Ein um sich selbst kreisendes Wahnsystem und ein Problem für den Rechtsstaat: die Staatsanwaltschaft Würzburg

Hervorgehoben

„Ein Verurteilter klagt an

Normalerweise hat die Öffentlichkeit keinen Einblick in die Vorgänge in der Forensik des Lohrer Bezirkskrankenhauses (BKH). Ein im Maßregelvollzug untergebrachter Patient macht jetzt seine Geschichte öffentlich: Er erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung gegen Dr. Gerd Jungkunz.

Der Ärztliche Direktor beschwichtigt: „Ach, das kommt schon mal vor.“

https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/ein-verurteilter-klagt-an-art-1062072

Dieser Bericht, der die Einstellung führender Verantwortlicher in der Region sehr schön auf den Punkt bringt, stammt von 2001 – acht Jahre, bevor ich selbst auf Betreiben krimineller Staatsanwälte sieben Monate lang in dieser Einrichtung eingesperrt war.

Der sog. Ärztliche Direktor Dr. Gerd Jungkunz, hat seine dümmlich-flapsige Art auf Kosten seiner „Patienten“ in dieser Zeit offenbar nicht verloren. Von solchen Leuten profitiert der bayerische CSU-Sumpf seit Jahrzehnten.

Arschlöcher im Amt, die Unschuldige mit dumpfer Strafwut und Eifer verfolgen – und einen schuldunfähigen, psychisch kranken und erkennbar gewaltbereiten somalischen Bürgerkriegsflüchtling solange unbehelligt lassen, bis dieser „Amok “ läuft.

Die Bilanz der Messerattacke am 25.06.2021, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg NICHTS unternahm: drei Todesopfer, fünf Schwerverletzte, drei leicht Verletzte……

Und der heute zuständige Ärztliche Direktor der Forensik Lohr, Dominikus Bönsch behauptet nun öffentlich:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“

Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.

….Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Das ist gelogen! Es braucht nur den kriminellen Eifer von Staatsanwälten und willfährige Psychiater, die vor Freiheitsberaubung nicht zurückschrecken – und man kann in Bayern ohne weiteres über Jahre unschuldig seiner Freiheit beraubt werden. Gustl Mollath ist nur ein Beispiel….

Ich selbst war sieben Monate ohne jede medizinische oder rechtliche Voraussetzung gegen meinen Willen in der Forensik Lohr eingesperrt.

Diese Klage, die aktuell zugestellt ist, belegt noch einmal die Details:

Hiermit wird Klage nach Zuständigkeit Art. 34 GG gegen den Freistaat Bayern, Max-Planck-Straße 1,81675 München, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, vertreten durch 1.) die Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg und Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg und 2.) den Bezirk Unterfranken, vertreten durch das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr am Main, Am Sommerberg, 97816 Lohr am Main eingereicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.200.000 Euro wegen Freiheitsberaubung im Amt und rechtswidriger Verweigerung der gemäß Art. 5 Abs. 5 EMRK zustehenden Entschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung (Grundrechtsverletzung, Verletzung EMRK).

Die Beklagte zu 1.) hat dem gegenüber durch rechtswidrig und schuldhaft unterlassene, rechtlich zwingende Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen den Beschuldigten Abdirahman J., insbesondere das Unterlassen einer Einweisung gemäß § 126a StPO, die Tötung von drei Menschen sowie schwere Verletzung weiterer zahlreicher Menschen mit zu verantworten.

Dass diese Maßnahmen ohne Vorliegen von Voraussetzungen gegenüber Unschuldigen und aus niederen Motiven von der Beklagten erzwungen werden, jedoch dort unterbleiben, wo erkennbar die Voraussetzungen und die zwingende Notwendigkeit der Gefahrenabwehr vorliegen, ist ein weiterer bayerischer Justizskandal.

Sachverhalt:

Der Kläger wurde als unschuldiger Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 22.06.2009 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg rechtswidrig in Stuttgart festgenommen. Bis insgesamt 05.03.2010 befand der Kläger sich auf Betreiben der Beklagten ohne Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen (Straftat, Haftgrund) in sog. Untersuchungshaft bzw. ab 05.08.2009 ohne medizinische Voraussetzungen hierfür in Unterbringung gemäß § 126a StPO.

Das Landgericht Würzburg stellte mit Urteil vom 20.08.2010 wie folgt fest:

Der Angeklagte Martin Deeg wird freigesprochen.

2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

3. Der Angeklagte ist für die vom 11.07.2009 – 15-07-2009, 17.07.2009 – 05.08.2010 12.03.2010 – 22.04.2010 vollzogene Untersuchungshaft und die vom 05.08.2009 – 05.03.2010 vollzogene Unterbringung zu entschädigen.“

Beweis:

Anlage 1

Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, 1 Kls 814 Js 10465/09, Seite 1/2

Die hier zugesprochene Entschädigung wird dem Kläger rechtswidrig auf Antrag der Beklagten zu 1.) verweigert.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Der Beklagte setzt sich hierbei erkennbar über die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Würzburg hinweg, um dem Kläger die zugesprochene Entschädigung für die von der Beklagten rechtswidrig erzwungenen Maßnahmen zu verweigern.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Im Kern behauptet der Beklagtenvertreter Frank Gosslke, heute Leiter der Beklagen zu 1.), Staatsanwaltschaft Würzburg, zirkelschlüssig – unter Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts – unter weiterer Bezugnahme auf die von der Beklagen selbst zu verantwortenden rechtswidrigen Maßnahmen, dass der Kläger für die ihm zugefügten rechtswidrigen Maßnahmen der Beklagten selbst verantwortlich sei, da er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beklagte eingereicht hat, die diese infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung des § 126a StPO und versuchten Anwendung des § 63 StGB mit Vorsatz missbrauchten.

Der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg bedrohte zum Zweck der Freiheitsberaubung gegen den Kläger im Vorfeld dieser rechtswidrigen Maßnahme in der Woche ab 15.06.2009 u.a. telefonisch den Stuttgarter Polizeibeamten, PHK Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitelung und Disziplinarverfahren, wenn er den Kläger nicht endlich festnehme.

Dies sagte der Zeuge auch in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus. Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Dies ist durch Urteil des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, erwiesen und wird als unstreitig vorausgesetzt.

Bereits am 05.08.2009 war der Beklagten zu 2.) bekannt, dass beim Kläger keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sondern es sich vielmehr, laut Aussage des Zeugen Filipiak, zuständiger Oberarzt, Forensik Lohr, Am Sommerberg 21, 97816 Lohr am Main, um eine „Fehleinweisung“ handelt. Der Zeuge stellte insbesondere unmittelbar fest, dass beim Kläger kein Wahn vorliegt, wie von der Beklagten zu 1.) behauptet.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Weiter stellte der Zeuge unmittelbar fest, dass beim Kläger keine Anhaltspunkte für eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Kläger hätte daher mangels Voraussetzungen für die Unterbringung gemäß § 126a StPO zwingend sofort entlassen werden müssen.

Stattdessen verwies die Beklagte zu 2.) zirkelschlüssig auf die Beklagte zu 1.), um den Kläger über insgesamt sieben Monate seiner Freiheit zu berauben.

Selbst als der Kläger sich mit entsprechende Anzeige an den Ärztlichen Direktor der Einrichtung wandte, führte die Beklagte die Freiheitsberaubung im Amt und ohne medizinische Voraussetzungen weiter fort:

Der Beklagtenvertreter Prof. Dr. Gerd Jungkunz teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 dem Kläger wie folgt mit:

Sehr geehrter Herr Deeg,

in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.

Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.

Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr anliegen. Sie sollten Sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die Staatsanwaltschaft…..“

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Beklagtenvertreter Gerd Jungkunz, 19.11.2009

Eine Kopie dieses Schreibens sandte der Beklagtenvertreter an den genannten Beklagtenvertreter Dr. Martin Flesch.

Sämtlichen Beteiligten und auch den Pflegekräften war zu diesem Zeitpunkt bekannt und bewusst, dass der Kläger seit Monaten ohne Vorliegen medizinischer Voraussetzungen in der Forensik Lohr eingesperrt ist.

Der Kläger machte das Fehlen jeglicher Voraussetzungen für die Freiheitsberaubung fortlaufend geltend, insbesondere auch gegenüber dem Beklagtenvertreter Flesch.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Erst am 04.03.2010 wurde mangels Voraussetzungen die Freiheitsberaubung im Amt beendet, die in der Forensik Lohr auf Betreiben der Beklagten am 05.08.2009 begonnen hat.

Die hohe kriminelle Energie, den Amtsmissbrauch und die rechtsfernen Motive der Beklagten zu 1.) zeigten sich auch infolge der weiteren Ereignisse.

Zunächst verfügte mit Beschluss vom 04.03.2009, das der Forensik Lohr mit Fax um 16.32 Uhr zuging, das Landgericht Würzburg die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung infolge Eingang des Obergutachtens Prof. Dr. Norbert Nedopil am 04.03.2009 beim Landgericht Würzburg, das zweifelsfrei belegt, dass von Anfang an keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahmen vorliegen.

Der Zeuge ist zu den fehlenden medizinischen Voraussetzungen für sieben Monate Unterbringung gemäß § 126a StPO zu hören.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Der Zeuge Filipiak legte dem Kläger am 04.03.2010 nahe, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zu fahren, da – so der Zeuge wörtlich – die „Staatsanwaltschaft in heller Aufregung“ sei und etwas „plane“. Diese Informationen gingen dem Zeugen offenkundig über Juristen zu.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Die Befürchtungen bezüglich der hohen kriminellen Energie der Beklagten zu 1.) des Zeugen und dessen Informanten bestätigten sich infolge.

Mit hoher krimineller Energie und unter unbedingtem Schädigungswillen gegen den Kläger wirkten die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg mit Vorsatz und wider besseres Wissen erneut auf eine Festnahme des Klägers, die sodann am 12.03.2010 erfolgte und eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 nach sich zog.

Die erneute rechtswidrige Festnahme des Klägers wurde am 12.03.2010 erzwungen, wiederum ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund.

Die mit der Festnahme betrauten Beamten der Fahndung Stuttgart verweigerten zunächst die Festnahme des Klägers, da die Maßnahme auch für die Beamten erkennbar rechtswidrig war und seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig „persönlich motiviert“.

Die Remonstration der Beamten der Fahndung Stuttgart wurde übergangen und diese auf Betreiben der Beklagten zu 1.) dienstlich angewiesen, die weitere rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger durchzuführen.

Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Bei der Durchführung dieser rechtswidrigen Maßnahme verweigerten die Täter das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG.

Die Richter des Landgerichts Würzburg waren angesichts dieser erkennbar rechtswidrigen Maßnahme der Beklagten empört, wie der Rechtsvertreter des Klägers, der Zeuge Mulzer mitteilte. Die Beklagte agierte hier im Einvernehmen mit einem rechtsradikalen Richter und kriminellen CSU-Burschenschafter beim OLG Bamberg, Norbert Baumann, der bzw. dessen Senat gewohnheitsmäßig rechtswidrige Maßnahmen – u.a. auch im Fall Gustl Mollath – veranlasste, was in der Region in Fachkreisen bekannt ist.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Es bestand insbesondere zu keinem Zeitpunkt ein Haftgrund als Voraussetzung für sog. Untersuchungshaft gegen den Kläger, was der Beklagten zu 1.) bewusst und bekannt war, die gezielt eine vorgebliche „Fluchtgefahr“ konstruierte, um dem umschuldigen Kläger in asozialer und rechtswidriger Weise umfassend schaden zu können. Der Kläger ist bis heute an dem Wohnsitz wohnhaft, an dem er zur Tatzeit bereits wohnhaft und gemeldet war. Irgendwelche Hinweise, dass der Kläger sich einem Verfahren „entziehen“ werde, gab es zu keinem Zeitpunkt.

Zeugnis:Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Mit Datum vom 22.04.2010 und weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung durch die Beklagte zu 1.) verfügte das Landgericht Würzburg erneut die Entlassung aus der von der Beklagten zu 1.) mit hoher krimineller Energie, ohne Vorliegen von Haftgrund und ohne Vorliegen von Straftat erzwungenen Inhaftierung.

Hinzu kommt:

Erst mit Datum vom 04.02.2021 erfuhr der Kläger vom Zeugen Mulzer in den Räumlichkeiten des LG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, dass der rechtsradikale Kriminelle Norbert Baumann, OLG Bamberg, offenkundig hysterisch wurde, nachdem der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, sich im April 2010 weigerte, eine dritte rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger zu beantragen.

Laut Zeuge Mulzer habe der Täter Baumann „herumgetobt“. Auch müsse man dem Beklagtenvertreter Trapp diese Weigerung „zugutehalten“, so der Zeuge Mulzer.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Auch dieser Vorgang zeigt, welche charakterlich deformierten Täter in der bayerischen Justiz über Amtsgewalt verfügen, wie mit hoher krimineller Energie und offenkundig rechtsradikaler Gesinnung gegen Unschuldige und Bürger vorgegangen wird, die die Kreise dieser Kriminellen und Täter der bayerischen Justiz stören und deren Unmut auf sich ziehen.

Der Tatbeitrag des Beklagtenvertreters Trapp – zwei rechtswidrige Festnahmen ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, zehn Monate Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen etc. – wird bis heute durch das Landgericht Würzburg, Zivilabteilung, durch mit dem Beklagtenvertreter befreundete Richter – Peter Müller u.a., Landgericht Wüzzburg – vertuscht und der Täter Trapp, mittlerweile selbst Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg, vor Verantwortungsnahme und Aufklärung der von ihm begangenen Amtstaten durch die Justiz geschützt.

Obwohl der Zeuge Müller mit dem Beklagtenvertreter Trapp befreundet ist, fühlte er sich nicht befangen, als er eine gegen den Kläger gerichtete Entscheidung zugunsten des Beklagtenvertreters Trapp anhand Aktenlage verfügte, die als Rechtsbeugung angezeigt ist, welche wiederum bei der Beklagten 1.) verschwand, unter Strafvereitelung

Zeugnis:

Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dies ist nur ein Beispiel, wie die Justiz in Würzburg/Bamberg in eigener Sache Straftaten und Verbrechen gegen Bürger vertuscht.

Reue oder Einsicht für ihre rechtswidrigen Taten ist bei der Beklagten bis heute nicht erkennbar, im Gegenteil versucht diese weiter mit hoher krimineller Energie, dem Kläger größtmöglichen Schaden zuzufügen.

So erwirkte die Beklagte u.a. einen sog. Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, um aus dem Einkommen des Klägers, Betreuung von Menschen mit Behinderung bei der Diakonie, Gerichtskosten aus dem Jahr 2009 pfänden zu lassen.

Um eine Eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, erwirkten die Täter bei der Beklagten einen Haftbefehl gegen den Kläger.

Die Verantwortlichen bei der Beklagten sind schlicht als asoziale, charakterlich deformierte und vermutlich psychisch gestörte Täter einzuordnen.

Die Entfernung dieser Täter aus jedweder mit Verantwortung verbundenen Position in den Organisationen eines Rechtsstaates ist erkennbar angezeigt.

2.

Das das Vorgehen der Beklagten gegen den Kläger rechtswidrig und ohne Vorliegen strafrechtlicher und medizinischer Voraussetzungen erfolgte, war und ist den Beklagtenvertretern bekannt und bewusst, wie Medienberichten aus dem Jahr 2021/2022 nun belegen.

So sollte nach Informationen von der Zeitung WELT der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A., der am 25.06.2021 infolge psychischer Störungen in Würzburg drei Menschen tötete und zahlreiche schwer verletzte, bereits Anfang des Jahres 2021 auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“ durch das Amtsgericht Würzburg eingestellt, eine Betreuung verweigert.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Das Amtsgericht Würzburg kam laut eigener Auskunft zwei Monate vor der Tat zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Dabei war der Beschuldigte bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar 2021 hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Recherchen von WELT haben darüberhinaus ergeben, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Auch bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres 2021 bis zur Tat insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.

Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.

In einem vierten Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Angezeigt wäre hier aufgrund der vorliegenden Straftaten und der erkennbar vorliegenden psychischen Störungen und Traumata zwingend die Einweisung des Beschuldigten in die Forensik Lohr gewesen.

Diese Maßnahme gemäß § 126a StPO hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg zwingend, wie zuvor rechtswidrig und ohne jede Voraussetzung im Fall des Klägers erzwungen, gegen den Beschuldigten beantragen müssen.

Sodann hätte diese Maßnahme durch das Amtsgericht Würzburg bestätigt werden müssen.

Einen Spielraum gibt es angesichts der unstreitig vorliegenden, vielfach bestätigten Gewaltbereitschaft, einer vorliegenden Bedrohung mit Messer und einer vorliegenden gefährlichen Körperverletzung sowie des zweifelsfrei hiermit in Zusammenhang stehenden psychischen Störungen des Beschuldigten für die Beklagte nicht.

Die Beklagte verfügte über alle diese Informationen und unterließ es schuldhaft und rechtswidrig, die zwingend gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und zur Abwendung der Gefährdung zu beantragen.

Dass in Würzburg lediglich ein Betreuer für den Mann angeregt wurde, kann u.a. der Zeuge Prof. Volker Thieler, Leiter des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht nicht verstehen. „Aufgrund seiner Vortaten und der Betreuungsverfahren hätte man sofort die Einweisung veranlassen müssen. Er war ja offensichtlich gemeingefährlich.“

Zeugnis:

Prof. Volker Thieler, zu laden über Kester-Haeusler-Forschungsinstitut für Betreuungsrecht, Dachauer Straße 61, 82256 Fürstenfeldbruck

Alle Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 126a StPO lagen in diesem Fall vor:

– Psychische Krankheit

– Akute Gefahr weiterer erheblicher Straftaten

– Zusammenhang zur psychischen Erkankung

Daraus ergibt sich die Pflicht für die Staatsanwaltschaft Würzburg, Antrag zu stellen, den Beschuldigten nach § 126a StPO einweisen zu lassen.

Im Juni 2009 hat die Beklagte demgegenüber und aus offenkundig persönlicher Verärgerung aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die keinerlei Straftat verwirklicht und insbesondere weder eine akute Bedrohung darstellt noch auf irgendeine psychische Störung oder einen Wahn beim Kläger verweist, für insgesamt zehn Monate rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt) und sieben Monate gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB durch die Beklagte und ohne jede medizinische Voraussetzung untergebracht.

Beweis:

Anlage 3

Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen die Beklagte, 18.05.2009

Der notdürftig von der Beklagten konstruierte Tatvorwurf lautete auf „Störung des öffentlichen Friedens“, von welcher der Kläger freigesprochen wu

Mittels diesem konstruierten Tatvorwurf beabsichtigte die Beklagte als Vertreterin des Freistaates Bayern die dauerhafte Unterbringung des Klägers gemäß § 63 StGB, wie sie es auch rechtswidrig im Fall Gustl Mollath verwirklicht hat.

Nur das Einschreiten des Zeugen Nedopil verhinderte infolge den rechtswidrigen Plan der Beklagten.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Zuvor versuchte die Beklagte gezielt, anstatt einer „Störung des öffentlichen Friedens“ aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009, am 12.06.2009 einen akut drohenden Amoklauf durch den Kläger zu konstruieren, um die größtmögliche Schädigung des Klägers infolge zu ermöglichen. Dies scheiterte an der Dummheit und Unfähigkeit der Beklagtenvertreter, denen es trotz enormem Eifer und Strafwut sowie der Bedrohung von Polizeibeamten in Stuttgart über 10 Tage nicht gelang, den Kläger festnehmen zu lassen, ohne dass ein von der Beklagten fantasierter akuter „Amoklauf“ in Würzburg erfolgte. Der Kläger wusste nichts von den rechtswidrigen Maßnahmen und befand sich u.a. im Schwarzwald.

Die hohe kriminelle Energie, der Eifer und die asoziale Schädigungsabsicht gegen den Kläger sind in Verhältnis zu setzen mit der völligen Untätigkeit, der rechtswidrigen und schuldhaften Unterlassung jedweder Schutzmaßnahme gegen den erkennbar gewaltbereiten und tatsächlich psychisch kranken Beschuldigten Abdirahman Jibril A.

Dies zeigt exemplarisch, wie die seit Jahrzehnten von CSU-Seilschaften zersetzte und parteipolitisch missbrauchte Justiz in Bayern gegen die Interessen und Belange des Rechtsstaates und der Bürger missbraucht wird, wie charakterlich deformiertes Führungspersonal einerseits mit Eifer Unschuldige verfolgt und andererseits die Bürger nicht vor tatsächlich gefährlichen Tätern schützt.

3.

Dies Verhalten der Beklagten zu 1.) geht einher mit den jeweils angepassten Darstellungen der psychiatrischen Einrichtungen und hier des Verantwortlichen der Forensik Lohr, des Beklagtenvertreters, Dominikus Bönsch, Vertreter der Beklagten zu 2.)

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 25.06.2022 über die gerichtlichen Einlassungen des Beklagtenvertreters zu 2.) wie folgt:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“ Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.“

Dies widerspricht exakt dem Vorgehen der Beklagten im Falle des Klägers, so dass hier seitens der Beklagten zu 2.) von eben dieser Freiheitsberaubung gegen den Kläger ausgegangen werden muss.

Der Kläger wurde ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Voraussetzung für die Maßnahme vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr zwangsweise untergebracht.

Auf entsprechende Anzeige, wie beweisrechtlich belegt, verwies der damalige Ärztliche Direktor, Jungkunz, unter Vorgabe, er wisse nicht, was der Kläger wolle, lapidar auf andere Beteiligte, Beweis Anlage 2.

Weiter wird der Beklagtenvertreter Bönsch in der Süddeutschen Zeitung zitiert, 25.06.2022:

Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Dies ist erkennbar falsch, was dem Beklagtenvertreter als Ärztlichem Direktor der Forensik Lohr auch bewusst und bekannt ist.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hätte – wie rechtswidrig im Fall des Klägers – einen Antrag auf Unterbringung gemäß § 126a StPO stellen müssen, wofür alle Voraussetzungen vorlagen.

Weshalb die „Hürden“ hierfür trotz vorliegender psychischer Störungen, Vortaten des Beschuldigten und Gewaltbereitschaft – somit Gefährlichkeit – nicht vorgelegen haben sollen, ist nicht ersichtlich.

Die Beklagten versuchen hier erkennbar unter Ausnutzung des fehlenden Wissens der Allgemeinheit und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die eigene Verantwortung und Schuld bei den am 25.06.2021 von dem Beschuldigten begangenen Tötungsdelikten und weiteren Gewaltdelikten zu täuschen und abzulenken.

Die Faktenlage ergibt sich klar aus dem mit großem Eifer gegen den Kläger als tatsächlich Unschuldigen in dieser Form betriebenen Vorgehen.

Um die Verweigerung der Entschädigung für die Freiheitsberaubung zu erwirken, schreibt der Beklagtenvertreter und heutige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Frank Gosselke wie folgt:

..„Darüberhinaus sind Entschädigungsansprüche jedenfalls nach § 5 Abs 2. S.1 StrEG insgesamt ausgeschlossen, da der frühere Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit zumindest grob fahrlässig selbst verursacht hat…..

Der frühere Angeklagte hat unter dem Datum vom 20.05.2009 ein Schreiben an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz gerichtet, in dem er sich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in anderen gegen ihn geführten Strafverfahren beschwert….“

Dies ist unstreitig, Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 11.03.2011, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Entschädigung zu verweigern, 814 Js 10465/09.

Sämtliche Beschwerden sind durch das Landgericht als zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt festgestellt, worüber sich die Beklagte infolge hinwegsetzt.

Laut Aussage des Beklagtenvertreters Gosselke rechtfertigt also eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft selbst, Beklagte, jedwede unrechtmäßige Maßnahme gegen den Betreffenden, inklusive der „Unterbringung“ gemäß § 126a StPO und der dauerhaften Vernichtung einer Person mittels § 63 StGB, infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie auch die Verweigerung der von einem deutschen Gericht, Strafkammer (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) zugesprochene Entschädigung.

Keine dieser – hier zwingend notwendigen Maßnahmen – wurde jedoch beantragt infolge der bekannten Vortaten, der nachweislich vorhandenen psychischen Störung und des ärztlichen Rates beim Beschuldigten Abdirahman Jibril A., so dass dieser am 25.06.2021 die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begehen konnte.

4.

Die Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes ergibt sich aus der seit nun anhaltend 13 Jahren durchweg hochgradig rechtswidrigen und asozialen, einzig auf Schädigung und Vernichtung des Klägers (Missbrauch des § 63 StGB) ausgerichteten Vorgehensweisen der Beklagten.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Das Vertrauen in die Legitimation und Rechtsstaatlichkeit der Behörden und Gerichte in Bayern ist durch das bis heute völlig ungehindert stattfindende rechtswidrige Verhalten der Beklagten und asozialen Täter, die hier als honorige Juristen auftreten, nachhaltig zerstört.

Zu den gesundheitlichen und psychischen Folgen für den Kläger als unschuldigen Vater und zu Unrecht verfolgten ehemaligen Polizeibeamten ist der Zeuge Prof. Norbert Nedopil zu hören, der Auskunft über die Folgen geben kann, wie die derarte beharrliche Verfolgung eines Unschuldigen auf den Kläger einwirkt.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Weitere Zeugen sind bei Bedarf und umfassend zu benennen.

Die Juristen, die einerseits wie beweisrechtlich dargelegt mit bösartigem Eifer auf Unschuldige eintreten und andererseits zwingend gebotene Maßnahmen gegen gefährliche Beschuldigte schuldhaft und rechtswidrig unterlassen und so erst die Tötungsdelikte und eine bundesweit mit Entsetzen verbundene Messerattacke durch einen bereits im Vorfeld erkennbar schuldunfähigen Gewalttäter ermöglichten, sind aus dem Amt zu entfernen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Bayerns asozialste CSU-Behörden und das Nachtreten gegen Justizopfer: die Verrohung der CSU-Herrenmenschen in Würzburg erzeugt Mordlust…..

Hier der aktuell von den Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen mich erzwungene sog. Haftbefehl:
„Haftbefehl“ der Staatsanwaltschaft Würzburg 2020, wegen Geldforderungen im Verfahren 814 Vrs 824/06 – Verurteilung aufgrund falscher Eidesstattlicher Versicherung, Kriminelle Angelika Drescher

Die „Affäre Dreyfuß“ von Roman Polanski genial verfilmt:

…“Doch in der im Muff und Untertanengeist erstarrten Behörde und bei der Militärführung, die der Film als korrupten, verrotteten Apparat zeigt, stößt er auf eine Mauer der Ablehnung. Picquart wird klar, dass niemand Interesse an der Wahrheit hat und Dreyfus als Jude ein willkommenes Opfer ist.“…

https://www.nordbayern.de/region/kampfer-fur-die-gerechtigkeit-roman-polanskis-intrige-br-1.9810196

Auch die Behörden Würzburg/Bamberg – insbesondere die sog. Staatsanwaltschaft – sind im Jahr 2020 ein korrupter, verrotteter Apparat, der alles unternimmt um Fehler und Verbrechen in den eigenen Reihen zu vertuschen!

Was die Behörden in Würzburg treiben ist wie unten nochmals belegt, eine fortlaufende Verhöhnung von Rechtsstaat, Demokratie und grundsätzlichem Anstand im Umgang mit Menschen.

Soll niemand behaupten, er wüßte von nichts. Dieser Blog DOKUMENTIERT seit Jahren, was hier abläuft.

Menschen werden dümmlich grinsend in den Tod getrieben, zu Eskalation und Gewalt aufgestachelt und provoziert.

Kriminelle Kumpane wie Clemens Lückemann und Lothar Schmitt – die gemeinschaftlich die Freiheitsberaubung im Amt gegen mich inszenierten – tauchen ab, werden vor Ermittlungen geschützt und von Mittätern gedeckt:

Bayerische CSU-Kriminelle, die um die Wette grinsen….

Die durchweg reaktive Mordlust und den Hass habe ich als Opfer in den vergangenen Jahren zurückgestellt, da es meinem Wesen entspricht und insgesamt naheliegender ist, diese Kriminellen und Täter in CSU-Bayern auf dem Rechtsweg zu stellen und so empfindliche Haftstrafen herbeizuführen.

Nochmals: all dies entspringt weder krimineller Energie noch einer psychischen Störung oder sonstigen Auffälligkeit sondern ist FOLGE der Machenschaften und Methoden einer zutiefst asozial agierenden CSU-Justiz, die offenkundig seit langem unter dem Schutz der Partei treiben kann, was sie will, sich zirkelschlüssig selbst Freibriefe erteilt und Seilschaften gebildet hat, die ungeniert Verbrechen wie eine Freiheitsberaubung im Amt gegen einen erkennbar Unschuldigen erzwingt, mit enormem Eifer.

Man sucht ebenfalls mit Eifer höchstens nach immer neuen Methoden und Einschüchterungen, mit denen man Menschen mundtot machen kann. Die Muster vgl. hier:

„Der Fall Julian Assange„Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats stark angeschlagen“

https://www.deutschlandfunk.de/der-fall-julian-assange-glaubwuerdigkeit-des-rechtsstaats.2907.de.html?dram:article_id=469719

Treibende Kraft bei den Justizbehörden Würzburg ist hierbei Clemens Lückemann (CSU), dessen Motiv rechtsradikalen Denkmustern entspringt und der hier eine Hybris geprägt hat, die die Rechtsstaatlichkeit im OLG-Bezirk zersetzt hat.
https://de.wikimannia.org/Richter

Vergewaltigung, Kindesmissbrauch wird anhand Status der Tatverdächtigen in der Region vertuscht – „lasche Linke“ (Zitat Lückemann in der Mainpost) und „Querulanten“ versucht man hingegen mit Fehlgutachten (Dr. Groß, CSU) zu vernichten! Siehe Fall Gustl Mollath, siehe Fall Martin Deeg.

Dieser Fall ist umfassend polizeibekannt und gerichtsbekannt und ich fordere hiermit nochmals jeden auf, der Kenntnis von den Vorgängen hat, etwas hiergegen zu unternehmen, insbesondere die Polizeibehörde Stuttgart, die seit Jahren umfassendst und detailliert Kenntnis von den Verbrechen im Amt hat.

In diesem Blog ist dokumentiert, wie der Vorgesetzte Roland Eisele (CDU) rechtswidrig meine Dienstbezüge als Polizeibeamter einbehielt und seine Falschangaben und Lügen bis heute durch die Behörden und Gerichte bagatellisiert, gedeckt und vertuscht werden. Nach 15 Jahren Polizeidienst und Beamtenlaufbahn stand ich auf der Straße.

In diesem Blog ist weiter dokumentiert, wie durch eine einfache Verfügung meine Vaterschaft durch die Justizbehörden Würzburg seit anhaltend 16 Jahren zerstört und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt wird. Die Kindsmutter, eine dominante und eifersüchtige Volljuristin versteckt sich seither hinter der Justiz und dumm-feisten Juristen, um die Wahrheit und die Fakten zu verdecken: nämlich dass sie mich als Vater drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes ohne jeden Anlass entsorgte und als „Belästiger“ gerichtlich stigmatisieren ließ.

Die Folge war eine an Dummheit und Asozialiät schwer zu übertreffende Jagd auf mich als Mann und Vater durch die Radikalfeministin Angelika Drescher, die ihr Amt als Staatsanwältin missbrauchte, um aus mir auf dem Papier einen „Kriminellen“ zu machen, höhnisch grinsend missbrauchte sie hierfür auch die Kindsmutter.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

2008 übernahm der Kriminelle Thomas Trapp, ein nicht minder asozial agierender CSU-Vasall die Rolle von Drescher.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Dienste leistete der sog. Sachverständige, der Einweisungsgutachter Dr. Jörg Groß aus Würzburg, der gemeinsam mit der Frau des Behördenleiters, Cornelia Lückemann, für die CSU im Stadtrat sitzt, als diese Amtsverbrecher gemeinsam meine Vernichtung in der Forensik planten, 2009. Die Folge: zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt, für die ich bis heute nicht vom Freistaat Bayern entschädigt bin.

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß (CSU)

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU) nebst Ehefrau

Wie die Asozialen und Täter sich gegenseitig zum Teil dummdreist Freibriefe erteilen, dokumentiert dieser Blog. Besonderes Augenmerk ist auf die Machenschaften der sog. Vorsitzenden Richter am LG Würzburg, Peter Müller und Ursula Fehn-Herrmann zu richten, die mit den Beklagten Trapp (mittlerweile ebenfalls Richter am LG Würzburg) bzw. dem korrupten Fehlgutachter Groß befreundet sind und offen Kumpanei betreiben, mich als Idioten hinstellen wollen und rechtsbeugend auflaufen lassen.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Die Folgen dieser Amtsverbrechen in Bezug auf meine Vaterschaft sind irreversibel. Die Täter und Verantwortlichen: unkorrigierbar lügend, dummdreist, arrogant, halten sich für unantastbar in ihren CSU-Seilschaften und ihrem Provinzgeklüngel. All dies dokumentiert dieser Blog.

Das Landratsamt Würzburg als Sozialträger unter dem CSU-Vasallen Eberhard Nuß hat zwischen 2005 und 2009 seinen Beitrag geleistet, um die Schädigungen weiter zu potenzieren, indem es mir als Vater und Polizeibeamten a.D. wiederholt die Grundsicherung verweigert, den Verlust der Wohnung verschuldete und ebenfalls bis heute lügt.

Nachdem ich nun seit 2016 auch beruflich wieder auf die Beine kam und seit 2018 in Vollzeit eine Tätigkeit in der Betreuung von Behinderten ausübe sowie eine Ausbildung zur Fachkraft absolviere, ist den Kriminellen des Landratsamtes Würzburg „eingefallen“, dass sie noch knapp 4000 Euro „Geldforderung“ von mir wollen (Lückemann und Nuß sind übrigens befreundet).

Letzte Woche beim Fachtag des Diakonischen Werks in Stuttgart

Letzte Woche beim Fachtag des Diakonischen Werks in Stuttgart

Zunächst erwirken die Kriminellen einen Pfändungsbeschluss bei meiner Bank und bei meinem Arbeitgeber, wodurch es ihnen gelingt, 2018 und 2019 von meinem Weihnachtsgeld rechtswidrig (vgl. § 850a ZPO) Beträge umzuleiten.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

Zu Gerichtsverfahren in Stuttgart verweigert die Behörde die Entsendung des vom Gericht angeforderten „Sachkundigen“. Der Kriminelle Nuß faselt zur Rechtfertigung in einem Fax u.a. von „Beleidigungen gegen Angehörige der Justizbehörden Würzburg“ in diesem Blog – er ist also im Bilde.

Der Widerstand gegen das fortlaufende Unrecht wird von den CSU-Kriminellen – ganz der Natur dieser Partei entsprechend – lediglich dazu missbraucht, um weiter nachzutreten: man erwirkt einen dritten rechtswidrigen Pfändungsbeschluss, Finanzamt Stuttgart:

Behörden-Betrug 2020: weiterer asozialer Pändungsversuch des Kriminellen Landrats Nuß (CSU), vorgebliche Geldforderung aus 2007urg aus 2007, ohne Rechtsgrundlage

Der Link enthält eine Aufstellung der sog. „Geldforderungen“ aus dem Jahr 2007. Worauf die Forderungen gründen sollen, ist völlig offen. Die Asozialen, die mein Leben zerstört haben, treten nun jedenfalls dreizehn Jahre später nach und zerstören meine zweite berufliche Laufbahn.

Die Kriminellen finden auch immer wieder willfährige Erfüllungsgehilfen, die jeden asozialen Dreck zum Wohl der Karriere mitmachen, hier die Ausführende Corinna Düchs:

02.09.2014 Foto: Eva Schorno
Landrat Eberhard Nuß (Mitte) begrüßte …. acht neue Auszubildende im Landratsamt Würzburg…..Corinna Düchs (6.v.l.), …

Das Landratsamt Würzburg ist insoweit an asozialer und destruktiver Dummheit und Perversion nur noch von der Staatsanwaltschaft Würzburg und ihren Tätern übertroffen!

Die Volte ist, dass nur gegen diesen „Festsetzungsbescheid“ aus dem Jahr 2007 „Widerspruch“ möglich ist (was natürlich aufgrund Frist formal unmöglich ist) – der mir aber weder bekannt noch jemals zugestellt wurde. Gegen den Pfändungsbeschluss und Betrug der Behörde hier gibt es insoweit keine Handhabe – außer die Realität und Faktenlage.

Und die Möglichkeit der öffentlichen Dokumentation, was hiermit weiter geschieht.

Moralisch degeneriert, charakterlich ungeeignet: CSU-LAndrat Eberhard Nuß, Foto: Mainpost

Wie gesagt, übertroffen ist diese moralische Verrohung beim Landratsamt Würzburg nur noch von der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Die gleiche Behörde, die eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten hat, für die sie die Entschädigung bis heute verweigert, die Kriminellen im Amt weiter gedeckt, erwirkt einen „Haftbefehl“ gegen mich, um Geld aus dem von der Kriminellen Angelika Drescher erzwungenen Verfahren aus dem Jahr 2006 zu abzugreifen:

„Haftbefehl“ der Staatsanwaltschaft Würzburg 2020, wegen Geldforderungen im Verfahren 814 Vrs 824/06 – Verurteilung aufgrund falscher Eidesstattlicher Versicherung, Kriminelle Angelika Drescher

Die Folge dieser Machenschaften ist MORDLUST! Ich als Vater, ehemaliger Polizeibeamter und Opfer widerwärtigster Justizkriminalität kann durchaus und bestens nachzuvollziehen, weshalb Menschen auf die Behörden zum Teil nur noch spucken, warum Sachbearbeiter und Ausführende dafür herhalten müssen, bis hin zu Tötungsdelikten für derarte „Missstände“ von Betrug und Machtmissbrauch auf den oberen Etagen der parteipolitisch zersetzen Behörden affektiverweise verantwortlich gemacht zu werden.

Der Fisch stinkt vom Kopf her.

Justizverbrecher Lückemann hat fertig – sein Speichellecker und eitler Erfüllungsgehilfe Lothar Schmitt soll als OLG-Präsident nachfolgen…

Die gute Nachricht und die schlechte in einem Satz:

„Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird.“….

Quelle: Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Lügner und Lückemann-Vasall Lothar Schmitt

Diese Strafanzeige ist aktuell eingereicht – fasst nochmals zusammen, worum es hier geht: die konzertierte und gezielte Tatbegehung einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg (Leiter Lückemann) mithilfe des feisten Lügners und eitlen Karrieristen Lothar Schmitt, u.a. – und die Vertuschung dieser Machenschaften.

Während diese Kriminellen von „ihren“ Behörden rechtsbeugend und strafvereitelnd gedeckt werden, schanzen sie sich gegenseitig weiter die Posten zu – und das Ministerium macht sich mitschuldig.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKin Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den

Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe 17.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen struktureller Korruption, struktureller Strafvereitelung und struktureller Rechtsbeugung zur Verdeckung einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet.

Mit hoher krimineller Energie und fortlaufendem unkontrolliertem Amtsmissbrauch begehen Angehörige der Staatsanwaltschaft Würzburg Straftaten, um befreundete Kollegen und CSU-Parteigenossen der Justizbehörden rechtswidrig vor Strafverfolgung und Ermittlungen zu schützen.

Auf die vorliegenden Beweismittel, umfassenden Strafanzeigen und Kenntnisse der Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Die Täuschungsversuche und Tricksereien von CSU-Angehörigen bei Behörden und Ämtern, um Fehlverhalten, Amtstaten und Lügen zu verdecken sind – bis auf die Ministerialebene – hinlänglich bekannt:

…“Die Anwälte fahren schwere Geschütze auf. „Um es in deutliche Worte zu fassen, sehr geehrter Herr Minister Scheuer, wir werfen Ihnen und Ihrem Vorgänger Alexander Dobrindt persönlich Beihilfe zum Betrug vor und werden Sie deshalb in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt.

Der Drohbrief (?) an Scheuer kommt eineinhalb Wochen vor einem wichtigen Prozessstart.“….

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vw-dieselskandal-anwaelte-schreiben-warnbrief-an-andreas-scheuer-a-1282590.html

Wieso es allerdings eine „Bedrohung“ sein soll, wenn man Fakten und Tatsachen gegen staatliche Institutionen klar benennt, sollte endlich einmal begründet werden! Ich tue dies auch:

Das Verhalten der Beschuldigten ist geeignet, Tötungsdelikte, Gewalt und bei – über Jahre labilisierten Opfern der Behörden – Suizide reaktiv zu verschulden.

Dies ist polizeibekannt.

Mit Datum vom 15.08.2019 erfolgte durch Amtsarzt und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde der Stadt Stuttgart die Feststellung, dass beim Anzeigenerstatter keine durch psychische Ausnahmesituation und keine Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.

Beweis:
Anlage 1

Schreiben der Stadt Stuttgart vom 09.08.2019

Der Vorgang ist polizeibekannt. Gegen die veranlassenden unbekannten Beamten dieser insoweit willkürlichen Pseudomaßnahme ist Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Der Unterzeichner ist in ständigem Kontakt mit dem Polizeiposten Weilimdorf, wo umfassend Sach- und Personenkenntnis besteht. Die Sachbearbeiterin wurde offenkundig gezielt außen vor gelassen.

Die Beteiligten dem am 15.08.2019 erfolgten Termins sind als Zeugen anzusehen.

Dies ändert nichts an der Fakten- und Motivlage und den notwendigen Konsequenzen für die Täter und Beschuldigten für eine derarte Lebenszerstörung und Vernichtungsabsicht gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten.

Die Beschuldigen sind als moralisch völlig verroht, innerlich verrottet und charakterlich völlig ungeeignet anzusehen für die Verantwortung innerhalb einer rechtsstaatlichen Justizbehörde.

Die Beschuldigen der Staatsanwaltschaft Würzburg versuchen Selbstjustiz und Tötungsdelikte – bzw. die zweckmäßigen Pathologisierungs- und Maladisierungsversuche hieraus – offenkundig durch anhaltende Blockade des Rechtsweges, Auflaufenlassen und ungenierte und asoziale Verhöhnung des Anzeigenerstatters als Opfer der Justizkriminalität zu provozieren.

Dabei unterliegen die Behörden wie gezeigt offenkundig weiter der Illusion, dass potentielle Täter ihre Taten zuvor in Schreiben an Behörden ankündigen und mitteilen, wahlweise auch im Internet.

Eine Abgabe dieses Vorgangs an die Behörden der Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Würzburg, wird als fortgesetzte Strafvereitelung und Rechtsbeugung gewertet.

Dieser Vorgang wird beweisrechtlich im Blog des Anzeigenerstatters veröffentlicht und so dokumentiert.

Es besteht erkennbar öffentliches Interesse.

Begründung:

1.

Der Unterzeichner ist Opfer einer dokumentierten und beweisrechtlich belegten zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt, die maßgeblich und mit hoher krimineller Energie durch den Justizkriminellen Thomas Trapp und dessen weisungsgebenden Behördenleiter, den Rechtsradikalen und Justizkriminellen Clemens Lückemann, inszeniert wurde, um den Anzeigenerstatter zu Unrecht dauerhaft seines Grundrechts auf Freiheit zu berauben.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Die absolute Schutzwirkung des Art. 2 Grundgesetz wurde mit Vorsatz und unter Täuschungen durch die Beschuldigten gezielt verletzt.

Ziel der Täter war nicht Strafverfolgung oder Prävention sondern Schädigung und Vernichtung des Anzeigenerstatters aufgrund persönlicher und niederer Motive der Amtstäter.

Es bestand unbedingter Tatvorsatz durch die CSU-Justizjuristen. Dies im Wissen, dass keinerlei rechtliche und sachliche Voraussetzung für die Maßnahmen vorliegt.

Die auch völlig außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit stehenden rechtswidrigen Maßnahmen wurden mit enormem Eifer und gegen erheblichen Widerstand auch von Polizeibeamten erzwungen.

Der Beschuldigte Trapp bedrohte den Stuttgarter PHK Michael Scheffel unter Amtsmissbrauch mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafverfolgung wegen „Strafvereitelung“, wenn er den Anzeigenerstatter „nicht endlich festnimmt“, so der Zeuge Scheffel in öffentlicher Hauptverhandlung im Juni 2010, Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Diese Aussagen des Zeugen tauchen im schriftlichen Urteil nicht auf.

Zeugnis:
PHK Michael Scheffel
, zu laden über Polizeiposten Stuttgart-Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Zur konkreten Darstellung des Sachverhalts in Gesamtschau wird auf die Chronologie der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg verwiesen.

Beweis:
Schriftsatz

Dokumentiert: 15 Jahre Verbrechen im Amt bei der CSU-Staatsanwaltschaft Würzburg gegen unschuldigen Vater – übergriffige rechte Burschenschafter, die ohne jede Kontrolle Bürger als „Ziele“ verfolgen und den Tod von Beteiligten provozieren


– Justizkriminalität in Würzburg zum Nachteil Martin Deeg –
Beweisrechtliche Dokumentation der Amtspflichtsverletzungen und Straftaten im Amt, Staatsanwaltschaft Würzburg.

2.

Der Beschuldigte und Rechtsradikale Clemens Lückemann war zur Tatzeit langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo rechtsradikale und machtkonservative CSU-Rechtsbrecher im Amt offenkundig gewohnheitsmäßig seit Jahrzehnten völlige Narrenfreiheit ohne jede Kontrolle bei der Verfolgung von Unschuldigen, politisch Andersdenkenden und Behördenopfern („Querulanten“ etc.) genießen.

Der völlige Autoritätsverlust und der Hass, den diese Amtskriminellen hierbei innerhalb der Gesellschaft verschulden, wird verdrängt und ausgeblendet.

Die Amtskriminellen leben offenkundig in einer abgeschotteten Wahrnehmungsblase, wo sie ihren behördeninternen Realitätsverlust pflegen und sich gegenseitig zirkelschlüssig ihre Amtstaten und Verbrechen im Amt legitimieren und die Sach- und Rechtslage interessengeleitet und rechtsfern zu leugnen.

Auf die jüngsten kataloghaften und wortgleichen Formschreiben der Beschuldigten Brunner und Raufeisen zur Verdeckung der Freiheitsberaubung im Amt etc. und zum Schutz der Freunde im Amt wird beweisrechtlich verwiesen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben des Beschuldigten Dieter Brunner zugunsten des Beschuldigten Trapp, 12.08.2019, 701 Js 14414/19

Der Beschuldigte Brunner ist mit dem Beschuldigten Trapp befreundet.

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Beschuldigten Boris Raufeisen zugunsten des Beschuldigten Jürgen Bundschuh, 11.08.2019, 801 Js 14111/19

Beweis
Anlage 4

Schreiben des Beschuldigten Boris Raufeisen zugunsten des Beschuldigten Jürgen Bundschuh, 12.08.2019, 801 Js 14115/19

Der Beschuldigte Raufeisen ist mit dem Beschuldigten Brunner und dem Beschuldigten Trapp befreundet.
Gegen die Beschuldigten liegen bereits umfassend Strafanzeigen vor, die nach Abgabe an die Behörden Würzburg offenkundig nicht bearbeitet sondern verschwinden gelassen werden.

3.

Ergänzend wird Strafanzeige wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt, Verfolgung Unschuldiger in Tateinheit mit Rechtsbeugung erstattet gegen

Lothar Schmitt, zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

Der mit den Beschuldigten Trapp und Lückemann befreundete Beschuldigte Schmitt hat wesentlichen Tatbeitrag zur Begehung der Freiheitsberaubung im Amt geleistet, die ebenfalls anhaltend und auf allen Ebenen vertuscht wird.

Der Beschuldigte Schmitt – zur Tatzeit sog. Vizepräsident des LG – sagte laut schriftlichem Urteil vom 20.08.2010, Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg wie folgt aus:

Der „Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Trapp sei am 12.06.2009 zu ihm in sein Dienstzimmer gekommen und habe ihm ein Faxschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ….sowie ein an das Landgericht Würzburg gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 18.05.2019 vorgelegt“….

Weiter wird der Beschuldigte Schmitt zitiert:

„Er habe das Schreiben des Angeklagten vom 18.05.2009 als Bedrohung, die Ankündigung eines Amoklaufs aufgefasst.“

Das besagte Schreiben verwirklicht erkennbar für jeden Juristen keinerlei Strafbarkeit oder Bedrohung.

Beweis:
Anlage 5

Dienstaufsichtsbeschwerde des Anzeigenerstatters gegen den Beschuldigten Trapp, 18.05.2009

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Tatsache, dass die Beschwerde sich gegen den Beschuldigten Trapp richtete, verhinderte nicht, dass dieser in eigener Sache als „Sachbearbeiter“ die Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter inszenierte.

Dies zeigt zum einen, wie völlig unkontrolliert die Beschuldigten hier agieren und welche Wertigkeit überhaupt Beschwerden, Strafanzeigen und Eingaben bei diesen korrupten CSU-Justizbehörden haben.

Völlig ausgeschlossen ist die von den Beschuldigten fabulierte akute Bedrohung am 12.06.2009 durch dieses Schreiben vom 18.05.2019.

Die Beschuldigten warteten offenkundig bis zur Abwesenheit der Präsidentin des Landgerichts Würzburg, Anna Maria Stadler, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Dies, da für die Täter im Amt insoweit auszuschließen war, dass die unabhängig von den korrupten Seilschaften des CSU-Kriminellen Lückemann arbeitende integre Zeugin Stadler bei einem solchen Amtsverbrechen gegen einen Unschuldigen mitmachen würde.

Der Beschuldigte Schmitt ist mit dem Beschuldigten Trapp und dem Beschuldigten Lückemann befreundet.

Der Beschuldigte Lückemann ist der jahrzehntelange Gesinnungsgenosse, Mentor und Förderer des Beschuldigten Schmitt.

Alle Beschuldigten versuchten bis hinein in die Hauptverhandlung über den Umstand zu täuschen, dass mehrerer erfahrene Justizjuristen in dem Schreiben, das hier fünf Wochen nach Zugang zu einer akuten Bedrohung und „Ankündigung eines Amoklaufs“ konstruiert wird, keinerlei Strafgehalt oder „Bedrohlichkeit“ sahen.

1.
Hans Kornprobst
, (zur Tatzeit Ministerialrat), zu laden über Staatsanwaltschaft München I, Linprunstraße 25, 80335 München

2.
Dr. Thomas Bellay
, zu laden über Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig

3.
Dr. Alexander Müller-Teckhoff
, zu laden über Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 A, 76133 Karlsruhe

Erst auf Nachfrage räumte der Beschuldigte Schmitt in Hauptverhandlung als von der Verteidigung geladener Zeuge ein, dass er

a.) dem Anzeigenerstatter noch nie persönlich begegnet ist, was die von ihm in seinen Darstellungen suggerierte weitergehende Kenntnis (insbesondere als die Zeugen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff und Ministerialrat Kornprobst) über den Anzeigenerstatter als reine Schutzbehauptung entlarvte.

b.) infolge in Kenntnis des Umstandes, dass die o.g. Zeugen eine Gefahr für die von ihm zu verantwortende Freiheitsberaubung im Amt sind, er den Zeugen Bellay telefonisch kontaktierte und auf diesen einzuwirken versuchte, seine Darstellung zu ändern.

Nach Begehung der konzertierten Freiheitsberaubung im Amt wurde der Beschuldigte Schmitt auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann Leiter der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, hernach dessen „Vizepräsident“ beim OLG Bamberg.

Nachdem er ebenfalls auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann innerhalb der CSU-Seilschaften Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde, soll er nun nach Ausscheiden des Justizverbrechers Lückemann dessen Posten als Präsident beim OLG Bamberg übernehmen:

Beweis:
Anlage 6

Pressemitteilung des bayerischen StMJ vom 30.07.2019

„StMJ: Bayerisches Kabinett ernennt Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung vom 1. Februar 2020
by Klaus Kohnen

Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird.“….

Quelle: Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019

Der Rechtsstaat wird somit weiter durch feiste, eitle, korrupte und kriminelle CSU-Akteure innerhalb des OLG-Bezirks Bamberg suspendiert, die sich gegenseitig Posten zuschanzen und bei der Begehung von Amtstaten zirkelschlüssig decken.

Die Kriminellen sind weiter in der Illusion bestärkt, dass Verbrechen im Amt und vosätzliche Aushebelung der Grundrechte zu Lasten von Bürgern, Unschuldigen und lästigen Rechtsuchenden gegen Unschuldige und Bürger ohne Konsequenzen bleibt.

Dies ist auszuschließen.

Es besteht hier der konkrete und dringende Tatverdacht auf einen gezielten Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Ex-Polizeibeamten und Vater.

Hierbei wurde gezielt und wieder besseres Wissen das Bild einer diffusen (akuten) Bedrohung und das Bild eines irren „Amokläufers“ und Kriminellen erzeugt, das erkennbar jeder Grundlage entbehrte.

Nach Entlarvung und Scheitern des Tatvorsatzes zur Vernichtung und Pathologisierung wirkten die gleichen Täter und korrupten CSU-Akteure (Anlage) entgegen der Urteilsfeststellungen des Landgerichts im Freispruch, Verfahren 814 Js 10465/09, darauf hin, dass der Unterzeichner die zugesprochene sog. Haftentschädigung nicht erhält.

Zuvor inszenierten sie mit immensem Eifer und hoher krimineller Energie am 12. März 2010 eine zweite Freiheitsberaubung im Amt im Verfahren 814 Js 10465/09, indem sie gezielt rechtswidrig den Haftgrund der „Fluchtgefahr“ erfanden.

Es ist offenkundig, dass ein derartes Verbrechen im Amt und überhaupt eine solche Gesinnungsjustiz Konsequenzen haben muss und Korrekturen bedarf.

Wenn die CSU-verseuchten bayerischen Behörden nicht gewillt und nicht in der Lage sind, derarte Verbrechen von hochrangigen Parteigängern aufzuklären sondern diese mit vertuscht, so ist von objektiver Stelle darauf hinzuwirken, dass diese Taten aufgeklärt werden.

Ansonsten bleibt tatsächlich nur Selbstjustiz. Die Kriminellen haben nicht nur meine Person geschädigt sondern auch meine Tochter, dies irreversibel und mit asozialer Bösartigkeit.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

Gruß zwischendurch an meine Tochter….!

Momentan geschieht sehr viel auf verschiedenen Ebenen.

Die Kriminellen der Justizbehörden entlarven sich zunehmend selbst: auf allen Ebenen versucht man verzweifelt, die Täter in den eigenen Reihen zu schützen und zu decken.

Manche unterliegen offenbar immer noch der Illusion, dass Druck und weitere Verdeckungsstraftaten das Mittel der Wahl wären und zum „Erfolg“ führen würden.

Ohne großen Kommentar einen Gruß an meine Tochter, zu der die Kindsmutter und die kriminelle CSU-Justiz Würzburg/Bamberg – wie im Blog dokumentiert – seit 2012 rechtswidrig und mit irreversiblen Folgen den Kontakt verhindert (vgl. auch vorherigen Beitrag, der Leserbrief hatte auch Reaktionen seitens der SZ).

Zuvor wurde bereits von Dezember 2003 bis Mai 2010 rechtswidrig die Bindung zerstört. Anstatt den Konflikt zwischen der Mutter des Kindes und mir zu schlichten haben Verantwortliche einer asozialen, ideologisch rückständigen, parteipolitisch motivierten und bis in den Kern verlogenen sog. „Staatsanwaltschaft“ Würzburg alles getan, um diesen Konflikt zum Eskalieren zu bringen.

Institutionalisiertes Arschlochtum, strukurelle Korruption unter der Fassade von Rechtsstaatlichkeit und „unabhängiger Justiz“. Verbrecher, die glauben unter dem Etikett der „Strafverfolgung“ gegen Unschuldige ihrem nazihaften Weltbild freien Lauf lassen zu können, gedeckt von einer gleichgültigen Dienstaufsichtsbehörde, die sich zum Mittäter macht.

All das ist das zunehmend offenkundiger geworden, wird verstanden und kann objektiv und mit klarem Blick nachvollzogen werden.

Dass solche fortgesetzten und vorsätzlichen Grenzüberschreitungen gegen einen unschuldigen Vater für die hochgradig kriminellen Amtstäter Konsequenzen haben, ist selbsterklärend.

NICHTS wird unter den Tisch fallen.

Hier nochmals kurz ein Highlight der Kriminellen und Justizverbrecher, mit der diese „brillanten“ Juristen bauernschlau und nazihaft mit juristischem Popanz die Vernichtung eines Menschen versuchten bzw. reuelos nachtraten, als ihr perfider Plan, einen Unschuldigen im Maßregelvollzug verschwinden zu lassen, gescheitert war (Modell Gustl Mollath)…

Die zweite „Festnahme“ ohne Haftgrund und Vorliegen von Straftat, erzwungen von den Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, im Zusammenwirken mit den CSU-Kumpeln und Justizverbrechern des OLG Bamberg; nach bereits acht Monaten „Untersuchungshaft“, entgegen Beschluss des LG Würzburg:

Klicke, um auf 2010-03-12-baumann2.pdf zuzugreifen

Nochmals ganz deutlich: so sieht ein rechtswidrig erlassener Haftbefehl aus!

Das gleiche Muster bei der „Verweigerung“ der Entschädigung, gleiche kriminellen Akteure:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Es soll immer noch Leute geben, die den Justizskandal Gustl Mollath nur rudimentär in Erinnerung haben, hier nochmal die ganzen Fakten:

https://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html

Süddeutsche Zeitung: „Es bahnt sich ein Aufstand der Väter an“

Heute erschien u.a. mein Leserbrief im Forum der Süddeutschen Zeitung:

Forum 05.06.19

Der zugrundeliegende Bericht/Interview:

Verfassungsbeschwerde gegen die Vertuschung zugunsten der bayerischen Justizkriminellen Norbert Baumann und Thomas Schepping

Mein Name ist Martin Deeg.

Kriminelle der bayerischen CSU-Justiz haben 2009/2010 versucht, mich unter Missbrauch des § 63 StGB sozial zu vernichten – asoziale rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung nach Modell Gustl Mollath.

Strukturelle und institutionalisierte Gewalt durch feiste CSU-Kriminelle, die glauben über Recht und Gesetz zu stehen. Dokumentation in diesem Blog anhand Originalakten.

Meine Vaterschaft wird anhaltend seit 15 Jahren durch CSU-Justizverbrecher zerstört.

Es ist kein Zufall, dass diese asoziale bayerische Partei momentan versucht, den Rechtsstaat und die Freiheitsrechte immer weiter auszuhebeln, Menschen immer weiter im Vorfeld von Strafbarkeit als „Gefährder“ stigmatisieren zu wollen.

Das Pack hat ANGST! Die Verbrecher im Amt fürchten die Resonanz ihrer jahrzehntelangen verbrecherischen Vorgehensweise gegen lästige Bürger, kriminalisierte und ausgegrenzte Väter, unschuldige Opfer.

Heribert Prantl sprach vor Tagen von einer Mollathisierung des Rechts; man will offenbar immer niederschwelliger Menschen auch als psychisch krank stigmatisieren und wie Kriminelle behandeln, ohne dass Straftaten vorliegen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstrittener-gesetzentwurf-bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln-1.3944987

Der Widerstand ist enorm…..Schmutzler Söder und seine Law-and-order-Front werden endlich Grenzen des Rechtsstaates aufgezeigt:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychisch-kranken-hilfe-gesetz-wir-wollen-niemanden-stigmatisieren-und-nehmen-die-bedenken-ernst-1.3947616

………

In den vergangenen Wochen wurden nun in meiner Sache gegen die Machenschaften der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg sieben Verfassungsbeschwerden eingereicht, weitere folgen.

Exemplarisch veröffentlicht wird hiermit die Beschwerde gegen die Vertuschung der vorsätzlichen Freiheitsberaubung der Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping.

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

Justizverbrecher Thomas Schepping

Diese Kriminellen haben nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung eine weitere repressive Festnahme gegen mich inszeniert und weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung erzwungen. Nach Freispruch verweigerten die Kriminellen die Haftenschädigung.

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe 20.02.2018

Hiermit wird fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen

Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 20/18
Verfahren Landgericht Würzburg, 61 O 1747/17

Rechtsbeugung zugunsten Justiztäter Baumann/Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt: LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 61 O 1747/17

(Anlage)

Der Kläger der Verfassungsbeschwerde ist verletzt in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren, Art. 6 EMRK, Art. 20 Grundgesetz.

Dem Kläger werden entgegen Art. 3 Grundgesetz fortlaufend aufgrund Mittellosigkeit und beliebig und willkürlich als Vater und Mann die verfassungsgemäße Rechte verweigert, der Rechtsweg unter kaum kaschierter Rechtsbeugung blockiert.

Der Vorgang gründet wie beweisrechtlich nachgewiesen auf einer eklatanten Verletzung der Freiheitsrechte des Klägers, Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, eines unbescholtenen Vaters und Polizeibeamten, der durch Kriminelle und CSU-Gesinnungsjuristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, wie infolge dargelegt, erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund zielgerichtet vorsätzlich über acht Monate zu Unrecht in sog. Untersuchungshaft gezwungen wurde.

Begründung:

1.

Über den nachgewiesenen Vorsatz zur Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch CSU-Richter und die Falschangaben der Beschuldigten zur Konstruktion von Straftat und Haftgrund zu diesem Zweck ist in ordentlicher Hauptverhandlung und in einem fairen Verfahren Beweis zu erheben.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Justizverbrecher Peter Müller, Landgericht Würzburg: strukturelle Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten.

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Ergänzung zur aktuell erstatteten Strafanzeige gegen die korrupten Richter, die die widerwärtigen Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping vor den Konsequenzen ihrer boshaften Freiheitsberaubung im Amt retten wollen….

Aus repressiver Strafwut, niederen persönlichen Motiven und einem asozialen CSU-Weltbild heraus erzwangen die Kriminellen im Amt nach Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Würzburg, 814 Js 10465/09, 04.03.2010, am 12.03.2010 eine weitere Festnahme und erneute sog. Untersuchungsshaft erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, missbrauchten die Kriminellen in gleicher Besetzung ihr Amt, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, zugesprochene Haftentschädigung zu verweigern, unter Missachtung der Urteilsfeststellungen.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Diese weitere rechtswidrige Handlung belegt den Vorsatz zur Schädigung des Klägers, offenkundig auf Hybris gründend und aus Ärger über dessen „Respektlosigkeiten“ gegenüber dieser CSU-Justiz. Skrupel und Reue bei ihren Existenzen vernichtenden Rechtsbrüchen ist den Kriminellen im Amt und den CSU-Seilschaften hier offenkundig unbekannt – diese fühlen sich im Gegenteil unantastbar bei Missbrauch der Amtsgewalt.

Insbesondere diese zweite Freiheitsberaubung im Amt ist Inhalt der hier verfassungswidrig entledigten Klage, die zwecks Vertuschung des gesamten Vorganges von Richtern der Justiz Würzburg/Bamberg offenkundig unter Rechtsbeugung und Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens durch befangene Richter in eigener Sache zu vertuschen versucht wird.

Im OLG-Bezirk Bamberg besteht regelhaft keinerlei Rechtssicherheit für Männer/Väter und kein funktionierendes Rechtssystem mehr für Rechtsuchende, die berechtigte Ansprüche gegen Behörden, Gerichte und Juristen geltend machen.

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird strukturell durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg missbraucht, um berechtigte Anliegen zu vertuschen und Kollegen, Freunde und Bekannte vor berechtigten Geltendmachungen zu schützen, wie der Kläger infolge hier – und in weiteren Vorgängen – beweisrechtlich darlegt.

Vorgänge werden nicht rechtsstaatlich befriedet sondern durch über Jahrzehnte gewachsene gewaltenübergreifende CSU-Seilschaften um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann (CSU), OLG Bamberg, gezielt und unter Missbrauch von Amtsgewalt eskaliert, Betroffene zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Das spaltende und unfassbar schlichte Weltbild, das die CSU-Akteure politisch immer wieder zur Aufführung bringen, ist in der bayerischen Justiz seit Jahren Leitbild und hat bereits zu einer strukturellen Zersetzung des Rechtsstaates in der bayerischen Justiz geführt.

Hier sind Kriminelle im Werk, die offenkundig glauben, in Zirkelschlüssen und unter dem Etikett der Unabhängigkeit der Justiz unbehelligt Verbrechen und Straftaten gegen Unschuldige und Rechtsuchende begehen zu können.

Dies berechtigt zu Widerstand gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz, den der Kläger für sich beansprucht.

Gegen den Beschuldigten Müller insbesondere ist vorliegend dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers in acht Verfahren gegeben.

2.

Der Kläger wurde im Rahmen einer Intrige durch mehrere CSU-Juristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg vom 21.06.2009 bis 04.03.2010 und nochmals vom 12.03.2010 bis 22.04.2010 Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt.

Mit Urteil des Landgerichts Würzburg, 1. Strafkammer, Az. 814 Js 10465/09 vom 20.08.2010 wurde festgestellt, dass den Maßnahmen keine strafbare Handlung des Klägers zugrunde lag und eine Entschädigung zu entrichten ist.

Das ist unstreitig.

Mittels weiterem Amtsmissbrauch der CSU-Seilschaft innerhalb der Justiz Würzburg/Bamberg wurde infolge unter Missachtung der Urteilsfeststellungen diese Entschädigung verweigert, was ebenfalls gerichtsanhängig ist und aktuell unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens und Rechtsbeugung (Richter identisch mit diesem Verfahren) zu vertuschen versucht wird.

Dieser Vorgang (Verweigerung der Entschädigung unter Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch) ist dem Bundesverfassungsgericht bereits vorliegend, 2 BvR 1072/11. Dieser wurde rechtswidrig nicht zur Entscheidung angenommen, was die Kriminellen innerhalb der Justiz Würzburg/Bamberg zu weiteren Straftaten gegen den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten ermutigte.

Seit Juni 2012 erfolgt so bspw. erneut ein rechtswidriger Kindesentzug im Gerichtsbezirk, unter Missachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichts Würzburg.

Das gesamte Gebaren und die Zerstörungen durch die Kriminellen mit CSU-Parteibuch, die offenkundig innerhalb der bayerischen Justizbehörden eine Art rechtskonservatives Sondertribunal und einen rechtsfreien Raum gegen lästige Rechtsuchende etabliert haben, rechtfertigt wie genannt seit langem ein Widerstandsrecht des Klägers aus Art. 20 Grundgesetz und ist objektiv insbesondere aufgrund der im 15. Jahr schuldhaft erfolgten Zerstörung der Vaterschaft des Klägers – 2003 bis 2018 – als Mordmotiv zu werten.

Als (ehem.) Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg gibt sich der Kläger momentan noch mit einer rechtsstaatlichen Aufklärung der Vorgänge, einer Anklage der Täter und Entfernung aus dem Amt zufrieden.

Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof decken weiter aktuell mit kataloghaften Formalbeschlüssen die Machenschaften dieser Provinzjustiz und lassen den Kläger, dessen Existenz und Elternschaft durch diese völlig inkompetente und in Teilen kriminelle Provinzjustiz zersört ist, rechtswidrig weiter auflaufen.

Die Freiheitsberaubung im Amt, die mit immenser krimineller Energie erfolgte, wird bis heute mittels Missbrauch des Tatortprinzips und struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung im OLG-Bezirk Bamberg zugunsten der Täter im Amt vertuscht.

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Anlage 2
Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 30.11.2017

Anlage 3
Ergänzender Schriftsatz, Ergänzung Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 01.12.2017

Die gesamte Freiheitsberaubung im Amt gründet auf einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, der infolge als Sachbearbeiter die Inhaftierung und die weitere Schädigung des Klägers – in offenkundiger Vernichtungsabsicht – persönlich motiviert inszenierte.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Der Beklagte Thomas Trapp (weitere Klagen anhängig) ist mittlerweile Richter beim Landgericht Würzburg.

Der federführende Richter in diesem (und weiteren) Verfahren vor dem Landgericht Würzburg, der Beschuldigte Peter Müller, räumte erst auf Vorhalt in Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit mit Datum vom 18.09.2017 ein, dass er mit dem Richterkollegen, der in einem Nachbarbüro sitzt, befreundet ist.

Es ist unstreitig, dass die Richter hier zugunsten von Kollegen urteilen, die sie seit Jahren/Jahrzehnten persönlich kennen, zusammenarbeiten und zum Teil befreundet sind.

Die Besorgnis der Befangenheit wird strukturell begründungslos in Abrede gestellt, da dies der beabsichtigten Vertuschung des Justizskandals entgegensteht.

Bereits dies widerspricht erkennbar der Erfordernis an ein faires Verfahren, da von Objektivität und Unabhängigkeit der Richter keine Rede sein kann, die den Kläger durchweg wie einen querulatorischen Vollidioten ohne jeden begründeten Anspruch behandeln und sich in ihren Urteilen und Beschlüssen begründungslos auf die Seite der jeweils Beklagten schlagen, sich deren Falschangaben vielfach parteiisch zu eigen machen, so auch hier, vgl. sog. Beschluss vom 23.011.2017, Anlage 5.

Beweis:

Anlage 5
Sog. Beschluss Landgericht Würzburg vom 23.11.2017, Az. 61 O 1747/17
Rechtsbeugung zugunsten Justiztäter Baumann/Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt: LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 61 O 1747/17

Anträge wegen Besorgnis der Befangenheit werden ungeachtet von Fakten und präzisen Darlegungen des Klägers in allen anhängigen Verfahren durchweg und unbegründet floskelhaft abgelehnt.

3.
Im vorliegenden Verfahren setzen sich die befangenen Richter erkennbar in keiner Weise mit dem Beweisvortrag und den Zeugendarstellungen auseinander.

Der nachgewiesene Vorsatz zur Freiheitsberaubung ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund gegen die Beklagten wird einfach ignoriert und die kataloghafte und völlig inhaltsleere Einrede der Verjährung seitens der Beklagten, Landesamt für Finanzen, von den Richtern rechtsbeugend und verfassungswidrig zu eigen gemacht.

Beweis:

Anlage 4
Schreiben der Beklagten vom 26.10.2017

Beweis:

Anlage 5
Sog. Beschluss Landgericht Würzburg vom 23.11.2017, Az. 61 O 1747/17


4.

Der Vorsatz zur Freiheitsberaubung ergibt sich aus der gesamten Aktenlage.

Anstatt die präzisen und detaillierten Angaben des Klägers, der nach acht Monaten Freiheitsberaubung ein zweites Mal festgenommen wird, objektiv zu prüfen und eine ordentliche Hauptverhandlung zu veranlassen, in welcher die Behauptungen zu belegen sind, durch Zeugen und Sachbeweis, machen sich die Beschuldigten Müller (CSU), Volkert, Herzog in einem Satz die Falschbeschuldigungen der Beklagten zu eigen.

Dies in einer Art Nichtbegründung und mit der schlichten und durch nichts belegten Behauptung, hier wäre noch nicht einmal fahrlässiges Verhalten gegeben:

Beweis:

Anlage 5
Sog. Beschluss Landgericht Würzburg vom 23.11.2017, Az. 61 O 1747/17

5.

Das Oberlandesgericht, die Beschuldigten Münchmeier (CSU), Kröner und Förster (CSU), decken die Rechtsbeugung der befangenen Richter des Landgerichts zugunsten der Beklagten Baumann (CSU) und Schepping, (ehemals Richter des OLG bzw. des LG) und machen den Rechtsstaat insoweit gänzlich zur Farce.

Die Begründung dieses – für Rechtsuchende komplett untauglichen – Instanzengerichts beschränkt sich darauf, kataloghaft und völlig inhaltsleer ohne jeden Sachbezug die „zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses“ zu behaupten.

Beweis:

Anlage 6
Sog. Becshluss des OLG Bamberg vom 20.02.2018, Az. 4 W 20/18

Dies ist eine Aufforderung zur Selbstjustiz, eine Provokation und eine verfassungsferne Verhöhnung des Rechtsstaats, wie sie in der Region offenkundig die Regel ist.

6.

Die Beklagten Baumann und Schepping berufen sich zum Zweck der Freiheitsberaubung im Amt auf eine gegen sie ergangene Rüge („floskelhaft“) des Bundesverfassungsgerichts, deren Sinn sie infolge konterkarieren und hämisch zu einer erkennbaren Freiheitsberaubung gegen den Kläger missbrauchen:

Beweis:

Anlage 1
Schriftsatz vom 09.09.2017

Zitat:

Weiter rügt das Verfassungsgericht die Beklagten:
33
„4. Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch das Verfahrensrecht. Das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde muss so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131). Dem ist durch eine verfahrensrechtliche Kompensation (vgl. BVerfGE 17, 108 ; 42, 212 ; 46, 325 ) des mit dem Freiheitsentzug verbundenen Grundrechtseingriffs, insbesondere durch erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen, Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 103, 21 ). Die mit Haftsachen betrauten Gerichte haben sich bei der zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft mit deren Voraussetzungen eingehend auseinanderzusetzen und diese entsprechend zu begründen. Zu berücksichtigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehenden Straferwartung und – unter Berücksichtigung einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB – das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens. Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ).

….Das Oberlandesgericht verweist ausschließlich floskelhaft darauf, dass der Beschwerdeführer mit einer erheblichen Gesamtfreiheitsstrafe zu rechnen habe und der zu erwartende Strafrest erheblich sei.“….

….2. Bei der vorzunehmenden Abwägung wird das Oberlandesgericht zu berücksichtigen haben, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft erhöht (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ). Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 – 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 – 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, 198 ).

Beweis:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, vom 11.06.2008, Az. 2 BvR 806/08

7.
Hinzu kommt, dass der Kläger seit Erlass des § 126 StGB im Februar 2005 bis heute bundesweit die einzige Person ist, die über einen Zeitraum von 10 Monaten in sog. Untersuchungshaft gehalten wurde wegen einer (erkennbar nicht vorliegenden) Störung des öffentlichen Friedens.

Desweiteren ist der Kläger die einzige Person, der ein solcher Straftatbestand zur Last zu legen versucht wurde infolge einer internen – und eben nicht öffentlichen – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt.

Ebenfalls einzigartig ist die Tatsache, dass der Beschwerdegegner dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, der Beschuldigte Thomas Trapp, LG Würzburg, infolge als Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft die bizarr rechtswidrige und repressive Strafverfolgung inklusive der zu Unrecht erfolgten sog. „Untersuchungshaft“ über insgesamt zehn Monate inszenierte.

Der Kläger wird nicht hinnehmen, dass diese Kriminellen und CSU-Verbrecher im Amt weiter unbehelligt ohne Konsequenzen in der rechtsstaatlichen Justiz tätig sind!

Die kriminelle Energie und die verfassungsferne und vorsätzliche Schädigungsabsicht der Beschuldigten erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, erst recht jedem Juristen, der auch sich auch nur ansatzweise mit den Fakten dieser Sache befasst.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Klage gegen den „Freistaat Bayern“ – rückgratlose Feiglinge und CSU-Grinser, die nach unten treten und nach oben buckeln

Die CSU-Fratzen haben heute wieder gezeigt, worin ihre Kernkompetenz besteht:

Aufhetzen, spalten, eskalierenauf dümmste Art und Weise Menschen gegeneinander ausspielen, um sich selbst zu inszenieren, ihren populistischen Dünnschiß unters Wahlvolk zu spritzen…

Insoweit: GLÜCKWUNSCH, Herr Seehofer zum Amt des Bundesinnenministers – möge Ihr Gesundheitszustand dazu beitragen, dass Sie bald dort landen, wo Sie hingehören: auf dem Schrottplatz der Irrtümer der Geschichte…..

Wahl in Bayern ist im Oktober (!) – und ich persönlich wünsche der AfD in Bayern den größtmöglichen Wahlerfolg – die versuchen zumindest nicht, ihre Gesinnung hinter einer Fassade zu verstecken. Besser die Rechten im Original als die verkappten Rechten in den Institutionen, gell Herr Lückemann?

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Diese Klage ging raus……

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 03.03.2018

Dieses Schreiben nebst Anlagen geht in Mehrfertigung als weitere Strafanzeige bzw. Darlegung der strukturellen Rechtsbeugungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg an

1.

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

2.
Frau
Ministerin Katarina Barley
Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 2, 5 Millionen Euro gegen den Freistaat Bayern, repräsentiert durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg.

Zugrundeliegender Sachverhalt / Erfahrungen als Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg mit den Justizbehörden Würzburg/Bamberg

Der Klageinhalt bezieht sich vorrangig auf den rechtswidrigen und schuldhaften Kindesentzug seit 2003 und den Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes, beginnend Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg (Anlagen).

Der Versuch der vernichtenden Pathologisierung des Klägers von 2006 bis 2010 durch offenkundig vorsätzliches Fehlgutachten des Dr. Jörg Groß (CSU) Freiheitsberaubung im Amt, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, und weitere Kriminalisierungen sind gerichtsbekannt, polizeilich zur Anzeige gebracht und öffentlich dokumentiert.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Der Kläger ist aufgrund der gegen ihn und sein Kind begangenen Straftaten und asozialen Zerstörungen sowie der ungenierten Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung seitens der Justiz als Gefährder einzustufen, was den Justizbehörden Würzburg/Bamberg bekannt ist. Unbescholtene Bürger wie der Kläger werden hier so lange drangsaliert und Aufklärung verweigert, bis nur noch der Weg des zivilrechtlichen Widerstandes bleibt. Dies sollte das Bundesjustizministerium zur Kenntnis nehmen.

Verantwortlich für die Zustände sind offenkundig rechtsradikale Kreise und Netzwerke um den amtierenden sog. OLG-Präsidenten Bamberg, den Beschuldigten Clemens Lückemann (CSU), der sein Berufsverständnis öffentlich dokumentieren ließ: er wolle mit seinen „kleinen harten CSU-Kämpfern“ insbesondere gegen „lasche Linke“ zu Felde ziehen. (Mainpost vom 17.04.2009).

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Die gesamten Faktendarlegungen des Klägers werden ignoriert bzw. durch weitere rechtswidrige Kindesentziehung, Rechtsbeugungen, Ausgrenzung und Auflaufenlassen offenkundig eine Eskalation zu provozieren gesucht.

Die bayerische Justiz drangsaliert und misshandelt Rechtsuchende regelhaft solange, bis diese Reaktionen zeigen, aus denen eine kriminelle Legende (vgl. Gustl Mollath) gebastelt werden kann oder bis Betroffene tatsächlich reaktiv Gewalt ausüben, Menschen töten oder sich infolge Verhaltens der CSU-Justiz suizidieren.

Das gesamte Gebaren und die Hybris dieser CSU-Justiz ist asozial, widerwärtig und in einem Rechtsstaat heutigen Standes ein Anachronismus. Der einzelne Bürger und Rechsuchende wird hier lediglich als lästige Störung empfunden, die es mit geringstmöglichem Aufwand und ggf. mittels Machtmissbrauch und Repression loszuwerden gilt.

Primäres Ziel der Justizbehörden Würzburg/Bamberg im Fall des Klägers ist es aktuell, die Straftaten, Fehler und Versäumnisse, die in diesem Justizskandal seit insgesamt 2003 gegen einen unschuldigen Polizeibeamten und Vater zu verantworten sind, zugunsten der Verantwortlichen, der Justizkollegen und Vorgesetzten zu vertuschen, um diese vor gravierenden Konsequenzen, Haftstrafen und Entfernung aus dem Amt zu schützen.

Der Vorgang geht als weitere Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Kindesentziehung und schwerer Körperverletzung an die Polizeibehörde.

Das Bundesministerium der Justiz wird über die strukturellen Missstände und zum Teil offen kriminell agierenden Justizbehörden in Bayern unter CSU-Ägide hiermit in Kenntnis gesetzt, erklärende Anschreiben.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg haben schuldhaft, rechtswidrig und vorsätzlich durch gerichtliche Maßnahmen, rechtswidriges Vorgehen und durch Unterlassung die verfassungsmäßig garantierte Elternschaft des Klägers zu seiner im September 2003 geborenen Tochter willkürlich zerstört, Dezember 2003 bis anhaltend 2018. Kontakte fanden statt von Mai 2010 bis Mai 2012, werden seither wieder willkürlich verhindert.

Die strukturellen und institutionell verschuldeten Schädigungen und anlasslosen Grundrechtsverletzungen sind derart existenziell und schwerwiegend, in Teilen derart bösartig und asozial zielgerichtet verschuldet, dass ausgeschlossen ist, dass diese Verantwortlichen und Täterinnen/Täter der bayerischen Justiz hierfür keine Konsequenzen zu tragen haben werden!

Über die verschuldeten Schädigungen und die Eigenverantwortung versucht die Beklagte anhaltend durch Rechtsbeugung, Faktenmanipulation, Diffamierung, Entwertung und Stigmatisierung des Klägers zu täuschen und diese ergebnisorientiert weiter zu vertuschen, wie es bekanntermaßen strukturelle und institutionelle Methode der CSU-Behörden ist.

Anstatt rechtsstaatlich zwingend auf Mediation und Konfliktlösung im Rahmen des Kindeswohls hinzuwirken, wirkten die Justizbehörde Würzburg/Bamberg beginnend 2003 auf Spaltung und Kommunikationslosigkeit der Eltern hin, auf Konflikteskalation, Ausgrenzung und Isolation des Klägers als Mann und Vater.

Dies willkürlich, boshaft und zielgerichtet unter massivem Missbrauch von Amtsgewalt.
Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger wird bis heute vertuscht, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, eine zivilrechtliche Aufklärung der Vorgänge in ordentlicher Hauptverhandlung und eine Entschädigung wird dem Kläger unter anhaltender Rechtsbeugung durch offenkundig befangene Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, praktisch in eigener Sache entledigend, verweigert.

Eine Dienstaufsicht findet offenkundig nicht statt.

Es gab für den Kläger als Vater, erfahrenen Polizeibeamten sowie als Familienmediator erkennbar beginnend seit 2003 keinerlei rechtsstaatliches Mittel, die rechtswidrige Ausgrenzung und Zerstörung seiner Vaterschaft auf Grundlage von fortlaufend rechtswidrigen Maßnahmen, Verschleppungen und Schädigungen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg und des Freistaates Bayern zum Wohl des Kindes zu beenden und zu stoppen.

Die Schädigungen wurden zum Teil zielgerichtet herbeigeführt, um einen als lästig oder respektlos gegenüber den Behörden auftretenden Vater praktisch zu bestrafen. Die Eltern- und Grundrechte von Vater und das Kindeswohl wurden zum Spielball narzisstisch gekränkter Justizjuristen, die völlig unkontrolliert und in Netzwerke eingebettet ungeniert ihre Amtsgewalt missbrauchen, um gegenüber Unschuldigen und Rechtsuchenden Macht ausleben zu können.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Der Freistaat Bayern und die Justizbehörden spekulieren erkennbar und gezielt regelhaft darauf, dass Männer und Väter nach Trennung und Scheidung den Kontaktabbruch und die Bindungslosigkeit zu ihren leiblichen Kindern hinnehmen, resignieren und sich dem strukturellen Unrecht beugen.

Wo dies nicht der Fall ist, wie im Fall des Klägers, wird repressiv darauf hingewirkt, dass Väter die Zerstörung ihrer Vaterschaft und die Schädigung ihres Kindes durch die asozialen Justizbehörden hinnehmen.

In Bayern verlieren infolge von Anwendung/Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes seit Jahren 100 Prozent der betroffenen Männer und Väter jeden Kontakt zu ihren leiblichen Kindern.

Der folgende Fall des Klägers dokumentiert anhand Originalakten der Gerichte die bizarren und rechtsfremden Vorgehensweisen einer inkompetenten, gleichgültigen und in Teilen verbrecherisch und kriminell gegen Unschuldige agierenden CSU-Justiz.

Auch nach Kenntnis der Fakten wird nichts unternommen, um den Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind, den die Mutter erkennbar rechtswidrig dauerhaft erzwingen will, im Sinne des Kindeswohls zu verhindern.

Väter wie der Kläger werden gezielt in die Kriminalität getrieben.

Die unhaltbaren Zustände machen massive zivile Gegenwehr notwendig und sind endlich durch die Medien wahrheitsgemäß und objektiv einer Berichterstattung zuzuführen.

Begründung:

1.
Die Justizbehörden des Freistaates Bayern, hier die Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind in keiner Weise in der Lage, für Männer und Väter und deren berechtigte Anliegen in Bezug auf Ihre verfassungsgemäßen Elternrechte eine Rechtssicherheit herzustellen geschweige denn diese durchzusetzen.

Obwohl die Fakten in Bezug auf den Kindesentzug seit 2003 durch die Volljuristin und Kindsmutter zunehmend deutlich und objektiv, die Zielsetzung dauerhafter Zerstörung der Vaterschaft (um selbst Ruhe zu haben), nicht mehr zu leugnen sind, agiert die Strafjustiz und das Zivilgericht weiter durchweg und mit phantastischen Konstrukten auf Diffamierung, Kriminalisierung und Entwertung des Klägers ausgerichtet. Der Kläger wird als geschädigter Vater und Opfer von Straftaten zu einem Täter fabuliert, obwohl seit insgesamt 2003 außer dramatisch aufgeblasenen Vorwürfen von Beleidigung keinerlei Strafgehalt vorliegt.

Der Kläger wird sich das auch als Polizeibeamter nicht gefallen lassen.

Hier sind ungehindert Kriminelle im Amt am Werk. Eine solche Justiz ist selbst eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Im Fall des Klägers lag vom 09.04.2010 bis zum 07.07.2015 ein vollstreckbarer Beschluss auf konkreten Umgang zwischen Vater und Kind vor, der auf der Feststellung und den Amtsermittlungen gründete, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind aus Kindeswohlgründen zwingend sei – dennoch wurde nach Verweigerung jeglichen Kontakte, beginnend Juni 2012, und Untertauchen der Kindsmutter an geheimen Wohnsitz, Oktober 2012, über drei Jahre nichts unternommen, um die Kontakte und den Umgang durchzusetzen.

Die Grundrechtsverletzungen und Traumata hieraus sind willkürlich, rechtswidrig, schuldhaft und vorsätzlich – auch durch Unterlassen – zu verantworten.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Zeugin und Richterin Treu ist hierzu in öffentlicher Hauptverhandlung anzuhören und zu vernehmen.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Sechs Monate, 10.10.2012, nachdem die Kindsmutter beginnend 01. Juni 2012 willkürlich den seit zwei Jahren kontinuierlich und nun auszubauenden Kontakt verweigerte und die Bindung zwischen Vater und Kind blockierte und zwei Monate nach Untertauchen (Kindesentführung) zwecks gezieltem Umgangsboykott appellierte die Richterin und Zeugin in Kenntnis der bestehenden und weiter drohenden Kindeswohlverletzungen wie folgt an die Kindsmutter:

„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind (….) geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.
….In dem genannten Verfahren haben die Eltern sich im Termin vom 20.12.2012 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung – Frau Schmelter – zu führen. Hierzu kam es nicht, weil die Mutter sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, was aber – soweit ersichtlich – nicht geschehen ist.
Der Vater war dann bereit, sich zunächst auf Einzelgespräche einzulassen. Entgegen den Erwartungen und dem Besprochenen hat die Mutter aber auch keine Einzelgespräche geführt.

Nun findet derzeit kein Umgang statt, weil sich die daran beteiltigten Personen – Mutter und Umgangsbegleiter – auf den Standpunkt stellen, dass der Wille des Kindes zähle, das den Umgang ablehne.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat.

Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.

….Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für (das Kind) bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater….sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beweis:
Anlage 1

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 957/12, 10.10.2012

Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Der Kläger hat als Vater bis Dezember 2015 über vier Jahre regelmäßig Einzelgespräche mit der Zeugin Schmelter geführt.

Die Kindsmutter verweigerte infolge weiter die Vorgaben des Gerichts, den Kontakt zur Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich, die im Dezember 2012 eingesetzt wurde.

Anstatt hiergegen gerichtlich anzugehen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, wurde die Kindsmutter nach drei Jahren kompletter gerichtlicher Untätigkeit, unter Rechtsbeugung durch die Beschuldigten Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, Oberlandesgericht Bamberg – entgegen den Empfehlungen aller Fachkräfte – durch einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen den Kläger weiter in ihrer Bindungsblockade gestärkt.

Die Kindeswohlverletzungen erfolgten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Mit Datum vom 20.12.2012 hatte das Familiengericht Würzburg, Zeugin Treu, wie folgt aufgrund Amtsermittlungen dargelegt:

….„Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist. Der Umgang soll nach Vorstellung des Gerichts so bald wie möglich wieder aufgenommen werden. Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könnte.

Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äussern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass (das Kind) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen.

….Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger erläutert während des Diktates den Standpunkt der Mutter, dass aus Sicht der Mutter Herr Deeg seit einem Jahr von Frau Schmelter therapiert werde und dass deshalb auf ihrer Seite Zweifel an der Neutralität bestehen.

Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei (Kind) fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.

…..Der Vertreter des Jugendamtes wird das Nötige veranlassen. Die Mutter wird mit Frau Kleylein-Gerlich einen Termin vereinbaren.

Beweis:
Anlage 2

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Infolge wurde – anstatt die Kontakte zu vereinbaren – die Richterin mit einem auf Verschleppung ausgerichteten Befangenheitsantrag kaltgestellt, in welchem die Kindsmutter – auf Anraten und über ihre widerwärtige, auf Ausgrenzung und Eskalation abzielende sog. Anwältin Hitzlberger – unverhohlen darauf abzielt, die Bindungsblockade und Schädigung des Kindes zu manifestieren und jeglichen sog. Umgang dauerhaft zu verhindern.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg unternahmen infolge verfassungswidrig und rechtswidrig keinerlei Schritte gegen die Rechtsbrüche, das Abtauchen und die anhaltende Kindeswohlverletzung sowie die Traumatisierung des Klägers.

Das Verhalten der Justizbehörden des Freistaates Bayern, hier der Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist zum Teil geprägt von einem rechtsstaatswidrigen, ideologischen und klischeehaften Feindbild Mann, das es zu bekämpfen, zu sanktionieren und repressiv zu unterwerfen gilt. Diese Muster greifen sofort und reflexhaft, sobald sich eine Frau als Opfer darstellt, beginnend bei gefühlter Belästigung. Die einmal zugewiesenen Rollen – Frau ist Opfer/Mann ist Täter – sind aufgrund der charakterlichen Deformationen und der wesenseigenen Unredlichkeit bei den bayerischen Justizbehörden, hier den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, infolge weitgehend faktenresistent unkorrigierbar, wie der Fall des Klägers zeigt. Es gilt nicht Objektivität sondern eine einmal getroffene Entscheidung zu bestätigen.

Ein weiterer Wesenskern der Justizbehörden des Freistaates Bayern, hier der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, ist die Gleichgültigkeit, Unlust und der regelhafte Versuch einer verfahrensbeendenden Verschleppung, mit der durch bloßen Zeitablauf und Ignorieren der Anliegen und Rechte der Männer und Väter eine Resignation der Rechtsuchenden erreicht werden soll, was sich positiv in der sog. Bearbeitungsstatistik der regionalen Justiz niederschlägt (für die sich dann mit medialem Begleitrauschen selbst feiert), jedoch die Rechtssicherheit und das Vertrauen in Rechtssicherheit seit Jahren massiv zersetzt bzw. diese im Kern für Männer und Väter wie den Kläger faktisch nicht vorhanden ist.

Der Kläger wird seit 15 Jahren durch die Justizbehörden Würzburg entweder übergriffig und repressiv von seinen berechtigten Anliegen abzubringen versucht oder er wird schlichtweg ignoriert bzw. mit Floskeln, Phrasen und einem derart dümmlichen Verantwortungsgeschacher auflaufen gelassen, dass der Freistaat Bayern insgesamt als völlig unkontrollierter rechtsfreier Raum für Männer und Väter im Paarkonflikt anzusehen ist.

Wie der infolge dargelegte Fall des Klägers beweisrechtlich anhand Faktenlage belegt, genügt im Freistaat Bayern eine einfache zivilrechtliche sog. Gewaltschutzverfügung durch eine Frau, die sich spontan und willkürlich als Opfer von Belästigung glaubhaft macht, um einen in sich geschlossenen Zirkelschluss von Ausgrenzung, Kriminalisierung und sich steigernder schädigender und letztlich vernichtender sinnfreier Repressionsmaßnahmen gegen den Kläger als zuvor unbescholtenen Vater, 15 Jahre Polizeibeamter, in Gang zu setzen.

Es geht hierbei offenkundig nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern um Unterwerfung und Repression als Selbstzweck gemäß dem spaltenden Menschenbild, das die CSU im Wesenskern prägt.

2.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zeichnen schuldhaft und rechtswidrig verantwortlich für massive willkürlich und ohne jede Not erfolgte Grundrechtsverletzungen und hieraus schwere Traumata und Schädigungen des Klägers gemäß § 253 BGB von 2003 bis anhaltend 2018.

Den kausalen Anlass setzte der Beschuldigte Thomas Schepping, zur Tatzeit Richter am Zivilgericht Würzburg, der weiter ungehindert als Direktor am Amtsgericht Gemünden für die bayerische Justiz tätig ist, indem er rechtswidrig und schuldhaft auf Grundlage erkennbar falscher Eidesstattlicher Versicherung aus rechtsfremden Gründen eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kläger erlassen hat und diese Entscheidung infolge wider besseres Wissen vorsätzlich aufrecht erhielt, dies aus persönlicher Unlust und um eine kausale falsche Entscheidung nicht korrigieren zu müssen.

Es ist eine Wesenskern der bayerischen Justiz, dass Fehler nicht korrigiert und eingeräumt werden sondern bis zum Letzten geleugnet, vertuscht und gelogen wird. Die prominenten Beispiele für diese immanente Haltung der bayerischen CSU-Justiz sind jedem Juristen und interessierten Bürger zur Genüge bekannt.

Im Fall des „Bauern Rupp“ behauptete die bayerische Justiz unter Verweigerung eines Wiederaufnahmeverfahrens auch nach Auffinden der (kompletten) Leiche in einem Fahrzeug in der Donau, dass es „nicht erwiesen“ sei, dass die Verurteilten diese nicht wie in den Urteilsfeststellungen behauptet, zerstückelt und an die Hunde verfüttert worden sei.

Wie sich infolge zeigte, waren die falschen Geständnisse der Verurteilten zuvor erpresst worden. Dem Schrotthändler Ludwig H. wurde von einem Vernehmungsbeamten die Dienstpistole an die Schläfe gehalten, worauf die bayerische Staatsanwaltschaft, den Mann wegen vorgeblicher falscher Verdächtigung anklagte, im Plädoyer als „Abschaum der Menschheit“ bezeichnet und eine Haftstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung forderte.

Beweis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp

Dies sind nur Beispiele. Diese zeigen jedoch, dass die bayerische Justiz, von der CSU über Jahrzehnte zersetzt, nicht davor zurückschreckt, aus Eigeninteressen, Wahrung von Fassade und Nimbus, aus Gründen der Fehlerleugnung und Verantwortungsabwehr, selbst durchschaubar und in unfassbar dummer und dreister Weise die Öffentlichkeit und andere Behörden zu belügen versucht. Dieses Verhalten steigert sich dort, wo eine Gefahr von Aufdeckung und Verantwortungsnahme kaum besteht.

Dies ist schlicht asozial!

Im Fall des Klägers wurde mittels einfachem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes beginnend 15.12.2003 bis heute anhaltend die Existenz und die verfassungsrechtlich geschützte Elternschaft des Klägers willkürlich, rechtswidrig, schuldhaft und auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert aus niederen Motiven heraus zerstört, indem ein stigmatisierendes sog. Kontaktverbot erlassen wurde, das erkennbar irreversibel die verfassungsmäßig geschützte Bindung zwischen Vater und leiblichem Kind und infolge vorsätzlich zerstört hat.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, ladungsfähige Anschrift nicht bekannt, da seit Oktober 2012 zum Zweck des Umgangsboykotts mit gemeinsamem Kind untergetaucht

Zeugnis:
Thomas Schepping
, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

Der Beschuldigte Schepping hielt es rechtsbeugend nicht für notwendig, das originär zuständige Familiengericht hinzuzuziehen, obwohl hier erkennbar die akute Gefahr bestand, dass ein drei Monate altes Kind infolge den Kontakt zu seinem Vater verlieren wird.

Der Beschuldigte hielt es weiter rechtsbeugend nicht für notwendig, in irgendeiner Form die umfassenden Beweise und Tatsachenvorträge des Klägers (Widerspruch mit Datum vom 24.12.2003 auf Zugang Verfügung am 22.12.2003) die ohne weiteres die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter umfassend geeignet sind, offenzulegen, auch nur ansatzweise zu prüfen. Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte die Ausführungen nicht gelesen hat.

Stattdessen frisierte und manipulierte der Beschuldigte Schepping die Aktenlage weiter so, dass es den Anschein hatte, hier würde eine Frau anlasslos von einem gewalttätigen Ex-Partner verfolgt und bedrängt.

Dies verwirklicht den Tatbestand der Rechtsbeugung zugunsten einer Frau und Juristenkollegin.

Bereits die Darstellung der Verfügungsklägerin, dass die Parteien keinen gemeinsamen Wohnsitz und Haushalt hatten und zuvor eine Trennung stattgefunden habe, war durch Beweise einwandfrei zu widerlegen. Auch hierüber täuschte der Richter gezielt, um seine falsche Maßnahme infolge nicht korrigieren zu müssen.

Zeugnis:
Thomas Schepping
, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

Einen sog. mündlichen Gütetermin am 24.01.2004 brach der Beschuldigte Schepping infolge nach rund 5 Minuten ab, als es ihm zu anstrengend wurde, sich mit den Emotionen und völlig widersprüchlichen Angaben der Eltern, des Klägers und der Verfügungsklägerin, die als vorgebliches Opfer auf Vorhalt der Fakten in der Verhandlung zu brüllen anfing, weiter zu beschäftigen.

Stattdessen überführte er infolge alle Falschangaben aus der Verfügung in ein sog. schriftliches Urteil, Anlage 1, ohne sich in irgendeiner Form weiter mit dem Sachverhalt und den erwartbaren Folgen für die Betroffenen und insbesondere das Kind zu befassen. Beweise des Klägers wurden nicht gewürdigt, von der Verfügungsklägerin wurden keine vorgelegt.

Der Beschuldigte bezieht sich mehrfach auf die vorgebliche „Glaubhaftmachung“ der von ihm am 18.12.2003 unterschriebenen Verfügung.

Beweis:
Anlage 3

Sog. Urteil des Beschuldigten Schepping, Zivilgericht Würzburg vom 12.02.2004, Az. 15 C 3591/03

Den Gütetermin eröffnete der Beschuldigte Schepping darüberhinaus mit der Einleitung, dass eine sog. Gewaltschutzverfügung „erst einmal nichts zu bedeuten habe“ – diese werde „auf Antrag erst einmal immer erlassen“.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, ladungsfähige Anschrift nicht bekannt, da seit Oktober 2012 zum Zweck des Umgangsboykotts mit gemeinsamem Kind untergetaucht

Zeugnis:
Thomas Schepping
, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

Auch dies belegt die Rechtsbeugung: zuerst erlässt der Beschuldige Schepping leichtfertig eine Verfügung, weil man das laut eigener Aussage in der Praxis erst einmal „auf Antrag immer so macht“ als Richter. Hernach bricht er überfordert aus Unlust die Aufklärung in Verhandlung ab und überführt die Falschangaben aus der Verfügung in ein Urteil!

Solche Richter sind für einen Rechtsstaat nicht tragbar.

Der Beschuldigte Schepping hat aus Inkompetenz, Gleichgültigkeit und einer unfassbaren und offenbar unkorrigierbaren Hybris und Arroganz heraus – wie die weiteren Vorgänge zeigen – gezielt und vorsätzlich darauf hingewirkt und dabei maßgeblich mitgewirkt, einem ehemaligen Polizeibeamten, den er als lästig und respektlos empfindet, rechtswidrig unter Missbrauch seiner Amtsgewalt vernichtenden Schaden zuzufügen:

a) kausale Stigmatisierung und Ausgrenzung mittels sog. Gewaltschutzverfügung, 2003/2004, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03

b) Freiheitsberaubung im Amt, 2009/2010, OLG Bamberg, Az. 1 Ws 154/10

c) Verweigerung der zustehenden Haftentschädigung nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg, OLG Bamberg, Az. 1 Ws 137/11

Dies stellt objektiv und für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar ein Mordmotiv dar. Die Vorgänge beim OLG Bamberg und die Geltendmachungen des Klägers werden aktuell trotz dringenden Tatverdachts auf Verbrechen im Amt beim Landgericht und beim OLG Bamberg durch Kollegen und Freunde zugunsten der Beschuldigten unter struktureller Rechtsbeugung zu vereiteln versucht, LG Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Strafanzeigen sind erstattet, Polizei Stuttgart.

Zeugnis:
Polizeioberrat Jörg Schiebe
, Leiter Polizeirevier 8, Kärntner Str. 18, 70469 Stuttgart

Hätte der Beschuldigte Schepping gemäß seiner Pflichten und seiner Verantwortung als Richter die Faktenlage beginnend initiativer Einschaltung der Justiz durch die Kindsmutter im Dezember 2003 objektiv geprüft und gewürdigt, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass sämtliche Angaben des Klägers objektiv den Tatsachen entsprechen, die Parteien bis zum 09.12.2003 in Heiratsabsicht zusammengelebt haben und erst aus affektiver und beruflicher Überforderung heraus die Kindsmutter eine gemeinsame Wochenendplanung vom 12.12. bis zum 14.12.2003 kurzfristig affektiv per SMS absagte….

(Wortlaut:„Habe versucht Dich telefonisch zu erreichen. Komme nicht nach BB. Spiele Dein Spiel nicht mehr mit“, 12.12.2003, 13.25 Uhr)

Diesen Sachstand nutzte der Zeuge Willy Neubert infolge, um dem Kläger sinnfrei den Zutritt zur Wohnung und zu seinem Kind zu verweigern und infolge gezielt und sinnfrei einen Polizeieinsatz zu inszenieren, der infolge genutzt wurde, um mit falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung zu erwirken.

Zeugnis:
Polizeihauptmeister Fürst
, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Str. 79, 97082 Würzburg

Diese Inszenierung ist in Rückschau nichts anderes als der rücksichtslose und im Ergebnis aufgrund der Verbrechen der bayerischen Justiz absehbar erfolgreiche Versuch einer dauerhaften Entsorgung und Ausgrenzung des bis dahin völlig unbescholtenen Klägers als Vater mittels der in Würzburg für Frauen als Zielgruppe polizeilich und behördlich beworbenen Anwendung des faktenschaffenden sog. Gewaltschutzgesetzes, der infolge das Leben des Klägers zerstörte und dem Kind seinen Vater nahm.

Das Ziel ist nicht der Schutz vor Gewalt sondern eine medienwirksame und fassadenhafte Repression gegen Männer, die als Typ einem ideologischen Feindbild der energisch-sinnlos agierenden Strafverfolgerinnen und Frauennetzwerke etc. entsprechen.

Die Mitteilung in einer SMS, die dem Kläger von der Verfügungsklägerin am 13.12.2003 zuging, lässt darauf schließen, dass diese – vermutlich auf Einwirken ihres Vaters hin – auch von einer entsprechenden Institution unmittelbar dahingehend beraten wurde, mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes Fakten gegen den Mann zu schaffen, Wortlaut SMS der Verfügungsklägerin an den Kläger:

„Bin mit (Name des Kindes) ins Frauenhaus“, 13.12.2003, 12.47 Uhr.

Es ist auszuschließen, dass die Zeugin tatsächlich in einem Frauenhaus war. Offenkundig ging es hier bereits um zielgerichtete Schaffung von selbstreferentiellen Fakten in Bezug auf den weiteren Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes.

Auf den weiteren Beweisvortrag zum institutionellen und strukturellen Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes in der Region Würzburg wird verwiesen.

Richtig ist, dass die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert wohl in einsamer Entscheidung eine Trennung vom Kläger als Vater des gemeinsamen Kindes aus nur ihr bekannten Gründen und charakterlichen Defiziten (Borderline; Neurosen, postnatale Depresseion) heraus offenkundig für sich beschlossen hat und infolge diese unkommunizierte Trennung über den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes unter falscher Eidesstattlicher Versicherung erzwungen hat.

Da dieses Verhalten infolge nicht aufgeklärt und durch Kommunikation erhellt sondern von der vorsätzlich und parteiisch gegen Männer agierenden Justizbehörde befördert, gesteigert und eskaliert wurde, ist hier erkennbar aus Dummheit und Gleichgültigkeit nicht nur die Vaterschaft des Klägers zerstört worden sondern auch vorsätzlich und teilweise genüßlich eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung beim Kläger verschuldet worden.

Die Folgen dieser Posttraumatischen Belastungsstörung wurden durch einzelne Akteure, bspw. die Radikalfeministin und Zeugin Drescher (s.u.), Staatsanwaltschaft, infolge genüßlich und gezielt zu einer Kriminalisierung des Klägers missbraucht.

A. Drescher

In der Justiz hier sind offenkundig charakterlich und moralisch völlig deformierte Asoziale geduldet und gewollt. Ein solches Menschenbild ist eine Schande für eine Justiz, die sich als rechtsstaatlich bezeichnet.

Das gesamte Verhalten der Kindsmutter stand unter dem massiven psychischen Einfluss und Missbrauch ihres eigenen Vaters, der intrigant und mit massiver Manipulation die Ausgrenzung und Diffamierung des Klägers aus dem Leben des Kindes nachhaltig betrieben hat, um sich selbst, beginnend erste Lebensmonate des Kindes, aus persönlichen Motiven als Ersatzvater zu etablieren und infolge unersetzbar zu machen.

Beweis:
Anlage 4

Schreiben des Zeugen Willy Neubert an den ehem. Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 12.03.2012

In diesem versucht der Zeuge erkennbar, unter Verleumdungen und Entwertungen gegen den Kläger die positive Entwicklung durch zu diesem Zeitpunkt knapp zwei Jahre laufenden so.g Umgang zu verhindern, was infolge ab Juni 2012 gelungen ist.

Die Folgen der Verbrechen seit 2003 für die Tochter als Wunschkind des Klägers sind noch nicht überschaubar. Die Bindungszerstörung durch die Schuld der Justizbehörden Würzburg dauerte komplett vom 15.12.2003 bis 21.05.2010 und wieder seit Juni 2012 ungehindert an.

Die Ausübung einer angemessenen beruflichen Tätigkeit war dem Kläger, der zuvor langjähriger Polizeibeamter auf Lebenszeit war, aufgrund der Traumata, der sinnfreien Maßnahmen und Verbrechen im Amt gegen seine Person und der Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg insgesamt bis heute nicht möglich.

Hieraus ergibt sich ein materieller Schaden in Höhe von rund 450.000 Euro Verdienstausfall, wenn man nur ein Nettoeinkommen von 30.000 Euro pro Jahr zugrundelegt, das der Kläger erzielt hätte, wenn der Justizskandal seither nicht sein Leben und seine Vaterschaft zerstört hätte.

Die Umstände der Beendigung der Tätigkeit als Polizeibeamter sind momentan Inhalt gerichtlicher als auch politischer Geltendmachungen, die Vorgänge wurden am 20.11.2017 dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg vorgetragen, der weitere Aufklärung verbindlich zusagte.

Es wird beantragt, dass ein unabhängiges Gericht außerhalb des OLG-Bezirks Bamberg und dem unmittelbaren Einflussbereich der Beschuldigten und Beklagten den Klageentwurf und Prozesskostenhilfeantrag des Klägers prüft und mit der Beweiserhebung in ordentlicher Gerichtsverhandlung betraut wird.

Auch weitere Blockade des Rechtsweges in der bisherigen Form wird Folgen und Konsequenzen haben!

Die hier dargelegten Übergriffe, Attacken und Straftaten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, die anhaltenden Täuschungen und Vertuschungsversuche zu Lasten eines unbescholtenen rechtsuchenden Vaters und ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg von 2003 bis anhaltend 2018 stellen objektiv und für jeden durchschnittlich empathiefähigen Menschen erkennbar ein schweres Trauma und ein Mordmotiv dar, die auf 15 Jahren Verweigerung existentieller Grundrechte basieren!

Die übergriffige und arrogante Gesinnungsjustiz, die in Bayern auf dem Rücken lästiger Bürger und Rechtsuchender stattfindet, ist aufzuklären – die Vernichtung von Menschen wird offenkundig gewohnheitsmäßig in Kauf genommen, um eigenes Fehlverhalten zu vertuschen und Verbrecher in den eigenen Reihen zu decken, wie infolge (nochmals) aufgezeigt.

Auf den reaktiv aufgrund der Übergriffe, Straftaten und Täuschungsversuche der Justizbehörden im August 2013 eröffneten im Blog des Klägers und die umfassend in den vergangenen Jahren eingereichten Strafanzeigen, Klagen und Beschwerden wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Die Vorgänge sind öffentlich: https://martindeeg.wordpress.com/

Die Veröffentlichung dient erkennbar auch dem Schutz vor den Verbrechern im Amt und weiteren rechtsmissbräuchlichen Repressionen und rechtswidrigen Maßnahmen der bayerischen Justiz.

3.
Der Freistaat Bayern ist unter anhaltendem Verfassungsbruch für die rechtswidrige Zerstörung der Vaterschaft des Klägers seit 2003 und die Kindeswohlschädigung hieraus schuldhaft verantwortlich, wie aufgezeigt und nun weiter präzisiert.

Es bestand für den Kläger zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, den asozialen Schädigungen, der Inkompetenz und Unlust, den Verschleppungen und den Verbrechen der Justiz hier wirksam etwas entgegenzusetzen. Jegliche Maßnahmen wurden entweder ignoriert oder zur weiteren Schädigung und Repression gegen den Kläger missbraucht, wie bspw. die Einschaltung und Hilfeersuchen an die Familienberatungsstelle, Mediator Othmar Wagner, den Psychiater und Mediators Dr. Wilfried von Boch-Galhau und der Fachanwältin für Familienrecht Iris Harff. (Anlagen)

Deren Tätigwerden wurden dem Kläger als ausgegrenztem Vater infolge, wie beweisrechtlich mittels Anlage belegt, als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ zur Last gelegt.

Dies zeigt in bizarrer Form, wie komplett sich hier der normalisierte institutionelle Missbrauch des Stigmas Gewalt gegen Männer und die Gesinnung einzelner sog. Strafverfolgerinnnen von der Realität abgekoppelt haben.

Im Jahr 2014 wurde der Fachanwalt Josef A. Mohr, München, in ähnlicher Weise ausgeknipst, indem das Amtsgericht Würzburg diesem einfach über ein halbes Jahr die Akteneinsicht verweigerte. Dessen Einschaltung konnte dem Kläger insoweit nicht als Verstoß gegen das sog Gewaltschutzgesetz geltend gemacht werden, da diese sinnfreie Maßnahme im Jahr 2005 bzw. 2007 so willkürlich endete, wie sie eingeleitet wurde.

Das Elternrecht und das Recht des Kindes wurde ohne jeden objektiven Anlass und ohne jede Not beginnend 15. Dezember 2003 unter Verletzung der Art. 3 und 6 Grundgesetz durch Verantwortliche der Justizbehörden Würzburg schuldhaft, rechtswidrig und mit schweren irreversiblen Folgen missachtet.

Man erlässt eine einfache Verfügung, auf Grundlage einer Glaubhaftmachung einer lügenden Juristin, hernach lässt man die so geschaffenen Fakten und Zerstörungen einfach durch Verschleppungen, selbstreferentielle Aktenlage und Zeitablauf so lange wirken, bis ganze Existenzen und Biographien zerstört sind, wie hier im Fall des Klägers und seiner Tochter.

Geltendmachungen gegen das Unrecht werden mit Repressionen und Machtmissbrauch niedergemacht.

Dieser gesamte strukturelle Machtmissbrauch im Schutz von Amtsgewalt stellt wie genannt ein Mordmotiv gegen die Verantwortlichen dar. Die Bagatellisierung und Vertuschung der Vorgänge durch die Behörden der Täter ist insgesamt eine Verhöhnung des Rechtsstaates und eine Aufforderung zur Selbstjustiz.

Um die völlige Inkompetenz, das fachliche Unvermögen und die richterliche Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten des Klägers und seines Kindes zu vertuschen, versuchten Verantwortliche der Justizbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, den Kläger aus zunehmend persönlichem Ärger, persönlichen Motiven und allgemeiner rechtsradikaler Strafwut heraus mit konstruierten Straftaten bzw. aktionistisch aufgebauschten Bagatelldelikten in Reaktion auf die rechtswidrige Kindesentziehung mit größtmöglichem Effekt öffentlich zu kriminalisieren.

2009/2010 verschuldeten die Täter ergebnisorientiert unter Berufung auf die so selbst zuvor parteiisch geschaffene und teils phantastische Aktenlage eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt unter versuchtem Missbrauch des § 63 StGB – analog Justizskandal Gustl Mollath – gegen den Kläger, für die dieser trotz Freispruch durch integre Richter und Schöffen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg am 20.08.2010 bis heute auf Betreiben von Tätern der Staatsanwaltschaft und des OLG Bamberg nicht entschädigt wurde.

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Der einzige adäquate Gegenwehr gegen derarten Machtmissbrauch und institutionelles Unrecht der bayerischen Justiz scheint insoweit der Schutz durch Öffentlichkeit, auf den Blog des Klägers wird verwiesen.

Die hier nochmals beweisrechtlich zusammengetragenen Fakten und Tatsachenumstände versuchen die verantwortlichen Justizbehörden Würzburg/Bamberg sowie das Staatsministerium der Justiz unter dem Beschuldigten Bausback bis heute unter Rechtsbeugung und Begehung von Verdeckungsstraftaten weiter zu leugnen.

Dies unter anhaltendem Versuch der Täuschung über die tatsächlichen Vorgänge.

Es handelt sich hier erkennbar um eine Kausalkette aus vorsätzlich aufeinander aufbauenden selbstreferentiellen Schädigungen, die jeweils durch die Straftäter bei den Behörden in Zirkelschluss fortgeführt werden: der Kläger wird weiter ausgegrenzt, weil eine Ausgrenzung zum Kind vorliegt, der Kläger wird weiter kriminalisiert, weil bereits Urteile aufgrund Kriminalisierung vorliegen.

Die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg handeln erkennbar unter Vorsatz.

Die verantwortlichen regionalen Netzwerke innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind wie infolge aufgezeigt im Fall des Klägers als kriminelle Vereinigung zu betrachten, die mit immenser krimineller Energie unter dem Nimbus und Etikett einer rechtsstaatlichen und unabhängigen Justiz beliebig Straftaten begeht – und offenkundig aus Gewohnheit hierfür keinerlei Konsequenzen fürchtet.

Rechtliche Geltendmachungen und Gegenwehr gegen das von den Justizbehörden verschuldete Unrecht führt, wie ebenfalls ausführlichst beweisrechtlich dargelegt, zu weiterem repressiven Amtsmissbrauch bis hin zum Versuch der völligen Vernichtung der bürgerlichen Existenz des Rechtsuchenden. Dies mündete in dem genannten Versuch des Missbrauchs des § 63 StGB gegen den Kläger, analog dem Vorgehen beim Justizskandal Gustl Mollath.

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Auf die Geltendmachungen im Fall Gustl Mollath gegen den Freistaat Bayern wird vollinhaltlich beweisrechtlich Bezug genommen. Es handelt sich offenkundig um Muster und Strategien gegen lästige Rechtsuchende, die bei den bayerischen Justizbehörden regelhaft Anwendung finden:

a) Kriminalisierung auf Grundlage von Bagatelldelikten oder konstruierten Straftaten

b) willkürliche Pathologisierung mithilfe verlässlicher lokaler Gerichtsgutachter , im Fall des Klägers Dr. Jörg Groß, Münzstraße 10, 97070 Würzburg

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Die infolge dargelegten ohne jede Not schuldhaft verursachten existenziellen Schädigungen, die die Justizbehörden hier zu verantworten haben, stellen objektiv ein schweres Trauma und eine existenzielle Verweigerung von Grundrechten für den Kläger als Vater und unbescholtenen Polizeibeamten dar. Die Vorgänge und die Charaktere einzelner Verantwortlicher stellen darüber hinaus wie bereits vielfach angeführt objektiv und für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar ein Mordmotiv dar.

Die Täter im Amt in der bayerischen Justiz fühlen sich offenkundig durch Geltendmachung von Unrecht geradezu gemäß der allseits bekannten widerwärtigen CSU-Hybris und Rechthaberei hierdurch offenkundig geradezu angestachelt, weiteres Unrecht nachzulegen und in Art generalisierter Trotzhaltung Justizopfer wie Vollidioten hinzustellen, die für die an ihnen begangenen Verbrechen quasi selbst schuld sind.

Diese widerwärtige dissoziale Haltung belegen im Fall des Klägers insbesondere die zweite Freiheitsberaubung im Amt durch die Beschuldigten nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft/Unterbringung und in Kenntnis des entlarvenden Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil, der dem Landgericht mit Datum vom 04.03.2010 unwiderlegbar offenbarte, dass beim Kläger keinerlei Voraussetzung für die zu diesem Zeitpunkt sieben Monate andauernde sog. Unterbringung nach § 126a StPO bestanden haben. Vgl. u.a. Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Desweiteren wird der Charakter dieser Verbrecher im Amt dadurch offengelegt, dass sie auch nach Freispruch und Offenlegung der Tatsache, dass die von der Staatsanwaltschaft erfundene „erhebliche“ Straftat des Klägers ein reines Gedankenkonstrukt der Staatsanwaltschaft ist, keinerlei Reue oder Selbstreflexion zeigten sondern im Gegenteil auch hier noch nachzutreten versuchten, indem sie dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Haftenschädigung unter Amtsmissbrauch rechtsbeugend verweigerten.

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Auch dies stellt ein Mordmotiv dar.
Die Bösartigkeit und asoziale Schädigungsabsicht der Verantwortlichen von Staatsanwaltschaft und OLG Bamberg im Schutz von Amt und Nimbus ist ein derart widerlicher und unverhohlener Machtmissbrauch, wie er in Deutschland bereits im Ansatz keinesfalls mehr zu dulden ist.

Solche Charaktere sind von jeder Amtsbefugnis auszuschließen.

4.
Der Kläger wurde im September 2003 Vater einer Tochter, die als gemeinsames Wunschkind und in Heiratsabsicht mit der Kindsmutter, der Volljuristin Kerstin Neubert, Wohnsitz nicht bekannt, geboren wurde.

Der Kläger richtete beginnend Bekanntwerden der gewollten Schwangerschaft sein gesamtes Leben auf die Familienbildung mit der Kindsmutter aus, beinhaltlich auch massive finanzielle Vorleistungen.

Drei Monate nach Geburt des Kindes erwirkte die Kindsmutter unter falscher Eidesstattlicher Versicherung und massiver Entwertungen gegen den Kläger per Glaubhaftmachung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, dem Beschuldigten Thomas Schepping.

Bereits durch diesen Vorgang war die weitere Entwicklung und das Rollenklischee und Stigma vom vorgeblichen männlichen Täter und weiblichen Opfer keinerlei Korrektiv mehr zugänglich.

Das vom Kläger als Vater sofort mit Schreiben vom 27.12.2003 um Hilfe und Mediation ersuchte Familiengericht Würzburg reagierte erst mit Schreiben vom 31.03.2004, in welchem die Zeugin Treu lapidar auf das Jugendamt Würzburg verwies.

Die Gefahr des Kontaktabbruchs und der Bindungszerstörung zwischen Vater und Kind bestand ab dem Zeitpunkt des Erlasses der rechtswidrigen Gewaltschutzverfügung akut, wie sich jedem vernünftig denkenden Menschen ohne weiteres erschließt.

In vergleichbaren Fällen bundesweit kommt es bei solchen Konstellationen zu affektiven und reaktiven Tötungsdelikten leider gegenüber der Kindsmutter, da der so mittels sinnfreier Verfügung stigmatisierte, ausgegrenzte und traumatisierte Kindsvater zu Recht befürchten muss, dass er jeden Kontakt und jede Teilhabe am Leben seiner Kinder infolge verlieren wird.

Die Traumatisierung hier bezieht sich erkennbar sowohl auf den Verlust der Partnerin als auch der Kinder.

Die Justiz scheint insgesamt zu dumm und inkompetent, diese sich psychologisch ohne weiteres erschließende Folge zu antizipieren. So kommt es bundesweit immer wieder infolge von sog. Gewaltschutzmaßnahmen zu Tötungsdelikten, das Gesetz dennoch von Justiz und Strafverfolgung und auch den politisch Verantwortlichen offenkundig unkorrigierbar und faktenresistent als geeignetes Instrument gegen sog. häusliche Gewalt dargestellt und weiter beworben.

Ein Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Michael Bock hat diese erwartbaren Missbrauchsmuster und Folgen für Väter bereits vor Erlass des ideologisch erzwungenen Gesetzes im Juni 2001 dargelegt.

Hier heißt es :

„Gesamtergebnis:
Ich empfehle dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.“…

Beweis:
Anlage 5

Kurzfassung Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Fachbereich Rechts- und Wirtschafswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht vom 15.01.2001.

Anstatt auf diese Appelle und Warnungen in irgendeiner Form zu reagieren, wurden die schädigenden Folgen durch ideologischen Missbrauch radikalfeministischer Kreise bei Strafverfolgungsbehörden und Frauennetzwerke geradezu genüsslich und konzertiert gesucht und genutzt! Die Vernichtung von Männern und Bindung zu Kindern scheint mehr das Ziel zu sein als der tatsächliche Schutz vor Gewalt, der wie genannt regelhaft erst Folge der invasiven behördlichen Interventionen mittels sog. Gewaltschutzgesetz ist.

Selbst wenn man wie der Kläger als Betroffener präzise und detailliert diese Mechanismen anhand eigenen Erlebens und Lebenszerstörung aufzeigt, wird floskelhaft die Realität geleugnet:

Beweis:
Anlage 6

Schreiben des Bundesministeriums der Justiz zum sog. Gewaltschutzgesetz, 23.05.2015

Auch beim Ministerium scheint die zu diesem Zeitpunkt seit 12 Jahren andauernde Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Klägers lediglich ein bedauerndes Achselzucken hervorzurufen.

Seither sind weitere zahlreiche Todesopfer als Folge sog. Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu verzeichnen.

Jedweder Tatverdacht auf Straftaten und Verbrechen durch Richter und Richterinnen wird eingeübt mit der Schutzbehauptung der Unabhängigkeit der Justiz bereits im Ansatz negiert.

Die Wahlerfolge und das Einziehen der AfD in den Deutschen Bundestag sind Folge dieser arroganten Haltung und dem hier seit Jahrzehnten praktizierten phrasenhaften Auflaufenlassen von Justizopfern selbst bei schwersten Schädigungen und asozialstem Verhalten von Tätern im Amt wie im Fall des Klägers hier.

5.
Erst nach weiterem dringlichem Insistieren des Klägers in Schriftsätzen und bei anhaltendem monatelangem Kontaktabbruch zum Kind infolge der Zustellung der sog. Gewaltschutzverfügung am 22.12.2003 durch das Zivilgericht Würzburg wurde nach acht Monaten, 13.08.2004, eine mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht anberaumt. Anstatt hier für sofortige Durchsetzung der Vater-Kind-Kontakte zu sorgen und zwischen den Eltern zu vermitteln, wurde der örtliche Gerichtsgutachter Prof. Dr. Joachim Wittkowski mit einem sog. Gutachten beauftragt. Dieser empfahl infolge die Ausgrenzung des Klägers als Vater, damit die Kindmutter ihre Ruhe hat.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Das Verfahren vor dem Familiengericht stand erkennbar von Anfang unter dem Eindruck der durch den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes verursachten Stigmatisierung des Klägers als Mann und Vater, der zudem durch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 03.12.2009 festgestellte Diskriminierung, Beschwerde 22028/04, kein Sorgerecht für sein nichtehelich geborenes Kind hatte. Diese Diskriminierung wird auch nach diesem höchstrichterlichen Urteil und der Aufhebung des § 1626a BGB als verfassungswidrig schuldhaft durch den Freistaat Bayern fortgeschrieben.

Dieses Trauma und die rechtswidrige Ausgrenzung des Klägers auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes, das zum Missbrauch durch Frauen einlädt, wurde infolge zu weiterer Stigmatisierung und Bestätigung der Rollenklischees missbraucht.

In Würzburg werden Frauen regelhaft von Familiengericht, Staatsanwaltschaft, geschlechtsspezifisch-parteiischer Abteilung der Polizei gegen sog. „häusliche Gewalt“ , von parteiischen Frauennetzwerken wie Wildwasser und dem Sozialdienst katholischer Frauen etc. dazu aufgefordert, Gewaltschutzverfügungen gegen Männer und Parteien zu beantragen.

Einem Verdacht auf Falschdarstellungen, zu Unrecht beantragte Verfügung etc. wird weder nachgegangen noch wird eine solche Falschbeschuldigung in Würzburg überhaupt in Betracht gezogen, da ideologisch nicht gewollt.

Die Beschuldigte Angelika Drescher, die für die asoziale und rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers ab 2006 schuldhaft verantwortlich zeichnet, teilte als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Würzburg in öffenlicher Veranstaltung im Rathaus Würzburg diesbezüglich auf Frage des Klägers mit:

„Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“

Zeugnis:
Dr. Angelika Drescher
, zu laden über Landgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Beschuldigte Drescher mit, dass sie die Kindsmutter und Juristin Neubert zu Strafanzeigen gegen den Kläger als Vater ermutigt hat.

Zeugnis:
Dr. Angelika Drescher
, zu laden über Landgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt

Dies führte unter anderem zu folgenden Vorgängen, die das Klima und das unterirdische Niveau der bizarren und ideologischen Aufhebung der Verfassung zu Lasten von Männern und Vätern bei den Justizbehörden und Strafverfolgungsbehörden in dieser Provinz belegen:

Um den Kläger ohne jeden Strafgehalt ideologisch zu stigmatisieren und zu kriminalisieren, wurde infolge jedwede Gelegenheit missbraucht, die auch nur ansatzweise zur Bestätigung der Rolle und Stigmatisierung vom männlichen Täter geeignet schien, wie sie durch die rechtswidrig erlangte Verfügung eingeleitet worden war.

Der Verlust von Realitätsbezug geht Hand in Hand mit der vorsätzlichen Herbeiführung von Schädigung und Ausgrenzung.

Das folgende belegt beweisrechtlich, dass die Missachtung der verfassungsgemäßen Rechte sowohl des Klägers als auch des Kindes hinter einer völlig schwachsinnigen und sinnfreien Stigmatisierung unter dem Etikett Strafverfolgung zurückgedrängt wurde.

Diese Praxis ist eine Schande für die gesamte deutsche Polizei und ein Baustein beim Verlust von Vertrauen und Respekt in und vor dem Rechtssaat und seinen Mitarbeitern:

Nach rund drei Monaten ungehindertem rechtswidrigem Kindesentzug/ erzwungenem Kontaktabbruch zu seinem Kind erhielt der Kläger folgendes Schreiben der Polizeibehörde Würzburg:

„Sie verstießen gegen den Beschluss des AG Würzburg, AZ: 15 C 3591/03, da sie an Frau Neubert verschiedene SMS und Faxe richteten. Weiterhin drohten Sie mit einem Gerichtsverfahren, wenn Frau Neubert nicht ihren Bedingungen Folge leistet.“

Beweis:
Anlage 7

Sog. Anhörungsbogen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 11.03.2004

Nach rund fünf Monaten ungehindertem rechtswidrigem Kindesentzug/erzwungenem Kontaktabbruch zu seinem Kind erhielt der Kläger folgendes Schreiben der Polizeibehörde Würzburg:

„Faxversendung beginnend mit dem 01.04.2004…bis 28.04.2004, SMS beginnend mit dem 01.04.2004 bis 26.04.2004. In beiden Fällen (Fax und SMS)… liegen Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz vor. Weiterhin wurde angezeigt der Tatbestand der Verleumdung.“

Beweis:
Anlage 8

Sog. Anhörungsbogen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 14.05.2004

Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zwecks Repression des Klägers hatte zuvor noch formal folgende kosmetische Einschränkung seitens des Amtsrichters Thomas Schepping beinhaltet, was nicht über die falsche Eidesstattliche Versicherung insgesamt hinwegtäuschen kann:

„5. Im Hinblick auf ein mögliches Umgangsrecht des Verfügungsbeklagten mit (seiner Tochter) hat das Gericht von den Verboten der einstweiligen Verfügung eine schriftliche Kontaktaufnahme zur Ausübung des Umgangsrechts ebenso ausgenommen, wie eine Kontaktaufnahme mit den Eltern der Verfügungsklägerin, weil es insoweit an einer Verletzung eigener Rechtsgüter der Verfügungsklägerin fehlt, bzw. der Verfügungsbeklagte berechtigte Interessen in Anspruch nimmt.“

Beweis:
Anlage 3

Sog. Urteil des Beschuldigten Schepping, Zivilgericht Würzburg vom 12.02.2004, Az. 15 C 3591/03, Seite 7/8

Dem sog. Richter und Beschuldigten Thomas Schepping war bewusst und bekannt, dass dieses inhaltsleere formale Geschwurbel infolge weder geeignet ist, den akut und dauerhaft drohenden und bereits zwei Monate andauernden verfassungswidrigen erzwungenen Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind auch nur ansatzweise zu verhindern noch dass dies geeignet ist, den Kläger als stigmatisierenden Mann und Vater („Gewaltschutz“) vor der asozialen Strafwut der örtlichen Behörden im Zusammenhang mit solchen Rollenzuweisungen zu bewahren.

Der Beschuldigte Schepping hat rechtswidrig und schuldhaft die Vaterschaft des Klägers lebenslang irreverrsibel zerstört und den Weg für die weitere kataloghafte und unfassbar dumme Schädigung durch verschiedene Akteure bereitet.

Der Beschuldigte Schepping, zu diesem Zeitpunkt als Richter beim OLG tätig, ist einer der Täter im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung im Amt sowie Amtsmissbrauch zwecks Verweigerung der Entschädigung.

Wie sich die Kriminalisierung über Jahre sinnfrei und anhand nahezu bizarr zwanghaft konstruierter sog. Straftaten mittels Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes, die sich bspw. durch die Hinzuziehung von fachlicher Hilfe ergeben sollen, ist beweisrechtlich dokumentiert:

Beweis:
Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

„…in der Ermittlungssache
Verstoß nach dem GewSchG am 13.10.2006, 30.11.2006 und am 16.12.2006 durch Schreiben Frau RA‘in Iris Harff, Schreiben Dipl. Psychol. Othmar Wagner und Schreiben des Dr. med. Wilfried v.Bock-Galhau ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.“

Beweis:
Anlage 9

Sog. Vorladung der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 10.01.2007

„Ihnen wird vorgeworfen folgende Straftaten begangen zu haben:
V.g.Gewaltschutzgesetz – Kontaktverbot (GewSchG)…
Bemerkungen:
Sie schickten am 09.03.07 eine Karte adressiert an (Ihre Tochter) an die Adresse von Frau Neubert. Weiter sprachen sie ihr am 23.03.07 auf den Anrufbeantworter.“

Beweis:
Anlage 10

Sog. Anhörungsbogen der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 23.04.2007

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Zivilklage gegen Thomas Trapp wegen Freiheitsberaubung im Amt

Diese Zivilklage mit rein symbolischem Schadensersatzbetrag ist das Ergebnis der jüngsten Ereignisse im Fall Kachelmann und der Erörterungen von Lutz Lippke hier im Blog: es geht darum, zunächst in einem ZPO-Verfahren die Tatsachen so darzulegen, dass auch die Würzburger Justiz mit ihrem strukturellen Geklüngel nicht mehr in der Lage ist, die Fakten zugunsten ihrer Kumpel und Kollegen unter den Tisch zu kehren – und der Versuch nur noch mehr Aufmerksamkeit auf die Taten richtet:

(Im Zusammenhang mit der im Bericht genannten Unterlassungsklage gegen die Mainpost, in der vom LG Stuttgart PKH wegen der vorverurteilenden Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ gegen die Mainpost bewilligt wurde, hatte ich Gespräch mit einem Rechtsanwalt, das Klage ganze ging dann aber im Furor der weiteren Entwicklung – Verbrechen Kindesentzug – unter).

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 22. April 2017

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gegen
Thomas Trapp, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Begründung:

1.
Der Beklagte hat wie infolge beweisrechtlich dargelegt, mittels vorsätzlich unwahrer Strafanzeige die Strafverfolgung unter Az. 814 Js 10465/09 gegen den Kläger ohne Vorliegen einer Straftat, rechtswidrig, persönlich motiviert und unter Amtsmissbrauch erstattet.

Der Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wird zunächst begrenzt auf 500 Euro, orientiert an der gesetzlich vorgesehenen Entschädigung von 25 Euro/Tag für zu Unrecht erlittene Haft vom 17.07.2009 bis 05.08.2009, die unstreitig aufgrund des vom Beklagten erwirkten Haftbefehls vom 22.06.2009 (Anlage 2) erfolgte.

Das eine zu Unrecht erlittene Haft vorliegt, ist unstreitig.
Im entsprechenden Urteil zu Az. 814 Js 10465/09 heißt es:

„Im Namen des Volkes:
1. Der Angeklagte Martin Deeg wird freigesprochen“

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel
, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Beweis:
Anlage 1:
Urteil vom 20.08.2010

Der Beklagte hat sich gegenüber dem Kläger schadenersatzpflichtig gemacht, weil er wie infolge mittels Beweisvortrag und Zeugenbenennung dargelegt, in seiner Funktion als Staatsanwalt wissentlich eine unwahre Strafanzeige erstattet und so – wie von ihm beabsichtigt – die Anordnung der Untersuchungshaft gegen Kläger herbeigeführt hat. Hierdurch hat sich der Beklagte der Freiheitsberaubung im Amt schuldig gemacht. Die erlittene Freiheitsentziehung beruht unmittelbar auf dem vom Beklagten beantragten Haftbefehl (Anlage), zu dessen Erlangung der Beklagte durch wahrheitswidrige Anzeige und falsche Aussagen vorsätzlich getäuscht hat.
Hierfür spricht das Ergebnis des vom Beklagten initiierten Verfahrens, das in Hauptverhandlung unter Az. 814 Js 10465/09 mit Freispruch endete.

Bedeutsam ist hierbei, dass die Schilderungen des Beklagten zum angeblichen Tatvorwurf nicht mit den Ergebnissen der Hauptverhandlung in Übereinstimmung zu bringen sind und die Aussagen des Beklagten in seiner Funktion als vorgeblich Geschädigter und Staatsanwalt in einer Person erhebliche Plausibilitätsdefizite aufweisen.

Der Beklagte hat auch mit direktem Vorsatz gehandelt. Aus den Gesamtumständen ergibt sich, dass es ihm gerade und vorrangig darauf angekommen ist, die Verhaftung des Klägers herbeizuführen.

§ 239 StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Sprau in: Palandt, BGB, 75. Aufl., § 823 Rdnr. 70).
Der Beklagte hat sich der Freiheitsberaubung im Sinne von § 239 Abs. 1 StGB i.V.m. § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB schuldig gemacht, weil er den Kläger gegenüber Richtern der Justizbehörde und den weisungsgebundenen Strafverfolgungsbehörden wahrheitswidrig einer schweren Straftat des beabsichtigten Mordes an Personen bei diesen Justizbehörden beschuldigte und dadurch wissentlich und seinem Willen gemäß die Festnahme und anschließende Inhaftierung des Klägers herbeiführte.

Die erlittene Freiheitsentziehung beginnend mit dem 21.06.2009 beruht zwar unmittelbar auf dem Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009. Der Beklagte muss sich jedoch das auf seinen Angaben beruhende Handeln der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts im Wege der mittelbaren Täterschaft gemäß § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB zurechnen lassen. Der Beklagte hatte Tatherrschaft kraft überlegenen Wissens und seiner Funktion und seinem Nimbus als Staatsanwalt.

Denn er täuschte die Ermittlungsbehörden, indem er bei dem Vizepräsident des Landgerichts Würzburg, Lothar Schmitt am 12.06.2009 den Kläger der Wahrheit zuwider wegen zahlreicher Morde und einem akut drohenden Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg anzeigte und hierzu falsch aussagte. Aufgrund der Bekundungen des Beklagten Trapp und aufgrund der bei ihm festgestellten Motivlage, weshalb er die unrichtige Vorstellung hervorrief, der Kläger habe akut eine Vielzahl von Morden/einen Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg geplant und dies nach Ausbleiben als Androhung derselben anglich, die der Kläger beabsichtigt habe, erließ die Haftrichterin des Amtsgerichts Würzburg am 22.06.2009 den Haftbefehl gegen den Kläger.

Zeugnis:
Lothar Schmitt
, zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

Leichtfertige Beschuldigungen oder sogar wissentlich unwahre Angaben sind von dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und zur Aufklärung von Straftaten nicht gedeckt (vgl. BVerfG a.a.O.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 193 Rdnr. 32).

2.
Mit Datum vom 18. Mai 2009 reichte der Kläger beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beklagten Thomas Trapp in seiner Funktion als Bediensteter der Staatsanwaltschaft Würzburg ein.
Beweis:
Anlage 2:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beklagten, 18.05.2009
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es:

„Die letzte „Anklageschrift“ mit Konstruktion einer Straftat der „versuchten Nötigung“ unter Aktenzeichen 814 Js 5277/08 ist in Anlage beigefügt. Auf weitere vorhergehende Vorgänge, die alle mehrfach geltend gemacht wurden, wird verwiesen, insbes. auf Bericht des Klägers vom September 2008.“

Infolge wird präzisiert und aus dieser vom Beklagten gefertigten Anklageschrift in der Dienstaufsichtsbeschwerde zitiert.

Der Beklagte missbrauchte als Antragsgegner der Beschwerde infolge unter Ausnutzung seines Amtes und seines Nimbus als Staatsanwalt diese gegen sich gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde, um gegen den Kläger persönlich motiviert und unter Täuschung von Dritten eine im Ergebnis zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger zu verwirklichen.

Der Beklagte behauptete wider besseres Wissen, dass der Kläger in der gegen seine Person gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde mitteile, einen „Amoklauf wie in Winnenden“ durchzuführen beabsichtige, und zwar bei den Justizbehörden Würzburg. Hierbei beabsichtige er den „Mord an einer unbekannten Anzahl Menschen“.

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Diese vorgebliche Lesart des Beklagten ist völlig absurd und ergibt sich weder aus dem Gesamtkontext noch ist aus den vom Beklagten infolge zweckmäßig herausgerissenen Passagen der Dienstaufsichtsbeschwerde. Nirgends ist auch nur ansatzweise etwas herauszulesen, was als Androhung, Ankündigung oder sonst in Zusammenhang mit einem in irgendeiner Form drohenden Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg zu lesen ist.

Nirgends ist auch nur ansatzweise herauszulesen, dass am 12.06.2009 durch dieses am 18.05.2009 versandte an Behörde gerichtete Beschwerde nun „akut“ irgendeine Gefährdung für irgendeinen Bediensteten der Justizbehörden Würzburg drohe.

Beweis:
Anlage 2:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beklagten, 18.05.2009
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Der Beklagte unterliegt dem Legalitätsprinzip. Von einer Angststörung beim Beklagten ist nichts bekannt, mit dieser wird auch nirgends argumentiert.

Es gelang dem Beklagten infolge jedoch mit selbstgefertigten alarmistisch formulierten Anträgen und Schriftsätzen wiederum unter Ausnutzung seines Nimbus als Staatsanwalt und mittels aus dem Kontext gerissenen Passagen mittels Schlagworten bei unbedarften Dritten, denen der Gesamtsachverhalt – insbesondere die Tatsache, dass es sich a) um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den hier: Anzeigeerstatter selbst handelt, die b) bereits vor Wochen eingereicht wurde – nicht bekannt war und was der Beklagte gezielt verschleierte, einen solchen Eindruck gezielt zu erwecken, was erkennbar das Ziel des Beklagten war, um eine unrechtmäßige Verhaftung des Klägers zu erzwingen.

Als unmittelbares Opfer dieser Täuschungen des Beklagten ist die den Haftbefehl vom 22.06.2009 und nach der bereits erfolgten Festnahme am 21.06.2009 ausstellende Ermittlungsrichterin Weisensel-Kuhn anzusehen, die sich bei Erstattung des Haftbefehls auf die Angaben des Beklagten glaubte verlassen zu können und aufgrund der geschickten Tatbegehung durch den Beklagten für dessen Täuschungsabsicht offenbar keinen Anknüpfungspunkt gesehen hat, der es ihr möglich gemacht hätte, die Falschangaben und Falschbeschuldigungen des Beklagten als solche zu erkennen.

Zeugnis:
Katja Weisensel-Kuhn
, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Hierbei sei vermerkt, dass an anderer Stelle durch Vorsitzende Richterin der Justizbehörde Würzburg öffentlich bekannt gegeben worden war, dass man bei den Justizbehörden nicht über die Kapazitäten verfüge, Anträge der Staatsanwaltschaft so zu prüfen, wie es die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsehen. Das genaue Zitat hierzu:

„Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.“

(Quelle: Mainpost, Artikel vom 26.12.2012)

So wurde auch hier im Verfahren 814 Js 10465/09 zu Lasten des Klägers wortwörtlich und ohne jede weitere Prüfung von der Zeugin Weisensel-Kuhn der Antrag des Beklagten als Staatsanwalt in den Haftbefehl vom 22.06.2010 übernommen, wie es vom Beklagten in Kenntnis der Praxis beabsichtigt und gewollt war.

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09

Insbesondere wurde der Ermittlungsrichterin Weisensel-Kuhn der Originalschriftsatz des Klägers, nämlich die Dienstaufsichtsbeschwerde, auf der sich die vom Beklagten inszenierte Strafverfolgung begründen sollte, gezielt vorenthalten.
Zeugnis:
Katja Weisensel-Kuhn
, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Nachdem es dem Beklagten jedoch trotz weiteren Aktionismus, Amtsmissbrauchs und nötigendem Druck auf Polizeibeamte in Stuttgart (weiterer Sachverhalt) dennoch nicht gelang, den Kläger festnehmen zu lassen, konnte der Beklagte seine Lüge von einem vorgeblich akut drohenden Amoklauf des Klägers ab 12.06.2009 bei den Justizbehörden Würzburg, die er laut Beklagtem angeblich in der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 angekündigt habe, nicht mehr aufrecht erhalten.

Der vom Beklagten als „akut“ drohend dargestellte Amoklauf, den der Beklagte zweckgerichtet phantasierte, fand nicht statt, obwohl der Kläger, der nach Eindruckerweckung des Beklagten am 12.06. quasi bereits mit geladenen Waffen vor dem Justizgebäude stand, erst am 21.06.2009 in Stuttgart festgenommen wurde, weshalb der Beklagte von dieser Lüge notgedrungen abrücken musste.

Zeugnis:
Michael Scheffel
, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09

Infolge änderte der Beklagte einfach seine Lüge dahingehend, dass der Kläger zwar einen Amoklauf „geplant“ habe – davon aber „freiwillig abgerückt“ sei. Nur deshalb habe quasi der „Mord an einer unbekannten Anzahl“ von Menschen nicht stattgefunden.

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Der Beklagte erwirkte so ohne Vorliegen einer Straftat und einzig infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person einen Haftbefehl, der sich infolge seines Vortrags wie folgt auslässt:

In seiner Dienstaufsichtsbeschwerde „teilte der Beschuldigte, der unter dysthymen Störungen i.S. eines chronischen depressiven Rückzugszustandes (ICD-10 F 34.1) und einer biographisch-fundierten Selbstwert- und Beziehungsproblematik mit narzisstischen und schizoiden Anteilen (ICD-10 F 60.8) leidet, mit, dass er ebenso wie in Winnenden einen Amoklauf gerichtet gegen die Mitarbeiter der Justizbehörden Würzburg – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – beabsichtigt.“

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Weiter führt der Beklagte in dem am 22.06.2009 ausgestellten Haftbefehl aus, nachdem der Kläger bereits am 21.06.2009 auf Betreiben des Beklagten festgenommen wurde:

„Von dem Vorhaben des versuchten Mordes (sic!) in einer unbekannten Anzahl ist der Beschuldigte freiwillig zurückgetreten.“

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09

Dass die Festnahme vor Erlass des Haftbefehls durch den Beklagten erfolgte, ergibt sich aus dem Zeitungsbericht der Stuttgarter Zeitung in der Ausgabe vom 22.09.2009. Von einem drohenden Amoklauf, der zu den Maßnahmen führte, ist hier nicht die Rede, vielmehr ergeht man sich in den in der Presse üblichen hämischen Allgemeinplätzen.

Der Kläger wird als „Mann ohne festen Wohnsitz“ dargestellt, der „seit einiger Zeit in Bayern zur Fahndung ausgeschrieben“ sei, da er sich mit „Gewaltdelikten schuldig“ gemacht habe.

Beweis:
Anlage 4:
Artikel der Stuttgarter Zeitung, Printausgabe vom 22.06.2009 unter der Überschrift „Verbrecherjagd – Im Endspurt gefasst“
Artikel Stuttgarter Zeitung22.06.09

Da die Lüge des Beklagten, der Kläger habe einen Amoklauf und „mehrfachen Mord“ geplant und am 12.06. akut begehen wollen von der Realität überholt worden war, fabuliert der Beklagte nun ohne jeden Erkenntnisansatz dahingehend eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ durch die Einreichung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Dies durch bloße Behauptung, die an das Staatsministerium und eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde hätte vorgeblich auch irgendwie an eine nicht näher bestimmte „Öffentlichkeit“ zur Kenntnis gelangen könnte, die sich tatbestandsgemäß § 126 StGB „gestört“ und beeinträchtigt fühlen könnte, was der Kläger nun irgendwie beabsichtigt habe.

Zitat:

„Hierbei nahm der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf, dass dieses Schreiben weitergegeben wird und somit für die Öffentlichkeit bestimmt war.

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Auf Grundlage dieses vom Beklagten wahrheitswidrig erwirkten Haftbefehls wurde der Kläger infolge bis zum 04. März 2010 seiner Freiheit beraubt. Eine weitere Freiheitsberaubung im Amt auf Grundlage dieses rechtswidrigen Haftbefehls erfolgte vom 12. März 2010 bis 22. April 2010.

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, wo festgestellt wurde, dass von Anfang an keine Straftat vorlag und der Kläger zu Unrecht zehn Monate in Untersuchungshaft war, wirkte der Beklagte darauf hin, dass dem Kläger die vom Landgericht zugesprochene Entschädigung verweigert wurde. Der Kläger hat aufgrund der rechtswidrigen Maßnahmen bis heute keinen Cent Entschädigung erhalten, obwohl ihm diese von der Kammer unter Vorsitz des Zeugen Dr. Barthel zugesprochen worden war.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel
, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Beweis: Akte 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Über den Charakter der Verantwortlichen und die Eignung zur Führung von Amtsgeschäften in einer rechtsstaatlichen Justizbehörde wird auch an anderer Stelle zu erörtern sein.

Dass der Beklagte sein Amt als Staatsanwalt hier nicht zur Strafverfolgung gemäß dem Legalitätsprinzip der zur Gefahrenabwehr ausübte sondern dieses ausschließlich persönlich und karriereorientiert zur gezielten Schädigung des Klägers missbrauchte, ergibt sich aus dem folgenden Beweisvortrag.

Hierbei ist mit zu berücksichtigen, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Tat des Beklagten bei der Staatsanwaltschaft Würzburg als sog. Querulant stigmatisiert und seit 2004 zahlreichen rechtswidrigen und sinnfrei-aktionistischen Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt war, die auch in einschlägigen, grob unrichtigen und plakativen Presseberichten der Mainpost (vgl. Anlage 5) beginnend 2005, Niederschlag fanden, wie sich bei Bestreiten des Beklagten bezüglich dieses Motivs ohne weiteres beweisrechtlich darlegen lässt.
Die Mainpost wurde vom Beklagten hier offenkundig zur öffentlichen Vorverurteilung, Stigmatisierung des Klägers und Stimmungsmache in Bezug auf seine weitere Zielsetzung missbraucht.

Der Beklagte konnte sich daher bei der von ihm angestrebten dauerhaften Inhaftierung und medienwirksamen Verhaftung des Klägers als „Amokläufer“ daher entsprechenden internen Beifalls und positiver Wirkung auf seine Karriere sicher sein.

3.
Die am 18.05.2009 an das Staatsministerium der Justiz – das die Dienstaufsicht über die bayerischen Staatsanwälte ausüben sollte – zugesandte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beklagten wurde vom dortigen Ministerialrat Hans Kornprobst ordnungsgemäß bearbeitet und dem Beschwerdeführer eine Abgabenachricht nach Weitergabe der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zugesandt, 06. Juni 2009.

Zeugnis:
Hans Kornprobst
, Ministerialrat, zu laden über Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Über diese ordnungsgemäße Sachbearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch den Zeugen Kornprobst versuchte der Beklagte infolge zu täuschen, obwohl er als Staatsanwalt verpflichtet ist, § 160 (2) StPO, diese zur Entlastung des Klägers führende Tatsache zu benennen.
So heißt es hier:

„(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“

Da der Beklagte Trapp hier jedoch als vorgeblich Geschädigter einer Straftat und vorgeblicher Strafverfolger in einer Person tätig wurde, vertuschte er zielgerichtet diese den Kläger entlastende Tatsache, dass der Jurist Kornprobst keinerlei Straftat oder sich ergebende Bedrohung in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp erkannte, gezielt anstatt sie offenzulegen.

Noch wesentlich deutlicher und schwerwiegender wird dieser Verstoß und Sachverhalt dadurch, dass eine identische Ausfertigung der Dienstaufsichtsbeschwerde als Klageschrift an die Zivilkammer des Vorsitzenden Dr. Bellay beim Landgericht Würzburg ging, der als ehemaliger und erfahrener Staatsanwalt (ab 2004 Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab 2005 Oberstaatsanwalt) ebenfalls keinerlei Straftat oder sich ergebende Bedrohung in dem Schreiben sah, den Schriftsatz unter Hinzuziehung und in Besprechung mit dem Richter und Berichterstatter Dr. Müller Teckhoff ordnungsgemäß bearbeitete und dem Kläger infolge einen diesbezüglichen Beschluss zukommen ließ.
Dem Berichterstatter habe er die Akte bereits am 05.06.2009 zugeleitet.

Zeugnis:
Dr. Thomas Bellay
, zu laden über Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12,
04229 Leipzig

Beweis:
Anlage 5:

Urteil des Landgerichts Würzburg, 814 Js 10465/09 vom 20.08.2010, Zeugenaussage Thomas Bellay, Seite 23/24

Anstatt diesen Sachverhalt offenzulegen, dass auch dieser erfahrene Jurist den Kläger entlastend keinerlei Straftat und Bedrohungslage in den Schreiben erkannt hat, versuchte der Beklagte infolge über den damaligen Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg, Lothar Schmitt, der sich laut eigener Zeugenaussage in Hauptverhandlung zu Az. 814 Js 10465/09 die Angaben Trapps unkompliziert zu eigen machte, offenkundig Einfluss auf den Zeugen Dr. Bellay zu nehmen.
Zu diesem Zweck telefonierte Schmitt, der offenkundig von Trapp entweder instrumentalisiert wurde oder infolge als Mittäter bei der Freiheitsberaubung im Amt anzusehen ist, offenkundig mit dem Zeugen Bellay, um diesen von seiner Meinungsbildung abzubringen, diese zu ändern und infolge ebenfalls eine Straftat in dem Schreiben zu behaupten.

Zeugnis:
Lothar Schmitt
, zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

Eine andere Erklärung dafür, dass Schmitt mit diesem Sachverhalt an den Zivilrichter Dr. Bellay herantritt, erschließt sich nicht.

Zeugnis:
Dr. Thomas Bellay
, zu laden über Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12,
04229 Leipzig

In der Zeugenaussage gibt Lothar Schmitt an, dass das Telefonat mit dem Zeugen Bellay nach dem 12.06.2009 stattfand.

Zeugnis:
Lothar Schmitt
, zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

Um Schmitt nicht zu kompromittieren, wurde in der schriftlichen Urteilsschrift eine kollegenschützende wohlwollende Lesart des vollkommen absurden und rechtsfremden Gebaren des Zeugen Schmitt benannt, nämlich die, dass Schmitt glauben machen konnte, aufgrund eines Vorganges von 2005, mit welchem er als Bediensteter der Staatsanwaltschaft befasst war, nun 2009 einen „Wissensvorsprung“ in Bezug auf die Person des Klägers zu haben. Erst auf Nachfrage räumte Schmitt ein, dass er bis zur Hauptverhandlung und seiner Zeugenvernahme dem Kläger noch nie begegnet war und keinerlei Wissen über diesen hat.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel
, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Beweis:
Urteil des Landgerichts Würzburg, 814 Js 10465/09 vom 20.08.2010

Ob eine gezielte indirekte Beeinflussung des Zeugen Bellay durch den Beklagten Trapp über dessen Mittäter Lothar Schmitt in diesem Kontext vorliegt, kann hier insoweit offen bleiben. Zweifelsfrei belegt ist jedoch, dass der Beklagte Trapp seiner Verpflichtung als Staatsanwalt nicht nachkam und diese objektiv den Kläger massiv entlastenden Tatsachen und die beiden Zeugen verschwiegen hat und die Staatsanwaltschaft bis in die Hauptverhandlung über diesen Sachverhalt zu täuschen versuchte.

Zeugnis:
Katja Weisensel-Kuhn, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Die Zeugen Kornprobst und Bellay mussten erst gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft, die als vorgeblich Geschädigte und Partei in diesem Verfahren dieses selbst initiiert hat, durch den Rechtsbeistand des Klägers, Christian Mulzer, in das Verfahren eingeführt werden.
Zeugnis:
Christian Mulzer
, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Der Beklagte behauptete wie bereits genannt wider besseres Wissen, dass der Kläger in der gegen seine Person gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde einen „Amoklauf wie in Winnenden“ beabsichtige, und zwar bei den Justizbehörden Würzburg. Hierbei beabsichtige er den „Mord an einer unbekannten Anzahl Menschen“. (Darlegungen des Beklagten in der Aktenlage zu 814 Js 10465/09).
Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09

Zu dieser Lesart der Dienstaufsichtsbeschwerde kommt der Beklagte offenkundig unter bislang nicht geklärten Umständen am Freitag, 12.06.2009.

Obwohl die Dienstaufsichtsbeschwerde bereits am 18.05.2009 mit genanntem Ergebnis – weder Straftat noch Bedrohung – sowohl an die Empfänger Kornprobst, Staatsministerium als auch Bellay, Landgericht Würzburg gegangen war, kam der Beklagte Trapp Wochen später schlagartig zu der Erkenntnis, dass hier eine akute Bedrohungslage bei den Justizbehörden Würzburg vorliege, dergestalt, dass ein Amoklauf durch den Kläger akut anstehe.

Den Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg, Lothar Schmitt, überzeugte der Beklagte und nach Zeugenaussage von Schmitt selbst in Hauptverhandlung offenkundig ohne weiteres von dieser Sichtweise.

4.
Die Darstellung des Beklagten wird noch unglaubwürdiger durch dessen weitere Vorgehensweise:

Er beauftragt die Polizeibeamtin Vierheilig mit der Festnahme des Klägers an dessen Wohnsitz in 97299 Zell am Main, Austraße 3.

Dies scheitert, da der Kläger bereits im April 2009 diesen Wohnsitz aufgegeben hat und seither überhaupt nicht mehr im Landkreis Würzburg aufhältig war.

Infolge ruft die Zeugin Vierheilig am Nachmittag des 12.06.2009 den Kläger zweimal auf dessen Handy an. Als der Kläger sich jeweils mit Namen meldet, legt die Zeugin auf.

Eine Handyortung findet nicht statt.

Zeugnis:
Dagmar Vierheilig
, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Wenn es, wie vom Beklagten behauptet, hier um die Verhinderung einer Vielzahl von Morden gegangen wäre, wäre ein solches Vorgehen absurd.
Es wäre neben massiven Fahndungsmaßnahmen, ggf. einer Öffentlichkeitsfahndung, eine sofortige Handyortung zwingend angezeigt gewesen.

Bereits diese halbgaren Instruktionen an die vom Beklagten instruierte Polizei zeigt, dass es ausschließlich um Repression gegen den Kläger geht, der es wagte, über den Beklagten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erstatten und ohnehin lästig ist und keinesfalls um Gefahrenabwehr, wie zu diesem Zeitpunkt noch außenwirksam behauptet.

5.
In der Woche vom 15.06.2009 bedroht der Beklagte Trapp unter Amtsmissbrauch in seiner Funktion als Staatsanwalt den Stuttgarter Polizeihauptkommissar Michael Scheffel mit der Drohung eines Disziplinarverfahrens und Strafverfolgung wegen vorgeblicher Strafvereitelung, wenn – so der Zeuge Scheffel – der Kläger „nicht endlich festgenommen“ wird.

Mittlerweile war dem Beklagten bekannt geworden, dass der Kläger seit 29.04.2009 unter der Adresse Maierwaldstraße 11, 70499 Stuttgart gemeldet ist und dort auch wohnhaft ist.
Nichtsdestotrotz wurde infolge fabuliert, der Kläger sei ohne festen Wohnsitz, um den nicht vorhandenen Haftgrund der Fluchtgefahr behaupten zu können.
Da die Polizei Stuttgart den Kläger dennoch nicht festnahm und der Beklagte zunehmend unter Druck geriet, da er bereits am 12.06.2009 wider besseres Wissen behauptet hatte, durch den Kläger drohe ein akuter Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg, ließ er diesen Ärger offenkundig u.a. an dem Polizeibeamten Scheffel aus, der diesen Aktionismus und die rechtsfremde persönlich motivierte Vorgehensweise des Beklagten durchschaute.

Zeugnis:
Michael Scheffel
, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart

6.
Dem Beklagten gelang darüber hinaus nach Durchsetzung seines Zieles, der Inhaftierung des Klägers mittels unwahrer Strafanzeige ein weiterer Coup.

Unter Ausnutzung seines Nimbus als Staatsanwalt und seines Ansehens bei dem Kollegen Erik Ohlenschlager, zu diesem Zeitpunkt Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, gelang es dem Beklagten, einen Aritkel in der örtlichen Mainpost zu lancieren, dessen einzige Quelle die Staatsanwaltschaft Würzburg, mithin die Behörde des Beklagten fungierte, dies als sog. „privilegierte Quelle“.

Bereits am 25.06.2009 wurde der Kläger so öffentlich als Amokläufer vorverurteilt und an den Medienpranger gestellt, was vom Beklagten bewusst herbeigeführt und gewollt war, um Fakten in Bezug auf seine Zielsetzung schaffen, die in der Vernichtung des Klägers bestand.

In dem Pressebericht vom 25.06.2009 des sog. Gerichtsreporters Patrick Wötzel heißt es unter Missachtung der Unschuldsvermutung wie folgt:

„Bei Marathon festgenommen: Ex-Polizist drohte mit Amoklauf

Ein 39-jähriger Ex-Polizist hat im Mai der Würzburger Justiz einen „Amoklauf, Mord und Totschlag“ angedroht. Am Sonntag wurde der sportliche 39-Jährige als Teilnehmer des Halbmarathons in Stuttgart verhaftet. Wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und Beleidigung war er bereits mehrfach vor Gericht.“

Beweis:

Anlage 6:
Artikel der Mainpost vom 25.06.2009 unter Überschrift „Bei Marathon festgenommen: Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“.

Die Rechtsvertretung der Mainpost GmbH, Dr. Johannes Weberling Rechtsanwälte, Berlin teilten mit Schriftsatz vom 01.02.2013 wie folgt mit, Seite 3:

„Die Aussage, der Antragsteller habe mit einem Amoklauf gedroht“, stammt von der Staatsanwaltschaft, nämlich dem Staatsanwalt Erik Ohlenschläger…“

Beweis:

Anlage 7: Schriftsatz, Dr. Johannes Weberling Rechtsanwälte, 01.02.2013

Vom Landgericht Stuttgart wurde infolge Prozesskostenhilfe für folgenden Antrag gewährt:

„Die Beklagte wird verurteilt, unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel, es zu unterlassen, zu behaupten, der Kläger habe im Mai 2009 der Würzburger Justiz einen „Amoklauf, Mord und Totschlag“ angedroht, wenn dies geschieht wie in dem Artikel vom 25.06.2009.“

Beweis:

Anlage 8: Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 17.06.2013, Az. 11 O 100/13

Der Zeuge Erik Ohlenschlager berief sich bei Bekanntgabe der Falschmeldung an das örtliche Presseorgan ebenfalls ausschließlich auf die unwahre Strafanzeige und die Angaben des Beklagten.

Zeugnis:
Erik Ohlenschlager
, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Anstatt eine objektive Berichterstattung über die hier dargelegten Fakten zu veranlassen, ziehen sich Verantwortliche der örtlichen Mainpost, nachdem sie den Kläger (identifizierend) fälschlich öffentlich eines Verbrechens beschuldigten, bis heute hämisch und mit Beleidigungen und Entwertungen über den Kläger her.

So wandte sich der offenkundig federführende Gerichtsreporter Manfred Schweidler in einem unter dem Pseudonym „sailor3071“ verfassten Forumskommentar, in welchem er im Plural fabuliert, sich direkt an den Kläger , in welchem er ihm im oben genannten Sachverhalt weiter eine „Drohung“ unterstellt, wobei er gönnerhaft einräumt, dass die „Reaktion“ (10 Monate Freiheitsberaubung u.a.) „überzogen“ gewesen sein mag:

„Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden…… Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen. Bis heute tun Sie nichts, um bei unbefangenen Beobachtern Verständnis für ihre Position zu fördern. ….Aber Sie selbst fühlen sich schon berechtigt, jeden anderen mit Dreck zu bewerfen, der Ihnen nicht die Füsse küsst. Letzteres haben wir bisher nicht getan und werden wir künftig nicht tun – und wenn Sie noch so sehr glauben, es gäbe kein bedauernswerteres Justizopfer als Sie.“

Beweis:

Anlage 9: Ausdruck des Kommentars des Zeugen Schweidler unter Pseudonym “sailor 3071“ vom 26.11.2016, 18:45 Uhr:

7.
Der Beklagte täuschte die Zeugin Weisensel-Kuhn zwecks Erlangung des Haftbefehls vom 22.06.2009 über das Vorhandensein eines Haftgrundes der Fluchtgefahr.

So heißt es im Haftbefehl vom 22.06.2009:

„Im diesem Verfahren (Anm. des Klägers: Az. 161 Ds 814 Js 824/06) hat das Amtsgericht Würzburg am 26.05.2009 einen Sicherungshaftbefehl erlassen, der – aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte offenkundig untergetaucht ist – erst am 21.06.2009 vollzogen werden konnte. In diesem Verfahren droht dem Beschuldigten ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung.“

Beweis:
Anlage 3:
Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, Az. 814 Js 10465/09
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Richtig ist, dass der Beklagte seit 29.04.2009 ordnungsgemäß in 70499 Stuttgart, Maierwaldstraße 11 angemeldet und wohnhaft ist. Der Kläger wohnt dort bis zum heutigen Tag.

Beweis:

Anlage 10: Anmeldebestätigung des Amts für öffentliche Ordnung vom 29.04.2009

Die bloße Tatsache, dass die irgendwann vom Beklagten losgeschickten Polizeibeamten den Kläger im Laufe des Zeitraums vom 12.06. bis 21.06.2009 nicht in der Wohnung antrafen, missbrauchte der Kläger zielgerichtet zu der selbstreferentiellen Falschbehauptung, der Kläger sei ohne festen Wohnsitz, was eine Fluchtgefahr begründe.

Richtig ist, dass der Kläger während er angeblich untergetaucht war, vielfach mit dem Zeugen Scheffel telefonierte.

Gegenüber dem Zeugen Scheffel begründete der Beklagte die Festnahmeabsicht gegenüber dem Kläger nicht mit einem vorgeblich am 26.05.2009 erlassenen Sicherungshaftbefehl sondern mit den erst mit Haftbefehl vom 22.06.2009 bekanntgegebenen Phantasien in unwahrer Strafanzeige.

Da dies offenkundig Phantasien des Beklagten waren, wurde der Sachverhalt von der Polizei Stuttgart auch nicht ernst genommen. Man hat hier offenbar erkannt, dass es sich um eine persönlich motivierte Angelegenheit seitens des Beklagten handelt, die dieser unter Missbrauch seines Amtes als Staatsanwalt losgetreten hat.

Zeugnis:
Michael Scheffel
, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart

Weitere Zeugen bei der Polizei Stuttgart, die in Zusammenhang mit der Freiheitsberaubung gegen den Kläger erst unter Druck zu Maßnahmen veranlasst wurden, sind bei Bedarf zu benennen.

Der Kläger wurde infolge am 21.06.2009 als Teilnehmer des Halbmarathons in Stuttgart (Anlage 4) festgenommen. Dorthin fuhr er von seinem gemeldeten Wohnsitz, an welchem er sich auch die gesamte Woche zuvor aufgehalten hatte.

Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts für diese berechtigte und begründete Klage ist beigefügt.

Das Schreiben wird im Zusammenhang mit Strafanzeigen und Vorwurf struktureller Korruption zu Lasten des Klägers und insbesondere Tatvorwurf der Freiheitsberaubung im Amt in Mehrfertigung den Polizeibehörden Stuttgart übergeben und auch im Internet veröffentlicht.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Im Wohnzimmer…..“: Geklüngel zwischen Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Groß und Lokalpresse lecker dokumentiert….

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Ich steh auch auf Literatur….

Der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß hat 2009 bekanntermassen mit einem eklatanten FEHLGUTACHTEN der Staatsanwaltschaft Würzburg die Munition gegeben, mit der diese mich ohne vorliegende Straftat oder sonstige Voraussetzungen dauerhaft in der Forensik versenken wollte….
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Auf der Soll-Seite steht weiter eine bis heute nicht entschädigte siebenmonatige Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr aufgrund des Fehlgutachtens (+ 3 Monate Freiheitsberaubung JVA).

Dr. Groß wird unter offenkundiger RECHTSBEUGUNG der Würzburger Justiz vor berechtigten zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen geschützt und mit dieser herrlichen „Argumentation“ zu decken versucht:

“…der Antragsteller hat nicht ausreichend dargetan, dass sich die (behauptete) Unrichtigkeit des fraglichen Gutachtesn des Sachvertändigen Dr. Groß den Strafverfolgungsbehörden geradezu aufdrängen musste. Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“

Az. 62 O 2451/09, Landgericht Würzburg, Beschluss vom 2.11.2010 (Seite 3)

Die „Unrichtgkeit“ des eklatanten Fehlgutachtens geschah offenkundig für die Staatsanwaltschaft, unter VORSATZ!

Die „Unrichtigkeit“ ist auch nicht behauptet, wie diese Richter fabulieren, sondern durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil zweifelsfrei belegt!
Die Originalakten inkl. Phantasien des Dr. Groß für jedermann seit 2013 beweisrechtlich veröffentlicht, u.a. hier:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Die Mainpost lobte Dr. Groß stets namentlich in ihren Berichten über diverse Gerichtsverhandlungen. Über die Folgen seiner Fehlgutachten, überhaupt über die Justizskandale der Region und die Tatsache der Nähe dieses Gutachters zur örtlichen Justiz berichtet die Mainpost bis heute nicht..! Was nicht in der Zeitung steht, ist auch nicht passiert….

Gut, zu erfahren, dass es sich der Fehlgutachter Dr. Groß bei einem „süffigen Bacchus“ gut gehen lässt – und die Provinzpostille MAINPOST selbst hier ganz tief ins Geschehen hineinkriecht…..

Dieser Bericht wurde mir heute zugesandt:

„Im Wohnzimmer von Familie Groß“

Aufgeschlagen: Immer im Herbst veranstaltet das Mainfranken Theater Lesungen im besonderen Rahmen – in Privathäusern in der Stadt nämlich.FELIX KÄSTLE, DPA

„Familie Groß in der Sanderau lud bereits zum zehnten Mal zu sich ein, in den zweiten Stock eines wiedererrichteten Altbaus…..

„Das ist Theater im ganz Kleinen, das gefällt den Leuten“, spekuliert der Psychiater Jörg Groß über den Erfolg. Und seine Praxis-Managerin ergänzt: „Sicher wollen die Zuhörer auch gucken: Wie leben die Gastgeber?“ Deswegen stellen sie auch für den Abend nicht viele Möbel um, etwa um mehr Sitzplätze zu bieten.“….

….“Mit einigen Zuhörern sind sie sogar in Kontakt geblieben, manche treffen sie in den Vorstellungspausen des Mainfranken Theaters wieder, andere kommen jährlich zu ihnen. Jörg Groß mutmaßt verschmitzt: „Wegen des Theaterschoppens! Den gibt es nur bei dieser Gelegenheit, einen ganz süffigen Bacchus.

Der Wein inspiriert dann das gemütliche Beisammensein nach der Lesung, zu dem meist auch die Schauspieler bleiben. Die haben eh ein ungezwungenes Verhältnis zur „Dame des Hauses“, weil Daniela Groß mit etlichen von ihnen schon auf der Bühne stand, im Bürgerchor. Außerdem sind sie Rosenkavaliere im Theaterförderverein.“

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http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Literatur-Schauspieler-Theater;art735,8982404