„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

Hervorgehoben

Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Mordmotiv Kindesentzug: TV-Ausstrahlung WEIL DU MIR GEHÖRST – psychischer Missbrauch von Kindern, Vollversagen der Justiz, Arschlochverhalten von Rechtsanwälten…..

Hervorgehoben

Die Justiz Würzburg hat die Entfremdung meiner Tochter seit 2003 schuldhaft zu verantworten.

Eine der Folgen ist: MORDLUST! Man provoziert es – wie dieser Blog dokumentiert – durch ungeniertes asoziales Nachtreten geradezu, dass ich als Vater die Täterinnen und Täter final zur Rechenschaft ziehe. Der Rechtsstaat dient nur noch als Fassade, um Fehler und Verbrechen im Amt zu vertuschen und gegen mich als Opfer immer weiter nachzutreten.

Der Mordlust gegen diese Asozialen steht insoweit nur noch das „Kindeswohl“ entgegen.

Alle Beteiligten bagatellisieren, schauen zu, wie diese völlig unfähige, zum Teil bösartig und nazihaft (Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg) agierende Provinzjustiz die im 16. Jahr befindliche Kindesentziehung immer weiter zirkelschlüssig fortsetzt.

Aus gegebenem Anlass:

Diskussion zum letzte Woche in der ARD ausgestrahlten Film „Weil du mir gehörst“ über den nach Trennung üblichen psychischen Missbrauch des Kindes durch Bezugspersonen, Institutionen und Justiz:

…“Welche Folgen hat es, wenn Mütter oder Väter nach der Trennung dem anderen Elternteil das Kind entfremden? Ist das Sorge- und Umgangsrecht noch zeitgemäß?“….

https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html?fbclid=IwAR10G0R5MCog2kYBZNQeQ9Ehso9jHCU5XAezTbTj8mp4pJOPZBOijn9bTIo

Hier eine Stellungnahme des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Unser Verband nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.2., 20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch bis 12. Mai 2020 nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet unser Verband die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.

Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Trennungsfamilien und Kinderrechte

Hier nochmals zum Inhalt des Films:

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“

Ein verrottetes System, beschrieben in der SZ: „Fehlerhafte Gutachten“ und inkompetente Juristen, die Existenzen zerstören, sind seit Jahrzehnten der übliche Standard in der deutschen Justiz….

….“Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.“….

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Vaterschaft zerstört seit 2003 durch rechte CSU-Justizverbrecher und deren kriminelle Hofgutachter, seit 2012 keinen Kontakt zum Kind.....

Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten können katastrophale Folgen haben.
Anja Kannegießer, Juristin und Psychologin, will das endlich ändern“…

Die Bankrotterklärung für „Altfälle“ liefert die interviewte Super-Gutachterin ganz nebenbei:

„Was aber tun, wenn ein Kind stark von einem Elternteil beeinflusst wurde? „Bei älteren Kindern würde ich sagen: Auch ein beeinflusster Wille ist ja deren Wille.„…

Genau mit dieser zweckmäßig und höhnisch vorgetragenen Schutzbehauptung haben die Würzburger und Bamberger Justizverbrecher willkürlich seit nun 2012 wieder meine Vaterschaft zerstört – und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aus dem heute erschienen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der Einblicke in ein verrottetes System liefert:

„Es gibt die ganz schlimmen Wochen, da schafft Anja Kannegießer es nicht mal mehr, wenigstens eine kurze Absage zu schicken. Es sind einfach zu viele Mails, die in ihrem Postfach landen. Mails, die es in sich haben, von gebrochenen Müttern, deren Kinder nach einem negativen Gutachten in eine Pflegefamilie gebracht wurden, von verzweifelten Vätern, die sich selbst im Kampf um das Kind verloren haben, von Anwälten, die fassungslos von Gutachten berichten, die sich auf 40 Jahre alte Fachliteratur stützen, von Familienrichtern, die über die zermürbende Suche nach qualifizierten Gutachtern klagen……

…..Ihr Geld aber verdient die 47-Jährige seit 15 Jahren als Gutachterin in Straf- und Familiengerichtsprozessen. Wem es gelingt, zwischen zwei Terminen in München ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, der begegnet einer Frau, die ihre Antworten gründlich abwägt. Ihren Job in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschreibt sie so: „Unsere Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass Familienrichter eine gute Entscheidung treffen können.“ Doch genau das Gegenteil ist viel zu oft der Fall.

…..Eine falsche Einschätzung genügt, um Kinder ihrem Martyrium ausgesetzt zu lassen oder Familien zu zerstören. Welche Abgründe sich dann mitunter auftun, ist aktuell im Kino zu sehen. In dem Spielfilm „Systemsprenger“, der als deutscher Beitrag ins Rennen um den Oscar 2020 geht, erzählt die Regisseurin Nora Fingscheidt die Geschichte der neunjährigen Benni.

……„Eigentlich“, sagt Kannegießer, „kann aus so einer enormen Verantwortung nur folgen: Alle Gutachten müssten fehlerfrei sein.“ Müssten. Denn die schlechte Qualität vieler familienpsychologischer Gutachten beklagen Juristen und Psychologen schon seit Jahren. Eine Studie der Fernuni Hagen deckte bereits 2015 gravierende Mängel bei familienpsychologischen Gutachten auf. Vor allem die mangelnde psychologische Fundierung und der Einsatz fragwürdiger Tests stachen hervor. In einzelnen Gutachten sollen Eltern sogar Humortests unterzogen worden sein…..

Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen

Was also sind die Gründe? Zum Beispiel die immer noch fragwürdige Qualifikation einiger Gutachter. „Lange Zeit hat es gar keine Anforderungen an ihre Ausbildung gegeben. Überspitzt gesagt: Hat ein Richter seinen Bäcker für geeignet befunden, konnte er ihn als Gutachter beauftragen.“ Zwar hat eine Gesetzesnovelle von 2016 dies geändert. Kannegießer selbst hat das Bundesjustizministerium damals beraten. Seitdem müssen Sachverständige eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial-)pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben. Doch immer noch sind weder Berufserfahrung noch spezielle Fortbildungen verpflichtend (Gleiches gilt übrigens auch für Familienrichter). „Man kann also direkt von der Uni kommen und sofort loslegen, ohne sich mit Trennungsforschung oder Bindungsdiagnostik wirklich auszukennen„, sagt Kannegießer. Mitte 20-Jährige könnten so Urteile über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Warum man die Vorschriften nicht strenger formuliert hat? Kannegießer seufzt. „Vielerorts ist es jetzt schon unmöglich, einen Gutachter zu finden, der nicht erst in sechs Monaten Zeit hat.“ Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.

Doch immer mehr Väter wollen ihre Kinder auch nach der Trennung nicht nur am Wochenende sehen. Die Zahl der Umgangsstreitigkeiten steigt seit Jahren. Trotzdem verfügte lange keines der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Unis über eine Professur für Rechtspsychologie. Um Forschung und Nachwuchs ist es deshalb schlecht bestellt. Hinzu komme, so Kannegießer, dass viele Psychologen den Job nach kurzer Zeit wieder aufgeben. „Man steht oft im Kreuzfeuer, bekommt selten positives Feedback, wird vor Gericht sehr kritisch befragt. Das ist natürlich etwas anderes, als wenn ich unter vier Augen Therapie mache.“ Wenn sie von dem Hass der Eltern erzählt, der ihr bisweilen entgegenschlägt, wird ihre ruhige Stimme noch ein bisschen leiser. Ein Vater drohte Kannegießer, dass er ihr etwas antue, wenn er keinen Umgang bekomme, ein anderer lauerte ihr vor der Wohnung auf.

….. Geschätzt 10 000 dieser Gutachten werden jedes Jahr in Auftrag gegeben, in der Regel in allen strittigen Familienverfahren. Einige Richter drohen Eltern auch damit („Wenn Sie sich nicht einigen, lasse ich ein Gutachten erstellen“), denn im Klartext heißt das: Kosten von 5000 bis 10 000 Euro plus weitere Monate, in denen sich am Status quo nichts ändert. Liegt das Gutachten endlich vor, umfasst es oft mehr als hundert Seiten. Diese müssen fachlich korrekt, aber trotzdem für den Laien verständlich sein. Oberstes Gebot ist die Neutralität. Die jedoch versuchen viele Eltern gleich beim ersten Treffen mit Kuchen, Blumensträußen oder üppig gedeckten Tafeln ins Wanken zu bringen….“

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Die vom Familiengericht Würzburg 2013 zugezogene sog. Gutachterin Katharina Behrend („Lösungsorientierte Arbeit“), die für die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung schuldhaft mitverantwortlich ist, tritt im übrigen weiter mit dem Thema auf, mit dem sie Existenzen und Kindeswohl zerstört, im Dezember in Stuttgart:

K. Behrend: Gefälligkeitsgutacherin, um die Justiz zu entlasten.... die Justizngsorie

Ihre „Workshops“:

„Vom Liebespaar zur hochstrittigen Elternschaft … Psychodynamik der Trennungsfamilie“

„Kinder nach hochstrittiger Elterntrennungverstehen: Umgangsstörungen und Um-gangsverweigerung – Die Situation und die Rechte des Trennungskindes im Eltern-konflikt

Klicke, um auf 1568970437_-_kiz_fk_stuttgart_2019_formular.pdf zuzugreifen

Der Popanz kostet 200 Euro Anmeldung (20 Euro Getränke).

Die Frage lautet „Ab wann hat die Gaudi ein Loch?“ – auch das der Titel eines Vortrags bei der Veranstaltung.

Wer zieht solche Profiteure und Mittäter zur Verantwortung für die generationenübergreifenden Schäden, Grundrechtsverletzungen und Lebenszerstörungen, die sie quasi nebenbei verschulden…..!?

Die Hauptprofiteure sind jedoch nach wie vor die sog. „Rechtsanwälte“ – auch das in meinem Blog ausführlich beschrieben:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/01/02/voellig-entrueckt-dr-gabriele-hitzlberger-wuerzburger-kanzlei-jordan-schaefer-auffermann/

https://martindeeg.wordpress.com/tag/dr-gabriele-hitzelberger/

Auch die glauben offenbar, über die von der Kanzlei verschuldeten Schäden „wächst irgendwann Gras“…

Familienrichter Bernhard Böhm, Würzburg: Kindesentfremdung als normalisierte Farce und Methode asozialer CSU-Justiz, entsorgte Väter immer weiter zu schädigen…

Das ist inzwischen die rund 10. Beschwerde/Strafanzeige gegen die Untätigkeit des Justizkriminellen Bernhard Böhm, der seit 2017 NICHTS unternimmt: weder werden meine Anträge beantwortet noch sonst in irgendeiner Weise den rechtsstaatlichen Pflichten und dem Wächteramt nachgekommen.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 01.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Beihilfe zur Kindesentziehung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Amtspflichtsverletzung erstattet gegen

Bernhard Böhm, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird vorausgeschickt, dass der Unterzeichner als Vater den maßeblichen Justizkriminellen den Tod wünscht. Dennoch hält er sich immer noch – ungeachtet der Blockade des Rechtsweges durch die Täter – an den sog. Rechtsweg. Dieser wird jedoch zunehmend zur Farce!

Es besteht objektiv und seit langem ein Mordmotiv. Dies ist auch seit langem polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner sachdienlichen Weise Aufklärung und Ermittlung gegen die Amtstäter erfolgt, die ungeniert weiter Rechtsbeugungen und Schädigungen verschulden.

Die Rechtsbrüche und fortlaufenden Grenzüberschreitungen bei den CSU-Justizbehörden in Unterfranken haben tiefe Spuren hinterlassen.

Diese Justizkriminellen zerstörten und zerstörten nicht nur mit Genuss meine Vaterschaft und bürgerliche Existenz sondern schädigen auch mit Vorsatz und rechtswidrig mein Kind, dies seit Jahren!

Einer Abgabe dieses Vorganges an die Staatsanwaltschaft Würzburg wird ausdrücklich widersprochen, da Amtstaten seit Jahren zu Lasten des Unterzeichners unter Missachtung des Legalitätsprinzips und struktureller Strafvereitelung dort vertuscht werden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist in Sachen des Klägers als kriminelle Vereinigung zu einzustufen, die in eigener Sache agiert, insbesondere zugunsten des Rechtsradikalen und ehemaligen Behördenleiters Clemens Lückemann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt seit insgesamt 2006 mit immensem Eifer und krimineller Energie die Verfolgung eines Unschuldigen zu Lasten des Unterzeichners, aktuell 101 Ds 701 Js 3528/19.

Auf Strafanzeige vom 27.07.2019, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Az. 814 Js 10465/09 hat sie nach gleichem Muster eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vorsätzliches Fehlgutachten (Mittäter Dr. Jörg Groß, CSU) gegen den Unterzeichner zu verantworten.

Dies ist als Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu werten!

Diesbezüglich und in Gesamtschau wird auf den mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zugegangen Schriftsatz bezüglich der gegen meine Person begangenen Justizkriminalität verwiesen, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart mit Datum vom 25.06.2019, öffentlich dokumentiert unter:

https://martindeeg.wordpress.com/2019/07/26/dokumentiert-15-jahre-verbrechen-im-amt-bei-der-csu-staatsanwaltschaft-wuerzburg-gegen-unschuldigen-vater-uebergriffige-rechte-burschenschafter-die-ohne-jede-kontrolle-buerger-als-ziele-verfol/

Auf die Feststellungen und Ermittlungen der seit 2014 involvierten Sachbearbeiterin der Polizei Stuttgart wird insgesamt weiter zeugenschaftlich verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Begründung:

1.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm ist seit Mitte 2017 als zuständiger Familienrichter beauftragt, eine Lösung bezüglich der Kindesentziehung zu meiner Tochter zu veranlassen, die verfassungsrechtlichen Elternrechte meiner Person und die Rechte des Kindes durchzusetzen und überhaupt gemäß seiner gesetzlichen Pflichten von Amts wegen den rechtswidrigen Zustand zu beenden, der sowohl eine Kindeswohlschädigung als auch eine Traumatisierung meiner Person als Vater verschuldet, zeitlich manifestiert und potenziert.

Es ist polizeibekannt, dass die Justizkriminellen Pankraz Reheußer, Matthias Panzer und Michael Weber im Februar 2016 rechtswidrig und aus niederer Gesinnung heraus die Schädigung des Unterzeichners als Vater und des Kindes potenzierten, indem sie gegen den Rat von Jugendamt Würzburg, Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und den gesunden Menschenverstand den sog. Umgang bis 31.12.2017 rechtswidrig „ausschlossen“.

Der schriftliche Beschluss, der im kompletten Widerspruch zu den in der mündlichen Verhandlung gemachten Feststellungen steht, beinhaltete auch den Rauswurf der Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die zuvor mit hoher Sensibilität und Engagement den Kontakt zu meiner Tochter zwischen meiner Tochter und mir angebahnt hat.

Dieser Kontakt wurde rechtswidrig durch Verschulden des Amtsgerichts Würzburg und entgegen Beschluss der Richterin Sommer auf vollstreckbare wöchentliche Treffen, 005 F 1403/09, seit Mai 2012 missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin am Amtsgericht und Beschuldigte Antje Treu, die mittlerweile Betroffene beim OLG Bamberg schädigt, wohin sie „befördert“ wurde, verschleppte das Verfahren über drei Jahre ohne jede Tätigkeit – analog Beschuldigter Böhm. Um sich selbst zu entschulden, beauftragte sie 2013 die Gefälligkeitsgutachterin Katharina Behrend, die bundesweit herumreist, um Richter und deren Fehlverhalten bei Kindesentziehungen zu entschulden und im Fall ein insoweit völlig wertloses sog. Gutachten vorlegte, zwei Jahre nach Auftragserteilung.

Das gesamte Vorgehen dieser Justizbehörden ist derart asozial und rechtsfern, dass es geradezu Verzweiflungstaten, Tötungsdelikte gegen Verantwortliche und den Suizid so labilisierter Betroffener provoziert.

2.
Der Beschuldigte Böhm verweigert rechtswidrig unter Verletzung jeglicher Amtspflichten und Verantwortung als Richter seit Mitte 2017 jedwede Tätigkeit.

Im Mai 2018 terminierte er einen Verhandlungstermin auf 23. August 2018, der kurzfristig aufgehoben wurde. Der Termin wurde offenkundig bereist durch den Richter so gelegt, dass die Kindsmutter und Kindesentzieherin Kerstin Neubert diesen unter Hinweis auf § 227 ZPO unkompliziert absagen kann:

„§ 227 Abs. (3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

3.
Es ist offenkundiges Ziel der Beschuldigten den Unterzeichner in den Tod zu treiben oder anderweitig solange zu zermürben, bis dieser aufgibt, seine Elternrechte und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Auch die Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft hat erkennbar neben dem Ziel der Vertuschung das Ziel, den Unterzeichner in den Tod zu treiben.

Die Beschuldigten spielen erkennbar auf Zeit und glauben, dass das fortschreitende Alter des Kindes die Verbrechen der Justiz hier und die verschuldeten Schädigungen obsolet für die Täter im Amt machen wird.

4.
Das Vorgehen der Justizverantwortlichen hier – die völlig unkontrolliert und bar jeder Dienstaufsicht agieren – widerspricht jeglicher gesetzlichen Vorgabe und Pflicht.

Dies im Glauben, dass jedwede Schweinerei und Rechtsbeugung eines Richters innerhalb des Umfeldes der CSU-Justiz hier erfolgreich vertuscht und geleugnet werden kann, eine objektive Aufklärung nicht erfolgen wird.

Dies ist wie genannt angesichts der seit insgesamt Dezember 2003 ohne jede Not und jeden Sinn verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüche ein Mordmotiv.

5.
Die Diffamierungen, Entwertungen und versuchte Kriminalisierung meiner Person, die die asozialen Kriminellen und sog. Richter in Würzburg und Bamberg hier zirkelschlüssig und selbstreferentiell stets auch vorauseilend betreiben, um ihre Verbrechen, Verschleppungen und genüsslich herbeigeführten Schädigungen „begründen“ zu wollen, verfangen nicht.

a)
Die Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt, die zur Beendigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg führten, sind weiter gerichtsanhängig und aufzuklären. Diese werden analog vertuscht, ungeachtet der Fürsorgepflicht des Landes und der massiven und folgenschweren Dienstvergehen des hochrangigen Polizeibeamten Roland Eisele, der offenkundig rechtswidrig gedeckt wird, um einen Skandal zu vertuschen.

b)
Seit September 2018 betreibe ich eine zweite Berufsausbildung (bzw. eine dritte, wenn die Ausbildung als Familienmediator 2005/2006 hinzugezählt wird) als Heilerziehungspfleger.

Das erste Ausbildungsjahr wurde ungeachtet der enormen Belastungen durch das Agieren der Amts-Verbrecher und die traumatisierende Kindesentziehung meiner Tochter mit einem Notendurchschnitt von 1,4 erfolgreich absolviert.

Wie polizeibekannt und angezeigt, nutzen die Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufstätigkeit zum Versuch der Pfändung bei Bank und Arbeitgeber, der Diakonie Stetten e.V. (die gleichen Kriminellen, die die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung durch ein Komplott bis heute verweigern, was ebenfalls vertuscht wird).

c)
Das Ausbildungsjahr beinhaltete ein vierwöchiges Praktikum in einer Kindertagesstätte des Jugendamtes Stuttgart, die selbst bei dieser kurzen Dauer zu einer Bindungsherstellung zu zahlreichen Kindern und derart positivem Eindruck führte, dass die Leitung der Kindertagesstätte eine Umschulung und einen Ausbildungsplatz als Erzieher angeboten hat.

Dies alles ist mit den willkürlichen und asozialen Entwertungsversuchen meiner Person als Vater, die interessengeleitete Personen wie der intrigante Großvater des Kindes, Willy Neubert, oder die widerwärtige und auf Schädigung ausgerichtete sog. Würzburger Rechtsanwältin Hitzlberger betreiben, nicht in Einklang zu bringen.

Alle Beschuldigten, Kriminellen und Lügner, die meine bürgerliche Existenz, meine Vaterschaft und mein Leben seit über 15 Jahren zerstörten und mit immer neuen Grenzüberschreitungen weiter zerstören, sind offenkundig weiter völlig unbehelligt.

Ich appelliere daher nochmals dringend, diesen Fall von Justizkriminalität endlich ernst zu nehmen.

Wenn der Rechtsstaat jedoch aufgrund Status und Amt der Täter nicht gewillt und nicht in der Lage ist, gegen derartes Unrecht und strukturelles Systemversagen vorzugehen, dann hat er mir das nun final mitzuteilen.

Ich bin weder als Vater noch als Justizopfer gewillt, mich endlos verarschen zu lassen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Thema Kindesentziehung in neuem Film: WEIL DU MIR GEHÖRST | Filmfest München 2019

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“

Gruß zwischendurch an meine Tochter….!

Momentan geschieht sehr viel auf verschiedenen Ebenen.

Die Kriminellen der Justizbehörden entlarven sich zunehmend selbst: auf allen Ebenen versucht man verzweifelt, die Täter in den eigenen Reihen zu schützen und zu decken.

Manche unterliegen offenbar immer noch der Illusion, dass Druck und weitere Verdeckungsstraftaten das Mittel der Wahl wären und zum „Erfolg“ führen würden.

Ohne großen Kommentar einen Gruß an meine Tochter, zu der die Kindsmutter und die kriminelle CSU-Justiz Würzburg/Bamberg – wie im Blog dokumentiert – seit 2012 rechtswidrig und mit irreversiblen Folgen den Kontakt verhindert (vgl. auch vorherigen Beitrag, der Leserbrief hatte auch Reaktionen seitens der SZ).

Zuvor wurde bereits von Dezember 2003 bis Mai 2010 rechtswidrig die Bindung zerstört. Anstatt den Konflikt zwischen der Mutter des Kindes und mir zu schlichten haben Verantwortliche einer asozialen, ideologisch rückständigen, parteipolitisch motivierten und bis in den Kern verlogenen sog. „Staatsanwaltschaft“ Würzburg alles getan, um diesen Konflikt zum Eskalieren zu bringen.

Institutionalisiertes Arschlochtum, strukurelle Korruption unter der Fassade von Rechtsstaatlichkeit und „unabhängiger Justiz“. Verbrecher, die glauben unter dem Etikett der „Strafverfolgung“ gegen Unschuldige ihrem nazihaften Weltbild freien Lauf lassen zu können, gedeckt von einer gleichgültigen Dienstaufsichtsbehörde, die sich zum Mittäter macht.

All das ist das zunehmend offenkundiger geworden, wird verstanden und kann objektiv und mit klarem Blick nachvollzogen werden.

Dass solche fortgesetzten und vorsätzlichen Grenzüberschreitungen gegen einen unschuldigen Vater für die hochgradig kriminellen Amtstäter Konsequenzen haben, ist selbsterklärend.

NICHTS wird unter den Tisch fallen.

Hier nochmals kurz ein Highlight der Kriminellen und Justizverbrecher, mit der diese „brillanten“ Juristen bauernschlau und nazihaft mit juristischem Popanz die Vernichtung eines Menschen versuchten bzw. reuelos nachtraten, als ihr perfider Plan, einen Unschuldigen im Maßregelvollzug verschwinden zu lassen, gescheitert war (Modell Gustl Mollath)…

Die zweite „Festnahme“ ohne Haftgrund und Vorliegen von Straftat, erzwungen von den Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, im Zusammenwirken mit den CSU-Kumpeln und Justizverbrechern des OLG Bamberg; nach bereits acht Monaten „Untersuchungshaft“, entgegen Beschluss des LG Würzburg:

Klicke, um auf 2010-03-12-baumann2.pdf zuzugreifen

Nochmals ganz deutlich: so sieht ein rechtswidrig erlassener Haftbefehl aus!

Das gleiche Muster bei der „Verweigerung“ der Entschädigung, gleiche kriminellen Akteure:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Es soll immer noch Leute geben, die den Justizskandal Gustl Mollath nur rudimentär in Erinnerung haben, hier nochmal die ganzen Fakten:

https://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html

Süddeutsche Zeitung: „Es bahnt sich ein Aufstand der Väter an“

Heute erschien u.a. mein Leserbrief im Forum der Süddeutschen Zeitung:

Forum 05.06.19

Der zugrundeliegende Bericht/Interview:

Langzeitdokumentation rechtswidrige Kindesentziehung: Einschüchterung und Zermürbung von Elternteil, rituelles Auflaufenlassen, Nichtbearbeitung von Anträgen durch das Familiengericht Würzburg….

Dieses Schreiben wird – der aktuellen Situation geschuldet – ohne weitere Erläuterungen beweisrechtlich dokumentiert und veröffentlicht. Die Fakten sind bekannt.

Amtsgericht Würzburg
– Familienabteilung –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 03.11.2018

002 F 957/12

zu Strafanzeige:

Über Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.

Auf die gestellten und fortlaufend ignorierten Anträge an das Familiengericht zu Aktenzeichen wird vollinhaltlich verwiesen.

Hiermit wird weiter Antrag gestellt, die Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee endlich mit der Wahrnehmung der Interessen des Kindes zu betrauen, Umgangspflegschaft.

Dieses Schreiben geht als weitere Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei den Justizbehörden Würzburg an die Polizeibehörden Stuttgart. (Auf Strafanzeige vom 04.07.2018 und 29.09.2018 in gleicher Sache wird verwiesen).

Es besteht dringender Tatverdacht auf fortgesetzten persönlich motivierten Amtsmissbrauch, Anstiftung/Beihilfe zur Kindesentziehung und strukturelle Rechtsbeugung unter Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte des Antragstellers als Vater sowie tateinheitlich vorsätzlicher Schädigung des Kindeswohls der Tochter des Klägers beim Familiengericht Würzburg.

Die unten nochmals zusammengefasste Sachlage ist gerichtsbekannt und polizeibekannt
(beginnend Antrag des Klägers beim Familiengericht Würzburg vom 27.12.2003, 002 F 5/04).

1.
Das beweisrechtlich dokumentierte (Aktenlage des Gerichts) asoziale Verhalten und die Weigerung der Familiengerichtsbarkeit Würzburg zu jedweder hoheitlichen Tätigkeit in Sachen des Klägers ist mittlerweile eine glasklare Aufforderung zu Selbstjustiz an den Antragsteller als Vater, Geschädigten und Rechtsuchenden, der offenkundig durch Einschüchterung, fiktive Geldforderungen, jahrelang praktiziertes rituelles Auflaufenlassen und Nichtbearbeitung seiner Anträge zermürbt, zu einer Eskalation gegen die Täter oder zur Selbsttötung motiviert werden soll.

Der verantwortliche Richter Bernahrd Böhm hat seit 2017 in seiner Zuständigkeit weder auf Anträge des Klägers reagiert noch eine mündliche Verhandlung geführt. Eine für den 23.08.2018 terminierte Verhandlung wurde erwartbar und offenkundig vom Gericht erwartet gemäß § 227 Abs. 3 ZPO auf Antrag der Kindsmutter aufgehoben. Ein Ersatztermin ist bis heute nicht mitgeteilt oder offenkundig auch nur anvisiert.

„Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

https://dejure.org/gesetze/ZPO/227.html

Dies, obwohl der Kontakt und jede Bindung zwischen dem Antragsteller als Vater und seiner Tochter durch das asoziale und rechtswidrige Verhalten des Gerichts zunehmend irreversibel weiter zerstört wird, unter eklatanter Verletzung des Kindeswohls und der Elternrechte des Antragstellers.

Auf die Gesamtaktenlage wird beweisrechtlich verwiesen, auch diese ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Zeugnis:
Frau POK‘in B. Schiemenz
, Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27,70499 Stuttgart

Die Zeugin begleitet seit 2014 objektiv und in Aktenkenntnis die rechtswidrige Ausgrenzung, Entfremdung und Verletzung der Elternrechte zu Lasten des Klägers durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Zeugnis:
Zeugin Katharina Schmelter
, Evangelische Familienberatungsstelle, Juliuspromenade 8, 97070 Würzburg

Die Zeugin Schmelter war im Dezember 2011 vom Familiengericht Würzburg mit der Wahrnehmung einer gemeinsamen Elternberatung/Mediation betraut worden, 002 F 1462/11, der erste Termin wurde noch im Gerichtssaal für den 12.01.2012 terminiert.

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, verweigerte infolge einseitig die Wahrnehmung der Beratung. Diese eklatante und vorsätzlich auf Faktenschaffung abzielende Verletzung der Wohlverhaltenspflicht, § 1684 Abs. 2 , durch die Kindsmutter wurde durch das Familiengericht befördert und motiviert, so dass seit Juni 2012 durch die Kindsmutter die gesamte Bindung zwischen Vater und Kind, mühsam mithilfe Ehrenamtlicher ab Mai 2010 aufgebaut, komplett zerstört wurde. Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter zu diesem Zweck untergetaucht, eine Kindesentführung in Mittäterschaft der Justizbehörde, § 235 StGB i.V. § 27 StGB.
Antwort des Gerichts auf Anzeige Kindesentführung, 29.10.2012, 2 F 957/12, AG Würzburg

Die Kindsmutter gaukelte dem Gericht vor, eine Therapie machen zu wollen, was das Gericht wie folgt kommentierte:

„Die Entscheidung der Mutter, professionelle Unterstützung zu holen, wird seitens des Gerichts positiv bewertet in der Erwartung, dass das Ziel weiterhin die Entspannung zwischen den Eltern im Sinne des Kindes ist.“

Beweis:
Amtsgericht Würzburg, 13. Januar 2012, Az. 002 F 1462/11

Nachdem die Kindsmutter infolge selbst mitteilte, dass sie nie beabsichtigte eine Therapie zu machen, sondern dies eine Schutzbehauptung war, um die Elternberatung zu verhindern und den Kindsvater weiter zu isolieren, beförderte das Gericht auch dieses Fehlverhalten.

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Ermittlungen und die Strafverfolgung der Volljuristin wurden und werden unter fortlaufender Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Antragstellers und Vaters im Gerichtsbezirk Würzburg verhindert.
Auch dies ist gerichtsbekannt und insbesondere polizeibekannt.

Zeugnis:
Frau POK‘in B. Schiemenz
, Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27,70499 Stuttgart

Der Antragsteller als Vater nahm bis Dezember 2015 Beratungstermine bei der Zeugin Frau Schmelter wahr, die ausführlich Auskunft über die Untätigkeit, die gezielt auf Faktenschaffung und Verfahrensentledigung abzielende Verschleppung des Verfahrens durch das Familiengericht Würzburg unter vorsätzlicher Verletzung des Kindeswohls und der Elternrechte des Antragstellers berichten kann.

2.
Infolge der Weigerung der Kindsmutter, sich auch nur ansatzweise an die gerichtlichen Beschlüsse und die gesetzliche Wohlverhaltenspflicht als Elternteil zu halten, führte zu weiterer Verschleppung und Beförderung / Motivierung dieser Rechtsbrüche und Kooperationsverweigerung durch das Gericht Würzburg.

Der Kindsmutter gelang so erneut die komplette Isolation und Ausgrenzung des Antragstellers als Vater seit Mitte 2012, unter Verletzung auch des konkreten sog. Umgangsbeschlusses, 005 F 1403/09.

Dem Gericht war hierbei zweifelsfrei bewusst und bekannt, dass dies neben der Verletzung der Elternrechte eine eklatante, massive und insbesondere irreversible Schädigung des Kindes unter Verletzung des Kindeswohls darstellt, Zitat:

…Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äussern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass (das Kind) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen….

….Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.

…..Der Vertreter des Jugendamtes wird das Nötige veranlassen. Die Mutter wird mit Frau Kleylein-Gerlich einen Termin vereinbaren.

Beweis:
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Der weitere Fortgang ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung verweigerte die Kindsmutter unter weiterer Verletzung der Wohlverhaltenspflicht und mit Ziel der Isolierung und Ausgrenzung des Antragstellers als Vater aggressiv und dominant jede Kooperation und Kommunikation mit der Umgangspflegerin. Das Gericht beförderte und motivierte auch dieses Fehlverhalten.

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich
, Diplom-Psychologin, Oberer Mainkai 1, 97070 Würzburg

3.
Die Gerichtsbarkeit Würzburg, die unter Ausnutzung und Missbrauch einer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit das Verfahren verschleppt, auflaufen lässt und so offenkundig, auch zum Preis von Menschenleben, eine Arbeitsentlastung und Verfahrensbeendung durch Zermürbung des Antragstellers als Vater anstrebt, ist nicht Teil der Konfliktlösung sondern ein überfordert, inkompetent und repressiv agierender Aggressor und das Kernproblem für rechtsuchende Väter und Mütter in Kindschaftssachen, wie hier vorliegend.

Rechtsfrieden wird durch fortlaufende rechtswidrige Ausgrenzung, Isolation und Repression gegen den Rechtsuchenden als Elternteil angestrebt, unter gehässig und vorsätzlicher Schädigung des Kindeswohls.

Dies ist die über Jahre vielfach gemachte persönliche Erfahrung des Antragstellers als Vater seit 2003, erster Antrag, die hiermit weiter konkret angezeigt und öffentlich gemacht wird.

Weitere Geschädigte sind bekannt.

Dienst- und Fachaufsicht wird bei den Justizbehörden Würzburg mit rituellen Formschreiben auch bei Verbrechen im Amt und monate- und jahrelanger Verweigerung der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit durch sachbearbeitende Richterinnen und Richter in dringlichen Kindschaftssachen (Treu, Böhm) kataloghaft verweigert, gegen die Behördenleitung ist ebenfalls Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Zahlreich werden Dienstaufsichtsbeschwerden bei den Justizbehörden Würzburg überhaupt nicht beantwortet, so zuletzt vom 25.09.2018, LBS 1 – Nr. 24/2018.

Das Vorgehen der Justizbehörden Würzburg ist insgesamt geeignet, das Leben und die Existenz von Menschen zu zerstören.

Dies ist den Justizbehörden auch bekannt und bewusst. Dieses Ziel wird in Sachen des Antragstellers mit Vorsatz betrieben, wie die Gesamtschau, das fortgesetzt verfassungswidrige und asoziale Verhalten der Justizbehörden Würzburg offenlegt.

Die willkürliche und in Teilen boshafte Zerstörung der Vaterschaft und die irreversible Schädigung von Vater und Kind seit 2003 wird massive weitere Konsequenzen haben, umfassende rechtliche Schritte sind eingeleitet.

In Zuständigkeit der Behörden Würzburg wird fortgesetzt in eigener Sache strukturelle Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers betrieben.

Dies insbesondere durch die die Richterinnen und Richter der Kammer des Landgerichts Würzburg unter Vorsitz Peter Müller, wie umfassend strafrechtlich angezeigt.
Dies ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Die unrechtmäßigen Maßnahmen der Justizbehörden gegen den Antragsteller und Vater, insbesondere eine Freiheitsberaubung im Amt mithilfe eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens des gerichtsbekannten sog. Sachverständigen Dr. Jörg Groß wird bis heute ebenfalls unter konzertierter Rechtsbeugung und Vertuschung innerhalb der Justizbehörden zu verdecken versucht.

Es ist nach persönlicher Erfahrung des Antragstellers vorliegendes Muster bei Angehörigen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Geschädigte, lästige Antragsteller und Rechtsuchende bei Bedarf durch aggressive Kriminalisierung und Pathologisierung einschüchtern zu wollen, aggressiv und repressiv zur Aufgabe der Geltendmachung ihrer berechtigten Interessen zu bringen und diese zu zermürben.

Das rechtsstaatsferne und verfassungswidrige Vorgehen und Verhalten der Justizbehörden auch diesbezüglich in eigener Sache ist gerichtsbekannt und polizeibekannt, auf umfassende Strafanzeigen und Aktenlage wird verwiesen.

Ein Untersuchungsausschuss ist weiter angezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“: Warum kommen die Täter-Juristen, die das Leben von Kindern und Elternteilen zerstören, immer noch ungeschoren davon!!! Der ehemalige Familienrichter Rudolph bestätigt, was dieser Blog dokumentiert: die deutsche Justiz ist zu dumm, zu gleichgültig und zu korrupt für das ihr übertragene Wächteramt!

Mordmotiv Kindesentzug.

Ich bin Vater einer Tochter, die jetzt 15 Jahre alt ist.

Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert erzwang drei Monate nach der Geburt meines Wunschkindes eine einseitige Trennung, zerstörte damit mein Leben, meine Vaterschaft und schädigt unsere Tochter. Sinnfrei, egomanisch, asozial! Alle schauen zu! Alle!

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Anstatt zu schlichten und zu beraten, wird der Kindesentzug gegen mich als Vater durch widerwärtige moralisch behinderte CSU-Juristenbefördert, die Kindsmutter ermutigt, ihre „Opferrolle“ als Frau möglichst dramatisch auszureizen und mich als männlichen „Täter“ zu stigmatisieren. Alles auf Kosten unserer Tochter.

All dies dokumentiert dieser Blog.

Meine Tochter habe ich durch die asozialen, verbrecherischen und den Rechtsstaat verhöhnenden Aktionen dieser Provinzjustiz wieder seit 2012 nicht mehr gesehen – nachdem es zuvor endlich gelungen war, durch wöchentliche Treffen über zwei Jahre eine Bindung aufzubauen.

Kerstin Neubert nutzte, angefeuert und selbst psychisch missbraucht von ihrem intriganten eigenen Vater, im Mai 2012 die erste Gelegenheit, um die gerichtlich festgelegten Treffen zu verhindern. All dies dokumentiert dieser Blog, anhand Originalakten der Täterjustiz.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

2016 veranlassten die Bamberger Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen mich. Die Vorarbeit lieferten die widerwärtigen, auf Konflikteskalation ausgerichteten Anwälte der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die alles unternahmen, um die Bindung zu meiner Tochter ein zweites Mal zu zerstören und mich als Paria auszugrenzen.

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann,Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Alle Akteure und Verantwortlichen, ihre Rolle, ihre Tatbeteiligungen bei diesem seit 15 Jahren andauernden willkürlichen Justizverbrechen sind in diesem Blog genannt und dokumentiert.

Das VOLLVERSAGEN der deutschen Justiz, die nicht die Lösung sondern das Problem ist, ist schon lange bekannt, wie dieses aktuelle Interview von Jürgen Rudolph nochmal aufzeigt.

WARUM kommen diese Täter im Amt dennoch bis heute ungeschoren davon!!!!

Die Dummheit, Hybris und das unkorrigierbare Festhalten an den immer gleichen Fehlern bedeutet VORSATZ!

Dieser Blog ist Beweismittel!!!! Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Justizverbrecher Clemens Lückemann

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“

Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ist ein scharfer Kritiker der Praxis an deutschen Familiengerichten. Oft fielen Urteile aus reiner Bequemlichkeit, lautet ein Vorwurf des Juristen, der in Koblenz eine Kanzlei betreibt. Obendrein seien viele Richter nicht für komplexe Familienrechtsfälle qualifiziert.“….

WELT: Sie vertreten Väter und Mütter, die im Zuge einer Trennung ihre Kinder verlieren. Geschieht das oft so schnell wie in dem hier beschriebenen Fall?

Jürgen Rudolph: Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln. Wer im Kontext der Trennung den ersten Zugriff auf die Kinder hat, hat den entscheidenden Einfluss. In 80 Prozent der Fälle trifft es die Väter, weil es dem gängigen Rollenmodell in Familien entspricht. Ende der 90er-Jahre war es ein richtiger Trend, dass Mütter die Väter des sexuellen Missbrauchs beschuldigten, um so einen dauerhaften Umgangsausschluss zu erreichen.

Die Aussagepsychologie verbesserte sich daraufhin sehr, sie ist aber vor allem im Strafrecht relevant. In allen übrigen Disziplinen, die mit Familienkonflikten befasst sind, fehlt es an Standards, nicht nur bei Richtern und Anwälten, sondern auch bei Sachverständigen, Jugendämtern etc. Die große Fluktuation qualifizierter Richter spielt außerdem eine Rolle. Es scheint seit zwei, drei Jahren eine Renaissance dieser Art von Diffamierung zu geben.

WELT: Ums Kindeswohl geht es also selten?

Rudolph: 1998 wurde als sogenannter Anwalt des Kindes der Verfahrensbeistand eingeführt. Dafür wird leider keine besondere Qualifikation verlangt. Wer Verfahrensbeistand werden will, empfiehlt sich einfach mit einem Schreiben bei Gericht. Was man aber eigentlich braucht, ist eine gemeinsame interdisziplinäre Ausbildung von allen mit dem Familienkonflikt befassten Professionen. Die Verfahren sind personell völlig überladen: Ein Richter, zwei Anwälte, beide Eltern, Gutachter, Vertreter vom Jugendamt, Verfahrensbeistand, mithin acht Erwachsene, mit denen sich ein Kind konfrontiert sieht.

WELT: Betreffen die Defizite alle beteiligten Professionen in solchen Verfahren?

Rudolph: Unabhängig von der häufig mangelhaften Qualifikation der gerichtlichen Sachverständigen wird dieses Defizit noch getoppt davon, dass Richter häufig nicht mal die schlechte Qualifikation einzuschätzen wissen.

Ich habe Richter kennengelernt, die Psychiater nicht von Psychologen unterscheiden können. Jugendämter solidarisieren sich schnell mit dem „besitzenden“ Elternteil. Die prüfen verschiedene Faktoren: Ist das Kinderzimmer angemessen? Besteht Kontakt zu Freunden? Ist die Schule gut erreichbar? Wenn das alles der Ordnung entspricht, gibt das Jugendamt häufig Standardfloskeln ab und empfiehlt gegebenenfalls auch einen Umgangsausschluss des anderen Elternteils.

WELT: Welche Begründung steht hinter solchen Entscheidungen?

Rudolph: Es muss Ruhe einkehren. Das ist eine Friedhofsruhe. Das ist eine Kapitulation vor den Widerständen des betreuenden Elternteils. Die elterliche Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber in Zentraleuropa herrscht das Denken vor, die Kinder gehören mir.

In Nordeuropa finden wir eine andere Haltung vor, da ist der Anspruch auf beide Eltern selbstverständlich, ebenso in Kalifornien, wo ich hin und wieder hospitiere. Dort sehe ich sehr qualifizierte Familienrichter, die das notwendige Fachpersonal selbst rekrutieren. Beispielsweise schicken die Richter die zerstrittenen Eltern zur Beratung, die ihre Teilnahme daran beeiden müssen. Da Meineid in Kalifornien grundsätzlich mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist die – meist erfolgreiche – Beratung gesichert.

……

WELT: Wie gehen Eltern mit diesem Zustand um?

Rudolph: Väter berichten häufig, sie würden wie unter einem grauen Schleier leben. Mütter ziehen oft in eine neue Umgebung, bauen die Legende auf, sie seien ledig und kinderlos, um dem Stigma Rabenmutter zu entgehen. Nach Erkenntnissen aus Selbsthilfegruppen besteht für Frauen eine höhere Suizidgefahr als bei Vätern.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article181795018/Familiengerichte-Rechtsanwalt-kritisiert-personell-ueberladene-Verfahren.html

Grüße an meine Tochter aus den Allgäuer Alpen…..