Ihr Kopf müsste schon längst rollen: Angelika Drescher, Radikalfeministin und Richterin in Bamberg. Eine der widerwärtigsten und bösartigsten Personen, mit denen ich in meinem Leben zu tun hatte…

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Dieser Beitrag dient nochmals der Dokumentation: soll keiner behaupten er wusste von nichts. Die Taten dieser Radikalfeministin im Justizdienst und die Folgen der Übergriffe gegen mich als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten sind bereits ausführlich im Blog dokumentiert.

Diese Täterin hat – wie andere bayerische Justizjuristen auch – Menschenleben auf dem Gewissen: unter dem Label rechtsstaatlicher Justiz wanzt sie sich unter Machtmissbrauch in das Leben von Menschen hinein, die sich kaum wehren können. Ihre bevorzugten Opfer: Männer – und speziell Männer in Ausnahmesituationen, die sich in Trennungskonflikten befinden, psychisch und gesundheitlich angeschlagene Männer.

Als ich 2009/2010 Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg war und in der JVA Würzburg mit anderen Männern sprach, fiel immer wieder der Name Drescher. Wie eine solche ideologische Hetzerin in einem Rechtsstaat Verantwortung erlangen kann, war eine berechtigte Frage. Sie solle zur Hölle fahren.

Dort wird sie sicher landen, aber solange richtet sie weiter Schaden an, weil die bayerische Justiz solche Charaktere nicht aus dem Verkehr zieht sondern befördert.

Ein Vater erzählte mir, wie Drescher immer wieder seine Ex-Partnerin und die Mutter der gemeinsamen Kinder aufhetzte und schließlich eine Anklage erzwang, indem sie einen „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ konstruierte, weil der Mann im fließenden Verkehr seiner Frau begegnete, diesen aus dem Auto heraus fotografierte und damit einen Verstoß gegen das Näherungsverbot „beweisen“ konnte. Das passt.

Der Hintergrund ähnlich wie bei mir: monate- dann jahrelange Entfremdung der Kinder gegen den Vater. Schließlich erreichte Drescher ihr Ziel durch Provokationen und immer weitere gewaltsame Ausgrenzung: der psychisch massiv in die Enge getriebene Mann beging eine Brandstiftung und wurde zu Haft verurteilt. Da der Sport gemeinsam stattfand (Untersuchungshaft und Strafhaft) hatte ich während der von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Freiheitsberaubung ausführlich Zeit, mit dem Mann zu sprechen.

Diese ideologisch motivierte gezielte Eskalation eines Konfliktes durch diese „Staatsanwältin“ nur ein „Fall“ von vielen….Schwächen, Ängste und insbesondere Vatergefühle ausnützend, hetzt sie Frauen und Männer gegeneinander. Die unschuldigsten Opfer dieser abgebrühten und widerwärtigen Männerhasserin sind die Kinder der Paare, die das Unglück haben, in die Fänge dieser „Strafverfolgerin“ zu geraten. Der Bock wurde zur „Gärtnerin“ gemach, wie so oft in Bayern, wo Seilschaften den Rechtsstaat zersetzen und Hetze gegen Menschen zum Politikstil gehört.

Mit immenser krimineller Energie, mit ideologischem Eifer und aus Hass geborener Strafwut und Männerverachtung agiert die Täterin Angelika Drescher nicht nur ungehindert in dieser bayerischen Justiz: es sind im Gegenteil genau solche reaktionären Charaktere, die dort befördert und gepimpt werden. Folgerichtig landete Drescher nun auch dort, wo alle skrupellosen Amtstäter der fränkischen Justiz irgendwann landen: beim OLG Bamberg, dem Sammelbecken rückständiger, gehässiger und rechtskonservativer CSU-Justizjuristen.

Nun jedoch zu den konkreten Fakten – die hier schon seit Jahren in diesem Blog dokumentiert sind – kurz zusammengefasst.

Zum ersten Mal wurde mir die asoziale Bösartigkeit dieser Täterin und der offenbar pathologische Hass auf Männer 2006 bewusst- und ich wunderte mich schon damals, weshalb eine solche Person in einer rechtsstaatlichen Justiz Verantwortung als Staatsanwältin tragen darf. Aus heutiger Sicht naiv. Mittlerweile ist das klar: in der bayerischen CSU-Justiz geht es nicht um Prävention, Rechtsfrieden und tatsächliche Strafverfolgung. Es geht – in einem um sich selbst kreisenden narzisstischen System – vor allem darum, „Tätigkeit“ vorzutäuschen, möglichst dramatische Schlagzeilen zu produzieren, sich als „harte“ rechtskonservative Justiz zu inszenieren – ob es dabei Unschuldige trifft, ist den Karrieristen und feisten Kriminellen in Robe in Bayern egal.

Das weiß man spätestens seit die Justizskandale Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Donald Stellwag, „Bauer Rupp“ oder Manfred Genditzki, dem mittlerweile nach 13 Jahren Haft wegen eines konstruierten „Mordes“ eine Wiederaufnahme „gewährt“ wird, bekannt wurden…..die bayerische Justiz ist Teil des Problems. Der Ansehensverlust des Rechtsstaates, das mangelnde Vertrauen, der mangelnde Respekt gegen Hilfskräfte und Polizeibeamte auf der Straße – all das kommt nicht von ungefähr sondern ist Folge der Hybris einer Justiz und einer ideologischen Strafverfolgungsmaschinerie, die glaubt sich alles erlauben zu können.

Wieso es in Bayern immer noch gelingt, diese Zustände zu vertuschen, Täterinnen und Tätern unter dem Etikett „Unabhängigkeit“ der Justiz selbst bei zielgerichteter schwerer Freiheitsberaubung im Amt (wie in meinem Fall) einen Freibrief zu erteilen, zeigt, wie tief diese Seilschaften und die Partei CSU nicht nur Anstand und Moral sondern auch Gesetze und Rechtsstaatlichkeit suspendiert haben. Die politische Opposition ist in Bayern ein Totalausfall, die sich seit 10 Jahren nun auf dem Fall Mollath ausruht, den irrerweise der CSU-Beamte Wilhelm Schlötterer maßgeblich an die Öffentlichkeit brachte.

2007 vor dem Amtsgericht Würzburg und 2008 in der Berufungsverhandlung forderte Drescher als Staatsanwältin dann eine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung gegen mich – wegen „Beleidigung“. Alles auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Juristin und Mutter meines Kindes – die Kindesentziehung lief bereits parallel zu meiner Kriminalisierung ungehindert seit Dezember 2003 mit massivsten Folgen, die die Täterin Drescher genüßlich grinsend ausnutzte – und der von dieser per „Glaubhaftmachung“ beim Zivilgericht Würzburg erlangten Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz, in der die Kindsmutter mir pauschal mal eben Belästigung/Bedrohung andichtete und behauptete, wir seien „schon lange getrennt“ – drei Monate nach der Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und nachdem ich kurz zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei „aufgegeben“ habe (eine Erpressung unter rechtswidriger Einbehaltung meiner Dienstbezüge und massiven Mobbings aufgrund meiner Haarlänge, was parallel in Baden-Württemberg zu klären ist und ebenfalls ausführlich in diesem Blog dokumentiert).

Im Rahmen der Strafverfahren schaffte es Drescher, im Februar 2006, im Juni 2006 und nochmals im Dezember 2006 rechtswidrige, völlig unverhältnismäßige und einzig auf persönlicher Strafwut basierende „Wohnungsdurchsuchungen“ zu beantragen. Beim Amtsgericht Würzburg wird alles abgezeichnet: wie man weiß hat man dort weder die Zeit noch die Ressourcen, Anträge der Staatsanwaltschaft so zu prüfen, wie das Bundesverfassungsgericht sich das vorstellt. „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, teilte eine Würzburger Amtsrichterin mit.

So verwundert es nicht, dass die Täterin Drescher wegen einer vorgeblichen „versuchen Nötigung“ auch die Durchsuchung des Hauses meiner Eltern im Schwarzwald und der Wohnung meiner damaligen Freundin im Raum Stuttgart erlaubt wurde. Methode Würzburg!

Bei dieser Durchsuchung traf ich alte Bekannte: Polizisten, mit denen ich Jahre zuvor zusammengearbeitet hatte und die von Drescher auf telefonische Nachfrage gezwungen wurden, mich „erkennungsdienstlich“ zu behandeln: sprich Fingerabdrücke nehmen. Das wurde gemacht, beim Dezernat 9, Erkennungsdienst, wo ich selbst jahrelang Straftäter hingebracht hatte. Wenigstens traf ich hier Kolleginnen und Kollegen, die ich jahrelang nicht gesehen hatte.

Dass das Problem nicht meine Person sondern offenkundig diese „verwirrte“ Würzburger Staatsanwältin ist, erkannten alle Beteiligten sofort. Als ich nach der von Drescher im Juni 2006 inszenierten „Durchsuchung“, bei der in meiner Abwesenheit meine Wohnung bei Würzburg gewaltsam aufgebrochen und das Türschloss zerstört wurde (man hätte den Nachbarn fragen können, der einen Schlüssel hatte!) den Schlüssel für das neu eingebaute Schloß bei der Polizeiinspektion Unterfranken abholte, sagte der zuständige PHK ganz offen, dass diese Staatsanwältin offenbar „nicht alle Tassen im Schrank hat!“.

Zuvor hatte sie den Beamten angewiesen, bei der Abholung des Schlüssels (nochmals) zu prüfen, ob ich „zwangseingewiesen“ werden könnte: Auch das teilte mir der Beamte mit, der offenkundig hatte, was da ablief. Tage, nachdem ich Opfer einer mehrtägigen Freiheitsberaubung durch Drescher geworden war (13. bis 19.06.2006) und gerade „entlassen“ wurde, weil die Ärzte keine Grundlage für die Maßnahme sahen.

Dies führt zum nächsten beliebten Muster dieser kriminellen Justiz: Menschen die – wie Gustl Mollath – lästig sind und denen man schaden will, werden mit allen Mitteln versucht zu pathologisieren.

Im Februar und im Juni 2006 (wenige Tage vor dem Abholen des Schlüssels und der Mitteilung des Polizeibeamten) hatte Drescher bereits zweimal versucht, mich in die Psychiatrie zwangseinzuweisen. Im Februar scheiterte dies sofort, weil der Chefarzt der Landesklinik in Calw, Dr. med. Gunter Essinger, unmittelbar feststellte, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorliegt. Dorthin gefahren wurde ich ebenfalls von meinen ehemaligen Kollegen, denen das ganze überaus peinlich war.

Der entgegen dieser Expertise erzwungene zweite Versuch Dreschers vier Monate später (!) im Juni 2006, mich zwangseinzuweisen, führte zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung, die bis heute vertuscht wird, hier detailliert dokumentiert:

Nachdem Drescher also zweimal versucht hat, mich zwangseinzuweisen und zweimal mit der gezielten Pathologisierung meiner Person scheiterte, wurde der Haus- und Hofgutachter der Würzburger Staatsanwaltschaft, Jörg Groß von Drescher beauftragt, der schließlich endlich das „Ergebnis“ brachte, das die Staatsanwaltschaft Würzburg so dringend wollte.

Die Folgen sind bekannt: 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mit dem Ziel dauerhafter Unterbringung nach § 63 StGB auf Grundlage eines FEHLGUTACHTENS von Dr. Jörg Groß, Würzburg.

Der Plan der Staatsanwaltschaft Würzburg scheiterte dennoch, weil dieses Fehlgutachten durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, München, als solches entlarvt wurde (siehe Blog, alles dokumentiert). Damit gaben sich die kriminellen Justizjuristen nicht zufrieden. Verbrecher im Amt, die weiter gedeckt werden.

Dass bereits zuvor mehrere Ärzte das Gegenteil der Fantasien von Groß, Erfüllungsgehilfe krimineller Staatsanwälte, festgestellt hatten, u.a. der Chefarzt der Landesklinik Calw, wird bis heute von der Justiz vertuscht, um die Täterinnen und Täter zu decken und Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu vertuschen.

Auch die Podiumsdiskussion 2006 im Rathaus Würzburg zum Thema „häusliche Gewalt gegen Frauen“ – eine Werbekampagne für Frauen, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen – sei noch erwähnt. Hierbei äußerte Drescher vor vollem Saal auf meine entsprechende Frage klar: „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“

Natürlich, in dieser Welt aus Männerhass, Amtsmissbrauch und ideologischer Bösartigkeit einer Radikalfeministin Drescher „gibt“ es das nicht.

Der Charakter Drescher offenbarte sich mir persönlich in aller Deutlichkeit, als sie nach der Verurteilung gegen mich zu einer Bewährungsstrafe, mich vor dem Gerichtssaal genüsslich angrinste….in der Verhandlung selbst räumte sie ein, die Mutter meines Kindes „ermutigt“ zu haben, alles zu dokumentieren, was man gegen mich verwenden kann.

Frauen werden von Drescher manipuliert, instrumentalisiert, aufgehetzt, ihre Sensibilität und Verletzlichkeit ausgenutzt, um den eigenen Männerhass auszuleben.

Verjährung tritt bei den Schäden, die diese Täterin zu verantworten hat, nicht ein!

Eilmeldung: Manfred Genditzki ist frei – 13 Jahre Haft wegen eines von der bayerischen Justiz konstruierten Mordes, den es nie gab!

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Das erstmal auf die Schnelle: der nächste bayerische Justizskandal pünktlich zur Landtagswahl!

Justizskandal: Kein dringender Tatverdacht – nach 13 Jahren Haft

Manfred Genditzki, vermeintlicher Badewannenmörder, ist aus dem Gefängnis in Landsberg entlassen worden. Alles deutet darauf hin, dass er unschuldig hinter Gittern saß und das Landgericht München versagt hat.„….

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!

„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

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Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

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Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

„Staatsverbrechen“! Die Rolle des CSU-Juristen Norbert Baumann, OLG Bamberg, im Fall Mollath – und im Fall Deeg….

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Die Person und die Rolle des CSU-Richters und Diözesanratsvorsitzenden Norbert Baumann erscheint in immer grellerem Licht – im Fall Gustl Mollath – und auch in meinem Fall:

Norbert Baumann, CSU-Richter und ehem. Diözesanratsvorsitzender – affektgestört?

Wilhelm Schlötterer deckt im Fall Gustl Mollath weiter auf:

„Die ‚weisen‘ Richter des OLG Bamberg“ (Seite 63)

https://books.google.de/books?id=nK4NEAAAQBAJ&pg=PA63&lpg=PA63&dq=norbert+baumann+richter+gustl+mollath&source=bl&ots=i5-h1t9ckY&sig=ACfU3U3TEc310F8jpZrOz7fXFPO7k4BxKg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiRm_Knvf7uAhXD4uAKHcQSDiwQ6AEwEHoECBMQAw#v=onepage&q=norbert%20baumann%20richter%20gustl%20mollath&f=false

Heute erscheint das neue Buch des CSU-Insiders Wilhelm Schlötterer – über die Methoden und Hintergründe im Fall Gustl Mollath, die auch mich betreffen.

„Es ist einer der spektakulärsten Justizskandale in der Geschichte der BRD: Mit unhaltbaren psychiatrischen Gutachten und falschen Beschuldigungen wurde Gustl Mollath 2006 von der Bayerischen Justiz in den psychiatrischen Maßregelvollzug weggesperrt, nachdem er vergeblich Schwarzgeldverschiebungen in vielfacher Millionenhöhe in die Schweiz angezeigt hatte. Erst 2013 erreichte sein Verteidiger die Freilassung. Dr. Wilhelm Schlötterer, an den sich Mollath aus der Haft mit der Bitte um Hilfe gewandt hatte, brachte seinerzeit den Stein ins Rollen. Er erreichte die Wiederaufnahme des Falles. Er kennt die dahinterstehenden Machenschaften wie kein anderer, schildert sie pointiert und in allen Einzelheiten und verweist auf die verantwortlichen Politiker. Er zeigt auf, dass der Fall Mollath kein Justizirrtum war, sondern ein Staatsverbrechen.“….

„Schlötterer sagte der Deutschen Presseagentur, es werde auch anderen Leuten übel mitgespielt in Bayern, aber der Fall Mollath sei „ein Exzess“ gewesen.“….

https://www.deutschlandfunk.de/staatsverbrechen-der-fall-mollath-justizopfer-gustl-mollath.2849.de.html?drn:news_id=1230252

Einen weiteren „Exzess“ dokumentiert dieser Blog. Bis heute werden die Fakten in meinem Fall durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg vertuscht, es wird gelogen und ausgesessen.

Eine Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung – davon sieben Monate in der Forensik Lohr mit derselben „Diagnose“ wie Gustl Mollath – habe ich bis heute trotz Freispruch nicht erhalten!

Das Schicksal von Gustl Mollath in meinem Fall verhinderte vor allem der integre und unabhängige Sachverständige Prof. Norbert Nedopil, der am 04.02.2021 beim Landgericht Bamberg zu meinem Fall folgendes sagte:

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil

…Das Verhalten der Justiz in meinem Fall sei für ihn „menschlich nicht nachvollziehbar“

Mehr dazu in Kürze in diesem Blog.

Stattdessen versuchen die bayerischen Behörden, allen voran die asoziale CSU-Klitsche Staatsanwaltschaft Würzburg, mich weiter mit Pseudo-Anklagen mundtot zu machen.

Unter anderem der Hauptverantwortlichen der Freiheitsberaubung und der Verweigerung der Entschädigung gegen mich, der ehemalige Vorsitzende Richter beim OLG Bamberg und ehemalige Diözesanratsvorsitzende Norbert Baumann (CSU) hat Strafantrag wegen „Beleidigung“ gestellt.

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Baumann unterschrieb zwei rechtswidrige Haftbefehle, fingierte den Haftgrund der Fluchtgefahr – und bescheinigt hernach, ich als Opfer dieser Maßnahmen sei „selbst schuld“….

Nun wurde bekannt, dass Baumann „ausgerastet“ sei, als sich der Mittäter und verantwortliche Staatsanwalt Thomas Trapp „weigerte“, nach meiner zweiten Freilassung durch das Landgericht erneuten dritten (!) Antrag auf „Haftbefehl“ gegen mich zu stellen – den er „erwartete“ und den er zu einer weiteren Freiheitsberaubung gegen mich missbraucht hätte!

Es ist unfassbar, dass diese Figur und dieser offenkundig kriminell oder zwanghaft agierende, charakterlich völlig ungeeignete ehemalige honorige Richter und „Christ“ weiter öffentlich „gewürdigt“ wird:

„Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wurde am 15. Februar 70 Jahre alt. Das meldet das bischöfliche Ordinariat.“….

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/norbert-baumann-wurde-70-art-9889103

Baumanns Kumpel und zur Tatzeit der verantwortliche Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, der heutige Söder-Berater Clemens Lückemann (CSU) hat gar bei drei Staatsanwaltschaften Strafantrag wegen. „Beleidigung“ gestellt: in Stuttgart, Bamberg und Würzburg. Wahn?

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Schlötterer behauptet ganz richtig:

„Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand“

Auch heute noch sieht er in der CSU-Spitze quasi den Ursprung allen Übels – besonders im Fall Mollath. Die Partei sei einfach schon zu lange und zu unkontrolliert an der Macht im Freistaat.

„Die CSU ist seit Jahrzehnten hier an der Macht und die Justizinstitution völlig abhängig“, sagt Schlötterer. „Nach meiner Einschätzung konnte sich der Fall Mollath nur in Bayern zeigen und in keinem anderen Bundesland. Hier ist die Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand. Das schafft eine Neigung der Justizorgane, sich nur nach dem Winde zu richten.“ Er geht davon aus, dass die Schwarzgeldgeschäfte vertuscht werden sollten, weil der Freistaat Bayern an der Bank beteiligt war.“…

https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Fall-Mollath-wird-in-einem-neuen-Buch-dokumentiert-3920127.html

Wieder ein Justizskandal in Würzburg unter den Teppich gekehrt: Staatsanwaltschaft und Gericht vertuschen Fehlgutachten, BGH stoppte die Posse, unschuldig Angeklagte müssen sich freikaufen….

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Nach nun längerer Pause wird es mal wieder Zeit für ein Update und eine weitere Lektion zum Thema Rechtsstaatlichkeir bei der Justiz Würzburg, die nun in einem wie üblich groß aufgebauschten Strafprozess „still die Akte geschlossen hat, ganz ohne Urteil“.

Letzten Monat fand unter anderem in meiner Angelegenheit (diverse Justizverbrechen in der Region Unterfranken) ein Besuch bei Prof. Dr. Nedopil in München statt, über dessen Ergebnis noch zu sprechen sein wird: vor diversen Gerichten aber auch öffentlich….

Die traurige Nachricht der letzten Wochen ist, Sean Connery ist nicht mehr – aber er bleibt:

Die freudige Nachricht: der kriminelle Kind-Clown Donald Trump ist zwar noch – aber er verschwindet nun hoffentlich endgültig. Was von solchen Figuren bleibt, ist ein schlechter Witz:

Womit wir beim Thema sind, den Kriminellen der bayerischen CSU-Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, die mittels Fehlgutachten eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen mich erzwungen hat, die mit hoher krimineller Energie von den Justiztätern in eigener Sache vertuscht wird.

Gewisse Parallelen und Muster im Vorgehen der Kriminellen tauchen immer wieder auf:

Lügen und täuschen, Fehlgutachten vertuschen, um eine Verurteilung zu erzwingen. Nachdem der BGH die Posse gestoppt hat, wird das Verfahren nun stillschweigend begraben. Die Angeklagten so eingeschüchtert und geschädigt, dass sie die Vertuschung von Landgericht und Staatsanwaltschaft Würzburg mitmachen.

Hier das Urteil des BGH:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/19/1-171-19.php

Für die überregionalen Medien scheinen derarte Justiz-Parallelwelten in Bayern wenig interessant, aber nicht einmal der Hofberichterstatter der örtlichen Mainpost schafft es, die CSU- Dumpfjuristen hier in gewohnter Weise zu glänzenden Helden umzudeuten:

….“Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen.“…

Und warum haben solche Vorgänge keine Konsequenzen – immer wieder wird von der Justiz und ihren dumpfen CSU-Seilschaften in Würzburg zu Lasten von Unschuldigen gelogen und getäuscht – Rechtsbeugung und Strafvereitelung in eigener Sache entledigt:

…“Das verpfuschte Gutachten sorgte für erstaunte Gesichter beim 1. Senat des BGH. Längere Zeit diskutierte man in Karlsruhe auch über den unglücklichen Versuch des Würzburger Gerichts, diese Mängel bei der Präsentation des Gutachtens in der Verhandlung unter der Decke zu halten – mit Wissen der Staatsanwaltschaft.“….

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/betrugsverdacht-verurteilter-bekommt-eine-zweite-chance-art-10373128

…. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber die Verteidigung – und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.….

….“Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen „Erledigung“ des Betrugsprozesses zustimmten.“…..

Es wird offenbar wieder einmal in dümmster und dreisterer Art und Weise gelogen und vertuscht, in trautem Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Gericht, die sich gegenseitig decken, wenn sie aus Geltungssucht Unschuldige sozial und gesundheitlich vernichten.

Erst die Fresse aufreißen, dann kleinlaut abtauchen – wie im Justizskandal um meine Person auch:

„Prozess um angeblichen Betrug bei Klinik-Verkauf still beendet

Lautstark hatte 2018 am Landgericht Würzburg der Prozess um Millionenbetrug beim Verkauf einer unterfränkischen Kurklinik begonnen. Dann dämmerte nach einer Panne das Verfahren bei unklarer Beweislage zwei Jahre vor sich hin. Jetzt hat die Justiz still die Akte geschlossen, ganz ohne Urteil. Statt angedrohter Haftstrafen erhalten die vier Angeklagten lediglich ein paar symbolische Geldauflagen in vier- bis sechsstelliger Höhe.

Einige frühere Anteilseigner einer Kurklinik mit Häusern in Bad Kissingen und Bad Bocklet hatten sich beim Verkauf über den Tisch gezogen gefühlt. Doch „die Fakten weisen inzwischen eher darauf hin, als hätten die Verkäufer zu viel, statt zu wenig Geld für ihre Anteile kassiert“, spottet ein Insider, der die Beweislage kennt.

Die vier Angeklagten waren beschuldigt worden, den Anteilseignern sei zwischen 2004 und 2013 der wahre Wert ihrer Anteile geplant madig gemacht worden. Das Ziel: die Klinik damit um einige Millionen Euro günstiger zu kaufen. Ein Gutachten über den Wert der Klinik sollte vor Gericht dazu dienen, das Ausmaß eines Betruges abschätzen zu können.

Doch das Gutachten stellte sich als Murks heraus: Der Sachverständige hatte einen hohen Sanierungsbedarf in Millionenhöhe nicht berücksichtigt. Dennoch wurde 2018 zunächst einer der vier Angeklagten verurteilt. Dann wurde der Prozess noch im selben Jahr gestoppt, weil die Verteidiger das Gutachten heftig attackierten.

BGH fand Verurteilung fragwürdig

Indessen bemühte der Verurteilte den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der fand die Umstände der Verurteilung fragwürdig und schickte den Fall zum Nachbessern nach Würzburg zurück.

In Karlsruhe wie Würzburg staunten Juristen über den unglücklichen Versuch des Gerichts, Mängel in dem unvollständigen Gutachten unter der Decke zu halten. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber die Verteidigung – und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.

Im Kreuzverhör blamable Fehler offengelegt

Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen. Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden kamen die Anwälte zwar nicht durch. Aber das Gericht musste die Notbremse ziehen und ein vollständig neues Gutachten in Auftrag geben.
(….)

Ein besseres Gutachten war für Mai 2019 versprochen – und liegt auch 18 Monate später noch immer nicht vor. Ein Einblick der Redaktion in aussagekräftige Teilbereiche der Neubewertung zeigt: Der Sanierungsbedarf der Klinik ist so hoch, dass von einem Betrug in der angenommenen Dimension nicht mehr die Rede sein kann. „Die Frage ist, ob der tatsächliche Wert der Klinik überhaupt die Kosten eines Abrisses decken würde“, sagt einer der Verteidiger.

Juristische Schlammschlacht drohte

Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft drohte eine Schlammschlacht. Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen „Erledigung“ des Betrugsprozesses zustimmten. Damit gelten sie nicht als vorbestraft. Gerichtssprecher Michael Schaller bestätigt auf die konkrete Anfrage : „Das Verfahren wurde vorläufig gegen Zahlung von Geldauflagen bis zu einem sechsstelligen Betrag eingestellt.“

An den wochenlangen diskreten Sondierungsgesprächen waren die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das bayerische Justizministerium beteiligt. Der bisherige Vorsitzende – als engagierter Kämpfer für Verbraucherschutz bekannt, der bei der Aufklärungspflicht von Finanzberatern in seinen Prozessen strenge Maßstäbe anlegte – wurde inzwischen befördert und nach Schweinfurt versetzt.

(….)

Während eine Einigung hinter den Kulissen allmählich Form annahm, hieß es auf Anfrage der Medien monatelang: „Kein neuer Sachstand“. Auch jetzt besteht Gerichtssprecher Michael Schaller auf gezielte Nachfrage formal auf die Aussage: „Es gab keine Verständigungsgespräche“.

Er spricht von  „Gesprächen über die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung“. Die Entscheidung des BGH im abgetrennten Verfahren sei „nicht ohne Auswirkung auf den Verfahrensablauf geblieben“. Offenkundig bestand die Gefahr, sich bei der Beweislage juristisch eine blutige Nase zu holen. 

Einstellung mit kalkulierbarem finanziellem Aufwand für die Angeklagten also statt einem  wahrscheinlich Monate dauernden Verfahren.“ (….)

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/prozess-um-angeblichen-betrug-bei-klinik-verkauf-still-beendet-art-10529733

Verkehrte Welt: die Betrüger und Lügner sitzen auf der Richterbank und in der Staatsanwaltschaft, die unschuldigen Opfer bezahlen…..

Justiz im OLG-Bezirk Bamberg: ein in sich geschlossenes Wahnsystem, das Unschuldige kriminalisiert, Gewalt und Suizid befördert – die Rolle des Rechtsanwalts Thomas Drehsen

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Ich habe Herrn Rechtsanwalt Drehsen im Februar diesen Jahres als kompetenten, aufgeschlossenen und integren Menschen erlebt, der allerdings offenkundig „blinde Flecken“ hat, was den Charakter und die Natur der Bamberger Justiz angeht, in der er offenkundig bestens vernetzt ist.

Im Gespräch mir gegenüber räumte er auch ein, dass diese Justiz aus Gründen der „Gesichtswahrung“ durchaus in der Lage ist und befürchten lässt, einen Unschuldigen rechtswidrig zu verurteilen!

Und das Verhalten, nachdem ich ERNEUT – und im Beisein Drehsens als meinem Rechtsbeistand – Opfer einer rechtswidrigen Verurteilung zu einer „Haftstrafe“ wurde, mit der sich die asozialen Elemente dieser wahnhaften und für Einzelne lebensgefährlichen bayerischen „Anklagebehörden“ zirkelschlüssig selbst entschulden, ist nicht tragbar.

Über viele Fehler kann ich hinwegsehen, wenn jedoch die Gefahr provoziert wird, dass die Lage für mich (und andere) lebensbedrohlich wird – traumatischer Streß eines anhaltend ausgegrenzten Vaters und Justizopfer – dann geht FAKTENPFLICHT und Aufklärung vor.

Thomas Drehsen hat durch sein Verhalten in den letzten Wochen mir gegenüber gezeigt, dass er nicht versteht, welche Folgen asoziale Kriminalisierung durch narzisstische und weltfremde CSU-Juristen – wie Libischer, Trapp, Lückemann und all die Figuren, deren Amtsmissbrauch ich in diesem Blog der öffentlichen Meinungsbildung anheim stelle – auf einen Vater, unschuldig Verfolgten, unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten hat, der bereits seit anhalten 17 Jahren Opfer asozialster ÜBERGRIFFE dieser Kriminellen im Amt ist. (vgl. Blog)

Öffentlichkeit ist offenkundig eines der letzten Mittel, um diese asoziale anachronistische Franz-Josef-Strauß-CSU-Justiz in Bayern endlich auf den Stand des HEUTIGEN RECHTSSAATES zu hieven. Schweigen ist keine Option, Wegducken schon lange nicht mehr. Dass ich mich dafür mit diesem Blog auch selbst der Kritik aussetze, ist eben so…….

Das Ziel der Justizbehörden Würzburg / Bamberg, insbesondere der sog. Staatsanwaltschaften ist es, die in diesem Blog dokumentierten Verbrechen im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und Polizeibeamten zu vertuschen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist diesen narzisstischen Kriminellen JEDES Mittel recht.

Dieses in sich geschlossene Wahnsystem aus rechten CSU-Burschenschaftern, CSU-Seilschaften und Kumpaneien funktioniert auch deshalb seit Jahrzehnten, weil die örtlichen Journalisten distanzlose Hofberichterstattung betreiben und die Anwälte in der Region entweder zu feige oder zu korrumpiert sind, dieses über Jahrzehnte gewachsene Unrechtssystem mit aller Konsequenz aufzuzeigen.

Rechtsanwalt Christin Mulzer, Würzburg, der den Plan krimineller Justizjuristen mit vereitelte, mich in der Forensik zu vernichten, schrieb schon 2011, nachdem die Kriminellen Baumann und Schepping die Entschädigung für die von ihnen mit inszenierte Freiheitsberaubung verweigerten:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Konsequenzen hat auch dies nicht, die Täter werden gedeckt, Ermittlungen verhindert. Die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung wird verweigert.

Folgende Beschwerde ging an die Bundesrechtsanwaltskammer:

Dr. Ulrich Wessels
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
08.08.2020

Sehr geehrter Herr Wessel,

hiermit wird Beschwerde eingereicht gegen das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, Hainstraße 6, 96047 Bamberg in Zusammenhang mit rechtswidriger Verurteilung durch das Amtsgericht Bamberg, sechs Monate „Haft auf Bewährung“ wegen vorgeblicher Beleidigung des OLG-Präsidenten Bamberg, des CSU-Justizjuristen Lückemann sowie dem Verhalten in Bezug auf die anstehende Berufung vor dem Landgericht Bamberg, 1 Ns 1105 Js 1211/18.

Das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen ist vor dem Hintergrund der Gesamtschau erkennbar geeignet, traumatischen Stress bis hin zur Psychose beim Beschwerdeführer hervorzurufen und zu befördern.

Herr Drehsen vertritt nicht meine Person als Mandant sondern versteht sich offenkundig als Teil der Anklage und der Justizbehörde, deren „Ehre“ er glaubt, verteidigen zu müssen.

Da erfahrungsgemäß Fehlverhalten und Straftaten von Anwälten, Richtern und Staatsanwälten im OLG-Bezirk Bamberg – ungeachtet der Folgen für Betroffene und Rechtsuchende – keinerlei Konsequenzen für die Juristen nach sich zieht, dient der Vorgang insbesondere der Dokumentation und der öffentlichen Meinungsbildung.

Das Schreiben wird daher im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht, um zu dokumentieren, wie innerhalb der bayerischen Justiz Justizopfer zirkelschlüsssig drangsaliert und gedemütigt werden – dies bis zur potentiellen psychischen Zerstörung, zum Suizid oder reaktiver Gewalttaten und Tötungsdelikte.

Das asoziale, zirkelschlüssige und auf Vertuschung und Verhöhnung basierende Verhalten der sog. Anklagebehörden Würzburg und Bamberg im Zusammenhang mit dem Kläger als unschuldig kriminalisiertem Vater und ehemaligen Polizeibeamten seit 2003 ist überhaupt nur noch vor diesem Hintergrund nachzuvollziehen.

Unschuldige werden solange gedemütigt und drangsaliert, bis sie im Zweifelsfall Tötungsdelikte begehen und sich die asoziale Verfolgung durch die Behörde im Nachhinein als „legitim“ darstellen lässt.

Eine Abgabe an die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat zu unterbleiben, da die Klüngelei zwischen Justizbehörden, Staatsanwaltschaft und Standesvertretung bereits im Ansatz jedwede objektive Prüfung und Unvoreingenommenheit erfahrungsgemäß verhindert.

Auch dem Beschwerdegegner Drehsen ist der faktenunabhängige Kadavergehorsam der RAK Bamberg bewusst, da er mit Mail vom 07.08.2020 diesbezüglich versuchte, eine Drohkulisse aufzubauen: Weitergabe an die RAK Bamberg wird diese mutmaßlich zu Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft missbrauchen usw., usf. – ein wie unten genannt sich selbst nährendes juristisches Wahnsystem, das jedwede sachliche und begründete Kritik bereits im Ansatz durch Auflaufenlassen, hernach mit Drohkulissen und Einschüchterung zu unterdrücken sucht.

Beweis:

Anlage 2
Schreiben des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, 07.08.2020

HIER IM WORTLAUT:

——–

Sehr geehrter Herr Deeg,

1. Ihre Behauptung, ich würde mich weigern, Ihnen „Auskunft über den Stand des Antrags über die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil Mitteilung zu machen“, ist, wie Sie wissen, falsch. Unabhängig davon hatten Sie mir erklärt, den Antrag selbst stellen zu wollen. In Ihrer E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr, schrieben Sie:

„Wenn ich bis Mittwoch, 05. August keine Antwort habe, werde ich mittels Ihres Entwurfs und klarstellender Erläuterungen selbst beantragen, dass Nedopil hinzugezogen wird“.

Darüber hinaus informierten Sie mich in Ihrer E-Mail vom 27.07.2020, 09:10 Uhr, darüber, im gegen Sie anhängigen Würzburger Verfahren (ebenfalls) selbst die Beiziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil zu beantragen.

Es steht Ihnen frei, selbst einen entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen. Ich werde dies erst tun, wenn die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags geprüft werden konnten und für zumindest darstell- und/oder begründbar angesehen werden können. Dasselbe gilt für die von Ihnen gewünschten Beweisanträge.

Bislang ließen Sie mir trotz mehrfacher Aufforderung überprüfbare für die Beurteilung des gegen Sie erhobenen Vorwurfes relevante Tatsachenbehauptungen, die unter Beweis gestellt werden können, nicht zukommen.

Zum Thema Begutachtung erkläre ich mich unten ergänzend.

2. Falsch ist auch Ihre Behauptung, ich würde Ihre Anfragen nicht beantworten.

Richtig ist, dass ich mit am 24.07.2020, 14:42 Uhr, per E-Mail übersandtem Schreiben vom 23.07.2020 unter Hinweis auf mein Schreiben vom 14.07.2020 klargestellt hatte, dass ich „Schreiben oder sonstige Mitteilungen, die Beleidigungen enthalten und nicht einen Mindeststandard an Sachlichkeit enthalten, zukünftig nicht mehr beantworten“ werde.

3. Ich verwahre mich gegen Ihre (nur beispielhaft aufgeführten) in jüngster Zeit aufgestellten Behauptungen, mein Verhalten sei „unter aller Sau“ (E-Mail vom 06.08.2020, 20:03 Uhr), ich sei ein „willfähriger Handlanger dieser kriminellen Bande von Arschlochjuristen“ (E-Mail vom 05.08.2020, 20:55 Uhr), die Verurteilung von Unschuldigen zu Haftstrafen wegen Beleidigung würde mich weniger stören als mein Ruf (E-Mail vom 04.08.2020, 10:47 Uhr), ich verträte nicht Ihre Interessen als Mandant, sondern pflegte meine Beziehung zu den Justizverbrechern, in dem ich in deren Sinne alles vertuschte, was deren Ziel der kataloghaften Kriminalisierung und Aufklärung des Charakters Lückemann und dieses Justizskandals zuwiderlaufe (E-Mail vom 04.08.2020, 9:13 Uhr), ich sei eine „Sprechpuppe der Justiz (E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr), provoziere Sie (E-Mail vom 27.07.2020, 09:25 Uhr), etc.

Sie wissen nur zu gut, dass diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Sie passen allerdings nicht in Ihr Menschenbild eines kritischen (und eben gerade nicht „willfährigen“) Verteidigers, der den Konsens in der Verteidigungsstrategie mit seinem Mandanten sucht, bereit ist, unterschiedliche Auffassungen zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen, als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) jedoch gerade nicht „Sprachrohr des Mandanten“ ist.

4. Die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 06.06.2020, 20:03 Uhr, gewählte Formulierung erfüllt den Tatbestand der (versuchten) Nötigung.

Im Wiederholungsfall werde ich Strafanzeige erstatten. Im Rahmen der Strafanzeige wird (unter Schwärzung der von Ihnen wiederholt begangenen Beleidigungen Dritter) der weitere zwischen uns gewechselte E-Mail Verkehr zum Nachweis, dass ich mich sehr wohl mit der Frage Ihrer Begutachtung bzw. der in Betracht kommenden Beweisthemen kritisch auseinandergesetzt habe, vorzulegen sein. Ein Verstoß gegen die anwaltliche Schweigepflicht stellt dies nicht dar, da ich in Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen handeln würde.

5. Ihre in den E-Mails enthaltenen Drohungen (gegenüber Dritten) sind Ausfluss einer tief sitzenden und menschlich nachvollziehbaren Verärgerung und wurden von mir bislang nicht als ernst angesehen. Ob andere dies auch so sehen, vermag ich nicht zu beurteilen. Unabhängig davon stelle ich auch an dieser Stelle zum wiederholten Male klar, dass ich zukünftig unsachliche, d.h. insbesondere Drohungen oder Beleidigungen enthaltende Mitteilungen nicht mehr beantworten werde.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen (siehe hierzu unten unter 7.).

6. Ebenfalls zum wiederholten Mal: Ich bin weiterhin bereit, die Erfolgsaussichten von Beweisanregungen oder -anträgen zu prüfen. Hierfür benötige ich konkrete Tatsachenbehauptungen. Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die (nach einer gängigen Definition) prinzipiell dem Beweise zugänglich sein können (vgl. Fischer, 67. Aufl., StGB § 263 Rdnr. 6). Nicht dem Beweise zugänglich sind Empfindungen, Vermutungen, Rechtsauffassungen o.ä.

Der Antrag auf Einholung eines psychologischen-psychiatrischen Sachverständigengutachtens durch Professor Nedopil wird, abgesehen davon, dass bislang nach hier vertretener Rechtsauffassung keine hinreichenden Anknüpfungstatsachen vorliegen, die Feststellungen erwarten ließen, wonach Ihre Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt vermindert oder gar aufgehoben war (§§ 20, 21 StGB; nur dies ist neben der Frage der Unterbringung Gegenstand eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens), würde das Gericht immer auch eine Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB in Auftrag geben. Zwar dürften die Voraussetzungen einer (erneuten) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Ihrem Fall wohl nicht gegeben sein; dies ist allerdings meine Einschätzung als Jurist. Ich bin kein Psychiater. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände rate ich vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von dem von Ihnen gewünschten Antrag ab. Auch dies hatte ich Ihnen bereits mehrfach erläutert.

Gerne hätte ich die Angelegenheit auch insoweit erneut mit Ihnen (telefonisch) besprochen. Abgesehen davon, dass ich Sie zu einer persönlichen Kontaktaufnahme mit mir nicht zwingen kann, nehme ich Ihre Ausführungen in der E-Mail vom 04.08.2020, 17:01 Uhr, zur Kenntnis:

„Ich habe KEINE Ressourcen mehr, mich persönlich mit Ihnen auseinanderzusetzen! Stellen Sie den gottverdammten Antrag auf Hinzuziehung Nedopil. Sie und Ihre fränkische Arschlochjustiz überblicken offenkundig in keiner Weise mehr die FOLGEN ihrer „Strafverfolgungs“-Kaspereien.“

Anders als Sie gehe ich der Auseinandersetzung nicht aus dem Weg.

7. Sollten Sie die Rechtsanwaltskammer kontaktieren, wollen Sie diese Mail vorlegen. Die Kammer wird mich in einem Beschwerdeverfahren auffordern, Stellung zu beziehen. Selbstverständlich werde ich auf entsprechend Aufforderung sämtlichen mit Ihnen gewechselten Schriftverkehr vorlegen. Dieser ist vollständig meine Handakte vorhanden. Nicht ausschließbar wird die Kammer den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Dass die von Ihnen wiederholt verwendeten Formulierungen den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, ist Ihnen zumindest seit der in der Pressemitteilung 49/2020 vom 19.06.2020 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.05.2020 im Verfahren 1 BvR 2397/19 bekannt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter mit entsprechenden Rechtskenntnissen geläufig ist, mit Gesetzesrang.

Die Entscheidung wird auch der Strafjustiz nicht entgangen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Drehsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

———

Auch kann der Beschwerdeführer auf weitere sinnentleerte Formschreiben, die diverse Verantwortliche pauschal entschulden wollen, verzichten. Diese liegen bereits dutzendfach umfassend vor, auch seitens der fraglos diesbezüglich zugunsten der Juristen befangen agierenden Rechtsanwaltskammer Bamberg. (In Zusammenhang gegen die sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung dafür trägt, dass der Beschwerdeführer seit 2012 seine Tochter nicht mehr gesehen hat. Die Akten sind zwecks Gesamtschau bei der RAK Bamberg beizuziehen, BR 136/12/1)

Es geht hier um ein sich unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit etabliertes um sich selbst kreisendes geschlossenes juristisches Wahnsystem aus CSU-Hybris, Verfolgung Unschuldiger, Leugnung und Vertuschungen und letztlich zweckmäßiger zirkelschlüssiger Kriminalisierung/Labilisierung von Betroffenen mittels Bagatelltaten durch eine von rechten CSU-Burschenschaftern zersetzte Straf- und Ziviljustiz im OLG-Bezirk Bamberg.

Auf den von Rechtsanwalt Strate offengelegten und dokumentierten Justizskandal des Betroffenen Gustl Mollath wird beweisrechtlich verwiesen. Die Pathologisierungsversuche gegen den Klägers seitens der Anklagebehörde hier folgten erkennbar dem gleichen Muster.

Auf die seit 2013 veröffentlichte Dokumentation unter https://martindeeg.wordpress.com/ wird vollinhaltlich verwiesen.

Dies ist das Ergebnis der Erfahrungen des Beschwerdeführers als ehemaligem Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und insbesondere als Vater, der seit nun nahezu 17 Jahren Opfer von rechtswidrigen, unverhältnismäßigen Übergriffen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg ist.

Die Übergriffe und das Vollversagen der Justizbehörde Würzburg hat dazu geführt, dass seit Dezember 2003 die Vatersschaft des Klägers irreversibel zerstört ist.

Dies ist als Mordmotiv zu werten, was dem Rechtsanwalt Thomas Drehsen auch bekannt und bewusst ist.

Ebenso ist ihm bewusst und bekannt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2009/2020 Opfer einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg wurde.

Zur Verdeutlichung des geschilderten Sachverhaltes wird Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer vom 05.07.2011 beigefügt, Zitat:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Beweis:

Anlage 1
Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer, Würzburg

Es handelt sich diesbezüglich keinesfalls um eine „Verschwörungstheorie“ eines Justizopfers, wie die Justiz selbst interessengeleitet in solchen Fällen musterhaft behauptet, um Verfolgung von Amtstaten abzublocken.

Der CSU-Justizverbrecher Norbert Baumann und Vorsitzende Richter a.D. ist u.a. einer der „Geschädigten“ des durch den Beschwerdegegner Drehsen vertretenen „Strafverfahrens“ wegen Beleidigung.

Eine Vorladung von Baumann als Zeugen in diesem Verfahren verweigert RA Drehsen nichtsdestotrotz ebenso wie jedwede Vorladung von Zeugen, die den Sachverhalt auf Faktenbasis erhellen und das Verfahren hier als Versuch einer Einschüchterung und Verdeckungsstraftat entlarven können. So auch die seit 2014 mit den Vorgängen befasste Stuttgarter Polizeibeamtin, Polizeioberkommissarin Birgit Schiemenz.

Zum konkreten Verhalten des Rechtsanwalts Drehsen, das hiermit beweisrechtlich dargelegt wird:

——Das genannte Verfahren ist nur eines von mehreren, die der CSU-Kriminelle und ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft, Lückemann, gegen den Kläger inszeniert hat.
Im Verfahren 1 BvR 2397/19 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit Verfahren vor dem LG Stuttgart auf Strafantrag Lückemann und weitete die Auslegung des Tatvorwurfs „Beleidigung“ in eigener Sache aus, indem sie dem Kläger unterstellt, es ginge hier um persönliche Diffamierung und nicht um Offenlegung eines Justizskandals durch charakterlich ungeeignete CSU-Justizjuristen nach Blockade des Rechtsweges——

Zunächst wurde zwei Jahre die Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Justizbehörde Bamberg in diesem Verfahren verweigert.

Erst 2019 wurde der Rechtsanwalt Drehsen beigeordnet, nachdem der Hamburger RA Gerhard Strate die Übernahme abgelehnt hat.

Zur Lastzu zu legen ist folgendes:

1.

Drehsen verweigerte als Anwalt die Antragstellung auf Übernahme der Fahrtkosten Stuttgart-Bamberg, da diese laut Drehsen „keine Aussicht auf Erfolg“ habe.

Als der Kläger selbst den Antrag stellte, wurde die Übernahme der Fahrtkosten bewilligt.

(Der Kläger lebt aufgrund des Justizskandals seit 2003 unter der Armutsgrenze und erwirtschaftet seit 2016 als Heilerziehungspfleger in der Betreuung von Menschen mit Behinderung ein klägliches Auskommen, das die Staatsanwaltschaft Würzburg in asozialer Art und Weise zu pfänden versucht, „Gerichtskosten“ aus 2006).

Der Kläger hat dies insoweit zunächst klaglos hingenommen.

2.

Drehsen verweigerte als Anwalt trotz klarer Anweisung hierzu die entsprechende Antragstellung, nachdem am Tag der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg rechtsfehlerhaft der Eröffnungsbeschluss des Gerichts nicht vorlag.

Drehsen war der Meinung, man müsse zwecks „guter Stimmung“ hierüber hinwegsehen und den Fehler der Richterin Becker übergehen. (Einser-Juristin mit Auszeichnung durch den CSU-Justizminister).

Der Kläger hat infolge auch dies zunächst klaglos hingenommen.

3.

Infolge versäumte RA Drehsen die fristgerechte Einlegung der Berufung, was erst durch erneute Antragstellung und unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zu korrigieren war, da Anwaltsverschulden.

Der Kläger hat auch dies akzeptiert, obwohl dies bereits zeigt, welchen Stellenwert das Verfahren und die Rechtsbrüche gegen einen unschuldigen Polizeibeamten für den Anwalt offenkundig haben.

Die Verhöhnungen und Beleidigungen des Klägers durch den sog. Anklagevertreter Andre Libischer ließ der Anwalt völlig unkommentiert.

Oberstaatsanwalt Libischer: Wo ist die Kamera…?

Libischer wurde bereits vor diesem Verfahren dreimal wegen Strafvereitlung im Amt zur Anzeige gebracht. Die Vorgänge sind innerhalb der Behörde verschwunden, wie die Stuttgarter Polizeibeamten offenlegen kann.

Über diese Anzeigen machte sich der Anklagevertreter in der Verhandlung ebenfalls lustig.

4.

Nachdem der Kläger interessengeleitet ohne Vorliegen von Straftat wegen vorgeblicher Beleidigung des Bamberger OLG-Präsidenten durch das Amtsgericht Bamberg zu sechs Monaten „Haft auf Bewährung“ verurteilt wurde, blieben weitere Antragsersuchen und Beweisvortrag etc. durch Herrn Drehsen entweder a) unbeantwortet oder er bemängelte b) die Wortwahl des Beschwerdeführers und drohte mit Kommunikationsverweigerung (die ohnehin faktisch bestand).

Dies bezieht sich auf zunächst sehr sachliche und fundiert begründete Beweisanträge in Mails des Klägers wie folgt:

22. Februar 2020

27. Februar 2020 (2x)

28. Februar 2020

13. März 2020

05. April 2020

20. Mai 2020 (3x)

Zu diesem Zeitpunkt wurde die vorgeblich bereits im Februar beantragte Berufung des Kriminellen Libischer mitgeteilt.

30. Juni 2020

05. Juli 2020

14. Juli 2020

14. Juli 2020

Zu diesem Zeitpunkt beantragte der Kläger aus der Not heraus die Hinzuziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil, was offenkundig bei RA Drehsen zu einer in Kurzschlussaktion gefertigten Fertigung eines „Entwurfs“ diesbezüglich (Anlage 3) veranlasste.

Beweis:

Anlage 3
Antrag auf Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil, Entwurf des RA Drehsen

Die diesbezüglichen Korrekturen und Richtigstellungen in weiteren Mails ignorierte RA Drehsen infolge wieder; ob ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt wurde, ließ er offen und ignorierte Nachfragen:

16. Juli 2020 (3x)

23. Juli 2020

27. Juli 2020

01. August 2020

04. August 2020 (3x)

05. August 2020 (3x)

06. August 2020 (2x)

Am 07. August 2020, offenkundig erst als Reaktion auf die Hinzuziehung des RA Mulzer in den Schriftverkehr, baut Drehsen nun folgende Drohkulisse auf, in welcher er mit „Strafanzeigen“ und alternativer Darstellung der Faktenlage eine Drohkulisse aufbaut.

Dass er über Monate bezüglich der rechtswidrigen Verurteilung eines Unschuldigen zu einer Haftstrafe offenkundig keinerlei Tätigkeit entwickelte, unterschlägt er hierbei.

Auch ist Drehsen offenkundig in keiner Weise in der Lage, die Wirkung und Folgen eines derarten asozialen Justizgebarens gegen einen anhaltend ausgegrenzten und traumatisierten Vater nachzuvollziehen.

Auch die Tatsache einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch asoziale Kriminelle einer Anklagebehörde, die sich hier nun als Geschädigte einer „Beleidigung“ darstellen wollen, ist diesem Anwalt offenkundig nicht beizubringen.

Der REALITÄTSVERLUST, der sich hier insgesamt – auch seitens der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege – im Justizbezirk Bamberg offenbart, ist daher öffentlich zu machen.

Auf Korrekturen innerhalb des Systems bauen zu wollen, ist erkennbar illusorisch, da jedwede Schweinerei von Juristen mit teils hoher krimineller Energie, Standesdünkel und wie genannt wahnhaft in einem offenkundig geschlossenen System im CSU-Bezirk Bamberg gedeckt wird.

Dies in diesem Fall zu Lasten des Klägers.

Die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil ist erkennbar aus der Not und von Drehsen verschuldetem psychischem Stress heraus entstanden, dass ich als Geschädigter und Justizopfer auch vom eigenen Anwalt verraten und über Monate auflaufen gelassen werde.

Erst nachdem RA Drehsen offenbar seinen „Ruf“ in Mitleidenschaft gezogen sah, entwickelte der Beschwerdegegner überhaupt Engagement und Tätigkeit, die Bedrohung weiterer Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten a.D. durch bayerische CSU-Justizkriminelle hingegen nicht. Vielmehr scheint die Verteidigung von deren „Ehre“ für den Anwalt zielführend.

Das Leid und die Verluste, die die Justizbehörden seit insgesamt 2003 gegen den Kläger hier zu verantworten haben, begründen schon lange ein Mordmotiv. Dies ist Drehsen auch bekannt und bewusst.

Erst nachdem es nun jedoch für ihn unbequem wird, glaubt er dies als Drohkulisse gegen den eigenen Mandanten missbrauchen zu können.

Der Kläger ist seit Jahren bemüht, sich trotz der fortlaufenden asozialen Übergriffe widerwärtiger CSU-Juristen und trotz seit 2012 (bzw. 2003) bestehender Ausgrenzung von seinem Kind nicht die Balance zu verlieren und Gewalttaten und Tötungsdelikte ungeachtet des zum Teil widerwärtigen Charakters der Verantwortlichen zu unterlassen.

Ein Anwalt, der dieses Gesamtbild und trotz umfassender Sach- und Personenkenntnis nicht realistisch einordnen kann und im Gegenteil gegen den Mandanten missbraucht, den er monatelang auflaufen ließ, hat offenkundig keinerlei Sozialkompetenz.

RA Drehsen ist zugute zu halten, dass er vor Verhandlungsbeginn beim Amtsgericht versuchte, in Einigungsgespräch die Einstellung des erkennbar ohne Strafgehalt geführten Verfahrens hier zu erreichen.

Der Beschuldigte Libischer, der den Kläger infolge wie genannt verhöhnte, beharrte auf Anklage und hat offenkundig Weisung, zwecks Verdeckung der Verbrechen den Kläger weiter zu kriminalisieren.

Der sog. Oberstaatsanwalt Libischer ist aus dem Amt zu entfernen und wegen Amtstaten zur Anklage zu bringen. Strafvereitelung ist beweisrechtlich durch Zeugen der Polizei Stuttgart zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Warum sitzt der rechte CSU-Burschenschafter Clemens Lückemann nicht längst in Haft….?

Hervorgehoben

SOLL KEINER BEHAUPTEN ER WUSSTE VON NICHTS!

Verbrecher der fränkischen Justiz haben u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verantworten….

Clemens Lückemann, CSU-Justizjurist

Kriminelle Arschlöcher, die sich über Recht und Gesetz wähnen, haben seit 17 Jahren meine Vaterschaft zerstört, auch eine seit 2012 bestehende faktische Kindesentführung durch die Mutter wurde gedeckt, Ermittlungen verweigert, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg ….

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen, was die Schuld fränkischer Justizkrimineller und der sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger aus Würzburg ist. Traumatischer Streß ist eine der Folgen, die diese CSU-Arschloch-Justiz zu verantworten hat, die am absoluten Rand asozialster Dummheit ihr Unwesen treibt. Meines Erachtens so nur in CSU-Bayern möglich, wo rückständige rechte Burschenschafter seit Jahrzehnten bestens vernetzt politisch und juristisch die Grundrechte aushebeln, Unschuldige in die Psychiatrie sperren und Verbrecher in den eigenen Reihen decken. Die Strafjustiz eine Fassade.
Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich dargelegt habe, hat Lückemann über Jahre die fränkische Staatsanwaltschaft zu einem Sammelbecken für Rechte gemacht.

Schon während seiner Studentenzeit beging er Straftaten gegen vermeintlich „Linke“, war gewalttätig und warf die Tische „linker“ Studentengruppen um, wie ein Zeuge berichtet – Lückemann offenkundig ein kleiner feister Gewalttäter.

In Würzburger Lokaliät beging Lückemann laut Zeugenaussage einen dreisten Zechbetrug im Kreis seiner höhnisch dazu lachenden rechten CSU-Bande, machte eine „Bedienung“ lächerlich. Eine Vergewaltigung dieser Frau durch einen Vasallen wurde wohl vertuscht, heute behauptet die Staatsanwaltschaft Würzburg: verjährt. Ermittlungen werden verweigert.

So geht das in einem fort….

In meinem Fall hat Lückemann zwischen 2006 und 2012 als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt Verbrechen zu verantworten und angewiesen, die bis heute mit hoher krimineller Energie in eigener Sache durch die Staatsanwaltschaften vertuscht werden. Seilschaften und Kumpanei, um Kriminelle in den eigenen Reihen zu decken.

Der Blog dokumentiert all dies beweisrechtlich seit 2013. Lückemann und seine Mittäter sind klar benannt, ihre Taten beweisrechtlich dargelegt, ebenso wie die Vertuschungen und Verdeckungsstraftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Selbst ein Artikel in der Hofpostille Mainpost, der Lückemann und seinen Gesinnungsgenossen äußerst freundlich gesinnt ist und sich regelhaft distanzlos und kritiklos an die örtliche Justiz ranwanzt, zeichnet insoweit ein klares Bild vom Charakter und Menschenbild dieses hofierten CSU-Justizjuristen:

….“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“…..

https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Prominenter Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle in U-Haft: mit Kumpel Gerichtsgutachten für 12,5 Millionen verschoben…..?

Hervorgehoben

Update:

Inzwischen ist näheres bekannt – ein BLENDER wie er im Buch steht, wie auch die Täter in Würzburg/Bamberg:

„Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt sitzt in Untersuchungshaft. Der Verdacht: Seit 2015 soll er 240 000 Euro eingenommen haben – über eine Methode, die er als Ermittler bekämpfte…..

Alexander Badle – Alexander Badle. – © Foto: Arne Dedert/Archiv

……All das bewegt sich für viele Beobachter und mittelbar Beteiligte weit außerhalb ihrer Vorstellungskraft. B. war der wahrscheinlich bekannteste Staatsanwalt Frankfurts, als Sprecher sehr präsent in der Öffentlichkeit, als leitender Beamter einflussreich. Stets bestens informiert über Vorgänge in allen Abteilungen, bei Gericht und in der Anwaltsszene vernetzt. Er gab sein Wissen anderen Staatsanwälten weiter, seit 15 Jahren dozierte er an der Deutschen Richterakademie. In Fachveröffentlichungen zum Medizinstrafrecht ist sein Name präsent, er gab regelmäßig Interviews zu dem Thema und hielt Vorträge auf Fachkonferenzen. Im Auftreten war B. über jeden Zweifel erhaben, ein idealtypischer Oberstaatsanwalt von einnehmender rhetorischer Gewandtheit. Keine Falte, wo keine sein sollte, die Frisur stets perfekt. B. galt als integer, korrekt, verlässlich, und wusste dieses Bild von sich auch zu pflegen.

Umso größer ist jetzt das Entsetzen, bei Kollegen, unter Weggefährten und weit über die Landesgrenzen hinaus. In hochrangigen Kreisen der hessischen Strafverfolgungsbehörden, wo jeder B. kennt, und viele dies schon lange, spricht man von einer „absoluten Katastrophe“. Nicht auch das noch: der Verdacht, Hessen habe seine Justiz nicht im Griff, und die Behörden bemerkten es nicht, wenn sich ein Spitzenbeamter jahrelang bestechen lässt.“….

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankfurt-justiz-oberstaatsanwalt-bestechlichkeit-1.4980560

Und wann sind endlich die namentlich In diesem Blog benannten Justizverbrecher dran……?

Verbrecher im Amt sind nicht sakrosankt:

„Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sitzt ein Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Untersuchungshaft. Das bestätigte uns die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Nadja Niesen. Der 53-Jährige soll einem Unternehmer Aufträge für Gutachten zugeschanzt und dabei kräftig abkassiert haben – auch der Unternehmer befindet sich derzeit in U-Haft.“

https://www.harmonyfm.de/nachrichten/top-meldungen/detail/toController/Topic/toAction/show/toId/246271/toTopic/staatsanwalt-und-unternehmer-in-u-haft.html

„Ermittler haben einen Beamten des höheren Justizdiensts in Hessen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit festgenommen. Der 53-Jährige soll einem Unternehmen zu Gutachtenaufträgen in strafrechtlichen Verfahren verholfen haben, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Als Gegenleistung habe er von August 2015 bis Juli 2020 mehr als 240.000 Euro erhalten.

Der beschuldigte Beamte ist für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt tätig. Dank seiner Aufträge soll das Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von Justizbehörden erzielt haben – in der Summe mehr als 12,5 Millionen Euro.

Dem 53-Jährigen Beamten wird gewerbsmäßige Bestechlichkeit vorgeworfen, dem 54 Jahre alten Unternehmer Bestechung. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-am-main-hoher-justizbeamter-wegen-verdachts-auf-bestechlichkeit-verhaftet-a-fe929f88-d99a-4e39-b850-3aa239e91a3f#

Stellt sich die Frage, was waren das für „Gutachten“….?

Wie eine verlogene rechte CSU-Justiz den „Kampf gegen rechts“ missbraucht, um Kritiker mundtot zu machen und die Meinungsfreiheit auszuhebeln…

Hervorgehoben

Der CSU-Parteivasall und aktuelle sog. bayerische Justizminister Eisenreich vor einigen Monaten:

CSU-Justizmarionette Georg Irgendwas

„Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen“

…“Zunehmend würden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hass und Hetze.“….

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Eine Nebelkerze. Die CSU und ihre gescheitelten Salon-Rechten haben so wenig Interesse daran, Minderheiten und „politisch Andersdenkende“ (?) zu schützen wie sie Interesse daran haben, Polizeigewalt und Rassismus in den Strukturen aufzudecken.

Seehofers Gestammel ein Lehrbuchbeispiel für politische Verlogenheit:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Es wird immer deutlicher, worum es der CSU tatsächlich geht: Kritiker wie mich, die berechtigterweise Verbrechen im Amt und Fehlleistungen der bayerischen Justiz öffentlich machen, einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die CSU, die einen Scheiss auf Wahrheit, Rechtsstaat und Verfassung gibt, missbraucht immer ungenierter das Strafrecht, um ihre eigenen rechten Umtriebe und gegen Bürger begangenes Unrecht zu vertuschen.

Dabei täuscht sie gezielt vor, dass es ihr um rechten „Hatespeech“ geht, wer zwischen den Zeilen liest und die CSU halbwegs kennt, sieht, um was es wirklich geht: mit amtlichem Popanz die Meinungsfreiheit aushebeln, wie ich sie beispielsweise in diesem Blog und mangels Rechtsstaat in Bayern hier publik mache…..

https://www.bayern.de/polizei-und-justiz-gegen-hass-und-hetze-eisenreich-und-herrmann-stellen-gemeinsames-schutzkonzept-fuer-kommunalpolitiker-vor/

Den Zusammenhang verstand sogar der dümmlich-autoritätshörige Schreiber der Mainpost, Schweidler, als er letzte Woche über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit diesem Blog berichtete:

Einen Tag nach der Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet hat das Bundesverfassungsgericht an einem Würzburger Fall deutlich gemacht: Nicht jede Kritik an Justizvertretern ist durch die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.
Im Mittelpunkt steht ein Mann, der sich selbst als Opfer einer Verschwörung sieht, weil die Justiz nicht das macht, was er wünscht: Ihm den Umgang mit seiner Tochter zu erzwingen, den seine frühere Lebensgefährtin seit der Geburt der Tochter bis heute verhindert. Seit 17 Jahren kämpft er erfolglos dagegen an – und attackiert öffentlich alle, die er dafür verantwortlich macht. Der Mann bezeichnet die betroffenen Würzburger und Bamberger Richter sowie Staatsanwälte unter anderem als „widerwärtige Kriminelle“….

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Nun, da wir ja die Welt wieder in Ordnung in Würzburg zwischen Brückenschoppen und Arschkriecherei.

Wen jucken Haftbefehle und zehn Monate Untersuchungshaft gegen einen unschuldigen Polizeibeamten! Oder 16 1/2 Jahre Kindesentzug.

Hauptsache, die Lederhose sitzt, hier der ehemalige Landrat Eberhard Nuss (rechts) mit weiteren Würzburger „Leistungsträgern“ beim Fassanstich, gerne ohne Mundschutz:

Der ehemalige Landrat Eberhard Nuß (links) zapft ein Glas für Würzburgs früheren Bürgermeister Adolf Bauer…..Foto: Thomas Obermeier

Dass Nuss jahrelang Mobbing in seiner Behörde duldete, die Pressefreiheit auszuhebeln versuchte und in meinem Fall seit 2016 rechtswidrige Pfändungsversuche betreibt, angeblich aufgrund eines „Bescheides“ von 2007 – was soll‘s.

Verhandlung Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.12.2019, CSU-Gesicht Eberhard Nuß – wie asozial und moralisch degeneriert darf ein „Landrat“ sein?

Lügen, Amtsmissbrauch und Verbrechen im CSU-Mäntelchen sind in Würzburg uninteressant – Hauptsache „Justizkritiker“ halten die Fresse…

Andere, denen 17 Jahre das Kind entzogen wird und Opfer von vertuschten Amtsverbrechen sind, wie ich sie beweisrechtlich hier dokumentierte, hätten schon längst zu anderen Mitteln gegriffen – und würden sich nicht mit einem Blog abmühen.

Gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts….

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

…..werde ich Beschwerde beim EGMR einlegen, weil hier erkennbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Verbrecher im Amt beleidigen ist nicht mein Ziel, ich will, dass Köpfe rollen!

Grüße nach Bamberg. Arschloch!