Weiter ungenierte Pervertierung des Rechtsstaats durch die Bamberger CSU-Justiz: Unschuldig Verfolgte, Opfer von Verbrechen im Amt und Kritiker versucht man musterhaft immer noch mundtot zu machen, indem die Täter im Amt sich als „Opfer“ von Beleidigung inszenieren….

Diesem Beitrag vorausgestellt nochmal diese Feststellung der bundesweit geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Art. 5 Grundgesetz, die zweifellsos auch den „brillanten“ CSU-Richtern und eifrigen Staatsanwälten in Bayern bekannt ist, die diese Meinungsfreiheit regelhaft mit Vorsatz aushebeln, wenn es um die eigene Sache geht (man stellt sich ja gerne dumm, um Unrecht zu vertuschen):

„Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (Anm.: „Ehrverletzung“ von Richtern etc.) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).

Und weiter:

…“Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16).“….

Die Führungsriege des FC Bayern hat vor kurzem neben brüllendem Gelächter auch ein schönes Beispiel für die Doppelstandards, die Heuchelei und die Dummdreistigkeit geliefert, die hier herrschen, offenkundig auf allen Ebenen der bayerischen „Eliten“:

Karl-Heinz Rummenigge faselt in FC-Bayern-Pressekonferenz von der „Würde des Menschen“ und heult fast wegen der bösen, bösen Kritiker, die diese seine „Würde“ missachten. „Gehtś noch?“. Für sie selbst gelten natürlich ganz andere Maßsstäbe: da werden Spieler als geisteskrank bezeichnet, die nur einen „Scheißdreck“ spielen. Man kann das durchaus einen gewachsenen speziellen bayerischen „Eliten“-Wahn nennen.

Die Akteure in der Justiz sind da schon lange weiter: die CSU-Kriminellen und Klüngel-Richter im OLG-Bezirk Bamberg, die eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, eine seit 15 Jahren andauernde Kindesentziehung unter Kriminalsierung und versuchter Pathologisierung mit ihrem örtlichen „Sachverständigen“ Dr. Groß gegen mich zu verantworten haben – wie dieser Blog beweisrechtlich dokumentiert – glauben offenkundig weiter, man könne Verbrechen im Amt und Missbrauch struktureller Gewalt dadurch vertuschen, indem man die Geschädigten und Justizopfer mit fingierten und konstruierten Bagatellstraftaten mundtot macht und davon abzubringen versucht, ihre berechtigten Interessen gegen diese Kriminellen im Amt durchzusetzen.

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

Wie lange machen Bundespolitik, Opposition und die Zivilgesellschaft diesen Popanz der CSU-Justiz gegen die eigenen Bürger in Bayern noch mit, der dem Amtsmissbrauch in der Türkei oder in Polen in nichts nachsteht, nur besser vertuscht und kaschiert wird. Was haben die nicht alles unternommen, um den Justizskandal Gustl Mollath zu vertuschen und das Opfer Mollath doch noch zum Täter zu stilisieren…..

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Die CSU-Staatsanwaltschaften sind ohnehin Partei – von Objektivität, Neutralität, Gleichheit vor dem Gesetz und den Vorgaben des § 160 Abs. 2 StPO hat man hier offenkundig noch nie gehört. Handlungsleitend sind Status, persönliche Gesinnung und ideologische Strafwut.

Das beliebte Muster ist, sich selbst als Behörde zum Opfer zu stilisieren, von Kritikern, Querulanten und Idioten, die keine Ahnung haben, die hat man nur selbst – siehe Hoeneß und Rummenigge.

Kurzum: vor kurzem bekam ich wieder einen sog. Strafbefehl zugeschickt, weil ich den Kriminellen Lückemann, sog. Präsident des OLG Bamberg als das bezeichne was er ist. Ein Krimineller im Amt, ein ideologisch agierender CSU-Jurist, der Nimbus, Amtsgewalt und seine Seilschaften missbraucht, um Unschuldige zu verfolgen, sich zum geilen Strafverfolger zu stilisieren und mit seinen „kleinen harten CSU-Kämpfern“ gegen „lasche Linke“ – oder was er dafür hält – vorzugehen, wie er selbst in der Mainpost verlauten ließ.

Mehr dazu bereits hier:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/19/der-feige-csu-kriminelle-und-justizverbrecher-clemens-lueckemann-fuehlt-sich-wieder-beleidigt-gegenanzeige/

Nachdem nun die Richter des AG Bamberg auf den Zug aufspringen und auf Betreiben der durchweg parteiischen Staatsanwaltschaft von mir als Justiz- und Verbrechensopfer 5.200 Euro wegen vorgeblicher Beleidigung etc. fordern, habe ich die Beiordnung eines Anwalts gegen diesen Macht- und Amtsmissbrauch beantragt.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die wurde mit dem üblichen rituellen Formschreiben begründungsfrei abgelehnt.

Diese Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 140 Abs. 2 StPO) ging raus, der Sachverhalt und die weitere Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit, Verhöhnung Rechtsuchenden und Opfern einer kriminellen CSU-Justiz ergibt sich aus dem Inhalt:

ES geht nicht um Beleidigung, es geht um einen Justizskandal und um strukturellen Missbrauch der Unabhängigkeit der Justiz, Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit und Gesetzen unter Selbstbedienung durch Kriminelle im Amt.

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg 24.10.2018

23 Cs 1105 Js 1211/18

Gegen den sog. Beschluss vom 17.10.2018 zu obigem Aktenzeichen wird fristgerecht sofortige Beschwerde eingereicht.

Strafanzeige aufgrund des Vorgangs ist erstattet wegen strukturellem Amtsmissbrauch, struktureller Rechtsbeugung, Strafvereitelung, falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger zugunsten des sog. Präsidenten am Amtsgericht, Clemens Lückemann.

Gegen den Richter am Amtsgericht Fahr wird Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit angezeigt. Ebenso gegen den Richter am Amtsgericht Matthias Schmolke.

Die Befangenheit ergibt sich erkennbar für jeden vernünftig denkenden Menschen, wenn Richter versuchen, auf Strafanzeige eines Dienstvorgesetzten einen Unschuldigen mittels konstruierter Tatvorwürfe – wie hier vorliegend – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie ausgeführt, und offenkundig persönlich-ideologisch motiviert zur Anklage zu bringen und so mundtot zu machen.

Es ist auch offenkundig, dass hier aufgrund der personellen Sachlage eine besondere Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage gemäß § 140 Abs. 2 StPO vorliegt, wenn vorgeblicher Geschädigter und Ankläger konzertiert und in eigener Sache derart gegen einen Unschuldigen vorgehen und diesen mittels Druck und Amtsmissbrauch erkennbar davon abbringen wollen, berechtigte Interessen in laufenden Verfahren gemäß seiner Grundrechte nach Art. 5 GG kundzutun.

Es entspricht der Pervertierung des Rechtsstaats, die im OLG-Bezirk Bamberg regelhaft stattfindet, dass trotz dieser Befangenheit und offenkundigen Begünstigung des Behördenleiters, der nicht Opfer sondern Täter ist – wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt – durch die voreingenommenen und befangenen Richter dem unschuldig zur Anklage gebrachten Unterzeichner eine adäquate rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt gegen diesen Machtmissbrauch und Amtsmissbrauch zu verweigern versucht wird.

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist erkennbar zwingend geboten, damit Uz. sich gegen diesen konzertierten Amtsmissbrauch, die ideologische Strafwut und die Aushebelung der Gewaltenteilung im OLG-Bezirk Bamberg durch die Seilschaften des Kriminellen Lückemann zur Wehr setzen kann.

Begründung

1.
Auf Inhalt des Schreibens vom 09.10.2018 und Antrag zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.

Hierauf geht der Richter am Amtsgericht Fahr nicht ein sondern lehnt begründungsfrei und mit rituellem Formschreiben den begründeten Antrag auf Beiordnung ab, obwohl erkennbar eine besondere Sach- und Rechtslage vorliegt, wie weiter ausgeführt.

Dieses Vorgehen entspricht der Hybris und der kriminellen Vorgehensweise bei den Justizbehörden im OLG-Bezirk, um Verbrechen im Amt gegen den Uz. zu vertuschen und die Täter im Amt vor Strafverfolgung, zivilrechtlicher Aufklärung und Entfernung aus dem Dienst zu schützen.

Dies betrifft insbesondere den Dienstvorgesetzten und hier als vorgeblicher Geschädigter auftretenden sog. Präsidenten des OLG Bamberg, den Beschuldigten Clemens Lückemann, der wie ausführlich angezeigt, mit hoher krimineller Energie insbesondere eine Freiheitsberaubung im Amt gegen den Uz. inszeniert und zu verantworten hat.

Beweislage:
Unter Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, inszenierte L. als Leiter der Behörde mit dem Lückemann-Günstling und Mittäter Thomas Trapp eine vorgebliche Störung des öffentlichen Friedens durch den Uz., die erkennbar nicht vorlag. Um die Freiheitsberaubung ungestört zu inszenieren, vertuschten die Täter im Amt die Tatsache, dass bereits Wochen zuvor die erfahrenen Juristen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff und der Ministerialrat Kornprobst in dem Schreiben keinerlei Strafgehalt und schon gar keine akut drohende Störung des öffentlichen Friedens erblickt haben. Handlungsleitend war für die Kriminellen eine Vernichtungsabsicht und persönlich motivierte Rache am Uz. für dessen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

(Hieraus ergibt sich unter anderem auch ein starkes Indiz für die absolute skrupellose Vorgehensweise und die kriminelle Energie, die der Beschuldigte Lückemann narzisstisch gekränkt an den Tag legt, sobald er Kritik und Beschwerden ausgesetzt ist. Der akute und überwältigende Ärger über den Blog des Klägers und dessen Beitrag vom 21.02.2015 ist daher erkennbar ein nachvollziehbares und starkes Motiv, dem Uz. Am 22.02.2018 eine anonyme Drohmail anzudichten und beim Uz. eine Wohnungsdurchsuchung, vgl. Verfahren 14 Qs 39/16, zu inszenieren sowie diesem infolge fortgesetzt Morddrohungen zukommen zu lassen. Dass der Beschuldigte hierbei intelligent genug ist, seine Täterschaft verschleiern zu wollen, indem er das Tor-Netzwerk nutzt, ergibt sich von selbst).

Beschuldigter Schmitt (Mitte) bei typischer Tätigkeit

Mithilfe des Mittäters und Lückemann-Günstlings Lothar Schmitt wurde auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (zu Verfahren 814 Js 5277/08) eine akute Gefährdungslage durch den Uz. fantasiert, um diesen infolge ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund auf Grundlage eines Fehlgutachtens durch den Mittäter und Gerichtgutachter Dr. Groß final zu vernichten, analog dem Vorgehen im Fall Gustl Mollath, Missbrauch des § 63 StGB gegen sog. Querulanten. Der Mittäter Dr. Groß sitzt zur Tatzeit mit der Ehefrau des Beschuldigten Lückemann für die CSU im Stadtrat, u.a..

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß (CSU)

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz
, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Staatsanwalt Peter Kraft, zu laden über Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstraße 145, 70190 Stuttgart

Die Sachlage und Beweislage ist gerichtsbekannt, polizeibekannt und wird unter strukturellem Amtsmissbrauch und struktureller Rechtsbeugung im OLG-Bezirk Bamberg unter Missbrauch örtlicher Zuständigkeit und Missbrauch des Tatortprinzips intern in eigener Sache zu vertuschen versucht.

Nach Freispruch und Urteilsfeststellung, dass dem gesamten von Lückemann inszenierten Popanz keine Straftat zugrundelag, deckte der Mittäter Lothar Schmitt die Haupttäter Trapp und Lückemann mit der bizarren Schutzbehauptung, Hauptverhandlung 2010, er habe 2009 (!) den Uz. aufgrund einer Strafanzeige von diesem und hierbei gefallenem Zitat aus dem Jahr 2005 für akut „gefährlich“ gehalten.

Der „neue Leitende Oberstaatsanwalt“ Lothar Schmitt. Foto: Stefan Gregor 30.08.2012

Nach Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg erwirkte der Beschuldigte Lückemann über die Mittäter Norbert Baumann und Thomas Schepping unter weiterem Amtsmissbrauch, dass diese Mittäter dem Uz. unter Amtsmissbrauch und Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts die zugewiesene Haftentschädigung verweigerten.

Für zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt in der JVA Stuttgart-Stammheim, der JVA Würzburg und der Forensik Lohr durch die Kriminellen und CSU-Seilschaft um Clemens Lückemann sowie weitere Straftaten gegen seine Person seit 2004 ist der Uz. bis heute vom Freistaat nicht entschädigt worden.

Diese Verbrechen im Amt sind ausführlich und detailliert Inhalt der Schreiben unter anderem vom 14.12.2017 und vom 07.04.2017, Verfahren 14 Qs 39/16 und 210 StES 9/18, siehe sog. Strafbefehl, somit beim „Kampf ums Recht“.

Ziel ist es nicht, den Beschuldigten Lückemann zu beleidigen, sondern ihn aus dem Verkehr zu ziehen und die ruchlosen kriminellen Machenschaften gegen Unschuldige, einen Vater und ehemaligen Polizeibeamten öffentlich zur Anklage zu bringen, ebenso die Subkultur in diesem CSU-Justizsumpf, die derarte Verbrechen im Amt ermöglicht, begünstigt und verdeckt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Für bloße Beleidigungen gegen den Kriminellen Lückemann fehlt es somit bereits am Vorsatz, wie sich jedem vernünftig denkenden Menschen ebenfalls unmittelbar erschließt.

Die Staatsanwaltschaft als Partei und die befangenen Richter hier versuchen hier erkennbar und unter vorsätzlicher Missachtung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus einem umfassenden Beweisvortrag beim „Kampf ums Recht“ dem Uz. beliebig einzelne Wortwahl und aus dem Zusammenhang isolierte Meinungsäußerungen als Beleidigung zugunsten des Dienstvorgesetzten Clemens Lückemann zu fantasieren.

Zitat hierzu:

…“Bei Kritik an richterlichen Entscheidungen steht im Rahmen dieser Gesamtabwägung dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Richter gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (sofern keine Schmähkritik vorliegt) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).“

Dies ist hier erkennbar der Fall, wie jeder durchschnittlich verständige Mensch unschwer erkennt.

Weiter Zitat:

…. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.)…..

Die CSU-Juristen und Beschuldigten hier inszenieren sich hingegen dummdreist, weinerlich und selbstgerecht als vorgebliche Opfer (vgl. aktuell Hoeneß/Rummenigge, FC Bayern) während sie selbst vor keinerlei Straftat, Lüge und asozialer Schädigung gegen Menschen zurückschrecken.
Eine derarte Doppelmoral, Heuchelei und Verlogenheit ist auf jeder Ebene abstoßend.

Man kann diese Praxis getrost als den Bodensatz der aktuellen deutschen Justiz bezeichnen, der hoffentlich sehr zeitnah durch die Transparenz, die Entwicklung und den Fortschritt in Politik und Justiz ausgemerzt wird.

Weiter Zitat:

…..Die Äußerungen des Angeklagten erfolgten im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens, also im „Kampf ums Recht“ (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012, zitiert nach juris, dort Rdn. 15f., und vom 28.07.2014 aaO, dort Rdn. 13, je m. w. N.). ….Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16)..…

Es bleibt also das Geheimnis der Juristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberb, weshalb ausgerechnet zugunsten des Kriminellen und Dienstvorgesetzten Lückemann, der unter dringendem Tatverdacht von Verbrechen im Amt gegen den Uz. als unbescholtenem Vater und Polizeibeamten steht, diese Vorgaben und Rechtsgrundsätze im OLG-Bezirk Bamberg nicht gelten sollen – in einem Verfahren gegen das Justizopfer, den Uz..

Dies ist erkennbare Willkür und Ausdruck von Befangenheit, ideologisch und persönlich motivierter Pervertierung von Rechtsstaat und Verantwortung, die aus der Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe in einer unabhängigen Justiz ergeht.

Diese Befangenheit und der Tatverdacht auf Rechtsbeugung zugunsten eines Dienstvorgesetzten erschließt sich unmittelbar, und zwar jedem vernünftig und objektiv denkenden Menschen.

Der Rechtsstaat, die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewaltenteilung und die Wahrheitspflicht wird seit Jahren zu Lasten des Uz. und zugunsten Krimineller im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg pervertiert.

Dumm und Dümmer

Hierdurch ist massiv der Rechtsfrieden gestört. Handlungsleitend bei den Behörden Bamberg ist insgesamt nicht der Rechtsfrieden sondern die Ausübung von Macht und Gewalt gegen Menschen, die diese Justiz berechtigt kritisieren, Unrecht geltend machen und Verbrechen im Amt zivilrechtlich, strafrechtlich und dienstrechtlich zur Anzeige bringen.

Das Muster ist hierbei stets dasselbe, nämlich die vorsätzliche Missachtung und Aushebelung des Art. 5 Grundgesetz zu Lasten von Rechtsuchenden, hier des Uz..

Dieses Muster ergibt sich aus den oben geschilderten Vorgängen zu Verfahren 814 Js 10465/09, LG Würzburg. Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik von Geschädigten und Justizopfern werden entweder als Straftaten fingiert oder zu einer Bedrohungslage fantasiert.

Gemeinsam ist stets, dass es keine Geschädigten gibt sondern die Staatsanwaltschaft bzw. Angehörige der örtlichen Justiz sich selbst als Geschädigte fabulieren, um so Rechtsuchende mundtot zu machen und durch Repression und Druck die Durchsetzung berechtigter Interessen der Justizopfer zu verhindern.

Dieses Vorgehen krimineller Akteure der Justizbehörden im OLG-Bezirk Bamberg zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte asoziale Kriminalisierung des Uz. als unschuldigem Opfer von Kriminellen im Amt, insbesondere des Beschuldigten Lückemann, dessen ideologische Gesinnung allgemein bekannt ist.

2.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Staatsanwaltschaft Bamberg agieren erkennbar nicht als objektive und unabhängige Strafverfolgungsbehörde sondern sind Partei.

Drohende Gefahr in Bayern

So werden Straftaten durch Juristen, insbesondere den Beschuldigten Lückemann unter Strafvereitelung verdeckt und vertuscht wohingegen gegen den Uz. fortlaufend Straftaten konstruiert und kreativ hergeleitet werden, um den Geschädigten repressiv mundtot machen zu wollen.

Dies stellt wie genannt mittlerweile eine auch in CSU-Bayern nicht mehr zu akzeptierende Pervertierung und Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien auf dem Rücken von Bürgern und Rechtsuchenden dar.

Der zweite vorgebliche Tatvorwurf, den die befangenen Richter auf Betreiben der Partei Staatsanwaltschaft inszenieren, lautet auf falsche Verdächtigung.

Die Behauptung, der Uz. würde bewusst wahrheitswidrig (!!) Straftaten behaupten, ist offenkundig Ausdruck des Realitätsverlusts zugunsten des Beschuldigten Lückemann.

Die Behauptung der Behörde zugunsten des Dienstvorgesetzten fußt offenkundig einzig auf dem Phantasma und der Illusion, dass ein honoriger Jurist so etwas nicht tut, wie z.B. auch Priester „keinen sexuellen Missbrauch“ begehen oder ein Jurist kein Nazi ist etc…) ohne in irgendeiner Form objektive Ermittlungen zu führen und die Fakten, Tatsachen und die Gesamtschau objektiv zu würdigen.

Es bestehen, wie sich aus der Aktenlage ergibt, Indizien und erhebliche Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten Lückemann, die ausführlich dargelegt sind und auf den Verbrechen im Amt, der Gesamtschau, den persönlichen Erfahrungen und Eindrücken, den Darstellungen Dritter und den eigenen Einlassungen des Beschuldigten in den Medien etc. basieren.

Es entspricht der Überzeugung des Uz. als erfahrenem und langjährig tätigem Polizeibeamten, dass Clemens Lückemann ein Straftäter ist, der mit hoher krimineller Energie und unter gezielter Ausnutzung seines Nimbus und der Fassade als honoriger Behördenleiter und „brillanter Jurist“ unter der Erfahrung eigener Unantastbarkeit massiv und in absolut übergriffiger und gewalttätiger Weise strukturell ideologisch sein Amt missbraucht.

Moralische Skrupel oder Reue zeigt dieser Täter und Kriminelle erkennbar nicht. Im Gegenteil versucht er auf Vorhalt von FAKTEN (Freispruch 814 Js 10465/09, Obergutachten Prof. Nedopil) unter unkorrigierbarer narzisstischer Strafwut und Nachtreten bis zuletzt den Uz. als Unschuldigen und Opfer seiner Machenschaften weiter zu schädigen, indem er am 12.03.2010 nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung eine zweite Freiheitsberaubung (Mittäter Norbert Baumann, Mittäter Thomas Schepping) inzeniert und nach Freispruch die Verweigerung der ungenügenden Entschädigung.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Die für einen Behördenleiter völlig bizarren, narzisstischen und weinerlichen Strafanzeigen und Strafanträge bei den Justizbehörden Stuttgart und nun bei der eigenen Behörde gegen das Opfer und den Geschädigten seiner Verbrechen im Amt sprechen insoweit für sich.

Motiv und Handlungsdirektive ist hierbei offenkundig neben der üblichen etablierten CSU-Hybris ein tiefsitzender Narzissmus, der dazu führt, dass der Beschuldigte Lückemann auch auf berechtigte Kritik mit unverhohlenem Machtmissbrauch und Vernichtungswut reagiert.

Dass ein solcher Charakter in einer solchen Position eine Gefahr für den Rechtsfrieden, den Rechtsstaat und insbesondere für Rechtsuchende und zu Unrecht verfolgte darstellt, ist selbsterklärend.

Dass das Handeln des Kriminellen Lückemann aufgrund seiner Position, seines Parteibuchs und seiner innigen Freundschaften mit dem CSU-Justizminister Bausback sowie weiteren Akteuren wie dem ehemaligen Ministerialrat Zwerger (Vizepräsident des Lückemann) auch keinerlei Kontrolle und Dienstaufsicht unterliegt, ist ebenfalls Ergebnis der Ermittlungen und Vorgänge.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Die im Zusammenhang o.g. Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person – Thomas Trapp, Lothar Schmitt und Thomas Schepping – machten im unmittelbaren persönlichen Umfeld und auf Betreiben des Dienstvorgesetzten und Haupttäters Lückemann unmittelbar weitere Karriere in der bayerischen Justiz.

Die gesamten Vorgänge gegen den Uz. als unschuldigen ehem. Polizeibeamten und Vater, dem seit 15 Jahren anhaltend die Grund- und Freiheitsrechte willkürlich verweigert werden, sind ergänzend im Rahmen eines politischen Untersuchungsausschusses aufzuklären.

Dass derarte Verbrechen im Amt Konsequenzen nach sich ziehen und Folgen haben, ist selbsterklärend.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Dokumentation der bizarren Vertuschung eines (vorsätzlich erstatteten) Fehlgutachtens durch die Justizbehörden Würzburg – die das sog. Gutachten in Auftrag gaben!

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Der Würzburger Gerichtssachverständige Dr. Groß (CSU) wird – wie beweisrechtlich und ausführlich in diesem Blog dokumentiert- seit nun fast 10 Jahren willkürlich unter Behauptung einer persönlichen Integrität durch Richter vor zivilrechtlicher Schadensersatzforderung aufgrund eines gegen mich erstatteten Fehlgutachtens gedeckt, die wahlweise in Abrede stellen, dass er

a) überhaupt ein Fehlgutachten gegen mich erstattet hat (Beschuldigte Müller, Fehn-Herrmann, Verfahren 62 O 2451/09)
Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

b) vielleicht eventuell ein grob fahrlässiges Fehlgutachten (Verjährung!) erstattet hat aber niemals nicht ein vorsätzliches, da ja, siehe oben, persönlich bekannt oder die
OLG Bamberg, Freibrief Fehlgutachten Dr. Groß, 28.05.2018, 4 W 85/17

c) gänzlich in Abrede stellen, dass dieses Fehlgutachten des Beklagten kausal war für die sog. Unterbringung des Klägers (Beschuldigte Fehn-Herrmann, dieses Verfahren, 72 O 1041/17.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ergibt sich aus den Originaldokumenten der Justiz Würzburg im jeweiligen Link.

Diese Beschwerde fasst den Sachstand und die Lage nochmals zusammen:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhlemsplatz 1
96047 Bamberg 05.10.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

4 W 85/17
72 O 1041/17

Gegen den sog. Beschluss des 4. Zivilsenats Bamberg vom 14.09.2018 wird weitere Beschwerde eingereicht.

Antrag auf Ablehnung wegen offenkundiger Besorgnis der Befangenheit gegen die Beschuldigten (Verd. d. Rechtsbeugung) Stumpf,Kröner und Münchmeier wird zum wiederholten Mal gestellt.

Die Abgabe der gesamten Verfahren den Kläger betreffend an ein ordentliches und objektives Gericht wird wie bisher beantragt. Mittäter und Initator der zur Klage gebrachten Freiheitsberaubung im Amt ist der Behördenleiter Clemens Lückemann, somit der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Richter am Landgericht Würzburg und am Oberlandesgericht Bamberg.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Desweiteren wird weitere Strafanzeige wegen dringenden Tatverdachts der Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen den Kläger als unschuldigen Vater und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg erstattet.

Gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

besteht bereits in mehreren Verfahren der Tatverdacht der Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers.

Eine Befangenheit der Beschuldigten und Richter ist offenkundig für jeden vernünftig denkenden Menschen, da die Beschuldigten strukturell unter Amtsmissbrauch konsequent darauf hinwirken, eine Aufklärung und Beweisaufnahme bezüglich der gegen den Kläger begangenen Freiheitsberaubung im Amt durch Justizangehörige – Vorgesetzte, Freunde und Bekannte der Beschuldigten – auf dem Aktenwege zu verhindern.

Auf die vorliegende Aktenlage wird insgesamt vollinhaltlich verwiesen.

Die Faktenlage ist dokumentiert anhand Originaldokumenten im Blog des Klägers.

Begründung:

1.
Der Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) hat für die Staatsanwaltschaft Würzburg und konkret auf Betreiben seines Bekannten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft, im Verfahren zu Aktenzeichen 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, ein eklatantes Fehlgutachten über den Kläger erstattet.

Von Vorsatz ist auszugehen, da der Beklagte ohne Vorliegen von Anknüpfungstatsachen und ohne jede reale Grundlage beliebig und willkürlich besonders dramatische Pathologien – seelische Abartigkeit, Wahn, diverse Persönlichkeitsstörungen – und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den Kläger erfunden hat.

Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München

Beweis:
Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil zu Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Der Auftraggeber Thomas Trapp bezeichnete das sog. Gutachten mit kaum verhohlener Begeisterung unter anderem als „vernichtend“, wie der Kläger bei mündlichem Haftprüfungstermin am 23.07.2009, Amtsgericht Würzburg, selbst erleben konnte.

Thomas Trapp fehlt erkennbar jegliche charakterliche Eignung für eine Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justizbehörde, weshalb eine Aufklärung der Vorgänge, eine Anklage und Entfernung aus dem Amt auch im Sinne des Rechtsstaates insgesamt angezeigt ist.

2.

Diese erdrückende Beweislage wird seit Vorliegen der Fakten und des Obergutachtens des Zeugen Nedopil zu Verfahren 814 Js 10465/09 singulär durch die Angehörigen der Justizbehörden Würzburg / Bamberg mit teilweise fantastischen Umdeutungsversuchen zugunsten Dr. Groß willkürlich geleugnet und zu Lasten des Klägers in Abrede gestellt.

Dies ist umfassend zur Anzeige gebracht und polizeibekannt.

Auf Grundlage des Fehlgutachtens des Dr. Groß war der Kläger zu Unrecht vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr eingesperrt, § 126 StPO.

Dies ist unstreitig.

Grundlage für diese sog. Begutachtung (zwei kurze Konsultationen ohne Ankündigung in der JVA Würzburg am frühen Morgen) und die hieraus konstruierte offenkundig gezielte und gewollt stigmatisierende Pathologisierung (die Medien wurden durch den Pressesprecher der Sta, Erik Ohlenschlager aktiv informiert) des Klägers war die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den späteren Haupttäter der Freiheitsberaubung, den Beschuldigten Thomas Trapp (zu Verfahren 814 Js 5277/08), der heute als Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg tätig ist und konsequent vor zivilrechtlicher, strafrechtlicher und dienstrechtlicher Aufklärung durch Freunde und Kollegen geschützt wird, insbesondere durch Beschuldigte um Peter Müller, der sich selbst als Freund des Beschuldigten Trapp bezeichnet, Dienstliche Stellungnahme vom 18.09.2017 im Verfahren 64 O 1579/17, Landgericht Würzburg.

Dies ist unstreitig.

Diese auf Anwendung des § 63 StGB abzielende traumatische sog. Unterbringung eines unschuldigen ehem. Polizeibeamten durch eine Anklagebehörde wegen vorgeblicher „Störung des öffentlichen Friedens“ durch eine intern (!) eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Anklagebehörde erfolgte mit hoher krimineller Energie, sehr gezielt und in Vernichtungsabsicht, wie die Gesamtumstände ergeben, die polizeibekannt und gerichtsbekannt sind.
Das Vorgehen ist in Gesamtschau vergleichbar dem Vorgehen im Justizskandal Gustl Mollath, bei dem ebenfalls Angehörige der Justiz Bamberg schädigende Rolle spielten.

3.

Die Tatsache eines eklatanten Fehlgutachtens ist insoweit – außerhalb der Justizbehörden und bei objektiven Beobachtern – unstreitig und insbesondere – neben der Realität und Gesamtfaktenlage – belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU zu 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Dennoch wird dieser Tatbestand singulär anhaltend durch Richter des Landgerichts Würzburg geleugnet, wo der Beklagter Dr. Groß ein und aus geht, Gutachten erstattet und mit Angehörigen der Justiz persönlich bekannt und befreundet ist. Ebenso die juristisch Verantwortlichen dieser als Justizskandal zu wertenden Intrige.

Unter anderem schreiben die Beschuldigten um den Freund des Beschuldigten Trapp, Peter Müller, Landgericht Würzburg, sowie die mit dem Beklagten Dr. Groß privat korrespondierende Beschuldigte Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg (siehe Akte, dies wird ebenfalls intern zu verdecken versucht) wie folgt:

….“…..der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – gilt im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”…

Beweis:
Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Fehn-Herrmann, Stühler / Landgericht Würzburg vom 02.11.2010, 62 O 2451/09

Dies ist unstreitig.

Dieser persönliche „Freibrief“ von sog. Richtern, ohne jede Bezugnahme auf den konkret zu wertenden Vorgang und das konkrete Fehlgutachten des Dr. Groß zu Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, auf die sich das Verfahren 62 O 2451/09 bezogen hat, hat erkennbar einzig den Zweck, Dr. Groß vor zivilrechtlicher Aufklärung des Vorgangs zu schützen, um die Offenlegung dieses Justizskandals zu verhindern.

Die Richter und Beschuldigten hier wollen erkennbar bereits im November 2010 die Fakten unter Rechtsbeugung verdecken.

Die Schutzbehauptung einer Verjährung bei lediglich grob fahrlässiger Erstattung eines Fehlgutachtens, die hier erkennbar kaum vorliegen dürfte, da wie genannt alles aufgrund Gesamtschau für Vorsatz spricht, wird nun durch die Beschuldigten hämisch ins Feld geführt.

Die Beschuldigte Ursula Fehn-Herrmann scheint als verantwortliche Richterin des Landgerichts Würzburg indes in diesem Verfahren, 72 O 1041/17, jeden Bezug zur Realität verloren zu haben, wie in weiteren Strafanzeigen und Zivilklagen sowie Dienstaufsichtsbeschwerde (alles mit rituellen Formschreiben intern bei den Justizbehörden Würzburg zu entledigen versucht) angezeigt.

Um die Kriminellen bei den Justizbehörden Würzburg und den Fehlgutachter Dr. Groß vor Aufklärung der Vorgänge zu schützen, behauptet die Beschuldigte nun gar, dass dessen Fehlgutachten nicht kausal für die stigmatisierende Freiheitsberaubung und Unterbringung gegen den Kläger in der Forensik Lohr gewesen sei, Zitat:

—-„Ausgangspunkt für den Unterbringungsbefehl vom 03.08.2009 (Anlage 1) waren ein Schreiben des Antragstellers vom 18.05.2009 und eine SMS vom 19.06.2009, die als Androhung eines Amoklaufs verstanden wurden.“—-

Beweis:
Sog. Beschluss der Beschuldigten Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, 02.06.2017, 72 O 1041/17

All dies ist polizeibekannt und unstreitig.

Die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg versuchen erkennbar gezielt, bewusst und mit teils fantastischer Leugnung der Faktenlage und der Lebensrealität diesen Justizskandal und die verbrecherisch erzwungene Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken, um die Täter in den eigenen Reihen und den Fehlgutachter zu schützen.

4.

Diese Verdeckung eines Justizskandals gegen einen Unschuldigen setzen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier mit rituellen Formschreiben und Satzbausteinen inhaltsleer und begründungsfrei zirkulär fort, indem sie wiederum ihren Kollegen beim Oberlandesgericht Förster von der offenkundig vorhandenen Befangenheit und Rechtsbeugung zugunsten des Fehlgutachters zirkelschlüssig freisprechen:

„Der Ablehnungsantrag ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen…

Die von einem Richter getroffenen Entscheidungen können eine Besorgnis der Befangenheit nur begründen, wenn sie auf eine willkürliche Benachteiligung oder Bevorzugung einer Partei schließen lassen….
Dass eine getroffene Entscheidung tatsächlich (dies ist vorliegend nicht der Fall) oder jedenfalls nach Auffassung der ablehnenden Partei unrichtig ist, genügt hingegen nicht…Etwas anderes gilt nur dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und so grob fehlerhaft erscheint, dass sich sich als willkürlich darstellt….

Zu einem gezielten und willkürlichen Zusammenwirken von Mitgliedern der Justiz und des Einzelrichters zu seinem Nachteil trägt der Antragsteller keine Tatsachen vor. Er stellt nur haltlose Vermutungen auf. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ablehnung sind somit nicht gegeben.“

Beweis (für Polizei)

Anlage 1
Sog. Beschluss der Beschuldigten Stumpf, Kröner, Münchmeier vom 14.09.2018, OLG Bamberg, 4 W 85/17

Die gesamte Aktenlage basiert auf Dokumentation des willkürlichen und rechtswidrigen Zusammenwirkens von Juristen der Justizbehörden zugunsten des Beklagten als Gerichtsgutachter hier im Zusammenhang!

Dass der Beklagte weiter unverhohlen – und trotz eklatanten Fehlgutachtens – von den Justizbehörden hier als Gutachter hinzugezogen und beauftragt wird, versuchen die Beschuldigten und Justizbehörden insgesamt geflissentlich zu verdecken, da auch dies bereits Befangenheit zu begründen geeignet ist. Dem Kläger ist dies lediglich durch Medienrecherchen zur Kenntnis gelangt.

Die Richter haben erkennbar den Bezug zur Realität verloren und versuchen offenkundig zunehmend verzweifelt unter inhaltsleerer und sinnfreier Leugnung der ausführlich vorliegenden und hier kurz geschilderten Faktenlage – basierend auf Originalakten ! – die Vorgänge zugunsten der Beschuldigten und Beklagten auf dem Aktenweg in Abrede zu stellen, um eine ordentliche Hauptverhandlung, Beweisaufnahme und Zeugenvernahme – die durchweg die Darstellungen des Klägers bestätigen wird – zu verhindern.

Dies ist wie genannt ein Justizskandal.

Dr. Groß wird wie beweisrechtlich dokumentiert seit Jahren willkürlich unter Behauptung einer persönlichen Integrität durch Richter gedeckt, die wahlweise in Abrede stellen, dass er

a) überhaupt ein Fehlgutachten erstattet hat (Beschuldigte Müller, Fehn-Herrmann, Verfahren 62 O 2451/09

b) vielleicht eventuell ein grob fahrlässiges Fehlgutachten (Verjährung!) erstattet hat aber niemals ein vorsätzliches, da ja persönlich bekannt oder die

c) in Abrede stellen, dass dieses Fehlgutachten des Beklagten kausal war für die sog. Unterbringung des Klägers (Beschuldigte Fehn-Herrmann, dieses Verfahren, 72 O 1041/17).

Die Richter sind erkennbar nicht nur befangen sondern gänzlich charakterlich ungeeignet, Verfahren gegen Dr. Groß auf Grundlage der Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen, da sie willkürlich zugunsten des Gerichtsgutachters und der eigenen Kollegen täuschen und lügen, unstreitige Fakten (wie die glasklare Kausalität) leugnen und in Abrede stellen wollen, um den Kläger zu zermürben und von der Geltendmachung berechtigter Ansprüche in Bezug auf eine traumatische und schwere Freiheitsberaubung im Amt im Rahmen einer Intrige durch Justizbedienstete und den Gerichtsgutachter hier abbringen zu wollen.

Dies alles ist polizeibekannt.

Die bauernschlaue Behauptung der Justizjuristen – nachdem zunächst über Jahre die Tatsache eines Fehlgutachtens in Abrede gestellt wurde, vgl. 62 O 2451/09 oder auch 72 O 2618/09 – dass hier allenfalls ein eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen könne, die, hoho, bereits verjährt ist, verfängt nicht.

Die Fakten sprechen für Vorsatz und gezieltes konzertiertes Vorgehen zwecks Entledigung des Klägers mittels Missbrauch des § 63 StGB – wie analog im Fall Gustl Mollath öffentlich dokumentiert.

Die Prüfung der willkürlich und durch nichts gestützten Behauptung der Beschuldigten zugunsten des Beklagten, ob hier lediglich grobe Fahrlässigkeit zu Lasten des Klägers vorliegt, obliegt erkennbar der Beweisaufnahme in einer ordentlichen Hauptverhandlung durch ein objektives Gericht!

Diese Aufklärung in rechtsstaatlichem Verfahren versuchen die Beschuldigten und Richter des Landgerichts Würzburg und des Oberlandesgerichts Bamberg hier erkennbar mit Falschbehauptungen und Rechtsbeugung zu verhindern, um die Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt, insbesondere den OLG-Präsidenten und Kriminellen Clemens Lückemann (CSU), der zur Tatzeit Leiter der Strafverfolgungsbehörde und Weisungsgeber des Beschuldigten Trapp war, vor Offenlegung eines Verbrechens im Amt zu schützen.

Auch gerichtsbekannt, polizeibekannt und beweisrechtlich dokumentiert ist, dass der Beklagte und Fehlgutachter Dr. Groß (CSU) zur Tatzeit mit der Ehefrau des Beschuldigten Lückemann, Cornelia Lückemann (CSU), gemeinsam im Würzburger Stadtrat saß, man sich auch diesbezüglich freundschaftlich kennt und schätzt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Dr. Groß wusste als beauftragter Gerichtsgutachter, dass gegen den Kläger ein vernichtendes Fehlgutachten gewollt und gewünscht ist und erklärte sich erkennbar ausdrücklich dazu bereit, ein solches zu erstatten.

Die Aufdeckung des Fehlgutachtens des Dr. Groß durch den Münchner Prof. Dr. Nedopil und dessen an der Realität orientiertes objektives und unabhängiges Gutachten machte den Tätern der Justizbehörden Würzburg hier erkennbar einen Strich durch die Rechnung und vereitelte deren Vernichtungsabsichten gegen den Kläger.

Infolge versuchten die Kriminellen, dem Kläger die Verantwortung für die Freiheitsberaubung im Amt und die rechtswidrigen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen seien Person ihm selbst zur Last zu legen.

Beweis:
Verfahren Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 15/18
Verfahren Landgericht Würzburg, 63 O 1493/17
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Dies polizeibekannt, gerichtsbekannt und unstreitig.

Die Beauftragung des unabhängigen und integren Prof. Dr. Nedopil erfolgte – wie auch der spätere Freispruch – durch die Richter des Landgerichts, Dr. Breunig und Dr. Barthel.

Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München


Beweis:

Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil zu Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Nach Freispruch durch integre Richter des Landgerichts Würzburg, 1. Strafsenat, Dr. Breunig und Dr. Barthel, die seither in keinem Zusammenhang mit den Verfahren hier in Erscheinung getreten sind, verweigerten die Kriminellen der Staatsanwaltschaft im Zusammenwirken mit den OLG-Richtern Norbert Baumann (CSU) und Thomas Schepping dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Haftentschädigung, indem sie die Urteilsfeststellung des Landgerichts Würzburg rechtswidrig ignorierten.

Auch dieser Vorgang wird zu vertuschen versucht, legt jedoch die ganze asoziale Gesinnung und hohe kriminelle Energie der Täter im Amt offen.

All dies ist polizeibekannt.

Weitere rituelle Formschreiben durch Richter des Oberlandesgerichts Bamberg und aus dem Dunstkreis der Beschuldigten, die lediglich darauf abzielen, das Verfahren zu entledigen, werden als Provokation und Blockade des Rechtswegs aufgefasst.

Das Vorgehen der Justizbehörden Würzburg / Bamberg unter Leitung des CSU-Kriminellen Lückemann und dessen Seilschaften stellt sich seit Jahren insgesamt so dar, dass zunächst missliebige Menschen und lästige Rechtsuchende – wie der Kläger als Vater, dem sein Kind entzogen wird – mittels völlig unverhältnismäßigen repressiven Maßnahmen erzogen und ggf. zu brechen versucht werden.

Der Fall des Klägers zeigt – analog Fall Mollath – mit welcher widerwärtigen asozialen und ideologischen Strafwut bis hin zur völligen Vernichtung mittels Pathologisierung und öffentlicher Stigmatisierung gerade Männer im Paarkonflikt durch diese rechtsideologisch zersetzte Provinzjustiz ausgesetzt sind.

Wenn die Tatbegehung an den Fakten, der Realität und der Beharrlichkeit der Justizopfer scheitert, wird konzertiert gemauert, geleugnet und der Rechtsweg blockiert.

In anderen Fällen sind Suizide, Tötungsdelikte etc. die Folge dieses asozialen Gebarens einer Justiz, die statt Rechtsfrieden zu Spaltung und Eskalationen führt, was offenkundig von unkorrigierbaren und skrupellosen Kriminellen im Amt wie Lückemann auch gezielt zu provozieren versucht wird, um so zirkulär die zugrundeliegenden eigenen Verbrechen und die eigene institutionelle Rolle und strukturelle Gewalt gegen Unschuldige und Rechtsuchende in Abrede stellen zu können. Auf die Mediendarstellungen des CSU-Juristen wird verwiesen.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“ – strukturelle Strafvereitelung: Thorsten Seebach, sog. Oberstaatsanwalt in Würzburg hält offenkundig nichts von Gesetzen und Gewaltenteilung!

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“
Der „Polizeiruf“ zeichnete ein düsteres Deutschland-Bild: brutale Neonazis und zwielichtige Staatsdiener. Ist es wirklich so?….

https://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/heil-hitler-herr-staatsanwalt-3998028.html

( Anm.:Ein hervorragender Münchner Polizeiruf, in dem der integre Kommissar seinem Kollegen rät, „nicht so“ über den Fall zu reden, damit das „die Rechten im Büro“ nicht mitbekommen…. http://mediathek.daserste.de/Polizeiruf-110/Das-Gespenst-der-Freiheit/Video?bcastId=1933890&documentId=55220922 )

Nun ja. Nach meiner Erfahrung, die dieser Blog dokumentiert, ist jedenfalls die Würzburger Staatsanwaltschaft ein Sumpf, in dem rechte CSU-Verbrecher treiben können, was sie wollen:

Die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung mit einem Fehlgutachten gegen mich, einen Unschuldigen, wird mit immenser krimineller Energie und unter ungenierter struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen versucht.

Der ehem. BGH-Richter Thomas Fischer nannte die Fakten „abenteuerlich“ – es ist zu hoffen, dass er sich die Akten mal detailliert zu Gemüte führt, die Gesinnung der bayerischen Justiz jedenfalls ist bekannt.

Das Schreiben, das ich nun letzte Woche von diesem unrasiert-verwegenen Kriminellen mit Amtsgewalt, Thorsten Seebach, erhielt, ist so bodenlos unverschämt, dass es nun endlich Zeit wird, die Machenschaften dieser sog. Staatsanwaltschaft in Würzburg ausgiebiger zu beleuchten.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg



https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Staatsanwalt-Seebach-belehrt-Fluechtlinge;art774,9308308

Seebach, der mich schon länger als „amtsbekannten“ Spinner in die Ecke stellen will (Beitrag Mai u.a.) und gegen den bereits mehrfach Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung erstattet ist, wirft nun einfach sieben verschiedene Strafanzeigen zum Teil ohne jeden Zusammenhang auf einen Haufen und stellt offenbar in Urlaubsstimmung mittels Satzbaustein fest, dass „keine Straftat“ vorliege.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/23/wieder-zunehmend-uebergriffige-stigmatisierungsversuche-und-beleidigungen-durch-kriminelle-staatsanwaelte-in-wuerzburg-bamberg-ziel-vertuschung-der-freiheitsberaubung-im-amt-durch-csu-seilschaft-ve/

Die Begünstigten sind der Leiter der Behörde, also sein weisungsbefugter Vorgesetzter, seine Kumpels und Freunde der Behörde und der Anwalt Auffermann, Freund des Behördenleiters Lückemann der im Verdacht steht, eine Lokalpolitikerin vergewaltigt zu haben – was die Staatsanwaltschaft vertuscht hat.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/05/ist-jurist-peter-auffermann-ein-vergewaltiger-vertuscht-von-csu-seilschaften-der-staatsanwaltschaft-wuerzburg-neue-infos-passen-ins-bild-nach-aussen-honorige-juristen-in-wahrheit-verlogene/

Der Kriminelle Seebach gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, rechtsstaatliche Bearbeitung vorzutäuschen, man fühlt sich offenbar absolut sicher in seiner CSU-Justiz….

Diese weitere Strafanzeige und Beschwerde ging an den Generalstaatsanwalt.

Da das erfahrungsgemäß nicht zur Aufklärung führt sondern lediglich zu weiteren Verdeckungsstraftaten führen wird – es geht immerhin um ein Verbrechen der Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch mehrere honorige Justizjuristen – hier beweisrechtlich dokumentiert.

Denn ebenfalls erfahrungsgemäß behaupten ja alle, Sie haben nichts gewusst/geahnt blabla, wenn die Sache dann auffliegt!

An
Herrn Thomas Janovsky
Generalstaatsanwalt Bamberg

Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

17.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

602 Js 14313/18

Die zunehmend dummdreiste und strafvereitelnde Blockade des Rechtswegs durch Kriminelle der Staatsanwaltschaft Würzburg gibt Anlass zur nochmaligen deutlichen Strafanzeige und Darstellung im Gesamtzusammenhang.

Diese Strafanzeige geht weiter formal als Beschwerde an den mit Dienstaufsicht betrauten Generalstaatsanwalt Janovsky (Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Janovsky wurden bislang nicht beantwortet).

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gegen die Beamten der Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg erstattet.
Diese Strafanzeige richtet sich gegen alle dort tätigen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Die Begründung hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist offenkundig aus eigener parteiischer Befangenheit und Zersetzung durch CSU-Seilschaften mit Eigeninteressen seit Jahren nicht in der Lage, auch nur ansatzweise gesetzesgemäß und rechtsstaatlich objektive Ermittlungen zu führen.

Es ist bereits nicht ersichtlich, auf welches Ermittlungsverfahren und welche Strafanzeige sich das Verfahren 602 Js 14313/18 und die sog. Verfügung des Beschuldigten Brunner beziehen soll.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Es besteht aufgrund der vorliegenden Faktenlage und der immer dreisteren Begehung von Straftaten im Amt insgesamt keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Beschuldigten.

Eine Dienstaufsicht wird verweigert. Strafanzeigen wegen Vertuschung/Strafvereitelung werden von den Beschuldigten selbst oder Untergebenen entledigt, ohne Ermittlungen zu führen.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg blockiert einerseits trotz dringendem Tatverdacht Ermittlungsverfahren nach Gutdünken, andererseits inszeniert und konstruiert sie in den vergangenen Jahren gegen lästige Rechtsuchende und Unschuldige wie den AE hier nach Belieben nicht vorhandene Strafvorwürfe, setzt rechtswidrig Maßnahmen und Sanktionen durch und belügt zu diesem Zweck auch Richter. Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird beispielhaft verwiesen.

Dem Kläger wurden seit 2004 durch Kriminelle und Bedienstete der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem zielgerichtet kreativ Straftaten ohne jeden Strafgehalt und mit immenser Strafwut der Kriminellen der Beschuldigtenbehörde angedichtet, worüber zum Teil auf Betreiben der Beschuldigten, Pressesprecher, stigmatisierend und im Sinne der Beschuldigten gegen den AE in der örtlichen Mainpost berichtet wurde:

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, versuchte Nötigung, Beleidigung etc., schließlich Störung des öffentlichen Friedens aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte.

Diese gravierende und existentielle Verfolgung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten glauben die Kriminellen offenkundig durch Blockade des Rechtswegs weiter vertuschen und sich so den Konsequnzen entziehen zu können.

Die Beschuldigte hat offenkundig insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit verloren.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, ist offenkundig der verlängerte weisungsgebundende Arm einer in Teilen asozialen, rechtskonservativen und kriminellen bayerischen CSU, die sich regelhaft aus politischem Kalkül und ideologischer Strafwut über Gesetze und Verfassung hinwegsetzt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Auf die Dokumentation der Vorgänge und der allgemeinen Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang im Blog des AE wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Dieses Schreiben geht lediglich noch formal bzw. nachrichtlich als Beschwerde an die Herrn Generalstaatsanwalt Janovsky, Bamberg, wo erfahrungsgemäß lediglich weitere Verdeckungsstraftaten durch Mitarbeiter der Beschuldigten in eigener Sache zu erwarten sind.

Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart endlich objektive Ermittlungen aufgrund des dringenden Tatverdachts von Verbrechen im Amt gegen den AE als unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und böswillig, vorsätzlich und rechtswidrig seit 15 Jahren ausgegrenzten Vater einleitet/ veranlasst!

Sollte ein solcher Tatverdacht in Abrede gestellt werden, wird um klare Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ersucht, damit sich der Anzeigenerstatter nicht weiter sinnlos mit rechtsstaatlichen Versuchen aufhält, die Kriminellen der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg auf dem Rechtsweg zur Rechenschaft zu ziehen.

Dass eine fünfzehn Jahre andauernde asoziale Kindesentziehung durch Juristen und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen mit mehrfachem Nachtreten (zweite Festnahme, Verweigerung Entschädigung nach Freispruch) Konsequenzen haben wird, ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig.

Die Polizeibehörde Stuttgart stützt seit mehreren Jahren die Angaben des AE insoweit, als hier wie dargestellt offenkundig strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung sowie Tatverdacht auf Verbrechen im Amt gegen den AE bestehen.

Unverständlich ist insoweit, weshalb die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig autistisch und sinnfrei Strafanzeigen gegen die Beschuldigte, die Behörden Würzburg, an die Beschuldigte zur Sachbearbeitung in eigener Sache verweist! Dies mit anhaltend gleichem Ergebnis kataloghafter Strafvereitelung und Verdeckungsstraftaten!

Das gesamte Verhalten der Beschuldigten und die hier offenkundig rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Beschuldigte als sog. rechtsstaatliche Behörde und in eigener Sache ist wie bereits zahlreich dargestellt und erörtert, objektiv geeignet, Tötungsdelikte, Selbstjustiz, persönliche Rache zu provozieren.

Diese Darstellung wird seit Jahren komplett ignoriert, nachdem zuvor die Feststellung dieser objektiven Tatsache von den Kriminellen ungeniert missbraucht und dramatisch aufgeblasen wurde, um den AE immer unverschämter zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Die Aktenlage ist gerichtsbekannt (LG Stuttgart) und polizeibekannt.

Die Methoden der CSU-Justiz gegen Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind mittlerweile Allgmeingut. Mit immer ungenierterem Verfassungsbruch versucht die bayerische Staatsregierung Eingriffsbefugnisse gegen Bürger zu erlangen, offenkundig um politische Ziele (Dobrindt: „konservative Revolution“) zu verwirklichen.

Insgesamt stellt sich hier sehr wohl die Frage, inwieweit in Bayern überhaupt noch von rechtsstaatlichen Prinzipien und Standards auszugehen ist.

Im Fall des AE wurden offenkundig Maßstäbe angesetzt, die in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg so in keiner Weise möglich gewesen wären.

Die Beschuldigte ist offenkundig insgesamt zu dumm, ihre massiv destruktive Rolle bei der Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters, bei der Missachtung und in Teilen verbrecherischen Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte des AE seit insgesamt 2004 zu reflektieren.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg als Behörde, infolge bezeichnet als die Beschuldigte, missbraucht offenkundig das rechtsstaatliche Gewaltmonopol und das Tatortprinzip, um unter fortlaufender Strafvereitelung eigenen Mitarbeitern kataloghaft und zirkelschlüssig sowie begründungsfrei zu bescheinigen, dass diese keine Straftaten begangen haben.
Dies trotz offenkundig vorliegendem dringendem Tatverdacht auf schwere Straftaten im Amt durch Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter, bzw. den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann.

Dieser hat darüberhinaus als sog. Präsident des OLG Bamberg ein Weisungsrecht, das er offenkundig in eigener Sache missbraucht, um Ermittlungen zu verhindern.

Strafantrag gegen den Beschuldigten Seebach, der hier weiter Strafvereitelung zu Lasten des AE betreibt, ist bereits mehrfach Strafanzeige erstattet, zuletzt:
22.05.2018, 602 Js 8101/18
18.07.2018, 602 Js 11434/18

Begründung:
1.

Der Bescheid des Beschuldigten Seebach besteht insoweit lediglich aus einer zusammenhangslosen Auflistung von Beschuldigten mehrerer Ermittlungsverfahren.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Der Beschuldigte wirft so – offenkundig auf Weisung – ohne jede amtliche und hoheitliche Tätigkeit mehrere Ermittlungsverfahren, die nichts miteinander zu tun haben und die völlig unterschiedliche Sachverhalte betreffen auf einen Haufen („…7 Schreiben“).

So bspw. die Strafanzeige gegen den Juristen Peter Auffermann wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, verweigerte hier offenkundig laut Aussage der Geschädigten jede Strafverfolgung. Der Beschuldigte Auffermann mit dem späteren Leiter der Behörde, dem Beschuldigten Lückemann, offenkundig befreundet.

An erster Stelle der Auflistung des Beschuldigten wird wiederum der Beschuldigte Burkhard Pöpperl benannt, der der weisungsbefugte Leiter der Behörde und damit der weisungsgebende Vorgesetzte des unterzeichnenden Beschuldigten Seebach ist.

Auf die gesamten Eingaben des AE bei der Polizeibehörde, die Straftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreffend, wird beweisrechtlich verwiesen.

Es wird auch seitens der Polizei um Mitteilung gebeten, und zwar dringend, welche Maßnahmen gegen derarte strukturelle offenkundige Aushebelung und Missachtung des Rechsstaates durch ein Organ der Rechtspflege, das diese Rechtsstaatlichkeit garantieren und durchsetzen soll, infolge und zeitnah erfolgen.

Der Anzeigenerstatter ist nicht (mehr) verpflichtet und daran gebunden, Verbrechen im Amt auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

2.
Der Beschuldigte Seebach missbraucht offenkundig auf Weisung seine Amtsgewalt als sog. Staatsanwalt, um Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu begehen.

Dies in derart offenkundig provozierender und dummdreister Form, dass dies offenkundig als Anstiftung zur Selbstjustiz durch den AE aufzufassen ist.

Weder die Tätigkeit als Organ der Rechtspflege noch die rechtsstaatlichen Pflichten eines Staatsanwalts werden bei der Beschuldigten hier noch in irgendeiner Form als verpflichtend oder bindend angesehen oder auch nur ernst genommen.

Der Beschuldigte vermischt in rechtswidriger und strafvereitelnd mehrere komplexe Strafverfahren, Beweisvorträge und Tatbestandsdarstellungen, wirft diese praktisch unter Verweigerung hoheitlicher Tätigkeit als Staatsanwalt beliebig auf einen Haufen und stellt sodann jeden Strafgehalt begründungsfrei in Abrede.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies versucht der Beschuldigte auch nicht zu verschleiern, der schreibt:

„Mit insgesamt 7 Schreiben hat der Anzeigeerstatter Strafanzeigen gegen die Beschuldigten beim Polizeiposten Weilimdorf erstattet.“

Es folgen die Satzbausteine, die bereits seit Jahren durch die Beschuldigte und in allen Fällen zwecks Verweigerung von Ermittlungen trotz dringendem Tatverdacht auf Verbrechen im Amt von der Beschuldigten in eigener Sache verwandt werden.

Beweis:

Anlage (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies legt nahe, dass sich die Beschuldigte hier völlig sicher fühlt, da offenkundig seit Jahrzehnten Strafverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der CSU-Justiz in eigener Sache verhindert werden und auch durch die CSU-Staatsregierung regelhaft keinerlei Kontrollmechanismen zur Anwendung kommen. Eine Dienstaufsicht wird regelhaft verweigert.

3.

Die Schwere der Verbrechen im Amt rechtfertigt mittlerweile jede Maßnahme des Anzeigenerstatters und Klägers gegen die Kriminellen und Beschuldigten:

a)

Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert beliebig am 15.12.2003 beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung und ein Kontaktverbot gegen den AE, 15 C 3591/03.

Die Hinweise auf ein borderline-akzenturiertes Beziehungsverhalten und ein unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten der Kindsmutter (das diese projektiv auf das Kind überträgt) sowie den aggressiv-dominanten Charakter der Kindsmutter werden bis heute durch die Justizbehörden ignoriert und stattdessen jahrelang auf den AE als unschuldigen Vater eingetreten, dieser mittels struktureller Gewalt letztlich in der Forensik zu vernichten gesucht, Akte der Beschuldigten, 814 Js 10465/09, wie gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Durch die einfachst erlassene sog. Verfügung zwecks „Gewaltschutz“ (ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, Glaubhaftmachung von Frau) wurde die Bindung zwischen Vater und Kind und die Elternschaft des AE bis zum heutigen Tag zerstört. Die akute Gefahr der Bindungszerstörung durch dieses beliebige ideolgische Kontaktverbot wurde durch das vom AE unmittelbar am 27.12.2003 dem Familiengericht mitgeteilt und dieses um Hilfe ersucht.

Anstatt ein Wächteramt auszuüben, verschleppt das Familiengericht Würzburg infolge 15 Jahre lang und verweigert jegliche gebotene Durchsetzung gegen die Kindsmutter, die aggressive Verfügungsgewalt ausübt und psychischen Missbrauch der Tochter des AE betreibt.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Dies geschieht unter Anleitung und Manipulation durch ihren seit 45 Jahren allein lebenden Vater, der jeden Zugriff auf die Tochter des AE hat und die Dämonisierung des AE gerichtsbekannt eskalativ bis heute forciert (persönliche Schreiben an den Kriminellen Stockmann, ehem. Direktor des AG, vgl. LG Würzburg, 61 O 620/18, Strafanzeige Polizei Stuttgart am 20.07.2018 gegen Rechtsbeugungen zugunsten Stockmann).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/

Anstatt objektiv und neutral die Fakten zu klären und die Falschangaben der Kindsmutter zu sanktionieren, wurde der AE rollenspezifisch und mittels dümmster Geschlechterklischees durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte, von Anfang an parteiisch und zunehmend ungeniert ideologisch kriminalisiert.

Die Kriminelle Angelika Drescher ermutigte die Volljuristin Neubert solidarisch zu unbegründeten und beliebigen Strafanzeigen gegen den AE. Dies ungeachtet der Tatsache, dass dies auch die Elternschaft zerstört und irrversible Folgen für die Tochter des AE hat, die nun eingetreten sind.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Drescher, die offenkundig als Radikalfeminstin asozial ihre Amtsgewalt missbraucht, hat in zielgerichteter Schädigungsabsicht ab 2006 parteiisch und völlig willkürlich die Pathologisierung des AE betrieben, eine sechstägige Freiheitsberaubung zu veranworten (vgl. LG Würzburg, 63 O 1493/17, Strafanzeige gegen Rechtsbeugungen zugunsten Drescher, u.a. vom 11.10.2017, Polizei Stuttgart).
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/

Angelika Drescher hat als Angehörige der Beschuldigten hier zielgerichtet, hochmotiviert und in böser Absicht alles getan, damit der AE als Vater den Kontakt zu seinem Kind verliert und stattdessen als Krimineller und Spinner etikettiert und verfolgt wird.

Die Kriminelle Drescher ist für jedwede Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justiz ungeeignet, wird in Bayern jedoch vor jedweder Konsequenz ihrer asozialen Vorgehensweise und ihrer Straftaten im Amt rechtsbeugend gedeckt.

b)

Die von der Kriminellen Drescher schließlich über den Hausgutachter Dr. Groß zielgerichtete vernichtende Pathologisierung des AE als Vater und Rechtsuchenden missbrauchte die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, infolge, um den AE ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund aus Ärger über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp (infolge einer Amtspflichtsverletzung und Verfolgung Unschuldiger, vgl. LG Würzburg, Strafanzeige über Polizei Stuttgart zuletzt vom 14.02.18, 14.03.2018) und unter medialer vorverurteilender Berichterstattung (Mainpost: „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009) die Planung eines akut drohenden Amoklaufs bei den Justizbehörden Würzburg anzudichten.

Als sich dieser Vorwurf aus tätsächlichen Gründen als Popanz entlarvte, inszenierten die Kriminellen, Sachbearbeiter Trapp, zielgerichtet unter Verschleierung von Fakten hilfsweise und mit größtmöglicher Dramatik die ebenfalls nicht vorhandene „Androhung“ eines solchen Amoklaufs und hieraus eine „Störung des öffentlichen Friedens“ gegen den unschuldigen AE.

Um den AE dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu vernichten, wurde der mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren klüngelnde Dr. Groß mit einem Fehlgutachten beauftragt, in welchem er wunschgemäß schwerste Pathologien, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den AE fantasierte.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Dies wurde mit Begeisterung von der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, aufgenommen.

Dr. Groß wird bis heute durch die Kriminellen der Justizbehörden gedeckt, sein Fehlgutachten durch seine Mittäter im Amt vertuscht, eine zirkuläre Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Intrige.

Als der Popanz aufgrund Obergutachten des unabhängigen Münchner Prof. Nedopil, LMU, als solcher entlarvt wurde (weder Pathologien, kein Wahn, keine Gefahr für Allgemeinheit), trat die Beschuldigten nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den AE nach und inszenierte am 12.03.2010 in bloßer Schädigungsabsicht einen weiteren Haftbefehl gegen den AE.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Es folgten weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung, von der Beschuldigten erzwungen, bevor das LG Würzburg diese rechtswidrige Maßnahme unter fiktiver, von der Beschuldigten konstruierter Fluchtgefahr (!) beendete.

Für die zehn Monate Freiheitsberaubung wurde der AE auf Betreiben der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg bis heute nicht entschädigt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg missbrauchte die Beschuldigte erneut ihre Amtsgewalt um in weiterem asozialen Nachtreten die Haftentschädigung zu verweigern, da der AE vorgeblich für die rechtswidrigen Maßnahmen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte, den Kriminellen Trapp (in eigener Sache Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung), selbst verantwortlich sei.

Die Verbrecher werden seither unter fortlaufender Rechtsbeugung durch Kollegen, Freunde und Bekannte bei der Beschuldigten gedeckt.

Eine Verweisung an eine objektive Behörde, wie sie in einem Rechtsstaat unmittelbar zu erwarten ist, wird offenkundig gezielt zu verhindern gesucht!

Die Rolle der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist hier nun ggf. ebenfalls in einem Untersuchungsausschuss zu beleuchten.

Begründungen für die Verweigerung jedweder Ermittlung trotz dieser Gesamtschau und dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt werden naheliegenderweise durch die Beschuldigte in nicht einem Fall auch nur ansatzweise geliefert.

Es besteht der dringende Tatverdacht der strukturellen Korruption, der strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Beschuldigte, die über die bloße personelle Einzelfallrechtsbeugung hinausgeht.

Mit welcher Selbstverständlichkeit hier darzustellen versucht wird, dass ein weisungsgebundener Bediensteter einer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen befreundete Richter, unmittelbare Kollegen und seinen eigenen Vorgesetzten betreibt, spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Anspruch von Ernsthaftigkeit.

Der AE behält sich weitere Schritte vor, um die Kriminellen im Amt, die hier zielgerichtet Amtsgewalt missbrauchen, um Menschen zu schädigen, zur Verantwortung zu ziehen.

Auf die weiteren, der Polizei zur Kenntnis gebrachten Vorgänge und Sachverhalte, die vorläufig noch nicht öffentlich gemacht sind, wird verweisen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Gefahr für Leib und Leben“ mit Polizeiaufgabengesetz (PAG) „abgewendet“…..? Handyortung statt Freiheitsberaubung!

Die Kenntnis dieser Vorgänge wird bei diesem Beitrag vorausgesetzt:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Residenzlauf 2018

Leitender Kriminaldirektor Matthias Weber, Polizei Unterfranken teilte mit:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

am 18.12.2017 wurden bei Ihnen gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG durchgeführt.

Dem Polizeipräsidium Unterfranken war bekannt geworden, dass Sie an diesem Tag mehrere E-Mails versandt hatten, in denen Sie sinngemäß androhten, am 18.12.2017 nach Würzburg zu fahren, um Selbstjustiz zu verüben. Hintergrund ist der seit langem andauernde Konflikt in Bezug auf den Sorgerechtsstreit um Ihre Tochter.

Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Personen aus dem Bereich der Justiz in Würzburg eine Gefahr für Leib oder Leben besteht…..“

Polizei Unterfranken, Handyortung nach PAG, Mitteilung 06.06.2018

Proteste gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in München / 150518
*** May 15, 2018 – Munich, Bavaria, Germany – Caricature of Horst Seehofer of the CSU.

Diese weitere Strafanzeige gegen die Kriminellen um den CSU-Funktionär Clemens Lückemann – unter Berücksichtigung dieses Vorgangs – wird hiermit beweisrechtlich eingereicht und hier dokumentiert:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 19.06.2018

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen konzertierter Freiheitsberaubung im Amt erstattet gegen Angehörige der Justiz Würzburg/Bamberg, insbesondere die Beschuldigten

1. Clemens Lückemann (CSU), zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

2. Thomas Trapp (CSU), zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

3. Thomas Schepping, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

4. Norbert Baumann (CSU), zu laden über Knetzbergstr. 10, 97422 Schweinfurt

5. Roland Stockmann, zu laden über Falkenburgstraße 14, 97250 Erlabrunn

6. Lothar Schmitt (CSU), zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg,
Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

7. Dr. Jörg Groß (CSU), zu laden über Platenstraße 6, 97072 Würzburg

Um die Beschuldigten, die weiter zum Teil hohe Ämter mit öffentlicher Außenwirkung in der bayerischen CSU-Justiz bekleiden, vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen, erfolgen fortlaufend durch weitere Beschuldigte bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitelung zugunsten der Beschuldigten.

Offenkundig einzig aufgrund von Status und Amt wird hier trotz dringendem Tatverdacht und erdrückender Beweislage gegen die Beschuldigten jede Ermittlung bereits im Ansatz verweigert, unter Missbrauch der rechtsstaatlichen Organisationsstrukturen.

Beispielhaft wird auf ausführliche Strafanzeige vom 24.02.2018, Polizei Stuttgart verwiesen, die trotz dringendem Tatverdacht und präziser Beweislage offenkundig unterschlagen wird.
https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/25/weitere-detaillierte-strafanzeige-gegen-die-polizeibekannten-justizverbrecher-um-clemens-lueckemann-ein-netzwerk-aus-kriminellen-juristen-die-leben-von-unschuldigen-buergern-vernichten/

Was hier vorliegt, ist erkennbar der strukturelle Missbrauch des sog. Tatortprinzips zugunsten von Kriminellen, der strukturelle Missbrauch der örtlichen insbes. zivilrechtlichen Zuständigkeit durch die Behörden, wo die Beschuldigten tätig sind und der strukturelle und parteipolitische Missbrauch des Etiketts der richterlichen Unabhängigkeit, um Verbrechen im Amt zu verdecken.

Jedwede Dienstaufsicht wird konsequent verweigert, bzw. ist bereits dadurch als absurd anzusehen, da die für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerialbeamten oder Behördenleiter wie der Landgerichtspräsident Geuder, Würzburg, mit den Beschuldigten seit Jahrzehnten befreundet und parteipolitisch auf einer Linie sind.

Der zur Tatzeit für Dienstaufsicht zuständige Ministerialbeamte Andreas Zwerger ist bspw. nun aktuell der Vizepräsident beim OLG Bamberg neben dem Beschuldigten Lückemann, mit dem er seit Jahrzehnten persönlich und parteipolitisch verbandelt ist.

Diese persönliche Kumpanei und CSU-Seilschaft hebelt die Gewaltenteilung aus und vereitelt bereits im Ansatz eine objektive Faktenprüfung und im Ergebnis einen funktionierenden Rechtsstaat und die Gleichheit vor dem Gesetz!

Die Parteilinie und Doppelstandards der in Teilen als demokratiefeindlich anzusehenden bayerischen CSU, was zum einen Strafwut und Repression gegen Menschen angeht und andererseits Leugnung und Vertuschung interner eigener Rechtsbrüche, Fehler und Irrtümer, sind mittlerweile Allgemeingut.

Gefährder in Bayern

BEWEISLAGE

1.
Zugrundeliegender Sachverhalt, gerichtsbekannt und polizeibekannt:

Die vorliegenden Fakten und Inhalte sind unstreitig!

a.
Der Anzeigenerstatter reichte am 18.05.2009 gegen den Beschuldigten Trapp eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, nachdem dieser unter Amtspflichtsverletzung eine vorgebliche Straftat der versuchten Nötigung gegen den Anzeigenerstatter konstruierte, Verfahren 814 Js 5277/08, die er wie folgt fabulierte, sog. Anklageschrift des Beschuldigten, 12.11.2008:

https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/16/wuerzburger-justizverbrecher-thomas-trapp-weitere-details-und-klage-aufgrund-schuldhafter-amtspflichtverletzung-asoziale-gesinnungsjustiz-gegen-unschuldigen-vater-kindesentzieherin-neubert-seit-14/

„Der Angeschuldigte war in den Jahren 2002 bis 2003 mit der Rechtsanwältin Kerstin Neubert liiert Aus diese Beziehung ging die ….2003 geborene Tochter hervor.

Nach Beendigung der Beziehung versuchte der Angeschuldigte – auch trotz bestehenden gerichtlichen Kontaktverbotes – mit allen Mitteln ein Umgangsrecht hinsichtlich seiner Tochter zu erwirken.
Hierbei kam es u.a. zu folgenden Taten:
1. Am 04.03.2008 gegen 08.30 Uhr rief der Angeschuldigte in der Kanzlei der Geschädigten Rechtsanwältin Kerstin Neubert an, wo er deren Vater, den Zeugen Willy Neubert erreichte.
Der Angeschuldigte…..bat den Vater der Geschädigten Kerstin Neubert, dieser auszurichten, dass, falls er bis kommenden Freitag, dem 07.03.2008, keine Nachricht von ihr bekommen würde, wie es mit dem Umgang seines Kindes weiter gehe, er zur Rechtsanwaltskammer gehen würde.

Tatsächlich hatte der Angeschuldigte bereits im Jahr 2004 einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg gestellt, mit dem Ziel, dass der Geschädigten die Zulassung entzogen wird.
Durch seine Drohung wollte der Angeschuldigte erreichen, dass Kerstin Neubert ihm ein Umgangsrecht mit seiner Tochter freiwillig einräumt. Die Geschädigte lies sich von dieser Drohung nicht beeindrucken und wartete den Termin im o.g. Familiengerichtsverfahren am 14.03.2008 ab.

Die Handlung des Beschuldigten war verwerflich.“

Eine auf Sachlage begründete Beschwerde bei einer Anwaltskammer ist in einem Rechtsstaat unter keinem wie auch immer gearteten Gesichtspunkt als Nötigung anzusehen.
Ebenso wenig ist die Zielsetzung eines Vaters, Kontakt zu seinem Kind zu erhalten, in einem Rechtsstaat als „verwerflich“ anzusehen, wie der Kriminelle Trapp in seiner Rolle als bayerischer Staatsanwalt hier phantasiert.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Der Beschuldigte Trapp, der als absolut dumpfer strafwütiger Provokateur anzusehen ist, inszeniert sich als Vertreter und Retter einer sich als Opfer gebärdenden Kindsmutter und Volljuristin.

Charakterlich ungeeigneten Kriminellen wie dem Beschuldigten hier fehlt offenkundig jegliche Objektivität und jede Reflexisonsfähigkeit, ebenso Empathiefähigkeit, was die Komplexität von Vorgängen und das hieraus verschuldete Leid von Menschen und die Rolle von Kindern und Väter angeht.

Dieses asoziale Gebaren gegen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten hier zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamten Rechsbrüche dieser inkompetenten und unfähigen hierbei jedoch invasiv in das Leben von Betroffenen eingreifenden eifernd arroganten und strafwütigen CSU-Justiz.

Die gegen diesen Vorgang am 18.05.2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde (wortgleich als Zivilklage an das Landgericht Würzburg) wurde infolge nach Zugang am 12.06.2009 (!) an den Beschuldigten Trapp bzw. seinen Vorgesetzten, den Beschuldigten Lückemann, zur Inszenierung einer Bedrohungslage missbraucht.

Unter Hinzuziehung des Beschuldigten Lothar Schmitt, zur Tatzeit sog. Vizepräsident des Landgerichts, behaupteten die Beschuldigten, das nun am Freitag, 12.06.2009 ein akuter Amoklauf durch den Beschuldigten drohe. Dies gehe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 hervor.

Beschuldigter Schmitt (Mitte) bei typischer Tätigkeit

Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird vollinhaltlich verwiesen, ebenso auf die Dokumentation der Vorgänge und ergänzende Beweislage im Blog des Klägers.

Folgende Fakten sind unstreitig, was u.a. den Vorsatz der Täter entlarvt:
Die von Trapp instruierte Polizeibeamtin und Zeugin Dagmar Vierheilig, Polizei Würzburg, ruft den Anzeigenerstatter am Nachmittag des 12.06.2009 zweimal auf dem Handy an. Als dieser sich meldet, legt sie auf. Eine Handyortung, die erstes Mittel (siehe 3.) bei einer tatsächlichen Bedrohungslage ist, findet nicht statt.

Infolge setzt der Beschuldigte Trapp unter anderem den Zeugen Michael Scheffel, Polizei Stuttgart unter Druck, was tatsächlich eine Nötigung darstellt. Sollte der Anzeigenerstatter nicht endlich festgenommen werden, würden Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung gegen Scheffel erfolgen, so der Beschuldigte Trapp.

Durch weitergehende Interventionen der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg erfolgt schließlich eine Festnahme des Anzeigenerstatters am 21.06.2009 in Stuttgart, als dieser am dortigen Halbmarathon teilnimmt.

Im Raum Würzburg, wo die Kriminellen der Justiz eine Bedrohungslage inszenierten, war der Anzeigenerstatter zu diesem Zeitpunkt seit April 2009 nicht mehr, nachdem er seinen Wohnsitz in 97299 Zell am Main dort abgemeldet und sich am 29.04.2009 ordnungsgemäß an seinem heutigen Wohnsitz in 70499 Stuttgart angemeldet hatte.

Dies hielt die Beschuldigten und Kriminellen der Justiz Würzburg infolge nicht ab, den Anzeigenerstatter konsequent bewusst wahrheitswidrig als „ohne festen Wohnsitz“ in der Akte zu führen, um so zielgerichtet eine Fluchtgefahr (!) zu konstruieren.

Ein Haftbefehl liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den reicht der Beschuldigte Trapp erst am 22.06.2009 nach.

b.
Bereits bei der Inszenierung der phantastischen Bedrohungslage ab 12.06.2009 auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den infolge sachbearbeitenden Haupttäter Trapp vertuschten die Beschuldigten zielgerichtet bis in die Hauptverhandlung hinein den Fakt, dass die Richter des Landgerichts Würzburg Dr. Bellay und Dr. Müller Teckhoff (beide heute beim BGH tätig) sowie der Ministerialrat Hans Kornprobst in dem Schreiben des Anzeigenerstatters keine Straftat erkannt hatten.

Um über diesen Fakt und Rechtsbruch, § 160 Abs. 2 StPO, infolge hinwegzutäuschen, versuchten der Beschuldigte Schmitt den Zeugen Bellay zu beeinflussen, wie sich in Vernehmungen in der Hauptverhandlung heraushören ließ. Der Zeuge Bellay gab hierbei zugunsten des Justizkollegen Schmitt vor, sich nicht mehr genau an den Zeitpunkt des entsprechenden Telefonats erinnern zu können, was als Schutzbehauptung zu werten ist.

Schmitt versuchte derweil, die rechtswidrige Inszenierung zum Zweck einer Freiheitsberaubung als sachlich begründet darzustellen: unter der bei den Beschuldigten üblichen fehlerleugnenden Diffamierung und Verleumdung des Anzeigenerstatters gab er vor, exklusive Kenntnis über ein Schreiben des Klägers aus dem Jahr 2005 zu besitzen, das ihn 2009 zu der Annahme brachte, dass hier eine akute Amokgefahr drohe. (Anm.: der AE hatte 2005 eine Strafanzeige gegen den Verfahrenskläger Moser erstattet, die der Beschuldigte Schmitt als Generalstaatsanwalt in Bamberg damals entledigte).
Auf Frage des Anzeigenerstatters, ob der Beschuldigte Schmitt dem Anzeigenerstatter jemals persönlich begegnet sei oder mit diesem gesprochen habe, musste er verneinen.

Diese Posse vor Gericht sucht insoweit ihresgleichen und zeigt, wie unverhohlen die Beschuldigten sich gegenseitig zu decken versuchen und Fakten erfinden, um Straftaten im Amt und Fehler zu vertuschen.

Der Anzeigenerstatter wurde infolge auf Grundlage eines eklatanten Fehlgutachtens des Beschuldigten und Mittäters Dr. Groß von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr übestellt, 05.08.2009.

Dies mit dem erklärten Ziel der dauerhaften Unterbringung unter Missbrauch des § 63 StGB, wie er im (in vielen Punkten vergleichbaren) Fall des Justizopfers Gustl Mollath bundesweit bekannt wurde.

Obwohl Prof. Dr. Nedopil in Obergutachten nachgewiesen hat, dass Dr. Groß Diagnosen und Prognosen jeglicher Realitätsbezug fehlt und dieser ein Fehlgutachten unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstellt hat, wird Dr. Groß bis heute unter dreister Rechtsbeugung durch die Richter der Justizbehörde vor jedweder Aufklärung der Umstände der Erstattung dieses Fehlgutachtens geschützt. Der Vorsatz ist offenkundig.

Um diese Maßnahme infolge zu ermöglichen, konstruierte der Beschuldigte Roland Stockmann infolge einer Haftprüfung am 23.07.2009, die nach rechtsstaatlichen Maßstäben zur sofortigen Freilassung des unschuldigen Anzeigenerstatters hätte führen müssen, eine Fluchtgefahr durch den Anzeigenerstatter und behauptete zu diesem Zweck u.a. wie folgt, in Vorgriff auf gewünschtes Fehlgutachten des Mittäters Groß wie folgt:

Justizkrimineller Roland Stockmann: Fluchtgefahr, weil „entrückt“….

Der Beschuldigte Stockmann in Beschluss vom 23.07.2009:

„Der persönliche Eindruck, den der Beschuldigte bei der Haftprüfung hinterlassen hat, bestätigt die Einschätzung, die der unterzeichnende Richter dem Beschuldigten bereits im September 2005 in einem Schreiben mitgeteilt hat. Bereits damals wurde ihm dringend psychiatrische Behandlung angeraten, weil er den Eindruck einer entrückten und krankhaften Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit hinterließ.“

Haftprüfung 23.07.09

Die Hybris und Anmaßung dieser Kriminellen, die nichts auslassen, um ihre Strafwut gegen lästige Rechsuchende ausleben zu können, zieht sich durch in dieser Form durch die gesamte Verfahrenakten und entspricht offenkundig dem Standard dieser in Teilen verbrecherischen Justizakteure. Um rechtswidrige Maßnahmen zu kaschieren und zu verdecken, wurde und wird der Anzeigenerstatter bis zum heutigen Tag nahezu beliebig anhand irgendwelcher Reaktionen, Äußerungen oder auch nur phantasierter Konstruktionen entwertet, diffamiert, verleumdet und beleidigt.

Dies kontrastiert mit einer schäbigen Ehrenkäsigkeit und Arroganz der Kriminellen und Beschuldigten selbst, wie mehrere Strafanträge des Haupttäters und Kriminellen Lückemann u.a. zeigen, mit denen er dem Anzeigenerstatter eine Beleidigung andichten will.

Auch dies zieht sich wie ein roter Faden durch die vorliegenden Akten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg hier:
Versuche, den Anzeigenerstatter unter anhaltender und bewusster Missachtung des Art. 3 Grundgesetz mundtot machen zu wollen, indem die Beweisführung und Kritik (Dienstaufsichtsbeschwerde!) durch die Beschuldigten oder deren Kumpanen wahlweise als Bedrohungslage oder als Beleidigung phantasiert wird.

c.
Mit immenser krimineller Energie und asozialer Dreistigkeit erzwangen die Beschuldigten Lückemann/Trapp zusammen mit den Beschuldigten Baumann/Schepping am 12.03.2010 eine zweite Festnahme des Anzeigenerstatters in Stuttgart, nachdem das entlarvende Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil nach Eingang beim Landgericht Würzburg am 04.03.2010 zu einer sofortigen Verfügung der Entlassung aus der Forensik Lohr geführt hatte.

Bei der zweiten Freiheitsberaubung am 12.03.2010, die nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung ohne Straftat und Haftgrund eskalativ draufgesetzt wurde und welche am 22.04.2010 endete, wurden ebenfalls Polizeibeamte in Stuttgart auf Betreiben der Kriminellen in Würzburg unter Druck gesetzt, um die erkennbar rechtswidrige Maßnahme zu erzwingen.
Laut Aussage des Sachbearbeiters der Fahndung Stuttgart am 12.03.2010 habe man intern diskutiert und remonstriert, ob diese erkennbar rechtswidrige Maßnahme durchzuführen sei.
Es handele sich erkennbar um eine offenbar „persönliche Geschichte“ zwischen dem Anzeigenerstatter und der Staatsanwaltschaft Würzburg, die ihre Amtsgewalt missbrauche.

Infolge wurde von den Polizeibeamten der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans-Michael Lübcke vermittelt, der die Rechtswidrigkeit der Maßnahme – Fehlen von Straftat und Haftgrund – geltend machte, worauf sich die Haftrichterin Fahling, Amtsgericht Stuttgart, auf eine angebliche Unzuständigkeit zurückzog und Antrag an die Kriminellen und Beschuldigten des OLG Bamberg, die die Straftat zu verantworten haben, verwiesen wurde.
Da diese Akten der Polizei bislang nicht vorliegen, sind diese beweisrechtlich beigefügt.

Beweis:
Anlage 1

Schriftsätze des Zeugen Rechtsanwalt Lübcke, Stuttgart, 16.03./19.03.2010 zu Freiheitsberaubung im Amt vom 12.03.2018 durch Beschuldigte der Justizbehörden Würzburg/Bamberg
Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart

Die Vertretung des Anwalts kostete den Anzeigenerstatter weitere 500 Euro infolge der Verbrechen der Beschuldigten im Amt.

d.
Bis heute hat der Anzeigenerstatter bekanntermaßen infolge der gegen ihn begangenen Verbrechen keinen Cent Entschädigung vom Freistaat Bayern enthalten:

Nach Offenlegung des Fehlgutachtens und Feststellung durch das Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 verweigerten die Beschuldigten in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg zugewiesene (läppische) Haftentschädigung in Höhe von rund 7.500 Euro für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt.

Diese unter Amtsmissbrauch und der Behauptung durch die Beschuldigten, der Anzeigenerstatter sei für die gegen ihn rechtswidrig auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 erzwungenen Maßnahmen der Beschuldigten selbst verantwortlich.

2.
Trotz der Verbrechen im Amt durch die Beschuldigten insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, beinhaltlich die asoziale und rechtswidrige Verweigerung der vom Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09, in Freispruch vom 20.08.2010 zugewiesenen Entschädigung, schrecken die Kriminellen nicht davor zurück, gegen meine Person als Kriminalitätsopfer weiter auch Geldforderungen zu stellen:

So fordert die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg weiter bspw. 5.676,02 Euro vom Anzeigenerstatter als Opfer von Verbrechen im Amt.

Beweis:
Anlage 2

Sog. Mahnung der Beschuldigten vom 30.05.2018, 814 Vrs 824/06, Rechnung 811900591354

Diese Provokation und Unverschämtheit der Kriminellen bei den CSU-Justizbehörden hier belegt, wie sehr diese Kriminellen offenkundig jeden Bezug zur Realität verloren haben.

Das gesamte Gebaren dieser parteipolitisch vernetzten Kriminellen im Amt ist schlichtweg asozial, ohne Bezug zur Lebenswirklichkeit.

3.
Mit Schreiben vom 06.06.2018 teilt nun Leitender Kriminaldirektor Matthias Weber, Polizeipräsidium Unterfranken, dem Anzeigenerstatter wie folgt mit (Hervorhebungen von mir):

„Besonderes Mittel der Datenerhebung nach dem Bayer. Polizeiaufgabengesetz… Benachrichtigung über Datenerhebung und Eingriff in den Telekommuniaktionsbereich gem. Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG

Sehr geehrter Herr Deeg,
am 18.12.2017 wurden bei Ihnen gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG durchgeführt.
Dem Polizeipräsidium Unterfranken war bekannt geworden, dass Sie an diesem Tag mehrere E-Mails versandt hatten, in denen Sie sinngemäß androhten, am 18.12.2017 nach Würzburg zu fahren, um Selbstjustiz zu verüben. Hintergrund ist der seit langem andauernde Konflikt in Bezug auf den Sorgerechtsstreit um Ihre Tochter.
Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Personen aus dem Bereich der Justiz in Würzburg eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Aus diesem Grund habe ich die o.g. Maßnahme angeordnet, um festzustellen, ob Sie sich tatsächlich am 18.12.17 nach Würzburg begeben und um ggf. Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen einleiten zu können.

Da bekannt war, dass Sie den Mobiltelefonanschluss (…..) nutzten, wurde der für den Anschluss zuständige Telekommunikationsdiensteanbieter gebeten, gegen 19.00 Uhr und nochmals gegen 22.00 Uhr eine Ortung des Mobilgerätes durchzuführen. Nachdem festgestellt werden konnte, dass sich das Gerät in einer Funkzelle im Bereich Ihres Wohnsitzes eingebucht hatte, wurde die Maßnahme beendet.

Die Maßnahme wurde in der Folge mit Beschluss vom Herrn Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Würzburg bestätigt.“….

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Zeugen Matthias Weber, Polizeipräsidium Unterfranken, 06.06.2018
Polizei Unterfranken, Handyortung nach PAG, Mitteilung 06.06.2018

Dieser Vorgang belegt eindrucksvoll und weiter beweisrechtlich, wie skrupellos und gezielt die Kriminellen der Justizbehörden Würzburg unter Instrumentalisierung der örtlichen Polizeibehörde (Zeugin Vierheilig) 2009 bei einem durchaus vergleichbaren Grundkonstrukt hier eine Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter inszenierten.

Selbst bei einer zeitlich akuten Bedrohungslage – abgesehen davon, ob diese überhaupt real ist – wird durch den Zeugen Ltd. Kriminaldirektor Weber hier Maßnahme getroffen, die insoweit offenkundig nach Meinung des hochrangigen erfahrenen Kriminalbeamten geeignet scheint festzustellen, ob eine realistische Bedrohung vorliegt oder nicht.

Die oben nochmals geschilderte unstreitige Vorgehensweise der Kriminellen, die infolge einer Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig aus Hybris und persönlichem Ärger über zwei Bundesländer sinnfrei und in CSU-Style manipulativ dramatisierend eine vorgebliche Bedrohungslage in Würzburg und infolge eine rechtswidrige Verhaftung in Stuttgart inszenieren und hernach unkorrigierbar zu Lasten des Opfers an einem notdürftig konstruierten Tatvorwurf festhalten, um selbst nach Freispruch noch dem Kläger zu schaden, belegt die ganze asoziale Widerwärtigkeit und Rechtswidrigkeit, mit der CSU-Kriminelle hier in Bayern mittlweile glauben, ihre widerwärtige Strafwut und Gesinnungsjustiz auf dem Rücken von Unschuldigen wie dem Anzeigenerstatter ausleben zu können.

Zeugnis:
Matthias Weber
, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der vorgeblichen „Gefahr für Leib und Leben“, die der Zeuge Weber hier konstatiert, ist ggf. an anderer Stelle zu erörtern, auch die Zielsetzung dieser offenkundig sinnfreien Maßnahme.

Man scheint offenkundig nur noch in Bayern der lebensfernen Ansicht zu frönen, dass entschlossene Täter ihre Taten zuvor per Dienstaufsichtsbeschwerde oder über das Internet ankündigen und sich auch immer mit Mobiltelefon zum Tatort begeben.

Die insgesamte Sinnlosigkeit der gesamten Vorgehensweise spricht eher dafür, dass man hier vorliegenden Kindesentzug/Kindesentführung und die strukturelle Gewalt gegen den Anzeigenerstatter als Vater seit 15 Jahren und die unabhängig von Zeitablauf zur Verantwortung zu ziehenden Verbrechen im Amt gegen den AE immer noch nicht in Gänze erfasst hat sondern glaubt, dies sei quasi eine Laune.

Es handelt sich hier keinesfalls um einen „Sorgerechtsstreit“, wie der Zeuge Weber hier euphemistisch zusammenfasst – sondern um Lebenszerstörung, massivste Grundrechtsverletzungen und Verbrechen im Amt gegen einen unschuldigen Vater. Um dies zu vertuschen, erfolgen fortlaufend Verdeckungsstraftaten wie Rechtsbeugung und Strafvereitelung, wie oben dargelegt.

Jedenfalls ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass zwei derart auseinanderdriftende Verhaltensweisen und Maßnahmen unter dem Etikett Gefahrenabwehr durch eine Staatsanwaltschaft im einen Fall 2009 und eine Polizeibehörde im anderen Fall 2018 weiter den dringenden Tatverdacht bestätigen, dass die Beschuldigten 2009 eine gezielte, persönlich motivierte Freiheitsberaubung im Amt und unbedingt gewollter Vernichtung eines lästigen Antragstellers mit immenser krimineller Energie und unter Ausübung von Druck gegen Polizeibeamte, Belügen von Richtern und Vertuschen von Entlastendem begangen und zu verantworten haben.

Auf die beim Landgericht Würzburg und der Polizeibehörde Stuttgart vorliegenden Akten, Schriftsätze und Beweisvorträge wird vollinhaltlich verwiesen.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.

Es wird weiter beantragt, dass die Kriminellen im Amt, die weiter unbehelligt Ämter in der bayerischen Justiz bekleiden, wegen dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt endlich suspendiert werden.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Eine Strafverfolgung wird offenkundig einzig aufgrund der parteipolitischen Vernetzung und der Fallhöhe der Beschuldigten und Funktionäre in dieser politisierten CSU-Justiz verweigert.

Eine weitere Verweisung ist als Strafvereitelung zu werten, da die Erfahrung zeigt, dass die Kriminellen im Amt im OLG-Bezirk Bamberg vorbehaltlos und in selbst dummdreistester Weise gedeckt werden.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Der feige CSU-Kriminelle und Justizverbrecher Clemens Lückemann fühlt sich wieder „beleidigt“….Gegenanzeige!

Warum werden CSU-Verbrecher wie Clemens Lückeman nicht endlich aus dem Verkehr gezogen sondern immer weiter hofiert…? Typen, die erkennbar gegen Recht und Gesetz verstoßen und sich permanent feige hinter ihrem Amt und willigen untergebenen Rechtsbeugern verstecken, um ihre Verbrechen vertuschen zu lassen?

Der willige Rechtsbeuger Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg, teilt gerade wieder in eigener Sache mit, dass meine Anzeigen aus “ –wie immer – zusammenhanglosen haltlosen Ausführungen“ bestehen, die auch „nicht im Ansatz ein strafrechtliches Verhalten der Beteiligten erkennen lassen“. Die „Beteiligten“ sind wie immer seine Kollegen. Hier erklärt Seebach Flüchtlingen die Welt und belehrt sie, eine Rolle, die ihm offenbar zusagt:

Herr Seebach, da inzwischen wirklich jeder (Polizei, Blog-Leser, Staatsanwälte außerhalb Bayerns) den Strafgehalt der präzisen Angaben, basierend auf Originalakten begriffen hat, gibt es noch zwei Möglichkeiten:

Sie sind entweder zu DUMM, um einfache Sachverhalte zu verstehen oder Sie STELLEN SICH DUMM, um dem Vorwurf der RECHTSBEUGUNG zugunsten Ihrer Kollegen eine Schutzbehauptung entgegenzustellen. Denn das ist ja die Master-Strategie, die traditionelle Kernkompetenz von CSU-Kriminellen:

Dummheit kann nicht bestraft werden, weil angeblich der Vorsatz fehlt….vgl. Fall Mollath oder, ganz schön, der „Unterzucker“ des CSU-Kriminellen Zimmermann:

…“Friedrich Zimmermann, Dr. jur., beide Staatsexamen, zunächst NSDAP, nach deren Auflösung CSU, wurde wegen Meineids verurteilt. In der zweiten Instanz erreichte er einen Freispruch mit der Begründung, er sei unterzuckert und geistig unzurechnungsfähig gewesen. Sein Spitzname: Old Schwurhand. Die Partei belohnte diese Qualifikationen mit dem für unterzuckerte Vorbestrafte wie geschaffenen Amt des Bundesinnenministers.“….

Oder, auch schön in dem Zusammenhang, was charakterliche Eignung angeht:

….“Otto Wiesheu, Volljurist, Dr. jur., hat volltrunken einen Rentner totgefahren und wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Deshalb war er in den Augen der CSU genau der richtige Mann für das Amt des bayrischen Verkehrsministers.“

https://www.tagesspiegel.de/meinung/csu-viele-krumme-dinger/3887356.html

Arikel wie diese sind noch viel zu zurückhaltend wenn man bedenkt, was diese Provinzpartei mittlerweile bundesweit anrichtet und diese rechtsdumpfen Krawallmacher die Gesellschaft spalten:

„Glückwunsch, Intrigantenstadel“

https://www.zeit.de/online/2007/42/csu-geschichte

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Diese Zustände, die Justizverbrechen sind bis heute möglich, weil sich diese asoziale, widerwärtige rechte Gesinnung und Hybris über alle behördlichen und politischen CSU-Ebenen in Bayern erstreckt….

Da will 2018 der CSU-Vollpfosten Dobrindt – ganz im Sinne Lückemanns, siehe Link: https://www.zeit.de/2017/46/strafprozesse-gesetz-strafverfahren-richter-strafkammertag – offenbar sukzessive den Rechtsstaat abschaffen, durch Beschneidung der Rechte und Diffamierung der Rechtsuchenden. Wie ein Kind mit Aufmerksamkeitsdefiziten blöckt Dobrindt wieder und wieder seinen blöden Frame von der „Anti-Abschiebe-Industrie“ in die Mikros.

Nochmal zum Mitschreiben: es sind nicht die Flüchtlinge oder deren Anwälte, die durch Anwendung von Rechtsmitteln (!) den Rechtsstaat missbrauchen.

Den Rechtsstaat missbraucht die CSU, seit Jahrzehnten: einerseits um jede Schweinerei der eigenen Vasallen zu vertuschen, andererseits um immer ungenierter Kritiker und Andersdenkende (also alle, die nicht stramm der rechten CSU-Folklore anhängen) bei Bedarf kriminalisieren, stigmatisieren und einschüchtern zu können.

Es war denn auch der CSU-Innenminister Herrmann, ein weiterer Vollpfosten par excellence, der immer mehr sein wahres Gesicht zeigt, der jeden Kritker der verfassungswidrigen CSU-Drohkulisse „Polizeiaufgabengesetz“ in die Nähe von „Extremisten“ (natürlich „links“) und als dumme Opfer von „Lügenpropaganda“ beleidigt.

Wahrscheinlich arbeitet schon ein „Think-Tank“ von Justizkriminellen daran, wie man Kritiker wie mich – jetzt endlich mit dem neuen rechtswidrigen Gesetz – als Gefährder wegsperren kann, nachdem das mit der dreisten Freiheitsberaubung mittels Pathologisierung durch Dr. Groß (CSU), der mit „Frau Lückeman“ (CSU) im Stadtrat sitzt, nicht geklappt hat….

Wer kann von so einem Herrmann oder Bausbacks noch eine objektve Dienstaufsicht erwarten?

Lückemann hat eine erneute und insoweit identische Strafanzeige (wie schon 2016, Berufung beim LG Stuttgart anhängig) wegen vorgeblicher Beleidigung gegen mich erstattet, dieses Mal „im eigenen Haus“, bei der Staatsanwaltschaft Bamberg.

Offenkundig ist Lückemann mit dem Eifer und der Strafwut der Stuttgarter Behörden nicht ganz zufrieden….

Diese GEGENANZEIGE ging raus:

Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 19.05.2018

Sachverhalt:

Hiermit wird Strafanzeige wegen seit 2006 fortlaufend betriebener struktureller Verfolgung Unschuldiger und Nötigung sowie weiter wegen Freiheitsberaubung im Amt und aller weiteren im Raum stehenden Straftatbestände erstattet gegen den Beschuldigten Clemens Lückemann, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

Über die Polizeibehörde Stuttgart wurde mit Datum vom 11.05.2018 mitgeteilt, dass der Beschuldigte Clemens Lückemann erneut den Versuch unternimmt, den Kläger mittels Vorwurfs eines Tatbestands der Beleidigung zu kriminalisieren, zu diffamieren und zu stigmatisieren.

Hierzu werden, wie bereits bei vorherigen massiven Kriminalisierungsversuchen (inklusive eines initiierten Vernichtungsversuchs der dauerhaften Freiheitsberaubung im Maßregelvollzug unter Missbrauch § 63 StGB), vom Beschuldigten Lückemann unter Ausnutzung seines Status als Präsident des OLG Aussagen, die ganz klar gemäß auch in Bayern geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz unterliegen und keinen Straftatbestand erfüllen, als sog. Beleidigung angezeigt.

Aktenzeichen der Polizei: BY 4180-001603-19/6

Staatsanwaltschaft Bamberg: 1105 Js 1211/18

Strafantrag gegen den Beschuldigten Lückemann wird gestellt, soweit keine Offizialdelikte. Öffentliches Interesse besteht gesamt.

Auf die Sach- und Personenkenntnis, die mittlerweile seit Jahren seitens der Strafverfolgungsbehörden in Stuttgart besteht, wird verwiesen.

Es ist inzwischen nicht mehr vermittelbar, dass gegen die Kriminellen in Bayern offenkundig weiter eine Art Sonderbehandlung aufgrund Status und Position stattfindet, die dazu führt, dass feiste Kriminelle und Verbrecher im Amt weiter unbehelligt tätig sein können, insbesondere der Beschuldigte hier.

Die Vorgänge wurden am 18.05.2018 auch dem Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg persönlich vorgetragen, wie bereits zuvor dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg.

Auslöser sämtlicher Verbrechen im Amt gegen den Kläger ist die seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter geschlechtsrollentypisch inszenierte Kindesentziehung/Kindesentführung unter anhaltend traumatisierender asozialer Ausgrenzung und Isolation des Klägers als Vater auf Grundlage eines Missbrauchs des sog. Gewaltschutzgesetzes, der von den Behörden Würzburg in eigener Sache vertuscht wird, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03.

Die Kriminalpolizei Würzburg wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg nicht zu ermitteln.

Begründung:

1.

Der Beschuldigte Lückemann inszeniert offenkundig musterhaft unter vorsätzlicher Missachtung der Meinungsfreiheit des Klägers Straftaten gegen diesen, um dem Kläger ideologisch und persönlich motiviert zu schaden und vorherige eigene Straftaten zu verdecken, indem er den Kläger versucht zu stigmatisieren und repressiv mundtot zu machen.

Dieses Muster ist bereits vielfach rechtswidrig zur Anwendung gekommen:

Der Kläger wurde auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann und dessen Mittäter unter Az. 814 Js 10465/09 eine erkennbar (Zeugen Richter Dr. Bellay (BGH), Dr. Müller-Teckhoff (BGH), Ministerialrat Kornprobst, (StmJ)) nicht vorhandene Störung des öffentlichen Friedens angedichtet, die der Kläger dadurch begangen haben soll, indem er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft, einreichte.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Der Vorgang ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Nachdem das Landgericht Würzburg nach zehn Monaten von Lückemann und seinen Mittätern inszenierter Freiheitsberaubung im Amt in Freispruch feststellte, dass den Maßnahmen von Anfang an keine Straftat zugrundelag und der Kläger auch hier in berechtigter Art und Weise von seiner Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz Gebrauch gemacht hatte, wurde unter weiterem Amtsmissbrauch durch die CSU-Kriminellen die zugesprochene Haftentschädigung verweigert.

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Weitere Fälle seit 2006 liefen nach dem gleichen Muster ab. Aus berechtigter Kritik und Beschwerden wurden dramatisch Straftaten im Bagatellbereich konstruiert und angedichtet und so das Stigma eines Kriminellen und schließlich „psychisch gestörten“ Straftäters gezielt und öffentlichkeitswirksam konstruiert.

Die tatsächlichen Vorgänge, die objektiv als mit immenser krimineller Energie verwirklichte Intrige und Versuch der Vernichtung eines unschuldigen Vaters und ehemaligen Polizeibeamten zu werten sind, werden im Umfeld der Kriminellen im OLG-Bezirk anhaltend rechtsbeugend zu vertuschen versucht, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Eine Dienstaufsicht findet nicht statt.

Die Feigheit und Verschlagenheit des Beschuldigten, der immer weiter nachzutreten versucht, um die berechtigten Geltendmachungen und die Aufklärung dieses Justizskandals zu verhindern ist insoweit beeindruckend und bestätigt weiter die Eindrücke, die der Kläger sei 2004 bei diese Justizbehörde sammelt. Die Vorgänge sind insgesamt gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Der Beschuldigte inszenierte zuletzt aufgrund einer – vorgeblich – an ihn zugegangenen Drohmail eine Wohnungsdurchsuchung beim Kläger, Februar 2015, die als rechtswidrig anzusehen ist. Das Landgericht Bamberg hat entgegen der asozialen Antragstellung der Staatsanwaltschaft Bamberg auch hier bestätigt, dass dem Kläger eine Entschädigung zusteht, Az. 210 StEs 9/18.

Darüberhinaus besteht der Tatverdacht, dass der Beschuldigte Lückemann sich die Drohmail selbst zusandte oder von Mittätern zusenden ließ, aus affektivem Ärger über die Offenlegung der Vorgänge im Blog des Klägers.

Der Kläger erhielt über Monate Morddrohungen, die darauf abzielten, den Blog zu schließen und die offenkundig den Justizkreisen um die Kriminellen zuzuordnen sind. Als der Kläger Strafanzeige gegen Lückemann erstattete wegen Tatverdachts, Initiator der Morddrohungen zu sein, hörten diese schlagartig auf. Auf Strafanzeigen wird verwiesen.

Der Beschuldigte ist offenkundig charakterlich völlig ungeeignet und schadet dem Rechtssstaat durch seine ideologische Gesinnungsjustiz, mit der er darauf abzielt, ideologisch motiviert Unschuldigen Gefährlichkeit und Straftaten anzudichten, alles unter der Fassade der Sicherheit und der Prävention, wie es der CSU-Populismus auf allen Ebenen vorführt.

Die Rechtsstaatlichkeit ist hier insgesamt nicht mehr gegeben. Es geht um Nötigung, Drohkulisse und den konzertierten Versuch, Kritiker und politisch Andersdenkende mundtot machen zu wollen.

So auch ist auch diese erneute Verfolgung Unschuldiger als weitere Nötigung zu werten, den Kläger von der Geltendmachung der berechtigten Anliegen und der Veröffentlichung der Verbrechen des Beschuldigten abzubringen.

Bemerkenswert ist die Feigheit des Beschuldigten, der aus guten Gründen vermeidet, eine falsche Verdächtigung zur Anzeige zu bringen, da dies erkennbar die Richtigkeit der Tatvorwürfe belegen würde. Stattdessen weicht er auf Konstrukte wie Beleidigung aus.

2.

Bereits in dem bei den Justizbehörden Stuttgart anhängigen Verfahren 6 Cs 7 Js 67767/16, hat der Beschuldigte Lückemann identische Vorwürfe gegen den Kläger erhoben.

Dieses Verfahren ist offen, Berufung zum Landgericht Stuttgart anhängig, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier in schäbiger Weise aufgrund Status und Amt offenkundig zunächst zum Erfüllungsgehilfen des Kriminellen Lückemann gemacht hat, in Verkennung der Gesamtumstände.

Dass der Beschuldigte nun versucht, eine identische Geltendmachung in Zuständigkeit der ihm direkt unterstehenden Staatsanwaltschaft Bamberg zu erwirken spricht für sich.

An den Umständen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit hat sich nicht das geringste geändert, so dass, wenn überhaupt, das erneute und identische Vorbringen ebenfalls in die Zuständigkeit der Behörden Stuttgart fallen muss.

Der Beschuldigte Lückemann versucht hier erkennbar, die Justiz aus persönlichen Motiven, Strafwut und Hybris heraus für sich zu instrumentalisieren.

Dass im OLG-Bezirk jeglicher Bezug zur Realität abhanden gekommen ist, was Verhältnismäßigkeit, Objektivität und Rechtsstaatlichkeit im Fall des Klägers, ist wie oben geschildert offenkundig.

Einem weiteren Verfahren im Machtbereich dieser Kriminellen gegen den Kläger, das ausschließlich den Zweck der erneuten repressiven Aushebelung der Meinungsfreiheit und der Vertuschung bereits vorliegender Verbrechen im Amt hat, ist daher eine klare Absage zu erteilen.

Im Verfahren Az. 6 Cs 7 Js 67767/16, Landgericht Stuttgart ist der Beschuldigte Lückemann als Zeuge benannt und dessen Vernehmung im Verfahren beantragt. Nach bisherigen Erfahrungen wird eine solche Einvernahme jedoch aus Feigheit zu vermeiden gesucht werden.

3.

Auf Strafanzeige des Klägers zu 1105 Js 7403/18 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen. Von einer objektiven und unabhängigen Prüfung und Bearbeitung sämtlicher Vorgänge den Kläger betreffend ist insgesamt bei den Strafverfolgungsbehörden im OLG-Bezirk Bamberg nicht auszugehen.

Der Beschuldigte Lückemann, sog. Präsident des OLG, ist als Krimineller und Rechtsradikaler auf CSU-Ticket bekannt und konkret aufgrund Verbrechen im Amt zur Anzeige gebracht.

Hiergegen setzt sich der Beschuldigte nicht zur Wehr sondern inszeniert wie genannt stigmatisierend Straftaten gegen den Kläger. Auch zu dem Tatvorwurf, für die dem Kläger monatelang zugegangenen Morddrohungen verantwortlich zu sein, hat sich der Beschuldigte offenkundig nicht geäußert, obwohl diese Drohungen schlagartig dann aufhörten, als der Kläger diesen Tatverdacht zur Anzeige brachte.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Der Beschuldigte unterliegt faktisch weder Kontrolle noch Dienstaufsicht und missbraucht seit Jahren seine Ämter und die in CSU-Seilschaften geschaffenen Abhängigkeiten, um sein Weltbild zu Lasten von Bürgern und Rechtsuchenden wie dem Kläger hier auszuleben.

Auf Zitate des Beschuldigten in den Medien wird verwiesen. Die Justiz betrachtet er offenkundig als Machtzentrum, vom dem aus sein „kleine harte CSU-Kämpfer“ ideologisch gegen „lasche Linke“ etc. agieren sollen. (Mainpost, 17.04.2009)

Die insgesamt asoziale, menschenverachtende und rechtsferne Gesinnung der CSU, die hier die Dienstaufsichtspflicht hätte, wurde in den vergangenen Wochen bundesweit beleuchtet. Jegliche Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit bei der Prüfung von Verbrechen im Amt gegen eine Gesinnungsgenossen und Parteigänger ist als Illusion anzusehen.

Wie die Erfahrung zeigt, sind Justizskandale durch CSU-Verantwortliche ausschließlich über die Öffentlichkeit aufzuklären, da systematischer interner Missbrauch zur Vertuschung von Fehlern, Straftaten und Versäumnissen auf allen Ebenen dieser CSU-Behörden Standard ist (vgl. Links oben u.a.).

Kritiker der fortlaufenden Rechtsbrüche der CSU und ihrer Parteigänger werden bis hin zum CSU-Innenminister in asozialer Weise als „Extremisten“ und verwirrte Dummköpfe diffamiert, die linker „Lügenpropaganda“ aufsitzen.

Ein rechtsstaatliches Verfahren ist daher für Kritiker und Geschädigte von CSU-Kriminellen in Bayern generell nicht mehr zu erwarten. Auf Anträge wird verwiesen.

Der Beschuldigte ist – ebenso wie die Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt – aus dem Amt zu entfernen und zur Anklage zu bringen.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Die Straftaten des Beschuldigten und der Mittäter werden anhaltend bei den Behörden Würzburg/Bamberg, denen der Beschuldigte als sog. Präsident des OLG Bamberg vorsteht, unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.

Die Vorgänge und der dringende Tatverdacht gegen die Justizkriminellen sind präzise dargelegt.

Strafanzeigen, die den dringenden Tatverdacht einer Intrige unter Vernichtung des Klägers im forensischen Maßregelvollzug mittels Fehlgutachten des CSU-Gutachters Dr. Jörg Groß (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) präzise belegen sind auch öffentlich vorliegend, Originalakten.

Nach jeweiliger Verweisung an die Behörden Würzburg/Bamberg, werden diese unter Strafvereitelung und strukturellem Missbrauch des Tatortprinzips durch Weisungsempfänger, Freunde und direkte Kollegen der Beschuldigten ohne jede Ermittlung kataloghaft floskelhaft entledigt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Struktureller Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit / strukturelle Rechtsbeugungen beim Landgericht Würzburg zugunsten befreundeter Kollegen und des vorgesetzten Justizverbrechers Lückemann

Würzburg /Bamberg: Der Rechtsstaat als Folklore…..nachzulesen z.B. hier:

Rechtsbeugung zugunsten Justiztäter Baumann/Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt: LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 61 O 1747/17

Rechtsbeugung zugunsten Freund/Kollege Trapp, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 64 O 366/18

Rechtsbeugung zugunsten Richterin Fehn-Herrmann: Beschluss, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 63 O 347/18

Die strukturellen Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigten Vater und ehemaligen Polizeibeamten gehen provozierend weiter:

Hier der „oberste Dienstherr“ der Verbrecher im Amt:

Justizverbrecher Peter Müller behauptet weiter ungeniert, die Verbrechen seines Freundes und Richterkollegen Thomas Trapp bezüglich der zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt seien„verjährt“, worbei er sich nun auf seine eigenen vorherigen Rechtsbeugungen zugunsten seines Freundes beruft:

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Da der Behördenleiter Dietrich Geuder, zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft, dieses verbrecherische Treiben offenkundig stützt und den Justizskandal auszusitzen versucht, ist auch dieser nun wegen Rechtsbeugung zur Anzeige gebracht, hier im Bild mit seinem Vorgänger, dem Beschuldigten Lückemann und dem Justizverbrecher Schepping:

Thomas Schepping (2. von links) ist neuer Leiter des Amtsgerichts Gemünden. Er folgt Luitgard Barthels nach. Zur Amtseinführung kamen Clemens Lückemann (links) und Dietrich Geuder (rechts).Foto: Bernhard M

Die richterliche Unabhängigkeit ist auch in Würzburg kein Freibrief für VERBRECHEN im Amt gegen Unschuldige!

Bezeichnenderweise ist der ehem. zuständige Ministerialrat des Staatsministeriums, Andreas Zwerger (ganz links), seit 2017 der Vizepräsident beim OLG:

Eine Dienstaufsicht über Richter und Staatsanwälte in Bayern gibt es nicht, offenkundig seit Jahrzehnten landläufige Praxis zu Lasten von Justizopfern und rechtsuchenden Bürgern – die kataloghafte Abweisungspraxis Zwergers hier:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Diese Kumpanei kann man in Bayern auch unverhohlen zur Schau tragen – bislang ist man ja mit allen Verbrechen im Amt durchgekommen:

„Die Bamberger zeigten eine geschlossene Mannschaftsleistung und großen Kampfgeist. Durch ihre Anwesenheit konnten der Präsident des Oberlandesgerichts Clemens Lückemann und der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Andreas Zwerger die Mannschaft zusätzlich motivieren.“…

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/presse/2017/6.php

Diese Beschwerde ging raus, weiter als Strafanzeige an die Polizei – die Täter glauben offenkundig weiter, Leugnen und Vertuschen wäre zielführend…..

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 10.03.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

Az. 64 O 366/18

Gegen den sog. Beschluss des Beschuldigten Müller vom 05.03.2018 wird formgerecht fristwahrend sofortige Beschwerde eingereicht.

Gegen den offenkundig korrupten und befangenen Richter Müller wird weiter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung etc. zugunsten seines Freundes und Kollegen Thomas Trapp erstattet, ebenso nun gegen den Behördenleiter Herrn Geuder, da dieser offenbar die strukturell Straftaten der Richter am Landgericht Würzburg deckt. Der Beschuldigte Geuder war zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Die Gesamtvorgänge sind bekannt, ebenso die Geltendmachungen, die in aufreizender Art und Weise von den Justizbehörden ignoriert werden, obwohl es hier erkennbar um Verbrechen im Amt geht und das Fehlen charakterlicher Eignung von Richtern und Staatsanwälten in der Region geht, damit um die Frage einer funktionierenden Justiz.

Desweiteren wird aus den unten aufgeführten Gründen eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eingereicht. Die Besorgnis der Befangenheit ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich, dennoch wird auch diesbezüglich fortlaufend unter Rechtsbeugung über die offenkundige Befangenheit zu täuschen und diese lebensfremd zu leugnen versucht.

Da die Beschuldigten Rainer Volkert und Nicole Herzog – wie bereits in anderen zur Anzeige gebrachten Fällen – die Rechtsbeugung des Beschuldigten Müller mittragen, bezieht sich die Tatbegehung der Rechtsbeugung als auch die Besorgnis der Befangenheit ebenfalls auch hier auf Volkert und Herzog.

Anlage (Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 05.03.2018, Az. 64 O 366/18
Klage vom 14.02.2018 liegt als Strafanzeige vor.
Rechtsbeugung zugunsten Freund/Kollege Trapp, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 64 O 366/18

Begründung:

1.

Der Kläger wurde durch den Beklagten Trapp unter schuldhafter und vorsätzlicher Amtspflichtsverletzung wegen einer nicht vorhandenen Straftat der versuchten Nötigung zur Anklage gebracht, Az. 814 Js 5277/08, was Inhalt der Klageschrift zu Az. 64 O 366/18 ist.
https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/16/wuerzburger-justizverbrecher-thomas-trapp-weitere-details-und-klage-aufgrund-schuldhafter-amtspflichtverletzung-asoziale-gesinnungsjustiz-gegen-unschuldigen-vater-kindesentzieherin-neubert-seit-14/

Zuvor waren bereits weitere zu Unrecht erfolgte Anklagen (u.a. eine gezielte konturierte vorgebliche Tat nach § 201a StGB, die dazu missbrauchte, den Kläger zur Aufgabe seines Eigentums zu zwingen) als auch rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen und eine sechstägige Freiheitsberaubung im Amt vom 13.06. bis 19.06.2006 durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte Dr. Angelika Drescher, verwirklicht. Die Beschuldigte Dr. Angelika Drescher hat darüberhinaus initiativ und zielgerichtet die Pathologisierung des Klägers mithilfe des Beschuldigten Dr. Groß zu verantworten. Auch hier ist von Weisung des Beschuldigten Lückemann auszugehen.

Auch dieser Sachverhalt ist Inhalt von Strafanzeige und Klage beim Landgericht Würzburg, Az. 63 O 1493/17, auf welches der Beschuldigte Müller in sog. Beschlusss vom 05.03.2019 Bezug nimmt. Müller versucht auch hier unter Rechtsbeugung, seine Kollegin Drescher, mit der er überheblich dümmlich ein Bekanntschaftsverhältnis einräumt, sog. dienstliche Stellungnahme, unter Rechtsbeugung zu decken.

Auf Aktenlage zu Az. 63 O 1493/17 wird daher beweisrechtlich vollinhaltlich Bezug genommen.

Der Beschuldigte Müller nutzt somit den Hinweis auf eine andere von ihm begangene Rechtsbeugung, um weitere Rechtsbeugung hier begründen zu wollen.

2.

Über die vom Beklagten Trapp dramatisch phantasierte vorgebliche Straftat, Az. 814 Js 5277/08, wurde bis heute nicht richterlich entschieden, da diese im Rahmen des Freispruchs vom 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09, unter den Tisch fiel.

Eine hierauf gegen den Beklagten Trapp eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage wegen Verfolgung Unschuldiger vom 18.05.2009 missbrauchte der Beklagte Trapp in seiner Funktion als Staatsanwalt, um dem Kläger sachbearbeitend und dramatisch einen akut bevorstehenden Amoklauf anzudichten, 12.06.2009, wie sich laut Trapp aus der gegen ihn eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde ergebe.

Es ist davon auszugehen, dass Trapp auf Weisung und seither unter dem Schutz des heutigen OLG-Präsidenten und Beschuldigten Clemens Lückemann agiert.

Über die Fakten und Tatsachen wurde, wie in Klageschriften präzise dargelegt, offenkundig aus einer wirren Strafwut und niederen asozialen Schädigungsabsicht gegen den Kläger gezielt und wiederholt zu täuschen versucht, insbesondere was das Fehlen jeglichen Strafgehalts der Dienstaufsichtsbeschwerde angeht, Zeugen Ministerialrat Kornprobst, Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff.

Der Beschuldigte Trapp versuchte mithilfe des Mittäters Lothar Schmitt – ebenfalls Kumpan des Beschuldigten Lückemann – gezielt darüber zu täuschen, insbesondere die Richterin Weisensel-Kuhn, dass diese erfahrenen Juristen und mittlerweile (Bellay, Müller-Teckhoff) beim BGH tätigen Richter weder irgendeine Gefahr (eines Amoklaufs) noch sonst einen Strafgehalt im Schreiben des Klägers erkannt haben, wie es gemäß § 160 Abs. 2 StPO als Staatsanwalt seine Pflicht ist offenzulegen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 wurde bis heute nicht bearbeitet.

3.

Die Fakten und der dringende Tatverdacht auf eine konzertierte Freiheitsberaubung im Amt durch Juristen im Amt werden insbesondere durch den Beschuldigten Müller und dessen Beisitzer unter erkennbarer Rechtsbeugung zugunsten des Kollegen Trapp zu verdecken versucht.

Trapp wurde im Rahmen des Rotationsprinzips der bayerischen Justiz von der Staatsanwaltschaft Würzburg zum Landgericht Würzburg versetzt, so dass nun seine unmittelbaren Kollegen und Freunde unbenommen über die von ihm verschuldeten Straftaten bei der Staatsanwaltschaft zivilrechtlich entscheiden wollen.

Eine Strafverfolgung wird unter Missbrauch des Tatortprinzips und konzertierter Strafvereitelung durch die Staatsanwaltschaft selbst verhindert, die Kriminalpolizei Würzburg wurde angewiesen, nicht zu ermitteln.

Der Präsident des Landgerichts, der Beschuldigte Dietrich Geuder, der offenkundig versucht, den Justizskandal auszusitzen, war wie genannt zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg als Nachfolger des Beschuldigten Lückemann.

Die Vorgänge verwirklichen erkennbar den Tatverdacht der vorsätzlichen Schädigung und Freiheitsberaubung im Amt gegen einen als lästig und respektlos empfundenen unschuldigen Polizeibeamten und Vater.

Die seit Jahrzehnten zur Schau getragene Hybris und Arroganz der Justizoberen hier ist offenkundig das Leitmotiv, um diese Intrige mit dem Ziel der Vernichtung eines Unschuldigen im forensischen Maßregelvollzug einzuleiten.

In der Forensik Lohr saßen zusammen mit dem Kläger zahlreiche Männer ein, die weder eine Gefahr für die Allgemeinheit sind noch psychisch krank – die aber offenkundig den Ärger der örtlichen Justiz auf sich gezogen haben.

Die zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern aufgrund der gegen den Kläger bei den Justizbehörden begangenen Straftaten – auch der Verdeckungsstraftaten und der im Zusammenhang stehenden kausalen Amtspflichtsverletzung unter Az. 814 Js 5277/08 – verjähren somit nach 30 Jahren, da sie auf der vorsätzlichen Verletzung des der Gesundheit und der Freiheit des Klägers beruhen, gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

Über die Behauptung des Vorsatzes ist aufgrund der präzise dargelegten Faktenlage in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben.

Dies hält den Beschuldigten Müller und seine Mittäter nicht davon ab, unter Missbrauch des Richteramtes und Missbrauch der Unabhängigkeit der Justiz befangen unter Rechtsbeugung weiter den Beschuldigten und befreundeten Kollegen Trapp dadurch zu decken zu versuchen, indem die Beschuldigten lapidar begründungsfrei eine Verjährung behaupten.

In einem selbstreferentiellen Zirkelschluss verweisen die Beschuldigten zwecks Rechtsbeugung auf vorherige Rechtsbeugungen in gleicher Konstellation und Zielsetzung:

„In weiteren Verfahren, in denen der Antragsteller vergleichbare Sachverhalte wegen Amtspflichtverletzungen in den Jahren 2008 und 2009 u.a. des VriLG Trapp Prozesskostenhilfe begehrt hatte, hat sich der Antragsgegner auf den Eintritt der Verjährung berufen( z.B. 64 O 937/17, 63 O 1493/17, 63 O 1493/17, 64 O 1579/17); dies kann bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage berücksichtigt werden.“

Rechtsbeugung zugunsten Freund/Kollege Trapp, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 64 O 366/18

Der Beschuldigte Müller und seine Mittäter machten sich bereits die falsche Verjährungseinrede der Beklagten, des den Freistaat vertretende Landesamts für Finanzen, in den genannten Verfahren zu eigen – nun berufen sie sich hier bereits auf die eigenen Rechtsbeugungen und Einreden, ohne das Landesamt für Finanzen offenkundig zu einer Stellungnahme aufzufordern, wie sie der Kläger gemäß § 118 ZPO mit Schriftsatz vom 14.02.2018 gefordert hat.

Hier liegt erkennbar eine strukturelle Rechtsbeugung und eine strukturelle Vertuschung von Verbrechen im Amt vor, um Vertreter des Freistaates Bayern und auch den Freistaat selbst vor Konsequenzen und Schadensersatzzahlungen für Verbrechen im Amt zu schützen.

Die Beschuldigten als Vertreter des Freistaates berufen sich hierbei ausschließlich und unter völliger Ausblendung aller Fakten und präzisen Darstellungen und des dringenden Tatverdachts auf bereits zuvor selbst begangene Rechtsbeugungen und die parteiische Darstellung der den Freistaat vertretenden Behörde – die hier, wie genannt, schon gar nicht mehr hinzugezogen wird, da bereits feststeht, dass die Einrede der nicht vorhandenen Verjährung auch hier (rechtsbeugend) erfolgen wird.

Das Landesamt für Finanzen in Würzburg als sog. Vertreter des Freistaates Bayern begeht in mehreren Fällen erkennbar Prozessbetrug, indem sie wider besseres Wissen eine nicht vorhandene Verjährung behauptet, die unter Rechtsbeugung von den Richtern aufgegriffen wird.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/05/fachaufsichtsbeschwerde-gegen-landesamt-fuer-finanzen-freiheitsberaubung-von-20092010-sei-verjaehrt/

Im Verfahren Az. 64 O 937/17, auf das sich der Beschuldigte Müller hier selbstreferentiell beruft und in welchem er bereits eine Rechtsbeugung zugunsten seines Freundes Trapp strafrechtlich zu verantworten hat, wurde Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landesamt für Finanzen eingereicht.

Diese Fachaufsichtsbeschwerde, eingereicht und beweisrechtlich veröffentlicht am 03.08.2017, wurde bis heute weder quittiert noch in der Sache in irgendeiner Form beantwortet.

Der Sachverhalt stellt sich somit so dar, dass sich eine Behörde bei Rechtsbeugung auf den Prozessbetrug der anderen beruft und umgekehrt der Prozessbetrug nun mithilfe der Rechtsbeugung der anderen Behörde vertuscht werden soll.

Derarte Machenschaften gehören offenkundig zum Wesen der CSU, der bayerischen CSU-Justiz und sind aufgrund der hier zu verzeichnenden kriminellen Energie zur Vertuschung von Verbrechen im Amt, die jeder vernünftig denkende Mensch anhand Fakten erkennen kann, längst ein Fall für den Generalbundesanwalt und einen Untersuchungsausschuss.

Man kann aufgrund der vollig selbstverständlichen und asozialen Entledigungspraxis, die der Kläger in zahlreichen Fällen hier identisch erlebt, davon ausgehen, dass seit Jahrzehnten durch die CSU berechtigte Ansprüche von Geschädigten und Justizopfern und Schadensersatzleistungen mit der unzutreffenden Behauptung einer Verjährung bereits im Ansatz rechtsbeugend vereitelt wurden.

Dem Beshuldigten Trapp steht eine weitere Karriere in der bayerischen Justiz auch dann nicht offen, wenn der Rechtsweg zugunsten Trapps blockiert wird.

Eine derarte Freiheitsberaubung im Amt in Vernichtungsabsicht gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten sprengt das Maß dessen, was in einem Rechtsstaat noch zu vertuchen ist, um Ressourcen und Personalien zu schonen.

Trapp hat mehrfach Entscheidungen getroffen, für die er nun die Konsequenzen tragen wird.

4.
Die Befangenheit der Richter ist fraglos. Die lebensfremde Leugnung dieser vorliegenden Befangenheit zugunsten von Richterkollegen und zur Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt unter Ägide des amtierenden sog. OLG-Präsidenten, ehemals Leiter der Strafverfolgungsbehörden, des Beschuldigten Lückemann, verwirklicht erkennbar den Tatbestand der Rechtsbeugung.

Nur durch fortgesetzte Ablehnung der vorhandenen Befangenheit, sei diese auch noch so absurd rechtswidrig, ist offenkundig zu gewährleisten, dass die Straftaten und Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen einen Unschuldigen hier weiter zu vertuschen sind.

Diese Befangenheit wird offenkundig unter Beihilfe zur Rechtsbeugung durch weitere Richter des Landgerichts und des OLG – beide unter Leitung des Beschuldigten Lückemann – in Abrede zu stellen versucht, um eine schadensrechtliche Aufklärung und Wiedergutmachung der Freiheitsberaubung im Rahmen des Rechtsweges zu blockieren.

Im ebenfalls vom Beschuldigten Müller in sog. Beschluss vom 05.03.2018 angeführten Verfahren 64 O 937/17 hatte der Beschuldigte erst auf Vorhalt und nach bereits mehreren getroffenen Entscheidungen zugunsten des Beschuldigten Trapp mitgeteilt, dass er mit diesem befreundet ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Aktuell ist weitere Rechtsbeugung unter identischer Tatbegehung zu Az. 63 O 347/18 gegen die Beschuldigten Müller, Volkert, Herzog zu verzeichnen.
Rechtsbeugung zugunsten Richterin Fehn-Herrmann: Beschluss, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 63 O 347/18

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Weitere detaillierte Strafanzeige gegen die polizeibekannten Justizverbrecher um Clemens Lückemann: ein Netzwerk aus kriminellen Juristen, die Leben von unschuldigen Bürgern vernichten!

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau PKín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 24.02.2018

Hiermit wird weiter mit dringendem Tatverdacht Strafanzeige wegen konzertierter Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung durch Angehörige des Landgerichts Würzburg und Oberlandesgerichts Bamberg zugunsten der ehemaligen Richter des OLG Bamberg erstattet, ehem. 1. Strafsenat, Norbert Baumann (CSU-Funktionär) und Thomas Schepping, Freiheitsberaubung im Amt durch einen „Vertreter Gottes“, wo gibt’s sowas:

Ja, da brechen FASSADEN zusammen:

„Langjähriger Diözesanratsvorsitzender Baumann wird 70 Jahre alt

Norbert Baumann
Copyright: Markus Hauck (POW)

Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wird am Donnerstag, 15. Februar, 70 Jahre alt….
…Als Vertreter des „Volkes Gottes“ habe sich Baumann in dieser Zeit engagiert und den Diözesanrat maßgeblich geprägt….

Seit 2008 ist er Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.“

http://www.sw.main-franken-katholisch.de/index.html/langjaehriger-dioezesanratsvorsitzender-baumann-wird-70-jahre-alt/ae3fecca-bdae-4fa4-909f-abc79d705e0b?mode=detail

Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17
OLG Bamberg 4 W 8/18

Eine objektive Strafverfolgung und Prüfung der Vorwürfe von Verbrechen im Amt wird offenkundig einzig aufgrund der dienstlichen Stellung der Beschuldigten bislang verweigert, die auch politisch gedeckt werden.

Der Beschuldigte Lückemann (CSU) unter anderem ist mit dem bayerischen CSU-Justizminister Winfried Bausback befreundet. Eine Kontrolle der Justiz gibt es faktisch in Bayern nicht.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Das Tatortprinzip wird in Bayern regelhaft missbraucht, um Amtsvergehen zu verdecken. So ist die Kriminalpolizei Würzburg von der Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen, in Sachen des Klägers hier nicht zu ermitteln sondern sofort an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Politische Kontrollmechanismen sind seit langem komplett zu Lasten der Bürger ausgehebelt.

Der Ministerialrat Andreas Zwerger, der beim Staatsministerium der Justiz über die Dienstaufsichtsbeschwerden und Geltendmachungen von Rechtsuchenden zu entscheiden hat, so auch die des Klägers hier seit 2010, ist seit März 2017 der Vizepräsident des OLG Bamberg neben dem Beschuldigten Lückemann.

Zwerger hat als Mittäter in all seinen Jahren als Ministerialrat sämtliche Eingaben gegen Justizangehörige mit floskelhaften Formschreiben und offenkundig unter Rechtsbeugung zu Lasten aller Rechtsuchenden, die sich an das Ministerium wandten, entledigt.

StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

2. Offener Brief an Minister Bausback, 13.02.2014, schwere Freiheitsberaubung im Amt

Auch die Gewaltenteilung ist offenkundig seit Jahrzehnten in Bayern zu Lasten der Bürger faktisch abgeschafft.

Der Beschuldigte Lückemann war vor seiner Zeit als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo er für einen Zerfall von Rechtsstaatlichkeit verantwortlich zeichnet, ebenfalls Minsiterialrat im Staatsministerium der Justiz, 1998 bis 2002.

Die Beschuldigten Baumann und Schepping werden offenkundig vorsätzlich und konzertiert durch Freunde und Kollegen vor zwingend angezeigter strafrechtlicher Aufklärung und berechtigten zivilrechtlichen Forderungen im Zusammenhang mit einer insgesamt zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als unschuldigen ehem. Polizeibeamten und Vater rechtswidrig und schuldhaft geschützt.

Die Abgabe an eine objektive Ermittlungsbehörde wird konsequent verweigert, um weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen.

Die Einberufung eines Untersuchungsausschusses wegen vorsätzlicher schwerer Verbrechen im Amt durch weiter im Dienst befindliche Richter und Staatsanwälte wird beantragt.

Der dringende Tatverdacht und als auch die Tatverwirklichung der Freiheitsberaubung im Amt ist durch umfassende Beweisführung als erwiesen anzusehen.

Dies ist infolge nochmals ausführlich dargelegt. Offizielle Ermittlungen finden bis heute offenkundig nicht statt, obwohl sich weitere Rechtsbeugungen häufen.

Diese wird beweisrechtlich vom Kläger seit August 2013 öffentlich anhand Originaldokumenten im Internet dargelegt, ohne dass einer der Beschuldigten im Amt oder der Justizminister des Freistaates Bayern, dem die öffentlichen nachweislich Vorwürfe bekannt sind, Strafanzeige gegen den Kläger wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung erstattet hat.

Man hofft im Gegenteil seitens der bayerischen Verantwortlichen offenkundig, die Sache mit Begehung fortlaufender Rechtsbeugungen aussitzen zu können oder spekuliert darauf, dass der Kläger Suizid oder schwere Straftaten im Rahmen von Selbstjustiz begeht und die Verbrechen im Amt und den Justizskandal gegen einen unbescholtenen Vater infolge unter der üblichen öffentlichen Stigmatisierung gegen das Justizopfer als Täter etc. unter den Teppich zu kehren.

Die asozialen Schuldprojektionen, Diffamierungskampagnen und Versuche der Entwertung und Stigmatisierung von Justizopfern durch die CSU-Justiz waren infolge der Offenlegung des Skandals um Gustl Mollath eindrücklich zu besichtigen. Die durch Trennungskonflikte oder Kindesentzug verursachten Traumatisierungen bei Betroffenen werden durch die zum Teil widerwärtig asozial und in krimineller Schädigungsabsicht agierenden Angehörigen der bayerischen Justiz geradezu hämisch genüsslich missbraucht, um anhand Reaktionen auf die Belastungen und Traumatisierungen die Geschädigten weiter repressiv schädigen zu wollen.

Die Hybris und Rechtsferne der bayerischen Justiz unterscheidet sich von dem Vorgehen der Türkei gegen bspw. deutsche Journalisten, die als Terroristen unschuldig eingesperrt und stigmatisiert werden, allenfalls noch graduell.

Als deutschem Polizeibeamten, der einen Amtseid abgelegt hat, ist es für mich in keiner Weise mehr vermittelbar, dass derart charakterlich ungeeignete Personen und Täter im Amt und ein solcher Machtmissbrauch in der deutschen Justiz durch Wegschauen weiter geduldet und bestärkt wird!

Dies gilt insbesondere auch für die sog. politische Opposition in Bayern.

Hier sind Personen aus dem Amt zu entfernen, objektive Ermittlungen zu führen und Anklagen vor einem ordentlichen Gericht zu erheben.

Begründung:

1.

Der Kläger wurde im Rahmen einer Intrige unter Federführung des ehemaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Beschuldigten Clemens Lückemann (CSU-Funktionär), heute Präsident des OLG Bamberg erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und erkennbar ohne Haftgrund für insgesamt zehn Monate in sog. Untersuchungshaft/Unterbringung gem. § 126a StPO eingesperrt, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.

Dem konkret voraus ging eine schuldhafte Amtspflichtsverletzung seitens des Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, der dem Kläger rechtswidrig eine nicht vorhandene versuchte Nötigung zur Last zu legen versuchte, Az. 814 Js 5277/08.

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung

Hierauf reichte der Kläger am 18.05.2009 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp ein, worauf der Beschuldigte Trapp auf Weisung Lückemann beginnend 12.06.2009 als Sachbearbeiter ein Festnahmeszenario in Würzburg, hernach in Stuttgart aufgrund vorgeblicher Straftat des Klägers schuldhaft inszenierte unter erkennbar falscher Verdächtigung, der Kläger habe in der Dienstaufsichtsbeschwerde Wochen zuvor einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg angekündigt, der nun – am 12.06.2009 – akut anstehen solle.

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Täter Lückemann und Trapp suchten sich hierzu die Hilfe des Mittäters Lothar Schmitt, zu diesem Zeitpunkt stellv. Präsident des Landgerichts Würzburg.

Schmitt bestätigte willfährig die Zielsetzung der Beschuldigten Trapp und Lückemann und half bei der Inszenierung, dass bei den Justizbehörden Würzburg ein „akuter“ Amoklauf durch den Kläger bevorstehe. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt seit Monaten nicht mehr in Bayern und hatte die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, die diesen Tatverdacht vorgeblich ergeben sollte, fünf Wochen zuvor eingereicht.

Bezüglich der Details wird auf Urteil und Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09 verwiesen.

Nicht auszuschließen ist, dass die Täter abwarteten, bis die damalige Präsidenten des Landgerichts, Anna Maria Stadler, die als integer und unabhängig vom Geklüngel des Beschuldigten Lückemann gilt, abwesend ist, um ihre Tat zu verwirklichen. (Eine Abgabenachricht bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde an den Generalstaatsanwalt Lückemann wurde dem Kläger mit Schreiben vom 03.06.2009 mitgeteilt, Staatsministerium der Justiz, München, Ministerialrat Hans Kornprobst, so dass hier durchaus eine Lücke besteht bis zur Inszenierung am 12.06.).

Lothar Schmitt stieg infolge 2012 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg auf und wurde 2014 Vizepräsident beim OLG Bamberg neben seinem Förderer, dem Beschuldigten Lückemann. Seit Februar 2016 ist Schmitt Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Bei Zeugenvernahme in öffentlicher Hauptverhandlung gab Schmitt zunächst an, dass er exklusives Wissen aus dem Jahr 2005 über den Kläger gehabt habe, und deshalb anders als die Zeugen und Richter am Landgericht Dr. Bellay (ebenfalls in Hauptverhandlung einvernommen), der Richter am Landgericht Dr. Müller-Teckhof und der Ministerialrat Hans Kornprobst, die alle in der Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers keinerlei Straftat gesehen haben, was die Beschuldigte Trapp und Lückemann bis in die Hauptverhandlung hinein zu vertuschen suchten. Auf Frage musste Schmitt infolge jedoch einräumen, dass er bis zum Zeitpunkt der Verhandlung Juni 2010 mit dem Kläger noch nie irgendeinen persönlichen Kontakt hatte.

Beweis:
Urteil zu Az. 814. Js 10465/09
, Zeugenvernahme Schmitt / Zeugenvernahme Dr. Bellay

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Das Gericht ging infolge in Hauptverhandlung, um Schmitt vor Bloßstellung zu schützen, nicht weiter auf die Widersprüche ein und ließ die offenkundigen Täuschungsversuche Schmitts, mittels irgendeines schriftlichen Vorganges aus dem Jahr 2005 im Jahr 2009 die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg wunschgemäß der Beschuldigten Trapp und Lückemann vorgeblich berechtigt gesehen zu haben, offen.

Um den Kläger auch öffentlich wirkungsvoll vorzuverurteilen, Litigation-PR, wurde nach einer über die Polizei Stuttgart erzwungene Festnahme am 21.06.2009 (ohne dass der vorgeblich akut am 12.06. drohende Amoklauf stattfand oder der Kläger sich auch nur in Bayern aufgehalten hat) auf Geheiß Lückemanns durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die örtliche Mainpost informiert.

Der als Lückemann-Vasall anzusehende Erik Ohlenschlager wurde infolge 2014 stellv. Präsident am Landgericht Schweinfurt und ist seit 2015 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bamberg. Diese versuchte unter anderem, dem Kläger die zustehende Entschädigung für eine 2015 von Lückemann initiierte Wohnungsdurchsuchung im Februar 2015 zu verweigern, Vorgang polizeibekannt, Az. 14 Qs 39/16, Landgericht Bamberg.

Der sog. Gerichtsreporter Patrick Wötzel, der bereits mehrfach diffamierende und grob unrichtige Presseberichte über den Kläger im Sinne der Behörde für die Mainpost verfasst hatte, lieferte wunschgemäß für die Beschuldigten unter Missachtung der Kriterien der Verdachtsberichterstattung am 25.06.2009 unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ entsprechenden Bericht, der den Kläger identifizierend, die Falschbeschuldigungen als Tatsache verbreitete und bereits unter der dies vorgeblich bestätigenden Stigmatisierung, der Kläger sei psychisch gestört.

Die Täter beabsichtigten erkennbar unter Einbeziehung der Presse die völlige Vernichtung der Person und der bürgerlichen Existenz des Klägers, weshalb sie parallel über den befreundeten und als verlässlichen Einweisungsgutachter etablierten Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU-Funktionär) in Würzburg ein vernichtendes Gutachten über den Kläger in Auftrag gaben, um diesen dauerhaft unter Missbrauch des § 63 StGB wegzusperren. Auf dessen Fehldiagnosen wurde wie genannt bereits in Pressebericht vom 25.06.2009 focussiert.

Der Vorsatz zu einem Fehlgutachten ergibt sich sowohl aus den gesamten Fakten, der Entlarvung des eklatanten Fehlgutachtens in einem Obergutachten des integren und unabhängigen Prof. Dr. Nedopil als auch der konsequenten Versuche der Justiz, dem Kläger hier konsequent unter Rechtsbeugung die schadensrechtliche Geltendmachung für mehrmonatige Freiheitsberaubung auf Grundlage des objektiv eklatanten Fehlgutachtens zu verweigern und den Rechtsweg zu blockieren, beschuldigte Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17, Landgericht Würzburg, hierzu beweisrechtlich ausführlich dargelegt und Anzeige erstattet.

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Die Methoden und Strategien bei der bayerischen Justiz diesbezüglich sind durch Fall Gustl Mollath bekannt. Es wird auf den diesbezüglich eindrucksvollen Spielfilm „Gefangen – der Fall K.“ verwiesen, der am 23.02.2018 auf Arte erstmals gezeigt wurde und das System des Missbrauchs des § 63 StGB gegen lästige Unschuldige, denen Bagatelldelikte und psychische Störungen angedichtet werden, eindrucksvoll darlegt.

https://www.arte.tv/de/videos/074497-000-A/gefangen-der-fall-k/

2.
12.09.2017Die ganze asoziale Skrupellosigkeit und kriminelle Energie zwecks Schädigungsabsicht ergibt sich insbesondere aus dem Fakt, dass gegen den Kläger und weiter erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und erkennbar ohne Haftgrund nach bereits acht Monaten Inhaftierung (vgl. § 121 StPO) und Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 04.03.2010, Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, durch die Kriminellen im Amt um den Beschuldigten Lückemann (CSU) eine zweite Festnahme über die Polizei Stuttgart erzwungen wurde, 12.03.2010.

Infolge wurde eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 verwirklicht, Netzwerk des Beschuldigten Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bevor das Landgericht Würzburg entgegen der Tatverwirklichung der Kriminellen des übergeordneten OLG Bamberg eine zweite Entlassung erwirkte.

Die Freiheitsberaubung im Amt, die insbesondere die Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping zu verantworten haben, ist als erwiesen anzusehen.

Der dringende Tatverdacht, die Tatbegehung sind akribisch und präzise beweisrechtlich in dieser Zivilklage mittels Beweisangebot, Anlagen, dargelegt und unter diesem Link veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Beweis:
Anlage 1

Ausdruck der Klageschrift, in Blog beweisrechtlich veröffentlicht am 12.09.2017

Der als Haupttäter in dieser Sache anzusehende Norbert Baumann (CSU) ist seit Jahrzehnten mit dem Beschuldigten Lückemann (CSU) in ideologischer Gesinnung befreundet. Baumann ist seit 2015 pensioniert, wozu die Mainpost einen wohlgefällige Lobhudelei über den offenkundig charakterlich ungeeigneten rechtskonservativen Richter veröffentlichte.
https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Oberlandesgerichte-Rechtsradikalismus-Ruhestand-Strafsenat;art742,8547110

Der Beschuldigte Thomas Schepping ist seit 2015 Direktor am Amtsgericht Gemünden.
Auch dieser ist als Haupttäter anzusehen, der darüberhinaus den kausalen Anlass für den gesamten Justizskandal, die rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers zu verantworten hat: der Beschuldigte Schepping zeichnete am 15.03.2003 als Amtsrichter am Zivilgericht Würzburg die Angaben der Volljuristin Kerstin Neubert ab, die unter falscher Eidesstattlicher Versicherung (die ebenfalls als erwiesen anzusehen ist) drei Monate nach Geburt des gemeinsamen und in Heiratsabsicht geborenen Wunschkindes mit dem Kläger eine sinnfreie sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz glaubhaft machte, Az. 15 C 3591/03.

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Eine solche Stigmatisierung und Rollenzuweisung eines Mannes führt bei den Justizbehörden Würzburg offenkundig nicht mehr korrigierbar und kataloghaft zu einer ideologischen Strafwut und Vernichtung von Rechtsuchenden, die auch den Justizskandals Gustl Mollath auszeichnete und wie hier – trotz Kind und Elternrechten – vorliegend.

Suizide in der Justizvollzugsanstalt Würzburg sind regelmäßig Folge des Verhaltens der Staatsanwaltschaft, die völlige Missachtung der Grundrechte und die Zerstörung der Bindung von Vätern zu ihren Kindern sind regelhaft die Folge.

Auf die Darlegungen des Klägers in Bezug auf die kriminelle Radikalfeministin Angelika Drescher, ehem. Staatsanwaltschaft Würzburg, die die Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers mit gezielter Bösartigkeit forcierte und die Folgeschäden zu verantworten hat, wird verwiesen. Die Beschuldigte Drescher beauftragte den Fehlgutachter Dr. Groß gezielt, nachdem zwei Psychiater aus Baden-Württemberg auf Zwangsmaßnahmen Dreschers keinerlei Grundlage für deren Anträge sahen.

Eine zivilrechtliche Klage unter Az. 63 O 1493/17, ordentliche gerichtliche Aufklärung wird durch den Beschuldigten Peter Müller, Landgericht Würzburg, der mit der Beschuldigten Drescher seit Jahrzehnten persönlich bestens bekannt ist, aktuell unter Rechtsbeugung zu verhindern versucht, wie angezeigt.
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Die Beschuldigte Drescher ist aktuell Richterin am Landgericht Schweinfurt. Deren ideologische Rechtsprechung, in Fortsetzung der ideologischen Strafwut bei der Staatwsanwaltschaft, die sich offenkundig aus tiefliegendem Männerhass speist, ist dem Kläger vielfach von Betroffenen reaktiv auf den Blog mitgeteilt und zu belegen.


3.

In gleicher Besetzung wie bei der Freiheitsberaubung im Amt am 12.03.2010 wurde durch die Kriminellen im Amt durch Weisung Lückemann dem Kläger die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung verweigert, die mit der Feststellung in Urteil vom 20.08.2010 einherging, das den gesamten Maßnahmen von Anfang an keine strafbare Handlung des Klägers zugrunde lag.

Die absurde und völlige Unverhältnismäßigkeit der rechtswidrigen Maßnahmen und die absurd bösartige und dissoziale Schädigungsabsicht der Kriminellen im Amt wird bis heute zu vertuschen versucht.

Bis heute will man bei den Justizbehörden unter Leugnung der Fakten glauben machen, dass die Anwendung des § 63 StGB gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beschuldigten der Staatsanwaltschaft unter die Unabhängigkeit der Justiz falle. Dies ist erkennbar nicht der Fall.

Hier wurde durch den Beschwerdegegner in eigener Sache zunächst eine Straftat konstruiert, hernach konzertiert ein Haftgrund erfunden und über entlastende Fakten gezielt zu täuschen versucht, um dem Kläger maximal zu schaden. Die Beschuldigten wähnten sich hierbei erkennbar über Recht und Gesetz stehend und überaus sicher, was eigene Konsequenzen angeht, System Lückemann.

Auch die Entlarvung des Fehlgutachtens des Dr. Groß durch den integren Münchner Prof. Dr. Nedopil und der Freispruch durch das Landgericht Würzburg führten bei diesen asozialen Kriminellen im Amt zu keinerlei Selbstreflexion, Selbstanalyse oder gar Reue über die Schädigungen, die sie bei Unschuldigen anrichten, analog Gustl Mollath. Stattdessen wird geleugnet, unter Machtmissbrauch vertuscht und abgetaucht.

Im Gegenteil wird bis heute in asozialster Art und Weise seitens der Täter und Kriminellen nachzutreten versucht. So liegt dem Kläger u.a. ein Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Würzburg vor, mit welchem diese Geld von ihm beizutreiben versucht, nachdem sie zuvor seine gesamte bürgerliche Existenz und seine Vaterschaft zerstört hatte.

Das insgesamt asoziale Verhalten der genannten Verbrecher im Amt, die sich feige hinter ihrem Amt und ihrem Nimbus verstecken anstatt zu ihren Taten zu stehen, ist wie genannt längst eine Aufforderung zur Selbstjustiz!

4.
Der ungeachtet von Befangenheit (befreundet mit dem Beschuldigten Trapp) und offenkundiger Rechtsbeugung weiter in Sachen des Klägers als zuständig berufene Richter am Landgericht Würzburg, der Beschuldigte Peter Müller, begeht offenkundig in mehreren im Zusammenhang mit den zu Unrecht erfolgten Maßnahmen und dem rechtswidrigen Kindesentzug unverhohlen Rechtsbeugung zwecks Verhinderung einer Aufklärung der Vorgänge in ordentlicher Gerichtsverhandlung mit Zeugenvernahme und Beweisvortrag.

So auch im o.g. Verfahren zugunsten der Beschuldigten Baumann und Schepping, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.

Nach üblichem Muster wird der Beschuldigte Müller hierbei konzertiert gedeckt durch Richter des OLG Bamberg, dem der Beschuldigte Lückemann als sog. Präsident vorsteht.

Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen fraglos, dass hier keine objektive Prüfung der Sachverhalte erfolgt sondern eine offenkundig strukturelle Rechtsbeugung zugunsten von Kollegen, Freunden und Vorgesetzten unter Vertuschung und Leugnung der als erwiesen anzusehenden Fakten erfolgt.

So teilen die Beschuldigten des OLG Bamberg, Dr. Werner Stumpf, Matthias Kröner und Thomas Förster wiederholt mit, dass die offenkundige Befangenheit und eine Rechtsbeugung des Beschuldigten Müller trotz dessen offenkundig rechtlich unhaltbarer Beschlüsse nicht vorliege.

Stattdessen wird – wie seit Jahren ebenfalls immer wieder der Fall – das Verfahren rechtsfremd zu beenden versucht, indem man unterstellt, die Verbrechen im Amt hier nicht erkannt zu haben, der Kläger als Justizopfer zum ungehörigen Bittsteller degradiert:

„Mit der Beantwortung weiterer Eingaben in dieser Sache, die lediglich frühere Anträge und ihre Begründung wiederholen oder die erneut grobe Beschimpfungen und Beleidigungen enthalten, kann nicht gerechnet werden (§ 17 Abs., 1 und 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern, AGO).“

Beweis:
Anlage 2

Schreiben/Beschluss der Beschuldigte, 06.02.2018, Az. 4 W 8/18

Man glaubt offenbar, durch repressives Auflaufenlassen des Klägers hier massive Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz weiter verdecken zu können.

Desweiteren glaubt man offenbar, dass die konsequente selbstreferentielle Leugnung der Fakten unter einem endlosen Zirkelschluss, der schlicht die Tatsachen leugnet, geeignet ist, diesen Justizskandal weiter zu verdecken und die Täter im Amt vor Strafverfolgung, Haft und Entfernung aus dem Amt zu schützen.

Die Haltung der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in dieser Sache ist wie genannt längst Anlass für einen Untersuchungsausschuss.

Wenn der Kläger weiter den Eindruck haben muss, dass eine rechtsstaatliche objektive Prüfung der Verbrechen im Amt nicht erfolgt, wird er zur Selbsthilfe greifen, wie es das Grundgesetz vorsieht.

Es ist völlig ausgeschlossen, dass eine derart menschenfeindliche, asoziale und Existenzen zerstörende Brut, solche skrupellosen Gesinnungsjuristen innerhalb der Justiz eines Rechtsstaates durch parteipolitisches Geklüngel, durch Wegschauen und Bagetellisieren folgenlos gedeckt wird.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht und geht per Post an weitere persönliche Adressaten.

Die Fakten sind wie bekannt seit August 2013 öffentlich gemacht und polizeibekannt!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:

Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.

Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.

So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.

Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.

Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..

Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:

Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.

Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.

Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.

Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.

Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:

„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“

Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.

So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.

Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.

Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.

Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.

Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.

Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.

Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.

Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html

Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).

Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.

Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.

Begründung:
1.

Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.

Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.

Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!

Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.

Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.

Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.

Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Beweis:
Anlage 1

Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.

Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.

So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:

„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.

Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.

Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.

Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.

Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.

Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.

Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.

Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).

Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.

Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.

Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.

2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.

Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.

Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.

Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.

Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.

Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.

Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.

Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.

Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.

Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.

Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.

Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Ein Muster bei den Justizbehörden Würzburg: Rechtsuchenden wird Akteneinsicht verweigert – während gleichzeitig Fakten geschaffen werden: Beispielfälle „Verfahrenspfleger“ Moser / Richter Dr. Page, Kriminelle „Fachanwältin“ Dr. Hitzlberger / Richter Dr. Milkau

Die maßgeblichen Leser können den Vorgängen trotz deren Komplexität folgen – ich setze also etwas Wissen voraus, bei Bedarf den Links folgen.

Wenn es so weitergeht, wird dieser „Fall“ ohnehin LEHRSTOFF der Justizausbildung und an der Polizeifachschule:

Als LEHRBEISPIEL dafür, wie Vertuschung und Hybris zur Eskalation führt, wie man solange Fehler an Fehler reiht, Unschuldige in die Enge treibt, bis man als Staat völlig die Kontrolle verloren hat…..


Der bayerische Marionettenminister Winfried Bausback, der, anstatt Dienstaufsicht und Kontrolle auszuüben, mit den Verbrechern im Amt konspiriert, Verbrechen deckt, Modell CSU

Diese weiteren Schreiben auf die unverändert anhaltenden Rechtsbeugungen und internen Vertuschungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gingen an das Amtsgericht bzw. liegen der Polizeibehörde Stuttgart als Strafanzeige vor….auch hier parallel die beweisrechtliche Veröffentlichung.

Zur Sache:

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Würzburger Richter Dr. Page, um seinen Kumpel, den Verfahrenspfleger Rainer Moser sowie seine Richterkollegin Antje Treu vor Aufklärung deren Rechtsbeugung und Unfähigkeit in öffentlicher Hauptverhandlung zu schützen, wird weiter abgetan.

Die stets gleichen inhaltssleeren Floskeln, die die Justizbehörden Würzburg anwenden, um die Justizverbrechen zu vertuschen, beliebig übertragbar, hier Verfahren 17 C 960/17:

„Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Antragsgegner ist nicht schlüssig dargetan.“…..

„Ein Vermögensschaden kann nur auf die §§§ (!) 823 II, 826 BGB gestützt werden. Die Voraussetzungen hierfür werden vom Antragsteller nicht vorgetragen. Insbesondere wird ein strafbares Verhalten des Antragsgegners nicht schlüssig behauptet.

Die schuldhafte Verletzung eines nach § 823 I BGB geschützten absoluten Rechtsgutes durch den Antragsgegner wird ebenfalls nicht schlüssig dargetan.“

Hier nochmal die zugrundeliegende Klageschrift, die der Richter vorgibt, nicht zu „verstehen“:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

Richter Böhm, der Stellvertreter von Page, teilt mit Beschluss vom 21.11.2017 weiter selbstreferentiell mit:

„Beschluss

1. Der „weiteren Beschwerde des Antragstellers wird aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung vom 04.11.2017 nicht abgeholfen.

2 Die Akte ist dem Beschwerdegericht zur Entscheidung zuzuleiten und vorzulegen.“

Das „Beschwerdegericht“ ist bekanntlich das Oberlandesgericht Bamberg. Dieses Gericht hat seit 2004 ausschließlich und in allen Belangen und bei allen Geltendmachungen die Fehlentscheidungen und Verbrechen im Amt durch Untergerichte gedeckt und gestützt….und natürlich – Baumann, Schepping – die Verbrechen der Staatsanwaltschaft, Netzwerk des Justizverbrechers Clemens Lückemann.

Mit einer einzigen Ausnahme – Einzelrichter Förster im Fall der doch allzu unverschämten Rechtsbeugungen der Richterin Fehn-Herrmann zugunsten ihres Kumpels Dr. Groß
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/29/einzelrichter-foerster-olg-bamberg-verweist-verfahren-dr-gross-zurueck-nach-wuerzburg-erheblicher-verfahrensfehler/

Kein Wunder:

…“Von Mai 2002 an war Lückemann Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Würzburg. Zuletzt wurde er im Juli 2009 zum Generalstaatsanwalt in Bamberg befördert. Zum Februar diesen Jahres hat er die Nachfolge von Peter Werndl als Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg angetreten.“….

(Lückemann hier nur im Profil – aber der Kollege in der Mitte spiegelt einfach erstklassig den Charakter in der bayerischen CSU-Justiz, toll! ).

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/108.php

Hier weitere Erwiderung auf diese lapidare selbstreferentielle Bestätigung der eigenen Fehlentscheidung unter Ausblendung der Fakten:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg
01.12.2017

Az. 17 C 960/17

Zu dem sog. „Beschluss“ vom 21.11.2017 wird nochmals mitgeteilt:

1.
Die Art und Weise, wie die Justizbehörden Würzburg versuchen, den Beklagten Moser hier vor geringfügigen Schadensersatzforderungen bzw. der objektiven Aufklärung dessen asozialen und rechtswidrigen Verhaltens in öffentlicher Hauptverhandlung zu schützen, wird dazu führen, dass der Kläger auf andere und persönliche Weise gegen den Beklagten Moser vorgeht.

Der Beklagte Moser (im Bild als „Gott“) trägt maßgebliche Schuld daran, dass der Kläger den Kontakt zu seiner Tochter komplett verloren hat.

Die Teilnahme an der gesamten Kindheit seines Wunschkindes wurde dem Kläger willkürlich und boshaft gestohlen. Dieses Verbrechen dauert unter den Augen der Justizbehörden Würzburg weiter an, während die Kindsmutter hofiert und bei böswilliger Bindungsblockade und Umgangsboykott rechtswidrig schuldhaft gedeckt wird, mit weiter irreversiblen Folgen.

Dieses Vorgehen liegt sodann in der alleinigen Verantwortung der Justiz Würzburg, die dem Kläger aus niederen Motiven zwecks Vertuschung langjährigen Fehlverhaltens und Verbrechen im Amt den Rechtsweg verbaut!

Dieses Schreiben ist der Polizeibehörde Stuttgart vorgelegt, die sich aktuell mit der strukturellen Korruption und reihenhaften Rechtsbeugung zwecks Vertuschung von Verbrechen im Amt seit 2003 und durchweg zu Lasten des Klägers als unbescholtenem Vater und ehemaligen Polizeibeamten befasst.

2.
Die Entscheidung vom 04.11.2017 gibt keine „zutreffenden Gründe“ wider, wie das Gericht selbstreferentiell behauptet sondern ist lediglich ein Spiegel der seit 14 Jahren vom Kläger in allen gerichtlich anhängigen Geltendmachungen in Würzburg gemachten Erfahrung, dass die Justizbehörden Würzburg Fehler und Fehlentscheidungen unbeachtlich der Folgen für Geschädigte und Betroffene oder deren Umfeld mit allen Mitteln zu vertuschen und zu verdecken suchen.

Opfer bspw. durch Bilanzsuizid oder reaktive Gewalt infolge behördlichen Unrechts werden offenkundig nicht nur in Kauf genommen sondern als willkommene Entledigung der Akte betrachtet.

Die Klüngelei und Kumpanei zwischen Richtern und Beklagten – wie hier im Fall Moser mit dem Familienrichter Page und zugunsten der Richterin Treu – ist hierbei nur ein Aspekt.

3.
Die hier anhängige Klage zu obigem Aktenzeichen legt beweisrechtlich und anhand Originalakte dar, dass der Verfahrenspfleger Moser unter Missachtung des gerichtlichen Beschlusses, wöchentliche Treffen von drei Stunden zwischen dem Kläger und seiner damals im 2. Lebensjahr befindlichen Tochter durchzuführen, einen langjährigen und folgenschweren irreversiblen Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind verschuldet hat.

Der Beklagte Moser hat diesen gerichtlichen Auftrag angenommen und hernach unter persönlicher Hybris boshaft und selbstüberschätzend persönlich motiviert die Durchführung des Auftrages verweigert, auch nach nochmaliger Aufforderung des Gerichts.

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Diese Weigerung bzw. persönliche Unfähigkeit zur Durchführung des gerichtlichen Auftrags hat er weder dem Gericht noch sonst wem mitgeteilt, April 2005 bis August 2005.

Erst im August 2005 platzte er mit dieser Bombe in die mündliche Verhandlung, worauf die Richterin Antje Treu aus persönlicher Überforderung zunächst den Gerichtssaal verließ, worauf auch der Kläger ging, in Annahme, die Verhandlung sei beendet und Moser werde zugunsten eines kompetenten Verfahrenspflegers entbunden.

Stattdessen verfasste die Täterin Antje Treu hernach einen schriftlichen Beschluss, der rechtswidrig und willkürlich – ohne jede Änderung des äußeren Sachverhalts bei vorheriger Auftragserteilung von Moser, April 2005 – einen sog. Umgangsausschluss zu Lasten des Klägers und seiner Tochter erzwang.

Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!

Die Folgen sind bekannt. Diese sind irreversibel.

Wenn das Gericht weiter versucht, den Kläger als Idioten hinzustellen und auflaufen zu lassen, der unberechtigt Ansprüche stellt, während die Verbrecher und Täter einer Lebenszerstörung mit Phrasen, Floskeln und um sich selbst kreisenden Falschdarstellungen rechtsbeugend gedeckt und hofiert werden, wird wie genannt ein Untersuchungsausschuss erzwungen werden, der alle Vorgänge hier seit 2003 akribisch wird beleuchten müssen!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

…………………

Diese Ergänzung und weitere Strafanzeige ging an die Polizei, auch den „Fall“ Hitzlberger / Richter Dr. Milkau betreffend. In beiden Fällen wird die Akteneinsicht bzw. die Zusendung von Stellungnahmen der Beklagten verweigert, während das Gericht gleichzeitig Fakten zugunsten der Beklagten schafft:

Polizeibehörde Stuttgart
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 02.12.2017

Hiermit wird Strafanzeige gemäß beigefügtem Schreiben gegen den Richter Dr. Alfred Page erstattet, der unter Rechtsbeugung den Verfahrenspfleger Rainer Moser vor einem Zivilverfahren zu schützen versucht, Amtsgericht Würzburg Az. 17 C 960/17.

Auf beigefügtes Schreiben vom 01.12.2017 und Beschluss des Gerichts vom 21.11.2017, Richter Böhm, das der Polizei bereits vorliegt, wird vollinhaltlich verwiesen.

Dieser Vorgang ist nur ein Aspekt des Justizskandals seit 2003 bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, mit welcher Justizjuristen das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstörten, in Teilen verbrecherisch, boshaft, feige.

Sämtliche Vorgänge sind beweisrechtlich im Blog des Klägers veröffentlicht.

Moser ist mit maßgeblich mitverantwortlich für den Kontaktabbruch zur 14-jährigen Tochter des Klägers und die nahezu komplette Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind über dessen gesamte Kindheit.

Moser war April 2005 vom Gericht als Verfahrenspfleger mit dem Auftrag betraut worden, wöchentlich Treffen von drei Stunden zwischen Vater und Kind durchzuführen. Hierfür wurde er auch bezahlt.

Nachdem er den Auftrag angenommen hatte, mündliche Verhandlung, verweigerte Moser infolge offenkundig aus persönlicher Anmaßung, Selbstüberschätzung und Arroganz die Durchführung der Kontakte. Er unternahm offenkundig nichts, um die gerichtlich angeordneten sog. Umgangskontakte herzustellen, außer sich mit der Kindsmutter zum Kaffee zu treffen. Ein Gesprächstermin mit mir als Vater erfolgte erst im Juni 2005, nachdem Moser hierzu vom Gericht nochmals aufgefordert wurde, nachdem ich mich beschwerte, dass Moser nach der maßgeblichen Gerichtsverhandlung zwei Monate lang keinerlei Kontakt aufnahm.

Aufgrund des Fehlverhaltens und der anmaßenden Arroganz des charakterlich ungeeigneten Moser hat die Richterin Antje Treu ohne Änderung der äußeren Umstände aus offenkundiger Überforderung eine Kehrtwende vollführt, im August 2005 aufgrund des Verhaltens Moser willkürlich einen rechtswidrigen Umgangsausschluss erlassen und hierdurch die Bindungszerstörung zwischen Vater und Tochter über die gesamte Kindheit und die heutigen Folgen ursächlich mitverschuldet.

Obwohl dieses gerichtlich aufzuklärende Fehlverhalten und die massive Grund- und Elternrechtsverletzung objektiv ein Mordmotiv darstellen, wird der Kläger als Vater von der Justizbehörde Würzburg weiter wie ein Idiot auflaufen gelassen und der gesamte Justizskandal – in sämtlichen anhängigen Verfahren bei den Justizbehörden Würzburg – unter Rechtsbeugung und Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Prozesskostenhilfe zugunsten der Täter im Amt zu entledigen versucht.

Der Vorgang ist beweisrechtlich öffentlich gemacht und unter folgenden Links verfügbar , Originaldokumente des Gerichts:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/06/taeterbehoerde-bleibt-taeterbehoerde-familienrichter-dr-page-versucht-mit-floskeln-seinen-kumpel-moser-zu-decken-verfahrenspfleger-traegt-die-schuld-fuer-jahrelangen-kontaktabbrucht/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/14/mordmotiv-kindesentzug-asoziale-alte-maenner-die-kindern-die-zukunft-versauen-und-sich-in-familien-hineinwanzen-verfahrenspfleger-rainer-moser-grossvater-willy-neubert-versuch-eines-persilschei/

Der Beschuldigte Richter Dr. Page ist als Familienrichter seit Jahrzehnten mit dem Beklagten Moser bekannt, den er offenkundig vor Aufklärung in einer öffentlichen Hauptverhandlung und Konsequenzen für sein folgenschweres Fehlverhalten schützen will.

Desweiteren ist Dr. Page seit Jahrzehnten mit der Familienrichterin Treu befreundet, deren Inkompetenz und rechtswidrigen Entscheidungen infolge ebenfalls zur Aufklärung und Verantwortungsnahme anstehen.

2.
Die Rechtsbeugungen bei der Justizbehörde Würzburg umfassen unter anderem in mehreren Fällen eine Verweigerung auf Akteneinsicht.

So auch im Verfahren hier, Az. 17 C 960/17.

So wird in diesem Verfahren trotz dreifachem schriftlichen Antrag seit Mai 2005 die Zusendung der Stellungnahme des Moser an mich als Kläger verweigert, die Anträge vom Gericht ignoriert.

Stattdessen schafft das Gericht weiter Fakten zugunsten des Verfahrenspflegers und des offenkundig rechtsbeugend agierenden Richter, der seinen Beschluss auf erkennbare und bewusste Falschdarstellungen stützt, wie in zahlreichen Verfahren vorliegend.

Die Verweigerung der Akteneinsicht durch das Amtsgericht Würzburg erfolgte in gleicher Art bereits 2014 im maßgeblichen Familiengerichtsverfahren:

Der Kläger hatte den Münchner Fachanwalt Josef A. Mohr im Januar 2014 beauftragt, aufgrund der Verweigerung jeglichen Kontaktes zum Kind wieder seit Juni 2012 durch die Kindsmutter Kerstin Neubert beim Gericht anwaltlich zu intervenieren.

Die Kindsmutter war im Oktober 2012 untergetaucht, um die Durchführung des vorliegenden vollstreckbaren Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen mit Kind – die von Mai 2010 bis Mai 2012 mit positivem Verlauf stattfanden – zu vereiteln. Die Vorgänge wurden ab August 2013 öffentlich gemacht, nachdem die Justizbehörden Würzburg weiter ungeniert inkompetent und in Teilen verbrecherisch agierten.

Es ging der Kindsmutter erkennbar im Kern darum, durch erneute Ausgrenzung und Entwertung meiner Person als Vater ihre Ruhe zu haben, insbesondere die vom Gericht im Dezember 2011 festgelegte gemeinsame Elternberatung zu verhindern, die zum Ziel hatte, die Kontakte zwischen Vater und Kind auszuweiten, das gemeinsame Sorgerecht anzugehen und insgesamt die Situation insbesondere für unsere Tochter zu entlasten und zu normalisieren.

Diese Zielsetzung hat die Kindsmutter in asozialster Art und Weise mit der kriminellen sog. Fachanwältin Gabriele Hitzlberger erzwungen und die heutige Situation schuldhaft zu verantworten.

Die Würzburger Anwaltskanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, wo Hitzlberger tätig ist, agiert seit 2012 kriminell und widerwärtig zum Schaden des Kindes und des Klägers als Vater und glaubt offenkundig weiter, dies habe keine Konsequenzen.

Rechtsanwalt Josef A. Mohr wurde ebenfalls trotz mehrfacher Nachfrage die Zusendung der Akten vom Gericht verweigert. Diese erfolgte schließlich nach mehreren Monaten, was unter anderem die zeitliche Vereinbarkeit für den bundesweit bei Umgangsboykott tätigen Fachanwalt aushebelte. Infolge legte er im Juni 2014 das Mandat nieder.

Zeugnis:
Rechtsanwalt Josef A. Mohr
, Leonrodstraße 14a, 80634 München

Es ging dem Gericht offenkundig darum, zu verschleiern, dass der Großvater des Kindes, Willy Neubert mit beleidigenden und hetzerischen Schreiben an den damaligen Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockmann (der als Mittäter bei der Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger agierte, 2009) versuchte, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu zerstören und die sog. Umgangstreffen zu verhindern.

Bei Zusammentreffen bei Bringen und Abholung des Kindes im Rahmen der Treffen inszenierte sich der destruktive Intrigant Neubert als wohlwollender Großvater.

Willy Neubert missbraucht offenkundig seine eigene erwachsene Tochter in psychischer Art und Weise, um eigene egoistische Zielsetzungen zu verwirklichen.
Infolge übten Kerstin Neubert und ihre Mittäter Selbstjustiz unter <
Verfügungsgewalt
des Kindes, um den gerichtlich angeordneten Kontakt zu vereiteln.

Auf die bundesdeutsche Rechtsprechung wird verwiesen, in vergleichbaren Fällen des Kindesentzugs und des Umgangsboykotts werden langjährige Haftstrafen gegen Täterinnen verhängt. Neubert erfährt hingegen durch die Justizbehörde Würzburg Ermutigung und Beihilfe.

Die Entfremdung und asoziale Kindesentführung unter irreversibler Schädigung unserer Tochter durch Volljuristin Kerstin Neubert dauert bis heute an. Erst 2015 wurde bekannt, dass Neubert für die Schweinfurter Steuerkanzlei Pickel & Partner tätig ist.

2017 setzte sie über das Amtsgericht Würzburg durch, dass der Kläger sich als Vater nicht an die Kanzlei wenden dürfe, um gegen die Kindesentziehung zu intervenieren, Az. 30 C 727/17.

3.
Weitere Strafanzeige:

Beschuldigte:

Dr. Alexander Milkau, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dr. Gabriele Hitzlberger, zu laden über Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg

Da dies thematisch zusammenhängt – Verweigerung der Stellungnahme/Akte – wird hiermit bereits im Vorfeld zu den umfassenden Geltendmachungen gegen diesen selbstreferentiellen Sumpf bei den Justizbehörden Würzburg hier weitere Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Prozessbetrug wie folgt gegen Juristin Hitzlberger und Richter Dr. Alexander Milkau erstattet:

Im Verfahren Az. 73 O 1368/17, Landgericht Würzburg, das sich gegen die kriminelle Fachanwältin Hitzlberger richtet, versuchte der Richter Alexander Milkau ebenfalls, dem Kläger die Stellungnahme der Beklagten vorzuenthalten.

Diese hatte bereits mit Datum vom 28.07.2017 eine Stellungnahme abgegeben, die offenkundig den Tatbestand des Prozessbetrugs verwirklicht.

Dr. Milkau beruft sich in Beschluss vom 01.08.2017 (!) ausschließlich auf die Falschangaben der Juristin und ignoriert sämtliche Beweisanträge, Zeugenvortrag und den Inhalt der akribisch begründeten Klage, die sich u.a. auf die Amtsermittlungen und Akten des Familiengerichts stützt.

Dr. Milkau versucht im Gegenteil – bis heute durch weitere Richter gestützt – unter offenkundiger Rechtsbeugung, die kriminelle Juristenkollegin vor Geltendmachung zu schützen, indem er auf die Amtsermittlungen des Gerichts verweist – die Hitzlberger nachweislich über Jahre aushebelte.

Dies legt eine bewusste und gezielte Rechtsbeugung zugunsten der Juristenkollegin nahe; desweiteren empört er sich über die Wortwahl des Klägers, offenkundig bewusst ausblendend, welche Verbrechen zu Lasten des Klägers als Vater hier vorliegen.

Erst mit Datum vom 28.09.2017 geht durch das OLG Bamberg die Stellungnahme der Beklagten an den Kläger zu, obwohl der Richter Dr. Milkau seinen rechtsbeugenden Beschluss vom 01.09. ausschließlich auf die Falschangaben der Beklagten und Juristin hierin stützt.
Auch hier werden Fakten geschaffen, während bewusst und gezielt die Rechte des Klägers ausgehebelt werden, Modell Würzburg.

Der Vorgang ist beweisrechtlich öffentlich gemacht und unter folgenden Links verfügbar , Originaldokumente des Gerichts:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/26/mordmotiv-kindesentfremdung-finale-rechtliche-geltendmachung-gegen-die-fachanwaeltin-hitzlberger-wuerzburg-verantwortlich-fuer-erzwungenen-kontaktabbruch-zu-meinem-kind-seit-juni-2012/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/12/wuerzburger-richter-dr-alexander-milkau-versucht-die-schaedigungen-durch-juristenkollegin-hitzlberger-mit-den-kausalen-folgen-dieser-schaedigungen-zu-rechtfertigen-dem-rechtswidrigen-umgangsaussch/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/15/selbstjustiz-und-aushebelung-der-amtsermittlungen-und-entscheidungen-durch-fachanwaeltin-dr-gabriele-hitzlberger-sofortige-beschwerde-gegen-rechtsbruch-durch-dr-milkau-lg-wuerzburg/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/08/gewalttaetige-anwaeltin-hitzlberger-die-kontaktabbruch-seit-2012-verschuldet-hat-wird-weiter-gedeckt-studienergebnisse-der-univ-tuebingen-zu-kindesmisshandlungrechtsmissbrauch-unter-etikett-hoc/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/30/mordmotiv-kindesentzug-vom-lg-wuerzburg-verweigerte-akteneinsicht-legt-prozessbetrug-durch-hetzanwaeltin-hitzlberger-offen/

Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt. Die in Teilen korrupte Justiz Würzburg/Bamberg (Netzwerk Lückemann) ist offenkundig nicht mehr funktionsfähig sondern agiert ausschließlich zugunsten der Vertuschung der eigenen Fehler und Verbrechen im Amt, die hier insgesamt seit 2003 vorliegen.

Dennoch wird die Abgabe an ein anderes Gericht abgelehnt, um weiter intern vertuschen zu können. Man spekuliert offenkundig auch auf verfahrensbeendende Affekte oder Bilanzsuizid des Klägers.

Ermittlungen durch die Polizei Würzburg werden auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg bereits im Ansatz zugunsten von Juristen und Juristinnen verhindert.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Die Kriminellen in der bayerischen Justiz: Thomas Trapp (ehem. Staatsanwalt) und Clemens Lückemann (Behördenleiter) – weiter interner Versuch der Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten

Der Verlauf, wie eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch den ehemaligen Staatsanwalt und Lückemann-Lakaien Thomas Trapp anhaltend von dessen Kollegen und Freunden zu vertuschen versucht wird, ist in diesem Blog für jedermann beweisrechtlich nachvollziehbar dargelegt:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/26/zivilklage-gegen-thomas-trapp-wegen-freiheitsberaubung-im-amt/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/01/wuerzburger-korpsgeist-korrupter-richter-peter-mueller-raeumt-ein-dass-justizverbrecher-thomas-trapp-den-er-seit-2010-deckt-zu-seinem-erweiterten-freundeskreis-gehoert/

Hier macht Trapp Werbung für das sog. „Gewaltschutzgesetz“, das man in Bayern offenbar als Freibrief zur Kriminalisierung von Unschuldigen betrachtet:

Nun ist ein weiterer begründungsfreier Schrieb aus dem OLG Bamberg eingegangen:
der korrupte Peter Müller, mit Trapp befreundet, ist auch dann nicht befangen, wenn er nur noch sieben Jahre alte eigene Beschlüsse kopiert, um seinen Richterkumpel vor öffentlicher Hauptverhandlung zu schützen – und der damit einhergehenden Aufklärung eines Justizskandals.

Die asozialen Täter, die längst auf die Anklagebank gehören und aus dem Amt entfernt – bis heute weiter im Amt.

CSU-Land, Dienstaufsicht und Kontrollmechanismen finden keinerlei Anwendung:

Aber man „feiert“ gerne zusammen, bei jeder Gelegenheit, Auswahl:

Hier Erwiderung, beweisrechtlich veröffentlicht:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 21.11.2017

Az. 4 W 104/17
64 O 937/17

Gegen den sog. Beschluss des OLG Bamberg vom 14.11.2017 wird hiermit fristgerecht Anhörungsrüge gemäß 321a ZPO eingelegt. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör ist in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

Gegen die Richter Dr. Werner Stumpf, Thomas Förster und Wolfgang Münchmeier wird hiermit Besorgnis der Befangenheit unter Verdacht einer strafbaren Rechtsbeugung geltend gemacht.

Begründung:

1.
Die Richter missbrauchen offenkundig ihr Amt hier zur Vertuschung eines Justizskandals und einer Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als unbescholtenen Polizeibeamten und Vater.

Ziel der Richter ist es offenkundig, die Klärung der Fakten in öffentlicher Hauptverhandlung zu verhindern, die u.a. geeignet ist, Verbrechen im Amt durch den heutigen Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann (CSU) und diverse Mittäter bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg objektiv zu belegen und offenzulegen, deren Entfernung aus dem Amt und eine Anklage und Verurteilung wegen Freiheitsberaubung im Amt hierauf zu erwarten ist.

Wie der Aktenlage beweisrechtlich zugrundeliegt, soll offenkundig der Beklagte hier, der Richter am Landgericht Würzburg, Thomas Trapp vor den berechtigten zivilrechtlichen Geltendmachungen in Zusammenhang mit einer Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger geschützt werden.

Trapp missbrauchte – für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar – offenkundig aus Hybris, aus niederer Gesinnung und aus Karrierestreben heraus seine Stellung als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und eine am 18. Mai 2009 gegen seine Person eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers, um am 12. Juni 2009 die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg vorzutäuschen.

Das Ziel Trapps war die Vernichtung des Klägers mithilfe des Psychiaters Dr. Groß, der wunschgemäß für die Staatsanwaltschaft ein vernichtendes Fehlgutachten lieferte, mit welchem die Täter, erkennbar ohne jede Voraussetzung hierfür, die dauerhafte Unterbringung des Klägers im forensischen Maßregelvollzug auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp beabsichtigten, dies auch erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und unter vorsätzlicher Missachtung jeglicher Gesetzesmaßgabe und Verhältnismäßigkeit, analog Fall Gustl Mollath.
Auf den Inhalt der beim Landgericht Würzburg anhängigen Klage 64 O 937/17 wird vollinhaltlich Bezug genommen, ebenso auf die Feststellungen im Verfahren 814 Js 10465/09.

2.
Der Vorsitzende Richter Peter Müller, Landgericht Würzburg, der erst auf Vorhalt 2017 einräumt, dass er mit dem Beklagten befreundet ist, entledigte bereits mit sog. Beschluss vom 02.11.2010 auf dem Aktenweg und unter Verletzung Art. 3 Grundgesetz eine Klage gegen seinen Freund Trapp, um diesen vor zivilrechtlichen Geltendmachungen und Aufklärung der Freiheitsberaubung im Amt zu schützen, Az. 62 O 2451/09.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/

Mit sog. Beschluss vom 14.08.2017 sandte Müller dem Kläger eine Kopie seines sog. Beschlusses vom 02.11.2010 zu, um ohne jede objektive Prüfung die Klage vom 05.05.2017, Az. 64 O 937/17, gegen seinen Freund Trapp, mit neuen Sachverhaltsdarstellungen und neuen Zeugenbeweisen rechtsbeugend zu entledigen.

Die amtsmissbräuchliche Art und Weise, wie hier Verbrechen im Amt durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg seitens befangener Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg vertuscht werden sollen, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats, wie sie vielfach durch die CSU-Justiz in den vergangenen Jahren offengelegt wurde.

Der Kläger wird dies nicht hinnehmen.

3.
Die Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg besitzen nicht einmal die persönliche Integrität, ihre offenkundige Befangenheit einzuräumen und so eine objektive Aufklärung der Fakten durch ein anderes Gericht zu ermöglichen.

Dies ist asozial.

Die Fakten und Vorgänge sind beweisrechtlich seit August 2013 veröffentlicht, Vorwurf der Freiheitsberaubung im Amt für jedermann nachvollziehbar erhoben, ohne dass einer der Täter, die nach wie vor Richteramt und Führungspositionen in der bayerischen Justiz innehaben, hiergegen den Vorwurf der falschen Verdächtigung oder der Verleumdung geltend machten.

Der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann (CSU), ist offenkundig nicht nur charakterlich ungeeignet für Führungsposition in einer rechtsstaatlichen Justiz sondern darüberhinaus ein Verbrecher im Amt, der mit immenser krimineller Energie und einem Netzwerk aus Vasallen und gleichgesinnten Günstlingen eine Justiz in der Justiz geschaffen hat, in welcher sich diese Täter über Recht und Gesetz stehend wähnen.

Es gibt offenkundig ein parteipolitisch gedecktes Muster, nach welchem Kritiker, lästige Antragsteller und Rechtsuchende unter dem Nimbus der bayerischen Justiz nach Belieben zuerst kriminalisiert und hernach pathologisiert werden. Die Skrupellosigkeit und kriminelle Energie der parteipolitisch und im Kollegenkreis vorbehaltlos gedeckten Täter im Amt hierbei ist atemberaubend.

Die Vorgänge wurden am 20.11.2017 dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg persönlich vorgetragen.

Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg

Polizeibeamter, a.D.