Beleidigte Feiglinge und ehrenwerte CSU-Arschlöcher…..die deutsche Beleidigung und Doppelmoral

Hervorgehoben

Höflichkeit ist ein hohes Gut.

Es gibt jedoch Menschen, die haben aufgrund ihrer Taten, ihres Verhaltens, ihrer Lügen und Täuschungen, ihrer Feigheit den Anspruch auf Respekt und Höflichkeit verspielt.

Foto: AFP
Donald Trump braucht ein Pflaster.

Feiste Feiglinge, die einem anderen gegen den Kopf treten und dann davon rennen und sich unter ihresgleichen verstecken, begegnet man nicht mehr mit Höflichkeit sondern mit robustem Gerechtigkeitsempfinden und angemessenen Konsequenzen.

Erst recht, wenn es sich bei diesen Tätern um CSU-Juristen und rechte Burschenschafter handelt, die ihr Amt und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz missbrauchen, um nicht nur ihre Taten zu verdecken sondern auch, um immer neue Taten zu begehen…..

Wann fühlt man sich beleidigt? Meines Erachtens dann, wenn das Gesagte oder Geschriebene einerseits zutrifft und andererseits das Selbstbild stört, die mühsam errichtete Fassade bröckeln lässt. Und wenn man Justiz ohnehin als Machtmittel gegen Menschen betrachtet, wie es die CSU von Seehofer bis zum kleinen eiferndem Staatsanwalt Trapp dienstbeflissen tun und taten.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der CSU-Bundesinnenminister Seehofer, der Rechtsradikale Polizeigewerkschafter Rainer Wendt und andere „Konservative“ drehen seit über einer Woche nämlich völlig hohl wegen diesem Geschreibsel einer taz-Journalistin, das Polizisten angeblich als „Müll“ beleidigt.

„All cops are berufsunfähig
Falls die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus aber nicht: Was passiert dann mit all den Menschen, die heute bei der Polizei sind?“….

https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/

Ich war auch 15 Jahre Polizist, mich lässt das völlig kalt. Hier schreibt jemand unter dem Etikett „Satire“ dummes Zeug, das mich weder betrifft noch trifft. Wenn das dümmliche Strafanzeigen-Geschrei nicht gewesen wäre, hätte ich den Artikel vermutlich nie gelesen.

Zu dem Amoklauf des CSU-Seehofers und dem Artikel ist alles geschrieben, die abschließende Einordnung dürfte wohl Thomas Fischer auf Spiegel-Online geliefert haben:

https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/swr2-true-crime-podcast-sprechen-wir-ueber-mord-104.html

„Die Anzeige

Eine Kolumnistin bezeichnet Polizisten als Müll. Polizisten sind tief betroffen. Ein Innenminister hätte beinahe Strafanzeige erstattet. Wir fürchteten uns wieder sehr.“…

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/horst-seehofer-und-die-taz-kolumne-die-anzeige-kolumne-a-5a48d344-b5d9-4f49-b638-a01f3ad1e881#

Das Ganze spielte sich im gleichen Zeitraum ab, in dem das Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, abtat mit der Begründung, die Darstellung im Blog hier verletze die „Integrität“ der CSU-Juristen Clemens Lückemann, Parkraz Reheußer und Thomas Schepping, weshalb das Urteil des LG Stuttgart, mit welchem ich wegen „Beleidigung“ verurteilt wurde, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. Dies, obwohl die Darstellungen weder Schmähungen noch Formalbeleidigungen enthielten; ein Urteil von Richtern für Richter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Der letzte Abschnitt:

….“Soweit der Beschwerdeführer anführt, bei den inkriminierten Äußerungen handele es sich um seine einzige Möglichkeit, angeblicher Lobhudelei seitens der lokalen Presse und vermeintlichen Seilschaften in der bayerischen Justiz und Politik etwas entgegenzusetzen und seiner Stimme Gehör zu verschaffen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung. Es bleibt dem Beschwerdeführer unbenommen, sich öffentlich über die ihm aus seiner Sicht widerfahrenen Ungerechtigkeiten oder allgemeine Missstände auch in deutlichen Worten zu empören. Aus den angegriffenen Entscheidungen geht jedoch klar hervor, dass und inwiefern er hier das Maß und die Form durch die Meinungsfreiheit gedeckter Kritik und Empörung verlassen hat.“

Dann werde ich versuchen, ab sofort nicht mehr „das Maß und die Form der durch die Meinungsfreiheit gedeckten Kritik und Empörung zu verlassen“….

Mein Ziel war noch nie die Beleidigung oder Verletzung der Menschenwürde der CSU-Beschuldigten und Verantwortlichen, die meine Grund- und Freiheitsrechte (bislang unbeanstandet vom Bundesverfassungsgericht) seit 2004 fortgesetzt, massivst und mit hoher krimineller Ernergie verletzten.

Mein Ziel ist, dass die Beshchuldigten Clemens Lückemann, Thomas Trapp und wie sie alle heißen, Konsequenzen für ihre Taten erfahren: objektive Ermittlungen, Anklage, Urteil, Haftstrafe, Entfernung aus dem Amt oder Verlust der Pension, Schadensersatz und Schmerzensgeld…..

All dies wird mit hoher krimineller Energie und Eifer durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg zugunsten der Beschuldigten verhindert. Der Blog dokumentiert die Vorgänge insgesamt seit 2003.

Der einzige Weg ist daher, außer persönlicher Rache und Selbstjustiz, die öffentliche Geltendmachung und Dokumentation, wie sie dieser Blog seit nun 2013 zur Verfügung stellt.

Die Ansichten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie antizipieren, eine Beschwerde zum EGMR behalte ich mir vor – die Entscheidung des BVerfG ist zwar in Bezug auf die Verfolgung rechter Hetze und Hass-Posts im Internet grundsätzlich zu begrüßen – hinterlässt aber den Eindruck von zweierlei Maß, Doppelstandards und Heuchelei. Die Verbrechen, die ich anzeige und auch den BVerfG vorlegte, werden weiter abgetan, bagatellisiert und als „vorgeblich“ bezeichnet…..

Diese Doppelmoral, diese dümmliche Heuchelei fand auch wieder schönen Niederschlag in diesen Aktionen:

Der CSU-Generalsekretär Blume hetzt auf Twitter gegen die Taz-Journalistin, was sich nur graduell von der rechten Hetze z.B. gegen den später ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke unterscheidet:

….“Auf dem CSU-Account war das Foto der Autorin mit dem Schriftzug versehen: „Hengameh Yaghoobifarah hetzt in der taz. SIE will Polizisten als Abfall auf der Müllhalde entsorgen!“ Zudem war in dem mittlerweile gelöschten Tweet ein Foto von den G-20-Krawallen in Hamburg 2017 zu sehen und der Satz „Polizei vor linker Hetze schützen!“…

Erst auf massive öffentliche Kritik löschte die CSU-Blume und entschuldigte sich:

https://www.stern.de/politik/deutschland/-taz-kolumne—csu-loescht-tweet-wieder—und-entschuldigt-sich-9306910.html

Und Mainpost-Schweidler, der letztes Jahr selbst mit einer „Unterlassungsklage“ gegen diesen Blog drohte, textet über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter der Überschrift „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“ Halbgares zusammen, immer moralisch gerührt und in Radfahrerhaltung:

…..“Auf den vor Kurzem pensionierten Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann aus Würzburg hatte er es besonders abgesehen. Der Jurist hatte die Beschimpfungen lange ignoriert, dann aber doch Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt – und Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann, der Lückemann „Justizverbrecher“, „rechtsextrem“ und Schlimmeres genannt hatte, 2019 zu einer Geldstrafe.“…. 

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Manfred Schweidler, Mainpost, Autor von „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“

Der Mann kennt offenkundig nicht einmal den Unterschied zwischen „rechtsextrem“ und rechtsradikal. Wer in diesem Blog die Bezeichnung „rechtsextrem“ für die Person des Herrn OLG-„Präsident“ a.D. Lückemann findet, bekommt von mir einen Finderlohn….!

Wie aber passt es ins Bild, dass unter diese hochmoralischen Geschreibsel meine – als Objekt der Berichterstattung (!) – sachlichen Kommentare zensiert werden, aber plötzlich provokativ dieses Dummgeschreibsel eines anonymen Arschlochs offenkundig unbeanstandet veröffentlicht wird:

„Catweazle6847
(3639 Kommentare)
am 24.06.2020
11:42 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Schreiberlinge einmal die „rote Karte“ zeigt!

Denn es ist schon äußerst widerlich, wenn jemand, der nach eigener Meinung sein Recht nicht bekommen hat, die Justiz als „Arschlochjustiz“ bezeichnet und einen hohen Richter als „Rechtsradikalen“ verunglimpft!

Noch widerlicher ist es jedoch, wenn diese Person auch noch ein ehemaliger Polizeibeamter ist!

Dass schlägt dem Fass wirklich den Boden aus!„

Aus dem Artikel: Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker

Kann man seine eigene Dummheit und Doppelmoral schöner zur Schau stellen….?

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Hervorgehoben

Laut Wolfgang Janisch von der SZ bin ich “…ein vom Leben gebeutelter Mensch“….

Nein! Ich bin ein Opfer der bayerischen Justiz und der kriminellen Umtriebe, für die sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht interessiert – anders als für die „Ehre“ der Kriminellen in den eigenen Reihen der Justiz.

Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Süddeutsche Zeitung berichtet schon – von der zehnmonatigen Freiheitsberaubung allerdings kein Wort….

……….

Update:

Das Urteil ist im Volltext bereits veröffentlicht, 19.06.20, mir als Beschwerdeführer liegt es bisher nicht vor:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Und auch Legal Tribune online berichtet aktuell:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr-1094-19-362-18-verurteilung-beleidigung-abwaegung-meinungsfreiheit-persoenlichkeitsrecht/

………….

Werde mich noch näher befassen….

Die Aussage, dass ich 2012 irgendein „Umgangsrecht“ verloren hätte, ist zum Beispiel bereits grob falsch – der vollstreckbare Umgangsbeschluss wurde schlichtweg über Jahre nicht durchgesetzt, durch die Justiz verschleppt und ausgesessen und erst im Februar 2016 willkürlich und rechtswidrig aufgehoben.

Es geht um die von mir selbst eingereichte Verfassungsbeschwerde zum Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Mai 2019:

Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern….

….“In einem der vier Verfahren geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter – den der Mann im Jahr 2012 verlor. Danach begann sein Feldzug gegen die bayerische Justiz, deren Vertreter er – gern auch mit Namen und Foto – als „asoziale Justizverbrecher“ und „Kindesentfremder“ titulierte. Er sah „strukturelle Korruption“ und einen „rechtsradikalen Präsidenten“ am Werk. Er brachte es auf 450 Blogbeiträge. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu einer kleinen Geldstrafe.

Das Verfassungsgericht hat das Urteil nun bestätigt. Das ist ein wenig überraschend, weil Karlsruhe sonst überall dort, wo man solche Angriffe mit einem zugedrückten Auge gerade noch als Machtkritik oder als „Kampf um das Recht“ lesen kann, auch heftigste Äußerungen hinnimmt. Hier freilich war der Mann zu weit gegangen. Weil er die Justiz hartnäckig wieder und wieder an den Pranger gestellt habe, sei deren berufliche Integrität grundsätzlich in Frage gestellt worden.

Wichtig für die Abwägung sind dem Beschluss zufolge der Kontext, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts – das kennt man schon. Hervorgehoben wurde aber dieses Mal die „spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet“. Es macht eben einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt – oder um eine schriftliche, mit Fotos garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer. Das Internet könne ein „die ehrbeeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium sein“. Und die Entschuldigung, man habe etwas nur in der Wut des Moments eingetippt, findet Karlsruhe nicht überzeugend. Bei schriftlichen Äußerungen sei ein höheres Maß an Zurückhaltungen zu erwarten. Das gelte auch in den sozialen Netzwerken.“….

https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390