USA sanktionieren Umgangsboykott und Kindesentzug – und befördern ihn nicht noch mit juristisch-intellektuellem Gestus.

Ich bitte um kindeswohlorientiertes und sachgerechtes Vorgehen gegen dieses strukturelle Unrecht durch die deutsche Familiengerichtsbarkeit. Eine weitere rechtsfremde Entziehung meines Kindes werde ich persönlich NICHT hinnehmen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

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Wenn Justizverbrecher ihr Amt missbrauchen, um sich an einem „Querulanten“ zu rächen! Strafanzeige gegen Richter Reheußer, Weber, Panzer (OLG Bamberg)

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Auch ein besonnener Polizeibeamter und VATER muss sich nicht alles gefallen lassen!

Dieses Strafanzeige gegen die Bamberger Provinzverbrecher – für die Grundgesetz und EMRK offenbar keine Gültigkeit besitzt – wurde ad hoc verfasst infolge erneuten Versuch, die jahrelange Untätigkeit, sachfremde Vorgehensweise und Verschleppungen durch einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ formaljuristisch zu legitimieren, den Umgangsboykott/Kindesentführung der Juristin Kerstin Neubert zu decken und die Vater-Kind-Bindung dauerhaft zu zerstören.

Polizeibehörden Stuttgart

Mehrfertigung an

Landtag Baden-Württemberg und den Landtag Bayern
(Untersuchungsausschuss wegen schwerer Straftaten im Amt gegen Unschuldige und Zerstörung der Elternrechte und Kindesrechte)

Justizministerium Baden-Württemberg
(Befangenheitsantrag gegen die Justizbediensteten Würzburg/BNamberg aufgrund persönlich motiverten Amtsmissbrauchs und Vertuschung zugunsten Juristin)

Zu Beschwerde 1033/12, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Die Vorgänge werden seit 2013 im Rahmen von Rechtsgüterabwägung und Notstand gegen eine untätige, rechtsfremd und diskriminierend agierende Justiz Würzburg/Bamberg weiter beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, Strafvereitelung und Verleumdung gegen die Richter des 7. Senats des OLG Bamberg unter Vorsitz des Richters Pankratz Reheußer erstattet Verfahren 7 UF 210/15, 2 F 957/12 Amtsgericht Würzburg.

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Es besteht der Verdacht, dass die Richter in Würzburg/Bamberg aufgrund mittlerweile seit 2003 für die dortige Justiz vielfachen und überaus lästigen Verfahren im Zusammenhang mit meiner Person nicht mehr in der Lage sind, objektiv und rechtsstaatlich vorzugehen.

Ein Bilanzsuizid sowie Affekttaten meiner Person werden offenkundig gezielt und vorsätzlich in Kauf genommen. Es besteht der begründete und vielfach gestützte Verdacht, dass seitens einzelner Personen ein solches Ergebnis forciert und durch fortgesetzten Amtsmissbrauch, rechtsfremde Entscheidungen und Ausgrenzungen gezielt herbeigeführt werden soll.

Beweis:
Beschluss vom 15.02.2016, Az. 7 UF 210/15
(wird in Kürze veröffentlicht)

Es besteht weiter auch nach Aussage der seit 2014 in diesem Fall befassten objektiven Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg der Verdacht der strukturellen Korruption bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Hierbei werden sowohl schwere Straftaten im Amt durch dort tätige Juristen gedeckt und vertuscht als auch zivilrechtliche Ansprüche zugunsten von Sachverständigen (Dr. Jörg Groß, Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) und befreundeten Juristen verdeckt.
(Siehe Blog)

Das Verhalten der Juristen Würzburg/Bamberg ist insgesamt als vorsätzliche und andauerende Mißachtung jeglicher Rechtsstaatlichkeit anzusehen. Man ist in diesem Fall offenkundig bereits seit Jahren lediglich noch bemüht, nach außen hin notdürftig formaljuristisch korrekt den Anschein einer rechtsstaatlich agierenden Behörde vorzugaukeln.

Jahrelange Verschleppungen und Untätigkeit in hochsensiblem und gemäß gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben fristlich gebundenem Verfahren werden weder geklärt noch thematisiert.

Hinweggegangen wird auch über die Tatsache, dass seit insgesamt 2003 die Justizbehörden schuldhaft für eine sich bis 2010 steigernde völlig ungerechtfertigte Kriminalisierung und Pathologisierung schuldhaft verantwortlich sind, die massiv das Kindeswohl verletzt und trotz Rehabilitation meiner Person durch den Münchner Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil mit Gutachten vom 02.04.2010, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, für eine bis heute andauernde Stigmatisierung verantwortlich zeichnet.

So vesuchen die Beschuldigten hier völlig beliebig und willkürlich meinen Charakter sowie meine Person zu entwerten und hieraus eine Untauglichkeit als Elternteil herzuleiten, die als klare Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter, der Juristin Kerstin Neubert und der sie vertretenden, mit der Justiz freundschaftlich verbundenen lokalen Anwälten hiermit angezeigt wird.

Sachverhalt:

Zugunsten der Juristin Kerstin Neubert, Wohnsitz nicht bekannt (die angegebene Adresse Marienplatz 1 in 97070 Würzburg ist lediglich eine Scheinadresse, um die Kindesentführung zu Lasten meiner Person als Kindsvater zu verschleiern, wie allgemein bekannt) wird seit 2012 ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Amtsgerichts Würzburg willkürlich und ohne sachliche Grundlage nicht durchgesetzt.

Das Gericht ignorierte Anträge meiner Person seit Beginn 2013, nachdem zuvor im Dezember 2012 in einer Verhandlung festgestellt wurde, dass weiterer Kontaktverlust die Schäden manifestiert und fatale Folgen für das Kind hat.

Hernach wurde über mehrere Jahre zugewartet. Zwischen Januar 2013 und Juli 2015 unternahm das Amtsgericht Würzburg nichts, um einen Kontakt zwischen Vater und Kind herzustellen oder durchzusetzen.

Erst im Sommer 2015 wurde der bis dahin vollstreckbar gültige Beschluss des Amtsgerichts willkürlich vom Amtsgericht abgeändert.

Mit Beschluss vom 15.02.2016 wurde nun durch die Beschuldigten willkürlich das bisherige Unrecht dieser Justiz formaljuristisch nachträglich zu legitimieren gesucht, indem man die bisher verschuldeten Schäden und die verschuldete Entfremdung missbraucht, um willkürlich unter Verletzung meiner grundrechtlichen Elternrechte und der Rechte meines Kindes zugunsten der Justiz und der Kindsmutter/Juristin einen rechtswidrigen Umgangsausschluss durchzwingen zu wollen.

Dieses Vorgehen ist nahezu identisch mit dem Vorgehen der Justiz Würzburg/Bamberg zwischen den Jahren 2003 bis 2005, ehe im August 2005 ebenso rechtswidrig und mit schwersten Folgen/Traumatisierung ein Umgangsausschluss durchgezwungen wurde.

Da das Kind damals noch nicht alt genug war, um Willensäußerungen als Argument für die Justizverbrechen vorzuschieben, wurde damals bereits die vorgebliche Konflikthaftigkeit meiner Person sowie die Entlastung der Kindsmutter angeführt.

Es handelt sich hier um schwerste Justizverbrechen zugunsten der Verschleierung der kompletten Untätigkeit und des Vertuschens von schweren Straftaten im Amt gegen meine Person sowie zugunsten der Juristin Kerstin Neubert.

Nachweislich Aussagen in Verhandlung am 10.02.2016 sowie vielfacher mündlicher und schriftlicher Bekundungen der letzten Jahre, lehnt diese jegliche Mitwirkung und Kooperation ab, selbst Kommunikation über Dritte wird hartnäckig verweigert.

Um diese Verweigerungshaltung zu schützen, forcieren die Beschuldigten erkennbar auch die weitere schwere Schädigung des Kindes und den kompletten lebenslangen Verlust des Elternteils Vater.

Ein Bilanzsuizid und affektive Gewalttaten werden wie genannt offenbar gezielt forciert.

Der rechtswidrige Beschluss vom 15.02.2015 trägt die Überschrift „Endbeschluss“.

Der Beschluss wird in Kürze veröffentlicht. Weiteres folgt.

Wie gesagt: Auch ein besonnener Polizeibeamter und VATER muss sich nicht alles gefallen lassen!

Bamberger JUSTIZVERBRECHER wollen Selbstjustiz provozieren / KINDESENTZUG zugunsten der Rechtsanwältin Kerstin Neubert durch OLG Bamberg weiter fortgeführt. Auch ich als Vater werde mich nun nicht mehr an den Rechtsweg halten!

Verbrechen durch staatliche Behörden haben zur Folge, dass sich auch der Einzelne nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt!

Ich habe mich viel zu lange an den Rechtsweg gehalten. Auch weil ich Polizeibeamter bin und bis zu diesen Erfahrungen an den RECHTSSTAAT glaubte. In Bayern führt dieser Irrglaube dazu, dass ich über ein Jahrzehnt nun für dumm verkauft, auflaufen gelassen, verschleppt wurde.

Straftaten im Amt erfolgen ungeniert, anschließend wird vertuscht.

….“Der Umgang des Kindsvaters Martin Deeg mit dem Kind….wird bis zum 31.12.2017 willkürlich ausgeschlossen.“

Folgendes wird hiermit BEWEISRECHTLICH veröffentlicht.

Die Polizei in Baden-Württemberg wird in Kenntnis gesetzt. Es besteht mittlerweile der dringende Tatverdacht struktureller KORRUPTION in einem Netzwerk bayerischer Justizjuristen und zugunsten örtlicher Juristen / sog. Sachverständiger.

Zwei Wochen mache mündlicher Verhandlung habe ich soeben einen Beschluss des OLG Bamberg erhalten, in welchem auf 14 Seiten juristisch verschwurbelt die bisherigen Justizverbrechen seit 2003 und der weitere Kindesentzug zugunsten der Rechtsanwältin Kerstin Neubert normalisiert, verbrecherischer UMGANGSBOYKOTT weiter bestätigt wird.

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Dem rechtsfremden „Wunsch“ Kerstin Neuberts nach kompletter Ausgrenzung und Eliminierung des Kindsvaters aus niederen Motiven wird zu 100 % entsprochen!

Umgangsboykott, Kindesentführung mittels Untertauchen seit Oktober 2012, die Verweigerung von Beratung, Therapie, KOMMUNIKATION und Zusammenarbeit mit Umgangspflegerin durch Kerstin Neubert werden durch eine ASOZIALE bayerische, parteipolitisch verseuchte Justiz zu legitimieren versucht. Das Grundegesetz und Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshif für Menschenrechte wird vorsätzlich und böswillig missachtet!

Hier sind schwerste Folgen wie Tötungsdelikte und Bilanzsuizid offenbar ERKLÄRTES Ziel einer asozialen Justizmischpoke! Ich werde diesen Weg momentan noch nicht gehen sondern die TÄTER und diesen rechtsfreien Raum öffentlich machen.

Andere würden nun vermutlich Selbstjustiz üben – was offensichtliches Kalkül ist, um einen seit 12 Jahren lästigen Antragsteller, „Querulanten“ und selbstgeschaffenen JUSTIZSKANDAL loszuwerden.

Das Ergebnis des Beschlusses (meine Beschwerde gegen die Justozverbrechen wird nicht einmal angeführt):

„Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht – Würzburg vom 07.07.2015 – eigentlich vom 09.04.2010 – aufgehoben“…

…Der Umgang des Kindsvaters Martin Deeg mit dem Kind….wird bis zum 31.12.2017 ausgeschlossen.“

Vorsitzender Richter und VERANTWORTLICH ist Pankratz Reheußer (Beisitzer Matthias Weber, Michael Panzer) ein Karrierejurist und Duz-Kumpel der Justizverbrecher, der sich noch Verhandlung neutral- objektiv gab, der jedoch – wie von Anfang an befürchtet, offenkundig auf Geheiß des OLG-Präsidenten, des Rechtsradikalen Clemens Lückeman hier offenkundig massiv rechtsbeugend agiert!

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Weitere wird folgen! Die Vorgänge gehen auch an den EGMR zu Beschwerde 1033/12…

Die JUSTIZVERBRECHER in Bamberg haben sich nicht nur über geltendes Recht und Gesetz hinweggesetzt, sondern auch über die Empfehlungen und Ratschläge aller professionellen Helfer:

….“Die Umgangspflegerin sieht ebenso wie der Verfahrensbeistand die einzige Lösung den Konflikt zu lösen im Gespräch der Eltern.“

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015

…“Der Unterzeichner sieht nach wie vor die einzige Möglichkeit den Konflikt zu lösen, indem die Eltern gezwungen werden miteinander zu kommunizieren.“ ….

Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Stattdessen wird das ASOZIALE Beziehungsverhalten der Kindsmutter und Juristin durch asoziale Justizverbrecher seit nun 12 Jahren befördert und weiter negiert, VERBRECHER decken eine kindesentzieherin!

Die asozialen Justiverbrecher Würzburg/Bamberg haben beginnend 2003 auf Betreiben Kerstin Neubert zum Teil unter Begehung von Verbrechen im Amt meine Existenz und meine Vaterschaft nachhaltig zersört, mein Kind irreversibel durch bagatellisierte ENTFREMDUNG dieser Justizverbrecher geschädigt.

Selbstzerstörung der Opfer durch Sucht, Resignation, Bilanzsuizide, die üblicherweise Folge derarter Verbrechen sind, führten bislang leider dazu, dass die TÄTER immer wieder davonkamen, beim nächsten „Fall“ genauso agierten – und stets einen „Schuldigen“ vorweisen konnten, der sich nicht mehr wehren konnte.

Der Anwalt Peter Auffermann, Vorsitzender des örtlichen Anwaltsvereins und nach eigener Aussage ein „Freund“ des Justizverbrechers Thomas Schepping, der diesen Justizskandal als Amtsrichter kausal zu verantworten hat und 2010 an der Freiheitsberaubung gegen mich maßgeblich beteiligt war, meinte in Verhandlung vor zwei Wochen:

…“Herr Deeg, geben Sie endlich Ruhe.“….

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Und er bemängelte meine „Wortwahl“ in diesem Blog. Verstanden hat dieser Infarktkandidat offenkundig nicht im Geringsten, worum es hier geht.

TV-Tip: Diskriminierung von Vätern/Missbrauch des Kindeswohls durch rückständige Justiz!

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….“Bayern ist in Bezug auf das Wechselmodell ganz weit hinten.“

Nochmal TV-Hinweis, morgen 20.15 Uhr:

….“In einer Resolution hat der Europarat am 02.10.2015 einstimmig beschlossen, dass der Grundsatz des so genannten Wechselmodells nach einer Trennung einzuführen ist. Ausnahmen gelten ausschließlich bei Fällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt. Die Zeitaufteilung zwischen Mutter und Vater soll entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sein. Was bedeutet das? Die Kinder sollen im Wechsel bei Mutter und Vater leben, sie sollen bei beiden Alltag verbringen können. Das heißt: Die Eltern sollen nach einer Trennung möglichst gleichberechtigt bleiben. Voraussetzung: Die Eltern leben nicht weit voneinander entfernt. In vielen europäischen Ländern wie etwa in Schweden oder in der Schweiz ist das bereits Normalität. In Deutschland nicht. Und daran hat auch die Resolution nichts geändert. In einigen Bundesländern gibt es zwar schon ein Aufweichen, aber Bayern ist in Bezug auf das Wechselmodell ganz weit hinten. Hier wird immer noch das Residenzmodell praktiziert. Und dabei gibt es immer einen Verlierer. Bei uns ist das in den allermeisten Fällen der Mann.“

Mama betreut, Papa zahlt – ist das noch zeitgemäß?

….Bildet die Rechtsprechung überhaupt noch die gesellschaftliche Wirklichkeit ab? Der Gesetzgeber hat die Gleichberechtigung von Mutter und Vater durch die Einführung der Elterngeldes gefördert. Kind und Karriere soll so beiden ermöglicht werden. Scheitert die Beziehung jedoch und ziehen Eltern vor Gericht, fällen Familienrichter Urteile wie vor 50 Jahren. Warum ist das so? Und wie könnten Lösungen aussehen?

Werner Leitner:

„Der Professor für Angewandte Psychologie ist ein anerkannter Experte und Sachverständiger. Seit 20 Jahren betreibt er Studien zur Qualität von familienpsychologischen Gerichtsgutachten. Sein Fazit: ca. 75 Prozent der Gutachten sind mangelhaft.

Jeanette Hagen:

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„Die Autorin hat ihren leiblichen Vater bislang nicht kennenlernen dürfen, weil er keinen Kontakt mit ihr will. Allen Kontaktversuchen von seiner Tochter widerstand er. Trotzdem äußert sie sich in ihrem Buch darüber, dass man die Mütterhoheit vom Thron stoßen sollte. Nach ihrer Ansich ist der Feminismus am Unglück von vielen Vätern und Kindern nicht unschuldig.“

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/jetztmalehrlich/jetztmalehrlich-sendungsseite-100.html

„Väter – sie gelten als der physisch herausforderndere, experimentierfreudigere, der angstlosere Elternteil. Papas wecken Neugier beim Nachwuchs und sorgen dafür, dass sich die Kleinen mehr zutrauen. Gut also, dass immer mehr Väter direkt teilhaben wollen, an der Erziehung ihrer Kinder. Das Modell des Familienernährers, den außer den Schulnoten nichts von seinen Kindern interessiert, scheint weitestgehend ausgedient zu haben. Das wird auch von der Politik gefördert – durch die Elternzeit, die in Bayern etwa ein Drittel aller Väter in Anspruch nehmen. Doch da gibt es trotzdem noch ein Problem: Bei Trennung der Eltern bekommt nach wie vor in den allermeisten Fällen die Mutter die Kinder zugesprochen – zum „Wohl der Kinder“. Da hat sich in der deutschen Rechtsprechung seit den 50er-Jahren nicht allzu viel getan.„….

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/jetztmalehrlich/vater-rechte-scheidung-kind-100.html

Asoziale Attacken und wirre Angriffe der Hetzanwältin gegen mich als ausgegrenzten Vater gehen ungeniert weiter. Quo vadis, Hitzlberger?

Die Würzburger „Fachwanwältin“ für Familienrecht, Dr. Gabriele Hitzlberger von der „renommierten“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann (Vorsitzender des Würzburger Anwaltsvereins, der diesen „Leitfaden“ herausgab: Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg) hat mit hauptverantwortlich verschuldet, dass seit Juni 2012 sowohl mein Kind massivst belastet als auch ich selbst als Vater massivst geschädigt wurde.

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Diese verantwortungslose Juristin ist schuld daran, dass statt der angestrebten Konfliktlösung die rechtsfremde Ausgrenzung, Kriminalisierung und Entwertung meiner Person neu belebt wurde. Mit dreisten Falschaussagen erzwang sie über zwei Instanzen der Justiz Würzburg, wo sie ein und aus geht, ein weiteres sinnfreies „Strafurteil“ gegen mich: als bereits seit 2003 massivst geschädigten Vater und immer wieder repressiv verfolgtes Opfer dieser Justiz (u.a. zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt sind zu verzeichen, für die bislang weder Entschädigung gezahlt wurde noch eine strafrechtliche und politische Aufklärung stattfand – ein Urteil des EGMR steht, außerbayerische Stellen sind befasst).

Es scheint in dieser Region nicht nur völlig gleichgültig, welche Fakten und Hintergründe vorliegen und welche Skandale bei dieser Justiz offenbar gewohnheitsmäßig stattfinden und vertuscht werden.

Dieses ganze asoziale Gebaren auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden ist UNERTRÄGLICH. Daher die FAKTEN weiter in diesem Blog:

Es kann sich jeder selbst eine Meinung bilden…..und soll keiner behaupten, er hätte etwas missverstanden oder nicht gewusst!

Hitzlberger schrieb bereits im August 2013 an das Familiengericht, nachdem sie selbst im Zusammenwirken mit der Kindsmutter dafür gesorgt hatte, dass die Kontakte zum Kind über – zu diesem Zeitpunkt – 14 Monate verweigert wurden, den geltenden Beschluss in Selbstjustiz als „überholt“ suspendierten, absprachewidrig jeden Kontakt zur Umgangspflegerin ablehnten und stattdessen einen sinnfreien verschleppenden Befangenheitsantrag gegen die Richterin einreichten.

Die so herbeigeführte erzwungene Ausgrenzung und Bindungszerstörung wird in asozialer Umdeutung dann im nächsten Schritt zum Argument für „Kindeswohl“-Gefährdung, da ja das entfremdete Kind „Angst“ hat!

Ich halte es für SEHR WICHTIG, diese böswilligen und immer wieder auch 2015 noch juristisch verfangenden, regelhaft im Vorfeld von Eskalationen stattfindendend, destruktiven „Strategien“ einmal DEUTLICHST aufzuzeigen:

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…“Im übrigen hat sich die ablehnende Haltung (des Kindes) gegenüber seinem Vater zwischenzeitlich noch verstärkt. Der Antragsteller hat wiederholt beim Großvater (des Kindes) angerufen und verlangt (das Kind) zu sprechen. (Das Kind) wollte jedoch nicht mit dem Antragsteller sprechen. Als es zufällig einmal selbst am Telefonapparat war, als der Antragsteller anrief, hat (es) völlig verängstigt sofort aufgelegt.

Dieser Vorfall war am 11.08.2013. Keine Woche später, nämlich am 17.08.2013, stand der Antragsteller ohne jegliche Vorankündigung vor der Wohnung des Großvaters und verlangte, (das Kind) zu sehen. Das war nicht anwesend, worauf der Antragsteller verlangte mitzuteilen, wo (das Kind) sei. Dies wurde ihm allerdings nicht mitgeteilt. Tatsache ist, dass dieser Vorfall wiederum (das Kind) als auch den Rest der Familie in Angst und Schrecken versetzt hat. der Antragsteller versucht, in die Privatsphäre des Kindes und der Familie einzudringen. Dies hat zur Folge, dass (das Kind) nicht mehr alleine auf die Straße und zum Spielen geht. (Das Kind) hat Angst, unvorbereitet auf den Antragsteller zu treffen. Es traut sich zwischenzeitlich nur noch aus dem Haus, wenn es in Begleitung ist.“…

Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Aktuell legte Hitzlberger nach, wobei ihr mittlerweile – wie auch für die Polizei in BW unschwer erkennbar – selbst trotz übelster Absichten das „Material“ ausgeht, mich als „Bedrohung“ für mein Kind darzustellen. Wirklich jedem objektiven Betrachter erschließt sich seit längerem, dass hier Sorgerecht, Status und „Kontinuität“ missbraucht werden und man auf „Reaktionen“ hinarbeitet, die man missbrauchen kann, um mich – wie bereits versucht – zu kriminalisieren und idealerweise zu pathologisieren und wegzusperren.

Es gibt nur noch zwei Wege hieraus: rechtsstaatliches Vorgehen gegen die Verantwortlichen und Rehabilitation meiner Person, was längst rechtlich geboten ist! Oder man nimmt in Kauf, dass man infolge weder die Situation noch meine Person in irgendeiner Weise wird beurteilen oder „kontrollieren“ können!

(Die Transparenz durch diesen BLOG betrachte ich – wie auch andere – längst auch als Schutz vor den Übergriffen der Würzburger Justiz – wo Einzelne, wie die Vorgänge seit 2004 zeigten, keinerlei Skrupel haben, die Realität auszublenden und auch gegen Unschuldige „vernichtend“ vorzugehen. Die TÄTER der dermaßen erfolgten Freiheitsberaubung in meiner Sache sind ja nicht nur weiter im Amt, sie machen auch „Karriere“: der „Haupttäter“ der Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, mittlerweile Vorsitzender Richter beim Landgericht…UNFASSBAR! Der Mann gehört in HAFT!)

Aktuelles Schreiben der Juristin Hitzlberger und meine erneute BEWEISRECHTLICH veröffentlichte Erwiderung hierzu an das OLG Bamberg: böswillige ENTFREMDUNG des Kindes durch die Kindsmutter aus eigenen Motiven momentan 3 Jahre, 5 Monate:

Verantwortliche Hetzanwältin Hitzlberger zielt weiter auf Esakalation, Schreiben nach 3 1/2 Jahren Umgangsboykott, 7 UF 210/15

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 17. Oktober 2015

7 UF 210/15

Bezugnehmend auf die weiteren zugestellten Stellungnahmen wird erwidert:
(Die Schreiben werden weiter veröffentlicht, um Transparenz der Vorgänge und Richtigkeit beweisrechtlich zu gewährleisten, martindeeg.wordpress.com, mit Verlinkungen).

Gegen die sog. Rechtsvertreterin der Kindsmutter, Dr. Gabriele Hitzlberger sind umfangreiche Ermittlungen und Geltendmachungen im Gange.

Auch jüngstes Schreiben vom 06.10.2015 wurde unmittelbar diesbezüglich der Polizei vorgelegt, die sich mittlerweile umfangreich mit den Vorgängen in Würzburg befasst.

1.
Der erkennbar zielgerichteten Strategie der Eskalation und der Entwertung meiner Person mit Lügen und Falschbehauptungen durch die Person Gabriele Hitzlberger in diesem Verfahren wird wie bereits mehrfach genannt mit die Hauptverantwortung dafür gegeben, dass seit Juni 2012 die verfassungsmäßig geschützte Vater-Kind-Bindung trotz positiver Entwicklung und Neuausrichtung bis Mai 2012 erneut zerstört werden konnte.

Nachweislich jüngster Stellungnahmen vereinbarte die Hitzlberger mit ihrer Mandantin die vorsätzliche Boykottierung des mit Datum vom 09.04.2010 laufenden, konkreten und vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichts Würzburg, indem sie diesen in Selbstjustiz und aus Eingenmotivation heraus als „überholt“ verworfen haben. Infolge hielten sie sich an keine der gerichtlichen Vereinbarungen und Beschlüsse. Während sie vordergründig Bereitschaft auf Kooperation mit der im Dezember 2012 bestellten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich simulierten, beantragten sie unmittelbar hiernach einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

Die Person der Frau Dr. Hitzlberger mache ich persönlich verantwortlich für die von 2012 und bis heute erfolgten Schädigungen und die weiteren Folgen.

Die Zielsetzung der Vertretung war und ist bis heute fehlerresistent nicht Beitrag zur Lösung des Konfliktes oder das stets als Schutzbehauptung missbrauchte Kindeswohl sondern einzig die Unterstützung der Kindsmutter bei Verantwortungsflucht, Kindesentzug und Umgangsboykott.

Kontreter Anlass für die eskalationsgerichtete Mandatierung dieser Hetzanwältin März 2012 war konkret die Verhinderung der von Richterin Treu mit Beschluss vom 20.12.2011, Az. 2 F 1462/11, veranlasste gemeinsame Elternberatung bei der Mediatorin Frau Schmelter, Familienberatungsstelle Würzburg.

Bereits den ersten Beratungstermin, der am 12.01.2012 noch im Gerichtssaal vereinbart wurde, ließ die Kindsmutter mit dem Argument eigener „psychischer Belastung“ durch ihren damaligen Rechtsvertreter Ulrich Rothenbucher „auf einen späteren Zeitpunkt verschieben“. Mit Schreiben vom 03.01.2015, Az. 2 F 1462/11 teilt dieser mit, dass es notwendig sei, „dass sich die Antragsgegnerin zunächst durch psychologische Hilfestellung auf die Termine bei der gerichtsnahen Beratung vorbereitet.“

Hernach legte Rothenbucher das jahrelang ausgeübte Mandat nieder, weil er die Spielchen und Launen der Kindsmutter und Mandantin hier leid war.

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Zeugnis:
Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher,Taschenpfad 2, 97076 Würzburg

Richterin Treu gestand der Kindsmutter zunächst zu, Einzelgespräche mit dem Ziel der gemeinsamen Beratung wahrzunehmen.

Die Kindsmutter nahm auch diese Einzelgespräche nicht wahr. Als Frau Schmelter hierauf den telefonischen Kontakt suchte und Frau Neubert in deren Rechtsanwaltskanzlei anrief, ließ diese sie wissen, dass sie keinerlei Veranlassung für weitere Kontakte sehe. Im September 2013 ließ Frau Neubert dann in Verhandlung vernehmen, dass sie die Therapie nie begonnen hat, die sie angeblich vor der Elternberatung als „notwendig“ erachtete.

Das letzte Einzelgespräch hatte ich selbst am vergangenen Dienstag, 13.10.2015.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, Familienberatungsstelle Würbzurg, Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Die schweren und dramatischen Folgen des launenhaften Verhaltens der Kindsmutter und deren destruktiv und böswillig auf Vernichtung ausgerichteter Anwältin tragen seit Jahren und bis heute ich als Vater des Kindes sowie unser gemeinsames Kind.

2.
Die Hetzanwältin Hitzlberger schreibt am 06.10.2015 trotz Kenntnis der tatsächlichen Faktenlage weiter wie folgt an das OLG:
Verantwortliche Hetzanwältin Hitzlberger zielt weiter auf Esakalation, Schreiben nach 3 1/2 Jahren Umgangsboykott, 7 UF 210/15

a)

„Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des aggressiven Verhaltens des Antragstellers zwischenzeitlich die Polizei hinsichtlich mehrerer Beteiligter von einer konkreten Gefährdungslage ausgeht. In dem Strafverfahren, welches wegen Beleidigung und Bedrohung eingeleitet wurde, hat er im mündlichen Termin in Richtung Gericht und Staatsanwaltschaft geschrien: „Sie arbeiten für eine Behörde, die Verbrechen vertuscht. Irgendwann hat das Konsequenzen.“….

Richtig ist weiter folgendes:

Hitzlberger lügt auch hier, da es sich lediglich um ein Verfahren wegen Beleidigung handelte. Eine Bedrohung wurde zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form von irgendjemandem geltend gemacht.

Zeugnis:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg, Susanne Krischker

Hitzlberger selbst hat unter Falschangaben und auch vor Gericht weiter aufrecht erhaltenen Lügen, die das Gericht nicht aufklärte, diesen Prozess gegen mich angestrengt und verschuldet.

Nachgewiesenermaßen wurde, wie auch vor Gericht (Verlesung einer Mail des Rechtsanwaltes Christian Mulzer, Würzburg) erwiesen, dieses sinnfreie Strafverfahren von dem vorgeblichen Opfer hier einzig deshalb erwzungen, weil sie bei Rücknahme des Strafantrags fürchtete, die Kosten nach § 460 StPo tragen zu müssen.

Die Rücknahme des Strafantrags wegen Beleidigung war Inhalt einer Vereinbarung (Vergleich) zwischen dem Rechtsanwalt Christian Mulzer, dem Rechtsanwalt Ulrich Schäfer und meiner Person in Zusammenhang mit einem ebenfalls von Hitzlberger gegen mich erzwungenen Zivilverfahrens auf Unterlassung, mit der sie die Herausnahme einzelner Formulierungen in meinem Blog erzwingen wollte, Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg, April 2014, Einzelrichter Dr. Haus.

Die Rechtsanwältin H. hat diese Vereinbarung wie selbstverständlich aus „Kostengründen“ gebrochen, was auch hier den Charakter offenlegt.

Unter anderem wurde ich „angeklagt“, weil Hitzlberger vorgab, in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Familiengerich habe ich sie „genörigt“. Das Gericht klärte dies weder auf noch wurden die von mir beantragten Zeugen gehört, die dies widerlegen hätten können.

Zeugnis:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg, Susanne Krischker

Die von Hitzlberger – im übrigen seit 2012 – behauptete „Gefährdungslage“ durch mich hindert diese Täterin weder in der Vergangenheit noch bis heute offenbar daran, weiter Öl ins Feuer zu gießen, destruktiv und böswillig immer weiter zu provozieren.

Über ein Gespräch mit der Polizei Würzburg im Juli 2015, das zufällig zustande kam, da mich ein Kollege auf der Straße erkannte, habe ich ausführlich selbst in meinem Blog referiert.

b)
Hitzlberger schreibt in Selbstreferenz auf ihre eigenen Behauptungen:

….„Der Antragsteller äußert also weiterhin schwerwiegende Drohungen und hat sich in keiner Weise unter Kontrolle.“

Das genaue Gegenteil ist der Fall: die destruktiven und böswilligen Diffamierungsversuche und die Falschbeschuldigungen gegen meine Person (beginnend 2003) werden insgesamt immer offenkundiger und durchsichtiger. Erkennbar wird, dass die Kindsmutter durch Dominanz und Missbrauch einer rollenspezifisch vorgehenden Justiz jahrelang die Ausgrenzung vom Kind, die Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person gelang.

Bis heute ist nicht ein einziger Übergriff meiner Person zu verzeichnen, der auch nur im Geringsten diesen über 12 Jahre von Juristen verschuldeten Popanz gegen meine Person stützt. Im Gegenteil muss man inzwischen selektiv verbale Reaktionen meiner Person mittlerweile aus Zeitungsberichten heranziehen, um die eigenen Lügen und Falschbehauptungen zu fabulieren.

c)
Hitzlberger schreibt weiter:

„So rief er auch am 75. Geburtstag von (Name des Kindes) Großvater bei diesem an und beschimpfte diesen mit den Worten „stirb endlich, Du Schwein“. Zwei Tage später stand er bei dem Großvater an der Haustür und klingelte.“

Mir ist nicht bekannt, wann der Großvater Geburtstag hat.
Das Verhalten und die Rolle des Großvaters, mit dem zuletzt ein Gespräch im August 2013 stattfand, ist bekannt.

Dieses nachweislich letzte Gespräch mit Willy Neubert, bei dem es sich um eine beiläufige Unterhaltung handelte, wurde von der Hitzlberger ebenfalls missbraucht, um darzulegen, dass ich die gesamte Familie „in Angst und Schrecken“ versetzt habe und zu behaupten, dass sich mein Kind nun „nicht mehr auf die Straße traue“. (Schriftsatz wird im Blog verlinkt).
Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

—– DIE STETS GLEICHEN MUSTER ——

Weitere beweisrechtliche Dokumente im Zusammenhang:

Hitzlberger 2012:
Erfüllungsgehilfin Hitzelberger: „Umgang“ verletzt „Kindeswohl“, 10.12.2012

Das Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla, der 2015 beklagt, dass eine soziale „Elternebene“ nicht vorhanden sei, hat genau darauf – im Sinne und auf Betreiben der auf Flucht gepolten Kindsmutter – seit 2004 (!) selbst hingewirkt, KOMMUNIKATION der Eltern verhindern:

„Empfehlung“ des Jugendamtes, Pinilla, 24.03.2005 – 16 Monate Kindesentzug

Den hier im März 2005 als lediglich „konfliktverschleppend“ abzulehnenden „Umgangsausschluss“ hat die Richterin Treu im August 2005 dann rechtswidrig doch erlassen – die Folgen kann jeder hier nachlesen….

Die Kindsmutter betrieb derweil beginnend Anfang 2004 auf Grundlage ihres mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten „Gewaltschutzverfügung“ zielgerichtet und stigmatisierend die Ausgrenzung mittels Strafanzeigen. Kriminalisierung mittels phantastischer Umdeutung von Anrufen etc. zu „Tatvorwürfen“ (unter „Bemerkungen“), hier einsehbar,Belehrung der Polizei Würzburg, 2004:

„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

Wer dieses Schreiben des Großvaters des Kindes vom März 2012 liest, in dem er an den Direktor des AG adressiert versucht, den „Umgang“ zu verhindern, kann sich die Rolle dieses skrupellosen Intriganten bei diesem Konflikt seit 2004 und den immer wieder herbeigeführten Eskalationen zu Lasten meines Kindes und meiner Person lebhaft vorstellen:

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

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Angelo Lauria, Heidelberg: weiteres Beispiel für den Bankrott der deutschen Familienrechtsjustiz, OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15

„Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben.“

OLG Karlsruhe, 30.09.2015….

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Am Montag, 12.10.2015, habe ich das schöne Heidelberg besucht. (Das letzte Mal war ich hier im Frühjahr 2002 mit Kerstin Neubert, die hier studiert hatte, Wochenendtrip – knapp anderthalb Jahre bevor sie beim Zivilgericht Würzburg behauptete, das Kind habe sie „alleine“ gewollt und ich sei „bedrohlich“…).

Nun traf ich Angelo Lauria, Vater aus Heidelberg, einer der zahlreichen Betroffenen, der aufgrund des Blogs hier in selber Notlage (Bindungsblockade/Umgangsboykott, Untätigkeit der Justiz) im vergangenen Jahr den Kontakt und Austauch gesucht hatte. Der gemeinsame Nenner hier u.a. die Gutachterin K. Behrend.

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Angelo Laurias Anwältin Doris Ackermann zeigte in einem zweistündigen Gespräch zwar breitgefächertes Fach- und Hintergrundwissen, nannte die Kinder auch extrembelastet und „suizidgefährdet“ – hat aber nach meinem Eindruck vor der „Allmacht“ der Justiz, den Lügen und dem zweckgerichteten Missbrauch der Justiz und dem Unrecht hier innerlich resigniert und die Waffen gestreckt. Die wirkliche Not wird verdrängt bzw. steht hinter vorgeblichen juristischen „Zwängen“ zurück….

Angelo Lauria hier erlebte ich als gemütlichen aber auch kämpferischen Menschen, hochbelastet und besorgt um Zukunft und seine Kinder. Ein Mann, der nicht aufgibt, offen und direkt – so unberechtigt wie klischeehaft in eine Rolle als Paria und Störenfried gedrängt, die m.E. nichts mit der Wirklichkeit und tatsächlichem Charakter zu tun hat.

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Die Justiz versagt nach üblichem Muster.

Was all diesen „Hochkonflikt“-Fällen auch gemeinsam ist, ist offenkundig eine skrupellose, bösartige und gezielt Öl ins Feuer gießende „Rechtsvertretung“ der Gegenseite, einer sich als Opfer gerierenden Kindsmutter, die mit offenkundig allen Mitteln den größten Schaden zu erreichen sucht.

Ein jüngst gestellter Antrag dieser „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, Heidelberg…(Link). (Dass diese Anwältin auf Qualifikation als „Mediatorin“ bei der Fernuni Hagen hinweist, ist bestenfalls als Scherz zu verstehen….).

Am 25.09.2015 stellte sie diesen Antrag gegen Angelo (während der seit Jahren seine Kinder kaum gesehen hat…):

„Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000,00 ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angeordnet.“

Fachanwältin für Familienrecht beantragt „Ordnungsgeld“ bis 250.000 € / 6 Monate Haft, weil Vater mit dem Auto vorbeifährt – Susanne Rohfleisch, Heidelberg

Wieder die Frage: wie VERANTWORTUNGSLOS und asozial dürfen sich Rechtsanwälte in hochsensiblen Kindschaftskonflikten verhalten? Was ist deren Ziel….?!

Hier wird – wie auch in Würzburg durch die Hitzlberger – der Konflikt zuerst gezielt mit allen Mitteln angeheizt; der Vater im Sinne (?) einer Mandantin entwertet, beleidigt, diffamiert, als „Bedrohung“ und „Gewalttäter“ fabuliert.

Und dann etikettiert man diese selbst ANGEHEIZTEN UND PROVOZIERTEN Konflikte als „hochkonflikthaft“ – und selbstverständlich ist im nächsten Schritt der Vater weiter auszugrenzen, wegen des Konflikts oder diverser Reaktionen, die man genüsslich breittritt, mit Gestus der Empörung der Polizei präsentiert und – siehste? – vor den Kindern ausbreitet.

Heuchelei als Programm.

Das sog. Gewaltschutzgesetz erweist sich als das „erstklassige“ geschlechtsspezifische Missbrauchsinstrument, als das es von den feministischen Frauenlobbys durchgesetzt wurde und gedacht war und als das es der Kriminologe Prof. Dr. Dr. Michael Bock von der Uni Mainz bereits 2001 dem Bundestag darlegte:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

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Prof. Bock auf Seite 15 des Gutachtens:

…“Das Gewaltschutzgesetz wird eine zusätzliche und sehr elegante Möglichkeit bieten, Väter von ihren Kindern fernzuhalten und sie ihnen dauerhaft zu entfremden.

Leider sind alle diese Mechanismen nicht neu. Die Zahl der streitigen Trennungs- und Schei-
dungsverfahren, in denen der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der Kinder durch den Vater
erhoben wird, steigt. Und aliquid semper häret, auch wenn sich der Vorwurf irgendwann als
unbegründet herausstellt, wenn längst die Weichen gestellt sind. Die Fälle, in denen nur mit einem solchen Vorwurf gedroht wird, kennen wir nicht. Mit dem Gewaltschutzgesetz jeden- falls wird nach dem dunklen Kapitel des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch eines neues Kapitel mit dem Mißbrauch des Gewaltvorwurfs aufgeschlagen werden.“…

Dieses Gutachten bleibt! Danke Prof. Bock….

Inzwischen bestätigt die Wirklichkeit in schlimmster Weise dieses hellsichtige und offenkundig mit immenser Berufserfahrung fundiert und objektiv erstellte Gutachten.

Es passt hier wie die Faust auf’s Auge, dass die ideologisch hetzende „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, das Wort bei entsprechenden „Fortbildungen“ bei Frauennetzwerken und Frauenhäusern führt:

„Vortrag der Fachanwältin für Familienrecht Susanne Rohfleisch am 15.05.2013,… „Ort: Frauenberatungsstelle Courage“….

http://www.fhf-heidelberg.de/verein/de/node/71

Hier werden der Zielgruppe Frau erfahrungsgemäß sehr direkt die Vorgehensweisen und Handlungsanleitungen nahegebracht, wie man den lästigen Mann und Vater gemeinsamer Kinder mit einfachster „Glaubhaftmachung“ dauerhaft ausgrenzt, kriminalisiert und stigmatisiert. Fakten und Beweise waren gestern. „Courage„…oder was der Feminismus darunter versteht.

Kriterium für Gewaltvorwürfe ist längst nicht mehr tatsächliche Gewalt sondern schlicht der Wille der Frau, das „Angebot“ nutzen zu wollen, warum auch immer.

Charakterisiert wurde diese Frau, Susanne Rohfleisch, als jemand, der offenkundig eigene Traumata und Defizite auf Kosten des Rechts auslebt, falsche und provozierte „Gewalt“-Vorwürfe als probates Mittel ansieht, im Sinne der Mandantschaft gegen Männer und Väter zu hetzen, hierbei offenbar immer dümmlich grinsend und auf Krawall gebürstet.

Solche „Anwälte“ sind endlich aus dem Verkehr zu ziehen! Das alles hat nichts mehr mit „Berufsausübung“ zu tun – hier wird gezielt versucht, Menschen zu vernichten. Auf Kosten des Rechtsfriedens, auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens und auf Kosten der Kinder von Parteien, die das Pech haben, an solche Racheanwälte zu geraten….. Dass Berufsverbände und Rechtsanwaltskammern hiergegen auch im Jahr 2015 immer noch nichts unternehmen, ist skandalös.

Die „lösungsorientierte“ Sachverständige Katharina Behrend hatte wie genannt auch hier ein „Gutachten“ abgegeben. Bereits hier Thema:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/08/fall-in-baden-wuerttemberg-gutachterin-katharina-behrend-empfiehlt-willkuerlich-umgangsausschluss/

Zuerst empfahl sie im April 2015 aufgrund der bestehenden Vater-Kind-Bindung regelmäßigen „Umgang“. Ohne jede Änderung der äußeren Umstände schwenkte sie im Juli 2015 – wohl auf Intervention und in Ansprache mit dem überforderten Familienrichter Beichel-Benedetti – komplett um: Umgangsausschluss gegen den Vater! Diese Gutachterin, die offenkundig von Aufträgen der Justiz finanziell abhängig ist und ihren guten Ruf („kindesorientiert“) verspielt hat, widerspricht sich permanent selbst:

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Noch im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss im Gutachten in meiner Sache allgemein und folgerichtig:

….”Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.”

Auf der Homepage des Arbeitskreis Cochem wird Behrend ebenfalls wie folgt zitiert:

“Kein Eltern-Gutachten mehr

Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. “Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten”, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. “Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt”, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. “Häufig”, so Behrend, “freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.”….

http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html

Dennoch „empfiehlt“ Behrend hier im zweiten Anlauf genau das: den „Umgangsausschluss“ gegen den Vater – wodurch sowohl das untätige Gericht als auch die Kindsmutter „entschuldet“ werden.

Dieser Beschluss in zweiter Instanz erging auch auf Grundlage des willkürlichen Gutachtens in Sachen Angelo Lauria:
OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15, Bindungsblockade der Kindsmutter führt zu Umgangsausschluss gegen den Kindsvater

Zuerst wurde verschleppt, konreter Umgangsbeschluss nicht durchgesetzt, Sanktionen gegen die vereitelnde Mutter wurden verweigert (entgegen Urteil des EGMR, das Deutschland ob dieser Weigerungshaltung zuletzt im Januar 2015 klar gerügt hat: „Kuppinger ./. Deutschland). Der Kriminalisierung des Vaters als FOLGE der Ausgrenzung wurde Tür und Tor geöffnet. Am Ende die Bankrotterklärung:

Die Bindungblockade der Mutter hatte Erfolg, der Vater ist größtmöglich geschädigt, die Kinder sind höchstbelastet. Alles weist in Richtung irreversivle Zerstörung der Bindung.

Kindsmutter (Bild/Facebook – an wen erinnert mich das bloß…) und Schwiegermutter haben es „allen gezeigt“. Die Schäden tragen der Vater und die Kinder – und langfristig natürlich auch die Mutter selbst….!

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Das Auflaufenlassen des Vaters hier und entgegen bestehendem konkretem Umgangsbeschluss BEWEISRECHTLICH hier veröffentlicht/Juli 2015 erfolgt Verweigerung von Ordnungsmitteln wegen Umgangsboykott, Antrag des Vaters Januar 2014:

Zitiert aus der Akte:
Amtsgericht Heidelberg, 31 F 7/14 AG
OLG Karlsruhe 16 WF 197/15

„Mit Beschluss vom 22.07.2015 hat das Amtsgericht den Ordnungsgeldantrag zurückgewiesen. Die Umgangsverweigerung durch die Kinder sei nicht nur der Antragsgegnerin, sondern auch dem Antragsteller anzulasten. Die starre Haltung der Kinder könne auch nicht durch Ordnungsmittel aufgeweicht werden. Eine Verhängung werde vielmehr zu einer weiteren Belastung der Kinder führen.“

„Der Umgang am 26.12.2013 fand statt. Am 27.12.2013 erschien der Antragsteller zum festgelegten Termin um 10.00 Uhr bei der Antragsgegnerin. Die Kinder wollten nicht mitkommen…“.

…“Auch der Umgangstermin am 29.12.2013 scheiterte. Der Antragsteller hatte nach seinem Vortrag einen Zirkusbesuch geplant. Dies sei mit den Kindern abgesprochen gewesen. Um 10.00 Uhr teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller bei der geplanten Abholung mit, die Kinder wollten keinen Umgang.“

…“Der Umgangstermin am 11.01.2014 fand nicht statt.“

„Mit am 17.01.2014 beim Amtsgericht eingeganenen Schriftsatz hat der Antragsteller die Verhängung von Ordnungsgeld verlangt.“

(…„verlangt“?)

Der nächste Satz lautet:

„Im Umgangsverfahren wurde die ursprüngliche Umgangsregelung durch Beschluss des Amtsgerichts vom 22.07.2015 abgeändert. Der Umgang des Antragstellers mit seinen Kindern wurde bis 30.06.2016 ausgesetzt.“…..

Zitate OLG aus diesem aktuellen Beschluss vom 30.09.2015, 16 UF 190/15

…“Nachdem die Mutter mitgeteilt hat, der Vater habe gedroht sie umzubringen, hat das Amtsgericht Maßnahmen nach dem GewSchG getroffen.“

Wenn nichts mehr greift, dann wird der geschädigte Vater eben zur „Bedrohung“…“Glaubhaftmachung“ reicht für die zweckgerichtete Anwendung des Gewaltschutzgesetzes.

….“Trotz bestehender Umgangsregelung habe die Mutter systematisch den Kontakt zum Vater unterbunden. Sie habe immer nur lapidar mitgeteilt, die Kinder wollten ihn nicht sehen. Dadurch sei er auch gezwungen gewesen, an die Schulen der Kinder zu gehen, um seine (Kinder) zu sehen. Auch dort habe die Mutter die Lehrer für ihre Ziele eingesetzt, diese hätten sich auf die Seite der Mutter gestellt.

Das eingeholte Sachverständigengutachten habe eindeutig die Anteile der Mutter am Elternkonflikt aufgezeigt. Der Vater agiere eindeutig auf der Elternebene, getragen von dem Wunsch seine Kinder zu sehen. Die Mutter reflektiere ihre eigenen Anteile am Elternkonflikt nicht. Zu einer Entlastung der Situation der Kinder sei eine Einstellungs- und Verhaltensänderung auf Seite der Mutter unerlässlich. Sie müsse eine bindungsfürsorgliche Haltung einnehmen.

Aus dem Gutachten ergebe sich die positive Vater-Kind-Beziehung. Die (Kinder) hätten ein gutes Verhältnis zum Vater. Durch einen Umgangsausschluss würden die Loyalitätskonflikte der Kinder weiter verschärft. Entsprechend den gutachterlichen Feststellungen sei eine Umgangspflegschaft einzurichten.“

Das Gericht meint:

„Ein Recht zum persönlichen Umgang mit (den Kindern) hat der Vater derzeit nicht. Es liegen triftige Gründe zu einer Abänderung der bisher bestehenden Umgangsregelung vor, § 1696 BGB.“….

….“Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen. Selbst ein auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruhender Wunsch kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG, Nichannahmebeschluss vom 25. April 2015 – 1 BvR 3326/14 – Rn. 17, juris). Ansonsten dürfen Kinder nicht gegen ihren erklärten Willen ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse zum Spielball experimenteller Ansätze gemacht werden (BVerfG, a.a.O. Rn. 19).“

Auch die ersichtlich MANIPULIERTEN Äußerungen des Kindes sind also kein Grund mehr, gegen die manipulierende Mutter sachgerecht vorzugehen – diese muss es nur schaffen, das Kind gekonnt zu instrumentalisieren und gegen den Vater einzunehmen. Ein Leichtes, da sie ja (verbleibende) Bezugsperson des Kindes ist.

Der Senat teilt die Auffassung des Jugendamtes, dass die Kinder einem jahrelangen massiven Elternkonflikt ausgesetzt waren und sind. Sämtliche Versuche aller Beteiligten an einer gütlichen Lösung des Konflikts sind gescheitert. Die Kinder zeigen Belastungsreaktionen, die sicher auch nicht im wohlverstandenen Interesse des Vaters sind.“….

Perfide und absurd: wenn der Vater seinen Kindern helfen will, soll er sie verstoßen…

….“Der Senat teilt die Ansicht des Jugendamtes, dass danach zwingend der Wille der Kinder nach einem Umgangsausschluss zu berücksichtigen ist…. (!!!)

Wörtlich so geäußert von den Kindern? Respekt….!

„…Der Senat geht ebenso wie das Amtsgericht davon aus, dass die Willensbildung der Kinder auch Folge einer den Umganng ablehnenden Haltung der Mutter ist.“….

Dennoch verweigerte und verweigert auch hier die Justiz jede Sanktion, Verhängung von Ordnungsgeld, Verhängung von Zwangshaft. Man lässt die mütterliche Familie solange auf das Kind einwirken, den Vater dämonisieren, kriminalisieren und ausgrenzen bis die Kinder – natürlich – diese Sichtweise übernehmen, im Widerspruch zu eigenen Gefühlen, die abgespalten werden müssen. Jede Reaktion eines Vaters, der auch nur geringste Tatkraft zeigt oder sich wagt irgendwie zu äußern oder zu verhalten, wird gegen ihn verwandt.

Er mutiert zu einer „Bedrohung“ – durch bloße Anwesenheit auf dem gleichen Planeten.

Die deutschen Untergerichte machen sich hier regelmäßig zum Täter, indem sie bindende Urteile des EGMR nicht umsetzen und überhaupt eine autistische Weigerungshaltung an den Tag legen, was Erkenntnisse der Bindungsforschung und der Konfliktdynamiken angeht! Dieses realitätsleugnende anachronistische Verhalten deutscher Richter wird immer bizarrer!

(Anstatt bspw. das Gewaltschutzgesetz endlich auf den Prüfstand zu stellen, bewirbt man den Mist weiter auf jeder Polizeidienststelle, das ist nur eine Fragwürdigkeit von vielen).

….“Die Kinder erleben den Vater unabhängig von der etwaigen Äußerungen der Mutter inzwischen als bedrohlich. Umfangreich führt das Amtsgericht aus, woaraus sich dieses Erleben der Kinder ergibt. Der Vater sucht die Kinder regelmäßig an ihren Schulen auf. Dies wünschen die Kinder nicht, gleichwohl respektiert es der Vater nicht. …..Diese werden durch das ständige Auftauchen des Vatersin der Schule permanent an den Elternkonflikt erinnert. Ihr schulisches Umfeld wird vom Vater in den Konflikt einbezogen…..Die Begründung des Vaters, er wolle seine Kinder sehen, kann nur vordergründig überzeugen. „….

Wie gesagt: „Bedrohung“ durch Anwesenheit und Dasein.

Und dann werden die Richterinnen/Richter des OLG es philosophisch:

„Verantwortungsvolle Elternschaft bringt auch sehr schmerzliche Entscheidungen im Interesse der Kinder mit sich. Dies verkennt der Vater. Sein Verhalten hat dazu geführt, dass sich die Kinder eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt haben“…

Letztendlich soll also das gezielt ausgegrenzte Opfer „schuld“ daran, dass die Täter „Erfolg“ haben und die Kinder instrumentaliseren – und nicht die Täter selbst und die Justiz, die diesen Missbrauch von Kindern durch Untätigkeit und Bagatellisierung jahrelang befördert und bestätigt hat!

Das ist – nochmals: BIZARR! Intellektuell, juristsch und menschlich UNREDLICH! Um es zurückhaltend zu äußern.

…“Dass an der Haltung der Kinder erhebliche Verursachungsanteile der Mutter bestehen, ist nach dem Sachverständigengutachten anzunehmen.“

Ach!
Dafür braucht es dennoch erst einmal Gutachten…? Es wird freilich sofort relativiert:

„Das Gutachten weist aber auch auf die Verursachugnsanteile des Vaters hin. Bei beiden Elternteilen fehlt es an einer bindungsfürsorglichen Haltung (S. 11 des Gutachtens). Beide Elternteile sind nicht ernsthaft bereit, den Elternstreit, der Ursache des Loyalitätskonflikts der Kinder ist, zu lösen. Jeder Elternteil agiert unverändert hart und ohne Blick auf (die Kinder) gegen den anderen Elternteil.“

Richtig ist:

1. die Mutter benutzt die Kinder, um sich offenkundig zu rächen. Die Mutter hat eine MACHTPOSITION und jede Manipulationsmöglichkeit und Deutungshoheit jeden Verhaltens/Nichtverhaltens ihres Vaters gegenüber den Kindern!

2. der Vater hingegen agiert zwangsläufig von außen, unter enormem Druck, immer weiter traumatisiert, weil er den Kindern helfen möchte, dennoch hilflos gehalten wird, diese aus dem Konflikt befreien möchte, indem er als Vater da ist und ein entlastendes Korrektiv zum täglichen inneren Kampf der Kinder im mütterlichen Umfeld sein kann.

Beschluss OLG wird zu einer Bankrotterklärung des Rechtsstaates inkl. Schuldzuweisung an die Eltern, die man einerseits gewähren andererseits auflaufen ließ:

…“Die Streitigkeiten der Eltern dauern schon viele Jahre. Die Kinder sind unmittelbar einbezogen und haben Schäden erlitten. Den Kindern muss eine Atempause gegeben werden, die – auch wenn der Senat wenig Hoffnung in eine entsprechende Einsicht der Eltern hat – den Eltern die Gelegenheit gibt, ihr Verhalten zu überdenken. Dass die Eltern sich im Interesse der kinder zu einer Elternberatung entschließen, erscheint zwar fernliegend. Verdient hätten es ihre Kinder.“….

Dem Senat ist bewusst, dass der Vater die Entscheidung nur schwer wird nachvollziehen können und die Mutter diese möglicherweise – zu unrecht – als einen „Sieg“ ansehen wird. Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben. Eine unbeschwerte Kindheit sieht anders aus. Vielleicht gelingt es den Eltern doch noch, aus der Vergangenheit die richtigen Lehren zu ziehen.“…

Die erste „Lehre“ ist: sich niemals hilfesuchend als Vater an deutsche Gerichte zu wenden.

Am Ende werden dem Vater Angelo Lauria die Kosten aufgebürdet, weil Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird: seine Beschwerden werden als „sinnlos“ angesehen…..!

Soweit bis hier….!

Die ganze destruktive Blödheit und Bösartigkeit von „Fachanwältin“ Gabriele Hitzelberger – Bilanzsuizid eines Vaters und Eskalation als Ziel anwaltlicher Hetze?

Hier nun zunächst der ANHANG zur Rolle der Würzburger Provinzrechtsanwältin Hitzlberger, der ans OLG ging. Der Schriftsatz folgt im nächsten Beitrag.

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Nachweislich jüngsten hetzerischen Schreiben vom September 2015 hat Hitzlberger offenkundig seit Mandatsübernahme März 2012 rücksichtslos und ohne Skrupel bezüglich der Folgen die Kindsmutter dahingehend beraten, gezielt und vorsätzlich die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören, gerichtliche Beschlüsse und gesetzliche Vorgaben zu missachten. Dies auch zum Schaden meines Kindes!

….“Die mehr als 2 Jahre zuvor getroffene Vereinbarung hatte und hat nach dem Vorstehenden durch die zwischenzeitlich veränderten Umstände jede Grundlage verloren und war und ist überholt.“….

Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15

Das ist nichts weniger als das Einräumen von Selbstjustiz zweier Juristinnen, die über dreieinhalb Jahre vorsätzlich und in gemeinsamer Absprache einen konkreten und vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ als „überholt“ und nicht weiter beachtenswert präjudizierten.

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Es stellt sich generell die Frage, wieviel Unrecht und DISKRIMINIERUNG müssen deutsche Väter sich in diesem rechtsfreien Raum gefallen lassen, bevor sie ihrerseits zur Selbstjustiz greifen!

Beweisrechtlich veröffentlicht:

An das
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 28.09.2015

Az.: 7 UF 210/15

In der Familiensache….

ANHANG

Zur Rolle der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger

In diesem Zusammenhang ist die Rolle der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger zu beleuchten, die destruktivst und mit einer für vernünftig denkende Menschen eigentlich unfassbaren Blödheit und Gleichgültigkeit am Leben anderer als Anwältin eskaliert:

Nachweislich Schriftsatz vom 08.09.2015 versucht Hitzlberger ungeniert und auf Zuruf der Kindsmutter bereits jede Vermittlung der Umgangspflegerin Baur Alletsee – wie bereits 2012 bei der mit konkreten wöchentlichen Kontakten betrauten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich – im Ansatz zu verhindern, die Helferin zu entwerten und Helferstrukturen und Parteien gegeneinander auszuspielen.

Hitzlberger ist mangels charakterlicher Eignung insgesamt die Anwaltszulassung zu entziehen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das nun über Jahre (siehe Eingaben seit 2012) destruktive und bösartige Verhalten der Anwältin Hitzlberger – gegen mein Kind und meine Person als Vater gerichtet und definitiv auch nicht im Sinne der Kindsmutter – grundsätzlich und objektiv seit langem geeignet ist, ein Tötungsdelikt eines derart geschädigten, auch robusten Vaters gegen diese Person Hitzlberger zu provozieren, ebenso einen Bilanzsuizid eines so ausgegrenzten und diffamierten Vaters.

Dass Hitzlberger charaktergemäß jedwede ehrliche Analyse diesbezüglich eines mit entsprechender Erfahrung in Tötungsdelikten jahrelang konfrontierten Polizeibeamten wie diverse Juristen nur zu weiteren Entwertungsversuchen missbraucht, überrascht insoweit nicht, belegt jedoch weiter deren mentale Beschränktheit und Motive.

Hitzlbergers Manipulationen erinnern hier mental insgesamt an ein kleines Kind, das solange auf eine Herdplatte fasst, bis sie sich endlich die Hand verbrennt und das dann losbrüllt.

So sind bspw. die von Hitzlberger in ihrem Schriftsatz kritisierten familienrechtlichen Blogbeiträge seit Ende 2013 erkennbar Folge und notwendige Reaktion des Verhaltens der Hitzlberger: ohne deren böswillige herbeigeführte Schädigungen und formaljuristische Basis für den Kindesentzug der Mutter wäre eine Veröffentlichung in weiten Teilen nie notwendig geworden.

Es ist davon auszugehen, dass derarte Hetze durch Rechtsvertreter von Bezugspersonen eines Kindes auch für zahllose irreversible Entfremdungen schuldhaft verantwortlich sind. Eine Mehrzahl derart destruktiv attackierter Väter und Elternteile wird sich irgendwann dem so erzwungenen Rechtsverzicht beugen müssen, um selbst nicht zugrundezugehen. Das Kindeswohl wird hier in einer perfiden Umdeutung von juristischen Tätern missbraucht, um Kinder oft lebenslang und irreversibel zu schädigen, wie unschwer jede Analyse zum Thema ergibt.

Derarte Charaktere wie Hitzlberger dürfen daher im verantwortungsvollen Beruf des Familienrechtsanwalts keinerlei Daseinsberechtigung mehr haben und sind aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie Tote provozieren und hinterlassen, wie immer wieder der Fall. (Vgl. Veröffentlichungen des Sozialogen Gerhard Amendt u.a.)

Die Umstände, unter denen ich als unbescholtener Vater und langjährig tätiger Polizeibeamter (ebenso ausgebildeter Familienmediator) durch Untätigkeit, Verschleppungen und rechtsfernes Vorgehen der bayerischen Justizverantwortlichen ab Dezember 2003 bis Mai 2010 die Bindung zu meinem leiblichen Wunschkind verloren habe, sind bekannt.

Seit Juni 2012 gelang es der Kindsmutter rechtsfern unter Missachtung aller Vorgaben des Gerichts seit Dezember 2011 (Beschluss zur gemeinsamen Beratung) mithilfe der Rechtsvertreterin Hitzlberger, die Ausgrenzung und Bindungsblockade trotz vorliegend 94 positiv verlaufener Kontakte zwischen Mai 2010 und Mai 2012 erneut zu manifestieren und zu re-traumatisieren.

Die Versuche, jedwedes Verhalten der Kindsmutter projizierend und mit frei fabulierten Entwertungsversuchen mir als Vater des Kindes anlasten zu wollen, hat mittlerweile zu zwölf Jahren schuldhafter Schädigung geführt.

Es geht Hitzlberger um – mit allen Mitteln – herbeigeredete nichtsdestotrotz aktenschaffende Entwertung und Dämonisierung meiner Person. Ein Gipfel der Perfidität ist erreicht, dass sie dies auch noch mit dem Argument des „Wohl“ meines Kindes tut, das sie seit 2012 massiv schädigt.

Da sie hierbei die Motive der Kindsmutter nicht nur nicht hinterfragt sondern kritiklos deren Bindungsblockade befördert, wird sich Hitzlberger auch für die so schuldhaft herbeigeführten Jahre des Bindungsverlustes zu verantworten haben.

Gegen dieses seit März 2012 ungehindert eskalierende Verhalten der Hitzlberger hatte ich mehrfach folgenlos Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg, beim Anwaltsverein Würzburg und in Form von Zivilklage bei der Justiz eingereicht. OLG Bamberg, Az. 7 W 1/13:
OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

Die Auskunft der Kammer des OLG war, dass in einem Familiengerichtsverfahren Parteien quasi alles behaupten dürfen. (Dennoch gelang es Hitzlberger umgekehrt, die nichtöffentliche Verhandlung vor dem Familiengericht in einem Strafverfahren gegen mich zum Thema zu machen und hier über zwei Instanzen durch mich als Partei unter Falschangaben eine versuchte Nötigung und Beleidigung geltend zu machen und eine weitere rechtsferne „Bestrafung“ herbeizuführen. Dass all dies mittelbar zu einer Schädigung des Kindeswohls führt, wird ebenfalls verdrängt).

Für Hitzlberger scheint dieser jahrelang gegen die Wand gefahrene hochsensible Konflikt offenkundig so etwas wie ein Spiel zu sein, in dem sie sich durch Entwertung, Manipulation und Intrigen zu profilieren sucht: je größer die Schäden für die Beteiligten inkl. Kind, desto mehr gefällt sie sich.

Es wird Zeit, auch diese Fakten und Wahrheiten und die Rolle von Anwälten endlich offenzulegen.

Offenbar gibt es auch 2015 und trotz allen Wissens um Bindungsforschung und die Traumatisierung von Kindern durch Elternentzug immer noch ungeniert asozialst agierende Rechtsvertreter, die bar jeder Standesethik Suizide, Tötungsdelikte und den kompletten Bindungsverlust zwischen Kindern und Elternteilen durch hetzerische Entwertung des anderen Elternteils und skrupellos auf Destruktivität gerichtetes Handeln provozieren, in Kauf nehmen oder gar zum Ziel haben.

Es ist für mich als Vater des Kindes auch nicht erkennbar, dass durch Gerichte irgendetwas hiergegen unternommen wird. Im Gegenteil scheint ein latent väterverachtendes Vorgehen, das zuerst rollentypisch klischeehaft Aggressionen bei Männern durch Ausgrenzung und Umgangsboykott provoziert und dann heuchlerisch „Gewaltschutz“ fordert, immer noch flächendeckend juristischer Alltag.

Im Zusammenhang mit dem hier seit 12 Jahren rechtsstaatsfernen Vorgehen und andauernden Justizskandal fordere ich weiter einen Untersuchungsausschuss. Die Aufklärung dieses Justizskandals widerspricht auch nicht dem Kindeswohl. Mein Kind hat vielmehr ein Anrecht, alle Seiten zu betrachten und sich ein eigenes und objektives Bild davon zu machen, weshalb sein Vater kurz nach der Geburt „verschwand“, über Jahre erfolglos die Bindung zu halten versuchte, nun mit lebenslangen massiven Folgen!

Abschließend sei noch erwähnt, dass das von Hitzlberger in Schriftsatz erwähnte absurde und unter offener Missachtung des EGMR erfolgte Bundesverfassungsgerichtsurteil den Fall des Heidelberger Psycholgen Dr. Bernd Kuppinger betrifft, der bereits zweimal eine Verurteilung wegen Verletzung der EMRK vor dem Europäischen Gerichtshof erwirkt hat.

Dennoch werden diese Urteile, auf die ich in Schriftsatz u.a. vom 16.07.2015 dezidiert verweise, u.a. vorliegend vorsätzliche Verletzung Art. 8 EMRK in meinem Fall weiter ungeniert missachtet!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Sind Morde gewollt? Werden Väter in Bayern solange ausgegrenzt, provoziert und kriminalisiert, bis sie Morde begehen? Welche Rolle spielen Justiz und Strafverfolger bei Tötungsdelikten?

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Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt in ihrem Buch genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Sie hat unter anderen mit verurteilten Mördern und mit Psychologen gesprochen.“

Seit September 2013 veröffentliche ich hier in diesem Blog beweisrechtlich meine „Erlebnisse“ mit der bayerischen Justiz.

Heute erhielt ich eine weitere „Forderung“ der immer wieder rechtsfern und 2009 letztlich ungeniert verbrecherisch vorgehenden Staatsanwaltschaft Würzburg von über 2000 Euro, weil ich die Rechtsanwältin Hitzlberger (Blog) „beleidigt“ und in einer nichtöffentlichen Verhandlung „genötigt“ haben soll. Hitzlberger ist eine der Hauptverantwortlichen dafür, dass ich seit Mai 2012 keinen Kontakt zu meinem Kind habe. Eine Zivilklage, eine Beschwerde bei der Anwaltskammer, Anschreiben an den Würzburger Anwaltsverein wurden abgetan bzw. erst gar nicht beantwortet.

Wer in Würzburg Status oder Amt hat, kann offensichtlich machen was er will! Wer das nicht hat, ist Freiwild für Täter im Amt.

Ein Tötungsdelikt gegen die Frau – denn nichts anderes als ein Mordmotiv liegt hier objektiv vor – würde jedoch nicht nur mein Leben endgültig aus der Bahn werfen und ins Gefängnis oder auf den Friedhof führen – es würde vor allem auch meinem Kind endgültig den Vater nehmen.

Der Kriminologe Prof. Bock stellte genau dieselbe Frage allgemein gefasst in seinem Gutachten zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ bereits 2001:

….“Die ganze Wucht dieses Arrangements richtet sich jedoch umgekehrt gegen denjenigen, der sich zurecht gegen die Vorwürfe wehren möchte, die gegen ihn erhoben werden. Und eben dies lädt zum Mißbrauch mit falschen Beschuldigungen ein. Es gibt kaum ernsthafte Möglichkeiten, sich gegen falsche Vorwürfe und die aufgrund dieser falschen Vorwürfe eingeleiteten Maßnahmen zu schützen. Dies zu verhindern war ja gerade das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wie zum Exempel verweist sie (in der Sache präjudizierend) auf den Umstand, daß es sehr schwer sein dürfte, den Beweis anzutreten, daß in Zukunft nicht mehr mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen sei (Entwurf, S. 19, Spalte 1). Dem ist zuzustimmen, allerdings mit dem Zusatz: vor allem unter den Bedingungen einer entgegenstehenden Kampagne (Entwurf S. 24, Spalte 2). Und beweist nicht jede Form von Leugnen oder gar Widerstand die Uneinsichtigkeit und andauernde Gefährlichkeit des „Täters“, die noch wirksamere Kontrollmaßnahmen gegen ihn nahelegt, wie etwa den bereits vorgesehen Einsatz des Strafrechts nach § 4 GewSchGes-E, so lange, bis der „Täter“ wirklich im Gefängnis, auf der Straße, in der Sucht oder nach erfolgreichem Suizid auf dem Friedhof gelandet ist?[29]“

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Ich „leugne“ hier seit 2003 die mir per Verfügung angedichteten Falschbeschuldigungen. Es wird nicht aufgeklärt, es wird auf Grundlage dieser falschen Eidesstattlichen Versicherung immer weiterer Schaden verursacht! Immer weiter ausgegrenzt, immer weiter provoziert!! Mit welchem Ziel!?….

Wollen Juristen in Würzburg einen Mord durch mich provozieren, damit sie irgendwann „Recht“ bekommen und die Verbrechen im Amt gegen mich im Nachhinein eine „Legitimation“ erhalten?
Offenkundig!

Es wird höchste Zeit, dieses Täterverhalten und diese Rolle einer moralische völlig deformierten Justiz zu beleuchten und öffentlich zu machen!

Der Polizei in Stuttgart u.a. geht dieser Beitrag zu – denn inzwischen stellt sich einer Vielzahl von Personen – auch aufgrund dieses Blogs – die Frage, inwieweit in Würzburgs Justiz noch RECHTSSTAATLICHKEIT und Gesetze handlungsleitend sind! Staatsanwälte, die offenkundig Verbrechen im Amt begehen, werden schamlos zum Richter ernannt.

Dieser Beitrag ist im Zusammenhang zu sehen. Eine Auswahl:

https://martindeeg.wordpress.com/tag/prof-nedopil/page/4/

Am 22. Dezember 2003 wird mir aufgrund Falschbeschuldigung der Juristin Kerstin Neubert eine sog. „Gewaltschutzverfügung“ zugestellt. Drei Monate zuvor wurde unser gemeinsames Wunschkind geboren, Heirat war beabsichtigt, durch Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit und erhebliche Vorleistungen (gemeinsame Wohnung) meinerseits bestand auch eine offenkundige wirtschaftliche Abhängigkeit von der Rechtsanwältin/Steuerberaterin.

Die Vorgänge sind auch zwölf Jahre später nicht geklärt, die Zerstörung der Vaterschaft und meine Existenzzerstörung begann durch den Erlass dieser völlig beliebigen, rechtsfremden „Gewaltschutzverfügung“. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass erst der Erlass solcher Verfügungen immer wieder erst GEWALT AUSLÖST – was Justiz und Strafverfolgung tunlichst unter den Tisch fallen lassen, während Frauennetzwerke weiter Propaganda für dieses Klischee-Gesetz gegen Männer machen und im Gegenteil immer niederschwelligere Kriminalisierung von Männern fordern, einhellig mit CSU-Justizminister, der unter Verlust jeglichen Realitätsbezuges „Stalking“ zum „Eignungsdelikt“ herabsufen will, O-Ton:

…“Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“

http://www.csu.de/aktuell/meldungen/mai-2014/bayern-will-besseren-schutz/

Wie BLÖD sind CSU-Juristen und CSU-Politiker? Haben die überhaupt noch irgendeinen Zugang zur Wirkung ihrer blödsinnigen, populistischen Politik, die sie offenkundig nur noch für irgendwelche Lobbygruppen oder rechte Randgruppen betreiben?

Wann wird Umgangsboykott und Kindesentzug und die hieraus resultierende Traumatisierung der Väter strafrechtlich relevant!? Eignungsdelikt!

Der die in meinem Fall die vorverurteilende und stigmatisierende zivilrechtliche (!) Verfügung erlassende verantwortliche Richter Thomas Schepping wird Wochen später sagen, dass diese „Verfügungen“ auf Antrag einer Frau IMMER erst einmal erlassen werden, das habe zunächst „nicht viel“ zu bedeuten…..Minuten später verliert er die Geduld, weil die von ihm ins seinem Richterzimmer beabsichtigte „gütliche Einigung“ offensichtlich nicht mal eben herbeigeführt werden kann. Er überführt alle Falschbeschuldigungen in ein Urteil.

Dieses Schlüsselereignis „Gewaltschutzverfügung“ – in dem die Antragstellerin u.a. falsch eidesstattlich versichert, das Kind habe sie „alleine gewollt“ und wir seien schon lange „getrennt“, garniert mit pauschalem Vorwurf der „Bedrohung“ – hat eine bis ins Jahr 2015 reichende Kriminalisierung und zwischenzeitliche von 2006 bis 2010 versuchte Pathologsierung („Wahn“, Paranoia, Narzissmus, Querulanz etc…) durch die völlig rechtsfern und letztlich 2009 offen verbrecherisch agiernde Staatsanwaltschaft Würzburg zur Folge: am 12. Juni 2009 wird durch den Beschuldigten Thomas Trapp auf Grundlage einer am 18.05.2009 von mir gegen ihn beim Ministerium München eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde von diesem selbst – dem Beschwerdegegner – konstruierend behauptet, ich plane einen „akuten“ Amoklauf bei den „Justizbehörden Würzburg“. Als dieser nicht stattfindet, ich nicht einmal in der Nähe von Würzburg bin, stuft der Beschuldigte Trapp notgedrungen zurück: ich habe diesen „angedroht“. Nach 10 Monaten Freiheitsberaubung und einem von Prof. Nedopil widerlegten Obergutachten, das ein FEHLGUTACHTEN des Trapp-Psychiaters Dr. Groß widerlegte, mit dem ich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit “ – wie Gustl Mollath und zahlreiche andere bayerische Justizopfer – in die Forensik weggesperrt werden sollte, erfolgte der FREISPRUCH.

Die gleiche Staatsanwaltschaft, die jahrelang Verbrechen im Amt gegen einen Unschuldigen (u.a. mehrere Wohnungsdurchsuchungen ohne Vorliegen Straftat) zu verantworten hat und 2010 nach FREISPRUCH mithilfe der Mittäter beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg (das Geklüngel der CSU-Juristen, die offenkundig seit langen an geltendem Recht vorbei eine rechtsfreien Raum unter Missachtung des BVerfG geschaffen haben, ist im Blog ausführlich dargelegt) auch noch die vom Landgericht unter Vorsitzendem Richter Dr. Barthel zugesprochene Haftenschädigung verweigert, stellt mir ungeniert weiter nach, klagt mich wegen Bagatelldelikten an, während Kindesentführung und Rechtsbeugungen bei der zivilrechtlichen Klärung der eben angeführten Verbrechen im Amt u.a. gegen den Fehlgutachter, unter Strafvereitelung gedeckt werden.

Schon 2006 habe ich mich mit diesem Buch „Menschen töten“ befasst, u.a. Nedopil äußert sich hier, was vor dem hier gezeigten Hintergrund die Frage aufwirft, inwieweit sind die offenbar teilweise „täterunabhängigen“ Morde und Tötungsdelikte das Ergebnis von solchen wie hier geschilderten vorverurteilenden Ausgrenzungen, Stigmatisierungen bis hin zu ungenieVerbrechen im Amt, von Provokationen und rechtsfremden Vorgehen von Behörden und Gerichten wie hier.

….Dass Menschen andere Menschen töten, wissen wir alle, fast täglich beschäftigen sich die Medien damit. Warum sollte man zu diesem Thema noch ein Buch lesen?

Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Für ihr Buch hat sie sich tief in das Thema eingearbeitet, sie hat Interviews mit verurteilten Mördern, Kriegsverbrechern, Henkern Terroristen und den Opfern ihrer Taten geführt, sie hat u. a. mit Psychologen, Psychiatern, Hirnforschern, Historikern, Juristen, Verhaltensbiologen gesprochen oder deren Werke eingearbeitet, sie zitiert aus Philosophie und Literatur. Das Buch ist eine Art „interdisziplinärer Zusammenschau“ zum Thema, wie sie für den deutschen Sprachraum bislang einmalig sein dürfte.

….Das Thema des Tötens ist eines der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Dieser Ausspruch Clintons sagt etwas ganz Grundsätzliches über unser Verhalten aus, wenn wir mit solchen Taten konfrontiert sind. In der Berichterstattung der Massenmedien über Morde z. B. wird von den Tätern oft als „Bestien“ gesprochen. Auf diese Art und Weise wird schon auf der rhetorischen Ebene ein Graben gezogen zwischen den „normalen Menschen“ und den Tätern. Diese Rhetorik kann man als eine kollektive psychische Abwehr des eigenen Gewaltpotentials deuten.

Dorothea Frank lässt in ihrem Buch eine solche Distanz nicht zu. Sie zeigt uns die Täter wie auch die Opfer als Menschen wie du und ich, die häufig aufgrund besonderer Umstände zu Tätern bzw. Opfern werden. Die meisten der ca. 900 Morde, die hierzulande pro Jahr geschehen, werden tatsächlich von „ganz normalen Menschen“ begangen und eben nicht von psychisch hochgradig abnormen Tätern, wie es einem die Medien immer wieder suggerieren. Das heißt aber nicht, dass Frau Frank den Tätern Absolution erteilen würde, das zu keiner Zeit. Sie sagt nur, dass wir alle diese Voraussetzungen in uns haben. Das zu erkennen ist oft nicht einfach, es ist geradezu unangenehm.“….

….“Es bleibt die Frage, warum Menschen töten. Kommt die Autorin zu einem Ergebnis? Kann es bei einem so komplexen Thema überhaupt eines geben?

Ja. Als verbindendes Moment fast aller Tötenden beschreibt Dorothee Frank, dass diese Menschen Hass, Angst, Wut, verletztes Selbstwertgefühl, Rache oder Machthunger über lange Zeit aufstauen. Irgendwann bricht der Damm und sie überwinden ihre Tötungshemmung. Deshalb ist ziviler Mord auch so rar, denn der Mörder handelt ja gegen den moralischen „Bremswiderstand“ einer ganzen Gesellschaft…..

….Auf der anderen Seite sind Egoismus, Angst, Hass, Rache, Machtstreben normale menschliche Reaktionen. „Damit solche Antriebe zum Töten führen, braucht es besondere Umstände, aber nicht besondere Menschen“, konstatiert die Autorin am Ende ihres Buches“

http://www.deutschlandradiokultur.de/was-zu-einem-mord-fuehrt.950.de.html?dram:article_id=133859

KLAPPENTEXT
Mit einem Vorwort von Wolfgang Schmidbauer. Regelmäßig hören und lesen wir von blutigen Familiendramen – zwei Drittel aller Morde geschehen in Paarbeziehungen, verübt von „normalen“ bis dahin völlig unauffälligen Menschen. Wie kommt es dazu, dass Menschen töten? Ist jeder von uns dazu in der Lage? Diese und viele andere Fragen erkundet Dorothee Frank in Gesprächen mit Mördern, aber auch mit Amokläufern, Terroristen bis hin zu Kriegsverbrechern oder Beteiligten an Hinrichtungen. Was lässt Menschen die Tötungshemmung verlieren, wie wird diese Soldaten wegtrainiert? Anhand von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – es kommen u.a. der Hirnforscher Manfred Spitzer, der Profiler Thomas Müller, der Gerichtspsychiater Norbert Nedopil, die Schriftstellerin Slavenca Drakulic, aber auch Anthropologen, Sozial- und Verhaltensforscher zu Wort – entsteht ein Panorama über ein großes Thema der Menschheit.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.08.2006
Dorothee Franks Untersuchung darüber, wie Menschen Menschen töten können, war für die Rezensentin Manuela Lenzen eine lohnende Lektüre. Dass Mörder meistens recht normale Menschen sind, wird hier in Gesprächen mit Amokläufern, Kriegsverbrechern, Serienkillern und Opfern recht eindrücklich vorgeführt, berichtet Lenzen. Lobend erwähnt sie auch den interdisziplinären Ansatz der Autorin, die von der Psychoanalyse über die Debatte zum freien Willen bis zur Suche nach einem „Aggressionsgen“ einige Fachgebiete streift. Was die Studie für die Rezensentin endültig zu einer Empfehlung macht, sind die distanzierte Berichterstattung und die immer wieder „kritisch-wertenden“ Bemerkungen, mit denen Frank die Selbsterklärungen der Mörder ergänzt.

https://www.perlentaucher.de/buch/dorothee-frank/menschen-toeten.html

….“Die Geschichten und Lebensgeschichten, die sie wiedergibt, sind zum Teil von erschreckender Banalität und werden nur aus der von einem Täter selbst beschriebenen extremen Verengung der Perspektive vor der Tat erklärbar. Situationen, die mit einem Telefongespräch hätten geklärt werden können, enden mit einem Mord, weil der Täter „keinen Ausweg mehr sah“….

….“Dies führt zu einem ausgesprochen beunruhigenden Aspekt des Themas: Morde sind etwas Entsetzliches, und selbstverständlich tun so etwas immer nur die anderen: die „Monster“, die „Ungeheuer“, die „Minderzivilisierten“. Doch zum einen bestätigen viele, die mit Mördern zu tun haben, daß diese in den allermeisten Fällen keine Monster sind: „Außerhalb des Gefängnisses wären sie mir in Gesichtsausdruck und Körpersprache nicht auffälliger und nicht unsympathischer erschienen als viele andere Menschen auch“, gesteht die Autorin. Nimmt man dazu die Berichte von Völkermorden, an denen viele tausend Täter beteiligt sind, die schwerlich alle „Monster“ sein können, und blickt man auch in die deutsche Geschichte zurück, drängt sich Franks Feststellung auf: „Kein Mensch kann von sich selbst mit Gewißheit sagen, wie hoch sein Risiko zu töten ist.“….

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/der-entscheidende-mangel-an-mitgefuehl-1359373.html