
Der geschmeidige CSU-Minister Georg Eisenreich will künftig Cybermobbing – oder was CSU-Vasallen sonst so für strafbare Beleidigung und Verleumdung halten – noch „schärfer“ bestrafen. Dazu hat er eine Bundesgesetzesinitiative gestartet:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech
Man muss kein Einser-Abiturient sein, um zu durchschauen, dass diese „Initiative“ vor allem darauf abzielt, Justizkritiker, sog. „Querulanten“ und überhaupt Menschen, die sich gegen das Unrecht der Behörden in Bayern wehren, noch niederschwelliger einzuschüchtern, zu kriminalisieren und mundtot zu machen:
Wie in Nordkorea: Landen „Regimekritiker“ bald für 5 Jahre im Knast?
Aus gut informierter Quelle wurde mir mitgeteilt, dass dieser Blog ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für diese musterhaft dümmliche CSU-Kampagne ist und Ergebnis eines Austauschs zwischen Ministerim und dem Justizkriminellen Lückemann. Der Täter im Amt wird ja weiter ungeachtet der Folgen seiner Amtszeit für Rechtsstaat und Einzelne gewohnt schleimerisch verabschiedet:
„Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann kann auf nunmehr 40 Jahre im Staatsdienst zurückblicken. Aus diesem Anlass überreichte ihm der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich persönlich am 4. Dezember 2018 die Dankurkunde und würdigte sein Wirken für die bayerische Justiz.„….
https://www.wiesentbote.de/2018/12/05/praesident-des-oberlandesgerichts-bamberg-war-40-jahre-in-justitias-diensten/
Wer erwartet gegen derarte Lichtgestalten in Bayern auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Strafverfolgung und objektive Ermittlungen….?
FAKTEN – oder „Cybermobing“ ? – wie hier über die Verbrechen im Amt und die andere Seite dieses honorigen Juristen Lückemann stören diese Idylle der CSU-Justiz natürlich….
Dieses Schreiben ging an drei Adressaten und fasst nochmals zusammen:
Prof. Dr. phil. Joachim Wittkowski
Bremenweg 30
97084 Würzburg
Amtsgericht Würzburg
– Abt. für Familiensachen –
Ottostraße 5
7070 Würzburg
Als Strafanzeige
über Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 21.11.2019
2 F 5/04
2 F 957/12
Amtsgericht Würzburg
Rechtsbeugungen/Strafvereitelung der Justizbehörden Würzburg zu Kindesentführung/Kindesentziehung seit 2003
Folgendes Schreiben ergeht beweisrechtlich. Die Vorgänge sind polizeibekannt, Strafanzeigen gegen die Beschuldigten des Jugendamtes Würzburg und des Amtsgerichts Würzburg, insbesondere den seit 2017 völlig untätigen Bernhard Böhm sind umfangreich erstattet.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg
Auf Anregung der Zeugin fand mit Datum vom 18.11.2019 die Beauftragung des Jugendamtes Stuttgart statt.
Das Vorgehen der zuständigen Stellen in Würzburg ist als asozialer und gewalttätiger Übergriff sowie anhaltende Verletzung der Grund-, der Kindes- und der Elternrechte anzusehen.
Das Verhalten der zuständigen Stellen Würzburg, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem Familiengericht, ist erkennbar geeignet, die Tötung von Menschen zu provozieren, Betroffene in den Suizid und in die Gewaltkriminalität zu treiben.
Die Vorgänge sind seit Jahren polizeibekannt, auf die öffentliche Dokumentation der Vorgänge im Blog des Unterzeichners seit August 2013 wird vollinhaltlich verwiesen.
Die Justizbehörden Würzburg sind in eigener Sache als hochgradig kriminell, korrupt und übergriffig anzusehen. Dies korrespondiert mit völliger Untätigkeit, Verschleppung und dem Versuch des Aussitzens, was die existentiellen Belange des Unterzeichners als Vater und ehemaligen Polizeibeamten angeht.

Dokumentation Sachverhalt / Ermittlungsstand
1.
Im September 2003 wurde in Heirats- und Familienbildungsabsicht mit der Kindsmutter, Frau Kerstin Neubert die gemeinsame Tochter geboren. Die Tochter ist ein gemeinsames Wunschkind.
Die Vorgänge seither sind als Justizkriminalität einer in Teilen hochgradig asozial gegen Bürger und Rechtsuchende agierenden Justiz anzusehen, die von CSU-Profiteuren und Rechtsradikalen dominiert wird, die glauben über den Gesetzen zu stehen.
Ziel ist nicht Rechtsfrieden sondern die Unterwerfung bis hin zur Vernichtung (Anwendung des § 63 StGB mithilfe Fehlgutachten, LG Würzburg, 814 Js 10465/09) von Betroffenen, die sich gegen das behördliche und gerichtliche Unrecht und die Grundrechtsverletzungen in der Region zur Wehr setzen.
Bis heute habe ich als leiblicher und rechtlicher Vater kein Sorgerecht. Diese rechtswidrige Sorgerechtsverweigerung basiert bis heute auf dem 2010 als Diskriminierung von Vätern abgeschafften § 1626a BGB. Altfälle werden durch die Justizbehörden Würzburg einfach ignoriert und ausgesessen.
Zu meiner Tochter hatte ich aufgrund der Einschaltung der Justizbehörden Würzburg durch die Kindsmutter als Vater seit Dezember 2003 bis Mai 2010 keinerlei Kontakt.
Ein zweiter kompletter Kontaktabbruch unter Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg erfolgte – in Verletzung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichtes Würzburg vom 09.04.2010 (!), 005 F 1403/09, mittels dem zuvor über zwei Jahre durch wöchentliche Treffen ein Bindungsaufbau gelang.
Die Justizbehörden Würzburg sind seit 2004 weder in der Lage, auf die Übersendung von Fotos meines Kindes durch die Kindsmutter hinzuwirken noch sonst in irgendeiner Form auf ein Wohlverhalten der Kindsmutter hinzuwirken.
Selbst die Mitteilung über Alltag und Leben meiner Tochter war seit 2004 nicht zu erlangen.
Die Justizbehörden Würzburg betreiben hier in krimineller Form willkürlich eine Zerstörung von Elternschaft, die sie offenkundig mit zunehmender Dauer für selbstverständlich und normal halten. Anträge werden ignoriert, der rechtsfreie Zustand wird bagatellisiert.
Ohne jede Sanktion verhindert die Kindsmutter über Jahre jeden Kontakt, seit 2012 ist sie untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht, die von den Justizbehörden Würzburg vertuscht wird. Die Beschlüsse des Gerichts auf Beratung/Mediation, Zusammenarbeit mit Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich etc. ignoriert und missachtet die Kindsmutter ebenfalls über Jahre.
Die Beschuldigte Antje Treu, verantwortliche Richterin von 2004 bis 2007 und wieder seit 2011, lässt auf die Blockaden der Kindsmutter und die von Treu selbst kommunizierten Kindeswohlverletzungen (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/11) schlichtweg und zum Teil über Jahre die Akte liegen.
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort KontakteBeschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
Die Verantwortungslosigkeit der Richterin Treu ist symptomatisch: Schäden werden zwar festgestellt, infolge aber nichts veranlasst.
Im Detail wurde durch die Kindsmutter aufgrund eigener psychischer Dispositionen (postpartale Depression) und persönlicher Überforderungen bereits drei Monate nach Geburt des Kindes, Dezember 2003, die Familienbildungsabsicht und Beziehung und somit auch die Vater-Kind-Bindung gewaltsam mit Hilfe der Justizbehörden Würzburg zerstört.
Der Verlust der Partnerin und des mit über 30 Jahren geplant geborenen Kindes in der von den Jusitzbehörden Würzburg verschuldeten Form ist als schweres Trauma gegen meine Person als Vater anzusehen.
In asozialster und dümmster Weise erfolgt in den Jahren seit 2003 durch Verantwortliche eine ständige Retraumatisierung und Potenzierung der Schäden. Durch einzelne Personen erkennbar sehr gezielt und in bösartiger Schädigungsabsicht (Beschuldigte und Radikalfeministin Angelika Drescher, Beschuldigte Thomas Trapp, Roland Stockmann, Clemens Lückemann).

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt
Weitere Verantwortliche schaffen gezielt durch Zeitablauf über Verschleppungen und Untätigkeit eine Faktenlage, die infolge von den Verantwortlichen als irreversibel und verfahrensentledigend missbraucht wird.
Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.
Gegen die Verantwortlichen besteht objektiv ein Mordmotiv, wie seit Jahren polizeibekannt.
2.
Während Schwangerschaft und von Geburt des Kindes bis zum 12.12.2003 bestand eine vollständige Bindung zu meiner Tochter (und der Kindsmutter).
Mit Datum vom 15.12.2003 wurde durch die Kindsmutter, die Juristin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert völlig willkürlich und ohne nachvollziehbaren äußeren Anlass hierzu beim Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich erwirkt, die mir am 22.12.2003 zugestellt wurde.
Die Faktenlage seither belegt, dass die Kindsmutter durch ihren Vater und Großvater des Kindes, Willy Neubert, in übergriffiger und intriganter Weise bis heute manipuliert wird, die Vater-Kind-Bindung komplett zu zerstören und dieser Missbrauchstäter aggressiv auf die vollständige Löschung meiner Person als Vater aus dem Leben des Kindes hinwirkt.
Schreiben des Beschuldigten Neubert aus 2011 und 2012 an den Beschuldigten Roland Stockmann, Direktor am Amtsgericht, liegen vor. Hierin fordert Neubert die Ausschaltung der Richterin Treu und die Verhinderung jedweder Schlichtung zwischen den Eltern sowie die Beendigung jedweden Umgangskontaktes.
Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-BindungSchreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott
Aufgenommen wurden die Angaben der Kindsmutter am 15.12.2003 durch die Rechtspflegerin Frau Lassen, der Beschuldigte und sog. Richter Thomas Schepping, Zivilgericht, zeichnete infolge ab. Ein Aufklärungswille über Falschdarstellungen und beliebig vorgebrachten Vorwürfe besteht bis heute nicht. Die offenkundige und strafbare falsche Eidesstattliche Versicherung durch die Kindsmutter wird bis heute durch das Gericht gedeckt, die Folgen und Traumata hieraus vertuscht.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping
Dieser Vorgang führte bis heute zur Zerstörung meines Lebens und meiner Vaterschaft und einer Traumatisierung bis zum heutigen Tag sowie zu einer insoweit irreversiblen Kindeswohlverletzung für meine Tochter.
Das Familiengericht wurde infolge durch das Zivilgericht nicht kontaktiert, obwohl für jeden normal denkenden Menschen offenkundig war, dass ein drei Monate alter Säugling von dem Vorgang betroffen ist.
Das Familiengericht Würzburg wurde hierauf mit Schreiben vom 27.12.2003 durch mich als Vater hinzugezogen, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Bindung, der Schlichtung und Mediation.
Die Bindung wurde infolge wie selbstverständlich zerstört, das Verfahren verschleppt. Ein Termin wurde – erst auf mehrere Anträge hin – von der Beschuldigten Antje Treu für August 2004 terminiert.
Die sichtlich überforderte Richterin nutzte diesen Termin auch hier nicht für zwingend notwendige Maßnahmen sondern beauftragte den Beschuldigten Prof. Joachim Wittkowski mit einem Gutachten.

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg
Der Beschuldigte Wittkowski wurde nach Bekanntwerden der Gutachtenbeauftragung ebenfalls durch den Beschuldigten und Großvater Willy Neubert kontaktiert und gebrieft.
Nach zwei Terminen in der Praxis des Beschuldigten Wittkowski empfahl dieser wunschgemäß die komplette Ausgrenzung meiner Person als Vater.
Konkret schreibt der Beschuldigte, Dezember 2004, 2 F 5/04, nach einem Jahr von der Justiz Würzburg verschuldeter kompletter Entfremdung des Kindes:
„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“
Der vollkommen dümmlich und arrogant agierende Beschuldigte fabuliert ohne jeden nachvollziehbaren Hintergrund, wobei er die heute vorliegende Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und über anderthalb Jahrzehnte verschuldete Kindeswohlverletzung als Ziel setzt.
„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich ins‘s Bild. Sie wolle sie aber verlängern lassen.“
Die Widersprüche in den Angaben des Beschuldigten Wittkowski sind für jeden objektiven Leser erkennbar. So erteilt er zwar Frau Neubert einen Freibrief, was deren angebliche
Bindungstoleranz angeht, gleichzeitig dokumentiert er jedoch, dass mein Wohnsitzwechsel nach Würzburg (nach einem Jahr kompletter Entfremdung) für die Kindsmutter nicht als Vereinfachung der Lebenswirklichkeit angesehen wird – sondern diese „in Panik versetze“.
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Zum Thema Verfügungsgewalt hier:
Klicke, um auf Alberst%C3%B6tter-Verf%C3%BCgungsgewalt.pdf zuzugreifen
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Die vergangenen 16 Jahre zeigten und bestätigten vielfach, dass die einzige Zielsetzung der Kindsmutter darin bestand, mich als Vater komplett auszugrenzen und aus dem Leben der Tochter zu löschen.

Kindsmutter Kerstin Neubert vor Einschaltung der Justiz
Dies aufgrund eigener psychischer Defizite, niederer Gesinnung und für vernünftig und normal denkende Menschen nicht nachvollziehbare Motive.
Der Beschuldigte Wittkowski, auf dessen sog. Gutachten von 2004 sich bis ins Jahr 2013 die Beschuldigte Gabriele Hitzlberger (sog. Rechtsanwältin der Kindsmutter) in gewaltsamer und übergriffig entwertender Weise zu berufen versuchte (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/1), hat somit die Aktenlage geschaffen, die zur heute vorliegenden kompletten Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und Ausgrenzung meiner Person als Vater führte – die Wittkowski im vollen Wissen um die Schädigungen hieraus insbesondere für meine Tochter, dem Gericht empfohlen hat.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg
Unter Verweis auf Studien zur Bindungsforschung schreibt der Beschuldigte Wittkowski:
„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“
Das war im Dezember 2004!
Der Fortgang der Schädigungen und der wie beiläufig über nun 16 Jahre normalisierten Zerstörungen und Kindeswohlverletzung ist umfassend dokumentiert und zur Anzeige gebracht.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm, seit 2017 zuständiger Richter am Amtsgericht Würzburg, hat seit 2017 nichts unternommen. Ein Termin wurde zunächst für August 2018 festgelegt, auf Antrag der Kindsmutter – die ungehindert weiter untergetaucht ist – aufgehoben.
Es handelt sich hier erkennbar um Justizkriminalität, die hier offenkundig unter Gefahr der Eskalation wie selbstverständlich fortgeführt wird.
Es ist insoweit auch nicht erkennbar, inwieweit eine Aufklärung und Beendigung der Amtstaten erfolgt.
Besprechung am 25.10.2019 bei der Polizeibehörde Stuttgart lässt den Schluss zu, dass vielmehr weiter nach Wegen der Vertuschung zum Schutz der Kriminellen gesucht wird und nach Möglichkeiten, mich als Antragsteller und Opfer der Justiz kaltzustellen, wie es bereits mehrfach und in Vernichtungsabsicht durch die Justizbehörden Würzburg versucht wurde (Pathologisierung mittels Fehlgutachten).
Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, die führende Personen der örtlichen Justiz 2009/2010 zu verantworten haben, wird ebenfalls anhaltend vertuscht.
Trotz Freispruch und Feststellungen des Landgerichts Würzburg, dass sämtlichen Maßnahmen gegen meine Person diesbezüglich keine Straftat und sachlichen Motive zugrundelagen, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten.
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm
Klicke, um auf stockmann.pdf zuzugreifen
Auch die Auszahlung der gesetzlich festgeschriebenen und völlig ungenügenden sog. Haftentschädigung wurden durch eine kriminelle CSU-Seilschaft unter Führung des Rechtsradikalen Clemens Lückemann (zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, 2013 bis 2020 sog. Präsident des OLG) unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung verhindert.
Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.
Dieses Schreiben wird beweisrechtlich öffentlich dokumentiert. Offenkundig ist nur die Herstellung von Öffentlichkeit – in welcher Form auch immer – geeignet, derarte kriminelle Machenschaften in Justiz und Behörden zu beenden und kriminelle Seilschaften und Täter im Amt zur Rechenschaft zu ziehen.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.