Kontrolle, Repression, Stigmatisierung: das Wahnsystem der Söder-CSU! Ziel: Verbrechen im Amt und Verfolgung Unschuldiger legalisieren …..

Ist das schon Staatskriminalität oder läuft das noch unter „Demokratie“….

Das Wahnsystem CSU dreht hohl: dieser Blog ist aktueller denn je.

https://mobile.twitter.com/hashtag/s%C3%B6der?lang=de

Dieser Blog dokumentiert ausführlich, wie Kriminelle der fränkischen Justiz versuchten, einen psychisch völlig gesunden und unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg, ohne Vorliegen von Straftat dauerhaft wegzusperren und sozial zu vernichten.

Nach einem üblichen Muster (Gustl Mollath) und mit einem Fehlgutachten des als verlässlich bekannten befreundeten Gerichtsgutachters Dr. Jörg Groß (CSU).

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Weil ich als ausgegrenzter Vater konsequent versuchte, über die örtliche Justiz meine Vaterrechte und das Kindeswohl durchzusetzen, unterstellte Groß mir auf Geheiß krimineller Seilschaft um den rechtsradikalen CSU-ler Clemens Lückemann einen „Wahn“ und diverse Persönlichkeitsstörungen, die mich auf für die Allgemeinheit so „gefährlich“ machten, dass ich unbedingt dauerhaft einzusperren und mit Neuroleptika zu behandeln sei.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

Als strafrechtliches Konstrukt für die Freiheitsberaubung und Intrige diente eine Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen den Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp, der mir im Vorfeld eine Straftat der ‚versuchten Nötigung‘ andichtete, um das Stigma eines kriminellen „Gewalttäters“ im Paarkonflikt weiter dramatisch fortzuführen, gemäß der Ideologie dieser Justiz, die immer auf den losgeht, der die Hybris stört.

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Aus der Dienstaufsichtbeschwerde (!) bastelte man – Wochen nach Zusendung – dann einen akut bevorstehenden „geplanten Amoklauf“, den es zwar nie gab, der aber von der Staatsanwaltschaft an die Mainpost weitergegeben wurde, die wunschgemäß unter Missachtung der Unschuldsvermutung Schlagzeile lieferte und die selbstreferentielle Kriminalisierung durch diese Justizverbrecher vorauseilend im Zirkelschluss fortführte:

Die Fakten seither verschweigt das Hofberichterstatter-Blättchen.

Der Kriminelle Trapp fungierte ungeniert in eigener Sache als Sachbearbeiter, setzte Polizeibeamte unter Druck und lügt bis heute, dass sich die Balken biegen – mittlerweile ist der Typ Vorsitzender Richter und wird von seinen Kollegen und Freunden unter struktureller Rechtsbeugung gedeckt.

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse nach acht Monaten: es gab weder einen Wahn noch Persönlichkeitsstörungen und eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Prof. Norbert Nedopil, LMU München

Die Fakten sind seit August 2013 in diesem Blog anhand Originaldokumenten für jedermann nachzulesen:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%c2%a7-63-stgb/

Auch Dr. Groß wird unter struktureller Rechtsbeugung durch Kriminelle der Würzburger Justiz zu decken versucht, ich als Geschädigter werde verhöhnt.

Die Feststellungen Nedopils und die Anordnung des Landgerichts Würzburg am 04.03.2010 per Fax, dass ich sofort aus der über acht Monate andauernden „Untersuchungshaft/Unterbringung“zu entlassen bin, hinderte die Kriminellen Norbert Baumann (CSU) und Thomas Schepping nicht, auf Geheiß ihre Kumpels Lückeman (CSU), mich eine Woche später erneut rechtswidrig in Stuttgart festnehmen zu lassen – „Fluchtgefahr“ – und nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg im August 2010, 814 Js 10465/09, schließlich die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung zu verweigern: ich sei selbst schuld

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Zugunsten dieses kriminellen Gesocks will der neue Obermacker der CSU, Söder, nun immer weiter den Rechtsstaat und die Grundrechte aushebeln.

Die Muster sind bekannt…..unter anderem aus den Jahren 1933 bis 1945, Deutschland.

Dieser Kommentar von Georg Diez im SPIEGEL bringt es auf den Punkt:

….“Bayerische Diktatur

…..hier schließt sich der Kreis zu zwei politischen Initiativen, die zeigen, wie eng bereits die ideologische Nähe von AfD und CSU ist, die Bayern immer mehr zum Ungarn Deutschlands verwandeln will, ein reaktionäres Renegaten-Regime, das gesetzgeberische Alleingänge unternimmt und an der Praxis einer polizeistaatlichen Überwachungsherrschaft arbeitet.

Schritt für Schritt nutzt die CSU die Formen des Rechtsstaats, um sie zu pervertieren und, wie es Bernard Harcourt nennt, zum Krieg gegen die eigenen Bürger einzusetzen: Erst war es eine Art „Unendlichkeitshaft“, wie es Heribert Prantl nannte, mit der vorbeugend Menschen eingesperrt werden können.

Dann war es ein neues Polizeigesetz, das die Militarisierung der Zivilgesellschaft mit Maßnahmen vorantreibt, die aus Diktaturen bekannt sind, weil unter dem Signum der Sicherheit etwa die Grenzen zwischen Verfassungsschutz und Polizei verschwimmen und quasi rechtsfreie Räume entstehen.

Und nun ist es ein Gesetzesvorhaben mit dem Namen „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“, das Christian Geyer in der „Frankfurter Allgemeinen“ zum Schäumen brachte, er sprach von „Propaganda“ und schilderte das Entsetzen in der Fachwelt, weil aus psychisch Kranken (und wie man Krankheit definiert, ist hier eine andere, wichtige Frage) künftig wie Straftäter behandelt.

Von Ärzten, die zu „Erfüllungsgehilfen staatlicher Willkür“ würden, sprach dabei Thomas Kallert, Leitender Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken – alles in allem ist das, was in Bayern gerade geschieht, etwas grundsätzlich anderes als ein Politikwechsel oder eine konservative Verschärfung bisheriger Praxis, es ist etwas anderes als die Normalität im Meinungsstreit in einer Demokratie zwischen links und rechts: Es ist die Einführung eines anderen Menschenbildes, es ist die Institutionalisierung von Verdacht, es ist die Aufrüstung der Argumente und Stigmatisierung als Strategie der Spaltung.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/afd-csu-bayern-demokratie-ohne-demokratische-werte-kolumne-a-1204003.html

Verfassungsbeschwerde gegen die Vertuschung zugunsten der bayerischen Justizkriminellen Norbert Baumann und Thomas Schepping

Mein Name ist Martin Deeg.

Kriminelle der bayerischen CSU-Justiz haben 2009/2010 versucht, mich unter Missbrauch des § 63 StGB sozial zu vernichten – asoziale rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung nach Modell Gustl Mollath.

Strukturelle und institutionalisierte Gewalt durch feiste CSU-Kriminelle, die glauben über Recht und Gesetz zu stehen. Dokumentation in diesem Blog anhand Originalakten.

Meine Vaterschaft wird anhaltend seit 15 Jahren durch CSU-Justizverbrecher zerstört.

Es ist kein Zufall, dass diese asoziale bayerische Partei momentan versucht, den Rechtsstaat und die Freiheitsrechte immer weiter auszuhebeln, Menschen immer weiter im Vorfeld von Strafbarkeit als „Gefährder“ stigmatisieren zu wollen.

Das Pack hat ANGST! Die Verbrecher im Amt fürchten die Resonanz ihrer jahrzehntelangen verbrecherischen Vorgehensweise gegen lästige Bürger, kriminalisierte und ausgegrenzte Väter, unschuldige Opfer.

Heribert Prantl sprach vor Tagen von einer Mollathisierung des Rechts; man will offenbar immer niederschwelliger Menschen auch als psychisch krank stigmatisieren und wie Kriminelle behandeln, ohne dass Straftaten vorliegen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstrittener-gesetzentwurf-bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln-1.3944987

Der Widerstand ist enorm…..Schmutzler Söder und seine Law-and-order-Front werden endlich Grenzen des Rechtsstaates aufgezeigt:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychisch-kranken-hilfe-gesetz-wir-wollen-niemanden-stigmatisieren-und-nehmen-die-bedenken-ernst-1.3947616

………

In den vergangenen Wochen wurden nun in meiner Sache gegen die Machenschaften der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg sieben Verfassungsbeschwerden eingereicht, weitere folgen.

Exemplarisch veröffentlicht wird hiermit die Beschwerde gegen die Vertuschung der vorsätzlichen Freiheitsberaubung der Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping.

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

Justizverbrecher Thomas Schepping

Diese Kriminellen haben nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung eine weitere repressive Festnahme gegen mich inszeniert und weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung erzwungen. Nach Freispruch verweigerten die Kriminellen die Haftenschädigung.

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe 20.02.2018

Hiermit wird fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen

Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 20/18
Verfahren Landgericht Würzburg, 61 O 1747/17

Rechtsbeugung zugunsten Justiztäter Baumann/Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt: LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 61 O 1747/17

(Anlage)

Der Kläger der Verfassungsbeschwerde ist verletzt in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren, Art. 6 EMRK, Art. 20 Grundgesetz.

Dem Kläger werden entgegen Art. 3 Grundgesetz fortlaufend aufgrund Mittellosigkeit und beliebig und willkürlich als Vater und Mann die verfassungsgemäße Rechte verweigert, der Rechtsweg unter kaum kaschierter Rechtsbeugung blockiert.

Der Vorgang gründet wie beweisrechtlich nachgewiesen auf einer eklatanten Verletzung der Freiheitsrechte des Klägers, Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, eines unbescholtenen Vaters und Polizeibeamten, der durch Kriminelle und CSU-Gesinnungsjuristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, wie infolge dargelegt, erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund zielgerichtet vorsätzlich über acht Monate zu Unrecht in sog. Untersuchungshaft gezwungen wurde.

Begründung:

1.

Über den nachgewiesenen Vorsatz zur Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch CSU-Richter und die Falschangaben der Beschuldigten zur Konstruktion von Straftat und Haftgrund zu diesem Zweck ist in ordentlicher Hauptverhandlung und in einem fairen Verfahren Beweis zu erheben.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/30/justizverbrecher-peter-mueller-landgericht-wuerzburg-strukturelle-rechtsbeugungen-zwecks-vertuschung-einer-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-unschuldigen-polizeibeamten/

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/12/01/ergaenzung-zur-aktuell-erstatteten-strafanzeige-gegen-die-korrupten-richter-die-die-widerwaertigen-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping-vor-den-konsequenzen-einer-boshaften-freiheits/

Aus repressiver Strafwut, niederen persönlichen Motiven und einem asozialen CSU-Weltbild heraus erzwangen die Kriminellen im Amt nach Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Würzburg, 814 Js 10465/09, 04.03.2010, am 12.03.2010 eine weitere Festnahme und erneute sog. Untersuchungsshaft erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, missbrauchten die Kriminellen in gleicher Besetzung ihr Amt, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, zugesprochene Haftentschädigung zu verweigern, unter Missachtung der Urteilsfeststellungen.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Diese weitere rechtswidrige Handlung belegt den Vorsatz zur Schädigung des Klägers, offenkundig auf Hybris gründend und aus Ärger über dessen „Respektlosigkeiten“ gegenüber dieser CSU-Justiz. Skrupel und Reue bei ihren Existenzen vernichtenden Rechtsbrüchen ist den Kriminellen im Amt und den CSU-Seilschaften hier offenkundig unbekannt – diese fühlen sich im Gegenteil unantastbar bei Missbrauch der Amtsgewalt.

Insbesondere diese zweite Freiheitsberaubung im Amt ist Inhalt der hier verfassungswidrig entledigten Klage, die zwecks Vertuschung des gesamten Vorganges von Richtern der Justiz Würzburg/Bamberg offenkundig unter Rechtsbeugung und Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens durch befangene Richter in eigener Sache zu vertuschen versucht wird.

Im OLG-Bezirk Bamberg besteht regelhaft keinerlei Rechtssicherheit für Männer/Väter und kein funktionierendes Rechtssystem mehr für Rechtsuchende, die berechtigte Ansprüche gegen Behörden, Gerichte und Juristen geltend machen.

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird strukturell durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg missbraucht, um berechtigte Anliegen zu vertuschen und Kollegen, Freunde und Bekannte vor berechtigten Geltendmachungen zu schützen, wie der Kläger infolge hier – und in weiteren Vorgängen – beweisrechtlich darlegt.

Vorgänge werden nicht rechtsstaatlich befriedet sondern durch über Jahrzehnte gewachsene gewaltenübergreifende CSU-Seilschaften um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann (CSU), OLG Bamberg, gezielt und unter Missbrauch von Amtsgewalt eskaliert, Betroffene zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Das spaltende und unfassbar schlichte Weltbild, das die CSU-Akteure politisch immer wieder zur Aufführung bringen, ist in der bayerischen Justiz seit Jahren Leitbild und hat bereits zu einer strukturellen Zersetzung des Rechtsstaates in der bayerischen Justiz geführt.

Hier sind Kriminelle im Werk, die offenkundig glauben, in Zirkelschlüssen und unter dem Etikett der Unabhängigkeit der Justiz unbehelligt Verbrechen und Straftaten gegen Unschuldige und Rechtsuchende begehen zu können.

Dies berechtigt zu Widerstand gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz, den der Kläger für sich beansprucht.

Gegen den Beschuldigten Müller insbesondere ist vorliegend dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers in acht Verfahren gegeben.

2.

Der Kläger wurde im Rahmen einer Intrige durch mehrere CSU-Juristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg vom 21.06.2009 bis 04.03.2010 und nochmals vom 12.03.2010 bis 22.04.2010 Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt.

Mit Urteil des Landgerichts Würzburg, 1. Strafkammer, Az. 814 Js 10465/09 vom 20.08.2010 wurde festgestellt, dass den Maßnahmen keine strafbare Handlung des Klägers zugrunde lag und eine Entschädigung zu entrichten ist.

Das ist unstreitig.

Mittels weiterem Amtsmissbrauch der CSU-Seilschaft innerhalb der Justiz Würzburg/Bamberg wurde infolge unter Missachtung der Urteilsfeststellungen diese Entschädigung verweigert, was ebenfalls gerichtsanhängig ist und aktuell unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens und Rechtsbeugung (Richter identisch mit diesem Verfahren) zu vertuschen versucht wird.

Dieser Vorgang (Verweigerung der Entschädigung unter Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch) ist dem Bundesverfassungsgericht bereits vorliegend, 2 BvR 1072/11. Dieser wurde rechtswidrig nicht zur Entscheidung angenommen, was die Kriminellen innerhalb der Justiz Würzburg/Bamberg zu weiteren Straftaten gegen den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten ermutigte.

Seit Juni 2012 erfolgt so bspw. erneut ein rechtswidriger Kindesentzug im Gerichtsbezirk, unter Missachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichts Würzburg.

Das gesamte Gebaren und die Zerstörungen durch die Kriminellen mit CSU-Parteibuch, die offenkundig innerhalb der bayerischen Justizbehörden eine Art rechtskonservatives Sondertribunal und einen rechtsfreien Raum gegen lästige Rechtsuchende etabliert haben, rechtfertigt wie genannt seit langem ein Widerstandsrecht des Klägers aus Art. 20 Grundgesetz und ist objektiv insbesondere aufgrund der im 15. Jahr schuldhaft erfolgten Zerstörung der Vaterschaft des Klägers – 2003 bis 2018 – als Mordmotiv zu werten.

Als (ehem.) Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg gibt sich der Kläger momentan noch mit einer rechtsstaatlichen Aufklärung der Vorgänge, einer Anklage der Täter und Entfernung aus dem Amt zufrieden.

Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof decken weiter aktuell mit kataloghaften Formalbeschlüssen die Machenschaften dieser Provinzjustiz und lassen den Kläger, dessen Existenz und Elternschaft durch diese völlig inkompetente und in Teilen kriminelle Provinzjustiz zersört ist, rechtswidrig weiter auflaufen.

Die Freiheitsberaubung im Amt, die mit immenser krimineller Energie erfolgte, wird bis heute mittels Missbrauch des Tatortprinzips und struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung im OLG-Bezirk Bamberg zugunsten der Täter im Amt vertuscht.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Die gesamte Freiheitsberaubung im Amt gründet auf einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, der infolge als Sachbearbeiter die Inhaftierung und die weitere Schädigung des Klägers – in offenkundiger Vernichtungsabsicht – persönlich motiviert inszenierte.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Der Beklagte Thomas Trapp (weitere Klagen anhängig) ist mittlerweile Richter beim Landgericht Würzburg.

Der federführende Richter in diesem (und weiteren) Verfahren vor dem Landgericht Würzburg, der Beschuldigte Peter Müller, räumte erst auf Vorhalt in Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit mit Datum vom 18.09.2017 ein, dass er mit dem Richterkollegen, der in einem Nachbarbüro sitzt, befreundet ist.

Es ist unstreitig, dass die Richter hier zugunsten von Kollegen urteilen, die sie seit Jahren/Jahrzehnten persönlich kennen, zusammenarbeiten und zum Teil befreundet sind.

Die Besorgnis der Befangenheit wird strukturell begründungslos in Abrede gestellt, da dies der beabsichtigten Vertuschung des Justizskandals entgegensteht.

Bereits dies widerspricht erkennbar der Erfordernis an ein faires Verfahren, da von Objektivität und Unabhängigkeit der Richter keine Rede sein kann, die den Kläger durchweg wie einen querulatorischen Vollidioten ohne jeden begründeten Anspruch behandeln und sich in ihren Urteilen und Beschlüssen begründungslos auf die Seite der jeweils Beklagten schlagen, sich deren Falschangaben vielfach parteiisch zu eigen machen, so auch hier, vgl. sog. Beschluss vom 23.011.2017, Anlage 5.

Beweis:

Anlage 5
Sog. Beschluss Landgericht Würzburg vom 23.11.2017, Az. 61 O 1747/17
Rechtsbeugung zugunsten Justiztäter Baumann/Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt: LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 61 O 1747/17

Anträge wegen Besorgnis der Befangenheit werden ungeachtet von Fakten und präzisen Darlegungen des Klägers in allen anhängigen Verfahren durchweg und unbegründet floskelhaft abgelehnt.

3.
Im vorliegenden Verfahren setzen sich die befangenen Richter erkennbar in keiner Weise mit dem Beweisvortrag und den Zeugendarstellungen auseinander.

Der nachgewiesene Vorsatz zur Freiheitsberaubung ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund gegen die Beklagten wird einfach ignoriert und die kataloghafte und völlig inhaltsleere Einrede der Verjährung seitens der Beklagten, Landesamt für Finanzen, von den Richtern rechtsbeugend und verfassungswidrig zu eigen gemacht.

Beweis:

Anlage 4
Schreiben der Beklagten vom 26.10.2017

Beweis:

Anlage 5
Sog. Beschluss Landgericht Würzburg vom 23.11.2017, Az. 61 O 1747/17


4.

Der Vorsatz zur Freiheitsberaubung ergibt sich aus der gesamten Aktenlage.

Anstatt die präzisen und detaillierten Angaben des Klägers, der nach acht Monaten Freiheitsberaubung ein zweites Mal festgenommen wird, objektiv zu prüfen und eine ordentliche Hauptverhandlung zu veranlassen, in welcher die Behauptungen zu belegen sind, durch Zeugen und Sachbeweis, machen sich die Beschuldigten Müller (CSU), Volkert, Herzog in einem Satz die Falschbeschuldigungen der Beklagten zu eigen.

Dies in einer Art Nichtbegründung und mit der schlichten und durch nichts belegten Behauptung, hier wäre noch nicht einmal fahrlässiges Verhalten gegeben:

Beweis:

Anlage 5
Sog. Beschluss Landgericht Würzburg vom 23.11.2017, Az. 61 O 1747/17

5.

Das Oberlandesgericht, die Beschuldigten Münchmeier (CSU), Kröner und Förster (CSU), decken die Rechtsbeugung der befangenen Richter des Landgerichts zugunsten der Beklagten Baumann (CSU) und Schepping, (ehemals Richter des OLG bzw. des LG) und machen den Rechtsstaat insoweit gänzlich zur Farce.

Die Begründung dieses – für Rechtsuchende komplett untauglichen – Instanzengerichts beschränkt sich darauf, kataloghaft und völlig inhaltsleer ohne jeden Sachbezug die „zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses“ zu behaupten.

Beweis:

Anlage 6
Sog. Becshluss des OLG Bamberg vom 20.02.2018, Az. 4 W 20/18

Dies ist eine Aufforderung zur Selbstjustiz, eine Provokation und eine verfassungsferne Verhöhnung des Rechtsstaats, wie sie in der Region offenkundig die Regel ist.

6.

Die Beklagten Baumann und Schepping berufen sich zum Zweck der Freiheitsberaubung im Amt auf eine gegen sie ergangene Rüge („floskelhaft“) des Bundesverfassungsgerichts, deren Sinn sie infolge konterkarieren und hämisch zu einer erkennbaren Freiheitsberaubung gegen den Kläger missbrauchen:

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Zitat:

Weiter rügt das Verfassungsgericht die Beklagten:
33
„4. Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch das Verfahrensrecht. Das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde muss so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131). Dem ist durch eine verfahrensrechtliche Kompensation (vgl. BVerfGE 17, 108 ; 42, 212 ; 46, 325 ) des mit dem Freiheitsentzug verbundenen Grundrechtseingriffs, insbesondere durch erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen, Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 103, 21 ). Die mit Haftsachen betrauten Gerichte haben sich bei der zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft mit deren Voraussetzungen eingehend auseinanderzusetzen und diese entsprechend zu begründen. Zu berücksichtigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehenden Straferwartung und – unter Berücksichtigung einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB – das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens. Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ).

….Das Oberlandesgericht verweist ausschließlich floskelhaft darauf, dass der Beschwerdeführer mit einer erheblichen Gesamtfreiheitsstrafe zu rechnen habe und der zu erwartende Strafrest erheblich sei.“….

….2. Bei der vorzunehmenden Abwägung wird das Oberlandesgericht zu berücksichtigen haben, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft erhöht (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ). Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 – 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 – 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, 198 ).

Beweis:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, vom 11.06.2008, Az. 2 BvR 806/08

7.
Hinzu kommt, dass der Kläger seit Erlass des § 126 StGB im Februar 2005 bis heute bundesweit die einzige Person ist, die über einen Zeitraum von 10 Monaten in sog. Untersuchungshaft gehalten wurde wegen einer (erkennbar nicht vorliegenden) Störung des öffentlichen Friedens.

Desweiteren ist der Kläger die einzige Person, der ein solcher Straftatbestand zur Last zu legen versucht wurde infolge einer internen – und eben nicht öffentlichen – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt.

Ebenfalls einzigartig ist die Tatsache, dass der Beschwerdegegner dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, der Beschuldigte Thomas Trapp, LG Würzburg, infolge als Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft die bizarr rechtswidrige und repressive Strafverfolgung inklusive der zu Unrecht erfolgten sog. „Untersuchungshaft“ über insgesamt zehn Monate inszenierte.

Der Kläger wird nicht hinnehmen, dass diese Kriminellen und CSU-Verbrecher im Amt weiter unbehelligt ohne Konsequenzen in der rechtsstaatlichen Justiz tätig sind!

Die kriminelle Energie und die verfassungsferne und vorsätzliche Schädigungsabsicht der Beschuldigten erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, erst recht jedem Juristen, der auch sich auch nur ansatzweise mit den Fakten dieser Sache befasst.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Ausgrenzung und Sorgerechtsentzug: Justiz und Anwälte tragen offenkundig Mitschuld an Tötung von Mutter und Kleinkind in Hamburg!

Immer wieder: traumatische Ausgrenzung von Vätern durch eine dumme und überforderte Justiz löst immer wieder affektive Eskalationen und Morde aus.

„Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen.“…

Dieser Blog dokumentiert, mit welcher Dummheit, Gleichgültigkeit und asozialen Repressionswut selbst gegen mich als unbescholtenen ehemaligen deutschen Polizeibeamten vorgegangen wird, 15 Jahre asozialster Kindesentzug, weil sich eine Volljuristin und Kindsmutter von Kommunikation und Kooperation überfordert und durch den Vater des gemeinsamen Wunschkindes „gestört“ fühlt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Unterstützt durch widerwärtige hetzerische „Fachanwälte“ wie diese hier: Dr. Gabriele Hitzlberger, die durch ihre asozialen Anträge und die gezielte Dämonisierung meiner Person als Vater maßgebliche Schuld dafür trägt, dass ich seit 2012 (!) trotz vollstreckbarem Beschluss auf wöchentliche Treffen keinerlei Kontakt mehr zu meiner Tochter habe.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Diese widerwärtigen Juristen – Hitzlberger mittlerweile durch den asozialen Hetzer Wolfgang Rotter abgelöst, der weiter Öl ins Feuer gießt – wissen sehr genau was sie tun, wie dieser Leitfaden zeigt. Aber Profit geht über Ethik, auch auf dem Rücken unschuldiger Kinder:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Das Kindeswohl wird seit 15 Jahren mit Ansage missachtet und genüßlich verletzt! Die Täter und Kriminellen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg vertuschen in eigener Sache, weiter unbehelligt im Amt.

Die Polizei Stuttgart weiß seit Jahren Bescheid, geht von struktureller Korruption aus und wird ebenfalls auflaufen gelassen. Man spielt weiter auf Zeit…..

Man kann sich ausmalen, wie mit einem „Ausländer“ umgegangen wird, der dieser anmaßenden und im Kern männer- und väterfeindlichen Justiz in Zeiten von „me-too“-Popanz ausgeliefert ist.

Mütter werden hingegen selbst dann hofiert, wenn sie mit einem vorverurteilten Pädokriminellen zusammenwohnen, wie der Missbrauchsskandal Stauffen zeigt…..

Eine Mutter und ein kleines Mädchen haben nun die Dummheit und Arroganz deutscher Juristen wieder mit dem Leben bezahlt, weil ein Vater ausgetickt ist und in forcierter Ausnahmesituation ein widerliches Verbrechen beging:

„Tödlicher Messerattacke ging Gerichtsverfahren voraus

Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen. „Es gibt ein familiengerichtliches Verfahren“, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitagmorgen der Deutschen Presse-Agentur.

Der 33 Jahre alte Tatverdächtige soll nach übereinstimmenden Berichten der „Bild“-Zeitung und des „Hamburger Abendblatts“ am Mittwoch vor dem Amtsgericht St. Georg das Sorgerecht für das Kind verloren haben.“….

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/kriminalitaet—hamburg-toedlicher-messerattacke-ging-gerichtsverfahren-voraus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180412-99-867759

CSU-Innenminister Herrmann faselt von einer „unflätigen Informationskampagne“… – Widerstand gegen Bayerns ÜBERGRIFFIGE CSU-Populisten und ihren institutionalisierten Verfassungsbruch werden als „Lügen“ diffamiert!

Ist Bayerns CSU-Innenminister ein Phantast, der glaubt, er kann die Bürger für dumm verkaufen – oder einfach nur ein Lügner!? Möglicherweise schlicht eine in einer Wahrnehmungsblase gefangene Marionette, die selbst nicht mehr blickt, was sie von sich gibt…..Hybris:

….“An Innenminister Joachim Herrmann allerdings perlte die Kritik ab. Er warf Grünen und Linken im Gegenzug vor, eine „unflätige Informationskampagne gegen die Reform“ zu betreiben und Lügen zu verbreiten. So stärke das neue Gesetz die Bürgerrechte und den Datenschutz. Es gebe nicht weniger Richtervorbehalte, bei denen Richter darüber entscheiden müssen, ob die Polizei zu einer Maßnahme befugt ist oder nicht, sondern mehr.“….

EURE RECHTEN CSU-RICHTER SIND DAS PROBLEM, HERRMANN!

Siehe diesen Blog! Freiheitsberaubung im Amt, Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, Missbrauch des § 63 StGB, Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch! Strukturelle Rechtsbeugungen und Korruption unter Richtern zur Vertuschung von 15 Jahren Verbrechen im Amt gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten.

Oder glaubt irgendjemand immer noch, er hier war ein „Einzelfall“…..?

Die Täter: RICHTER DES FREISTAATES BAYERN…..

Es geht der CSU um Macht und Kontrolle, nicht um Strafverfolgung oder Prävention!

Typen wie die hier glauben, sie stehen über dem Rechtsstaat, bigotte widerwärtige CSU-Kriminelle, die sich hinter honorigen Fassaden verstecken.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

KRIMINELLE wie Lückemann und ihre CSU-Seilschaften in Franken SIND eine GEFAHR für Bürger und Rechtsstaat! Und das schon lange!

Man muss schon völlig den Kontakt zur Realität verloren haben, um den Bürgern weiter verkaufen wollen, dass diese rechten Gesinnungsjuristen NOCH MEHR Eingriffsrechte gegen Unschuldige und Bürger benötigen….zwecks ‚Sicherheit‘.

ENDLICH WACHT auch DIE BAYERISCHE OPPOSITION AUF: HURRA!

Widerstand gegen bayerisches Polizeigesetz

…..Der massive Widerstand, der jetzt schon Tausende Menschen auf die Straße treibe, werde durch das Umfrageergebnis noch bestätigt. In den vergangenen Wochen fanden Demonstrationen in Regensburg und Nürnberg mit bis zu 1500 Teilnehmern statt. Weitere Demonstrationen sind in Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Regensburg und München geplant. Das Gesetz soll Mitte Mai im Landtag beschlossen werden. Falls es bis dahin keine Änderung gebe, sehe man sich vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wieder, kündigte Schulze an. Auch die SPD behält sich eine Klage vor.

Die Sozialdemokraten ließen von Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, ein Gutachten erstellen, in dem er 22 verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenkliche oder nicht mehr verfassungsmäßige Aspekte auflistet. So sei es nicht mit der Verfassung vereinbar, durch Wohnungsüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr bestehe, sagte Löffelmann.

Zusammen mit anderen Experten kritisierte er in einer Anhörung im Landtag den neuen Begriff der drohenden Gefahr, an den die bayerische Staatsregierung die Befugnisse der Polizei knüpft. Demnach dürften die Beamten nicht nur tätig werden, wenn sie Hinweise auf die Vorbereitung eines Terroranschlags hätten, sondern auch bei anderen Delikten.

„Verfassungsrechtlich hochproblematisch“

Schon der Plan, etwa die Staatskanzlei mit Graffiti zu beschädigen, reiche Löffelmann zufolge aus, um überwacht zu werden. Besorgniserregend nannte er den Einsatz von Drohnen. Sie könnten vor den Fenstern schweben, wenn sie zur Wohnraumüberwachung eingesetzt werden. Auch bewaffnete Drohnen sollen nach dem Gesetzentwurf verwendet werden können.

Strafrechtler Hartmut Wächtler wies in der Anhörung darauf hin, dass Personen, die auf Grundlage des Gesetzes in Präventivhaft genommen werden, kein Pflichtverteidiger zur Seite stehe. Ein Beschuldigter, der noch nichts getan habe, sei damit schlechter gestellt als ein Verdächtiger im Strafverfahren. „Das ist eines Rechtsstaats unwürdig“, sagte Wächtler. Er fand im Gesetzentwurf zudem „zahlreiche existenzvernichtende“ Maßnahmen. So könnten die Konten von Personen gesperrt werden oder diesen untersagt werden, ihren Landkreis zu verlassen.

In der Folge könnten sie möglicherweise ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen oder gar die Wohnung verlieren, weil die Miete nicht mehr gezahlt werden könne. Sollte sich die Polizei in ihrem Verdacht geirrt haben, gebe es keinen Schadenersatz……

Die Grünen nutzten die Plenardebatte am Dienstag, um erneut ihre Ablehnung deutlich zu machen. Auch die Freien Wähler und die SPD stellten sich gegen den Gesetzentwurf der CSU. Im vergangenen Jahr hatten sie sich bei einem ähnlichen Gesetz, das die Präventivhaft erheblich ausweitet, noch enthalten. Jetzt aber befand auch Eva Gottstein (FW), dass die Grundrechte der Bürger zu kurz kämen. Franz Schindler von der SPD redete von einem „Abschied vom Polizeirecht des liberalen Rechtsstaats“.

An Innenminister Joachim Herrmann allerdings perlte die Kritik ab. Er warf Grünen und Linken im Gegenzug vor, eine „unflätige Informationskampagne gegen die Reform“ zu betreiben und Lügen zu verbreiten. So stärke das neue Gesetz die Bürgerrechte und den Datenschutz. Es gebe nicht weniger Richtervorbehalte, bei denen Richter darüber entscheiden müssen, ob die Polizei zu einer Maßnahme befugt ist oder nicht, sondern mehr.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/datenschutz-widerstand-gegen-bayerisches-polizeigesetz-1.3937709

Also, Herr Herrmann, AUFWACHEN UND DEN MORALISCHEN KOMPASS NEU AUSRICHTEN!

Amokfahrt von Münster: Sie sind ein Heuchler, Horst Seehofer – Bundesjustizministerin Katarina Barley um Hilfe ersucht bezüglich Verbrechen der CSU-Justiz gegen Vater

Einen sonnigen Gruss an meine Tochter!

Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an Dich denke!

Nun zurück zu den Kriminellen und Justizverbrechern, die für die Grundrechtsverletzungen und Schädigungen seit 15 Jahren die Schuld tragen…..15 Jahre Kindesentzug, Inhaftierung und Pathologisierung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten durch Gesinnungsjuristen, die glauben über Recht und Gesetz zu stehen.

Es passt, dass sich ausgerechnet Horst Seehofer als Bundesinnenminister infolge der Amokfahrt in Münster, in der wieder einmal Unschuldige die Opfer waren, als betroffener Kümmerer inszeniert und sich heuchlerisch über ein „feiges und brutales Verbrechen” empört. Es ist zweifellos ein feiges und brutales Verbrechen – aber das ist hier nicht der Punkt!

08.04.2018, Nordrhein-Westfalen, Münster: (l-r) Markus Lewe (CDU), Oberbürgermeister von Münster, Herbert Reul (CDU), Innenminister in Nordrhein-Westfalen, Horst Seehofer (M, CSU, Bundesinnenminister, und Armin Laschet (r, CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, stehen vor dem Brunnen an der Gaststätte «Großer Kiepenkerl» in der Altstadt Blumen mit gefalteten Händen nebeneinander. Ein Mann war am 07.04. mit einem Kleintransporter vor dem Restaurant in eine Gruppe von Menschen gerast und hatte zwei von ihnen getötet. Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Seit 15 Jahren erlebe ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter, wie in Bayern rechtes CSU-Pack, feiste Kriminelle mit Amtsbonus, dümmlich grinsende „Strafverfolgerinnen“ mich als Vater und Mann gezielt schädigen wollen. All das ist Inhalt dieses Blogs.

Die CSU inzwischen kaum mehr als ein Haufen von reaktionären Volksverdummern, die sich als heimatverbundene Retter inszenieren, auf dem Rücken von populistisch geschürten Ängsten und Feindbildern. Das Christliche nur noch bigotte Fassade, um dem so verschuldeten Leid gegen Menschen und selbst dem widerwärtigen Nachtreten gegen Unschuldige wie mich, einen Anstrich von Legitimität zu geben, über den sie selbst lachen müssen!

Es geht hier nicht um Strafverfolgung oder Prävention – die Ausgrenzung, der Missbrauch von Amtsgewalt geschieht aus dem Irrglauben der Täter an Unantastbarkeit, aus Hybris, Charakterdefiziten, persönlichem Ärger, rechter Gesinnung, feministischer Verwirrung……

Die Labilisierung und Provokation von Menschen gehört zum Kalkül einer asozialen CSU-Justiz: zuerst wird ausgegrenzt und dumm-klischeehaft stigmatisiert, danach werden hämisch die aus diesen Belastungen resultierenden Reaktionen, wie banal auch immer, hämisch gegen die Betroffenen und Justizopfer zu Repressionen missbraucht.

Eine Spirale aus Schädigung und Repression, die zahllos Existenzen zerstört.

In diesem Sinne, Herr Seehofer: Sie sind ein widerwärtiger Heuchler, der Gefühle nur dann auspackt, wenn er glaubt, damit in der Öffentlichkeit punkten zu können!

Hinter verschlossenen Türen, in Gerichtskämmerchen wird gerade gegen hilfesuchende Menschen, die Belastungen und Unrecht ausgesetzt sind, gezielt und genüsslich immer weiter nachgetreten, genüsslich zu labilisieren versucht!

Bereits vor vier Jahren habe ich Sie persönlich um Hilfe gebeten – eine Antwort hielten Sie nicht für nötig:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/10/ubergriffige-staatsanwaltschaft-wird-gedeckt-offener-brief-an-seehofer/

Wenn die Geschädigten, so wie ich momentan, sich auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen, wird vertuscht, gelogen, geleugnet – die Verbrecher verstecken sich hinter den willfährigen CSU-Institutionen. Rechtsbeugung ein Standardvorgang.

…..die Kernkompetenz der CSU auf allen Ebenen ist die Spaltung, die Stigmatisierung von Menschen, Ausgrenzung und hämische Provokation..

Sie, HORST SEEHOFER, und Ihre CSU-Mischpoke sind die LETZTEN, die den OPFERN VON MÜNSTER ihr Mitgefühl aussprechen dürfen!

Ihre CSU lebt davon, dass Menschen zu Tätern werden, um immer weiter unter dem Etikett „Sicherheit“ das Recht zu beugen, Menschen zu schaden, sie zu labilisieren, sich als Macher zu inszenieren – während sie nur schäbige Profiteure des Leids von Menschen sind!

Dieses Schreiben bezüglich der Verbrechen der CSU-Justiz ging ans Bundesjustizministerium:

Frau
Ministerin Katarina Barley
Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin 29.03.2018

Sehr geehrte Frau Ministerin Barley,

ich teile Ihnen infolge beweisrechtlich meine persönlichen Erfahrungen als Vater und ehemaliger Polizeibeamter mit der bayerischen CSU-Justiz mit, die als Verbrechen im Amt einzustufen sind.

Es geht um 15 Jahre Kindesentfremdung/Umgangsboykott und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt im Rahmen einer Intrige, da ich als rechtsuchender Vater den Ärger der CSU-Rechtsradikalen der örtlichen Justiz auf mich gezogen habe.

Der widerwärtige und zum Teil rechtsradikale Menschenschlag, der mit CSU-Parteibuch und deutschtümmelnd Führungspositionen einnimmt, ist an sich ein Anachronismus, von dem sich jeder integre und anständige Politiker mindestens genauso distanzieren muss wie von der völkischen AfD.

Mittels eines stigmatisierenden Fehlgutachtens – analog Justizskandal Gustl Mollath – versuchte man mich so, mittels im OLG-Bezirk Bamberg üblicher Pathologisierung dauerhaft sozial zu vernichten. Durch integre und von den CSU-Seilschaften unabhängige Richter erfolgte ein Freispruch, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 / Scheitern der Pathologisierung mittels regionalem CSU-Fehlgutachter durch Obergutachten des integren und objektiven Münchners Prof. Norbert Nedopil. Für nachgewiesenermaßen zehnmonatige zu Unrecht erfolgte Inhaftierung habe ich auf Betreiben der kriminellen CSU-Juristen dennoch bis heute keine Entschädigung erhalten. Der Vorgang wird intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen versucht.

Dieses Schreiben werde ich in meinem Blog veröffentlichen, ebenso Ihre Antwort.

Die Vorgänge sind objektiv als Mordmotiv und Trauma zu werten.

Als Vater, dem aktuell im 15. Jahr rechtswidrig – und quasi nebenbei – die verfassungsmäßig geschützte Elternschaft und jeder Kontakt zu seiner Tochter vereitelt wird (auch entgegen vollstreckbarem Umgangsbeschluss, siehe Anlage) wünsche ich den Verantwortlichen der bayerischen Justiz, die diese Schäden mit Vorsatz verschuldeten, tatsächlich den Tod.

Die Schädigungen für meine Tochter sind infolge 15 Jahren Bindungsverlust zum leiblichen Vater kaum zu überschätzen. Dass die Folgen des Kontaktabbruchs fatal sind, wurde bereits 2012 durch das Familiengericht festgestellt (siehe Anlagen). Dennoch hat die Justiz es weiter mit Vorsatz verschuldet, dass ich meine Tochter seit Juni 2012 nicht mehr gesehen habe, die Kindsmutter seit 2012 erneut eine rechtswidrige Bindungsblockade betreibt (siehe Anlage).

Um dieses Vollversagen im Familienrechtsbereich zu vertuschen, werden die Opfer, Väter wie ich, auf Grundlage dieser traumatischen Belastungen und des Kindesentzugs noch zusätzlich und zum Teil ideologisch hämisch kriminalisiert und pathologisiert. Frauen werden als Opfer umworben, Falschbeschuldigungen sind im Denken der örtlichen Behörden überhaupt nicht vorgesehen.

Als (ehemaliger) Polizeibeamter gebe ich mich momentan noch damit zufrieden, wenn diese Vorgänge um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann und dessen asoziale CSU-Seilschaften im OLG-Bezirk Bamberg endlich durch objektive und unabhängige Justiz und Strafverfolgung zur Anklage und Aufklärung kommen.

(siehe Anlagen und Blog https://martindeeg.wordpress.com/)

Clemens Lückemann hat sein CSU-Weltbild und sein Amtsverständnis unverhohlen offenbart, Mainpost vom 17.04.2009: er wolle „mit kleinen harten CSU-Kämpfern“ gegen „lasche Linke“ vorgehen.

Ein Untersuchungsausschuss ist längst angezeigt. Die Hybris der CSU, die sich die unabhängige Justiz in Bayern seit Jahrzehnten auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden zur Beute gemacht hat, ist schlichtweg nur noch asozial.

Eine Dienstaufsicht über Richter und Staatsanwälte in Bayern gibt es faktisch nicht, Verbrechen im Amt werden mit der Floskel der Unabhängigkeit der Justiz entledigt, die Gesetzesbindung interessiert nicht.

Richter und Staatsanwälte in Würzburg entscheiden zugunsten von Kollegen im Nebenbüro, mit denen sie nach Feierabend zum Saufen gehen.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Kriminalpolizei Würzburg angewiesen, nicht zu ermitteln.

Auch die Polizei in Stuttgart, wo ich meinen Wohnsitz habe, ist der Ansicht, dass hier ein struktureller Missbrauch des Tatortprinzips erfolgt und bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg eine strukturelle Korruption zu verzeichnen ist.

Mit Rechtsstaatlichkeit und Rechtsstaat hat dies erkennbar nichts mehr zu tun. Hier hebeln Netzwerke, persönliche Abhängigkeiten und Karrieredenken, CSU-Seilschaften und Kumpanei eine rechtsstaatliche Justiz aus.

Dies ist ein struktureller Rechtsmissbrauch, der seitens der Justiz und der verantwortlichen Politiker kleingeredet, bagatellisiert und ignoriert wird.

Lediglich wenn ausgegrenzte Elternteile affektive und aus der Belastung heraus motivierte Tötungsdelikte begehen, entsteht so etwas wie öffentliches Interesse.

Oder eben, wenn sich das Vollversagen der Justiz nicht mehr leugnen lässt, wie vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in Stauffen, zu welchem Sie noch als Familienministerin Stellung bezogen haben.

Die Forderung nach Fortbildungen für Richter und effiziente Zusammenarbeit von Behörden genügt nicht mehr; es geht hier um strukturelles Versagen bei Kindesentzug und Umgangsboykott, um strukturelle Missachtung des Kindeswohls und psychische Misshandlung von Kindern.

Das ist wie gesagt ein Mordmotiv und ein Trauma für einen Vater wie mich, der ich nun über eineinhalb Jahrzehnte auflaufen gelassen werde.

Die unfassbar dummdreiste strukturelle Ausgrenzung und Missachtung der Verfassungsrechte von Männern und Vätern und deren Kinder durch deutsche Behörden und Gerichte ist endlich zur CHEFSACHE zu machen!

Im Interview für die ZEIT haben Sie, Frau Ministerin Barley, klare Bekenntnisse geäußert, die zu begrüßen sind und an denen Sie sich zukünftig messen lassen müssen:

„Ich sehe es als meine Aufgabe, den Rechtsstaat zu verteidigen…..

….Es darf nicht immer nur nach einem starken Staat gerufen, sondern es muss auch ein starker Rechtsstaat eingefordert werden. Gleichzeitig muss das Recht dem gesellschaftlichen Wandel gerecht werden. Dazu gehören selbstverständlich Themen wie ein modernes Familienrecht und die ganz massiven Auswirkungen der Digitalisierung auf unser Zusammenleben.“

„Gerichte müssen unabhängig sein, sonst erfüllen sie ihre Funktion in einem Rechtsstaat nicht, und das muss man klar ansprechen. Den Rechtsstaat zu verteidigen ist jeden Kampf wert.“

Ich hoffe, dass diese Aussagen endlich auch ernst genommen werden und nun endlich auch Handlungen folgen!

Ich spreche hiermit ganz klar an, dass die Gerichte in Bayern ihrer Funktion in keiner Weise mehr gerecht werden. Diese sind vielfach nur noch ausführende Machtinstrumente für die asoziale CSU-Politik, die den Popanz der „konservativen Revolution“, die die CSU-Marionette Alexander Dobrindt ausgerufen hat, seit langem auf dem Rücken von Rechtsuchenden Praxis werden lassen.

Ich fordere daher hiermit den starken Rechtsstaat ein, den Sie benannten.

Gehen Sie gegen die Machenschaften dieser Provinzjustiz vor, die ich ausführlich exemplarisch beweisrechtlich dargelegt habe und die im Zirkelschluss seit Jahren von den Kriminellen und Verbrechern im Amt quasi in eigener Sache vertuscht und fortgeführt wird.

Ich gehe nicht davon aus, dass ich weiter mit Floskeln und Phrasen bezüglich der Gewaltenteilung (in Bayern kaum noch vorhanden, Rotationsprinzip, Ministerialrat Andreas Zwerger ist heute Vizepräsident des Beschuldigten Lückemann beim OLG, Dienstaufsicht über dessen Staatsanwaltschaft jahrelang verweigert) oder der Unabhängigkeit der Justiz für dumm verkauft werde.

Ich denke, Sie haben verstanden, dass ich als Justizopfer und Elternteil mittlerweile auch ein Widerstandsrecht aus Art. 20 Grundgesetz gegen diese Verbrechen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg und als ehemaliger Polizeibeamter, der einen Amtseid geleistet hat, in Anspruch nehme!

Beweisführend erhalten Sie (neben Hinweis nochmals auf Blog) folgendes, was die Sachverhalte präzise dokumentiert:

Anlage 1:
Aktuelle Klage gegen den Freistaat Bayern (mit Anlagen) wegen Kriminalisierung und strukturellem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen unschuldigen Vater.
Hier veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/03/16/klage-gegen-den-freistaat-bayern-rueckgratlose-feiglinge-und-csu-grinser-die-nach-unten-treten-und-nach-oben-buckeln/

Anlage 2:

Aktuelle Klage gegen den Freistaat Bayern an das (örtlich weiter zuständige) Landgericht Würzburg auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Missachtung des Kindeswohls, der Elternrechte und eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, was dazu führte, dass aktuell seit Juni 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater vereitelt und verhindert wird.

Hier veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/03/26/praezedenzklage-gegen-die-asoziale-rechtsverweigerung-deutscher-untergerichte-bei-umgangsboykott-kindeswohl-seit-jahrzehnten-ein-spielball-fuer-ueberforderte-provinzjuristen/

Mein Blog ist die Langzeitdokumentation eines asozialen Verfassungsbruchs und normalisierten Verbrechens des Kindesentzugs gegen missliebige Väter und unschuldige Männer, wie es aktuell in Deutschland offenbar immer noch Standard und Regelfall ist.

Wer hier weiter wegschaut, macht sich mitschuldig.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg