Erst auf „Nachfrage“ des BR bestätigt: Leitender Beamter der Bamberger Staatsanwaltschaft sitzt bereits seit 2 Wochen in Untersuchungshaft….

Hervorgehoben

Wenig überraschend – überraschend ist nur, dass die Strategien und Muster, solche Täter in den eigenen Reihen zu decken und die Vorwürfe zu vertuschen, immer weniger funktionieren:

„Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen einen früheren leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft Bamberg. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem BR am Montag auf Nachfrage bestätigte, sei der Mann bereits am 11. September festgenommen worden und befinde sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der frühere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sei zu diesem Zeitpunkt in gehobener Position am Amtsgericht in Bamberg tätig gewesen, aber kein Richter. Ihm werde vorgeworfen, während seiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft im großen Stil Gegenstände für den privaten Gebrauch auf Kosten der Behörde bestellt zu haben.“….

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsanwaltschaft-bamberg-leitender-beamter-in-u-haft,TIXZEkX

„Ein früherer leitender Beamter der Staatsanwaltschaft Bamberg sitzt wegen Untreue und Unterschlagung seit Anfang des Monats  in Untersuchungshaft. Der Mann soll im großen Stil Gegenstände für seinen Privatgebrauch über die Staatsanwaltschaft bestellt und bezahlen lassen haben. Wie hoch der Schaden ist ist noch nicht bekannt, die Ermittlungen stehen noch am Anfang.“

https://www.radio-plassenburg.de/untreue-vorwuerfe-in-der-bamberger-staatsanwaltschaft-ehemaliger-mitarbeiter-sitzt-in-untersuchungshaft-8526481/

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

Hervorgehoben

Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Warum sitzt der rechte CSU-Burschenschafter Clemens Lückemann nicht längst in Haft….?

Hervorgehoben

SOLL KEINER BEHAUPTEN ER WUSSTE VON NICHTS!

Verbrecher der fränkischen Justiz haben u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verantworten….

Clemens Lückemann, CSU-Justizjurist

Kriminelle Arschlöcher, die sich über Recht und Gesetz wähnen, haben seit 17 Jahren meine Vaterschaft zerstört, auch eine seit 2012 bestehende faktische Kindesentführung durch die Mutter wurde gedeckt, Ermittlungen verweigert, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg ….

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen, was die Schuld fränkischer Justizkrimineller und der sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger aus Würzburg ist. Traumatischer Streß ist eine der Folgen, die diese CSU-Arschloch-Justiz zu verantworten hat, die am absoluten Rand asozialster Dummheit ihr Unwesen treibt. Meines Erachtens so nur in CSU-Bayern möglich, wo rückständige rechte Burschenschafter seit Jahrzehnten bestens vernetzt politisch und juristisch die Grundrechte aushebeln, Unschuldige in die Psychiatrie sperren und Verbrecher in den eigenen Reihen decken. Die Strafjustiz eine Fassade.
Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich dargelegt habe, hat Lückemann über Jahre die fränkische Staatsanwaltschaft zu einem Sammelbecken für Rechte gemacht.

Schon während seiner Studentenzeit beging er Straftaten gegen vermeintlich „Linke“, war gewalttätig und warf die Tische „linker“ Studentengruppen um, wie ein Zeuge berichtet – Lückemann offenkundig ein kleiner feister Gewalttäter.

In Würzburger Lokaliät beging Lückemann laut Zeugenaussage einen dreisten Zechbetrug im Kreis seiner höhnisch dazu lachenden rechten CSU-Bande, machte eine „Bedienung“ lächerlich. Eine Vergewaltigung dieser Frau durch einen Vasallen wurde wohl vertuscht, heute behauptet die Staatsanwaltschaft Würzburg: verjährt. Ermittlungen werden verweigert.

So geht das in einem fort….

In meinem Fall hat Lückemann zwischen 2006 und 2012 als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt Verbrechen zu verantworten und angewiesen, die bis heute mit hoher krimineller Energie in eigener Sache durch die Staatsanwaltschaften vertuscht werden. Seilschaften und Kumpanei, um Kriminelle in den eigenen Reihen zu decken.

Der Blog dokumentiert all dies beweisrechtlich seit 2013. Lückemann und seine Mittäter sind klar benannt, ihre Taten beweisrechtlich dargelegt, ebenso wie die Vertuschungen und Verdeckungsstraftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Selbst ein Artikel in der Hofpostille Mainpost, der Lückemann und seinen Gesinnungsgenossen äußerst freundlich gesinnt ist und sich regelhaft distanzlos und kritiklos an die örtliche Justiz ranwanzt, zeichnet insoweit ein klares Bild vom Charakter und Menschenbild dieses hofierten CSU-Justizjuristen:

….“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“…..

https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Familienrichter Bernhard Böhm, Würzburg: Kindesentfremdung als normalisierte Farce und Methode asozialer CSU-Justiz, entsorgte Väter immer weiter zu schädigen…

Das ist inzwischen die rund 10. Beschwerde/Strafanzeige gegen die Untätigkeit des Justizkriminellen Bernhard Böhm, der seit 2017 NICHTS unternimmt: weder werden meine Anträge beantwortet noch sonst in irgendeiner Weise den rechtsstaatlichen Pflichten und dem Wächteramt nachgekommen.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 01.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Beihilfe zur Kindesentziehung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Amtspflichtsverletzung erstattet gegen

Bernhard Böhm, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird vorausgeschickt, dass der Unterzeichner als Vater den maßeblichen Justizkriminellen den Tod wünscht. Dennoch hält er sich immer noch – ungeachtet der Blockade des Rechtsweges durch die Täter – an den sog. Rechtsweg. Dieser wird jedoch zunehmend zur Farce!

Es besteht objektiv und seit langem ein Mordmotiv. Dies ist auch seit langem polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner sachdienlichen Weise Aufklärung und Ermittlung gegen die Amtstäter erfolgt, die ungeniert weiter Rechtsbeugungen und Schädigungen verschulden.

Die Rechtsbrüche und fortlaufenden Grenzüberschreitungen bei den CSU-Justizbehörden in Unterfranken haben tiefe Spuren hinterlassen.

Diese Justizkriminellen zerstörten und zerstörten nicht nur mit Genuss meine Vaterschaft und bürgerliche Existenz sondern schädigen auch mit Vorsatz und rechtswidrig mein Kind, dies seit Jahren!

Einer Abgabe dieses Vorganges an die Staatsanwaltschaft Würzburg wird ausdrücklich widersprochen, da Amtstaten seit Jahren zu Lasten des Unterzeichners unter Missachtung des Legalitätsprinzips und struktureller Strafvereitelung dort vertuscht werden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist in Sachen des Klägers als kriminelle Vereinigung zu einzustufen, die in eigener Sache agiert, insbesondere zugunsten des Rechtsradikalen und ehemaligen Behördenleiters Clemens Lückemann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt seit insgesamt 2006 mit immensem Eifer und krimineller Energie die Verfolgung eines Unschuldigen zu Lasten des Unterzeichners, aktuell 101 Ds 701 Js 3528/19.

Auf Strafanzeige vom 27.07.2019, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Az. 814 Js 10465/09 hat sie nach gleichem Muster eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vorsätzliches Fehlgutachten (Mittäter Dr. Jörg Groß, CSU) gegen den Unterzeichner zu verantworten.

Dies ist als Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu werten!

Diesbezüglich und in Gesamtschau wird auf den mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zugegangen Schriftsatz bezüglich der gegen meine Person begangenen Justizkriminalität verwiesen, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart mit Datum vom 25.06.2019, öffentlich dokumentiert unter:

https://martindeeg.wordpress.com/2019/07/26/dokumentiert-15-jahre-verbrechen-im-amt-bei-der-csu-staatsanwaltschaft-wuerzburg-gegen-unschuldigen-vater-uebergriffige-rechte-burschenschafter-die-ohne-jede-kontrolle-buerger-als-ziele-verfol/

Auf die Feststellungen und Ermittlungen der seit 2014 involvierten Sachbearbeiterin der Polizei Stuttgart wird insgesamt weiter zeugenschaftlich verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Begründung:

1.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm ist seit Mitte 2017 als zuständiger Familienrichter beauftragt, eine Lösung bezüglich der Kindesentziehung zu meiner Tochter zu veranlassen, die verfassungsrechtlichen Elternrechte meiner Person und die Rechte des Kindes durchzusetzen und überhaupt gemäß seiner gesetzlichen Pflichten von Amts wegen den rechtswidrigen Zustand zu beenden, der sowohl eine Kindeswohlschädigung als auch eine Traumatisierung meiner Person als Vater verschuldet, zeitlich manifestiert und potenziert.

Es ist polizeibekannt, dass die Justizkriminellen Pankraz Reheußer, Matthias Panzer und Michael Weber im Februar 2016 rechtswidrig und aus niederer Gesinnung heraus die Schädigung des Unterzeichners als Vater und des Kindes potenzierten, indem sie gegen den Rat von Jugendamt Würzburg, Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und den gesunden Menschenverstand den sog. Umgang bis 31.12.2017 rechtswidrig „ausschlossen“.

Der schriftliche Beschluss, der im kompletten Widerspruch zu den in der mündlichen Verhandlung gemachten Feststellungen steht, beinhaltete auch den Rauswurf der Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die zuvor mit hoher Sensibilität und Engagement den Kontakt zu meiner Tochter zwischen meiner Tochter und mir angebahnt hat.

Dieser Kontakt wurde rechtswidrig durch Verschulden des Amtsgerichts Würzburg und entgegen Beschluss der Richterin Sommer auf vollstreckbare wöchentliche Treffen, 005 F 1403/09, seit Mai 2012 missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin am Amtsgericht und Beschuldigte Antje Treu, die mittlerweile Betroffene beim OLG Bamberg schädigt, wohin sie „befördert“ wurde, verschleppte das Verfahren über drei Jahre ohne jede Tätigkeit – analog Beschuldigter Böhm. Um sich selbst zu entschulden, beauftragte sie 2013 die Gefälligkeitsgutachterin Katharina Behrend, die bundesweit herumreist, um Richter und deren Fehlverhalten bei Kindesentziehungen zu entschulden und im Fall ein insoweit völlig wertloses sog. Gutachten vorlegte, zwei Jahre nach Auftragserteilung.

Das gesamte Vorgehen dieser Justizbehörden ist derart asozial und rechtsfern, dass es geradezu Verzweiflungstaten, Tötungsdelikte gegen Verantwortliche und den Suizid so labilisierter Betroffener provoziert.

2.
Der Beschuldigte Böhm verweigert rechtswidrig unter Verletzung jeglicher Amtspflichten und Verantwortung als Richter seit Mitte 2017 jedwede Tätigkeit.

Im Mai 2018 terminierte er einen Verhandlungstermin auf 23. August 2018, der kurzfristig aufgehoben wurde. Der Termin wurde offenkundig bereist durch den Richter so gelegt, dass die Kindsmutter und Kindesentzieherin Kerstin Neubert diesen unter Hinweis auf § 227 ZPO unkompliziert absagen kann:

„§ 227 Abs. (3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

3.
Es ist offenkundiges Ziel der Beschuldigten den Unterzeichner in den Tod zu treiben oder anderweitig solange zu zermürben, bis dieser aufgibt, seine Elternrechte und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Auch die Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft hat erkennbar neben dem Ziel der Vertuschung das Ziel, den Unterzeichner in den Tod zu treiben.

Die Beschuldigten spielen erkennbar auf Zeit und glauben, dass das fortschreitende Alter des Kindes die Verbrechen der Justiz hier und die verschuldeten Schädigungen obsolet für die Täter im Amt machen wird.

4.
Das Vorgehen der Justizverantwortlichen hier – die völlig unkontrolliert und bar jeder Dienstaufsicht agieren – widerspricht jeglicher gesetzlichen Vorgabe und Pflicht.

Dies im Glauben, dass jedwede Schweinerei und Rechtsbeugung eines Richters innerhalb des Umfeldes der CSU-Justiz hier erfolgreich vertuscht und geleugnet werden kann, eine objektive Aufklärung nicht erfolgen wird.

Dies ist wie genannt angesichts der seit insgesamt Dezember 2003 ohne jede Not und jeden Sinn verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüche ein Mordmotiv.

5.
Die Diffamierungen, Entwertungen und versuchte Kriminalisierung meiner Person, die die asozialen Kriminellen und sog. Richter in Würzburg und Bamberg hier zirkelschlüssig und selbstreferentiell stets auch vorauseilend betreiben, um ihre Verbrechen, Verschleppungen und genüsslich herbeigeführten Schädigungen „begründen“ zu wollen, verfangen nicht.

a)
Die Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt, die zur Beendigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg führten, sind weiter gerichtsanhängig und aufzuklären. Diese werden analog vertuscht, ungeachtet der Fürsorgepflicht des Landes und der massiven und folgenschweren Dienstvergehen des hochrangigen Polizeibeamten Roland Eisele, der offenkundig rechtswidrig gedeckt wird, um einen Skandal zu vertuschen.

b)
Seit September 2018 betreibe ich eine zweite Berufsausbildung (bzw. eine dritte, wenn die Ausbildung als Familienmediator 2005/2006 hinzugezählt wird) als Heilerziehungspfleger.

Das erste Ausbildungsjahr wurde ungeachtet der enormen Belastungen durch das Agieren der Amts-Verbrecher und die traumatisierende Kindesentziehung meiner Tochter mit einem Notendurchschnitt von 1,4 erfolgreich absolviert.

Wie polizeibekannt und angezeigt, nutzen die Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufstätigkeit zum Versuch der Pfändung bei Bank und Arbeitgeber, der Diakonie Stetten e.V. (die gleichen Kriminellen, die die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung durch ein Komplott bis heute verweigern, was ebenfalls vertuscht wird).

c)
Das Ausbildungsjahr beinhaltete ein vierwöchiges Praktikum in einer Kindertagesstätte des Jugendamtes Stuttgart, die selbst bei dieser kurzen Dauer zu einer Bindungsherstellung zu zahlreichen Kindern und derart positivem Eindruck führte, dass die Leitung der Kindertagesstätte eine Umschulung und einen Ausbildungsplatz als Erzieher angeboten hat.

Dies alles ist mit den willkürlichen und asozialen Entwertungsversuchen meiner Person als Vater, die interessengeleitete Personen wie der intrigante Großvater des Kindes, Willy Neubert, oder die widerwärtige und auf Schädigung ausgerichtete sog. Würzburger Rechtsanwältin Hitzlberger betreiben, nicht in Einklang zu bringen.

Alle Beschuldigten, Kriminellen und Lügner, die meine bürgerliche Existenz, meine Vaterschaft und mein Leben seit über 15 Jahren zerstörten und mit immer neuen Grenzüberschreitungen weiter zerstören, sind offenkundig weiter völlig unbehelligt.

Ich appelliere daher nochmals dringend, diesen Fall von Justizkriminalität endlich ernst zu nehmen.

Wenn der Rechtsstaat jedoch aufgrund Status und Amt der Täter nicht gewillt und nicht in der Lage ist, gegen derartes Unrecht und strukturelles Systemversagen vorzugehen, dann hat er mir das nun final mitzuteilen.

Ich bin weder als Vater noch als Justizopfer gewillt, mich endlos verarschen zu lassen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%c2%a7-63-stgb/

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

Justizskandal: die Staatsanwaltschaft Würzburg ist insgesamt als Brandstifter anzusehen…der sich der Öffentlichkeit als Feuerwehr präsentiert.

Zunächst die gute Nachricht:

Der ist WEG…!!

Zum Abschied twitterte er:

„Liebe Freunde,
dem neuen Bayerischen Kabinett werde ich nicht mehr angehören….
Als Harry Potter Fan sage ich: „Missetat vollbracht“ – ein „Rumtreiber“ werde ich bleiben!😃“

https://www.merkur.de/politik/soeder-kabinett-bayern-alle-minister-und-ministerinnen-im-ueberblick-zr-10551097.html

Extrem lustig angesichts der Justizopfer, unschuldig Verfolgten und Suizide, die die bayerische Justiz zu verantworten hat.

Ein kleiner Abriß zur Gesamtlage bei der Vertuschung der Verbrechen im Amt gegen meine Person:

Mit unfassbarer Dreistigkeit und Plumpheit werden die Kriminellen innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg gedeckt, die mit hoher krimineller Energie Grund- und Freiheitsrechte aushebeln und Unschuldige verfolgen.

Der federführende Hauptakteur Clemens Lückemann hat hierbei mittlerweile die Funktion erreicht, die die Schriftstellerin Petra Morsbach in ihrem fulminanten Roman „Justizpalast“ (9 Jahre Recherche) wie folgt beschrieb:

…“Einer ihrer Vorgänger hat heute das begehrenswerteste Amt inne, das die bayerische Justiz zu vergeben hat: Oberlandesgerichtspräsident in B..“ Er schnalzte genießerisch: „Gleiche Besoldung wie unser Münchner Oberlandesgerichtspräsident, ein Fünftel der Arbeit, und Immobilien kosten die Hälfte.“….

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dieses Schreiben ging raus an Polizei/Staatsanwaltschaft Stuttgart, sowie formal an die Täterbehörde (weiteres rituelles Formschreiben wird folgen )- hiermit beweisrechtlich und öffentlich dokumentiert.

Soll keiner behaupten, er wusste von nichts……

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 16.11.2018

Formal, in Erwartung weiterer Rechtsbeugung (Beschwerde):

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

901 Js 17756/18

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen dringenden Tatverdachts der strukturellen und zirkulären Rechtsbeugung und Strafvereitelung u.a. zugunsten von Mitarbeitern der Justizbehörden Würzburg/Bamberg erstattet, hier gegen den Beschuldigten

Jürgen Bundschuh, zu laden über Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Desweiteren wird Strafanzeige erstattet gegen Herrn Thomas Janovsky, Generalstaatsanwalt Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

Dieser verweigert offenkundig gewohnheitsmäßig und trotz Vorliegen eines dringenden Tatverdachts jegliche Dienstaufsicht über die ihm unterstehenden Staatsanwälte.

Von Vorsatz zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung aus Standesdünkel und anderen rechtsfremden Motiven ist daher auch seitens des Beschuldigten Janovsky auszugehen.

Desweiteren wird formale Beschwerde gegen die sog. Verfügung des Beschuldigten Bundschuh vom 07.11.2018 eingereicht.

Es wird weiter angezeigt, eine unabhängige rechtsstaatliche Strafverfolgungsbehörde mit den Verbrechen im Amt und den kriminellen Machenschaften bei den Täterbehörden Würzburg/Bamberg zu betrauen.

Der Kläger und Anzeigenerstatter wird offenkundig aus dem Dunstkreis der Verbrecher im Amt heraus gezielt und unter Vorsatz auflaufen gelassen und weiter provoziert:

Vorliegend ist eine asoziale, willkürliche und rechtswidrige Kindesentziehung gegen den Kläger zugunsten einer Juristin und Kindsmutter, die beginnend 2003 unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung beweisrechtlich vorliegend (Staatsanwaltschaft, Landgericht / Zivilabteilung, Bundesverfassungsgericht) die Vaterschaft und hieraus das Lebensglück des Anzeigenerstatters zerstört, dies seit vorliegend 15 Jahren.

Vorliegend ist weiter die ausführlich beweisrechtlich (Staatsanwaltschaft, Landgericht / Zivilabteilung, Bundesverfassungsgericht) dargelegte zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, für die der Anzeigenerstatter trotz glasklarem Freispruch durch integre Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg bis heute nicht entschädigt wurde.

Stattdessen fordern u.a. die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg fortgesetzt weiter Geld vom Anzeigenerstatter für die von von ihnen mit krimineller Energie in Gang gesetzten Maßnahmen.

Das hier vorliegende Konflikt- und Eskalationspotential erschließt sich unmittelbar jedem vernünftig denkenden Menschen.


Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist insgesamt als Brandstifter anzusehen, der sich in der Öffentlichkeit als Feuerwehr darstellt.

Begründung:

1.
Auf die gerichtsbekannte und polizeibekannte vorliegende Aktenlage wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Auf die zahlreich benannten Zeugen wird ebenfalls nochmals beweisrechtlich verwiesen.

Deren Anhörung und Vernehmung wird in allen vom Anzeigenerstatter geltend gemachten Fällen durch die Justizbehörden Würzburg unter offenkundiger Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert.

Ziel ist erkennbar nicht die Aufklärung von Straftaten sondern deren Verdeckung und Vertuschung unter Missbrauch von Amtsgewalt.

2.
Mit Schriftsatz vom 17.08.2018 hat der Anzeigenerstatter als ehemaliger Polizeibeamter und Geschädigter mehrerer Straftaten im Amt durch die bayerische CSU-Justiz, insbesondere einer umfassend beweisrechtlich dargelegten Freiheitsberaubung im Amt, Strafanzeige gegen den Mittäter Thorsten Seebach erstattet, 602 Js 14313/18.

Beweis:
Anlage 1

Strafanzeige vom 17.08.2018
https://martindeeg.wordpress.com/2018/08/21/heil-hitler-herr-staatsanwalt-strukturelle-strafvereitelung-thorsten-seebach-sog-oberstaatsanwalt-in-wuerzburg-haelt-offenkundig-nichts-von-gesetzen-und-gewaltenteilung/

Der Beschuldigte Seebach verweigert kategorisch jedwede Ermittlung und hoheitliche Tätigkeit als Organ der Rechtspflege trotz erkennbarem Vorliegen dringenden Tatverdachts.

Hierzu vermischt er, ohne sich in irgendeiner Form mit den Fakten und Vorgängen zu befassen, willkürlich sieben verschiedene Strafanzeigen, die z.T. in keinem direkten Zusammenhang stehen, listet beliebig die Beschuldigten auf und behauptet begründungsfrei, es läge keine Straftat vor.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg

Der Beschuldigte Seebach ist erkennbar charakterlich ungeeignet für Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Strafverfolgungsbehörde, in welcher die Gleichheit vor dem Gesetz gilt:

a) Handlungsleitend für Seebach ist erkennbar der Status, das Amt und die persönliche Beziehung zu den Beschuldigten, die Juristen, Kollegen und Vorgesetzte sind.
Auf die sich jedem vernünftig denkenden Menschen unmittelbar erschließende Befangenheit und das völlige Fehlen von Objektivität wird bei den Justizbehörden Würzburg in allen den Anzeigenerstatter/Kläger betreffenden Fällen hinweggegangen, diese rituell in Abrede gestellt.

b) Gleichzeitig versucht Seebach mit Vorsatz, den Kläger als Querulanten, Spinner und Idioten zu verhöhnen und stigmatisieren, der zu Unrecht irgendwelches Zeug behauptet.
Dieses Vorgehen erfolgt innerhalb der bayerischen CSU-Justiz, insbesondere der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, musterhaft und regelhaft, um Personen einerseits zu decken, Straftaten im Amt zu vertuschen und Kritiker und Geschädigte mundtot zu machen und zu stigmatisieren. Auf den Justizskandal Gustl Mollath wird verwiesen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

https://www.rudolph-recht.de/fehlerkultur-in-der-justiz/

Bereits die zugrundeliegenden Straftaten, die der Anzeigenerstatter hier geltend macht, erfolgten nach diesem Muster.

Auch beim Anzeigenerstatter beabsichtigten die Täter im Amt hier eine Pathologisierung nach Modell Gustl Mollath, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Der Mittäter Dr. Jörg Groß (CSU), Münzstraße 10, 97070 Würzburg, wird ebenfalls durch die Justizbehörden Würzburg gedeckt, strafrechtliche und insbesondere zivilrechtliche Geltendmachungen unter glasklarer Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß verhindert.

Dr. Jörg Groß hat erkennbar unter Vorsatz ein eklatantes Fehlgutachten abgeliefert, das so von der Staatsanwaltschaft gewünscht und gewollt war, um den AE zu stigmatiseren und eine dauerhafte Freiheitsberaubung/Unterbringung nach Modell Gustl Mollath zu erreichen…

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Der kriminelle Staatsanwalt Thomas Trapp, der hier gezielt eine Freiheitsberaubung erzwungen hat, überschlägt sich fast vor Begeisterung:

….“Die Gefährlichkeitsprognose, die der Sachverständige Dr. Groß erstellt, ist vernichtend und zeigt das große Gefährdungspotential, welches vom Beschuldigten ausgeht.“….

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Wer dieses Schreiben objektiv liest, wird unschwer feststellen, wie eine Behörde hier künstlich versucht, mit größtmöglicher Dramatik und bewusster Gewichtung und Umdeutung z.T. völlig belangloser Fakten einen Riesenpopanz zu kreieren.

Die Täuschungen, die die Täter begehen, sind redundant Inhalt dieses Blogs.

Hierin ist die CSU bekanntlich Meister.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß (CSU)

Der gemeinsame Tatvorsatz der Kriminellen scheiterte lediglich an der Hinzuziehung des objektiven und unabhängigen Gerichtsgutachters Prof. Dr. Norbert Nedopil, der unabhängig von den Würzburger Seilschaften feststellte, dass keinerlei Voraussetzungen für die von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Maßnahmen vorlagen.

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel
, Vorsitzender der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Auf die gerichtsbekannte und polizeibekannte vorliegende Aktenlage wird auch in diesem Zusammenhang konkret und vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Die geschilderten Straftaten im Amt sind ausführlich auch öffentlich dokumentiert, ebenso die Blockadehaltung der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, die Vorgänge an eine unabhängige und objektiv urteilende Strafverfolgungsbehörde abzugeben.

Die Beschuldigten sind als betrügerische Kriminelle zu betrachten, die mit hoher krimineller Energie ihr Amt, ihren Status und den Nimbus der Justiz insgesamt missbrauchen, um ihre Verbrechen gegen einen erkennbar unschuldigen Vater und Polizeibeamten zu begehen und infolge zu vertuschen.

Statt objektiver Prüfung und Dienstaufsicht über die offenkundig kriminell agierende Staatsanwaltschaft erfolgt seit Jahren eine konzertierte Vertuschung von Verbrechen im Amt in eigener Sache und zugunsten z.T. hochrangiger Krimineller bei den Justizbehörden Würzburg, die sich die jeweiligen Beschuldigten – hier Jürgen Bundschuh, Staatsanwaltschaft – unter Korpsgeist jeweils zu eigen machen.

2.
Das insgesamt als asozial und kriminell anzusehende Vorgehen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg setzt sich nahtlos fort.

Unter Ausblendung der Fakten, der Beweislast, des Zeugenvortrags und des dringenden Tatverdachts auf Verbrechen im Amt behauptet der Beschuldigte Bundschuh in Schreiben vom 07.11.2018 und nach Abgabe an die Täterbehörde rituell und formelhaft zugunsten des Mittäters Seebach und seines unmittelbaren Kollegen:

„Der Anzeigenerstatter Deeg legt dem Beschuldigten – Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg – zur Last, er habe mit seiner Einstellungsverfügung vom 09.08.2018 in dem Verfahren 602 Js 14313/18 das Recht gebeugt sowie eine Strafvereitelung begangen.“

Beweis:
Anlage 2
(für Polizei/Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Schreiben des Beschuldigten Bundschuh vom 07.11.2018, 901 Js 17756/18

Infolge fabuliert der Beschuldige kataloghaft begründungsfrei gemäß § 152 Abs. 2 StPO, dass „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ für verfolgbare Straftaten vorliegen.

Dies erfüllt aufgrund der vorliegenden Faktenlage, der Beweislage und des von der Behörde zu unterdrückend gesuchten vielfachen Zeugenvortrags erkennbar den Tatbestand der vorsätzlichen zirkulären und strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung zugunsten von Straftätern im Amt, die wie der Beschuldigte selbst, Angehörige der bayerischen CSU-Justiz sind und im konkreten Fall direkt mit diesem kollegial zusammenarbeiten.

Die Dreistigkeit und Plumpheit, mit der die Justizbehörden Würzburg/Bamberg – und insbesondere die Staatsanwaltschaft Würzburg – fortgesetzt Straftaten im Amt gegen Unschuldige begeht und bei Scheitern des Tatvorsatzes infolge versucht, diese Verbrechen in eigener Sache zu vertuschen, ist insgesamt als Politikum zu betrachten.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Kriminelle Richter in Würzburg sprechen sich selbst frei: Verhöhnung des Rechtsstaats, Verweigerung der Wahrnehmung des Gewaltmonopols ist Verweisung auf Selbstjustiz!

Galerie

Wie lange muss man sich verarschen lassen….!? Die Kriminellen der Justiz Würzburg/Bamberg verweigern nun mittlerweile ganz offen die Wahrnehmung richterlicher Tätigkeit und die Wahrnehmung des Gewaltmonopols…. Hier eine aktuelle weitere Posse und weitere strukturelle Rechtsbeugung durch die Kriminellen der Justiz … Weiterlesen

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“ – strukturelle Strafvereitelung: Thorsten Seebach, sog. Oberstaatsanwalt in Würzburg hält offenkundig nichts von Gesetzen und Gewaltenteilung!

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“
Der „Polizeiruf“ zeichnete ein düsteres Deutschland-Bild: brutale Neonazis und zwielichtige Staatsdiener. Ist es wirklich so?….

https://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/heil-hitler-herr-staatsanwalt-3998028.html

( Anm.:Ein hervorragender Münchner Polizeiruf, in dem der integre Kommissar seinem Kollegen rät, „nicht so“ über den Fall zu reden, damit das „die Rechten im Büro“ nicht mitbekommen…. http://mediathek.daserste.de/Polizeiruf-110/Das-Gespenst-der-Freiheit/Video?bcastId=1933890&documentId=55220922 )

Nun ja. Nach meiner Erfahrung, die dieser Blog dokumentiert, ist jedenfalls die Würzburger Staatsanwaltschaft ein Sumpf, in dem rechte CSU-Verbrecher treiben können, was sie wollen:

Die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung mit einem Fehlgutachten gegen mich, einen Unschuldigen, wird mit immenser krimineller Energie und unter ungenierter struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen versucht.

Der ehem. BGH-Richter Thomas Fischer nannte die Fakten „abenteuerlich“ – es ist zu hoffen, dass er sich die Akten mal detailliert zu Gemüte führt, die Gesinnung der bayerischen Justiz jedenfalls ist bekannt.

Das Schreiben, das ich nun letzte Woche von diesem unrasiert-verwegenen Kriminellen mit Amtsgewalt, Thorsten Seebach, erhielt, ist so bodenlos unverschämt, dass es nun endlich Zeit wird, die Machenschaften dieser sog. Staatsanwaltschaft in Würzburg ausgiebiger zu beleuchten.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg



https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Staatsanwalt-Seebach-belehrt-Fluechtlinge;art774,9308308

Seebach, der mich schon länger als „amtsbekannten“ Spinner in die Ecke stellen will (Beitrag Mai u.a.) und gegen den bereits mehrfach Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung erstattet ist, wirft nun einfach sieben verschiedene Strafanzeigen zum Teil ohne jeden Zusammenhang auf einen Haufen und stellt offenbar in Urlaubsstimmung mittels Satzbaustein fest, dass „keine Straftat“ vorliege.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/23/wieder-zunehmend-uebergriffige-stigmatisierungsversuche-und-beleidigungen-durch-kriminelle-staatsanwaelte-in-wuerzburg-bamberg-ziel-vertuschung-der-freiheitsberaubung-im-amt-durch-csu-seilschaft-ve/

Die Begünstigten sind der Leiter der Behörde, also sein weisungsbefugter Vorgesetzter, seine Kumpels und Freunde der Behörde und der Anwalt Auffermann, Freund des Behördenleiters Lückemann der im Verdacht steht, eine Lokalpolitikerin vergewaltigt zu haben – was die Staatsanwaltschaft vertuscht hat.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/05/ist-jurist-peter-auffermann-ein-vergewaltiger-vertuscht-von-csu-seilschaften-der-staatsanwaltschaft-wuerzburg-neue-infos-passen-ins-bild-nach-aussen-honorige-juristen-in-wahrheit-verlogene/

Der Kriminelle Seebach gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, rechtsstaatliche Bearbeitung vorzutäuschen, man fühlt sich offenbar absolut sicher in seiner CSU-Justiz….

Diese weitere Strafanzeige und Beschwerde ging an den Generalstaatsanwalt.

Da das erfahrungsgemäß nicht zur Aufklärung führt sondern lediglich zu weiteren Verdeckungsstraftaten führen wird – es geht immerhin um ein Verbrechen der Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch mehrere honorige Justizjuristen – hier beweisrechtlich dokumentiert.

Denn ebenfalls erfahrungsgemäß behaupten ja alle, Sie haben nichts gewusst/geahnt blabla, wenn die Sache dann auffliegt!

An
Herrn Thomas Janovsky
Generalstaatsanwalt Bamberg

Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

17.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

602 Js 14313/18

Die zunehmend dummdreiste und strafvereitelnde Blockade des Rechtswegs durch Kriminelle der Staatsanwaltschaft Würzburg gibt Anlass zur nochmaligen deutlichen Strafanzeige und Darstellung im Gesamtzusammenhang.

Diese Strafanzeige geht weiter formal als Beschwerde an den mit Dienstaufsicht betrauten Generalstaatsanwalt Janovsky (Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Janovsky wurden bislang nicht beantwortet).

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gegen die Beamten der Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg erstattet.
Diese Strafanzeige richtet sich gegen alle dort tätigen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Die Begründung hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist offenkundig aus eigener parteiischer Befangenheit und Zersetzung durch CSU-Seilschaften mit Eigeninteressen seit Jahren nicht in der Lage, auch nur ansatzweise gesetzesgemäß und rechtsstaatlich objektive Ermittlungen zu führen.

Es ist bereits nicht ersichtlich, auf welches Ermittlungsverfahren und welche Strafanzeige sich das Verfahren 602 Js 14313/18 und die sog. Verfügung des Beschuldigten Brunner beziehen soll.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Es besteht aufgrund der vorliegenden Faktenlage und der immer dreisteren Begehung von Straftaten im Amt insgesamt keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Beschuldigten.

Eine Dienstaufsicht wird verweigert. Strafanzeigen wegen Vertuschung/Strafvereitelung werden von den Beschuldigten selbst oder Untergebenen entledigt, ohne Ermittlungen zu führen.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg blockiert einerseits trotz dringendem Tatverdacht Ermittlungsverfahren nach Gutdünken, andererseits inszeniert und konstruiert sie in den vergangenen Jahren gegen lästige Rechtsuchende und Unschuldige wie den AE hier nach Belieben nicht vorhandene Strafvorwürfe, setzt rechtswidrig Maßnahmen und Sanktionen durch und belügt zu diesem Zweck auch Richter. Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird beispielhaft verwiesen.

Dem Kläger wurden seit 2004 durch Kriminelle und Bedienstete der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem zielgerichtet kreativ Straftaten ohne jeden Strafgehalt und mit immenser Strafwut der Kriminellen der Beschuldigtenbehörde angedichtet, worüber zum Teil auf Betreiben der Beschuldigten, Pressesprecher, stigmatisierend und im Sinne der Beschuldigten gegen den AE in der örtlichen Mainpost berichtet wurde:

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, versuchte Nötigung, Beleidigung etc., schließlich Störung des öffentlichen Friedens aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte.

Diese gravierende und existentielle Verfolgung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten glauben die Kriminellen offenkundig durch Blockade des Rechtswegs weiter vertuschen und sich so den Konsequnzen entziehen zu können.

Die Beschuldigte hat offenkundig insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit verloren.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, ist offenkundig der verlängerte weisungsgebundende Arm einer in Teilen asozialen, rechtskonservativen und kriminellen bayerischen CSU, die sich regelhaft aus politischem Kalkül und ideologischer Strafwut über Gesetze und Verfassung hinwegsetzt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Auf die Dokumentation der Vorgänge und der allgemeinen Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang im Blog des AE wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Dieses Schreiben geht lediglich noch formal bzw. nachrichtlich als Beschwerde an die Herrn Generalstaatsanwalt Janovsky, Bamberg, wo erfahrungsgemäß lediglich weitere Verdeckungsstraftaten durch Mitarbeiter der Beschuldigten in eigener Sache zu erwarten sind.

Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart endlich objektive Ermittlungen aufgrund des dringenden Tatverdachts von Verbrechen im Amt gegen den AE als unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und böswillig, vorsätzlich und rechtswidrig seit 15 Jahren ausgegrenzten Vater einleitet/ veranlasst!

Sollte ein solcher Tatverdacht in Abrede gestellt werden, wird um klare Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ersucht, damit sich der Anzeigenerstatter nicht weiter sinnlos mit rechtsstaatlichen Versuchen aufhält, die Kriminellen der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg auf dem Rechtsweg zur Rechenschaft zu ziehen.

Dass eine fünfzehn Jahre andauernde asoziale Kindesentziehung durch Juristen und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen mit mehrfachem Nachtreten (zweite Festnahme, Verweigerung Entschädigung nach Freispruch) Konsequenzen haben wird, ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig.

Die Polizeibehörde Stuttgart stützt seit mehreren Jahren die Angaben des AE insoweit, als hier wie dargestellt offenkundig strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung sowie Tatverdacht auf Verbrechen im Amt gegen den AE bestehen.

Unverständlich ist insoweit, weshalb die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig autistisch und sinnfrei Strafanzeigen gegen die Beschuldigte, die Behörden Würzburg, an die Beschuldigte zur Sachbearbeitung in eigener Sache verweist! Dies mit anhaltend gleichem Ergebnis kataloghafter Strafvereitelung und Verdeckungsstraftaten!

Das gesamte Verhalten der Beschuldigten und die hier offenkundig rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Beschuldigte als sog. rechtsstaatliche Behörde und in eigener Sache ist wie bereits zahlreich dargestellt und erörtert, objektiv geeignet, Tötungsdelikte, Selbstjustiz, persönliche Rache zu provozieren.

Diese Darstellung wird seit Jahren komplett ignoriert, nachdem zuvor die Feststellung dieser objektiven Tatsache von den Kriminellen ungeniert missbraucht und dramatisch aufgeblasen wurde, um den AE immer unverschämter zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Die Aktenlage ist gerichtsbekannt (LG Stuttgart) und polizeibekannt.

Die Methoden der CSU-Justiz gegen Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind mittlerweile Allgmeingut. Mit immer ungenierterem Verfassungsbruch versucht die bayerische Staatsregierung Eingriffsbefugnisse gegen Bürger zu erlangen, offenkundig um politische Ziele (Dobrindt: „konservative Revolution“) zu verwirklichen.

Insgesamt stellt sich hier sehr wohl die Frage, inwieweit in Bayern überhaupt noch von rechtsstaatlichen Prinzipien und Standards auszugehen ist.

Im Fall des AE wurden offenkundig Maßstäbe angesetzt, die in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg so in keiner Weise möglich gewesen wären.

Die Beschuldigte ist offenkundig insgesamt zu dumm, ihre massiv destruktive Rolle bei der Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters, bei der Missachtung und in Teilen verbrecherischen Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte des AE seit insgesamt 2004 zu reflektieren.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg als Behörde, infolge bezeichnet als die Beschuldigte, missbraucht offenkundig das rechtsstaatliche Gewaltmonopol und das Tatortprinzip, um unter fortlaufender Strafvereitelung eigenen Mitarbeitern kataloghaft und zirkelschlüssig sowie begründungsfrei zu bescheinigen, dass diese keine Straftaten begangen haben.
Dies trotz offenkundig vorliegendem dringendem Tatverdacht auf schwere Straftaten im Amt durch Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter, bzw. den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann.

Dieser hat darüberhinaus als sog. Präsident des OLG Bamberg ein Weisungsrecht, das er offenkundig in eigener Sache missbraucht, um Ermittlungen zu verhindern.

Strafantrag gegen den Beschuldigten Seebach, der hier weiter Strafvereitelung zu Lasten des AE betreibt, ist bereits mehrfach Strafanzeige erstattet, zuletzt:
22.05.2018, 602 Js 8101/18
18.07.2018, 602 Js 11434/18

Begründung:
1.

Der Bescheid des Beschuldigten Seebach besteht insoweit lediglich aus einer zusammenhangslosen Auflistung von Beschuldigten mehrerer Ermittlungsverfahren.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Der Beschuldigte wirft so – offenkundig auf Weisung – ohne jede amtliche und hoheitliche Tätigkeit mehrere Ermittlungsverfahren, die nichts miteinander zu tun haben und die völlig unterschiedliche Sachverhalte betreffen auf einen Haufen („…7 Schreiben“).

So bspw. die Strafanzeige gegen den Juristen Peter Auffermann wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, verweigerte hier offenkundig laut Aussage der Geschädigten jede Strafverfolgung. Der Beschuldigte Auffermann mit dem späteren Leiter der Behörde, dem Beschuldigten Lückemann, offenkundig befreundet.

An erster Stelle der Auflistung des Beschuldigten wird wiederum der Beschuldigte Burkhard Pöpperl benannt, der der weisungsbefugte Leiter der Behörde und damit der weisungsgebende Vorgesetzte des unterzeichnenden Beschuldigten Seebach ist.

Auf die gesamten Eingaben des AE bei der Polizeibehörde, die Straftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreffend, wird beweisrechtlich verwiesen.

Es wird auch seitens der Polizei um Mitteilung gebeten, und zwar dringend, welche Maßnahmen gegen derarte strukturelle offenkundige Aushebelung und Missachtung des Rechsstaates durch ein Organ der Rechtspflege, das diese Rechtsstaatlichkeit garantieren und durchsetzen soll, infolge und zeitnah erfolgen.

Der Anzeigenerstatter ist nicht (mehr) verpflichtet und daran gebunden, Verbrechen im Amt auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

2.
Der Beschuldigte Seebach missbraucht offenkundig auf Weisung seine Amtsgewalt als sog. Staatsanwalt, um Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu begehen.

Dies in derart offenkundig provozierender und dummdreister Form, dass dies offenkundig als Anstiftung zur Selbstjustiz durch den AE aufzufassen ist.

Weder die Tätigkeit als Organ der Rechtspflege noch die rechtsstaatlichen Pflichten eines Staatsanwalts werden bei der Beschuldigten hier noch in irgendeiner Form als verpflichtend oder bindend angesehen oder auch nur ernst genommen.

Der Beschuldigte vermischt in rechtswidriger und strafvereitelnd mehrere komplexe Strafverfahren, Beweisvorträge und Tatbestandsdarstellungen, wirft diese praktisch unter Verweigerung hoheitlicher Tätigkeit als Staatsanwalt beliebig auf einen Haufen und stellt sodann jeden Strafgehalt begründungsfrei in Abrede.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies versucht der Beschuldigte auch nicht zu verschleiern, der schreibt:

„Mit insgesamt 7 Schreiben hat der Anzeigeerstatter Strafanzeigen gegen die Beschuldigten beim Polizeiposten Weilimdorf erstattet.“

Es folgen die Satzbausteine, die bereits seit Jahren durch die Beschuldigte und in allen Fällen zwecks Verweigerung von Ermittlungen trotz dringendem Tatverdacht auf Verbrechen im Amt von der Beschuldigten in eigener Sache verwandt werden.

Beweis:

Anlage (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies legt nahe, dass sich die Beschuldigte hier völlig sicher fühlt, da offenkundig seit Jahrzehnten Strafverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der CSU-Justiz in eigener Sache verhindert werden und auch durch die CSU-Staatsregierung regelhaft keinerlei Kontrollmechanismen zur Anwendung kommen. Eine Dienstaufsicht wird regelhaft verweigert.

3.

Die Schwere der Verbrechen im Amt rechtfertigt mittlerweile jede Maßnahme des Anzeigenerstatters und Klägers gegen die Kriminellen und Beschuldigten:

a)

Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert beliebig am 15.12.2003 beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung und ein Kontaktverbot gegen den AE, 15 C 3591/03.

Die Hinweise auf ein borderline-akzenturiertes Beziehungsverhalten und ein unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten der Kindsmutter (das diese projektiv auf das Kind überträgt) sowie den aggressiv-dominanten Charakter der Kindsmutter werden bis heute durch die Justizbehörden ignoriert und stattdessen jahrelang auf den AE als unschuldigen Vater eingetreten, dieser mittels struktureller Gewalt letztlich in der Forensik zu vernichten gesucht, Akte der Beschuldigten, 814 Js 10465/09, wie gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Durch die einfachst erlassene sog. Verfügung zwecks „Gewaltschutz“ (ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, Glaubhaftmachung von Frau) wurde die Bindung zwischen Vater und Kind und die Elternschaft des AE bis zum heutigen Tag zerstört. Die akute Gefahr der Bindungszerstörung durch dieses beliebige ideolgische Kontaktverbot wurde durch das vom AE unmittelbar am 27.12.2003 dem Familiengericht mitgeteilt und dieses um Hilfe ersucht.

Anstatt ein Wächteramt auszuüben, verschleppt das Familiengericht Würzburg infolge 15 Jahre lang und verweigert jegliche gebotene Durchsetzung gegen die Kindsmutter, die aggressive Verfügungsgewalt ausübt und psychischen Missbrauch der Tochter des AE betreibt.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Dies geschieht unter Anleitung und Manipulation durch ihren seit 45 Jahren allein lebenden Vater, der jeden Zugriff auf die Tochter des AE hat und die Dämonisierung des AE gerichtsbekannt eskalativ bis heute forciert (persönliche Schreiben an den Kriminellen Stockmann, ehem. Direktor des AG, vgl. LG Würzburg, 61 O 620/18, Strafanzeige Polizei Stuttgart am 20.07.2018 gegen Rechtsbeugungen zugunsten Stockmann).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/

Anstatt objektiv und neutral die Fakten zu klären und die Falschangaben der Kindsmutter zu sanktionieren, wurde der AE rollenspezifisch und mittels dümmster Geschlechterklischees durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte, von Anfang an parteiisch und zunehmend ungeniert ideologisch kriminalisiert.

Die Kriminelle Angelika Drescher ermutigte die Volljuristin Neubert solidarisch zu unbegründeten und beliebigen Strafanzeigen gegen den AE. Dies ungeachtet der Tatsache, dass dies auch die Elternschaft zerstört und irrversible Folgen für die Tochter des AE hat, die nun eingetreten sind.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Drescher, die offenkundig als Radikalfeminstin asozial ihre Amtsgewalt missbraucht, hat in zielgerichteter Schädigungsabsicht ab 2006 parteiisch und völlig willkürlich die Pathologisierung des AE betrieben, eine sechstägige Freiheitsberaubung zu veranworten (vgl. LG Würzburg, 63 O 1493/17, Strafanzeige gegen Rechtsbeugungen zugunsten Drescher, u.a. vom 11.10.2017, Polizei Stuttgart).
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/

Angelika Drescher hat als Angehörige der Beschuldigten hier zielgerichtet, hochmotiviert und in böser Absicht alles getan, damit der AE als Vater den Kontakt zu seinem Kind verliert und stattdessen als Krimineller und Spinner etikettiert und verfolgt wird.

Die Kriminelle Drescher ist für jedwede Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justiz ungeeignet, wird in Bayern jedoch vor jedweder Konsequenz ihrer asozialen Vorgehensweise und ihrer Straftaten im Amt rechtsbeugend gedeckt.

b)

Die von der Kriminellen Drescher schließlich über den Hausgutachter Dr. Groß zielgerichtete vernichtende Pathologisierung des AE als Vater und Rechtsuchenden missbrauchte die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, infolge, um den AE ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund aus Ärger über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp (infolge einer Amtspflichtsverletzung und Verfolgung Unschuldiger, vgl. LG Würzburg, Strafanzeige über Polizei Stuttgart zuletzt vom 14.02.18, 14.03.2018) und unter medialer vorverurteilender Berichterstattung (Mainpost: „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009) die Planung eines akut drohenden Amoklaufs bei den Justizbehörden Würzburg anzudichten.

Als sich dieser Vorwurf aus tätsächlichen Gründen als Popanz entlarvte, inszenierten die Kriminellen, Sachbearbeiter Trapp, zielgerichtet unter Verschleierung von Fakten hilfsweise und mit größtmöglicher Dramatik die ebenfalls nicht vorhandene „Androhung“ eines solchen Amoklaufs und hieraus eine „Störung des öffentlichen Friedens“ gegen den unschuldigen AE.

Um den AE dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu vernichten, wurde der mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren klüngelnde Dr. Groß mit einem Fehlgutachten beauftragt, in welchem er wunschgemäß schwerste Pathologien, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den AE fantasierte.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Dies wurde mit Begeisterung von der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, aufgenommen.

Dr. Groß wird bis heute durch die Kriminellen der Justizbehörden gedeckt, sein Fehlgutachten durch seine Mittäter im Amt vertuscht, eine zirkuläre Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Intrige.

Als der Popanz aufgrund Obergutachten des unabhängigen Münchner Prof. Nedopil, LMU, als solcher entlarvt wurde (weder Pathologien, kein Wahn, keine Gefahr für Allgemeinheit), trat die Beschuldigten nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den AE nach und inszenierte am 12.03.2010 in bloßer Schädigungsabsicht einen weiteren Haftbefehl gegen den AE.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Es folgten weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung, von der Beschuldigten erzwungen, bevor das LG Würzburg diese rechtswidrige Maßnahme unter fiktiver, von der Beschuldigten konstruierter Fluchtgefahr (!) beendete.

Für die zehn Monate Freiheitsberaubung wurde der AE auf Betreiben der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg bis heute nicht entschädigt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg missbrauchte die Beschuldigte erneut ihre Amtsgewalt um in weiterem asozialen Nachtreten die Haftentschädigung zu verweigern, da der AE vorgeblich für die rechtswidrigen Maßnahmen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte, den Kriminellen Trapp (in eigener Sache Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung), selbst verantwortlich sei.

Die Verbrecher werden seither unter fortlaufender Rechtsbeugung durch Kollegen, Freunde und Bekannte bei der Beschuldigten gedeckt.

Eine Verweisung an eine objektive Behörde, wie sie in einem Rechtsstaat unmittelbar zu erwarten ist, wird offenkundig gezielt zu verhindern gesucht!

Die Rolle der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist hier nun ggf. ebenfalls in einem Untersuchungsausschuss zu beleuchten.

Begründungen für die Verweigerung jedweder Ermittlung trotz dieser Gesamtschau und dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt werden naheliegenderweise durch die Beschuldigte in nicht einem Fall auch nur ansatzweise geliefert.

Es besteht der dringende Tatverdacht der strukturellen Korruption, der strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Beschuldigte, die über die bloße personelle Einzelfallrechtsbeugung hinausgeht.

Mit welcher Selbstverständlichkeit hier darzustellen versucht wird, dass ein weisungsgebundener Bediensteter einer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen befreundete Richter, unmittelbare Kollegen und seinen eigenen Vorgesetzten betreibt, spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Anspruch von Ernsthaftigkeit.

Der AE behält sich weitere Schritte vor, um die Kriminellen im Amt, die hier zielgerichtet Amtsgewalt missbrauchen, um Menschen zu schädigen, zur Verantwortung zu ziehen.

Auf die weiteren, der Polizei zur Kenntnis gebrachten Vorgänge und Sachverhalte, die vorläufig noch nicht öffentlich gemacht sind, wird verweisen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Wieder zunehmend übergriffige Stigmatisierungsversuche und Beleidigungen durch kriminelle Staatsanwälte in Würzburg/Bamberg; Ziel: Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt durch CSU-Seilschaft, Vertuschung von 15 Jahren rechtswidrigem asozialem Kindesentzug!

Gefährder in Bayern

Bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg versucht man in zunehmend aggressiver und übergriffiger Art und Weise, die Verbrechen im Amt nach bekanntem Muster zu vertuschen.

Ich als Justizopfer und Geschädigter werde (wieder) musterhaft zunehmend als Depp und „amtsbekannter“ Spinner hingestellt und zu stigmatisieren versucht, der völlig wirres „zusammenhangloses“ Zeug von sich gibt, was der Herr Staatsanwalt in Würzburg/Bamberg vorgibt, nicht zu verstehen, Beschuldigter Thorsten Seebach:

Zitat Seebach:

„Die Schreiben enthalten – wie immer – haltlose und zum Teil zusammenhanglose Ausführungen des amtsbekannten Anzeigenerstatters.“

Seit Jahren stellen sich die Kriminellen zirkelschlüssig gegenseitig einen Freibrief aus, dass nie und nimmer irgendwelche Anhaltspunkte einer Straftat gegen mich vorliegen:

Residenzlauf 2018

Die in diesem Blog dokumentierte Freiheitsberaubung im Amt, die seit 2006 unter der Ägide des Kriminellen Lückemann stattfindende Kriminalisierung und Pathologisierung gegen einen unschuldigen Vater und insbesondere die ebenfalls in diesem Blog dokumentierte Zerstörung meiner Vaterschaft seti 2003, sämtliche Beweise für massive kriminelle Energie von Justizjuristen werden einfach ausgeblendet.

Es gibt nicht nur Anhaltspunkte – es besteht vielfach dringender Tatverdacht! Jeder auch nur ansatzweise objektive Beobachter der Vorgänge sieht das – nur die Herren Staatsanwälte bei den Behörden der Beschuldigten nicht…..CSU-Korruption.

Man glaubt offenbar auch, durch die Drohkulisse immer weiterer Gesetzes- und Verfassungsbrüche mit durch absolute Mehrheit erzwungenen sog. Sicherheitsgesetzen könne man Justizopfer wie mich nun endlich als Gefährder wegsperren, nachdem das bisher – trotz immensem Eifer der CSU-Justizverbrecher um Clemens Lückemann und einem wunschgemäßen vernichtenden Fehlgutachtens des Würzburger Hausgutachters Dr. Groß (CSU) – nicht gelungen ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Aber dafür gibt es ja jetzt das bayerische Konstrukt der drohenden Gefahr – und hier droht den CSU-Verbrechern einiges: Karriereende, Entfernung aus dem Amt, Verlust der Pensionsansprüche, öffentlichkeitswirksame Anklagen, Haftstrafen, Zusammenbruch der Fassade und letztlich der CSU – ein weiterer Justizskandal. Und das vor der Wahl.

Also, auf auf, Ihr Einser-Juristen: Ich, Martin Deeg, bin eine drohende Gefahr – Zeit, das neue Gesetz zu erproben!…

Drohende Gefahr in Bayern

Cartoons/ 18.05.18/ Klaus Stuttmann

Drohende Gefahr: Amoklauf:

Zur Erinnerung: 2009 wurde ich auf Betreiben der CSU-Verbrecher als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen, nachdem ich gegen den Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, am 18.05. eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE eingereicht hatte:


Artikel Stuttgarter Zeitung, 22.06.2009

Die Kriminellen der CSU-Seilschaft Lückemann, der damals auf dem Sprung zum Generalstaatsanwalt Bamberg, konstruierten daraus – am 12.06. – einen akut bevorstehenden Amoklauf durch mich.

Die Mainpost lieferte die Hofberichterstattung, Unschuldsvermutung per du:

Schon seit Jahrzehnten versuchen CSU-Juristen, das Etikett Sicherheit und Gefahr zur Repression, Stigmatisierung und letztlich Vernichtung von Justizkritikern, Geschädigten und Rechtsuchenden zu missbrauchen. Nachdem das immer weitere Aufmerksamkeit und schließlich Empörung – Fall Gustl Mollath – nach sich zog, werden nun die Rechtsbrüche noch konsequenter zu vertuschen versucht – und immer neue rechtswidrige Grundrechtseingriffe konstruiert.

Die CSU ein keinerlei Korrektiv und Reue zugänglicher Haufen von strafwütigen Rechtsradikalen, übergriffigen Folkloretümlern und bigotten Pseudo-Christen.

Zurück ins Jahr 2018, wo die Kriminellen weiter in eigener Sache versuchen, ihre Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten mit immenser krimineller Energie und struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen……

Diese Strafanzeige gegen den Würzburger sog. Staatsanwalt Thorsten Seebach. CSU-Bayern, ist eingereicht, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht vom „amtsbekannten Anzeigenerstatter“:

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 22.05.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

602 Js 8101/18

1.
Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung, Strafvereitelung sowie wegen Beleidigung und übler Nachrede erstattet gegen den Beschuldigten

Thorsten Seebach, zu laden über Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen Seebach wird gestellt.

Es wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg bezüglich der Straftaten/Verbrechen im Amt gegen den Kläger anhaltend lediglich zu weiteren primitiven Verdeckungsstraftaten im unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten und in einer Art Korpsgeist bei den CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg führt.

2.
Es wird weiter formale Beschwerde gegen die sog. Verfügung des Beschuldigten Seebach eingereicht. Weitere Maßnahmen erfolgen.


Begründung:

1.
Der Beschuldigte Seebach bezieht sich auf mehrere fundierte und präzise begründete Strafanzeigen des Anzeigenerstatters, die sich auf auf unterschiedliche Sachverhalte und Vorgänge beziehen.

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Verfügung des Beschuldigten vom 09.05.2018, 602 Js 8101/18

Völlig pauschal, floskelhaft und begründungsfrei lehnt der Beschuldigte Seebach wiederholt – Vorgehensweise bereits in anderen Verfahren identisch – trotz dringendem Tatverdacht auf konkrete Straftaten und Verbrechen im Amt (Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten und fortgesetzte Verdeckungsstraftaten) jegliche Tätigkeit unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung ab.

Einer der Beschuldigten, Michael Hoffmann, dem der Beschuldigte Seebach einen Freibrief erteilt, ist tätig bei der übergeordneten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, somit zuständig für die Überprüfung der Tätigkeit des Beschuldigten Seebach.

Die weiteren Beschuldigten, die Seebach pauschal ohne jede Prüfung des Sachverhalts strafvereitelnd entschuldet sind

a) Dieter Brunner, unmittelbarer Kollege des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, dem dieser wiederum im Gegenzug in anderen Verfahren pauschalen Freibrief erteilte

b) Peter Müller, Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg, Rechtsbeugung in mehreren Verfahren zu Lasten des Klägers.

c) Thomas Trapp, Beschuldigter wegen Freiheitsberaubung im Amt in Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, aktuell noch als Richter beim Landgericht Würzburg tätig.

Es ist offenkundig, dass hier eine objektive und unabhängige Prüfung der Vorgänge insgesamt seit Jahren nun strukturell verhindert und unter Missbrauch des Tatortprinzips zugunsten von Kollegen und Freunden strafvereitelnd Verbrechen gegen den Anzeigenerstatter vertuscht werden.

Auf Strafanzeigen, den fundierten und präzisen Beweisvortrag und zugrundeliegende Zivilklagen diesbezüglich wird verwiesen.

2.
Hinzu kommt nun eine zunehmend unverschämte, beleidigende und schäbig diffamierende Art und Weise, mit der die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, hier der Beschuldigte Thorsten Seebach, sich über Recht und Gesetz zu Lasten des Klägers hinwegsetzen.

So schreibt der Beschuldigte Seebach:

„Die Schreiben enthalten – wie immer – haltlose und zum Teil zusammenhanglose Ausführungen des amtsbekannten Anzeigenerstatters.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Verfügung des Beschuldigten vom 09.05.2018, 602 Js 8101/18

Wenn der Beschuldigte Seebach intellektuell nicht in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu verstehen, dann ist er bei einer Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat, bei der diese Fähigkeit zur Kernkompetenz und Grundvoraussetzung gehört, offenkundig fehl am Platz.

Mit anderen Worten: wenn der Beschuldigte Seebach zu dumm ist, Vorgänge nachzuvollziehen, die Geschädigte und Justizopfer vortragen, sollte er seiner Verantwortung dadurch gerecht werden, dass er den Job wechselt und eine Tätigkeit ausübt, die seinen intellektuellen Fähigkeiten entspricht.

Nach bisherigen Erfahrungen ist die Vorgabe, den Ausführungen nicht folgen zu können, jedoch lediglich als Schutzbehauptung vorgeschoben, um Ermittlungen und Strafverfahren zugunsten der Justizkollegen zu verdecken und zu vertuschen.

Es geht offenkundig anhaltend darum, den VORSATZ zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung zu verdecken, indem man vorgibt, Vorgänge nicht zu verstehen.

Die Unredlichkeit dieses Musters, das offenkundig seit Jahrzehnten in Bayerns CSU-Justiz institutionalisiert ist, besteht schlichtweg in dem Ziel, Verbrechen im Amt, Fehler, Versäumnisse dadurch zu verdecken, dass man die Geschädigten und Justizopfer als Wirrköpfe, querulatorische Spinner (vgl. Gustl Mollath) und Idioten stigmatisiert.

Die Stigmatisierung und unsachliche Entwertung, die der Beschuldigte Seebach hier erkennbar beabsichtigt, stellt eine Schmähung und Beleidigung dar, da Seebach erkennbar ergebnisorientiert suggeriert und behauptet, der Anzeigenerstatter sei als eine Art Spinner zu betrachten, der ständig (amtsbekannt) haltlose und zusammenhanglose Ausführungen vorlegt und damit quasi in unzumutbarer Weise den Dienstalltag des integren und mit wichtigeren Dingen befassten Herrn Staatsanwalts beeinträchtigt und quasi unzumutbar mit seinen haltlosen Vorwürfen dessen Kreise stört.

Diese übliche Posse, die dem verlogenen und erkennbar auf Vertuschung ausgerichteten Vorgehen in CSU-Kreisen – offenkundig auf allen Ebenen – entspricht, wiegt hier besonders schwer und ist als besonders schäbig anzusehen, da auch dem angeblich intellektuell völlig überforderten Beschuldigten Seebach nicht entgangen sein dürfte, was sich wie ein roter Faden durch die Geltendmachungen zieht, dass der Kläger/Anzeigenerstatter zu Unrecht mittels Fehlgutachten des Beschuldigten Dr. Groß und auf Betreiben seiner Behörde – der Beschuldigten Trapp und Lückemann, zur Tatzeit Staatsanwaltschaft Würzburg, bzw. Generalstaatsanwalt – für zehn Monate in der Forensik Lohr eingesperrt war, eben in dem Kontext, der Anzeigenerstatter sei ein „Spinner“, der nicht nur wahnhaft sondern hieraus auch gefährlich ist; Mittäter Dr. Groß im Auftrag der Behörde des Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, Freispruch durch Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09.

Forensik Lohr

Die Kriminellen im Amt beabsichtigten darüberhinaus, was ebenfalls gerichtsbekannt und polizeibekannt ist, die dauerhafte Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung gemäß § 63 StGB. All dies ist Inhalt der Geltendmachungen und präzisen Sachvorträge, die für den Beschuldigten, einen Staatsanwalt und unmittelbaren Kollegen der Beschuldigten, nicht verständlich und angeblich „haltlos und zusammenhanglos“ sind.

Die ständigen asozialen Versuche der CSU, in Bayern immer niederschwelliger verfassungswidrig in diese Richtung gegen Bürger vorgehen zu wollen (PAG, PsychKHG) und die Versuche zunehmender Aushebelung der Bürgerrechte durch die CSU, zeigen, dass es sich hierbei weder um Fehler noch Irrtümer sondern um ideologische Gesinnungsjustiz unter Vorsatz handelt.

Dies ist keine haltlose und zusammenhanglose Einzelmeinung des Klägers sondern Inhalt bundesweiter Berichterstattung, Anlass massiven bürgerrechtlichen Engagements, von Demonstrationen und Verfassungsklagen etc..

Auch die Vorgänge um den Kläger/Anzeigenerstatter erweisen sich so immer eindeutiger als ideologische Verbrechen gegen einen Justizkritiker, geschädigten Vater und ehemaligen Polizeibeamten.

Die einzigen, die dies immer noch nahezu wahnhaft leugnen wollen, sind die Beschuldigten der Justiz im Umfeld der Kriminellen.

Diese Intrige und Freiheitsberaubung im Amt durch Kriminelle der Justiz Würzburg/Bamberg auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, die tatsächlich keinerlei strafrechtliches Verhalten verwirklichte, die erst durch Obergutachten des neutralen, unabhängigen und objektiven Münchner Sachverständigen, Prof. Dr. Norbert Nedopil als realtitätsferner Popanz ohne Bezug zur Wirklichkeit entlarvt wurde, wird bis heute, so durch den Beschuldigten Seebach, im unmittelbaren Umfeld der Täter zu vertuschen versucht.

3.
Die Schutzbehauptung des Beschuldigten, es handle sich hier um haltlose und zusammenhanglose Ausführungen eines quasi amtsbekannten Spinners ist unter keinem Gesichtspunkt haltbar oder glaubhaft:

Weder für die befassten Polizeibehörden Stuttgart noch für die Leser des Blogs des Klägers, wo die Originaldokumente und Vorgänge, auf die sich die Aktenlage stützt, seit 2013 beweisrechtlich veröffentlicht sind, sind die Ausführungen haltlos oder zusammenhanglos sondern durchweg nachvollziehbar.

Der Beschuldigte Seebach kann sich bei tatsächlichem Fehlen intellektueller Fähigkeit zum Verständnis der Vorgänge insoweit Nachhilfe bei den Beamten der Polizei Stuttgart geben lassen.

Wie außerdem mehrfach erfolglos angeboten und geltend gemacht, ist der Anzeigenerstatter darüberhinaus in der Lage, in Vernehmung als Geschädigter die Vorgänge und Zusammenhänge bei Defiziten der Staatsanwälte gerne weiter zu erhellen und auch bei etwaigen Nachfragen ebenfalls ausführlich weitere Auskunft zu geben.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg verweigern dies, erkennbar trotz dringendem Tatverdacht (ausführlichst belegt) darin begründet, dass nicht das geringste Interesse besteht, die als vorgeblich zusammenhanglose Ausführungen behaupteten Zusammenhänge durch Vernehmungen, Ermittlungen und objektive Prüfung zu erhellen.

Der Kläger/Anzeigenerstatter war selbst langjährig Polizeibeamter, so dass er durchaus Kenntnis davon hat, was Straftaten sind!

Es geht dem Beschuldigten hier jedoch nicht um Informationen sondern um möglichst einfach zu praktizierende Strafvereitelung und Rechtsbeugung, wie vielfach belegt.
Die Vorgänge und die Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze zugunsten von CSU-Kriminellen sind derart gravierend, übergriffig und zeitlich konsistent, dass auch der Generalbundesanwalt hinzuzuziehen ist.

4.
Die Beleidigung des Klägers/Anzeigenerstatters zur Entledigung berechtigter Anliegen und Verweigerung zwingend angezeigter Strafverfolgung ist ebenfalls musterhaft auf mehreren Ebenen konsistent:
Die zur Abwehr dieser Geschädigtenvernehmung vom Beschuldigten Seebach zur Schau gestellte Diffamierung und Entwertung des Klägers/Anzeigenerstatters entspricht auch hier dem gängigen CSU-Muster: anstatt die Angaben von Betroffenen objektiv zu erhellen, werden diese beleidigt und als Deppen hingestellt.

Der CSU-Innenminister u.a. zeigte im größeren Kontext so lediglich das identische Muster des Beschuldigten hier gegen den Anzeigenerstatter, indem der alle Kritiker und Bürgerrechtler gegen das verfassungswidrige CSU-PAG als Idioten, linke Extremisten und Opfer von „Lügenpropaganda“ hinstellen wollte.

Am 18.05.2018 waren die Vorgänge und Verbrechen im Amt gegen den Kläger in Bayern Inhalt von Erörterung mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, dem ehemaligen Polizeibeamten Volker Schinder sowie dessen Mitarbeiter Rainer Hackspacher.

Auch diese hatten keinerlei Probleme, den Strafgehalt, die Zusammenhänge und die Vorgänge zu verstehen.

Der Strafgehalt, der dringende Tatverdacht und die Vertuschungsversuche und Verdeckungsstraftaten, mit denen die Kriminellen offenkundig einzig aufgrund von Status, Amt, CSU-Seilschaften und persönlicher Beziehungen gedeckt werden, ist somit erkennbar auch für den Beschuldigten hier nachvollziehbar, weshalb von vorstäzlicher Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers und zugunsten der Justizkollegen des Beschuldigten auszugehen ist.

Um dies zu verdecken, versteigt sich der Beschuldigte in stigmatisierende und schmähende Beleidigung des Klägers als querulatorischen Spinner, über die auch die vordergründig sachliche Wortwahl (amtsbekannt) nicht hinwegtäuschen kann.

5.
Die gerichtsbekannten und polizeibekannten Vorgänge sind wie folgt zusammenzufassen:

a)
Der Anzeigenerstatter hat aufgrund von Straftaten im Amt, einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03) und einer an Dummheit, Ignoranz und in Teilen in asozialer Schädigungsabsicht geführten Tätigkeit bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit anhaltend Dezember 2003 den Kontakt zu seinem leiblichen Wunschkind verloren.

Erst 2010 gelang es, eine Bindung herzustellen und wöchentliche Kontakte durchzuführen, die rechtswidrig schuldhaft seit Juni 2012 entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts Würzburg wieder vereitelt werden.

Dies stellt ein schweres Trauma und eine eklatante Grundrechtsverletzung gegen Vater und Kind dar, ohne jeden Anlass.

Es waren die Justizbehörden Würzburg, die sich invasiv und in asozialster Arroganz in das Privat- und Familienleben des Klägers hineinwanzten und dessen Vaterschaft unter Schädigung seines Kindes zerstörten. Hierfür genügte eine sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, die falsche Eidesstattlicher Versicherung der Volljuristin und Kindsmutter wird bis heute ebenfalls vertuscht.

Ein Justizangehöriger, der sich nach 15 Jahren derart verschuldeter Zerstörung von existentiellen Grundrechten und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters anmaßend darüber mokiert, dass der Geschädigte weiter dieses anhaltende Unrecht geltend macht und diesen anhaltend als amtsbekannten Spinner zu stigmatisieren versucht, hat schlichtweg den Bezug zur Realität verloren.

Solche Vorgänge enden regelhaft in Eskalationen, Morden und Prozessen vor dem Schwurgericht.

b)
Die Kriminalisierung und Pathologisierung bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt ist ausführlich und präzise dargelegt. Wiederholungen erübrigen sich.

Wenn der Beschuldigte dies tatsächlich nicht versteht, was wie dargelegt nicht glaubhaft ist, sollte er wie genannt über einen Berufswechsel nachdenken, zum Wohle von Rechtsuchenden und in Anbetracht der Verantwortung, die gegenüber Rechtsstaat und Bürgern besteht.

Staatsanwälte sind vom Steuerzahler entlohnte Dienstleister für den Bürger und keine kleinen harten CSU-Kämpfer für einen Kriminellen und Rechtsradikalen Lückemann! (vgl. Mainpost 17.04.2009)

Dementsprechend darf der Bürger eine objektive und kompetente Sachbearbeitung durch integre und ehrliche Beamte erwarten. Auch in Bayern sollte dies zukünftig wieder möglich werden, sobald dieses rechte Pack, das momentan auf dem Rücken von Unschuldigen und Bürgern noch die Politik und Justiz im sog. Freistaat dominieren, endlich Geschichte, in Haft und aus dem Amt entfernt ist.

Es ist insgesamt offenkundig, dass die Politik der CSU mit der Praxis und Rechtsferne der CSU-Justiz in Würzburg/Bayern kausal verknüpft ist und hier ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn bspw. versucht wird, den Kläger ohne Vorliegen von Straftat und medizinische Voraussetzungen dauerhaft als gefährlichen Irren im Maßregelvollzug zu vernichten und diese rechte Partei verfassungswidrig unter denselben Vorzeichen – Unschuldige als Gefährder oder Irre zu stigmatiseren – immer weitere die Bürgerrechte aushebelt, erzwungen unter Missbrauch der absoluten Mehrheit.

Eine funktionierende Dienstaufsicht gibt es ebenso wenig wie eine funktionierende Gewaltenteilung (siehe Vorgänge im Zusammenhang ; Justiz Würzburg). Auch dies ist bei Bedarf ausführlich anhand Beispielen zu belegen und zu erläutern.

Der Anzeigenerstatter hat weiter bis heute trotz Freispruch keinen Cent Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt erhalten.

Dieses Schreiben ist im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Der feige CSU-Kriminelle und Justizverbrecher Clemens Lückemann fühlt sich wieder „beleidigt“….Gegenanzeige!

Warum werden CSU-Verbrecher wie Clemens Lückeman nicht endlich aus dem Verkehr gezogen sondern immer weiter hofiert…? Typen, die erkennbar gegen Recht und Gesetz verstoßen und sich permanent feige hinter ihrem Amt und willigen untergebenen Rechtsbeugern verstecken, um ihre Verbrechen vertuschen zu lassen?

Der willige Rechtsbeuger Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg, teilt gerade wieder in eigener Sache mit, dass meine Anzeigen aus “ –wie immer – zusammenhanglosen haltlosen Ausführungen“ bestehen, die auch „nicht im Ansatz ein strafrechtliches Verhalten der Beteiligten erkennen lassen“. Die „Beteiligten“ sind wie immer seine Kollegen. Hier erklärt Seebach Flüchtlingen die Welt und belehrt sie, eine Rolle, die ihm offenbar zusagt:

Herr Seebach, da inzwischen wirklich jeder (Polizei, Blog-Leser, Staatsanwälte außerhalb Bayerns) den Strafgehalt der präzisen Angaben, basierend auf Originalakten begriffen hat, gibt es noch zwei Möglichkeiten:

Sie sind entweder zu DUMM, um einfache Sachverhalte zu verstehen oder Sie STELLEN SICH DUMM, um dem Vorwurf der RECHTSBEUGUNG zugunsten Ihrer Kollegen eine Schutzbehauptung entgegenzustellen. Denn das ist ja die Master-Strategie, die traditionelle Kernkompetenz von CSU-Kriminellen:

Dummheit kann nicht bestraft werden, weil angeblich der Vorsatz fehlt….vgl. Fall Mollath oder, ganz schön, der „Unterzucker“ des CSU-Kriminellen Zimmermann:

…“Friedrich Zimmermann, Dr. jur., beide Staatsexamen, zunächst NSDAP, nach deren Auflösung CSU, wurde wegen Meineids verurteilt. In der zweiten Instanz erreichte er einen Freispruch mit der Begründung, er sei unterzuckert und geistig unzurechnungsfähig gewesen. Sein Spitzname: Old Schwurhand. Die Partei belohnte diese Qualifikationen mit dem für unterzuckerte Vorbestrafte wie geschaffenen Amt des Bundesinnenministers.“….

Oder, auch schön in dem Zusammenhang, was charakterliche Eignung angeht:

….“Otto Wiesheu, Volljurist, Dr. jur., hat volltrunken einen Rentner totgefahren und wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Deshalb war er in den Augen der CSU genau der richtige Mann für das Amt des bayrischen Verkehrsministers.“

https://www.tagesspiegel.de/meinung/csu-viele-krumme-dinger/3887356.html

Arikel wie diese sind noch viel zu zurückhaltend wenn man bedenkt, was diese Provinzpartei mittlerweile bundesweit anrichtet und diese rechtsdumpfen Krawallmacher die Gesellschaft spalten:

„Glückwunsch, Intrigantenstadel“

https://www.zeit.de/online/2007/42/csu-geschichte

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Diese Zustände, die Justizverbrechen sind bis heute möglich, weil sich diese asoziale, widerwärtige rechte Gesinnung und Hybris über alle behördlichen und politischen CSU-Ebenen in Bayern erstreckt….

Da will 2018 der CSU-Vollpfosten Dobrindt – ganz im Sinne Lückemanns, siehe Link: https://www.zeit.de/2017/46/strafprozesse-gesetz-strafverfahren-richter-strafkammertag – offenbar sukzessive den Rechtsstaat abschaffen, durch Beschneidung der Rechte und Diffamierung der Rechtsuchenden. Wie ein Kind mit Aufmerksamkeitsdefiziten blöckt Dobrindt wieder und wieder seinen blöden Frame von der „Anti-Abschiebe-Industrie“ in die Mikros.

Nochmal zum Mitschreiben: es sind nicht die Flüchtlinge oder deren Anwälte, die durch Anwendung von Rechtsmitteln (!) den Rechtsstaat missbrauchen.

Den Rechtsstaat missbraucht die CSU, seit Jahrzehnten: einerseits um jede Schweinerei der eigenen Vasallen zu vertuschen, andererseits um immer ungenierter Kritiker und Andersdenkende (also alle, die nicht stramm der rechten CSU-Folklore anhängen) bei Bedarf kriminalisieren, stigmatisieren und einschüchtern zu können.

Es war denn auch der CSU-Innenminister Herrmann, ein weiterer Vollpfosten par excellence, der immer mehr sein wahres Gesicht zeigt, der jeden Kritker der verfassungswidrigen CSU-Drohkulisse „Polizeiaufgabengesetz“ in die Nähe von „Extremisten“ (natürlich „links“) und als dumme Opfer von „Lügenpropaganda“ beleidigt.

Wahrscheinlich arbeitet schon ein „Think-Tank“ von Justizkriminellen daran, wie man Kritiker wie mich – jetzt endlich mit dem neuen rechtswidrigen Gesetz – als Gefährder wegsperren kann, nachdem das mit der dreisten Freiheitsberaubung mittels Pathologisierung durch Dr. Groß (CSU), der mit „Frau Lückeman“ (CSU) im Stadtrat sitzt, nicht geklappt hat….

Wer kann von so einem Herrmann oder Bausbacks noch eine objektve Dienstaufsicht erwarten?

Lückemann hat eine erneute und insoweit identische Strafanzeige (wie schon 2016, Berufung beim LG Stuttgart anhängig) wegen vorgeblicher Beleidigung gegen mich erstattet, dieses Mal „im eigenen Haus“, bei der Staatsanwaltschaft Bamberg.

Offenkundig ist Lückemann mit dem Eifer und der Strafwut der Stuttgarter Behörden nicht ganz zufrieden….

Diese GEGENANZEIGE ging raus:

Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 19.05.2018

Sachverhalt:

Hiermit wird Strafanzeige wegen seit 2006 fortlaufend betriebener struktureller Verfolgung Unschuldiger und Nötigung sowie weiter wegen Freiheitsberaubung im Amt und aller weiteren im Raum stehenden Straftatbestände erstattet gegen den Beschuldigten Clemens Lückemann, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

Über die Polizeibehörde Stuttgart wurde mit Datum vom 11.05.2018 mitgeteilt, dass der Beschuldigte Clemens Lückemann erneut den Versuch unternimmt, den Kläger mittels Vorwurfs eines Tatbestands der Beleidigung zu kriminalisieren, zu diffamieren und zu stigmatisieren.

Hierzu werden, wie bereits bei vorherigen massiven Kriminalisierungsversuchen (inklusive eines initiierten Vernichtungsversuchs der dauerhaften Freiheitsberaubung im Maßregelvollzug unter Missbrauch § 63 StGB), vom Beschuldigten Lückemann unter Ausnutzung seines Status als Präsident des OLG Aussagen, die ganz klar gemäß auch in Bayern geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz unterliegen und keinen Straftatbestand erfüllen, als sog. Beleidigung angezeigt.

Aktenzeichen der Polizei: BY 4180-001603-19/6

Staatsanwaltschaft Bamberg: 1105 Js 1211/18

Strafantrag gegen den Beschuldigten Lückemann wird gestellt, soweit keine Offizialdelikte. Öffentliches Interesse besteht gesamt.

Auf die Sach- und Personenkenntnis, die mittlerweile seit Jahren seitens der Strafverfolgungsbehörden in Stuttgart besteht, wird verwiesen.

Es ist inzwischen nicht mehr vermittelbar, dass gegen die Kriminellen in Bayern offenkundig weiter eine Art Sonderbehandlung aufgrund Status und Position stattfindet, die dazu führt, dass feiste Kriminelle und Verbrecher im Amt weiter unbehelligt tätig sein können, insbesondere der Beschuldigte hier.

Die Vorgänge wurden am 18.05.2018 auch dem Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg persönlich vorgetragen, wie bereits zuvor dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg.

Auslöser sämtlicher Verbrechen im Amt gegen den Kläger ist die seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter geschlechtsrollentypisch inszenierte Kindesentziehung/Kindesentführung unter anhaltend traumatisierender asozialer Ausgrenzung und Isolation des Klägers als Vater auf Grundlage eines Missbrauchs des sog. Gewaltschutzgesetzes, der von den Behörden Würzburg in eigener Sache vertuscht wird, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03.

Die Kriminalpolizei Würzburg wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg nicht zu ermitteln.

Begründung:

1.

Der Beschuldigte Lückemann inszeniert offenkundig musterhaft unter vorsätzlicher Missachtung der Meinungsfreiheit des Klägers Straftaten gegen diesen, um dem Kläger ideologisch und persönlich motiviert zu schaden und vorherige eigene Straftaten zu verdecken, indem er den Kläger versucht zu stigmatisieren und repressiv mundtot zu machen.

Dieses Muster ist bereits vielfach rechtswidrig zur Anwendung gekommen:

Der Kläger wurde auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann und dessen Mittäter unter Az. 814 Js 10465/09 eine erkennbar (Zeugen Richter Dr. Bellay (BGH), Dr. Müller-Teckhoff (BGH), Ministerialrat Kornprobst, (StmJ)) nicht vorhandene Störung des öffentlichen Friedens angedichtet, die der Kläger dadurch begangen haben soll, indem er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft, einreichte.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Der Vorgang ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Nachdem das Landgericht Würzburg nach zehn Monaten von Lückemann und seinen Mittätern inszenierter Freiheitsberaubung im Amt in Freispruch feststellte, dass den Maßnahmen von Anfang an keine Straftat zugrundelag und der Kläger auch hier in berechtigter Art und Weise von seiner Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz Gebrauch gemacht hatte, wurde unter weiterem Amtsmissbrauch durch die CSU-Kriminellen die zugesprochene Haftentschädigung verweigert.

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Weitere Fälle seit 2006 liefen nach dem gleichen Muster ab. Aus berechtigter Kritik und Beschwerden wurden dramatisch Straftaten im Bagatellbereich konstruiert und angedichtet und so das Stigma eines Kriminellen und schließlich „psychisch gestörten“ Straftäters gezielt und öffentlichkeitswirksam konstruiert.

Die tatsächlichen Vorgänge, die objektiv als mit immenser krimineller Energie verwirklichte Intrige und Versuch der Vernichtung eines unschuldigen Vaters und ehemaligen Polizeibeamten zu werten sind, werden im Umfeld der Kriminellen im OLG-Bezirk anhaltend rechtsbeugend zu vertuschen versucht, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Eine Dienstaufsicht findet nicht statt.

Die Feigheit und Verschlagenheit des Beschuldigten, der immer weiter nachzutreten versucht, um die berechtigten Geltendmachungen und die Aufklärung dieses Justizskandals zu verhindern ist insoweit beeindruckend und bestätigt weiter die Eindrücke, die der Kläger sei 2004 bei diese Justizbehörde sammelt. Die Vorgänge sind insgesamt gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Der Beschuldigte inszenierte zuletzt aufgrund einer – vorgeblich – an ihn zugegangenen Drohmail eine Wohnungsdurchsuchung beim Kläger, Februar 2015, die als rechtswidrig anzusehen ist. Das Landgericht Bamberg hat entgegen der asozialen Antragstellung der Staatsanwaltschaft Bamberg auch hier bestätigt, dass dem Kläger eine Entschädigung zusteht, Az. 210 StEs 9/18.

Darüberhinaus besteht der Tatverdacht, dass der Beschuldigte Lückemann sich die Drohmail selbst zusandte oder von Mittätern zusenden ließ, aus affektivem Ärger über die Offenlegung der Vorgänge im Blog des Klägers.

Der Kläger erhielt über Monate Morddrohungen, die darauf abzielten, den Blog zu schließen und die offenkundig den Justizkreisen um die Kriminellen zuzuordnen sind. Als der Kläger Strafanzeige gegen Lückemann erstattete wegen Tatverdachts, Initiator der Morddrohungen zu sein, hörten diese schlagartig auf. Auf Strafanzeigen wird verwiesen.

Der Beschuldigte ist offenkundig charakterlich völlig ungeeignet und schadet dem Rechtssstaat durch seine ideologische Gesinnungsjustiz, mit der er darauf abzielt, ideologisch motiviert Unschuldigen Gefährlichkeit und Straftaten anzudichten, alles unter der Fassade der Sicherheit und der Prävention, wie es der CSU-Populismus auf allen Ebenen vorführt.

Die Rechtsstaatlichkeit ist hier insgesamt nicht mehr gegeben. Es geht um Nötigung, Drohkulisse und den konzertierten Versuch, Kritiker und politisch Andersdenkende mundtot machen zu wollen.

So auch ist auch diese erneute Verfolgung Unschuldiger als weitere Nötigung zu werten, den Kläger von der Geltendmachung der berechtigten Anliegen und der Veröffentlichung der Verbrechen des Beschuldigten abzubringen.

Bemerkenswert ist die Feigheit des Beschuldigten, der aus guten Gründen vermeidet, eine falsche Verdächtigung zur Anzeige zu bringen, da dies erkennbar die Richtigkeit der Tatvorwürfe belegen würde. Stattdessen weicht er auf Konstrukte wie Beleidigung aus.

2.

Bereits in dem bei den Justizbehörden Stuttgart anhängigen Verfahren 6 Cs 7 Js 67767/16, hat der Beschuldigte Lückemann identische Vorwürfe gegen den Kläger erhoben.

Dieses Verfahren ist offen, Berufung zum Landgericht Stuttgart anhängig, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier in schäbiger Weise aufgrund Status und Amt offenkundig zunächst zum Erfüllungsgehilfen des Kriminellen Lückemann gemacht hat, in Verkennung der Gesamtumstände.

Dass der Beschuldigte nun versucht, eine identische Geltendmachung in Zuständigkeit der ihm direkt unterstehenden Staatsanwaltschaft Bamberg zu erwirken spricht für sich.

An den Umständen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit hat sich nicht das geringste geändert, so dass, wenn überhaupt, das erneute und identische Vorbringen ebenfalls in die Zuständigkeit der Behörden Stuttgart fallen muss.

Der Beschuldigte Lückemann versucht hier erkennbar, die Justiz aus persönlichen Motiven, Strafwut und Hybris heraus für sich zu instrumentalisieren.

Dass im OLG-Bezirk jeglicher Bezug zur Realität abhanden gekommen ist, was Verhältnismäßigkeit, Objektivität und Rechtsstaatlichkeit im Fall des Klägers, ist wie oben geschildert offenkundig.

Einem weiteren Verfahren im Machtbereich dieser Kriminellen gegen den Kläger, das ausschließlich den Zweck der erneuten repressiven Aushebelung der Meinungsfreiheit und der Vertuschung bereits vorliegender Verbrechen im Amt hat, ist daher eine klare Absage zu erteilen.

Im Verfahren Az. 6 Cs 7 Js 67767/16, Landgericht Stuttgart ist der Beschuldigte Lückemann als Zeuge benannt und dessen Vernehmung im Verfahren beantragt. Nach bisherigen Erfahrungen wird eine solche Einvernahme jedoch aus Feigheit zu vermeiden gesucht werden.

3.

Auf Strafanzeige des Klägers zu 1105 Js 7403/18 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen. Von einer objektiven und unabhängigen Prüfung und Bearbeitung sämtlicher Vorgänge den Kläger betreffend ist insgesamt bei den Strafverfolgungsbehörden im OLG-Bezirk Bamberg nicht auszugehen.

Der Beschuldigte Lückemann, sog. Präsident des OLG, ist als Krimineller und Rechtsradikaler auf CSU-Ticket bekannt und konkret aufgrund Verbrechen im Amt zur Anzeige gebracht.

Hiergegen setzt sich der Beschuldigte nicht zur Wehr sondern inszeniert wie genannt stigmatisierend Straftaten gegen den Kläger. Auch zu dem Tatvorwurf, für die dem Kläger monatelang zugegangenen Morddrohungen verantwortlich zu sein, hat sich der Beschuldigte offenkundig nicht geäußert, obwohl diese Drohungen schlagartig dann aufhörten, als der Kläger diesen Tatverdacht zur Anzeige brachte.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Der Beschuldigte unterliegt faktisch weder Kontrolle noch Dienstaufsicht und missbraucht seit Jahren seine Ämter und die in CSU-Seilschaften geschaffenen Abhängigkeiten, um sein Weltbild zu Lasten von Bürgern und Rechtsuchenden wie dem Kläger hier auszuleben.

Auf Zitate des Beschuldigten in den Medien wird verwiesen. Die Justiz betrachtet er offenkundig als Machtzentrum, vom dem aus sein „kleine harte CSU-Kämpfer“ ideologisch gegen „lasche Linke“ etc. agieren sollen. (Mainpost, 17.04.2009)

Die insgesamt asoziale, menschenverachtende und rechtsferne Gesinnung der CSU, die hier die Dienstaufsichtspflicht hätte, wurde in den vergangenen Wochen bundesweit beleuchtet. Jegliche Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit bei der Prüfung von Verbrechen im Amt gegen eine Gesinnungsgenossen und Parteigänger ist als Illusion anzusehen.

Wie die Erfahrung zeigt, sind Justizskandale durch CSU-Verantwortliche ausschließlich über die Öffentlichkeit aufzuklären, da systematischer interner Missbrauch zur Vertuschung von Fehlern, Straftaten und Versäumnissen auf allen Ebenen dieser CSU-Behörden Standard ist (vgl. Links oben u.a.).

Kritiker der fortlaufenden Rechtsbrüche der CSU und ihrer Parteigänger werden bis hin zum CSU-Innenminister in asozialer Weise als „Extremisten“ und verwirrte Dummköpfe diffamiert, die linker „Lügenpropaganda“ aufsitzen.

Ein rechtsstaatliches Verfahren ist daher für Kritiker und Geschädigte von CSU-Kriminellen in Bayern generell nicht mehr zu erwarten. Auf Anträge wird verwiesen.

Der Beschuldigte ist – ebenso wie die Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt – aus dem Amt zu entfernen und zur Anklage zu bringen.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Die Straftaten des Beschuldigten und der Mittäter werden anhaltend bei den Behörden Würzburg/Bamberg, denen der Beschuldigte als sog. Präsident des OLG Bamberg vorsteht, unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.

Die Vorgänge und der dringende Tatverdacht gegen die Justizkriminellen sind präzise dargelegt.

Strafanzeigen, die den dringenden Tatverdacht einer Intrige unter Vernichtung des Klägers im forensischen Maßregelvollzug mittels Fehlgutachten des CSU-Gutachters Dr. Jörg Groß (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) präzise belegen sind auch öffentlich vorliegend, Originalakten.

Nach jeweiliger Verweisung an die Behörden Würzburg/Bamberg, werden diese unter Strafvereitelung und strukturellem Missbrauch des Tatortprinzips durch Weisungsempfänger, Freunde und direkte Kollegen der Beschuldigten ohne jede Ermittlung kataloghaft floskelhaft entledigt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.