Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

Hervorgehoben

Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Mordmotiv Kindesentzug: TV-Ausstrahlung WEIL DU MIR GEHÖRST – psychischer Missbrauch von Kindern, Vollversagen der Justiz, Arschlochverhalten von Rechtsanwälten…..

Hervorgehoben

Die Justiz Würzburg hat die Entfremdung meiner Tochter seit 2003 schuldhaft zu verantworten.

Eine der Folgen ist: MORDLUST! Man provoziert es – wie dieser Blog dokumentiert – durch ungeniertes asoziales Nachtreten geradezu, dass ich als Vater die Täterinnen und Täter final zur Rechenschaft ziehe. Der Rechtsstaat dient nur noch als Fassade, um Fehler und Verbrechen im Amt zu vertuschen und gegen mich als Opfer immer weiter nachzutreten.

Der Mordlust gegen diese Asozialen steht insoweit nur noch das „Kindeswohl“ entgegen.

Alle Beteiligten bagatellisieren, schauen zu, wie diese völlig unfähige, zum Teil bösartig und nazihaft (Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg) agierende Provinzjustiz die im 16. Jahr befindliche Kindesentziehung immer weiter zirkelschlüssig fortsetzt.

Aus gegebenem Anlass:

Diskussion zum letzte Woche in der ARD ausgestrahlten Film „Weil du mir gehörst“ über den nach Trennung üblichen psychischen Missbrauch des Kindes durch Bezugspersonen, Institutionen und Justiz:

…“Welche Folgen hat es, wenn Mütter oder Väter nach der Trennung dem anderen Elternteil das Kind entfremden? Ist das Sorge- und Umgangsrecht noch zeitgemäß?“….

https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html?fbclid=IwAR10G0R5MCog2kYBZNQeQ9Ehso9jHCU5XAezTbTj8mp4pJOPZBOijn9bTIo

Hier eine Stellungnahme des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Unser Verband nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.2., 20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch bis 12. Mai 2020 nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet unser Verband die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.

Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Trennungsfamilien und Kinderrechte

Hier nochmals zum Inhalt des Films:

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“

Tod und Kindesentzug sind das gleiche.

Update vom 09.11.2019:

Da mich die überlebende Mutter (s.u.) über ihren Rechtsanwalt Dr. Leibold, Nürtingen aufgefordert hatte, die Bilder hier im Blog zu löschen und dieser Wunsch in diesem traurigen Zusammenhang auch sehr verständlich ist, komme ich diesem nach nochmaligem Schriftverkehr nun nach.

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Dieser Beitrag soll niemanden bloßstellen oder verletzen – er soll dokumentieren wie vergänglich alles ist! Wie wertvoll die Zeit mit gemeinsamen Kindern ist und dass sie überhaupt das WERTVOLLSTE sind!

Er soll Menschen in vergleichbarer Situation vermitteln, dass manche Taten NICHT MEHR KORRIGIERBAR sind, Folgen nicht mehr wiedergutzumachen sind.

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Dieser Blog dokumentiert, wie eine kriminelle Kindsmutter, Kerstin Neubert, mir als Vater und gewaltsam entsorgtem Partner seit 15 Jahren,hochaggressiv, asozial und rücksichtslos sein Kind entzieht.

Es gibt Menschen, die verwechseln in ihrem Narzissmus Liebe mit Besitz, Kerstin Neubert gehört ebenso dazu wie Michael Keller…..

Seit Oktober 2012 ist die Frau untergetaucht, eine Kindesentführung, um den sog „Umgang“ zu verhindern, der mit erfolgreichem Aufbau einer Bindung zwischen meiner Tochter und mir seit Mai 2010 stattfand. Die Kindesentführung nichtsdestotrotz zugunsten der Juristin und zum Schaden meiner Tochter von der korrupten örtlichen Justiz Würzburg/Bamberg gedeckt.

Möglich ist dies, weil sie immer wieder Hilfe von kriminellen asozialen Juristen und einer völlig asozialen und in Teilen verbrecherischen CSU-Justiz hält. All dies ist wie gesagt hier im Blog seit August 2013 ausführlich beweisrechtlich dokumentiert.

Dennoch gibt es immer noch Menschen, die dies alles für einen „Witz“ halten, die glauben mit Repressionen gegen mich als Vater und Opfer würden sie weiterkommen oder das ganze ließe sich aussitzen.

Ein Aspekt ist auch die Tatsache, dass es Neubert nicht nur seit 15 Jahren gelingt, immer wieder dumme und widerwärtig bösartige Menschen zu finden, die ihr dabei helfen, mein Leben und meine Vaterschaft zu zerstören.

Ihr gelingt es auch immer wieder zu verhindern, dass neutrale integre Helfer die Situation ändern und meiner Tochter und mir helfen.

Zuletzt ließ sie den Würzburger Pfarrer Jürgen Dolling auflaufen, den ich über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, um Hilfe gebeten hatte, da er Kontakte zu meiner Tochter hatte, die ich durch die Schuld asozialer Krimineller und einer rücksichtslosen aggressiv-dominanten Täterin seit 2012 nicht mehr gesehen habe.

Dies ist emotional gleichbedeutend mit dem Tod eines Kindes!

Vor kurzem stieß ich im Internet auf diese Dokumentation einer Thailand-Reise einer Familie aus Unterensingen, die es nicht mehr gibt!

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https://3xtglpadthai.wordpress.com/

Der Vater hat zwei Jahre nach dieser Reise, deren Dokumentation vor diesem Hintergrund jedem empathiefähigen Menschen unmittelbar das Herz bricht, seine Tochter Karla und seinen Sohn Emil getötet und ist danach von einer Autobahnbrücke gesprungen.

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…“Zum Foto seiner Kinder schrieb Michael K.: „Jetzt ist alles aus. Felicitas hat mir alles genommen. Unsere Familie, unsere Liebe, unsere Zukunft. Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt – bringt mich um den Verstand.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/kindesmord/aus-eifersucht-51393550.bild.html

Ich hatte bereits in diesem Blog darüber berichtet:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/26/aus-dem-trauma-kindesentzug-aussteigen-wie-das/

Kerstin Neubert, eine lügende und im Kern offenkundig innerlich völlig verrohte und empathielose Mutter, eine Täterin und Kriminelle die sich gerne als toughe Volljuristin inszeniert, hat hier SCHULD auf sich geladen, die aus meinem Empfinden heraus nicht geringer wiegt als die SCHULD, die dieser Vater hier auf sich geladen hat, der es insoweit nicht verdient hat, Vater genannt zu werden: man sollte die Emotionen und den Hass gegenüber einer Frau, auch wenn sie das eigene Leben zerstört, NIE über die eigenen Kinder und deren Wohl stellen.

Im Gedenken an Karla und Emil, die mich sehr an mich selbst als Kind und an meine Tochter erinnern:

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Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung versus Omnipotenz, Spaltung und Projektion

Das Profil der Täter und CSU-Kriminellen bietet weiter Stoff, aber im Kern nichts Neues: Leugnung der Fakten unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Die Fallhöhe für die Kriminellen bewusst, so dass man wieder zunehmend dreist und unverschämt versucht, mich als kompletten Vollidioten und amtsbekannten „Querulanten“ hinzustellen…..

Allerdings möchte ich in diesem Blog nicht den umfassenden psychoanalytischen Blick vernachlässigen, der die tieferen Ursachen beleuchtet und erst wirklich aufzeigt, wie unfassbar hohl, leer und dumm diese schäbigen autoritären CSU-Justizbengel auch heute noch glauben, mit Menschen umgehen zu können. Eine beispielhafte Darstellung von fantasierter Omnipotenz.

Die Arroganz und Hybris der Würzburger und Bamberger CSU-Bande gründet allein auf Nimbus, Autoritäts- und Obrigkeitshörigkeit, die sich zunehmend auflöst. Mit jedem Tag wird diesen Narzissten und Blendern auch medial der Garaus gemacht, dieser Kommentar von Bernd Kastner in der SüddeutschenZeitung vom Freitag ein Exempel, die Politik dieser Dumpf-Partei nur ein Spiegel der asozialen CSU-Justiz, die Inhalt dieses Blogs ist:

…“Sein Zynismus erzählt aber auch von der Stimmung im Land. Sie ist aufgewühlt, sie ist voller Angst vor den Zuwanderern, sie ist voller Hass auf Andersdenkende. Die Basis dafür hat die AfD mit ihrer Politik der Herabwürdigung geschaffen. Aber es sind Leute wie Seehofer, die einmal in der Mitte der Gesellschaft standen, die diesem teils menschenverachtenden Diskurs heute vermeintlich den Segen geben. Der Hass schleicht sich immer weiter in die Gesellschaft. Wenn sie ganz oben in der CSU von „Asyltourismus“ reden und so die oft todbringende Flucht mit einer Urlaubsreise vergleichen, dann glaubt mancher Bürger, dass diese „Touristen“ nicht noch Mitgefühl brauchen.

Nur angesichts dieser verbalen Verrohung ist annähernd zu verstehen, dass Seehofer glaubt, nach all seinen Ausfällen und Peinlichkeiten weiter Politik machen zu können. Zumindest die christlich geprägten und sozial engagierten Mitglieder der CSU sollten sich überlegen, ob sie weiter einen Mann ohne Anstand an der Spitze tolerieren. An Angela Merkel ist es zu entscheiden, ob sie noch länger einen Minister hinnehmen will, der nicht nur sie und ihre Regierung, sondern auch ganz Deutschland beschämt. Und Seehofer? Er täte sich und dem Land einen großen Gefallen, wenn er ginge. Von sich aus.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/zynischer-innenminister-horst-seehofer-hat-den-anstand-verloren-1.4049543

Und diese Leserbriefe vom Donnerstag beleuchtet exakt das, was ich seit 15 Jahren in der von feisten, widerwärtigen CSU-Rechten geführten fränkischen Justiz erlebe, Kriminelle stilisieren sich zu Strafverfolgern:

„Fremdenangst wird geschürt

Auch wenn CSU-Generalsekretär Markus Blume im SZ-Interview seine Ansichten in wohlgesetzten Worten darlegt, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich beim Thema „Flüchtlingspolitik“ die CSU – insbesondere die Herren Seehofer, Söder, Dobrindt, Herrmann & Co. – verhält wie der Feuerwehrmann, der zum Brandstifter wird, nur um beweisen zu können, wie gut er das Feuer löschen kann. Denn auch Blume stilisiert die CSU zur Retterin der Deutschen gegen den Rest der Welt, indem er erklärt, wir dürften das Land nicht in die Hände der Populisten fallen lassen, und dabei selbst populistische Politik propagiert….“

Elfriede Bog, Unterhaching

Ein Scheinriesenproblem

Die Interpretationen von Markus Blume sind kaum zu ertragen. Deutschland, ja ganz Europa hätten sich durch die CSU bewegt. Es stünde gar ein Eintrag von Horst Seehofer in die Geschichtsbücher an! Wie sehr kann man sich eigentlich noch überschätzen? Blume scheint – wie auch anderen seiner Partei – entgangen zu sein, dass die CSU bundes- und europaweit vor allem Kopfschütteln ausgelöst hat. Da hat eine aufgeblasene und panisch gewordene Regionalpartei in der globalen Problemlandschaft treffsicher ein Scheinriesenproblem ausgemacht, das wie bei Michael Ende immer kleiner wird, je näher man hinschaut. ….“

Stephanie Thiel, Hamburg

http://www.sueddeutsche.de/kolumne/csu-eher-brandstifter-als-retter-1.4049990

Diese Politik und ihre Justiz schwingt sich zur Autorität auf, bei gleichzeitiger völliger Inkompetenz und selbst durchdrungen von infantilen Rachegefühlen gegenüber „Kritikern“, die ihre Omnipotenz in Frage stellen.

Die Übertragung von dieser Politik auf den Einzelfall vor dieser Justiz, wie ich ihn dokumentiert habe, erschliesst sich dem geneigten und fähigen Leser unmittelbar.

Feiste Pseudo-Machos, rechte Vollpfosten und kleine Lokalfürsten spielen sich als „Beschützer“ auf, als Hüter des „Kindeswohls“, eben omnipotent, spalterisch projizierend und in einer atemberaubenden Blödheit und Hybris.

Laut der Psychoanalytikerin Melanie Klein wird der „Übergang von der paranoid-schizoiden Position zur depressiven Position vor allem auch als Übergang von einer verfolgenden zu einer bedrückenden Schuld beschrieben. Bedrückende Schuld kann im Individuum aufbewahrt und gehalten werden, wohingegen verfolgende Schuld ausgestoßen und in andere verlagert wird. Dann sind es diese anderen, von denen man sich verfolgt fühlt und die am eigenen Verhängnis schuld sind.

„Das Erleben bedrückender Schuld setzt dementsprechend eine gewisse Integration von Liebes- und Hassgefühlen gegenüber derjenigen Person voraus, von der man sich abhängig fühlt. Nur wo Liebe und Hass in Bezug auf die gleiche Person zusammenkommen, entstehen Schuldgefühle. Solange diese Gefühle getrennt gehalten und auf verschiedene Personen verteilt, werden, ergibt sich keine Veranlassung für das Erleben von Schuld. Denn gegenüber einer unbegrenzt guten, idealisierten Figur besteht keine Notwendigkeit der Wiedergutmachung, ebenso wie gegenüber einer als ausschließlich schlecht erlebten Figur keine Schuldgefühle empfunden werden müssen. Genau das hat Klein (1946; 1957) mit ihrer Verwendung des Begriffs Spaltung gemeint (zus. vgl. Bott Spillius et al. 2011, S 491 ff., Blass 2015; Weiß 2015a).

Spaltung in ihrer einfachsten, elemantaren Form führt dazu, dass „gute“ Selbstanteile in Verbindung mit idealisierten inneren Figuren von „schlechten“ Selbstanteilen getrennt werden, die wiederum mit bösen, verfolgenden Objekten in Beziehung stehen. In einer Welt, die von Spaltung dominiert ist, gibt es nur schwarz und weiß, gut und böse, Freund oder Feind. Erst wenn die Spaltungsmechanismen nachlassen, entdeckt das Individuum, dass es das gleiche Gegenüber ist, das es liebt und hasst, von dem es enttäuscht wird und das ihm Befriedigung gewährt. Erst jetzt entsteht ein Raum für die Entwicklung von Sorge, Empathie und Schuldgefühl.“

S. 32, Weiß, „Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung“, Klett-Cotta, 2017

Dies ist exakt das, was die geamte asoziale CSU-Politik (und ihre Justiz) im Kern prägt – ebenso das Verhalten der sich hinter dieser „beschützenden“ Pseudo-Macht versteckende Volljuristin Kerstin Neubert: Projektion und SPALTUNG.

Die Justiz hier gaukelt eine Omnipotenz vor, steht für ein anmaßendes bestrafendes Über-Ich, lügend, sich hierbei invasiv in das Leben von Menschen einmischend. Mittels einfacher Verfügungen und unbegründeter Repressionen.

Die Folgen sind: Rache, Groll und eine Schuld bei dem vorgebliche Opfer, die sich aus der genannten verdeckten Scham speist, die jeglichen Ansatz für Lösung, Wiedergutmachung und Kommunikation verweigern muss.

All das praktisch eine Charakterisieung und eine Beschreibung ihres Verhaltens, Kerstin Neubert, im Zusammenspiel mit der Täterjustiz Würzburg/Bamberg und ihrer sich als Retter fantasierenden Akteure:

So wird aus dem idealisierten Partner, mit dem man eine „Rama-Idylle“ anstrebt ohne jede Änderung der äußeren Wirklichkeit der entwertete und letztlich dämonisierte „Störenfried“, der auszugrenzen ist, koste es was es wolle, aggressiv, dominant und mithilfe struktureller Gewalt der asozialen bayerischen Arschlochjuristen, die gerne helfen, Männer zu vernichten:

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Wiedergutmachung, wie sie Weiß oben darstellt, MUSS bereits im Ansatz verweigert werden, um die Realität abzuwehren.

Die Aufrechterhaltung des verfolgenden Über-Ichs, das den eigenen Vater repräsentiert, wird in mich projiziert, ist für Neubert „lebenswichtig“, um den Zusammenbruch ihrer Ich-Organisation zu verhindern – mittels Abwehr von Scham- und Schuldgefühlen, Verleugnung der Realität.

Erst mit dem Erreichen der depressiven Position, wie sie Klein skizziert, können widersprüchliche Regungen miteinander verbunden und in das Selbsterleben integriert werden. Und exakt das gilt es zu vermeiden, damit man das Phantasma weiter pflegen kann und die Schuld und Scham verdrängen…..

…….

Neuberts Wiederholungszwang:

Die kriminellen und zunehmend unverblümten Versuche, meiner Tochter ein Bild der „Ablehnung“ zu introjizieren und zwanghaft kindeswohlschädigend zu manifestieren.

„Um Erfahrung der Demütigung und Bloßstellung zu entgehen, werden nicht selten narzisstische Organisationen ins Spiel gebracht, die ein Gefühl von Stärke und moralischer Überlegenheit vermitteln. Der Vorwurf ist dann nicht mehr gegen das eigene Selbst, sondern gegen andere gerichtet. Aus solchen Verzerrungen des Blicks können sich langanhaltende Verstrickungen entwickeln, welche Verständigung erschweren und in der Therapie als Widerstände gegenüber psychischer Veränderung wirksam werden.“

S. 39/40 Weiß, „Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung“, Klett-Cotta, 2017

Destruktive Rolle der Justiz: Übernahme der primitiven Spaltung in „armes Opfer/böser Mann“.

Die Abwehrmechanismen Neuberts werden verstärkt, Schädigungen verschleppt, manifestiert, potenziert.

Traumatisierung durch Kindesentzug wird chronifiziert und eskaliert.

Um das aufzulösen, müssen die Projektionen müssen zurückgenommen werden.

Das Gegenüber, also in dem Fall ich, spiegelt für Neubert nur die eigenen inneren Objekte wider, das verfolgende Über-Ich, bei dem ihr Vater erkennbar die maßgebliche Rolle spielt, aber auch ihre Mutter….

Es besteht eine dramatische Verlagerung von Gefühlen auf zwischenmenschliche Beziehungen, die so exemplarisch ist:

Nahe stehende Personen wurden auf diese Weise unter Druck gesetzt, mit Gefühlen aufgeladen und in Szenarien verstrickt, die der Aktualisierung unbewusster Phantasien entsprechen.

Man vergleiche hierzu nur die Aussagen Neuberts beim sog. Sachverständigen Wittkowski, 2004:

Die Mutter meines Kindes projiziert erkennbar – wie folgende Aussagen deutlich darlegen – jedwede eigene Stimmungsschwankung und eigene Aggressionen und Trennungsängste auf michr, zu dessen Lebenswirklichkeit und Psyche als Vater und Partner sie offenbar keinerlei emotionalen Zugang hat geschweige denn hierüber kommuniziert hat – diese Kommunikation wird bis heute durch eine asoziale Justiz vereitelt und unter Strafandrohung verhindert, die Dummeheit grenzenlos:

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Neuberts Welt wird lehrbuchhaft in Verbündete und Feinde eingeteilt, wie hier die Zuweisung der Mediatorin Schmelter, als Neubert die vom Gericht aufgegebene Elternberatung verweigert und stattdessen ein zweites Mal die Bindung zu meinem Kind kappt, 2012:

….“Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könne.“

Protokoll der Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12

Feinde und Verbündete, eine auf Verdrängung ausgerichtete dramatische Inszenierung primitivster Spaltung, die ganz sicher nicht das geringste mit dem „Wohl“ des Kindes zu tun hat.

Hierzu werde ich in Kürze noch ausführlicher eingehen….

ZIEL eines tatsächlichen kompetenten und fachlich versierten Gerichts wäre es nicht die Spaltung voranzutreiben und rechtsbeugerisch immer weiter IRREVERSIBLE Schäden und eskalative Ausgrenzung (Kriminelle Reheußer, Weber, PAnzer, OLG Bamberg, 2016…) zu verschulden sondern: die Überwindung dieser primintiven Spaltungen.

„Gute“ und „schlechte“ Anteile müssen miteinander verknüpft werden, sowohl im eigenen Selbst als auch beim Anderen.

Neubert nimmt die „emotionalen Botschaften“ unserer Tochter nicht auf, sondern projiziert umgekehrt ihre eigenen unerträglichen Gefühle in diese.

So verschulden Justiz und Neubert generationenübergreifend auf dümmste Art und Weise schwer entflechtbare Schuldgefühle….

Diese billigen Schutz- und Abwehrbewegungen haben nur eine Grundlage: die asoziale und vorsätzlich betriebene Dämonisierung meiner Person als Vaters. Im Blog dokumentiert.

Neubert hat mithilfe der Kriminellen Hitzlberger etc. bei unserer Tochter eine innere „Bedrohlichkeit“ erzeugt, die schwerste Schädigungen anrichtet: eine Entwertung der Bindung!

Der gesamte Kontakt ab Mai 2010 und die positiven Erfahrungen des Kindes werden durch das singuläre Heraustellen einer für das Kind belastenden Erfahrung am 25.05.2012 zu entwerten versucht.

Dies sind unerträgliche Grenzüberschreitungen!

Diese zur Schau gestellte Omnipotenz ohne jede sachliche Grundlage spiegelt sich in der gesamten Außendarstellung der CSU und ihrer Justiz.

Kriminelle wie Pankraz Reheußer missbrauchen einzelne Aspekte, die aus dem Kontext gestellt werden, ihre Vielschichtigkeit wird geleugnet.

Den Wiederholungszwang Neuberts zeichnet lehrbuchhaft aus:

1. das „verfolgende“ innere Objekt, völlig unabhängig von der Realität.

2. die Kollusion mit verinnerlichten grausamen Figuren, die als „Beschützer“ und mächtige Figuren auftreten: Justiz und inkompetente manipulierbare Blender angefangen beim instrumentalisierten sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser bis aktuell beim Kriminellen sog. Rechtsvertreter Wolfgang Rotter (der unverhohlenen Prozessbetrug betreibt und mit weiteren Verleumdungen versucht, die Bindungszerstörung weiter zu manifestieren. Ein Mordmotiv. Anmaßende, arrogante Juristen, die glauben, sich mit juristischen Strategien zum Schaden eines Kindes und auf Kosten eines Vaters und seines Kindes profilieren zu können.

Jede Entwicklung wird so gehemmt.

Introjektion von Schuldgefühlen sowie primitiven Spaltungen unter Ausweitung auf meine Tochter wird weiter behördlich Schub gegeben.

Eine Atmosphäre diffuser Angst, Überstimulierung und dumpfer Verzweiflung geschaffen…..
allerdings immer unter Provokation einer Eskalation, die die kriminelle Justiz hier offenkundig nicht fürchtet sondern dies nur vorgibt, um sinnfreie Repressionen und Pseudo-Maßnahmen zwecks weiterer Schädigung zu konstruieren.

Von Rechtsstaatlichkeit, Ehrlichkeit und Kompetenz KEINE SPUR. Stattdessen werden hämisch grinsend und feixend Traumatisierungen und schwerste Eskalationen provoziert….

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:

Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.

Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.

So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.

Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.

Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..

Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:

Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.

Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.

Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.

Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.

Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:

„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“

Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.

So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.

Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.

Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.

Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.

Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.

Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.

Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.

Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html

Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).

Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.

Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.

Begründung:
1.

Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.

Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.

Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!

Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.

Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.

Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.

Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Beweis:
Anlage 1

Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.

Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.

So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:

„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.

Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.

Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.

Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.

Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.

Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.

Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.

Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).

Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.

Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.

Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.

2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.

Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.

Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.

Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.

Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.

Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.

Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.

Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.

Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.

Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.

Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.

Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Verbrecherbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg: zu den Doppelstandards beim Grundrecht der Meinungsfreiheit und der strukturellen Strafvereitelung – anhand Beispiel des Juristen Rotter und des Journalisten der Mainpost, Schweidler

Zwischendurch:

Ich hatte am 07.10.2017 diese Strafanzeige gegen den sog. Gerichtsreporter der Mainpost, Manfred Schweidler eingereicht, weil dieser mich fortlaufend im öffentlichen Forum der Mainpost übel beleidigt und vor allem mir anhaltend öffentlich Straftaten andichtet:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/07/strafanzeige-gegen-den-mainpost-redakteur-schweidler-ein-troll-mit-schaum-vor-dem-mund-ist-sowas-fuer-eine-zeitung-tragbar/

Der Würzburger Staatsanwalt Dieter Brunner gibt nun in Einstellungsbescheid vor, nicht verstanden zu haben, dass Schweidler dies in einem öffentlichen Forum tat sondern suggeriert, dies sei so etwas wie persönliches Geplänkel.

Brunner beruft sich außerdem – Achtung ! – auf die Meinungsfreiheit!

Verweigerung Strafverfolung Journalist Schweidler – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1224/18

Zur Erinnerung:
ich wurde zehn Monate durch Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg in „Untersuchungshaft“ gesperrt, Versuch dauerhafter Unterbringung, nach Freispruch verweigerte man die Haftentschädigung – obwohl das Landgericht Würzburg ganz klar festgestellt hat, dass ich NICHT (Herr Schweidler!) mit einem Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg gedroht habe, wie die kriminellen Juristen gezielt konstruierten – sondern im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde von meinem Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch machte:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Die Mainpost berichtete, natürlich, unter Missachtung der Unschuldsvermutung:

Nur das gravierendste Beispiel wie eine verbrecherische Behörde berechtigte Kritik von Bürgern, Rechtsuchenden und Justizopfern missbraucht, um diese repressiv mundtot machen zu wollen!

Aktuell läuft bspw. auch die Berufung beim Landgericht Stuttgart, weil sich der Justizverbrecher Clemens Lückemann durch meine Meinung und die Offenlegung der vertuschten Justizverbrechen gegen meine Person in diesem Blog beleidigt fühlt. Anstatt wegen Freiheitsberaubung im Amt zu ermitteln, konspiriert man mit den bayerischen Tätern.

Ebenso verfährt Dieter Brunner mit der Strafanzeige wegen Prozessebetrug und falscher Verdächtigung gegen den Hetzanwalt Wolfgang Rotter – die Schmähungen und das Andichten von Straftaten wird zwar genüßlich seit Jahren vom asozialen Anwaltsumfeld der Kindsmutter etc. missbraucht, um mein Kind zu entfremden, und mich als untauglichen Vater hinzustellen, mich zu entwerten, zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, auszugrenzen, mich vor meinem Kind zu dämonisieren:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/11/gericht-fabuliert-aus-offenlegung-der-fakten-und-verbrechen-in-diesem-blog-ein-schutzwuerdiges-geheimhaltungsinteresse-fuer-die-kindesentfuehrerin-und-volljuristin-neubert-um-deren-klage-nicht-we/

Wolfgang Rotter

Aber der Würzburger Strafverfolger Dieter Brunner sieht auch hier keine Straftat, fabuliert zugunsten von Rotter Gutgläubigkeit, was die korrekte ladungsfähige Anschrift angeht und – berechtigtes Interesse:
Verweigerung der Strafverfolgung gegen Jurist Rotter wegen übler Nachrede, Prozessbetrug – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1226/18

Nochmal zu den Doppelstandards dieser bayerischen „Strafverfolger“:
ganz anders ging man in meinem Fall vor, als die widerwärtige Würzburger Hetzanwältin Hitzlberger mich mit der Falschbeschuldigung (als „Beweis“ wurde angeführt, dass sie sich das selbst so aufgeschrieben hat, von mir beantragte Zeugen wurden in zwei Instanzen nicht gehört) zur Anzeige brachte, ich hätte ihr in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Familiengericht wörtlich mit einer „Watschn“ gedroht – hier interessierte das berechtigte Interesse, das ich als Vater und Partei tatsächlich habe, niemanden. Die Staatsanwaltschaft erzwang eine Anklage, der rotzige Richter Thomas Behl verurteilte mich zu rund 1800 Euro Geldstrafe, als ich mich einem Vergleich verschloss. Das Landgericht drohte mit Haft, wenn ich die Berufung nicht zurücknehme:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/09/05/berufung-gegen-phantasie-urteil-behl-am-dienstag-landgericht-wuerzburg/

Die Mainpost berichtete – die sog. Gerichtreporterin Schmidt fachsimpelte vor der Verhandlung mit Hitzlberger, als ich näherkam, wies die eine die andere darauf hin: „Pssssst“:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/11/27/kindeswohl-die-asoziale-drecksau-mainpost-gabriele-hitzlberger-traegt-die-schuld-dafuer-dass-ich-seit-2012-mein-kind-nicht-mehr-gesehen-habe/

……….

Diese Strafanzeige wegen Strafvereitelung zugunsten Rotter und Schweidler ging raus, hiermit beweisrechtlich veröffentlich, Beschwerde gegen die Einstellungsbescheide ist ebenfalls bereits eingereicht:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 03.02.2018

Hiermit wird Strafanzeige gegen Dieter Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

1.

Aus naheliegenden Gründen wird weiter beantragt, dass sich eine objektive Strafverfolgungsbehörde mit den Ermittlungen befasst:

Sämtliche berechtigten Strafanzeigen des Anzeigenerstatters als ehemaligem Polizeibeamten und antragstellendem Vater werden seit 2004 durch die Behörden Würzburg/Bamberg in eigener Sache entledigt. Zum Teil sind Einstellungen von Ermittlungsverfahren von den Beschuldigten selbst abgezeichnet, bzw. unter deren Briefkopf erlassen, wie der Polizeibehörde seit längerem bekannt (z.B. Beschuldigter Frank Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg).

Regelhaft „bearbeiten“ dienstliche Untergebene und Freunde der Beschuldigten die Strafanzeigen und Klageschriften, was ebenfalls seit 2004 durchweg bei allen Geltendmachungen bereits im Ansatz zu floskelhaften Abweisungen und teils hämischer Leugnung der Fakten zugunsten der Beschuldigten und Beklagten führt.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Unter struktureller Korruption ist hier unter parteipolitischer Ägide der CSU ein rechsfreier Raum entstanden, indem sich Justizjuristen der CSU-Netzwerke glauben gegen Bürger und Rechtsuchende austoben zu können, diese nach Belieben kriminaliseren und pathologisieren zu können ohne dass diese Verbrechen im Amt gegen Unschuldige Konsequenzen haben.

Der Sachverhalt ist seit Jahren detailliert bekannt, offenkundig ohne dass gegen die Justizverbrecher hier geeignete Maßnahmen getroffen werden, da dieser unbehelligt weiter im Amt sind.

Auf den Gesamtzusammenhang wird verwiesen: unter anderem wird eine zehnmonatige schwere Freiheitsberaubung im Amt durch Angehörige der Justizbehörden/Bamberg gegen den AE im Jahr 2009/2010 vertuscht und bei den Justizbehörden Würzburg unter fortlaufenden Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der dortigen Justiz aktuell weiter vertuscht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konspiriert offenkundig mit den Kriminellen im Amt in Bayern.

Eine Kindesentführung/Kindesentziehung durch die unter Neurosen leidende Volljuristin Kerstin Neubert zwecks Kontaktabbruch zum Vater und Vereitelung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen, wie sie das Familiengericht in Beschluss zu Az. 005 1403/09 festgelegt hat, wird ebenfalls vertuscht.

Die Kindsmutter wird seit 2004 durch ihren psychisch missbrauchenden Vater, wechselnde widerwärtige Konfliktanwälte (vgl. Strafanzeige gegen den Beschuldigten Wolfgang Rotter und Hitzlberger, Strafanzeigen seit 2013 fortlaufend strafvereitelnd entledigt) und asoziale Täter und Täterinnen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg (Trapp, Drescher) zur Kriminalisierung und Ausgrenzung des AE und Kindsvaters und auch zu weiterer Kindesentführung/Kindesentzug ermutigt.

Exemplarischer hierzu:

Beweis:

Anlage 1
Strafanzeige des AE zu Az. 701 Js 7465/15, 09.05.2015
( Es handelt sich hierbei um Strafanzeige gegen das Jugendamt, das zwar nichts gegen Kindesentziehung unternimmt, mir aber rund 30.000 Euro in Rechnung stellt – ebenfalls von Dieter Brunner entledigt, Beschwerde ist eingereicht).

Die Kriminalpolizei Würzburg, an die die Polizei Stuttgart das Verfahren abgab, wurde zuvor von Staatsanwaltschaft rechtswidrig angewiesen, nicht zu ermitteln.

Die Taten erfolgten fortlaufend unter ergebnisorientiertem Missbrauch des Tatortprinzips.

Auch das Landeskriminalamt Bayern verwies trotz der Schwere der in Rede stehenden Taten durch Angehörige der dortigen Justiz auf die Zuständigkeit der Behörden Würzburg.

Hier besteht insgesamt ein struktureller Verfassungsbruch unter schwerer Traumatisierung des Kindsvaters und Anzeigenerstatters, der offenkundig trotz der schweren Folgen seit Jahren provokativ nicht ernst genommen wird.

Das gesamte Verhalten der bayerischen Justizbehörden und auch der um Hilfe ersuchten Dienstaufsichtsbehörden in Bayern, die arrogant jegliche Dienstaufsicht verweigern, ist – selbstverständlich – als Verweis auf Selbstjustiz zu werten.

Kontrollmechanismen sind offenkundig seit Jahrzehnten gewohnheitsmäßig durch die CSU-Behörden abgeschafft und stattdessen ein System struktureller Blockade des Rechtsweges installiert, in dem Rechtsuchende regelhaft als vermeintliche Querulanten diffamiert werden, wenn sie weiter gegen behördliches Unrecht vorgehen, wie im Fall des Anzeigenerstatters und ehemaligen Polizeibeamten.

2.
Im Verfahren gegen Manfred Schweidler, Strafanzeige vom 07.10.2017 über Polizeibehörde Stuttgart, behauptet der Beschuldigte Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 1224/18, zugunsten des Beschuldigten, nicht erkannt zu haben, dass dieser seine beleidigenden und verleumdenden Aussagen, mit denen er dem AE beliebig Straftaten andichtet, öffentlich gemacht hat.

Beweis:

Anlage 2
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1224/18
Verweigerung Strafverfolung Journalist Schweidler – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1224/18

Die zur Anzeige gebrachten öffentlich gemachten Äußerungen des Beschuldigten Schweidler, Redakteur der Lokalzeitung Mainpost, die seit insgesamt 2005 unter hämischer und mit teils grob unrichtiger Berichterstattung („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.20109) öffentlichen Rufmord zu Lasten des AE und auf Zuruf der Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt:

„Herr Deeg, …. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen.“

Dies ist falsch: Angehörige der Justizbehörden, insbesondere der Beschuldigte Trapp als Staatsanwalt, inszenierten ohne Vorliegen von Straftat aus einer fünf Wochen zuvor versandten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (Meinungsfreiheit!) am 12.06.2009 die vorgeblich akute Gefahr eines Amoklaufs durch den AE.

Drohungen, die der Beschuldigte hier auch Jahre später noch unverhohlen behauptet, gab es nie. Es geht hier vielmehr um einen konzertierten und vorsätzlichen Versuch der Vernichtung eines unschuldigen Polizeibeamten, der den Kriminellen im Amt, isnbesondere dem Beschuldigten Lückemann, nachhaltig lästig geworden ist. Das Tatmotiv ist Hybris, Arroganz und die Illusion, als Richter und Staatsanwalt in Bayern ohne Konsequenzen tun und lassen zu können was man will.

Es ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg als Auslöser dieser Verbrechen (Trapp/Lückemann) kein Interesse an der Strafverfolgung eines Hofjournalisten hat, der die Taten im Sinne der Behörde dem Opfer zur Last zu legen versucht.

Weitere Äußerungen des Beschuldigten, Redakteur Schweidler, die laut Beschuldigtem Brunner keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bieten:

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer ,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“
„Kehren Sie doch vor der eigenen Tür, statt andere mit Ihrem gedanklichen Müll zu belästigen. Sie kennen nicht einmal den Unterschied zwischen freier Meinungsäusserung und Beleidigung. Und fremdes Eigentum scheint beim feinen Herrn Deeg auch Begehrlichkeiten zu wecken. Sonst würde er nicht unrechtmäßig Bilder klauen und auf seine Seite stellen, für die er weder Urheber- noch Nutzungsrechte hat, das darf er, der große Verfechter von Faustrecht und Maul aufreißen. Und natürlich darf Herr Deeg mit Schaum vor dem Mund beleidigen und lügen und mit Gewalt drohen, wie er will. Der unfehlbare Deeg darf alles – glaubt er. Mit diesem Glauben ist er sehr allein.“

Angesichts der Strafwut, mit der die Staatsanwaltschaft Würzburg seit 2004 jegliche banale Reaktion des AE als ausgegrenztem Vater und traumatisiertem Opfer von Verbrechen im Amt – im selbstreferentiellen endlosen Zirkelschluss der Justiztäter – diesem als vorgebliche Beleidigung oder versuchte Nötigung (Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp, aus der dieser in Schädigungsabsicht einen Amoklauf phantasierte) zur Last zu legen versucht und gänzlich ohne Straftaten Anklagen vor den Richterfreunden der örtlichen Justiz erzwingt, ist dies als schwere Strafvereitelung im Amt zu werten, auch im Rahmen der Rechtsschutzgleichheit!

Um eine Strafbarkeit in Abrede zu stellen, hebt der Beschuldigte einfachst darauf ab, vorgeblich nicht verstanden zu haben, dass der Beschuldigte Schweidler diese Äußerungen öffentlich gemacht hat, nämlich im Forum der Zeitung Mainpost, was aus der Strafanzeige und dem Kontext auch für flüchtige Leser zweifelsfrei hervorgeht.

Beweis:

Anlage 2
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1224/18

Vom Vorsatz zur Strafvereitelung ist daher auszugehen.

3.
a)

Im Verfahren gegen Wolfgang Rotter, Strafanzeige vom 22.09.2017 über Polizeibehörde Stuttgart konstruiert der Beschuldigte Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 1226/18, zugunsten des Beschuldigten eine Straffreiheit, indem er schlicht die Fakten leugnet und in unredlicher Weise zu täuschen versucht.

Beweis:

Anlage 3
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1226/18
Verweigerung der Strafverfolgung gegen Jurist Rotter wegen übler Nachrede, Prozessbetrug – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1226/18

Der Beschuldigte Rotter versucht sinnfrei unter Schädigung des Kindes und des traumatisierten ausgegrenzten Kindsvaters, diesen weiter zu diffamieren, zu beleidigen und zu schädigen.

Dieses asoziale und rechtswidrige Anwaltsgebaren unter willkürlicher Behauptung auch von Straftaten (Stalking, Bedrohung, Beleidigung etc.), die er dem AE als Kindsvater andichtet, versucht der Beschuldigte als berechtigtes Interesse eines Rechtsanwaltes zu bagatellisieren.

Dies erstaunt umso mehr, da die Staatsanwaltschaft Würzburg seit Jahren willkürlich Strafbefehle, Anklagen, Wohnungsdurchsuchungen und 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen den Anzeigenerstatter und mit zum Teil verbrecherischen Konstruktionen erzwingt – unter kompletter Missachtung der tatsächlich berechtigten Interessen des AE als Kindsvater und als Opfer von Straftaten.

Im Verfahren zu Az. 101 Cs 912 Js 16515/13 erzwang die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg so beispielsweise einzig basierend auf den Falschangaben der Juristin Hitzlberger, u.a. diese Anklage gegen den AE als Vater und als Partei mit berechtigtem Interesse:

„Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Würzburg – Abteilung für Familiensachen – vom 17.09.2013, die im Ziviljustizzentrum Würzburg stattfand, bezeichnete der Angeklagte zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger als „asozial“ und „dumm“, um seiner Missachtung Ausdruck zu verleihen. Als die Geschädigte das Wort ergriff, äußerte der Angeklagte „Wenn Sie nicht sofort den Mund halten, gebe ich Ihnen eine Watsche. Hiervon ließ sich die Geschädigte allerdings nicht beeindrucken und forderte den Angeklagten auf, „ruhig so weiterzumachen“.“….

Die Ladung der vom AE in diesem Verfahren benannten Zeugen verweigerten die Justizbehörden Würzburg, die in diesem Fall auch nicht störte, dass die rechtswidrige Verurteilung (mit Folge üblicher asozialer hämischer Berichterstattung der Mainpost unter Auslassung alles Wesentlichen) sich auf ein nichtöffentliches Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht bezog, in dem der AE als Vater berechtigte Interessen vertritt.

Das vorgebliche Opfer dieser Farce, die Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger, trägt die Schuld und Verantwortung dafür, dass der AE ab Juni 2012 ein zweites Mal jeglichen Kontakt zu seiner Tochter verlor. Diese tat – wie nun der Beschuldigte Rotter hier als Nachfolger – alles, um Schädigungen und Ausgrenzung zu erzwingen, den Konflikt unter Diffamierung und Entwertung des Kindsvaters zu eskalieren. Dass ein derart boshaftes, widerwärtiges und auf vorsätzliche Schädigung ausgerichtetes Verhalten in einem hochsensiblen Kindschaftskonflikt angesichts des „Erfolgs“ dieses Gebarens Konsequenzen hat, ist auch hier offenkundig noch nicht gänzlich präsent.

Auf die fortlaufende völlige Missachtung der Rechtsschutzgleichheit der Täterbehörde hier wird nochmals verwiesen. Strafanzeigen von Juristen, von Angehörigen der Justiz (auch privat) erstattet und von Täter-Frauen, die sich entgegen aller Fakten als Opfer darstellen, wie hier die Kindesentzieherin Kerstin Neubert seit Dezember 2003, wird mit einer Strafwut und einem Eifer nachgegangen, der ideologisch ist, Hybris entspringt.

Unter Missachtung jeglicher Objektivität wird hier eine Gesinnungsjustiz betrieben, deren Kehrseite das Auflaufenlassen und die Blockade des Rechtsweges für männliche Geschädigte, für Opfer und lästige Rechtsuchende ist, die den dumpfen und offenkundig seit Jahrzehnten rechtsfern etablierten Rollenklischees der Justiz als Täter/Beschuldigte/ Angeklagte entsprechen, wie hier der Anzeigenerstatter als Mann und „streitbarer“ Ex-Polizist, Zitat Mainpost 2007.

b)
Um den Beschuldigten Rotter vor Strafverfolgung falscher Verdächtigung / übler Nachrede / Verleumdung / Beleidigung etc. zu schützen, fabuliert der Beschuldigte Brunner hier wie folgt:

„§ 164 StGB ist nicht erfüllt, weil mit den fraglichen Behauptungen keine konkrete Straftat des Anzeigenerstatters behauptet wird.
Eine üble Nachrede liegt schon deshalb nicht vor, weil der Beschuldigte im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen seiner Mandantin sowie zur Verteidigung von deren Rechten die fraglichen Äußerungen getätigt hat.“

Zu den berechtigten Interessen siehe oben. Die asoziale und mit anwaltlichem Gestus verfolgte Diffamierung und Kriminalisierung eines Vaters in einem Kindschaftskonflikt – wie sie hier seit 2003 mit schwersten Folgen vorliegt – ist kein berechtigtes Interesse.

Die Behauptung des Beschuldigten Brunner ist auch erkennbar falsch, wie sich unschwer auch für flüchtige Leser bereits aus der Strafanzeige ergibt.

Der Beschuldigte Rotter schreibt zum Beispiel mit dem Ziel der Diffamierung und Ausgrenzung des Vaters von seinem Kind:

„Aus dem Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit muss die Antragstellerin im Falle der Offenbarung ihrer derzeitigen Wohnanschrift damit rechnen, dass der Antragsgegner seine bisherigen verbalen Drohungen gegen die Antragstellerin an der Wohnung der Antragstellerin gegen sie und die gemeinsame Tochter in die Tat umsetzt.“

Beweis:
Strafanzeige vom 22.09.2017, hier:

Schreiben des Beschuldigten vom 30.06.2017, Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 727/17
Der asoziale Beschuldigte hier fantasiert zielgerichtet nicht nur konkrete Drohungen gegen die Antragstellerin als Kindsmutter sondern auch gleich noch gegen das Kind des Klägers.
Schriftsatz RA Rotter, 30.06.2017 – Neubert

Und weiter:

„Das Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit und die auch von ihm in diesem Verfahren ausgesprochenen Drohungen gegen die Antragstellerin und die gemeinsame Tochter rechtfertigen die unterlassene Angabe der Wohnanschrift der Antragstellerin (vgl. für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2016 – 4 UF 333/15 Rn.38)“

Beweis:
Strafanzeige vom 22.09.2017, hier:

Schreiben des Beschuldigten vom 30.06.2017, Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 727/17

Der Beschuldigte Rotter hat seine Straftaten in weiterem Schreiben, nun an das Familiengericht Würzburg, wiederholt, Az. 002 F 957/17.
Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Unter anderem die Rechtsanwaltskammer Thüringen und die Polizeibehörde Meiningen sind vom Anzeigenerstatter ersucht.

Im Kern behauptet der sog. Anwalt hier beliebig ein strafbares Stalking, Bedrohungen und eine Schädigung des Kindes durch seinen Vater, indem dieser den Kontakt sucht.

Das Verhalten asozialer widerwärtiger Konflitanwälte in sensiblen Kindschaftsverfahren, die ungeachtet von Traumata und bereits begangener Verbrechen unter vorgeblicher Mandantinnenvertretung unter dümmster Eskalation die Bindungszerstörung von Kindern und deren Väter herbeiführen wollen, ist nicht mehr zu aktzeptieren!

Dieses Anwaltsgebaren fordert bundesweit immer wieder Todesopfer, was offenkundig weder der Beschuldigte Rotter noch der Beschuldigte Brunner wahrnehmen wollen.

c)
Um den Beschuldigten Rotter vor Strafverfolgung eines Prozessbetrugs zu schützen, fabuliert der Beschuldigte Brunner hier wie folgt, Hervorhebung im Original:

„Im Übrigen konnte der Beschuldigte darauf vertrauen, dass die Angaben seiner Mandantin zum Vorliegen einer ladungsfähigen Anschrift korrekt waren.“

„Im Übrigen ist dem Schriftsatz nur zu entnehmen, dass die Mandantin die ladungsfähige Anschrift über ihren Arbeitgeber bekannt gegeben hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie über ihren Arbeitgeber auch zu laden ist.“

Diese Behauptung stellt eine Strafvereitelung dar, da aus der Strafanzeige vom 22.09.2017 zweifelsfrei hervorgeht, dass der Beschuldigte Rotter die Adresse der Kanzlei und Arbeitsstelle der Kindsmutter – Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt – aus dem vorgeblichen Motiv eines „schützenswerten Geheimahltungsinteresses“ als ladungsfähige Anschrift angegeben hat.

Das Raunen, dass dies nicht bedeuten würde, dass sie über diese Adresse – den Arbeitgeber – „auch zu laden ist“, wie der Beschuldigte Brunner hier sinnfrei fabuliert, entspringt offenkundig der Suche nach irgendwelchen Entschuldungsgründen für den Beschuldigten Rotter, und seien sie noch so phantastisch.

Darüberhinaus besteht offenkundig eine Täuschungsabsicht seitens des Beschuldigten Brunner, da ihm bekannt ist, dass der Beschuldigte Rotter in Kenntnis der Tatsache die Aussage tätigte, dass Dokumente des Familiengerichts nicht an die mitgeteilte vorgebliche ladungsfähige Anschrift zugestellt werden konnten, 01.09.2017, Az. 0002 F 957/12, Familiengericht Würzburg.

Zeugnis:
Bernhard Böhm
, Richter am Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Rotter wiederholte die Falschangaben unter Prozessbetrug auch in mündlicher Verhandlung am 05.10.2017 und nachdem ihm dieser Fakt zweifelsfrei bekannt war.

Zeugnis:
Thomas Gmelch
, Richter am Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Er konnte also keinesfalls mehr davon ausgehen, dass seine Mandantin eine „korrekte“ ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hatte, beharrt jedoch bis heute weiter darauf, dass es sich bei der Adresse – Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt – um eine solche handelt.

Das ganze Manöver dient einzig dem Zweck, den Anzeigenerstatter als Vater zu diffamieren, zu entwerten und die Kindsmutter als Opfer zu behaupten, die sich vor dem Kindsvater – unter manipulativer Entführung des Kindes – verstecken müsse, ihre Aufenthaltsorte verschleieren etc. – weshalb der Beschuldigte hier auch beliebig Straftaten des AE in den Raum stellt, die er zwar – vorausschauend – nicht zur Anzeige bringt, aber zielgerichtet zwecks Schädigung und mit dramatischer Darstellung im Zivilverfahren Az. 30 C 727/17 und im Familiengerichtsverfahren 002 F 957/12 einbringt, einzig in Schädigungsabsicht gegen Vater und Kind.

Dies ist asozial, widerwärtig und im Kontext massiv strafwürdig.

Der Prozessbetrug ist auch bereits vollendet, da auf Grundlage der Falschdarstellungen im von der Kindsmutter angestrengten Verfahren vor dem Zivilgericht, Az. 30 C 727/17, zu Lasten des Anzeigenerstatters rechtswidrige Urteile ergingen, obwohl die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen hätte werden müssen, da die Antragsgegnerin und Kindsmutter weder eine korrekte ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hat (sondern hierüber bei Vorhalt gezielt zu täuschen versuchte) noch irgendwelche schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen einer solchen entgegenstehen.

Zeugnis:
Thomas Gmelch
, Richter am Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Hier wird seit Jahren durch Pflege und Bestätigung der Neurosen einer Volljuristin und Kindesentzieherin zwanghaft ein rechtsfreier Raum aufrechterhalten, unter Schädigung der Opfer – des Anzeigenerstatters und seines Kindes.

Über all dies versuchen die Justizbehörden Würzburg weiter zu täuschen, um die Verbrechern im Amt seit 2004, die hier vorliegen, weiter zu verdecken.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: damit die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg sich nach Eskalation nicht auf „Nichtwissen“ berufen – hier (nochmals) die objektive Faktenlage beweisrechtlich, Vorgänge 2003 bis 2018

Eines voraus: ich habe meine Tochter das letzte Mal im August 2012 gesehen!

Das ist ein Verbrechen, ein Verfassungsbruch und es ist ein Mordmotiv!

Mein Name ist Martin Deeg, bis zu den gewalttätigen unrechtmäßigen Übergriffen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, mit dem sie mein Privat- und Familienleben zerstörten, war ich unbescholtener Polizeibeamter, Fitness-Coach, ein Mensch mit Lebensfreude, Freunden und zahlreichen sozialen Kontakten.

Und nur zur Klarstellung: der Gedanke, die Kindsmutter zu töten, ist und war völlig fernliegend. Auch wenn diese übergriffige und aggressiv-dominante Volljuristin den Anlass für diesen hier dokumentierten Justizskandal und die Zersörung meines Lebens und meiner Vaterschaft gesetzt hat – indem sie gerade behauptet, sie sei ein Opfer eines „aggressiven“ Mannes („Gewaltschutzgesetz“).
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Gegenteil ist der Fall: eine dominante Täterin macht mithilfe der asozialen bayerischen Justiz und willkommmener Klischees – Metoo, metoo – drei Monate nach Geburt unseres Kindes aus einem gelassenen und liebenden Partner und Vater innerhalb von Tagen einen traumatisierten Menschen – und hieraus dann einen Kriminellen.

Die Vorgänge und die ganze ideologisch-rechtswidrige Dummheit, die sich hinter solcher offenbar willkommener Schädigungsmöglichkeit (Drescher) unbescholtener und harmloser, im Leben stehender Männer Bahn bricht, dokumentiert dieser Blog.

Die Kindsmutter Kerstin Neubert kann nur die Verbrechen und Straftaten begehen, die man ihr seit anhaltend 2003 erlaubt zu begehen.

Die korrupte Würzburger Richterin Ursula Fehn-Herrmann hat mir heute unter Rechtsbeugung einen weiteren Beschluss zustellen lassen.

Ein ausführlicher Beitrag, Strafanzeige und Beschwerde werden in Kürze hier dokumentiert.

Fehn-Herrmann ist die Richterin, die – wie bereits im Blog dokumentiert – leugnet, dass der mit ihr persönlich bestens bekannte Gerichtsgutachter Dr. Groß, ein Fehlgutachten erstattet hat, um ihren Bekannten vor den schadensrechtlichen Folgen von sieben Monate zu Unrecht erfolgter Unterbringung und Stigmatisierung als „psychisch gestörten Straftäter“ zu schützen.

Der dringende Tatverdacht auf Vorsatz mehrerer Beteiligter zur gezielten Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Polizeibeamten Martin Deeg wird konzertiert durch die Justiz zu vertuschen versucht, wie ebenfalls ausführlich dokumentiert.

Der gesamte Vorgang ist auch eine Kindeswohlverletzung.

Um einen Mann repressiv zu schädigen, wird diese Kindeswohlverletzung, die eine solche Kriminalisierung und Stigmatisierung eines Vaters darstellen, komplett ausgeblendet – von der Mutter als auch von allen Tätern der Justiz.

Die Heuchelei und Doppelmoral, die sich hier offenbart, ist bodenlos. CSU-Style. Von Kindeswohl schwafeln – aber Menschen in den Tod treiben, siehe Verweigerung Familiennachzug.

Der erneute rechtswidrige Beschluss der Beschuldigten Fehn-Herrmann jedenfalls ist objektiv geeignet, bei mir als nun im 15. Jahr traumatisierten und ausgegrenzten Vater und Justizopfer eine affektive Gewalttat zu provozieren.

Dies ist nichts neues, die Polizei ist seit langem informiert und kann dem rechtswidrigen dissozialen Treiben der bayerischen Justiz immer wieder staunend zuschauen.

Atemberaubend ist der Spott, die Häme, die empathielose Bösartigkeit, die komplette Faktenleugnung, die sich hier bei einer deutschen Richterin offenbart.

Die schreibt unter anderem, Az. 72 O 1694/17:

„Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Die Kontakte, die 2010 endlich durchgesetzt werden konnten bevor die Kindsmutter Kerstin Neubert ab Juni 2012 erneut zielgerichtet und aus niederen persönlichen Motiven – u.a. die Verhinderung der gemeinsamen Elternberatung (Link) – den bis heute andauernden Kontaktabbruch unter Missachtung des vollstreckbaren sog. Umgangs-Beschlusses (Link) rechtswidrig erzwang, sind im übrigen ein Kern-Argument der Klage, da sie sie absolute rechtswidrige Willkür und Beliebigkeit bei der gesamten Kindesentziehung offenlegen. Ich war 2003 die gleiche Person wie 2005, 2010 oder 2018:

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

1.
2003 werde ich als „Gewalttäter“ per Glaubhaftmachung (Link) kriminalisiert, Justizverbrecher Thomas Schepping erlässt auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung ein sog. „Kontaktverbot“ zur Kindsmutter. Die wirft mir hier beliebig auch körperliche Übergriffe vor, die nachweislich nie stattfanden – und die sie auch später nie wiederholt. Diese Lüge war jedoch der Türoffner für Verfügung und die gesamte folgende Kriminalisierung: das Klischee vom impulsiven aggressiven Mann, der auch mal zulangt.

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Diese klischeehafte Mär soll infolge und bis heute die gesamten GEWALTTÄTIGEN ÜBERGRIFFE der Justiz Würzburg gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten und die dominante gewaltsame Ausgrenzung vom leiblichen Kind offenbar „rechtfertigen“.

Bis heute wird von den Justiztätern so getan, als würde dadurch nicht zwangsläufig die Vater-Kind-Bindung zerstört und der Mann isoliert und kriminalisiert, wie es zahllos der Fall ist!

2.
2005 wird unter repressivem Missbrauch der Traumatisierung, der Kriminalisierung und des verschleppten Kindesentzugs auf Basis des Versagens der sog. Richterin Antje Treu und des sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser ein rechtswidriger sog. Umgangsausschluss erzwungen.

Ich werde beliebig als untauglich für eine Wahrnehmung meiner Vaterrolle diffamiert und beleidigt, Moser, Treu. Der sog. Gerichtsgutachter Wittkowski empfiehlt Dezember 2004 meine komplette Ausgrenzung als Vater, damit die Kindsmutter ihre Ruhe hat.

Die Vorgänge sind umfassend dokumentiert. Aufklärung der Vorgänge und Klagen gegen Wittkowski und Moser werden unter Rechtsbeugung aktuell zu vereiteln versucht, Landgericht Würzburg, Beteiligung Fehn-Herrmann.


3.

2009/ Anfang 2010 versucht man zuerst mich mittels Fehlgutachten sozial zu vernichten und dauerhaft unter Missbrauch des § 63 StGB in die Forensik zu sperren – dieses Vorgehen der bayerischen Justiz gegen Unschuldige auf Zuruf von Ex-Partnerin ist im Fall Gustl Mollath dokumentiert, und nun hier im Blog.

Als der integre und neutrale Prof. Dr. Nedopil diesen Tatplan der Würzburger Kriminellen durch objektives Obergutachten vereitelt, führt das auch dazu dass ab Mai 2010 endlich nach mehreren Versuchen, die die Kindsmutter mithilfe ihres Vaters und des untätigen Jugendamtes Würzburg zum Scheitern brachte, WÖCHENTLICHE Kontakte und Treffen zwischen Vater und Kind durchgesetzt wurden.

Ich, Vater, saß von Mai 2010 bis Mai 2012 jeden Freitag Morgen um 09.07 Uhr in der Regionalbahn Stuttgart-Würzburg, um mich nachmittags um 16.00 Uhr mit meiner Kleinen zu treffen.

Das Ziel der Treffen ist eine dauerhaft entlastende Vater-Kind-Bindung und fand mit kundiger Hilfe statt.

Ab Juni 2012 vereitelte Neubert diese Treffen, tauchte unter und versteckt sich bis heute erneut hinter zielgerichteter Dämonisierung, Entwertung und Diffamierung meiner Person, ermöglicht durch bayerische Justizverbrecher.

Die Beschuldigte und Justizverbrecherin Fehn-Herrmann teilt mir mit sog. Beschluss vom 01.02.2018 weiter mit, Az. 72 O 1694/17 :

…“Dass der Antragsteller derzeit keinen Umgang mit dem Kind hat, beruht auf dem o.g. Endbeschluss des OLG Bamberg. Daraus ergibt sich auch, dass der befristete Ausschluss des Umgangsrechts im Kindeswohl erfolgt und dass das Kind selbst seit Mai 2012 den Umgang verweigert. Dies wird im Beschluss auch nicht auf das Verhalten der Kindsmutter, sondern auf eigene, aggressive Verhaltensweisen des Kindsvaters zurückgeführt.“…

Die Täter offenkundig außerstande, die eigene Rolle und eigenen Fehler zu antizipieren.


4.

2018 bin ich so nach Meinung der Würzburger Justizverbrecherin Fehn-Herrmann hier wieder der untaugliche Vater. Alles was bayerische Juristen für ihre Verbrechen benötigen ist ein Zirkelschluss und ein anderer Justizverbrecher als „Referenz“ – und irgendwas, was man als „agressiv“ etikettieren kann.

Die gesamten FAKTEN dokumentiert dieser Blog.

Der Anlass dieses Justizskandals sind im Kern die Neurosen der Volljuristin Kerstin Neubert, die glaubte, sie kann drei Monate nach Geburt unseres Kindes affektiv , übergriffig und unkompliziert den Vater entsorgen und diesem sein Kind wegnehmen.

Aggression auf derarte Lebenszerstörung ist insoweit eine Minimalreaktion.

Das Verhalten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist wie eingangs genannt ein Verbrechen, ein Verfassungsbruch und es ist ein Mordmotiv!

Diese Machenschaften der bayerischen Richter hier sind wie genannt längst ein Fall für einen Untersuchungsausschuß. U.a..

Mordmotiv Kindesentzug: Gefährdetenansprache bei Jurist Rotter beantragt – der forciert weitere Traumatisierung und Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des psychisch missbrauchten Kindes

„Als Gefährdetenansprache wird das Aufklärungsgespräch mit potentiell gefährdeten Personen bezeichnet, das Maßnahmen des Personen- und Objektschutzes beinhalten kann.“….

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdetenansprache

Das widerwärtige, einzig auf Schädigung und weitere Traumatisierung von Vater und Kind ausgerichtete formaljuristische Gebrabbel des verrohten Juristen Rotter ist in einem Rechtsstaat und für mich als Vater und – seit 14 Jahren – Opfer einer gewalttätigen Frau und einer inkompetenten, eskalierenden, verschleppenden bayerischen CSU-Justiz nicht mehr zu hinnehmen.

Dieser Blog ist keine „Eskalation“, wie Rotter behauptet, sondern eine Folge der Verbrechen; er ist die Dokumentation von Justizverbrechen. Auch für ein Kind, das ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, wieso sein Vater seit 14 Jahren fehlt.

Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Leitung der
Polizeiinspektion Meiningen
Leipziger Str. 21
98617 Meiningen 09.01.2018

Mehrfertigung dieses Schreibens geht an

Rechtsanwaltskammer Thüringen, 99084 Erfurt, als zuständige Aufsichtsbehörde

Polizei Stuttgart, Herrn Polizeioberrat Jörg Schiebe, Leiter Polizeirevier 8, 70469 Stuttgart

Hiermit wird eine Gefährdetenansprache und sachgerechte polizeiliche Intervention gegen den sog. Rechtsanwalt Wolfgang Rotter, whft. Ernestinerstraße 19, 98617 Meinigen beantragt.

Wolfgang Rotter

Das Familiengericht Würzburg ist bereits in Kenntnis gesetzt, Schriftsatz auf dem Blog des Klägers dokumentiert.
https://martindeeg.wordpress.com/2018/01/07/mordmotiv-kindesentzug-jurist-wolfgang-rotter-beantragt-unter-zirkelschluss-weitere-bindungsblockade-und-psychischen-missbrauch-meiner-tochter-skrupellos-asozial-und-mit-schmaehschriften-gegen-mic/

Dem Unterzeichner, selbst langjähriger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, ging mit Datum vom 04.01.2018 das beigefügte Schreiben des sog. Rechtsanwalts zu.

Beweis:
Anlage 1

Schreiben Rotter an das Familiengericht Würzburg, 13.12.2017

Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Das Schreiben des sog. Rechtsanwalts Rotter stellt objektiv ein Mordmotiv dar.

Dieser vertritt offenkundig (Vollmacht liegt dem Unterzeichner nicht vor) persönlich motiviert die Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert, tätig bei Steuerkanzlei Pickel & Partner in Schweinfurt, in einem Verfahren vor dem Familiengericht Würzburg, in welchem es um die Bindung und den Kontakt des Uz. zu seiner leiblichen Tochter geht. Der Wohnsitz des Kindes ist seit Jahren nicht bekannt, was eine gegen den Vater gerichtete Kindesentführung darstellt.

Der sog. Anwalt Rotter versucht offenkundig gezielt und vorsätzlich diese Bindung zu Lasten des Vaters und des Kindes irreversibel weiter zu zerstören, eine positive Entwicklung bereits im Ansatz zu verhindern.

Dieses Ziel versucht Rotter mit fortgesetzter destruktiver Schmähkampagne, Beleidigungen und Verleumdungen gegen den Kindsvater zu verwirklichen, das Verfahren so gezielt zu eskalieren und entsprechende Reaktionen zu provozieren.

Einziges Ziel der Tätigkeit des sog. Anwalts ist unverhohlen die weitere Schädigung des Kindes und des Unterzeichners als Vater.

Es ist daher dringend angezeigt, dem Anwalt im Rahmen einer sog. Gefährdetenansprache unverzüglich die Folgen und Wirkung seines gezielt destruktiven und asozialen Verhaltens aufzuzeigen und zu intervenieren.

Schriftsätze, wie die des Rotter sind geeignet, Tötungsdelikte und Suizide reaktiv und affektiv herbeizuführen. Das Mordmotiv hier richtet sich angesicht der Sachlage gegen den Anwalt selbst.

Die verfassungswidrige Strategie der Anwälte zur gezielten Eskalation und Ausgrenzung von Vätern umfasst – so auch hier – stets das Muster, dass ausgegrenzte und traumatisierte Väter sachlich unbegründet und nahezu beliebig rollentypisch als aggressiv, gewalttätig und hieraus willkürlich als „gefährlich“ dargestellt werden; gleichzeitig aber genau diese Gewalt auf dümmste Art und Weise, wie hier Rotter, provoziert wird.

Dies zeigt die ganze Unredlichkeit und Gleichgültigkeit dieser anwaltlichen Strategie: man behauptet zwar selbstreferentiell beliebig eine Gefährlichkeit durch Väter – ist aber gleichzeitig darauf aus, asozialst und gezielt zu provozieren und zu eskalieren, nimmt also die eigenen Strategien selsbst nicht ernst. Wenn es dann zu reaktiven Morden und affektiver Gewalteskalation aufgrund des anwaltlichen Gebarens kommt, die leider regelhaft nicht die Anwälte und Verantwortlichen treffen, sondern die Kindsmütter oder gar die Kinder, sind asoziale Täter und Provokateure wie Rotter hier die ersten, die die Verantwortung von sich schieben.

Dieses durch und durch widerwärtige und asoziale Verhalten von Anwälten in sensiblen Familiengerichtsverfahren wird von Rechtsanwaltskammern und auch Gerichten offenkundig bislang geduldet und gedeckt, obwohl jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig ist, dass derart asoziales Verhalten den Standesregeln der Anwaltschaft, jeglicher Ethik und Moral der Rechtspflege diametral zuwiderläuft.

Todesopfer, Suizide und auch der normalisierte Bindungsabbruch zwischen Kindern und Vätern als Folge derarten asozialen und destruktiven anwaltlichen Gebarens werden vertuscht, verdrängt und bagatellisiert, die Zusammenhänge geleugnet.

Die ganze Widerwärtigkeit und destruktive dissoziale Verfehlung des sog. Anwalts als Organ der Rechtspflege hier erschließt sich aus dem Gesamtzusammenhang.

Bei Rückfragen ist Frau Polizeikommissarin Schiemenz, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart zu kontaktieren, die seit Jahren mit dem Fall befasst ist und tiefgehende Sach- und Personenkenntnis hat.

Sachverhalt:

Der Unterzeichner ist langjähriger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg und u.a. ausgebildeter Mediator.

Die Umstände der erzwungenen Beendigung der Tätigkeit als Polizeibeamter, die auch in Zusammenhang mit der Familienbildung mit der Kindsmutter hier stehen, sind aktuell weiter Inhalt von Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 20.11.2017 wurde der Fall vom Unterzeichner persönlich den Abgeordneten des Petitionsausschusses im Landtag Baden-Württemberg vorgetragen, wo nun weitere Maßnahmen ausstehen.

Drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes erzwang die Kindsmutter im Dezember 2003, Volljuristin Kerstin Neubert, unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – falsche Eidesstattliche Versicherung – über das Zivilgericht Würzburg willkürlich den Kontaktabbruch zum Vater und somit im Ergebnis auch zwischen Vater und Kind.

Die Tochter ist ein Wunschkind; bis zum Erhalt der Verfügung ging der Kläger von einer Heirats- und Familienbildungsabsicht mit zwei Kindern aus, wie sie die Kindsmutter bis zu diesem Vorgang gegenüber dem Kindsvater kommuniziert hatte.

Die borderlinehafte, unkommunizierte und einseitig erzwungene Trennung erfolgte unter pauschaler Behauptung der dominanten Kindsmutter als Frau, der Vater des Kindes würde sie belästigen und bedrohen und sei seit langem ihr „Ex-Freund“. Obwohl die Tatsachen und Fakten seither ganz anderes offenlegen, stellte diese sinnfreie Maßnahme und bis heute vertuschte Fehlentscheidung des Amtsrichters Schepping die Weichen für 14 Jahre Lebenszerstörung, Ausgrenzung und Kriminalisierung, Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg.

Die Vaterschaft und die gesamte Existenz des Uz. sind seither zerstört, über 14 Jahre andauernd. Dies ist ein Justizskandal.

Auch das Kind des Uz. wird anhaltend geschädigt, um die Fehlentscheidungen, Straftaten im Amt und die Versäumnisse zu vertuschen.

Das vom Kindsvater sofort nach Erhalt der sog. Verfügung des Zivilgerichts Würzburg im Dezember 2003 originär zuständige um Hilfe ersuchte Familiengericht Würzburg verschleppte um acht Monate. Hernach wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben und erst nach 20 Monaten, April 2005, ein Verfahrenspfleger mit wöchentlichen Kontakten zwischen Vater und Kind beauftragt. Als dieser charakterlich ungeeignete Verfahrenspfleger sich weigerte, wurde rechtswidrig und willkürlich durch überforderte Amtsrichterin im August 2005 der sog. Umgang ausgeschlossen, was die Schädigungen potenzierte.

Erst April 2010 und nach einer von der Staatsanwaltschaft Würzburg verbrecherisch erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung gegen den Uz. ohne Vorliegen von Straftat (Freispruch Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) sowie dem Versuch, den Kläger – analog Justizskandal Gustl Mollath – dauerhaft mit einem Fehlgutachten zu Unrecht (nachweislich Obergutachten durch den integren und objektiven Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU) in den forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter zu sperren, gelang es ab Mai 2010, wöchentliche Kontakte zwischen Vater und Kind herzustellen. (Alle Details hierzu, Originalakten und strafrechtliche sowie zivilrechtliche Geltendmachungen hierzu finden sich im Blog des Klägers).

Als schließlich im Dezember 2011 aufgrund der positiven Entwicklung der Vater-Kind-Bindung durch insgesamt 94 Treffen von Mai 2010 bis Mai 2012 zwecks einer Ausweitung und Normalisierung der Bindung und der Situation der gerichtliche Beschluss erging, dass die Eltern eine gemeinsame Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle Würzburg, der Mediatorin und Zeugin Schmelter wahrzunehmen haben, zog die Kindsmutter Kerstin Neubert aus persönlichen und niederen Motiven die Notbremse und zerstörte infolge erneut die Vater-Kind-Bindung, mit Vorsatz.

Zunächst verweigerte Neubert die Elternberatung und die Zusammenarbeit mit der Mediatorin, ebenfalls mit der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, die sie aggressiv auflaufen ließ.

Ab März 2012 beauftragte die Kindsmutter die sog. Fachanwältin Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, durch Entwertung und Diffamierung des Kindsvaters erneut und dauerhaft den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kontakt zwischen Vater und Kind zu zerstören.

Ab Juni 2012 verweigerte die Volljuristin/Kindsmutter unsanktioniert die Treffen aus dem gerichtlich vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, wöchentliche Treffen – dies auf Rat der widerwärtigst agierenden Anwältin Hitzlberger, die sich gegen die Amtsermittlungen und Entscheidungen des Familiengerichts ergebnisorientiert hinwegsetzte.

Zu diesem Zeitpunkt war bereits unter massivem Appell von Jugendamt und Helfern und auch vom Gericht dargelegt, dass weiterer Kontaktverlust fatale Folgen für das Kind haben wird – dieser unbedingt zu verhindern sei!

Dies hinderte die Kindsmutter nicht, im Oktober 2012 zum Zweck der Vereitelung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der nach wie vor Gültigkeit hatte (bis 07.07.2015), an unbekanntem Ort unterzutauchen.

Aufgrund des destruktiven und asozialen Verhaltens von Juristen verlor der Uz. so ab Juni 2012 erneut jeglichen Kontakt zu seinem Wunschkind.

Das Familiengericht verweigerte infolge jegliche Tätigkeit bis ins Jahr 2015. Der anhaltenden Selbstjustiz der Kindsmutter unter Schädigung des Kindes und unter erneut schwersten Folgen für den Kindsvater wurde tatenlos zugesehen.

Im Juli 2015 wurde schließlich der vollstreckbare Beschluss auf wöchentliche Treffen aufgehoben und eine weitere Umgangspflegerin, Baur-Alletsee, beauftragt, getrennt mit Vater und Tochter den Kontakt anzubahnen.

Diese Umgangspflegerin wurde durch das OLG Bamberg im Februar 2016 in asozialster Weise aus dem Verfahren geworfen und ein weiterer rechtswidriger und willkürlicher Umgangsausschluss gegen den Vater erlassen – die Selbstjustiz der Kindsmutter, die Kindesentführung, Bindungsblockade und den vorherigen Umgangsboykott und die erneuten Traumatisierungen und Schädigungen hieraus glauben die asozial und lebensfremd agierenden Richter so offenkundig nachträglich zu „legitimieren“.

An diesen Sachverhalt schließt nun das Verhalten des sog. Anwalts Rotter an, das wie genannt ganz klar ein Mordmotiv darstellt.

Anstatt auf Schlichtung, Mediation und Entlastung des Konfliktes zugunsten des Kindes zu drängen, versuchen die Täter weiter zielgerichtet und ergebnisorientiert, jegliche positive Entwicklung zu verhindern, dauerhaft und auch zu Lasten des Kindes die Vaterschaft des Klägers zu zerstören, den Kläger existentiell zu schaden.

Da ein sachliches Motiv hierfür nicht erkennbar ist, geht es offenkundig um reine Schädigung aus Selbstzweck und Hybris.

Die widerwärtige Dummheit und Gleichgültigkeit der Verantwortlichen hierbei ist atemberaubend.

Ungeachtet verschuldeter jahrelanger Schädigungen und Traumata fühlt sich der Anwalt Rotter – ungeachtet der Diffamierungen und Verleumdungen, die er in Schreiben gegen den Kindsvater richtet – selbst offenbar persönlich derart unantastbar, dass er ganz offen dieses Mordmotiv gegen seine Person liefert.

Die Muster jahrelanger Kindesentfremdung dokumentiert der Fall des Uz. und seiner Tochter hier exemplarisch:

1.
Es erfolgt eine Entwertung und hieraus einfachste Ausgrenzung des Vaters als Mann, die beliebig und rollentypisch/klischeehaft einfachst möglich ist. Die Anwendung des sog. Gewaltschutzgesetz erfolgt ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung des Antragsgegners, lediglich anhand Glaubhaftmachung sich als Opfer darstellender Frauen, es genügt Vorwurf der Belästigung.

2.
Infolge wird das zunehmend vom Vater entfremdete Kind instrumentalisiert und manipuliert, das aufgrund des Kontaktabbruchs zunehmend die Bindung und den Alltags-Bezug zu seinem leiblichen Vater verliert.

3.
Ziel aller Aktionen hierbei ist es, durch Zeitablauf Fakten zu schaffen und so zu erreichen, dass die anhaltende Dämonisisierung des ausgegrenzten Vaters das Kind dazu zu bringt, diese Projektionen der Kindsmutter zu übernehmen und sich im Ergebnis selbst gegen den Vater auszusprechen, was asoziale Juristen dann genüßlich als unabänderlichen Fakt zelebrieren.

Diese Instrumentalisierung des Kindes gilt es bereits im frühestmöglichen Alter so zu erreichen, dass das Kind den Kontakt „ablehnt“, wofür es vom mütterlichen Umfeld belohnt und bestätigt wird.

Ergänzung:

Gegen den sog. Anwalt Rotter wurde bereits mit Datum vom 22.09.2017 Strafanzeige wegen Prozessbetrug, falscher Vedrächtigung und übler Nachrede erstattet.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/24/strafanzeige-gegen-wolfgang-rotter-wegen-prozessbetrug-und-falscher-verdaechtigung-kindsmutter-auch-bei-kanzlei-in-schweinfurt-verschwunden/

Beweis:
Anlage 2

Ausdruck Veröffentlichung auf dem Blog des Klägers.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: Jurist Wolfgang Rotter beantragt unter Zirkelschluss weitere Bindungsblockade und psychischen Missbrauch meiner Tochter – skrupellos, asozial und mit Schmähschriften gegen mich als Vater!

Seit 2003 bin ich als Vater gezwungen, über die bayerische Justiz um Kontakt zu meinem Kind zu „kämpfen“, den die Volljuristin Kerstin Neubert mit erkennbar allen Mitteln zu verhindern sucht, nachdem sie sich drei Monate nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes gewaltsam trennte.

Diese Konflikte und ihre Ursachen sind längst wissenschaftlich fundiert erforscht, was Provinzgerichte und arrogante Juristen anhaltend ignorieren:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/14/elterkongress-2017-von-seelischem-kindesmissbrauch-und-verfuegungsgewalt-nach-trennung-die-taeterrolle-der-institutionen-anhand-einzelfall-martin-deeg/

Seit Jahren benutzt Kerstin Neubert unsere Tochter als Puffer und Sündenbock – befördert von asozialen, dümmlich grinsenden CSU-Provinz-Richtern wie Pankraz Reheußer, die dieses Verfahren nutzen, um einen lästigen Antragsteller und Ex-Polizisten, der es wagt, die hoch-hehre bayerische Justiz zu kritisieren, gezielt zu schädigen.

Ein insoweit sinnfrei vom Gericht in Auftrag gegebenes psychologisches Gutachten – mit denen man regelhaft auf Zeit spielt und die eigene Unfähigkeit kaschieren will – stellte fest, 2014:

„Die Haltung (der Mutter) zu Vater-Kind-Kontakten nach dem Stufenmodell der Bindungsfürsorge (Temiszyürek, 2014) ist als eine Bindungsblockade einzuordnen.“…..

…„Proaktive Bindungsfürsorge ihrer Mutter für die Vater-Tochter-Beziehung erlebt (das Kind) zu keinem Zeitpunkt.“

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/26/neubert-trennung-wurde-vollzogen-vater-kann-weg/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/10/23/zusendung-des-familiengerichtlichen-gutachtens-nach-22-monatenbehrend/

Auch dies führte nicht zu Massnahmen gegen diese Mutter zum Schutz des Kindes und der Verfassungsrechte des Vaters.

Die Strategien, die Muster und die geballte Dummheit und Inkompetenz der Justiz und der Behörden, die über 14 Jahre hierbei entweder moderierend untätig zuschauen oder aggressiv verbrecherisch gegen mich als Vater vorgehen, dokumeniert dieser Blog.

Das Vollversagen der deutschen Justiz ist hier exemplarisch dargelegt.

Ausschlaggebende Faktoren, die solche an sich banalen Konflikte aufgrund von Befindlichkeiten notorisch unzufriedener Frauen manifestieren und eskalieren, sind unter anderem das für eine unredliche und gleichgültige Justiz willkommene ideologische und verfassungswidrig diskriminierende Klima der rollentypischen und nahezu beliebig zu missbrauchenden Vorverurteilung von Männern und Vätern als „gewalttätig“ und dominant.

Hingegen wird selbst skrupellosesten gewalttätigen, manipulativen Hetären, die Kinder gegen die Väter gerichtet entführen, noch ideologisch eine „Opferrolle“ angedichtet.

Ein weiterer auschlaggebender Faktor ist allen eskalierten Kindschaftskonflikten, mit denen ich seit 30 Jahren als Polizeibeamter, als Mediator und als Justizopfer zu tun hatte, gemein: das gezielte Eskalieren und Provozieren durch offenbar abgrundtief dumme und intellektuell überforderte sog. Fachanwältinnen/Fachanwälte.

Vor diesem Hintergrund steht nun einiges an, da der sog. Rechtsanwalt Wolfgang Rotter mit Schreiben vom 13.12.2017 an den Familienrichter Bernhard Böhm eine weitere vorsätzliche Schädigung meines Kindes und Zerstörung der Vaterrolle durch weitere „Anhörung“ des instrumentalisierten Kindes und rechtswidrige Ausgrenzung „beantragt“ hat.

Dies ist ein Mordmotiv, der Schriftsatz Rotters von mir an Polizeibehörde Baden-Württemberg und Thüringen (Wohnsitz Rotter) weitergeleitet.

Zunächst hier beweisrechtlich dokumentiert meine Antwort als Vater und Juatizopfer an das Familiengericht:

Amtsgericht Würzburg
– Abt. für Familiensachen –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 05.01.2018

Az. 2 F 957/17

Auf die mit Datum vom 04.01.2017 zugestellten Unterlagen wird wie folgt weiter beweisrechtlich ausgeführt:

1.
Auf den Antrag des Kindsvaters vom 11. August 2017 wird vollinhaltlich verwiesen.
Dieser wurde offenkundig nicht weiter bearbeitet.

Auch ist offenkundig nach wie vor nicht gerichtlich geklärt, wo Kindsmutter und gemeinsames Kind ihren Aufenthaltsort haben.

Gegen den sog. Rechtsvertreter der Kindsmutter, Rotter, wurde unmittelbar nach Rückmeldung des Familiengerichts zu Az. 2F 1463/17 am 21.09.2017 Strafanzeige wegen Prozessbetrug erstattet, sowie die Polizei um Aufenthaltsermittlung der korrekten ladungsfähigen Anschrift der Kindsmutter ersucht, die das Familiengericht vom Kindsvater fristsetzend verlangt hatte.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/24/strafanzeige-gegen-wolfgang-rotter-wegen-prozessbetrug-und-falscher-verdaechtigung-kindsmutter-auch-bei-kanzlei-in-schweinfurt-verschwunden/

Dies ist auf rechtsstaatlichem Weg nicht gelungen, da die Kindsmutter wie genannt alles unternimmt, um jeglichen Kontakt und jegliche positive Entwicklung der Beziehung zwischen Vater und Kind zu vereiteln, was auf dem anlasslosen Untertauchen/Entführung seit Oktober 2012 basiert.

Gegen diese jahrelangen, aggressiven und eklatanten Verstöße gegen § 1684 BGB und die gewaltsame Missachtung der Wohlverhaltenspflicht unternimmt die Justiz wider besseres Wissen seit 2012 zum zweiten Mal nichts. Die Folgen sind bekannt.

Der gesamte Parteienverkehr der Kindsmutter liefert ein Psychogramm über die Motive der Kindsmutter, die anhaltend das Kindeswohl ergebnisorientiert missachten und verletzen und einzig darauf ausgerichtet sind, jede positive Entwicklung und Annäherung zwischen Vater und Kind zu verhindern. Die Motivation ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, da die gesamte Lebenslüge der Kindsmutter auf der Dämonisierung und Entwertung des Kindsvaters aufbaut und von deren Fortdauer identitätsstiftend abhängig ist.

Die Justizbehörden sind für die Folgen und Schädigungen hieraus schuldhaft verantwortlich. Auch der weitere und erneute Zeitablauf seit Antragstellung im September ist nicht mehr vermittelbar.

Von der Polizei Stuttgart kam bezüglich Aufenthaltsermittlung einer ladungsfähigen Anschrift der Kindsmutter die Sachstandsmitteilung, dass das Familiengericht hier originär zuständig dafür ist, die ordnungsgemäße ladungsfähige Anschrift der Kindsmutter in Erfahrung zu bringen und mitzuteilen.

Zeugnis:
Polizeioberrat Jörg Schiebe
, Leiter des Polizeirevier 8, Kärntner Str. 18, 70469 Stuttgart

Dies ist offenkundig nicht geschehen. Im Beschluss des Gerichts vom 27.12.2017 wird als Anschrift des Kindes weiter die Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg geführt, obwohl zweifelsfrei lange bekannt ist, dass die Kindsmutter seit Oktober 2012 diese ehem. Geschäftsadresse und Kanzlei dort aufgegeben hat.

Die Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg ist erwiesenermaßen seit Oktober 2012 eine Scheinadresse zur dramatischen Inszenierung einer schützenswerten Opferrolle gegenüber dem Kindsvater und zum Zweck der faktischen Ausgrenzung und Verhinderung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses und überhaupt jeglichen Anknüpfungspunktes des Vaters zu seiner Tochter.

Die Gerichte machen diesen Popanz unverständlicherweise bis heute und wider besseres Wissen mit.

Es wird insoweit um Aufklärung gebeten, weshalb auch in Beschluss vom Dezember 2017 weiter diese offenkundig falsche Adresse/Scheinadresse in der Akte geführt wird.

2.
Bezüglich des erneuten ergebnisorientiert gestellten Antrags der Partei Kindsmutter auf sog. Anhörung des Kindes ist dieser als Kindeswohlgefährdungabzulehnen.

Der Zweck dieses Antrags unter Belastung des Kindes ist offenkundig einzig der, ergebnisorientiert unter Verdrängung von eigener Schuld darzustellen, dass das Kind den Kontakt zum Kindsvater ablehnt indem es erwartungsgemäß äußert, dass es den Kontakt ablehnt. Dies gilt sowohl für Partei als auch Gericht.

Die Dummheit der Intention dieses Antrags durch den sog. Rechtsvertreter Rotter ist atemberaubend und lässt grundsätzlich daran zweifeln, dass der Rechtsvertreter in der Lage ist, den Konflikt und die mitunter weitreichenden Folgen intellektuell zu erfassen.

Zu der Kindeswohlverletzung durch derarte inszenierte Anhörungen eines instrumentalisierten Kindes und Opfers, hatte bereits mit Schreiben vom 22.12.2015, Az. 7 UF 210/15, die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee empathisch und fachkundig unter Berufung auch auf den fachkundigen Verfahrenspfleger Günter Wegmann eindeutig wie folgt Stellung bezogen:

„Auch aus Sicht der Umgangspflegerin wird eine erneute Kindesanhörung zu keiner neuen Erkenntnis führen. (Das Kind) wird – und das hat sie im Gespräch am 18.12.2015 der Unterzeichnerin gegenüber bestätigt – aussagen, dass sie keinen Kontakt zum Vater möchte, dass sie den Vater nicht braucht und dass es ihr ohne Umgang mit dem Vater sehr gut geht. (Das Kind) kann allein vom Alter her noch nicht abschätzen und auch nicht verstehen, dass ein Kontaktverlust zum anderen Elternteil eventuell zu einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer psychischen Erkrankung führen kann (siehe auch Neue Zeitschrift für Familienrecht 21/2015 A.Prinz/U. Gresser S. 989 ff).“….

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015

Beweis:
Anlage 1

Schreiben der Zeugin Ursula Baur-Alletsee, 20.12.2015, 7 UF 210/15

Der Verfahrenspfleger wurde noch deutlicher:

„Ich beantrage die Aufhebung des Termins zur Anhörung des Kindes am ……., gemäß § 159 Abs. 3 Satz 1.
….(Das Kind) wurde bereits am 24.7.12 durch die Richterin Treu am Amtsgericht Würzburg im Beisein des Unterzeichners angehört. (Das Kind) äußerte in dieser Anhörung sehr deutlich, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Vater möchte. In den vergangenen fast 3 ½ Jahren hat sich die Meinung nicht geändert. Eine Kindesanhörung würde in diesem Verfahren keinen neuen Erkenntnisgewinn erbringen. Sie würde ausschließlich zu einer weiteren Belastung führen und dient somit nicht dem Kindeswohl. Die mit der Anhörung mögliche Kindeswohlgefährdung rechtfertigt die Absetzung der Anhörung.“….

Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Beweis:
Anlage 2

Schreiben des Zeugen Günter Wegmann, 15.12.2015

Dies hinderte die Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer nicht daran, sich über diese – wie über alle – Empfehlungen der Professionen hinwegzusetzen, um ihren bereits vor dieser kindeswohlschädigenden Anhörung, mündlicher Verhandlung am 10.02.2016 und den Erörterungen hierin sog. Endbeschluss zu fassen, auf den sie ergebnisorientiert rechtsfremd und persönlich motiviert hinarbeiteten. Teil dieses Motivs ist erkennbar der Blog des Klägers (siehe Beschluss vom 16.02.2016) in welchem er die seit insgesamt Dezember 2003 bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschuldeten Verbrechen, Fehlentscheidungen und Versäumnisse dokumentiert, die Inkompetenz und Hybris insbesondere der Netzwerke um den derzeitigen OLG-Präsidenten Lückemann, der u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kindsvater und unbescholtenen Polizeibeamten dienstlich und persönlich zu verantworten hat.

Das Ziel war erkennbar von vornherein – unter Missachtung des Kindeswohls – eine gegen den Vater gerichtete Entscheidung und Manifestation der Bindungsblockade zwischen Vater und Kind unter formaljustisch korrekter Fassade.

Die massiven Rechtsverletzungen und die zu diesem Zeitpunkt bereits seit Oktober 2012 strafrechtlich relevante Kindesentführung entgegen dem vollstreckbaren Beschluss des Familiengerichts vom 09.04.2010, der bis zum 07.07.2015 rechtlich bindend und gültig war, wurden so durch die Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer unter massiver Rechtsbeugung, Missachtung des Kindeswohls, der Verfassungsrechte des Kindsvaters und der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des EGMR, kaschiert – ebenso die Versäumnisse des Jugendamtes, des ab 2013 komplett untätigen Familiengerichts.

Besonders zur Last zu legen ist den Justizverbrechern um Reheußer, dass sie die Verfahrenspflegerin Baur-Alletsee aus dem Verfahren geworfen haben, die zu diesem Zeitpunkt durch mehrere Treffen mit der Tochter und dem Vater einen guten, zwingend auszubauenden Kontakt und Anknüpfungspunkte geschaffen hatte, die vielversprechend zu einer weiteren Annäherung und Entlastung geführt hätten und dem Kind sichtlich gut taten. Dies in einem Umfeld, wo sie sich unbelastet von der destruktiven Erwartungshaltung und der subtilen Manipulationen durch die Kindsmutter und dem Großvater ausschließlich mit ihrer Beziehung zum Vater beschäftigen konnte, ohne dass die Zeugin Baur-Alletsee Vorgaben oder Intentionen machte.

Es ist selbstredend, dass sich die Kindsmutter und die offenkundig moralisch vollkommen deformierten sog. Rechtsvertreter in ihrem endlosen selbstreferentiellen Zirkelschluss ergebnisorientiert ausschließlich und selektiv – so auch hier – auf den sog. Endbeschluss der Justizverbrecher Reheußer und Co. berufen wollen.

Dies ändert nichts an den Fakten, den Schädigungen und den weiteren Konsequenzen.

Die Anhörung des Kindes mit der Intention und Zielsetzung einer kindlichen „Stellungnahme“, in welcher (das Kind) erneut dazu aufgefordert wird, zur Entschuldung der Mutter ihren Vater öffentlich „abzulehnen“ und zu entwerten ist erkennbar nicht nur eine kurzfristige Belastung und Kindeswohlgefährdung. Schwerer wiegen die hierbei lebenslang zu aktivierenden Schuldgefühle und Übernahme der Projektionen der Kindsmutter, die beim Kind introjiziert werden.

Es steht auch für den Kindsvater außer Frage, dass sich (das Kind) wunschgemäß im Sinne der Kindsmutter und des Großvaters mütterlicherseits äußern wird, da ein 14-Jähriges Kind sich einer derart subtilen und ausgeklügelten, über Jahre professionalisierten und normalisierten Manipulation und Instrumentalisierung durch das vertraute Umfeld und die nächsten Personen, denen sie Vertrauen schenkt, für jeden vernünftig denkenden Menschen ersichtlich, nicht entziehen kann.

Der Antrag auf Anhörung ist abzulehnen: die narzisstisch zu erreichende schädigende Zielsetzung der Partei der Kindsmutter wird auch vom Kindsvater zugestanden.

3.
Es wird Antrag gestellt, dass die Kindsmutter als mittlerweile 48-jährige Volljuristin endlich gemäß geltender Gesetzeslage, des gesunden Menschenverstandes und im Sinne des Kindeswohls sanktioniert wird.

Dies bedeutete zunächst die Durchsetzung der Elternberatung und Mediation, wie sie bereits im Dezember 2011 zielführend beschlossen war:

„Mit den Beteiligten wird besprochen, dass eine Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle stattfinden kann.
Beide Eltern sind damit einverstanden. Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2.Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden.“…..

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011


Beweis:
Anlage 3

Beschluss vom 20.12.2011. Az. 002 F 1462/11, Seite 3

Die Kindsmutter verweigerte bekanntermaßen infolge die Elternberatung mit folgender Begründung, wie sie über ihren damaligen Rechtsvertreter Ulrich Rothenbucher Tage nach Beschlussfassung mitteilen ließ:

„Die Vereinbarung des Termins in der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2011 ist für die Antragsgegnerin zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss. ….

Um zu gewährleisten, dass die psychische und physische Stabilität der Antragsgegnerin als Mutter und alleinige Versorgerin (des Kindes) aufrechterhalten bleibt, ist es notwendig, dass sich die Antragsgegnerin zunächst durch psychologische Hilfestellung auf die Termine bei der gerichtsnahen Beratung vorbereitet.
Nach Rückkehr der von der Antragsgegnerin ausgewählten Therapeutin wird die Antragsgegnerin dort möglichst rasch einen Termin vereinbaren.“

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Beweis:
Anlage 4

Schreiben des U. Rothenbucher, 03.01.2012, Az. 2 F 1462/11

Die weitere Entwicklung ist bekannt. In Selbstjustiz verweigerte die Kindsmutter unsanktioniert jegliche Zusammenarbeit mit den Helfern, missbrauchte Zugeständnisse des Gerichts, um sich anhaltend zu entziehen, schließlich ab Oktober 2012 mit dem Kind an unbekanntem Ort unterzutauchen.

Unmittelbar nachdem sie die Elternberatung scheitern ließ, inszenierte die Kindsmutter mithilfe der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger erneut ergebnisorientiert eine für jeden Erwachsenen sofort durchschaubare surreale Dämonisierung und Entwertung gegen den Kindsvater. Ab Juni 2012 missachtete sie unsanktioniert den vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind.

Zuvor richtete der Großvater des Kindes unter anhaltenden Schmähungen des Kindsvaters mehrere Schreiben an den ehem. Direktor des Amtsgerichts, Stockmann, dass dieser auf die Richterin Treu einwirkt, damit diese die beschlossene Elternberatung zurücknimmt und Kontakte verhindert.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/02/18/mordmotiv-kindesentzug-willy-neubert-intriganter-verlogener-hetzer-im-hintergrund-der-mein-kind-und-mich-getrennt-hat/

Als dies nicht gelang, griffen Großvater und Kindsmutter ungeachtet der durch sämtliche Helfer und Gericht dargelegten fatalen Folgen für das Kind bei weiterem Kontaktverlust, zur Selbstjustiz, mit heutigem Ergebnis.

2013 teilte die Kindsmutter in mündlicher Verhandlung mit, dass sie nie eine Therapie in Anspruch genommen hat, da das Problem ausschließlich beim Kindsvater liege.

Es wird insoweit Antrag gestellt, mitzuteilen, ob die Kindsmutter zur Aufrechterhaltung ihrer psychischen und physischen Stabilität mittlerweile eine Therapie genutzt hat und wenn nein, warum nicht!

Die Vorgänge sind insgesamt öffentlich dokumentiert, so dass sich die Verantwortlichen infolge nicht herauswinden und mit Nichtwissen entschulden werden können.

Da die Zeugin Schmelter, die Dezember 2011 mit Mediation und Elternberatung betraut wurde, bis Dezember 2015 mit dem Kindsvater die vom Gericht aufgegebenen Einzelgespräche führte, die die Kindsmutter verweigerte, ist dieser der hier zugrundeliegende Konflikt bekannt.

Frau Schmelter erwies sich während der vier Jahre andauernden Elternberatung als überaus empathisch, kompetent, weitsichtig und psychologisch kundig.

Eine Verpflichtung der Kindsmutter zur Elternberatung verletzt auch nicht das Kindeswohl.

Im Gegenteil ist eine endlich zu erfolgende Verantwortungsnahme der Kindsmutter zur Entlastung des Kindes, das anhaltend und in dummdreister Form und durch die Justiz befördert als Puffer und Sündenbock für die Kindsmutter psychisch missbraucht wird, das erste und dringendste Mittel zur Beendigung dieses Konfliktes.

Ergänzender Nachtrag:
Nicht auszublenden ist bei den Konflikten die eskalative und destruktive Bösartigkeit und das asoziale Gebaren, die Provokationen der sog. Rechtsvertreter der Kindsmutter, auch wenn das Gericht dies seit Jahren zu Lasten des Kindes und des Klägers lebensfremd versucht.
Diese wirken auch in allen Fällen, in denen der Kindsvater als Helfer befasst ist, nach Aussage der geschädigten Väter massiv destruktiv und konfliktleitend.

Der Schriftsatz des sog. Rechtsvertreters Rotter vom 13.12.2017, zugestellt am 04.01.2018, stellt erkennbar u.a. auch ein Mordmotiv dar.

Es ist insoweit nicht nachvollziehbar, weshalb das Familiengericht hier derarte Schriftsätze offenbar weiter unkommentiert duldet und hinnimmt.

Angezeigt ist eine deutliche Intervention und Maßregel gegen diesen Verfasser Rotter, entweder durch den Richter oder durch die Leitung der Justizbehörde.

Dies wird hiermit beantragt.

Ein Anwalt kann nicht ständig eine vermeintliche Gefährlichkeit eines bis dahin unbescholtenen Kindsvaters und Justizopfers behaupten und gleichzeitig anhaltend weiter provozieren und genüsslich dümmlich weiter ein Mordmotiv liefern, indem er diesen durch langjährigen Kindesentzug traumatisierten Kindsvater anhaltend beleidigt, verleumdet und weiter zu schädigen versucht.

Die sog. Rechtsvertreter scheinen insoweit durchweg intellektuell überfordert und nicht zu begreifen, dass Handlungen Ursachen haben.

Der Kläger ist langjährig tätiger Polizeibeamter, ausgebildeter Familienmediator und seit 14 Jahren Geschädigter inkompetenter und gleichgültiger Juristen bis hin zu Verbrechern im Amt.

Dieses dummdreiste und feiste Agieren eines Rechtsanwaltes und Schlaganfall-Patienten, der offenkundig Opfer des eigenen jahrzehntelangen Alkoholmissbrauchs und jahrzehntelanger Fehlernährung ist, muss sich der Kindsvater mit 48 Jahren hier als Polizeibeamter und Opfer der Justiz nicht mehr gefallen lassen.

Seit zwei Jahren betreut der Kindsvater darüber hinaus Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, was hohe soziale Kompetenzen und Sensibilität erfordert – die zielgerichteten destruktiven Entwertungen und Beleidigungen dieses sog. Anwalts in Bezug zu seinem leiblichen Kind muss er sich auch diesbezüglich nicht gefallen lassen!

Dass Rotter die Notlage von Menschen ausnutzt, um sich hier autoritär und beruflich profilieren zu wollen, zeigt die charakterliche Deformierung, die offenbar in Anwalts- und Justizkreisen überhaupt nicht mehr auffällt.

Es erfolgt seitens des Kindsvaters daher Weitergabe an die mit der Sache seit Jahren befassten Polizeibehörde Stuttgart sowie an die Polizeibehörde Meiningen zwecks Gefährdetenansprache und Intervention gegen den sog. Rechtsvertreter Rotter.

Sollte das Familiengericht Wert auf den Inhalt der Geltendmachungen legen, wird um Hinweis gebeten.

Weitere Erwiderungen zum Inhalt des Schreibens und den immer gleichen Schmähungen, Verleumdungen und Provokationen gegen den Kindsvater erübrigen sich hier. Die Fakten sind bekannt. Die narzisstische Zielsetzung der Entwertungen erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, auch wenn Sinn und Motiv dahinter für vernünftig denkende Menschen mit funktionierendem moralischen Kompass nicht nachvollziehbar ist.

Die LMU München wird im Gesamtkontext unterrichtet, damit endlich diese asoziale und destruktive Hetze moralisch deformierter sog. Rechtsanwälte in hochsensiblen Kindschaftskonflikten professionell beleuchtet und mit öffentlichem Druck beendet wird.

Die Rechtsanwaltskammern sind hier komplett untätig und decken jedwede Schweinerei der regionalen sog. Fachanwältinnen und Fachanwälte, die regelhaft mit Vorsatz – wie seit Jahren im Fall hier – massiv Kinder und Elternteile schädigen.

Es scheint solchen Leuten und „Organen der Rechtspflege“ auch intellektuell nicht vermittelbar, dass ihr Handeln regelhaft reaktiv Todesopfer fordert und ein Klima von Verlustangst, Kindesentfremdung und Geschlechterkonflikten schafft, das das Wissen und die vorhandenen Kompetenzen einer rechtsstaatlichen Gesellschaft verhöhnt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Über 14 Jahre Kindesentzug durch asoziale bayerische Justiz, 2003 bis 2018 – Würzburger Psychologe Wittkowski 2004: „Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht“…..nun versucht die Täterbehörde Würzburg die Zerstörung von Menschenleben konzertiert zu vertuschen!

Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert, seit Oktober 2012 mit Wissen der Justiz mit Kind untergertaucht, um den Kontakt zwischen Vater und Kind dauerhaft zu zerstören:

Auch die Polizei Stuttgart – seit Jahren sachbearbeitend mit dem Justizskandal befasst – ist seit langem der Meinung, dass andere Väter und derart traumatisierte Betroffene schon längst reaktiv nach Schweinfurt gefahren wären, der Juristin Neubert vor der Kanzlei, wo sie offenkundig arbeitet, aufgelauert hätten und es zu einer Gewalteskalation oder einem affektiven Tötungsdelikt gekommen wäre.

Derart kurzsichtige und affektive Gewalt, die die kranken Strukturen und dummen Juristen, die Täterinnen und Täter dahinter – paradox! – nur stärkt, sind regelhaft bundesweit Folge von böswilliger Bindungsblockade und arrogantem Verfassungsbruch gegen Väter und deren Kinder.

Dennoch lässt man die Kindsmutter und deren asoziale Juristen weiter frei agieren, spielt auf Zeit, schaut beim Kindesentzug zu und unternimmt: NICHTS!

Man ist ebenfalls bei der Polizei Stuttgart der Meinung, dass Würzburger und Bamberger Juristen gezielt in diese Richtung provozieren, die Angriffe der Juristen aus dem Umfeld Neuberts genau in diese Richtung zielen: man will einerseits Gewalt provozieren, glaubt aber offenkundig gleichzeitig auf der sicheren Seite zu sein, denn Mord als Reaktion auf die Angriffe und fortlaufende auf Ausgrenzung und Schädigung zielende Schriftsätze, Anträge und persönlichen Attacken würden die Anwälte wie zuletzt insbesondere G. Hitzlberger und W. Rotter kaum als „Sieg“ über den Kläger feiern können…

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Der Blog legt all dies offen. Das widerwärtige destruktive Verhalten von Provinzanwälten wie Rotter, Hitzlberger, Auffermann, die sensible Kindschaftskonflikte gezielt und böswillig eskalieren, Betroffene asozialst beleidigen und entwerten, Öl ins Feuer gießen, selbst Morde regelrecht provozieren, muss endlich auch auf höherer Ebene wahrgenommen werden und Handlung nach sich ziehen.

Die tatsächliche Schädigung des Kindeswohls wird in Kauf genommen und ebenfalls provoziert.

Im September 2017 habe ich als geschädigter Vater diese Klage gegen den sog. Gerichtsgutachter Prof. Dr. Joachim Wittkowski eingereicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/16/klage-auf-schadensersatz-gegen-prof-dr-wittkowski-wuerzburg-der-der-14-jahre-andauernden-ausgrenzung-und-entfremdung-2004-den-boden-bereitete/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/21/wittkowski-2/

Wittkowski hat im Dezember 2004 – bei einem Jahr Kindesentfremdung durch Volljuristin Kerstin Neubert – folgende Empfehlung abgegeben:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Dadurch hat er maßgeblich die bis heute verursachten Schädigungen und existentiellen Lebenszerstörungen zu verantworten und an neuralgischer Stelle die Weiche in Richtung irreversibler Zerstörung der Vater-Kind-Bindung gestellt.

Dies hält die Justizbehörde Würzburg, Dr. Armin Haus, nicht ab, auch diesen Täter weiter mit einem Freibrief vor den Konsequenzen und Folgen seines Verhaltens zu schützen, Beschluss vom 28.12.2017.

Klage gegen Prof. Wittkowski, 92 O 1803/17, Beschluss des LG Würzburg, Dr. Haus, Vertuschung vosätzlichen Zerstörung der Vaterschaft!

Diese Erwiderung ging dem Gericht zu, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht, mit weiteren Details.

Die Täter werden sich nicht auf Unwissen berufen können, wie sie dies üblicherweise tun.

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 03.01.2018

Az.: 92 O 1803/17

Gegen den sog. Beschluss vom 28.12.2017 wird hiermit fristgerechte Beschwerde eingereicht.

Da die Zusammenhänge durch die Justizbehörden Würzburg gezielt ignoriert werden, geht der Kläger infolge auch auf weitere Zusammenhänge der Justizverbrechen ein. Die kriminelle Energie und die konzertierte Verweigerung rechtsstaatlicher Prinzipien seit 14 Jahren ist insoweit nicht Dr. Haus zur Last zu legen, dieser setzt nur den weiteren Schritt.

Desweiteren wird gegen Dr. Haus, wie bereits in anderen Verfahren auch, die Befangenheit zugunsten des Beklagten geltend gemacht, Verdacht der strukturellen Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers erhärtet sich weiter.

Die Gerichte Würzburg/Bamberg hier beweisen mit jedem weiteren Schriftsatz, dass sie den Bezug zur Realität verloren haben:
Man glaubt offenbar lebensfremd weiter, die seit 14 Jahren andauernde Zerstörung der Vaterschaft, die Kriminalisierung, Pathologisierung und hieraus zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Polizeibeamten und Vater und die irreversible Schädigung seiner Tochter hieraus durch strukturelles Abblocken und Auflaufenlassen auf dem Rechtsweg und strukturelle Rechtsbeugungen zugunsten der Täter beenden zu können.

Wenn weitere Geltendmachungen auf dem Rechtsweg in diesem offenkundig rechtsfreien Raum nach Dafürhalten des Klägers als Justizopfer keinen Sinn mehr ergeben, wird der Kläger zu anderen Mitteln greifen und so einen Untersuchungsausschuss erzwingen, um diesen rechtsfreien Raum in Franken ein für allemal einer breiten Öffentlichkeit offenzulegen und die Verbrecher im Amt aus dem Verkehr zu ziehen!

Daran ändern weder sog. „Gefährderansprachen“ instrumentalisierter Würzburger Polizeibeamter etwas, noch die weiter fortlaufenden Diffamierungen und Entwertungsversuche der Täter über Mittäter und Netzwerke der Justiz.

Der Machtmissbrauch bei der Justiz in der Region Würzburg ist eine Schande und Verhöhnung des Rechtsstaats und jedes integren und ehrlichen Bürgers, erst recht eines ehemaligen Polizeibeamten.

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung:

1.
Wie infolge aus der folgenden Beschwerdebegründung zu ersehen, missachtet Dr. Haus willkürlich zugunsten des Beklagten rechtliche und insbesondere verfassungsrechtliche Grundsätze, um die Offenlegung eines Justizskandals und die objektive rechtliche Aufklärung der seit 2003 andauernden mutwilligen, später vorsätzlichen – und auf „Grundlage“ des sog. Gutachtens des Beklagten erfolgende – Zerstörung der Vaterschaft des Klägers zu verhindern, setzt sich willkürlich über die Fakten und Beweislage hinweg.

Die Zerstörung der Bindung des Klägers zu seinem Kind seit anhaltend Dezember 2003 nach Einschaltung der Justizbehörden Würzburg ist ein Fakt und eine Tatsache.

Ein ebensolcher Fakt ist die Traumatisierung des über 14 Jahre von seinem leiblichen Wunschkind gewaltsam ausgegrenzten Vaters.

Die Befangenheit und der Verdacht der Rechtsbeugung ergeben sich weiter aus der Tatsache, dass kein richterlicher Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt wurde, dass das Gericht Wert darauf legt, dass das gesamte Gutachten des Beklagten vorgelegt wird.

Soweit dem Kläger das Gutachten aktuell vorliegt, ist es beigefügt, Anlage 1.

Dieses ist unter Az. 002 F 5/04 beim Familiengericht Würzburg einzusehen, das sich im selben Gebäude wie das Büro des Dr. Haus befindet.

Entscheidend ist, jedenfalls für den Kläger, die abwegige und vorsätzlich erstattete Empfehlung zur Zerstörung der Vater-Kind-Bindung im Alter des Kindes von einem Jahr durch den Beklagten, Zitat:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Beweis:
Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Frau Neubert vereitelt infolge bis heute das sog. Umgangsrecht, durchweg aufgrund eigener psychischer Befindlichkeiten, wie mittlerweile durch Aktenlage und Zeugen und durch nicht zu leugnende Fakten belegt ist.

Der Beklagte hat hierbei durch sein Gefälligkeitsgutachten/vorsätzliches Fehlgutachten zu Lasten des Klägers den Weg bereitet, indem er die psychischen Auffälligkeiten, Motive, Dominanz und aggressive Konfliktursache durch die Kindsmutter vorsätzlich Fakten leugnend in Abrede stellt.

Beweis:
Anlage 1

Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Die Mediation, deren Notwendigkeit und Sinn der Beklagte hier lebensfremd in Abrede stellt, ist wie bereits in Klageschrift dargelegt, vom Gericht selbst mit Datum vom 20.12.2011 bei der Zeugin Schmelter veranlasst worden.

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Dem Beklagten ist bewusst, dass diese vorsätzlich erstattete Empfehlung auf Zerstörung der Bindung die prägende Triangulierungsphase des Kindes betrifft, die irreversibel fehlende lebenslange Bindungsvoraussetzungen schafft. Das Motiv des Beklagten ist u.a. Hybris.

Es geht dem Richter Dr. Haus insgesamt um Vertuschung massiver Verfehlungen und Rechtsbrüche und den Schutz von Verbrechern im Amt bei den Justizbehörden Würzburg sowie deren Zuträger, von denen der Beklagte lediglich einer ist, jedoch maßgeblich die infolge jahrelange Konflikteskalation und Traumatisierung des Klägers durch Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zu verantworten hat.

Es ist darüberhinaus jedem Nichtjuristen und normal denkenden Menschen bewusst und objektiv nachvollziehbar, dass es sich hier um eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit des Klägers handelt.

2.
Bei Vorsatz, welcher hier zweifelsfrei vorliegt, da die Empfehlung des Beklagten erkennbar in vollem Wissen um die Folgen für Vater und Kind erstattet wurde, besteht gemäß § 197 BGB die dreißigjährige Verjährungsfrist.

Dass Dr. Haus hier nachweislich sog. Beschluss vom 28.12.2107 eine dreijährige Verjährungsfrist für eine seit 14 Jahren anhaltende Zerstörung der Vaterschaft und hieraus Traumatisierung des Klägers auf Grundlage dieses sog. Gutachtens des Beklagten fabuliert, zeigt, dass Dr. Haus hier entweder den Bezug zur Realität verloren hat oder unter Befangenheit eine bewusste Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten betreibt.

3.
Im sog. Beschluss vom 28.12.2017 schreibt der Richter Dr. Haus, offenkundig unter Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten:

„Den von dem Antragsteller vorgelegten Seiten des Gutachtens kann nicht entnommen werden, dass der Antragsgegner ein unrichtiges Gutachten erstattet hätte.“

Diese Darstellung lässt am Verstand des Richters zweifeln, so man nicht von bewusster und gezielter Rechtsbeugung ausgehen möchte. Dem Richter sind die Zusammenhänge bekannt.

Der Gutachter inszeniert sich unter Ausnutzung einer Vertrauensposition – die ihm der Kläger in eklatanter und existentieller Notsituation einräumte, in seinem schriftlichen sog. Gutachten als „Beschützer“ einer aggressiven und dominanten Volljuristin, die zu diesem Zeitpunkt seit nahezu einem Jahr ihre alleinige Verfügungsgewalt über das gemeinsame Kind dazu missbraucht, jeglichen Kontakt zum Vater zu verhindern.

Die Kommunikation des Klägers mit Kindsmutter und hieraus der Kontakt zum Kind wurde unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes unter Strafgehalt gestellt, wie es Prof. Dr. Michael Bock in seinem 2001 erstellten Gutachten für den Bundestag prognostiziert hatte.

In dümmster Art und Weise wurde der Kläger durch den Justizverbrecher Thomas Schepping (Strafanzeige und Klage beim Landgericht Würzburg anhängig, u.a. Az. 61 O 1747/17 ) im Sinne der Kindsmutter unter völliger Gleichgültigkeit gegenüber der Wirkungen auf das gemeinsame Kind in ausgegrenzt, hierdurch stigmatisierend ohne jeden Realitätsgehalt musterhaft als „männlicher Gewalttäter“ vorverurteilt und der folgenden Kriminalisierung bis heute der Weg bereitet. Dies war die erste Rechtsbeugung zugunsten der Juristin und Frau Neubert in einer bis heute sich fortsetzenden endlosen Reihe von Rechtsbeugungen.

Neubert äußerte auch gegenüber dem Gutachter, was deren Zielsetzung, den Vater-Kind-Kontakt aus eigenen diffusen Motiven heraus vereiteln zu wollen, jedem vernünftig denkenden Menschen offenbart, Seite 17/18:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich ins‘s Bild. Sie wolle sie aber verlängern lassen.“

Auf die anhängige Klage beim Landgericht Würzburg zu Az.: 72 O 1694/17 wird diesbezüglich vollinhaltich und beweisrechtlich verwiesen.
Der Richter Dr. Haus ist auch in dieser Sache befasst.
Diese belegt, dass weder die Dämonisierung und Kriminalisierung des Klägers noch der musterhafte bizarre Opfermythos zugunsten der Volljuristin zu irgendeinem Zeitpunkt mit der Realität zu tun hatte.

Eine dominante, aggressive Volljuristin missbraucht das Rechtssystem und eine im Kern charakterlich verrottete inkompetente Justiz dazu, einen unschuldigen Partner zu entsorgen und zu diffamieren, um eine asozial erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen und unter Heiratsabsicht geborenenen Wunschkindes, siehe Az.: 72 O 1694/17, vor ihrem Umfeld gesichtswahrend darzustellen.

Neben finanziellen Belangen (siehe sog. Gutachten, Seite 18) – der Kläger hatte auch im Zusammenhang mit der von der Kindsmutter vorgegaukelten Zukunftsperspektive mit zwei Kindern der Erpressung von Vorgesetzten zur Kündigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben, was am 20.11.2017 dem Petitionsausschuss vorgetragen wurde – ist das Motiv der Kindsmutter vor allem in einer persönlichen diffusen Zwangshaltung und Orientierungslosigkeit zu sehen, einer Sucht nach Anerkennung und Wertschätzung, die beim geringsten subjektiven Ausbleiben zur projektiven völligen Entwertung des Partners führt.

Beweis:
Anlage 1

Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Handlungsleitend in Beziehungen ist für die Kindsmutter ein borderlinehaftes Wechsel-Spiel aus idealisierter Familie mit Suggerieren von Harmonie, Geborgenheit und dem Schüren von Verlustängsten beim Partner durch komplette Entwertung, zeitlich willkürlich und zum Teil innerhalb kürzester Zeit, anlasslos.

Alle Befürchtungen, dass die Kindsmutter das gemeinsame Kind als Besitz und zur Rache für die gescheiterte Beziehung (was sie durchweg und komplett dem jeweiligen Partner zur Last legt) das Kind missbrauchen und instrumentalisieren wird, die der Kläger beginnend mit erstem Schriftsatz vom 27.12.2003 an das Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 5/04 geäußert hat, und um Hilfe ersucht hat, haben sich auf das Deutlichste und Drastischste bewahrheitet und betätigt.

Die Schädigungen, die der Kläger seit 2003 zu verhindern suchte und voraussah, sind nicht nur eingetreten sondern wurden durch die bodenlose Gleichgültigkeit, Dummheit und das in Teilen verbrecherische Agieren von Tätern im Amt bei den Justizbehörden bei weitem übertroffen.

4.
Die Dummheit, Gleichgültigkeit und Arroganz der Justizbehörden Würzburg hierbei bis zum heutigen Tag, die erst Schäden verschulden, dann die Opfer zum Täter machen wollen und im dritten Schritt alles leugnen und vertuschen, ist insoweit Offenbarungseid des Rechtsstaates, den es offenzulegen gilt.

All seine Befürchtungen und diese Verhaltensmuster der Kindsmutter sowie deren Wesensänderung nach Geburt (postnatale Depression) hat der Kläger dem Beklagten als sog. Gutachter gegenüber offen dargelegt, ebenso die massive Notlage, die sich aus dem asozialen und lebenszerstörenden Verhalten der Kindsmutter für ihn als Vater ergibt.

Der Kläger hat dem Gutachter offen dargelegt, dass die Vaterrolle und die Wahrnehmung derselben ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft für den Kläger das einzig Wesentliche und zukunftsbestimmend ist.

Die asoziale Charakterlosigkeit, die der Beklagte infolge zum Ausdruck bringt und die bis heute zerstörerisch die Weichen stellte, ist mit der hier genannten läppischen Schadenssumme kaum zu sühnen – diese Klage ist insoweit als letzte Chance für den Beklagten zu betrachten, reinen Tisch zu machen und das massive Fehlverhalten einzugestehen.

Der Beklagte missbrauchte das (naive) Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Objektivität des sog. Gutachters sowie die Freundlichkeit des Klägers bei den Gesprächen (vgl. Seite 39, sog. Gutachten) als Freibrief zugunsten der Kindsmutter, zur parteiischen Diffamierung, Entwertung und Maladisierung des Klägers im Sinne der Kindsmutter und deren Vater, dem Zeugen Neubert, wie sich aus dessen Darstellungen zweifelsfrei ergibt.

Beweis:
Anlage 1

Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Gründe für eine Empfehlung der Versagens der verfassungsgemäßen Elternrechte des Vaters und der Rechte des Kindes auf beide Eltern ergibt sich aus dem gesamten Geschwurbel nicht im Ansatz! Bereits die Empfehlung des Beklagten – ausgestattet mit Machtposition und an neuralgischer Stelle – stellt unter anderem bereits einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz dar.

Es geht hier – wie dem Richter bekannt ist – um die Rechte des Kindes und die Elternrechte und Pflichten des Klägers, die wie folgt Verfassungsrang haben – wesentliches hervorgehoben:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Der zur Tatzeit und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gültige § 1626a BGB, der dem Kläger willkürlich aufgrund seines Familienstandes und Geschlechts sowie seiner Tochter aufgrund der Tatsache, dass diese nichtehelich geboren wurde, das Sorgerecht des Vaters und hieraus das Kindeswohl komplett in die Willkür der Kindsmutter legt, ist als verfassungswidrige Diskriminierung und Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeschafft, Urteil vom 03.12.2009, Beschwerde 22028/04.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22028/04

Da der Beklagte sich in seinem sog. Gutachten nicht auf das fehlende Sorgerecht beruft, ist insoweit nicht nachzuweisen, dass er bei Fehlen dieser rechtlichen und folgenschweren Diskriminierung zu Lasten von Vater und Kind und gemeinsamer Sorge der Eltern hier eine andere Empfehlung abgegeben hätte, die nicht zur Zerstörung der Vater-Kind-Bindung geführt hätte.

Die Diskriminierung wird offenkundig diesbezüglich auch vom Beklagten kritiklos als gegeben und selbstverständlich angesehen, ohne dass die Diskriminierung auch nur ansatzweise als Konfliktursache und Konflikteskalationsmotiv in Betracht gezogen wird, wie es jeder vernünftig denkende Mensch tun würde.

Der Charakter des Beklagten lässt insoweit eher schließen, dass er bei bestehender Sorge auf Entzug des Sorgerechts zu Lasten des Klägers abgehoben hätte, da dies vermutlich in der verdrehten Welt des Beklagten zur Entlastung der Kindsmutter beigetragen hätte.

Es sind dem Kläger mehrere Fälle persönlich bekannt, wo auf Ausgrenzung auch der Sorgerechtsentzug folgte. Die Folgen sind stets gleich: kompletter Verlust der Bindung, Manifestation der Schäden und/oder Gewalteskalation.

Diese bereits 2009 höchtsrichterlich festgestellte Diskriminierung hat nichtsdestotrotz für die Diskriminierungsopfer wie den Kläger und seine Tochter bis heute weiter schädigend Bestand, das Sorgerecht für sein Kind wird dem Kläger bis heute weiter verweigert.

Die Elternberatung, die das Familiengericht mit Datum vom 20.12.2011 bei der Zeugin Schmelter veranlasste und die auch zum Zwecke des zu erreichende gemeinsamen Sorgerechts erfolgen sollte, wurde infolge durch die Volljuristin und Kindsmutter verweigert, vorgeblich da sie zuerst eine „Therapie“ machen müsse, bevor sie an einer Elternberatung teilnehmen könne.
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, gerichtsnahe Beratungsstelle, Juliuspromenade 8,. 97070 Würzburg

Ein sog. Ausschluss der Elternrechte gegen den Willen eines Elternteils und dessen Elternrechte von Verfassungsrang betreffend, kommt daher allenfalls bei (pädophilen) Sexualstraftätern oder bei Gewalt gegen das Kind in Betracht.

Dieses liegt hier erkennbar nicht vor. Der Kläger ist unbescholtener langjähriger Polizeibeamter und Vater, Opfer von bayerischen Justizverbrechern und einer skrupellosen Kindsmutter. Trotz massivster Vernichtungsversuche und größter Anstrengungen der Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft etc., die den Kläger 2009 medial als „irren Amokläufer“ darstellten, kam man in 14 Jahren nicht über aufgebauschte Bagatelldelikte hinaus, Beleidigung, versuchte Nötigung. Die Vielzahl der zur Last zu legen versuchten Straftaten, die die Justizverbrecher konstruierten, um dem Kläger zu schaden, übersteigen hierbei noch die Zahl der mit immensem Aufwand verfolgten Bagatelldelikte.

Wie dargelegt, empfiehlt der Beklagte einzig auf Grundlage der vorgeblichen Belastung für die Volljuristin und Kindsmutter aufgrund des Konfliktes an sich eine Zerstörung der Vater-Kind-Bindung.

Die bodenlose Dummheit, die dem Gedanken zugrundeliegt, einen Konflikt dadurch entschärfen oder gar beenden zu wollen indem man eine Konfliktpartei immer weiter schädigt und traumatisiert, ist insoweit für vernünftig denkende Menschen kaum zu begreifen – wird nichtsdestrotz weiter durch überforderte und persönlich angefasste Provinzrichter praktiziert.

Tötungsdelikte und Gewalteskalationen durch traumatisierte Geschädigte sind regelhaft die Folge, allen Fällen gemein ist die weitere Zerstörung der Vater-Kind-Bindung durch die Ermutigung und Beförderung der Bindungsblockade und des Missbrauchs der Verfügungsgewalt durch die Kindsmütter.

Da dies alles mit Dummheit und Hybris alleine nicht mehr zu erklären ist, ist hier von Vorsatz auszugehen. Man glaubt offenbar, dass Grundrechte von Vätern weiter der Willkür überforderter Amtsrichter und lokaler Gefälligkeitsgutachter unterliegen.

Der Mangel eines Grundes für die Empfehlung des Beklagten hier und hieraus die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung ergibt sich aus dem sog. Gutachten des Beklagten, sowohl aus dem beigefügten Auszug als auch aus dem kompletten Gutachten, das dem Familiengericht vorliegt und dort beizuziehen ist.

Auskunft zum Inhalt des Gesamtgutachtens kann darüber hinaus die Zeugin Treu geben, die das Gutachten in Auftrag gab, die Empfehlung verworfen hat und erst nach Instrumentalisierung des im April 2005 eingesetzten Verfahrenspflegers durch den Großvater Willy Neubert in der in Klageschrift vom 16.09.2017 genannten Form im August 2005 dann willkürlich und aus Überforderung auf das sog. Gutachten Wittkowski zurückgriff, ohne dass sich an den Fakten etwas geändert hat.

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Dieser willkürliche Wechsel von wöchentlichen Treffen zwischen Vater und Kind zu zweijährigem rechtswidrigen Umgangsausschluss gegen den Kläger als Vater auf Grundlage des asozialen, rechtswidrigen und böswilligen Verhaltens des sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser ist Inhalt der Klage beim Landgericht Würzburg unter Az. 17 C 960/17.

Es wird hiermit beantragt, die Akte 17 C 960/17 zu diesem Verfahren hinzuzuziehen, auf die vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen wird.

Beweis:

Klage beim Landgericht Würzburg, Az. 17 C 960/17

5.
Der Richter schreibt, was sowohl seine Befangenheit als auch den Verdacht der Rechtsbeugung bestätigt, wie folgt, sog. Beschluss vom 28.12.2017:

„Dass Herr Willy Neubert den Antragsgegner im Rahmen seiner Gutachtenerstattung mehrfach kontaktiert hat, ist eine von dem Antragsteller ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung, die auch nicht weiter substantiiert wird. Der Antragsteller trägt insbesondere nicht vor, wann konkret diese Kontaktaufnahmen gewesen sein sollen. In einem Hauptsachverfahren würde ein Gericht mangels hinreichender Präzisierung den vom Antragsteller angebotenen Beweis, Willy Neubert als Zeugen zu vernehmen, nicht nachkommen.“

Dies ist seinerseits eine Unverschämtheit und bloße Behauptung (Projektion) des Richters „ins Blaue hinein“.

Die Richter sollten sich auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass nicht alles, was der Kläger weiß, Einzug in die Aktenlage erhält!

Richtig ist folgendes:

Der Kläger hat in Klageschrift vom 16.09.2017 wie folgt dargelegt:

„Der Beklagte verschwieg hierbei die Tatsache, dass er von dem Zeugen Willy Neubert bereits vor Erstattung des Gutachtens unmittelbar nach Bekanntwerden des Gutachtenauftrages wiederholt kontaktiert wurde und der Zeuge hierbei auf den Sachverständigen in dem auch in Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts offengelegten Duktus auf den Sachverständigen einwirkte.“

Somit ist für jeden vernünftig denkenden Menschen unschwer nachvollziehbar, dass diese Kontakte ab Anfang Oktober 2004 stattfanden. Mit einer konkreten Uhrzeit kann der Kläger insoweit nicht dienen, dies wäre über den Beklagten zu erfragen, der Buch darüber führte.

Es kommt hier erkennbar nicht darauf an, wann „präzise“ die Einflussnahme stattfand sondern auf die Tatsache, dass diese stattfand, dass diese unter der genannten Intention – Faktenschaffung, Vorverurteilung, böswillige Diffamierung und Entsorgung eines Vaters – stattfand und insbesondere, dass der Beklagte diese gegenüber dem Gericht verschwiegen hat.

Selbstverständlich ist der Zeuge vorzuladen, um diese substantiierte Behauptung beweisrechtlich zu bestätigen. Sollte dieser die Beeinflussung leugnen, wird auf Vereidigung beantragt.

Desweiteren wird hiermit Kerstin Neubert als Zeugin benannt, die die Darstellung des Klägers bestätigen kann.

Die Zeugin Neubert weiß, dass ihr Vater den Gerichtsgutachter Wittkowski mehrfach kontaktiert hat und auf diesen einzuwirken versucht hat.

Frau Neubert hat ihm diesbezüglich abgeraten, wovon sich der Zeuge Neubert jedoch nicht beeinflussen ließ, da es sein Ziel war, dauerhaft und manifest die Ausgrenzung des Klägers als Vater des Kindes zu erreichen.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, Wohnort nicht bekannt, da zum Zweck des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des Kindsvaters seit 10/2017 untergetaucht.

Die Rolle des Willy Neubert ist dem Gericht bekannt und bewusst. Der Kläger hat bereits 2004 das Familiengericht über die Motive und den Charakter des Zeugen Neubert in Kenntnis gesetzt. All dies hat sich bewahrheitet und bestätigt.

Die Justizbehörden haben nichts gegen den psychischen Missbrauch des Kindes des Klägers durch den Zeugen Neubert unternommen, nicht das geringste. Erst 2013 äußerte die Zeugin Treu in Verhandlung, dass es wohl besser sei, den Großvater des Kindes künftig außen vor zu lassen, was die tragende Rolle bei den sog. Umgangskontakten angeht.

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Der Zeuge Neubert ist auch schuldhaft verantwortlich für den Abbruch des Kontaktes der Großeltern väterlicherseits ab 2007.

6.
Der Beklagte hat zweifelsfrei und vorsätzlich die Empfehlung getätigt, die Vater-Kind-Bindung zu zerstören, den Kläger als Vater durch sog. Umgangsausschluss weiter auszugrenzen.

Der Beklagte hat durch Erstattung seines sog. Gutachtens erkennbar den Suizid des Klägers in Kauf genommen, wenn nicht gewollt. Ebenso hat er eine aufgrund fortgesetzter Traumatisierung erfolgende affektive Gewalteskalation in Kauf genommen, wenn der Kläger sein Gutachten erhält, was am 31.12.2004 der Fall war.

Dass der Beklagte diese – bei derarten Konflikten regelhaft erfolgenden Reaktionen – in Kauf nahm, ergibt sich insbesondere aus der diskreditierenden und entwertenden Darstellung, die der Beklagte in seinem Gutachten über den Kläger tätigt, insoweit der Beklagte diese selbst ernsthaft erstattete.

Dem Beklagten war bewusst und bekannt, dass er die Notlage des Klägers potenzieren wird, dass er die Konflikteskalation manifestieren und potenzieren wird und dass ein Nachkommen der Empfehlung auf weitere Ausgrenzung zur dauerhaften Zerstörung der Vater-Kind-Bindung führen wird, wie sie auch eingetreten ist – beginnend mit der irreversiblen Bindungszerstörung in der Triangulierungsphase.

Dem Beklagten war auch bewusst und bekannt, dass dem Kläger als Vater dies bewusst ist, da dies Thema der Gespräche im Rahmen des sog. Gutachtens war.

Der Kläger hat nach Erhalt des sog. Gutachtens am 31.12.2004 von ca. 20.00 Uhr bis ca. 05.00 Uhr morgens am 01.01.2005 einen Widerspruch/Stellungnahme erstellt, die dem Familiengericht unmittelbar zuging, Az. 002 F 5/04.

Dem Beklagten war bewusst und durch drei persönliche Gespräche mit dem Kläger zweifelsfrei bekannt, dass der Kläger aufgrund der zu diesem Zeitpunkt fast ein Jahr erzwungenen Kontaktlosigkeit zu seinem Wunschkind und der irreversiblen Zerstörung der Teilhabe am ersten Lebensjahr seines Kindes in schwerster Form gelitten hat.

Dem Beklagten war auch bewusst und bekannt, dass es außer der anachronistischen Mütterfixierung keinerlei Ansatzpunkt für eine Ausgrenzung des Vaters für das Kind gab.

Dennoch machte sich der Beklagte aufgrund von Hybris, Dummheit und Parteinahme für die Kindsmutter zum Erfüllungsgehilfen für die weitere Schädigung des Klägers und seines Kindes.

Prof. Dr. Joachim Wittkowski trägt maßgeblich Schuld und Verantwortung für 14 Jahre Zerstörung der Schädigung des Klägers und Schädigung des Kindes.

Wenn die Justiz Würzburg eine rechtsstaatlich Aufklärung weiter verhindert und die Täter und Schuldigen dieses Justizskandals schützt, wird sich auch der Aufwand, den die Juristen hier weiter zu tätigen haben werden, potenzieren!

Der gesamte Justizskandal ist auf dem Blog des Klägers beweisrechtlich öffentlich zugänglich.

7.
Die Kindsmutter und ihre verbrecherischen Erfüllungsgehilfen beziehen sich nachweislich Aktenlage bis heute zwecks weiterer Dämonisierung und Ausgrenzung des Klägers als Vater – unter Schädigung des Kindes – auf das kausale sog. Gutachten des Täters und Beklagten Wittkowski.

So unter anderem in dem auf erneute Zerstörung der von Mai 2010 bis Mai 2012 erlangten Bindung zwischen Vater und Kind ausgerichteten diffamierenden und beleidigenden Schreiben der Beklagten Hitzlberger, Befangenheitsantrag gegen die Zeugin Treu zwecks weiterer Ausgrenzung, vom 08.01.2013, Seite 3:

„Es bestehen daher ganz erhebliche Zweifel, ob das Umgangsrecht überhaupt im Kindeswohl liegt. In diesem Zusammenhang sei erlaubt darauf hinzuweisen, dass in einem früheren Verfahren ein psychologisches Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wittkowski eingeholt wurde, welches mit dem Ergebnis endete:
„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Beweis:
Anlage 2:

Schreiben der Beklagten Hitzlberger, Az. 2 F 957/12, 08.01.2013

Auf die Klage zu Az. 73 O 1368/17 gegen Hitzlberger ist bereits in Klageschrift vom 16.09.2017 in dieser Sache hingewiesen. Es wird beantragt, diese Klage beizuziehen, da dies geeignet ist, den Gesamtzusammenhang weiter zu erhellen und die Konsequenzen für die konzertierte Rechtsverweigerung auch begriffsstutzigen bayerischen Richtern zu erleuchten.

Dieses Schreiben der Täterin Hitzlberger enthält mehrere strafrechtlich relevante Verleumdungen und zielgerichtete, vorsätzlich unwahre Darstellungen der Hitzlberger, die bei der Polizeibehörde Stuttgart angezeigt wurden. Strafanzeige wurde nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft Würzburg strafvereitelnd dort verschwinden gelassen, was ebenfalls angezeigt und bei der Polizei Stuttgart bekannt ist.

Zivilklage 2014 gegen Hitzlberger diesbezüglich wurde vom Landgericht Würzburg zu Lasten des Klägers wie üblich im PKH-Verfahren zugunsten der Täterin Hitzlberger verworfen mit der Begründung, in einem Familiengerichtsverfahren dürfe die Partei praktisch alles sagen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verweigert nicht nur Sanktionen gegen das asoziale Gebaren der Anwältin sondern bereits eine Prüfung.

Dies hinderte das Amtsgericht Würzburg 2015 nicht, auf Strafantrag der Hitzlberger den Kläger und traumatisierten Vater auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Täterin Hitzlberger wegen Beleidigung zu verurteilen, sog. Richter Thomas Behl.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurde der Kläger unter Androhung einer Haftstrafe zur Rücknahme der Berufung genötigt, Az. 101 Cs 912 Js 16515/13.

Die Dummheit und Gleichgültigkeit, mit der es ab Mai 2012 der Kindsmutter ein weiteres Mal gelang, einen kompletten Kontaktabbruch unter Darstellung eines Opfermythos („braucht zuerst Therapie“) aggressiv und zielgerichtet zu erzwingen, unter Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentlichen sog. Umgang, der ab Mai 2010 mit postiver Entwicklung und gelingender Vater-Kind-Bindung stattfand, dürfte geeignet sein, die Dummheit und Gleichgültigkeit der Gerichte bundesweit exemplarisch zu erhellen.

Auch dieser zweite Kontaktabbruch erfolgte unter ständiger Berufung auf das Gefälligkeits- und Fehlgutachten des Beklagten hier, 2004, wie in Anlage 2 exemplarisch beweisrechtlich dargelegt.

Man scheint insgesamt bei den Justizbehörden der Ansicht, dass Justizverbrechen sich irgendwann durch die Dauer der Tatbegehung quasi selbst legitimieren.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind aktuell schuldhaft verantwortlich für 14 Jahre Lebenszerstörung des Klägers auf allen Ebenen, unter ebenfalls 14 Jahre andauernder Schädigung seines Kindes.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.