Abschied…..2017

Dann verabschiede ich mich hiermit für dieses Jahr von meiner lieben Tochter (zu der ich durch die Schuld der bayerischen Justizverbrecher auch 2017 keinen persönlichen Kontakt hatte) und allen anderen netten und wohlgesonnenen Menschen, von denen es doch recht viele gibt…..

Für mich war auch 2017 die letzte „Action“ der Silvesterlauf in Stuttgart:

Vielleicht war’s ja das letzte Mal…..

Die letzten Zeilen von Daniel Kehlmanns „Tyll“ – schade, dass man ein Buch nur einmal zum ersten Mal lesen kann – scheinen angemessen, die geballte strukturelle Dummheit, die asoziale Boshaftigkeit und den feisten Machtmissbrauch – die nun einmal Thema dieses Blogs sind aber eben doch nur die regressive Dummheit unwichtiger Akteure betreffen, über die in 50 Jahren keiner mehr nachdenkt – zum Ende des Jahres zu überstrahlen, mühelos und auf Ebenen, von denen Juristen nicht einmal wissen, dass es sie gibt:

….“Sie wandte sich zur Treppe. Von drunten aus dem Saal hörte sie Rufe und Lachen und Musik. Als sie sich wieder zu ihm drehte, war er nicht mehr da. Verblüfft beugte sie sich übers Geländer, aber der Platz lag im Dunkeln, und Tyll war nicht zu sehen.

Wenn es weiter so schneite, dachte sie, würde morgen alles mit Weiß bedeckt sein, und die Rückfahrt nach Den Haag könnte schwierig werden. War es für Schnee nicht viel zu früh im Jahr? Wahrscheinlich würde dafür bald schon irgendein bedauernswerter Mensch dort unten am Pranger stehen.

Und dabei liegt es an mir, dachte sie. Ich bin doch die Winterkönigin!

Sie legte den Kopf in den Nacken und öffnete den Mund, so weit sie konnte. Das hatte sie lange nicht getan. Der Schnee war noch so süßlich und kalt wie einst, als sie ein Mädchen gewesen war. Und dann, um ihn besser zu schmecken, und nur weil sie wusste, dass in der Dunkelheit keiner sie sah, streckte sie die Zunge heraus.“

In diesem Sinne!

Kindliche Trotzreaktion und weitere Rechtsbeugung der korrupten Richterin Ursula Fehn-Herrmann beim Landgericht Würzburg zugunsten des Würzburger Fehlgutachters Dr. Jörg Groß – dem „allgemein“ eine „hohe Sachkompetenz“ nachgesagt wird!

Die Würzburger Richterin versucht mit dreister Rechtsbeugung und gedeckt durch die Richterkollegen den Würzburger Gerichtsgutachter Jörg Groß (CSU) vor schadensrechtlicher Aufklärung des von ihm erstatteten eklatanten Fehlgutachtens zu schützen.

Hier beweisrechtlich Klage und Beschluss der offenkundig korrupten Fehn-Herrmann:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/10/schadensersatz-wegen-vorsaetzlich-erstattetem-fehlgutachten-gegen-dr-joerg-gross/

Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Erst der Einzelrichter Förster, OLG Bamberg entdeckt zumindest einen erheblichen Verfahrensfehler:

…“Im vorliegenden Fall legt der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift vom 12.06.2017 dar, dass auch grobe Fahrlässigkeit (bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens) genüge, um Schadensersatzansprüche zu begründen. Eine solche liegt unter Berücksichtigung des Vortrags des Beschwerdeführers und des (in Auszügen) vorgelegten Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil jedenfalls nicht von vornherein gänzlich fern.“…

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/29/einzelrichter-foerster-olg-bamberg-verweist-verfahren-dr-gross-zurueck-nach-wuerzburg-erheblicher-verfahrensfehler/

Der Vorgang wird offenbar wieder an die offenkundig korrupte und zutiefst befangene Richterin Fehn-Herrmann selbst zurückverwiesen, die nun in einer Form von kindischer Trotzreaktion weitere Rechtsbeugung betreibt.

Deren „Argumentation“ im Volltext:

—-„Der Beschwerdeführer macht mit seinem Klageentwurf Ansprüche gegen den Antragsgegner gem. § 839a BGB geltend. Hierzu führt er aus: „Bezüglich des eklatant unrichtigen erstatteten Gutachtens wird Vorsatz seitens Dr. Jörg Groß geltend gemacht.“

In seiner Beschwerdeschrift weist er nun auf folgendes hin: „ Der Beschuldigten Fehn-Herrmann ist als Richterin auch bekannt, dass bereits grobe Fahrlässigkeit genügt, um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche zu begründen.“ Dies trifft zu. Allerdings führt der Beschwerdeführer im Anschluss daran erneut aus: „Die Gesamtschau und die krassen Widersprüche zu den Darstellungen aller anderen mit dem Kläger diesbezüglich befassten Personen lassen Vorsatz zwingend erscheinen.“ Der Beschwerdeführer bleibt also bei seiner Behauptung der vorsätzlichen Falschbegutachtung. Dies streicht er durch entsprechenden Fettdruck jeweils heraus.

Ein Gutachten kann jedoch nur entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch sein. Der Vortrag des Beschwerdeführers geht nicht auf den Verschuldensvorwurf der groben Fahrlässigkeit ein.“—-

Anstatt die Prüfung der belegten Behauptungen und beweisrechtlich belegten Vorwürfe (siehe Klageschrift) in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren und ordentlicher Hauptverhandlung zu klären, die benannten Zeugen – Polizeibeamte, Gutachter – zu hören, wie es Aufgabe des Gerichts ist, betreibt diese sogenannte Richterin weiter Rechtsbeugung nach dem Motto „Ätsch-bätsch!“ zugunsten des geschätzten Kumpels Dr. Groß, der entweder ein Scharlatan ist oder verbrecherisch für die Staatsanwalt seit Jahren Gefälligkeitsgutachten erstellt!

Weitere Beschwerde, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würbzurg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 22.12.2017

Polizeibehörde Stuttgart
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

Az. 72 O 1041/17

Gegen den sog. Beschluss der als befangen zugunsten des Beklagten Dr. Groß anzusehenden Richterin Fehn-Herrmann vom 15.12.2017 wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Desweiteren wird gegen Fehn-Herrmann weiter unter Bezugnahme auf den Inhalt dieses Schreibens Besorgnis der Befangenheit weiter angezeigt.

Gegen die Richterin erfolgt desweiteren mit diesem Schreiben Strafanzeige wegen fortgesetzter Rechtsbeugung zugunsten des Dr. Groß bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Begründung:

1.
Die Richterin am Landgericht Würzburg, Ursula Fehn-Herrmann versucht fortgesetzt, den ihr persönlich bekannten Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, der anhaltend für das Landgericht Würzburg als Gerichtsgutachter tätig ist, persönlich motiviert und unter Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten vor zivilrechtlichen Geltendmachungen zu schützen und darüberhinaus die Aufdeckung eines Verbrechens im Amt gegen den Kläger zu vertuschen: eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen von Straftat und ohne medizinische Voraussetzungen hierfür sowie das Ansinnen der Täter, den Kläger, einen unbescholtenen und psychisch völlig gesunden Vater und ehemaligen Polizeibeamten dauerhaft zu Unrecht in den forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter zu sperren, Missbrauch des § 63 StGB.

Die Muster, nach denen die Justiz in Franken hier gegen Unschuldige vorgeht, sind aus den Vorgängen gegen den unschuldig sieben Jahre unter Missbrauch des § 63 StGB inhaftierten Gustl Mollath bekannt.

Dr. Groß hat ein eklatantes Fehlgutachten gegen den Kläger erstattet, auf Grundlage dessen diese dauerhafte Freiheitsentziehung erfolgen sollte.

Nach sieben Monaten Freiheitsentziehung in der Forensik Lohr beendete ein entlarvendes Obergutachten des unabhängig von den Würzburger Klüngeln objektiv und integer arbeitenden Münchner Prof. Dr. Norbert Nedopil diese Posse und Straftat gegen den Kläger.

Obwohl Prof. Dr. Nedopil nachgewiesen hat, dass Dr. Groß gravierende methodische Mängel und Fehleinschätzungen zur Last zu legen sind, er unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung und ohne Vorliegen von Anknüpfungstatsachen dem Kläger quasi aus dem hohlen Bauch heraus beliebig Persönlichkeitsstörungen und einen Wahn, hieraus dann eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit andichtete, behauptet Fehn-Hermann in Beschluss vom 02.06.2017, dass nicht etwa das vernichtende Fehlgutachten (Zitat Staatsanwaltschaft) ursächlich für die zu Unrecht erfolgte Unterbringung des Klägers gewesen sei sondern, Zitat Fehn-Herrmann

„ein Schreiben des Antragsstellers vom 18.05.2009 und eine SMS vom 19.06.2009, die als Androhung eines Amoklaufs verstanden wurden.“

Beweis:
Beschluss vom 02.06.2017, Az. 72 O 1041/17

Die Richterin leidet entweder unter Realitätsverlust – oder sie versucht mit allen Mitteln einen persönlich bekannten Beklagten zu schützen.

Der Richterin ist wie allen anderen Verantwortlichen – insbesondere auch den Richtern, die die Fehn-Herrmann decken und behaupten, die Kollegin sei nicht befangen – bekannt und bewusst, dass nur die Staatsanwaltschaft Würzburg (und die von diesen instrumentalisierten Personen und Mittäter), insbesondere der Beschwerdegegner des „Schreibens vom 18.05.2009“ – einer Dienstaufsichtsbeschwerde – der heute als Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg tätige Thomas Trapp, (dem hier eine vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt zur Last zu legen ist) ergebnisorientiert und vorgeblich von einem akut drohenden Amoklauf ausgehen wollte.

Für eine solchen Tatverdacht gab es objektiv keinerlei Grundlage, wie unter anderem im freisprechenden Urteil des Landgerichts Würzburg festgestellt ist.

Beweis:
Urteil des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09

Die Bösartigkeit und Unredlichkeit der gezielt auf Vernichtung und Schädigung des Klägers ausgerichteten Maßnahmen der Justiztäter unter williger Mithilfe von Dr. Groß erschließt sich insoweit jedem vernünftig denkenden Menschen.

Die Staatsanwaltschaft verschleierte unter anderem, dass die Juristen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff, beide heute beim Bundesgerichtshof, sowie der Ministerialrat beim Justizministerium, Hans Kornprobst, in den Geltendmachungen gegen Trapp keine Straftat erkannt haben.

Die Vorgänge sind im Rahmen mehrerer Zivilklagen gegen die Verantwortlichen beim Landgericht Würzburg anhängig, wo man unter eklatanter reihenweiser Rechtsbeugung und Vertuschung zu Lasten des Klägers aktuell versucht, sämtliche Klagen unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens zu entledigen und so die Vorgänge weiter zu vertuschen.

Durch die Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß erfolgt implizit auch eine Rechtsbeugung zugunsten Thomas Trapp und umgekehrt. Es geht um Vertuschung des Gesamtvorgangs. Die Geltendmachungen gegen Trapp werden in gleicher Manier beim Landgericht Würzburg entledigt, rechtsbeugend, realitätsverweigernd, federführend der Richter Peter Müller, der bereits vorheriges Verfahren zusammen mit Fehn-Herrmann unter Rechtsbeugung entledigt hat, Az. 62 O 2451/09.

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Dort erweisen Fehn-Herrmann und Müller dem Beklagten Dr. Groß eine Art pauschale Ehrerklärung unter kompletter Ausblendung des konkreten geltend gemachten Sachverhaltes und Beweisvortrages zum Einzelfall hier:

….“Dies gilt umso mehr , als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“…

Beweis:
Akte zu Verfahren 62 O 2451/09

2.
Fehn-Herrmann bestreitet selbst eine Befangenheit, obwohl sie offenkundig nach Eingang der Klage mit dem Beklagten, der ihr – siehe Zitat oben – auch 2010 schon in zahlreichen anderen Verfahren als Sachverständiger und somit auch persönlich bekannt war, telefoniert hat und die Klage in absurd dreister Weise unter offenkundiger Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß zu entledigen versucht.

Völlig willkürlich an der Realität vorbei behauptet Fehn-Herrmann unter anderem auch:

„Mögliche Vorgänge aus dem Jahr 2006 sind für den Unterbringungsbefehl 2009 nicht aussagekräftig.“

Beweis:
Beschluss vom 02.06.2017, Az. 72 O 1041/17

Diese Behauptung ist fraglos eine Rechtsbeugung, da der Beklagte selbst vielfach in seinem Fehlgutachten über den Kläger auf Vorgänge von 2006 verweist, um dem Kläger einen Wahn, Persönlichkeitsstörungen und eine Gefährlichkeit anzudichten.

Hätte die Richterin die Akte gelesen, wäre ihr zumindest dies aufgefallen.

3.
Die Art und Weise, wie die Richterin am Landgericht Würzburg den Nachweis eines Fehlgutachtens des Würzburgers Dr. Groß durch den Münchner Prof. Dr. Nedopil und damit die Wahrnehmung der Realität verweigert, führte dazu, dass das OLG Bamberg das Verfahren wegen eines erheblichen Verfahrensfehlers an das Landgericht Würzburg zurückverwies. Die Tatsache nämlich, dass nicht nur ein vorsätzliches Fehlgutachten sondern bereits ein grob fahrlässiges Fehlgutachten eine Schadensersatzklage berechtigt, wurde von Fehn-Herrmann in ihrem Furor zugunsten des Beklagten komplett übergangen.

Hierauf sandte nun die als befangen und unter Verdacht der Rechtsbeugung angezeigte Richterin Fehn-Herrmann einen weiteren Beschluss vom 15.12.2017 zugunsten des Dr. Groß zu.

Zu dem vom OLG Bamberg festgestellten erheblichen Verfahrensfehler schreibt die Richterin, Hervorhebungen so im Beschluss:

—-„Der Beschwerdeführer macht mit seinem Klageentwurf Ansprüche gegen den Antragsgegner gem. § 839a BGB geltend. Hierzu führt er aus: „Bezüglich des eklatant unrichtigen erstatteten Gutachtens wird Vorsatz seitens Dr. Jörg Groß geltend gemacht.“

In seiner Beschwerdeschrift weist er nun auf folgendes hin: „ Der Beschuldigten Fehn-Herrmann ist als Richterin auch bekannt, dass bereits grobe Fahrlässigkeit genügt, um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche zu begründen.“ Dies trifft zu. Allerdings führt der Beschwerdeführer im Anschluss daran erneut aus: „Die Gesamtschau und die krassen Widersprüche zu den Darstellungen aller anderen mit dem Kläger diesbezüglich befassten Personen lassen Vorsatz zwingend erscheinen.“ Der Beschwerdeführer bleibt also bei seiner Behauptung der vorsätzlichen Falschbegutachtung. Dies streicht er durch entsprechenden Fettdruck jeweils heraus.

Ein Gutachten kann jedoch nur entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch sein. Der Vortrag des Beschwerdeführers geht nicht auf den Verschuldensvorwurf der groben Fahrlässigkeit ein.“—-

Insgesamt stellt sich neben dem sich weiter extrem aufdrängenden dringenden Tatverdacht der Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß nun immer drängender die Frage, ob die Richterin charakterlich insgesamt geeignet ist, die Rechtsgeschäfte einer Richterin in einem Rechtsstaat auszuüben.

Die Richterin versucht hier offenkundig in einer Art kindischer Trotzreaktion den Kläger zu maßregeln und dafür zu bestrafen, dass die Richterin selbst keinen Bock hat, Verfahren ordnungsgemäß und objektiv zu prüfen, stattdessen zugunsten des ihr persönlich und beruflich positiv verbundenen Beklagten Rechtsbeugung betreibt, die Fakten und Tatsachen ausblendet und das OLG Bamberg hier nun zumindest einen erheblichen Verfahrensfehler begründet sah.

Wenn ein Fehlgutachten vorliegt, was zweifelsfrei der Fall ist, ist es Aufgabe des Gerichts, die Behauptungen in einer ordentlichen Hauptverhandlung anhand der vom Kläger benannten Sachbeweise und Zeugenbeweise zu prüfen.

Dem Beklagten ist hier in Hauptverhandlung der Raum zu bieten, darzulegen, weshalb trotz eklatanter Fehldiagnosen und behaupteter, tatsächlich nicht vorliegender Anknüpfungspunkte dennoch eventuell kein Vorsatz sondern „nur“ grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Selbstverständlich geht der Kläger selbst weiter von Vorsatz aus, ebenso von einer konzertieren und ergebnisorientierten Vorgehensweise der Juristen, mit dem Ziel, einen lästigen Querulanten und ehemaligen Polizeibeamten wider besseres Wissen dauerhaft zu schädigen.

Dies ist jedoch kein Anlass, die Aufklärung der Fakten und die Prüfung dieser Frage in einer Hauptverhandlung durch Zeugen- und Sachbeweis verhindern zu wollen. Dies ist zweifelsfrei Rechtsbeugung und Missbrauch des Richteramtes zugunsten eines Gerichtssachverständigen.

Offenkundig aus persönlicher Trotzhaltung, Hybris und Arroganz heraus.

Gewichtige Anhaltspunkte für Vorsatz, von denen zahlreiche vorliegen, sind unter anderem die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft auch nach Kenntnis des entlarvenden Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil, das am 04.03.2010 beim Landgericht einging und zur sofortigen Entlassung aus der Einrichtung führte, nach acht Monaten Freiheitsberaubung nicht nur sofort eine weitere Haft in der JVA beantragte sondern auch mithilfe der Mittäter und Freunde/Vasallen des Generalstaatsanwalts am 12.03.2010 eine weitere Festnahme und wochenlange Inhaftierung erzwangen.

Weiterer gewichtiger Anhaltspunkt ist die Verweigerung der Haftentschädigung in gleicher personeller Täterkonstellation, nachdem das Landgericht zweifelsfrei festgestellt hat, dass von Anfang an den Maßnahmen keine Straftat zugrundelag.

Bei den Justizbehörden hier sind offenkundig Personen im Amt, die darauf abzielen, Betroffene und Bürger, die lästig werden, gezielt und aufgrund persönlicher und niederer Motive zu schädigen.

Dass dies bis hin zum Versuch der dauerhaften Unterbringung eines unschuldigen Vaters und ehemaligen Polizeibeamten führt, zeigt der Vorgang hier, der Anlass auch für einen Untersuchungsausschuss bietet.

Die Versuche, diese Verbrechen im Amt zu vertuschen und die Täter zu decken und zu schützen, zeigen klar, dass bei den Justizbehörden Würzburg ein rechtsfreier Raum besteht, in dem Richter und Staatsanwälte glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

Die Richterin Fehn-Herrmann begeht wie aufgezeigt unverhohlen und fortlaufend Rechtsbeugung, persönlich motiviert und offenkundig nach dem Motto „Jetzt erst recht“!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Von Lügen und großen Gefühlen: „Tyll“ von Daniel Kehlmann….

http://www.kehlmann.com/

Schön, wenn Dummheit und Unredlichkeit so entlarvt wird…..

Erstaunlich! Daniel Kehlmann beschreibt in seinem neuen Buch „Tyll“ ganz prima auch das Justizsystem Würzburg/Bamberg. (Unter anderem….).

Heute wird nicht mehr gefoltert und auch nicht mehr das „Dorf“ befragt – heute reicht ein „Gerichtsgutachter“ wie Dr. Groß, der genau weiß, was seine Kumpels von der Staatsanwaltschaft hören wollen, um einen Unschuldigen zu vernichten. Nicht mehr auf dem Scheiterhaufen, aber in der Forensik. Als gesetzliche Grundlage dient nicht mehr die „Halsgerichtsordnung“ (* siehe unten) – aber das Unterbringungsrecht. Die „Gefahr“ geht nicht mehr von Hexern aus – aber von „Querulanten“ und „Gefährdern“:

Federführend ist nicht mehr er hier….

…sondern er hier:

Beide gehen – siehe Bericht unten – offenbar immer gerne „vom Schlimmsten“ aus und glauben, unter dem Etikett „Gefahr“ dürfe man alles; was früher der Weihbischof, ist heute der bayerische Justizminister, ein CSU-Scharfmacher, gerne auch katholisch unterwegs.

Und genauso erhellend ist diese Passage aus dem Buch von Daniel Kehlmann, was die Entfremdung meines Kindes durch die verbrecherische Justiz in Franken angeht: man weiß immer ganz genau, welche selbstreferentiellen und zirkulären „Voraussetzungen“ es braucht, damit das „Kindeswohl“ durch einen ausgegrenzten Vater verletzt ist – genauso wie man vor 400 Jahren genau wusste, was es braucht, um einen Hexer zu „überführen“:

Das Buch sollte jeder lesen, der gute Bücher liebt:

https://www.srf.ch/play/tv/literaturclub/video/von-luegen-und-grossen-gefuehlen-der-literaturclub-im-november?id=839cd363-6950-4826-b42e-fa5061058d40

…..“Doktor Tesimond macht seinem Adlatus ein Zeichen, und Doktor Kircher steht auf und verliest das Geständnis des Müllers.

In Gedanken ist er wieder bei den Ermittlungen. Der Knecht Sepp hat bereitwillig erzählt, wie oft er den Müller tagsüber in tiefem Schlaf vorgefunden hat. Ohne dass jemand solche Ohnmachten bezeugt, kann man keinen der Hexerei überführen, da gibt es strenge Regeln. Die Satansknechte lassen ihre Körper zurück und fliegen mit dem Geist hinaus in ferne Länder. Sogar Schütteln und Anschreien und Treten hätten nichts geholfen, so hat es Sepp zu Protokoll gegeben, und auch der Pfarrer hat den Müller schwer belastet: Ich verfluche dich, habe er gerufen, sobald einer im Dorf ihn verärgert habe, ich verbrenn dich, ich mach dir Schmerzen! Vom ganzen Dorf habe er Gehorsam verlangt, jeder habe seinen Zorn gefürchtet. Und die Frau des Bäckers hat einmal die Dämonen gesehen, die er nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Steger-Feld beschworen hat: Von Schlünden, Zähnen, Klauen und großen Gemächten hat sie gesprochen, schleimigen Gestalten der Mitternacht, Doktor Kircher hat es kaum über sich gebracht, das aufzuschreiben. Und dann haben vier, fünf, sechs Dorfbewohner, und dann noch drei und dann noch zwei, immer mehr und mehr, ausführlich beschrieben, wie oft er schlechtes Wetter über ihre Felder gebracht habe. Schadenszauber ist noch wichtiger als Ohnmacht – wenn er nicht bezeugt ist, kann man einen Angeklagten nur für Ketzerei verurteilen, aber nicht als Hexer. Um sicherzustellen, dass es keinen Irrtum gibt, hat Doktor Kircher den Zeugen tagelang die Gesten und Worte erklärt, die sie bemerkt haben müssen, ihre Köpfe arbeiten langsam, alles muss man wiederholen, die Bannflüche, die alten Formeln, die Satansbeschwörungen, bevor sie sich erinnern. Tatsächlich hat sich hernach herausgestellt, dass sie alle die richtigen Worte gehört und die richtigen Beschwörungsgesten gesehen haben, nur der Bäcker, der auch befragt wurde, war sich plötzlich nicht mehr sicher, aber dann hat Doktor Tesimond ihn zur Seite genommen und gefragt, ob er wirklich einen Hexer schützen wolle und ob sein Leben so rein sei, dass er eine genaue Untersuchung nicht zu fürchten habe. Da hat sich der Bäcker dann doch erinnert, dass er alles gesehen hat, was die anderen gesehen haben, und dann hat nichts mehr gefehlt, um den Müller im scharfen Verhör zum Geständnis zu führen.“….

Daniel Kehlmann

(*)

„Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“

Die erste „Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung“ erschien 1507. Sie gilt als Meilenstein in der Rechtsentwicklung und regelt das Ermittlungs-, Beweis- und Strafverfahren. In der Ordnung ist auch geregelt, wie Hinweisen auf Zauberei nachzugehen ist und wie angebliche Hexen bestraft werden müssen. Die Bamberger Halsgerichtsordnung stellt so eine der Haupt-Rechtsgrundlagen für die Hexenverfolgung in Franken dar.“

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/hexenverfolgung-bamberg-100.html

Es lohnt sich, sich näher mit dem Charakter der fränkischen Obrigkeiten bei diesem Popanz zu befassen – am Wahn gegen Unschuldige, an Strafwut, Hybris und an den Motiven scheint sich bei den Juristen nicht viel geändert zu haben….

…“In Franken wüten Überzeugungstäter und Denunzianten, hier bringt ein Gemenge aus Gottesfurcht, vermeintlicher Konfessionsverteidigung, Aberglaube, Machthunger, Geldgier, Neid und Missgunst ein von wahnhaftem Fanatismus geprägtes Verfolgungssystem hervor. So verwundert es nicht, dass bei Hexenverfahren gegen geltende (Folter-)Gesetze verstoßen wird und dass sich die Spirale Denunziation – Anklage – Folter – Selbstbezichtigung – Beschuldigung anderer – Verhaftungswellen – Hinrichtungen immer schneller dreht. Nach Schätzungen kommen dabei mehr als 3.000 Unschuldige, die sich oft gegenseitig in den Folterkeller bringen, ums Leben.

Bamberg – Vernichtungskrieg gegen Hexen und Zauberer

Das Hochstift Bamberg verfügt um 1600 über Streubesitz bis in die Alpen hinein und zählt etwa 150.000 Einwohner, in der Stadt Bamberg leben 8.000 bis 10.000 Menschen. Nach ersten Hexentötungen in den 1590er Jahren steigert sich vor allem nach Naturereignissen (zum Beispiel Nachtfröste im Mai/Juni, Erfrieren der Feldfrüchte, Missernten) die Hexenhatz zur Hysterie. In drei großen Verfolgungsschüben (1612/1613, 1616-1619, 1626-1630) werden mehr als 1.000 Menschen des Schadenszaubers verdächtigt, gefoltert und umgebracht. Besonders häufig brennen die Scheiterhaufen im klimageschichtlich auffälligen „Jahr ohne Sommer“ 1628.

Unterstützt von seinem Weihbischof Friedrich Förner (1570-1630), einem von religiösem Eifer beseelten Scharfmacher, geht Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim (1586-1633) systematisch gegen Hexen vor. Einen reibungslosen Ablauf der Prozesse soll das hochrangig besetzte Malefizamt (Malefiz = Missetat, Verbrechen) gewährleisten; ihm gehören der Kanzler (weltlicher Geschäftsführer des Hochstifts), Räte und Juristen an. Auch Sonderermittler kommen zum Einsatz, die ganze Familien auslöschen, Ratsmitglieder und sogar einen angesehenen Bürgermeister, Johannes Junius (1573-1628), ins Visier nehmen. Selbst der langjährige bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan (1568-1628), ein Kritiker der Hexenprozesse, der Sand ins Getriebe streut, indem er die Mittel für die Verfolgung kürzt, wird als Zauberer denunziert, malträtiert, enthauptet und verbrannt.

Hexenverfolgung extrem in Bamberg

Am Beispiel Bambergs lassen sich alle Facetten der europäischen Hexenverfolgung betrachten – gebündelt wie unter einem Brennglas. Die Hauptverantwortlichen sind keine finsteren, perversen Verbrecher. Sie handeln, wie der Experte der Sendung, Professor Günter Dippold betont, aus Überzeugung; Schuldgefühle sind ihnen fremd. Sie zweifeln nicht daran, dass Menschen mit dem Teufel im Bunde stehen, und sind bereit, in die Abwehrschlacht gegen dunkle Mächte zu ziehen. Dabei ist ihnen jedes Mittel recht – schließlich gilt Hexerei als Ausnahmeverbrechen, bei dem die Anwendung von „Notstandsgesetzen“ angebracht erscheint. Entgegen den Regeln der Carolina wird in Bamberg hemmungslos gefoltert, um Geständnisse zu erpressen und immer neue „Besagungen“ zu erzwingen. Sondertribunale betreiben Eilverfahren, Beschuldigte haben kein Recht auf Verteidigung, das Todesurteil ist ihnen zumeist sicher. Wer in den Genuss einer Begnadigung kommt, wird vor dem Verbrennen geköpft…..

…..Der Fall Dorothea Flock markiert einen Wendepunkt. Noch im Jahr 1630 beschäftigt sich der Kurfürstentag in Regensburg, an dem Kaiser Ferdinand II. (1578-1637) teilnimmt, mit den Vorgängen in Bamberg. Auch der Reichshofrat in Wien wird 1630/1631 aktiv. Die Gerichtsbehörde des Kaisers nimmt die Bamberger Hexenprozesse unter die Lupe und erkennt gravierende Formfehler, wie das willkürliche, lang anhaltende Foltern von Verdächtigen entgegen dem Regelwerk der Carolina, das unter anderem den Freispruch bei geständnislosem Anwenden der „peinlichen Frage“ vorsieht.

Zwar lässt der Bamberger Fürstbischof Gerichtsakten fälschen, doch seine Verschleierungsversuche schlagen fehl. Der Kaiser ordnet an, die Haftbedingungen im Malefizhaus zu erleichtern und untersagt das Einziehen des Besitzes Verurteilter zugunsten der „Kriegskasse“ des Hochstifts. Damit ist den Bamberger Hexenbrennern die ökonomische Basis entzogen. Schließlich setzt der Vormarsch der Schweden auf Bamberg 1631/1632 der Blutorgie endgültig ein Ende. Johann Georg II. Fuchs von Dornheim flieht ins österreichische Exil und stirbt im März 1633 an den Folgen eines Schlaganfalls.

http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowissen/geschichte/bamberger-hexenprozess-inquisition-100.html

„Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Blog des Antagstellers nicht liest…..“

„Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Blog des Antagstellers nicht liest, ein Blog per se auch keine eigenständige Beweisfunktion im deutschen Recht hat und zudem durch eine Partei selbst produzierte Beweise grundsätzlich unerheblich sind.“

SPEKTAKULÄR! Zumal sich der Blog durchweg auf Akten der Justiz Würzburg stützt…..

Gilt das auch für „selbst produzierte Beweise“ des Justizverbrechers Thomas Trapp , Staatsanwaltschaft, der beispielsweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst missbrauchte, um mit immensem Machtmissbrauch als „Partei“ einen Unschuldigen einzusperren!?

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%c2%a7-63-stgb/

Gilt das auch für ein Fehlgutachten, das die Täter im Amt unter Bezug auf selbst produzierte Aktenlage selbst produzieren, um zielgerichtet einen Unschuldigen zu pathologisieren und dauerhaft in der Forensik zu vernichten!?


Fehlgutachter Dr. Jörg Groß (CSU)

Und was ist mit dem Justizverbrecher Peter Müller, Richter am Landgericht Würzburg, der seinen eigenen Beschluss aus 2010 kopiert und diesen „selbst produzierten“ Nonsens missbraucht, um seinen Freund Thomas Trapp, mittlerweile ebenfalls Richter am Landgericht Würzburg, im Jahr 2017 unter Rechtsbeugung vor Aufklärung seines Verbrechens und Amtsmissbrauchs zu schützen, der fraglos das Karriereende ist.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/

Hier die weitere Erwiderung auf Ablehnung eines Befangenheitsantrags, der interessante Aussagen zutage fördert, zum Beispiel die, dass es den Richtern nicht um Recht geht – sondern vor allem um rasche Bearbeitung und um Schnelligkeit:

…“Das Gericht weist zudem darauf hin, dass es höchst ungewöhnlich für einen Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren ist, dieses Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen die mit Richterablehnung befassten Richter (und ggf. weitere Ablehnungsgesuche gegen die wiederum mit diesem Ablehnungsgesuch befassten Richter etc.) zu verzögern.“….

Das passt:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/01/das-olg-bamberg-selbstdarstellung-und-wirklichkeit/

Höchst ungewöhnlich ist anderes:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 20.12.2017


Az.: 72 O 1694/17

Auf den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 08.12.2017 wird wie folgt weiter erwidert und insoweit Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Befangenheit eingelegt.

Begründung:

1.

Die Richter versuchen erkennbar, Rechtsbeugungen und eine gegen den Kläger gerichtete rechtsferne persönlich motivierte Blockade des Rechtsweges mit Worthülsen und pauschaler Leugnung zu verschleiern.

Der Kläger ist Opfer einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, die wiederum auf Grundlage einer momentan seit 14 Jahren anhaltenden, persönlich motivierten und verbrecherischen Kindesentfremdung der Volljuristin Kerstin Neubert stattfand.

Die Besorgnis der Befangenheit aufgrund der anhaltenden verfahrensübergreifenden bizarren Leugnung der Fakten bei den Justizbehörden hier in eigener Sache erschließt sich angesichts der durchweg gegen den Kläger gerichteten Vertuschungsversuche und zum Teil bizarren Ablehnungen seiner fundierten Geltendmachungen jedem vernünftig denkenden Menschen.

Die Juristen bei den Justizbehörden schaffen sich offenkundig interessengeleitet eine eigene Realität und einen rechtsfreien Raum, um faktenbasierte Aufklärung und objektive Prüfung der fundiert dargelegten Behauptungen und Beweise in ordentlicher Gerichtsverhandlung zu verhindern.

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht. Dies dient – mit Hinweis auf die Darstellungen im Beschluss, Seite 5 – weniger der Information der Richter sondern der zukünftigen öffentlichen Beweisführung für den Umgang der bayerischen Justiz mit einem unbescholtenen Vater, Polizeibeamten und Rechtsuchenden, andauernd seit 14 Jahren.

Weiter dient dies der öffentlichen Beweisführung für eine beispielhafte komplette Verweigerung des Rechtsweges, der Provokationen, mit implizitem Verweis von Rechtsuchenden und Opfern von Grundrechsverletzungen auf Wahrnehmung von Selbstjustiz, Rache und persönlicher Vergeltung. Im Fall des Klägers hier bezüglich der gegen ihn verschuldeten Verbrechen im Amt, Vergehen, Falschbeschuldigungen, Vertuschungen und – wie genannt – der kompletten Verweigerung, die lebenszerstörenden Vorgänge und eklatanten Grundrechtsverstöße insbesondere das Kind des Klägers seit 2003 betreffend, in öffentlicher Hauptverhandlung aufzuklären.

Die Entledigung aller im Jahr 2017 vom Kläger geltend gemachter Ansprüche erfolgt unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens durch die Richter des Landgerichts. Ein offenkundig rechtsfreier Raum, in dem sich Würzburger Richter, Staatsanwälte und die befreundeten Erfüllungsgehilfen eingerichtet haben.

Es wird somit weiter nicht nur Befangenheit zugunsten von Juristen sondern eine eklatante und strukturelle Korruption zwecks Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg geltend gemacht, die zum Teil auf Hybris und dem Gefühl der Täter auf – auch parteipolitisch basierender – Unantastbarkeit gründet, zum anderen auf persönlichen Motiven, gegen den Kläger gerichtet, der wider besseres Wissen als lästiger Querulant zu stigmatisieren versucht wird.

Die aktuellen Darlegungen und auch die Wortwahl des Klägers – die die Richter als „Beschimpfung“ diffamieren wollen – basieren auf den seit 2003 gemachten Erfahrungen mit den Justizbehörden Würzburg/Bamberg und sind angesichts des Ausmaßes des von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann verschuldeten Leids von Zurückhaltung geprägt.

Die Richter, die offenkundig den Bezug zur Lebenswirklichkeit ihrer Opfer verloren haben, sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass sich manche Menschen diesem Unrecht nicht beugen, nur weil die Täter eine Robe tragen.

2.

Zunächst bestehen die Stellungnahmen der als befangen angezeigten Richter wie stets aus inhaltsleeren Phrasen. Einer bezieht sich hierbei begründungsfrei jeweils auf die Nichtbegründung des anderen.

Die hanebüchene und angesichts der Fakten bizarre, unredliche Litanei der Justizbehörden Würzburg, dass der Kläger nicht „begründe“ etc., ist offenkundig eine Projektion der Richter selbst, denen es nur um Entledigung von Vorgängen geht – auch, um medial, wie aktuell wieder, auf die „flotte“ Erledigung und rasche Bearbeitung von Verfahren in Bayern hinweisen zu können.

Angesichts der Fakten, dass Verfahren fortlaufend unter Missachtung von Recht und Gesetz, von berechtigten Anliegen und auf Kosten von Rechtsuchenden, die auflaufen gelassen und für dumm verkauft werden, stattfindet, ist diese mediale Darstellung eine Verdummung der bayerischen Bürger.

Die Rechtsbrüche gegen den Kläger gründen auf dem sachlich und rechtlich absurden Fehlverhalten des Würzburger Zivilgerichts (Justizverbrecher Schepping, rollentypische Ausgrenzung eines Vaters ohne Sachgrundlage) und Familiengerichts (Verschleppung um acht Monate bei drei Monate altem Kind) im Jahr 2004, mit lebenszerstörenden Folgen, was nun seit 14 Jahren Gerichtsverfahren und arbeitsintensive Behördenvertuschung nach sich zieht.

Solche Tatsachen werden dem Bürgern verschwiegen.

Diese Justiz beschränkt sich auf Fassade und Show, wobei man ggf. mit Worten nicht sparsam ist, um – wie hier im sog. Beschluss – die Ausblendung der Faktenlage (die nochmals geschildert wird) realitätsverweigernd zu leugnen.


3.

Die Richter schreiben unter anderem, dass der Antrag auf Befangenheit „unzulässig“ sei und begründen dies unter anderem mit wiederholten Satzbausteinen und allgemeinen rechtlichen Hinweisen, die auch in mehreren anderen Verfahren wortgleich so mitgeteilt wurden.

Eine stets gleiche Litanei der Würzburger Richter am Landgericht, um für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennberechtigte Anliegen – rechtswidriger willkürlicher Kindesentzug, rechtswidriger Freiheitsentzug – im Prozesskostenhilfeverfahren verfahrensbeendend und rechtsmißbräuchlich in Abrede zu stellen.

Dies bei den Behörden, wo die Täter und Verantwortlichen Kollegen und Vorgesetzte sind.

Bezeichnend und auf praktisch jedes Verfahren des Klägers übertragbar ist dieser floskelhafte Satz, Beschluss vom 08.12.2017:

„Der Antragsteller erklärt dabei nicht im Ansatz, welche genauen Handlungen die hier abgelehnten Richter insoweit begangen haben sollen. Mittel zur Glaubhaftmachung benennt der Antragsteller nicht…..

Oder auch diese auf pauschale standesdünkelnde Leugnung der Darlegung akribisch dargelegter Begründungen, Beweisvorträge und Zeugenangebote und insgesamte Entwertung des Kläger (Nichtjurist!) ausgerichteten Satzbausteine:

„In seinem Ablehnungsschreiben vom 09.11.2017 führt der Antragsteller aus: „Die Richter leugnen hier weiter schlicht anmaßend die Realität und die objektiv vorliegende Faktenlage….“. Dabei führt der Antragsteller in der Folge weder konkret aus, worin diese Faktenlage bestehen soll, warum diese „objektiv“ (gemeint ist wohl „offensichtlich“, denn bei bestrittener oder nicht offensichtlicher Faktenlage stellt sich die Frage, weshalb diese von den Richtern zu Grunde gelegt hätte werden dürfen) gegeben ist, wie dies durch die abgelehnten Richter verkannt wurde und inwieweit sich dieses Verkennen als Grund einer Befangenheit auswirkt.“….

Mittlerweile ist längst offensichtlich, dass die Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg die einzigen sind, die immer noch vorgeben, nicht zu verstehen, welche Vergehen und Verbrechen im Amt gegen den Kläger durch Richter und sonstige bei den Justizbehörden Würzburg verschuldet sind.

Entweder sind also wie bereits dargelegt, die Richter am Landgericht hier durchweg extrem dumm oder sie täuschen aus rechtsfremden Gründen vor, die Vorgänge nicht zu verstehen, um Kollegen zu decken, Sachverhalte zu vertuschen.

Jede Lebenserfahrung vernünftig denkender Menschen legt insoweit letzteres nahe, wenngleich ein Autismus bei manchen Justizjuristen vorhanden zu sein scheint, der die Lebenswirklichkeiten normaler Menschen und Rechtsuchender tatsächlich emotional und emptahisch nicht nachzuvollziehen vermag. Dass dies bei einer Behörde jedoch mehr als ein Dutzend Richter betrifft, ist nach allgemeiner Lebenserfahrung auszuschließen.

Mit solchen Satzbausteinen und Floskeln setzt sich die rechtsfremde Blockade des Rechtswegs durch Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens in einem fort, und zwar in sämtlichen Verfahren vor dem Landgericht Würzburg.

Gemeint ist im obigen Zusammenhang vom Kläger durchaus objektiv! Und zwar deshalb, weil die vorliegenden Fakten als objektiv vorliegend anzusehen sind, durch Tatsachen und Lebenswirklichkeit vorliegend.

Es wird hiermit nochmals beweisrechtlich angezeigt, dass die Art und Weise, wie der Kläger hier fortlaufend für dumm verkauft wird und die Richter sich gezielt naiv und unwissend stellen, nicht mehr glaubhaft und auch nicht mehr vermittelbar ist.

Die Richter verschließen sich komplett den Fakten, praktisch jeder Darstellung, jedem Sachbeweis und jedem Zeugenbeweis des Klägers – dies in sämtlichen Verfahren!

Die Richterin Fehn-Herrmann und der insbesondere als Vorsitzender Richter mehreren Verfahren objektive Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers betreibende Richter Peter Müller tun sich hierbei besonders hervor.

Auch die Freundschaft Müllers als erkennendem Richter zum Beklagten Trapp und die Tatsache, dass dieser zur Entledigung einer berechtigten Klage eine komplette Kopie einer sieben Jahre alten Entscheidung (02.11.2010, Az. 62 O 2451/09) als aktuellen Beschluss vom 14.08.2017 missbraucht, was eine absurde Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten und Richterkollegen darstellt, ist in den Augen der Kollegen des Landgerichts hier kein Grund für Befangenheit des Richters, wie beweisrechtlich vorliegend, Az. 64 O 937/17.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/

Sachverhalt und vorliegend unstreitige Faktenlage:

Der Kläger ist Vater einer im Jahr 2003 geborenen Tochter. Dies ist unstreitig.

Aufgrund einer mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten sog. Gewaltschutzverfügung und Hinzuziehung der Justizbehörden Würzburg verlor der Kläger beginnend Dezember 2003 und bis heute anhaltend jeglichen Kontakt zu seinem Kind. Auch dies ist unstreitig. Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg.

Seither verweigern die Richter nicht nur eine verfassungsgemäße Bearbeitung der Anliegen des Klägers, dieser wird durchweg auf Grundlage dieser falschen Opferdarstellung der aggressiven und dominanten Kindsmutter, die die komplette Verfügungsgewalt über das (seit 2012 entführte) Kind des Klägers hat, ausgegrenzt, als kriminell oder psychisch krank stigmatisiert, entwertet, diffamiert, beleidigt und als männlicher Täter mit bizarr unrechtmäßigen Maßnahmen repressiv zur Aufgabe seiner Geltendmachungen zu bewegen gesucht.

Der Zeitgeist bei jeder Form von Paarkonflikten ist allgemein bekannt: Männer gelten sofort als Täter, Frauen werden selbst wenn sie als Täterinnen in Erscheinung treten, pauschal als Opfer hofiert. Frau Rechtsanwältin Neubert ist eine Täterin.

Der Zeitgeist ist unstreitig.

Es ist insoweit für jeden vernünftig denkenden Menschen völlig ausgeschlossen, dass eine Richterin Fehn-Herrmann, die bereits in anderen Verfahren ihr völlig rechtsfremdes Gebaren zu Lasten des Klägers offengelegt hat, im Zusammenhang mit Paarkonflikt zwischen dem Kläger als stigmatisierten Querulanten und einer als honoriger Rechtsanwältin auftretenden Frau und vorgeblichen Opfers objektiv, rechtsstaatlich und unabhängig bearbeiten kann.

Hinzu kommt, dass diese Wahrnehmungen auf ebensolchen Erfahrungen bei den Justizbehörden Würzburg von insgesamt 14 Jahren basieren.

Die Vorgänge sind – neben den Veröffentlichungen im Blog des Klägers – aktenkundig und auch für die Richter einsehbar.

Erst 2010 wurden wöchentliche sog. Umgangstreffen des Klägers als Vater mit seinem Kind durch die Familienrichterin Brigitte Sommer durchgesetzt. Trotz vollstreckbarem Beschluss verhinderte die Kindsmutter Kerstin Neubert ab Juni 2012 diese wöchentlichen Umgangskontakte. Auch dies ist unstreitig.

Auf die akribisch beweisrechtlich begründete Klageschrift, die Erwiderungen der Kindsmutter und die weiteren Stellungnahmen zu diesem Verfahren hier wird verwiesen.

Elternrecht ist ein Grundrecht – die Verweigerung dieses Grundrechtes, implizit des urmenschlichen Grundbedürfnisses, für seine leiblichen Kinder zu sorgen und diese zu beschützen, hat schwerste Folgen. Auch dies ist unstreitig.

Auch diese offenkundige Tatsache wird durch die offenkundig korrupten Richter des Landgerichts Würzburg lebensfremd geleugnet, wieder Müller, schreibt gewohnt floskelhaft unter Leugnung der Fakten, des jahrelangen Kindesentzugs unter Az. 62 O 39/15 wie folgt:

„Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.

Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.

Auch der beantragten Verweisung an das Landgericht München kann die Kammer nicht entsprechen. Die vom Antragsteller allgemein behauptete „Besorgnis der Befangenheit der Justizbehörden Würzburg“ rechtfertigt keine Verweisung. Andere Gründe für eine Verweisung sind nicht dargetan.“…

Jedem vernünftig denkenden Menschen erschließt sich, dass die Richter an der Lebensrealität und an den Grundrechten – Elternrecht – vorbei argumentieren. Grundrechte sind deshalb Grundrechte, weil deren Entzug nicht nur rechtswidrig ist sondern Schädigungen für die Betroffenen bedeutet, die in § 253 Abs. 2 BGB normiert sind, hier die Schädigung der Gesundheit, der Freiheit, der Fürsorge und Pflege für leibliches Kind.

Der Kläger wurde unstreitig in seiner Freiheit und in seit 14 Jahren durch Verweigerung seiner Vaterrolle traumatisch und in schwerer Weise an seiner Gesundheit geschädigt.

Die kausale Tatsache der falschen Eidesstattlichen Versicherung durch die Kindsmutter für den Gesamtkonflikt, Volljuristin Kerstin Neubert, ergibt sich aus der Lebenswirklichkeit, den Darstellungen der Juristin selbst sowie deren Verhalten insgesamt seither. Die Justizbehörden Würzburg verweigern die Aufklärung dieser Tatsache, um für Fehlentscheidungen und Folgen hieraus nicht gerade stehen zu müssen.

Es ist unstreitig, dass der Kläger seit Dezember 2003 gegen dieses Unrecht vorgeht. Mittlerweile geht es auch um Rache und Vergeltung an den Tätern und Veranwortlichen der Justiz, deren Arroganz, Standesdünkel und Hybris kaum noch zu fassen ist.

Die rechtliche Geltendmachung führte durchweg nicht zur rechtsstaatlichen Aufklärung sondern zur Kriminalisierung, zur Stigmatisierung, 2009/2010 zur Pathologisierung des Klägers durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß, der Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft erstellt. Auch dies ist unstreitig.

Obwohl durch Obergutachten des objektiven, integren und unabhängig von Würzburger Geklüngel tätigen Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU, seit spätestens März 2010 auch beim Landgericht Würzburg unstreitig bekannt ist, dass beim Kläger keine der von Dr. Groß fabulierten Diagnosen vorliegen und keine Anknüpfungstatsachen für den von Dr. Groß zielgerichtet fabulierten Wahn vorliegen, verweigert die Richterin Fehn-Herrmann mit der fantastischen Darstellung, die Tatsache eines Fehlgutachtens sei nicht erwiesen, dem Kläger die Prozesskostenhilfe für ein Zivilverfahren.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Auch dies ist unstreitig.

Für jeden vernünftig denkenden Menschen ist daher offenkundig, dass Fehn-Herrmann nicht neutral, objektiv, rechtsstaatlich anhand Fakten agiert sondern ihr richterliches Handeln an der Opportunität ausrichtet, wer Beklagter und wer Kläger ist.

Die Befürchtung des Klägers, dass sich dieses Verhalten zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß zugunsten der Juristin und Frau Neubert fortsetzt, ist nicht nur naheliegend sondern zwingend, zumal die Vorbehalte gegen den Kläger verfahrensübergreifend sind.

Die Entwertung und das Auflaufenlassen des Klägers ist bei den Justizbehörden Würzburg selbst bei offenkundigster Berechtigung der Anliegen des Klägers offenkundig so etwas wie Gerichtsräson.

Die Zielsetzung, konsequent Kollegen und Beklagte zu decken, um jahrelanges Fehlverhalten und Verbrechen im Amt zu vertuschen, ist aus mehreren Motiven gegeben: Karriere, Standesdünkel, Korpsgeist, Ärger, Wahrung des Rufs der Justiz.

Das Verhalten der bayerischen Justiz im Fall Gustl Mollaths darf exemplarisch gesehen werden. Um eine jahrelange unrechtmäßige Unterbringung zu kaschieren, ließ man auch hier nichts aus, um medienwirksam den Betroffenen zu diffamieren, zu entwerten und ihm selbst die Schuld für die unrechtmäßigen Maßnahmen der Justiz in die Schuhe schieben zu wollen.

Diese grundsätzliche Unredlichkeit ist hier erkennbar ebenfalls handlungsleitend.

Es ist offenkundig, dass die Richterin, die über ausreichend intellektuelle Fähigkeiten verfügen dürfte, nicht aus Gründen der Unfähigkeit so handelt, sondern dass dies auch hier dem Muster des Landgerichts Würzburg entspricht, den Justizskandal gegen den Kläger, der sich seit 2003 fortsetzt, in allen Aspekten und zu Lasten des Klägers und auch zu Lasten seines Kindes weiter zu vertuschen.

Die wegen Befangenheit abgelehnten Richter sind hier offenkundig befangen zugunsten der Richterin und blenden diese Fakten aus.

Es ist weiter objektive Tatsache und unstreitig, dass der Kläger – Freispruch Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – zehn Monate zu Unrecht mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung nach § 63 StGB aufgrund des Fehlgutachtens Dr. Groß eingesperrt war.

Weiter ist unstreitig, dass er mehrere Wochen als Nichtraucher mit bis zu drei starken Rauchern eingesperrt war.

Weiter ist unstreitig, dass der Kläger nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft und Entlassung aufgrund entlarvendem Obergutachten Prof. Nedopil am 04.03.2010 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg, Weisung Clemens Lückemann, am 12.03.2010 ein weiteres Mal in Stuttgart festgenommen wurde.

Unstreitig ist weiter, dass neben Dr. Norbert Baumann der für die sog. Gewaltschutzverfügung verantwortliche Thomas Schepping hier eine Freiheitsberaubung im Amt begingen, da sie aus reinen Repressionsgründen, Hybris und persönlich motiviert eine Fluchtgefahr erfanden, um den Kläger nochmals festnehmen zu lassen.

Unstreitig ist weiter, dass diese repressiven Maßnahmen allein auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen Thomas Trapp erfolgten, der dessen ungeachtet als Sachbearbeiter die Freiheitsberaubungen gegen den Kläger initiierte.
Unstreitig ist weiter, dass eine derarte und mit Litigation-PR (Pressesprecher Ohlenschlager, Staatsanwaltschaft) medial gezielt vorverurteilend verbreiteter Vorgang gegen einen ehemaligen Polizeibeamten, der vorgeblich einen akuten Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg geplant habe, Chefsache ist und unstreitig auf Weisung Lückemanns agiert wurde.

Unstreitig ist weiter, dass die selben Täter, die die zweite Festnahme und Freiheitsberaubung initiierten, auch nach Freispruch die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung verweigerten und dem Kläger mitteilten, dass er für die gegen ihn begangenen Maßnahmen und Verbrechen im Amt praktisch selbst verantwortlich sei.

Unstreitig ist weiter, dass alle diese Vorgänge akribisch und mit Sach- und Zeugenbeweis dargelegt Inhalt von Klagen beim Landgericht Würzburg sind, die durch die Richter des Landgerichts entledigt werden.

Es ist daher für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass der Kläger mit Geltendmachungen gegen die Verbrecher im Amt, die eine 14-jährige Kindesentziehung und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten haben, bei den Justizbehörden Würzburg durchweg auf vorbelastete und somit befangene Richter trifft.

Einer der Haupttäter ist wie genannt der Präsident des OLG Bamberg (CSU).


Auf die Darlegungen des Klägers geht keiner der Richter in seinen formelhaften, allgemein gehaltenen ablehnenden Beschlüssen bis heute ein.

Die Aufklärung der objektiven Sachlage in einer öffentlichen Hauptverhandlung führt dazu, dass Juristen hier als Täter von Verbrechen im Amt entlarvt werden.

Ebenso führt die Aufklärung in objektiver Hauptverhandlung dazu, dass bekannt wird, dass eine Rechtsanwältin und Kindsmutter über 14 Jahre jegliche Kooperation, Kommunikation nicht nur mit dem Kindsvater sondern auch mit den vom Gericht eingesetzten Helfern verweigerte, gerichtliche Beschlüsse ungehindert über Jahre missachtete und mittels Falschbeschuldigungen eine Kriminalisierung und Pathologisierung eines Unschuldigen in Gang setzte.

Weiter wird dies dazu führen, dass die rechtsfremde feministische und männerdiskriminierende Grundhaltung bei Würzburger Strafverfolgern und Juristen aufgeklärt wird.

Dies sind klare und verständliche Mitteilungen, die für jeden vernünftig denkenden Menschen eine Befangenheit der Richter hier begründen.

Wenn die Richter weiter mit dem Ziel der Vertuschung der Gesamtvorgänge floskelhaft vortäuschen wollen, sie könnten dem intellektuell nicht folgen oder dies seien keine objektiven Fakten, werden sie diese Haltung vor einem Untersuchungsausschuss erklären dürfen.


4.

Die Richter schreiben weiter, Beschluss vom 08.12.2017, dass der Antrag auf Befangenheit auch „unbegründet“ sei, Seite 5:

„Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Blog des Antagstellers nicht liest, ein Blog per se auch keine eigenständige Beweisfunktion im deutschen Recht hat und zudem durch eine Partei selbst produzierte Beweise grundsätzlich unerheblich sind.“

Die Richter versuchen hier die Tatsache zu verschleiern bzw. zu leugnen, dass der Blog des Klägers auf den Originaldokumenten der Gerichte basiert, diese hier veröffentlich sind, um das Unrecht zu dokumentieren.

Dies sind keine vom Kläger „selbst produzierten Beweise“.

Diese ehrenrührige Behauptung ist eine Diffamierung und folgt dem Muster der ergebnisorientierten Entwertung von Antragstellern und Rechtsuchenden, um Justizfehler und Vergehen zu vertuschen.

Als Beispiel sei wieder der Fall Mollath genannt.

Es ist genau umgekehrt: die Justiz produziert Beschlüsse und somit fortdauernd vorgebliche Beweise, die sich wiederum auf selbst produzierte Beschlüsse und selbst produzierte „Beweise“ beziehen.

Dies unter Ausnutzung der Fassade und des Nimbus einer rechtsstaatlichen Justiz, unter ebensolchem Missbrauch einer (vorgeblichen) richterlichen Unabhängigkeit, der Gewaltenteilung und des Anscheins honoriger Integrität von „Einser-Juristen“; alles unter Ausnutzung des Unwissens und der Obrigkeitshörigkeit unbedarfter Bürger und mittels Einspannen willfähriger Medienvertreter der Mainpost hier im Fall des Klägers.

Die parteiische und zum Teil grob unrichtige Darstellung und hämische Diffamierung des Klägers seit 2005 in der Mainpost – sog. Gerichtsreporter – und durchweg basierend auf den einseitigen und interessenorientierten Darstellungen der Justiz und gegen den Kläger gerichtet bei gleichzeitiger Vertuschung und Nichtberichterstattung über die Versäumnisse und Verbrechen der Justiz in der Monopolzeitung Mainpost war 2013 einer der Gründe, die Originaldokumente der Verfahren im Blog des Klägers öffentlich zu machen.

5.
Weiter weist das Gericht den Kläger in sog. Beschluss vom 08.12.2017 auf folgendes hin, Seite 4, so im Original:

„Das Gericht weist zudem darauf hin, dass es höchst ungewöhnlich für einen Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren ist, dieses Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen die mit Richterablehnung befassten Richter (und ggf. weitere Ablehnungsgesuche gegen die wiederum mit diesem Ablehnungsgesuch befassten Richter etc.) zu verzögern. Üblicherweise hat ein Antragsteller ein Interesse an einer zügigen Sachentscheidung, d.h. einer Entscheidung über seine geltend gemachten Ansprüche anhand der vorgetragenen Tatsachenbehauptungen, Sach- und Rechtsargumente und Beweismittel…..

….“Es ist vorliegend also der Antragsteller selbst, der die zügige Behandlung seines Verfahrens durch einen Beschluss und ggf. eine Beschwerdeentscheidung verhindert. Denn durch immer neue Befangenheitsanträge und Beschwerden gegen die dann ggf. ergehenden Entscheidungen über die Richterablehnung verhindert der Antragsteller eine Befassung mit der Sache selbst. Dieses Verhalten ist allenfalls von Parteien zu erwarten, die kein Interesse an der Beendigung eines Verfahrens haben und die dann in der Regel auf der Beklagten-/Antragsgegnerseite zu finden sind.

Die Kammer lässt an dieser Stelle ausdrücklich offen, ob sich aus den vorgenannten Umständen ein Aspekt des Rechtsmissbrauchs im Sinne einer Prozessverschleppung ergibt, der für sich genommen bereits zur Unzulässigkeit des Antrags auf Richterablehnung vom 09.11.2017 führen könnte.“

Das Gericht verkennt hier eklatant die Lebenswirklichkeit:

1.)
Der Kläger hat nichts mehr zu verlieren!

Es geht um Konsequenzen für Verantwortliche und Täter, um Generalprävention und Rechtsstaatlichkeit und nicht nicht um „Schnelligkeit“ in der internen Entledigung und im Sinne der Statistik der bayerischen Justiz.

Wenn der Kläger Befangenheitsanträge stellt und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet, dann erkennbar aus berechtigten, sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließenden Gründen und aus dringendem Tatverdacht heraus.

Wenn Richter Rechtsbeugung und rechtsfremde Entscheidungen ihrer Kollegen decken, sind sie offenkundig zugunsten dieser Kollegen befangen.

Dies gilt auch für die Richter hier, wobei diese zumindest hier zurecht darauf verweisen können, dass die abgelehnte Richterin Fehn-Herrmann in diesem Verfahren noch keine rechtsfremde Entscheidung zu Lasten des Klägers und zugunsten der Juristin und Frau Kerstin Neubert getroffen hat sondern sich die Befangenheit aus den völlig rechtsfremden Entscheidungen in anderen Verfahren, insbesondere zugunsten Dr. Groß ergibt sowie der Vertuschungen beim Landgericht allgemein und dem Klima gegen den Kläger.

Es sei hier nochmals darauf verwiesen, dass sich sämtliche Richter des Landgerichts Ingolstadt zugunsten des Gerichtsgutachters Hubert Haderthauer aufgrund persönlicher Bekanntschaft als befangen erklärten, als dieser von Modellbau-Konstrukteur und Dreifach-Mörder Roland S. zivilrechtlich verklagt wurde!

Das Verfahren wurde hierauf nach München verwiesen.

Ein solcher Verweisungsantrag bezüglich der Belange des Klägers hier ist bereits mehrfach gestellt, wird komplett ignoriert – offenkundig zielt man weiter darauf ab, die Verbrechen weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg und im unmittelbaren Machtbereich des Justizverbrechers Lückemann nach bisherigem Muster vertuschen zu wollen, den Kläger auflaufen zu lassen und sich gegenseitig Freibriefe auszustellen.

2.
Es geht dem Kläger in den zivilrechtlichen Schadensersatzklagen – anders als bei den über Jahre verschleppten Familiengerichtsverfahren – nicht um schnelle Erledigung und rasche Bearbeitung sondern um eine rechtsstaatliche Aufklärung.

Die Befangenheitsanträge sind – anders als in diesem Fall aufgrund der Personalie Fehn-Herrmann – stets FOLGE von bereits offenkundig grob unrichtigen, willkürlichen, verfassungsrechtliche Grundsätzen missachtenden Beschlüssen der Richter zugunsten der Beklagten, die jeweils von den über Ablehnung entscheidenden Richtern gedeckt werden, Befangenheit floskelhaft in Abrede gestellt wird.

Abgelehnte Richter im einen Verfahren entscheiden zum Teil über die Ablehnung ihrer Kollegen im anderen Verfahren so dass hier eine Art gegenseitiger Freibrief der Richter im Rotationsverfahren vorliegt, indem man sich gegenseitig die „Unbefangenheit“ bescheinigt.

Dr. Martin Gogger ist so ein Fall, der aufgrund rechtsfremder Entscheidung u.a. zugunsten des Psychiaters Dr. Martin Flesch wegen Befangenheit abzulehnen ist, für den er u.a. eigens eine nicht vorhandene „ärztliche Schweigepflicht“ erfindet, um ihn zu decken, Az. 71 O 1605/17.

Ein weiterer Fall ist Dr. Alexander Milkau, der zugunsten der Juristin Dr. Hitzlberger willkürlich den Fakt in Abrede stellt, dass diese sich über Jahre über die Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts hinweggesetzt und die Bindung des Klägers zu seiner Tochter seit 2012 in niederträchtigster Weise unter Ausnutzung des Nimbus als „Organ der Rechtspflege“ gezielt und bösartig zerstört hat, Az. 73 O 1368/17.

Als besonders dreistes Beispiel für offenkundige Rechtsbeugungen und Befangenheit kann offenkundig massiv korrupt zu Lasten des Klägers agierende Richter Peter Müller angeführt werden, der wie gesagt nichtsdestotrotz weiter ungehindert in Verfahren als Richter agiert.

Müller entledigt unter anderem eine Klage wegen zwangsweiser Inhaftierung eines Nichtrauchers mit mehreren Rauchern über Wochen mit der richterlichen Feststellung, dass dies durch Überbelegung zu rechtfertigen sei – entgegen den ausdrücklichen Vorgaben des Verfassungsgerichts, das den Nichtraucherschutz voranstellt, der Aufgabe der JVA ist.

In anderem Verfahren behauptet Müller eine nicht vorhandene Verjährung zugunsten der Juristin Drescher, die eine vorsätzliche Freiheitsberaubung gegen den Kläger zu verantworten hat, wobei der Vorsatz durch Zeugnis eines Stuttgarter Polizeibeamten zu belegen ist.

Für das Jugendamt als Beklagte übernimmt er Falschangaben der das Jugendamt vertretenden Anwaltskanzlei Vocke & Partner, die durch die Akte des Amtes selbst bereits widerlegt sind, um die Klage im PKH-Verfahren entledigen zu wollen.

Um seinen Freund Trapp zu decken, kopiert er wie genannt eigenen Beschluss aus 2010, um Klage von 2017 zu entledigen.

Auf folgende Aktenzeichen ist bezüglich Müller zu verweisen:
64 O 610/15
61 O 1593/17
64 O 937/17
62 O 2451/09
64 O 1579/17
63 O 1493/17
72 O 1041/17

Der Rechtsmissbrauch der hier stattfindet, erfolgt durch die Richter des Landgerichts Würzburg, die offenkundig gezielt darauf hinwirken, einen seit 2003 verschleppten Justizskandal zu vertuschen.

3.)
Der Kläger weist in dem Zusammenhang das Gericht hier darauf hin, dass es durchaus höchst ungewöhnlich ist, gegen einen ehemaligen Polizeibeamten auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine dauerhafte Inhaftierung im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter erzwingen zu wollen, Sachbearbeiter der Beschwerdegegner.

Der Kläger weist das Gericht weiter darauf hin, dass es durchaus höchst ungewöhnlich ist, einem Vater über 14 Jahre den Kontakt zu seinem Kind zu verweigern, Anträge zu verschleppen – während die Kindsmutter, eine Volljuristin, ungehindert eine Kindesentführung begehen kann, um einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss des Familiengerichts zu unterlaufen.

Zuletzt weist der Kläger darauf hin, dass beides – sowohl die bizarre und boshafte Vernichtungsabsicht gegen den Kläger unter Missbrauch des Strafrechts als auch die Ausgrenzung durch die aggressiv-dominante Kindsmutter – massiv das Kindeswohl des Kindes des Klägers verletzt.

Es ist wie vielfach benannt, eine Illusion, zu glauben, durch Blockade des Rechtswegs, Drohungen und Repressionen gegen den Kläger und ehemaligen Polizeibeamten könnten die Täter und Veranwortlichen sich den Konsequenzen für ihre Taten und Entscheidungen entziehen!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: asoziale Täterjustiz Würzburg greift nun zur Schikane! – seit Mai wird Zustellung der Stellungnahme des Beklagten Moser verweigert, nun soll ich als Kläger über Weihnachten zum Landgericht Würzburg anreisen, um Akte „einzusehen“.

SCHIKANE ist nach meiner Erfahrung das Mittel, zu dem Menschen mit Amtsgewalt, Polizisten und Juristen greifen, wenn sie gar keine rechtlichen Mittel mehr haben. Wenn es nur noch persönlich motiviert darum geht, jemandem eine reinzudrücken, bevor die eigenen Schweinereien auffliegen. Es geht hier um die Schweinereien des sog. Verfahrenspflegers Moser, der den Auftrag des Gerichts angenommen hatte, Kontakte und Treffen mit meiner 1-jährigen Tochter zu begleiten – und dann den Auftrag verweigerte und stattdessen 17-mal mit der Volljuristin Neubert und derem intriganten Vater Kaffee trank…….

*** EXCLUSIVE ***HARGHITA COUNTY, ROMANIA – UNDATED: Bence Mate / CWPA / Barcroft Images

Insofern ist diese asoziale Schikane hier ein gutes Zeichen. Die Täter greifen zu allen Mitteln, um zu provozieren. Man sollte aufpassen, was man sich wünscht…..

Es gibt nur ZWEI Wege wie dieser Justizskandal enden wird!

Die Verweigerung von Akteinsicht hat Methode bei den Justizbehörden Würzburg:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/12/03/ein-muster-bei-den-justizbehoerden-wuerzburg-rechtsuchende-wird-akteneinsicht-verweigert-waehrend-gleichzeitig-fakten-geschaffen-werden-beispielfaelle-verfahrenspfleger-moser-richter-dr-pag/

Wie dumm, asozial und schikanös diese Täter in Robe agieren, Rechtsuchende und Menschen in der von der Justiz selbst verschuldeten Not regelrecht dazu auffordern, sich endgültig vom Rechtsweg zu verabschieden und persönliche Rache zu nehmen, ist eigentlich kaum noch zu fassen:

Nachdem die Justiz seit Mai meine Anträge ignorierte, mir als Kläger die Stellungnahme des Beklagten Moser zukommen zu lassen, teilt man mir nun mit, ich solle über Weihnachten/Silvester nach Würzburg anreisen und nach „Terminabsprache mit der Geschäftsstelle“ die Akte einsehen, bis 08.01.18 dann Beschwerde weiter begründen.

Diese Erwiderung ging gerade an die Polizei und die Justiz, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht.

Die Methode „Dummstellen“ und ahnungslos geben, während man Menschen regelrecht dazu auffordert, doch endlich zur Selbstjustiz zu greifen, funktioniert nicht mehr.

Diese TÄTER wissen genau was sie tun – und was sie bezwecken!!!

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 19.12.2017

Az. 3 T 2299/17

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen dringenden Tatverdachts der fortgesetzten Rechtsbeugung zu Lasten meiner Person als Kläger und Geschädigten der Justizbehöhrden Würzburg erstattet, in diesem Zusammenhang der Zerstörung der Vaterschaft durch rechtswidriges und schuldhaftes Behördenhandeln, seit insgesamt 2003.

Der Kläger wird offenbar dergestalt weiter für einzuschüchtern versucht und von den Justizbehörden Würzburg verarscht, indem man eine seit Mai 2005 beantragte Zustellung einer Stellungnahme des Beklagten an den Kläger verweigert und nun fordert, dass dieser über Weihnachten/Silvester anreist, um diese beim Gericht einzusehen.

Dies ist eine offenkundige und rechtswidrige Schikane.

Der Beklagte Moser, der im Familiengerichtsverfahren Verfahrenspfleger mit konkretem Auftrag hinzugezogen wurde, wird offenkundig unter Rechtsbeugung zu decken versucht, um den Justizskandal und die Verbrechen im Amt zu Lasten des Klägers als Vater insgesamt zu verdecken.

Desweiteren wird in diesem Zusammenhang mit den rechtsfremden sog. Entscheidungen des Gerichts hiermit weiter Besorgnis der Befangenheit der Richter des AG Würzburg zugunsten des Beklagten, des für das Amtsgericht seit Jahrzehnten tätigen sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser geltend gemacht.

Dieses Schreiben geht an die Polizeibehörde Stuttgart und wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

1.

Seit dem 05.05.2017 wurde nach offenkundig rechtswidrigem Beschluss des Richters Dr. Page zugunsten des Beklagten Moser vom Kläger die Akteneinsicht beantragt.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/06/taeterbehoerde-bleibt-taeterbehoerde-familienrichter-dr-page-versucht-mit-floskeln-seinen-kumpel-moser-zu-decken-verfahrenspfleger-traegt-die-schuld-fuer-jahrelangen-kontaktabbrucht/

Diese Akteneinsicht ist beantragt, da der Beklagte offenkundig eine Stellungnahme abgegeben hat, auf deren Grundlage der offenkundig rechtsbeugende Beschluss des Richters Page, langjährig persönlich bekannt mit dem Beklagten, basiert.

Nach Antrag vom 05.05.2017 erfolgten weitere Anträge auf Akteneinsicht, die ignoriert wurden.

Mit Schreiben vom 14.12.2017 teilt das Landgerichtg Wurzburg, wo Beschwerde gegen die rechtsfremde und offenkundig rechtsbeugend zugunsten des Beklagten erfolgte Entscheidung des Amtsrichters nun vorliegt, wie folgt mit:

„Die von Ihnen beantragte Akteneinsicht können Sie beim Landgericht auf der Geschäftsstelle der 3. Zivilkammer nach vorheriger Terminabsprache nehmen.

Einer etwaigen weiteren Beschwerdebegründung nach erfolgter Akteneinsicht wird bis 08.01.2018 entgegengesehen.“

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei)

Schreiben des Landgerichts Würzburg, 14.12.2017, Az. 3 T 2299/17

Dieses Verhalten des Gerichts ist asozial und bestätigt weiter sämtliche Erfahrungen des Klägers seit 2003, dass die Justizbehörden Würzburg keine funktionierende Justizbehörde mehr sind, die rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

Die Justizbehörden Würzburg sind insgesamt eine Fassade, die darauf ausgerichtet ist, Menschen zu auflaufen zu lassen und zu schikanieren, bis diese die Justiz nicht mehr mit ihren berechtigten Anliegen behelligen.

Fehler und Versäumnisse werden vertuscht und selbst bei schweren Verbrechen im Amt werden die Täter in den eigenen Reihen selbstreferentiell entlastet.

Hiermit wird folgender Antrag gestellt:

Dem Kläger ist unverzüglich eine Ausfertigung der Stellungnahme des Beklagten und Beschuldigten Moser auf dem Postweg zuzusenden.

Es ist dem Gericht bewusst und bekannt, dass der Kläger in Stuttgart wohnt und dass er – als ausgebildeter und langjährig erfahrener Polizeibeamter auf Lebenszeit – aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens der Volljuristin Neubert und der seit insgesamt 2003 begangenen Verbrechen und Fehlentscheidungen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu seinen Lasten als sog. Langzeitarbeitsloser auf Transferleistungen ALG II angewiesen ist.

Der Kläger wird also daher auf keinen Fall zwischen heute und dem 08.01.2018 zum Landgericht Würzburg anreisen, um die Stellungnahme des Mosers einzusehen, deren Zusendung seit 05.05.2017 beweisrechtlich beantragt und ignoriert wird.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg haben offenkundig jeden Bezug zur Realität und insbesondere auch zur Lebensrealität normaler Menschen und insbesondere der Opfer ihrer asozialen und rechtswidrigen Show- und Fassadenjustiz verloren.

Sollten sich aufgrund der Zusendung der Stellungnahme des Beklagten im Verfahren 3 T 2299/17 weitere Beschwerdegründe ergeben, wird dies zeitnah nach Zusendung dem Gericht und öffentlich mitgeteilt.

2.
Die Justizbehörden Würzburg haben offenkundig jeden Bezug zur Realität verloren und zielen ergebnisorientiert darauf ab, einen Bilanzsuizid oder die persönliche Rache des Klägers hier für die durch die Justizbehörden Würzburg seit insgesamt 2003 asozial verschuldeten Zerstörungen und Schädigungen reaktiv durch Rechtsverweigerung gegenüber dem Kläger zu provozieren.

Anders ist die anhaltende Verweigerung des Rechtsweges, das anhaltende dummdreiste Auflaufenlassen und insgesamt rechtswidrige und asoziale Gebaren durch die Justizbehörden Würzburg hier für vernünftig denkende Menschen nicht mehr zu erklären.

Der Verdacht wird bereits seit langem auch mit den Beamten der Polizeibehörde Stuttgart thematisiert, dass verantwortliche Juristen in Würzburg /Bamberg die Eskalation in diesem Zusammenhang bewusst anstreben, um reaktiv den Kläger zu einer Gewalttat oder zu einem Suizid zu bewegen, und so den Justizskandal und die hier begangenen Verbrechen im Amt und die Fehlentscheidungen seit 2003 insgesamt final vertuschen zu können.

Die Schädigung von Menschen bis hin zur Tötung ist – wie aus dem gesamten rechtsfremden und selbstreferentiellen Verhalten unschwer zu schließen – offenkundig erklärtes Ziel der Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg, die sich anhaltend weigern, die Zerstörung der Vaterschaft des Klägers seit insgesamt 2003 sowie die Kriminalisierung des Klägers als ehemaligem Polizeibeamten auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert – die parallel hierzu seit 2003 das Kind entfremdet und missbraucht – und die hieraus resultierenden Verbrechen gegen die Person des Klägers insbesondere im Zusammenhang mit einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen von Straftat und ohne medizinische Voraussetzungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufzuklären.

Zivilrechtliche Geltendmachungen werden durchweg unter Rechtsbeugung und struktureller Korruption zugunsten von Kollegen im PKH-Verfahren und verfassungswidrig entledigt, wobei jeweils die Fakten geleugnet und begründungsfrei in Abrede gestellt werden.

Strafrechtliche Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, gedeckt vom heutigen sog. Präsidenten und Leiter der Behörde, Clemens Lückemann, bereits im Ansatz verhindert.

Die Kriminalpolizei Würzburg wurde mehrfach angewiesen, nicht nur Straftaten gegen den Kläger zu konstruieren sondern auch angewiesen, Ermittlungen aufgrund von Strafanzeigen durch den Kläger zu verweigern und unmitelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, wo die Geltenmachungen verschwinden.

3.
Der Richter Dr. Page stellt insbesondere lebensfremd in Abrede, dass durch die bis heute andauernde irreversible Zerstörung der Vaterschaft – für die der Beklagte Moser durch sein asoziales, rechtswidriges und anmaßendes Verhalten, welches ihm als Verfahrenspfleger in keiner Weise zustand, im Jahr 2005 maßgebliche Weichen stellte – Folgen und Schädigungen aufgrund dieser asozialen und willkürlichen Verweigerung von Grund- und Elternrechten eingetreten sind, die zivilrechtliche Ansprüche begründen.

Die Richter des Amtsgerichts Würzburg versuchen offenkundig auch die Verfehlungen der Kollegin und Richterin Antje Treu zu verdecken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Taten des Moser stehen bzw. eine Folge dessen Verhaltens sind.
Ein Untersuchungsausschuss bezüglich der Zustände bei der Justiz in Unterfranken ist angezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Deutsche Justiz fordert zu Selbstjustiz und Gewalt auf: „Wenn es Streit gibt, entführt Eure Kinder – der deutsche Staat wird dagegen nichts unternehmen.“

Ein Kommentar des Journalisten Tim Höhn in der heutigen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung:

„Die Entscheidung des Ludwigsburger Gerichts widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand sondern ist auch juristisch fragwürdig“….

Täterinnen werden gedeckt, überforderte und konfliktunfähige sog. Richter missbrauchen das Etikett „Kindeswohl“ um ihre Unfähigkeit, Untätigkeit und ihr seit Jahrzehnten vertuschtes VOLLVERSAGEN zu Lasten von Kindern und Vätern zu verdecken!

„Heute ist der erste Tag, an dem ich keine Hoffnung mehr habe.“

Thomas Karzelek

„Ludwigsburg/Ditzingen – Hatte Laras Mutter alles von Anfang an genau so geplant? Wusste die polnische Juristin am 2. Oktober 2014, an dem Tag, als sie ihre Tochter Lara in Ditzingen entführte, dass es so ausgehen würde? Unter Einsatz von Pfefferspray, unterstützt von einem Komplizen, riss sie das fünfjährige Kind damals gewaltsam an sich und verschwand. Jetzt, drei Jahre später, lebt Joanna S. mit ihrer Tochter in Stettin und scheint am Ziel zu sein. Musste die 38-Jährige bislang fürchten, dass sie Lara wieder verliert, deutet nun vieles darauf hin: Die Anwendung von Gewalt könnte sich gelohnt haben, und zwar dauerhaft…..

Das Signal, dass die Richter an Eltern aus binationalen Ehen aussenden, sei eindeutig: „Wenn es Streit gibt, entführt Eure Kinder – der deutsche Staat wird dagegen nichts unternehmen.“

…Weil Lara in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, waren bislang stets deutsche Richter für den Fall zuständig. Das Ludwigsburger Amtsgericht war es auch, dass dem Vater einst das alleinige Sorgerecht für Lara zugesprochen hat – nach einem ersten, erfolglosen Entführungsversuch der Mutter. Doch der zweite Versuch im Oktober 2014 glückte. Zwar kam Joanna S. deswegen ins Gefängnis, aber während sie ihre Strafe absaß, ließ sie Lara von Angehörigen verstecken. Erst Ende April dieses Jahres entdeckte die polnische Polizei den Aufenthaltsort in Niederschlesien. Doch statt das Kind zurück an den Vater zu übergeben, händigten die polnischen Behörden Lara der Mutter aus.

…..Nachdem Lara im Mai gefunden worden war, gab es in Polen Versuche, das Kind an Karzelek zu übergeben. Weil Lara dabei aber weinte, wurden diese stets mit Verweis auf das Wohl des Kindes abgebrochen. Für Karzelek ein abgekartetes Spiel: „Es ist ja kein Wunder, dass ein Kind weint, wenn man ihm eintrichtert, dass etwas Schlimmes passiert.“ Die Polen hätten Lara eingeredet, sie werde ihre Mutter nie mehr wieder sehen, wenn sie mit nach Deutschland gehe. „Dabei habe ich immer betont, dass ich der Mutter ein Umgangsrecht einräumen möchte – ganz egal, was vorgefallen ist. Ein Kind braucht Mutter und Vater.“…..

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kindesentfuehrung-in-ditzingen-dramatischer-rueckschlag-fuer-laras-vater.759b65f9-b648-4e8b-a34d-a0b784be4df2.html

Stand der Dinge: Beleidigungsposse durch Staatsanwaltschaft Stuttgart, die mit den Justizverbrechern Lückemann & Co. konspiriert und sich bei Vertuschung von Verbrechen gegen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zum Mittäter macht!

QUEENSLAND, AUSTRALIA – BY Troy Mayne / CWPA / Barcroft Images

Ich bitte mal zu beachten, dass während all dieser dummdreisten und arroganten Versuche deutscher Justizjuristen, mich repressiv weiter unter Druck zu setzen, mich zu verarschen, mich auflaufen zu lassen, die KINDESENTZIEHUNG und KINDESENTFÜHRUNG durch die Volljuristin Kerstin Neubert ungehindert weiter geht.

Ein RECHTSFREIER RAUM, der längst Berechtigung zur Selbsthilfe und Selbstjustiz gibt…..bei Müttern führt Selbstjustiz und Missachtung jeglicher Gesetze zum Erfolg, wie man sieht.

Vgl. die Kindesentfremdungen und Rechtsbrüche gegen Angelo Lauria, zwei Töchter ….

…gegen Steffen Wieland, ein Sohn…..

oder gegen Thomas Karzelek, wo die Mutter, eine Juristin, eine gewaltsame Entführung der Tochter nach Polen plante und durchführte und trotz Haftstrafe weiter über das Kind verfügt, unter Ausgrenzung des Vaters, der das alleinige Sorgerecht hat….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.7e0bb93e-34ce-43e2-b386-0f0453446e89.html

Der Öhringer Amtsrichter Peter Grosch dokumentiert beispielhaft in seinem Beschluss gegen Steffen Wieland dieses immer gleiche Vollversagen der deutschen Justiz, die Täterinnen zu Kindesentzug und Ausgrenzung der Väter ermutigt, Beihilfe leistet:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefragt wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.“…

Nein, Väter müssen hier gar nichts mehr „akzeptieren“!!!!!

Die Justiz versagt auf ganzer Linie, während sie gleichzeitig die so diskriminierten Väter – Opfer von Verbrechen und anhaltenden Grundrechtsverletzungen – mit schwachsinnigsten Repressionen vor Offenlegung dieses gesamtgesellschaftlichen Skandals und dieses VOLLVERSAGENS der Justiz zu Lasten unserer Kinder mundtot zu machen versucht und so diese asozialen Zustände zu vertuschen.

Hier also aus gegebenem Anlass eine kurze Chronologie zu der Beleidigungsposse, bei der bayerische Justizverbrecher und Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile kooperieren und konspirieren, um mich mittels konstruiertem Vorwurf der „Beleidigung“ nochmals einzusperren – während man konzertiert alles unternimmt, um die widerwärtigen Verbrechen im Amt weiter zu vertuschen:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter in eigener Sache, dass die fortlaufenden ergebnisorientierten Diffamierungen, Stigmatisierungen und der Versuch, mich mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot machen zu wollen – Beschuldigte Silke Busch – und die bayerischen Justizverbrecher um Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt etc.) und Pankraz Reheußer (Kindesentführung) weiter zu stärken und vor Aufklärung des Justizskandals zu retten, weiter keinen Anlass für Verdacht der Strafvereitelung oder auch der Dienstaufsicht bieten, der Herr Dr. Hansjörg Götz:

Hier nochmal der Vorgang chronologisch:

Strafbefehl und Einspruch wegen vorgeblicher Beleidigung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

Hauptverhandlung und mündliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/

Schriftliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/

Hier im Volltext:
Urteil 6 Cs 7 Js 67767/17 wegen Beleidigung (inkl. Blogbeiträge)

Berufung zum Landgericht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Forderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach „Haftstrafe“, Hinzuziehung Justizministerium BW, das an die Staatsanwaltschaft abgibt:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/

Ergänzender Antrag ans Landgericht Stuttgart, Antrag auf Akteneinsicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/06/uebergriffige-staatsanwaelte-die-versuchen-justizopfer-und-geschaedigte-einzuschuechtern-um-verbrecher-in-den-eigenen-reihen-zu-schuetzen-ein-offenkundig-systemisches-problem-im-zersetzten-rechtss/

OLG Stuttgart deckt Staatsanwaltschaft und Verbrecher im Amt etc. mit üblicher Phrasendrescherei und Leugnung der Fakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/26/weiter-dummdreistes-blockieren-des-rechtsweges-durch-richter-des-olg-stuttgart-die-offenbar-glauben-mit-provokationen-gegen-justizopfer-koennten-sie-den-hochrangigen-polizeibeamten-eisele-und-bayeri/

Strafanzeige und weitere Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft, die in sog. Berufungsbegründung weiter beleidigt und diffamiert, Silke Busch; Justizministerium gibt an Staatsanwaltschaft ab:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/27/mittaeter-staatsanwaltschaft-stuttgart-verbrecher-im-amt-decken-und-hofieren-gleichzeitig-justizopfer-provozieren-diffamieren-und-beleidigen-ziel-offenkundig-verfahrensbeendender-bilanzsuizid/

Es folgt der weitere selbstreferntielle Freibrief des Staatsanwalts Götz oben…

Dieses Schreiben ging an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an die Polizei und ist hiermit ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart 12.12.2017

Az. 300 Js 116108/17

Gegen sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Götz, zugunsten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Beschuldigte Frau Busch, wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Gegen Oberstaatsanwalt Dr. Hansjörg Götz wird ebenfalls wegen Verdacht der Rechtsbeugung im Amt sowie Verdachts der Strafvereitelung zugunsten von Justizkollegen hiermit Strafanzeige erstattet.

Auf bisherige Geltendmachungen wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass eine objektive Prüfung nicht stattfand und auch die Akten nicht beigezogen wurden sondern hier lediglich durch Dr. Götz phrasenhaft eine allgemeine Abfertigung zugunsten der Mitarbeiterin Busch und der Behörde erfolgte, wie dies bei Staatsanwaltschaften üblich ist.

Es wäre insoweit auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass hier gegen einen Unschuldigen und Polizeibeamten des Landes seit Jahren schwere Verbrechen im Amt zu verzeichnen sind und Ermittlungen sowie zivilrechtliche Klärungen insgesamt einzig aufgrund Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz sowie aufgrund der fortlaufenden Vertuschungen zugunsten der Täter im Amt unterbleiben.

Es wäre ebenso auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass der AE unter fortlaufendem Amtsmissbrauch mit konstruierten Straftaten gegen seine Person mundtot gemacht und von der weiteren Geltendmachung der Verbrechen im Amt und unter bewusster Missachtung der Meinungsfreiheit des AE abgebracht werden soll.

So stellte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der insbesondere für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und die Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch als Täter (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09) und maßgeblicher Initiator in seinem Netzwerk bei der Justiz Franken anzusehen ist, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den AE.

Eine Ermittlung wegen Verbrechen im Amt wird konsequent unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert – jedoch dem Strafantrag des Täters nachgegangen, offenkundig da dieser als sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hofiert und bei Verbrechen im Amt aktiv gedeckt wird.

Der Gesamtsachverhalt ergibt sich aus den Akten sowie aus den beweisrechtlichen Veröffentlichungen des AE.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat, ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaats.

Weiter ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft mit den Justizverbrechern aus Bayern gegen den AE konspiriert anstatt auf eine objektive und rechtsstaatliche Klärung der Vorwürfe zu dringen, wie es Aufgabe einer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat ist.

Die Beschuldigte Busch macht sich erkennbar zum Erfüllungsgehilfen der Verbrecher im Amt, dies unter Beleidigung und Diffamierung des Anzeigenerstatters als zu Unrecht Beschuldigtem und unbescholtenem Polizeibeamten des Landes.

Anders ist deren Mitteilung, die erneute rechtsbeugende und verfassungsrechtlich absurde sog. Verurteilung des Klägers wegen vorgeblicher „Beleidigung“ von Justizverbrechern nicht zu verstehen, Zitat:

„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht.“

Dies ist ein weiterer Versuch einer sog. Strafverfolgungsbehörde, einen erkennbar zu Unrecht seit Jahren kriminalisierten unbescholtenen Polizeibeamten zu stigmatisieren, zu beleidigen
und zu diffamieren. Dies aus Eigeninteresse, Gleichgültigkeit und unter Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Entweder hat die Beschuldigte Busch den Bezug zur Realität verloren oder sie begeht bewusst und gezielt eine Beleidigung und Diffamierung gegen ein Justiozopfer, um die Täter zu decken.

Selbstverständlich ist dies strafrechtlich relevant und auch Anlass für Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht – jedenfalls in einem Rechtsstaat, in dem die Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich garantiert ist.

Der Popanz, mit dem Staatsanwälte sich gegenseitig einen Freibrief ausstellen, ist ein Witz und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Diese im Fall des AE seit insgesamt 2004 zutage tretende Hybris und Arroganz von sog. Staatsanwälten ist mittlerweile ein gesamtgesellschaftlicher Skandal.

Jedwede Schweinerei durch Angehörige dieser Betriebe wird vertuscht, gleichgültig ob es sich um Straftaten im Amt im Rahmen von Stuttgart 21 / Schwarzer Donnerstag, um die Ermordung von Oury Jalloh oder um Vertuschung ungerechtfertigter Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen Unschuldige wie Jörg Kachelmann oder den AE hier handelt.

2.
Die sog. Verfügung vom 06.12.2017 ist völlig begründungsfrei und beschränkt sich selbstreferentiell auf eine mantrahafte Leugnung der Tatsachen und Fakten.

Der AE ist als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Jahren Geschädigter von schweren Straftaten im Amt und insbesondere Verbrechen im Amt durch Justizjuristen des Freistaates Bayern.

Der AE ist seit insgesamt 2003 Opfer einer Kindesentziehung und Kindesentführung durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, die durch Täter bei den Justizbehörden Würzburg gedeckt und in ihrem Handeln befördert wird.

Ein Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010 auf wöchentliche sog. Umgangstreffen, der bis zum 07.07.2015 gültig und gerichtlich vollstreckbar war, wurde ab Juni 2012 zu Lasten von Vater und Kind weder durchgesetzt noch irgendetwas unternommen, um das Unrecht zu beenden.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert zum Zweck der Bindungsblockade, des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des AE als leiblichem und rechtlichem Vater unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht.

Die Schädigungen des AE als Vater sind irreversibel. Durch die anhaltende dummdreiste Blockade und Verweigerung des Rechtsweges durch Justiz und Strafverfolger ist schon lange eine Aufforderung zur Selbstjustiz impliziert.

Der Vertuschung von Verbrechen im Amt mittels ergebnisorientierter und böswilliger Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung von Betroffenen und Geschädigten werden mit dem Fall des Anzeigenerstatters hier ihre Grenzen aufgezeigt werden!

Selbst die affektiven Mörder und Gewaltverbrecher, mit denen der AE während seiner von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung eingesperrt war, sind integrer, vertrauenswürdiger und ehrlicher als die fränkischen Staatsanwälte und die Verbrecher in den Reihen der Justiz, die hier agieren.

Diese Verbrecher im Amt versuchen Menschen gezielt und geplant zu schaden bis zur völligen Vernichtung der sozialen und bürgerlichen Existenz – und stellen sich dann noch als Hüter von Recht und Gesetz dar.

In diesem Fall werden die Verbrechen und der Machtmissbrauch gegen einen Unschuldigen für die Verbrecher im Amt Konsequenzen haben!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Juristen als Täter: feist, feige, boshaft! Zuerst Menschen vernichten wollen, dann hinter dem Nimbus der Justiz verstecken und repressive Verbrechen gegen Unschuldigen vertuschen wollen!

Dieses Schreiben des OLG Bamberg ging gestern ein. Dr. Werner Stumpf, dessen Vorgesetzter der Justizverbrecher Clemens Lückemann ist:

Meine seit Jahren dargelegten Tatvorwürfe, meine Warnungen und Appelle nimmt man trotz fortschreitender Schädigungen weiter nicht ernst, wie man sieht.

Man versucht weiter, sich hinter Amt und Status zu verschanzen, um Verbrecher zu decken, während man micn als Justizopfer und Geschädigten anhaltend auflaufen lässt und für dumm verkaufen will.

Was diese Täter nicht verstanden haben ist die für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundige Tatsache, dass die rechtliche Geltendmachung hier ein BONUS für die Täter ist, der irgendwann seine Gültigkeit verliert.

Dann werden andere Mittel eingesetzt!

Dann werde ich Herrn Lückemann, Herrn Reheußer, Herrn Schepping, Frau Hitzlberger, Herrn Trapp, Frau Drescher, Herrn Moser, Herrn Stockmann und all die anderen, die so bauernschlau, zielgerichtet böswillig und genüßlich grinsend auf Schädigung ausgerichtet, jahrelang unter Missbrauch der Mittel, die ihnen Amtsgewalt, Nimbus und netzwerkendes Geklüngel zur Verfügung stellten, mich als Vater und Unschuldigen schädigten, eben persönlich treffen.

Dann werde ich diese Menschen, die mich vernichten wollten und gezielt und boshaft schädigten, mein Leben zerstörten, auch gerne zuhause besuchen oder sonstwo, zufällig.

Soll keiner behaupten, die Verbrecher hatten nicht die Möglichkeit, ein Geständnis abzuliefern, reinen Tisch zu machen und sich zu entschuldigen!

Diese Täter fühlten sich offenkundig zum Teil persönlich aufgefordert, mir zu schaden: ohne mich zu kennen, auf bloßen Zuruf der kalten, zwanghaften und offenkundig psychisch maladen Kindesentzieherin Kerstin Neubert, Volljuristin.

Die feministisch ideologisierte Justiz-Täterin Drescher „ermutigt“ zu Kindesentziehung und zu Strafanzeigen gegen den Vater, seien die Vorwürfe auch noch so banal und abwegig.
„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

Um verhasste Männer zu vernichten, bietet diese asoziale, vom bayerischen Staat gedeckte und gepimperte Haterin Drescher alles auf. Fordert Haft gegen Opfer von Kindesentzug wegen Anrufen!

In CSU-Land wird niedergemacht, wer sich wehrt, Hybris und Machtmissbrauch gegen Unschuldige, gerne! Und die regionale Arschlochpresse sekundiert, was der Kumpel von der Justiz in die Meldung diktiert, da wird dann eben auch einem Unschuldigen in der Mainpost öffentlich ein „Amoklauf“ und ein „Wahn“ angedichtet.

Die Täter, Würzburger Juristen und der Würzburger Psychiater Dr. Groß, der verlässliche Gefälligkeitsgutachter dieser Juristen werden auch dann weiter gedeckt, nachdem dieser Popanz auffliegt: weder Straftat noch Wahn, was ausser den Tätern der Staatsanwaltschaft ohnehin nie einer „gesehen“ hat.

Anschliessend verweigern die Verbrecher die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung.

Diese Menschen sind dumm, feige, boshaft.

Sie zerstörten gezielt positive Entwicklungen, sie schädigten bewusst und vorsätzlich, wir dieser Blog beweisrechtlich darlegt.

Das Ziel war die völlige Vernichtung meiner Person in Unterbringung und Haft, was man mit allen Mitteln durchbringen wollte. Hierbei nahmen diese Verbrecher im Amt auch die dauerhafte und schwere Schädigung meines Kindes in Kauf, des sog. „Kindeswohls“, das die Verbrecher an anderer Stelle hochhalten, wenn es darum geht, meine Vaterschaft (!) zu zerstören.

Hernach tauchen die dummdreisten Täter ab, verstecken sich hinter Amt und Status und bauen auf Vertuschung und Netzwerke, die sie decken – so wie das immer läuft in det bayerischen Justiz…..solange bis die Medien nicht mehr wegschauen können, weil die Verbrechen im Amt, die Fehler, die Verfolgung Unschuldiger und die rechtsfremde Vernichtungswut dieser charakterlich deformierten bayerischen Herrenmenschen nicht mehr zu vertuschen ist.

Diese Antwort auf Schreiben Dr. Stumpf, OLG Bamberg, ging gestern raus, liegt der Polizei vor und wird hiermit beweisrechtlich veröffentlicht.

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
97046 Bamberg 14.12.2017

Az. 4 W 104/17

Sehr geehrter Herr Dr. Stumpf,

da Sie mir im Rahmen der zivilrechtlichen Geltendmachung der Freiheitsberaubung im Amt durch den Justizangehörigen und Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, mit Schreiben vom 08.12.2017 unter Verweis auf § 17 Abs. 1 AGO „grobe Beschimpfungen und Beleidigungen“ vorwerfen, lege ich Ihnen hiermit nahe, diesbezüglich Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen!

Andernfalls werde ich dies als weitere Straftat der Verleumdung und üblen Nachrede seitens der Justizbehörden werten und meinerseits zur Anzeige bringen.

Ihr Schreiben und diese Erwiderungen liegt bereits der Polizeibehörde Stuttgart vor und wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, insbesondere der als korrupt anzusehende Richter Peter Müller, der den Beklagten und Justizverbrecher Thomas Trapp als seinen Freund bezeichnet, versuchen offenkundig konzertiert, eine Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als unbescholtenen ehemaligen Polizeibeamten zu vertuschen.

Bereits zur Tatzeit wurde willkürlich meine Vaterschaft über anhaltend fünf Jahre zerstört. Dieses Trauma wird bis heute anhaltend durch die Täter missbraucht, um mich weiter zu diskreditieren und zu schädigen.

Dies ist ein Justizverbrechen und ein rechtsstaatlicher Skandal, die Vertuschung dieser Machenschaften – inklusive erneuter Umgangsboykott und Bindungsblockade seit 2012 – durch Kollegen, Freunde und Dienstuntergebene der Täter und Beklagten sind eine Verhöhnung des Rechtsstaates.

Da Ihre Drohungen offenkundig dem bekannten bayerischen Muster folgen, Betroffene durch Auflaufenlassen, Diffamierung und Repressionen mundtot machen zu wollen, kann ich Ihnen garantieren, dass dies in meinem Fall nicht zielführend sein wird!

Die Verweigerung des Rechtsweges wird auch nicht das Ende der Geltendmachungen darstellen!

Ich werde die Täter dieser böswilligen asozialen zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09), deren Motivlage sich auch daraus erschließt, dass die Justizverbrecher nach acht Monaten bereits zu Unrecht erfolgter Inhaftierung und Offenlegung des Fehlens jeglicher medizinischer Voraussetzungen für die von den Tätern angestrebte soziale Vernichtung meiner Person durch Missbrauch des § 63 StGB durch den untadeligen und integren Prof. Dr. Nedopil, eine zweite Festnahme unter Konstruktion einer Fluchtgefahr (!!!) erzwangen als auch nach dem Freispruch durch die integren und objektiv herangehenden Richter Dr. Barthel, Dr. Breunig sowie zwei Schöffen die von diesen zugesprochene Haftentschädigung verweigerten mit der schlagenden Begründung, ich sei für die gegen mich eingeleiteten Maßnahmen und zehn Monate Inhaftierung ohne Vorliegen von Straftat und medizinische Voraussetzungen „selbst schuld“.

Auch die Geltendmachungen gegen die Justizverbrecher Thomas Schepping und Norbert Baumann, sowie weitere Klagen, die diese zweite Freiheitsberaubung im Amt als auch die Verweigerung der Entschädigung auf Antrag der charakterlich deformierten Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft schuldhaft und rechtswidrig zu verantworten haben, wird durch den offenkundig korrupten Richter Peter Müller unter Rechtsbeugung zu entledigen gesucht, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Desweiteren wird in Bezug auf die Tatsache, dass zur Abweisung der oben genannten Klage die Richter eine komplette Kopie eines eigenen – bereits unter Verdacht der Rechtsbeugung stehenden – Beschlusses aus dem Jahr 2010 als sog. Beschluss hier zugunsten Trapp im Jahr 2017 als rechtlich angemessen bewerten, was das Oberlandesgericht Bamberg hier übergeht, wird auf folgenden Bericht verwiesen, wie derartes bei ordentlichen Gerichten gehandhabt wird:

„Richter kopiert Urteil zusammen
„Schlicht eine Frechheit“, so bewerten Richter des Kölner Landgerichts die Arbeit eines Kollegen. Statt eine Urteilsbegründung zu schreiben, hat er einfach Schriftsätze kopiert. Staatsanwälte ermitteln.“….

http://www.spiegel.de/karriere/koeln-richter-kopiert-urteil-zusammen-a-1130874.html

Es wird auch der Tatbestand des Prozessbetrugs in Reihe zwecks Vertuschung eines Justizskandals gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten durch die Justiz hier angezeigt.

Der Rechtsweg wird hier offenkundig unter Amtsgewalt durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg missbraucht, um Verbrecher in den eigenen Reihen und den sog. Präsidenten des Oberlandesgerichts, den CSU-Funktionär Clemens Lückemann, vor der Aufklärung einer Freiheitsberaubung im Amt in Hauptverhandlung und vor rechtsstaatlichen Ermittlungen bewusst rechtswidrig zu zu schützen.

Mit freundlichsten Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: Täterbehörde Würzburg stellt Kindesentführungsopfer weiter Rechnungen zu: 28.441 Euro

Das Jugendamt Würzburg unterstützt die Kindesentfremderin und Volljuristin Kerstin Neubert seit 2004 bei Entfremdung und Kindesentführung. Obwohl es u.a. originäre Aufgabe des Jugendamtes ist, einen vollstreckbaren Beschluss des Gerichts durchzusetzen, unternahm man seit 2012 wieder – nichts.

Hierauf habe ich nun im 14. Jahr der Zerstörung der Vater-Kind-Bindung, 2017, diese Klage gegen die Täterbehörde eingereicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/02/klage-gegen-jugendamt-wuerzburg-vater-staat-sorgt-fuer-seine-kinder/

Die Täterbehörde lässt sich durch Würzburger Anwaltskanzlei vertreten, die offenkundig bestens vernetzt ist. Die behaupten, die Ausgrenzung des Vaters sei „im Sinne des Kindes“:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/28/musterklage-gegen-umgangsboykott-jugendamt-wuerzburg-parteinahme-fuer-die-mutter-ausgrenzung-des-vaters-im-sinne-des-kindes/

Die korrupten Würzburger Richter um Peter Müller machen sich auch hier den Schwachsinn der Beklagten unter Rechtsbeugung zu eigen, adeln bizarre Falschangaben, um unter Missbrauch des PKH-Verfahrens Klärung der Machenschaften in Hauptverhandlung abzublocken.

Beschluss / Rechtsbeugung zugunsten Jugendamt Würzburg, 14 Jahre Kindesentfremdung, Az. 61 O 1444/17 vom 05.10.20.17 – Richter Peter Müller, Rainer Volkert, Nicole Herzog, Landgericht Würburg

Die Kindsmutter Kerstin Neubert, die seit der vor 14 Jahren erzwungenen Augrenzung meiner Person als Vater des gemeinsamen Kindes als Rechtsanwältin und Steuerberaterin hohes Einkommen erzielt und zusätzlich von mehreren familiären Seiten finanziell gepudert wird, hielt das nicht ab, über das Amt zusätzlich Geld zu beantragen – einzig in Schädigungsabsicht – das diese bei mir als Verbrechensopfer und ausgegrenztem Vater einfordern.

Aktuell wollen die Täter von mir als Opfer einer Kindesentführung des eigenen Kindes 28.441 Euro plus monatlich 464 Euro.

Beeindruckend ist sie schon, diese wie selbstverständlich betriebene asoziale anachronistische Diskriminierung von Männern und Vätern, die tatsächlich Opfer sind, diese autistische Dummheit und Gleichgültigkeit, mir der die Behörden und Gerichte Würzburg darauf hinarbeiten und offenkundig eine ESKALATION, meinen Suizid und die Schädigung von Menschen konzertiert zu provozieren suchen.

Hiermit weiter beweisrechtlich veröffentlicht: dieses Schreiben ging zur obigen Klage an das Landgericht sowie an die Polizeibehörde Stuttgart…..

Dieser Blog ist Beweismittel, es ist ein Dokument darüber, wie Täter in Ämtern und Behörden über Jahre und Jahrzehnte versagen – und dennoch mit den Konsequenzen und Folgen nichts zu tun haben wollen….soll keiner der Verbrecher, der Mitläufer, der Wegschauer und Bagatellisierer behaupten, er wusste von nichts!!!

Bei Entführung ins Ausland wird der BND tätig – bei Entführungen im Inland leisten Richter und Behörden Beihilfe und befördern die Entfremdung und Ausgrenzung des Vaters….

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 09.12.2017

Strafanzeige an

Polizeibehörde Stuttgart
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

Az. 61 O 1444/17

Hiermit wird Strafanzeige gegen die Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg erstattet wegen fortgesetzter Körperverletzung und versuchter Nötigung.

1.
Die Strafanzeige ist begründet.

Es wird im Zusammenhang darauf verwiesen, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg beispielsweise eine Beschwerde des Anzeigenerstatters über die Volljuristin Kerstin Neubert an die Rechtsanwaltskammer Bamberg ebenfalls als versuchte Nötigung einstufte, einen Strafbefehl erließ und hierauf auch Anklage erhoben hat, Justizverbrecher Thomas Trapp.

Beweis:
Anlage 1:

Anklageschrift vom 12.11.2008, 814 Js 5277/08

Die Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer erfolgte, wie auch aus der sog. Anklageschrift hervorgeht, zum Zweck der Herstellung eines Kontaktes (sog. „Umgang“) zum Kind des Klägers, das zu diesem Zeitpunkt bereits unter Beihilfe der Behörden Würzburg seit fünf Jahren entfremdet wurde. Die Kindsmutter und Volljuristin Neubert hatte zuvor einen November 2008 mit dem Kinderschutzbund geschlossenen Vertrag auf wöchentliche Treffen willkürlich und böswillig scheitern lassen.

Beweis:
Anlage 1:

Anklageschrift vom 12.11.2008, 814 Js 5277/08

Dieser Vorgang wurde infolge durch den als Justizverbrecher einzustufenden Thomas Trapp missbraucht, um die auch in dieser Anklageschrift zutage tretende dramatisierende Strafwut und selbstreferentielle Stimmung gegen den Kläger zu verstärken.

Der Fortgang der Vorgänge ist in Blog veröffentlicht, gerichtsbekannt und in weiteren Klagen und Strafanzeigen anhängig, ebenso beim Justizministerium Baden-Württemberg, da der Kläger beim Land Polizeibeamter auf Lebenszeit ist:

Aufgrund der unter dem Etikett der Strafverfolgung betriebenen sinnfreien Stigmatisierung, Kriminalisierung und dem durch Trapp betriebenen Rufmord, vgl. Wortlaut Anklageschrift, reichte der Kläger infolge eine Beschwerde und eine Zivilklage wegen Verfolgung Unschuldiger gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg ein, 18.05.2009.

Die Beschwerde ging beim Staatsministerium der Justiz in München ein, worauf der Ministerialrat und Jurist, der Zeuge Hans Kornprobst dem Kläger eine Abgabenachricht an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zusandte.
Die Zivilklage wurde durch die Richter und Zeugen Dr. Bellay und Dr. Müller-Teckhoff, beide zwischenzeitlich beim BGH tätig, beschieden.

Über die Tatsache, dass diese Juristen infolge keinerlei Strafgehalt und schon gar keine akut drohende Gefährdung erkannten, versuchten die Täter der Staatsanwaltschaft infolge zu täuschen, diese zu verdecken, um dem Kläger weiter schaden zu können.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person wurde infolge am 12.06.2009 von Trapp selbst, Sachbearbeiter, missbraucht, um vorzutäuschen, dass die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bestehe.

Die Vorgänge der folgenden zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt und der Versuch, den Kläger infolge dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu Unrecht dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren, wird bis heute intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen versucht. Siehe Blog. Ermittlungen werden durch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Würzburg in eigener Sache verweigert, die Gerichte Würzburg/Bamberg vertuschen unter fortlaufender Rechtsbeugung ebenfalls in eigener Sache und zugunsten befreundeter Juristen etc. und verweigern die Abgabe an ein objektives Gericht.

Es ist offenkundig, dass in der Region Würzburg Väter und Männer einer sinnlosen Kriminalisierung und Pathologisierung ausgesetzt sind, sobald sie sich gegen Kindesentzug und Unrecht zur Wehr setzen.

Massive Verbrechen im Amt durch Behördenmitarbeiter, Juristen und Kindsmütter hingegen werden vertuscht und befördert.

Die Freiheitsberaubung im Amt durch die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg konnte mit Hilfe integrer und objektiver Helfer, insbesondere Prof. Dr. Norbert Nedopil, beendet werden. Zu verzeichnen sind zehn Monate zu Unrecht erzwungene Inhaftierung, für die der Kläger bis heute keinen Cent Entschädigung erhalten hat, Az. 814 Js 10465/09. Die verantwortlichen Verbrecher sind weiter im Amt, Täter Trapp ist mittlerweile Vorsitzender Richter beim Landgericht und wird als solcher von seinen Kollegen geschützt.

Dies ist das rechtsfremde Klima, in dem der Kläger seit 2003 versucht, Kontakt zu seinem Kind aufrechtzuerhalten, den Missbrauch seines Kindes und den Missbrauch des Rechtssystems offenzulegen und zu beenden.

2.
Unmittelbar nach Beendigung dieser Freiheitsberaubung durch Verbrecher im Amt setzte die Richterin am Familiengericht, Sommer, einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss durch, der besagt, dass sofort wöchentliche Treffen zwischen Vater und Tochter stattzufinden haben, und zwar jeden Freitag, Anlage 2, Klageschrift vom 28.07.2017.

Hierdurch war das Jugendamt Würzburg gezwungen, endlich nach sechs Jahren Gleichgültigkeit und Untätigkeit und hieraus resultierender Schädigung und Traumatisierung von Vater und Kind endlich Maßnahmen zu veranlassen, um Kontakt durchzusetzen.

Von Mai 2010 bis Mai 2012 konnten so überaus positive und entlastende Treffen zwischen Vater und Kind stattfinden, die eine Vater-Kind-Bindung begründeten, auf der aufzubauen ist.

Aus eigennützigen Interessen werden diese fruchtbaren Kontakte infolge seit 2012 sowohl durch die Kindsmutter und ihre asozialen und widerwärtigen sog. Rechtsbeistände als auch durch die Beklagte hier, das Jugendamt, interessengeleitet zu entwerten und kleinzureden versucht.

Dies offenkundig einzig zu dem Zweck, die eigenen Rechtsbrüche und Schuld am erneuten Kontaktabbruch zu vertuschen, vgl. auch Schriftsätze der Kanzlei Vocke & Partner, die die Beklagte in diesem Verfahren vertritt.
Klage gegen Jugendamt Würzburg, Schriftsatz Dr. Vocke & Partner, 14.09.2017, Az. 61 O 1444/17

Ab Juni 2012 verweigerte die Kindsmutter unter erneuter Untätigkeit und hieraus Beihilfe auch des Jugendamtes die Durchführung der Treffen.

Ziel der Kindsmutter war erneut eine Ausgrenzung des Klägers als Vater, um ihre Ruhe zu haben, die sie durch die gerichtlich angestrebte Normalisierung und Ausweitung der Vater-Kind-Beziehung bedroht sah und insbesondere, um eine gerichtlich beschlossene Elternberatung bei der Mediatorin und Zeugin Katharina Schmelter, gerichtsnahe Beratungsstelle zu verhindern.

Das Verhalten des Jugendamtes, das kausal mit ursächlich dafür ist, dass der Kläger so nahezu beiläufig durch Missachtung eines vollstreckbaren konkreten sog. Umgangsbeschlusses und Boshaftigkeit seit 2012 erneut jeden Kontakt zu seiner Tochter verloren hat, unter weiterer irreversibler Schädigung seines Kindes, Traumatisierung und Gesundheitsschädigung hieraus ist in Zivilklage zu obigem Aktenzeichen aufgezeigt, Az. 61 O 1444/17.

Das Jugendamt verweigerte rechtswidrig und schuldhaft jegliche Unterstützung und auch die Durchsetzung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, was originäre Aufgabe des Amtes ist.

Das Jugendamt Würzburg versucht momentan wie genannt unter Falschdarstellungen und Lügen in ergebnisorientierten Schriftsätzen der Würzburger Kanzlei Vocke & Partner die schudlhaften Rechtsbrüche und Folgen und Schädigungen hieraus zu leugnen und zu bagatellisieren.

3.
Obwohl dem Amt bekannt und bewusst ist, dass der Kläger als Vater seit 2012 – wie zuvor bereits von 2004 bis 2010 – Opfer einer böswilligen und zielgerichten Kindesentfremdung/Kindesentziehung durch die Kindsmutter ist, stellt die Behörde weiter bizarre Geldforderungen an den Kläger als Verbrechensopfer.

So wurde mit Datum vom 04.12.2017 erneut eine Geldforderung in Höhe von 28.441 Euro durch die Beklagte zugesandt, sowie laufende monatliche Forderungen von 464 Euro.

Dies ist angesichts der von der Beklagten verschuldeten Traumata und des vollständigen Kontaktabbruchs zu seinem Kind als vorsätzliche psychische Schädigung anzusehen, im Kern als Aufforderung zu einem Bilanzsuizid und zur Aufforderung zu Gewaltdelikten und Selbstjustiz zu verstehen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beklagten vom 04.12.2017

Dies verwirklicht in der Gesamtschau den Tatbestand einer bewussten und schuldhaften Körperverletzung gegen den Kläger als ausgegrenztem Vater. Man kann, um es in einfachen Worten auszudrücken, dem Opfer einer Kindesentführung nicht die Kosten des Entführers für die Verpflegung seines Kindes während der Entführung in Rechnung stellen wollen.

Dass die Entführerin die Kindsmutter ist, ändert an den emotionalen Schädigungen und der seelischen Notlage des Vaters hieraus insoweit nicht das geringste.

Die psychischen und seelischen Belastungen des Klägers als Vater, was bspw. im Rahmen des sog. Anti-Stalking-Paragraphen (für Frauen) ideologisch motiviert sogar als sog. Eignungsdelikt strafbar ist, werden hier in einer kaum zu fassenden Dummheit, Gleichgültigkeit und im vollen Wissen um die Faktenlage und Kindesentzug offenkundig vorsätzlich durch die Beklagte potenziert.

In zahlreichen Schreiben an die Behörde wurde bereits gebeten, weitere derarte sinnfreie Forderungen zu unterlassen, da dies massive psychische Folgen und Reaktionen hervorruft.

Die Beklagte ignoriert dies völlig.

Die Dummheit, Gleichgültigkeit und das völlige Fehlen von Anstand und Sinn für die Perspektiven eines Vaters, der seit 14 Jahren Opfer von Kindesentzug, böswilliger Ausgrenzung und Kontaktverlust zu seinem Wunschkind ist, ist atemberaubend.

Offenkundig herrscht hier ein bürokratischer Autismus, der sich längst vom Gegenüber als Mensch abgewandt hat und diesen nur noch als Finanzposten sieht, während die Eltern- und Grundrechte keinerlei Rolle mehr spielen.

Hierbei ist der Beklagten ebenfalls bewusst und bekannt, dass sie vom Kläger niemals Geld erhalten wird und die Forderungen der Kindsmutter als hochbezahlte Steuerberaterin etc. über die Behörde – bei gleichzeitiger Kindesentführung zu Lasten des Vaters – sittenwidrig und Ausdruck von Schikane sind.

Der Beklagten ist auch bekannt, dass der Kläger aufgrund der Justizverbrechen und des Kindesentzugs seit 2005 auf Sozialleistungen angewiesen ist. Die bizarre Forderung von 28.441 Euro ist somit nicht nur Ausdruck der genannten Dummheit und Gleichgültigkeit der Beklagten sondern verwirklicht auch den Tatbestand der versuchten Nötigung.

Der Beklagten ist als Jugendamt auch bewusst und bekannt, dass in vergleichbaren Fällen des vorsätzlichen jahrelangen Kindesentzugs bundesweit ausgegrenzte Väter Suizid begehen, reaktive Tötungsdelikte und Gewalteskalationen erfolgen.

Die Beklagte beabsichtigt eine solche Entwicklung offenkundig, um sich der gerichtlichen Konsequenzen für die seit insgesamt 2003 verschuldeten Verfehlungen und Rechtsbrüche zu Lasten des Klägers und seines Kindes nicht stellen zu müssen.

Es ist 2017 schlicht nicht mehr vermittelbar, dass Behörden und Gerichte über die Folgen ihrer an Geschädigte und Betroffen zugehenden Schreiben nicht informiert sein wollen.

Es ist bekannt, dass Schreiben von Behörden und Gerichten regelhaft zu schweren Affekttaten führen, insbesondere sog. Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz führen oftmals zu reaktiven Tötungsdelikten durch traumatisierte und ausgegrenzte Verfügungsgegner.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Bindungsblockade und Umgangsboykott wird durch deutsche Provinzgerichte verschuldet, Anwälte und Täterinnen werden auch zukünftig zum Rechtsbruch ermutigt – Fall des Vaters Steffen Wieland und seines 2009 geborenen Sohnes

Bankrotterklärung der Justiz:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat.“….

Dieser Beitrag zeigt anhand des Falles des Vaters Steffen Wieland und seines 2009 geborenen Sohnes auf, wie sich deutsche Provinzgerichte aus der Verantwortung stehlen wollen – Rechtsbruch, Straftaten gegen Kinder und Väter und Selbstjustiz durch Mütter (ja, im Einzelfall auch umgekehrt) wird befördert, durch asoziale Richter straffrei gesetzt. Generalprävention wird verweigert, Täterinnen und Anwaltschaft auch für die Zukunft zum Rechtsbruch aufgefordert, auf dem Rücken der Kinder. Vorgaben des Europäsichen Gerichtshof werden regelhaft nicht durchgesetzt.

Hier ein Foto von Steffen Wieland und der Kindesentzieherin:

https://www.tvnow.de/vox/unser-traum-vom-haus/familie-wieland

Steffen Wieland schrieb mir diese Woche:

…“Es liegt in meinem Fall nicht an der Inkompetenz des Richters, sondern an der Vorgehensweise von Rechtsbeistand und Jugendberatungstelle und der gegnerischen Rechtsanwältin. Dem Richter Grosch ist mittlerweile bewusst, das sowohl die Justiz als auch der Vater vorgeführt wurden. Diese Meinung teilte Richter Grosch zumindest mit meinem Rechtsanwalt. …Richter Grosch äußerte in der letzten Verhandlung, er würde es seinen Kindern nicht antun, er wäre aber froh, daß er diesen Mist nicht mehr lange machen müsste….
Meine Exfrau und Anwältin, haben vor vier Wochen, wieder einen Antrag gestellt, sie wollen die Umgänge abändern, es soll kein Umgang mehr stattfinden. Da mein Sohn diesen angeblich nicht möchte.“

Die Muster sind stets die gleichen, das Agieren der Justiz ist ein gesamtgesellschaftlicher Skandal, der endlich beendet werden muss!

Kindesentzug ist keine Bagatelle, über die Amtsrichter nach Tageslaune und Gutdünken zu entscheiden haben sondern ein Menschenrecht, dessen Verweigerung regelhaft zu schwersten Tragödien, zu generationenübergreifenden Traumata und zur Zerstörung von Menschenleben führt!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Volljuristin Kerstin Neubert mithilfe asozial agierender Anwälte, einer untätigen und rechtsbeugerischen Justizbehörde in Franken seit 2003 den Kontakt zu meiner Tochter zerstört hat.

Neubert und die bayerische Justiz haben mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, Verbrecher im Amtversuchen bis heute, mich als „Kriminellen“ mundtot zu machen. Die konstruierten Vorwürfe kommen seit 2003 über den sich stets selbstreferentiell bestätigendem Popanz von „Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigiung“….Kriminelle um den Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, die aus Justizopfern und traumatisierten Vätern mit allen Mitteln „Täter“ machen wollen. Eskalationen und Zerstörung von Menschenleben wird provoziert.

Das Agieren der Justiz folgt stets den gleichen Mustern:

Zunächst wird verschleppt, ausgesessen, die Akte liegengelassen – in der Hoffnung, dass sich der Vorgang von selbst erledigt.

Nachdem man sich dann über die Eskalation wundert, die dieser Zeitablauf bei laufendem Kindesentzug mit sicht bringt, wird erst einmal Hilfe bei Gutachtern etc. gesucht, weiter verschleppt. Parallel hierzu bekommt wird der Mann klischeehaft als Aggressor und „Täter“ stigmatisiert, sobald er sich auch nur im geringsten gegen das Unrecht, monate- und jahrelangen Kindesentzug zur Wehr setzt. Etikett Stalker gerne genommen, das Gewaltschutzgesetz ermöglicht seit 2002 die Kriminalisierung durch bloße Anwesenheit, durch Telefonanrufe und sonstiges. Asoziale und widerwärtige Feministinnen wie in meinem Fall die heute als „Vorsitzende Richterin“ beim Zivilgericht Schweinfurt tätige ehemalige Staatsanwältin Angelika Drescher nutzen hierbei jede Möglichkeit, ihren feministischen Hass gegen Männer mit Amtsbonus auszuleben.

Dass sie hier gezielt Menschenleben zerstören, Kinder lebenslang schädigen, ist ideologsich aufgegeilten sog. Strafverfolgern wie Drescher nicht nur gleichgültig – sie zielen genüßlich grinsend auf Eskalation und Vernichtung von Menschen ab.

Hier eine Demo vor einem Amtsgericht dieses Jahr, nachdem sich ein Vater aufgrund des Umgangsboykotts umgebracht hat:

Die dritte Stufe besteht dann darin, dass sich die Justiz – die jahrelang bei diesen Machenschaften durch Mütter, hetzerische dummdreiste Fachanwältinnen, untätige Jugendämter und ideologisch verblendete Staatsanwälte etc. zugeschaut hat – aus der Verantwortung stehlen will. Nach dem Motto: wenn Eltern sich „streiten“, kann man nichts machen. Kein noch so fadenscheiniges Konstrukt wird ausgelassen, um dem Opfer, dem ausgegrenzten Vater, noch eine Mitschuld für den Verlust seines Kindes und die Taten der Mutter aufdrücken zu wollen.

Als ob es hier nicht um massive Rechtsbrüche und Verbrechen gegen Kinder und Elternteile geht, um Machtmissbrauch, strukturelles Versagen: Nein, da faselt man dann von „hochkonflikthaften“ Eltern, nachdem man dem Machtmissbrauch jahrelang untätig zugeschaut hat, durch Zeitablauf Fakten geschaffen hat.

Hier der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, der 2016 in meinem Fall nicht nur den Kontaktabbruch gut hieß, sondern entgegen der Empfehlung aller Beteiligten auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren geworfen hat, bevor er unter Rechtsbeugung die Kindesentführung durch Kerstin Neubert zu „legitimieren“ versucht. Ein Täter, Justizverbrecher, Krimineller in Robe:

Die Muster stets die selben, wie gesagt:

Täterinnen werden zum Rechtsbruch ermutigt, das Alter des Kindes spielt keine Rolle!

Nun im Wortlaut der sog. Beschluss des Amtsrichters Peter Grosch, Amtsgericht Öhringen vom 02.06.2017, im Fall des Vaters Steffen Wieland, Az. 6 F 266/15:

„Die Beteiligten sind höchst zerstittene geschiedene Ehegatten. Im vorliegenden Verfahren geht es um einen Umgang zwischen dem Vater und seinem am xx.xx.2009 geborenenen Sohn M..

Nach vielen vorhergegangenen Verfahren und Versuchen einen Umgang zwischen dem Vater und M. zu installieren hat das Amtsgericht Öhringen im Beschluss vom 24.08.2016 zuletzt den Umgang auf alle drei Wochen samstags von 14 bis 18 Uhr festgelegt. Diese Entscheidung wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29.11.2016 bestätigt.

Auch aufgrund dieser Entscheidung hat ein Umgang nicht stattgefunden.

Der Vater kommt stets zum Haus der Mutter und versucht den Umgang zu erreichen. Nach langem Zögern und mit großen Bedenken hat das Gericht am 10.03.2017 gegen die Mutter ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro festgesetzt, weil sie den Umgang des Kindes mit dem Vater nicht ermöglicht. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Mutter mit ihrer sofortigen Beschwerde.

Diese ist zulässig.
Das Gericht ist nunmehr nicht mehr bereit den Umgang zwischen dem Vater und seinem Sohn M. mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.

Bereits vor Erlass des Beschlusses vom 10.03.2017 hat das Gericht versucht den Vater über seinen Anwalt zur Rücknahme des Antrags zu bewegen. Dies war leider nicht möglich.

Angesichts des Verhaltens der Mutter in der Vergangenheit aber auch des Verhaltens des Vaters, der bei der Erziehungsberatungsstelle mehrfach den Umgang mit den Kindern abgebrochen hat, hält es das Gericht für nicht mehr möglich, dass vorliegend ein regelmäßiger Umgang zwischen dem Vater und M. zustande kommt.

Alle weitergehenden Maßnahmen zur Erzwingung eines Umgangs würden letztlich zum Nachteil des Kindeswohls gehen.

Die Mutter lebt von Arbeitslosengeld II, die Vollstreckung eines Ordnungsgelds ist deshalb nicht zu erwarten. In der Konsequenz wäre sie in Ordnungshaft zu nehmen um den Umgang zu erzwingen.

In der vorliegenden Konstellation würde eine solche Maßnahme dem Kindeswohl massiv widersprechen.

Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefrag wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.

Er wird sich fragen müssen, ob er seinem Kind weitere Maßnahmen zumuten will.

Man stelle sich vor, der Gerichtsvollzieher und die Polizei kämen um die Mutter in Ordnungshaft zu nehmen, damit der Vater drei Stunden mit dem Kind verbringen kann und anschließend soll dieses Kind dann wieder drei Wochen bei der Mutter leben bevor sich dieser Vorgang wiederholt. Bei allem Verständnis für den Vater ist das Gericht der Auffassung, dass diese Angelegenheit hier und jetzt ein Ende haben muss.

Schon seit Jahren läuft dieser Skandal unverändert fort, unter Aushebelung der Gesetzesreformen, Missachtung der Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, des Grundgesetzes, unter Missachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und unter Inkaufnahme von Toten und Gewalt infolge Selbstjustiz, wenn sich Opfer der Justiz nicht mehr anders zu helfen wissen.

Hier ein bereits vor Jahren verfasster Schriftsatz des VafK Baden-Württemberg, Zitat eines Richters:

„Familiendramen in Deutschland und Hilfsangebote

…“Richter Harald Schütz hat dies einmal so ausgedrückt:
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.

http://vafk-baden-wuerttemberg.de/Familiendramen.html

Es wird nicht besser, es wird immer schlimmer, weil überforderte oder boshafte Richter sich über Recht und Gesetz stellen.