In Bamberg ist die linke Linie länger….
Man stelle sich vor dem Lesen dieses Beitrages mal eben kurz vor, ich würde hier im Blog folgendes schreiben, z.B. in Bezug auf den rechtsradikalen Ex-OLG-Präsidenten und Beschuldigten Clemens Lückemann:
„Stell dir vor, dieser Heini wird geköpft und keiner schaut hin“
Was sich manche Juristen und Rechte eben so vorstellen…..
Bei den Staatsanwälten in Bayern würden sämtliche Sicherungen durchbrennen, man bräuchte SEK, MEK, USK, und vermutlich auch noch die GSG 9, mein Wohngebiet würde großräumig abgesperrt, Luftüberwachung mittels „Bussard“ …..und in der von der Justiz Bamberg geführten „Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige“ (siehe Link) wär vermutlich nur noch ein Foto von Gregor Gysi, Gustl Mollath und mir:
https://fragdenstaat.de/anfrage/fahndungsliste-fur-gefahrder-auffallige-am-olg-bamberg-lg-bamberg-und-den-staen-bamberg/
Wenn ein Rechtsanwalt so etwas jedoch öffentlich (!) postet, Adressat der örtliche Bischof aufgrund „Flüchtlingspolitik“, dann wird das Verfahren zuerst eingestellt, dann wieder aufgenommen und es folgt… ein Freispruch, s.u.!
Ich fasse hier nun komplexe Vorgänge etwas zusammen, um aufzuzeigen, wie selbstverständlich mittlerweile in diesem Land unter Missbrauch von Macht und Amtsgewalt die Grundrechte ausgehöhlt und missachtet werden.
Namentlich durch:
1. Andre Libischer, sog. Staatsanwalt und Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Bamberg

Vorsicht Kamera: A. Libischer, gepudert und gescheitelt….(links….also im Bild)
Foto: Ronald Rinklef
Dazu wie angekündigt ein kleiner Ausflug in die „Rechtsprechung“ dieser CSU-Provinz, wo zum Beispiel das öffentliche Androhen von „Köpfen“ unkompliziert zu einem Freispruch führt, der Angeklagte in dem Fall Rechtsanwalt:
„Bambergs Erzbischof Ludwig Schick ist bereits mehrfach Opfer von Internet-Hetze geworden. Nun hat das Amtsgericht Bamberg am Dienstag einen Facebook-Nutzer vom Vorwurf der Beleidigung durch einen Hass-Kommentar freigesprochen. Der Rechtsanwalt hatte im Herbst 2016 ein Foto Schicks kommentiert, das die AfD veröffentlicht hatte. „Stell dir vor, dieser Heini wird geköpft und keiner schaut hin“, hatte der Jurist geschrieben….“
„Stell dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin.“
Libischer sah in der „martialischen Äußerung die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten“ und forderte eine Geldstrafe. Ursprünglich war (durch Libischer) das Verfahren eigentlich schon eingestellt worden. Nach einer rechtlichen Würdigung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt wurde es jedoch wieder aufgenommen.“….
In der Ansicht, dass hier die „Meinungsfreiheit überschritten“ ist gehe ich als ehemaliger Polizeibeamter mit dem gepuderten Libischer insoweit im übrigen konform.
Allerdings ist nicht bekannt, dass der feine Staatsanwalt hier Rechtsmittel eingelegt hat – die er in meinem Fall einlegt, er will ja weiter Karriere machen……
2. Dr. Magdalena Becker, sog. Richterin am Amtsgericht Bamberg, CSU-Bausbacks „Klassenbeste“ mit „hervorragender beruflicher Zukunft“ – wen interessiert da noch das Grundgesetz?!
https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/3.php
Es geht im Kern darum, welche GEFAHR der Meinungsfreiheit, existentiellen Verfassungsgrundsätzen und damit jedem kritisch denkenden Bürger in diesem Land mittlerweile durch autoritär-rechte Strukturen in Justiz und Strafverfolgungsbehörden drohen. Selbst freundlich-harmlos daherkommende Personen machen sich in verstörender Art und Weise wieder zum Mitläufer und tragen einen für mich schwer erträglichen arschkriecherischen Kadavergehorsam zur Schau.
Zum konkreten Fall, der jede öffentliche Aufmerksamkeit verdient hat:
Vor zwei Tagen wurde ich jedenfalls auf Antrag des geschniegelten CSU-Scheitels L. von der fränkischen Richterin Dr. Becker zu sechs Monaten Haft und 90 Arbeitsstunden „verurteilt“, wegen vorgeblicher „Beleidigung“.
Ich hatte folgendes geschrieben – und zwar nicht öffentlich sondern als Partei in Verfahrensschriftsätzen:
„In einem an das Amtsgericht Bamberg adressierten Schreiben vom 24.11.2018….im Verfahren Aktenzeichen 23 Cs 1105 Js 1211/18, bezeichnete der Angeschuldigte den Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann als „Kriminellen“, als „Beschuldigter mit hoher krimineller Energie“ und als „Täter, um seine Missachtung auszudrücken.“
Im Kern: nachdem ich als Opfer von Justizkriminalität (siehe Blog) in einem internen Schriftsatz den Beschuldigten diesbezüglich als „Beschuldigten“ etc. bezeichne, verurteilen mich karriereorientierte Justizjuristen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten.
Dies ist erkennbar der Versuch, die Meinungsfreiheit nicht nur verfassungswidrig auszuhöhlen sondern komplett auszuhebeln, um einen Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Nach Morddrohungen, rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung, immer weiterem Nachtreten wird nun die Amtsgewalt erneut dazu missbraucht, unter Versuch einer Freiheitsberaubung im Amt die Aufklärung der Verbrechen im Amt zu verhindern – nach bereits zehn Monaten Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010, die bis heute vertuscht wird – und initiiert eben von dem Kriminellen, der sich hier als beleidigtes Opfer darstellt, Clemens Lückemann:

Tatverdächtiger und Beschuldigter Clemens Lückemann (CSU)
Der gepuderte Staatsanwalt Andre Libischer, der mich in seinem sog. Plädoyer massivst diffamierte und verhöhnte (in Kürze im Blog) stellte sich diesbezüglich zweckmäßig dumm: angeblich könne er überhaupt nicht nachvollziehen, worum es mir ginge und was „Lückemann damit zu tun“ habe.
Seltsam, denn diese Strafanzeige gegen Libischer aufgrund Strafvereitelung in rund 10 Verfahren wurde bereits am 18.05.2018 bei der Polizei in Stuttgart eingereicht – und ist offenbar nach Eingang bei den Justizbehörden Bamberg „verschwunden“:
Liebischer Strafanzeige Rechtsbeugung
Was die rechtliche Einordnung und die dreiste Missachtung der Grundrechte angeht, kann man in aller Kürze auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweisen, das insoweit auch beim – sich selbst offenkundig als rechtsfreien Raum begreifenden – Amtsgericht Bamberg Rechtskraft hat:
…..“Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 )….
Dabei erlaubt es die Meinungsfreiheit insbesondere nicht, die Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihnen damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen“…
Die Dreistigkeit und Unverfrorenheit, mit der bayerische Justizjuristen hier die Meinungsfreiheit aushebeln, um offenkundig Verbrechen im Amt – siehe Blog – nachhaltig zu vertuschen und mich als Opfer einzuschüchtern und mundtot zu machen, zeigt die Gefahr, in welchem der Rechtsstaat hier ist.
Rechtsradikale, Amtstäter und Juristen diffamieren und verfolgen Menschen, missbrauchen ihr Amt zur ideologischen Selbstverwirklichung – wenn sie damit scheitern, missbrauchen sie den Justizapparat, um die Opfer mundtot zu machen und sich selbst als „Opfer von Beleidigung“ zu inszenieren. Dreiste Täter und widerwärtige Kriminelle mutieren zu Heulsusen, sobald man ihre Taten offenlegt.
Das öffentliche Interesse zur Verfolgung dieser Machenschaften ist offenkundig, es geht alle an!