Die Beschuldigten und Justizverbrecher in Franken: eine objektive Strafverfolgung der Verbrechen im Amt findet seit Jahren nicht statt, da die Beschuldigten gezielt das Tatortprinzip missbrauchen
Lückemann, rechts hinter dem amtierenden bayerischen Justizminister Bausback, der die Beschuldigten strafvereitelnd deckt und keinerlei Dienstaufsicht führt
Thomas Trapp
Norbert Baumann
Thomas Schepping
Der folgende Sachverhalt legt schwere Straftaten und Verbrechen im Amt durch bayerische Justizjuristen zur Last. Diese werden seit Jahren intern vertuscht und innerhalb der politischen Zuständigkeiten unter offenkundiger Strafvereitelung ignoriert.
Die Geltendmachungen sind seit 2013 im Internet veröffentlicht, ohne dass die Beschuldigten trotz der Schwere der zur Last gelegten Verbrechen Einwände in strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Form erhoben hätten, was für die Richtigkeit der Vorwürfe spricht:
1.
Am 18.05.2009 erstattete ich als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg und rechtsuchender Antragsteller/Vater beim bayerischen Ministerium der Justiz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp.
Nach Eingang dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wurde durch den Ministerialrat Kornprobst, Ministerium, Abgabenachricht zugesandt, dass die Beschwerde an die dienstaufsichtsführende Generalstaatsanwaltschaft Bamberg abgegeben wurde, 03.06.2009.
Ein wortgleiches Schreiben ging als Klageschrift an das Landgericht Würzburg, Zivilgericht, wo die Kammer unter Vorsitz des ehemaligen Staatsanwalts und Richters Dr. Bellay die Klage mit Beschluss vom 18.03.2009 rechtlich würdigte.
Spätestens am 12.06.2009 erhielt der Beklagte Thomas Trapp über seinen weisungsgebenden Vorgesetzten Clemens Lückemann Kenntnis von der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die Beschuldigten Lückemann und Trapp verabredeten hierauf gemeinschaftlich die Begehung einer Freiheitsberaubung gegen meine Person, indem sie behaupteten, aus meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 gehe am 12.06. nun eine akute „Amoklaufgefahr“ bei den Justizbehörden durch mich hervor.
Zu diesem Zweck wurde der mit Lückemann befreundete Lothar Schmitt hinzugezogen, der wegen Abwesenheit der Gerichtspräsidentin Anna Maria Stadler als Vizepräsident die Dienstgeschäfte führte.
Der für Lückemann als Freund verlässliche Richter Lothar Schmitt agierte wunschg
emäß im Sinne der Täter.
Lothar Schmitt
Denkbar ist, dass zur Begehung der Straftat der Freitag Nachmittag als günstiger Tatzeitpunkt verabredet wurde bspw. auch wegen Abwesenheit der Gerichtspräsidentin Stadler, die als integer einzustufen ist und die Tatbegehung in Kenntnis auch des Charakters des Beschuldigten Lückemanns hätte vereiteln können.
Obwohl vorgeblich laut Beschuldigten ein „Amoklauf“ durch mich bei den Justizbehörden Würzburg drohe, wurde mein Mobiltelefon nicht geortet. Im Gegenteil rief, wie die Polizeibeamtin Vierheilig später im Zeugenstand (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) angab, diese zweimal am fraglichen Freitag Nachmittag bei mir auf dem Mobiltelefon an. Als ich mich namentlich meldete, legte sie auf. Erklären konnte sie dieses Verhalten nicht. Man hätte hier polizeilich unkompliziert erfahren können, dass ich mich in Stuttgart aufhalte, seit Monaten nicht mehr in Würzburg war und auch kein „Amoklauf“ bei den Justizbehörden durch mich zu erwarten sei. Derarte entlastende Erkenntnisse waren offenkundig nicht das Ziel der durch Trapp instruierten Polizeibeamtin.
2.
In der darauffolgenden Woche bedrohte der Beschuldigte Trapp den Stuttgarter Polizeibeamten Michael Scheffel mit Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung, wenn ich nicht endlich festgenommen werde, Zeugenaussage in Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg, 814 Js 10465/09.
Welcher Druck seitens der Beschuldigten auf Polizeibedienstete in Baden-Württemberg letztlich zu einer Festnahme am 21.06.2009 in Stuttgart (als Teilnehmer beim Halbmarathon) führte, ist im Detail ungeklärt. Ein entsprechender Haftbefehl wegen vorgeblicher „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ gemäß § 126 StGB wurde durch den Beschuldigten Trapp erst am 22.06.2009 geschrieben.
Da kein Amoklauf stattfand, obwohl über eine Woche nach angeblich „akuter“ Gefährdungslage keine Festnahme erfolgte, mussten die Beschuldigten ihre phantastische Konstruktion dahingehend zurücknehmen, dass ich wie zunächst behauptet, einen „Amoklauf“ nicht „beabsichtigt“ sondern nun lediglich „angedroht“ habe.
Unmittelbar nach Festnahme in Stuttgart wurde initiativ durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, Erik Ohlenschlager, die Regionalzeitung Mainpost unterrichtet, die die Falschbeschuldigung der Staatsanwaltschaft identifizierend unter Missachtung der Unschuldsvermutung 1 : 1 veröffentlichte und im Sinne der Beschuldigten vorverurteilend und stigmatisierend titelt „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, was mit Verdachtsberichterstattung nicht abgedeckt ist.
Erik Ohlenschlager
Am 20.08.2010 erkannten die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, LG Würzburg, auf Freispruch, da von Anfang an keine Straftat durch mich vorlag.
Dr. Bellay, ehemals Zivilgericht Würzburg gab im Zeugenstand an, dass er von Lothar Schmitt zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt telefonisch kontaktiert wurde. Schmitt insistierte hierbei dahingehend, dass er die Klageschrift vom 18.05.2009 eventuell neu im Sinne der Beschuldigten als Straftat bewerte. Bellay lehnte dies ab.
In Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg wurde offenkundig, dass die Beschuldigen der Staatsanwaltschaft gezielt dahingehend Vertuschung betrieben, dass hochrangige Juristen (Ministerialrat Kornprobst, Dr. Bellay, dessen Kammerbeisitzender) das gleiche Schreiben, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten, das die Beschuldigten – demnach „Geschädigter“ und Ankläger in einer Person – böswillig als akute Amoklaufdrohung konstruieren wollten, als normalen Akteneingang ohne jeden Strafrechtsgehalt gewertet wurde.
3.
Aufgrund der phantastischen Behauptung der Beschuldigten Trapp und Lückemann und deren gezielter Täuschung von Richtern anhand selektiver Aktenlage, die entgegen auch § 160 Abs. 2 StPO alle entlastenden – bzw. den phantastischen Tatvorwurf entlarvenden – Fakten und Tatsachen unterdrückte, gelang den Beschuldigten eine Freiheitsberaubung vom 21.06.2009 bis zum 05. März 2009.
Die Beschuldigten veranlassten nach Festnahme zunächst, dass ich durch den für die Justiz verlässlichen Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß psychiatrisch begutachtet werde. Dr. Groß und dessen Kollege Dr. Blocher, deren Praxis in unmittelbarer Nachbarschaft zur Justizbehörde liegt, sind in der Region als sog. Einweisungsgutachter bekannt.
Jörg Groß
Dr. Groß lieferte wunschgemäß im Sinne der Beschuldigten ein „vernichtendes“ und vorsätzliches Fehlgutachten, das den Beschuldigten ermöglichen sollte, mich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren. Aufgrund beliebiger Fehldiagnosen (Wahn, paranoide-querulatorische Persönlichkeitsstörung, narzisstische Persönlichkeitsstörung) des Dr. Groß wurde ich am 05.08.2009 von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr überstellt. Formal änderte sich der Status von Untersuchungshaft in „Einstweilige Unterbringung“ gemäß § 126a StPO, weiter ohne Vorliegen einer Straftat.
Obwohl sämtliche Bediensteten der Forensik, insbesondere der später als Zeuge auftretende und mit mir befasste Oberarzt Manfred Filipiak innerhalb kürzester Zeit feststellten, dass keinerlei Voraussetzung für eine Unterbringung in der Forensik gegeben sind und Dr. Groß offenkundig ein (weiteres) Fehlgutachten erstattet hat, wurde eine Beendigung der Maßnahme verweigert.
Dieser Vorgang ereignet sich vor Bekanntwerden des Justizskandals Gustl Mollath, dem nahezu identische Fehldiagnosen zugewiesen wurden.
Erst nachdem Prof. Dr. Nedopil in München in einem Obergutachten offenlegte, dass Dr. Groß unter Missachtung der Mindestandards psychiatrischer Begutachtung ein eklatantes Fehlgutachten erstattet hat, dessen Diagnosen und Ergebnisse ALLE nicht zutreffen, wurde ich am 05. März 2010 nach bereits über acht Monaten dauernder Freiheitsberaubung infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde durch Beschluss des Landgerichts, Kammer Dr. Barthel, aus der Forensik entlassen.
Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft beantragten hierauf ohne Vorliegen einer Straftat einen weiteren Haftbefehl, den der mit dem Beschuldigten Lückemann befreundete Richter Dr. Norbert Baumann sowie dessen Beisitzer Thomas Schepping, 1. Strafsenat des OLG Bamberg, unterzeichneten. Thomas Schepping hat für diese Straftat offenkundige persönliche Motive, da er beginnend Dezember 2003 zwei mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Verfügungen der Juristin Neubert (Kindsmutter) gegen mich erließ, die seither als solche angegangen werden und ursächlich für die Zerstörung meiner Vaterschaft, den Kontaktverlust zu meinem Kind und letztlich die gesamten juristisch geführten Auseinandersetzungen und Schädigungen sind.
Wie bereits im Juni 2009 wurde für Erlass des Haftbefehls und zwecks Freiheitsberaubung der Haftgrund der „Fluchtgefahr“ mit krimineller Energie frei erfunden, der erkennbar zu keinem Zeitpunkt vorlag.
Die Skrupellosigkeit und absolute kriminelle Dreistigkeit der Beschuldigten zeigt sich in diesem Vorgang: man schreckt auch nach Entlarvung des Fehlgutachtens des Mittäters Dr. Groß durch den objektiven und untadeligen Gutachter Nedopil und achtmonatiger Freiheitsberaubung nicht davor zurück, eine weitere dreiste Freiheitsberaubung zu begehen. Das entlarvende und letztlich peinliche Scheitern des psychiatrischen Vernichtungsversuchs führt lediglich dazu, dass man wieder auf die strafrechtliche Schiene ausweicht und eine langjährige Haftstrafe zu erzwingen versucht, die auf faktenschaffender Untersuchungshaft aufgebaut werden soll.
Wahrscheinlich ist auch, dass die Beschuldigten meinen Suizid oder die Tötung durch einen Mitgefangenen anstrebten. Auf Schreiben der Staatsanwaltschaft, die in den Haftraum geliefert wurden, war stets vermerkt: „Beruf: Polizeibeamter“.
Alle Mitgefangenen, mit denen ich zu tun hatte, stufe ich als menschlich ehrlicher und integrer ein als die Justizverbrecher hier in dem rechtsradikalen CSU-Geklüngel um Clemens Lückemann.
Es folgte so eine weitere Freiheitsberaubung vom 12.03.2010 (Festnahme wieder am Freitag Nachmittag, in der gemeldeten Wohnung) bis zum 22.04.2010. hernach stellte sich die offenkundig integren Richter des Landgerichts Würzburg, Dr. Barthel und Dr. Breunig gegen die Beschuldigten und Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft und des OLG um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann.
Nach Freispruch verweigerten die Beschuldigten gemeinschaftlich unter weiterem Amtsmissbrauch die vom Landgericht zugesprochene läppische Haftentschädigung für zweifellos zu Unrecht erfolgte zehnmonatige Inhaftierung.
Eine nach Verfassungsbeschwerde eingereichte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde über rund 500 Seiten verschwand unerklärlicherweise kurz nach Einreichung.
Im Juni 2016 urteilte der Einzelrichter André Potocki, dass die im Dezember 2011 zugesandte Beschwerde wegen der hier aufgezeigten Justizverbrechen unbegründet sei. Gegen Potocki wurde wegen Strafvereitelung Strafanzeige erstattet, gegen den Referenten Axel Müller-Elschner wegen Urkundenunterdrückung.
Exemplarisch für den Umgang – auf dem sich seit Jahren endgültig als untauglich erwiesenen Rechtsweg in Bayern – mit Anzeigen, Beschwerden und zivilrechtlichen Klageschriften insbesondere auch aufgrund des eklatanten Fehlgutachtens des Dr. Groß wird folgendes Schreiben des Ministeriums der Justiz BEWEISRECHTLICH benannt:
Mit Schreiben vom 27. März 2015 teilt der Leitende Ministerialrat Zwerger mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005:
…“soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.”
Vorliegend ist hier eine Aneinanderreihung aufeinander aufbauender sich gegenseitig entlastender Vertuschungen, Ehrerklärungen, Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen zugunsten der Justizverbrecher.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.