
Es ist schlichtweg UNERTRÄGLICH UND VÖLLIG INAKZEPTABEL, wie hier wieder die Schädigungen gegen mich zu wenden versucht werden! Deshalb dieser Beitrag!
Ein Fakt ist endlich einmal hervorzuheben: Die Emotionalität von Justizopfern, von Geschädigten und insbesondere von ausgegrenzten Vätern ist da! Dennoch versuchen Behörden und Gerichte immer wieder – nachdem sie die Schäden erst verursachten – diese Reaktionen gegen die Betroffenen umzudeuten und zu missbrauchen.
Nachdem mir mein eigener Anwalt – nachdem er über ein halbes Jahr vom Gericht auflaufen gelassen wurde und die Schäden damit verschleppt wurden – mir nun aufgrund einer Mail nahelegte, „Medikamente“ zu nehmen und mir vorwirft, Suizidaliät zur „Manipulation“ missbrauchen zu wollen – anstatt die Ursachen zu beenden – und das Mandat niederlegte, mache ich dies öffentlich!
Aus selbem Grund: Emotionalität wird gegen die Betroffenen verwandt, um das eigene Unvermögen und die eigenen Straftaten, Verschleppungen, Justizverbrechen nicht nur zu vertuschen sondern so lange fortzuführen, bis der Geschädigte aufgibt, sich umbringt oder ausrastet.
Hilfe gibt es nicht!
RA Mohr ist als Fachanwalt für die Belange und Schicksale ausgegrenzter Väter bekannt. Auf seiner Homepage heißt es u.a.:
…“Ruhe einkehren. Dazu müsse der Umgang für 3 Monate, für ein halbes Jahr, für ein ganzes Jahr ausgesetzt werden. Viele Familiengerichte, vor allem in der ersten Instanz, schließen sich dieser unheilvollen Einstellung voll an. Ist die gerichtlich angeordnete Umgangsunterbrechung einmal erreicht, vollzieht sich der Kontaktabbruch in vielen Fällen nahezu von selbst.
Sollte der andere Elternteil immer noch nicht mürbe sein, dann lautet die Argumentation: Die Beziehung sei abgerissen, die Bindung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil bestehe kaum noch. Das Kind könne es nun nicht verkraften, unvermittelt mit dem anderen Elternteil alleine gelassen zu werden. Es käme allenfalls zunächst ein sogenannter betreuter Umgang von jeweils wenigen Stunden und nur im Beisein einer Person aus der Jugendpflege in Betracht. Die Wiederannäherungsversuche erweisen sich unter solchen Begleitumständen häufig als erfolglos und viele betroffene Eltern resignieren spätestens nach dieser Tortur. Es gehört ungeheuer viel Kraft dazu, das alles über sich ergehen zu lassen.“…
http://ra-josef-a-mohr.de/pages/umgangsrecht.php
Um genau diese Mechanismen und Muster geht es! Was passiert denn, wenn ein ausgegrenzter Elternteil nicht „mürbe“ wird, sondern aufgrund des Unrechts und der Ausgrenzung immer wütender?
Hier geschieht genau das – ersichtlich völlig ungehindert und vom Gericht befördert – seit über 27 Monaten! Zuvor über sechseinhalb Jahre, 2004 – 2010, verantwortlich: die gleiche Richterin, Antje Treu, Verschleppung, Untätigkeit, Maßnahmen gegen die Entfremderin finden nicht statt.
Es geht mir darum, aufzuzeigen, wir perfide und gleichzeitig selbstverständlich dieses System funktioniert, wie es seine „Fehler“ selbst manifestiert.
Selbstverständlich hätte wohl jeder andere in meiner Lage längst einen Bilanzsuizid begangen oder – Achtung „Straftat“ – wäre gegen Verantwortliche selbst zum Täter geworden. Zuerst zur Kündigung des Polizeiberufes erpresst, den ich 15 Jahre unbescholten ausübte, bis sich ein Vorgesetzter an meiner „Haarlänge“ störte und massive Dienstvergehen gegen mich beging, Mobbing einsetzte (was seither vertuscht wird), danach wurde ich aus Lust und Laune der Rechtsanwältin und Partnerin (die mir zuvor die Kündigung des Polizeiberufs nahelegte) von heute auf morgen vom Vater mit Perspektive Familie und Kind zum ausgegrenzten Kriminellen, der sie „belästigt, wie sie mit falscher Eidesstattlicher Versicherung bei einem Gericht mal eben behauptete (was seither vertuscht wird) und: es folgte eine jahrelange Kriminalisierung bis hin zu einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung auf Initiative von Juristen in Franken, die die Schnauze voll hatten von einem lästigen „Ex-Polizisten“, der Kontakt zu seinem Kind will und die Gerichte – die die Ausgrenzung zuvor verschuldeten – „belästigt“!
Ich werde mich jedenfalls nicht „einfach“ selbst töten. Weil
a) meinem Kind diese lebenslange Schuld und Traumatisierung nicht zuzumuten ist (wie sie bei zahlreichen jungen Frauen besteht, persönliche Schicksale sind zur Genüge bekannt) und
b) weil die Täter und Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sind!
Ich habe all das hier im Blog zur Genüge beweisrechtlich aufgezeigt: wie meine berufliche Existenz, mein Familienleben, meine Reputation und schließlich meine Vaterschaft zerstört wurden. Seit Dezember 2003 werde ich auflaufen gelassen, ausgegrenzt, kriminalisiert und meine Reaktionen auf das Unrecht werden gezielt dazu missbraucht um das Unrecht fortzuführen.
Nach den massiven Eingriffen durch Justizverbrecher in mein Leben – 2009/2010 für zehn Monate zu Unrecht weggesperrt, der Versuch einer dauerhaften Unterbringung ohne jede Voraussetzung hierfür – kam es ab Mai 2010 nicht nur zu einer teilweisen Aufarbeitung und Entlastung, sondern – nach sieben Jahren Ausgrenzung – ab Mai 2010 zu wöchentlichen und endlich entgegen dem Willen der Kindesmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, durchgesetzten Treffen!
Der konkrete und bis heute gültige und vollstreckbare Beschluss der Richterin Sommer, Amtsgericht Würzburg:
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010
Als im Dezember 2011 also die Ausweitung und Normalisierung der Kontakte und Bindung konkret wurde, gemeinsames Sorgerecht im Raum stand, wurde gerichtlich die gemeinsame Beratung beschlossen.
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
Um diese – entgegen ihrer Zusage – zu verhindern, zog die Kindsmutter und Rechtsanwältin Neubert hier die „Opferkarte“ – sie brauche Therapie, sie könne diese „Belastung“ gemeinsamer Gespräche nicht ertragen. Ihr Anwalt legte Mandat nieder, weil er diese Spielchen nicht mitmachen wollte.
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“
Als nächstes versuchte sie – mit neuer Anwältin (Hitzelberger, Würzburg) – wieder die komplette Ausgrenzung zu erreichen, die Kontakte zu verhindern. Bereits das erste Schreiben legt die Linie fest: Entwertung des Vaters, Ausgrenzung mittels „Kindeswohl“-Begriff, Verschleppung durch Widerstand gegen alles, was das Gericht macht:
Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung
Das gelingt, weil die Richterin den Juristinnen absolute Narrenfreiheit lässt, nichts gegen die Verweigerung der Kontakte unternimmt. Sie verteilt vielmehr die Verantwortlichkeit; zuerst an einen Verfahrenspfleger, dann an eine Umgangspflegerin und schließlich an eine Gutachterin. Als die Kindsmutter auch zu diesen absprachewidrig die Kommunikation verweigert unternimmt sie nichts. Die Gutachterin sitzt in trauter Zweisamkeit mit der Richterin die Sache aus, nachdem sie ebenfalls von der Kindsmutter manipuliert wurde: „Feindbild Vater“. Das Gutachten liegt bis heute nicht vor bzw. wird offensichtlich vom Gericht „geheim gehalten“ (siehe Mailverkehr unten).
Auch als die Schädigung meines Kindes und die Belastung durch die Situation und die Instrumentalisierung – was mittlerweile Allgemeingut ist – als fatal aufgezeigt werden, hindert das die Kindsmutter und ihre Erfüllungsgehilfin nicht, skrupellos den Kindesentzug und den Kindesmissbrauch fortzusetzen:
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…
Die offensichtliche Strategie ist die, eine „Kindeswohlgefahr“ durch mich zu konstruieren.
Was gar nicht notwendig ist, da die Gerichte – Antje Treu, Richterin – ohnehin Rechtsverweigerung betreiben, und damit die Ausgrenzung und folglich die Schäden durch Symbiose des Kindes zur missbrauchenden Mutter tagtäglich manifestieren.
Und ich sage auch das, weil es meine Überzeugung ist: viele andere Betroffene in dieser Situation hätten sich längst an den Tätern und Verantwortlichen gerächt, wären gewalttätig geworden, hätten Menschen getötet.
Ich mache hier nur weiter nur transparent was geschieht…..!
Die Ausgrenzung und Schädigung gelingt nun unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses und zu Lasten meines Kindes und mir als Vater wieder seit fast 28 Monaten!
Seit 23 Monaten besteht eine Kindesentführung, da die Kindsmutter mit unserem Kind untergetaucht ist!
Schuldhaft verantwortlich hierfür und für die Folgen ist weiter insbesondere die Richterin Treu, die die Sache offenkundig auszusitzen versucht und – wie ich hier bereits vor Monaten dargelegt habe – meinen Suizid wohl provozieren will, oder Reaktionen, die wieder eine Kriminalisierung möglich machen.
Meine Anträge werden seit Anfang 2013 nicht bearbeitet: das ist Rechtsverweigerung.
Im Januar 2014 übernimmt Rechtsanwalt Mohr nach dreistündigem Gespräch in München das Mandat: ich gehe davon aus, dass zumindest die Kindesentführung zeitnah beendet wird und ich erfahre, wo mein Kind ist, wie es ihm geht etc., Ziel ist natürlich ebenso die zeitnahe Beendigung des ungenierten Umgangsboykotts. Richterin Treu ist als völlig unfähig für diesen Konflikt notfalls mittels Befangenheitsantrag abzulösen – was zuvor paradoxerweise die Kindsmutter im Januar 2013 erfolglos versuchte, um das Verfahren zu verschleppen.
Nichts hiervon geschah.
Ich ließ Rechtsanwalt Mohr – so meine Intention – in Ruhe arbeiten und zog mich deshalb komplett zurück.
Als es letztlich Juni wurde und keinerlei Rückmeldung kam, erfuhr ich über Nachfrage, dass noch nicht eimal die Akten vom Gericht zugesandt worden waren!
Erst im Juli wurden diese vom Gericht zugesandt – Richterin Treu versucht auch hier ganz offentsichtlich das Verfahren zu verschleppen, Aufklärung durch kompetente Dritte zu verhindern, Emotionen zu schüren.
Man braucht sich nichts vormachen: die Strategie dieser Richterin ist ganz offensichtlich, irgendwann eine „Kindeswohlgefahr“ durch mich zu konstruieren, um die Rechtsbrüche und Justizverbrechen, wie in solchen Fällen bundesweit üblich, in einen Beschluss zu gießen – wie es RA Mohr auf seiner Website benennt, siehe Zitat oben….
Der Mail-Verkehr mit Herrn Mohr veröffentlicht, es geht um Transparenz und Fakten – nicht darum, den Anwalt bloßzustellen. Ich denke auch, dass man zwischen den Zeilen sehr gut erkennen kann, in welchem Zustand dieser „Rechtsstaat“ ist und wie es soweit kommen konnte, wenn das die „Hilfe“ ist, die Justizopfern und ausgegrenzten Vätern bleibt. Es gibt keine Hilfe, Richter können machen was sie wollen, Rechtsverweigerung betreiben, Existenzen und Kinder zugrunderichten, Beihilfe zur Kindesentführugn leisten: :
Hier der wesentliche Mail-Verkehr nach über acht Monaten (bei Bedarf gekürzt, Hervorhebungen von mir):
Mail vom 20. August 2014 an RA Mohr:
Sehr geehrter Herr Mohr,
eine Rückmeldung noch….
Sie schrieben: „Nach Ihrem eigenen Bericht während unseres Gespräches und nach dem Aktenstudium sehe ich nur eine einzige Chance für einen Fortschritt in Ihrer Sache. Diese Chance liegt in der Person der Richterin Treu, auch wenn dies momentan für Sie schwer nachvollziehbar ist. Wenn es nicht gelingt, Frau Treu in unser Vorgehen einzubinden, sehe ich keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Strategie.“
Das ist für mich absolut unerträglich! Meine Elternrechte und mein Lebensglück sind keine Verhandlungsmasse für irgendwelche Richter, deren Gutdünken und deren Meinung.
…..
Ich weiß nicht, ob wirklich klar ist, was hier ab 2003 vor sich ging! Neubert hat aus Lust und Laune meine Vaterschaft zerstört. Dass diese Kindsmutter nun ab 2012 nochmals so verfahren kann – Treu! – …..
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Mail (Auszug) von RA Mohr, 21. August 2014:
„…Wir können uns die Richterin nicht aussuchen. Alles, was in der Vergangenheit liegt, kann auch nicht für ein Ablehnungsgesuch herangezogen werden. Dazu reicht zunächst auch nicht die Verweigerung der Herausgabe des psychologischen Gutachtens. Auch wenn ich die Meinung der Richterin nicht teile, muss ich doch akzeptieren, dass viele Menschen in dem Zielkonflikt einer möglichen Persönlichkeitsverletzung bei Veröffentlichung des Gutachteninhalts einerseits und der erforderlichen Möglichkeit zur Rechtswahrnehmung andererseits eine andere Auffassung haben als ich und die Meinung von Frau Richterin Treue vertreten. Dieses Problem kann nur im Dialog mit der Richterin gelöst werden. Wie eine solche Lösung aussehen könnte, weiß ich noch nicht. Ich weiß aber, dass ein Dialog mit Sicherheit nicht möglich sein wird, wenn der Blog nicht vom Netz genommen wird. Derartige Darstellungen während eines Verfahrens konterkarieren alles, was ich als Anwalt tun kann……
Damit wird in keiner Weise infrage gestellt, was bei Ihnen „ab 2003 vor sich ging“. Soweit dies für einen anderen Menschen überhaupt möglich ist, glaube ich, dies nachempfinden zu können. Das ist jedoch in der hier vorliegenden Situation nicht die Problematik. Es kommt einzig darauf an, wie wieder Kontakt zu ihrem Kind hergestellt werden kann. Dies geht mit Sicherheit nur über das Gericht und zumindest auf absehbare Zeit nur über die Richterin Treu. Das ist jedenfalls meine Einschätzung. Ich respektiere selbstverständlich, wenn Sie diese Einschätzung nicht teilen. Dann könnte ich allerdings nicht für Sie tätig sein….“
Meine Mail an RA Mohr, 01. September, nachdem weitere anderthalb Wochen vorbeizogen…
Sehr geehrter Herr Mohr,
auch ich sehe keinen Sinn darin, um irgendetwas herumzureden. Ich denke es wird Zeit, dass sich auch die Professionen und wohlwollenden Helfer endlich den unbequemen Wahrheiten stellen! Die Folgen für mich sind wohl universell bei derarten Justizverbrechen, dennoch wird wohl kaum jemand so offen berichten, aus Scham oder Angst vor den Folgen, da ja offene Worte perfide gegen die Väter und Geschädigten gewendet und umgedeutet werden.
Allerdings ist das auch der Grund, warum es immer noch gelingt, derarte Verbrechen durch Mütter und Justiz zu bagatellisieren und die Missstände am Leben zu halten, obwohl sie permanent Opfer fordert.
Ich jedenfalls bin als FOLGE der – trotz der positiven Entwicklung von 2010-2012 aufgrund der Dummheit und Unfähigkeit der Richterin Treu verschuldeten – wieder stattfindenden Justizverbrechen der Richterin seit ungefähr Anfang 2013 hochgradig suizidal. Und das ist eine durchaus ÜBLICHE Folge!
….. Ich will diese Leute am Pranger und auf der Anklagebank, ohne mich selbst schuldig zu machen! Dass sie jedoch gänzlich davonkommen, ist ausgeschlossen!!!
Nochmal:
Was einen einfachen Bilanz-Suizid unmöglich macht, ist …… und der hierbei eintretende „Erfolg“ für die Täter, dass diese infolge mit allem durchkämen: das Vollversagen der Familienjustiz bliebe wieder unbearbeitet obwohl wieder ein Kind lebenslang geschädigt wurde; die Straftaten gegen mich blieben ungesühnt, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010, ebenso die Schweinerei des ehem. Vorgesetzten, der meine Laufbahn als Polizeibeamter zerstört hat (diese Belastung war mit Ursache für alles weitere). All das ist zu klären!
Dies führt – nochmal – zum zweiten Punkt: wenn ……. aber weiter geschädigt und entfremdet wird, werde ich zumindest die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen!….
Stellen Sie sich meine Enttäuschung vor, dass auch nach acht Monaten mir noch nicht einmal eine Adresse meines Kindes vorliegt, sie nicht einmal ansatzweise etwas gegen die ungenierte und von der Täterin Treu mitgetragene Kindesentführung erreicht haben.
………..wird in drei Wochen elf Jahre alt – bereits zum 10. Geburtstag hatte ich 150 Euro bei einer benachbarten Anwaltskanzlei der ehem. Kanzlei der Kindsmutter als Geschenk mit der Bitte um Weitergabe abgegeben. Bis heute weiss ich nicht, ob Karte und Geld überhaupt ankamen! Ich habe seit 2004 – obwohl laufend über das Gericht beantragt, KEIN Foto meines Kindes ! All das ist KRANK! Es geht hier nich um mein Verhalten, meine „Bereitschaft“ zu irgendetwas….!
Ich denke, dass diese Richterin Treu zu dumm oder zu gleichgültig ist, um die Folgen ihres Handelns und ihrer Verschleppungen zu erfassen! Diese Täterin zerstört mich – quasi nebenbei – seit Mitte 2012 psychisch, macht mich kaputt und schädigt mein Kind. Die Beschlüsse beweisen, dass sie zumindest das begriffen hat!
Gehen Sie endlich gegen diese Verbrecher vor!!!!
Geld brauche ich nicht – das einzige was noch zählt, ist die SEHR ZEITNAHE Beendigung der Entführung und Entfremdung meines leiblichen Kindes.
Andernfalls braucht mir niemand ….. vorzuwerfen, wenn ich mich nach Jahren (!!) ungenierter Justizverbrechen gegen mich und mein Kind auch nicht mehr an Regeln und Gesetze halte……
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Diese Faktenbenennung führt zu folgender Analyse des Anwalts und diesen „Empfehlungen“ – da das Unrecht nicht zu beenden ist, soll ich als Opfer mich medikamentös „beruhigen“ und betäuben, während die Schädigungen andauern werden:
Der Bankrott des Rechtsstaates: wer als Opfer Emotionen zeigt, hat erst recht verloren….!
Mail von RA Mohr am 02.09:
Sehr geehrter Herr Deeg,
es ist richtig, offen zu berichten und Öffentlichkeit herzustellen, wenn die staatlichen Organe ihren Aufgaben nicht nachkommen. Aber vergessen Sie ihr Ziel nicht! Sie geraten mit der Öffentlichkeitsarbeit ganz schnell in einen Zielkonflikt, nämlich dem Ziel Kontakt zum Kind einerseits und die Handelnden zur Verantwortung zu ziehen andererseits. Diese Gratwanderung schafft niemand.
Als Familienrechtsanwalt stehen mir keine anderen Arbeitsmittel zur Verfügung, als bei Gericht um Verständnis zu werben und dort aufklärend tätig zu sein. Das sind in vielen Fällen sehr stumpfe Arbeitsmittel. In anderen Fällen greifen sie. Ich kann aber nicht gleichzeitig bei den Personen, bei denen die Entscheidungsmacht liegt, um Verständnis werben wollen und sie im selben Moment an den Pranger stellen. Sie werden dann nicht mehr auf mich eingehen. Meine Wirkungsmöglichkeiten verpuffen und laufen ins Leere in dem Augenblick, in dem die Prangerwirkung erzeugt wird. Würde ich etwas anderes behaupten, würde ich Sie und mich selbst belügen.
Berechtigte Wünsche, die Entscheidungsträger für ihre Fehlleistungen zur Rechenschaft zu ziehen, können gegebenenfalls auf strafrechtlicher Ebene und von im Strafrecht tätigen Anwälten verfolgt werden. Aber auch dies sollte nicht geschehen, bevor das familienrechtliche Ziel erreicht ist. Wobei ich immer darauf hinweisen muss, dass niemand garantieren kann, ob es überhaupt erreicht werden kann. Und ich muss auch ehrlich darauf hinweisen, dass der Weg mit Sicherheit sehr lang und äußerst steinig ist. In Fällen wie dem Ihrigen gibt es keine schnelle Lösung. Das ist für Sie belastend, sehr belastend, aber ich bin kein Voodoo-Priester, der vorgibt, die Welt anders gestalten zu können, als sie ist. Mit diesen Tatsachen muss ich arbeiten.
Damit Sie die erdrückende Belastung für Sie überhaupt aushalten können, brauchen Sie nicht nur auf der gerichtlichen Ebene Unterstützung, sondern auch auf der Coaching-Ebene durch einen guten Therapeuten. Momentan schätze ich die Belastung so hoch ein, dass dazu auch eine vorübergehende medikamentöse Begleitung gehört, über deren Beginn, Durchführung und Beendigung sie aber selbst entscheiden können sollten. Allerdings wirkt eine medikamentöse Unterstützung nicht von einem auf den anderen Tag. Gegebenenfalls sollten Sie daher kurzfristig auch zu beruhigenden Mitteln greifen. Wer so verletzt ist, wie Sie es sind, braucht als erstes Material zum Behandeln der Wunden. Die notwendige ärztliche Fachkenntnis haben in diesem Fall nur erfahrene Psychiater. Bitte nehmen Sie diese Empfehlung nicht auf die leichte Schulter und suchen Sie einen entsprechenden Arzt auf, der Sie respektiert und Ihnen hilft. Aus eigener Kraft bekommt jemand mit derartigen Wunden wie den Ihren das Problem nicht in den Griff.
Um auf der familienrechtlichen Ebene überhaupt etwas bewirken zu können, brauche ich unbedingt eine klare Aussage, dass Sie während des familiengerichtlichen Verfahrens keinerlei negative Aussagen über die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren handeln-den Personen an die Öffentlichkeit bringen und bereits bestehende Publikationen dieser Art sofort zurückziehen. Dies brauche ich nicht, weil ich irgendjemandem einen Gefallen tun will. Ich brauche es vielmehr, weil sonst jede meiner Handlungen schon im Vorhinein zum Scheitern verurteilt ist. Es ist der einzige Weg, um überhaupt eine Hoffnung haben zu können, Kontakt zu Ihrem Kind herzustellen. Bitte lassen Sie mich daher bis spätestens zum Ende dieser Woche wissen, ob Sie den von mir vorgeschlagenen Weg mitgehen können. Auf andere Weise kann ich Ihnen jedenfalls nicht helfen. Ich müsste Ihnen vielmehr eine Hoffnung vorgaukeln und das tue ich nicht.“
Meine Antwort an RA Mohr per Mail, 02.09.:
Sehr geehrter Herr Mohr,
(vorab: mein Blog verletzt nicht das Kindeswohl: dies wäre der einzige Maßstab, der hier in diesem Sinne vermittelbar wäre. Wenn er das Ego von Juristen verletzt, ist das KEINE Rechtfertigung für Schädigung des Kindeswohls durch „Rache“ an mir! Das ist weiterer Amtsmissbrauch…)
ich antworte sofort: weder brauche ich einen Psychiater und ganz sicher keine medikamentöse Behandlung. Offenbar habe ich auch Sie mit meiner Emotionalität überfordert.Wenn daran Zweifel bestehen, kann ich mich nicht nur auf Herrn Prof. Dr. Nedopil berufen sondern auch auf Herrn Prof. Dr. Weiß, Chefarzt der Psychosomatik im Robert-Bosch- Krankenhaus Stuttgart und die mit diesem zusammenwirkende, seit 2008 und weiter involvierte Therapeutin Riesch-Kniesel.
Es geht hier um Verbrechen, um Kindesentführung, um Kindesentzug, Umgangsboykott.
So etwas muss kein Mensch in einem Rechtsstaat hinnehmen!
Die Schädigung meiner Person und die psychische Belastung beruht EINZIG auf dem Unrecht, das die Kindsmutter und die Justizbehörden ungehindert verschulden!! Das ist auch weder eine Naturgewalt noch unveränderliches Schicksal sondern hausgemachtes Unrecht, durch Verschleppung, durch Täuschung, durch böswilliges Handeln, das ungehindert andauert und bei dem offenkundig alle zuschauen. Bei jedem Bankraub und jeder Körperverletzung nennt man das Unterlassene Hilfeleistung.
Ich greife deshalb zu klaren Worten, damit endlich wahrgenommen wird, welche FOLGEN die Rechtsverweigerung und die Verbrechen im Amt – anders ist das auch nicht zu nennen – bei mir als geschädigtem Vater und solches Unrecht generell haben. Die Folgen in zahlreichen Fällen sind bekannt und auch diese kommen nicht dadurch zustande, weil die ausgegrenzten Väter nicht „medikamentös behandelt“ wurden sondern weil man ihnen die Kinder wegnahm und Unrecht wie selbstverständlich fortgeführt wurde: siehe Link, Kommentar von G. Amendt, 2007!
Die Folgen für …., die die Kindsmutter, deren Familie, die Richterin und die Gutachterin ebenso wie das Jugendamt seit über zwei Jahren WIEDER VERSCHULDEN sind noch nicht einmal von mir thematisiert.
Das sind keine Bagatellen und keine hinzunehmenden oder auszusitzenden „Kollateralschäden“ noch ist mein Verhalten eine Ursache, die den Tätern als Ausrede und Schutzbehauptung dient, um Ursache und Wirkung – wie bei diesen Verbrechen üblich – zu verdrehen und mich als Geschädigten als „Verursacher“ und „Kindeswohlgefahr“ umzudeuten. Ich denke, diese Mechanismen muss ich Ihnen auch nicht erklären. Mir ist völlig unverständlich, wie solches Unrecht und solcher psychischer Kindesmissbrauch immer noch kleingeredet und hingenommen werden kann! Ich bin auch kein Hanswurst sondern war 15 Jahre unbescholtener Polizeibeamter, Bewerbung zum SEK und psychisch als auch körperlich sehr robust. Was aus den entwertenden und „üblichen“ Pathologisierungsversuchen wurde, wissen Sie. Es steht auch im Blog. Das Problem besteht im Mauern ALLER zuständigen Stellen, die immer noch glauben, sie könnten das alles vertuschen und aussitzen. Das geht nicht!
Mein Angebot ist, dass ich AB DEM ZEITPUNKT, wenn die Verantwortlichen endlich KONKRETE Maßnahmen ergreifen, um die Schädigung meines Kindes durch die Dämonisierung meiner Person und die ungenierte Instrumentalisierung und den psychischen Missbrauch meines Kindes, der momentan seitens aller Beteiligten hingenommen, ignoriert und VERDRÄNGT wird – bei …….aber zweifellos weiter prägend und lebenslang irreversibel wirkt – durch Interaktion und Kontaktaufnahmen beenden – wie es GERICHTLICH BEREITS BESCHLOSSEN ist – auch über die Löschung meines Blogs zu diskutieren ist – die familienrechtlichen Aspekte betreffend.
Dies müsste nach gesundem Rechtsempfinden noch DIESE WOCHE geschehen!
(Ich darf daran erinnern: ich war ein Monate u.a. mit einem Mörder, mehreren Totschlägern, mit russischen Schwerverbrechern und mit psychisch kranken Straftätern – so wie im übrigen andere Unschuldige auch, die immer noch eingesperrt sind – zu Unrecht eingesperrt. Ohne jede Entschädigung, die Vorgänge werden auf allen Ebenen vertuscht! In meinem aktuellen Beitrag zeige ich sehr klar die Verantwortlichkeiten auf – das war weder ein „Irrtum“ noch eine Überreaktion sondern gezielter Vorsatz und eine zweifache Freiheitsberaubung im Amt! Die Verantwortlichen sind untragbar in den Positionen, die sie immer noch bekleiden! Hier geht es auch um den Schutz des Rechtsstaates und die Legitimation der Strafverfolgung.)
Ich lasse mich sicher nicht erpressen. Und es ist mir auch völlig unverständlich, wie Sie angesichts der Straftaten und des Unrechts hier nahelegen können, dass ich die Öffentlichmachung einstelle – dies ist in Bayern offenkundig der einzige Weg, als Justizopfer wahrgenommen zu werden und zu seinem Recht zu gelangen. Dass die Veröffentlichung der Kindesentführung nicht mehr notwendig ist, wenn diese endet, ist etwas anderes.
Und ich verstehe insoweit Ihren Konflikt – aber das ist kein Argument, wenn man einmal den Blick darauf lenkt, dass es hier um das KINDESWOHL geht! Wenn die Richterin Treu nicht mehr in der Lage ist, im Sinne des Kindeswohls zu entscheiden, weil ihre Verfehlungen und schuldhafte Rechtsverweigerung öffentlich gemacht ist – nichts als Fakten! – dann MUSS sie den Fall abgeben! Das ist auch Frau Schmelters Ansicht, Frau Treu hat diesen Fall gegen die Wand gefahren und falsch gehandelt bzw. durch Nichthandeln – wiederholt! – die Schäden verschuldet.
Es gibt andere Familienrichterin, und auch Frau Sommer war bereits hier tätig. Diese hat sich nicht von der Kindsmutter an der Nase herumführen lassen.
Nochmals: wenn ich den in Ihrer Mail angeführten Worst-Case ernst nehme, dass der Kontakt zu meinem Kind – durch Verschulden dieser Justiz-Täter – nicht mehr herzustellen wäre, ……….für mich verloren wäre und NIEMAND irgendeine Verantwortung trägt und ich mir dies zu eigen machen würde, dann würde ich noch heute nach Würzburg fahren müssen, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dass ich keine Empathie mehr gegenüber Menschen habe, die mein Kind missbrauchen und mein Leben zerstörten, dürfen Sie insoweit voraussetzen.
Deutlicher werde ich hier nun nicht mehr! Jeder andere würde sich vermutlich schon lange nicht mehr auf dem Rechtsweg quälen!! Dass ich dies bis heute trotz der wiederholten Enttäuschungen und unverhohlenem Unrecht immer NOCH tue, hängt sicher auch mit meinem Rechtsempfinden als Polizist zusammen.
Dass ich Sie als Anwalt hinzugezogen habe, war insoweit mein letzter Versuch, kompetente und adäquate Hilfe zu finden, um offensichtliches Unrecht mittels Gesetzen und Recht zu beenden. Einen weiteren Versuch in diese Richtung werde ich nicht mehr unternehmen.
Es ist auch kein „komplexer“ Fall: es besteht ein schlichter Umgangsboykott entgegen vollstreckbarem Beschluss, gegen den das Gericht nichts unternimmt! In meiner Welt ist dies klares Unrecht, das SOFORT zu beenden ist.
Dieses Unrecht ist nicht mehr hinzunehmen. Und man, auch Sie sollten sich langsam damit auseinandersetzen, dass es auch psychisch völlig gesunde Menschen ohne jede kriminelle Neigung und ohne jeden Ansatz zu gewalttätigem Wesen gibt wie mich, die das so sehen! Ich jedenfalls sterbe lieber als dass ich weiter zuschaue, wie Verbrecher ungehindert mein Kind schädigen. Es ist daher Zeit, die SCHÄDIGUNGEN durch Maßnahmen gegen die TÄTER zu beenden.
Dies warte ich nun ab, unter den genannten Prämissen!
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Dann die Mail von RA Mohr, 05.09.2014, in welcher er Mandat niederlegt:
Sehr geehrter Herr Deeg,
hochgradige Suizidalität einerseits und die Behauptung andererseits, keine intensive Hilfe psychologische Hilfe und keine überbrückende medikamentöse Unterstützung in dieser massiven Leidensphase zu benötigen, schließen einander aus. Für eine derartige Situation gibt es dann nur noch zwei Erklärungsversuche: Entweder es besteht keine Krankheitseinsicht oder es wird der Versuch der Manipulation nach dem Muster unternommen: Wenn Ihr nicht das tut, was ich fordere, dann ist Suizid die Konsequenz. Beides ist inakzeptabel.
Das Bedürfnis nach Unterstützung, auch nach therapeutischer oder medikamentöser Unterstützung hat nichts mit Pathologisierung zu tun. Jeder Boris Becker bekommt seinen rum um die Uhr Coach für alle Lebenslagen. Der Normalbürger verlangt aber von sich, mit solchen Extremsituationen wie der Ihren alleine zurechtzukommen. Das ist eine totale Überforderung, die nur schiefgehen kann.
Ich bin nicht gegen Ihren Blog. Es ist richtig, Fehlentwicklungen aufzuzeigen. Ich sehe nur keine Handlungsmöglichkeit, so lange Sie die Personen, die über Ihr Schicksal Macht haben, persönlich wertend angreifen. Sie können den Sachverhalt schildern, aber nicht wertend die Personen an den Pranger stellen. Sie können auch deutlich machen, dass Sie dieses und jenes Verhalten beispielsweise als Rechtsbeugung werten etc. Sobald Sie dann aber beispielsweise sagen, diese Person ist ein Rechtsbeuger kommen Sie von der Sache weg und gehen „ad personam“. Das wir Ihnen sofort zum Vorwurf gemacht. Es kommt dabei nicht darauf an, wie Sie und ich die Formulierungen verstehen, sondern wie behauptet werden kann, dass der Durchschnittsbürger sie verstehe. Der macht z.B. keinen Unterschied zwischen einem „Rechtextremen“ und einem „Rechtsradikalen“. In beiden Fällen würde der Durchschittsdeutsche wahrscheinlich sagen: Rechtsradikal und rechtsextrem, damit ist wohl die NPD gemeint.
Ich habe mir noch einmal aus Ihrem langen Blog die Passagen um Clemens Lückemann angeschaut. Natürlich kann man, wenn man diese Passagen gelesen hat, Verständnis für Ihre Ausdrucksweise haben, egal ob man Ihre Auffassung teilt oder nicht. Darauf kommt es aber nicht an, sondern darauf, welche Wirkung diese Aussage auf Menschen hat, die sich nicht die Mühe machen, Ihre Erläuterungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Aus Ihrer Sicht mag es haarspalterisch erscheinen, wenn man jemanden, dem der rechte Ring Christlich Demokratischer Studenten, RCDS, in den 70er Jahren zu links war, etwa als „stramm rechts“ oder „sogar am rechten Rand der Unionspartien stehend“ zu bezeichnen. In der Auseinandersetzung wird die Nuancierung „rechtsextrem“ jedoch als Munition gegen Sie dahin gehend benutzt, Sie würden einem hochrangigen CSU-Mitglied NPD-Verhalten unterstellen. Damit geben Sie Ihren Gegner die Argumente, die diese suchen.
Es macht einen großen Unterschied, ob Sie einen politischen Kampf gegen Unrecht führen wollen, oder ob Sie um Ihr Kind kämpfen. Im Zwei-Fronten-Kampf werden Sie ganz schnell in die Position eines Michael Kohlhaas gedrängt und Ihr eigentliches Ziel geht verloren. Noch einmal: Das heißt nicht, dass Sie nicht eine öffentliche Dokumentation der Ereignisse führen können. Die Art und Weise, wie sie diese führen, ist entscheidend und darüber hinaus aber auch äußerst schwierig. Es geht nicht um die öffentliche Darstellung, sondern um die emotionalen Wertungen der Personen in dieser Darstellung, die das Gespräch verhindern. Diese Menschen entscheiden über das, was sie unter Kindeswohl verstehen, ob es uns passt oder nicht.
Anders als Sie meinen ist Ihr Fall äußerst komplex. Es geht keineswegs um schlichten Umgangsboykott. Es geht darum, ob die Entscheidungsträger einen so weitreichenden Schritt akzeptieren, ein eigenes Umdenken angesichts relativ stabiler traditioneller Strukturen vorzunehmen. Überall wo Menschen am Werk sind, ist das eine Aufgabe, die von diesen Menschen Enormes abverlangt. Sie wissen selbst, wie schwer es ist, über den eigenen Schatten zu springen.
Ebenfalls anders als Sie meinen, kann ich den Personen, die über Ihre Situation entscheiden, keine Bedingungen stellen. Wir kommen auch nicht um Frau Treu herum. Der Geschäftsverteilungsplan legt den jeweils zuständigen Richter im Vorhinein fest. Befangenheitsablehnungen würden wieder Monate ins Land streichen lassen, bevor etwas geschieht. Zumindest im Moment wäre auch nicht mit einem Erfolg von Befangenheitsablehnungen zu rechnen.
Ich habe auch immer wieder darauf hingewiesen, dass keine schnellen Lösungen zu erwarten sind. Sie bestehen aber noch in Ihrer letzten Nachricht darauf, dass das Unrecht SOFORT zu beenden sei. KONKRETE Maßnahmen der Entscheidungsträger müssten noch DIESE Woche geschehen. Das ist völlig jenseits aller Realität. Diese fruchtlose zermürbende Auseinandersetzung kann ich nicht führen, ebenso wenig wie ich mich durch Suiziddrohungen manipulieren lassen kann, s.o.
Sie haben Recht. Es geht um das Kindeswohl! Dann sollten aber auch das Kindeswohl und nicht sonstige Bedürfnisse im Vordergrund stehen.
Ich muss für mich mit Bedauern feststellen, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Ich kann Ihre Erwartungen nicht erfüllen und lege das Mandat daher nieder. Dem Gericht teile ich nur mit, dass das Mandat beendet ist. Bitte teilen Sie mir Ihre Bankverbindung mit. Ich werde Ihnen das gesamte Honorar einschließlich der Erstberatung zurücküberweisen.
Wir Menschen drücken Wünsche beim Abschied aus. Ja, Ich wünsche Ihnen, dass Sie zu Ihrem Kind finden und Ihr Kind zu Ihnen!
Meine Antwort an RA Mohr:
Sehr geehrter Herr Mohr,
anders als Sie glauben, bin ich weit davon entfernt, Sie manipulieren zu wollen. Sie können aber offenbar mit Ehrlichkeit nicht umgehen! Da habe ich Sie masslos überschätzt. Es geht hier um sehr tiefgehende Gefühle und Bedürfnisse, von deren Verweigerung Sie gefühlsmäßig offenbar keine Ahnung haben. Auch das hatte ich anders erwartet. Wenn ein Kind so wie hier entzogen wird, hat das gleiche psychische Folgen für einen ausgegrenzten Elternteil wie der Mord an einem Kind…l
Und SELBSTVERSTÄNDLICH ist Suizidalitaet – oder wenn Ihnen das lieber ist „suizidale Gedanken“ – eine FOLGE, und zwar zwangsläufig! Damit habe ich täglich umzugehen!
Das ist ein Fakt und keine „Manipulation“! Die Ursachen hierfür sind nicht in meiner Person zu suchen – sondern in den Verbrechen und der Kindesentfremdung. Während der Kontakte zu ……zwischen Mai 2010 und Mai 2012 hatte ich KEINERLEI solche Gedanken sondern das ERSTE MAL seit Dezember 2003 überhaupt wieder Lebensfreude!
Betäubung mit Medikamenten – wie Sie vorschlagen – ist ein Witz!!!
Und Therapie – die ich wie gesagt seit 2008 in Anspruch nehme – und zuvor 2006 bis 2008 auf eigene Kosten – läuft natürlich ins Leere, wenn tagtäglich durch die Justizbehörden und die Entfremderin und Kindsmutter gleichzeitig die Ursachen befördert und gesteigert werden, faktisch eine tägliche Re-Traumatisierung erfolgt.
Der Vorwurf der „Manipulation“ und der „Abhängigkeit“ vom Gericht ist letztlich Ihr „Anker“, um sich Ihr Nichtstun und die Unlust, hier klare Position gegen Rechtsbrecher beziehen zu müssen, schönzureden. Und vielleicht auch für jemanden einzutreten, der nicht jedermann nach dem Mund redet sondern Dinge auch beim Namen nennt. (dennoch bin ich bspw. weit davon entfernt, beratungsresistent wie Gustl Mollath zu sein…auch ein „dankbares“ Opfer dieser Justiz, bis die Öffentlichkeit endlich Anteil nahm! Und 10 Jahre Kindesentzug sind schlimmer als sieben Jahre Forensik, Herr Mohr!)
Aus Ihrer SCHULD, sowohl die Schädigung meiner Person nochmals durch eine weitere Enttäuschung in dieser seit fast 11 Jahren andauernden Justizposse und Verbrechen gegen mich potenziert zu haben, werde ich Sie auch nicht entlassen.
Für die weitere Entwicklung und Option tragen Sie Mitverantwortung. Es hat sich wieder bewahrheitet, dass es in diesem Bereich KEINE Hilfe gibt – traumatisierte Geschädigte werden auflaufen gelassen, wenn Sie sich wehren, werden Sie zum Täter – oder in Ihrem Fall zum „Erpresser“ und „uneinsichtigen Querulanten“, der sich selbst schadet – gemacht.
Ich werde jedoch dieses Unrecht weder länger hinnehmen, noch gegen mich umdeuten lassen!
Und doch: der Fall ist so einfach!
Bis zum 25. Mai 2012 fanden 94 Treffen statt – auf niederstem Niveau gelang es der Kinkdsmutter, diese Bindung WIEDER zu zerstören. Täterin Treu unternahm nichts, auch gegen die weiteren Weigerungen der Kindsmutter.
Alles dient erkennbar dem Ziel der Kindsmutter, sich SELBST vor jeder Verantwortung zu drücken, beginnend mit der Verweigerung der Mediation/Beratung bei Frau Schmelter, Januar 2012.
So einfach ist das! Die Schädigung von …… und mir ist Folge dieser
Verhaltensweisen und der Justizverbrechen!
Wie lange ich das noch aushalte, weiß ich nicht. Ich werde jedoch auch diesen Mail-Verkehr ggf. öffentlich machen. Einfach um zu zeigen, dass es tatsächlich weder Hoffnung noch Hilfe gibt, sondern der Druck STETS beim bereits ausgegrenzten und geschädigten Elternteil ABGELADEN wird.
Fakt ist: wenn eine Frau wie Frau Neubert in Deutschland – aus welchen Gründen auch immer – eine einsame Entscheidung trifft und sich des Partners/Vater des Kindes entledigt – auch ohne jede Kommunikation mit diesem, wie hier – hat sie ALLE UNTERSTÜTZUNG durch Gerichte Behörden und durch MECHANISMEN. Ein Selbstläufer.
Ich denke, ich habe über zehn Jahre nun wirklich ALLE Möglichkeiten ausgeschöpft, alle
Register gezogen, JEDEN, dem ich zutraute, etwas zu erreichen, um Hilfe gebeten.
Es half NULL ! (Frau Treu war übrigens „im Boot“ – bis zu den ersten Schwierigkeiten! Ihre Argumentation ist auch dahingehend absurd!)
Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, werde ich das nicht hinnehmen!
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
05. September 2014
Es kann sich somit jeder selbst ein Bild machen: entweder bin ich der durchgeknallte „Irre“ – „völlig unverständlich“ aufgrund der Schädigung seines Kindes über nun ELF JAHRE durch eine völlig arrogante, unfähige und manipulative Justiz und eine ebensolche Kindsmutter, die ihr Kind zur eigenen Befriedigung instrumentalisiert und psychisch missbraucht – den man „wegsperren“ und mit „medikamentöser“ Behandlung „beruhigen“ muss….
ODER: ich bin derjenige, der psychisch äußerst robust und emotional stabil ein unsägliches und in Deutschland „alltägliches“ Verbrechen des Kindesentzugs unter Missbrauch von Justiz und amtlicher „Autorität“ auch dort TRANSPARENT macht, wo es den Finger in Wunden legt, die keiner sehen will: nämlich die Tatsache, dass zwar in Deutschland mittlerweile jede Frau Männer auf einfachstem Weg beschuldigten und belasten und im gleichen Zug kriminalisieren und ausgrenzen kann – nur weil sie Lust dazu hat – , es im Gegenzug aber KEINE HILFE für Männer und Väter gibt, die zu Unrecht verfolgt, pathologisiert, kriminalisiert werden und denen über Jahre die leiblichen Kinder entzogen werden.
Auch Rechtsanwalt Mohr als Fachanwalt mit sicher tiefgehenden Erfahrungen und Kompetenzen in diesem Bereich scheint sich darauf verlegt zu haben, ein „Doppel-Residenz-Modell“ für Eltern etablieren zu wollen, die sich in kleinlichen „Streitereien“ verheddert haben und ihre Kinder mit Animositäten belasten.
Für VERBRECHEN wie hier, wo eine Rechtsanwältin und Kindsmutter vollig rücksichtlos und nur auf ihre eigene Befindlichkeit gerichtet eine KOMPLETTE Ausgrenzung und Zerstörung jeglicher Bindung dadurch erzwingt, indem sie JEDE Kommunikation und Kooperation – befördert und bestärkt von den regionalen Behörden und Gerichten – verweigert, das Kind in einem Vakuum aus Instrumentalisierung und Dämonisierung des Vaters „gefangenhält“ und ungehindert über Jahre psychisch MISSBRAUCHT gibt es offenbar niemanden. Keiner „zuständig“!
Selbst einem Rechtsanwalt Mohr ist das zuviel – bzw. die „Emtionalität“ des Geschädigten, der offen das ausspricht, was ohnehin jeder weiß: Suizide und auch Trennungsmorde gibt es. Diese resultieren in der Bundesrepublik nicht aus „psychischen Störungen“ oder weil unbescholtene Menschen „plötzlich“ kriminell und gewalttätig sind….sondern WEIL die Ursachen verschleiert und vertuscht werden, während man bei Gerichten „höchstamtlich“ munter die Schäden zementiert.
Das Opfer ist dann „selber schuld“ – insbesondere in Bayern. So nicht!!!
Und niemand muss „verbergen“, was diese Justizverbrechen, was jahrelanger Kindesentzug durch Beihilfe einer asozialen Justiz anrichtet!
Um den Charakter und die Ursache nochmals deutlich zu machen, hier die AUSSAGEN der Kindsmutter aus erster Hand, 2004, weshalb sie diese „Trennung“ erzwang, die mittlerweile dem eigenen Kind das Leben und die Kindheit versaut, mein Leben als Vater zerstört hat und über zehn Jahre auch auf Kosten des Steuerzahlers die Behörden und Gerichte beschäftigt – während sich die Täterin zurücklehnt, untertaucht und jede Verantwortungsnahme ausbleibt:
Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)
Und hier das, was sie seit dem dritten Lebensmonat das gemeinsamen Kindes vor Gericht behauptet und falsch Eidesstattlich versichert, um ihr asoziales Verhalten nach außen hin, gegenüber der Familie und sich selbst gegenüber zu „rechtfertigen“. So einfach, ist es, einem Kind den Vater zu nehmen im asozialen „Rechtsstaat“ Bayern, wo Männer vor Gericht nur Täter sind (wenn sie es nicht sind, macht man sie halt dazu….):
„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003
Und jetzt können die Verantwortlichen beratschlagen, wie sie die Fakten und Wahrheiten hier „gegen“ mich verwenden können – ich werde auch das weiter öffentlich machen!