Staatsanwaltschaft Stuttgart: Justizverbrecher und kriminelle Polizeibeamte werden gedeckt, deren Opfer mit konstruierten Bagatelldelikten über Jahre kriminalisiert, „verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung“…..

Hervorgehoben

Vergangenen Dienstag wurde das Landgericht Stuttgart über drei Stunden in öffentlicher Verhandlung darüber informiert, welche Verbrechen und Straftaten, welche Dienstvergehen ich den Tätern der bayerischen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeibeamten Roland Eisele (CDU) zur Last lege.

Natürlich ging es dem Gericht nicht um diese Straftaten – der Anlass war die seit 2017 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich verfolgte „Straftat“ meinerseits: nämlich, dass ich in Beitrag vom 04.07.2017 hier auf diesem Blog einen Strafbefehl gegen mich selbst öffentlich gemacht habe.

Der Beschuldigte Peter Kraft, Staatsanwaltschaft Stuttgart, „beauftragte“ hierauf 2017 das Dezernat 31, Kriminalpolizei, zuständig für „Amts- und Korruptionsdelikte“ mit Ermittlungen. Warum „Amts- und Korruptionsdelikte“? Diese Frage beantwortete der – nun zum zweiten Mal aus Offenburg – angereiste damals sachbearbeitende KOK als Zeuge mit „Weil die Straftat so ungewöhnlich gewesen ist.“ Mit anderen Worten: wenn die Staatsanwaltschaft Justizopfer mit exotischen Ausnahmetatbeständen kriminalisieren will, muss das das Dezernat für „Korruptionsdelikte“ übernehmen, weil beim örtlichen Polizeirevier die Sachkenntnis fehlt….?

Wichtig ist: der Justizskandal wird öffentlich wahrgenommen, die Vorgänge werfen zunehmend Fragen auf. Der Investigativ-Reporter Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung, setzte sich denn auch geduldig über drei Stunden in die Verhandlung, machte Notizen und kam in der Pause auf mich zu. (Ganz anders als Würzburger Gerichtsreporter der Mainpost, dazu in Kürze mehr…)

Am Freitag erschien dieser Artikel in der Print-Ausgabe, Baden-Württemberg, online hinter Bezahlschranke: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-am-landgericht-geldstrafe-fuer-verfruehte-transparenz.f7bdd083-39f3-4af1-96e0-16e3e4256a36.html?reduced=true

„Prozess am Landgericht – Geldstrafe für verfrühte Transparenz

Das Landgericht verurteilt einen Ex-Polizisten wegen Veröffentlichung eines Strafbefehls gegen ihn selbst

Es ist eine Straftat, die durch Thomas Strobl (CDU) bekannt wurde. Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – dieser Paragraf untersagt es, vor dem Prozess aus Verfahrensakten zu zitieren. Gegen den Innenminister wurde wegen Anstiftung dazu ermittelt, weil er ein Anwaltsschreiben im Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur weitergegeben hatte. Gegen eine Geldauflage von 15 000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Von der Affäre war auch die Rede, als sich das Landgericht Stuttgart jetzt mit einem anderen solchen Fall befasste. Ein ehemaliger Polizeibeamter soll sich des Delikts schuldig gemacht haben, als er einen Strafbefehl gegen sich selbst in seinem Internetblog veröffentlichte – bevor das Gericht über seinen Einspruch dagegen verhandelte. Es ging um die Beleidigung von Justizvertretern. …..Mehr als fünf Jahre ist das her.

Im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Blog von der Polizei mitgelesen. Die leitete wegen des Strafbefehls ein neues Verfahren gegen den Ex-Kollegen wegen „verbotener Mitteilungen“ ein…..

Seither beschäftigt der Fall gleich dreimal das Amtsgericht Bad Cannstatt: Zweimal wies es den Einspruch ab, zweimal wurde die Entscheidung vom Landgericht aufgehoben – weil der Angeklagte aus triftigen Gründen gefehlt habe. Im dritten Anlauf verhängte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 250 Euro.

Gegen dieses Urteil zog der Mann vor das Landgericht. Die von ihm beantragte Einstellung lehnte die Staatsanwaltschaft ab, also musste verhandelt werden. Ausführlich legte der langjährig Arbeitslose seine Motive dar. Erst sei seine Karriere bei der Polizei zerstört worden, dann durch Familiengerichte die Beziehung zu seiner Tochter, über Jahre habe die Justiz ihn kriminalisiert und als krank abgestempelt….

Weil es im Strafbefehl um ihn selbst ging, sei niemand beeinträchtigt worden. Der Staatsanwalt würdigte zwar den „schweren Weg“, den der Angeklagte hinter sich habe, sah aber keine Rechtfertigung für die vorzeitige Veröffentlichung. Sein Plädoyer: Die Berufung sei zurückzuweisen.

So entschied auch die Kammer. Man sehe die Lebensumstände sehr wohl, sagte die Richterin, aber sie rechtfertigten keine Straftat. Das Verbot des Zitierens aus Verfahrensakten habe gleich einen „doppelten Schutzzweck“: Zum einen sollten Laienrichter und Zeugen vor einer Beeinflussung bewahrt werden, zum anderen Persönlichkeitsrechte geschützt werden – nicht nur die des Betroffenen, sondern auch von anderen Beteiligten. Gegen das Urteil kann der Mann nun noch in die Revision zum Oberlandesgericht gehen.“

Die Revision ist eingereicht.

Für den Moment lasse ich das stehen.

Die Verbrechen gegen mich, die Ausgrenzungen, die Übergriffe und die sich aneinanderreihenden Demütigungen und Diffamierungen haben weiter Folgen, entfalten täglich Wirkung.

Die Täter und Täterinnen sind benannt, der Blog ist die beweisrechtliche Dokumentation eines seit nun über 20 Jahren andauernden Justizskandals, angefangen mit den Straftaten und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (CDU).

Der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg ist in Kenntnis.

Es wird keiner behaupten können, er habe von nichts gewusst!

Würzburg: wieder ein rechter CSU-Richter, der den Bezug zur Realität verloren hat – und von einem „Gottesstaat“ faselt, weil ein Kloster zwei Frauen Kirchenasyl gewährt hat….

Hervorgehoben

Innenminister Herrmann (CSU) äußert sich zum Einschüchterungs- und Schandurteil der Justiz Würzburg gegen eine Ordensschwester – und zum Weisungsrecht gegenüber der Polizei, die angewiesen ist, „Kirchenasyl“ zur Anzeige zu bringen – wieder einmal eine peinliche CSU-Paralleljustiz. In keinem anderen Bundesland wird das praktiziert. Da fühlt sich der Rechtsradikale gleich wieder wohl im schönen Bayern…..

Die Süddeutsche greift die neueste Posse der Würzburger Justiz auf:

„Macht Nächstenliebe Bayern gleich zum „Gottesstaat“?

…..Es sind aber jene Worte, mit denen Richter René Uehlin seinen Schuldspruch begründete, die für Irritation sorgen. „Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat“, wird Uehlin etwa von der Nachrichtenagentur KNA zitiert.

Diese Worte des Richters, die offenkundig darauf zielten, dass sich die angeklagte Franziskanerin auf ihre christliche Grundüberzeugung berief, löst mittlerweile weit über die Klostergemeinschaft hinaus bei engagierten Katholiken Beklemmung aus. „Das Würzburger Amtsgericht stellte am vergangenen Mittwoch das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 vor die im Grundgesetz festgeschriebene Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie den Schutz der Menschenwürde“, heißt es in einer Erklärung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg. Mit dem Kirchenasyl habe Schwester Juliana zwei Frauen aus Nigeria vor „Zwangsprostitution und Verelendung“ bewahren wollen.

„Ich gehe davon aus, dass sie vor Gericht klar dargelegt hat, wie gründlich sie vor einem Kirchenasyl die Fälle überprüft“, sagte Bettina Nickel, die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros. Aber dass der Richter in der Verhandlung offenbar den Begriff „Gottesstaat“ in den Raum gestellt habe – „und das im Zusammenhang damit, dass sich Schwester Juliana über unsere Rechtsordnung erhoben habe, dafür kann ich auch aus juristischer Perspektive kein Verständnis aufbringen“, erklärte Nickel – selbst Juristin.

„Das muss ich erst mal setzen lassen“, hatte die 38-jährige Franziskanerin Juliana Seelmann nach ihrer Gerichtsverhandlung erklärt. Das Urteil gegen sie ist noch nicht rechtskräftig – so wie auch der vor dem Amtsgericht Kitzingen erfolgte Freispruch des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer. Der 49-jährige Ordensbruder hatte seine Gewährung von Kirchasyl ebenfalls auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt. Gegen die Kitzinger Gerichtsentscheidung hat die Staatsanwaltschaft allerdings umgehend Rechtsmittel eingelegt. Ob auch das Urteil gegen Schwester Juliana Seelmann angefochten wird, ist noch offen. Eine entsprechende Anfrage an die Würzburger Staatsanwaltschaft blieb am Freitag unbeantwortet. Auch die Oberzeller Ordensfrauen werden sich voraussichtlich erst im Laufe dieser Woche dazu äußern, ob sie das Urteil anfechten.

……..

Der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser, der Schwester Juliana Seelmann vor Gericht vertritt, übt ebenfalls Kritik an der Wortwahl des Richters. Seiner Erinnerung nach habe dieser auch erklärt, er spreche „nicht im Namen Gottes Recht, sondern im Namen des Volkes“. Mit dem ins Spiel gebrachten Begriff „Gottesstaat“ werde aber das Handeln der Oberzeller Klosterschwester in einen Zusammenhang mit religiösem Fundamentalismus gebracht. „Und das ist völlig inakzeptabel“, betonte Bethäuser. Er hatte das Gericht aufgefordert, Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Zeugen einzuberufen. Dabei sollte geklärt werden, ob Herrmann nach wie vor zu seiner 2014 gegebenen Aussage stehe, dass in Bayern kein Kirchenasyl von der Polizei geräumt wird. „Ja, dazu stehe ich auch weiterhin“, sagte Herrmann der SZ am Telefon.

Zum Vorwurf des Würzburger Amtsrichters an die Polizei, dass sie zwar Strafanzeigen schreibe, aber Kirchenasyle dann nicht auflöse, sagte Innenminister Herrmann, die Polizeibeamten respektierten „grundsätzlich das Kirchenasyl, wenn gewisse Regeln eingehalten werden“. Sie seien jedoch auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft zu einer Anzeige verpflichtet – und zwar sobald auch die letzte Prüfung des Asylfalls ergeben habe, dass der jeweilige Flüchtling das Land verlassen muss. In diesem Fall hätten sodann die Staatsanwaltschaften das Weisungsrecht und nicht mehr das Innenministerium.

Für Jürgen Heß, den Geschäftsführer des Würzburger Flüchtlingsrats, stellt sich die grundsätzliche Frage: „Was macht das mit unserem Staat, wenn irgendwann einmal Ordensangehörige deshalb eingesperrt werden, weil sie leidgeprüften Menschen aus humanitären Gründen Schutz gewähren?“ Hess, selbst Augustinerbruder in Würzburg, geht noch einen Schritt weiter: „Für welche Werte steht dieser Freistaat, und für welche Werte steht die CSU, die hier Regierungsverantwortung trägt?“

https://www.sueddeutsche.de/bayern/oberzell-ordensschwester-kirchenasyl-debatte-1.5313327

Justizverbrecher Peter Müller, Landgericht Würzburg: strukturelle Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten.

Gegen die Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping ist diese Klage eingereicht, für jedermann mit durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten ohne weiteres verständlich:

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Das hält die korrupten Richter des Landgerichts Würzburg nicht ab, unter Rechsbeugung weiter den Versuch zu unternehmen, die Klärung der Behauptungen und Vorgänge in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu verhindern, indem man sich einfach dumm stellt.

Die ewig gleichen inhaltsleeren Phrasen, um Verbrechen im Amt zu vertuschen:

„Der Antrag war zurückzuweisen, da sich der Vortrag des Antragstellers, soweit im Detail nachvollziehbar, auf die Aufstellung von Behauptungen beschränkt, ohne konkrete, tatsächliche Angaben dazu zu machen, aufgrund deren der Vorwurf gegen die genannten Richter, jedenfalls hinsichtlich der subjektiven Seite, auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre. ….etc.etc.

….ohne konkrete, tatsächliche Angaben….

Hier nochmal der Link, für jedermann nachlesbar:

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Auch hier kann jedermann die Fakten nachlesen:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Immer vorne dabei bei den Rechtsbeugungen zugunsten von Kollegen, Richterfreunden und Fehlgutachter: Justizverbrecher Peter Müller, korrupter Richter, Landgericht Würzburg

Die Klägerin Cornelia H. (49) wartet in einem Saal des Würzburger Landgerichts auf das Urteil von Richter Peter Müller. Foto: dpa

Dieses Schreiben geht an mehrere Adressaten, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 30.11.2017

Az. 61 O 1747/17

Gegen den sog. Beschluss der Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog, Landgericht Würzburg wird weiter sofortige Beschwerde eingereicht.

Die Polizei Stuttgart erhält unverzüglich umfassende weitere Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung, der strukturellen Korruption und der Strafvereitelung im Amt innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg zugunsten der Vertuschung eines Verbrechens der Freiheitsberaubung im Amt, hier zugunsten der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht, um weiter zu dokumentieren, wie offenkundig korrupte Richter des Landgerichts Würzburg Verbrechen durch Richterkollegen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren zu entledigen suchen, indem sie floskelhaft vorgeben, den Inhalt einer in Klageschrift und Beweisanhang akribisch dokumentierten Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten nicht zu „verstehen“.

Auf Beweismittel, Zeugenvortrag und detaillierte Behauptung wird hierbei in keiner Weise eingegangen. Mit Allgemeinplätzen wird die Rechtsprechung zum Prozesskostenhilfeverfahren durch stets die selben Richter – federführend der Beschuldigte Müller – auszuhebeln versucht, um die Aufklärung dieses Justizskandals zugunsten der Richterkollegen in öffentlicher Hauptverhandlung zu verhindern.

Das Justizministerium Baden-Württemberg und der Petitionsausschuss Baden-Württemberg werden in Kenntnis gesetzt, da sich die Taten gegen einen Polizeibeamten des Landes richteten.

Rechtsbeugungen in der fränkischen Justiz werden durch das CSU-Ministerium des Herrn Bausback offenkundig nicht nur geduldet und keinerlei reelle Dienstaufsicht ausgeübt sondern im Gegenteil werden Straftaten im Amt auch ministerial gedeckt, um Vorgänge wie hier, die dem Geist und der Gesinnung der CSU entsprechen, zu vertuschen.

Die Richter des Landgerichts Würzburg wähnen sich offenkundig über Recht und Gesetz stehend. Die fortgesetzte asoziale und bizarr rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Täterbehörden wird Konsequenzen für die Täter nicht verhindern.

Die Besorgnis der Befangenheit gegen die Beschuldigten wird auch in diesem Verfahren weiter angezeigt.

Der Beschuldigte Müller deckt hierbei insbesondere weiter seinen Freund und Richterkollegen, den Justizverbrecher Thomas Trapp (Stellungnahme Müller) der die rechtswidrigen Maßnahmen die hier in Rede stehen, als sog. Staatsanwalt verbrecherisch initiiert hat, Az. 64 O 937/17.

Klageschrift:

Zivilklage gegen Thomas Trapp wegen Freiheitsberaubung im Amt

Vertuschung durch Müller:

Würzburger Justizverbrecher gehen zu „COPY and Paste“ über um Freiheitsberaubung im Amt durch Kollegen zu vertuschen….

Würzburger Korpsgeist: korrupter Richter Peter Müller räumt ein, dass Justizverbrecher Thomas Trapp, den er seit 2010 deckt, zu seinem „erweiterten Freundeskreis“ gehört….

Auf Geltendmachungen in diesen und weiteren folgenden Verfahren, insbesondere Inhalt den Beschuldigten Peter Müller betreffend, wird vollinhaltlich Bezug genommen:


Az. 61 O 1444/17
Az. 64 O 610/15
Az. 61 O 1593/17
Az. 62 O 2451/09
Az. 64 O 1579/17
Az. 63 O 1493/17
Az. 71 O 1605/17

Alle Verfahren sind Inhalt des Blogs des Klägers, beweisrechtlich dokumentiert.

Es handelt sich hier um ein Prozesskostenhilfeverfahren. Die Beschuldigten missachten hierbei auch in diesem Verfahren vorsätzlich und unter erkennbarem Verdacht der Rechtsbeugung die höchstrichterlichen Vorgaben zur Gewähr von Prozesskostenhilfe, Missachtung Art. 3 Grundgesetz:

„In der Regel besteht (bereits) eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, wenn über eine Behauptung der PKH begehrenden Partei Beweis zu erheben ist. BVERfG in NJW 2008, 1060, zit. bei Zöller/Gärtner, ZPO, 28. Aufl., Rz. 26 zu § 114 ebenso BGH MDR 2009, 407“.

Begründung:

1.
In ihrem sog. Beschluss schreiben die Beschuldigten zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt zugunsten der Beklagten und Richterkollegen begründungsfrei und inhaltsleer, unter kompletter Ausblendung des Beweisvortrags:

„Der Antrag war zurückzuweisen, da sich der Vortrag des Antragstellers, soweit im Detail nachvollziehbar, auf die Aufstellung von Behauptungen beschränkt, ohne konkrete, tatsächliche Angaben dazu zu machen, aufgrund deren der Vorwurf gegen die genannten Richter, jedenfalls hinsichtlich der subjektiven Seite, auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre.

Dagegen zeigt der vom Antragsteller selbst vorgelegte Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12.03.2010, dass sich die genannten Richter mit der tatsächlichen Situation eingehend auseinandergesetzt und auf der Basis der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen eine rechtlich nachvollziehbare und den Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen eine rechtlich nachvollziehbare und den Rahmen der ihnen bei der Rechtsfindung zustehenden richterlichen Unabhängigkeit keinesfalls überschreitende Entscheidung trafen, sodass keinerlei Anhaltspunkte für ein wie auch immer geartetes vorwerfbares richterliches Fehlverhalten erkennbar wären.“

Diese phrasenhafte sog. Beschlussfassung hat erkennbar keinerlei Bezug zum ausführlichen Beweisvortrag und dem Inhalt der Klage, sondern zielt lediglich darauf ab, formaljuristisch einen Freibrief für die Richterkollegen zu formulieren, die sich erkennbar einer schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen schuldig gemacht haben.

Diese Freiheitsberaubung unter Vorsatz wird bewusst und gezielt durch Formulierungen zu verdecken gesucht, bspw. indem die Beschuldigten auf den „Informationsstand“ zur Tatzeit abheben, der vermeintlich die Konstruktion einer Fluchtgefahr und das Aushebeln der Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts vom 04.03.2010, siehe Link, nichtig macht, ebenso den späteren Freispruch und die durchschaubaren Falschangaben der Täter, um die Freiheitsberaubung im Sinne der Staatsanwaltschaft zu konstruieren.

Aufhebung Unterbringung / Unverhältnismäßigkeit Haftbefehl Staatsanwaltschaft, LG Würzburg, 04.03.10

Über die Tatsache, dass hier von den Tätern eine Straferwartung fantasiert wird, obwohl in den Jahren 2009 bis 2011, wie in Klage und Anlage nachgewiesen, selbst bei tatsächlichem Vorliegen einer Straftat nach § 126 StGB, bundesweit kein einziger Fall zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als 8 Monaten führte und der Kläger bereits zu diesem Zeitpunkt – unschuldig! – länger in sog. „Untersuchungshaft“ gezwungen worden war, nämlich vom 21.06.2009 bis zum 04.03.2010, gehen die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier zugunsten der Täter Baumann und Schepping ebenfalls hinweg.

Das Verhalten der Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog ist somit entweder
a) Ausdruck einer unfassbaren und evtl. autistischen Dummheit und Beschränktheit in der Wahrnehmung der Beschuldigten hier, die auch auf Grundlage des Beweisvortrags tatsächlich nicht verstehen können, dass die Festnahme eines Unschuldigen (vgl. Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg) auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Freund des Beschuldigten Müller, Thomas Trapp) nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft und einer Entlassung durch das Landgericht Würzburg, die eine zweite Entlassung sechs Wochen später entgegen den Tätern (Baumann, Schepping) hier nochmals veranlasste, tatsächlich den dringenden Tatverdacht einer Freiheitsberaubung im Amt verwirklicht und somit Vorsatz in Schädigungsabsicht.

Es bestehen für den Kläger als Vater und unbescholtenen ehemaligen Polizeibeamten erkennbar erhebliche zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, über die in öffentlicher Verhandlung beweisrechtlich zu befinden ist.

Da jedoch nicht vorauszusetzen und realitär anzunehmen ist, dass die Beschuldigten hier derart dumm und beschränkt in ihrer Wahrnehmung sind, ist jedoch von bewusster Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers auszugehen, deshalb:

b)
Mit Schutzbehauptungen und Floskeln begehen die Beschuldigten hier gezielt und bewusst eine Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, um die Richterkollegen Baumann und Schepping vor den Konsequenzen eines Verbrechens im Amt, begangen gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten, zu schützen und einen weiteren Justizskandal in der bayerischen Justiz rufwahrend zu verdecken.

Weiterer Beweisvortrag scheint hier nicht angezeigt, da die Vorgänge offenkundig erst in einem Untersuchungsausschuss, den der Kläger erzwingen wird, aufzuklären sind.

Der Missbrauch des Rechtsstaats durch bayerische Richter erreicht hier mittlerweile ein Ausmaß, das man als demokratischer Beamter allenfalls in der Türkei oder in Rußland verorten würde.

Der Vorsatz und die inneren subjektiven Motive der Täter Baumann und Schepping ergeben sich – wie bereits ausführlich in Klage dargelegt – neben der offenkundigen Tatsachenlage aus folgendem:


a)
Persönliche Motive:

Die Beschuldigten wähnen sich als Richter der bayerischen Justiz unantastbar, weshalb die richterliche Unabhängigkeit als Tatmittel anzusehen ist.

Die Hybris und Arroganz des Beschuldigten Baumann ist Allgemeingut bei Justiz und Juristen.

Dies korrespondiert mit einer rechten Gesinnung, die leitend bei seinen Fehlentscheidungen ist und einem völligen Fehlen von neutraler Objektivität, Ethik und auch fachlichem Wissen, das durch Nimbus der Justiz und Stellung kaschiert wurde. Auch dies ist Allgemeingut bei Justiz und Juristen in der Region.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben Entscheidungen des Senats von Baumann vielfach korrigiert, die Entscheidungen wurden u.a. als floskelhaft und nicht nachvollziehbar gerügt, vgl. das genannte Urteil, Klageinhalt hier, Bundesverfassungsgericht vom 11.06.2008, Az. 2 BvR 806/08.

Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft, dem Kläger maximal zu schaden, ergibt sich aus den gesamten Vorgängen und der gesamten Aktenlage, auch aus dem Nachtreten infolge Freispruch. Dies entsprach auch der Gesinnung Baumanns und Scheppings.

Verantwortlich und weisungsgebend war hierbei der Beschuldigte Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, mit dem der Täter Baumann seit Jahrzehnten befreundet und auch parteipolitisch rechtsorientiert verbunden ist. Diese wechselten sich ab als Vorsitzende des Dienstgerichts der CSU.

Die Zielsetzung seines Freundes Lückemann bzw. der Staatsanwaltschaft war Baumann und Schepping somit fraglos bewusst. Sie missbrauchten ihr Richteramt erkennbar zur realitätsfremden Konstruktion (Fluchtgefahr) im Sinne der Wünsche des Freundes Lückemann und dessen Behörde. Eine objektive und sachliche Prüfung fand nie statt, die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog können in ihrem phrasenhaften sog. Beschluss auch keinen einzige sachliche und auf Tatsachen beruhende Information benennen, die die Freiheitsberaubung der Täter und zweite Festnahme auch nur im Ansatz rechtfertigen könnte.

Der Beschuldigte Müller ist insoweit auch federführend bei Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten Dr. Martin Flesch, Landgericht Würzburg, Az. 71 O 1605/17, o.g..

Das Fehlverhalten und Motiv Fleschs, der den Kläger ohne jede medizinische Voraussetzung hierfür sieben Monate ohne jede Intervention in der Forensik Lohr einsperrte, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der zweiten Freiheitsberaubung durch die Täter Baumann und Schepping.

Chefarzt der Forensik Lohr auch nur „Opfer“ der Justiz? – angeblicher „Aggressionsschub“ nach acht Monaten Wegsperren begründet „Fluchtgefahr“, deshalb weiter weggesperrt? (Justizverbrecher Baumann und Schepping) ….

Akte ist beizuziehen.

Das Motiv ist erkennbar Ärger über einen lästigen Antragsteller und Rechtsuchenden, der zu diesem Zeitpunkt, 2010, seit insgesamt sieben Jahre Anträge, Beschwerden und Anzeigen erstattet im Zusammenhang mit der Entführung und Entfremdung seiner Tochter durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und der reaktiven Kriminalisierung und Pathologisierung durch Täter der Staatsanwaltschaft.

Die Hybris der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit Umgang von lästigen Rechtsuchenden, die man als „Querulanten“ stigmatisiert bis hin zur boshaften Vertuschung von Fehlentscheidungen und Justizskandalen ist Allgemeingut, verwiesen sei stellvertretend auf die populären Fälle Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Bauer Rupp.

Dieser Ärger potenzierte sich, da die Beschuldigten sich auch während der Freiheitsberaubung und Inhaftierung des Klägers in Lohr mit Schreiben und Beschwerden des unschuldig Inhaftierten auseinandersetzen mussten.

Beim Beschuldigten Schepping kommt hinzu, dass dieser aufgrund einer vertuschten falschen Eidesstattlichen Versicherung, die dem Justizskandal und der Kindesentziehung zugrundeliegt, Interesse an einer weiteren Schädigung des Klägers hat, um die folgenschweren Rechtsbrüche als Amtsrichter, Az. 15 C 3591/09, Zivilgericht Würzburg, nicht nur zu vertuschen, sondern die Stigmatisierung des Klägers als Kriminellen und „Querulant“ weiter zu festigen.

Die Beschuldigten und Richter hier hatten erkennbar die totale und dauerhafte soziale Vernichtung des Klägers als zum Ziel.

Dies aus niederen persönlichen Beweggründen, boshaft, mit immenser krimineller Energie.

Es ist nach allgemeiner Lebenserfahrung völlig ausgeschlossen, dass objektiv und vernünftig denkende Menschen – zumal die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier als Richter – nach der Beweislage dies nicht erkennen und im Gegenteil in Abrede stellen wollen, dass diese Vorgänge und erkennbar beweisbaren Behauptungen in einer ordentlichen Hauptverhandlung aufzuklären sind.

b)
Dienstliche Motive:

Die Leitlinie der CSU und ihrer Justiz ist ein medienwirksames Vorgehen gegen Angeklagte und Menschen in Notlagen, gegen die Härte und Schärfe des Rechtsstaats zelebriert wird, um die rechte Kernwählerschaft zufriedenzustellen.

Voraussetzung und Basis hierfür ist eine Stellenbesetzung mit entsprechenden Charakteren, bei denen diese rechte Gesinnung und Strafwut gegen sog. Linke, Kritiker, Außenseiter, Querulanten etc. ausgeprägt und wesensbestimmend ist.

Der Rechtsradikale Clemens Lückemann repräsentiert dieses Menschenbild vorzüglich, gepaart mit bauernschlauer Anwendung und Pervertierung der Grundlagen des Rechtsstaats gemäß diesem Menschenbild. Die Berichte in der Lokalpresse hierzu sind Allgemeingut, bei Bedarf nachzulesen („lasche linke“, „kleine harte CSU-Kämpfer“, etc., Mainpost, 17.04.2009).

Zeugenaussagen aus der Studienzeit legen nahe, dass Lückemann auch vor körperlicher Gewalt gegenüber Andersdenkenden nicht zurückschreckt, zumindest bevor er Amtsgewalt missbrauchen konnte.

Unter anderem ist Lückemann infolge der Aufdeckung des Justizskandals Gustl Mollath mit der Meinung aufgetreten, dass hier „die Justiz seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ist, und „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten“ werde. (Mainpost, 22.07.2013). Nicht die Justizopfer sind demnach die Geschädigten sondern die Justiz, deren Fassade bröckelt und deren Missstände publik werden.

Dieses Klima prägt offenkundig seit langem die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und die Netzwerke der Beschuldigten hier, die glauben, Freiheitsberaubung im Amt sei ohne weiteres mit Floskeln und Phrasen zu vertuschen.

Der Beschuldigte und Beklagte Norbert Baumann ist als Gesinnungsgenosse und Profiteur im Netzwerk Lückemann erkennbar.

Der Beschuldigte und Beklagte Thomas Schepping wurde infolge zum Amtsgerichtsdirektor in Gemünden befördert.

Es bestehen somit nicht nur persönliche und standesdünkelnde Motive für die Freiheitsberaubung gegen den Kläger, für boshafte und ergebnisorientierte Konstruktion von Straftat und Haftgrund gegen den Kläger sondern auch persönliche und rechtsfremde Motive aufgrund der Freundschaft zu den Tätern der Staatsanwaltschaft und der politischen Gesinnung.

Im Fall Schepping besteht darüberhinaus das Motiv weiterer Förderung durch Lückemann, dessen „Aufstieg“ vom Generalstaatsanwalt zum sog. Präsidenten des Oberlandesgerichts und somit zum karriereentscheidenden Dienstvorgesetzten des Beklagten und Beschuldigten Schepping absehbar war.

Über Vertrauensverlust in Rechtsstaatlichkeit und in eine objektive Justiz braucht sich in Bayern insoweit niemand zu wundern. Die Justiz ist offenkundig seit Jahrzehnten eine Beute der CSU, wobei man offenbar jeglichen Kompass für Anstand, Moral und Grenzen verloren hat.

Es ist wie genannt auch hier auszuschließen, dass die Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog zu dumm und zu beschränkt in der Wahrnehmung sind, dass sie dies nicht verstehen.

Es ist somit von gezielter und bewusster Rechtsbeugung, Befangenheit und absichtsvoller Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze auszugehen.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

„Beleidigung“ ein Kapitaldelikt? Korruptionsstaatsanwalt mit eigenem Blog führt „Anklage“: Thomas Hochstein

….“Die Beleidigung gegen den Amtsträger als solchen ist nicht nur ein Angriff auf die private Ehre, sondern auch ein Angriff auf die durch den Amtsträger repräsentierte Person. Ungerechtfertigten Angriffen gegen die Institutionen unseres Gemeinweisens, die auch die in diesem Falle weiten Grenzen des Hinzunehmenden noch überschreiten, ist aber im Interesse eben dieses Gemeinwesens entschieden entgegenzutreten. Die Strafverfolgung von Beleidigungen in diesen Fällen erfolgt daher weniger wegen der Person des Amtsträgers als vielmehr im Hinblick auf das Amt.“…..

Durchsuchung einer Redaktion: Wer war hier unfähig?

Staatsanwalt Thomas Hochstein, 05.09.2014

….“Angriff“? Staatsschutzdelikt „Beleidigung“….? Justizverbrecher als Opfer? Wahn?

Der Bamberger CSU-Justizverbrecher – die Vorgänge sind umfangreich Inhalt dieses Blogs – und OLG-Präsident Clemens Lückemann hat bekanntlich zweimal „Strafantrag“ wegen Beleidigung gegen mich gestellt. was diesen sog. Strafbefehl zur Folge hatte und nach meinem Einspruch heutige Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart:

Strafbefehl:
Blog: „Strafbefehl“ wegen vorgebl. Beleidigung der Justizverbrecher Lückemann, Reheußer etc., Staatsanwaltschaft Stuttgart

Einspruch / Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Justizverbrechen:

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, der die SCHULD für weiteren psychischen Kindesmissbrauch trägt, will „Opfer“ sein….Strafbefehl wegen Beleidigung – Justizministerium BW wegen Strafvereitelung eingeschaltet

Die Justizverbrecher erstatten auch nach 4 Jahren öffentlicher Vorwürfe keine Strafanzeige wegen Verleumdung wegen der Vorwürfe! Der Popanz wegen vorgeblicher Beleidigung hat den Vorteil, dass die Täter selbst nicht als Zeugen auftreten müssen.

So verwarf auch die Richterin Pfeffer heute nochmal meinen Beweisantrag auf Zeugenvernahme der Täter Lückeman und Reheußer, deren Vorladung ich beantragt hatte. Begründungsfrei mit „das sei nicht notwendig“.

Stattdessen gab die seit Jahren mit den Vorgängen befasste Stuttgarter Polizeibeamtin Schiemenz ihre Eindrücke zur fränkischen Justiz wieder. Alle schauen betroffen.

Am Ende und nach zweieinviertel Stunden mit Verlesungen u.a. der im obigen Strafbefehl genannten Blogbeiträge vom 23.02., 23.08. und 14.08.2016 durch die Richterin und des – mit umfassender Darlegung der aktuellen BVerfG-Rechtsprechung – Einspruchs durch mich war der Staatsanwalt Hochstein zwar nicht mehr der Meinung, dass meine Darstellungen „Tatsachenbehauptungen“ seien sondern Werurteile, Meinungen, etc. also Art. 5 GG – es seien aber trotzdem irgendwie Beleidigungen.

Zwar keine „Formalbeleidigung“ und auch irgendwie im „unteren bis mittleren Bereich“ (?) und ausserdem sei zu „meinen Gunsten“ anzuführen, dass ich in einer „persönlich schwierigen (!) Situation“ sei etc. – aber gerade in der „heutigen Zeit“ (!) müsse man dann doch irgendwie ein Exempel statuieren:

Eine „Verhängung von Freiheitsstrafe“ sei „unerlässlich, da durch Geldstrafe nicht zu beeindrucken.“

Die Richterin schloß sich dem Murks an und verhängt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Alles andere hätte wohl zuviel Zivilcourage und Rückgrat erfordert!

Hervorzuheben erachte ich insbesondere dieses jüngst ergangene und von mir ebenfalls zitierte Urteil des BVerfG, über das man sich beim Amtsgericht wie selbstversändlich hinwegsetzte:

…“Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266). Die Meinungsfreiheit erlaubt es insbesondere nicht, den Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen.“…

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/06/rk20170606_1bvr018017.html

Der Staatsanwalt Thomas Hochstein, der antrat, um die „Ehre“ der Justizverbrecher Würzburg/Bamberg zu verteidigen, ist er hier – mit eigenem Blog und rührig rechtskonservativ einschlägig im Internet unterwegs:

https://thomas-hochstein.de/cv/

Folgende Vorträge hält der Herr in der nächsten Zeit:

„20.09.2017, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr:
Tätigkeit eines Staatsanwalts im Bereich der Kapitaldelikte
(Staatsanwaltschaft Stuttgart)

14.10.2017, 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr:
Erfahrungsaustausch zur Korruption im Gesundheitswesen
(Landesärztekammer Baden-Württemberg — Hotel Schloss Reinach)“

Ist Hochstein hier also angetreten – mitsamt von zwei weiblichen und zwei männlichen Juristen-Groupies im Zuschauerbereich – um Ermittlungen zur KORRUPTION in der fränkischen Justiz und zum Prozessbetrug des Polizisten Roland Eisele (alles heute Thema) zu führen – oder fällt „Beleidigung“ von Juristen unter Kapitalverbrechen?

In diesem Justizforum gewinnt man den Eindruck, so ein anderer Forist auf diesen Kommentar Hochsteins, dieser werte das als „Staatsschutzdelikt“:

….“Auch wenn, in Ihren Worten, Amtsträger sich mehr gefallen lassen müssen, weil und soweit die Kritik sich nicht gegen sie als Person und ihr privates Handeln, sondern letztlich gegen die Art und Weise staatlicher Machtausübung richtet, so besagt dies noch nichts für den Fall, dass dennoch die Grenze zur – strafbaren – Beleidigung überschritten ist. Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung des BVerfG betrifft die Frage, ob und wann überhaupt eine Beleidigung vorliegt; hier geht es aber um die nachgeordnete Frage, wie dann mit dieser Beleidigung – wenn es denn eine ist – zu verfahren ist.

Und da sprechen mindestens zwei gute Argumente für die in der RiStBV geregelte Vorgehensweise:

1. Die Beleidigung gegen den Amtsträger als solchen ist nicht nur ein Angriff auf die private Ehre, sondern auch ein Angriff auf die durch den Amtsträger repräsentierte Person. Ungerechtfertigten Angriffen gegen die Institutionen unseres Gemeinweisens, die auch die in diesem Falle weiten Grenzen des Hinzunehmenden noch überschreiten, ist aber im Interesse eben dieses Gemeinwesens entschieden entgegenzutreten. Die Strafverfolgung von Beleidigungen in diesen Fällen erfolgt daher weniger wegen der Person des Amtsträgers als vielmehr im Hinblick auf das Amt.

2. Wenn der Staat, der für seine Bediensteten eine Fürsorgepflicht hat, von ihnen erwartet, pesönliche Angriffe wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit hinzunehmen, die im privaten Bereich bereits nicht mehr zu dulden wären („Amts­trä­ger müs­sen sich mehr ge­fal­len las­sen als “Nor­mal­bür­ger”“), dann hat er ihnen wenigstens dann, wenn auch diese Grenzen überschritten werden, auch strafrechtlichen Schutz zu gewähren.“

Durchsuchung einer Redaktion: Wer war hier unfähig?

Ich habe Hochstein empfohlen, sich nach Franken versetzen zu lassen, dort brauchen sie Leute wie ihn!

Vorher soll er aber nochmal nachlesen, was das Legalitätsprinzip ist – bevor er Ermittlungen gegen Roland Eisele einleitet, wofür er auch örtlich zuständig ist!

Die Reaktion der Kindesentführerin Kerstin N. auf mein Hilfegesuch an ihre Kollegen bei Pickel & Partner: Einstweilige Verfügung

Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Mutter meines entfremdeten Kindes und die Frau, die mein Leben zerstört hat, füchtet nun doch um ihre „Ehre“….

 

(Hier einmal für mein Kind beide Eltern auf einen Blick).

Die dicken Schriftsätze, die sie am 20. März und am 23. März beim Amtsgericht Würzburg eingereicht hat, um darzulegen, dass Kindesentführung und Kindesentzug praktisch nichts mit ihr zu tun hat sondern irgendwie das Universum und das Kind selbst daran die Verantwortung trägt, dass es keinen Kontakt zu seinem Vater hat, erspare ich hier – auch wenn sie ein sehr schönes weiteres Charakterbild dieser Frau zeichnen, die seit 2003 unser gemeinsames Kind durch Entfremdung und Ausgrenzung schädigt und mein Leben, meine Vaterschaft und meine bürgerliche Existenz zerstört hat und anhaltend mit Unterstützung bayerischer Justizverbrecher wie Pankraz Reheußer weiter zerstört.

Zwischen den beiden Anträgen 20./23. März lag dieses prompte Antwortschreiben des Richters Gmelch, Amtsgericht Würzburg, in welchem sie am gleichen Tag diverse richterliche Hinweise bekommt:
Hinweise des AG Würzburg an Kerstin Neubert, 30 C 727/17

Am 1. April bekomme ich schließlich eine dicke Akte mit diesem Anschreiben einer Stuttgarter Anwaltskanzlei im Parteizustellungsverfahren über den Gerichtsvollzieher zugestellt:
Einstweilige Verfügung, Zustellung Rechtsanwalt Dr. Bücking, 1. April 2017

Diese Einstweilige Verfügung wurde am 24. März durch Richter Gmelch erlassen, was alles abgelehnt wurde, ergibt sich aus dem Kontext:

Neubert gegen Deeg: Einstweilige Verfügung, AG Würzburg, 30 C 727/17

So viel Aufwand, um schließlich das hier unter Vorgabe von „Dringlichkeit“ zu untersagen:

„Dem Antragsgegner wird untersagt, gegenüber Arbeitskollegen oder Vorgesetzten der Antragstellerin wörtlich oder sinngemäß in Bezug auf Kontakte mit der gemeinsamen Tochter von Antragstellerin und Antragsgegner nachfolgende Behauptungen aufzustellen:

Volljuristin Neubert betreibt unverhohlen eine Kindesentführung

Kerstin Neubert hat diese Kontakte beginnend Juni 2012 willkürlich und vorsätzlich vereitelt

Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert

Die Verantwortung für den zweiten Kontaktabbruch vor nun 5 Jahren trägt initiativ die Kindsmutter, der es gemeinsam mit Juristen und ihrem Vater gelingt, durch Missbrauch unseres Rechtssystems, Falschbeschuldigungen und fortlaufend bagatellisierte und normalisierte Kindesentführung/ Kindesentfremdung den Status quo zu erhalten.

Die Kindesentführung und Entfremdung betreibt Ihre Mitarbeiterin unter Missbrauch des unfähigen regionalen Rechtssystems“

In Kürze steht nun eine mündliche Verhandlung an, da ich diesen Widerspruch eingereicht habe.

Ich denke, damit ist in diesem Zusammenhang zunächst alles gesagt:

 

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 7. April 2017

Az. 30 C 727/17

Gegen die fristgerecht und ordnungsgemäß am 1. April zugestellte Einstweilige Verfügung wird hiermit Widerspruch gemäß § 924 ZPO eingereicht.

Es wird die Aufhebung der Verfügung beantragt.

Gründe:

1.
Zunächst wird angezeigt, dass die Antragstellerin das Gericht bereits in Bezug auf ihren Aufenthaltsort und Wohnsitz belügt:

Die von der Antragstellerin genannte Adresse in Würzburg, Marienplatz 1 ist weder Wohnadresse noch betreibt die Antragstellerin dort Anwaltskanzlei oder sonstige berufliche Tätigkeit.

Es ist daher offenkundig seit Jahren sowohl dem Vater des Kindes als auch dem Familiengericht und dem Jugendamt unbekannt, wo die Kindsmutter und Antragstellerin tatsächlich wohnhaft ist, was offenkundig hingenommen wird.

Die Kanzlei am Standort Marienplatz 1 hatte die Antragstellerin bereits im Oktober 2012 aufgegeben, um mit dem Kind unterzutauchen.

Der Zweck dieses Untertauchens ist einzig die Ausgrenzung des Kindsvaters, die Vereitelung jeglichen Kontaktes zwischen Vater und Kind und insbesondere die Verhinderung der gerichtlich vollstreckbaren sog. Umgangskontakte (Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09), die zuvor bis zum 25.05.2012 über zwei Jahre unkompliziert und mit massiver Entlastung auch für das Kind erfolgten.

Beweis:
Anlage 1:
Beschluss vom 09.04.2010
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Das Protokoll des Kindsvaters über die positive Entwicklung der Treffen, die Entlastung für das Kind und die gelungene Vater-Kind-Bindung ist als Anlage 9 beigefügt.

Die Antragstellerin belügt somit das Gericht und begeht neben einem Verstoß gegen die Meldepflicht vermutlich auch einen Verstoß gegen die Standespflichten der Anwaltschaft.

Dieses Untertauchen zum Zweck der Kindesentführung/Kindesentziehung/Umgangsboykott und Bindungsblockade wurde dem Gericht sofort nach Bekanntwerden vom Geschädigten beweisrechtlich mitgeteilt.

Beweis:
Anlage 2:

Schreiben des Geschädigten vom 17.10.2012, Az. 0002 F 957/12
Anfrage ans Gericht wegen Untertauchen der Kindesmutter/Kindesentführung, 17.10.2012

Das Gericht unternahm weiter nichts sondern schaute diesem Untertauchen zum Zwecke des Abschneidens auch des letzten vorhandenen Anknüpfungsortes des Vaters zu seinem leiblichen Kind ebenso tatenlos zu, wie der bis heute weiter vorliegenden Kindesentführung, dem böswilligen Umgangsboykott und der Bindungsblockade durch die Antragstellerin.

Beweis:
Anlage 3:

Schreiben des Gerichts vom 19.10.2012, Az. 0002 F 957/12
Antwort des Gerichts auf Anzeige Kindesentführung, 29.10.2012, 2 F 957/12, AG Würzburg
Antwort des Gerichts, 29.10.2012, Wohnort des Kindes bis heute unbekannt

2.
Es fehlt bereits im Ansatz jeglicher Verfügungsanspruch mangels Dringlichkeit.

Es zieht sich vielmehr wie ein roter Faden durch sämtliche juristischen Vorgänge seit 2003, dass die Kindsmutter übergriffig, rücksichtslos, egozentrisch und oftmals affektiv interessengeleitet etwas zu Lasten von anderen lostritt, mit den Folgen und Schäden hieraus jedoch nichts mehr zu tun haben will.

Hierbei switcht sie zweckmäßig jeweils zwischen der Rolle eines verfolgten Hascherls und der Rolle einer resoluten und dominanten Volljuristen hin und her, je nach Bedarf und je nach Gegenüber.

Es ist insoweit offen, welche Rolle sie im Verlauf dieses Verfahrens favorisiert.

Die Antragstellerin versucht auch hier geflissentlich darüber hinwegzugehen, dass die Kontaktaufnahme in dieser Form an die Kanzlei Pickel & Partner Folge von Umgangsboykott und Kindesentführung seit 2012 unter böswilligem und zielgerichtetem Abschneiden jeglichen Kontaktpunktes zum leiblichen Kind geschieht.

Mit Datum vom 18.09.2012 versuchte die Antragstellerin bereits, über eine missbräuchliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz ihr Ziel zu erreichen, für das die Richterin keine Grundlage sah, 0002 F 957/12. (Nach diesem Muster gelang ihr bereits die Entfremdung und Ausgrenzung von Dezember 2003 bis Mai 2010).

Kurz danach tauchte sie unter, um dann eben so den Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln. Die Richterin stellte sie mittels Befangenheitsantrag Januar 2013 kalt, nachdem diese darauf beharrte, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind stattfinden müsse, da weiterer Kontaktverlust fatale Folgen (!) für das Kind hat und die Schäden manifestiert.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Die kindeswohlschädigende und egozentrische Verweigerungshaltung der Antragstellerin gegenüber der vom Gericht berufenen Mediatorin Katharina Schmelter wird hier ebenfalls thematisiert.

Dieser Vermerk des Gerichts vom 20.12.2012 bei einem Stand von sieben Monaten traumatisierender Ausgrenzung und Umgangsboykott beleuchtet beispielhaft die bodenlos asozialen und widerwärtigen, rein formaljuristischen Spielchen und Strategien, mit denen die Antragstellerin unter Anleitung und Aufforderung durch die widerwärtige Hetzanwältin Hitzlberger (die für 5 Jahre Kontaktabbruch eine Hauptverantwortung trägt, was erhebliche Konsequenzen folgern wird) hier das Kind des Antragsgegners gezielt und vorsätzlich schädigen und den Kindsvater vernichten wollen.

Eine gemäßigtere Sichtweise ist aufgrund der Widerwärtigkeit und Böswilligkeit im gesamten Gebaren dieser Juristen nicht mehr angezeigt.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Erst nach weiteren zwei Jahren und fünf Monaten nach diesem Resümee der fatalen Kindeswohlschädigung durch die Antragstellerin wandte sich der Geschädigte und komplett ausgegrenzte Kindsvater notgedrungen auch an das berufliche Umfeld der Antragstellerin, auf deren Tätigkeit er durch die Internetpräsenz der Steuerkanzlei aufmerksam wurde.

Die Komplettverweigerung des Gerichts, trotz erwiesenermaßen fataler Folgeschäden für Vater und Kind gegen die asozial agierende und gezielt auf Faktenschaffung und Entfremdung ausgerichtete Kindsmutter auch nur ansatzweise vorzugehen, rechtfertigt nicht nur dieses Vorgehen.

Die Komplettverweigerung der Justizbehörden hier würde noch ganz andere Maßnahmen des ausgegrenzten Vaters und Antragsgegners rechtfertigen, die dieser bislang nicht ergriffen hat.

Die Kanzlei Pickel & Partner wurde also bereits mit Schreiben vom 03. Mai 2015 vom Geschädigten als Vater des Kindes kontaktiert und um Hilfe ersucht.

Die Begründung des Geschädigten für dieses Anschreiben lautet unter anderem:

….“Ursächlich für dieses Schreiben ist die Tatsache, dass Frau Neubert mit unserem Kind seit Oktober 2012 untergetaucht ist. Dies ist faktisch eine Kindesentführung nach § 235 StGB, was von den Justizbehörden Würzburg strafrechtlich relevant gedeckt und vertuscht wird. Die Polizei in Stuttgart ist ebenfalls seit Wochen informiert, auch hier geschieht offenkundig weiter nichts.“….

Beweis:
Anlage 5:

Schreiben des Geschädigten an die Kanzlei Pickel & Partner, 03.05.2015

Beweis:
Anlage 6:

Ausdruck aus dem Blog des Geschädigten, mit welchem dieses Schreiben öffentlich („Offener Brief“) gemacht wurde und somit allen in Rede stehenden Mitarbeitern der Kanzlei Pickel & Partner zugänglich.

Der Antrag auf dringliche Einstweilige Verfügung hier wurde von der Antragstellerin am 20.03.2017 (!) gestellt.

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch setzt gem. § 940 ZPO zwingend eine Eilbedürftigkeit voraus. Da die Antragststellerin hier durch erhebliches und langes Zuwarten, nämlich fast zwei Jahre, zum Ausdruck bringt, dass ihr die gerichtliche Durchsetzung ihres Anspruchs nicht besonders eilig ist, ist die Eilbedürftigkeit zu verneinen.

Die ständige Rechtsprechung bspw. des OLG München geht davon aus, dass wenn ein Antragsteller länger als einen Monat untätig bleibt (st. Rspr. des OLG München, vgl. ZUM-RD 2002, 556 = MD 2002, 624 = OLG Report 2002, 223 sowie OLGR 2000, 176-178 = Mitt. 2001, 85-90), ein Anspruch zu verneinen ist.

Diese Monatsfrist beginnt mit der erstmaligen Erlangung der positiven Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, nämlich Verletzungshandlung und Person des Verletzers (st. Rspr. des OLG München, vgl. ZUM-RD 2002, 556 = MD 2002, 624 = OLG Report 2002, 223 sowie OLGR 2000, 176-178 = Mitt. 2001, 85-90).

3.
Anders als das Gericht darlegt, konkurrieren hier keinesfalls das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin mit dem Recht auf freie Meinung des Antragsgegners – es geht vielmehr um höherwertige Rechte, insbesondere die Rechte des Kindes und das Elternrecht des Klägers, von welchem dieser – wie infolge dargelegt – zielgerichtet und böswillig und weit über ein Jahrzehnt andauernd von der Kindsmutter und den rechtsfern agierenden örtlichen Behörden willkürlich und auf zweckmäßiges Betreiben der Kindsmutter abgeschnitten und isoliert wird.

Die Vorgänge haben in der Gesamtschau die Qualität eines Justizskandals und eines Justizverbrechens, das sehenden Auges durch Untätigkeit, Verschleppung, unsachgemäße und in Teilen verbrecherische Vorgehensweise verschuldet wurde und weiter wird und das einen Untersuchungsausschuss rechtfertigt.

In keiner Weise ist hier noch von einem „privaten“ oder innerfamiliären Konflikt auszugehen, der eine gesondert schützenswerte Privatsphäre im beruflichen Umfeld der Antragstellerin generieren würde.

Es ergibt sich vielmehr aufgrund der infolge dargelegten Tatsachen seit langem ein Recht auf Selbstjustiz und eine Pflicht zur Zivilcourage, da sich die originär zuständigen Justizbehörden als völlig untauglich und eben in Teilen verbrecherisch (Staatsanwaltschaft Würzburg, OLG Bamberg) gegen den Geschädigten vorgehend erwiesen haben. Die Polizeibehörde Stuttgart geht von struktureller Korruption zugunsten der Antragstellerin und zu Lasten des Kindsvaters aus. Das musterhafte und zweckmäßige Fabulieren von Justizbehörden, der Geschädigte sei ein „Querulant“, der quasi selbst schuld sei an dem Unrecht, ist bereits krachend gescheitert.

Die Vorgänge sind auch Inhalt zahlreicher plakativer grob unrichtiger und selektiv schlagzeilenträchtiger Presseberichte der Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005 bis „Bei Marathon festgenommen: Ex-Polizist droht mit Amoklauf“, 25.06.2009 und zuletzt „Ex-Polizist beleidigt Anwältin“, 13.02.2015).

Alle Vorgänge sind auf Tatsachen Fakten und Originaldokumenten basierend beweisrechtlich seit August 2013 infolge erneuter Kindesentziehung/Kindesentführung im Blog des Klägers – auf den sich die Antragstellerin mehrfach bezieht – jedermann zugänglich.

Selbst wenn man also, wie die Antragstellerin lebensfremd darzustellen versucht, die täglich auf engstem Raum mit ihr zusammenarbeitenden Kollegen mit ihr nicht über den Sachverhalt sprechen wie z.B. die Tatsache, dass das Kind der Antragstellerin ohne jeden Kontakt zu seinem Vater aufwächst, der als psychisch gestörter Krimineller in der Presse und von der Antragstellerin dargestellt wird und die Tatsache, dass die Antragstellerin alle persönlichen Daten etc. verschleiert und sich verbirgt, als „glaubhaft“ fabuliert – so ist doch davon auszugehen, dass sich Kollegen über andere Quellen von dem Sachverhalt in Kenntnis sind, auch völlig unabhängig von dem Anschreiben des Geschädigten.

Realistischer ist es, davon auszugehen, dass die Antragstellerin den Kindsvater und Geschädigten gegenüber den Kollegen ähnlich darstellt, wie sie dies mit Schreiben vom 6. Mai 2008 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Bamberg tat. Dies im Zusammenhang mit Verhinderung eines mit dem Kinderschutzbund Würzburg geschlossenen Vertrages auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind.

Beweis:
Anlage 7:
Schreiben der Antragstellerin an RAK Bamberg, 2.5.2008
Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund

Die Motivation des Klägers, sich mittels Appell an die Kollegen und den Arbeitgeber der Antragstellerin zu richten, ist offenkundig die in den Schreiben dargestellte: nämlich Hilfe bei der Einwirkung auf die völlig asozial, rechtsfern und emotional kaltherzig sich auf formaljuristisches Terrain zurückziehende Täterin und Kindsmutter zu erreichen, die einem Vater sein Kind entfremdet und zu diesem Zweck ein gesichtswahrendes „Opferphantasma“ im beruflichen und privaten Umfeld geschaffen hat, das sie wie einen Schild vor sich herträgt.

Die Hoffnung, dass im Leben stehende intelligente, scharfsinnige und vor allem empathiefähige Menschen, die bei der Steuerkanzlei Pickel & Partner seit Jahren mit der Antragstellerin zusammenarbeiten, auf diese emotional und korrektiv dergestalt einwirken können, dass sie eine Empfänglichkeit für die Perspektive des von ihr böswillig und egozentrisch verdammten Vaters und die tatsächlichen Notwendigkeiten für das Kind und dessen Wünsche und manipulativ unterbundener Vaterliebe wecken können und eine Selbstreflexion und zumindest ansatzweisen Perspektivenwechsel bei der Antragstellerin anstoßen können, ist jedenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen.

Hierzu ist jedoch zunächst ein realitätsbezogener Perspektivenwechsel in Bezug auf den von der Antragsteller verdammten Kindsvater nötig, wozu die Anschreiben geeignet sein sollten, da sie objektive Fakten darlegen.

Und selbst ein Motiv auf Rehabilitation des Geschädigten ist durch die Schreiben noch naheliegender als das von der Antragstellerin fabulierte und vom Gericht als „glaubhaft“ zunächst angesehene Motiv, der Geschädigte wolle der Antragstellerin hierdurch „beruflich schaden“.

Die Verfehlungen der Kindsmutter und Antragstellerin gegenüber dem Vater und Antragsgegner sind so menschlich übergriffig, schwerwiegend, langanhaltend, emotional vernichtend und lebenszerstörend, dass der Versuch, dies mit evtl. sich ergebenden beruflichen Nachteilen in dieser Form (Eignung überhaupt vorausgesetzt) vergelten zu wollen, dem Versuch gleichkäme, einen Mord aus niederen Motiven mittels Ordnungsgeld vergelten zu wollen.

Zu den vorsätzlich herbeigeführten Schädigungen und den tiefsitzenden Motiven der Volljuristin und Antragstellerin wird infolge weiter ausgeführt.

4.
Die Antragstellerin schreibt:

„Die Verfahrensbeteiligten haben eine derzeit 13 Jahre alte gemeinsame Tochter, waren/sind nicht verheiratet und haben sich etwa 3 Monate nach Geburt des Kindes getrennt.“

Das ist falsch: die Verfahrensbeteiligten haben sich keinesfalls drei Monate nach der Geburt des Kindes getrennt.

Richtig ist:

Die Antragstellerin hat in einsamer Entscheidung und initiativ willkürlich die Vaterschaft, jegliche Perspektive auf Familie und Bindung, die Existenz und den Ruf des Antragsgegners unter Missbrauch des Rechtssystems zerstört. (Wie simpel das sog. Gewaltschutzgesetz mithilfe gleichgültiger, ideologischer und einfach gestrickter Justizjuristen zu missbrauchen ist und welche Fakten und Folgen bereits im Ansatz möglich sind, hat Kriminologe Prof. Michael Bock dargelegt. Dessen Gutachten hat vielfach Eingang in die Vorgänge hier gefunden und ist im Blog des Klägers nachzulesen).

Die Antragstellerin weckte in dem Geschädigten (Antragsgegner) den Wunsch nach Familie und gemeinsamen Kindern und gaukelte – wie sich zwischenzeitlich ergab – zu diesem Zweck eine Familienbildungsabsicht mit dem Geschädigten vor, in deren Verlauf der Kläger seine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg aufgab, bzw. dem Druck und Mobbing seitens der Leitung der Polizeidirektion diesbezüglich nachgab (die Vorgänge, wobei es kausal um die Haarlänge ging, sind Inhalt umfangreicher Geltendmachungen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim und bei den Strafverfolgungsbehörden Baden-Württemberg).

Der Geschädigte hatte aus tiefer Liebe und Verbundenheit zur Antragsgegnerin bzw. ab Februar 2003 zur Familie (ärztl. Bestätigung Schwangerschaft) neben der emotionalen Verbundenheit und Zielsetzung auch umfangreiche wirtschaftliche und monetäre Vorleistungen im Sinne dieser Familienbildung zugunsten der Antragstellerin geleistet, die sich zum Beispiel auch daraus ergaben, dass die Launen der Kindsmutter wechselten, was den zukünftigen Wohnort angeht. (Der Geschädigte hatte die Antragstellerin in Stuttgart kennengelernt, dort mit ihr gemeinsame Wohnung bezogen etc. – sie jedoch hatte aus affektiver Laune und Impulsivität heraus weitere Wohnung in Würzburg angemietet, in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Vater, worauf noch näher einzugehen ist).

Drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes erzwang die Antragstellerin unter Missbrauch des Rechtssystems mittels falscher Eidesstattlicher beim Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03, die einseitige Trennung, die zuvor nicht kommuniziert wurde, und wo sie vorsätzlich wahrheitswidrig behauptete, der Vater des Kindes sei ihr „Ex-Freund“, der sie belästige und bedrohe.

Es ist definitiv ein lebensbestimmender Unterschied, ob sich die Verfahrensbeteiligten „trennen“, wie die Antragstellerin lügt – oder ob eine Kindsmutter und Rechtsanwältin im Wissen um Alleinsorgerecht unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes eine „Trennung“ einseitig erzwingt, indem sie den Kindsvater auch für das Umfeld zum Kriminellen stigmatisiert, dem der Kontakt bei Strafandrohung „verboten“ ist, faktisch zu Kind und Mutter.

Die tatsächlichen und durchweg in der Person der Antragstellerin selbst verorteteten Motive und aggressiven Projektionen für dieses Handeln legt die Antragstellerin u.a. offen in einem vom Familiengericht Würzburg zu Az. 002 F 0005/04 im Dezember 2004 vorgelegten familienpsychologischen sog. Gutachten des Prof. Dr. Wittkowski, gegenüber dem die Antragstellerin sich freizügig und insoweit ehrlich offenbarte, der Gutachter offenkundig ein Übertragungsmodell für ihren eigenen Vater:

….„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20

Bereits unmittelbar nach der Geburt bzw. im Säuglingsalter des gemeinsamen Wunschkindes bezeichnet die Antragstellerin den Vater des Kindes, dem gegenüber sie noch kurz zuvor Heiratsabsicht behauptete, als Störenfried. Diesem Geist enspringt das Vorgehen und Verhalten bis heute, rücksichtslos nicht nur gegenüber dem Geschädigten sondern auch gegenüber dem Kind verantwortungslos, wie auch der Gutachter selbst benennt.

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28

Mit derartigen realitätsfernen projektiven Zuschreibungen an die Person des Kindsvaters versucht die Antragstellerin offenkundig lediglich, ihr eigenes Verhalten vor sich selbst zu rechtfertigen und zu bagatellisieren.

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

Eine solche „Selbstanalyse“ ist vielleicht einer pubertierenden Jugendlichen nachzusehen, bei einer erwachsenen Volljuristin, Mitte 30, die so das Verstoßen des Vaters unter Schädigung des gemeinsamen Kindes vor sich selbst rechtfertigt, ist das schlicht infantil und asozial.

Ich habe’ ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten!“
Seite 31

„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“
Seite 34

Die Entfremdung des Kindes und die Trennung ist somit auch Rache für einen Jahre zuvor vom Antragsgegner gemachten Urlaub, der Verlassensängste der Antragstellerin triggerte.

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35

Der am Fakten und dem Kindeswohl völlig desinteressierte und arrogant anmaßende Zivilrichter Schepping übertrug infolge die Falschangaben der Antragstellerin 1 : 1 aus der Glaubhaftmachung der Verfügung ohne jede Beweisaufnahme oder Zeugenaufnahme aus persönlichem Ärger realitätsfremd in ein Urteil.

Das Aufhebung dieses Urteils vom 12.02.2004 wird beim Amtsgericht Würzburg aktuell beantragt.

Die Strategie der Antragstellerin und Kindsmutter zur Kindesentziehung/Kindesentführung lässt sich infolge in drei Stufen einordnen, sich überschneidend:

a)
Missbrauch des Rechtssystems unter Behauptung klischeehafter und zeitlich völlig beliebiger, frei erfundener Gewaltkonstellation in einem Paarkonflikt (Bedrohung/Belästigung) zwecks Stigmatisierung und Kriminalisierung des Kindsvaters und gesichtswahrender eigener Opferdarstellung, um die dominante, einseitig erzwungene „Trennung“, Ausgrenzung und Entsorgung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes nach außen hin zu rechtfertigen und die Verantwortung für das eigene Fehlverhalten und die offenkundig massiven eigenen Aggressionen auf den Kindsvater projizieren zu können (vgl. Aussagen in familienpsychologischem Gutachten oben).

Diese Falschdarstellungen führten zu umfangreicher klischeehafter und rollentypischer Ausgrenzung des „Täters“ Mann, der eine unschuldige Frau drangsaliert, zur Kriminalisierung und Pathologisierung.

Beeindruckend ist hier zum einen das Ausmaß an Dummheit und Arroganz, das diesen Popanz über Jahre am Leben hält und die Skrupellosigkeit der Justizverbrecher, die sich selbstreferntiell zu immer dreisteren Rechtsbrüchen verstiegen, bis sie 2009 versuchten, den Kindsvater mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des befreundeten Gerichtsgutachters Dr. Groß als „Gefahr für die Allgemeinheit“ in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren, Modell Gustl Mollath.

Trotz Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09 hat der Kläger bis heute keinen Cent Entschädigung für die öffentliche Stigmatisierung, zwei rechtswidrige Festnahmen, zehn Monate zu Unrecht erfolgte sog. Untersuchungshaft/Unterbringung erhalten.

Die infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justizverbrecher Thomas Trapp durch diesen initiierte gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt ist zur Anzeige gebracht und im Blog des Klägers, jedermann öffentlich zugänglich, beweisrechtlich dargelegt.

Die Kindsmutter nutzt und missbraucht über Jahre dominant und aggressiv jede sich bietende Gelegenheit für strafrechtliche Geltendmachung gegen den Kindsvater, wobei sie durch die willfährige ideologisch voreingenommene (Frauen sind Opfer/Männer sind Täter) Justizverbrecherin Angelika Drescher ab 2006 unterstützt wird, die sinnfrei und rechtswidrig Durchsuchungen, Versuche der Zwangseinweisung und Urteile gegen den Antragsgegner und Geschädigten erwirkt – alles basierend auf Grundlage der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter drei Monate nach Geburt des Kindes.

b)
Manipulation von Dritten mittels falscher Opferdarstellung durch die Antragstellerin und Auflaufenlassen / Verweigerung der Kommunikation mit Helfern, die sich nicht manipulieren lassen:

So verhinderte die Kindsmutter bereits 2005 die vom Gericht veranlassten wöchentlichen Kontakte über den Verfahrenspfleger Moser. Dieser wurde von der Antragstellerin und deren Vater bei siebzehn Treffen dahingehend beeinflusst, dass er die vom Gericht aufgegebenen Kontakte verweigerte.

Das Fehlverhalten des Verfahrenspflegers Moser, das massive Schädigungen von Vater und Kind verschuldete, ist infolge im Rahmen einer Zivilklage aufgezeigt, die bereits beweisrechtlich im Blog des Geschädigten veröffentlicht ist.

Weiter verweigert die Kindsmutter die Kommunikation mit der gerichtsnahen Beratungsstelle, Frau Katharina Schmelter, die vom Familiengericht mit Datum vom 20.12.2011 beauftragt wird, gemeinsame Elternberatung durchzuführen.

Zeugnis:
Katharina Schmelter
, Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Die Antragstellerin verhindert diese gemeinsame Beratung mit der Schutzbehauptung, bereits der Gedanke an diese Gespräche belaste sie psychisch derart, dass sie zuerst Therapie benötige.

Infolge verweigert sie auch die zunächst vom Gericht zugebilligten Einzelgespräche mit Frau Schmelter. Eine Therapie beginnt sie nicht.

Als die Richterin 2012 die Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich mit Durchführung weiterer wöchentlicher Kontakte beauftragt, die die Kindsmutter ab Juni 2012 verweigerte, verweigert die Antragstellerin/Kindsmutter zunächst die Kommunikation mit der Umgangspflegerin und verschleppt infolge das Verfahren mittels Befangenheitsantrag gegen die Richterin, in welchem sie vorwirft, dass die Richterin den sog. Umgang zwischen Vater und Kind verwirktlichen möchte.

Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich
, PGG Praxisgemeinschaft für Gerichtspsychologie Würzburg,
Oberer Mainkai 1, 97070 Würzburg

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 976046 Bamberg

Infolge taucht die Kindsmutter wie aufgezeigt unter und schafft so weiter Fakten.

Das sog. Endurteil, das die Kindsmutter beigefügt hat, ist durch den Geschädigten selbst im Internet veröffentlicht, erstmals unmittelbar nach Erlaß. Somit auch den Kollegen der Kanzlei Pickel & Partner zugänglich. Der Vorwurf, der Geschädigte und Kindsvater verschweige irgendetwas oder täusche über die wahren Sachverhalte, ist angesichts des Blogs, der alle Vorgänge akribisch und redundant beweisrechtlich darlegt, absurd.

Gegen die Richter des OLG, Vorsitzender Pankraz Reheußer, der die böswillige Kindesentführung/Kindesentziehung durch die Kindsmutter weiter stützte, ist umfangreich geltend gemacht. Reheußer ist als Justizverbrecher angezeigt. Gegen diese Bezeichnung hat er sich mittels Strafanzeige wegen Beleidigung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart gewand.

Es ist bizarr, wie einzelne Akteure und offenkundig auch die Kindsmutter, die die gesamte Existenz, das Leben und die Vaterschaft meiner Person mit brachialem Amtsmissbrauch zerstörten und anhaltend weiter zerstören und meine Tochter irreversibel schädigten und weiter schädigen, immer noch glauben, es ginge hier um ihre „Ehre“.

Das ist definitiv nicht der Fall. Hier stehen andere Rechtsgüter zur Disposition.

c)
Eine Kindesentführung und Kindesentziehung kann insoweit als „erfolgreich“ angesehen werden, wenn das psychisch und körperlich ausgelieferte instrumentalisierte und manipulierte Kind selbst sich gegen den zweckmäßig dämonisierten und ausgegrenzten Elternteil ausspricht. Dies war von Anfang an Ziel der Übergriffe und Entfremdung durch die Kindsmutter!

Die psychologischen und traumatischen Umstände und Folgen dieses Missbrauchs von Kindern durch egozentrisch und böswillig agierende Erziehungsberechtigte und das Versagen der Justiz sind umfangreich bekannt und geltend gemacht.

Dass die Antragstellerin nicht wie dargelegt sich um das Kind sorgt, das von sich aus seinen Vater ablehnt sondern dass umgekehrt ergebnisorientiert die Zielsetzung darin besteht, Ablehnung des Kindes zu hervorzurufen und provozieren, durch Zeitablauf und anhaltende Entfremdung bei zunehmendem Alter des Kindes, ergibt sich unschwer bereits aus dem Versuch, mit dem die Kindsmutter bereits das vier Jahre alte Kind zu instrumentalisieren suchte, um einen Vertrag mit dem Kinderschutzbund 2007/2008 zum Scheitern zu bringen.

2008 verweigert die Kindsmutter die mittels Vertrag mit dem Kinderschutzbund festgelegten wöchentlichen Treffen, die die Ehrenamtliche Frau Buhr durchführen sollte praktisch mittsl Schuldzuweisung an das Kind:

Beweis:
Anlage 8:

Schreiben des Kinderschutzbundes vom 20.05.2008
Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Das Schreiben der Antragstellerin, Anlage 7, ist Reaktion dieses Vertragsbruchs.

Dieses Muster der projektiven Zuschreibung an das instrumentalisierte und geschädigte Kind verwirklicht die Kindsmutter erneut seit 2012, ohne dass die Justizbehörden gegen dieses Verbrechen und die irreversiblen Folgen etwas unternehmen.

Dies im vollen Wissen um die fatalen und irreversiblen Folgeschädigungen.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Die sich in juristischem Klein-Klein verlierenden Anträge der Kindsmutter zu deren „Ehre“ hier zeigen insoweit lediglich, wie sehr die Kindsmutter insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit des eigenen Kindes und meiner Person als Vater verloren hat.

Ich werde keinerlei Unterlassungsverfügung etc. abgeben sondern in jeder hierfür notwendigen Form und Weise die Justizverbrechen und das Verbrechen des Kindesentzugs zur Anklage bringen.

Ziel ist 1. die Beendigung des rechtsfreien kindeswohlschädigenden Zustandes und 2. die schadensrechtliche und strafrechtliche Geltendmachung der Vorgänge und Schädigungen seit Dezember 2003 bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

5.
Um die zielgerichteten Lügen der Antragstellerin hier, die vom OLG Bamberg mit Beschluss vom Februar 2016 zu eigen gemacht wurden und auf die sich die Antragstellerin – die diesen Beschluss selbst unter Prozessbetrug erwirkt hat – beruft, hier weiter beweisrechtlich darzulegen, wird Ausdruck des veröffentlichten Protokolls der von Mai 2010 bis Mai 2012 mit enormer Entlastung und Freude für das Kind verbundenen stattgefundenen 94 Treffen (Ehrenamtliche Lisa Marx und Christine Scholl, Kinderschutzbund Würzburg) zwischen Vater und Kind beigefügt:

Beweis:
Anlage 9:

Ausdruck Blogbeitrag „Mordmotiv Kindesentzug – um die ganze Widerwärtigkeit der Vorgehensweise der Entfremdung aufzuzeigen, hier nun mein privates Protokoll über die seit 2012 durch die Justizverbrecher vereitelten Treffen mit meiner Tochter“

Link:

Mordmotiv Kindesentzug – um die ganze Widerwärtigkeit der Vorgehensweise der Entfremdung aufzuzeigen, hier nun mein privates Protokoll über die seit 2012 durch die Justizverbrecher vereitelten Treffen mit meiner Tochter

6.
Wie bereits mehrfach im Schreiben oben angedeutet, spielt der Vater der Antragstellerin, Willy Neubert, bei der Entfremdung des Kindes und der Zerstörung sowohl der Familie der Verfahrensbeteiligten als auch der Zerstörung der Vaterschaft nun bereits im 14. Jahr eine maßgebliche und verschuldende Rolle.

Willy Neubert agiert durchweg intrigant, destruktiv und unter der Vorspiegelung von Sorge und Notwendigkeit auf Ausgrenzung und Verhinderung nicht nur jeder Bindung zwischen Vater und Kind sondern bereits der Entlastung durch Kommunikation und Mediation.

In einem letzten Gespräch mit dem Antragsgegner und Kindsvater am 01.06.2012, in welchem auch an diesen appelliert wurde, meinte dieser asoziale Intrigant abschließend, er sei ein alter Mann, ihm gehe es nur noch darum, möglichst viel Zeit mit der Enkeltochter zu verbringen, alles andere sei ihm egal.

Es ist an der Zeit, auch den psychischen Missbrauch von Tochter und Enkeltochter und die permanente Aufforderung zum Rechtsbruch zu thematisieren, die dieser einzig auf sich focussierte Täter verwirklicht, der seit 2004 uneingeschränkten schädigenden Zugriff auf das Kind hat.

Über Diskreditierung sowohl des Antragsgegners als auch der Richterin Treu versuchte er bei noch funktionierendem und laufendem sog. Umgang mit Schreiben vom 12.03.2012 an den ehemaligen Direktor des Amtsgerichts und Justizverbrecher (tragende Rolle auch bei Pathologisierung und Freiheitsberaubung, Az. 814 Js 10465/09 des Geschädigten) Roland Stockmann, den weiteren sog. Umgang zu verhindern.

Neubert schreibt an Stockmann:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit zu sein, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse.

Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen….

Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen. Aus diesem Grund wurden nach Rücksprache mit Frau Schmelter Einzelgesräche statt dem gerichtlich ursprünglich vorgegebenen gemeinsamen Gespräch geführt.“…

Beweis:
Anlage 10:

Schreiben des Vaters der Antragstellerin an den Direktor des Amtsgerichts, Az. 002 F 1462/11, 12.03.2012
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Infolge verweigerte die Antragstellerin auch völlig unsanktioniert diese Einzelgespräche und diskreditierte stattdessen die Helferin und Mediatorin Katharina Schmelter.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Neubert schreibt, offenkundig auch hier aggressive Abwehr mittels Projektion:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Infolge bezieht Neubert sich ungeniert weiter auf Dokumente aus der Freiheitsberaubung und im Zusammenhang mit dem Justizverbrechen/vorsätzlichen Fehlgutachten des Würzburger sog. Sachverständigen Dr. Groß, dem Prof. Dr. Nedopil ein eklatantes Fehlgutachten nachgewiesen hat.

Beweis:
Anlage 10:

Schreiben des Vaters der Antragstellerin an den Direktor des Amtsgerichts, Az. 002 F 1462/11, 12.03.2012
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Neubert ist das auch bekannt, da er in diesem Verfahren – das mit Freispruch endete – wie die Antragstellerin selbst auch, als Zeuge gehört wurde und die befremdliche Vorstellung eines senilen Herrn gab, der nicht bis drei zählen kann, aber große „Sorgen“ hat.

Aus kriminalistischer Sicht besteht hier ein glasklares Mordmotiv.

Es ist jedem vernunftbegabten Menschen unschwer ersichtlich, dass hier durch das persönliche Umfeld des Kindes durch Ausgrenzung, Diffamierungen und reaktive Dämonisierung des Vaters des Kindes auch das Kindeswohl in massiver Weise geschädigt wird.

Nicht der Kläger ist, wie der Täter Neubert meint, „krank“ – sondern das Verhalten der Justiz, die dem Treiben dieser Familie tatenlos seit 14 Jahren zuschaut und das Verbrechen Kindesentzug/Kindesentführung befördert und bestätigt.

Ein Anspruch auf Unterlassung auf Darlegung der Fakten und Vorgänge besteht nicht. Es handelt sich durchweg um Tatsachenbehauptungen, für die auch öffentliches Interesse besteht, da sie den Kern des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der individuellen Existenz – die Liebe und Bindung zu leiblichem Kind – betreffen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Handlungsanweisung zur Kindesentfremdung in weiterem Schandurteil (28768/12) des EGMR: wer das Kind besitzt, darf es missbrauchen, „Erfolgsmodell“ Umgangsboykott.

Zunächst mal dieser Artikel vorangestellt, wen’s interessiert; Juristen sind offenkundig zu dumm dafür:

„München, 26.01.17
Frühkindliche Bindung prägt die Gesundheit“….

http://www.bkk-bayern.de/pressepolitik/presse/pressemeldungen-2017/artikel-detailansicht-2017/article/fruehkindliche-bindung-praegt-die-gesundheit/

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Und vielleicht sei noch an dieses Urteil des EGMR vom Januar 2015 erinnert, energisch aber sinnlos, da man die Problematik bei deutschen Provinzgerichten einfach ignoriert:

(*) —„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Rechte leiblicher Väter im Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Der deutsche Gesetzgeber und die Justiz müssten effektivere Rechtsmittel und schnellere Verfahren bereithalten bzw. umsetzen, damit Väter ihr Umgangsrecht ausreichend durchsetzen können. Die Richter rügten die deutschen Gerichte als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft (Urt. v. 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11).“—-

Umgangsrechtsstreit: Deutschland verstößt gegen EMRK

Zum aktuellsten Stand geltenden „Rechts“:

Wenn Elternteile die Erfahrung machen, dass der andere Elternteil nach einer Trennung gemeinsame Kinder vereinnahmt, den Kontakt verhindert, Umgangsboykott betreibt, mittels Gerichtsverfahren auf Zeit spielt, dann ist zukünftig am besten gleich zur SELBSTJUSTIZ zu greifen….

Morde und Tötungsdelikte infolge traumatischen Kindesentzugs und Isolation von Elternteilen werden durch die sog. Rechtsprechung bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte praktisch herausgefordert!

Darf man das sagen? Mir scheißegal. Ich als Betroffener der Thematik, der sich seit 2003 hiermit notgedrungen befasst, sage das: Menschen morden, wenn sie ausgegrenzt und isoliert werden, wenn sie ihre Kinder „verlieren“. Leider werden oft die Falschen zum Opfer.

Wenn der Rechtsweg nicht mehr taugt, quasi realitär nicht mehr vorhanden ist, warum sollten sich ausgegrenzte und entsorgte Väter dann noch in irgendeiner Weise auf das Recht verlassen und berufen?

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Kindesentzug ohne Ende.

Der Anlass für diesen Blogbeitrag ist dieses erneute SCHANDURTEIL des EGMR, mit dem die asoziale Ausgrenzung eines polnischen Vaters höchstrichterlich „bestätigt“ wird – das „Erfolgsmodell“ für Mütter (und auch Väter), auf Zeit zu spielen, um das Kind zu manipulieren, wird weiter befördert:

http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-170860

Hier eine „Übersetzung“ der Badischen Zeitung.

STRASSBURG (epd). Lehnt ein Kind aus Loyalität zur Mutter jeglichen Umgang mit seinem getrennt lebenden Vater ab, hat dieser nur eine geringe Chance auf einen Kontakt. Auch wenn die Mutter jahrelang immer wieder den Umgang mit dem Vater vereitelt hat, muss bei der Durchsetzung des Umgangsrechts immer erst das Kindeswohl berücksichtigt werden, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter billigten damit das Vorgehen polnischer Behörden und Gerichte in einem Umgangs- und Sorgerechtsstreit.

Konkret ging es um einen 2002 geborenen Jungen. Die polnischen Eltern trennten sich im Folgejahr und übten für das bei der Mutter lebende Kind das gemeinsame Sorgerecht aus. Doch die Frau vereitelte immer häufiger den Umgang des Sohnes mit dem Vater. Als der Vater gerichtlich mehr Umgangsrechte einforderte, zog die Mutter ohne dessen Zustimmung mit dem Kind nach Deutschland.

Auch spätere psychologische Beratungen und die Androhung von Geldbußen gegenüber der Mutter führten nicht zu einer Einigung im Umgangsrecht. Das Kind erklärte ab dem neunten Lebensjahr, dass es keinen Kontakt zu seinem Vater wünsche. Ein Psychologe stellte fest, dass dies aus Loyalität der Mutter gegenüber geschah. Der Vater warf den polnischen Behörden und Gerichten vor, ihn nicht ausreichend bei der Durchsetzung seines Umgangsrechts unterstützt zu haben. Sein Recht auf ein Familienleben sei damit verletzt worden.

Doch der EGMR urteilte, dass das Kindeswohl entscheidend sei. Die polnischen Behörden und Gerichte seien bei der Durchsetzung des Umgangsrechts des Vaters nicht untätig geblieben. Sie hätten viele Schritte unternommen, dieses Recht durchzusetzen. So seien nicht nur psychologische Beratungen angeregt, auch Regelungen zu Umgangsrechten seien getroffen worden. Diese hätten zeitweise funktioniert. Bei Verstößen dagegen hätten die Gerichte Bußen vorgesehen. Der Vater habe diese jedoch nicht eingefordert. Eine Verletzung des Rechts auf Familienleben liege daher nicht vor.“

http://www.badische-zeitung.de/panorama/kind-entscheidet-ob-es-vater-sehen-will–133316490.html

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Zirkelschluss ist somit nun juristisch Trumpf und Handlungsanweisung für Täterinnen wie Kerstin Neubert, Hetzanwälte wie Gabriele Hitzlberger und die ganze asoziale bayerische Justizjuristenmischpoke, deren Verbrechen gegen mein Kind und mich ich in diesem Blog beweisrechtlich dokumentiert habe…

Am persönlichen Beispiel in diesem Blog, das nach genau diesem MUSTER ablief, habe ich aufgezeigt, wie die Zirkelschlüsse bei einer bis ins Mark verlogenen Justiz Würzburg und Bamberg funktionieren.

Beginnend drei Monate nach Geburt unseres Kindes gelingt es der Volljuristin Kerstin Neubert, die Bindung zu meinem Kind zu zerstören. Dafür reicht es, sich als „Opfer“ eines lästigen und irgendwie „bedrohlichen“ Ex-Partners darzustellen – die Kriminalisierung und Pathologisierung des traumatisierten Vaters ist praktisch ein Selbstläufer:

Jede Aktion oder Reaktion, die ich als ausgegrenzter Vater zeige, um Kontakt zu meiner Tochter zu bekommen oder die Fakten und Lügen der Rechtsanwältin Neubert offenzulegen, werden zur Entwertung, Ausgrenzung, Dämonisierung meiner Person missbraucht. Die Blödpresse der Region, die Mainpost, sekundiert mit schreierischen Schlagzeilen über „amoklaufenden“ Ex-Polizisten. Ex-Polizisten sind offenbar Freiwild im bigotten CSU-Franken.

Dieser Blog jedenfalls ist BEWEISMITTEL, wie hochrangige bayerische Juristen Verbrechen im Amt bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung begehen. Dies wird ebenso vertuscht, wie der Versuch, mich mittels Fehlgutachten eines Gerichtsgutachters/CSU-Kumpels dauerhaft in die Forensik zu sperren, Modell Gustl Mollath.

Wie oben gezeigt, reicht es, den Vater zu entsorgen und solange zu entwerten, bis praktisch keine Bindung des Kindes mehr zu ihm besteht.

Im zweiten Schritt verweist man dann auf das instrumentalisierte und manipulierte Kind und beruft sich auf dessen „Willen“.

Es ist somit sinnlos geworden, sich in einer solchen Konstellation noch an Gerichte zu wenden.

Es bleiben somit entweder Rache und SELBSTJUSTIZ oder stilles Zugrundegehen!

Wer die Muster und Zirkelschlüsse einer asozialen und im Kern unredlichen Justiz – die sich gerne mittels „verlässlicher“ Gutachter (Katharina Behrend*) einen Entschuldigungsbrief holt, von wegen „Eltern hochkonflikthaft, deshalb selbst schuld“ oder „Kind ist gar nicht instrumentalisiert, sondern schon mit 9 Jahren sehr reif“ – durchschauen und offenlegen will, der kann dies anhand dieses Blogs unschwer tun:

https://martindeeg.wordpress.com/?s=Katharina+Behrend+Gutachten+&submit=Suchen

1. Fakten schaffen, Kind entfremden

2. Reaktionen des isolierten Elternteils zur Entwertung nutzen

3. Ätsch-bätsch: Kind lehnt entfremdeten Elternteil ab.

Dass diese Strategie der Ausgrenzung und Isolation von Menschen radikaliserte Gefährder wie mich schafft, ist der „Kollateralschaden“, mit dem diese Verbrecherjuristen eben dann konfrontiert sind.

Etwaige so provozierte Morde und Eskalationen kann man ja immer noch als Taten von „psychisch Gestörten“ etikettieren, wenn die Strategie zum Bumerang wird, gell?!

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Die Notwendigkeit dieser Klage ist durch das EGMR-Geschwurbel und die Abschaffung des Rechtsweges mittels Zirkelschluss bestätigt:

Warum Menschen töten – 14 Jahre asozialer Kindesentzug und Ausgrenzung eines unbescholtenen Vaters durch Verbrecherjuristen im rechtsfreien Raum Würzburg.

„Warte kurz, ich hol den Foto…..“

Der Film „Toni Erdmann“ ist derart genial, dass er – ganz nebenbei – am Ende das Motiv dafür liefert, weshalb ich diesen Blog hier betreibe und die Justizverbrecher nicht davonkommen werden….

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Die Kindsmutter ist wohl zu sehr von ihrem eigenen Vater, dem egozentrischen Intriganten und „Kümmerer“ Willy Neubert zurechtgestutzt und limitiert, um das zu verstehen, ist auch egal, es geht um MEIN Kind!

Ihr Arschlöcher!!

Für mich daher der Film des Jahres 2016 – Jahr 13 des Kindesentzugs durch Volljuristin Kerstin Neubert, gib Pfötchen…..

Menschen haben i.d.R. wesentlich mehr als „zwei Gesichter“.

Vollpfosten!!

Leider gibt es nur Filmkritiken, die völlig unzureichend sind, aber immerhin:

http://www.zeit.de/kultur/film/2016-05/toni-erdmann-cannes-filmfestival-maren-ade/komplettansicht

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Chronologie und Beginn! Der Amtsrichter, der meine Vaterschaft zerstört hat: Justizverbrecher Thomas Schepping am Ende; Unrecht hinterläßt Spuren.

Es ist beruhigend, dass Bösartigkeit offenkundig ihre Spuren hinterlässt:

Justizverbrecher Thomas Schepping 2005
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Justizverbrecher Thomas Schepping 2016image

Ich wollte hier eigentlich nur einen kurzen Beitrag bringen über die weitere „Karriere“ des Justizverbrechers Thomas Schepping, der 2003 diesen Justizskandal in Gang setzte und nun offenbar an seinem persönlichen Ende angekommen ist, als Direktor des Provinzgerichts Gemünden:

….“Der Präsident das Oberlandesgerichts Bamberg, Clemens Lückemann, verwies in seiner Ansprache dabei auf die besondere Rolle des Amtsgerichts Gemünden durch dessen Nähe zum Bezirkskrankenhaus Lohr und der damit verbundenen Zuständigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen im Fall von schweren psychischen Erkrankungen.“…

http://www.main-echo.de/regional/kreis-main-spessart/art3993,3998825

Die anmaßende Unverschämtheit und Selbstdarstellung dieser Justizverbrecher, die nach wie vor auch von den regionalen Behörden gedeckt und hierbei hofiert werden, lässt mich jedoch etwas weiter ausgreifen…..damit auch der DÜMMSTE endlich begreift, was dumme Gesetze in den Händen von skrupellosen Arschlochjuristen anrichten können, die nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, sondern danach, welchen Status Betreffende haben, ob Mann oder Frau und insbesondere, wie devot und unterwürfig sie sich gegenüber den hocherrschafltichen CSU-Juristen verhalten. Bei Widerspruch Repression, notfalls bis zur Vernichtung Unschuldiger.

Da Lückemann und Schepping zusammen die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten haben, davon sieben Monate in der Forensik Lohr, kann man diese ungenierte Selbstdarstellung auch als Unverschämtheit auffassen, hier nochmal die gesamten Fakten, die seit 2013 auf diesem Blog öffentlich gemacht sind und seither vertuscht werden, Netzwerk Lückemann:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Schepping hielt sich offenbar für eine Art „Cicero“, und ist doch nur ein charakterloser Hofjurist und willfähriger Lakai für seinen Herrn und Beförderer, den rechtsradikalen Justizverbrecher Lückemann, der das gesamte Klima in der Justiz Franken vergiftet hat:

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Dieser Täter hat meine Vaterschaft zerstört:

Justizskandal Martin Deeg: Täter Thomas Schepping, der Richter, der zuerst meine Vaterschaft zerstört hat und dann eine Freiheitsberaubung im Amt mitzuverantworten hat! Sie gehören hinter Gitter!

Dieser Täter hat zusammen mit seinem Kumpan Baumann (nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung) einen zweiten, erkennbar rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich erlassen, ein Verbrechen: http://www.chillingeffects.de/2010-03-12-baumann2.pdf

Und dieser Täter hat nach Freispruch, den die Justizverbrecher trotz aller Bemühungen nicht verhindern konnten, unter weiterem Amtsmissbrauch mit seinem Kumpan Baumann dafür gesorgt, dass ich bis heute keine Entschädigung erhielt für zehn Monate Freiheitsberaubung im Freistaat Bayern:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Schepping, Sie gehören nicht als Direktor an ein deutsches Amtsgericht, sie gehören aus dem Amt entfernt, auf die Anklagebank und in Haft!

Wenn der Rechtsstaat nicht in der Lage ist, Ihre Verbrechen im Amt anzugehen, dann werde ich Sie – als Vater, Justizopfer und ehemaliger Polizeibeamter – auf anderem Wege zur Rechenschaft ziehen.

Was hier infolge konkret anhand „Einzelfall“ dargelegt wird, spiegelt genau das, was Kriminologe Prof. Michael Bock in seinem Gutachten 2001 prognostizierte, als er dem Bundestag empfahl, dieses Gesetz abzulehnen:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Man hat vorgestern wieder erleben können, dass an sich selbst berauschte Feministinnen und Bundestagsabgeordnete sich einen Dreck für die Meinung von Experten und Fachleuten interessieren, wenn es populistisch um „Gewalt gegen Frauen“ geht, das Hirn setzt aus: https://martindeeg.wordpress.com/2016/07/08/die-abschaffung-des-rechtsstaats-durch-frauenpolitik-zur-sog-sexualstrafrechtsreform/

Foto(2)

CHRONOLOGIE der Ereignisse seit 2003, nochmals BEWEISRECHTLICH zusammengefasst, Schwerpunkt Vaterschaftszerstörung mittels Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes

Dies zeigt auch, wie SCHWEIGEN als WAFFE funktioniert….! Passive Aggression in Meisterschaft:

November 2000: Beginn der Beziehung zu Kerstin Neubert

Silvester 2000/2001:Kurztrip nach Frankfurt zu ihrem Cousin, Übernachtung bei ihrer Tante

Juli 2002: Bezug gemeinsamer Wohnung mit angeschlossener Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei, – parallel hierzu Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei. Perspektive Familie mit zwei Kindern.

September 2002: Kerstin Neubert verlässt ohne weitere Kommunikation gemeinsame Wohnung und taucht infolge bei ihrem Vater in Würzburg unter, wo sie eine weitere Wohnung anmietet. Für die gemeinsame Wohnung schickt sie dem Vermieter eine (rechtlich unwirksame) Kündigung zu

November 2002: Treffen in Würzburg, worauf die Beziehung fortgeführt wird, Verhalten bleibt ungeklärt

Silvester 2002/2003: Kurzurlaub in Konstanz/Bodensee

6. Januar 2003: Eifersuchtsanfall/Heulen aufgrund Spinning-Kurs, den ich geben soll und hierauf kurzfristig absage

8. Februar 2003: gewollte und geplante Schwangerschaft wird ärztlich bestätigt

24. Februar 2003: massive Eifersuchtsattacke mit Beleidigungen am Telefon und per SMS. Infolge vereitelt Kerstin Neubert den gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin durch „heimliche“ Umterminierung. Eine „Bestrafung“ von mir als Vater, die das ganze Verständnis von Beziehungen dieser Frau offenlegt

März 2003: das von mir einberufene „Familientreffen“ zwecks Klärung der immer wieder affektiv hervorgerufenen Konflikte findet bei Kerstins Mutter und Stiefvater in Karlsruhe statt. Kerstin Neubert erscheint nicht. Ziel meiner Bemühungen ist eine Paartherapie, die Neubert als Vorwurf, ich wolle sie als „irre“ hinstellen, ablehnt.

April 2003: Kerstin Neubert kontaktiert mich zwecks Kauf von Babykleidung, Situation normalisiert sich, Konflikte bleiben ungeklärt.

15. September 2003: Vaterschaftsanerkennung bei der Stadt Würzburg, Erklärung gemeinsamen Sorgerechts wird durch Neubert verweigert.

September 2003: Geburt im Missio in Würzburg. ÜBerraschend, da zu früh. Am Tag vorher waren wir das letzte mal außerplanmäßig zur Kontrolle. alles in Ordnung.

9. Dezember 2003: Attacke von Kerstin Neubert, die mir 25 Euro vor die Füße wirft, als ich wiederholt mitteile, dass ich mir die weiter ungeklärte Wohnsituation finanziell nicht mehr leisten kann.

10. Dezember 2003: letzter unbelasteter Kontakt zum Kind, bevor ich zwecks Arbeit nach Stuttgart fahre.

12. Dezember 2003: Kerstin Neubert sagt die gemeinsame Wochenendplanung per SMS ab. Als ich von Stuttgart nach Würzburg fahre, wird Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verweigert, stattdessen die Polizei gerufen. Ab hier übernimmt der intrigante Großvater, Willy Neubert, das Zepter und wird zum Ersatzvater – was nur bei kompletter Ausgrenzung meiner Person funkitoniert, die er mit allen Mitteln forciert (Blog)

15. Dezember 2003: Kerstin Neubert beantragt Gewaltschutzverfügung, Zivilgericht Würzburg.

22. Dezember 2003: Zustellung der Verfügung, in welcher behauptet wird, ich sei der seit langem getrennte „Ex-Freund“, das Kind habe sie alleine gewollt.

27. Dezember 2003:
Sofortiger ausführlichster Widerspruch gegen Verfügung beim Zivilgericht.
Antrag an das Familiengericht auf dringendes Tätigwerden, Schlichtung/Mediation wegen drei Monate altem Kind, akut drohender kontaktabbruch.

27. Januar 2004:
Der Amtsrichter Thomas Schepping veranstaltet auf den Widerspruch hin eine „Güteverhandlung“ in seinem Richterzimmer, die er nach Minuten abbricht, da eine kurze „Einigung“ nicht erreichbar. Falschangaben der Verfügung werden infolge formal in Urteil übernommen.

Ab diesem Zeitpunkt erfolgt auf zivil- und strafrechtlicher Basis Aktenlage ausnahmslos nach geschlechtsspezifischer Rollenzuordnung. Gemeinsames Kind und Fakten ausgeblendet.

31.03.2004: erste Reaktion des Familiengerichts Würzburg, Antje Treu, ich solle mich ans Jugendamt wenden.

Juni 2004: Termin mit Sachbearbeiter des JA, Mario Pinilla, der darauf focussiert, dem Wunsch Neuberts nach Kommunikationsverweigerung zu entsprechen.

Juni 2004: Schepping verlängert in Verhandlung auf Antrag der Neubert das „Kontaktverbot“. Gemeinsames Kind spielt weiter keine Rolle.

Juli 2004: Neuberts Strafanzeigen führen zu einer ersten Strafverhandlung, Amtsgericht Würzburg, Einstellung auf Antrag des Staatsanwalts unter Hinweis auf familienrechtliche Angelegenheit.

13. August 2004:
Erster Termin beim Familiengericht, Antje Treu
Gutachten wird in Auftrag gegeben.

Dezember 2004:
Um Kontakt zu vereinfachen und örtliche Nähe herzustellen, beziehe ich Wohnsitz in der Ortschaft Zell bei Würzburg.

Ab 01.01.2005 beantrage ich in Würzburg Leistungen nach ALG II (erste Auszahlung nach Hartz IV erfolgt im Juni 2005).

31. Dezember 2004:
Erhalt des sog. familienpsychologischen Gutachtens des Prof. Wittkowski, Würzburg, der empfiehlt, jeden Umgang des Vaters auszuschließen, damit die Mutter ihre Ruhe bekommt und sich der Konflikt beruhigt.

April 2005:
Richterin Antje Treu beauftragt stattdessen den sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser, der sofort wöchentliche Treffen durchführen soll.

Juni 2005: nachdem sich Moser nicht meldet, beschwere ich mich bei Gericht

Juni 2005: erst nach Aufforderung des Gerichts trifft sich Moser mit mir am 18. Juni 2005 in einem Café

August 2005: Strafverhandlung gegen mich wegen Zusendung von 4 SMS an Neubert, örtliche Mainpost bringt Bericht „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“.

August 2005: bereits anberaumter Termin um zu sehen, wie die „Kontakte“ laufen. Moser teilt mit, dass er sich 17 mal mit der Kindsmutter getroffen und die Kontakte eigenmächtig nicht durchgeführt hat.

Richterin Treu verlässt bei folgender verbaler Auseinandersetzung den Gerichtssaal und erlässt später rechtswidrig und willkürlich einen Umgangsausschluss für zwei Jahre.

Februar 2006:
Die Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, erlässt auf Strafanzeigen Neuberts mehrere Wohnungsdurchsuchungen u.a. der Wohnung meiner damaligen Freundin und des Hauses meiner Eltern in BW wegen „versuchter Nötigung“ und beantragt eine Zwangseinweisung.

Prof. Essinger, Chefarzt der Landesklinik Calw sieht keinerlei Voraussetzung für Maßnahme.

Ehemalige Kollegen werden von der Staatsanwaltschaft telefonisch instruiert, mich „erkennungsdienstlich“ behandeln zu lassen – bei der Polizeidirektion, bei der ich selbst jahrelang als Polizist tätig war.

Juni 2006:
Staatsanwältin Drescher beantragt eine weitere Zwangseinweisung aufgrund bayerischen Unterbringungsgesetzes, was infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung in BW führt, Freiheitsberaubung vom 13.06. – 20.06.2006 in der geschlossenen Psychiatrie des Bürgerhospitals Stuttgart.

Mitte 2006:
Staatsanwältin Drescher beantragt vor dem Amtsgericht 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung wegen diverser Bagatelltaten, „Verstoß“ gegen das GewSchG durch Anrufe im Jahr 2005 etc.. Es folgt rechtswidrige Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und weiter auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung, Dezember 2003.

Dezember 2006:
Nach Aushändigung der bei Durchsuchung im Februar beschlagnahmten Gegenstände bei der Polizei Würzburg veranlasst Drescher zwei Stunden später eine weitere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung in Zell. Alle privaten Fotos etc. werden beschlagnahmt.

November 2006:
In öffentlicher Werbeveranstaltung für das GewSchG im Rathaus antwortet die Staatsanwältin Drescher auf meine Frage hin, dass es einen Missbrauch und Falschbeschuldigungen mittels des Gewaltschutzgesetzes „nicht gibt“.

Januar 2007:
Auf Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichts wird zwei Wochen später alles wieder ausgehändigt. Private Bilder von Kerstin Neubert werden ohne Vorliegen Straftat rechtswidrig einbehalten.

Erst rund 1,5 Jahre später erfolgt ohne Vorliegen Straftat formal Anklage vor dem Amtsgericht, in der behauptet wird, im Dezember 2006 hätte ich eine Straftat nach § 201a StGB, „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ begangen bei dem Gespräch mit dem Polizeibeamten KHK Daumann, bei Abholung der beschlagnahmten Gegenstände im Gespräch mit diesem.

Mainpost berichtet, 25. Mai 2008, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, um mich zur „Aufgabe“ des Eigentums an privaten Fotos zu zwingen. Ohne Vorliegen Straftat erscheint Bericht „Intime Fotos der Ex überlassen“.

Sommer 2007:
Drescher veranlasst nach den zwei gescheiterten Einweisungsversuchen 2006 in BW eine Begutachtung durch den verlässlichen örtlichen Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, Würzburg, der nach drei Gesprächen in seiner Praxis diverse Persönlichkeitsstörungen feststellt, Behandlung mit Neuroleptika empfiehlt.

23. Oktober 2007:
In von mir eingereichter Berufung vor dem Landgericht wegen Verurteilung 2006 beantragt Drescher wieder 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung. Es erfolgt nochmals rechtswidrig Urteil zu einem Jahr Haft mit Bewährung und weiter auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung Dezember 2003.

Die Mainpost berichtet „Potenzieller OB-Kandidat vom Landgericht verurteilt“.

November 2007:
Ohne Beteiligung des Gerichts wird über Kinderschutzbund Vertrag auf wöchentliche Treffen mit Kind mithilfe der Ehrenamtlichen Fr. Buhr geschlossen.

2007/2008:
Um der Ausblendung des Themas Kindesentzug, den ausufernden Justizverbrechen und der entwürdigenden Berichterstattung etwas entgegenzusetzen, lasse ich mich im Rahmen der Kommunalwahl als OB-Kandidat eintragen.

Bericht „Streitbarer Ex-Polizist: Martin Deeg möchte OB-Kandidat werden“ erscheint an meinem 38. Geburtstag, August 2007.

Januar 2008:
Es folgt ein Treffen mit Vierjähriger, Großvater und Frau Buhr im Kaufhaus Wöhrl, das positiv verläuft. Weitere Kontakte in dieser Form werden verhindert, Großvater will das lt. Leiterin Kinderschutzbund so nicht. Bemühungen der Ehrenamtlichen werden eingestellt.

März 2008:
Ich reiche Beschwerde gegen Neubert bei der Anwaltskammer Bamberg ein.

Diese Beschwerde führt zu Strafbefehl wegen „versuchter Nötigung“, auf Widerspruch zur Anklageerhebung durch Staatsanwalt Trapp, Frühjahr 2009.

April 2008:
Infolge des fortgesetzten Kindesentzugs und der Justizverbrechen begebe ich mich in Therapie. November 2008 bis Februar 2009 erfolgt teilstationärer Aufenthalt in Tagesklinik für Psychosomatik, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart.

Diagnostiziert wird u.a. eine posttraumatische Belastungsstörung.

18. Mai 2009:
Aufgrund der rechtswidrigen Anklage wegen „versuchter Nötigung“ reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Zivilklage gegen den Staatsanwalt Trapp ein.

12. Juni 2009:
Trapp benutzt die Dienstaufsichtsbeschwerde, um bei den Justizbehörden Würzburg Sicherungsmaßnahmen wegen eines „akut“ drohenden Amoklaufs durch mich zu veranlassen.
Eine offenbar unkomplizierte formlose Festnahme durch instruierte Polizei Würzburg scheitert. Wohnsitz bei Zell hatte ich bereits im April 2009 aufgegeben.

21. Juni 2009:
Durch massiven Druck auf Polizeibeamte Stuttgart werde ich als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen. Es erfolgt Inhaftierung auf der Krankenstation der JVA Stammheim.

22. Juni 2009:
Trapp reicht einen Haftbefehl nach, in welchem er eine „Störung des öffentlichen Friedens“ nach § 126 StGB behauptet, begangen durch die Dienstsufsichtsbeschwerde gegen Trapp.

25. Juni 2009:
Es erfolgt „Einzelverschub“ nach Bayern in die JVA Würzburg.
In der Mainpost erscheint Bericht „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, Quelle: Staatsanwaltschaft Würzburg.

23. Juli 2009:
Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann übernimmt Haftprüfung und behauptet in
Beschluss, ich sei „entrückt“, deshalb bestehe auch „Fluchtgefahr“.

Juli 2009:
Auf Grundlage seiner bereits 2007 wunschgemäßen Diagnosen wird Dr. Groß weiter beauftragt. Nach zwei Gesprächen in der JVA Würzburg mit mir stellt er die Diagnose „Wahn“. Dadurch sei ich nun so gefährlich für die Allgemeinheit, dass unbedingt die Unterbringung nach § 63 StGB erforderlich ist.

5. August 2009:
Überstellung von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr.

Januar 2010:
Exploration durch Prof. Nedopil bei der LMU München.
Podiumsdiskussion des Falles.

4. März 2010:
Eingang des Obergutachtens des Prof. Nedopil bei 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, worauf mangels jeglicher Voraussetzung die Unterbringung sofort aufgehoben wird.

5. März 2010:
Rückkehr nach Stuttgart, wo ich am 21. Juni 2010 zwecks Teilnahme an Halbmarathon die Wohnung verließ.

12. März 2010:
Festnahme wegen vorgeblicher Fluchtgefahr aufgrund erneuten Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft beim OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Richter Norbert Baumann/Thomas Schepping, wegen Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2009 gegen Staatsanwalt.

Polizei Stuttgart erkennt Freiheitsberaubung im Amt, erhält jedoch Weisung.

22. April 2010:
Nach nochmaliger Überstellung von der JVA Stammheim in die JVA Würzburg Aufhebung des Haftbefehls durch 1. Strafkammer des LG Würzburg.

9. April 2010
Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, erlässt vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Umgangstreffen sofort nach Haftentlassung, die das Jugendamt vorzubereiten hat.

Mai 2010:
Besprechung beim Kinderschutzbund

Mai 2012:
Wöchentliche Treffen beginnen unter Begleitung des Kinderschutzbundes Würzburg.

20. August 2010:
Mangels Straftat erfolgt Freispruch durch die 1. Strafkammer des LG Würzburg und Zuweisung der Haftentschädigung von 25 Euro/Tag.

Mainpost berichtet lediglich kurz.

Anfang 2011:
Die Treffen werden erweitert und auf den ganzen Stadtbereich ausgedehnt.

Anfang 2011:
Die mittlerweile der Freiheitsberaubung im Amt Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg beantragen über die Beschuldigten des OLG Bamberg, Baumann und Schepping die Verweigerung der Haftentschädigung. Diese wird verweigert mit der Aussage, ich sei „selbst schuld“ an der Untersuchungshaft/Unterbringung.

Juni – August 2011:
Zweiter Aufenthalt in Tagesklinik für Psychosomatik, RBK Stuttgart.

Die 2008 begonnene ambulante Therapie läuft bis Anfang 2015, lediglich unterbrochen durch die Freiheitsberaubung/Inhaftierung Juni 2009 bis April 2010.

Dezember 2011:
Die wieder zuständige Antje Treu erlässt Beschluss für gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle Würzburg mit Ziel Ausweitung/Normalisierung der Kontakte, gemeinsames Sorgerecht.

Januar 2012:
Kerstin Neubert lässt Anwalt die gemeinsame Beratung absagen, da sie erst Therapie machen wolle.

Treu billigt ihr zunächst Einzelgespräche zu.

Neubert verweigert Einzelgespräche und Kontakt mit der Mediatorin.

März 2012:
Nachdem ihr Anwalt das Mandat niederlegt, beauftragt Neubert die Würzburger Anwältin Gabriele Hitzlberger, um über Konfliktschüren, erneute Entwertungen und Ausgrenzung meiner Person die Beratung dauerhaft zu verhindern.

März 2012:
Neubert verweigert weitere Teilnahme an Besprechungen mit Kinderschutzbund

Ab Juni 2012:
Neubert verweigert die Kontakte über den Kinderschutzbund.

Juni 2012:
Richterin Treu setzt den Verfahrenspfleger Günter Wegmann ein.

23. August 2012: Wegmann veranlasst das bislang letzte Treffen mit Kind.

Oktober 2012:
Die Kindsmutter löst die Anwaltskanzlei auf und taucht mit Kind unter.

Dezember 2012:
Richterin Treu setzt die Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich ein. Neubert sichert zu, die sofortige Anbahnung von Kontakten mit dieser zu vereinbaren.

Januar 2013:
Neubert verweigert die Kooperation mit der Umgangspflegerin und lässt Hitzlberger einen Befangenheitsantrag gegen Treu einreichen.

2013 bis heute:
Meine Schreiben und Anträge bspw. auf Zwangsgeld gegen Neubert etc. werden analog 2004 – 2008 nicht beantwortet oder mit formalen Wortbaukästen entledigt.

August 2013:
Aufgrund der Justizverbrechen und des fortlaufenden Unrechts eröffne ich den Blog „martindeeg.wordpress.com“ mit Originalakten nach Vorbild der Dokumentation des bayerischen Justizskandals Gustl Mollath.

September 2013:
Die bereits Dezember 2012 hinzugezogene sog. Gutachterin Behrend, Lemgo, teilt in Verhandlung und nach insgesamt vier Einzelgesprächen Vater/Mutter/Kind mit, dass Neubert eine Bindungsblockade betreibt. Das Kind sei jedoch nicht instrumentalisiert, vorgebliche „Ablehnung“ des Vaters resultiere aus dem Konflikt.

Dezember 2013:
Die Umgangspflegschaft von Kleylein-Gerlich läuft aus.

Januar 2014:
Der Müncher Fachanwalt Josef A. Mohr beantragt Akteneinsicht, die die Justiz Würzburg bis Juni 2014 verweigert. Mohr legt Mandat nieder. Antrag auf Übernahme der Kosten wird nicht bearbeitet.

2014:
Kindesentführung und Umgangsboykott wird verschleppt.
Die Hetzanwältin Hitzlberger erwirkt Unterlassungsklagen gegen Blog und stellt Strafanträge wegen Beleidigung ihrer Person.

Februar 2015:
Das OLG Bamberg, Lückemann (ehemals Leiter der Staatsanwaltschaft), veranlasst eine Wohnungsdurchsuchung in Stuttgart, nachdem eine anonyme Drohmail beim OLG Bamberg einging, die mit verschlüsselter IP-Adresse auf „ehemaligen Polizisten“ hinweist.

Drei Wochen später werden beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben, März 2015 beim AG Bamberg gestellter Antrag auf Feststellung der Entschädigung wird im Juni 2016 stattgegeben.

Juli 2015:
Antje Treu manifestiert den rechtsfreien Zustand und den Umgangsboykott.
Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee wird mit „Hilfsmaßnahmen“ betraut.

Dezember 2015:
Die seit Januar 2012 von mir bei der Familienberatungsstelle Würzburg, Mediatorin Schmelter geführten Einzelgespräche werden nach ca. 60 Einzelgesprächen aufgrund der Weigerung der Kindsmutter beendet.

Februar 2016:
Das OLG Bamberg zerstört den über die Umgangspflegerin Baur-Alletsee aufgebauten Kontakt, indem es den Kindesentzug durch die Kindsmutter ein weiteres Mal durch rechtswidrigen Umgangsausschluss und im Widerspruch zu jeglicher Gesetzeslage manifestiert. Justizverbrecher Pankraz Reheußer.

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Sämtliche Straftaten im Amt werden bis heute im Raum Würzburg/Bamberg verdeckt und vertuscht, zivilrechtliche Forderungen unter Rechtsbeugung verhindert.

Sachbearbeiter der Polizei in Stuttgart gehen objektiv von struktureller Korruption und ausufernder Verfolgung eines Unschuldigen aus.

Seit Anfang 2015 erhalte ich selbst zahlreiche und zunehmend widerwärtige Morddrohungen, die darauf abzielen, dass ich den Blog einstelle/lösche.

Das OLG Bamberg fabuliert nicht den Kindesentzug sondern den Blog in jüngstem rechtswidrigen Beschluss als „Kindeswohlgefährdung“.

Wer glaubt, dieser Justizskandal lässt sich weiter VERTUSCHEN oder aussitzen, der IRRT!

Film: „Einsame Väter“ – Die Schuld trägt eine asoziale Justiz, die nichts gegen Kindesentzug und asoziale Bindungsblockade unternimmt!

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….“Das Kind als Rache-Werkzeug“….

Update 19.05.2016:
Warum diese rechtsferne Straffreiheit und die rechtsfreien Räume für Mütter, die den Vätern das Kind entziehen, in Deutschland und der Schweiz von einer asozialen Justiz immer noch ermöglicht werden, beleuchtet dieser Film:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59083

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, hat drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes 2003 einseitig die Trennung erzwungen, indem sie vor dem Amtsgericht Würzburg ein „Kontaktverbot“ gegen mich beantragte, Die Falschangaben, die die Juristin hierbei machte, werden bis heute durch die asozialen Provinzbehörden gedeckt. Frauen sind „Opfer“, und wehe die Männer wehren sich gegen Unrecht.

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Erst 2010 gelang es der Familienrichterin Sommer, die Kindsmutter per Beschluss zu zwingen, wöchentliche Kontakte und Treffen zu ermöglichen. Seit Mai 2012 werden diese wieder vereitelt. Die ASOZIALEN JUSTIZVERBRECHEN und die widerwärtige Böswilligkeit einzelner Akteure, die Untätigkeit, die Verschleppungen, das formaljuristische Entschuldenwollen von Straftaten im Amt, die Bagatellisierung dieser permanenten Grund- und Menschenrechtsverletzungen sind Inhalt dieses Blogs, beweisrechtlich! Alle Verantwortlichen sind namentlich benannt, die Fakten und Muster der Taten anhand Originalakten für jeden nachzuvollziehen.

Zwei DOKUMENTATIONEN weisen den Weg für weitere mediale Offenlegung dieser normalisierten gesamtgesellschaftlich zersetzenden Skandale, die vor allem ein STRUKTURELLES VOLLVERSAGEN der zuständigen Justiz, der Behörden und Helfer aufzeigen, die Täterinnen frei walten lassen und im Gegenteil noch beim Kindesentzug unterstützen und befördern. Verbrecher im Amt, die Autorität nur noch behaupten!

Wann ist ein Mann ein Mann? Zwei 3sat-Dokus über veränderte Rollenbilder
Mittwoch, 18. Mai 2016, ab 20.15 Uhr Erstausstrahlungen

Trailer „Von Männern und Vätern“:
http://www.echo-film.com/von-maennern-und-vaetern/

Der ganze Film:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59088

Trailer „Scheidung – Einsame Väter“:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=58958

Der ganze Film:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59083

Dieser Film lief vergangene Woche auf dem Dokumentarfilmfestival in München:

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„In den vergangenen 40 Jahren hat sich das Rollenbild des Mannes stark verändert. Das alte Muster als Ernährer und Beschützer der Familie gilt in der modernen Gesellschaft nicht mehr. Die beiden Filmemacher Andreas Pichler und Martin Prinz, beide selbst Mitte 40 und Väter, sprechen in ihrem Film „Von Männern und Vätern“ am Mittwoch, 18. Mai, 20.15 Uhr, mit Männern in unterschiedlichen, aber stets spannenden Lebenssituationen über vergangene Träume, gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige Hoffnungen. Gemeinsam ist den Autoren und den Protagonisten ihre Herkunft: Sie kommen alle aus dem Alpenraum.

Direkt im Anschluss, um 21.05 Uhr, folgt die Dokumentation „Scheidung – Einsame Väter“ von Pascal Magnin und Christophe Ungar. Geschiedene Männer sind tatsächlich oft einsam, denn wenn ein Paar sich trennt, bleiben die Kinder meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Besuchsrecht und sieht seine Kinder kaum noch. Es gibt jedoch immer auch Fälle, bei denen die Exfrau die Entscheidung des Gerichts missachtet und dem Vater die Kinder vorenthält.

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Scheidung – einsame Väter

Viele Väter fallen nach einer Scheidung in ein schwarzes Loch. Wird ihnen der Kontakt zu den eigenen Kindern verwehrt, verlieren sie gänzlich den Boden unter den Füssen. Seelische Belastungen, oft unterschätzt.

Stéphane Perez hat seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Seine Ex-Frau weigert sich, ihm den wöchentlichen Besuch zu gewähren. Und dies trotz eines Entscheids des Bundesgerichts! Die Hoffnung auf ein Wiedersehen hat er nie aufgegeben.

Ähnlich ergeht es Philippe Kitsos. Der Anwalt sieht seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr. Seine Ex-Frau ist mit dem Kind nach Spanien ausgewandert.

Trennt sich heute ein Paar mit Kindern, bleiben diese meist bei der Mutter. Dem Vater erhält ein Besuchsrecht. Nicht immer kann er sein Recht durchsetzen: Einige Mütter missachten den gerichtlichen Entscheid. Der Vater darf sein Kind nicht sehen.

Das Kind als Rache-Werkzeug

In der Schweiz verlieren jährlich fast 1000 Scheidungskinder den Kontakt zu ihrem Vater. Das sind 7 Prozent der insgesamt 13’000 Scheidungskinder.

Nicht, dass diese Väter alle damit einverstanden wären. Meist sind es die Mütter, die alleine so entscheiden. Der Gründe gibt es viele. Oft geschieht es aus Rache. Manchmal steckt Erpressung dahinter.

Einige Mütter fliehen mit den Kindern ins Ausland. Die Behörden sind hilflos. Machtlos. Denn Mütter, die gegen gerichtliche Entscheidungen verstossen, kommen meist straflos davon.“

http://www.presseportal.de/pm/6348/3325661

Ex-Gerichtspräsident als Waffenschieber vor dem Landgericht Stuttgart: ANKLAGE!

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Es wird eng für JUSTIZVERBRECHER, die glauben, im Schatten ihrer Ämter und die dumpfe Obrigkeitshörigkeit im Land ausnutzend könnten Sie ungeniert Straftaten begehen.

Der Nimbus der integren, unabhängigen Juristen schwindet zusehends, die Fassade bröckelt: auch und gerade Justizjuristen sind Straftäter und Verbrecher!

Auch die Schlinge um die bayerischen Justizverbrecher in Würzburg/Bamberg um die „Bande“ Lückemann, Trapp, Schepping, Stockmann, Baumann, Reheußer etc. die eine gemeinschaftliche Freiheitsberaubung gegen mich und andere Sauereien zu verantworten haben, zieht sich zu….BEWEISMITTEL: Blog!

Heute in der Stuttgarter Zeitung zunächst das:

„Ex-Gerichtschef als Mitglied von Bande angeklagt“

„Als Präsident des Landgerichts Rottweil war er hoch angesehen. Dann ging Peter Beyerle zur Waffenfirma Heckler & Koch. Nun steht er wegen illegaler Exporte unter Anklage – und soll sogar einer Bande angehört haben.“

….“Es geht um Waffengeschäfte im Umfang von mehr als vier Millionen Euro, die nie hätten stattfinden dürfen. Geliefert wurde nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte nicht in die offiziell angegebenen Regionen Mexikos, sondern in vier Unruheprovinzen. Für diese wäre wegen bürgerkriegsähnlicher Zustände und anhaltender Menschenrechtsverstöße fraglos keine Genehmigung erteilt worden. Zuständig für die Kontakte zu Behörden und Ministerien war bei Heckler & Koch ein Mann, der dort schon wegen seines vorherigen Berufslebens hohes Ansehen genoss: der Landgerichtspräsident a.D. Beyerle aus dem nahen Rottweil. Die Seriosität, für die dieser Titel zu bürgen schien, sollte offenbar auch auf seine neuen Aufgaben in Oberndorf ausstrahlen: zunächst als Behördenbeauftragter, dann als Ausfuhrverantwortlicher und schließlich als Geschäftsführer – bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2010.

Doch laut der Anklage soll der Ex-Gerichtschef alles andere als seriös agiert haben. In zwölf gesonderten Fällen werden ihm verbotene Kriegswaffenexporte und Verstöße gegen Ausfuhrvorschriften zur Last gelegt. Die Lieferungen nach Mexiko habe er zusammen mit anderen Angehörigen der „Bande“ möglich gemacht, als längst klar war, dass sie nicht genehmigt würden. Gewusst habe er das spätestens seit einem Besuch 2006 im Auswärtigen Amt. Der Jurist habe sich um die Nachweise für den angeblichen „Endverbleib“ gekümmert und sogar einen verräterischen Fehler ausgebügelt: Als die Beschaffungsbehörde in Mexiko, über die die Geschäfte abgewickelt wurden, einmal einen verbotenen Bundesstaat als Ziel aufführte, soll er das als harmlosen Irrtum dargestellt haben. Als Motiv vermuten die Ermittler bei ihm und weiteren Mitbeschuldigten schlicht Geldgründe: die Geschäfte seien für sie durchaus lukrativ gewesen.

Vorwürfe anfangs scharf bestritten

Anfangs hatte sich Beyerle noch vehement gegen jeden Verdacht gewehrt. Die Vorwürfe seien „absurd“ und würden wider besseres Wissen erhoben, schimpfte er; der mexikanische Markt sei für Heckler & Koch ohnehin „völlig unbedeutend“ gewesen. Nach seinem Abschied in Oberndorf, angeblich bedingt durch seine „Lebensplanung“, war von ihm kaum noch etwas zu hören. Bei seinem Verteidiger bemühte sich die StZ aktuell vergeblich um eine Stellungnahme; er sei derzeit nicht in der Kanzlei, hieß es nur.“….

….Höchstes Lob vom Justizminister

Auf der Homepage des Justizministeriums könnte Maurer übrigens immer noch nachlesen, welch hohe Wertschätzung Beyerle einst in der Justiz genoss. Bei dessen Verabschiedung überschlug sich der damalige Ressortchef Ulrich Goll (FDP) fast vor Lob. „Einsatzbereit, offen, engagiert, menschlich immer geradlinig“ – dem herausragenden Juristen sei „sein Beruf wie auf den Leib geschneidert“ gewesen. „Jede Herausforderung seiner langen Dienstzeit“, resümierte Goll, habe der scheidende Präsident „glänzend bewältigt“. Nun steht er vor einer Herausforderung neuer Art.“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.heckler-und-koch-ex-gerichtschef-als-mitglied-von-bande-angeklagt.49b14d7d-a751-42e9-93db-aa7cc51edf91.html

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/2002901/?LISTPAGE=2002601

Was man in Bayerns CSU von „Transparenz“ hält, hat der Innenminister mit einem typischen Herrmann gestern unter Beweis gestellt:

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„Ich habe auch nicht den Eindruck, dass der Durchschnittsbürger Akten wälzen will. Das würde ja gerade den Normalbürger eher überfordern. Ich kann dem 100 Aktenordner hinschieben – und was macht dann der einfache Bürger damit? Da kann er gar nichts anfangen.“
Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister

http://www.br.de/nachrichten/informationsfreiheit-staatsregierung-transparenz-100.html

Ich glaube, der „Normalbürger“ lässt sich von Popanz, Titeln und Nimbus zunehmend weniger blenden! Ein echtes Ärgernis für die CSU und ihre rechtskonservative Rechtsstaats-Fassade.