Weitere beweisrechtliche Details – die Folgen des Opferbonus

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Die Gerichte und Behörden verschweigen und vertuschen die Fakten und Tatsachen.

Daher mache ich diese nun bis ins Detail öffentlich – danach werden sich nicht nur die Gerichte sondern auch die Politik mit diesem Justizskandal zu beschäftigen haben, der beispielhaft aufzeigt, wie einfach in Deutschland mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und Automatismen bei Provinzgerichten das Leben und die Vaterschaft von Männern zerstört wird – und Kindern ein Elternteil gestohlen wird!

Hier nochmal das Phantasieurteil des völlig desinteressierten überheblichen Richters Schepping, der sich schließlich auf Grundlage seiner erlassenen Verfügung irgendwas aus den Fingern saugt und in ein Urteil schmiert:
Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Die Folge:
Jeder Anruf, jedes Fax, jede „Kontaktaufnamhme von mir als Vater eines wenige Monate alten Kindes bei der Mutter, die das Kind „besitzt“, wird hierauf zur „Straftat“ – das Strafrecht hat sich hier selbst die Legitimation entzogen. Die Kindsmutter nutzt das über Jahre weidlich aus….am Ende zeigt sie mich an, weil in Gartengrundstücken Jugendliche Blumen ausgerissen haben und sie mich verdächtigt (wie mir die Familienrichterin Treu vertraulich 2012 mitteilte – ernstgenommen hat das da schon lange keiner mehr. Dennoch wird die Klärung des Justizskandals weiter verweigert, mein Kind weiter entzogen!)

Diverse „Belehrungen“ der Polizei, während ich bereits monatelang mein Kind nicht sehe und verwzweifelt auf das am 27.12.2003 ersuchte Familiengericht warte:
„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

Die Kindsmutter und Rechtsanwältin hat offenbar noch nicht einmal begriffen, was sie mit ihren Falschbeschuldigungen und der Kriminalisierung meiner Person angerichtet hat – und schwurbelt von „Besuchen“ (Straftat!) und „Geschenken“ zu Weihnachten – am 22.12. wurde die Verfügung zugestellt – und von „Geld“:
Fax des „Gewaltschutz-Opfers“ Kerstin Neubert vom 31.03.2004

Jeder Nichtjurist hier wird vermutlich einen Zusammenhang zwischen dem LinK „Belehrungen“ und dem Lind „Fax“ herstellen können. Wäre ja alles lustig, wenn es nicht mein Kind betreffen würde!

Die nächste Volte, einen guten Monat später, nachdem weder über ihre Schwester noch über Eltern etwas zu erreichen ist, ist nun eben der Kinderschutzbund „zuständig“ – das Familiengericht rührt sich weiter nicht:
Mail Neubert v. 6. Mai 2004 – 5 Monate Kindesentzug

Ich werde auf all dies noch näher eingehen. Wenn Justizskandale und Missstände durch die originär zuständigen Stellen unter den Teppich gekehrt werden, dann müssen die Opfer eben mit den Fakten an die Öffentlichkeit!

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Dass es wohl mein größter FEHLER war, mich an das Familiengericht Würzburg zu wenden, habe ich hier bereits aufgezeigt, Originalakten:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/27/organisierte-nichtverantwortung-und-willkur-richterin-treu-zerstorung-der-vaterschaft-teil-1-2004-ff/

Hier ist eine Millionenklage angezeigt – und diese werde ich auch durchsetzen.
Auch Richter müssen endlich haften für das Leid und die Existenzvernichtungen, die so so nonchalant verschulden.

Seit 2012 wiederholt sich die Posse ein zweites Mal! Die Mutter abgetaucht, das Kind entführt, die Täterin Treu übt sich in Verschleppung und Rechtsverweigerung.

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Lügen über Lügen – uninteressant für dumpfe Provinzjuristen! Die Rolle der Schwester, Sonja N.

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Kerstin Neubert

In der sog. Verhandlung am 27.01.2004 vor dem Zivilgericht Würzburg genügte dem völlig desinteressierten und dumm-arroganten Richter Schepping die Aussage der Kindsmutter, ich könnte „Kontakte“ zum Kind über ihre Schwester, Sonja Neubert, vereinbaren.

Ich schrieb diese sofort an!

Ihre Antwort hierauf, die beispielhaft belegt, wie Rechtsanwältin Kerstin Neubert zielgerichtet jeden belügt, um „ihre Ruhe“ zu haben, während sie mal eben das Leben des Vaters des Kindes zerstört – und das des eigenen Kindes:

Schreiben der Schwester der Kindsmutter, 30.01.2004 – sie sei „zuständig“ für Kontakte

Auch diese Lüge interessierte weder den Täter Schepping noch in irgendeiner Form das Jugendamt oder das Familiengericht.

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Nach einem weiteren Versuch der Kommunikation und Lösung der Situation über die familiäre Schiene kam dann dieses Schreiben der Schwester Sonja Neubert:

Schreiben der Schwester der Kindsmutter, 11.05.2004

Da fällt mir gerade ein: als ich zweimal Juni-August 2009 und nochmal März/April 2010 während zehnmonatiger Freiheitsberaubung (unter Beteiligung des Täters Schepping) hier gastierte, hatte ich aus der Küche/Sozialraum der JVA Würzburg dreimal in der Woche („Aufschluss“) einen wunderschönen Fernblick auf das Neubaugebiet und den Block, in dem Sonja Neubert wohnt.

War das mein Kind auf dem Spielplatz?

Gruß…..!

Organisierte Nichtverantwortung und Willkür: Richterin Treu, Zerstörung der Vaterschaft, Teil 1 (2004 ff.)

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Die Umstände, wie ich im Dezember 2003 mittels einfachstem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes in Zusammenwirken einer lügenden Kindsmutter und einem völlig desinteriesserten, dumpfen und asozial agierenden Zivilrichter (!) den Kontakt zu meinem Kind verlor und diese Ausgrenzung mich infolge zum „Kriminellen“ machte, habe ich in den letzten Beiträgen beweisrechtlich aufgezeigt. Weitere Fakten diesbezüglich folgen!

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Zunächst möchte ich weiter aufzeigen, wie ich nach Erhalt dieser „Verfügung“, die mir bei „Androhung von Geldstrafe bis 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft“ verbieten wollte, Kontakt zur Kindsmutter – nicht aber zum drei Monate alten Kind ! wie dumm dürfen Richter sein! – aufzunehmen, SOFORT am 27.12.2003 das zuständige Familiengericht Würzburg um Hilfe ersuchte.

Nach mehreren dringenden Schreiben, dass der Kontakt zu meinem Kind zu zerbrechen droht, das erste wie gesagt am 27. Dezember 2003 an das Gericht zugesandt, passierte: NICHTS!

….Moment. Doch: am 8. Januar 2004 bekam ich eine Kostenrechnung über 26 Euro zugestellt.

Die erste Reaktion der offenkundig „zuständigen“ Richterin, Treu, erhielt ich am 31.03.2004:

Erste Reaktion der Täterin Treu vom 31. März 2004 auf meinen dringenden Antrag vom 24.12.2003

Richterin Treu: Gehen Sie doch zum Jugendamt….

Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla: vereinbaren Sie doch mal ein Gespräch.
Dauer des Kindesentzugs: unfassbare viereinhalb Monate!

Erste Reaktion des Jugendamtes, Sb. Pinilla v. 07.04.2004 – 4 Monate Kindesentzug

Nach siebeneinhalb Monaten Kindesentzug verweist das Jugendamt an den Kinderschutzbund und – auf das Gericht:

Schreiben Jugendamt, Pinilla, 02.07.2004 – 7 Monate Kindesentzug: „zuständig ist das Familiengericht“

Nach acht Monaten Kindesentzug schafft es die Täterin Treu endlich, einen Termin festzulegen:

Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nachdem ich mein Kind bereits über acht Monate nicht gesehen habe, durch die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert aber mit inflationären Strafanzeigen überzogen wurde (erste sog. Strafverhandlung fand bereits im Juli 2004 statt…im Beisein von Schulklasse) wird von der Täterin Treu zuerst einmal ein – natürlich – Gutachten in Auftrag gegeben.

Dieses wurde mir am 31.12.2004 (!) zugestellt. Empfehlung des sog. Gutachters Prof. Wittkowski: Konflikt zwischen den Eltern, Vater weg!

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Zumindest gibt das Gutachten Auskunft darüber, dass die Kindsmutter Kerstin Neubert mich aus eigenen Launen und Befindlichkeiten loswerden wollte. Dass ihre Darstellungen einer „Trennung“ und die Vorwürfe, die sie zur Erlangung der Verfügung gemachte hatte, gelogen waren, geht bereits hier aus ihren Aussagen hervor. Aber das interessiert naturlich asoziale und arrogante Richter bei den Justizbehörden Würzburg nicht….! Bis heute wird dieser Popanz aufrechterhalten. Einen Antrag auf Wiederaufnahme 2010 entledigte u.a. der Täter Schepping, der 2003 die Verfügung erließ. Neubert hatte Juni 2010 in öffentlicher Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg als Zeugin u.a. mitgeteilt, dass sie vor ihrem Antrag „darauf gelauert habe, sich zu trennen“….kommuniziert hat sie diese Launen mit mir nie. Dann wird eben das Gewaltschutzgesetz missbraucht!

Die Empfehlung des sog. Gutachters Wittkowski wird zunächst von Jugendamt und Gericht als das abgetan, was es ist: asozialer und lebensfremder Auswurf, der nur die Schäden für alle Beteiligten und insbesondere für das Kind potenziert:

„Empfehlung“ des Jugendamtes, Pinilla, 24.03.2005 – 16 Monate Kindesentzug

Nach über 16 Monaten Kindesentzug setzt die Täterin Treu dann einen Verfahrenspfleger Rainer Moser ein, mit der konkreten Vorgabe:

….2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (dem Kind) herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren

3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden“….

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Nach dieser Vorgabe geschieht wieder: NICHTS!

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Die Bildunterschrift hier lautet „Rainer Moser als Gott“
http://www.nummer-zk.de/nummer/08/08_02.html

Diese Rolle hat er offenbar als Verfahrenspfleger nicht abgelegt!

Nachdem ich wieder über Wochen nichts höre, sich weder der Verfahrenspfleger noch sonst jemand mit mir in Verbindung setzt, beschwere ich mich hierüber bei der Richterin.

Deren Antwort folgt am 08. Juni 2005 – Dauer des Kindesentzugs: über 18 Monate:

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Treu schreibt:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“….

Die Vaterschaft für mein Kind und mein „Vaterglück“ hängt nun also an einem Alkoholiker und – wie sich infolge zeigt – asozialen Lügner, der nebenbei Verfahrenspfleger „macht“….

(Die Fotos aus den ersten drei Monaten des Kindes, deren Aushändigung das Gericht „anregt“, habe ich bis heute nicht erhalten. Ich besitze überhaupt nur die Fotos, die ich selbst nach der Geburt gemacht habe, von meinem 11jährigen Kind….)

Erst auf dieses Schreiben des Gerichts bemüßigt sich der sog. Verfahrenspfleger Moser Ende Juni, sich mit mir zu treffen. Ich fahre also frühmorgens von Stuttgart nach Würzburg, wo ich im Cafe einem völlig desinteressierten, Eis-essenden Typen gegenübersitze, der keinerlei Anstalten macht, den Beschluss des Gerichts durchzuführen. Nebenbei telefoniert er mit Bekannten/Frau…

Nach über 20 Monaten Kindesentzug erfolgt – weiter ohne jeden Konatk – der nächste Termin (bereits im April festgelegt, um zu sehen, wie der „Umgang“ läuft….).

Der sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser teilt mit, dass er sich 17 Mal mit der Kindsmutter und meinem Kind getroffen hat – offenbar lustiges, mit Steuergeld bezahltes Zusammensein zum Kaffeetrinken – und dass er (!!) „entschieden“ habe, den „Umgang“ zu verweigern.

20 Monate Kindesentzug….!

Die Täterin Treu, völlig überfordert, verlässt schließlich den Gerichtssaal. Auch ich verlasse das Gericht. Infolge stellt sie das so dar, als sei die Verhandlung durch sie „unterbrochen“ worden…..

Schließlich folgt dieser Beschluss, natürlich im Rückgriff auch auf die „Empfehlung“ Wittkowski, die zuvor verworfen wurde:

Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!

Ich wurde solange für dumm verkauft, auflaufen gelassen, bis man die Reaktionen missbrauchen kann, um das eigene Versagen und die unsäglichen Lügen und Verbrechen zu verdecken…

Tatsache ist: seit dem konkreten Beschluss von vier Monaten zuvor – konkrete Treffen, drei Stunden wöchentlich – bis zu dieser Komplettausgrenzung hat sich NICHTS geändert. Wie sagte der bayerische Staatsanwalt Meindl im Verfahren „gegen“ Gustl Mollath: ein guter Jurist kann alles begründen, auch das Gegenteil…

Weil der Täter Rainer Moser sich willkürlich weigerte, als bestellter Verfahrenspfleger das durchzuführen, was beschlossen war, verlor ich weitere Jahre den Kontakt zu meinem Kind!

Wie mittlerweile bekannt geworden, gilt Rainer Moser nicht nur als völlig unfähig und überfordert als Verfahrenspfleger und eine „faule Sau“ (sinngemäße Aussage u.a. der Würzburger Rechtsanwältin Iris Harff) sondern ist offenkundig auch Alkoholiker. Andere Eltern versuchte er offenbar zu erpressen, damit er sie mit ihren Kindern zusammenbringt.

Die weiteren Folgen sind bekannt, BEWEISRECHTLICH im Blog öffentlich gemacht.

Nachdem die Richterin Sommer im April 2010 (!!!) endlich Kontakte zum zwischenzeitlich über sechseinhalb Jahre entfremdeten Kind durchsetzt und einen vollstreckbaren Beschluss erläßt, finden 94 Treffen statt, eine Bindung wird aufgebaut, Sorgerecht und Ausweitung/Normalisierung der Beziehung stehen konkret an.

Die mittlerweile wieder zuständig gewordene Richterin Treu erlässt im Dezember 2011 folgerichtig den Beschluss, dass die Eltern eine gemeinsame Beratung durchführen, Entlastung des Kindes im Focus.

Der Fortgang ist bekannt:

die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, verweigert zuerst diese Beratung, ab Mai 2012 auch die weiteren Kontakte. Sie (!) sei „psychisch belastet“ und benötige zuerst Therapie…stattdessen wird ungeniert wieder das Ziel verfolgt: Ausgrenzung und Entwertung, bewährtes Muster.

Die Täterin Treu unternimmt WIEDER nichts!

Ab Oktober 2012 entführt die Kindsmutter mein Kind und taucht unter.

Wir haben nun September 2014 – die erneute Entfremdung dauert wieder seit 28 Monaten an!

Schuldhaft verantwortlich hierfür die Täterin und beim Amtsgericht Würzburg als Familienrichterin agierende Antje Treu.

Millionenklage ist eingereicht.

Strafanzeigen sind erstattet.

Auf dem Rechtsweg werde ich nichtsdestotrotz weiter auflaufen gelassen, der gesamte Justizskandal hier wird vertuscht. Die Täter im Amt werden bislang auf allen Ebenen gedeckt.

Es stellt sich schon lange die Frage, wie lange man sich als Justizopfer auf dem sog. Rechtsweg für dumm verkaufen lassen muss.

Die Veröffetnlichungen auf diesem Blog erfolgen weiter BEWEISRECHTLICH::::!!!!

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Die Würzburger Praxis: Willkür, Verschleppung, Täter im Amt – Thomas Schepping

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Die Täter glauben offenbar immer noch, sie können ohne Konsequenzen invasiv in das Leben von Menschen eindringen, und wie in meinem Fall die Existenz und die Vaterschaft zerstören….

Ich werde daher nun auch die KAUSALAKTEN für diesen elf Jahre andauernden Justizskandal veröffentlichen. Das Familiengericht betreibt aktuell seit 2012 wieder Rechtsverweigerung, sog. Richterin Antje Treu.

Initiaiv für das invasive Eindringen der Justiz Würzburg in mein Familien-, Privat- und Intimleben und die Schädigung meines Kindes war bekanntermaßen eine mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung durch Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes.

Gegen die am 22.12.2003 zugestellte Gewaltschutzverfügung wehrte ich mich – naiv wie ich war – im Vertrauen auf den Rechtsstaat und die Belegbarkeit der Fakten mit den hierfür gebotenen Rechtsmitteln.

Am 27. Januar 2004 fand auf meinen Widerspruch vom 27.12.2003 gegen die von Kerstin Neubert einfachst per „Glaubhaftmachung“ erlangte Verfügung eine sog. „mündliche Verhandlung“ beim (unzuständigen) Zivilgericht, dem heute Beschuldigten, sog. Richter Thomas Schepping statt: er begrüßte die Kindsmutter und mich in seinem Büro mit der Aussage, dass auf Antrag eine solche niederschwellige Verfügung „praktisch IMMER erlassen werde“ – dies habe quasi ’nichts zu bedeuten‘.

Als er jedoch nach wenigen Minuten feststellte, dass die von ihm arbeitsentledigend angestrebte „gütliche Einigung“ nicht möglich sein wird, beendete er diese vorgebliche „Gerichtsverhandlung“ und fertigte infolge dieses „Urteil“:

Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Falschangaben der Kindsmutter aus der Vefügung wurden entweder übernommen oder unter den Tisch fallen gelassen. Was nicht passte, ergänzte Schepping mit reinen Phantasie-Angaben, die er sich offenkundig aus den Fingern sog.

Ich werde dies alles BEWEISRECHTLICH in den nächsten Tagen hier darlegen – und diesen JUSTIZSKANDAL konsequent offenlegen!

Der Täter Thomas Schepping hat die Zerstörung meiner Vaterschaft kausal zu verantworten – auf Zuruf einer Kindsmutter, die mal labiles Opfer sein möchte, mal dominante Klassefrau, die Partner als Domestiken missbraucht und nach Laune beliebig entsorgt, Kind egal – und die Kriminaliserung und Pathologisierung. Die zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen mich 2009/2010 hat Schepping als Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg ebenfalls mitzuverantworten:

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Ebenso die Verweigerung der vom Landgericht Würzburg nach zehn Monaten zugesprochene sog. Haftentschädigung:

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Der Blog besteht seit einem Jahr – noch niemand hat mich wegen übler Nachrede zu belangen versucht….

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1000 Euro Belohnung für Hinweis, der zum Auffinden meines Kindes führt

Die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist seit Oktober 2012 untergetaucht. Zweck dieser Maßnbahme ist es, mich als Vater des Kindes auszugrenzen und den Kontakt zu verhindern.
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Die Vorgänge hier sind in diesem Blog nun fortlaufend seit August 2013 öffentlich gemacht:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-%C2%A7-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Seither werden meine Anliegen als Vater, als Rechtsuchender, als Antragsteller und als Justizopfer ungeniert und völlig ungehindert weiter ignoriert.

Faktisch liegt eine Kindesentführung vor. Da diese innerhalb Bayerns geschieht, werden mein Kind und ich als Opfer von allen staatlichen Stellen allein gelassen. Ich habe bereits alles unternommen: Strafanzeige erstattet, Klage eingereicht, zahllose Anträge gestellt, einen Rechtsanwalt eingeschaltet….dieser hat das Mandat nun niedergelegt, das Gericht verweigerte ein halbes Jahr die Akteneinsicht.

Mein Kind – entführt seit Oktober 2012 – wird nächste Woche elf Jahre alt.

Rechtlich ist die Situation klar:

1.
Ich bin der leibliche Vater, anerkannt vor Geburt. Aufgrund des – bis zum Einschreiten des EGMR 2009 uneingeschränkt wirkenden, diskriminierenden – Unrechts-Paragrafen 1626a BGB, der nichtehelichen Vätern das Sorgerecht verweigert und Kindern so die Väter nimmt, habe ich kein Sorgerecht. Dies ermöglicht der Kindsmutter seit 2004 den massiven Mißbrauch des Alleinsorgerrechts zum Schaden unseres Kindes, nachdem sie mich unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung und Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg als „Bedroher“ und „Belästiger“ ihrer Person unkompliziert und ohne jeden Hintergrund als „Gewalttäter“ und „Kriminellen“ stigmatisiert, ausgegrenzt und in die Mühlen dieser Justiz geworfen hat, die Menschen vernichtet und Existenzen zerstört. Bislang offenkundig, ohne jemals zur Verantwortung gezogen zu werden. (An dieser Stelle kurzer Hinweis auf das diese Woche erschienen Buch „Einspruch“ von Norbert Blüm, der genau dieses Komplettversagen faktenkundig und ohne Blatt vor dem Mund darstellt!)

2.
Es besteht ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen. Dieser wird vom Gericht ignoriert und missachtet. Richter in Bayern machen, was sie wollen. Auch an Gesetze hält man sich nur, wenn dies keine Arbeit erfordert. Rechtsbeugungen werden nicht verfolgt. Alles wird vom Ministerium gedeckt. Wer sich gegen Unrecht von Behörden und Gerichten wehrt, wird – so wie ich selbst – krminalisiert, pathologisiert und ggf. unschuldig weggesperrt. Auch massive Verbrechen im Amt werden vertuscht und gedeckt.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Das Ziel der Kindsmutter ist es, den zwischen Mai 2010 und Mai 2012 gelungenen Bindungsaufbau, die Normalisierung und den Ausbau der Vater-Kind-Beziehung wieder zu zerstören.

Diese Haltung setzte ein, nachdem die Kindsmutter vom Gericht zur Teilnahme an der gemeinsamen Beratung verpflichtet wurde. Diese wollte sie mit allen Mitteln vereiteln, rücksichtlos, skrupellos, auch zu Lasten des eigenen Kindes.
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Die Richterin Antje Treu, die völlig inkompetent und unfähig ist, unternahm nichts hiergegen. Seit 2013 betreibt sie komplette Rechtsverweigerung, meine Anträge werden nicht beantwortet.

Auch dies wird von der bayerischen Justiz gedeckt, das Ministerium unternimmt nichts! Familienrichter können tun und lassen was sie wollen, auch um den Preis des Lebens von Menschen!

Der Präsident des OLG, der u.a. wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt in meiner Sache angezeigt ist, in trauter Gemeinschaft mit dem Minister, der die Dienstaufsicht hat und der die Strafanzeigen seit Monaten auf dem Tisch hat. Foto(23)

Der Beschuldigte Lückemann ist als „Präsident“ des OLG Bamberg auch Dienstvorgesetzer der Familienrichterin Treu. Grundrechte gelten offenkundig nichts, man hat sich unter einem CSU-Schirm eine Paralleljustiz geschaffen.
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Es bleibt seitens der Richterin bei halbgaren Appellen an die Kindsmutter, eine selbständige und dominante Rechtsanwältin, die belegen, dass die Justiz, die Täterin Treu, sehr wohl um die Folgen und Schäden bei meinem Kind weiß!

Wenn die Kindsmutter jedoch ungeniert weiter unter Mißbrauch des Sorgerechts alle getroffenen Vereinbarungen und Zusammenarbeit verweigert, unternimmt die Täterin Treu nichts:
Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Die Schäden sind schon lange belegt. Foto(2)

Es geht hier um Justizverbrechen!

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Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

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In wenigen Tagen wird mein Kind elf Jahre alt.

In habe noch keinen Geburtstag meines Kindes mit ihm zusammen verbracht.

Genauowenig wie eines der zehn Weihnachtsfeste, der Osterfeste, der Sommerferien oder sonstiger Ferien. Noch nicht einmal ein gemeinsames Wochenende. Kein einziges Wochende seit 2004 habe ich mit meinem Kind zusammen verbracht.

Wieso das so ist, mache ich seit einem Jahr auf diesem Blog publik.

Die Rechtserweigerung, die Kindesentführung, die Verschleppung durch die Verantwortlichen geht schamlos und ungehindert weiter. Man glaubt offenbar immer noch, Justizverbrechen und Existenzzerstörungen hätten für die Verantwortlichen keine Konsequenzen…..ich muss hier keinem mehr erklären, dass das nicht so ist!

Ich habe mich aufgrund der weiter ungehindert andauernden Kindesentfremdung entschlossen, weiter alle Fakten publik zu machen, die Details nun aufzuzeigen, wie ich 2003 nicht nur vom unbescholtenen Bürger zum Kriminellen gemacht wurde sondern auch meine Vaterschaft zerstört wurde und mein Kind – bis heute durch eine dumm-arrogante, inkompetente und invasive Justiz – geschädigt wird.

Die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die seit Oktober 2012 mit meinem Kind abgetaucht ist, um den Kontakt zu verhindern und die Bindung zu zerstören, wird vom Gericht gedeckt. Diese Täterin wurde von Anfang an als „Opfer“ behandelt, während mir als Mann wie selbstverständlich aufgrund der Lügen der Frau die „Täterrolle“ zufiel.

Ich werde hier die Fakten offenlegen: es geht um Rehabilitation, um Schadensersatz, um einen Justizskandal, um Tranparenz: so werden Väter entsorgt.

Die Kindsmutter stellte mich von Anfang an als penetranten Typen dar, der sie, das unschuldige Hascherl, verfolgt und belästigt.

Es ist genau umgekehrt: eine dominante und eifersuchtskranke Frau, die jede Harmonie und Gemeinsamkeit zerstören muss, um ihre Unsicherheit zu bewältigen. Erst wenn der eigenständige Partner durch Manipulation zum Domestiken gemacht wurde, ist ihr Selbstbewusstsein wieder intakt: auch das Kind wurde in diesem Muster zur Waffe.

Die Manipulation wechselte von pathetischer Überhöhung zu kompletter Entwertung meiner Person.

Am Ende wurde ich überflüssig, als sie das Kind hatte und „besitzt“ – ich als Vater konnte mittels Falschaussage vor Gericht entsorgt werden.

Kerstin Neubert hat mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, die Justiz ist zu dumm und zu arrogant, um einfachste Fakten zu wahrzunehmen und „Opferdarstellungen“ per Glaubhaftmachung auch nur zu hinterfragen. Ich werde eine Millionenklage durchsetzen.

Als Beispiel dafür, wie Klischees und dominante weibliche Manipulation und „Opferrituale“ Männer, Vaterschaft und Familie zerstören, die Ereignisse ab 24.02.2003:

Am Montag, 10.02.2003 war die Nachricht da: wir bekommen ein Kind!

Am Sonntag, 23. Februar 2003 fahren wir nach Lohr, zur Grossmuttter von Kerstin Neubert, die dort im Pflegeheim ist und persönlich von uns von der Nachricht erfahren soll.

…..2009 komme ich auch nach Lohr, in einem Polizeibus – die Staatsanwaltschaft Würzburg versucht, mich als „allgemeingefährlich“ dauerhaft in die Forensik zu sperren….

Nach diesem Wochenende fahre ich am Montag zurück nach Stuttgart, wo immer noch gemeinsame Wohnung besteht und ich zumindest etwas Geld mit einem Job im Fitness-Studio verdiene, nachdem ich zuvor nach 15 Jahren Beamtentätigkeit als Polizist „gekündigt“ habe (Umstände weiter zu klären!).

Beim Abschied wird es hochpathetisch und tränenreich: die Kindsmutter heult und will mich nicht fahren lassen; ich sei doch jetzt der „Rudelführer“ und müsse mich um meine Familie kümmern. Fahren muss ich trotzdem….

Zwei Tage später, ich bin gerade auf der Autobahn, ruft Kerstin Neubert mich mehrfach an, schreit mich am Telefon an, beleidigt und beschimpft mich – eine 180-Grad-Wendung für die ich keine Erklärung habe.

Es folgt ein Einfersuchtsdrama, das anhand der folgenden SMS skizziert werden kann – und: das bereits das Muster aufzeigt, nach dem ich 10 Monate später mithilfe eines Würzburger Zivilrichters ausgegrenzt und kriminalisiert werde und das Basis für den nun elfjährigen Justizskandal hier ist:

Für Rücksichtnahme und Zurückhaltung bei den Fakten sehe ich aufgrund der Entwicklung keinen Anlass mehr.

SMS der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, beweisrechtlich:

Nicht von mir ging Gewalt aus!……

„Ich hasse Dich, Dein Pinky und Deine Scheiß Tussen dort! Du weißt es und Du änderst nichts! Ich will nie wieder was damit zu tun haben!!“ 
26.02.2003

(„Pinky“ ist das Fitness-Studio „Pink Power“ – benannt nach einem Surfbrett- in dem ich nach meiner Kündigung bei der Polizei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe, um zumindest die Miete zahlen zu können). 

„Sag mir endlich, was in diesem Scheiß-Laden noch alles hinter meinem Rücken abläuft! Deswegen suchst Du Dir auch keinen Job! Schön weiter Hahn im Korb spielen. Kannst Dich nachher gleich bei allen über mich ausjammern. Denen erzählst Du schließlich alles, im Gegensatz zu mir.“
26.02.2003

„Ich schaff das nicht mehr mit Deinem Lügen und Betrügen, mit der Schwangerschaft alleine da zu stehen, während Du machst, was Du willst. Ich kann nicht mehr!“
26.02.2003

„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß  ich ein Kind bekomme, interessiert Dich sich kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
27.02.2003

„Dein Doppelleben mit mir und mit Deiner Pinky-Welt ist zum Kotzen! Schön trennen und verheimlichen und angreifen, wenn ich was sage. Verschimmel in dem Laden!“
27.02.2003

„Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.“
27.02.2003

„Du wolltest mit dem Pinky etwas ändern und Dir einen Job suchen. Schön, daß Du Dich so an Vereinbarungen hältst.“
27.02.2003

Der „Anlass“ für dieses Szenario wurde mir nie richtig klar: offenkundig ging es schlicht darum, dass eine Mitarbeiterin im Fitness-Studio massive Eifersucht auf sich zog und ich – nachdem diese länger weg war – nicht erwähnt hatte, dass diese wieder im Studio arbeitet…

Von da ging es sehr schnell zu generellen Entwertungen und Vorwürfen. Neubert hatte mich zwar ermutigt, bei der Polizei aufzuhören, Familienbildung, aber: offenkundig waren die beruflichen und mithin wirtschaftlichen Perspektiven für einen 33-jährigen Ex-Polizisten für sie dann doch enttäuschend.

Aufgrund ihres Ausrastens – im zweiten Schwangerschaftsmonat! – war ich der Meinung, dass jetzt unbedingt eine Paartherapie notwendig sei. Außerdem wollte ich – in völliger Verkennung deren Persönlichkeit – ihre Mutter und ihren Stiefvater hinzuziehen, zu denen damals guter Kontakt bestand und die sicher, so dachte ich, schlichtend wirken könnten – die Reaktion:

„Meine Mutter habe ich schon vorgewarnt. Mach was Du willst. Trainer mit Doppelleben ist an sich familienuntauglich. Werd glücklich in Deiner Spaß-Welt.“
28.02.2003

Dann ging es los: das Kind als Druckmittel, damit ich mich so verhalte, wie sie es will, ich den Job „aufgebe“(und dann?) – wenig subtile Manipulation einer unsicheren und hieraus resultierend kontrollwütigen Frau:

„Ich werde dieses Kind bekommen! Ich wollte es und ich will es! Wir streiten uns seit 1 1/2 Jahren wegen Deinem Trainer-Job und Du änderst nichts! Jetzt ist Schluß!“
28.02.2003

Als nächstes wird ein Verfahren wegen einer Schrottimmobilie instrumentalisiert, in dem sie mich als Rechtsanwältin vertritt, auch bis heute nicht geklärt:

„Vergiß die Bescheinigung!“
28.02.2003

„Du wolltest das Baby gar nicht. Du dachtest nur, daß ich dann meine Klappe halte. Ich werde immer gegen Deine Tussen sein, die alles über mich wissen, ich nichts.“
28.02.2003

Als nächste Schuldzuweisung, nachdem sie offenkundig etwas reflektiert, wie sie mich manipuliert, beleidigt, entwertet und völlig grundlos ihren Launen und Phantasmen Raum gibt, wie bei Beziehungen zuvor wieder alles zerstört (nur geht es dieses Mal auch um ein Kind!). Die Projektion natürlich geht weiter, die Schuld für sie hieraus offenkundig bereits hier unerträglich:

„Du schwängerst mich und machst mich jetzt schlecht. Du bist ein mieser Nestbeschmutzer! Wenn der Streit später weiter über das Baby ausgetragen wird, knallt’s!“
28.02.2003

„Sitz in deinem Pinky und kotz Dich dort aus, so wie immer. Christl und Co trösten Dich bestimmt gerne. Was willst Du mehr?“
28.02.2003

Und dann die Drohung und Manipulation mit Suizid – im zweiten Schwangerschaftsmonat:

„Ich bring mich um. Dann bin ich die ganze Scheiße los.“
28.02.2003

„Du  Du!  Du bist ein gnadenloser Egoist, dem es nur darum geht, gut wegzukommen. Du wirst nie was ändern, egal, ob ein Kind da ist oder nicht. Ich halte das nicht aus!“
28.02.2003

Aus der Paartherapie, die ich als notwendig erachte, wird der Vorwurf, ich wolle sie als „Irre“ hinstellen – sie hat doch keine Probleme:

„Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?“
28.02.2003

„Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
28.02.2003

Nach Kenntnis von der Schwangerschaft hatten wir einen gemeinsamen Termin bei ihrer Frauenärztin in Veitshöchheim vereinbart – während dieses Eifersuchtsanfalls verlegte sie den Termin, um mir eins auszuwischen, wie ich erst durch Anruf in der Praxis erfuhr.

Auch das ein „Konfliktmuster“ von Kerstin Neubert: bist du nicht so, wie ich es will, nehme ich dir, was dir wichtig ist!

Nachdem ich mich nicht mehr melde, um das ganze zur Ruhe kommen zu lassen, wird es wieder massiver:

„Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., „Dumm fickt gut.“ Viel Spaß 
07./08.03.2003

Und dann – wie auch später – der Schwenk in der Argumentation: nun ist sie das Opfer, gibt sich „vernünftig“ (Mutter ins Boot geholt) und stellt alles in Frage – all dies resultierend aus einem ansatzlosen und absurden Eifersuchtsanfall, den sie eskaliert und der mit mir und meiner Vaterschaft nichts zu tun hat sondern nur aus ihrem Kopf heraus wirkt:

„Meine Mutter kennt meine Einstellung. BB, Dein Studio und Deine Leute gibt es für mich nicht mehr! Du hast mich einmal zu oft damit verarscht!“

„Dann laß mich verdammt nochmal in Ruhe. Nehm Dir ’ne Tussi in BB und laß mich! Dein Kind kannst Du sehen, das nehm ich Dir nicht weg.“

Wochen nach diesem Drama und nach völliger Kontaktlosigkeit ist – und zwar ohne dass jemals die Vorwürfe, die Szenen, die Eifersucht, die Entwertungen nochmals thematisiert wurden – alles wieder „vergessen“: es erfolgt Kontakt und Verabredung, um Kinderkleidung etc. zu kaufen – sie „liebt“ mich doch, Familie mit Kind undundund……offenbar wirken auch die Hormone.

Aus der dominanten, eifersuchtskranken und hysterischen Zicke im zweiten Monat wird wieder die warmherzige, ausgeglichene, intelligente, gebildete und liebevolle Frau, als die ich Kerstin Neubert kennengelernt hatte und die – außer bei den sporadischen „Anfällen“, die erstmals auftraten, als ich Dezember 2001 ohne sie in den Urlaub flog – in mir überhaupt erst den Wunsch auf Familie und Kind geweckt hatte!

Von April 2009 bis zur Geburt des Kindes herrschte eine Harmonie und Vorfreude auf Familie und Kind, die für mich alles andere unwichtig machte!

Ich ahnte noch nicht, dass dies die letzten glücklichen Monate in meinem Leben sein sollten….und ein zehnjähriger Schrecken und Justizmissbrauch folgen würde, der mich sogar über zehn Monate meiner Freiheit berauben würde und über lange Jahre komplett meine Vaterschaft zerstört, das Leben meines Kindes….

Kerstin Neuberts Nachricht vom August 2003 – Heirat war zwar geplant, aber nur eine Formalität….dann plötzlich doch konkret….:

„Können wir nicht heiraten?“
26.08.2003

Zwei Wochen später verweigert sie bei der Vaterschaftsanerkennung die Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts – „erst nochmal überlegen“ – bei Heirat bekomme ich es ja sowieso, auch nur eine „Formalität“. Wie naiv!

Am 12.12.2003 – unser Kind drei Monate alt, die einzigen Monate, die ich mit ihm hatte – sagt Kerstin Neubert, wieder per SMS, das gemeinsam geplante Wochenende ab:

„Habe versucht Dich telefonisch zu erreichen. Komme nicht nach BB. Spiele Dein Spiel nicht mehr mit“
12.12.2003, 13.25 Uhr
 

Dies sollte mein Leben und das meines Kindes irreversibel beeinflussen und schädigen…..

Ich fahre also nach Würzburg, mein Kind seit zwei Tagen (!) nicht gesehen: der Zutritt zur Wohnung wird verweigert, der Großvater Willy Neubert ruft die Polizei mit der alarmistischen Meldung, ein Mann versuche „einzubrechen“, nachdem ich aus Zorn zwei-dreimal gegen eine Tür getreten hatte.

Polizeihauptmeister Fürst und eine junge Kollegin, PI Würzburg, versuchen über gut zwei Stunden durch getrennte Gespräche herauszufinden – auch Schwester und ihr Grossvater waren dabei – was eigentlich los ist. Es erfolgt schließlich die Verweisung ans Familiengericht (das infolge acht Monate benötigt, um überhaupt einen Termin anzusetzen)….ich fahre zurück nach Stuttgart.

Es folgen diese SMS von Kerstin Neubert:

„Ich will Dir……nicht wegnehmen!  Ich rufe Dich an und wir vereinbaren, wann Du …..siehst.“
12.12.2003. 18.53 Uhr

„Du kannst ……..am Sonntag sehen (14.12.2003). In Würzburg. Sonja (ihre Schwester) wird dabei sein.“
12.12.2003, 21.33 Uhr

Dann wird es dramatisch, die Opferrolle wird geschlechtsspezifisch forciert und – mit einem „Polizeieinsatz“ im Rücken – ausgestaltet:

„Geht mir scheiße. Sitze bei Bekannten. Werde heute nacht nicht alleine sein. Bin auch nicht zu Hause.“
12.12.2003, 21.53 Uhr

„Bin mit ……ins Frauenhaus“
13.12.2003, 12.47 Uhr

„…… geht’s gut. Bin nach wie vor unter Aufsicht mit…..“
14.12.2003, 19.39 Uhr

„Wir werden eine Lösung finden müssen, wann und wo Du …….sehen kannst. Ich werde nicht dabei sein.
15.12.2003, 19.17 Uhr

Ob Kerstin Neubert jemals im Frauenhaus war, weiß ich nicht, bezweifle es. Als ich am Samstag Abend, 13.12., eine Stunde mit ihrer Schwester Sonja telefoniere, weiß diese weder wo sie mit Kind ist noch was eigentlich bei ihr los ist.

Zwei Tage später, 17.12.2003, wurde mit falscher Eidesstattlicher Versicherung beim Zivilgericht Verfügung gegen mich beantragt, 18.12.2003 erlassen, 22.12.2003 zugestellt. 

Die erste Strafverhandlung gegen mich erfolgte bereits im Juli 2004, „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ durch Telefonanrufe. Die Mainpost titelt später – bei der zweiten Verhandlung – dann „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“…..

Am 12.12.2003, 11.01 Uhr teilt, wie ich später erfuhr, der Büroservice der Kindsmutter dem in Böblingen wohnhaften Klienten Hans Kuhn mit, dass seine „Sache heute rausgeht“.

Hans Kuhn, ein damaliger Freund von mir, teilt mir später mit, dass er sich beschwert hatte, weil er auf seine Steuererklärung wartete. Den hieraus resultierenden Druck baute die Kindsmutter offenkundig ab, indem sie ihn auf mich projizierte und reaktiv die gemeinsame Wochenendplanung per o.g. SMS absagte, nicht ohne Schuldzuweisung an mich:

„Habe versucht Dich telefonisch zu erreichen. Komme nicht nach BB. Spiele Dein Spiel nicht mehr mit“
12.12.2003, 13.25 Uhr
 

Acht Monate später gab es einen ersten Termin beim Familiengericht, das ich sofort anschrieb. Richterin Antje Treu gab erst einmal ein Gutachten in Auftrag….

Wie es weiterging, werde ich BEWEISRECHTLICH hier offenlegen, da die Öffentlichkeit der einzige Weg scheint, einen Justizskandal überhaupt geltend zu machen!

Im Gesetz steht u.a. folgendes:

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

http://dejure.org/gesetze/GG/6.html
  

§ 155
Vorrang- und Beschleunigungsgebot

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.
(3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen.
(4) Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577) m.W.v. 26.07.2012.

http://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html

Was FAZ, SZ und andere „Leitmedien“ unter den Tisch fegen….

„Ein ehemaliger Polizeibeamter erzählt, wie er zum Un-Vater gemacht wurde“

http://www.archeviva.com/presse_2/kid-eke-pas/ein-ehemaliger-polizeibeamter-erzaehlt-wie-er-zum-un-vater-gemacht-wurde/

Und es passt wie die Faust auf’s Auge zu dem, was hier verbreitet wird:
Wenn Eltern zu „doof“ sind, sich zu einigen, ist doch nicht die Justiz, die Rechtslage oder die bundesweite Hetze gegen Männer mittels „hauslicher-Gewalt“-Phantasmen schuld….

Hier die Sendung „Krieg um Kinder“:

http://www.ardmediathek.de/tv/Menschen-bei-Maischberger/Krieg-um-Kinder-Wenn-die-Familie-zerbr/Das-Erste/Video?documentId=23394598&bcastId=311210

Und was medial aus diesen Schicksalen gemacht wird:

https://mobile.twitter.com/maischberger

http://www.welt.de/vermischtes/article132083518/Birgit-Schrowange-lehnte-drei-Heiratsantraege-ab.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/tv-kritik-menschen-bei-maischberger-narzissmus-und-egozentrik-13145445.html

Der Staat zieht sich also „zurück“ und nimmt das Unrecht, Kindesentzug und die Schädigungen der Kinder hin, wie die ehem. Familienrichterin Scherf ausführte – er betreibt faktisch also Rechtsverweigerung mithilfe von Etiketten wie „Rosenkrieg“ oder „hochkonflikthaft“.

Ausgeblendet wird hierbei, dass der „Staat“ diese Konflikte  i.d.R. erst herbeiführt und eskaliert anstatt zu schlichten und für Gleichheit zu sorgen! Es besteht auch keinerlei Hemmung, Väter zu kriminalisieren – in meinem Fall bis in die Forensik hinein – die sich gegen Kindesentzug und Ausgrenzung wehren…auch das hat mit „Kindeswohl“ NICHTS zu tun!

Die Folgen für Interessierte: 

Klicke, um auf Diplomarbeit_Katona.pdf zuzugreifen

„Dummheit schützt vor Strafe“ – aber nur im Amt!

Foto(12)

„Dummheit schützt Polizisten vor Strafe“….

….“Der Fall zeigt, wie die Justiz mit zweierlei Maß misst. Eigentlich gelten die Gesetze für alle Menschen gleich. Aber je nach Art des Täters wird ein Gesetz mal in diese Richtung und mal in die andere gebogen. So entsteht für Polizisten ein teilweise rechtsfreier Raum, in dem sie Straftaten begehen können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.“….

http://www.taz.de/!144814/

Bei „Ex-Polizisten“ greift allerdings eine Sonderklausel: hier dürfen Straftaten auch kreativ hergeleitet, gezielt konstruiert oder frei erfunden werden; ebenso Haftgründe und „psychische Störungen“…..

Wie z.B. in dieser Dienstaufsichtsbeschwerde die „akute Androhung eines Amoklaufs“!
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009 

Zum Abschuss freigegeben….

„Hat dagegen ein Polizist eine Tat begangen, „dann setzt eine Art Solidarisierungseffekt der Staatsanwaltschaft ein“, meint Hoenig. Auch Staatsanwälte haben die Sonderbefugnis zu Maßnahmen, die sie unter bestimmten Bedingungen nutzen dürfen, und die sonst aber unter hohen Strafandrohungen stehen. Die Polizisten müssten „in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung treffen“, sagt Hornig, eben ob zum Beispiel in einer Situation eine Gefahr besteht oder nicht.

Wenn jede Fehlentscheidung eines Polizisten gleich als Freiheitsberaubung bestraft würde, hätte das erhebliche Konsequenzen für den Beamten – bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Das wäre wohl ebenso zu hart, wie das jetzige Verfahren, bei der Polizisten bei Straftaten häufig völlig ohne Sanktionen bleiben, zu nachsichtig ist.“

http://www.taz.de/!144814/

Auch hier gilt eine „Ausnahmeregelung“: Polizeibeamte, die durch ihre „Haarlänge“ das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit „beschädigen“ sind zu isolieren, zu mobben, Dienstbezüge zu streichen, und der Beamte zu einer Kündigung zu erpressen. Um das infolge zu verschleieren, erfindet man einfach infolge „Dienstvergehen“ und lügt den Gerichten was vor – gerne kann man den Beamten auch als zu blöd hinstellen, um beispielsweise ein „Sportkonzept“ zu erarbeiten, merkt ja keiner:

POR Roland Eisele über mich, dreiste Lügen von Amts wegen absolutiert:
Eisele Stellungnahme

https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/08/mobbing-bei-der-polizei/

Merkt ja keiner?….

Doch, inzwischen merken das viele – und stellen Fragen. Dank Internet werden Schweinereien im Amt nämlich auch publik, wenn die „Leitmedien“ nicht berichten! 

Der Beamte hier ist nach unbestätigten Gerüchten weiter im Dienst – in Führungsposition: 

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…..und wie mit Polizisten tatsächlich umgegangen wird, die im Dienst ihre Gesundheit opfern, diese Woche wieder einmal im SWR:

http://www.swr.de/report/traumatisierte-polizisten-betroffene-allein-gelassen/-/id=233454/nid=233454/did=14091948/s314le/index.html

Nach Amokläufen
Polizei lässt traumatisierte Polizisten im Stich
Ernst Kappel war beim Amoklauf von Winnenden als Polizist im Einsatz. Seitdem ist er schwer traumatisiert, leidet an einer sogenannten Posttraumatischen Belastungsstörung. Von der Polizei fühlt er sich im Stich gelassen: Seine Erkrankung sei nicht ernst genommen worden, um einen geeigneten Therapeuten habe er sich selbst kümmern müssen. Auch ein weiterer traumatisierter Polizist berichtet, die Betroffenen seien nicht angemessen unterstützt worden.“

Transparenz: Justizverbrechen werden zur „Krise“ des Justizopfers umgedeutet – selbst vom eigenen Anwalt!

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Es ist schlichtweg UNERTRÄGLICH UND VÖLLIG INAKZEPTABEL, wie hier wieder die Schädigungen gegen mich zu wenden versucht werden! Deshalb dieser Beitrag!

Ein Fakt ist endlich einmal hervorzuheben: Die Emotionalität von Justizopfern, von Geschädigten und insbesondere von ausgegrenzten Vätern ist da! Dennoch versuchen Behörden und Gerichte immer wieder – nachdem sie die Schäden erst verursachten – diese Reaktionen gegen die Betroffenen umzudeuten und zu missbrauchen.

Nachdem mir mein eigener Anwalt – nachdem er über ein halbes Jahr vom Gericht auflaufen gelassen wurde und die Schäden damit verschleppt wurden – mir nun aufgrund einer Mail nahelegte, „Medikamente“ zu nehmen und mir vorwirft, Suizidaliät zur „Manipulation“ missbrauchen zu wollen – anstatt die Ursachen zu beenden – und das Mandat niederlegte, mache ich dies öffentlich!

Aus selbem Grund: Emotionalität wird gegen die Betroffenen verwandt, um das eigene Unvermögen und die eigenen Straftaten, Verschleppungen, Justizverbrechen nicht nur zu vertuschen sondern so lange fortzuführen, bis der Geschädigte aufgibt, sich umbringt oder ausrastet.

Hilfe gibt es nicht!

RA Mohr ist als Fachanwalt für die Belange und Schicksale ausgegrenzter Väter bekannt. Auf seiner Homepage heißt es u.a.:

…“Ruhe einkehren. Dazu müsse der Umgang für 3 Monate, für ein halbes Jahr, für ein ganzes Jahr aus­gesetzt werden. Viele Familiengerichte, vor allem in der ersten Instanz, schließen sich dieser unheilvollen Einstellung voll an. Ist die gerichtlich angeordnete Umgangsunterbrechung einmal erreicht, vollzieht sich der Kontaktabbruch in vielen Fällen nahezu von selbst.

Sollte der andere Elternteil immer noch nicht mürbe sein, dann lautet die Argumentation: Die Beziehung sei abgerissen, die Bindung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil bestehe kaum noch. Das Kind könne es nun nicht verkraften, unvermittelt mit dem anderen Elternteil alleine gelassen zu werden. Es käme allenfalls zunächst ein sogenannter betreuter Umgang von jeweils wenigen Stunden und nur im Beisein einer Person aus der Jugendpflege in Betracht. Die Wiederannä­herungsversuche erweisen sich unter solchen Begleitumständen häufig als erfolglos und viele betroffene Eltern resignieren spätestens nach dieser Tortur. Es gehört ungeheuer viel Kraft dazu, das alles über sich ergehen zu lassen.“…

http://ra-josef-a-mohr.de/pages/umgangsrecht.php

Um genau diese Mechanismen und Muster geht es! Was passiert denn, wenn ein ausgegrenzter Elternteil nicht „mürbe“ wird, sondern aufgrund des Unrechts und der Ausgrenzung immer wütender?

Hier geschieht genau das – ersichtlich völlig ungehindert und vom Gericht befördert – seit über 27 Monaten! Zuvor über sechseinhalb Jahre, 2004 – 2010, verantwortlich: die gleiche Richterin, Antje Treu, Verschleppung, Untätigkeit, Maßnahmen gegen die Entfremderin finden nicht statt.

Es geht mir darum, aufzuzeigen, wir perfide und gleichzeitig selbstverständlich dieses System funktioniert, wie es seine „Fehler“ selbst manifestiert.

Selbstverständlich hätte wohl jeder andere in meiner Lage längst einen Bilanzsuizid begangen oder – Achtung „Straftat“ – wäre gegen Verantwortliche selbst zum Täter geworden. Zuerst zur Kündigung des Polizeiberufes erpresst, den ich 15 Jahre unbescholten ausübte, bis sich ein Vorgesetzter an meiner „Haarlänge“ störte und massive Dienstvergehen gegen mich beging, Mobbing einsetzte (was seither vertuscht wird), danach wurde ich aus Lust und Laune der Rechtsanwältin und Partnerin (die mir zuvor die Kündigung des Polizeiberufs nahelegte) von heute auf morgen vom Vater mit Perspektive Familie und Kind zum ausgegrenzten Kriminellen, der sie „belästigt, wie sie mit falscher Eidesstattlicher Versicherung bei einem Gericht mal eben behauptete (was seither vertuscht wird) und: es folgte eine jahrelange Kriminalisierung bis hin zu einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung auf Initiative von Juristen in Franken, die die Schnauze voll hatten von einem lästigen „Ex-Polizisten“, der Kontakt zu seinem Kind will und die Gerichte – die die Ausgrenzung zuvor verschuldeten – „belästigt“!

Ich werde mich jedenfalls nicht „einfach“ selbst töten. Weil

a) meinem Kind diese lebenslange Schuld und Traumatisierung nicht zuzumuten ist (wie sie bei zahlreichen jungen Frauen besteht, persönliche Schicksale sind zur Genüge bekannt) und

b) weil die Täter und Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sind!


Ich habe all das hier im Blog zur Genüge beweisrechtlich aufgezeigt: wie meine berufliche Existenz, mein Familienleben, meine Reputation und schließlich meine Vaterschaft zerstört wurden. Seit Dezember 2003 werde ich auflaufen gelassen, ausgegrenzt, kriminalisiert und meine Reaktionen auf das Unrecht werden gezielt dazu missbraucht um das Unrecht fortzuführen.

Nach den massiven Eingriffen durch Justizverbrecher in mein Leben – 2009/2010 für zehn Monate zu Unrecht weggesperrt, der Versuch einer dauerhaften Unterbringung ohne jede Voraussetzung hierfür – kam es ab Mai 2010 nicht nur zu einer teilweisen Aufarbeitung und Entlastung, sondern – nach sieben Jahren Ausgrenzung – ab Mai 2010 zu wöchentlichen und endlich entgegen dem Willen der Kindesmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, durchgesetzten Treffen!

Der konkrete und bis heute gültige und vollstreckbare Beschluss der Richterin Sommer, Amtsgericht Würzburg:
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Als im Dezember 2011 also die Ausweitung und Normalisierung der Kontakte und Bindung konkret wurde, gemeinsames Sorgerecht im Raum stand, wurde gerichtlich die gemeinsame Beratung beschlossen.

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Um diese – entgegen ihrer Zusage – zu verhindern, zog die Kindsmutter und Rechtsanwältin Neubert hier die „Opferkarte“ – sie brauche Therapie, sie könne diese „Belastung“ gemeinsamer Gespräche nicht ertragen. Ihr Anwalt legte Mandat nieder, weil er diese Spielchen nicht mitmachen wollte.
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Als nächstes versuchte sie – mit neuer Anwältin (Hitzelberger, Würzburg) – wieder die komplette Ausgrenzung zu erreichen, die Kontakte zu verhindern. Bereits das erste Schreiben legt die Linie fest: Entwertung des Vaters, Ausgrenzung mittels „Kindeswohl“-Begriff, Verschleppung durch Widerstand gegen alles, was das Gericht macht:
Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Das gelingt, weil die Richterin den Juristinnen absolute Narrenfreiheit lässt, nichts gegen die Verweigerung der Kontakte unternimmt. Sie verteilt vielmehr die Verantwortlichkeit; zuerst an einen Verfahrenspfleger, dann an eine Umgangspflegerin und schließlich an eine Gutachterin. Als die Kindsmutter auch zu diesen absprachewidrig die Kommunikation verweigert unternimmt sie nichts. Die Gutachterin sitzt in trauter Zweisamkeit mit der Richterin die Sache aus, nachdem sie ebenfalls von der Kindsmutter manipuliert wurde: „Feindbild Vater“. Das Gutachten liegt bis heute nicht vor bzw. wird offensichtlich vom Gericht „geheim gehalten“ (siehe Mailverkehr unten).

Auch als die Schädigung meines Kindes und die Belastung durch die Situation und die Instrumentalisierung – was mittlerweile Allgemeingut ist – als fatal aufgezeigt werden, hindert das die Kindsmutter und ihre Erfüllungsgehilfin nicht, skrupellos den Kindesentzug und den Kindesmissbrauch fortzusetzen:
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Die offensichtliche Strategie ist die, eine „Kindeswohlgefahr“ durch mich zu konstruieren.
Was gar nicht notwendig ist, da die Gerichte – Antje Treu, Richterin – ohnehin Rechtsverweigerung betreiben, und damit die Ausgrenzung und folglich die Schäden durch Symbiose des Kindes zur missbrauchenden Mutter tagtäglich manifestieren.

Und ich sage auch das, weil es meine Überzeugung ist: viele andere Betroffene in dieser Situation hätten sich längst an den Tätern und Verantwortlichen gerächt, wären gewalttätig geworden, hätten Menschen getötet.

Ich mache hier nur weiter nur transparent was geschieht…..!

Die Ausgrenzung und Schädigung gelingt nun unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses und zu Lasten meines Kindes und mir als Vater wieder seit fast 28 Monaten!

Seit 23 Monaten besteht eine Kindesentführung, da die Kindsmutter mit unserem Kind untergetaucht ist!

Schuldhaft verantwortlich hierfür und für die Folgen ist weiter insbesondere die Richterin Treu, die die Sache offenkundig auszusitzen versucht und – wie ich hier bereits vor Monaten dargelegt habe – meinen Suizid wohl provozieren will, oder Reaktionen, die wieder eine Kriminalisierung möglich machen.

Meine Anträge werden seit Anfang 2013 nicht bearbeitet: das ist Rechtsverweigerung.

Im Januar 2014 übernimmt Rechtsanwalt Mohr nach dreistündigem Gespräch in München das Mandat: ich gehe davon aus, dass zumindest die Kindesentführung zeitnah beendet wird und ich erfahre, wo mein Kind ist, wie es ihm geht etc., Ziel ist natürlich ebenso die zeitnahe Beendigung des ungenierten Umgangsboykotts. Richterin Treu ist als völlig unfähig für diesen Konflikt notfalls mittels Befangenheitsantrag abzulösen – was zuvor paradoxerweise die Kindsmutter im Januar 2013 erfolglos versuchte, um das Verfahren zu verschleppen.

Nichts hiervon geschah.

Ich ließ Rechtsanwalt Mohr – so meine Intention – in Ruhe arbeiten und zog mich deshalb komplett zurück.

Als es letztlich Juni wurde und keinerlei Rückmeldung kam, erfuhr ich über Nachfrage, dass noch nicht eimal die Akten vom Gericht zugesandt worden waren!

Erst im Juli wurden diese vom Gericht zugesandt – Richterin Treu versucht auch hier ganz offentsichtlich das Verfahren zu verschleppen, Aufklärung durch kompetente Dritte zu verhindern, Emotionen zu schüren.

Man braucht sich nichts vormachen: die Strategie dieser Richterin ist ganz offensichtlich, irgendwann eine „Kindeswohlgefahr“ durch mich zu konstruieren, um die Rechtsbrüche und Justizverbrechen, wie in solchen Fällen bundesweit üblich, in einen Beschluss zu gießen – wie es RA Mohr auf seiner Website benennt, siehe Zitat oben….

Der Mail-Verkehr mit Herrn Mohr veröffentlicht, es geht um Transparenz und Fakten – nicht darum, den Anwalt bloßzustellen. Ich denke auch, dass man zwischen den Zeilen sehr gut erkennen kann, in welchem Zustand dieser „Rechtsstaat“ ist und wie es soweit kommen konnte, wenn das die „Hilfe“ ist, die Justizopfern und ausgegrenzten Vätern bleibt. Es gibt keine Hilfe, Richter können machen was sie wollen, Rechtsverweigerung betreiben, Existenzen und Kinder zugrunderichten, Beihilfe zur Kindesentführugn leisten: :

Hier der wesentliche Mail-Verkehr nach über acht Monaten (bei Bedarf gekürzt, Hervorhebungen von mir):

Mail vom 20. August 2014 an RA Mohr:

Sehr geehrter Herr Mohr,

eine Rückmeldung noch….

Sie schrieben: „Nach Ihrem eigenen Bericht während unseres Gespräches und nach dem Aktenstudium sehe ich nur eine einzige Chance für einen Fortschritt in Ihrer Sache. Diese Chance liegt in der Person der Richterin Treu, auch wenn dies momentan für Sie schwer nachvollziehbar ist. Wenn es nicht gelingt, Frau Treu in unser Vorgehen einzubinden, sehe ich keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Strategie.“

Das ist für mich absolut unerträglich! Meine Elternrechte und mein Lebensglück sind keine Verhandlungsmasse für irgendwelche Richter, deren Gutdünken und deren Meinung.

…..

Ich weiß nicht, ob wirklich klar ist, was hier ab 2003 vor sich ging! Neubert hat aus Lust und Laune meine Vaterschaft zerstört. Dass diese Kindsmutter nun ab 2012 nochmals so verfahren kann – Treu! – …..

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Mail (Auszug) von RA Mohr, 21. August 2014:

„…Wir können uns die Richterin nicht aussuchen. Alles, was in der Vergangenheit liegt, kann auch nicht für ein Ablehnungsgesuch herangezogen werden. Dazu reicht zunächst auch nicht die Verweigerung der Herausgabe des psychologischen Gutachtens. Auch wenn ich die Meinung der Richterin nicht teile, muss ich doch akzeptieren, dass viele Menschen in dem Zielkonflikt einer möglichen Persönlichkeitsverletzung bei Veröffentlichung des Gutachteninhalts einerseits und der erforderlichen Möglichkeit zur Rechtswahrnehmung andererseits eine andere Auffassung haben als ich und die Meinung von Frau Richterin Treue vertreten. Dieses Problem kann nur im Dialog mit der Richterin gelöst werden. Wie eine solche Lösung aussehen könnte, weiß ich noch nicht. Ich weiß aber, dass ein Dialog mit Sicherheit nicht möglich sein wird, wenn der Blog nicht vom Netz genommen wird. Derartige Darstellungen während eines Verfahrens konterkarieren alles, was ich als Anwalt tun kann……

Damit wird in keiner Weise infrage gestellt, was bei Ihnen „ab 2003 vor sich ging“. Soweit dies für einen anderen Menschen überhaupt möglich ist, glaube ich, dies nachempfinden zu können. Das ist jedoch in der hier vorliegenden Situation nicht die Problematik. Es kommt einzig darauf an, wie wieder Kontakt zu ihrem Kind hergestellt werden kann. Dies geht mit Sicherheit nur über das Gericht und zumindest auf absehbare Zeit nur über die Richterin Treu. Das ist jedenfalls meine Einschätzung. Ich respektiere selbstverständlich, wenn Sie diese Einschätzung nicht teilen. Dann könnte ich allerdings nicht für Sie tätig sein….“

Meine Mail an RA Mohr, 01. September, nachdem weitere anderthalb Wochen vorbeizogen…

Sehr geehrter Herr Mohr,

auch ich sehe keinen Sinn darin, um irgendetwas herumzureden. Ich denke es wird Zeit, dass sich auch die Professionen und wohlwollenden Helfer endlich den unbequemen Wahrheiten stellen! Die Folgen für mich sind wohl universell bei derarten Justizverbrechen, dennoch wird wohl kaum jemand so offen berichten, aus Scham oder Angst vor den Folgen, da ja offene Worte perfide gegen die Väter und Geschädigten gewendet und umgedeutet werden.

Allerdings ist das auch der Grund, warum es immer noch gelingt, derarte Verbrechen durch Mütter und Justiz zu bagatellisieren und die Missstände am Leben zu halten, obwohl sie permanent Opfer fordert.

Ich jedenfalls bin als FOLGE der – trotz der positiven Entwicklung von 2010-2012 aufgrund der Dummheit und Unfähigkeit der Richterin Treu verschuldeten – wieder stattfindenden Justizverbrechen der Richterin seit ungefähr Anfang 2013 hochgradig suizidal. Und das ist eine durchaus ÜBLICHE Folge!

….. Ich will diese Leute am Pranger und auf der Anklagebank, ohne mich selbst schuldig zu machen! Dass sie jedoch gänzlich davonkommen, ist ausgeschlossen!!!

Nochmal:
Was einen einfachen Bilanz-Suizid unmöglich macht, ist …… und der hierbei eintretende „Erfolg“ für die Täter, dass diese infolge mit allem durchkämen: das Vollversagen der Familienjustiz bliebe wieder unbearbeitet obwohl wieder ein Kind lebenslang geschädigt wurde; die Straftaten gegen mich blieben ungesühnt, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010, ebenso die Schweinerei des ehem. Vorgesetzten, der meine Laufbahn als Polizeibeamter zerstört hat (diese Belastung war mit Ursache für alles weitere). All das ist zu klären!

Dies führt – nochmal – zum zweiten Punkt: wenn ……. aber weiter geschädigt und entfremdet wird, werde ich zumindest die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen!….

Stellen Sie sich meine Enttäuschung vor, dass auch nach acht Monaten mir noch nicht einmal eine Adresse meines Kindes vorliegt, sie nicht einmal ansatzweise etwas gegen die ungenierte und von der Täterin Treu mitgetragene Kindesentführung erreicht haben.

………..wird in drei Wochen elf Jahre alt – bereits zum 10. Geburtstag hatte ich 150 Euro bei einer benachbarten Anwaltskanzlei der ehem. Kanzlei der Kindsmutter als Geschenk mit der Bitte um Weitergabe abgegeben. Bis heute weiss ich nicht, ob Karte und Geld überhaupt ankamen! Ich habe seit 2004 – obwohl laufend über das Gericht beantragt, KEIN Foto meines Kindes ! All das ist KRANK! Es geht hier nich um mein Verhalten, meine „Bereitschaft“ zu irgendetwas….!

Ich denke, dass diese Richterin Treu zu dumm oder zu gleichgültig ist, um die Folgen ihres Handelns und ihrer Verschleppungen zu erfassen! Diese Täterin zerstört mich – quasi nebenbei – seit Mitte 2012 psychisch, macht mich kaputt und schädigt mein Kind. Die Beschlüsse beweisen, dass sie zumindest das begriffen hat!

Gehen Sie endlich gegen diese Verbrecher vor!!!!

Geld brauche ich nicht – das einzige was noch zählt, ist die SEHR ZEITNAHE Beendigung der Entführung und Entfremdung meines leiblichen Kindes.

Andernfalls braucht mir niemand ….. vorzuwerfen, wenn ich mich nach Jahren (!!) ungenierter Justizverbrechen gegen mich und mein Kind auch nicht mehr an Regeln und Gesetze halte……

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Diese Faktenbenennung führt zu folgender Analyse des Anwalts und diesen „Empfehlungen“ – da das Unrecht nicht zu beenden ist, soll ich als Opfer mich medikamentös „beruhigen“ und betäuben, während die Schädigungen andauern werden:

Der Bankrott des Rechtsstaates: wer als Opfer Emotionen zeigt, hat erst recht verloren….!

Mail von RA Mohr am 02.09:

Sehr geehrter Herr Deeg,

es ist richtig, offen zu berichten und Öffentlichkeit herzustellen, wenn die staatlichen Organe ihren Aufgaben nicht nachkommen. Aber vergessen Sie ihr Ziel nicht! Sie geraten mit der Öffentlichkeitsarbeit ganz schnell in einen Zielkonflikt, nämlich dem Ziel Kontakt zum Kind einerseits und die Handelnden zur Verantwortung zu ziehen andererseits. Diese Gratwanderung schafft niemand.

Als Familienrechtsanwalt stehen mir keine anderen Arbeitsmittel zur Verfügung, als bei Gericht um Verständnis zu werben und dort aufklärend tätig zu sein. Das sind in vielen Fällen sehr stumpfe Arbeitsmittel. In anderen Fällen greifen sie. Ich kann aber nicht gleichzeitig bei den Personen, bei denen die Entscheidungsmacht liegt, um Verständnis werben wollen und sie im selben Moment an den Pranger stellen. Sie werden dann nicht mehr auf mich eingehen. Meine Wirkungsmöglichkeiten verpuffen und laufen ins Leere in dem Augenblick, in dem die Prangerwirkung erzeugt wird. Würde ich etwas anderes behaupten, würde ich Sie und mich selbst belügen.

Berechtigte Wünsche, die Entscheidungsträger für ihre Fehlleistungen zur Rechenschaft zu ziehen, können gegebenenfalls auf strafrechtlicher Ebene und von im Strafrecht tätigen Anwälten verfolgt werden. Aber auch dies sollte nicht geschehen, bevor das familienrechtliche Ziel erreicht ist. Wobei ich immer darauf hinweisen muss, dass niemand garantieren kann, ob es überhaupt erreicht werden kann. Und ich muss auch ehrlich darauf hinweisen, dass der Weg mit Sicherheit sehr lang und äußerst steinig ist. In Fällen wie dem Ihrigen gibt es keine schnelle Lösung. Das ist für Sie belastend, sehr belastend, aber ich bin kein Voodoo-Priester, der vorgibt, die Welt anders gestalten zu können, als sie ist. Mit diesen Tatsachen muss ich arbeiten.

Damit Sie die erdrückende Belastung für Sie überhaupt aushalten können, brauchen Sie nicht nur auf der gerichtlichen Ebene Unterstützung, sondern auch auf der Coaching-Ebene durch einen guten Therapeuten. Momentan schätze ich die Belastung so hoch ein, dass dazu auch eine vorübergehende medikamentöse Begleitung gehört, über deren Beginn, Durchführung und Beendigung sie aber selbst entscheiden können sollten. Allerdings wirkt eine medikamentöse Unterstützung nicht von einem auf den anderen Tag. Gegebenenfalls sollten Sie daher kurzfristig auch zu beruhigenden Mitteln greifen. Wer so verletzt ist, wie Sie es sind, braucht als erstes Material zum Behandeln der Wunden. Die notwendige ärztliche Fachkenntnis haben in diesem Fall nur erfahrene Psychiater. Bitte nehmen Sie diese Empfehlung nicht auf die leichte Schulter und suchen Sie einen entsprechenden Arzt auf, der Sie respektiert und Ihnen hilft. Aus eigener Kraft bekommt jemand mit derartigen Wunden wie den Ihren das Problem nicht in den Griff.

Um auf der familienrechtlichen Ebene überhaupt etwas bewirken zu können, brauche ich unbedingt eine klare Aussage, dass Sie während des familiengerichtlichen Verfahrens keinerlei negative Aussagen über die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren handeln-den Personen an die Öffentlichkeit bringen und bereits bestehende Publikationen dieser Art sofort zurückziehen. Dies brauche ich nicht, weil ich irgendjemandem einen Gefallen tun will. Ich brauche es vielmehr, weil sonst jede meiner Handlungen schon im Vorhinein zum Scheitern verurteilt ist. Es ist der einzige Weg, um überhaupt eine Hoffnung haben zu können, Kontakt zu Ihrem Kind herzustellen. Bitte lassen Sie mich daher bis spätestens zum Ende dieser Woche wissen, ob Sie den von mir vorgeschlagenen Weg mitgehen können. Auf andere Weise kann ich Ihnen jedenfalls nicht helfen. Ich müsste Ihnen vielmehr eine Hoffnung vorgaukeln und das tue ich nicht.“

Meine Antwort an RA Mohr per Mail, 02.09.:

Sehr geehrter Herr Mohr,

(vorab: mein Blog verletzt nicht das Kindeswohl: dies wäre der einzige Maßstab, der hier in diesem Sinne vermittelbar wäre. Wenn er das Ego von Juristen verletzt, ist das KEINE Rechtfertigung für Schädigung des Kindeswohls durch „Rache“ an mir! Das ist weiterer Amtsmissbrauch…)

ich antworte sofort: weder brauche ich einen Psychiater und ganz sicher keine medikamentöse Behandlung. Offenbar habe ich auch Sie mit meiner Emotionalität überfordert.Wenn daran Zweifel bestehen, kann ich mich nicht nur auf Herrn Prof. Dr. Nedopil berufen sondern auch auf Herrn Prof. Dr. Weiß, Chefarzt der Psychosomatik im Robert-Bosch- Krankenhaus Stuttgart und die mit diesem zusammenwirkende, seit 2008 und weiter involvierte Therapeutin Riesch-Kniesel.

Es geht hier um Verbrechen, um Kindesentführung, um Kindesentzug, Umgangsboykott.

So etwas muss kein Mensch in einem Rechtsstaat hinnehmen!

Die Schädigung meiner Person und die psychische Belastung beruht EINZIG auf dem Unrecht, das die Kindsmutter und die Justizbehörden ungehindert verschulden!! Das ist auch weder eine Naturgewalt noch unveränderliches Schicksal sondern hausgemachtes Unrecht, durch Verschleppung, durch Täuschung, durch böswilliges Handeln, das ungehindert andauert und bei dem offenkundig alle zuschauen. Bei jedem Bankraub und jeder Körperverletzung nennt man das Unterlassene Hilfeleistung.

Ich greife deshalb zu klaren Worten, damit endlich wahrgenommen wird, welche FOLGEN die Rechtsverweigerung und die Verbrechen im Amt – anders ist das auch nicht zu nennen – bei mir als geschädigtem Vater und solches Unrecht generell haben. Die Folgen in zahlreichen Fällen sind bekannt und auch diese kommen nicht dadurch zustande, weil die ausgegrenzten Väter nicht „medikamentös behandelt“ wurden sondern weil man ihnen die Kinder wegnahm und Unrecht wie selbstverständlich fortgeführt wurde: siehe Link, Kommentar von G. Amendt, 2007!

Die Folgen für …., die die Kindsmutter, deren Familie, die Richterin und die Gutachterin ebenso wie das Jugendamt seit über zwei Jahren WIEDER VERSCHULDEN sind noch nicht einmal von mir thematisiert.

Das sind keine Bagatellen und keine hinzunehmenden oder auszusitzenden „Kollateralschäden“ noch ist mein Verhalten eine Ursache, die den Tätern als Ausrede und Schutzbehauptung dient, um Ursache und Wirkung – wie bei diesen Verbrechen üblich – zu verdrehen und mich als Geschädigten als „Verursacher“ und „Kindeswohlgefahr“ umzudeuten. Ich denke, diese Mechanismen muss ich Ihnen auch nicht erklären. Mir ist völlig unverständlich, wie solches Unrecht und solcher psychischer Kindesmissbrauch immer noch kleingeredet und hingenommen werden kann! Ich bin auch kein Hanswurst sondern war 15 Jahre unbescholtener Polizeibeamter, Bewerbung zum SEK und psychisch als auch körperlich sehr robust. Was aus den entwertenden und „üblichen“ Pathologisierungsversuchen wurde, wissen Sie. Es steht auch im Blog. Das Problem besteht im Mauern ALLER zuständigen Stellen, die immer noch glauben, sie könnten das alles vertuschen und aussitzen. Das geht nicht!

Mein Angebot ist, dass ich AB DEM ZEITPUNKT, wenn die Verantwortlichen endlich KONKRETE Maßnahmen ergreifen, um die Schädigung meines Kindes durch die Dämonisierung meiner Person und die ungenierte Instrumentalisierung und den psychischen Missbrauch meines Kindes, der momentan seitens aller Beteiligten hingenommen, ignoriert und VERDRÄNGT wird – bei …….aber zweifellos weiter prägend und lebenslang irreversibel wirkt – durch Interaktion und Kontaktaufnahmen beenden – wie es GERICHTLICH BEREITS BESCHLOSSEN ist – auch über die Löschung meines Blogs zu diskutieren ist – die familienrechtlichen Aspekte betreffend.

Dies müsste nach gesundem Rechtsempfinden noch DIESE WOCHE geschehen!

(Ich darf daran erinnern: ich war ein Monate u.a. mit einem Mörder, mehreren Totschlägern, mit russischen Schwerverbrechern und mit psychisch kranken Straftätern – so wie im übrigen andere Unschuldige auch, die immer noch eingesperrt sind – zu Unrecht eingesperrt. Ohne jede Entschädigung, die Vorgänge werden auf allen Ebenen vertuscht! In meinem aktuellen Beitrag zeige ich sehr klar die Verantwortlichkeiten auf – das war weder ein „Irrtum“ noch eine Überreaktion sondern gezielter Vorsatz und eine zweifache Freiheitsberaubung im Amt! Die Verantwortlichen sind untragbar in den Positionen, die sie immer noch bekleiden! Hier geht es auch um den Schutz des Rechtsstaates und die Legitimation der Strafverfolgung.)

Ich lasse mich sicher nicht erpressen. Und es ist mir auch völlig unverständlich, wie Sie angesichts der Straftaten und des Unrechts hier nahelegen können, dass ich die Öffentlichmachung einstelle – dies ist in Bayern offenkundig der einzige Weg, als Justizopfer wahrgenommen zu werden und zu seinem Recht zu gelangen. Dass die Veröffentlichung der Kindesentführung nicht mehr notwendig ist, wenn diese endet, ist etwas anderes.

Und ich verstehe insoweit Ihren Konflikt – aber das ist kein Argument, wenn man einmal den Blick darauf lenkt, dass es hier um das KINDESWOHL geht! Wenn die Richterin Treu nicht mehr in der Lage ist, im Sinne des Kindeswohls zu entscheiden, weil ihre Verfehlungen und schuldhafte Rechtsverweigerung öffentlich gemacht ist – nichts als Fakten! – dann MUSS sie den Fall abgeben! Das ist auch Frau Schmelters Ansicht, Frau Treu hat diesen Fall gegen die Wand gefahren und falsch gehandelt bzw. durch Nichthandeln – wiederholt! – die Schäden verschuldet.

Es gibt andere Familienrichterin, und auch Frau Sommer war bereits hier tätig. Diese hat sich nicht von der Kindsmutter an der Nase herumführen lassen.

Nochmals: wenn ich den in Ihrer Mail angeführten Worst-Case ernst nehme, dass der Kontakt zu meinem Kind – durch Verschulden dieser Justiz-Täter – nicht mehr herzustellen wäre, ……….für mich verloren wäre und NIEMAND irgendeine Verantwortung trägt und ich mir dies zu eigen machen würde, dann würde ich noch heute nach Würzburg fahren müssen, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dass ich keine Empathie mehr gegenüber Menschen habe, die mein Kind missbrauchen und mein Leben zerstörten, dürfen Sie insoweit voraussetzen.

Deutlicher werde ich hier nun nicht mehr! Jeder andere würde sich vermutlich schon lange nicht mehr auf dem Rechtsweg quälen!! Dass ich dies bis heute trotz der wiederholten Enttäuschungen und unverhohlenem Unrecht immer NOCH tue, hängt sicher auch mit meinem Rechtsempfinden als Polizist zusammen.

Dass ich Sie als Anwalt hinzugezogen habe, war insoweit mein letzter Versuch, kompetente und adäquate Hilfe zu finden, um offensichtliches Unrecht mittels Gesetzen und Recht zu beenden. Einen weiteren Versuch in diese Richtung werde ich nicht mehr unternehmen.

Es ist auch kein „komplexer“ Fall: es besteht ein schlichter Umgangsboykott entgegen vollstreckbarem Beschluss, gegen den das Gericht nichts unternimmt! In meiner Welt ist dies klares Unrecht, das SOFORT zu beenden ist.

Dieses Unrecht ist nicht mehr hinzunehmen. Und man, auch Sie sollten sich langsam damit auseinandersetzen, dass es auch psychisch völlig gesunde Menschen ohne jede kriminelle Neigung und ohne jeden Ansatz zu gewalttätigem Wesen gibt wie mich, die das so sehen! Ich jedenfalls sterbe lieber als dass ich weiter zuschaue, wie Verbrecher ungehindert mein Kind schädigen. Es ist daher Zeit, die SCHÄDIGUNGEN durch Maßnahmen gegen die TÄTER zu beenden.

Dies warte ich nun ab, unter den genannten Prämissen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Dann die Mail von RA Mohr, 05.09.2014, in welcher er Mandat niederlegt:

Sehr geehrter Herr Deeg,

hochgradige Suizidalität einerseits und die Behauptung andererseits, keine intensive Hilfe psychologische Hilfe und keine überbrückende medikamentöse Unterstützung in dieser massiven Leidensphase zu benötigen, schließen einander aus. Für eine derartige Situation gibt es dann nur noch zwei Erklärungsversuche: Entweder es besteht keine Krankheitseinsicht oder es wird der Versuch der Manipulation nach dem Muster unternommen: Wenn Ihr nicht das tut, was ich fordere, dann ist Suizid die Konsequenz. Beides ist inakzeptabel.

Das Bedürfnis nach Unterstützung, auch nach therapeutischer oder medikamentöser Unterstützung hat nichts mit Pathologisierung zu tun. Jeder Boris Becker bekommt seinen rum um die Uhr Coach für alle Lebenslagen. Der Normalbürger verlangt aber von sich, mit solchen Extremsituationen wie der Ihren alleine zurechtzukommen. Das ist eine totale Überforderung, die nur schiefgehen kann.

Ich bin nicht gegen Ihren Blog. Es ist richtig, Fehlentwicklungen aufzuzeigen. Ich sehe nur keine Handlungsmöglichkeit, so lange Sie die Personen, die über Ihr Schicksal Macht haben, persönlich wertend angreifen. Sie können den Sachverhalt schildern, aber nicht wertend die Personen an den Pranger stellen. Sie können auch deutlich machen, dass Sie dieses und jenes Verhalten beispielsweise als Rechtsbeugung werten etc. Sobald Sie dann aber beispielsweise sagen, diese Person ist ein Rechtsbeuger kommen Sie von der Sache weg und gehen „ad personam“. Das wir Ihnen sofort zum Vorwurf gemacht. Es kommt dabei nicht darauf an, wie Sie und ich die Formulierungen verstehen, sondern wie behauptet werden kann, dass der Durchschnittsbürger sie verstehe. Der macht z.B. keinen Unterschied zwischen einem „Rechtextremen“ und einem „Rechtsradikalen“. In beiden Fällen würde der Durchschittsdeutsche wahrscheinlich sagen: Rechtsradikal und rechtsextrem, damit ist wohl die NPD gemeint.

Ich habe mir noch einmal aus Ihrem langen Blog die Passagen um Clemens Lückemann angeschaut. Natürlich kann man, wenn man diese Passagen gelesen hat, Verständnis für Ihre Ausdrucksweise haben, egal ob man Ihre Auffassung teilt oder nicht. Darauf kommt es aber nicht an, sondern darauf, welche Wirkung diese Aussage auf Menschen hat, die sich nicht die Mühe machen, Ihre Erläuterungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Aus Ihrer Sicht mag es haarspalterisch erscheinen, wenn man jemanden, dem der rechte Ring Christlich Demokratischer Studenten, RCDS, in den 70er Jahren zu links war, etwa als „stramm rechts“ oder „sogar am rechten Rand der Unionspartien stehend“ zu bezeichnen. In der Auseinandersetzung wird die Nuancierung „rechtsextrem“ jedoch als Munition gegen Sie dahin gehend benutzt, Sie würden einem hochrangigen CSU-Mitglied NPD-Verhalten unterstellen. Damit geben Sie Ihren Gegner die Argumente, die diese suchen.

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie einen politischen Kampf gegen Unrecht führen wollen, oder ob Sie um Ihr Kind kämpfen. Im Zwei-Fronten-Kampf werden Sie ganz schnell in die Position eines Michael Kohlhaas gedrängt und Ihr eigentliches Ziel geht verloren. Noch einmal: Das heißt nicht, dass Sie nicht eine öffentliche Dokumentation der Ereignisse führen können. Die Art und Weise, wie sie diese führen, ist entscheidend und darüber hinaus aber auch äußerst schwierig. Es geht nicht um die öffentliche Darstellung, sondern um die emotionalen Wertungen der Personen in dieser Darstellung, die das Gespräch verhindern. Diese Menschen entscheiden über das, was sie unter Kindeswohl verstehen, ob es uns passt oder nicht.

Anders als Sie meinen ist Ihr Fall äußerst komplex. Es geht keineswegs um schlichten Umgangsboykott. Es geht darum, ob die Entscheidungsträger einen so weitreichenden Schritt akzeptieren, ein eigenes Umdenken angesichts relativ stabiler traditioneller Strukturen vorzunehmen. Überall wo Menschen am Werk sind, ist das eine Aufgabe, die von diesen Menschen Enormes abverlangt. Sie wissen selbst, wie schwer es ist, über den eigenen Schatten zu springen.

Ebenfalls anders als Sie meinen, kann ich den Personen, die über Ihre Situation entscheiden, keine Bedingungen stellen. Wir kommen auch nicht um Frau Treu herum. Der Geschäftsverteilungsplan legt den jeweils zuständigen Richter im Vorhinein fest. Befangenheitsablehnungen würden wieder Monate ins Land streichen lassen, bevor etwas geschieht. Zumindest im Moment wäre auch nicht mit einem Erfolg von Befangenheitsablehnungen zu rechnen.

Ich habe auch immer wieder darauf hingewiesen, dass keine schnellen Lösungen zu erwarten sind. Sie bestehen aber noch in Ihrer letzten Nachricht darauf, dass das Unrecht SOFORT zu beenden sei. KONKRETE Maßnahmen der Entscheidungsträger müssten noch DIESE Woche geschehen. Das ist völlig jenseits aller Realität. Diese fruchtlose zermürbende Auseinandersetzung kann ich nicht führen, ebenso wenig wie ich mich durch Suiziddrohungen manipulieren lassen kann, s.o.

Sie haben Recht. Es geht um das Kindeswohl! Dann sollten aber auch das Kindeswohl und nicht sonstige Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

Ich muss für mich mit Bedauern feststellen, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Ich kann Ihre Erwartungen nicht erfüllen und lege das Mandat daher nieder. Dem Gericht teile ich nur mit, dass das Mandat beendet ist. Bitte teilen Sie mir Ihre Bankverbindung mit. Ich werde Ihnen das gesamte Honorar einschließlich der Erstberatung zurücküberweisen.

Wir Menschen drücken Wünsche beim Abschied aus. Ja, Ich wünsche Ihnen, dass Sie zu Ihrem Kind finden und Ihr Kind zu Ihnen!

Meine Antwort an RA Mohr:

Sehr geehrter Herr Mohr,

anders als Sie glauben, bin ich weit davon entfernt, Sie manipulieren zu wollen. Sie können aber offenbar mit Ehrlichkeit nicht umgehen! Da habe ich Sie masslos überschätzt. Es geht hier um sehr tiefgehende Gefühle und Bedürfnisse, von deren Verweigerung Sie gefühlsmäßig offenbar keine Ahnung haben. Auch das hatte ich anders erwartet. Wenn ein Kind so wie hier entzogen wird, hat das gleiche psychische Folgen für einen ausgegrenzten Elternteil wie der Mord an einem Kind…l

Und SELBSTVERSTÄNDLICH ist Suizidalitaet – oder wenn Ihnen das lieber ist „suizidale Gedanken“ –  eine FOLGE, und zwar zwangsläufig! Damit habe ich täglich umzugehen!

Das ist ein Fakt und keine „Manipulation“! Die Ursachen hierfür sind nicht in meiner Person zu suchen – sondern in den Verbrechen und der Kindesentfremdung. Während der Kontakte zu ……zwischen Mai 2010 und Mai 2012 hatte ich KEINERLEI solche Gedanken sondern das ERSTE MAL seit Dezember 2003 überhaupt wieder Lebensfreude!

Betäubung mit Medikamenten – wie Sie vorschlagen – ist ein Witz!!!

Und Therapie – die ich wie gesagt seit 2008 in Anspruch nehme – und zuvor 2006 bis 2008 auf eigene Kosten – läuft natürlich ins Leere, wenn tagtäglich durch die Justizbehörden und die Entfremderin und Kindsmutter gleichzeitig die Ursachen befördert und gesteigert werden, faktisch eine tägliche Re-Traumatisierung erfolgt.

Der Vorwurf der „Manipulation“ und der „Abhängigkeit“ vom Gericht ist letztlich Ihr „Anker“, um sich Ihr Nichtstun und die Unlust, hier klare Position gegen Rechtsbrecher beziehen zu müssen, schönzureden. Und vielleicht auch für jemanden einzutreten, der nicht jedermann nach dem Mund redet sondern Dinge auch beim Namen nennt. (dennoch bin ich bspw. weit davon entfernt, beratungsresistent wie Gustl Mollath zu sein…auch ein „dankbares“ Opfer dieser Justiz, bis die Öffentlichkeit endlich Anteil nahm! Und 10 Jahre Kindesentzug sind schlimmer als sieben Jahre Forensik, Herr Mohr!)

Aus Ihrer SCHULD, sowohl die Schädigung meiner Person nochmals durch eine weitere Enttäuschung  in dieser seit fast 11 Jahren andauernden Justizposse und Verbrechen gegen mich potenziert zu haben, werde ich Sie auch nicht entlassen.

Für die weitere Entwicklung und Option tragen Sie Mitverantwortung. Es hat sich wieder bewahrheitet, dass es in diesem Bereich KEINE Hilfe gibt – traumatisierte Geschädigte werden auflaufen gelassen, wenn Sie sich wehren, werden Sie zum Täter – oder in Ihrem Fall zum „Erpresser“ und „uneinsichtigen Querulanten“, der sich selbst schadet –  gemacht.

Ich werde jedoch dieses Unrecht weder länger hinnehmen, noch gegen mich umdeuten lassen!

Und doch: der Fall ist so  einfach!

Bis zum 25. Mai 2012 fanden 94 Treffen statt – auf niederstem Niveau gelang es der Kinkdsmutter, diese Bindung WIEDER zu zerstören. Täterin Treu unternahm nichts, auch gegen die weiteren Weigerungen der Kindsmutter.

Alles dient erkennbar dem Ziel der Kindsmutter, sich SELBST vor jeder Verantwortung zu drücken, beginnend mit der Verweigerung der Mediation/Beratung bei Frau Schmelter, Januar 2012.

So einfach ist das! Die Schädigung von …… und mir ist Folge dieser
Verhaltensweisen und der Justizverbrechen!

Wie lange ich das noch aushalte, weiß ich nicht. Ich werde jedoch auch diesen Mail-Verkehr ggf. öffentlich machen. Einfach um zu zeigen, dass es tatsächlich weder Hoffnung noch Hilfe gibt, sondern der Druck STETS beim bereits ausgegrenzten und geschädigten Elternteil ABGELADEN  wird.

Fakt ist: wenn eine Frau wie Frau Neubert in Deutschland – aus welchen Gründen auch immer – eine einsame Entscheidung trifft und sich des Partners/Vater des Kindes entledigt – auch ohne jede Kommunikation mit diesem, wie hier – hat sie ALLE UNTERSTÜTZUNG durch Gerichte Behörden und durch MECHANISMEN. Ein Selbstläufer.

Ich denke, ich habe über zehn Jahre nun wirklich ALLE Möglichkeiten ausgeschöpft, alle
Register gezogen, JEDEN, dem ich zutraute, etwas zu erreichen, um Hilfe gebeten.

Es half NULL ! (Frau Treu war übrigens „im Boot“ – bis zu den ersten Schwierigkeiten! Ihre Argumentation ist auch dahingehend absurd!)

Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, werde ich das nicht hinnehmen!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

05. September 2014

Es kann sich somit jeder selbst ein Bild machen: entweder bin ich der durchgeknallte „Irre“ – „völlig unverständlich“ aufgrund der Schädigung seines Kindes über nun ELF JAHRE durch eine völlig arrogante, unfähige und manipulative Justiz und eine ebensolche Kindsmutter, die ihr Kind zur eigenen Befriedigung instrumentalisiert und psychisch missbraucht – den man „wegsperren“ und mit „medikamentöser“ Behandlung „beruhigen“ muss….

ODER: ich bin derjenige, der psychisch äußerst robust und emotional stabil ein unsägliches und in Deutschland „alltägliches“ Verbrechen des Kindesentzugs unter Missbrauch von Justiz und amtlicher „Autorität“ auch dort TRANSPARENT macht, wo es den Finger in Wunden legt, die keiner sehen will: nämlich die Tatsache, dass zwar in Deutschland mittlerweile jede Frau Männer auf einfachstem Weg beschuldigten und belasten und im gleichen Zug kriminalisieren und ausgrenzen kann – nur weil sie Lust dazu hat – , es im Gegenzug aber KEINE HILFE für Männer und Väter gibt, die zu Unrecht verfolgt, pathologisiert, kriminalisiert werden und denen über Jahre die leiblichen Kinder entzogen werden.

Auch Rechtsanwalt Mohr als Fachanwalt mit sicher tiefgehenden Erfahrungen und Kompetenzen in diesem Bereich scheint sich darauf verlegt zu haben, ein „Doppel-Residenz-Modell“ für Eltern etablieren zu wollen, die sich in kleinlichen „Streitereien“ verheddert haben und ihre Kinder mit Animositäten belasten.

Für VERBRECHEN wie hier, wo eine Rechtsanwältin und Kindsmutter vollig rücksichtlos und nur auf ihre eigene Befindlichkeit gerichtet eine KOMPLETTE Ausgrenzung und Zerstörung jeglicher Bindung dadurch erzwingt, indem sie JEDE Kommunikation und Kooperation – befördert und bestärkt von den regionalen Behörden und Gerichten – verweigert, das Kind in einem Vakuum aus Instrumentalisierung und Dämonisierung des Vaters „gefangenhält“ und ungehindert über Jahre psychisch MISSBRAUCHT gibt es offenbar niemanden. Keiner „zuständig“!

Selbst einem Rechtsanwalt Mohr ist das zuviel – bzw. die „Emtionalität“ des Geschädigten, der offen das ausspricht, was ohnehin jeder weiß: Suizide und auch Trennungsmorde gibt es. Diese resultieren in der Bundesrepublik nicht aus „psychischen Störungen“ oder weil unbescholtene Menschen „plötzlich“ kriminell und gewalttätig sind….sondern WEIL die Ursachen verschleiert und vertuscht werden, während man bei Gerichten „höchstamtlich“ munter die Schäden zementiert.

Das Opfer ist dann „selber schuld“ – insbesondere in Bayern. So nicht!!!

Und niemand muss „verbergen“, was diese Justizverbrechen, was jahrelanger Kindesentzug durch Beihilfe einer asozialen Justiz anrichtet!

Um den Charakter und die Ursache nochmals deutlich zu machen, hier die AUSSAGEN der Kindsmutter aus erster Hand, 2004, weshalb sie diese „Trennung“ erzwang, die mittlerweile dem eigenen Kind das Leben und die Kindheit versaut, mein Leben als Vater zerstört hat und über zehn Jahre auch auf Kosten des Steuerzahlers die Behörden und Gerichte beschäftigt – während sich die Täterin zurücklehnt, untertaucht und jede Verantwortungsnahme ausbleibt:

Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)

Und hier das, was sie seit dem dritten Lebensmonat das gemeinsamen Kindes vor Gericht behauptet und falsch Eidesstattlich versichert, um ihr asoziales Verhalten nach außen hin, gegenüber der Familie und sich selbst gegenüber zu „rechtfertigen“. So einfach, ist es, einem Kind den Vater zu nehmen im asozialen „Rechtsstaat“ Bayern, wo Männer vor Gericht nur Täter sind (wenn sie es nicht sind, macht man sie halt dazu….):

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Und jetzt können die Verantwortlichen beratschlagen, wie sie die Fakten und Wahrheiten hier „gegen“ mich verwenden können – ich werde auch das weiter öffentlich machen!