Justiz im OLG-Bezirk Bamberg: ein in sich geschlossenes Wahnsystem, das Unschuldige kriminalisiert, Gewalt und Suizid befördert – die Rolle des Rechtsanwalts Thomas Drehsen

Hervorgehoben

Ich habe Herrn Rechtsanwalt Drehsen im Februar diesen Jahres als kompetenten, aufgeschlossenen und integren Menschen erlebt, der allerdings offenkundig „blinde Flecken“ hat, was den Charakter und die Natur der Bamberger Justiz angeht, in der er offenkundig bestens vernetzt ist.

Im Gespräch mir gegenüber räumte er auch ein, dass diese Justiz aus Gründen der „Gesichtswahrung“ durchaus in der Lage ist und befürchten lässt, einen Unschuldigen rechtswidrig zu verurteilen!

Und das Verhalten, nachdem ich ERNEUT – und im Beisein Drehsens als meinem Rechtsbeistand – Opfer einer rechtswidrigen Verurteilung zu einer „Haftstrafe“ wurde, mit der sich die asozialen Elemente dieser wahnhaften und für Einzelne lebensgefährlichen bayerischen „Anklagebehörden“ zirkelschlüssig selbst entschulden, ist nicht tragbar.

Über viele Fehler kann ich hinwegsehen, wenn jedoch die Gefahr provoziert wird, dass die Lage für mich (und andere) lebensbedrohlich wird – traumatischer Streß eines anhaltend ausgegrenzten Vaters und Justizopfer – dann geht FAKTENPFLICHT und Aufklärung vor.

Thomas Drehsen hat durch sein Verhalten in den letzten Wochen mir gegenüber gezeigt, dass er nicht versteht, welche Folgen asoziale Kriminalisierung durch narzisstische und weltfremde CSU-Juristen – wie Libischer, Trapp, Lückemann und all die Figuren, deren Amtsmissbrauch ich in diesem Blog der öffentlichen Meinungsbildung anheim stelle – auf einen Vater, unschuldig Verfolgten, unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten hat, der bereits seit anhalten 17 Jahren Opfer asozialster ÜBERGRIFFE dieser Kriminellen im Amt ist. (vgl. Blog)

Öffentlichkeit ist offenkundig eines der letzten Mittel, um diese asoziale anachronistische Franz-Josef-Strauß-CSU-Justiz in Bayern endlich auf den Stand des HEUTIGEN RECHTSSAATES zu hieven. Schweigen ist keine Option, Wegducken schon lange nicht mehr. Dass ich mich dafür mit diesem Blog auch selbst der Kritik aussetze, ist eben so…….

Das Ziel der Justizbehörden Würzburg / Bamberg, insbesondere der sog. Staatsanwaltschaften ist es, die in diesem Blog dokumentierten Verbrechen im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und Polizeibeamten zu vertuschen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist diesen narzisstischen Kriminellen JEDES Mittel recht.

Dieses in sich geschlossene Wahnsystem aus rechten CSU-Burschenschaftern, CSU-Seilschaften und Kumpaneien funktioniert auch deshalb seit Jahrzehnten, weil die örtlichen Journalisten distanzlose Hofberichterstattung betreiben und die Anwälte in der Region entweder zu feige oder zu korrumpiert sind, dieses über Jahrzehnte gewachsene Unrechtssystem mit aller Konsequenz aufzuzeigen.

Rechtsanwalt Christin Mulzer, Würzburg, der den Plan krimineller Justizjuristen mit vereitelte, mich in der Forensik zu vernichten, schrieb schon 2011, nachdem die Kriminellen Baumann und Schepping die Entschädigung für die von ihnen mit inszenierte Freiheitsberaubung verweigerten:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Konsequenzen hat auch dies nicht, die Täter werden gedeckt, Ermittlungen verhindert. Die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung wird verweigert.

Folgende Beschwerde ging an die Bundesrechtsanwaltskammer:

Dr. Ulrich Wessels
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
08.08.2020

Sehr geehrter Herr Wessel,

hiermit wird Beschwerde eingereicht gegen das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, Hainstraße 6, 96047 Bamberg in Zusammenhang mit rechtswidriger Verurteilung durch das Amtsgericht Bamberg, sechs Monate „Haft auf Bewährung“ wegen vorgeblicher Beleidigung des OLG-Präsidenten Bamberg, des CSU-Justizjuristen Lückemann sowie dem Verhalten in Bezug auf die anstehende Berufung vor dem Landgericht Bamberg, 1 Ns 1105 Js 1211/18.

Das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen ist vor dem Hintergrund der Gesamtschau erkennbar geeignet, traumatischen Stress bis hin zur Psychose beim Beschwerdeführer hervorzurufen und zu befördern.

Herr Drehsen vertritt nicht meine Person als Mandant sondern versteht sich offenkundig als Teil der Anklage und der Justizbehörde, deren „Ehre“ er glaubt, verteidigen zu müssen.

Da erfahrungsgemäß Fehlverhalten und Straftaten von Anwälten, Richtern und Staatsanwälten im OLG-Bezirk Bamberg – ungeachtet der Folgen für Betroffene und Rechtsuchende – keinerlei Konsequenzen für die Juristen nach sich zieht, dient der Vorgang insbesondere der Dokumentation und der öffentlichen Meinungsbildung.

Das Schreiben wird daher im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht, um zu dokumentieren, wie innerhalb der bayerischen Justiz Justizopfer zirkelschlüsssig drangsaliert und gedemütigt werden – dies bis zur potentiellen psychischen Zerstörung, zum Suizid oder reaktiver Gewalttaten und Tötungsdelikte.

Das asoziale, zirkelschlüssige und auf Vertuschung und Verhöhnung basierende Verhalten der sog. Anklagebehörden Würzburg und Bamberg im Zusammenhang mit dem Kläger als unschuldig kriminalisiertem Vater und ehemaligen Polizeibeamten seit 2003 ist überhaupt nur noch vor diesem Hintergrund nachzuvollziehen.

Unschuldige werden solange gedemütigt und drangsaliert, bis sie im Zweifelsfall Tötungsdelikte begehen und sich die asoziale Verfolgung durch die Behörde im Nachhinein als „legitim“ darstellen lässt.

Eine Abgabe an die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat zu unterbleiben, da die Klüngelei zwischen Justizbehörden, Staatsanwaltschaft und Standesvertretung bereits im Ansatz jedwede objektive Prüfung und Unvoreingenommenheit erfahrungsgemäß verhindert.

Auch dem Beschwerdegegner Drehsen ist der faktenunabhängige Kadavergehorsam der RAK Bamberg bewusst, da er mit Mail vom 07.08.2020 diesbezüglich versuchte, eine Drohkulisse aufzubauen: Weitergabe an die RAK Bamberg wird diese mutmaßlich zu Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft missbrauchen usw., usf. – ein wie unten genannt sich selbst nährendes juristisches Wahnsystem, das jedwede sachliche und begründete Kritik bereits im Ansatz durch Auflaufenlassen, hernach mit Drohkulissen und Einschüchterung zu unterdrücken sucht.

Beweis:

Anlage 2
Schreiben des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, 07.08.2020

HIER IM WORTLAUT:

——–

Sehr geehrter Herr Deeg,

1. Ihre Behauptung, ich würde mich weigern, Ihnen „Auskunft über den Stand des Antrags über die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil Mitteilung zu machen“, ist, wie Sie wissen, falsch. Unabhängig davon hatten Sie mir erklärt, den Antrag selbst stellen zu wollen. In Ihrer E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr, schrieben Sie:

„Wenn ich bis Mittwoch, 05. August keine Antwort habe, werde ich mittels Ihres Entwurfs und klarstellender Erläuterungen selbst beantragen, dass Nedopil hinzugezogen wird“.

Darüber hinaus informierten Sie mich in Ihrer E-Mail vom 27.07.2020, 09:10 Uhr, darüber, im gegen Sie anhängigen Würzburger Verfahren (ebenfalls) selbst die Beiziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil zu beantragen.

Es steht Ihnen frei, selbst einen entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen. Ich werde dies erst tun, wenn die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags geprüft werden konnten und für zumindest darstell- und/oder begründbar angesehen werden können. Dasselbe gilt für die von Ihnen gewünschten Beweisanträge.

Bislang ließen Sie mir trotz mehrfacher Aufforderung überprüfbare für die Beurteilung des gegen Sie erhobenen Vorwurfes relevante Tatsachenbehauptungen, die unter Beweis gestellt werden können, nicht zukommen.

Zum Thema Begutachtung erkläre ich mich unten ergänzend.

2. Falsch ist auch Ihre Behauptung, ich würde Ihre Anfragen nicht beantworten.

Richtig ist, dass ich mit am 24.07.2020, 14:42 Uhr, per E-Mail übersandtem Schreiben vom 23.07.2020 unter Hinweis auf mein Schreiben vom 14.07.2020 klargestellt hatte, dass ich „Schreiben oder sonstige Mitteilungen, die Beleidigungen enthalten und nicht einen Mindeststandard an Sachlichkeit enthalten, zukünftig nicht mehr beantworten“ werde.

3. Ich verwahre mich gegen Ihre (nur beispielhaft aufgeführten) in jüngster Zeit aufgestellten Behauptungen, mein Verhalten sei „unter aller Sau“ (E-Mail vom 06.08.2020, 20:03 Uhr), ich sei ein „willfähriger Handlanger dieser kriminellen Bande von Arschlochjuristen“ (E-Mail vom 05.08.2020, 20:55 Uhr), die Verurteilung von Unschuldigen zu Haftstrafen wegen Beleidigung würde mich weniger stören als mein Ruf (E-Mail vom 04.08.2020, 10:47 Uhr), ich verträte nicht Ihre Interessen als Mandant, sondern pflegte meine Beziehung zu den Justizverbrechern, in dem ich in deren Sinne alles vertuschte, was deren Ziel der kataloghaften Kriminalisierung und Aufklärung des Charakters Lückemann und dieses Justizskandals zuwiderlaufe (E-Mail vom 04.08.2020, 9:13 Uhr), ich sei eine „Sprechpuppe der Justiz (E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr), provoziere Sie (E-Mail vom 27.07.2020, 09:25 Uhr), etc.

Sie wissen nur zu gut, dass diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Sie passen allerdings nicht in Ihr Menschenbild eines kritischen (und eben gerade nicht „willfährigen“) Verteidigers, der den Konsens in der Verteidigungsstrategie mit seinem Mandanten sucht, bereit ist, unterschiedliche Auffassungen zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen, als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) jedoch gerade nicht „Sprachrohr des Mandanten“ ist.

4. Die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 06.06.2020, 20:03 Uhr, gewählte Formulierung erfüllt den Tatbestand der (versuchten) Nötigung.

Im Wiederholungsfall werde ich Strafanzeige erstatten. Im Rahmen der Strafanzeige wird (unter Schwärzung der von Ihnen wiederholt begangenen Beleidigungen Dritter) der weitere zwischen uns gewechselte E-Mail Verkehr zum Nachweis, dass ich mich sehr wohl mit der Frage Ihrer Begutachtung bzw. der in Betracht kommenden Beweisthemen kritisch auseinandergesetzt habe, vorzulegen sein. Ein Verstoß gegen die anwaltliche Schweigepflicht stellt dies nicht dar, da ich in Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen handeln würde.

5. Ihre in den E-Mails enthaltenen Drohungen (gegenüber Dritten) sind Ausfluss einer tief sitzenden und menschlich nachvollziehbaren Verärgerung und wurden von mir bislang nicht als ernst angesehen. Ob andere dies auch so sehen, vermag ich nicht zu beurteilen. Unabhängig davon stelle ich auch an dieser Stelle zum wiederholten Male klar, dass ich zukünftig unsachliche, d.h. insbesondere Drohungen oder Beleidigungen enthaltende Mitteilungen nicht mehr beantworten werde.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen (siehe hierzu unten unter 7.).

6. Ebenfalls zum wiederholten Mal: Ich bin weiterhin bereit, die Erfolgsaussichten von Beweisanregungen oder -anträgen zu prüfen. Hierfür benötige ich konkrete Tatsachenbehauptungen. Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die (nach einer gängigen Definition) prinzipiell dem Beweise zugänglich sein können (vgl. Fischer, 67. Aufl., StGB § 263 Rdnr. 6). Nicht dem Beweise zugänglich sind Empfindungen, Vermutungen, Rechtsauffassungen o.ä.

Der Antrag auf Einholung eines psychologischen-psychiatrischen Sachverständigengutachtens durch Professor Nedopil wird, abgesehen davon, dass bislang nach hier vertretener Rechtsauffassung keine hinreichenden Anknüpfungstatsachen vorliegen, die Feststellungen erwarten ließen, wonach Ihre Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt vermindert oder gar aufgehoben war (§§ 20, 21 StGB; nur dies ist neben der Frage der Unterbringung Gegenstand eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens), würde das Gericht immer auch eine Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB in Auftrag geben. Zwar dürften die Voraussetzungen einer (erneuten) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Ihrem Fall wohl nicht gegeben sein; dies ist allerdings meine Einschätzung als Jurist. Ich bin kein Psychiater. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände rate ich vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von dem von Ihnen gewünschten Antrag ab. Auch dies hatte ich Ihnen bereits mehrfach erläutert.

Gerne hätte ich die Angelegenheit auch insoweit erneut mit Ihnen (telefonisch) besprochen. Abgesehen davon, dass ich Sie zu einer persönlichen Kontaktaufnahme mit mir nicht zwingen kann, nehme ich Ihre Ausführungen in der E-Mail vom 04.08.2020, 17:01 Uhr, zur Kenntnis:

„Ich habe KEINE Ressourcen mehr, mich persönlich mit Ihnen auseinanderzusetzen! Stellen Sie den gottverdammten Antrag auf Hinzuziehung Nedopil. Sie und Ihre fränkische Arschlochjustiz überblicken offenkundig in keiner Weise mehr die FOLGEN ihrer „Strafverfolgungs“-Kaspereien.“

Anders als Sie gehe ich der Auseinandersetzung nicht aus dem Weg.

7. Sollten Sie die Rechtsanwaltskammer kontaktieren, wollen Sie diese Mail vorlegen. Die Kammer wird mich in einem Beschwerdeverfahren auffordern, Stellung zu beziehen. Selbstverständlich werde ich auf entsprechend Aufforderung sämtlichen mit Ihnen gewechselten Schriftverkehr vorlegen. Dieser ist vollständig meine Handakte vorhanden. Nicht ausschließbar wird die Kammer den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Dass die von Ihnen wiederholt verwendeten Formulierungen den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, ist Ihnen zumindest seit der in der Pressemitteilung 49/2020 vom 19.06.2020 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.05.2020 im Verfahren 1 BvR 2397/19 bekannt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter mit entsprechenden Rechtskenntnissen geläufig ist, mit Gesetzesrang.

Die Entscheidung wird auch der Strafjustiz nicht entgangen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Drehsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

———

Auch kann der Beschwerdeführer auf weitere sinnentleerte Formschreiben, die diverse Verantwortliche pauschal entschulden wollen, verzichten. Diese liegen bereits dutzendfach umfassend vor, auch seitens der fraglos diesbezüglich zugunsten der Juristen befangen agierenden Rechtsanwaltskammer Bamberg. (In Zusammenhang gegen die sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung dafür trägt, dass der Beschwerdeführer seit 2012 seine Tochter nicht mehr gesehen hat. Die Akten sind zwecks Gesamtschau bei der RAK Bamberg beizuziehen, BR 136/12/1)

Es geht hier um ein sich unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit etabliertes um sich selbst kreisendes geschlossenes juristisches Wahnsystem aus CSU-Hybris, Verfolgung Unschuldiger, Leugnung und Vertuschungen und letztlich zweckmäßiger zirkelschlüssiger Kriminalisierung/Labilisierung von Betroffenen mittels Bagatelltaten durch eine von rechten CSU-Burschenschaftern zersetzte Straf- und Ziviljustiz im OLG-Bezirk Bamberg.

Auf den von Rechtsanwalt Strate offengelegten und dokumentierten Justizskandal des Betroffenen Gustl Mollath wird beweisrechtlich verwiesen. Die Pathologisierungsversuche gegen den Klägers seitens der Anklagebehörde hier folgten erkennbar dem gleichen Muster.

Auf die seit 2013 veröffentlichte Dokumentation unter https://martindeeg.wordpress.com/ wird vollinhaltlich verwiesen.

Dies ist das Ergebnis der Erfahrungen des Beschwerdeführers als ehemaligem Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und insbesondere als Vater, der seit nun nahezu 17 Jahren Opfer von rechtswidrigen, unverhältnismäßigen Übergriffen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg ist.

Die Übergriffe und das Vollversagen der Justizbehörde Würzburg hat dazu geführt, dass seit Dezember 2003 die Vatersschaft des Klägers irreversibel zerstört ist.

Dies ist als Mordmotiv zu werten, was dem Rechtsanwalt Thomas Drehsen auch bekannt und bewusst ist.

Ebenso ist ihm bewusst und bekannt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2009/2020 Opfer einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg wurde.

Zur Verdeutlichung des geschilderten Sachverhaltes wird Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer vom 05.07.2011 beigefügt, Zitat:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Beweis:

Anlage 1
Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer, Würzburg

Es handelt sich diesbezüglich keinesfalls um eine „Verschwörungstheorie“ eines Justizopfers, wie die Justiz selbst interessengeleitet in solchen Fällen musterhaft behauptet, um Verfolgung von Amtstaten abzublocken.

Der CSU-Justizverbrecher Norbert Baumann und Vorsitzende Richter a.D. ist u.a. einer der „Geschädigten“ des durch den Beschwerdegegner Drehsen vertretenen „Strafverfahrens“ wegen Beleidigung.

Eine Vorladung von Baumann als Zeugen in diesem Verfahren verweigert RA Drehsen nichtsdestotrotz ebenso wie jedwede Vorladung von Zeugen, die den Sachverhalt auf Faktenbasis erhellen und das Verfahren hier als Versuch einer Einschüchterung und Verdeckungsstraftat entlarven können. So auch die seit 2014 mit den Vorgängen befasste Stuttgarter Polizeibeamtin, Polizeioberkommissarin Birgit Schiemenz.

Zum konkreten Verhalten des Rechtsanwalts Drehsen, das hiermit beweisrechtlich dargelegt wird:

——Das genannte Verfahren ist nur eines von mehreren, die der CSU-Kriminelle und ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft, Lückemann, gegen den Kläger inszeniert hat.
Im Verfahren 1 BvR 2397/19 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit Verfahren vor dem LG Stuttgart auf Strafantrag Lückemann und weitete die Auslegung des Tatvorwurfs „Beleidigung“ in eigener Sache aus, indem sie dem Kläger unterstellt, es ginge hier um persönliche Diffamierung und nicht um Offenlegung eines Justizskandals durch charakterlich ungeeignete CSU-Justizjuristen nach Blockade des Rechtsweges——

Zunächst wurde zwei Jahre die Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Justizbehörde Bamberg in diesem Verfahren verweigert.

Erst 2019 wurde der Rechtsanwalt Drehsen beigeordnet, nachdem der Hamburger RA Gerhard Strate die Übernahme abgelehnt hat.

Zur Lastzu zu legen ist folgendes:

1.

Drehsen verweigerte als Anwalt die Antragstellung auf Übernahme der Fahrtkosten Stuttgart-Bamberg, da diese laut Drehsen „keine Aussicht auf Erfolg“ habe.

Als der Kläger selbst den Antrag stellte, wurde die Übernahme der Fahrtkosten bewilligt.

(Der Kläger lebt aufgrund des Justizskandals seit 2003 unter der Armutsgrenze und erwirtschaftet seit 2016 als Heilerziehungspfleger in der Betreuung von Menschen mit Behinderung ein klägliches Auskommen, das die Staatsanwaltschaft Würzburg in asozialer Art und Weise zu pfänden versucht, „Gerichtskosten“ aus 2006).

Der Kläger hat dies insoweit zunächst klaglos hingenommen.

2.

Drehsen verweigerte als Anwalt trotz klarer Anweisung hierzu die entsprechende Antragstellung, nachdem am Tag der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg rechtsfehlerhaft der Eröffnungsbeschluss des Gerichts nicht vorlag.

Drehsen war der Meinung, man müsse zwecks „guter Stimmung“ hierüber hinwegsehen und den Fehler der Richterin Becker übergehen. (Einser-Juristin mit Auszeichnung durch den CSU-Justizminister).

Der Kläger hat infolge auch dies zunächst klaglos hingenommen.

3.

Infolge versäumte RA Drehsen die fristgerechte Einlegung der Berufung, was erst durch erneute Antragstellung und unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zu korrigieren war, da Anwaltsverschulden.

Der Kläger hat auch dies akzeptiert, obwohl dies bereits zeigt, welchen Stellenwert das Verfahren und die Rechtsbrüche gegen einen unschuldigen Polizeibeamten für den Anwalt offenkundig haben.

Die Verhöhnungen und Beleidigungen des Klägers durch den sog. Anklagevertreter Andre Libischer ließ der Anwalt völlig unkommentiert.

Oberstaatsanwalt Libischer: Wo ist die Kamera…?

Libischer wurde bereits vor diesem Verfahren dreimal wegen Strafvereitlung im Amt zur Anzeige gebracht. Die Vorgänge sind innerhalb der Behörde verschwunden, wie die Stuttgarter Polizeibeamten offenlegen kann.

Über diese Anzeigen machte sich der Anklagevertreter in der Verhandlung ebenfalls lustig.

4.

Nachdem der Kläger interessengeleitet ohne Vorliegen von Straftat wegen vorgeblicher Beleidigung des Bamberger OLG-Präsidenten durch das Amtsgericht Bamberg zu sechs Monaten „Haft auf Bewährung“ verurteilt wurde, blieben weitere Antragsersuchen und Beweisvortrag etc. durch Herrn Drehsen entweder a) unbeantwortet oder er bemängelte b) die Wortwahl des Beschwerdeführers und drohte mit Kommunikationsverweigerung (die ohnehin faktisch bestand).

Dies bezieht sich auf zunächst sehr sachliche und fundiert begründete Beweisanträge in Mails des Klägers wie folgt:

22. Februar 2020

27. Februar 2020 (2x)

28. Februar 2020

13. März 2020

05. April 2020

20. Mai 2020 (3x)

Zu diesem Zeitpunkt wurde die vorgeblich bereits im Februar beantragte Berufung des Kriminellen Libischer mitgeteilt.

30. Juni 2020

05. Juli 2020

14. Juli 2020

14. Juli 2020

Zu diesem Zeitpunkt beantragte der Kläger aus der Not heraus die Hinzuziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil, was offenkundig bei RA Drehsen zu einer in Kurzschlussaktion gefertigten Fertigung eines „Entwurfs“ diesbezüglich (Anlage 3) veranlasste.

Beweis:

Anlage 3
Antrag auf Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil, Entwurf des RA Drehsen

Die diesbezüglichen Korrekturen und Richtigstellungen in weiteren Mails ignorierte RA Drehsen infolge wieder; ob ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt wurde, ließ er offen und ignorierte Nachfragen:

16. Juli 2020 (3x)

23. Juli 2020

27. Juli 2020

01. August 2020

04. August 2020 (3x)

05. August 2020 (3x)

06. August 2020 (2x)

Am 07. August 2020, offenkundig erst als Reaktion auf die Hinzuziehung des RA Mulzer in den Schriftverkehr, baut Drehsen nun folgende Drohkulisse auf, in welcher er mit „Strafanzeigen“ und alternativer Darstellung der Faktenlage eine Drohkulisse aufbaut.

Dass er über Monate bezüglich der rechtswidrigen Verurteilung eines Unschuldigen zu einer Haftstrafe offenkundig keinerlei Tätigkeit entwickelte, unterschlägt er hierbei.

Auch ist Drehsen offenkundig in keiner Weise in der Lage, die Wirkung und Folgen eines derarten asozialen Justizgebarens gegen einen anhaltend ausgegrenzten und traumatisierten Vater nachzuvollziehen.

Auch die Tatsache einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch asoziale Kriminelle einer Anklagebehörde, die sich hier nun als Geschädigte einer „Beleidigung“ darstellen wollen, ist diesem Anwalt offenkundig nicht beizubringen.

Der REALITÄTSVERLUST, der sich hier insgesamt – auch seitens der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege – im Justizbezirk Bamberg offenbart, ist daher öffentlich zu machen.

Auf Korrekturen innerhalb des Systems bauen zu wollen, ist erkennbar illusorisch, da jedwede Schweinerei von Juristen mit teils hoher krimineller Energie, Standesdünkel und wie genannt wahnhaft in einem offenkundig geschlossenen System im CSU-Bezirk Bamberg gedeckt wird.

Dies in diesem Fall zu Lasten des Klägers.

Die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil ist erkennbar aus der Not und von Drehsen verschuldetem psychischem Stress heraus entstanden, dass ich als Geschädigter und Justizopfer auch vom eigenen Anwalt verraten und über Monate auflaufen gelassen werde.

Erst nachdem RA Drehsen offenbar seinen „Ruf“ in Mitleidenschaft gezogen sah, entwickelte der Beschwerdegegner überhaupt Engagement und Tätigkeit, die Bedrohung weiterer Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten a.D. durch bayerische CSU-Justizkriminelle hingegen nicht. Vielmehr scheint die Verteidigung von deren „Ehre“ für den Anwalt zielführend.

Das Leid und die Verluste, die die Justizbehörden seit insgesamt 2003 gegen den Kläger hier zu verantworten haben, begründen schon lange ein Mordmotiv. Dies ist Drehsen auch bekannt und bewusst.

Erst nachdem es nun jedoch für ihn unbequem wird, glaubt er dies als Drohkulisse gegen den eigenen Mandanten missbrauchen zu können.

Der Kläger ist seit Jahren bemüht, sich trotz der fortlaufenden asozialen Übergriffe widerwärtiger CSU-Juristen und trotz seit 2012 (bzw. 2003) bestehender Ausgrenzung von seinem Kind nicht die Balance zu verlieren und Gewalttaten und Tötungsdelikte ungeachtet des zum Teil widerwärtigen Charakters der Verantwortlichen zu unterlassen.

Ein Anwalt, der dieses Gesamtbild und trotz umfassender Sach- und Personenkenntnis nicht realistisch einordnen kann und im Gegenteil gegen den Mandanten missbraucht, den er monatelang auflaufen ließ, hat offenkundig keinerlei Sozialkompetenz.

RA Drehsen ist zugute zu halten, dass er vor Verhandlungsbeginn beim Amtsgericht versuchte, in Einigungsgespräch die Einstellung des erkennbar ohne Strafgehalt geführten Verfahrens hier zu erreichen.

Der Beschuldigte Libischer, der den Kläger infolge wie genannt verhöhnte, beharrte auf Anklage und hat offenkundig Weisung, zwecks Verdeckung der Verbrechen den Kläger weiter zu kriminalisieren.

Der sog. Oberstaatsanwalt Libischer ist aus dem Amt zu entfernen und wegen Amtstaten zur Anklage zu bringen. Strafvereitelung ist beweisrechtlich durch Zeugen der Polizei Stuttgart zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Warum sitzt der rechte CSU-Burschenschafter Clemens Lückemann nicht längst in Haft….?

Hervorgehoben

SOLL KEINER BEHAUPTEN ER WUSSTE VON NICHTS!

Verbrecher der fränkischen Justiz haben u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verantworten….

Clemens Lückemann, CSU-Justizjurist

Kriminelle Arschlöcher, die sich über Recht und Gesetz wähnen, haben seit 17 Jahren meine Vaterschaft zerstört, auch eine seit 2012 bestehende faktische Kindesentführung durch die Mutter wurde gedeckt, Ermittlungen verweigert, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg ….

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen, was die Schuld fränkischer Justizkrimineller und der sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger aus Würzburg ist. Traumatischer Streß ist eine der Folgen, die diese CSU-Arschloch-Justiz zu verantworten hat, die am absoluten Rand asozialster Dummheit ihr Unwesen treibt. Meines Erachtens so nur in CSU-Bayern möglich, wo rückständige rechte Burschenschafter seit Jahrzehnten bestens vernetzt politisch und juristisch die Grundrechte aushebeln, Unschuldige in die Psychiatrie sperren und Verbrecher in den eigenen Reihen decken. Die Strafjustiz eine Fassade.
Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich dargelegt habe, hat Lückemann über Jahre die fränkische Staatsanwaltschaft zu einem Sammelbecken für Rechte gemacht.

Schon während seiner Studentenzeit beging er Straftaten gegen vermeintlich „Linke“, war gewalttätig und warf die Tische „linker“ Studentengruppen um, wie ein Zeuge berichtet – Lückemann offenkundig ein kleiner feister Gewalttäter.

In Würzburger Lokaliät beging Lückemann laut Zeugenaussage einen dreisten Zechbetrug im Kreis seiner höhnisch dazu lachenden rechten CSU-Bande, machte eine „Bedienung“ lächerlich. Eine Vergewaltigung dieser Frau durch einen Vasallen wurde wohl vertuscht, heute behauptet die Staatsanwaltschaft Würzburg: verjährt. Ermittlungen werden verweigert.

So geht das in einem fort….

In meinem Fall hat Lückemann zwischen 2006 und 2012 als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt Verbrechen zu verantworten und angewiesen, die bis heute mit hoher krimineller Energie in eigener Sache durch die Staatsanwaltschaften vertuscht werden. Seilschaften und Kumpanei, um Kriminelle in den eigenen Reihen zu decken.

Der Blog dokumentiert all dies beweisrechtlich seit 2013. Lückemann und seine Mittäter sind klar benannt, ihre Taten beweisrechtlich dargelegt, ebenso wie die Vertuschungen und Verdeckungsstraftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Selbst ein Artikel in der Hofpostille Mainpost, der Lückemann und seinen Gesinnungsgenossen äußerst freundlich gesinnt ist und sich regelhaft distanzlos und kritiklos an die örtliche Justiz ranwanzt, zeichnet insoweit ein klares Bild vom Charakter und Menschenbild dieses hofierten CSU-Justizjuristen:

….“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“…..

https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052