„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

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Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

„Feiertage“ – Selbstmordzeit – die Muster und Folgen struktureller Gewalt und systemischen Machtmissbrauchs

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Das einzige was mich heute – sozial völlig isoliert und komplett ausgegrenzt vom Leben meines Kindes – davon abhält, meinem Leben ein Ende zu setzen: all die Arschlöcher und Kriminellen, die Lügner, die dümmlich grinsende Staatsanwältin, all die widerwärtigen Täter mit Amtsbonus, deren Zerstörungen und Übergriffe in diesem Blog dokumentiert sind…..würden einfach davonkommen.


Wir leben in einem Land, in dem nicht die Täter und Täterinnen gesellschaftlich sanktioniert werden sondern deren Opfer, die systematisch immer weiter geschädigt, sozial isoliert und ausgegrenzt werden.

Man kommt nicht mehr daran vorbei, dass die über 18 Jahre gewaltsamer Kindesentziehung, die gezielte Zerstörung meiner Vaterschaft durch die kriminelle Justiz und ihre Mitläufer in Würzburg bei mir schwerste Folgen hinterlassen hat.

„Psychologe aus Würzburg über das Sterben: „Wir haben ein Gespür, wann unsere Zeit endet“….

https://www.infranken.de/lk/wuerzburg/psychologe-aus-wuerzburg-ueber-das-sterben-wir-haben-ein-gespuer-wann-unsere-zeit-endet-art-4590208


Die Täter: angefangen bei dem sog. Sachverständigen Prof. Joachim Wittkowski, der 2004 „empfohlen“ hat, meine bereits seit einem Jahr folgenreich verschuldete Ausgrenzung einfach fortzuführen, damit die ach so belastete Kindsmutter, die Juristin Kerstin Neubert “ihre Ruhe“ hat bis zu der widerwärtigen „Fachanwältin für Familienrecht“ Hitzlberger (siehe letzten Beitrag), die alles daran setzte, die von Mai 2010 bis Mai 2012 erfolgreich und mit enormem Einsatz von Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg aufgebaute Bindung zwischen meinem Kind und mir als Vater erneut mit offenbar triebhafter Bösartigkeit zu zerstören – und mich nebenbei weiter zu kriminalisieren, obwohl es noch keine fünf Jahre her war (2010), dass ich Opfer einer Freiheitsberaubung durch rechtsradikale Arschlöcher der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde – die ebenfalls in diesem Blog dokumentiert ist und die ebenfalls weiter in eigener Sache durch die Justiz vertuscht wird. Auf Betreiben u.a. des heutigen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Autisten Frank Gosselke und der sog. Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping (wie andere Täter beide mittlerweile „im Ruhestand“) habe ich bis heute trotz Freispruch für zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten. Die Täter machen einfach weiter in ihrer Blase…..was interessiert schon das Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligem Polizeibeamten bei der Arschloschjustiz in Würzburg/Bamberg.

Was die Kindesentziehung und Zerstörung meiner Vaterschaft angeht ist natürlich die eine treibende Kraft nicht zu ignorieren, die alles unternommen hat, um meine Ausgrenzung und Isolation herbeizuführen und gewaltsam fortzuführen: der “Großvater“ meines Kindes, Willi Neubert, der seinen ganzen intriganten und manipulativen Einfluss auf die von mir haltlos geliebte Mutter des Kindes missbrauchte, um mich zu vernichten und sich selbst als „Ersatzvater“ zu installieren……

In einer Gesellschaft. in der Täter, Lügner, Kriminelle mit Status und Amt nicht nur völlig unbehelligt und ohne Konsequenzen das Leben von Menschen zerstören sondern auch noch vom System dazu ermutigt und beklatscht werden, institutionell und juristisch gedeckt werden während die unschuldigen Opfer ihrer Taten immer weiter ausgegrenzt, isoliert und stigmatisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.

„Schöne Ostern“.

Strukturelle Gewalt, Machtmissbrauch, systemische Stigmatisierung der Opfer folgt stets den selben Mustern…..und alles fängt damit an, dass die falschen Charaktere in Führungs- und Entscheidungspositionen gelangen, wo sie glauben unbehelligt ihr bizarres Menschenbild auf Kosten ihrer Opfer ausleben zu können, umgeben von Mitläufern und Ja-Sagern und ggf. geschützt durch eine im Kern korrupte und von Standesdünkel zersetzte Justiz, die für Opfer und Rechtsuchende völlig wertlos ist. Der Rechtsstaat eine Fassade….

Mordmotiv Kindesentzug – Gabriele Hitzlberger ist die Täterin, die verantwortlich dafür ist, dass meine Tochter und ich uns seit 10 Jahren nicht mehr gesehen haben!

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Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….

Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.

Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.

Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.

Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).

Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.

Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.

Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.

Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

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Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

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Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Asoziale Justizkriminalität oder „Cybermobbing“ gegen unschuldige CSU-Juristen….?

Hervorgehoben

Der geschmeidige CSU-Minister Georg Eisenreich will künftig Cybermobbing – oder was CSU-Vasallen sonst so für strafbare Beleidigung und Verleumdung halten – noch „schärfer“ bestrafen. Dazu hat er eine Bundesgesetzesinitiative gestartet:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Man muss kein Einser-Abiturient sein, um zu durchschauen, dass diese „Initiative“ vor allem darauf abzielt, Justizkritiker, sog. „Querulanten“ und überhaupt Menschen, die sich gegen das Unrecht der Behörden in Bayern wehren, noch niederschwelliger einzuschüchtern, zu kriminalisieren und mundtot zu machen:

Wie in Nordkorea: Landen „Regimekritiker“ bald für 5 Jahre im Knast?

Aus gut informierter Quelle wurde mir mitgeteilt, dass dieser Blog ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für diese musterhaft dümmliche CSU-Kampagne ist und Ergebnis eines Austauschs zwischen Ministerim und dem Justizkriminellen Lückemann. Der Täter im Amt wird ja weiter ungeachtet der Folgen seiner Amtszeit für Rechtsstaat und Einzelne gewohnt schleimerisch verabschiedet:

„Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann kann auf nunmehr 40 Jahre im Staatsdienst zurückblicken. Aus diesem Anlass überreichte ihm der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich persönlich am 4. Dezember 2018 die Dankurkunde und würdigte sein Wirken für die bayerische Justiz.„….

https://www.wiesentbote.de/2018/12/05/praesident-des-oberlandesgerichts-bamberg-war-40-jahre-in-justitias-diensten/

Wer erwartet gegen derarte Lichtgestalten in Bayern auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Strafverfolgung und objektive Ermittlungen….?

FAKTEN – oder „Cybermobing“ ? – wie hier über die Verbrechen im Amt und die andere Seite dieses honorigen Juristen Lückemann stören diese Idylle der CSU-Justiz natürlich….

Dieses Schreiben ging an drei Adressaten und fasst nochmals zusammen:

Prof. Dr. phil. Joachim Wittkowski
Bremenweg 30
97084 Würzburg

Amtsgericht Würzburg
– Abt. für Familiensachen –
Ottostraße 5
7070 Würzburg

Als Strafanzeige
über Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 21.11.2019

2 F 5/04
2 F 957/12

Amtsgericht Würzburg

Rechtsbeugungen/Strafvereitelung der Justizbehörden Würzburg zu Kindesentführung/Kindesentziehung seit 2003

Folgendes Schreiben ergeht beweisrechtlich. Die Vorgänge sind polizeibekannt, Strafanzeigen gegen die Beschuldigten des Jugendamtes Würzburg und des Amtsgerichts Würzburg, insbesondere den seit 2017 völlig untätigen Bernhard Böhm sind umfangreich erstattet.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Auf Anregung der Zeugin fand mit Datum vom 18.11.2019 die Beauftragung des Jugendamtes Stuttgart statt.

Das Vorgehen der zuständigen Stellen in Würzburg ist als asozialer und gewalttätiger Übergriff sowie anhaltende Verletzung der Grund-, der Kindes- und der Elternrechte anzusehen.

Das Verhalten der zuständigen Stellen Würzburg, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem Familiengericht, ist erkennbar geeignet, die Tötung von Menschen zu provozieren, Betroffene in den Suizid und in die Gewaltkriminalität zu treiben.

Die Vorgänge sind seit Jahren polizeibekannt, auf die öffentliche Dokumentation der Vorgänge im Blog des Unterzeichners seit August 2013 wird vollinhaltlich verwiesen.

Die Justizbehörden Würzburg sind in eigener Sache als hochgradig kriminell, korrupt und übergriffig anzusehen. Dies korrespondiert mit völliger Untätigkeit, Verschleppung und dem Versuch des Aussitzens, was die existentiellen Belange des Unterzeichners als Vater und ehemaligen Polizeibeamten angeht.

Dokumentation Sachverhalt / Ermittlungsstand

1.

Im September 2003 wurde in Heirats- und Familienbildungsabsicht mit der Kindsmutter, Frau Kerstin Neubert die gemeinsame Tochter geboren. Die Tochter ist ein gemeinsames Wunschkind.

Die Vorgänge seither sind als Justizkriminalität einer in Teilen hochgradig asozial gegen Bürger und Rechtsuchende agierenden Justiz anzusehen, die von CSU-Profiteuren und Rechtsradikalen dominiert wird, die glauben über den Gesetzen zu stehen.

Ziel ist nicht Rechtsfrieden sondern die Unterwerfung bis hin zur Vernichtung (Anwendung des § 63 StGB mithilfe Fehlgutachten, LG Würzburg, 814 Js 10465/09) von Betroffenen, die sich gegen das behördliche und gerichtliche Unrecht und die Grundrechtsverletzungen in der Region zur Wehr setzen.

Bis heute habe ich als leiblicher und rechtlicher Vater kein Sorgerecht. Diese rechtswidrige Sorgerechtsverweigerung basiert bis heute auf dem 2010 als Diskriminierung von Vätern abgeschafften § 1626a BGB. Altfälle werden durch die Justizbehörden Würzburg einfach ignoriert und ausgesessen.

Zu meiner Tochter hatte ich aufgrund der Einschaltung der Justizbehörden Würzburg durch die Kindsmutter als Vater seit Dezember 2003 bis Mai 2010 keinerlei Kontakt.

Ein zweiter kompletter Kontaktabbruch unter Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg erfolgte – in Verletzung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichtes Würzburg vom 09.04.2010 (!), 005 F 1403/09, mittels dem zuvor über zwei Jahre durch wöchentliche Treffen ein Bindungsaufbau gelang.

Die Justizbehörden Würzburg sind seit 2004 weder in der Lage, auf die Übersendung von Fotos meines Kindes durch die Kindsmutter hinzuwirken noch sonst in irgendeiner Form auf ein Wohlverhalten der Kindsmutter hinzuwirken.

Selbst die Mitteilung über Alltag und Leben meiner Tochter war seit 2004 nicht zu erlangen.
Die Justizbehörden Würzburg betreiben hier in krimineller Form willkürlich eine Zerstörung von Elternschaft, die sie offenkundig mit zunehmender Dauer für selbstverständlich und normal halten. Anträge werden ignoriert, der rechtsfreie Zustand wird bagatellisiert.

Ohne jede Sanktion verhindert die Kindsmutter über Jahre jeden Kontakt, seit 2012 ist sie untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht, die von den Justizbehörden Würzburg vertuscht wird. Die Beschlüsse des Gerichts auf Beratung/Mediation, Zusammenarbeit mit Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich etc. ignoriert und missachtet die Kindsmutter ebenfalls über Jahre.

Die Beschuldigte Antje Treu, verantwortliche Richterin von 2004 bis 2007 und wieder seit 2011, lässt auf die Blockaden der Kindsmutter und die von Treu selbst kommunizierten Kindeswohlverletzungen (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/11) schlichtweg und zum Teil über Jahre die Akte liegen.

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort KontakteBeschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Die Verantwortungslosigkeit der Richterin Treu ist symptomatisch: Schäden werden zwar festgestellt, infolge aber nichts veranlasst.

Im Detail wurde durch die Kindsmutter aufgrund eigener psychischer Dispositionen (postpartale Depression) und persönlicher Überforderungen bereits drei Monate nach Geburt des Kindes, Dezember 2003, die Familienbildungsabsicht und Beziehung und somit auch die Vater-Kind-Bindung gewaltsam mit Hilfe der Justizbehörden Würzburg zerstört.

Der Verlust der Partnerin und des mit über 30 Jahren geplant geborenen Kindes in der von den Jusitzbehörden Würzburg verschuldeten Form ist als schweres Trauma gegen meine Person als Vater anzusehen.

In asozialster und dümmster Weise erfolgt in den Jahren seit 2003 durch Verantwortliche eine ständige Retraumatisierung und Potenzierung der Schäden. Durch einzelne Personen erkennbar sehr gezielt und in bösartiger Schädigungsabsicht (Beschuldigte und Radikalfeministin Angelika Drescher, Beschuldigte Thomas Trapp, Roland Stockmann, Clemens Lückemann).

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Weitere Verantwortliche schaffen gezielt durch Zeitablauf über Verschleppungen und Untätigkeit eine Faktenlage, die infolge von den Verantwortlichen als irreversibel und verfahrensentledigend missbraucht wird.

Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.

Gegen die Verantwortlichen besteht objektiv ein Mordmotiv, wie seit Jahren polizeibekannt.

2.

Während Schwangerschaft und von Geburt des Kindes bis zum 12.12.2003 bestand eine vollständige Bindung zu meiner Tochter (und der Kindsmutter).

Mit Datum vom 15.12.2003 wurde durch die Kindsmutter, die Juristin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert völlig willkürlich und ohne nachvollziehbaren äußeren Anlass hierzu beim Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich erwirkt, die mir am 22.12.2003 zugestellt wurde.

Die Faktenlage seither belegt, dass die Kindsmutter durch ihren Vater und Großvater des Kindes, Willy Neubert, in übergriffiger und intriganter Weise bis heute manipuliert wird, die Vater-Kind-Bindung komplett zu zerstören und dieser Missbrauchstäter aggressiv auf die vollständige Löschung meiner Person als Vater aus dem Leben des Kindes hinwirkt.

Schreiben des Beschuldigten Neubert aus 2011 und 2012 an den Beschuldigten Roland Stockmann, Direktor am Amtsgericht, liegen vor. Hierin fordert Neubert die Ausschaltung der Richterin Treu und die Verhinderung jedweder Schlichtung zwischen den Eltern sowie die Beendigung jedweden Umgangskontaktes.
Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-BindungSchreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Aufgenommen wurden die Angaben der Kindsmutter am 15.12.2003 durch die Rechtspflegerin Frau Lassen, der Beschuldigte und sog. Richter Thomas Schepping, Zivilgericht, zeichnete infolge ab. Ein Aufklärungswille über Falschdarstellungen und beliebig vorgebrachten Vorwürfe besteht bis heute nicht. Die offenkundige und strafbare falsche Eidesstattliche Versicherung durch die Kindsmutter wird bis heute durch das Gericht gedeckt, die Folgen und Traumata hieraus vertuscht.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Dieser Vorgang führte bis heute zur Zerstörung meines Lebens und meiner Vaterschaft und einer Traumatisierung bis zum heutigen Tag sowie zu einer insoweit irreversiblen Kindeswohlverletzung für meine Tochter.

Das Familiengericht wurde infolge durch das Zivilgericht nicht kontaktiert, obwohl für jeden normal denkenden Menschen offenkundig war, dass ein drei Monate alter Säugling von dem Vorgang betroffen ist.

Das Familiengericht Würzburg wurde hierauf mit Schreiben vom 27.12.2003 durch mich als Vater hinzugezogen, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Bindung, der Schlichtung und Mediation.

Die Bindung wurde infolge wie selbstverständlich zerstört, das Verfahren verschleppt. Ein Termin wurde – erst auf mehrere Anträge hin – von der Beschuldigten Antje Treu für August 2004 terminiert.

Die sichtlich überforderte Richterin nutzte diesen Termin auch hier nicht für zwingend notwendige Maßnahmen sondern beauftragte den Beschuldigten Prof. Joachim Wittkowski mit einem Gutachten.

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Der Beschuldigte Wittkowski wurde nach Bekanntwerden der Gutachtenbeauftragung ebenfalls durch den Beschuldigten und Großvater Willy Neubert kontaktiert und gebrieft.

Nach zwei Terminen in der Praxis des Beschuldigten Wittkowski empfahl dieser wunschgemäß die komplette Ausgrenzung meiner Person als Vater.

Konkret schreibt der Beschuldigte, Dezember 2004, 2 F 5/04, nach einem Jahr von der Justiz Würzburg verschuldeter kompletter Entfremdung des Kindes:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Der vollkommen dümmlich und arrogant agierende Beschuldigte fabuliert ohne jeden nachvollziehbaren Hintergrund, wobei er die heute vorliegende Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und über anderthalb Jahrzehnte verschuldete Kindeswohlverletzung als Ziel setzt.

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich ins‘s Bild. Sie wolle sie aber verlängern lassen.“

Die Widersprüche in den Angaben des Beschuldigten Wittkowski sind für jeden objektiven Leser erkennbar. So erteilt er zwar Frau Neubert einen Freibrief, was deren angebliche
Bindungstoleranz angeht, gleichzeitig dokumentiert er jedoch, dass mein Wohnsitzwechsel nach Würzburg (nach einem Jahr kompletter Entfremdung) für die Kindsmutter nicht als Vereinfachung der Lebenswirklichkeit angesehen wird – sondern diese „in Panik versetze“.

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Zum Thema Verfügungsgewalt hier:

Klicke, um auf Alberst%C3%B6tter-Verf%C3%BCgungsgewalt.pdf zuzugreifen

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Die vergangenen 16 Jahre zeigten und bestätigten vielfach, dass die einzige Zielsetzung der Kindsmutter darin bestand, mich als Vater komplett auszugrenzen und aus dem Leben der Tochter zu löschen.

Kindsmutter Kerstin Neubert vor Einschaltung der Justiz

Dies aufgrund eigener psychischer Defizite, niederer Gesinnung und für vernünftig und normal denkende Menschen nicht nachvollziehbare Motive.

Der Beschuldigte Wittkowski, auf dessen sog. Gutachten von 2004 sich bis ins Jahr 2013 die Beschuldigte Gabriele Hitzlberger (sog. Rechtsanwältin der Kindsmutter) in gewaltsamer und übergriffig entwertender Weise zu berufen versuchte (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/1), hat somit die Aktenlage geschaffen, die zur heute vorliegenden kompletten Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und Ausgrenzung meiner Person als Vater führte – die Wittkowski im vollen Wissen um die Schädigungen hieraus insbesondere für meine Tochter, dem Gericht empfohlen hat.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Unter Verweis auf Studien zur Bindungsforschung schreibt der Beschuldigte Wittkowski:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Das war im Dezember 2004!

Der Fortgang der Schädigungen und der wie beiläufig über nun 16 Jahre normalisierten Zerstörungen und Kindeswohlverletzung ist umfassend dokumentiert und zur Anzeige gebracht.

Der Beschuldigte Bernhard Böhm, seit 2017 zuständiger Richter am Amtsgericht Würzburg, hat seit 2017 nichts unternommen. Ein Termin wurde zunächst für August 2018 festgelegt, auf Antrag der Kindsmutter – die ungehindert weiter untergetaucht ist – aufgehoben.

Es handelt sich hier erkennbar um Justizkriminalität, die hier offenkundig unter Gefahr der Eskalation wie selbstverständlich fortgeführt wird.

Es ist insoweit auch nicht erkennbar, inwieweit eine Aufklärung und Beendigung der Amtstaten erfolgt.
Besprechung am 25.10.2019 bei der Polizeibehörde Stuttgart lässt den Schluss zu, dass vielmehr weiter nach Wegen der Vertuschung zum Schutz der Kriminellen gesucht wird und nach Möglichkeiten, mich als Antragsteller und Opfer der Justiz kaltzustellen, wie es bereits mehrfach und in Vernichtungsabsicht durch die Justizbehörden Würzburg versucht wurde (Pathologisierung mittels Fehlgutachten).

Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, die führende Personen der örtlichen Justiz 2009/2010 zu verantworten haben, wird ebenfalls anhaltend vertuscht.

Trotz Freispruch und Feststellungen des Landgerichts Würzburg, dass sämtlichen Maßnahmen gegen meine Person diesbezüglich keine Straftat und sachlichen Motive zugrundelagen, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten.

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Klicke, um auf stockmann.pdf zuzugreifen

Auch die Auszahlung der gesetzlich festgeschriebenen und völlig ungenügenden sog. Haftentschädigung wurden durch eine kriminelle CSU-Seilschaft unter Führung des Rechtsradikalen Clemens Lückemann (zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, 2013 bis 2020 sog. Präsident des OLG) unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung verhindert.

Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich öffentlich dokumentiert. Offenkundig ist nur die Herstellung von Öffentlichkeit – in welcher Form auch immer – geeignet, derarte kriminelle Machenschaften in Justiz und Behörden zu beenden und kriminelle Seilschaften und Täter im Amt zur Rechenschaft zu ziehen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Ein verrottetes System, beschrieben in der SZ: „Fehlerhafte Gutachten“ und inkompetente Juristen, die Existenzen zerstören, sind seit Jahrzehnten der übliche Standard in der deutschen Justiz….

….“Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.“….

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Vaterschaft zerstört seit 2003 durch rechte CSU-Justizverbrecher und deren kriminelle Hofgutachter, seit 2012 keinen Kontakt zum Kind.....

Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten können katastrophale Folgen haben.
Anja Kannegießer, Juristin und Psychologin, will das endlich ändern“…

Die Bankrotterklärung für „Altfälle“ liefert die interviewte Super-Gutachterin ganz nebenbei:

„Was aber tun, wenn ein Kind stark von einem Elternteil beeinflusst wurde? „Bei älteren Kindern würde ich sagen: Auch ein beeinflusster Wille ist ja deren Wille.„…

Genau mit dieser zweckmäßig und höhnisch vorgetragenen Schutzbehauptung haben die Würzburger und Bamberger Justizverbrecher willkürlich seit nun 2012 wieder meine Vaterschaft zerstört – und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aus dem heute erschienen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der Einblicke in ein verrottetes System liefert:

„Es gibt die ganz schlimmen Wochen, da schafft Anja Kannegießer es nicht mal mehr, wenigstens eine kurze Absage zu schicken. Es sind einfach zu viele Mails, die in ihrem Postfach landen. Mails, die es in sich haben, von gebrochenen Müttern, deren Kinder nach einem negativen Gutachten in eine Pflegefamilie gebracht wurden, von verzweifelten Vätern, die sich selbst im Kampf um das Kind verloren haben, von Anwälten, die fassungslos von Gutachten berichten, die sich auf 40 Jahre alte Fachliteratur stützen, von Familienrichtern, die über die zermürbende Suche nach qualifizierten Gutachtern klagen……

…..Ihr Geld aber verdient die 47-Jährige seit 15 Jahren als Gutachterin in Straf- und Familiengerichtsprozessen. Wem es gelingt, zwischen zwei Terminen in München ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, der begegnet einer Frau, die ihre Antworten gründlich abwägt. Ihren Job in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschreibt sie so: „Unsere Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass Familienrichter eine gute Entscheidung treffen können.“ Doch genau das Gegenteil ist viel zu oft der Fall.

…..Eine falsche Einschätzung genügt, um Kinder ihrem Martyrium ausgesetzt zu lassen oder Familien zu zerstören. Welche Abgründe sich dann mitunter auftun, ist aktuell im Kino zu sehen. In dem Spielfilm „Systemsprenger“, der als deutscher Beitrag ins Rennen um den Oscar 2020 geht, erzählt die Regisseurin Nora Fingscheidt die Geschichte der neunjährigen Benni.

……„Eigentlich“, sagt Kannegießer, „kann aus so einer enormen Verantwortung nur folgen: Alle Gutachten müssten fehlerfrei sein.“ Müssten. Denn die schlechte Qualität vieler familienpsychologischer Gutachten beklagen Juristen und Psychologen schon seit Jahren. Eine Studie der Fernuni Hagen deckte bereits 2015 gravierende Mängel bei familienpsychologischen Gutachten auf. Vor allem die mangelnde psychologische Fundierung und der Einsatz fragwürdiger Tests stachen hervor. In einzelnen Gutachten sollen Eltern sogar Humortests unterzogen worden sein…..

Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen

Was also sind die Gründe? Zum Beispiel die immer noch fragwürdige Qualifikation einiger Gutachter. „Lange Zeit hat es gar keine Anforderungen an ihre Ausbildung gegeben. Überspitzt gesagt: Hat ein Richter seinen Bäcker für geeignet befunden, konnte er ihn als Gutachter beauftragen.“ Zwar hat eine Gesetzesnovelle von 2016 dies geändert. Kannegießer selbst hat das Bundesjustizministerium damals beraten. Seitdem müssen Sachverständige eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial-)pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben. Doch immer noch sind weder Berufserfahrung noch spezielle Fortbildungen verpflichtend (Gleiches gilt übrigens auch für Familienrichter). „Man kann also direkt von der Uni kommen und sofort loslegen, ohne sich mit Trennungsforschung oder Bindungsdiagnostik wirklich auszukennen„, sagt Kannegießer. Mitte 20-Jährige könnten so Urteile über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Warum man die Vorschriften nicht strenger formuliert hat? Kannegießer seufzt. „Vielerorts ist es jetzt schon unmöglich, einen Gutachter zu finden, der nicht erst in sechs Monaten Zeit hat.“ Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.

Doch immer mehr Väter wollen ihre Kinder auch nach der Trennung nicht nur am Wochenende sehen. Die Zahl der Umgangsstreitigkeiten steigt seit Jahren. Trotzdem verfügte lange keines der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Unis über eine Professur für Rechtspsychologie. Um Forschung und Nachwuchs ist es deshalb schlecht bestellt. Hinzu komme, so Kannegießer, dass viele Psychologen den Job nach kurzer Zeit wieder aufgeben. „Man steht oft im Kreuzfeuer, bekommt selten positives Feedback, wird vor Gericht sehr kritisch befragt. Das ist natürlich etwas anderes, als wenn ich unter vier Augen Therapie mache.“ Wenn sie von dem Hass der Eltern erzählt, der ihr bisweilen entgegenschlägt, wird ihre ruhige Stimme noch ein bisschen leiser. Ein Vater drohte Kannegießer, dass er ihr etwas antue, wenn er keinen Umgang bekomme, ein anderer lauerte ihr vor der Wohnung auf.

….. Geschätzt 10 000 dieser Gutachten werden jedes Jahr in Auftrag gegeben, in der Regel in allen strittigen Familienverfahren. Einige Richter drohen Eltern auch damit („Wenn Sie sich nicht einigen, lasse ich ein Gutachten erstellen“), denn im Klartext heißt das: Kosten von 5000 bis 10 000 Euro plus weitere Monate, in denen sich am Status quo nichts ändert. Liegt das Gutachten endlich vor, umfasst es oft mehr als hundert Seiten. Diese müssen fachlich korrekt, aber trotzdem für den Laien verständlich sein. Oberstes Gebot ist die Neutralität. Die jedoch versuchen viele Eltern gleich beim ersten Treffen mit Kuchen, Blumensträußen oder üppig gedeckten Tafeln ins Wanken zu bringen….“

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Die vom Familiengericht Würzburg 2013 zugezogene sog. Gutachterin Katharina Behrend („Lösungsorientierte Arbeit“), die für die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung schuldhaft mitverantwortlich ist, tritt im übrigen weiter mit dem Thema auf, mit dem sie Existenzen und Kindeswohl zerstört, im Dezember in Stuttgart:

K. Behrend: Gefälligkeitsgutacherin, um die Justiz zu entlasten.... die Justizngsorie

Ihre „Workshops“:

„Vom Liebespaar zur hochstrittigen Elternschaft … Psychodynamik der Trennungsfamilie“

„Kinder nach hochstrittiger Elterntrennungverstehen: Umgangsstörungen und Um-gangsverweigerung – Die Situation und die Rechte des Trennungskindes im Eltern-konflikt

Klicke, um auf 1568970437_-_kiz_fk_stuttgart_2019_formular.pdf zuzugreifen

Der Popanz kostet 200 Euro Anmeldung (20 Euro Getränke).

Die Frage lautet „Ab wann hat die Gaudi ein Loch?“ – auch das der Titel eines Vortrags bei der Veranstaltung.

Wer zieht solche Profiteure und Mittäter zur Verantwortung für die generationenübergreifenden Schäden, Grundrechtsverletzungen und Lebenszerstörungen, die sie quasi nebenbei verschulden…..!?

Die Hauptprofiteure sind jedoch nach wie vor die sog. „Rechtsanwälte“ – auch das in meinem Blog ausführlich beschrieben:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/01/02/voellig-entrueckt-dr-gabriele-hitzlberger-wuerzburger-kanzlei-jordan-schaefer-auffermann/

https://martindeeg.wordpress.com/tag/dr-gabriele-hitzelberger/

Auch die glauben offenbar, über die von der Kanzlei verschuldeten Schäden „wächst irgendwann Gras“…

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“: Warum kommen die Täter-Juristen, die das Leben von Kindern und Elternteilen zerstören, immer noch ungeschoren davon!!! Der ehemalige Familienrichter Rudolph bestätigt, was dieser Blog dokumentiert: die deutsche Justiz ist zu dumm, zu gleichgültig und zu korrupt für das ihr übertragene Wächteramt!

Mordmotiv Kindesentzug.

Ich bin Vater einer Tochter, die jetzt 15 Jahre alt ist.

Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert erzwang drei Monate nach der Geburt meines Wunschkindes eine einseitige Trennung, zerstörte damit mein Leben, meine Vaterschaft und schädigt unsere Tochter. Sinnfrei, egomanisch, asozial! Alle schauen zu! Alle!

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Anstatt zu schlichten und zu beraten, wird der Kindesentzug gegen mich als Vater durch widerwärtige moralisch behinderte CSU-Juristenbefördert, die Kindsmutter ermutigt, ihre „Opferrolle“ als Frau möglichst dramatisch auszureizen und mich als männlichen „Täter“ zu stigmatisieren. Alles auf Kosten unserer Tochter.

All dies dokumentiert dieser Blog.

Meine Tochter habe ich durch die asozialen, verbrecherischen und den Rechtsstaat verhöhnenden Aktionen dieser Provinzjustiz wieder seit 2012 nicht mehr gesehen – nachdem es zuvor endlich gelungen war, durch wöchentliche Treffen über zwei Jahre eine Bindung aufzubauen.

Kerstin Neubert nutzte, angefeuert und selbst psychisch missbraucht von ihrem intriganten eigenen Vater, im Mai 2012 die erste Gelegenheit, um die gerichtlich festgelegten Treffen zu verhindern. All dies dokumentiert dieser Blog, anhand Originalakten der Täterjustiz.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

2016 veranlassten die Bamberger Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen mich. Die Vorarbeit lieferten die widerwärtigen, auf Konflikteskalation ausgerichteten Anwälte der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die alles unternahmen, um die Bindung zu meiner Tochter ein zweites Mal zu zerstören und mich als Paria auszugrenzen.

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann,Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Alle Akteure und Verantwortlichen, ihre Rolle, ihre Tatbeteiligungen bei diesem seit 15 Jahren andauernden willkürlichen Justizverbrechen sind in diesem Blog genannt und dokumentiert.

Das VOLLVERSAGEN der deutschen Justiz, die nicht die Lösung sondern das Problem ist, ist schon lange bekannt, wie dieses aktuelle Interview von Jürgen Rudolph nochmal aufzeigt.

WARUM kommen diese Täter im Amt dennoch bis heute ungeschoren davon!!!!

Die Dummheit, Hybris und das unkorrigierbare Festhalten an den immer gleichen Fehlern bedeutet VORSATZ!

Dieser Blog ist Beweismittel!!!! Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Justizverbrecher Clemens Lückemann

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“

Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ist ein scharfer Kritiker der Praxis an deutschen Familiengerichten. Oft fielen Urteile aus reiner Bequemlichkeit, lautet ein Vorwurf des Juristen, der in Koblenz eine Kanzlei betreibt. Obendrein seien viele Richter nicht für komplexe Familienrechtsfälle qualifiziert.“….

WELT: Sie vertreten Väter und Mütter, die im Zuge einer Trennung ihre Kinder verlieren. Geschieht das oft so schnell wie in dem hier beschriebenen Fall?

Jürgen Rudolph: Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln. Wer im Kontext der Trennung den ersten Zugriff auf die Kinder hat, hat den entscheidenden Einfluss. In 80 Prozent der Fälle trifft es die Väter, weil es dem gängigen Rollenmodell in Familien entspricht. Ende der 90er-Jahre war es ein richtiger Trend, dass Mütter die Väter des sexuellen Missbrauchs beschuldigten, um so einen dauerhaften Umgangsausschluss zu erreichen.

Die Aussagepsychologie verbesserte sich daraufhin sehr, sie ist aber vor allem im Strafrecht relevant. In allen übrigen Disziplinen, die mit Familienkonflikten befasst sind, fehlt es an Standards, nicht nur bei Richtern und Anwälten, sondern auch bei Sachverständigen, Jugendämtern etc. Die große Fluktuation qualifizierter Richter spielt außerdem eine Rolle. Es scheint seit zwei, drei Jahren eine Renaissance dieser Art von Diffamierung zu geben.

WELT: Ums Kindeswohl geht es also selten?

Rudolph: 1998 wurde als sogenannter Anwalt des Kindes der Verfahrensbeistand eingeführt. Dafür wird leider keine besondere Qualifikation verlangt. Wer Verfahrensbeistand werden will, empfiehlt sich einfach mit einem Schreiben bei Gericht. Was man aber eigentlich braucht, ist eine gemeinsame interdisziplinäre Ausbildung von allen mit dem Familienkonflikt befassten Professionen. Die Verfahren sind personell völlig überladen: Ein Richter, zwei Anwälte, beide Eltern, Gutachter, Vertreter vom Jugendamt, Verfahrensbeistand, mithin acht Erwachsene, mit denen sich ein Kind konfrontiert sieht.

WELT: Betreffen die Defizite alle beteiligten Professionen in solchen Verfahren?

Rudolph: Unabhängig von der häufig mangelhaften Qualifikation der gerichtlichen Sachverständigen wird dieses Defizit noch getoppt davon, dass Richter häufig nicht mal die schlechte Qualifikation einzuschätzen wissen.

Ich habe Richter kennengelernt, die Psychiater nicht von Psychologen unterscheiden können. Jugendämter solidarisieren sich schnell mit dem „besitzenden“ Elternteil. Die prüfen verschiedene Faktoren: Ist das Kinderzimmer angemessen? Besteht Kontakt zu Freunden? Ist die Schule gut erreichbar? Wenn das alles der Ordnung entspricht, gibt das Jugendamt häufig Standardfloskeln ab und empfiehlt gegebenenfalls auch einen Umgangsausschluss des anderen Elternteils.

WELT: Welche Begründung steht hinter solchen Entscheidungen?

Rudolph: Es muss Ruhe einkehren. Das ist eine Friedhofsruhe. Das ist eine Kapitulation vor den Widerständen des betreuenden Elternteils. Die elterliche Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber in Zentraleuropa herrscht das Denken vor, die Kinder gehören mir.

In Nordeuropa finden wir eine andere Haltung vor, da ist der Anspruch auf beide Eltern selbstverständlich, ebenso in Kalifornien, wo ich hin und wieder hospitiere. Dort sehe ich sehr qualifizierte Familienrichter, die das notwendige Fachpersonal selbst rekrutieren. Beispielsweise schicken die Richter die zerstrittenen Eltern zur Beratung, die ihre Teilnahme daran beeiden müssen. Da Meineid in Kalifornien grundsätzlich mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist die – meist erfolgreiche – Beratung gesichert.

……

WELT: Wie gehen Eltern mit diesem Zustand um?

Rudolph: Väter berichten häufig, sie würden wie unter einem grauen Schleier leben. Mütter ziehen oft in eine neue Umgebung, bauen die Legende auf, sie seien ledig und kinderlos, um dem Stigma Rabenmutter zu entgehen. Nach Erkenntnissen aus Selbsthilfegruppen besteht für Frauen eine höhere Suizidgefahr als bei Vätern.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article181795018/Familiengerichte-Rechtsanwalt-kritisiert-personell-ueberladene-Verfahren.html

MORDMOTIV KINDESENTZUG: mit geheuchelter Anteilnahme und säftelnder Gönnerhaftigkeit versuchen Bamberger CSU-Richter ihre Rechtsbeugungen schönzureden.

Zitat Familiengericht Würzburg 2012, kurz zuvor taucht die Mutter mit meinem Kind unter, um gerichtlich beschlossene Treffen („Umgang“) mit mir, dem Vater zu verhindern, 2 F 957/12, 10.10.2012:

…“Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um jeden Kontakt zu verhindern. In einem Rechtsstaat ist so etwas eine strafbare Kindesentführung, § 235 StGB.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Meine Tochter wird von der Justiz und der Mutter psychisch missbraucht, um die Verbrechen hier zu verdecken und mich weiter dummdreist als „Aggressor“ für die Schäden selbst verantwortlich zu machen.

Der Blog zeigt die Wirklichkeit!

Vier Jahre Untätigkeit und Verschleppung durch die Justizkriminellen später, 2016, wirft dann dieser „Kinderschützer“ hier, Pankraz Reheußer mit seinen kriminellen Richterkumpanen auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren, der es gelungen war, Kontakte anzubahnen und versucht so die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert nachträglich zu „legitimieren“!

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Pankraz Reheußer, Sie werden nicht davonkommen!

Und im August 2018, nachdem diese Arschlochjustiz über sechs Jahre ein zweites Mal den Kontakt zu meinem Kind irreversibel und mit VORSATZ erneut zerstört hat, kommt das hier:

„Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind.“

Ach.

„Schirmherr“ der CSU-Kriminellen der bayerischen Justiz

Seit nun mehreren Jahren werden die Verbrechen im Amt gegen mich durchweg auf dem Aktenweg entledigt: zirkelschlüssig, mittels Phrasen und völlig begründungsfrei. All dies ist im Blog dokumentiert: zirkuläre Rechtsbeugung in eigener Sache durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, strukturelle Korruption.

Vertuscht wird sowohl die dummdreiste, jahrelange genüßlich zelebrierte Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch geifernde strafwütige CSU-Justizverbrecher, die glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

„Grins doch“ – Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Vertuscht wird aber vor allem die kausale und seit 15 Jahren durch Justizkriminelle verschuldete Kindesentfremdung, die dieser Blog detailliert und in allen Apsekten dokumentiert, angefangen mit der Verschleppung meines ersten Antrags um acht Monate durch die sog. Richterin Treu bis hin zur Manifestierung der Kindesentführung mittels eines genüßlich grinsend erwirkten asozialen und rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss durch die widerwärtigen Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer, OLG Bamberg.

Den Weg dorthin haben zielgerichtet diese beiden widerwärtigen sog. Anwälte bereitet, der mutmaßliche Vergewaltiger Peter Auffermann und die dumm-hetzerische Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung und Schuld dafür tragen, dass seit 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater ein ZWEITES MAL komplett zerstört wurde. Der Kriminelle Wolfgang Rotter führt das gerade ungeniert fort….

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann, Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Nachdem nun die Herren Stumpf, Kröner und Münchmeier in üblicher Weise bestätigt haben, dass eine Zusendung einer KOPIE eines Urteils aus dem Jahr 2015 durch die Justiverbrecher des Landgerichts um den korrupten Peter Müller das Normalste der Welt sei und meine Beschwerden und die Anhörungsrüge gegen diesen Richter-Bullshit nicht nur „unzulässig“ sondern auch noch „rechtsmissbräuchlich“ ist, glauben die Kriminellen nun offenbar, ihnen stünde auch noch das Recht zu, sich mit säftelnder Anerkennung meines „Leids“ (höher Gewalt? Naturereignis? dumm gelaufen?) aus der Affäre ziehen zu können:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:

Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

Die Mitglieder des Senats stehen der Sache trotz der einseitigen „Rundumschläge“ des Antragstellers gegen alle beteiligten Amtsträger und gegen Dritte pflichtgemäß unvoreingenommen gegenüber. Sie wollen und werden den Antragsteller nicht „wie einen Idioten“ behandeln (vgl. Schreiben des Antragstellers vom 22.06.2018, S. 7 Bl. 58). Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

JA, HOSSA!

Na dann…..würde ich sagen, wir lassen es einfach gut sein? Schwamm drüber über die ZERSTÖRUNG einer Vater-Kind-Bindung, einer dummdreisten geifernden Ausgrenzung und Isolation mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten

Schwamm drüber auch über die asoziale, mit immenser krimineller Energie erzwungene zehnmonatige Freiheitsberaubung, zwei Festnahmen ohne Haftgrund und den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens als „irren Amokläufer“ dauerhaft zu vernichten.

Lassen wir die Kriminellen Lückemann, Trapp, Drescher etc. doch einfach unbehelligt weitermachen…..

ICH GLAUBE, es H – A – C – K – T !!!!

Die komplette Beschwerde und weitere Strafanzeige gegen die Beschuldigten hier nachzulesen:

4 W 49/18
64 O 607/18, LG Würzburg

Hiermit wird weiter Strafanzeige, Anhörungrüge und Beschwerde gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Beschuldigten lügen fortgesetzt in eigener Sache. Wie bereits mehrfach genannt begreifen die Beschuldigten offenkundig den Ernst der Lage nicht. Für die Folgen bei weiterer Blockade des Rechtswegs hier zeichnen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier namentlich verantwortlich und werden sich wie die weiteren Verantwortlichen der in Teilen als kriminell zu betrachtenden Justiz Würzburg/Bamberg nicht auf Nichtwissen berufen können.

Die Beschuldigten blenden fortgesetzt komplett aus, was der Kläger ausführlich und begründet beweisrechtlich darlegt und worüber in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben ist.
Stattdessen wird das PKH-Verfahren strukturell missbraucht, um die Fakten und Tatsachen zu leugnen und unter Rechtsbeugung in Abrede zu stellen, um die CSU-Justizbehörden hier vor der Schadensregulierung und Aufklärung eines Justizskandals zu retten. Dies wird nicht gelingen.

Die 15 Jahre andauernde erzwungene Ausgrenzung und Entfremdung eines Kindes gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten ist ein Justizskandal und ein existenzzerstörendes Verbrechen und nicht etwa eine irgendwie „unbefriedigende“ Entscheidung in einer „familienrechtlichen Auseinandersetzung“, wie die Beschuldigten hier fantasieren!

Die Beschuldigten scheinen insgesamt schlichtweg aus Hybris und Standesdünkel im Gerichtsbezirk Bamberg nicht mehr in der Lage zu begreifen, dass das Elternrecht des Klägers, das hier in krimineller Weise seit 2003 zerstört wird, Verfassungsrang hat.

Beweis:
Anlage 1 (für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dem Kläger wird seit anhaltend Dezember 2003 rechtswidrig und auf asozialste Art und Weise sein Kind entfremdet und entzogen, was ganz fraglos die Schuld und Verantwortung der CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist, die sich invasiv und auf dümmste Art und Weise unter rollentypischer Vorverurteilung in das Familienleben des Klägers hineinwanzten.

Nachdem diese völlig inkompetente und asoziale Justiz nun 15 Jahre lang dumm grinsend den nahezu größtmöglichen Schaden verschuldet hat, will man – naturgemäß – mit nichts mehr zu tun haben.

Unter Aktenzeichen 15 C 3591/03 erwirkte die Volljuristin Kerstin Neubert unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg, dem kriminellen Richter Thomas Schepping, gegen den bis dahin unbescholtenen Kläger und Polizeibeamten Martin Deeg. Dieses sog. Kontaktverbot war Auslöser sämtlicher Konflikte und der bis heute von der Antragstellerin unter falscher Opferdarstellung gewaltsam, aggressiv und dominant erzwungenen Entfremdung des Kindes.

Auf das Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Bock vom 15.06.2001, der diese Entwicklungen der generationenübergreifenden Lebenszerstörungen mittels des frauenlobbyistisch durchgezwungenen sog. Gewaltschutzgesetz prognostiziert hat wird verwiesen.

Anlage
Kurzfassung
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Familiengericht Würzburg ist seit 27.12.2003, Antrag des Klägers auf Mediation, Schlichtung und Verhinderung der akut drohenden Bindungszerstörung durch „Kontaktverbot“ der Kindsmutter sachlich und örtlich zuständig, Az. 2 F 5/04.
Dies hält die Beschuldigten nicht davon ab, weiter zirkelschlüssig zu fabulieren, dass die seither asozial gegen den Kläger als Vater agierenden Justizbehörden hier mit der Zerstörung der Vaterschaft und der Existensz der Klägers quasi nichts zu tun hätten.

Auf die bereits vorliegende Strafanzeige in dieser Sache, beweisrechtlich eingereicht mit Schriftsatz vom 22.06.2018 wird vollinhaltlich verwiesen.

Auf die Strafanzeige und Klage vom 21.03.2018 wird ebenfalls vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Der gesamte Inhalt wird komplett durch die Beschuldigten ignoriert und begründungsfrei als nicht zutreffend dargestellt und so der Rechtsweg für den Kläger rechtsbeugend blockiert.
Die Klage ist beweisrechtlich veröffentlicht und ein Exemplar beweisrechtlich per Einschrreiben der Justizministerin Barley zugegangen, sollten diese sich infolge auf Nichtwissen berufen wollen.

Begründung:

1.
Die Beschuldigten beschließen weiter unter offenkundiger struktureller Rechtsbeugung und Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens gegen den Kläger und Anzeigenerstatter.

Eine Anhörungsrüge und Befangenheit gegen die Beschuldigten wird fortgesetzt unter struktureller Rechtsbeugung durch die Beschuldigten selbst als unzulässig fabuliert.
Der Rechtsweg wird in eigener Sache zirkelschlüssig und kataloghaft blockiert, Zitat der Beschuldigten:

„Der Antragsteller hat…..eine Anhörungsrüge erhoben und die mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Senat hat das Ablehnungsgesuch und die Gehörsrüge als unzulässig verworfen.“

Beweis:
Anlage 1

Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Es stellt sich bereits seit längerem die Frage, inwieweit hier überhaupt noch Rechtsstaatlichkeit auszugehen ist, da hier Richter und Beschuldigte der Rechtsbeugung fortwährend selbst entscheiden, dass ihre vorherigen Rechtsbeugungen nicht zu beanstanden seien und sich zirkelschlüssig permanent auf sich sich selbst oder unmittelbare Freunde und Kollegen berufen.

2.
Die Beschuldigten behaupten weiter in eigener Sache zirkelschlüssig und begründungsfrei:

„Der Antragsteller rügt – wie schon vielfach in der Vergangenheit – Fehler der Justiz bei Entscheidungen im Familienverfahren, insbesondere im Rahmen seines Rechts als Vater zum Umgang mit seiner 2003 geborenen Tochter….

Das Landgericht Würzburg hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 09.04.2018 zurückgewiesen unter Verweis auf gleichgelagerte Anträge in der Vergangenheit. Der Senat hat mit Beschlus vom 09.05.2018 die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers vom 18.04.2018 unter Bezug auf die Ausführungen des Landgerichts zurückgewiesen.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Die Beschuldigten glauben offenkundig ernsthaft, dass Rechtsbeugungen dadurch legitimiert würden, indem sich die Beschuldigten auf bereits zuvor gemachte Rechtsbeugungen oder Rechtsbeugungen von Kollegen in der gleichen Sache berufen.

Desweiteren versuchen die Beschuldigten sowohl des Landgerichts als auch des Oberlandesgerichts in dieser Sache durch Leugnung die Rechtsbeugung vertuschen zu können, dass sie auch die asoziale und schwerst traumatisierende Kindesentziehung ab 2015 durch die Kopie einer rechtsbeugenden Entscheidung aus dem Jahr 2015 rechtfertigen könnten – in dieser Rechtssache haben die Kriminellen um den Beschuldigten Peter Müller wie beweisrechtlich dargelegt lediglich eine Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 gefertigt und dies als Beschluss für dieses Verfahren aus dem Jahr 2018 ausgegeben, was eine derart dummdreiste Rechtsbeugung darstellt, dass sich die Frage stellt, ob die Beschuldigten mit aller Gewalt eine Selbstjustiz provozieren wollen.

„Auf die Tatsache, dass es sich bei dem genannten Beschluss der Beschuldigten des LG um eine in diesem Fall rechtlich irrelevante Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 handelt, den die Beschuldigten des Landgerichts selbst in einem völlig anderen Verfahren erlassen haben, wird offenkundig rechtsbeugend ignoriert.“

Beweis: Strafanzeige, Anhörungsrüge und Beschwerde vom 22.06.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dienstaufsicht und funktionierende Kontrollmechanismen gibt es offenkundig nicht, was bei Teilen der Beschuldigten wie Müller, Landgericht Würzburg, offenkundig dazu geführt hat, dass sie den Kontakt zur Lebensrealität verloren haben.

Auf die Tatsache, dass die Juristen hier lediglich eine Kopie eines alten Beschlusses vorlegten, um eine Klage rechtsbeugend zu entledigen, gehen die Beschuldigten weiter mit keinem Wort ein.

3.
Die Beschuldigten schreiben in Fortsetzung der Rechtsbeugung infolge weiter wahrheitswidrig und gönnerhaft:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:
Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

….Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dies zeigt, dass die sog. Justiz keinerlei Bezug zur Realität und Lebenswirklichkeit hat. Es geht hier nicht um eine irgendwie „unglücklich“ oder „unbefriedigend“ gelaufene „familienrechtliche Auseinandersetzung“.

Im Fall des Klägers geht es um eine rechtswidrige, asoziale und gewaltsam über 15 Jahre erzwungene Ausgrenzung und Zerstörung der Vaterschaft.

Verbrecherische Juristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Thomas Schepping oder Roland Stockmann haben diese nicht nur auf dümmste Art und Weise unter Amtsmissbrauch und persönlichen Motiven gegen den über Jahre Kläger erzwungen – die Schädigungen werden bis zum heutigen Tag genüsslich grinsend durch Kriminelle und sog. Rechtsbeistände der Kindsmutter wie Gabriele Hitzlberger und Wolfgang Rotter Juristen aufrechterhalten, unter asozialer Diffamierung und Entwertung des Klägers. Auf Inhalt der Klage wird ausdrücklich nochmals verwiesen!

All dies geschieht weiter unter struktureller und selbstreferenzieller Rechtsbeugung durch die gesamten hiermit befassten Justizjuristen im OLG- Bezirk Bamberg, die offenkundig auch zum Preis von Menschenleben weiter versuchen, jegliche Schuld und Fehler zu leugnen und zu vertuschen.

Dem Kläger wird gegen seinen ausdrücklichen Willen seit Dezember 2003 verfassungswidrig sein Kind entzogen.

Dies ist weder ein Naturereignis noch höhere Gewalt sondern durchweg die SCHULD und Verantwortung von namentlich bekannten Kriminellen.

Jeder Tatbeitrag ist im Blog des Klägers dezidiert und anhand Originalakten öffentlich gemacht.

Die asoziale Radikalfeministin und Kriminelle Angelika Drescher, die unbehelligt beim Landgericht Schweinfurt als sog. Vorsitzende Richterin agiert, bspw. hat die Kindsmutter nach eigener Aussage zu Kindesentfremdung, Ausgrenzung und Kriminalisierung – der Zersörung der Vatertschaft des Klägers – ermutigt und aufgefordert.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Kriminelle und Männerfeindin mit, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetztes nicht gibt, Rathaus Würzburg.

Wenn gegen solche Kriminelle im Amt der Rechtsweg blockiert wird, ist Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vorhanden.

Dies ist hier der Fall. Das larmoyante Gewäsch der Beschuldigten hier, die weiter leugnen, dass es hier um eine kriminelle geschlechtsspezifische Lebenszerstörung gegen einen Vater handelt, durch die Justiz, sondern hier eine familienrechtliche Auseinandersetzung vorliege, die eben „dumm gelaufen“ ist – und weiter fortgesetzt wird – zeigt, dass die Beschuldigten hier keinen Kontakt mehr zur Realität haben.

Wenn die Kriminellen im Amt hier weiter glauben, sich dumm zu stellen wäre zielführend, dann werden sie die Folgen und Konsequenzen weiter zu verantworten haben.

Mit 4 Millionen Euro ist der Schaden nicht annähernd ausreichend erfasst. Die dümmliche Gönnerhaftigkeit, mit der die Beschuldigten hier argumentieren, zeigt, dass sie auch nicht ansatzweise begreifen, inwieweit in Zeiten, in denen das strukturelle Versagen der Justiz dazu führt, dass praktisch jede Woche Elternteile aus Verlustangst oder Rache eigene Kinder töten, eine Generalprävention gegen diese gesamtgesellschaftlich wirkenden asozialen Ausgrenzungen von Vätern angezeigt ist, die sehr wohl permanent bei Bedarf wie Vollidioten behandelt werden.

All das ist im Fall des Klägers nachweislich nun redundant und sehr konkret und detailliert aufgezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Hass auf die bayerische Justiz – Langzeitdokumentation einer verbrecherischen Kindesentziehung, Teil 1

Ich denke, ich muss meine Lage nicht mehr erklären. Wer bislang nicht verstanden hat, was für Folgen aus einer 15 Jahre andauernden verbrecherischen, asozialen und mittels struktureller Gewalt erzwungenen Kindesentziehung resultieren, der wird das nie verstehen.

An alle anderen kann ich nur appellieren, endlich etwas gegen dieses widerwärtige verbrecherische Verhalten und die perverse Blockade des Rechtswegs durch diese asoziale bayerische CSU-Justiz zu unternehmen, die dümmlich grinsend Leben und ganze Biographien zerstört, Unschuldige pathologisiert und wegsperrt, strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung betreibt und letzlich dazu aufruft, dass Geschädigte und Opfer zu Selbstjustiz und persönlicher Rache greifen.

Wer immer noch glaubt, man könne hier weiter aussitzen, hat offenkundig nicht alle Tassen im Schrank und sollte sich darauf einstellen, dass er überaus unsanft aus seinen Träumerein erwacht!

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

Dieser Blog ist ein Dokument des Zeitgeistes und des Zustandes der deutschen und bayerischen Justiz, von der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gestern in der SZ behauptete:

„Die Zeit der Halbgötter in Weiß ist vorbei. Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz oder Rot.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/csu-asyl-rhetorik-vosskuhle-1.4069988

Wenn dem so ist, dann gehören die Kriminellen und Justizverbrecher, die seit 15 Jahren meine Vaterschaft zerstören, mich vorsätzlich unschuldig zehn Monate einsperrten und mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten (vgl. Gustl Mollath) des CSU-Vasallen Dr. Groß, Würzburg, als wahnhaften Spinner stigmatisierten und meine soziale Existenz vernichten wollten und seither unter struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung dummdreist vertuschen, endlich aus dem Amt entfernt und auf die Anklagebank.

Trapp, Müller, Lückemann, Baumann, Schepping, Drescher, Hitzlberger, Groß, Auffermann…die Namen der Täterinnen und Täter, die gezielt und bösartig mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, sind bekannt. Jemand schrieb hier einmal, ein Bild sagt mehr als tausend Worte….

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Hier der erste Teil der beweisrechtlichen Dokumentation:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK’in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde 24.07.2018

– Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht, die Bagatellisierungen der strukturell geförderten Verbrechen der irreversiblen Kindesentziehung gegen unschuldige und bösartig in Ausgrenzung und Isolation getriebene Väter unter gewaltsamer Bindungsblockade durch Mütter ist nicht mehr hinnehmbar –

Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Kindesenführung durch Volljuristin

Vorbemerkungen:

Mit Datum vom 21.04.2017 tötet Michael Keller, geb. 31.07.1971, whft. Unterensingen, seine beiden Kinder Karla und Emil und dann sich selbst.

Das ist ein Fakt, diese Kinder sind tot, getötet aufgrund eines Elternkonflikts, Deutschland 2017:

Die Medien berichten; die Erklärung für den Mord an den eigenen Kindern vor dem eigenen Suizid wird auch gleich geschlechtsspezifisch mitgeliefert:

„….Frauen, die ihre Kinder mit in den Tod nähmen, seien meist depressiv und wollten die Kinder „nicht alleine in der ,bösen Welt’ oder bei dem ,bösen Mann’ zurücklassen.“ Bei Männern sei es grundsätzlich anders, erklärt der Polizeipsychologe. Sie wollten ihre Partnerinnen wegen eines Fehlverhaltens auf die schlimmstmögliche Art bestrafen, indem sie ihnen das Liebste nähmen, was sie hätten: ihre Kinder.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-in-unterensingen-zwei-kinder-tot-aufgefunden.6939ea11-3f11-4cd4-a3cb-93e2eeeebc4d.html

Anlage 1
Auszug eines Fotoblogs der Familie, März/April 2015, 2 Jahre vor der Tat

Meine Meinung hierzu ist, und das in aller Klarheit:
Die Kinder sollten die letzten sein, die für die Fehler der Eltern die Folgen tragen.

Das Motiv der für jeden vernünftig denkenden Menschen unerträglichen Tat ist eine Gemengelage aus Rache, Narzissmus und dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

..“Der Täter äußerte sich vor der Tat wie folgt über öffentliche Netzwerke zu seinem Motiv:
„Jetzt ist es aus“, stellt der Mann fest und postet ein Bild der beiden. „Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt, bringt mich um den Verstand.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-im-kreis-esslingen-die-chronologie-einer-eifersuchtstat.e8765399-1e15-4e40-a8ad-9af80005c4ff.html

Auch ich bin seit 2003 als Vater Opfer einer solchen Tat aus Rache, Narzissmus und basierend auf dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

Auch meine Tochter ist Mittel zum Zweck: die Mutter meines Kindes, die Volljuristin Kerstin Neubert (48), betreibt seit 2003 unerträglichen psychischen Missbrauch meiner Tochter und zerstört mein Lebensglück nun anhaltend unter Verfassungsbruch seit 15 Jahren.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Mein Kind habe ich durch die Schuld der Mutter und insbesondere der Juristin Hitzlberger sowie der bayerischen CSU-Justiz seit 2012 nicht mehr gesehen. Bereits zuvor wurde in gleicher Weise aus egoistischen und narzisstischen Gründen von 2003 bis 2010 die Bindung zerstört, erst 2010 wurden nach einem Richterwechsel endlich wöchentliche Treffen durchgesetzt. Da dieser Bindungsaufbau zu meinem Kind und die Kontakte überaus positiv verliefen und die Kindsmutter keinerlei Interesse an einer Entspannung des Konfliktes hatte sondern unsere Tochter weiter als Besitz für sich vereinnahmte, verweigert sie seit 2012 völlig unbehelligt jede Kommunikation und Kooperation mit mir als Vater, mit Helferinnen und Helfern. Die Familienrichterin stellte sie mit einem Befangenheitsantrag kalt.

Die über zwei Jahre gemachten positiven Erfahrungen bei den Treffen, die Bindung und Entwicklung wurde infolge zielgerichtet durch die Hetzerin Gabriele Hitzlberger und die Kindsmutter in bodenlos widerwärtiger Weise zu entwerten versucht, um so weitere Entfremdung rechtfertigen zu wollen:

Kriminelle Anwältin, Gabriele Hitzlberger: trägt Hauptverantwortung für Kindesentziehung seit 2012

Dies mag auf den ersten Blick eine Tat weit unterhalb der Dimension der oben genannten Tat von Michael Keller darstellen. Für das Kind ist das sicher zutreffend. Für mich als Elternteil und Vater nicht!

Für mich als Vater und Elternteil ist dieser asoziale und strukturell beförderte Kindesentzug und die Kindesentführung, den die Täterin und Kindsmutter Kerstin Neubert hier mit meiner Tochter betreibt, nahezu gleichbedeutend mit der Traumatisierung bei Tötung des Kindes. (Auf die Studien von Esther Katona, Univ. Freiburg wird verwiesen, von der Politik ignoriert).

Hinzu kommt im Falle der Kindesentziehung gegen Väter wie in meinem Fall, dass hier auf unfassbar asoziale Art und Weise eine ideologische Täter-Opfer-Umkehr durch sämtliche Gerichte und Behörden stattfindet, die die Täterin und Kindsmutter bei ihrer perfiden narzisstischen Rache und dem Missbrauch meines Kindes fördern, unterstützten und zum Teil regelrecht aufhetzen, wie infolge anhand Vorgängen und Fakten seit 2003 dokumentiert.

Das ist asozialste STRUKTURELLE GEWALT.

Unterstützung erfahre ich seit 2003, obwohl ich Opfer anhaltender Verbrechen, anhaltenden Verfassungsbruchs und massivster emotionaler Traumatisierung bin, in keiner Weise. Im Gegenteil werde ich durch asoziale und offenkundig moralisch völlig verrohte Justizjuristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Clemens Lückemann oder Roland Stockmann (vgl. Bock) dümmlich grinsend immer weiter genüßlich geschädigt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Die Motivlage und der Charakter der Kindsmutter Kerstin Neubert wurde erst nach und nach in ganzer Bandbreite deutlich: eine charakterlich deformierte Kriminelle, der durch ein korruptes und rechtlich deformiertes CSU-Justizsystem erst ermöglicht wurde und wird, ihre Taten zu Lasten meiner Person als Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes zu begehen.

Behördentäter wie Drescher oder Trapp sind stolz darauf, Frauen zu einem solchen Verhalten zu „ermutigen“ und Männern wie mir gezielt zu schaden. Asoziale in Robe, die den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes vor Schülerinnen und Frauennetzwerken öffentlich bewerben, zu Kindesentzug aufhetzen.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Dokumentation der Vorgänge, Kindesentziehung durch Volljuristin seit 2003, Justizbehörden Würzburg/Bamberg:

Auf polizeibekannte und gerichtsbekannte Faktenlage wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen. Die Richtigkeit sämtlicher Angaben und Zitate aus Gerichtsakten etc. wird versichert.

1.
Im September 2003 wird meine Tochter geboren, ein gemeinsames und geplantes Wunschkind mit der Mutter. Heiratsabsicht besteht, Familienbildung mit zwei Kindern.

Dieses Ereignis stellt in meinen persönlichen Leben einen Wendepunkt und eine lebensverändernde positive Perspektive dar.

Infolge ist dokumentiert, wie asoziale und kriminelle CSU-Juristen in Wechselwirkung mit verbrecherischer und rücksichtsloser Kindesentziehung und psychischen Missbrauch meines Kindes durch die Mutter, die drei Monate nach Geburt aggressiv und gewaltsam eine Trennung und ein Kontaktverbot erzwang, seit 15 Jahren mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, mir die gesamte Kindheit meiner Tochter gestohlen haben und mein Kind hierdurch schädigten, die Bindung zu einem Elternteil zerstörten.

Das dies massive FOLGEN und KONSEQUENZEN haben wird, ist selbsterklärend.

Aus dem Grund der Familienbildung mit der von mir damals sehr geliebten Frau und späteren Mutter meines Kindes, Kerstin Neubert wurden meinerseits bereits ab 2002 massive Vorleistungen finanzieller und vor allem emotionaler Art geleistet (Weggang aus gewohntem Lebensumfeld gemäß Willen der Kindsmutter), im Kern um die Kindsmutter zufriedenzustellen, bei der neben positiven Eigenschaften auch immer wieder ein zutiefst aggressives, dominantes und eifersüchtiges Wesen zutage trat, basierend auf Prägung durch den eigenen Vater, der die Kindsmutter einerseits als introjiziertes Über-Ich mittels tiefsitzenden Schuld- und Schamgefühlen im eigenen Sinne manipuliert und andererseits die Beziehung zu meiner Person als Vater unmittelbar nach Geburt massivst zu zerstören trachtete, um selbst die Rolle als „Ersatzvater“ über mein Kind einnehmen zu können.

Diese Strategie des Großvaters des Kindes führte innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg, zusammenspielend mit einer bei der Kindsmutter bereits in den Wochen nach der Geburt festzustellenden deutlichen Wesensveränderung.

War Kerstin Neubert insbesondere während der Monate der Schwangerschaft ab dem 3./4. Monat überaus liebevoll, harmoniebedürftig, zugewandt und grundlegend positiv eingestellt, so änderte sich dies spätestens ab Mitte Oktober 2003.

Selbst kleinste Unstimmigkeiten wurden dramatisiert, die Stimmung war zunehmend geprägt von passiver Aggressivität, bedeutsamem Schweigen im Wechsel mit lautstarker aggressiver Entwertung meiner Person. Der äußere Druck, den sich die Kindsmutter hierbei aufbaute, indem sie unter ständiger Anleitung ihres Vaters bereits eine Woche nach der Geburt wieder in Vollzeit als selbständige Rechtsanwältin arbeitete, war hierbei offenkundig sowohl willkommene Ausrede als auch künstlich erzeugtes Szenario, um eine ständige Belastungs- und Ausnahmesituation bzw. eine Aufmerksamkeit als „wertvolle“ Mutter zu inszenieren, die so in keiner Weise notwendig war sondern einem offenkundigen diffusen Selbstwertmangel entsprang.

Dieser war vor der Geburt nicht da, jedoch teilweise in früheren Phasen der Beziehung, wenn sich Kerstin Neubert durch die Freundschaft und Begegnungen meiner Person insbesondere mit anderen Frauen im Sportbereich (unnötig) zurückgesetzt fühlte. Dies machte sich ebenfalls in aggressiven und dominanten Eifersuchtsszenarien gegen meine Person Luft, zuletzt vor der Geburt des Kindes, Februar 2003, unten dokumentiert, worauf die Kindsmutter mich aggressiv und äußerst verletzend von einem gemeinsamen ersten Termin bei der Frauenärztin ausschloss, indem sie den Termin verlegen ließ.

Obwohl alle diese Details, die die Motivlage, den Charakter und die Psyche der Kindsmutter deutlich beleuchtet, wird all dies vom Gericht vollumfänglich ignoriert.

Stattdessen konstruieren die asozialen Täterbehörden Würzburg/Bamberg seit Jahren zum Teil bösartig-ideologisch und zum Teil aus Überforderung eine nahezu beliebige Diffamierung und Entwertung meiner Person, die völlig aus der Luft gegriffen ist.

Willkürlich und ergebnisorientiert wird in unredlichster Art und Weise mit nahezu allem aufwartet, was irgendwie als Meinung oder Hörensagen diverser interessengeleiteter Personen Negatives zu instrumentalisieren und zur Schaffung einer fiktiven Aktenlage verfügbar wird.

Verwiesen sei hier insbesondere auf die Darstellungen der Kriminellen Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, OLG Bamberg, sog. Beschluss vom 15.02.2016, Verfahren 7 UF 210/15.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Es sind derarte Amokläufe von verlogenen und dummen Richtern, die ein Klima der traumatischen Verlustangst, der gesellschaftlichen Stigmatisierung gegen Väter verursachen und damit Taten wie die von Michael Keller befördern und mitverschulden.

Frauen und Täterinnen hingegen wie Kerstin Neubert werden ausdrücklich dazu aufgerufen und ermutigt, Fakten zu schaffen und im Trennungskonflikt aus Rache die Kinder zu entfremden, den Konflikt zu eskalieren und mit juristischen Tricksereien solange auf Zeit zu spielen, bis der völlige Bindungsverlust kaum noch korrigierbar ist.

Auch hier werden im Ergebnis Morde und Eskalationen durch dumme und unredliche Richter provoziert. All dies unter dem durch die Gerichte schamlos pervertierten Etikett Kindeswohl.
Institutionalisierte Volksverdummung, wie sie die CSU gerade bundesweit auf politischer Ebene jedem vor Augen führt. Vor Unredlichkeit und Doppelmoral triefend.

Dumm und Dümmer

Die SMS, die mir Kerstin Neubert im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat während eines affektiven Eifersuchtsanfalls zugesandt hat, sind wie folgt dokumentiert, dies ist tatsächlich als Gewalt anzusehen. Ein deutliches Zeugnis des Konfliktverhaltens, der Aggressivität und des rücksichtlosen Durchsetzungswillens dieser Frau, die sich seit nun 15 Jahren als Opfer stilisiert:

Rechtsanwältin Kerstin Neubert, beweisrechtlich:

„Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?“
28.02.2003
„Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
28.02.2003

„Ich hasse Dich, Dein Pinky und Deine Scheiß Tussen dort! Du weißt es und Du änderst nichts! Ich will nie wieder was damit zu tun haben!!“ 
26.02.2003

„Sag mir endlich, was in diesem Scheiß-Laden noch alles hinter meinem Rücken abläuft! Deswegen suchst Du Dir auch keinen Job! Schön weiter Hahn im Korb spielen. Kannst Dich nachher gleich bei allen über mich ausjammern. Denen erzählst Du schließlich alles, im Gegensatz zu mir.“
26.02.2003

„Ich schaff das nicht mehr mit Deinem Lügen und Betrügen, mit der Schwangerschaft alleine da zu stehen, während Du machst, was Du willst. Ich kann nicht mehr!“
26.02.2003

„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß  ich ein Kind bekomme, interessiert Dich sich kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
27.02.2003

„Dein Doppelleben mit mir und mit Deiner Pinky-Welt ist zum Kotzen! Schön trennen und verheimlichen und angreifen, wenn ich was sage. Verschimmel in dem Laden!“
27.02.2003

„Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.“
27.02.2003

„Du wolltest mit dem Pinky etwas ändern und Dir einen Job suchen. Schön, daß Du Dich so an Vereinbarungen hältst.“
27.02.2003

„Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., „Dumm fickt gut.“ Viel Spaß 
07./08.03.2003

Nach einem Jahr erfolgreicher Kindesentfremdung aufgrund Verschleppung und Untätigkeit der Würzburger Familienrichterin Treu äußert sich die kriminelle Kindsmutter in einem familienpsychologischen Gutachten wie folgt. Sie bekundet und simuliert hier zwar „Bereitschaft“, mir einen Promilleteil meiner Vaterschaft durch Kontakte zu „gewähren“, was bereits jedoch hier durch die vollkommene Entwertung und Diffamierung meiner Person bei völliger Leugnung der Faktenlage als bloße Simulation gelten kann (auf die es freilich infolge nicht ankommt, da Mütter für kriminelles Verhalten im Justizbezirk ohnehin einen Freibrief haben).

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20
„Ob sie denn mit Blick auf Herrn Deeg die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind gehabt habe? „Ich hab‘ die Vorstellung immer noch, und ich hatte sie damals auch. Ich will die Vorstellung immer noch verwirklichen.“ Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen lasse.“ Ohne (Name des Kindes..) Vater ausschließen zu wollen.“ Allerdings wolle sie zukünftig einen anderen Partner.“
Seite 17

An dieser Stelle zeigt sich, wie selbstverständlich hier über existentiellste Grund- und Elternrechte und die Rechte des Kindes über den Kopf der Betreffenden hinweg dominant bestimmt wird. Ein Rückverweis auf die akut aktivierten traumatischen Verlustängste des Täters Michael Keller, die dieser vor der Tat äußerte, erübrigt sich fast.

Die Kindsmutter weiter:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck habe (sic), sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.
Seite 17/18

Spätestens hier wird beweisrechtlich deutlich, dass das sog. Gewaltschutzgesetz für die Täterin hier lediglich ein beliebig zu missbrauchendes Konstrukt ist, um die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören. Diese auf Ergebnis ausgerichtete Motivlage ist vielfach unwiderlegbar offenkundig geworden.

Die in diesen Äußerungen vorhandenen borderlinehaften Deutungen zwischen idealisierter Familie und Entwertung meiner Person als Partner und Vater des Kindes geben durchweg die Innenperspektive der Entfremderin wider, ohne jeden Bezug auf die Lebenswirklichkeit, meine Person, meine Perspektive und meine Gefühle als Vater. All das wird von den Täterbehörden Würzburg/Bamberg unkommentiert stehen gelassen und der Täterin infolge über nun 15 Jahre andauernd ein psychischer Missbrauch des gemeinsamen Kindes und eine gewaltsame Kindesentziehung durch Neubert befördert:

„Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. „Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.“ – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? „Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.“ Seite 21

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?
„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35.

Wie aufgezeigt, konnte die Idealisierung der Beziehung und „Familie“ so nahezu anlasslos und rein aufgrund von narzisstischer Deutung und Meinung der Kindsmutter selbst – die mit meiner Person nichts zu tun hat – wechseln mit kompletter Entwertung meiner Person und Gefühle, indem sofort beim geringsten Anlass die gesamte Beziehung und geplante Zukunft in Frage gestellt wurde – ein generelles boderlinehaftes, unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten – und die „Tauglichkeit“ als Vater überhaupt in Frage gestellt wurde.

Dem versuchte ich – insbesondere nach diesem gewalttätigen Eifersuchtsanfall und der bösartigen Ausgrenzung aus Rache von einem gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat – durch Insistieren auf eine gemeinsame Paartherapie entgegenzuwirken. Nach Erlass der Gewaltschutzverfügung durch das Zivilgericht wandte ich mich an das völlig untaugliche Familiengericht Würzburg, was die bis heute manifestierte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zur Folge hatte.

Die Kindsmutter lehnt trotz der Lebenszerstörung für mein Kind und mich bis heute jede Hilfe und Therapie für sich selbst bereits im Ansatz ab, da sie „keine Probleme“ habe sondern alles auf meine Person projiziert. Nachdem sich die Verhaltensweisen insoweit während der weiteren Schwangerschaft vollständig legten, insistierte ich nicht weiter in diese Richtung.

Dies war ein Fehler, da Kerstin Neubert wie bekannt und weiter nochmals aufgezeigt, infolge bösartig, zielgerichtet und unter dem destruktiven Wirken ihres eigenen Vaters nicht nur die Beziehung und Familienbildung ohne jede weitere Kommunikation mit meiner Person zerstörte, sondern auch meine Vaterschaft und somit jegliches Lebensglück. Erst 2010, sieben Jahre später gelang es über das Familiengericht Würzburg, Kontakte zu meiner Tochter durchzusetzen, wie infolge beweisrechtlich geschildert.

Das Verhalten Neubert ist nach heutigem Kenntnisstand insgesamt als überaus bösartig, rücksichtslos und zielgerichtet anzusehen, persönlichem Wunsch nach Rache entspringend sowie der Gratifikation durch ihr Umfeld, das sie als toughe Karrierefrau wahrnehmen soll, die aus guten Gründen einen untauglichen Partner ausgrenzt.

In diesem Kontext ein Kommentar und eine Bedrohung gegen mich, die diese ideologische Verwirrung im Täterinnenmilieu beleuchtet, 19.04.2018:

“Martin, wie eingleisig und begrenzt muss man denken, wenn man es Jahrzehntelang nicht begreift das eine Frau das Recht hat sich vom geistesgestörten und gemeingefährlichen Partner zu trennen. Und wenn da eine Tochter unterwegs ist, ist das erste Gebot einer Mutter ihr Kind vor dem permanent gewalttätigen irren Vater zu schützen. Deine jahrelangen Straftaten und deine krankhafte Arbeitsfaulheit gibt ihr doch auch jetzt noch Recht. Deine Tochter schämt sich für ihren „Erzeuger“. Ein Vater wirst DU ihr niemals sein! Irgendwann wirst auch Du entgültig Ruhiggestellt. R.I.P.

Eine Strafanzeige ist erstattet, IP-Adresse liegt vor, Ermittlungen laufen.

Ergänzend hierzu ein an mich gerichteter im öffentlichen Forum der Zeitung Mainpost veröffentlicht, der von dem dort tätigen sog. Redakteur Manfred Schweidler stammt und die Gesinnungslage der Region beispielhaft beleuchtet:

Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“

Der Eingang erfolgte unter Mailadresse m.schweidler@aol.com am 02.10.2017. Auch hier habe ich eine Strafanzeige erstattet, Ermittlungen wurden wie in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter Strafvereitelung verweigert, eine Klageerzwingung beim OLG Bamberg unter Rechtsbeugung verhindert.

Auch dies beleuchtet, mit welchem asozialen und bösartigen gesellschaftlichen und ideologischen Klima Väter als Opfer zustätzlich zu Traumatisierungen und Ausgrenzung ausgeliefert sind. Taten wie die von Michael Keller sind nicht unabhängig von diesem Phänomen zu betrachten.

Frauen und Täterinnen wie Kerstin Neubert hingegegen werden gerade mit narzisstischer Gratifikation überschüttet, wenn sie die Bindung zwischen Vater und Kind zerstören.

Selbst widerwärtigtste Figuren wie Manfred Schweidler spielen sich ohne jedes Hintergrundwissen als Beschützer und Retter von vorgeblichen Opfern auf und inszenierten sich unter Beleidigungen und Verhöhnungen der Opfer als moralische Instanz. Im Fall Schweidler unter Missbrauch der Möglichkeiten eines Zeitungsredakteurs.

Es erschließt sich jedem Beobachter unmittelbar, unter welchem Vorzeichen und unter welcher dumpfen Gesinnung die 2005 beginnende Berichterstattung der örtlichen Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005) über diesen Konflikt und die Verbrechen der Justizjuristen und Gerichte gegen mich erfolgte.

Im Dezember 2003, dem dritten Lebensmonat des gemeinsamen Wunschkindes, erwirkte Kerstin Neubert beim (sachlich unzuständigen) Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung. Dieses sog. Kontaktverbot stellt es wie bekannt unter Androhung von Ordnungsstrafe bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis 6 Monaten unter Strafe, zu der Antragstellerin in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen oder sich ihr zu nähern.

Der Würzburger Kriminelle und Richter Thomas Schepping erließ diese Verfügung klischeehaft gemäß der frauenpolitisch-feminstischen Zielrichtung dieses Gesetzes auf Grundlage der Glaubhaftmachung der Volljuristin Neubert, ohne Beweisvorlage und Anhörung meiner Person.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Als sog. Vorwurf genügten infolge pauschale Vorwürfe der Belästigung und Bedrohung, garniert mit völlig falschen Darstellungen und dem Hinweis auf eine Sachbeschädigung.
Ebenfalls unter falscher Eidesstattlicher Versicherung gab Kerstin Neubert an, dass ich ihr seit langem getrennter „Ex-Freund“ sei. Obwohl ich 15 Jahre Polizeibeamter war, gab die Kindsmutter auf Nachfrage in Entwertungsabsicht an, ich sei Fitness-Trainer.

Der Kriminelle Thomas Schepping missbrauchte infolge sein Richteramt, um die unschwer erkennbare anfängliche Fehlentscheidung aufrechtzuerhalten und unter repressivem Machtmissbrauch zu verdecken.
Auf das gemeinsame Kind nahm der Kriminelle Schepping keinerlei Rücksicht.

Die Weichenstellung für die irreversible Zerstörung der Vaterschaft und der Vater-Kind-Bindung wurde auf diese Weise mit vorgezeichnetem weiteren Weg durch einfachsten Amtsmissbrauch eines sich als Autorität aufspielenden dummen und gleichgültigen Provinzrichters gelegt.

Die Taten Scheppings werden bis heute unter struktureller Rechtsbeugung vertuscht und gedeckt.

3.
Stichpunktartige wesentliche Vorgänge und Entwicklung 2003 bis 2018

2003-2005

Das Familiengericht Würzburg benötigt auf meinen Antrag vom 27.12.2003 (Erhalt der sog. Verfügung auf Kontaktverbot zur Kindsmutter, 22.12.2003) acht Monate bis zu einem ersten Termin, 13.08.2004. Während dieser Zeit wird die Kindesentfremdung bereits manifestiert.

Die Familienrichterin Treu beauftragt in Folge zur eigenen Entlastung erst einmal ein Gutachten. Der in Würzburg vernetzte Gutachter Wittkowski stellt fest, 1 Jahr Kindesentfremdung, Dezember 2004:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Auf das Verfahren beim Landgericht Würzburg, 92 O 1803/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Wittkowski und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Parallel zu diesen Vorgängen tritt bei mir selbst neben einer zunehmenden Traumatisierung aufgrund erzwungener Isolation mittels Gewaltschutzmissbrauch auch eine Verarmung ein, da ich zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei in Baden-Württemberg unter Druck aufgegeben hatte.

Die finanziellen Mittel, die noch vorhanden sind, benötigte ich bereits während der Schwangerschaft zur Begleichung von Mietschulden für die gemeinsam mit der Kindsmutter angemietete Familienwohnung in Böblingen sowie Fahrtkosten nach Würzburg, wo die Kindsmutter infolge eines Eifersuchtsanfalls September 2002 Kanzlei und 2. Wohnung angemietet hatte, fünf Wochen nach Bezug der Wohnung in Böblingen.
Die Wohnung in Würzburg lag in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnung ihres Vaters, der bereits bei dieser Aktion auf meine vollständige Entsorgung und Ausgrenzung ausgerichtet agierte.

Die Familienrichterin Treu setzte sich nach weiteren Monaten Untätigkeit im April 2005 schließlich über die asoziale und lebensfremde Empfehlung des sog. Gutachters hinweg und beauftragte den Verfahrenspfleger Rainer Moser wie folgt, 2 F 5/04:

Rainer Moser als „Gott“, auch Theater

.…“2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.
3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden.“


Nachdem ich über Wochen nichts von diesem sog. Verfahrenspfleger Moser höre, wende ich mich an das Gericht.

Die Richterin weist den Moser nochmals an, sich an den Beschluss zu halten, Juni 2005, 2 F 5/04:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…..

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Wie sich infolge herausstellt, hat sich der sog. Verfahrenspfleger und Kriminelle Moser insgesamt zwar 17-mal (eigene Aussage) mit der Kindsmutter getroffen, jedoch in keiner Weise beabsichtigt, den vom Gericht aufgebenen Auftrag auszuführen.

Moser hat sich offenbar bei diesen Treffen, die für ihn eine Art Freizeitbeschäftigung waren, von der Kindsmutter und deren Vater instrumentalisieren und dergestalt manipulieren lassen, dass er den Auftrag des Gerichts verweigert und im Gegenteil meine Person im Sinne der Kindsmutter diffamiert.

Unter Rechtsbeugung erwirkte die damit überforderte Richterin Treu ohne Änderung der Sachlage oder meines Charakters als Vater folgenden Beschluss unter Verletzung des Kindeswohls, August 2005, 2 F 5/04:

„Beschluss
1. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts der Parteien für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung auf ‘Vormundschaft für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag des Antragstellers, den Umgang des Großvaters Willy Neubert zu beschränken wird zurückgewiesen.

4. Die Befugnis zum persönlichen Umgang des Antragstellers mit dem Kind….wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.

Um diesen verfassungswidrigen Rechtsbruch zu rechtfertigen, wurde mir nun sogar entwertend vorgeworfen, dass ich als Vater auf Mediation ausgerichtet agiere, was die Basis jeder Konfliktlösung darstellt (2011 ordnet die kriminelle Richterin Treu selbst eine solche Mediation an, siehe unten):

„Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“

Auf das Verfahren beim Amtsgericht Würzburg gegen den Kriminellen Moser, 17 C 960/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Moser und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Fortsetzung folgt……