„Für den Vorrang der Meinungsfreiheit spricht, dass vorliegend durch den Beschluss des Oberlandesgerichts das Umgangsrecht des Angeklagten auf lange Zeit eingeschränkt worden ist.“ Urteil Landgericht Stuttgart wegen „Beleidigung“, 40 Ns 7 Js 67767/16 Hier das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom … Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern…. weiterlesen
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