Hass auf die bayerische Justiz – Langzeitdokumentation einer verbrecherischen Kindesentziehung, Teil 1

Ich denke, ich muss meine Lage nicht mehr erklären. Wer bislang nicht verstanden hat, was für Folgen aus einer 15 Jahre andauernden verbrecherischen, asozialen und mittels struktureller Gewalt erzwungenen Kindesentziehung resultieren, der wird das nie verstehen.

An alle anderen kann ich nur appellieren, endlich etwas gegen dieses widerwärtige verbrecherische Verhalten und die perverse Blockade des Rechtswegs durch diese asoziale bayerische CSU-Justiz zu unternehmen, die dümmlich grinsend Leben und ganze Biographien zerstört, Unschuldige pathologisiert und wegsperrt, strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung betreibt und letzlich dazu aufruft, dass Geschädigte und Opfer zu Selbstjustiz und persönlicher Rache greifen.

Wer immer noch glaubt, man könne hier weiter aussitzen, hat offenkundig nicht alle Tassen im Schrank und sollte sich darauf einstellen, dass er überaus unsanft aus seinen Träumerein erwacht!

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

Dieser Blog ist ein Dokument des Zeitgeistes und des Zustandes der deutschen und bayerischen Justiz, von der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gestern in der SZ behauptete:

„Die Zeit der Halbgötter in Weiß ist vorbei. Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz oder Rot.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/csu-asyl-rhetorik-vosskuhle-1.4069988

Wenn dem so ist, dann gehören die Kriminellen und Justizverbrecher, die seit 15 Jahren meine Vaterschaft zerstören, mich vorsätzlich unschuldig zehn Monate einsperrten und mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten (vgl. Gustl Mollath) des CSU-Vasallen Dr. Groß, Würzburg, als wahnhaften Spinner stigmatisierten und meine soziale Existenz vernichten wollten und seither unter struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung dummdreist vertuschen, endlich aus dem Amt entfernt und auf die Anklagebank.

Trapp, Müller, Lückemann, Baumann, Schepping, Drescher, Hitzlberger, Groß, Auffermann…die Namen der Täterinnen und Täter, die gezielt und bösartig mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, sind bekannt. Jemand schrieb hier einmal, ein Bild sagt mehr als tausend Worte….

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Hier der erste Teil der beweisrechtlichen Dokumentation:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK’in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde 24.07.2018

– Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht, die Bagatellisierungen der strukturell geförderten Verbrechen der irreversiblen Kindesentziehung gegen unschuldige und bösartig in Ausgrenzung und Isolation getriebene Väter unter gewaltsamer Bindungsblockade durch Mütter ist nicht mehr hinnehmbar –

Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Kindesenführung durch Volljuristin

Vorbemerkungen:

Mit Datum vom 21.04.2017 tötet Michael Keller, geb. 31.07.1971, whft. Unterensingen, seine beiden Kinder Karla und Emil und dann sich selbst.

Das ist ein Fakt, diese Kinder sind tot, getötet aufgrund eines Elternkonflikts, Deutschland 2017:

Die Medien berichten; die Erklärung für den Mord an den eigenen Kindern vor dem eigenen Suizid wird auch gleich geschlechtsspezifisch mitgeliefert:

„….Frauen, die ihre Kinder mit in den Tod nähmen, seien meist depressiv und wollten die Kinder „nicht alleine in der ,bösen Welt’ oder bei dem ,bösen Mann’ zurücklassen.“ Bei Männern sei es grundsätzlich anders, erklärt der Polizeipsychologe. Sie wollten ihre Partnerinnen wegen eines Fehlverhaltens auf die schlimmstmögliche Art bestrafen, indem sie ihnen das Liebste nähmen, was sie hätten: ihre Kinder.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-in-unterensingen-zwei-kinder-tot-aufgefunden.6939ea11-3f11-4cd4-a3cb-93e2eeeebc4d.html

Anlage 1
Auszug eines Fotoblogs der Familie, März/April 2015, 2 Jahre vor der Tat

Meine Meinung hierzu ist, und das in aller Klarheit:
Die Kinder sollten die letzten sein, die für die Fehler der Eltern die Folgen tragen.

Das Motiv der für jeden vernünftig denkenden Menschen unerträglichen Tat ist eine Gemengelage aus Rache, Narzissmus und dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

..“Der Täter äußerte sich vor der Tat wie folgt über öffentliche Netzwerke zu seinem Motiv:
„Jetzt ist es aus“, stellt der Mann fest und postet ein Bild der beiden. „Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt, bringt mich um den Verstand.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-im-kreis-esslingen-die-chronologie-einer-eifersuchtstat.e8765399-1e15-4e40-a8ad-9af80005c4ff.html

Auch ich bin seit 2003 als Vater Opfer einer solchen Tat aus Rache, Narzissmus und basierend auf dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

Auch meine Tochter ist Mittel zum Zweck: die Mutter meines Kindes, die Volljuristin Kerstin Neubert (48), betreibt seit 2003 unerträglichen psychischen Missbrauch meiner Tochter und zerstört mein Lebensglück nun anhaltend unter Verfassungsbruch seit 15 Jahren.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Mein Kind habe ich durch die Schuld der Mutter und insbesondere der Juristin Hitzlberger sowie der bayerischen CSU-Justiz seit 2012 nicht mehr gesehen. Bereits zuvor wurde in gleicher Weise aus egoistischen und narzisstischen Gründen von 2003 bis 2010 die Bindung zerstört, erst 2010 wurden nach einem Richterwechsel endlich wöchentliche Treffen durchgesetzt. Da dieser Bindungsaufbau zu meinem Kind und die Kontakte überaus positiv verliefen und die Kindsmutter keinerlei Interesse an einer Entspannung des Konfliktes hatte sondern unsere Tochter weiter als Besitz für sich vereinnahmte, verweigert sie seit 2012 völlig unbehelligt jede Kommunikation und Kooperation mit mir als Vater, mit Helferinnen und Helfern. Die Familienrichterin stellte sie mit einem Befangenheitsantrag kalt.

Die über zwei Jahre gemachten positiven Erfahrungen bei den Treffen, die Bindung und Entwicklung wurde infolge zielgerichtet durch die Hetzerin Gabriele Hitzlberger und die Kindsmutter in bodenlos widerwärtiger Weise zu entwerten versucht, um so weitere Entfremdung rechtfertigen zu wollen:

Kriminelle Anwältin, Gabriele Hitzlberger: trägt Hauptverantwortung für Kindesentziehung seit 2012

Dies mag auf den ersten Blick eine Tat weit unterhalb der Dimension der oben genannten Tat von Michael Keller darstellen. Für das Kind ist das sicher zutreffend. Für mich als Elternteil und Vater nicht!

Für mich als Vater und Elternteil ist dieser asoziale und strukturell beförderte Kindesentzug und die Kindesentführung, den die Täterin und Kindsmutter Kerstin Neubert hier mit meiner Tochter betreibt, nahezu gleichbedeutend mit der Traumatisierung bei Tötung des Kindes. (Auf die Studien von Esther Katona, Univ. Freiburg wird verwiesen, von der Politik ignoriert).

Hinzu kommt im Falle der Kindesentziehung gegen Väter wie in meinem Fall, dass hier auf unfassbar asoziale Art und Weise eine ideologische Täter-Opfer-Umkehr durch sämtliche Gerichte und Behörden stattfindet, die die Täterin und Kindsmutter bei ihrer perfiden narzisstischen Rache und dem Missbrauch meines Kindes fördern, unterstützten und zum Teil regelrecht aufhetzen, wie infolge anhand Vorgängen und Fakten seit 2003 dokumentiert.

Das ist asozialste STRUKTURELLE GEWALT.

Unterstützung erfahre ich seit 2003, obwohl ich Opfer anhaltender Verbrechen, anhaltenden Verfassungsbruchs und massivster emotionaler Traumatisierung bin, in keiner Weise. Im Gegenteil werde ich durch asoziale und offenkundig moralisch völlig verrohte Justizjuristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Clemens Lückemann oder Roland Stockmann (vgl. Bock) dümmlich grinsend immer weiter genüßlich geschädigt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Die Motivlage und der Charakter der Kindsmutter Kerstin Neubert wurde erst nach und nach in ganzer Bandbreite deutlich: eine charakterlich deformierte Kriminelle, der durch ein korruptes und rechtlich deformiertes CSU-Justizsystem erst ermöglicht wurde und wird, ihre Taten zu Lasten meiner Person als Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes zu begehen.

Behördentäter wie Drescher oder Trapp sind stolz darauf, Frauen zu einem solchen Verhalten zu „ermutigen“ und Männern wie mir gezielt zu schaden. Asoziale in Robe, die den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes vor Schülerinnen und Frauennetzwerken öffentlich bewerben, zu Kindesentzug aufhetzen.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Dokumentation der Vorgänge, Kindesentziehung durch Volljuristin seit 2003, Justizbehörden Würzburg/Bamberg:

Auf polizeibekannte und gerichtsbekannte Faktenlage wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen. Die Richtigkeit sämtlicher Angaben und Zitate aus Gerichtsakten etc. wird versichert.

1.
Im September 2003 wird meine Tochter geboren, ein gemeinsames und geplantes Wunschkind mit der Mutter. Heiratsabsicht besteht, Familienbildung mit zwei Kindern.

Dieses Ereignis stellt in meinen persönlichen Leben einen Wendepunkt und eine lebensverändernde positive Perspektive dar.

Infolge ist dokumentiert, wie asoziale und kriminelle CSU-Juristen in Wechselwirkung mit verbrecherischer und rücksichtsloser Kindesentziehung und psychischen Missbrauch meines Kindes durch die Mutter, die drei Monate nach Geburt aggressiv und gewaltsam eine Trennung und ein Kontaktverbot erzwang, seit 15 Jahren mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, mir die gesamte Kindheit meiner Tochter gestohlen haben und mein Kind hierdurch schädigten, die Bindung zu einem Elternteil zerstörten.

Das dies massive FOLGEN und KONSEQUENZEN haben wird, ist selbsterklärend.

Aus dem Grund der Familienbildung mit der von mir damals sehr geliebten Frau und späteren Mutter meines Kindes, Kerstin Neubert wurden meinerseits bereits ab 2002 massive Vorleistungen finanzieller und vor allem emotionaler Art geleistet (Weggang aus gewohntem Lebensumfeld gemäß Willen der Kindsmutter), im Kern um die Kindsmutter zufriedenzustellen, bei der neben positiven Eigenschaften auch immer wieder ein zutiefst aggressives, dominantes und eifersüchtiges Wesen zutage trat, basierend auf Prägung durch den eigenen Vater, der die Kindsmutter einerseits als introjiziertes Über-Ich mittels tiefsitzenden Schuld- und Schamgefühlen im eigenen Sinne manipuliert und andererseits die Beziehung zu meiner Person als Vater unmittelbar nach Geburt massivst zu zerstören trachtete, um selbst die Rolle als „Ersatzvater“ über mein Kind einnehmen zu können.

Diese Strategie des Großvaters des Kindes führte innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg, zusammenspielend mit einer bei der Kindsmutter bereits in den Wochen nach der Geburt festzustellenden deutlichen Wesensveränderung.

War Kerstin Neubert insbesondere während der Monate der Schwangerschaft ab dem 3./4. Monat überaus liebevoll, harmoniebedürftig, zugewandt und grundlegend positiv eingestellt, so änderte sich dies spätestens ab Mitte Oktober 2003.

Selbst kleinste Unstimmigkeiten wurden dramatisiert, die Stimmung war zunehmend geprägt von passiver Aggressivität, bedeutsamem Schweigen im Wechsel mit lautstarker aggressiver Entwertung meiner Person. Der äußere Druck, den sich die Kindsmutter hierbei aufbaute, indem sie unter ständiger Anleitung ihres Vaters bereits eine Woche nach der Geburt wieder in Vollzeit als selbständige Rechtsanwältin arbeitete, war hierbei offenkundig sowohl willkommene Ausrede als auch künstlich erzeugtes Szenario, um eine ständige Belastungs- und Ausnahmesituation bzw. eine Aufmerksamkeit als „wertvolle“ Mutter zu inszenieren, die so in keiner Weise notwendig war sondern einem offenkundigen diffusen Selbstwertmangel entsprang.

Dieser war vor der Geburt nicht da, jedoch teilweise in früheren Phasen der Beziehung, wenn sich Kerstin Neubert durch die Freundschaft und Begegnungen meiner Person insbesondere mit anderen Frauen im Sportbereich (unnötig) zurückgesetzt fühlte. Dies machte sich ebenfalls in aggressiven und dominanten Eifersuchtsszenarien gegen meine Person Luft, zuletzt vor der Geburt des Kindes, Februar 2003, unten dokumentiert, worauf die Kindsmutter mich aggressiv und äußerst verletzend von einem gemeinsamen ersten Termin bei der Frauenärztin ausschloss, indem sie den Termin verlegen ließ.

Obwohl alle diese Details, die die Motivlage, den Charakter und die Psyche der Kindsmutter deutlich beleuchtet, wird all dies vom Gericht vollumfänglich ignoriert.

Stattdessen konstruieren die asozialen Täterbehörden Würzburg/Bamberg seit Jahren zum Teil bösartig-ideologisch und zum Teil aus Überforderung eine nahezu beliebige Diffamierung und Entwertung meiner Person, die völlig aus der Luft gegriffen ist.

Willkürlich und ergebnisorientiert wird in unredlichster Art und Weise mit nahezu allem aufwartet, was irgendwie als Meinung oder Hörensagen diverser interessengeleiteter Personen Negatives zu instrumentalisieren und zur Schaffung einer fiktiven Aktenlage verfügbar wird.

Verwiesen sei hier insbesondere auf die Darstellungen der Kriminellen Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, OLG Bamberg, sog. Beschluss vom 15.02.2016, Verfahren 7 UF 210/15.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Es sind derarte Amokläufe von verlogenen und dummen Richtern, die ein Klima der traumatischen Verlustangst, der gesellschaftlichen Stigmatisierung gegen Väter verursachen und damit Taten wie die von Michael Keller befördern und mitverschulden.

Frauen und Täterinnen hingegen wie Kerstin Neubert werden ausdrücklich dazu aufgerufen und ermutigt, Fakten zu schaffen und im Trennungskonflikt aus Rache die Kinder zu entfremden, den Konflikt zu eskalieren und mit juristischen Tricksereien solange auf Zeit zu spielen, bis der völlige Bindungsverlust kaum noch korrigierbar ist.

Auch hier werden im Ergebnis Morde und Eskalationen durch dumme und unredliche Richter provoziert. All dies unter dem durch die Gerichte schamlos pervertierten Etikett Kindeswohl.
Institutionalisierte Volksverdummung, wie sie die CSU gerade bundesweit auf politischer Ebene jedem vor Augen führt. Vor Unredlichkeit und Doppelmoral triefend.

Dumm und Dümmer

Die SMS, die mir Kerstin Neubert im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat während eines affektiven Eifersuchtsanfalls zugesandt hat, sind wie folgt dokumentiert, dies ist tatsächlich als Gewalt anzusehen. Ein deutliches Zeugnis des Konfliktverhaltens, der Aggressivität und des rücksichtlosen Durchsetzungswillens dieser Frau, die sich seit nun 15 Jahren als Opfer stilisiert:

Rechtsanwältin Kerstin Neubert, beweisrechtlich:

„Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?“
28.02.2003
„Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
28.02.2003

„Ich hasse Dich, Dein Pinky und Deine Scheiß Tussen dort! Du weißt es und Du änderst nichts! Ich will nie wieder was damit zu tun haben!!“ 
26.02.2003

„Sag mir endlich, was in diesem Scheiß-Laden noch alles hinter meinem Rücken abläuft! Deswegen suchst Du Dir auch keinen Job! Schön weiter Hahn im Korb spielen. Kannst Dich nachher gleich bei allen über mich ausjammern. Denen erzählst Du schließlich alles, im Gegensatz zu mir.“
26.02.2003

„Ich schaff das nicht mehr mit Deinem Lügen und Betrügen, mit der Schwangerschaft alleine da zu stehen, während Du machst, was Du willst. Ich kann nicht mehr!“
26.02.2003

„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß  ich ein Kind bekomme, interessiert Dich sich kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
27.02.2003

„Dein Doppelleben mit mir und mit Deiner Pinky-Welt ist zum Kotzen! Schön trennen und verheimlichen und angreifen, wenn ich was sage. Verschimmel in dem Laden!“
27.02.2003

„Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.“
27.02.2003

„Du wolltest mit dem Pinky etwas ändern und Dir einen Job suchen. Schön, daß Du Dich so an Vereinbarungen hältst.“
27.02.2003

„Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., „Dumm fickt gut.“ Viel Spaß 
07./08.03.2003

Nach einem Jahr erfolgreicher Kindesentfremdung aufgrund Verschleppung und Untätigkeit der Würzburger Familienrichterin Treu äußert sich die kriminelle Kindsmutter in einem familienpsychologischen Gutachten wie folgt. Sie bekundet und simuliert hier zwar „Bereitschaft“, mir einen Promilleteil meiner Vaterschaft durch Kontakte zu „gewähren“, was bereits jedoch hier durch die vollkommene Entwertung und Diffamierung meiner Person bei völliger Leugnung der Faktenlage als bloße Simulation gelten kann (auf die es freilich infolge nicht ankommt, da Mütter für kriminelles Verhalten im Justizbezirk ohnehin einen Freibrief haben).

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20
„Ob sie denn mit Blick auf Herrn Deeg die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind gehabt habe? „Ich hab‘ die Vorstellung immer noch, und ich hatte sie damals auch. Ich will die Vorstellung immer noch verwirklichen.“ Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen lasse.“ Ohne (Name des Kindes..) Vater ausschließen zu wollen.“ Allerdings wolle sie zukünftig einen anderen Partner.“
Seite 17

An dieser Stelle zeigt sich, wie selbstverständlich hier über existentiellste Grund- und Elternrechte und die Rechte des Kindes über den Kopf der Betreffenden hinweg dominant bestimmt wird. Ein Rückverweis auf die akut aktivierten traumatischen Verlustängste des Täters Michael Keller, die dieser vor der Tat äußerte, erübrigt sich fast.

Die Kindsmutter weiter:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck habe (sic), sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.
Seite 17/18

Spätestens hier wird beweisrechtlich deutlich, dass das sog. Gewaltschutzgesetz für die Täterin hier lediglich ein beliebig zu missbrauchendes Konstrukt ist, um die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören. Diese auf Ergebnis ausgerichtete Motivlage ist vielfach unwiderlegbar offenkundig geworden.

Die in diesen Äußerungen vorhandenen borderlinehaften Deutungen zwischen idealisierter Familie und Entwertung meiner Person als Partner und Vater des Kindes geben durchweg die Innenperspektive der Entfremderin wider, ohne jeden Bezug auf die Lebenswirklichkeit, meine Person, meine Perspektive und meine Gefühle als Vater. All das wird von den Täterbehörden Würzburg/Bamberg unkommentiert stehen gelassen und der Täterin infolge über nun 15 Jahre andauernd ein psychischer Missbrauch des gemeinsamen Kindes und eine gewaltsame Kindesentziehung durch Neubert befördert:

„Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. „Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.“ – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? „Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.“ Seite 21

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?
„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35.

Wie aufgezeigt, konnte die Idealisierung der Beziehung und „Familie“ so nahezu anlasslos und rein aufgrund von narzisstischer Deutung und Meinung der Kindsmutter selbst – die mit meiner Person nichts zu tun hat – wechseln mit kompletter Entwertung meiner Person und Gefühle, indem sofort beim geringsten Anlass die gesamte Beziehung und geplante Zukunft in Frage gestellt wurde – ein generelles boderlinehaftes, unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten – und die „Tauglichkeit“ als Vater überhaupt in Frage gestellt wurde.

Dem versuchte ich – insbesondere nach diesem gewalttätigen Eifersuchtsanfall und der bösartigen Ausgrenzung aus Rache von einem gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat – durch Insistieren auf eine gemeinsame Paartherapie entgegenzuwirken. Nach Erlass der Gewaltschutzverfügung durch das Zivilgericht wandte ich mich an das völlig untaugliche Familiengericht Würzburg, was die bis heute manifestierte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zur Folge hatte.

Die Kindsmutter lehnt trotz der Lebenszerstörung für mein Kind und mich bis heute jede Hilfe und Therapie für sich selbst bereits im Ansatz ab, da sie „keine Probleme“ habe sondern alles auf meine Person projiziert. Nachdem sich die Verhaltensweisen insoweit während der weiteren Schwangerschaft vollständig legten, insistierte ich nicht weiter in diese Richtung.

Dies war ein Fehler, da Kerstin Neubert wie bekannt und weiter nochmals aufgezeigt, infolge bösartig, zielgerichtet und unter dem destruktiven Wirken ihres eigenen Vaters nicht nur die Beziehung und Familienbildung ohne jede weitere Kommunikation mit meiner Person zerstörte, sondern auch meine Vaterschaft und somit jegliches Lebensglück. Erst 2010, sieben Jahre später gelang es über das Familiengericht Würzburg, Kontakte zu meiner Tochter durchzusetzen, wie infolge beweisrechtlich geschildert.

Das Verhalten Neubert ist nach heutigem Kenntnisstand insgesamt als überaus bösartig, rücksichtslos und zielgerichtet anzusehen, persönlichem Wunsch nach Rache entspringend sowie der Gratifikation durch ihr Umfeld, das sie als toughe Karrierefrau wahrnehmen soll, die aus guten Gründen einen untauglichen Partner ausgrenzt.

In diesem Kontext ein Kommentar und eine Bedrohung gegen mich, die diese ideologische Verwirrung im Täterinnenmilieu beleuchtet, 19.04.2018:

“Martin, wie eingleisig und begrenzt muss man denken, wenn man es Jahrzehntelang nicht begreift das eine Frau das Recht hat sich vom geistesgestörten und gemeingefährlichen Partner zu trennen. Und wenn da eine Tochter unterwegs ist, ist das erste Gebot einer Mutter ihr Kind vor dem permanent gewalttätigen irren Vater zu schützen. Deine jahrelangen Straftaten und deine krankhafte Arbeitsfaulheit gibt ihr doch auch jetzt noch Recht. Deine Tochter schämt sich für ihren „Erzeuger“. Ein Vater wirst DU ihr niemals sein! Irgendwann wirst auch Du entgültig Ruhiggestellt. R.I.P.

Eine Strafanzeige ist erstattet, IP-Adresse liegt vor, Ermittlungen laufen.

Ergänzend hierzu ein an mich gerichteter im öffentlichen Forum der Zeitung Mainpost veröffentlicht, der von dem dort tätigen sog. Redakteur Manfred Schweidler stammt und die Gesinnungslage der Region beispielhaft beleuchtet:

Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“

Der Eingang erfolgte unter Mailadresse m.schweidler@aol.com am 02.10.2017. Auch hier habe ich eine Strafanzeige erstattet, Ermittlungen wurden wie in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter Strafvereitelung verweigert, eine Klageerzwingung beim OLG Bamberg unter Rechtsbeugung verhindert.

Auch dies beleuchtet, mit welchem asozialen und bösartigen gesellschaftlichen und ideologischen Klima Väter als Opfer zustätzlich zu Traumatisierungen und Ausgrenzung ausgeliefert sind. Taten wie die von Michael Keller sind nicht unabhängig von diesem Phänomen zu betrachten.

Frauen und Täterinnen wie Kerstin Neubert hingegegen werden gerade mit narzisstischer Gratifikation überschüttet, wenn sie die Bindung zwischen Vater und Kind zerstören.

Selbst widerwärtigtste Figuren wie Manfred Schweidler spielen sich ohne jedes Hintergrundwissen als Beschützer und Retter von vorgeblichen Opfern auf und inszenierten sich unter Beleidigungen und Verhöhnungen der Opfer als moralische Instanz. Im Fall Schweidler unter Missbrauch der Möglichkeiten eines Zeitungsredakteurs.

Es erschließt sich jedem Beobachter unmittelbar, unter welchem Vorzeichen und unter welcher dumpfen Gesinnung die 2005 beginnende Berichterstattung der örtlichen Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005) über diesen Konflikt und die Verbrechen der Justizjuristen und Gerichte gegen mich erfolgte.

Im Dezember 2003, dem dritten Lebensmonat des gemeinsamen Wunschkindes, erwirkte Kerstin Neubert beim (sachlich unzuständigen) Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung. Dieses sog. Kontaktverbot stellt es wie bekannt unter Androhung von Ordnungsstrafe bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis 6 Monaten unter Strafe, zu der Antragstellerin in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen oder sich ihr zu nähern.

Der Würzburger Kriminelle und Richter Thomas Schepping erließ diese Verfügung klischeehaft gemäß der frauenpolitisch-feminstischen Zielrichtung dieses Gesetzes auf Grundlage der Glaubhaftmachung der Volljuristin Neubert, ohne Beweisvorlage und Anhörung meiner Person.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Als sog. Vorwurf genügten infolge pauschale Vorwürfe der Belästigung und Bedrohung, garniert mit völlig falschen Darstellungen und dem Hinweis auf eine Sachbeschädigung.
Ebenfalls unter falscher Eidesstattlicher Versicherung gab Kerstin Neubert an, dass ich ihr seit langem getrennter „Ex-Freund“ sei. Obwohl ich 15 Jahre Polizeibeamter war, gab die Kindsmutter auf Nachfrage in Entwertungsabsicht an, ich sei Fitness-Trainer.

Der Kriminelle Thomas Schepping missbrauchte infolge sein Richteramt, um die unschwer erkennbare anfängliche Fehlentscheidung aufrechtzuerhalten und unter repressivem Machtmissbrauch zu verdecken.
Auf das gemeinsame Kind nahm der Kriminelle Schepping keinerlei Rücksicht.

Die Weichenstellung für die irreversible Zerstörung der Vaterschaft und der Vater-Kind-Bindung wurde auf diese Weise mit vorgezeichnetem weiteren Weg durch einfachsten Amtsmissbrauch eines sich als Autorität aufspielenden dummen und gleichgültigen Provinzrichters gelegt.

Die Taten Scheppings werden bis heute unter struktureller Rechtsbeugung vertuscht und gedeckt.

3.
Stichpunktartige wesentliche Vorgänge und Entwicklung 2003 bis 2018

2003-2005

Das Familiengericht Würzburg benötigt auf meinen Antrag vom 27.12.2003 (Erhalt der sog. Verfügung auf Kontaktverbot zur Kindsmutter, 22.12.2003) acht Monate bis zu einem ersten Termin, 13.08.2004. Während dieser Zeit wird die Kindesentfremdung bereits manifestiert.

Die Familienrichterin Treu beauftragt in Folge zur eigenen Entlastung erst einmal ein Gutachten. Der in Würzburg vernetzte Gutachter Wittkowski stellt fest, 1 Jahr Kindesentfremdung, Dezember 2004:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Auf das Verfahren beim Landgericht Würzburg, 92 O 1803/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Wittkowski und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Parallel zu diesen Vorgängen tritt bei mir selbst neben einer zunehmenden Traumatisierung aufgrund erzwungener Isolation mittels Gewaltschutzmissbrauch auch eine Verarmung ein, da ich zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei in Baden-Württemberg unter Druck aufgegeben hatte.

Die finanziellen Mittel, die noch vorhanden sind, benötigte ich bereits während der Schwangerschaft zur Begleichung von Mietschulden für die gemeinsam mit der Kindsmutter angemietete Familienwohnung in Böblingen sowie Fahrtkosten nach Würzburg, wo die Kindsmutter infolge eines Eifersuchtsanfalls September 2002 Kanzlei und 2. Wohnung angemietet hatte, fünf Wochen nach Bezug der Wohnung in Böblingen.
Die Wohnung in Würzburg lag in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnung ihres Vaters, der bereits bei dieser Aktion auf meine vollständige Entsorgung und Ausgrenzung ausgerichtet agierte.

Die Familienrichterin Treu setzte sich nach weiteren Monaten Untätigkeit im April 2005 schließlich über die asoziale und lebensfremde Empfehlung des sog. Gutachters hinweg und beauftragte den Verfahrenspfleger Rainer Moser wie folgt, 2 F 5/04:

Rainer Moser als „Gott“, auch Theater

.…“2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.
3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden.“


Nachdem ich über Wochen nichts von diesem sog. Verfahrenspfleger Moser höre, wende ich mich an das Gericht.

Die Richterin weist den Moser nochmals an, sich an den Beschluss zu halten, Juni 2005, 2 F 5/04:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…..

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Wie sich infolge herausstellt, hat sich der sog. Verfahrenspfleger und Kriminelle Moser insgesamt zwar 17-mal (eigene Aussage) mit der Kindsmutter getroffen, jedoch in keiner Weise beabsichtigt, den vom Gericht aufgebenen Auftrag auszuführen.

Moser hat sich offenbar bei diesen Treffen, die für ihn eine Art Freizeitbeschäftigung waren, von der Kindsmutter und deren Vater instrumentalisieren und dergestalt manipulieren lassen, dass er den Auftrag des Gerichts verweigert und im Gegenteil meine Person im Sinne der Kindsmutter diffamiert.

Unter Rechtsbeugung erwirkte die damit überforderte Richterin Treu ohne Änderung der Sachlage oder meines Charakters als Vater folgenden Beschluss unter Verletzung des Kindeswohls, August 2005, 2 F 5/04:

„Beschluss
1. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts der Parteien für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung auf ‘Vormundschaft für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag des Antragstellers, den Umgang des Großvaters Willy Neubert zu beschränken wird zurückgewiesen.

4. Die Befugnis zum persönlichen Umgang des Antragstellers mit dem Kind….wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.

Um diesen verfassungswidrigen Rechtsbruch zu rechtfertigen, wurde mir nun sogar entwertend vorgeworfen, dass ich als Vater auf Mediation ausgerichtet agiere, was die Basis jeder Konfliktlösung darstellt (2011 ordnet die kriminelle Richterin Treu selbst eine solche Mediation an, siehe unten):

„Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“

Auf das Verfahren beim Amtsgericht Würzburg gegen den Kriminellen Moser, 17 C 960/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Moser und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Fortsetzung folgt……

Tod und Kindesentzug sind das gleiche.

Update vom 09.11.2019:

Da mich die überlebende Mutter (s.u.) über ihren Rechtsanwalt Dr. Leibold, Nürtingen aufgefordert hatte, die Bilder hier im Blog zu löschen und dieser Wunsch in diesem traurigen Zusammenhang auch sehr verständlich ist, komme ich diesem nach nochmaligem Schriftverkehr nun nach.

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Dieser Beitrag soll niemanden bloßstellen oder verletzen – er soll dokumentieren wie vergänglich alles ist! Wie wertvoll die Zeit mit gemeinsamen Kindern ist und dass sie überhaupt das WERTVOLLSTE sind!

Er soll Menschen in vergleichbarer Situation vermitteln, dass manche Taten NICHT MEHR KORRIGIERBAR sind, Folgen nicht mehr wiedergutzumachen sind.

…….

Dieser Blog dokumentiert, wie eine kriminelle Kindsmutter, Kerstin Neubert, mir als Vater und gewaltsam entsorgtem Partner seit 15 Jahren,hochaggressiv, asozial und rücksichtslos sein Kind entzieht.

Es gibt Menschen, die verwechseln in ihrem Narzissmus Liebe mit Besitz, Kerstin Neubert gehört ebenso dazu wie Michael Keller…..

Seit Oktober 2012 ist die Frau untergetaucht, eine Kindesentführung, um den sog „Umgang“ zu verhindern, der mit erfolgreichem Aufbau einer Bindung zwischen meiner Tochter und mir seit Mai 2010 stattfand. Die Kindesentführung nichtsdestotrotz zugunsten der Juristin und zum Schaden meiner Tochter von der korrupten örtlichen Justiz Würzburg/Bamberg gedeckt.

Möglich ist dies, weil sie immer wieder Hilfe von kriminellen asozialen Juristen und einer völlig asozialen und in Teilen verbrecherischen CSU-Justiz hält. All dies ist wie gesagt hier im Blog seit August 2013 ausführlich beweisrechtlich dokumentiert.

Dennoch gibt es immer noch Menschen, die dies alles für einen „Witz“ halten, die glauben mit Repressionen gegen mich als Vater und Opfer würden sie weiterkommen oder das ganze ließe sich aussitzen.

Ein Aspekt ist auch die Tatsache, dass es Neubert nicht nur seit 15 Jahren gelingt, immer wieder dumme und widerwärtig bösartige Menschen zu finden, die ihr dabei helfen, mein Leben und meine Vaterschaft zu zerstören.

Ihr gelingt es auch immer wieder zu verhindern, dass neutrale integre Helfer die Situation ändern und meiner Tochter und mir helfen.

Zuletzt ließ sie den Würzburger Pfarrer Jürgen Dolling auflaufen, den ich über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, um Hilfe gebeten hatte, da er Kontakte zu meiner Tochter hatte, die ich durch die Schuld asozialer Krimineller und einer rücksichtslosen aggressiv-dominanten Täterin seit 2012 nicht mehr gesehen habe.

Dies ist emotional gleichbedeutend mit dem Tod eines Kindes!

Vor kurzem stieß ich im Internet auf diese Dokumentation einer Thailand-Reise einer Familie aus Unterensingen, die es nicht mehr gibt!

…….

https://3xtglpadthai.wordpress.com/

Der Vater hat zwei Jahre nach dieser Reise, deren Dokumentation vor diesem Hintergrund jedem empathiefähigen Menschen unmittelbar das Herz bricht, seine Tochter Karla und seinen Sohn Emil getötet und ist danach von einer Autobahnbrücke gesprungen.

……..

…“Zum Foto seiner Kinder schrieb Michael K.: „Jetzt ist alles aus. Felicitas hat mir alles genommen. Unsere Familie, unsere Liebe, unsere Zukunft. Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt – bringt mich um den Verstand.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/kindesmord/aus-eifersucht-51393550.bild.html

Ich hatte bereits in diesem Blog darüber berichtet:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/26/aus-dem-trauma-kindesentzug-aussteigen-wie-das/

Kerstin Neubert, eine lügende und im Kern offenkundig innerlich völlig verrohte und empathielose Mutter, eine Täterin und Kriminelle die sich gerne als toughe Volljuristin inszeniert, hat hier SCHULD auf sich geladen, die aus meinem Empfinden heraus nicht geringer wiegt als die SCHULD, die dieser Vater hier auf sich geladen hat, der es insoweit nicht verdient hat, Vater genannt zu werden: man sollte die Emotionen und den Hass gegenüber einer Frau, auch wenn sie das eigene Leben zerstört, NIE über die eigenen Kinder und deren Wohl stellen.

Im Gedenken an Karla und Emil, die mich sehr an mich selbst als Kind und an meine Tochter erinnern:

………..

Mordmotiv Kindesentzug: asoziale institutionalisierte Gewalt gegen Unschuldige und Rechtsuchende – CSU-Justiz Würzburg stellt sich ständig weiter zirkulär Freibriefe für Freiheitsberaubung und Kindesentziehung aus.

Mein Name ist Martin Deeg, ich war 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.

Seit 2003 zerstören Kriminelle der CSU-Justiz in Bayern meine Vaterschaft, jeglichen Kontakt zu meiner Tochter, mein Wunschkind. Dies basierend auf einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, die diese Frau, Kerstin Neubert, drei Monate nach Geburt beantragt hat: Vorwurf „Belästigung/Bedrohung“, Ziel: Kontaktabbruch zum Kind zu erzwingen, Fakten schaffen.

Diese Volljuristin, die seit Oktober 2012 untergetaucht ist, um den vollstreckbaren wöchentlichen sog. Umgang zu verhindern, begeht fortlaufend eine Kindesentführung, ebenfalls vertuscht von den Justizkriminellen in Würzburg. Kriminelle Richter ermutigen und beförden die Frau, asoziale kriminelle Staatsanwälte hetzten sie dazu auf, mich zu kriminalisieren, jeden Popanz sofort zur Anzeige zu bringen.

Es folgt mal wieder ein Dokument darüber, wie die kriminellen Justizjuristen unter fortlaufenden Beleidigungen und Verleumdungen meiner Person versuchen, sich zirkelschlüssig gegenseitig Freibriefe ausstellen…..

Roland Stockmann, der kriminelle ehemalige Direktor des Amtsgerichts Würzburg, begegnete mir vor kurzem wieder in der Würzburge Kaiserstraße: gebückt und gehetzt Richtung Bahnhof strebend.

Krimineller Lückemann, Twardzik, Krimineller Stockmann

„In diesem Beschluss (zum Befangenheitsantrag der Kindsmutter) setzt sich Direktor am Amtsgericht Stockmann ausführlich mit dem vom Antragsteller in der Vergangenheit gezeigten Verhalten und einer in einem zitierten Gutachten erwähnten Persönlichkeitsstörung auseinander.“

LG Würzburg: Kriminelle Richter decken sich gegenseitig, Klage gg. Stockmann, 61 O 620/18

Mit anderen Worten: wie in einer Diktatur versuchen Staatskriminelle mit Entwertungen und Beleidigungen der Opfer in zirkulärer Endlosschleife selbstreferentiell ihre Verbrechen zu vertuschen.

Ein stets irgendwie nicht näher definiertes „in der Vergangenheit gezeigte Verhalten“ meiner Person wird von den CSU-Arschlöchern und Verbrechern hier nun seit 15 Jahren missbraucht, um die asoziale Zerstörung der Vater-Kind-Bindung irgendwie zu rechtfertigen.

Und die immer wieder gerne „erwähnte Persönlichkeitsstörung“, die der Hausgutachter Dr. Groß fabulierte, neben Wahn und „seelischer Abartigkeit“, die der Beklagte Stockmann hier 2013 genüßlich entwertend gegen mich ins Feld führte und sich die Kriminellen Müller, Volkert und Herzog hier 2018 nochmals „zu eigen“ machen, ist spätestens seit Eingang des Obergutachtens Nedopils am 04.03.2010 beim Landgericht Würzburg als Popanz ohne jede Grundlage entlarvt.

Auch Dr. Groß wird bekanntermaßen durch die Kriminellen weiter gedeckt, wie in diesem Blog dokumentiert, auch hier der Kriminelle Peter Müller immer vorne dabei:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/06/12/strukturelle-korruption-im-olg-bezirk-bamberg-gerichtsverfahren-gegen-fehlgutachter-dr-gross-wird-durch-kriminelle-richter-auf-biegen-und-brechen-zu-verhindern-versucht/

Das ist institutionalisierte Gewalt gegen Unschuldige und Rechtsuchende. Eine asoziale CSU-Justiz, die noch nicht erfasst hat, dass sie weder eine Robe noch eine Gefährderansprache dafür schützen wird, zur Verantwortung gezogen zu werden:

LEBENSZERSTÖRUNG VON UNSCHULDIGEN HAT FOLGEN!

Diese Beschwerde gegen den obigen sog. Beschluss und Strafanzeige ging raus:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 20.07.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKin Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

61 O 620/18

Vorbemerkung:

Diese Beschwerde wird im Rahmen der Langzeitdokumentation der Verbrechen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen den Kläger als Vater und unschuldigen Polizeibeamten und im Rahmen des gesellschaftspolitischen Beweisvortrags Mordmotiv Kindesentzug beweisrechtlich veröffentlicht.

Die Behörden Würzburg/Bamberg halten die willkürliche und verfassungswidrige Entfremdung zwischen Vater und Tochter offenkundig weiter für einen Witz, ebenso die gegen mich als Vater begangenen Verbrechen im Amt, inkl. zehnmonatiger Freiheitsberaubung.

Gegen den Beklagten Stockmann besteht nachweislich Klageinhalt objektiv ein Mordmotiv.

Es ist augenscheinlich, dass die anhaltend provozierende und asozial rechtswidrige und dummdreiste Blockade des Rechtswegs durch die Täterbehörden Würzburg/Bamberg darauf spekuliert, dass dem Kläger Reaktionen auf diese anhaltenden Provokationen und Rechtsbrüche nach bisherigem Muster in strafrechtlicher Form zur Last zu legen sind oder der Kläger erneut als Spinner etc. stigmatisiert werden kann.

Dies ist eine Illusion.

Es ist erkennbar der anhaltende asoziale Rechtsbruch, der den Kläger labilisiert und Selbstjustiz als tatsächliche Alternative immer weiter in den Vordergrund rückt.

All dies ist auch polizeibekannt und gerichtsbekannt!

1.
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung etc., Verleumdung, Beleidigung

Gegen die sog. Richter

Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Rainer Volkert, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Nicole Herzog, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wird aufgrund sog. Beschluss vom 25.06.2018 weitere Strafanzeige wegen struktureller Korruption, struktureller Rechtsbeugung, Strafvereitelung und stuktureller Amtspflichtsverletzung zugunsten von Justizkollegen, Freunden und (ehemaligen) Mentoren und Dienstvorgesetzten, hier des Kriminellen Roland Stockmann, erstattet.

Gegen die drei Beschuldigten wird darüberhinaus Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung erstattet, da diese sich zielgerichtet zwecks Begehung der Rechtsbeugung die Taten des Beklagten Stockmann, Verfahren 61 O 620/18, zu eigen machen und bewusst entwertend zirkulär entscheidungserheblich behaupten, der Kläger hier habe – nicht näher erläutert – „ein Verhalten gezeigt“, das sowohl Freiheitsberaubung im Amt als auch Kindesentziehung seit 2003 in irgendeiner Form nach Wortlaut der Beschuldigten offenkundig rechtfertigen solle.

Desweiteren behaupten die Beschuldigten rechtsbeugend zugunsten des Beklagten und machen sich dies zu eigen, das der Beklagte sich mit „einer in einem zitierten Gutachten erwähnten Persönlichkeitsstörung des Antragstellers“ auseinandersetze.

Was die Beschuldigten hier zugunsten des Beklagten konstatieren, ist gerade Klageinhalt und Begründung für diese. Es ist insoweit auch hier ausgeschlossen, dass die Richter zu dumm sind, dies zu erkennen, weshalb einzig Vorsatz aus rechtsfernen Motiven bleibt.

Dieses asoziale Gebaren von sog. Richterin ist in einem Rechtsstaat zweifelsfrei als zirkelschlüssige vorsätzliche Verleumdung und Beleidigung und damit im Zusammenhang hier als vorsätzliche Rechtsbeugung zu werten, beweisrechtlich fraglos als nachgewiesen anzusehen:

a)
Die Beschuldigen haben zweifelsfrei durch die gerichtsbekannte Aktenlage und insbesondere auch durch die von ihnen unzusammenhängend zitierten Verfahren 63 O 1493/17, 61 O 1747/17 und 64 O 937/17 sowie durch nicht genannte Verfahren, z.B. 62 O 2451/09 und 64 O 347/18 Kenntnis von der gutachterlich dokumentierten und gerichtsbekannten Tatsache, dass bei dem Kläger keinerlei Persönlichkeitsstörung vorliegt.

Das sog. Gutachten, worauf sich der Beklagte Stockmann ergebnisorientiert zwecks Entwertung des Klägers und infolge asozialen Kindesentzug zur Tatzeit hier (2013) und die Beschuldigten weiter (2018) berufen wollen, ist bereits seit Eingang des Obergutachtens des integren und unabhängig vom Würzburger CSU-Klüngel begutachtenden Prof. Dr. Nedopil am 04.03.2010 als widerlegt und vorsätzlich fehlerhaft zu Lasten des Klägers anzusehen !

Im Gegenteil hat Prof. Dr. Nedopil mit Gutachten im Verfahren 814 Js 10465/09 zweifelsfrei nachgewiesen, dass Dr. Groß, der u.a. diverse nicht vorhandene Persönlichkeitsstörungen ins Blaue hinein ohne Anknüpfungstatsachen und mit schweren Folgen für den Kläger behauptet hat, ein eklatantes Fehlgutachten unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet hat.

Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil
, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Forensische Psychiatrie, 80539 München

Wie sich hingegen die Kriminellen hier immer noch zirkelschlüssig auf die vorsätzlichen gemachten Falschangaben und das Fehlgutachten ihres Hausgutachters Dr. Groß (CSU) berufen wollen, den sie parallel hierzu rechtsbeugend decken, Verfahren 72 O 1041/17 u.a., zeigt ganz klar die Gesinnung und asoziale rechtsfremde Zielrichtung der korrupten Beschuldigten hier.

b)
Gerade die „ausführlich“ von dem Beklagten Stockmann behandelten Angaben, die hier von den Beschuldigten umgedeutet werden, um den Kriminellen zu decken und den Kläger weiter zu diffamieren sind Inhalt und Begründung für die von den Beschuldigten umfassend inhaltlich ausgeblendete Klage gegen Stockmann, hier nochmals im Volltext:

Der Einfachheit halber hier Link:

https://martindeeg.wordpress.com/2018/03/21/opportunistischer-luegner-roland-stockmann-strafanzeige-klage-gegen-den-wuerzburger-direktor-am-amtsgericht-a-d-der-in-erlabrunn-seinen-lebensabend-geniesst-nachdem-er-mein-leben-versuchte/

Es darf daher als erwiesen angesehen werden, dass die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier gezielt und vorsätzlich die Schmähungen und Beleidigungen, die gerade Inhalt der Klage sind, in eben der gleichen Zielsetzung wie der Beklagte Stockmann, übernehmen und sich zu eigen machen.

Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung wird hiermit gestellt.

Stockmann hat darüberhinaus , wie sich aus dem von den Beschuldigten ignorierten Klagevortrag ergibt, als Mittäter eine tragende Rolle bei zehnmonatiger Freiheitsberaubung im Amt, Freispruch durch das LG Würzburg, 814 Js 10465/09, gegen den Anzeigenerstatter erfüllt, wie sich aus dem oben genannten umfangreichen Klagevortrag des Verfahrens ergibt, den die Beschuldigten mit Pauschalsätzen zum Teil leugnen und zum Teil völlig ignorieren.

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Volkert, Herzog vom 25.06.2018, 61 O 620/18
LG Würzburg: Kriminelle Richter decken sich gegenseitig, Klage gg. Stockmann, 61 O 620/18

Der dringende Tatverdacht der strukturellen Rechtsbeugung ergibt sich somit unschwer für jeden vernünftig denkenden Menschen, erst recht für jeden objektiv prüfenden Strafverfolger.

Grundsätzlich ist folgendes zu konstatieren aufgrund der polizeibekannten und gerichtsbekannten Vorgänge im Zusammenhang mit Verbrechen im Amt gegen den Kläger:

Kontrollmechanismen, die das gesetzgemäße und rechtsstaatliche Vorgehen der Justiz gewährleisten sollen, sind bei den Justizbehörden in Bayern, hier OLG-Bezirk Bamberg, komplett ausgehebelt, so dass weder strafrechtliche, dienstrechtliche noch zivilrechtliche Schritte gegen Kriminelle im Amt zu einer korrekten gerichtlichen Aufklärung führen, wie die Erfahrung im Fall des Klägers hier nun seit Jahren beweisrechtlich dokumentiert.

Richter und Beschuldigte/Beklagte sind zum Teil über Jahre und Jahrzehnte befreundet und parteipolitisch karriereorientiert verbunden, was zu struktureller Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere auch der Gewaltenteilung führt, wie dokumentiert. Es wird hierbei in Teils dreistester Form gelogen, vertuscht und geleugnet, um beweisrechtlich selbst erwiesene Sachverhalte willkürlich in Abrede zu stellen.

Befangenheit wird in sämtlichen Fällen strukturell rechtsbeugend in Abrede gestellt, auch wenn der gesetzliche Richter erst auf Vorhalt und nach rechtsbeugender Entscheidung zugunsten des Beklagten einräumt, dass er mit diesem befreundet ist. So geschehen im Verfahren 64 O 937/17 durch den Kriminellen Müller zugunsten des Beklagten und Richterkollegen Thomas Trapp, dringender Tatverdacht auf persönlich motivierte Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger nach Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, LG Würzburg, 814 Js 10465/09.
Die Details der als Intrige und konzertiert begangen Freiheitsberaubung im Amt zu wertenden Vorgänge sind detailliert polizeibekannt – Verweisung in den Dunstkreis der Beschuldigten führt kataloghaft und zirkulär zu Rechtsbeugungen zugunsten der Beschuldigten.

Es wird daher weiter die Verweisung sämtlicher Vorgänge an eine objektive und neutrale Behörde bezüglich dieser als Justizskandal bei einer CSU-Justiz zu wertenden Vorgänge beantragt. Verweisung an die Täterbehörden Würzburg führt zu weiteren Verdeckungsstraftaten.

Eine Dienstaufsicht durch Behördenleiter und CSU-Ministerium findet faktisch nicht statt, diese wird in sämtlichen Fällen auch bei dringendem Tatverdacht auf Verbrechen im Amt unter kataloghaftem Hinweis auf „Unabhängigkeit der Justiz“ ohne Prüfung der Faktenlage abgetan, strafrechtlich relevant. Dies entspricht dem Politstil der CSU.

All dies führt dazu, dass sich kriminelle Staatsanwälte und Richter innerhalb der bayerischen Justiz der Illusion unterliegen, auch bei anhaltender Begehung von Rechtsbeugung und Straftaten im Amt selbst unantastbar, parteipolitisch gedeckt und durch die Freunde und Bekannten bei der Staatsanwaltschaft – die regelhaft mit Richtern die Posten tauschen, Rotationsprinzip – vor jedweder Strafverfolgung bereits im Ansatz geschützt zu sein.

2.
Formale Beschwerde

Desweiteren wird hiermit formale Beschwerde gegen den weiteren rechtsbeugenden Beschluss der Beschuldigten erlassen.
Diese ist umfassend und nachvollziehbar in diesem Schriftsatz begründet.

3.
Ablehnung der Beschuldigten wegen offenkundiger Befangenheit

Auf Grundlage der bisherigen Einlassungen und dokumentierten strukturellen Rechtsbeugungen wird zum wiederholten Male die Besorgnis der Befangenheit gegen die Richter angezeigt und geltend gemacht.

Die Befangenheit ergibt sich bereits aus den Straftaten der Beschuldigten gegen den Kläger. Hier insbesondere der Beleidigungen und Verleumdungen, die sie zum Zweck der Rechtsbeugung gegen den Kläger begehen, siehe unter 1..

Die Beschuldigten sind, wie bereits in anderen Verfahren, mit dem Beklagten Stockmann über Jahre befreundet, dieser war jahrelang Förderer und Dienstvorgesetzter der Beschuldigten.

Der sog. Beschluss der Beschuldigten ignoriert willkürlich und in absolut rechtswidriger Art und Weise den gesamten Sachvortrag und die Rechtslage zur Gewähr von Prozesskostenhilfe, zur höchtrichterlichen Rechtsprechung bezüglich Prüfung von Beweisvortrag.

Die Beschuldigten sind als Kriminelle einzustufen, die gemeinschaftlich und in gewohnheitsmäßiger Hybris ihr Richteramt missbrauchen, um gemäß eigener Gesinnung, Laune, persönlicher Befangenheiten und auf Grundlage von bereits in gleicher Sache erfolgten Rechtsbeugung unter Zirkelschluss immer weitere Rechtsbeugungen und Amtspflichtsverletzungen zu Lasten des AE und Klägers zu begehen, was die Beschuldigten offenkundig für eine „Begründung“ halten.

Ergänzung / Begründung Beschwerde:

1.
Die Beschuldigten, insbesondere der sich durch dreiste und dümmlichste Rechtsbeugungen in Reihe hervortretende Beschuldigte Peter Müller, sind in Sachen des Klägers hier als Kriminelle einzustufen.

Strafanzeigen gegen die Beschuldigten werden sämtlich nach Verweisung seitens der Behörden Stuttgart gemäß gesetzlich vorgeschriebenem Tatortprinzip an die Justizbehörden Würzburg unter offenkundiger struktureller Korruption begründungsfrei und unter weiterer Strafvereitelung in eigener Sache entledigt.

Dies ist nun über längeren Zeitraum polizeilich und beweisrechtlich dokumentiert !
Die Beschuldigten selbst berufen sich bereits zum wiederholten Mal in ihrem Beschluss zirkulär insoweit auf selbst begangene strukturelle Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen, um diese fortgesetzt selbstreferntiell begründungsfrei fortsetzen zu wollen, Zitat:

„Beispielhaft sind folgende Verfahren zu nennen:
„Freiheitsberaubung im Amt in den Zeiträumen 21.06.2009 bis 04.03.2010 und 12.03.2010:
Verfahren 63 O 1493/17…..
Verfahren 61 O 1747/17….
Verfahren 64 O 937/17….(der Beschuldigte Müller mit dem Beklagten befreundet)
Verfahren 62 O 39/15; 64 O 610/15

In allen genannten Fällen wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus tatsächlichen Gründen zurückgewiesen. In der Folge wurde in aller Regel sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe eingelegt verbunden mit der Ablehnung der entscheidenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit. Daran schloss sich dann eine Kette weiterer Befangenheitsanträge an, die regelmäßig als unbegründet angesehen wurden und bei denen – soweit die Beschwerdeverfahren durch Entscheidungen des OLG Bamberg abgeschlossen werden konntn – regelmäßig die Ausgangsentscheidungen bestätigt wurden.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Volkert, Herzog vom 25.06.2018, 61 O 620/18

Unstreitig ist insoweit, dass sämtliche zivilrechtlichen Eingaben des Klägers anhand Aktenlage durch einfachste Entscheidungen der Richter des LG und des OLG entledigt wurden.
Die von den Beschuldigten hier angeführten Verfahren sind insoweit nur wenige Beispiele für die strukturelle Rechtsbeugung seitens der Beschuldigten, die begründungsfrei und zirkulär sich eigene Darstellungen und Rechtsbeugungen der Kammer „zu eigen machen“.

Dies jedoch in keinem Fall aus tatsächlichen Gründen, wie die Beschuldigten blind behaupten sondern in allen Fällen mehr oder weniger unverhohlen rechtsbeugend, willkürlich und in einer z.T. kasperhaften zirkulären Selbstreferenz.

So wird bspw. der sog. Sachverständige Dr. Groß (CSU) anhaltend vor der gerichtlichen Geltendmachung eines eklatanten Fehlgutachtens durch den Beschuldigten Müller geschützt, indem er diesem bescheinigt, dass er „allgemein“ kompetent sei und darüberhinaus der Kammer „persönlich bestens bekannt“, Verfahren 62 O 2451/09.
Auch dies ist bei den Täterbehörden hier kein Anlass für „Befangenheit“ sondern ein klares Signal für die Abweisung sämtlicher Geltendmachungen gegen Dr. Groß, seien die auch noch so begründet.

In sämtlichen Verfahren ist Verfassungsbeschwerde eingereicht.

In keinem Fall wurde auf den Sachverhalt eingegangen, Behauptungen wurden pauschal in Abrede gestellt, zum Teil unter dreister Zurschaustellung von Willkür und rechtswidrig motivierter Voreingenommenheit gegen den Kläger und zugunsten der Freunde und Kollegen.

Sämtlich zivilrechtlichen Eingaben werden, wie polizeilich dokumentiert, strukturell unter Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens in eigener Sache durch die Justizjuristen ebenfalls begründungsfrei und zirkelschlüssig entledigt.

Die Beschuldigten schaffen sich ihre Aktenlage selbst und berufen sich fortan einzig auf diese selbstgeschaffene Aktenlage, tatsächliche Fakten und Beweislage ausblendend.

Dies ist die Definition struktureller und institutioneller Korruption.

In Diktaturen funktioniert dieses Muster exakt genau so:
Unrecht wird vorgeblich dadurch zu Recht, indem die Täter und Beschuldigten selbst dies zirkulär und unter Berufung auf ihre Mittäter und Kumpane jeweils eben behaupten.
In einem Rechtsstaat jedoch darf man substantiierte, rechtsstaatliche und den Fakten entsprechende Vorgehensweise erwarten. Dies ist hier nicht mehr gegeben.

2.
Die Beschuldigten behaupten wie bereits oben ausführlich beweisrechtlich aufgezeigt, unter klarer Willkür und Befangenheit zugunsten Stockmann und ohne Grundlage seitens des Klagevorbringens unter üblichen subtilen Diffamierungsversuchen gegen den Kläger, die dessen Klagevortrag subtil als als „kaum nachvollziehbar“ für die honorigen hochbegabten sog. Richter suggeriert:

„Soweit nachvollziehbar sei dieser (Stockmann) „eine Art Schlüsselfigur“ im Zusammenhang mit Entscheidungen hinsichtlich des Umgangsrechs des Antragsstellers mit seinem leiblichen Kind, wobei sich der Antragsteller in erster Linie mit einem Beschluss des Direktors des Amtsgerichts Würzburg Stockmann vom 10.03.2013 befasst, in welchem über einen gegen die Richterin am Amtsgericht Treu gerichteten Befangenheitsantrag entschieden wurde (Anlage 2).“….

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Volkert, Herzog vom 25.06.2018, 61 O 620/18

Zu eigen machen sich die Beschuldigten infolge unverhohlen die Diffamierungen, Entwertungen und Beleidigungen des Beklagten Stockmann, die die subjektive Motivlage des Beklagten beleuchtet und als Klagebegründung zu werten ist:
Weiter Zitat der Beschuldigten:

„In diesem Beschluss (zum Befangenheitsantrag der Kindsmutter) setzt sich Direktor am Amtsgericht Stockmann ausführlich mit dem vom Antragsteller in der Vergangenheit gezeigten Verhalten und einer in einem zitierten Gutachten erwähnten Persönlichkeitsstörung auseinander.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Volkert, Herzog vom 25.06.2018, 61 O 620/18

Auch diese Übernahme von Entwertungen eines zur Klage gebrachten Kriminellen im Amt ist in einer Diktatur zu erwarten, wo Kriminelle mit Amtsbefugnis sich die Taten ihrer Mittäter und Kumpane naturgemäß zu eigen machen, jedoch nicht in einem Rechtsstaat, der Bayern zumindest vorgeblich noch sein will.

Anträge:

Sowohl der Klagevortrag ist begründet, über die Behauptungen ist in einem ordentlichen Gerichtsverfahren vor einem objektiv prüfenden Gericht zu verhandeln.

Da dies in Würzburg nicht möglich ist, wird hiermit Verweisung an ein anderes Gericht beantragt.
Die Befangenheit gegen die Beschuldigten hier, die sich wiederum auf weitere Beschuldigte berufen, ist fraglos begründet, und zwar derart strukturell, siehe Hinweise der Beklagten selbst, dass auch diese strukturelle Befangenheit eine Verweisung an ein anderes Gericht zwingend macht.

Da die Staatsanwaltschaft Würzburg polizeibekannt jede sachgerechte, objektive Ermittlung gegen Angehörige der Justizbehörden hier bereits im Ansatz verweigert, unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des ergebnisorientiert als querulatorischen Spinner etc. zu diffamieren versuchten Anzeigenerstatters (Beschuldigte Ohlenschlager, Seebach, Brunner, Hoffmann, Raufeisen etc.) wird fortlaufend die Verweisung der Strafanzeigen an eine unabhängige und objektive Strafverfolgungsbehörde beantragt.

Das Tatortprinzip, das Fehlen jeglicher Kontrollmechanismen wie aufgezeigt und nicht zuletzt die asoziale und Teilen widerwärtige Gesinnung der Würzburger Justizjuristen hier, die standesdünkelnd glauben über Recht und Gesetz zu stehen, gebietet diese Verweisungen als absolut alternativlos.

Eine Selbstjustiz und Erlangung von Genugtuung im Rahmen persönlicher Rache aufgrund der aktuell 15 Jahre andauernden asozialen und institutionalisierten Kindesentziehung unter Verletzung des Kindeswohls seiner Tochter und der Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt hält sich der Kläger wie bereits bisher weiter vor.

Repressionen und Aktionismus im Rahmen von „Gefährder“-Alarmismus ändern weder etwas am Sachverhalt noch an der Zielsetzung.

Die Blockade des Rechtswegs wie sie hier durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg strukturell und durchweg rechtsbeugend in eigener Sache erfolgt, ist in einem Rechtsstaat nicht zu akzeptieren und hat Folgen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung versus Omnipotenz, Spaltung und Projektion

Das Profil der Täter und CSU-Kriminellen bietet weiter Stoff, aber im Kern nichts Neues: Leugnung der Fakten unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Die Fallhöhe für die Kriminellen bewusst, so dass man wieder zunehmend dreist und unverschämt versucht, mich als kompletten Vollidioten und amtsbekannten „Querulanten“ hinzustellen…..

Allerdings möchte ich in diesem Blog nicht den umfassenden psychoanalytischen Blick vernachlässigen, der die tieferen Ursachen beleuchtet und erst wirklich aufzeigt, wie unfassbar hohl, leer und dumm diese schäbigen autoritären CSU-Justizbengel auch heute noch glauben, mit Menschen umgehen zu können. Eine beispielhafte Darstellung von fantasierter Omnipotenz.

Die Arroganz und Hybris der Würzburger und Bamberger CSU-Bande gründet allein auf Nimbus, Autoritäts- und Obrigkeitshörigkeit, die sich zunehmend auflöst. Mit jedem Tag wird diesen Narzissten und Blendern auch medial der Garaus gemacht, dieser Kommentar von Bernd Kastner in der SüddeutschenZeitung vom Freitag ein Exempel, die Politik dieser Dumpf-Partei nur ein Spiegel der asozialen CSU-Justiz, die Inhalt dieses Blogs ist:

…“Sein Zynismus erzählt aber auch von der Stimmung im Land. Sie ist aufgewühlt, sie ist voller Angst vor den Zuwanderern, sie ist voller Hass auf Andersdenkende. Die Basis dafür hat die AfD mit ihrer Politik der Herabwürdigung geschaffen. Aber es sind Leute wie Seehofer, die einmal in der Mitte der Gesellschaft standen, die diesem teils menschenverachtenden Diskurs heute vermeintlich den Segen geben. Der Hass schleicht sich immer weiter in die Gesellschaft. Wenn sie ganz oben in der CSU von „Asyltourismus“ reden und so die oft todbringende Flucht mit einer Urlaubsreise vergleichen, dann glaubt mancher Bürger, dass diese „Touristen“ nicht noch Mitgefühl brauchen.

Nur angesichts dieser verbalen Verrohung ist annähernd zu verstehen, dass Seehofer glaubt, nach all seinen Ausfällen und Peinlichkeiten weiter Politik machen zu können. Zumindest die christlich geprägten und sozial engagierten Mitglieder der CSU sollten sich überlegen, ob sie weiter einen Mann ohne Anstand an der Spitze tolerieren. An Angela Merkel ist es zu entscheiden, ob sie noch länger einen Minister hinnehmen will, der nicht nur sie und ihre Regierung, sondern auch ganz Deutschland beschämt. Und Seehofer? Er täte sich und dem Land einen großen Gefallen, wenn er ginge. Von sich aus.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/zynischer-innenminister-horst-seehofer-hat-den-anstand-verloren-1.4049543

Und diese Leserbriefe vom Donnerstag beleuchtet exakt das, was ich seit 15 Jahren in der von feisten, widerwärtigen CSU-Rechten geführten fränkischen Justiz erlebe, Kriminelle stilisieren sich zu Strafverfolgern:

„Fremdenangst wird geschürt

Auch wenn CSU-Generalsekretär Markus Blume im SZ-Interview seine Ansichten in wohlgesetzten Worten darlegt, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich beim Thema „Flüchtlingspolitik“ die CSU – insbesondere die Herren Seehofer, Söder, Dobrindt, Herrmann & Co. – verhält wie der Feuerwehrmann, der zum Brandstifter wird, nur um beweisen zu können, wie gut er das Feuer löschen kann. Denn auch Blume stilisiert die CSU zur Retterin der Deutschen gegen den Rest der Welt, indem er erklärt, wir dürften das Land nicht in die Hände der Populisten fallen lassen, und dabei selbst populistische Politik propagiert….“

Elfriede Bog, Unterhaching

Ein Scheinriesenproblem

Die Interpretationen von Markus Blume sind kaum zu ertragen. Deutschland, ja ganz Europa hätten sich durch die CSU bewegt. Es stünde gar ein Eintrag von Horst Seehofer in die Geschichtsbücher an! Wie sehr kann man sich eigentlich noch überschätzen? Blume scheint – wie auch anderen seiner Partei – entgangen zu sein, dass die CSU bundes- und europaweit vor allem Kopfschütteln ausgelöst hat. Da hat eine aufgeblasene und panisch gewordene Regionalpartei in der globalen Problemlandschaft treffsicher ein Scheinriesenproblem ausgemacht, das wie bei Michael Ende immer kleiner wird, je näher man hinschaut. ….“

Stephanie Thiel, Hamburg

http://www.sueddeutsche.de/kolumne/csu-eher-brandstifter-als-retter-1.4049990

Diese Politik und ihre Justiz schwingt sich zur Autorität auf, bei gleichzeitiger völliger Inkompetenz und selbst durchdrungen von infantilen Rachegefühlen gegenüber „Kritikern“, die ihre Omnipotenz in Frage stellen.

Die Übertragung von dieser Politik auf den Einzelfall vor dieser Justiz, wie ich ihn dokumentiert habe, erschliesst sich dem geneigten und fähigen Leser unmittelbar.

Feiste Pseudo-Machos, rechte Vollpfosten und kleine Lokalfürsten spielen sich als „Beschützer“ auf, als Hüter des „Kindeswohls“, eben omnipotent, spalterisch projizierend und in einer atemberaubenden Blödheit und Hybris.

Laut der Psychoanalytikerin Melanie Klein wird der „Übergang von der paranoid-schizoiden Position zur depressiven Position vor allem auch als Übergang von einer verfolgenden zu einer bedrückenden Schuld beschrieben. Bedrückende Schuld kann im Individuum aufbewahrt und gehalten werden, wohingegen verfolgende Schuld ausgestoßen und in andere verlagert wird. Dann sind es diese anderen, von denen man sich verfolgt fühlt und die am eigenen Verhängnis schuld sind.

„Das Erleben bedrückender Schuld setzt dementsprechend eine gewisse Integration von Liebes- und Hassgefühlen gegenüber derjenigen Person voraus, von der man sich abhängig fühlt. Nur wo Liebe und Hass in Bezug auf die gleiche Person zusammenkommen, entstehen Schuldgefühle. Solange diese Gefühle getrennt gehalten und auf verschiedene Personen verteilt, werden, ergibt sich keine Veranlassung für das Erleben von Schuld. Denn gegenüber einer unbegrenzt guten, idealisierten Figur besteht keine Notwendigkeit der Wiedergutmachung, ebenso wie gegenüber einer als ausschließlich schlecht erlebten Figur keine Schuldgefühle empfunden werden müssen. Genau das hat Klein (1946; 1957) mit ihrer Verwendung des Begriffs Spaltung gemeint (zus. vgl. Bott Spillius et al. 2011, S 491 ff., Blass 2015; Weiß 2015a).

Spaltung in ihrer einfachsten, elemantaren Form führt dazu, dass „gute“ Selbstanteile in Verbindung mit idealisierten inneren Figuren von „schlechten“ Selbstanteilen getrennt werden, die wiederum mit bösen, verfolgenden Objekten in Beziehung stehen. In einer Welt, die von Spaltung dominiert ist, gibt es nur schwarz und weiß, gut und böse, Freund oder Feind. Erst wenn die Spaltungsmechanismen nachlassen, entdeckt das Individuum, dass es das gleiche Gegenüber ist, das es liebt und hasst, von dem es enttäuscht wird und das ihm Befriedigung gewährt. Erst jetzt entsteht ein Raum für die Entwicklung von Sorge, Empathie und Schuldgefühl.“

S. 32, Weiß, „Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung“, Klett-Cotta, 2017

Dies ist exakt das, was die geamte asoziale CSU-Politik (und ihre Justiz) im Kern prägt – ebenso das Verhalten der sich hinter dieser „beschützenden“ Pseudo-Macht versteckende Volljuristin Kerstin Neubert: Projektion und SPALTUNG.

Die Justiz hier gaukelt eine Omnipotenz vor, steht für ein anmaßendes bestrafendes Über-Ich, lügend, sich hierbei invasiv in das Leben von Menschen einmischend. Mittels einfacher Verfügungen und unbegründeter Repressionen.

Die Folgen sind: Rache, Groll und eine Schuld bei dem vorgebliche Opfer, die sich aus der genannten verdeckten Scham speist, die jeglichen Ansatz für Lösung, Wiedergutmachung und Kommunikation verweigern muss.

All das praktisch eine Charakterisieung und eine Beschreibung ihres Verhaltens, Kerstin Neubert, im Zusammenspiel mit der Täterjustiz Würzburg/Bamberg und ihrer sich als Retter fantasierenden Akteure:

So wird aus dem idealisierten Partner, mit dem man eine „Rama-Idylle“ anstrebt ohne jede Änderung der äußeren Wirklichkeit der entwertete und letztlich dämonisierte „Störenfried“, der auszugrenzen ist, koste es was es wolle, aggressiv, dominant und mithilfe struktureller Gewalt der asozialen bayerischen Arschlochjuristen, die gerne helfen, Männer zu vernichten:

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Wiedergutmachung, wie sie Weiß oben darstellt, MUSS bereits im Ansatz verweigert werden, um die Realität abzuwehren.

Die Aufrechterhaltung des verfolgenden Über-Ichs, das den eigenen Vater repräsentiert, wird in mich projiziert, ist für Neubert „lebenswichtig“, um den Zusammenbruch ihrer Ich-Organisation zu verhindern – mittels Abwehr von Scham- und Schuldgefühlen, Verleugnung der Realität.

Erst mit dem Erreichen der depressiven Position, wie sie Klein skizziert, können widersprüchliche Regungen miteinander verbunden und in das Selbsterleben integriert werden. Und exakt das gilt es zu vermeiden, damit man das Phantasma weiter pflegen kann und die Schuld und Scham verdrängen…..

…….

Neuberts Wiederholungszwang:

Die kriminellen und zunehmend unverblümten Versuche, meiner Tochter ein Bild der „Ablehnung“ zu introjizieren und zwanghaft kindeswohlschädigend zu manifestieren.

„Um Erfahrung der Demütigung und Bloßstellung zu entgehen, werden nicht selten narzisstische Organisationen ins Spiel gebracht, die ein Gefühl von Stärke und moralischer Überlegenheit vermitteln. Der Vorwurf ist dann nicht mehr gegen das eigene Selbst, sondern gegen andere gerichtet. Aus solchen Verzerrungen des Blicks können sich langanhaltende Verstrickungen entwickeln, welche Verständigung erschweren und in der Therapie als Widerstände gegenüber psychischer Veränderung wirksam werden.“

S. 39/40 Weiß, „Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung“, Klett-Cotta, 2017

Destruktive Rolle der Justiz: Übernahme der primitiven Spaltung in „armes Opfer/böser Mann“.

Die Abwehrmechanismen Neuberts werden verstärkt, Schädigungen verschleppt, manifestiert, potenziert.

Traumatisierung durch Kindesentzug wird chronifiziert und eskaliert.

Um das aufzulösen, müssen die Projektionen müssen zurückgenommen werden.

Das Gegenüber, also in dem Fall ich, spiegelt für Neubert nur die eigenen inneren Objekte wider, das verfolgende Über-Ich, bei dem ihr Vater erkennbar die maßgebliche Rolle spielt, aber auch ihre Mutter….

Es besteht eine dramatische Verlagerung von Gefühlen auf zwischenmenschliche Beziehungen, die so exemplarisch ist:

Nahe stehende Personen wurden auf diese Weise unter Druck gesetzt, mit Gefühlen aufgeladen und in Szenarien verstrickt, die der Aktualisierung unbewusster Phantasien entsprechen.

Man vergleiche hierzu nur die Aussagen Neuberts beim sog. Sachverständigen Wittkowski, 2004:

Die Mutter meines Kindes projiziert erkennbar – wie folgende Aussagen deutlich darlegen – jedwede eigene Stimmungsschwankung und eigene Aggressionen und Trennungsängste auf michr, zu dessen Lebenswirklichkeit und Psyche als Vater und Partner sie offenbar keinerlei emotionalen Zugang hat geschweige denn hierüber kommuniziert hat – diese Kommunikation wird bis heute durch eine asoziale Justiz vereitelt und unter Strafandrohung verhindert, die Dummeheit grenzenlos:

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Neuberts Welt wird lehrbuchhaft in Verbündete und Feinde eingeteilt, wie hier die Zuweisung der Mediatorin Schmelter, als Neubert die vom Gericht aufgegebene Elternberatung verweigert und stattdessen ein zweites Mal die Bindung zu meinem Kind kappt, 2012:

….“Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könne.“

Protokoll der Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12

Feinde und Verbündete, eine auf Verdrängung ausgerichtete dramatische Inszenierung primitivster Spaltung, die ganz sicher nicht das geringste mit dem „Wohl“ des Kindes zu tun hat.

Hierzu werde ich in Kürze noch ausführlicher eingehen….

ZIEL eines tatsächlichen kompetenten und fachlich versierten Gerichts wäre es nicht die Spaltung voranzutreiben und rechtsbeugerisch immer weiter IRREVERSIBLE Schäden und eskalative Ausgrenzung (Kriminelle Reheußer, Weber, PAnzer, OLG Bamberg, 2016…) zu verschulden sondern: die Überwindung dieser primintiven Spaltungen.

„Gute“ und „schlechte“ Anteile müssen miteinander verknüpft werden, sowohl im eigenen Selbst als auch beim Anderen.

Neubert nimmt die „emotionalen Botschaften“ unserer Tochter nicht auf, sondern projiziert umgekehrt ihre eigenen unerträglichen Gefühle in diese.

So verschulden Justiz und Neubert generationenübergreifend auf dümmste Art und Weise schwer entflechtbare Schuldgefühle….

Diese billigen Schutz- und Abwehrbewegungen haben nur eine Grundlage: die asoziale und vorsätzlich betriebene Dämonisierung meiner Person als Vaters. Im Blog dokumentiert.

Neubert hat mithilfe der Kriminellen Hitzlberger etc. bei unserer Tochter eine innere „Bedrohlichkeit“ erzeugt, die schwerste Schädigungen anrichtet: eine Entwertung der Bindung!

Der gesamte Kontakt ab Mai 2010 und die positiven Erfahrungen des Kindes werden durch das singuläre Heraustellen einer für das Kind belastenden Erfahrung am 25.05.2012 zu entwerten versucht.

Dies sind unerträgliche Grenzüberschreitungen!

Diese zur Schau gestellte Omnipotenz ohne jede sachliche Grundlage spiegelt sich in der gesamten Außendarstellung der CSU und ihrer Justiz.

Kriminelle wie Pankraz Reheußer missbrauchen einzelne Aspekte, die aus dem Kontext gestellt werden, ihre Vielschichtigkeit wird geleugnet.

Den Wiederholungszwang Neuberts zeichnet lehrbuchhaft aus:

1. das „verfolgende“ innere Objekt, völlig unabhängig von der Realität.

2. die Kollusion mit verinnerlichten grausamen Figuren, die als „Beschützer“ und mächtige Figuren auftreten: Justiz und inkompetente manipulierbare Blender angefangen beim instrumentalisierten sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser bis aktuell beim Kriminellen sog. Rechtsvertreter Wolfgang Rotter (der unverhohlenen Prozessbetrug betreibt und mit weiteren Verleumdungen versucht, die Bindungszerstörung weiter zu manifestieren. Ein Mordmotiv. Anmaßende, arrogante Juristen, die glauben, sich mit juristischen Strategien zum Schaden eines Kindes und auf Kosten eines Vaters und seines Kindes profilieren zu können.

Jede Entwicklung wird so gehemmt.

Introjektion von Schuldgefühlen sowie primitiven Spaltungen unter Ausweitung auf meine Tochter wird weiter behördlich Schub gegeben.

Eine Atmosphäre diffuser Angst, Überstimulierung und dumpfer Verzweiflung geschaffen…..
allerdings immer unter Provokation einer Eskalation, die die kriminelle Justiz hier offenkundig nicht fürchtet sondern dies nur vorgibt, um sinnfreie Repressionen und Pseudo-Maßnahmen zwecks weiterer Schädigung zu konstruieren.

Von Rechtsstaatlichkeit, Ehrlichkeit und Kompetenz KEINE SPUR. Stattdessen werden hämisch grinsend und feixend Traumatisierungen und schwerste Eskalationen provoziert….

Stuttgart-Lauf 2018 – 15 Jahre Kindesentzug und Bindungsblockade durch verbrecherische CSU-Justiz Würzburg/Bamberg

Hier ein paar aktuelle Fotos vom Stuttgarter Halbmarathon 2018 für meine Tochter:

2003 hast Du übrigens im Ziel gewartet…..