Zweieinhalb Jahre Haft wegen Kindesentziehung: Richterin spricht von „Strukturen“ bei Selbstjustiz gegen Vater – Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Mütterverein wegen „Arbeitsüberlastung“

Bei der Entführung meiner Tochter seit 2012 leistet die bayerische Justiz Beihilfe, das OLG Bamberg gibt der Kindsmutter einen Freibrief zur weiteren Schädigung, Kindesentziehung und Selbstjustiz – in diesem Fall hier bringt das BKA das Kind aus Thailand zurück zum Vater – die Mutter: 2 Jahre, 6 Monate Haft!

Dem Vater hier wurde Kindesmissbrauch angedichtet – mir wirft man vor, ich sei „unbeherrscht“ und habe „böse geschaut“ (ausführlich alle Fakten in diesem Blog) – deshalb habe die Entführerin auch ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“.

Was in Berlin Selbstjustiz ist, ist in Provinz-CSU-Land immer noch Mütterrecht….

Mit was für Mustern und Strukturen man es insgesamt zu tun hat und warum solches Unrecht immer noch möglich ist, wird immer klarer:

….“Am Ostermontag 2014 entführte sie Emma und besorgte sich über einen deutschen Anwalt in Malta illegal Reisedokumente.

…Im Prozess könnte auch die Rolle eines Berliner Müttervereins, über den sie Kontakt zu dem Anwalt bekommen haben soll, eine Rolle spielen. Ermittelt wurde gegen beide nicht.

Ralph Knispel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte: „Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können.“

https://www.bz-berlin.de/berlin/prozessbeginn-maedchen-vor-3-jahren-von-mutter-aus-berlin-verschleppt

Vor allem der Spiegel-Bericht hier dokumentiert, wie Täterinnen bei Selbstjustiz, Kindesentzug und Väterausgrenzung befördert werden, welche Muster hier greifen.

Anders als in Bayern werden Kindesentführerinnen in Berlin allerdings nicht von Gerichten gedeckt und gehätschelt – nein, in Berlin werden auch Mütter und Frauen strafrechtlich verfolgt:

…“Am Ende entscheidet auch dieses Gericht gegen Claudia K. Die gebürtige Berlinerin wird wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die 45-Jährige, davon ist das Amtsgericht Tiergarten überzeugt, reiste mit ihrer Tochter über Malta nach Thailand aus, obwohl der Vater der Neunjährigen das alleinige Sorgerecht hatte.

In der Urteilsbegründung wendet sich Richterin Ulrike Hauser mit deutlichen Worten an K.: „Das, was Sie machen, ist Selbstjustiz üben.“ K., so die Richterin, halte sich nicht an das, was die Gerichte entscheiden, sie setze sich darüber hinweg, glaube, sie wisse es besser.

Schon früh wird in der Verhandlung deutlich, dass die Angeklagte seit Jahren am Urteilsvermögen derjenigen zweifelt, die in Deutschland Urteile sprechen. „Wenn mir hier in Deutschland niemand hilft, dann nehme ich meine Tochter und ziehe weg“ – mit diesen Worten fasst Strafverteidiger Kai Jochimsen die Haltung seiner Mandantin zusammen. „Das, was die Vorsitzende Selbstjustiz nennt, bezeichne ich als Notwehr“, sagt er nach der Hauptverhandlung vor Journalisten.“….

Auch Kerstin Neubert, die Mutter meiner Tochter setzt sich seit 2012 über die Beschlüsse, Entscheidungen und einen vollstreckbaren konkreten sog. Umgangsbeschluss hinweg und taucht unter – und zwar solange, bis 2016 die Bamberger Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer ihr einen Freibrief zur Kindesentführung liefern.

In Berlin bekommt man für so etwas 2,5 Jahre Haft – oder ist das Sorgerecht das einzige Kriterium – und nicht etwa das Kindeswohl!?

Asoziale Rechtsbeugung und Missachtung des Grundgesetzes – Juatizverbrecher Reheußer fühlt sich seither durch diesen Blog „beleidigt“…..

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen:
die Schuld einer kriminellen bayerischen Justiz, die nicht in der Lage ist, Fehler einzugestehen und zu korrigieren – sondern im Gegenteil mit immenser krimineller Energie immer weiter gegen Väter und Justizopfer nachtritt, vertuscht und leugnet….dieser Blog ist Beweismittel.

Auch die Rolle der Anwaltschaft, die – wie in meinem Fall die „honorige“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer Auffermann und die widerwärtige „Fachanwältin“ Hitzlberger – Konflikte gezielt eskaliert, auf Diffamierung und Entwertung von Vätern abzielt, um Geld von Mandantinnen abzuzocken und ihr Weltbild vom „Opfer“ Frau zu pflegen, beleuchtet der Artikel.

Solche asozialen Anwälte sind entweder zu dumm, um zu begreifen, was sie insbesondere an Kindern anrichten, oder es ist ihnen egal (jedenfalls bis sie selbst Konsequenzen zu tragen haben)…

…“Der Vater suchte jahrelang. Die Sorgen um die Tochter begleiteten ihn ebenso wie die Missbrauchsvorwürfe. „Die Vorwürfe waren immer so nebulös, sie wurden mit einem Bauchgefühl begründet“, sagt er. Das Jugendamt sei zwar alarmiert gewesen, als es von den Vorwürfen erstmals etwas mitbekam. Die Angeklagte habe sie nie richtig konkretisiert. „Zum Schluss hat das dann auch niemand mehr ernst genommen“, sagt er. Ihn des Kindesmissbrauchs zu bezichtigen, könnte das Kalkül einer früheren Anwältin von K. gewesen sein, vermutet der Vater.“

Das nächste Muster bei diesen Verbrechen ist die VERWEIGERUNG der Strafverfolgungsbehörden, den asozialen parteiischeh Strukturen und Frauennetzwerken nachzugehen, gegen Mütternetzwerke zu ermitteln, die diese Verbrechen anregen, befördern, ermöglichen und – vor allem in Bayern – IN den Behörden und Gerichten hocken:

…“Für die Tochter scheint das Schlimmste überstanden. Jedoch werfen die Dinge, die an diesem Tag im Saal des Kriminalgerichts Moabit zur Sprache kommen, Fragen auf, die mit Claudia K. zu tun haben, aber weit über ihren Fall hinauszugehen scheinen.

So spricht Richterin Ulrike Hauser nach der Verkündung des Urteils von „Strukturen“, die sie hinter der Kindesentziehung vermutet. „Viel spricht dafür, dass mehr Leute beteiligt sein müssen, die das Ausreisen ermöglichten.“ Sie weist auf die zweifelhafte Rolle von Leuten in der Deutschen Botschaft hin. Diese soll in einem zweiten Fall der Kindesentziehung ebenfalls unrechtmäßig Dokumente ausgestellt haben.

Zu den Anhaltspunkten, die diese Vermutung stützen, zählt zum einen der Umstand, dass sich K. in Malta illegal Reisedokumente besorgen konnte. Zum anderen weist der Anwalt des Nebenklägers in seinem Schlussplädoyer auf die Rolle hin, die ein Berliner Mütterverein gespielt haben könnte. Er stellt in Frage, ob die Ausreise auch ohne diesen Verein möglich gewesen wäre.

Gegen den Verein wird derzeit dennoch nicht ermittelt. Im Vorfeld der Verhandlung zitierte die „Bild“-Zeitung den Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel: „Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können.“

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-amtsgericht-tiergarten-verurteilt-mutter-wegen-kindesentziehung-a-1180715.html

3 Gedanken zu „Zweieinhalb Jahre Haft wegen Kindesentziehung: Richterin spricht von „Strukturen“ bei Selbstjustiz gegen Vater – Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Mütterverein wegen „Arbeitsüberlastung“

  1. Beschluss Richter von Drenkmann
    Auf s. 3. steht: Im Juni 2011 behauptete sodann der Kindsvater in einem an das Jugendamt grichtete Schreiben u. a. Übergriffe der Mutter auf das Kind im Bereich der Intimsphäre. Auf Anregung des Verfahrensbeistandes wurde sodann zum Aktenz. … ein Verfahren zur Prüfung von Maßnahmen nach §1666 BGB eingeleitet. Laut diesem Verfahren wurde ein Gutachten der Sachvertändigen Dipl. Psych. Beatrix Schneider zur Frage eingeholt, ob die Mutter zur Erziehung und Versorgung geeignete sei…….Da sich Anhaltspunkte für Verhaltensauffälligkeiten des Kindes in Bezug auf die Sexualphäre nicht zeigten wurde das Verfahren ohne Sachentscheidung beendet.
    Wer hat also wen angezeigt? Original kann jederzeit eingestellt werden.

  2. Leider kann man aufgrund der mageren Informationen nicht beurteilen, ob das Kind bei der Mutter besser aufgehoben wäre als beim Vater. Bemerkenswert ist allerdings, welches „Rechtsgut“ den Worten der Richterin folgend hier geschützt werden soll: Die Staatsmacht selbst, deren Handeln auch dann für sakrosankt erklärt wird, wenn jeder auch nur halbwegs vernünftige Mensch sich sagt: „Dagegen ist Notwehr angebracht!“ . Vor dem Hintergrund, dass teuflischer Justizirrsinn mit verheerenden Folgen für die Betroffenen ja nicht gerade eine Seltenheit ist, ist die Haltung der Richterin schon als staatskriminell zu bezeichnen. Wir sollten uns – gewaltfrei – wehren, diesen Staat bekämpfen und einen echten Staat des Volkes schaffen.

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