Dieser Film „Haftbefehl“ basiert auf realem Justizskandal in Frankreich; lief am 02.11. auf 3sat – ein sehr schönes Beispiel für die völlige Unfähigkeit und UNWILLIGKEIT einer dummen, strafwütigen und arroganten Justiz, falsche Weichenstellungen und Fehleinschätzungen zu korrigieren.
Staatdessen wird wider besseres Wissen und mit Vorsatz auf Unschuldige eingetreten, Korpsgeist:

Aufgrund des im vorigen Beitrag genannten realitätsverweigernden Schreibens des Beschuldigten Kraft, Staatsanwalt Stuttgart, habe ich ergänzend diesen Antrag beim Landgericht eingereicht.
Unten folgt noch Schriftsatz an das OLG Stuttgart zwecks Erzwingung Ermittlungsverfahren.
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Az. 6 Cs 7 Js 67767/16
Aufgrund des völligen Fehlens von Objektivität und Rechtsstaatlichkeit bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart betrachtet der Unterzeichner diese mittlerweile als feindlich gesinnt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat offenkundig – wie auch die Staatsanwaltschaft Würzburg – den Bezug zur Realität und zum Rechtsstaat verloren.
Auf Strafanzeige insbesondere gegen Staatsanwalt Peter Kraft, die dem Amtsgericht Bad-Cannstatt aufgrund Schreiben des Beschuldigten vom 26.10.2017 in Mehrfertigung zuging, wird verwiesen.
Sollte das Gericht weiter rechtsstaatsfern und verfassungswidrig sich die rechtsfremden Darstellungen der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft insbesondere zu § 47 Abs. 1 StGB zu eigen machen, wird für diesen Fall folgender Antrag gestellt:
1.
Beiordnung eines Rechtsanwalt.
2.
Desweiteren wird hiermit Antrag auf Akteneinsicht durch Überlassung einer Aktenausfertigung gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konspiriert offenkundig mit den Beschuldigten von Verbrechen im Amt und wirkt rechtswidrig und unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze mittlerweile völlig ungeniert darauf hin, den Unterzeichner im Sinne der Beschuldigten von Verbrechen im Amt mundtot machen zu wollen, indem Meinungsäußerungen aus einem Kontext heraus beliebig und unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu vorgeblichen Straftaten fabuliert werden, ohne dass im geringsten nachvollziehbar ist, woraus sich eine Strafbarkeit ergeben soll.
Dies hat erkennbar den Zweck der weiteren Stigmatisierung eines Unschuldigen in quasi endlosem selbstreferentiellen Zirkelschluss, vgl. Schreiben des Beschuldigten Kraft.

Darüberhinaus betreibt die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig Strafvereitelelung, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zugunsten der Verbrecher im Amt, deren Taten sie zu Lasten des Unterzeichners deckt.
Die Straftaten und Verbrechen im Amt zu Lasten des Unterzeichners, die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart strafvereitelnd gedeckt werden, sind hier nochmals chronologisch zusammengefasst:
Die Vorgänge sind objektiv als Mordmotiv gegen die Beschuldigten und Täter zu werten, die mit immenser krimineller Energie, Skrupellosigkeit und selbstentschuldender bösartiger Schädigungsabsicht und widerwärtiger Strafwut agieren.
1.
Der Polizeibeamte Roland Eisele beginnt als Leiter der Schutzpolizei bei der Polizeidirektion Böblingen massives Mobbing gegen den Unterzeichner, um diesen zum Abschneiden der Haare zu zwingen. Die Rechtswidrigkeit und Persönlichkeitsrechtsverletzung ist dem Beschuldigten bewusst, wie zweifelsfrei aus dessen späterer Stellungnahme hervorgeht.
Der Unterzeichner ist zu diesem Zeitpunkt über 30 Jahre alt und seit rund 12 Jahren als Polizeibeamter tätig, unbescholtener Beamter auf Lebenszeit. Eine Zulassung zum Auswahlverfahren für das SEK kurz zuvor vereitelte der Beschuldigte ebenfalls.
Infolge behält der Beschuldigte Eisele rechtswidrig die Dienstbezüge des Unterzeichners ein, zu 100 Prozent, und behauptet bis heute, Anlass hierfür sei ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst durch den Unterzeichner, obwohl nachvollziehbar beweisrechtlich beim Unterzeichner eine Fraktur der rechten Hand vorlag, ein entsprechendes ärztliches Attest und auch beim Amtsarzt auf Betreiben des Beschuldigten eine „Überprüfung“ stattfand.
Offenkundig hochmotiviert wird infolge versucht, irgendetwas Belastendes zu finden, um dem Unterzeichner zu schaden, bspw. mittels Observationen, Durchsuchung eines Fitness-Studios etc..
Der Beschuldigte Eisele begeht in zahlreichen Details und bis heute fortlaufend, gedeckt von der Behörde, Prozessbetrug.
Die Strategien zur Verdeckung der Taten des Beschuldigten sind musterhaft:
Um das Mobbing zu verdecken, werden dem Unterzeichner nachträglich durchschaubar nicht vorhandene „Dienstvergehen“ angedichtet.
Der Unterzeichner wird insgesamt anhand Aktenlage der Beschuldigten selbstreferentiell stigmatisiert, diffamiert und entwertet, um infolge beliebig eine mangelnde charakterliche Eignung als Polizeibeamter anhand dieser Aktenlage in den Raum zu stellen, was willfährig ohne jede weitere Kenntnisnahme der Fakten oder der Person des Unterzeichners übernommen wird (bspw. Petitionsausschuss des Landtags, Regierung Mappus).
Eine vom Unterzeichner mehrfach aufgrund der Notlage beantragte und dienstrechtlich zwingende Abordnung wird verweigert, um weiter Druck ausüben zu können. Nachträglich wird dies dargestellt als „dienstliche Notwendigkeit“, Stellungnahme Beschuldigter Eisele.
Die schließlich durch die Notlage erpresste Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit wird bis heute unter Prozessbetrug als „freiwillig“ und als „Vergleich“ dargestellt.
Dies, obwohl den Tätern und Beschuldigten bekannt ist, dass der Unterzeichner aufgrund ihrer Straftaten und Dienstvergehen seit mittlerweile 2005 auf Harz-IV angewiesen ist und die Umstände dazu führten, dass bayerische Justizverbrecher seither glaubten, einen Freibrief für Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner zu haben.
2.
Infolge der wirtschaftlichen Vernichtung und der hieraus resultierenden Gesamtumstände erzwang die Mutter des gemeinsamen Kindes drei Monate nach Geburt dieses Kindes eine Trennung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.
Unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte sie im Dezember 2003 beim Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung, Az. 15 C 3591/03, unter pauschaler Behauptung der Bedrohung/Belästigung und der Vorgabe, die Parteien seien schon lange getrennt.
Der Richter, der hier alle Falschangaben und Widersprüche zugunsten der Volljuristin Neubert deckt, Thomas Schepping, ist sieben Jahre später einer der Haupttäter bei Freiheitsberaubung im Amt gegen den Unterzeichner, hier mit seinem Gönner Lückemann.

Durch diesen beliebigen und vorsätzlichen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes verliert der Unterzeichner bis 2010 und wieder seit Juni 2012 anhaltend jeden Kontakt zu seiner Tochter.
Dies ist als Trauma und Verbrechen im Amt anzusehen. Die massiven und irreversiblen Grundrechtsverletzungen sind offenkundig. Im Raum Würzburg werden Frauen regelrecht dazu gedrängt und ermutigt, bei Paarkonflikten auf eine Kriminalisierung über die Justiz und Strafverfolgung hinzuwirken.
Die Anträge des Unterzeichners werden musterhaft verschleppt, die so geschaffenen Fakten eines Kindesentzugs unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch Zeitablauf selbstreferentiell zur Fortführung der Kindensentfremdung herangezogen.
Der verfassungswidrige willkürliche Umgangsboykott bis 2010 und wieder seit 2012 sowie eine ab Oktober 2012 von der Kindsmutter durch Untertauchen begangene Kindesentführung zum Zweck der Vereitlung vollstreckbarer wöchentlicher sog. Umgangskontakte, wie sie zuvor mit großem Erfolg und Bindungsaufbau von Mai 2010 bis Mai 2012 stattfanden durch die Juristin wird wie selbstverständlich strafvereitelnd vertuscht.
Ermittlungen auf Antrag des Unterzeichnwers werden seit 2004 in keinem einzigen Fall geführt, Behördenleiter Lückemann: Frauen werden als vorgebliche Opfer im Gerichtsbezirk Würzburg regelrecht umworben, ungeachtet der Fakten und generell im Paarkonflikt als Opfer fabuliert – während sich Männer und Väter wie der Unterzeichner bei jedweder Gegenwehr gegen Unrecht massiver Repressionen und Strafwut ausgesetzt sehen.
3.
Im Rahmen dieser Kriminalisierung des Unterzeichners erfolgten u.a. 2006 drei rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen, nachdem dem Unterzeichner infolge der Bemühungen, Kontakt zu seiner Tochter zu erhalten, insbesondere „versuchte Nötigung“ zu Lasten der Volljuristin und Kindsmutter angedichtet wurde.
Die sog. Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, ermutigte nach eigener Aussage die Kindsmutter und Juristenkollegin zu Strafanzeigen gegen den Unterzeichner sowie hieraus zu weiterem Kindesentzug.
Strafanzeigen und Beweisvortrag des Unterzeichners verschwinden von Anfang an ohne jede Ermittlung in Ablagen. Wenn überhaupt eine Reaktion erfolgt, beschränkt sich diese auf einseitige floskelhafte Satzbausteine in einseitigen Bescheiden.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist ingesamt nicht als objektive Strafverfolgungsbehörde zu sehen sondern als rechtskonservativer CSU-Fortsatz, der beim geringsten Anschein völlig unkontrolliert und sich selbst über Recht und Gesetz stellend auf Kritiker, sog. Linke, sozial Schwache und Menschen, die sich gegen Unrecht zur Wehr setzen eintritt und um sich beißt.
Nach diesem Muster beginnt die sog. Staatsanwältin Angelika Drescher 2006 ergebnisorientiert mit einer beliebigen und durch nichts gestützten Psychiatrisierung und Pathologisierung des Unterzeichners, dem Modell Gustl Mollath folgend.

Die psychischen Auffälligkeiten und borderlinehafte Orientierungslosigkeit der Kindsmutter und Volljuristin hingegen, die bis 10. Dezember 2003 die Heiratsabsicht mit dem Unterzeichner äußerte, zwei Kinder, und ab 15. Dezember bei Gericht falsch eidesstattlich behauptet, die Parteien seien schon „lange getrennt“, werden in keiner Weise auch nur thematisiert.
Im Juni 2006 findet infolge auf Grundlage des Bayerischen Unterbringungsgesetzes durch Drescher eine sechstägige Freiheitsberaubung zu Lasten des Unterzeichners im Bürgerhospital Stuttgart statt. Die anschließende Geltendmachung wird solange verschleppt, bis die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Verjährung konstatieren kann.
Weitere Kriminalisierung mittels Bagatelldelikten, die durchweg dem jahrelangen traumatischen und vorsätzlichen Kindesentzug unter Ermutigung der Würzburger Justizverbrecher geschuldet sind, setzt sich bis 2009 in dieser Form fort.
Es folgen Anklagen ohne Straftat. Der gesamte Popanz wird im Sinne der Justizbehörden von der regionalen Mainpost, sog. Gerichtsreportern Schmidt und Wötzel, begleitet, Schlagzeilen nach dem Muster „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“ (13.08.2005, Anklage wegen vier Beleidigungen, zwei sofort eingestellt, Kindesentzug 20 Monate!) folgen bis 2015.
Seit spätestens Mitte 2006 ist der Fall des Unterzeichners bei der Staatsanwaltschaft Würzburg Chefsache, auch aufgrund der medialen Aufmerksamkeit.
Der Leiter der Behörde, Clemens Lückemann (CSU), der als „kleiner harter CSU-Kämpfer“ anhaltend sein Amt offenkundig so auffasst, als politischer Erfüllungsgehilfe rechtskonservativer CSU-Gesinnung gegen „lasche Linke“ (Mainpost vom 17.04.2009, „Lückemann nimmt Kurs auf Bamberg“) und sonstige Kritiker vorzugehen, wirkt offenkundig weisungsführend auf eine ergebnisorientierte Kriminalisierung und letztlich Vernichtung des Unterzeichners hin, wie sich infolge bestätigt.
Motivierend für die Justizverbrecher ist hierbei wohl nochmals die öffentliche Aufmerksamkeit unter Kritik an der Justiz, als der Unterzeichner 2008 als Oberbürgermeister-Kandidat versucht, Aufmerksamkeit auf die Missstände bei der Justiz zu richten.

4.
Im April 2009 gibt der Unterzeichner schließlich seinen Wohnsitz bei Würzburg auf, den er Januar 2005 zum Zweck der Herstellung einer Bindung zum Kind bezogen hatte, was die Justizverbrecher konsequent und bösartig vereitelten.
Im Mai 2009 reichte der Unterzeichner von Stuttgart aus eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Zivilklage gegen den sog. Staatsanwalt Thomas Trapp an, der als Nachfolger für die Sachbearbeitung der Strafanzeigen der Kindsmutter zuständig ist.

Trapps erste Amtshandlung war diesbezüglich wiederum die Konstruktion eines Tatvorwurfs der „versuchten Nötigung“, nachdem die Kindsmutter zuvor einen weiteren
Kontaktanbahnungsversuch und Vertrag mit dem Kinderschutzbund Würzburg auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind scheitern ließ, November 2008.
Die hierauf wegen fortgesetzter Verfolgung Unschuldiger beim Ministerium in München eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde Wochen später durch die Staatsanwaltschaft unter dem Beschuldigten Lückemann gezielt zu einem Komplott und einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt missbraucht, um den Unterzeichner als lästigen Kritiker der örtlichen Justiz endgültig mundtot zu machen und sozial zu vernichten.
So behauptete Trapp, der als Sachbearbeiter fungiert, auf Weisung Lückemanns und mit Unterstützung des Lückemann-Freundes und Günstlings Lothar Schmitt (Foto mit CSU-Justizminister Bausback / mittlerweile zum Generalstaatsanwalt Nürnberg befördert), dass – aufgrund der am 18.05.2009 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (!) – am Freitag, 12.06.2009 ein akuter Amoklauf durch den Uz. bei den Justizbehörden Würzburg drohe, den dieser geplant habe.

Die Tötung einer unbekannten Anzahl von Menschen, so der Beschuldigte Trapp fantasierend, sei vom Uz. geplant, die Anklage „versuchter Mord“ gegen eine unbekannte Anzahl von Menschen wird benannt (Az. 814 Js 10465/09).
Ein Anhaltspunkt für diesen fantastischen Tatvorwurf findet sich nirgends, insbesondere nicht in der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Dieser Popanz führte unter Repression gegen Stuttgarter Polizeibeamte schließlich am 21.06.2009 zu einer Festnahme des Uz., während er als Teilnehmer beim Halbmarathon mitläuft, Verkehrspolizei Stuttgart kurz vor dem Daimlerstadion.
Da kein Amoklauf stattgefunden hatte, fabulierten die Beschuldigten infolge von einer „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, die nachweislich Freispruch des Landgerichts Würzburg, 10.08.2010, ebenfalls nicht vorlag.
Ziel der Justizverbrecher war es, mithilfe des örtlichen Fehlgutachters Dr. Groß aus diesem Popanz dem Uz. beliebig einen „Wahn“ sowie diverse Persönlichkeitsstörungen anzudichten, wobei der Gutachter als verlässlicher Einweisungsgutachter gilt und auch zweifelsfrei wusste, was seine Freunde von der Staatsanwaltschaft von ihm erwarten.

Der Gutachter Dr. Groß sitzt 2009 für die CSU im Stadtrat Würzburg, ebenso wie die Frau des Beschuldigten Lückemann, Cornelia Lückemann.

Auf Grundlage dieses Fehlgutachtens und der vorgeblichen Straftat nach § 126 StGB wurde eine dauerhafte Unterbringung des Uz. als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB ergebnisorientiert angestrebt. Entlastende Fakten wurden von den Beschuldigten gezielt unterdrückt und zu vertuschen versucht.
Nach acht Monaten Freiheitsberaubung, inszeniert durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, wurde auf Grundlage des objektiven Obergutachtens des Leiters der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der LMU, Prof. Dr. Norbert Nedopil, die sofortige Entlassung des Uz. aus der Forensik veranlasst.
Dr. Groß hatte nachweislich ein eklatantes Fehlgutachten unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet: weder ein Wahn, noch Persönlichkeitsstörungen oder eine hieraus resultierende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit entsprachen den Tatsachen. Von Vorsatz ist auszugehen.
Dies hinderte die Beschuldigten und Justizverbrecher nicht, gegen den Uz. eine Woche später, 12.03.2010, nochmals eine Freiheitsberaubung im Amt und Festnahme in Stuttgart zu inszenieren – unter Missachtung des Beschlusses des Landgerichts.
Da die Polizei Stuttgart diesen Haftbefehl des OLG Bamberg als rechtswidrig einstufte, wurde Weisung erteilt und Druck ausgeübt. Der Uz. wurde so nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund nochmals wegen vorgeblicher Fluchtgefahr an seinem gemeldeten Wohnsitz festgenommen.
Maßgeblichen Tatbeitrag lieferten hierfür der Lückemann-Freund Norbert Baumann (CSU, pensioniert) und Lückemann-Günstling Thomas Schepping (mittlerweile zum AG-Direktor Gemünden befördert).

Am 22.04.2010 beendeten die Richter des Landgerichts auch diese zweite Freiheitsberaubung, indem sie sich gegen die Richter des OLG stellten. Dieser 1. Strafsenat des OLG unter Vorsitz des Beschuldigten Norbert Baumann ist/war in der gesamten Region bei mit den Gegebenheiten vertrauten Juristen und auch Richtern als untauglich angesehen. Rechtsbrüche und Straftaten im Amt durch die ehemaligen Richter dieser Strafsenats seien üblich, wie der langjährig tätige Würzburger Strafverteidiger Christian Mulzer dem Uz. mitteilte.
Nach Freispruch missbrauchten die Justizverbrecher in gleicher Konstellation ihr Amt, um dem Uz. die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung zu verweigern mit der Darstellung, dieser sei für die gegen ihn ergangenen Maßnahmen der Justizverbrecher selbst verantwortlich.
Weitere Details und Vorgänge sind ebenso wie die oben genannten beweisrechtlich im Blog des Klägers nachzuvollziehen, die Originaldokumente für jeden nachlesbar.
Es handelt sich hier erkennbar um einen Justizskandal gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater, dessen rechtsstaatliche Aufarbeitung bis heute mittels Tatortprinzip, Korpsgeist und Machtmissbrauch verhindert wird.
Die Täter und Justizverbrecher sind aus dem Amt zu entfernen und zur Anklage zu bringen. Ermittlungen sind durch eine objektive Behörde zu führen. Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt.
Der Unterzeichner wurde bis heute nicht zu den Tatvorwürfen der Verbrechen im Amt und der strukturellen Korruption vernommen, auch keiner der vielfach genannten Zeugen.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.
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ANTRAG an das Oberlandesgericht Stuttgart zwecks Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart 02.11.2017
Az. 22 Zs 1142/17
Es wird gerichtliche Entscheidung zur Einleitung von Ermittlungsverfahren beantragt
gegen
1. Polizeipräsident Roland Eisele, zu laden über Polizeipräsidium Aalen, Böhmerwaldstraße 20, 73431 Aalen wegen fortgesetztem Prozessbetrug u.a.
2. zuständige Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Strafvereitelung im Amt und Amtsmissbrauch zu Lasten des Unterzeichners, insbesondere was die Verdeckung einer Freiheitsberaubung im Amt vom 12.03.2010 bis zum 22.04.2010 unter Nötigung von Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg durch bayerische Justizverbrecher angeht.
Der Kläger ist seit 1987 Beamter des Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, aufgrund der Dienstvergehen und Straftaten zu 1. seit 2005 auf Sozialleistungen angewiesen.
Antrag auf Prozesskostenhilfe ist beigefügt.
Es wird die Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Rolf Gutmann, Kronenstrasse 24, 70173 Stuttgart beantragt.
Begründung:
1.
Auf Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 24.10.2017, Az. 22 Zs 1142/17 ist parallel zu diesem Verfahren Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fortgesetzten Verdachts auf Strafvereitelung und Amtsmissbrauch gegen Armin Striewisch, Oberstaatsanwalt, über das Staatsministerium der Justiz erstattet, Az. E-1402.2012/159, erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert trotz offenkundig dringenden Tatverdachts Ermittlungen gegen Straftäter im Amt:
Gegen den Beschuldigten Roland Eisele besteht offenkundig der dringende Tatverdacht auf fortgesetzten Prozessbetrug, der geeignet ist, die Entfernung aus dem Dienst und erhebliche schadensrechtliche Wiedergutmachung zu generieren.

Offenkundig, um den Beschuldigten vor den Folgen seiner Taten zu schützen und den Ruf der Polizei des Landes Baden-Württemberg nicht zu schädigen, wird seit Jahren Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Unterzeichners begangen.
Beweis:
Anlage 1
Ausdruck des beweisrechtlich veröffentlichten Blogbeitrags vom 26.01.2017 zur Strafanzeige und Klage wegen Prozessbetrug, Mobbing, Dienstvergehen – die zwei Seiten des Karrierepolizisten und Lügners Roland Eisele
https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/26/strafanzeige-und-klage-wegen-prozessbetrug-mobbing-dienstvergehen-die-zwei-seiten-des-karrierepolizisten-und-luegners-roland-eisele/
Es wird beantragt, die entsprechenden Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart hinzuzuziehen und die Vorsitzende Richterin Zeitler als Zeugin zu hören. Der Beschuldigte und die Beklagte täuscht und lügt strafrechtlich relevant seit Jahren konsequent über die tatsächlichen Vorgänge gegen den Unterzeichner als Polizeibeamten auf Lebenszeit, insbesondere die Umstände der Einbehaltung seiner Dienstbezüge zu 100 Prozent, die infolge zur Erpressung einer Kündigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Dienstjahren missbraucht wurde.
Zeugnis:
Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart
Trotz Fürsorgepflicht des Landes wird die Notlage des Unterzeichners einzig dazu missbraucht, diesen weiter ausgrenzend stigmatisieren und diffamieren zu wollen, um so Beschuldigte im Amt vor Anklage, Aufklärung und Entfernung aus dem Dienst zu schützen.
Zeugnis:
Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart
2.
Desweiteren leugnet die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass Strafanzeigen gegen Beschuldigte der Staatsanwaltschaft Würzburg regelhaft an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurden, wo sie seit Jahren ohne jede Ermittlung zugunsten der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. deren ehemaligen Leiter, Clemens Lückemann verschwinden. Die Polizei stellt hier bereits seit langem einen offenkundig ergebnisorientierten Missbrauch des Tatortprinzips fest.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg begeht seit insgesamt 2006 schwere Straftaten gegen den Unterzeichner kausal einer konflikthaften Kindesentfremdung durch die Mutter des gemeinsamen Kindes, die in Würzburg wohnende und seit Oktober 2012 zwecks Vereitelung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses (Familiengericht Würzburg, Az. 005 1403/09) untergetauchte Rechtsanwältin Kerstin Neubert.
Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27
Strafanzeigen wegen Kindesentführung werden durch die Staatsanwaltschaft Würzburg verhindert. Die Kriminalpolizei Würzburg wurde durch die Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen, keine Ermittlungen durchzuführen sondern die Strafanzeige direkt an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27
Strafanzeigen wegen Falschbeschuldigung durch Frauen wird in Würzburg nicht nachgegangen, da unter ideologischer Diskriminierung generell davon ausgegangen wird, dass im Paarkonflikt stets Männern eine Täterrolle zuzuweisen ist und Falschbeschuldigungen durch Frauen generell nicht erfolgen.
Das Muster hier folgt – obwohl es im Fall des Klägers lediglich um den Vorwurf des pauschalen Vorwurfs der Bedrohung/Belästigung im Dezember 2003 geht (unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes und falscher Eidesstattlicher Versicherung durch die Juristin Neubert) und mit seither lebenszerstörenden Folgen für den Kläger auch als Vater – dem Muster der falschen Vergewaltigungsvorwürfe gegen Jörg Kachelmann und dem Gebaren der Staatsanwaltschaft Mannheim.
Die umfangreichen Verbrechen im Amt gegen den Kläger werden u.a. deutlich an der Festnahme am 12.03.2010 – schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen – auf Weisung des Justizverbrechers Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg und dessen Freundes Norbert Baumann sowie des Tatbeteiligten Thomas Schepping (der sieben Jahre zuvor als Amtsrichter die konfliktursächliche falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter und Juristin Neubert zu verantworten hat).
Der Tatverdacht der gezielten Strafvereitelung im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt ist offensichtlich – und anhand dieses Beispiels zu verdeutlichen:
Mit immenser krimineller Energie und unter Nötigung gegen Stuttgarter Polizeibeamte erzwangen die Beschuldigten gegen den Unterzeichner eine Festnahme und weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung (nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung vom 21.06.2009 bis 05.03.2010) gegen den Kläger.
Dieser wandte sich unmittelbar nach Festnahme mehrfach an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die weder Ermittlungen führte noch eine Anzeigenaufnahme veranlasste sondern offenkundig bis heute strafvereitelnd mit den Beschuldigten im Amt gemeinsame Sache macht.
Folgende beweisrechtlich am 12.09.2017 veröffentlichte Zivilklage, die bereits mit Datum vom 09.09.2017 beim Landgericht Würzburg eingereicht wurde und auf die bislang keine Reaktion erfolgte, verdeutlicht und belegt beweisrechtlich die vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt, die in Stuttgart ausgeführt wurde:
Beweis:
Anlage 2
Ausdruck des beweisrechtlich veröffentlichten Blogbeitrags vom 12.09.2017 zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/
Bis zum 24.03.2010 wurde die Freiheitsberaubung gegen den Kläger in der JVA Stuttgart-Stammheim begangen, ohne dass ein Verantwortlicher der Staatsanwaltschaft Stuttgart in irgendeiner Form Ermittlungen veranlasste.
Beweis:
Anlage 3
a) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 15.03.2010
b) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg bzw. Antrag auf unverzügliche Anzeigenaufnahme und Protokollierung, 16.03.2010
c) Weiterer solcher Antrag über die JVA Stuttgart, Sozialdienst/Rechtspflege, 17.03.2010
d) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an Herrn Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, 13.04.2010 (dieses Schreiben erfolgte aus der JVA Würzburg).
Es handelt sich hier erkennbar um einen Justizskandal durch eine in Teilen rechtsradikale Justiz Würzburg/Bamberg. Die Täter sind aus dem Amt zu entfernen, die Vorgänge aufzuklären und Anklage zu erheben.
Wird der Kläger weiter auf dem Rechtsweg wie bisher für dumm verkauft und wie bisher verhöhnt, wird er die Verantwortlichen für die Zerstörung seiner Vaterschaft und seines Lebens auf andere Weise zur Verantwortung ziehen.
Eine Rehabilitation auch als Polizeibeamter ist zwar wünschenswert, jedoch nun aufgrund der seit 14 Jahren verschuldeten Schäden und der Bösartigkeit und Skrupellosigkeit der Täter und des völligen Aushebelns des Rechtsstaats zugunsten von Verbrechern im Amt nicht mehr vorrangig!
Der Dokumentation der Vorgänge im Blog des Klägers, auch unter Hinweis auf § 34 StGB sowie selbstverständlich § 193 StGB, ist bereits Folge der fortgesetzten seit Jahren ungeniert erfolgten Vertuschung dieses Justizskandals zum Schutz der Täter.
3.
Infolge Schreibens vom 26.10.2017 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig mit den Beschuldigten in Würzburg/Bamberg konspiriert.
Gegen den Beschuldigten Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart ist weitere Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde mit beweisrechtlicher Darlegung beim Justizministerium Baden-Württemberg eingereicht.
Auf diese sowie die beweisrechtlichen Anlagen wird vollinhaltlich verwiesen.
Die Straftaten im Amt und der dringende Tatverdacht insbesondere der Freiheitsberaubung im Amt sind hierin weiter dargelegt. Ebenso die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart, anstatt gesetzesgemäß objektive und rechtsstaatliche Ermittlungen zu führen, offenkundig mit den Tätern und Beschuldigten konspiriert, um gemeinsam mit Repressionen und rechtsfremden Maßnahmen den Unterzeichner zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Beweis:
Anlage 4
Strafanzeige vom 03.11.2017 gegen Peter Kraft, Anlagen
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.