„Kindeswohl“: Die „asoziale Drecksau“ (*Mainpost) Gabriele Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe….

Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe von gestern unter der Überschrift „Kindeswohl“ über die seit viereinhalb Jahren andauernde Entsorgung eines Vaters durch die Justiz:

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….“Noch am selben Tag zieht Wolters‘ Frau ins Frauenhaus. Eine Trennung, das berichten ihm erfahrene Freunde, ist ein Marathonlauf. Fast immer geht es um Macht, um Genugtuung, um Rache. Unter dem Vorwand, das Wohl der Kinder zu schützen, gehe es häufig darum, die Kinder einem Elternteil zu entfremden. Wer die Kinder hat, gewinnt.

Das Frauenhaus vermittelt Wolters‘ Frau eine Anwältin. Scheidungsanwälte wissen, dass es darauf ankommt, Fakten zu schaffen. Einen Plan zu fassen und umzusetzen. Einen Plan, der, wenn man ein Elternteil aus dem Leben des Kindes entfernen möchte, beispielsweise so aussieht: Vorwürfe werden erhoben, die nicht belegt werden müssen, weil im Familienrecht schon eine bloße Behauptung Folgen haben kann.

Die Kommunikation wird verweigert, möglichst viele Konflikte werden aktiv befeuert oder passiv provoziert; Ziel ist dann nicht eine rasche Klärung, sondern die Zermürbungskrieg des Gegners. das Verfahren wird gestreckt – so lange, bis das Gericht die Geduld verliert und einem Elternteil das Sorgerecht entzieht.

Der Partner, der die Kinder hat, bestimmt den Takt, der andere muss tanzen. Das ist die Idee in solchen Fällen.“…..

https://magazin.spiegel.de/SP/2016/48/148160519/?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage

Ohne widerwärtige, ethisch und moralisch verwahrloste, skrupellose „Fachanwälte“, die vom Leid anderer profitieren, wären diese Schädigungen von Kindern und die Lebensvernichtung von Vätern in dieser Form und diesem Ausmaß überhaupt nicht mehr möglich.

Dieser Abschaum der „Rechtspflege“ zerstört Existenzen, raubt Kindern den Vater, schädigt lebenslang.

Diese Rolle hat seit 2012 erfolgreich in meinem „Fall“ die Würzburger „Fachanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger übernommen.

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Bedienstete der „renommierten“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann– mit besten Beziehungen zur örtlichen Justiz.

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Auffermann teilte bei OLG-Verhandlung diesen Februar eloquent mit, dass Thomas Schepping, hoho, ein „guter Freund“ von ihm sei. Hitzlberger ließ sich in dieser Verhandlung, in der die Bindung zu meinem Kind FINAL zerstört wurde, von ihrem Kanzlei-Kollegen vertreten.

Hitzlbergers Verhalten und die Folgen hieraus waren der Anlass, weshalb ich neben den Verbrechen im Amt durch die Strafgerichte Würzburg auch die familienrechtliche Komponente des JUSTIZSKANDALS 2013 in diesem Blog öffentlich machte!

Die Kindsmutter kann sich bei ihrer „Anwältin“ bedanken! Mein Kind auch!

Hitzlbergers Verhalten, Schreiben, Entwertungen, Beleidigungen, Falschbehauptungen, Rechtsbrüche und Zielsetzungen gegen mein Kind und mich sind in diesem Blog ausführlich dokumentiert, in zahlreichen Beiträgen, Beispiele:

Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

Die ganze destruktive Blödheit und Bösartigkeit von „Fachanwältin“ Gabriele Hitzelberger – Bilanzsuizid eines Vaters und Eskalation als Ziel anwaltlicher Hetze?

Diese widerwärtige „asoziale Drecksau“(*Mainpost) trägt die Schuld dafür, dass sich dieser JUSTIZSKANDAL seit 2012 so irreversibel destruktiv weiterentwickelt hat.

Die „asoziale Drecksau“ trägt die Schuld dafür, dass mein Kind seit 2012 komplett entfremdet wurde, hieraus lebenslang irreversibel geschädigt wird.

Hitzlberger trägt die SCHULD dafür, dass wöchentliche Treffen seit Juni 2012 verweigert wurden, hat der Mutter dazu geraten – die Strategie im Spiegel-Bericht beschrieben: FAKTEN schaffen durch ZEITABLAUF.

Dafür wird diese Fachanwältin die KONSEQUENZEN zu tragen haben!

Die SCHÄDEN sind durch kein Geld der Welt und kein Urteil mehr gutzumachen….

Hier noch Link zur Stellungnahme der sog. Richterin Treu, die Hitzlberger im Januar 2013 mit „Befangenheitsantrag“ kaltstellte. Die oben beschriebene Strategie verfing, danach tat Treu bis 2015 nichts mehr, ließ die Entfremdung und Zerstörungen laufen:

„Dienstliche Stellungnahme“ der Familienrichterin Treu – Anwältin Hitzelberger lügt, Verhandlung AG Würzburg, 04.02.2015

(*)
Mainpost am 10.09.2015:

„Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Beleidigungen-Justizopfer-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte;art735,8902971

Dass diese Aussage irgendwo in einem Schreiben des nichtöffentlichen Verfahrens 2013 stand, (und hier nur unabsichtlich in der Fax-Version), das interessiert weder den Rabaukenrichter Thomas Behl noch die heuchlerische Hofberichterstatter-Plunze Gisela Schmidt so wenig wie sonstige FAKTEN. Schmidt, die sich vor der Verhandlung innig mit Hitzlberger austauschte, geht es um plakative Schlagzeilen und Pflege von Beziehungen!

Einen „Querulanten“ kann man da schon mal über die Klinge springen lassen, die Verbrecherjustiz dankt für die wohlwollende Vertuschung der FAKTEN, gell Mainpost…?

Justizverbrecher Clemens Lückemann aktiviert seinen CSU-Kumpel Eberhard Nuß, um fiktive Geldforderungen zu pfänden…..?

Während die Verbrechen im Amt durch Bedienstete der Justizbehörden Würzburg/Bamberg weiter vertuscht werden und auch die Kindesentführung durch Rechtsanwältin Neubert weiter ungehindert andauert, fordert man von mir als Justizopfer regelmäßig irgendwelches Geld: nun rund 3.800 Euro „Rückzahlung“ aus 2007, und pfändet auch gleich bei der Bank.

Nochmal im Klartext: die Arschlochbehörden, die seit 13 Jahren anhaltend die Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft verschulden, während der Freistaat Bayern jede Entschädigung und Aufklärung verweigert, fordern weiter von mir „Geld“…..

Die Verbrechen und Straftaten der ständig asozialnachtretenden CSU-Querulanten, die meine Existenz und meine Vaterschaft zerstört haben, eine zehnmonatige Freiheitsberaubung ebenso zu verantworten haben wie den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens ihres „irren“ Hausgutachters Dr. Jörg Groß dauerhaft in der Forensik wegzusperren, sind seit August 2013 ausführlich und beweisrechtlich in diesem Blog dokumentiert.

Dass hier keinerlei Dienstaufsicht oder sonstiges Korrektiv wirkt, bei dieser Klüngel-CSU in der fränkischen Provinz keinerlei Annäherung an die Realität erfolgt sondern man sich offenbar im Schutz von Amtsgewalt und unter den Fittichen des Justizverbrechers Clemens Lückemann sicher und weiter über Recht und Gesetz stehend wähnt, bestätig sich immer wieder.

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Diese Strafanzeige wurde im Rahmen einer weiteren ausführlichen Besprechung zu den Verbrechen und Vorgängen bei der bayerischen Justiz bei der Polizei Stuttgart eingereicht….soll keiner behaupten, er wusste von nichts, es sei nicht bekannt gewesen, was hier vor sich geht:

An die
Polizeibehörde Stuttgart
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 05. November 2016

—–Justizverbrechen/Straftaten im Amt gegen Martin Deeg/anhaltende Kindesentührung—-

Hiermit wird Strafanzeige erstattet wegen Verdachts der versuchten Nötigung, der Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung im Amt sowie Gebührenüberhebung gegen

1. Herrn Eberhard Nuß (CSU) (Foto)

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2. Sachbearbeiterin Frau E. Stock (Vorname wird von Behörde nicht mitgeteilt)

zu laden über: Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg

Es besteht insgesamt der Verdacht der Vorteilsgewährung und Tatbegehung zugunsten des mit dem Landrat befreundeten Clemens Lückemann (CSU).Hier beim Besuch der gleichen Veranstaltung wie sein CSU-Kumpel Nuß:

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Die CSU-Netzwerke Würzburg/Bamberg sind nach den seit 2004 hier gemachten persönlichen Erfahrungen durch eine strukturelle Korruption und Kumpanei zugunsten von CSU-Amtsträgern, Juristen und Zuträgern geprägt, die sich asozial und skrupellos gegen Bürger und lästige Rechtsuchende richtet.

Desweiteren werden Verstöße gegen das Datenschutzrecht durch das Landratsamt Würzburg angezeigt.

Mehrfertigung dieses Schreibens geht als fristwahrende Beschwerde an die Beschuldigte gegen deren „Beschluss“ vom 20.10.2016, zugestellt am 04.11.2016.

Es erfolgt ebenfalls Weiterleitung des Schreibens an das zuständige Jobcenter in Baden-Württemberg, das verlässlich für die Grundsicherung aufkommt, die die asozial agierende Behörde in Würzburg hier „pfänden“ möchte.

Eine sich aus dem Sozialgesetzbuch ergebende Rechtsgrundlage gibt es nicht.

Einen Bescheid aus dem Jahr 2007 (!), auf den sich die Behörde beruft, gibt es ebenfalls nicht.

Da eine rechtsstaatliche und objektive Aufklärung im Raum Würzburg erfahrungsgemäß nicht möglich ist und lediglich zur ein Vertuschung der Straftaten im Amt führt, wird beantragt, die Ermittlungen und Strafverfolgung bei den Behörden Stuttgart zu belassen (Wohnsitz des Anzeigenerstatters).

1.
Der Anzeigenerstatter erhielt von den Beschuldigten mehrfach nötigende Schreiben mit fiktiven Geldforderungen der Beschuldigten über rund 3850 Euro, die sich angeblich aus einer „Rückzahlunbgspflicht“ von Arbeitslosengeld aus dem Jahr 2007 ergeben.

Nachweise für tatsächlich bestehende Forderungen wurden nicht erbracht. Man beruft sich auf angeblichen „Bescheid vom 16.04.2007“.

Beweis:

Anlage 1:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Beschuldigten, zugestellt am 04.11.2016

Das Schreiben endet mit dem Hinweis:

“Ein Widerspruch gegen die Forderung, wegen der dieser Beschluss ergeht, ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbeschluss vorgebracht werden können.“

Die Beschuldigte stellt hier also beliebige fiktive Geldforderungen, die sie in keiner Weise belegen kann und teilt auch gleich mit, dass Widerspruch gegen diese Forderung „nicht möglich“ ist.

2.
Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Behörden und Gerichte im Raum Würzburg offenkundig jeglichen Bezug zur Realität verloren haben.

Entweder ist derart asoziales Agieren gegenüber Bürgern ein Automatismus oder hier wird mit Vorsatz gegen lästige Menschen vorgegangen. In diesem Fall ist aufgrund der nun über ein Jahrzehnt aundauernden Schädigungen durch Missbrauch von Amtsgewalt in der Region gegen meine Person sowie meine Familie von letzterem auszugehen.

Beweis:
Zeugenvernahme der sachbearbeitenden Polizeibeamten in Baden-Württemberg,
zu laden über Polizeiposten Stuttgart- Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Die Behörden und Gerichte Würzburg haben beginnend 2003 bis nun 2016 die Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten, die seit Beginn 2004 gerichtsanhängig ist.

Erst 2010 wurden endlich Kontakte zwischen Vater und Kind durchgesetzt, beginnend Mai 2012 missachtete die Kindsmutter wieder den vollstreckbaren Beschluss des Gerichts, die Volljuristin tauchte bis heute unbehelligt mit dem Kind unter.

Diese Schäden sind irreversibel, die Verantwortlichen werden die Konsequenzen zu tragen haben.

Infolge der mit falscher Eidesstattlicher Versicherung (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03) von der Kindsmutter/Volljuristin an die Provinzjustiz herangetragene Verfahren folgte eine asoziale und auf Vernichtung ausgerichtete Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person, die in einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt und dem Versuch der Anwendung des § 63 StGB mittels eines bis heute vertuschten vorsätzlichen Fehlgutachtens des CSU-Netzwerkers Dr. Groß gipfelte (LG Würzburg 814 Js 10465/09).

Der Freistaat Bayern hat hierfür bislang keinen Cent Entschädigung entrichtet, die Verbrechen im Amt werden vertuscht, eine politische Dienstaufsicht wird verweigert.

Ein Dokumentarfilm zwecks Offenlegung dieser Praxis in der bayerischen Provinz und Aufdeckung der von CSU-Netzwerken zu verantwortenden Verbrechen im Amt gegen Unschuldige und Rechtsuchende ist zunächst der nächste Schritt.

Gewalt- und Tötungsdelikte oder ähnliche die bisherigen Rechtsbrüche der Täter im Amt „bestätigende“ Reaktionen sowie Suizid des Klägers sind ganz offenkundig seit längerem das Ziel, das hier aus den örtlichen CSU-Netzwerken heraus durch immer asozialere Provokationen und fortlaufende Kindesentführung/Kindesentzug erreicht werden soll.

Die Vorgänge sind seit 2013 beweisrechtlich im Internet veröffentlicht, Originalakten.

Auch dieses Schreiben und dieser Vorgang ist dort beweisrechtlich öffentlich gemacht, um die Machenschaften und das CSU-Geklüngel im rechtsfreien Raum Würzburg aufzuzeigen:

https://martindeeg.wordpress.com/

3.
Mit Datum vom 26. Juni 2009 berichtet die Regionalzeitung Mainpost über das Landratsamt Würzburg:

„Der Landkreis Würzburg muss für Jahre 2005 bis 2007 knapp zwei Millionen Euro an den Bund zurückzahlen, weil Mittel zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nicht sachgerecht verwendet wurden“…..

„Ende 2004 hatte der Landkreis mit Kolping einen Vertrag über die Einrichtung von 600 Betreuungsplätzen beschlossen. Bekannt wurde das Projekt unter dem Titel „Neue Chance“ Nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform Anfang 2005 sollten dort Langzeit-Arbeitslose beschäftigt und auf den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben vorbereitet werden. Im Gegenzug überließ der Landkreis Kolping pauschal den Löwenanteil der vom Bund ausgezahlten Eingliederungsleistungen – innerhalb der Vertragslaufzeit von drei Jahren waren dies insgesamt 3,7 Millionen Euro.

2007 nahm eine Prüfgruppe des Bundessozialministeriums Anstoß an der Praxis des Landkreises. Hauptkritikpunkt: Die pauschal bei Kolping gebuchten Plätze waren nicht einmal zu 40 Prozent ausgelastet. Der Landkreis sollte deshalb die Hälfte der erhaltenen Mittel zurückbezahlen, obwohl das Geld längst an Kolping weiterüberwiesen war. Auch als die Zahl der Plätze 2007 auf weniger als die Hälfte reduziert wurde, blieben mehr als die Hälfte davon unbesetzt, so die Prüfgruppe.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Der-Bund-will-Millionen-zurueck;art736,5182813

Beweis:

Anlage 2
Bericht vom 26.06.2009 „Der Bund will Millionen zurück“ sowie „Hochgelobtes Projekt endet im Desaster – Nach der Rückforderung von 1,9 Millionen Euro werden Schuldige gesucht“

Eine Behörde, die also 2007 zu Lasten des Steuerzahlers Mittel in Millionenhöhe missbräuchlich verwendet hat, keinerlei Überblick über Maßnahmen zur sog. Eingliederung von Arbeitslosen und die zugrundeliegenden Verträge hat, ist ganz offenkundig entweder völlig unfähig oder korrupt.

Dies hindert nun im Jahr 2016 nicht daran, gegen mich als Langzeitarbeitslosen, der im fraglichen Zeitraum Opfer derarter Verträge der Beschuldigten wurde, vorgehen zu wollen.

Ich war als langjähriger ehemaliger Polizeibeamter vom Landratsamt im fraglichen Zeitraum gezwungen worden, zusammen mit zum Teil geistig behinderten Langzeitarbeitslosen an sog. „PC-Kursen“ teilzunehmen.

Eine zum 01.01.2005 beantragte Auszahlung von Grundsicherung erfolgte erst im Juni 2005 und hieernach nach Belieben der Behörde. Die Nichtbewerbung auf von der Beschuldigten Stock dargebotenen „Arbeitsplatz“ als Lagerhelfer u.ä. führte zur Streichung der gesamten Grundsicherung, die mehrfach über das Sozialgericht nachträglich eingeklagt werden musste.

Im April 2009 war ich gezwungen, den Wohnsitz bei Würzburg trotz meines weiter dort lebenden Kindes aufzugeben, da das Landratsamt rechtswidrig die Auszahlung der Grundsicherung und Miete verweigerte, wie nachträglich durch das Landessozialgericht Stuttgart festgestellt wurde.

Eine Entschädigung für dieses gesamte asoziale Verhalten gegenüber Rechtsuchenden in Krisensituationen ist bis heute ebenfalls nicht erfolgt.

Es besteht über all dieses asoziale Gebaren des Landratsamtes Würzburg hinaus nun wie genannt weitergehend der Verdacht der strukturellen Korruption insbesondere des in CSU-Netzwerken agierenden Beschuldigten Eberhard Nuß zugunsten dessen mit diesem befreundeten CSU-Parteikollegen Clemens Lückemann, der wegen Verbrechen im Amt gegen meine Person zur Anzeige gebracht wurde.

Es geht hier offenkundig um so etwas wie Rache für die Veröffentlichung der Justizverbrechen im Blog und Nachtreten gegenüber lästigen Rechtsuchenden.

Ein Untersuchungsausschuss aufgrund der gesamten Vorgänge ist weiter angezeigt.

Die Beschuldigten sind aus dem Amt zu entfernen, Anklage zu erheben.

Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen:

Im September 2016 wählte die (…..) den Apparat der Beschuldigten Stock beim Landratsamt Würzburg an, worauf ohne jeden Nachweis der Befugnis oder Prüfung der Identität des Gesprächspartners von dort ausführliche und personenbezogene Auskünfte über Personalien, Sachverhalte und die zugrundeliegenden Forderungen etc. gegeben wurden. Ein Nachweis für die Forderungen konnte auch hier nicht erlangt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.