Thomas Trapp, Täter und Staatsanwalt im rechtsfreien Raum – Freiheitsberaubung im Amt wird vertuscht!

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Heute, 29. April 2015 hält Dr. Gerhard Strate Vortrag in Würzburg zu „einem besonderen Fall der deutschen Justizgeschichte“: „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“

„Herr Dr. Strate möchte in der Veranstaltung nach eigener Aussage darstellen, welche Gefahren von rechtsfreien Räumen ausgeht, die im gedanken- und kritiklosen Zusammenspiel zwischen Strafjustiz und forensischer Psychiatrie sich zu entwickeln drohen.“…

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/alumni/aktuelles/meldungen/single/artikel/vortrag-der-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/

Darüber kann auch ich, Martin Deeg, aus erster Hand berichten.
Würzburg IST in Teilen ein rechtsfreier Raum!

Verbrecher im Amt werden gedeckt, Straftaten im Amt werden – auch politisch – vertuscht:

Der Würzburger „Staatsanwalt“ Thomas Trapp hat 2009/2010 versucht, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft wegzusperren, er erwirkte ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl. Als dieser in Baden-Württemberg nicht eifrig genug durchgesetzt wurde, bedrohte er einen Polizeihauptkommissar am Telefon mit „Disziplinarverfahren“ und Anzeige wegen „Strafvereitelung“…..

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Trapp bei der CSU: er „informierte über die Folgen und Auswirkungen von übermäßigem Alkoholgenuss“….http://www.csu-portal.de/verband/6391020000/aktionen/1291823247000.htm

Der ungehindert weiter als Staatsanwalt tätige Thomas Trapp (Anm.: mittlerweile ist der Beschuldigte „Vorsitzender Richter“ beim LG) hat so u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten:

1.
Zuerst fertigte er auf Zuruf von Rechtsanwältin Kerstin Neubert (die mir seit 2003 mein Kind entzog und deren Agieren und Lügen die Ursache aller Kriminalisierung sind) eine sog. Anklage gegen mich wegen „versuchter Nötigung“, die es nie gab, November 2008:
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

2.
Die hierauf von mir am 18. Mai 2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen „Verfolgung Unschuldiger wurde vom StMJ an Trapp durchgereicht, der offenkundig die Beschwerde gegen sich selbst „bearbeiten“ sollte.

Trapp missbrauchte – offenkundig auf Weisung seines vorgesetzten Behördenleiters Clemens Lückemann, CSU – meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18. Mai dazu, um am 12. Juni 2009 eine hoch-alarmistische und erfolglose „Fahndung“ nach mir zu veranlassen und „Sicherungsmaßnahmen“ bei den Justizbehörden Würzburg zu veranlassen – die Justizvollzugsbeamten mussten sich „bewaffnen“….

Diesen Haftbefehl reichte Trapp einen Tag nach meiner Festnahme am 21. Juni 2009 schließlich nach:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

In der Stuttgarter Zeitung wurde berichtet, ho ho, wie ein „Gewalttäter“, in Bayern gesucht, beim Stuttgarter Halbmarathon festgenommen wurde: Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Laut Trapp bestand an diesem Freitag, 12. Juni 2009, aufgrund meiner knapp fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde die „Gefahr“ eines „akuten Amoklaufs“ durch mich….Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Wieso dieser „Amoklauf“ ausblieb, obwohl ich erst 10 Tage später „festgenommen“ wurde, brachte Trapp und die Justiz kurz in Erklärungsnot!

Hier die spätere „Antragsschrift“ von Trapp, in der er dann frei fabuliert, ich sei wohl „freiwillig“ vom Amoklauf „zurückgetreten“, Oktober 2009:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Dass solche Charaktere und Verbrecher wie Trapp sich im Staatsdienst ausleben können, ungeniert ihre Lügen je nach Bedarf anpassen, ist unerträglich!

3.
Möglich wurde das alles erst im fruchtbaren Zusammenwirken dieser Justiz mit dem Würzburger Hausgutachter Dr. Jörg Groß.

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Dieser dichtete mir in seinem flugs angefertigten Fehlgutachten im Auftrag von Trapp schwerste Pathologien an. Ich sei auf jeden Fall wahnhaft und nun so „gefährlich“, dass ich dauerhaft nach § 63 StGB im forensischen Massregelvollzug weggesperrt werden müsse, Juli 2009:

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Richter in Würzburg zeichnen alles ab, was ihre Kollegen vorlegen! (Die Richterin Weisensel-Kuhn gemäß Rotationsprinzip selbst „Staatsanwältin“, Gewaltenteilung gibt es in Bayern nur noch auf dem Papier):
Unterbringungsbefehl 03.08.09

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse im März 2010, als er in seinem Obergutachten praktisch feststellte, dass Dr. Groß ein Scharlatan ist, der jegliche Neutralität und Objektivität vermissen lässt, ein offenkundige FEHLGUTACHTEN erstellt hat:
Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Im August 2010 stellt die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg fest – die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig suhlen sich offenbar nicht im karriereförderlichen Dunstkreis von Lückemann – dass von Anfang an keine Straftat vorlag:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

VERBRECHER IM AMT

Bis heute habe ich für die zehnmonatige Freiheitsberaubung auf Betreiben der Verbrecher im Amt, die diese zu verantworten haben, keinen Cent Entschädigung erhalten. Das Landgericht hatte sie zugesprochen, die Staatsanwaltschaft „Beschwerde“ eingelegt, bei den Mittätern und ebenfalls wegen massivster Straftaten angezeigten Richtern Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping:

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Das Geklüngel in der bayerischen CSU-Justiz auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden untergräbt längst den Rechtsstaat insgesamt. Ganz vorne dabei der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann:
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Eine zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldforderung gegen Dr. Groß wird seit 2010 unter Rechtsbeugung abgetan, indem man Dr. Groß als „persönlich“ bekannten, sorgfältig arbeitenden „Sachverständigen“ darstellt. Auf den Vorwurf eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens wird überhaupt nicht eingegangen:

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Ein rechtsfreier Raum! Der nun in diesem Blog öffentlich gemacht wird – und zwar solange, bis die Täter zur Verantwortung gezogen werden und dieses RECHTSKONSERVATIVE Gesocks aus der bayerischen Justiz entfernt ist.

Die bayerische Staatskanzlei verweigert Juni 2014 weiter jedwede AUFKLÄRUNG der Verbrechen im Amt, einfachst auf dem Schriftweg. Dr. Reinhard Glaser:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Ebenso das zuständige Ministerium der Justiz, März 2015, Ministerialrat Zwerger, das die Dienstaufsicht hat: wenden Sie sich doch an die Staatsanwaltschaft:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Schreiben der bayerischen Staatskanzlei: „keine oberste Aufsichtsbehörde“ – weiter Vertuschung von mutmaßlicher Freiheitsberaubung im Amt

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Das ungenierte Auflaufenlassen durch die bayerischen Behörden auf allen Ebenen geht weiter.

Vergangene Woche hatte ich der Staatskanzlei mitgeteilt, dass nach wie vor vom Justizministerium im Zusammenhang mit Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt in meiner Sache an den Dunstkreis der Behörden, wo die Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg/OLG Bamberg selbst tätig sind bzw. Weisungsrecht haben, „abgegeben“ wird:

Staatsanwaltschaft Bamberg: Erledigung „in eigener Sache“/Verdacht Freiheitsberaubung im Amt, 100 Js 6944/14, 12.06.2014

Der Sachverhalt wurde nochmals beweisrechtlich veröffentlicht und den politisch Verantwortlichen mit Adressat Seehofer erläutert, dass das Justizministerium offenkundig wie bei allen in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Justizskandalen vertuscht und ignoriert:

Mutmaßliche Freiheitsberaubung im Amt weiter intern vertuscht: 3. Schreiben an Seehofer

Heute erhielt ich dieses weitere Schreiben der Staatskanzlei:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Meine BEWEISRECHTLICH Herrn Seehofer zugegangene weitere Anzeige und Geltendmachung ( bis heute, 07.10.2014, erfolgte keinerlei Antwort).

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Horst Seehofer

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 20. Juni 2014

Aktenzeichen: B II 3 – E14 – 1875
Sb. Dr. Glaser

Sehr geehrter Herr Dr. Glaser,

Das Schreiben vom 16.06.2014 ist eine Unverschämtheit, die sich jedoch nahtlos in die von der bayerischen CSU gegenüber Justizgeschädigten und mittlerweile zahllosen Bürgern gegenüber praktizierte Rechtsverweigerung einfügt.

Ihr Schreiben und diese Antwort sind weiter beweisrechtlich im Internet veröffentlicht.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, geht es nicht um Bagatellen sondern um den Verdacht von erheblichen Straftaten im Amt, insbesondere Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person vom 22.06.2009 bis 04.03.2010 und nochmals vom 12.03.2010 bis 22.04.2010.

Beschuldigte sind hochrangige Juristen, die nach wie vor Führungsämter in der bayerischen Justiz bekleiden:

a) der Beschuldigte Clemens Lückemann ist Präsident des OLG Bamberg, zur Tatzeit war er weisungsgebender Generalstaatsanwalt

b) der Beschuldigte Thomas Trapp ist Oberstaatsanwalt in Würzburg, zur Tatzeit Staatsanwalt als Gruppenleiter

c) der Beschuldigte Dr. Norbert Baumann ist Vorsitzender des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

d) der Beschuldigte Thomas Schepping ist Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

Es ist mir gelinde gesagt völlig gleichgültig, worin Sie die Aufgabe der Staatskanzlei sehen: das Justizministerium geht wie beweisrechtlich mitgeteilt, den konkreten beweisrechtlichen Strafanzeigen offenkundig nicht nach sondern verweist z.T. weiter an die Behörde der Beschuldigten selbst, wie ich Ihnen ebenfalls beweisrechtlich dargelegt habe.

Die Gewaltenteilung, auf die sie offenbar abheben, wenn Sie darlegen, die Staatskanzlei sei „keine oberste Aufsichtsbehörde“, führt in Bayern offenkundig gewohnheitsmäßig dazu, dass Straftäter im Amt tun und lassen können was sie wollen, da die örtliche und sachliche Zuständigkeit stets an die Behörde der Beschuldigten selbst abgegeben wird oder letztlich niemand „zuständig“ ist.

Es ist lange nicht mehr hinnehmbar, dass die Staatskanzlei, die für die parteipolitisch geprägten Zersetzungen der bayerischen Justiz verantwortlich ist, sich ebenso wie das Staatsministerium der Justiz in gegenseitiger Verantwortungsabgabe übt und ich als Geschädigter der bayerischen Justiz an allen Stellen auflaufen gelassen werde.

Was Sie hier praktizieren ist eine Provokation und die implizite Aufforderung an Bürger zur Selbstjustiz. Das sage ich Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter und als Geschädigter Ihrer bayerischen Justiz seit nun 2003.

Es ist mittlerweile durchaus auch bekannt, dass Sie in Bayern gerne die Verzweiflung und Rechtlosigkeit, mit der Sie Geschädigte, Antragsteller und Justizopfer zurücklassen und ausgrenzen, stets infolge zweckmäßig von den „angegriffenen“ bayerischen Behörden dazu missbraucht wird, diverse Reaktionen und Äußerungen dann gegen die so düpierten Menschen zu verwenden.

Wieviele missbräuchliche Maßnahmen, Strafbefehle und Anklagen aufgrund dieser Mechanismen der Rechtsverweigerung in Bayern zur Kriminalisierung Unschuldiger mittels Bedrohung, versuchter Nötigung oder wie in meinem Fall in der Spitze 2009 zum Vorwurf der „Störung des öffentlichen Friedens“ anhand einer intern eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde führten, können Sie gerne öffentlich erklären, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in meiner Sache den Freistaat Bayern bzw. die Bundesrepublik verurteilt hat, Beschwerde 1033/12.


Es handelt sich hier um einen Justizskandal und ein Politikum und selbstverständlich sind Sie als Regierungsbehörde verantwortlich für Verbrechen und Unrecht in der bayerischen Justiz.

Wenn Sie glauben, mich als Geschädigten hier ungeniert vor den Kopf stoßen zu müssen, während Sie die als Täter angezeigten Juristen decken, kann ich Ihnen versichern, dass Sie sich vor einem Untersuchungsausschuss wieder finden werden.

Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter und unbescholtener Vater zehn Monate zu Unrecht – und bis heute ohne jede Entschädigung – in Bayern eingesperrt. Die o.g. Beschuldigten erließen mehrere Haftbefehle ohne jede Voraussetzung hierfür und missbrauchten hierfür die baden-württembergische Polizei.

Darüberhinaus versuchten die Beschuldigten, mich mittels eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens des ebenfalls Beschuldigten Dr. Groß, Würzburg, unter Missbrauch des § 63 StGB und ohne jede strafrechtliche oder medizinische Voraussetzung hierfür dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

All diese Vorgänge werden bis heute durch die bayerischen Behörden vertuscht und gedeckt.

Wenn gegen die Beschuldigten kein Tatverdacht begründet ist, liegt es nahe, aufgrund der Veröffentlichungen zu versuchen, mir Verleumdung und üble Nachrede zur Last zu legen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Antwort der Staatskanzlei – Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen

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Nachdem das bayerische Staatsministerium die von mir beweisrechtlich dargelegte Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg / 1. Strafsenat OLG Bamberg/ Würzburger Gerichtsgutachter unter der Weisungsdirektive des heutigen OLG- Prasidenten, des Beschuldigten Clemens Lückemann, offenkundig unter Strafvereitelung nicht bearbeitet, habe ich mich mit Schreiben in „Offenem Brief“ im Mai 2014 direkt an die Staatskanzlei, Herrn Seehofer, gewandt:

Übergriffige Staatsanwaltschaft wird gedeckt – Offener Brief an Seehofer

Heute erhielt ich dieses Antwortschreiben der bayerischen Staatskanzlei, Dr. Glaser, Aktenzeichen B II 3 – E14-1875-2:

Antwort der Staatskanzlei auf Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt u.a., 26.05.14, Dr. Glaser

Mein Antwortschreiben an die Staatskanzlei:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident Seehofer
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 28.05.2014

Az.: B II 3 – E14 – 1875 – 2
Sb: Dr. Glaser

Sehr geehrter Herr Seehofer,

mit Datum von heute erhielt ich Schreiben des Herrn Dr. Glaser in Ihrem Auftrag bezüglich der zur Kenntnis gebrachten Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten.

Es ist durchaus bekannt, dass dies den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betrifft.

Eine Bearbeitung der Vorgänge beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz findet jedoch offenkundig nicht statt.

Auch nach persönlichen Anschreiben an Herrn Minister Bausback wurde offenkundig teilweise in Zusammenhang mit der Strafanzeige an die Behörde der Beschuldigten selbst abgegeben: Ein Herr Oberstaatsanwalt Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, der – wie beweisrechtlich vorgetragen – selbst als Beschuldigter zu betrachten ist, teilte mit, dass er der Strafanzeige im Zusammenhang mit Rechtsbeugung zugunsten des Gerichtsgutachters Dr. Groß, dem zur Last gelegt wird, dass er im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein vorsätzliches Fehlgutachten erstattete, keine Folge leiste. https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/15/beschuldigte-entscheiden-uber-sich-selbst-staatsanwaltschaft-wurzburg-oberstaatsanwalt-frank-gosselke/

Es ist absurd, wie hier zu Lasten von Bürgern praktisch ein rechtsfreier Raum geschaffen wurde, in welchem sich Beschuldigte im Amt gegenseitig von Vorwürfen freisprechen.

Es besteht gerade nach den zahlreichen Skandalen innerhalb der bayerischen Justiz und insbesondere nach dem mit diesem Fall durchaus vergleichbaren Justizskandal um den Geschädigten der bayerischen Justiz, Herrn Gustl Mollath, nur noch sehr begrenztes Vertrauen in die von der CSU geprägte und parteipolitisch offenkundig zersetzte Justiz Bayern. Vorrang vor Fakten und Wahrheitsfindung scheint das Justizwohl zu haben.

Auch eine funktionierende Dienstaufsicht gab es während der Dienstzeit der Ministerin Beate Merk offenkundig in keiner Weise. Es bestehen berechtigte Gründe zur Annahme, dass sich dies auch nach dem Ministerwechsel nicht geändert hat.

Aus diesem Grund ist sind Sie, Herr Ministerpräsident Seehofer, beweisrechtlich von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt.

Hier steht die Begehung schwerer Straftaten im Amt durch führende Staatsjuristen im Raum, namentlich den heutigen Präsidenten des OLG und zur Tatzeit Weisungsgeber und Dienstaufsicht der Staatsanwaltschaft, Herrn Clemens Lückemann und den Vorsitzenden des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, Dr. Norbert Baumann und dessen Beisitzer, Thomas Schepping.

Eine Freiheitsberaubung im Amt gegen einen zielgerichtet kriminalisierten ehemaligen Polizeibeamten beinhaltlich einer – wie beweisrechtlich dargelegt – ungenierten zweiten Inhaftierung nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter sog. Untersuchungshaft und infolge die willkürliche amtsmissbräuchliche Verweigerung (auf schriftlichen Antrag des benannten Beschuldigten Gosselke) der im Rahmen eines einwandfreien revisionssicheren Freispruches durch unabhängige Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg zugesprochenen Haftentschädigung fällt auch nicht mehr unter ein Ressortprinzip: OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Vorrangig sind hier sämtliche Stellen der bayerischen Justiz offenkundig einzig darum bemüht, einen weiteren Justizskandal unter dem Deckel zu halten.

In Würzburg / Bamberg hat sich insoweit offenkundig ein rechtsfreier Raum innerhalb der Justizbehörden Würzburg normalisiert, gegen den man Justizopfer anrennen lässt, bis man sie als „Querulanten“ brandmarken kann.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf eine seit nun 24 Monaten andauernde Rechtsverweigerung durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Antje Treu, verweisen, in deren Verantwortung ein vollstreckbarer Beschluss auf sog. Umgang zu meinem Kind nicht durchgesetzt wird. Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Meine Schreiben und Anträge als leiblicher Vater werden seit Beginn 2013 nicht einmal mehr beantwortet. Gegen die Kindsmutter ist im Rahmen unsanktionierten Umgangsboykottes eine seit Oktober 2012 bestehende Kindesentführung angezeigt. Die Beihilfe der Justiz Würzburg zur Kindesentführung / Kindesentzug ist bei der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart geltend gemacht. https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/23/strafanzeige-wegen-kindesentfuhrung-rechtsverweigerung-familiengericht-wurzburg-richterin-treu/

Eine derarte Rechtsverweigerung ist in Zusammenhang mit den sämtlichen von der Justiz Würzburg / Bamberg über Jahre verschuldeten Schäden und Belastungen gegen mich und auch mein Kind nur noch als gezielte Provokation zu verstehen.

Dass sich Bürger bereits in der Vergangenheit gegen einen in Teilen unsäglichen Justizbetrieb in Bayern radikalisierten, sollte Ihnen bekannt sein.

Der Schriftverkehr und dieses Schreiben sind – wie stets mit den entsprechenden eingefügten Links – für jedermann einsehbar im Internet veröffentlicht:

Antwort der Staatskanzlei – Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.