Bayerns Justiz schert sich weiter einen Dreck um Familienrechtsreformen

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Der ZEIT-Leitartikel, der ausblendet, welche Missstände und welches Unrecht nach wie vor an Provinzgerichten an der Tagesordnung („hochkonflikthafte Eltern“) sind, ist eine nähere Betrachtung wert. Die schweren Folgen für Kinder, die mithilfe der Justiz komplett entfremdet werden, werden bagatellisiert. Wenn sie entfremdet werden, ist das vermeintlich die Schuld der Eltern, nicht die der Justiz.

Das Gegenteil ist der Fall, wie meine Erfahrungen hier zeigen…die SCHULD trägt die Justiz, hier die Familienrichterin Treu, Würzburg, die weder die Mediation noch die Kontakte durchsetzt, seit Dezember 2012 auf ein „Gutachten“ wartet – obwohl glasklar ist, dass hier die Kindsmutter aus eigenen Motiven heraus Verantwortungsflucht, Sorgerechtsmissbrauch, Umgangsboykott und gezielte Ausgrenzung/Kindesentführung betreibt.

Der vollstreckbare Beschluss des Gerichts wird seit 23 Monaten missachtet, meine Anträge werden weder bearbeitet noch beantwortet.

Das ist RECHTSVERWEIGERUNG, auch zu Lasten meines Kindes!

Die Justiz Würzburg ZERSTÖRT anhaltend meine Vaterschaft!

Die ZEIT:
Wenn Eltern sich trennen, sind Kinder häufig die Leidtragenden. Endlich drängen Familiengerichte und Jugendämter die Mütter und Väter, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. von Martin Spiewak

….Ach ja!?

….„Dabei gehen die Richter pragmatisch vor und lassen sich immer weniger von traditionellen Familienbildern leiten. Die Zeit, da der Mutterbonus den Kampf ums Kind entschied, geht zu Ende . Vermutlich gibt es von Gericht zu Gericht und von Region zu Region noch große Unterschiede bei der Entscheidungsfindung, und noch fehlen wissenschaftliche Studien darüber, ob Familienrichter in Berlin ihre Entscheidungen nach anderen Maßstäben treffen als ihre Kollegen in Bayern. Experten wie Thomas Meysen, Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, sprechen aber bereits jetzt von einer „Erfolgsgeschichte“ im juristischen Umgang mit der Scheidung. Gleichzeitig dient die neue Praxis als Beispiel für die Lernfähigkeit einer Gesellschaft im Angesicht eines Problems, das größer werden wird.“…..

….“Scheiden tut weh, am meisten den Kindern. Ihr Vertrauen in den ewig währenden elterlichen Schutz wird erschüttert. Müssen sie miterleben, wie der Vater oder (deutlich seltener) die Mutter aus der Wohnung auszieht, packt viele die Angst, selbst irgendwann alleingelassen zu werden. Oft geben sich Kinder selbst die Schuld am Zerwürfnis der Erwachsenen. Da drängt sich die Frage auf, welche Spuren ein derart einschneidendes Erlebnis in den Seelen der Betroffenen hinterlässt. Sabine Walper meint, weniger, als man denkt. Die Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München sagt: „Eine Trennung hat für Kinder langfristig weit geringere Auswirkungen als früher angenommen.“

Das von ihr geleitete Projekt „Familienentwicklung nach Trennung der Eltern“ bestätigt, was amerikanische Studien schon früher zutage gefördert haben: Trennungskinder unterscheiden sich nicht von Mädchen und Jungen, die in stabilen Familien aufwachsen. Abgesehen davon, dass ihr eigenes Liebesleben instabiler ist und sie sich später signifikant häufiger scheiden lassen. Aber sie leiden weder verstärkt unter Minderwertigkeitsgefühlen oder Krankheiten, noch zeigen sie in der Schule oder im Freundeskreis besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten. Diese zuversichtliche Diagnose der DJI-Forscher gilt aber nur unter einer Bedingung: Die Eltern müssen nach der Trennung einen Weg finden, sich über die Belange ihrer Töchter und Söhne einigermaßen einvernehmlich zu verständigen.

Völlig anders sieht es dagegen aus, wenn der private Kleinkrieg kein Ende nimmt. Wenn die Kinder nach dem Bruch zur Waffe werden im Gefühlsgemetzel der Erwachsenen. Wenn sie den Vätern vorenthalten und gegen die Mütter aufgehetzt werden. Dann geraten sie in einen permanenten Loyalitätskonflikt, der sie innerlich zerstören kann. Schon vor 20 Jahren analysierte die amerikanische Scheidungsforscherin E. Mavis Hetherington: „Die einzige Belastung für ein Kind, die schlimmer ist als zwei sich streitende Eltern, sind zwei geschiedene sich streitende Eltern.“….“

http://www.zeit.de/2014/18/scheidung-kinder-beziehung-eltern

Und genau das VERSCHULDEN unfähige Provinz-Gerichte, die sich invasiv nach alten Rollen-Klischees in Beziehungen und Familien einmischen (Gewaltschutzgesetz….) und mit den Folgen ihrer Zerstörungen nichts mehr zu tun haben wollen – und sich verstecken!

…..

Weitere Artikel zum Thema in der aktuellen ZEIT:

„Als Carsten Schmidt sich zum Kampf ums Kind rüstete, machte er sich auf einiges gefasst. Im Internet hatte er sich auf einschlägigen Väter-Seiten informiert. Was er dort lesen musste, stimmte den 35-Jährigen wenig hoffnungsfroh. Da klagten Väter, die Kindsmutter verweigere ihnen seit Jahren trickreich den Zugang zum Kind. Und andere beschrieben, wie ihnen beim Gericht und im Jugendamt eine Frauenfront alle Rechte streitig machte. Ein unverheirateter Mann wie ich kann kaum auf Gerechtigkeit hoffen, dachte Schmidt bei der Lektüre.“
http://www.zeit.de/2014/18/scheidung-vaeter-rechte

Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf über Alltagslösungen für Scheidungskinder und ihre Eltern. Ein Interview von Inge Kutter
http://www.zeit.de/2014/18/scheidung-kinder-umgang-modelle

Ein SZ-Bericht über eine Studie von 2010, die ebenfalls bis heute von den Verantwortlichen geflissentlich ignoriert wurde:

„Schlimmer als der Tod eines Kindes“
Manche der von ihren Söhnen und Töchtern getrennten Eltern erleben den Kontaktabbruch „schlimmer als den Tod eines Kindes“. „Die Vorstellung, ich könnte meinem Kind über den Weg laufen und es nicht erkennen, ist unerträglich“, sagt ein Vater, der seinen Sohn seit Jahren nicht mehr gesehen hat.

http://www.sueddeutsche.de/wissen/auf-kindes-entzug-eine-immerzu-blutende-wunde-1.888922

„Unschuldig in Haft – wenn der Staat zum Täter wird“…..

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„Unschuldig in Haft – wenn der Staat zum Täter wird“

„Es kann jeden treffen: Plötzlich klingelt es an der Tür und nichts ist mehr, wie es war. Ein Haftbefehl, ein Gerichtsverfahren, eine Gefängniszelle – wer unschuldig in Haft gerät, geht durch die Hölle. Davon erzählt dieses Buch

Jan Schmitt rollt spektakuläre Kriminalfälle auf, lässt sie durch Prozessakten und Aussagen noch einmal lebendig werden. Der Überlebenskampf von Menschen, die nie straffällig geworden sind, liest sich spannend wie ein Krimi und gibt den Blick frei in das Innerste unserer Justiz – in ein oftmals intransparentes System mit vielen Schattenseiten.“

http://www.randomhouse.de/Buch/Unschuldig-in-Haft-Wenn-der-Staat-zum-Taeter-wird/Jan-Schmitt/e452673.rhd

Meinen „Fall“ habe ich hier bereits anhand Originaldokumenten dargelegt – während die bayerische Justiz weiter vertuscht, verschleppt und ignoriert:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Der Justizskandal bislang „nur“ regional beachtet:
Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

1.
Zehn Monate sog. Untersuchungshaft ohne Vorliegen einer Straftat bis heute ohne jede Entschädigung. Die Staatsanwaltschaft Würzburg konstruierte gezielt anhand einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat, um mich aus dem Verkehr zu ziehen.

2.
Der Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters dauerhaft nach Par. 63 StGB in die Forensik zu sperren. Prof Nedopil verhinderte durch Obergutachten ein Schicksal wie das von Gustl Mollath und zahlreichen anderen, die nach wie vor unter Missachtung der Verhältnismäßigkeit und ohne medizinische Vorasussetzung in der Forensik in Bayern untergebracht sind, wovon ich aufgrund der eigenen Erfahrungen in JVA/ Forensik überzeugt bin.

3.
Das OLG Bamberg, 1. Strafsenat ist u.a. verantwortlich für einen zweiten Haftbefehl gegen mich, der ganz fraglos eine Freiheitsberaubung im Amt darstellt sowie die unter glasklarem Amtsmissbrauch erfolgte, persönlich motivierte „Verweigerung“ der Entschädigung, die vom Landgericht Würzburg bei Freispruch zugesprochen wurde.

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Der Vorgang ist beim EGMR in Straßburg anhängig, während dieser 1. Strafsenat unter Vorsitz des CSU-Funktionärs Baumann weiter in dreistester Form die Verfassung verletzt und dem Bundesverfassungsgericht den Stinkefinger zeigt…..

Hier der Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 28.04.2014 zur weiteren Verfassungsbeschwerde im „Fall“ des Gustl Mollath.

Die Kommentare belegen, dass dieses Gericht hier mittlerweile massiv den Rechstsfrieden und das Vertrauen in die Justiz untergräbt, ein nicht mehr hinzunehmender Verlust an Integrität für das Richteramt:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anwalt-strate-legt-neue-verfassungsbeschwerde-ein-1.1945682

….“Für Gerhard Strate ist es schlichtweg „ein Akt des Ungehorsams gegenüber dem höchsten deutschen Gericht“. Dabei ist nach seiner Lesart nicht irgendwer ungehorsam, sondern immerhin ein Oberlandesgericht (OLG), das in Bamberg nämlich. Weil dieses sich bislang um die Feststellung drückt, wie lange Gustl Mollath zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie eingesperrt war, hat dessen Anwalt Strate erneut Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit droht den Bamberger Richtern eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige, nachdem die erste kaum verhallt ist.“….

Mit „Ohrfeigen“ ist es hier nicht mehr getan.

Meines Erachtens gehören diese Juristen längst aus dem Amt entfernt und auf die Anklagebank – wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt und fortgesetzter Grundrechtsverletzungen, einer „bayerischen CSU-Parallel-Justiz“!

Die „Familienvernichtungsmafia“….Suizide von Vätern im Rückblick

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Wie hier im Blog veröffentlicht, wird seit mittlerweile 23 Monaten mein Kind entzogen, wie bereits zuvor von 2004 bis Mai 2010 – während ich gleichzeitig als Vater kriminalisiert und pathologisiert wurde.

Alle wesentlichen Akten….

Verschleppung Familiengericht: https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Missbrauch Strafrecht: https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb

Die Kindsmutter, Rechtsanwältin, hat bei den Justizbehorden Würzburg offenkundig völlige Narrenfreiheit. Seit Oktober 2012 ist sie mit meinem Kind ungehindert „untergetaucht“, nachdem sie zuvor zuerst die gemeinsame Beratung verweigerte…..Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
….. dann die Teilnahme an Besprechungen, stattdessen unser Kind in „Therapie“ gab und mithilfe der sog. Rechtsanwältin Hitzelberger seit März 2012 offenkundig nur ein Ziel verfolgte: die positive Entwicklung der über zwei Jahre aufgebauten Bindung durch 94 wöchentliche Treffen zwischen Mai 2010 und 2012 wieder zu zerstören und mich wieder auszugrenzen.

Denn: die positiven Veränderungen passten nicht zu ihrer Darstellung vom „Opfer“, Beratung und Konfliktlösung bedeuten Verantwortung – die musste die Kindsmutter verhindern, mit allen Mitteln.

Und so wird der vollstreckbare Beschluss des Familiengerichts ebensowenig durchgesetzt wie meine Anträge bearbeitet werden. Die Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg ist „abgetaucht“ – ebenso wie die von ihr seit Dezember 2012 (!) mit einem Gutachten beauftragte „Sachverständige“ Katharina Behrend.

Die letzte „hoheitliche Tätigkeit“ bestand darin, dass die Gutachterin bei der Richterin beantragte, mir als Elternteil das Gutachten nicht auszuhändigen – weil befürchtet wird, dass ich es hier veröffentlichen werde:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Während hier also munter weiter verschleppt wird, die Verantwortlichen sich wegducken, werde ich – wie ebenfalls aufgezeigt – als geschädigter Vater mit Unterlassungsklagen und Beleidigungsanzeige belegt:

Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger – Fakten sollen mit Unterlassungsklage und Strafbefehl unterdrückt werden

Die Anwältin der Kindsmutter, Hitzelberger hat zwar kein Problem mit Verleumdungen („psychisch gestört“) meiner Person, mit Entwertungen, Diffamierungen und peinlichsten Aussetzern („Der Vater hatte seine Chance“…)- will aber nicht, dass ihre „Konfliktstrategie“ der Ausgrenzung inkl. der vorsätzlichen Schädigung des Kindes (siehe unten Beschluss des Gerichts,20.12.2012) hier im Blog diskutiert wird!

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Die 2. Verhandlung wegen Unterlassungsklage findet am Montag, 28.04.2014 statt.

Die Verhandlung vor dem „Strafgericht“ wegen „Beleidigung“ gegen die Anwältin ist terminiert für den 27.08.2014….

Ein Lerneffekt und eine Verhaltensänderung bei Justiz und Behörden ist ungeachtet der beschönigenden Leitartikel in der ZEIT bspw., diese Woche, in der bayerischen Provinz bis heute nicht festzustellen.

Während bundesweit das Wechselmodell diskutiert und durchgesetzt wird, wird in Franken munter weiter ausgegrenzt, geschädigt, kriminalisiert und Kinder das Elternteil genommen!

Wechselmodell!

Dass nicht alle von der Justiz verfassungswidrig diskriminierten und geschädigten Vater dies so gelassen und stoisch „ertragen“ wie ich dies tue, ist an dieser Stelle vielleicht einmal zu erwähnen. Zwei Berichte hierzu, die bereits VOR JAHREN zum Nachdenken anregen konnten, mit klaren SCHULDZUWEISUNGEN:

1.

Eine Abrechnung mit der „Familienvernichtungsmafia“, 27.12.2007

„München (AZ/dpa) – Im Fall des 43-Jährigen Münchners, der an Weihnachten seinen kleinen Sohn und sich selbst tötete, ist im Internet ein Abschiedsbrief aufgetaucht. In dem von der tz abgedruckten Brief erhob der Mann massive Vorwürfe gegen seine Ex-Frau, ein Familiengericht sowie die Politik.

Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner „egoistischen und verlogenen Ex-Frau“ und „ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch seine ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat“ bedanken, schrieb der 43-Jährige weiter. Auch ein Familienrichter am Rosenheimer Amtsgericht sowie die „femifaschistischen Vollidioten von der SPD und FDP, die vor 30 Jahren das heute gültige schwachsinnige Scheidungsrecht eingeführt haben“ seien mitverantwortlich für die schreklichen Geschehnisse. Mit Blick auf das deutsche Scheidungsrecht sprach der Münchner außerdem von einer «Familienvernichtungsmafia».

Aus diesem Grund seien bereits unzählige Leben zerstört worden, heißt es in dem Brief weiter. „Und viele Väter haben denselben Weg gewählt wie ich.“ Der 43-Jährige appelliert deshalb schließlich an den Staat: „Vergällt den jungen Männern das Kinderzeugen oder gar Heiraten, gebt Babys in Krippen, lasst Frauen sich selbst verwirklichen und zerstört die bewährte Form der Familie – aber wundert euch nicht, wenn immer mehr entrechtete Männer, die nichts als eine intakte familie wünschen und stattdessen abgezockt, betrogen, diffamiert und um ihre Kinder gebracht werden, als letzten Ausweg (…) ihre Kinder und sich selbst töten.“

Die Homepage wurde inzwischen von der Polizei gesperrt. Die Ermittler nehmen an, dass der Informatiker aus München seine Tat geplant hat. Eine Obduktion soll nun klären, woran der Achtjährige genau starb.“

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Eine-Abrechnung-mit-derFamilienvernichtungsmafia-id3295891.html

Kommentar Väternotruf:

„Zum Glück gehen trotz gängiger vulgärfeministischer Trompeterei die wenigsten Väter, die vom deutschen Familien(un)recht und von hetzerischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kielgeholt werden und wurden, den zerstörerischen Weg, wie ihn der 43-jährige Vater des achtjährigen Jungen gewählt hat, in dem er offenbar seinen eigenen Sohn tötete.

Bei der noch weit verbreiteten Ausgrenzung von Vätern durch Mütter aller politischen Couleur und der zuarbeitenden Scheidungsindustrie muss man sich eigentlich wundern, dass es vergleichsweise selten, zu solchen Exzessen kommt, wie sie der 43-jährige Vater hier an den Tag legte.

Die meisten durch Mütter und staatliche Stellen ausgegrenzten Väter verhalten sich politisch korrekt. Sie ertränken ihren Kummer im Alkohol und stärken somit die Steuereinnahmen des Staates, der dazu beigetragen hat, ihnen ihre Kinder zu entziehen.“….

2. 

Mann stürzt sich am Potsdamer Platz in den Tod, 14.11.2008

„Ein 52-Jähriger hat sich mit einem Sprung von einem Hochhaus am Potsdamer Platz am Donnerstagabend das Leben genommen. Der Unglücksort musste zeitweise gesperrt werden.

Berlin – Am Donnerstagabend hat sich ein 52-Jähriger aus Niedersachsen von der Aussichtsplattform „Panoramapunkt“ am Potsdamer Platz in die Tiefe gestürzt. Die Polizei geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen von Selbstmord aus, da sie am Tatort einen Abschiedsbrief fand.

Ein Zeuge beobachtete den Vorfall gegen 18.30 Uhr, als er gerade am Gebäude vorbeilief. Der 52-Jährige stürzte 95 Meter in die Tiefe, schlug auf ein fünf Meter hohes Gerüst auf, das über dem Gehweg vor dem Gebäude aufgestellt ist, und blieb dort regungslos liegen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Während der Bergung des Toten war die Alte Potsdamer Straße zwischen Varian-Fry-Straße und Potsdamer Platz bis 19 Uhr 30 gesperrt. (nal)“

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mitte-Suizid;art126,2661255

 
Kommentar Väternotruf:

„Arnim Franz, geboren am 19.04.1956, gestorben am 13.11.2008 beim Sprung vom Hochhaus am Potsdamer Platz.

Sprung eines Vaters von einem Hochhaus am Potsdamer Platz. Tragisches Ende eines beim Amtsgericht Nauen und dem Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee) ausgetragenen Familienkonfliktes zwischen einer machtversorgten Mutter und einem ohnmächtigen Vater.

„Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen“, dieser Leitsatz vieler Alleinvertretung beanspruchender Mütter, konservativer Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter, hier wird er nun Wirklichkeit – kein Vater mehr, der Widerspruch anmeldet und Beamtenseelen aus dem Gleichgewicht bringt. Nun kann man im Amt endlich die Akte schließen, tief durchatmen und den nächsten Fall in der gewohnten bürokratischen Weise abarbeiten.“ 

Weitere „Fälle“ hier….:

http://www.vaeternotruf.de/suizid-vater.htm

Und berechtigte Fragen werden zu klären sein:

„Etwa ein Fünftel aller Kinder in Deutschland (2,4 Mio) wächst in allein erziehenden Haushalten auf, 90% dieser Kinder bei ihren alleinerziehenden Müttern. Bei 40% der Trennungskinder erfolgt ein dauerhafter Abbruch des Kontaktes zu ihren Vätern. Der Verlust des Vaters führt in der Regel zu gravierenden Entwicklungsstörungen mit lebenslangen Folgen. Der Film gibt Einblick in die kontroversen politischen und gesellschaftlichen Lager, ihre Interessen, Instrumentarien und Machtmittel, zu denen ganz zentral die kontroverse Auslegung des ominösen, juristisch nicht definierten, jedoch in Urteilsbegründungen zentral bemühten Begriffs „Kindeswohl“ zählt.“….

….“Die Diskrepranz der deutschen und französischen Kindschaftsrechtsprechung in diesem Punkt war der Auslöser, diesen Film zu machen. Wie kann es sein, dass in einem europäischen Staat seit achtzehn Jahren für Trennungskinder Lösungen umgesetzt werden, die ihnen erlauben, weiterhin mit beiden Eltern aufzuwachsen, während im Nachbarland Deutschland bei uneinigen Trennungseltern die Ausgrenzung eines Elternteils vom Gericht erzwungen wird?“

….

Projektbeschreibung

 

Anzeige wegen Rechtsbeugung auf allen Ebenen

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Folgende selbsterklärende Strafanzeige wegen Rechtsbeugung habe ich heute bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Auch um nochmals zusammenfassend aufzuzeigen, WAS hier eigentlich vorgeht!

Die Dreistigkeit, mit der Juristen sich abschotten, mich als Geschädigten und Antragsteller auflaufen lassen und mit (drei gleichlautenden) Schreiben mit Wortbausteinen abfertigen wollen – 15. Zivilkammer des Landgerichts hier – ist unsäglich, eine Unverschämtheit.

Dieser Blog hat zahlreiche Resonanz, ich führe zahlreiche Gespräche in denen auch immer wieder die Meinung aufscheint, wir hätten ohnehin keinen Rechtsstaat mehr etc.. Ich bin dennoch der Meinung, dass es aufzuzeigen gilt, dass alles seine GRENZEN hat.

Die Justiz ist kein Selbstbedienungsladen, in welchem sich – insbesondere in Bayern – parteipolitische Netzwerke und rechtskonservative Kreise gegenseitig die Posten zuschachern, wo sie dann durch Amt und Status geschützt, jedwede Schweinerei gegen Bürger, Geschädigte und Antragsteller ausleben dürfen….

Die Fakten und Originalakten zur Freiheitsberaubung im Amt (als solche angezeigt) sind hier nachzulesen:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Nochmals: dieser Blog ist auch und insbesondere EIN ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHES BEWEISMITTEL!

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

25. April 2014

Hiermit wird Strafanzeige gegen den 15. Zivilsenat des Landgerichts Stuttgart, Richter……eingereicht.

Es besteht der fortgesetzte und dringende Tatverdacht der Rechtsbeugung zu Lasten des Anzeigenerstatters. Auf die Fürsorgepflicht des Landes gegenüber meiner Person als unfreiwillig ausgeschiedener Polizeibeamter, Status eines Beamten auf Lebenszeit, was Pflichten des Landes auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses beinhaltet, wird weiter verwiesen.

Dienstaufsichtsbeschwerden wurden ebenfalls ohne Sachprüfung und Anhörung entledigt, Präsidentin des Landgerichts Stuttgart.

Der Vorgang ist auch weiter beim Landtag Baden-Württemberg anhängig. Seit Mitteilung vom Oktober 2013 von dort, Petitionsausschuss, dass Stellungnahmen einzuholen sind, erfolgte keine weitere Nachricht.

Es wird weitere darauf hingewiesen, dass es nicht vermittelbar ist, dass die Staatsanwaltschaft nach Vorliegen von Anzeige offenkundig weiter untätig ist und auch eine Anhörung und Vernehmung meiner Person bis heute nicht erfolgt.

Der Gesamtsachverhalt ergibt sich nochmals aus diesem Schreiben.

Nach bisheriger Erfahrung besteht offenkundig eine übergeordnete kollegiale Loyalität und Abschottungsmentalität innerhalb der Justiz bei gleichzeitiger Entwertung von Antragstellern als vermeintliche Querulanten.

Dass dies es gerade bei massivstem Unrecht und schweren Straftaten im Amt kaum möglich macht, eine rechtsstaatliche und objektive Aufklärung ohne Ansehen von Person und Amt zu erreichen, ist bewusst und belegbar geworden.

Aus diesem Grund sind die maßgeblichen Akten bereits im Internet verfügbar.

Auch dieses Schreiben und die zugrundeliegenden Verfahren werden veröffentlicht:

martindeeg.wordpress.com.

Es sollte jedem vernünftig denkenden Menschen und auch Juristen verständig sein, dass eine derart umfassende Lebenszerstörung durch Fehlverhalten von Behördenmitarbeitern und anhaltend ungenierte Rechtsverweigerungen zwingend auzuklären und zu verantworten ist.

Gründe:

Sämtliche berechtigten Anliegen des Klägers werden unter Verletzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Gewähr von Prozesskostenhilfe und unter massiver Missachtung des Art. 3 Grundgesetz entledigt.

Die Richter sind offenkundig nicht gewillt oder aufgrund Arbeitsbelastung nicht in der Lage, objektive Sachverhaltsaufklärung zu betreiben.

Der Rechtsfrieden wird hierdurch anhaltend gestört, rechtsstaatliche Prinzipien massiv verletzt. Die Frage von Rechtsschutz ist hier bereits zu einer Frage wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geworden.

Wenn finanzielle und wirtschaftliche Mittel nicht vorhanden sind – oder ein entsprechender Status anhand Amt – besteht offenkundig im Land Baden-Württemberg keine Möglichkeit mehr, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen.

Auf sämtlichen vorliegenden sowie auf die unter martindeeg.wordpress.com veröffentlichten Akten wird weiter beweisrechtlich verwiesen.

Beweis:

Anlage 1 – 3

1. Schreiben des Landgerichts Stuttgart vom 22. April 2014, 15 O 61/14
2. Schreiben des Landgerichts Stuttgart vom 22. April 2014, 15 O 84714
3. Schreiben des Landgerichts Stuttgart vom 22. April 2014, 15 O 92/14.

Folgende Sachverhalte sind gerichtlich geltend gemacht und werden wie benannt, jenseits jeglichen richterlichen Spielraums im Prozesskostenhilfeverfahren zu entledigen gesucht:

1.
Der Kläger wurde im Alter von 33 Jahren und nach 15 Jahren Tätigkeit im Polizeidienst des Landes aufgrund seiner Haarlänge massiv durch den damaligen Vorgesetzten Roland Eisele drangsaliert und repressiv psychisch unter Druck gesetzt. Insbesondere wurde aufgrund der Haarlänge dem Kläger „verboten“, weiter den Beruf des Polizeibeamten in der Öffentlichkeit auszuüben.

Diese massive Persönlichkeitsrechtsverletzung und Eingriff in die Berufsrechte des Klägers wurde durch fortlaufenden Amtsmissbrauch zusehends über einen Zeitraum von Monaten verschärft, eine Abordnung zwecks Beendigung des Mobbings wurde mehrfach verweigert. Es folgte die rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge unter der Lüge des Vorgesetzten Eisele, der Kläger sei ohne Vorlage ärtzlichen Attestes dem Dienst ferngeblieben. Ein solches Attest liegt vor. Dies ist nur eine der einfachst nachzuweisenden Lügen des Vorgesetzten Eisele, der massiv diese Vorgesetztenfunktion missbrauchte.

Eisele Stellungnahme

Mittels der Repressionen, psychischen Drucks und der glasklaren Erpressung, dass die rechtswidrig einbehaltenen Dienstbezüge nur ausbezahlt werden, wenn der Kläger seinen Beruf aufgibt, erfolgte schließlich ohne jede wirtschaftliche Absicherung die so erzwungene Beendigung des Beamtendienstes.

Aufgrund dessen und der sich hieraus ergebenden persönlichen und privaten Notlage ist der Kläger seit nun insgesamt neun Jahren Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB, Hartz IV.

Bis heute lügen die diese Situation verschuldenden Beamten der Polizeidirektion Böblingen ungeniert über den wahren Sachverhalt und die Fakten.

Das Regierungspräsidium Stuttgart, der 14. Landtag Baden-Württemberg und die Gerichte machen sich bis heute anhand Aktenlage die Falschangaben und Lügen zu eigen.

Obwohl nun nachweislich auch der Landtag Baden-Württemberg durch den damaligen Vorgesetzten in Stellungnahme ungeniert belogen wurde und dies zu einer Entscheidung 2009 führte, gegen die sofort vorgegangen wurde, behaupten die Gerichte lebensfremd stets weiter die Verjährung sämtlicher Dienstvergehen und Amtspflichtverletzungen.

Desweiteren wurde auch erst 2011 durch Stellungnahme beim Verwaltungsgericht Stuttgart bekannt, dass der damalige Rechtsanwalt des Klägers, der schließlich aufgrund der rechtswidrig einbehaltenen Dienstbezüge hinzugezogen wurde, hinter dem Rücken des Klägers mit der Führungsebene der Polizeidirektion gemeinsam auf eine Entlassung des Klägers hinarbeitete, was infolge als „Vergleich“ dargestellt wurde.

Auch die Rechtsprechung bezüglich Sittenwidrigkeit solchen Vorgehens wurde durch die Gerichte rechtsbeugend ignoriert.

Ziel des Klägers ist die Darlegung der tatsächlichen Fakten und die Verantwortungsnahme der diese berufliche Zerstörung herbeiführenden Täter. Dies ist völlig alternativlos und wird sich auch durch weitere Verschleppung nicht erledigen.

Seitens des Landes Baden-Württemberg, welchem sich der Kläger ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung stellte und bei dem er bis zum Mobbing wegen der Haarlänge völlig unbescholten zuletzt als Beamter auf Lebenszeit beruflich Dienst tat, hat wie genannt eine Fürsorgepflicht, Art. 45 Beamtenstatusgesetz.

Das Gericht, das hier offenkundig zu Lasten des Klägers und zugunsten des weiter im Dienst befindlichen Beamten Eisele, Beamter des höheren Dienstes, Rechtsbeugungen begeht, hat die Verantwortung, hier für objektive Aufklärung und Rechtsfrieden Sorge zu tragen.

Stattdessen erfolgt seit Jahren nun die stets selbstreferentielle Berufung auf bereits vorher erfolgte Rechtsbeugungen.


2.

Auf Grundlage dieser beruflichen Zerstörungen war der Kläger beginnend Ende 2003 im Zusammenhang mit seiner Vaterschaft, die beginnend drei Monate nach Geburt willkürlich und unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung der Kindsmutter, Rechtsanwältin, aufgrund deren Launenhaftigkeit zerstört wurde, einer zunehmenden Kriminalisierung und Pathologisierung seitens der Justizbehörden Würzburg ausgesetzt.

Dass die Belastungen der erpressten Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit und der wirtschaftliche Nullpunkt, mit dem der Kläger sich mit 33 Jahren ausgeliefert sah, hier mit ursächlich war, ist selbsterklärend.

Die Kriminalisierungs- und Pathologisierungsversuche der bayerischen Justiz, sämtlich wiederum Folge der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter, Dezember 2003, die sich auf diesem Weg unkommuniziert vom Kläger als Vater des gemeinsamen Wunschkindes „trennen“ wollte, gipfelte 2009 in dem Versuch, den Kläger mittels Fehlgutachten des wirtschaftlich von den Justizbehörden abhängigen Psychiaters Dr. Groß, Würzburg, nach § 63 StGB dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Der Kläger wurde insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Untersuchungshaft gehalten.

Auch nachdem das Landgericht Würzburg einen Freispruch erließ und Entschädigung für die zu Unrecht erfolgte Haft zusprach, wird die vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt, die den Vorgängen zugrundeliegt, weiter gedeckt und vertuscht.

Bis heute hat der Kläger nicht einen Cent Entschädigung erhalten, während die Justizbehörden Würzburg ihrerseits weiter Kostenrechnungen zusenden.

Der Vorgang ist als Freiheitsberaubung im Amt angezeigt und als solche auch seit 2012 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig.

Das Landgericht Stuttgart verweist hier ungeachtet der Auswirkungen auf Baden-Württemberg (Wohnort des Klägers, zwei Festnahmen in Stuttgart, Amtshilfe bei den seitens der bayerischen Justiz erwirkten Straftaten im Amt, Hinzuziehung von Polizeibeamten hier) stets auf die Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg, die die Straftaten im Amt bei den Justizbehörden Würzburg zu klären haben.

Wenn das Landgericht eine eigene Zuständigkeit sieht, wird PKH verweigert.

Die Verweisung hat naturgemäß die Verweigerung jedweder Amtstätigkeit zum Schutz der eigenen Behördenmitarbeiter etc. zur Folge.

So wird z.B. jedweder Schadensersatzanspruch gegen den Gerichtsgutachter Groß trotz nachgewiesenen eklatanten (vorsätzlichen) Fehlgutachtens in Abrede gestellt und dem Gutachter seitens des Zivilgerichts Würzburg bescheinigt, dass er „allgemein kompetent“ sei, ohne auf den Sachverhalt im geringsten einzugehen.

Ziel ist die Aufklärung, wie derarte Vorgänge bis hin zu Freiheitsentziehungen ohne Vorliegen von Straftat und ohne jede Voraussetzung für derart massive Grundrechtseingriffe in einem deutschen Bundesland, offenkundig persönlich motiviert, möglich sind sowie die Entfernung der Täter aus dem Dienst und die gerichtliche Anklage der Verantwortlichen, die nach wie vor Ämter in der bayerischen Justiz bekleiden.

3.
Mit gleicher Abrede verweigert das Landgericht Stuttgart jedwede Geltendmachung im familienrechtlichen Bereich.

Unmittelbar nach Beendigung der Freiheitsberaubung im Amt erließ das Familiengericht Würzburg nach 6 ½ Jahren endlich einen vollstreckbaren Beschluss auf wöchentlich durchzuführende Treffen und Bindungsaufbau des Klägers als leiblichem Vater zu seinem durch die Justizbehörden Würzburg im Sinne der Kindsmutter entfremdeten Kind.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Nachdem dies insgesamt positiv verlief, 94 Treffen stattfanden und eine konkrete Ausweitung und Normalisierung der Situation beinhaltlich gemeinsame Beratung und gemeinsames Sorgerecht der Eltern (vgl. EGMR, 22028/04 Zaunegger/Deutschland, Diskriminierung nichtehelicher Väter) konkret anstanden, verfiel die Kindsmutter in die bisherigen Verhaltensmuster und Zielsetzung der Ausgrenzung und Verantwortungsverweigerung.

Seit Mai 2012 unternimmt das Familiengericht Würzburg, Richterin Treu, keine geeigneten Maßnahmen, um

a) die Bindung aufrechtzuerhalten / vollstreckbaren Beschluss durchzusetzen

b) den Missbrauch und die Verantwortungsflucht bis hin zur Kindesentführung (unbekannt untergetaucht) durch die Kindsmutter/Rechtsanwältin zu unterbinden.

Die Schädigung des Kindes durch die Kontaktlosigkeit zum Elternteil wurde klipp und klar von allen beteiligten Professionen und insbesondere auch der Richterin selbst benannt und an die Kindsmutter appelliert, Dezember 2012.

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Die Klagen, die sich gegen den Freistaat Bayern richten, werden entweder ungeachtet der Fakten und Schwere der Rechtsverletzungen unter Rechtsbeugung im schriftlichen PKH-Verfahren in Abrede gestellt oder in die Zuständigkeit der Behörden selbst, die die Rechtsverletzungen verschulden, verwiesen.

Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger diesen Justizskandal und die Weigerung der Justiz, hier selbstreinigend gegen Beklagte und Beschuldigte im eigenen Umfeld und unter Verletzung des Grundgesetzes vorzugehen, noch lange hinnimmt.

Jeder der drei hier geschilderten Vorgänge, die größtenteils seit Jahren Inhalt von Geltendmachungen und Beweisvortrag sind, ist für sich bereits geeignet, schwerste Folgen bei den Betroffenen auszulösen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Staatsanwälte: „Die Übergriffigen/Die Scharfmacher“

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Mein „Einzelfall“ bereits hier aufgezeigt:

Staatsanwälte auf die Anklagebank !

Der SPIEGEL-Artikel: „Die Scharfmacher/Die Übergriffigen“ mittlerweile auch online: 

…..“Doch die Einzelfälle zeigen immer wieder, wie schmal der Grat ist, auf dem die mehr als 5000 Staatsanwälte Deutschlands balancieren. Im Hinterhaus der Dritten Gewalt, der Judikative, arbeitet ein hochgefährlicher Apparat. Staatsanwälte verfügen über weit mehr Macht und größere Entscheidungsspielräume als Richter. Dabei handeln sie ständig unter Risiko. Durchsuchungen, Verhaftungen, Vermögensbeschlagnahme: Schon den Verdacht lässt das Gesetz genügen.

Und oft trifft es Unschuldige: Ralf Eschelbach, Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist. Und hinter nahezu jedem falschen Urteil steht eine fehlerhafte Anklage, die Grundlage und der Rahmen des Strafprozesses.

Der Apparat kann vollendete Tatsachen schaffen, bevor überhaupt irgendein Richter sich mit den Akten beschäftigt hat. Erst wenn die Justiz havariert, wird unübersehbar, wie sie wirklich funktioniert: Die Weichen jedes Strafprozesses werden nicht von der Dritten Gewalt, den Richtern, sondern vom staatlich gelenkten Apparat der Ankläger gestellt. „Es wird die Gefahr übersehen“, klagt BGH-Richter Eschelbach, „wie einfach es ist“, in diesem System „unerwünschte Personen aus dem Verkehr zu ziehen“…..“ 

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125253335.html

BGH: Zwangsgeld gegen Jugendamt/Umgangsvereitelung

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Ordnungsgeld gegen Jugendamt?

Beschluss des BGH vom 19. Februar 2014, Aufhebung des Beschlusses zur Rechtsbeschwerde:

….“Nachdem das Kind zum Umgang mit den Eltern nicht bereit war und die vereinbarten Umgangskontakte überwiegend bereits nach kurzer Zeit abgebrochen wurden, hat der Antragsteller beantragt, gegen das Jugendamt ein Ordnungsgeld von 5000 Euro festzusetzen. Er hat geltend gemacht, dass die Umgangskontakte weder von Seiten des Jugendamts noch von der Pflegemutter in irgendeiner Weise förderlich vorbereitet worden seien. Das Jugendamt ist dem entgegen getreten und hat vorgetragen, alle verfügbaren erzieherischen Mittel zur Motivation des Kindes für den Umgang mit seinen Eltern genutzt zu haben.“….

Klicke, um auf 2014-02-19_BGH-Beschluss-wegen-Ordnungsgeld-nach-§-89-FamFG.pdf zuzugreifen

„Kommentar von Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff zum vorliegenden Beschluss:

“Ein Jugendamt kann zu Ordnungsgeld verurteilt werden bei Missachtung einer Umgangsvereinbarung.

Der BGH hat Stellung genommen, dass es nicht der Kindeswille sein kann oder das Jugendamt glaubt, alles aus seiner Sicht getan zu haben.

Der Umgang ist umzusetzen, wenn ein Beschluss dafür da ist.

Wenn es inhaltliche pädagogische Fragen gäbe, dann hätte das in einem neuen Umgangsverfahren geregelt werden müssen und nicht einfach durch
Ignorieren.”

Beschluss des Bundesgerichtshofes – Ordnungsgeld für Jugendamt möglich

In meiner Sache ist das Jugendamt Würzburg seit 23 Monaten untätig, leistet Beihilfe bei Kindesentführung und Umgangsboykott, wie hier im Blog aufgezeigt.

Vollstreckbarer Beschluss wird von allen beteiligten Stellen missachtet, Antrag auf Zwangsgeld gegen die Kindsmutter wurde vor zehn Monaten eingereicht: von der Richterin weder bearbeitet noch beantwortet….

Mündliche Verhandlung wegen Unterlassungsklage, LG Würzburg, 14.04.2014

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Wie hier im Blog aufgeführt, versucht die Anwältin der Kindsmutter, gegen einzelne Äußerungen hier mit Unterlassungsklage vorzugehen:
Antrag und Termin (14.04.2014) Unterlassungsklage wegen Blog/“Ehrverletzung“ VON Hitzelberger, LG Würzburg,

Die Verhandlung vor dem Landgericht Würzburg am Montag dauerte von 16.00 Uhr bis 18.40 Uhr.

Vertreten wurde die nicht anwesende Anwältin Hitzelberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann von Anwalt Schäfer, der als erstes einen weiteren Antrag auf Unterlassung vorlegte.

Ich halte es weiter für GROTESK, wie auch in der Verhandlung protokolliert und deutlich gemacht, angesichts des ungeniert andauernden psychischen Kindesmissbrauchs, der Elternentfremdung, Bindungszerstörung, der anhaltenden Grundrechtsverletzungen, der unzumutbaren Untätigkeit der Familienrichterin Treu und der Missachtung eines konreten, vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der seit 23 Monaten gezielt und böswillig vereitelt wird, dass die hierfür verantwortliche Rechtsanwältin Hitzelberger sich auf „Ehre“ und „Persönlichkeitsrechtsverletzung“ berufen will, wenn diese FAKTEN und die massiven Folgen nun öffentlich aufgezeigt werden und dass hier mit mir als Justizopfer und mit Missbrauch der Justiz ausgegrenztem und kriminalisiertem Vater über „Formulierungen“ diskutiert werden soll.

Auch die Verteidigung des RA Schäfer, dass man hier nur das mache, was die „Mandantin“ – die Kindsmutter, selbst Rechtsanwältin – will, kann im Jahr 2014 angesichts der Folgen und Schäden von asozialen Kindesentfremdungen und Auwüchsen des jahrzehntelangen Versagens der Justiz für erwachsene Menschen keine Ausflucht mehr sein. Auch nicht für Juristen.

Ein bereits für den 22.04.2014 festgelegter Folgetermin ist nach jetzigem Kenntnisstand auf meinen gestrigen Antrag hin verlegt auf den 28.04.2014, Prozesskostenhilfe bewilligt und der von mir nach Absprache mit dem Richter kontaktierte Rechtsanwalt Mulzer nun beigeordnet.

Diese Widerklage wurde von mir eingereicht (wie alle Geltendmachungen bisher nicht rechtswirksam, da nicht durch Anwalt….):

„Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 12. April 2014

Az. 92 O 601/14

Gegen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 01.04.2014, Az. 92 O 601/14 wird

Widerklage

eingereicht gegen die Beklagte Gabriele Hitzelberger, Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg, vertreten durch die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, bei der die Beklagte selbst tätig ist.

Prozesskostenhilfeantrag wird gestellt, ebenso Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes.

Da die Ursprungsklage durch willkürliche Streitwertbenennung sachfremd in die Zuständigkeit des Landgerichts fiel, ist auch der Kläger an diese Zuständigkeit gebunden.

Gründe:

1.
Wie die Beklagte in ihrem Schriftsatz selbst darstellt, besteht keinerlei Grundlage für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, da der Sachverhalt, fundiert durch Originaldokumente, bereits seit 28.09.2013 dargestellt ist und dies der Beklagten seither auch bekannt ist.

Die Beklagte klassifiziert die Faktendarstellung des Sachverhaltes nun willkürlich als „ehrverletzend“, was zuvor als „moderat“ klassifiziert wurde.

Erkennbar ist die der einzige rechtsfremde Zweck des Antrags der Beklagten den Kläger unter Druck zu setzen und finanziell zu schädigen, weshalb hier auch mittels „Gebührenschraube“ willkürlich das Landgericht mittels Streitwertbenennung von „5001 Euro“ beantragt wurde.

Beweis:

Antrag der Beklagten vom 01.04.2014

2.
Sämtliche Darstellungen stehen erkennbar im Zusammenhang mit familienrechtlichem Rechtsstreit, in welchem die Beklagte Partei ist.

Solche Darstellungen in „schwebendem Rechtsstreit“ können grundsätzlich nicht zum Gegenstand von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen werden.

Beweis:

Anlage 1:
Aufsatz „Verletzung von Ehre und Persönlichkeitsrecht im Prozess“, Anwaltsblatt 3/2008, Univ. Köln

Klicke, um auf Hirtz__AnwBl._03-08__163ff.pdf zuzugreifen

Als Partei im Prozessgeschehen verhindert die Beklagte seit anhaltend Juni 2012 die Durchführung des „Umgangs“ des Klägers mit seinem Kind und vereitelt gezielt die Durchführung und Durchsetzung des mit Datum vom 09.04.2010 vor dem Familiengericht Würzburg geschlossenen vollstreckbaren Beschlusses.

Bis zum Eintritt der Beklagten in das Prozessgeschehen hatte sich eine anhand dieses Beschlusses durchgeführter 94 Umgangskontakte die (die zuvor jahrelang zerstörte) Bindung des Klägers zu seinem leiblichen Wunschkind überaus positiv entwickelt, so dass eine konkrete Ausweitung, Änderung der Sorgerrechtssituation und eine auf Entlastung des Kindes ausgerichtete gemeinsame Beratung der Eltern konkret beschlossen waren bzw. anstanden.

Die Beklagte hat diese Entwicklung nicht nur zerstört sondern zielgerichtet durch Entwertung, Ausgrenzung und standeswidriges brachiales Gebaren als Rechtsanwältin in einem hochsensiblen Konflikt eine massive Schädigung des Klägers und seines Kindes seit Eintritt in den Prozess im März 2012 verschuldet.

Das Kind ist seither unter immenser Belastung einer ungehinderten Instrumentalisierung der betreuenden Personen ausgesetzt, der Kläger als Vater wird gezielt dämonisiert.

Die Richterin Treu, die tatsächlich im Sinne und zum Wohl des Kindes agierte und eine Verantwortungsnahme der Kindsmutter versuchte, wurde von der Beklagten mit Datum vom 08.01.2013 mit unsinnigem und unsachlichem Befangenheitsantrag „kaltgestellt“. Dies einzig zum Zweck, die Kindsmutter aus jedweder Elternverantwortung und Wohlverhaltenspflicht rechtsfremd heraus zu nehmen.

Die Schädigungen für das Kind wurden zuvor konkret aufgezeigt, was die Beklagte nicht an ihrem Handeln hinderte.

Ein solches anwaltliches Fehlverhalten ist auch offenzulegen.

Insbesondere auch, da die Gerichte offenkundig derarten ….. schädigenden Strategien von Konfliktanwälten nichts entgegensetzen und diese ….. Vorgehensweise somit auch im Jahr 2014 und in vollem Wissen um die irreversiblen und lebenslangen Folgen von Bindungszerstörung und Ausgrenzung eines Elternteils immer noch „erfolgreich“ ist.

Dies ist ein Justizskandal.

3.
Ausdrücklich heißt es zu „Äußerungen in einem Rechtsstreit“:

Klicke, um auf Hirtz__AnwBl._03-08__163ff.pdf zuzugreifen

V. Ergebnis
1. Äußerungen, die während eines schwebenden Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits gemacht werden, können grundsätzlich nicht zum Gegenstand von Unterlassungs-, Widerrufs- und Schadenersatzansprüchen gemacht werden.

2. Solche Äußerungen sind auch strafrechtlich privilegiert;im Rahmen eines rechtlich geordneten Verfahrens erfolgen sie im Zweifel zur Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne von § 193 StGB.

3. Diese Privilegien gelten auch für den Rechtsanwalt, der einen Mandanten im rechtlich geordneten Verfahren vertritt.

4. Das hat umgekehrt zur Folge, dass auch eine Rechtsanwältin solche Äußerungen anderer Verfahrensbeteiligter, die ihre Ehre oder ihre Persönlichkeitsrechte tangieren können, nicht mit Aussicht auf Erfolg angreifen kann.

5. Auch über das Sachlichkeitsgebot (§ 43 a BRAO) können dem Anwalt Äußerungen in rechtlich geordneten Verfahren grundsätzlich nicht zur Last gelegt werden.

6. Ein gesondertes Privileg für anwaltliche Äußerungen in rechtlich geordneten Verfahren gibt es nicht. Äußerungen, die der Partei verboten wären, sind im Zweifel auch
dem Anwalt nicht erlaubt.

7. Bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähungen ohne sachlichen Bezug sind vom Schutzbereich des rechtlich geordneten Verfahrens ausgenommen.

8. Äußerungen, die der Rechtsanwalt außerhalb eines rechtlich geordneten Verfahrens für seinen Mandanten abgibt, sind im Zweifel dem Mandanten zuzurechnen; dem Anwalt fehlt insoweit die Störereigenschaft“

Beweis:

Anlage 1:
Aufsatz „Verletzung von Ehre und Persönlichkeitsrecht im Prozess“, Anwaltsblatt 3/2008, Univ. Köln

Die berechtigten Interessen des Klägers sind fraglos und betreffen sowohl seine Grundrechte als auch die seines Kindes. Dass die Beklagte darübehinaus auch die eigene Mandantin schädigt, ergibt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.

Die Äußerungen, die die Beklagte rechtsfremd und unter Verletzung des Art. 5 GG versucht zu unterdrücken, sind erkennbar weder „erwiesen unwahr“ noch „Schmähungen“ zur Herabwürdigung der Person. Sie betreffen konkretes Verhalten in einem konkreten Verfahren, beweisrechtlich dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg“

Ich finde, es ist höchste Zeit, diesen „Konfliktanwälten“, die sich gezielt zerstörerisch in sensible Konflikte einmischen, Menschen auf das Massivste schädigen, Beihilfe bei psychischem Kindesmissbrauch leisten und immer noch glauben, sie kämen ohne Konsequenzen davon und könnten so weitermachen, die GRENZEN aufzuzeigen.

Hier geht es um Ehre, Anstand und Charakter. Wer den nicht hat, dem gehört die Anwaltszulassung entzogen.

Problembewusstsein ist da, ansonsten gäbe es diese Alibi-Papierchen nicht, die in der Praxis offenkunidg das Papier nicht wert sind:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Schadensersatz: Rechtsverweigerung Familiengericht Würzburg im 23. Monat!

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Der vollstreckbare Gerichtsbeschluss zum wöchentlichen Umgang mit meinem Kind wird SCHULDHAFT und VORSÄTZLICH im 23. Monat missachtet:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

(Zwischen Mai 2010 und Mai 2012 fanden 94 Treffen statt – als es galt, die Bindung auszuweiten, den Kontakt zu normalisieren, Januar 2012 (gemeinsame Beratung) wechselte die Kindsmutter – mithilfe der Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger – die Strategie: es galt, mich komplett auszugrenzen, dem Kind wieder seinen Vater zu stehlen, damit die Kindsmutter ihre „Ruhe“ hat und sich nicht mit den von ihr verschuldeten Zerstörungen befassen muss….das Gerichts unternimmt nichts gegen die komplette Verweigerung aller Maßnahmen durch die immer noch alleinsorgeberechtigte Kindsmutter:
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011)

Mein Sorgerechtsantrag, den ich unmittelbar nach der vom EGMR erzwungenen Gesetzesänderung gestellt habe, 19.05.2013, wird nicht bearbeitet.

Ebensowenig wird mein letztes Jahr gestellter Antrag auf Zwangsgeld bearbeitet.

Die Kindsmutter ist mit meinem Kind seit Oktober 2012 untergetaucht! Für mich als Vater ist das eine Kindesentführung!

Die Richterin des Familiengerichts Würzburg, Treu, verschuldet zum zweiten Mal nach 2004 durch Untätigkeit und Verschleppung den Bindungsverlust zu meinem Kind und unternimmt nichts gegen die Entfremdung durch die Kindsmutter.

Ein solcher Schaden und Verlust ist mit Geld überhaupt nicht gutzumachen!

Meine Klage gegen das Familiengericht Würzburg bzw. den Freistaat Bayern wegen vorsätzlicher Zerstörung meiner Vaterschaft und Schädigung meines Kindes ist eingereicht beim Landgericht Stuttgart:

Schadensersatzklage gegen Bayern wegen vorsätzlicher Zerstörung meiner Vaterschaft

Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung über einen Prozess, bei dem es – vergleichsweise banal – um „Geld“ geht. Es ist höchste Zeit, dass die Behörden und Gerichte zur Verantwortung gezogen werden:

„Behörde ist zu langsam – und muss zahlen

Ein Bauunternehmer bekommt 29.000 Euro Schadensersatz aus der Staatskasse – weil die Stadt zu langsam war. Mindestens fünf Monate lang lag sein Bauantrag bei der Behörde. Unbearbeitet.

…..„In der Behörde reagierte man zunächst mit Achselzucken – man habe eben zu wenige Sachbearbeiter, lautete die Erklärung. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I zeigt sich jedoch unbeeindruckt von dieser Entschuldigung: Wegen der langen Wartezeit und weil außerdem noch weitere Fehler passiert seien, solle die Stadt nun freiwillig 29 000 Euro zahlen.“….

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-behoerde-ist-zu-langam-und-muss-zahlen-1.1934853

Auch das Vorgehen des Gerichts ist „brachenüblich'“ – die Schäden sind nicht mehr hinnehmbar!

Mobbing bei der Polizei

Aus aktuellem Anlass, Polizei Stuttgart heute wieder in den Medien in Zusammenhang mit dem „Schwarzen Donnerstag“ und der Frage, wie „politisch“ und wie ehrlich ist eigentlich die Polizei!?

Damit auch das nicht untergeht:

Aufgrund der Beziehung zur Kindsmutter gab ich nach 15 Jahren und als Beamter auf Lebenszeit dem Druck der Polizeibehörde nach, die mich mittels rechtswidrig einbehaltener Dienstbezüge und massivem Mobbing (zu lange Haare) zu einer Kündigung erpresste. Bis heute werden die Vorgänge vertuscht, von dem hauptveranwortlichen damaligen Vorgesetzten Roland Eisele wird ungeniert gelogen, auch gegenüber dem Gericht und dem Landtag Baden-Württemberg.

Bereits hier ausführlich dargelegt:

Vom Polizeibeamten zum Sozialfall

Dass auch diese folgenschweren Vorgänge aufgrund der Kriminalisierung in Bayern aufgrund der Kindesentfremdung und Zerstörung meiner Vaterschaft durch die Frau, die zuvor auf meine „Kündgigung“ bei der Polizei Einfluss hatte, zu klären sein werden, dürfte nachzuvollziehen sein.

Die Gewerkschaft beklagt Personalnot, gleichzeitig werde ich als ausgebildeter Polizist mit zahlreichen Zusatzqualifikationen und doch einigermaßen „Lebenserfahrung“ in ALG II hängen gelassen…..
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/personalmangel-bei-der-muenchner-polizei-manche-kollegen-sagen-es-geht-nicht-mehr-1.1930845

Das hier wenig überraschend:
Polizeigewerkschaftler erhebt Vorwürfe

„Überdies warf der Polizeigewerkschafter Thomas Mohr der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor, sie habe ihn wegen seiner Kritik am harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner mundtot machen wollen. Das Staatsministerium habe damals Disziplinarmaßnahmen gegen ihn prüfen lassen, sagte der Mannheimer Kreisgruppenchef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Dienstag. „Das geht nicht, wir sind als Gewerkschafter geschützt.“ Es sei ein Prüfantrag vom Staatsministerium an das Innenministerium gegangen.

Mohr hatte in einem Interview zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegen S-21-Gegner gesagt: „Wir sind da in eine Sache reingeschickt worden, die so hätte nie stattfinden dürfen. Auch nicht in dieser Form und in dieser Härte.“


http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.u-ausschuss-schwarzer-donnerstag-stefan-mappus-spricht-von-rufmord.c935ff27-4e6c-4e74-a148-98470754d8ed.html

„Ein Vermerk des Innenministeriums endet mit dem Satz: „Eine disziplinarische Ahndung ist möglich.“ Zu dem Stuttgarter Polizeieinsatz am 30. September 2010 wird Mohr darin mit den Worten zitiert: „Wir sind da in eine Sache reingeschickt worden, die so hätte nie stattfinden dürfen. Auch nicht in dieser Form und in dieser Härte.“ Mohr hatte einem Fernsehteam ein Interview über den Einsatz gegeben. Vor einer Disziplinarmaßnahme habe ihn wohl nur der Regierungswechsel bewahrt, sagte er.

Ein Sprecher des Staatsministeriums wollte sich nicht zu dem Fall äußern. Dem „Mannheimer Morgen“, der zuvor über das Thema berichtete, hatte das Ministerium mitgeteilt, es gehe um Aspekte, die möglicherweise auch im kürzlich eingesetzten zweiten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz behandelt werden könnten.

Dass die Polizei Mappus‘ Version erschüttern könnte, deutete sich bereits im vergangenen Jahr an: Damals wies die GdP nach Strafbefehlen gegen Beamte wegen ihres Vorgehens gegen Demonstranten auf dessen Verantwortung hin. So sagte Landesvize Hans-Jürgen Kirstein, Mappus habe „Öl ins Feuer gegossen“, indem er den Einsatz für das Fällen der Bäume zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 30. September 2010 durchgesetzt habe.“


http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.thomas-mohr-wollte-ihn-mappus-regierung-mundtot-machen.cba44e05-84d0-48ce-b237-ac1b724e1544.html

Die nun aktuell anhängige Klage in meiner Sache beim Landgericht Stuttgart, ebenfalls weiter aktuell anhängig beim Landtag Baden-Württemberg:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Präsidentin des
Landgerichtes Stuttgart
– Frau Cornelia Horz –
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart 20. Februar 2014

Hiermit wird Klage eingereicht gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsdidium Stuttgart und die Polizeidirektion Böblingen.

1.
Der Kläger ist beamtenrechtlich so zu stellen, als wäre die infolge beweisrechtlich aufgezeigte erpresste Kündigung durch die Polizeidirektion Böblingen aufgrund massivem Fehlverhalten des POR Eisele nicht erfolgt.

2.
Aufgrund der Folgen der Tat steht dem Kläger darüberhinaus ein erheblicher Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 500.000 Euro zu. Folgen der Rechtsverweigerungen war wie aufzuzeigen u.a. eine Freiheitsberaubung im Amt in Bayern, die im Stand eines Polizeibeamten nicht erfolgt wäre.

Es wird aufgrund der Sachlage beantragt, einen anderen Zivilsenat als den 15. Zivilsenat zu befassen. Gegen die Richter des 15. Zivilsenats ist anhaltend der Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten des Regierungspräsidiums Stuttgart/Polizeidirektion Böblingen angezeigt. Gleiches gilt für Klage gegen die Justizbehörde Würzburg.

Der Vorgang wird aufgrund der anhaltenden Rechtsverweiogerungen und dem Verdacht der fortgesetzten Rechtsbeugung zugunsten der Polizeibehörde dem Justizminister Stickelberger vorgelegt.

Weitere Mehrfertigung erhält der Landtag Baden-Württemberg, Petitionsausschuss zu Az. 14/04759. Zuletzt mit Datum vom 17.10.2013 wurde die Einholung von Stellungnahmen mitgeteilt.

Die Verschleppungen und Rechtsverweigerungen, die hier unter ständiger Schädigung des Klägers stattfinden, spotten inzwischen jeglicher Rechtsstaatlichkeit, sind völlig inakzeptabel und ungeheuerlich.

……
Es wird insoweit auf parallel eingereichte Klage hier wegen anhaltender Missachtung der Elternrechte des Klägers und Schädigung seines Kindes gegen die Justiz Würzburg verwiesen.

Sachverhalt:

1.
Der damals neu eingesetzte Leiter der Abteilung Schutzpolizei der Polizeidirektion Böblingen, POR Roland Eisele veranlasste eine persönlich motivierte, dienstlich nicht angezeigte Abordnung des Klägers vom Polizeirevier Sindelfingen zur Polizeidirektion Böblingen.

Anlass hierfür war nach dessen eigener Aussage die Haarlänge des Klägers:

„Ich erklärte ihm (dem Kläger), dass mir und dem Leiter der Polizeidirektion (PD Moll) ein ordentliches und korrektes Ersscheinungsbild unserer Polizeibeamten wichtig sei und es diesem Anspruch entgegenstünde, wenn er mit seinen langen Haaren in uniform in der Öffentlichkeit als Polizeibeamter erkennbar sei.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Dieser Sachverhalte stellt eine grobe Missachtung der Persönlichkeitsrechte des Klägers dar.

Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre alt, seit 12 Jahren unbescholtener Polizeibeamter, gegen den weder Beschwerden vorlagen, noch Rügen oder Abmahnungen erteilt waren. Die Übernahme in den Status des Polizeibeamten auf Lebenszeit erfolgte mit dem 27. Lebensjahr völlig fraglos. Zwecks Aufstieg in den gehobenen Dienst hatte der Kläger kurz zuvor privat die Fachhochschulreife erworben und sich als Übungsleiter Sport bei der Polizei durch Lehrgang an der Fachhochschule Polizei qualifiziert.

Unmittelbar vor Abordnung hatte der Vorgesetzte eine Bewerbung des Klägers zum Sondereinsatzkommando im Göppingen untergraben, so dass eine Zulassung zum Auswahlverfahren nicht stattfand (welches der Kläger zweifelsohne bestanden hätte).

Weiter führt der Vertreter der Beklagten aus:

„Nachdem er keine Veränderung vorgenommen hatte, habe ich dem Kläger bei einem weiteren Personalgespräch mitgeteilt, dass die Dienststellenleitung seine Entscheidung im Rahmen der ihm verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte akzeptieren werde. Gleichzeitig eröffnete ich Herrn Deeg, dass er aufgrund seines Erscheinungsbildes aus Sicht der Dienststelle nicht mehr in seiner bisherigen Funktion als Beamter im Bezirksdienst verwendet werden könne, weil damit zwangsläufig Außendiensttätigkeiten verbunden seien.

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Dem Vertreter der Beklagten, Eisele, war also bewusst und bekannt, dass er die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, was Vorsatz belegt.

Sämtliche „Personalgespräche“ mit dem Beklagten fanden im übrigen – anders als der Vorgesetzte darstellt – nach der Abordnung des Klägers statt. Diese wurde im – völlig überraschend – vom Revierleiter, EPHK Schiffler, in der Form eröffnet, dass der Kläger sich sich am folgenden Montag bei der PD, Abt. Ia zu melden habe.

Dem Kläger war der Beklagte Eisele bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht persönlich bekannt, ausgeschlossen ist, dass vor der Abordnung ein „Personlagespräch“ stattfand.

EPHK Schiffler versuchte noch, diese Abordnung aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung beim Polizeirevier Sindelfingen zu verhindern.

Zeugnis: EPHK Schiffler, zuletzt beim Innenministerium Baden-Württemberg, ladungsfähige Anschrift nicht bekannt.

Obwohl diese Persönlichkeitsrechtsverletzung und die Motivation des folgenden Verhaltens und massiven Mobbings gegen den Kläger durch eigene Aussagen des Vorgesetzen beweisrechtlich belegt ist, wird eine gerichtliche Klärung verweigert. Die Gerichte machen sich unter dem Verdacht der Rechtsbeugung seit Jahren alle Darstellungen und infolge aufzuzeigenden Falschbeschuldigungen der Beklagten zu eigen, ohne den Sachverhalt auch nur durch persönliche Einvernahmen zu erörtern.

Zuvor wurden ebenfalls alle Bemühungen einer Klärung auf Basis von Mediation, persönlichen Gesprächen und güftlicher Einigung einseitig durch die Beklagte verweigert.

Das Fehlverhalten der Beklagten kausal der Persönlichkeitsrechtsverletzung und des massiven systematischen Mobbings hat infolge massive Schädigungen, wie weiter aufzuzeigen.

(Das systematische Mobbing wurde den Gerichten bereits mehrfach aufgezeigt. Bei einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Polizeidirektor Moll wurde dem Kläger gesagt, dass wenn er sich die Haare nicht schneide, man „andere Wege“ finden würde. Es folgte monatelange entwürdigendes „Einsperren“ in einem Büro ohne jede Tätigkeit, unter Abmelden zur Toilette etc., „Verbot“, auch nach Dienstschluss andere Abteilungen zu betreten, mit Kollegen zu sprechen etc.).

2.
Um die Vorgänge und das massive Fehlverhalten der Beklagen zu vertuschen, wird infolge versucht, den Kläger zu verleumden und mittels Falschbeschuldigungen zu diskreditieren.

Der Vertreter der Beklagten, Eisele führt weiter aus:

„Beginnend im Oktober 1998 bis Anfang März 1999 wurden zahlreiche Strafanzeigen und Ermittlungsvorgänge vom Kläger nicht oder völlig unzureichend bearbeitet, was u.a. auch ein negatives Bild der Polizei bei der Staatsanwaltschaft, Geschädigten und Rechtsanälten zufolge hat.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Die zahlreichen Lügen zu Lasten des Klägers bis heute durch den Beklagtenvertreter sind allein anhand dieser vorsätzlichen Falschdarstellung beispielhaft zu belegen.

Die Aussage eines negativen Bildes „bei Staatsanwaltschaft, Geschädigten und Rechtsanwälten“ ist erkennbar ein selbstentschuldendes Phantasieprodukt des Beklagtenvertreters, der seine Vorgesetztenfunktion gegen Untergebene, hier den Kläger, schamlos missbraucht, um eigenes Fehlverhalten und persönlich motiviertes lMobbing rechtfertigen zu wollen.

Dies entspricht dessen gesamten Führungsstil, welcher die Fürsorgepflicht, die Wahrheitspflicht und das zu setzende Vertrauen in Vorgesetzte untergräbt.

Bei den genannten Vorgängen vom „Oktober 1998 bis Anfang März 1999“ handelt es sich erkennbar um die beim Polizeirevier Sindelfingen damals aktuell zu bearbeitenden Vorgänge. Dass der Kläger diese nicht bearbeiten konnte, lag ebenso erkennbar an der Abordnung durch des POR Eisele selbst, der die dienstlich ungerechtfertigte Abordnung aufgrund Haarlänge erzwang.

Dies erschließt sich jedem auch nur beiläufig mit verwaltungspraktischen Sachverhalten vertrauten Beobachter.

Bei Wechseln innerhalb von Behörden werden die bislang nicht zum Abschluss gebrachten Vorgänge innerhalb der Abteilung von anderen Sachbearbeitern weiterbearbeitet.

Der Beklagtenvertreter hingegen versucht hier dem Kläger ein Dienstvergehen anzudichten.

Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landgericht machten sich bislang wie genannt alle Falschdarstellungen des Beklagtenvertreters aufgrund von diesem geschaffener Aktenlage zu eigen, was den Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten der Behörden begründet.

Hinzu kommt, dass der Kläger zuvor im Februar einen mehrwöchigen Urlaub mit Fernreise unternahm, so dass der Kläger zusätzlich urlaubsbedingt weniger Vorgänge zur Bearbeitung hatte als bei der Abteilung üblich, als POR Eisele die Abordnung erzwang. Versäumnisse in der Bearbeitung auch aufgrund dieses Urlaubes sind nicht bekannt.

Klar erinnerlich ist die Tatsache des Urlaubes deshalb, weil aufgrund des Termins zum Auswahlverfahrens beim Sondereinsatzkommando, dessen Teilnahme der Beklagtenvertreter vereitelte, der Kläger den Urlaub zeitlich vorgezogen hatte, um hieran teilnehmen zu können.

Das gesamte Verhalten des Beklagtenvertreters ist als zutiefst asozial und einzig auf Schädigung ausgerichtet zu betrachten.

Dies wird weiter belegt:

3.
Der Beklagtenvertreter Eisele führt weiter aus:

„Dem Vorschlag des Klägers, ihn z.B. nach Stuttgart abzuordnen, konnte zum damaligen Zeitpunkt wegen des eigenen Personalbedarfs, aber auch mangels entsprechender Möglichkeiten, nicht entsprochen werden.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Dies belegt die massive Fürsorgepflichtsverletzung der Beklagten, die ebenfalls völlig sachfremd bis heute gedeckt wird.

Der Kläger hat mehrfach und nachdrücklich um eine Abordnung ersucht, um die vom Beklagtenvertreter geschaffene Mobbingsituation und Repression bei der Dienststelle zu beenden und wieder sachgerecht als Polizeibeamter im hierfür üblichen Rahmen arbeiten zu können.

Stattdessen wurde diese zwingend im Rahmen der Fürsorgepflicht gebotene Maßnahme gezielt verweigert, um den Kläger vorsätzlich weiter zu schädigen.

Die Schutzbehauptung, dass aufgrund „eigenen Personalbedarfs“ diese Abordnung nicht möglich sei, ist nachvollziehbar ebenfalls eine dreiste Lüge des Beklagtenvertreters. Der Kläger sass zu dieser Zeit seit Monaten ohne jede Tätigkeit seine Dienstzeit in einem leeren Büro ab, während der Beklagtenvertreter Eisele hierdurch gerade gezielt den Personalbedarf beim Polizeirevier Sindelfingen schädigte, wo Kollegen die Vorgänge des Klägers bearbeiten mussten (was POR Eisele wiederum später als Dienstvergehen zu Lasten des Klägers auslegen will).

Dass Abordnungen aufgrund solcher Situationen aus Fürsorgepflicht zwingend sind, ist u.a. in Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Az.: 8 K 4032/11, festgestellt.

Beweis:
Anlage 2:
Bericht der Stuttgarter Zeitung, 24.01.2012, „Polizeichef scheitert vor Gericht“


Der Beamte versuchte hier, die Abordnung als unrechtmäßig abzuwenden bzw. zu Diese sei laut Gericht jedoch geboten bei „dienstlichen Verfehlungen“. Eben „dienstliche Verfehlungen“ wurden dem Kläger infolge von der Beklagten wahrheitswidrig zur Last gelegt.

4.
Der Beklagtenvertreter Eisele stellt nachvollziehbar weiter falsch dar, auch dies durch Regierungspräsidium Stuttgart und Landgericht unter Verdacht der Rechtsbeugung zu eigen gemacht, ohne im geringsten eine Sachaufklärung zu veranlassen:

„Nachdem Herr Deeg darüber hinaus bekanntlich mehrere Aufforderungen, sich aufgrund seines bereits langandauernden Krankenstandes beim Polizeiarzt vorzustellen, missachtete, ging die PD Böblingen zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass der Kläger unerlaubt dem Dienst fern geblieben war. Deshalb wurde beim Landesamt für Besoldung und Versorgung die Einbehaltung der Dienstbezüge mit sofortiger Wirkung beantragt. Meines Wissens hat er bis zuletzt dem Polizeiarzt nicht die geforderten Nachweise für seinen langandauernden Krankenstand vorgelegt.“

Beweis:
Anlage 1:
Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Was der Beklagtenvertreter hier als „bekanntlich“ darstellt, ist keinesfalls bekannt.

Richtig ist hingegen folgendes:

Der Kläger zog sich eine Fraktur an der rechten Hand zu.

Diese wurde stationär Anfang August im Stadtkrankenhaus Sindelfingen behandelt. Hernach war der Kläger arbeitsunfähig. (Attest liegt beweisrechtlich vor, befindet sich bereits bei den Akten des Gerichts).

Tage später wurde der Kläger beim Amtsarzt der LPD Stutttgart, Neckarstraße vorstellig, wohin ihn eine Zeugin begleitet.

In Kenntnis dieses Sachverhaltes und trotz Vorliegen des ärztlichen Attestes veranlasste der Beklagtenvertreter Eisele hernach die Einbehaltung der Dienstbezüge des Klägers.

Die Darstellungen des Beklagtenvertreters sind auch hier derart eklatant und offensichtlich unwahr, dass eine Übernahme der Darstellungen durch Gericht und Petitionsausschuss (2009) zu, wie dem Gericht bekannt, jeder Rechtsstaatlichkeit spottet und eine Rechtsbeugung zugunsten der Polizeibehörde und zu Lasten des Klägers zwingend nahelegt.

5.
Die Kündigung des Klägers wurde infolge erpresst, indem ihm eröffnet wurde, dass die rechtswidrig einbehaltenen Dienstbezüge nur ausgezahlt werden, wenn er kündige.

Der Kläger hätte weder aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung noch der hier aufgezeigten andauernden massiven, unter Verletzung der Wahrheits- und Fürsorgepflicht andauernden Dienstvergehen des POR Eisele, der massiven Missbrauch seiner Vorgesetztenfunktion aus persönlichen Motiven ausübte, in eine solche Lage gebracht werden dürfen, noch ist es dem Kläger zur Last zu legen, dass er dem sittenwidrigen Druck durch ein selbstzerstörerisches Nachgeben dieses Drucks der Beklagten, der Polizeidirektion Böblingen, schließlich nachgab.

Der Vorgang ist keinesfalls verjährt, da nur die Verschleppung und Verweigerung der Aufklärung durch die Beklagte – unter sich steigernden Falschbeschuldigungen und Verleumdungen des Klägers – den Zeitablauf begründet.

Die Auszahlung der rechtswidrig einbehaltenen Dienstbezüge wurde darüberhinaus von der Beklagten, Polizeidirektion Böblingen, gezielt verzögert, bis die Widerspruchsfrist des Klägers bezüglich der erpressten und sittenwidrig erlangten Kündigung abgelaufen war.

Beamtenstatusgesetz, § 45 hat Bestand. „Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.“

Die wirtschaftliche und berufliche Existenz des Klägers wurde und wird böswillig und vorsätzlich bis heute zerstört.

Ebenso jede Altersabsicherung des Klägers.

Das Bundesverfassungsgericht hat u.a. aufgezeigt, dass der Status eines Beamten auf Lebenszeit auch der Praxis nach auf „lebenslang“ angelegt ist.

Ohne das Fehlverhalten des Beklagtenvertreters wäre der Kläger offenkundig weder in die Notlage noch in die Situation geraten, eine „Kündigung“ dieser Beamtenstellung überhaupt nur in Erwägung zu ziehen, wie beweisrechtlich aufgezeigt. (Qualifizierung gehobener Dienst, Fortbildung Übungsleiter, Bewerbung Sondereinsatzkommando).

Der Kündigungsschutz, der Beamte auszeichnet, wird durch die Beklagte offenkundig unterlaufen, indem der Kläger psychisch unter Druck gesetzt wird, Mobbing stattfindet, Persönlichkeitsrechte verletzt werden und mit Falschbehauptungen eine persönliche Entwertung und Diffamierung erfolgt.

Diese sei beispielhaft belegt durch Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart, 17.11.2008, wo pauschal der „Charakter“ des Klägers im Sinne der Falschbeschuldigungen des Beklagtenvertreters Eisele in „Zweifel“ gezogen wird und frei phantasiert wird, der Kläger sei den „Anforderungen“ des Polizeiberufs nicht mehr gewachsen. An dieser Qualifikation gab es nie Zweifel und diese wurden auch nie aufgezeigt.

Beweis:
Anlage 3:
Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart,

Da eine gütliche Einigung durch die Beklagte trotz der offensichtlichen tatsächlichen Vorgänge böswillig verweigert wurde, ist lediglich der streitige Weg und öffentliche Transparenz dieser Existenzzerstörung möglich.

Der Klage ist aus all den beweisrechtlich dargelegten zwingenden Gründen stattzugeben.

Die Fortführung der Schäden durch weiteren Zeitablauf werden der Beklagten zur Last gelegt und als Rechtsbeugung geltend gemacht.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger – Fakten sollen mit Unterlassungsklage und Strafbefehl unterdrückt werden

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Zusatz zu den Blog-Beiträgen „Gabriele Hitzelberger“:

Die Einstellung dieser Akten erfolgt BEWEISRECHTLICH!!!

2010 gelang es nach 6 1/2 Jahren Kindesentfremdung und Kriminalisierung durch die Justizbehörden Würzburg endlich, eine Bindung zu meinem Kind aufzubauen, indem endlich wöchentliche Treffen durchgesetzt wurden. Dies mit immensem Engagement zweier ehrenamtlich tätigen Helferinnen. Die Bindung zu meinem Kind wird seit Juni 2012 wieder unbehelligt und willkürlich zerstört.

Die zuständige Familienrichterin schaut dem PSYCHISCHEN MISSBRAUCH meines Kindes SEIT 22 MONATEN

Als Erfüllungsgehilfin im Sinne der Kindsmutter auf verfassungswidrigen Umgangsboykott und Bindungszerstörung ausgerichtet agierend, die Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann …..alle wesentlichen Akten hier:

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Hier ergänzend FAKTEN und Originaldokumente:

Bereits im Dezember 2012 wird nicht mehr verhehlt, was das Ziel ist: die komplette Zerstörung der Vaterschaft unter dem üblichen Missbrauch des Begriffs „Kindeswohl“.

Erfüllungsgehilfin Hitzelberger: „Umgang“ verletzt „Kindeswohl“, 10.12.2012

Kein Argument und keine Falschbehauptung, die nicht von der Anwältin missbraucht wird, um den Konflikt anzuheizen und die Ausgrenzung zu betreiben:

Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Die Abweisung meiner Klage, die frühzeitig angesichts der offenkundigen Zielsetzung notwendig wurde:

OLG Bamberg, 7 W 1/13, Abweisung meiner Schadensersatzklage GEGEN Hitzelberger wg. Ehrverletzung etc.

Die ebenfalls bereits im Juni 2012 eingereichte Beschwerde gegen die Erfüllungsgehilfin Hitzelberger bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg:

RAK Bamberg 30.06.12

Mein nochmaliger Hinweis nach Verweigerung der RAK Bamberg, irgendetwas zu unternehmen:

RAK Juni 2013 Hitzlberger

Die bereits über ein Jahr verschuldeten Schäden hindern die Erfüllungsgehilfin Hitzelberger auch 2013 nicht, weitere Hetzschreiben abzugeben, August 2013:
Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Offenkundig ist, wie hier versucht wird, selbst Telefonate und ein Gespräch mit dem Grossvater des Kindes (die völlig anders abliefen, als hier entwertend dargestellt)zu missbrauchen, mich als Vater zu dämonisieren. Dies bei anhaltender Ausgrenzung und Missachtung vollstreckbaren Beschlusses durch die Kindsmutter, die untergetaucht ist, um das Kind zu entziehen!

Mein Kind wird wie hier erkennbar, ungeniert instrumentalisiert, manipuliert und verängstigt.

Weshalb die Richterin diesem Treiben und dem Missbrauch der Alleinsorge über nun fast zwei Jahre nicht nur zuschaut sondern dieses durch Untätigkeit BEFÖRDERT, wird zu klären sein!

Die Mechanismen und die Folgen derarten psychischen Kindesmissbrauchs sind seit langem bekannt.

Mittlerweile ist nicht mehr zu vertuschen, dass es hier um eine gezielte Provokation und vorsätzliche Rechtsverweigerung geht.