
Aufgrund der bizarren Vorgänge im Zusammenhang mit einem Gerichtsgutachter in der Region Franken, der versucht haben soll ein Kind zu entführen, habe ich mich entschlossen, einen zweiten Offenen Brief an den bayerischen Justizminister Bausback zu schreiben.
http://www.main-netz.de/nachrichten/politik/politik/art4204,2928808
Es kann nicht sein, dass die Justiz ein Bollwerk um ihre Gutachter zieht, deren Fehlgutachten deckt und Schadensersatzansprüche von Geschädigten rechtsfremd entledigt und selbst bei Verdacht auf massive Straftaten (unter Schuldunfähigkeit) durch Gerichtssachverständige die Staatsanwaltschaft einen solchen Vorgang über Monate der Öffentlichkeit verschweigt.
Mein Schreiben an Bausback / weiter Strafanzeige:
Hier der Link:
2. Offener Brief an Minister Bausback, 13.02.2014, schwere Freiheitsberaubung im Amt
Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart
An den
Staatsminister
Prof. Dr. Winfried Bausback
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 13. Februar 2014
2. Offener Brief im Zusammenhang Verdacht schwerer Freiheitsberaubung
Mehrfertigung der Strafanzeige geht an
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Minister Bausback,
mit Schreiben vom 20. Januar 2014 hatte ich mich an Sie gewandt mit der Anzeige einer schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten durch Angehörige der Justiz Würzburg / Bamberg.
Unter Anwendung eines Fehlgutachtens durch psychiatrischen Sachverständigen, der gewohnheitsmäßig für die Justizbehörden sog. Gutachten erstellt, wurde versucht, m.E. vorsätzlich, mich zu Unrecht dauerhaft nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.
Das Schreiben und der zugrundeliegende Vorgang sind hier beweisrechtlich veröffentlicht und weiter nachvollziehbar:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/20/schwere-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-polizeibeamten-offener-brief-an-bayerns-justizminister/
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, erschien im Zusammenhang mit Gerichtsgutachtern in dieser Region am 08.02.2014 Bericht in der Publikation „Main-Echo“, nachdem ein als Gerichtsgutachter tätiger Betroffener bereits im November 2013 offenbar versuchte ein Kind zu entführen:
Gerichtspsychiater ausgerastet?
Hierin heißt es u.a.:
”Der Mann ist hochrangiger forensischer Psychiater, der schon seit Jahren Gutachten zum Beispiel für die Landgerichte Aschaffenburg und Würzburg verfasst. Damit war der Mann maßgeblich beteiligt am Zustandekommen von Urteilen über psychisch kranke oder besonders gefährliche Straftäter, die unter Umständen für viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.”
…”Die Tatsache, dass der Fall erst durch das Main-Echo öffentlich wird, begründet der Oberstaatsanwalt mit »Opfer- und Persönlichkeitsschutz, der zurückhaltende Informationspolitik gebietet«.
(Wie Sie den Akten und auch den Publikationen entnehmen können, legt die Staatsanwaltschaft Würzburg üblicherweise, so auch in meiner Sache, ihren Pressemitteilungen keine solche Sorgfaltspflichten zugrunde. Bis heute ist bspw. ein Bericht der Mainpost verfügbar vom 25.06.2009, „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre Falschbeschuldigung der Regionalzeitung mitteilte, die in deren Sinne unter Mißachtung der Unschuldssvermutung und der Kriterien für Verdachtsberichterstattung berichtete.
Dass ich namentlich identifizierbar bin, ergibt sich unschwer aus vorheriger Berichterstattung, wo die Mainpost im Zusammenhang mit Kommunalwahl titelte, 14.08.2007:
„Streitbarer Ex-Polizist: Martin Deeg will OB-Kandidat werden
Ex-Polizist Martin Deeg sieht sich als Streiter gegen die Ungerechtigkeit“
Dieser tatsächliche Rufmord auf Grundlage von Falschbeschuldigungen der Staatsanwaltschaft Würzburg ist bis heute keinerlei Klärung zugänglich gemacht.)
Nachdem der Vorgang in Zusammenhang mit mutmaßlicher versuchter Entführung eines Kindes durch einen Gerichtssachverständigen von der Süddeutschen Zeitung aufgegriffen wurde, ergänzte Jens Raab im „Main-Echo“ am 12.02.2014 weiter:
Ermittlungen gegen Gerichtspsychiater – Kippen jetzt alte Urteile?
Hierin wird mitgeteilt:
“…. Das Münchener Justizministerium ist alarmiert: »Fachkompetenz und Persönlichkeit von Gutachtern spielen in Gerichtsverfahren eine sehr wichtige Rolle«, sagt Sprecher Hannes Hedke. »Es ist deshalb sehr ernst zu nehmen, wenn an der Fachkompetenz oder persönlichen Eignung von Sachverständigen Zweifel entstehen.« Solche Zweifel müssten »in jedem Einzelfall« umfassend aufgeklärt werden. Dazu dienten die laufenden Ermittlungen.
Auf Nachfrage bestätigt der Sprecher, dass die Staatsanwaltschaft das Justizministerium bereits zwei Tage nach dem Aschaffenburger Vorfall darüber informiert hat. Minister Bausback sei weitere neun Tage später während einer Sitzung des Bundesrats in Berlin per Mail ins Bild gesetzt worden.
Bausback habe dann prüfen lassen, ob die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf etwaige Gutachtensaufträge an den Beschuldigten informiert werden sollten. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg habe hierzu berichtet, »das nach dem Stand der Ermittlungen auch unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung Mögliche veranlasst zu haben«.
»Wichtig ist jetzt«, so der Ministeriumssprecher weiter: »Die ärztlichen Aufsichts- und Standesorganisationen wurden unterrichtet. Und der Beschuldigte ist nach unserem Kenntnisstand derzeit auch nicht als forensischer Gutachter tätig.« ..”
Den Vorgang habe ich in meinem Blog beweisrechtlich aufgegriffen:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/08/wurzburg-gutachter-versucht-kind-zu-entfuhren/
Weiter in eigener Sache:
Der Würzburger Sachverständige Dr. Groß hat in bezug auf meine Person erwiesenermaßen ein bizarres Fehlgutachten erstellt, in welchem er mir realitätsfern eine „vernichtende“ Prognose sowohl in Bezug auf meine Persönlichkeit, angebliche Persönlichkeitsstörungen bis hin zum „Wahn“ als auch auf meine „Gefährlichkeit“ ausstellte.
Keine dieser Darstellungen war auch nur annähernd zutreffend, wie bereits im März 2010 infolge durch Prof. Dr. Nedopil, LMU, in dessen Obergutachten aufgezeigt und festgestellt wurde.
Weiter wurde durch Prof. Nedopil festgestellt, dass Dr. Groß die Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung missachtet hat.
Bis heute habe ich bekanntermaßen für die gesamte bizarre und zu Unrecht erfolgten Schädigungen durch die Justiz Würzburg beinhaltlich zehn Monate Freiheitsberaubung (so angezeigt) und dem mich persönlich vernichtenden Versuch einer dauerhaften Unterbringung vom Freistaat Bayern keinerlei Entschädigung erhalten.
Über die Stigmatisierung und existentiellen Folgeschäden muss ich kaum erläutern.
Wie bereits seit 2009 angezeigt, liegt dem ganzen – wie durch zahlreiche Beweise und Indizien vorgetragen – offenkundig weder ein Fehler noch ein Irrtum zugrunde sondern Vorsatz unter erheblicher krimineller Energie und persönliche Motive.
Momentan versucht das offenkundig dem Gutachter Groß in dieser Weise verbundene Landgericht, sämtliche Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen rechtsbeugend abzuwenden.
Insbesondere der Richter P. Müller und Richterin Fehn-Herrmann am Zvilgericht Würzburg – gegen die hiermit der Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten des Dr. Groß und der Staatsanwaltschaft Würzburg angezeigt wird, missbrauchen ganz offenkundig ihr Amt, um eine realistische Aufarbeitung der Vorgänge zu verhindern und stellen vorsätzlich und lebensfremd die Fakten in Abrede.
Sie beziehen sich hierbei auf eigenen Beschluss bereits aus dem Jahr 2010, um alle Geltendmachungen in Abrede zu stellen und bereits im PKH-Verfahren zu entledigen.
Zitat:
“Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”
Der rechtskundige Publizist Oliver Garcia hat hierzu bereits im August 2013 im Blog der Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff, zutreffend ausgeführt:
”Statt darzulegen, ob das Gutachten tatsächlich ausreichend überzeugend war und von der Staatsanwaltschaft ihren Maßnahmen zugrundegelegt werden durfte, wird also nur gesagt, daß der Gutachter generell zuverlässig sei. Dabei wird sogar die enge Partnerschaft der entscheidenden Kammer mit diesem Gutachter hervorgehoben. Nicht anders ist die Strafvollstreckungskammer Bayreuth im Fall Mollath vorgegangen, als sie schrieb, Leipziger sei ihr schließlich seit Jahren als kompetent, gewissenhaft und zuverlässig bekannt.”
Das Vorgehen der Zivilkammer des Landgerichts Würzburg ist hier beweisrechtlich veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/06/gezieltes-kriminelles-handeln-der-justiz-wurzburg-zur-verhinderung-von-schadensersatzanspruchen/
Sie erhalten weiter in Anlage:
Anlage 1:
Mehrfertigung eines Beschlusses der Zivilkammer Würzburg vom 11.02.2014 gg. den Freistaat Bayern, Az. 64 O 2268/13, in welchem selbstreferenziell alle Ansprüche bezüglich Dr. Groß in Abrede gestellt werden.
Anlage 2:
Mehrfertigung eines Beschlusses der Zivilkammer Würzburg vom 05.02.2014 gg. den Freistaat Bayern, in welchem ebenso selbstreferenziell und ohne jede sachliche Begründung sämtliche Ansprüche gegen den Freistaat in Zusammenhang mit den Straftaten im Amt in Abrede gestellt werden, Az. 61O 129/14.
Da dieses Vorgehen im rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg nach bisherigen Erfahrungen seit 2003 absehbar war, wurden Klagen beim Landgericht München bzw. Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Verweisung wurde erzwungen, obwohl der sich nun weiter präsentierende rechtsfreie Raum in der Region den Gerichten Stuttgart/München beweisrechtlich dargelegt wurde.
Strafanzeige:
Gegen die Richter der Zivilkammer Würzburg wird hiermit Rechtsbeugung zugunsten der Staatsanwaltschaft Würbzurg und zugunsten des Psychiaters Dr. Groß geltend gemacht.
Die Arbeitsunwilligkeit und die fortlaufende Rechtsverweigerung gegen meine Person – sowohl bei der Zivilgerichtsbarkeit als auch beim Familiengericht – unter massiver Schädigung bei gleichzeitiger rechtsfremder Verfolgung und Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft wird sich nicht vertuschen lassen.
Es wird weiter alles beweisrechtlich auf Blog öffentlich gemacht und den Medien zugänglich gemacht.
Die Vorgänge werden sich auch nicht durch fortlaufende RECHTSVERWEIGERUNG erledigen lassen.
Es kann nicht sein, dass ein Gerichtsgutachter erst dann auf Zuverlässigkeit geprüft wird, wenn er versucht, ein Kind zu entführen. Bereits massive Fehlgutachten stellen die Zuverlässigkeit in Abrede. In Würzburg/Bamberg findet offenkundig ein massiver Rechtsmissbrauch zugunsten psychiatrischer Sachverständiger statt.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.