Ihr Kopf müsste schon längst rollen: Angelika Drescher, Radikalfeministin und Richterin in Bamberg. Eine der widerwärtigsten und bösartigsten Personen, mit denen ich in meinem Leben zu tun hatte…

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Dieser Beitrag dient nochmals der Dokumentation: soll keiner behaupten er wusste von nichts. Die Taten dieser Radikalfeministin im Justizdienst und die Folgen der Übergriffe gegen mich als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten sind bereits ausführlich im Blog dokumentiert.

Diese Täterin hat – wie andere bayerische Justizjuristen auch – Menschenleben auf dem Gewissen: unter dem Label rechtsstaatlicher Justiz wanzt sie sich unter Machtmissbrauch in das Leben von Menschen hinein, die sich kaum wehren können. Ihre bevorzugten Opfer: Männer – und speziell Männer in Ausnahmesituationen, die sich in Trennungskonflikten befinden, psychisch und gesundheitlich angeschlagene Männer.

Als ich 2009/2010 Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg war und in der JVA Würzburg mit anderen Männern sprach, fiel immer wieder der Name Drescher. Wie eine solche ideologische Hetzerin in einem Rechtsstaat Verantwortung erlangen kann, war eine berechtigte Frage. Sie solle zur Hölle fahren.

Dort wird sie sicher landen, aber solange richtet sie weiter Schaden an, weil die bayerische Justiz solche Charaktere nicht aus dem Verkehr zieht sondern befördert.

Ein Vater erzählte mir, wie Drescher immer wieder seine Ex-Partnerin und die Mutter der gemeinsamen Kinder aufhetzte und schließlich eine Anklage erzwang, indem sie einen „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ konstruierte, weil der Mann im fließenden Verkehr seiner Frau begegnete, diesen aus dem Auto heraus fotografierte und damit einen Verstoß gegen das Näherungsverbot „beweisen“ konnte. Das passt.

Der Hintergrund ähnlich wie bei mir: monate- dann jahrelange Entfremdung der Kinder gegen den Vater. Schließlich erreichte Drescher ihr Ziel durch Provokationen und immer weitere gewaltsame Ausgrenzung: der psychisch massiv in die Enge getriebene Mann beging eine Brandstiftung und wurde zu Haft verurteilt. Da der Sport gemeinsam stattfand (Untersuchungshaft und Strafhaft) hatte ich während der von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Freiheitsberaubung ausführlich Zeit, mit dem Mann zu sprechen.

Diese ideologisch motivierte gezielte Eskalation eines Konfliktes durch diese „Staatsanwältin“ nur ein „Fall“ von vielen….Schwächen, Ängste und insbesondere Vatergefühle ausnützend, hetzt sie Frauen und Männer gegeneinander. Die unschuldigsten Opfer dieser abgebrühten und widerwärtigen Männerhasserin sind die Kinder der Paare, die das Unglück haben, in die Fänge dieser „Strafverfolgerin“ zu geraten. Der Bock wurde zur „Gärtnerin“ gemach, wie so oft in Bayern, wo Seilschaften den Rechtsstaat zersetzen und Hetze gegen Menschen zum Politikstil gehört.

Mit immenser krimineller Energie, mit ideologischem Eifer und aus Hass geborener Strafwut und Männerverachtung agiert die Täterin Angelika Drescher nicht nur ungehindert in dieser bayerischen Justiz: es sind im Gegenteil genau solche reaktionären Charaktere, die dort befördert und gepimpt werden. Folgerichtig landete Drescher nun auch dort, wo alle skrupellosen Amtstäter der fränkischen Justiz irgendwann landen: beim OLG Bamberg, dem Sammelbecken rückständiger, gehässiger und rechtskonservativer CSU-Justizjuristen.

Nun jedoch zu den konkreten Fakten – die hier schon seit Jahren in diesem Blog dokumentiert sind – kurz zusammengefasst.

Zum ersten Mal wurde mir die asoziale Bösartigkeit dieser Täterin und der offenbar pathologische Hass auf Männer 2006 bewusst- und ich wunderte mich schon damals, weshalb eine solche Person in einer rechtsstaatlichen Justiz Verantwortung als Staatsanwältin tragen darf. Aus heutiger Sicht naiv. Mittlerweile ist das klar: in der bayerischen CSU-Justiz geht es nicht um Prävention, Rechtsfrieden und tatsächliche Strafverfolgung. Es geht – in einem um sich selbst kreisenden narzisstischen System – vor allem darum, „Tätigkeit“ vorzutäuschen, möglichst dramatische Schlagzeilen zu produzieren, sich als „harte“ rechtskonservative Justiz zu inszenieren – ob es dabei Unschuldige trifft, ist den Karrieristen und feisten Kriminellen in Robe in Bayern egal.

Das weiß man spätestens seit die Justizskandale Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Donald Stellwag, „Bauer Rupp“ oder Manfred Genditzki, dem mittlerweile nach 13 Jahren Haft wegen eines konstruierten „Mordes“ eine Wiederaufnahme „gewährt“ wird, bekannt wurden…..die bayerische Justiz ist Teil des Problems. Der Ansehensverlust des Rechtsstaates, das mangelnde Vertrauen, der mangelnde Respekt gegen Hilfskräfte und Polizeibeamte auf der Straße – all das kommt nicht von ungefähr sondern ist Folge der Hybris einer Justiz und einer ideologischen Strafverfolgungsmaschinerie, die glaubt sich alles erlauben zu können.

Wieso es in Bayern immer noch gelingt, diese Zustände zu vertuschen, Täterinnen und Tätern unter dem Etikett „Unabhängigkeit“ der Justiz selbst bei zielgerichteter schwerer Freiheitsberaubung im Amt (wie in meinem Fall) einen Freibrief zu erteilen, zeigt, wie tief diese Seilschaften und die Partei CSU nicht nur Anstand und Moral sondern auch Gesetze und Rechtsstaatlichkeit suspendiert haben. Die politische Opposition ist in Bayern ein Totalausfall, die sich seit 10 Jahren nun auf dem Fall Mollath ausruht, den irrerweise der CSU-Beamte Wilhelm Schlötterer maßgeblich an die Öffentlichkeit brachte.

2007 vor dem Amtsgericht Würzburg und 2008 in der Berufungsverhandlung forderte Drescher als Staatsanwältin dann eine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung gegen mich – wegen „Beleidigung“. Alles auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Juristin und Mutter meines Kindes – die Kindesentziehung lief bereits parallel zu meiner Kriminalisierung ungehindert seit Dezember 2003 mit massivsten Folgen, die die Täterin Drescher genüßlich grinsend ausnutzte – und der von dieser per „Glaubhaftmachung“ beim Zivilgericht Würzburg erlangten Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz, in der die Kindsmutter mir pauschal mal eben Belästigung/Bedrohung andichtete und behauptete, wir seien „schon lange getrennt“ – drei Monate nach der Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und nachdem ich kurz zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei „aufgegeben“ habe (eine Erpressung unter rechtswidriger Einbehaltung meiner Dienstbezüge und massiven Mobbings aufgrund meiner Haarlänge, was parallel in Baden-Württemberg zu klären ist und ebenfalls ausführlich in diesem Blog dokumentiert).

Im Rahmen der Strafverfahren schaffte es Drescher, im Februar 2006, im Juni 2006 und nochmals im Dezember 2006 rechtswidrige, völlig unverhältnismäßige und einzig auf persönlicher Strafwut basierende „Wohnungsdurchsuchungen“ zu beantragen. Beim Amtsgericht Würzburg wird alles abgezeichnet: wie man weiß hat man dort weder die Zeit noch die Ressourcen, Anträge der Staatsanwaltschaft so zu prüfen, wie das Bundesverfassungsgericht sich das vorstellt. „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, teilte eine Würzburger Amtsrichterin mit.

So verwundert es nicht, dass die Täterin Drescher wegen einer vorgeblichen „versuchen Nötigung“ auch die Durchsuchung des Hauses meiner Eltern im Schwarzwald und der Wohnung meiner damaligen Freundin im Raum Stuttgart erlaubt wurde. Methode Würzburg!

Bei dieser Durchsuchung traf ich alte Bekannte: Polizisten, mit denen ich Jahre zuvor zusammengearbeitet hatte und die von Drescher auf telefonische Nachfrage gezwungen wurden, mich „erkennungsdienstlich“ zu behandeln: sprich Fingerabdrücke nehmen. Das wurde gemacht, beim Dezernat 9, Erkennungsdienst, wo ich selbst jahrelang Straftäter hingebracht hatte. Wenigstens traf ich hier Kolleginnen und Kollegen, die ich jahrelang nicht gesehen hatte.

Dass das Problem nicht meine Person sondern offenkundig diese „verwirrte“ Würzburger Staatsanwältin ist, erkannten alle Beteiligten sofort. Als ich nach der von Drescher im Juni 2006 inszenierten „Durchsuchung“, bei der in meiner Abwesenheit meine Wohnung bei Würzburg gewaltsam aufgebrochen und das Türschloss zerstört wurde (man hätte den Nachbarn fragen können, der einen Schlüssel hatte!) den Schlüssel für das neu eingebaute Schloß bei der Polizeiinspektion Unterfranken abholte, sagte der zuständige PHK ganz offen, dass diese Staatsanwältin offenbar „nicht alle Tassen im Schrank hat!“.

Zuvor hatte sie den Beamten angewiesen, bei der Abholung des Schlüssels (nochmals) zu prüfen, ob ich „zwangseingewiesen“ werden könnte: Auch das teilte mir der Beamte mit, der offenkundig hatte, was da ablief. Tage, nachdem ich Opfer einer mehrtägigen Freiheitsberaubung durch Drescher geworden war (13. bis 19.06.2006) und gerade „entlassen“ wurde, weil die Ärzte keine Grundlage für die Maßnahme sahen.

Dies führt zum nächsten beliebten Muster dieser kriminellen Justiz: Menschen die – wie Gustl Mollath – lästig sind und denen man schaden will, werden mit allen Mitteln versucht zu pathologisieren.

Im Februar und im Juni 2006 (wenige Tage vor dem Abholen des Schlüssels und der Mitteilung des Polizeibeamten) hatte Drescher bereits zweimal versucht, mich in die Psychiatrie zwangseinzuweisen. Im Februar scheiterte dies sofort, weil der Chefarzt der Landesklinik in Calw, Dr. med. Gunter Essinger, unmittelbar feststellte, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorliegt. Dorthin gefahren wurde ich ebenfalls von meinen ehemaligen Kollegen, denen das ganze überaus peinlich war.

Der entgegen dieser Expertise erzwungene zweite Versuch Dreschers vier Monate später (!) im Juni 2006, mich zwangseinzuweisen, führte zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung, die bis heute vertuscht wird, hier detailliert dokumentiert:

Nachdem Drescher also zweimal versucht hat, mich zwangseinzuweisen und zweimal mit der gezielten Pathologisierung meiner Person scheiterte, wurde der Haus- und Hofgutachter der Würzburger Staatsanwaltschaft, Jörg Groß von Drescher beauftragt, der schließlich endlich das „Ergebnis“ brachte, das die Staatsanwaltschaft Würzburg so dringend wollte.

Die Folgen sind bekannt: 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mit dem Ziel dauerhafter Unterbringung nach § 63 StGB auf Grundlage eines FEHLGUTACHTENS von Dr. Jörg Groß, Würzburg.

Der Plan der Staatsanwaltschaft Würzburg scheiterte dennoch, weil dieses Fehlgutachten durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, München, als solches entlarvt wurde (siehe Blog, alles dokumentiert). Damit gaben sich die kriminellen Justizjuristen nicht zufrieden. Verbrecher im Amt, die weiter gedeckt werden.

Dass bereits zuvor mehrere Ärzte das Gegenteil der Fantasien von Groß, Erfüllungsgehilfe krimineller Staatsanwälte, festgestellt hatten, u.a. der Chefarzt der Landesklinik Calw, wird bis heute von der Justiz vertuscht, um die Täterinnen und Täter zu decken und Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu vertuschen.

Auch die Podiumsdiskussion 2006 im Rathaus Würzburg zum Thema „häusliche Gewalt gegen Frauen“ – eine Werbekampagne für Frauen, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen – sei noch erwähnt. Hierbei äußerte Drescher vor vollem Saal auf meine entsprechende Frage klar: „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“

Natürlich, in dieser Welt aus Männerhass, Amtsmissbrauch und ideologischer Bösartigkeit einer Radikalfeministin Drescher „gibt“ es das nicht.

Der Charakter Drescher offenbarte sich mir persönlich in aller Deutlichkeit, als sie nach der Verurteilung gegen mich zu einer Bewährungsstrafe, mich vor dem Gerichtssaal genüsslich angrinste….in der Verhandlung selbst räumte sie ein, die Mutter meines Kindes „ermutigt“ zu haben, alles zu dokumentieren, was man gegen mich verwenden kann.

Frauen werden von Drescher manipuliert, instrumentalisiert, aufgehetzt, ihre Sensibilität und Verletzlichkeit ausgenutzt, um den eigenen Männerhass auszuleben.

Verjährung tritt bei den Schäden, die diese Täterin zu verantworten hat, nicht ein!

Landgericht Stuttgart: Inspekteur der Polizei verschickte schon 2019 „Schwanzbilder“, Kommissarin wurde im Juni 2022 die Dienstwaffe abgenommen und Landespolizeipräsidentin Hinz gibt tiefe Einblicke in die Polizeistrukturen, auch durch Ausweichen von Fragen….

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Auf die Polizei des Landes kommt einiges zu….

Heute wieder mehrere Stunden im Saal 1 des Landgerichts Stuttgart verbracht; ein paar Eindrücke:

Der Vertreter der Nebenklage, Holger Rohne stellt Beweisanträge, bei denen man sich fragt, weshalb die Öffentlichkeit überhaupt noch zeitweise ausgeschlossen wird (was heute bis immerhin 16.30 Uhr nicht der Fall war), Berichte anwesender Journalisten:

„Wenn man ein Schwanzbild im Kinderzimmer seines Kindes macht, ist eine Grenze überschritten.“

Der Mann einer Polizistin in einem Chatverlauf mit dem angeklagten Inspekteur der Polizei

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/prozess-polizeiinspekteur-sexuelle-noetigung-100.html

…“Wie der Nebenklage-Anwalt am Dienstag im Landgericht sagte, sendete er bereits im Jahr 2019 einer Polizeibeamtin mit Vorname J., die sich im Auswahlverfahren für den höheren Dienst befand, mehrfach Bilder und Videos, die ihn nackt, urinierend oder mit erigiertem Glied zeigen.„…

….Die Polizistin, mit den Aufnahmen und Videos konfrontiert, antwortet gegenüber ihrem Partner, das sei eben der „Fetisch des Inspekteurs“, gegen den werde sie nichts unternehmen.

Die Nebenkläger wollen nun den Mann, der mit dem Inspekteur hin und her schrieb, als Zeugen im Prozess hören. Die Anwältin des Inspekteurs hingegen wirft der Nebenklage vor, mit „Schmutz zu schmeißen“. Die Kriterien für eine glaubhafte Aussage seien nicht erfüllt, da der Zeuge die „Dick Pic“-Bilder durch eine Straftat erlangt habe. Wenn die Nebenklage meine, dem nachgehen zu müssen, müsse man das aus Gründen der Bedeutungslosigkeit ablehnen, warnte die Verteidigerin des Inspekteurs. Die Zeugin, die die Bilder bekommen habe, habe zudem eine außereheliche Beziehung zum Inspekteur geführt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/prozess-polizeiinspekteur-sexuelle-noetigung-100.html

…“Der Anwalt sagte, Renner sei in dem anderen Fall in Kenntnis seiner Machtposition davon ausgegangen, dass die Beamtin sich gegen den Empfang der Fotos nicht wehren würde. Der Partner schrieb dem Inspekteur: „Ganz schön krank Andreas. Such Dir nen guten Psychologen.“ Der Inspekteur habe geantwortet, er verstehe den „Brass“ des Mannes. Jedoch habe dieser die Fotos unrechtmäßig in seinem Besitz und solle sie löschen. Der Partner warf dem Inspekteur noch vor, Nacktbilder im Kinderzimmer gemacht zu haben. Auch warf er ihm an den Kopf, nicht sehr intelligent zu sein, wenn er in seiner Position derlei Aufnahmen von sich versende, auf der auch sein Gesicht zu sehen sei. Die Frau soll sich auch schon mit einem Brief an das Gericht gewandt haben.“….

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-neue-vorwuerfe-gegen-den-inspekteur.7345e70c-8c42-478c-b159-c3dd9690ca1f.html

Es folgt der zweite Auftritt der Landespolizeipräsidentin Hinz, die bereits vergangene Woche als Zeugin befragt wurde.

Man merkt, dass diese es nicht gewohnt ist, wie Nebenklagevertreter Rohne sie befragt. Sichtlich genervt weicht sie einfachen Fragen aus, flüchtet sich in minutenlang Monologe, um einfache Antworten zu vermeiden. Dies ist so bei der Frage, ob das Innenministerium die Anweisung gegeben hat, dass Dienst im Home-Office geleistet werden soll. Rohne fragt rund 20x dasselbe, bis schließlich die Antwort kommt, „Ja selbstverständlich“. Anlass war die mehrfach von Hinz benutzte und erkennbar vorbereitete Formulierung, dass die Kommissarin nach dem Vorfall mit dem Inspekteur in der Nacht vom 12. auf den 13. November 2021 laut Hinz ein „Vermeidungsverhalten“ zeigte, sich ihre Leistung sowohl was „Qualität als auch Quantität“ anging, verschlechterte, sich „Fehlzeiten“ häuften und sie eben viel im „Home-Office“ arbeitete…..

Im Kern geht es hierbei – wie üblich – um das „Bild“, das von einem Menschen erzeugt werden soll…..

Hinz weicht jedoch auch aus, als es um die Frage geht, ob sie es in „Erwägung“ gezogen habe, die Staatsanwaltschaft in bezug auf die Beschlagnahme des privaten Handys von Andreas Renner hinzuweisen, da im Rahmen des Disziplinarverfahrens nur das dienstliche Handy eingezogen wurde…..wie inzwischen bekannt wurde (und Thema im Untersuchungsausschuss im Landtag war) nutzte Renner dies, um sein privates Handy, mit dem er auch mit Hinz selbst kommunizierte, wie sie angab, zu vernichten.

Die „Erwägung“ einer Beweissicherung durch die Staatsanwaltschaft….? Hinz erklärt wie genannt minutenlang immer wieder allgemeine Modalitäten der Vorgehensweise bei Disziplinarverfahren und Einschaltung der Staatsanwaltschaft – um die konkrete Frage nicht beantworten zu müssen.

Irgendwann auch die Aussage von Hinz: „Ich komme mir vor wie vor dem Untersuchungsausschuss“ – und zwischendurch hat man den Eindruck, dass Hinz angesichts der erkennbar werdenden Lücken fast „weinen“ möchte – so wie die Kommissarin es offenbar bei ihrer „Offenbarung“ von den Vorgängen am 18.11.2021 und bei Besprechung im Juni 2022 tat, als sie sich vom Karriereplan „höherer Dienst“ insoweit verabschiedete. Aber das ist nur mein subjektiver Eindruck…..

Der meist benutzte Begriff in dieser Verhandlung. „Fürsorge“!

Und dies wirft bei mir als Opfer von Fürsorgepflichtverletzungen und massiver Amtstaten, Übergriffe durch einen Polizeioberrat, die meine berufliche Laufbahn bei der Polizei Baden-Württemberg und infolge meine gesamte Existenz bis heute andauernd zerstörten, erneut Fragen auf!

Es ist komplex – aber auch ganz einfach. Der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg wegen sexueller Nötigung wird am Freitag fortgesetzt.

Andreas Renner, ein öliger Angeklagter, der offenbar gar nicht weiß, was er „falsch“ gemacht hat als Inspekteur der Polizei….Fassade ist alles! Aalglatt….

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Kleine Presseschau zum heutigen Verhandlungstag:

„Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Verteidigerin

Die Anwälte der Beamtin, die den obersten Polizisten im Land angezeigt hat, wollen geklärt wissen, ob die Verteidigung „im Gerichtssaal eine Straftat begangen“ hat, so der Anwalt Holger Rohne. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um den Vorwurf der üblen Nachrede. Rohne bezog sich darauf, dass die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag eine Erklärung an die Presse verteilt hat, in der eine weitgehende Stellungnahme zu lesen war. Unter anderem wurde die Kommissarin darin der Lüge bezichtigt. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-anwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-verteidigerin.3b440317-2dc0-474a-81c1-98166906a8e9.html

….“Jetzt wehrt sich die Polizistin, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, über ihre Anwälte. Dr. Holger Rohne teilte in einer Verhandlungspause ein Blatt Papier mit einer Erklärung aus.

Nebenklage sieht Straftat in Pressemitteilung

Kernaussage: „Eine junge Polizeibeamtin wird mit falschen Darstellungen in den Dreck gezogen und diffamiert.“ Das könne als Straftat geahndet werden.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/prozess-penis-polizist-jetzt-wendet-sich-die-nebenklage-an-die-oeffentlichkeit-83685558.bild.html

Andreas Renner erlebte ich heute als extrem eitel, ein Kontrollfreak, ein aalglatter Blender! Man versteht auf Anhieb, warum Thomas Strobl ihn als bestens geeigneten Format-Polizisten anbot – Strobl sah schlicht in einen Spiegel.

Das Bild jedenfalls, das sich heute beim Landgericht Stuttgart ergab, gewährt erneut tiefe Einblicke in die Zustände und die Hybris, die Rücksichtslosigkeit der Charaktere auf den Führungsebenen der Landespolizei und des CDU-Innenministeriums.

Andreas Renner, suspendierter Inspekteur der Polizei (von Nebenklageanwalt Rohne konsequent als „Inspektor“ bezeichnet), landet nach einem am Nachmittag (!) im Innenministerium Baden-Württemberg begonnenen „Umtrunk“ zwecks Aufstieg der Polizeibeamtin B. schließlich mit seinem Protege nachts alleine in der Kneipe „The Corner“ in Bad Cannstatt. Soweit bekannt.

Durch eine Überwachungskamera wurde über rund drei Stunden gefilmt, wie der geschniegelte Angeklagte Renner und sein Objekt der Begierde (man muss das in der Deutlichkeit sagen, da der Vorsitzende Richter Peterke in Bezug auf das Video immer nur von den „Hauptbeteiligten“ spricht….hat man Skrupel, Renner als Angeklagten zu bezeichnen wie jeden anderen auch?) an einem Tisch zusammensitzen. Auch das ist bekannt.

Man sieht, wovon ich mich heute überzeugen konnte, aber vor allem eines: die Ausnutzung einer Machtposition aus sexuellen Motiven, narzisstisch, subtil aber zielgerichtet. Auch wenn der Ton fehlt, kann man sich anhand der Bilder lebhaft ausmalen, wie sich Selbstdarsteller Renner hier verbal inszeniert, man sieht, wie er mal bedürftig „kuschelt“, mal forsch Küsse einfordert. Wie der Anwalt Rohne m.E. richtig erkannt hat, zeigt die Körpersprache ganz klar, wer hier dominiert und wer dominiert wird. Immer wieder Ausweichbewegungen der Frau. Praktisch die gesamte Zeit über beugt sich Renner offensiv nach vorne, sie nach hinten orientiert, kommt gelegentlich entgegen, weil gewünscht. Wer auch nur etwas von Körpersprache versteht, sieht was hier läuft.

Die Strategie der Verteidigung von Renner ist so üblich wie bösartig:

Zunächst einmal wird das Machtverhältnis komplett ausgeblendet. Als nächstes erfolgt der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr mittels Diffamierung und Entwertung des Opfers – um den Inspekteur der Polizei zum „Opfer“ zu stilisieren: als ob dieser es nicht darauf abgesehen hätte, sich mittels seiner Machtposition „Sex“ zu erschleimen….

Und damit sind wir konkret beim angeklagten § 177 Abs. 2 Nr. 4 StGB: Renner hat m.E. gezielt eine Situation herbeigeführt, in welcher er die weit hierarchisch „unter ihm“ stehende aufstiegswillige Hauptkommissarin „bearbeiten“ konnte, Grenzen verschieben, Distanz und Anstand überwinden, mit dem Ziel einer sexuellen „Affäre“ – die natürlich nicht bekannt wird sondern ein stillschweigendes quid pro quo…..

Das wirft mittlerweile gründsätzliche Fragen auf zur Besetzung von Führungspositionen, zur Beförderungspraxis, zur Beurteilung von Polizeibeamtinnen – und -beamten. Stichwort Willkür. Persönliche Interessen, persönliche Sympathien und Antipathien sind ausschlaggebend, das „Erscheinungsbild“, schlichtweg das Aussehen…

Was ist mit Charakter, intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten? Sozialkompetenz und vor allem Redlichkeit?

Nach dieser Nacht mit Andreas Renner jedenfalls zog die Polizistin die Bremse: der sich offenkundig auch als „unwiderstehlich“ wähnende Narzisst Renner konnte sich – Erfolgsmodell? – offenbar gar nicht vorstellen, dass er plötzlich als Straftäter da steht, nur weil er eine sexuelle Beziehung zu einer Beamtin herbeiführen will, zu der er gerade erst mit dem Segen von Polizeipräsidentin Hinz zum „Mentor“ gemacht wurde (offenbar von ihm forciert).

Die Verteidigerin Ricarda Lang, früher mal Fernseh-Juristin bei „Richter Alexander Hold“, versucht nichtsdestotrotz aggressiv und lebensfern den ranghöchsten Polizisten des Landes als „Opfer“ darzustellen: schließlich habe die Zeugin B. eine Beziehung zu einem Beamten im Innenministerium verschwiegen. (Irrelevant!)

Für diese Beziehung bzw. deren „Geheimhaltung“ wurde sie offenbar – wie vorgelesene Whats-app-Nachrichten belegen – von Polizeipräsidentin Hinz im Juni 2022, als sie bekannt wurde, gerügt, der „Ruf der Polizei“ etc., sie selbst fürchtete als „Schlampe“ gebrandmarkt zu werden.

Außerdem habe sie, als eine Durchsuchung und Beschlagnahme bei ihr und dem Zeugen im Innenministerium anstand, den Chat-Verlauf auf ihrem Handy gelöscht, so Lang.

Und: Lang liest eine Whats-App-Nachricht vor, in welcher die Beamtin mitteilte, dass sie „eben“ mit etwas Alkohol („Aperol-Spritz“…) in eine Polizeikontrolle geraten war, aber „zum Glück“ den Kollegen kannte.

Als Lang das dramatisch überdreht, um die Polizistin insgesamt als charakterlich deformierte Lügnerin zu diffamieren, die völlig unglaubwürdig sei, lacht leise das Publikum: wen will die eigentlich verarschen?

Nun ja: voraussichtlich wird diese Taktik der Diffamierung und Entwertung der Frau, um einen Grabscher und Dick-Pics versendenden öligen ehemaligen Vorzeige-Führungsbeamten ernsthaft als „Opfer“ darzustellen, der Verteidigung auf die Füße fallen….

Gut ist, dass hier einmal auf großer Bühne aufgezeigt wird, wie es um die Integrität, die Redlichkeit und den Charakter von Menschen in Führungsposition bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg bestellt ist. Man hat keine Skrupel, nachzutreten, zu diffamieren, zu verleumden und zu stigmatisieren (charakterlich ungeeignet…), wenn es darum geht, sich auf Kosten „Untergebener“ auszutoben und sich selbst zu entschulden.

Es bleibt spannend….

Die konkrete Rechtslage:

§ 177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht

Wie man als Polizistin reagiert, wenn der Vorgesetzte seinen Penis rausholt, ist jedenfalls nicht Inhalt von Rollenspielen auf der Polizeischule…..

Hier Ablichtung der Originaldokumente:

Presseerklärung der Anwältin Lang, um Renner als „Opfer“ zu entschulden.

Erwiderung des Anwalts der Nebenklage hierauf, Rechtsanwalt Rohne.

Landgericht Stuttgart: der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner: sexuelle Nötigung oder „Me-Too“-Lügen einer Hauptkommissarin?

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WAS FÜR CHARAKTERE TRAGEN VERANTWORTUNG IN DER LANDESPOLIZEI??

Ich darf angesichts dieses höchstrangigen „Penis-Polizisten“ und der hier zutage kommenden Details nochmal daran erinnern, dass ich vor Jahren von einem Vorgesetzten der Polizei des Landes Baden-Württemberg, dem CDU-Mann Roland Eisele, aus dem Polizeidienst gemobbt wurde, weil meine „Haarlänge“ das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit beschädige….hernach wurde ich unter rechtswidriger Einbehaltung meiner kompletten Dienstbezüge (!) zu einer „freiwilligen“ Kündigung erpresst, die Folgen sind in diesem Blog dokumentiert – die Dienstvergehen und Straftaten werden bis heute vertuscht.

Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat die Akten, die auch in diesem Blog veröffentlicht sind.

Es stellt sich insgesamt die Frage, was für Charaktere in diesem Land Führungsverantwortung bei der Polizei bekommen!

Weiter stellt sich die Frage, weshalb Strafverfolger, Dienstherr und Medien immer erst dann reagieren, wenn es um „sexuelle“ Sachverhalte geht – die Vernichtung der Existenz von männlichen „Untergebenen“ mittels MACHTMISSBRAUCH ist offenbar wenig interessant…..

Die Stuttgarter Zeitung und andere Medien berichten von dem heute eröffneten Prozess gegen den suspendierten Polizeibeamten, über den die BILD vor ein paar Tagen titelte:

„Ausgerechnet er …Penis-Polizist sollte Kollegen die richtigen Werte beibringen“….

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/sex-skandal-in-der-polizei-andreas-renner-war-fuer-gute-sitten-zustaendig-83589552.bild.html

Die Verteidigung – die Münchnerin (!) Ricarda Lang – setzt offenbar auf aggressive Abwehr und bezichtigt die Nebenklägerin der Lüge:

…“Die Verteidigung wies in ihrer Erklärung die Vorwürfe gegen den früheren Inspekteur der Polizei zurück. Die 34-jährige Kriminalhauptkommissarin, die den vormals höchstrangigen Polizisten des Landes der Nötigung beschuldigt, habe in einem Lokal in der Öffentlichkeit mit ihm sexuelle Handlungen ausgeübt, Küsse ausgetauscht und viele Intimitäten, sagte die Anwältin des Polizisten am Freitag zum Prozessauftakt. Sie bezichtigte die Anzeigenerstatterin der Lüge. Zunächst stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung darüber, ob die Anwältin des Inspekteurs zum Prozessbeginn eine Stellungnahme vorlesen darf. 

Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Schluss, dass sich die Frau nicht wehrte, weil sie Nachteile bei ihrer anstehenden Auswahl für das Studium zum höheren Dienst befürchtete. Sie offenbarte sich wenige Tage später am 18. November 2021 der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die den Inspekteur suspendierte und die Staatsanwaltschaft informierte.“…

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-inspekteur-der-polizei-verteidigung-bezichtigt-nebenklaegerin-der-luege.2f0bbe52-4df1-490a-a87c-e5823cc687ad.html

…..„Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart bedient das Klischee der ‚#MeToo-Bewegung‘ und zugleich das Klischee eines schwachen Frauenbildes. Die Anzeigenerstatterin wird als wehrloses Opfer geschildert, welches dem Angeklagten Andreas R. aufgrund seiner beruflichen Stellung hilflos ausgeliefert gewesen sein soll. Das Gegenteil ist der Fall“, so die beiden Rechtsanwältinnen und ihr Kollege….

Den Ermittlern zufolge sprachen die beiden nicht mehr nur über dienstliche Dinge, sondern auch über Privates und Intimes. So soll der Inspekteur der Polizistin erzählt haben, dass er es erotisch finde, Frauen beim Urinieren zuzuschauen. Um 3 Uhr morgens gingen beide vor die Tür der Bar. Auf der Straße soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Renner behauptet, die Frau habe plötzlich sein Glied in die Hand genommen, während er urinierte. Die Polizistin sagt, der Inspekteur habe sein Glied in ihre linke Hand gedrückt und dann uriniert.„…

Das Verteidiger-Team des angeklagten Polizisten erhebt unterdessen schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden und die als Nebenklägerin auftretende Polizistin. In ihrer Erklärung heißt es:

„Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage aufgrund der Aussage der Anzeigenerstatterin, die im hiesigen Verfahren Beweismittel vernichtet und nachweislich mehrfach zu dem Verlauf des Abends mit Andreas R. gegenüber der Polizei die Unwahrheit gesagt hat.“

„In ihrer ersten polizeilichen Vernehmung hat die Anzeigenerstatterin verschwiegen, dass sie zu einem anderen, deutlich älteren und verheirateten Vorgesetzten im Innenministerium seit Monaten ein intimes Verhältnis unterhalten hat. In einer Sprachnachricht an diesen Liebhaber hat die Anzeigenerstatterin unmittelbar nach dem Abend mit Andreas R. selbst ausgeführt, dass sie genau gewusst habe, was sie tue, man könne nichts auf den Alkohol schieben.“

Bewusst ältere, höher gestellte Männer gesucht?

Weiter heißt es in der anwaltlichen Erklärung:

„Auch liegt ein Beweismittel vor, das in eklatantem Widerspruch zu den Angaben der Anzeigenerstatterin steht: Ein ca. dreistündiges Video, in dem zu sehen ist, dass die Anzeigenerstatterin über den gesamten Abend hinweg zahlreiche intime Handlungen eigeninitiativ an Andreas R. ausübte. Sie suchte und verlangte nach seiner Aufmerksamkeit und Zuneigung. Der Polizei gegenüber führte die Anzeigenerstatterin allerdings aus, dass alles von Andreas R. ausgegangen sei.“

Die Verteidiger des Angeklagten: „Wir haben es hier mit einer Anzeigenerstatterin zu tun, deren beruflicher und persönlicher Lebensweg dadurch geprägt war, dass sie bewusst ältere, höher gestellte Männer suchte, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen.“…

….Renner kassiert trotz Freistellung weiter 8300 Euro monatlich

Laut „Bild“-Zeitung soll Andreas Renner trotz Freistellung weiterhin sein volles Gehalt von monatlich 8300 Euro brutto bekommen, ohne dass er dafür arbeiten muss. Seit November 2021 kassierte er demnach rund 140.000 Euro.“

https://www.focus.de/panorama/prozess-am-landgericht-stuttgart-erschuettende-details-im-penis-skandal-um-top-polizisten_id_191640859.html

„IT-Probleme“: Justiz erzwingt Freiheitsstrafe, obwohl Geldstrafe bereits bezahlt wurde – Zuordnung von Verfahren funktioniert nicht, Justiz bundesweit „aufgeschreckt“….

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Heute berichtet die Stuttgarter Zeitung, Andreas Müller, ausführlich darüber, wie die Justiz Baden-Württemberg offenbar seit Wochen versucht, massive Probleme in der Verwaltung vor der Öffentlichkeit zu vertuschen – inklusive Verdacht auf Freiheitsberaubung im Amt:

In der Justiz des Landes herrscht derzeit große Verunsicherung, weil Geldstrafen nicht mehr ohne Weiteres zugeordnet werden können.“…

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-it-umstellung-zahlungsverkehr-des-landes-stark-gestoert.ed5f3a72-0238-42a8-8a07-49cb6c7121b4.html?reduced=true

„In einem Fall saß ein Betroffener, für den ein Dritter bereits unbemerkt behalt hatte, deshalb sogar zu Unrecht in Haft„….

Ersatzfreiheitsstrafen würden nur noch dann vollstreckt, wenn Verurteilte sie freiwillig anträten. So wolle man vermeiden, dass Betroffene trotz bezahlter Strafe in Haft säßen – wie in einem Fall geschehen.“…

„Bundesweit ist die Justiz inzwischen aufgeschreckt wegen des Kassenärgers in Baden-Württemberg. Bei Vollstreckungshaftbefehlen aus dem Land ist man äußerst vorsichtig, weil die Geldstrafe bereits beglichen sein könnte“…..

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aerger-mit-landesoberkasse-raetseln-um-geldstrafen-in-baden-wuerttemberg-bezahlt-oder-nicht.87ee14a2-e67e-458e-9ad1-d5a6373d55ad.html?utm_medium=plusbox&utm_source=upscore_box&reduced=true

»Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Justiz gesehen wie Clemens Lückemann«. Keine Beleidigung….?

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Man kann das auch variieren: „Selten so ein verlogenes Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Markus Söder.“ etc..

Allerdings wäre das nicht meine Wortwahl und ohne Zusammenhang sagen derart rausgblasene Schmähungen dann doch mehr über den Beleidiger aus als über den Adressaten.

Wer diesen Blog verfolgt, weiß, dass ölige Justizkriminelle und verbrecherisch agierende CSU-Seilschaften der bayerischen Justiz, die ihrerseits erhebliche Straftaten (u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt) gegen mich zu verantworten haben, mich mit großem Eifer mittels „Beleidigungs“-Anklagen verfolgen und mundtot machen wollen.

Der Justizverbrecher und Rechtsradikale Clemens Lückemann, der jahrelang als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, dann als Generalstaatsanwalt und schließlich als Präsident des OLG Bamberg den Rechtsstaat schleifte und mittels seiner „kleinen harten CSU-Kämpfer“ und Gesinnungsgenossen die Unabhängigkeit der Justiz untergrub, erwirkte als „Fist-Class“-Beleidigter gleich bei drei Staatsanwaltschaften – Bamberg, Würzburg, Stuttgart – sog. Strafantrag gegen mich. Und die Herren Staatsanwälte salutierten, bückten sich ganz tief und taten wie vom „Präsident“ angewiesen!

Das Bundesverfassungsgericht – das rund 20 Verfassungsbeschwerden meiner Person aufgrund der Verbrechen und Rechtsbrüche in Bayern ohne Begründung oder bis heute unbearbeitet verschwinden ließ – bestätigte 2020 auf meine Beschwerde hin, dass Lückemann und seine Vasallen sich beleidigt fühlen dürfen, da ich sie hier, mit Bild, mit Zuschreibungen wie Justizverbrecher belege. Ein „sachlicher Zusammenhang“ sei nicht gegeben! …..Erstaunlich! Außerdem würde ich die „Integrität“ der bayerischen Justiz „infrage stellen“…..

Hier wirken Rechtsradikale, Lügner, Kriminelle, Unschuldige werden verfolgt und weggesperrt (Gustl Mollath, Manfred Genditzki, Donald Stellwag….) – und die Opfer haben sich gefälligst still zu verhalten! – so offenkundig auch die Meinung der Karlsruher Richter, die plötzlich hochmotiviert sind, wenn es um den „Ruf“ der Justiz geht….

Und nun das:

Laut Landgericht Heilbronn stellt die obige Aussage keine Beleidigung dar – sie ist ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt:

»Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli«.

Das fasste Chebli, einst Mitglied des Berliner Senates, wenig überraschend als Beleidigung auf – und verlangte eine Entschädigung.

Doch daraus wird nichts. Eine Richterin des Heilbronner Gerichts wies die Klage ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage »noch von der Meinungsfreiheit« umfasst sei.

Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die »Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde«, so die Richterin. Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sawsan-chebli-landgericht-heilbronn-weist-beleidigungsklage-ab-a-72a7c400-717c-4366-8405-6b0efce2e5ea

Ah ja! .

Der Punkt ist: Rechtsradikale und vor allem Rechte, die sich in der Justiz festgewanzt haben, schaffen ihre ganz eigene „Rechtsprechung“ – immer zugunsten der eigenen Klientel und Gesinnungsgenossen.

Wer da wie Chebli gewisse Feinbild-Reflexe triggert, der soll sich – so offenkundig die Meinung der Richterin – halt nicht so anstellen. „Gehirnamputiert“ etc. gehört da zur üblichen „Meinungsfreiheit“.

Frau Chebli,

für diese Justiz möchte ich als ehemaliger Polizeibeamter stellvertretend um Entschuldigung bitten!

Stuttgarter Zeitung: „Es stinkt am Kopf der Polizei“…. „Landespolizeipräsidentin lügt“….

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JA! Allerdings ist das nicht neu – neu ist nur, dass dies auch die Presse endlich wahrnimmt.

In meiner Sache vertuscht die Polizei Baden-Württemberg seit 20 Jahren die Straftaten und Dienstvergehen des Karriere-Polizisten Roland Eisele (CDU), seit 20 Jahren wird gelogen und geblockt, vor Gericht Prozessbetrug betrieben. Der Landtag ist längst im Detail informiert….

Bericht und Kommentar der Stuttgarter Zeitung gestern:

Die Landesregierung schaut tatenlos zu, wie eine Landespolizeipräsidentin lügt, das SEK in Baden-Württemberg auflösen wollte und wegschaut, wenn ihr Inspekteur die Elitepolizisten schmäht. Eine Bankrotterklärung für Werte, kommentiert Franz Feyder.

Nur anderthalb Wochen, nachdem Baden-Württembergs Elitepolizisten in Karlsruhe unblutig die Geiselnahme in einer Apotheke beendeten, wurden die Beamten des Spezialeinsatzkommandos am Mittwochmorgen bei einer Razzia im Reichsbürgermilieu in Reutlingen beschossen. Ein Beamter erlitt einen Durchschuss eines Unterarmes. Das Geschehen erinnert an eine andere Durchsuchung im vergangenen Jahr, als Beamte des SEK in Boxberg-Bobstadt bei einem mutmaßlichen Reichsbürger seine Pistole sicherstellen sollten. Der Mann beschoss die Beamten, verletzte einen schwer, einen zweiten leicht…..

Ein Dank der grün-schwarzen Landesregierung blieb den Beamten des SEK bislang verwehrt. Im Gegenteil: Im Untersuchungsausschuss des Landtages, der die Affäre um den wegen sexueller Verfehlungen beurlaubten Inspekteur der Polizei aufklären soll, räumte Landespolizeipräsidentin Steffanie Hinz ein, sie wollte die Spezialeinheit gar auflösen. Dass sie tatenlos daneben stand, als der Inspekteur in munterer Runde die Elitepolizisten als „in ihren Strampelanzügen nett anzusehende Jungs“ schmähte. Hinz weder in der Situation selbst noch später den höchsten Polizeivollzugsbeamten des Landes zur Ordnung rief oder ihn auch nur auf diese Verfehlung ansprach.

Polizistinnen und Polizisten des Landes brauchen an ihrer Spitze Vorbilder

Das alles blieb bislang ebenso folgenlos wie die Tatsache, dass die Landespolizeipräsidentin die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses drei Mal anlog – und nur dann zu einer wortreich verdrehten Halbwahrheit fand, als sie in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Wahrheit konfrontiert wurde. Eine lügende Chefin von 29.000 Polizistinnen und Polizisten, die die Beamten des SEK nicht vor Schmähungen ihrer Mitarbeiter schützt.“….. 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.razzia-im-reichsbuergermilieu-es-stinkt-am-kopf-der-polizei.d78fb547-5111-4ac1-87ad-8d5bc9178094.html

Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

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Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

– In Zusammenhang mit Untersuchungsausschuss „Polizei-Affäre“: Stuttgarter Zeitung berichtet exklusiv über meinen Fall –

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„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“

Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.

Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..

Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …

….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….

…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.

Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …

…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.

Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beschuldigter-ex-polizist-justiz-bruetet-fuenf-jahre-ueber-250-euro-geldstrafe.3fe0c603-f7ab-41c2-b46e-f3fe7b1b4322.html?reduced=true

Erst auf „Nachfrage“ des BR bestätigt: Leitender Beamter der Bamberger Staatsanwaltschaft sitzt bereits seit 2 Wochen in Untersuchungshaft….

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Wenig überraschend – überraschend ist nur, dass die Strategien und Muster, solche Täter in den eigenen Reihen zu decken und die Vorwürfe zu vertuschen, immer weniger funktionieren:

„Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen einen früheren leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft Bamberg. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem BR am Montag auf Nachfrage bestätigte, sei der Mann bereits am 11. September festgenommen worden und befinde sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der frühere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sei zu diesem Zeitpunkt in gehobener Position am Amtsgericht in Bamberg tätig gewesen, aber kein Richter. Ihm werde vorgeworfen, während seiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft im großen Stil Gegenstände für den privaten Gebrauch auf Kosten der Behörde bestellt zu haben.“….

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsanwaltschaft-bamberg-leitender-beamter-in-u-haft,TIXZEkX

„Ein früherer leitender Beamter der Staatsanwaltschaft Bamberg sitzt wegen Untreue und Unterschlagung seit Anfang des Monats  in Untersuchungshaft. Der Mann soll im großen Stil Gegenstände für seinen Privatgebrauch über die Staatsanwaltschaft bestellt und bezahlen lassen haben. Wie hoch der Schaden ist ist noch nicht bekannt, die Ermittlungen stehen noch am Anfang.“

https://www.radio-plassenburg.de/untreue-vorwuerfe-in-der-bamberger-staatsanwaltschaft-ehemaliger-mitarbeiter-sitzt-in-untersuchungshaft-8526481/