„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

Hervorgehoben

Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Ein verrottetes System, beschrieben in der SZ: „Fehlerhafte Gutachten“ und inkompetente Juristen, die Existenzen zerstören, sind seit Jahrzehnten der übliche Standard in der deutschen Justiz….

….“Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.“….

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Vaterschaft zerstört seit 2003 durch rechte CSU-Justizverbrecher und deren kriminelle Hofgutachter, seit 2012 keinen Kontakt zum Kind.....

Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten können katastrophale Folgen haben.
Anja Kannegießer, Juristin und Psychologin, will das endlich ändern“…

Die Bankrotterklärung für „Altfälle“ liefert die interviewte Super-Gutachterin ganz nebenbei:

„Was aber tun, wenn ein Kind stark von einem Elternteil beeinflusst wurde? „Bei älteren Kindern würde ich sagen: Auch ein beeinflusster Wille ist ja deren Wille.„…

Genau mit dieser zweckmäßig und höhnisch vorgetragenen Schutzbehauptung haben die Würzburger und Bamberger Justizverbrecher willkürlich seit nun 2012 wieder meine Vaterschaft zerstört – und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aus dem heute erschienen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der Einblicke in ein verrottetes System liefert:

„Es gibt die ganz schlimmen Wochen, da schafft Anja Kannegießer es nicht mal mehr, wenigstens eine kurze Absage zu schicken. Es sind einfach zu viele Mails, die in ihrem Postfach landen. Mails, die es in sich haben, von gebrochenen Müttern, deren Kinder nach einem negativen Gutachten in eine Pflegefamilie gebracht wurden, von verzweifelten Vätern, die sich selbst im Kampf um das Kind verloren haben, von Anwälten, die fassungslos von Gutachten berichten, die sich auf 40 Jahre alte Fachliteratur stützen, von Familienrichtern, die über die zermürbende Suche nach qualifizierten Gutachtern klagen……

…..Ihr Geld aber verdient die 47-Jährige seit 15 Jahren als Gutachterin in Straf- und Familiengerichtsprozessen. Wem es gelingt, zwischen zwei Terminen in München ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, der begegnet einer Frau, die ihre Antworten gründlich abwägt. Ihren Job in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschreibt sie so: „Unsere Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass Familienrichter eine gute Entscheidung treffen können.“ Doch genau das Gegenteil ist viel zu oft der Fall.

…..Eine falsche Einschätzung genügt, um Kinder ihrem Martyrium ausgesetzt zu lassen oder Familien zu zerstören. Welche Abgründe sich dann mitunter auftun, ist aktuell im Kino zu sehen. In dem Spielfilm „Systemsprenger“, der als deutscher Beitrag ins Rennen um den Oscar 2020 geht, erzählt die Regisseurin Nora Fingscheidt die Geschichte der neunjährigen Benni.

……„Eigentlich“, sagt Kannegießer, „kann aus so einer enormen Verantwortung nur folgen: Alle Gutachten müssten fehlerfrei sein.“ Müssten. Denn die schlechte Qualität vieler familienpsychologischer Gutachten beklagen Juristen und Psychologen schon seit Jahren. Eine Studie der Fernuni Hagen deckte bereits 2015 gravierende Mängel bei familienpsychologischen Gutachten auf. Vor allem die mangelnde psychologische Fundierung und der Einsatz fragwürdiger Tests stachen hervor. In einzelnen Gutachten sollen Eltern sogar Humortests unterzogen worden sein…..

Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen

Was also sind die Gründe? Zum Beispiel die immer noch fragwürdige Qualifikation einiger Gutachter. „Lange Zeit hat es gar keine Anforderungen an ihre Ausbildung gegeben. Überspitzt gesagt: Hat ein Richter seinen Bäcker für geeignet befunden, konnte er ihn als Gutachter beauftragen.“ Zwar hat eine Gesetzesnovelle von 2016 dies geändert. Kannegießer selbst hat das Bundesjustizministerium damals beraten. Seitdem müssen Sachverständige eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial-)pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben. Doch immer noch sind weder Berufserfahrung noch spezielle Fortbildungen verpflichtend (Gleiches gilt übrigens auch für Familienrichter). „Man kann also direkt von der Uni kommen und sofort loslegen, ohne sich mit Trennungsforschung oder Bindungsdiagnostik wirklich auszukennen„, sagt Kannegießer. Mitte 20-Jährige könnten so Urteile über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Warum man die Vorschriften nicht strenger formuliert hat? Kannegießer seufzt. „Vielerorts ist es jetzt schon unmöglich, einen Gutachter zu finden, der nicht erst in sechs Monaten Zeit hat.“ Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.

Doch immer mehr Väter wollen ihre Kinder auch nach der Trennung nicht nur am Wochenende sehen. Die Zahl der Umgangsstreitigkeiten steigt seit Jahren. Trotzdem verfügte lange keines der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Unis über eine Professur für Rechtspsychologie. Um Forschung und Nachwuchs ist es deshalb schlecht bestellt. Hinzu komme, so Kannegießer, dass viele Psychologen den Job nach kurzer Zeit wieder aufgeben. „Man steht oft im Kreuzfeuer, bekommt selten positives Feedback, wird vor Gericht sehr kritisch befragt. Das ist natürlich etwas anderes, als wenn ich unter vier Augen Therapie mache.“ Wenn sie von dem Hass der Eltern erzählt, der ihr bisweilen entgegenschlägt, wird ihre ruhige Stimme noch ein bisschen leiser. Ein Vater drohte Kannegießer, dass er ihr etwas antue, wenn er keinen Umgang bekomme, ein anderer lauerte ihr vor der Wohnung auf.

….. Geschätzt 10 000 dieser Gutachten werden jedes Jahr in Auftrag gegeben, in der Regel in allen strittigen Familienverfahren. Einige Richter drohen Eltern auch damit („Wenn Sie sich nicht einigen, lasse ich ein Gutachten erstellen“), denn im Klartext heißt das: Kosten von 5000 bis 10 000 Euro plus weitere Monate, in denen sich am Status quo nichts ändert. Liegt das Gutachten endlich vor, umfasst es oft mehr als hundert Seiten. Diese müssen fachlich korrekt, aber trotzdem für den Laien verständlich sein. Oberstes Gebot ist die Neutralität. Die jedoch versuchen viele Eltern gleich beim ersten Treffen mit Kuchen, Blumensträußen oder üppig gedeckten Tafeln ins Wanken zu bringen….“

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Die vom Familiengericht Würzburg 2013 zugezogene sog. Gutachterin Katharina Behrend („Lösungsorientierte Arbeit“), die für die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung schuldhaft mitverantwortlich ist, tritt im übrigen weiter mit dem Thema auf, mit dem sie Existenzen und Kindeswohl zerstört, im Dezember in Stuttgart:

K. Behrend: Gefälligkeitsgutacherin, um die Justiz zu entlasten.... die Justizngsorie

Ihre „Workshops“:

„Vom Liebespaar zur hochstrittigen Elternschaft … Psychodynamik der Trennungsfamilie“

„Kinder nach hochstrittiger Elterntrennungverstehen: Umgangsstörungen und Um-gangsverweigerung – Die Situation und die Rechte des Trennungskindes im Eltern-konflikt

Klicke, um auf 1568970437_-_kiz_fk_stuttgart_2019_formular.pdf zuzugreifen

Der Popanz kostet 200 Euro Anmeldung (20 Euro Getränke).

Die Frage lautet „Ab wann hat die Gaudi ein Loch?“ – auch das der Titel eines Vortrags bei der Veranstaltung.

Wer zieht solche Profiteure und Mittäter zur Verantwortung für die generationenübergreifenden Schäden, Grundrechtsverletzungen und Lebenszerstörungen, die sie quasi nebenbei verschulden…..!?

Die Hauptprofiteure sind jedoch nach wie vor die sog. „Rechtsanwälte“ – auch das in meinem Blog ausführlich beschrieben:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/01/02/voellig-entrueckt-dr-gabriele-hitzlberger-wuerzburger-kanzlei-jordan-schaefer-auffermann/

https://martindeeg.wordpress.com/tag/dr-gabriele-hitzelberger/

Auch die glauben offenbar, über die von der Kanzlei verschuldeten Schäden „wächst irgendwann Gras“…

Gestörtes Verhältnis der Würzburger Richter zu Werten, Elternrechten und Kindeswohl

„Kuckuck“

Dieser Bericht zum neuesten Missbrauchsskandal beleuchtet wieder einmal das gestörte Verhältnis zur Realität, das in Behörden und Justiz herrscht – anstatt Strafanzeigen nachzugehen und Kindeswohlverletzungen aufzuklären und zu beenden, werden die die mundtot zu machen versucht, die die Kindeswohlverleztungen anzeigen:

….“Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass „alles in Ordnung sei“. Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben.“…

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kindesmissbrauch-luegde-jugendamt-1.4311367

Und so inszenieren sich auch die Würzburger Richter in der Öffentlichkeit: als Hüter des Kindeswohls, als gewiefte „Ermittler“, die Menschen lesen und sofort eingreifen mittels ihrem „Wächteramt“:

„….Völlig ruhig war das 15 Monate alte Kind. Die gesamte zweistündige Gerichtsverhandlung hindurch gab es keinen Mucks von sich. Wie brav, hätte man denken können. Doch die Apathie des Kleinen war verdächtig. Sie resultierte denn auch aus völliger Vernachlässigung. „Weil sich die Eltern so wenig um das Kind kümmerten, war es auf dem Entwicklungsstand eines fünfmonatigen Babys“, sagt Familienrichterin Antje Treu. Um das Kind zu schützen, wurde es zu Pflegeeltern gegeben.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Was für eine Posse, die Diskrepanz zwischen dargestellter Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung könnte kaum größer sein…..

Die Wirklichkeit ist eine ganz andere:

Verfahren werden über Jahre verschleppt, Kontakte und Bindungen zum Teil mit Vorsatz zerstört, Umgangsboykott und Kindesentziehung werden bagatellisiert und befördert. Anträge willkürlich entsorgter Väter werden nicht bearbeitet, wer sich als Vater zur Wehr setzt, wird kriminalisiert, patholgosisiert und dumm grinsend als „Aggressor“ in die Ecke gestellt. Das Argument „Kindeswohl“ wird missbraucht, um das Vollversagen und die Fehler des Gerichts zu vertuschen.

Willfährige Gutachter und dummdreiste kriminelle Rechtsanwälte sind Profiteure dieses Systems und institutionalisierten Arschlochtums in der fränkischen Provinz. All das belegt und dokumentiert dieser Blog.

Dieses Schreiben an das Amtsgericht Würzburg erklärt sich von selbst – und beleuchtet nochmal, was hier seit 2003 in meiner Sache abläuft.

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 31.01.2019

Als Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Kindesentziehung an:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Az. 2 F 957/12

Martin Deeg, Kerstin Neubert . / . Justizbehörden Würzburg

Dieses Schreiben geht zur weiteren Dokumentation der Zustände und Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner als Vater, ehemaligen Polizeibeamten und Opfer von Amtstraftaten (Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, u.a.) bei den Justizbehörden Würzburg an den Innenausschuss des bayerischen Landtages.

Dieses Schreiben wird im Blog des Unterzeichners veröffentlicht, um den rechtsfreien Zustand im Gerichtsbezirk weiter beweisrechtlich zu dokumentieren.

Hiermit werden folgende Anträge gestellt:

1.
Der Richter am Amtsgericht, Bernhard Böhm, ist wegen Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird weiter beantragt, das Verfahren an ein ordentliches Gericht abzugeben.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit 15 Jahren und zwei Monaten ungehindert massivste Schäden und Traumata, missachten jeden Appell diesbezüglich und glauben offenkundig weiter, mit der Zerstörung des Lebens und der Vaterschaft des Unterzeichners sowie der Schädigung seines Kindes davonzukommen.

Auch der befangene Richter Böhm hat sich offenkundig dieser bizarre Realitätsleugnung zu eigen gemacht, anders sind die Rechtsbeugungen des befangenen Richters nicht zu erklären.

Es besteht insoweit Befangenheit nicht (bzw. lediglich als Ergebnis) zugunsten der Kindsmutter, die ebenfalls als Opfer und Geschädigte der Justizbehörden anzusehen ist – sondern eine Befangenheit zugunsten der eigenen Justizbehörde, deren Fehlleistungen, Straftaten und Versäumnisse seit insgesamt 2003 es hier durch den Richter Böhm weiter zu vertuschen und zu verdecken gilt.

Der dringende Tatverdacht auf Rechtsbeugung besteht. Dieser wird hiermit polizeilich angezeigt. Auf die Gesamtschau der Vorgänge wird verwiesen.

Für die bislang verursachten Schädigungen wird er – wie alle anderen Verantwortlichen – zur Verantwortung zu ziehen sein.

Herr Böhm verweigert die Wahrnehmung des Wächteramtes und jede hoheitliche und richterliche Tätigkeit im Verfahren, für das er seit 2017 als zuständiger Richter dem Unterzeichner als Vater mitgeteilt ist.

Er verstößt damit vorsätzlich gegen seine Dienst- und Amtspflichten als Richter, wobei er offenkundig der Ansicht ist, dies falle angesichts der bereits durch andere Richter verursachten Schädigungen nicht ins Gewicht.

Herr Böhm wird, wie allen anderen Beschuldigten und Mittäter, zirkelschlüssig durch die für Dienstaufsicht zuständigen Vorgesetzten floskelhaft gedeckt und somit in seinem rechtswidrigen Handeln bestätigt. Es ist auch offenkundig, dass seitens der insoweit involvierten Behördenleitung kein Interesse an Aufklärung von Justizverbrechen und Vollversagen der Familiengerichtsbarkeit hier besteht.

Es handelt sich hier offenkundig um gewachsene CSU-Seilschaften, persönliche Kumpaneien und einen rechtsfernen reaktionären Korpsgeist, der sich in Abwehrstrategien dieser Provinzjustiz erschöpft. Dies ungeachtet der Beweislage, der Fakten und der Berechtigung von Beschwerden, Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen der Justizopfer.

Dies ist die Erfahrung des Unterzeichners als rechtsuchender Vater in Trennungssituation und ehemaliger Polizeibeamten seit 2003, erster Antrag an das zuständige Familiengericht erfolgte mit Datum vom 27.12.2003, Amtsgericht Würzburg, 2 F 5/04. Der Fortgang ist bekannt und dokumentiert.

Die Justizbehörden Würzburg haben nachweislich ein insgesamt gestörtes Verhältnis zu Werten und Grundrechten, insbesondere was die Elternrechte von Vätern und das Kindeswohl bei Trennungskonflikten angeht.

Dies geht auch aus diversen Presseverlautbarungen hervor, in der Richter des Amtsgerichts Würzburg vor allem die Unfähigkeit des Gerichts entschulden wollen, die außerstande und nicht gewillt sind, Konflikte im Sinne des Kindeswohls zu schlichten, zeitnah tätig zu werden und die Grundrechte zu schützen.
Stattdessen werden Konflikte (also der Anlass des Einschaltens der Justiz) öffentlich an sich als Schutzbehauptung genommen, um willkürlich die Ausgrenzung von Vätern zu betreiben und Verfahren zur Entlastung des Gerichts so vermeintlich zu beenden:

Zitat „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“, Mainpost 25.08.2015:

…“Niemand will die Bindung des Kindes an die leiblichen Eltern zerstören – auch wenn die schwach ist. Niemand will aber auch riskieren, dass die Kinder körperlich oder vor allem psychisch schwer krank werden.
Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.

Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Die Richter blenden hier folgendes gezielt und mit Vorsatz aus, um die eigene Rolle, Verantwortung und Schuld abzuwehren und sich öffentlich einen Freibrief auszustellen, indem die Eltern und deren Konflikt nahezu beliebig als Kindeswohlgefährdung phantasiert werden:

– die Kindeswohlgefährdung besteht insbesondere in der die Familiengerichtsverfahren regelhaft parallel begleitenden ideologischen (rollenzuweisenden) Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung und Entrechtung von Vätern, die durch Staatsanwälte/Polizei/Frauennetzwerke und Familiengericht selbst befördert, beworben und zirkelschlüssig missbraucht wird, um – wie im Fall des Unterzeichners – dem Mann und Vater beliebig faktenschaffend die Rolle eines „Aggressors“ zuzuweisen, die man nach Belieben gewichten kann.

– die Faktenschaffung durch Verweigerung zeitnahen Tätigwerdens bei Antrag ans Gericht, 2 F 5/04 etc. – sodann als „Kontinuitätsprinzip“ missbraucht, um zirkelschlüssig weitere Bindungszerstörung zu betreiben.

– die im Bericht zitierte Beschuldigte Antje Treu benötigte 2004 (Kind drei Monate alt) acht Monate für einen ersten Verhandlungstermin. 2012 zerstörte sie einen bestehenden Vater-Kind-Kontakt, indem sie über drei Jahre einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, 5 F 1403/09 missachtete und der Mutter des Kindes bereits beim geringsten Anlass gewährte, das Verfahren zu unterlaufen. Zielsetzung war hierbei erkennbar nicht das Wohl des Kindes sondern die Unlust der Kindsmutter, sich Verantwortung zu stellen, wozu § 1684 BGB verpflichtet u.a., auf welchen Treu in Beschlüssen verwies, die Verletzung des Kindeswohls durch das Verhalten der Mutter des Kindes benennend.

Auf die vorliegende Dokumentation der Vorgänge bei der Polizeibehörde wird verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Schiemenz
, Polizeibehörde, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Seit 31.12.2017 sind Kontaktanbahnungen und Umgangsvereinbarungen zu veranlassen und beantragt, die Kindesentziehung durch die Mutter des Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist mit geeigneten Maßnahmen zu beenden, dies ebenfalls beantragt.
Die Anträge des Vaters werden durch den befangenen Richter Böhm unter offenkundiger Rechtsbeugung seit 2017 weder beschieden noch beantwortet.

Für einen für den August 2018 festgesetzten Termin, der von Böhm offenkundig gezielt in den Ferienzeitraum gelegt wurde, wurde erwartbar durch die Kindsmutter eine Verlegung beantragt.

Hierauf wurde der Termin von Böhm aufgehoben.
Seither wird wieder unter massiver Kindeswohlverletzung, Traumatisierung und Provokation gegen meine Person als Vater jede Tätigkeit verweigert.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass die Kindesentziehung mit jedem weiteren Fortlauf der Kindesentziehung zunehmend irreversibel das Kindeswohl verletzt und die Bindungszerstörung manifestiert, Schädigungen potenziert.

Die Justizbehörden Würzburg missbrauchen zirkelschlüssig die von der Justiz verschuldeten Schädigungen, um so – mit allen Mitteln, auch zum Preis von Menschenleben – eine Verfahrensbeendigung zu provozieren.

Die diesbezüglich dokumentierte Strategie des Familiengerichts besteht nach eigener Erfahrung seit 2003 darin, Reaktionen ausgegrenzter Väter durch Auflaufenlassen und Manifestation von Bindungszerstörung und Trauma hieraus zu provozieren und das Vollversagen des Familiengerichts infolge durch strafrechtliche Maßnahmen gegen die als Kriminelle, Aggressoren oder auch als psychisch gestört dargestellten Väter zu verdecken.

Die Lebenswirklichkeit, Wahrheitspflicht und Faktenlage ist diesbezüglich völlig irrelevant, da es der Justizbehörde Würzburg – siehe Presse – lediglich darum geht, nach außen ein Bild zu erzeugen, dass das eigene Vollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Werten, Rechten und dem Leid von Rechtsuchenden werbewirksam zu verdrängen und schönzureden.

Die Abwehrstrategien zwecks Verdeckung von Fehlern, die Fehlerresistenz und Arroganz der Verantwortlichen hierbei wird infolge detailliert zu thematisieren sein.

2.
Die Justizbehörden Würzburg, die wie dargelegt, offenkundig ein gestörtes Verhältnis zu den Grund- und Elternrechten von Vätern und zum Kindeswohl haben, sind seit Dezember 2003 örtlich und sachlich zuständig durch den Unterzeichner um Hilfe und Vermittlung ersucht, beginnend Verfahren 2 F 5/04.

Seither gelang es der Kindsmutter im Rahmen einer fiktiven Opferrolle, durch verschiedene gerichtliche und ungerechtfertigte Maßnahmen

– beliebige Strafanzeigen

– beliebige Anträge auf zivilrechtliche Verfügung

– Befangenheitsantrag gegen Familiengericht

– Eskalation mithilfe sog. Rechtsvertreter (der Beschuldigte Auffermann ist u.a. wegen dringenden Tatverdachts auf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, wie dem Familiengericht mitgeteilt, infolge weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Würzburg).

– Abtauchen zwecks Verhinderung Umgangsbeschluss

die Bindung zwischen Vater und Kind zu unterbinden und rechtswidrig zu vereiteln.

Dies unter Begehung eigener Straftaten

– mehrfache falsche Eidesstattliche Versicherung

– mehrfacher Prozessbetrug

– seit Oktober 2012 eine Kindesentführung mittels Entziehung des Kindes an unbekannten Ort, zwecks Vereitelung des bestehenden sog. Umgangsbeschlusses etc., 5 F 1403/09.

Das Gericht verweigert hier jedwede Gegenmaßnahme, geeignete Maßnahmen sowohl zum Erhalt / Aufbau des Vater-Kind-Kontaktes als auch Mittel, um das rechtswidrige und auf eigene Entlastung abzielende Verhalten der Volljuristin und Mutter des Kindes zu beenden.

Dies stellt eine Kindeswohlverletzung dar, durch das Gericht.

Das Motiv ist in obigem Pressebericht insoweit herauszulesen: Konflikte werden insoweit durch das Gericht als größere Gefahr für das Kindeswohl fabuliert als die irreversible Entfremdung und Zerstörung der Bindung zum Vater.

Dies macht die Justiz hier selbst zu einer Kindeswohlgefahr, da die Schlichtung, die Sanktionierung von Umgangsboykott, Kindesentzug und die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern eine ungleich höher gerichtliche Tätigkeit und höhere Anforderungen an diese stellt, als die einfache Ausgrenzung eines Elternteils mit der erkennbar lebensfremden Vorgabe, dies würde den Konflikt entlasten und somit dem Kindeswohl quasi über drei Ecken nützlich sein.

Dem Gericht ist bekannt, welche lebenslangen und irreversiblen Folgen und Schädigungen durch Verlusttraumata, Entfremdung von Elternteil, Vaterlosigkeit etc. für die Kinder entstehen.

Klicke, um auf KiMissDatenbericht2016.pdf zuzugreifen

Dies blendet das Gericht, insbesondere hier der befangene Richter Böhm mit Vorsatz aus.

Kampagne der Bundesregierung (ernsthaft)

Ebenfalls ausgeblendet wird die unverhohlen durch die Kindsmutter geäußerte Zielsetzung, die Bindung zwischen Vater und Kind dauerhaft und weiter zu zerstören.

Auf die sog. Anträge des Beschuldigten Rotter, krimineller Rechtsvertreter (fortsetzter Prozessbetrug, u.a. 30 C 727/17, Amtsgericht Würzburg) diesbezüglich wird beweisrechtlich verwiesen.

Um die Bindung zwischen Vater und Kind herzustellen und im Sinne des Kindeswohls zu retten, ist insoweit ein milderes Mittel als die Entziehung des Sorgerechts für die Mutter des Kindes (möglicherweise zeitlich begrenzt, sobald die Bindung hergestellt ist) wegen fortgesetztem Missbrauch nicht erfolgversprechend.

Neben der Entziehung des Sorgerechts für die Volljuristin auf Grundlage des gezeigten Verhaltens seit insbesondere 2012 wird die Übergabe des Sorgerechts für den Unterzeichner als Vater beantragt.
Weiteres Unterlassen wird als Vorsatz des Gerichts gewertet, weitere Schäden und Kindeswohlverletzung zu begehen.

Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter. Momentan betreut er 15 Klienten mit Behinderung und absolviert eine Fortbildung zum Heilerziehungspfleger.

Eine wie auch immer geartete und durch das Gericht weiter behauptete fiktive Kindeswohlgefährdung durch den Unterzeichner ist nicht vorliegend.

Diese Behauptungen sind durchweg als Schutzbehauptungen der Kindsmutter, deren sog. Rechtsvertreter sowie des rechtsfern ideologisch agierenden Gerichts anzusehen.

Die beliebig durch die Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen dienen seit Jahren erkennbar ausschließlich der Verdeckung und Vertuschung der Verbrechen im Amt, der Fehler und Versäumnisse der Justiz selbst, die zum Teil unverhohlen (Staatsanwaltschaft) parteiisch zugunsten von Frauen agieren, Straftaten von diesen decken und im Gegenteil die Kindsmutter hier explizit aufforderten und motivierten, unter falscher Verdächtigung Strafanzeigen zu erstatten und das gemeinsame Kind zu entziehen.

All das ist dokumentiert und ergibt sich aus der Gesamtaktenlage. Seit 2003 hat die Justizbehörde insgesamt, trotz massivster Anstrengung, dem Unterzeichner als Vater keinerlei Gewaltpotential, keiner strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige „Untauglichkeit“ als Vater nachweisen können.

Dies wurde im Gegenteil, wie dokumentiert, immer dann fabulierend vorgetragen, sobald das Gericht mit dem Entziehen der Mutter/der Verweigerung zu Kommunikation und Kooperation etc. überfordert war.

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, kann seit erster Antragstellung im Dezember 2003, völlig unbehelligt jedwede Maßnahme unterlaufen, sich nach Belieben und persönlicher Lust/Unlust entziehen.

Das Zeitfenster für die Verantwortlichen, die Schädigungen noch auf dem Rechtsweg wahrheitsgemäß einzuräumen, aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, die tatsächlich im Sinne des Kindeswohls liegen, wie beantragt, zu beenden, wird sich infolge schließen.

Die Justizbehörden Würzburg werden sodann erklären dürfen, wie es zu den Zerstörungen und Traumata gegen den Vater und die Tochter zugunsten einer Volljuristin hier kam und weshalb man sich bis zuletzt geweigert hat, die Fakten, das Kindeswohl und die Lebenswirklichkeit wahrzunehmen und entsprechend von Amts wegen einzuschreiten.

Auf Nichtwissen werden sich die Beschuldigten sodann – wie im Missbrauchsskandal in Stauffen etc. – nicht berufen können.

Es handelt sich beim Justizskandal und der Zerstörung der Vaterschaft des Unterzeichners hier nicht um einen Einzelfall. Das Versagen hier ist als strukturell anzusehen. Die Muster, Abwehrstrategien und Methoden, die immer wieder die gleichen Schädigungen hervorrufen, sind bekannt und oben geschildert.

Als weiteres Beispiel ist der Fall des Vaters (….) zu nennen, der aktuell Geschädigter und Opfer fortgesetzter Rechtsbeugungen durch das Oberlandesgericht Bamberg (Kammer mit Beteiligung der Beschuldigten Antje Treu) ist. Auch dieser Fall ist dem Innenausschuss des Landtages mitgeteilt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“: Warum kommen die Täter-Juristen, die das Leben von Kindern und Elternteilen zerstören, immer noch ungeschoren davon!!! Der ehemalige Familienrichter Rudolph bestätigt, was dieser Blog dokumentiert: die deutsche Justiz ist zu dumm, zu gleichgültig und zu korrupt für das ihr übertragene Wächteramt!

Mordmotiv Kindesentzug.

Ich bin Vater einer Tochter, die jetzt 15 Jahre alt ist.

Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert erzwang drei Monate nach der Geburt meines Wunschkindes eine einseitige Trennung, zerstörte damit mein Leben, meine Vaterschaft und schädigt unsere Tochter. Sinnfrei, egomanisch, asozial! Alle schauen zu! Alle!

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Anstatt zu schlichten und zu beraten, wird der Kindesentzug gegen mich als Vater durch widerwärtige moralisch behinderte CSU-Juristenbefördert, die Kindsmutter ermutigt, ihre „Opferrolle“ als Frau möglichst dramatisch auszureizen und mich als männlichen „Täter“ zu stigmatisieren. Alles auf Kosten unserer Tochter.

All dies dokumentiert dieser Blog.

Meine Tochter habe ich durch die asozialen, verbrecherischen und den Rechtsstaat verhöhnenden Aktionen dieser Provinzjustiz wieder seit 2012 nicht mehr gesehen – nachdem es zuvor endlich gelungen war, durch wöchentliche Treffen über zwei Jahre eine Bindung aufzubauen.

Kerstin Neubert nutzte, angefeuert und selbst psychisch missbraucht von ihrem intriganten eigenen Vater, im Mai 2012 die erste Gelegenheit, um die gerichtlich festgelegten Treffen zu verhindern. All dies dokumentiert dieser Blog, anhand Originalakten der Täterjustiz.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

2016 veranlassten die Bamberger Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen mich. Die Vorarbeit lieferten die widerwärtigen, auf Konflikteskalation ausgerichteten Anwälte der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die alles unternahmen, um die Bindung zu meiner Tochter ein zweites Mal zu zerstören und mich als Paria auszugrenzen.

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann,Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Alle Akteure und Verantwortlichen, ihre Rolle, ihre Tatbeteiligungen bei diesem seit 15 Jahren andauernden willkürlichen Justizverbrechen sind in diesem Blog genannt und dokumentiert.

Das VOLLVERSAGEN der deutschen Justiz, die nicht die Lösung sondern das Problem ist, ist schon lange bekannt, wie dieses aktuelle Interview von Jürgen Rudolph nochmal aufzeigt.

WARUM kommen diese Täter im Amt dennoch bis heute ungeschoren davon!!!!

Die Dummheit, Hybris und das unkorrigierbare Festhalten an den immer gleichen Fehlern bedeutet VORSATZ!

Dieser Blog ist Beweismittel!!!! Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Justizverbrecher Clemens Lückemann

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“

Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ist ein scharfer Kritiker der Praxis an deutschen Familiengerichten. Oft fielen Urteile aus reiner Bequemlichkeit, lautet ein Vorwurf des Juristen, der in Koblenz eine Kanzlei betreibt. Obendrein seien viele Richter nicht für komplexe Familienrechtsfälle qualifiziert.“….

WELT: Sie vertreten Väter und Mütter, die im Zuge einer Trennung ihre Kinder verlieren. Geschieht das oft so schnell wie in dem hier beschriebenen Fall?

Jürgen Rudolph: Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln. Wer im Kontext der Trennung den ersten Zugriff auf die Kinder hat, hat den entscheidenden Einfluss. In 80 Prozent der Fälle trifft es die Väter, weil es dem gängigen Rollenmodell in Familien entspricht. Ende der 90er-Jahre war es ein richtiger Trend, dass Mütter die Väter des sexuellen Missbrauchs beschuldigten, um so einen dauerhaften Umgangsausschluss zu erreichen.

Die Aussagepsychologie verbesserte sich daraufhin sehr, sie ist aber vor allem im Strafrecht relevant. In allen übrigen Disziplinen, die mit Familienkonflikten befasst sind, fehlt es an Standards, nicht nur bei Richtern und Anwälten, sondern auch bei Sachverständigen, Jugendämtern etc. Die große Fluktuation qualifizierter Richter spielt außerdem eine Rolle. Es scheint seit zwei, drei Jahren eine Renaissance dieser Art von Diffamierung zu geben.

WELT: Ums Kindeswohl geht es also selten?

Rudolph: 1998 wurde als sogenannter Anwalt des Kindes der Verfahrensbeistand eingeführt. Dafür wird leider keine besondere Qualifikation verlangt. Wer Verfahrensbeistand werden will, empfiehlt sich einfach mit einem Schreiben bei Gericht. Was man aber eigentlich braucht, ist eine gemeinsame interdisziplinäre Ausbildung von allen mit dem Familienkonflikt befassten Professionen. Die Verfahren sind personell völlig überladen: Ein Richter, zwei Anwälte, beide Eltern, Gutachter, Vertreter vom Jugendamt, Verfahrensbeistand, mithin acht Erwachsene, mit denen sich ein Kind konfrontiert sieht.

WELT: Betreffen die Defizite alle beteiligten Professionen in solchen Verfahren?

Rudolph: Unabhängig von der häufig mangelhaften Qualifikation der gerichtlichen Sachverständigen wird dieses Defizit noch getoppt davon, dass Richter häufig nicht mal die schlechte Qualifikation einzuschätzen wissen.

Ich habe Richter kennengelernt, die Psychiater nicht von Psychologen unterscheiden können. Jugendämter solidarisieren sich schnell mit dem „besitzenden“ Elternteil. Die prüfen verschiedene Faktoren: Ist das Kinderzimmer angemessen? Besteht Kontakt zu Freunden? Ist die Schule gut erreichbar? Wenn das alles der Ordnung entspricht, gibt das Jugendamt häufig Standardfloskeln ab und empfiehlt gegebenenfalls auch einen Umgangsausschluss des anderen Elternteils.

WELT: Welche Begründung steht hinter solchen Entscheidungen?

Rudolph: Es muss Ruhe einkehren. Das ist eine Friedhofsruhe. Das ist eine Kapitulation vor den Widerständen des betreuenden Elternteils. Die elterliche Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber in Zentraleuropa herrscht das Denken vor, die Kinder gehören mir.

In Nordeuropa finden wir eine andere Haltung vor, da ist der Anspruch auf beide Eltern selbstverständlich, ebenso in Kalifornien, wo ich hin und wieder hospitiere. Dort sehe ich sehr qualifizierte Familienrichter, die das notwendige Fachpersonal selbst rekrutieren. Beispielsweise schicken die Richter die zerstrittenen Eltern zur Beratung, die ihre Teilnahme daran beeiden müssen. Da Meineid in Kalifornien grundsätzlich mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist die – meist erfolgreiche – Beratung gesichert.

……

WELT: Wie gehen Eltern mit diesem Zustand um?

Rudolph: Väter berichten häufig, sie würden wie unter einem grauen Schleier leben. Mütter ziehen oft in eine neue Umgebung, bauen die Legende auf, sie seien ledig und kinderlos, um dem Stigma Rabenmutter zu entgehen. Nach Erkenntnissen aus Selbsthilfegruppen besteht für Frauen eine höhere Suizidgefahr als bei Vätern.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article181795018/Familiengerichte-Rechtsanwalt-kritisiert-personell-ueberladene-Verfahren.html

Hass auf die bayerische Justiz – Langzeitdokumentation einer verbrecherischen Kindesentziehung, Teil 1

Ich denke, ich muss meine Lage nicht mehr erklären. Wer bislang nicht verstanden hat, was für Folgen aus einer 15 Jahre andauernden verbrecherischen, asozialen und mittels struktureller Gewalt erzwungenen Kindesentziehung resultieren, der wird das nie verstehen.

An alle anderen kann ich nur appellieren, endlich etwas gegen dieses widerwärtige verbrecherische Verhalten und die perverse Blockade des Rechtswegs durch diese asoziale bayerische CSU-Justiz zu unternehmen, die dümmlich grinsend Leben und ganze Biographien zerstört, Unschuldige pathologisiert und wegsperrt, strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung betreibt und letzlich dazu aufruft, dass Geschädigte und Opfer zu Selbstjustiz und persönlicher Rache greifen.

Wer immer noch glaubt, man könne hier weiter aussitzen, hat offenkundig nicht alle Tassen im Schrank und sollte sich darauf einstellen, dass er überaus unsanft aus seinen Träumerein erwacht!

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

Dieser Blog ist ein Dokument des Zeitgeistes und des Zustandes der deutschen und bayerischen Justiz, von der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gestern in der SZ behauptete:

„Die Zeit der Halbgötter in Weiß ist vorbei. Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz oder Rot.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/csu-asyl-rhetorik-vosskuhle-1.4069988

Wenn dem so ist, dann gehören die Kriminellen und Justizverbrecher, die seit 15 Jahren meine Vaterschaft zerstören, mich vorsätzlich unschuldig zehn Monate einsperrten und mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten (vgl. Gustl Mollath) des CSU-Vasallen Dr. Groß, Würzburg, als wahnhaften Spinner stigmatisierten und meine soziale Existenz vernichten wollten und seither unter struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung dummdreist vertuschen, endlich aus dem Amt entfernt und auf die Anklagebank.

Trapp, Müller, Lückemann, Baumann, Schepping, Drescher, Hitzlberger, Groß, Auffermann…die Namen der Täterinnen und Täter, die gezielt und bösartig mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, sind bekannt. Jemand schrieb hier einmal, ein Bild sagt mehr als tausend Worte….

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Hier der erste Teil der beweisrechtlichen Dokumentation:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK’in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde 24.07.2018

– Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht, die Bagatellisierungen der strukturell geförderten Verbrechen der irreversiblen Kindesentziehung gegen unschuldige und bösartig in Ausgrenzung und Isolation getriebene Väter unter gewaltsamer Bindungsblockade durch Mütter ist nicht mehr hinnehmbar –

Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Kindesenführung durch Volljuristin

Vorbemerkungen:

Mit Datum vom 21.04.2017 tötet Michael Keller, geb. 31.07.1971, whft. Unterensingen, seine beiden Kinder Karla und Emil und dann sich selbst.

Das ist ein Fakt, diese Kinder sind tot, getötet aufgrund eines Elternkonflikts, Deutschland 2017:

Die Medien berichten; die Erklärung für den Mord an den eigenen Kindern vor dem eigenen Suizid wird auch gleich geschlechtsspezifisch mitgeliefert:

„….Frauen, die ihre Kinder mit in den Tod nähmen, seien meist depressiv und wollten die Kinder „nicht alleine in der ,bösen Welt’ oder bei dem ,bösen Mann’ zurücklassen.“ Bei Männern sei es grundsätzlich anders, erklärt der Polizeipsychologe. Sie wollten ihre Partnerinnen wegen eines Fehlverhaltens auf die schlimmstmögliche Art bestrafen, indem sie ihnen das Liebste nähmen, was sie hätten: ihre Kinder.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-in-unterensingen-zwei-kinder-tot-aufgefunden.6939ea11-3f11-4cd4-a3cb-93e2eeeebc4d.html

Anlage 1
Auszug eines Fotoblogs der Familie, März/April 2015, 2 Jahre vor der Tat

Meine Meinung hierzu ist, und das in aller Klarheit:
Die Kinder sollten die letzten sein, die für die Fehler der Eltern die Folgen tragen.

Das Motiv der für jeden vernünftig denkenden Menschen unerträglichen Tat ist eine Gemengelage aus Rache, Narzissmus und dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

..“Der Täter äußerte sich vor der Tat wie folgt über öffentliche Netzwerke zu seinem Motiv:
„Jetzt ist es aus“, stellt der Mann fest und postet ein Bild der beiden. „Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt, bringt mich um den Verstand.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-im-kreis-esslingen-die-chronologie-einer-eifersuchtstat.e8765399-1e15-4e40-a8ad-9af80005c4ff.html

Auch ich bin seit 2003 als Vater Opfer einer solchen Tat aus Rache, Narzissmus und basierend auf dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

Auch meine Tochter ist Mittel zum Zweck: die Mutter meines Kindes, die Volljuristin Kerstin Neubert (48), betreibt seit 2003 unerträglichen psychischen Missbrauch meiner Tochter und zerstört mein Lebensglück nun anhaltend unter Verfassungsbruch seit 15 Jahren.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Mein Kind habe ich durch die Schuld der Mutter und insbesondere der Juristin Hitzlberger sowie der bayerischen CSU-Justiz seit 2012 nicht mehr gesehen. Bereits zuvor wurde in gleicher Weise aus egoistischen und narzisstischen Gründen von 2003 bis 2010 die Bindung zerstört, erst 2010 wurden nach einem Richterwechsel endlich wöchentliche Treffen durchgesetzt. Da dieser Bindungsaufbau zu meinem Kind und die Kontakte überaus positiv verliefen und die Kindsmutter keinerlei Interesse an einer Entspannung des Konfliktes hatte sondern unsere Tochter weiter als Besitz für sich vereinnahmte, verweigert sie seit 2012 völlig unbehelligt jede Kommunikation und Kooperation mit mir als Vater, mit Helferinnen und Helfern. Die Familienrichterin stellte sie mit einem Befangenheitsantrag kalt.

Die über zwei Jahre gemachten positiven Erfahrungen bei den Treffen, die Bindung und Entwicklung wurde infolge zielgerichtet durch die Hetzerin Gabriele Hitzlberger und die Kindsmutter in bodenlos widerwärtiger Weise zu entwerten versucht, um so weitere Entfremdung rechtfertigen zu wollen:

Kriminelle Anwältin, Gabriele Hitzlberger: trägt Hauptverantwortung für Kindesentziehung seit 2012

Dies mag auf den ersten Blick eine Tat weit unterhalb der Dimension der oben genannten Tat von Michael Keller darstellen. Für das Kind ist das sicher zutreffend. Für mich als Elternteil und Vater nicht!

Für mich als Vater und Elternteil ist dieser asoziale und strukturell beförderte Kindesentzug und die Kindesentführung, den die Täterin und Kindsmutter Kerstin Neubert hier mit meiner Tochter betreibt, nahezu gleichbedeutend mit der Traumatisierung bei Tötung des Kindes. (Auf die Studien von Esther Katona, Univ. Freiburg wird verwiesen, von der Politik ignoriert).

Hinzu kommt im Falle der Kindesentziehung gegen Väter wie in meinem Fall, dass hier auf unfassbar asoziale Art und Weise eine ideologische Täter-Opfer-Umkehr durch sämtliche Gerichte und Behörden stattfindet, die die Täterin und Kindsmutter bei ihrer perfiden narzisstischen Rache und dem Missbrauch meines Kindes fördern, unterstützten und zum Teil regelrecht aufhetzen, wie infolge anhand Vorgängen und Fakten seit 2003 dokumentiert.

Das ist asozialste STRUKTURELLE GEWALT.

Unterstützung erfahre ich seit 2003, obwohl ich Opfer anhaltender Verbrechen, anhaltenden Verfassungsbruchs und massivster emotionaler Traumatisierung bin, in keiner Weise. Im Gegenteil werde ich durch asoziale und offenkundig moralisch völlig verrohte Justizjuristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Clemens Lückemann oder Roland Stockmann (vgl. Bock) dümmlich grinsend immer weiter genüßlich geschädigt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Die Motivlage und der Charakter der Kindsmutter Kerstin Neubert wurde erst nach und nach in ganzer Bandbreite deutlich: eine charakterlich deformierte Kriminelle, der durch ein korruptes und rechtlich deformiertes CSU-Justizsystem erst ermöglicht wurde und wird, ihre Taten zu Lasten meiner Person als Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes zu begehen.

Behördentäter wie Drescher oder Trapp sind stolz darauf, Frauen zu einem solchen Verhalten zu „ermutigen“ und Männern wie mir gezielt zu schaden. Asoziale in Robe, die den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes vor Schülerinnen und Frauennetzwerken öffentlich bewerben, zu Kindesentzug aufhetzen.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Dokumentation der Vorgänge, Kindesentziehung durch Volljuristin seit 2003, Justizbehörden Würzburg/Bamberg:

Auf polizeibekannte und gerichtsbekannte Faktenlage wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen. Die Richtigkeit sämtlicher Angaben und Zitate aus Gerichtsakten etc. wird versichert.

1.
Im September 2003 wird meine Tochter geboren, ein gemeinsames und geplantes Wunschkind mit der Mutter. Heiratsabsicht besteht, Familienbildung mit zwei Kindern.

Dieses Ereignis stellt in meinen persönlichen Leben einen Wendepunkt und eine lebensverändernde positive Perspektive dar.

Infolge ist dokumentiert, wie asoziale und kriminelle CSU-Juristen in Wechselwirkung mit verbrecherischer und rücksichtsloser Kindesentziehung und psychischen Missbrauch meines Kindes durch die Mutter, die drei Monate nach Geburt aggressiv und gewaltsam eine Trennung und ein Kontaktverbot erzwang, seit 15 Jahren mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, mir die gesamte Kindheit meiner Tochter gestohlen haben und mein Kind hierdurch schädigten, die Bindung zu einem Elternteil zerstörten.

Das dies massive FOLGEN und KONSEQUENZEN haben wird, ist selbsterklärend.

Aus dem Grund der Familienbildung mit der von mir damals sehr geliebten Frau und späteren Mutter meines Kindes, Kerstin Neubert wurden meinerseits bereits ab 2002 massive Vorleistungen finanzieller und vor allem emotionaler Art geleistet (Weggang aus gewohntem Lebensumfeld gemäß Willen der Kindsmutter), im Kern um die Kindsmutter zufriedenzustellen, bei der neben positiven Eigenschaften auch immer wieder ein zutiefst aggressives, dominantes und eifersüchtiges Wesen zutage trat, basierend auf Prägung durch den eigenen Vater, der die Kindsmutter einerseits als introjiziertes Über-Ich mittels tiefsitzenden Schuld- und Schamgefühlen im eigenen Sinne manipuliert und andererseits die Beziehung zu meiner Person als Vater unmittelbar nach Geburt massivst zu zerstören trachtete, um selbst die Rolle als „Ersatzvater“ über mein Kind einnehmen zu können.

Diese Strategie des Großvaters des Kindes führte innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg, zusammenspielend mit einer bei der Kindsmutter bereits in den Wochen nach der Geburt festzustellenden deutlichen Wesensveränderung.

War Kerstin Neubert insbesondere während der Monate der Schwangerschaft ab dem 3./4. Monat überaus liebevoll, harmoniebedürftig, zugewandt und grundlegend positiv eingestellt, so änderte sich dies spätestens ab Mitte Oktober 2003.

Selbst kleinste Unstimmigkeiten wurden dramatisiert, die Stimmung war zunehmend geprägt von passiver Aggressivität, bedeutsamem Schweigen im Wechsel mit lautstarker aggressiver Entwertung meiner Person. Der äußere Druck, den sich die Kindsmutter hierbei aufbaute, indem sie unter ständiger Anleitung ihres Vaters bereits eine Woche nach der Geburt wieder in Vollzeit als selbständige Rechtsanwältin arbeitete, war hierbei offenkundig sowohl willkommene Ausrede als auch künstlich erzeugtes Szenario, um eine ständige Belastungs- und Ausnahmesituation bzw. eine Aufmerksamkeit als „wertvolle“ Mutter zu inszenieren, die so in keiner Weise notwendig war sondern einem offenkundigen diffusen Selbstwertmangel entsprang.

Dieser war vor der Geburt nicht da, jedoch teilweise in früheren Phasen der Beziehung, wenn sich Kerstin Neubert durch die Freundschaft und Begegnungen meiner Person insbesondere mit anderen Frauen im Sportbereich (unnötig) zurückgesetzt fühlte. Dies machte sich ebenfalls in aggressiven und dominanten Eifersuchtsszenarien gegen meine Person Luft, zuletzt vor der Geburt des Kindes, Februar 2003, unten dokumentiert, worauf die Kindsmutter mich aggressiv und äußerst verletzend von einem gemeinsamen ersten Termin bei der Frauenärztin ausschloss, indem sie den Termin verlegen ließ.

Obwohl alle diese Details, die die Motivlage, den Charakter und die Psyche der Kindsmutter deutlich beleuchtet, wird all dies vom Gericht vollumfänglich ignoriert.

Stattdessen konstruieren die asozialen Täterbehörden Würzburg/Bamberg seit Jahren zum Teil bösartig-ideologisch und zum Teil aus Überforderung eine nahezu beliebige Diffamierung und Entwertung meiner Person, die völlig aus der Luft gegriffen ist.

Willkürlich und ergebnisorientiert wird in unredlichster Art und Weise mit nahezu allem aufwartet, was irgendwie als Meinung oder Hörensagen diverser interessengeleiteter Personen Negatives zu instrumentalisieren und zur Schaffung einer fiktiven Aktenlage verfügbar wird.

Verwiesen sei hier insbesondere auf die Darstellungen der Kriminellen Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, OLG Bamberg, sog. Beschluss vom 15.02.2016, Verfahren 7 UF 210/15.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Es sind derarte Amokläufe von verlogenen und dummen Richtern, die ein Klima der traumatischen Verlustangst, der gesellschaftlichen Stigmatisierung gegen Väter verursachen und damit Taten wie die von Michael Keller befördern und mitverschulden.

Frauen und Täterinnen hingegen wie Kerstin Neubert werden ausdrücklich dazu aufgerufen und ermutigt, Fakten zu schaffen und im Trennungskonflikt aus Rache die Kinder zu entfremden, den Konflikt zu eskalieren und mit juristischen Tricksereien solange auf Zeit zu spielen, bis der völlige Bindungsverlust kaum noch korrigierbar ist.

Auch hier werden im Ergebnis Morde und Eskalationen durch dumme und unredliche Richter provoziert. All dies unter dem durch die Gerichte schamlos pervertierten Etikett Kindeswohl.
Institutionalisierte Volksverdummung, wie sie die CSU gerade bundesweit auf politischer Ebene jedem vor Augen führt. Vor Unredlichkeit und Doppelmoral triefend.

Dumm und Dümmer

Die SMS, die mir Kerstin Neubert im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat während eines affektiven Eifersuchtsanfalls zugesandt hat, sind wie folgt dokumentiert, dies ist tatsächlich als Gewalt anzusehen. Ein deutliches Zeugnis des Konfliktverhaltens, der Aggressivität und des rücksichtlosen Durchsetzungswillens dieser Frau, die sich seit nun 15 Jahren als Opfer stilisiert:

Rechtsanwältin Kerstin Neubert, beweisrechtlich:

„Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?“
28.02.2003
„Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
28.02.2003

„Ich hasse Dich, Dein Pinky und Deine Scheiß Tussen dort! Du weißt es und Du änderst nichts! Ich will nie wieder was damit zu tun haben!!“ 
26.02.2003

„Sag mir endlich, was in diesem Scheiß-Laden noch alles hinter meinem Rücken abläuft! Deswegen suchst Du Dir auch keinen Job! Schön weiter Hahn im Korb spielen. Kannst Dich nachher gleich bei allen über mich ausjammern. Denen erzählst Du schließlich alles, im Gegensatz zu mir.“
26.02.2003

„Ich schaff das nicht mehr mit Deinem Lügen und Betrügen, mit der Schwangerschaft alleine da zu stehen, während Du machst, was Du willst. Ich kann nicht mehr!“
26.02.2003

„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß  ich ein Kind bekomme, interessiert Dich sich kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
27.02.2003

„Dein Doppelleben mit mir und mit Deiner Pinky-Welt ist zum Kotzen! Schön trennen und verheimlichen und angreifen, wenn ich was sage. Verschimmel in dem Laden!“
27.02.2003

„Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.“
27.02.2003

„Du wolltest mit dem Pinky etwas ändern und Dir einen Job suchen. Schön, daß Du Dich so an Vereinbarungen hältst.“
27.02.2003

„Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., „Dumm fickt gut.“ Viel Spaß 
07./08.03.2003

Nach einem Jahr erfolgreicher Kindesentfremdung aufgrund Verschleppung und Untätigkeit der Würzburger Familienrichterin Treu äußert sich die kriminelle Kindsmutter in einem familienpsychologischen Gutachten wie folgt. Sie bekundet und simuliert hier zwar „Bereitschaft“, mir einen Promilleteil meiner Vaterschaft durch Kontakte zu „gewähren“, was bereits jedoch hier durch die vollkommene Entwertung und Diffamierung meiner Person bei völliger Leugnung der Faktenlage als bloße Simulation gelten kann (auf die es freilich infolge nicht ankommt, da Mütter für kriminelles Verhalten im Justizbezirk ohnehin einen Freibrief haben).

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20
„Ob sie denn mit Blick auf Herrn Deeg die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind gehabt habe? „Ich hab‘ die Vorstellung immer noch, und ich hatte sie damals auch. Ich will die Vorstellung immer noch verwirklichen.“ Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen lasse.“ Ohne (Name des Kindes..) Vater ausschließen zu wollen.“ Allerdings wolle sie zukünftig einen anderen Partner.“
Seite 17

An dieser Stelle zeigt sich, wie selbstverständlich hier über existentiellste Grund- und Elternrechte und die Rechte des Kindes über den Kopf der Betreffenden hinweg dominant bestimmt wird. Ein Rückverweis auf die akut aktivierten traumatischen Verlustängste des Täters Michael Keller, die dieser vor der Tat äußerte, erübrigt sich fast.

Die Kindsmutter weiter:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck habe (sic), sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.
Seite 17/18

Spätestens hier wird beweisrechtlich deutlich, dass das sog. Gewaltschutzgesetz für die Täterin hier lediglich ein beliebig zu missbrauchendes Konstrukt ist, um die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören. Diese auf Ergebnis ausgerichtete Motivlage ist vielfach unwiderlegbar offenkundig geworden.

Die in diesen Äußerungen vorhandenen borderlinehaften Deutungen zwischen idealisierter Familie und Entwertung meiner Person als Partner und Vater des Kindes geben durchweg die Innenperspektive der Entfremderin wider, ohne jeden Bezug auf die Lebenswirklichkeit, meine Person, meine Perspektive und meine Gefühle als Vater. All das wird von den Täterbehörden Würzburg/Bamberg unkommentiert stehen gelassen und der Täterin infolge über nun 15 Jahre andauernd ein psychischer Missbrauch des gemeinsamen Kindes und eine gewaltsame Kindesentziehung durch Neubert befördert:

„Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. „Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.“ – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? „Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.“ Seite 21

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?
„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35.

Wie aufgezeigt, konnte die Idealisierung der Beziehung und „Familie“ so nahezu anlasslos und rein aufgrund von narzisstischer Deutung und Meinung der Kindsmutter selbst – die mit meiner Person nichts zu tun hat – wechseln mit kompletter Entwertung meiner Person und Gefühle, indem sofort beim geringsten Anlass die gesamte Beziehung und geplante Zukunft in Frage gestellt wurde – ein generelles boderlinehaftes, unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten – und die „Tauglichkeit“ als Vater überhaupt in Frage gestellt wurde.

Dem versuchte ich – insbesondere nach diesem gewalttätigen Eifersuchtsanfall und der bösartigen Ausgrenzung aus Rache von einem gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat – durch Insistieren auf eine gemeinsame Paartherapie entgegenzuwirken. Nach Erlass der Gewaltschutzverfügung durch das Zivilgericht wandte ich mich an das völlig untaugliche Familiengericht Würzburg, was die bis heute manifestierte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zur Folge hatte.

Die Kindsmutter lehnt trotz der Lebenszerstörung für mein Kind und mich bis heute jede Hilfe und Therapie für sich selbst bereits im Ansatz ab, da sie „keine Probleme“ habe sondern alles auf meine Person projiziert. Nachdem sich die Verhaltensweisen insoweit während der weiteren Schwangerschaft vollständig legten, insistierte ich nicht weiter in diese Richtung.

Dies war ein Fehler, da Kerstin Neubert wie bekannt und weiter nochmals aufgezeigt, infolge bösartig, zielgerichtet und unter dem destruktiven Wirken ihres eigenen Vaters nicht nur die Beziehung und Familienbildung ohne jede weitere Kommunikation mit meiner Person zerstörte, sondern auch meine Vaterschaft und somit jegliches Lebensglück. Erst 2010, sieben Jahre später gelang es über das Familiengericht Würzburg, Kontakte zu meiner Tochter durchzusetzen, wie infolge beweisrechtlich geschildert.

Das Verhalten Neubert ist nach heutigem Kenntnisstand insgesamt als überaus bösartig, rücksichtslos und zielgerichtet anzusehen, persönlichem Wunsch nach Rache entspringend sowie der Gratifikation durch ihr Umfeld, das sie als toughe Karrierefrau wahrnehmen soll, die aus guten Gründen einen untauglichen Partner ausgrenzt.

In diesem Kontext ein Kommentar und eine Bedrohung gegen mich, die diese ideologische Verwirrung im Täterinnenmilieu beleuchtet, 19.04.2018:

“Martin, wie eingleisig und begrenzt muss man denken, wenn man es Jahrzehntelang nicht begreift das eine Frau das Recht hat sich vom geistesgestörten und gemeingefährlichen Partner zu trennen. Und wenn da eine Tochter unterwegs ist, ist das erste Gebot einer Mutter ihr Kind vor dem permanent gewalttätigen irren Vater zu schützen. Deine jahrelangen Straftaten und deine krankhafte Arbeitsfaulheit gibt ihr doch auch jetzt noch Recht. Deine Tochter schämt sich für ihren „Erzeuger“. Ein Vater wirst DU ihr niemals sein! Irgendwann wirst auch Du entgültig Ruhiggestellt. R.I.P.

Eine Strafanzeige ist erstattet, IP-Adresse liegt vor, Ermittlungen laufen.

Ergänzend hierzu ein an mich gerichteter im öffentlichen Forum der Zeitung Mainpost veröffentlicht, der von dem dort tätigen sog. Redakteur Manfred Schweidler stammt und die Gesinnungslage der Region beispielhaft beleuchtet:

Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“

Der Eingang erfolgte unter Mailadresse m.schweidler@aol.com am 02.10.2017. Auch hier habe ich eine Strafanzeige erstattet, Ermittlungen wurden wie in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter Strafvereitelung verweigert, eine Klageerzwingung beim OLG Bamberg unter Rechtsbeugung verhindert.

Auch dies beleuchtet, mit welchem asozialen und bösartigen gesellschaftlichen und ideologischen Klima Väter als Opfer zustätzlich zu Traumatisierungen und Ausgrenzung ausgeliefert sind. Taten wie die von Michael Keller sind nicht unabhängig von diesem Phänomen zu betrachten.

Frauen und Täterinnen wie Kerstin Neubert hingegegen werden gerade mit narzisstischer Gratifikation überschüttet, wenn sie die Bindung zwischen Vater und Kind zerstören.

Selbst widerwärtigtste Figuren wie Manfred Schweidler spielen sich ohne jedes Hintergrundwissen als Beschützer und Retter von vorgeblichen Opfern auf und inszenierten sich unter Beleidigungen und Verhöhnungen der Opfer als moralische Instanz. Im Fall Schweidler unter Missbrauch der Möglichkeiten eines Zeitungsredakteurs.

Es erschließt sich jedem Beobachter unmittelbar, unter welchem Vorzeichen und unter welcher dumpfen Gesinnung die 2005 beginnende Berichterstattung der örtlichen Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005) über diesen Konflikt und die Verbrechen der Justizjuristen und Gerichte gegen mich erfolgte.

Im Dezember 2003, dem dritten Lebensmonat des gemeinsamen Wunschkindes, erwirkte Kerstin Neubert beim (sachlich unzuständigen) Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung. Dieses sog. Kontaktverbot stellt es wie bekannt unter Androhung von Ordnungsstrafe bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis 6 Monaten unter Strafe, zu der Antragstellerin in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen oder sich ihr zu nähern.

Der Würzburger Kriminelle und Richter Thomas Schepping erließ diese Verfügung klischeehaft gemäß der frauenpolitisch-feminstischen Zielrichtung dieses Gesetzes auf Grundlage der Glaubhaftmachung der Volljuristin Neubert, ohne Beweisvorlage und Anhörung meiner Person.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Als sog. Vorwurf genügten infolge pauschale Vorwürfe der Belästigung und Bedrohung, garniert mit völlig falschen Darstellungen und dem Hinweis auf eine Sachbeschädigung.
Ebenfalls unter falscher Eidesstattlicher Versicherung gab Kerstin Neubert an, dass ich ihr seit langem getrennter „Ex-Freund“ sei. Obwohl ich 15 Jahre Polizeibeamter war, gab die Kindsmutter auf Nachfrage in Entwertungsabsicht an, ich sei Fitness-Trainer.

Der Kriminelle Thomas Schepping missbrauchte infolge sein Richteramt, um die unschwer erkennbare anfängliche Fehlentscheidung aufrechtzuerhalten und unter repressivem Machtmissbrauch zu verdecken.
Auf das gemeinsame Kind nahm der Kriminelle Schepping keinerlei Rücksicht.

Die Weichenstellung für die irreversible Zerstörung der Vaterschaft und der Vater-Kind-Bindung wurde auf diese Weise mit vorgezeichnetem weiteren Weg durch einfachsten Amtsmissbrauch eines sich als Autorität aufspielenden dummen und gleichgültigen Provinzrichters gelegt.

Die Taten Scheppings werden bis heute unter struktureller Rechtsbeugung vertuscht und gedeckt.

3.
Stichpunktartige wesentliche Vorgänge und Entwicklung 2003 bis 2018

2003-2005

Das Familiengericht Würzburg benötigt auf meinen Antrag vom 27.12.2003 (Erhalt der sog. Verfügung auf Kontaktverbot zur Kindsmutter, 22.12.2003) acht Monate bis zu einem ersten Termin, 13.08.2004. Während dieser Zeit wird die Kindesentfremdung bereits manifestiert.

Die Familienrichterin Treu beauftragt in Folge zur eigenen Entlastung erst einmal ein Gutachten. Der in Würzburg vernetzte Gutachter Wittkowski stellt fest, 1 Jahr Kindesentfremdung, Dezember 2004:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Auf das Verfahren beim Landgericht Würzburg, 92 O 1803/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Wittkowski und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Parallel zu diesen Vorgängen tritt bei mir selbst neben einer zunehmenden Traumatisierung aufgrund erzwungener Isolation mittels Gewaltschutzmissbrauch auch eine Verarmung ein, da ich zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei in Baden-Württemberg unter Druck aufgegeben hatte.

Die finanziellen Mittel, die noch vorhanden sind, benötigte ich bereits während der Schwangerschaft zur Begleichung von Mietschulden für die gemeinsam mit der Kindsmutter angemietete Familienwohnung in Böblingen sowie Fahrtkosten nach Würzburg, wo die Kindsmutter infolge eines Eifersuchtsanfalls September 2002 Kanzlei und 2. Wohnung angemietet hatte, fünf Wochen nach Bezug der Wohnung in Böblingen.
Die Wohnung in Würzburg lag in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnung ihres Vaters, der bereits bei dieser Aktion auf meine vollständige Entsorgung und Ausgrenzung ausgerichtet agierte.

Die Familienrichterin Treu setzte sich nach weiteren Monaten Untätigkeit im April 2005 schließlich über die asoziale und lebensfremde Empfehlung des sog. Gutachters hinweg und beauftragte den Verfahrenspfleger Rainer Moser wie folgt, 2 F 5/04:

Rainer Moser als „Gott“, auch Theater

.…“2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.
3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden.“


Nachdem ich über Wochen nichts von diesem sog. Verfahrenspfleger Moser höre, wende ich mich an das Gericht.

Die Richterin weist den Moser nochmals an, sich an den Beschluss zu halten, Juni 2005, 2 F 5/04:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…..

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Wie sich infolge herausstellt, hat sich der sog. Verfahrenspfleger und Kriminelle Moser insgesamt zwar 17-mal (eigene Aussage) mit der Kindsmutter getroffen, jedoch in keiner Weise beabsichtigt, den vom Gericht aufgebenen Auftrag auszuführen.

Moser hat sich offenbar bei diesen Treffen, die für ihn eine Art Freizeitbeschäftigung waren, von der Kindsmutter und deren Vater instrumentalisieren und dergestalt manipulieren lassen, dass er den Auftrag des Gerichts verweigert und im Gegenteil meine Person im Sinne der Kindsmutter diffamiert.

Unter Rechtsbeugung erwirkte die damit überforderte Richterin Treu ohne Änderung der Sachlage oder meines Charakters als Vater folgenden Beschluss unter Verletzung des Kindeswohls, August 2005, 2 F 5/04:

„Beschluss
1. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts der Parteien für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung auf ‘Vormundschaft für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag des Antragstellers, den Umgang des Großvaters Willy Neubert zu beschränken wird zurückgewiesen.

4. Die Befugnis zum persönlichen Umgang des Antragstellers mit dem Kind….wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.

Um diesen verfassungswidrigen Rechtsbruch zu rechtfertigen, wurde mir nun sogar entwertend vorgeworfen, dass ich als Vater auf Mediation ausgerichtet agiere, was die Basis jeder Konfliktlösung darstellt (2011 ordnet die kriminelle Richterin Treu selbst eine solche Mediation an, siehe unten):

„Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“

Auf das Verfahren beim Amtsgericht Würzburg gegen den Kriminellen Moser, 17 C 960/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Moser und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Fortsetzung folgt……

Tod und Kindesentzug sind das gleiche.

Update vom 09.11.2019:

Da mich die überlebende Mutter (s.u.) über ihren Rechtsanwalt Dr. Leibold, Nürtingen aufgefordert hatte, die Bilder hier im Blog zu löschen und dieser Wunsch in diesem traurigen Zusammenhang auch sehr verständlich ist, komme ich diesem nach nochmaligem Schriftverkehr nun nach.

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Dieser Beitrag soll niemanden bloßstellen oder verletzen – er soll dokumentieren wie vergänglich alles ist! Wie wertvoll die Zeit mit gemeinsamen Kindern ist und dass sie überhaupt das WERTVOLLSTE sind!

Er soll Menschen in vergleichbarer Situation vermitteln, dass manche Taten NICHT MEHR KORRIGIERBAR sind, Folgen nicht mehr wiedergutzumachen sind.

…….

Dieser Blog dokumentiert, wie eine kriminelle Kindsmutter, Kerstin Neubert, mir als Vater und gewaltsam entsorgtem Partner seit 15 Jahren,hochaggressiv, asozial und rücksichtslos sein Kind entzieht.

Es gibt Menschen, die verwechseln in ihrem Narzissmus Liebe mit Besitz, Kerstin Neubert gehört ebenso dazu wie Michael Keller…..

Seit Oktober 2012 ist die Frau untergetaucht, eine Kindesentführung, um den sog „Umgang“ zu verhindern, der mit erfolgreichem Aufbau einer Bindung zwischen meiner Tochter und mir seit Mai 2010 stattfand. Die Kindesentführung nichtsdestotrotz zugunsten der Juristin und zum Schaden meiner Tochter von der korrupten örtlichen Justiz Würzburg/Bamberg gedeckt.

Möglich ist dies, weil sie immer wieder Hilfe von kriminellen asozialen Juristen und einer völlig asozialen und in Teilen verbrecherischen CSU-Justiz hält. All dies ist wie gesagt hier im Blog seit August 2013 ausführlich beweisrechtlich dokumentiert.

Dennoch gibt es immer noch Menschen, die dies alles für einen „Witz“ halten, die glauben mit Repressionen gegen mich als Vater und Opfer würden sie weiterkommen oder das ganze ließe sich aussitzen.

Ein Aspekt ist auch die Tatsache, dass es Neubert nicht nur seit 15 Jahren gelingt, immer wieder dumme und widerwärtig bösartige Menschen zu finden, die ihr dabei helfen, mein Leben und meine Vaterschaft zu zerstören.

Ihr gelingt es auch immer wieder zu verhindern, dass neutrale integre Helfer die Situation ändern und meiner Tochter und mir helfen.

Zuletzt ließ sie den Würzburger Pfarrer Jürgen Dolling auflaufen, den ich über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, um Hilfe gebeten hatte, da er Kontakte zu meiner Tochter hatte, die ich durch die Schuld asozialer Krimineller und einer rücksichtslosen aggressiv-dominanten Täterin seit 2012 nicht mehr gesehen habe.

Dies ist emotional gleichbedeutend mit dem Tod eines Kindes!

Vor kurzem stieß ich im Internet auf diese Dokumentation einer Thailand-Reise einer Familie aus Unterensingen, die es nicht mehr gibt!

…….

https://3xtglpadthai.wordpress.com/

Der Vater hat zwei Jahre nach dieser Reise, deren Dokumentation vor diesem Hintergrund jedem empathiefähigen Menschen unmittelbar das Herz bricht, seine Tochter Karla und seinen Sohn Emil getötet und ist danach von einer Autobahnbrücke gesprungen.

……..

…“Zum Foto seiner Kinder schrieb Michael K.: „Jetzt ist alles aus. Felicitas hat mir alles genommen. Unsere Familie, unsere Liebe, unsere Zukunft. Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt – bringt mich um den Verstand.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/kindesmord/aus-eifersucht-51393550.bild.html

Ich hatte bereits in diesem Blog darüber berichtet:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/26/aus-dem-trauma-kindesentzug-aussteigen-wie-das/

Kerstin Neubert, eine lügende und im Kern offenkundig innerlich völlig verrohte und empathielose Mutter, eine Täterin und Kriminelle die sich gerne als toughe Volljuristin inszeniert, hat hier SCHULD auf sich geladen, die aus meinem Empfinden heraus nicht geringer wiegt als die SCHULD, die dieser Vater hier auf sich geladen hat, der es insoweit nicht verdient hat, Vater genannt zu werden: man sollte die Emotionen und den Hass gegenüber einer Frau, auch wenn sie das eigene Leben zerstört, NIE über die eigenen Kinder und deren Wohl stellen.

Im Gedenken an Karla und Emil, die mich sehr an mich selbst als Kind und an meine Tochter erinnern:

………..

Mordmotiv Ausgrenzung und Sorgerechtsentzug: Justiz und Anwälte tragen offenkundig Mitschuld an Tötung von Mutter und Kleinkind in Hamburg!

Immer wieder: traumatische Ausgrenzung von Vätern durch eine dumme und überforderte Justiz löst immer wieder affektive Eskalationen und Morde aus.

„Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen.“…

Dieser Blog dokumentiert, mit welcher Dummheit, Gleichgültigkeit und asozialen Repressionswut selbst gegen mich als unbescholtenen ehemaligen deutschen Polizeibeamten vorgegangen wird, 15 Jahre asozialster Kindesentzug, weil sich eine Volljuristin und Kindsmutter von Kommunikation und Kooperation überfordert und durch den Vater des gemeinsamen Wunschkindes „gestört“ fühlt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Unterstützt durch widerwärtige hetzerische „Fachanwälte“ wie diese hier: Dr. Gabriele Hitzlberger, die durch ihre asozialen Anträge und die gezielte Dämonisierung meiner Person als Vater maßgebliche Schuld dafür trägt, dass ich seit 2012 (!) trotz vollstreckbarem Beschluss auf wöchentliche Treffen keinerlei Kontakt mehr zu meiner Tochter habe.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Diese widerwärtigen Juristen – Hitzlberger mittlerweile durch den asozialen Hetzer Wolfgang Rotter abgelöst, der weiter Öl ins Feuer gießt – wissen sehr genau was sie tun, wie dieser Leitfaden zeigt. Aber Profit geht über Ethik, auch auf dem Rücken unschuldiger Kinder:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Das Kindeswohl wird seit 15 Jahren mit Ansage missachtet und genüßlich verletzt! Die Täter und Kriminellen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg vertuschen in eigener Sache, weiter unbehelligt im Amt.

Die Polizei Stuttgart weiß seit Jahren Bescheid, geht von struktureller Korruption aus und wird ebenfalls auflaufen gelassen. Man spielt weiter auf Zeit…..

Man kann sich ausmalen, wie mit einem „Ausländer“ umgegangen wird, der dieser anmaßenden und im Kern männer- und väterfeindlichen Justiz in Zeiten von „me-too“-Popanz ausgeliefert ist.

Mütter werden hingegen selbst dann hofiert, wenn sie mit einem vorverurteilten Pädokriminellen zusammenwohnen, wie der Missbrauchsskandal Stauffen zeigt…..

Eine Mutter und ein kleines Mädchen haben nun die Dummheit und Arroganz deutscher Juristen wieder mit dem Leben bezahlt, weil ein Vater ausgetickt ist und in forcierter Ausnahmesituation ein widerliches Verbrechen beging:

„Tödlicher Messerattacke ging Gerichtsverfahren voraus

Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen. „Es gibt ein familiengerichtliches Verfahren“, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitagmorgen der Deutschen Presse-Agentur.

Der 33 Jahre alte Tatverdächtige soll nach übereinstimmenden Berichten der „Bild“-Zeitung und des „Hamburger Abendblatts“ am Mittwoch vor dem Amtsgericht St. Georg das Sorgerecht für das Kind verloren haben.“….

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/kriminalitaet—hamburg-toedlicher-messerattacke-ging-gerichtsverfahren-voraus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180412-99-867759

Mordmotiv Kindesentzug, hier: weitere Dokumentation der Verhaltensmuster von Langzeit-Kindesentfremderin. Richter sollen Absolution für ihre Verbrechen und Selbstjustiz erteilen – Schreiben der Kindesentführerin Kerstin N., 26.10.2017

Um noch einmal den Ernst der Lage zu beleuchten sowie die Tatsache, um die es hier eigentlich geht, hier weiteres Schreiben der Volljuristin Kerstin Neubert, das gestern zuging, Az. 72 O 1694/17, betreffend diese Zivilklage, LG Würzburg: https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/27/weiterer-schriftsatz-der-kindsmutter-und-volljuristin-neubert-14-jahre-kindesentfremdung-und-kriminalsierung-als-endloser-selbstreferentieller-zirkelschluss/

In ihrem erneuten Schriftsatz vom 26.10.2017 schreibt die Mutter meines Kindes, Kerstin Neubert, die unterstützt von der Justiz Würzburg seit 2003 und weiter anhaltend gewaltsam und unter Lügen mein Kind entfremdet und hieraus meine bürgerliche Existenz ebenfalls anhaltend zerstört, u.a. wie folgt:

„Unstreitig gab es 94 Umgangsversuche bis Mai 2012. Damit gab es also im Zeitraum 2010-2012 eine Vielzahl von Umgangsversuchen, die dann, letztendlich unstreitig, am aggressiven Verhalten des Antragstellers selbst ggü. dem Kind gescheitert sind….“

Wie die Dame auf die Idee kommt, ihre Phantasmen und Rachekonstrukte seien „unstreitig“, ist offen – nicht zuletzt beschäftigt sich dieser Blog mit der Offenlegung der Fakten und Tatsachen dieses seit 2003 von ihr mit Falschangaben inszenierten Justizdramas.

Weiter schreibt sie:

„Das OLG Bamberg aaO stellt mit seiner Entscheidung im Ergebnis rechtskräftig und bindend fest, dass spätestens seit Mai 2012 weitere Umgangsversuche nicht dem Kindeswohl entsprochen haben. Dies entsprach damit der objektiven Rechtslage; sämtlichen den entgegenstehenden zwischenzeitlichen Entscheidungen ist somit jeweils die Grundlage entzogen…..“

Ja, das wünscht sich Frau Neubert: dass irgendwann ein Richter daherkommt, der ihr mit einem verstehenden Streichen über den Hinterkopf alle ihre Lügen, Verbrechen und die Zerstörung von Menschenleben vergibt und ihr nachträglich Absolution erteilt.

So funktioniert das aber nicht, da mögen sich die bayerischen Justizverbrecher noch so sehr als letzte Instanz über Fakten und Wahrheit fantasieren…..

Jeder vernünftig denkende und objektiv urteilende Mensch, der sich auch nur etwas mit den Fakten auseinandersetzt, sieht, dass diese Frau sich psychisch auffällig und unter Missbrauch des eigenen Kindes an einem Mann rächt, weil der sich ihren manipulativen Domestizierungsfantasien und ihrem frühkindlich basierenden Besitzdenken nicht unterworfen hat, siehe u.a. hier, Beitrag veröffentlicht September 2014: https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/12/kindesentfuhrung-aus-rache-und-eifersucht-11-jahre-justizverbrechen/

Die Kindesentführerin missbraucht einerseits weiter musterhaft unsere Tochter, mein Wunschkind, um ihr durchgehend asoziales, selbstfixiertes und projektiv auf Schuldabwehr ausgerichtetes Fehlverhalten rechtfertigend erklären zu wollen.

Weiter beruft sie sich, insoweit erwartbar, singulär auf die Justizverbrecher Pankraz Reheußer & Co., die mit ihrem rechtsbeugenden Beschluss vom Februar 2016 die Verbrechen und Selbstjustiz der Neubert seit 2012 asozial nachträglich mit richterlichem Gestus zu „legitimieren“ versuchten. Man spielt mit Menschenleben.

Vertuscht werden soll hierbei insbesondere die vorsätzliche, rechtswidrige und zielgerichtet auf erneute Bindungszerstörung ausgerichtete Missachtung – Vorsatz ergibt sich unschwer aus ihren Aussagen – des vollstreckbaren Beschlusses auf konkrete wöchentliche Treffen (005 F 1403/09) sowie sämtlicher Vorgaben und Beschlüsse des Familiengerichts durch Neubert und Hitzlberger….

Hier nochmal der erste diebezügliche Blogbeitrag vom September 2013 – die erneute Bindungszerstörung ab Juni 2012 war (neben der Vertuschung der Freiheitsberaubung) Initialzündung für diesen Blog:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-%c2%a7-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Das Familiengericht stellte durchgehend und tatsächlich „unstreitig“ fest, dass Kontakte sofort und dringlich durchzuführen sind, da die weitere Entfremdung und Dämonisierung (durch Kindsmutter und Großvater, siehe Blog) fatale Folgen haben wird, die irgendwann nicht mehr reversibel sind!

Ob dieser entscheidende Punkt nun erreicht ist, entscheidet sich gerade!

Die Juristinnen Neubert und Hitzlberger machten dennoch zielgerichtet, bösartig, eskalativ und ergebnisorientiert auf komplette Zerstörung der Vater-Kind-Bindung ausgerichtet weiter. Das Wohl meines Kindes wurde und wird gezielt zerstört, um prokektive Schuldabwehr betreiben zu können. Man glaubte, auf mich könne man endlos nachtreten, ohne dass dies irgendwann Konsequenzen hat…

Wie primitiv und durchschaubar diese projektiven Abwehmechanismen und Übertragungsmuster dieser aggressiven Täterinnen sind, ist atemberaubend.

Dass der Rechtsstaat solche Täterinnen hofiert anstatt sie strafrechtlich und aus Kindesschutzgründen zu belangen, ist in Zeiten feministischer Dauerempörungskampagnen offenkundig selbstverständlich geworden.

Kerstin N.: „Trennung wurde vollzogen“ – Vater kann weg!

…“Der Antragsteller möge zur Kenntnis nehmen, dass es auch eine einseitige Trennung gibt und diese vollzogen wurde; hierzu bedarf es keiner Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.“…

Wer eine Ahnung davon bekommen möchte – falls er die noch nicht hat – woran es liegt, dass solche Vorgänge, wie sie dieser Blog dokumentiert, möglich werden, bekommt sicher ein Bild, wenn er diese Stellungnahme der Rechtsanwältin Kerstin Neubert liest.

Ihre Ansichten nach 14 Jahren Kindesentfremdung unter Verfügungsgewalt, Existenzvernichtung und Missbrauch des deutschen Rechtssystems:

Stellungnahme Kerstin Neubert, 20.08.2017 – 14 Jahre Kindesentfremdung, Az. 14 O 436/17

Meine Erwiderung im Fortgang zu diesem Klageentwurf:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Landgericht Schweinfurt
Rüfferstraße 1
97421 Schweinfurt 25.08.2017

Az. 14 O 436/17

 

In Sachen

Deeg, Martin ./. Neubert, Kerstin

wegen Schadensersatz u.a.

I.

Zur örtlichen Zuständigkeit

Auf Schreiben des Gerichts vom 23.08.2017 bezüglich örtlicher Zuständigkeit wird wie folgt erwidert:

Es ist dem Kläger nicht ersichtlich, und offenbar auch dem Gericht nicht, wo Frau Rechtsanwältin Neubert tatsächlich wohnt und eine ladungsfähige korrekte Anschrift besteht.

Die angegebene Adresse Marienplatz 1 in 97070 Würzburg ist eine Scheinadresse zur Verschleierung des tatsächlichen Aufenthalts und zwecks Entfremdung/Bindungsblockade zwischen Kläger und seinem Kind, mit dem – wie angezeigt – die Klägerin seit Oktober 2012 unter Ausübung von Verfügungsgewalt untergetaucht ist. Die Beklagte ist hier endlich zu gesetzeskonformem Verhalten anzuhalten.

Eine Eidesstattliche Versicherung der Beklagten ist insoweit wertlos, da Frau Rechtsanwältin Neubert beginnend 15.12.2003 (Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg) mehrfach falsche Eidesstattliche Versicherung gegenüber den Justizbehörden abgegeben hat und hieraus die Erfahrung gemacht hat, dass nicht nur der Kindesentzug sondern auch die gemäß § 156 StGB strafbewehrte falsche Eidesstattliche Versicherung für sie als Frau und Rechtsanwältin völlig folgenlos bleibt.

Frau Rechtsanwältin Neubert weist auf Seite 5 Ihrer Stellungnahme vom 20.08.2017 selbst auf „Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 30.08.2017“ (richtig: 03.08.2017), Az. 30 C 727/17 hin und fügt dieses (offensichtlich nur für das Gericht) in Kopie bei.

Dieses Urteil, gegen das aktuell Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO sowie Beschwerde eingereicht ist, legt jedenfalls bezüglich des Wohnsitzes der Rechtsanwältin nach deren eigenen Angaben offen, dass es sich hier um eine Scheinadresse handelt, Zitat:

„Die Verfügungsklägerin stellt nicht in Abrede, dass sie unter der o.g. Adresse nicht wohne. Sie könne die Adresse ihres gemeinsamen Wohnsitzes mit dem Kind dem Verfügungsbeklagten nicht bekannt geben, insbesondere nach Vorkommnissen, die bereits Gegenstand mehrerer Gewaltschutz- und Strafverfahren gegen den Verfügungsbeklagten gewesen seien.“

Beweis:
Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 03.08.2017, Az. 30 C 727/17

In anderen Bundesländern und laut Gesetz ist dies eine strafbare Kindesentführung, wenn dies wie hier ab Oktober 2012 zum Zweck des Umgangsboykotts und der Verhinderung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses geschieht, der jedenfalls zweifelsfrei bis 07.07.2015 Gültigkeit hatte.
Die Tatsache der Angabe einer Scheinadresse verschwieg die Klägerin dem Gericht und leugnete sie zunächst auch, nachdem der Unterzeichner als Beklagter des Verfahrens dies dem Gericht mitgeteilt hatte, wie ebenfalls aus Urteil vom 03.08.2017 hervorgeht.

Beweis:
Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 03.08.2017, Az. 30 C 727/17

Infolge beantragt die Verfügungsklägerin Neubert in diesem Verfahren, Az. 30 C 727/17, dass gerade die Anschrift ihrer Arbeitsstelle in Schweinfurt bei der Kanzlei Pickel & Partner als ladungsfähige Anschrift und Klägeradresse fungiert.

Der Kläger hier hat daher die Zuständigkeit für dieses Verfahren an der einzig korrekt und wahrheitsgemäß von der Klägerin angegebenen Adresse orientiert, da nur so gemäß geltender Rechtsprechung des BGH eine ordnungsgemäße Klageeinreichung möglich war.

Einer Verweisung an das Landgericht Würzburg wird insoweit zugestimmt, wenn eine wahrheitsgemäße und reale Wohnadresse der Klägerin mitgeteilt wird, die dem geltenden Recht und der Gesetzeslage genügt und offenlegt, dass eine reelle und wahrheitsgemäße Ladungsanschrift in diesem Zuständigkeitsbereich besteht.

Ein schutzwürdiges „Geheimhaltungsinteresse“ der Rechtsanwältin Neubert besteht bereits im Ansatz nicht, wie infolge beweisrechtlich weiter dargelegt. Es besteht vielmehr Wahrheitspflicht gemäß § 138 ZPO und insbesondere eine Wohlverhaltenspflicht und Loyalitätspflicht auch gegenüber dem gemeinsamen Kind gemäß § 1684 BGB.

Die genannten „Gewaltschutz- und Strafverfahren“, die zur Argumentation für ein nebulöses „Geheimhaltungsinteresse“ sowohl im Verfahren 30 C 7271/17, AG Würzburg als auch nun in diesem Verfahren von der Rechtsanwältin Kerstin Neubert genannt werden, gibt es nicht. Die Beklagte hat vielmehr eine Garantenstellung gegenüber dem Kind und verstößt durch die faktische Entführung anhaltend gegen die Kinderrechtskonvention, indem sie sich per Selbstjustiz ein Vetorecht einräumt, das es nicht gibt.

Die Beklagte verstößt jedenfalls zweifelsfrei und selbst bei oberflächlicher Betrachtung seit 14 Jahren immer wieder völlig unbehelligt und in schwerer Weise gegen § 1684 (2) BGB, was die Ausgrenzung bis heute kausal verursacht und im Übrigen auch von der Gutachterin Katharina Behrend benannt wurde, die eine Bindungsblockade seitens der Kindsmutter benannt hat.

Die Beklagte hat insoweit beweisrechtlich darzulegen und ihr ist insoweit die Möglichkeit gegeben, Aktenzeichen von angeblichen Gewaltschutz- oder Strafverfahren mitzuteilen, die das von ihr behauptete „Geheimhaltungsinteresse“ gegenüber dem Kläger als Vater und ehemaligem Polizeibbeamten hier begründen sollen.

Richtig ist vielmehr, wie bereits ausführlich anhand Beweisvortrag und Zeugenbenennung in Klageschrift dargelegt:

Rechtsanwältin Kerstin Neubert begeht nachweislich seit Jahren unter Ausübung von Verfügungsgewalt (vgl. Alberstötter, Uli , Foto: Elternkongress 07.07.2017 in Stuttgart) und Missbrauch des Rechtssystems Selbstjustiz zu Lasten des Klägers und des gemeinsamen Kindes unter – wie aufgezeigt – konkreter und rechtswidriger Missachtung der Amtsermittlungen, der Appelle, des Beschlusses zu Elternberatung bei der Zeugin Schmelter, des vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentlichen sog. „Umgang“ und weiterer Entscheidungen des Amtsgerichts, dies erkennbar unter Verletzung des Kindeswohls.

Die Beklagte scheint in Teilen insoweit tatsächlich der eigenen über Jahre gepflegten Illusion zu erliegen, die sie zum Zwecke der projektiven Schuldabwehr und Rationalisierung ihrer Taten gegen den Kläger aufgebaut hat, wie auch ihre Stellungnahme vom 20.08.2017 weiter belegt.

Insbesondere die Vorsitzende Richterin Ott, OLG Bamberg hat im Zusammenhang mit Befangenheitsantrag der Beklagten gegen die Richterin Treu diese Selbstjustiz der Beklagten zur Verhinderung der Vater-Kind-Kontakte und der Bindungsblockade bereits im Mai 2013 deutlich gerügt:

„Bei Vorliegen eines bereits negativen Gutachtens zum Umgang sowie den beiden zuletzt massiv missratenen Umgangskontakten liegt es nicht mehr im Bereich der richterlichen Beurteilung, inwieweit ein Umgangsrecht derzeit im Kindeswohl liegt oder nicht“ (Ende Zitat Klägerin) zeugt dies von einem offensichtlichen, grundsätzlichen Missverständnis der Aufgaben eines Sachverständigen und den Pflichten des Gerichts.

Beweis
Beschluss vom 22.05.2013, OLG Bamberg, Az. 7 WF 88/13
OLG Bamberg, Ablehnung Befangenheitsantrag der Kindsmutter, 7 WF 88/13

Dies hat die Beklagte nicht davon abgehalten, ihr rechtswidriges Verhalten bis heute weiter fortzusetzen – sie fühlt sich hierzu auch berechtigt, wie sie in Stellungnahme vom 20.08.2017 voller Zynismus und seelischer Kälte gegenüber den Belangen des Vaters und des Kindes in formaljuristischem selbstreferentiellen Geschwurbel offenbart.

Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert scheint schlicht die Realität nicht zu begreifen, dass sie anhaltend seit dem 34. Lebensjahr und beginnend drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes nicht nur die Vaterschaft sondern das gesamte Leben und die Existenz des heute 48jährigen Klägers zerstört hat – und dass sie sich dieser Verantwortung durch fortlaufendes Lügen und Verantwortungsflucht nicht wird entziehen können sondern dass das Folgen hat!

Es handelt sich hier um einen Justizskandal und eine bodenlose Diskriminierung eines unbescholtenen Vaters auf Zuruf einer dominanten und zynischen Täterin und eines mittels anhaltenden Zirkelschlusses (Vater wird vom Kind ausgegrenzt, weil er böse ist – Vater ist böse, weil er Ausgrenzung vom Kind nicht hinnimmt), was offenkundig üblicher Praxis in Bayern entspricht.

II.
Auf Stellungnahme der Rechtsanwältin Kerstin Neubert vom 20.08.2017 wird der Klageentwurf zu Az. 14 O 436/17 wie folgt präzisiert und beweisrechtlich ergänzt:

1.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert scheint zu verkennen, dass der von ihr geltend gemachte sog. „Endbeschluss“ des OLG Bamberg vom 15.02.2016 völlig irrelevant ist in Bezug auf diesen Klageinhalt bzw. den Vortrag des Klägers bezüglich Klageinhalt ab 2012 insoweit allenfalls stützt, da dieser Beschluss das Ergebnis und die Folge der gerade hier schadensrechtlich geltend gemachten ergebnisorientierten Ausgrenzung des Klägers als Vater, der Rechtsbrüche, der Selbstjustiz und der Kindesentführung durch die Beklagte ist – und keinesfalls deren Rechtfertigung.

Inhaltlich und in Bezug auf das Kindeswohl ist dieser Beschluss des OLG Bamberg als Rechtsbeugung und rechtsstaatsferne Paralleljustiz unter Missachtung von Kindeswohl, Kinderrechtskonvention, EGMR- und Bundesverfassungsgerichtsvorgaben der Richter Reheußer, Weber und Panzer, OLG Bamberg anzusehen. Als solches ist er seit Februar 2016 angezeigt. Sachbearbeiter der Polizeibehörde in Stuttgart gehen von struktureller Korruption zu Lasten des Klägers in diesem konkreten Beschluss als auch in der Gesamtschau aus.

Die Richter Reheußer, Weber und Panzer setzten sich über die Empfehlungen sämtlicher Helfer der Professionen hinweg, konterkarierten mit ihrem schriftlichen Urteil die Feststellungen und Erkenntnisse der mündlichen Verhandlung. Die Beklagte Frau Neubert versteht diesen rechtswidrigen Beschluss offenkundig nicht nur als Freibrief für weitere Kindesentführung und Bindungsblockade sondern auch als nachträglichen Freibrief für ihr rechtswidriges Verhalten in den Jahren zuvor, die diese Schadensersatzklage begründen.

2.
Die Beklagte hat bereits im Jahr 2008 und im Alter des Kindes von 4 Jahren versucht, den Vater-Kind-Kontakt zu verhindern, indem sie angab, das Kind wolle nicht in die Räume des Kinderschutzbundes etc..

Es handelt sich hierbei also nicht um einen (freien) Willen des Kindes sondern um die in solchen Verfahren übliche asoziale Strategie, sich hinter dem instrumentalisierten Kind und dessen vorgeblichen „Willenserklärungen“ zu verstecken und dieses psychisch derart zu missbrauchen, dass es im Sinne der der beabsichtigten Bindungsblockade der Betreuenden den abgetrennten, ausgegrenzten und dämonisierten Elternteil ablehnt.

Mit dem Kindeswillen hat dies nichts zu tun. Dass bayerische Gerichte immer noch diesen Popanz und diese lebenslang prägende Misshandlung zu Lasten von Kindern und deren Vätern und diese Ausübung von Verfügungsgewalt durch Täterinnen befördern, ist skandalös und eine Verhöhnung jeglichen Vertrauens in den Rechtsstaat.

Beweis:
Anlage 1

Schreiben des Kinderschutzbundes Würzburg vom 28.05.2008

Hierin heißt es:

„Leider weigert sich das Kind bis heute, sowohl in die Räume des Kinderschutzbundes zu kommen als auch mit der Helferin alleine zu bleiben.“

Durch Unterordnung unter diesen vorgeblichen Willen des 4-jährigen Kindes gelang es der Rechtsanwältin Neubert so, den am 14.11.2007 konkret geschlossenen Vertrag mit dem Kinderschutzbund ins Leere laufen zu lassen und die Kontakte weitere Jahre ergebnisorientiert zu verhindern.

Die Bemühungen der vom Kinderschutzbund beauftragten erfahrenen Ehrenamtlichen, Frau Buhr, die aufgrund der Verantwortungsflucht der Kindsmutter und Rechtsanwältin Neubert konkrete wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind begleiten sollte, wurden ebenso wie die Bemühungen der in dieser Klage genannten Zeuginnen Schmelter, Kleylein-Gerlich, Baur-Alletsee etc. ab 2012 von der Kindsmutter konterkariert und ergebnisorientiert zwecks weiterem Kindesentzug auflaufen gelassen.

Dieses Mal unter Missachtung des vollstreckbaren Beschlusses, wie in Klage beweisrechtlich dargelegt, was die Beklagte offenkundig ebenfalls laut Bekunden in Stellungnahme in keiner Weise begreift, da sie sich vollumfänglich zur Selbstjustiz unter Ausübung von Verfügungsgewalt berechtigt glaubt.

3.
Die ergebnisorientierte Kindesentführung und die Bindungsblockade zu Lasten des Kindes und des Klägers, die Klageinhalt ist und die die Beklagte seit Juni 2012 ein zweites Mal erzwang, ist vielfach zweifelsfrei belegt:

Mit Datum vom 03.10.2014 verweist gerade die sog. Gutachterin Katharina Behrend, auf die sich die Beklagte selbst selektiv bezieht, und deren insoweit überflüssige Hinzuziehung im Dezember 2012 (!) die Schädigungen weiter vertieft und zeitlich manifestiert haben, im Zusammenhang mit dem Verhalten der Beklagten, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, auf folgendes hin, Az. 2 F 957/12:

Zitat Behrend in Bezug auf Verhalten der Beklagten:

„Die Haltung (der Mutter) zu Vater-Kind-Kontakten nach dem Stufenmodell der Bindungsfürsorge (Temiszyürek, 2014) ist als eine Bindungsblockade einzuordnen.“…..

…„Proaktive Bindungsfürsorge ihrer Mutter für die Vater-Tochter-Beziehung erlebt (das Kind) zu keinem Zeitpunkt.“

Beweis:
Psychologisches Gutachten der Katharina Behrend, 03.10.2014, Amtsgericht Würzburg, Az. 2 F 957/12

Zeugnis:
Dr. Katharina Behrend, Sauerstraße 10, 32657 Lemgo

4.
Die Beklagte hat – wie bereits in Klage beweisrechtlich dargelegt – beginnend 01. Juni 2012 anlasslos die wöchentlichen Treffen verhindert.

Eine Dokumentation des über 94 Treffen beim Kinderschutzbund aufgebauten Vater-Kind-Kontaktes und der Bindung des Kindes hieraus, die – anstatt sie rechtswidrig zu verhindern – nach Amtsermittlungen des Familiengerichts, Darlegungen des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers, der Umgangspflegerin etc. zu normalisieren und auszuweiten war, weshalb zunächst eine Elternberatung beschlossen wurde, die die Beklagte ergebnisorientiert mit Schutzbehauptung verhinderte, Dezember 2011 (wie in Klageschrift ausführlich und zeugenschaftlich dargelegt), fügt der Kläger auf die Falschangaben und den Vorhalt der Rechtsanwältin Neubert hier nun weiter beweisrechtlich bei.

Diese Dokumentation zeigt zum einen die Freude und Entlastung für die Tochter auf, die für einen zumindest begrenzten Zeitraum den Zwängen und Manipulationen der Kindsmutter und deren Umfeld entfliehen kann und teilweise unbeschwert Zeit mit ihrem Vater verbringen kann.

Beweis:
Anlage 2

Schriftsatz: „Erfolgter Bindungsaufbau nach sechs Jahren schuldhafter Entfremdung durch die Justizbehörden Würzburg, Mai 2010 bis Mai 2012“

In diesem Zusammenhang wird auf Anlage 1 verwiesen und die Tatsache, dass die Rechtsanwältin Neubert Jahre zuvor im Alter des Kindes von 4 Jahren einen gleichlautenden Vertrag mit dem Kinderschutzbund scheitern ließ unter der Schutzbehauptung, das Kind wolle nicht in die Räume des Kinderschutzbundes etc..

All das belegt die Gesinnung und Ergebnisorientiertheit der Beklagten zur Ausgrenzung des Vaters des Kindes unter Isolation und letztlich Entführung des gemeinsamen Kindes, die Inhalt der schadensrechtlichen Forderungen ist.

Mit dem Willen des Kindes, das völlig fraglos eine Bindung und Interaktion mit seinem leiblichen Vater möchte, hat dies nichts zu tun. Die geäußerte Ablehnung ist Ergebnis der Entwertung und Dämonisierung des Vaters durch das mütterliche Umfeld. Angst hatte meine Tochter vor mir zu keinem Zeitpunkt, dies ist eine Projektion der Kindsmutter.

Die Beklagte gibt nachweislich ihres Schriftsatzes vom 20.08.2017 insoweit auch vor, nicht zu verstehen, dass das von ihr durchgesetzte Untertauchen wegen eines vorgeblichen „Geheimhaltungsinteresses“ gegenüber dem Vater des Kindes eine massive Entwertung und Dämonisierung des Vaters gegenüber dem Kind darstellt, was sich jedem vernünftig denkenden Menschen ohne weiteres erschließt.

5.
Der insgesamt aufgrund der Schäden schwer zu ertragende Zynismus unter ständigem Verweis auf formaljuristische Zirkelschlüsse ist für den Kläger insgesamt schwer zu ertragen und weckt insgesamt inzwischen auch den Verdacht auf eine dissoziale Persönlichkeitsstörung bei der Beklagten, die sich erst durch die fortlaufende Beförderung und Bestätigung ihres rechtsfremden asozialen Verhaltens durch die Justizbehörden seit 2003 nach und nach entfaltete.

Die Beklagte gibt zu Protokoll, nach 14 Jahren Kindesentzug und Existenzvernichtung:

„Der Antragsteller möge zur Kenntnis nehmen, dass es auch eine einseitige Trennung gibt und diese vollzogen wurde; hierzu bedarf es keiner Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.“

Die Kindsmutter scheint insoweit vollkommen die Realität und Fakten zu verdrängen, dass hier keine Trennung kommuniziert oder sonstwie gegenüber dem Kindsvater zum Ausdruck gebracht wurde, sondern dass sie gegen den Kläger und Vater des gemeinsamen Wunschkindes drei Monate nach Geburt mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung vor dem Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03 ein sog. „Kontaktverbot“ nach dem sog. Gewaltschutzgesetz erwirkt hat.

Dies wurde im Nachhinein als „Trennung“ dargestellt. Eine Kommunikation und Aufklärung dieses Vorgangs wird seit Dezember 2003 verhindert.

Dies war eine kriminelle Handlung, die kausal ist für die seit diesem Zeitpunkt eingetretene Lebenszerstörung des Klägers und traumatische Trennung von seinem leiblichen Kind.

Der Verdacht auf Verwirklichung des Tatbestands des § 263 StGB liegt vor, dergestalt, dass die Beklagte ähnlich einem Heiratsschwindler, der es nur auf Geld abgesehen hat, den Kläger solange in Abhängigkeit hielt und ihm eine emotionale Bindung und Heiratsabsicht vortäuschte, bis sie – in diesem Fall nicht Geld – sondern als 34jährige Mutter ein Kind hat, über das sie nach ihrem Dafürhalten frei verfügen und dieses nach ihrem Willen formen kann.
Auf die Darstellungen und Zitate in Klageschrift wird nochmals verwiesen.

III.
Weiterer Beweisvortrag scheint aufgrund der unverändert wahrheitswidrigen und verzerrenden Darstellungen der Beklagten in Stellungnahme vom 20.08.2017 angezeigt:

1.
Bereits im März 2012 wandte sich – der die Beklagte in allen Rechtsbrüchen stützende wenn nicht diese initiierende – Vater der Beklagten zum offenkundig wiederholten Mal an den ehemaligen Direktor des Amtsgerichts Würzburg.

Dies mit der Zielsetzung der Manifestation der Entwertung, der Ausgrenzung und Bindungsblockade und hieraus der Zerstörung der Vater-Kind-Kontakte.

Um die Belange des Kindes oder auch um irgendwelche Bedrohlichkeit seitens des Kindsvaters geht es hier erkennbar nicht – sondern einzig um Verantwortungsflucht der Beklagten aus deren persönlichen Befindlichkeiten heraus.

Zitat, Schreiben Willy Neubert:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahin zu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse. Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen. Frau Treu hat dieses Vorgehen damit begründet, dass die Vergangenheit außen vor zu bleiben und eine Kommunikation zwischen den Eltern stattzufinden habe.“…..

Antwortschreiben Stockmann, Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 14.03.2012

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Dieses auf Entwertung und Dämonisierung des Klägers und hieraus erneute Ausgrenzung gerichtete Schreiben kann für sich stehen und belegt weiter die Angaben des Klägers und widerlegt die zynischen und unwahren Darlegungen der Beklagten zweifelsfrei – sowohl was deren Motive für angebliches „Geheimhaltungsinteresse“ angeht als auch was deren Motive für Bindungsblockade und Ausgrenzung angeht.

Weiter schreibt Neubert:

„Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Mit Verhalten oder der Person des Klägers oder auch dem Wollen und den Rechten des Kindes hat die Zerstörung der Beklagten insgesamt nichts zu tun. Es geht durchweg um ihre eigenen Motive und um Projektionen.

Bekannterweise bestehen diese darin, eigenes unerwünschtes Verhalten in sich selbst zu verdrängen und abzuwehren und im Gegenüber, auf den man diese eigenen verdrängten Motive projiziert, per Übertragung hervorzurufen – um sie dann aggressiv im Außen zu bekämpfen.

Diese Darstellung Neuberts offenbart dieses Muster sehr verdichtet:

Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Es ist sehr offensichtlich, dass gerade die Kindsmutter Neubert seit Initiierung der gerichtlichen Auseinandersetzungen über „zwei Gesichter“ verfügt:

a) das verfolgte und schützenswerte Opfer/sorgende Mutter und

b) die dominante, durchsetzungsfähige und zynische Anwältin, die rücksichtslos, rechtswidrig und unter Missbrauch des Rechtssystems und eines Opfermythos das Leben des Ex-Partners und des gemeinsamen Kindes unter Verfügungsgewalt zerstört.

Auch Willy Neubert selbst agierte während der Kontakte beim Kinderschutzbund unter Fassade als gütiger wohlwollender Großvater, während er parallel hierzu im Hintergrund die Bindung torpediert und intrigant zu zerstören sucht.

Es ist hingegen gerade der Kläger, der seit 2003 als Vater und Geschädigter durchweg konsistent, klar und authentisch agiert, ohne Manipulationen, Strategien oder Taktiken – was die Justizbehörden freilich zur Kriminalisierung und Pathologisierung missbrauchten.

2.
Eine weitere Facette der gewalttätigen, übergriffigen, aggressiven, emotional erpresserischen Seite der Beklagten, die rücksichtslos ihre eigenen Belange durchsetzt, ist hier zu beleuchten.

Folgende Kurznachrichten, die ein deutliches Bild von dieser Charakterseite der Beklagten zeigen, sandte die Beklagte dem Kläger kurz nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft während übergriffiger Eifersuchtsattacken zu, so im Original:

a)

„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß ich ein Kind bekomme, interessiert Dich auch kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
(SMS am 27.02.2003)

————————————————

b)

„Du schwängerst mich und machst mich jetzt schlecht. Du bist ein mieser Nestbeschmutzer! Wenn der Streit später weiter über das Baby ausgetragen wird, knalltś!“
(SMS am 28.02.2003)

————————————————-

c)

„Ich bringe mich um. Dann bin ich die ganze Scheiße los.“
(SMS am 28.02.2003)

————————————————-

d)

„Habe dir deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
(28.02.2003)

Hintergrund dieser SMS war die Tätigkeit des Klägers in einem Fitness-Studio und die in diesem Kontext übliche Kommunikation mit Frauen, die Neubert offenbar als Rivalinnen betrachtet , was bei ihr zu völlig übergriffiger massiver Aggression und emotionaler Erpressung und Grenzverletzungen unter Ausnutzung der positiven Gefühle des Partners – und hier nun erkennbar bereits mittels Druckmittel Kind – führt.

Der Kläger hat auf diese für ihn stets unvorhersehbar und willkürlich auftretenden Attacken und Übergriffe der Beklagten stets mit Rückzug reagiert.

Nachdem jedoch diese Attacke unmittelbar nach Bekanntwerden der Elternschaft der Parteien erfolgt und die Beklagte auch einen bereits vereinbarten gemeinsamen Termin (d)) bei deren Frauenärztin in Veitshöchheim in ihre Erpressung und den Missbrauch der Emotionen des Klägers für Mutter und Kind hineinzog, insistierte der Kläger in diesem Fall auf eine Paarberatung und Mediation, wofür er zunächst naiverweise auch familiär Unterstützung suchte.

Da die Übergriffe der Beklagten hier – im Wechsel zu hochemotionaler Verbundenheitsbekundung noch am 24.02.2003 – derart übergriffig, erpresserisch und massiv auch in Bezug auf das gemeinsame Kind waren, speicherte und notierte der Kläger auch die in diesem Zusammenhang gemachten Äußerungen und Attacken der Beklagten. (Für die Justizverbrecher Würzburg war auch der Nachweis dieser und weiterer Angriffe der Beklagten kein Anlass, die einmal getroffene Weichenstellung „männlicher Täter“, die falsche Eidesstattliche Versicherung der Beklagten, die den Kläger beliebig mittels Rollenstereotype ab Dezember 2003 entwertete, ausgrenzte und kriminalisierte, objektiv zu beleuchten).

Auf dieses Insistieren zwecks Mediation/Paarberatung angesichts der Elternschaft beziehen sich die Attacken der Beklagten (a) „Psychopathin“, b) „Nestbeschmutzer“) , die dieses Bestreben des Klägers als gegen ihre Person gerichtete Entwertung umdeutete. Der Kläger hielt aufgrund der Gewalttätigkeit der Klägerin, die nun bereits frühzeitig das gemeinsame Kind tangiert, für zwingend.

Der weitere Fortgang bestätigt, dass die Beklagte Hilfe und Beratung stets als Angriff, als Entmündigung und Herabsetzung ihrer eigenen Herrlichkeit, die alles alleine kann, versteht.

Infolge trat diese aggressive und böswillige Seite der Beklagten ab März 2003 jedoch nicht mehr auf, was auch Folge der Schwangerschaft sein dürfte. Der Kläger, der sich wieder über Wochen zunächst zurückgezogen hatte, insistierte darauf auch nicht mehr auf eine Paarberatung / Mediation, was in Nachschau ein tragischer und existentieller Fehler war.

Drei Monate nach Geburt des Kindes missbrauchte die Beklagte willkürlich eine Rolle als vorgebliches Opfer eines sie verfolgenden Ex-Freundes, die Diskriminierung des Klägers beim Sorgerechts sowie den ideologischen Verfolgungseifer der rückständigen Polizei- und Justizbehörden Würzburg (die engst verbandelt sind mit parteiischen Frauennetzwerken aĺa Wildwasser) und dümmliche Rollenklischees zur gewalttätigen Entsorgung des Kindsvaters unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes.

Die Folgen dieses Missbrauchs des Rechtssystems unter Anwendung von Verfügungsgewalt über das gemeinsame Kind, das von der Beklagten psychisch missbraucht und gegen den eigenen liebenden Vater programmiert wird, sind nun über 14 Jahre aktenkundig, beweisrechtlich umfassend bekannt und Inhalt der Klage.

Der Blog des Klägers, den dieser erst im August 2013 und als Folge des erneuten und zweiten asozialen Kontaktabbruchs ab Juni 2012 begonnen hat, ist als Langzeitdokumentation einer Kindesentziehung und des Missbrauchs des Rechtssystems durch egomanische Karrierefrauen zu sehen, die offenkundig glauben, dass Recht und Gesetz für sie nicht gelten und auch im Jahr 2017 Selbstjustiz und Rache an Männern unter dem Etikett „Kindeswohl“ ohne Konsequenzen bleibt.

Die Beklagte ist endlich als die Täterin zu sehen, die sie ist, die Schädigungen für Vater und Kind zu beenden und schadensrechtlich zu regulieren.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Komplott der Justizverbrecher Würzburg/Bamberg: zweimalige Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte

Ich denke, ich muss keine Rücksicht mehr auf die Befindlichkeiten von Zeugen nehmen….

Es geht darum, diese fränkischen Justizverbrecher, die sich persönlich motiviert über Recht und Gesetz stellen, aus dem Amt zu entfernen und auf die Anklagebank zu bringen!

In Deutschland gibt es ein LEGALITÄTSPRINZIP! Dieses gilt unabhängig von Ansehen, Amt und Status von Personen.

Es steht jedem frei, mich wegen Verleumdung/übler Nachrede etc. zur Anzeige zu bringen.

Der Hetzanwalt Peter Auffermann bezeichnete den Beschuldigten Schepping als „Freund“ und machte sich über die öffentliche Darstellung des Klägers in diesem Blog lustig – bevor er erreichte, dass der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ zur Ausgrenzung von meinem Kind erließ.

Dies ist nun die zweite Klage, inhaltlich anknüpfend an die Klage wegen 13 Jahren Kindesentfremdung/Entrechtung als Vater durch die Beamten des Freistaats Bayern:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/19/mordmotiv-kindesentzug-redigierte-und-erweiterte-fassung-der-klage-gegen-wuerzburger-justizverbrecher/

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Mehrfertigung

Landtag Baden-Württemberg
Landtag Bayern, Katharina Schulz
Polizeibehörde Stuttgart/weitere Strafanzeige

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen

(2.)
Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.

Besorgnis der Befangenheit

Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.

Die politisch zuständigen Stellen werden nochmals vom Tatverdacht der strukturellen Korruption durch bayerische Politiker und Juristen zulasten von Rechtsuchenden in Kenntnis gesetzt.

Die Schädigungen, die dem Kläger seit 2003 hier insgesamt zugefügt wurden, sind längst als Mordmotiv zu werten. Verantwortliche der bayerischen Justiz stellen sich, geschützt durch parteipolitsichen Dünkel der CSU, regelhaft über Recht und Gesetz.

Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg unter floskelhafter Vorgabe, die Anliegen nicht zu „verstehen“.

Um keine Ermittlungen gegen Angehörige der Staatsanwaltschaft und den Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß wegen Verdachts des vorsätzlich erstatteten Fehlgtuachtens führen zu müssen, wird dreist wahrheitswidrig vorgetäuscht, diese unterlägen wie Richter einer irgendwie gearteten gerichtlichen Unabhängigkeit.

Abgesehen davon, dass Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen, gilt für Staatsanwälte auch in Bayern das Legalitätsprinzip.

Das bayerische Staatsministerium der Justiz verweigert mit floskelhaft entledigenden Formschreiben seit über einem Jahrzehnt Dienstaufsicht über die Justizbehörden der Provinz Würzburg und verweist bezüglich der angezeigten Verbrechen gegen Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Staatsanwaltschaft Würzburg auf die Staatsanwaltschaft Würzburg: die Beschuldigten sollen also gegen sich selbst ermitteln.

Dies verwirklicht angesichts der akribisch beweisrechtlich dargelegten Verbrechen im Amt den Straftatbestand der Strafvereitelung.

Beweis:

Anlage 1:
Schreiben des Ltd. Ministerialrats Zwerger, 27. März 2015, Az.: E3-1402E-II-4785/2005

Weshalb eine geltend gemachte Freiheitsberaubung im Amt aus den Jahren 2009/2010 unter einem Aktenzeichen aus 2005 geführt wird, ist aufzuklären.

Die bayerische Staatskanzlei als oberste CSU-Regierungsbehörde verweigerte bereits zuvor ihrerseits infolge jedwede Dienstaufsicht über das bayerische Staatsministerium und verweist ebenfalls ungeachtet des Tatverdachts der Strafvereitelung durch das bayerische Justizministerium mit floskelhaften Formschreiben auf die „Zuständigkeit“ des Justizministeriums.

Beweis:

Anlage 2:
Schreiben des Dr. Reinhard Glaser, 11.06.2014, ) II 3- E 14-876 nh

Dieser bizarre Missbrauch der örtlichen Zuständigkeit führt seit über einem Jahrzehnt dazu, dass die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg stets gegen sich gerichtete Strafanzeigen, Klagen und Beschwerden selbst bearbeiten.

Örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip werden durch die Justizbehörden Würzburg offenkundig zur strukturellen Korruption missbraucht, um Rechtsbeugungen und Straftaten zugunsten von Juristen und Behördenmitarbeitern der Region rechtsbeugend und strafvereitelnd zu vertuschen. Dies ist durch Ermittlungen und Erfahrungen seit 2014 auch für Beamte der Polizeibehörde Baden-Württemberg offenkundig geworden.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der hier geltend gemachte Tatvorgang der schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt durch Justizjuristen der CSU ist seit Jahren geltend gemacht, zur Anzeige gebracht und veröffentlicht.

Die hier angezeigten Vorgänge werden anhaltend strafvereitelnd vertuscht, jedwede weitere Ermittlung nach Abgabe nach Bayern konsequent verweigert..

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Sachverhalt:

I.
Konstruktion eines Tatvorwurfs der „Störung des öffentlichen Friedens“ zwecks Erwirkung rechtswidriger Untersuchungshaft/Freiheitsberaubung im Amt

Der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, erlangte laut Aktenlage am 12.06.2009 Kenntnis von einer gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Mit gleichlautendem Schreiben wurde am 18.05.2009 von mir beim Zivilgericht Würzburg eine Zivilklage gegen Trapp wegen Verfolgung Unschuldiger eingereicht, da er mir ohne nachvollziehbaren Tatverdacht hierfür eine „versuchte Nötigung“ zur Last legte. Tatvorwürfe wie versuchte Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens, Beleidigung etc. werden von der Justiz Würzburg regelhaft missbraucht, um medienwirksam Anklagen gegen lästige Menschen zu inszenieren, die Justiz- oder Behördenhandeln kritisieren.

Zahlreiche Beispiele hierfür sind bekannt und können konkret beigebracht werden.

Prägend hierfür ist der momentan noch als Präsident des OLG Bamberg fungierende offenkundige Rechtsradikale Clemens Lückemann, der öffentlich gegen „lasche linke“ Gesinnungen polemisierte und über Jahre als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg ein rechtsfremdes CSU-Netzwerk schuf, das die auf Aktionismus und mediale Beachtung ausgerichtete Sanktions- und Repressionspolitik der CSU spiegelt.

Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte Trapp am 12.06.2009 vom Beschuldigten Lückemann (der im Zeitraum vom Leiter der Behörde Würzburg zum Generalstaatsanwalt Bamberg befördert wurde) Weisung erhielt, aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde einen rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich zu erwirken.

Trapp erwirkte hierauf zunächst einen sog. Sicherungshaftbefehl gegen mich. Dies in klarer Schädigungs- und Eskalationsabsicht.

Dieser Sicherungshaftbefehl wurde zeitnah vom Amtsgericht Würzburg aufgehoben.

Zeugnis:
Jonas Compensis, Richter am Amtsgericht, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

2.
Christian Mulzer
, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Dieser infolge als rechtswidrig unter Abgabe falscher Angaben durch den Beschuldigten Trapp erwirkte Sicherungshaftbefehl hatte erkennbar lediglich die Funktion, mich in Haft zu nehmen, um weitere Maßnahmen vorbereiten zu können, mit denen die Beschuldigten mich – wie sich infolge zeigte – dauerhaft vernichten wollten:

Nach Aktenlage suchte der Beschuldigte Trapp am Freitag, 12.06.2009 den Beschuldigten und Lückemann-Vertrauten Lothar Schmitt in dessen Büro auf. Dieser zum Tatzeitpunkt als Vizepräsident des Landgerichts Würzburg tätige Mittäter wurde instruiert, medienwirksam Maßnahmen zu erlassen, die darstellen sollten, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs darstellt.

Schmitt erließ hierauf in dieser Funktion den Sicherungshaftbefehl und gab dem Beschuldigten Trapp freie Hand für weitere rechtswidrige Maßnahmen.

Vermutlich wurde vom Beschuldigten Trapp hierbei zunächst verschwiegen, dass der Ministerialrat Kornprobst diese Beschwerde (gegen Trapp) bereits rund vier Wochen zuvor erhalten hatte. Dieses entlastende Detail, dass der Jurist Kornprobst keine Straftat in der Beschwerde erkennen konnte, schon gar keine Bedrohung, wurde bis zur Hauptverhandlung gezielt zu vertuschen versucht.

Auch wussten die Beschuldigten offenkundig nicht, dass der Ministerialrat mir als Beschwerdeführer mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zugesandt hatte, die dies zweifelsfrei belegen würde.

Zeugnis:
Hans Kornprobst, Ministerialrat, zu laden über Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Beweis:
Abgabenachricht des Zeugen an den Kläger, 03.06.2009

Der Beschuldigte Trapp instruierte am Freitag 12.06.2009 persönlich die Polizeibehörden Würzburg und veranlasste die Zeugin, Polizeihauptmeisterin Dagmar Vierheilig, nach mir im Raum Würzburg zu fahnden.

Die Beschuldigten wussten offenkundig nicht, dass ich Wohnsitz im Raum Würzburg bereits im April 2009 aufgegeben hatte.

Die Zeugin Vierheilig erreicht mich am Nachmittag des 12.06.2009 telefonisch zweimal auf dem Mobiltelefon. Als ich mich mit Namen meldete, legte sie jedoch wieder auf. Eine Handy-Ortung wurde offenkundig nicht veranlasst.

Nachfragen bezüglich dieses befremdlichen Verhaltens, wo doch angeblich ein akuter Amoklauf durch mich drohte, wurden in der Hauptverhandlung während der Zeugenbefragung durch den Sitzungsstaatsanwalt Peter Weiß sofort unterbunden mit Hinweis auf „Ermittlungstaktik“.

Zeugnis:
Dagmar Vierheilig, Polizeihauptmeisterin, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Die Zeugenvernehmung der Beamtin Vierheilig fand keinen Eingang in das schriftliche Urteil des Landgerichts Würzburg, das am 20.10.2010 einen Freispruch verfügte.

Als den Beschuldigten klar wurde, dass ich mich offenkundig nicht im Raum Würzburg aufhalte und wie offenkundig beabsichtigt, unkompliziert festgenommen werden kann, wurde die Polizei in Stuttgart hinzugezogen,wo ich bereits seit 29.04.2009 ordnungsgemäß gemeldet war.

Mit Datum vom Samstag, 13.06.2009 wurde hierauf über den Online-Auftritt der Mainpost eine Meldung veröffentlicht, die in diffuser Form von einem akut drohenden Amoklauf und entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei den Justizbehörden Würzburg schrieb.

Diese Meldung wurde infolge wieder herausgenommen und ist auch nirgends mehr auffindbar.

In der Woche vom 15.06.2009 ereignete sich weiter folgendes:

Trapp bedrohte in seiner Funktion als Staatsanwalt am Telefon den Stuttgarter Polizeibeamten Thomas Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitlung und mit disziplinarischen Maßnahmen, wenn er mich nicht endlich festnimmt.

Dies sagte der Zeuge in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus.

Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Infolge wurde offenkundig auf höherer Ebene Druck ausgeübt, um weitere Kräfte zu meiner Festnahme zu veranlassen.

Am 16.06.2009 reichte ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten Trapp wegen fortgesetzter Verfolgung Unschuldiger ein, die von dort an die Behörde des Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg, abgegeben wurde.

Diese Strafanzeige wurde infolge vertuscht. Die Abgabenachricht der Behörde Stuttgart nach Würzburg liegt vor.

Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Die Nervosität der Beschuldigten resultierte offenkundig aus der Tatsache, dass am Freitag 12.06.2009 alarmistisch von einem akut drohenden Amoklauf phantasiert wurde, und dieser trotz gescheiterter Festnahme des angeblich Tatverdächtigen auch Tage bzw. eine Woche später immer noch nicht eingetreten war. Dies erklärt auch die offenkundig rasch veranlasste Herausnahme des Presseberichtes vom 13.06.2009.

Es ist völlig fraglos, dass für eine derart mit medialer Aufmeksamkeit bedachte Inszenierung der Beschuldigte Lückemann federführend und weisungsgebend war.

Der Beschuldigte Trapp, der ja Beschwerdegegner war, hätte ohne entsprechende Weisung und daraus Freibrief des Dienstvorgesetzten Lückemann niemals eigenmächtig derart handeln können. Dies verbietet schlicht die strenge hierarchische Autoritätshörigkeit, mit der die Justizjuristen im Raum agieren.

Eine Festnahme gelang schließlich am 21.06.2009, als ich als Läufer am Halbmarathon in Stuttgart teilnahm und nachdem auf höherer Ebene von Lückemann und Trapp die Polizei in Stuttgart angewiesen worden war.

Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Erst am 22.06.2009 legte der Beschuldigte Trapp schließlich einen Haftbefehl wegen Störung des öffentlichen Friedens vor.

Das Ziel der Beschuldigten, dass ich einen Amoklauf begehen wolle, war nicht mehr haltbar, so dass der Beschuldigte nun phantasierte, dieser sei lediglich „angedroht“ worden.

Aus diesem Grund war weiter wichtig, dass die Beschuldigten infolge auch die Richter über die Vorgehensweise des Juristen Kornprobst täuschten und dies vertuschten.

Infolge ergaben sich weitere Schwierigkeiten für die Beschuldigten, da auch der Zeuge Dr. Bellay und dessen Beisitzer vom Zivilgericht Würzburg das Schreiben ordnungsgemäß als Klage bearbeiteten und noch mit Datum vom 18.06.2009 einen Beschluss erließen.

Den Beschuldigten war offenkundig entgangen, dass die Beschwerdeschrift auch in dieser Form ans Landgericht/Zivilabteilung gegangen war.

Als sie hiervon Kenntnis erlangten, versuchte der Beschuldigte Lothar Schmitt, vermutlich auf Weisung Lückemanns, auf den Zeugen Dr. Thomas Bellay in einem Telefonanruf derart hinzuwirken, dass er das Schreiben als Bedrohung auffassen solle, was dieser ablehnte.

Die Beschuldigten erkannten wohl, dass es hierfür zu spät war und dies infolge wenige glaubwürdig erscheinen würde.

Aus diesem Grund wurde auch dieser Vorgang verschwiegen und darüber zu täuschen versucht, dass hier mehrere Richter, u.a. der ehemalige Staatsanwalt Dr. Bellay, in der Beschwerdeschrift gegen Trapp keine Straftat, und schon gar keine Bedrohung, gesehen haben.

Dies hätte zu einer Entlastung und Entlassung aus der sog. Untersuchungshaft geführt, die die Beschuldigten böswillig und vorsätzlich verhinderten, um den Vorgang der Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen und auch objektiv tätige Richter zu täuschen.

Den Beschuldigten Lückemann und Trapp war bewusst, dass keinerlei Voraussetzung für diese Strafverfolgung bestand sondern hier eine Inszenierung erfolgte.

Es konterkariert insgesamt den Rechtsstaat, wenn ein Beamter, gegen den eine Beschwerde eingereicht wird, sein Amt als Staatsanwalt missbrauchen kann, um den Beschwerdeführer hernach strafrechtlich verfolgen zu wollen und aus Rache für die Beschwerde dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug wegzusperren versucht.

Genau dies ist hier geschehen. Hinzu kommt, dass außer dem Beschwerdegegner Trapp und seines Weisungsgebers Lückemann keiner der mit dem Beschwerdeschreiben befassten Juristen – Bellay zuvor selbst Staatsanwalt – auch nur ansatzweise eine Straftat erkennen konnten.

All dies spricht für vorsätzliche und böswillige Freiheitsberaubung im Amt. Diesem Vorwurf haben die Beschuldigten bis heute nicht das geringste entgegengesetzt sondern versuchen, den öffentlich erhobenen Tatvorwurf zu ignorieren.

Mit der rechtswidrig erwirkten Untersuchungshaft, die gezielt mit der Absicht, öffentliche Wirkung zu erzielen, von der Staatsanwaltschaft an die Regionalzeitung Mainpost weitergegeben wurde, wollten die Beschuldigten schlicht Fakten schaffen und auch auf Richter einwirken, um weiteren Amtsmissbrauch begehen zu können.

Die Mainpost berichtete bereits kurz nach der Verhaftung unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, womit sie ganz nebenbei bereits die Unschuldsvermutung aushebelte und der Staatsanwaltschaft den medialen Boden für weiteren Rechtsbruch und aktionistisches Vorgehen bereitete. Dies war erklärtes Ziel der falschen Berichterstattung.

Nicht mitgeteilt wurde dem Reporter, dass dies auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde geschah, die der Kläger gegen den nun sachbearbeitenden Staatsanwalt rund fünf Wochen zuvor am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Zeugnis:
Patrick Wötzel, zu laden über Redaktion Mainpost, Berner Straße 2, 97074 Würzburg

Bereits in diesem Bericht wird ausdrücklich und in aller Öffentlichkeit mit der Absicht, Wirkung zu erzielen, von dem Reporter Patrick Wötzel hingewiesen auf die Fehldiagnosen des Dr. Jörg Groß, der – wie infolge beweisrechtlich dargelegt – beliebig Persönlichkeitsstörungen und einen „Wahn“ fabulierte, um der Staatsanwaltschaft das notwendige Mittel zu geben, den Kläger dauerhaft seiner Freiheit zu berauben.

Beweis:
Bericht der Mainpost vom 25.06.2009

Es wird insoweit auf die weitere Klage (3.) wegen vorsätzlich erstatteten falschen ärztlichen Zeugnisses etc. verwiesen.

Bis heute weigert sich die Mainpost, die falschen Tatsachenbehauptungen zu korrigieren und bezüglich der Fehler und der Ermittlungen gegen die örtlichen Justizjuristen zu berichten.

II.
Fehlende Voraussetzungen und Machtmissbrauch der Beschuldigten für Erzwingung der Untersuchunghaft und Unterbringung frühzeitig bewusst und bekannt, ab März 2012 auch den Richtern des Landgerichts

Aufgrund des gezielten Zusammenwirkens der Beschuldigten Trapp und Lückemann und der vorsätzlichen Täuschung von Richtern (Dr. Barthel, Dr. Breunig, Haftrichterin Weisensel-Kuhn) durch Verdeckung der o.g. entlastenden Tatsachen wurde der Kläger vom 21.06.2009 bis 12.03.2010 vorsätzlich rechtswidrig ohne Vorliegen einer Straftat in Untersuchungshaft gehalten.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Zeugnis:

Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Ab dem 05.08.2009 geschah dies gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB. Dies neben der dargelegten fehlenden strafrechtlichen und medizinischen Voraussetzung unter offensichtlicher Missachtung jeglichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Wie dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde und auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die an exakt zwei Adressaten (bayerisches Staatsministerium der Justiz und Landgericht Würzburg / Zivilabteilung) ging, eine „öffentliche Störung“ und hieraus dann eine gemäß § 63 StGB erforderliche „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu begründen ist, wird im Rahmen eines Hauptverfahrens und ggf. eines Untersuchungsausschusses zu klären sein.

Infolge des Amoklaufs von Winnenden oder auch des Amoklaufs von München gab es Hunderte von sog. Trittbrettfahrern, die tatsächlich über soziale Netzwerke die Begehung eines Amoklaufs wörtlich und dezidiert androhten. Keine von diesen Personen wurde auch nur annähernd über acht oder zehn Monate inhaftiert.

Es geht hier bei den Beschuldigten im Gesamtbild zweifelsfrei erkennbar nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern um Vernichtung des Klägers, persönliche Ressentiments, Machtmissbrauch und Rache für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die offensichtlich die Hybris und das Selbstverständnis dieser Justizjuristen massiv tangierte.

Am 04.03.2010 ging beim Landgericht Würzburg das ausführliche Gutachten des Prof. Dr. Nedopil ein, das beweisrechtlich belegte, dass beim Kläger keinerlei Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20/21 StGB und des § 63 StGB vorliegen.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dr. Groß hatte, erkennbar aus dem Obergutachten, ein eklatantes Fehlgutachten im Sinne der Beschuldigten erstattet. Von Vorsatz ist auszugehen.

Der Beschuldigte Trapp lobte das Fehlgutachten des Dr. Groß zuvor als „vernichtend“.

Das Gesamtbild stellt sich wie folgt dar:
In einem ersten Schritt konstruierte der Beschuldigte Trapp auf Weisung des Beschuldigten Lückemann aus der gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs. Als eine offenbar beabsichtigte rasche Festnahme scheiterte und kein „Amoklauf“ stattfand, stuften die Beschuldigten notgedrungen auf vorgebliche „Androhung“ eines nicht geplanten Amoklaufs gem. § 126 StGB zurück. Um den Kläger dann dennoch vernichten zu können, wurde Dr. Groß mit dem Fehlgutachten beauftragt, das dem Kläger wahrheitswidrig eine Gefährlichkeit und psychische Störungen/Wahn bescheinigte, die sich durch die vorgebliche Straftat manifestieren haben soll. Bei der Erstellung der Dienstaufsichtsbeschwerde soll der Kläger unter einem „Wahn“ gelitten haben.

Die Aktenlage wurde zielgerichtet auf dauherhaftes Wegsperren des Klägers in der Forensik angelegt, was man als völlige soziale und gesellschaftliche Vernichtung für einen ehemaligen Polizeibeamten werten kann.

Noch mit Beschluss vom 04.03.2010 erließen die Richter des Landgerichts Würzburg nach Eingang des entlarvenden Obergutachtens des nicht korrupten und objektiv begutachtenden Münchners Prof. Dr. Nedopil die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung der Forensik Lohr.

Dies versetzte die Beschuldigten in derart große Aufregung, dass der zuständige Oberarzt der Forensik Lohr dem Kläger riet, über Frankfurt – und nicht über Würzburg – nach Stuttgart zurückzufahren. Offenkundig ging der Zeuge davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nicht davor zurückschrecken würde, den Kläger in Würzburg erneut unter Täuschungen und Amtsmissbrauch festzunehmen.

Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Beschuldigte Trapp reichte denn auch sofort einen weiteren Antrag auf Haftbefehl beim Landgericht ein, in welchem er die Rück-Überführung des Klägers – nach bereits 8 Monaten Freiheitsberaubung – in die JVA Würzburg beantragte. Das Landgericht lehnte dies ab.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Diese Panik der Beschuldigten ist nachvollziehbar, da mit Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil die Freiheitsberaubung im Amt als solche drohte aufzufliegen und dem mit dem folgenden Aktionismus entgegengewirkt werden musste.

Dem Zeugen Filipiak war bereits kurz nach Einweisung des Klägers auf die Abteilung der Forensik Lohr am 05. August 2009 bewusst und bekannt, dass es sich bei der Zwangsunterbringung des Klägers um eine nicht gerechtfertigte Maßnahme handelt sondern hier offenkundig eine gezielte Fehleinweisung vorliegt.

Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

In einer Besprechung mit dem Zeugen Filipiak und dem Zeugen Mulzer wurde bereits am 13. August 2009 in der Forensik Lohr festgelegt, dass mit dem Fehlgutachter Dr. Groß keinerlei Kontakt mehr erfolgen darf.

Es wurde ausdrücklich benannt, dass Dr. Groß – neben dessen Kollegen Dr. Blocher, Würzburg, – als parteiischer Einweisungsgutachter der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig und bekannt ist und hier nun auf Grundlage des Fehlgutachtens dieses sog. Sachverständigen trotz fehlender Voraussetzungen für die Anwendung des § 63 StBG die dauerhafte Anwendung dieses Paragraphen gegen den Kläger akut droht.

Auch dem Rechtsanwalt des Klägers, dem Zeugen Christian Mulzer ist und war die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Beschuldigten von Anfang an bewusst und bekannt.

Aus persönlichen Zwängen und Gegebenheiten heraus war Rechtsanwalt Mulzer jedoch bis heute nicht in der Lage, die Rechtswidrigkeit und das Vorgehen und den Charakter sowie die fehlende Eignung einzelner Juristen in Würzburg auch öffentlich in aller Deutlichkeit offenzulegen.

Es wird daher beantragt, den Zeugen vor einem objektiven Gericht zu hören, wo er sich unbefangen und der Wahrheit verpflichtet äußern muss.

Zeugnis:
Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

III.
Aktivierung der Beschuldigten Baumann und Schepping beim OLG Bamberg zur Durchführung einer zweiten Freiheitsberaubung und zwecks Vertuschung der bisher begangenen Straftaten im Amt sowie des Fehlgutachtens.

Nachdem das Landgericht Würzburg am 04. März 2010 die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung gemäß § 126a StPO verfügt hatte, wurde der Kläger am 12. März 2010 erneut festgenommen.

Dieser Vorgang stellt zweifelsfrei selbst bei oberflächlicher Betrachtung eine mittels Komplott der Beschuldigten Trapp/Lückemann (Staatsanwaltschaft) sowie Baumann/Schepping (OLG) verwirklichte Freiheitsberaubung im Amt dar.

Um diese durchführen zu können, wurde erheblicher Druck auf die Beamten der Fahndung Stuttgart ausgeübt, die die Festnahme durchführen sollten.

Ein Beamter benannte glasklar die fehlende Rechtsgrundlage und gab gegenüber dem Kläger an, dass es hier offenkundig um eine „persönliche Geschichte“ seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg gehe.

Man habe intern diskutiert, ob man von der Remonstrationspflicht Gebrauch macht, dem jedoch durch dienstlich ausgeübten Druck des Vorgesetzten entgegengewirkt wurde, der offenkundig von der Staatsanwaltschaft Würzburg direkt kontaktiert und instruiert wurde.

Zeugnis:
Beamte der Fahndung Stuttgart, die beim Einsatz am 12.03.2010 in Stuttgart-Weilimdorf beteiligt waren, insbesondere Sb. , zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Der federführende Beamte erläuterte näher, dass die von oben angeordnete Art und Weise der Druchführung des Einsatzes (Stärke der Kräfte, Umstellung des Hauses) allenfalls bei Einsätzen gegen die Organisierte Kriminalität üblich seien, bei denen Spezialkräfte hinzugezogen werden.

Die Festnahme erfolgte zielgerichtet am Wohnsitz des Klägers, an welchem dieser ordnungsgemäß seit 29.04.2009 gemeldet war und bis heute ist.

Dies hinderte die Beschuldigten nicht, unter Rechtsbeugung den Haftgrund der Fluchtgefahr gegenüber dem Kläger zu fabulieren, um die Freiheitsberaubung durchführen zu können.

Der Vorsatz der Rechtsbeugung unter Mißbrauch der richterlichen Unabhängigkeit und aufgrund persönlicher Ressentiments gegenüber dem Kläger sowie Kumpanei mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich fraglos.

Es gab für diese Maßnahme ersichtlich und für jedermann objektiv erkennbar keinerlei Rechsgrundlage, weder Haftgrund noch Straftat.

Die asoziale Gesinnung der Rechtsbrecher im Amt ergibt sich auch aus der Reaktion auf den Freispruch des Landgerichts.

In gleicher Besetzung wurde unter Amtsmißbrauch die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung verweigert, indem die Beschuldigten Baumann und Schepping phantasierten, der Kläger sei selbst schuld an den gegen ihn gerichteten Maßnahmen.

Diese Richter sind nicht nur Verbrecher im Amt sondern auch eine Schande für den Rechtsstaat und jeden Richter in diesem Land, der seinem Beruf in einer rechtsstaatlichen Weise nachgeht.

Bis heute hat der Kläger für die Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate keinen Cent Entschädigung erhalten.

Diese Klage ist veröffentlicht im Blog des Klägers.

Bis heute wird im diesbezüglich rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg eine faktenbasierte Aufklärung und Ermittlung gegen die Täter im Amt strafvereitelnd verhindert und zivilrechtliche Geltendmachung des Klägers unter Rechtsbeugung im Prozesskostenhilfeverfahren durch den Beschuldigten in Freundschaft und dienstlicher Abhängigkeit verbundene Richter unterbunden.

Der Beschuldigte Lückemann ist ungeachtet der beim Staatsministerium der Justiz eingereichten Anzeige zum Präsidenten des OLG Bamberg ernannt worden, wo er weitreichende dienstliche Befugnisse ausübt.

Unter Lückemann wurde der Beschuldigte Trapp zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt, mittlerweile zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würzburg.

Diese Ernennung ist an Rechtsfremdheit und Absurdität schwer zu überbieten.

Der Beschuldigte Schepping wurde zum Direktor des Amtsgerichts Gemünden ernannt.

Der Beschuldigte Baumann ist mittlweile in Pension.

Der Beschuldigte Lothar Schmitt, der sich entweder von Trapp instrumentalisieren ließ oder, was wahrscheinlicher ist, vorsätzlich als Vizepräsident des Landgerichts die Freiheitsberaubung im Amt initiativ mittrug, wurde zunächst Vizepräsident des OLG Bamberg neben Lückemann und nun Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.