
„Kuckuck“
Dieser Bericht zum neuesten Missbrauchsskandal beleuchtet wieder einmal das gestörte Verhältnis zur Realität, das in Behörden und Justiz herrscht – anstatt Strafanzeigen nachzugehen und Kindeswohlverletzungen aufzuklären und zu beenden, werden die die mundtot zu machen versucht, die die Kindeswohlverleztungen anzeigen:
….“Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass „alles in Ordnung sei“. Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben.“…
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kindesmissbrauch-luegde-jugendamt-1.4311367
Und so inszenieren sich auch die Würzburger Richter in der Öffentlichkeit: als Hüter des Kindeswohls, als gewiefte „Ermittler“, die Menschen lesen und sofort eingreifen mittels ihrem „Wächteramt“:
„….Völlig ruhig war das 15 Monate alte Kind. Die gesamte zweistündige Gerichtsverhandlung hindurch gab es keinen Mucks von sich. Wie brav, hätte man denken können. Doch die Apathie des Kleinen war verdächtig. Sie resultierte denn auch aus völliger Vernachlässigung. „Weil sich die Eltern so wenig um das Kind kümmerten, war es auf dem Entwicklungsstand eines fünfmonatigen Babys“, sagt Familienrichterin Antje Treu. Um das Kind zu schützen, wurde es zu Pflegeeltern gegeben.“…
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525
Was für eine Posse, die Diskrepanz zwischen dargestellter Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung könnte kaum größer sein…..
Die Wirklichkeit ist eine ganz andere:
Verfahren werden über Jahre verschleppt, Kontakte und Bindungen zum Teil mit Vorsatz zerstört, Umgangsboykott und Kindesentziehung werden bagatellisiert und befördert. Anträge willkürlich entsorgter Väter werden nicht bearbeitet, wer sich als Vater zur Wehr setzt, wird kriminalisiert, patholgosisiert und dumm grinsend als „Aggressor“ in die Ecke gestellt. Das Argument „Kindeswohl“ wird missbraucht, um das Vollversagen und die Fehler des Gerichts zu vertuschen.
Willfährige Gutachter und dummdreiste kriminelle Rechtsanwälte sind Profiteure dieses Systems und institutionalisierten Arschlochtums in der fränkischen Provinz. All das belegt und dokumentiert dieser Blog.
Dieses Schreiben an das Amtsgericht Würzburg erklärt sich von selbst – und beleuchtet nochmal, was hier seit 2003 in meiner Sache abläuft.
Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 31.01.2019
Als Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Kindesentziehung an:
Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart
an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart
Az. 2 F 957/12
Martin Deeg, Kerstin Neubert . / . Justizbehörden Würzburg
Dieses Schreiben geht zur weiteren Dokumentation der Zustände und Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner als Vater, ehemaligen Polizeibeamten und Opfer von Amtstraftaten (Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, u.a.) bei den Justizbehörden Würzburg an den Innenausschuss des bayerischen Landtages.
Dieses Schreiben wird im Blog des Unterzeichners veröffentlicht, um den rechtsfreien Zustand im Gerichtsbezirk weiter beweisrechtlich zu dokumentieren.

Hiermit werden folgende Anträge gestellt:
1.
Der Richter am Amtsgericht, Bernhard Böhm, ist wegen Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg
Es wird weiter beantragt, das Verfahren an ein ordentliches Gericht abzugeben.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit 15 Jahren und zwei Monaten ungehindert massivste Schäden und Traumata, missachten jeden Appell diesbezüglich und glauben offenkundig weiter, mit der Zerstörung des Lebens und der Vaterschaft des Unterzeichners sowie der Schädigung seines Kindes davonzukommen.
Auch der befangene Richter Böhm hat sich offenkundig dieser bizarre Realitätsleugnung zu eigen gemacht, anders sind die Rechtsbeugungen des befangenen Richters nicht zu erklären.
Es besteht insoweit Befangenheit nicht (bzw. lediglich als Ergebnis) zugunsten der Kindsmutter, die ebenfalls als Opfer und Geschädigte der Justizbehörden anzusehen ist – sondern eine Befangenheit zugunsten der eigenen Justizbehörde, deren Fehlleistungen, Straftaten und Versäumnisse seit insgesamt 2003 es hier durch den Richter Böhm weiter zu vertuschen und zu verdecken gilt.
Der dringende Tatverdacht auf Rechtsbeugung besteht. Dieser wird hiermit polizeilich angezeigt. Auf die Gesamtschau der Vorgänge wird verwiesen.
Für die bislang verursachten Schädigungen wird er – wie alle anderen Verantwortlichen – zur Verantwortung zu ziehen sein.
Herr Böhm verweigert die Wahrnehmung des Wächteramtes und jede hoheitliche und richterliche Tätigkeit im Verfahren, für das er seit 2017 als zuständiger Richter dem Unterzeichner als Vater mitgeteilt ist.
Er verstößt damit vorsätzlich gegen seine Dienst- und Amtspflichten als Richter, wobei er offenkundig der Ansicht ist, dies falle angesichts der bereits durch andere Richter verursachten Schädigungen nicht ins Gewicht.
Herr Böhm wird, wie allen anderen Beschuldigten und Mittäter, zirkelschlüssig durch die für Dienstaufsicht zuständigen Vorgesetzten floskelhaft gedeckt und somit in seinem rechtswidrigen Handeln bestätigt. Es ist auch offenkundig, dass seitens der insoweit involvierten Behördenleitung kein Interesse an Aufklärung von Justizverbrechen und Vollversagen der Familiengerichtsbarkeit hier besteht.
Es handelt sich hier offenkundig um gewachsene CSU-Seilschaften, persönliche Kumpaneien und einen rechtsfernen reaktionären Korpsgeist, der sich in Abwehrstrategien dieser Provinzjustiz erschöpft. Dies ungeachtet der Beweislage, der Fakten und der Berechtigung von Beschwerden, Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen der Justizopfer.
Dies ist die Erfahrung des Unterzeichners als rechtsuchender Vater in Trennungssituation und ehemaliger Polizeibeamten seit 2003, erster Antrag an das zuständige Familiengericht erfolgte mit Datum vom 27.12.2003, Amtsgericht Würzburg, 2 F 5/04. Der Fortgang ist bekannt und dokumentiert.
Die Justizbehörden Würzburg haben nachweislich ein insgesamt gestörtes Verhältnis zu Werten und Grundrechten, insbesondere was die Elternrechte von Vätern und das Kindeswohl bei Trennungskonflikten angeht.

Dies geht auch aus diversen Presseverlautbarungen hervor, in der Richter des Amtsgerichts Würzburg vor allem die Unfähigkeit des Gerichts entschulden wollen, die außerstande und nicht gewillt sind, Konflikte im Sinne des Kindeswohls zu schlichten, zeitnah tätig zu werden und die Grundrechte zu schützen.
Stattdessen werden Konflikte (also der Anlass des Einschaltens der Justiz) öffentlich an sich als Schutzbehauptung genommen, um willkürlich die Ausgrenzung von Vätern zu betreiben und Verfahren zur Entlastung des Gerichts so vermeintlich zu beenden:
Zitat „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“, Mainpost 25.08.2015:
…“Niemand will die Bindung des Kindes an die leiblichen Eltern zerstören – auch wenn die schwach ist. Niemand will aber auch riskieren, dass die Kinder körperlich oder vor allem psychisch schwer krank werden.
Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.
Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Die Richter blenden hier folgendes gezielt und mit Vorsatz aus, um die eigene Rolle, Verantwortung und Schuld abzuwehren und sich öffentlich einen Freibrief auszustellen, indem die Eltern und deren Konflikt nahezu beliebig als Kindeswohlgefährdung phantasiert werden:
– die Kindeswohlgefährdung besteht insbesondere in der die Familiengerichtsverfahren regelhaft parallel begleitenden ideologischen (rollenzuweisenden) Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung und Entrechtung von Vätern, die durch Staatsanwälte/Polizei/Frauennetzwerke und Familiengericht selbst befördert, beworben und zirkelschlüssig missbraucht wird, um – wie im Fall des Unterzeichners – dem Mann und Vater beliebig faktenschaffend die Rolle eines „Aggressors“ zuzuweisen, die man nach Belieben gewichten kann.
– die Faktenschaffung durch Verweigerung zeitnahen Tätigwerdens bei Antrag ans Gericht, 2 F 5/04 etc. – sodann als „Kontinuitätsprinzip“ missbraucht, um zirkelschlüssig weitere Bindungszerstörung zu betreiben.
– die im Bericht zitierte Beschuldigte Antje Treu benötigte 2004 (Kind drei Monate alt) acht Monate für einen ersten Verhandlungstermin. 2012 zerstörte sie einen bestehenden Vater-Kind-Kontakt, indem sie über drei Jahre einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, 5 F 1403/09 missachtete und der Mutter des Kindes bereits beim geringsten Anlass gewährte, das Verfahren zu unterlaufen. Zielsetzung war hierbei erkennbar nicht das Wohl des Kindes sondern die Unlust der Kindsmutter, sich Verantwortung zu stellen, wozu § 1684 BGB verpflichtet u.a., auf welchen Treu in Beschlüssen verwies, die Verletzung des Kindeswohls durch das Verhalten der Mutter des Kindes benennend.
Auf die vorliegende Dokumentation der Vorgänge bei der Polizeibehörde wird verwiesen.
Zeugnis:
POK‘in Schiemenz, Polizeibehörde, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart
Seit 31.12.2017 sind Kontaktanbahnungen und Umgangsvereinbarungen zu veranlassen und beantragt, die Kindesentziehung durch die Mutter des Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist mit geeigneten Maßnahmen zu beenden, dies ebenfalls beantragt.
Die Anträge des Vaters werden durch den befangenen Richter Böhm unter offenkundiger Rechtsbeugung seit 2017 weder beschieden noch beantwortet.
Für einen für den August 2018 festgesetzten Termin, der von Böhm offenkundig gezielt in den Ferienzeitraum gelegt wurde, wurde erwartbar durch die Kindsmutter eine Verlegung beantragt.
Hierauf wurde der Termin von Böhm aufgehoben.
Seither wird wieder unter massiver Kindeswohlverletzung, Traumatisierung und Provokation gegen meine Person als Vater jede Tätigkeit verweigert.
Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass die Kindesentziehung mit jedem weiteren Fortlauf der Kindesentziehung zunehmend irreversibel das Kindeswohl verletzt und die Bindungszerstörung manifestiert, Schädigungen potenziert.
Die Justizbehörden Würzburg missbrauchen zirkelschlüssig die von der Justiz verschuldeten Schädigungen, um so – mit allen Mitteln, auch zum Preis von Menschenleben – eine Verfahrensbeendigung zu provozieren.
Die diesbezüglich dokumentierte Strategie des Familiengerichts besteht nach eigener Erfahrung seit 2003 darin, Reaktionen ausgegrenzter Väter durch Auflaufenlassen und Manifestation von Bindungszerstörung und Trauma hieraus zu provozieren und das Vollversagen des Familiengerichts infolge durch strafrechtliche Maßnahmen gegen die als Kriminelle, Aggressoren oder auch als psychisch gestört dargestellten Väter zu verdecken.
Die Lebenswirklichkeit, Wahrheitspflicht und Faktenlage ist diesbezüglich völlig irrelevant, da es der Justizbehörde Würzburg – siehe Presse – lediglich darum geht, nach außen ein Bild zu erzeugen, dass das eigene Vollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Werten, Rechten und dem Leid von Rechtsuchenden werbewirksam zu verdrängen und schönzureden.
Die Abwehrstrategien zwecks Verdeckung von Fehlern, die Fehlerresistenz und Arroganz der Verantwortlichen hierbei wird infolge detailliert zu thematisieren sein.
2.
Die Justizbehörden Würzburg, die wie dargelegt, offenkundig ein gestörtes Verhältnis zu den Grund- und Elternrechten von Vätern und zum Kindeswohl haben, sind seit Dezember 2003 örtlich und sachlich zuständig durch den Unterzeichner um Hilfe und Vermittlung ersucht, beginnend Verfahren 2 F 5/04.
Seither gelang es der Kindsmutter im Rahmen einer fiktiven Opferrolle, durch verschiedene gerichtliche und ungerechtfertigte Maßnahmen
– beliebige Strafanzeigen
– beliebige Anträge auf zivilrechtliche Verfügung
– Befangenheitsantrag gegen Familiengericht
– Eskalation mithilfe sog. Rechtsvertreter (der Beschuldigte Auffermann ist u.a. wegen dringenden Tatverdachts auf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, wie dem Familiengericht mitgeteilt, infolge weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Würzburg).
– Abtauchen zwecks Verhinderung Umgangsbeschluss
die Bindung zwischen Vater und Kind zu unterbinden und rechtswidrig zu vereiteln.
Dies unter Begehung eigener Straftaten
– mehrfache falsche Eidesstattliche Versicherung
– mehrfacher Prozessbetrug
– seit Oktober 2012 eine Kindesentführung mittels Entziehung des Kindes an unbekannten Ort, zwecks Vereitelung des bestehenden sog. Umgangsbeschlusses etc., 5 F 1403/09.
Das Gericht verweigert hier jedwede Gegenmaßnahme, geeignete Maßnahmen sowohl zum Erhalt / Aufbau des Vater-Kind-Kontaktes als auch Mittel, um das rechtswidrige und auf eigene Entlastung abzielende Verhalten der Volljuristin und Mutter des Kindes zu beenden.
Dies stellt eine Kindeswohlverletzung dar, durch das Gericht.
Das Motiv ist in obigem Pressebericht insoweit herauszulesen: Konflikte werden insoweit durch das Gericht als größere Gefahr für das Kindeswohl fabuliert als die irreversible Entfremdung und Zerstörung der Bindung zum Vater.
Dies macht die Justiz hier selbst zu einer Kindeswohlgefahr, da die Schlichtung, die Sanktionierung von Umgangsboykott, Kindesentzug und die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern eine ungleich höher gerichtliche Tätigkeit und höhere Anforderungen an diese stellt, als die einfache Ausgrenzung eines Elternteils mit der erkennbar lebensfremden Vorgabe, dies würde den Konflikt entlasten und somit dem Kindeswohl quasi über drei Ecken nützlich sein.
Dem Gericht ist bekannt, welche lebenslangen und irreversiblen Folgen und Schädigungen durch Verlusttraumata, Entfremdung von Elternteil, Vaterlosigkeit etc. für die Kinder entstehen.
Klicke, um auf KiMissDatenbericht2016.pdf zuzugreifen
Dies blendet das Gericht, insbesondere hier der befangene Richter Böhm mit Vorsatz aus.

Kampagne der Bundesregierung (ernsthaft)
Ebenfalls ausgeblendet wird die unverhohlen durch die Kindsmutter geäußerte Zielsetzung, die Bindung zwischen Vater und Kind dauerhaft und weiter zu zerstören.
Auf die sog. Anträge des Beschuldigten Rotter, krimineller Rechtsvertreter (fortsetzter Prozessbetrug, u.a. 30 C 727/17, Amtsgericht Würzburg) diesbezüglich wird beweisrechtlich verwiesen.
Um die Bindung zwischen Vater und Kind herzustellen und im Sinne des Kindeswohls zu retten, ist insoweit ein milderes Mittel als die Entziehung des Sorgerechts für die Mutter des Kindes (möglicherweise zeitlich begrenzt, sobald die Bindung hergestellt ist) wegen fortgesetztem Missbrauch nicht erfolgversprechend.
Neben der Entziehung des Sorgerechts für die Volljuristin auf Grundlage des gezeigten Verhaltens seit insbesondere 2012 wird die Übergabe des Sorgerechts für den Unterzeichner als Vater beantragt.
Weiteres Unterlassen wird als Vorsatz des Gerichts gewertet, weitere Schäden und Kindeswohlverletzung zu begehen.
Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter. Momentan betreut er 15 Klienten mit Behinderung und absolviert eine Fortbildung zum Heilerziehungspfleger.
Eine wie auch immer geartete und durch das Gericht weiter behauptete fiktive Kindeswohlgefährdung durch den Unterzeichner ist nicht vorliegend.
Diese Behauptungen sind durchweg als Schutzbehauptungen der Kindsmutter, deren sog. Rechtsvertreter sowie des rechtsfern ideologisch agierenden Gerichts anzusehen.
Die beliebig durch die Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen dienen seit Jahren erkennbar ausschließlich der Verdeckung und Vertuschung der Verbrechen im Amt, der Fehler und Versäumnisse der Justiz selbst, die zum Teil unverhohlen (Staatsanwaltschaft) parteiisch zugunsten von Frauen agieren, Straftaten von diesen decken und im Gegenteil die Kindsmutter hier explizit aufforderten und motivierten, unter falscher Verdächtigung Strafanzeigen zu erstatten und das gemeinsame Kind zu entziehen.
All das ist dokumentiert und ergibt sich aus der Gesamtaktenlage. Seit 2003 hat die Justizbehörde insgesamt, trotz massivster Anstrengung, dem Unterzeichner als Vater keinerlei Gewaltpotential, keiner strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige „Untauglichkeit“ als Vater nachweisen können.
Dies wurde im Gegenteil, wie dokumentiert, immer dann fabulierend vorgetragen, sobald das Gericht mit dem Entziehen der Mutter/der Verweigerung zu Kommunikation und Kooperation etc. überfordert war.
Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, kann seit erster Antragstellung im Dezember 2003, völlig unbehelligt jedwede Maßnahme unterlaufen, sich nach Belieben und persönlicher Lust/Unlust entziehen.
Das Zeitfenster für die Verantwortlichen, die Schädigungen noch auf dem Rechtsweg wahrheitsgemäß einzuräumen, aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, die tatsächlich im Sinne des Kindeswohls liegen, wie beantragt, zu beenden, wird sich infolge schließen.
Die Justizbehörden Würzburg werden sodann erklären dürfen, wie es zu den Zerstörungen und Traumata gegen den Vater und die Tochter zugunsten einer Volljuristin hier kam und weshalb man sich bis zuletzt geweigert hat, die Fakten, das Kindeswohl und die Lebenswirklichkeit wahrzunehmen und entsprechend von Amts wegen einzuschreiten.
Auf Nichtwissen werden sich die Beschuldigten sodann – wie im Missbrauchsskandal in Stauffen etc. – nicht berufen können.
Es handelt sich beim Justizskandal und der Zerstörung der Vaterschaft des Unterzeichners hier nicht um einen Einzelfall. Das Versagen hier ist als strukturell anzusehen. Die Muster, Abwehrstrategien und Methoden, die immer wieder die gleichen Schädigungen hervorrufen, sind bekannt und oben geschildert.
Als weiteres Beispiel ist der Fall des Vaters (….) zu nennen, der aktuell Geschädigter und Opfer fortgesetzter Rechtsbeugungen durch das Oberlandesgericht Bamberg (Kammer mit Beteiligung der Beschuldigten Antje Treu) ist. Auch dieser Fall ist dem Innenausschuss des Landtages mitgeteilt.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.