Eine Projektionsfläche für die Zustände in Bayern: „Game of Thrones“…

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Aus aktuellen Anlass: 

„Bekanntlich suchen Menschen beim Fernsehen oft Entspannung. Ob diese bei der Fantasy-Serie Game of Thrones zu finden sind, ist zumindest eine Typfrage. Hier erleben sehr viele Figuren grausamste Schicksale. So war es von Anfang an und so bleibt es. Fans, die vorhaben, sich ab diesem Freitag die deutsche Free-TV-Premiere der 3. Staffel bei RTL 2 zu Gemüte zu führen, müssen sich auf einiges gefasst machen.“……

http://www.sueddeutsche.de/medien/game-of-thrones-und-wenn-sie-nicht-gestorben-sind-1.1899684

„Der Herr der Ringe trifft auf die Sopranos“, so fasst Produzent David Benioff das Konzept von Game of Thrones sehr treffend zusammen. Eine der erfolgreichsten TV-Serien des letzten Jahrzehnts mit der epischen Tolkien-Verfilmung vermengen zu wollen: Tiefstapelei ist das gerade keine.

Realpolitik statt Sentiment

Dabei spricht die visuelle Präsentation wohl zunächst die Fans des Hollywood-Spektakels an, doch die eigentliche Geschichte ist eher geerdet. Es geht um Macht, darum, wie man sie bekommt und sie vor allem sichert. Zwischen all den Kettenhemden und prunkvollen Wappen herrscht Realpolitik statt Sentiment.“…“ 

http://www.sueddeutsche.de/medien/us-serie-game-of-thrones-mit-der-klinge-bei-der-hand-1.1180659

Also alles wie in Bayern: 

Psychopathische Intriganten haben sich hochintrigiert?

Zweckmäßige Netzwerke und Bündnisse sind wichtiger als Wahrheit und Allgemeinwohl?

Was heute gilt, wird morgen ohne Zögern gebrochen (Seehofers „gebrochenes Wort“), wenn es Vorteil verspricht. 

Der Einzelne zählt:  nichts. …….! Wird mal eben in den Kerker gesperrt, an den Pranger gestellt, auf Verdacht verurteilt, um ihn loszuwerden…

Identifikationsfiguren gibt es bis hin zum alten Franz Josef Strauß: der „irre König“ Aerys, der in der Serie zwar lange tot ist, vom eigenen Leibgardisten gemeuchelt – dessen Regentschaft jedoch bis in die Gegenwart hinein die gesamten Ereignisse verursacht hat! 

Und die Bücher sind noch besser!! 
10 Bände in drei Monaten verschlungen…

Suizide sind die Schuld von Richtern.

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Würde ich mich heute umbringen, wäre dies insbesondere die Schuld der Richterin Treu am Familiengericht Würzburg.

Richter verschleppen, verstecken sich hinter Gutachtern, beauftragen Dritte – nur um das Notwendige nicht tun zu müssen: gegen asoziale Kindesentfremder vorzugehen, Gesetze und Recht, Grundrechte, durchzusetzen!

Richterin Treu buckelt vor einer Rechtsanwältin, versteckt sich hinter der Gutachterin Berhrend, die im Dezember 2012 (!!) beauftragt wurde, „Verständigung der Eltern“ – und bis heute nichts tat. Aber bei Kongress in Kürze in Frankfurt die psychischen Folgeschäden von Elternentfremdung bagatellisiert, wie der Titel des Vortrags vermuten lässt:
„Kinder aus Hochkonflikt-Familien – Belastet und instrumentalisiert?“

Klicke, um auf hilfen-fur-kinder-aus-hochkonflikt-familien-web.pdf zuzugreifen

Ja, Kinder werden instrumentalisiert! Gutachter leben offenbar ausgezeichnet hiervon und von der Etikettierung „hochkonflikthaft“ – was hier passiert ist nicht „hochkonflikthaft“ sondern Folge von Verschleppungen und Beförderung der Täterinnen (und Tätern), die eigene Kinder missbrauchen, um den andern Elternteil auszugrenzen und zu vernichten! Asozial!

…….

Was mich zu diesem Beitrag veranlasst, sind die als „Freitode“ titulierten Verzweiflungstaten zweier ausgegrenzter Väter. Mit „frei“ hat das nichts zu tun.

Auch ich bin seit Jahren in exakt der verfassungswidrigen Not-Lage und den Belastungen von Kindesentfremdung ausgesetzt, die diese Männer – wie zahlreiche andere – in den Suizid trieb: 2003 bis 2010 – und wieder seit Mai 2012!

Würde ich mich heute selbst töten, wäre der Grund hierfür nicht körperliche Krankheit oder eine – was stets selbstentschuldend vorgeschoben wird von den diese Suizide verschuldenden Behörden – „psychische Störung“. Auch keine Depression, „Weltdüsterheit“ oder Überdrüssigkeit am Leben. Bis zu dieser asozialen Entrechtung und Schädigung meines Kindes, beginnend kurz nach Geburt, gab es kaum einen lebensfreudigeren und positiver denkenden Menschen als mich.

Der Grund – würde ich mich heute selbst töten – wäre die anhaltende Zerstörung meiner Vaterschaft, die ungenierte Missachtung meiner verfassungsrechtlichen Elternrechte, die ich u.a. aufgrund Art. 3 und 6 Grundgesetz als leiblicher Vater in der Bundesrepublik Deutschland habe. Die Justizbehörden Würzburg verschuldeten diese – auf dümmste und asozialste Art und Weise – seit 2003. Drei Monate nach der Geburt unseres Kindes erwirkte die Rechtsanwältin und Kindsmutter – die mir zuvor Heiratsabsicht, „Familie“ vorgegaukelt hatte, gemeinsame Geburt, Lebensperspektive – mittels falscher eidesstattlicher Versicherung und absolut asozial eine sog. „Gewaltschutzverfügung“. Diese wird bis heute von der Justiz Würzburg gedeckt, obwohl mittlerweile jedem „gewissenhaften“ Juristen im Ansatz die Straftat der falschen Eidesstattlichen Versicherung ins Auge springt. 2012 versuchte diese „Kindsmutter“ das selbe wieder….mithilfe der m.E. …… Person, die sich in all den Jahren in dieses „Verfahren“ bar jeder Kenntnis hineingedrängt hat: der Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger, von der „renommierten“ Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann….

Ich schweife ab. Alles ist bereits hier erschöpfend und anhand Originaldokumenten nachzulesen:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/08/justiz-wurzburg-uberblick-uber-entrechtung-im-zusammenhang-mit-meinem-kind/

Seit Mai 2012 werden die wöchentlichen Treffen zu meinem Kind, in vollstreckbarem Beschluss festgelegt, ungeniert missachtet, ich werde auflaufen gelassen, meine Anträge nicht beantwortet. Zuvor hatte die Mutter – es war gelungen in 94 Treffen zwischen Mai 2010 und Mai 2012 eine Bindung aufzubauen, die es zu normalisieren galt – die gemeinsame Beratung, die im Dezember 2011 zur „Entlastung des Kindes“/Konfliktbeendigung gerichtlich beschlossen wurde, verweigert. Grund: „psychische Probleme“, ihr langjähriger Anwalt legte darauf das Mandat nieder.

Die Gesinnung und tatsächliche Zielsetzung der Kindsmutter, mich drei Monate nach der Geburt unseres Wunschkindes mit der Falschbeschuldigung, ich wäre der „Ex-Freund“ der sie „belästige“ und „bedrohe“ und die Beziehung zu „ihrem“ Kind störe, ist hier nachzulesen:

Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)

Diese Auszüge aus dem Gutachten stelle ich hier wieder ein, da sie nicht – wie die Richterin Treu fabulierte – die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt sondern vielmehr die Motive und Gesinnung einer Täterin offenlegt, die andere Menschen benutzt: ihr Leben sei wunderbar, wenn nur ich – dieser „Störenfried“ nicht wäre, teilte sie schon 2004 mit…das Kind kriegt jetzt ihre „Liebe“, ich sei die nicht wert und außerdem habe sie „über das Kind ein Stück von mir“, da sie mich ja doch irgendwie „geliebt“ hätte.

Solche Frauen, die eine unfähige Justiz instrumentalisieren, tragen die Schuld daran, dass Vaterschaft in diesem Land für zahllose Männer mittlerweile ein emotionales Harakiri bedeutet, das man besser nicht riskiert!

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/21/justiz-will-geld-von-kind/comment-page-1/#comment-551

Zum Suizid eines Vaters schrieb ein Mitarbeiter des Väteraufbruchs:

„Wenn Du das Kind einmal verloren hast, ist der Blick darauf einfacher. Bis dahin tut es nur höllisch weh und Du fürchtest sekündlich, es verlieren zu können.
Wenn Du es verloren hast, ändert sich Dein Blick, Du akzeptierst, dass es nicht mehr da ist: Und vor allem Du freust Dich darauf, dass es wieder kommen könnte. Du trauerst also nicht mehr, sondern freust Dich auf Deine Chance.

…  Denkt daran, es ist niemals die Schuld oder der freie Wille der Kinder gewesen, was passierte.“

http://www.archeviva.com/nachbesinnung-zum-freitod-der-von-kindesraub-und-kindesentziehung-betroffenen/

Mich packt die kalte Wut, wenn ich das lese! Diese Haltung befördert die Täter, schafft – bei allem guten Willen – neue Opfer.

Natürlich ist es nicht die Schuld und der „Wille“ der entfremdeten Kinder. Sondern die Schuld der Entfremder, der Justiz und der „Helfer“ die zuschauen und auf das untätige Gericht verweisen. Und so etwas ist NIEMALS zu akzeptieren, unabhängig von der „Phase“ der Traumabewältigung!

Das ändert nichts daran, dass Kinder dennoch lebenslange Schuldgefühle entwickeln, wenn sie die Wahrheit erfahren, mit schwersten Folgen zu kämpfen haben – und den Konatakt zur Täterin abbrechen. Am Ende haben sie dann nichts: der entfremdete Elternteil ist weg, vielleicht tot, für die Entfremderin bleibt nur noch Hass. Durch Wegschauen und Abwarten wird nur der Schaden größer! Das schreibe ich auch als entfremdetes Kind: mein Vater ist verstorben, meine Mutter ist eine Familienzerstörerin, die mein Leben gegen die Wand gefahren hat durch launenhafte Trennung von meinem Vater.

Zu dem anderen Suizid eines Vaters schreibt ein Beobachters des Verfahrens:

Klicke, um auf Hermann_zu_Nordmeyer.pdf zuzugreifen


„Ein Beamter der Kriminalpolizei sagte so viel, daß der Kläger sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Keller seines Hauses erhängt hat.

Hintergrund dieses Suicids ist – am Rande auch – der Gegenstand des vorliegenden Gerichtsverfahrens. Hauptsächlich ist der Grund wohl darin zu suchen, daß der Kläger am Familiengericht in Mönchengladbach erleben mußte, daß er systematisch aus seiner väterlichen Verantwortung für seinen 4- jährigen Sohn, und aus dem Umgang mit diesem gedrängt wurde.

Statt Hilfe vom staatlichen Wächter über das Wohl auch seines Kindes gem. Art 6 Abs. 2 S. 2 GG, dem Familiengericht, zu erhalten, fühlte er sich von Familien-, Amts und Landgericht Mönchengladbach systematisch entrechtet, ja sogar kriminalisiert, und vor allem immer wieder aktiv gehindert, seine väterliche Verantwortung für seinen geliebten Sohn wahrnehmen, und mit diesem Umgang haben zu können.

Der Kläger hatte zuletzt jeden Glauben daran, Deutschland sei ein Rechtsstaat, in dem auch seine Rechte, auch seine Beziehung zu seinem kleinen Sohn geachtet und geschützt werden, vollständig verloren. Er hat offensichtlich keinen anderen Ausweg mehr gesehen, und seinem Leben deshalb ein Ende gemacht.

Der Kläger ist ein weiteres trauriges Opfer der – trotz ständiger Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen der Menschenrechte im Bereich des Familienrechts durch den EGMR – weiter praktizierten tagtäglichen Entrechtung von Vätern in Deutschland; er ist ein weiterer Vater, der daran ver- zweifelt ist, daß alle staatlichen Stellen, die doch objektiv und mit dem Bemühen um einen gerechten Ausgleich auch in Familiensachen tätig werden müßten, ihn nur als Mann, und damit als von Geburt an als schuldig, als böse angesehen haben. Zum Schluß fehlte ihm dann die Kraft, sich hiergegen weiter zu wehren, und seinem kleinen Sohn damit einen tatsächlich erlebbaren, ihn liebenden Vater zu erhalten.“

So ist es! Und die Täter, die dies verschulden, sind endlich zur Verantwortung zu ziehen.

Auch Suizide schädigen Kinder!

Dass ich hingegen immer noch den „Rechtsweg“ gehe, liegt einzig noch am „Wohl“ meines Kindes, das habe ich seit 20 Monaten wiederholt an allen Stellen mitgeteilt.

Die Folge: die Verantwortlichen verschleppen und verstecken sich!

Die Medien sind in der Verantwortung, diese Zustände bei Familiengerichten, die regelhaft erst die „Auslagerung“ an ebenso dumm und lebensfremd agierende Strafgerichte und Staatsanwaltschaften verursachen, endlich zu thematisieren.

Was hier in Würzburg und anderswo geschieht, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. In zahlreichen „Fällen“….Suizide und auch „Akzeptanz“ deser Verbrechen an Justizopfern manifestieren nur das System.

Staatsanwälte auf die Anklagebank !

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SPIEGEL 9/2014, Seite 58 – 66, „Die Übergriffigen“ , von Thomas Darnstädt, Michael Fröhlingsdorf:

…“Ein Wort, ein Aktenzeichen genügt, um unwiderruflich die Existenz, den Ruf, oft genug das Glück – und manchmal sogar das Leben eines Menschen zu vernichten. Wer, egal ob zu Recht oder zu Unrecht, in die Mühlen der Justiz gestoßen wird, entscheiden Exekutivbeamte, weisungsgebundene Juristen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wehe, wenn da etwas schiefläuft.

Und es läuft wieder und wieder schief. Grobe handwerkliche Fehler bayerischer Staatsanwälte waren es, die den Nürnberger Gustl Mollath für mehr als sieben Jahre in die Psychiatrie brachten. Größenwahn und Eigensinn leiteten offenbar Augsburger Staatsanwälte, als sie vergangenes Jahr den spektakulärsten Nazi-Raubkunstfund der Geschichte als „Beweismittel“ für ein Steuerstrafverfahren gegen den 81-jährigen Cornelius Gurlitt wegsperrten. 

Statt mit Sensibilität und Vorsicht greifen allzu oft die Ermittler mit dicken Fingern ins Intimste ihrer Mitbürger, erbarmungsloser Übereifer prägte die Arbeit von hessischen Anklägern, die den Lehrer Horst Arnold nur aufgrund der Beschuldigungen einer notorisch lügenden Kollegin für fünf Jahre unschuldig hinter Gitter brachten. ….

„Einzelfälle“. Das ist der Standardkommentar von Rechtspolitikern und leitenden Staatsanwälten, wenn schweres Justizversagen die Öffentlichkeit erregt.“….

„Staatsanwälte verfügen über weit mehr Macht und größere Entscheidungsspielräume als Richter. Dabei handeln sie ständig unter Risiko. Durchsuchungen, Verhaftungen, Vermögensbeschlagnahme: Schon den Verdacht lässt das Gesetz genügen. 

Und oft trifft es Unschuldige….Der Apparat kann vollendete Tatsachen schaffen, bevor überhaupt irgendein Richter sich mit den Akten beschäftigt hat. Erst wenn die Justiz havariert, wird unübersehbar, wie sie wirklich funktioniert: Die Weiche jedes Strafprozesses werden nicht von der Dritten Gewalt, den Richtern, sondern vom staatlich gelenkten Apparat der Ankläger gestellt. „Es wird die Gefahr übersehen“, klagt BGH-Richter Eschelbach, „wie einfach es ist“, in diesem System „unerwünschte Personen aus dem Verkehr zu ziehen.“

Ich breche hier ab: es sind 8 Seiten ZEITZEUGNIS, die hoffentlich endlich Anstoß für brachiale Aufklärung dieser Missstände und immer gleichen Existenzzerstörungen sind! 

Nun:…MEIN „EINZELFALL“:

Dieser Bericht der Mainpost über mich entstand auf Zuruf der Staatsanwaltschaft Würzburg; es gab nie eine Straftat – für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft und den bizarren Versuch der dauerhaften Unterbringung (siehe G. Mollath) habe ich bis heute vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bei-Marathon-festgenommen-Ex-Polizist-drohte-mit-Amoklauf;art735,5180451

Auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sehen die Gerichte aufgrund des Berichts bis heute nicht!

Dieser Bericht nach dem Freispruch kommt der Wahrheit sehr viel näher:
Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Die gesamten Verfahrensakten hier nachzulesen:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Die Chronologie, Schwerpunkt Staatsanwaltschaft Würzburg betreffend:

Staatsanwalt Thomas Trapp klagt mich der „versuchten Nötigung“ an – die x-te surreale „Verfolgung“ auf Antrag der Mutter meines Kindes, Rechtsanwältin, im Rahmen eines seit 2003 andauernden Kindesentzuges mittels Kriminalisierung:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen „Verfolgung Unschuldiger“:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Aus dieser Diensaufsichtsbeschwerde/Zivilklage macht der Beschwerdegegner, eben der Staatsanwalt, die „Gefahr“ eines Amoklaufes. Als dieser natürlich nicht stattfand, konstruiert er eine „Androhung“ desselben:

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Der „Hausgutachter“ der Staatsanwaltschaft, Dr. Jörg Groß fabuliert ein „vernichtendes“ Gutachten über mich, auch das wird bis heute von den Gerichten gedeckt, um Schmerzensgeldzahlungen zu vereiteln.

Nachdem Prof. Dr. Nedopil, LMU festgestellt hat, dass keinerlei medizinische/psychiatrische Voraussetzungen für die Maßnahmen vorliegen, werde in nach acht Monaten „Haft“ aus der „Unterbringung“ der Forensik Lohr entlassen!

Es folgt die zweite Festnahme eine Woche später, dieser Haftbefehl des OLG Bamberg, „Kumpel“ des Generalstaatsanwalts

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Die zweite Entlassung aus der „Untersuchungshaft“ erfolgt nach insgesamt zehn Monaten….

Nach Freispruch durch das Landgericht Wurzburg („keine Straftat“) beantragen die verantwortlichen Täter die Verweigerung der Haftentschädigung:

Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

Das OLG Bamberg, 1 Strafsenat, „Kumpel“ zeichnen gegen:
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Was der Generalstaatsanwalt vom Rechtsstaat hält, kommt u.a. zwischen den Zeilen dieses „verschwundenen“ Presseberichtes zwischen den Zeilen gut rüber:

„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Ich werfe weiter vor und zeige an: den Verdacht der VORSÄTZLICH GEMEINSCHAFTLICH BEGANGENEN FREIHEITSBERAUBUNG IM AMT gegen meine Person. Weil ich „lästig“ wurde als Antragsteller, als Vater eines entfremdeten Kindes, was ebenfalls die Justiz Würzburg zu verantworten hat!

ALLE WESENTLICHEN ORIGINALDOKUMENTE SIND HIER BEWEISRECHTLCH NACHZULESEN UND VERÖFFENTLICHT

Beschwerde beim EGMR ist anhängig, Az. 1033/12.

Bayern: Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt mittels Fehlgutachten

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Zuerst Verfolgungwahn – jetzt Versuch des Totschweigens…

Ich werde hier weiter aufzeigen und transparent machen, wie sich in der Region Würzburg/Bamberg offenkundig eine Justiz ihr eigenes „Rechtssystem“ geschaffen hat.

Eine offenkundige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg wird auf allen Ebenen weiter zu vertuschen versucht. Dieser Vorgang ist exemplarisch für den offenkundig hier geschaffenen rechtsfreien Raum, parteipolitisch von der CSU gedeckt.

Meines Erachtens ist hier längst ein Einschreiten des Bundes notwendig. Es geht hier um schwere Straftaten im Amt, die KEINESFALLS mehr durch die Gewaltenteilung oder die „richterliche Unabhängikgeit“ abgedeckt sind.

Das Staatsministerium der Justiz, Minister Bausback ist mittels „Offenem Brief“ infomiert:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/20/schwere-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-polizeibeamten-offener-brief-an-bayerns-justizminister/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/13/gerichtsgutachten-2-offener-brief-an-minister-bausback/

Eine Antwort liegt bislang nicht vor.

Das Vorgehen innerhalb dieses rechsfreien Raumes stellt sich auch nach Austausch mit zahlreichen weiteren Geschädigten stets so dar:

Anliegen werden einfachst in Abrede gestellt und mittels juristischer Formblätter abgewiesen. Eine rechtsstaatliche Prüfung gibt es nicht. Der Justiz ist offenkundig nur daran gelegen, möglichst viele Vorgänge ohne jeden Aufwand vom Tisch zu bekommen.

Wenn angesichts der Wichtigkeit der berechtigten Anliegen die Betroffenen (regelhaft handelt es sich um ausgegrenzte Väter im Paarkonflikt) dennoch weiter gerichtlich beantragen, in verschärfter Form hinsichtlich der unverschämten und rechtsfernen Reaktionen der Justiz – seien sie nun familienrechtlich, zivilrechtlich oder strafrechtlich – werden die Geschädigten ihrerseits kriminalisiert.

Dies geschieht anhand Aktenlage, indem einfach Äußerungen der Betroffenen – siehe „Fall Mollath“ – gegen diese verwandt werden und in der Regel als „bedrohlich“ angezeigt werden.

Dies öffnet dem Missbrauch der juristischen Instrumente bis hin zur Anwendung des § 63 StGB Tür und Tor: „Erhebliche zu erwartende Strataten“ und eine Bedrohung durch die Geschädigten werden frei phantasiert, selbst wenn der Geschädigte bislang nur wegen Beleidigung zu belangen war. Eine „Gefährlichkeit für die Allgemeinheit“ wird erfunden und all dies mittels eines dem Gericht nahestehenden „Hausgutachter“ in ein schriftliches Gutachten gefasst. In der Regel „bestätigen“ die Reaktionen der Geschädigten die phantasierte „Gefährlichkeit“ des nun „psychisch Kranken“, der anstatt sich in seine „Krankheit“ zu fügen, sich gegen das Unrecht auflehnt.

Die Verhältnismäßigkeit wird in Bayern diesbezüglich in so grober Form missachtet, dass es bizarr wird und die Frage aufwirft, wieso dieser Missbrauch von schwersten Grundrechtseingriffen bis zum Bekanntwerden des „Falles“ Gustl Mollath so unbemerkt erfolgen konnte.

Dies alles ist mir, wie hier in diesem Blog BEISPIELHAFT und anhand Originaldokumenten aufgezeigt, genau so widerfahren:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Folgendes liegt unstreitig vor – die namentlich Genannten haben sich bislang auch in keiner Weise gegen die von mir hier öffentlich gemachten Darstellungen zur Wehr gesetzt:

Nachdem ich im Mai 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg erstatte (weil diese mich zum wiederholten Male ohne Vorliegen einer Straftat wegen „versuchter Nötigung“ verfolgt, nachdem Würzburger Rechsanwältin/Mutter meines Kindes mich wegen eines Schreibens an die RAK Bamberg anzeigte, während sie zu diesem Zeitpunkt mithilfe der Justiz seit sechs Jahren meine Vaterschaft zerstört), erfindet die Staatsanwaltschaft Würzburg anhand dieser Dienstaufsichtsbeschwerde einen Monat später eine Straftat gegen mich. Hierbei verschweigt sie gezielt, dass zuvor das Ministerium und eine Kammer des Zivilgerichts keine Straftat erkannt haben.
Bei Richter Dr. Bellay, heute beim BGH, wird offenkundig noch versucht, diesen telefonisch „auf Linie zu bringen“.

Mit größtmöglichem Effekt wird mir vorgeworfen, dass ein unmittelbar bevorstehender „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg durch mich zu erwarten sei.

Hier nochmals die zugrunhdeliegende Dienstaufsichtsbeschwerde:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Der Staatsanwalt Trapp, gegen den sich die Dienstaufsichtsbeschwerde richtete, bearbeitet nun die Maßnahmen gegen mich. Hierbei verschweigt er ebenso, dass die Passagen, die er gegen mich ins Feld führt und mir die Planung eines „Amoklaufs“ anzudichten versucht, eine direkte REPLIK auf seine eigenen kruden Sätze in dieser Anklageschrift sind:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Trapp „bedauert“ hier, dass man mich nicht wegsperren könne, § 63 StGB, weil keine „erheblichen Straftaten“ vorliegen. Diese wird nun anhand der Dienstaufsichtsbeschwerde konstruiert.

Zwecks größtmöglichem Effekt und Nachdruck auf die infolge befassten Richter wird auch die Presse informiert, die öffentliche VORVERUTEILUNG auf Grundlage einzig der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Würzburg weiter nachzulesen hier:

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bei-Marathon-festgenommen-Ex-Polizist-drohte-mit-Amoklauf;art735,5180451

Dass ich namentlich identifizierbar bin, ist sichergestellt durch vorherige Berichte, was die Gerichte ebenfalls bislang in Abrede stellen, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wird nicht darin gesehen:

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/4spalten;art735,4081406

Offenkundig ist, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit verschiedenen Richtern und auch unter Täuschung von Richtern gezielt eine Straftat erfindet, was – wie heute bekannt – eine zehnmonatige ZU UNRECHT erfolgte „Untersuchungshaft“ nach sich zieht.

Gemäß dem Vorgehen in diesem rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg wird der bereits als langjährig und zuverlässig in dieser Richtung für die Staatsanwaltschaft tätige Hausgutachter Dr. Jörg Groß aus Würzburg beauftragt, ein Gutachten über mich abzuliefern.

Die Zielrichtung ist offfenkundig. Wie gewünscht liefert Dr. Groß dem Staatsanwalt Trapp sein meine Person „vernichtendes“ Fehlgutachten.

Die Feststellungen in diesem Gutachten sind so eklatant falsch, dass nur zwei Möglichkeiten bleiben:

a) Dr. Groß ist völlig unfähig

b) Dr. Groß gab VORSÄTZLICH ein Fehlgutachen ab

Nur einem Obergutachten des renommierten und neutralen Prof. Dr. Nedopil, München, der das Fehlgutachten entlarvte, ist es zu verdanken, dass ich heute nicht zu Unrecht in einer fränkischen Forensik versenkt wurde.

Dennoch werden alle zivilrechtlichen Geltendmachungen gegen Dr. Groß mittels einfachster Abweisung von Prozesskostehnhilfe bis heute versucht abzuwenden, Landgericht Würbzurg:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/06/gezieltes-kriminelles-handeln-der-justiz-wurzburg-zur-verhinderung-von-schadensersatzanspruchen/

Heute erhielt ich die zweiseitige „Bestätigung“ der Zweiseiter des LG durch das OLG Bamberg.

Es ist nun eine GRÖSSTMÖGLICHE öffentliche Transparenz der Vorgänge herzustellen.

Dieser rechtsfreie Raum in Bayern ist wie genannt ein Fall für bundespolitsches Tätigwerden und offenkundig STRAFVERFOLGUNG, die von außerhalb von Bayern erfolgen muss!

Angezeigt wegen Freiheitsberaubung im Amt sind insbesondere:

a) Clemens Lückemann, heute OLG-Präsident, zuvor Generalstaatsanwalt, während meiner Kriminalisierung auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung durch Würzburger Rechtsanwältin Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg.

b) Lückemann war weisungsbefugt gegenüber dem Beschuldigten Staatsanwalt Thomas Trapp, Würzburg.

c) Die Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping, 1. Strafsenat des OLG Bamberg, die aus Freundschaft zum Beschuldigten Lückemann bzw. aus persönlichen Motiven/Hybris zur Begehung dieser gemeinschaftlich begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt ihr Richteramt missbrauchten. Die Kindsmutter/Rechtsanwältin hatte die konfliktursächliche Gewaltschutzverfügung mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung im Dezember 2003 bei Thomas Schepping, damals Zivilgericht Würzburg, erlangt.

Zum Missbrauch von Gutachtern wurde in den vergangenen Wochen folgendes medial bekannt:

1. Gerichte geben Gutachtern häufig Tendenzen vor, Bericht SZ. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass Gutachter laut der Studie in vorauseilendem Gehorsam agieren, auch wo keine Tendenz vorgegeben wird.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878

2. Eine im Raum stehende Straftat eines Sachverständigen wird – für die Staatsanwaltschaften völlig unüblich – zu vertuschen versucht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/08/wurzburg-gutachter-versucht-kind-zu-entfuhren/

Bayerische Justiz will Geld von Kind….!

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Ich finde diesen „Fall“ absolut ungeheuerlich.

Für die bayerische Justiz ist das offenbar „normal“:
einem Kind das Sparbuch zu plündern, weil die Mutter gelogen hat. Und eine Staatsanwältin versucht ein Geständnis zu erpressen, was deren Leitender Oberstaatsanwalt in keiner Weise „rechtswidrig“ findet! Auch dass ein mit der Mutter liierter Kriminalbeamter den „Rosenkrieg“ bearbeitet – in Franken/Bayern „normal“…

Und immer wieder: Umgangsboykott als Auslöser und Machtinstrument…vom Missbrauch mit dem Vorwurf des „sexuellen Missbrauchs“ ganz zu schweigen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/13-Jaehrige-soll-fuer-7500-Euro-Prozesskosten-haften-id25211811.html

„Dem Fall ging ein langwieriger Familien- und Rechtsstreit voraus. Vor sechs Jahren hatten sich Natalies Eltern getrennt. Die Folge war ein Rosenkrieg, der auch das Kind nicht verschonte. Zunächst versuchte die Mutter den Umgang zu verhindern. Eskaliert ist der Streit, als eine Anzeige gegen den Großvater väterlicherseits wegen sexuellen Missbrauchs an dem Kind erfolgte. Die Mutter des Mädchens informierte einen befreundeten Polizeibeamten der Kripo Memmingen, welcher unter anderem auch die Ermittlungen leitete“….

„Das Paar führt bis heute einen unerbittlichen Streit mit den Behörden. So hatten sie die Justizministerin, das Innenministerium und zuletzt auch Ministerpräsident Seehofer eingeschaltet. Alles verlief bislang im Sande.“…

„Weil sich Staatsanwaltschaft und Anwalt auf dem Büroweg geeinigt hatten, indem der Anwalt eine Stellungnahme verfasst hat, ist es nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen. Gegenüber der Polizei sagte der Rentner damals, er habe sich nicht an seiner Enkelin vergangen. Staatsanwaltschaft und Anwalt einigten sich in der Folge Mitte August 2007 auf eine Bewährungsstrafe für den Rentner, welche vom Gericht so übernommen wurde. Die ermittelnde Oberstaatsanwältin Renate Thanner soll dem Mann allerdings mit den Worten gedroht haben: „Entweder Sie legen ein ausführliches Geständnis ab oder Sie gehen ins Gefängnis“.

Nach Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Johann Kreuzpointner handelt es sich hierbei um keine rechtswidrige Drohung. Der Vater des Kindes und dessen Lebensgefährtin sendeten die Ablehnung eines angestrebten Wiederaufnahmeverfahrens zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht, da der Bundesgerichtshof Absprachen problematisch sehe. Dieser hatte am 19. März 2013 alle Staatsanwaltschaften verpflichtet, Rechtsmittel gegen Urteile, die auf Absprachen beruhen, einzulegen.“


Als die Mutter 2008 eine Schmerzensgeldklage beim Amtsgericht Memmingen einreichte, stellte diese für das Kind einen nicht ordnungsgemäßen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Im Frühjahr 2009 erzählte Natalie der neuen Lebensgefährtin ihres Vaters, dass sie das mit dem Missbrauch nur deshalb erzählt habe, weil ihre Mutter das so haben wollte und ihr diese hierfür sogar einen Hund versprochen hatte.“

„Die Kosten des Verfahrens wurden allerdings Natalie auferlegt, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt nicht über die nötige Verstandesreife verfügte. Während sich die Mutter bislang weigert, für die Kosten des falschen Antrags auf Prozesskostenhilfe aufzukommen, muss das Kind nun die Rechnung über 7500 Euro bezahlen, für ein Gerichtsverfahren, welches sie womöglich gar nicht wollte“….

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-beschluss-24-w-427-13-prozesskosten-zehnjaehrige/

„Eine Jugendliche aus dem Landkreis Unterallgäu muss ihr Sparbuch auflösen, weil ihr die Prozesskostenhilfe nachträglich aberkannt wurde. Sie hatte, vertreten durch ihre Mutter, als Zehnjährige auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie sexuell missbraucht worden sei. Bei ihrem Antrag auf finanzielle Unterstützung hatte sie ein Bankguthaben von 6.000 Euro verschwiegen.“

„Auch die Schmerzensgeldklage war in zweiter Instanz abgewiesen worden, weil die Klägerin nun ihre Beschuldigungen widerrief. Um zu entscheiden, ob ihre ursprünglichen Anschuldigungen oder der Widerruf glaubhafter seien, hatte das Gericht einen Gutachter beauftragt, der einen Großteil der Kosten verursacht hatte.

Was ich mit „Bushido“ zu tun habe….

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Die Süddeutsche Zeitung berichtet gestern über einen „Musiker“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/sonny-black-von-bushido-bushido-als-beruf-1.1893566

Fotzen. Es geht gleich mal mit Fotzen los. Sind Sie noch da? Ja? Tja. Dann haben wir eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte ist: Sie sind dem Mann, von dem hier die Rede sein soll, gerade auf den Leim gegangen, ganz so, wie er es wünscht: Sie haben sich locken lassen von der verbalen Grenzüberschreitung, dem Nesteln am Tabu. Die gute Nachricht ist: Alle, die jetzt schon nicht mehr mitlesen, weil sie abgestoßen sind, vielleicht sogar angewidert, die sind ihm natürlich auch auf den Leim gegangen. Anders gesagt: Wenn Sie sich erhofft haben, dass wir hier vom Feuilleton-Thron aus ganz locker erst mal ein paar Witzchen über den sogenannten deutschen Gangster-Rap servieren, müssen wir Sie enttäuschen.“

Es geht weiter mit „Herrenmenschenhumor“, der wird so definiert:

„Uferlose Gewalt-, Sex- und Auslöschungsfantasien werden hier, anders als bei anderen zwanghaften Explizitisten im Pop wie etwa der Band Rammstein („Schönes Fräulein, Lust auf mehr / Blitzkrieg mit dem Fleischgewehr“), doch recht unironisch vorgetragen. Der einzige Witz, der durchscheint, ist Herrenmenschenhumor, Gags auf Kosten derer, die für wertlos erklärt werden.“

Der Artikel resümiert:

„Auf dem Weg dahin nehmen sie die Merkmale der beiden wesentlichen massenbewusstseinsprägenden gesellschaftlichen Sphären der Gegenwart wirklich ernst: aus der Kunst die Selbstverständlichkeit, sich keinen Regeln fügen zu müssen, und aus dem Sport den Behauptungswillen um beinahe jeden Preis. Anders gesagt: Wenn man sich den Idealtyp des zeitgenössischen Kapitalisten vorstellen will, kommt dabei ein Gangster-Rapper wie Bushido heraus, der die Tugenden, denen wir bei allerlei Gelegenheiten im Stadion und im Museum besten Gewissens selbst huldigen, einfach nur ein bisschen auf die Spitze treibt. Bushido, primus inter pares. Wenn das kein Grund für etwas Unbehagen ist.“

Heute dann ein Bericht aus dem Gericht: die Opfer machen keine Aussage:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-wegen-angeblicher-schuh-attacke-berliner-richter-sprechen-bushido-frei-1.1893910

2012 machte der „Musiker“ öffentlichkeitswirksam ein „Praktikum“ beim CDU-Abgeordneten, eine „Win-Win-Situation“ – oder „Herrenmenschenhumor“…?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bushido-im-bundestag-praktikum-ey-1.1396413

Was das alles mit mir zu tun hat?

Die bayerische Justiz hielt mich zehn Monate wegen dieser Dienstaufsichtsbeschwerde in Untersuchugnshaft. Das Ziel war die dauerhafte Unterbringung wegen „Gefährlichkeit“ – und zwar laut Staatsanwaltschaft für die „Allgemeinheit“! Ich bin kein „Rapper“, ich bin ehemaliger Polizeibeamter! Wenn ich „Fotze“ sage, werten Richter das als „Beleidigung“, die drakonisch verfolgt wird!

Die Beschwerde:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Der Gesamtvorgang anhand Originalakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Nachdem das Landgericht feststellt, das alle meine Aussagen keine Straftat darstellen – sondern zweifellos durch Art. 5 Grundgesetz gedeckt sind – verweigern die Täter im Amt dennoch die Entschädigung.

Die Verantwortlichen dieser Freiheitsberaubung im Amt, als die der Vorgang seit 2009 angezeigt ist, sind immer noch im Amt! Sie wurden befördert, CSU-Parteigänger.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet bislang nicht!
Muss wohl zuerst eine Platte aufnehmen.

Das Problem ist eine Justiz, die gegen Unschuldige, Justizkritiker und mündige Bürger – auch Gustl Mollath, ein Paradebeispiel – mit drakonischen und rechtsfremden Maßnahmen „harte Hand“ beweisen will, weil man es mit denen ja vermeintlich machen kann….

Gleichzeitig duckt man sich weg, wo es um tatsächliche Verrohung geht!

Die Straftat, die ich durch die Dienstaufsichtsbschwerde laut Beschwerdegegner, Staatsanwaltschaft Würzburg, und deren „Kumpel“ beim OLG Bamberg „begangen“ haben soll lautet – „Störung des öffentlichen Friedens“…!

Natürlich.

Ich bin auch „nur“ Vater, wie Bushido. Nur habe ich durch Verschulden der Justiz über Jahre keinen Kontakt zu meinem Kind!

Vom Strafrecht zum Moralrecht…

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Vom Strafrecht zum Moralrecht – man konnte auch sagen: zum Schamrecht.
Weil hier auch mit der Scham von Menschen „gearbeitet“ wird, die sich in der Regel, selbst wenn sie komplett unschuldig sind, nicht wehren…

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Da es m.E. ein übergeordnetes Problem ist, wie Strafverfolgungsbehörden, insb. aus dem Ruder laufende Staatsanwaltschaften, Existenzen vernichten, hier ein besonderer Hinweis auf den Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Wie im Blog hier aufgezeigt, geschah dieser „bürgerliche Tod“ in meinem Fall mit der vergleichsweise banalen und alltäglichen Falschbeschuldigung „Gewalt“ im Paarkonflikt, laut Aussage der anzeigenden Rechtsanwältin drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes mittels „Belästigung/Bedrohung“…..Nachfragen? Nein, nicht seit es das „Gewaltschutzgesetz“ gibt!

„Männer sind Täter“ – alles andere interessiert nicht. So banal der Vorwurf scheinen mag: die Folgen sind existentiell und vernichtend! Kriminalisierung, Pathologisierung, Zerstörung der Vaterschaft mit allen Begleiterscheinungen.

Die Muster nun hier aufgezeigt anhand Beispiel „Fall Edathy“:

http://www.sueddeutsche.de/politik/fall-edathy-strafrecht-ist-kein-moralrecht-1.1890180

….“Die Filme werden auch vom neuen, hochsensibilisierten Strafrecht nicht erfasst. Wenn das aber so ist, dann ist ein monatelanges Ermittlungs- beziehungsweise Vorermittlungsverfahren problematisch. Noch viel problematischer sind die Haus- und Bürodurchsuchungen bei Edathy. Sie sind nicht nur hochproblematisch, sie sind wohl rechts- und verfassungswidrig. Wenn die Filme legal sind, dann gibt es keinen Anfangsverdacht. Wenn es schon keinen Anfangsverdacht gibt, dann erst recht keinen Verdacht, der für eine Durchsuchung ausreicht. Voraussetzung jeder Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen ist – hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Bei mir wurden 2006 auf Veranlassung einer belastungswütigen Staatsanwaltschaft Würzburg drei (Februar, Juni, Dezember!) sinnfreie, unverhältnismäßige, rechtsfremde Wohnungsdurchsuchungen veranlasst – in einem Fall ausgedehnt auf das Haus meiner Eltern und die Wohnung einer Freundin mit zwei kleinen Kindern, unbeteiligte Dritte, was noch höhere Voraussetzungen erfüllen muss.

Vorgeworfen wurde die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs mittels Bildaufnahmen, Par. 201 a StGB, weil ich angeblich „intime Fotos“ im Zusammenhang mit meiner Ex-Freundin „verbreitet“ hätte, gar ins Internet gestellt hätte, „herumgezeigt“ hätte.

Nichts davon traf zu! Die m.E. radikalfemimistische Staatsanwältin Angelika Drescher, die das veranlasste, WUSSTE dies auch.

Strafverfolgung gegen diese Staatsanwältin, heute Vorsitzende Richterin an einem Zivilgericht, wurde selbstredend abgebügelt, Straftaten im Amt „gibt es nicht“….

Bis heute gibt es die entsprechenden falschen Presseberichte.

Auch hier der Missbrauch durch die Staatsanwaltschaft, die Spekulation mit dem SCHAMEFFEKT.

H. Prantl führt aus:

…“Die spekulative und zugleich existenzvernichtende, daher unzulässige Durchsuchung bei Edathy liegt daher hart an der Grenze zur Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Strafgesetzbuch). Es handelt sich um ein Verbrechen, das mit Haft bis zu zehn Jahren bestraft wird. Diese harte Strafe ist das Pendant zur Unschuldsvermutung.

Die Unschuldsvermutung ist in der Praxis längst abgeschafft!

Wenn die Unschuldsvermutung von einem Amtsträger brachial verletzt wird, braucht es eine Strafe, die das ahndet. Geschütztes Rechtsgut bei der Verfolgung Unschuldiger ist die Integrität und Rechtsstaatlichkeit der Rechtspflege. Eine unzulässige Durchsuchung, von der man weiß, dass sie die Integrität eines Menschen dauerhaft vernichtet, verstößt gegen das Übermaßverbot, gegen jede Verhältnismäßigkeit, verletzt also die Integrität des Rechtsstaats.“

So, und wer verfolgt das? Wer bejaht hier einen „Anfangsverdacht“?

Ein rechtsfreier Raum! Nicht nur im Zusammenhang mit Terrorismus oder Kindesmissbrauch.

Es fängt viel früher an….

Apropos: da es genau hier zum Thema passt, Missbrauch des Strafrechts zur Vernichtung von Menschen….

Falls es nicht bekannt ist, nochmals an dieser Stelle:

Aufgrund dieser Dienstaufsichtsbeschwerde (18. Mai 2009) wegen – Achtung: – Verfolgung Unschuldiger gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg bestand am 12. Juni (!) 2009 laut Staatsanwaltschaft Würzburg nicht nur ein „Anfangsverdacht“ sondern gar ein „dringender Tatverdacht“, dass ich einen „Amoklauf“ und „Morde“ in unbekannter Anzahl bei den Justizbehörden Würzburg plane (später herabgestuft zur „Androhung“).

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Hier der Gesamtvorgang (1. Beitrag und letztlich Anlass für diesen Blog):

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Die Staatsanwaltschaft Würzburg (Beschwerdegegner) versuchte aufgrund dieser Beschwerde also 2009 mich dauerhaft in der Forensik wegzusperren…Freiheitsberaubung im Amt ist aufgrund der FAKTENLAGE seit 2009 angezeigt, momentan auch bei Minister Bausback:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/20/schwere-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-polizeibeamten-offener-brief-an-bayerns-justizminister/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/13/gerichtsgutachten-2-offener-brief-an-minister-bausback/

Eine Leitende Staatsanwältin, Staatsanwaltschaft Stuttgart meint auf dem Postweg und offenkundig ohne sich mit dem Sachverhalt beschaftigt zu haben, zunächst dies dazu:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/25/weiter-versuch-der-vertuschung-dringender-tatverdacht-der-freiheitsberaubung-im-amt/

Es geht hier nicht „nur“ um Verfolgung Unschuldiger, es geht um den „Charakter“ der bayerischen Justiz!

Die Frage ist, wie lange ich das noch aufzeigen muss, bis den Fakten nachgegangen wird, auch von der SZ….

Blog als BEWEISMITTEL: Weiter ungenierter Rechtsbruch zugunsten Würzburger Rechtsanwältin

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Da dieser Blog mittlerweile als BEWEISMITTEL für die ungenierten Straftaten im Amt bei der fränkischen Justiz (Kindesentführung, Freiheitsberaubung….) und die ungenierte Rechtsverweigerung auf allen Ebenen dient, Update zur anhaltenden Kindesentführung/Kindesentfremdung gegenüber meiner Person als leiblichem Vater durch die Kindsmutter unter Beihilfe der Justiz Würzburg. (Der Sachverhalt und alle wesentlichen Verfahrensakten sind bereits detailliert hier in diesem Blog veröffentlicht).

Die Folgen bei mir als Vater und Justizopfer sind gravierend.

Die Folgen für mein Kind sind bereits hier in Beschluss vom Dezember 2012 bei allen Beteiligten als bekannt belegt (eigentlich reicht auch der gesunde Menschenverstand):
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Der Rechtsbruch läuft ungeniert weiter, meine Schreiben werden weder bearbeitet noch beantwortet. Dies seit Beginn 2013, wobei sich die Richterin von Januar bis Mai 2013 noch darauf berufen konnte, dass sie aufgrund eines verschleppenden Befangenheitsantrages der Kindsmutter gegen sich nicht tätig werden „durfte“. Der Befangenheitsantrag war die Reaktion der Kindsmutter auf die Verhandlung im Dezember 2012.

Seit Mai 2012 wird folgender vollstreckbarer Beschluss missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin Antje Treu, Familiengericht Würbzurg unternimmt nichts, um ihn durchzusetzen. Bereits 2004 verschuldete sie die Bindungszerstörung zu meinem Kind durch Untätigkeit.

Der von ihr Sommer 2012 eingesetzte Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Würzburg ist völlig untätig.

Die im Dezember 2012 eingesetzte Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich verwies in den zahllosen Telefonaten, die ich letztes Jahr mit ihr führte, hinsichtlich ihrer Untätigkeit auf die fehlenden Anweisungen der Richterin. In Telefonat im Januar 2014 äußerte sie, die Umgangspflegschaft sei „abgelaufen“ – schriftliches hierüber liegt mir nicht vor.

Das Jugendamt, Sachbearbeiter Mario Pinilla und der Abteilungsleiter Stefan Siegel sind völlig untätig.

Im Dezember 2013 wurde die sog. Sachverständige Katharina Behrend, Lemgo, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Verständigung der Eltern beauftragt – unabhängig von den durchzuführenden Kontakten.

Die Richterin Treu rechtfertigt offenkundig ihre Untätigkeit durch das Abwartenwollen auf dieses – mittlerweile völlig irrelevante – Gutachten.

Die Gutachterin beantragte mittlerweile, mir das Gutachten nicht auszuhändigen, da sie eine Veröffentlichung fürchtet:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Die Informationen hier dienen der Transparenz und der Offenlegung der permanenten massiv schädigenden und schuldhaften Verhaltensweisen der Justiz.

Weiter informiert und involviert sind:

Katharina Schmelter, Familienberatungsstelle Würzburg – bei der die Kindsmutter seit Januar 2013 die gerichtlich festgelegten Beratungsgespräche verweigert, ebenfalls völlig folgenlos. Frau Schmelter steht in ständigem Kontakt mit dem Gericht.

Christian Mulzer, ehemaliger Pflichtverteidiger, Würzburg, der mehrfach auf meine Bitte hin mit der Richterin Treu in Kontakt trat.

Herausragend ist die Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger von der Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg, die auf Veranlassung der Kindsmutter die heutige Situation massgeblich SCHULDHAFT zu verantworten hat. Zuvor legte Anwalt Ulrich Rothenbucher, Würzburg das Mandat für die Kindsmutter nieder, weil er deren Exzesse offenkundig nicht mehr mittragen wollte, Januar 2013.

Herausragende negative Rolle spielt auch der Vater der Kindsmutter, den ich für die Gesamtsituation und die Entsorgung meiner Person als Vater unter Kriminalisierung durch Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes drei Monate nach Geburt des Kindes mit hauptverantwortlich mache.

Weiter schuldhaft verantwortlich für die Situation ist die Leiterin des Kinderschutzbundes Würzburg, Irene Duzy, die bereits seit 2004 involviert ist und zugunsten der Kindsmutter beim kleinsten auftretenden Problem diese in ihrer Verweigerungshaltung bestärkte und befördert. So wieder Mai 2012 nach bereits 94 Treffen, bei denen mit Hilfe der Ehrenamtlichen Lisa Marx und Christine Scholl eine Bindung entstand. Diese Helferinnen wurden meines Wissens durch das Gericht nie befragt.

Man glaubt hier offenbar immer noch, Kindesentfremdung sei so etwas wie ein „Spiel“….

Gerichtliche Geltendmachungen führen zu selbstreferenziellen Beschlüssen, in denen der Rechtsverweigerung ein Persilschein erteilt wird:

Das Verfahren 15 O 383/13, Landgericht Stuttgart / 4 W 5/14, OLG Stuttgart richtet sich gegen die Justiz Würzburg wegen fortgesetzter Rechtsverweigerung und Untätigkeit, Zerstörung Vaterschaft und Bindung zum Kind, Beihilfe zu Umgangsboykott und Kindesentführung.

Kausale Folgeschäden werden schlicht in Abrede gestellt (momentan über 20 Monate Schädigung von Vater und Kind) und das Verfahren im PKH-Verfahren zu entledigen gesucht.

Rechtsbeugung und Befangenheit zugunsten der Justiz Würzburg ist angezeigt und geltend gemacht:

LG Stuttgart, Rechtsverweigerung gg. Freistaat Bayern/Justiz Würzburg, Verweisung OLG

OLG Stuttgart, Beschluss 05.02.2014, Verweigerung PKH wegen Rechtsbrüche n Familiengericht Würzburg, Umgangsboykott/Kindesentziehung

Beschwerde gg. Beschluss des OLG Stuttgart, Verdacht der Rechtsbeugung, 07.02.2014

OLG Stuttgart, Erwiderung, 10.02.2014 – weiter Rechtsverweigerung

Was die Presseberichte der Mainpost angeht, in welchen vorverurteilend und falsch dargestellt wurde u.a. „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ und „Intime Fotos der Ex verbreitet/herumgezeigt“ hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verfassungsbeschwerde verweigert. Die diffamierenden Falschberichte sind ungeniert weiter online verfügbar.

Der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde liegen ebenfalls rechtsfremde Entscheidungen der Gerichte Stuttgart zugrunde, die die Rechtsprechung des BGH/ BVerfG in ALLEN Belangen meine Person betreffend m.E. unter massiver Rechtsbeugung missachten! Die Kriterien zur Gewähr von Prozesskostenhilfe sind bindend für die Untergerichte.

Ablehnung Verfassungsbeschwerde wg. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Mainpost, Vorverurteilung Presseberichte:

Ablehnung Verfassungsbeschwerde, 1 BvR 3538/13, wg. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Mainpost, Vorverurteilung Presseberichte

Das ist kein Rechtsstaat mehr!

Gerichtsgutachten: 2. Offener Brief an Minister Bausback

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Aufgrund der bizarren Vorgänge im Zusammenhang mit einem Gerichtsgutachter in der Region Franken, der versucht haben soll ein Kind zu entführen, habe ich mich entschlossen, einen zweiten Offenen Brief an den bayerischen Justizminister Bausback zu schreiben.

http://www.main-netz.de/nachrichten/politik/politik/art4204,2928808

Es kann nicht sein, dass die Justiz ein Bollwerk um ihre Gutachter zieht, deren Fehlgutachten deckt und Schadensersatzansprüche von Geschädigten rechtsfremd entledigt und selbst bei Verdacht auf massive Straftaten (unter Schuldunfähigkeit) durch Gerichtssachverständige die Staatsanwaltschaft einen solchen Vorgang über Monate der Öffentlichkeit verschweigt.

Mein Schreiben an Bausback / weiter Strafanzeige:

Hier der Link:
2. Offener Brief an Minister Bausback, 13.02.2014, schwere Freiheitsberaubung im Amt

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An den
Staatsminister
Prof. Dr. Winfried Bausback
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 13. Februar 2014

2. Offener Brief im Zusammenhang Verdacht schwerer Freiheitsberaubung

Mehrfertigung der Strafanzeige geht an
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Minister Bausback,

mit Schreiben vom 20. Januar 2014 hatte ich mich an Sie gewandt mit der Anzeige einer schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten durch Angehörige der Justiz Würzburg / Bamberg.
Unter Anwendung eines Fehlgutachtens durch psychiatrischen Sachverständigen, der gewohnheitsmäßig für die Justizbehörden sog. Gutachten erstellt, wurde versucht, m.E. vorsätzlich, mich zu Unrecht dauerhaft nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Das Schreiben und der zugrundeliegende Vorgang sind hier beweisrechtlich veröffentlicht und weiter nachvollziehbar:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/20/schwere-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-polizeibeamten-offener-brief-an-bayerns-justizminister/

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, erschien im Zusammenhang mit Gerichtsgutachtern in dieser Region am 08.02.2014 Bericht in der Publikation „Main-Echo“, nachdem ein als Gerichtsgutachter tätiger Betroffener bereits im November 2013 offenbar versuchte ein Kind zu entführen:

Gerichtspsychiater ausgerastet?

Hierin heißt es u.a.:
 ”Der Mann ist hochrangiger forensischer Psychiater, der schon seit Jahren Gutachten zum Beispiel für die Landgerichte Aschaffenburg und Würzburg verfasst. Damit war der Mann maßgeblich beteiligt am Zustandekommen von Urteilen über psychisch kranke oder besonders gefährliche Straftäter, die unter Umständen für viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.”

…”Die Tatsache, dass der Fall erst durch das Main-Echo öffentlich wird, begründet der Oberstaatsanwalt mit »Opfer- und Persönlichkeitsschutz, der zurückhaltende Informationspolitik gebietet«.

(Wie Sie den Akten und auch den Publikationen entnehmen können, legt die Staatsanwaltschaft Würzburg üblicherweise, so auch in meiner Sache, ihren Pressemitteilungen keine solche Sorgfaltspflichten zugrunde. Bis heute ist bspw. ein Bericht der Mainpost verfügbar vom 25.06.2009, „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre Falschbeschuldigung der Regionalzeitung mitteilte, die in deren Sinne unter Mißachtung der Unschuldssvermutung und der Kriterien für Verdachtsberichterstattung berichtete.

Dass ich namentlich identifizierbar bin, ergibt sich unschwer aus vorheriger Berichterstattung, wo die Mainpost im Zusammenhang mit Kommunalwahl titelte, 14.08.2007:
„Streitbarer Ex-Polizist: Martin Deeg will OB-Kandidat werden
Ex-Polizist Martin Deeg sieht sich als Streiter gegen die Ungerechtigkeit“
Dieser tatsächliche Rufmord auf Grundlage von Falschbeschuldigungen der Staatsanwaltschaft Würzburg ist bis heute keinerlei Klärung zugänglich gemacht.)

Nachdem der Vorgang in Zusammenhang mit mutmaßlicher versuchter Entführung eines Kindes durch einen Gerichtssachverständigen von der Süddeutschen Zeitung aufgegriffen wurde, ergänzte Jens Raab im „Main-Echo“ am 12.02.2014 weiter:

Ermittlungen gegen Gerichtspsychiater – Kippen jetzt alte Urteile?

Hierin wird mitgeteilt:
“…. Das Münchener Justizministerium ist alarmiert: »Fachkompetenz und Persönlichkeit von Gutachtern spielen in Gerichtsverfahren eine sehr wichtige Rolle«, sagt Sprecher Hannes Hedke. »Es ist deshalb sehr ernst zu nehmen, wenn an der Fachkompetenz oder persönlichen Eignung von Sachverständigen Zweifel entstehen.« Solche Zweifel müssten »in jedem Einzelfall« umfassend aufgeklärt werden. Dazu dienten die laufenden Ermittlungen.
Auf Nachfrage bestätigt der Sprecher, dass die Staatsanwaltschaft das Justizministerium bereits zwei Tage nach dem Aschaffenburger Vorfall darüber informiert hat. Minister Bausback sei weitere neun Tage später während einer Sitzung des Bundesrats in Berlin per Mail ins Bild gesetzt worden.

Bausback habe dann prüfen lassen, ob die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf etwaige Gutachtensaufträge an den Beschuldigten informiert werden sollten. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg habe hierzu berichtet, »das nach dem Stand der Ermittlungen auch unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung Mögliche veranlasst zu haben«.
»Wichtig ist jetzt«, so der Ministeriumssprecher weiter: »Die ärztlichen Aufsichts- und Standesorganisationen wurden unterrichtet. Und der Beschuldigte ist nach unserem Kenntnisstand derzeit auch nicht als forensischer Gutachter tätig.« ..” 

Den Vorgang habe ich in meinem Blog beweisrechtlich aufgegriffen:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/08/wurzburg-gutachter-versucht-kind-zu-entfuhren/

Weiter in eigener Sache:

Der Würzburger Sachverständige Dr. Groß hat in bezug auf meine Person erwiesenermaßen ein bizarres Fehlgutachten erstellt, in welchem er mir realitätsfern eine „vernichtende“ Prognose sowohl in Bezug auf meine Persönlichkeit, angebliche Persönlichkeitsstörungen bis hin zum „Wahn“ als auch auf meine „Gefährlichkeit“ ausstellte.

Keine dieser Darstellungen war auch nur annähernd zutreffend, wie bereits im März 2010 infolge durch Prof. Dr. Nedopil, LMU, in dessen Obergutachten aufgezeigt und festgestellt wurde.

Weiter wurde durch Prof. Nedopil festgestellt, dass Dr. Groß die Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung missachtet hat.

Bis heute habe ich bekanntermaßen für die gesamte bizarre und zu Unrecht erfolgten Schädigungen durch die Justiz Würzburg beinhaltlich zehn Monate Freiheitsberaubung (so angezeigt) und dem mich persönlich vernichtenden Versuch einer dauerhaften Unterbringung vom Freistaat Bayern keinerlei Entschädigung erhalten.

Über die Stigmatisierung und existentiellen Folgeschäden muss ich kaum erläutern.

Wie bereits seit 2009 angezeigt, liegt dem ganzen – wie durch zahlreiche Beweise und Indizien vorgetragen – offenkundig weder ein Fehler noch ein Irrtum zugrunde sondern Vorsatz unter erheblicher krimineller Energie und persönliche Motive.

Momentan versucht das offenkundig dem Gutachter Groß in dieser Weise verbundene Landgericht, sämtliche Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen rechtsbeugend abzuwenden.

Insbesondere der Richter P. Müller und Richterin Fehn-Herrmann am Zvilgericht Würzburg – gegen die hiermit der Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten des Dr. Groß und der Staatsanwaltschaft Würzburg angezeigt wird, missbrauchen ganz offenkundig ihr Amt, um eine realistische Aufarbeitung der Vorgänge zu verhindern und stellen vorsätzlich und lebensfremd die Fakten in Abrede.

Sie beziehen sich hierbei auf eigenen Beschluss bereits aus dem Jahr 2010, um alle Geltendmachungen in Abrede zu stellen und bereits im PKH-Verfahren zu entledigen.

Zitat:
“Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”

Der rechtskundige Publizist Oliver Garcia hat hierzu bereits im August 2013 im Blog der Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff, zutreffend ausgeführt:

”Statt darzulegen, ob das Gutachten tatsächlich ausreichend überzeugend war und von der Staatsanwaltschaft ihren Maßnahmen zugrundegelegt werden durfte, wird also nur gesagt, daß der Gutachter generell zuverlässig sei. Dabei wird sogar die enge Partnerschaft der entscheidenden Kammer mit diesem Gutachter hervorgehoben. Nicht anders ist die Strafvollstreckungskammer Bayreuth im Fall Mollath vorgegangen, als sie schrieb, Leipziger sei ihr schließlich seit Jahren als kompetent, gewissenhaft und zuverlässig bekannt.”
 

Das Vorgehen der Zivilkammer des Landgerichts Würzburg ist hier beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/06/gezieltes-kriminelles-handeln-der-justiz-wurzburg-zur-verhinderung-von-schadensersatzanspruchen/

Sie erhalten weiter in Anlage:

Anlage 1:
Mehrfertigung eines Beschlusses der Zivilkammer Würzburg vom 11.02.2014 gg. den Freistaat Bayern, Az. 64 O 2268/13, in welchem selbstreferenziell alle Ansprüche bezüglich Dr. Groß in Abrede gestellt werden.

Anlage 2:
Mehrfertigung eines Beschlusses der Zivilkammer Würzburg vom 05.02.2014 gg. den Freistaat Bayern, in welchem ebenso selbstreferenziell und ohne jede sachliche Begründung sämtliche Ansprüche gegen den Freistaat in Zusammenhang mit den Straftaten im Amt in Abrede gestellt werden, Az. 61O 129/14.

Da dieses Vorgehen im rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg nach bisherigen Erfahrungen seit 2003 absehbar war, wurden Klagen beim Landgericht München bzw. Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Verweisung wurde erzwungen, obwohl der sich nun weiter präsentierende rechtsfreie Raum in der Region den Gerichten Stuttgart/München beweisrechtlich dargelegt wurde.

Strafanzeige:

Gegen die Richter der Zivilkammer Würzburg wird hiermit Rechtsbeugung zugunsten der Staatsanwaltschaft Würbzurg und zugunsten des Psychiaters Dr. Groß geltend gemacht.

Die Arbeitsunwilligkeit und die fortlaufende Rechtsverweigerung gegen meine Person – sowohl bei der Zivilgerichtsbarkeit als auch beim Familiengericht – unter massiver Schädigung bei gleichzeitiger rechtsfremder Verfolgung und Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft wird sich nicht vertuschen lassen.

Es wird weiter alles beweisrechtlich auf Blog öffentlich gemacht und den Medien zugänglich gemacht.

Die Vorgänge werden sich auch nicht durch fortlaufende RECHTSVERWEIGERUNG erledigen lassen.

Es kann nicht sein, dass ein Gerichtsgutachter erst dann auf Zuverlässigkeit geprüft wird, wenn er versucht, ein Kind zu entführen. Bereits massive Fehlgutachten stellen die Zuverlässigkeit in Abrede. In Würzburg/Bamberg findet offenkundig ein massiver Rechtsmissbrauch zugunsten psychiatrischer Sachverständiger statt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Justiz Würzburg: Überblick über ENTRECHTUNG im Zusammenhang mit meinem Kind!

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– Komplex FAMILIENRECHT –

Die Entrechtung im familienrechtlichen Komplex habe ich hier im Blog nun über Monate erschöpfend BEWEISRECHTLICH aufgezeigt. 

Zwecks Übersichtlichkeit hier nochmals die einzelnen Beiträge – beginnend mit dem aktuellsten, die Originaldokumente hier im ersten Beitrag vom September 2013 geben guten Überblick….:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

….Zwischen Beitrag 1 und Beitrag 13  hat sich nichts geändert, Dauer der Entrechtung und Missachtung vollstreckbaren Beschlusses nun 20 Monate: 

13. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/31/rechtsverweigerung-aktuell-weiter-fortgefuhrt/

12. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/17/wechselmodell/

11. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/05/diskussion-an-anderer-stelle/

10. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/05/die-tater-im-amt-die-mitlaufer-die-verantwortlichen-fur-diesen-justizskandal

9. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/04/ein-echo-von-kindeswohl/

8. https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/22/weiter-missbrauch-des-gutachtenwesens-zur-entrechtung-als-elternteil

7. https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/12/offener-antrag-an-die-familienrichterin-fortlaufende-kindesentfuhrung/

6. https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/07/fortlaufende-rechtsverweigerung-durch-die-justiz-wurzburg/

5. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/29/die-tater-machen-ungeniert-weiter/

4. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/25/die-verfestigung-der-missstande-im-familienrecht-durch-gutachten/

3. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/16/fakten/

2. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/15/offentlicher-aufruf-verdacht-auf-kindesentfuhrung-durch-wurzburger-rechtsanwaltin/

1. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/07/stand-7-november-2013-auflaufenlassen-aussitzen-und-verschleppen-juristen-und-behorden/