Die Abschaffung des Rechtsstaats durch Frauenpolitik: zur sog. „Sexualstrafrechtsreform“….

Ein paar Gedanken zum gestern im deutschen Bundestag gefeierten „Paradigmenwechsel“, ging auch als Kommentar zu dieser Diskussion an die SZ:
http://www.sueddeutsche.de/politik/ihr-forum-geht-die-verschaerfung-des-sexualstrafrechts-zu-weit-oder-nicht-weit-genug-1.3063956

Diese Show, die da gestern im Bundestag abgezogen wurde, empfinde ich als deutscher Mann als absoluten peinlichen Tiefpunkt für den deutschen Rechtsstaat. (Darf man das schreiben, ohne sich in den Ruch zu begeben, man bagatellisiere Vergewaltigung und sexuelle Gewalt?).

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Da twittern versammelte weibliche Bundestagsabgeordnete Selfies, als seien sie Hauptakteure bei einer Oscar-Verleihung. Nachrichtensprecherinnen überschlagen sich bei Superlativen, diesen „größten Paradigmenwechsel aller Zeiten“ so formulieren zu wollen, bis auch der letzte Hinterwäldler begreift, was für ein großer Tag….

Die Journalistin S. Vahabzadeh schrieb am 06.07.2016 unter der aufklärerischen Überschrift „Vergewaltigung ist keine Erotik“:

….“Es ist ja überhaupt so, dass es nicht nur um ein tatsächliches Gesetz geht, sondern vor allem um ein Rechtsempfinden.“….

http://www.sueddeutsche.de/kultur/sexualstrafrecht-wie-das-neue-gesetz-fuer-rechtsempfinden-sorgt-1.3065662

In der deutschen Strafjustiz findet seit Jahren eine Focussierung auf das „Opfer“ Frau statt, beginnend vor allem mit dem sog. Gewaltschutzgesetz, weitergeführt mit dem Anti-Stalking-Gesetz, sieben Verschärfungen des Sexualstrafrechts seit 1997.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/strafrechtsdogmatik-sexuelle-gewalt-noetigung-schwarzfahren-fischer-im-recht

Gleichzeitig verweigert man jede Bemühung, endlich einen Straftatbestand wegen Umgangsboykott und innerdeutschem Kindesentziehung zu schaffen: eine Tat, die nahezu ausschließlich von Frauen begangen wird.

Wie steht es hier mit dem „Rechtsempfinden“? Zählt das von Männern und Vätern nicht, die immer nur kurz wahrgenommen werden, wenn Deutschland mal wieder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wird, bspw. weil es keinen Rechtsbehelf gegen faktenschaffende überlange Verfahrensdauer beim Umgangsboykott gibt und deutschen Müttern eventuell mal 200 Euro „Ordnungsgeld“ aufgebrummt werden anstatt die vom EGMR benannte Höchststumme von von bis zu 25.000 Euro – pro vereiteltem Umgangstreffen?

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Rechte leiblicher Väter im Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Der deutsche Gesetzgeber und die Justiz müssten effektivere Rechtsmittel und schnellere Verfahren bereithalten bzw. umsetzen, damit Väter ihr Umgangsrecht ausreichend durchsetzen können. Die Richter rügten die deutschen Gerichte als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft (Urt. v. 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11).“…

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-6219811-leiblich-vater-mutter-kind-umgangsrecht-emrk/

Nein, das „Rechtsempfinden“ für Frauen zählt, das von Männern und Vätern nicht. Deshalb will Familienministerin Schwesig nun passend zur „Sexualstrafrechtsreform“ unterhaltssäumigen Vätern den Führerschein entziehen lassen.
http://www.n-tv.de/politik/Saeumigen-Unterhaltszahlern-droht-Strafe-article18136161.html

Wie BLÖD kann Politik eigentlich sein!

Mein Kind habe ich aufgrund Umgangsboykott durch die Kindsmutter das letzte Mal im Jahr 2012 gesehen. Diese Volljuristin nutzt das Klima in Politik und Justiz und die Möglichkeiten des frauenbewegten deutschen Rechtsstaats wie ein Klavier.
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Die TÄTERIN (!!!) Kerstin Neubert

Es fehlt in diesem Bereich jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliche Sensibilität. Muss ich mich als Mann mittlerweile an den „gärigen Haufen“ AfD wenden, damit hier endlich zumindest ein Bewusstsein für Unrecht gegen Männer entsteht?

All das macht dieses eifernde Gefeier dieser Reform so peinlich und abgründig.

Den heutigen Tag rettet die Kommentatorin Kathrin Spoerr, danke dafür:

„Warum das neue Sexualstrafrecht wertlos ist – „Nein heißt nein“ und andere Regeln sind vor allem Populismus. In der Praxis bringen sie nichts. Steht Recht nur auf dem Papier, damit das Volk sich besser fühlt, schadet das dem Rechtsstaat“…

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article156890161/Warum-das-neue-Sexualstrafrecht-wertlos-ist.html

Teil 1: Trennung als Mordmotiv (Intimizid) / Trennung führt zur Traumatisierung von Kindern!

Wer FAKTEN und Wahrheiten nicht vertägt, sollte hier nicht weiterlesen!

Manche werden dies wohl müssen….aber bitte nicht unter Niveau antworten!

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I.

Als zuvor völlig unbescholtener frischgebackener Vater bekam ich am 22.12.2003 eine sog. Gewaltschutzverfügung des Zivilgerichts Würzburg zugestellt. Die Mutter meines drei Monate alten Kindes, Kerstin Neubert hatte hierin – offensichtlich affektiv, unter dem Einfluss ihres manipulativen invasiven Vaters Willy Neubert und vermutlich auf beiläufigen „Rat“ irgendwelcher Netzwerke und – drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen WUNSCHKINDES diese Verfügung gegen mich beantragt – mit glasklarer falscher Eidesstattlicher Versicherung, wie ich nach jahrelangen fruchtlosen Versuchen gerichtlicher Klärung nun in diesem Blog beweisrechtlich aufgezeigt habe.

Das wahre „MOTIV“ für ihr Handeln gab Neubert u.a. hier zum Besten:

Neubert, Dauer der Kindesentfremdung 12 Monate:

…““Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.” Das andere sei schon ihre Selbständigkeit”…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? “Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.”

Seite 20, familienpsychologisches Gutachten vom 17.12.2004

Nach Zustellung dieser Gewaltschutzverfügung habe ich

1.
beginnend mit Schreiben vom 27.12.2003 in einem Widerspruch versucht, die tatsächliche Situtation zu „beweisen“. Ich werde bis heute auflaufen gelassen. Auf Grundlage dieser einfachen Verfügung werde ich bis heute kriminalisiert, ausgegrenzt, diskriminiert, ich wurde mit Fehlgutachten eines Gefälligkeitsgutachters dieser Justiz pathologisiert und zehn Monate ohne Straftat auf Veranlassung von Verbrechern im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (wie in diesem Blog beweisrechtlich öffentlich gemacht) inhaftiert, sog. „Untersuchungshaft“.

2.
beginnend mit Schreiben vom 27.12.2003 über Anträge beim Familiengericht Würzburg versucht, die Kontakte zu meinem Kind zu bewahren. Ich musste drei Monate warten, ehe die Richterin Antje Treu meine Anträge auf Schlichtung/Mediation und Kontakte, die durch den MISSBRAUCH des Gewaltschutzgesetzes unmöglich wurden, beantwortete. Nach acht Monaten fand die Richterin Treu einen ersten Termin. Es dauerte bis 2010, bis das Gericht endlich konkrete Kontakte zu meinem mittlerweile fast siebenjährigen Kind durchsetzte.

Diese Richterin Antje Treu wird zitiert in einem Artikel der Mainpost am 25. August 2015:

„Die schweren Entscheidungen der Familienrichter

….“Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.
Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden.

Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegefamilien;art735,8882525

Diese – von mir als Vater seit 2003 (!) als drohendes „Ergebnis“ mantrahaft aufgezeigte – Traumatisierung meines Kindes und meiner Person als Vater ist vorrangig die SCHULD der invasiven, völlig inkompetent verschleppenden und unter jedem notwendigen Niveau agierenden Justiz Würzburg.

Sie ist nicht die Schuld der „Eltern“ – weder meiner Person als diskriminiertem Vater ohne Sorgerecht und auch nicht die Schuld der Kerstin Neubert, die ihre Machtposition als Mutter und Frau seit zwölf Jahren ungeniert und rückaichtslos ausleben kann. Die Justiz hat dies möglich gemacht, befördert, sie wird bis heute zum Sorgerechtsmissbrauch „ermutigt“!

Zwölf Jahre später hat sich an der DUMMHEIT und am unterirdischen Niveau der Diskriminierung und der Hybris in der Region NICHTS geänder. Wie bekannt, fand vor zwei Tagen der x-te Prozess gegen mich statt:

Mit einem unverbesserlichen DUMMSTOLZ unter moralischer Selbsterhebung wird öffentlich berichtet, Fakten und alles was ich vorbringe, ist „irrelevant“.

„Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

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Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich (?) Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“….

……………………………

II.

Die Beschreibung der Beziehungsdynamik und des dominanten Machtgefälles zwischen der Rechtsanwältin Kerstin Neubert möchte ich anhand eines kleinen Beispiels exemplarisch aufzeigen.

Am 08. Februar 2003 wurde die gewollte Schwangerschaft ärztlich bestätigt. Euphorie, Freude und Emotionalität.

Zwei Wochen später diese beweisrechtliche SMS der Neubert an mich:

“Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.”
27.02.2003

Hintergrund ist der, dass ich nach der (rechtswidrig erzwungenen) Kündigung meiner Beamtenstellung als „Einkommensquelle“ nur noch das „Pink“ hatte, Fitness-Studio, in dem ich auf Stundenbasis tätig war. Neubert wusste das – nach dem Zusammenzug war dies dennoch für sie nur noch ein Ziel von hanebüchenen und teils hochaggressiven Eifersuchtsattacken. Es gab dort Frauen.

Am Tag darauf diese beweisrechtliche SMS:

“Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?”
28.02.2003

Hintergrund dieser Aussage war, dass ich aufgrund ihres aggressiven, manipulativen und demütigenden Verhaltens und Erpressungsversuche zum wiederholten Male und nun erst Recht in Hinblick auf gemeinsames Kind vorgeschlagen hatte, dass wir eine PAARTHERAPIE machen sollten, das geht so nicht.

Ihre Deutung: ich versuche, sie als „irr“ hinzustellen….dass ich sehr berechtigte Sorgen hatte angesichts ihres permanenten „Spiels“ mit Verlustängsten und der erpresserischen dominanten Manipulationen, weiter trotz Kind, hat sich auf’s Schlimmste bestätigt.

Die nächste SMS der Neubert folgte, die „Bestrafung“:

“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”
28.02.2003

Hintergrund: nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft war ein gemeinsamer Termin bei ihrer Frauenärztin vereinbart. Als Bestrafung und Rache für obiges „Fehlverhalten“ meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Dies ist das dem gesamten Konflikt zugrundeliegende Muster, nach dem sich eine dominante Frau und Täterin seit nun zwölf Jahren als „Opfer“ eines üblen Mannes inszeniert! Welche „Reaktion“ wäre denn hier angemessen, die man NICHT nach geltenden Rollenklischees gegen mich verwenden könnte, während mein Kind als Beute und Druckmittel missbraucht wird!!?

Frau Schmidt von der Mainpost…? Irgendeine Idee? Oder einer dieser oberschlauen Dumpfjuristen?

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Der nächste Beitrag unter obiger Überschrift, Teil 2, folgt…..

Rechtsfreier Raum Würzburg: Täterjustiz, die fortlaufend Verbrechen deckt, glaubt immer noch, sie habe „Autorität“

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Auf den vorherigen Beitrag wird verwiesen.

Hätte ich mich Dezember 2003 an das Gartenbauamt Würzburg gewandt und um Hilfe gebeten, den Kontakt zu meinem Kind zu halten und einer lügenden Kindsmutter Grenzen zu ziehen, hätte ich mehr kompetente Hilfe erfahren, als beim Familiengericht….

Erst 2010 (!!!) setzte die Richterin Sommer endlich durch, dass wöchentliche „Treffen“ zwischen mir als Vater und meinem Kind stattfanden.

Zuvor gelang es der Kindsmutter Kerstin Neubert und ihrem intriganten Vater immer wieder und über Jahre, Helfer und Gericht in ihrem Sinne zu vereinnahmen und zu manipulieren.

Für Bagatellisierungen ist kein Raum mehr!

Frau Treu, Sie sind eine asoziale und verantwortungslose Lügnerin! Sie drehen Vorgänge so, wie es Ihnen nützt, ungeachtet der Folgen und Zerstörungen auch für mein Kind.

Ihnen geht es nur um ihre eigene Schuld-Verdrängung und Aussendarstellung!

Sie haben durch DUMMHEIT, Untätigkeit und eine unfassbare Verantwortungslosigkeit nun ZWEIMAL, 2004 und 2012, die Vater-Kind-Bindung zerstört.

Gestern habe ich diese drei sog. „Beschlüsse“ erhalten (und eine Geldforderung vom Jugendamt über 15.525 Euro….), hier zur Lektüre:

Antrag auf Einstweilige Anordnung (!) von 2013 wird „bearbeitet“ von Treu, Juli 2015 – Schädigung munter weiter….

07.07.2015: Richterin Treu „bearbeitet“ Antrag auf Sorgerecht von 2013: Kindesentfremderin Neubert weiter Alleinsorgerecht, munter weiter mit dem Kindesentzug!

Dieser hier wesentlich: jeder potentielle deutsche Vater kann hier nachlesen, was von seiner VATERSCHAFT und von ELTERNRECHTEN/GRUNDRECHTEN bleibt, wenn eine asoziale deutsche Mutter sich selbst verwirklicht und man sich an den „Rechtsstaat“ wendet:

Umgangsboykott und Kindesentführung: sog. Richterin Treu beauftragt nach drei Jahren „Umgangspflegschaft“, Az. 2 F 957/12

Ergänzend noch diese zwei sog. Beschlüsse, in denen sich sog. „Staatsanwälte“ im RECHTSFREIEN RAUM FRANKEN selbst „bearbeiten“:

Moralisch bankrotte Staatsanwaltschaft Würzburg entlastet sich weiter selbst, Beschuldigter Frank Gosselke

OSta Spintler, Bamberg „entlastet“ Beschuldigten OSta Gosselke, Würzburg – beide wissen nicht, worum es geht….

Man weiß – hoho – eigentlich gar nicht, was ich eigentlich will, man versteht weder Zusammenhänge von Freiheitsberaubung im Amt, Kindesentführung oder Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung….Bayern ist doch ein fesches Land voller Kompetenz und Ehrlichkeit, in dem sich nur lustige CSU-Trachtler tummeln…. Straftaten im Amt? Justizskandal? Na, kennen mir net…

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Fakt ist:

Dieser Blog ist ebenso wie mein Hass auf diese Täterjustiz Würzburg, die über 12 Jahre Übergriffe, Straftaten und Versagen zu verantworten hat – und deren Verbrechen und rechtsfremdes Selbstverständnis satter Selbstbedienungsjuristen offenzulegen sind – eine Folge der jahrelangen Rechtsverweigerung, des Umgangsboykotts und der Verbrechen gegen mein Kind und mich als Vater!

Diesen Blog hätte es zumindest was die familienrechtlichen Verwerfungen angeht, nie gegeben, hätte diese Täterjustiz endlich 2012 weiter die notwendigen Schritte gegen die asoziale Kindesentfremderin Kerstin Neubert unternommen! Als diese wieder versuchte, nach zwei Jahren positiver Treffen und Entlastung des Kindes, die üblichen Spielchen zu treiben, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen.

Welche gesunde Mutter schreibt solche Anträge:

Schreiben der Kindsmutter zur Ausweitung Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, 05.04.2004

Hier gibt es nichts mehr zu beschönigen. Frau Neubert will und wollte ihre „Ruhe“ – mit allen Mitteln, das wurde bereits 2004 durch ihre wirren, selbstbezogenen Angaben offenkundig, die ebenfalls belegten, dass es hier nicht um „Gewalt“ meinerseits ging.

Dennoch wurde ich zu Unrecht über Jahre von Würzburger Tätern im Amt wie der unsäglichen und dümmlich grinsenden Angelika Drescher, die die Kindsmutter laut eigener Aussage bereits 2007 in HV zu Kindesentzug und Ausgrenzung mittels Strafanzeigen „ermutigte“, kriminalisiert, 2009 erfolgte eine gezielte gemeinschaftlich durch mehrere Juristen durchgezwungene schwere Freiheitsberaubung im Amt (Lückemann, Trapp, Stockmann, Baumann, Schepping….) – in diesem Blog dokumentiert! Mittels eines hierfür in Auftrag gegeben Fehlgutachtens des Würzburgers Dr. Groß, der vorsätzlich falsche Diagnosen und Prognosen im Sinne der Täter der Staatsanwaltschaft lieferte, versuchte man das damals noch nicht bundesweit bekannte „Modell Mollath“ an mir als bis dahin („Trennung“) unbescholtenem Polizeibeamten.

Da kaum belastendes vorlag, versuchte der Fehlgutachter Dr. Groß aus dem Blauen heraus mir einen „Wahn“ anzudichten. Dieses Pahantasiediagnose wurde bereits innerhalb von 2 Stunden durch den Oberarzt Filipiak in der Forensik Lohr als völliger Humbug erkannt, die Einweisung als Fehleinweisung offengelegt.

Obwohl weiter Prof. Nedopil das eklatante Fehlgutachten Dr. Groß als solches entlarvte, werden unter RECHTSBEUGUNG und Strafvereitelung bis heute meine berechtigten Schadensersatzforderungen durch die Täterjustiz in Würzburg verhindert, der gesamte Vorgang vertuscht, um „honorige“ CSU-Juristen vor einem JUSTIZSKANDAL zu schützen und offenkundige Straftaten im Amt zu decken! Clemens Lückemann – der Weisungsgeber für Drescher und Trapp über den gesamten Zeitraum – ein kaum verkappter Rechtsradikaler, der einem OLG vorsteht.

Für diese Täter spielt das „Kindeswohl“ keine Rolle. Sie hätten durch ihre Verbrechen mein Kind gleich mit zerstört.

Wie die oben beweisrechtlich veröffentlichten Dokumente aufzeigen, verweigert die TÄTERIN Kerstin Neubert als alleinsorgeberechtigte Kindsmutter jegliche Konfliktlösung. Nur notdürftig versucht die sog. Richterin Treu noch die Fassade aufrechtzuerhalten, mir als Justizopfer eine irgendwie geartete „Verantwortung“ andichten zu wollen. Sie versteht auch nicht, dass Wahrheit ein Grundpfeiler im Wert an sich ist, insbesondere für Kinder!

Ein Vorfall nach 94 „Umgangstreffen“ wurde solange aufgebauscht, bis jetzt behauptet wird, ich hätte mein Kind „angebrüllt“ (Treu). Die Helferinnen wurden nie befragt! Es wird seitens Treu gewichtet und aufgebauscht oder jeweils unterschlagen und zensiert, wie es ihr nützt, um vom eigenen Komplettausfall abzulenken.

Die einst hochgelobte Sachverständige Katharina Behrend dient der Täterjuristin Treu nur noch als Stichwortgeberin….es sind andere „Fälle“ bekannt, wo Behrend bei ähnlicher Konfliktlage die entfremdende Mutter angeht. Das sog. Gutachten hier eine „Causa Würzburg“, vorgelegt nach 22 Monaten!

Unmittelbar nach dem nun hier benannten letzten Treffen war man noch allseits der Meinung, dies müsse durch Kontakt „aufgelöst“ werden – nun drei Jahre nach dem Vorfall versucht die TÄTERIN Treu es so darzustellen, dass dies mein Kind so schwer belaste  – nicht etwa die Entfremdung und die Instrumentalisierung durch Kindsmutter und Umfeld – dass weitere Kontakte unzumutbar seien.

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Erstmals besteht durch das Internet die Möglichkeit, Straftaten im Amt und Grund- und Menschenrechtsverletzungen gegen Elternteile bei Trennung/Scheidung nach jahrzehntelanger Praxis der Rechtsverweigerung und offenkundig zahllosen Todesopfern detailliert und anhand Verfahrensakten beweisrechtlich öffentlich zu machen.

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Leitsätze:

Die sog. Richterin Treu lässt Kindesentfremderin solange gewähren, bis der Schaden irreversibel wird.

Die Richterin und Justiztäterin verschleppt gezielt und versteckt sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt hinter dem Kind („Gymnasiastin“), das nun den Kontakt zum schuldhaft entfremdeten Elternteil „ablehnt“ – bei unverändert gewährtem Zugriff der asozial die Ausgrenzung forcierenden und erzwingenden Bezugspersonen (Kindsmutter Kerstin Neubert, Grossvater Willy Neubert), die das Kind zudem gezielt verängstigen und schädigen!

Wenn ein in meiner Lage über Jahre ausgegrenzter und traumatisierter Vater / Elternteil reaktiv Suizid oder Tötungsdelikte – JA, das geschieht!Mein Blog belegt zahlreiche „Fälle“ – begeht, waschen die amtlich Schuldigen, die eskalierenden Anwältinnen und Justiztäter ihre Hände in Unschuld.

Man fabuliert dann – natürlich – von „psychischen Störungen“ des Justizopfers und des erst selbst geschaffenen Täters, wo es tatsächlich um schuldhafte Rechtsverweigerung und Verweigerung jeglicher behördlichen Hilfe bei der Durchsetzung von Grundrechten für Vater und Kind und die Herstellung von Rechtsfrieden geht.

Staatsanwaltschaft Würzburg Moralisch bankrott!
Repressionen erfolgen durchweg gegen Männer und Väter, Privatklagedelikte, die die Kindsmutter inflationär geltend macht, werden drakonisch verfolgt.

Die Verbrechen der Kindsmutter hingegen werden ebenso wie die zahllosen Verbrechen im Amt gedeckt!

…..

Asozial, verantwortungslos, unfähig und über Jahre untätig: Richterin Antje Treu: verantwortlich für 12 Jahre Zerstörung Vater-Kind-Bindung.

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Ich habe gerade mehrere Beschlüsse des AG Würzburg, der sog. Richterin Treu erhalten…..in Kürze werden diese hier eingestellt.

Gleichzeitig fordert das Jugendamt Würzburg von mir als Justizopfer 15.525 Euro ….“Ihre Zahlung erwarten wir sofort“…

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Man will offenkundig meinen Suizid provozieren!

MEINE Todesanzeige IST OFFENKUNDIG DAS ERKLÄRTE ZIEL DER TÄTER IM AMT. Jeder andere hätte sich längst umgebracht!

Ich werde ÖFFENTLICH machen, was selbstreferentiellen Täterjuristen in Deutschlands Provinz anrichten! Auf Gesetze und Entscheidungen des EGMR wird hier geschissen. Das „Kindeswohl“ dient einzig als Argumentationshilfe, um Verantwortungslosigkeit zu bemänteln.

Die Kindesentfremdung/Kindesentführung durch die Kindsmutter (Beihilfe Treu sowie tätiger Mithilfe der asozialen Anwältin Dr, Gabriele Hitzelberger und dem Grossvater meines Kindes, Willy Neubert) wird manifestiert.

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Die „Kindsmutter“, 2014

Nach drei Jahren Umgangsboykott wird erneut eine Umgangspflegerin bestellt, die nun lediglich zweimal jährlich „irgendwas“ mitteilen soll…..

In Kürze mehr, der JUSTIZSKANDAL wird hier beweisrechltich öffentlich gemacht!

Nicht die Kindsmutter oder ich als ausgegrenzter und verstoßener Vater tragen Schuld und Verantwortung für diese Schädigungen. Diese trägt die JUSTIZ Würzburg!

Aus gegebenem Anlass wird mein Beitrag in diesem Blog vom September 2014 nochmals aktuell eingestellt – er zeigt die Rolle und das Verhalten der Richterin Treu ab 2004 -Beginn der ENTFREMDUNG und des Vollversagens der von mir um Hilfe ersuchten JUSTIZ Würzburg:

—-„Die Umstände, wie ich im Dezember 2003 mittels einfachstem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes in Zusammenwirken einer lügenden Kindsmutter und einem völlig desinteriesserten, dumpfen und asozial agierenden Zivilrichter (!) den Kontakt zu meinem Kind verlor und diese Ausgrenzung mich infolge zum „Kriminellen“ machte, habe ich in den letzten Beiträgen beweisrechtlich aufgezeigt. Weitere Fakten diesbezüglich folgen!

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Die Kindsmutter, 2002

Zunächst möchte ich weiter aufzeigen, wie ich nach Erhalt dieser „Verfügung“, die mir bei „Androhung von Geldstrafe bis 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft“ verbieten wollte, Kontakt zur Kindsmutter – nicht aber zum drei Monate alten Kind ! wie dumm dürfen Richter sein! – aufzunehmen, SOFORT am 27.12.2003 das zuständige Familiengericht Würzburg um Hilfe ersuchte.

Nach mehreren dringenden Schreiben, dass der Kontakt zu meinem Kind zu zerbrechen droht, das erste wie gesagt am 27. Dezember 2003 an das Gericht zugesandt, passierte: NICHTS!

….Moment. Doch: am 8. Januar 2004 bekam ich eine Kostenrechnung über 26 Euro zugestellt.

Die erste Reaktion der offenkundig „zuständigen“ Richterin, Treu, erhielt ich am 31.03.2004:

Erste Reaktion der Täterin Treu vom 31. März 2004 auf meinen dringenden Antrag vom 24.12.2003

Richterin Treu: Gehen Sie doch zum Jugendamt….

Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla: vereinbaren Sie doch mal ein Gespräch.
Dauer des Kindesentzugs: unfassbare viereinhalb Monate!

Erste Reaktion des Jugendamtes, Sb. Pinilla v. 07.04.2004 – 4 Monate Kindesentzug

Nach siebeneinhalb Monaten Kindesentzug verweist das Jugendamt an den Kinderschutzbund und – auf das Gericht:

Schreiben Jugendamt, Pinilla, 02.07.2004 – 7 Monate Kindesentzug: „zuständig ist das Familiengericht“

Nach acht Monaten Kindesentzug schafft es die Täterin Treu endlich, einen Termin festzulegen:

Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nachdem ich mein Kind bereits über acht Monate nicht gesehen habe, durch die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert aber mit inflationären Strafanzeigen überzogen wurde (erste sog. Strafverhandlung fand bereits im Juli 2004 statt…im Beisein von Schulklasse) wird von der Täterin Treu zuerst einmal ein – natürlich – Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses wurde mir am 31.12.2004 (!) zugestellt. Empfehlung des sog. Gutachters Prof. Wittkowski: Konflikt zwischen den Eltern, Vater weg!

Zumindest gibt das Gutachten Auskunft darüber, dass die Kindsmutter Kerstin Neubert mich aus eigenen Launen und Befindlichkeiten loswerden wollte. Dass ihre Darstellungen einer „Trennung“ und die Vorwürfe, die sie zur Erlangung der Verfügung gemachte hatte, gelogen waren, geht bereits hier aus ihren Aussagen hervor. Aber das interessiert naturlich asoziale und arrogante Richter bei den Justizbehörden Würzburg nicht….! Bis heute wird dieser Popanz aufrechterhalten. Einen Antrag auf Wiederaufnahme 2010 entledigte u.a. der Täter Schepping, der 2003 die Verfügung erließ. Neubert hatte Juni 2010 in öffentlicher Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg als Zeugin u.a. mitgeteilt, dass sie vor ihrem Antrag „darauf gelauert habe, sich zu trennen“….kommuniziert hat sie diese Launen mit mir nie. Dann wird eben das Gewaltschutzgesetz missbraucht!

Die Empfehlung des sog. Gutachters Wittkowski wird zunächst von Jugendamt und Gericht als das abgetan, was es ist: asozialer und lebensfremder Auswurf, der nur die Schäden für alle Beteiligten und insbesondere für das Kind potenziert:

„Empfehlung“ des Jugendamtes, Pinilla, 24.03.2005 – 16 Monate Kindesentzug

Nach über 16 Monaten Kindesentzug setzt die Täterin Treu dann einen Verfahrenspfleger Rainer Moser ein, mit der konkreten Vorgabe:

….2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (dem Kind) herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren

3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden“….

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche
Nach dieser Vorgabe geschieht wieder: NICHTS!

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Die Bildunterschrift hier lautet „Rainer Moser als Gott“
http://www.nummer-zk.de/nummer/08/08_02.html

Diese Rolle hat er offenbar als Verfahrenspfleger nicht abgelegt!

Nachdem ich wieder über Wochen nichts höre, sich weder der Verfahrenspfleger noch sonst jemand mit mir in Verbindung setzt, beschwere ich mich hierüber bei der Richterin.

Deren Antwort folgt am 08. Juni 2005 – Dauer des Kindesentzugs: über 18 Monate:

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Treu schreibt, Juni 2005:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“….

Die Vaterschaft für mein Kind und mein „Vaterglück“ hängt nun also bereits an einem Alkoholiker und – wie sich infolge zeigt – asozialen Lügner, der nebenbei Verfahrenspfleger „macht“….

(Die Fotos aus den ersten drei Monaten des Kindes, deren Aushändigung das Gericht „anregt“, habe ich bis heute nicht erhalten. Ich besitze überhaupt nur die Fotos, die ich selbst nach der Geburt gemacht habe, von meinem 11jährigen Kind….)

Erst auf dieses Schreiben des Gerichts bemüßigt sich der sog. Verfahrenspfleger Moser Ende Juni, sich mit mir zu treffen. Ich fahre also frühmorgens von Stuttgart nach Würzburg, wo ich im Cafe einem völlig desinteressierten, Eis-essenden Typen gegenübersitze, der keinerlei Anstalten macht, den Beschluss des Gerichts durchzuführen. Nebenbei telefoniert er mit Bekannten/Frau…

Nach über 20 Monaten Kindesentzug erfolgt – weiter ohne jeden Kontakt – der nächste Termin (bereits im April festgelegt, um zu sehen, wie der „Umgang“ läuft….).

Der sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser teilt mit, dass er sich 17 Mal mit der Kindsmutter und meinem Kind getroffen hat – offenbar lustiges, mit Steuergeld bezahltes Zusammensein zum Kaffeetrinken – und dass er (!!) „entschieden“ habe, den „Umgang“ zu verweigern.

20 Monate Kindesentzug….!

Die Täterin Treu, völlig überfordert, verlässt schließlich den Gerichtssaal. Auch ich verlasse das Gericht. Infolge stellt sie das so dar, als sei die Verhandlung durch sie „unterbrochen“ worden…..

Schließlich folgt dieser Beschluss, natürlich im Rückgriff auch auf die „Empfehlung“ Wittkowski, die zuvor verworfen wurde:
Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!
Ich wurde solange für dumm verkauft, auflaufen gelassen, bis man die Reaktionen missbrauchen kann, um das eigene Versagen und die unsäglichen Lügen und Verbrechen zu verdecken…

Tatsache ist: seit dem konkreten Beschluss von vier Monaten zuvor – konkrete Treffen, drei Stunden wöchentlich – bis zu dieser Komplettausgrenzung hat sich NICHTS geändert. Wie sagte der bayerische Staatsanwalt Meindl im Verfahren „gegen“ Gustl Mollath: ein guter Jurist kann alles begründen, auch das Gegenteil…

Weil der Täter Rainer Moser sich willkürlich weigerte, als bestellter Verfahrenspfleger das durchzuführen, was beschlossen war, verlor ich weitere Jahre den Kontakt zu meinem Kind!

Wie mittlerweile bekannt geworden, gilt Rainer Moser nicht nur als völlig unfähig und überfordert als Verfahrenspfleger und eine „faule Sau“ (sinngemäße Aussage u.a. der Würzburger Rechtsanwältin Iris Harff) sondern ist offenkundig auch Alkoholiker. Andere Eltern versuchte er offenbar zu erpressen, damit er sie mit ihren Kindern zusammenbringt.

Die weiteren Folgen sind bekannt, BEWEISRECHTLICH im Blog öffentlich gemacht.

Nachdem die Richterin Sommer im April 2010 (!!!) endlich Kontakte zum zwischenzeitlich über sechseinhalb Jahre entfremdeten Kind durchsetzt und einen vollstreckbaren Beschluss erläßt, finden 94 Treffen statt, eine Bindung wird aufgebaut, Sorgerecht und Ausweitung/Normalisierung der Beziehung stehen konkret an.

Die mittlerweile wieder zuständig gewordene Richterin Treu erlässt im Dezember 2011 folgerichtig den Beschluss, dass die Eltern eine gemeinsame Beratung durchführen, Entlastung des Kindes im Focus.
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Der Fortgang ist bekannt:

die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, verweigert zuerst diese Beratung, ab Mai 2012 auch die weiteren Kontakte. Sie (!) sei „psychisch belastet“ und benötige zuerst Therapie…stattdessen wird ungeniert wieder das Ziel verfolgt: Ausgrenzung und Entwertung, bewährtes Muster.

Die Täterin Treu unternimmt WIEDER nichts!

Ab Oktober 2012 entführt die Kindsmutter mein Kind und taucht unter.

Wir haben nun September 2014 – die erneute Entfremdung dauert wieder seit 28 Monaten an!

Schuldhaft verantwortlich hierfür die Täterin und beim Amtsgericht Würzburg als Familienrichterin agierende Antje Treu.

Millionenklage ist eingereicht.

Strafanzeigen sind erstattet.

Auf dem Rechtsweg werde ich nichtsdestotrotz weiter auflaufen gelassen, der gesamte Justizskandal hier wird vertuscht. Die Täter im Amt werden bislang auf allen Ebenen gedeckt.

Es stellt sich schon lange die Frage, wie lange man sich als Justizopfer auf dem sog. Rechtsweg für dumm verkaufen lassen muss.

Die Veröffentlichungen auf diesem Blog erfolgen weiter BEWEISRECHTLICH::::!!!!“
Wie gesagt, das wurde bereits im September 2014 beweisrechtlich veröffentlicht…es zeigt das Vorgehen dieser sog. Richterin ab 2004 – ab 2012 wiederholt sie identisch die gleichen „Fehler“.

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Diese Justiz tötet! München: wieder „Sorgerechtsstreit“ mit tödlichem Ausgang….

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Es ist mir VÖLLIG UNBEGREIFLICH!

Ich will mich damit momentan gar nicht auseinandersetzen! Wo war hier die Hilfe, die Justiz – wieso Trennung, wieso „Sorgerechtsstreit“!!

Waren da auch so tolle „Rechtsbeistände“ am Werk wie bei mir in Würzburg:
z.B. Gabriele Hitzelberger, Würzburger Rechtsanwältin, die Öl ins Feuer gießt. Hat hier das Gericht auch weggeschaut, was war mit Therapeuten!……!

Mann, warum die Kinder?!??…..Tötet nicht die Kinder! Die können NICHTS dafür!!

„Sorgerechtsstreit – Vater tötet seine Töchter und sich selbst

Ein 50 Jahre alter Mann hat am Montag seine neun und elf Jahre alten Töchter und dann sich selbst getötet. Er und die Mutter der Kinder lebten getrennt voneinander. Offenbar war ein andauernder Streit mit seiner früheren Partnerin das Motiv für die Tat.

Die Mädchen hielten sich am Montagnachmittag bei ihrem Vater in einem Reihenhaus im Münchner Stadtteil Trudering auf. Gegen 16.30 Uhr rief die Mutter bei der Polizei an. Sie mache sich Sorgen um ihre Mädchen, weil sie sie nicht erreichen könne, sagte sie den Beamten. Eine uniformierte Streife fuhr daraufhin zu der Adresse in Trudering, um dort nach dem Rechten zu sehen. Doch sie kam zu spät: Die Polizei fand die Mädchen sowie ihren Vater leblos in dem Haus liegen. Der Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen.

Im Haus fanden die Beamten zudem einen Abschiedsbrief. Laut Angaben der Polizei habe der Vater die Tat in dem Brief gestanden und den Streit um das Sorgerecht als Motiv genannt. Außerdem habe der 50-Jährige geschrieben, dass er über die Trennung von seiner Ex-Frau nicht hinweggekommen sei.

Die Polizei geht von einem erweiterten Suizid aus. Die Todesursache müsse aber noch durch eine Obduktion geklärt werden, hieß es am Montagabend. Weitere Informationen über den Vater – beispielsweise, ob er bereits polizeibekannt war – gab es zunächst nicht. Die Mutter der toten Mädchen musste vom Krisen-Interventions-Team betreut werden.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/trudering-vater-toetet-seine-toechter-und-sich-selbst-1.2544002

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Asoziales Verbrechen Kindesentfremdung…..was geht in diesen Köpfen vor?

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, taucht im Oktober 2012 unter, um mir mein Kind zu entziehen. Seit Juni 2012 verweigerte sie die wöchentlichen Treffen, die zuvor zwei Jahre lang stattfanden. Der Grund: der Kontakt und die Bindung zu mir als Vater verlief wohl zu positiv. Mittels Beratung der Eltern sollte die Situation weiter normalisiert werden, unser Kind entlastet. Neubert verweigerte diese Beratung und verschwand!

Ihr eigener asozialer Vater, Willy Neubert, ein manipulativer und intriganter Mensch, der von Anfang an jede Beziehung seiner Tochter zu Männern zu vergiften versucht hat, schreibt den Direktor des Amtsgerichtes Würzburg an, um die Kontakte zwischen mir und meinem Kind wieder zu verhindern. Heraus kam das erst durch eine Akteneinsicht, die das Gericht verhindern wollte.

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung

Wer diese Schreiben liest, der kann nachvollziehen, wie es zu einem über zehn Jahre andauernden Kriminalisierungs- und Ausgrenzungsexzess durch gleichgültige und dumme Juristen kommen kann…..

Willy Neubert ist für mich der Hauptverantwortliche für diese Lebenszerstörung, zuerst die Beziehung vergiftet, wo er konnte – dann gezielt eskaliert und ausgegrenzt, als unser gemeinsames Kind da war.

Im März 2015 erfahre ich schließlich, nachdem ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe, dass die Kindsmutter nun bei einer Grosskanzlei als Steuerberaterin tätig ist….

imagehttp://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Während sie von der asozialen Justiz Würzburg beim Kindesentzug unterstützt wird und sich mit Händen und Füßen gegen Beratung, Kommunikation und Einigung wehrt – verdrängte Schuldgefühle? – drängt sie mich als Vater weiter zu Lasten unseres Kindes aus dessen Leben.

Was geht in diesen Köpfen vor? Wie verantwortungslos ist die zuständige Richterin Antje Treu, die die SCHULD dafür trägt, dass ich bereits 2004 – und 2012 ein ZWEITES Mal – den Kontakt zu meinem Kind „verlor“!?

Was muss man als Geschädigter tun, damit derart asoziales Verhalten endlich aufhört, TÄTER zur Verantwortung gezogen werden, dieses Verbrechen überhaupt zur Kenntnis genommen wird!?

Die Muster und Methoden bei diesen institutionalisierten Verbrechen sind stets die gleichen: Väter (und auch Mütter) werden mit Phantasievorwürfen denunziert, es folgt Kriminalisierung, Pathologisierung. FAKTEN werden geschaffen, irreversibel….

Die MEDIEN WACHEN ENDLICH AUF, eine Auswahl aktueller Berichte

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Der größte Fehler seines Lebens
Ein Vater kämpft um seine Tochter. Gegen seine frühere Frau, die das Kind gegen ihn aufhetzt, gegen das Jugendamt, das falsche Behauptungen verbreitet. Eine Geschichte über die Allmacht der Ämter“ – 11.02.2015, von KATRIN HUMMEL

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vater-kaempft-um-tochter-gegen-ex-frau-und-jugendamt-13415754.html

„Enzkreis. Ein Vater kämpft um seine Tochter. Obwohl seit seiner Scheidung das gemeinsame Sorgerecht besteht, boykottiert die Ex-Frau den Umgang mit dem mittlerweile achtjährigen Mäd- chen und schreckt dabei auch vor dem schlimmsten aller Vorwürfe nicht zu- rück: sexueller Missbrauch. Die Ermitt- lungen der Staatsanwaltschaft ergeben jedoch, dass die Vorwürfe haltlos sind. Trotzdem läuft die Uhr gegen den ver- zweifelten Vater, der seine Tochter seit mittlerweile eineinhalb Jahr nicht mehr gesehen hat. Die Entfremdung zwischen Vater und Tochter wächst.“….

Klicke, um auf 2012-09-01-a-pforzheimer-kurier-kid-eke-pas-20150413155633-86.pdf zuzugreifen

„Männer brauchen endlich Hilfe“Das vermeintlich starke Geschlecht braucht politische Unterstützung, so FDP-Politikerin Susanne Schneider. Ein Gespräch über suizidale Männer, diskriminierte Jungs und echte Geschlechtergerechigkeit

http://www.welt.de/regionales/nrw/article136516174/Maenner-brauchen-endlich-Hilfe.html

http://www.welt.de/print/die_welt/literatur/article139401523/Vaterschaft-ist-ein-komplett-blinder-Fleck.html

Die asozialen Kindesentfremder in Würzburg….Justizverbrechen „Kindesentzug“ Titel-Thema in der ZEIT

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Update 25.04.2015

Mittlerweile ist der ZEIT-Artikel online verfügbar, plus KOMMENTARE….

Mama + Papa = Feinde

„Eine Liebe geht zu Ende, der Streit um den Sohn beginnt. Ein Fall, wie er zu Tausenden vor den Familiengerichten landet. Anschuldigungen stehen im Raum, Experten sagen aus. Schließlich verliert ein Junge seine Mutter. Ist das gutes Recht? VON NADINE AHR UND CHRISTIANE HAWRANEK“…..

http://www.zeit.de/2015/15/sorgerecht-familienrecht-scheidung-trennung

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, die seit Oktober 2012 mit meinem Kind untergetaucht ist, arbeitet offenkundig seit längerem bei einer Grosskanzlei in Schweinfurt:

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http://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Auch vom Arbeitgeber hier wird Kindesentzug und Kindesentführung offenbar gedeckt….

Wer sich im mein Kind kümmert, z.B. aktuell während der Osterferien, weiß ich nicht. Frau Neubert arbeitet! Psychisch zu „belastet“, um an der vom Gericht schon 2011 beschlossenen Beratung der Eltern teilzunehmen:
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Dass ich seit Jahren nicht weiß, wie es meinem Kind geht, was es macht – das ist für diese verantwortungslose und menschlich inkompetente Steuerrechtsanwältin offenkundig irrelevant.

Ebenso irrelevant wie die irreversible Schädigung, die sie bei unserem Kind verschuldet! Seit nun 11 Jahren!!

Möglich macht all das eine ASOZIALE und VERANTWORTUNGSLOSE Würzburger Justiz! Kindesentführungen, Kriminalisierung, Ausgrenzung von Eltern werden gedeckt, die Opfer und Geschädigten als „Spinner“ und „Querulanten“ zu stigmatisieren versucht – dieser Blog ist BEWEISMITTEL!

Heute nun also ein dreiseitiges ausführliches Dossier in der ZEIT zum Verbrechen „Kindesentzugs“….

Während die Justiz Würzburg mein Kind akut und aktuell weiter entfremdet, bei der Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert Beihilfe leistet und irreversible Schäden verschuldet, die sie bagatellisiert und unter RECHTSBEUGUNG und Prozessbetrug zu vertuschen sucht – wie dieser Blog belegt, wird dieses institutionalisierte Unrecht endlich zum Thema.

Zum Thema werden auch asoziale und verantwortungslose Anwältinnen, die – wie in meinem „Fall“ die Würzburger Anwältin Dr. Gabriele Hitzelberger – diese Konflikte eskalieren, Menschen in den Tod treiben, Kindern ein Elternteil nehmen!

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Mama + Papa = Feinde (Auszüge)

Eine Liebe geht zu Ende, der Streit um den Sohn beginnt. Ein Fall, wie er zu Tausenden vor den Familiengerichten landet. Anschuldigungen stehen im Raum, Experten sagen aus. Schließlich verliert ein Junge seine Mutter. Ist das gutes Recht? VON NADINE AHR UND CHRISTIANE HAWRANEK

….“Während sie über ihre Fälle diskutieren, fällt den verstoßenen Eltern etwas Merkwürdiges auf: Die Anwältin, die im Fall Krüger Tims Vater vertritt, arbeitet auch bei einigen anderen aus der Gruppe für die Gegenseite. Eine Mutter packt ihren Laptop aus, sucht im Netz nach Hinweisen. Tanja Krüger und die anderen schmieden einen Plan.

Ein paar Wochen später besucht eine der Teilnehmerinnen jenes konspirativen Treffens eine Gruppenberatung für Sorge- und Umgangsrecht: Es doziert jene Anwältin, die Tims Vater vertritt. In der Handtasche führt die Besucherin ihr Portemonnaie, ihr Handy und ein Aufnahmegerät mit sich. Damit zeichnet sie diese spezielle »Fortbildung« auf.

Der ZEIT liegt ein Mitschnitt des Seminars vor. »Wenn Sie sagen, ich sehe den, und dann wird mir schlecht, ich kann mit dem nicht kommunizieren, dann ist das ein Totschlagargument, das ich auch schon benutzt habe«, rät die Anwältin.

Später sagt sie: »Es ist einfach wichtig, dass man das rechtzeitig aufstellt, dass man sich einen Plan macht, dass man sich nicht ins Bockshorn jagen lässt.« Und weiter: »Sie müssen mit Ihrer Angst arbeiten!«

Die Anwältin gibt ihren Zuhörern mit auf den Weg: Bringen Sie das Kind zu Frau Cornelia G. in die Beratung. Die könne dann dokumentieren, wie sehr das Kind leide. Die Telefonnummer von Cornelia G. weiß sie auswendig.

Dann sagt die Anwältin noch: »So kann man solche Dinge vorbereiten.«

Konfrontiert mit ihren eigenen Worten, will die Anwältin das zwar alles gesagt, aber anders gemeint haben. Am Telefon teilt sie mit, sie fühle sich »falsch verstanden«. Die Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Wie genau sie es gemeint hat, sagt sie aber nicht. Sie scheint sich keiner Schuld bewusst. Strafrechtlich gesehen, hat sie sich auch nicht schuldig gemacht.

Sie ist bei Weitem nicht die einzige Familienanwältin, die so arbeitet. Zur Zufriedenheit ihrer Klienten. Welches Unheil die Anwälte damit stiften und wie viele Kinderseelen sie zerstören, steht auf einem anderen Blatt.

Denn die moralische Frage bleibt: Wie weit dürfen Anwälte gehen, um für ihre Klienten einen Vorteil herauszuschlagen? Schließlich sollten doch alle vor dem Familiengericht für das Kindeswohl eintreten – gilt das nicht auch für die Anwälte der Eltern? Doch was ist das, das Kindeswohl? Nirgendwo ist es festgeschrieben – jeder kann diesen Begriff auslegen, wie er will. Und manche Väter oder Mütter verwechseln das Kindeswohl mit dem eigenen. Die Verfassung sichert dem Kind das Recht auf beide Eltern zu. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.

Wissenschaftler des Psychologischen Instituts an der Universität Tübingen haben mehr als 1000 Eltern befragt, die weniger Kontakt zu ihrem Kind haben, als sie wünschen. Zusätzlich hat der Stu- dienleiter Hans-Peter Dürr Akten der Befragten ausgewertet. Er bezeichnet Deutschland familien- rechtlich als »Entwicklungsland«. Der Fehler liege im System. An den Familiengerichten herrsche oft Anarchie. Dürr schätzt, dass in 30 bis 50 Prozent der Fälle mit Falschvorwürfen gearbeitet wird. Betroffene berichten ihm reihenweise von Willkür und Inkompetenz der Jugendämter und Gerichte. Außerdem seien Trennung und Scheidung für viele Anwälte und Gutachter ein Big Business, an dem sie sich gesundstoßen. Gerade die Anwälte in diesem Schlachtfeld bezeichnet Dürr als »bezahlte Kriegstreiber«.

Auch der pensionierte Richter Rudolph gibt offen zu, dass die komplette Isolierung eines Elternteils durchaus Methode hat. »Ich wüsste theo-retisch sehr genau, wie ein Elternteil so auszugrenzen ist, dass er sein Kind nie wiedersieht.«

Es ist also ein schier aussichtsloser Kampf für die ausgegrenzten Eltern. Gegen Anwälte, denen das Kindeswohl egal ist, nicht aber ihr Honorar. Gegen eine regelrechte Streitbewirtschaftungsindustrie. Gegen Richter, die jeden Tag neue Fälle abarbeiten, unter Zeitdruck und mit wenig Ahnung von Kindern. Gegen Psychologen, die Monate für ein Familiengutachten brauchen. Gegen die Zeit. Denn: Jeder Tag trägt das Kind weiter weg und in die Arme des Gegners.

Im Januar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es Unrecht ist, Sorgerechtsver- fahren in die Länge zu ziehen und Elternteile aus- zugrenzen. 15 000 Euro Entschädigung bekam ein Vater zugesprochen, weil die Gerichte das Um- gangsrecht nicht effektiv durchgesetzt hatten. In zehn Jahren hat der Vater seinen Sohn nur zehn Mal bei einem begleiteten Umgang gesehen. Inzwischen ist der Sohn elf Jahre alt.“…..

…..“Gerade 40 Minuten, erzählt Tanja Krüger, habe die Verhandlung gedauert. Dann sagt sie: »40 Minuten, um meinen Sohn zu verlieren. Können Sie sich das vorstellen?«

Einer, der es sich vorstellen kann, ist Jürgen Rudolph. Fast 30 Jahre lang war er Familienrichter, er gilt als einer der renommiertesten Fachleute in Deutschland. In unzähligen Streit- fällen zwischen ehemaligen Lebenspartnern musste er Entscheidungen treffen. Er sagt, an- fangs habe auch er oft den Fehler gemacht, Va- ter oder Mutter einfach aus dem Leben der Kinder hinauszukegeln. Zum einen, weil es beim Familiengericht um schnelle Erledigung gehe. Zum andern, weil er es nicht besser wuss- te. Wie viele Kollegen war auch Rudolph ohne Vorbereitung ans Familiengericht gekommen. Zuvor war er Richter in einer Baukammer ge- wesen und hatte sich dort unter anderem mit Trennungsfugen beschäftigt. Nun sollte er sich mit Familientrennungen auseinandersetzen. Vor allem die Kindesanhörungen überforderten ihn. Wie sollte er einschätzen, ob ein Kind ma- nipuliert wurde? Ob es sagte, was es wirklich dachte? Was nützen einem all die Paragrafen, wenn man Kinderseelen nicht versteht und Verhaltensmuster nicht erkennt?

Irgendwann war Rudolph so frustriert, dass er gemeinsam mit anderen Richtern, Psychologen, Rechtsanwälten und Mitarbeitern des ört- lichen Jugendamtes eine Arbeitsgruppe bildete. Sie luden Experten ein, die ihnen Grundlagen der Kinderpsychologie vermittelten. »Die er- klärten uns, was das mit der Psyche eines Kin- des macht, wenn es vom Richter direkt oder auch indirekt gefragt wird: Wen hast du lieber?

Rudolphs Gruppe entwickelte die Cochemer Praxis, benannt nach der Kleinstadt in Rheinland-Pfalz, in der Rudolph damals arbeitete. Nach diesem Ansatz sollen Jugendamt,Gericht, Anwälte, Sachverständige und Beratungsstellen zusammenarbeiten. Kooperation statt Koexistenz. Die Eltern sollen gerichtlich gezwungen werden, wieder ein Miteinander zu lernen, statt gegeneinander zu kämpfen, sie be- kommen die Auflage, sich einer Beratung zu unterziehen. Die Cochemer Praxis wurde von Juristen viel gelobt. Umgesetzt wurde sie kaum. »Es gibt Gerichte, bei denen versucht wird, nach dieser Praxis zu arbeiten«, sagt Rudolph, »aber die kann man an einer Hand abzählen.«

Manche Familienrichter in Deutschland haben ihre eigenen fortschrittlichen Methoden entwickelt, sind psychologisch geschult. Doch an welchen Richter streitende Paare geraten, ist eine Frage des Glücks, oder des Pechs. Eine Pflicht, regelmäßig an Fortbildungsseminaren teilzunehmen, existiert für Familienrichter nicht. Psycho- logiekenntnisse sind nicht erforderlich. Auch gibt es für Richter zu wenige Möglichkeiten, sich psychologisch zu schulen. Die Deutsche Richterakademie bietet dieses Jahr genau einen Kurs zum Thema Umgangs- und Sorgerecht an. 40 Plätze für schätzungsweise 2500 Familienrichter in Deutschland.“…..

….“Auch der ehemalige Familienrichter Jürgen Rudolph kennt solche Fälle: »Ich hatte viele Kinder vor mir sitzen, die ganz normal wirken und die vehement behaupten: Ich will den Papa oder die Mama nicht sehen, ich will, dass der oder die tot ist. Da läuft es einem kalt über den Rücken. Sie übernehmen die Position des Elternteils, der sie betreut, weil sie panische Angst haben, diesen auch noch zu verlieren. Das ist eine Überlebensstrategie aus Hilflosigkeit heraus.« Ein anderer Familienrichter, der seinen Namen nicht nennen möchte, berichtet der ZEIT von einer
Studentin, die Jahre nach dem Sorgerechtskrieg ihrer Eltern bei ihm auftauchte und ihm vorwarf: »Warum haben Sie nicht erkannt, was ich wirklich wollte?« Sie hatte als Kind in den Verhandlungen ausgesagt, sie wolle den Vater nie mehr sehen.

Es gibt sogar einen Spezialbegriff für dieses Phänomen: Eltern-Kind-Entfremdung. Der ehemalige Leiter des Münchner Staatsinstituts für Frühpädagogik, Wassilios Fthenakis, hat sie wissenschaftlich untersucht. Er sagt: »Wenn das Kind verbal den Willen äußert, den anderen Elternteil nicht zu besuchen, ist das kein ge- sicherter Befund, dass das Kind es auch so meint.« Und kein Grund, den Kontakt abzu- brechen. Im Gegenteil: Sei ein Elternteil des Kindes beraubt, führe das dazu, dass der Streit nur noch erbitterter und hasserfüllter werde. Das Kind werde zum Instrument, zur Waffe im Krieg mit dem Partner.“….

Neu ist das alles nicht! Nur lassen sich diese VERBRECHEN nun nicht mehr vertuschen!

Weitere Attacken der Staatsanwaltschaft Würzburg: Strafanzeige wegen Falschbeurkundung gegen Täter Trapp

Der Beschuldigte Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, hat 2009/2010 versucht, mich unter offenkundiger Begehung massiver Straftaten im Amt, unter Falschbeschuldigung und massivem Amtsmissbrauch dauerhaft in der Forensik zu versenken. Er ist maßgeblicher Täter einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate, die mithilfe eines eklatanten Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Groß verwirklicht wurde. All dies wird in typischer Manier von der bayerischen Justiz zu vertuschen versucht, was für mich Anlass zu diesem Blog gab.

Dieser Täter, der längst auf die Anklagebank und hinter Gitter gehört, soll nun offenkundig die Behörde wieder in einem Verfahren gegen mich vertreten. Die Dummdreistigkeit und der Realitätsverlust der Justizbehörden Würzburg ist atemberaubend. Ebenso atemberaubend ist, dass die erste „Amtshandlung“ des Beschuldigten Trapp ganz offenkundig bereits eine FALSCHBEURKUNDUNG IM AMT, § 348 StGB, darstellt. http://dejure.org/gesetze/StGB/348.html

Hier das Schreiben, das mir gestern zuging:
Staatsanwaltschaft Würzburg, Berufung nach Verurteilung, Bezug zur Realität verloren, Az. 912 Js 16515/13

(Staatsanwälte sind nicht mehr sakrosankt, Verbrecher im Amt sind als solche zu behandeln: Hinweis auf ersten Kommentar unten und den vergleichsweise harmlosen Fall eines Freiburger Staatsanwalts……)

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Ich habe daher nun ergänzend diese Strafanzeige wiederum an den – bislang untätigen – bayerischen Justizminister Bausback gesandt:

An Herrn
Justizminister Winfried Bausback
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 14. März 2015

Sehr geehrter Herr Bausback,

Sie sind bereits seit längerem beweisrechtlich darüber informiert, dass bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg massive Verbrechen und Straftaten im Amt gegen mich begangen wurden und werden (siehe nachfolgend unter 2.).

Dieses Schreiben wird ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht unter:
https://martindeeg.wordpress.com/

Für eine – als solche angezeigte – zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, die bereits durch Freispruch des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, zweifelsfrei als zu Unrecht erfolgte Haft belegt ist, habe ich bis heute auf Betreiben der Beschuldigten im Amt vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten.

Da Sie diesen massiven und begründeten Tatvorwürfen offenkundig nicht nachgehen, steht der Verdacht der Strafvereitelung zugunsten der Beschuldigten, insbesondere des Beamten Clemens Lückemann im Raum, der ungeachtet der Tatvorwürfe nicht nur weiter als OLG-Präsident tätig ist sondern dem nun auch perfiderweise noch die Verantwortung eines bayerischen Verfassungsrichters angetragen wurde.

Herr Lückemann ist auch aufgrund eigener Pressezitate m.E. als kaum verkappter Rechtsradikaler einzuordnen, für den die Grundrechte ebenso wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offenkundig nur beliebig zu suspendierende „Kann-Bestimmungen“ sind, für die in Franken eigene Regeln gelten. Hierzu sind ebenfalls hinläufig Pressezitate vorhanden, die bspw. den Rechtsschutz nach Art. 13 GG ad absurdum führen.

Die Erfahrungen, die ich als antragstellender Vater und ehemaliger Polizeibeamter seit 2003 mit den genannten Justizbehörden mache, bestätigen dies. Dies ist für jeden Interessierten auf o.g. Blog lückenlos und anhand Originalakten dokumentiert.

Ein Untersuchungsausschuß ist lange angezeigt, da bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg offenkundig gewohnheitsmäßig Rechtsbeugungen und Prozessbetrug, quasi im Rotationsverfahren, stattfinden, sobald sich jemand dem Unrecht nicht unterwirft sondern rechtsstaatliches Vorgehen einfordert.

Sie unternahmen bislang offenbar nichts, veranlassten weder Ermittlungen noch trugen Sie Sorge dafür, dass sich auf objektiver Basis mit den Vorgängen auch nur befasst wurde.

Die Staatskanzlei ist ebenfalls seit längerem in Kenntnis, Az. B II 3 – E 11 – 1875.

Die einzige Tätigkeit, die der dortige Sachbearbeiter Dr. Reinhard Glaser entwickelte, war der Hinweis auf Zuständigkeit des Justizministeriums.

Der Hinweis, dass dort offenkundig nichts unternommen wird und eine Strafvereitelung zugunsten der Beamten vorliegt, wurde durch den Sb. Quittiert mit dem Hinweis, dass weitere Schreiben nicht beantwortet werden. Auch all dies ist beweisrechtlich dokumentiert.

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Weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten Trapp:

1.
Ergänzend wird Strafanzeige erstattet wegen Falschbeurkundung durch den Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Gründe:

Mit Datum von gestern, 13.03.2015 ging Schreiben des Beschuldigten zu, in welchem dieseer vorgibt, bereits am 16.02.2015 eine Berufung gegen ein am 11.02.2015 eingelegtes Urteil eingelegt zu haben.

Bemerkenswert ist, dass diese Berufung vorgeblich eingelegt wurde gegen ein für die Staatsanwaltschaft Würzburg erfolgreiches Urteil.

Weiter bemerkenswert ist, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufung eingelegt haben will, bevor ich selbst als Geschädigter und vorgeblich Angeklagter Berufung einlegte.

Beweis:

Anlage 1:
Schreiben des Beschuldigten Trapp, Staatsanwaltschaft vom 11.03.2015
Staatsanwaltschaft Würzburg, Berufung nach Verurteilung, Bezug zur Realität verloren, Az. 912 Js 16515/13

Ich selbst als Geschädigter des Urteils habe erst mit Datum vom 17.02.2015 Berufung eingelegt, die erst am 18.02.2015 bei den Justizbehörden Würzburg zugestellt wurde.

Beweis:

Anlage 2:
Sendungsbestätigung der Deutschen Post AG

Es ist also offenkundig, dass der persönlich motivierte Beschuldigte Trapp seine Position – ungeachtet der bereits von ihm verschuldeten Straftaten mit massiven Folgen – weiter missbraucht, um in einem Verfahren, mit dem er zudem bislang nicht befasst war, eine Rechtsmitteleinlegung aus niederen Motiven (siehe „Begründung“) vordatiert, um seinem persönlichen Vernichtungswillen (siehe Akte und Anträge, 10465/09, LG Würzburg) gegen meine Person weiter frönen zu können.

Es ist anhand des moralisch-ethischen Zustandes bei dieser Behörde keinesfalls als wesensfremd anzusehen, dass bei Straftaten auch Dritte und Angestellte einbezogen werden, um eine Beglaubigung zu erwirken, die die Falschbeurkundung/Prozessbetrug stützt. Ein Beglaubigungsvermerk wird vorgeblich datiert auf den 17.02.2015 (unleserlich) und somit ebenfalls unbegründet und hellseherisch vor Eingang der Berufung durch mich als Geschädigten – aber vor Ablauf der Einlegungsfrist!

Es ist aufgrund bisheriger Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Würzburg davon auszugehen, dass das Umdatieren und Frisieren von Vorgängen nach Aktenlage zugunsten der Behörde und zum Schaden von Rechtsuchenden hier regelhaft stattfindet.

Desweiteren belegt auch dieser Vorgang weiter die erhebliche kriminelle Energie, mit der der Beschuldigte Trapp sein Amt missbraucht und offenkundig persönlich motiviert gegen mich vorgeht.

2.
Wie moralisch und ethisch verkommen diese Behörde vorgeht, ergibt sich weiter aus der Gesamtschau. Die Schäbigkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, was das Drangsalieren, Vorverurteilen und Provozieren von Justizopfern angeht, sucht wahrlich ihresgleichen.

Eine Dienstaufsicht Ihres Ministeriums findet offenkundig ebenfalls nicht statt. Es gilt Abschottung vom und gegen den Bürger.

Zusammenfassende Chronologie Trapp:
Der Beschuldigte Trapp hat auf Zuruf und Strafanzeige der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Würzburg, 2008 gegen mich einen Strafbefehl und infolge eine Anklage verfasst, in welcher er willkürlich versuchte, eine Beschwerde (aufgrund eines über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarten Kindeskontaktes, den die Anwältin zum Scheitern brachte) bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg als „versuchte Nötigung“ zur Last zu legen.

(Das Problem ist insgesamt weniger der Konflikt der Eltern an sich – wie oftmals bei derarten Konflikten – sondern die parteiische, eskalative und dummdreiste Positionierung der Behörden Würzburg, die sich zugleich invasiv und inkompetent immer wieder massiv zu meinen Lasten als Mann („Täter“) und Vater einmischten und so die Juristin und tatsächlich Konfliktverantwortliche bei Kindesentzug, Umgangsboykott und nun Kindesentführung seit 2012 befördern und bestärken. Der Begriff „Opferbonus“ ist hier verharmlosend.)

Diese Posse einer vorgeblichen „versuchten Nötigung“ durch den Beschuldigten Trapp kam nie zur Anklage und wurde infolge nie bearbeitet. Die skurrile – dennoch reflexhaft von den Würzburgern Richtern wie alles von der Staatsanwaltschaft vorgelegte abgezeichnete – sog. Anklage wurde offenbar innerhalb der Justizbehörde zum „Verschwinden“ gebracht.

Anzeigenerstatterin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert ist die Mutter des gemeinsamen Kindes. Deren beliebig und unter falscher Eidesstattlicher Versicherung beim Zivilgericht Würzburg erlangte Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz (15 C 3591/03, Beschuldigter Schepping), die zur zwangsweisen Trennung von meinem damals drei Monate alten Kind und infolge zur Zerstörung meiner Vaterschaft und einer immer bizarrere Ausmaße annehmenden Kriminalsierung und Pathologisierung meiner Person führte, ist Schlüsselereignis des gesamten Justizskandals!

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter, die seit Oktober 2012 ungehindert mit dem gemeinsamen Kind und trotz Vorliegen eines vollstreckbaren sog. Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen untergetaucht ist, um jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, ist längst belegt.

Wie genannt ist das Gesamtvorgehen in diesem Fall längst Anlass für einen weiteren Untersuchungsausschuss über die Justiz in Franken!

Eine Dienstausichtsbeschwerde und Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gegen den Beschuldigten Trapp wurde aufgrund dieser willkürlichen Kriminalisierung von mir am 18.05.2009 beim Staatsministerium der Justiz eingereicht.

Ministerialrat Kronprobst sandte mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu und gab meine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weiter.

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Nachdem der Beschwerdegegner Trapp Kenntnis von der Beschwerde gegen sich bekam, wurde am 12.06.2009 über seinen Vorgesetzten Lückemann, der karriereförderlicher Weisungsgeber ist, wie folgt die gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt gegen mich initiiert:

Im Zusammenwirken der Beschuldigten und ihrer Amtsgewalt wurde diese vor Wochen intern zugesandte Dienstaufsichtsbeschwerde („Majestätsbeleidigung“) nun in phantastisch anmutender Konstruktion als „Störung des öffentlichen Friedens“ zu meinen Lasten auszulegen versucht.

Dies derart, dass angeblich nun am 12.06.2009, Freitag Nachmittag, durch meine am 18.05.2009 versandte Dienstaufsichtsbeschwerde eine AKUTE „Gefahr eines Amoklaufes“ durch mich bei den Justizbehörden
Würzburg bestehe, dieser bevorstehe.

Nachdem dieser nicht stattfand, ich aber auch – wie offensichtlich geplant – nicht kurzfristig festgenommen wurde, weil sich die Polizeibehörde Stuttgart diesem rechtsfremden Alarmismus aus Bayern nicht anschließen mochte, wurde später lediglich behauptet, ich hätte mit einem Amoklauf „gedroht“. Auch dies ist widerlegt, Freispruch vom 20.08.2010.

Ein Polizeibeamter in Stuttgart wurde am Telefon durch den Beschuldigten Trapp mit Strafverfolgung und Disziplinarverfahren gedroht, wenn er mich nicht „endlich festnimmt“….

Die Festnahme erfolgte auf Druck aus Bayern schließlich am 21.06.2009, als ich am Halbmarathon in Stuttgart teilnahm.

Einen entsprechenden Haftbefehl legte Trapp erst am 22.06.2009 vor – zuvor wurde mit angeblich nicht bezahlten Geldstrafen etc. hantiert, um – unter weiteren Täuschungen – einen sog. Sicherungshaftbefehl zu erwirken.

Nachweislich Az. 814 Js 10465/09 gelang dem Beschuldigten Trapp und weiteren Beschuldigten infolge dieser Schaden:

a) ich wurde als Unschuldiger vom 21.06.2009 bis zum 04.03.2010 in Untersuchungshaft gesperrt. Dies mit dem Ziel der Anwendung des § 63 StGB. Staatsanwalt Trapp bemühte hierzu den langjährig vertrauten Sachverständigen Dr. Groß, der wunschgemäß ein vernichtendes Fehlgutachten lieferte, dass nicht nur Pathologien frei erfand sondern auch eine vernichtende Prognose, die mich Rest meines Lebens zum Forensik-Patienten machen sollte.

b) nachdem Prof. Dr. Nedopil dieses Fehlgutachten des Dr. Groß als ekalatantes Fehlgutachten entlarvte, wurde ich am 04. März 2009 sofort entlassen. Die Beschuldigten erwirkten einen zweiten Haftbefehl, indem sie Fluchtgefahr phantasierten, worauf weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung im Amt folgen.

Der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg hat gezielt versucht, mich als Menschen zu Unrecht zu vernichten, jede soziale und familiäre Bindung, insbesondere zu meinem Kind zu vernichten. Die Schädigungen durch diesen offenkundig völlig skrupellosen und bar jeder Reue agierenden Menschen kann objektiv als Mordmotiv angesehen werden.

Die Tatsache, dass dieser beschuldigte Täter nun wieder strafrechtlich relevant Amtshandlungen gegen mich führt, spricht in jeder nur erdenklichen Weise für sich.

Ich erwarte, dass Sie endlich tätig werden und ernst nehmen, was Geschädigte über diese Justiz unter Ihrer Aufsicht seit langem beweisrechtlich darlegen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Berufung gegen Urteil Behl…..Popanz- und Fassadenjustiz Würzburg: Täterinnen werden gedeckt!

Der asozialen Bagatellisierung von Kindesentzug und Bindungszerstörung durch Verschulden deutscher Gerichte muss endlich etwas entgegengesetzt werden……!!!!!

Da Richter Behl offenkundig nachweislich seines Urteils Schwierigkeiten hatte, der Komplexität der Vorgänge „zu folgen“, wird er zweifelsfrei auch nicht verstehen, weshalb sein sog. Urteil angesichts der anhaltenden Verbrechen im Amt, denen ich als ausgegrenzter Vater seit Jahren ausgesetzt bin, eine ZUMUTUNG UND EINE UNVERSCHÄMTHEIT ist.

Man kann das ganze auch mit diesen Begrifflichkeiten einordnen: Trauma, PTBS, Mordmotiv, Lebenszerstörung, Diskriminierung, Unrecht…Ein Versagen des Rechtsstaates, der sich permanent selbst entschuldet: Verdacht auf bandenmäßigen Prozessbetrug und Rechtsbeugung durch Staatsjuristen in Franken ist mittlerweile sehr begründbar.

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Diese Berufungsbegründung ging an das Landgericht Würzburg:

An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 06. März 2015

Az. 101 Cs 912 Js 16515/13
unterbunden 101 Cs 912 Js 5460/14

Gegen das Urteil vom 12.02.2015 wurde bereits fristgerecht Berufung eingelegt.

Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird hiermit beantragt. Vorliegend wird die Beiordnung von Dr. Gerhard Strate, Holstenwall 7, 20355 Hamburg beantragt.

Begründung:

Strafbare Handlungen liegen nicht vor. Angesichts des nun vorliegenden schriftlichen Urteils und der bizarren Strafzumessung stellt sich die Frage, ob Richter Behl den Bezug zur Realität verloren hat.

Insgesamt wird geltend gemacht, dass die Justiz Würzburg seit nun mehreren Jahren zu meinen Lasten lebensfremde und rechtsfremde Fehlentscheidungen trifft und Rechtsverweigerung betreibt, die nun als bandenmäßiger Prozessbetrug in Tateinheit mit Rechtsbeugung geltend gemacht werden.

Eine Dienstaufsicht findet offenkundig ebenfalls nicht statt.

Als Beispiel hierfür sei angeführt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg, die sich hier erdreistet, mir Beleidigung und eine phantastisch anmutende „versuchte Nötigung“ zur Last legen zu wollen, im Jahr 2009/2010 eine FREIHEITSBERAUBUNG IM AMT über zehn Monate (so seit 2010 zur Anzeige gebracht und bislang intern vertuscht) zu meinen Lasten zu verantworten hat. Auch hier wurden durch Art. 5 Grundgesetz gedeckte Äußerungen von mir, in diesem Fall in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, gezielt und vorsätzlich zu einer vorgeblichen „Störung des öffentlichen Friedens“ konstruiert.

Offenkundig werden in Würzburg gezielt obrigkeitskritische Meinungen kriminalisiert, um Menschen zu mundtot zu machen. In Freispruch stellte die 1. Strafkammer fest, dass sämtliche Aussagen durchweg von Art. 5 GG gedeckte Meinungsäußerung sind, Az. 814 Js 10465/09.

Eben diese unbedenklichen Aussagen in einer Dienstaufsichtsbeschwerde missbrauchten Täter der Staatsanwaltschaft und des OLG wie genannt, um eine missbräuchliche Anwendung des § 63 StGB durchzuzwingen.

Auch nach Freispruch wurde nichtsdestotrotz von den Beschuldigten unter weiterem Amtsmissbrauch die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung verweigert. Reue oder Skrupel sind bei den Tätern im Amt nicht zu finden

Die Täter im Amt sind anzuklagen, zu bestrafen und aus dem Amt zu entfernen. Der Vorgang ist Inhalt der Beschwerde 1033/12, EGMR. Ein Untersuchungsausschuss über die Rechtsbrüche und die anhaltenden Missachtung von Grundrechten bei der Justiz Würzburg ist ebenfalls lange angezeigt.

Zur Sache:

1.
Die sich seit März 2012 asozial in einem hochsensiblen Kindschaftskolnflikt einmischende Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger hat als Rechtsvertreterin der alleinerziehenden Kindsmutter folgendes zu verantworten:

Eine asoziale Entwertung und Diffamierung meiner Person beginnend mit erstem Schriftsatz vom 12. März 2012. Diese asoziale, gezielt schädigende Konfliktvertretung hatte von Anfang an zum Ziel und auch zur Folge, dass die Kindsmutter nicht an den gerichtlich beschlossenen gemeinsamen Elterngesprächen bei der gerichtsnahen Beratungsstelle, Frau Schmelter, teilnimmt.

Es hatte weiter zur Folge, dass die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ab Juni 2012 auch die gerichtlich vollstreckbaren wöchentlichen Treffen (Freitag, 16.00 bis 19.00 Uhr) bis heute andauernd 32 Monate verweigerte und das Kind nicht mehr zu vereinbarten Treffen brachte.

Ab Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter zum Zweck der kompletten Bindunszerstörung unter. Dies unter Beihilfe der Richterin Treu, weswegen nun bei der Polizei Strafanzeige wegen Kindesentführung erstattet wurde.

Es gibt Väter, die sich infolge derarten von Juristen offenkundig böswillig verschuldeten Schädigungen/Umgangsboykott/Kindesentzug selbst töten oder andere Menschen töten!
Dieser Sachverhalt ist Allgemeingut und auch Würzburger Juristen bekannt. Infolge ein nahezu beliebiger Beispielfall, der klipp und klar die Verantwortlichkeit darstellt, die gezielt zu vertuschen gesucht wird.

Beweis:

Anlage 1
Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 27.12.2007 „Eine Abrechnung mit der Familienvernichtungsmafia“

Hierin heißt es u.a.:

„Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner „egoistischen und verlogenen Ex-Frau“ und „ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch sein ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat“ bedanken….“

Anlage 2:
Gerhard Amendt greift diese sinnlose, justizverschuldete Tragödie in einem Kommentar in „Die Welt“ auf, 02.01.2008 auf, wo er ausführt:

„Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Mißstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung.“….

Wesentliche Passagen sind in Anlage hervorgehoben.

Richter Behl sind nun infolge in diesem Fall von Kindesentzug und Bindungszerstörung durch die Kindsmutter unter Beihilfe der Anwältin – wie bereits in zahlreichen Geltendmachungen zuvor – alle Details und Fakten, Aussagen und Schriftsätze der Anwältin Hitzelberger nachweislich der Gerichtsakten akribisch und mittels Zitaten aus dem Familiengerichtsverfahren dargelegt worden.

Die komplette Ausblendung all dieser Fakten und Darlegungen, um diesen konkreten sachlichen Bezug meiner Aussagen in Bezug auf Hitzelberger realitätsleugnend in Abrede zu stellen, grenzt an Prozessbetrug und Rechtsbeugung.

Bis zur asozialen Einmischung der Hitzelberger in diesen Konflikt ging es nachweislich des Familiengerichtsverfahrens 2 F 957/09, u.a., um Ausweitung der Vater-Kind-Kontakte, anstehende gemeinsame Wochenendunternehmungen und das gemeinsame Sorgerecht.

All dies hat die Täterin Hitzelberger durch ihr offenkundig asoziales, bösartiges und die entgegen den Vorgaben (Leitlinie/Verhaltenskodes) des Anwaltsvereins Würzburg im Sinne einer verwirrten Kindsmutter erfolgten entwertende Attacken und Angriffe auf meine Person als Vater des Kindes zunichte gemacht.

Man kann dies objektiv und aufgrund der jahrelangen massiven Folgen wie aufgezeigt generell von der Schwere der Schädigung als Mordmotiv einordnen. Abschiedsbriefe von Vätern, die meist sich selbst aufgrund solcher „Vorgehensweisen“ von asozialen Konfliktannwälten getötet haben, sind mittlerweile zahlreich einschlägig dokumentiert und bekannt.

2.
Das asoziale und offenkundig gezielt mein Kind schädigende Verhalten der Anwältin Hitzelberger kumuliert in folgendem, ebenfalls ausführlich dargelegten Vorgang:

Im Dezember 2012 wird nach bereits sieben Monaten in Verhandlung vor dem Familiengericht Würzburg festgestellt, dass die Folgen von Kontaktlosigkeit für mein Kind FATAL sind.

In allgemeiner Übereinstimmung kommt man zu dem Ergebnis, dass über die von der Richterin Treu bestellte Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich sofort die Wiederaufnahme der Kontakte erfolgen muss und die Kindsmutter sich zu diesem Zweck mit der Umgangspflegerin kurzschließt.

Tage später reicht die asoziale agierende Anwältin Hitzelberger dem entgegen und im vollen WISSEN um die Schädigung des Kindes einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu ein.

Ziel ist offenkundig die nachhaltige Zerstörung der Bindung, die komplette lebenslange Ausgrenzung ohne jede Rücksicht auf die Folgen für das Kind.

Dies hat eine momentane Zerstörung und Schädigung meines Kindes und meiner Person von 32 Monaten zur Folge.

Richter Behl ist auch dies nachweislich der Gerichtsakten akribisch und anhand Schriftsätzen und Zitaten aus dem Familiengerichtsverfahren dargelegt worden, was er komplett ignoriert.

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3.
Wie dieser Richter nachweislich Urteil unter Ausblendung all dieser Fakten und Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (die in Würzburg Standard ist) zum Ergebnis kommt, Aussagen wie „Diese Form der Einmischung bei der bekannten Vorgeschichte lässt nur den Schluss auf eine komplette berufliche und vor allem menschliche Inkompetenz der Hitzelberger zu.“ (Seite 5, Punkt 4, Urteil) seien in keinem sachlichen Zusammenhang getroffen sondern hier stehe die „Diffamierung der Person im Vordergrund“, grenzt wie genannt an Rechtsbeugung und Prozessbetrug zugunsten der Juristin.

Offenkundig soll ich als Geschädigter der Justiz Würzburg wie bereits zuvor mit rechtsfremden Repressalien mundtot gemacht werden.

Dies bezieht sich insbesondere auch auf die (weiter bestrittene) Aussage einer „Watsche“ in einer nichtöffentlichen Verhandlung. Ohne jeden Sachbeweis und unter Verweigerung der Vorladung der verhandlungsführenden Richterin Treu als Zeugin beschließt Behl in der stillen Kammer, dies sei schon so, auch weil die Hitzelberger quasi so „nett“ lächelt.

Auch die Aussagen in der beweisrechtlich eingeführten „dienstlichen Stellungnahme“ der Richterin Treu unterschlägt Behl komplett.

Der Begriff „Watsche“ wird von mir nicht geführt. Und Unmutsbekundungen in Familiengerichtsverfahren als „Nötigung“ zur Last legen zu wollen ist offenkundig Rechtsbeugung mit dem Ziel der Beschränkung der Rechte von Prozesspartei.

Die ganze Unverschämtheit des Richters Behl, hier eine „versuchte Nötigung“ zur Last legen zu wollen, ergibt sich aus seinem eigenen Verhalten in Verhandlung am 04.02.2015, das ein Prozessbeobachter auf meinem Blog wie folgt beschreibt:

…“2. Sich die Krone aufgesetzt hat sich der Richter mit einem Verhalten, dass man in Geschichtsdokumentationen über den Volksgerichtshof kennt. Sicher nicht 100% deckungsgleich mit diesem Herrn Freisler. Ich räume ein, da war es noch um ein Vielfaches willkürlicher, herabsetzender … . Aber grundsätzlich hat ein Richter, seien die Einlassungen noch so dumm oder sonst etwas, nicht schreiend zumindest deutlich die Stimme erhöhend, mit dem Finger auf den Angeklagten zeigend, sich aus seinem Sessel erhebend, dem Angeklagten den Mund zu verbieten. Kein Mensch kann ewig reden, auch Du nicht. Zu Not kann er ruhig danach beschließen, sich mit Deinen Einlassungen nicht zu beschäftigen. Aber ohne das (erneut) Beleidigungen gefallen wären, gleich mit Ordnungsstrafen zu drohen. Naja, er scheint dieses Macht Instrument dringend zu brauchen. Intellektuelle Auseinandersetzungen scheinen ihm fremd zu sein. Ich wäre an Deiner Stelle aufgestanden, hätte den Saal mit folgendem Hinweis verlassen:
“Herr Vorsitzender, wenn Sie sich beruhigt haben, habe ich einen unaufschiebbaren Antrag zu stellen.”

4.
Art. 5 Grundgesetz wird ebenso gezielt ausgehebelt wie die Rechtsprechung des BverfG.

In dem in den Akten befindlichen, von mir beweisrechtlich vorgetragenen Urteil vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13, heißt es u.a.:

„Danach macht auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen zu Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben.“

Richter Behl führt nachweislich Urteil überhaupt keine Abwägung durch, er behauptet irgendwas, ohne jede Begründung, unter Ausblendung meines gesamten Beweisvortrages. Auch die Bedeutung des Wortes „ausnahmsweise“ scheint ihm nicht bekannt zu sein!

Der Konflikt hier berührt die Öffentlichkeit, da er den gesellschaftlichen Misstand der Entfremdung von Kindern mithilfe asozial agierender Konfliktanwälte und die Unfähigkeit der Justiz zum Thema hat. Das ist keine Privatfehde zwischen einem Herrn Deeg und einer Frau Hitzelberger sondern mittlerweile ein Justizskandal beginnend mit Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und den politisch aufgezeigten negativen Folgen (Gutachten des Prof. Michael Bock, Univ. Mainz, Bundestag, 16. Juni 2001)

Weiter heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.08.2008, 1 BvR 1318/07 in Zusammenhang mit Begriff „Dummschwätzer“:

…”Es handelt sich zwar um eine ehrverletzende Äußerung, nicht aber um eine solche, die ihrem Bedeutungsgehalt nach unabhängig vom Verwendungskontext die bezeichnete Person stets als ganze herabsetzt, ihr also ihren personalen Wert insgesamt abspricht und sie so vom Prozess der freien Kommunikation ausschließt. Vielmehr knüpft der Begriff seiner Bedeutung nach an ein Verhalten des Betroffenen an, nämlich dessen verbale Äußerungen. Dies schließt es zwar nicht von vornherein aus, in der Beschimpfung eines anderen als “Dummschwätzer” im Einzelfall gleichwohl eine Schmähkritik zu sehen, etwa wenn ohne sachlichen Anlass ausgedrückt werden soll, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Menschen handele, der ausschließlich Dummheiten zu äußern in der Lage sei und daher als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausscheide. Anders liegt der Fall aber, wenn sich das Schimpfwort nur als die sprachlich pointierte Bewertung im Kontext einer bestimmten Aussage des Betroffenen darstellt, wenn also der Gemeinte als “Dummschwätzer” tituliert wird, weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen hat. Welche der beiden Verwendungsweisen vorliegt, hängt aber gerade von den Umständen des Einzelfalles ab. Dazu hat das Amtsgerwicht hier keine Feststellungen in ausreichendem Umfang getroffen. Der Verwerfungsbeschluss des Oberlandesgerichts teilt diese Fehlerhaftigkeit des amtsgerichtlichen Urteils, weil er keine eigenständige Begründung enthält.”

Diese Urteilsbegründung kann als Blaupause für den hier vorliegenden Fall dienen!

Eine wie auch immer strafbare Handlung liegt nicht vor.

5.
Ausführlichst delektiert (ca. 20 mal genannt!) hat sich Richter Behl in öffentlicher Verhandlung an der in einem Schriftsatz vom September 2013 einmalig vorliegenden Bezeichnung „asoziale Drecksau“, die auch prompt und erwartungsgemäß in der Unter-Schlagzeile der Hofberichterstattung der Mainpost, sog. Gerichtsreporterin Gisela Schmidt, auftauchte.

Diese Bezeichnung wurde entgegen allen unbewiesenen Behauptungen und der persönlichen Meinung des Richters nicht vorsätzlich versandt sondern war offenkundig von mir übersehen worden.

Anhand dem vergleichbaren Fall, in welchem ein Staatsanwalt in Augsburg durch den Behördenleiter Nemetz bundesweit beachtet dafür entschuldet wurde, dass er in einem Schriftsatz den Angeklagten als „ARSCHLOCH“ titulierte ist darzulegen, dass es eine strafbare fahrlässige Beleidigung nicht gibt.

Es ist absolut bizarr, behaupten zu wollen, diese einmalige Bezeichnung sei von mir vorsätzlich begangen, wenn in mehreren tausend Seiten Schriftverkehr mit dem Gericht keine weitere solche Schmähung/Formalbeleidiung zu finden ist, ebensowenig in den mittlweile Hunderte Beiträge umfassenden Blog.

6.
Als weiterer Beweisvortag wird folgendes eingeführt:

a)
Richter Behl fabuliert in seinem sog. Urteil, das vorgebliche „Opfer“ Hitzelberger habe „keinen Belastungseifer“ gezeigt etc..

Offenkundig ist für Würzburger Juristen für Bewertung von Sachverhalten nicht nur das Geschlecht sondern auch die jeweilige Fassade ausschlaggebend.

Richtig ist, dass die Hitzelberger nicht nur nachweislich der „Dienstlichen Stellungnahme“ der Richterin Treu zielgerichtet alarmistische und realitätsferne Attacken reitet (Hinzuziehung von Vollzugsbeamten, der Polizei etc..) sondern auch öffentlich in ihrem Umfeld propagiert, sie sei Opfer von Gewalt, Drohungen etc..

Beweis:

Anlage 3:

Ausdruck aus Mail an Herrn Rechtsanwalt Mulzer, Original im Mainpost-Forum

In Kommentar im Forum der Mainpost werde ich – unbeanstandet von der Redaktion – am 03.08.2014 unter dem Pseudonym „sailor3071“ anonym wie folgt angegangen:

„Opferindustrie, Tätigkeitsnachweis? Was soll der Mist? Das selbstgerechte Gejammer über Männer als Opfer ist schwer erträglich. Aber wenn Sie der Anwältin Ihrer EX im Gericht Gewalt androhen, ist es okay? Kehren Sie doch erst mal vor der eigenen Tür“.

Das vorgebliche „Opfer“ verbreitet also auch gezielt alarmistisch im Umfeld und gerichtsnahen Bereich Unwahrheiten, dass Sie in nichtöffentlicher Verhandlung mit „Gewalt“ bedroht werde. Hieraus wurde dann im Verfahren die vorgebliche Androhung einer „Watsche“.

Der Belastungseifer und die Attacken zur Entwertung sind bemerkenswert. Auch hier hat Richter Behl sichtlich den Bezug zur Realität verloren, wie er sich bereits in den Aussagen der Zeugin Richterin Treu zeigt. Meinen Antrag auf deren Vorladung hat er abgelehnt.

Als Urheber des o.g. anonymen Kommentars zeichnet vermutlich der sog. Gerichtsreporter und Mitarbeiter der Mainpost, Patrick Wötzel verantwortlich.

b)
Bereits am 17.01.2013 wurde Zivilklage gegen Hitzelberger wegen fortlaufender Beleidigung, Verleumdung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Familiengerichtsverfahren von mir eingereicht.

Beweis:

Anlage 4:
Beschluss des Landgerichts Würzburg, Az. 73 O 110/13, 13.02.2013

Hierin heißt es seitens Gericht zugunsten der Beklagten Hitzelberger:

„Zurückhaltung bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist zum Schutze der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege geboten bei Äußerungen in förmlichen Verfahren (a.a.O.Rn. 104). Die nur nach Abwägung aller Interessen des Einzelfalles mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit hat insbesondere zu berücksichtigen, ob der Äußernde sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen kann….“

Hitzelberger wird darüberhinaus als „sehr gerichtserfahrene Partei“ gewürdigt.

All diese rechtsstaatlichen Prinzipien hebelt Richter Behl in seinem realitätsfernen Urteil zum meinen Lasten als Vater, Justizopfer und Prozessgeschädigter aus.

Das Urteil des Richter Behl ist insgesamt als Zumutung und Unverschämtheit angesichts der Gesamtschau zu werten.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Asoziales, strafrechtlich relevantes Verhalten deutscher Juristen: Missbrauch der Justiz Würzburg ist objektiv Aufforderung zum Suizid und Mordmotiv.

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RECHTSFREIER RAUM Würzburg…man kann mittlerweile davon ausgehen, dass Verantwortliche massiv darüber nachdenken, wie sie mich mundtot machen können, die in diesem Blog aufgezeigten Fakten und Darstellungen vertuschen können. Sollen sie.

Es läuft weiter stets nach dem selben Muster:

Als Geschädigter und Betroffener stelle ich einen Antrag beim Familiengericht oder reiche eine Klage beim Zivilgericht ein. Es ist völlig gleichgültig, wie fundiert und begründet dies erfolgt, welche Beweise und Zeugen benannt werden. Die Antwort ist stets die gleiche: keine Ansprüche, für das Gericht nicht nachvolziehbar/nicht substantiiert dargelegt, blabla…

Dies DURCHWEG auf dem Aktenweg. Schreiben und Anträge an das Familiengericht werden seit Anfang 2013 überhaupt nicht mehr beantwortet.

Auch eine Dienstaufsicht findet nicht statt – Beschwerden bis hin zur Staatskanzlei werden nachweislich dieses Blogs entweder überhaupt nicht beantwortet oder an die Beschuldigten/Beklagtenbehörde selbst abgegeben.

Man provoziert hier offenkundig durch Rechtsverweigerung und Repression (Reaktionen von Geschädigten werden sofort mit phantasiereichen Strafbefehlen wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und ähnlichem Machtmissbrauch beantwortet) die RADIKALISIERUNG von Betroffenen. Suizide und selbst Tötungsdelikte, die oftmals Folge von Umgangsboykott und Entrechtung von Vätern sind, werden durch die Justiz offenkundig in Kauf genommen und direkt forciert.

So gleichgültig und dumm sind nicht einmal fränkische Juristen, um nicht zu erkennen, welche Folgen Existenzvernichtungen und jahrelanger Kindesentzug durch erzwungene Trennung asozialer Kindsmütter (und Kindsväter im seltenen Fall) haben. Zumal gerade die Benennung dieser Fakten und Folgen in vergleichbaren Fällen ebenfalls SYSTEMATISCH zur weiteren Repression gegen Geschädigte missbraucht werden: 2009 versuchte man mich bekanntermaßen wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ in der Forensik wegzusperren (zehn Monate Untersuchungshaft – seit 2010 angezeigt als Freiheitsberaubung im Amt – werden bis heute vertuscht, Entschädigung trotz Freispruch bis heute verweigert! Auch der Fehlgutachter Dr. Groß wird nach benanntem Muster bis heute vor Schadensersatzforderungen intern geschützt. Selbst der Haftgrund „Fluchtgefahr“ wurde frei erfunden, um mich endlich juristisch „einwandfrei“ loszuwerden).

Aus der schlichten Faktenbenennung in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft, dass das solches asoziale Verhalten von Staatsanwälten und Juristen Tötungsdelikte, Suizid und selbst Amokläufe propvoziert, bastelte man so seitens der Staatsanwaltschaft eine „Androhung eines Amoklaufs“ durch mich!

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Verantwortlichen werden bis heute gedeckt und sind weiter im Amt – obwohl dies ersichtlich keine „Irrtum“ war. Es bestand VORSATZ, mich mit einer konstruierten Straftat und zielgerichtet über die Mainpost forcierter alarmistischer Schlagzeile („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009)als „gefährlichen Irren“ zuerst in die Öffentlichkeit zu zerren – und danach nach „Modell Mollath“ unschuldig in der Forensik zu versenken (wie viele andere Justizopfer auch, die immer noch dort einsitzen). Dass ich ein durch Kindesentfremdung belasteter Vater bin, musste diesen Tätern im Amt in Würzburg erst der Münchner Prof. Nedopil „erklären“, der das sog. Gutachten des Würzburger Mittäters Dr. Groß für die Täter der Staatsanwaltschaft als EKLATANTES FEHLGUTACHTEN offenlegte – Schadensersatz wird wie genannt in Würzburg durch anhaltende Rechtsbeugungen zugunsten Dr. Groß vereitelt, das Ministerium ist informiert.

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Um es weiter auf den Punkt zu bringen, weiteres konkretes Beispiel, wie in Franken und Bayern der RECHTSSTAAT nicht nur suspendiert sondern pervertiert und faktisch abgeschafft wurde:

Seit aktuell 32 Monaten wird durch das Familiengericht Würzburg ein bestehender und gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen mit meinem Kind vereitelt. Anträge von mir werden nicht bearbeitet, die Kindsmutter – Rechtsanwältin Kerstin Neubert – ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um zielgerichtet die Kontakte zum Kind zu verhindern und die Bindung zwischen Vater und Kind unmöglich zu machen. Die Richterin am Familiengericht, Treu, leistet Beihilfe. Strafanzeige ist erstattet und wurde an die Kriminalpolizei Würzburg abgegeben…

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Als ich aufgrund dieser anhaltenden Rechtsverweigerung und Schädigung unter Verletzung von Grundrechten Zivilklage gegen dieses sog. Familiengericht einreiche, phantasieren die Richter des Zivilgerichtes wie folgt – eine „Schädigung“ sei nicht erkennbar:

„Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.

Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die
beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.

Auch der beantragten Verweisung an das Landgericht München kann die Kammer nicht entsprechen. Die vom Antragsteller allgemein behauptete „Besorgnis der Befangenheit der Justizbehörden Würzburg“ rechtfertigt keine Verweisung. Andere Gründe für eine Verweisung sind nicht dargetan.“…

LG Würzburg: kein Schadensersatz für 32 Monate Kindesentzug, da „kein Schaden“, Az. 62 O 39/15

Hierauf erkläre ich diesen dummdreisten sog. Richtern anhand weiterem Beweisvortrag und vorliegender Studie, dass hier sehr wohl eine Schädigung vorliegt. Wegen solcher Entrechtungen töten sich Väter selbst, bringen psychisch in die Ecke gedrängte Geschädigte andere Menschen um, werden Kinder und Elternteile lebenslang entfremdet:

Kindesentfremdung ist ein Trauma! Klage auf Schmerzensgeld: rechtswidriger Kindesentzug 32 Monate – lt. LG Würzburg weiter „folgenlos“….

Die Antwort des Zivilgerichts kommt prompt – hier im Original:

„Der sofortige Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.“

Weiter Rechtsbeugung und Vertuschung, Landgericht Würzburg, Az. 62 O 39/15

Diese Justiz hat jeden Anspruch auf Legitimation verloren: sie nimmt sich offenkundig selbst nicht mehr ernst!

Wegen dieser Skandaljustiz bringen sich Menschen um, werden andere Menschen getötet!

Dies ist ein FAKT, und den werde ich als ehemaliger Polizeibeamter weiter öffentlich darlegen!

Dieser Blog, der täglich mehrere hundert Leser hat, ist BEWEISMITTEL!

Hier wird unter dem Deckmantel und unter dem Nimbus der Justiz tagtäglich massives UNRECHT begangen. Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus. Die politisch Verantwortlichten decken diese Missstände, in Bayern ist dies die CSU.

Der Beschuldigte der Freiheitsberaubung im Amt, Clemens Lückemann (in Merkel-Pose), stehend hinter dem bayerischen Justizminister Bausback, der offenkundig Strafvereitelung betreibt: Strafanzeigen werden vertuscht.
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