Justizverbrecher Peter Müller, Landgericht Würzburg: strukturelle Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten.

Gegen die Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping ist diese Klage eingereicht, für jedermann mit durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten ohne weiteres verständlich:

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Das hält die korrupten Richter des Landgerichts Würzburg nicht ab, unter Rechsbeugung weiter den Versuch zu unternehmen, die Klärung der Behauptungen und Vorgänge in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu verhindern, indem man sich einfach dumm stellt.

Die ewig gleichen inhaltsleeren Phrasen, um Verbrechen im Amt zu vertuschen:

„Der Antrag war zurückzuweisen, da sich der Vortrag des Antragstellers, soweit im Detail nachvollziehbar, auf die Aufstellung von Behauptungen beschränkt, ohne konkrete, tatsächliche Angaben dazu zu machen, aufgrund deren der Vorwurf gegen die genannten Richter, jedenfalls hinsichtlich der subjektiven Seite, auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre. ….etc.etc.

….ohne konkrete, tatsächliche Angaben….

Hier nochmal der Link, für jedermann nachlesbar:

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Auch hier kann jedermann die Fakten nachlesen:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Immer vorne dabei bei den Rechtsbeugungen zugunsten von Kollegen, Richterfreunden und Fehlgutachter: Justizverbrecher Peter Müller, korrupter Richter, Landgericht Würzburg

Die Klägerin Cornelia H. (49) wartet in einem Saal des Würzburger Landgerichts auf das Urteil von Richter Peter Müller. Foto: dpa

Dieses Schreiben geht an mehrere Adressaten, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 30.11.2017

Az. 61 O 1747/17

Gegen den sog. Beschluss der Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog, Landgericht Würzburg wird weiter sofortige Beschwerde eingereicht.

Die Polizei Stuttgart erhält unverzüglich umfassende weitere Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung, der strukturellen Korruption und der Strafvereitelung im Amt innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg zugunsten der Vertuschung eines Verbrechens der Freiheitsberaubung im Amt, hier zugunsten der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht, um weiter zu dokumentieren, wie offenkundig korrupte Richter des Landgerichts Würzburg Verbrechen durch Richterkollegen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren zu entledigen suchen, indem sie floskelhaft vorgeben, den Inhalt einer in Klageschrift und Beweisanhang akribisch dokumentierten Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten nicht zu „verstehen“.

Auf Beweismittel, Zeugenvortrag und detaillierte Behauptung wird hierbei in keiner Weise eingegangen. Mit Allgemeinplätzen wird die Rechtsprechung zum Prozesskostenhilfeverfahren durch stets die selben Richter – federführend der Beschuldigte Müller – auszuhebeln versucht, um die Aufklärung dieses Justizskandals zugunsten der Richterkollegen in öffentlicher Hauptverhandlung zu verhindern.

Das Justizministerium Baden-Württemberg und der Petitionsausschuss Baden-Württemberg werden in Kenntnis gesetzt, da sich die Taten gegen einen Polizeibeamten des Landes richteten.

Rechtsbeugungen in der fränkischen Justiz werden durch das CSU-Ministerium des Herrn Bausback offenkundig nicht nur geduldet und keinerlei reelle Dienstaufsicht ausgeübt sondern im Gegenteil werden Straftaten im Amt auch ministerial gedeckt, um Vorgänge wie hier, die dem Geist und der Gesinnung der CSU entsprechen, zu vertuschen.

Die Richter des Landgerichts Würzburg wähnen sich offenkundig über Recht und Gesetz stehend. Die fortgesetzte asoziale und bizarr rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Täterbehörden wird Konsequenzen für die Täter nicht verhindern.

Die Besorgnis der Befangenheit gegen die Beschuldigten wird auch in diesem Verfahren weiter angezeigt.

Der Beschuldigte Müller deckt hierbei insbesondere weiter seinen Freund und Richterkollegen, den Justizverbrecher Thomas Trapp (Stellungnahme Müller) der die rechtswidrigen Maßnahmen die hier in Rede stehen, als sog. Staatsanwalt verbrecherisch initiiert hat, Az. 64 O 937/17.

Klageschrift:

Zivilklage gegen Thomas Trapp wegen Freiheitsberaubung im Amt

Vertuschung durch Müller:

Würzburger Justizverbrecher gehen zu „COPY and Paste“ über um Freiheitsberaubung im Amt durch Kollegen zu vertuschen….

Würzburger Korpsgeist: korrupter Richter Peter Müller räumt ein, dass Justizverbrecher Thomas Trapp, den er seit 2010 deckt, zu seinem „erweiterten Freundeskreis“ gehört….

Auf Geltendmachungen in diesen und weiteren folgenden Verfahren, insbesondere Inhalt den Beschuldigten Peter Müller betreffend, wird vollinhaltlich Bezug genommen:


Az. 61 O 1444/17
Az. 64 O 610/15
Az. 61 O 1593/17
Az. 62 O 2451/09
Az. 64 O 1579/17
Az. 63 O 1493/17
Az. 71 O 1605/17

Alle Verfahren sind Inhalt des Blogs des Klägers, beweisrechtlich dokumentiert.

Es handelt sich hier um ein Prozesskostenhilfeverfahren. Die Beschuldigten missachten hierbei auch in diesem Verfahren vorsätzlich und unter erkennbarem Verdacht der Rechtsbeugung die höchstrichterlichen Vorgaben zur Gewähr von Prozesskostenhilfe, Missachtung Art. 3 Grundgesetz:

„In der Regel besteht (bereits) eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, wenn über eine Behauptung der PKH begehrenden Partei Beweis zu erheben ist. BVERfG in NJW 2008, 1060, zit. bei Zöller/Gärtner, ZPO, 28. Aufl., Rz. 26 zu § 114 ebenso BGH MDR 2009, 407“.

Begründung:

1.
In ihrem sog. Beschluss schreiben die Beschuldigten zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt zugunsten der Beklagten und Richterkollegen begründungsfrei und inhaltsleer, unter kompletter Ausblendung des Beweisvortrags:

„Der Antrag war zurückzuweisen, da sich der Vortrag des Antragstellers, soweit im Detail nachvollziehbar, auf die Aufstellung von Behauptungen beschränkt, ohne konkrete, tatsächliche Angaben dazu zu machen, aufgrund deren der Vorwurf gegen die genannten Richter, jedenfalls hinsichtlich der subjektiven Seite, auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre.

Dagegen zeigt der vom Antragsteller selbst vorgelegte Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12.03.2010, dass sich die genannten Richter mit der tatsächlichen Situation eingehend auseinandergesetzt und auf der Basis der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen eine rechtlich nachvollziehbare und den Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen eine rechtlich nachvollziehbare und den Rahmen der ihnen bei der Rechtsfindung zustehenden richterlichen Unabhängigkeit keinesfalls überschreitende Entscheidung trafen, sodass keinerlei Anhaltspunkte für ein wie auch immer geartetes vorwerfbares richterliches Fehlverhalten erkennbar wären.“

Diese phrasenhafte sog. Beschlussfassung hat erkennbar keinerlei Bezug zum ausführlichen Beweisvortrag und dem Inhalt der Klage, sondern zielt lediglich darauf ab, formaljuristisch einen Freibrief für die Richterkollegen zu formulieren, die sich erkennbar einer schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen schuldig gemacht haben.

Diese Freiheitsberaubung unter Vorsatz wird bewusst und gezielt durch Formulierungen zu verdecken gesucht, bspw. indem die Beschuldigten auf den „Informationsstand“ zur Tatzeit abheben, der vermeintlich die Konstruktion einer Fluchtgefahr und das Aushebeln der Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts vom 04.03.2010, siehe Link, nichtig macht, ebenso den späteren Freispruch und die durchschaubaren Falschangaben der Täter, um die Freiheitsberaubung im Sinne der Staatsanwaltschaft zu konstruieren.

Aufhebung Unterbringung / Unverhältnismäßigkeit Haftbefehl Staatsanwaltschaft, LG Würzburg, 04.03.10

Über die Tatsache, dass hier von den Tätern eine Straferwartung fantasiert wird, obwohl in den Jahren 2009 bis 2011, wie in Klage und Anlage nachgewiesen, selbst bei tatsächlichem Vorliegen einer Straftat nach § 126 StGB, bundesweit kein einziger Fall zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als 8 Monaten führte und der Kläger bereits zu diesem Zeitpunkt – unschuldig! – länger in sog. „Untersuchungshaft“ gezwungen worden war, nämlich vom 21.06.2009 bis zum 04.03.2010, gehen die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier zugunsten der Täter Baumann und Schepping ebenfalls hinweg.

Das Verhalten der Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog ist somit entweder
a) Ausdruck einer unfassbaren und evtl. autistischen Dummheit und Beschränktheit in der Wahrnehmung der Beschuldigten hier, die auch auf Grundlage des Beweisvortrags tatsächlich nicht verstehen können, dass die Festnahme eines Unschuldigen (vgl. Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg) auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Freund des Beschuldigten Müller, Thomas Trapp) nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft und einer Entlassung durch das Landgericht Würzburg, die eine zweite Entlassung sechs Wochen später entgegen den Tätern (Baumann, Schepping) hier nochmals veranlasste, tatsächlich den dringenden Tatverdacht einer Freiheitsberaubung im Amt verwirklicht und somit Vorsatz in Schädigungsabsicht.

Es bestehen für den Kläger als Vater und unbescholtenen ehemaligen Polizeibeamten erkennbar erhebliche zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, über die in öffentlicher Verhandlung beweisrechtlich zu befinden ist.

Da jedoch nicht vorauszusetzen und realitär anzunehmen ist, dass die Beschuldigten hier derart dumm und beschränkt in ihrer Wahrnehmung sind, ist jedoch von bewusster Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers auszugehen, deshalb:

b)
Mit Schutzbehauptungen und Floskeln begehen die Beschuldigten hier gezielt und bewusst eine Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, um die Richterkollegen Baumann und Schepping vor den Konsequenzen eines Verbrechens im Amt, begangen gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten, zu schützen und einen weiteren Justizskandal in der bayerischen Justiz rufwahrend zu verdecken.

Weiterer Beweisvortrag scheint hier nicht angezeigt, da die Vorgänge offenkundig erst in einem Untersuchungsausschuss, den der Kläger erzwingen wird, aufzuklären sind.

Der Missbrauch des Rechtsstaats durch bayerische Richter erreicht hier mittlerweile ein Ausmaß, das man als demokratischer Beamter allenfalls in der Türkei oder in Rußland verorten würde.

Der Vorsatz und die inneren subjektiven Motive der Täter Baumann und Schepping ergeben sich – wie bereits ausführlich in Klage dargelegt – neben der offenkundigen Tatsachenlage aus folgendem:


a)
Persönliche Motive:

Die Beschuldigten wähnen sich als Richter der bayerischen Justiz unantastbar, weshalb die richterliche Unabhängigkeit als Tatmittel anzusehen ist.

Die Hybris und Arroganz des Beschuldigten Baumann ist Allgemeingut bei Justiz und Juristen.

Dies korrespondiert mit einer rechten Gesinnung, die leitend bei seinen Fehlentscheidungen ist und einem völligen Fehlen von neutraler Objektivität, Ethik und auch fachlichem Wissen, das durch Nimbus der Justiz und Stellung kaschiert wurde. Auch dies ist Allgemeingut bei Justiz und Juristen in der Region.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben Entscheidungen des Senats von Baumann vielfach korrigiert, die Entscheidungen wurden u.a. als floskelhaft und nicht nachvollziehbar gerügt, vgl. das genannte Urteil, Klageinhalt hier, Bundesverfassungsgericht vom 11.06.2008, Az. 2 BvR 806/08.

Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft, dem Kläger maximal zu schaden, ergibt sich aus den gesamten Vorgängen und der gesamten Aktenlage, auch aus dem Nachtreten infolge Freispruch. Dies entsprach auch der Gesinnung Baumanns und Scheppings.

Verantwortlich und weisungsgebend war hierbei der Beschuldigte Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, mit dem der Täter Baumann seit Jahrzehnten befreundet und auch parteipolitisch rechtsorientiert verbunden ist. Diese wechselten sich ab als Vorsitzende des Dienstgerichts der CSU.

Die Zielsetzung seines Freundes Lückemann bzw. der Staatsanwaltschaft war Baumann und Schepping somit fraglos bewusst. Sie missbrauchten ihr Richteramt erkennbar zur realitätsfremden Konstruktion (Fluchtgefahr) im Sinne der Wünsche des Freundes Lückemann und dessen Behörde. Eine objektive und sachliche Prüfung fand nie statt, die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog können in ihrem phrasenhaften sog. Beschluss auch keinen einzige sachliche und auf Tatsachen beruhende Information benennen, die die Freiheitsberaubung der Täter und zweite Festnahme auch nur im Ansatz rechtfertigen könnte.

Der Beschuldigte Müller ist insoweit auch federführend bei Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten Dr. Martin Flesch, Landgericht Würzburg, Az. 71 O 1605/17, o.g..

Das Fehlverhalten und Motiv Fleschs, der den Kläger ohne jede medizinische Voraussetzung hierfür sieben Monate ohne jede Intervention in der Forensik Lohr einsperrte, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der zweiten Freiheitsberaubung durch die Täter Baumann und Schepping.

Chefarzt der Forensik Lohr auch nur „Opfer“ der Justiz? – angeblicher „Aggressionsschub“ nach acht Monaten Wegsperren begründet „Fluchtgefahr“, deshalb weiter weggesperrt? (Justizverbrecher Baumann und Schepping) ….

Akte ist beizuziehen.

Das Motiv ist erkennbar Ärger über einen lästigen Antragsteller und Rechtsuchenden, der zu diesem Zeitpunkt, 2010, seit insgesamt sieben Jahre Anträge, Beschwerden und Anzeigen erstattet im Zusammenhang mit der Entführung und Entfremdung seiner Tochter durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und der reaktiven Kriminalisierung und Pathologisierung durch Täter der Staatsanwaltschaft.

Die Hybris der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit Umgang von lästigen Rechtsuchenden, die man als „Querulanten“ stigmatisiert bis hin zur boshaften Vertuschung von Fehlentscheidungen und Justizskandalen ist Allgemeingut, verwiesen sei stellvertretend auf die populären Fälle Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Bauer Rupp.

Dieser Ärger potenzierte sich, da die Beschuldigten sich auch während der Freiheitsberaubung und Inhaftierung des Klägers in Lohr mit Schreiben und Beschwerden des unschuldig Inhaftierten auseinandersetzen mussten.

Beim Beschuldigten Schepping kommt hinzu, dass dieser aufgrund einer vertuschten falschen Eidesstattlichen Versicherung, die dem Justizskandal und der Kindesentziehung zugrundeliegt, Interesse an einer weiteren Schädigung des Klägers hat, um die folgenschweren Rechtsbrüche als Amtsrichter, Az. 15 C 3591/09, Zivilgericht Würzburg, nicht nur zu vertuschen, sondern die Stigmatisierung des Klägers als Kriminellen und „Querulant“ weiter zu festigen.

Die Beschuldigten und Richter hier hatten erkennbar die totale und dauerhafte soziale Vernichtung des Klägers als zum Ziel.

Dies aus niederen persönlichen Beweggründen, boshaft, mit immenser krimineller Energie.

Es ist nach allgemeiner Lebenserfahrung völlig ausgeschlossen, dass objektiv und vernünftig denkende Menschen – zumal die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier als Richter – nach der Beweislage dies nicht erkennen und im Gegenteil in Abrede stellen wollen, dass diese Vorgänge und erkennbar beweisbaren Behauptungen in einer ordentlichen Hauptverhandlung aufzuklären sind.

b)
Dienstliche Motive:

Die Leitlinie der CSU und ihrer Justiz ist ein medienwirksames Vorgehen gegen Angeklagte und Menschen in Notlagen, gegen die Härte und Schärfe des Rechtsstaats zelebriert wird, um die rechte Kernwählerschaft zufriedenzustellen.

Voraussetzung und Basis hierfür ist eine Stellenbesetzung mit entsprechenden Charakteren, bei denen diese rechte Gesinnung und Strafwut gegen sog. Linke, Kritiker, Außenseiter, Querulanten etc. ausgeprägt und wesensbestimmend ist.

Der Rechtsradikale Clemens Lückemann repräsentiert dieses Menschenbild vorzüglich, gepaart mit bauernschlauer Anwendung und Pervertierung der Grundlagen des Rechtsstaats gemäß diesem Menschenbild. Die Berichte in der Lokalpresse hierzu sind Allgemeingut, bei Bedarf nachzulesen („lasche linke“, „kleine harte CSU-Kämpfer“, etc., Mainpost, 17.04.2009).

Zeugenaussagen aus der Studienzeit legen nahe, dass Lückemann auch vor körperlicher Gewalt gegenüber Andersdenkenden nicht zurückschreckt, zumindest bevor er Amtsgewalt missbrauchen konnte.

Unter anderem ist Lückemann infolge der Aufdeckung des Justizskandals Gustl Mollath mit der Meinung aufgetreten, dass hier „die Justiz seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ist, und „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten“ werde. (Mainpost, 22.07.2013). Nicht die Justizopfer sind demnach die Geschädigten sondern die Justiz, deren Fassade bröckelt und deren Missstände publik werden.

Dieses Klima prägt offenkundig seit langem die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und die Netzwerke der Beschuldigten hier, die glauben, Freiheitsberaubung im Amt sei ohne weiteres mit Floskeln und Phrasen zu vertuschen.

Der Beschuldigte und Beklagte Norbert Baumann ist als Gesinnungsgenosse und Profiteur im Netzwerk Lückemann erkennbar.

Der Beschuldigte und Beklagte Thomas Schepping wurde infolge zum Amtsgerichtsdirektor in Gemünden befördert.

Es bestehen somit nicht nur persönliche und standesdünkelnde Motive für die Freiheitsberaubung gegen den Kläger, für boshafte und ergebnisorientierte Konstruktion von Straftat und Haftgrund gegen den Kläger sondern auch persönliche und rechtsfremde Motive aufgrund der Freundschaft zu den Tätern der Staatsanwaltschaft und der politischen Gesinnung.

Im Fall Schepping besteht darüberhinaus das Motiv weiterer Förderung durch Lückemann, dessen „Aufstieg“ vom Generalstaatsanwalt zum sog. Präsidenten des Oberlandesgerichts und somit zum karriereentscheidenden Dienstvorgesetzten des Beklagten und Beschuldigten Schepping absehbar war.

Über Vertrauensverlust in Rechtsstaatlichkeit und in eine objektive Justiz braucht sich in Bayern insoweit niemand zu wundern. Die Justiz ist offenkundig seit Jahrzehnten eine Beute der CSU, wobei man offenbar jeglichen Kompass für Anstand, Moral und Grenzen verloren hat.

Es ist wie genannt auch hier auszuschließen, dass die Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog zu dumm und zu beschränkt in der Wahrnehmung sind, dass sie dies nicht verstehen.

Es ist somit von gezielter und bewusster Rechtsbeugung, Befangenheit und absichtsvoller Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze auszugehen.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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