Diesem Beitrag vorausgestellt nochmal diese Feststellung der bundesweit geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Art. 5 Grundgesetz, die zweifellsos auch den „brillanten“ CSU-Richtern und eifrigen Staatsanwälten in Bayern bekannt ist, die diese Meinungsfreiheit regelhaft mit Vorsatz aushebeln, wenn es um die eigene Sache geht (man stellt sich ja gerne dumm, um Unrecht zu vertuschen):
„Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (Anm.: „Ehrverletzung“ von Richtern etc.) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).
Und weiter:
…“Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16).“….
Die Führungsriege des FC Bayern hat vor kurzem neben brüllendem Gelächter auch ein schönes Beispiel für die Doppelstandards, die Heuchelei und die Dummdreistigkeit geliefert, die hier herrschen, offenkundig auf allen Ebenen der bayerischen „Eliten“:
Karl-Heinz Rummenigge faselt in FC-Bayern-Pressekonferenz von der „Würde des Menschen“ und heult fast wegen der bösen, bösen Kritiker, die diese seine „Würde“ missachten. „Gehtś noch?“. Für sie selbst gelten natürlich ganz andere Maßsstäbe: da werden Spieler als geisteskrank bezeichnet, die nur einen „Scheißdreck“ spielen. Man kann das durchaus einen gewachsenen speziellen bayerischen „Eliten“-Wahn nennen.
Die Akteure in der Justiz sind da schon lange weiter: die CSU-Kriminellen und Klüngel-Richter im OLG-Bezirk Bamberg, die eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, eine seit 15 Jahren andauernde Kindesentziehung unter Kriminalsierung und versuchter Pathologisierung mit ihrem örtlichen „Sachverständigen“ Dr. Groß gegen mich zu verantworten haben – wie dieser Blog beweisrechtlich dokumentiert – glauben offenkundig weiter, man könne Verbrechen im Amt und Missbrauch struktureller Gewalt dadurch vertuschen, indem man die Geschädigten und Justizopfer mit fingierten und konstruierten Bagatellstraftaten mundtot macht und davon abzubringen versucht, ihre berechtigten Interessen gegen diese Kriminellen im Amt durchzusetzen.

Der Fisch stinkt vom Kopf her….
Wie lange machen Bundespolitik, Opposition und die Zivilgesellschaft diesen Popanz der CSU-Justiz gegen die eigenen Bürger in Bayern noch mit, der dem Amtsmissbrauch in der Türkei oder in Polen in nichts nachsteht, nur besser vertuscht und kaschiert wird. Was haben die nicht alles unternommen, um den Justizskandal Gustl Mollath zu vertuschen und das Opfer Mollath doch noch zum Täter zu stilisieren…..

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)
Die CSU-Staatsanwaltschaften sind ohnehin Partei – von Objektivität, Neutralität, Gleichheit vor dem Gesetz und den Vorgaben des § 160 Abs. 2 StPO hat man hier offenkundig noch nie gehört. Handlungsleitend sind Status, persönliche Gesinnung und ideologische Strafwut.
Das beliebte Muster ist, sich selbst als Behörde zum Opfer zu stilisieren, von Kritikern, Querulanten und Idioten, die keine Ahnung haben, die hat man nur selbst – siehe Hoeneß und Rummenigge.
Kurzum: vor kurzem bekam ich wieder einen sog. Strafbefehl zugeschickt, weil ich den Kriminellen Lückemann, sog. Präsident des OLG Bamberg als das bezeichne was er ist. Ein Krimineller im Amt, ein ideologisch agierender CSU-Jurist, der Nimbus, Amtsgewalt und seine Seilschaften missbraucht, um Unschuldige zu verfolgen, sich zum geilen Strafverfolger zu stilisieren und mit seinen „kleinen harten CSU-Kämpfern“ gegen „lasche Linke“ – oder was er dafür hält – vorzugehen, wie er selbst in der Mainpost verlauten ließ.
Mehr dazu bereits hier:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/19/der-feige-csu-kriminelle-und-justizverbrecher-clemens-lueckemann-fuehlt-sich-wieder-beleidigt-gegenanzeige/
Nachdem nun die Richter des AG Bamberg auf den Zug aufspringen und auf Betreiben der durchweg parteiischen Staatsanwaltschaft von mir als Justiz- und Verbrechensopfer 5.200 Euro wegen vorgeblicher Beleidigung etc. fordern, habe ich die Beiordnung eines Anwalts gegen diesen Macht- und Amtsmissbrauch beantragt.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die wurde mit dem üblichen rituellen Formschreiben begründungsfrei abgelehnt.
Diese Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 140 Abs. 2 StPO) ging raus, der Sachverhalt und die weitere Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit, Verhöhnung Rechtsuchenden und Opfern einer kriminellen CSU-Justiz ergibt sich aus dem Inhalt:
ES geht nicht um Beleidigung, es geht um einen Justizskandal und um strukturellen Missbrauch der Unabhängigkeit der Justiz, Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit und Gesetzen unter Selbstbedienung durch Kriminelle im Amt.
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg 24.10.2018
23 Cs 1105 Js 1211/18
Gegen den sog. Beschluss vom 17.10.2018 zu obigem Aktenzeichen wird fristgerecht sofortige Beschwerde eingereicht.
Strafanzeige aufgrund des Vorgangs ist erstattet wegen strukturellem Amtsmissbrauch, struktureller Rechtsbeugung, Strafvereitelung, falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger zugunsten des sog. Präsidenten am Amtsgericht, Clemens Lückemann.
Gegen den Richter am Amtsgericht Fahr wird Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit angezeigt. Ebenso gegen den Richter am Amtsgericht Matthias Schmolke.
Die Befangenheit ergibt sich erkennbar für jeden vernünftig denkenden Menschen, wenn Richter versuchen, auf Strafanzeige eines Dienstvorgesetzten einen Unschuldigen mittels konstruierter Tatvorwürfe – wie hier vorliegend – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie ausgeführt, und offenkundig persönlich-ideologisch motiviert zur Anklage zu bringen und so mundtot zu machen.
Es ist auch offenkundig, dass hier aufgrund der personellen Sachlage eine besondere Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage gemäß § 140 Abs. 2 StPO vorliegt, wenn vorgeblicher Geschädigter und Ankläger konzertiert und in eigener Sache derart gegen einen Unschuldigen vorgehen und diesen mittels Druck und Amtsmissbrauch erkennbar davon abbringen wollen, berechtigte Interessen in laufenden Verfahren gemäß seiner Grundrechte nach Art. 5 GG kundzutun.
Es entspricht der Pervertierung des Rechtsstaats, die im OLG-Bezirk Bamberg regelhaft stattfindet, dass trotz dieser Befangenheit und offenkundigen Begünstigung des Behördenleiters, der nicht Opfer sondern Täter ist – wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt – durch die voreingenommenen und befangenen Richter dem unschuldig zur Anklage gebrachten Unterzeichner eine adäquate rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt gegen diesen Machtmissbrauch und Amtsmissbrauch zu verweigern versucht wird.
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist erkennbar zwingend geboten, damit Uz. sich gegen diesen konzertierten Amtsmissbrauch, die ideologische Strafwut und die Aushebelung der Gewaltenteilung im OLG-Bezirk Bamberg durch die Seilschaften des Kriminellen Lückemann zur Wehr setzen kann.
Begründung
1.
Auf Inhalt des Schreibens vom 09.10.2018 und Antrag zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.
Hierauf geht der Richter am Amtsgericht Fahr nicht ein sondern lehnt begründungsfrei und mit rituellem Formschreiben den begründeten Antrag auf Beiordnung ab, obwohl erkennbar eine besondere Sach- und Rechtslage vorliegt, wie weiter ausgeführt.
Dieses Vorgehen entspricht der Hybris und der kriminellen Vorgehensweise bei den Justizbehörden im OLG-Bezirk, um Verbrechen im Amt gegen den Uz. zu vertuschen und die Täter im Amt vor Strafverfolgung, zivilrechtlicher Aufklärung und Entfernung aus dem Dienst zu schützen.
Dies betrifft insbesondere den Dienstvorgesetzten und hier als vorgeblicher Geschädigter auftretenden sog. Präsidenten des OLG Bamberg, den Beschuldigten Clemens Lückemann, der wie ausführlich angezeigt, mit hoher krimineller Energie insbesondere eine Freiheitsberaubung im Amt gegen den Uz. inszeniert und zu verantworten hat.
Beweislage:
Unter Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, inszenierte L. als Leiter der Behörde mit dem Lückemann-Günstling und Mittäter Thomas Trapp eine vorgebliche Störung des öffentlichen Friedens durch den Uz., die erkennbar nicht vorlag. Um die Freiheitsberaubung ungestört zu inszenieren, vertuschten die Täter im Amt die Tatsache, dass bereits Wochen zuvor die erfahrenen Juristen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff und der Ministerialrat Kornprobst in dem Schreiben keinerlei Strafgehalt und schon gar keine akut drohende Störung des öffentlichen Friedens erblickt haben. Handlungsleitend war für die Kriminellen eine Vernichtungsabsicht und persönlich motivierte Rache am Uz. für dessen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg
(Hieraus ergibt sich unter anderem auch ein starkes Indiz für die absolute skrupellose Vorgehensweise und die kriminelle Energie, die der Beschuldigte Lückemann narzisstisch gekränkt an den Tag legt, sobald er Kritik und Beschwerden ausgesetzt ist. Der akute und überwältigende Ärger über den Blog des Klägers und dessen Beitrag vom 21.02.2015 ist daher erkennbar ein nachvollziehbares und starkes Motiv, dem Uz. Am 22.02.2018 eine anonyme Drohmail anzudichten und beim Uz. eine Wohnungsdurchsuchung, vgl. Verfahren 14 Qs 39/16, zu inszenieren sowie diesem infolge fortgesetzt Morddrohungen zukommen zu lassen. Dass der Beschuldigte hierbei intelligent genug ist, seine Täterschaft verschleiern zu wollen, indem er das Tor-Netzwerk nutzt, ergibt sich von selbst).

Beschuldigter Schmitt (Mitte) bei typischer Tätigkeit
Mithilfe des Mittäters und Lückemann-Günstlings Lothar Schmitt wurde auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (zu Verfahren 814 Js 5277/08) eine akute Gefährdungslage durch den Uz. fantasiert, um diesen infolge ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund auf Grundlage eines Fehlgutachtens durch den Mittäter und Gerichtgutachter Dr. Groß final zu vernichten, analog dem Vorgehen im Fall Gustl Mollath, Missbrauch des § 63 StGB gegen sog. Querulanten. Der Mittäter Dr. Groß sitzt zur Tatzeit mit der Ehefrau des Beschuldigten Lückemann für die CSU im Stadtrat, u.a..

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß (CSU)
Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart
Staatsanwalt Peter Kraft, zu laden über Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstraße 145, 70190 Stuttgart
Die Sachlage und Beweislage ist gerichtsbekannt, polizeibekannt und wird unter strukturellem Amtsmissbrauch und struktureller Rechtsbeugung im OLG-Bezirk Bamberg unter Missbrauch örtlicher Zuständigkeit und Missbrauch des Tatortprinzips intern in eigener Sache zu vertuschen versucht.
Nach Freispruch und Urteilsfeststellung, dass dem gesamten von Lückemann inszenierten Popanz keine Straftat zugrundelag, deckte der Mittäter Lothar Schmitt die Haupttäter Trapp und Lückemann mit der bizarren Schutzbehauptung, Hauptverhandlung 2010, er habe 2009 (!) den Uz. aufgrund einer Strafanzeige von diesem und hierbei gefallenem Zitat aus dem Jahr 2005 für akut „gefährlich“ gehalten.

Der „neue Leitende Oberstaatsanwalt“ Lothar Schmitt. Foto: Stefan Gregor 30.08.2012
Nach Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg erwirkte der Beschuldigte Lückemann über die Mittäter Norbert Baumann und Thomas Schepping unter weiterem Amtsmissbrauch, dass diese Mittäter dem Uz. unter Amtsmissbrauch und Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts die zugewiesene Haftentschädigung verweigerten.
Für zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt in der JVA Stuttgart-Stammheim, der JVA Würzburg und der Forensik Lohr durch die Kriminellen und CSU-Seilschaft um Clemens Lückemann sowie weitere Straftaten gegen seine Person seit 2004 ist der Uz. bis heute vom Freistaat nicht entschädigt worden.
Diese Verbrechen im Amt sind ausführlich und detailliert Inhalt der Schreiben unter anderem vom 14.12.2017 und vom 07.04.2017, Verfahren 14 Qs 39/16 und 210 StES 9/18, siehe sog. Strafbefehl, somit beim „Kampf ums Recht“.
Ziel ist es nicht, den Beschuldigten Lückemann zu beleidigen, sondern ihn aus dem Verkehr zu ziehen und die ruchlosen kriminellen Machenschaften gegen Unschuldige, einen Vater und ehemaligen Polizeibeamten öffentlich zur Anklage zu bringen, ebenso die Subkultur in diesem CSU-Justizsumpf, die derarte Verbrechen im Amt ermöglicht, begünstigt und verdeckt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)
Für bloße Beleidigungen gegen den Kriminellen Lückemann fehlt es somit bereits am Vorsatz, wie sich jedem vernünftig denkenden Menschen ebenfalls unmittelbar erschließt.
Die Staatsanwaltschaft als Partei und die befangenen Richter hier versuchen hier erkennbar und unter vorsätzlicher Missachtung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus einem umfassenden Beweisvortrag beim „Kampf ums Recht“ dem Uz. beliebig einzelne Wortwahl und aus dem Zusammenhang isolierte Meinungsäußerungen als Beleidigung zugunsten des Dienstvorgesetzten Clemens Lückemann zu fantasieren.
Zitat hierzu:
…“Bei Kritik an richterlichen Entscheidungen steht im Rahmen dieser Gesamtabwägung dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Richter gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (sofern keine Schmähkritik vorliegt) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).“
Dies ist hier erkennbar der Fall, wie jeder durchschnittlich verständige Mensch unschwer erkennt.
Weiter Zitat:
…. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.)…..
Die CSU-Juristen und Beschuldigten hier inszenieren sich hingegen dummdreist, weinerlich und selbstgerecht als vorgebliche Opfer (vgl. aktuell Hoeneß/Rummenigge, FC Bayern) während sie selbst vor keinerlei Straftat, Lüge und asozialer Schädigung gegen Menschen zurückschrecken.
Eine derarte Doppelmoral, Heuchelei und Verlogenheit ist auf jeder Ebene abstoßend.
Man kann diese Praxis getrost als den Bodensatz der aktuellen deutschen Justiz bezeichnen, der hoffentlich sehr zeitnah durch die Transparenz, die Entwicklung und den Fortschritt in Politik und Justiz ausgemerzt wird.
Weiter Zitat:
…..Die Äußerungen des Angeklagten erfolgten im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens, also im „Kampf ums Recht“ (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012, zitiert nach juris, dort Rdn. 15f., und vom 28.07.2014 aaO, dort Rdn. 13, je m. w. N.). ….Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16)..…
Es bleibt also das Geheimnis der Juristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberb, weshalb ausgerechnet zugunsten des Kriminellen und Dienstvorgesetzten Lückemann, der unter dringendem Tatverdacht von Verbrechen im Amt gegen den Uz. als unbescholtenem Vater und Polizeibeamten steht, diese Vorgaben und Rechtsgrundsätze im OLG-Bezirk Bamberg nicht gelten sollen – in einem Verfahren gegen das Justizopfer, den Uz..
Dies ist erkennbare Willkür und Ausdruck von Befangenheit, ideologisch und persönlich motivierter Pervertierung von Rechtsstaat und Verantwortung, die aus der Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe in einer unabhängigen Justiz ergeht.
Diese Befangenheit und der Tatverdacht auf Rechtsbeugung zugunsten eines Dienstvorgesetzten erschließt sich unmittelbar, und zwar jedem vernünftig und objektiv denkenden Menschen.
Der Rechtsstaat, die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewaltenteilung und die Wahrheitspflicht wird seit Jahren zu Lasten des Uz. und zugunsten Krimineller im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg pervertiert.

Dumm und Dümmer
Hierdurch ist massiv der Rechtsfrieden gestört. Handlungsleitend bei den Behörden Bamberg ist insgesamt nicht der Rechtsfrieden sondern die Ausübung von Macht und Gewalt gegen Menschen, die diese Justiz berechtigt kritisieren, Unrecht geltend machen und Verbrechen im Amt zivilrechtlich, strafrechtlich und dienstrechtlich zur Anzeige bringen.
Das Muster ist hierbei stets dasselbe, nämlich die vorsätzliche Missachtung und Aushebelung des Art. 5 Grundgesetz zu Lasten von Rechtsuchenden, hier des Uz..
Dieses Muster ergibt sich aus den oben geschilderten Vorgängen zu Verfahren 814 Js 10465/09, LG Würzburg. Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik von Geschädigten und Justizopfern werden entweder als Straftaten fingiert oder zu einer Bedrohungslage fantasiert.
Gemeinsam ist stets, dass es keine Geschädigten gibt sondern die Staatsanwaltschaft bzw. Angehörige der örtlichen Justiz sich selbst als Geschädigte fabulieren, um so Rechtsuchende mundtot zu machen und durch Repression und Druck die Durchsetzung berechtigter Interessen der Justizopfer zu verhindern.
Dieses Vorgehen krimineller Akteure der Justizbehörden im OLG-Bezirk Bamberg zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte asoziale Kriminalisierung des Uz. als unschuldigem Opfer von Kriminellen im Amt, insbesondere des Beschuldigten Lückemann, dessen ideologische Gesinnung allgemein bekannt ist.
2.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Staatsanwaltschaft Bamberg agieren erkennbar nicht als objektive und unabhängige Strafverfolgungsbehörde sondern sind Partei.

Drohende Gefahr in Bayern
So werden Straftaten durch Juristen, insbesondere den Beschuldigten Lückemann unter Strafvereitelung verdeckt und vertuscht wohingegen gegen den Uz. fortlaufend Straftaten konstruiert und kreativ hergeleitet werden, um den Geschädigten repressiv mundtot machen zu wollen.
Dies stellt wie genannt mittlerweile eine auch in CSU-Bayern nicht mehr zu akzeptierende Pervertierung und Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien auf dem Rücken von Bürgern und Rechtsuchenden dar.
Der zweite vorgebliche Tatvorwurf, den die befangenen Richter auf Betreiben der Partei Staatsanwaltschaft inszenieren, lautet auf falsche Verdächtigung.
Die Behauptung, der Uz. würde bewusst wahrheitswidrig (!!) Straftaten behaupten, ist offenkundig Ausdruck des Realitätsverlusts zugunsten des Beschuldigten Lückemann.
Die Behauptung der Behörde zugunsten des Dienstvorgesetzten fußt offenkundig einzig auf dem Phantasma und der Illusion, dass ein honoriger Jurist so etwas nicht tut, wie z.B. auch Priester „keinen sexuellen Missbrauch“ begehen oder ein Jurist kein Nazi ist etc…) ohne in irgendeiner Form objektive Ermittlungen zu führen und die Fakten, Tatsachen und die Gesamtschau objektiv zu würdigen.
Es bestehen, wie sich aus der Aktenlage ergibt, Indizien und erhebliche Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten Lückemann, die ausführlich dargelegt sind und auf den Verbrechen im Amt, der Gesamtschau, den persönlichen Erfahrungen und Eindrücken, den Darstellungen Dritter und den eigenen Einlassungen des Beschuldigten in den Medien etc. basieren.
Es entspricht der Überzeugung des Uz. als erfahrenem und langjährig tätigem Polizeibeamten, dass Clemens Lückemann ein Straftäter ist, der mit hoher krimineller Energie und unter gezielter Ausnutzung seines Nimbus und der Fassade als honoriger Behördenleiter und „brillanter Jurist“ unter der Erfahrung eigener Unantastbarkeit massiv und in absolut übergriffiger und gewalttätiger Weise strukturell ideologisch sein Amt missbraucht.
Moralische Skrupel oder Reue zeigt dieser Täter und Kriminelle erkennbar nicht. Im Gegenteil versucht er auf Vorhalt von FAKTEN (Freispruch 814 Js 10465/09, Obergutachten Prof. Nedopil) unter unkorrigierbarer narzisstischer Strafwut und Nachtreten bis zuletzt den Uz. als Unschuldigen und Opfer seiner Machenschaften weiter zu schädigen, indem er am 12.03.2010 nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung eine zweite Freiheitsberaubung (Mittäter Norbert Baumann, Mittäter Thomas Schepping) inzeniert und nach Freispruch die Verweigerung der ungenügenden Entschädigung.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping
Die für einen Behördenleiter völlig bizarren, narzisstischen und weinerlichen Strafanzeigen und Strafanträge bei den Justizbehörden Stuttgart und nun bei der eigenen Behörde gegen das Opfer und den Geschädigten seiner Verbrechen im Amt sprechen insoweit für sich.
Motiv und Handlungsdirektive ist hierbei offenkundig neben der üblichen etablierten CSU-Hybris ein tiefsitzender Narzissmus, der dazu führt, dass der Beschuldigte Lückemann auch auf berechtigte Kritik mit unverhohlenem Machtmissbrauch und Vernichtungswut reagiert.
Dass ein solcher Charakter in einer solchen Position eine Gefahr für den Rechtsfrieden, den Rechtsstaat und insbesondere für Rechtsuchende und zu Unrecht verfolgte darstellt, ist selbsterklärend.
Dass das Handeln des Kriminellen Lückemann aufgrund seiner Position, seines Parteibuchs und seiner innigen Freundschaften mit dem CSU-Justizminister Bausback sowie weiteren Akteuren wie dem ehemaligen Ministerialrat Zwerger (Vizepräsident des Lückemann) auch keinerlei Kontrolle und Dienstaufsicht unterliegt, ist ebenfalls Ergebnis der Ermittlungen und Vorgänge.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)
Die im Zusammenhang o.g. Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person – Thomas Trapp, Lothar Schmitt und Thomas Schepping – machten im unmittelbaren persönlichen Umfeld und auf Betreiben des Dienstvorgesetzten und Haupttäters Lückemann unmittelbar weitere Karriere in der bayerischen Justiz.
Die gesamten Vorgänge gegen den Uz. als unschuldigen ehem. Polizeibeamten und Vater, dem seit 15 Jahren anhaltend die Grund- und Freiheitsrechte willkürlich verweigert werden, sind ergänzend im Rahmen eines politischen Untersuchungsausschusses aufzuklären.
Dass derarte Verbrechen im Amt Konsequenzen nach sich ziehen und Folgen haben, ist selbsterklärend.
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.