Persilschein für Beate Merk durch die Staatsanwaltschaft München I – Merk lügt nachweislich

Gestern ging dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft München zu:

Staatsanwaltschaft München I, Persilschein für Beate Merk / Diffamierung des Anzeigenerstatters, Az. 115 AR 2540/14, 26.04.2014

Wie gehabt werde ich als Antragsteller und Anzeigenerstatter auflaufen gelassen, alle Darstellungen als völlig pauschale, durch „NICHTS“ gestützte Vorwürfe entwertet…..

Hier nun mein Schreiben/Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft München:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

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Generalstaatsanwaltschaft München
Nymphenburger Straße 16
80335 München 04. Juni 2014

Az. 115 AR 2540/14, Sb. Schütz

Hiermit wird Beschwerde gegen die sog. Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I eingelegt. Die Vorgänge werden weiter konsequent und umfassend aufzuklären sein.
Der Vorwurf der schweren Freiheitsberaubung im Amt ist wie alle Vorgänge umfänglich beweisrechtlich dokumentiert und dargelegt, was der Staatsanwalt schlicht realitätsverweigernd in Abrede stellt.

Die Akten sind u.a. hier einsehbar und veröffentlicht: https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Zwecks weiterer Transparenz wird auch der Umgang mit dieser Strafanzeige weiter beweisrechtlich im Internet veröffentlicht, die Links dort direkt verfügbar:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/28/persilschein-fur-beate-merk-durch-die-staatsanwaltschaft-munchen-i/

Die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg werden weiter informiert. Es ist seit langem mitgeteilt, dass bezüglich Straftaten im Amt in Franken ein insoweit rechtsfreier Raum besteht, dennoch wird weiter stoisch an die Beschuldigtenbehörden selbst abgegeben.

1.
Diese Akten sind der Justizministerin Merk beweisrechtlich zugegangen, ohne dass strafrechtliche Ermittlungen oder Dienstaufsicht auch nur geprüft wurden.

Auf „abgeordnetenwatch.de“ ist Frau Merk mit der Falschaussage dokumentiert, dass Strafanzeigen gegen Justizbedienstete, insbesondere Behördenleiter, von anderen Behörden bearbeitet werden. Dies ist erkennbar nicht der Fall, sie hat somit – wie bereits im Fall Mollath – gelogen. Siehe hierzu 3. unten.

Anlage 1:
Veröffentlichte Antwort von Frau Merk, 06.02.2012

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f400659.html#questions

Hier heißt es:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.

Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.

Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL“

2.
Man scheint sich insgesamt darauf verständigen zu wollen, die Straftaten im Amt zu vertuschen und mich als Geschädigten auflaufen lassen zu wollen. Ich kann Ihnen als ehemaliger unbescholtener Polizeibeamter und geschädigter Vater versichern, dass sich die bayerische Justiz mit dieser Strategie noch weitaus größere Probleme einhandeln wird.


Anlage 2:
Schreiben des Beschuldigten Schütz vom 24.06.2014

Das Schreiben des Sachbearbeiters Schütz ist angesichts der Faktenlage als Unverschämtheit zu werten, ebenso die Einordnung der Angelegenheit.

Gegen den Sachbearbeiter Schütz ist ebenfalls der naheliegende Verdacht der Strafvereitelung im Amt zugunsten von Kollegen sowie der ehem. Staatsministerien Merk angezeigt.

Offenkundig ohne jede objektive Prüfung der umfangreichen Beweisführung und Faktenlage wird ein Anfangsverdacht pauschal verneint und im Gegenteil ich als Anzeigenerstatter zu diskreditieren gesucht – so wie es offenkundig tägliche Praxis der bayerischen Justiz ist, um Geltendmachungen von Justizgeschädigten abzuwehren.

Der aktuelle Staatsminister der Justiz, Bausback, ist ebenso wie die Staatskanzlei beweisrechtlich von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt.

Das Verhalten der bayerischen Justiz bezüglich Verfehlungen und Straftaten in den eigenen Reihen ist mittlerweile Allgemeingut.

3.
Bezüglich der Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt gegen die verantwortlichen Juristen der Justiz Würzburg/Bamberg ist aktuell folgendes Sachstand gegeben

a) Unter Az. 100 Js 6944/14 ging mit Datum vom 12.06.2014 Schreiben des Oberstaatsanwaltes Backert zu, Staatsanwaltschaft Bamberg, der ein Ermittlungsverfahren gegen seine Kollegen pauschal ablehnt. Mit den Beschuldigten ist Backert jahre- bzw. jahrzehntelang karriereförderlich, kollegial und offenkundig auch freundschaftlich verbunden. Die Beschuldigten arbeiten vorrangig bei den Justizbehörden Bamberg, der Beschuldigte Lückemann war zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, ist nun Präsident des OLG.

Anlage 3:
Schreiben des Oberstaatsanwalts Backert

b) Unter Az. 701 Js 9748/14 ging mit Datum vom 17.06.2014 Schreiben des Oberstaatsanwaltes Gosselke, Würzburg, ein der ebenfalls Ermittlungsverfahren gegen seien Kollegen bei gleicher Behörde pauschal ablehnt. Gosselke ist im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt selbst Beschuldigter; zur Tatzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg tätig.

Die Fakten sind u.a. hier beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/21/justiz-franken-erteilt-sich-selbst-weiter-persilschein-vorwurf-der-freiheitsberaubung-im-amt-mittels-vorsatzlicher-fehlgutachten/

Auch ist die Staatskanzlei beweisrechtlich von der Praxis informiert:

Beschuldigte entscheiden über sich selbst – Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Frank Gosselke

4.
Staatsanwalt Schütz, München, schreibt am 24.06.2014:

„Bei dem gesamten Vorbringen handelt es sich um völlig pauschale Vorwürfe der Rechtsbeugung und Willkür, ohne dass je erkennbar würde, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände eine der beteiligten Personen „willkürlich“ oder „vorsätzlich“ gehandelt haben soll. Das immer wieder kehrende schlagwortartige Behauopten angeblicher Verfehlungen vermag einen Sachvortrag nicht zu ersetzen!“….

Und: „Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.“

Dieser pauschale Persilschein für offenkundige Straftäter in der Justiz bei gleichzeitigem Diffamierungsversuch meiner Person als nun seit über zehn Jahren Justizgeschädigtem ist eine Unverschämtheit. Dieses Vorgehen delegitimiert mittlerweile nicht nur die bayerische Justiz.

Es geht um konkrete Tathandlungen, dokumentiert anhand konkreter Sachverhaltsschilderungen, Dokumente und Verfahrensakten. Es sind konkrete Zeugen benannt, konkrete Beweismittel angeführt. Hier ist nichts pauschal.

Desweiteren setzt sich der Verdacht der Rechtsbeugung dahingehend fort, dass jedwede zivilrechtlichen Ansprüche pauschal im PKH-Verfahren durch die Justizbehörden Würzburg in Abrede gestellt werden.

Dies gilt insbesondere für den gerichtsnahen Würzburger Gutachter Dr. Groß, der im Zusammenhang mit meiner Person eklatante Fehlgutachten abgeliefert hat, die schwerste Folgen hatten: 7 Monate zu Unrecht erfolgte Unterbringung in der Forensik Lohr, Diffamierungen als „persönlichkeitsgestört“ etc. in der Presse, im Zusammenhang mit Kindesentfremdung etc..

Obwohl Prof. Dr. Nedopil eklatantes Fehlgutachten durch bereits am 04. März 2010 beim Landgericht Würzburg eingegangenes Obergutachten entlarvt hat, wird Dr. Groß weiter ungeniert unter massivem Amtsmissbrauch vor Schadensersatzforderungen geschützt, beweisrechtlich hier dargelegt:

Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten Würzburger Fehlgutachter

Dies ist nur ein Beispiel.

5.
Als konkretes Beispiel, dass es sich hier nicht nur um einen vagen Anfangsverdacht für schweren Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt handelt sondern um einen konkreten dringenden Tatverdacht, ist beispielsweise folgender Sachverhalt anzuführen:

Nachdem ich im März 2010 bereits zu Unrecht über acht Monate und ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Haftgrund in sog. Untersuchungshaft gezwungen worden war, erfolgte aufgrund des entlarvenden Gutachtens des Prof. Nedopil zwei Stunden nach Erhalt durch die Richter des Landgerichts Würzburg, 1. Strafkammer, die Anordnung per Fax an die Forensik Lohr, dass ich sofort zu entlassen sei.

Die Höchstdauer für Untersuchungshaft gemäß § 121 StPO war zu diesem Zeitpunkt bereits beliebig überschritten. http://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Dennoch erzwangen die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den Beschuldigten Dr. Baumann und Schepping, 1. Strafsenat des OLG, zwischen denen eine langjährige parteipolitische und karriereförderlich-kollegiale Beziehung besteht, mit Datum vom 12. März 2010 einen weiteren Haftbefehl gegen mich – der zu weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung führte!

Es gab weder einen Haftgrund, noch eine Straftat noch sonst irgendeine gesetzliche oder sachliche Voraussetzung für diese Machtdemonstration. .

Es handelt sich hier um eine rein persönlich motivierte Freiheitsberaubung. Dies war auch den ausführenden Stuttgarter Polizeibeamten bewusst, die die Frage, ob die Maßnahme überhaupt durchzuführen sei, zuvor intern intensiv diskutiert hatten.

Die Beschuldigten hatten zuvor zielgerichtet den Freitag für Durchführung ausgewählt und den Erlass des Haftbefehls meinen Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Mulzer, verschwiegen. So wurde nicht nur rechtliches Gehör bewusst verweigert sondern auch sichergestellt, dass mir vor dem Wochenende kein Anwalt zur Vefügung stünde. Über Vermittlung eines Stuttgarter Polizeibeamten wurde Herr Rechtsanwalt Lübcke hinzugezogen, der vor dem Stuttgarter Amtsgericht intervenierte und Verfassungsbruch geltend machte.

Die Stuttgarter Behörden verwiesen komplett in die Verantwortung der Behörden Würzburg.

Die Beschuldigten täuschten, um eine Fluchtgefahr herzuleiten, über meinen Wohnsitz und gaben vor, ich sei „ohne festen Wohnsitz“.

Die Beschuldigten, die offenkundig charakterlich völlig ungeeignet für verantwortliche Positionen in der Jusitz sind, sind nach wie vor unbehelligt dort tätig. Die massiven Straftaten werden vertuscht.

Über den Charakter der Beschuldigten gibt desweiteren Auskunft, dass dieselben Beschuldigten nach Freispruch durch Landgericht Würzburg, 1. Strafsenat, im gleichen parteipolitisch kollegialen Zusammenwirken ihr Amt missbrauchten, um mit völlig willkürlichen verfassungsfremden Argumenten die gesetzlich vorgeschriebene , Art. 41 EMRK i.V. Art. 5 EMRK, Haftentschädigung zu verweigern.

Es ging hier in keinem Fall um Strafverfolgung oder gesetzlich motivierte Zielsetzung.

Es ging erkennbar von Anfang um größtmögliche Schädigung meiner Person, weil ich als jahrelang entfremdeter Kindsvater für die hierfür verantwortlichen Justizbehörden lästig geworden war.

Diese völlig beliebige, rechtsferne Kriminalisierung und Pathologisierung ist aufzuklären, notfalls über einen Untersuchungsausschuss.

Es kann nicht sein, dass solche Täter weiter Verantwortung in einer Justiz tragen.
Dass ich bislang als Zeuge und Geschädigter nicht vernommen wurde, zeigt, dass die bayerische Justiz hier kein Interesse an der Klärung dieses Justizskandals hat sondern die Zielsetzung die ist, Täter in den eigenen Reihen rechtsstaatsfern zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Willy Neubert: der Hetzer im Hintergrund – psychischer Kindesmissbrauch!

Ich halte diese Schreiben von einer Bezugsperson meines Kindes für einen Hammer – ebenso wie die Reaktionen dieser Justiz, bis heute!

Es gibt keinen Zweifel mehr, dass die Ausgrenzung und die immer ungenierteren Entwertungen meiner Person als Vater und Mensch mittels Kriminalisierung und Pathologisierung und letztlich der gescheiterte Versuch, mich als „allgemeingefährlich“ dauerhaft in der Forensik loszuwerden, nicht aus heiterem Himmel kamen. Die Frage blieb: wie kommt eine Justiz dazu, gegen einen ehemaligen Polizeibeamten und Vater derarte Mittel aufzufahren!

Die Veröffentlichung dieser nun zur Kenntnis gelangten Schreiben ist auch angesichts der anhaltend schamlosen Rechtsverweigerung und der Beihilfe der Würzburger Justizbehörden zu Kindesentzug und Kindesentführung angezeigt. Sie sprechen für sich:

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Die dritte Seite ließ sich aus unerfindlichen Gründen aus der PDF nicht ausdrucken, daher hier Text eingefügt:
„…gesunder Mensch in „Therapie“ begibt, um sich auf einen kranken Menschen einlassen zu  können, was allerdings zu der Zerstörung des gesunden Menschen führen wird? Die 
Zerstörung würde sich auch auf mein Enkelkind auswirken. Was hier zum Wohl des Kindes sein soll, ist für mich nicht verständlich. 

Ich bitte Sie, die Angelegenheit zu prüfen, bevor hier erneut Eskalationen und Polizeieinsätze folgen. Ich wünsche mir, dass mein Enkelkind noch möglichst lange in Frieden mit seiner Mutter leben kann. Wenn die Mutter zerstört ist, ist auch mein (Enkelkind) zerstört. Dies kann gerichtlich nicht gewollt sein und auch nicht unterstützt werden. 

Ihnen sage ich im Voraus für Ihr Bemühen vielen Dank und verbleibe

mit freundlichen Grüßen, 

Unterschrift“

Antwortschreiben Stockmann, Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 14.03.2012

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung

Bereits beginnend 2003 hatte ich auf die Rolle dieses „Großvaters“ des Kindes aufmerksam gemacht, dessen Ziel es von Anfang an offenkundig war, dem Kind den Vater wegzunehmen! So viel Menschenkenntnis habe ich nach 15 Jahren Polizeidienst.

Unter Vorgabe von „Sorge“ um seine Tochter (eine resolute und dominante Rechtsanwältin) und „sein“ Enkelkind intrigiert dieser Mensch seit über zehn Jahren und verschuldet seit über zehn Jahren für alle Beteiligten massiven Schaden, rücksichtslos.
Die Eskalationen und Polizeieinsätze, die er in seinem Schreiben „befürchtet“, hat er selbst gezielt herbeigeführt.

Die Justizbehörden Würzburg unternehmen nicht nur nichts gegen diese Instrumentalisierungen, Diffamierungen und zielgerichteten Schädigungen: NEIN, sie befördern sie, leisten Hilfe und Anleitung: „Weiter so!“

Alle Ereignisse der letzten Jahre, insbesondere der letzten zwei Jahre im familienrechtlichen Bereich sind in diesem Blog dokumentiert.

Es gibt sehr viel mehr Schreiben und Einflussnahmen: Willy Neubert dürfte wie genannt einen nicht geringen Anteil daran haben, dass alle Hemmungen der Kriminalisierung und Pathologisierung gegen mich fielen und die Justizbehörden Würzburg – unter aktiver Beteiligung des Direktors des Amtsgerichts, Stockmann – 2009/2010 schließlich versuchten, mich zu Unrecht nach „Modell Mollath“ in der Forensik loszuwerden. 

Rücksicht für den Mann, der beginnend ab Geburt intrigiert, eskaliert und im Hintergrund gehetzt hat, ist fehl am Platz. Hier geht es nun ersichtlich um psychischen Kindesmissbrauch, Dämonisierung des Vaters gegenüber einem Kind, dem die Justiz Würzburg weiter bis heute nichts entgegensetzt! 

Es geht um psychischen Kindesmissbrauch MEINES Kindes! 

Und falls die Frage auftaucht, ob ausgeschlossen werden kann, dass dieser Mann aus „ernster Sorge“ tut, was er tut….JA, das kann ausgeschlossen werden! Hier agiert ein – nach allem was ich weiß – kontrollierender, manipulativer und in Teilen völlig rücksichtsloser Zwangscharakter, der seine jüngere Tochter zur Verwirklichung eigener Ziele manipuliert und benutzt: angefangen beim Jura-Studium, über das Hintertreiben offenkundig aller Beziehungen zu Männern bis hin zur emotionalen Erpressung:
tief betroffen teilte sie mir 2002 mit, wie ihr Vater ihr an Weihnachten die Tür öffnete, wortlos ein Geschenk von ihr entgegennahm und die Tür ebenso wortlos wieder zumachte: die „Strafe“ dafür, dass sie sich mit mir (oder irgendjemand anderem….) eingelassen hat und eine Familie gründen wollte. Nachdem seine eigene doch gescheitert war….

Oder: am 13. August 2003, hochschwanger und unter Tränen aufgelöst teilt sie mir am Telefon mit, dass sie einen psychologisch verbrämten Brief ihres Vaters erhalten hat, in der er seine Tochter mittels  diffuser mythologischer Analogien entwertet. 

UPDATE 28.06.2014:

Nun wie angekündigt zu den Darstellungen in den Schreiben des Großvaters an den Direktor des Amtsgerichts mit dem offenkundigen Ziel, die Ausgrenzung und Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zu erzwingen (dass in den Jahren zuvor zahlreiche Schreiben zugingen, die mir weiter nicht vorliegen, ist Fakt):

Schreiben vom 12.03.2012:
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

a)
Ich habe nie, auch nicht am 22.09.2011 (das fällt ihm ein Jahr später ein!) auf die Kindsmutter „gewartet, um mit ihr ein Gespräch zu führen“.

Die Begegnung fand statt, während die Kindsmutter parallel bei Besprechungen beim Kinderschutzbund und bei den wöchentlichen „Übergaben“ der Treffen, das am nächsten Tag, 23.09.2011 stattfand, „Kommunikations- und Einigungsbereitschaft“ – wie ich heute weiß – vortäuschte.
Insoweit passte das Verhalten bei diesem zufälligen und von Dritten unbeobachteten Treffen in der Stadt schlicht nicht ins Bild. Die Leiterin des Kinderschutzbundes hatte kurz zuvor noch nach einer Besprechung angeregt, wir, die Eltern sollten zusammen Kaffee trinken gehen, was die Kindsmutter mit Hinweis auf „Arbeit“ reflexhaft ablehnte.

Richtig ist auch: im Jahr 2005 gab es nach bereits über einem Jahr Kindesentfremdung eine Begegnung in der Fußgängerzone Würzburg, Domstraße: die Kindsmutter lief mir mit meinem juchzenden Kind im Buggy entgegen. Als sie mich sah, wechselte sie die Straßenseite.

Solche und ähnliche Begegnungen erfolgten über die Jahre seither immer wieder.
Ein solches Verhalten halte ich schlichtweg bei einem gemeinsamen Kind für asozial und verabscheuungswürdig – wird aber von der Justiz gefördert: die Ausgrenzung von Männer/Vätern als „Stalker“ und „Belästiger“ mit Millionenaufwand bundesweit beworben.

b)
Wie der Vater der Kindsmutter hier ganz ungeniert versucht, jede Einigung der Eltern und jede Beratung etc. zu verhindern, raubt mir schlicht die Worte. Dazu bleibt auch nichts mehr zu sagen außer die Tatsache, dass er hier sein wahres Gesicht zeigt, während er gleichzeitig zum Zeitpunkt des Schreibens bei den wöchentlichen Treffen beim Kinderschutzbund – offenbar gespielte – Harmonie zur Schau stellte.

c)
Der Mann scheint auch, selbst Vater von zwei Töchtern, schlicht nicht zu begreifen, was für Folgen die Entfremdung von einem Kind für den Vater und was der Verlust des leiblichen Vaters für ein Kind bedeutet. Wenn er, ganz der überbehütende invasive Vater für seine nun über 40-jährige Tochter schreibt, seine Tochter sei psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gepräch mit Herrn Deeg einzulassen„, stellt sich schlicht die Frage nach der Erziehungsfähigkeit dieser Kindsmutter, da offenbar keinerlei Bindungstoleranz besteht. Von der gesamten mütterlichen Familie wird meinem Kind der Vater gestohlen. Ebenso die gesamte väterliche Verwandschaft.

Und es bleibt das Resümee, dass auch die Folgen für mein Kind sowohl von der Kindsmutter als auch vom invasiven Großvater des Kindes der „psychischen“ Entlastung der Kinsdsmutter – selbst „Gespräche“ sind zuviel (!)- untergeordnet werden.

Die Justizbehörden Würzburg haben hiervon Kenntnis und unternehmen nichts! Der Direktor des Amtsgerichs unterstützt diese Schädigungen und missbraucht, wie hier dargelegt, sein Amt, um einen Unschuldigen zu kriminalsieren und zu pathologisieren.

Wie gesagt, für mich geht es hier um eine Millionenklage gegen diese Justiz: hier werden Vater und Kind massiv geschädigt, weil eine Kindsmutter unfähig ist, sich erwachsen mit einem Konflikt auseinanderzusetzen und zwecks Verantwortungsflucht ihr Kind psychisch missbraucht und schädigt. Das ausgegrenzte Opfer neben dem Kind, nämlich ich als Vater, werde kriminalsiert und pathologisiert, bis zum Versuch des Missbrauch der Anwendung des § 63 StGB.

Das ist asozial und kriminell!

d)
Willy Neubert behauptet, es sei „gelogen“, dass mich die (vorgetäuschte) Familienbildung mit seiner Tochter veranlasst habe, meine Beamtenstellung auf Lebenszeit zu kündigen. Vielmehr habe ich ja im Jahr 2011 das Land Baden-Württemberg verklagt, mit der Begründung, dass ein Herr Eisele von der Polizeidirektion Böblingen diese Kündigung erpresst habe.

Richtig ist folgendes:

Der neu eingesetzte Leiter der Abt. I der Polizeidirektion, Roland Eisele startete aus persönlichen Motiven aufgrund meiner Haarlänge ein massives Mobbing: er verbot mir die Außentätigkeit als Polizist und setzte mich monatelang ohne jede Tätigkeit in ein Büro auf der Führungsebene der PD. Einziges Ziel: Druck.

Von mir beantragte konfliktbeendende Abordnung, die aus Fürsorgepflichtsgründen zwingend gewesen wären, wurde abgelehnt.

Infolge wurden rechtswidrig meine Bezüge einbehalten. Es wird bis heute von Eisele darüber gelogen, dass ärztliches Attest nicht vorgelegen habe, und deshalb diese „Maßnahme“ erfolgte.

Die Akten und Voränge diesbezüglich sind beweisrechtlich hier veröffentlicht, insbesondere die Stellungnahme des damaligen Vorgesetzten Eisele, in der dieser weiter ungeniert gegenüber Gericht und Landtag BW lügt:
Eisele Stellungnahme

Ausführlich u.a. hier:

Strafanzeige gegen Roland Eisele, leitenden Polizeibeamten

Wegen der rechtswidrig einbehaltenen Dienstbezüge beauftragte ich den genannten Rechtsanwalt Daiber, der vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil erlangte, dass die Polizeidirektion die Dienstbezüge nicht einbehalten hätten dürfen und diese nachbezahlen muss .

Diese Nachzahlung erfolgte nicht sondern wurde weiter verweigert!

Rechtsanwalt Daiber und die „Gegenseite“ einigten sich vielmehr ohne mein Zutun darauf, dass die Nachzahlung erfolgt, wenn ich kündige. Andernfalls werde man genau so weiter machen wie bisher und wegen des Urteils in Berufung gehen, was eine weitere Verzögerung und wirtschaftliche Notlage von mind. einem Jahr zur Folge hätte. Wie perfide sich „mein“ Anwalt mit der Leitung der Polizeidirektion, die schlicht nur noch eine lästige „Personalie“ loswerden wollte gegen meine Interessen verständigte, wurde erst später bekannt.

Bis zu diesem Mobbing – und den massiven psychischen Belastungen hieraus, die man als Mann mit 30 Jahren nicht vor sich herträgt – durch den sog. Vorgesetzten Roland Eisele hatte ich nie auch nur ansatzweise den Gedanken an eine „Kündigung“ erwogen. Die Beamtenstellung ist generell auf Lebenszeit: Einbußen und Beschränkungen insbesondere in den Anfangsjahren werden in Kauf genommen, da sie durch spätere Absicherung vergolten werden.

Noch kurz zuvor hatte ich privat die Fachhochschulreife nachgemacht, um mich für den gehobenen Dienst zu qualifizieren, Fortbildung zum „Übungsleiter Sport“ in Freiburg absolviert, an Fortbildung an der FH zum „Islamistischen Terror“ teilgenommen etc..

Dies war die Situation, während in der privaten Beziehung die Kindsmutter darauf drängte, ich solle kündigen, da ich „ohnehin bei der Polizei keinen Fuß mehr auf den Boden bekomme“ und da ich ohnehin „viel zu intelligent“ für diesen „Job“ sei.

Als schließlich der Zusammenzug mit der späteren Kindsmutter vor dem Hintergrund gemeinsamen Kindes und auch gemeinsamem Wirtschaften in eine gemeinsame Wohnung erfolgte, gab ich dem Druck und der Erpressung nach und warf unter diesen Einflüssen ohne jede finanzielle Absicherung, massiv psychisch angeschlagen (das macht Mobbing!) und zusätzlich durch den frühen Tod meines Vaters in diesem Jahr belastet, bei „meinem“ Anwalt dieses Schreiben ein:

„Antrag auf Entlassung“, 16.06.2001

Die Kindsmutter war nicht nur Rechtsanwältin sondern hatte kurz zuvor auch die Steuerberaterprüfung bestanden. Im Vertrauen in die Darstellungen der Kindsmutter auf Heirat, Kind, Zusammenhalten begab ich mich in eine fatale Abhängigkeit.

Das ändert nichts an den Straftaten im Amt:
In die Zwangslage, dass eine Kündigung erpresst wurde, hätte ich nie kommen dürfen: ohne Wissen der Polizeidirektion spielte die Kindsmutter diesen in die Hände.

Seit 2004 – nicht wie der Vater der Kindsmutter meint, 2011 – versuche ich die Wiederaufnahme in den Polizeidienst, die Klärung der Umstände dieser unsäglichen Erpressung zu einer Kündigung ursächlich massiven Fehlverhaltens des Vorgesetzten zu erreichen. Und werde von A nach B geschickt, auflaufen gelassen, es wird verschleppt.

Noch 2009 beruft sich der Landtag Baden-Württemberg, Petitionsausschuss, auf die vom Beschuldigten Eisele per Aktenlage manifestierten Falschangaben:
Petitionsausschuss des Landtags BW, Schreiben vom 13.10.2013

Nachdem man sich zunächst darauf verständigt hatte, die erpresste Kündigung als „freiwillig“ darzustellen ist man aufgrund der offenkundig gewordenen Folgen und der Existenzzersrörung für mich nun dazu übergegangen, mich als sowieso generell „charakterlich ungeeignet für den Polizeiberuf“ darstellen zu wollen.

Irgendwelche Tatsachen kann man natürlich nicht vorbringen, mit dem Unterzeichner des Regierungspräsidiums hier, 2008, noch vor der Freiheitsberaubung in Bayern hatte ich noch nie zu tun:

Regierungspräsidium Stuttgart, 17.11.2008 – Anforderungen Polizeiberuf nicht (mehr) gewachsen

Die Verantwortlichen werden das alles zu erklären haben!

Ich „lebe“ seit neun Jahren von Hartz-IV, die Kindsmutter, deren vorgebliche „psychische Belastung“ und deren „Opferrolle“ ihr auch Kommunikation unmöglich machen, will mit nichts zu tun haben, während sie gleichzeitig seit zehn Jahren meine Vaterschaft zerstört, mich aus niedersten Motiven kriminalisierte und pathologisierte. Selbst dem massiven Druck und den Wechselwirkungen eines unsäglichen Umfeldes ausgesetzt, wie es durch die Schreiben ihres Vaters offenbar wird.

Die von der Polizeidirektion mir zweckmäßig angedichteten „Dienstvergehen“ sind ein Witz:
Z.B. die angeblich von mir nicht bearbeiteten Vorgänge sind die Vorgänge, die aufgrund der Zwangsabordnung durch den Beschuldigten Eisele beim Revier zurückblieben. Jeder Beamte weiß, dass das so ist.

Ich habe nicht die Absicht, mich weiter als Bauernopfer, charakterlich ungeeignet, als Stalker, Gewalttäter, psychisch gestört etc. etc. diffamieren, entwerten und beleidigen zu lassen – nur weil sich die tatsächlich Verantwortlichen hinter ihrem Amt, ihrem Status und ihrer gefälligen Opferrolle verstecken wollen.

Dieser Blog und die Beweisführung hier ist bereits eine Folge davon, dass Fakten und Wahrheit im deutschen Beamten- und Justizsystem offenbar nichts mehr gelten!

Die Vernichtung von Einzelnen sieht man offensichtlich als Kollateralschaden an. Nicht mit mir!

Willy Neubert: Vater der (Kinds-) Mutter intrigiert über Direktor des Amtsgerichts Würzburg

….“Ich wurde als leiblicher Vater entsorgt, entfremdet und offenkundig beliebig „ersetzt“: als Ersatzvater fungierte von Anfang der seit 40 Jahren allein lebende Vater der Kindsmutter, der mich gezielt bei den Behörden diffamierte und ab Geburt bereits massives Interesse an meiner kompletten Ausgrenzung zeigte, massiven Einfluss hatte. Später kamen offenbar beliebig neue Partner der Kindsmutter hinzu.“

So schrieb ich vor drei Tagen:

Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin N. wird von derJustiz Würzburg gedeckt – mein Suizid als Vater ist offenkundig als „Lösung“ aller juristischen Probleme gewollt: Millionenklage steht an! 

Heute habe ich Akteneinsicht erhalten in zwei Schreiben des Grossvaters des Kindes an den (ehem.) Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockmann.

Stockmann ist Beschuldigter im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person:
Haftprüfung 23.07.09

Ich werde in Kürze alle Fakten BEWEISRECHTLICH darlegen, die Rolle dieses Menschen, des Grossvaters des Kindes betreffend, der offenkundig nicht nur seine Tochter sondern auch mein Kind psychisch missbraucht und der eine Hauptverantwortung trägt für das nun seit 10 1/2 Jahren hier verschuldete Leid.

Dieser Mann hat offenbar tatsächlich zwei Gesichter: vordergründig auf Konsens ausgerichtet, als Zeuge vor Gericht den senilen Großvater geben – und im Hintergrund hellwach und verschlagen intrigieren.

Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin N. wird von derJustiz Würzburg gedeckt – mein Suizid als Vater ist offenkundig als „Lösung“ aller juristischen Probleme gewollt: Millionenklage steht an! 

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Pressemitteilung des Landgerichts München I:
In diesem Fall wurden durch das Landgericht 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen: nach vier Wochen zu Unrecht erfolgtem Kindesentzug:

„Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen.
Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine – wie von den Eltern immer beteuert – beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.“

Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner’schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden.“…!
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01760/

Mein Kind und ich werden seit Dezember 2003 (!) durch die Justizbehörden Würzburg geschädigt, nachdem Rechtsanwältin Kerstin Neubert sich aus persönlichen Gründen entschieden hat, unkommuniziert und aus Tageslaune eine einseitige Trennung zu erzwingen, anstatt die gemeinsam vor der geplanten Schwangerschaft getroffenen Pläne der Familienbildung und Heirat zu verwirklichen. 

Der Kindesentzug war von Anfang nur möglich durch Missbrauch der Justizbehörden Würzburg, mittels einfachst anhand falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangter sog. Gewaltschutzverfügung. Die Folgen sind hier im Blog nachzulesen. 

Ich wurde als leiblicher Vater entsorgt, entfremdet und offenkundig beliebig „ersetzt“: als Ersatzvater fungierte von Anfang der seit 40 Jahren allein lebende Vater der Kindsmutter, der mich gezielt bei den Behörden diffamierte und ab Geburt bereits massives Interesse an meiner kompletten Ausgrenzung zeigte, massiven Einfluss hatte. Später kamen offenbar beliebig neue Partner der Kindsmutter hinzu. 

Nachdem zwischen Mai 2010 und Mai 2012 die Schädigungen dahingehend begrenzt werden konnten, dass die Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, endlich wöchentliche Treffen durchsetzte, gelang es der Kindsmutter ab Anfang/Mitte 2012 wieder, die positive Entwicklung wieder komplett zu zerstören. Vollstreckbarer Beschluss ist weiter gültig.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Unter Untätigkeit der Richterin Treu – die bereits die Schädigungen von Ende 2003 bis 2010 durch Verschleppung und dann rechtswidrigen „Umgangsausschluss“, willkürlich August 2005 – gelang es der Kindsmutter, zunächst die gemeinsame Beratung zu verweigern, danach die Teilnahme an Besprechungen und schließlich wieder die Treffen und jeden Kontakt mit dem Kind zu verhindern. 

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter untergetaucht, mit dem Ziel, die Bindung und Kontakte zum Kind zu verhindern.

Die Reaktion auf diese Kindesentführung und insbesondere die Beihilfe zur Kindesentführung durch die Richterin Treu, Familiengericht Würzburg, ist hier nachzuvollziehen: die im gleichen Gebäude untergebrachte Staatsanwaltschaft erteilt nicht nur in eigener Sache einen Persilschein sondern auch dem Familiengericht: auf den Straftatbestand Kindesentführung, der seit 20 Monaten vorliegt und von mir in Stuttgart angezeigt wurde, von wo er an die Beschuldigten selbst weitergeleitet wurde,  wird überhaupt nicht eingegangen:
Schreiben des Beschuldigten Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, der „in eigener Sache“ Entscheidung trifft: Az. 701 Js 9748/14, 17.06.2014

Die Strafanzeigen gegen diese Staatsanwaltschaft aufgrund der Kriminalisierung sind ebenfalls Inhalt dieses Blogs. 

Das Justizministerium und nun auch die Staatskanzlei in München sind von den Straftaten im Amt und den massiven Folgen in Kenntnis gesetzt: wie gesagt, eine Millionenklage ist begründet!

Die Qualität einer Justiz lässt sich daran ermessen, wie sie mit Bürgern und Rechtsuchenden umgeht, die weder Status noch Geld oder sonstige Einflüsse geltend machen können. Es handelt sich hier schlicht um eine Skandaljustiz!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon 2010 in Zusammenhang mit einem nigerianischen Asylbewerber aufgezeigt, dass man die Rechte von leiblichen Vätern nicht mit Füssen treten darf:

….“Im vorliegenden Fall hat der 43-jährige Vater seine heute fünf Jahre alten Töchter nie kennengelernt. Er war 2003 nach Deutschland in das baden-württembergische Achern gezogen und beantragte dort Asyl. Während der Schwangerschaft trennte sich die deutsche Freundin des Mannes, dessen Asylantrag später rechtskräftig abgelehnt wurde. Die Mutter und ihr Ehemann haben drei weitere Kinder und lehnten die wiederholten Bitten des Nigerianers ab, seine beiden Töchter sehen zu dürfen.“…

http://www.vaeternotruf.de/schmerzensgeld.htm

Mittlerweile liegt der Verdacht nahe, dass man wie genannt als „Lösung“ aller juristischen „Probleme“ offenkundig darauf abzielt, dass ich Suizid begehe oder auch als Justizopfer irgendwelche Reaktionen zeige, die man wieder strafrechtlich gegen mich missbrauchen kann! Das ist ein Muster in diesem Justizsystem: erst invasiv in das Leben einmischen, dann Reaktionen gegen die Geschädigten verwenden.

…..

Die Beschuldigte Treu, Richterin am Familiengericht betreibt weiter ungeniert und ungehindert komplette Rechtsverweigerung und gezielte Verschleppung, was beweisrechtlich offengelegt ist.

Der von mir im Januar mandatierte Fachanwalt aus München hat nun mit Schreiben vom 02. Juni 2014 mitgeteilt, dass endlich die beim Familiengericht Würzburg angeforderten Akten „zugesandt“ werden…..!

Diese Justizskandale, die offenbar juristischer „Alltag“ sind, müssen endlich an die  Öffentlichkeit!

Andere Geschädigte schreiben keinen Blog, sie setzten sich auch nicht über 10 Jahre gegen massives Unrecht zur Wehr – sie bringen sich tatsächlich um.  Auch das habe ich hier im Blog seit langem aufgezeigt.

Diese Täter bei der Justiz Würzburg werde ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter zur Verantwortung ziehen – die gegen mich begangene, bis zur Staatskanzlei angezeigte Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010 verjährt auch juristisch nach 30 Jahren.

Außerdem ist auch dies beim Europischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, Beschwerde 1033/12.

Man hat mich, nicht nur wie die oben in der Pressemitteilung genannten geschädigten Eltern „in die Psychiatrie gebracht“: man hat versucht, mich als Justizopfer zu pathologisieren und dauerhaft unter Missbrauch des Par. 63 StGB in die Forensik zu sperren – was der Münchner Prof. Nedopil verhinderte, der den Provinzmurks des örtlichen Gerichtsgutachters entlarvte.

Zusatz:

Seit Dezember 2011 ist die Familienberatungsstelle Würzburg, Frau Katharina Schmelter in dem Fall beauftragt, gemeinsame Beratung der Eltern durchzuführen.
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Nachdem die Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert diese bereits vor dem ersten Termin Januar 2012 verweigerte, habe ich nun diese Woche das ca. 40. Einzelgespräch (Richterin Treu gestand der Kindsmutter auf deren Verweigerung zunächst Einzelgespräche zu, die sie auch nicht durchführt):

Die Zeugin Katharina Schmelter rennt nach eigenen Aussagen wie ich auch gegen Mauern an, das Verhalten der Richterin ist nicht mehr nachvollziehbar!

Auch zahlreiche andere Personen können und werden als Zeugen auftreten, um hier ein Exempel zu statuieren und das Ende dieses Justizmissbrauchs gegen Väter herbeizuführen.

Es handelt sich hier also keinesfalls um das Problem eines irgendwie „übermotivierten“ Vaters, wie es gerne dargestellt würde.

Es ist vielmehr so, dass je motivierter man als Vater und Geschädigter ist, je größer das Leid, desto höher werden die Mauern der Justiz gezogen, desto mehr wird kriminalisiert und desto mehr werden Täterinnen geschützt und Kinder geschädigt!

Dass das Motiv meines Handelns als Vater insbesondere darauf gründet, dass diese Täter MEIN Kind schädigen und die Schädigung durch die Mutter erst ermöglichten – für diese Erkenntnis ist man bei dieser Provinzjustiz offenbar zu dumm!

Ihr seid Täter, verantwortliche Täter.

Justiz Franken erteilt sich selbst weiter Persilschein: Freiheitsberaubung im Amt mittels vorsätzlicher Fehlgutachten

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Ich denke, dieses Schreiben des Oberstaatsanwaltes Gosselke verdient nähere Betrachtung:

Schreiben des Beschuldigten Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, der „in eigener Sache“ Entscheidung trifft: Az. 701 Js 9748/14, 17.06.2014

Zum einen weil es beleuchtet, wie man sich offenkundig bei Behörden nachhaltig dumm stellt und gleichzeitig versucht, Antragsteller als Volldeppen und „Querulanten“ hinzustellen.

Vor allem aber, weil es beleuchtet, wie ein Geflecht aus Justizbediensteten und Personen mit Amtsgewalt offenkundig jedes Fehlverhalten in den eigenen Reihen zu decken und vertuschen versucht. In diesem Fall geht es den Vorwurf der Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate und den Versuch der dauerhaften Unterbringung mithilfe eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens – so angezeigt! – und des entsprechenden Tatbeitrages des Würzburger Hausgutachters.

Es wird Zeit, dass sich – auch mit Blick auf das anstehende Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath – die Medien endlich mit diesem Sumpf einer parteipolitisch zersetzten Provinz-Justiz beschäftigen, die eine Vielzahl von Opfern schafft.

Gosselke beruft sich als selsbst Beschuldigter und Beteiligter an der geltend gemachten Freiheitsberaubung im Amt (siehe unten) selbstreferentiell auf vorherige „Beschlüsse“ der Behörde. Nach dem stets gleichen Muster der „Selbstbearbeitung“ werden alle Geltendmachungen, Beweisvorträge, Ansprüche gegen die Justizbehörden von diesen selbst entledigt.

Wer sich dagegen wehrt, wird auflaufen gelassen, wenn er sich weiter wehrt, wird als paranoider Depp abgekanzelt. Der Hofgutachter steht bei Fuß – und kann sich infolge auf den Persilschein der Behörde verlassen. (Ich schreibe hier mal so, dass es auch Juristen verstehen!)

Dementsprechend führt Gosselke aus, Schreiben vom 17.06.2014, seite 2 (Hervorhebungen von mir):

„Der Sachverständige Dr. Groß hat den Anzeigenerstatter u.a. 2009 begutachtet und dabei eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzistischen (sic) und paranoid-querulatorischen Persönlichkeitsanteilen diagnostiziert. Ferner hat er die Auffassung vertreten, dass sich bei dem Anzeigenerstatter eine paranoide Entwicklung abzeichne. Der Anzeigeerstatter selbst meint demgegenüber in Anlehnung an das Gutachten eines anderen Sachverständigen aus dem Jahre 2010, eine Persönlichkeitsstörung läge bei ihm nicht vor. Der Gesundheitszustand des Anzeigeerstatters in den Jahren 2009 und 2010 kann von hier aus nicht beurteilt werden. Eine Strafbarkeit des Sachverständigen Dr. Groß würde die vorsätzliche Erstellung eines falschen Gutachtens voraussetzen. Für eine solche fehlen aber jegliche Anhaltspunkte.“

Bei dem „anderen Sachverständigen“ handelt es sich um Prof. Dr. Nedopil.

Diesem gelang es nicht nur ein von den offenkundigen persönlichen Zielsetzungen der Beschuldigten unabhängiges und neutrales Gutachten zu erstatten.
Er zeigte auch auf, dass Dr. Groß fernab der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung ein komplettes Fehlgutachten erstattet hat. Entweder ist er inkompetent oder er hat sich der Zielsetzung der Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft angepasst.

Selbstverständlich steht hier Vorsatz im Raum.

Gosselke versucht offenkundig sich selbst und die Beschuldigten zu schützen, wozu er nicht nur sein Amt sondern auch den Rückhalt in den Strukturen der Behörden Würzbug/Bamberg nutzt und sich auf diese verlassen kann.

Aus diesem Grund ist es zwingend, dass diese hier angezeigte Freiheitsberaubung im Amt auch angesichst des massiven Vertrauensverlustes in fränkische Justizbehörden von objektiver und neutraler Seite ermittelt und geklärt wird.

Das Gutachten des „anderen Sachverständigen“ ist hier beweisrechtlich für jedermann, auch für die Beschuldigten, nachzulesen:

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Darüberhinaus wird der Persilschein auf Dr. Groß bis heute auch dahin erweitert, dass ihm vorgeblich laut Justizbehörden Würzburg nicht nur kein Vorsatz sondern auch keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sei:

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Fehlgutachten zu erstellen ist somit bislang in Franken offenkundig derart üblich, dass jeder vom Gericht berufenen Sachverständige jeden Murks abliefern kann und völlig unabhängig von den Folgen für Betroffene auch keinerlei Verantwortungsnahme befüchten braucht.

Der Aufwand, der von mir betrieben werden muss, um diesen Justizskandal geltend zu machen, spricht für sich!

Die Tatbeteiligung und insbesondere die VORKENNTNISSE des Beschuldigten Gosselke sind zweifelsfrei belegt:

Nach Freispruch stellte er Antrag auf Verweigerung der Haftentschädigung im Sinne der Beschuldigten:
Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

Während meine Ansprüche von den Beschuldigten selbst in Abrede gestellt werden, beantragt die Beschuldigtenbehörde gegen mich die Zwangsvollstreckung (Geldforderungen aufgrund der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter, die unter der Obhut der Justizbehörden Würzburg ab 2003 mein Kind entzogen hat – auch der Familienjustiz erteilt der Beschuldigte Gosselke einen pauschalen Persilschein, Rechtsverweigerung und Ausgrenzung meiner Person als leiblicher Vater dauert seit mittlerweile wieder 2 Jahren an, Verantwortlich: Richterin am Familiengericht, Treu, vollstreckbarer Beschluss wird ignoriert).

Vollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg, zugestellt am 06.05.2014, 811 VRs 17304/07 (!)

Dass Gosselke bereits hier in eigener Sache tätig wurde und dies angezeigt ist, hindert den Beschuldigten ebenfalls nicht, genau so weiterzumachen:
„Einstellung“ Staatsanwaltschaft Würzburg, OStA Gosselke „in eigener Sache, 28.04.2014, Az. 701 Js 5399/14

Eine Chronologie der Straftaten im Amt, die die Beschuldigten hier weiter in Abrede stellen – eingereicht am 23. Oktober 2012 an das Landgericht Stuttgart – das es an die Beschuldigten „abab“:

Chronologie Straftaten im Amt Würzburg

Dass ich weiter den Rechtsweg beschreite, ist angesichts der im Raum stehenden Verbrechen im Amt und des Charakters der Beschuldigten lange keine Selbstverständlichkeit mehr.

Freiheitsberaubung im Amt weiter vertuscht: bayerische Staatskanzlei schaut weg.

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Und nochmals aus gegebenem Anlass!

Der Beschuldigte, Oberstaatsanwalt Gosselke, stellt in eigener Sache fest, dass kein Anfangsverdacht für Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen seine Mittäter vorliege:

Schreiben des Beschuldigten Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, der „in eigener Sache“ Entscheidung trifft: Az. 701 Js 9748/14, 17.06.2014

Dieses Schreiben ging heute per Einschreiben/Unterschrift an Hr. Seehofer PERSÖNLICH – sollte er also infolge angeben wollen, von nichts gewusst zu haben, da seine Ministerialbeamten vor waren, wird das nicht greifen: es geht um den Verdacht der gezielten Strafvereitelung und Begünstigung von Straftätern im Amt in Bayerns Justiz:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Horst Seehofer
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 21. Juni 2014

Aktenzeichen: B II 3 – E14 – 1875
Sb. Dr. Glaser

Sehr geehrter Herr Seehofer,

mit Datum von heute erhielt ich erneut Schreiben des Oberstaatsanwaltes Gosselke, Würzburg, Az. 701 Js 9748/14. Ohne jede Ermittlung werden Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche verneint.

Oberstaatsanwalt Gosselke ist wie sich bereits aus der Aktenlage (Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) ergibt, selbst Beschuldigter in dieser Sache.

(Beitrag und beweisrechtliches Schreiben an die Staatskanzlei hierzu bereits vom 15.05.2014:https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/15/beschuldigte-entscheiden-uber-sich-selbst-staatsanwaltschaft-wurzburg-oberstaatsanwalt-frank-gosselke/)

Dieses Schreiben an Sie sowie das Schreiben des Beschuldigten Gosselke vom 17.06.2014 werden weiter beweisrechtlich veröffentlicht:

Freiheitsberaubung im Amt weiter vertuscht: bayerische Staatskanzlei schaut weg.

(Dieses Schreiben ergeht ergänzend zum gestrigen Schreiben, Oberstaatsanwalt Bardo Backert, Bamberg verfuhr analog: Staatsanwaltschaft Bamberg: Erledigung „in eigener Sache“/Verdacht Freiheitsberaubung im Amt, 100 Js 6944/14, 12.06.2014)

Es besteht offenkundig ein rechtsfreier Raum in Franken, in dem Justizangehörige unter den Augen des bayerischen Justizministeriums ungehindert schwere Straftaten im Amt begehen können, Fehlgutachten in Auftrag gegeben werden und hernach alle Ansprüche und Geltendmachungen der Geschädigten rechtsstaatsfernvon den Beschuldigten selbst bearbeitet werden.

Der Interessenkonflikt, der sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließt, verhindert Objektivität bereits im Ansatz.

Wenn die bayerische Staatskanzlei nicht endlich gegen diese Machenschaften vorgeht, werde ich Strafanzeige gegen Sie, Herr Ministerpräsident Seehofer sowie gegen Ihren zuständigen Justizminister Bausback erstatten wegen Begünstigung von Verbrechen im Amt und Strafvereitelung im Zusammenhang mit schwerer Freiheitsberaubung im Amt gegen einen ehemaligen Polizeibeamten.

Die Beschuldigten sind aus dem Amt zu entfernen, Anklage ist zu erheben. Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass Amtsträger, die wie Gosselke selbst Beteiligte und Beschuldigte sind, einen Anfangsverdacht gegen ihre Vorgesetzten und Freunde in Abrede stellen.

Nochmals in Kürze der Sachverhalt:

1.
Mit erheblicher krimineller Energie versuchten die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg unter Leitung und Weisungsrecht des Beschuldigten Clemens Lückemann im Juni 2009, mir aus einer am 18.05.2009 beim Staatsministerium der Justiz eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp eine Straftat der Störung des öffentlichen Friedens zur Last zu legen.

Dies, nachdem sie zuvor lebensfremd suggeriert hatten, durch die von mir am 18.05.2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde sei nun plötzlich am 12.06.2009 ein „akuter Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg durch mich zu befürchten.

Sachbearbeiter dieses infolge als Freiheitsberaubung im Amt angezeigten Vorgang war der Beschuldigte Trapp, gegen den sich die Beschwerde richtete.

Aufgrund dieses zielgerichtet konstruierten Tatvorwurfs wurde ich am 21.06.2009 als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen und erlitt infolge insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft/Unterbringung, für die mich der Freistaat Bayern trotz anderslautenden Urteils des Landgerichts Würzburg, Az. 10465/09 vom 20.08.2010 bis heute nicht entschädigt hat.

Die Beschuldigten versuchten infolge zielgerichtet darüber zu täuschen, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 durch kompetente Juristen – nämlich insbesondere Dr. Bellay und dessen Beisitzer der Zivilkammer Würzburg und durch den Ministerialbeamten Kornprobst beim Staatsministerium der Justiz – als die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet und weitergeleitet wurde, die sie ist – ohne hierin auch nur ansatzweise eine Straftat oder gar Drohung zu erkennen.

Im Gegenteil versuchten die Beschuldigten hernach, den Zeugen Dr. Bellay dahingehend zu beeinflussen und versuchten, als dies nicht gelang, seine Kompetenz anzuzweifeln und ihn vor den Richtern der 1. Strafkammer des Landgerichts zu diskreditieren.

Der Vorsitzende Richter Dr. Barthel benannte auch dies in der mündlichen Urteilsverkündung.

2.
Darüberhinaus versuchten die Beschuldigten, mittels des Gerichtssachverständigen Dr. Groß eine dauerhafte Unterbringung meiner Person mittels der so konstruierten Straftat zu erzwingen.

Es ist insbesondere anhand des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft sowohl gezielt ein Fehlgutachten anforderte als auch dass Dr. Groß ein solches vorsätzlich erstattete.

Der Beschuldigte Gosselke meint hierzu in Schreiben vom 17.06.2014 lapidar : „Eine Strafbarkeit des Sachverständigen Dr. Groß würde die vorsätzliche Erstellung eines falschen Gutachtens voraussetzen. Für eine solche fehlen aber jeglich Anhaltspunkte.“

Hier liegen im Gegenteil sehr konkrete Tatsachen vor, die diesen Vorsatz begründen. Ausserdem stellt das Zivilgericht Würzburg offenkundig rechtsbeugend auch eine in jedem Fall fraglose Fahrlässigkeit in Abrede, um den Beschuldigten Dr. Groß auch vor zivilrechtlichen Ansprüchen zu schützen – wie ebenfalls beweisrechtlich mitgeteilt und veröffentlicht.

Auch dieser Tatvorwurf der Rechtsbeugung wird bislang im Dunstkreis der hier Beschuldigten entledigt.

3.
Nachdem die Zielsetzung der Unterbringung durch entlarvendes Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil nach acht Monaten im März 2010 endgültig gescheitert war, erließen die Beschuldigten Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, 1. Strafsenat OLG Bamberg, auf Antrag der in Gesinnung und freundschaftlich verbundenen Beschuldigten der Staatsanwaltschaft einen zweiten Haftbefehl gegen mich, der eine weitere Freiheitsberaubung von sechs Wochen nach sich zog.

Die Beschuldigten erfanden vopn Anfang an als Haftgrund eine nie vorhandene Fluchtgefahr, indem sie realitätsfern und faktenresistent während des gesamten Zeitraumes behaupteten, ich sei „ohne festen Wohnsitz“.

Auch nachdem das Landgericht Würzburg den Beschuldigten durch Freispruch deutlich machte, dass von Anfang an weder eine strafrechtliche noch eine medizinische Voraussetzung für irgendeine dieser Maßnahmen gegen mich vorlag, traten die Beschuldigten nochmals gemeinschaftlich nach und verweigerten rechtsbeugen die vom Landgericht Würzburg, Az. 10465/09 zugesprochene Haftentschädigung.

Die hier persönlich motivierten Beschuldigten sind offenkundig völlig skrupellos und charakterlich ungeeignet zum Tragen von Verantwortung in einer rechtsstaatlichen Justiz.

Das ganze Vorgehen zeugt von erheblicher krimineller Energie in der Gewißheit, dass sie von jedweder Verfolgung durch ihr Amt und parteipolitische Verflechtungen geschützt sind.

Rechtsbeugungen, Falschaussagen und existentielle Diffamierung von Einzelnen gehen offenkundig wie nebenbei von der Hand.

Insbesondere die Beschuldigten Lückemann und Baumann sind offenkundig Leitfiguren, die für dieses Klima in der Justiz in Franken verantwortlich sind, in welchem Unschuldige wie Gustl Mollath, wie ich selbst und wie zahlreiche namentlich medial noch nicht bekannte Personen die Geschädigten sind.

Es geht hier um Verbrechen im Amt, also unternehmen Sie etwas, Herr Ministerpärsident.
Ich hätte als Polizeibeamter so etwas zuvor in Deutschland für nicht möglich gehalten.

Ein Untersuchungsausschuss ist hier ebenfalls lange angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Ständig Suizide in Bayerns Justizvollzug: Vorsatz oder Unfähigkeit?

Aus aktuellem Anlass:

Ist man in Bayerns Justiz zu dumm, um die ständigen Suizide in der Untersuchungshaft zu verhindern? Oder werden diese in Kauf genommen, weil hier manche meinen, das sei ohnehin „das Beste“?

So langsam vermute ich letzteres: als ich selbst zu Unrecht in „Untersuchungshaft“ in Bayern gezwungen wurde, musste ich – obwohl mit Sicherheit keine Suizidgefahr vorlag – aus diesem vorgeblichen Grund als Nichtraucher mit drei Rauchern gemeinsam in eine Zelle und bekam den „blauen Punkt“ an der Tür, der mich als „suizidgefährdet“ auswies!

Mittlerweile denke ich, das war reine Schikane auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Würzburg: diesen „Ex-Polizisten“ sperren wir mit ein paar russischen „Mafioso“ und „Mördern“ zusammen, mal schauen, wie lange der sich noch über uns beschwert? Anlass für zwei hanebüchene Haftbefehle und insgesamt zehnmonatige zu Unrecht erfolgte sog. Untersuchungshaft (siehe vorherigen Beitrag von heute) war bekanntermaßen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg …mit den „Schwerkriminellen“ verstand ich mich bestens, diese hielt ich schon damals und halte ich auch heute noch für z.T. vertrauenswürdiger als manchen fränkischen Staatsanwalt, der m.E. tatsächlich in Haft gehört!

Anders als mit Vorsatz ist nämlich kaum mehr zu erklären, wieso es einem ganz offensichtlich hochgradig suizidgefährdeten Vater nach einem Familiendrama jetzt wieder „gelingen“ konnte, sich in bayerischer Haft umzubringen!

„19. März 2014 07:28
Familiendrama in Treuchtlingen“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/familiendrama-in-treuchtlingen-vater-wirft-drei-kleinkinder-aus-dem-fenster-1.1916526

Der Freistaat Bayern hat ab dem Zeitpunkt der Festnahme eine FÜRSORGEPFLICHT!

„Wie der Leitende Ansbacher Oberstaatsanwalt Gerhart Karl dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, starb der 31-Jährige nach einem Selbstmordversuch im Krankenhaus. Der Mann hatte in der Nacht zum Montag (16.06.14) versucht, sich in seiner Zelle in der Untersuchungshaft zu erhängen, so Karl. Nachdem ihn das Gefängnispersonal noch in der Nacht gefunden hatte, wurde er von einem Notarzt reanimiert und ins Krankenhaus gebracht.“…

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/familiendrama-treuchtlingen-kinder-fenster-100.html

Das verlangt endlich Aufklärung! Es ist – wie stets – alles andere als ein „Einzelfall“:

„NÜRNBERG/BAYREUTH – Jedes Jahr bringt sich ein Dutzend Häftlinge in Bayerns Gefängnissen um – unbemerkt vom Wachpersonal und der Anstaltsleitung. Oft gehen verhängnisvolle Fehlentscheidungen voraus – wie im Fall David Sargarian, der in seiner Zelle in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt (JVA) verblutete. Und wie im Fall Klaus Bayer, der sich im Bayreuther Gefängnis das Leben nahm. Generell geht der Strafvollzug heute aber wesentlich sensibler mit dem Thema Suizid-Vorbeugung um, versichert das Justizministerium.“

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neuer-todesfall-in-jva-suizid-nicht-verhindert-1.543819

…“Er teilte sich seine Zelle in der JVA Regensburg mit einem weiteren Häftling. Um etwa sechs Uhr fanden Beamte den Mann tot in seiner Zelle. Wiederbelebungsmaßnahmen durch einen herbeigerufenen Notarzt blieben erfolglos. Die Obduktion am Mittwochnachmittag (28.05.14) bestätigte den Verdacht der Kriminalpolizei Regensburg. Es handelte sich um einen Suizid, Hinweise auf eine Fremdbeteiligung gab es nicht.“…

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mord-duggendorf-familienangehoeriger-festgenommen-100.html

Schreiben der bayerischen Staatskanzlei: „keine oberste Aufsichtsbehörde“ – weiter Vertuschung von mutmaßlicher Freiheitsberaubung im Amt

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Das ungenierte Auflaufenlassen durch die bayerischen Behörden auf allen Ebenen geht weiter.

Vergangene Woche hatte ich der Staatskanzlei mitgeteilt, dass nach wie vor vom Justizministerium im Zusammenhang mit Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt in meiner Sache an den Dunstkreis der Behörden, wo die Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg/OLG Bamberg selbst tätig sind bzw. Weisungsrecht haben, „abgegeben“ wird:

Staatsanwaltschaft Bamberg: Erledigung „in eigener Sache“/Verdacht Freiheitsberaubung im Amt, 100 Js 6944/14, 12.06.2014

Der Sachverhalt wurde nochmals beweisrechtlich veröffentlicht und den politisch Verantwortlichen mit Adressat Seehofer erläutert, dass das Justizministerium offenkundig wie bei allen in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Justizskandalen vertuscht und ignoriert:

Mutmaßliche Freiheitsberaubung im Amt weiter intern vertuscht: 3. Schreiben an Seehofer

Heute erhielt ich dieses weitere Schreiben der Staatskanzlei:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Meine BEWEISRECHTLICH Herrn Seehofer zugegangene weitere Anzeige und Geltendmachung ( bis heute, 07.10.2014, erfolgte keinerlei Antwort).

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Horst Seehofer

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 20. Juni 2014

Aktenzeichen: B II 3 – E14 – 1875
Sb. Dr. Glaser

Sehr geehrter Herr Dr. Glaser,

Das Schreiben vom 16.06.2014 ist eine Unverschämtheit, die sich jedoch nahtlos in die von der bayerischen CSU gegenüber Justizgeschädigten und mittlerweile zahllosen Bürgern gegenüber praktizierte Rechtsverweigerung einfügt.

Ihr Schreiben und diese Antwort sind weiter beweisrechtlich im Internet veröffentlicht.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, geht es nicht um Bagatellen sondern um den Verdacht von erheblichen Straftaten im Amt, insbesondere Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person vom 22.06.2009 bis 04.03.2010 und nochmals vom 12.03.2010 bis 22.04.2010.

Beschuldigte sind hochrangige Juristen, die nach wie vor Führungsämter in der bayerischen Justiz bekleiden:

a) der Beschuldigte Clemens Lückemann ist Präsident des OLG Bamberg, zur Tatzeit war er weisungsgebender Generalstaatsanwalt

b) der Beschuldigte Thomas Trapp ist Oberstaatsanwalt in Würzburg, zur Tatzeit Staatsanwalt als Gruppenleiter

c) der Beschuldigte Dr. Norbert Baumann ist Vorsitzender des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

d) der Beschuldigte Thomas Schepping ist Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

Es ist mir gelinde gesagt völlig gleichgültig, worin Sie die Aufgabe der Staatskanzlei sehen: das Justizministerium geht wie beweisrechtlich mitgeteilt, den konkreten beweisrechtlichen Strafanzeigen offenkundig nicht nach sondern verweist z.T. weiter an die Behörde der Beschuldigten selbst, wie ich Ihnen ebenfalls beweisrechtlich dargelegt habe.

Die Gewaltenteilung, auf die sie offenbar abheben, wenn Sie darlegen, die Staatskanzlei sei „keine oberste Aufsichtsbehörde“, führt in Bayern offenkundig gewohnheitsmäßig dazu, dass Straftäter im Amt tun und lassen können was sie wollen, da die örtliche und sachliche Zuständigkeit stets an die Behörde der Beschuldigten selbst abgegeben wird oder letztlich niemand „zuständig“ ist.

Es ist lange nicht mehr hinnehmbar, dass die Staatskanzlei, die für die parteipolitisch geprägten Zersetzungen der bayerischen Justiz verantwortlich ist, sich ebenso wie das Staatsministerium der Justiz in gegenseitiger Verantwortungsabgabe übt und ich als Geschädigter der bayerischen Justiz an allen Stellen auflaufen gelassen werde.

Was Sie hier praktizieren ist eine Provokation und die implizite Aufforderung an Bürger zur Selbstjustiz. Das sage ich Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter und als Geschädigter Ihrer bayerischen Justiz seit nun 2003.

Es ist mittlerweile durchaus auch bekannt, dass Sie in Bayern gerne die Verzweiflung und Rechtlosigkeit, mit der Sie Geschädigte, Antragsteller und Justizopfer zurücklassen und ausgrenzen, stets infolge zweckmäßig von den „angegriffenen“ bayerischen Behörden dazu missbraucht wird, diverse Reaktionen und Äußerungen dann gegen die so düpierten Menschen zu verwenden.

Wieviele missbräuchliche Maßnahmen, Strafbefehle und Anklagen aufgrund dieser Mechanismen der Rechtsverweigerung in Bayern zur Kriminalisierung Unschuldiger mittels Bedrohung, versuchter Nötigung oder wie in meinem Fall in der Spitze 2009 zum Vorwurf der „Störung des öffentlichen Friedens“ anhand einer intern eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde führten, können Sie gerne öffentlich erklären, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in meiner Sache den Freistaat Bayern bzw. die Bundesrepublik verurteilt hat, Beschwerde 1033/12.


Es handelt sich hier um einen Justizskandal und ein Politikum und selbstverständlich sind Sie als Regierungsbehörde verantwortlich für Verbrechen und Unrecht in der bayerischen Justiz.

Wenn Sie glauben, mich als Geschädigten hier ungeniert vor den Kopf stoßen zu müssen, während Sie die als Täter angezeigten Juristen decken, kann ich Ihnen versichern, dass Sie sich vor einem Untersuchungsausschuss wieder finden werden.

Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter und unbescholtener Vater zehn Monate zu Unrecht – und bis heute ohne jede Entschädigung – in Bayern eingesperrt. Die o.g. Beschuldigten erließen mehrere Haftbefehle ohne jede Voraussetzung hierfür und missbrauchten hierfür die baden-württembergische Polizei.

Darüberhinaus versuchten die Beschuldigten, mich mittels eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens des ebenfalls Beschuldigten Dr. Groß, Würzburg, unter Missbrauch des § 63 StGB und ohne jede strafrechtliche oder medizinische Voraussetzung hierfür dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

All diese Vorgänge werden bis heute durch die bayerischen Behörden vertuscht und gedeckt.

Wenn gegen die Beschuldigten kein Tatverdacht begründet ist, liegt es nahe, aufgrund der Veröffentlichungen zu versuchen, mir Verleumdung und üble Nachrede zur Last zu legen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Mutmaßliche Freiheitsberaubung im Amt weiter intern vertuscht: 3. Schreiben an Seehofer

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Aus gegebenem Anlass: und nochmals eine etwas detailliertere Darstellung der Umstände der als solches geltend gemachten Freiheitsberaubung im Amt

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Horst Seehofer

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 14. Juni 2014

Az.: B II 3 – E14 – 1875 – 2

Freiheitsberaubung im Amt durch Beschuldigte der Justizbehörden Würzburg/Bamberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

mit Schreiben vom 10.05. und 28.05.2014 wurden Sie bereits von folgendem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Ich werde, da Sie bislang nicht reagierten, für weitere Verbreitung der Faktenlage Sorge tragen:

1.
Im Juni 2009 missbraucht die Staatsanwaltschaft Würzburg unter Leitung des Beschuldigten Clemens Lückemann gezielt eine von mir am 18.05.2009 an das Staatsministerium der Justiz als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg bearbeitetes Schreiben (Abgabenachricht Ministerialrat Kornprobst vom 03. Juni 2009) nach Erhalt gezielt dazu, um mich am 21. Juni 2009 als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festnehmen zu lassen.
Artikel Stuttgarter Zeitung22.06.09

In einem Haftbefehl des Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, den dieser erst am 22. Juni 2009 fertigte, fabuliert dieser, aus meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gehe hervor, dass ich akut einen „Amoklauf“ gegen die Justizbehörden Würzburg begehen wolle. Trapp war der Beamte, gegen den sich die Beschwerde richtete.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Haftbefehl AG Wü

Zweck des massiven Amtsmissbrauches ist es offenkundig, mich als lästig gewordenen Antragsteller, der sich seit Jahren gegen eine ungerechtfertigte Kriminalisierung im Zusammenhang mir rechtswidriger Kindesentfremdung zur Wehr setzt, ein für allemal als „gefährlichen“ Querulanten unter Missbrauch des § 63 StGB loszuwerden.

Die Vorgehensweise ist durch den „Fall“ Gustl Mollath bekannt geworden, der nach wie vor wahrheitswidrig vom Justizminister als „Einzelfall“ dargestellt wird.

2.
Nach einer Haftprüfung am 23. Juli 2009, erfindet der Beschuldigte Roland Stockmann, damals Direktor des Amtsgerichts Würzburg in Vertretung für die originär zuständige damalige Ermittlungsrichterin Frau Weisensel-Kuhn eine grotesk anmutende „Fluchtgefahr“ gegen mich, um die Haft weiter aufrecht erhalten zu können (bis der Gutachter sein Fehlgutachten erstattet hat).
Haftprüfung 23.07.09

Stockmann ist bekannt, dass ich 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg war, wo ich mich um Wiedereinstellung bemühe und dass ich seit Jahren um Kontakte zu meinem Kind kämpfe, die die Justizbehörden Würzburg auf Betreiben der Kindsmutter, einer Würzburger Rechtsanwältin seit Ende 2003 verhinderten. Die von der Kindsmutter drei Monate nach Geburt des Kindes beim Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich begründete alle weiteren juristischen Auseinandersetzungen. http://www.vafk.de/bremen/gewalt/gutachtenbock.pdf

—-Erlassender Richter der Verfügung vom 15.12.2003 ist der Beschuldigte Thomas Schepping, der die Freiheitsberaubung gegen mich 2009/2010 mit zu verantworten hat.—-

Die Haft musste solange aufrechterhalten werden, bis der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg sein (vorsätzliches) Fehlgutachten erstattet hat, in welchem er wunschgemäß erhebliche psychische Störungen, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch mich bei anhaltend vernichtender Prognose für die Zukunft erstattet, so dass die dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB zwingend sei. Dr. Groß erschien zu diesem Zweck Ende Juni 2009 zweimal frühmorgens in der JVA, wo ein jeweils ca. einstündiges Gespräch stattfand.

Die Termine wurden mir jeweils kurz zuvor durch Justizvollzugsbeamte bekannt gegeben.

Unter dem Eindruck des Fehlgutachtens des Dr. Groß erfolgte am 05. August 2009 nach bereits fünf Wochen zu Unrecht erfolgter sog. Untersuchungshaft ohne Vorliegen einer Straftat in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart-Stammheim und Würzburg meine Überstellung an die Forensik Lohr.

Kenntnis hiervon erhielt ich während der Fahrt durch die begleitenden Polizeibeamten. Noch beim Zusammenpacken gingen meine Mithäftlinge und ich davon aus, dass mein Rechtsanwalt Christian Mulzer, Würzburg, doch noch eine Freilassung erwirkt hatte und diese Posse nun beendet sei.

3.
In der Forensik Lohr stellte das gesamte mit mir befasste medizinische und pflegende Personal innerhalb von Tagen, teilweise Stunden kopfschüttelnd fest, dass hier – wieder – eine absurde Fehleinweisung vorliegt und keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Unterbringung vorliegen. Ebenso kopfschüttelnd bewertete man die vorgebliche Straftat, die gegen vorgebracht wurde.

Dennoch fand man sich seitens der Ärzte offenkundig damit ab, da man sich in der Forensik an die Vorgaben der Staatsanwaltschaft gebunden sah. In der Kommunikation fiel deutlich auf, dass derart groteske Fehleinweisungen und auch völlige Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme offenkundig bereits hinläufig bekannt waren und es sich keinesfalls um einen absurden Einzelfall handelt.

Dr. Groß war offenkundig ebenso wie der mit diesem in Gemeinschaftspraxis arbeitende Dr. Blocher als Einweisungsgutachter berüchtigt. Die Gemeinschaftspraxis findet sich ca. 100 m Luftlinie von der justizbehörde Würzburg.

Nachdem in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Oberarzt und meinem Rechtsanwalt nach über fünf Monaten in der Forensik Lohr für Ende Januar 2010 Termin für ein Obergutachten des unabhängig von den Justizbehörden Würzburg arbeitenden Prof. Dr. Nedopil, Leiter der Forensichen Psychiatrie an der LMU, vereinbart werden konnte, stellte dieser nach fünftätiger Exploration zweifelsfrei fest:

a) Dr. Groß hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein eklatantes Fehlgutachten erstattet; keine seiner Diagnosen traf zu

b) Es liegt keinerlei Voraussetzung für eine Unterbringung nach § 126a StPO oder § 63 StGB vor.

c) Weder ist eine Gefährlichkeit durch meine Person bislang gegeben noch zu erwarten

Nach Eingang des Gutachtens des Prof. Nedopil bei der zuständigen 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg verfügte diese gegen den weiteren Widerstand der Staatsanwaltschaft am 04. März 2010 meine sofortige Entlassung.
Aufhebung Unterbringung 04.03.10

4.
Obwohl zu diesem Zeitpunkt eine bereits über achteinhalb Monate (21.06.2009 bis 04. März 2010) und somit über die in § 121 StPO festgelegte Höchstdauer hinaus andauernde ungerechtfertigte sog. Untersuchungshaft gegen mich erzwungen worden war, erwirkten die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg nun bei den Beschuldigten des OLG Bamberg einen weiteren Haftbefehl gegen mich, wiederum unter Herleitung einer frei erfundenen „Fluchtgefahr“.
http://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Anlass dieser zweifelsfreien Freiheitsberaubung im Amt vom 12. März 2010 durch die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft unter Verantwortung des Clemens Lückemann und die Beschuldigten Dr. Norbert Baumann, Vorsitzender des 1. Strafsenats des OLG Bamberg und dessen Beisitzer, Richter Thomas Schepping war weiter die von mir eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Nach nochmals sechs Wochen ungerechtfertigter sog. Untersuchungshaft in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart-Stammheim und Würzburg verfügte die 1. Strafkammer des Landgerichts gegen das OLG Bamberg zum zweiten Mal meine Entlassung.

Vorliegend sind somit insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgter Inhaftierung mit dem erklärten Ziel und den sich hieraus ergebenden massiven Belastungen einer dauerhaften zu Unrecht erfolgten Unterbringung nach § 63 StGB.

5.
Nachdem das Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, mit Urteil vom 20. August 2010 einen Freispruch erwirkte und feststellte, dass

a) von Anfang an keinerlei Straftat vorlag

b) ich zu Unrecht unter der vorverurteilenden Überschrift „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ am 25. Juni 2009 in der regionalen Mainpost auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg öffentlich identifizierend an den Pranger gestellt wurde

wurde die vom Gesetz vorgeschriebene Haftenschädigung verfügt.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft unter Verantwortung des Clemens Lückemann verweigerten wiederum in Zusammenarbeit mit den Beschuldigten Dr. Norbert Baumann, Vorsitzender des 1. Strafsenats des OLG Bamberg und dessen Beisitzer, Richter Thomas Schepping willkürlich und unter weiterem Amtsmissbrauch die zugesprochene Entschädigung.

Ich bin somit als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg zu Unrecht und aufgrund der Straftaten von Amtsträgern des Freistaates u.a. zehn Monate weggesperrt worden, ohne dass der Freistaat Bayern bis heute, Juni 2014, auch nur einen Cent Entschädigung geleistet hat.

Aus weiterem Anlass:

Bis heute erlebe ich, wie sowohl die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigten des OLG Bamberg als auch der Beschuldigte Gerichtssachverständige durch die Justizbehörden Würzburg und Bamberg intern weiter gedeckt werden.

Die Freiheitsberaubung im Amt an mir wird vertuscht.

Aus diesem Grund habe ich mich bereits Anfang des Jahres an Ihren Minister Bausback gewandt, bislang ebenfalls ergebnislos.

Mit Datum von heute, 14. Juni 2014 erhielt ich nun weiteres Schreiben der Behörde der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Bamberg, an die die Anzeige offenkundig weitergeleitet wurde.

Anlage 1:
Schreiben Staatsanwaltschaft Bamberg, 12.06.2014

Der Leitende Oberstaatsanwalt Bardo Backert, der insbesondere mit den Beschudigten Lückemann und Baumann seit Jahren nicht nur bekannt ist sondern auch zusammenarbeitet und gegenseitig karriereförderlich verbunden ist, teilt hier mit, dass er nach § 152 StPO von einem Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten „absieht“, Az. 100 Js 69447/14.

Sehr geehrter Herr Seehofer, ich bin es ehrlich gesagt leid zuzusehen, wie dieser offenkundige Sumpf bei den Justizbehörden Würzburg Bamberg unter dem Beschuldigten Clemens Lückemann, der wie Sie wissen, über den Posten des Generalstaatsanwalts nun zum Präsidenten des OLG Bamberg berufen wurde, hier politisch ignoriert wird.

Wenn Sie weiter glauben, mich als ehemaligen Polizeibeamten nach den oben geschilderten Geschehnissen, auflaufen lassen zu können, so ist das ein Irrtum.

Ich erwarte nicht nur unverzügliches strafrechtliches und dienstrechtliches Vorgehen gegen die Beschuldigten von objektiver Seite sondern auch eine mediale Aufarbeitung dieses weiteren Justizskandals.

Die weiteren Umstände und auch die Fortdauer der Schädigungen durch die Justizbehörden Würzburg sind bekannt.

Mehrfertigung dieses Schreibens geht weiter an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, an politisch Zuständige in München sowie die Presseorgane.

Sie können sicher sein, dass ich bei weiteren Vertuschungen und bei Fortführung dieses schamlosen Auflaufenlassens meiner Person als Geschädigtem und ehemaligem Polizeibeamten geeignete Maßnahmen treffen werde, um einen weiteren Untersuchungsausschuss aufgrund des Verhaltens der bayerischen Justizbehörden zu erzwingen.

Dieses Schreiben ist wie der gesamte Beweisvortrag im Internet veröffentlicht:

Mutmaßliche Freiheitsberaubung im Amt weiter intern vertuscht: 3. Schreiben an Seehofer

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Rechtsanwältin Kerstin N.: die Würzburger Justiz hält Händchen bei Kindesentführung

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„Blogtagebuch“, Pfingsten 2014….

Ziel dieses Blogs ist es auch, die ganze Unfähigkeit und asoziale Dummheit der Würzburger Justiz zu vermitteln, die Menschen kaputt macht und die sich vor über zehn Jahren invasiv und auf dümmstem Niveau in mein bis dahin geordnetes Leben einmischte und es seither zerstörte.

In den letzten Jahren und Monaten verging kein Tag, an dem ich nicht in irgendeiner Form an Selbstmord dachte. Es gibt vor allem zwei Gründe, warum dies nie eine wirkliche Option war: mein Kind und die Tatsache, dass ich die Täter in dieser Justiz zur Verantwortung ziehen werde.

Ich denke, nachdem diese Justiz mich über Jahre auf dümmsten Niveau als Vater kriminalisiert und ausgegrenzt hat, mich die Täter im CSU-Zirkel innerhalb dieser Justiz zu Unrecht zehn Monate in „Untersuchungshaft“ (haha) weggesperrt hatten und wie bei Gustl Mollath und vielen anderen Justizopfern in Bayern letztlich den Par. 63 StGB missbrauchen wollten, um mich loszuwerden, ist auch und vor allem das Internet ein probates Mittel, um aufzuzeigen, was hier bei dieser Justiz insbesondere in Bayern abläuft.

Die asoziale Justiz Würzburg schafft es aktuell auch nach den bereis verschuldeten Schäden seit nun zwei Jahren wieder durch Rechtsverweigerung zugunsten der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, meine Vaterschaft und die Bindung zu meinem Kind zu zerstören.

Die Schädigung meines Kindes wird sehenden Auges verschuldet, wie die Beschlüsse seit 2012 offenlegen.

Die juristische und offizielle Seite der Justizverbrechen ist zur Genüge dargestellt.

Ich werde daher nun das Persönliche transparent machen, damit vielleicht irgendwann auch der naivste Volljurist kapiert, warum sich solche menschlichen Verbrechen nicht mit Repression oder Missbrauch von Amtsgewalt „lösen“ lassen.

Und wenn jemand derart andere Menschen schädigt, wie es die Rechtsanwältin Kerstin Neubert als Täterin ungehindert seit Jahren tut, ist auch der Anspruch auf Anonymität passe:

Die Kindsmutter „Rechtsanwältin“ Kerstin Neubert stellte sich stets als Opfer dar.

Sie ist eine Täterin, die manipuliert, instrumentalisiert und seit 2003 die Würzburger Justiz missbraucht, um mir zu schaden, mich gezielt auszugrenzen und unserem Kind, das sie zur Selbstbestätigung und als persönlichen „Wohlfühlfaktor“ missbraucht, den Vater zu entfremden. Egal wie. Mit allen Mitteln.

Schnell hat sie festgestellt, dass die Justizjuristen in Würzburg zu dumm sind, um ihre Widersprüche zu hinterfragen bzw. keinerlei Interesse an Hintergründen und Wahrheit haben. So wie der Zivilrichter Schepping, der alles abgezeichnet hat, was sie sie drei Monate nach der Geburt unseres Kindes diktiert hat, um mit falscher Eidesstattlicher Versicherung eine Gewaltschutzverfügung gegen mich zu erwirken.

Der einzige Zweck: mir eine Trennung aufzuzwingen, zu der sie sich offensichtlich in einsamer Entscheidung und nach Tageslaune „kurzfristig“ entschieden hatte. Aus finanziellen Gründen, aus Karrieregründen, weil sie mit dem Kind endlich einen Menschen hatte, der von ihr abhängig war (was sie bei Partnern nie erzwingen konnte). Den Mut zum Selbstverständlichsten, zur Kommunikation hatte sie nicht. Wenn sie Menschen nicht mehr braucht, entwertet sie sie, um selbst weiter gut da stehen zu können.

Wenn man jemanden liebt und davor steht, mit einem gemeinsamen Kind eine Familie zu werden, ganz neue Lebensperspektiven eröffnet sind, ist man blind für solche Gefahren, die von einer unberechenbaren Partnerin ausgehen.

Die Opferrolle gehört zum Repertoire solcher Frauen, um Charakterlosigkeit und persönliche Launen zu kaschieren und alles beim Mann abzuladen, der in der deutschen Justiz ohnehin per Geschlecht unter Generalverdacht steht. Weil die Justiz immer noch zu dumm ist, Rollenklischees zu hinterfragen oder weil ihr Einzelschicksale schlicht egal sind, solange sich die Geschädigten nicht wehren.

Wenige Monate zuvor war die Lebenswirklichkeit eine ganz andere.

Dazu später mehr….Ich muss zum Sport!…..

UPDATE:

……..„Blogtagebuch“ Pfingsten 2014, Montag:

Ich werde aus gegebenem Anlass und aufgrund der zwischenzeitlich unten geführten Diskussion nun einen kleinen Sprung machen…..

….um aufzuzeigen, wie eine banale zivilrechtliche Verfügung, die einfachst auf Zuruf der Opferdarstellung einer dominanten und zielgerichteten Rechtsanwältin erlassen wurde, die schlicht mit ihrer eigenen Situation überfordert ist, letztlich dazu führt, dass rechthaberische und skrupellose bayerische CSU-Juristen austicken und Geschädigte letztlich ohne jeden Grund im Gefängnis zugrundegehen können, in Sucht oder auf dem Friedhof landen:

(….wie von Prof. Bock 2001 prognostiziert: http://www.vafk.de/bremen/gewalt/gutachtenbock.pdf)

Diese Freiheitsberaubung im Amt mit dem Ziel dauerhaften Wegsperrens…

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

….war letztlich eine Folge der Weigerung der Kindsmutter, die konkret im November 2008 mit dem DKSB Würzburg beschlossenen wöchentlichen Treffen zu ermöglichen…..die sie verweigerte – um wie 2012 wieder – sich der Verantwortung entziehen zu können, dass sie sclicht gelogen hat, einem liebenden Vater das Kind entzieht und dem eigenen Kind seit Jahren den Vater raubt!

So wie – nochmals – es aktuell seit Juni 2010 wieder geschieht….

Nochmals in aller Deutlichkeit:

Bis hin zu Ministerpräsident Seehofer sind insbesondere die Herren Lückemann, Trapp als Vertreter der damaligen Staatsanwaltschaft als auch die Herren Baumann und Schepping als Richter des 1. Strafsenats beim OLG Bamberg wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Als Mittäter ist der psychiatrische Gutachter Dr. Groß angezeigt, der ein (vorsätzliches) Fehlgutachten erstattete, wie Prof. Nedopil bereits am 04. März 2010 (!) offenlegte. 

(Schepping ist der verantwortliche Richter, der die mittels falscher Eidesstattlicher EV erlangte sog. Gewaltschutzverfügung der Kindsmutter drei Monate nach Geburt des Kindes zustellen ließ und mit diesem Schlüsselereignis kausal die ab diesem Zeitpunkt per Aktenlage gerichtlich forcierte Kriminalisierung bis zum Jahr 2010 verschuldete)

Ein Vergleich….:

2. März 2010 (!), Bericht der Augsburger Allgemeinen: 

Gegen einen Polizeibeamten in Ausbildung war wie gegen mich eine vorgebliche „Straftat der Störung des öffentlichen Friedens“ fabuliert. 

Der Richter schließt u.a. mit den Worten „Karrieren dürfen nicht einfach kaputtgemacht werden“…

Auf Wutausbruch folgt Gerücht vom Amoklauf – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Auf-Wutausbruch-folgt-Geruecht-vom-Amoklauf-id7398476.html

Zu diesem Zeitpunkt, am 12. März 2010 erwirkten die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“ einen zweiten Haftbefehl gegen mich mit wiederum frei erfundener „Fluchtgefahr“, ließen mich ein zweites Mal aus offenkundig niederen persönlichen Motiven in Stuttgart festnehmen, die Folge: weitere sechs Wochen „sog. Untersuchungshaft ohne Vorliegen einer Straftat, am Ende zehn Monate.

Der sog. Haftbefehl: 

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Pressebericht (vgl. Augsburger Allgemeine oben) nach Freispruch, der die Beschuldigten nicht hinderte, infolge ihr Amt zu missbrauchen, um die zugesprochene Haftentschädigung zu verweigern:
Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Die Dienstaufsichtsbeschwerde/Zivilklage gegen die Staatsanwaltschaft, in der ich angeblich „akut“ einen „Amoklauf“ angedroht haben soll, fünf Wochen zuvor: 
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Darstellungen und Entwertungen der Kindsmutter zuvor, Erwiderung auf meine Beschwerde:
Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Ich erwarte, dass gegen die Beschuldigten Lückemann, Trapp, Baumann, Schepping, Groß etc. endlich strafrechtlich und dienstrechtlich ermittelt und vorgegangen wird.

Andernfalls erwarte ich zeitnah eine Geltendmachung der Beschuldigten wegen Verleumdung: die Vorwürfe sind hier in diesem Blog seit August 2013 BEWEISRECHTLICH öffentlich geltend gemacht.

….Dass diese Justiz nicht im Sinne der Rechtsanwältin Neubert als Kindsmutter und vorgebliches Opfer agiert und ganz sicher nicht im Sinne des seit 10 Jahren geschädigten gemeinsamen Kindes dürfte inzwischen auch bei der Kindsmutter selbst angekommen sein…..!

Die Justiz Würzburg agierte hier wie der „Streitschlichter“, der sich ohne jede Kenntnis von Personen und Fakten in eine Kabbelei einmischt, indem er den einen der Kontrahenten kurz mit Faustschlägen K.O. prügelt, sich auf die Schulter klopft und glaubt, er habe ganz toll einen Streit beendet….kurz: asozial!

Die Justiz sollte vorher prüfen, wen sie sich als Opfer ausguckt!