„Staatsverbrechen“! Die Rolle des CSU-Juristen Norbert Baumann, OLG Bamberg, im Fall Mollath – und im Fall Deeg….

Hervorgehoben

Die Person und die Rolle des CSU-Richters und Diözesanratsvorsitzenden Norbert Baumann erscheint in immer grellerem Licht – im Fall Gustl Mollath – und auch in meinem Fall:

Norbert Baumann, CSU-Richter und ehem. Diözesanratsvorsitzender – affektgestört?

Wilhelm Schlötterer deckt im Fall Gustl Mollath weiter auf:

„Die ‚weisen‘ Richter des OLG Bamberg“ (Seite 63)

https://books.google.de/books?id=nK4NEAAAQBAJ&pg=PA63&lpg=PA63&dq=norbert+baumann+richter+gustl+mollath&source=bl&ots=i5-h1t9ckY&sig=ACfU3U3TEc310F8jpZrOz7fXFPO7k4BxKg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiRm_Knvf7uAhXD4uAKHcQSDiwQ6AEwEHoECBMQAw#v=onepage&q=norbert%20baumann%20richter%20gustl%20mollath&f=false

Heute erscheint das neue Buch des CSU-Insiders Wilhelm Schlötterer – über die Methoden und Hintergründe im Fall Gustl Mollath, die auch mich betreffen.

„Es ist einer der spektakulärsten Justizskandale in der Geschichte der BRD: Mit unhaltbaren psychiatrischen Gutachten und falschen Beschuldigungen wurde Gustl Mollath 2006 von der Bayerischen Justiz in den psychiatrischen Maßregelvollzug weggesperrt, nachdem er vergeblich Schwarzgeldverschiebungen in vielfacher Millionenhöhe in die Schweiz angezeigt hatte. Erst 2013 erreichte sein Verteidiger die Freilassung. Dr. Wilhelm Schlötterer, an den sich Mollath aus der Haft mit der Bitte um Hilfe gewandt hatte, brachte seinerzeit den Stein ins Rollen. Er erreichte die Wiederaufnahme des Falles. Er kennt die dahinterstehenden Machenschaften wie kein anderer, schildert sie pointiert und in allen Einzelheiten und verweist auf die verantwortlichen Politiker. Er zeigt auf, dass der Fall Mollath kein Justizirrtum war, sondern ein Staatsverbrechen.“….

„Schlötterer sagte der Deutschen Presseagentur, es werde auch anderen Leuten übel mitgespielt in Bayern, aber der Fall Mollath sei „ein Exzess“ gewesen.“….

https://www.deutschlandfunk.de/staatsverbrechen-der-fall-mollath-justizopfer-gustl-mollath.2849.de.html?drn:news_id=1230252

Einen weiteren „Exzess“ dokumentiert dieser Blog. Bis heute werden die Fakten in meinem Fall durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg vertuscht, es wird gelogen und ausgesessen.

Eine Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung – davon sieben Monate in der Forensik Lohr mit derselben „Diagnose“ wie Gustl Mollath – habe ich bis heute trotz Freispruch nicht erhalten!

Das Schicksal von Gustl Mollath in meinem Fall verhinderte vor allem der integre und unabhängige Sachverständige Prof. Norbert Nedopil, der am 04.02.2021 beim Landgericht Bamberg zu meinem Fall folgendes sagte:

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil

…Das Verhalten der Justiz in meinem Fall sei für ihn „menschlich nicht nachvollziehbar“

Mehr dazu in Kürze in diesem Blog.

Stattdessen versuchen die bayerischen Behörden, allen voran die asoziale CSU-Klitsche Staatsanwaltschaft Würzburg, mich weiter mit Pseudo-Anklagen mundtot zu machen.

Unter anderem der Hauptverantwortlichen der Freiheitsberaubung und der Verweigerung der Entschädigung gegen mich, der ehemalige Vorsitzende Richter beim OLG Bamberg und ehemalige Diözesanratsvorsitzende Norbert Baumann (CSU) hat Strafantrag wegen „Beleidigung“ gestellt.

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Baumann unterschrieb zwei rechtswidrige Haftbefehle, fingierte den Haftgrund der Fluchtgefahr – und bescheinigt hernach, ich als Opfer dieser Maßnahmen sei „selbst schuld“….

Nun wurde bekannt, dass Baumann „ausgerastet“ sei, als sich der Mittäter und verantwortliche Staatsanwalt Thomas Trapp „weigerte“, nach meiner zweiten Freilassung durch das Landgericht erneuten dritten (!) Antrag auf „Haftbefehl“ gegen mich zu stellen – den er „erwartete“ und den er zu einer weiteren Freiheitsberaubung gegen mich missbraucht hätte!

Es ist unfassbar, dass diese Figur und dieser offenkundig kriminell oder zwanghaft agierende, charakterlich völlig ungeeignete ehemalige honorige Richter und „Christ“ weiter öffentlich „gewürdigt“ wird:

„Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wurde am 15. Februar 70 Jahre alt. Das meldet das bischöfliche Ordinariat.“….

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/norbert-baumann-wurde-70-art-9889103

Baumanns Kumpel und zur Tatzeit der verantwortliche Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, der heutige Söder-Berater Clemens Lückemann (CSU) hat gar bei drei Staatsanwaltschaften Strafantrag wegen. „Beleidigung“ gestellt: in Stuttgart, Bamberg und Würzburg. Wahn?

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Schlötterer behauptet ganz richtig:

„Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand“

Auch heute noch sieht er in der CSU-Spitze quasi den Ursprung allen Übels – besonders im Fall Mollath. Die Partei sei einfach schon zu lange und zu unkontrolliert an der Macht im Freistaat.

„Die CSU ist seit Jahrzehnten hier an der Macht und die Justizinstitution völlig abhängig“, sagt Schlötterer. „Nach meiner Einschätzung konnte sich der Fall Mollath nur in Bayern zeigen und in keinem anderen Bundesland. Hier ist die Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand. Das schafft eine Neigung der Justizorgane, sich nur nach dem Winde zu richten.“ Er geht davon aus, dass die Schwarzgeldgeschäfte vertuscht werden sollten, weil der Freistaat Bayern an der Bank beteiligt war.“…

https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Fall-Mollath-wird-in-einem-neuen-Buch-dokumentiert-3920127.html

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Hervorgehoben

Laut Wolfgang Janisch von der SZ bin ich “…ein vom Leben gebeutelter Mensch“….

Nein! Ich bin ein Opfer der bayerischen Justiz und der kriminellen Umtriebe, für die sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht interessiert – anders als für die „Ehre“ der Kriminellen in den eigenen Reihen der Justiz.

Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Süddeutsche Zeitung berichtet schon – von der zehnmonatigen Freiheitsberaubung allerdings kein Wort….

……….

Update:

Das Urteil ist im Volltext bereits veröffentlicht, 19.06.20, mir als Beschwerdeführer liegt es bisher nicht vor:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Und auch Legal Tribune online berichtet aktuell:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr-1094-19-362-18-verurteilung-beleidigung-abwaegung-meinungsfreiheit-persoenlichkeitsrecht/

………….

Werde mich noch näher befassen….

Die Aussage, dass ich 2012 irgendein „Umgangsrecht“ verloren hätte, ist zum Beispiel bereits grob falsch – der vollstreckbare Umgangsbeschluss wurde schlichtweg über Jahre nicht durchgesetzt, durch die Justiz verschleppt und ausgesessen und erst im Februar 2016 willkürlich und rechtswidrig aufgehoben.

Es geht um die von mir selbst eingereichte Verfassungsbeschwerde zum Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Mai 2019:

Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern….

….“In einem der vier Verfahren geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter – den der Mann im Jahr 2012 verlor. Danach begann sein Feldzug gegen die bayerische Justiz, deren Vertreter er – gern auch mit Namen und Foto – als „asoziale Justizverbrecher“ und „Kindesentfremder“ titulierte. Er sah „strukturelle Korruption“ und einen „rechtsradikalen Präsidenten“ am Werk. Er brachte es auf 450 Blogbeiträge. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu einer kleinen Geldstrafe.

Das Verfassungsgericht hat das Urteil nun bestätigt. Das ist ein wenig überraschend, weil Karlsruhe sonst überall dort, wo man solche Angriffe mit einem zugedrückten Auge gerade noch als Machtkritik oder als „Kampf um das Recht“ lesen kann, auch heftigste Äußerungen hinnimmt. Hier freilich war der Mann zu weit gegangen. Weil er die Justiz hartnäckig wieder und wieder an den Pranger gestellt habe, sei deren berufliche Integrität grundsätzlich in Frage gestellt worden.

Wichtig für die Abwägung sind dem Beschluss zufolge der Kontext, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts – das kennt man schon. Hervorgehoben wurde aber dieses Mal die „spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet“. Es macht eben einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt – oder um eine schriftliche, mit Fotos garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer. Das Internet könne ein „die ehrbeeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium sein“. Und die Entschuldigung, man habe etwas nur in der Wut des Moments eingetippt, findet Karlsruhe nicht überzeugend. Bei schriftlichen Äußerungen sei ein höheres Maß an Zurückhaltungen zu erwarten. Das gelte auch in den sozialen Netzwerken.“….

https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390

„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

Hervorgehoben

Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Mordmotiv Kindesentzug: TV-Ausstrahlung WEIL DU MIR GEHÖRST – psychischer Missbrauch von Kindern, Vollversagen der Justiz, Arschlochverhalten von Rechtsanwälten…..

Die Justiz Würzburg hat die Entfremdung meiner Tochter seit 2003 schuldhaft zu verantworten.

Eine der Folgen ist: MORDLUST! Man provoziert es – wie dieser Blog dokumentiert – durch ungeniertes asoziales Nachtreten geradezu, dass ich als Vater die Täterinnen und Täter final zur Rechenschaft ziehe. Der Rechtsstaat dient nur noch als Fassade, um Fehler und Verbrechen im Amt zu vertuschen und gegen mich als Opfer immer weiter nachzutreten.

Der Mordlust gegen diese Asozialen steht insoweit nur noch das „Kindeswohl“ entgegen.

Alle Beteiligten bagatellisieren, schauen zu, wie diese völlig unfähige, zum Teil bösartig und nazihaft (Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg) agierende Provinzjustiz die im 16. Jahr befindliche Kindesentziehung immer weiter zirkelschlüssig fortsetzt.

Aus gegebenem Anlass:

Diskussion zum letzte Woche in der ARD ausgestrahlten Film „Weil du mir gehörst“ über den nach Trennung üblichen psychischen Missbrauch des Kindes durch Bezugspersonen, Institutionen und Justiz:

…“Welche Folgen hat es, wenn Mütter oder Väter nach der Trennung dem anderen Elternteil das Kind entfremden? Ist das Sorge- und Umgangsrecht noch zeitgemäß?“….

https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html?fbclid=IwAR10G0R5MCog2kYBZNQeQ9Ehso9jHCU5XAezTbTj8mp4pJOPZBOijn9bTIo

Hier eine Stellungnahme des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Unser Verband nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.2., 20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch bis 12. Mai 2020 nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet unser Verband die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.

Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Trennungsfamilien und Kinderrechte

Hier nochmals zum Inhalt des Films:

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“

„Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“

Game of Thrones: der „Nachtkönig“ und sein Hofnarr

Dem obigen Würzburger CSU-Grinser habe ich – wie auch dem Innenausschuss des bayerischen Landtags – vor einigen Monaten diese Beschwerde geschickt in Sachen Kindesentziehung und Justizkriminalität, Antwort blieb aus:
Beschwerde an OB Christian Schuchardt, Kindesentziehung/Justizkriminalität

Auch das folgende ist m.E. wert, zur Kenntnis genommen zu werden. Denn ja, richtig, Hass, Gewalt, Radikalisierung und Mordlust hat zuvor einen Weg hinter sich gebracht….(zum Beispiel jahrelangen Kindesentzug, Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen, Auflaufenlassen, Lügen, Täuschungen, Amtsmissbrauch durch Richter und Staatsanwälte, die sich gegenseitig decken, Verhöhnung, Spott, rechtswidrige Pfändungen….)

Zum Thema „Hass und Gewalt“ jedenfalls fabuliert die Würzburger Mainpost heute:

….“Machen wir uns nichts vor, die Radikalisierung der sprachlichen Auseinandersetzung ist der Wegbereiter für körperliche Gewalt. In einem solchen Klima darf es nicht verwundern, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger finden, die für eine weltoffene, demokratische und liberale Kommune kämpfen wollen. Der immer brutaler und menschenverachtend geführte Kampf um die Deutungshoheit im Internet lässt die demokratischen Säulen bröckeln.“….

https://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/leitartikel/Kommentar-Wenn-Hass-und-Gewalt-das-kommunale-Amt-verleiden;art9517,10392608#anker

Vor einigen Jahren habe ich mich bekanntermaßen selbst als OB-Kandidat in Würzburg beworben.

Damals klang die Mainpost genau so, wie sie es nun kritisiert: aggressive Häme und Spott. Der Redakteur Jungbauer – von wegen „Deutungshoheit“ – beleidigte mich, ohne je mit mir gesprochen zu haben, als „Hallodri“, der das Amt „beschädigt“:

„Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“

Politisch ist er noch nie in Erscheinung getreten. Er hat keine Gruppierung hinter sich. Und dennoch will ein Ex-Polizist aus dem Landkreis Oberbürgermeister von Würzburg werden. Für heute Abend lädt er zur Wahlaufstellung ein. Ein Programm für die Stadt Würzburg? Fehlanzeige. Sein Programm ist der Kampf gegen Justiz und Behörden, als deren Opfer sich der Mann sieht – weil er nach einer Trennung seine Tochter nicht kontaktieren darf. Man könnte das Ganze als Lachnummer abhaken. Wenn es zum Lachen wäre.

Immerhin verhehlt der Kandidat seine Motive nicht. Er sucht die Öffentlichkeit nur, um auf sein Problem aufmerksam zu machen und hofft auf Mitstreiter in ähnlicher Lage. Wenn dieses Modell Schule macht, dann stehen uns demnächst vielleicht noch OB-Kandidaten im Kampf gegen die Entrechtung pflegebedürftiger Senioren oder gegen die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ins Haus.

Nicht nur zu wählen, sondern sich auch wählen zu lassen – das ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Sie muss es aushalten. … Damit allerdings nicht jeder Hallodri auf dem Wahlzettel steht, muss eine bestimmte Zahl an Bürgern den Wahlvorschlag unterschreiben. In Würzburg wären das 385. Das scheint für größere Vereine kein Problem, für Einzelkämpfer wie in diesem Falle wohl schon. Und das ist gut so.

Was hier probiert wird, ist der dreiste Missbrauch eines demokratischen Rechts für ein Einzelinteresse, wo das Gemeinwohl zählen sollte. Um sich als OB einer Großstadt zur Wahl zu stellen, braucht es schon mehr als eine vage Vorstellung von deren politischer Entwicklung. Wer dann noch ungeniert dazu sagt, dass ihn das Amt gar nicht interessiere, disqualifiziert sich gleich mehrfach. Durch den allzu saloppen und realitätsfremden Umgang mit einer Kandidatur wird ein Stück weit das Amt als solches beschädigt. Und indem der „Kandidat“ in der Wahl der Mittel dermaßen daneben greift, erweist er seinem eigentlichen Anliegen auch noch einen Bärendienst.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Nicht-jeder-Zweck-heiligt-die-Mittel;art735,4083188

Das hier ist übrigens der „Bundesverkehrsminister“:

Vollpfosten Andreas Scheuer (CSU)

Asoziale Justizkriminalität oder „Cybermobbing“ gegen unschuldige CSU-Juristen….?

Der geschmeidige CSU-Minister Georg Eisenreich will künftig Cybermobbing – oder was CSU-Vasallen sonst so für strafbare Beleidigung und Verleumdung halten – noch „schärfer“ bestrafen. Dazu hat er eine Bundesgesetzesinitiative gestartet:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Man muss kein Einser-Abiturient sein, um zu durchschauen, dass diese „Initiative“ vor allem darauf abzielt, Justizkritiker, sog. „Querulanten“ und überhaupt Menschen, die sich gegen das Unrecht der Behörden in Bayern wehren, noch niederschwelliger einzuschüchtern, zu kriminalisieren und mundtot zu machen:

https://www.journalistenwatch.com/2019/11/26/wie-nordkorea-landen/

Aus gut informierter Quelle wurde mir mitgeteilt, dass dieser Blog ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für diese musterhaft dümmliche CSU-Kampagne ist und Ergebnis eines Austauschs zwischen Ministerim und dem Justizkriminellen Lückemann. Der Täter im Amt wird ja weiter ungeachtet der Folgen seiner Amtszeit für Rechtsstaat und Einzelne gewohnt schleimerisch verabschiedet:

„Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann kann auf nunmehr 40 Jahre im Staatsdienst zurückblicken. Aus diesem Anlass überreichte ihm der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich persönlich am 4. Dezember 2018 die Dankurkunde und würdigte sein Wirken für die bayerische Justiz.„….

https://www.wiesentbote.de/2018/12/05/praesident-des-oberlandesgerichts-bamberg-war-40-jahre-in-justitias-diensten/

Wer erwartet gegen derarte Lichtgestalten in Bayern auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Strafverfolgung und objektive Ermittlungen….?

FAKTEN – oder „Cybermobing“ ? – wie hier über die Verbrechen im Amt und die andere Seite dieses honorigen Juristen Lückemann stören diese Idylle der CSU-Justiz natürlich….

Dieses Schreiben ging an drei Adressaten und fasst nochmals zusammen:

Prof. Dr. phil. Joachim Wittkowski
Bremenweg 30
97084 Würzburg

Amtsgericht Würzburg
– Abt. für Familiensachen –
Ottostraße 5
7070 Würzburg

Als Strafanzeige
über Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 21.11.2019

2 F 5/04
2 F 957/12

Amtsgericht Würzburg

Rechtsbeugungen/Strafvereitelung der Justizbehörden Würzburg zu Kindesentführung/Kindesentziehung seit 2003

Folgendes Schreiben ergeht beweisrechtlich. Die Vorgänge sind polizeibekannt, Strafanzeigen gegen die Beschuldigten des Jugendamtes Würzburg und des Amtsgerichts Würzburg, insbesondere den seit 2017 völlig untätigen Bernhard Böhm sind umfangreich erstattet.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Auf Anregung der Zeugin fand mit Datum vom 18.11.2019 die Beauftragung des Jugendamtes Stuttgart statt.

Das Vorgehen der zuständigen Stellen in Würzburg ist als asozialer und gewalttätiger Übergriff sowie anhaltende Verletzung der Grund-, der Kindes- und der Elternrechte anzusehen.

Das Verhalten der zuständigen Stellen Würzburg, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem Familiengericht, ist erkennbar geeignet, die Tötung von Menschen zu provozieren, Betroffene in den Suizid und in die Gewaltkriminalität zu treiben.

Die Vorgänge sind seit Jahren polizeibekannt, auf die öffentliche Dokumentation der Vorgänge im Blog des Unterzeichners seit August 2013 wird vollinhaltlich verwiesen.

Die Justizbehörden Würzburg sind in eigener Sache als hochgradig kriminell, korrupt und übergriffig anzusehen. Dies korrespondiert mit völliger Untätigkeit, Verschleppung und dem Versuch des Aussitzens, was die existentiellen Belange des Unterzeichners als Vater und ehemaligen Polizeibeamten angeht.

Dokumentation Sachverhalt / Ermittlungsstand

1.

Im September 2003 wurde in Heirats- und Familienbildungsabsicht mit der Kindsmutter, Frau Kerstin Neubert die gemeinsame Tochter geboren. Die Tochter ist ein gemeinsames Wunschkind.

Die Vorgänge seither sind als Justizkriminalität einer in Teilen hochgradig asozial gegen Bürger und Rechtsuchende agierenden Justiz anzusehen, die von CSU-Profiteuren und Rechtsradikalen dominiert wird, die glauben über den Gesetzen zu stehen.

Ziel ist nicht Rechtsfrieden sondern die Unterwerfung bis hin zur Vernichtung (Anwendung des § 63 StGB mithilfe Fehlgutachten, LG Würzburg, 814 Js 10465/09) von Betroffenen, die sich gegen das behördliche und gerichtliche Unrecht und die Grundrechtsverletzungen in der Region zur Wehr setzen.

Bis heute habe ich als leiblicher und rechtlicher Vater kein Sorgerecht. Diese rechtswidrige Sorgerechtsverweigerung basiert bis heute auf dem 2010 als Diskriminierung von Vätern abgeschafften § 1626a BGB. Altfälle werden durch die Justizbehörden Würzburg einfach ignoriert und ausgesessen.

Zu meiner Tochter hatte ich aufgrund der Einschaltung der Justizbehörden Würzburg durch die Kindsmutter als Vater seit Dezember 2003 bis Mai 2010 keinerlei Kontakt.

Ein zweiter kompletter Kontaktabbruch unter Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg erfolgte – in Verletzung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichtes Würzburg vom 09.04.2010 (!), 005 F 1403/09, mittels dem zuvor über zwei Jahre durch wöchentliche Treffen ein Bindungsaufbau gelang.

Die Justizbehörden Würzburg sind seit 2004 weder in der Lage, auf die Übersendung von Fotos meines Kindes durch die Kindsmutter hinzuwirken noch sonst in irgendeiner Form auf ein Wohlverhalten der Kindsmutter hinzuwirken.

Selbst die Mitteilung über Alltag und Leben meiner Tochter war seit 2004 nicht zu erlangen.
Die Justizbehörden Würzburg betreiben hier in krimineller Form willkürlich eine Zerstörung von Elternschaft, die sie offenkundig mit zunehmender Dauer für selbstverständlich und normal halten. Anträge werden ignoriert, der rechtsfreie Zustand wird bagatellisiert.

Ohne jede Sanktion verhindert die Kindsmutter über Jahre jeden Kontakt, seit 2012 ist sie untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht, die von den Justizbehörden Würzburg vertuscht wird. Die Beschlüsse des Gerichts auf Beratung/Mediation, Zusammenarbeit mit Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich etc. ignoriert und missachtet die Kindsmutter ebenfalls über Jahre.

Die Beschuldigte Antje Treu, verantwortliche Richterin von 2004 bis 2007 und wieder seit 2011, lässt auf die Blockaden der Kindsmutter und die von Treu selbst kommunizierten Kindeswohlverletzungen (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/11) schlichtweg und zum Teil über Jahre die Akte liegen.

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort KontakteBeschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Die Verantwortungslosigkeit der Richterin Treu ist symptomatisch: Schäden werden zwar festgestellt, infolge aber nichts veranlasst.

Im Detail wurde durch die Kindsmutter aufgrund eigener psychischer Dispositionen (postpartale Depression) und persönlicher Überforderungen bereits drei Monate nach Geburt des Kindes, Dezember 2003, die Familienbildungsabsicht und Beziehung und somit auch die Vater-Kind-Bindung gewaltsam mit Hilfe der Justizbehörden Würzburg zerstört.

Der Verlust der Partnerin und des mit über 30 Jahren geplant geborenen Kindes in der von den Jusitzbehörden Würzburg verschuldeten Form ist als schweres Trauma gegen meine Person als Vater anzusehen.

In asozialster und dümmster Weise erfolgt in den Jahren seit 2003 durch Verantwortliche eine ständige Retraumatisierung und Potenzierung der Schäden. Durch einzelne Personen erkennbar sehr gezielt und in bösartiger Schädigungsabsicht (Beschuldigte und Radikalfeministin Angelika Drescher, Beschuldigte Thomas Trapp, Roland Stockmann, Clemens Lückemann).

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Weitere Verantwortliche schaffen gezielt durch Zeitablauf über Verschleppungen und Untätigkeit eine Faktenlage, die infolge von den Verantwortlichen als irreversibel und verfahrensentledigend missbraucht wird.

Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.

Gegen die Verantwortlichen besteht objektiv ein Mordmotiv, wie seit Jahren polizeibekannt.

2.

Während Schwangerschaft und von Geburt des Kindes bis zum 12.12.2003 bestand eine vollständige Bindung zu meiner Tochter (und der Kindsmutter).

Mit Datum vom 15.12.2003 wurde durch die Kindsmutter, die Juristin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert völlig willkürlich und ohne nachvollziehbaren äußeren Anlass hierzu beim Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich erwirkt, die mir am 22.12.2003 zugestellt wurde.

Die Faktenlage seither belegt, dass die Kindsmutter durch ihren Vater und Großvater des Kindes, Willy Neubert, in übergriffiger und intriganter Weise bis heute manipuliert wird, die Vater-Kind-Bindung komplett zu zerstören und dieser Missbrauchstäter aggressiv auf die vollständige Löschung meiner Person als Vater aus dem Leben des Kindes hinwirkt.

Schreiben des Beschuldigten Neubert aus 2011 und 2012 an den Beschuldigten Roland Stockmann, Direktor am Amtsgericht, liegen vor. Hierin fordert Neubert die Ausschaltung der Richterin Treu und die Verhinderung jedweder Schlichtung zwischen den Eltern sowie die Beendigung jedweden Umgangskontaktes.
Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-BindungSchreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Aufgenommen wurden die Angaben der Kindsmutter am 15.12.2003 durch die Rechtspflegerin Frau Lassen, der Beschuldigte und sog. Richter Thomas Schepping, Zivilgericht, zeichnete infolge ab. Ein Aufklärungswille über Falschdarstellungen und beliebig vorgebrachten Vorwürfe besteht bis heute nicht. Die offenkundige und strafbare falsche Eidesstattliche Versicherung durch die Kindsmutter wird bis heute durch das Gericht gedeckt, die Folgen und Traumata hieraus vertuscht.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Dieser Vorgang führte bis heute zur Zerstörung meines Lebens und meiner Vaterschaft und einer Traumatisierung bis zum heutigen Tag sowie zu einer insoweit irreversiblen Kindeswohlverletzung für meine Tochter.

Das Familiengericht wurde infolge durch das Zivilgericht nicht kontaktiert, obwohl für jeden normal denkenden Menschen offenkundig war, dass ein drei Monate alter Säugling von dem Vorgang betroffen ist.

Das Familiengericht Würzburg wurde hierauf mit Schreiben vom 27.12.2003 durch mich als Vater hinzugezogen, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Bindung, der Schlichtung und Mediation.

Die Bindung wurde infolge wie selbstverständlich zerstört, das Verfahren verschleppt. Ein Termin wurde – erst auf mehrere Anträge hin – von der Beschuldigten Antje Treu für August 2004 terminiert.

Die sichtlich überforderte Richterin nutzte diesen Termin auch hier nicht für zwingend notwendige Maßnahmen sondern beauftragte den Beschuldigten Prof. Joachim Wittkowski mit einem Gutachten.

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Der Beschuldigte Wittkowski wurde nach Bekanntwerden der Gutachtenbeauftragung ebenfalls durch den Beschuldigten und Großvater Willy Neubert kontaktiert und gebrieft.

Nach zwei Terminen in der Praxis des Beschuldigten Wittkowski empfahl dieser wunschgemäß die komplette Ausgrenzung meiner Person als Vater.

Konkret schreibt der Beschuldigte, Dezember 2004, 2 F 5/04, nach einem Jahr von der Justiz Würzburg verschuldeter kompletter Entfremdung des Kindes:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Der vollkommen dümmlich und arrogant agierende Beschuldigte fabuliert ohne jeden nachvollziehbaren Hintergrund, wobei er die heute vorliegende Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und über anderthalb Jahrzehnte verschuldete Kindeswohlverletzung als Ziel setzt.

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich ins‘s Bild. Sie wolle sie aber verlängern lassen.“

Die Widersprüche in den Angaben des Beschuldigten Wittkowski sind für jeden objektiven Leser erkennbar. So erteilt er zwar Frau Neubert einen Freibrief, was deren angebliche
Bindungstoleranz angeht, gleichzeitig dokumentiert er jedoch, dass mein Wohnsitzwechsel nach Würzburg (nach einem Jahr kompletter Entfremdung) für die Kindsmutter nicht als Vereinfachung der Lebenswirklichkeit angesehen wird – sondern diese „in Panik versetze“.

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Zum Thema Verfügungsgewalt hier:

Klicke, um auf Alberst%C3%B6tter-Verf%C3%BCgungsgewalt.pdf zuzugreifen

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Die vergangenen 16 Jahre zeigten und bestätigten vielfach, dass die einzige Zielsetzung der Kindsmutter darin bestand, mich als Vater komplett auszugrenzen und aus dem Leben der Tochter zu löschen.

Kindsmutter Kerstin Neubert vor Einschaltung der Justiz

Dies aufgrund eigener psychischer Defizite, niederer Gesinnung und für vernünftig und normal denkende Menschen nicht nachvollziehbare Motive.

Der Beschuldigte Wittkowski, auf dessen sog. Gutachten von 2004 sich bis ins Jahr 2013 die Beschuldigte Gabriele Hitzlberger (sog. Rechtsanwältin der Kindsmutter) in gewaltsamer und übergriffig entwertender Weise zu berufen versuchte (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/1), hat somit die Aktenlage geschaffen, die zur heute vorliegenden kompletten Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und Ausgrenzung meiner Person als Vater führte – die Wittkowski im vollen Wissen um die Schädigungen hieraus insbesondere für meine Tochter, dem Gericht empfohlen hat.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Unter Verweis auf Studien zur Bindungsforschung schreibt der Beschuldigte Wittkowski:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Das war im Dezember 2004!

Der Fortgang der Schädigungen und der wie beiläufig über nun 16 Jahre normalisierten Zerstörungen und Kindeswohlverletzung ist umfassend dokumentiert und zur Anzeige gebracht.

Der Beschuldigte Bernhard Böhm, seit 2017 zuständiger Richter am Amtsgericht Würzburg, hat seit 2017 nichts unternommen. Ein Termin wurde zunächst für August 2018 festgelegt, auf Antrag der Kindsmutter – die ungehindert weiter untergetaucht ist – aufgehoben.

Es handelt sich hier erkennbar um Justizkriminalität, die hier offenkundig unter Gefahr der Eskalation wie selbstverständlich fortgeführt wird.

Es ist insoweit auch nicht erkennbar, inwieweit eine Aufklärung und Beendigung der Amtstaten erfolgt.
Besprechung am 25.10.2019 bei der Polizeibehörde Stuttgart lässt den Schluss zu, dass vielmehr weiter nach Wegen der Vertuschung zum Schutz der Kriminellen gesucht wird und nach Möglichkeiten, mich als Antragsteller und Opfer der Justiz kaltzustellen, wie es bereits mehrfach und in Vernichtungsabsicht durch die Justizbehörden Würzburg versucht wurde (Pathologisierung mittels Fehlgutachten).

Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, die führende Personen der örtlichen Justiz 2009/2010 zu verantworten haben, wird ebenfalls anhaltend vertuscht.

Trotz Freispruch und Feststellungen des Landgerichts Würzburg, dass sämtlichen Maßnahmen gegen meine Person diesbezüglich keine Straftat und sachlichen Motive zugrundelagen, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten.

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Klicke, um auf stockmann.pdf zuzugreifen

Auch die Auszahlung der gesetzlich festgeschriebenen und völlig ungenügenden sog. Haftentschädigung wurden durch eine kriminelle CSU-Seilschaft unter Führung des Rechtsradikalen Clemens Lückemann (zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, 2013 bis 2020 sog. Präsident des OLG) unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung verhindert.

Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich öffentlich dokumentiert. Offenkundig ist nur die Herstellung von Öffentlichkeit – in welcher Form auch immer – geeignet, derarte kriminelle Machenschaften in Justiz und Behörden zu beenden und kriminelle Seilschaften und Täter im Amt zur Rechenschaft zu ziehen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Ein verrottetes System, beschrieben in der SZ: „Fehlerhafte Gutachten“ und inkompetente Juristen, die Existenzen zerstören, sind seit Jahrzehnten der übliche Standard in der deutschen Justiz….

….“Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.“….

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Vaterschaft zerstört seit 2003 durch rechte CSU-Justizverbrecher und deren kriminelle Hofgutachter, seit 2012 keinen Kontakt zum Kind.....

Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten können katastrophale Folgen haben.
Anja Kannegießer, Juristin und Psychologin, will das endlich ändern“…

Die Bankrotterklärung für „Altfälle“ liefert die interviewte Super-Gutachterin ganz nebenbei:

„Was aber tun, wenn ein Kind stark von einem Elternteil beeinflusst wurde? „Bei älteren Kindern würde ich sagen: Auch ein beeinflusster Wille ist ja deren Wille.„…

Genau mit dieser zweckmäßig und höhnisch vorgetragenen Schutzbehauptung haben die Würzburger und Bamberger Justizverbrecher willkürlich seit nun 2012 wieder meine Vaterschaft zerstört – und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aus dem heute erschienen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der Einblicke in ein verrottetes System liefert:

„Es gibt die ganz schlimmen Wochen, da schafft Anja Kannegießer es nicht mal mehr, wenigstens eine kurze Absage zu schicken. Es sind einfach zu viele Mails, die in ihrem Postfach landen. Mails, die es in sich haben, von gebrochenen Müttern, deren Kinder nach einem negativen Gutachten in eine Pflegefamilie gebracht wurden, von verzweifelten Vätern, die sich selbst im Kampf um das Kind verloren haben, von Anwälten, die fassungslos von Gutachten berichten, die sich auf 40 Jahre alte Fachliteratur stützen, von Familienrichtern, die über die zermürbende Suche nach qualifizierten Gutachtern klagen……

…..Ihr Geld aber verdient die 47-Jährige seit 15 Jahren als Gutachterin in Straf- und Familiengerichtsprozessen. Wem es gelingt, zwischen zwei Terminen in München ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, der begegnet einer Frau, die ihre Antworten gründlich abwägt. Ihren Job in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschreibt sie so: „Unsere Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass Familienrichter eine gute Entscheidung treffen können.“ Doch genau das Gegenteil ist viel zu oft der Fall.

…..Eine falsche Einschätzung genügt, um Kinder ihrem Martyrium ausgesetzt zu lassen oder Familien zu zerstören. Welche Abgründe sich dann mitunter auftun, ist aktuell im Kino zu sehen. In dem Spielfilm „Systemsprenger“, der als deutscher Beitrag ins Rennen um den Oscar 2020 geht, erzählt die Regisseurin Nora Fingscheidt die Geschichte der neunjährigen Benni.

……„Eigentlich“, sagt Kannegießer, „kann aus so einer enormen Verantwortung nur folgen: Alle Gutachten müssten fehlerfrei sein.“ Müssten. Denn die schlechte Qualität vieler familienpsychologischer Gutachten beklagen Juristen und Psychologen schon seit Jahren. Eine Studie der Fernuni Hagen deckte bereits 2015 gravierende Mängel bei familienpsychologischen Gutachten auf. Vor allem die mangelnde psychologische Fundierung und der Einsatz fragwürdiger Tests stachen hervor. In einzelnen Gutachten sollen Eltern sogar Humortests unterzogen worden sein…..

Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen

Was also sind die Gründe? Zum Beispiel die immer noch fragwürdige Qualifikation einiger Gutachter. „Lange Zeit hat es gar keine Anforderungen an ihre Ausbildung gegeben. Überspitzt gesagt: Hat ein Richter seinen Bäcker für geeignet befunden, konnte er ihn als Gutachter beauftragen.“ Zwar hat eine Gesetzesnovelle von 2016 dies geändert. Kannegießer selbst hat das Bundesjustizministerium damals beraten. Seitdem müssen Sachverständige eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial-)pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben. Doch immer noch sind weder Berufserfahrung noch spezielle Fortbildungen verpflichtend (Gleiches gilt übrigens auch für Familienrichter). „Man kann also direkt von der Uni kommen und sofort loslegen, ohne sich mit Trennungsforschung oder Bindungsdiagnostik wirklich auszukennen„, sagt Kannegießer. Mitte 20-Jährige könnten so Urteile über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Warum man die Vorschriften nicht strenger formuliert hat? Kannegießer seufzt. „Vielerorts ist es jetzt schon unmöglich, einen Gutachter zu finden, der nicht erst in sechs Monaten Zeit hat.“ Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.

Doch immer mehr Väter wollen ihre Kinder auch nach der Trennung nicht nur am Wochenende sehen. Die Zahl der Umgangsstreitigkeiten steigt seit Jahren. Trotzdem verfügte lange keines der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Unis über eine Professur für Rechtspsychologie. Um Forschung und Nachwuchs ist es deshalb schlecht bestellt. Hinzu komme, so Kannegießer, dass viele Psychologen den Job nach kurzer Zeit wieder aufgeben. „Man steht oft im Kreuzfeuer, bekommt selten positives Feedback, wird vor Gericht sehr kritisch befragt. Das ist natürlich etwas anderes, als wenn ich unter vier Augen Therapie mache.“ Wenn sie von dem Hass der Eltern erzählt, der ihr bisweilen entgegenschlägt, wird ihre ruhige Stimme noch ein bisschen leiser. Ein Vater drohte Kannegießer, dass er ihr etwas antue, wenn er keinen Umgang bekomme, ein anderer lauerte ihr vor der Wohnung auf.

….. Geschätzt 10 000 dieser Gutachten werden jedes Jahr in Auftrag gegeben, in der Regel in allen strittigen Familienverfahren. Einige Richter drohen Eltern auch damit („Wenn Sie sich nicht einigen, lasse ich ein Gutachten erstellen“), denn im Klartext heißt das: Kosten von 5000 bis 10 000 Euro plus weitere Monate, in denen sich am Status quo nichts ändert. Liegt das Gutachten endlich vor, umfasst es oft mehr als hundert Seiten. Diese müssen fachlich korrekt, aber trotzdem für den Laien verständlich sein. Oberstes Gebot ist die Neutralität. Die jedoch versuchen viele Eltern gleich beim ersten Treffen mit Kuchen, Blumensträußen oder üppig gedeckten Tafeln ins Wanken zu bringen….“

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Die vom Familiengericht Würzburg 2013 zugezogene sog. Gutachterin Katharina Behrend („Lösungsorientierte Arbeit“), die für die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung schuldhaft mitverantwortlich ist, tritt im übrigen weiter mit dem Thema auf, mit dem sie Existenzen und Kindeswohl zerstört, im Dezember in Stuttgart:

K. Behrend: Gefälligkeitsgutacherin, um die Justiz zu entlasten.... die Justizngsorie

Ihre „Workshops“:

„Vom Liebespaar zur hochstrittigen Elternschaft … Psychodynamik der Trennungsfamilie“

„Kinder nach hochstrittiger Elterntrennungverstehen: Umgangsstörungen und Um-gangsverweigerung – Die Situation und die Rechte des Trennungskindes im Eltern-konflikt

Klicke, um auf 1568970437_-_kiz_fk_stuttgart_2019_formular.pdf zuzugreifen

Der Popanz kostet 200 Euro Anmeldung (20 Euro Getränke).

Die Frage lautet „Ab wann hat die Gaudi ein Loch?“ – auch das der Titel eines Vortrags bei der Veranstaltung.

Wer zieht solche Profiteure und Mittäter zur Verantwortung für die generationenübergreifenden Schäden, Grundrechtsverletzungen und Lebenszerstörungen, die sie quasi nebenbei verschulden…..!?

Die Hauptprofiteure sind jedoch nach wie vor die sog. „Rechtsanwälte“ – auch das in meinem Blog ausführlich beschrieben:

Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

https://martindeeg.wordpress.com/tag/dr-gabriele-hitzelberger/

Auch die glauben offenbar, über die von der Kanzlei verschuldeten Schäden „wächst irgendwann Gras“…

Familienrichter Bernhard Böhm, Würzburg: Kindesentfremdung als normalisierte Farce und Methode asozialer CSU-Justiz, entsorgte Väter immer weiter zu schädigen…

Das ist inzwischen die rund 10. Beschwerde/Strafanzeige gegen die Untätigkeit des Justizkriminellen Bernhard Böhm, der seit 2017 NICHTS unternimmt: weder werden meine Anträge beantwortet noch sonst in irgendeiner Weise den rechtsstaatlichen Pflichten und dem Wächteramt nachgekommen.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 01.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Beihilfe zur Kindesentziehung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Amtspflichtsverletzung erstattet gegen

Bernhard Böhm, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird vorausgeschickt, dass der Unterzeichner als Vater den maßeblichen Justizkriminellen den Tod wünscht. Dennoch hält er sich immer noch – ungeachtet der Blockade des Rechtsweges durch die Täter – an den sog. Rechtsweg. Dieser wird jedoch zunehmend zur Farce!

Es besteht objektiv und seit langem ein Mordmotiv. Dies ist auch seit langem polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner sachdienlichen Weise Aufklärung und Ermittlung gegen die Amtstäter erfolgt, die ungeniert weiter Rechtsbeugungen und Schädigungen verschulden.

Die Rechtsbrüche und fortlaufenden Grenzüberschreitungen bei den CSU-Justizbehörden in Unterfranken haben tiefe Spuren hinterlassen.

Diese Justizkriminellen zerstörten und zerstörten nicht nur mit Genuss meine Vaterschaft und bürgerliche Existenz sondern schädigen auch mit Vorsatz und rechtswidrig mein Kind, dies seit Jahren!

Einer Abgabe dieses Vorganges an die Staatsanwaltschaft Würzburg wird ausdrücklich widersprochen, da Amtstaten seit Jahren zu Lasten des Unterzeichners unter Missachtung des Legalitätsprinzips und struktureller Strafvereitelung dort vertuscht werden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist in Sachen des Klägers als kriminelle Vereinigung zu einzustufen, die in eigener Sache agiert, insbesondere zugunsten des Rechtsradikalen und ehemaligen Behördenleiters Clemens Lückemann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt seit insgesamt 2006 mit immensem Eifer und krimineller Energie die Verfolgung eines Unschuldigen zu Lasten des Unterzeichners, aktuell 101 Ds 701 Js 3528/19.

Auf Strafanzeige vom 27.07.2019, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Az. 814 Js 10465/09 hat sie nach gleichem Muster eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vorsätzliches Fehlgutachten (Mittäter Dr. Jörg Groß, CSU) gegen den Unterzeichner zu verantworten.

Dies ist als Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu werten!

Diesbezüglich und in Gesamtschau wird auf den mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zugegangen Schriftsatz bezüglich der gegen meine Person begangenen Justizkriminalität verwiesen, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart mit Datum vom 25.06.2019, öffentlich dokumentiert unter:

Dokumentiert: 15 Jahre Verbrechen im Amt bei der CSU-Staatsanwaltschaft Würzburg gegen unschuldigen Vater – übergriffige rechte Burschenschafter, die ohne jede Kontrolle Bürger als „Ziele“ verfolgen und den Tod von Beteiligten provozieren

Auf die Feststellungen und Ermittlungen der seit 2014 involvierten Sachbearbeiterin der Polizei Stuttgart wird insgesamt weiter zeugenschaftlich verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Begründung:

1.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm ist seit Mitte 2017 als zuständiger Familienrichter beauftragt, eine Lösung bezüglich der Kindesentziehung zu meiner Tochter zu veranlassen, die verfassungsrechtlichen Elternrechte meiner Person und die Rechte des Kindes durchzusetzen und überhaupt gemäß seiner gesetzlichen Pflichten von Amts wegen den rechtswidrigen Zustand zu beenden, der sowohl eine Kindeswohlschädigung als auch eine Traumatisierung meiner Person als Vater verschuldet, zeitlich manifestiert und potenziert.

Es ist polizeibekannt, dass die Justizkriminellen Pankraz Reheußer, Matthias Panzer und Michael Weber im Februar 2016 rechtswidrig und aus niederer Gesinnung heraus die Schädigung des Unterzeichners als Vater und des Kindes potenzierten, indem sie gegen den Rat von Jugendamt Würzburg, Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und den gesunden Menschenverstand den sog. Umgang bis 31.12.2017 rechtswidrig „ausschlossen“.

Der schriftliche Beschluss, der im kompletten Widerspruch zu den in der mündlichen Verhandlung gemachten Feststellungen steht, beinhaltete auch den Rauswurf der Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die zuvor mit hoher Sensibilität und Engagement den Kontakt zu meiner Tochter zwischen meiner Tochter und mir angebahnt hat.

Dieser Kontakt wurde rechtswidrig durch Verschulden des Amtsgerichts Würzburg und entgegen Beschluss der Richterin Sommer auf vollstreckbare wöchentliche Treffen, 005 F 1403/09, seit Mai 2012 missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin am Amtsgericht und Beschuldigte Antje Treu, die mittlerweile Betroffene beim OLG Bamberg schädigt, wohin sie „befördert“ wurde, verschleppte das Verfahren über drei Jahre ohne jede Tätigkeit – analog Beschuldigter Böhm. Um sich selbst zu entschulden, beauftragte sie 2013 die Gefälligkeitsgutachterin Katharina Behrend, die bundesweit herumreist, um Richter und deren Fehlverhalten bei Kindesentziehungen zu entschulden und im Fall ein insoweit völlig wertloses sog. Gutachten vorlegte, zwei Jahre nach Auftragserteilung.

Das gesamte Vorgehen dieser Justizbehörden ist derart asozial und rechtsfern, dass es geradezu Verzweiflungstaten, Tötungsdelikte gegen Verantwortliche und den Suizid so labilisierter Betroffener provoziert.

2.
Der Beschuldigte Böhm verweigert rechtswidrig unter Verletzung jeglicher Amtspflichten und Verantwortung als Richter seit Mitte 2017 jedwede Tätigkeit.

Im Mai 2018 terminierte er einen Verhandlungstermin auf 23. August 2018, der kurzfristig aufgehoben wurde. Der Termin wurde offenkundig bereist durch den Richter so gelegt, dass die Kindsmutter und Kindesentzieherin Kerstin Neubert diesen unter Hinweis auf § 227 ZPO unkompliziert absagen kann:

„§ 227 Abs. (3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

3.
Es ist offenkundiges Ziel der Beschuldigten den Unterzeichner in den Tod zu treiben oder anderweitig solange zu zermürben, bis dieser aufgibt, seine Elternrechte und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Auch die Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft hat erkennbar neben dem Ziel der Vertuschung das Ziel, den Unterzeichner in den Tod zu treiben.

Die Beschuldigten spielen erkennbar auf Zeit und glauben, dass das fortschreitende Alter des Kindes die Verbrechen der Justiz hier und die verschuldeten Schädigungen obsolet für die Täter im Amt machen wird.

4.
Das Vorgehen der Justizverantwortlichen hier – die völlig unkontrolliert und bar jeder Dienstaufsicht agieren – widerspricht jeglicher gesetzlichen Vorgabe und Pflicht.

Dies im Glauben, dass jedwede Schweinerei und Rechtsbeugung eines Richters innerhalb des Umfeldes der CSU-Justiz hier erfolgreich vertuscht und geleugnet werden kann, eine objektive Aufklärung nicht erfolgen wird.

Dies ist wie genannt angesichts der seit insgesamt Dezember 2003 ohne jede Not und jeden Sinn verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüche ein Mordmotiv.

5.
Die Diffamierungen, Entwertungen und versuchte Kriminalisierung meiner Person, die die asozialen Kriminellen und sog. Richter in Würzburg und Bamberg hier zirkelschlüssig und selbstreferentiell stets auch vorauseilend betreiben, um ihre Verbrechen, Verschleppungen und genüsslich herbeigeführten Schädigungen „begründen“ zu wollen, verfangen nicht.

a)
Die Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt, die zur Beendigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg führten, sind weiter gerichtsanhängig und aufzuklären. Diese werden analog vertuscht, ungeachtet der Fürsorgepflicht des Landes und der massiven und folgenschweren Dienstvergehen des hochrangigen Polizeibeamten Roland Eisele, der offenkundig rechtswidrig gedeckt wird, um einen Skandal zu vertuschen.

b)
Seit September 2018 betreibe ich eine zweite Berufsausbildung (bzw. eine dritte, wenn die Ausbildung als Familienmediator 2005/2006 hinzugezählt wird) als Heilerziehungspfleger.

Das erste Ausbildungsjahr wurde ungeachtet der enormen Belastungen durch das Agieren der Amts-Verbrecher und die traumatisierende Kindesentziehung meiner Tochter mit einem Notendurchschnitt von 1,4 erfolgreich absolviert.

Wie polizeibekannt und angezeigt, nutzen die Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufstätigkeit zum Versuch der Pfändung bei Bank und Arbeitgeber, der Diakonie Stetten e.V. (die gleichen Kriminellen, die die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung durch ein Komplott bis heute verweigern, was ebenfalls vertuscht wird).

c)
Das Ausbildungsjahr beinhaltete ein vierwöchiges Praktikum in einer Kindertagesstätte des Jugendamtes Stuttgart, die selbst bei dieser kurzen Dauer zu einer Bindungsherstellung zu zahlreichen Kindern und derart positivem Eindruck führte, dass die Leitung der Kindertagesstätte eine Umschulung und einen Ausbildungsplatz als Erzieher angeboten hat.

Dies alles ist mit den willkürlichen und asozialen Entwertungsversuchen meiner Person als Vater, die interessengeleitete Personen wie der intrigante Großvater des Kindes, Willy Neubert, oder die widerwärtige und auf Schädigung ausgerichtete sog. Würzburger Rechtsanwältin Hitzlberger betreiben, nicht in Einklang zu bringen.

Alle Beschuldigten, Kriminellen und Lügner, die meine bürgerliche Existenz, meine Vaterschaft und mein Leben seit über 15 Jahren zerstörten und mit immer neuen Grenzüberschreitungen weiter zerstören, sind offenkundig weiter völlig unbehelligt.

Ich appelliere daher nochmals dringend, diesen Fall von Justizkriminalität endlich ernst zu nehmen.

Wenn der Rechtsstaat jedoch aufgrund Status und Amt der Täter nicht gewillt und nicht in der Lage ist, gegen derartes Unrecht und strukturelles Systemversagen vorzugehen, dann hat er mir das nun final mitzuteilen.

Ich bin weder als Vater noch als Justizopfer gewillt, mich endlos verarschen zu lassen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Thema Kindesentziehung in neuem Film: WEIL DU MIR GEHÖRST | Filmfest München 2019

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408