Andreas Renner, ein öliger Angeklagter, der offenbar gar nicht weiß, was er „falsch“ gemacht hat als Inspekteur der Polizei….Fassade ist alles! Aalglatt….

Hervorgehoben

Kleine Presseschau zum heutigen Verhandlungstag:

„Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Verteidigerin

Die Anwälte der Beamtin, die den obersten Polizisten im Land angezeigt hat, wollen geklärt wissen, ob die Verteidigung „im Gerichtssaal eine Straftat begangen“ hat, so der Anwalt Holger Rohne. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um den Vorwurf der üblen Nachrede. Rohne bezog sich darauf, dass die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag eine Erklärung an die Presse verteilt hat, in der eine weitgehende Stellungnahme zu lesen war. Unter anderem wurde die Kommissarin darin der Lüge bezichtigt. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-anwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-verteidigerin.3b440317-2dc0-474a-81c1-98166906a8e9.html

….“Jetzt wehrt sich die Polizistin, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, über ihre Anwälte. Dr. Holger Rohne teilte in einer Verhandlungspause ein Blatt Papier mit einer Erklärung aus.

Nebenklage sieht Straftat in Pressemitteilung

Kernaussage: „Eine junge Polizeibeamtin wird mit falschen Darstellungen in den Dreck gezogen und diffamiert.“ Das könne als Straftat geahndet werden.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/prozess-penis-polizist-jetzt-wendet-sich-die-nebenklage-an-die-oeffentlichkeit-83685558.bild.html

Andreas Renner erlebte ich heute als extrem eitel, ein Kontrollfreak, ein aalglatter Blender! Man versteht auf Anhieb, warum Thomas Strobl ihn als bestens geeigneten Format-Polizisten anbot – Strobl sah schlicht in einen Spiegel.

Das Bild jedenfalls, das sich heute beim Landgericht Stuttgart ergab, gewährt erneut tiefe Einblicke in die Zustände und die Hybris, die Rücksichtslosigkeit der Charaktere auf den Führungsebenen der Landespolizei und des CDU-Innenministeriums.

Andreas Renner, suspendierter Inspekteur der Polizei (von Nebenklageanwalt Rohne konsequent als „Inspektor“ bezeichnet), landet nach einem am Nachmittag (!) im Innenministerium Baden-Württemberg begonnenen „Umtrunk“ zwecks Aufstieg der Polizeibeamtin B. schließlich mit seinem Protege nachts alleine in der Kneipe „The Corner“ in Bad Cannstatt. Soweit bekannt.

Durch eine Überwachungskamera wurde über rund drei Stunden gefilmt, wie der geschniegelte Angeklagte Renner und sein Objekt der Begierde (man muss das in der Deutlichkeit sagen, da der Vorsitzende Richter Peterke in Bezug auf das Video immer nur von den „Hauptbeteiligten“ spricht….hat man Skrupel, Renner als Angeklagten zu bezeichnen wie jeden anderen auch?) an einem Tisch zusammensitzen. Auch das ist bekannt.

Man sieht, wovon ich mich heute überzeugen konnte, aber vor allem eines: die Ausnutzung einer Machtposition aus sexuellen Motiven, narzisstisch, subtil aber zielgerichtet. Auch wenn der Ton fehlt, kann man sich anhand der Bilder lebhaft ausmalen, wie sich Selbstdarsteller Renner hier verbal inszeniert, man sieht, wie er mal bedürftig „kuschelt“, mal forsch Küsse einfordert. Wie der Anwalt Rohne m.E. richtig erkannt hat, zeigt die Körpersprache ganz klar, wer hier dominiert und wer dominiert wird. Immer wieder Ausweichbewegungen der Frau. Praktisch die gesamte Zeit über beugt sich Renner offensiv nach vorne, sie nach hinten orientiert, kommt gelegentlich entgegen, weil gewünscht. Wer auch nur etwas von Körpersprache versteht, sieht was hier läuft.

Die Strategie der Verteidigung von Renner ist so üblich wie bösartig:

Zunächst einmal wird das Machtverhältnis komplett ausgeblendet. Als nächstes erfolgt der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr mittels Diffamierung und Entwertung des Opfers – um den Inspekteur der Polizei zum „Opfer“ zu stilisieren: als ob dieser es nicht darauf abgesehen hätte, sich mittels seiner Machtposition „Sex“ zu erschleimen….

Und damit sind wir konkret beim angeklagten § 177 Abs. 2 Nr. 4 StGB: Renner hat m.E. gezielt eine Situation herbeigeführt, in welcher er die weit hierarchisch „unter ihm“ stehende aufstiegswillige Hauptkommissarin „bearbeiten“ konnte, Grenzen verschieben, Distanz und Anstand überwinden, mit dem Ziel einer sexuellen „Affäre“ – die natürlich nicht bekannt wird sondern ein stillschweigendes quid pro quo…..

Das wirft mittlerweile gründsätzliche Fragen auf zur Besetzung von Führungspositionen, zur Beförderungspraxis, zur Beurteilung von Polizeibeamtinnen – und -beamten. Stichwort Willkür. Persönliche Interessen, persönliche Sympathien und Antipathien sind ausschlaggebend, das „Erscheinungsbild“, schlichtweg das Aussehen…

Was ist mit Charakter, intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten? Sozialkompetenz und vor allem Redlichkeit?

Nach dieser Nacht mit Andreas Renner jedenfalls zog die Polizistin die Bremse: der sich offenkundig auch als „unwiderstehlich“ wähnende Narzisst Renner konnte sich – Erfolgsmodell? – offenbar gar nicht vorstellen, dass er plötzlich als Straftäter da steht, nur weil er eine sexuelle Beziehung zu einer Beamtin herbeiführen will, zu der er gerade erst mit dem Segen von Polizeipräsidentin Hinz zum „Mentor“ gemacht wurde (offenbar von ihm forciert).

Die Verteidigerin Ricarda Lang, früher mal Fernseh-Juristin bei „Richter Alexander Hold“, versucht nichtsdestotrotz aggressiv und lebensfern den ranghöchsten Polizisten des Landes als „Opfer“ darzustellen: schließlich habe die Zeugin B. eine Beziehung zu einem Beamten im Innenministerium verschwiegen. (Irrelevant!)

Für diese Beziehung bzw. deren „Geheimhaltung“ wurde sie offenbar – wie vorgelesene Whats-app-Nachrichten belegen – von Polizeipräsidentin Hinz im Juni 2022, als sie bekannt wurde, gerügt, der „Ruf der Polizei“ etc., sie selbst fürchtete als „Schlampe“ gebrandmarkt zu werden.

Außerdem habe sie, als eine Durchsuchung und Beschlagnahme bei ihr und dem Zeugen im Innenministerium anstand, den Chat-Verlauf auf ihrem Handy gelöscht, so Lang.

Und: Lang liest eine Whats-App-Nachricht vor, in welcher die Beamtin mitteilte, dass sie „eben“ mit etwas Alkohol („Aperol-Spritz“…) in eine Polizeikontrolle geraten war, aber „zum Glück“ den Kollegen kannte.

Als Lang das dramatisch überdreht, um die Polizistin insgesamt als charakterlich deformierte Lügnerin zu diffamieren, die völlig unglaubwürdig sei, lacht leise das Publikum: wen will die eigentlich verarschen?

Nun ja: voraussichtlich wird diese Taktik der Diffamierung und Entwertung der Frau, um einen Grabscher und Dick-Pics versendenden öligen ehemaligen Vorzeige-Führungsbeamten ernsthaft als „Opfer“ darzustellen, der Verteidigung auf die Füße fallen….

Gut ist, dass hier einmal auf großer Bühne aufgezeigt wird, wie es um die Integrität, die Redlichkeit und den Charakter von Menschen in Führungsposition bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg bestellt ist. Man hat keine Skrupel, nachzutreten, zu diffamieren, zu verleumden und zu stigmatisieren (charakterlich ungeeignet…), wenn es darum geht, sich auf Kosten „Untergebener“ auszutoben und sich selbst zu entschulden.

Es bleibt spannend….

Die konkrete Rechtslage:

§ 177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht

Wie man als Polizistin reagiert, wenn der Vorgesetzte seinen Penis rausholt, ist jedenfalls nicht Inhalt von Rollenspielen auf der Polizeischule…..

Hier Ablichtung der Originaldokumente:

Presseerklärung der Anwältin Lang, um Renner als „Opfer“ zu entschulden.

Erwiderung des Anwalts der Nebenklage hierauf, Rechtsanwalt Rohne.

– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

Hervorgehoben

„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true

Gruß zwischendurch an meine Tochter….!

Momentan geschieht sehr viel auf verschiedenen Ebenen.

Die Kriminellen der Justizbehörden entlarven sich zunehmend selbst: auf allen Ebenen versucht man verzweifelt, die Täter in den eigenen Reihen zu schützen und zu decken.

Manche unterliegen offenbar immer noch der Illusion, dass Druck und weitere Verdeckungsstraftaten das Mittel der Wahl wären und zum „Erfolg“ führen würden.

Ohne großen Kommentar einen Gruß an meine Tochter, zu der die Kindsmutter und die kriminelle CSU-Justiz Würzburg/Bamberg – wie im Blog dokumentiert – seit 2012 rechtswidrig und mit irreversiblen Folgen den Kontakt verhindert (vgl. auch vorherigen Beitrag, der Leserbrief hatte auch Reaktionen seitens der SZ).

Zuvor wurde bereits von Dezember 2003 bis Mai 2010 rechtswidrig die Bindung zerstört. Anstatt den Konflikt zwischen der Mutter des Kindes und mir zu schlichten haben Verantwortliche einer asozialen, ideologisch rückständigen, parteipolitisch motivierten und bis in den Kern verlogenen sog. „Staatsanwaltschaft“ Würzburg alles getan, um diesen Konflikt zum Eskalieren zu bringen.

Institutionalisiertes Arschlochtum, strukurelle Korruption unter der Fassade von Rechtsstaatlichkeit und „unabhängiger Justiz“. Verbrecher, die glauben unter dem Etikett der „Strafverfolgung“ gegen Unschuldige ihrem nazihaften Weltbild freien Lauf lassen zu können, gedeckt von einer gleichgültigen Dienstaufsichtsbehörde, die sich zum Mittäter macht.

All das ist das zunehmend offenkundiger geworden, wird verstanden und kann objektiv und mit klarem Blick nachvollzogen werden.

Dass solche fortgesetzten und vorsätzlichen Grenzüberschreitungen gegen einen unschuldigen Vater für die hochgradig kriminellen Amtstäter Konsequenzen haben, ist selbsterklärend.

NICHTS wird unter den Tisch fallen.

Hier nochmals kurz ein Highlight der Kriminellen und Justizverbrecher, mit der diese „brillanten“ Juristen bauernschlau und nazihaft mit juristischem Popanz die Vernichtung eines Menschen versuchten bzw. reuelos nachtraten, als ihr perfider Plan, einen Unschuldigen im Maßregelvollzug verschwinden zu lassen, gescheitert war (Modell Gustl Mollath)…

Die zweite „Festnahme“ ohne Haftgrund und Vorliegen von Straftat, erzwungen von den Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, im Zusammenwirken mit den CSU-Kumpeln und Justizverbrechern des OLG Bamberg; nach bereits acht Monaten „Untersuchungshaft“, entgegen Beschluss des LG Würzburg:

Klicke, um auf 2010-03-12-baumann2.pdf zuzugreifen

Nochmals ganz deutlich: so sieht ein rechtswidrig erlassener Haftbefehl aus!

Das gleiche Muster bei der „Verweigerung“ der Entschädigung, gleiche kriminellen Akteure:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Es soll immer noch Leute geben, die den Justizskandal Gustl Mollath nur rudimentär in Erinnerung haben, hier nochmal die ganzen Fakten:

https://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html

Justizverbrecher in Bamberg wieder zugeschlagen: mehrere Zeugen willkürlich im Gerichtssaal verhaftet….

Wer als Zeuge in Bayern nicht im Sinne der Staatsanwälte aussagt, wird mal eben eingesperrt…..

…“Nach acht Tagen in bayerischer U-Haft ist Koch-Azubi Robin F. aus Kiel wieder frei: Der junge Mann war am 13. Februar im Landgericht Bamberg verhaftet worden, weil er sich bei einer Zeugenaussage nicht an eine Schlägerei von vor anderthalb Jahren erinnern konnte.

….“Die Bamberger Justiz verstoße gegen jedes Rechtsstaatsprinzip„, sagt der Anwalt eines Zeugen.“….

https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-bamberg-zeugen-festnahme-1.4340292

Die Bamberger Justizverbrecher halten sich offenbar weiter für sakrosankt, glauben über Recht und Gesetz zu stehen und ohne Konsequenzen beliebig Unschuldige und Bürger einsperren zu können….

Robin F. (hier mit seiner Freundin) sitzt in Untersuchungshaft – wegen angeblicher Falschaussage und drohender Fluchtgefahr. Quelle: privat

Gut, dass ein weiterer Ausbruch und Missbrauch des Gewaltmonopols dieser kriminellen Staatsanwälte nun in den Medien außerhalb Bayerns für Furore sorgt – ein Zeuge in einem Strafverfahren wurde offenbar erst auf massiven Druck der Öffentlichkeit wieder aus dem Gefängnis entlassen, nach acht Tagen (bei mir waren es zehn Monate):

https://www.facebook.com/FreeRob-405914083499705/

Das belegt ein weiteres Mal all das, was ich seit Jahren in meinem Blog hier aufzeige und dokumentiere:

Die Justiz in Franken hat einen rechtsfreien Raum etabliert, in dem sie sich über die Grundrechte, die Gesetze, das Gebot der Verhältnismäßigkeit und den gesunden Menschenverstand regelhaft glaubt hinwegsetzen zu können.

Freiheitsberaubung im Amt wird – wie in meinem Fall – offenkundig als eine Art „Majestätsrecht“ angesehen: wenn der Machtmissbrauch und die Vernichtungsversuche gegen Unschuldige auffliegen oder in den Medien landen, stellt man sich selbst und in eigener Sache einen Freibrief aus und faselt von „Fluchtgefahr“ (siehe unten), von Unabhängigkeit der Justiz und richterlicher Unabhängigkeit….

NEIN! Das sind Kriminelle im Amt, Verbrecher, die das Gewaltmonopol missbrauchen – kriminelle, arrogante CSU-Seilschaften, er hier weiter sog. Präsident des OLG Bamberg, der Kriminelle Clemens Lückemann, der in meinem Fall eine vorsätzliche zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten inszenierte und von seinen Mittätern durchführen ließ.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

„….Robins Mutter: „Er hatte Angst im Gericht“….

http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Fall-des-Robin-F.-Anwalt-spricht-von-Willkuer-Justiz

Alles ausführlich beweisrechtlich in diesem Blog dokumentiert, zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt werden weiter von den Tätern in Bamberg in eigener Sache vertuscht!

Insofern kann diese erneute POSSE hier kaum verwundern:

…“Nach acht Tagen in bayerischer U-Haft ist Koch-Azubi Robin F. aus Kiel wieder frei: Der junge Mann war am 13. Februar im Landgericht Bamberg verhaftet worden, weil er sich bei einer Zeugenaussage nicht an eine Schlägerei von vor anderthalb Jahren erinnern konnte.

….Der Fall hatte auf hoher politischer Ebene für Wirbel zwischen Schleswig Holstein und Bayern gesorgt.

……Robin F. war zu einer Zeugenaussage vor das Landgericht Bamberg geladen worden, weil er über eine nächtliche Schlägerei befragt werden sollte, die er im Juli 2017 im Urlaub in Bayern zufällig beobachtet hatte.

Als er angab, sich nicht erinnern zu können, ließ der Staatsanwalt ihn wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung im Saal verhaften.

Er war der dritte Zeuge, der im Bamberger „Sandstraßenprozess“ im Saal verhaftet wurde, inzwischen stieg die Zahl der Haftbefehle auf vier.

https://www.focus.de/regional/bayern/bamberg-knast-nach-zeugenaussage-robin-f-23-darf-nach-hause_id_10358055.html

…“Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll er an entscheidenden Stellen bei seiner Zeugenaussage Erinnerungslücken zur feuchtfröhlichen Nacht vor eineinhalb Jahren haben, die ihm die Staatsanwaltschaft nicht abnimmt.

Wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung ermittelt sie nun gegen den 22-Jährigen, der in Kiel gerade eine Ausbildung zum Koch macht. Doch warum muss man den jungen Mann gleich in Haft nehmen? Das erklärt Matthias Bachmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg, im Gespräch mit dieser Zeitung: Bisherige Ermittlungen gäben Anlass zum Verdacht, dass Zeugen ihre Aussagen untereinander abstimmten – also Verdunklungsgefahr. Außerdem sieht die Staatsanwaltschaft bei Robin F. auch Fluchtgefahr. Wer sich vor Gericht so offensichtlich falsch verhalte, bei dem könne man auch nicht erwarten, dass er sich ohne Weiteres einem eigenen Verfahren stelle, in dem ihm eine Haftstrafe droht.

Seit dem 14. Februar sitzt Robin F. nun im Bayreuther Gefängnis in Untersuchungshaft. Aus dem Zeugenstand raus hatte ihn Oberstaatsanwalt Otto Heyder abführen lassen. Bei zwei weiteren Zeugen, ein Mann und eine Frau, lief es ganz ähnlich. Der zweite Mann sitze ebenfalls in Haft, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Bachmann. Der Haftbefehl gegen die Frau sei ausgesetzt – weil sie ein kleines Kind habe, wie andere Medien zu dem Fall berichten. Aber gegen beide erhebt die Staatsanwaltschaft dieselben Vorwürfe wie gegen Robin F.

Vom Zeugen zum Verdächtigen in einem eigenen Verfahren geworden, hat der junge Kieler mittlerweile den Rechtsanwalt Jan Smollich aus Flensburg an seiner Seite. „Wir sind hier am Rande eines Justizskandals“, sagt der Anwalt im Gespräch mit dieser Zeitung. „Ich bin jetzt seit 26 Jahren Strafverteidiger. Und so etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Smollich zeigt sich entsetzt über das Vorgehen der Bamberger Staatsanwaltschaft und des Haftrichters, der die beantragte Untersuchungshaft gegen Robin F. bestätigt hat. „Selbst eine Falschaussage – und da spreche ich ausdrücklich im Konjunktiv – wäre kein Grund, meinen Mandanten zu verhaften.“ Das Vorgehen sei „gegen jede bundesweite Rechtsprechung“. Smollich macht dem Staatsanwalt in dem Verfahren schwere Vorwürfe. „Er möchte sich hier wohl profilieren.“

https://www.np-coburg.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Falschaussage-vor-Gericht-Aus-dem-Zeugenstand-in-Haft;art2388,6582821

Justizskandal: die Staatsanwaltschaft Würzburg ist insgesamt als Brandstifter anzusehen…der sich der Öffentlichkeit als Feuerwehr präsentiert.

Zunächst die gute Nachricht:

Der ist WEG…!!

Zum Abschied twitterte er:

„Liebe Freunde,
dem neuen Bayerischen Kabinett werde ich nicht mehr angehören….
Als Harry Potter Fan sage ich: „Missetat vollbracht“ – ein „Rumtreiber“ werde ich bleiben!😃“

https://www.merkur.de/politik/soeder-kabinett-bayern-alle-minister-und-ministerinnen-im-ueberblick-zr-10551097.html

Extrem lustig angesichts der Justizopfer, unschuldig Verfolgten und Suizide, die die bayerische Justiz zu verantworten hat.

Ein kleiner Abriß zur Gesamtlage bei der Vertuschung der Verbrechen im Amt gegen meine Person:

Mit unfassbarer Dreistigkeit und Plumpheit werden die Kriminellen innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg gedeckt, die mit hoher krimineller Energie Grund- und Freiheitsrechte aushebeln und Unschuldige verfolgen.

Der federführende Hauptakteur Clemens Lückemann hat hierbei mittlerweile die Funktion erreicht, die die Schriftstellerin Petra Morsbach in ihrem fulminanten Roman „Justizpalast“ (9 Jahre Recherche) wie folgt beschrieb:

…“Einer ihrer Vorgänger hat heute das begehrenswerteste Amt inne, das die bayerische Justiz zu vergeben hat: Oberlandesgerichtspräsident in B..“ Er schnalzte genießerisch: „Gleiche Besoldung wie unser Münchner Oberlandesgerichtspräsident, ein Fünftel der Arbeit, und Immobilien kosten die Hälfte.“….

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dieses Schreiben ging raus an Polizei/Staatsanwaltschaft Stuttgart, sowie formal an die Täterbehörde (weiteres rituelles Formschreiben wird folgen )- hiermit beweisrechtlich und öffentlich dokumentiert.

Soll keiner behaupten, er wusste von nichts……

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 16.11.2018

Formal, in Erwartung weiterer Rechtsbeugung (Beschwerde):

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

901 Js 17756/18

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen dringenden Tatverdachts der strukturellen und zirkulären Rechtsbeugung und Strafvereitelung u.a. zugunsten von Mitarbeitern der Justizbehörden Würzburg/Bamberg erstattet, hier gegen den Beschuldigten

Jürgen Bundschuh, zu laden über Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Desweiteren wird Strafanzeige erstattet gegen Herrn Thomas Janovsky, Generalstaatsanwalt Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

Dieser verweigert offenkundig gewohnheitsmäßig und trotz Vorliegen eines dringenden Tatverdachts jegliche Dienstaufsicht über die ihm unterstehenden Staatsanwälte.

Von Vorsatz zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung aus Standesdünkel und anderen rechtsfremden Motiven ist daher auch seitens des Beschuldigten Janovsky auszugehen.

Desweiteren wird formale Beschwerde gegen die sog. Verfügung des Beschuldigten Bundschuh vom 07.11.2018 eingereicht.

Es wird weiter angezeigt, eine unabhängige rechtsstaatliche Strafverfolgungsbehörde mit den Verbrechen im Amt und den kriminellen Machenschaften bei den Täterbehörden Würzburg/Bamberg zu betrauen.

Der Kläger und Anzeigenerstatter wird offenkundig aus dem Dunstkreis der Verbrecher im Amt heraus gezielt und unter Vorsatz auflaufen gelassen und weiter provoziert:

Vorliegend ist eine asoziale, willkürliche und rechtswidrige Kindesentziehung gegen den Kläger zugunsten einer Juristin und Kindsmutter, die beginnend 2003 unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung beweisrechtlich vorliegend (Staatsanwaltschaft, Landgericht / Zivilabteilung, Bundesverfassungsgericht) die Vaterschaft und hieraus das Lebensglück des Anzeigenerstatters zerstört, dies seit vorliegend 15 Jahren.

Vorliegend ist weiter die ausführlich beweisrechtlich (Staatsanwaltschaft, Landgericht / Zivilabteilung, Bundesverfassungsgericht) dargelegte zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, für die der Anzeigenerstatter trotz glasklarem Freispruch durch integre Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg bis heute nicht entschädigt wurde.

Stattdessen fordern u.a. die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg fortgesetzt weiter Geld vom Anzeigenerstatter für die von von ihnen mit krimineller Energie in Gang gesetzten Maßnahmen.

Das hier vorliegende Konflikt- und Eskalationspotential erschließt sich unmittelbar jedem vernünftig denkenden Menschen.


Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist insgesamt als Brandstifter anzusehen, der sich in der Öffentlichkeit als Feuerwehr darstellt.

Begründung:

1.
Auf die gerichtsbekannte und polizeibekannte vorliegende Aktenlage wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Auf die zahlreich benannten Zeugen wird ebenfalls nochmals beweisrechtlich verwiesen.

Deren Anhörung und Vernehmung wird in allen vom Anzeigenerstatter geltend gemachten Fällen durch die Justizbehörden Würzburg unter offenkundiger Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert.

Ziel ist erkennbar nicht die Aufklärung von Straftaten sondern deren Verdeckung und Vertuschung unter Missbrauch von Amtsgewalt.

2.
Mit Schriftsatz vom 17.08.2018 hat der Anzeigenerstatter als ehemaliger Polizeibeamter und Geschädigter mehrerer Straftaten im Amt durch die bayerische CSU-Justiz, insbesondere einer umfassend beweisrechtlich dargelegten Freiheitsberaubung im Amt, Strafanzeige gegen den Mittäter Thorsten Seebach erstattet, 602 Js 14313/18.

Beweis:
Anlage 1

Strafanzeige vom 17.08.2018
https://martindeeg.wordpress.com/2018/08/21/heil-hitler-herr-staatsanwalt-strukturelle-strafvereitelung-thorsten-seebach-sog-oberstaatsanwalt-in-wuerzburg-haelt-offenkundig-nichts-von-gesetzen-und-gewaltenteilung/

Der Beschuldigte Seebach verweigert kategorisch jedwede Ermittlung und hoheitliche Tätigkeit als Organ der Rechtspflege trotz erkennbarem Vorliegen dringenden Tatverdachts.

Hierzu vermischt er, ohne sich in irgendeiner Form mit den Fakten und Vorgängen zu befassen, willkürlich sieben verschiedene Strafanzeigen, die z.T. in keinem direkten Zusammenhang stehen, listet beliebig die Beschuldigten auf und behauptet begründungsfrei, es läge keine Straftat vor.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg

Der Beschuldigte Seebach ist erkennbar charakterlich ungeeignet für Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Strafverfolgungsbehörde, in welcher die Gleichheit vor dem Gesetz gilt:

a) Handlungsleitend für Seebach ist erkennbar der Status, das Amt und die persönliche Beziehung zu den Beschuldigten, die Juristen, Kollegen und Vorgesetzte sind.
Auf die sich jedem vernünftig denkenden Menschen unmittelbar erschließende Befangenheit und das völlige Fehlen von Objektivität wird bei den Justizbehörden Würzburg in allen den Anzeigenerstatter/Kläger betreffenden Fällen hinweggegangen, diese rituell in Abrede gestellt.

b) Gleichzeitig versucht Seebach mit Vorsatz, den Kläger als Querulanten, Spinner und Idioten zu verhöhnen und stigmatisieren, der zu Unrecht irgendwelches Zeug behauptet.
Dieses Vorgehen erfolgt innerhalb der bayerischen CSU-Justiz, insbesondere der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, musterhaft und regelhaft, um Personen einerseits zu decken, Straftaten im Amt zu vertuschen und Kritiker und Geschädigte mundtot zu machen und zu stigmatisieren. Auf den Justizskandal Gustl Mollath wird verwiesen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

https://www.rudolph-recht.de/fehlerkultur-in-der-justiz/

Bereits die zugrundeliegenden Straftaten, die der Anzeigenerstatter hier geltend macht, erfolgten nach diesem Muster.

Auch beim Anzeigenerstatter beabsichtigten die Täter im Amt hier eine Pathologisierung nach Modell Gustl Mollath, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Der Mittäter Dr. Jörg Groß (CSU), Münzstraße 10, 97070 Würzburg, wird ebenfalls durch die Justizbehörden Würzburg gedeckt, strafrechtliche und insbesondere zivilrechtliche Geltendmachungen unter glasklarer Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß verhindert.

Dr. Jörg Groß hat erkennbar unter Vorsatz ein eklatantes Fehlgutachten abgeliefert, das so von der Staatsanwaltschaft gewünscht und gewollt war, um den AE zu stigmatiseren und eine dauerhafte Freiheitsberaubung/Unterbringung nach Modell Gustl Mollath zu erreichen…

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Der kriminelle Staatsanwalt Thomas Trapp, der hier gezielt eine Freiheitsberaubung erzwungen hat, überschlägt sich fast vor Begeisterung:

….“Die Gefährlichkeitsprognose, die der Sachverständige Dr. Groß erstellt, ist vernichtend und zeigt das große Gefährdungspotential, welches vom Beschuldigten ausgeht.“….

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Wer dieses Schreiben objektiv liest, wird unschwer feststellen, wie eine Behörde hier künstlich versucht, mit größtmöglicher Dramatik und bewusster Gewichtung und Umdeutung z.T. völlig belangloser Fakten einen Riesenpopanz zu kreieren.

Die Täuschungen, die die Täter begehen, sind redundant Inhalt dieses Blogs.

Hierin ist die CSU bekanntlich Meister.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß (CSU)

Der gemeinsame Tatvorsatz der Kriminellen scheiterte lediglich an der Hinzuziehung des objektiven und unabhängigen Gerichtsgutachters Prof. Dr. Norbert Nedopil, der unabhängig von den Würzburger Seilschaften feststellte, dass keinerlei Voraussetzungen für die von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Maßnahmen vorlagen.

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel
, Vorsitzender der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Auf die gerichtsbekannte und polizeibekannte vorliegende Aktenlage wird auch in diesem Zusammenhang konkret und vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Die geschilderten Straftaten im Amt sind ausführlich auch öffentlich dokumentiert, ebenso die Blockadehaltung der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, die Vorgänge an eine unabhängige und objektiv urteilende Strafverfolgungsbehörde abzugeben.

Die Beschuldigten sind als betrügerische Kriminelle zu betrachten, die mit hoher krimineller Energie ihr Amt, ihren Status und den Nimbus der Justiz insgesamt missbrauchen, um ihre Verbrechen gegen einen erkennbar unschuldigen Vater und Polizeibeamten zu begehen und infolge zu vertuschen.

Statt objektiver Prüfung und Dienstaufsicht über die offenkundig kriminell agierende Staatsanwaltschaft erfolgt seit Jahren eine konzertierte Vertuschung von Verbrechen im Amt in eigener Sache und zugunsten z.T. hochrangiger Krimineller bei den Justizbehörden Würzburg, die sich die jeweiligen Beschuldigten – hier Jürgen Bundschuh, Staatsanwaltschaft – unter Korpsgeist jeweils zu eigen machen.

2.
Das insgesamt als asozial und kriminell anzusehende Vorgehen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg setzt sich nahtlos fort.

Unter Ausblendung der Fakten, der Beweislast, des Zeugenvortrags und des dringenden Tatverdachts auf Verbrechen im Amt behauptet der Beschuldigte Bundschuh in Schreiben vom 07.11.2018 und nach Abgabe an die Täterbehörde rituell und formelhaft zugunsten des Mittäters Seebach und seines unmittelbaren Kollegen:

„Der Anzeigenerstatter Deeg legt dem Beschuldigten – Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg – zur Last, er habe mit seiner Einstellungsverfügung vom 09.08.2018 in dem Verfahren 602 Js 14313/18 das Recht gebeugt sowie eine Strafvereitelung begangen.“

Beweis:
Anlage 2
(für Polizei/Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Schreiben des Beschuldigten Bundschuh vom 07.11.2018, 901 Js 17756/18

Infolge fabuliert der Beschuldige kataloghaft begründungsfrei gemäß § 152 Abs. 2 StPO, dass „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ für verfolgbare Straftaten vorliegen.

Dies erfüllt aufgrund der vorliegenden Faktenlage, der Beweislage und des von der Behörde zu unterdrückend gesuchten vielfachen Zeugenvortrags erkennbar den Tatbestand der vorsätzlichen zirkulären und strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung zugunsten von Straftätern im Amt, die wie der Beschuldigte selbst, Angehörige der bayerischen CSU-Justiz sind und im konkreten Fall direkt mit diesem kollegial zusammenarbeiten.

Die Dreistigkeit und Plumpheit, mit der die Justizbehörden Würzburg/Bamberg – und insbesondere die Staatsanwaltschaft Würzburg – fortgesetzt Straftaten im Amt gegen Unschuldige begeht und bei Scheitern des Tatvorsatzes infolge versucht, diese Verbrechen in eigener Sache zu vertuschen, ist insgesamt als Politikum zu betrachten.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Stand der Dinge: Beleidigungsposse durch Staatsanwaltschaft Stuttgart, die mit den Justizverbrechern Lückemann & Co. konspiriert und sich bei Vertuschung von Verbrechen gegen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zum Mittäter macht!

QUEENSLAND, AUSTRALIA – BY Troy Mayne / CWPA / Barcroft Images

Ich bitte mal zu beachten, dass während all dieser dummdreisten und arroganten Versuche deutscher Justizjuristen, mich repressiv weiter unter Druck zu setzen, mich zu verarschen, mich auflaufen zu lassen, die KINDESENTZIEHUNG und KINDESENTFÜHRUNG durch die Volljuristin Kerstin Neubert ungehindert weiter geht.

Ein RECHTSFREIER RAUM, der längst Berechtigung zur Selbsthilfe und Selbstjustiz gibt…..bei Müttern führt Selbstjustiz und Missachtung jeglicher Gesetze zum Erfolg, wie man sieht.

Vgl. die Kindesentfremdungen und Rechtsbrüche gegen Angelo Lauria, zwei Töchter ….

…gegen Steffen Wieland, ein Sohn…..

oder gegen Thomas Karzelek, wo die Mutter, eine Juristin, eine gewaltsame Entführung der Tochter nach Polen plante und durchführte und trotz Haftstrafe weiter über das Kind verfügt, unter Ausgrenzung des Vaters, der das alleinige Sorgerecht hat….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.7e0bb93e-34ce-43e2-b386-0f0453446e89.html

Der Öhringer Amtsrichter Peter Grosch dokumentiert beispielhaft in seinem Beschluss gegen Steffen Wieland dieses immer gleiche Vollversagen der deutschen Justiz, die Täterinnen zu Kindesentzug und Ausgrenzung der Väter ermutigt, Beihilfe leistet:

….“Der Vater hat nunmehr dokumentiert, dass er bis zuletzt um Umgang mit seinem Sohn gekämpft hat. Er hat eine entsprechende Umgangsregelung erreicht und auch versucht diese durchzusetzen. Wenn er irgendwann von seinem Sohn gefragt wird, warum er an seinem Leben nicht mehr teilgenommen hat, kann er dies alles belegen.

Er wird jetzt aber akzeptieren, dass seine Möglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Gerichts erschöpft sind.“…

Nein, Väter müssen hier gar nichts mehr „akzeptieren“!!!!!

Die Justiz versagt auf ganzer Linie, während sie gleichzeitig die so diskriminierten Väter – Opfer von Verbrechen und anhaltenden Grundrechtsverletzungen – mit schwachsinnigsten Repressionen vor Offenlegung dieses gesamtgesellschaftlichen Skandals und dieses VOLLVERSAGENS der Justiz zu Lasten unserer Kinder mundtot zu machen versucht und so diese asozialen Zustände zu vertuschen.

Hier also aus gegebenem Anlass eine kurze Chronologie zu der Beleidigungsposse, bei der bayerische Justizverbrecher und Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile kooperieren und konspirieren, um mich mittels konstruiertem Vorwurf der „Beleidigung“ nochmals einzusperren – während man konzertiert alles unternimmt, um die widerwärtigen Verbrechen im Amt weiter zu vertuschen:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt der Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter in eigener Sache, dass die fortlaufenden ergebnisorientierten Diffamierungen, Stigmatisierungen und der Versuch, mich mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot machen zu wollen – Beschuldigte Silke Busch – und die bayerischen Justizverbrecher um Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt etc.) und Pankraz Reheußer (Kindesentführung) weiter zu stärken und vor Aufklärung des Justizskandals zu retten, weiter keinen Anlass für Verdacht der Strafvereitelung oder auch der Dienstaufsicht bieten, der Herr Dr. Hansjörg Götz:

Hier nochmal der Vorgang chronologisch:

Strafbefehl und Einspruch wegen vorgeblicher Beleidigung:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

Hauptverhandlung und mündliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/19/beleidigung-ein-kapitaldelikt-korruptionsstaatsanwalt-mit-eigenem-blog-fuehrt-anklage-thomas-hochstein/

Schriftliches Urteil:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/26/bamberger-justizverbrecher-clemens-lueckemann-und-pankraz-reheusser-werden-von-stuttgarter-amtsgericht-zu-geschaedigten-phantasiert/

Hier im Volltext:
Urteil 6 Cs 7 Js 67767/17 wegen Beleidigung (inkl. Blogbeiträge)

Berufung zum Landgericht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Forderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach „Haftstrafe“, Hinzuziehung Justizministerium BW, das an die Staatsanwaltschaft abgibt:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/05/stuttgarter-staatsanwaltschaft-konspiriert-mit-den-justizverbrechern-um-lueckemann-uebliche-strategien-stigmatisierung-und-kriminalsierung-von-geschaedigten-um-von-verbrechen-im-amt-abzulenken-opf/

Ergänzender Antrag ans Landgericht Stuttgart, Antrag auf Akteneinsicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/06/uebergriffige-staatsanwaelte-die-versuchen-justizopfer-und-geschaedigte-einzuschuechtern-um-verbrecher-in-den-eigenen-reihen-zu-schuetzen-ein-offenkundig-systemisches-problem-im-zersetzten-rechtss/

OLG Stuttgart deckt Staatsanwaltschaft und Verbrecher im Amt etc. mit üblicher Phrasendrescherei und Leugnung der Fakten:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/26/weiter-dummdreistes-blockieren-des-rechtsweges-durch-richter-des-olg-stuttgart-die-offenbar-glauben-mit-provokationen-gegen-justizopfer-koennten-sie-den-hochrangigen-polizeibeamten-eisele-und-bayeri/

Strafanzeige und weitere Diesntaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft, die in sog. Berufungsbegründung weiter beleidigt und diffamiert, Silke Busch; Justizministerium gibt an Staatsanwaltschaft ab:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/27/mittaeter-staatsanwaltschaft-stuttgart-verbrecher-im-amt-decken-und-hofieren-gleichzeitig-justizopfer-provozieren-diffamieren-und-beleidigen-ziel-offenkundig-verfahrensbeendender-bilanzsuizid/

Es folgt der weitere selbstreferntielle Freibrief des Staatsanwalts Götz oben…

Dieses Schreiben ging an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an die Polizei und ist hiermit ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart 12.12.2017

Az. 300 Js 116108/17

Gegen sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herrn Dr. Götz, zugunsten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Beschuldigte Frau Busch, wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Gegen Oberstaatsanwalt Dr. Hansjörg Götz wird ebenfalls wegen Verdacht der Rechtsbeugung im Amt sowie Verdachts der Strafvereitelung zugunsten von Justizkollegen hiermit Strafanzeige erstattet.

Auf bisherige Geltendmachungen wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass eine objektive Prüfung nicht stattfand und auch die Akten nicht beigezogen wurden sondern hier lediglich durch Dr. Götz phrasenhaft eine allgemeine Abfertigung zugunsten der Mitarbeiterin Busch und der Behörde erfolgte, wie dies bei Staatsanwaltschaften üblich ist.

Es wäre insoweit auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass hier gegen einen Unschuldigen und Polizeibeamten des Landes seit Jahren schwere Verbrechen im Amt zu verzeichnen sind und Ermittlungen sowie zivilrechtliche Klärungen insgesamt einzig aufgrund Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz sowie aufgrund der fortlaufenden Vertuschungen zugunsten der Täter im Amt unterbleiben.

Es wäre ebenso auszuschließen, dass ein promovierter Jurist bei Lektüre der Akte nicht erkannt haben will, dass der AE unter fortlaufendem Amtsmissbrauch mit konstruierten Straftaten gegen seine Person mundtot gemacht und von der weiteren Geltendmachung der Verbrechen im Amt und unter bewusster Missachtung der Meinungsfreiheit des AE abgebracht werden soll.

So stellte der Justizverbrecher Clemens Lückemann, der insbesondere für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und die Verweigerung der Entschädigung nach Freispruch als Täter (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09) und maßgeblicher Initiator in seinem Netzwerk bei der Justiz Franken anzusehen ist, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den AE.

Eine Ermittlung wegen Verbrechen im Amt wird konsequent unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung verweigert – jedoch dem Strafantrag des Täters nachgegangen, offenkundig da dieser als sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart hofiert und bei Verbrechen im Amt aktiv gedeckt wird.

Der Gesamtsachverhalt ergibt sich aus den Akten sowie aus den beweisrechtlichen Veröffentlichungen des AE.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat, ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaats.

Weiter ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft mit den Justizverbrechern aus Bayern gegen den AE konspiriert anstatt auf eine objektive und rechtsstaatliche Klärung der Vorwürfe zu dringen, wie es Aufgabe einer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstaat ist.

Die Beschuldigte Busch macht sich erkennbar zum Erfüllungsgehilfen der Verbrecher im Amt, dies unter Beleidigung und Diffamierung des Anzeigenerstatters als zu Unrecht Beschuldigtem und unbescholtenem Polizeibeamten des Landes.

Anders ist deren Mitteilung, die erneute rechtsbeugende und verfassungsrechtlich absurde sog. Verurteilung des Klägers wegen vorgeblicher „Beleidigung“ von Justizverbrechern nicht zu verstehen, Zitat:

„Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht.“

Dies ist ein weiterer Versuch einer sog. Strafverfolgungsbehörde, einen erkennbar zu Unrecht seit Jahren kriminalisierten unbescholtenen Polizeibeamten zu stigmatisieren, zu beleidigen
und zu diffamieren. Dies aus Eigeninteresse, Gleichgültigkeit und unter Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Entweder hat die Beschuldigte Busch den Bezug zur Realität verloren oder sie begeht bewusst und gezielt eine Beleidigung und Diffamierung gegen ein Justiozopfer, um die Täter zu decken.

Selbstverständlich ist dies strafrechtlich relevant und auch Anlass für Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht – jedenfalls in einem Rechtsstaat, in dem die Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich garantiert ist.

Der Popanz, mit dem Staatsanwälte sich gegenseitig einen Freibrief ausstellen, ist ein Witz und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Diese im Fall des AE seit insgesamt 2004 zutage tretende Hybris und Arroganz von sog. Staatsanwälten ist mittlerweile ein gesamtgesellschaftlicher Skandal.

Jedwede Schweinerei durch Angehörige dieser Betriebe wird vertuscht, gleichgültig ob es sich um Straftaten im Amt im Rahmen von Stuttgart 21 / Schwarzer Donnerstag, um die Ermordung von Oury Jalloh oder um Vertuschung ungerechtfertigter Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen Unschuldige wie Jörg Kachelmann oder den AE hier handelt.

2.
Die sog. Verfügung vom 06.12.2017 ist völlig begründungsfrei und beschränkt sich selbstreferentiell auf eine mantrahafte Leugnung der Tatsachen und Fakten.

Der AE ist als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Jahren Geschädigter von schweren Straftaten im Amt und insbesondere Verbrechen im Amt durch Justizjuristen des Freistaates Bayern.

Der AE ist seit insgesamt 2003 Opfer einer Kindesentziehung und Kindesentführung durch die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, die durch Täter bei den Justizbehörden Würzburg gedeckt und in ihrem Handeln befördert wird.

Ein Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010 auf wöchentliche sog. Umgangstreffen, der bis zum 07.07.2015 gültig und gerichtlich vollstreckbar war, wurde ab Juni 2012 zu Lasten von Vater und Kind weder durchgesetzt noch irgendetwas unternommen, um das Unrecht zu beenden.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert zum Zweck der Bindungsblockade, des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des AE als leiblichem und rechtlichem Vater unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht.

Die Schädigungen des AE als Vater sind irreversibel. Durch die anhaltende dummdreiste Blockade und Verweigerung des Rechtsweges durch Justiz und Strafverfolger ist schon lange eine Aufforderung zur Selbstjustiz impliziert.

Der Vertuschung von Verbrechen im Amt mittels ergebnisorientierter und böswilliger Stigmatisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung von Betroffenen und Geschädigten werden mit dem Fall des Anzeigenerstatters hier ihre Grenzen aufgezeigt werden!

Selbst die affektiven Mörder und Gewaltverbrecher, mit denen der AE während seiner von den Justizverbrechern um Clemens Lückemann erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung eingesperrt war, sind integrer, vertrauenswürdiger und ehrlicher als die fränkischen Staatsanwälte und die Verbrecher in den Reihen der Justiz, die hier agieren.

Diese Verbrecher im Amt versuchen Menschen gezielt und geplant zu schaden bis zur völligen Vernichtung der sozialen und bürgerlichen Existenz – und stellen sich dann noch als Hüter von Recht und Gesetz dar.

In diesem Fall werden die Verbrechen und der Machtmissbrauch gegen einen Unschuldigen für die Verbrecher im Amt Konsequenzen haben!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Mittäter Staatsanwaltschaft Stuttgart: Verbrecher im Amt decken und hofieren – gleichzeitig Justizopfer provozieren, diffamieren und beleidigen: Ziel offenkundig ‚verfahrensbeendender‘ Bilanzsuizid und Selbstjustiz!

Parallel zu den Entledigungsversuchen der Richter, die die sog. Staatsanwaltschaft bei der Verweigerung von Ermittlungen unterstützt, mit der man sich gemeinsam dumm stellt (siehe letzten Beitrag), werde ich als Verbrechensopfer ohne Amt und Status weiter beleidigt, entwertet und mit diffamierender Kriminalisierung mundtot zu machen versucht.

Das von Justizverbrecher Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt u.a.) und Justizverbrecher Pankraz Reheußer (Kindesentführung/Zerstörung Vaterschaft) erzwungene Verfahren gegen mich wegen „Beleidigung“ ist hier im Blog beweisrechtlich für jeden nachvollziehbar dokumentiert:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Justizverbrecher Reheußer

Die gegen mich gerichtete Kriminalisierung, Pathologisierung und letztlich Vernichtung als „Spinner“ a’la Gustl Mollath war spätestens ab 2007 „Chefsache“, nachdem ich die jahrelange Kindesentfremdung durch eine Volljuristin und das regelhafte Vollversagen der Justiz Würzburg im Rahmen der Kommunalwahl öffentlich anging:

Es geht den Tätern um die Aufrechterhaltung der Fassade einer Justiz, die sich in Teilen schon lange von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat.

Lückemann gibt infolge des Justizskandals Gustl Mollath in der Justiz-Hofpostille Mainpost seine Weltsicht wider:

…“Auch ein Richter namens Clemens Lückemann sieht die Schulen in der Pflicht. Der Präsident des OLG Bamberg beklagt sich über „eine bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ und befand: „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbst­verständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten“. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitäts­nahes staats­bürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.“….

https://m.mainpost.de/regional/main-spessart/Amtsgerichte-Direktoren-Oberlandesgerichte;art129810,7588971

2009 landete ich auf Weisung Lückemanns zuerst hier, nachdem ich mich gegen Kindesentzug und Kriminalisierung durch diese verirrte und rechtsfern-autokratische Provinzjustiz zur Wehr setzte:

….dann hier:

Dies geschah ohne Vorliegen von Straftat auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justizverbrecher Thomas Trapp und auf Grundlage eines Fehlgutachtens des CSU-Kumpels Dr. Groß, der mit der Frau des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Bild unten, zusammen im Stadtrat saß, u.a..

Die zehnmonatige Freiheitsberaubung wird bis heute vertuscht; obwohl keine Straftat vorlag, verhinderten die Justizverbrecher infolge die Auszahlung der zugesprochenenen Haftentschädigung. Zivilverfahren werden von Freunden und Kollegen der Verbrecher untet Rechtsbeugung entledigt.

Richter sind auch nicht befangen, wie sie mantrahaft ablassen, hier z.B. Dr. Martin Gogger, der in mehreren Verfahren verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet, um seine Kumpels zu decken – das Problem wird weiter wie üblich dem Opfer zuzuweisen versucht:
Dienstliche Stellungnahme Dr. Martin Gogger wegen Befangenheit, 16.11.2017, Az. 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg, gleichlautende „Stellungnahme“ in mehreren Verfahren

Der Justizverbrecher Lückemann initiierte im Februar 2015 eine Wohnungsdurchsuchung bei mir, indem er sich wohl selbst eine Drohmail zuschickte.

Auch hier versuchten die Täter infolge eine Entschädigung zu verhindern, indem sie – analog der Freiheitsberaubung – behaupteten, Justizopfer seien bezüglich der gegen sie gerichteten unrechtmäßigen Maßnahmen „selbst schuld“….
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/25/cybercrime-bamberg-ermittelt-wegen-bedrohung-des-olg-prasidenten-wohnungsdurchsuchung-heute-morgen/

Dem wurde vom Landgericht Bamberg ein Riegel vorgeschoben, Entschädigung steht zu:

Entschädigung wegen Wohnungsdurchsuchung, initiiert durch Lückemann, Landgericht Bamberg, 10.08.2017, Az. 14 Qs 39/16

Dazu in Kürze mehr……

Eine Silke Busch, Staatsanwaltschaft Stuttgart lieferte nun diese „Berufungsbegründung“ im Popanz-Verfahren wegen vorgeblicher Beleidigung, nachdem der bayerische Justizverbrecher Clemens Lückemann „Strafantrag“ gestellt hatte:

Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen „Beleidigung“ der Justizverbrecher Bayern, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16, nebst Schreiben vom 26.10.2017, § 47 Abs. 1 StGB, Haftstrafe

Herrn Minister Guido Wolf
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart
Badstraße 23
70372 Stuttgart Bad-Cannstatt 22.11.2017

Az. 6 Cs 7 Js 67767/17

Auf Schreiben der Staatsanwältin Silke Busch vom 20.09.2017 zu obigem Aktenzeichen wird weiter beweisrechtlich wie folgt erwidert.

Auch gegen Frau Busch wird hiermit Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch eingereicht.

Es wird beantragt, dass das Ministerium von seinem Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft Gebrauch macht. Die Staatsanwaltschaft ist anzuweisen, anstatt Justizopfer und Unschuldige zu kriminalisieren, Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verbrechen im Amt gegen den Uz., insbesondere gegen den Polizisten Roland Eisele und in örtlicher Zuständigkeit zu veranlassen.

Begründung:

1.

Die sog. Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats und geeignet, jedes Vertrauen in die Staatsanwaltschaft als objektive Behörde nachhaltig zu zerstören. Ohne Vorliegen von Straftat und auf Strafantrag des bayerischen OLG-Präsidenten (CSU) und Justizverbrechers Lückemann versucht die Behörde, den Uz. willfährig im Sinne des Justizverbrechers immer weiter zu entwerten und zu diffamieren.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, bayerischer Justizminister Bausback

Dies ungeachtet der immensen Schädigungen und Verbrechen, die die Justiz zu Lasten des Unterzeichners seit insgesamt 2003 verschuldet. Das ist asozial und in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel!

Frau Busch hat als Vertreterin der sog. Anklagebehörde offenkundig den Bezug zur Realität verloren oder beabsichtigt gezielt eine Eskalation, wenn sie hier auf die zusammenhangslos auf die „Persönlichkeit“ des vorgeblich Angeklagten verweist.

Wir leben nicht in einer Diktatur, in der Bürger als Untertanen solange drangsaliert und misshandelt werden, bis sie gebrochen sind und sich dem Unrecht beugen.

Jemand sollte dies auch der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Frau Busch mitteilen, die offenkundig jeglichen moralischen Kompass verloren hat und genau wie die Verbrecher in Würzburg/Bamberg in dieser Sache aus aggressivem Machtdünkel heraus gegen Geschädigte vorgeht. So zersetzt man einen Rechtsstaat!

Bei derarten willkürlichen Justizverbrechen, wie sie gegen den Uz. als ehemaligen Polizeibeamten durch die bayerischen Justizbehörden und im Umfeld einer Kindesentführung gegen den Uz. als Vater zu verantworten sind, hätten weniger robuste Geschädigte längst Bilanzsuizid begangen oder wären im Rahmen von Selbstjustiz gegen die Täter vorgegangen.

Der Unterzeichner hier muss sich hingegen weiter von sog. Staatsanwälten verhöhnen lassen, während ihm gleichzeitig und konsequent der Rechtsweg blockiert und verweigert wird, um Verbrecher im Amt und hochrangige Justizjuristen vor Strafverfolgung und zivilrechtlichen Geltendmachungen zu schützen.

Es ist den Tätern im Amt mittlerweile bewusst und bekannt, dass durch die Verbrechen auch seit 14 Jahren der Kontakt des Klägers zu seinem Kind vereitelt wird.

Allein derarte Vorgänge und Grundrechtsverletzungen ziehen regelmäßig Tötungsdelikte und Gewalteskalationen nach sich.

Eine solche Eskalation oder auch einen Bilanzsuizid versucht die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier offenkundig zu provozieren, um die Rolle eines „Gewaltverbrechers“, die sowohl die Justizverbrecher in Bayern als auch nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Unterzeichner zu projizieren versuchen, in einer Art selbsterfüllender Prophezeiung zur finalen Vertuschung dieses Justizskandals und der Verbrechen und Dienstvergehen (Eisele) gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten missbrauchen zu können.

Die fortlaufend sinnfreien, asozialen und rechtswidrigen Kriminalisierungsversuche gegen den Uz. als Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg erfolgen hier bei gleichzeitiger provozierender und dreister Strafvereitelung und Rechtsbeugung zugunsten der bayerischen Justizverbrecher, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und den Missbrauch des § 63 StGB gegen den Uz. als rechtsuchenden Vater zu verantworten haben, wie nachweislich Aktenlage und Veröffentlichungen seit 2013 für jedermann nachvollziehbar belegt, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Anstatt diesen Vorwürfen von Verbrechen objektiv nachzugehen, konspiriert die Staatsanwaltschaft Stuttgart aus Standesdünkel und Realitätsverlust mit den Tätern und bayerischen Justizverbrechern der CSU und konstruiert aus der beweisrechtlichen Offenlegung der Verbrechen im Amt durch den Uz. unter Missachtung der Rechtsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorgebliche Straftaten der Beleidigung (!) gegen, um den Uz. mundtot zu machen.

Weiter deckt die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung zwecks von Fehlentscheidungen und Straftaten im Amt den Polizeibeamten Roland Eisele, der u.a. bis heute anhaltend Prozessbetrug zu Lasten des Uz. zu verantworten hat.

2.
Die Vorgänge wurden am 20.11.2017 persönlich und beweisrechtlich dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg vorgetragen.

Anwesend waren neben der Vorsitzenden Frau Böhlen mehrere Abgeordnete jeweils von Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD.

Es wird nicht gelingen, diese Verbrechen im Amt und die Vorgänge gegen einen unschuldigen Polizeibeamten durch Kriminalisierung des Geschädigten und Opfers, wie sog. Staatsanwälte hier in eigener Sache offenkundig beabsichtigen, zu vertuschen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

 

Übergriffige Staatsanwälte, die versuchen Justizopfer und Geschädigte einzuschüchtern, um Verbrecher in den eigenen Reihen zu schützen – ein offenkundig systemisches Problem im zersetzten Rechtsstaat : Beispiel Justizskandal des ehem. Polizeibeamten Martin Deeg

Dieser Film „Haftbefehl“ basiert auf realem Justizskandal in Frankreich; lief am 02.11. auf 3sat – ein sehr schönes Beispiel für die völlige Unfähigkeit und UNWILLIGKEIT einer dummen, strafwütigen und arroganten Justiz, falsche Weichenstellungen und Fehleinschätzungen zu korrigieren.

Staatdessen wird wider besseres Wissen und mit Vorsatz auf Unschuldige eingetreten, Korpsgeist:

Aufgrund des im vorigen Beitrag genannten realitätsverweigernden Schreibens des Beschuldigten Kraft, Staatsanwalt Stuttgart, habe ich ergänzend diesen Antrag beim Landgericht eingereicht.

Unten folgt noch Schriftsatz an das OLG Stuttgart zwecks Erzwingung Ermittlungsverfahren.

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Az. 6 Cs 7 Js 67767/16

Aufgrund des völligen Fehlens von Objektivität und Rechtsstaatlichkeit bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart betrachtet der Unterzeichner diese mittlerweile als feindlich gesinnt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat offenkundig – wie auch die Staatsanwaltschaft Würzburg – den Bezug zur Realität und zum Rechtsstaat verloren.

Auf Strafanzeige insbesondere gegen Staatsanwalt Peter Kraft, die dem Amtsgericht Bad-Cannstatt aufgrund Schreiben des Beschuldigten vom 26.10.2017 in Mehrfertigung zuging, wird verwiesen.

Sollte das Gericht weiter rechtsstaatsfern und verfassungswidrig sich die rechtsfremden Darstellungen der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft insbesondere zu § 47 Abs. 1 StGB zu eigen machen, wird für diesen Fall folgender Antrag gestellt:

1.
Beiordnung eines Rechtsanwalt.

2.
Desweiteren wird hiermit Antrag auf Akteneinsicht durch Überlassung einer Aktenausfertigung gestellt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konspiriert offenkundig mit den Beschuldigten von Verbrechen im Amt und wirkt rechtswidrig und unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze mittlerweile völlig ungeniert darauf hin, den Unterzeichner im Sinne der Beschuldigten von Verbrechen im Amt mundtot machen zu wollen, indem Meinungsäußerungen aus einem Kontext heraus beliebig und unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu vorgeblichen Straftaten fabuliert werden, ohne dass im geringsten nachvollziehbar ist, woraus sich eine Strafbarkeit ergeben soll.

Dies hat erkennbar den Zweck der weiteren Stigmatisierung eines Unschuldigen in quasi endlosem selbstreferentiellen Zirkelschluss, vgl. Schreiben des Beschuldigten Kraft.

Darüberhinaus betreibt die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig Strafvereitelelung, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zugunsten der Verbrecher im Amt, deren Taten sie zu Lasten des Unterzeichners deckt.

Die Straftaten und Verbrechen im Amt zu Lasten des Unterzeichners, die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart strafvereitelnd gedeckt werden, sind hier nochmals chronologisch zusammengefasst:

Die Vorgänge sind objektiv als Mordmotiv gegen die Beschuldigten und Täter zu werten, die mit immenser krimineller Energie, Skrupellosigkeit und selbstentschuldender bösartiger Schädigungsabsicht und widerwärtiger Strafwut agieren.


1.

Der Polizeibeamte Roland Eisele beginnt als Leiter der Schutzpolizei bei der Polizeidirektion Böblingen massives Mobbing gegen den Unterzeichner, um diesen zum Abschneiden der Haare zu zwingen. Die Rechtswidrigkeit und Persönlichkeitsrechtsverletzung ist dem Beschuldigten bewusst, wie zweifelsfrei aus dessen späterer Stellungnahme hervorgeht.

Der Unterzeichner ist zu diesem Zeitpunkt über 30 Jahre alt und seit rund 12 Jahren als Polizeibeamter tätig, unbescholtener Beamter auf Lebenszeit. Eine Zulassung zum Auswahlverfahren für das SEK kurz zuvor vereitelte der Beschuldigte ebenfalls.

Infolge behält der Beschuldigte Eisele rechtswidrig die Dienstbezüge des Unterzeichners ein, zu 100 Prozent, und behauptet bis heute, Anlass hierfür sei ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst durch den Unterzeichner, obwohl nachvollziehbar beweisrechtlich beim Unterzeichner eine Fraktur der rechten Hand vorlag, ein entsprechendes ärztliches Attest und auch beim Amtsarzt auf Betreiben des Beschuldigten eine „Überprüfung“ stattfand.

Offenkundig hochmotiviert wird infolge versucht, irgendetwas Belastendes zu finden, um dem Unterzeichner zu schaden, bspw. mittels Observationen, Durchsuchung eines Fitness-Studios etc..

Der Beschuldigte Eisele begeht in zahlreichen Details und bis heute fortlaufend, gedeckt von der Behörde, Prozessbetrug.

Die Strategien zur Verdeckung der Taten des Beschuldigten sind musterhaft:

Um das Mobbing zu verdecken, werden dem Unterzeichner nachträglich durchschaubar nicht vorhandene „Dienstvergehen“ angedichtet.

Der Unterzeichner wird insgesamt anhand Aktenlage der Beschuldigten selbstreferentiell stigmatisiert, diffamiert und entwertet, um infolge beliebig eine mangelnde charakterliche Eignung als Polizeibeamter anhand dieser Aktenlage in den Raum zu stellen, was willfährig ohne jede weitere Kenntnisnahme der Fakten oder der Person des Unterzeichners übernommen wird (bspw. Petitionsausschuss des Landtags, Regierung Mappus).

Eine vom Unterzeichner mehrfach aufgrund der Notlage beantragte und dienstrechtlich zwingende Abordnung wird verweigert, um weiter Druck ausüben zu können. Nachträglich wird dies dargestellt als „dienstliche Notwendigkeit“, Stellungnahme Beschuldigter Eisele.

Die schließlich durch die Notlage erpresste Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit wird bis heute unter Prozessbetrug als „freiwillig“ und als „Vergleich“ dargestellt.

Dies, obwohl den Tätern und Beschuldigten bekannt ist, dass der Unterzeichner aufgrund ihrer Straftaten und Dienstvergehen seit mittlerweile 2005 auf Harz-IV angewiesen ist und die Umstände dazu führten, dass bayerische Justizverbrecher seither glaubten, einen Freibrief für Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner zu haben.

2.
Infolge der wirtschaftlichen Vernichtung und der hieraus resultierenden Gesamtumstände erzwang die Mutter des gemeinsamen Kindes drei Monate nach Geburt dieses Kindes eine Trennung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.

Unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte sie im Dezember 2003 beim Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung, Az. 15 C 3591/03, unter pauschaler Behauptung der Bedrohung/Belästigung und der Vorgabe, die Parteien seien schon lange getrennt.

Der Richter, der hier alle Falschangaben und Widersprüche zugunsten der Volljuristin Neubert deckt, Thomas Schepping, ist sieben Jahre später einer der Haupttäter bei Freiheitsberaubung im Amt gegen den Unterzeichner, hier mit seinem Gönner Lückemann.

Durch diesen beliebigen und vorsätzlichen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes verliert der Unterzeichner bis 2010 und wieder seit Juni 2012 anhaltend jeden Kontakt zu seiner Tochter.

Dies ist als Trauma und Verbrechen im Amt anzusehen. Die massiven und irreversiblen Grundrechtsverletzungen sind offenkundig. Im Raum Würzburg werden Frauen regelrecht dazu gedrängt und ermutigt, bei Paarkonflikten auf eine Kriminalisierung über die Justiz und Strafverfolgung hinzuwirken.

Die Anträge des Unterzeichners werden musterhaft verschleppt, die so geschaffenen Fakten eines Kindesentzugs unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch Zeitablauf selbstreferentiell zur Fortführung der Kindensentfremdung herangezogen.

Der verfassungswidrige willkürliche Umgangsboykott bis 2010 und wieder seit 2012 sowie eine ab Oktober 2012 von der Kindsmutter durch Untertauchen begangene Kindesentführung zum Zweck der Vereitlung vollstreckbarer wöchentlicher sog. Umgangskontakte, wie sie zuvor mit großem Erfolg und Bindungsaufbau von Mai 2010 bis Mai 2012 stattfanden durch die Juristin wird wie selbstverständlich strafvereitelnd vertuscht.

Ermittlungen auf Antrag des Unterzeichnwers werden seit 2004 in keinem einzigen Fall geführt, Behördenleiter Lückemann: Frauen werden als vorgebliche Opfer im Gerichtsbezirk Würzburg regelrecht umworben, ungeachtet der Fakten und generell im Paarkonflikt als Opfer fabuliert – während sich Männer und Väter wie der Unterzeichner bei jedweder Gegenwehr gegen Unrecht massiver Repressionen und Strafwut ausgesetzt sehen.


3.

Im Rahmen dieser Kriminalisierung des Unterzeichners erfolgten u.a. 2006 drei rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen, nachdem dem Unterzeichner infolge der Bemühungen, Kontakt zu seiner Tochter zu erhalten, insbesondere „versuchte Nötigung“ zu Lasten der Volljuristin und Kindsmutter angedichtet wurde.

Die sog. Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, ermutigte nach eigener Aussage die Kindsmutter und Juristenkollegin zu Strafanzeigen gegen den Unterzeichner sowie hieraus zu weiterem Kindesentzug.

Strafanzeigen und Beweisvortrag des Unterzeichners verschwinden von Anfang an ohne jede Ermittlung in Ablagen. Wenn überhaupt eine Reaktion erfolgt, beschränkt sich diese auf einseitige floskelhafte Satzbausteine in einseitigen Bescheiden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist ingesamt nicht als objektive Strafverfolgungsbehörde zu sehen sondern als rechtskonservativer CSU-Fortsatz, der beim geringsten Anschein völlig unkontrolliert und sich selbst über Recht und Gesetz stellend auf Kritiker, sog. Linke, sozial Schwache und Menschen, die sich gegen Unrecht zur Wehr setzen eintritt und um sich beißt.

Nach diesem Muster beginnt die sog. Staatsanwältin Angelika Drescher 2006 ergebnisorientiert mit einer beliebigen und durch nichts gestützten Psychiatrisierung und Pathologisierung des Unterzeichners, dem Modell Gustl Mollath folgend.

Die psychischen Auffälligkeiten und borderlinehafte Orientierungslosigkeit der Kindsmutter und Volljuristin hingegen, die bis 10. Dezember 2003 die Heiratsabsicht mit dem Unterzeichner äußerte, zwei Kinder, und ab 15. Dezember bei Gericht falsch eidesstattlich behauptet, die Parteien seien schon „lange getrennt“, werden in keiner Weise auch nur thematisiert.

Im Juni 2006 findet infolge auf Grundlage des Bayerischen Unterbringungsgesetzes durch Drescher eine sechstägige Freiheitsberaubung zu Lasten des Unterzeichners im Bürgerhospital Stuttgart statt. Die anschließende Geltendmachung wird solange verschleppt, bis die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Verjährung konstatieren kann.

Weitere Kriminalisierung mittels Bagatelldelikten, die durchweg dem jahrelangen traumatischen und vorsätzlichen Kindesentzug unter Ermutigung der Würzburger Justizverbrecher geschuldet sind, setzt sich bis 2009 in dieser Form fort.

Es folgen Anklagen ohne Straftat. Der gesamte Popanz wird im Sinne der Justizbehörden von der regionalen Mainpost, sog. Gerichtsreportern Schmidt und Wötzel, begleitet, Schlagzeilen nach dem Muster „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“ (13.08.2005, Anklage wegen vier Beleidigungen, zwei sofort eingestellt, Kindesentzug 20 Monate!) folgen bis 2015.

Seit spätestens Mitte 2006 ist der Fall des Unterzeichners bei der Staatsanwaltschaft Würzburg Chefsache, auch aufgrund der medialen Aufmerksamkeit.

Der Leiter der Behörde, Clemens Lückemann (CSU), der als „kleiner harter CSU-Kämpfer“ anhaltend sein Amt offenkundig so auffasst, als politischer Erfüllungsgehilfe rechtskonservativer CSU-Gesinnung gegen „lasche Linke“ (Mainpost vom 17.04.2009, „Lückemann nimmt Kurs auf Bamberg“) und sonstige Kritiker vorzugehen, wirkt offenkundig weisungsführend auf eine ergebnisorientierte Kriminalisierung und letztlich Vernichtung des Unterzeichners hin, wie sich infolge bestätigt.

Motivierend für die Justizverbrecher ist hierbei wohl nochmals die öffentliche Aufmerksamkeit unter Kritik an der Justiz, als der Unterzeichner 2008 als Oberbürgermeister-Kandidat versucht, Aufmerksamkeit auf die Missstände bei der Justiz zu richten.

4.
Im April 2009 gibt der Unterzeichner schließlich seinen Wohnsitz bei Würzburg auf, den er Januar 2005 zum Zweck der Herstellung einer Bindung zum Kind bezogen hatte, was die Justizverbrecher konsequent und bösartig vereitelten.

Im Mai 2009 reichte der Unterzeichner von Stuttgart aus eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Zivilklage gegen den sog. Staatsanwalt Thomas Trapp an, der als Nachfolger für die Sachbearbeitung der Strafanzeigen der Kindsmutter zuständig ist.

Trapps erste Amtshandlung war diesbezüglich wiederum die Konstruktion eines Tatvorwurfs der „versuchten Nötigung“, nachdem die Kindsmutter zuvor einen weiteren
Kontaktanbahnungsversuch und Vertrag mit dem Kinderschutzbund Würzburg auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind scheitern ließ, November 2008.

Die hierauf wegen fortgesetzter Verfolgung Unschuldiger beim Ministerium in München eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde Wochen später durch die Staatsanwaltschaft unter dem Beschuldigten Lückemann gezielt zu einem Komplott und einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt missbraucht, um den Unterzeichner als lästigen Kritiker der örtlichen Justiz endgültig mundtot zu machen und sozial zu vernichten.

So behauptete Trapp, der als Sachbearbeiter fungiert, auf Weisung Lückemanns und mit Unterstützung des Lückemann-Freundes und Günstlings Lothar Schmitt (Foto mit CSU-Justizminister Bausback / mittlerweile zum Generalstaatsanwalt Nürnberg befördert), dass – aufgrund der am 18.05.2009 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (!) – am Freitag, 12.06.2009 ein akuter Amoklauf durch den Uz. bei den Justizbehörden Würzburg drohe, den dieser geplant habe.

Die Tötung einer unbekannten Anzahl von Menschen, so der Beschuldigte Trapp fantasierend, sei vom Uz. geplant, die Anklage „versuchter Mord“ gegen eine unbekannte Anzahl von Menschen wird benannt (Az. 814 Js 10465/09).

Ein Anhaltspunkt für diesen fantastischen Tatvorwurf findet sich nirgends, insbesondere nicht in der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Dieser Popanz führte unter Repression gegen Stuttgarter Polizeibeamte schließlich am 21.06.2009 zu einer Festnahme des Uz., während er als Teilnehmer beim Halbmarathon mitläuft, Verkehrspolizei Stuttgart kurz vor dem Daimlerstadion.

Da kein Amoklauf stattgefunden hatte, fabulierten die Beschuldigten infolge von einer „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, die nachweislich Freispruch des Landgerichts Würzburg, 10.08.2010, ebenfalls nicht vorlag.

Ziel der Justizverbrecher war es, mithilfe des örtlichen Fehlgutachters Dr. Groß aus diesem Popanz dem Uz. beliebig einen „Wahn“ sowie diverse Persönlichkeitsstörungen anzudichten, wobei der Gutachter als verlässlicher Einweisungsgutachter gilt und auch zweifelsfrei wusste, was seine Freunde von der Staatsanwaltschaft von ihm erwarten.

Der Gutachter Dr. Groß sitzt 2009 für die CSU im Stadtrat Würzburg, ebenso wie die Frau des Beschuldigten Lückemann, Cornelia Lückemann.

Auf Grundlage dieses Fehlgutachtens und der vorgeblichen Straftat nach § 126 StGB wurde eine dauerhafte Unterbringung des Uz. als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB ergebnisorientiert angestrebt. Entlastende Fakten wurden von den Beschuldigten gezielt unterdrückt und zu vertuschen versucht.

Nach acht Monaten Freiheitsberaubung, inszeniert durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, wurde auf Grundlage des objektiven Obergutachtens des Leiters der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der LMU, Prof. Dr. Norbert Nedopil, die sofortige Entlassung des Uz. aus der Forensik veranlasst.

Dr. Groß hatte nachweislich ein eklatantes Fehlgutachten unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet: weder ein Wahn, noch Persönlichkeitsstörungen oder eine hieraus resultierende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit entsprachen den Tatsachen. Von Vorsatz ist auszugehen.

Dies hinderte die Beschuldigten und Justizverbrecher nicht, gegen den Uz. eine Woche später, 12.03.2010, nochmals eine Freiheitsberaubung im Amt und Festnahme in Stuttgart zu inszenieren – unter Missachtung des Beschlusses des Landgerichts.

Da die Polizei Stuttgart diesen Haftbefehl des OLG Bamberg als rechtswidrig einstufte, wurde Weisung erteilt und Druck ausgeübt. Der Uz. wurde so nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund nochmals wegen vorgeblicher Fluchtgefahr an seinem gemeldeten Wohnsitz festgenommen.

Maßgeblichen Tatbeitrag lieferten hierfür der Lückemann-Freund Norbert Baumann (CSU, pensioniert) und Lückemann-Günstling Thomas Schepping (mittlerweile zum AG-Direktor Gemünden befördert).

Am 22.04.2010 beendeten die Richter des Landgerichts auch diese zweite Freiheitsberaubung, indem sie sich gegen die Richter des OLG stellten. Dieser 1. Strafsenat des OLG unter Vorsitz des Beschuldigten Norbert Baumann ist/war in der gesamten Region bei mit den Gegebenheiten vertrauten Juristen und auch Richtern als untauglich angesehen. Rechtsbrüche und Straftaten im Amt durch die ehemaligen Richter dieser Strafsenats seien üblich, wie der langjährig tätige Würzburger Strafverteidiger Christian Mulzer dem Uz. mitteilte.

Nach Freispruch missbrauchten die Justizverbrecher in gleicher Konstellation ihr Amt, um dem Uz. die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung zu verweigern mit der Darstellung, dieser sei für die gegen ihn ergangenen Maßnahmen der Justizverbrecher selbst verantwortlich.

Weitere Details und Vorgänge sind ebenso wie die oben genannten beweisrechtlich im Blog des Klägers nachzuvollziehen, die Originaldokumente für jeden nachlesbar.

Es handelt sich hier erkennbar um einen Justizskandal gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater, dessen rechtsstaatliche Aufarbeitung bis heute mittels Tatortprinzip, Korpsgeist und Machtmissbrauch verhindert wird.

Die Täter und Justizverbrecher sind aus dem Amt zu entfernen und zur Anklage zu bringen. Ermittlungen sind durch eine objektive Behörde zu führen. Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt.

Der Unterzeichner wurde bis heute nicht zu den Tatvorwürfen der Verbrechen im Amt und der strukturellen Korruption vernommen, auch keiner der vielfach genannten Zeugen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

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ANTRAG an das Oberlandesgericht Stuttgart zwecks Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart 02.11.2017

Az. 22 Zs 1142/17

Es wird gerichtliche Entscheidung zur Einleitung von Ermittlungsverfahren beantragt
gegen

1. Polizeipräsident Roland Eisele, zu laden über Polizeipräsidium Aalen, Böhmerwaldstraße 20, 73431 Aalen wegen fortgesetztem Prozessbetrug u.a.

2. zuständige Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Strafvereitelung im Amt und Amtsmissbrauch zu Lasten des Unterzeichners, insbesondere was die Verdeckung einer Freiheitsberaubung im Amt vom 12.03.2010 bis zum 22.04.2010 unter Nötigung von Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg durch bayerische Justizverbrecher angeht.

Der Kläger ist seit 1987 Beamter des Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, aufgrund der Dienstvergehen und Straftaten zu 1. seit 2005 auf Sozialleistungen angewiesen.

Antrag auf Prozesskostenhilfe ist beigefügt.

Es wird die Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Rolf Gutmann, Kronenstrasse 24, 70173 Stuttgart beantragt.

Begründung:

1.

Auf Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 24.10.2017, Az. 22 Zs 1142/17 ist parallel zu diesem Verfahren Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fortgesetzten Verdachts auf Strafvereitelung und Amtsmissbrauch gegen Armin Striewisch, Oberstaatsanwalt, über das Staatsministerium der Justiz erstattet, Az. E-1402.2012/159, erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert trotz offenkundig dringenden Tatverdachts Ermittlungen gegen Straftäter im Amt:

Gegen den Beschuldigten Roland Eisele besteht offenkundig der dringende Tatverdacht auf fortgesetzten Prozessbetrug, der geeignet ist, die Entfernung aus dem Dienst und erhebliche schadensrechtliche Wiedergutmachung zu generieren.

Offenkundig, um den Beschuldigten vor den Folgen seiner Taten zu schützen und den Ruf der Polizei des Landes Baden-Württemberg nicht zu schädigen, wird seit Jahren Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Unterzeichners begangen.

Beweis:
Anlage 1

Ausdruck des beweisrechtlich veröffentlichten Blogbeitrags vom 26.01.2017 zur Strafanzeige und Klage wegen Prozessbetrug, Mobbing, Dienstvergehen – die zwei Seiten des Karrierepolizisten und Lügners Roland Eisele

https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/26/strafanzeige-und-klage-wegen-prozessbetrug-mobbing-dienstvergehen-die-zwei-seiten-des-karrierepolizisten-und-luegners-roland-eisele/

Es wird beantragt, die entsprechenden Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart hinzuzuziehen und die Vorsitzende Richterin Zeitler als Zeugin zu hören. Der Beschuldigte und die Beklagte täuscht und lügt strafrechtlich relevant seit Jahren konsequent über die tatsächlichen Vorgänge gegen den Unterzeichner als Polizeibeamten auf Lebenszeit, insbesondere die Umstände der Einbehaltung seiner Dienstbezüge zu 100 Prozent, die infolge zur Erpressung einer Kündigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Dienstjahren missbraucht wurde.

Zeugnis:

Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart

Trotz Fürsorgepflicht des Landes wird die Notlage des Unterzeichners einzig dazu missbraucht, diesen weiter ausgrenzend stigmatisieren und diffamieren zu wollen, um so Beschuldigte im Amt vor Anklage, Aufklärung und Entfernung aus dem Dienst zu schützen.

Zeugnis:

Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart

2.
Desweiteren leugnet die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass Strafanzeigen gegen Beschuldigte der Staatsanwaltschaft Würzburg regelhaft an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurden, wo sie seit Jahren ohne jede Ermittlung zugunsten der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. deren ehemaligen Leiter, Clemens Lückemann verschwinden. Die Polizei stellt hier bereits seit langem einen offenkundig ergebnisorientierten Missbrauch des Tatortprinzips fest.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg begeht seit insgesamt 2006 schwere Straftaten gegen den Unterzeichner kausal einer konflikthaften Kindesentfremdung durch die Mutter des gemeinsamen Kindes, die in Würzburg wohnende und seit Oktober 2012 zwecks Vereitelung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses (Familiengericht Würzburg, Az. 005 1403/09) untergetauchte Rechtsanwältin Kerstin Neubert.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Strafanzeigen wegen Kindesentführung werden durch die Staatsanwaltschaft Würzburg verhindert. Die Kriminalpolizei Würzburg wurde durch die Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen, keine Ermittlungen durchzuführen sondern die Strafanzeige direkt an die Staatsanwaltschaft abzugeben.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Strafanzeigen wegen Falschbeschuldigung durch Frauen wird in Würzburg nicht nachgegangen, da unter ideologischer Diskriminierung generell davon ausgegangen wird, dass im Paarkonflikt stets Männern eine Täterrolle zuzuweisen ist und Falschbeschuldigungen durch Frauen generell nicht erfolgen.

Das Muster hier folgt – obwohl es im Fall des Klägers lediglich um den Vorwurf des pauschalen Vorwurfs der Bedrohung/Belästigung im Dezember 2003 geht (unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes und falscher Eidesstattlicher Versicherung durch die Juristin Neubert) und mit seither lebenszerstörenden Folgen für den Kläger auch als Vater – dem Muster der falschen Vergewaltigungsvorwürfe gegen Jörg Kachelmann und dem Gebaren der Staatsanwaltschaft Mannheim.

Die umfangreichen Verbrechen im Amt gegen den Kläger werden u.a. deutlich an der Festnahme am 12.03.2010 – schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen – auf Weisung des Justizverbrechers Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg und dessen Freundes Norbert Baumann sowie des Tatbeteiligten Thomas Schepping (der sieben Jahre zuvor als Amtsrichter die konfliktursächliche falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter und Juristin Neubert zu verantworten hat).

Der Tatverdacht der gezielten Strafvereitelung im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt ist offensichtlich – und anhand dieses Beispiels zu verdeutlichen:

Mit immenser krimineller Energie und unter Nötigung gegen Stuttgarter Polizeibeamte erzwangen die Beschuldigten gegen den Unterzeichner eine Festnahme und weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung (nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung vom 21.06.2009 bis 05.03.2010) gegen den Kläger.

Dieser wandte sich unmittelbar nach Festnahme mehrfach an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die weder Ermittlungen führte noch eine Anzeigenaufnahme veranlasste sondern offenkundig bis heute strafvereitelnd mit den Beschuldigten im Amt gemeinsame Sache macht.

Folgende beweisrechtlich am 12.09.2017 veröffentlichte Zivilklage, die bereits mit Datum vom 09.09.2017 beim Landgericht Würzburg eingereicht wurde und auf die bislang keine Reaktion erfolgte, verdeutlicht und belegt beweisrechtlich die vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt, die in Stuttgart ausgeführt wurde:

Beweis:

Anlage 2

Ausdruck des beweisrechtlich veröffentlichten Blogbeitrags vom 12.09.2017 zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Bis zum 24.03.2010 wurde die Freiheitsberaubung gegen den Kläger in der JVA Stuttgart-Stammheim begangen, ohne dass ein Verantwortlicher der Staatsanwaltschaft Stuttgart in irgendeiner Form Ermittlungen veranlasste.

Beweis:
Anlage 3

a) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 15.03.2010

b) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg bzw. Antrag auf unverzügliche Anzeigenaufnahme und Protokollierung, 16.03.2010

c) Weiterer solcher Antrag über die JVA Stuttgart, Sozialdienst/Rechtspflege, 17.03.2010

d) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an Herrn Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, 13.04.2010 (dieses Schreiben erfolgte aus der JVA Würzburg).

Es handelt sich hier erkennbar um einen Justizskandal durch eine in Teilen rechtsradikale Justiz Würzburg/Bamberg. Die Täter sind aus dem Amt zu entfernen, die Vorgänge aufzuklären und Anklage zu erheben.

Wird der Kläger weiter auf dem Rechtsweg wie bisher für dumm verkauft und wie bisher verhöhnt, wird er die Verantwortlichen für die Zerstörung seiner Vaterschaft und seines Lebens auf andere Weise zur Verantwortung ziehen.

Eine Rehabilitation auch als Polizeibeamter ist zwar wünschenswert, jedoch nun aufgrund der seit 14 Jahren verschuldeten Schäden und der Bösartigkeit und Skrupellosigkeit der Täter und des völligen Aushebelns des Rechtsstaats zugunsten von Verbrechern im Amt nicht mehr vorrangig!

Der Dokumentation der Vorgänge im Blog des Klägers, auch unter Hinweis auf § 34 StGB sowie selbstverständlich § 193 StGB, ist bereits Folge der fortgesetzten seit Jahren ungeniert erfolgten Vertuschung dieses Justizskandals zum Schutz der Täter.


3.

Infolge Schreibens vom 26.10.2017 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig mit den Beschuldigten in Würzburg/Bamberg konspiriert.

Gegen den Beschuldigten Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart ist weitere Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde mit beweisrechtlicher Darlegung beim Justizministerium Baden-Württemberg eingereicht.

Auf diese sowie die beweisrechtlichen Anlagen wird vollinhaltlich verwiesen.

Die Straftaten im Amt und der dringende Tatverdacht insbesondere der Freiheitsberaubung im Amt sind hierin weiter dargelegt. Ebenso die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart, anstatt gesetzesgemäß objektive und rechtsstaatliche Ermittlungen zu führen, offenkundig mit den Tätern und Beschuldigten konspiriert, um gemeinsam mit Repressionen und rechtsfremden Maßnahmen den Unterzeichner zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.

Beweis:
Anlage 4

Strafanzeige vom 03.11.2017 gegen Peter Kraft, Anlagen

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Stuttgarter Staatsanwaltschaft konspiriert mit den Justizverbrechern um Lückemann. Übliche Strategien: Stigmatisierung und Kriminalisierung von Geschädigten, um von Verbrechen im Amt abzulenken, Opfer mundtot zu machen.

Hier nun etwas geraffte Lektüre….soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Die Versuche, die Justizverbrechen zu vertuschen und mich als Opfer durch Repressionen und Einschüchterung mundtot zu machen, haben die Staatsanwaltschaft Stuttgart erreicht, die ab sofort nicht mehr als objektive und rechtsstaatliche Behörde angesehen wird.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konspiriert offenkundig mit den Justizverbrechern Lückemann und Co., den Beschuldigten von Freiheitsberaubung im Amt.

Der Sinn und die Notwendigkeit dieses Blogs zur Offenlegung struktureller Missstände bei Justiz und Strafverfolgungsbehörden bestätigt sich jeden Tag weiter.

Die Vorgehensweise zeigt ganz klar, dass es schon lange nicht mehr um Strafverfolgung geht – die Justiz versucht, wild um sich beißend mit den üblichen Strategien und Mustern die Aufklärung eines Skandals abzuwehren, indem sie Geschädigte diffamiert, repressiv einzuschüchtern versucht.

Ein Erster Staatsanwalt Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart schreibt, 26.10.2017:

„Mit der Berufung wird die Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen und damit insgesamt eine Gesamtfreiheitsstrafe erstrebt.

Die Voraussetzungen des § 47 StGb Abs. 1 StGB liegen vor. Obwohl Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich erscheinen und auch von der Staatsanwaltschaft beantrag wurden, ist das Amtsgericht in seinem schriftlichen Urteil auf die Möglichkeit, kurze Freiheitsstrafen zu verhängen, nicht eingegangen.
Dass Geldstrafen zur Einwirkung nicht ausreichen, ergibt sich daraus, dasss der Angeklagte ohne erkennbaren Effekt bereits im Jahr 2015 wegen Beleidigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt wurde und er sogar noch seit der Hauptverhandlung vom 19.09.2017 in seinem öffentlichen Internetblog mit gleichgelagerten Beleidigungen fortfährt.“

Und ein Oberstaatsanwalt Armin Striewisch stellt – natürlich – parallel dazu fest, dass meine beim Justizministerium BW eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft blabla „keinen Anfangsverdacht/Grundlage“ etc. bla bla hat…..ich könne ja Antrag beim OLG stellen, um Ermittlungen zu erzwingen, mit Anwalt natürlich.
Schreiben OStA Striewisch, 24.10.2017 zu Dienstaufsichtsbeschwerde/ Strafanzeigen StA Stuttgart

Die Lektüre dieses Titelgeschichte des Spiegel lege ich nochmal nahe – Kontrolle von Staatsanwaltschaften findet nicht statt:

„Die Übergriffigen
Sie sind der Objektivität verpflichtet – und den Einflüsterungen der Politik ausgeliefert: Staatsanwälte haben die Macht, Existenzen zu vernichten. Rechtsgelehrte fordern deshalb mehr Souveränität für die Strafverfolger, aber auch bessere Kontrolle.“…

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125253335.html

Hier nun zunächst zwei Strafanzeigen/Dienstaufsichtsbeschwerden auf diese erneute asoziale Provokation dieser übergriffigen Täter, die Hintergründe nochmals redundant aufberereitet!

Strafanzeige/Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Peter Kraft

Justizminister Baden-Württemberg
– Herrn Guido Wolf –

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart 02.11.2017

– Mehrfertigung an das Amtsgericht Stuttgart, Az. 6 Cs 7 Js 67767/17

– Veröffentlichung im Blog des Unterzeichners

Hiermit wird Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige erstattet wegen fortgesetzten Verdachts der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Amtsmissbrauch und Strafvereitelung im Amt zu Lasten des Unterzeichners und zu Gunsten von Tätern im Amt bei den bayerischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg sowie zugunsten des Polizeibeamten Roland Eisele, PP Aalen gegen

Herrn
Peter Kraft
Erster Staatsanwalt
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart.

Der Beschuldigte Kraft konspiriert offenkundig mit den Beschuldigten einer Freiheitsberaubung im Amt und telefoniert laut glaubhaften Aussagen einer Quelle aus dem Täterumfeld regelmäßig mit dem Haupttatverdächtigen Clemens Lückemann, um zu erörtern, wie man den Unterzeichner als Justizopfer weiter repressiv mundtot machen kann.

Auf die Geltendmachungen in Bezug auf bisher eingereichte Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizminister Baden-Württemberg wird vollinhaltlich verwiesen.

Es wird weiter vollinhaltlich auf Einspruch zu obigem Aktenzeichen des Amtsgerichts Stuttgart sowie auf ausführliche beweisrechtliche Berufungsbegründung zum Landgericht Stuttgart verwiesen.

Desweiteren wird vollinhaltlich auf den zum Oberlandesgericht Stuttgart eingereichten Antrag auf Einleitung von Ermittlungsverfahren, Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft 22 Zs 1142/17 und den dortigen Beweisvortrag verwiesen.

Zwecks Nachweis der Justizverbrechen wird insgesamt auf die beweisrechtliche Dokumentation im Blog des Unterzeichners verwiesen sowie auf die bereits beigezogene Akte des Landgerichts Würzburg, 814 Js 10465/09 und die weiter in Berufungsbegründung benannten Verfahren.

Begründung:

1.
Mit Schreiben vom 26.10.2017, Az. 7 Js 67767/17 fordert der Beschuldigte in einem Schreiben an das Amtsgericht Stuttgart zwecks „Einwirkung“ auf den Unterzeichner eine Freiheitsstrafe wegen vorgeblicher Beleidigung.

Beweis:

Anlage 1
Schreiben des Beschuldigten vom 26.10.2017

Spätestens dieses Schreiben des Beschuldigten legt offen, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart jeglichen Bezug zur Realität verloren hat und offenkundig unter gezieltem Amtsmissbrauch darauf festgelegt ist, den Unterzeichner als ehemaligen Polizeibeamten zwecks Vertuschung eines Justizskandals bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg weiter kriminalisieren und stigmatisieren zu wollen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird daher – wie auch die Staatsanwaltschaft Würzburg – ab sofort als feindlich eingestellt angesehen.

Von Objektivität und Rechtsstaatlichkeit bei der Behörde wird nicht mehr ausgegangen.

Die sog Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgen erkennbar aus einem rechtsfremden Korpsgeist heraus.

Mit Repressionen und Einschüchterung soll hier derart auf den Unterzeichner als ehemaligen Polizeibeamten eingewirkt werden, dass er nicht mehr von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht und aufhört, die Verbrechen im Amt gegen seine Person anzuzeigen und öffentlich zu machen.

Dies ist asozial, widerwärtig und einer deutschen Staatsanwaltschaft unwürdig. Dies sind Nazi-Methoden, die offenkundig nur darin Begrenzung finden, dass der Rechtsstaat selbst Grenzen setzt und bei der machtmissbräuchlichen Vernichtung und Drangsalierung von Justizopfern, Rechtsuchenden und Kritikern der Justiz durch die Justiz zumindest eine Fassade von Rechtsstaatlichkeit vorgetäuscht werden muss.


2.

Die Diffamierung/Stigmatisierung von Justizkritikern bei gleichzeitiger Vertuschung und Verdeckung von Justizverbrechen folgt freilich den gleichen Mustern und Methoden wie in der Nazi-Diktatur.

Dies sind die Erfahrungen des Unterzeichners als unbescholtenem Polizeibeamten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit 2004 – die Staatsanwaltschaft Stuttgart entlarvt sich nun selbst und zeigt, dass sie den bayerischen CSU-Justizverbrechern insoweit in nichts nachsteht.

Es geht hier um eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt als Spitze mehrjähriger Repressionen und den Versuch, den Unterzeichner als völlig gesunden ehemaligen Polizeibeamten und Vater dauerhaft im forensischen Maßregelvollzug wegzusperren.

Die Muster, mit denen die bayerische Justiz dieses stigmatisierende Vorgehen praktiziert, hat der Justizskandal um Gustl Mollath aufgezeigt. Die Fehldiagnosen im Fall des Unterzeichners sind insoweit identisch mit den Fehldiagnosen im Fall Gustl Mollath.

Die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgen erkennbar den Zweck, Verbrechen im Amt zu Lasten des Unterzeichners durch namentlich benannte Justizverbrecher in Franken, federführend hierbei der zur Tatzeit fungierende Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg/Generalstaatsanwalt Bamberg und heutige OLG-Präsident Lückemann (CSU), der insgesamt als rechtsradikal einzustufen ist, zu verdecken.

Insbesondere geht es um Schutz vor Aufklärung der gegen den Unterzeichner begangenen Freiheitsberaubung im Amt vom 21.06.2009 bis 05.03.2010 sowie nochmals vom 12.03.2010 bis 22.04.2010 zu schützen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lückemann-Lakaien und Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung Thomas Trapp. (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09)

Die Beschuldigten und Täter machen zielgerichtet nicht den Tatvorwurf der Verleumdung oder falschen Verdächtigung gegen den Unterzeichner geltend, da sie wissen, dass dies zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben und des Tatvorhalts führen wird.

Stattdessen wird fortlaufend – nachdem die Pathologisierung mithilfe des örtlichen Fehlgutachters gescheitert ist – versucht, den Kläger mit Vorhalt von Beleidigungsvorwürfen mundtot zu machen und so das Grundrecht auf Meinungsfreiheit bemäß Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln.

3.

a)
Den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft ist insbesondere strafverschärfend zur Last zu legen, dass sie offenkundig stets gezielt Straftaten dort konstruiert, wo Verbrechen im Amt im Rahmen der Meinungsfreiheit und verfassungsrechtlich konform geltend gemacht werden.

Dies war erkennbar bereits bei der genannten Freiheitsberaubung im Amt zu Az. 814 Js 10465/09 der Fall, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit 2010 im Sinne der Beschuldigten vertuscht und Ermittlungen verweigert (siehe Anlage, Strafanzeige gegen Armin Striewisch, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart).

Die Beschuldigten selbst konstruierten aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde heraus eine vorgebliche Straftat der „Störung des öffentlichen Friedens“, um so ein für allemal den Unterzeichner als „kranken Irren“ öffentlich zu stigmatisieren und zweitens die bereits seit 2004 gegen den Unterzeichner begangene Straftaten im Amt zu vertuschen.

Die Beschuldigten verhinderten infolge, dass die der Unterzeichner die vom Landgericht Würzburg am 20.08.2010 in Freispruch zugesprochene Entschädigung erhält.

Beweis:

Anlage 2

Urteilstenor, Landgericht Würzburg, 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09


b)

Nachdem dem Unterzeichner auch nach diesem für die Beschuldigten und den Fehlgutachter Dr. Groß entlarvenden Urteil weiter der Rechtsweg – strafrechtlich als auch zivilrechtlich sowie dientsrechtlich – konsequent verbaut und in einer zum Teil dummdreisten Form standesdünkelndem Korpsgeistes konsequent verweigert wird, wurde beweisrechtlich 2013 der Blog eröffnet, um die Öffentlichkeit von den Vorgängen dokumentarisch in Kenntnis zu setzen und eine Anklage und Entfernung der Täter aus dem Amt zu erwirken.

Am 25. Februar 2015 wurde hierauf durch den Beschuldigten Lückemann eine weitere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung beim Unterzeichner veranlasst.

Zeugnis:
Sachbearbeiter KHK Mackert, Polizei Bamberg

Es besteht dringender Tatverdacht, dass der Beschuldigte Lückemann, Az. 1 Gs 195/15 sich selbst oder durch Mittäter aus dem Justizumfeld zwei Tage zuvor eine Drohmail zusandte, um so eine – mit rund 10 Beamten – aktionistische Wohnungsdurchsuchung beim Unterzeichner – nach Datenträgern und nach „Waffen“ – in Stuttgart zu inszenieren.

Dies offenkundig aus persönlichem Ärger über den Blog des Klägers.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Der Staatsanwaltschaft Stuttgart sind die Vorgänge angezeigt, ebenso der Tatverdacht – Ermittlungen werden offenkundig nicht geführt sondern wie genannt mit den Beschuldigten konspiriert, um Strategien zu entwickeln, den Unterzeichner als ehemaligen Polizeibeamten repressiv mundtot zu machen.

Für diese Maßnahme steht dem Unterzeichner ebenfalls Entschädigung zu, Landgericht Bamberg, Az. 14 Qs 39/16, Beschluss vom 10.08.2017.


c)

Darüberhinaus erhielt der Unterzeichner über Monate zahlreiche Morddrohungen, die offensichtlich aus dem Umfeld der Justiz Würzburg/Bamberg stammen bzw. von Lückemann entweder selbst oder durch Mittäter verfasst und versandt wurden.

Darin wird der Unterzeichner mit dem Tod etc. bedroht, wenn er den Blog nicht einstellt. Strafanzeigen sind fortgesetzt erstattet, ohne dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig irgendwelche Ermittlungen führte.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Die Zusendung dieser Mails hörte abrupt auf, als der Unterzeichner den Beschuldigen Lückemann öffentlich als Urheber der Drohungen verdächtigte und benannte. Auch hiergegen wurde von den Beschuldigten nicht wegen Verleumdung/falscher Verdächtigung etc. vorgegangen.

Der dringende Tatverdacht ist evident. Die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart auch diesbezüglich wird offenkundig strafvereitelnd unterdrückt während man mit den Beschuldigten im Amt gegen den Anzeigenerstatter konspiriert.

Eine solche Morddrohung wurde in öffentlicher Verhandlung im Beisein des Staatsanwalts Thomas Hochstein verlesen.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Es ist offenkundig, dass seitens der Justiz keinerlei ernsthafte Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft besteht.

Es ist weiter offenkundig, dass sämtliche Kontrollmechanismen und rechtsstaatlichen Prinzipien offenkundig systemisch ausgehebelt werden, sobald Straftaten im Amt im Raum stehen.

Gerade hochrangige Juristen und auch Polizeibeamte werden mit einem rechtsfernenn Korpsgeist offenkundig bei jedweder Schweinerei gedeckt.

Der Unterzeichner ist ausgebildeter und langjährig tätiger Polizeibeamter, ehe er durch den Täter und Vorgesetzen Roland Eisele massiv gemobbt wurde, Polizeidirektion Böblingen, was ebenfalls bis heute rechtsbeugend und strafvereitelnd zugunsten Eisele vertuscht wird.

Die Verantwortlichen haben das Leben, die wirtschaftliche Existenz und die Vaterschaft des Unterzeichners z.T. ergebnisorientiert, böswillig, asozial und mit massivem Amtsmissbrauch und krimineller Energie zerstört. Der Unterzeichner wird sich durch keinerlei Repression seitens der Täter davon abbringen lassen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Dies ist offenkundig nachweislich Schreiben des Beschuldigten, Anlage 1, das Ziel der Täter, die weiter glauben, sie stünden über Recht und Gesetz.

Besonders enttäuschend ist hierbei, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig in Sachen krimineller Energie und Amtsmissbrauch den Tätern der bayerischen CSU- Behörden in nichts nachsteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Strafanzeige/Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Armin Striewisch

Justizminister Baden-Württemberg
– Herrn Guido Wolf –

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart 02.11.2017

Hiermit wird Strafanzeige wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt und des Amtsmissbrauchs zugunsten des Polizeibeamten Roland Eisele (siehe Anlage) erstattet gegen

Herrn
Oberstaatsanwalt Armin Striewisch
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart.

https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2005/juni/detailansicht-juni/artikel/genetischer-fingerabdruck-1.html

Desweiteren besteht der Verdacht der Strafvereitelung und des Amtsmissbrauchs zwecks Verdeckung von Verbrechen im Amt zugunsten bayerischer Justizjuristen (CSU) seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart, hier Oberstaatsanwalt Armin Striewisch.

Insbesondere gilt dies für eine gegen den Unterzeichner als ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg begangene schwere gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09).

Der Ernst der Lage wird offenkundig auch durch das Staatsministerium der Justiz weiter realitätsverleugnend ausgeblendet.

Auf Schriftsatz vom 01.07.2017 wird nochmals beweisrechtlich verwiesen!
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/04/justizverbrecher-pankraz-reheusser-der-die-schuld-fuer-weiteren-psychischen-kindesmissbrauch-traegt-will-opfer-sein-strafbefehl-wegen-beleidigung-justizministerium-bw-wegen-strafvereitelung/

Gründe:

1.
Die Beschuldigten in Bayern beabsichtigten, den Unterzeichner mithilfe eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens und unrichtigen ärztlichen Zeugnisses des befreundeten Psychiaters, Dr. Jörg Groß (CSU), den Unterzeichner nachhaltig stigmatisierend zu pathologisieren und dauerhaft unter missbräuchlicher Anwendung des § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter wegzusperren und so final sozial zu vernichten.

Dieses Vorhaben scheiterte einzig aufgrund objektiven Obergutachtens des Leiters der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der LMU München, Prof. Dr. Norbert Nedopil, der feststellte, dass für die gesamten Maßnahmen keinerlei Voraussetzungen zugrundeliegen und der Vorgutachter Dr. Groß unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung ein eklatantes Fehlgutachten zu Lasten des Unterzeichners erstattet hat. Auch dies wird weiter vertuscht.

Trotz Freispruch durch das Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, die darüberhinaus feststellte, dass der von den Beschuldigten erzwungenen insgesamt zehnmonatigen Untersuchungshaft keine Straftat zugrundelag, hat der Unterzeichner bis heute keine Entschädigung für die verbrecherisch erzwungenen Maßnahmen erhalten.

All dies ist möglich, weil die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier offenkundig Beihilfe bei der Vertuschung der Verbrechen im Amt leistet – und das Justizministerium hier seiner Dienstaufsicht nicht nachkommt.

Dies, obwohl gemäß Beamtenstatusgesetz weiter eine Fürsorgepflicht für den Unterzeichner als Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg besteht.

Da der Unterzeichner auf dem Rechtsweg auflaufen gelassen wird und ihm dieser konsequent verweigert wird, sind die Vorgänge beginnend 2013 beweisrechtlich öffentlich gemacht.

Mit welcher kriminellen Energie und asozialen Skrupellosigkeit die Verbrecher im Amt unter Missbrauch und Nötigung gegen Stuttgarter Polizeibeamte gegen den Unterzeichner vorgingen, ist beispielhaft belegt in folgender Zivilklage, die bereits mit Datum vom 09.09.2017 beim Landgericht Würzburg eingereicht wurde und auf die bislang keine Reaktion erfolgte, vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt:

Beweis:

Anlage 1

Ausdruck des beweisrechtlich veröffentlichten Blogbeitrags vom 12.09.2017 zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/


2.

Mit Datum vom 01.07.2017 wurde bei Justizminister Guido Wolf Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Strafvereitelung im Amt und Amtsmissbrauch erstattet.

Hierauf teilte Dr. Jakob Pichon, Staatsanwalt beim Ministerium der Justiz Baden-Württemberg, zu Zeichen E- 1402.2012/159 (?) mit Schreiben vom 11.07.2017 mit, dass keine Zuständigkeit seitens des Justizministerium Badne-Württemberg für eine Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht.

Diese Falschauskunft, die offenkundig wie bereits bei bisherigen Eingaben auch der Entledigung strafrechtlich relevanter Vorgänge dient, widerspricht § 16 Gerichtsverfassungsgesetz, wo es heißt:

§ 16
Dienstaufsicht
(1) Die Dienstaufsicht üben aus 1. das Justizministerium über alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie über sämtliche Staatsanwaltschaften und Vollzugsanstalten

Auf den Vorhalt der Verbrechen im Amt, auch die örtliche Zustänidigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart betreffend im Fall des fortgesetzten Prozessbetrugs zugunsten des Polizeibeamten Roland Eisele betreffend, geht Dr. Pichon nicht ein.

Der Prozessbetrug ist seit Jahren angezeigt, ohne dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig Ermittlungen führt.

Das Vorliegen eines dringenden Tatverdacht ist fraglos:
Beweis:

Anlage 2
Ausdruck des beweisrechtlich veröffentlichten Blogbeitrags vom 26.01.2017 zur Strafanzeige und Klage wegen Prozessbetrug, Mobbing, Dienstvergehen – die zwei Seiten des Karrierepolizisten und Lügners Roland Eisele

https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/26/strafanzeige-und-klage-wegen-prozessbetrug-mobbing-dienstvergehen-die-zwei-seiten-des-karrierepolizisten-und-luegners-roland-eisele/

3.
Nachdem Staatsanwalt Dr. Pichon eine Abgabe der Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Amtsmissbrauch gegen die Staatsanwaltschaft Stuttgart an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Oberstaatsanwalt Armin Striewisch veranlasst hatte, erfolgte erwartungsgemäß eine weiterer begründungsfreier und floskelhafter Entledigungsversuch durch den hier Beschuldigten zugunsten der Behörde.

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Beschuldigten vom 24.10.2017

Die Fakten und Tatsachen werden begründungsfrei einfach geleugnet. Man verweigert Ermtittlungen und rechtsstaatliches Vorgehen offenkundig auf Grundlage von Amt und Status. Dies offenkundig seit Jahren.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz
, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Ein dringender Tatverdacht ist objektiv für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar, so dass nur der Schluss bleibt, dass hier gezielt aus Machtkalkül, Standesdünkel und zum Schutz von hochrangigen Juristen mittels Korpsgeist Ermittlungen gegen Juristen und den hochrangigen Polizeibeamten Eisele bereits im Ansatz verhindert werden sollen.

Die Folgen dieser seit Jahren praktizierten Strategie ist bereits der Blog des Unterzeichners.

Wenn Verbrechen im Amt derart durch Strafverfolgungsbehörden vertuscht und gedeckt werden und eine Dienstaufsicht verweigert wird, ist die Hinzuziehung der Öffentlichkeit auch gemäß § 34 StGB geboten, um die Täter zur Anklage zu bringen und die offenkundig systemischen und strukturellen Missstände bei Justiz und Strafverfolgung, sobald es um Verbrechen und Fehler in den eigenen Reihen geht, zu beenden.

Dass Kritiker und Anzeigenerstatter kriminalisiert und pathologisiert werden (vgl. auch Verhalten des OstA a.D. Häußler bezüglich des Anzeigenerstatters und ehem Richters Dieter Reicherter) ist ganz offenkundig ein Muster.


4.

Der Beschuldigte Striewisch lügt ganz offensichtlich darüberhinaus zugunsten von Kollegen der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Vom Unterzeichner angezeigte Straftaten und Verbrechen im Amt werden offenkundig nicht nur vertuscht und an die Behörde der Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg, abgegeben, was Striewisch leugnet. Die örtliche Zuständigkeit und das Tatortprinzip werden offenkundig regelhaft ausgehebelt, was auch der Polizeibehörde seit Jahren bekannt und augenfällig ist.

Zeugnis:
PHK‘in Birgit Schiemenz, Polizei Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27

Es werden neben der Vertuschung zugunsten Roland Eisele auch im weiteren Einzelfall, nämlich der in Anlage 1 genannten schweren Freiheitsberaubung im Amt in Stuttgart und unter Nötigung Stuttgarter Polizeibeamter (Fahndung Stuttgart) bei örtlicher Zuständigkeit strafvereitelnd Ermittlungen und Anzeigenaufnahme durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert.

So wandte sich der Unterzeichner als Polizeibeamter unmittelbar nach zweiter rechtswidriger Festnahme am 12.03.2010 schriftlich aus der JVA mehrfach an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Es wurde weder ein Aktenzeichen angelegt noch der Unterzeichner als Geschädigter vernommen.

Der Tatverdacht der gezielten Strafvereitelung im Zusammenhang mit vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt ist offensichtlich:

Beweis:
Anlage 4

a) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 15.03.2010

b) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg bzw. Antrag auf unverzügliche Anzeigenaufnahme und Protokollierung, 16.03.2010

c) Weiterer solcher Antrag über die JVA Stuttgart, Sozialdienst/Rechtspflege, 17.03.2010

d) Strafanzeige gegen die Justizverbrecher Bamberg an Herrn Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, 13.04.2010 (dieses Schreiben erfolgte aus der JVA Würzburg).

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht, eine Mehrfertigung geht an Herrn Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Bamberger Justizverbrecher Clemens Lückemann und Pankraz Reheußer werden von Stuttgarter Amtsgericht zu „Geschädigten“ phantasiert…

Hier zur Lektüre zunächst das schriftliche Urteil des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstatt zu der Verhandlung vom 19.09.2017 und dem erneuten Versuch der Justizverbrecher um Clemens Lückemann, mich als Justizopfer mit dem Vorwurf der „Beleidigung“ mundtot zu machen. Als willfährige Erfüllungsgehilfen erwiesen sich der Stuttgarter Karriere-Staatsanwalt Hochstein und die Amtsrichterin Pfeffer, die das mit der Meinungsfreiheit noch nicht so ganz verstanden haben:

Urteil Amtsgericht Stuttgart wegen vorgeblicher Beleidigung der Justizverbrecher Bayern, 19.10.2017, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16

Die Seiten zwischen 6 a und 8 i enthalten Kopien der drei im sog. Strafbefehl genannten Beiträge dieses Blogs, die verlesen wurden, Links:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/02/23/bamberger-justizverbrecher-wollen-selbstjustiz-provozieren-kindesentzug-zugunsten-der-rechtsanwaeltin-kerstin-neubert-durch-olg-bamberg-weiter-fortgefuehrt-auch-ich-als-vater-werde-mich-nun-nicht-m/

https://martindeeg.wordpress.com/2016/08/14/die-justizverbrecher-und-hauptakteure-besondere-schwere-der-schuld-beweisfuehrung-geschlossen/

https://martindeeg.wordpress.com/2016/08/23/asozialer-justizverbrecher-und-kindesentfremder-pankraz-reheusser-weiter-durch-taeterumfeld-olg-bamberg-gedeckt-klageerzwingung-und-weitere-strafanzeige/

Der Wortlaut der Staatsanwaltschaft wurde von der Richterin 1:1 übenommen: Blog: „Strafbefehl“ wegen vorgebl. Beleidigung der Justizverbrecher Lückemann, Reheußer etc., Staatsanwaltschaft Stuttgart

Berufung zum Landgericht ist eingelegt, die Veröffentlichung der Begründung folgt in Kürze….