Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

Hervorgehoben

Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

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Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Mordmotiv Kindesentzug – Gabriele Hitzlberger ist die Täterin, die verantwortlich dafür ist, dass meine Tochter und ich uns seit 10 Jahren nicht mehr gesehen haben!

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Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….

Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.

Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.

Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.

Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).

Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.

Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.

Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.

Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

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Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Wie eine verlogene rechte CSU-Justiz den „Kampf gegen rechts“ missbraucht, um Kritiker mundtot zu machen und die Meinungsfreiheit auszuhebeln…

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Der CSU-Parteivasall und aktuelle sog. bayerische Justizminister Eisenreich vor einigen Monaten:

CSU-Justizmarionette Georg Irgendwas

„Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen“

…“Zunehmend würden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hass und Hetze.“….

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Eine Nebelkerze. Die CSU und ihre gescheitelten Salon-Rechten haben so wenig Interesse daran, Minderheiten und „politisch Andersdenkende“ (?) zu schützen wie sie Interesse daran haben, Polizeigewalt und Rassismus in den Strukturen aufzudecken.

Seehofers Gestammel ein Lehrbuchbeispiel für politische Verlogenheit:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Es wird immer deutlicher, worum es der CSU tatsächlich geht: Kritiker wie mich, die berechtigterweise Verbrechen im Amt und Fehlleistungen der bayerischen Justiz öffentlich machen, einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die CSU, die einen Scheiss auf Wahrheit, Rechtsstaat und Verfassung gibt, missbraucht immer ungenierter das Strafrecht, um ihre eigenen rechten Umtriebe und gegen Bürger begangenes Unrecht zu vertuschen.

Dabei täuscht sie gezielt vor, dass es ihr um rechten „Hatespeech“ geht, wer zwischen den Zeilen liest und die CSU halbwegs kennt, sieht, um was es wirklich geht: mit amtlichem Popanz die Meinungsfreiheit aushebeln, wie ich sie beispielsweise in diesem Blog und mangels Rechtsstaat in Bayern hier publik mache…..

https://www.bayern.de/polizei-und-justiz-gegen-hass-und-hetze-eisenreich-und-herrmann-stellen-gemeinsames-schutzkonzept-fuer-kommunalpolitiker-vor/

Den Zusammenhang verstand sogar der dümmlich-autoritätshörige Schreiber der Mainpost, Schweidler, als er letzte Woche über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit diesem Blog berichtete:

Einen Tag nach der Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet hat das Bundesverfassungsgericht an einem Würzburger Fall deutlich gemacht: Nicht jede Kritik an Justizvertretern ist durch die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.
Im Mittelpunkt steht ein Mann, der sich selbst als Opfer einer Verschwörung sieht, weil die Justiz nicht das macht, was er wünscht: Ihm den Umgang mit seiner Tochter zu erzwingen, den seine frühere Lebensgefährtin seit der Geburt der Tochter bis heute verhindert. Seit 17 Jahren kämpft er erfolglos dagegen an – und attackiert öffentlich alle, die er dafür verantwortlich macht. Der Mann bezeichnet die betroffenen Würzburger und Bamberger Richter sowie Staatsanwälte unter anderem als „widerwärtige Kriminelle“….

https://martindeeg.wordpress.com/2020/06/20/machtkritik-bundesverfassungsgericht-meint-ich-stelle-in-diesem-blog-die-integritaet-der-bayerischen-justiz-in-frage-nein-ich-klage-kriminelle-csu-juristen-a/#comment-11928

Nun, da wir ja die Welt wieder in Ordnung in Würzburg zwischen Brückenschoppen und Arschkriecherei.

Wen jucken Haftbefehle und zehn Monate Untersuchungshaft gegen einen unschuldigen Polizeibeamten! Oder 16 1/2 Jahre Kindesentzug.

Hauptsache, die Lederhose sitzt, hier der ehemalige Landrat Eberhard Nuss (rechts) mit weiteren Würzburger „Leistungsträgern“ beim Fassanstich, gerne ohne Mundschutz:

Der ehemalige Landrat Eberhard Nuß (links) zapft ein Glas für Würzburgs früheren Bürgermeister Adolf Bauer…..Foto: Thomas Obermeier

Dass Nuss jahrelang Mobbing in seiner Behörde duldete, die Pressefreiheit auszuhebeln versuchte und in meinem Fall seit 2016 rechtswidrige Pfändungsversuche betreibt, angeblich aufgrund eines „Bescheides“ von 2007 – was soll‘s.

https://martindeeg.wordpress.com/2019/12/13/verhandlung-landessozialgericht-baden-wuerttemberg-am-11-12-2019-csu-gesicht-eberhard-nuss-wie-asozial-und-moralisch-degeneriert-darf-ein-landrat-sein/

Lügen, Amtsmissbrauch und Verbrechen im CSU-Mäntelchen sind in Würzburg uninteressant – Hauptsache „Justizkritiker“ halten die Fresse…

Andere, denen 17 Jahre das Kind entzogen wird und Opfer von vertuschten Amtsverbrechen sind, wie ich sie beweisrechtlich hier dokumentierte, hätten schon längst zu anderen Mitteln gegriffen – und würden sich nicht mit einem Blog abmühen.

Gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts….

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

…..werde ich Beschwerde beim EGMR einlegen, weil hier erkennbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Verbrecher im Amt beleidigen ist nicht mein Ziel, ich will, dass Köpfe rollen!

Grüße nach Bamberg. Arschloch!

Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern….

„Für den Vorrang der Meinungsfreiheit spricht, dass vorliegend durch den Beschluss des Oberlandesgerichts das Umgangsrecht des Angeklagten auf lange Zeit eingeschränkt worden ist.“

Urteil Landgericht Stuttgart wegen „Beleidigung“, 40 Ns 7 Js 67767/16

Hier das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.05.2019 (Berufung) wegen vorgeblicher „Beleidigung“ auf 2016 gestellten Strafantrag des CSU-Justiztäters und „Präsident“ des OLG Bamberg, Clemens Lückemann (weitere Strafanträge hat er bei der Staatsanwaltschaft Bamberg und der Staatsanwaltschaft Würzburg gestellt, „Anklage“ ist durch die Justizvasallen erhoben…)

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Diese Verfassungsbeschwerde ist nach Zurückweisung der Revision (Pflichtverteidiger) eingereicht, viel Spaß beim Lesen:

Verfassungsbeschwerde Beleidigung LG Stuttgart

Die Vorgeschichte ist hier dokumentiert, die Staatsanwaltschaft Stuttgart bückte sich noch ganz tief, indem sie ein Strafverfahren wegen der Veröffentlichungen zum Verfahren auf diesem Blog inszenierte, „Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“, § 353d StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/

Die Verbrechen im Amt, deren OPFER ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter geworden bin, sind in diesem Blog ausführlich offengelegt und dokumentiert – und werden in eigener Sache vertuscht. Auch diese Vertuschungen sind hier ausführlich dokumentiert.

Gestern fand aus gegebenem Anlass eine zweistündige Besprechung bei der Polizei statt, das Ergebnis lässt sich so zusammenfassen:

Beamte des höheren Dienstes, kriminelle Richter und Staatsanwälte genießen in diesem Land absolute Narrenfreiheit in Kumpanei und Seilschaften, werden auch politisch gedeckt, das sei „eine andere Welt“. Der Rechtsstaat versagt hier – und alle schauen zu!

Ich denke, der Bürger sollte das wissen!

In Kürze mehr….

Ein verrottetes System, beschrieben in der SZ: „Fehlerhafte Gutachten“ und inkompetente Juristen, die Existenzen zerstören, sind seit Jahrzehnten der übliche Standard in der deutschen Justiz….

….“Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.“….

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Vaterschaft zerstört seit 2003 durch rechte CSU-Justizverbrecher und deren kriminelle Hofgutachter, seit 2012 keinen Kontakt zum Kind.....

Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten können katastrophale Folgen haben.
Anja Kannegießer, Juristin und Psychologin, will das endlich ändern“…

Die Bankrotterklärung für „Altfälle“ liefert die interviewte Super-Gutachterin ganz nebenbei:

„Was aber tun, wenn ein Kind stark von einem Elternteil beeinflusst wurde? „Bei älteren Kindern würde ich sagen: Auch ein beeinflusster Wille ist ja deren Wille.„…

Genau mit dieser zweckmäßig und höhnisch vorgetragenen Schutzbehauptung haben die Würzburger und Bamberger Justizverbrecher willkürlich seit nun 2012 wieder meine Vaterschaft zerstört – und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aus dem heute erschienen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der Einblicke in ein verrottetes System liefert:

„Es gibt die ganz schlimmen Wochen, da schafft Anja Kannegießer es nicht mal mehr, wenigstens eine kurze Absage zu schicken. Es sind einfach zu viele Mails, die in ihrem Postfach landen. Mails, die es in sich haben, von gebrochenen Müttern, deren Kinder nach einem negativen Gutachten in eine Pflegefamilie gebracht wurden, von verzweifelten Vätern, die sich selbst im Kampf um das Kind verloren haben, von Anwälten, die fassungslos von Gutachten berichten, die sich auf 40 Jahre alte Fachliteratur stützen, von Familienrichtern, die über die zermürbende Suche nach qualifizierten Gutachtern klagen……

…..Ihr Geld aber verdient die 47-Jährige seit 15 Jahren als Gutachterin in Straf- und Familiengerichtsprozessen. Wem es gelingt, zwischen zwei Terminen in München ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, der begegnet einer Frau, die ihre Antworten gründlich abwägt. Ihren Job in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschreibt sie so: „Unsere Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass Familienrichter eine gute Entscheidung treffen können.“ Doch genau das Gegenteil ist viel zu oft der Fall.

…..Eine falsche Einschätzung genügt, um Kinder ihrem Martyrium ausgesetzt zu lassen oder Familien zu zerstören. Welche Abgründe sich dann mitunter auftun, ist aktuell im Kino zu sehen. In dem Spielfilm „Systemsprenger“, der als deutscher Beitrag ins Rennen um den Oscar 2020 geht, erzählt die Regisseurin Nora Fingscheidt die Geschichte der neunjährigen Benni.

……„Eigentlich“, sagt Kannegießer, „kann aus so einer enormen Verantwortung nur folgen: Alle Gutachten müssten fehlerfrei sein.“ Müssten. Denn die schlechte Qualität vieler familienpsychologischer Gutachten beklagen Juristen und Psychologen schon seit Jahren. Eine Studie der Fernuni Hagen deckte bereits 2015 gravierende Mängel bei familienpsychologischen Gutachten auf. Vor allem die mangelnde psychologische Fundierung und der Einsatz fragwürdiger Tests stachen hervor. In einzelnen Gutachten sollen Eltern sogar Humortests unterzogen worden sein…..

Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen

Was also sind die Gründe? Zum Beispiel die immer noch fragwürdige Qualifikation einiger Gutachter. „Lange Zeit hat es gar keine Anforderungen an ihre Ausbildung gegeben. Überspitzt gesagt: Hat ein Richter seinen Bäcker für geeignet befunden, konnte er ihn als Gutachter beauftragen.“ Zwar hat eine Gesetzesnovelle von 2016 dies geändert. Kannegießer selbst hat das Bundesjustizministerium damals beraten. Seitdem müssen Sachverständige eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial-)pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben. Doch immer noch sind weder Berufserfahrung noch spezielle Fortbildungen verpflichtend (Gleiches gilt übrigens auch für Familienrichter). „Man kann also direkt von der Uni kommen und sofort loslegen, ohne sich mit Trennungsforschung oder Bindungsdiagnostik wirklich auszukennen„, sagt Kannegießer. Mitte 20-Jährige könnten so Urteile über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Warum man die Vorschriften nicht strenger formuliert hat? Kannegießer seufzt. „Vielerorts ist es jetzt schon unmöglich, einen Gutachter zu finden, der nicht erst in sechs Monaten Zeit hat.“ Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.

Doch immer mehr Väter wollen ihre Kinder auch nach der Trennung nicht nur am Wochenende sehen. Die Zahl der Umgangsstreitigkeiten steigt seit Jahren. Trotzdem verfügte lange keines der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Unis über eine Professur für Rechtspsychologie. Um Forschung und Nachwuchs ist es deshalb schlecht bestellt. Hinzu komme, so Kannegießer, dass viele Psychologen den Job nach kurzer Zeit wieder aufgeben. „Man steht oft im Kreuzfeuer, bekommt selten positives Feedback, wird vor Gericht sehr kritisch befragt. Das ist natürlich etwas anderes, als wenn ich unter vier Augen Therapie mache.“ Wenn sie von dem Hass der Eltern erzählt, der ihr bisweilen entgegenschlägt, wird ihre ruhige Stimme noch ein bisschen leiser. Ein Vater drohte Kannegießer, dass er ihr etwas antue, wenn er keinen Umgang bekomme, ein anderer lauerte ihr vor der Wohnung auf.

….. Geschätzt 10 000 dieser Gutachten werden jedes Jahr in Auftrag gegeben, in der Regel in allen strittigen Familienverfahren. Einige Richter drohen Eltern auch damit („Wenn Sie sich nicht einigen, lasse ich ein Gutachten erstellen“), denn im Klartext heißt das: Kosten von 5000 bis 10 000 Euro plus weitere Monate, in denen sich am Status quo nichts ändert. Liegt das Gutachten endlich vor, umfasst es oft mehr als hundert Seiten. Diese müssen fachlich korrekt, aber trotzdem für den Laien verständlich sein. Oberstes Gebot ist die Neutralität. Die jedoch versuchen viele Eltern gleich beim ersten Treffen mit Kuchen, Blumensträußen oder üppig gedeckten Tafeln ins Wanken zu bringen….“

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Die vom Familiengericht Würzburg 2013 zugezogene sog. Gutachterin Katharina Behrend („Lösungsorientierte Arbeit“), die für die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung schuldhaft mitverantwortlich ist, tritt im übrigen weiter mit dem Thema auf, mit dem sie Existenzen und Kindeswohl zerstört, im Dezember in Stuttgart:

K. Behrend: Gefälligkeitsgutacherin, um die Justiz zu entlasten.... die Justizngsorie

Ihre „Workshops“:

„Vom Liebespaar zur hochstrittigen Elternschaft … Psychodynamik der Trennungsfamilie“

„Kinder nach hochstrittiger Elterntrennungverstehen: Umgangsstörungen und Um-gangsverweigerung – Die Situation und die Rechte des Trennungskindes im Eltern-konflikt

Klicke, um auf 1568970437_-_kiz_fk_stuttgart_2019_formular.pdf zuzugreifen

Der Popanz kostet 200 Euro Anmeldung (20 Euro Getränke).

Die Frage lautet „Ab wann hat die Gaudi ein Loch?“ – auch das der Titel eines Vortrags bei der Veranstaltung.

Wer zieht solche Profiteure und Mittäter zur Verantwortung für die generationenübergreifenden Schäden, Grundrechtsverletzungen und Lebenszerstörungen, die sie quasi nebenbei verschulden…..!?

Die Hauptprofiteure sind jedoch nach wie vor die sog. „Rechtsanwälte“ – auch das in meinem Blog ausführlich beschrieben:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/01/02/voellig-entrueckt-dr-gabriele-hitzlberger-wuerzburger-kanzlei-jordan-schaefer-auffermann/

https://martindeeg.wordpress.com/tag/dr-gabriele-hitzelberger/

Auch die glauben offenbar, über die von der Kanzlei verschuldeten Schäden „wächst irgendwann Gras“…

Gestörtes Verhältnis der Würzburger Richter zu Werten, Elternrechten und Kindeswohl

„Kuckuck“

Dieser Bericht zum neuesten Missbrauchsskandal beleuchtet wieder einmal das gestörte Verhältnis zur Realität, das in Behörden und Justiz herrscht – anstatt Strafanzeigen nachzugehen und Kindeswohlverletzungen aufzuklären und zu beenden, werden die die mundtot zu machen versucht, die die Kindeswohlverleztungen anzeigen:

….“Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass „alles in Ordnung sei“. Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben.“…

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kindesmissbrauch-luegde-jugendamt-1.4311367

Und so inszenieren sich auch die Würzburger Richter in der Öffentlichkeit: als Hüter des Kindeswohls, als gewiefte „Ermittler“, die Menschen lesen und sofort eingreifen mittels ihrem „Wächteramt“:

„….Völlig ruhig war das 15 Monate alte Kind. Die gesamte zweistündige Gerichtsverhandlung hindurch gab es keinen Mucks von sich. Wie brav, hätte man denken können. Doch die Apathie des Kleinen war verdächtig. Sie resultierte denn auch aus völliger Vernachlässigung. „Weil sich die Eltern so wenig um das Kind kümmerten, war es auf dem Entwicklungsstand eines fünfmonatigen Babys“, sagt Familienrichterin Antje Treu. Um das Kind zu schützen, wurde es zu Pflegeeltern gegeben.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Was für eine Posse, die Diskrepanz zwischen dargestellter Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung könnte kaum größer sein…..

Die Wirklichkeit ist eine ganz andere:

Verfahren werden über Jahre verschleppt, Kontakte und Bindungen zum Teil mit Vorsatz zerstört, Umgangsboykott und Kindesentziehung werden bagatellisiert und befördert. Anträge willkürlich entsorgter Väter werden nicht bearbeitet, wer sich als Vater zur Wehr setzt, wird kriminalisiert, patholgosisiert und dumm grinsend als „Aggressor“ in die Ecke gestellt. Das Argument „Kindeswohl“ wird missbraucht, um das Vollversagen und die Fehler des Gerichts zu vertuschen.

Willfährige Gutachter und dummdreiste kriminelle Rechtsanwälte sind Profiteure dieses Systems und institutionalisierten Arschlochtums in der fränkischen Provinz. All das belegt und dokumentiert dieser Blog.

Dieses Schreiben an das Amtsgericht Würzburg erklärt sich von selbst – und beleuchtet nochmal, was hier seit 2003 in meiner Sache abläuft.

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 31.01.2019

Als Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Kindesentziehung an:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Az. 2 F 957/12

Martin Deeg, Kerstin Neubert . / . Justizbehörden Würzburg

Dieses Schreiben geht zur weiteren Dokumentation der Zustände und Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner als Vater, ehemaligen Polizeibeamten und Opfer von Amtstraftaten (Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, u.a.) bei den Justizbehörden Würzburg an den Innenausschuss des bayerischen Landtages.

Dieses Schreiben wird im Blog des Unterzeichners veröffentlicht, um den rechtsfreien Zustand im Gerichtsbezirk weiter beweisrechtlich zu dokumentieren.

Hiermit werden folgende Anträge gestellt:

1.
Der Richter am Amtsgericht, Bernhard Böhm, ist wegen Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird weiter beantragt, das Verfahren an ein ordentliches Gericht abzugeben.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit 15 Jahren und zwei Monaten ungehindert massivste Schäden und Traumata, missachten jeden Appell diesbezüglich und glauben offenkundig weiter, mit der Zerstörung des Lebens und der Vaterschaft des Unterzeichners sowie der Schädigung seines Kindes davonzukommen.

Auch der befangene Richter Böhm hat sich offenkundig dieser bizarre Realitätsleugnung zu eigen gemacht, anders sind die Rechtsbeugungen des befangenen Richters nicht zu erklären.

Es besteht insoweit Befangenheit nicht (bzw. lediglich als Ergebnis) zugunsten der Kindsmutter, die ebenfalls als Opfer und Geschädigte der Justizbehörden anzusehen ist – sondern eine Befangenheit zugunsten der eigenen Justizbehörde, deren Fehlleistungen, Straftaten und Versäumnisse seit insgesamt 2003 es hier durch den Richter Böhm weiter zu vertuschen und zu verdecken gilt.

Der dringende Tatverdacht auf Rechtsbeugung besteht. Dieser wird hiermit polizeilich angezeigt. Auf die Gesamtschau der Vorgänge wird verwiesen.

Für die bislang verursachten Schädigungen wird er – wie alle anderen Verantwortlichen – zur Verantwortung zu ziehen sein.

Herr Böhm verweigert die Wahrnehmung des Wächteramtes und jede hoheitliche und richterliche Tätigkeit im Verfahren, für das er seit 2017 als zuständiger Richter dem Unterzeichner als Vater mitgeteilt ist.

Er verstößt damit vorsätzlich gegen seine Dienst- und Amtspflichten als Richter, wobei er offenkundig der Ansicht ist, dies falle angesichts der bereits durch andere Richter verursachten Schädigungen nicht ins Gewicht.

Herr Böhm wird, wie allen anderen Beschuldigten und Mittäter, zirkelschlüssig durch die für Dienstaufsicht zuständigen Vorgesetzten floskelhaft gedeckt und somit in seinem rechtswidrigen Handeln bestätigt. Es ist auch offenkundig, dass seitens der insoweit involvierten Behördenleitung kein Interesse an Aufklärung von Justizverbrechen und Vollversagen der Familiengerichtsbarkeit hier besteht.

Es handelt sich hier offenkundig um gewachsene CSU-Seilschaften, persönliche Kumpaneien und einen rechtsfernen reaktionären Korpsgeist, der sich in Abwehrstrategien dieser Provinzjustiz erschöpft. Dies ungeachtet der Beweislage, der Fakten und der Berechtigung von Beschwerden, Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen der Justizopfer.

Dies ist die Erfahrung des Unterzeichners als rechtsuchender Vater in Trennungssituation und ehemaliger Polizeibeamten seit 2003, erster Antrag an das zuständige Familiengericht erfolgte mit Datum vom 27.12.2003, Amtsgericht Würzburg, 2 F 5/04. Der Fortgang ist bekannt und dokumentiert.

Die Justizbehörden Würzburg haben nachweislich ein insgesamt gestörtes Verhältnis zu Werten und Grundrechten, insbesondere was die Elternrechte von Vätern und das Kindeswohl bei Trennungskonflikten angeht.

Dies geht auch aus diversen Presseverlautbarungen hervor, in der Richter des Amtsgerichts Würzburg vor allem die Unfähigkeit des Gerichts entschulden wollen, die außerstande und nicht gewillt sind, Konflikte im Sinne des Kindeswohls zu schlichten, zeitnah tätig zu werden und die Grundrechte zu schützen.
Stattdessen werden Konflikte (also der Anlass des Einschaltens der Justiz) öffentlich an sich als Schutzbehauptung genommen, um willkürlich die Ausgrenzung von Vätern zu betreiben und Verfahren zur Entlastung des Gerichts so vermeintlich zu beenden:

Zitat „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“, Mainpost 25.08.2015:

…“Niemand will die Bindung des Kindes an die leiblichen Eltern zerstören – auch wenn die schwach ist. Niemand will aber auch riskieren, dass die Kinder körperlich oder vor allem psychisch schwer krank werden.
Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.

Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Die Richter blenden hier folgendes gezielt und mit Vorsatz aus, um die eigene Rolle, Verantwortung und Schuld abzuwehren und sich öffentlich einen Freibrief auszustellen, indem die Eltern und deren Konflikt nahezu beliebig als Kindeswohlgefährdung phantasiert werden:

– die Kindeswohlgefährdung besteht insbesondere in der die Familiengerichtsverfahren regelhaft parallel begleitenden ideologischen (rollenzuweisenden) Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung und Entrechtung von Vätern, die durch Staatsanwälte/Polizei/Frauennetzwerke und Familiengericht selbst befördert, beworben und zirkelschlüssig missbraucht wird, um – wie im Fall des Unterzeichners – dem Mann und Vater beliebig faktenschaffend die Rolle eines „Aggressors“ zuzuweisen, die man nach Belieben gewichten kann.

– die Faktenschaffung durch Verweigerung zeitnahen Tätigwerdens bei Antrag ans Gericht, 2 F 5/04 etc. – sodann als „Kontinuitätsprinzip“ missbraucht, um zirkelschlüssig weitere Bindungszerstörung zu betreiben.

– die im Bericht zitierte Beschuldigte Antje Treu benötigte 2004 (Kind drei Monate alt) acht Monate für einen ersten Verhandlungstermin. 2012 zerstörte sie einen bestehenden Vater-Kind-Kontakt, indem sie über drei Jahre einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, 5 F 1403/09 missachtete und der Mutter des Kindes bereits beim geringsten Anlass gewährte, das Verfahren zu unterlaufen. Zielsetzung war hierbei erkennbar nicht das Wohl des Kindes sondern die Unlust der Kindsmutter, sich Verantwortung zu stellen, wozu § 1684 BGB verpflichtet u.a., auf welchen Treu in Beschlüssen verwies, die Verletzung des Kindeswohls durch das Verhalten der Mutter des Kindes benennend.

Auf die vorliegende Dokumentation der Vorgänge bei der Polizeibehörde wird verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Schiemenz
, Polizeibehörde, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Seit 31.12.2017 sind Kontaktanbahnungen und Umgangsvereinbarungen zu veranlassen und beantragt, die Kindesentziehung durch die Mutter des Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist mit geeigneten Maßnahmen zu beenden, dies ebenfalls beantragt.
Die Anträge des Vaters werden durch den befangenen Richter Böhm unter offenkundiger Rechtsbeugung seit 2017 weder beschieden noch beantwortet.

Für einen für den August 2018 festgesetzten Termin, der von Böhm offenkundig gezielt in den Ferienzeitraum gelegt wurde, wurde erwartbar durch die Kindsmutter eine Verlegung beantragt.

Hierauf wurde der Termin von Böhm aufgehoben.
Seither wird wieder unter massiver Kindeswohlverletzung, Traumatisierung und Provokation gegen meine Person als Vater jede Tätigkeit verweigert.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass die Kindesentziehung mit jedem weiteren Fortlauf der Kindesentziehung zunehmend irreversibel das Kindeswohl verletzt und die Bindungszerstörung manifestiert, Schädigungen potenziert.

Die Justizbehörden Würzburg missbrauchen zirkelschlüssig die von der Justiz verschuldeten Schädigungen, um so – mit allen Mitteln, auch zum Preis von Menschenleben – eine Verfahrensbeendigung zu provozieren.

Die diesbezüglich dokumentierte Strategie des Familiengerichts besteht nach eigener Erfahrung seit 2003 darin, Reaktionen ausgegrenzter Väter durch Auflaufenlassen und Manifestation von Bindungszerstörung und Trauma hieraus zu provozieren und das Vollversagen des Familiengerichts infolge durch strafrechtliche Maßnahmen gegen die als Kriminelle, Aggressoren oder auch als psychisch gestört dargestellten Väter zu verdecken.

Die Lebenswirklichkeit, Wahrheitspflicht und Faktenlage ist diesbezüglich völlig irrelevant, da es der Justizbehörde Würzburg – siehe Presse – lediglich darum geht, nach außen ein Bild zu erzeugen, dass das eigene Vollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Werten, Rechten und dem Leid von Rechtsuchenden werbewirksam zu verdrängen und schönzureden.

Die Abwehrstrategien zwecks Verdeckung von Fehlern, die Fehlerresistenz und Arroganz der Verantwortlichen hierbei wird infolge detailliert zu thematisieren sein.

2.
Die Justizbehörden Würzburg, die wie dargelegt, offenkundig ein gestörtes Verhältnis zu den Grund- und Elternrechten von Vätern und zum Kindeswohl haben, sind seit Dezember 2003 örtlich und sachlich zuständig durch den Unterzeichner um Hilfe und Vermittlung ersucht, beginnend Verfahren 2 F 5/04.

Seither gelang es der Kindsmutter im Rahmen einer fiktiven Opferrolle, durch verschiedene gerichtliche und ungerechtfertigte Maßnahmen

– beliebige Strafanzeigen

– beliebige Anträge auf zivilrechtliche Verfügung

– Befangenheitsantrag gegen Familiengericht

– Eskalation mithilfe sog. Rechtsvertreter (der Beschuldigte Auffermann ist u.a. wegen dringenden Tatverdachts auf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, wie dem Familiengericht mitgeteilt, infolge weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Würzburg).

– Abtauchen zwecks Verhinderung Umgangsbeschluss

die Bindung zwischen Vater und Kind zu unterbinden und rechtswidrig zu vereiteln.

Dies unter Begehung eigener Straftaten

– mehrfache falsche Eidesstattliche Versicherung

– mehrfacher Prozessbetrug

– seit Oktober 2012 eine Kindesentführung mittels Entziehung des Kindes an unbekannten Ort, zwecks Vereitelung des bestehenden sog. Umgangsbeschlusses etc., 5 F 1403/09.

Das Gericht verweigert hier jedwede Gegenmaßnahme, geeignete Maßnahmen sowohl zum Erhalt / Aufbau des Vater-Kind-Kontaktes als auch Mittel, um das rechtswidrige und auf eigene Entlastung abzielende Verhalten der Volljuristin und Mutter des Kindes zu beenden.

Dies stellt eine Kindeswohlverletzung dar, durch das Gericht.

Das Motiv ist in obigem Pressebericht insoweit herauszulesen: Konflikte werden insoweit durch das Gericht als größere Gefahr für das Kindeswohl fabuliert als die irreversible Entfremdung und Zerstörung der Bindung zum Vater.

Dies macht die Justiz hier selbst zu einer Kindeswohlgefahr, da die Schlichtung, die Sanktionierung von Umgangsboykott, Kindesentzug und die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern eine ungleich höher gerichtliche Tätigkeit und höhere Anforderungen an diese stellt, als die einfache Ausgrenzung eines Elternteils mit der erkennbar lebensfremden Vorgabe, dies würde den Konflikt entlasten und somit dem Kindeswohl quasi über drei Ecken nützlich sein.

Dem Gericht ist bekannt, welche lebenslangen und irreversiblen Folgen und Schädigungen durch Verlusttraumata, Entfremdung von Elternteil, Vaterlosigkeit etc. für die Kinder entstehen.

Klicke, um auf KiMissDatenbericht2016.pdf zuzugreifen

Dies blendet das Gericht, insbesondere hier der befangene Richter Böhm mit Vorsatz aus.

Kampagne der Bundesregierung (ernsthaft)

Ebenfalls ausgeblendet wird die unverhohlen durch die Kindsmutter geäußerte Zielsetzung, die Bindung zwischen Vater und Kind dauerhaft und weiter zu zerstören.

Auf die sog. Anträge des Beschuldigten Rotter, krimineller Rechtsvertreter (fortsetzter Prozessbetrug, u.a. 30 C 727/17, Amtsgericht Würzburg) diesbezüglich wird beweisrechtlich verwiesen.

Um die Bindung zwischen Vater und Kind herzustellen und im Sinne des Kindeswohls zu retten, ist insoweit ein milderes Mittel als die Entziehung des Sorgerechts für die Mutter des Kindes (möglicherweise zeitlich begrenzt, sobald die Bindung hergestellt ist) wegen fortgesetztem Missbrauch nicht erfolgversprechend.

Neben der Entziehung des Sorgerechts für die Volljuristin auf Grundlage des gezeigten Verhaltens seit insbesondere 2012 wird die Übergabe des Sorgerechts für den Unterzeichner als Vater beantragt.
Weiteres Unterlassen wird als Vorsatz des Gerichts gewertet, weitere Schäden und Kindeswohlverletzung zu begehen.

Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter. Momentan betreut er 15 Klienten mit Behinderung und absolviert eine Fortbildung zum Heilerziehungspfleger.

Eine wie auch immer geartete und durch das Gericht weiter behauptete fiktive Kindeswohlgefährdung durch den Unterzeichner ist nicht vorliegend.

Diese Behauptungen sind durchweg als Schutzbehauptungen der Kindsmutter, deren sog. Rechtsvertreter sowie des rechtsfern ideologisch agierenden Gerichts anzusehen.

Die beliebig durch die Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen dienen seit Jahren erkennbar ausschließlich der Verdeckung und Vertuschung der Verbrechen im Amt, der Fehler und Versäumnisse der Justiz selbst, die zum Teil unverhohlen (Staatsanwaltschaft) parteiisch zugunsten von Frauen agieren, Straftaten von diesen decken und im Gegenteil die Kindsmutter hier explizit aufforderten und motivierten, unter falscher Verdächtigung Strafanzeigen zu erstatten und das gemeinsame Kind zu entziehen.

All das ist dokumentiert und ergibt sich aus der Gesamtaktenlage. Seit 2003 hat die Justizbehörde insgesamt, trotz massivster Anstrengung, dem Unterzeichner als Vater keinerlei Gewaltpotential, keiner strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige „Untauglichkeit“ als Vater nachweisen können.

Dies wurde im Gegenteil, wie dokumentiert, immer dann fabulierend vorgetragen, sobald das Gericht mit dem Entziehen der Mutter/der Verweigerung zu Kommunikation und Kooperation etc. überfordert war.

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, kann seit erster Antragstellung im Dezember 2003, völlig unbehelligt jedwede Maßnahme unterlaufen, sich nach Belieben und persönlicher Lust/Unlust entziehen.

Das Zeitfenster für die Verantwortlichen, die Schädigungen noch auf dem Rechtsweg wahrheitsgemäß einzuräumen, aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, die tatsächlich im Sinne des Kindeswohls liegen, wie beantragt, zu beenden, wird sich infolge schließen.

Die Justizbehörden Würzburg werden sodann erklären dürfen, wie es zu den Zerstörungen und Traumata gegen den Vater und die Tochter zugunsten einer Volljuristin hier kam und weshalb man sich bis zuletzt geweigert hat, die Fakten, das Kindeswohl und die Lebenswirklichkeit wahrzunehmen und entsprechend von Amts wegen einzuschreiten.

Auf Nichtwissen werden sich die Beschuldigten sodann – wie im Missbrauchsskandal in Stauffen etc. – nicht berufen können.

Es handelt sich beim Justizskandal und der Zerstörung der Vaterschaft des Unterzeichners hier nicht um einen Einzelfall. Das Versagen hier ist als strukturell anzusehen. Die Muster, Abwehrstrategien und Methoden, die immer wieder die gleichen Schädigungen hervorrufen, sind bekannt und oben geschildert.

Als weiteres Beispiel ist der Fall des Vaters (….) zu nennen, der aktuell Geschädigter und Opfer fortgesetzter Rechtsbeugungen durch das Oberlandesgericht Bamberg (Kammer mit Beteiligung der Beschuldigten Antje Treu) ist. Auch dieser Fall ist dem Innenausschuss des Landtages mitgeteilt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“: Warum kommen die Täter-Juristen, die das Leben von Kindern und Elternteilen zerstören, immer noch ungeschoren davon!!! Der ehemalige Familienrichter Rudolph bestätigt, was dieser Blog dokumentiert: die deutsche Justiz ist zu dumm, zu gleichgültig und zu korrupt für das ihr übertragene Wächteramt!

Mordmotiv Kindesentzug.

Ich bin Vater einer Tochter, die jetzt 15 Jahre alt ist.

Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert erzwang drei Monate nach der Geburt meines Wunschkindes eine einseitige Trennung, zerstörte damit mein Leben, meine Vaterschaft und schädigt unsere Tochter. Sinnfrei, egomanisch, asozial! Alle schauen zu! Alle!

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Anstatt zu schlichten und zu beraten, wird der Kindesentzug gegen mich als Vater durch widerwärtige moralisch behinderte CSU-Juristenbefördert, die Kindsmutter ermutigt, ihre „Opferrolle“ als Frau möglichst dramatisch auszureizen und mich als männlichen „Täter“ zu stigmatisieren. Alles auf Kosten unserer Tochter.

All dies dokumentiert dieser Blog.

Meine Tochter habe ich durch die asozialen, verbrecherischen und den Rechtsstaat verhöhnenden Aktionen dieser Provinzjustiz wieder seit 2012 nicht mehr gesehen – nachdem es zuvor endlich gelungen war, durch wöchentliche Treffen über zwei Jahre eine Bindung aufzubauen.

Kerstin Neubert nutzte, angefeuert und selbst psychisch missbraucht von ihrem intriganten eigenen Vater, im Mai 2012 die erste Gelegenheit, um die gerichtlich festgelegten Treffen zu verhindern. All dies dokumentiert dieser Blog, anhand Originalakten der Täterjustiz.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

2016 veranlassten die Bamberger Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen mich. Die Vorarbeit lieferten die widerwärtigen, auf Konflikteskalation ausgerichteten Anwälte der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die alles unternahmen, um die Bindung zu meiner Tochter ein zweites Mal zu zerstören und mich als Paria auszugrenzen.

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann,Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Alle Akteure und Verantwortlichen, ihre Rolle, ihre Tatbeteiligungen bei diesem seit 15 Jahren andauernden willkürlichen Justizverbrechen sind in diesem Blog genannt und dokumentiert.

Das VOLLVERSAGEN der deutschen Justiz, die nicht die Lösung sondern das Problem ist, ist schon lange bekannt, wie dieses aktuelle Interview von Jürgen Rudolph nochmal aufzeigt.

WARUM kommen diese Täter im Amt dennoch bis heute ungeschoren davon!!!!

Die Dummheit, Hybris und das unkorrigierbare Festhalten an den immer gleichen Fehlern bedeutet VORSATZ!

Dieser Blog ist Beweismittel!!!! Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Justizverbrecher Clemens Lückemann

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“

Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ist ein scharfer Kritiker der Praxis an deutschen Familiengerichten. Oft fielen Urteile aus reiner Bequemlichkeit, lautet ein Vorwurf des Juristen, der in Koblenz eine Kanzlei betreibt. Obendrein seien viele Richter nicht für komplexe Familienrechtsfälle qualifiziert.“….

WELT: Sie vertreten Väter und Mütter, die im Zuge einer Trennung ihre Kinder verlieren. Geschieht das oft so schnell wie in dem hier beschriebenen Fall?

Jürgen Rudolph: Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln. Wer im Kontext der Trennung den ersten Zugriff auf die Kinder hat, hat den entscheidenden Einfluss. In 80 Prozent der Fälle trifft es die Väter, weil es dem gängigen Rollenmodell in Familien entspricht. Ende der 90er-Jahre war es ein richtiger Trend, dass Mütter die Väter des sexuellen Missbrauchs beschuldigten, um so einen dauerhaften Umgangsausschluss zu erreichen.

Die Aussagepsychologie verbesserte sich daraufhin sehr, sie ist aber vor allem im Strafrecht relevant. In allen übrigen Disziplinen, die mit Familienkonflikten befasst sind, fehlt es an Standards, nicht nur bei Richtern und Anwälten, sondern auch bei Sachverständigen, Jugendämtern etc. Die große Fluktuation qualifizierter Richter spielt außerdem eine Rolle. Es scheint seit zwei, drei Jahren eine Renaissance dieser Art von Diffamierung zu geben.

WELT: Ums Kindeswohl geht es also selten?

Rudolph: 1998 wurde als sogenannter Anwalt des Kindes der Verfahrensbeistand eingeführt. Dafür wird leider keine besondere Qualifikation verlangt. Wer Verfahrensbeistand werden will, empfiehlt sich einfach mit einem Schreiben bei Gericht. Was man aber eigentlich braucht, ist eine gemeinsame interdisziplinäre Ausbildung von allen mit dem Familienkonflikt befassten Professionen. Die Verfahren sind personell völlig überladen: Ein Richter, zwei Anwälte, beide Eltern, Gutachter, Vertreter vom Jugendamt, Verfahrensbeistand, mithin acht Erwachsene, mit denen sich ein Kind konfrontiert sieht.

WELT: Betreffen die Defizite alle beteiligten Professionen in solchen Verfahren?

Rudolph: Unabhängig von der häufig mangelhaften Qualifikation der gerichtlichen Sachverständigen wird dieses Defizit noch getoppt davon, dass Richter häufig nicht mal die schlechte Qualifikation einzuschätzen wissen.

Ich habe Richter kennengelernt, die Psychiater nicht von Psychologen unterscheiden können. Jugendämter solidarisieren sich schnell mit dem „besitzenden“ Elternteil. Die prüfen verschiedene Faktoren: Ist das Kinderzimmer angemessen? Besteht Kontakt zu Freunden? Ist die Schule gut erreichbar? Wenn das alles der Ordnung entspricht, gibt das Jugendamt häufig Standardfloskeln ab und empfiehlt gegebenenfalls auch einen Umgangsausschluss des anderen Elternteils.

WELT: Welche Begründung steht hinter solchen Entscheidungen?

Rudolph: Es muss Ruhe einkehren. Das ist eine Friedhofsruhe. Das ist eine Kapitulation vor den Widerständen des betreuenden Elternteils. Die elterliche Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber in Zentraleuropa herrscht das Denken vor, die Kinder gehören mir.

In Nordeuropa finden wir eine andere Haltung vor, da ist der Anspruch auf beide Eltern selbstverständlich, ebenso in Kalifornien, wo ich hin und wieder hospitiere. Dort sehe ich sehr qualifizierte Familienrichter, die das notwendige Fachpersonal selbst rekrutieren. Beispielsweise schicken die Richter die zerstrittenen Eltern zur Beratung, die ihre Teilnahme daran beeiden müssen. Da Meineid in Kalifornien grundsätzlich mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist die – meist erfolgreiche – Beratung gesichert.

……

WELT: Wie gehen Eltern mit diesem Zustand um?

Rudolph: Väter berichten häufig, sie würden wie unter einem grauen Schleier leben. Mütter ziehen oft in eine neue Umgebung, bauen die Legende auf, sie seien ledig und kinderlos, um dem Stigma Rabenmutter zu entgehen. Nach Erkenntnissen aus Selbsthilfegruppen besteht für Frauen eine höhere Suizidgefahr als bei Vätern.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article181795018/Familiengerichte-Rechtsanwalt-kritisiert-personell-ueberladene-Verfahren.html

MORDMOTIV KINDESENTZUG: mit geheuchelter Anteilnahme und säftelnder Gönnerhaftigkeit versuchen Bamberger CSU-Richter ihre Rechtsbeugungen schönzureden.

Zitat Familiengericht Würzburg 2012, kurz zuvor taucht die Mutter mit meinem Kind unter, um gerichtlich beschlossene Treffen („Umgang“) mit mir, dem Vater zu verhindern, 2 F 957/12, 10.10.2012:

…“Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um jeden Kontakt zu verhindern. In einem Rechtsstaat ist so etwas eine strafbare Kindesentführung, § 235 StGB.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Meine Tochter wird von der Justiz und der Mutter psychisch missbraucht, um die Verbrechen hier zu verdecken und mich weiter dummdreist als „Aggressor“ für die Schäden selbst verantwortlich zu machen.

Der Blog zeigt die Wirklichkeit!

Vier Jahre Untätigkeit und Verschleppung durch die Justizkriminellen später, 2016, wirft dann dieser „Kinderschützer“ hier, Pankraz Reheußer mit seinen kriminellen Richterkumpanen auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren, der es gelungen war, Kontakte anzubahnen und versucht so die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert nachträglich zu „legitimieren“!

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Pankraz Reheußer, Sie werden nicht davonkommen!

Und im August 2018, nachdem diese Arschlochjustiz über sechs Jahre ein zweites Mal den Kontakt zu meinem Kind irreversibel und mit VORSATZ erneut zerstört hat, kommt das hier:

„Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind.“

Ach.

„Schirmherr“ der CSU-Kriminellen der bayerischen Justiz

Seit nun mehreren Jahren werden die Verbrechen im Amt gegen mich durchweg auf dem Aktenweg entledigt: zirkelschlüssig, mittels Phrasen und völlig begründungsfrei. All dies ist im Blog dokumentiert: zirkuläre Rechtsbeugung in eigener Sache durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, strukturelle Korruption.

Vertuscht wird sowohl die dummdreiste, jahrelange genüßlich zelebrierte Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch geifernde strafwütige CSU-Justizverbrecher, die glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

„Grins doch“ – Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Vertuscht wird aber vor allem die kausale und seit 15 Jahren durch Justizkriminelle verschuldete Kindesentfremdung, die dieser Blog detailliert und in allen Apsekten dokumentiert, angefangen mit der Verschleppung meines ersten Antrags um acht Monate durch die sog. Richterin Treu bis hin zur Manifestierung der Kindesentführung mittels eines genüßlich grinsend erwirkten asozialen und rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss durch die widerwärtigen Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer, OLG Bamberg.

Den Weg dorthin haben zielgerichtet diese beiden widerwärtigen sog. Anwälte bereitet, der mutmaßliche Vergewaltiger Peter Auffermann und die dumm-hetzerische Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung und Schuld dafür tragen, dass seit 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater ein ZWEITES MAL komplett zerstört wurde. Der Kriminelle Wolfgang Rotter führt das gerade ungeniert fort….

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann, Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Nachdem nun die Herren Stumpf, Kröner und Münchmeier in üblicher Weise bestätigt haben, dass eine Zusendung einer KOPIE eines Urteils aus dem Jahr 2015 durch die Justiverbrecher des Landgerichts um den korrupten Peter Müller das Normalste der Welt sei und meine Beschwerden und die Anhörungsrüge gegen diesen Richter-Bullshit nicht nur „unzulässig“ sondern auch noch „rechtsmissbräuchlich“ ist, glauben die Kriminellen nun offenbar, ihnen stünde auch noch das Recht zu, sich mit säftelnder Anerkennung meines „Leids“ (höher Gewalt? Naturereignis? dumm gelaufen?) aus der Affäre ziehen zu können:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:

Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

Die Mitglieder des Senats stehen der Sache trotz der einseitigen „Rundumschläge“ des Antragstellers gegen alle beteiligten Amtsträger und gegen Dritte pflichtgemäß unvoreingenommen gegenüber. Sie wollen und werden den Antragsteller nicht „wie einen Idioten“ behandeln (vgl. Schreiben des Antragstellers vom 22.06.2018, S. 7 Bl. 58). Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

JA, HOSSA!

Na dann…..würde ich sagen, wir lassen es einfach gut sein? Schwamm drüber über die ZERSTÖRUNG einer Vater-Kind-Bindung, einer dummdreisten geifernden Ausgrenzung und Isolation mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten

Schwamm drüber auch über die asoziale, mit immenser krimineller Energie erzwungene zehnmonatige Freiheitsberaubung, zwei Festnahmen ohne Haftgrund und den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens als „irren Amokläufer“ dauerhaft zu vernichten.

Lassen wir die Kriminellen Lückemann, Trapp, Drescher etc. doch einfach unbehelligt weitermachen…..

ICH GLAUBE, es H – A – C – K – T !!!!

Die komplette Beschwerde und weitere Strafanzeige gegen die Beschuldigten hier nachzulesen:

4 W 49/18
64 O 607/18, LG Würzburg

Hiermit wird weiter Strafanzeige, Anhörungrüge und Beschwerde gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Beschuldigten lügen fortgesetzt in eigener Sache. Wie bereits mehrfach genannt begreifen die Beschuldigten offenkundig den Ernst der Lage nicht. Für die Folgen bei weiterer Blockade des Rechtswegs hier zeichnen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier namentlich verantwortlich und werden sich wie die weiteren Verantwortlichen der in Teilen als kriminell zu betrachtenden Justiz Würzburg/Bamberg nicht auf Nichtwissen berufen können.

Die Beschuldigten blenden fortgesetzt komplett aus, was der Kläger ausführlich und begründet beweisrechtlich darlegt und worüber in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben ist.
Stattdessen wird das PKH-Verfahren strukturell missbraucht, um die Fakten und Tatsachen zu leugnen und unter Rechtsbeugung in Abrede zu stellen, um die CSU-Justizbehörden hier vor der Schadensregulierung und Aufklärung eines Justizskandals zu retten. Dies wird nicht gelingen.

Die 15 Jahre andauernde erzwungene Ausgrenzung und Entfremdung eines Kindes gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten ist ein Justizskandal und ein existenzzerstörendes Verbrechen und nicht etwa eine irgendwie „unbefriedigende“ Entscheidung in einer „familienrechtlichen Auseinandersetzung“, wie die Beschuldigten hier fantasieren!

Die Beschuldigten scheinen insgesamt schlichtweg aus Hybris und Standesdünkel im Gerichtsbezirk Bamberg nicht mehr in der Lage zu begreifen, dass das Elternrecht des Klägers, das hier in krimineller Weise seit 2003 zerstört wird, Verfassungsrang hat.

Beweis:
Anlage 1 (für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dem Kläger wird seit anhaltend Dezember 2003 rechtswidrig und auf asozialste Art und Weise sein Kind entfremdet und entzogen, was ganz fraglos die Schuld und Verantwortung der CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist, die sich invasiv und auf dümmste Art und Weise unter rollentypischer Vorverurteilung in das Familienleben des Klägers hineinwanzten.

Nachdem diese völlig inkompetente und asoziale Justiz nun 15 Jahre lang dumm grinsend den nahezu größtmöglichen Schaden verschuldet hat, will man – naturgemäß – mit nichts mehr zu tun haben.

Unter Aktenzeichen 15 C 3591/03 erwirkte die Volljuristin Kerstin Neubert unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg, dem kriminellen Richter Thomas Schepping, gegen den bis dahin unbescholtenen Kläger und Polizeibeamten Martin Deeg. Dieses sog. Kontaktverbot war Auslöser sämtlicher Konflikte und der bis heute von der Antragstellerin unter falscher Opferdarstellung gewaltsam, aggressiv und dominant erzwungenen Entfremdung des Kindes.

Auf das Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Bock vom 15.06.2001, der diese Entwicklungen der generationenübergreifenden Lebenszerstörungen mittels des frauenlobbyistisch durchgezwungenen sog. Gewaltschutzgesetz prognostiziert hat wird verwiesen.

Anlage
Kurzfassung
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Familiengericht Würzburg ist seit 27.12.2003, Antrag des Klägers auf Mediation, Schlichtung und Verhinderung der akut drohenden Bindungszerstörung durch „Kontaktverbot“ der Kindsmutter sachlich und örtlich zuständig, Az. 2 F 5/04.
Dies hält die Beschuldigten nicht davon ab, weiter zirkelschlüssig zu fabulieren, dass die seither asozial gegen den Kläger als Vater agierenden Justizbehörden hier mit der Zerstörung der Vaterschaft und der Existensz der Klägers quasi nichts zu tun hätten.

Auf die bereits vorliegende Strafanzeige in dieser Sache, beweisrechtlich eingereicht mit Schriftsatz vom 22.06.2018 wird vollinhaltlich verwiesen.

Auf die Strafanzeige und Klage vom 21.03.2018 wird ebenfalls vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Der gesamte Inhalt wird komplett durch die Beschuldigten ignoriert und begründungsfrei als nicht zutreffend dargestellt und so der Rechtsweg für den Kläger rechtsbeugend blockiert.
Die Klage ist beweisrechtlich veröffentlicht und ein Exemplar beweisrechtlich per Einschrreiben der Justizministerin Barley zugegangen, sollten diese sich infolge auf Nichtwissen berufen wollen.

Begründung:

1.
Die Beschuldigten beschließen weiter unter offenkundiger struktureller Rechtsbeugung und Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens gegen den Kläger und Anzeigenerstatter.

Eine Anhörungsrüge und Befangenheit gegen die Beschuldigten wird fortgesetzt unter struktureller Rechtsbeugung durch die Beschuldigten selbst als unzulässig fabuliert.
Der Rechtsweg wird in eigener Sache zirkelschlüssig und kataloghaft blockiert, Zitat der Beschuldigten:

„Der Antragsteller hat…..eine Anhörungsrüge erhoben und die mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Senat hat das Ablehnungsgesuch und die Gehörsrüge als unzulässig verworfen.“

Beweis:
Anlage 1

Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Es stellt sich bereits seit längerem die Frage, inwieweit hier überhaupt noch Rechtsstaatlichkeit auszugehen ist, da hier Richter und Beschuldigte der Rechtsbeugung fortwährend selbst entscheiden, dass ihre vorherigen Rechtsbeugungen nicht zu beanstanden seien und sich zirkelschlüssig permanent auf sich sich selbst oder unmittelbare Freunde und Kollegen berufen.

2.
Die Beschuldigten behaupten weiter in eigener Sache zirkelschlüssig und begründungsfrei:

„Der Antragsteller rügt – wie schon vielfach in der Vergangenheit – Fehler der Justiz bei Entscheidungen im Familienverfahren, insbesondere im Rahmen seines Rechts als Vater zum Umgang mit seiner 2003 geborenen Tochter….

Das Landgericht Würzburg hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 09.04.2018 zurückgewiesen unter Verweis auf gleichgelagerte Anträge in der Vergangenheit. Der Senat hat mit Beschlus vom 09.05.2018 die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers vom 18.04.2018 unter Bezug auf die Ausführungen des Landgerichts zurückgewiesen.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Die Beschuldigten glauben offenkundig ernsthaft, dass Rechtsbeugungen dadurch legitimiert würden, indem sich die Beschuldigten auf bereits zuvor gemachte Rechtsbeugungen oder Rechtsbeugungen von Kollegen in der gleichen Sache berufen.

Desweiteren versuchen die Beschuldigten sowohl des Landgerichts als auch des Oberlandesgerichts in dieser Sache durch Leugnung die Rechtsbeugung vertuschen zu können, dass sie auch die asoziale und schwerst traumatisierende Kindesentziehung ab 2015 durch die Kopie einer rechtsbeugenden Entscheidung aus dem Jahr 2015 rechtfertigen könnten – in dieser Rechtssache haben die Kriminellen um den Beschuldigten Peter Müller wie beweisrechtlich dargelegt lediglich eine Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 gefertigt und dies als Beschluss für dieses Verfahren aus dem Jahr 2018 ausgegeben, was eine derart dummdreiste Rechtsbeugung darstellt, dass sich die Frage stellt, ob die Beschuldigten mit aller Gewalt eine Selbstjustiz provozieren wollen.

„Auf die Tatsache, dass es sich bei dem genannten Beschluss der Beschuldigten des LG um eine in diesem Fall rechtlich irrelevante Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 handelt, den die Beschuldigten des Landgerichts selbst in einem völlig anderen Verfahren erlassen haben, wird offenkundig rechtsbeugend ignoriert.“

Beweis: Strafanzeige, Anhörungsrüge und Beschwerde vom 22.06.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dienstaufsicht und funktionierende Kontrollmechanismen gibt es offenkundig nicht, was bei Teilen der Beschuldigten wie Müller, Landgericht Würzburg, offenkundig dazu geführt hat, dass sie den Kontakt zur Lebensrealität verloren haben.

Auf die Tatsache, dass die Juristen hier lediglich eine Kopie eines alten Beschlusses vorlegten, um eine Klage rechtsbeugend zu entledigen, gehen die Beschuldigten weiter mit keinem Wort ein.

3.
Die Beschuldigten schreiben in Fortsetzung der Rechtsbeugung infolge weiter wahrheitswidrig und gönnerhaft:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:
Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

….Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dies zeigt, dass die sog. Justiz keinerlei Bezug zur Realität und Lebenswirklichkeit hat. Es geht hier nicht um eine irgendwie „unglücklich“ oder „unbefriedigend“ gelaufene „familienrechtliche Auseinandersetzung“.

Im Fall des Klägers geht es um eine rechtswidrige, asoziale und gewaltsam über 15 Jahre erzwungene Ausgrenzung und Zerstörung der Vaterschaft.

Verbrecherische Juristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Thomas Schepping oder Roland Stockmann haben diese nicht nur auf dümmste Art und Weise unter Amtsmissbrauch und persönlichen Motiven gegen den über Jahre Kläger erzwungen – die Schädigungen werden bis zum heutigen Tag genüsslich grinsend durch Kriminelle und sog. Rechtsbeistände der Kindsmutter wie Gabriele Hitzlberger und Wolfgang Rotter Juristen aufrechterhalten, unter asozialer Diffamierung und Entwertung des Klägers. Auf Inhalt der Klage wird ausdrücklich nochmals verwiesen!

All dies geschieht weiter unter struktureller und selbstreferenzieller Rechtsbeugung durch die gesamten hiermit befassten Justizjuristen im OLG- Bezirk Bamberg, die offenkundig auch zum Preis von Menschenleben weiter versuchen, jegliche Schuld und Fehler zu leugnen und zu vertuschen.

Dem Kläger wird gegen seinen ausdrücklichen Willen seit Dezember 2003 verfassungswidrig sein Kind entzogen.

Dies ist weder ein Naturereignis noch höhere Gewalt sondern durchweg die SCHULD und Verantwortung von namentlich bekannten Kriminellen.

Jeder Tatbeitrag ist im Blog des Klägers dezidiert und anhand Originalakten öffentlich gemacht.

Die asoziale Radikalfeministin und Kriminelle Angelika Drescher, die unbehelligt beim Landgericht Schweinfurt als sog. Vorsitzende Richterin agiert, bspw. hat die Kindsmutter nach eigener Aussage zu Kindesentfremdung, Ausgrenzung und Kriminalisierung – der Zersörung der Vatertschaft des Klägers – ermutigt und aufgefordert.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Kriminelle und Männerfeindin mit, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetztes nicht gibt, Rathaus Würzburg.

Wenn gegen solche Kriminelle im Amt der Rechtsweg blockiert wird, ist Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vorhanden.

Dies ist hier der Fall. Das larmoyante Gewäsch der Beschuldigten hier, die weiter leugnen, dass es hier um eine kriminelle geschlechtsspezifische Lebenszerstörung gegen einen Vater handelt, durch die Justiz, sondern hier eine familienrechtliche Auseinandersetzung vorliege, die eben „dumm gelaufen“ ist – und weiter fortgesetzt wird – zeigt, dass die Beschuldigten hier keinen Kontakt mehr zur Realität haben.

Wenn die Kriminellen im Amt hier weiter glauben, sich dumm zu stellen wäre zielführend, dann werden sie die Folgen und Konsequenzen weiter zu verantworten haben.

Mit 4 Millionen Euro ist der Schaden nicht annähernd ausreichend erfasst. Die dümmliche Gönnerhaftigkeit, mit der die Beschuldigten hier argumentieren, zeigt, dass sie auch nicht ansatzweise begreifen, inwieweit in Zeiten, in denen das strukturelle Versagen der Justiz dazu führt, dass praktisch jede Woche Elternteile aus Verlustangst oder Rache eigene Kinder töten, eine Generalprävention gegen diese gesamtgesellschaftlich wirkenden asozialen Ausgrenzungen von Vätern angezeigt ist, die sehr wohl permanent bei Bedarf wie Vollidioten behandelt werden.

All das ist im Fall des Klägers nachweislich nun redundant und sehr konkret und detailliert aufgezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.