Ein um sich selbst kreisendes Wahnsystem und ein Problem für den Rechtsstaat: die Staatsanwaltschaft Würzburg

Hervorgehoben

„Ein Verurteilter klagt an

Normalerweise hat die Öffentlichkeit keinen Einblick in die Vorgänge in der Forensik des Lohrer Bezirkskrankenhauses (BKH). Ein im Maßregelvollzug untergebrachter Patient macht jetzt seine Geschichte öffentlich: Er erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung gegen Dr. Gerd Jungkunz.

Der Ärztliche Direktor beschwichtigt: „Ach, das kommt schon mal vor.“

https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/ein-verurteilter-klagt-an-art-1062072

Dieser Bericht, der die Einstellung führender Verantwortlicher in der Region sehr schön auf den Punkt bringt, stammt von 2001 – acht Jahre, bevor ich selbst auf Betreiben krimineller Staatsanwälte sieben Monate lang in dieser Einrichtung eingesperrt war.

Der sog. Ärztliche Direktor Dr. Gerd Jungkunz, hat seine dümmlich-flapsige Art auf Kosten seiner „Patienten“ in dieser Zeit offenbar nicht verloren. Von solchen Leuten profitiert der bayerische CSU-Sumpf seit Jahrzehnten.

Arschlöcher im Amt, die Unschuldige mit dumpfer Strafwut und Eifer verfolgen – und einen schuldunfähigen, psychisch kranken und erkennbar gewaltbereiten somalischen Bürgerkriegsflüchtling solange unbehelligt lassen, bis dieser „Amok “ läuft.

Die Bilanz der Messerattacke am 25.06.2021, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg NICHTS unternahm: drei Todesopfer, fünf Schwerverletzte, drei leicht Verletzte……

Und der heute zuständige Ärztliche Direktor der Forensik Lohr, Dominikus Bönsch behauptet nun öffentlich:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“

Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.

….Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Das ist gelogen! Es braucht nur den kriminellen Eifer von Staatsanwälten und willfährige Psychiater, die vor Freiheitsberaubung nicht zurückschrecken – und man kann in Bayern ohne weiteres über Jahre unschuldig seiner Freiheit beraubt werden. Gustl Mollath ist nur ein Beispiel….

Ich selbst war sieben Monate ohne jede medizinische oder rechtliche Voraussetzung gegen meinen Willen in der Forensik Lohr eingesperrt.

Diese Klage, die aktuell zugestellt ist, belegt noch einmal die Details:

Hiermit wird Klage nach Zuständigkeit Art. 34 GG gegen den Freistaat Bayern, Max-Planck-Straße 1,81675 München, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, vertreten durch 1.) die Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg und Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg und 2.) den Bezirk Unterfranken, vertreten durch das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr am Main, Am Sommerberg, 97816 Lohr am Main eingereicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.200.000 Euro wegen Freiheitsberaubung im Amt und rechtswidriger Verweigerung der gemäß Art. 5 Abs. 5 EMRK zustehenden Entschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung (Grundrechtsverletzung, Verletzung EMRK).

Die Beklagte zu 1.) hat dem gegenüber durch rechtswidrig und schuldhaft unterlassene, rechtlich zwingende Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen den Beschuldigten Abdirahman J., insbesondere das Unterlassen einer Einweisung gemäß § 126a StPO, die Tötung von drei Menschen sowie schwere Verletzung weiterer zahlreicher Menschen mit zu verantworten.

Dass diese Maßnahmen ohne Vorliegen von Voraussetzungen gegenüber Unschuldigen und aus niederen Motiven von der Beklagten erzwungen werden, jedoch dort unterbleiben, wo erkennbar die Voraussetzungen und die zwingende Notwendigkeit der Gefahrenabwehr vorliegen, ist ein weiterer bayerischer Justizskandal.

Sachverhalt:

Der Kläger wurde als unschuldiger Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 22.06.2009 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg rechtswidrig in Stuttgart festgenommen. Bis insgesamt 05.03.2010 befand der Kläger sich auf Betreiben der Beklagten ohne Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen (Straftat, Haftgrund) in sog. Untersuchungshaft bzw. ab 05.08.2009 ohne medizinische Voraussetzungen hierfür in Unterbringung gemäß § 126a StPO.

Das Landgericht Würzburg stellte mit Urteil vom 20.08.2010 wie folgt fest:

Der Angeklagte Martin Deeg wird freigesprochen.

2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

3. Der Angeklagte ist für die vom 11.07.2009 – 15-07-2009, 17.07.2009 – 05.08.2010 12.03.2010 – 22.04.2010 vollzogene Untersuchungshaft und die vom 05.08.2009 – 05.03.2010 vollzogene Unterbringung zu entschädigen.“

Beweis:

Anlage 1

Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, 1 Kls 814 Js 10465/09, Seite 1/2

Die hier zugesprochene Entschädigung wird dem Kläger rechtswidrig auf Antrag der Beklagten zu 1.) verweigert.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Der Beklagte setzt sich hierbei erkennbar über die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Würzburg hinweg, um dem Kläger die zugesprochene Entschädigung für die von der Beklagten rechtswidrig erzwungenen Maßnahmen zu verweigern.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Im Kern behauptet der Beklagtenvertreter Frank Gosslke, heute Leiter der Beklagen zu 1.), Staatsanwaltschaft Würzburg, zirkelschlüssig – unter Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts – unter weiterer Bezugnahme auf die von der Beklagen selbst zu verantwortenden rechtswidrigen Maßnahmen, dass der Kläger für die ihm zugefügten rechtswidrigen Maßnahmen der Beklagten selbst verantwortlich sei, da er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beklagte eingereicht hat, die diese infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung des § 126a StPO und versuchten Anwendung des § 63 StGB mit Vorsatz missbrauchten.

Der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg bedrohte zum Zweck der Freiheitsberaubung gegen den Kläger im Vorfeld dieser rechtswidrigen Maßnahme in der Woche ab 15.06.2009 u.a. telefonisch den Stuttgarter Polizeibeamten, PHK Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitelung und Disziplinarverfahren, wenn er den Kläger nicht endlich festnehme.

Dies sagte der Zeuge auch in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus. Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Dies ist durch Urteil des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, erwiesen und wird als unstreitig vorausgesetzt.

Bereits am 05.08.2009 war der Beklagten zu 2.) bekannt, dass beim Kläger keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sondern es sich vielmehr, laut Aussage des Zeugen Filipiak, zuständiger Oberarzt, Forensik Lohr, Am Sommerberg 21, 97816 Lohr am Main, um eine „Fehleinweisung“ handelt. Der Zeuge stellte insbesondere unmittelbar fest, dass beim Kläger kein Wahn vorliegt, wie von der Beklagten zu 1.) behauptet.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Weiter stellte der Zeuge unmittelbar fest, dass beim Kläger keine Anhaltspunkte für eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Kläger hätte daher mangels Voraussetzungen für die Unterbringung gemäß § 126a StPO zwingend sofort entlassen werden müssen.

Stattdessen verwies die Beklagte zu 2.) zirkelschlüssig auf die Beklagte zu 1.), um den Kläger über insgesamt sieben Monate seiner Freiheit zu berauben.

Selbst als der Kläger sich mit entsprechende Anzeige an den Ärztlichen Direktor der Einrichtung wandte, führte die Beklagte die Freiheitsberaubung im Amt und ohne medizinische Voraussetzungen weiter fort:

Der Beklagtenvertreter Prof. Dr. Gerd Jungkunz teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 dem Kläger wie folgt mit:

Sehr geehrter Herr Deeg,

in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.

Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.

Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr anliegen. Sie sollten Sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die Staatsanwaltschaft…..“

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Beklagtenvertreter Gerd Jungkunz, 19.11.2009

Eine Kopie dieses Schreibens sandte der Beklagtenvertreter an den genannten Beklagtenvertreter Dr. Martin Flesch.

Sämtlichen Beteiligten und auch den Pflegekräften war zu diesem Zeitpunkt bekannt und bewusst, dass der Kläger seit Monaten ohne Vorliegen medizinischer Voraussetzungen in der Forensik Lohr eingesperrt ist.

Der Kläger machte das Fehlen jeglicher Voraussetzungen für die Freiheitsberaubung fortlaufend geltend, insbesondere auch gegenüber dem Beklagtenvertreter Flesch.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Erst am 04.03.2010 wurde mangels Voraussetzungen die Freiheitsberaubung im Amt beendet, die in der Forensik Lohr auf Betreiben der Beklagten am 05.08.2009 begonnen hat.

Die hohe kriminelle Energie, den Amtsmissbrauch und die rechtsfernen Motive der Beklagten zu 1.) zeigten sich auch infolge der weiteren Ereignisse.

Zunächst verfügte mit Beschluss vom 04.03.2009, das der Forensik Lohr mit Fax um 16.32 Uhr zuging, das Landgericht Würzburg die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung infolge Eingang des Obergutachtens Prof. Dr. Norbert Nedopil am 04.03.2009 beim Landgericht Würzburg, das zweifelsfrei belegt, dass von Anfang an keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahmen vorliegen.

Der Zeuge ist zu den fehlenden medizinischen Voraussetzungen für sieben Monate Unterbringung gemäß § 126a StPO zu hören.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Der Zeuge Filipiak legte dem Kläger am 04.03.2010 nahe, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zu fahren, da – so der Zeuge wörtlich – die „Staatsanwaltschaft in heller Aufregung“ sei und etwas „plane“. Diese Informationen gingen dem Zeugen offenkundig über Juristen zu.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Die Befürchtungen bezüglich der hohen kriminellen Energie der Beklagten zu 1.) des Zeugen und dessen Informanten bestätigten sich infolge.

Mit hoher krimineller Energie und unter unbedingtem Schädigungswillen gegen den Kläger wirkten die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg mit Vorsatz und wider besseres Wissen erneut auf eine Festnahme des Klägers, die sodann am 12.03.2010 erfolgte und eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 nach sich zog.

Die erneute rechtswidrige Festnahme des Klägers wurde am 12.03.2010 erzwungen, wiederum ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund.

Die mit der Festnahme betrauten Beamten der Fahndung Stuttgart verweigerten zunächst die Festnahme des Klägers, da die Maßnahme auch für die Beamten erkennbar rechtswidrig war und seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig „persönlich motiviert“.

Die Remonstration der Beamten der Fahndung Stuttgart wurde übergangen und diese auf Betreiben der Beklagten zu 1.) dienstlich angewiesen, die weitere rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger durchzuführen.

Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Bei der Durchführung dieser rechtswidrigen Maßnahme verweigerten die Täter das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG.

Die Richter des Landgerichts Würzburg waren angesichts dieser erkennbar rechtswidrigen Maßnahme der Beklagten empört, wie der Rechtsvertreter des Klägers, der Zeuge Mulzer mitteilte. Die Beklagte agierte hier im Einvernehmen mit einem rechtsradikalen Richter und kriminellen CSU-Burschenschafter beim OLG Bamberg, Norbert Baumann, der bzw. dessen Senat gewohnheitsmäßig rechtswidrige Maßnahmen – u.a. auch im Fall Gustl Mollath – veranlasste, was in der Region in Fachkreisen bekannt ist.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Es bestand insbesondere zu keinem Zeitpunkt ein Haftgrund als Voraussetzung für sog. Untersuchungshaft gegen den Kläger, was der Beklagten zu 1.) bewusst und bekannt war, die gezielt eine vorgebliche „Fluchtgefahr“ konstruierte, um dem umschuldigen Kläger in asozialer und rechtswidriger Weise umfassend schaden zu können. Der Kläger ist bis heute an dem Wohnsitz wohnhaft, an dem er zur Tatzeit bereits wohnhaft und gemeldet war. Irgendwelche Hinweise, dass der Kläger sich einem Verfahren „entziehen“ werde, gab es zu keinem Zeitpunkt.

Zeugnis:Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Mit Datum vom 22.04.2010 und weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung durch die Beklagte zu 1.) verfügte das Landgericht Würzburg erneut die Entlassung aus der von der Beklagten zu 1.) mit hoher krimineller Energie, ohne Vorliegen von Haftgrund und ohne Vorliegen von Straftat erzwungenen Inhaftierung.

Hinzu kommt:

Erst mit Datum vom 04.02.2021 erfuhr der Kläger vom Zeugen Mulzer in den Räumlichkeiten des LG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, dass der rechtsradikale Kriminelle Norbert Baumann, OLG Bamberg, offenkundig hysterisch wurde, nachdem der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, sich im April 2010 weigerte, eine dritte rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger zu beantragen.

Laut Zeuge Mulzer habe der Täter Baumann „herumgetobt“. Auch müsse man dem Beklagtenvertreter Trapp diese Weigerung „zugutehalten“, so der Zeuge Mulzer.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Auch dieser Vorgang zeigt, welche charakterlich deformierten Täter in der bayerischen Justiz über Amtsgewalt verfügen, wie mit hoher krimineller Energie und offenkundig rechtsradikaler Gesinnung gegen Unschuldige und Bürger vorgegangen wird, die die Kreise dieser Kriminellen und Täter der bayerischen Justiz stören und deren Unmut auf sich ziehen.

Der Tatbeitrag des Beklagtenvertreters Trapp – zwei rechtswidrige Festnahmen ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, zehn Monate Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen etc. – wird bis heute durch das Landgericht Würzburg, Zivilabteilung, durch mit dem Beklagtenvertreter befreundete Richter – Peter Müller u.a., Landgericht Wüzzburg – vertuscht und der Täter Trapp, mittlerweile selbst Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg, vor Verantwortungsnahme und Aufklärung der von ihm begangenen Amtstaten durch die Justiz geschützt.

Obwohl der Zeuge Müller mit dem Beklagtenvertreter Trapp befreundet ist, fühlte er sich nicht befangen, als er eine gegen den Kläger gerichtete Entscheidung zugunsten des Beklagtenvertreters Trapp anhand Aktenlage verfügte, die als Rechtsbeugung angezeigt ist, welche wiederum bei der Beklagten 1.) verschwand, unter Strafvereitelung

Zeugnis:

Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dies ist nur ein Beispiel, wie die Justiz in Würzburg/Bamberg in eigener Sache Straftaten und Verbrechen gegen Bürger vertuscht.

Reue oder Einsicht für ihre rechtswidrigen Taten ist bei der Beklagten bis heute nicht erkennbar, im Gegenteil versucht diese weiter mit hoher krimineller Energie, dem Kläger größtmöglichen Schaden zuzufügen.

So erwirkte die Beklagte u.a. einen sog. Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, um aus dem Einkommen des Klägers, Betreuung von Menschen mit Behinderung bei der Diakonie, Gerichtskosten aus dem Jahr 2009 pfänden zu lassen.

Um eine Eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, erwirkten die Täter bei der Beklagten einen Haftbefehl gegen den Kläger.

Die Verantwortlichen bei der Beklagten sind schlicht als asoziale, charakterlich deformierte und vermutlich psychisch gestörte Täter einzuordnen.

Die Entfernung dieser Täter aus jedweder mit Verantwortung verbundenen Position in den Organisationen eines Rechtsstaates ist erkennbar angezeigt.

2.

Das das Vorgehen der Beklagten gegen den Kläger rechtswidrig und ohne Vorliegen strafrechtlicher und medizinischer Voraussetzungen erfolgte, war und ist den Beklagtenvertretern bekannt und bewusst, wie Medienberichten aus dem Jahr 2021/2022 nun belegen.

So sollte nach Informationen von der Zeitung WELT der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A., der am 25.06.2021 infolge psychischer Störungen in Würzburg drei Menschen tötete und zahlreiche schwer verletzte, bereits Anfang des Jahres 2021 auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“ durch das Amtsgericht Würzburg eingestellt, eine Betreuung verweigert.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Das Amtsgericht Würzburg kam laut eigener Auskunft zwei Monate vor der Tat zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Dabei war der Beschuldigte bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar 2021 hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Recherchen von WELT haben darüberhinaus ergeben, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Auch bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres 2021 bis zur Tat insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.

Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.

In einem vierten Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Angezeigt wäre hier aufgrund der vorliegenden Straftaten und der erkennbar vorliegenden psychischen Störungen und Traumata zwingend die Einweisung des Beschuldigten in die Forensik Lohr gewesen.

Diese Maßnahme gemäß § 126a StPO hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg zwingend, wie zuvor rechtswidrig und ohne jede Voraussetzung im Fall des Klägers erzwungen, gegen den Beschuldigten beantragen müssen.

Sodann hätte diese Maßnahme durch das Amtsgericht Würzburg bestätigt werden müssen.

Einen Spielraum gibt es angesichts der unstreitig vorliegenden, vielfach bestätigten Gewaltbereitschaft, einer vorliegenden Bedrohung mit Messer und einer vorliegenden gefährlichen Körperverletzung sowie des zweifelsfrei hiermit in Zusammenhang stehenden psychischen Störungen des Beschuldigten für die Beklagte nicht.

Die Beklagte verfügte über alle diese Informationen und unterließ es schuldhaft und rechtswidrig, die zwingend gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und zur Abwendung der Gefährdung zu beantragen.

Dass in Würzburg lediglich ein Betreuer für den Mann angeregt wurde, kann u.a. der Zeuge Prof. Volker Thieler, Leiter des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht nicht verstehen. „Aufgrund seiner Vortaten und der Betreuungsverfahren hätte man sofort die Einweisung veranlassen müssen. Er war ja offensichtlich gemeingefährlich.“

Zeugnis:

Prof. Volker Thieler, zu laden über Kester-Haeusler-Forschungsinstitut für Betreuungsrecht, Dachauer Straße 61, 82256 Fürstenfeldbruck

Alle Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 126a StPO lagen in diesem Fall vor:

– Psychische Krankheit

– Akute Gefahr weiterer erheblicher Straftaten

– Zusammenhang zur psychischen Erkankung

Daraus ergibt sich die Pflicht für die Staatsanwaltschaft Würzburg, Antrag zu stellen, den Beschuldigten nach § 126a StPO einweisen zu lassen.

Im Juni 2009 hat die Beklagte demgegenüber und aus offenkundig persönlicher Verärgerung aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die keinerlei Straftat verwirklicht und insbesondere weder eine akute Bedrohung darstellt noch auf irgendeine psychische Störung oder einen Wahn beim Kläger verweist, für insgesamt zehn Monate rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt) und sieben Monate gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB durch die Beklagte und ohne jede medizinische Voraussetzung untergebracht.

Beweis:

Anlage 3

Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen die Beklagte, 18.05.2009

Der notdürftig von der Beklagten konstruierte Tatvorwurf lautete auf „Störung des öffentlichen Friedens“, von welcher der Kläger freigesprochen wu

Mittels diesem konstruierten Tatvorwurf beabsichtigte die Beklagte als Vertreterin des Freistaates Bayern die dauerhafte Unterbringung des Klägers gemäß § 63 StGB, wie sie es auch rechtswidrig im Fall Gustl Mollath verwirklicht hat.

Nur das Einschreiten des Zeugen Nedopil verhinderte infolge den rechtswidrigen Plan der Beklagten.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Zuvor versuchte die Beklagte gezielt, anstatt einer „Störung des öffentlichen Friedens“ aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009, am 12.06.2009 einen akut drohenden Amoklauf durch den Kläger zu konstruieren, um die größtmögliche Schädigung des Klägers infolge zu ermöglichen. Dies scheiterte an der Dummheit und Unfähigkeit der Beklagtenvertreter, denen es trotz enormem Eifer und Strafwut sowie der Bedrohung von Polizeibeamten in Stuttgart über 10 Tage nicht gelang, den Kläger festnehmen zu lassen, ohne dass ein von der Beklagten fantasierter akuter „Amoklauf“ in Würzburg erfolgte. Der Kläger wusste nichts von den rechtswidrigen Maßnahmen und befand sich u.a. im Schwarzwald.

Die hohe kriminelle Energie, der Eifer und die asoziale Schädigungsabsicht gegen den Kläger sind in Verhältnis zu setzen mit der völligen Untätigkeit, der rechtswidrigen und schuldhaften Unterlassung jedweder Schutzmaßnahme gegen den erkennbar gewaltbereiten und tatsächlich psychisch kranken Beschuldigten Abdirahman Jibril A.

Dies zeigt exemplarisch, wie die seit Jahrzehnten von CSU-Seilschaften zersetzte und parteipolitisch missbrauchte Justiz in Bayern gegen die Interessen und Belange des Rechtsstaates und der Bürger missbraucht wird, wie charakterlich deformiertes Führungspersonal einerseits mit Eifer Unschuldige verfolgt und andererseits die Bürger nicht vor tatsächlich gefährlichen Tätern schützt.

3.

Dies Verhalten der Beklagten zu 1.) geht einher mit den jeweils angepassten Darstellungen der psychiatrischen Einrichtungen und hier des Verantwortlichen der Forensik Lohr, des Beklagtenvertreters, Dominikus Bönsch, Vertreter der Beklagten zu 2.)

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 25.06.2022 über die gerichtlichen Einlassungen des Beklagtenvertreters zu 2.) wie folgt:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“ Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.“

Dies widerspricht exakt dem Vorgehen der Beklagten im Falle des Klägers, so dass hier seitens der Beklagten zu 2.) von eben dieser Freiheitsberaubung gegen den Kläger ausgegangen werden muss.

Der Kläger wurde ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Voraussetzung für die Maßnahme vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr zwangsweise untergebracht.

Auf entsprechende Anzeige, wie beweisrechtlich belegt, verwies der damalige Ärztliche Direktor, Jungkunz, unter Vorgabe, er wisse nicht, was der Kläger wolle, lapidar auf andere Beteiligte, Beweis Anlage 2.

Weiter wird der Beklagtenvertreter Bönsch in der Süddeutschen Zeitung zitiert, 25.06.2022:

Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Dies ist erkennbar falsch, was dem Beklagtenvertreter als Ärztlichem Direktor der Forensik Lohr auch bewusst und bekannt ist.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hätte – wie rechtswidrig im Fall des Klägers – einen Antrag auf Unterbringung gemäß § 126a StPO stellen müssen, wofür alle Voraussetzungen vorlagen.

Weshalb die „Hürden“ hierfür trotz vorliegender psychischer Störungen, Vortaten des Beschuldigten und Gewaltbereitschaft – somit Gefährlichkeit – nicht vorgelegen haben sollen, ist nicht ersichtlich.

Die Beklagten versuchen hier erkennbar unter Ausnutzung des fehlenden Wissens der Allgemeinheit und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die eigene Verantwortung und Schuld bei den am 25.06.2021 von dem Beschuldigten begangenen Tötungsdelikten und weiteren Gewaltdelikten zu täuschen und abzulenken.

Die Faktenlage ergibt sich klar aus dem mit großem Eifer gegen den Kläger als tatsächlich Unschuldigen in dieser Form betriebenen Vorgehen.

Um die Verweigerung der Entschädigung für die Freiheitsberaubung zu erwirken, schreibt der Beklagtenvertreter und heutige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Frank Gosselke wie folgt:

..„Darüberhinaus sind Entschädigungsansprüche jedenfalls nach § 5 Abs 2. S.1 StrEG insgesamt ausgeschlossen, da der frühere Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit zumindest grob fahrlässig selbst verursacht hat…..

Der frühere Angeklagte hat unter dem Datum vom 20.05.2009 ein Schreiben an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz gerichtet, in dem er sich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in anderen gegen ihn geführten Strafverfahren beschwert….“

Dies ist unstreitig, Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 11.03.2011, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Entschädigung zu verweigern, 814 Js 10465/09.

Sämtliche Beschwerden sind durch das Landgericht als zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt festgestellt, worüber sich die Beklagte infolge hinwegsetzt.

Laut Aussage des Beklagtenvertreters Gosselke rechtfertigt also eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft selbst, Beklagte, jedwede unrechtmäßige Maßnahme gegen den Betreffenden, inklusive der „Unterbringung“ gemäß § 126a StPO und der dauerhaften Vernichtung einer Person mittels § 63 StGB, infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie auch die Verweigerung der von einem deutschen Gericht, Strafkammer (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) zugesprochene Entschädigung.

Keine dieser – hier zwingend notwendigen Maßnahmen – wurde jedoch beantragt infolge der bekannten Vortaten, der nachweislich vorhandenen psychischen Störung und des ärztlichen Rates beim Beschuldigten Abdirahman Jibril A., so dass dieser am 25.06.2021 die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begehen konnte.

4.

Die Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes ergibt sich aus der seit nun anhaltend 13 Jahren durchweg hochgradig rechtswidrigen und asozialen, einzig auf Schädigung und Vernichtung des Klägers (Missbrauch des § 63 StGB) ausgerichteten Vorgehensweisen der Beklagten.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Das Vertrauen in die Legitimation und Rechtsstaatlichkeit der Behörden und Gerichte in Bayern ist durch das bis heute völlig ungehindert stattfindende rechtswidrige Verhalten der Beklagten und asozialen Täter, die hier als honorige Juristen auftreten, nachhaltig zerstört.

Zu den gesundheitlichen und psychischen Folgen für den Kläger als unschuldigen Vater und zu Unrecht verfolgten ehemaligen Polizeibeamten ist der Zeuge Prof. Norbert Nedopil zu hören, der Auskunft über die Folgen geben kann, wie die derarte beharrliche Verfolgung eines Unschuldigen auf den Kläger einwirkt.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Weitere Zeugen sind bei Bedarf und umfassend zu benennen.

Die Juristen, die einerseits wie beweisrechtlich dargelegt mit bösartigem Eifer auf Unschuldige eintreten und andererseits zwingend gebotene Maßnahmen gegen gefährliche Beschuldigte schuldhaft und rechtswidrig unterlassen und so erst die Tötungsdelikte und eine bundesweit mit Entsetzen verbundene Messerattacke durch einen bereits im Vorfeld erkennbar schuldunfähigen Gewalttäter ermöglichten, sind aus dem Amt zu entfernen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Deutschlands dümmste Strafverfolgungsbehörde: Staatsanwaltschaft Würzburg trägt Mitverantwortung für Tötungsdelikte – ich fordere die Entfernung aus dem Amt und einen Untersuchungsausschuss!

Hervorgehoben

Es war im Juni 2009, als ein Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp einen Haftbefehl gegen mich erwirkte und unter Druck auf Polizeibeamte meine Festnahme in Stuttgart erzwungen hat – der Anlass hierfür: ich hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eben diesen Staatsanwalt Trapp eingereicht.

Als diese Dienstaufsichtsbeschwerde über das Ministerium in München und die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schließlich nach fünf Wochen bei der Staatsanwaltschaft Würzburg landete, drehten diese Würzburger CSU-Burschenschafter offenbar komplett hohl Sie planten, vor Ärger, Eifer und Strafwut bebend, meine Vernichtung in der Forensik. Anhand dieser Dienstaufsichtsbeschwerde warf mir die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, ich hätte akut einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg geplant. Als dieser „Amoklauf“ auch nach über einer Woche nicht stattfand, währen der diese wirren Strafverfolger vergeblich versuchten, mich festzunehmen und Fotos von mir an Eingangspforten der Behörde klebten (ich war im Schwarzwald unterwegs), mussten die Spinner zurückrudern: infolge ging es nur noch darum, dass ich einen „Amoklauf“ angedroht hätte. Eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – auf Grundlage einer dienstlichen Beschwerde.

Mit diesem Vorwurf wurde ich am 22.06.2009 in Stuttgart festgenommen und verschwand 10 Monate lang in bayerischer Haft und Unterbringung. Das Ziel der Täter dieser Staatsanwaltschaft: mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ in der Forensik wegzusperren, zu vernichten!

Heute ist klar: es gab keinerlei Straftat, die dieses Vorgehen begründete, ich hatte nie mit einem „Amoklauf“ gedroht, wie man unschwer nachlesen kann.

Und: es gab keinerlei medizinische Voraussetzung für die Maßnahme, da ich psychisch völlig gesund bin, wie der Münchner Prof. Norbert Nedopil feststellte, der das Fehlgutachten des Würzburger CSU-Psychiaters entlarvte, der mir im Auftrag der Staatsanwaltschaft beliebig schwerste psychische Störungen andichtete. Man kennt das Vorgehen vom Fall Gustl Mollath.

Der gesamte Justizskandal ist hier dokumentiert, Originalakten:

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Bis heute habe ich vom CSU-Staat keinen Cent Entschädigung erhalten, obwohl mir diese vom Landgericht Würzburg zugesprochen wurde: für zehn Monate Freiheitsberaubung, federführend die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Dies ist der Antrag, mit dem der heutige Leiter der Behörde, Frank Gosselke beantragte, die Entschädigung zu verweigern, da ich für die rechtswidrigen Maßnahmen gegen meine Person praktisch selbst verantwortlich sei:

Klicke, um auf 2011-03-11-gosselke.pdf zuzugreifen

Über die Feststellungen des Landgerichts im Freispruch setzte sich der ölige Herr nonchalant hinweg, so geht das in Bayern.

Der Rest ist übelstes CSU-Geklüngel, rechtsradikale Arschlöcher, die den Rechtsstaat missbrauchten, um einen völlig unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten und ausgegrenzten Vater, einen lästigen Antragsteller zu vernichten.

All dies wird sein nun 12 Jahren mit hoher krimineller Energie vertuscht, um den Ruf der CSU-Justiz zu schützen, die Täter im Amt zu decken, die mittlerweile entweder einen Karrieresprung gemacht haben oder mit Festreden in die hochbezahlte Pensionierung stiefelten.

Ein kleiner Zeitsprung…..

2021 geht ein somalischer Bürgerkriegsflüchtling, offenkundig schwer psychisch gestört und traumatisiert mit dem Messer auf Menschen los, Würzburger Fußgängerzone.

Die Bilanz: drei tote Frauen, sechs Menschen werden schwer verletzt, Hunderte sind mittelbar betroffen.

Bereits Tage nach der Tat ergeben sich Fragen: weshalb war der offenbar zuvor als gewalttätig straffällig gewordene Mann, erkennbar psychisch traumatisiert und belastet zur Tatzeit auf freiem Fuß – und nicht wie ich Jahre zuvor, nach § 126a StPO wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“ im Maßregelvollzug!

…“Nach der Messerattacke in Würzburg mit drei Todesopfern rücken nun auch mögliche Versäumnisse bayerischer Behörden im Vorfeld der Tat in den Fokus. Nach Informationen von WELT sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte.“….

https://www.welt.de/politik/article232223469/Messerattacke-in-Wuerzburg-Behoerden-lehnten-Betreuung-ab.html

Heute wurde nun bekannt: der Mann hätte längst eingesperrt werden MÜSSEN!

„Prozess um Würzburger Messerattacke: Beschuldigter drohte Sozialarbeitern schon sechs Monate vor der Tat mit Erstechen“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/prozess-um-wuerzburger-messerattacke-beschuldigter-drohte-sozialarbeitern-schon-sechs-monate-vor-der-tat-mit-erstechen-art-10817109

……“Beschuldigter bedrohte städtische Mitarbeiter

Es ist der 12. Januar 2021. Der Sozialarbeiter, der nun im Zeugenstand sitzt, ist an diesem Tag mit der Postausgabe in der Würzburger Unterkunft beschäftigt. Etwa 90 Personen leben dort. Auch der wohl 32-jährige Somalier, der später die Bluttat begeht. Unvermittelt sei der Mann vor ihm gestanden, habe ihn wüst beschimpft – unter anderem als „scheiß Deutscher“, schildert der Sozialarbeiter: „Für die Kollegen war das ganz komisch, weil er immer als freundlicher Bewohner beschrieben wurde.“

Er und ein Kollege klopfen kurz darauf an der Zimmertür des Mannes. Plötzlich bedroht der sie mit einem Küchenmesser. „Das war eine Sache von zehn Sekunden, dann sind wir direkt geflüchtet“, schildert der Zeuge. Erst die Polizei überwältigt den Mann.“

Am nächsten Tag soll der Somalier ein Hausverbot erhalten. Doch schon wieder bedroht er den Mitarbeiter der Stadt Würzburg – dieses Mal im Freien. Erneut fallen wüste Beschimpfungen, erneut zieht der Bewohner ein Messer. „Die Angestellten haben sehr verängstigt auf uns gewirkt“, erinnert sich eine Polizistin, die ebenfalls vor Gericht aussagt. Sie wurde damals zu der Unterkunft gerufen. Die Polizei bringt den Mann ins „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZsG), ein psychiatrisches Krankenhaus in Würzburg.

Acht Tage lang bleibt er dort. Es ist bereits sein zweiter Aufenthalt in der Einrichtung. Am 21. Januar 2021 verlässt der Patient die Klinik. Nach Angaben der Ärzte hat sich sein Gesundheitszustand gebessert. Er befinde sich in „ausreichend stabilem Zustand“. Einmal täglich soll er ein Medikament nehmen, das in der Psychiatrie hauptsächlich zur Behandlung schizophrener Psychosen eingesetzt wird. Hinweise auf „akute Eigen- oder Fremdgefährdung“ lagen nicht vor, heißt es im Arztbrief. In solchen Fällen sind die Krankenhäuser rechtlich verpflichtet, Patienten zu entlassen.

Sicherheitskraft: „Die Entwicklung war richtig negativ“

Doch offensichtlich besserte sich der Zustand des Beschuldigten in den kommenden Monaten kaum. Am Landgericht sagt auch eine Sicherheitskraft aus, die in der Obdachlosenunterkunft arbeitet. Der 33-Jährige erinnert sich detailliert an den Beschuldigten. Ein „ruhiger Mensch“ sei er gewesen. Doch in den fünf Monaten vor der Tat am Barbarossaplatz hätte sich sein Zustand verschlechtert. „Die Entwicklung war richtig negativ – es war klar, dass er psychisch nicht mehr bei sich war“, erinnert sich der Security-Mitarbeiter. Der Somalier habe zuletzt mit Gegenständen gesprochen, am Tag der Tat laut im Haus herumgeschrien.

Der spätere Angreifer kam sogar noch ein weiteres Mal in psychiatrische Behandlung – am 14. Juni 2021, also elf Tage vor der Tat. Damals hatte er sich in der Würzburger Innenstadt unvermittelt in das Auto eines Fremden gesetzt. „Er war ganz starr, ganz fixiert im Auto gesessen“, schilderte der Fahrer des Fahrzeugs nun als Zeuge den Vorfall. Einen Tag danach verließ der Beschuldigte das Krankenhaus – ein weiteres Mal.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-um-messerangriff-in-wuerzburg-taeter-war-bereits-auffaellig,T8jbuS0

Die Frage ist hier: WESHALB hat die Staatsanwaltschaft Würzburg, die sowohl Kenntnis von den Straftaten als auch von den psychiatrischen Einweisungen hatte, hier nichts unternommen und es unterlassen – wie in meinem Fall – eine Einweisung gemäß § 126a StPO einzuleiten!

Ich fordere: den Rücktritt dieses Schaumschlägers im Amt, Frank Gosselke, der m.E. die Mitverantwortung trägt für den Amoklauf in Würzburg, so wie diese gesamte Behörde. Wenn es darum geht, lästige Unschuldige zu drangsalieren, kennen diese öligen CSU-Köpfe kein Maß, keine Verhältnismäßigkeit, keine Reue!

Und wenn es um tatsächlich konkrete Gefährdung der Allgemeinheit geht, unternehmen diese Blender mit Amtsgewalt: NICHTS!

Hier ist längst ein Untersuchungsausschuss angezeigt! Die bayerische Justiz hier ist eine Schande für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der zur Beute um sich selbst kreisender CSU-Günstlinge wurde, die sich gegenseitig die Posten zuschachern und auf die Schultern klopfen, während die Menschen draußen die Folgen zu tragen haben, für die sich diese Blender und Autisten bei der Staatsanwaltschaft einen Scheiß interessieren. Allenfalls wenn man sich persönlich „beleidigt“ fühlt, wie durch meine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann greift man durch – mit allen Mitteln! Und ohne Rücksicht auf die Faktenlage…..

„Feiertage“ – Selbstmordzeit – die Muster und Folgen struktureller Gewalt und systemischen Machtmissbrauchs

Hervorgehoben

Das einzige was mich heute – sozial völlig isoliert und komplett ausgegrenzt vom Leben meines Kindes – davon abhält, meinem Leben ein Ende zu setzen: all die Arschlöcher und Kriminellen, die Lügner, die dümmlich grinsende Staatsanwältin, all die widerwärtigen Täter mit Amtsbonus, deren Zerstörungen und Übergriffe in diesem Blog dokumentiert sind…..würden einfach davonkommen.


Wir leben in einem Land, in dem nicht die Täter und Täterinnen gesellschaftlich sanktioniert werden sondern deren Opfer, die systematisch immer weiter geschädigt, sozial isoliert und ausgegrenzt werden.

Man kommt nicht mehr daran vorbei, dass die über 18 Jahre gewaltsamer Kindesentziehung, die gezielte Zerstörung meiner Vaterschaft durch die kriminelle Justiz und ihre Mitläufer in Würzburg bei mir schwerste Folgen hinterlassen hat.

„Psychologe aus Würzburg über das Sterben: „Wir haben ein Gespür, wann unsere Zeit endet“….

https://www.infranken.de/lk/wuerzburg/psychologe-aus-wuerzburg-ueber-das-sterben-wir-haben-ein-gespuer-wann-unsere-zeit-endet-art-4590208


Die Täter: angefangen bei dem sog. Sachverständigen Prof. Joachim Wittkowski, der 2004 „empfohlen“ hat, meine bereits seit einem Jahr folgenreich verschuldete Ausgrenzung einfach fortzuführen, damit die ach so belastete Kindsmutter, die Juristin Kerstin Neubert “ihre Ruhe“ hat bis zu der widerwärtigen „Fachanwältin für Familienrecht“ Hitzlberger (siehe letzten Beitrag), die alles daran setzte, die von Mai 2010 bis Mai 2012 erfolgreich und mit enormem Einsatz von Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg aufgebaute Bindung zwischen meinem Kind und mir als Vater erneut mit offenbar triebhafter Bösartigkeit zu zerstören – und mich nebenbei weiter zu kriminalisieren, obwohl es noch keine fünf Jahre her war (2010), dass ich Opfer einer Freiheitsberaubung durch rechtsradikale Arschlöcher der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde – die ebenfalls in diesem Blog dokumentiert ist und die ebenfalls weiter in eigener Sache durch die Justiz vertuscht wird. Auf Betreiben u.a. des heutigen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Autisten Frank Gosselke und der sog. Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping (wie andere Täter beide mittlerweile „im Ruhestand“) habe ich bis heute trotz Freispruch für zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten. Die Täter machen einfach weiter in ihrer Blase…..was interessiert schon das Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligem Polizeibeamten bei der Arschloschjustiz in Würzburg/Bamberg.

Was die Kindesentziehung und Zerstörung meiner Vaterschaft angeht ist natürlich die eine treibende Kraft nicht zu ignorieren, die alles unternommen hat, um meine Ausgrenzung und Isolation herbeizuführen und gewaltsam fortzuführen: der “Großvater“ meines Kindes, Willi Neubert, der seinen ganzen intriganten und manipulativen Einfluss auf die von mir haltlos geliebte Mutter des Kindes missbrauchte, um mich zu vernichten und sich selbst als „Ersatzvater“ zu installieren……

In einer Gesellschaft. in der Täter, Lügner, Kriminelle mit Status und Amt nicht nur völlig unbehelligt und ohne Konsequenzen das Leben von Menschen zerstören sondern auch noch vom System dazu ermutigt und beklatscht werden, institutionell und juristisch gedeckt werden während die unschuldigen Opfer ihrer Taten immer weiter ausgegrenzt, isoliert und stigmatisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.

„Schöne Ostern“.

Strukturelle Gewalt, Machtmissbrauch, systemische Stigmatisierung der Opfer folgt stets den selben Mustern…..und alles fängt damit an, dass die falschen Charaktere in Führungs- und Entscheidungspositionen gelangen, wo sie glauben unbehelligt ihr bizarres Menschenbild auf Kosten ihrer Opfer ausleben zu können, umgeben von Mitläufern und Ja-Sagern und ggf. geschützt durch eine im Kern korrupte und von Standesdünkel zersetzte Justiz, die für Opfer und Rechtsuchende völlig wertlos ist. Der Rechtsstaat eine Fassade….

Neues von den Tätern der bayerischen Justiz, Mainpost titelt: „Streit in Wirtshaus bei Würzburg eskaliert: Pensionierter Gerichtspräsident greift zum Tafelmesser“….

Hervorgehoben

…Ein pensionierter Landgerichtspräsident und zwei Gäste sind am Sonntag in der Linde in Lindelbach in Streit geraten. Wollte die Polizei den Vorfall vertuschen?“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/streit-in-wirtshaus-bei-wuerzburg-eskaliert-pensionierter-gerichtspraesident-greift-zum-tafelmesser-art-10757422

Informationen zu diesem Messerangriff des Würzburger Gerichtspräsidenten a.D. (Dr. Dietrich Geuder?) sind momentan – natürlich – spärlich. Zumindest gelang es nicht, den Vorgang komplett zu vertuschen……

Der Vorgang selbst überrascht nicht. Impulsgestörte und aggressive Kriminelle und CSU-Seilschaften, die glauben über dem Gesetz zu stehen, dominieren seit Jahrzehnten die Führungsebenen in der fränkischen Justiz.

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

Hervorgehoben

Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Justizverbrecher Clemens Lückemann aktiviert seinen CSU-Kumpel Eberhard Nuß, um fiktive Geldforderungen zu pfänden…..?

Während die Verbrechen im Amt durch Bedienstete der Justizbehörden Würzburg/Bamberg weiter vertuscht werden und auch die Kindesentführung durch Rechtsanwältin Neubert weiter ungehindert andauert, fordert man von mir als Justizopfer regelmäßig irgendwelches Geld: nun rund 3.800 Euro „Rückzahlung“ aus 2007, und pfändet auch gleich bei der Bank.

Nochmal im Klartext: die Arschlochbehörden, die seit 13 Jahren anhaltend die Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft verschulden, während der Freistaat Bayern jede Entschädigung und Aufklärung verweigert, fordern weiter von mir „Geld“…..

Die Verbrechen und Straftaten der ständig asozialnachtretenden CSU-Querulanten, die meine Existenz und meine Vaterschaft zerstört haben, eine zehnmonatige Freiheitsberaubung ebenso zu verantworten haben wie den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens ihres „irren“ Hausgutachters Dr. Jörg Groß dauerhaft in der Forensik wegzusperren, sind seit August 2013 ausführlich und beweisrechtlich in diesem Blog dokumentiert.

Dass hier keinerlei Dienstaufsicht oder sonstiges Korrektiv wirkt, bei dieser Klüngel-CSU in der fränkischen Provinz keinerlei Annäherung an die Realität erfolgt sondern man sich offenbar im Schutz von Amtsgewalt und unter den Fittichen des Justizverbrechers Clemens Lückemann sicher und weiter über Recht und Gesetz stehend wähnt, bestätig sich immer wieder.

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Diese Strafanzeige wurde im Rahmen einer weiteren ausführlichen Besprechung zu den Verbrechen und Vorgängen bei der bayerischen Justiz bei der Polizei Stuttgart eingereicht….soll keiner behaupten, er wusste von nichts, es sei nicht bekannt gewesen, was hier vor sich geht:

An die
Polizeibehörde Stuttgart
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 05. November 2016

—–Justizverbrechen/Straftaten im Amt gegen Martin Deeg/anhaltende Kindesentührung—-

Hiermit wird Strafanzeige erstattet wegen Verdachts der versuchten Nötigung, der Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung im Amt sowie Gebührenüberhebung gegen

1. Herrn Eberhard Nuß (CSU) (Foto)

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2. Sachbearbeiterin Frau E. Stock (Vorname wird von Behörde nicht mitgeteilt)

zu laden über: Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg

Es besteht insgesamt der Verdacht der Vorteilsgewährung und Tatbegehung zugunsten des mit dem Landrat befreundeten Clemens Lückemann (CSU).Hier beim Besuch der gleichen Veranstaltung wie sein CSU-Kumpel Nuß:

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Die CSU-Netzwerke Würzburg/Bamberg sind nach den seit 2004 hier gemachten persönlichen Erfahrungen durch eine strukturelle Korruption und Kumpanei zugunsten von CSU-Amtsträgern, Juristen und Zuträgern geprägt, die sich asozial und skrupellos gegen Bürger und lästige Rechtsuchende richtet.

Desweiteren werden Verstöße gegen das Datenschutzrecht durch das Landratsamt Würzburg angezeigt.

Mehrfertigung dieses Schreibens geht als fristwahrende Beschwerde an die Beschuldigte gegen deren „Beschluss“ vom 20.10.2016, zugestellt am 04.11.2016.

Es erfolgt ebenfalls Weiterleitung des Schreibens an das zuständige Jobcenter in Baden-Württemberg, das verlässlich für die Grundsicherung aufkommt, die die asozial agierende Behörde in Würzburg hier „pfänden“ möchte.

Eine sich aus dem Sozialgesetzbuch ergebende Rechtsgrundlage gibt es nicht.

Einen Bescheid aus dem Jahr 2007 (!), auf den sich die Behörde beruft, gibt es ebenfalls nicht.

Da eine rechtsstaatliche und objektive Aufklärung im Raum Würzburg erfahrungsgemäß nicht möglich ist und lediglich zur ein Vertuschung der Straftaten im Amt führt, wird beantragt, die Ermittlungen und Strafverfolgung bei den Behörden Stuttgart zu belassen (Wohnsitz des Anzeigenerstatters).

1.
Der Anzeigenerstatter erhielt von den Beschuldigten mehrfach nötigende Schreiben mit fiktiven Geldforderungen der Beschuldigten über rund 3850 Euro, die sich angeblich aus einer „Rückzahlunbgspflicht“ von Arbeitslosengeld aus dem Jahr 2007 ergeben.

Nachweise für tatsächlich bestehende Forderungen wurden nicht erbracht. Man beruft sich auf angeblichen „Bescheid vom 16.04.2007“.

Beweis:

Anlage 1:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Beschuldigten, zugestellt am 04.11.2016

Das Schreiben endet mit dem Hinweis:

“Ein Widerspruch gegen die Forderung, wegen der dieser Beschluss ergeht, ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbeschluss vorgebracht werden können.“

Die Beschuldigte stellt hier also beliebige fiktive Geldforderungen, die sie in keiner Weise belegen kann und teilt auch gleich mit, dass Widerspruch gegen diese Forderung „nicht möglich“ ist.

2.
Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Behörden und Gerichte im Raum Würzburg offenkundig jeglichen Bezug zur Realität verloren haben.

Entweder ist derart asoziales Agieren gegenüber Bürgern ein Automatismus oder hier wird mit Vorsatz gegen lästige Menschen vorgegangen. In diesem Fall ist aufgrund der nun über ein Jahrzehnt aundauernden Schädigungen durch Missbrauch von Amtsgewalt in der Region gegen meine Person sowie meine Familie von letzterem auszugehen.

Beweis:
Zeugenvernahme der sachbearbeitenden Polizeibeamten in Baden-Württemberg,
zu laden über Polizeiposten Stuttgart- Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Die Behörden und Gerichte Würzburg haben beginnend 2003 bis nun 2016 die Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten, die seit Beginn 2004 gerichtsanhängig ist.

Erst 2010 wurden endlich Kontakte zwischen Vater und Kind durchgesetzt, beginnend Mai 2012 missachtete die Kindsmutter wieder den vollstreckbaren Beschluss des Gerichts, die Volljuristin tauchte bis heute unbehelligt mit dem Kind unter.

Diese Schäden sind irreversibel, die Verantwortlichen werden die Konsequenzen zu tragen haben.

Infolge der mit falscher Eidesstattlicher Versicherung (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03) von der Kindsmutter/Volljuristin an die Provinzjustiz herangetragene Verfahren folgte eine asoziale und auf Vernichtung ausgerichtete Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person, die in einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt und dem Versuch der Anwendung des § 63 StGB mittels eines bis heute vertuschten vorsätzlichen Fehlgutachtens des CSU-Netzwerkers Dr. Groß gipfelte (LG Würzburg 814 Js 10465/09).

Der Freistaat Bayern hat hierfür bislang keinen Cent Entschädigung entrichtet, die Verbrechen im Amt werden vertuscht, eine politische Dienstaufsicht wird verweigert.

Ein Dokumentarfilm zwecks Offenlegung dieser Praxis in der bayerischen Provinz und Aufdeckung der von CSU-Netzwerken zu verantwortenden Verbrechen im Amt gegen Unschuldige und Rechtsuchende ist zunächst der nächste Schritt.

Gewalt- und Tötungsdelikte oder ähnliche die bisherigen Rechtsbrüche der Täter im Amt „bestätigende“ Reaktionen sowie Suizid des Klägers sind ganz offenkundig seit längerem das Ziel, das hier aus den örtlichen CSU-Netzwerken heraus durch immer asozialere Provokationen und fortlaufende Kindesentführung/Kindesentzug erreicht werden soll.

Die Vorgänge sind seit 2013 beweisrechtlich im Internet veröffentlicht, Originalakten.

Auch dieses Schreiben und dieser Vorgang ist dort beweisrechtlich öffentlich gemacht, um die Machenschaften und das CSU-Geklüngel im rechtsfreien Raum Würzburg aufzuzeigen:

https://martindeeg.wordpress.com/

3.
Mit Datum vom 26. Juni 2009 berichtet die Regionalzeitung Mainpost über das Landratsamt Würzburg:

„Der Landkreis Würzburg muss für Jahre 2005 bis 2007 knapp zwei Millionen Euro an den Bund zurückzahlen, weil Mittel zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nicht sachgerecht verwendet wurden“…..

„Ende 2004 hatte der Landkreis mit Kolping einen Vertrag über die Einrichtung von 600 Betreuungsplätzen beschlossen. Bekannt wurde das Projekt unter dem Titel „Neue Chance“ Nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform Anfang 2005 sollten dort Langzeit-Arbeitslose beschäftigt und auf den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben vorbereitet werden. Im Gegenzug überließ der Landkreis Kolping pauschal den Löwenanteil der vom Bund ausgezahlten Eingliederungsleistungen – innerhalb der Vertragslaufzeit von drei Jahren waren dies insgesamt 3,7 Millionen Euro.

2007 nahm eine Prüfgruppe des Bundessozialministeriums Anstoß an der Praxis des Landkreises. Hauptkritikpunkt: Die pauschal bei Kolping gebuchten Plätze waren nicht einmal zu 40 Prozent ausgelastet. Der Landkreis sollte deshalb die Hälfte der erhaltenen Mittel zurückbezahlen, obwohl das Geld längst an Kolping weiterüberwiesen war. Auch als die Zahl der Plätze 2007 auf weniger als die Hälfte reduziert wurde, blieben mehr als die Hälfte davon unbesetzt, so die Prüfgruppe.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Der-Bund-will-Millionen-zurueck;art736,5182813

Beweis:

Anlage 2
Bericht vom 26.06.2009 „Der Bund will Millionen zurück“ sowie „Hochgelobtes Projekt endet im Desaster – Nach der Rückforderung von 1,9 Millionen Euro werden Schuldige gesucht“

Eine Behörde, die also 2007 zu Lasten des Steuerzahlers Mittel in Millionenhöhe missbräuchlich verwendet hat, keinerlei Überblick über Maßnahmen zur sog. Eingliederung von Arbeitslosen und die zugrundeliegenden Verträge hat, ist ganz offenkundig entweder völlig unfähig oder korrupt.

Dies hindert nun im Jahr 2016 nicht daran, gegen mich als Langzeitarbeitslosen, der im fraglichen Zeitraum Opfer derarter Verträge der Beschuldigten wurde, vorgehen zu wollen.

Ich war als langjähriger ehemaliger Polizeibeamter vom Landratsamt im fraglichen Zeitraum gezwungen worden, zusammen mit zum Teil geistig behinderten Langzeitarbeitslosen an sog. „PC-Kursen“ teilzunehmen.

Eine zum 01.01.2005 beantragte Auszahlung von Grundsicherung erfolgte erst im Juni 2005 und hieernach nach Belieben der Behörde. Die Nichtbewerbung auf von der Beschuldigten Stock dargebotenen „Arbeitsplatz“ als Lagerhelfer u.ä. führte zur Streichung der gesamten Grundsicherung, die mehrfach über das Sozialgericht nachträglich eingeklagt werden musste.

Im April 2009 war ich gezwungen, den Wohnsitz bei Würzburg trotz meines weiter dort lebenden Kindes aufzugeben, da das Landratsamt rechtswidrig die Auszahlung der Grundsicherung und Miete verweigerte, wie nachträglich durch das Landessozialgericht Stuttgart festgestellt wurde.

Eine Entschädigung für dieses gesamte asoziale Verhalten gegenüber Rechtsuchenden in Krisensituationen ist bis heute ebenfalls nicht erfolgt.

Es besteht über all dieses asoziale Gebaren des Landratsamtes Würzburg hinaus nun wie genannt weitergehend der Verdacht der strukturellen Korruption insbesondere des in CSU-Netzwerken agierenden Beschuldigten Eberhard Nuß zugunsten dessen mit diesem befreundeten CSU-Parteikollegen Clemens Lückemann, der wegen Verbrechen im Amt gegen meine Person zur Anzeige gebracht wurde.

Es geht hier offenkundig um so etwas wie Rache für die Veröffentlichung der Justizverbrechen im Blog und Nachtreten gegenüber lästigen Rechtsuchenden.

Ein Untersuchungsausschuss aufgrund der gesamten Vorgänge ist weiter angezeigt.

Die Beschuldigten sind aus dem Amt zu entfernen, Anklage zu erheben.

Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen:

Im September 2016 wählte die (…..) den Apparat der Beschuldigten Stock beim Landratsamt Würzburg an, worauf ohne jeden Nachweis der Befugnis oder Prüfung der Identität des Gesprächspartners von dort ausführliche und personenbezogene Auskünfte über Personalien, Sachverhalte und die zugrundeliegenden Forderungen etc. gegeben wurden. Ein Nachweis für die Forderungen konnte auch hier nicht erlangt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

LKA Bayern: Weitere Anzeige struktureller Korruption bei den Strafverfolgungsbehörden Würzburg/Bamberg. Untersuchungsausschuss!!

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Folgendes Schreiben ging heute raus:

Bayerisches Landeskriminalamt
Referat 122
Mailingerstraße 15
80636 München 19.03.2016

BY0118-000968-15/2
Weitere Anzeige/Beschwerde wegen struktureller Korruption durch Strafverfolgungsbehörde Würzburg/Bamberg

Sehr geehrte Frau Oberländer,

auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016 erhielt ich nun weiteres Schreiben vom 09.03.2016 durch Herrn Oberregierungsrat Crauser.

Dieses Schreiben ergeht beweisrechtlich, wird im Blog veröffentlicht und in Mehrfertigung der Polizei Stuttgart übergeben, wie auch die Schreiben des LKA Bayern.

Herr Crauser ist der Ansicht, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Justizbedienstete in Würzburg/Bamberg „richtigerweise“ an die örtlichen Ermittlungsbehörden abgegeben wurden.

Weiter ist er der Ansicht, dass keine „Anhaltspunkte“ vorliegen, aus welcher Organisationseinheit der Polizei in Unterfranken konkrete Straftaten nicht aufgeklärt werden.

Sie verkennen offenkundig die Schwere der in Rede stehenden Vorwürfe. Es geht hier um den Verdacht struktureller Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze durch die Strafverfolgungsbehörde in Würzburg und den Verdacht struktureller Korruption.

Gründe:

1.
Sämtliche Straftaten und in Rede stehenden Verbrechen durch die Justizbehörden werden seit Jahren durch die Beschuldigtenbehörde selbst entledigt; z.T. zeichnet der Beschuldigte selbst die Einstellung des Verfahrens gegen sich ab, z.B. der Beschuldigte Frank Gosselke in mehreren Strafverfahren verschiedener Geschädigter, der kürzlich von der Staatsanwaltschaft Würzburg zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg befördert wurde.

2.
Ebenfalls seit Jahren ist festzustellen, dass die Polizei Unterfranken auf dem kleinen Dienstweg seitens der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg Weisungen erhält und Absprachen stattfinden, die entweder dazu führen, dass

a) repressiv Maßnahmen gegen Unschuldige erfolgen oder dass

b) Anzeige wegen Verbrechen gegen Begünstigte ohne jede Ermittlung und weiteren Maßnahmen an die Staatsanwaltschaft versandt werden, wo eine Entledigung erfolgt.

Federführend hierbei ist die „Kriminalpolizei“ Würzburg.

Als die Staatsanwaltschaft Würzburg dieses Vorgehen auch bei der Polizei Stuttgart anwandte, verursachte dass enorme Irritationen. U.a. versuchte der Staatsanwalt Thomas Trapp, Beschuldigter der schweren Freiheitsberaubung im Amt, den Polizeihauptkommissar Michael Scheffel mittels Androhung von Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung zu einer Festnahme meiner Person zu nötigen, obwohl hierzu offenkundig keinerlei Voraussetzung gegeben war. (Zeugenvernahme PHK Scheffel, 814 Js 10465/09, LG Würzburg).
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Straftaten der Kindesentführung, der falschen Eidesstattlichen Versicherung etc. durch die Juristin Kerstin Neubert werden durch die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren gedeckt und Ermittlungen vereitelt. Das o.g. Vorgehen erfolgte zuletzt mit Schreiben vom 15.03.2016, Az 911 Js 4668/16, durch den Beschuldigten Peter Weiß, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft, zuvor mehrfach durch den Beschuldigten Gosselke.
https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/04/kindesentfuhrung-gegen-vater-justizbehorde-wurzburg-und-rechtsanwaltin-neubert/

Zwischen Erstattung der Strafanzeige wegen Kindesentführung bei der Polizei Stuttgart, Abgabe an die Kriminalpolizei Würzburg und Zugang der Abweisung des Verfahrens durch den Beschuldigten Gosselke lagen so im vergangenen Jahr nicht einmal 14 Tage.

3.
Öffentliches Interesse und zivilrechtliche Ansprüche werden generell in Abrede gestellt, obwohl es hier mittlerweile selbst für die Polizeibehörden Baden-Württemberg erkennbar um eine rechtsstaatsferne, persönlich motivierte und existentielle Vernichtung meiner Person geht.

Die Justiz Würzburg/Bamberg zeichnet im persönlichen Fall verantwortlich für eine über zwölf Jahre andauernde Zerstörung meiner Vaterschaft, meiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz.

Nachhaltige Geltendmachung der Rechtsbrüche und des Unrechts wurde von der Beschuldigtenbehörde missbraucht, um mich mittels Fehlgutachten des wirtschaftlich von der Behörde abhängigen Gefälligkeitsgutachters Dr. Groß zu pathologisieren und auch öffentlich durch sofort erfolgende Pressemitteilungen an die örtliche Mainpost als „irren Amokläufer“ zu stigmatisieren.
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Das eklatante Fehlgutachten des Dr. Groß ist durch Obergutachten des Münchners Prof. Nedopil als völlig untauglich und unwissenschaftlich seit März 2010 nachgewiesen. Zivilrechtliche Ansprüche werden unter Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß seit Jahren durch die Justizbehörden Würzburg vereitelt. Die Entledigung der Strafanzeigen diesbezüglich erfolgt nach dem oben aufgezeigten Muster.
https://martindeeg.wordpress.com/tag/im-wohnzimmer-von-familie-gross/

Zur strukturellen Korruption:

Der strukturelle Amtsmissbrauch seitens der Justizbehörden unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Polizei ist wie folgt zu charakterisieren:

a) Mißliebige und kritische Personen werden massivst mit repressiven Maßnahmen überzogen, Straftaten werden konstruiert, es ergehen Strafbefehle ohne jede strafrechtliche Substanz, in Reihe rechtswidrige Durchsuchungen, die zuvor persönlich in „Auftrag“ gegeben werden.

b) Demgegenüber steht eine massive Strafvereitelung zugunsten von Behördenmitarbeitern und Sachverständigen, die mit allen Mitteln vor Strafverfolgung und Aufklärung geschützt werden.

Als Beispiel kann auch der hier veröffentlichte Fall des Würzburger Psychiaters Dr. Martin Krupinski gelten:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/03/09/verdacht-struktureller-korruption-bei-der-justiz-wuerzburgbamberg-kindesentfuehrung-durch-gerichtsgutachter-wird-eingestellt-staatsanwalt-lothar-schmitt-wird-vizepraesident-des-olg/

Die versuchte Entführung eines Kindes in einem offensichtlich tatsächlichen psychischen Ausnahmezustand durch den Psychiater Krupinksi wurde durch die Strafverfolgungsbehörde und trotz des offenkundig massiven öffentlichen Interesses und der Auswirkungen auf zahlreiche andere Fälle, in denen Krupinski zuvor Gutachten erstattet hatte, offenbar auf Weisung des Behördenleiters Lückemann vertuscht.

Erst drei Monate später erfuhr die Augsburger Allgemeine durch interne Informationen von dem Sachverhalt, worauf dieser gegenüber der Öffentlichkeit eingeräumt werden musste.

Krupinski ist nach einem entschuldenden Gefälligkeitsgutachten seines Kollegen Henning Saß, der ihm zweckmäßig eine „vorübergehende seelische Störung“ bescheinigte, bereits seit längerem wieder unbehelligt als Chefarzt der Forensischen Psychiatrie in Würzburg und Gutachter tätig.

Das Strafverfahren wegen Kindesentführung wurde durch den Staatsanwalt Lothar Schmitt eingestellt, dieser parallel zum Vizepräsident des OLG Bamberg ernannt. Eine Aufarbeitung der weiteren strafrechtlich und zivilrechtlich erstatteten Gutachten Krupinskis erfolgte bis heute nicht, obwohl diese mit schwersten Folgen für die Betroffenen verbunden sind.
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Es ist offenkundig, dass hier jenseits eines funktionierenden Rechtsstaates ein Netzwerk aus Abhängigkeiten, Gefälligkeiten und struktureller Korruption geschaffen wurde, das Begünstigte deckt und schützt und Opfer dieser Justiz durch die Hintertür komplett entrechtet.

Es ist weier offenkundig, dass über diese Machenschaften bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, bei denen Günstlinge und Parteifreunde des OLG-Präsidenten Lückemann bar jeder Kontrolle und Dienstaufsicht durch die zuständigen Minister Bausback und Herrmann agieren, längst ein Untersuchungsausschuss angezeigt ist!

Weitere Offenlegungen und Faktendarlegungen erfolgen. Es handelt sich in zahlreichen Fällen lediglich noch um die Fassade eines Rechtsstaates.

Dass Sie hiervon Kenntnis haben, ist beweisrechtlich öffentlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Bayerisches LKA beweisrechtlich über Verbrechen von Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, Az. BY0118-000968-15/2

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Das Landeskriminalamt wurde bereits im Oktober mit Strafanzeige wegen Verbrechen im Amt gegen die nach wie vor als z.T. Richter im Amt befindlichen Beschuldigten in Kenntnis gesetzt:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/07/landeskriminalamt-bayern-strafanzeige-wegen-strafvereitelungfreiheitsberaubung-im-amt-zugunsten-wuerzburger-justiztaeter-der-csu/

Diese wurde nun – offenbar ohne Ermittlungen – an das Polizeipräsidium Unterfranken abgegeben, das bereits seit längerem Ermittlungen verweigert und zugunsten der Beschuldigten offenkundig Strafvereitelung betreibt.

Schreiben des LKA – Interne Ermittlungen, KHK Lieb, vom 22.12.2015:

Abgabenachricht des LKA, Freiheitsberaubung im Amt gegen Lückemann etc.

Dieses Schreiben, u.a., geht dem LKA Bayern beweisrechtlich zu:

Bayerisches Landeskriminalamt
SG 132 – Interne Ermittlungen Nord

Wallensteinstraße 47
90431 Nürnberg 09. Januar 2016

Sehr geehrter Herr KHK Lieb,

Ihr Abgabenachricht vom 22.12.2015 auf meine Strafanzeige vom 31.10.2015 habe ich erhalten.

Beides ist beweisrechtlich in meinem Blog veröffentlicht.

Es ist bedauerlich, dass bei den bayerischen Behörden offenbar bis heute nicht verstanden wird, dass es sich hier um einen Justizskandal und Verbrechen im Amt handelt. Die Beschuldigten missbrauchen die rechtsstaatlichen Strukturen und parteipolitische Abhängigkeiten und Kumpanei, um unter Aushebelung der Gewaltenteilung persönlich motivierte Ziele gegen Unschuldigen durchzusetzen.

Wie in Anzeige ebenfalls dargestellt, beteiligen sich die örtlichen Polizeibehörden unter Verdacht der Strafvereitelung an der Vertuschung zugunsten der Beamten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

Nichtsdestotrotz halten Sie es offenbar für ausreichend, mir mit Hinweis auf „örtliche und sachliche Zuständigkeit“ die Abgabe der Strafanzeigen wegen u.a. schwerer gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung an das Polizeipräsidium Unterfranken mitzuteilen.

Die Beschuldigten sind insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig, bzw. waren bei Begehung der Verbrechen gegen mich Angehörige dieser Behörde.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Der Parasit: die Staatsanwaltschaft Würzburg – Verbrechen im Amt, Angriffe gegen Kritiker, anmaßende Übergriffe…und die Täter im Amt bearbeiten Strafanzeigen gegen sich weiter selbst.

Hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg 2004 diesen Vorgang ordnungsgemäß und unvoreingenommen bearbeitet, wäre es nie zu diesem wuchernden Justizskandal gekommen!

Leider war das nicht möglich, da diese Behörde unter Leitung des Beschuldigten Clemens Lückemann sich längst von objektiver Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hat; ein gewaltenübergreifendes Netzwerk aus CSU-Kumpanei, Deutschtümmelei und Abhängigkeiten mit Postengeschacher wurde geschaffen, in welchem Juristen und Frauen Narrenfreiheit haben!

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Der Minister Bausback wie seine Vorgängerin Merk ein devoter Grüß-August, der offenkundig keinerlei Kontrolle und Dienstaufsicht ausübt sondern im Gegenteil über seine CSU-Juristen und ihre Taten vorbehaltlos den schützenden Parteimantel legt.

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Hier wird nicht aufgeklärt, hier wird mit größtmöglicher Keule auf Kritiker, auf mündige Bürger eingedroschen. Wer sich berechtigt zur Wehr setzt und entsprechende Anträge stellt, wird haltlos kriminalisiert. Wenn das nicht genügt, wird mit Fehlgutachten pathologisiert und endgültig mundtot zu machen versucht.

Es ist schlicht unfassbar, dass ein solcher rechtsfreier Raum ohne jede Kontrolle sich derart verselbständigen und etablieren konnte.

Als ich 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp einreichte, missbrauchte der diese auf Weisung Lückemann, um einen Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Es folgte eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt mittels Fehlgutachten und fingierter Straftat. Bis heute wird vertuscht.

Lückemann spielt heute OLG-Präsident. Trapp wurde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Am Gericht, das seine Straftaten im Amt als Staatsanwalt mehrfach korrigieren musste.

Warum Straftaten von Frauen, Falschbeschuldigungen nicht zur Aufklärung führen sondern im Gegenteil zum schwachsinnig-sinnfreien Losdreschen auf stigmatisierte Männer, zu „Gewaltphantasmen“ und Vertuschung von falschen Eidesstattlichen Versicherungen bei „Gewaltschutzverfügungen“ gegen Männer führt zeigt dieser Bericht – mir der Polizistin Endrich habe ich schon 2006 ein Gespräch geführt, offensichtlich vergeblich:

Trapp mandelt sich auf und gibt „Fortbildungen“, wie man Männer mit strafrechtlichen Mitteln loswird, wenn Frau der Beziehung überdrüssig ist, Kohle abzocken will oder eben Kinder:
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….“Frau Endrich und Herr Trapp schilderten die Schwierigkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Straftaten im häuslichen Bereich; sie betonten immer wieder, wie wichtig es für die betroffenen Frauen sei, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich hier Unterstützung zu holen. Auch die Devise des Bayerischen Innenministeriums „Wer schlägt der geht“ wurde erläutert und welche Möglichkeiten es seit dem 2002 verabschiedeten Gewaltschutzgesetz für die misshandelten Partner und Kinder gibt. Kriminalhauptkommissarin Endrich berichtete aus den 1.583 unterfränkischen Strafanzeigen zum Thema „Häusliche Gewalt“ und dass im Jahr 2008 in Unterfranken bei 555 Fällen 920 Kinder Opfer oder Zeugen von Gewalttaten im häuslichen Bereich geworden sind. Um ein vielfaches höher schätzt die Expertin die Anzahl der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten.“….

http://www.unser-wuerzburg.de/siteprint.php?site=news_ex1&news_ID=1626

Wer will bei solchen „Experten“ und solch emotionalem Draufhauen noch differenziert und objektiv Fakten prüfen, Vorwürfe abklären und ermitteln, was der „Täter“ sagt! Es geht nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern schlicht darum, möglichst viele „Opfer“ in die Kriminalstatistik zu überführen.

Jeder Mann ist bei diesen Behörden eine wandelnde „Dunkelziffer“, die nur noch nicht zur Anzeige gebracht wurde…!

„Beratungsstellen“, Frauennetzwerke und voreingenommene „Häusliche-Gewalt-gegen-Frauen“-Abteilungen brauchen „Opfer“, möglichst viele – sie sind die Existenzgrundlage!

Deshalb wird eskaliert und dramatisiert, wo es geht. Deshalb werden Frauen per „Fortbildung“ in Konflikte und zu Strafanzeigen gedrängt, Kinder geschädigt, Vätern die Existenz zerstört!

Dieses Schreiben erhielt ich vor kurzem, nachdem man mich wieder einmal verurteilt hatte, weil sich eine Juristin beledigt fühlte. Man „gewährt“ mir die Gnade (!), 720 Arbeitsstunden abzuleisten – anstatt 1800 Euro bezahlen:
Täterstaatsanwaltschaft Würzburg gewährt Justizopfer die „Gnade“ von 720 Arbeitsstunden – wegen „Beleidigung“

Das zugrundeliegende Verfahren über zwei Instanzen, weil die Juristin Hitzlberger die Kosten für die Rücknahme eines Strafantrages nicht tragen wollte und deshalb weiter vor Gericht ungeniert log – die „häusliche Gewalt“ findet in Würzburg auch im Gerichtssaal statt, wenn die „Opfer“ das wollen…:

Diese Behörde MUSS endlich auf den Boden der Realität zurückgeholt werden!

Hier begehen Juristen VERBRECHEN, hier zerstören Jursiten EXISTENZEN, hier werden Grund- und Elternrechte verweigert, hier werden RECHTSGÜTER VERNICHTET!

Und diese PARASITEN glauben imnmer noch, sie hätten so etwas wie Autorität….!

Dieses Antwortschreiben ging heute – bei weiter anhaltender Vertuschung der Verbrechen im Amt, anhaltendem Kindesentzug und völliger Untätgikeit in bezug auf Durchsetzung von Grundrechten – heute an diese Behörde, die sich INVASIV 2004 in mein Leben einwanzte. Man glaubt offenbar immer noch, man kommt mit diesen Verbrechen gegen einen unschuldig ausgegrenzten Vater durch ….IRRE!!

—–“
Staatsanwaltschaft Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 19. Dezember 2015

Az. 912 VRs 16515/13

Auf Mitteilung vom 21.11.2015, Rechtspflegerin Frau Lips teile ich Ihnen wie folgt mit:
Täterstaatsanwaltschaft Würzburg gewährt Justizopfer die „Gnade“ von 720 Arbeitsstunden – wegen „Beleidigung“

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat offenbar jeden Zugang zur Realität verloren.

Verantwortliche sind offenkundig schlicht mental nicht mehr in der Lage, Vorgänge und die Schreiben von Rechtsuchenden, Bürgern und Geschädigten auch nur richtig einzuordnen und in Zusammenhang zu setzen.

Anstatt Verbrechen in den eigenen Reihen und Übergriffe gegen Unschuldige aufzuklären, versuchen Sie weiter, die Geschädigten mit Drohkulissen einzuschüchtern und in einem derart widerwärtig anmaßenden Duktus zu „disziplinieren“, dass Rechtsunfrieden, Radikalisierung und Verlust von Legitimation zwangsläufig sind.

—-Als Beispiel seien die jüngsten Vorgänge im Zusammenhang mit Amtsrichter Behl und die Presseberichterstattung hierzu genannt, nachdem er aufgrund seiner überbordenden Autoritätsbehauptung und üblich einseitigen Vorgehensweise in einem Beleidigungsverfahren aufgrund „Tumult“ den Saal räumen ließ.—

….“Angesichts der massiven verbalen Angriffe sieht sich Behl nicht mehr in der Lage, die Verhandlung weiterzuführen und setzt sie aus. Nun wird das Prozessprotokoll dem Landgerichtspräsidenten übergeben und dieser entscheidet, ob Strafantrag gestellt wird. Richter Behl wird eine dienstliche Stellungnahme abgeben und überprüfen lassen, ob er jetzt als befangen gilt.“

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Tumult-im-Gericht-Saal-geraeumt;art735,9041696

1.
Insbesondere gehen Sie auch die Modalitäten nicht das geringste an, unter denen ich in Baden-Württemberg die von Ihrer Behörde asozial durch ein weiteres rechtsfremd und sinnfrei erzwungenes „Urteil“ wegen vorgeblicher Beleidigung der Juristin Gabriele Hitzlberger erzwungenen Arbeitsstunden ableiste (tatsächlich geht es um deren unredliches, rechtswidriges und böswillig destruktives Verhalten in Familiengerichtsverfahren, da H. mehrjährigen vorsätzlichen Umgangsboykott entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts und so den Kontaktabbruch zu meinem Kind seit 2012 schuldhaft mit zu verantworten hat).

Wie hier die wöchentliche „Arbeitszeit“ anzusetzen ist, ist nach Rücksprache mit der Vermittlungsstelle „PräventSozial“ ausschließlich Sache des Betreffenden in Absprache mit dem Arbeitgeber und dortigen Sachbearbeitern.

Eine Anmaßung (siehe Link) wie die der Staatsanwaltschaft Würzburg, die am Verantwortungsbereich der Beteiligten vorbei in Schreiben diktieren möchte, hier seien „wöchentlich mindestens 30 Stunden abzuleisten“, hat man auch bei der Firma PräventSozial noch nicht nicht erlebt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat offenbar jeglichen Kompass in Bezug auf die eigene Rolle in diesem Rechtsstaat durch jahrelanges Überschreiten von Grenzen verloren.

2.
Ganz nebenbei wird bei der Justizbehörde Würzburg und im zugrundeliegenden Verfahren wie selbstverständlich mit Repressionen und Amtsmissbrauch das Grundrecht der Meinungsfreiheit untergraben. Wie selbstverständlich wurden auch hier von der Juristin Hitzlberger behauptete Äußerungen einseitig von Ihrer Behörde (sowie Richter Behl) missbraucht, um meiner Person als Partei in einem besonders geschützten nichtöffentlichen Familiengerichtsverfahren eine „versuchte Nötigung“ zur Last zu legen, was offenbar hier auch beim Landgericht keinen Richter mehr zum Nachdenken motiviert.

3.
Ich habe nun keinesfalls um „Gnade“ ersucht, wie Sie sich in Ihrem Schreiben vom 25.11.2015 in eitriger Klebrigkeit anmaßen, sondern mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg von mir keinen Cent erhalten wird. Es ist auszuschließen, dass Ihre Behörde von ihren verbrecherischen Machenschaften auch noch profitiert.

Die Hybris und lebensfremde Anmaßung der Staatsanwaltschaft Würzburg bei gleichzeitiger kumpanenhafter Vertuschung massivster Straftaten durch regionale Juristen ist in höchstem Maße verstörend und besorgniserregend. All dies ist aufzuklären, und zwar durch eine objektive Kontrollinstanz von außen.

4.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist wie ein Parasit und ohne jede rechtliche Voraussetzung hierfür über Jahre wiederholt und massiv in mein Privat- und Familienleben eingedrungen und hat so tragenden Beitrag zur Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft zu verantworten.

Anstatt eine falsche Eidesstattliche Versicherung zur Erlangung einer sog. Gewaltschutzverfügung, (15 C 3591/03) durch die Volljuristin Kerstin Neubert drei Monate nach der Geburt auch meines Wunschkindes ordnungsgemäß aufzuklären und zu bearbeiten, missbrauchte die Staatsanwaltschaft Würzburg diese stigmatisierende Verfügung und de-facto-Vorverurteilung meiner Person als Mann (siehe Gutachten des Kriminologen Prof. Michael Bock) zur böswilligen standardmäßigen Ausgrenzung und persönlich motivierten Repression, die dieses Gesetz eigernden Feministinnen und aus dem Ruder laufenden Juristen auch gegen völlig Unschuldige und sogar männliche Opfer von dominanten Täterinnen rechtsfremd ermöglicht.

Vgl. hierzu obige Fortbildungsveranstaltung der „Experten“…

In Kumpanei mit der Kindsmutter und Juristin hat so die Beschuldigte, Staatsanwältin Drescher beginnend 2006 versucht, mich mit rechtswidrigen Durchsuchungen und Einweisungsversuchen – bis heute vertuscht – und mittels völlig überbordender Kriminalisierung und vorsätzlich falscher Pathologisierung mittels des Gefälligkeitsgutachters Dr. Jörg Groß schließlich persönlich zu vernichten.

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Dessen eklatantes Fehlgutachten, Az. 814 Js 10465/09 wird bis heute unter Rechtsbeugung durch die Dr. Groß nahestehenden Richter der Justiz Würzburg vertuscht.

Den Beschuldigten Trapp und Lückemann, heute unverhohlen als Richter tätig, ist insbesondere weiter eine schwere Freiheitsberaubung im Amt zur Last gelegt, die behördenintern vertuscht und gedeckt wird. Dies insbesondere weiter durch Tatbeitrag des Beschuldigten Gosselke, der als Staatsanwalt nicht nur vorbehaltlos Kollegen deckt sondern auch Strafanzeigen gegen seine Person selbst bearbeitet. Dies nicht nur im hier vorliegenden Fall sondern beweisrechtlich vorliegend auch bei anderen Geschädigten.

Unter Az. 701 Js 20980/13 bescheinigt so unter dem Briefkopf „Oberstaatsanwalt Gosselke“ in einem Ermittlungsverfahren gegen Frank Gosselke dieser sich selbst:

„Der Beschuldigte hat den Vorgang unter Beiziehung der kompletten Zivilakten umfassend geprüft….“

Staatsanwalt Gosselke bearbeitet Rechtsbeugung gegen Staatsanwalt Gosselke, 701 Js 20980/13

Sollten die Vorgänge und Zusammenhänge, hier in aller Kürze zusammengepresst, für die Beschuldigten zu wenig nachvollziehbar, zu komplex oder gar zu „wirr“ anmuten (was in Bayern gerne zu einer „Wahndiagnose“ missbraucht wird – siehe Mollath):

Dieses Schreiben ist in Zusammenhang gestellt beweisrechtlich in Blog veröffentlicht.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.“—–

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VERBRECHER bei der Staatsanwaltschaft Würzburg vertuschen weiter in eigener Sache: Mail an die Kriminalpolizei Würzburg

Die Verbrechen zu meinen Lasten werden weiter unverhohlen fortgeführt und zu vertuschen versucht. Diese Mail ging an die Kriminalpolizei Würzburg.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg können in dieser Sache nicht nur als Verbrecherbehörde sondern längst auch als MORALISCH BANKROTT angesehen werden: man tut offenkundig weiter alles, um über Jahre gegen mich begangene Rechtsbrüche und „Irrtümer“ zu vertuschen:

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Sehr geehrter Herr KHK Kümmert,

leider stelle ich fest, dass sich auch nach unserem Gespräch (am 28. Juli 2015) nichts ändert und die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg weiter unverhohlen Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen begeht, um die Verbrechen im Amt gegen meine Person weiter zu verdecken.

Gespräch hier dokumentiert: https://martindeeg.wordpress.com/2015/07/30/gespraech-mit-der-kripo-wuerzburg-28-07-2015-verbrechen-durch-wuerzburger-juristen-nochmals-deutlich-gemacht/

Auch in Bayern stehen weder Richter noch Staatsanwälte außerhalb von Gesetzen und geltendem Recht! Ich denke, auch bei der bayerischen Polizei ist das bekannt!

Wie ich Ihnen hoffentlich vermitteln konnte, werde ich diesen rechtsfreien Raum mit Folge Lebenszerstörung NICHT hinnehmen und auch nicht endlos zusehen, wie TÄTER sich permanent weiter selbst entschulden, massive Verbrechen vertuscht werden. Ich werde – so oder so – einen Untersuchungsausschuss erzwingen. Amtsenthebungen und Anklagen sind lange überfällig!!

Wie hier aufgezeigt:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/04/justizskandal-wuerzburg-freiheitsberaubung-im-amt-warum-sind-clemens-lueckemann-und-thomas-trapp-immer-noch-im-amt/

Die wesentlichen Originalakten zur gemeinschaftlichen schweren Freiheitsberaubung im Amt sind u.a. hier direkt abrufbar:

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Mein Blog ist weiter BEWEISMITTEL und für jedermann einsehbar. Die FAKTEN sind anhand Indizien, Zeugenaussagen und insbesondere Originaldokumenten vorliegend.

Konkret ist weiter u.a. folgendes aufzuzeigen:

1.
Mit Formalschreiben vom 28.07.2015 entledigte Ltd. OSta Erik Ohlenschlager, Staatsanwaltschaft Bamberg (war u.a. in meiner Sache 2009 verantwortlich für gezielte Falschdarstellung gegenüber Presse, was zu gewollt eskalierendem, vorverurteilenden und grob unrichtigem Bericht „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009 in der Mainpost führte) eine Strafanzeige gegen seinen Kollegen, Staatsanwalt Spintler, Bamberg.

Dies unter fortgesetzt klarer Strafvereitelung, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zugunsten Kollegen, Az. 100 Js 8693/15.

Am 29.07.2015 – also einen Tag SPÄTER – ging Schreiben zu Az. zu, dass Anzeige „eingegangen und unter obigem Aktenzeichen geführt“ wird. Diese Mitteilung erfolgte also nach der offenkundig rechtsbeugenden Einstellung, was ich bemerkenswert finde, jedoch angesichts der Verbrechen und Falschangaben lediglich eine Fußnote ist.

Eine Strafanzeige gegen OSta Gosselke stellte laut Briefkopf OSta Gosselke gegen sich selbst ein, wie auf meinem Blog beweisrechtlich nachweisbar….

2.
Mit Formalschreiben vom 13.08.2015 stellt OStA Raufeisen, Staatsanwaltschaft Würzburg, die Strafanzeige gegen OStA Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg ein, die seit 2012 laufende Kindesentführung/Kindesentzug betreffend, Az, 801 Js 12801/15.

OSta Gosselke ist vielfach Beschuldigter, da er als Schaltstelle und Verteiler anzusehen ist, der die Rechtsbeugungen der Zivilrichter des LG Würzburg deckt, die u.a. meine berechtigte Zivilklage gegen den Dr. Jörg Groß im PKH-Verfahren als „unbegründet“ ablegen, indem sie komplett ignorieren, dass Dr. Groß ein (nachweislich Obergutachten Prof. Nedopil zu Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) FEHLGUTACHTEN zu verantworten hat, das zu 7 Monaten Freiheitsberaubung im Amt gegen mich in der Forensik Lohr geführt hat, darüberhinaus vorsätzlich falsch die Anwendung des § 63 StGB und Behandlung mit Neuroleptika empfahl. Die Richterin Fehn-Herrmann und der Richter Peter Müller insbesondere decken Dr. Groß rechtsbeugend, indem sie ihn als „allgemein“ kompetent arbeitenden Sachverständigen entschulden, der darüberhinaus den Richtern „persönlich bekannt“ ist…..!

OSta Gosselke deckt dies, da er verhindern muss, dass herauskommt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg als Auftraggeber des Dr. Groß bei diesem genau dieses „vernichtende“ Fehlgutachten in Auftrag gegeben hat.

All diese Zusammenhänge sind offenkundig. Der Beschuldigte Gosselke ist auch mehrfach für Anträge und Amtshandlungen im Rahmen Freiheitsberaubung im Amt verantwortlich. So u.a. für den vom Beschuldigten Lückemann per Weisung aufgegebenen Antrag auf Verweigerung der vom Landgericht unter obigem Az. zugesprochenen Haftentschädigung.

Klicke, um auf 2011-03-11-gosselke.pdf zuzugreifen

Die Beschuldigten „bearbeiten“ sich hier erkennbar selbst.

Ich werde diese Mail an Sie auf meinem Blog veröffentlichen, ebenso die o.g. Schreiben!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.