Asoziale deutsche Justiz verschuldet weiter ungeniert Morde und schwere Gewaltdelikte durch Kindesentzug

Die deutsche Justiz ist offenkundig zu dumm, um aus Fehlern zu lernen:

Weiter werden Väter ausgegrenzt und ihnen die Kinder entzogen, nachdem Frauen und ihre Anwältinnen bei Gericht „Kontaktverbote“ beantragen – einfachst nach dem Gewaltschutzgesetz!

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Zitate aus dem Bericht vom 21.05.2015:

 

….“Mit der Bluttat endete ein jahrelanger Streit, bei dem es vor allem um das Sorgerecht für die Kinder ging.“…

 

Nein, Gerichte verschleppen derarte Konflikte so lange, bis die geschädigten Väter derart in die Ecke gedrängt und verzweifelt sind, dass sie sich nicht mehr anders zu helfen wissen. Affektive Gewalt ist die Folge der Verweigerung existentieller Bedürfnisse und Grundrechte!

Die asozialen deutschen Richter und die Frauennetzwerke sind schuld daran. Weil sie immer noch glauben machen wollen, das sog. Gewaltschutzgesetz sei – auch ungeachtet gemeinsamer Kinder – ein probates Mittel, um missliebige Männer und Partner einfachst „loszuwerden“!

….“Wenn der Mann zuviel getrunken hatte, schlug er seine Frau. Als sich die Gewalt-Übergriffe häuften, warf sie ihn aus der gemeinsamen Wohnung. Ihre Anwältin erwirkte bei Amtsgericht Bergedorf einen Beschluss, nach dem Dejan S. einen Mindestabstand von 500 Metern von ihrer Wohnung halten musste.

„…er schlug seine Frau“…. Natürlich, wobei es völlig egal ist, ob er sie „schlägt“, sie „beleidigt“ oder „belästigt“…es ist auch egal, ob der Mann Roma ist, Ex-Polizist, Romulaner oder Wettervorhersager: Männer sind in der deutschen Justiz „Täter“ – sobald eine Frau dies behauptet! Männer „terrorisieren“ Frauen – oft durch bloße Anwesenheit. Männer „aus der Wohnung werfen“ ist hingegen keine Gewalt – sondern verdient Beifall. Überraschend, wie „durchsetzungsfähig“ permanent geprügelte Frauen dann doch sind!

DAS sind auch meine Erfahrungen mit der bayerischen Justiz seit 2003! Klischees und Vorurteile schlagen FAKTEN! Keiner fragt nach. Hier im Blog beweisrechtlich offengelegt. Ein Anfangsverdacht der „Beleidigung“ reicht zur Verfolgung Unschuldiger, zur Kriminalisierung und Patholgisierung von Männern.

Das Muster und die Folgen sind immer die gleichen: pauschale Behauptungen und Opferrolle in den Raum gestellt reichen, um „Kontaktverbot“ zu erwirken. Kinder werden ungeniert über Monate Jahre entzogen. Und immer wieder als Erfüllungsgehilfinnen: frauen-solidarische Anwältinnen, die die Konflikte zum Eskalieren bringen!

 

„Ich konnte die Trennung von den Kindern nicht ertragen“, hatte Dejan S. nach der Tat bei der Polizei und später vor Gericht gesagt. Tatsächlich hatte seine Ex-Frau Besuche der Kinder bei ihrem Vater konsequent unterbunden.“…

 

Kindesentzug und Umgangsboykott sind Verbrechen – und sie haben Gewalt und Morde zur Folge, weil Behörden und Gerichte NICHTS hiergegen unternehmen!

 

…“Dejan S. bat das Bergedorfer Jugendamt um Hilfe, die Behörde war aber nicht zuständig.“…

 

Natürlich nicht! Wie kommt man als Vater überhaupt auf die Idee, sich an ein Jugendamt zu wenden!

Morde und Gewaltdelikte als FOLGE des immer wieder gleichen musterhaften Versagens von Behörden und Gerichten, die sich auch noch als „Autorität“ aufspielen!

Diese Taten gehen auf das Konto einer asozialen männerfeindlichen Justiz.

Hier noch einmal das Gutachten von Prof. Bock, Univ. Mainz, der dem Bundestag 2001 die Folgen des sog. Gewaltschutzgesetzes aufzeigte:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Und hier die Antwort des Bundesministeriums der Justiz von 2015, nachdem ich diese Folgen aufgezeigt hatte – die „richterliche Dummheit“ ist unantastbar:

23.04.2015: Antwort des Bundesministeriums der Justiz zu Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes

1 BvR 3326/14, Kindesentfremdung und Umgangsboykott belohnen, Menschenrechte aushebeln – die Irren des BVerfG: Kirchhof, Eichberger, Britz

Aus der SZ. heute, Wolfgang Janisch:

…“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – der stets die Rechte der Väter gestärkt hat und gleichsam der Erfinder des modernen Umgangsrechts ist – hatte dazu im Januar 2015 etwas ganz anderes gesagt. Es ging um denselben Fall: Weil die Mutter wiederholt Treffen zwischen Vater und Kind boykottiert habe, müsse sie mit einem saftigen Ordnungsgeld zum Einlenken angehalten werden; 300 Euro seien da zu wenig. Das bezog sich zwar auf eine frühere Phase des Streits, weshalb Karlsruhe nun argumentiert, inzwischen sei die Sache so verfahren, dass Zwang nicht mehr das Mittel der Wahl sei. Dennoch treten hier zwei gegensätzliche Meinungen zu Tage, wie der gordische Knoten des Elternstreits zu zerschlagen sei. Die Straßburger Richter halten Zwang für angezeigt, während Karlsruhe davor warnt: Der Junge werde den Druck auf die Mutter als gegen sich selbst gerichtet wahrnehmen, als „Bedrohung seines etablierten Familiensystems“. (Az: 1 BvR 3326/14)“…

http://www.sueddeutsche.de/politik/umgangsrecht-im-zweifel-gegen-den-vater-1.2487134

Dieser Beitrag bezieht sich auf die wegweisende Entscheidung des EGMR vom 15. Januar 2015:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/01/15/umgangsrechtsstreit-deutschland-verstost-gegen-emrk/

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Und nun wieder die Geisterfahrer Kirchhof, Eichberger, Britz – die „Irren“ vom Bundesverfassungsgericht, die Kindesentzug und Kindesentführung „belohnen“ wollen. Die versuchen, die Menschenrechtskonvention und die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auszuhebeln, hier die „Begründung“:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150425_1bvr332614.html;jsessionid=A381DB7D19F46C223FCC50F85973B3A6.2_cid393

„Ein Vater darf seinem elfjährigen Sohn nur einen Brief pro Monat schicken. Diese Anordnung des OLG Frankfurt hat das BVerfG bestätigt. Nicht zuletzt, weil das Kind selbst keinen Umgang mit seinem Vater wünscht.“

http://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/bundesverfassungsgericht-bverfg/

Mein Kommentar dazu:

„Lebensfremd! Durch solche Entscheidungen delegitimiert sich die Justiz immer mehr. Sie provoziert weiter Selbstjustiz, Resignation von Eltern und i.d.R. irreversiblen Elternverlust für Kinder, Trennungsgewalt und Sucht, Suizide. Man muss das endlich deutlich benennen!

Durch derarte richterliche „Argumentationen“ wie hier werden Elternteile – i.d.R. Mütter/die mütterliche Familie – bestärkt und regelrecht dazu aufgerufen, getrennt lebende Väter (im selteneren Fall auch Mütter) möglichst konflikthaft auszugrenzen, Kontakte zu verhindern und zu torpedieren, Reaktionen zu provozieren, die man dann juristisch „verwerten“ kann, bspw. mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes. Auch die gesetzliche Wohlverhaltenspflicht, die Kooperationspflicht mit Umgangspflegerin etc. werden hier ausgehebelt, quasi richterlich ein Freibrief erteilt, Kommunikation und Kooperation doch einfach „zielführend“ zu verweigern: so wird man Väter los!

Parallel wird der andere Elternteil fortlaufend gegenüber dem Kind dämonisiert. Wie bekommt man ein Kleinkind dazu, Kontakt abzulehnen? Man verängstigt es….nichts leichter als das, wenn sogar ein Richter sagt, „zu dem“ musst du nicht gehen!

Mit „Kindeswohl“ hat das alles NICHTS zu tun! Hier werden seit Jahrzehnten die gleichen Fehler zu Lasten von Kindern gemacht. Die einzigen, die profitieren sind Anwälte und Gutachter, später die Therapeuten – aufgrund Bindungsschädigungen und Kindheitstraumata.

Ich wurde selbst als Kind von meinem Vater entfremdet, beginnend mit dem 5. Lebensjahr. Hätte mich ein Richter damals mit 11 Jahren in einer solchen Konfliktlage gefragt, ob ich zu meinem Vater „wolle“, hätte ich das sicher verneint – einfach, um die Gunst meiner Mutter und meines (gewalttätigen) Stiefvaters nicht zu verlieren, bei denen ich ja leben musste. Wie gesagt, mit „Kindeswohl“ hat das NICHTS zu tun, aber sehr viel mit behördlicher Unfähigkeit, mit Manipulation und mit einer Denkfaulheit, die im Jahr 2015 in einem Rechtsstaat nicht mehr akzeptabel ist – und auch nicht hinzunehmen ist!“

VATERTAG und KINDESENTFÜHRUNG! Bayerische Justiz deckt Juristin, die seit drei Jahren mit Kind abgetaucht ist, um „Umgang“ zu verhindern!

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Passend zum heutigen sog. „VATERTAG“ stelle ich hier dieses Schreiben und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Würzburg ein.

Die Mitteilung des Aktenzeichens durch die Schreibkraft ging zeitgleich mit Mitteilung der Entledigung durch die Staatsanwältin ein:
Mitteilung, dass Strafverfahren eingegangen, Staatsanwaltschaft Würzburg, 29.04.2015 – entledigt mit Datum vom 30.04.2015

Strafanzeige gegen Staatsanwalt Gosselke, Würzburg, wird entledigt durch Staatsanwältin Zechnall, Würzburg, Az. 701 Js 7465/15

In der „Zuständigkeit“ dieser sich selbst bearbeitenden Justiz Würzburg findet seit Oktober 2012 ungehindert durch eine Rechtsanwältin und ungehindert vom Familiengericht die ENTFÜHRUNG meines Kindes statt!

„Leitsätze“ der Würzburger Justiz:

1.
Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

2.
Haft auf Bewährung und Wohnungsdurchsuchungen werden von der Staatsanwaltschaft beantragt, um Eigentumsverzicht bei Unschuldigen zu erzwingen!


3.
Was Straftaten sind und wer verfolgt wird und wer nicht, entscheiden nicht Recht und Gesetz sondern persönliche Meinungen von Würzburger Juristen.

4.
Wer sich diesem Unrecht und der Willkür widersetzt, den steckt man auch mittels Fehlgutachten in die Forensik.

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Hier noch ein erhellendes Schreiben des Bundesministeriums der Justiz zum regelhaften Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes zwecks Kindesentzug: das Unrecht ist Sache der Richter….die „unabhängig“… etc.:
23.04.2015: Antwort des Bundesministeriums der Justiz zu Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes

Die alltäglichen Rechtsbeugungen durch Würzburger Richter – hier „bestätigt“ man weiter, dass Dr. Groß ein Super-Gutachter für das Gericht ist und die Freiheitsentziehung und das eklatante Fehlgutachten über mich keinerlei Ansprüche „nachvollziehbar“ mache – sind schon fast nicht mehr erwähnenswert…hier weiter beweisrechtlich:
Fortgesetzte Rechtsbeugung und „Selbstbearbeitung“ zugunsten der Justizkollegen und des Gerichtssachverständigen Dr. Groß

Wegen solcher „Sachverhalte“ begehen Väter Bilanzsuizid, werden Gewalttaten verübt, landen Menschen im sozialen Abseits und in Sucht, verliert der Rechtsstaat immer weiter seien Legitimation! In diesem Sinne…..

Fröhlichen „VATERTAG“:

Staatsanwaltschaft Würzburg
Ottostraße 5
7070 Würzburg 09.05. 2015

Az. 701 Js 7465/15

Hiermit wird fristgerechte Beschwerde zu obigem Aktenzeichen gegen die sog. Entscheidung der Staatsanwältin Zechnall zugunsten ihres zur Anzeige gebrachten Kollegen Gosselke – beide Staatsanwaltschaft Würzburg – eingereicht.

Desweiteren werden die Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft Würzburg unter Veröffentlichung nun der Abteilung für Interne Ermittlungen beim Landeskriminalamt in Baden-Württemberg und in Bayern angezeigt, ebenso weiter dem Ministerium der Justiz in Bayern und Baden-Württemberg.

Bei der Staatsanwaltschaft Würzburg werden zu Lasten meiner Person seit Jahren massive Straftaten im Amt begangen. Eine Aufklärung und Bearbeitung wird durch eigene „Bearbeitung“ zu vereiteln versucht und vertuscht.

Es kann nicht sein, dass im Jahr 2015 Staatsanwälte tun und lassen können was sie wollen, keinerlei Kontrollorgan besteht und sie vielmehr politisch strafvereitelnd gedeckt.

All diese Vorgänge sind beweisrechtlich veröffentlicht.

Auch dieses Schreiben wird weiter beweisrechtlich veröffentlicht unter:

https://martindeeg.wordpress.com/

Hier gehören Beschuldigte aus dem Amt entfernt und angeklagt. Wie sich ein solches „Rechtsverständnis“ zu Lasten von für die Justiz lästigen Antragstellern und die Betroffenen rechtswidriger Maßnahmen und insbesondere eine geschlechtsspezifisch einseitiger Missbrauch von Amtsgewalt sich jemals etablieren konnte, ist aufzuklären.

I.
Straftaten im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg / Zusammenfassung:

Alle diese Vorgänge sind seit Begehung sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich umfassend geltend gemacht und werden jeweils bei den Beschuldigtenbehörden intern vertuscht.
Die Akten liegen vor und sind größtenteils veröffentlicht unter o.g. Blogadresse, Originalverfahrensakten.

Foto(3)Die Beschuldigte Drescher, heute Vorsitzende Richterin in Schweinfurt

1.
Rechtswidrige Wohnungdurchsuchungen

Unter Weisungsbefugnis des Beschuldigten Clemens Lückemann fanden in den Jahren 2006 drei rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen auf Veranlassung der Beschuldigten Angelika Drescher statt, dies in einem Fall ausgeweitet auf die Wohnung unbeteiligter Dritter.

Als vorgebliche Straftaten wurden hierbei Bagatelldelikte wie versuchte Nötigung aufgeführt, insbesondere aber Straftaten, die erkennbar nicht gegeben waren.

So wurde die dritte rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2006 unverhohlen von der Beschuldigten Drescher dadurch „begründet“, dass sie mich zur Herausgabe meines Eigentums (privater Fotos) an ihre Freundin und Kollegin Rechtsanwältin Neubert zwingen wollte.

Die Beschuldigte Drescher behauptete hierzu unter wissentlicher Verfolgung Unschuldiger eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums mittels Bildaufnahmen“ nach § 201 a StGB, der erst am 06. August 2004 in Kraft getreten ist.

Dennoch wurde ich in einer entsprechenden Anklage und später in einem Pressebericht unter falscher Tatsachenbehauptung als jemand dargestellt, der rechtswidrig „intime Fotos“ im Internet verbreite.

Haft auf Bewährung wird beantragt, um Eigentumsverzicht zu erzwingen!

In einem phantasievollen Pressebericht des sog. Gerichtsreporters Patrick Wötzel heißt es unter der Überschrift „Intime Fotos der Ex überlassen“ am 25.05.2008:

…“Zehn Fotos von der Frau, einvernehmlich im Laufe der Beziehung aufgenommen, zeigte der Angeklagte im Dezember 2006 im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einem Polizisten. Weil er sich später weigerte, auf sein Eigentum an den Bildern zu verzichten, ging die Staatsanwaltschaft in die Offensive und erwirkte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“.
Vier Monate Gefängnis auf Bewährung war die ausgesprochene Strafe, der 38-Jährige ließ seinen Rechtsanwalt Einspruch einlegen.

Die schwierige Rechtsfrage, ob sich der 38-Jährige wirklich strafbar gemacht hat, weil er im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens das „Corpus Delicti“ einem Polizeibeamten zeigte, musste Strafrichter Jürgen Weber dann aber doch nicht entscheiden. Auf Anregung von Verteidiger Christian Mulzer verzichtete der Angeklagte nämlich in Anwesenheit seiner Ex-Freundin auf die Bilder. Mit einem erleichterten Lächeln nahm die Anwältin die Abtretung des Herausgabe-Anspruchs an.“

Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die Staatsanwaltschaft Würzburg regelhaft missachtet. Hier wurde sie unverhohlen missbraucht, um einen Unschuldigen zur „Herausgabe seines Eigentums“ zugunsten einer befreundeten Juristin zu zwingen, den man dann auch noch medial an den Pranger stellte.

Eine verfassungsgemäße Kontrolle und Prüfung der staatsanwaltschaftlichen Anträge findet in Würzburg regelhaft nicht statt. Aufgrund der Verquickungen mittels Rotationsprinzip, der persönlichen und parteipolitisichen Geklüngel und einer manifestierten gesetzesfernen Gewohnheit wird von Richtern (die zuvor oder hernach wieder selbst bei der Staatsanwaltschaft sind) alles durchgewunken und abgezeichnet.

Dieser Vorgang zu Lasten des Rechtsanwalts Mulzer, dessen Würzburger Kanzlei rechtswidrig durchsucht wurde und der dann bei Rüge des ganzen strafrechtlich verfolgt werden solle, wurde bundesweit bekannt, Zitat:

…“Da hatte ein Verteidiger in einem Strafverfahren einen Durchsuchungsbeschluss kritisiert, weil “der Richter keine „eigenständige Prüfung“ durchgeführt habe und somit „verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen“ nicht erfüllt seien“. Deshalb wird ein Verfahren gegen ihn wegen übler Nachrede eingeleitet, das dann beim AG Würzburg landet. Der Verteidiger wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 150 € verurteilt.
Im Bericht der Main-Post (vgl. hier) heißt es:
“Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

Hier gehören Beschuldigte aus dem Amt entfernt. Wie sich ein solches „Rechtsverständnis“ zu Lasten von für die Justiz lästigen Antragstellern und die Betroffenen rechtswidriger Maßnahmen jemals etablieren konnte, ist aufzuklären.

2.
Rechtswidrige Versuche der Zwangseinweisung anhand Aktenlage, Freiheitsberaubung im Amt

Die Beschuldigte Angelika Drescher veranlasste weiter zwei anlasslose Freiheitsberaubungen aufgrund rechtswidriger Versuche der Pathologisierung/Zwangseinweisung.

Der erste Versuch im Februar 2006 scheiterte, als der Chefarzt der Landesklinik Calw keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme erkennen konnte und dies auch in einer gutachterlichen Stellungnahme ausführlich darlegt.

Dies hinderte die Beschuldigte Drescher, Staatsanwaltschaft Würzburg nicht, bereits im Juni 2006 einen identischen zweiten Versuch zu starten. Hier erfolgte die gezielt persönlich motviert und böswillig Maßnahme darüberhinaus ohne jede Gesetzesgrundlage in Baden-Württemberg, unter Berufung auf das bayerische Unterbringungsgesetz.

Die durchführenden Polizisten erkannten dies zwar, führten die Maßnahme dennoch durch, was zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung im Bürgerhospital Stuttgart führte, da ein Arzt erst nach Feiertag und Wochenende feststellen konnte, dass – wiederum – keinerlei Voraussetzung für die von der Staatsanwaltschaft Würzburg erzwungene Maßnahme bestand.

Die Beschuldigte Drescher missbrauchte hier erkennbar ihr Amt, offenkundig um aus Frauensolidarität / Männerverachtung gepaart mit Juristinnenverbundenheit bar jeder Objektivität massive und rechtswidrige Maßnahmen in diesem von der Presse als „Rosenkrieg“ etikettierten Kindesentzug / Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zugunsten der Rechtsanwältin Neubert weitere Fakten zu schaffen.

Völlig bizarr wurde die Forderung der Beschuldigten Drescher nach ca. 1 ½ Jahren Haft ohne Bewährung gegen mich wegen Beleidigung und diverser „Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz“, welches mir – ebenso bizarr – einseitig die Kommunikation mit der Mutter des gemeinsamen Kindes „verboten“ hat und so die Schädigungen bis heute ermöglichte!

Richterin dieser Verhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg war die hier nun als Staatsanwältin fungierende Tanja Zechnall. (814 Js 824/06)

Die Beschuldigte Drescher, die bar jeder Vorgabe der Strafprozessordnung agierte, lobte jedes Hüsteln der Juristin Neubert als „eindrucksvolle Schilderung“ und warf mir als männlichem, vorgeblichem Angeklagten nicht nur im Gerichtssaal hämisches Grinsen zu.

Wirklich nachhaltige Zweifel an einem generellen Verlust der Realität bei der Justiz Würzburg kam bei mir als ehemaligem Polizeibeamten tatsächlich auf, als die Beschuldigte Drescher diese 1 ½ Jahre Haft ohne Bewährung wegen Beleidigung etc. gegen mich als geschädigten Vater forderte.

Man hat bei der Staatsanwaltschaft offenbar in den Jahren unter Leitung des Beschuldigten Lückemann jeglichen Lebensbezug verloren.

Die unter falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte Verfügung, die der Staatsanwaltschaft quasi den als Freibrief verstandenen Startschuss zur Kriminalisierung eines unbescholtenen und infolge ausgegrenzten Vaters gab, wurde ebenso rechtswidrig und beiläufig erlassen durch das Zivilgericht Würzburg, den Beschuldigten Thomas Schepping erlassen.

Bis heute ist es den Justizbehörden Würzburg nicht gelungen, trotz aller zwischenzeitlich beweisrechtlich vorliegenden Fakten diesen läppischen und konfliktursächlichen Verfügungsantrag (willkürlich behauptete Belästigung und Bedrohung durch angeblichen Ex-Freund, der längst getrennt wurde und mit dem gemeinsamen Kind quasi nichts zu tun hat) realistisch als unbegründet und mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkt anzuerkennen und so eine grundlegende Rehabilitation zu ermöglichen.

Es wird auch hier unter Amtsmissbrauch weiter vertuscht und gedeckt, um Fehler zu leugnen.

3.
Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate ohne Vorliegen einer Straftat infolge vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens des Würzburgers Dr. Groß, CSU – mit dem offenkundigen Ziel sozialer und persönlicher Vernichtung, dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB

Folgerichtig war auch das zweite Scheitern des Versuchs einer Pathologisierung meiner Person für die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg kein Anlass, diese realitätsferne Pathologisierung meiner Person aufzugeben.

Infolge wurde ungeachtet der Erfahrungen und den Angaben des Chefarztes der Landesklinik Calw, Prof. Essinger sowie dem Oberarzt Mohl, Stuttgarter Bürgerhospitals, von der Staatsanwaltschaft Würzburg der dieser verbundene und in Würzburg als Hausgutachter der Justizbehörden Würzburg geschätzte Dr. Groß beauftragt.

Dieser bescheinigte wunschgemäß schwerste Pathologien und empfahl die Zwangsmedikation mittels Neuroleptika. Die Vorsitzende Richterin in Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg, Helga Müller, sowie Beisitzer und Schöffen, schenkten den Angaben jedoch offenkundig keine Bedeutung.

Nicht so die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Nachdem die Beschuldigte A. Drescher infolge Tätigkeit als Vorsitzende Richterin am Zivilgericht Schweinfurt übernahm, wurde der Staatsanwalt Thomas Trapp infolge zugunsten der Rechtsanwältin Neubert und der Aufrechterhaltung deren Opferrolle unter willkürlicher Kriminalisierung meiner Person nachfolgend zuständig.

So wurde im November 2007 im Einvernehmen beim Kinderschutzbund Würzburg ein Vertrag zwischen Rechtsanwältin Neubert und mir als Vater geschlossen, dass eine Ehrenamtliche infolge zeitnah wöchentliche Kontakte zu dem zwischenzeitlichen 4-jährigen Kind begleiten und ermöglichen wird.

Diese Vereinbarung vereitelte Rechtsanwältin Neubert infolge einseitig (wobei die treibende Kraft auch hier ihr Vater, Willy Neubert, der massiv schädigend ursächliche Rolle in diesem Konflikt spielt und u.a. über persönliche Schreiben an den Direktor des AG versuchte, Kontakte zu verhindern, siehe Blog) worauf ich mich an die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Standesvertretung wandte und dort Beschwerde einreichte.

Dies wurde von der Kindsmutter, Rechtsanwältin Neubert zur Anzeige gebracht worauf der Beschuldigte Trapp eifrigst und ohne Vorliegen strafbarer Handlung einen Strafbefehl, infolge eine Anklage wegen „versuchter Nötigung“ gegen mich als geschädigten Vater durchzwang. (814 Js 5277/08)

imageDer Beschuldigte Thomas Trapp, Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Würzburg

Der geschlechtsspezifische Missbrauch der Amtsgewalt bei der Behörde ist atemberaubend. (Dieses sog. Verfahren verschwand infolge der Ereignisse sang- und klanglos).

Der Beschuldigte Trapp führt in sog. Anklageschrift vom 12.11.2008 nun aus:

….„Nach dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Dr. Groß vom 04.04.2007 im Verfahren Az.: 814 Js 13542/06 liegt bei dem Angeschuldigten eine kombinierten (sic) Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F61), die einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führen kann, vor, vgl. Bl. 63 – 102 d. A.“….

Und weiter:

„Die Auffassung des Landgerichts Würzburg (vgl. Bl. 108 d.A.), dass selbst bei positiver Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB aufgrund des dem Angeschuldigten zur Last liegenden Sachverhalts eine Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht in Betracht kommt, ist im Hinblick auf die – derzeit – fehlenden „erheblichen“ Straftaten zutreffend, vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, 55. Auflage, § 63, Rn. 17f.“

Hierauf reichte ich am 18.05.2009 eine umfangreiche Dienstaufsichtsbeschwerde und Zivilklage gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen offenkundiger Verfolgung Unschuldiger ein.

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit Abgabenachricht vom 03.06.2009 durch den Ministerialrat Kornprobst an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg abgegeben.

Der Beschuldigte Lückemann als Leiter der Behörde Würzburg, der in dieser Woche zum Generalstaatsanwalt berufen wurde, wirkte im Zusammenwirken mit dem Beschuldigten Trapp, gegen dessen Verhalten sich die Beschwerde richtete, dass diese Dienstaufsichtsbeschwerde ab dem 12. Juni 2009 willkürlich und bösartig als Androhung eines „Amoklaufs“ meinerseits bei den Justizbehörden Würzburg verstanden wurde.

Zunächst versuchten die Beschuldigten offenbar, diesen Amoklauf durch mich als „akut drohend“ unmittelbar bevorstehend darzustellen und trafen dementsprechend alarmistische Vorkehrungen. Nachdem ich jedoch erst am 21.06.2015 in Stuttgart festgenommen wurde, ohne dass irgendetwas geschah, konnte man die Konstruktion eines gewollten Amoklaufs nicht mehr aufrechterhalten und verstieg sich darauf, ich hätte diesen dann eben angedroht und sei von der Ausführung „freiwillig zurückgetreten“, so Trapp in einem seiner phantastischen Schriftsätze.

(Die Mainpost berichtete offenkundig auf Betreiben der Staatsanwaltschaft am 13. oder 15.06.2009 online über „bevorstehenden Amoklauf“ unter dieser Überschrift, wobei dieser Bericht infolge komplett verschwand und bis heute nicht mehr auffindbar ist).

Ich befand mich während des gesamten Zeitraums in Stuttgart an meinem gemeldeten Wohnsitz.

Der Beschuldigte Trapp drohte im Verlauf der Woche einem Stuttgarter Hauptkommissar mit Einleitung von Disziplinarverfahren und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung, wenn man mich nicht endlich festnehme.

Ergebnis:
Infolge wurde ich insgesamt über zehn Monate zu Unrecht und ohne Vorliegen einer Straftat in sog. Untersuchungshaft gehalten. Dies auf Veranlassung des Beschuldigten Trapp und aufgrund einer gegen diesen Sachbearbeiter Trapp eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde, offenkundig zielgerichtet und böswillig.

Aufgrund Fehlgutachtens des Dr. Groß, der mir in Erweiterung seiner Fehldiagnosen nun August 2009 in der JVA Würzburg einen „akuten Wahn“ offenkundig vorsätzlich falsch im Auftrag der Staatsanwaltschaft andichtete, war das Ziel der Maßnahmen ein Urteil zur Anwendung des § 63 StGB und somit die komplette soziale und persönliche Vernichtung meiner Person (bereits 2007 hatte Groß eine Bearbeitung mit Neuroleptika benannt).

imageFehlgutachter Dr. Jörg Groß

Eine siebenmonatige Unterbringung gem. § 126 a StPO in der Forensik Lohr beendete am 04. März 2010 das Eintreffen des Obergutachtens des Münchner Prof. Dr. Nedopil, der das eklatante Fehlgutachten des Dr. Groß zweifelsfrei als solches belegte.

Infolge wurde ich sofort entlassen, was die Beschuldigten im Zusammenwirken missbrauchten, um ungeniert nach bereits acht Monaten Freiheitsentzug eine weitere Freiheitsberaubung im Amt zu begehen. Unter Vorgabe, es bestände Fluchtgefahr, wurde ich bis vom 112. März 2010 bis 22. April 2010 nochmals ohne Vorliegen einer Straftat und mittels der gegen den Staatsanwalt Trapp eingerichten Dienstaufsichtsbeschwerde in JVA Stuttgart-Stammheim und JVA Würzburg festgehalten.

Nachdem das Landgericht Würzburg am 20.08.2010 zweifelsfrei feststellte, dass von Anfang an keinerlei Straftat zugrundelag und alle Maßnahmen somit ohne Voraussetzung erfolgten, wirkten die Beschuldigten nochmals gezielt zusammen, um mir auch die läppische Entschädigung von 25 Euro/Tag willkürlich mittels Amtsmissbrauch zu verweigern.
(Az. 814 Js 10465/09)

Der sachbearbeitende Antragsteller für die Verweigerung der Entschädigung ist der hier Beschuldigte Frank Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg.

II.
Vertuschungen und Strafvereitelung zugunsten der Juristin Neubert und des Familiengerichts, das die Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB deckt und befördert

Dies führt zur aktuellen und weiter ungeniert erfolgenden Strafvereitelung zugunsten der Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die unter Untätigkeit des Familiengerichts Würzburg und entgegen geltendem Beschluss und geltender Gesetzeslage seit Oktober 2012 mit meinem Kind untergetaucht ist.

Dies stellt ganz offenkundig und anders als die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg es weiter unter Leugnung der Faktenlage darstellen wollen, eine Kindesentführung, strafbar nach § 235 StGB dar!

Die Staatsanwaltschaft Würzburg, Zechnall teilt mit Beschluss vom 30. April 2015 mit, unter Entschuldung ihres Kollegen Gosselke, der die Rechtsanwältin trotz deren Straftaten zu decken versucht:

….“Der angezeigte Oberstaatsanwalt hat völlig zurecht darauf hingewiesen, dass der Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB den Einsatz von Gewalt, die Drohung mit einem empfindlichen Übel, die Anwendung einer List oder die Verbringung des Kindes in das Ausland voraussetze.“….
Zechnall, Staatsanwältin als Gruppenleiterin

Hiergegen ergeht wie folgt Beschwerde:

Die Staatsanwaltschaft Würzburg schafft offenkundig hier einen eigenen rechtsfremden Maßstab zur Bewertung von strafbarem Handeln! Dies geschlechtsspezifisch: „Täter“ können hier nur Männer sein. Und offenbar zielgerichtet aus dem Beweggrund heraus, Juristenkolleginnen und Justizmitarbeiter bei den Justizbehörden Würzburg vor Strafverfolgung zu schützen, die mich als Mann und Vater über Jahre zu Unrecht kriminalisierten und willkürlich entrechteten.

Dies begann mit der Weigerung einer Aufklärung und Ermittlung einer falschen Eisesstattlichen Versicherung durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert im Jahr 2003 beim Zivilgericht Würzburg (Az. 15 C 3591/03) zu meinen Lasten, die zu der heute bestehenden Lebenssituation führte und aktuell ÜBER 11 1/2 JAHRE meine Vaterschaft und meine soziale und wirtschaftliche Existenz zerstört.

Diese Strafvereitelung und Rechtsverweigerung zieht sich nun bis zu der Leugnung einer KINDESENTFÜHRUNG entgegen geltenden Umgangsbeschlusses durch die Kindsmutter Kerstin Neubert. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet sie mit Entwertungen, Diffamierungen und fortlaufend gegen mich erhobenem Falschbeschuldigungen, um so nach außen irreführend den Eindruck zu erwecken, es gäbe sachliche Gründe für den Entzug des Kindes gegenüber seinem Vater. All dies dient offenkundig der Irreführung und ist somit strafrechtlich relevante List.

Das ganze gipfelt nun beweisrechtlich seit Oktober 2012 in einem gezielten Untertauchen der Kindsmutter mit dem erkennbaren Ziel, die vom Gericht beschlossenen wöchentlichen „Umgangskontakte“, die ebenfalls beschlossene Kommunikation und Beratung und die Einigung über Umgangspflegerin und andere Helfer zu verhindern und zu vereiteln und so im Kern die Väter-Kind-Bindung durch Faktenschaffung und bloßen ZEITABLAUF IRREVERSIBEL ZU ZERSTÖREN.

Der Staatsanwaltschaft Würzburg wird daher nahegelegt, sich nicht nur mit der in Deutschland geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu beschäftigen sondern auch mit der Lebenswirklichkeit, die hier juristische relevant dargelegt wird.

Begriffserklärungen:

Die List umschreibt ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen.

Mit dem Begriff „Kindesentführung“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch das gemeint, was der Jurist als „Entzug Minderjähriger“ bezeichnet. Damit wird die Tat definiert, dass ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind ganz oder teilweise verweigert.

Strafbarkeit von Kindesentzug:

Einem Elternteil dem Umgang mit dem leiblichen Kind zu vereiteln ist in Deutschland strafbar nach §235 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei sind zwei Dinge für den Straftatbestand völlig unerheblich:
Der Elternteil, dem das Kind entzogen wird, braucht das Sorgerecht nicht zu besitzen. Er besitzt trotzdem das Recht (und auch die Pflicht!) zum Umgang mit seinem Kind, solange ein deutsches Gericht ihm dies nicht explizit aberkennt. §1684 I BGB stellt dies völlig klar: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“
Die Dauer der Umgangsverweigerung ist ebenfalls unerheblich. Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte und der einschlägigen juristischen Kommentierungen reicht selbst eine kurze, nicht nur ganz vorübergehende Dauer der Umgangsverweigerung aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Hierzu können gemäß dieser Kommentierungen „bereits einige Minuten“ ausreichen.

http://familienstrafrecht.blogspot.de/2009/07/kindesentfuhrung-was-ist-das-was-kann.html

http://www.vaeternotruf.de/kindesentfuehrungen-in-deutschland.htm

BGH 1 StR 387/14 – Beschluss vom 17. September 2014 (LG Mannheim)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/14/1-387-14.php

BGHSt; Entziehung Minderjähriger (Taterfolg: räumliche Trennung von Minderjährigem und Erziehungsberechtigtem; Täterschaft des anderen Elternteils; Verhältnis zur Nötigung: Tateinheit)

Den Eltern „entzogen“ ist der Minderjährige schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, dass es nicht ausgeübt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 – 4 StR 35/96, NStZ 1996, 333, 334 mwN).

11
Eine Entziehung im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht nur vor, wenn der Minderjährige unter den Voraussetzungen des § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB vom Elternteil entfernt wird, sondern auch, wenn der Elternteil unter diesen Voraussetzungen vom Minderjährigen entfernt und ferngehalten wird (vgl. hierzu auch Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 235 Rn. 6; MüKo-StGB/Wieck-Noodt, 2. Aufl., § 235 Rn. 38; SK-StGB/Wolters, 8. Aufl., § 235 Rn. 4; LK-StGB/Gribbohm, 11. Aufl., § 235 Rn. 49 ff.). Denn das von § 235 StGB vorrangig geschützte Rechtsgut des Sorgerechts der für den jungen Menschen verantwortlichen Personen und das daraus abgeleitete Obhuts- und Aufenthaltsbestimmungsrecht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 – 4 StR 594/98, BGHSt 44, 355, 357) sind auch verletzt, wenn ein Elternteil selbst räumlich entfernt wird und seine Rechte deshalb nicht wahrnehmen kann.

12
Dass der Angeklagte selbst ebenfalls sorgeberechtigt war (das Ergebnis seiner Anträge vor dem Familiengericht in Istanbul ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; ohnehin hätte die Ehefrau dann das alleinige Sorgerecht für beide Kinder), steht der Anwendung des § 235 StGB nicht entgegen. Grundsätzlich kann eine Kindesentziehung auch von einem Elternteil gegenüber dem anderen begangen werden, sofern jedem Elternteil das Personensorgerecht zumindest teilweise zusteht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 – 4 StR 594/98, BGHSt 44, 355, 358). Die räumliche Trennung war im vorliegenden Fall auch nicht von nur ganz vorübergehender Dauer.

13
Die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht (§ 235 Abs. 7 StGB; UA S. 39).

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/14/1-387-14.php

Mit freundlichen Grüssen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Täterjustiz Würzburg wird vom Bundesverfassungsgericht gedeckt – drei Jahre Kindesentführung kein Anlass für Einstweilige Anordnung!

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Bezüglich des Verbrechens des seit JUNI 2012 von der Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert verweigerten „Umgangs“ und der Zerstörung jeglichen Kontaktes zum Kind und der diesbezüglichen Rechtsverweigerung der Provinzjustiz Würzburg mit FATALEN und durch ZEITABLAUF weiter eintretenden irreversiblen Schädigung des Kindes wurde vor kurzem das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Dieser gerichtlich vollstreckbare KONKRETE Beschluss hat Gültigkeit seit 09.04.2010, missachtet seit 01.06.2012 – wo ich vor verschlossener Türe stand, nachdem ich von Stuttgart nach Würzburg gefahren bin:
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Aus dem sog. Beschluss der Verfassungsrichter Kirchhof, Eichberger, Britz:

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„…..Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Erlass einer einstweiligen Anordnung weder zur Abwehr schwerer Nachteile noch zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.“

 

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Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, sehe ich das durchaus als „schweren Nachteil“….!!

Meine Geduld ist lange zu Ende! Der Blog ist BEWEISMITTEL, wie diese völlig verantwortungslose Justiz ÜBER JAHRE Recht bricht!!

Offener Brief an Arbeitgeber von Rechtsanwältin Kerstin N. – Justizverbrechen Kindesentzug, rechtsfreier Raum Würzburg.

Folgender OFFENER BRIEF geht nun an die Kanzlei Pickel & Partner.

Dies ist der einzige Kontaktpunkt, den ich als Verbrechensopfer und ausgegrenzter Vater zu meinem Kind habe.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg entpuppten sich in Teilen als VERBRECHER im Amt, die Familienrichterin Treu unternimmt NICHTS, die Polizei schickt die Anzeige wegen Kindesentführung folgenlos an die Täter in Würzburg, etc.etc…

Meine Geduld mit den Verbrecherjuristen, die zuerst invasiv in mein Leben eindrangen und nun ihre „Fehler“ zu vertuschen versuchen und sich wegducken, ist lange vorbei!

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Pickel & Partner
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Roßbrunnstraße 15
97421 Schweinfurt


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mitarbeiterin Kerstin Neubert ist die Mutter meines Kindes, zu dem ich als leiblicher Vater seit 2012 keinerlei Kontakt mehr habe.

Ich appelliere dringend, dieses Schreiben ernst zu nehmen: es geht um Verbrechen, die ich als Vater nicht weiter hinnehmen werde!!!

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Weitere Berufsträger

Die FAKTEN und der zugrundeliegende Sachverhalt:

Ursächlich für dieses Schreiben ist die Tatsache, dass Frau Neubert mit unserem Kind seit Oktober 2012 untergetaucht ist. Dies ist faktisch eine Kindesentführung nach § 235 StGB, was von den Justizbehörden Würzburg strafrechtlich relevant gedeckt und vertuscht wird. Die Polizei in Stuttgart ist ebenfalls seit Wochen informiert, auch hier geschieht offenkundig weiter nichts.

Frau Neubert verfolgt erkennbar das rechtsferne Ziel, die Vater-Kind-Bindung weiter dauerhaft zu zerstören, um sich einer Aufklärung des von ihr sinnfrei losgetretenen Konfliktes zu entziehen, Kommunikation zu verhindern, die Mär von ihrer Rolle als „Opfer“ aufrechtzuerhalten. Frau Neubert ist eine Täterin! Rücksichtslos zerstörte sie nach Tageslaune nicht nur meine Existenz und Vaterschaft sondern sie nimmt auch bis heute die weitere irreversible Schädigung unseres Kindes in Kauf. Unterstützt von Strukturen, die Frauen per se als willenlose Opfer von Männern phantasieren.

Erst im März 2015 erfuhr ich über die Internet-Seite, dass Frau Neubert offenkundig nun für Ihre Kanzlei mit Sitz in Schweinfurt tätig ist. Ansonsten habe ich als rechtlicher und leiblicher Vater seit 2012 keinerlei Kenntnisse über Kind und Aufenthalt der Mutter, was für einen vorgeblichen Rechtsstaat UNTRAGBAR ist!

(Ich habe Frau Neubert sofort per Mail kontaktiert und sie gebeten, sich mit der Familienberatungsstelle Würzburg, der seit Dezember 2011 vom Gericht mit Elterngesprächen beauftragten Mediatorin Frau Schmelter in Verbindung zu setzen, was sie nicht tat. Vergangene Woche habe ich ihr mitgeteilt, dass nun dieses Schreiben an den Arbeitgeber folgen wird)…

Da ich nun über Jahre weder seitens der familiären Strukturen noch der zuständigen deutschen Justiz noch durch sonstige Stellen irgendwelche Hilfe erhalte, erfolgt in dieser Notlage dieser offene Brief an Sie. Böswillige Kindesentziehung und Ausgrenzung von Elternteilen muss endlich sozial und gesellschaftlich angegangen und geächtet werden! Es kann nicht sein, dass Täterinnen hofiert werden, während die Opfer zugrundegehen und die Kinder ihre Väter „verlieren“.

Die Justizbehörden Würzburg sind insgesamt nicht nur völlig unfähig und untätig, sondern im Gegenteil das Kernproblem: es wurde über Jahre wahlweise sinnlos, invasiv und amtsmissbräuchlich gegen meine Person eskaliert oder untätig und völlig verantwortungslos zugunsten der Kindsmutter auszusitzen versucht.

Wie eine banale Falschbeschuldigung über Jahre durch Dummheit und anmaßende Inkompetenz zu existentieller Vernichtung und Schädigung aller Beteiligten führt, habe ich nun – ebenfalls Folge des Auflaufenlassens – anhand Originalakten öffentlich tranparent gemacht.

Auch dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht unter:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/05/03/offener-brief-an-arbeitgeber-von-rechtsanwaltin-kerstin-neubert-justizverbrechen-kindesentzug-rechtsfreier-raum-wurzburg/

Die unten angeführten Schreiben/Zitate sind dort verlinkt und im Original einsehbar.

Die tatsächlichen Hintergründe der Beziehung und der Konflikte hieraus – nämlich die übergriffigen Eifersuchtsattacken Frau Neuberts, die in Teilen borderlinehafte Züge trugen, im beliebigen und unkalkulierbaren Wechsel mit Idealisierung und emotionaler Verbundenheit – habe ich hier BEWEISRECHTLICH zusammengetragen, Äußerungen und Verhalten von Frau Neubert. Die falsche Eidesstaatliche Versicherung zur Erlangung der „Gewaltschutzverfügung“ ist längst belegt, die Justizbehörden vertuschen dies:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/11/15/das-ganze-asoziale-selbstverstandnis-der-entsorgung-und-ausgrenzung-von-vatern-originalzitate-einer-kindsmutter/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/10/18/weiter-beweisrechtlich-nachweis-der-falschen-eidesstattlichen-versicherung-der-beginn-der-invasiven-lebenszerstorung-durch-eine-asoziale-justiz/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/12/kindesentfuhrung-aus-rache-und-eifersucht-11-jahre-justizverbrechen/

Man hatte über Jahre keinerlei Skrupel, mich als Vater öffentlich zu diffamieren, persönlich mit haltlosen Falschbeschuldigungen zu entwerten, mich zu Unrecht zu kriminalisieren und 2009/2010 zehn Monate als „irren Amokläufer“ zu Unrecht einzusperren und letztlich sozial vernichten zu wollen – Az. 814 Js 10465/09, die Freiheitsberaubung im Amt durch Würzburger Justizjuristen wird weiter zu vertuschen versucht.

Der Freispruch der 1. Strafkammer des LG Würzburg und das Obergutachten von Prof. Dr. Nedopil, der die Machenschaften der Justiz Würzburg letztlich als böswilligen Popanz gegen einen Unschuldigen / ausgegrenzten Vater entlarvte, sind hier im Gesamttext einsehbar:

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Welche weichenstellende und zerstörerische Rolle Frau Neubert insgesamt zukommt, können Sie beispielhaft diesem Schreiben an die RAK Bamberg entnehmen, in welchem sie mich als vorbestraften „psychisch gestörten Gewalttäter“ zu entwerten versucht, um ihr eigenes massives Fehlverhalten zu verdecken – hier die Weigerung, die im November 2007 über Vertrag mit dem Kinderschutzbund Würzburg vereinbarten wöchentlichen Treffen zwischen Vater und Kind zu ermöglichen:

Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund

Dass Frau Neubert von Anfang an die Schwere ihres Handelns nicht verstanden haben dürfte, geht u.a. aus folgenden Schreiben hervor:

Noch nach 5 Monaten für mich traumatischem Kindesentzug und von Neubert gegen mich als Vater erzwungenem „Kommunikationsverbot“ aufgrund des von ihr zwei Wochen vor Weihnachten erwirkten sog. „Gewaltschutzverfügung“ klagt sie darüber, dass sie zu Weihnachten keine Geschenke erhalten hat. Auch scheint ihr in keiner Weise bewusst geworden zu sein, dass ich mein gesamtes Leben und meine gesamten wirtschaftlichen Ressourcen auf die mit ihr geplante Fsmilienbildung mit Kind ausgerichtet hatte – unter den jeweils von ihr dominant durchgesetzten Rahmenbedingungen, insbesondere den Wohnsitz betreffend:
Fax des „Gewaltschutz-Opfers“ Kerstin Neubert vom 31.03.2004

Zeitgleich und parallel zu den lebensfremden larmoyanten persönlichen Darstellungen bringt Frau Neubert mich bereits beginnend 2004 wegen „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei zur Anzeige, als ich versuche, die Kontakte zum Kind zu vereinbaren:

„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

(Diese sinnfreien „Strafanzeigen“ nehmen im Lauf der Zeit immer bizarrere Formen an: 2007 werde ich wegen Verstoßes gegen das „Kontaktverbot“ angezeigt, als ich beim Residenzlauf in Würzburg teilnehme und Frau Neubert sich mit unserem Kind im Zuschauerraum aufhält….)

Bereits einen guten Monat später artikuliert Frau Neubert auch auf persönlicher Ebene anders, es geht offen um die aggressiv durchgesetzte Ausgrenzung – Kontakte zum Kind finden weiter nicht statt, die bereits im Dezember 2003 von mir ersuchte Familienrichterin Treu bleibt weiter untätig (die „Gewaltschutzverfügung“ erlangte Frau Neubert beim unzuständigen Zivilgericht):
Mail Neubert v. 6. Mai 2004 – 5 Monate Kindesentzug

Mit meinem Vorgehen der Veröffentlichung dieser existenzvernichtenden JUSTIZPOSSE und des bizarren Verhaltens einer Anwältin und Mutter beabsichtige ich zweierlei, was angesichts der Folgen nicht mehr verhandelbar ist:

Erstens die sofortige BEENDIGUNG des rechtsfernen, verantwortungslosen und mit irreversiblen und schweren Folgen verbundenen Kindesentzugs zu Lasten meines Kindes und meiner Person als Vater.

Zum zweiten die Aufklärung und damit einhergehende Rehabilitierung meiner Person durch Offenlegung der unsäglichen und asozialen Vorgänge. Frau Neubert hat mit einer einfachen falschen Eidesstattlichen Versicherung drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes aus Tageslaune heraus eine einseitige Trennung erzwungen, die Kommunikation ab diesem Zeitpunkt 2003 ungeachtet unseres Kindes unmöglich gemacht!

Die beliebige und willkürliche Opferdarstellung einer dominanten Rechtsanwältin und die Schaffung solcher Aktenlage führte zu jahrelanger Ausgrenzung als Vater, geschlechtsspezifischer Kriminalisierung, Pathologisierung und massiven Straftaten im Amt. Meine soziale und wirtschaftliche Existenz, meine Vaterschaft wurden auf z.T. asozialste Art und Weise zerstört.

So etwas muss in einem Rechtsstaat niemand hinnehmen!!!

Weitere Kernpunkte sind:

1.
Die Kontakte zum Kind fanden mit zunehmender Entlastung von Mai 2010 bis Mai 2012 statt, Beschluss der Richterin Sommer, 09.04.2010, der endlich auch durchgesetzt wurde!

Dieser gerichtlich vollstreckbare Beschluss auf konkrete Treffen jeden Freitag liegt weiter vor und hat weiter Gültigkeit und Rechtskraft:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Frau Neubert begann Juni 2012 die Kontakte und wöchentlichen Treffen zu verweigern, um letztlich die Konfliktschlichtung und weitere Kommunikation zu verhindern, da sie fürchten musste, dass die von ihr über Jahre vor sich hergetragene „Opferrolle“ immer brüchiger werden würde und sie sich den Tatsachen und der hieraus unvermeidbaren SCHULDGEFÜHLEN würde stellen müssen.

Um dies zu verhindern, schützte sie zunächst vor, zunächst eine Therapie für sich in Anspruch nehmen zu wollen, als die Familienrichterin Treu zielgerichtet nicht nur die Ausweitung der Vater-Kind-Kontakte sondern auch die gemeinsame Elternberatung anging.

Zitat aus Schreiben des vorherigen Rechtsvertreters von Frau Neubert:

„Die Vereinbarung des Termins in der Verhandlung am 20.12.2011 ist für die Antragsgegnerin zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss.“

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

Diese Therapie, von der Richterin „begrüßt“, hat Frau Neubert nie begonnen.

Stattdessen ging sie wieder dazu über, ihre persönlichen Probleme zu leugnen und die Last mir als Opfer und ausgegrenztem Vater anlasten zu wollen. Sie habe „keine Probleme“, wie sie in bislang letzter Verhandlung am 17.09.2013 mitteilte. Dieser Verantwortungsentzug erfolgt wiederum zum Preis anhaltender und rücksichtsloser Schädigung meiner Person und der sich potenzierenden Schädigung unseres Kindes.

Dieses Verhalten geschieht nun über Jahre ungehindert von jeglicher Maßnahme der Gerichtsbarkeit und derart asozial und verantwortungslos, dass sich insgesamt und tatsächlich Frage stellt, inwieweit Männer und Väter in diesem Land überhaupt noch grundsätzliches Vertrauen in Grundrechte, Gesetze und Wahrheitspflicht haben können.

Die Richterin Treu wurde im Januar 2013, nachdem die Schädigung des Kindes von allen Beteiligten kommuniziert wurde und eine Umgangspflegerin eingesetzt wurde, von Frau Neubert mit gezielt böswillig verschleppendem Befangenheitsantrag kaltgestellt.

Seither unternimmt die Richterin nichts mehr und betreibt zu Lasten des Kindes und zu Lasten meiner Person als Vater komplette Rechtsverweigerung. Anträge werden nicht bearbeitet und beantwortet. Man ist offenkundig seitens der Familiemgerichtsbarkeit Würzburg nun dazu übergegangen, dem durchgesetzten Willen der Kindsmutter entsprechend durch bloßen Zeitablauf Fakten zu schaffen und es „laufen“ zu lassen, notfalls bis zum Suizid, für den man dann keine Verantwortung trägt.

Spätestens seither stellt sich insgesamt die Frage nach Selbstjustiz! Elternrechte erhält der, der lange genug Kindesentzug erzwingt, der sich lange genug dem Recht und den Gesetzen widersetzt?

2.
Eine Hauptschuld an der gesamten Entwicklung trägt der Vater von Frau Neubert und Grossvater meines Kindes, Willy Neubert. Dieser hat von Anfang an intrigant und aus Eigennutz die Beziehung seiner Tochter zu mir (wie bereits zu anderen Partnern) manipulativ hintertrieben und vergiftet.

Seit der Geburt unseres Kindes war Willy Neubert die treibende Kraft, die mit allen Mitteln auf eine dauerhafte Ausgrenzung meiner Person als Vater abzielte und bis heute alles unternimmt, um eine Lösung und Beendigung des Konfliktes zu verhindern.

Willy Neubert erinnert in seinem gesamten Verhalten inkl. eines Auftrittes vor Gericht 2009 an Adolf Eichmann, der – ebenso Buchhalter – sich jeweils zweckmäßig unwissend und senil gibt – gleichzeitig im Hintergrund jedoch maximal zerstörerisch wirkt.

Dieser Mensch wird praktisch seit Geburt und bis heute ungehindert auf mein Kind ein. Der psychische Missbrauch, den Willy Neubert auf seine eigene Tochter hat, hat sich ungehindert auf mein Kind ausgeweitet: er verängstigt und instrumentalisiert unser Kind, er dämonisiert und entwertet mich als Vater, manipuliert über Jahre die Situation zu seinen Gunsten als „Ersatzvater“ und schädigt die Bindungen insgesamt.

Dass dies keine Hirngespinste eines emotional angegriffenen Vaters sind, belegt beispielhaft dieses Schreiben von Willy Neubert vom März 2012 an den damaligen Direktor des Amtsgerichts, Stockmann, in welchem er versucht, die stattfindenden „Umgangskontakte“ zu verhindern, was ihm kurz darauf durch Manipulation seiner Tochter und mit jahrelangem massiven Folgeschäden auch gelang!

Willy Neubert:

…“Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.

….“Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“…

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Der Vorwurf dieses Täters an mich: ich beantrage Schlichtung und Mediation!….

Wenn ein Grossvater eine Trennung seiner Tochter zum Vater des gemeinsamen Kindes unmittelbar nach dessen Geburt erzwingt und intrigant herbeiführt und infolge – ungeachtet der faktischen, jahrelangen und schweren Folgen und der Lebenswirklichkeit – auch weiter eine Beratung und Mediation derart zu verhindern sucht, dann zeigt das auf, auf welchen Ursachen dieser Justizskandal tatsächlich gründet!

Es ist nach über 11 Jahren keineswegs mehr selbstverständlich, dass ich als Vater, dem die gesamte Kindheit seines Kindes BÖSWILLIG GESTOHLEN wurde, sich noch auf dieser Ebene mit den Tätern auseinandersetzt! Zumal der Rechtsstaat im Ernstfall in Bayern offenkundig reine Fassade ist!

Mit freundlichen Grüssen,

Martin Deeg
Polizeibeamter, a.D.

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