Die Kriminellen und Justizverbrecher, die seit 12 Jahren ungehindert mein Leben zerstören!

Da es offenbar immer noch Leute gibt, die den Sinn dieses Blogs nicht verstanden haben, hier Klartext:

Es handelt sich hier um die beweisrechtliche Dokumentation von JUSTIZVERBRECHEN, begangen insbesondere durch bayerische Justizangehörige.

Nachdem sich die Kriminellen bis heute gegenseitig decken, die Vorgänge intern im rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg bis heute vertuscht werden, eine Dienstaufsicht nicht stattfindet und Richter in Franken fortlaufend unbehelligt Rechtsbeugung begehen, sind alle wesentlichen Originaldokumente hier veröffentlicht, ebenso meine Schreiben und Anträge.

—-Wer zuschaut, macht sich mitschuldig (das gilt insbesondere für die regionale Mainpost, die nichts auslässt, die Täter zu decken und mich als „Querulanten“ zu diffamieren….)—-

Dem gesamten Justizskandal liegt eine sog. „Gewaltschutzverfügung“ der Rechtsanwältin Kerstin Neubert zugrunde, die diese drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte, um mich als Vater los zu werden.

Die Vorgänge dauern seit 12 Jahren an!

Ich werde hier nicht noch einmal die ganzen Details der Verbrechen aufzeigen; diese sind im Blog hier ausführlich redundant und anhand Originaldokumenten angezeigt.

Die Kriminellen und Haupverantwortlichen der bayerischen Justiz:

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Thomas Schepping
Als Richter am Zivilgericht Würzburg verantwortlich für die mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte Gewaltschutzverfügung, die die Rechtspflegerin Lassen aufnahm und er abzeichnete, weil er das „immer so macht“.

Schepping ist schuldhaft verantwortlich für das strafrechtlich nicht gedeckte und INVASIVE EINDRINGEN in mein Privat- und Familienleben und hieraus die Zerstörung meiner Vaterschaft über zwölf Jahre.

2009/2010 machte er sich mitschuldig an der Freiheitsberaubung im Amt gegen mich und der anschließenden Verweigerung der zugesprochenen Haftentschädigung.

Ein Krimineller erster Klasse, der ungehindert weiter als Richter beim Oberlandesgericht Bamberg fungiert.

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Angelika Drescher

Als offenkundig männerverachtende Radikalfeministin machte sie sich bei fortlaufend über zwei Jahren Kindesentzug durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert die bizarre „Opferrolle“ von dieser zu eigen. Männer sind bei Drescher stets Täter, Frauen können nur Opfer sein, einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gibt es laut Drescher nicht (Aussage bei Podiumsveranstaltung zum Thema „häusliche Gewalt“ im Rathaus Würzburg, november 2006).

Dreschers Ziel war es offenkundig, mich mittels Kriminalisierung und Pathologisierung zu VERNICHTEN!

Im Februar 2006 veranlasste sie unter Mißachtung jeglicher Verhältnismäßigkeit wegen einer angeblichen „versuchten Nötigung“ (Deeg versucht Kontakt zum Kind zu erlangen) mehrer Durchsuchungsbeschlüsse, ergänzt durch den ersten erfolglosen Versuch, mit wegen „Eigen- und Fremdgefährdung“ in die Psychiatrie zu stecken.

Diesen Versuch wiederholte Drescher vier Monate später, dieses Mal mit Folge sechstägiger Freiheitsberaubung.

Im Dezember 2006 veranlasste Drescher eine weitere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung. Mithilfe des Polizeibeamten Daumann, Würzburg, konstruierte sie eine vorgebliche „Verletzugn des höchstpersönlichen Lebensbereichs mittels Bildaufnahmen“. Obwohl ersichtlich war, dass keine Straftat vorlag, inszenierte das Amtsgericht Würzburg, Richter Weber anschließend eine Strafverhandlung, um mich zur „Aufgabe meines Eigentums“ (Bericht Mainpost) zu zwingen.

Drescher ist trotz der offenkundigen Vernichtungsversuche gegen mich und der Straftaten im Amt ungehindert als Richterin in Bayern tätig.

Fortsetzung folgt …oder auch nicht!

Ich bin es ehrlich gesagt inzwischen leid, über das Internet Verbrechen im Amt anzeigen zu müssen und zu verbreiten, während die Täter, Verantwortlichen, die bayerischen Behörden, die Polizei, der zuständige Justizminister Bausback und auch die bayerische Staatskanzlei, die beweisrechtlich (Blog) in Kennntnis gesetzt ist, weiter glauben, der VORSÄTZLICHE Versuch, einen Unschuldigen und durch Kindesentzug unghindert geschädigten Vater unter fortlaufendem AMTSMISSBRAUCH zu VERNICHTEN, unschuldig wegzusperren hätte keine Folgen und würde sich von selbst erledigen!

Meine Geduld mit diesen Kriminellen und Justizverbrechern ist seit langem erschöpft.

Seit zwölf Jahren werde ich auf dem Rechtsweg für dumm verkauft, auflaufen gelassen, meine berechtigte Anliegen und Forderungen werden von Verbrechern in Robe mal eben per „Aktenlage“ und ohne jede Anhörung mit Satzbaukästen und Phantasie-„Begründungen“ unter Rechtsbeugung abgetan, um ihre Justizkollegen und den Gerichtsgutachter Dr. Groß vor „Nachteilen“ und Schadensersatzforderungen zu bewahren.

Der Rechtsstaat in Bayern hat sich schon lange zu einer Fassadenjustiz gewandelt, in der nur der Recht bekommt, der über Status, Amt und CSU-Netzwerk verfügt.

Ein Netzwerk von Kumpanei, Abhängigkeiten und gegenseitiger Vertuschung.

Ihr seid KRIMINELLE und Verbrecher und jeder kann es hier nachlesen!

Clemens Lückemann, Justizverbrecher in Führungsposition, ein Rechtsradikaler als bayerischer Verfassungsrichter … der Mann gehört in Haft und nicht in ein öffentliches Amt!
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Thomas Trapp, krimineller Staatsanwalt, Freiheitsberaubung im Amt, ungehindert tätig als Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg….
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………Gabriele Hitzlberger, hetzende „Fachanwältin“ für Familienrecht, dafür verantwortlich, dass ich trotz vollstreckbarem Umgangsbeschluss seit Mai 2012 keinen Kontakt mehr zu meinem Kind habe….
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Jörg Groß, Gefälligkeitsgutachter der Justiz Würzburg….
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Norbert Baumann, pensionierter Justizverbrecher….
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Roland Stockmann, ebenfalls pensionierter Justizverbrecher….
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Antrag auf Entzug der Anwaltszulassung der Hetzanwältin Hitzlberger

Rechtsanwalt Dr. Benedikt Hruschka, von 1996 bis 2008 in der RA-Kanzlei
Jordan Schäfer Auffermann tätig:

—–„Die Mediation bietet zu einem langwierigen und teuren Gerichtsverfahren eine Alternative. Der Mediation/Rechtsvermittlung liegt der Gedanke zu Grunde, die Parteien eines Rechtsstreits oder Konflikts die Vereinbarung selbst finden und erarbeiten zu lassen, um hierdurch zukünftige (gerichtliche) Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Parteien haben gleichberechtigten Einfluss auf das Verfahren und auf die Entscheidung. Die Lösung eines Konfliktes wird nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien abgestimmt. Dieses Verfahren führt deshalb oft über die gefundene Lösung zu einer weiteren, zukünftigen Verständigung der Parteien.“—-

http://www.mediation-wuerzburg.de/pages/index1.html

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Wie durch diesen Blog beweisrechtlich dargelegt, ist die Anwältin Dr. Gabriele Hitzlberger, RA-Kanzlei Jordan Schäfer Auffermann, durch ihre vorsätzlich auf Schädigung ausgerichtete Beratung der Kindsmutter maßgeblich für die seit 2012 erneut entstandenen Verwerfungen und Rechtsbrüche und die Zerstörung meiner VATERSCHAFT schuldhaft verantwortlich.

Die Mechanismen, wie Hetzanwältinnen von der Eskalation von Kindschafts- und Paarkonflikten immer noch asozial profitieren wollen, „Fortbildungen“ hierzu veranstalten und Frauen gezielt aufhetzen, hierbei Vaterschaften und ganze Existenzen zerstören, sind zur Genüge bekannt. Appelle in Leitlinien und die Ethik des Berufsstandes sind offenkundig das Papier nicht wert.

Dieses Schreiben ging nun an Rechtsanwaltskammer Bamberg, die ich bereits im Juni 2012 ersucht hatte, die bei unbehelligter Hetze durch diese Anwältin entstehenden Schäden zu verhindern:

Klicke, um auf rak-bamberg-30-06-12.pdf zuzugreifen

Es geschah: nichts!

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Beweisrechtlich veröffentlicht erneutes Schreiben an die Anwaltskammer mit Darlegung der auch im Blog offengelegten Fakten:

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg 23. Januar 2016

Beschwerde gegen Dr. Gabriele Hitzlberger, Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg wegen fortgesetzten Verstößen gegen die Berufspflicht

Es wird beantragt, Frau Dr. Hitzlberger endlich die Anwaltszulassung zu entziehen.


Bereits mit Datum vom 30. Juni 2012 ging Ihnen Beschwerde wegen des Verhaltens der Beschuldigten zu, worauf offenbar nichts weiter veranlasst wurde.

Dieses Schreiben ist wie die gesamten Vorgänge beweisrechtlich im Internet veröffentlicht:

Klicke, um auf rak-bamberg-30-06-12.pdf zuzugreifen

Strafrechtliche und zivilrechtlich Schritte werden ergänzend geltend gemacht.

Hitzlberger wird in jedem Fall für die hier verzeichneten Taten zur Rechenschaft zu ziehen sein. Es ist objektiv nicht in deren Sinne, eine rechtsstaatliche Klärung weiter zu verhindern und mich als Geschädigten weiter auflaufen zu lassen!

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht (mit entsprechenden Links),

Aufgrund des Verhaltens der Beschuldigten sind mittlerweile genau diese Schädigungen eingetreten, deren Verhinderung ich mit den von Ihnen ignorierten Eingaben bereits Juni 2012 (bzw. seit 2005 bez. Rechtsanwältin Kerstin Neubert, BR 91/08/1, Herr Böhnlein) beabsichtigt hatte:

1.
Die Beschuldigte Hitzlberger, die sich als „Fachanwältin“ für Familienrecht bezeichnet, trägt die Hauptverantwortung dafür, dass unter immensen Schädigungen seit Mai 2012 kein Kontakt zu meinem Kind besteht.

Hitzlberger hat unter Verletzung des Standesrechts Ihrer Mandantin, der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, dazu geraten, einen konkreten und gerichtlich vollstreckbaren Beschluss auf wöchentlichen „Umgang“ zu verweigern.

Dies ergibt sich aus den gerichtlich vorliegenden Schriftsätzen.

Eine solche Falschberatung widerspricht jeglicher Moral und Ethik und den Berufspflichten eines Rechtsanwalts gerade in derarten Konfliktsituationen gemeinsame Kinder betreffend.

2.
Die Beschuldigte Hitzlberger hat zunächst mit Mandatierung durch Rechtsanwältin Neubert (Kindsmutter) konkret den Auftrag erhalten und verfolgt, eine Schlichtung/Mediation zwischen den Eltern aus persönlichen Gründen der Kindsmutter (will ihre Ruhe) mit allen Mitteln zu verhindern.

Der Kindsmutter, Rechtsanwältin Neubert, war zuvor konkret mit Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 20.12.2011 durch die Richterin Treu eine gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle Würzburg, Frau Katharina Schmelter, aufgegeben worden.

Mit Schreiben vom 03.01.2012 ließ sie ihren Rechtsbeistand Ulrich Rothenbuchter mitteilen, dass sie aus „psychischen Gründen“ nicht zu einer gemeinsamen Elternberatung in der Lage sei und zuerst eine „Therapie“ anstrebe.
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Hierauf legte Rechtsanwalt Rothenbucher das Mandat nieder, da er die Zielsetzung der Kindsmutter nicht weiter vertreten wollte. Von Richterin Treu wurde Frau Neubert zugestanden, zunächst Einzelgespräche bei Frau Schmelter zu führen. Auch diese verweigerte sie infolge.

Ziel der Mandatierung der Hitzlberger durch die Kindsmutter war es – unter Mißachtung des Kindeswohls, der Wahrheitspflicht und der Wohlverhaltenspflicht – jegliche Schlichtung und Mediation/Elternberatung nachhaltig durch Dämonisierung und Entwertung meiner Person zu verhindern.

Da es keine sachlichen oder rechtlichen Gründe für die Verweigerung gibt, begann Hitzlberger ab März 2012 mit hetzerischen, grob unrichtigen, entwertenden und beleidigenden Schriftsätzen gegen meine Person diesen hochsensiblen Kindschaftskonflikt gezielt zu eskalieren.

Durch bloßen Zeitablauf wurden die Schädigungen präjudiziert.

3.
Die Beschuldigte Hitzlberger hat der Mutter ergänzend zur Mißachtung des konkreten Umgangsbeschlusses dazu geraten, mit dem gemeinsamen Kind unterzutauchen, um so jeden Kontakt zu mir als Vater faktenschaffend zu verhindern.

Im Oktober 2012 tauchte Frau Neubert so auf Rat der Beschuldigten Hitzlberger unter. Für das Gericht und die Behörden führte sie die bisherige Kanzleiadresse Marienplatz 1 weiter als Scheinadresse (Briefkasten)fort, um den Kindesentzug zu verschleiern.

Erst 2015 wurde durch Internet-Recherche bekannt, dass Frau Neubert als Anwältin für Schweinfurter Kanzlei Pickel und Partner tätig ist.

Der persönliche Wohnsitz, der Aufenthaltsort, Schule und Lebensumstände meines Kindes sind bis heute nicht bekannt.

4.
In Verhandlung am 20.12.2012 wurde von allen Beteiligten vor dem Amtsgericht Würzburg, Richterin Treu, einvernehmend festgestellt, dass weiterer Kontaktverlust zwischen Vater und Kind fatale Folgen für mein Kind hat.

Der Kindsmutter wurde daher vom Gericht zwecks sofortiger Wiederaufnahme der Kontakte und Verhinderung weiterer Schäden die Zusammenarbeit mit der Umgangspflegerin Meike Kleiylein aufgegeben.

Anstatt dies wie zugesagt zu veranlassen, verweigerte die Kindsmutter auf Antraten der Hitzlberger infolge jeglichen Kontakt zur Umgangspflegerin und ließ diese ebenso wie zuvor die Mediatorin Schmelter komplett auflaufen.

In vollem Wissen um die hieraus resultierenden Folgen auch für mein Kind reichte die Hitzlberger im Januar 2013 einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu ein.

Dies mit dem vorsätzlichen Ziel der Schädigung. Dies ist schlichtweg asozial!


5.

Aufgrund des Verhaltens der Hitzlberger sah ich mich genötigt, die gesamten Vorgänge anhand Originalakten beweisrechtlich öffentlich zu machen.

Es ist insgesamt endlich transparent zu machen, wie asoziale Rechtsvertretungen dazu führen, Existenzen und Elternschaften zu vernichten, Eskalationen, Suizide und Gewaltdelikte zu provozieren. Alles unter dem Nimbus eines „Organs der Rechtspflege“.

Gegen diese Veröffentlichungen ging die Hitzelberger mit Unterlassungsklage und mehreren Strafanzeigen wegen vorgeblicher Beleidigung und versuchter Nötigung vor.

Als ich einem Vergleich vor dem Zivilgericht Würzburg zustimmte, unter Maßgabe, dass diese den Strafantrag zurücknimmt, mißachtete Hitzlberger infolge diese Absprache.

Wie Rechtsanwalt Christian Mulzer, Würzburg zeugenschaftlich und nachweislich Mail an mich bestätigt, verweigerte Hitzlberger infolge die Rücknahme des Strafantrags, da sie die Übernahme von Kosten hieraus verhindern wollte.

Das Amtsgericht Würzburg, Richter Behl, folgte in der ihm eigenen Auffassung richterlicher Tätigkeit vorbehaltlos den falschen Angaben der Hitzlberger und verurteilte mich zu einer Geldstrafe. Eine Berufung vor dem Landgericht nahm ich zurück, nachdem die Vorsitzende Richterin Krischker mir eine Haftstrafe androhte.

Das gesamte Verhalten der Strafjustiz Würzburg in dieser Sache (Verdacht der Freiheitsberaubung über zehn Monate 2009/2010, versuchte Pathologisierung mittels Fehlgutachten durch Gefälligkeitsgutachter Dr. Groß, Würzburg, fortgesetzte Strafvereitelung und Rechtsbeugung zugunsten von Juristen im Bezirk) ist mittlerweile bei den Polizeibehörden in Bayern und Baden-Württemberg sowie dem EGMR in Straßburg anhängig.

6.
Der Charakter der Hitzlberger ergibt sich insbesondere auch dadurch, dass sie offenkundig mit einem Mandanten ein sexuelles Verhältnis führte, während sie diesen und seine Frau gemeinsam in Scheidungsverfahren vertreten sollte.

Dies wurde mir von der ehemaligen Mandantin als Reaktion auf die Veröffentlichungen im Blog zur Kenntnis gebracht.

Sollte irgendetwas unklar sein, stehe ich noch für Nachfragen zur Verfügung. Die Entfernung der Hitzlberger aus dem laufenden Verfahren wurde beantragt, da deren asoziales Einbringen jeglicher Konfliktlösung und dem Kindeswohl diametral entgegensteht. Ich werde dies nicht mehr hinnehmen! Sie sind in Kenntnis gesetzt!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

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Antrag auf Entfernung der Hetzanwältin Hitzlberger aus dem Verfahren!

Das jüngste Schreiben der Hitzlberger vom 22.12.2015 zeigt, dass diese Person nach wie vor glaubt, es handle sich hier um eine Art Spiel, bei dem sie sich als Anwältin profilieren könne:


Hetzschreiben der Hitzlberger zwecks weiterer Zerstörung der Vaterschaft, 22.12.2015 an das OLG Bamberg, 7 UF 210/15

Nachdem nun nach fast vier Jahren Verschleppung und Verhinderung aller notwendigen Schritte unter Mißbrauch der Justiz und weiterer Schädigung ein Termin beim OLG Bamberg ansteht, habe ich diesen Antrag auf ENTFERNUNG der Hetzanwältin Hitzlberger gestellt:

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Oberlandesgericht Bamberg
Gerichtsabteilung Familie
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 15. Januar 2016


Zu der Ladung zum Erörterungstermin wird beweisrechtlich folgende Stellungnahme abgegeben:

Der Verfügung des Gerichts ist zu entnehmen, dass die Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger von der Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann weiter als Verfahrensbevollmächtigte genannt und geladen ist.

Es wird hiermit der Ausschluss dieser Person vom Verfahren beantragt, da deren Anwesenheit den Zweck des Verfahrens konterkariert.

Entzug der Anwaltszulassung wird beantragt, Hitzleberger mißachtet seit 2012 jeglichen Standesethik für Rechtsanwälte bis hin zum Verhaltenskodex/Leitlinie für Familienrechtsverfahren des Anwaltsvereines Würzburg.

Es ist für mich als geschädigten Vater absolut unzumutbar, dass diese durchweg asozial, destruktiv und zerstörerisch seit 2012 agierende Hetzanwältin und Beschuldigte hier weiter unter dem Deckmantel als ordentliche Verfahrensbeteiligte agiert.

Ein Zusammentreffen unter diesen Vorzeichen ist aufgrund des asozialen Verhaltens inklusive fortlaufenden Missbrauchs meines Kindes zur bloßen Profilierung dieser sog. Fachanwältin für mich als geschädigten Vater vergleichbar mit dem Zusammentreffen eines Vergewaltigungsopfers, in welchem sich der Vergewaltiger selbst als Opfer geriert.

Deren weitere bloße Anwesenheit unter der Maske eines Rechtsorgans verhindert bereits im Ansatz die sachliche und kindeswohlorientierte Erörterung, um die es hier geht.

https://martindeeg.wordpress.com/2015/09/15/wuerzburger-fachanwaeltin-hitzelberger-versucht-mit-11-seitigem-pamphlet-ans-olg-weiter-die-vater-kind-bindung-zu-zerstoeren-7-uf-21015/

Begründung:

Bereits seit 2012 ist hat Hitzlberger durch das in dieses Verfahren gebrachte Gift jegliche Lösungsorientierung zielgerichtet verhindert. Den letzten Erörterungstermin am 17.09.2013 missbrauchte sie infolge, um mich unter weiterer Falschbeschuldigung wegen versuchter Nötigung und Beleidigung zur Anzeige zu bringen.
https://martindeeg.wordpress.com/2015/01/31/eine-taterin-will-opfer-sein-sog-familienrechtsanwaltin-gabriele-hitzelberger-offentliche-verhandlung-am-04-02-2015/

In einem Zivilverfahren wollte sie mir die weitere öffentliche Darstellung der Fakten durch Unterlassungsklage verbieten lassen. Im Rahmen eines Vergleichs wurde u.a. durch mündliche Zugangsvereinbarung festgelegt, dass sie den gestellten Strafantrag zurücknimmt.
https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/28/kindesentfremdungs-anwaltin-gabriele-hitzelberger-drohung-mit-unterlassungsklage/

Diese Strafantragsrücknahme verweigerte Hitzlberger infolge, da sie die Kosten für die Rücknahme des Strafantrags nicht tragen wollte, wie durch Zeugnis des Rechtsanwalts Christian Mulzer beweisrechtlich erwiesen.
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Stattdessen erzwang sie aus diesen Kostengründen heraus absprachewidrig ein über zwei Instanzen erfolgtes Strafverfahren und eine rechtsfremde bizarre Verurteilung gegen mich unter weiterer ungenierter Falschbeschuldigtung und Verdacht auf Rechtsbeugung des Richter Behl unter Mißachtung des Parteienschutzes in Familiengerichtsverfahren sowie der Meinungsfreiheit) und mit Folge der in Würzburg unvermeidbaren effekthascherischen und diffamierenden Berichterstattung durch die Gerichtsberichterstatterin Gisela Schmidt („Ex-Polizist beleidigt Rechtsanwältin“ – nach Muster bspw. „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005 oder „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ vom 25.06.2009…), mit der sich Hitzlberger bereits vor dem Gerichtsgebäude abgesprochen hat.
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/28/richter-uberfordert-aufgrund-der-angaben-des-angeklagten-soweit-ihnen-gefolgt-werden-konnte/

Auch die hämische, männerverachtende und z.T. grob unrichtige Hofberichterattung der Würzburger Mainpost, die offenbar seit Jahrzehnten eine beschämende und plakative Pranger-Berichterstattung gegen Angeklagte, die sich kaum wehren können – wegen Bagatelldelikten Angeklagte, Arbeitslose, vorverurteilte Männer im Trennungskonflikt – betreibt, während man sich gleichzeitig bei Justizjuristen und Bekannten mit wohlgefälligen Berichten einschleimt, ist ein Faktor bei der Eskalation derarter gerichtsanhängig gewordener Trennungskonflikte.
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Als Beispiel hierfür kann dienen, dass der Fehlgutachter Dr. Groß trotz seines eklatanten Fehlgutachtens und der persönlichen Folgen für mich unter offenkundig massiver Rechtsbeugung der Justiz Würzburg und auch durch Nichtberichterstattung der Mainpost, was die Fakten angeht, geschützt wird, während im November unter der Überschrift „Im Wohnzimmer von Familie Groß“ ein bodenloser Bericht über eine „Lesung“ erschien, die der Psychiater privat abhielt:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/02/im-wohnzimmer-gekluengel-zwischen-wuerzburger-gerichtsgutachter-dr-gross-und-lokalpresse-lecker-dokumentiert/

Die Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg sind mittlerweile Anlass für Hinzuziehung übergeordneter und objektiv urteilender Behörden. Ein Untersuchungsausschuss aufgrund des hier seit 2003 erfolgten teilweise völligen Fehlens von Rechtsstaatlichkeit zu meinen Lasten aufgrund einer bloßen Falschbeschuldigung unter Antrag einer Gewaltschutzverfügung mit offenkundiger falscher Eidesstattlicher Versicherung durch die Kindsmutter, willkürlich und beliebig drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes ist angezeigt.

Die Justizverbrechen und Folgen hier seither sind bodenlos. Es ist davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der mit der zehnmonatigen Freiheitsberaubung unter Versuch einer dauerhaften Freiheitsberaubung mittels Fehlgutachten des Würzburger Gefälligkeitsgutachters Dr. Groß befasst ist, noch in diesem Jahr die Initialzündung für öffentliche Transparenz und Ende der internen Vertuschung der Justizverbrechen hier liefert.
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Der Versuch, mich nach Modell Mollath durch Einweisung in die Forensik zu vernichten, erfolgte initiativ u.a. durch den Beschuldigten Trapp, nachdem ich gegen diesen eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte. Dass ein solcher Täter bis heute unbehelligt als Staatsanwalt und Richter tätig ist, ist grotesk.
https://martindeeg.wordpress.com/2016/01/09/bayerisches-lka-beweisrechtlich-ueber-verbrechen-von-staatsanwaltschaft-in-kenntnis-gesetzt-az-by0118-000968-152/

Auch diese Vorgänge 2009/2010 wurden von der Beschuldigten Hitzlberger ungeniert zu missbrauchen versucht – bspw. durch schamlose Pathologisierungsversuche in Schriftsätzen unter Bezugnahme auf die „Feststellungen“ im sog. Gutachten des Dr. Groß, das durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil bereits seit März 2010 als eklatantes Fehlgutachten (814 Js 10465/09, LG Würzburg) entlarvt ist – um die infolge zwischen Mai 2010 und Mai 2012 erfolgte Bindung durch Vater-Kind-Kontakte und die insgesamt Entlastung meines Kindes wieder zu zerstören.

Die sich als Fachanwältin bezeichnende Beschuldigte Hitzelberger ist im Ergebnis durch ihr skrupellos böartiges, destruktives und hetzerisches Vorgehen seit März 2012 maßgebliche Verantwortliche, dass seit Mai 2012 die vollstreckbare Umgangsregelung vorsätzlich missachtet wurde und jeder Vermittlungs- und Konfliktlösungsversuch bereits im Ansatz erstickt wurde.

Auch als von allen Beteiligten im Dezember 2012 in Verhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg sehr eindringlich und übereinstimmend dargelegt wurde, dass der Kontaktverlust fatale Folgen für meine Tochter hat und daher über sofortige Anbahnung mittels der damals eingesetzten Umgangspflegerin Frau Meike Kleylein-Gerlich sofortige Kontaktanbahnung zu erfolgen hat, hinderte dies die Fachanwältin Hitzleberger nicht, über einen sinnfreien Befangeneheitsantrag gegen die Richterin Treu diese Kontakte – infolge bis heute fortdauernd – zu verhindern, die Schädigungen zu manifestieren und weiter irreversiblen jahrelangen Bindungsverlust zu präjudizieren.

Unter ebensolcher Absicht der Faktenschaffung riet die Hitzlberger der Kindsmutter dazu, jede Zusammenarbeit mit der Umgangspflegerin zu verweigern, den gerichtlichen Umgangabeschluss zu missachten, unterzutauchen.

Bis zum heutigen Tag versucht die sog. Rechtsvertreterin durch hetzerische und beleidigende Entwertung meiner Person und Dämonisierung meiner Person gegenüber meinem Kind im Zusammenwirken mit mütterlichem Umfeld die Vater-Kind-Beziehung komplett zu zerstören.

Wie zuletzt aus Stellungnahme vom vom 22.12.2015 zu entnehmen, betrachtet diese Täterin diesen existentiellen Konflikt offenbar bis zum heutigen Tag als Spiel und perfide Möglichkeit, sich anwaltlich zu profilieren.

Das unverändert asoziale und destruktive Verhalten dieser Person gebietet mir als Geschädigtem schon lange nicht mehr, mich weiter an den Rechtsweg zu halten, was ich dennoch aus Kindeswohlgründen bis zum heutigen Tag tue.

Gegen Hitzelberger bzw. die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann wird infolge erhebliche zivilrechtlicher Schadensersatz erhoben werden.

Hitzlberger ist die Anwaltszulassung zu entziehen.

Ihr Verhalten und ihre destruktive, falschbeschuldigende Konfliktvertretung entgegen der Berufsordnung und auch der Leitlinie des Anwaltsvereins Würzburg widerspricht so derart den ethischen und charakterlichen Anforderungen an einen Rechtsanwalt, dass dies für Rechtsuchende, Mandanten und Kinder von Parteien nicht mehr vertretbar ist.

Wie weiter bekannt wurde, hatte Hitzlberger darüberhinaus eine sexuelle Beziehung zu einem Mandanten, während sie diesen und dessen Ehefrau in einem Scheidungsverfahren vertreten sollte. Dies wurde mir von dieser ehemaligen Mandantin selbst zur Kenntnis gebracht.

Strafanzeige wegen Verleumdung und fortlaufender übler Nachrede wird ebenfalls erstattet, da die Beleidigungen und Falschbeschuldigungen meiner Person zum Zwecke der Dämonisierung gegenüber meinem Kind auch durch vorgebliche Interessenvertretung und erhöhte Anforderungen an Ehrverletzungen diesbezüglich im Rahmen von Prozessvertretung nicht mehr gedeckt sind.

Die seit Jahren in dieser Form rechtsstaatsfern agierende einseitige Würzburger Justiz, die Hitzlberger hier stets einen Freibrief bei Geltendmachungen durch mich gab, hatte im umgekehrten Fall trotz meiner übergeordneten und berechtigten Interessen als Vater und Partei keinerlei Vorbehalte, mich zu einer bizarren Geldstrafe wegen Beleidigung der Hitzlberger zu verurteilen, die Hitzelberger ebenfalls unter dreisten Lügen und Falschangaben vor Gericht erwirkt hat.

Da offenkundig keinerlei Selbstreflexion gegenüber derart anachronistisch auf Schädigung ausgerichteten Rechtsanwaltsvertretung stattfindet, sind diese Machenschaften öffentlich transparent zu machen.

Die Art und Weise, wie diese angebliche Fachanwältin hier mit gespielter Unschuld und auf diffuser weiblicher „Opferhaltung“ basierend destruktiv und in widerwärtiger Schädigungsabsicht agiert, ist im Jahr 2016 und beim heutigen Stand der Wissenschaft bezüglich Bindungsforschung und Traumata nicht mehr hinnehmbar!!

Die teils jahrelangen Bemühungen und Hilfen aller anderen Helfer werden durch das abartige Verhalten dieser Rechtsanwältin konterkariert.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Bayerisches LKA beweisrechtlich über Verbrechen von Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, Az. BY0118-000968-15/2

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Das Landeskriminalamt wurde bereits im Oktober mit Strafanzeige wegen Verbrechen im Amt gegen die nach wie vor als z.T. Richter im Amt befindlichen Beschuldigten in Kenntnis gesetzt:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/07/landeskriminalamt-bayern-strafanzeige-wegen-strafvereitelungfreiheitsberaubung-im-amt-zugunsten-wuerzburger-justiztaeter-der-csu/

Diese wurde nun – offenbar ohne Ermittlungen – an das Polizeipräsidium Unterfranken abgegeben, das bereits seit längerem Ermittlungen verweigert und zugunsten der Beschuldigten offenkundig Strafvereitelung betreibt.

Schreiben des LKA – Interne Ermittlungen, KHK Lieb, vom 22.12.2015:

Abgabenachricht des LKA, Freiheitsberaubung im Amt gegen Lückemann etc.

Dieses Schreiben, u.a., geht dem LKA Bayern beweisrechtlich zu:

Bayerisches Landeskriminalamt
SG 132 – Interne Ermittlungen Nord

Wallensteinstraße 47
90431 Nürnberg 09. Januar 2016

Sehr geehrter Herr KHK Lieb,

Ihr Abgabenachricht vom 22.12.2015 auf meine Strafanzeige vom 31.10.2015 habe ich erhalten.

Beides ist beweisrechtlich in meinem Blog veröffentlicht.

Es ist bedauerlich, dass bei den bayerischen Behörden offenbar bis heute nicht verstanden wird, dass es sich hier um einen Justizskandal und Verbrechen im Amt handelt. Die Beschuldigten missbrauchen die rechtsstaatlichen Strukturen und parteipolitische Abhängigkeiten und Kumpanei, um unter Aushebelung der Gewaltenteilung persönlich motivierte Ziele gegen Unschuldigen durchzusetzen.

Wie in Anzeige ebenfalls dargestellt, beteiligen sich die örtlichen Polizeibehörden unter Verdacht der Strafvereitelung an der Vertuschung zugunsten der Beamten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

Nichtsdestotrotz halten Sie es offenbar für ausreichend, mir mit Hinweis auf „örtliche und sachliche Zuständigkeit“ die Abgabe der Strafanzeigen wegen u.a. schwerer gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung an das Polizeipräsidium Unterfranken mitzuteilen.

Die Beschuldigten sind insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig, bzw. waren bei Begehung der Verbrechen gegen mich Angehörige dieser Behörde.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

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Zitat Hitzlberger in Schreiben vom 22.12.2015 – nach dreieinhalb Jahren von ihr verschuldetem Kindesentzug und bösartiger Asugrenzung als Vater!

„….Herr Deeg hat sich…über viele Jahre hinweg überhaupt nicht um (sein Kind) gekümmert….“

Aufgrund des noch vor Weihnachten zugegangenen erneuten Hetzschreibens der Würzburger „Fachanwältin für Familienrecht“ (!) werde ich nun zunächst folgendes einreichen:

1.
Zivilklage beim Landgericht Stuttgart auf Schadenshöhe von 500.000 Euro gegen die Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann
wegen vorsätzlicher gesundheitlicher Schädigung meines Kindes und meiner Person sowie vorsätzlicher anwaltlicher Fehlberatung der Mandantin, die seit März 2012 offenkundig aus tieferliegenden persönlichen Motiven und Projektionen seitens der Hitzlberger dahingehend gedrängt und beraten wird, dass sowohl Kindesentzug, Diffamierungen und Kriminalisierung des anderen Elternteils ebenso wie Mißachtung eines gerichtlich vollstreckbaren Umgangsbeschlusses und Untertauchen mit Kind zwecks Vereitelung dieser Kontakte rechtlich opportun und unfassbarerweise zum „Wohl des Kindes“ sei!

Als Sachverständige wird Frau Prof. Ursula Gresser benannt, die sich seit langem wissenschaftlich mit Kindesentzug und deren irreversiblen Folgen für entfremdete Kinder und ausgegrenzte Elternteile beschäftigt.

Gegen ASOZIALE HETZANWÄLTE, die sich im Jahr 2016 immer noch invasiv und wirtschaflich profitierend eskalierend und lösungsverhindernd in hochsensible Paarkonflikte einwanzen, hierbei vor massiven Kindeswohlschädigungen nicht zurückschrecken und offenbar das Ziel haben, Väter in Suizid und/oder zu Verzweiflungstaten zu drängen, ist endlich ein EXEMPEL zu statuieren!

2.
Die Anwaltszulassung der Hitzlberger ist zu entziehen
, was ich bereits vorausahnend 2012 beantragt hatte. Hitzlberger ist nicht nur charakterlich ungeeignet und eine Schande für den Anwaltsberuf, sie ist auch eine Gefahr für Mandanten, Eltern und Kinder.

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Laut einer Zeugin, die sich – wie hier im Blog berichtet – an mich gewandt hat, hatte Hitzlberger darüberhinaus während eines laufenden Scheidungsverfahrens, in welchem sie sowohl die Zeugin als auch ihren Mann vertrat, eine sexuelle Beziehung mit dem Mandanten.

Allein dies bietet Anlass für den Entzug der Anwaltszulassung.

3.
Es wird Strafanzeige und Strafantrag gegen die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann wegen Verleumdung/übler Nachrede
erstattet. Mit Schreiben der Kanzlei wurden mir seit 2012 in den Hetzschreiben der Hitzlberger beliebig und wider besseres Wissen nicht vorhandene psychiatrische Diagnosen angedichtet, es wurde erfolglos beim Familiengericht ein Gewaltschutzverfahren beantragt. In jüngeren Schreiben und trotz zunehmender Schädigung werden nun immer plumper und pauschaler „Straftaten“ durch mich phantasiert und Bedrohungslagen erfunden, deren Auswirkungen wiederum im Zirkelschluss als „Beleg“ für die Behauptungen fungieren sollen.

Es ist mittlerweile jedem vernünftig denkenden Beobachter und auch objektiv klar, dass die Fallhöhe für die Beklagte und Beschuldigte angesichts der von ihr bösartig und hochmotiviert verschuldeten Schäden immens ist und von Detail und konkretem Fortgang abhängig.
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(Die Einstellung der Fotos erlaube ich mir im Rahmen der Rechtsgüterabwägung).

Die Hitzlberger scheint nichtsdestotrotz das Verfahren hier als eine Art Spiel zu bertrachten, bei dem sie sich als „toughe Rechtsanwältin“ glaubt profilieren zu können, die es „Männern“ mal so richtig zeigt. Je größer die Schädigung, desto größer die Motivation und der „Erfolg“.

Die vor Jahren verordneten Standesregeln des Anwaltsvereins Würzburg, dessen Vorsitzender der Rechtsanwalt Auffermann ist, sind offenkundig kosmetische Fassade für die Tonne.

Die völlig fehlende Ethik und Moral, die offenkundig bei dieser Kanzlei herrscht und die auf Vernichtung meiner Person ausgelegt ist und ungeachtet der Schädigung auch meines Kindes erfolgt, ist beispielhaft für die asoziale Kultur anwaltlicher Konfliktvertretung beweisrechtlich offenzulegen und zu beenden!

Die Aussagen der offenkundig mittlerweile völlig entrückten Hetzanwältin Hitzlberger in deren Schreiben vom 22.12.2015:

Hetzschreiben der Hitzlberger zwecks weiterer Zerstörung der Vaterschaft, 22.12.2015 an das OLG Bamberg, 7 UF 210/15

—-„Herr Wegmann verkennt ersichtlich, dass es (das Kind) deutlich stärker belastet, alle 6 Wochen von der Umgangsbetreuerin „befragt“ zu werden….
Die Äußerungen von Herrn Wegmann widersprechen letztlich zudem seinem eigenen Vorschlag, dass die Umgangsbetreuerin hierbei auch noch auf (das Kind) einwirken und ihr gegenüber Herr Deeg positiv dargestellt werden soll. Diese Beeinflussungen widersprechen tatsächlich dem Kindeswohl, was auch aus dem jüngsten Sachverständigengutachten deutlich wird.“-

Im Klartext:
die Vermittlungen und Bemühungen von Helfern, die versuchen, den Konflikt und die Belastung des Kindes zu beenden und zu einer Lösung beizutragen, benennt „Fachanwältin“ Hitzlberger als Verletzung des „Kindeswohls“.

—„….Herr Deeg hat sich nicht nur über viele Jahre hinweg überhaupt nicht um (sein Kind) gekümmert, sondern auch eine Vielzahl von (93!!!) Umgangsversuchen nicht genutzt, um ein Verhältnis zu (seinem Kind) herzustellen. Vielmehr haben diese Umgangsversuche letztlich das Kind verängstigt und verstört. Die Mutter hat insoweit über einen längeren Zeitraum mehr als die gebotene Kooperation gezeigt.“—-

Richtig ist beweisrechtlich dieses Blogs:
Ich wurde als Vater drei Monate nach Geburt meines Wunschkindes durch einseitig erzwungene Trennung und ein von der Kindsmutter beantragte sog. Gewaltschutzverfügung bei dem Zivilrichter Thomas Schepping unter falscher Eidesstattlicher Versicherung per Glaubhaftmachung und ohne Beweisaufnahme entsorgt.
(Die Mechanismen hat Kommentator Thorsten hier nochmal schön aufgezeigt:https://martindeeg.wordpress.com/2015/12/19/der-parasit-die-staatsanwaltschaft-wuerzburg-verbrechen-im-amt-angriffe-gegen-kritiker-anmassende-uebergriffe-und-die-taeter-im-amt-bearbeiten-strafanzeigen-gegen-sich-weiter-selbst/#comment-5015)

Bis zu diesem Tag und auch während der Schwangerschaft habe ich mich um meine „Familie“ und mein Kind täglich gekümmert. Um diesen Betrug und MISSBRAUCH von Justiz und Kind zu verdecken, verweigert die Kindsmutter seit Jahren jede Konfliktbearbeitung.

Infolge wurde ich über Jahre ausgegrenzt, pathologisiert und unter massiven Straftaten im Amt durch Würzburger Juristen zu Unrecht verfolgt. Erst 2010 gelang die Rehabilitierung durch ein Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, der diesen Popanz der Würzburger Justiz entlarvte und der seither vertuscht wird.

Allein der Vorwurf dieser völlig entrückten Anwältin, ich habe mich „über viele Jahre hinweg…nicht um mein Kind gekümmert“ bietet angesichts der Sachlage nahezu Anlass für ein psychiatrisches Gutachten der Frau und Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit.

Hitzlberger schreibt weiter (vom Original so übernommen!), eine Kommentierung dürfte nicht nötig sein:

—„Aus dem jüngsten Sachverständigengutachten wird deutlich, dass sie zu Recht, irgendwann die Notbremse gezogen hat und es wohl eher im Kindeswohl gewesen wäre, die Mutter nicht dazu zu beeinflussen, an diesen Umgangsversuchen mitzuwirken. Eine weitere Kooperation wäre daher nicht im Kindeswohl.„—-

—-„Angesichts dessen sind die Erwägungen von Herrn Wegmann nicht nachvollziehbar. Unserer Mandantin ein unkooperatives Verhalten vorzuwerfen, berücksichtigt auch in keinster Weise das Verhalten von Herrn Deeg, der diese seit Jahren in übelster Weise verleumdet und sie etwa in der Öffentlichkeit als Kindesentführerin bezeichnet. Scheinbar ist es ihm erlaubt, fortwährend Straftaten gegen die Kindesmutter zu begehen und gleichwohl gibt es Beteiligte, die diese anscheinend zu einem Kontakt zwingen wollen. Auch insoweit wird deutlich, dass Herr Wegmann das jüngste Sachverständigengutachten im Ergebnis wohl nicht teilt.

Von einem vorwerfbaren unkooperativen Verhalten der Kindesmutter kann daher keine Rede sein….“—

—-„Aus dem gesamten Verhalten von Herrn Deeg wird deutlich, dass es ihm letztlich nicht um (das Kind) geht, sondern dass er versucht, über dieses und die vorliegenden Verfahren Druck auf die Mutter auszuüben und es ihm letzlich nur darum geht, diese zu einem Kontakt zu zwingen. Hintergrund ist anscheinend immer noch, dass Herr Deeg die Trennung von 12 Jahren nicht überwunden hat und alle Mittel versucht einzusetzen, um diese zu einem Kontakt zu zwingen. Hierbei sind ihm alle Mittel recht. Er schreckt auch nicht davor zurück, entgegen dem ausdrücklich erklärten Willen (des Kindes) deren gesamtes Umfeld, wie etwa ihren Großvater, psychisch unter Druck zu setzen.“—-

Weiteres folgt…..