„Ökonomische Gewalt“ durch Männer und Väter – das phantastische Geschäftsmodell für asoziale Hetzanwältinnen, um mit Paarkonflikten Geld zu machen; kostenlose Werbung in der Süddeutschen Zeitung….

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„Zur Diskussion über Gewalt gegen Frauen sind nur weibliche Teilnehmer geladen

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ diskutieren Bettina Messinger und Beatrix Zureck diesen Montag, 30. November, um 19 Uhr im Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation, Baaderstraße 30, in München. Zu dem Gespräch sind nur Frauen geladen.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/wissenstipp-gegen-gewalt-anfrauen-1.2760518

Initiiert wird diese exlusive Veranstaltung von diesen „Insiderinnen“ für männliche Gefühlswelten und väterliche Lebenswelten:

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http://anwaltskanzlei-beatrix-zurek.mux.de

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http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.bettina-messinger.de/images/siskabettina.jpg&imgrefurl=http://www.bettina-messinger.de/&h=932&w=886&tbnid=1UlURUBauIF41M:&docid=MF-mgm8pw0U7sM&ei=835cVsfYJMWPPc3yiNAG&tbm=isch&client=safari

Aber es geht noch doller:

Die Süddeutsche Zeitung lässt hetzerische Rechtsanwältinnen kostenlos ihr Geschäftsmodell bewerben – natürlich immer unter dem offenbar alles rechtfertigenden Moraletikett „gegen häusliche Gewalt“:

„Gewalt“ durch Männer wird neudefiniert und kreativ weitergepinselt: auch wer als Mann seine Partnerin umsorgt, ihr wirtschaftliche Sicherheit bietet und ihr ein „Hausfrauen- und Mutterdasein“ ermöglicht, muss sich künftig bei Bedarf als „Gewalttäter“ beleidigen und stigmatisieren lassen: er übt nun manipulativ „ökonomische Gewalt“ aus…..

….SZ: Sie sagen, die Zahlen seien alarmierend. Wie viele Frauen wenden sich an den Frauennotruf, weil sie psychische und ökonomische Gewalt erleben?

Tanja Hafner: Wir hatten im vergangenen Jahr 156 Fälle von häuslicher Gewalt, etwa zwei Drittel davon fallen in die genannten Kategorien.

Bemerkenswert finde ich den Rückschluss: dass nämlich 2/3 aller „Frauennotrufe“ keinerlei Vorwurf körperlicher Gewalt enthalten!

…..Wie kann man dieser Form von Gewalt vorbeugen?

Warnke: Nur mit einem Ehevertrag. Dort muss festgelegt sein, dass sich die Ehepartner im Falle einer Scheidung ausgleichend und länger zu Unterhaltszahlungen verpflichten, als es der Gesetzgeber vorsieht.

Hafner: Unsere Erfahrung zeigt, dass die Ausübung ökonomischer Gewalt gut funktioniert, wenn die Frauen nicht vorgesorgt haben.“…..

Das Mittel gegen „ökonomische Gewalt“ von Männern: mehr zahlen! Natürlich, was sonst…!
A-s-o-z-i-a-l! Der Gesetzgeber – hier auch nur so ein „ökonomischer Gewalttäter“. Pfui.

Dann wird es handfest. Frauen sind per se dann immer: „traumatisiert“.
Väter, denen wie mir rechtswidrig, asozial und bösartig über Jahre die Kinder entzogen werden, sind hingegen nie traumatisiert. Wir Männer sind bei Bedarf dann „psychisch gestört“…siehe Blog.

Diese Aussagen lassen kaum Fragen offen: „eiskalt geplante Manöver der Täter“…? Väter, die Kontakt zu ihren Kindern wollen? Ihr habt doch einen an der Klatsche!

…..Hafner: Traumatisierte Frauen sind in der schwierigen Situation, dem Täter bei Gericht wieder gegenüber stehen zu müssen, was Ängste auslösen kann. Vor Gericht kann es sein, dass eine traumatisierte Frau kaum einen Ton rausbringt, während der Mann den treusorgenden Familienvater gibt und somit leichter Gehör findet.

Bothe: Die Frauen sind in einer dauerhaften Anspannung. Ist die Trennung geschafft, bleibt der gewalttätige Kontakt wegen der Kinder bestehen, das heißt die Möglichkeit, die Frau zu beleidigen, zu bedrohen und zu manipulieren. Da laufen dann eiskalt geplante Manöver der Täter.

Und dann nimmt der TÄTER die Kinder auch noch mit zum….Ski fahren….! Das Schwein!

Geld bleibt aber auch dann ein Druckmittel.

Hafner: Klar, der Papa nimmt die Kinder mit zum Ski fahren oder spendiert das Handy. Die Kinder stehen bei einer gewaltbelasteten Beziehung auch nach einer Trennung oft nicht im Mittelpunkt und das ist in meinen Augen unverständlich. Kinder brauchen besonders in einer Krise stabile Bezugspersonen, was durch Angriffe gegen die Mutter, wie etwa Geldentzug, unterlaufen wird.

Warnke: Es gibt auch genügend Männer, die zwar zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden, aber nicht zahlen. Und die Frauen können dagegen kaum etwas tun.

Und die junge Generation muss natürlich gleich gewarnt und fachfraulich „gebrieft“ werden. Geht in unsere „Präventionskurse„….!

Was raten Sie jungen Frauen und Mädchen vor dem Hintergrund solcher Entwicklungen?

Hafner: Liebe Mädchen, passt auf! Sehr oft, das sehen wir in unseren Präventionskursen, herrscht eine sehr romantische Vorstellung von der Ehe bei jungen Mädchen vor.

Warnke: Romantik, die sie später teuer zu stehen kommt. Fakt ist, dass jede zweite Ehe im Großraum München geschieden wird. Beziehungen scheitern, das ist leider die Realität. Wer keinen Ehevertrag abschließt, schließt einen Vertrag mit dem Staat und den gesetzlichen Regelungen.

Nachdem die SZ-Redakteurin Carolin Fries in diesem sog. „Interview“ so schön die Bälle zuspielte, darf man auch Werbung für die Veranstaltung machen, wo Frau erfährt, wie man „ökonomischer Gewalt vorbeugen kann oder – Klartext – wie man auch völlig unschuldige Männer diffamiert, loswird und ihnen „Gewalt“ andichtet:

„Am Mittwoch, 25. November, hält Rechtsanwältin Christiane Warnke im Mehrzweckraum im Familienzentrum in Ebersberg, Von-Feury-Straße 10, einen Vortrag über Trennungs- und Scheidungsverfahren und erklärt, wie man ökonomischer Gewalt vorbeugen kann. Der Vortrag beginnt um 19 Uhr, der Eintritt ist frei.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/gewalt-in-beziehungen-unterdrueckung-per-brieftasche-1.2752116

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Unterschrift des Fotos:

Silvia Bothe, Christiane Warnke und Tanja Hafner (von links) warnen davor, sich finanziell vom Partner abhängig zu machen. (Foto: Christian Endt)

Es hat sich offenbar in diesen Juristinnenkreisen – siehe die „Vorgehnsweisen“ Hitzlberger ausführlichst beweisrechtlich hier im Blog – eine immer unverschämtere ideologiegestützte Gewinnlermentalität, die auf Männerhass setzt, herausgebildet, die darauf abzielt, aktiv Trennungskonflikte zu provozieren und zu initiieren, entsprechende Fortbildungen „nur für Frauen“ zu veranstalten und – auch 2015 trotz allem Wissen um Bindung und Elternschaft – immer noch Kinder gezielt den Vätern entfremden zu wollen.

Suggeriert wird durch derarte Hetzanwältinnen, selbst oft kinderlos / homosexuell, dass rechtswidriger KINDESENTZUG eine gebotene Maßnahme zum „Gewaltschutz“ sei. Die Elternrechte des Vaters und die Rechte des Kindes auf seinen Vater werden zur Verfügungsmasse asozialer „Rechtsberatung“ gegen „männliche Übeltäter“….

Unverständlich und unverantwortlich: warum gibt die Süddeutsche Zeitung solchen Hetzanwältinnen und Gesinnungspolitikerinnen (hier mal SPD) freigiebig ein Forum zur Werbung für ihr asoziales Rechtsverständnis, in Wahrheit unverhohlene Männerverachtung:

…“Ist die Trennung geschafft, bleibt der gewalttätige Kontakt wegen der Kinder bestehen, das heißt die Möglichkeit, die Frau zu beleidigen, zu bedrohen und zu manipulieren. Da laufen dann eiskalt geplante Manöver der Täter.“….

Eine Trennung von Beziehungen und Ehe ist hier so etwas wie ein „Gipfel“, den Frau „schafft“ – und damit das Lebensmodell kinderloser, männerloser Hetzerinnen übernimmt. Es geht offenabr auch darum, Frauen in Partnerschaft zu „bekehren“….Männer sind Bäh.

Schon mal auf die Idee gekommen, dass derarte systemische Männerverachtung und der strukturelle und geschlechtsspezifische Versuch von Rechtsmissbrauch auch GEWALT ist?

Und zwar keine fabulierte, kreativ hergeleitet oder „gefühlte“…sondern eine sehr direkte Form der GEWALT – gegen Männer und Väter! Asozial!

CSU-Justizskandal Bandidos im Prozess als „heiße Luft“ bezeichnet: Beschuldigter Thomas Trapp, Staatsanwalt Würzburg gerät immer weiter ins Zwielicht!

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Trapp im Bandidos-Fall: …“Mario F. lebe in einer Scheinwelt, ein Gutachter habe ihm eine Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen attestiert“….

Der Beschuldigte einer Freiheitsberaubung im Amt gegen mich gerät immer weiter ins Zwielicht. Trotz – oder wegen? – der Straftaten im Amt gegen mich wurde Trapp zum Oberstaatsanwalt ernannt, mittlerweile agiert er als „Vorsitzender Richter“ – während die im Raum stehenden Verbrechen im Amt weiter vertuscht werden…..und immer hat Trapp ein „Gutachten“ bei der Hand!

In meinem Fall las sich das bei Trapp so (Fehlgutachten Dr. Groß):

“Die Gefährlichkeitsprognose, die der Sachverständige Dr. Groß erstellt, ist vernichtend und zeigt das große Gefährdungspotential, das vom Beschuldigten ausgeht.” (Seite 7)

Klicke, um auf 2009-10-16-trapp2.pdf zuzugreifen

FAKTEN hier im Blog, u.a.:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/12/11/staatsanwalt-thomas-trapp-wurzburg-martin-deeg-vernichtend/

….“Oberstaatsanwalt Thomas Trapp sagte im Plädoyer zur kriminellen Potenz des Angeklagten: „Jeder Tag, den der hinter Gittern verbringt, ist ein guter Tag für die Sicherheit der Bevölkerung“. Nichts als „heiße Luft“ sei die Behauptung, dass der zuständige V-Mann-Führer aus dem Landeskriminalamt in München über alle Rauschgiftgeschäfte im Bild gewesen sei.“…

Ich sehe das auch als ehemaliger Polizeibeamter so: Trapp gehört hinter Gitter!

Trapp ist – ebenso wie sein Förderer Clemens Lückemann – charakterlich ungeeignet für jedwedes Amt mit Verantwortung in einer rechtsstaatlichen Justizbehörde! Trapp ist als Amtsträger eine Gefahr für Menschen, die – auch zu Unrecht – ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Dieser Mensch ist mit Amtsgewalt ausgestattet eine Gefahr für den Rechtsstaat!

Der JUSTIZSKANDAL in Sachen „Bandidos“ erreichte diese Woche die überregionalen Medien, offenkundig auch ein weiterer politischer CSU-Skandal:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwaltschaft-ermittelt-hat-das-lka-bandidos-v-mann-zu-straftaten-angestiftet.92fc9709-1a46-4680-b7ac-d7ad8e17fbda.html

„V-Mann-Affäre wird für die CSU gefährlich“….

…“Der Anwalt von Mario F. behauptet gar, das LKA habe aus Gründen der Staatsräson Straftaten nicht verfolgt: „Als mein Mandant seinen Verbindungspersonen bei der Polizei ein Waffengeschäft bei den Bandidos schilderte, sagte man ihm, dass das jetzt kein guter Zeitpunkt wäre, weil man weitere Ermittlungen gegen NPD-Größen untergraben würde“, so Schmidtgall wörtlich zur „Welt“.

….“Für Schmidtgall hat der Fall noch einen anderen faden Beigeschmack: Einer der LKA-Beamten, gegen die derzeit ermittelt wird, ist verheiratet mit einer CSU-Größe aus Unterfranken, wo Innenstaatssekretär Eck Bezirkschef ist. Eck und die Gattin des LKA-Beamten kennen sich, wie ein gemeinsames Facebook-Foto belegt, sehr gut. Unter das inzwischen gelöschte Foto mit Eck schrieb die CSU-Frau: „Einer meiner Lieblings-Staatssekretäre!“ – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148790534/Vorwuerfe-von-Bandido-V-Mann-werden-CSU-gefaehrlich.html

Als das Urteil vor dem Landgericht Würzburg fiel, hörte sich das ganze noch so an:

….“Seine „Nebentätigkeit“ in der Rauschgiftszene behauptete der Mann vor Gericht hartnäckig immer wieder, sei dem für ihn zuständigen LKA-Beamten im Detail bekannt gewesen: mit den Drogengeschäften habe er sich als Neuer bei den stark abgeschotteten „Bandidos“ Zugang und Respekt verschafft.

Verurteilt wurde Mario F. wegen unerlaubtem Handel und unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln unter anderem zu sechs Jahren und zehn Monaten. Die wenigste Zeit davon wird er allerdings im Knast verbringen, denn das Gericht hat die Unterbringung des Mannes, der selbst Crystal Speed konsumierte, in einer Entziehungsklinik angeordnet. Wenn er dort eine Therapie von voraussichtlich zwei Jahren erfolgreich absolviert, könne er damit rechnen, dass die Reststrafe – unter Berücksichtigung der verbüßten Untersuchungshaft – zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den erheblich vorbestraften Mann, der zuletzt in Kondrau bei Waldsassen wohnte, Freiheitsstrafen von insgesamt 16 Jahren beantragt. Oberstaatsanwalt Thomas Trapp sagte im Plädoyer zur kriminellen Potenz des Angeklagten: „Jeder Tag, den der hinter Gittern verbringt, ist ein guter Tag für die Sicherheit der Bevölkerung“. Nichts als „heiße Luft“ sei die Behauptung, dass der zuständige V-Mann-Führer aus dem Landeskriminalamt in München über alle Rauschgiftgeschäfte im Bild gewesen sei. Mario F. lebe in einer Scheinwelt, ein Gutachter habe ihm eine Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen attestiert, der Dealer habe hoch gepokert und verloren. Dagegen wollte Volker Zimmermann, Vorsitzender der 5. Strafkammer des Landgerichts nicht ausschließen, dass der ehemalige V-Mann stellenweise auch die Wahrheit sagt, während das LKA „mauert“ oder bestreitet.

Für Norman Jacob (Würzburg), einen der Verteidiger von Mario F., hat das Bayerische Landeskriminalamt während des Prozesses in höchst bedenklicher Weise versucht, in die Beweisaufnahme einzugreifen und zu bestimmen, was das Gericht erfahren darf und was nicht. Daher sei das kein fairer Prozess mehr gewesen und deswegen beantragte er, wenn auch erfolglos, die Einstellung des Verfahrens. Und der Vorsitzende Richter nannte es, auf gleicher Wellenlänge, absolut unbefriedigend, wenn ein Gericht feststellen muss, dass man einige wichtige Punkte nicht aufklären konnte, obwohl man nichts unversucht ließ. Verurteilen könne ein Gericht aber nur für Taten, die man nachweisen konnte, sonst müsse man – wie in diesem Fall – in erheblichem Umfang nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden.

http://www.rocker-blog.to/tag/landgericht-wuerzburg/

Landeskriminalamt Bayern: Strafanzeige wegen Strafvereitelung/Freiheitsberaubung im Amt zugunsten Würzburger Justiztäter der CSU

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Nochmals eine kurze Darstellung der weiter vertuschten Freiheitsberaubung im Amt durch die Beschuldigten der Justiz Würzburg/Bamberg anhand Strafanzeige an das LKA Bayern. Auch die Polizei Unterfranken sieht offenbar weiter keinen Handlungsbedarf, was Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und die Einschaltung der „Internen Ermittler“ begründet.

Es ist unfassbar, wie diese Täter der CSU-Justiz offenbar glauben, sie können sich weiter wegducken und ihren „Amtsgeschäften“ nachgehen. Dies, nachdem sie versucht haben, mittels konstruierter Straftat und einem Fehlgutachten eines CSU-Kumpels einen Unschuldigen und seit Jahren von dieser Justiz geschädigten Vater in die Forensik zu sperren, zu vernichten…!

Auch wenn der sog. Rechtsweg in Bayern weiter missbraucht wird, die Täter im Amt zu decken, ist dieser „Fall“ nicht einfach erledigt! …..

Bayerisches Landeskriminalamt
Dezernat 13 „Interne Ermittlungen“

Maillingerstr. 15
80636 München

31. Oktober 2015

Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg, Behörden Würzburg

Hiermit wird weiter strafrechtlich zur Anzeige gebracht, dass die Polizei Unterfranken offenkundig schwere Straftaten im Amt bei den Justizbehörden Würzburg insbesondere durch Bedienstete der Staatsanwaltschaft deckt.

Offenkundig werden weder Ermittlungen getätigt noch Zeugen gehört. Strafanzeigen lässt man entweder verschwinden oder leitet sie an die Beschuldigten weiter.

Eine Dienstaufsicht durch das Justizministerium findet ebenfalls nicht statt. Strafanzeigen werden schlicht ignoriert und darauf verwiesen, die Geltendmachungen gegen die Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft zu richten.

Mit Schreiben vom 27. März 2015 teilt der Leitende Ministerialrat Zwerger mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005:

…“soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.”

Das Vorgehen der bayerischen Justiz und insbesondere die Vertuschung und das Mauern gegen jedwede Aufklärung und auch zivilrechtliche Geltendmachung lässt den Schluß zu, dass in Bayern bei Bedarf ohne weiteres der Rechtsstaat, die hier geltenden Gesetze und die Wahrheitspflicht der Beamten suspendiert und ausgehebelt wird.

Die Vorgänge sind bekanntlich kein Einzelfall sondern folgen einem Muster, das offenkundig immer dann greift, wenn es gilt, Verfehlungen von Funktionären der CSU oder parteipolitischer Amtsträger zu vertuschen.

Dies führt zur Radikalisierung Betroffener und zur Abwendung vom Rechtsstaat.

Sachverhalt:

1.
Mit Datum vom 12.06.2009 erhielt der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg über seinen weisungsgebenden Vorgesetzten Clemens Lückemann Kenntnis von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person.

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Diese Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich mit Datum vom 18.05.2009 an das Bayerische Justizministerium der Justiz versandt, von wo der sachbearbeitende Ministerialrat Kornprobst mit Datum vom 03.06.2009 mir eine Abgabenachricht zukommen ließ.

Eine Ausfertigung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde ging an das Zivilgericht Würzburg, wo die Kammer unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay dieses Schreiben antragsgemäß als Zivilklage bearbeitete.

Der Beschuldigte Trapp und der Beschuldigte Lückemann missbrauchten diese vier Wochen zuvor versandte Dienstaufsichtsbeschwerde nun zielgerichtet und gemeinschaftlich, um eine schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen meiner Person zu verwirklichen.

Frei fabulierend behaupteten sie am 12.06.2009, die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 begründe, dass durch meine Person die Gefahr eines akuten Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg bestehe. Um dies zu verwirklichen wurde der dem Beschuldigten Lückemann nahestehende Lothar Schmitt, Vizepräsident des Landgerichts Würzburg, nach eigener Aussage von Trapp in seinem Büro aufgesucht und instruiert. Inwieweit Schmitt hier von den Beschuldigten getäuscht wurde oder selbst als Beschuldigter zu gelten hat, der sich zum Komplizen machen ließ, ist zu ermitteln.

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Der Beschuldigte Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg. Zu Lothar Schmitt, der heute dessen Vizepräsident ist, besteht offenkundig bereits seit langem eine auf Karriere ausgerichtete Kumpanei.

Trapp und Lückemann verschwiegen infolge zielgerichtet und unter Täuschung auch sachbearbeitender Richter, dass sowohl die Zeugen Ministerialrat Kornprobst als auch Dr. Bellay und dessen Beisitzer in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde nicht nur keine akute Amoklaufdrohung sondern insgesamt überhaupt keine Straftat erkannt haben.

In Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg sagte der Zeuge Dr. Bellay aus, dass er zu einem ihm vorgeblich nicht mehr erinnerlichen Zeitpunkt von Schmitt angerufen worden sei und dieser versucht habe, bezüglich der Wertung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf ihn einzuwirken.

Am 15.06.2009 bedrohte der Staatsanwalt Trapp am Telefon den Stuttgarter Polizeihauptkommissar Michale Scheffel mit Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung, wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

PHK Scheffel sagte dies ebenfalls als Zeuge vor dem Landgericht Würzburg aus.

Diese Festnahme erfolgte schließlich am 21.06.2009 in Stuttgart, während meiner Teilnahme am Stuttgarter Halbmarathon.

Die Beschuldigten standen nun vor dem Problem, dass ihr frei erfundener Tatvorwurf und erkennbare Popanz vom 12.06., durch mich bestünde die akute Gefahr eines Amoklaufs, nicht mehr haltbar war.

Erst einen Tag nach Festnahme, am 22.06.2009, verfasste der Beschuldigte Trapp infolge einen Haftbefehl gegen mich, in welchem er nun notgedrungen aus der akuten Bedrohung eine vorgebliche Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB fabulierte.

Um den sachfremden Aktionismus nach außen hin zu unterfüttern, wurde über den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die Regionalzeitung Mainpost informiert.

Diese lieferte verlässlich im Sinne der Staatsanwaltschaft einen vorverurteilenden und grob unrichtigen Artikel, der am 25.08.2009 unter der Überschrift „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ erschien, verfasst vom sog. Gerichtsreporter Patrick Wötzel.

Das Zusammenarbeit der Justiz und inbesondere der Strafverfolgungsbehörde Würzburg mit sog. Gerichtsreportern der Mainpost funktioniert vielfach in dieser plakativen Form: aus Beschuldigten und auch Unschuldigen werden hierdurch flugs auch öffentlich vorverurteilte, namentlich identifizierbare „Täter“.

2.
Ohne Vorliegen einer Straftat war es den Beschuldigten Trapp und Lückemann unter massivem Amtsmissbrauch der Position als Staatsanwalt gelungen, mich am 21.06.2009 durch Beamte der Stuttgarter Polizei festnehmen zu lassen. Dies, obwohl an sachbearbeitender Stelle insgesamt Konsens bestand, dass es keinerlei Voraussetzungen für die Maßnahme gab.

Die Freiheitsberaubung erstreckte sich zunächst von Sonntag, 21. Juni 2009 über mehrere Tage in der JVA Stuttgart- Stammheim.

Per Einzeltransport erfolgte ein Verschub in die JVA Würzburg, wo die Freiheitsberaubung bis zum 05. August 2009 fortgesetzt wurde.

Am 23.08.2009 kam es zu einer Haftprüfung, die der Direktor des Amtsgerichts, der Beschuldigte Roland Stockmann, selbst durchführte.

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Im Sinne seiner Mittäter untermauerte er durch richterlichen Amtsmissbrauch die Maßnahme und bereitete hier dem weiteren Ziel der Beschuldigten den Weg. Stockmann fabulierte frei, dass er bei mir den „Eindruck einer entrückten und krankhaften Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit“ entdeckt haben will, da ich „überzeugt sei, dass ich zu Unrecht von der Justiz verfolgt und geschädigt werde“ – daher bestehe eindeutig auch Fluchtgefahr. (Az. 1 Gs 2537/09)

Das erklärte Ziel der gemeinschaftlich vorgehenden Beschuldigten war die dauerhafte Unterbringung in der Forensik, da ich mich durch die gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde nun zweifelsfrei als „Gefahr für die Allgemeinheit“ erwiesen habe….

Zu diesem Zweck wurde der bereits seit Jahren als verlässlicher Einweisungsgutachter der Strafverfolgungsbehörde bekannter Gerichtssachverständige Dr. Jörg Groß beauftragt, ein Fehlgutachten über mich zu erstatten.

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Dr. Groß lieferte wunschgemäß eine „vernichtendes“ Gutachten (Zitat Trapp), in welchem er mir beliebige Persönlichkeitsstörungen attestierte und nun akut hinzukommend einen gefährlichen „Wahn“.

Am 05.08.2009 erfolgte auf Grundlage dieses Fehlgutachtens des Beschuldigten Dr. Groß die Fortsetzung der Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.
Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, stattdessen Erstellung eines Obergutachtens durch neutralen Gutachter, der außerhalb von den Abhängigkeiten und Machenschaften der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft tätig ist.
Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzten Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich aufgrund der Straftaten der Beschuldigen der Justizbehörden Würzburg in der Forensik.
Am 04. März 2010 ging Obergutachten des Prof. Nedopil beim Landgericht Würzburg ein, worauf die 1. Strafkammer des Landgerichts die sofortige Entlassung verfügte.

Zu diesem Zeitpunkt waren acht Monate Freiheitsberaubung ohne Vorliegen einer Straftat zu verzeichnen.

3.
Im Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft mit den Beschuldigten Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg wurde am 12. März 2010 die Durchführung eines weiteren Haftbefehls gegen mich erzwungen.

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Die durchführenden Beamten der Fahndung Stuttgart remonstrierten erfolglos hiergegen, da es sich ganz offenkundig um eine persönlich motivierte Vorgehensweise und einen Amtsmissbrauch handelte, der keinerlei reelle gesetzlich Grundlage hatte.

Unter der Vorgabe weiterer frei erfundener Fluchtgefahr durch die Beschuldigten erfolgte eine weitere sechswöchige Freiheitsberaubung im Amt zunächst in der JVA Stuttgart-Stammheim, dann in der JVA Würzburg.

Mit Datum vom 22.06.2010 stellte sich die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg gegen den rechtswidrigen Haftbefehl des OLG Bamberg und verfügte wiederum die Entlassung.

Am 20. August 2010 erfolgte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts der Freispruch, Az. 1 KLs 814 Js 10465/09.

Eine Haftentschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft wurde zugewiesen.
Der Beschuldigte Frank Gosselke beantragte hierauf in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann die Verweigerung der Entschädigung.

Die Richter Dr. Baumann und Schepping, 1. Strafsenat des OLG missbrauchten hierauf weiter ihr Amt, um unter Rechtsbeugung die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung zu verweigern.

4.
Bis heute hat der Freistaat Bayern trotz massiver Verbrechen im Amt durch verantwortliche Juristen keinen Cent Entschädigung gezahlt.

Der Beschuldigte Lückemann ist heute nicht nur Präsident des OLG Bamberg sondern auch Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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Der Beschuldigte Trapp wurde zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt und ist nun ungeachtet der ihm vorgeworfenen Verbrechen im Amt zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würburg ernannt worden.

Die Fallhöhe ist daher enorm, weshalb erkennbar parteipolitisch alles getan wird, den hier vorgebrachten Amtsmissbrauch und Justizskandal gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg zu vertuschen und auszusitzen.

Unter fortlaufender Rechtsbeugung werden zivilrechtliche Geltendmachungen gegen den Fehlgutachter Dr. Groß von den Justizbehörden Würzburg unterdrückt. Dies, obwohl zweifelsfrei durch Obergutachten des Prof. Nedopil belegt ist, dass Groß die Mindeststandards psychistrischer Begutachtung grob verletzt hat, es keinerlei tatsächliche Voraussetzungen für seine Fehldiagnosen gab und er den Wahn freihändig schlicht behauptet hat.

Dies alles spricht nicht nur für grobe Fahrlässigkeit sondern für Vorsatz.

Strafanzeigen bezüglich dieser Unterdrückung durch die Justizbehörden Würzburg werden durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, vorrangig den Beschuldigten Frank Gosselke, entledigt.

Dieses Schreiben wird wie alle Vorgänge beweisrechtlich auf meinem Blog martindeeg.wordpress.com veröffentlicht.

Die Polizei Stuttgart als auch die originär zuständige Polizei in Unterfranken ist mit Strafanzeigen betraut. Diese werden wie genannt offenkundig lediglich an die Beschuldigte abgegeben, weshalb auch hier der Tatvorwurf der Strafvereitelung im Amt im Raum steht.

Der Gesamtvorgang ist aktuell weiter anhängig beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Beschwerde 1033/12.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

„Im Wohnzimmer…..“: Geklüngel zwischen Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Groß und Lokalpresse lecker dokumentiert….

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Ich steh auch auf Literatur….

Der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß hat 2009 bekanntermassen mit einem eklatanten FEHLGUTACHTEN der Staatsanwaltschaft Würzburg die Munition gegeben, mit der diese mich ohne vorliegende Straftat oder sonstige Voraussetzungen dauerhaft in der Forensik versenken wollte….
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Auf der Soll-Seite steht weiter eine bis heute nicht entschädigte siebenmonatige Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr aufgrund des Fehlgutachtens (+ 3 Monate Freiheitsberaubung JVA).

Dr. Groß wird unter offenkundiger RECHTSBEUGUNG der Würzburger Justiz vor berechtigten zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen geschützt und mit dieser herrlichen „Argumentation“ zu decken versucht:

“…der Antragsteller hat nicht ausreichend dargetan, dass sich die (behauptete) Unrichtigkeit des fraglichen Gutachtesn des Sachvertändigen Dr. Groß den Strafverfolgungsbehörden geradezu aufdrängen musste. Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“

Az. 62 O 2451/09, Landgericht Würzburg, Beschluss vom 2.11.2010 (Seite 3)

Die „Unrichtgkeit“ des eklatanten Fehlgutachtens geschah offenkundig für die Staatsanwaltschaft, unter VORSATZ!

Die „Unrichtigkeit“ ist auch nicht behauptet, wie diese Richter fabulieren, sondern durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil zweifelsfrei belegt!
Die Originalakten inkl. Phantasien des Dr. Groß für jedermann seit 2013 beweisrechtlich veröffentlicht, u.a. hier:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Die Mainpost lobte Dr. Groß stets namentlich in ihren Berichten über diverse Gerichtsverhandlungen. Über die Folgen seiner Fehlgutachten, überhaupt über die Justizskandale der Region und die Tatsache der Nähe dieses Gutachters zur örtlichen Justiz berichtet die Mainpost bis heute nicht..! Was nicht in der Zeitung steht, ist auch nicht passiert….

Gut, zu erfahren, dass es sich der Fehlgutachter Dr. Groß bei einem „süffigen Bacchus“ gut gehen lässt – und die Provinzpostille MAINPOST selbst hier ganz tief ins Geschehen hineinkriecht…..

Dieser Bericht wurde mir heute zugesandt:

„Im Wohnzimmer von Familie Groß“

Aufgeschlagen: Immer im Herbst veranstaltet das Mainfranken Theater Lesungen im besonderen Rahmen – in Privathäusern in der Stadt nämlich.FELIX KÄSTLE, DPA

„Familie Groß in der Sanderau lud bereits zum zehnten Mal zu sich ein, in den zweiten Stock eines wiedererrichteten Altbaus…..

„Das ist Theater im ganz Kleinen, das gefällt den Leuten“, spekuliert der Psychiater Jörg Groß über den Erfolg. Und seine Praxis-Managerin ergänzt: „Sicher wollen die Zuhörer auch gucken: Wie leben die Gastgeber?“ Deswegen stellen sie auch für den Abend nicht viele Möbel um, etwa um mehr Sitzplätze zu bieten.“….

….“Mit einigen Zuhörern sind sie sogar in Kontakt geblieben, manche treffen sie in den Vorstellungspausen des Mainfranken Theaters wieder, andere kommen jährlich zu ihnen. Jörg Groß mutmaßt verschmitzt: „Wegen des Theaterschoppens! Den gibt es nur bei dieser Gelegenheit, einen ganz süffigen Bacchus.

Der Wein inspiriert dann das gemütliche Beisammensein nach der Lesung, zu dem meist auch die Schauspieler bleiben. Die haben eh ein ungezwungenes Verhältnis zur „Dame des Hauses“, weil Daniela Groß mit etlichen von ihnen schon auf der Bühne stand, im Bürgerchor. Außerdem sind sie Rosenkavaliere im Theaterförderverein.“

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http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Literatur-Schauspieler-Theater;art735,8982404