Ich denke, ich muss meine Lage nicht mehr erklären. Wer bislang nicht verstanden hat, was für Folgen aus einer 15 Jahre andauernden verbrecherischen, asozialen und mittels struktureller Gewalt erzwungenen Kindesentziehung resultieren, der wird das nie verstehen.
An alle anderen kann ich nur appellieren, endlich etwas gegen dieses widerwärtige verbrecherische Verhalten und die perverse Blockade des Rechtswegs durch diese asoziale bayerische CSU-Justiz zu unternehmen, die dümmlich grinsend Leben und ganze Biographien zerstört, Unschuldige pathologisiert und wegsperrt, strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung betreibt und letzlich dazu aufruft, dass Geschädigte und Opfer zu Selbstjustiz und persönlicher Rache greifen.
Wer immer noch glaubt, man könne hier weiter aussitzen, hat offenkundig nicht alle Tassen im Schrank und sollte sich darauf einstellen, dass er überaus unsanft aus seinen Träumerein erwacht!

Der Fisch stinkt vom Kopf her….
Dieser Blog ist ein Dokument des Zeitgeistes und des Zustandes der deutschen und bayerischen Justiz, von der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gestern in der SZ behauptete:
„Die Zeit der Halbgötter in Weiß ist vorbei. Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz oder Rot.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/csu-asyl-rhetorik-vosskuhle-1.4069988
Wenn dem so ist, dann gehören die Kriminellen und Justizverbrecher, die seit 15 Jahren meine Vaterschaft zerstören, mich vorsätzlich unschuldig zehn Monate einsperrten und mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten (vgl. Gustl Mollath) des CSU-Vasallen Dr. Groß, Würzburg, als wahnhaften Spinner stigmatisierten und meine soziale Existenz vernichten wollten und seither unter struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung dummdreist vertuschen, endlich aus dem Amt entfernt und auf die Anklagebank.
Trapp, Müller, Lückemann, Baumann, Schepping, Drescher, Hitzlberger, Groß, Auffermann…die Namen der Täterinnen und Täter, die gezielt und bösartig mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, sind bekannt. Jemand schrieb hier einmal, ein Bild sagt mehr als tausend Worte….

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt
Hier der erste Teil der beweisrechtlichen Dokumentation:
Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK’in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart
an den Leiter der Behörde 24.07.2018
– Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht, die Bagatellisierungen der strukturell geförderten Verbrechen der irreversiblen Kindesentziehung gegen unschuldige und bösartig in Ausgrenzung und Isolation getriebene Väter unter gewaltsamer Bindungsblockade durch Mütter ist nicht mehr hinnehmbar –
Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Kindesenführung durch Volljuristin
Vorbemerkungen:
Mit Datum vom 21.04.2017 tötet Michael Keller, geb. 31.07.1971, whft. Unterensingen, seine beiden Kinder Karla und Emil und dann sich selbst.
Das ist ein Fakt, diese Kinder sind tot, getötet aufgrund eines Elternkonflikts, Deutschland 2017:
Die Medien berichten; die Erklärung für den Mord an den eigenen Kindern vor dem eigenen Suizid wird auch gleich geschlechtsspezifisch mitgeliefert:
„….Frauen, die ihre Kinder mit in den Tod nähmen, seien meist depressiv und wollten die Kinder „nicht alleine in der ,bösen Welt’ oder bei dem ,bösen Mann’ zurücklassen.“ Bei Männern sei es grundsätzlich anders, erklärt der Polizeipsychologe. Sie wollten ihre Partnerinnen wegen eines Fehlverhaltens auf die schlimmstmögliche Art bestrafen, indem sie ihnen das Liebste nähmen, was sie hätten: ihre Kinder.“
Anlage 1
Auszug eines Fotoblogs der Familie, März/April 2015, 2 Jahre vor der Tat
Meine Meinung hierzu ist, und das in aller Klarheit:
Die Kinder sollten die letzten sein, die für die Fehler der Eltern die Folgen tragen.
Das Motiv der für jeden vernünftig denkenden Menschen unerträglichen Tat ist eine Gemengelage aus Rache, Narzissmus und dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.
..“Der Täter äußerte sich vor der Tat wie folgt über öffentliche Netzwerke zu seinem Motiv:
„Jetzt ist es aus“, stellt der Mann fest und postet ein Bild der beiden. „Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt, bringt mich um den Verstand.“
Auch ich bin seit 2003 als Vater Opfer einer solchen Tat aus Rache, Narzissmus und basierend auf dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.
Auch meine Tochter ist Mittel zum Zweck: die Mutter meines Kindes, die Volljuristin Kerstin Neubert (48), betreibt seit 2003 unerträglichen psychischen Missbrauch meiner Tochter und zerstört mein Lebensglück nun anhaltend unter Verfassungsbruch seit 15 Jahren.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert
Mein Kind habe ich durch die Schuld der Mutter und insbesondere der Juristin Hitzlberger sowie der bayerischen CSU-Justiz seit 2012 nicht mehr gesehen. Bereits zuvor wurde in gleicher Weise aus egoistischen und narzisstischen Gründen von 2003 bis 2010 die Bindung zerstört, erst 2010 wurden nach einem Richterwechsel endlich wöchentliche Treffen durchgesetzt. Da dieser Bindungsaufbau zu meinem Kind und die Kontakte überaus positiv verliefen und die Kindsmutter keinerlei Interesse an einer Entspannung des Konfliktes hatte sondern unsere Tochter weiter als Besitz für sich vereinnahmte, verweigert sie seit 2012 völlig unbehelligt jede Kommunikation und Kooperation mit mir als Vater, mit Helferinnen und Helfern. Die Familienrichterin stellte sie mit einem Befangenheitsantrag kalt.
Die über zwei Jahre gemachten positiven Erfahrungen bei den Treffen, die Bindung und Entwicklung wurde infolge zielgerichtet durch die Hetzerin Gabriele Hitzlberger und die Kindsmutter in bodenlos widerwärtiger Weise zu entwerten versucht, um so weitere Entfremdung rechtfertigen zu wollen:

Kriminelle Anwältin, Gabriele Hitzlberger: trägt Hauptverantwortung für Kindesentziehung seit 2012
Dies mag auf den ersten Blick eine Tat weit unterhalb der Dimension der oben genannten Tat von Michael Keller darstellen. Für das Kind ist das sicher zutreffend. Für mich als Elternteil und Vater nicht!
Für mich als Vater und Elternteil ist dieser asoziale und strukturell beförderte Kindesentzug und die Kindesentführung, den die Täterin und Kindsmutter Kerstin Neubert hier mit meiner Tochter betreibt, nahezu gleichbedeutend mit der Traumatisierung bei Tötung des Kindes. (Auf die Studien von Esther Katona, Univ. Freiburg wird verwiesen, von der Politik ignoriert).
Hinzu kommt im Falle der Kindesentziehung gegen Väter wie in meinem Fall, dass hier auf unfassbar asoziale Art und Weise eine ideologische Täter-Opfer-Umkehr durch sämtliche Gerichte und Behörden stattfindet, die die Täterin und Kindsmutter bei ihrer perfiden narzisstischen Rache und dem Missbrauch meines Kindes fördern, unterstützten und zum Teil regelrecht aufhetzen, wie infolge anhand Vorgängen und Fakten seit 2003 dokumentiert.
Das ist asozialste STRUKTURELLE GEWALT.
Unterstützung erfahre ich seit 2003, obwohl ich Opfer anhaltender Verbrechen, anhaltenden Verfassungsbruchs und massivster emotionaler Traumatisierung bin, in keiner Weise. Im Gegenteil werde ich durch asoziale und offenkundig moralisch völlig verrohte Justizjuristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Clemens Lückemann oder Roland Stockmann (vgl. Bock) dümmlich grinsend immer weiter genüßlich geschädigt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)
Die Motivlage und der Charakter der Kindsmutter Kerstin Neubert wurde erst nach und nach in ganzer Bandbreite deutlich: eine charakterlich deformierte Kriminelle, der durch ein korruptes und rechtlich deformiertes CSU-Justizsystem erst ermöglicht wurde und wird, ihre Taten zu Lasten meiner Person als Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes zu begehen.
Behördentäter wie Drescher oder Trapp sind stolz darauf, Frauen zu einem solchen Verhalten zu „ermutigen“ und Männern wie mir gezielt zu schaden. Asoziale in Robe, die den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes vor Schülerinnen und Frauennetzwerken öffentlich bewerben, zu Kindesentzug aufhetzen.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz
Dokumentation der Vorgänge, Kindesentziehung durch Volljuristin seit 2003, Justizbehörden Würzburg/Bamberg:
Auf polizeibekannte und gerichtsbekannte Faktenlage wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen. Die Richtigkeit sämtlicher Angaben und Zitate aus Gerichtsakten etc. wird versichert.
1.
Im September 2003 wird meine Tochter geboren, ein gemeinsames und geplantes Wunschkind mit der Mutter. Heiratsabsicht besteht, Familienbildung mit zwei Kindern.
Dieses Ereignis stellt in meinen persönlichen Leben einen Wendepunkt und eine lebensverändernde positive Perspektive dar.
Infolge ist dokumentiert, wie asoziale und kriminelle CSU-Juristen in Wechselwirkung mit verbrecherischer und rücksichtsloser Kindesentziehung und psychischen Missbrauch meines Kindes durch die Mutter, die drei Monate nach Geburt aggressiv und gewaltsam eine Trennung und ein Kontaktverbot erzwang, seit 15 Jahren mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, mir die gesamte Kindheit meiner Tochter gestohlen haben und mein Kind hierdurch schädigten, die Bindung zu einem Elternteil zerstörten.
Das dies massive FOLGEN und KONSEQUENZEN haben wird, ist selbsterklärend.
Aus dem Grund der Familienbildung mit der von mir damals sehr geliebten Frau und späteren Mutter meines Kindes, Kerstin Neubert wurden meinerseits bereits ab 2002 massive Vorleistungen finanzieller und vor allem emotionaler Art geleistet (Weggang aus gewohntem Lebensumfeld gemäß Willen der Kindsmutter), im Kern um die Kindsmutter zufriedenzustellen, bei der neben positiven Eigenschaften auch immer wieder ein zutiefst aggressives, dominantes und eifersüchtiges Wesen zutage trat, basierend auf Prägung durch den eigenen Vater, der die Kindsmutter einerseits als introjiziertes Über-Ich mittels tiefsitzenden Schuld- und Schamgefühlen im eigenen Sinne manipuliert und andererseits die Beziehung zu meiner Person als Vater unmittelbar nach Geburt massivst zu zerstören trachtete, um selbst die Rolle als „Ersatzvater“ über mein Kind einnehmen zu können.
Diese Strategie des Großvaters des Kindes führte innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg, zusammenspielend mit einer bei der Kindsmutter bereits in den Wochen nach der Geburt festzustellenden deutlichen Wesensveränderung.
War Kerstin Neubert insbesondere während der Monate der Schwangerschaft ab dem 3./4. Monat überaus liebevoll, harmoniebedürftig, zugewandt und grundlegend positiv eingestellt, so änderte sich dies spätestens ab Mitte Oktober 2003.
Selbst kleinste Unstimmigkeiten wurden dramatisiert, die Stimmung war zunehmend geprägt von passiver Aggressivität, bedeutsamem Schweigen im Wechsel mit lautstarker aggressiver Entwertung meiner Person. Der äußere Druck, den sich die Kindsmutter hierbei aufbaute, indem sie unter ständiger Anleitung ihres Vaters bereits eine Woche nach der Geburt wieder in Vollzeit als selbständige Rechtsanwältin arbeitete, war hierbei offenkundig sowohl willkommene Ausrede als auch künstlich erzeugtes Szenario, um eine ständige Belastungs- und Ausnahmesituation bzw. eine Aufmerksamkeit als „wertvolle“ Mutter zu inszenieren, die so in keiner Weise notwendig war sondern einem offenkundigen diffusen Selbstwertmangel entsprang.
Dieser war vor der Geburt nicht da, jedoch teilweise in früheren Phasen der Beziehung, wenn sich Kerstin Neubert durch die Freundschaft und Begegnungen meiner Person insbesondere mit anderen Frauen im Sportbereich (unnötig) zurückgesetzt fühlte. Dies machte sich ebenfalls in aggressiven und dominanten Eifersuchtsszenarien gegen meine Person Luft, zuletzt vor der Geburt des Kindes, Februar 2003, unten dokumentiert, worauf die Kindsmutter mich aggressiv und äußerst verletzend von einem gemeinsamen ersten Termin bei der Frauenärztin ausschloss, indem sie den Termin verlegen ließ.
Obwohl alle diese Details, die die Motivlage, den Charakter und die Psyche der Kindsmutter deutlich beleuchtet, wird all dies vom Gericht vollumfänglich ignoriert.
Stattdessen konstruieren die asozialen Täterbehörden Würzburg/Bamberg seit Jahren zum Teil bösartig-ideologisch und zum Teil aus Überforderung eine nahezu beliebige Diffamierung und Entwertung meiner Person, die völlig aus der Luft gegriffen ist.
Willkürlich und ergebnisorientiert wird in unredlichster Art und Weise mit nahezu allem aufwartet, was irgendwie als Meinung oder Hörensagen diverser interessengeleiteter Personen Negatives zu instrumentalisieren und zur Schaffung einer fiktiven Aktenlage verfügbar wird.
Verwiesen sei hier insbesondere auf die Darstellungen der Kriminellen Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, OLG Bamberg, sog. Beschluss vom 15.02.2016, Verfahren 7 UF 210/15.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg
Es sind derarte Amokläufe von verlogenen und dummen Richtern, die ein Klima der traumatischen Verlustangst, der gesellschaftlichen Stigmatisierung gegen Väter verursachen und damit Taten wie die von Michael Keller befördern und mitverschulden.
Frauen und Täterinnen hingegen wie Kerstin Neubert werden ausdrücklich dazu aufgerufen und ermutigt, Fakten zu schaffen und im Trennungskonflikt aus Rache die Kinder zu entfremden, den Konflikt zu eskalieren und mit juristischen Tricksereien solange auf Zeit zu spielen, bis der völlige Bindungsverlust kaum noch korrigierbar ist.
Auch hier werden im Ergebnis Morde und Eskalationen durch dumme und unredliche Richter provoziert. All dies unter dem durch die Gerichte schamlos pervertierten Etikett Kindeswohl.
Institutionalisierte Volksverdummung, wie sie die CSU gerade bundesweit auf politischer Ebene jedem vor Augen führt. Vor Unredlichkeit und Doppelmoral triefend.

Dumm und Dümmer
Die SMS, die mir Kerstin Neubert im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat während eines affektiven Eifersuchtsanfalls zugesandt hat, sind wie folgt dokumentiert, dies ist tatsächlich als Gewalt anzusehen. Ein deutliches Zeugnis des Konfliktverhaltens, der Aggressivität und des rücksichtlosen Durchsetzungswillens dieser Frau, die sich seit nun 15 Jahren als Opfer stilisiert:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, beweisrechtlich:
„Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?“
28.02.2003
„Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
28.02.2003„Ich hasse Dich, Dein Pinky und Deine Scheiß Tussen dort! Du weißt es und Du änderst nichts! Ich will nie wieder was damit zu tun haben!!“
26.02.2003„Sag mir endlich, was in diesem Scheiß-Laden noch alles hinter meinem Rücken abläuft! Deswegen suchst Du Dir auch keinen Job! Schön weiter Hahn im Korb spielen. Kannst Dich nachher gleich bei allen über mich ausjammern. Denen erzählst Du schließlich alles, im Gegensatz zu mir.“
26.02.2003„Ich schaff das nicht mehr mit Deinem Lügen und Betrügen, mit der Schwangerschaft alleine da zu stehen, während Du machst, was Du willst. Ich kann nicht mehr!“
26.02.2003„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß ich ein Kind bekomme, interessiert Dich sich kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
27.02.2003„Dein Doppelleben mit mir und mit Deiner Pinky-Welt ist zum Kotzen! Schön trennen und verheimlichen und angreifen, wenn ich was sage. Verschimmel in dem Laden!“
27.02.2003„Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.“
27.02.2003„Du wolltest mit dem Pinky etwas ändern und Dir einen Job suchen. Schön, daß Du Dich so an Vereinbarungen hältst.“
27.02.2003„Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., „Dumm fickt gut.“ Viel Spaß
07./08.03.2003
Nach einem Jahr erfolgreicher Kindesentfremdung aufgrund Verschleppung und Untätigkeit der Würzburger Familienrichterin Treu äußert sich die kriminelle Kindsmutter in einem familienpsychologischen Gutachten wie folgt. Sie bekundet und simuliert hier zwar „Bereitschaft“, mir einen Promilleteil meiner Vaterschaft durch Kontakte zu „gewähren“, was bereits jedoch hier durch die vollkommene Entwertung und Diffamierung meiner Person bei völliger Leugnung der Faktenlage als bloße Simulation gelten kann (auf die es freilich infolge nicht ankommt, da Mütter für kriminelles Verhalten im Justizbezirk ohnehin einen Freibrief haben).
„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20
„Ob sie denn mit Blick auf Herrn Deeg die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind gehabt habe? „Ich hab‘ die Vorstellung immer noch, und ich hatte sie damals auch. Ich will die Vorstellung immer noch verwirklichen.“ Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen lasse.“ Ohne (Name des Kindes..) Vater ausschließen zu wollen.“ Allerdings wolle sie zukünftig einen anderen Partner.“
Seite 17
An dieser Stelle zeigt sich, wie selbstverständlich hier über existentiellste Grund- und Elternrechte und die Rechte des Kindes über den Kopf der Betreffenden hinweg dominant bestimmt wird. Ein Rückverweis auf die akut aktivierten traumatischen Verlustängste des Täters Michael Keller, die dieser vor der Tat äußerte, erübrigt sich fast.
Die Kindsmutter weiter:
„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck habe (sic), sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.“
Seite 17/18
Spätestens hier wird beweisrechtlich deutlich, dass das sog. Gewaltschutzgesetz für die Täterin hier lediglich ein beliebig zu missbrauchendes Konstrukt ist, um die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören. Diese auf Ergebnis ausgerichtete Motivlage ist vielfach unwiderlegbar offenkundig geworden.
Die in diesen Äußerungen vorhandenen borderlinehaften Deutungen zwischen idealisierter Familie und Entwertung meiner Person als Partner und Vater des Kindes geben durchweg die Innenperspektive der Entfremderin wider, ohne jeden Bezug auf die Lebenswirklichkeit, meine Person, meine Perspektive und meine Gefühle als Vater. All das wird von den Täterbehörden Würzburg/Bamberg unkommentiert stehen gelassen und der Täterin infolge über nun 15 Jahre andauernd ein psychischer Missbrauch des gemeinsamen Kindes und eine gewaltsame Kindesentziehung durch Neubert befördert:
„Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. „Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.“ – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? „Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.“ Seite 21
„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?
„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35.
Wie aufgezeigt, konnte die Idealisierung der Beziehung und „Familie“ so nahezu anlasslos und rein aufgrund von narzisstischer Deutung und Meinung der Kindsmutter selbst – die mit meiner Person nichts zu tun hat – wechseln mit kompletter Entwertung meiner Person und Gefühle, indem sofort beim geringsten Anlass die gesamte Beziehung und geplante Zukunft in Frage gestellt wurde – ein generelles boderlinehaftes, unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten – und die „Tauglichkeit“ als Vater überhaupt in Frage gestellt wurde.
Dem versuchte ich – insbesondere nach diesem gewalttätigen Eifersuchtsanfall und der bösartigen Ausgrenzung aus Rache von einem gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat – durch Insistieren auf eine gemeinsame Paartherapie entgegenzuwirken. Nach Erlass der Gewaltschutzverfügung durch das Zivilgericht wandte ich mich an das völlig untaugliche Familiengericht Würzburg, was die bis heute manifestierte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zur Folge hatte.
Die Kindsmutter lehnt trotz der Lebenszerstörung für mein Kind und mich bis heute jede Hilfe und Therapie für sich selbst bereits im Ansatz ab, da sie „keine Probleme“ habe sondern alles auf meine Person projiziert. Nachdem sich die Verhaltensweisen insoweit während der weiteren Schwangerschaft vollständig legten, insistierte ich nicht weiter in diese Richtung.
Dies war ein Fehler, da Kerstin Neubert wie bekannt und weiter nochmals aufgezeigt, infolge bösartig, zielgerichtet und unter dem destruktiven Wirken ihres eigenen Vaters nicht nur die Beziehung und Familienbildung ohne jede weitere Kommunikation mit meiner Person zerstörte, sondern auch meine Vaterschaft und somit jegliches Lebensglück. Erst 2010, sieben Jahre später gelang es über das Familiengericht Würzburg, Kontakte zu meiner Tochter durchzusetzen, wie infolge beweisrechtlich geschildert.
Das Verhalten Neubert ist nach heutigem Kenntnisstand insgesamt als überaus bösartig, rücksichtslos und zielgerichtet anzusehen, persönlichem Wunsch nach Rache entspringend sowie der Gratifikation durch ihr Umfeld, das sie als toughe Karrierefrau wahrnehmen soll, die aus guten Gründen einen untauglichen Partner ausgrenzt.
In diesem Kontext ein Kommentar und eine Bedrohung gegen mich, die diese ideologische Verwirrung im Täterinnenmilieu beleuchtet, 19.04.2018:
“Martin, wie eingleisig und begrenzt muss man denken, wenn man es Jahrzehntelang nicht begreift das eine Frau das Recht hat sich vom geistesgestörten und gemeingefährlichen Partner zu trennen. Und wenn da eine Tochter unterwegs ist, ist das erste Gebot einer Mutter ihr Kind vor dem permanent gewalttätigen irren Vater zu schützen. Deine jahrelangen Straftaten und deine krankhafte Arbeitsfaulheit gibt ihr doch auch jetzt noch Recht. Deine Tochter schämt sich für ihren „Erzeuger“. Ein Vater wirst DU ihr niemals sein! Irgendwann wirst auch Du entgültig Ruhiggestellt. R.I.P.“
Eine Strafanzeige ist erstattet, IP-Adresse liegt vor, Ermittlungen laufen.
Ergänzend hierzu ein an mich gerichteter im öffentlichen Forum der Zeitung Mainpost veröffentlicht, der von dem dort tätigen sog. Redakteur Manfred Schweidler stammt und die Gesinnungslage der Region beispielhaft beleuchtet:

Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost
„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“
Der Eingang erfolgte unter Mailadresse m.schweidler@aol.com am 02.10.2017. Auch hier habe ich eine Strafanzeige erstattet, Ermittlungen wurden wie in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter Strafvereitelung verweigert, eine Klageerzwingung beim OLG Bamberg unter Rechtsbeugung verhindert.
Auch dies beleuchtet, mit welchem asozialen und bösartigen gesellschaftlichen und ideologischen Klima Väter als Opfer zustätzlich zu Traumatisierungen und Ausgrenzung ausgeliefert sind. Taten wie die von Michael Keller sind nicht unabhängig von diesem Phänomen zu betrachten.
Frauen und Täterinnen wie Kerstin Neubert hingegegen werden gerade mit narzisstischer Gratifikation überschüttet, wenn sie die Bindung zwischen Vater und Kind zerstören.
Selbst widerwärtigtste Figuren wie Manfred Schweidler spielen sich ohne jedes Hintergrundwissen als Beschützer und Retter von vorgeblichen Opfern auf und inszenierten sich unter Beleidigungen und Verhöhnungen der Opfer als moralische Instanz. Im Fall Schweidler unter Missbrauch der Möglichkeiten eines Zeitungsredakteurs.
Es erschließt sich jedem Beobachter unmittelbar, unter welchem Vorzeichen und unter welcher dumpfen Gesinnung die 2005 beginnende Berichterstattung der örtlichen Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005) über diesen Konflikt und die Verbrechen der Justizjuristen und Gerichte gegen mich erfolgte.
Im Dezember 2003, dem dritten Lebensmonat des gemeinsamen Wunschkindes, erwirkte Kerstin Neubert beim (sachlich unzuständigen) Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung. Dieses sog. Kontaktverbot stellt es wie bekannt unter Androhung von Ordnungsstrafe bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis 6 Monaten unter Strafe, zu der Antragstellerin in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen oder sich ihr zu nähern.
Der Würzburger Kriminelle und Richter Thomas Schepping erließ diese Verfügung klischeehaft gemäß der frauenpolitisch-feminstischen Zielrichtung dieses Gesetzes auf Grundlage der Glaubhaftmachung der Volljuristin Neubert, ohne Beweisvorlage und Anhörung meiner Person.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping
Als sog. Vorwurf genügten infolge pauschale Vorwürfe der Belästigung und Bedrohung, garniert mit völlig falschen Darstellungen und dem Hinweis auf eine Sachbeschädigung.
Ebenfalls unter falscher Eidesstattlicher Versicherung gab Kerstin Neubert an, dass ich ihr seit langem getrennter „Ex-Freund“ sei. Obwohl ich 15 Jahre Polizeibeamter war, gab die Kindsmutter auf Nachfrage in Entwertungsabsicht an, ich sei Fitness-Trainer.
Der Kriminelle Thomas Schepping missbrauchte infolge sein Richteramt, um die unschwer erkennbare anfängliche Fehlentscheidung aufrechtzuerhalten und unter repressivem Machtmissbrauch zu verdecken.
Auf das gemeinsame Kind nahm der Kriminelle Schepping keinerlei Rücksicht.
Die Weichenstellung für die irreversible Zerstörung der Vaterschaft und der Vater-Kind-Bindung wurde auf diese Weise mit vorgezeichnetem weiteren Weg durch einfachsten Amtsmissbrauch eines sich als Autorität aufspielenden dummen und gleichgültigen Provinzrichters gelegt.
Die Taten Scheppings werden bis heute unter struktureller Rechtsbeugung vertuscht und gedeckt.
3.
Stichpunktartige wesentliche Vorgänge und Entwicklung 2003 bis 2018
2003-2005
Das Familiengericht Würzburg benötigt auf meinen Antrag vom 27.12.2003 (Erhalt der sog. Verfügung auf Kontaktverbot zur Kindsmutter, 22.12.2003) acht Monate bis zu einem ersten Termin, 13.08.2004. Während dieser Zeit wird die Kindesentfremdung bereits manifestiert.
Die Familienrichterin Treu beauftragt in Folge zur eigenen Entlastung erst einmal ein Gutachten. Der in Würzburg vernetzte Gutachter Wittkowski stellt fest, 1 Jahr Kindesentfremdung, Dezember 2004:
„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“
„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg
Auf das Verfahren beim Landgericht Würzburg, 92 O 1803/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.
Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Wittkowski und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.
Parallel zu diesen Vorgängen tritt bei mir selbst neben einer zunehmenden Traumatisierung aufgrund erzwungener Isolation mittels Gewaltschutzmissbrauch auch eine Verarmung ein, da ich zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei in Baden-Württemberg unter Druck aufgegeben hatte.
Die finanziellen Mittel, die noch vorhanden sind, benötigte ich bereits während der Schwangerschaft zur Begleichung von Mietschulden für die gemeinsam mit der Kindsmutter angemietete Familienwohnung in Böblingen sowie Fahrtkosten nach Würzburg, wo die Kindsmutter infolge eines Eifersuchtsanfalls September 2002 Kanzlei und 2. Wohnung angemietet hatte, fünf Wochen nach Bezug der Wohnung in Böblingen.
Die Wohnung in Würzburg lag in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnung ihres Vaters, der bereits bei dieser Aktion auf meine vollständige Entsorgung und Ausgrenzung ausgerichtet agierte.
Die Familienrichterin Treu setzte sich nach weiteren Monaten Untätigkeit im April 2005 schließlich über die asoziale und lebensfremde Empfehlung des sog. Gutachters hinweg und beauftragte den Verfahrenspfleger Rainer Moser wie folgt, 2 F 5/04:

Rainer Moser als „Gott“, auch Theater
.…“2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.
3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden.“
Nachdem ich über Wochen nichts von diesem sog. Verfahrenspfleger Moser höre, wende ich mich an das Gericht.
Die Richterin weist den Moser nochmals an, sich an den Beschluss zu halten, Juni 2005, 2 F 5/04:
„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…..
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“
Wie sich infolge herausstellt, hat sich der sog. Verfahrenspfleger und Kriminelle Moser insgesamt zwar 17-mal (eigene Aussage) mit der Kindsmutter getroffen, jedoch in keiner Weise beabsichtigt, den vom Gericht aufgebenen Auftrag auszuführen.
Moser hat sich offenbar bei diesen Treffen, die für ihn eine Art Freizeitbeschäftigung waren, von der Kindsmutter und deren Vater instrumentalisieren und dergestalt manipulieren lassen, dass er den Auftrag des Gerichts verweigert und im Gegenteil meine Person im Sinne der Kindsmutter diffamiert.
Unter Rechtsbeugung erwirkte die damit überforderte Richterin Treu ohne Änderung der Sachlage oder meines Charakters als Vater folgenden Beschluss unter Verletzung des Kindeswohls, August 2005, 2 F 5/04:
„Beschluss
1. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts der Parteien für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.2. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung auf ‘Vormundschaft für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.
3. Der Antrag des Antragstellers, den Umgang des Großvaters Willy Neubert zu beschränken wird zurückgewiesen.
4. Die Befugnis zum persönlichen Umgang des Antragstellers mit dem Kind….wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.“
Um diesen verfassungswidrigen Rechtsbruch zu rechtfertigen, wurde mir nun sogar entwertend vorgeworfen, dass ich als Vater auf Mediation ausgerichtet agiere, was die Basis jeder Konfliktlösung darstellt (2011 ordnet die kriminelle Richterin Treu selbst eine solche Mediation an, siehe unten):
„Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“
Auf das Verfahren beim Amtsgericht Würzburg gegen den Kriminellen Moser, 17 C 960/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.
Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Moser und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.
Fortsetzung folgt……