Thomas Trapp, Täter und Staatsanwalt im rechtsfreien Raum – Freiheitsberaubung im Amt wird vertuscht!

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Heute, 29. April 2015 hält Dr. Gerhard Strate Vortrag in Würzburg zu „einem besonderen Fall der deutschen Justizgeschichte“: „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“

„Herr Dr. Strate möchte in der Veranstaltung nach eigener Aussage darstellen, welche Gefahren von rechtsfreien Räumen ausgeht, die im gedanken- und kritiklosen Zusammenspiel zwischen Strafjustiz und forensischer Psychiatrie sich zu entwickeln drohen.“…

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/alumni/aktuelles/meldungen/single/artikel/vortrag-der-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/

Darüber kann auch ich, Martin Deeg, aus erster Hand berichten.
Würzburg IST in Teilen ein rechtsfreier Raum!

Verbrecher im Amt werden gedeckt, Straftaten im Amt werden – auch politisch – vertuscht:

Der Würzburger „Staatsanwalt“ Thomas Trapp hat 2009/2010 versucht, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft wegzusperren, er erwirkte ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl. Als dieser in Baden-Württemberg nicht eifrig genug durchgesetzt wurde, bedrohte er einen Polizeihauptkommissar am Telefon mit „Disziplinarverfahren“ und Anzeige wegen „Strafvereitelung“…..

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Trapp bei der CSU: er „informierte über die Folgen und Auswirkungen von übermäßigem Alkoholgenuss“….http://www.csu-portal.de/verband/6391020000/aktionen/1291823247000.htm

Der ungehindert weiter als Staatsanwalt tätige Thomas Trapp (Anm.: mittlerweile ist der Beschuldigte „Vorsitzender Richter“ beim LG) hat so u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten:

1.
Zuerst fertigte er auf Zuruf von Rechtsanwältin Kerstin Neubert (die mir seit 2003 mein Kind entzog und deren Agieren und Lügen die Ursache aller Kriminalisierung sind) eine sog. Anklage gegen mich wegen „versuchter Nötigung“, die es nie gab, November 2008:
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

2.
Die hierauf von mir am 18. Mai 2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen „Verfolgung Unschuldiger wurde vom StMJ an Trapp durchgereicht, der offenkundig die Beschwerde gegen sich selbst „bearbeiten“ sollte.

Trapp missbrauchte – offenkundig auf Weisung seines vorgesetzten Behördenleiters Clemens Lückemann, CSU – meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18. Mai dazu, um am 12. Juni 2009 eine hoch-alarmistische und erfolglose „Fahndung“ nach mir zu veranlassen und „Sicherungsmaßnahmen“ bei den Justizbehörden Würzburg zu veranlassen – die Justizvollzugsbeamten mussten sich „bewaffnen“….

Diesen Haftbefehl reichte Trapp einen Tag nach meiner Festnahme am 21. Juni 2009 schließlich nach:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

In der Stuttgarter Zeitung wurde berichtet, ho ho, wie ein „Gewalttäter“, in Bayern gesucht, beim Stuttgarter Halbmarathon festgenommen wurde: Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Laut Trapp bestand an diesem Freitag, 12. Juni 2009, aufgrund meiner knapp fünf Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde die „Gefahr“ eines „akuten Amoklaufs“ durch mich….Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Wieso dieser „Amoklauf“ ausblieb, obwohl ich erst 10 Tage später „festgenommen“ wurde, brachte Trapp und die Justiz kurz in Erklärungsnot!

Hier die spätere „Antragsschrift“ von Trapp, in der er dann frei fabuliert, ich sei wohl „freiwillig“ vom Amoklauf „zurückgetreten“, Oktober 2009:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Dass solche Charaktere und Verbrecher wie Trapp sich im Staatsdienst ausleben können, ungeniert ihre Lügen je nach Bedarf anpassen, ist unerträglich!

3.
Möglich wurde das alles erst im fruchtbaren Zusammenwirken dieser Justiz mit dem Würzburger Hausgutachter Dr. Jörg Groß.

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Dieser dichtete mir in seinem flugs angefertigten Fehlgutachten im Auftrag von Trapp schwerste Pathologien an. Ich sei auf jeden Fall wahnhaft und nun so „gefährlich“, dass ich dauerhaft nach § 63 StGB im forensischen Massregelvollzug weggesperrt werden müsse, Juli 2009:

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Richter in Würzburg zeichnen alles ab, was ihre Kollegen vorlegen! (Die Richterin Weisensel-Kuhn gemäß Rotationsprinzip selbst „Staatsanwältin“, Gewaltenteilung gibt es in Bayern nur noch auf dem Papier):
Unterbringungsbefehl 03.08.09

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse im März 2010, als er in seinem Obergutachten praktisch feststellte, dass Dr. Groß ein Scharlatan ist, der jegliche Neutralität und Objektivität vermissen lässt, ein offenkundige FEHLGUTACHTEN erstellt hat:
Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Im August 2010 stellt die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg fest – die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig suhlen sich offenbar nicht im karriereförderlichen Dunstkreis von Lückemann – dass von Anfang an keine Straftat vorlag:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

VERBRECHER IM AMT

Bis heute habe ich für die zehnmonatige Freiheitsberaubung auf Betreiben der Verbrecher im Amt, die diese zu verantworten haben, keinen Cent Entschädigung erhalten. Das Landgericht hatte sie zugesprochen, die Staatsanwaltschaft „Beschwerde“ eingelegt, bei den Mittätern und ebenfalls wegen massivster Straftaten angezeigten Richtern Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping:

Foto(1)

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Das Geklüngel in der bayerischen CSU-Justiz auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden untergräbt längst den Rechtsstaat insgesamt. Ganz vorne dabei der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann:
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Eine zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldforderung gegen Dr. Groß wird seit 2010 unter Rechtsbeugung abgetan, indem man Dr. Groß als „persönlich“ bekannten, sorgfältig arbeitenden „Sachverständigen“ darstellt. Auf den Vorwurf eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens wird überhaupt nicht eingegangen:

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Ein rechtsfreier Raum! Der nun in diesem Blog öffentlich gemacht wird – und zwar solange, bis die Täter zur Verantwortung gezogen werden und dieses RECHTSKONSERVATIVE Gesocks aus der bayerischen Justiz entfernt ist.

Die bayerische Staatskanzlei verweigert Juni 2014 weiter jedwede AUFKLÄRUNG der Verbrechen im Amt, einfachst auf dem Schriftweg. Dr. Reinhard Glaser:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Ebenso das zuständige Ministerium der Justiz, März 2015, Ministerialrat Zwerger, das die Dienstaufsicht hat: wenden Sie sich doch an die Staatsanwaltschaft:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Fortlaufende dokumentierte Rechtsbeugung, Justizbehörden Würzburg decken Täter in den eigenen Reihen!

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Der bayerische Justizminister Bausback hofiert seine CSU-Juristen in Würzburg, während die Aufklärung von Straftaten im Amt, von den Verbrechen und der Rechtsverweigerung in meiner Sache bei diesen Behörden verweigert und vertuscht wird.

Die Dreistigkeit, mit der Würzburger Richter ihre Kollegen vor Aufklärung schützen, ist ausreichend dokumentiert.

In Würzburg wird fortlaufend und in massivstem Ausmass geltendes Recht verletzt!

Diese Strafanzeige geht nun an die Staatsanwaltschaft München und an die Polizei in Stuttgart.
Alles weiter beweisrechtlich dokumentiert, da hinterher sicher niemand irgendetwas von den Vorgängen „gewusst“ haben will…….

An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München 25. April 2015

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Zur weiteren Ermittlung und Transparenz der Vorgänge wird diese Strafanzeige ergänzend an meinem Wohnsitz eingereicht beim

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart.

Es wird hiermit Strafanzeige wegen Verdachts fortgesetzter Rechtsbeugung erstattet gegen die Richter Peter Müller, Landgericht Würzburg und die Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg.

Strafanzeige wegen Strafvereitelung, fortgesetztem Prozessbetrug in Zusammenhang mit schwerer Freiheitsberaubung im Amt sowie fortgesetzter Kindesentführung ist erstattet u.a. gegen Beamte der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Strafanzeigen werden dort offenkundig unabhängig von Fakten und Beweislast intern vertuscht und ohne jede Ermittlung oder Aufklärung zugunsten der Juristenkollegen entledigt. Gleiches geschieht mit berechtigten zivilrechtlichen Forderungen, um – wie weiter aufgezeigt – unter Rechtsbeugung die Straftaten zu verdecken und Juristenkollegen sowie einen Gerichtssachverständigen vor berechtigten schadensrechtlichen Forderungen zu schützen.

Dieser Vorgang wird weiter beweisrechtlich veröffentlicht unter:
https://martindeeg.wordpress.com/

Auf diesem Blog sind die gesamten relevanten Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg beweisrechtlich und anhand Originalakten öffentlich gemacht.

Rechtbeugung durch die Beschuldigten Müller/Fehn-Herrmann:

1.
Der Kläger ist Vater eines Kindes, zu dem seit Juni 2012 völlig ungehindert der Kontakt verweigert wird.

Ein vollstreckbarer Gerichtsbeschluss auf konkrete wöchentliche Treffen liegt vor vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09, Amtsgericht Würzburg, Richterin Sommer.

Diese wöchentlichen Kontakte wurden bis Mai 2012 durchgeführt, zu diesem Zeitpunkt stand eine konkrete Ausweitung der Treffen zwischen Vater und Kind an, gemeinsames Sorgerecht war mittelfristig anzustreben. Zur weiteren Entlastung des Kindes war bereits mit Beschluss vom 20.12.2011, Az. 002 F 1462/11, Amtsgericht Würzburg, Richterin Treu, eine gemeinsame Beratung der Eltern bei der Würzburger Familienberatungsstelle, Frau Schmelter festgelegt worden, erster Termin am 12.01.2012.

Mit Schreiben vom 03.01.2012 ließ die Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert diese Vereinbarung platzen, indem sie über ihren Rechtsanwalt, der aufgrund dieser neuerlichen Posse hierauf das langjährig ausgeübte Mandat für die Kindsmutter niederlegte, mitteilen ließ:

„Die Vereinbarung des Termins in der Verhandlung am 20.12.2011 ist für die Antragsgegnerin zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss.“

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

Die Kindsmutter müsse, um an der Elternberatung teilnehmen zu können, zuerst eine Therapie in Anspruch nehmen.

Von Richterin Treu wurde der Kindsmutter daraufhin zugestanden, dass mit dem Ziel der gemeinsamen Beratung zunächst Einzelgepräche der Eltern erfolgen.

Infolge ereignete sich weiter:

Die Kindsmutter verweigerte infolge auch die Einzelgespräche bei der Beratungsstelle.

Eine Therapie oder psychologische Beratung hat sie nach eigener Aussage in Verhandlung im September 2013 nie in Anspruch genommen oder begonnen – diese habe sie „nicht nötig“, da die Probleme bei meiner Person als Vater lägen.

Im Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter unter, so dass ich seither als leiblicher und rechtlicher Vater keinerlei Kenntnis über Aufenthaltsort oder Befindlichkeit etc. meines Kindes habe. Dies ist faktisch eine Kindesentführung gegen Umgangsberechtigten und Elternteil, strafbar nach § 235 StGB, bereits angezeigt und strafvereitelnd entledigt, Staatsanwaltschaft Würzburg, Beschuldigter Frank Gosselke.

Erst im März 2015 taucht die Kindsmutter wieder auf, als Rechtsanwältin bei der Großkanzlei Pickel & Partner, in Schweinfurt!

imagehttp://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Ich habe somit unter massiver und andauernder Verletzung geltenden Rechts und trotz vollstreckbarem Beschluss mein Kind durch das Verschulden und aufgrund der kompletten Rechtsverweigerung der Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg, seit August 2012 nicht mehr gesehen.

Anträge auf Zwangsgeld wurden nicht beantwortet oder bearbeitet.

Mehrfache Anträge auf Erteilung des Sorgerechts zur Beendigung des Missbrauches der Alleinsorge durch die Kindsmutter wurden von der Richterin weder bearbeitet noch beantwortet.

Im Dezember 2012 wurde eine Umgangspflegerin bestellt, die die wöchentlichen Kontakte durchführen sollte. Als die Kindsmutter absprachewidrig infolge jeden Kontakt zur Umgangspflegerin, Meike Kleylein-Gerlich, verweigerte, ließ die Richterin diese Umgangspflegschaft ohne jede Maßnahme gegen die Kindsmutter im Dezember 2013 auslaufen.

Eine bereits im Dezember 2012 beauftragte Gutachterin, Katharina Behrend, gab im Oktober 2014, nach 22 Monaten ein 12-seitiges sog. „Gutachten“ ab, das letztlich lediglich dazu diente, die über die Jahre 2013/2014 erfolgte komplette Rechtsverweigerung und das faktenschaffende Unterlassen der Richterin zu tarnen.

Die Beschuldigten Müller und Fehn-Herrmann missbrauchen nun ihr Amt erkennbar, um berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund der anhaltenden und rechtswidrigen Kindesentziehung und jedwede Aufklärung des Fehlverhaltens zugunsten der Juristin und Kindsmutter und insbesondere zugunsten der Richterkollegin Treu rechtsbeugend zu entledigen.

Unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens versteigen sich die Richter zu lebensfremden Aussagen wie der, dass eine Schädigung „nicht dargelegt“ sei, gesundheitliche und andere Folgen etc. „nicht tangiert“ seien, etc..

Fakt ist, dass Kindesentfremdung in dieser Art und Weise in der Spitze Anlass für Suizide, für Tötungsdelikte und andere schwere Gewaltdelikte ist.

Durch Rechtsverweigerung in dieser Form werden regelhaft Eltern-Kind-Beziehungen unmöglich gemacht, grundgesetzlich geschützte Bindungen zwischen Eltern und Kind lebenslang irreversibel zerstört. Unzählige Elternteile und insbesondere Väter werden durch derart asoziales und verantwortungsloses Vorgehen von Richterin in den erzwungenen Rechtsverzicht getrieben. Der Europäische Gerichtshof hat zum wiederholten Mal dieses Vorgehen in Deutschland konkret gerügt in Urteil vom 15. Januar 2015, Rechtssache Kuppinger ./. Deutschland, Az. 62198/11. Deutsche Richter lassen Umgangsboykott und Kindesentziehung regelhaft einfach laufen, Zwangsgeld wird nicht verhängt.

Es ist auch bekannt, dass der ausschlaggebende Faktor die Faktenschaffung durch Zeitablauf, Untätigkeit und damit Manifestation der Bindungslosigkeit ist.

Die Art und Weise, wie hier durch Untätigkeit der Richterin die Bindungszerstörung manifestiert wird, ist ein anhaltendes Verbrechen.

Es bestehen hier immense Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche meiner Person gegen die Justizbehörden Würzburg, die die beschuldigten Richter unter erkennbarer Rechtsbeugung zugunsten der Justizbehörden Würzburg zu vereiteln suchen, unter Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens.

2.
In ebensolcher Weise versuchen die Beschuldigten Würzburger Richter Müller und Fehn-Herrmann, den Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß vor Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu schützen, u.a. und zuletzt Az. 64 O 610/15.

Dr. Jörg Groß hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Fehlgutachten über mich erstattet, in welchem er schwerste Pathologien und – im Sinne der Staatsanwaltschaft – eine vernichtende Prognose über eine angebliche „Gefährlichkeit“ meiner Person abgab.

Aufgrund dieses Fehlgutachtens des Dr. Groß war ich zu Unrecht in der Forensik Lohr eingesperrt vom 05. August 2009 bis zum 04. März 2010.

Dass es sich um ein Fehlgutachten handelt ist zweifelsfrei belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, vom 04. März 2010, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Nedopil legt dar, dass Dr. Groß die Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung grob verletzt hat, seine Diagnosen und Prognosen nicht nachvollziehbar sind und es keinerlei Voraussetzung für irgendwelche Maßnahmen nach § 63 StGB, 126 StPO gegen mich gab.

Bis zum Eintreffen dieses Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil war es erklärtes Ziel der Bechuldigten der Staatsanwaltschaft etc., mich auf Grundlage des Fehlgutachtens des Dr. Groß dauerhaft nch § 63 StGB in der Forensik wegzusperren. Der Vorgang geschah, bevor der „Fall Mollath“ die skandalöse Praxis der bayerischen Justiz bundesweit bekannt machte.

Die Vorgänge sind als schwere Freiheitsberaubung mithilfe eines vorsätzlichen Fehlgutachtens angezeigt und geltend gemacht, was bislang innerhalb Bayerns durch alle Stellen vertuscht wird.

Um eine Aufklärung zugunsten der beschuldigten Justizjuristen und des sog. Sachverständigen Dr. Groß zu verhindern und bereits im Ansatz die berechtigten Ansprüche zu entledigen, weisen die Beschuldigten Müller und Fehn-Herrman unter massivem Amtsmissbrauch auch hier alle Anträge bereits im Prozesskostenhilfeverfahren missbräuchlich ab.

Zuletzt kopierten sie einfach eine frühere Begründung in einen aktuellen Beschluss.

Der Anschein einer objektiven und neutralen Justiz wird nicht einmal mehr vorzutäuschen versucht.

Bereits seit 2010 versuchen die Beschuldigten den Gutachter persönlich zu entschulden, indem sie mir mitteilen, was für ein „toller Kerl“ er ist, ohne auf die Beweisvorlagen zum konkreten Fehlurteil mit massiven Folgen auch nur einzugehen:

RECHTSBEUGUNG gegen Müller und Fehn-Herrmann, Az. 62 O 2451/09, Landgericht Würzburg: 
“Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”

Der Jurist Oliver Garcia schreibt hierzu:

O.Garcia:  “Statt darzulegen, ob das Gutachten tatsächlich ausreichend überzeugend war und von der Staatsanwaltschaft ihren Maßnahmen zugrundegelegt werden durfte, wird also nur gesagt, daß der Gutachter generell zuverlässig sei. Dabei wird sogar die enge Partnerschaft der entscheidenden Kammer mit diesem Gutachter hervorgehoben.   Nicht anders ist die Strafvollstreckungskammer Bayreuth im Fall Mollath vorgegangen, als sie schrieb, Leipziger sei ihr schließlich seit Jahren als kompetent, gewissenhaft und zuverlässig bekannt.”

Ich erwarte, dass der rechtsfreie Raum, der sich hier offenkundig bei den Justizbehörden Würzburg auf Betreiben von CSU-Führungspersonal gegen einfache Antragsteller und Geschädigte etabliert hat, aufgeklärt und beendet wird.

Es geht hier erkennbar um schwere Straftaten im Amt und fortlaufende Verletzung geltenden Rechts, wobei jedwede Schweinerei der Justizjuristen von Kollegen gedeckt und vertuscht wird.

Das Ministerium der Justiz ist seit längerem informiert, bleibt jedoch komplett untätig, weshalb auch hier von Strafvereitlung im Amt zugunsten von Parteikollegen und Justizjuristen auszugehen ist.

Wie die Erfahrung vielfach zeigt, werden Justizskandale, Fehlverhalten und Straftaten in der bayerischen Justiz erst zum Thema, wenn sich öffentlich werden.

In diesem Fall werden sich die Betroffenen nicht darauf zurückziehen können, vorher von nichts gewusst zu haben.

Sämtliche Originalakten sind zwecks Ermittlungen öffentlich einsehbar oder über die Justizbehörde Würzburg anzufordern. Aktenzeichen sind mitgeteilt.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Justiz Würzburg: Übergriffige Richter missachten EGMR-Rechtsprechung, Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung gerichtlicher „Alltag“…..

(Und zwischendurch ein paar Impressionen von der Demonstration gegen TTIP in Stuttgart heute:)

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Unter Bezugnahme auf rechtskräftige Verurteilung der BRD durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im „Fall Kuppinger“ habe ich folgende Beschwerde auf weiteren rechtsbeugenden Beschluss der Würzburger Justiz eingereicht.

Der Vorsitzende Richter Peter Müller und die Richterin Ursula Fehn-Herrmann sind bereits wegen mehrfacher Rechtsbeugung zugunsten ihrer Richterkollegen sowie des Gerichtsgutachters Dr. Groß in diesem Justizskandal angezeigt.

Hier kopierten sie einfach aus einem vorherigen Beschluss ihre „Begründung“, um meine Klage rechtsbeugend im PKH-Verfahren zu entledigen:
Klage wegen Umgangsboykott, Kindesentzug / LG Würzburg, 64 O 610/15, Rechtsbeugung Müller/Fehn-Herrmann

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Beschwerde an das OLG, hier beweisrechtlich veröffentlicht:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

18. April 2015

64 O 610/15

Hiermit wird fristgerechte Beschwerde gegen den sog. Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 09.04.2015, obiges Aktenzeichen, eingereicht.

Der Sachverhalt und die Schriftsätze sind/werden beweisrechtlich veröffentlicht unter https://martindeeg.wordpress.com/

Gegen die Richter Peter Müller und die Richterin Fehn-Herrman wird weiter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung bei der Polizei in Stuttgart erstattet.

Die Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg ist bereits wegen Beihilfe zum Kindesentzug/Kindesentführung zur Anzeige gebracht, was lebensfremd zur Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurde. Oberstaatsanwalt Frank Gosselke ist ebenfalls bei der Polizeibehörde Stuttgart wegen offenkundiger Strafveretilung zur Anzeige gebracht: erwartungsgemäß wurde ohne jede Ermittlung, Zeugenvernahme und Beweisvornahme unmittelbar nach Anzeigeneingang jedwede Straftat von Richterkollegen in Abrede gestellt.

Das Verhalten der Richter in Würzburg ist als asozial und verantwortungslos anzusehen, sowohl was die Wirkung auf mich als Vater eines Kindes hat als auch was die Wirkung und Folgen für mein Kind betrifft. Es geht hierbei um im Kern willkürliche und durch rechtsfernes Unterlassen herbeigeführte Zerstörung der Vater-Kind-Beziehung.

Das Verhalten ist generell geeignet, bei derart Geschädigten einen Suizid oder schwerste Gewalttaten auszulösen, Menschen zu radikalisieren. All dies ist Allgemeingut und bekannt, hier werden lediglich Fakten benannt!

Offenkundig ist Auflaufenlassen, Rechtsverweigerung, Dummstellen und das Anwenden von sinnfreien Represassalien gegen Antragsteller ein jahrelang rechtsfernes und bewährtes Vorgehen, um Geschädigte und Antragsteller zum Rechtsverzicht zu zwingen.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind in meiner Sache und aufgrund der Erfahrungen seit 2003 als rechtsfreier Raum anzusehen.

ANKLAGE:
Zur Anklage gebracht wird hier eine schuldhafte und rechtsfern faktenschaffende Zerstörung meiner Vaterschaft und Schädigung meines Kindes durch die Justizbehörden Würzburg, für die es keinerlei sachliche oder rechtliche Voraussetzung gibt.

Da die Richter und Beschuldigten dies wissen, üben sie sich in Rechtsverweigung und Unterlassen.

Dieses Unterlassen wird durch die Richterkollegen gedeckt, Ansprüche aufgrund der Straftaten und des Unterlassens der Richterkollegen einfachst per Aktenlage im PKH-Verfahren verweigert.

Hier ist von einer Ketten-Rechtsbeugung zu sprechen, ein rechtsfreier Raum, um Fehler zu vertuschen.

Beweis:

Durch rechtskräftiges Urteil des EGMR vom 15. Januar 2014, Az. 62198/11 wurde der Bundesrepublik gerade der Sachverhalt eines faktenschaffenden Umgangsboykottes, wie er hier identisch vorliegt, als Grund- und Menschenrechtsverletzung aufgezeigt und gerügt und dem geschädigten Vater Schadensersatz zugesprochen:

Anlage 1:
Urteil des EGMR in deutscher Sprache, Az. 62198/11, vom 15.01.2015

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-152975

Dort schreiben die Richter des EGMR rechtsbindend für die Gerichte der Bundesrepublik:

Würdigung durch den Gerichtshof
99.  Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass für einen Elternteil und sein Kind das Zusammensein einen grundlegenden Bestandteil des „Familienlebens“ im Sinne von Artikel 8 der Konvention darstellt (siehe u. a. Monory ./. Rumänien und Ungarn, Individualbeschwerde Nr. 71099/01, Rdnr. 70, 5. April 2005 und T. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 1521/06, Rdnr. 74, 10. Februar 2011).

100.  Obwohl das wesentliche Ziel des Artikels 8 darin besteht, den Einzelnen vor willkürlichen Maßnahmen von staatlicher Seite zu schützen, treten darüber hinaus auch positive Schutzpflichten hinzu, die mit einer wirksamen „Achtung“ des Familienlebens verbunden sind. Im Hinblick auf die Verpflichtung des Staates, positive Maßnahmen zu ergreifen, hat der Gerichtshof festgestellt, dass Artikel 8 für Eltern das Recht beinhaltet, dass Maßnahmen zur Wiederzusammenführung mit ihren Kindern getroffen werden, und für die innerstaatlichen Behörden die Verpflichtung , eine solche Zusammenführung zu ermöglichen (siehe u. a. Ignaccolo-Zenide ./. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 31679/96, Rdnr. 94, ECHR 2000-I; Nuutinen ./. Finnland, Individualbeschwerde Nr. 32842/96, Rdnr. 127, ECHR 2000-VIII; und Iglesias Gil und A.U.I. ./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 56673/00, Rdnr. 49, ECHR 2003-V).

Die Richterin Treu verhindert durch Unterlassen notwendiger Maßnahmen anhaltend seit spätestens Beginn 2013 diese Zusammenführung zwischen meinem Kind und mir. Dies weiter willkürlich und unter Missachtung eines gerichtlich vollstreckbaren Beschlusses auf konkrete wöchentliche Treffen.

Die Beschuldigten Müller und Fehn-Herrman sehen trotz dieses eklatanten Rechtsbruches hier durch Unterlassen bereist im PKH-Verfahren und rechtsbeugend keinen Schaden und decken hiermit offenkundig die Rechtsverweigerung ihrer Richterkollegin zu Lasten meiner Person und meines Kindes.

Um berechtigte Klage abzuweisen, kopieren sie ihre eigene vorherige Begründung, die bereits eine Rechtsbeugung darstellt.

Weiterem Rechtsbruch und folgenlosem Missbrauch des Richteramtes wird hiermit Vorschub geleistet.

Weiter heißt es im Urteil des EGMR gegen Deutschland:

102.  In diesem Zusammenhang ist die Angemessenheit einer Maßnahme anhand der Zügigkeit ihrer Umsetzung zu beurteilen, da das Verstreichen von Zeit irreversible Folgen für die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil haben kann (siehe Ignaccolo-Zenide, a. a. O., Rdnr. 102).

Für dieses irreversible Verstreichen von Zeit ist die originär sachlich und örtliche Justizbehörde Würzburg schuldhaft verantwortlich.

Als Betroffener und Geschädigter einer Gewalschutzverfügung (siehe Sachverhalt unten) war ich als Vater des Kindes gezwungen, mich an diese Justizbehörde zu wenden, um Kontakte zu meinem Kind aufrechterhalten zu können.

Die Kommunikation mit der Kindsmutter war durch gerichtliche Verfügung unter Strafe gestellt worden.

Der Irrsinn dieser Übergriffigkeit der Justizbehörden Würzburg in meine Elternverantwortung geht einher mit der Leugnung der Verantwortung für diesen Justizskandal seither!

Stattdessen versuchen die Richter die Verantwortung in die Hände der Kindsmutter zu legen, die zuerst jahrelang in ihrer Kommunikationsverweigerung und ihrem rechtsfernen Verhalten und dem Kindesentzug richterlich bestätigt und befördert wurde.

Die Verantwortung und Schuld liegt bei den Justizbehörden Würzburg, die intern ihre Verantwortung jongliert, Übergriffigkeit deckt und Schuld den Rechtsuchenden zuzuschieben sucht, die – wie ich selbst vor Jahren – Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit, Integrität und Kompetenz von Richtern und Behördenmitarbeitern haben.

Dieses Vertrauen ist in keiner Weise gerechtfertigt. Rechtsuchende und Bürger haben ein Anrecht auf Kenntnis der Wirklichkeit, die hier tatsächlich herrscht.

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Gründe:

1.
Zur Erstellung des Beschlusses unter obigem Aktenzeichen kopieren die Beschuldigten ihre eigene Begründung aus dem Verfahren 62 O 39/15, die bereits als Rechtsbeugung geltend gemacht ist.

Bereits die hierauf ergangene begründete Beschwerde wurde offenkundig ohne weitere Kenntnisnahme der Beschwerde ans OLG Bamberg durchgereicht, die offenkundig einfachst und zugunsten der Richter die Rechtsbeugung deckt.

Verfassungsbeschwerde gegen diesen Vorgang ist anhängig, Az. 1 BvQ 7/15.

Die Richter behaupten hierbei u.a. völlig lebensfern und einfachst anhand Akte, dass ein mehrjähriger Kindesentzug von einem leiblichen Kind keine Folgen gem. § 253 BGB – insbesondere nicht beim Antragsteller „tangiert“.

Dies bereits rechtsbeugend im PKH-Verfahren, ohne jede zeugenschafltiche oder beweisrechtlich Prüfung, Zitat:

“Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.

Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.“

Auf die begründeten Beweis- und Zeugenvortrag der Beschwerde geht das OLG überhaupt nicht ein.

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2.

Chronologischer Sachverhalt:
Der Kläger ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes, was zur Folge hat, dass weiter aufgrund des verfassungswidrigen ehem. § 1626 a BGB kein Sorgerecht besteht. Verfassungswidrigkeit bei solchen „Altfällen“ werden von der Justiz Würzburg offenkundig unter den Tisch zu kehren versucht.

Die Justizbehörden Würzburg zeichnen mittlerweile schuldhaft durch Unterlassen und rechtsfremdes Vorgehen verantwortlich für eine komplette Bindungszerstörung/Kontaktverweigerung von Dezember 2003 bis Mai 2010 und wieder von Juni 2012 bis heute.

Ein vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010, Richterin Sommer, Amtsgericht Würzburg, liegt vor, der willkürlich seit Juni 2012 mit schweren Folgen missachtet wird.

Unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte die Kindsmutter, die Rechtsanwältin Kerstin Neubert beim Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen (Wunsch-)Kindes eine sog. Gewaltschutzverfügung. Dieser Antrag erfolgte ebenso wie der Inhalt völlig beliebig, willkürlich und aufgrund Tageslaune der Rechtsanwältin und Kindsmutter. Dies ohne Anhörung meiner Person und ohne dass jemals eine Beweisaufnahme stattfand.

FAKTEN zum Beschuldigten Thomas Schepping:

Justizskandal Martin Deeg: Täter Thomas Schepping, der Richter, der zuerst meine Vaterschaft zerstört hat und dann eine Freiheitsberaubung im Amt mitzuverantworten hat! Sie gehören hinter Gitter!

FAKTEN zur falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter:

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Durch diesen Vorgang wurde kausal meine Vaterschaft als auch meine Existenz bis heute anhaltend zerstört, weil sich die verantwortlichen Justizbehörden ebenfalls bis heute weigern, ihr massives und rechtsfremdes Fehlverhalten bis hin zu schweren Straftaten im Amt 2009/2010 zu leugnen und zu vertuschen. (siehe Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg)

Der schwachsinnige Erlass einer Gewaltschutzverfügung durch den infolge Beschuldigten und Richter Thomas Schepping, OLG Bamberg, hatte zur Folge, dass die Kommunikation zwischen den Eltern einseitig zu meinen Lasten „verboten“ wurde.

Ein dümmeres gerichtliches Vorgehen ist schwer vorstellbar.

Folge ist – wie bereits vor Erlass dieses Gesetzes durch Kriminologen Prof. Bock, Univ. Mainz aufgezeigt – wie hier die Manifestierung und Verschleppung von anfangs banalsten Konfliktsituationen zu bizarren Justizskandalen, Kriminalisierungen und Lebenszerstörungen.

Die Richterin Treu benötigte acht Monate des ersten Lebensjahres meines Kindes, um überhaupt einen Gerichtstermin zu veranlassen, August 2014, Az. 002 F 5/04.

Durch Beschluss vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09 – der bis heute gerichtlich vollstreckbar ist – wurden nach 6 ½ Jahren Kindesentzug und ungezügelter Schädigung durch diese Justiz endlich wöchentliche Treffen zwischen mir als Vater und meinem Kind durchgesetzt.

Nachdem diese zwei Jahre bis Mai 2012 stattfanden, verweigerte die Kindsmutter infolge jedes weitere Treffen.

Rechtsfremdes Ziel der Kindsmutter war, die Verbesserung der Situation durch die anstehende Ausweitung der Kontakte, durch gemeinsame Beratung der Eltern, durch Kommunikation zur Entlastung des Kindes zu vereiteln!

Im Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter unter, um jeden Kontakt zwischen Vater und Kind bereits im Ansatz zu verhindern. Dies ist faktisch eine Kindesentziehung.

Erst im März 2015 tauchte die Kindsmutter Kerstin Neubert wieder auf: in Schweinfurt als Mitarbeiterin der Steuerkanzlei Pickel & Partner, wo sie offenkundig seit längerem tätig ist. Der Aufenthaltsort, die Lebensumstände etc. meines Kindes sind weiter unbekannt.
imagehttp://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Diese Zustände sind möglich durch Verschulden der Richterin Antje Treu, Amtsgericht Würzburg, die offenkundig aus persönlichem Unvermögen Arbeitsverweigerung betreibt – und hierdurch anhaltend irreversible Schädigungen verschuldet.

Die Beschuldigte hat eine Verschleppung des Verfahrens seit 2012 zu verantworten, Kontakte wurden einfach nicht mehr durchgeführt.

Dir Richterin unterlässt sämtliche notwendigen Maßnahmen wie Berufung einer Umgangspflegschaft, Durchsetzung einer Beratung / „Wohlverhaltenspflicht“. Die Berufung der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich lief ohne jeden „Umgangskonktakt“ im Dezember 2013 ergebnislos aus, ohne dass Zwangsmittel gegen die Verweigerung der Kindsmutter angewandt wurden.

Eine mündliche Verhandlung fand zuletzt ergebnislos und ohne weitere Maßnahmen statt am 17.09.2013.

Anträge insbesondere auf Zwangsgeld gegen die Kindsmutter werden von der Beschuldigten Treu nicht beantwortet und nicht bearbeitet. Ein solcher Antrag wurde von mir als Vater im Juli 2013 gestellt, nachdem die Kindsmutter jedweden Kontakt mit der umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich verweigerte, die bestellt war, um wöchentliche Kontakte zu ermöglichen.

Die Vorgänge sind ausführlichst und anhand Originaldokumenten auf meinem Blog veröffentlicht: https://martindeeg.wordpress.com/

Zivilrechtliches und schadensrechtliche Geltendmachungen gegen dieses Fehlverhalten und folgenschwere Unterlassen der Beschuldigten und letztlich der Justizbehörden Würzburg wird durch die Beschuldigten Peter Müller und Ursula Fehn-Herrmann unter massiver Rechtsbeugung verhindert.

Die Justizbehörden Würzburg verschulden wie hier aufgezeigt zuerst invasiv und völlig inkompetent Eingriffe in das Familien- und Privatleben und verweigern im zweiten Schritt jedwede notwendige Maßnahme zur Beendigung des rechtsfremden Zustandes der Kindesentfremdung.

Die Richter in Würzburg werden sich ihrer Verantwortung nicht entziehen!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Justizskandal Martin Deeg: Täter Thomas Schepping, der Richter, der zuerst meine Vaterschaft zerstört hat und dann eine Freiheitsberaubung im Amt mitzuverantworten hat! Sie gehören hinter Gitter!

Nun mit Bild, Richter am OLG Bamberg, Thomas Schepping, ursächlich verantwortlich für zwölf Jahre Justizverbrechen und Zerstörung meiner Vaterschaft:

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Die FAKTEN:

1.
Die Zerstörung der Vaterschaft

Der Richter und Täter, Thomas Schepping, hat 2003 drei Monate nach Geburt meines Kindes meine Vaterschaft zerstört, meiner ungerechtfertigten und bizarren Kriminalisierung Tür und Tor geöffnet. Bis heute vertuscht die bayerische Justiz die Fehler und deckt die Täter.

Die Zerstörungen begannen in der üblichen, bei der Justiz in Bayern praktizierten flapsigen Art, die erst mal „Maßnahmen“ veranlasst und dann fragt, die stets gegen diejenigen vorgeht, die sich wehren, die sich beschweren, die Arbeit „verursachen“…

FAKTEN spielten von Anfang an keine Rolle.

Der Beschuldigte Schepping übernahm einfach alle Angaben, die Kerstin Neubert am 15.12.2003 bei der Rechtspflegerin Frau Lassen mittels falscher Eidesstattlichen Versicherung machte, per Unterschrift in eine sog. Gewaltschutzverfügung, die mir am 22.12.2003 zugestellt wurde.

Trotz des drei Monate alten Kindes war dieser Richter am Zivilgericht Würzburg offenkundig entweder zu dumm oder zu gleichgültig, um den „Fall“ an das zuständige Familiengericht zu verweisen.

Auf meinen ausführlichen Widerspruch hin, veranlasste er am 27.01.2004 – vier Wochen, in denen ich keinen Kontakt zu meinem Kind hatte – eine mündliche Verhandlung – in seinem Richterzimmer, offenkundig zu faul, sich näher mit dem Sachverhalt zu befassen. Keine große Sache….

Nach rund fünf Minuten, in denen die Kindsmutter zwischen Schreien und Heulen wechselte und mir zunehmend angesichts der Posse der Kragen platzte, hatte Schepping keine Lust mehr.

Thomas Schepping übernahm einfach die Lügen und Falschangaben der Kindsmutter und Rechtsanwältin aus der „glaubhaft gemachten“ Verfügung bei seiner Rechtspflegerin in dieses Urteil….!

Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Dieser Blog hat u.a. den Zweck, aufzuzeigen, wie Lügen und Unlust bei juristischen Schnellschussaktionen sich verselbständigen – bis heute weigert sich die Justiz Würzburg, anzuerkennen, dass Kerstin Neubert von Anfang an schlicht falsche Angaben machte. Nicht „Bedrohung“ oder „Belästigung“ durch mich war Anlass für die sog. Gewaltschutzverfügung – sondern ihre persönliche Tageslaune, ihre Überforderung, ihre Defizite. Das Kind war da, der Partner/Vater konnte weg…..

Wie asozial und verantwortungslos derarte Provinzrichter mit Menschen umgehen, sich invasiv und gleichzeitig völlig inkompetent in Lebensgeschichten einmischen und schließlich untertauchen, wenn sie mit den Folgen und Fakten überfordert sind, das zeigt dieser Blog auf.


2.
Die Freiheitsberaubung im Amt

Schepping machte trotz seiner offenkundigen mangelnden charakterlichen Eigenschaften Karriere bei der Justiz Bayern. Ich erfuhr hiervon, als er im Februar 2010 einen Beschluss als Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg mitzeichnete.

Der „Vorsitzende“ dieses unsäglichen und für ungenierte Rechtsbrüche bekannten Senats (siehe „Fall“ Gustl Mollath) ist der Beschuldigte Dr. Norbert Baumann, CSU.

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Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich – seit August 2009 – aufgrund eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Groß (auch dies wird vertuscht) „untergebracht“ in der Forensik Lohr.

OLG Bamberg 10.02.10

Zum „Schutz“ einer Allgemeinheit seien „die Maßnahmen erforderlich, zumutbar und verhältnismäßig“…die Unterbringung/Freiheitsentzug ist der schwerste Grundrechtseingriff in diesem Land: gegen mich angewandt, nachdem ich eine Dienstaufaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg eingericht hatte.

Drei Wochen später brach das Konstrukt mittels Fehlgutachten zusammen, nachdem das Obergutachten von Prof. Nedopil das FEHLGUTACHTEN des Provinzgutachters Dr. Groß als solches entlarvte. Es gab KEINERLEI Voraussetzung für die Maßnahme, die von Groß fabulierten Diagnosen/ Prognosen „nicht nachvollziehbar“:

Klicke, um auf 2010-03-02-nedopil.pdf zuzugreifen

Die Täter sahen nun die Felle ihrer Freiheitsberaubung im Amt davonschwimmen.

Um das zu verhindern wurde eine zweite – und im Kern noch dreistere – Freiheitsberaubung im Amt begangen: Baumann und Schepping erließen – aufgrund der gleichen Phantasie-Straftat – nach bereits acht Monaten „Untersuchungshaft“ ( Höchstdauer sechs Monate, § 121 StPO ) eine zweiten „Haftbefehl“. Fluchtgefahr wurde frei erfunden. Eine Straftat gab es nicht:

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Dass solche Richter weiter im Amt sind, ist für einen Rechtsstaat nicht tragbar!

Um diesen Haftbefehl „ungestört“ von rechtsstaatlichen Zwängen durchsetzen zu können, wurde er zielgerichtet an einem Freitag nachmittag vollzogen, meinem Rechtsanwalt Christian Mulzer gezielt verschwiegen, damit dieser keine rechtlichen Schritte einleiten konnte.

Das „rechtliche Gehör“ wurde von den Beschuldigten selbst „nachgeholt“, wieder Baumann/Schepping, die frei fabulieren, Fakten so hinbiegen, dass sie deren persönlichen Zweck erfüllen, von meiner „Persönlichkeitsstruktur“ ist die Rede, die „Vertrauen“ dieser Täter in mich „unmöglich“ mache…! Wahn?

OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

Am 20. August 2010 stellt das Landgericht Würzburg, die 1. Strafkammer unter Vorsitzendem Dr. Claus Barthel, Beisitzer Dr. Breunig und zwei Schöffen in ihrem Freispruch fest,
dass von Anfang an keine Straftat vorlag.

Dies hindert die Beschuldigten der Freiheitsberaubung im Amt nicht, die vom Landgericht zugesprochene ( läppische ) Haftentschädigung zu verweigern: wer in Bayern eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht, ist quasi „selbst schuld“, wenn er daraufhin in Haft kommt….

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

…..der Vorgang ist beim EGMR anhängig, 1033/12. Die Täter werden bis heute in Bayern gedeckt.

Als federführend und weisungsgebend für die Staatsanwaltschaft bei diesem Versuch, mich mittels Pathologisierung als lästigen Vater/Antragsteller zu „vernichten“, kann der heutige Präsident des OLG Bamberg, CSU, der Beschuldigte Clemens Lückemann, CSU, angesehen werden:

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Lückeman und seine Mittäter werden bis heute von ihrem CSU-Ministerium gedeckt, dieser Blog wird zwar gelesen, aber ignoriert: eine Verleumdungsklage würde nur dazu führen, dass Angaben sich als richtig erweisen…..jahrelange Kriminalsierung und letztlich Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen. Alles auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung einer launenhaften Rechtsanwältin drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes mit dem bis dato unbescholtenen „Kriminellen“.

Der „Bayern- Stil“ der Vertuschung und Leugnung von Fakten wird wie üblich praktizier: nur mediale Aufmerksamkeit führt in Bayern zu Aufklärung von JUSTIZSKANDALEN und Straftaten im Amt (Schottdorf, Gustl Mollath, Uliv Kulac, Bauer Rupp, Rosenheim….)

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Der ehem. Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockmann, der vom Vater der Kindsmutter, Willy Neubert, über Jahre „ersucht“ wurde, den Kontakt zwischen meinem Kind und mir zu verhindern….2009 erließ er den maßgeblichen Haftbefehl, der die weitere Freiheitsberaubung möglich machte, „Begründung“: …ich sei „entrückt“…

Klicke, um auf stockmann.pdf zuzugreifen

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Asoziales Verbrechen Kindesentfremdung…..was geht in diesen Köpfen vor?

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, taucht im Oktober 2012 unter, um mir mein Kind zu entziehen. Seit Juni 2012 verweigerte sie die wöchentlichen Treffen, die zuvor zwei Jahre lang stattfanden. Der Grund: der Kontakt und die Bindung zu mir als Vater verlief wohl zu positiv. Mittels Beratung der Eltern sollte die Situation weiter normalisiert werden, unser Kind entlastet. Neubert verweigerte diese Beratung und verschwand!

Ihr eigener asozialer Vater, Willy Neubert, ein manipulativer und intriganter Mensch, der von Anfang an jede Beziehung seiner Tochter zu Männern zu vergiften versucht hat, schreibt den Direktor des Amtsgerichtes Würzburg an, um die Kontakte zwischen mir und meinem Kind wieder zu verhindern. Heraus kam das erst durch eine Akteneinsicht, die das Gericht verhindern wollte.

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung

Wer diese Schreiben liest, der kann nachvollziehen, wie es zu einem über zehn Jahre andauernden Kriminalisierungs- und Ausgrenzungsexzess durch gleichgültige und dumme Juristen kommen kann…..

Willy Neubert ist für mich der Hauptverantwortliche für diese Lebenszerstörung, zuerst die Beziehung vergiftet, wo er konnte – dann gezielt eskaliert und ausgegrenzt, als unser gemeinsames Kind da war.

Im März 2015 erfahre ich schließlich, nachdem ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe, dass die Kindsmutter nun bei einer Grosskanzlei als Steuerberaterin tätig ist….

imagehttp://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Während sie von der asozialen Justiz Würzburg beim Kindesentzug unterstützt wird und sich mit Händen und Füßen gegen Beratung, Kommunikation und Einigung wehrt – verdrängte Schuldgefühle? – drängt sie mich als Vater weiter zu Lasten unseres Kindes aus dessen Leben.

Was geht in diesen Köpfen vor? Wie verantwortungslos ist die zuständige Richterin Antje Treu, die die SCHULD dafür trägt, dass ich bereits 2004 – und 2012 ein ZWEITES Mal – den Kontakt zu meinem Kind „verlor“!?

Was muss man als Geschädigter tun, damit derart asoziales Verhalten endlich aufhört, TÄTER zur Verantwortung gezogen werden, dieses Verbrechen überhaupt zur Kenntnis genommen wird!?

Die Muster und Methoden bei diesen institutionalisierten Verbrechen sind stets die gleichen: Väter (und auch Mütter) werden mit Phantasievorwürfen denunziert, es folgt Kriminalisierung, Pathologisierung. FAKTEN werden geschaffen, irreversibel….

Die MEDIEN WACHEN ENDLICH AUF, eine Auswahl aktueller Berichte

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Der größte Fehler seines Lebens
Ein Vater kämpft um seine Tochter. Gegen seine frühere Frau, die das Kind gegen ihn aufhetzt, gegen das Jugendamt, das falsche Behauptungen verbreitet. Eine Geschichte über die Allmacht der Ämter“ – 11.02.2015, von KATRIN HUMMEL

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vater-kaempft-um-tochter-gegen-ex-frau-und-jugendamt-13415754.html

„Enzkreis. Ein Vater kämpft um seine Tochter. Obwohl seit seiner Scheidung das gemeinsame Sorgerecht besteht, boykottiert die Ex-Frau den Umgang mit dem mittlerweile achtjährigen Mäd- chen und schreckt dabei auch vor dem schlimmsten aller Vorwürfe nicht zu- rück: sexueller Missbrauch. Die Ermitt- lungen der Staatsanwaltschaft ergeben jedoch, dass die Vorwürfe haltlos sind. Trotzdem läuft die Uhr gegen den ver- zweifelten Vater, der seine Tochter seit mittlerweile eineinhalb Jahr nicht mehr gesehen hat. Die Entfremdung zwischen Vater und Tochter wächst.“….

Klicke, um auf 2012-09-01-a-pforzheimer-kurier-kid-eke-pas-20150413155633-86.pdf zuzugreifen

„Männer brauchen endlich Hilfe“Das vermeintlich starke Geschlecht braucht politische Unterstützung, so FDP-Politikerin Susanne Schneider. Ein Gespräch über suizidale Männer, diskriminierte Jungs und echte Geschlechtergerechigkeit

http://www.welt.de/regionales/nrw/article136516174/Maenner-brauchen-endlich-Hilfe.html

http://www.welt.de/print/die_welt/literatur/article139401523/Vaterschaft-ist-ein-komplett-blinder-Fleck.html

Ächtung der Kindesentzieher und der Possenjustiz – Welt am Sonntag: „Aufstand der Entrechteten“!

Der Kernsatz in dem Artikel der Welt am Sonntag, 12.04.2015:

….“Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“….. Hildegund Sünderhauf

„Aufstand der Entrechteten“:

http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html

Nur die CSU schießt quer. Dumpf, dumpfer, CSU. Das ganze Jahr Fasching!

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Der Würzburger (!) Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder als Wortakrobatiker. Fabuliert mit der Begrifflichkeit „Kindeswohl“, will erst einmal eine „Studie“ und schwadroniert davon, dass die „Gefühle“ der Eltern egal seien. Kein Wunder, dass er Anfragen in seinem Abgeordnetenbüro von Vätern und ausgegrenzten Eltern ignoriert….zu dumm, um zu verstehen, dass das Glück der Eltern UNTRENNBAR mit der Entlastung und dem Lebensglück der Kinder verbunden ist?

…“Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag, hat jetzt erst einmal ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das Auskunft darüber geben soll, welche Auswirkungen die verschiedenen Umgangsmodelle langfristig auf die betroffenen Scheidungskinder haben. Ergebnisse sind frühestens in zweieinhalb Jahren zu erwarten. Aber Lehrieder will sich auch nicht drängen lassen. „Was gerecht ist und den Familien hilft, können wir wohlwollend prüfen. Aber in erster Linie muss es um das Kindeswohl gehen, nicht darum, wie Mütter oder Väter sich fühlen.“ Dass es zumindest in Sachen Unterhaltsrecht Handlungsbedarf gibt, scheint in der Union aber unbestritten zu sein. „Es entspricht der Lebenswirklichkeit, dass viele Elternteile auch nach einer Trennung weiter die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilen wollen“, sagt Sabine Sütterlin-Waack, zuständig für Fragen des Unterhaltsrechts.“….

http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html

Wie unbedarft darf man als Politiker sein? Beschränktheit als Politikstil. Kaum zu glauben, dass dieser Politiker selbst Vater ist, wohl eher „nebenbei“ und für die Presse:

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Doch nun zum Wesentlichen, und hier gibt der Artikel der Welt am Sonntag weiter Anlass zur Zuversicht. Der RECHTSFREIE RAUM, die vertuschten Verbrechen gegen Eltern und Kinder, der gesamtgesellschaftliche Schaden lassen sich nicht weiter bagatellisieren. Die Justiz mach sich permanent schuldig:

„……der Richter lehnte ab……Seitdem kämpft Reimann. Um das Sorgerecht. Um mehr Zeit mit seinem Sohn. Und gegen das System, das ihn aus seiner Sicht grob benachteiligt. Was hat die Politik nicht alles auf den Weg gebracht, um Väter stärker an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Vätermonate. Elternzeit plus. Recht auf Teilzeit. Überall soll er ran, der neue Mann. Aber wenn es zur Trennung kommt, erfolgt plötzlich die Rolle rückwärts in die 50er-Jahre: Mutti betreut die Kinder, und Vati zahlt Unterhalt. „Residenzmodell“ nennt sich das im Unterhaltsrecht, und es bedeutet, dass Scheidungskinder ihren Lebensmittelpunkt in der Regel bei einem Elternteil haben. Der andere darf besuchen – und zahlen. Dass Eltern sich auch nach der Trennung gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, ist im Gesetz nicht vorgesehen.“….

….“Die bestehende Praxis zementiert die traditionelle Rollenaufteilung und bestraft Väter, die nach einer Trennung mehr als ein 14-Tage-Wochenendpapa sein wollen“, sagt Hans-Georg Nelles. Er ist Vorstandsmitglied im „Bundesforum Männer“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, am althergebrachten Bild des Zahlvaters zu rütteln. Für Väter-Lobbyisten wie Nelles und Reimann bedeutet mehr Gerechtigkeit zweierlei: mehr Betreuungszeit für Väter, dafür weniger Unterhaltszahlungen.“….

….“In vielen Fällen befeuert die Hopp-oder-top-Rechtsprechung Konflikte zwischen getrennten Eltern noch zusätzlich. Denn wer kann schon wissen, ob der Vater, der die Hälfte der Woche mit seinem Kind verbringen will, eigentlich einfach nur keinen Unterhalt mehr zahlen will? Und wer sagt, dass die Mutter, die dies verhindern will, wirklich nur das Kindeswohl im Sinn hat und nicht in Wahrheit um ihre Einkünfte bangt?“….

…..“Die Politik scheint die Problematik inzwischen zu erkennen. Am 4.Mai lädt das Bundesjustizministerium zu einem Symposium zum Thema „Unterhalt im Wechselmodell sowie bei erweitertem Umgang“. Dazu sind auch Experten aus der Wissenschaft geladen. Hildegund Sünderhauf ist Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und befasst sich seit Jahren mit dem Wechselmodell. Weil es in Deutschland kaum Forschung dazu gibt, hat sie in einem dicken Wälzer rund 50 internationale Studien zur „paritätischen Doppelresidenz“, wie die gemeinsame Betreuung von Scheidungskindern auch genannt wird, ausgewertet. Mit einem frappierend eindeutigen Resultat: „Fast alle haben zum Ergebnis, dass es Kindern im Wechselmodell besser geht als in der Alleinbetreuung.“

93 Prozent von ihnen hätten empirischen Untersuchungen zufolge in der Rückschau angegeben, dass das Wechselmodell die bestmögliche Betreuungsform für sie gewesen sei, sagt Sünderhauf. Umgekehrt beklage die überwiegende Mehrheit der Kinder, die im klassischen „Residenzmodell“ aufgewachsen sei, dass sie den anderen Elternteil vermisst und gern häufiger gesehen hätten. „Natürlich“ sei es „der primäre Wunsch von allen Kindern, mit Mutter und Vater zusammenzuleben“, sagt sie: „Das Zweitbeste aber ist es, wenigstens mit beiden Eltern möglichst viel Kontakt zu haben, wenn sie schon nicht mehr als Familie zusammenleben wollen.“

Es brauche einen „gesellschaftlichen Impuls zu sagen: Wir finden es richtig, dass Mütter und Väter auch nach der Trennung aktiv für ihr Kind Verantwortung tragen“, sagt Sünderhauf. „Wir brauchen einen Common Sense, dass es unanständig ist, Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“…..

……“Und wenn sich Eltern nicht gütlich einigen können wie die von Anton? Wenn sie streiten, um jede Stunde mit dem Kind, um jeden Euro Unterhalt? Vielen Richtern falle es zunehmend schwer, einen Elternteil einfach „auszusortieren“, sagt Hildegund Sünderhauf. „Sie sagen oft: Wir haben hier zwei voll kompetente, tolle Eltern. Beide sind liebevoll, zugewandt, haben Ressourcen.“ Es herrsche quasi Punktgleichheit. „Und dann wird ein kleines Detail an den Haaren herbeigezogen, das die Waagschale wieder in die eine Richtung kippen lässt.“ Und damit werde eine Entscheidung gerechtfertigt, die gravierende Folgen habe. Viele Eltern stritten sich aus Angst: aus Angst, das Kind zu verlieren, aus Angst, aus seinem Leben herausgedrängt zu werden oder keine maßgebliche Rolle mehr spielen zu können. „Und diese Angst führt zu Eskalation“, sagt Sünderhauf. Auch deshalb sollten Richter ihrer Meinung nach die Möglichkeit haben, das Wechselmodell anzuordnen – auch gegen den Willen eines Elternteils.“….

http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html

Die asozialen Kindesentfremder in Würzburg….Justizverbrechen „Kindesentzug“ Titel-Thema in der ZEIT

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Update 25.04.2015

Mittlerweile ist der ZEIT-Artikel online verfügbar, plus KOMMENTARE….

Mama + Papa = Feinde

„Eine Liebe geht zu Ende, der Streit um den Sohn beginnt. Ein Fall, wie er zu Tausenden vor den Familiengerichten landet. Anschuldigungen stehen im Raum, Experten sagen aus. Schließlich verliert ein Junge seine Mutter. Ist das gutes Recht? VON NADINE AHR UND CHRISTIANE HAWRANEK“…..

http://www.zeit.de/2015/15/sorgerecht-familienrecht-scheidung-trennung

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, die seit Oktober 2012 mit meinem Kind untergetaucht ist, arbeitet offenkundig seit längerem bei einer Grosskanzlei in Schweinfurt:

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http://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Auch vom Arbeitgeber hier wird Kindesentzug und Kindesentführung offenbar gedeckt….

Wer sich im mein Kind kümmert, z.B. aktuell während der Osterferien, weiß ich nicht. Frau Neubert arbeitet! Psychisch zu „belastet“, um an der vom Gericht schon 2011 beschlossenen Beratung der Eltern teilzunehmen:
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Dass ich seit Jahren nicht weiß, wie es meinem Kind geht, was es macht – das ist für diese verantwortungslose und menschlich inkompetente Steuerrechtsanwältin offenkundig irrelevant.

Ebenso irrelevant wie die irreversible Schädigung, die sie bei unserem Kind verschuldet! Seit nun 11 Jahren!!

Möglich macht all das eine ASOZIALE und VERANTWORTUNGSLOSE Würzburger Justiz! Kindesentführungen, Kriminalisierung, Ausgrenzung von Eltern werden gedeckt, die Opfer und Geschädigten als „Spinner“ und „Querulanten“ zu stigmatisieren versucht – dieser Blog ist BEWEISMITTEL!

Heute nun also ein dreiseitiges ausführliches Dossier in der ZEIT zum Verbrechen „Kindesentzugs“….

Während die Justiz Würzburg mein Kind akut und aktuell weiter entfremdet, bei der Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert Beihilfe leistet und irreversible Schäden verschuldet, die sie bagatellisiert und unter RECHTSBEUGUNG und Prozessbetrug zu vertuschen sucht – wie dieser Blog belegt, wird dieses institutionalisierte Unrecht endlich zum Thema.

Zum Thema werden auch asoziale und verantwortungslose Anwältinnen, die – wie in meinem „Fall“ die Würzburger Anwältin Dr. Gabriele Hitzelberger – diese Konflikte eskalieren, Menschen in den Tod treiben, Kindern ein Elternteil nehmen!

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Mama + Papa = Feinde (Auszüge)

Eine Liebe geht zu Ende, der Streit um den Sohn beginnt. Ein Fall, wie er zu Tausenden vor den Familiengerichten landet. Anschuldigungen stehen im Raum, Experten sagen aus. Schließlich verliert ein Junge seine Mutter. Ist das gutes Recht? VON NADINE AHR UND CHRISTIANE HAWRANEK

….“Während sie über ihre Fälle diskutieren, fällt den verstoßenen Eltern etwas Merkwürdiges auf: Die Anwältin, die im Fall Krüger Tims Vater vertritt, arbeitet auch bei einigen anderen aus der Gruppe für die Gegenseite. Eine Mutter packt ihren Laptop aus, sucht im Netz nach Hinweisen. Tanja Krüger und die anderen schmieden einen Plan.

Ein paar Wochen später besucht eine der Teilnehmerinnen jenes konspirativen Treffens eine Gruppenberatung für Sorge- und Umgangsrecht: Es doziert jene Anwältin, die Tims Vater vertritt. In der Handtasche führt die Besucherin ihr Portemonnaie, ihr Handy und ein Aufnahmegerät mit sich. Damit zeichnet sie diese spezielle »Fortbildung« auf.

Der ZEIT liegt ein Mitschnitt des Seminars vor. »Wenn Sie sagen, ich sehe den, und dann wird mir schlecht, ich kann mit dem nicht kommunizieren, dann ist das ein Totschlagargument, das ich auch schon benutzt habe«, rät die Anwältin.

Später sagt sie: »Es ist einfach wichtig, dass man das rechtzeitig aufstellt, dass man sich einen Plan macht, dass man sich nicht ins Bockshorn jagen lässt.« Und weiter: »Sie müssen mit Ihrer Angst arbeiten!«

Die Anwältin gibt ihren Zuhörern mit auf den Weg: Bringen Sie das Kind zu Frau Cornelia G. in die Beratung. Die könne dann dokumentieren, wie sehr das Kind leide. Die Telefonnummer von Cornelia G. weiß sie auswendig.

Dann sagt die Anwältin noch: »So kann man solche Dinge vorbereiten.«

Konfrontiert mit ihren eigenen Worten, will die Anwältin das zwar alles gesagt, aber anders gemeint haben. Am Telefon teilt sie mit, sie fühle sich »falsch verstanden«. Die Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Wie genau sie es gemeint hat, sagt sie aber nicht. Sie scheint sich keiner Schuld bewusst. Strafrechtlich gesehen, hat sie sich auch nicht schuldig gemacht.

Sie ist bei Weitem nicht die einzige Familienanwältin, die so arbeitet. Zur Zufriedenheit ihrer Klienten. Welches Unheil die Anwälte damit stiften und wie viele Kinderseelen sie zerstören, steht auf einem anderen Blatt.

Denn die moralische Frage bleibt: Wie weit dürfen Anwälte gehen, um für ihre Klienten einen Vorteil herauszuschlagen? Schließlich sollten doch alle vor dem Familiengericht für das Kindeswohl eintreten – gilt das nicht auch für die Anwälte der Eltern? Doch was ist das, das Kindeswohl? Nirgendwo ist es festgeschrieben – jeder kann diesen Begriff auslegen, wie er will. Und manche Väter oder Mütter verwechseln das Kindeswohl mit dem eigenen. Die Verfassung sichert dem Kind das Recht auf beide Eltern zu. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.

Wissenschaftler des Psychologischen Instituts an der Universität Tübingen haben mehr als 1000 Eltern befragt, die weniger Kontakt zu ihrem Kind haben, als sie wünschen. Zusätzlich hat der Stu- dienleiter Hans-Peter Dürr Akten der Befragten ausgewertet. Er bezeichnet Deutschland familien- rechtlich als »Entwicklungsland«. Der Fehler liege im System. An den Familiengerichten herrsche oft Anarchie. Dürr schätzt, dass in 30 bis 50 Prozent der Fälle mit Falschvorwürfen gearbeitet wird. Betroffene berichten ihm reihenweise von Willkür und Inkompetenz der Jugendämter und Gerichte. Außerdem seien Trennung und Scheidung für viele Anwälte und Gutachter ein Big Business, an dem sie sich gesundstoßen. Gerade die Anwälte in diesem Schlachtfeld bezeichnet Dürr als »bezahlte Kriegstreiber«.

Auch der pensionierte Richter Rudolph gibt offen zu, dass die komplette Isolierung eines Elternteils durchaus Methode hat. »Ich wüsste theo-retisch sehr genau, wie ein Elternteil so auszugrenzen ist, dass er sein Kind nie wiedersieht.«

Es ist also ein schier aussichtsloser Kampf für die ausgegrenzten Eltern. Gegen Anwälte, denen das Kindeswohl egal ist, nicht aber ihr Honorar. Gegen eine regelrechte Streitbewirtschaftungsindustrie. Gegen Richter, die jeden Tag neue Fälle abarbeiten, unter Zeitdruck und mit wenig Ahnung von Kindern. Gegen Psychologen, die Monate für ein Familiengutachten brauchen. Gegen die Zeit. Denn: Jeder Tag trägt das Kind weiter weg und in die Arme des Gegners.

Im Januar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es Unrecht ist, Sorgerechtsver- fahren in die Länge zu ziehen und Elternteile aus- zugrenzen. 15 000 Euro Entschädigung bekam ein Vater zugesprochen, weil die Gerichte das Um- gangsrecht nicht effektiv durchgesetzt hatten. In zehn Jahren hat der Vater seinen Sohn nur zehn Mal bei einem begleiteten Umgang gesehen. Inzwischen ist der Sohn elf Jahre alt.“…..

…..“Gerade 40 Minuten, erzählt Tanja Krüger, habe die Verhandlung gedauert. Dann sagt sie: »40 Minuten, um meinen Sohn zu verlieren. Können Sie sich das vorstellen?«

Einer, der es sich vorstellen kann, ist Jürgen Rudolph. Fast 30 Jahre lang war er Familienrichter, er gilt als einer der renommiertesten Fachleute in Deutschland. In unzähligen Streit- fällen zwischen ehemaligen Lebenspartnern musste er Entscheidungen treffen. Er sagt, an- fangs habe auch er oft den Fehler gemacht, Va- ter oder Mutter einfach aus dem Leben der Kinder hinauszukegeln. Zum einen, weil es beim Familiengericht um schnelle Erledigung gehe. Zum andern, weil er es nicht besser wuss- te. Wie viele Kollegen war auch Rudolph ohne Vorbereitung ans Familiengericht gekommen. Zuvor war er Richter in einer Baukammer ge- wesen und hatte sich dort unter anderem mit Trennungsfugen beschäftigt. Nun sollte er sich mit Familientrennungen auseinandersetzen. Vor allem die Kindesanhörungen überforderten ihn. Wie sollte er einschätzen, ob ein Kind ma- nipuliert wurde? Ob es sagte, was es wirklich dachte? Was nützen einem all die Paragrafen, wenn man Kinderseelen nicht versteht und Verhaltensmuster nicht erkennt?

Irgendwann war Rudolph so frustriert, dass er gemeinsam mit anderen Richtern, Psychologen, Rechtsanwälten und Mitarbeitern des ört- lichen Jugendamtes eine Arbeitsgruppe bildete. Sie luden Experten ein, die ihnen Grundlagen der Kinderpsychologie vermittelten. »Die er- klärten uns, was das mit der Psyche eines Kin- des macht, wenn es vom Richter direkt oder auch indirekt gefragt wird: Wen hast du lieber?

Rudolphs Gruppe entwickelte die Cochemer Praxis, benannt nach der Kleinstadt in Rheinland-Pfalz, in der Rudolph damals arbeitete. Nach diesem Ansatz sollen Jugendamt,Gericht, Anwälte, Sachverständige und Beratungsstellen zusammenarbeiten. Kooperation statt Koexistenz. Die Eltern sollen gerichtlich gezwungen werden, wieder ein Miteinander zu lernen, statt gegeneinander zu kämpfen, sie be- kommen die Auflage, sich einer Beratung zu unterziehen. Die Cochemer Praxis wurde von Juristen viel gelobt. Umgesetzt wurde sie kaum. »Es gibt Gerichte, bei denen versucht wird, nach dieser Praxis zu arbeiten«, sagt Rudolph, »aber die kann man an einer Hand abzählen.«

Manche Familienrichter in Deutschland haben ihre eigenen fortschrittlichen Methoden entwickelt, sind psychologisch geschult. Doch an welchen Richter streitende Paare geraten, ist eine Frage des Glücks, oder des Pechs. Eine Pflicht, regelmäßig an Fortbildungsseminaren teilzunehmen, existiert für Familienrichter nicht. Psycho- logiekenntnisse sind nicht erforderlich. Auch gibt es für Richter zu wenige Möglichkeiten, sich psychologisch zu schulen. Die Deutsche Richterakademie bietet dieses Jahr genau einen Kurs zum Thema Umgangs- und Sorgerecht an. 40 Plätze für schätzungsweise 2500 Familienrichter in Deutschland.“…..

….“Auch der ehemalige Familienrichter Jürgen Rudolph kennt solche Fälle: »Ich hatte viele Kinder vor mir sitzen, die ganz normal wirken und die vehement behaupten: Ich will den Papa oder die Mama nicht sehen, ich will, dass der oder die tot ist. Da läuft es einem kalt über den Rücken. Sie übernehmen die Position des Elternteils, der sie betreut, weil sie panische Angst haben, diesen auch noch zu verlieren. Das ist eine Überlebensstrategie aus Hilflosigkeit heraus.« Ein anderer Familienrichter, der seinen Namen nicht nennen möchte, berichtet der ZEIT von einer
Studentin, die Jahre nach dem Sorgerechtskrieg ihrer Eltern bei ihm auftauchte und ihm vorwarf: »Warum haben Sie nicht erkannt, was ich wirklich wollte?« Sie hatte als Kind in den Verhandlungen ausgesagt, sie wolle den Vater nie mehr sehen.

Es gibt sogar einen Spezialbegriff für dieses Phänomen: Eltern-Kind-Entfremdung. Der ehemalige Leiter des Münchner Staatsinstituts für Frühpädagogik, Wassilios Fthenakis, hat sie wissenschaftlich untersucht. Er sagt: »Wenn das Kind verbal den Willen äußert, den anderen Elternteil nicht zu besuchen, ist das kein ge- sicherter Befund, dass das Kind es auch so meint.« Und kein Grund, den Kontakt abzu- brechen. Im Gegenteil: Sei ein Elternteil des Kindes beraubt, führe das dazu, dass der Streit nur noch erbitterter und hasserfüllter werde. Das Kind werde zum Instrument, zur Waffe im Krieg mit dem Partner.“….

Neu ist das alles nicht! Nur lassen sich diese VERBRECHEN nun nicht mehr vertuschen!

Beschwerde und Strafanzeige gegen Frank Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Verdacht auf fortgesetzte Strafvereitelung/Vertuschung

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Da die Justiz in Bayern ungeachtet der Fakten weiter versucht, die Freiheitsberaubung im Amt mittels eines (vorsätzlichen) Fehlgutachtens ebenso zu vertuschen wie die seit 2012 stattfindenden Kindesentführung, werde ich weiter beweisrechtlich dokumentieren: das Auflaufenlassen, das Ignorieren, das Bagatellisieren und das Vertuschen jedweder Verantwortung durch bayerische Staatsjuristen.

Soll keiner der Verantwortlichen hinterher behaupten, er „wusste von nichts“…..dieser Blog ist BEWEISMITTEL:

Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Beschuldiger ist u.a. der Präsident des OLG Bamberg – weshalb weiter Verweisung beantragt ist).

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wilhhelmsplatz 1
96047 Bamberg 04.04.2015

Hiermit wird fristgerechte formale Beschwerde gegen die sog. Verfügung, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 4874/15 eingereicht.
Staatsanwaltschaft Würzburg: Beschuldigter Gosselke sieht keine Straftat bei 35 Monaten Kindesentzug/“Umgangs“-Boykott

Es wird wie bisher auch weiter beantragt, den Gesamtvorgang an eine objektive und nicht mit den Vorgängen befasste Strafverfolgungsbehörde abzugeben.

Zur Begründung wird der Einfachheit halber verwiesen auf beigefügte bei der Polizei Stuttgart am 28.03.2015 eingereichte Strafanzeige gegen den erlassenden Staatsanwalt, Frank Gosselke, wegen fortgesetzter Strafvereitelung im Amt.

Anlage: Strafanzeige gegen den Beschuldigten Gosselke

Staatsanwaltschaft Würzburg: Kindesentziehung keine Kindesentziehung – Beschuldigte stellen sich weiter selbst Persilschein aus

Es wird weiter darauf verwiesen, dass Oberstaatsanwalt Frank Gosselke, bereits Beschuldigter im Zusammenhang mit Strafanzeige/Beschwerde beim EGMR, 1033/12 wegen schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person ist.

Gosselke war der antragstellende Beamte, der – offenkundig auf Weisung des Beschuldigten Lückemann – u.a. für die Verweigerung der Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft verantwortlich zeichnet. Diese wurde zuvor vom Landgericht Würzburg bei Freispruch, 20.08.2010 zugesprochen, Az. 814 Js 10465/09.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Straftaten durch Bedienstete der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg gegen meine Person – und offenkundig aufgrund eines persönlich motivierten, fehlgeleiteten Verständnisses von Amtsgewalt als Machtmittel gegen unliebsame Antragsteller, gerne stigmatisiert als sog. „Querulanten“ – derart vielfältig und schwer sind, dass die Beschuldigten nicht mit einer erfolgreichen Vertuschung/Entledigung auf „kurzem Dienstweg“ etc. ausgehen sollten.

Sämtliche Schriftsätze und Vorgänge sind beweisrechtlich dokumentiert unter:
https://martindeeg.wordpress.com/

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Eine Lektion in Zivilcourage und die Methode „Geld vor Ehrlichkeit“ – vorauseilendes Buckeln vor dem Pharmariesen Novartis

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In seinen Büchern „Die Schuld“ und „Verteidigung“ thematisiert John Grisham grandios u.a. die Praxis der Pharmaindustrie, die mit Hilfe von Anwälten – natürlich – die (oft tödlichen) Nebenwirkungen und Schädigungen durch ihre „Medikamente“ zu vertuschen versucht. Medikamentenversuche werden nach Afrika ausgelagert, wo mit Schadensersatzforderungen nicht zu rechnen ist. Nach Zulassung von diesem Dreck werden Geschädigte mit millionenschweren Vergleichen mundtot gemacht und Skandale unter den Teppich gekehrt. Die Milliardengewinne werden trotzdem gemacht. Alle profitieren, außer die Geschädigten.

http://www.randomhouse.de/Taschenbuch/Die-Schuld-Roman/John-Grisham/e172643.rhd

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http://www.randomhouse.de/Buch/Verteidigung-Roman/John-Grisham/e397318.

Da Grisham nicht nur Anwalt sondern auch Abgeordneter in Mississippi war – und darüberhinaus offenkundig ein extrem wacher Geist ist – weiß er offensichtlich, wovon er schreibt.

An diese beiden Bücher erinnerte ich mich sofort bei Lektüre des SZ-Artikel heute, der zeigt, wie Fachärzte und Patienten für dumm verkauft werden.

Mein Highlight in diesem Bericht von Werner Bartens ist die Aussage, dass ein „Novartis-Tochterunternehmen“ den Krebs-Wirkstoff „Avastin nach einer minimalen Änderung unter dem Namen Lucentis zum 50-fachen Preis angeboten“ hat und ihn gegen das Augenleiden „altersbedingte Makuladegeneration“ einsetzte.

Die Wirklichkeit schon lange von der Fiktion überholt?

Eine Lektion in Zivilcourage vom Herausgeber und ehem. Chefarzt Dieter Köhler:

Aus Rücksicht auf die Pharmakonzerne

Der Herausgeber eines Ärztejournals tritt zurück, weil sein kritischer Kommentar nicht gedruckt werden darf. Der Zwischenfall zeigt, welchen Einfluss die Pharmaindustrie ausübt

….“Vor Kurzem wurde der streitbare Doktor in seinem Mitteilungsdrang gebremst. Unter dem Titel „Man glaubt es nicht“ kritisierte Köhler eine „wissenschaftlich abstruse und moralisch verwerfliche Studie im Auftrag von Novartis“. In der Studie sollte Asthma-Kranken, die ihr Steroid-Spray nicht regelmäßig inhalierten, regelmäßig der monoklonale IgE-Antikörper Omalizumab gespritzt werden. Dafür wurden Patienten gesucht, die ihre Probleme, zu festen Terminen zu Hause Medikamente einzunehmen, mit Injektionen zu festen Terminen kompensieren sollten. Es war wenig überraschend, dass sich nur 17 der 104 für die Studie eingeplanten Asthmatiker dazu bereitfanden. Veröffentlicht wurde die Untersuchung trotzdem (Annals of Allergy, Asthma, Immunology, Bd. 114, S. 58, 2015).“….

….“Köhler stellt in seinem Kommentar naheliegende Fragen, etwa was für Ärzte das seien, die eine solch fragwürdige Studie durchführen, welche Zeitschrift die Publikation annehme und was die Pharmafirma damit beabsichtigte. Und er macht den Vorschlag, dass man für die enormen Antikörper-Behandlungskosten von 30 000 Euro jährlich pro Patient jemanden einstellen könnte, der die Kranken morgens zu Hause besucht und ihnen beim Inhalieren hilft.

Köhler spart in seinem Text nicht an deutlichen Worten – etwa: „es kam zum Glück relativ wenig heraus“. Er erinnert zudem an einen anderen Schachzug eines Novartis-Tochterunternehmens. Es hatte den bei Krebs eingesetzten Wirkstoff Avastin nach einer minimalen Änderung unter dem Namen Lucentis zum 50-fachen Preis angeboten, weil sich zeigte, dass er gegen das Augenleiden „altersbedingte Makuladegeneration“ helfen könnte.

Die Redaktion der Fachzeitschrift bat Köhler dann, seinen Text „zu entschärfen“. Schließlich könne man es sich bei Blättern wie den Kompakt-Titeln, die zu 98 Prozent durch Anzeigen finanziert würden, nicht leisten, die besten Kunden zu vergrätzen. Ein Vorschlag für Kürzungen folgte. In der redaktionell bearbeiteten Version war der Name von Novartis gestrichen und nur von „einer Studie“ die Rede. Die Passagen, in denen die Studie als „wissenschaftlich abstrus“ und „moralisch verwerflich“ bezeichnet wurde, fielen ebenso weg wie der Hinweis auf die Avastin-Lucentis-Trickserei.“….

http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medizin-kann-man-das-nicht-abschwaechen-1.2419538

Verbrechen/Straftaten im Amt durch Würzburger Staatsanwälte offenbar seit Jahrzehnten üblich…..

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Die Praxis der Würzburger Staatsanwälte ist stets musterhaft:

Schritt 1:
Hochmotiviert und sinnfrei wird mit aktionistischen Maßnahmen gegen Unschuldige vorgegangen – der über Jahre für diese Praxis verantwortliche Behördenleiter Clemens Lückemann ist heute Präsident des OLG, sieht sich selbst als Gestalter…..

Schritt 2:
Die unrechtmäßigen Massnahmen gegen Unschuldige werden stets von der klüngelnden Regionalzeitung Mainpost als vorverurteilende „Erfolgsberichte“ unters Volk gebracht. Die rechtskonservative CSU-Klientel klatscht dumpf Beifall, Fakten interessieren weder die Zeitung noch diese Klientel.

Schritt 3:
Nachdem sich das Ganze regelhaft als Popanz und „Irrtum“ entpuppt hat, wird die Kritik zu diesem Rechtsbrüchen, Fehlentscheidungen und Straftaten im Amt kleingeredet, vertuscht und gedeckt. Verantwortung übernimmt niemand! Die politisch Verantwortlichen – aktuell der „Marionettenminister“ der CSU, Winfried Bausback – machen sich strafvereitelnd mitschuldig, indem sie offenkundig aktiv wegschauen, CSU-Methode.

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Diese Praxis wird offenbar seit Jahrzehnten geübt, hier ein Bericht aus 2006:

„Vorverurteilt

Staatsanwaltschaft glaubt Urheberrechtsvertretern blind

Wegen angeblichen Handels mit gefälschten Film-DVDs hat die Staatsanwaltschaft Würzburg eine junge Mutter in Untersuchungshaft gebracht. Den Strafantrag hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gestellt, die anschließend als Pseudo-Gutachter in eigener Sache hinzugezogen wurde. Über Fehler und Ungereimtheiten in den Behauptungen der GVU sahen die Strafverfolger offenbar einfach hinweg, als sie ihre dürftige Indizienkette schmiedeten“….

….“Obwohl die Staatsanwaltschaft spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen müsste, dass der eBay-Account einer anderen Person gehört und Lin Schneider keine einzige DVD aus China versendet haben kann, lässt sie das Haus der Beschuldigten am 24. November 2005 nach zum Versand vorbereiteten industriellen DVD-Fälschungen durchsuchen. Die Kripo findet natürlich keine gefälschten DVDs, sondern stellt lediglich den Rechner und Akten von Lin Schneider und ihrem abwesenden Ehemann sicher.

Die Staatsanwaltschaft sieht Verdunklungs- und Fluchtgefahr. Am 12. Dezember 2005 lässt sie Lin Schneider festnehmen und in die Justizvollzugsanstalt Würzburg zur Untersuchungshaft überstellen. In dem Haftbefehl heißt es: „Die Beschuldigte bietet die gefälschte Ware von ihrem Wohnsitz aus über das Internet zum Verkauf an.“ Der Behauptung der GVU, wonach die Ware gefälscht sein soll, glaubt die Staatsanwaltschaft ohne weitere Ermittlungen oder unabhängige Begutachtung weiterhin.

Gleichzeitig schafft die Kripo im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg Tatsachen, indem sie die 28 durchsuchten Käufer anschreibt: „Alle Datenträger wurden als Fälschungen erkannt“, heißt es nun bereits. Aus diesem Grund könnten die beschlagnahmten DVDs nicht zurückgegeben werden. Es stehe den Käufern aber nun frei, Schadenersatzforderungen an die Beschuldigte zu richten. Man bitte um Rückmeldung, falls diese den Forderungen nachkomme.

Zeitungsartikel der Lokalpresse aus diesem Zeitraum zeigen, wie die inhaftierte Lin Schneider derweil von der Polizei einzig aufgrund unbelegter Behauptungen der GVU als gewerbliche Raubkopie-Händlerin stigmatisiert wird. So meldet die Mainpost am 16. Dezember 2005: „Nach einem schwunghaften Handel mit Raubkopien bei Internetauktionen ist eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart am Dienstag im Gefängnis gelandet, berichtet die Polizei. Die Beschuldigte habe über einen längeren Zeitraum Raubkopien von Filmen und Musiktiteln sowie gefälschte Markenartikel verkauft.“

…..“Bislang ist offen, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg weiter vorgehen wird. c’t fragte den leitenden Oberstaatsanwalt, ob drakonische Maßnahmen wie die Beantragung eines Haftbefehls auf bloße Behauptungen eines Interessenvertreters hin üblich seien. Oberstaatsanwalt Dr. Dietrich Geuder erwiderte, er könne bei laufenden Verfahren keine näheren Auskünfte „zu bestimmten Ermittlungsmethoden“ geben. Bei Fragen zur „generellen Handhabung“ derartiger Ermittlungsverfahren bestehe „keine Veranlassung zur Stellungnahme“. Auch die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft Würzburg sah „keine Veranlassung zur Stellungnahme gegenüber Presseorganen“….

http://www.heise.de/ct/artikel/Vorverurteilt-290716.html