
…der jüngste „Fall“ Oktober 2013:
Unter der Überschrift „Mord mit Ankündigung“ berichtet die SZ darüber, wie ein Mann seine Frau erstochen hat, nachdem gegen ihn zuvor ein gerichtliches „Kontaktverbot“ verhängt wurde. Erst irgendwann später taucht als Randnotiz auf, dass das getrennte Ehepaar zwei gemeinsame Kinder hatte.
Die Vorgeschichte: ein Konflikt evtl. mit vorheriger Gewaltproblematik, eine einseitige Trennung, Reaktionen des Mannes, Strafanzeigen, Kontaktverbot, Reaktionen auf das Kontaktverbot, sog. Gefährderansprache durch Polizei. Dann der Mord.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/toedliche-messerattacke-in-muenchen-mord-mit-ankuendigung-1.1794201
Im Bericht wird das – wie stets in diesen Fällen – so dargestellt, als sei dies unausweichliche und „angekündigte“ Folge eines Versagens des Rechtsstaates, weil man diesen Mann nicht „sofort weggesperrt“ hat. Irgendwann hatte er auch gedroht….
Auf die rechtlichen Voraussetzungen, jemandem seine verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte in einem Rechtsstaat zu entziehen und ihn einzusperren, gehe ich hier nicht ein.
Der BGH hat jedoch vor kurzem ein Urteil gerade im Zusammenhang mit „Stalking“ gesprochen, das deutliche Worte dazu findet:
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Die zu dem Bericht in der SZ stattfindende Diskussion im Forum wurde nach zwei Tagen von der Redaktion gelöscht.
Veröffentlicht wurde dann folgender Artikel, die Kommentare vorhanden:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/haeusliche-gewalt-warum-es-so-schwer-ist-opfer-zu-schuetzen-1.1795734
Hierin wird von einer Kriminalhauptkommissarin, die im Polizeipräsidium München im Opferschutz-Kommissariat 105 arbeitet, empfohlen:
„Andrea Kleim empfiehlt ein „gestaffeltes Vorgehen“ – und von Anfang an eine lückenlose Dokumentation, am besten über Anzeigen bei der Polizei. Wird die Polizei etwa nach einer häuslichen Prügelei gerufen, können die Beamten als Sofortmaßnahme ein vorläufiges Kontaktverbot für zehn Tage aussprechen. In dieser Zeit, so empfehlen Expertinnen eines Münchner Frauenhauses, die anonym bleiben wollen, kann „in Ruhe“ beim Familiengericht ein gerichtliches Kontaktverbot beantragt werden. Dieses gilt für sechs Monate und kann verlängert werden.
Bei einem Verstoß dagegen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Um zu verdeutlichen, dass das auch durchgesetzt wird, führt die Polizei mit Tätern „Gefährderansprachen“….“
Es wird also genau das „empfohlen“, was zuvor zielgerichtet in die Esaklation und zu einem Mord geführt hat!
Ein Kommentator, der nach US-Vorbild alle bewaffnen will, damit sie sich gegen Gewalt „wehren“ können, tendierte in eine andere Richtung. Diese war im Zusammenhang mit „häuslicher Gewalt“ auch schon medial Thema:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/haeusliche-gewalt-waffen-fuer-ehefrauen-in-der-tuerkei/6299514.html
Die Problematik ist auch nicht neu, ohne dass sich in den letzten Jahren irgendetwas geändert hätte.
Wie stets folgt der reflexhafte Ruf nach „härteren Strafen“, schnellerem „Wegsperren“ etc., ein Dokumentarfilm aus dem Jahr 2006 über eine Eskalation 2005 war lange Zeit das „Vorzeigebeispiel“:
Klicke, um auf NACH-TRENNUNG-MORD_Beschreibung.pdf zuzugreifen
Dass erst in diesem August ein offenkundig nach eben den bekannten und propagierten Mustern und im Zusammenhang mit einem „Rosenkrieg“ drakonisch weggesperrter Mann nach sieben Jahren zu Unrecht erfolgter Unterbringung freikam, was bundesweit Aufmerksamkeit für den bayerischen Strafvollzug und die Justizpraxis hier und nun hoffentlich Reformen zur Folge hat, wird offenbar schon wieder verdrängt!
„Der Fall Mollath hat doch hiermit nichts zu tun…!“ wird dann erwidert…Doch! Hat er…..
Es gibt wohl ehrlicherweise niemanden, der im obigen Fall reflexhaft anders reagieren würde als beim Lesen dieses Berichtes hier, wo es heißt:
„Im August 2001 ging er auf seine Frau los. Er traktierte sie mit Fäusten, biss sie in den Arm, so dass eine Narbe blieb, würgte sie, bis sie bewusstlos war. Als sie am Boden lag, trat er sie. Vier Monate später ertrug sie seinen Wahn nicht mehr. Sie zog aus. Sie kam noch einmal in das gemeinsame Haus zurück, um Sachen zu holen. Und traf auf ihren Mann, der sie angriff und sie eineinhalb Stunden einsperrte.“
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/im-wahn-verstrickt-1.2632947
So viel zur Differenzierungsfähigkeit und Wahrheitstreue der Presse. Nach einem Mord freilich hat es jeder schon vorher gewusst….! „Angekündigt“, weil mal gedroht.
Auch ohne die Einmischung der Justiz, die Verschärfung der Traumatisierung einer aufgezwungenen Trennung durch Kriminalisierung und Ausgrenzung einer an Rollenklischees festhaltenden Justiz reicht diese Traumatisierung und Verlustangst im Zusammenwirken mit „Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten“ oftmals schon aus, um jede Hoffnung, jede Perspektive und jeden Lebenswillen auszulöschen. Der „Täter“ hier ein als „besonnen“ geltender Polizeibeamter, der für den höheren Dienst vorgesehen war:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288
Vielleicht hat er ja auch einmal „gedroht“ und einen Stuhl umgeworfen? Wäre er nicht Polizist sondern wie der Mann im ersten Bericht oben, „Tellerwäscher“ gewesen, wer weiß ob er nicht auch unter entsprechender Überschrift als „Gefährder“ und notorischer Gewalttäter dargestellt worden wäre, dem man alles zutraute und es jeder schon vorher gewusst haben will?
Es stellt sich die Frage, wie es weitergeht…..!
Prof. Dr. Bock, Kriminologe und Strafrechtler mit Lehrstuhl an der Universität Mainz hat jedenfalls schon 2001 in seinem Gutachten für den Bundestag aufgezeigt, wohin der hier eingeschlagene Weg führt.
Dass so keine „Prävention“ stattfindet, sondern bestehende Missstände verschärft werden, auch lange vor den Eskalationen, die medial wahrgenommen werden:
Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen
Man schweigt….!
Nur die Reflexe funktionieren wie bestellt.
Hier bspw. in der Sendung „Mona-Lisa“, die das Thema nach der Tragödie in München nach bekanntem Muster alarmistisch und pauschal die Männer entwertend – ja, das ist so! – aufgreift und zielgerichtet genau auch hier in die Richtung lenkt, die wenige Tage zuvor mit Mord endete:
http://www.zdf.de/ML-mona-lisa/Wenn-aus-Liebe-Hass-wird-30268422.html
Ein Opfer von „Stalking“ kommt zu Wort; ob der hier zielgerichtet dämonisierte Mann der Vater des genannten Kindes ist, wird offenbar als derart irrelevant angesehen, das schon gar keiner Erwähnung wert:
ZDF: Welches Ausmaß nahmen die Nachstellungen Ihres Ex-Mannes ein?
“ Mein Mann ist einen Monat nach der Trennung aufgetaucht und wollte, dass ich die Tür öffne. Als ich das verweigerte, hat er angefangen rumzubrüllen, er tritt mir die Tür ein. Dann hat es an der Tür geknallt, er hat es wirklich versucht und gedroht, dass er mich und mein Kind umbringt. Ab da hatte ich wirklich Angst, dass er mir und meinem Kind etwas antut. Er hat gemailt, Bankverbindungen ausspioniert, ist fast täglich vor dem Haus aufgetaucht, immer mit dem Auto vorbei gefahren mit extrem lauter Musik. Er hat mir damit signalisiert, wenn ich dich umbringen will, dann kann ich dich umbringen und niemand kann mich aufhalten, ich komme immer an dich ran.“
Vermischung von Geschehnissen und eigenen „Deutungen“ als „Faktenlage“, dramatisch, emotional.
Wie „signalisiert“ man durch „Vorbeifahren mit lauter Musik“, dass man jemanden „umbringen will“….? Kann eine Frau das auch?
Was ist das Ziel dieser ganzen von Netzwerken, Ideologien und der offenbar uninteressierten oder instrumentalisierten Politik getragenen Initiativen?
Das ganze fußt auf zwei Irrtümern und eine Lüge!
Der erste Irrtum ist der, dass immer beim Paarkonlikt reflexhaft von einem „Opfer“ Frau und einem „Täter“ Mann ausgegangen wird. Das hat nicht nur Prof. Bock aufgezeigt, das ist tägliches Selbstverständnis und Ausrichtung aller Maßnahmen und allen Handelns. Dafür braucht es keine „Expertinnen“ von Frauenhäusern mehr, die das bestätigen.
Fast schon spektakulär solche Berichte, die das zumindest hinterfragen, bevor sie irgendwo wieder vergessen werden:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/haeusliche-gewalt-maenner-die-verkannten-opfer-1.1458489
Der zweite Irrtum ist der, dass man offenbar immer noch glaubt, dass jeder Mensch, gleichgültig wie ungerecht er sich behandelt fühlt und wie traumatisiert er ist, auf staatliche Repression, Druck und Anordnungen der „Obrigkeit“ und Autorität Polizei, Gericht etc. immer nur eine Reaktion zeigen wird: nämlich zu kuschen und sich wegzuducken!
Muss man wirklich noch erklären, dass eine anmaßende und ungerecht agierende Staatsmacht, die nicht an Fakten und Wahrheiten geschweige denn Verlustängsten und Lebenswirklichkeit der Männer interessiert ist und Autorität immer mehr behauptet als tatsächlich besitzt, regelmäßig Widerstand und eine Gewaltspirale forciert! Nicht Wegducken ist die regelmäßige Reaktion sondern Wut, Hass, Verzweiflung, Hilflosigkeit und Ungerechtigkeitsemfinden des Ausgegrenzten, das bis zum Mord führen kann.
Und dann die Lüge: Frauen wird suggeriert und vorgelogen, ihnen werde geholfen, sie würden geschützt. Sie müssen nur alles „ordentlich“ dokumentieren, jedes Fehlverhalten des „Täters“ aufzeichnen und notieren, quasi ein Schwarzbuch führen!
Wie hilflos und mit heruntergelassenen Hosen die Verantwortlichen bei Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei dastehen, wenn ein Mann sich entschließt oder es affektiv dazu führt, infolge der Situation zu töten, hat die Tragödie letzte Woche gezeigt.
Wer hier noch diesen Weg weiterbestreitet, macht sich beim nächsten Mord mitschuldig, wenn es wieder heißt….“…Kontaktverbot mißachtet“…!
Der Blog wird in Kürze forgeführt, das Ziel ist eine Diskussion.
Mein eigener Fall ist bekannt….
Update 31. Oktober 2013:
Inzwischen gibt es eine neue Tragödie und neue Berichte….
siehe aktuellen Beitrag.