Fehlgutachten für Staatsanwaltschaft Würzburg weiter durch Gericht vertuscht…

Während der SPIEGEL in seiner morgigen Ausgabe die Studie über die „Tendenzgutachten“ von willfährigen und wirtschaftlich abhängigen Gerichtsgutachtern in Bayern aufgreift, wird auch meine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage gegen den Gutachter Dr. Groß, Würzburg, durch die Justiz Würzburg weiter zu vertuschen versucht, Ansprüche trotz sieben Monaten zu Unrecht erfolgter Unterbringung nach Par. 126 a StPO aufgrund dieses eklatanten Fehlgutachtens und dem offenkundig zielgerichteten Missbrauch einer versuchten Anwendung des Par. 63 StGB als „unbegründet“ fabuliert.

Ein weiterer Justizskandal.

https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2014/14/126267959

Die SZ berichtete bereits:

„…..Interessant, was die Befragten selbst zur Misere des Gutachterwesens sagten. So gab einer an, dass Gerichte gerne Gutachter benennen, die einfache Schwarz-Weiß-Beurteilungen abgeben. Und es gibt natürlich Stammgutachter, die von Gerichten immer wieder eingesetzt werden, weil sie gut sind. Manchmal aber auch nur, weil sie bequem sind. Denn wenn sie Widerworte geben, kann es ihnen ergehen wie Norbert Nedopil, der Koryphäe unter den deutschen Psychiatern. Weil er dem Münchner Schwurgericht zu häufig Gutachten vorlegte, in denen er statt zu Haft zur Psychiatrie riet, wurde er nicht mehr beauftragt – Koryphäe hin oder her.“….

http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878

Es war Prof. Nedopil, der als neutraler und objektiver Gutachter den Murks bei der Würzburger Justiz und das von dort in Auftrag gegebene Fehlgutachten entlarvte und meine Unterbringung nach sieben Monaten beendete: Beschluss des LG Würzburg nach Erhalt dessen Gutachten….: „sofort zu entlassen“…..

Mehr hierzu in Kürze…..

Minister Bausback und das Justizministerium sind von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist Strafanzeige anhängig, wie bereits hier berichtet….

Kindesentfremdungs-Anwältin Gabriele Hitzelberger – Drohung mit Unterlassungsklage

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Aufgrund der wegen schuldhafter Untätigkeit und Verschleppung der Justizbehörden Würzburg und der Rechtsverweigerung der Richterin Treu, gegen den seit 22 Monaten mit immensen Folgeschäden verbundenen Umgangsboykott, den schuldhaften Kindesentzug (faktisch Kindesentführung, § 235 StGB) und die schuldhaft auf Manifestation ausgerichteten Grundrechtsverletzungen auch nur ansatzweise etwas zu unternehmen – trotz vorliegenden gerichtlich vollstreckbaren Beschlusses – habe ich in diesem Blog alle wesentlichen Akten veröffentlicht.

Die Rechtsverweigerungen, Diskriminierungen und schuldhaften Ausgrenzungen von Vätern durch die Justiz und dümmlichst und asozial agierende Juristen im Bereich „Kindschaftsrecht“ sind untragbar und gehören endlich abgestellt. Das ist ein gesamtgesellschaftlich schädigendes Verhalten in einem bislang abgeschlossenen juristischen Zirkel, der sich offenkundig einen Dreck um Gesetze und Rechtsprechung schert.

Die Schädigungen von Kindern werden zielgerichtet instrumentalisiert – und die Täter berufen sich auf das „Kindeswohl“, verstecken sich selbst hinter manipulierten Vierjährigen….

In diesem Zusammenhang ist wie anhand Akten nachvollziehbar hauptverantwortlich für neuerliche Ausgrenzungsstrategie und schamlose Kriminalisierungsversuche – ungeachtet der bereits von 2004 bis 2010 verschuldeten zu Unrecht erfolgen Kriminalisierung bis zum Versuch der Unterbringung in die Forensik, die Prof. Nedopil für die Würzburger Justiz entlarvend verhinderte – die „Rechtsvertreterin“ der Kindsmutter, Gabriele Hitzelberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann.

Ungeniert und unreflektiert wurde seit März 2012 mittels Entwertungen, mittels unbegründeter Befangenheitsanträge gegen die Richterin Treu – die zuvor auch einen einzig mit dem Ziel der Ausgrenzung gestellten „Gewaltschutzantrag“ der Erfüllungsgehilfin Hitzelberger gegen mich verhinderte, September 2012, wie ich erst aus Schreiben Monate später erfuhr – die heutige Situation und nach 94 Treffen der willkürliche Abbruch der wöchentlichen Kontakte und der Bindung zwischen Vater und Kind verschuldet.

Dies zu einem Zeitpunkt, zu welchem zum Unwillen der Kindsmutter die Kontakte deutlich ausgeweitet werden sollten und auf gemeinsames Sorgerecht etc. hinzuarbeiten war. Insbesondere ehrenamtliche Helferinnen des Kinderschutzbundes hatten sich hierfür massiv eingebracht.

Das Gericht schaut dieser asozialen Kindesentfremdung und den juristischen Spielchen weiter zu, Schäden werden manifestiert und potenziert. Entfremdung meines Kindes unter massiven Belastungen und irreversiblen Schädigungen wird fortgesetzt….

All dies bot Anlass, die Rolle dieser …… seit März 2012 involvierten Würzburger Anwältin Hitzelberger in diesem sensiblen und auf Entlastung des Kindes auszurichtende Verfahren hier in diesem Blog ein weiteres Mal aktuell zu thematisieren.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/21/gabriele-hitzelberger-rechtsanwaltin-der-wurzburger-kanzlei-jordan-schafer-auffermann/

Man hält es nun offenkundig unbeachtlich der verschuldeten Schäden bei dieser Kanzlei für sinnvoll, mich als Geschädigten der Vorgehensweise und von einem leiblichen Kind zielgerichtet und böswillig ausgegrenzten Vater weiter unter Druck zu setzen und droht hier mit Unterlassungsklage und erneuter „Strafverfolgung“….:

Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“, Würzburg, Drohung mit Unterlassungsklage, 25.03.2014

Mein Antwortschreiben in wesentlichen Auszügen:


……Rechtsanwälte
Jordan, Schäfer, Auffermann
Kapuzinerstraße 17
97070 Würzburg

….Das Verhalten der…..Hitzelberger in Zusammenhang mit 22-monatiger Kindesentfremdung (entgegen vollstreckbarem Gerichtsbeschluss) faktischer Kindesentführung, Verschleppung des Verfahrens durch Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu, Versuche der Entwertung, Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person wird in aller Konsequenz aufzuklären und wie auch immer nötig in allen Aspekten öffentlich diskutiert werden.

Ihre „Mandantin“ agierte im vollen Wissen der seit 2003 vorliegenden Schädigungen gegen meine Person und der hieraus resultieren Bindungszerstörungen zu meiner Tochter von 2004-2010, die vor Eintritt Ihrer Mandantin in diesen Konflikt durch wöchentliche Treffen etc. seit Mai 2010 und endlich erlassene gerichtliche Schritte (gemeinsame Beratung, Dezember 2011) auf einem guten Weg waren. Dieser Lösungsweg und die Entlastung des Kindes wurden durch Ihre „Mandantin“ zielgerichtet und böswillig zunichte gemacht. Inwieweit derart anwaltliches Verhalten in der heutigen Zeit noch „Auftrag“ einer Mandantschaft sein kann, ist zu klären angesichts der psychosozialen Folgen von Elternentfremdung und Bindungszerstörung.

…..Es geht hier um …… und gesellschaftsschädigendes Verhalten durch empathiefreie Konfliktvertretung in hochsensiblen Kindschaftskonflikten und mit irreversiblen Folgen für betroffene Kinder.

….Ihr Schreiben zeugt von Realitätsverlust angesichts der von Ihrer „Mandantin“ verschuldeten Schäden, die längst andere Wege nahelegen als die von mir beschrittenen.

Gegen Hitzelberger wurde bereits 2012 aufgrund massiv ehrverletzender und kindeswohlschädigender Vorgehensweise eine Zivilklage eingereicht. Dies hinderte die Beklagte nicht, verschärft weiterzumachen und immense Schädigungen zu verschulden.

Infolge der Schädigungen wurde nach Verhandlung am 17.09.2013 Rechtsanwalt Mulzer von mir um Beistand gebeten, der nach eigenen Angaben mit Rechtsanwalt Auffermann befreundet ist, was offenkundig ebenfalls keinerlei Selbstreflexion und Verhaltensänderung nach sich zog.

Als gravierendes Beispiel für die Schwere des schädigenden Verhaltens ist lediglich folgendes anzuführen, hier anhand Originalakten öffentlich:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-%C2%A7-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Mit Beschluss vom Dezember 2012 (!!) werden in Verhandlung bei Richterin Treu die Folgen und Schädigungen für meine Tochter benannt und von allen Beteiligten als alarmierend und fatal erkannt. Eine Beendigung und Vermeidung weiterer Folgeschäden durch sofort wieder aufzunehmende Kontakte (wie in vollstreckbarem Gerichtsbeschluss vorliegend) wird als zwingende und sofortige Maßnahme erkannt.

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Anstatt die in allgemeinem Konsens vereinbarten Schritte zu veranlassen, legt die Beklagte Hitzelberger mit Datum vom 08.01.2013 einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu vor, da diese der lebensfremden und ….. Ausgrenzungs- und Entwertungsstrategie nicht folgt sondern erkennbar Sorge um das Kind hat, das die Folgen dieser „Strategie“ Ihrer Mandantin zu tragen hat.

Als dieser Befangenheitsantrag am 20.03.2013 abgelehnt wird, erfolgt Beschwerde beim OLG Bamberg, das den Schwachsinnn ebenfalls ablehnt, Vorsitzende Richterin Ott, 7. Senat des OLG Bamberg.

Exkurs: die Originalakten „Befangenheit“ gegen die Richterin wegen deren Durchsetzungsziel „Umgang„:

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Ablehnung des „Befangenheitsantrags“ der Kindsmutter gegen die Richterin, 20.03.2013

Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2012

Ablehnung Befangenheitsantrag, OLG Bamberg, 22.05.2013

….Nochmals: wenn Sie glauben, dass angesichts der Tatsache, dass meine Tochter seit 22 Monaten schuldhaft entfremdet wird, mir mit unbegründeten Klagen oder Strafen zu drohen ist, leiden Sie unter Realitätsverlust.

Es wird höchste Zeit, dass das juristische Treiben und diese von Juristen verschuldeten Existenzvernichtungen in der Provinz Würzburg transparent gemacht werden.

….Zur weiteren Kenntnis erhalten Sie „Verhaltenskodex“ der Rechtsanwälte in Verfahren vor dem Familiengericht Würzburg, Anwaltsverein Würzburg, von Ihrer Kanzlei mitgetragen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Weitere Fakten:

Im Verhaltenskodex/Leitlinie ist ein Kernpunkt:

….„herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil unterbleiben.“….

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Die Beklagte Hitzelberger hingegen steigt wie die Axt im Walde in dieses Verfahren ein, empathielos ….. zielgerichtet auf Entwertung und Bindungszerstörung ausgerichtet, 16.03.2012: 

…“Zwischen den Parteien ist schon seit Jahren eine funktionierende Kommunikationsebene nicht  mehr gegeben. Diese Kommunikationsebene wurde durch zahlreiche vom Antragsteller initiierte Rechtsstreite zwischen den Parteien auf Dauer tiefgreifend gestört.“ 

Richtig ist: die Kindsmutter hat mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung eine auf Ausgrenzung und Entsorgung gerichtete „Gewaltschutzverfügung“ erwirkt, ihre persönlichen Launen auf die Gerichte ausgelagert mittels Kriminalisierung des Kindsvaters, der beliebig „aussortiert“ wurde – drei Monate nach Geburt des Kindes!

Seither verweigert sie – aus Rache, Schuldgefühlen und zur Demonstration der „Opferrolle“ nach außen – JEDE Kommunikation und Konfliktlösung hieraus, zu Lasten des Kindes und meiner Person! Mit massivsten Folgen und Schäden.

So zuletzt auch die erst im Dezember 2011 zuvor beschlossene gemeinsame Beratung:
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Rechtsanwalt Rothenbucher stand für diese Posse nicht mehr zur Verfügung, Hitzelberger hat hingegen offenkundig keinerlei Skrupel und berufliche Ethik – sondern geniesst offenbar die Schädigung des Kindsvaters und des Kindes der Parteien. Deren Verhalten wurde bereits beginnend in erster Verhandlung März 2012 mehrfach auch richterlich gerügt, ohne jede Verhaltensänderung!

Hier ist von gezielten anwaltlichen Provokationen auszugehen. Wo hier noch von „beruflicher Ehre“ die Rede sein kann, erschließt sich nicht….

Hitzelberger: …..“Der Antragsteller möchte ganz offensichtlich das Sorgerecht nur dazu missbrauchen,  der Antragsgegnerin weiterhin möglichst viel Ärger zu machen und Steine in den Weg zu legen. Um (sein Kind) geht es hier überhaupt nicht. „….

Es folgt eine „Auflistung“ von bis zu 7 Jahren alten Zeitungsberichten etc…

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Über das anwaltliche Ziel der Erfüllungsgehilfin Hitzelberger lässt schließlich der folgende (beispielhafte) Schriftsatz keine Zweifel mehr: es geht darum, mit allen Mitteln im Sinne einer asoziale Ausgrenzung betreibenden Kindsmutter die Vaterschaft zu zerstören und die Kindesentfremdung auch zum Schaden des instrumentalisierten Kindes zu manifestieren!

Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Für die Folgen wird die Erfüllungsgehilfin Hitzelberger zur Verantwortung zu ziehen sein! Momentan sind 22 Monate zielgerichteter Kindesentfremdung seit deren Mandatsübernahme zu verzeichnen….

Bayerischer Justizminister: Versuch der Abgabe einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt an die Behörde der Beschuldigten, STAATSANWALTSCHAFT WÜRZBURG

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Dies richtet sich mittlerweile vor allem auch an Journalisten:

Die Justiz in Bayern versucht offenbar mit allen Mitteln, durch Aussitzen und Vertuschen, diese offenkundige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten und lästig gewordenen ausgegrenzten Vater zu vertuschen.

Geltend gemacht ist weiter ein persönlich motiviertes, gezieltes Vorgehen, mich mittels einer konstruierten Straftat, die ich durch Einreichung einer DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg begangen haben soll, nach dem „Modell Mollath“ in einer fränkischen Forensik zu versenken. Dies unter Vorsatz und im Zusammenwirken mit dem „Hausgutachter“ der Würzburger Staatsanwaltschaft, der mir in deren Auftrag Wahn und beliebige Persönlichkeitsstörungen in einem Fehlgutachten attesstierte. Entschädigung wird bis heute trotz Freispruch und entlarvendem Obergutachten des Prof. Nedopil verweigert.

Hier nochmals die Dienstaufsichtsbeschwerde, nach der ich laut Staatsanwaltschaft Würzburg dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ wegzusperren sei, da ich einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg geplant hatte, wie diese fünf Wochen nach Versenden der Dienstaufsichtsbeschwerde „festgestellt“ haben will:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Meine Geltendmachungen werden ignoriert und vertuscht. Zivilklagen werden intern von der Justiz Würzburg im Prozesskostenhilfeverfahren zu entledigen versucht.

Nach der gestern erhaltenen Mitteilung auf Strafanazeige und Mitteilung an das Staatsministerium der Justiz, dass von dort nun die für die Vorgänge als BESCHULDIGTE und BEKLAGTE angezeigte Staatsanwaltschaft Würzburg mit der „Prüfung“ von Vorgängen betraut wurde, habe ich folgendes Schreiben an Justizminister Bausback gesandt:

Weitere Details und beweisrechtliche Dokumente:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/07/verdacht-der-rechtsbeugung-zugunsten-wurzburger-fehlgutachter/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/08/weiter-strafanzeige-wegen-verdacht-schwerer-freiheitsberaubung-im-amt/

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An den
Staatsminister
Prof. Dr. Winfried Bausback

Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 22. März 2013

Sehr geehrter Herr Bausback,

mit Schreiben vom 20. Januar 2014 und vom 13. Februar 2014 wurden bei Ihnen – parallel hierzu bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Strafanzeigen wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt u.a. eingereicht.

Da es sich bei den Beschuldigten um hochrangige Juristen in verantwortlicher Position handelt, die nach wie vor Entscheidungen im Zusammenhang auch mit schweren Grundrechtseingriffen treffen, ist von einer erhöhten Aufklärungsbereitschaft auszugehen.

Notfalls ist ein Untersuchungsausschuss angezeigt.

Meine Erfahrung ist bislang im Gegenteil jedoch die, dass hier gezielt ein Justizskandal und schwere Straftaten im Amt vertuscht werden sollen.

Dies legt auch ein mir gestern zugegangenes Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 18.03.2014 nahe, Az. 3 AR 39/14:

Herr Oberstaatsanwalt Reichel teilt hierin mit, dass meine „Eingabe an das Staatsministerium der Justiz vom 13.02.2014“ an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurde, weil die „Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Mitglieder des Landgerichts….in den Zuständigkeitsbereich des Leitenden Oberstaatsanwalts in Würzburg“ falle.

Meine „Eingabe“ ist eine konkrete Strafanzeige, die sich gegen Handeln richtet, das hauptursächlich und strafrechtlich relevant als Freiheitsberaubung im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg gründet.

Das Verhalten der Justiz Bayern, der Sie vorstehen, legt mittlerweile den Straftatbestand der Strafvereitelung zugunsten von Juristen insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Würzburg nahe.

Der Versuch einer Abgabe zwecks sachgerechter Bearbeitung an die Behörde, die Beklagter und Beschuldigter einer Freiheitsberaubung im Amt ist, ist eine Unverschämtheit und bestätigt das Bild, das seit Monaten von der bayerischen Justiz aufgezeigt wurde.

Die Strafanzeige gegen Richter des Landgerichts Würzburg ist angezeigt, weil diese bereits – naheliegend unter Verwirklichung von Rechtsbeugung – im Prozesskostenhilfeverfahren sämtliche Geltendmachungen meiner Person entledigen.

Dies betrifft insbesondere (auch) eine Zivilklage gegen den Psychiater Dr. Groß, der mittels eklatanter Fehldiagnosen und einem in allen Punkten als Fehlgutachten aufgezeigten (Obergutachten Prof. Dr. Nedopil) Gutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg für eine siebenmonatige zu Unrecht erfolgte Unterbringung (Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) meiner Person als ehemaligem Polizeibeamten in der Forensik Lohr verantwortlich zu machen ist, die bis heute mit keinem Cent entschädigt wurde.

Dr. Groß ist darüberhinaus für die Stigmatisierung und psychische Belastung zu verantworten, die ein zu Unrecht beabsichtigter Grundrechtseingriff nach § 63 StGB, der offenkundig mit immenser krimineller Energie von Justizjuristen erzwungen werden soll, nach sich zieht.

Es ist erkennbar, dass von Vorsatz bei den Maßnahmen auszugehen ist und das zielgerichtetes gemeinschaftliches Handeln von Dr. Groß und der Staatsanwaltschaft Würzburg geltend gemacht wird, persönlich motiviert, unter erheblichem Amtsmissbrauch und mit erheblichem bösen Willen und Willen zur Schädigung meiner Person.

Die Einbeziehung der Staatsanwaltschaft Würzburg ist absurd und ich werte das als Schlag ins Gesicht.

Sie, Herr Bausback, sind als dienstrechtlicher Vorgesetzter und Justizminister des Freistaats Bayern verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufklärung und Bearbeitung der beweisrechtlich vorgetragenen Strafanzeigen.

Auch für Beschuldigte bei Staatsanwaltschaften und Gerichten sind die rechtsstaatlichen Grundsätze und insbesondere die Gesetze geltend.

In Anlage erhalten Sie:

Anlage 1:
Zivilklage gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, mittlerweile eingereicht beim Landgericht Stuttgart, das nochmals die verursachende Rolle der Staatsanwalt Würzburg klar beleuchtet, beweirechtlich dargelegt:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/04/klage-gegen-die-staatsanwaltschaft-wurzburg-litigation-pr-in-eigener-sache/

Anlage 2:
Die Veröffentlichhung vom 22. Februar 2014 unter dem Titel
„Bayern: Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt mittels Fehlgutachten“
https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/22/bayern-vertuschung-von-freiheitsberaubung-im-amt-mittels-fehlgutachten/

Alle Schriftstücke und auch dieses Schreiben hier sind im Internet beweisrechtlich veröffentlicht:

martindeeg.wordpress.com

Dass derarte Vorgänge unter den Teppich gekehrt und zum Schutz von CSU-Mitgliedern vertuscht werden, ist keinesfalls tragbar.

Als ehemaliger Polizeibeamter ist es darüberhinaus meine Pflicht aufzuzeigen, welches massive Unrecht und welche Straftaten im Amt hier offenkundig – nicht nur in meiner Sache – in der Justiz in Bayern/Franken normalisiert sind.

Die Frage nach der Gesinnung des verantwortlichen Führungspersonals stellt sich massiv.

Der „Fall“ des Gustl Mollath hat hier lediglich exemplarisch aufgezeigt, was hier mittlerweile möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Gabriele Hitzelberger, Rechtsanwältin der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

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Es stellt sich die Frage: wie lange müssen sich Geschädigte der Justiz die Rechtsverweigerungen der Justiz gefallen lassen! Nun konkret zu den Tätern und Erfüllungsgehilfen, die seit 22 Monaten WIEDER meine Vaterschaft zerstören – mit massivsten Folgen!

Gerichtsurteile werden ignoriert! Meine Zivilklagen werden im Prozesskostenhilfeverfahren einfachst rechtsbeugend entledigt. Polizei, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Zivilgerichten sind die Vorgänge seit langem bekannt und mitgeteilt, unternommen wird nichts…..

Dieser konkrete vollstreckbare Beschluss wird vorsätzlich und böswillig seit 22 Monaten missachtet:
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Eine Hauptverantwortung hierfür trägt die Erfüllungsgehilfin Gabriele Hitzelberger.

http://www.pointoo.de/poi/Wuerzburg/Dr-Gabriele-Hitzelberger-1175060.html

Dass die Verantwortlichen damit durchkommen, ist ausgeschlossen!
…..

Ich werde fortlaufend weiter auf allen Ebenen auflaufen gelassen. Mein Kind wird durch die Rechtsanwältin Kerstin N. seit Mai 2012 wieder ungehindert entzogen und entfremdet. Seit Oktober 2012 ist sie untergetaucht, für mich als Vater eine Kindesentführung, strafbar nach Par. 235 StGB. Die Richterin unternimmt nichts. Die Polizei wurde bereits letztes Jahr informiert.

Die Würzburger Justiz, die bereits aufgrund einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter die Schädigungen von 2004 bis 2010 verschuldete, setzt den gerichtlichen Beschluss vom April 2010 nicht durch, der Umgangsboykott und die Folgeschäden werden konkret durch die Familienrichterin Treu verschuldet.

Nachdem diese Woche das ca. 30 Gespräch bei der Familienberatungsstelle Würzburg, der Mediatorin Katharina Schmelter stattfand, zeigt sich weiter, dass die Verantwortlichen immer noch glauben, man könne eine derarte Existenzvernichtung und Zerstörung einer Elternschaft, basierend auf Lügen einer offenkundig egozentrischen und dominanten Frau, die ein Kind als Besitz missbraucht, aussitzen. Die Verbrechen werden ungeniert und als Selbstverständlichkeit fortgeführt: die Richterin Antje Treu beruft sich auf die Gutachterin Katharina Behrend, die im Dezember 2012 mit einem – unabhängig vom Umgangsboykott – Gutachten beauftragt wurde, das mittlerweile ohnehin wertlos ist, da die Gutachterin emotional voreingenommen und offenkundig total überfordert mit der Prüfung der Realität. Auch diese versucht mittlerweile ungeniert, mich als Vater zu entwerten, die offenkundige Manipulation und massive Instrumentalisierung des Kindes wird negiert.
Siehe hier:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Die Richterin versteckt sich hinter der Gutachterin, um gegen die seit 22 Monaten willkürlich und nach 94 Treffen über den Kinderschutzbund gelungenem Bindungsaufbau erneut erfolgte Zerstörung der Bindung nichts zu unternehmen.

Insbesondere die Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger ist für die heutige Situation verantwortlich, da sie sich seit März 2012 in kaum fassbarer Empathielosigkeit, mit anwaltlichen Entwertungsversuchen, massiv provozierend in diesen hochsensiblen Konflikt eingemischt hat!

Dieser Blog hier ist Beweismittel – daher nochmals kurz die Entwicklung:

Im Dezember 2011 wird zwecks Ausweitung der Treffen, gemeinsamen Sorgerecht, Bindungsaufbau mit Kontakten über Wochenenden etc. zur Entlastung des Kindes die gemeinsame Beratung bei der Mediatorin Schmelter beschlossen:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Als die Kerstin N. diese verweigert, weil sie „psychisch belastet“ ist, gesteht ihr die Richterin Treu zunächst Einzelgespräche zu – eine Therapie wolle sie machen:

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Auch diese Einzelgespräche verweigert sie. Die Richterin Treu unternimmt seit Anfang 2012 NICHTS.

Auf die Frage nach ihrer Therapie antwortet die Kindsmutter am 17.09.2013, dass diese „nicht notwendig“ sei, sie hat nie begonnen. Stattdessen das Kind und mich geschädigt, die beide in Therapie sind bzw. waren.

Da der Anwalt der Kindsmutter, Ulrich Rothenbucher nach dieser erneuten Posse der Kindsmutter das Mandat niederlegt, benötigt sie jemanden anderen, hinter dem sie sich vor Gericht verstecken kann.

Das Ziel der Kindsmutter ist offenkundig seit Anfang 2012, als sie merkt, es läuft gut zwischen Vater und Kind, die Zerstörung dieser Bindung und die erneute Ausgrenzung. Das Motiv der Kindsmutter ist darin zu sehen, dass sie ihre „Opferrolle“, die immer mehr unglaubwürdig und als Lüge offenkundig wurde, unter allen Umständen bewahren müsste, um Schuldgefühle abzuwehren und ihre Taten vor der Umwelt und eigenen Familei weiter „rechtfertigen“ zu können. Das geht nur über Entwertung meiner Person.

Vergessen hat sie hierbei auch, dass ihre wahren Motive längst in einem Gutachten stehen: Trennung aus Laune, Zerstörung meiner Vaterschaft aus Willkür, Schädigung des Kindes wegen Besitzdenken:

Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)

Ich werde aufgrund der ungenierten Fortführung der Schäden nun konkret auf die einzelnen Haupt-Verantwortlichen für die seit 22 Monaten verschuldete Lage eingehen.

Zunächst die Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger:

Eine Zivilklage gegen diese Erfüllungsgehilfin wurde bereits 2012 einfachst entledigt, das Netzwerk in Franken funktioniert, eine CSU-Juristin kann tun und lassen was sie will.

Vor dem Landgericht München I findet folgende Verhandlung statt. Es geht um Unterlassung von Äußerungen, die eine Anwältin durchsetzen möchte und die von Geschädigten veröffentlicht wurden:

„Der Inhalt der Klage war wie folgt ausgewiesen: Der Beklagte solle es unterlassen zu behaupten und zu verbreiten, dass die Klägerin auf einer Veranstaltung des VAMV in München behauptet hätte, dass sie Müttern systematische Anleitungen regelrecht vorgeben würde, wie sie die Väter ihrer Kinder künftig nicht nur vom gemeinsamen Sorgerecht fernhalten könnten, sondern darüber hinaus diese auch noch komplett aus dem Leben des Kindes verbannen könnten und dass sie Müttern mit einem schon perfide anmutenden System erklären würde, wie sie sich verhalten sollten, damit der Vater des gemeinsamen Kindes in dessen Leben keine Rolle oder möglichst keine Rolle mehr spiele.“

http://www.archeviva.com/presse_2/kid-eke-pas/fachanwaeltin-fuer-familienrecht-klagt-gegen-den-herausgeber-von-papa-ya/

Exakt diese Vorgehensweise trifft auf das Verhalten der Würzburger Anwältin G. Hitzelberger zu:

Nachdem Anwalt Rothenbucher das Mandat niederlegte, erteilte die Kindsmutter Hitzelberger im März 2012 Mandat.

Ziel: die Entwertung meiner Person, die erneute Ausgrenzung, die Eskalation und Provokation.

Das Verhalten von Gabriele Hitzelberger ist mit das …… und empathieloseste, was ich in diesem seit 2003 verschuldeten Justizskandal erlebt habe. Alles ist hier im Blog nachzulesen.

Das hier sind im Gegensatz dazu die Vorgaben/“Leitlinie“ des Würzburger Anwaltsvereins, bei dem die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann tragend mitwirkt:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Das Papier nicht wert.

Wird fortgeführt…..oder auch nicht, die Fakten sind bekannt! Die Folgen auch.

Wenn die Justiz Täter schützt, müssen sich Opfer irgendwann selbst helfen.

Schadensersatzklage gegen Bayern wegen vorsätzlicher Zerstörung meiner Vaterschaft

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Es ist unfassbar und in einem Rechtsstaat nicht tragbar: die Justiz missachtet Grund- und Elternrechte, die Rechte meines Kindes. Eine Würzburger Amtsrichterin, die bereits 2004 durch Verschleppung die Bindung zu meinem damals drei Monate alten Kind zerstörte, als die Kindsmutter sich selbstherrlich „entschied“, sich mal eben zu trennen, indem sie mich als Kriminellen diffamierte!

Die Folgen bis 2010 waren Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung!

Als es 2010 endlich zur Umkehr kam, nachdem Prof. Nedopil und eine Kammer des Landgerichts sich an Fakten anstatt an Rollenklischees und dümmlichen Vorurteilen gegen mich als Mann orientierten, schaffte die Amtsrichterin es EIN ZWEITES MAL, alles gegen die Wand zu fahren!

Seit Mai 2012 wird WIEDER die Ausgrenzung, die Diffamierung, die Bindungszerstörung fortgeführt, die Schädigung von Vater und Kind manifestiert!

Da im Zuge des „Hoeneß-Verfahrens“ der Freistaat Bayern Millionen und Abermillionnen an Steuern einnimmt, kann dieser „Freistaat“ nun auch für die Schäden und Zerstörungen in Haftung genommen werden, die er VERSCHULDET – ich wenn finanzielle Entschädigung nichts aufwiegt, was hier seit 2003 in meiner Sache kaputt gemacht wurde – selbstherrlich, willkürlich, bagatellisierend.

Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, bereits 2007, NJW, 3049, „Umgangsrecht“, eindeutig:
Entwicklung des Familienrechts , Richter am OLG a. Weber, NJW 42/2008

Und was das OLG Stuttgart mit Beschluss vom Februar 2014 im PKH-Verfahren daraus macht, nach 21 Monaten unsanktioniertem „Umgangsboykott“ und Missachtung vollstreckbaren Beschlusses:

OLG Stuttgart, Beschluss 05.02.2014, Verweigerung PKH wegen Rechtsbrüche n Familiengericht Würzburg, Umgangsboykott/Kindesentziehung

Beschwerde gg. Beschluss des OLG Stuttgart, Verdacht der Rechtsbeugung, 07.02.2014

Meine heutige Zivilklage gegen die Justizbehörden Würzburg, eingereicht beim Landgericht Stuttgart:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Präsidentin des
Landgerichts Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart 14. März 2014

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eingereicht gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, Justizbehörden Würzburg.

Aufgrund der Vielzahl vergleichbarer, von der Justiz verschuldeter Schadensfälle und im Sinne der Generalprävention wird der Schadensersatz/Schmerzensgeld auf 2,5 Millionen Euro beziffert.

Die von der Justiz Würzburg verschuldeten Schäden sind finanziell mit keiner Summe zu entschädigen.

Gründe:

1.
Das Familiengericht Würzburg verschuldet nun seit Mai 2012 und bis heute weiter ungeniert andauernd die Zerstörung der Vaterschaft des Klägers und den Verlust des Elternteils für das Kind des Klägers.

Durch schuldhaft unterbliebene zwingende Maßnahmen und durch schuldhafte Untätigkeit des Gerichts wird die Schädigung der Entfremdung und des Bindungsverlustes zu einem leiblichen Kind schuldhaft manifestiert.

Es handelt sich hier um verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte, die keinesfalls der Laune, dem Belieben oder der Willkür einer einzelnen Richterin unterstellt sind. Die richterliche Unabhängigkeit wird hier erkennbar missbraucht, um Verfahren zu verschleppen, auszusitzen und generell untätig zu bleiben.

Beweisrechtlich wird auf sämtliche seit August 2013 öffentlich gemachten Geltendmachungen des Klägers auf dessen Blog „martindeeg.wordpress.com“ verwiesen.

Die beweisrechtliche Öffentlichmachung durch den Kläger war geboten und zwingend insbesondere aufgrund der fortgesetzten Rechtsverweigerung des Gerichts und der Weigerung der Justiz, derarten Justizskandalen zivilrechtlich und strafrechtlich nachzugehen.

Dem Kläger wird, wie mehrfach auch beim Landgericht Stuttgart geltend gemacht, unter Verdacht der Rechtsbeugung in sämtlichen Belangen im PKH-Verfahren der Rechtsschutz verweigert.

Das Bundesverfassungsgericht hat hier eindeutige Grenzen gesetzt, die das Landgericht Stuttgart fortgesetzt massiv missachtet und den Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Grundgesetz verletzt.

Vgl. Pressemitteilung 85/2001 vom 24.08.2001, Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 569/01, Pressemitteilung 12/2013 vom 26.02.2013, 1 BvR 274/12, aktuell wieder vom 21.03. 2013,
1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12.

Es wird daher weiter darauf hingewiesen, dass aufgrund des Verdachts der Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers eine andere Kammer als die 15. Kammer des Landgerichts zu befassen ist.

2.
Seit Mai 2012 wird konkreter vollstreckbarer Beschluss des Amtsgerichts Würzburg auf wöchentliche Treffen des Klägers und seines Kindes schuldhaft missachtet.

Beweis:

Veröffentlichte Akten unter „martindeeg.wordpress.com“

(Zur Vereinfachung des Gerichts ist in Anlage ein Ausdruck der Veröffentlichung dieses Schreibens im Blog mit Anlagen beigefügt.)

Zuvor stand bereits im Dezember 2011 nach seit Mai 2010 positiv aufgebauter Bindung mittels wöchentlicher Treffen zwischen Vater und Kind die konkrete Ausweitung der Bindung und der Kontakte an sowie die mittelfristige Erlangung des Sorgerechts des Klägers für sein leibliches Kind.

Aus diesen Gründen wurde im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung der Eltern zur Entlastung des Kindes bei der Familienberatungsstelle Würzburg, Mediatorin Katharina Schmelter in Beschluss gefasst.

Beweis:

Veröffentlichte Akten unter „martindeeg.wordpress.com“

Diese gemeinsame Beratung wurde durch die Kindsmutter unter Vorgabe falscher Tatsachen einseitig verweigert. Als dies gelang, war sie ermutigt, die Bindung gesamt zu zerstören.

Beweis:

Veröffentlichte Akten unter „martindeeg.wordpress.com“

Auch hiergegen veranlasste das Gericht nichts.

Das Gericht beauftragte im Dezember 2012 (!) die Gutachterin Katharina Behrend und begründet seither seine Untätigkeit und das Unterlassen zwingender Maßnahmen gegen die Kindsmutter zumindest konkludent damit, dass dieses Gutachten ausstehe.

Zuvor wurde jedoch mehrfach durch die Richterin Treu selbst das Offensichtliche in Beschluss festgestellt, dass Kontakte zum Kind unbeachtlich des Gutachtens und völlig unabhängig hiervon sofort durchzuführen sind, zuletzt in Verhandlung im Dezember 2012.

Das Gutachten ist mittlerweile irrelevant, da die Gutachterin offenkundig die Wirkung der andauernden Kindesentfremdung und der zeitlichen Verschleppung nicht versteht, und gegen den Kläger und Vater des Kindes emotional eingenommen ist.

Ein neutrales und objektives Sachverständigengutachten ist daher nicht zu erwarten. Vielmehr eine weitere Bagatellisierung der Schädigungen für Vater und Kind und eine voreingenommene Meinung ohne sachlichen Gehalt.

Beweis:

Veröffentlichte Akten unter „martindeeg.wordpress.com“

Zur Gutachtenbeauftragung liegt eine Vorgabe des Bundesgerichtshofes vor, die durch die Richterin schuldhaft missachtet wird:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012“

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

….Unbeschadet dessen muss dringend davor gewarnt werden, in streitigen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht generell ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten einzuholen.

Genau dies geschieht hier erkennbar: die Elternrechte und die Vaterschaft des Klägers werden zerstört, während die schuldhaft dies verursachende Justiz hiermit irreversible Fakten schafft und Schädigungen manifestiert.

Eine weiterer Beweisvortrag wird hier ausgespart, da wie genannt alle Geltendmachungen und Vorträge mehrfach, dezidiert und beweisrechtlich verfügbar sind unter der o.g. Internetseite des Klägers. Dies unter Darstellung aller wesentlichen Originalverfahrensakten.

3.

Die kausalen Folgen:

Der Kläger ist aufgrund der Kindesentfremdung und des Verhaltens der Justiz Würzburg traumatisiert. Elternrecht ist ein Grundrecht, was der deutschen Justiz durch diese Klage bewusst zu machen ist, die diese Grundrechte in kaum fassbarer Willkür täglich in zahlreichen Fällen verletzt und missachtet.

Eine hochgradige Suizidalität beim Kläger liegt theoretisch wie bei zahlreichen derart ausgegrenzten Elternteilen fraglos vor. Der Kläger ist diesbezüglich seit 2008 (bzw. zuvor von 2006 – 2008 auf eigene Kosten) in psychotherapeutischer Behandlung.

Eine deutliche Besserung der Traumatisierung durch erzwungene Trennung, Ausgrenzung und Kriminalisierung war zwischen 2010 und 2012 erkennbar, als die Bindung aufgebaut werden konnte und die konkrete positive Perspektive einer Eingrenzung der Schädigung des Kindes und die einer gelebten Vaterschaft bestand. Diese wurde durch die Kindsmutter egoistisch, böswillig und nur aufgrund des Verhaltens und der Beförderung des Gerichts möglich wieder vereitelt. Ohne jede Maßnahme gegen die Kindsmutter dauert dieser schädigende und rechtsfremde Zustand nun seit 22 Monaten ungehindert an.

Darüberhinaus wurde durch das Gericht spätestens seit Ende 2012 die theoretische Eskalation und ein gewaltsames Vorgehen insbesondere gegen die Rechtsanwältin Hitzlberger, Würzburg ebenfalls theoretisch verschuldet.

Diese Rechtsanwältin eskalierte gezielt und ohne Rücksicht auf Schädigung mittels Entwertung des Kindsvaters die Situation. Dies unter grober Verletzung der Anwaltsleitlinien und des Verhaltenskodex des Anwaltsvereins Würzburg, der offenkundig nicht das Papier wert ist, auf dem diese stehen.

Beweis:

Veröffentlichte Akten unter „martindeeg.wordpress.com“

Eine bereits 2012 eingereichte Zivilklage gegen diese Rechtsanwältin wurde wie alle Belange des Klägers unter Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten der Juristin bereits im PKH-Verfahren entledigt.

Der Kläger hat seit 2012 mitgeteilt, wie das Verhalten der Rechtsanwältin Hitzelberger wirkt, welche Folgen dies hat und welche Schädigungen hieraus resultieren.

Das Gericht verschleppt dennoch weiter unter Inkaufnahme der weiteren Re-Traumatisierung und Belastung des Klägers. Und der irreversiblen Schädigung des Kindes.

Darüberhinaus ist es offenkundig musterhaftes Vorgehen der Justiz, wie hier beim Kläger Schädigungen und Belastungen zu verursachen und die hieraus resultierenden Folgen und Benennungen der Wirkung gegen den Kläger zu verwenden, indem diese dann als „Bedrohung“ oder als „psychische Störung“ des Geschädigten gezielt umgedeutet werden.

Der Kläger hat auch das Ziel, diese als rechtsfremd anzusehenden Muster aufzuzeigen.

Diese Muster hat der Kläger bekanntlich mehrfach selbst erlebt bis hin zur versuchten Pathologisierung als „Gefahr für die Allgemeinheit“ und den Versuch, den erst durch die Schädigungen der Justiz und das strafrechtlich relevante Verhalten der Kindsmutter belasteten Kläger in den forensischen Maßregelvollzug wegzusperren.

Auch diese bis heute nicht entschädigte Freiheitsentziehung auf Betreiben der Justiz Würzburg über insgesamt 10 Monate wird bis heute vertuscht, ist als Freiheitsberaubung im Amt geltend gemacht und beweisrechtlich öffentlich seit August 2013.

Beweis:

Veröffentlichte Akten unter „martindeeg.wordpress.com“

Das Verhalten und der Charakter der Kindsmutter ist dem Gericht durch die Vorgänge seit 2003 nun bekannt. Auch ist bekannt, dass der Kläger sich stets an alle Vorgaben gehalten hat.

Zeugen sind zu benennen, die belegen, dass die zuständige Familienrichterin Treu seit langem erkannt hat, dass die Kindsmutter schuldhaft verantwortlich für die Situation ist.

Die Klärung aller Vorgänge und Aufklärung der Fakten sind in einem ordentlichen zivilgerichtlichen Verfahren zu klären.

Spielraum für eine Abweisung dieser Klage im Prozesskostenhilfeverfahren besteht allein aufgrund der hier aufgezeigten Tatsachen und Beweisvorträge nicht mehr.

Die aufgezeigten Missstände sind kein Einzelfall.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Anhang:

Ergänzend und verdeutlichend – nochmals – die beweisrechtliche Aktenlage

Verweigerung der Beratung durch die Alleinsorgeberechtigte:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Der seit 22 Monaten missachtete vollstreckbare Beschluss:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Entwertung meiner Person durch die Kindsmutter, beginnend drei Monate nach Geburt des Kindes und infolge 2012 übernommen durch deren „Rechtsvertreterin“ Hitzelberger, Zielsetzung für jeden nachvollziehbar:

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Appelle des Gerichts an die Kindsmutter, die keinerlei Wirkung haben:

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Kindesentführung seit Oktober 2012, keine Rechtsfolge:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Verschleppung mittels Gutachterin seit nun 15 Monaten:

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Der Sachverhalt seit Monaten unverändert, u.a. bereits hier geltend gemacht November 2013:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/16/fakten/

„Weiter andauernde Kindesentführung unter Beihilfe der Würzburger Justiz“ vom 17. November 2013″

Relevanter Auszug und Anweisung des BGH die Untergerichte und in Kenntnis der „Zustände“, vom Amtsgericht Würzburg konterkariert:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

….Unbeschadet dessen muss dringend davor gewarnt werden, in streitigen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht generell ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten einzuholen.“

Staatsanwälte als Totengräber des Rechtsstaates

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Es wird inzwischen ganz offen kommuniziert, was auch mein „Einzelfall“ hier im Blog beweisrechtlich exemplarisch belegt:

Staatsanwälte sind das Problem – eitle und „willige Büttel der Medien“, die sich zum Sittenrichter aufschwingen, trocken konstatiert gestern auf 3Sat:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=42206

In meinem Fall mache ich weiter geltend, dass der ehemalige Generalstaatsanwalt Lückemann, Bamberg und sein Hilfsknecht Staatsanwalt Trapp, Würzburg gezielt und vorsätzlich eine Freiheitsberaubung im Amt gegen mich einfädelten, nachdem ich am 18. Mai 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp eingereicht hatte.

Der gesamte „Fall“ hier beweisrechtlich anhand Originaldokumenten veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Als diese Beschwerde im Juni zur Generalstaatsanwaltschaft gelangte, nutzte man am 12. Juni die Gelegenheit, eine Straftat gegen mich zu konstruieren – die Dienstaufsichtsbeschwerde sei eine „Störung des öffentlichen Friedens“, es bestehe „akute Gefahr“ eines Amoklaufs durch mich….ich saß nichtsahnend in Stuttgart und war seit Monaten nicht mehr in Würzburg. Man wollte mich offenkundig maximal schädigen, da ich als lästiger Antragsteller und ausgegrenzter Vater bei der Justizbehörde Würzburg als „Querulant“ verschrien war. Lückemann während dieser Jahre Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wohl persönlich angefressen.

Diese Leute gehören aus der Verantwortung entfernt und hinter Gitter!

Gezielt vertuscht wurde infolge, dass nicht nur keine Straftat, kein Haftgrund, keine psychische „Störung“ vorlag, sondern auch, dass das Ministerium und kompetente Richter zuvor die Beschwerde sachgerecht bearbeitet hatten, mir eine „Abgabenachricht“ des Ministerialrats Kornprobst aus München zuging, 03. Juni 2009.

Eine Geklüngel unter Lückemann (heute OLG-Präsident) und dem Vorsitzenden des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, Norbert Baumann, hat sich offenbar die Jusitz in der Region hier in Teilen zur Beute gemacht, christlich-fundamental-rechtskonservatives Weltbild unter parteipolitischer Fahne der CSU. Die Medien, denen nicht verborgen bleibt, was hier vorgeht, schweigen bislang hierzu.

Der Vizepräsident des LG Würzburg, Lothar Schmitt, ließ sich entweder instrumentalisieren oder war auch „Mittäter“ – was zu klären ist. Da er mittlerweile Leitender Staatsanwalt in Aschaffenburg ist, vor den Vorgängen bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg „tätig“, kann man erahnen, was genau die Gewaltenteilung hier in Franken wert ist: NICHTS!

Jedenfalls passte all das mit den konstruierten Vorwürfen gegen mich nicht zusammen, daher ging die Staatsanwaltschaft in die Offensive und betrieb gezielt genau das, was nun immer offener als „übliche“ Methode zutage tritt: den Missbrauch der Medien.

Unter Verletzung jeglicher Kriterien für Verdachtsberichterstattung und unter grober Missachtung der Unschuldsvermutung informierte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die örtliche Mainpost:

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bei-Marathon-festgenommen-Ex-Polizist-drohte-mit-Amoklauf;art735,5180451

Der identifizierende und massiv persönlichkeitsrechtsverletzende Artikel „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ , Punkt, erschien am 25. Juni 2009, direkt nach der alarmistisch erfolgten „Festnahme“ in Stuttgart – der Freispruch 2010 und die Feststellung, dass es nie eine Straftat gab, ging in diesem Hofberichtsblatt unter. (Der Bericht war der Höhepunkt einer diffamierenden, ehrverletzenden und in Teilen grob falschen Berichterstattung dieses Blattes, in welchem die „Quelle“ Staatsanwaltschaft Würzburg als „Verteidiger“ der Ehre und des Wohls einer armen „verfolgten Rechtsanwältin“ und ich als „stalkender Rosenkrieger“ auftauchen. Die FAKTEN hingegen – eine Ausgrenzung, Kriminalisierung und Zerstörung meiner Vaterschaft auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung einer launenhaften, egozentrischen Diva, die das eigene Kind als Besitz begreift und die Partner als „Erfüllungsgehilfen“ für die eigenen täglich wechselnden Wünsche begreift, die man – auch bei gemeinsamen Kind – nach Belieben entsorgen kann – finden in der dumpfen Presselandschaft in Deutschland kaum Platz. „Männer sind Täter, Frauen sind Opfer“ – das ist die feministisch erzwungene Devise, der man offenkundig folgen MUSS….gerne auch bis sie sich erfüllt! )

Woanders wurde realistisch und NACH Gerichtsverhandlung berichtet: „Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“:

Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Die vorsätzliche Freiheitsberaubung im Amt ist seit langem geltend gemacht.

Eine Entschädigung für zehn Moante zu Unrecht erfolgte „Untersuchungshaft“ ohne jede Voraussetzung hierfür habe ich bis heute nicht erhalten, die Beschuldigten zogen auch hier ihre Strippen….

Minister Bausback ist informiert – bis jetzt passiert: nichts….

Der Würzburger Hauspsychiater der Staatsanwaltschaft, Dr. Groß, dem es mit seinem Fehlgutachten fast gelungen wäre, den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft zum „Erfolg“ zu verhelfen, mich nach dem „Modell Mollath“ als Gefahr für die Allgemeinheit, als „wahnhaft“ und persönlichkeitsgestört dauerhaft unter Missbrauch des Par. 63 StGB zu Unrecht wegzusprerren, wird natürlich bis heute ebenfalls gedeckt. Obwohl dessen Gutachten von Prof. Nedopil fachlich zerlegt wurde, Groß also entweder inkompetent ist oder vorsätzlich handelte. Auch hiervon ist Bausback in Kenntnis gesetzt, Rechtsbeugung ist angezeigt.

Strafvereitelung im Amt ist ebenfalls eine Straftat!

Weiter Strafanzeige wegen Verdacht schwerer Freiheitsberaubung im Amt

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Da meine bisherigen zwei Strafanzeigen („Offener Brief“) an den bayerischen Justizminister Bausback gegen Lückemann, Trapp, Baumann und Schepping (Justiz Würzburg, Bamberg) und auch mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 22.01. 2014 bislang keine Reaktion zeitigten, die Verantwortlichen in Würzburg jedoch durch die Gerichte dort ungeniert weiter gedeckt werden und man schlicht so tut, als sei diese EXISTENZZERSTÖRUNG und Freiheitsberaubung im Amt gegen einen ehemaligen Polizeibeamten irgendwie „nicht relevant“ – insbesondere wird der Fehlgutachter Dr. Groß gezielt vor Schadensersatzforderungen mittels offenkundiger Rechtsbeugung „geschützt“ – hier ein Schreiben von heute BEWEISRECHTLICH veröffentlicht.

Auch die Medien werden weiter informiert. Es kann nicht sein, dass Straftaten im Amt in einem demokratischen Rechtsstaat so lange vertuscht werden, bis die Geschädigten „aufgeben“. Hier gehören m.E. Täter hinter Gitter, und nicht an die Spitze von Behörden und in Richterverantwortung!

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Aktenzeichen 7 Js 101936/13
hier: Beschwerde
Verdacht der Strafvereitelung im Amt

Mehrfertigung an:
Staatsminister
Prof. Dr. Winfried Bausback
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 13. Februar 2014

Ergänzend zu Schreiben vom 22.01.2014 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Strafanzeigen an das Ministerium der Justiz in Bayern wird weiter folgendes angezeigt.

Sachverhalt:
Der Kläger wurde wie dargelegt vom 21. Juni 2009 bis 05. März 2010 und nochmals willkürlich vom 12. März 2010 bis 22. April 2010 zu Unrecht inhaftiert.

Angezeigt ist eine schwere und vorsätzlich begangene Freiheitsberaubung im Amt, die sich aus dem Sachverhalt erschließt. Straftat wurde gezielt konstruiert und gezielt alarmistisch verbreitet, Haftgrund der Fluchtgefahr wurde frei erfunden.

Ziel war darüberhinaus, den Kläger mittels eines wie geltend gemacht ebenfalls vorsätzlich erstattetem Fehlgutachten des regionalen Hausgutachters der Justizbehörde Würzburg, Dr. Groß, ohne Vorliegen der Voraussetzungen hierfür dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Es ist ein gezieltes, gemeinschaftliches und auf maximale Schädigung des Klägers ausgerichtetes strafrechtliches Verhalten geltend gemacht insbesondere folgender Personen:

a) Clemens Lückemann, Präsident des OLG Bamberg, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, zuvor (während der gesament Kriminalisierung gegen den Kläger in Zusammenhang mit Kindesentfremdung durch Würzburger Rechtsanwältin) Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, CSU-Funktionär

b) Staatsanwalt Thomas Trapp, Weisungsempfänger des Lückemann, befördert zum Oberstaatsanwalt

c) Norbert Baumann, Vorsitzender des 1. Strafsenats beim OLG Bamberg und seit Jahrzehnten mit dem Beschuldigten Lückemann befreundet, CSU-Funktionär

d) Thomas Schepping, Richter des 1. Strafsenat des OLG Bamberg, verantwortlich für die konfliktursächliche, mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung durch die Kindsmutter/Rechtsanwältin drei Monate nach Geburt des Kindes erlangte sog. Gewaltschutzverfügung, Az. 15 C 3591/03, in welcher sie den Kläger mittels Falschbeschuldigungen und pauschaler Entwertung „Bedrohung/Belästigung“ entsorgte, infolge kriminalisierte und die Vaterschaft des Klägers bis 2010 mithilfe der Justiz Würzburg zerstörte. Seit Mai 2012 werden die Folgen unter Beihilfe des Familiengerichts Würzburg fortgesetzt, Maßnahmen gegen die Kindsmutter finden nicht statt, Umgangsboykott und Kindesentführung werden gerichtlich befördert.

Dass die Schädigungen durch die Justiz Würzburg und die Straftaten der Verantwortlichen bislang weiter unbehelligt vertuscht und durch Nichthandeln unter den Teppich zu kehren versucht werden, scheint innerhalb der Justiz hier Tradition zu sein.

Aus diesem Grund werden auch weiter gezielt die Medien informiert und alle wesentlichen Dokumente veröffentlicht, so auch dieses:
https://martindeeg.wordpress.com/

Die Geltendmachungen gegen Dr. Groß werden offenkundig unter Rechtsbeugung durch das Landgericht Würzburg und das OLG Bamberg zu Lasten des Klägers zu vereiteln gesucht.
Dass hier Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufgrund eklatanten Fehlgutachtens berechtigt sind, ist offenkundig.

In Anlage erhalten Sie beweisrechtlich die entsprechenden sog. Beschlüsse des LG Würzburg und des OLG Bamberg, 03.02., 07.02. und 14.02.2014. Gegen die erlassenden Richter wird hiermit Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zugunsten des Sachverständigen Dr. Groß sowie der oben genannten „Kollegen“ in der Justiz angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhält weitere Schreiben beweisrechtlich in Anlage.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Mappus….

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Endlich: die Frage bleibt, wie diese Figur jemals „Ministerpräsident“ werden konnte!

„Auch gegen den ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf und einen früheren Ministerialdirektor im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Hintergrund der Ermittlungen sind der Staatsanwaltschaft zufolge neue Unterlagen des Innenministeriums und Äußerungen Stumpfs, die in Presseberichten zitiert worden waren.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/verdacht-auf-falschaussage-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-mappus-1.1906819

„Stuttgart – Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hat den Vorwurf der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss zum Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Jahr 2010 empört zurückgewiesen. Sein Anwalt erklärte am Freitag, Mappus habe sich „auch im Zusammenhang mit Stuttgart 21 in allen Phasen dieser Angelegenheit nach Recht und Gesetz verhalten und dem zuständigen Untersuchungsausschuss hierüber nach bestem Wissen und Gewissen berichtet“. Man habe bereits zu Beginn der Woche Strafantrag gegen Unbekannt wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt.“ 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ex-ministerpraesident-wehrt-sich-mappus-fuehlt-sich-verleumdet.030540bd-2eb6-41f0-b4bc-d74852a04774.html

Gegen diesen Blog hat m.W. noch niemand „Strafantrag“ gestellt!

Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten Würzburger Fehlgutachter

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Verdacht der vorsätzlichen schweren Freiheitsberaubung im Amt:
Wie ich hier im Blog ausführlich beweisrechtlich dargelegt habe, wurde ich nach Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würbzurg zehn Monate zu Unrecht in Untersuchungshaft gehalten, eine zweite Festnahme erfolgte nach acht Monaten, was die ganze rechtsfremde Zielsetzung der Beschuldigten offenlegt.

Es kann sich jeder ein Bild machen, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Missbrauch § 63 StGB in Frankens Justiz:
Darüberhinaus wurde versucht, mich mit einem Fehlgutachten, das mir vernichtende Diagnosen und Prognosen bescheinigte, und das der „gerichtsnahe“ Würzburger Psychiater Dr. Groß erstellte, mich ohne Vorliegen irgedwelcher Voraussetzungen dauerhaft nach § 63 StGB wegzusperren.

In Würzburg/ Bamberg gibt es offenkundig einen rechtsfreien Raum: jedwedes Fehlverhalten von Juristen und nahestehenden Personen wird gedeckt, Betroffene und Geschädigte mittels Rechtsbeugung auflaufen gelassen.

Hier die Beschlüssse mit denen das Landgericht Würzburg offenkundig zugunsten des Dr. Groß versucht, berechtigte Anliegen rechtsbeugend unkompliziert zu entledigen (der Vorgang bereits ausführlich im Blog):

Weiter Rechtsverweigerung wegen Schadensersatz Dr. Groß wg. Fehlgutachten, selbstreferenzieller Beschluss LG Würzburg, 03.02.2014, Az. 64 O 2268/13

Rechtsverweigerung LG Würzburg, Verweisung an OLG Bamberg, 11.02.2014

Die Richter erklären sich selbst als „nicht befangen“:

Dienstliche Stellungnahme der Richter, 64 O 2268/13, 02.01.2014

Ebenso wird mit den Anliegen verfahren, die sich gegen die Justizverantwortlichen richten:

Mein SCHREIBEN hierzu hiermit BEWEISRECHTLICH veröffentlicht:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Landgericht Würzburg
Zivbilabteilung
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Az. 61 O 129/14 (Öff), 4 W 7/14

Az. O 129/14 (Öff)

Mehrfertigung an

1. Staatsminister Bausback

2. Staatsanwaltschaft Stuttgart

Aufgrund der vorliegenden Beschlüsse wird folgendes mitgeteilt, dies ist auch als fristgerechte Beschwerde, Az. 61 O 129/14 (Öff), zu werten:

Gegen die Richter, insbesondere den Vorsitzenden Richter Müller und die Richterin Fehn-Herrmann liegt der Verdacht der Rechtsbeugung vor.

Eine Beschwerde zum Oberlandesgericht Bamberg ist sinnfrei, da sich die Klage in Zusammenhang mit Strafanzeigen und u.a. beim EGMR wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt gegen

a) den Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann richtet, der die Vorgägne den Kläger betreffend weisungsgebender Leiter der Behörde Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt war

b) den Vorsitzenden Richter am OLG, Dr. Norbert Baumann, 1. Strafsenat

c) den stellvertretenden Vorsitzenden am OLG, Thomas Schepping, 1. Strafsenat.

Von einer objektiven und neutralen Bewertung, Aufklärung und Verfolgung der schweren Straftaten im Amt ist – wie sich auch hier zeigt – nach vernünftigem menschlichen Ermessen nicht auszugehen.

Dies belegt auch das sinnfreie Schreiben des OLG Bamberg vom 21.02.2014, Az. 4 W 7/14. Dies als „Beschluss“ zu bezeichen wäre insoweit geschmeichelt. Auch hier ist eine Rechtsbeugung zugunsten des Dr. Groß und der diesen beauftragenden Staatsanwaltschaft aufgrund der Verquickungen der Justiz angezeigt und naheliegend. Die berechtigten Anliegen des Klägers werden schlicht nicht ernst genommen und mittels Amtsmissbrauch offenkundig zu entledigen gesucht.

Eine Hemmschwelle zur Rechtsbeugung zugunsten von „Kollegen“ der Justiz und Sachverständigen, die im Sinne der Justiz agieren, besteht offenkundig nicht mehr.

Es wird vielmehr alles getan, um den offenkundigen Justizskandal, den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen irgendwelcher psychiatrischen Voraussetzungen dauerhaft in den Massregelvollzug sperren zu wollen und über die vollendete offenkundige Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate, mit zwei Festnahmen und verweigerter Entschädigung, hinwegzutäuschen.

Der Vorgang ist daher als Strafanzeige auch gegen die hier erkennenden Richter dem Staatsministerium der Justiz, Minister Bausback zugegangen.

Weiter wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft in Stuttgart vorgelegt.

Desweiteren werden die Vorgänge weiter öffentlich gemacht.

Gründe:

Wie beweisrechtlich dargelegt, hat der Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß, Münzstraße 10, 97070 Würzburg ein eklatantes Fehlgutachten über den Kläger erstattet.

Dr. Groß ist gewohnheitsmäßig tätig und wirtschaftlich abhängig von Aufträgen der Justiz Würzburg. In der Forensik Lohr u.a. war er als „Einweisungsgutachter“ für die Staatsanwaltschaft bekannt.

Keine der Diagnosen, der Prognosen und der Darstellungen, die Dr. Groß zu meiner Person abgegeben hat, waren zutreffend.

Dennoch verhinderte offenkundig nur ein neutrales Obergutachten des renommierten Prof. Dr. Nedopil, dass der Kläger zu Unrecht dauerhaft in der forensischen Psychiatrie weggesperrt wurde, wie es auf Grundlage des „vernichtenden“ Gutachtens des Dr. Groß erklärtermaßen Ziel der Staatsanwaltschaft Würzburg war.

Prof. Nedopil deckte auch auf, dass bei Erstellung des Fehlgutachtens Dr. Groß jegliche Mindeststandards, die bei psychiatrischer Begutachten anzuwenden sind, grob missachtet hat. Die Böswilligkeit der Akteure ergibt sich auch aus der zweiten Festnahme nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter Inhaftierung, März 2012 und der Verweigerung jeglicher Entschädigung in Eigenregie der Beschuldigten.

Die Originaldokumente hierzu sind für jeden einsehbar beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Es ist daher davon auszugehen, dass Dr. Groß vorsätzlich und im Sinne der Staatsanwaltschaft ein Fehlgutachten erstattet hat.

Das Verhalten des Landgerichts Würzburg und der erkennenden Richter, die versuchen Dr. Groß pauschal als verlässlichen und „im Allgemeinen als zuverlässig“ (!) bei den Gerichten „bekannten“ Sachverständigen darzustellen, dienen offenkundig dazu, diesem vorauseilend einen Persilschein auszustellen, eine Aufklärung zugunsten der Akteure zu verhindern und berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, die der Kläger fraglos hat, bereits in einem PKH-Verfahren rechtsbeugend abzuwenden.

Der Tatbestand der Rechtsbeugung ist daher fraglos zu bejahen.

Die Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts, das im PKH-Verfahren ledigliche eine summarische Prüfung vorsieht und die Vorverlagerung aller Beweisfragen etc. in dieses Verfahren verbietet, wird andauernd und grob missachtet.

Art. 3 Grundgesetz hat für Rechtsuchende in der Region Würzburg/Bamberg offenkundig keinerlei faktische rechtsstaatliche Wirkung mehr.

Der hier offenkundig, auch nach eigenen Erfahrung des Klägers über zehn Jahre, geschaffene „rechtsfreie Raum“ verdient eine lückenlose Aufklärung.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Frau ist Opfer! Basta!

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Am 05. Februar wird die Europäische Union erschüttert! 

Nun ist nicht nur – wie seit Jahren von Frauennetzwerken, Feminismuslobbys und der sich  an die „Minderheit Frau“ andienernden Politik propagiert – vorgeblich „jede vierte Frau“ Opfer von Gewalt. Sondern vorgeblich „jede Dritte“. Wie eine repräsentative „Studie“ und Hochrechnung an 40 000 geschlechtsspezifischen „Opfern“ ergab. Eine Studie bei Männern nach diesem Muster ergäbe: 100 Prozent. Sowas finanziert aber niemand.

Wenn noch ein paar Gesetze gegen „häusliche Gewalt“ erlassen werden, „Stalking“ auf Blickkontakt ausgeweitet wird, ist in dem Tempo in wenigen Jahren jedenfalls endlich auch JEDE Frau „Opfer von Gewalt“. 

Widerspruch wird nicht geduldet. Abweichende Meinungen werden zensiert. Nachfragen sind unerwünscht. Gewalt gegen Männer? Es geht nicht um Männer, wird mitgeteilt! Es geht um Frauen, denn Gewalt gegen Frauen zeichnet gerade aus, dass sie „stattfindet“, WEIL es Frauen sind. Natürlich.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet exemplarisch: 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/eu-studie-jede-dritte-frau-ist-opfer-von-gewalt-1.1904508

http://www.sueddeutsche.de/news/politik/eu-alarmierende-eu-studie-zu-gewalt-gegenfrauen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140304-99-05101

Zum ersten Bericht habe ich mehrere Beiträge geschrieben, die kommentarlos schlicht nicht veröffentlicht wurden. Regelverstoß? Habe ich gegen das Rassismusverbot verstoßen, jemanden beleidigt? Die bei vermeintlichen Regelverstößen übliche Rückmeldung der SZ per Mail unterblieb. 

Offenkundig gibt es bei diesem Thema tatsächlich: ZENSUR. Warum?

Dies war einer meiner  Beiträge, die offenkundig unerwünscht sind zu dem Thema: 

„Es ist unerträglich und schamlos, wie hier lobbyistisch und politisch die Entwertung des Mannes vorangetrieben  wird.  Ziel ist offenkundig,  jeder  natürlichen Aggressivität das Etikett „Gewalt“ zu verpassen – sobald dieses Gefühl Frauen trifft. Und nur dann.

Tatsächliche Gewalt ist längst geächtet und wird drakonisch strafrechtlich verfolgt. Auch die aus der medialen Propaganda wie hier immer folgenden inflationären  Falschbeschuldigungen von Frauen unterliegen längst einer rechtsfremden „Beweislastumkehr“. 

Kriminologe Prof. Bock hat all dies schon 2001 aufgezeigt, als er sein Gutachten zum Gewaltschutzgesetz für den Bundestag erstellt hat. 

Die hier aufgezeigten schädigenden Folgen sind längst gesellschaftszersetzend eingetreten. Und die Gewalt, die „steigt“ trotz der „tollen“ Gesetze  ja angeblich ständig – wenn man dieser „Studie“ glauben würde….! 

Unter „langfristige Nachteile“ heißt es auf Seite 16:

„Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung ne- gativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration. Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bun- desregierung insgesamt abzulehnen.“

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Genau so ist. Und wie die Kommentare zeigen, lassen Männer und auch die unter diesem Klima leidenden Frauen das nicht mehr gefallen! Danke! „…

Der zweite Beitrag,nicht veröffentlicht:

…..“Das Thema auch hier momentan aktuell bei SWR 1. 

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/raether-elisabeth-journalistin/-/id=1895042/did=12884684/nid=1895042/l210pe/index.html

Die Aussage trifft den tatsächlichen Zustand: „Männer sind „aggressionsgehemmt“....“, wie die Journalistin Elisabeth Raether resümiert. Natürlich!

Hier wurde auch thematisiert, wie desolat Männer tatsächlich aktuelle dastehen: mehr Suizide, mehr psychische Erkrankungen, früherer Tod. Rollendiffusion auf allen Ebenen. 

Die Geschlechter driften längst auseinander und den Verliererin und Opfern auch noch die „Täterrolle“ zugewiesen! „…. 

Ich bin nur kurz davor, T-Shirts mit der Aufschrift „JA ZUR GEWALT  GEGEN FRAUEN“ bedrucken zu lassen, um diesem demagogischen, gesellschaftsspaltenden Schwachsinn etwas entgegenzusetzen. 

Warum regt mich das Thema, diese volksverdummende Propaganda so auf? 

Eigentlich könnte mir egal sein, wie Feminismus, Politik, Medien und Ideologie jede Gleichheit von Mann und Frau in die Tonne treten, ein unbedarftes Miteinander langsam unmöglich machen. Mich hat das nie tangiert. 

Bis zu meinem 33 Lebensjahr hatte ich Kontakte zu Frauen in jeder Lebenslage – beruflich, privat, freundschaftlich, intim – ohne dass diese hysterische Parallelwelt der Verwirrten hier darauf irgendeinen Einfluss hatte. 

Denn Machtspielchen und Manipulationen braucht keiner, wenn tatsächliche Erwachsene sich treffen. Schon gar nicht die Einmischung von Leuten, die offenkundig ihre Probleme in Beziehungen und mit dem anderen Geschlecht auf alles und jeden projizieren wollen. Die „Helfer“ und „Frauenbewegten“, die Dauerempörten und Überaktiven, die eigene Defizite kompensieren.

Die, die allen glücklichen Paaren ihr Glück neiden. Die allen glücklichen Frauen  mit Gewalt und Dunkelzifferstudien dazu zwingen wollen, sich doch endlich als manipulierte und ausgebeutete Hascherl wahrzunehmen.

Mich regt das Thema auf, weil diese Dummheit mein Leben zerstört hat, sich in mein Leben aktiv „eingemischt“ hat, eingedrungen ist, vergewaltigend. Weil seit zehn Jahren mein Kind und ich Opfer dieser Dummheit und Instrumentalisierungen sind, weil sich eine Frau, die dominante Täterin ist, sich in dieser Dummheit suhlt und besonnen lässt! Unter Schädigung meines, „unseres“ Kindes!

Mit 34 Jahren wurde ich Vater eines Kindes. Die Diskriminierung von Vätern und Männern beinhaltet:

a) ich habe kein Sorgerecht für ein leibliches Kind

b) die Kindsmutter „bestimmt“ über mein Sorgerecht. Sie sagt: „vielleicht“, abwarten.Hm, mal überlegen. Och nö.

Stattdessen beantragt sie drei Monate nach Geburt des Kindes mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung ( eine Straftat! ) eine Gewaltschutverfügung gegen mich. Ganz einfach per Vorsprache bei einer Rechtspflegerin, der Richter unterschreibt. Siehe Gutachten des Prof. Bock, Link oben.

Hierin finden sich diese „glaubhaft gemachten“ Falschangaben:

a) ich sei ihr „Ex-Freund“, wir seien lange getrennt, das Kind habe sie alleine gewollt

Richtig ist: wegen der Familienbildung mit ihr, Rechtsanwältin, habe ich letztlich dem Druck/Erpressung von Vorgesetzten nachgegeben und eine Besmtenstellung auf Lebenszeit „gekündigt“. Wirtschaftlicher Zusammenhalt, Vertrauen. Eine Trennung wurde nie kommuniziert. Heirat stand im Raum, Umzug in größere Wohnung, Familie mit Kind! Gemeinsam erlebte Schwangerschaft bis in den Kreissaal, aus dem Wochenbett heraus schickte sie mich noch zu Botengängen zu Mandanten…..  

Am 22. Dezember 2003 erfahre ich, erstes Weihanchten meines Kindes von der „Trennung: aus einer Gewaltschutzverfugung, „unkompliziert“ erlassen von einem Amtsrichter in Würzburg, der mittlerweile Beschuldigter einer Freiheitsberaubung im Amt ist, denn Kriminalisierung steigert sich ja…siehe Blog.

Die Lebensperspektive „Familie“ und „Vater“ mal eben zerstört, per Tageslaune….Wie ein Gutachten belegt, in dem die Frau Klartext redet: ich sei „emotionslos gewesen“, fand sie. 

b) ich habe sie „bedroht“ und belästigt“

Natürlich. Welcher Mann tut das nicht? Es fehlt nur an den Frauen, die sich „öffnen“ – siehe Berichte bundesweit! Ihr habt doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!

Richtig ist: ich war kein Beamter mehr, sondern offenkundig „finanziell“ nicht mehr ausreichend gefestigt als Partner, nicht vorzeigbar. Welche dominante Karrieristin will einen „Hausmann“!

Wie ist sie etwas also möglich? 

Eine dominante, intelligente Frau, die nie Gewalt erfahren hat (sorry, Statistik) sondern immer ihre Partner dominierte und den „Status“ der Beziehungen nach Gutdünken und Tageslaune bestimmte (heute Heirat, morgen Trennung, auch bei vorherigen Partnern) wird von der Justiz auf reinen Zuruf als Opfer“ behandelt, ein ausgegrenzter Vater, dem der Boden unter den Füssen weggezogen wird, traumatisiert durch Trennung vom Kind, das er drei Monate betreute, wird als „Täter“ stigmatisiert, kriminalisiert, pathologisiert, bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt nach „Modell Mollath“.  

Das ist möglich, weil genau diese geschlechtsspezifischen Spaltungen, die solche „Studien“ stets selbsterfüllend propagieren, dieses UNRECHT hervorrufen:

„Männer sind Täter/Frauen sind Opfer“. Basta! 

Gewalt ist tatsächlich der Entzug von Kindern, die Erpressung mit Emotionen, die ich vielfach erlebt habe: „entweder du machst dies/lässt das, oder ich gehe, ich heule, ich verweigere Kommunikation“…

Wenn das nicht funktioniert, wird geheult,gebrüllt, Türen werden geschlagen: z.B. um mich davon abzuhalten, im Fitness-Studio einen Kurs zu geben, dort wo – Achtung – „andere“ Frauen sind. 

Krankhafte Eifersucht, wahnhafte Eifersucht, die geradezu damit spielt, dass irgendwann ein körperlicher Affekt zurückkommt. Tat es bei mir nie. Egal. 

Gewalt gegen Frauen….virulent. Gewalt VON Frauen unter Missbrauch und mit dem Spiel der Klischees gibt es nicht! Basta. 

Beschützerinstinkte, die jedem Mann gegenüber Frauen eigen sind, werden ausgehebelt, umgedeutet, missbraucht! 

Unerträglich, dass sich die Medien 2014 immer noch zum Horst einer Ideologie machen lassen. 

Und nicht nur die Realität ausgeblendet wird – sondern gezielt unterdrückt! 

Süddeutsche Zeitung 2014! Aber wahrscheinlich bin ich wieder mal nur ein bedauerlicher „Einzelfall“.

Stellt sich allerdings die Frage, weshalb jeder zweite Vater nach Trennung jeden Kontakt zu seinen Kindern verliert.  Wahrscheinlich weil er ein „Mann“ ist. Und alle wissen, wie Männer „sind“……

So nicht mehr! „JA ZUR GEWALT GEGEN FRAUEN“…..wenn schon!

Martin Deeg