Gestern ging dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft München zu:
Wie gehabt werde ich als Antragsteller und Anzeigenerstatter auflaufen gelassen, alle Darstellungen als völlig pauschale, durch „NICHTS“ gestützte Vorwürfe entwertet…..
Hier nun mein Schreiben/Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft München:
Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart
Generalstaatsanwaltschaft München
Nymphenburger Straße 16
80335 München 04. Juni 2014
Az. 115 AR 2540/14, Sb. Schütz
Hiermit wird Beschwerde gegen die sog. Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I eingelegt. Die Vorgänge werden weiter konsequent und umfassend aufzuklären sein.
Der Vorwurf der schweren Freiheitsberaubung im Amt ist wie alle Vorgänge umfänglich beweisrechtlich dokumentiert und dargelegt, was der Staatsanwalt schlicht realitätsverweigernd in Abrede stellt.
Die Akten sind u.a. hier einsehbar und veröffentlicht: https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/
Zwecks weiterer Transparenz wird auch der Umgang mit dieser Strafanzeige weiter beweisrechtlich im Internet veröffentlicht, die Links dort direkt verfügbar:
Die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg werden weiter informiert. Es ist seit langem mitgeteilt, dass bezüglich Straftaten im Amt in Franken ein insoweit rechtsfreier Raum besteht, dennoch wird weiter stoisch an die Beschuldigtenbehörden selbst abgegeben.
1.
Diese Akten sind der Justizministerin Merk beweisrechtlich zugegangen, ohne dass strafrechtliche Ermittlungen oder Dienstaufsicht auch nur geprüft wurden.
Auf „abgeordnetenwatch.de“ ist Frau Merk mit der Falschaussage dokumentiert, dass Strafanzeigen gegen Justizbedienstete, insbesondere Behördenleiter, von anderen Behörden bearbeitet werden. Dies ist erkennbar nicht der Fall, sie hat somit – wie bereits im Fall Mollath – gelogen. Siehe hierzu 3. unten.
Anlage 1:
Veröffentlichte Antwort von Frau Merk, 06.02.2012
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f400659.html#questions
Hier heißt es:
„Sehr geehrter Herr Deeg,
Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.
Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.
Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL“
2.
Man scheint sich insgesamt darauf verständigen zu wollen, die Straftaten im Amt zu vertuschen und mich als Geschädigten auflaufen lassen zu wollen. Ich kann Ihnen als ehemaliger unbescholtener Polizeibeamter und geschädigter Vater versichern, dass sich die bayerische Justiz mit dieser Strategie noch weitaus größere Probleme einhandeln wird.
Anlage 2:
Schreiben des Beschuldigten Schütz vom 24.06.2014
Das Schreiben des Sachbearbeiters Schütz ist angesichts der Faktenlage als Unverschämtheit zu werten, ebenso die Einordnung der Angelegenheit.
Gegen den Sachbearbeiter Schütz ist ebenfalls der naheliegende Verdacht der Strafvereitelung im Amt zugunsten von Kollegen sowie der ehem. Staatsministerien Merk angezeigt.
Offenkundig ohne jede objektive Prüfung der umfangreichen Beweisführung und Faktenlage wird ein Anfangsverdacht pauschal verneint und im Gegenteil ich als Anzeigenerstatter zu diskreditieren gesucht – so wie es offenkundig tägliche Praxis der bayerischen Justiz ist, um Geltendmachungen von Justizgeschädigten abzuwehren.
Der aktuelle Staatsminister der Justiz, Bausback, ist ebenso wie die Staatskanzlei beweisrechtlich von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt.
Das Verhalten der bayerischen Justiz bezüglich Verfehlungen und Straftaten in den eigenen Reihen ist mittlerweile Allgemeingut.
3.
Bezüglich der Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt gegen die verantwortlichen Juristen der Justiz Würzburg/Bamberg ist aktuell folgendes Sachstand gegeben
a) Unter Az. 100 Js 6944/14 ging mit Datum vom 12.06.2014 Schreiben des Oberstaatsanwaltes Backert zu, Staatsanwaltschaft Bamberg, der ein Ermittlungsverfahren gegen seine Kollegen pauschal ablehnt. Mit den Beschuldigten ist Backert jahre- bzw. jahrzehntelang karriereförderlich, kollegial und offenkundig auch freundschaftlich verbunden. Die Beschuldigten arbeiten vorrangig bei den Justizbehörden Bamberg, der Beschuldigte Lückemann war zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, ist nun Präsident des OLG.
Anlage 3:
Schreiben des Oberstaatsanwalts Backert
b) Unter Az. 701 Js 9748/14 ging mit Datum vom 17.06.2014 Schreiben des Oberstaatsanwaltes Gosselke, Würzburg, ein der ebenfalls Ermittlungsverfahren gegen seien Kollegen bei gleicher Behörde pauschal ablehnt. Gosselke ist im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt selbst Beschuldigter; zur Tatzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg tätig.
Die Fakten sind u.a. hier beweisrechtlich veröffentlicht:
Auch ist die Staatskanzlei beweisrechtlich von der Praxis informiert:
4.
Staatsanwalt Schütz, München, schreibt am 24.06.2014:
„Bei dem gesamten Vorbringen handelt es sich um völlig pauschale Vorwürfe der Rechtsbeugung und Willkür, ohne dass je erkennbar würde, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände eine der beteiligten Personen „willkürlich“ oder „vorsätzlich“ gehandelt haben soll. Das immer wieder kehrende schlagwortartige Behauopten angeblicher Verfehlungen vermag einen Sachvortrag nicht zu ersetzen!“….
Und: „Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.“
Dieser pauschale Persilschein für offenkundige Straftäter in der Justiz bei gleichzeitigem Diffamierungsversuch meiner Person als nun seit über zehn Jahren Justizgeschädigtem ist eine Unverschämtheit. Dieses Vorgehen delegitimiert mittlerweile nicht nur die bayerische Justiz.
Es geht um konkrete Tathandlungen, dokumentiert anhand konkreter Sachverhaltsschilderungen, Dokumente und Verfahrensakten. Es sind konkrete Zeugen benannt, konkrete Beweismittel angeführt. Hier ist nichts pauschal.
Desweiteren setzt sich der Verdacht der Rechtsbeugung dahingehend fort, dass jedwede zivilrechtlichen Ansprüche pauschal im PKH-Verfahren durch die Justizbehörden Würzburg in Abrede gestellt werden.
Dies gilt insbesondere für den gerichtsnahen Würzburger Gutachter Dr. Groß, der im Zusammenhang mit meiner Person eklatante Fehlgutachten abgeliefert hat, die schwerste Folgen hatten: 7 Monate zu Unrecht erfolgte Unterbringung in der Forensik Lohr, Diffamierungen als „persönlichkeitsgestört“ etc. in der Presse, im Zusammenhang mit Kindesentfremdung etc..
Obwohl Prof. Dr. Nedopil eklatantes Fehlgutachten durch bereits am 04. März 2010 beim Landgericht Würzburg eingegangenes Obergutachten entlarvt hat, wird Dr. Groß weiter ungeniert unter massivem Amtsmissbrauch vor Schadensersatzforderungen geschützt, beweisrechtlich hier dargelegt:
Dies ist nur ein Beispiel.
5.
Als konkretes Beispiel, dass es sich hier nicht nur um einen vagen Anfangsverdacht für schweren Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt handelt sondern um einen konkreten dringenden Tatverdacht, ist beispielsweise folgender Sachverhalt anzuführen:
Nachdem ich im März 2010 bereits zu Unrecht über acht Monate und ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Haftgrund in sog. Untersuchungshaft gezwungen worden war, erfolgte aufgrund des entlarvenden Gutachtens des Prof. Nedopil zwei Stunden nach Erhalt durch die Richter des Landgerichts Würzburg, 1. Strafkammer, die Anordnung per Fax an die Forensik Lohr, dass ich sofort zu entlassen sei.
Die Höchstdauer für Untersuchungshaft gemäß § 121 StPO war zu diesem Zeitpunkt bereits beliebig überschritten. http://dejure.org/gesetze/StPO/121.html
Dennoch erzwangen die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den Beschuldigten Dr. Baumann und Schepping, 1. Strafsenat des OLG, zwischen denen eine langjährige parteipolitische und karriereförderlich-kollegiale Beziehung besteht, mit Datum vom 12. März 2010 einen weiteren Haftbefehl gegen mich – der zu weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung führte!
Es gab weder einen Haftgrund, noch eine Straftat noch sonst irgendeine gesetzliche oder sachliche Voraussetzung für diese Machtdemonstration. .
Es handelt sich hier um eine rein persönlich motivierte Freiheitsberaubung. Dies war auch den ausführenden Stuttgarter Polizeibeamten bewusst, die die Frage, ob die Maßnahme überhaupt durchzuführen sei, zuvor intern intensiv diskutiert hatten.
Die Beschuldigten hatten zuvor zielgerichtet den Freitag für Durchführung ausgewählt und den Erlass des Haftbefehls meinen Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Mulzer, verschwiegen. So wurde nicht nur rechtliches Gehör bewusst verweigert sondern auch sichergestellt, dass mir vor dem Wochenende kein Anwalt zur Vefügung stünde. Über Vermittlung eines Stuttgarter Polizeibeamten wurde Herr Rechtsanwalt Lübcke hinzugezogen, der vor dem Stuttgarter Amtsgericht intervenierte und Verfassungsbruch geltend machte.
Die Stuttgarter Behörden verwiesen komplett in die Verantwortung der Behörden Würzburg.
Die Beschuldigten täuschten, um eine Fluchtgefahr herzuleiten, über meinen Wohnsitz und gaben vor, ich sei „ohne festen Wohnsitz“.
Die Beschuldigten, die offenkundig charakterlich völlig ungeeignet für verantwortliche Positionen in der Jusitz sind, sind nach wie vor unbehelligt dort tätig. Die massiven Straftaten werden vertuscht.
Über den Charakter der Beschuldigten gibt desweiteren Auskunft, dass dieselben Beschuldigten nach Freispruch durch Landgericht Würzburg, 1. Strafsenat, im gleichen parteipolitisch kollegialen Zusammenwirken ihr Amt missbrauchten, um mit völlig willkürlichen verfassungsfremden Argumenten die gesetzlich vorgeschriebene , Art. 41 EMRK i.V. Art. 5 EMRK, Haftentschädigung zu verweigern.
Es ging hier in keinem Fall um Strafverfolgung oder gesetzlich motivierte Zielsetzung.
Es ging erkennbar von Anfang um größtmögliche Schädigung meiner Person, weil ich als jahrelang entfremdeter Kindsvater für die hierfür verantwortlichen Justizbehörden lästig geworden war.
Diese völlig beliebige, rechtsferne Kriminalisierung und Pathologisierung ist aufzuklären, notfalls über einen Untersuchungsausschuss.
Es kann nicht sein, dass solche Täter weiter Verantwortung in einer Justiz tragen.
Dass ich bislang als Zeuge und Geschädigter nicht vernommen wurde, zeigt, dass die bayerische Justiz hier kein Interesse an der Klärung dieses Justizskandals hat sondern die Zielsetzung die ist, Täter in den eigenen Reihen rechtsstaatsfern zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.