Kontrolle, Repression, Stigmatisierung: das Wahnsystem der Söder-CSU! Ziel: Verbrechen im Amt und Verfolgung Unschuldiger legalisieren …..

Ist das schon Staatskriminalität oder läuft das noch unter „Demokratie“….

Das Wahnsystem CSU dreht hohl: dieser Blog ist aktueller denn je.

https://mobile.twitter.com/hashtag/s%C3%B6der?lang=de

Dieser Blog dokumentiert ausführlich, wie Kriminelle der fränkischen Justiz versuchten, einen psychisch völlig gesunden und unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg, ohne Vorliegen von Straftat dauerhaft wegzusperren und sozial zu vernichten.

Nach einem üblichen Muster (Gustl Mollath) und mit einem Fehlgutachten des als verlässlich bekannten befreundeten Gerichtsgutachters Dr. Jörg Groß (CSU).

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Weil ich als ausgegrenzter Vater konsequent versuchte, über die örtliche Justiz meine Vaterrechte und das Kindeswohl durchzusetzen, unterstellte Groß mir auf Geheiß krimineller Seilschaft um den rechtsradikalen CSU-ler Clemens Lückemann einen „Wahn“ und diverse Persönlichkeitsstörungen, die mich auf für die Allgemeinheit so „gefährlich“ machten, dass ich unbedingt dauerhaft einzusperren und mit Neuroleptika zu behandeln sei.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

Als strafrechtliches Konstrukt für die Freiheitsberaubung und Intrige diente eine Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen den Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp, der mir im Vorfeld eine Straftat der ‚versuchten Nötigung‘ andichtete, um das Stigma eines kriminellen „Gewalttäters“ im Paarkonflikt weiter dramatisch fortzuführen, gemäß der Ideologie dieser Justiz, die immer auf den losgeht, der die Hybris stört.

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Aus der Dienstaufsichtbeschwerde (!) bastelte man – Wochen nach Zusendung – dann einen akut bevorstehenden „geplanten Amoklauf“, den es zwar nie gab, der aber von der Staatsanwaltschaft an die Mainpost weitergegeben wurde, die wunschgemäß unter Missachtung der Unschuldsvermutung Schlagzeile lieferte und die selbstreferentielle Kriminalisierung durch diese Justizverbrecher vorauseilend im Zirkelschluss fortführte:

Die Fakten seither verschweigt das Hofberichterstatter-Blättchen.

Der Kriminelle Trapp fungierte ungeniert in eigener Sache als Sachbearbeiter, setzte Polizeibeamte unter Druck und lügt bis heute, dass sich die Balken biegen – mittlerweile ist der Typ Vorsitzender Richter und wird von seinen Kollegen und Freunden unter struktureller Rechtsbeugung gedeckt.

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse nach acht Monaten: es gab weder einen Wahn noch Persönlichkeitsstörungen und eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Prof. Norbert Nedopil, LMU München

Die Fakten sind seit August 2013 in diesem Blog anhand Originaldokumenten für jedermann nachzulesen:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Auch Dr. Groß wird unter struktureller Rechtsbeugung durch Kriminelle der Würzburger Justiz zu decken versucht, ich als Geschädigter werde verhöhnt.

Die Feststellungen Nedopils und die Anordnung des Landgerichts Würzburg am 04.03.2010 per Fax, dass ich sofort aus der über acht Monate andauernden „Untersuchungshaft/Unterbringung“zu entlassen bin, hinderte die Kriminellen Norbert Baumann (CSU) und Thomas Schepping nicht, auf Geheiß ihre Kumpels Lückeman (CSU), mich eine Woche später erneut rechtswidrig in Stuttgart festnehmen zu lassen – „Fluchtgefahr“ – und nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg im August 2010, 814 Js 10465/09, schließlich die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung zu verweigern: ich sei selbst schuld

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Zugunsten dieses kriminellen Gesocks will der neue Obermacker der CSU, Söder, nun immer weiter den Rechtsstaat und die Grundrechte aushebeln.

Die Muster sind bekannt…..unter anderem aus den Jahren 1933 bis 1945, Deutschland.

Dieser Kommentar von Georg Diez im SPIEGEL bringt es auf den Punkt:

….“Bayerische Diktatur

…..hier schließt sich der Kreis zu zwei politischen Initiativen, die zeigen, wie eng bereits die ideologische Nähe von AfD und CSU ist, die Bayern immer mehr zum Ungarn Deutschlands verwandeln will, ein reaktionäres Renegaten-Regime, das gesetzgeberische Alleingänge unternimmt und an der Praxis einer polizeistaatlichen Überwachungsherrschaft arbeitet.

Schritt für Schritt nutzt die CSU die Formen des Rechtsstaats, um sie zu pervertieren und, wie es Bernard Harcourt nennt, zum Krieg gegen die eigenen Bürger einzusetzen: Erst war es eine Art „Unendlichkeitshaft“, wie es Heribert Prantl nannte, mit der vorbeugend Menschen eingesperrt werden können.

Dann war es ein neues Polizeigesetz, das die Militarisierung der Zivilgesellschaft mit Maßnahmen vorantreibt, die aus Diktaturen bekannt sind, weil unter dem Signum der Sicherheit etwa die Grenzen zwischen Verfassungsschutz und Polizei verschwimmen und quasi rechtsfreie Räume entstehen.

Und nun ist es ein Gesetzesvorhaben mit dem Namen „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“, das Christian Geyer in der „Frankfurter Allgemeinen“ zum Schäumen brachte, er sprach von „Propaganda“ und schilderte das Entsetzen in der Fachwelt, weil aus psychisch Kranken (und wie man Krankheit definiert, ist hier eine andere, wichtige Frage) künftig wie Straftäter behandelt.

Von Ärzten, die zu „Erfüllungsgehilfen staatlicher Willkür“ würden, sprach dabei Thomas Kallert, Leitender Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken – alles in allem ist das, was in Bayern gerade geschieht, etwas grundsätzlich anderes als ein Politikwechsel oder eine konservative Verschärfung bisheriger Praxis, es ist etwas anderes als die Normalität im Meinungsstreit in einer Demokratie zwischen links und rechts: Es ist die Einführung eines anderen Menschenbildes, es ist die Institutionalisierung von Verdacht, es ist die Aufrüstung der Argumente und Stigmatisierung als Strategie der Spaltung.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/afd-csu-bayern-demokratie-ohne-demokratische-werte-kolumne-a-1204003.html

Zweieinhalb Jahre Haft wegen Kindesentziehung: Richterin spricht von „Strukturen“ bei Selbstjustiz gegen Vater – Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Mütterverein wegen „Arbeitsüberlastung“

Bei der Entführung meiner Tochter seit 2012 leistet die bayerische Justiz Beihilfe, das OLG Bamberg gibt der Kindsmutter einen Freibrief zur weiteren Schädigung, Kindesentziehung und Selbstjustiz – in diesem Fall hier bringt das BKA das Kind aus Thailand zurück zum Vater – die Mutter: 2 Jahre, 6 Monate Haft!

Dem Vater hier wurde Kindesmissbrauch angedichtet – mir wirft man vor, ich sei „unbeherrscht“ und habe „böse geschaut“ (ausführlich alle Fakten in diesem Blog) – deshalb habe die Entführerin auch ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“.

Was in Berlin Selbstjustiz ist, ist in Provinz-CSU-Land immer noch Mütterrecht….

Mit was für Mustern und Strukturen man es insgesamt zu tun hat und warum solches Unrecht immer noch möglich ist, wird immer klarer:

….“Am Ostermontag 2014 entführte sie Emma und besorgte sich über einen deutschen Anwalt in Malta illegal Reisedokumente.

…Im Prozess könnte auch die Rolle eines Berliner Müttervereins, über den sie Kontakt zu dem Anwalt bekommen haben soll, eine Rolle spielen. Ermittelt wurde gegen beide nicht.

Ralph Knispel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte: „Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können.“

https://www.bz-berlin.de/berlin/prozessbeginn-maedchen-vor-3-jahren-von-mutter-aus-berlin-verschleppt

Vor allem der Spiegel-Bericht hier dokumentiert, wie Täterinnen bei Selbstjustiz, Kindesentzug und Väterausgrenzung befördert werden, welche Muster hier greifen.

Anders als in Bayern werden Kindesentführerinnen in Berlin allerdings nicht von Gerichten gedeckt und gehätschelt – nein, in Berlin werden auch Mütter und Frauen strafrechtlich verfolgt:

…“Am Ende entscheidet auch dieses Gericht gegen Claudia K. Die gebürtige Berlinerin wird wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die 45-Jährige, davon ist das Amtsgericht Tiergarten überzeugt, reiste mit ihrer Tochter über Malta nach Thailand aus, obwohl der Vater der Neunjährigen das alleinige Sorgerecht hatte.

In der Urteilsbegründung wendet sich Richterin Ulrike Hauser mit deutlichen Worten an K.: „Das, was Sie machen, ist Selbstjustiz üben.“ K., so die Richterin, halte sich nicht an das, was die Gerichte entscheiden, sie setze sich darüber hinweg, glaube, sie wisse es besser.

Schon früh wird in der Verhandlung deutlich, dass die Angeklagte seit Jahren am Urteilsvermögen derjenigen zweifelt, die in Deutschland Urteile sprechen. „Wenn mir hier in Deutschland niemand hilft, dann nehme ich meine Tochter und ziehe weg“ – mit diesen Worten fasst Strafverteidiger Kai Jochimsen die Haltung seiner Mandantin zusammen. „Das, was die Vorsitzende Selbstjustiz nennt, bezeichne ich als Notwehr“, sagt er nach der Hauptverhandlung vor Journalisten.“….

Auch Kerstin Neubert, die Mutter meiner Tochter setzt sich seit 2012 über die Beschlüsse, Entscheidungen und einen vollstreckbaren konkreten sog. Umgangsbeschluss hinweg und taucht unter – und zwar solange, bis 2016 die Bamberger Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer ihr einen Freibrief zur Kindesentführung liefern.

In Berlin bekommt man für so etwas 2,5 Jahre Haft – oder ist das Sorgerecht das einzige Kriterium – und nicht etwa das Kindeswohl!?

Asoziale Rechtsbeugung und Missachtung des Grundgesetzes – Juatizverbrecher Reheußer fühlt sich seither durch diesen Blog „beleidigt“…..

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen:
die Schuld einer kriminellen bayerischen Justiz, die nicht in der Lage ist, Fehler einzugestehen und zu korrigieren – sondern im Gegenteil mit immenser krimineller Energie immer weiter gegen Väter und Justizopfer nachtritt, vertuscht und leugnet….dieser Blog ist Beweismittel.

Auch die Rolle der Anwaltschaft, die – wie in meinem Fall die „honorige“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer Auffermann und die widerwärtige „Fachanwältin“ Hitzlberger – Konflikte gezielt eskaliert, auf Diffamierung und Entwertung von Vätern abzielt, um Geld von Mandantinnen abzuzocken und ihr Weltbild vom „Opfer“ Frau zu pflegen, beleuchtet der Artikel.

Solche asozialen Anwälte sind entweder zu dumm, um zu begreifen, was sie insbesondere an Kindern anrichten, oder es ist ihnen egal (jedenfalls bis sie selbst Konsequenzen zu tragen haben)…

…“Der Vater suchte jahrelang. Die Sorgen um die Tochter begleiteten ihn ebenso wie die Missbrauchsvorwürfe. „Die Vorwürfe waren immer so nebulös, sie wurden mit einem Bauchgefühl begründet“, sagt er. Das Jugendamt sei zwar alarmiert gewesen, als es von den Vorwürfen erstmals etwas mitbekam. Die Angeklagte habe sie nie richtig konkretisiert. „Zum Schluss hat das dann auch niemand mehr ernst genommen“, sagt er. Ihn des Kindesmissbrauchs zu bezichtigen, könnte das Kalkül einer früheren Anwältin von K. gewesen sein, vermutet der Vater.“

Das nächste Muster bei diesen Verbrechen ist die VERWEIGERUNG der Strafverfolgungsbehörden, den asozialen parteiischeh Strukturen und Frauennetzwerken nachzugehen, gegen Mütternetzwerke zu ermitteln, die diese Verbrechen anregen, befördern, ermöglichen und – vor allem in Bayern – IN den Behörden und Gerichten hocken:

…“Für die Tochter scheint das Schlimmste überstanden. Jedoch werfen die Dinge, die an diesem Tag im Saal des Kriminalgerichts Moabit zur Sprache kommen, Fragen auf, die mit Claudia K. zu tun haben, aber weit über ihren Fall hinauszugehen scheinen.

So spricht Richterin Ulrike Hauser nach der Verkündung des Urteils von „Strukturen“, die sie hinter der Kindesentziehung vermutet. „Viel spricht dafür, dass mehr Leute beteiligt sein müssen, die das Ausreisen ermöglichten.“ Sie weist auf die zweifelhafte Rolle von Leuten in der Deutschen Botschaft hin. Diese soll in einem zweiten Fall der Kindesentziehung ebenfalls unrechtmäßig Dokumente ausgestellt haben.

Zu den Anhaltspunkten, die diese Vermutung stützen, zählt zum einen der Umstand, dass sich K. in Malta illegal Reisedokumente besorgen konnte. Zum anderen weist der Anwalt des Nebenklägers in seinem Schlussplädoyer auf die Rolle hin, die ein Berliner Mütterverein gespielt haben könnte. Er stellt in Frage, ob die Ausreise auch ohne diesen Verein möglich gewesen wäre.

Gegen den Verein wird derzeit dennoch nicht ermittelt. Im Vorfeld der Verhandlung zitierte die „Bild“-Zeitung den Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel: „Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können.“

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-amtsgericht-tiergarten-verurteilt-mutter-wegen-kindesentziehung-a-1180715.html

„Kindeswohl“: Die „asoziale Drecksau“ (*Mainpost) Gabriele Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe….

Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe von gestern unter der Überschrift „Kindeswohl“ über die seit viereinhalb Jahren andauernde Entsorgung eines Vaters durch die Justiz:

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….“Noch am selben Tag zieht Wolters‘ Frau ins Frauenhaus. Eine Trennung, das berichten ihm erfahrene Freunde, ist ein Marathonlauf. Fast immer geht es um Macht, um Genugtuung, um Rache. Unter dem Vorwand, das Wohl der Kinder zu schützen, gehe es häufig darum, die Kinder einem Elternteil zu entfremden. Wer die Kinder hat, gewinnt.

Das Frauenhaus vermittelt Wolters‘ Frau eine Anwältin. Scheidungsanwälte wissen, dass es darauf ankommt, Fakten zu schaffen. Einen Plan zu fassen und umzusetzen. Einen Plan, der, wenn man ein Elternteil aus dem Leben des Kindes entfernen möchte, beispielsweise so aussieht: Vorwürfe werden erhoben, die nicht belegt werden müssen, weil im Familienrecht schon eine bloße Behauptung Folgen haben kann.

Die Kommunikation wird verweigert, möglichst viele Konflikte werden aktiv befeuert oder passiv provoziert; Ziel ist dann nicht eine rasche Klärung, sondern die Zermürbungskrieg des Gegners. das Verfahren wird gestreckt – so lange, bis das Gericht die Geduld verliert und einem Elternteil das Sorgerecht entzieht.

Der Partner, der die Kinder hat, bestimmt den Takt, der andere muss tanzen. Das ist die Idee in solchen Fällen.“…..

https://magazin.spiegel.de/SP/2016/48/148160519/?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage

Ohne widerwärtige, ethisch und moralisch verwahrloste, skrupellose „Fachanwälte“, die vom Leid anderer profitieren, wären diese Schädigungen von Kindern und die Lebensvernichtung von Vätern in dieser Form und diesem Ausmaß überhaupt nicht mehr möglich.

Dieser Abschaum der „Rechtspflege“ zerstört Existenzen, raubt Kindern den Vater, schädigt lebenslang.

Diese Rolle hat seit 2012 erfolgreich in meinem „Fall“ die Würzburger „Fachanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger übernommen.

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Bedienstete der „renommierten“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann– mit besten Beziehungen zur örtlichen Justiz.

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Auffermann teilte bei OLG-Verhandlung diesen Februar eloquent mit, dass Thomas Schepping, hoho, ein „guter Freund“ von ihm sei. Hitzlberger ließ sich in dieser Verhandlung, in der die Bindung zu meinem Kind FINAL zerstört wurde, von ihrem Kanzlei-Kollegen vertreten.

Hitzlbergers Verhalten und die Folgen hieraus waren der Anlass, weshalb ich neben den Verbrechen im Amt durch die Strafgerichte Würzburg auch die familienrechtliche Komponente des JUSTIZSKANDALS 2013 in diesem Blog öffentlich machte!

Die Kindsmutter kann sich bei ihrer „Anwältin“ bedanken! Mein Kind auch!

Hitzlbergers Verhalten, Schreiben, Entwertungen, Beleidigungen, Falschbehauptungen, Rechtsbrüche und Zielsetzungen gegen mein Kind und mich sind in diesem Blog ausführlich dokumentiert, in zahlreichen Beiträgen, Beispiele:

Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

Die ganze destruktive Blödheit und Bösartigkeit von „Fachanwältin“ Gabriele Hitzelberger – Bilanzsuizid eines Vaters und Eskalation als Ziel anwaltlicher Hetze?

Diese widerwärtige „asoziale Drecksau“(*Mainpost) trägt die Schuld dafür, dass sich dieser JUSTIZSKANDAL seit 2012 so irreversibel destruktiv weiterentwickelt hat.

Die „asoziale Drecksau“ trägt die Schuld dafür, dass mein Kind seit 2012 komplett entfremdet wurde, hieraus lebenslang irreversibel geschädigt wird.

Hitzlberger trägt die SCHULD dafür, dass wöchentliche Treffen seit Juni 2012 verweigert wurden, hat der Mutter dazu geraten – die Strategie im Spiegel-Bericht beschrieben: FAKTEN schaffen durch ZEITABLAUF.

Dafür wird diese Fachanwältin die KONSEQUENZEN zu tragen haben!

Die SCHÄDEN sind durch kein Geld der Welt und kein Urteil mehr gutzumachen….

Hier noch Link zur Stellungnahme der sog. Richterin Treu, die Hitzlberger im Januar 2013 mit „Befangenheitsantrag“ kaltstellte. Die oben beschriebene Strategie verfing, danach tat Treu bis 2015 nichts mehr, ließ die Entfremdung und Zerstörungen laufen:

„Dienstliche Stellungnahme“ der Familienrichterin Treu – Anwältin Hitzelberger lügt, Verhandlung AG Würzburg, 04.02.2015

(*)
Mainpost am 10.09.2015:

„Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Beleidigungen-Justizopfer-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte;art735,8902971

Dass diese Aussage irgendwo in einem Schreiben des nichtöffentlichen Verfahrens 2013 stand, (und hier nur unabsichtlich in der Fax-Version), das interessiert weder den Rabaukenrichter Thomas Behl noch die heuchlerische Hofberichterstatter-Plunze Gisela Schmidt so wenig wie sonstige FAKTEN. Schmidt, die sich vor der Verhandlung innig mit Hitzlberger austauschte, geht es um plakative Schlagzeilen und Pflege von Beziehungen!

Einen „Querulanten“ kann man da schon mal über die Klinge springen lassen, die Verbrecherjustiz dankt für die wohlwollende Vertuschung der FAKTEN, gell Mainpost…?

Untaugliches Gutachten ‚verhindert‘ Prozess zur Love-Parade-Katastrophe mit 21 Toten!

Der Gutachter wird zum „Richter“….welches Ausmass das mittlerweile hat, wird heute nochmal deutlich: der Love-Parade-Prozess platzt wegen eines „befangenen“ Gutachters!

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In Würzburg und Franken gehören „untaugliche“ Gutachten nach meiner Erfahrung zum Standard, wenn es darum geht, missliebige Personen zu sanktionieren, Leute wegzusperren….

„Befangenheit“ zugunsten der Staatsanwaltschaft/Justiz ist die Regel!

So hat der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Groß nachweislich dieses Blogs 2009 mit seinem Fehlgutachten erreicht, dass man versucht hat, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft in den Massregelvollzug zu sperren, a’la Gustl Mollath.

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Obwohl Dr. Groß laut Prof. Dr. Nedopil die „Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung missachtet“ und frei fabuliert hatte, um mir einen „Wahn“ anzudichten, wird dieser Fehlgutachter von seinen Würzburger Justiz-Kumpanen bis heute gedeckt, der JUSTIZSKANDAL vertuscht, zivilrechtliche Ansprüche unter offenkundiger Rechtsbeugung verhindert…..
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Wie man hingegen vorgeht, wenn ein Prozess für ein Gericht offenkundig lästig ist und eine Justiz diesen komplett verhindern möchte, zeigt sich hier.

Der untaugliche Gutachter ist laut Pressemitteilung des Landgerichts Duisburg der „Grund“ für Verhinderung einer gerichtlichen Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten!

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duisburg-landgericht-lehnt-love-parade-prozess-ab-a-1085446.html

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Prof. Stills Gutachten

Aus der Pressemitteilung:

….“Das wesentliche Beweismittel, auf dem die Anklage beruht, ist das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Still. Dieses Gutachten ist nach Auffassung der Kammer jedoch nicht verwertbar. So leide es an gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln (dazu sogleich unter 1.). Aufgrund des Gutachtens lasse sich daher nicht beantworten, aus welchen Gründen es zu den tragischen Ereignissen anlässlich der Loveparade im Jahre 2010 kommen konnte. Darüber hinaus bestehe gegen den Gutachter die Besorgnis der Befangenheit (dazu unter 2.). Zudem seien die Ausführungen der Anklage zur Frage der Kausalität von Planungs- und Genehmigungsfehlern für das Unglück nicht belegt (dazu unter 3.). Andere tragfähige Beweismittel, die den Anklagevorwurf stützen könnten, stünden dem Gericht aber nicht zur Verfügung. Insbesondere sei dem Gericht die Einholung eines neuen Gutachtens im Zwischenverfahren von Gesetzes wegen untersagt. Zwar dürfe das Gericht einzelne Beweiserhebungen auch im Zwischenverfahren anordnen, es könne aber nicht das zentrale Beweismittel durch ein neues ersetzen. Dementsprechend habe die Kammer 75 Fragen an den Gutachter gestellt, die aber weder zu einer abschließenden Klärung der offenen Fragen noch zu einer Behebung der grundlegenden Mängel führten.

Zu den tragenden Gründen ihrer Entscheidung führt die Kammer im Einzelnen aus:

1. Inhaltliche und methodische Mängel des Gutachtens

Das Gutachten von Prof. Dr. Still leidet an schwerwiegenden methodi- schen und inhaltlichen Mängeln, die dazu führen, dass die grundsätzlichen Fragen zu den Ursachen des Loveparade-Unglücks nicht beantwortet werden.

Der Gutachter hat lediglich eine „erste grobe Risikoanalyse“ aus Sicht eines Planers vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen. Damit kann der erforderliche Nachweis, dass Fehler in der Pla- nung oder Genehmigung die Todesfälle und Verletzungen verur- sacht hätten (Kausalitätsbeweis), nicht geführt werden.

Prof. Dr. Still hat in unzulässiger Weise die Auswahl der Tatsa- chen, auf denen sein Gutachten aufbaut, auf örtliche Gegeben- heiten beschränkt. Sämtliche andere mögliche Unglücksursa- chen, insbesondere Handlungen der die Veranstaltung vor Ort begleitenden Personen, hat er hingegen nicht berücksichtigt.

Prof. Dr. Still legt seinen Berechnungen Planzahlen des Veranstalters zu den Besucherströmen zugrunde. Von diesen Planzah- len behauptet er zwar, sie seien manipuliert, verwendet sie aber gleichwohl im Rahmen seines Gutachtens.

Die von Prof. Dr. Still zugrunde gelegten Teilnehmerzahlen konn- te er trotz mehrfacher Nachfrage der Kammer nicht schlüssig begründen. Z. B. beruft er sich zur Begründung der von ihm angenommenen Teilnehmerzahlen auf Schätzungen allein der Trans- portkapazitäten des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr. Damit bleibt ungeklärt, wie viele Besucher tatsächlich auf das Gelände gelangt sind. Daher steht auch nicht fest, dass sich eine – unterstellt – fehlerhafte Berechnung der Besucherströme durch die Angeschuldigten im konkreten Unglück ausgewirkt hat.

Darüber hinaus ist das Gutachten an zentralen Punkten in sich widersprüchlich. Prof. Dr. Still geht einerseits davon aus, dass wegen der dem Unglücksort vorgelagerten Vereinzelungsanlagen maximal ca. 44.000 Personen pro Stunde von außen auf das Ge- lände gelangen konnten. Andererseits leitet er seinen Rück- schluss auf eine fehlerhafte Planung unter anderem aus der An- nahme her, dass zwischen 55.000 und 90.000 Personen pro Stunde auf das Gelände gelangen sollten.

Prof. Dr. Still hat seine Pflicht zur persönlichen Erstattung des Gutachtens verletzt. Er hat die verfügbaren Unterlagen nie selber vollständig gesichtet, sondern die eigenständige Auswahl aller für das Gutachten verwendeten Dokumente zwei Mitarbeiterinnen übertragen. Diese Auswahl konnte er mangels Kenntnis der deutschen Sprache nicht selbst prüfen.

Prof. Dr. Still hat zudem die Sorgfaltsmaßstäbe, die er den Angeschuldigten auferlegt hat, nicht nachvollziehbar begründet. Er hat sich mit den für Deutschland maßgeblichen Normen und Regeln, die für die Veranstaltungsplanung anzuwenden sind, nicht be- schäftigt. Der vom Gutachter seiner Engstellenberechnung zu- grunde gelegte maximale Personendurchfluss von 82 Personen pro Minute und Meter findet sich nicht in den maßgeblichen Nor- men. Er ist auch nicht allgemein als Stand der ordnungsgemäßen Veranstaltungsplanung anerkannt.

Dem Gutachten von Prof. Dr. Still liegt ein falscher Ursächlichkeitsbegriff zugrunde. Er vermengt die nach deutschem Recht zu unterscheidenden Kategorien der Kausalität einerseits und der Vorhersehbarkeit andererseits. Für eine Verurteilung ist aber nach deutschem Recht erforderlich, dass sich ein konkreter Planungs- oder Genehmigungsfehler eines Angeschuldigten in einer konkreten Verletzung auswirkt.

2. Besorgnis der Befangenheit des Gutachters Prof. Dr. Still

Das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Still ist in einer Hauptverhandlung nicht verwertbar, weil Prof. Dr. Still als befangen abzulehnen wäre.“…..

http://bit.ly/lopaeinstellung

Norbert Baumann, OLG-Richter gibt „Tipps“, wie man Missbrauchsverdacht gegen Kirchenfreund vertuscht?

Und wieder: die strukturellen Probleme im Raum Würzburg….

„Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen. Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

Dr. Norbert Baumann, der ehemalige Vorsitzende des 1. Strafsenats des OLG Bamberg ist – Thema im Blog hier – einer der für die Freiheitsberaubung im Amt gegen mich hauptverantwortlichen Täter, als solcher angezeigt und geltend gemacht.

Foto(1)

Baumann ist parteipolitisch und kirchlich bestens vernetzt und befreundet u.a. mit dem heutigen OLG-Präsidenten Lückemann, Hauptverantwortlicher der Kriminalisierung in meinem Fall und langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, hier im Bild rechts hinter dem heutigen sog. Justizminister, dem er väterlich die Hand auf die Schulter legt (Scherz):

Foto(23)

So löste man sich u.a. ab in der Funktion als Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU:

„Baumann leitet CSU-Schiedsgericht,
02. November 2010

Der Schweinfurter Norbert Baumann ist Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU. Der frühere Vizepräsident am Landgericht und heutige Vorsitzende des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht Bamberg wurde beim Parteitag als Nachfolger von Clemens Lückemann (Würzburg) gewählt, der Generalstaatsanwalt in Bamberg ist. Lückemann hatte den Posten 17 Jahre inne, Baumann gehörte dem fünfköpfigen Gremium bereits über 25 Jahre an.“…

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Baumann-leitet-CSU-Schiedsgericht;art742,5805936

Letzte Woche nun kommt der SPIEGEL mit einem Bericht über die Vertuschung eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch den ehem. Missbrauchsbeauftragten des Bistums Würzburg:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-missbrauchsvorwurf-gegen-missbrauchsbeauftragten-a-1084133.html

Im ausführlichen dreiseitigen SPIEGEL Bericht hierzu heißt es, Heft 13/2016, S. 50:

…“Generalvikar Hillenbrand händigte hinter dem Rücken des Missbrauchsbeauftragten dessen vertraulichen Bericht einem befreundeten Richter am Oberlandesgericht Bamberg aus. Er bat diesen ehemaligen Diözeseanratsvorsitzenden um Tipps, was gegen die Frau und für den beschuldigten Klerikerfreund sprechen könne“…

Hierbei handelt es sich fraglos um Norbert Baumann, bayernweit und auch beim BGH verrufen als (ehem.) Vorsitzender des völlig „untauglichen“ 1. Strafsenats des OLG, für den Gesetze offenkundig bloß störend und Grundrechte allenfalls unverbindliche Handlungsanweisungen sind, aufgefallen auch durch Verfassungsbruch im Fall Gustl Mollath:

….“Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird „für erledigt erklärt“, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

Ein Bericht der Mainpost von 2002:

„Norbert Baumann bleibt Vorsitzender
14. Oktober 2002

würzburg/schweinfurt (MP) Norbert Baumann ist als Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg bestätigt worden. Bei der konstituierenden Vollversammlung des Diözesanrats am Freitag und Samstag wählten die Delegierten den 54-jährigen Schweinfurter Richter für weitere vier Jahre an die Spitze des Laiengremiums, teilte der Pressedienst des Bischöflichen Ordinariats mit.

Und wie man sich selbst sieht in diesen Kreisen, wird auch deutlich:

…“In einer Laudatio würdigte Norbert Baumann Dr. Engelbert Muth als „alten Kämpfer“ in der katholischen Laienarbeit.“….

http://www.mainpost.de/regional/franken/Norbert-Baumann-bleibt-Vorsitzender;art1727,33799

Den „Feind“ sah man hier offenbar auch in dieser Frau, die gegen einen honorigen „Kirchenkumpel“ den Vorwurf des Missbrauchs geltend machte:

„Mutmaßliches Opfer: „Ich fühle mich wie erneut missbraucht“

30. März 2016

Missbrauch: 1988 sei sie als Teenager zum Sex gezwungen worden – von einem Priester, sagt Alexandra Wolf. Im „Spiegel“ machte sie ihre Geschichte öffentlich. Nun spricht sie über die Reaktionen und darüber, wie sehr die Kirche sie verletzt habe.

Ihr Vater bereitete sich in einem Kurs im Exerzitienhaus Himmelspforten gerade auf die Weihe zum Diakon vor. Seine damals 17-jährige Tochter begleitete ihn. Was dann geschehen sein soll, erzählte sie über ein Vierteljahrhundert später dem Spiegel-Redakteur Peter Wensierski.

Er stellte den Kontakt zu Alexandra Wolf her, die schriftlich auf die Fragen antwortete. Peter Wensierski veröffentlichte seinen Artikel unter dem Titel „So ein bisserl liebevoll“. Der Satz stammt aus dem kirchlichen Untersuchungsbericht. „… vielleicht hast du so ein bisserl liebevoll den Arm um sie gelegt oder so“ soll der Generalvikar dem Beschuldigten gesagt haben, als er ihn mit dem Missbrauchsvorwurf konfrontierte. Im Herbst 2012 erfuhr der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann erstmals davon. Im Dezember 2015 wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Alexandra Wolf: Ich war in einer sehr ohnmächtigen und hilflosen Situation, die mich bewog, einen Weg an die Öffentlichkeit zu suchen. Ich habe Frau Adams Blog schon viele Monate still beobachtet und dachte mir, da wäre jemand, der sich in auskennt und dem ich vertrauen kann. Sie wusste dann, dass es jemanden im ,Spiegel‘ gibt, der sich schon seit Jahren mit Missbrauchsfällen befasst hat. Ich hab noch etwas überlegt, mich dann aber gemeldet, und es war eine gute Entscheidung. So etwas ist nicht so einfach für jemanden, der das, was er erlebt hat, eigentlich für immer verdrängen wollte.“…

Jeske, Mainpost: „Konnten Sie damals noch nicht an die Öffentlichkeit gehen, als ausgerechnet der Mann, den Sie der sexuellen Nötigung beschuldigen, Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg wurde? Er hätte womöglich diese Position nie erhalten.“

Wolf: Ich hatte mich seit dem Ereignis von der Obrigkeit in der Kirche entfernt, während ich in meiner Gemeinde dabei war. Erst als 2010 andere Missbrauchsopfer ihr Schweigen brachen, und es durch alle Medien ging, habe ich realisiert, wer in Würzburg seit 2002 der Missbrauchsbeauftragte war.

Ich meinte dann, man kann sich wohl schlecht bei seinem eigenen Täter als Opfer melden. Ich fand, ohnmächtiger kann man sich gegenüber der Kirche kaum fühlen. Ich hab damals sogar versucht, so eine Hotline in einem anderen Bistum anzurufen, in Freiburg. Aber da gab es nur den bürokratischen Hinweis, ich möge doch jemand in meinem Heimatbistum ansprechen. Da wusste ich nicht weiter.“….

Wolf: Für mich ist es keine kirchliche Aufarbeitung, was das Bistum Würzburg in meinem Fall gemacht hat. Es ist nur ein Versuch, den Beschuldigten und das Ansehen der eigenen Institution mit allen Mitteln zu schützen. Opferschutz, seelischen Beistand, Anerkennung von Leid, finanzielle Hilfe für Therapien habe ich als Opfer nicht gefunden. Echte Aufarbeitung würde für mich Unbefangenheit, Transparenz, Wahrheitsliebe und Gerechtigkeit bedeuten und nicht Abwehr. Sie müsste vor allem unter dem Stern christlicher Barmherzigkeit für Hilfesuchende stattfinden. Ich habe vom Bistum Würzburg das Gegenteil erlebt und daher mein Vertrauen verloren. Jetzt fühle ich mich von der Kirche wie erneut missbraucht.

Jeske, Mainpost: „Was raten Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen anderen Missbrauchsopfern?“

Wolf: „Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen.Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Missbrauchsopfer;art735,9173563

Wie man Ermittlungen aushebelt: Würzburg offenkundig rechtsfreier Raum für Juristen, Kirchenfunktionäre und Gutachter….

Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe und zeigt auf, woran es in dieser Region generell krankt: an Objektivität, an Integrität, an neutraler Berichterstattung!

Der bigotte obrigkeitshörige Sumpf muss von außen ausgetrocknet werden….!

Bistum Würzburg: Frau beschuldigt Missbrauchsbeauftragten des Missbrauchs

…..“Obendrein wurde der mutmaßliche Täter über die Vorwürfe vorgewarnt, durfte im Würzburger Kirchenarchiv sonst unzugängliche Akten zu seinem eigenen Fall durcharbeiten und konnte so selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen.„….

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-missbrauchsvorwurf-gegen-missbrauchsbeauftragten-a-1084133.html

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Die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg schickten mir „Ostergrüße“ in Form einer bizarren „Kostenrechnung“ über rund 5.700 Euro. Selbst wenn ich Millionen besäße, würde ich das Geld eher verbrennen, als diesen Verbrechern auch nur einen Cent zu geben!

Ich bin derjenige, der Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund der Verbrechen im Amt, der Vertuschungen und Rechtsbeugungen in diesem von CSU-Juristen geschaffenen rechtsfreien Raum hat!

Dieses Schreiben ging an den Generalstaatsanwalt in Bamberg und die Polizeibehörden nach erneuter Verdeckung der Straftaten der Volljuristin Kerstin Neubert, die im 13. Jahr mithilfe der verbrecherischen Provinzjuristen mein Kind entfremdet.

An den
Generalstaatsanwalt in Bamberg
– Herrn Thomas Janovsky –
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 24. März 2016

Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwältin Kerstin Neubert wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung, Kindesentführung etc.

hier: Az. 911 Js 4668/16

Ergänzend wird hiermit weiter Strafanzeige wegen fortgesetzter Strafvereitelung im Amt gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet.

Dieses Schreiben ist ergänzend als formgerechte Beschwerde auf Verweigerung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Peter Weiß, Staatsanwaltschaft Würzburg, vom 15.03.2016 zu werten. Peter Weiß ist bereits Beschuldigter in Zusammenhang mit Straftaten zu Lasten des Anzeigenerstatters im Verfahren Az. 814 Js 10465/09.

Der Schriftverkehr wird weiter beweisrechtlich im Blog des Anzeigenerstatters veröffentlicht.

Mehrfertigung ist ebenfalls beweisrechtlich den Polizeibehörden Stuttgart übergeben, da hier der seit längerem der Tatverdacht struktureller Korruption, Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt bis hin zur schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt zu Lasten meiner Person durch die Behörde Würzburg gegeben ist.

Dementsprechend werden Straftaten im Amt durch Justizjuristen, sowie insbesondere den Sachverständigen Dr. Groß sowie die Juristin Kerstin Neubert durch die Behörde Würzburg unter massiver Strafvereitelung gedeckt. Zivilrechtliche Forderungen werden unter Rechtsbeugung zu vertuschen gesucht.

Objektive Stellen gehen mittlerweile davon aus, dass die Straftaten im Amt und die anschließenden Vertuschungsversuche der Beschuldigtenbehörden über kurz oder lang zu einem Untersuchungsausschuss führen werden.

Es geht hier mittlerweile offenkundig auch um strukturelle und in Teilen parteipolitische Korruption zugunsten von Behördenmitarbeitern, Gutachtern und persönlich bekannten Juristen.

Gründe:

1.
Sämtliche Strafanzeigen wegen massiver Straftaten gegen meine Person werden innerhalb von Tagen zugunsten der Beschuldigten, hier der Juristin Kerstin Neubert, nach Abgabe in den Zuständigkeitsbereich Würzburg ohne jede Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg entledigt. Dies erfolgt so seit 2004.

Seit Jahren ist das Ziel vorrangig die Vertuschung von vorsätzlichen Straftaten im Amt, nachdem es zuvor eher um beiläufig erfolgte Fehlentscheidungen handelte, die offenkundig einem völligen Desinteresse an tatsächlicher Sachverhaltsaufklärung und Fakten entspringen sondern darin bestehen, den einmal ausgemachten „Bösewicht“ – sprich den anhand Geschlecht und Rollenklischees fabulierten Täter – in einem Paarkonflikt mittels Repressionen zu brechen und zu unterwerfen.

Dies ging bis zum zielgerichteten Versuch der völligen Vernichtung der bürgerlichen Existenz:
Im Juni 2009 versuchte die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg mich aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Behördenmitarbeiter Thomas Trapp mittels Fehlgutachten und stigmatisierender Pressemitteilung („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“) dauerhaft nach § 63 StGB in der Forensik zu versenken.

Nach Feststellung der Tatsache, dass es hierfür von Anfang an weder strafrechtliche Voraussetzungen (LG Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) noch medizinische Voraussetzungen (Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, zu Az.) gab, verweigerten die Beschuldigten die vom Landgericht zugesprochene Entschädigung.

Dieses Justizverbrechen und der seit 2010 nachhaltig betriebene Versuch der Vertuschungen mittels Rechtsbeugungen etc. wird zweifellos durch die anstehende Entscheidung des EGMR auf hierauf erfolgte Beschwerde breites öffentliches Interesse wecken und zu Entfernungen aus dem Dienst und strafrechtlichen Anklagen führen.

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(…..)

2.
Im konkreten Fall ist eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Beschuldigten Kerstin Neubert aus dem Jahr 2003, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 3591/03 beim Beschuldigten Thomas Schepping, der hier als abzeichnender Richter fungierte und infolge seine Fehlentscheidung durch Straftaten im Amt verdeckte, seit 2004 vielfach angezeigt.

Die mit falscher Eidesstattlicher Versicherung gemachten Angaben werden bis heute von der Beschuldigten Neubert immer wieder erneuert und gerichtlich vorgebracht, um eigenes Fehlverhalten und die seither erfolgte böswillige Ausgrenzung und Entfremdung meiner Person als Vater des gemeinsamen Kindes nach außen zu rechtfertigen.

Seit Mai 2012 vereitelte die Beschuldigte einen konkreten sog. Umgangsbeschluss des Familiengerichts Würzburg auf wöchentliche Treffen an jedem Freitag, die der Kinderschutzbund Würzburg mit erfolgreichem Bindungsaufbau und zur massiven Entlastung auch des Kindes seit Mai 2010 begleitet hatte.

Stattdessen tauchte die Beschuldigte Neubert mit Kind im Oktober 2012 unter, um die Umgangskontakte und jeden Kontakt rechtswidrig zu verhindern. Dem Gericht ist bekannt, dass die angegebene Adresse Marienplatz 1 in Würzburg lediglich eine Scheinadresse ist, an der die Beschuldigte weder wohnt noch Kanzlei betreibt.

Die angezeigte Kindesenführung wurde durch den Beschuldigten Frank Gosselke, der sich offenkundig bereits zahlreicher Rechtsbrüche schuldig gemacht hat, ohne jede Ermittlung in Abrede gestellt und unmittelbar nach Anzeigenerstattung bei der Polizei Stuttgart und Übersendung entledigt.

Gegen die Verantwortlichen der Kriminalpolizei Würzburg wird ebenfalls Strafvereitelung im Amt geltend gemacht, weshalb u.a. das LKA Bayern beweisrechtlich hinzugezogen wurde.

3.
Strategie der Beschuldigten ist es offenkundig auch, Strafverfahren so lange zu vereiteln, bis zweckmäßig eine vorgebliche Verjährung der Strafverfolgung eingetreten ist.

So nun auch der Beschuldigte Weiß, Staatsanwaltschaft im hier anhängigen Verfahren 911 Js 4668/16.

Bereits eine aktuelle polizeiliche Vernehmung der Beschuldigten wird verweigert, die zweifelsfrei eine Bestätigung für mich als Vater und Geschädigtem existenzzerstörenden der Straftat oder eine weitere Fortsetzung der Straftaten und uneidlichen Falschaussage zur Folge hätte.

Da die Beschuldigte zuletzt in Verfahren am 10.02.2016 vor dem OLG Bamberg Falschangaben tätigte, ist eine solche Verjährung ebenfalls nicht gegeben.

Die Versuche der amtsmissbräuchlichen Vernichtung und die Schädigungen durch Verbrecher im Amt hier sind derart gewaltig, dass sich die Behörden endgültig mit dem Gedanken vertraut machen sollen, dass die Vorgänge bis zu einer abschließenden rechtsstaatlichen Aufklärung und Verantwortungsnahme der Täter und Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Sollte diese rechtsstaatliche Aufklärung und Verantwortungsnahme nicht möglich sein, werden sich die Vorgänge dennoch nicht erledigen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass man durch immer ausuferndere Verfolgung Unschuldiger und Repression und infolge dann Vertuschung und Verdeckung der Fehlleistungen eine Befriedung und Erledigung einer solchen Existenzvernichtung erreichen wird.

Der weitere Kindesentzug auf Grundlage rechtswidriger Entscheidungen von Justizverbrechern Würzburg/Bamberg wird keinesfalls hingenommen, wie dem Bundesverfassungsgericht aktuell mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Beweisrechtlich hier: Verbrecher der bayerischen Justiz in Würzburg durch bayerisches Ministerium weiter gedeckt.

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—–UPDATE 09.04.2015:

Sobald die MEDIEN über Missstände berichten, ist die Zurückhaltung der politisch Verantwortlichen passe: plötzlich sind nicht nur Stellungnahmen sondern auch BEWERTUNGEN juristischen Handelns „möglich“, Fall Middelhoff:

„Vorwurf des Schlafentzugs – Justizministerium widerspricht Middelhoffs Anwälten

Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat der Darstellung widersprochen, wonach Thomas Middelhoff bei nächtlichen Kontrollen in der JVA Essen permanent gestört wurde. Aus dem Meldebuch der JVA-Mitarbeiter ergebe sich, dass kein Bediensteter die Zelle des Untersuchungshäftlings Middelhoff betreten habe, sagte ein Ministeriumssprecher.“….

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vorwurf-des-schlafentzugs-justizministerium-widerspricht-middelhoffs-anwaelten-1.2428272

Diese Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14.03.2015 beim StMJ in München gegen (insbesondere) den Straftäter und Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp mit (wiederholter) beweisrechtlicher Geltendmachung von massiven Straftaten im Amt, persönlich motiviert und begangen unter Missbrauch der Amtsgewalt, wurde beantwortet….

Weitere Attacken der Staatsanwaltschaft Würzburg: Strafanzeige wegen Falschbeurkundung gegen Täter Trapp

Der Ltd. Ministerialrat Zwerger, Bayerisches Ministerium der Justiz teilt mit Schreiben vom 27. März 2015 folgendes mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005(!):

(…Die Bayerische Staatskanzlei hat bereits letztes Jahr mitgeteilt, dass sie kein Interesse an Justizverbrechen hat, auf das Justizministerium verwiesen und sich weitere Geltendmachung von Justizverbrechen „verbeten“: Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg…)

Keiner wird hinterher behaupten können, er habe „von nichts gewusst“.…wie bei dieser CSU-Justiz üblich.

1. Straftaten und Verbrechen im Amt, die dem Justizministerium angezeigt werden, werden gedeckt und unter den Tisch fallen gelassen. Die Täter im Amt werden gedeckt, dem Ministerium ist egal, was seine Beamten anstellen. Richten Sie doch Ihre Anzeige an die Beschuldigten und Täter selbst:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.“

2. Die CSU-Justiz wird durch die CSU-Politik bei allen Verbrechen im Amt gedeckt. Einflüsse finden nur statt, wenn es gilt, unliebsame Strafverfolgung wie im „Fall Schottdorf“ – aktueller Untersuchungsausschuss – zu verhindern, Menschen zu diffamieren – wie zur Verhinderung der Aufklärung im „Fall Mollath“ oder sonstige CSU-Interessen zu wahren. Das ewig gleiche inhaltsleere Gefasel von der

…“verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit“ die es dem „Bayerischen Staatsministerium der Justiz als Organ der Justizverwaltung verwehrt….gerichtliche Verfahren zu überprüfen aufzuheben oder auch nur zu bewerten.“

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3. Abschließend wird fabuliert, was die Folgen der Verbrechen im Amt angeht:

….“Soweit Sie eine Entschädigung für die von Ihnen geltend gemachte Haft begehren….stelle ich Ihnen anheim, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.“

Nein, Herr Zwerger, ich will die Verantwortlichen hinter Gittern sehen. Die Verweigerung der – vom Landgericht Würzburg in Urteil am 20.08.2010 zuvor zugesprochene – Entschädigung ist bereits Inhalt der Beschwerde beim EGMR, in der die Verbrechen der bayerischen Juristen gegen meine Person ebenfalls angezeigt sind.
Andere hätten sich längst von derarten Bemühungen verabschiedet…..

Das passt: „Systemfehler“ bayerische Justiz von Dietmar Hipp und Conny Neumann im SPIEGEL:

„Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen – und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch.“…

….“Die bayerischen Strafgerichte verurteilen in jedem Jahr mehr als 100 000 Menschen. Es wäre ein Wunder, wenn sich darunter kein einziges Fehlurteil fände. Menschen, leider auch Strafrichter, machen Fehler. Aber kundige Beobachter haben einen ganz anderen Verdacht: dass der Fehler Methode hat. Dass Fälle wie die drei genannten nicht nur auf menschlichen Makel zurückzuführen sind, sondern auch auf eine systematische Schwäche des Rechtsstaats bayerischen Zuschnitts.“….

….“Die Politiker halten sich gern raus, wenn Justizirrtümer publik werden. Sie könne Richtern keine Vorschriften machen oder in Ermittlungen eingreifen, lautete die Verteidigung von Beate Merk (CSU), die zehn Jahre lang, bis Oktober dieses Jahres, das Justizministerium führte. Ihre Einschätzung ist richtig und gut, für sich genommen. Tatsächlich ist der politische Druck auf Polizisten, Staatsanwälte und Richter in Bayern aber oft groß.“….

….“Spektakuläre Fehlurteile seien zwar immer „Ausreißer“, sagt der erfahrene Münchner Strafverteidiger Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Doch oft würden Ermittlungsergebnisse der Polizei nicht ausreichend hinterfragt, weder von der Staatsanwaltschaft noch von den Gerichten: „Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert“, sagt Leitner.“….

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html