„Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Blog des Antagstellers nicht liest, ein Blog per se auch keine eigenständige Beweisfunktion im deutschen Recht hat und zudem durch eine Partei selbst produzierte Beweise grundsätzlich unerheblich sind.“
SPEKTAKULÄR! Zumal sich der Blog durchweg auf Akten der Justiz Würzburg stützt…..
Gilt das auch für „selbst produzierte Beweise“ des Justizverbrechers Thomas Trapp , Staatsanwaltschaft, der beispielsweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst missbrauchte, um mit immensem Machtmissbrauch als „Partei“ einen Unschuldigen einzusperren!?

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%c2%a7-63-stgb/
Gilt das auch für ein Fehlgutachten, das die Täter im Amt unter Bezug auf selbst produzierte Aktenlage selbst produzieren, um zielgerichtet einen Unschuldigen zu pathologisieren und dauerhaft in der Forensik zu vernichten!?

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß (CSU)
Und was ist mit dem Justizverbrecher Peter Müller, Richter am Landgericht Würzburg, der seinen eigenen Beschluss aus 2010 kopiert und diesen „selbst produzierten“ Nonsens missbraucht, um seinen Freund Thomas Trapp, mittlerweile ebenfalls Richter am Landgericht Würzburg, im Jahr 2017 unter Rechtsbeugung vor Aufklärung seines Verbrechens und Amtsmissbrauchs zu schützen, der fraglos das Karriereende ist.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/
Hier die weitere Erwiderung auf Ablehnung eines Befangenheitsantrags, der interessante Aussagen zutage fördert, zum Beispiel die, dass es den Richtern nicht um Recht geht – sondern vor allem um rasche Bearbeitung und um Schnelligkeit:
…“Das Gericht weist zudem darauf hin, dass es höchst ungewöhnlich für einen Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren ist, dieses Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen die mit Richterablehnung befassten Richter (und ggf. weitere Ablehnungsgesuche gegen die wiederum mit diesem Ablehnungsgesuch befassten Richter etc.) zu verzögern.“….
Das passt:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/01/das-olg-bamberg-selbstdarstellung-und-wirklichkeit/
Höchst ungewöhnlich ist anderes:
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 20.12.2017
Az.: 72 O 1694/17
Auf den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 08.12.2017 wird wie folgt weiter erwidert und insoweit Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Befangenheit eingelegt.
Begründung:
1.
Die Richter versuchen erkennbar, Rechtsbeugungen und eine gegen den Kläger gerichtete rechtsferne persönlich motivierte Blockade des Rechtsweges mit Worthülsen und pauschaler Leugnung zu verschleiern.
Der Kläger ist Opfer einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, die wiederum auf Grundlage einer momentan seit 14 Jahren anhaltenden, persönlich motivierten und verbrecherischen Kindesentfremdung der Volljuristin Kerstin Neubert stattfand.
Die Besorgnis der Befangenheit aufgrund der anhaltenden verfahrensübergreifenden bizarren Leugnung der Fakten bei den Justizbehörden hier in eigener Sache erschließt sich angesichts der durchweg gegen den Kläger gerichteten Vertuschungsversuche und zum Teil bizarren Ablehnungen seiner fundierten Geltendmachungen jedem vernünftig denkenden Menschen.
Die Juristen bei den Justizbehörden schaffen sich offenkundig interessengeleitet eine eigene Realität und einen rechtsfreien Raum, um faktenbasierte Aufklärung und objektive Prüfung der fundiert dargelegten Behauptungen und Beweise in ordentlicher Gerichtsverhandlung zu verhindern.
Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht. Dies dient – mit Hinweis auf die Darstellungen im Beschluss, Seite 5 – weniger der Information der Richter sondern der zukünftigen öffentlichen Beweisführung für den Umgang der bayerischen Justiz mit einem unbescholtenen Vater, Polizeibeamten und Rechtsuchenden, andauernd seit 14 Jahren.
Weiter dient dies der öffentlichen Beweisführung für eine beispielhafte komplette Verweigerung des Rechtsweges, der Provokationen, mit implizitem Verweis von Rechtsuchenden und Opfern von Grundrechsverletzungen auf Wahrnehmung von Selbstjustiz, Rache und persönlicher Vergeltung. Im Fall des Klägers hier bezüglich der gegen ihn verschuldeten Verbrechen im Amt, Vergehen, Falschbeschuldigungen, Vertuschungen und – wie genannt – der kompletten Verweigerung, die lebenszerstörenden Vorgänge und eklatanten Grundrechtsverstöße insbesondere das Kind des Klägers seit 2003 betreffend, in öffentlicher Hauptverhandlung aufzuklären.
Die Entledigung aller im Jahr 2017 vom Kläger geltend gemachter Ansprüche erfolgt unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens durch die Richter des Landgerichts. Ein offenkundig rechtsfreier Raum, in dem sich Würzburger Richter, Staatsanwälte und die befreundeten Erfüllungsgehilfen eingerichtet haben.

Es wird somit weiter nicht nur Befangenheit zugunsten von Juristen sondern eine eklatante und strukturelle Korruption zwecks Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg geltend gemacht, die zum Teil auf Hybris und dem Gefühl der Täter auf – auch parteipolitisch basierender – Unantastbarkeit gründet, zum anderen auf persönlichen Motiven, gegen den Kläger gerichtet, der wider besseres Wissen als lästiger Querulant zu stigmatisieren versucht wird.
Die aktuellen Darlegungen und auch die Wortwahl des Klägers – die die Richter als „Beschimpfung“ diffamieren wollen – basieren auf den seit 2003 gemachten Erfahrungen mit den Justizbehörden Würzburg/Bamberg und sind angesichts des Ausmaßes des von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann verschuldeten Leids von Zurückhaltung geprägt.
Die Richter, die offenkundig den Bezug zur Lebenswirklichkeit ihrer Opfer verloren haben, sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass sich manche Menschen diesem Unrecht nicht beugen, nur weil die Täter eine Robe tragen.
2.
Zunächst bestehen die Stellungnahmen der als befangen angezeigten Richter wie stets aus inhaltsleeren Phrasen. Einer bezieht sich hierbei begründungsfrei jeweils auf die Nichtbegründung des anderen.
Die hanebüchene und angesichts der Fakten bizarre, unredliche Litanei der Justizbehörden Würzburg, dass der Kläger nicht „begründe“ etc., ist offenkundig eine Projektion der Richter selbst, denen es nur um Entledigung von Vorgängen geht – auch, um medial, wie aktuell wieder, auf die „flotte“ Erledigung und rasche Bearbeitung von Verfahren in Bayern hinweisen zu können.
Angesichts der Fakten, dass Verfahren fortlaufend unter Missachtung von Recht und Gesetz, von berechtigten Anliegen und auf Kosten von Rechtsuchenden, die auflaufen gelassen und für dumm verkauft werden, stattfindet, ist diese mediale Darstellung eine Verdummung der bayerischen Bürger.
Die Rechtsbrüche gegen den Kläger gründen auf dem sachlich und rechtlich absurden Fehlverhalten des Würzburger Zivilgerichts (Justizverbrecher Schepping, rollentypische Ausgrenzung eines Vaters ohne Sachgrundlage) und Familiengerichts (Verschleppung um acht Monate bei drei Monate altem Kind) im Jahr 2004, mit lebenszerstörenden Folgen, was nun seit 14 Jahren Gerichtsverfahren und arbeitsintensive Behördenvertuschung nach sich zieht.
Solche Tatsachen werden dem Bürgern verschwiegen.
Diese Justiz beschränkt sich auf Fassade und Show, wobei man ggf. mit Worten nicht sparsam ist, um – wie hier im sog. Beschluss – die Ausblendung der Faktenlage (die nochmals geschildert wird) realitätsverweigernd zu leugnen.
3.
Die Richter schreiben unter anderem, dass der Antrag auf Befangenheit „unzulässig“ sei und begründen dies unter anderem mit wiederholten Satzbausteinen und allgemeinen rechtlichen Hinweisen, die auch in mehreren anderen Verfahren wortgleich so mitgeteilt wurden.
Eine stets gleiche Litanei der Würzburger Richter am Landgericht, um für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennberechtigte Anliegen – rechtswidriger willkürlicher Kindesentzug, rechtswidriger Freiheitsentzug – im Prozesskostenhilfeverfahren verfahrensbeendend und rechtsmißbräuchlich in Abrede zu stellen.
Dies bei den Behörden, wo die Täter und Verantwortlichen Kollegen und Vorgesetzte sind.
Bezeichnend und auf praktisch jedes Verfahren des Klägers übertragbar ist dieser floskelhafte Satz, Beschluss vom 08.12.2017:
„Der Antragsteller erklärt dabei nicht im Ansatz, welche genauen Handlungen die hier abgelehnten Richter insoweit begangen haben sollen. Mittel zur Glaubhaftmachung benennt der Antragsteller nicht…..
Oder auch diese auf pauschale standesdünkelnde Leugnung der Darlegung akribisch dargelegter Begründungen, Beweisvorträge und Zeugenangebote und insgesamte Entwertung des Kläger (Nichtjurist!) ausgerichteten Satzbausteine:
„In seinem Ablehnungsschreiben vom 09.11.2017 führt der Antragsteller aus: „Die Richter leugnen hier weiter schlicht anmaßend die Realität und die objektiv vorliegende Faktenlage….“. Dabei führt der Antragsteller in der Folge weder konkret aus, worin diese Faktenlage bestehen soll, warum diese „objektiv“ (gemeint ist wohl „offensichtlich“, denn bei bestrittener oder nicht offensichtlicher Faktenlage stellt sich die Frage, weshalb diese von den Richtern zu Grunde gelegt hätte werden dürfen) gegeben ist, wie dies durch die abgelehnten Richter verkannt wurde und inwieweit sich dieses Verkennen als Grund einer Befangenheit auswirkt.“….
Mittlerweile ist längst offensichtlich, dass die Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg die einzigen sind, die immer noch vorgeben, nicht zu verstehen, welche Vergehen und Verbrechen im Amt gegen den Kläger durch Richter und sonstige bei den Justizbehörden Würzburg verschuldet sind.
Entweder sind also wie bereits dargelegt, die Richter am Landgericht hier durchweg extrem dumm oder sie täuschen aus rechtsfremden Gründen vor, die Vorgänge nicht zu verstehen, um Kollegen zu decken, Sachverhalte zu vertuschen.
Jede Lebenserfahrung vernünftig denkender Menschen legt insoweit letzteres nahe, wenngleich ein Autismus bei manchen Justizjuristen vorhanden zu sein scheint, der die Lebenswirklichkeiten normaler Menschen und Rechtsuchender tatsächlich emotional und emptahisch nicht nachzuvollziehen vermag. Dass dies bei einer Behörde jedoch mehr als ein Dutzend Richter betrifft, ist nach allgemeiner Lebenserfahrung auszuschließen.
Mit solchen Satzbausteinen und Floskeln setzt sich die rechtsfremde Blockade des Rechtswegs durch Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens in einem fort, und zwar in sämtlichen Verfahren vor dem Landgericht Würzburg.
Gemeint ist im obigen Zusammenhang vom Kläger durchaus objektiv! Und zwar deshalb, weil die vorliegenden Fakten als objektiv vorliegend anzusehen sind, durch Tatsachen und Lebenswirklichkeit vorliegend.
Es wird hiermit nochmals beweisrechtlich angezeigt, dass die Art und Weise, wie der Kläger hier fortlaufend für dumm verkauft wird und die Richter sich gezielt naiv und unwissend stellen, nicht mehr glaubhaft und auch nicht mehr vermittelbar ist.
Die Richter verschließen sich komplett den Fakten, praktisch jeder Darstellung, jedem Sachbeweis und jedem Zeugenbeweis des Klägers – dies in sämtlichen Verfahren!
Die Richterin Fehn-Herrmann und der insbesondere als Vorsitzender Richter mehreren Verfahren objektive Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers betreibende Richter Peter Müller tun sich hierbei besonders hervor.
Auch die Freundschaft Müllers als erkennendem Richter zum Beklagten Trapp und die Tatsache, dass dieser zur Entledigung einer berechtigten Klage eine komplette Kopie einer sieben Jahre alten Entscheidung (02.11.2010, Az. 62 O 2451/09) als aktuellen Beschluss vom 14.08.2017 missbraucht, was eine absurde Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten und Richterkollegen darstellt, ist in den Augen der Kollegen des Landgerichts hier kein Grund für Befangenheit des Richters, wie beweisrechtlich vorliegend, Az. 64 O 937/17.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/
Sachverhalt und vorliegend unstreitige Faktenlage:
Der Kläger ist Vater einer im Jahr 2003 geborenen Tochter. Dies ist unstreitig.
Aufgrund einer mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten sog. Gewaltschutzverfügung und Hinzuziehung der Justizbehörden Würzburg verlor der Kläger beginnend Dezember 2003 und bis heute anhaltend jeglichen Kontakt zu seinem Kind. Auch dies ist unstreitig. Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg.
Seither verweigern die Richter nicht nur eine verfassungsgemäße Bearbeitung der Anliegen des Klägers, dieser wird durchweg auf Grundlage dieser falschen Opferdarstellung der aggressiven und dominanten Kindsmutter, die die komplette Verfügungsgewalt über das (seit 2012 entführte) Kind des Klägers hat, ausgegrenzt, als kriminell oder psychisch krank stigmatisiert, entwertet, diffamiert, beleidigt und als männlicher Täter mit bizarr unrechtmäßigen Maßnahmen repressiv zur Aufgabe seiner Geltendmachungen zu bewegen gesucht.
Der Zeitgeist bei jeder Form von Paarkonflikten ist allgemein bekannt: Männer gelten sofort als Täter, Frauen werden selbst wenn sie als Täterinnen in Erscheinung treten, pauschal als Opfer hofiert. Frau Rechtsanwältin Neubert ist eine Täterin.
Der Zeitgeist ist unstreitig.
Es ist insoweit für jeden vernünftig denkenden Menschen völlig ausgeschlossen, dass eine Richterin Fehn-Herrmann, die bereits in anderen Verfahren ihr völlig rechtsfremdes Gebaren zu Lasten des Klägers offengelegt hat, im Zusammenhang mit Paarkonflikt zwischen dem Kläger als stigmatisierten Querulanten und einer als honoriger Rechtsanwältin auftretenden Frau und vorgeblichen Opfers objektiv, rechtsstaatlich und unabhängig bearbeiten kann.
Hinzu kommt, dass diese Wahrnehmungen auf ebensolchen Erfahrungen bei den Justizbehörden Würzburg von insgesamt 14 Jahren basieren.
Die Vorgänge sind – neben den Veröffentlichungen im Blog des Klägers – aktenkundig und auch für die Richter einsehbar.
Erst 2010 wurden wöchentliche sog. Umgangstreffen des Klägers als Vater mit seinem Kind durch die Familienrichterin Brigitte Sommer durchgesetzt. Trotz vollstreckbarem Beschluss verhinderte die Kindsmutter Kerstin Neubert ab Juni 2012 diese wöchentlichen Umgangskontakte. Auch dies ist unstreitig.
Auf die akribisch beweisrechtlich begründete Klageschrift, die Erwiderungen der Kindsmutter und die weiteren Stellungnahmen zu diesem Verfahren hier wird verwiesen.
Elternrecht ist ein Grundrecht – die Verweigerung dieses Grundrechtes, implizit des urmenschlichen Grundbedürfnisses, für seine leiblichen Kinder zu sorgen und diese zu beschützen, hat schwerste Folgen. Auch dies ist unstreitig.
Auch diese offenkundige Tatsache wird durch die offenkundig korrupten Richter des Landgerichts Würzburg lebensfremd geleugnet, wieder Müller, schreibt gewohnt floskelhaft unter Leugnung der Fakten, des jahrelangen Kindesentzugs unter Az. 62 O 39/15 wie folgt:
„Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.
Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.
Auch der beantragten Verweisung an das Landgericht München kann die Kammer nicht entsprechen. Die vom Antragsteller allgemein behauptete „Besorgnis der Befangenheit der Justizbehörden Würzburg“ rechtfertigt keine Verweisung. Andere Gründe für eine Verweisung sind nicht dargetan.“…
Jedem vernünftig denkenden Menschen erschließt sich, dass die Richter an der Lebensrealität und an den Grundrechten – Elternrecht – vorbei argumentieren. Grundrechte sind deshalb Grundrechte, weil deren Entzug nicht nur rechtswidrig ist sondern Schädigungen für die Betroffenen bedeutet, die in § 253 Abs. 2 BGB normiert sind, hier die Schädigung der Gesundheit, der Freiheit, der Fürsorge und Pflege für leibliches Kind.
Der Kläger wurde unstreitig in seiner Freiheit und in seit 14 Jahren durch Verweigerung seiner Vaterrolle traumatisch und in schwerer Weise an seiner Gesundheit geschädigt.
Die kausale Tatsache der falschen Eidesstattlichen Versicherung durch die Kindsmutter für den Gesamtkonflikt, Volljuristin Kerstin Neubert, ergibt sich aus der Lebenswirklichkeit, den Darstellungen der Juristin selbst sowie deren Verhalten insgesamt seither. Die Justizbehörden Würzburg verweigern die Aufklärung dieser Tatsache, um für Fehlentscheidungen und Folgen hieraus nicht gerade stehen zu müssen.
Es ist unstreitig, dass der Kläger seit Dezember 2003 gegen dieses Unrecht vorgeht. Mittlerweile geht es auch um Rache und Vergeltung an den Tätern und Veranwortlichen der Justiz, deren Arroganz, Standesdünkel und Hybris kaum noch zu fassen ist.
Die rechtliche Geltendmachung führte durchweg nicht zur rechtsstaatlichen Aufklärung sondern zur Kriminalisierung, zur Stigmatisierung, 2009/2010 zur Pathologisierung des Klägers durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß, der Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft erstellt. Auch dies ist unstreitig.
Obwohl durch Obergutachten des objektiven, integren und unabhängig von Würzburger Geklüngel tätigen Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU, seit spätestens März 2010 auch beim Landgericht Würzburg unstreitig bekannt ist, dass beim Kläger keine der von Dr. Groß fabulierten Diagnosen vorliegen und keine Anknüpfungstatsachen für den von Dr. Groß zielgerichtet fabulierten Wahn vorliegen, verweigert die Richterin Fehn-Herrmann mit der fantastischen Darstellung, die Tatsache eines Fehlgutachtens sei nicht erwiesen, dem Kläger die Prozesskostenhilfe für ein Zivilverfahren.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17
Auch dies ist unstreitig.
Für jeden vernünftig denkenden Menschen ist daher offenkundig, dass Fehn-Herrmann nicht neutral, objektiv, rechtsstaatlich anhand Fakten agiert sondern ihr richterliches Handeln an der Opportunität ausrichtet, wer Beklagter und wer Kläger ist.
Die Befürchtung des Klägers, dass sich dieses Verhalten zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß zugunsten der Juristin und Frau Neubert fortsetzt, ist nicht nur naheliegend sondern zwingend, zumal die Vorbehalte gegen den Kläger verfahrensübergreifend sind.
Die Entwertung und das Auflaufenlassen des Klägers ist bei den Justizbehörden Würzburg selbst bei offenkundigster Berechtigung der Anliegen des Klägers offenkundig so etwas wie Gerichtsräson.
Die Zielsetzung, konsequent Kollegen und Beklagte zu decken, um jahrelanges Fehlverhalten und Verbrechen im Amt zu vertuschen, ist aus mehreren Motiven gegeben: Karriere, Standesdünkel, Korpsgeist, Ärger, Wahrung des Rufs der Justiz.
Das Verhalten der bayerischen Justiz im Fall Gustl Mollaths darf exemplarisch gesehen werden. Um eine jahrelange unrechtmäßige Unterbringung zu kaschieren, ließ man auch hier nichts aus, um medienwirksam den Betroffenen zu diffamieren, zu entwerten und ihm selbst die Schuld für die unrechtmäßigen Maßnahmen der Justiz in die Schuhe schieben zu wollen.
Diese grundsätzliche Unredlichkeit ist hier erkennbar ebenfalls handlungsleitend.
Es ist offenkundig, dass die Richterin, die über ausreichend intellektuelle Fähigkeiten verfügen dürfte, nicht aus Gründen der Unfähigkeit so handelt, sondern dass dies auch hier dem Muster des Landgerichts Würzburg entspricht, den Justizskandal gegen den Kläger, der sich seit 2003 fortsetzt, in allen Aspekten und zu Lasten des Klägers und auch zu Lasten seines Kindes weiter zu vertuschen.
Die wegen Befangenheit abgelehnten Richter sind hier offenkundig befangen zugunsten der Richterin und blenden diese Fakten aus.
Es ist weiter objektive Tatsache und unstreitig, dass der Kläger – Freispruch Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – zehn Monate zu Unrecht mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung nach § 63 StGB aufgrund des Fehlgutachtens Dr. Groß eingesperrt war.
Weiter ist unstreitig, dass er mehrere Wochen als Nichtraucher mit bis zu drei starken Rauchern eingesperrt war.
Weiter ist unstreitig, dass der Kläger nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft und Entlassung aufgrund entlarvendem Obergutachten Prof. Nedopil am 04.03.2010 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg, Weisung Clemens Lückemann, am 12.03.2010 ein weiteres Mal in Stuttgart festgenommen wurde.
Unstreitig ist weiter, dass neben Dr. Norbert Baumann der für die sog. Gewaltschutzverfügung verantwortliche Thomas Schepping hier eine Freiheitsberaubung im Amt begingen, da sie aus reinen Repressionsgründen, Hybris und persönlich motiviert eine Fluchtgefahr erfanden, um den Kläger nochmals festnehmen zu lassen.
Unstreitig ist weiter, dass diese repressiven Maßnahmen allein auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen Thomas Trapp erfolgten, der dessen ungeachtet als Sachbearbeiter die Freiheitsberaubungen gegen den Kläger initiierte.
Unstreitig ist weiter, dass eine derarte und mit Litigation-PR (Pressesprecher Ohlenschlager, Staatsanwaltschaft) medial gezielt vorverurteilend verbreiteter Vorgang gegen einen ehemaligen Polizeibeamten, der vorgeblich einen akuten Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg geplant habe, Chefsache ist und unstreitig auf Weisung Lückemanns agiert wurde.

Unstreitig ist weiter, dass die selben Täter, die die zweite Festnahme und Freiheitsberaubung initiierten, auch nach Freispruch die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung verweigerten und dem Kläger mitteilten, dass er für die gegen ihn begangenen Maßnahmen und Verbrechen im Amt praktisch selbst verantwortlich sei.
Unstreitig ist weiter, dass alle diese Vorgänge akribisch und mit Sach- und Zeugenbeweis dargelegt Inhalt von Klagen beim Landgericht Würzburg sind, die durch die Richter des Landgerichts entledigt werden.
Es ist daher für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass der Kläger mit Geltendmachungen gegen die Verbrecher im Amt, die eine 14-jährige Kindesentziehung und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten haben, bei den Justizbehörden Würzburg durchweg auf vorbelastete und somit befangene Richter trifft.
Einer der Haupttäter ist wie genannt der Präsident des OLG Bamberg (CSU).

Auf die Darlegungen des Klägers geht keiner der Richter in seinen formelhaften, allgemein gehaltenen ablehnenden Beschlüssen bis heute ein.
Die Aufklärung der objektiven Sachlage in einer öffentlichen Hauptverhandlung führt dazu, dass Juristen hier als Täter von Verbrechen im Amt entlarvt werden.
Ebenso führt die Aufklärung in objektiver Hauptverhandlung dazu, dass bekannt wird, dass eine Rechtsanwältin und Kindsmutter über 14 Jahre jegliche Kooperation, Kommunikation nicht nur mit dem Kindsvater sondern auch mit den vom Gericht eingesetzten Helfern verweigerte, gerichtliche Beschlüsse ungehindert über Jahre missachtete und mittels Falschbeschuldigungen eine Kriminalisierung und Pathologisierung eines Unschuldigen in Gang setzte.
Weiter wird dies dazu führen, dass die rechtsfremde feministische und männerdiskriminierende Grundhaltung bei Würzburger Strafverfolgern und Juristen aufgeklärt wird.
Dies sind klare und verständliche Mitteilungen, die für jeden vernünftig denkenden Menschen eine Befangenheit der Richter hier begründen.
Wenn die Richter weiter mit dem Ziel der Vertuschung der Gesamtvorgänge floskelhaft vortäuschen wollen, sie könnten dem intellektuell nicht folgen oder dies seien keine objektiven Fakten, werden sie diese Haltung vor einem Untersuchungsausschuss erklären dürfen.
4.
Die Richter schreiben weiter, Beschluss vom 08.12.2017, dass der Antrag auf Befangenheit auch „unbegründet“ sei, Seite 5:
„Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Blog des Antagstellers nicht liest, ein Blog per se auch keine eigenständige Beweisfunktion im deutschen Recht hat und zudem durch eine Partei selbst produzierte Beweise grundsätzlich unerheblich sind.“
Die Richter versuchen hier die Tatsache zu verschleiern bzw. zu leugnen, dass der Blog des Klägers auf den Originaldokumenten der Gerichte basiert, diese hier veröffentlich sind, um das Unrecht zu dokumentieren.
Dies sind keine vom Kläger „selbst produzierten Beweise“.
Diese ehrenrührige Behauptung ist eine Diffamierung und folgt dem Muster der ergebnisorientierten Entwertung von Antragstellern und Rechtsuchenden, um Justizfehler und Vergehen zu vertuschen.
Als Beispiel sei wieder der Fall Mollath genannt.
Es ist genau umgekehrt: die Justiz produziert Beschlüsse und somit fortdauernd vorgebliche Beweise, die sich wiederum auf selbst produzierte Beschlüsse und selbst produzierte „Beweise“ beziehen.
Dies unter Ausnutzung der Fassade und des Nimbus einer rechtsstaatlichen Justiz, unter ebensolchem Missbrauch einer (vorgeblichen) richterlichen Unabhängigkeit, der Gewaltenteilung und des Anscheins honoriger Integrität von „Einser-Juristen“; alles unter Ausnutzung des Unwissens und der Obrigkeitshörigkeit unbedarfter Bürger und mittels Einspannen willfähriger Medienvertreter der Mainpost hier im Fall des Klägers.
Die parteiische und zum Teil grob unrichtige Darstellung und hämische Diffamierung des Klägers seit 2005 in der Mainpost – sog. Gerichtsreporter – und durchweg basierend auf den einseitigen und interessenorientierten Darstellungen der Justiz und gegen den Kläger gerichtet bei gleichzeitiger Vertuschung und Nichtberichterstattung über die Versäumnisse und Verbrechen der Justiz in der Monopolzeitung Mainpost war 2013 einer der Gründe, die Originaldokumente der Verfahren im Blog des Klägers öffentlich zu machen.
5.
Weiter weist das Gericht den Kläger in sog. Beschluss vom 08.12.2017 auf folgendes hin, Seite 4, so im Original:
„Das Gericht weist zudem darauf hin, dass es höchst ungewöhnlich für einen Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren ist, dieses Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen die mit Richterablehnung befassten Richter (und ggf. weitere Ablehnungsgesuche gegen die wiederum mit diesem Ablehnungsgesuch befassten Richter etc.) zu verzögern. Üblicherweise hat ein Antragsteller ein Interesse an einer zügigen Sachentscheidung, d.h. einer Entscheidung über seine geltend gemachten Ansprüche anhand der vorgetragenen Tatsachenbehauptungen, Sach- und Rechtsargumente und Beweismittel…..
….“Es ist vorliegend also der Antragsteller selbst, der die zügige Behandlung seines Verfahrens durch einen Beschluss und ggf. eine Beschwerdeentscheidung verhindert. Denn durch immer neue Befangenheitsanträge und Beschwerden gegen die dann ggf. ergehenden Entscheidungen über die Richterablehnung verhindert der Antragsteller eine Befassung mit der Sache selbst. Dieses Verhalten ist allenfalls von Parteien zu erwarten, die kein Interesse an der Beendigung eines Verfahrens haben und die dann in der Regel auf der Beklagten-/Antragsgegnerseite zu finden sind.
Die Kammer lässt an dieser Stelle ausdrücklich offen, ob sich aus den vorgenannten Umständen ein Aspekt des Rechtsmissbrauchs im Sinne einer Prozessverschleppung ergibt, der für sich genommen bereits zur Unzulässigkeit des Antrags auf Richterablehnung vom 09.11.2017 führen könnte.“
Das Gericht verkennt hier eklatant die Lebenswirklichkeit:
1.)
Der Kläger hat nichts mehr zu verlieren!
Es geht um Konsequenzen für Verantwortliche und Täter, um Generalprävention und Rechtsstaatlichkeit und nicht nicht um „Schnelligkeit“ in der internen Entledigung und im Sinne der Statistik der bayerischen Justiz.
Wenn der Kläger Befangenheitsanträge stellt und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet, dann erkennbar aus berechtigten, sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließenden Gründen und aus dringendem Tatverdacht heraus.
Wenn Richter Rechtsbeugung und rechtsfremde Entscheidungen ihrer Kollegen decken, sind sie offenkundig zugunsten dieser Kollegen befangen.
Dies gilt auch für die Richter hier, wobei diese zumindest hier zurecht darauf verweisen können, dass die abgelehnte Richterin Fehn-Herrmann in diesem Verfahren noch keine rechtsfremde Entscheidung zu Lasten des Klägers und zugunsten der Juristin und Frau Kerstin Neubert getroffen hat sondern sich die Befangenheit aus den völlig rechtsfremden Entscheidungen in anderen Verfahren, insbesondere zugunsten Dr. Groß ergibt sowie der Vertuschungen beim Landgericht allgemein und dem Klima gegen den Kläger.
Es sei hier nochmals darauf verwiesen, dass sich sämtliche Richter des Landgerichts Ingolstadt zugunsten des Gerichtsgutachters Hubert Haderthauer aufgrund persönlicher Bekanntschaft als befangen erklärten, als dieser von Modellbau-Konstrukteur und Dreifach-Mörder Roland S. zivilrechtlich verklagt wurde!
Das Verfahren wurde hierauf nach München verwiesen.
Ein solcher Verweisungsantrag bezüglich der Belange des Klägers hier ist bereits mehrfach gestellt, wird komplett ignoriert – offenkundig zielt man weiter darauf ab, die Verbrechen weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg und im unmittelbaren Machtbereich des Justizverbrechers Lückemann nach bisherigem Muster vertuschen zu wollen, den Kläger auflaufen zu lassen und sich gegenseitig Freibriefe auszustellen.
2.
Es geht dem Kläger in den zivilrechtlichen Schadensersatzklagen – anders als bei den über Jahre verschleppten Familiengerichtsverfahren – nicht um schnelle Erledigung und rasche Bearbeitung sondern um eine rechtsstaatliche Aufklärung.
Die Befangenheitsanträge sind – anders als in diesem Fall aufgrund der Personalie Fehn-Herrmann – stets FOLGE von bereits offenkundig grob unrichtigen, willkürlichen, verfassungsrechtliche Grundsätzen missachtenden Beschlüssen der Richter zugunsten der Beklagten, die jeweils von den über Ablehnung entscheidenden Richtern gedeckt werden, Befangenheit floskelhaft in Abrede gestellt wird.
Abgelehnte Richter im einen Verfahren entscheiden zum Teil über die Ablehnung ihrer Kollegen im anderen Verfahren so dass hier eine Art gegenseitiger Freibrief der Richter im Rotationsverfahren vorliegt, indem man sich gegenseitig die „Unbefangenheit“ bescheinigt.
Dr. Martin Gogger ist so ein Fall, der aufgrund rechtsfremder Entscheidung u.a. zugunsten des Psychiaters Dr. Martin Flesch wegen Befangenheit abzulehnen ist, für den er u.a. eigens eine nicht vorhandene „ärztliche Schweigepflicht“ erfindet, um ihn zu decken, Az. 71 O 1605/17.
Ein weiterer Fall ist Dr. Alexander Milkau, der zugunsten der Juristin Dr. Hitzlberger willkürlich den Fakt in Abrede stellt, dass diese sich über Jahre über die Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts hinweggesetzt und die Bindung des Klägers zu seiner Tochter seit 2012 in niederträchtigster Weise unter Ausnutzung des Nimbus als „Organ der Rechtspflege“ gezielt und bösartig zerstört hat, Az. 73 O 1368/17.
Als besonders dreistes Beispiel für offenkundige Rechtsbeugungen und Befangenheit kann offenkundig massiv korrupt zu Lasten des Klägers agierende Richter Peter Müller angeführt werden, der wie gesagt nichtsdestotrotz weiter ungehindert in Verfahren als Richter agiert.
Müller entledigt unter anderem eine Klage wegen zwangsweiser Inhaftierung eines Nichtrauchers mit mehreren Rauchern über Wochen mit der richterlichen Feststellung, dass dies durch Überbelegung zu rechtfertigen sei – entgegen den ausdrücklichen Vorgaben des Verfassungsgerichts, das den Nichtraucherschutz voranstellt, der Aufgabe der JVA ist.
In anderem Verfahren behauptet Müller eine nicht vorhandene Verjährung zugunsten der Juristin Drescher, die eine vorsätzliche Freiheitsberaubung gegen den Kläger zu verantworten hat, wobei der Vorsatz durch Zeugnis eines Stuttgarter Polizeibeamten zu belegen ist.
Für das Jugendamt als Beklagte übernimmt er Falschangaben der das Jugendamt vertretenden Anwaltskanzlei Vocke & Partner, die durch die Akte des Amtes selbst bereits widerlegt sind, um die Klage im PKH-Verfahren entledigen zu wollen.
Um seinen Freund Trapp zu decken, kopiert er wie genannt eigenen Beschluss aus 2010, um Klage von 2017 zu entledigen.
Auf folgende Aktenzeichen ist bezüglich Müller zu verweisen:
64 O 610/15
61 O 1593/17
64 O 937/17
62 O 2451/09
64 O 1579/17
63 O 1493/17
72 O 1041/17
Der Rechtsmissbrauch der hier stattfindet, erfolgt durch die Richter des Landgerichts Würzburg, die offenkundig gezielt darauf hinwirken, einen seit 2003 verschleppten Justizskandal zu vertuschen.
3.)
Der Kläger weist in dem Zusammenhang das Gericht hier darauf hin, dass es durchaus höchst ungewöhnlich ist, gegen einen ehemaligen Polizeibeamten auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine dauerhafte Inhaftierung im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter erzwingen zu wollen, Sachbearbeiter der Beschwerdegegner.
Der Kläger weist das Gericht weiter darauf hin, dass es durchaus höchst ungewöhnlich ist, einem Vater über 14 Jahre den Kontakt zu seinem Kind zu verweigern, Anträge zu verschleppen – während die Kindsmutter, eine Volljuristin, ungehindert eine Kindesentführung begehen kann, um einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss des Familiengerichts zu unterlaufen.
Zuletzt weist der Kläger darauf hin, dass beides – sowohl die bizarre und boshafte Vernichtungsabsicht gegen den Kläger unter Missbrauch des Strafrechts als auch die Ausgrenzung durch die aggressiv-dominante Kindsmutter – massiv das Kindeswohl des Kindes des Klägers verletzt.
Es ist wie vielfach benannt, eine Illusion, zu glauben, durch Blockade des Rechtswegs, Drohungen und Repressionen gegen den Kläger und ehemaligen Polizeibeamten könnten die Täter und Veranwortlichen sich den Konsequenzen für ihre Taten und Entscheidungen entziehen!
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.