Wie bayerische Richter und Staatsanwälte ein Justizverbrechen vertuschen wollen – durch bayerisches Staatsministerium gedeckt

Die Beschuldigten und Justizverbrecher in Franken: eine objektive Strafverfolgung der Verbrechen im Amt findet seit Jahren nicht statt, da die Beschuldigten gezielt das Tatortprinzip missbrauchen

Foto(23)Lückemann, rechts hinter dem amtierenden bayerischen Justizminister Bausback, der die Beschuldigten strafvereitelnd deckt und keinerlei Dienstaufsicht führt

imageThomas Trapp

Foto(1)Norbert Baumann

imageThomas Schepping

Der folgende Sachverhalt legt schwere Straftaten und Verbrechen im Amt durch bayerische Justizjuristen zur Last. Diese werden seit Jahren intern vertuscht und innerhalb der politischen Zuständigkeiten unter offenkundiger Strafvereitelung ignoriert.

Die Geltendmachungen sind seit 2013 im Internet veröffentlicht, ohne dass die Beschuldigten trotz der Schwere der zur Last gelegten Verbrechen Einwände in strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Form erhoben hätten, was für die Richtigkeit der Vorwürfe spricht:

1.
Am 18.05.2009 erstattete ich als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg und rechtsuchender Antragsteller/Vater beim bayerischen Ministerium der Justiz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp.

Nach Eingang dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wurde durch den Ministerialrat Kornprobst, Ministerium, Abgabenachricht zugesandt, dass die Beschwerde an die dienstaufsichtsführende Generalstaatsanwaltschaft Bamberg abgegeben wurde, 03.06.2009.

Ein wortgleiches Schreiben ging als Klageschrift an das Landgericht Würzburg, Zivilgericht, wo die Kammer unter Vorsitz des ehemaligen Staatsanwalts und Richters Dr. Bellay die Klage mit Beschluss vom 18.03.2009 rechtlich würdigte.

Spätestens am 12.06.2009 erhielt der Beklagte Thomas Trapp über seinen weisungsgebenden Vorgesetzten Clemens Lückemann Kenntnis von der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Beschuldigten Lückemann und Trapp verabredeten hierauf gemeinschaftlich die Begehung einer Freiheitsberaubung gegen meine Person, indem sie behaupteten, aus meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 gehe am 12.06. nun eine akute „Amoklaufgefahr“ bei den Justizbehörden durch mich hervor.

Zu diesem Zweck wurde der mit Lückemann befreundete Lothar Schmitt hinzugezogen, der wegen Abwesenheit der Gerichtspräsidentin Anna Maria Stadler als Vizepräsident die Dienstgeschäfte führte.

Der für Lückemann als Freund verlässliche Richter Lothar Schmitt agierte wunschg
emäß im Sinne der Täter.

imageLothar Schmitt

Denkbar ist, dass zur Begehung der Straftat der Freitag Nachmittag als günstiger Tatzeitpunkt verabredet wurde bspw. auch wegen Abwesenheit der Gerichtspräsidentin Stadler, die als integer einzustufen ist und die Tatbegehung in Kenntnis auch des Charakters des Beschuldigten Lückemanns hätte vereiteln können.

Obwohl vorgeblich laut Beschuldigten ein „Amoklauf“ durch mich bei den Justizbehörden Würzburg drohe, wurde mein Mobiltelefon nicht geortet. Im Gegenteil rief, wie die Polizeibeamtin Vierheilig später im Zeugenstand (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) angab, diese zweimal am fraglichen Freitag Nachmittag bei mir auf dem Mobiltelefon an. Als ich mich namentlich meldete, legte sie auf. Erklären konnte sie dieses Verhalten nicht. Man hätte hier polizeilich unkompliziert erfahren können, dass ich mich in Stuttgart aufhalte, seit Monaten nicht mehr in Würzburg war und auch kein „Amoklauf“ bei den Justizbehörden durch mich zu erwarten sei. Derarte entlastende Erkenntnisse waren offenkundig nicht das Ziel der durch Trapp instruierten Polizeibeamtin.

2.
In der darauffolgenden Woche bedrohte der Beschuldigte Trapp den Stuttgarter Polizeibeamten Michael Scheffel mit Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung, wenn ich nicht endlich festgenommen werde, Zeugenaussage in Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg, 814 Js 10465/09.

Welcher Druck seitens der Beschuldigten auf Polizeibedienstete in Baden-Württemberg letztlich zu einer Festnahme am 21.06.2009 in Stuttgart (als Teilnehmer beim Halbmarathon) führte, ist im Detail ungeklärt. Ein entsprechender Haftbefehl wegen vorgeblicher „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ gemäß § 126 StGB wurde durch den Beschuldigten Trapp erst am 22.06.2009 geschrieben.

Da kein Amoklauf stattfand, obwohl über eine Woche nach angeblich „akuter“ Gefährdungslage keine Festnahme erfolgte, mussten die Beschuldigten ihre phantastische Konstruktion dahingehend zurücknehmen, dass ich wie zunächst behauptet, einen „Amoklauf“ nicht „beabsichtigt“ sondern nun lediglich „angedroht“ habe.

Unmittelbar nach Festnahme in Stuttgart wurde initiativ durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, Erik Ohlenschlager, die Regionalzeitung Mainpost unterrichtet, die die Falschbeschuldigung der Staatsanwaltschaft identifizierend unter Missachtung der Unschuldsvermutung 1 : 1 veröffentlichte und im Sinne der Beschuldigten vorverurteilend und stigmatisierend titelt „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, was mit Verdachtsberichterstattung nicht abgedeckt ist.

imageErik Ohlenschlager

Am 20.08.2010 erkannten die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, LG Würzburg, auf Freispruch, da von Anfang an keine Straftat durch mich vorlag.

Dr. Bellay, ehemals Zivilgericht Würzburg gab im Zeugenstand an, dass er von Lothar Schmitt zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt telefonisch kontaktiert wurde. Schmitt insistierte hierbei dahingehend, dass er die Klageschrift vom 18.05.2009 eventuell neu im Sinne der Beschuldigten als Straftat bewerte. Bellay lehnte dies ab.

In Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg wurde offenkundig, dass die Beschuldigen der Staatsanwaltschaft gezielt dahingehend Vertuschung betrieben, dass hochrangige Juristen (Ministerialrat Kornprobst, Dr. Bellay, dessen Kammerbeisitzender) das gleiche Schreiben, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten, das die Beschuldigten – demnach „Geschädigter“ und Ankläger in einer Person – böswillig als akute Amoklaufdrohung konstruieren wollten, als normalen Akteneingang ohne jeden Strafrechtsgehalt gewertet wurde.

3.
Aufgrund der phantastischen Behauptung der Beschuldigten Trapp und Lückemann und deren gezielter Täuschung von Richtern anhand selektiver Aktenlage, die entgegen auch § 160 Abs. 2 StPO alle entlastenden – bzw. den phantastischen Tatvorwurf entlarvenden – Fakten und Tatsachen unterdrückte, gelang den Beschuldigten eine Freiheitsberaubung vom 21.06.2009 bis zum 05. März 2009.

Die Beschuldigten veranlassten nach Festnahme zunächst, dass ich durch den für die Justiz verlässlichen Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß psychiatrisch begutachtet werde. Dr. Groß und dessen Kollege Dr. Blocher, deren Praxis in unmittelbarer Nachbarschaft zur Justizbehörde liegt, sind in der Region als sog. Einweisungsgutachter bekannt.

imageJörg Groß

Dr. Groß lieferte wunschgemäß im Sinne der Beschuldigten ein „vernichtendes“ und vorsätzliches Fehlgutachten, das den Beschuldigten ermöglichen sollte, mich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren. Aufgrund beliebiger Fehldiagnosen (Wahn, paranoide-querulatorische Persönlichkeitsstörung, narzisstische Persönlichkeitsstörung) des Dr. Groß wurde ich am 05.08.2009 von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr überstellt. Formal änderte sich der Status von Untersuchungshaft in „Einstweilige Unterbringung“ gemäß § 126a StPO, weiter ohne Vorliegen einer Straftat.

Obwohl sämtliche Bediensteten der Forensik, insbesondere der später als Zeuge auftretende und mit mir befasste Oberarzt Manfred Filipiak innerhalb kürzester Zeit feststellten, dass keinerlei Voraussetzung für eine Unterbringung in der Forensik gegeben sind und Dr. Groß offenkundig ein (weiteres) Fehlgutachten erstattet hat, wurde eine Beendigung der Maßnahme verweigert.

Dieser Vorgang ereignet sich vor Bekanntwerden des Justizskandals Gustl Mollath, dem nahezu identische Fehldiagnosen zugewiesen wurden.

Erst nachdem Prof. Dr. Nedopil in München in einem Obergutachten offenlegte, dass Dr. Groß unter Missachtung der Mindestandards psychiatrischer Begutachtung ein eklatantes Fehlgutachten erstattet hat, dessen Diagnosen und Ergebnisse ALLE nicht zutreffen, wurde ich am 05. März 2010 nach bereits über acht Monaten dauernder Freiheitsberaubung infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde durch Beschluss des Landgerichts, Kammer Dr. Barthel, aus der Forensik entlassen.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft beantragten hierauf ohne Vorliegen einer Straftat einen weiteren Haftbefehl, den der mit dem Beschuldigten Lückemann befreundete Richter Dr. Norbert Baumann sowie dessen Beisitzer Thomas Schepping, 1. Strafsenat des OLG Bamberg, unterzeichneten. Thomas Schepping hat für diese Straftat offenkundige persönliche Motive, da er beginnend Dezember 2003 zwei mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Verfügungen der Juristin Neubert (Kindsmutter) gegen mich erließ, die seither als solche angegangen werden und ursächlich für die Zerstörung meiner Vaterschaft, den Kontaktverlust zu meinem Kind und letztlich die gesamten juristisch geführten Auseinandersetzungen und Schädigungen sind.

Wie bereits im Juni 2009 wurde für Erlass des Haftbefehls und zwecks Freiheitsberaubung der Haftgrund der „Fluchtgefahr“ mit krimineller Energie frei erfunden, der erkennbar zu keinem Zeitpunkt vorlag.

Die Skrupellosigkeit und absolute kriminelle Dreistigkeit der Beschuldigten zeigt sich in diesem Vorgang: man schreckt auch nach Entlarvung des Fehlgutachtens des Mittäters Dr. Groß durch den objektiven und untadeligen Gutachter Nedopil und achtmonatiger Freiheitsberaubung nicht davor zurück, eine weitere dreiste Freiheitsberaubung zu begehen. Das entlarvende und letztlich peinliche Scheitern des psychiatrischen Vernichtungsversuchs führt lediglich dazu, dass man wieder auf die strafrechtliche Schiene ausweicht und eine langjährige Haftstrafe zu erzwingen versucht, die auf faktenschaffender Untersuchungshaft aufgebaut werden soll.

Wahrscheinlich ist auch, dass die Beschuldigten meinen Suizid oder die Tötung durch einen Mitgefangenen anstrebten. Auf Schreiben der Staatsanwaltschaft, die in den Haftraum geliefert wurden, war stets vermerkt: „Beruf: Polizeibeamter“.

Alle Mitgefangenen, mit denen ich zu tun hatte, stufe ich als menschlich ehrlicher und integrer ein als die Justizverbrecher hier in dem rechtsradikalen CSU-Geklüngel um Clemens Lückemann.

Es folgte so eine weitere Freiheitsberaubung vom 12.03.2010 (Festnahme wieder am Freitag Nachmittag, in der gemeldeten Wohnung) bis zum 22.04.2010. hernach stellte sich die offenkundig integren Richter des Landgerichts Würzburg, Dr. Barthel und Dr. Breunig gegen die Beschuldigten und Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft und des OLG um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann.

Nach Freispruch verweigerten die Beschuldigten gemeinschaftlich unter weiterem Amtsmissbrauch die vom Landgericht zugesprochene läppische Haftentschädigung für zweifellos zu Unrecht erfolgte zehnmonatige Inhaftierung.

Eine nach Verfassungsbeschwerde eingereichte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde über rund 500 Seiten verschwand unerklärlicherweise kurz nach Einreichung.

Im Juni 2016 urteilte der Einzelrichter André Potocki, dass die im Dezember 2011 zugesandte Beschwerde wegen der hier aufgezeigten Justizverbrechen unbegründet sei. Gegen Potocki wurde wegen Strafvereitelung Strafanzeige erstattet, gegen den Referenten Axel Müller-Elschner wegen Urkundenunterdrückung.

Exemplarisch für den Umgang – auf dem sich seit Jahren endgültig als untauglich erwiesenen Rechtsweg in Bayern – mit Anzeigen, Beschwerden und zivilrechtlichen Klageschriften insbesondere auch aufgrund des eklatanten Fehlgutachtens des Dr. Groß wird folgendes Schreiben des Ministeriums der Justiz BEWEISRECHTLICH benannt:

Mit Schreiben vom 27. März 2015 teilt der Leitende Ministerialrat Zwerger mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005:

…“soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.”

Vorliegend ist hier eine Aneinanderreihung aufeinander aufbauender sich gegenseitig entlastender Vertuschungen, Ehrerklärungen, Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen zugunsten der Justizverbrecher.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

OLG Bamberg: der charakterlose Justizverbrecher Pankraz Reheußer bekommt von seinem Justizkollegen Ohlenschlager einen Freibrief für Rechtsbeugung und Kindesentzug…..

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Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, Bamberg

imagePankraz Reheußer, Bamberg

„Es hat sich herausgestellt, dass Pankratz Reheußer unschuldig ist.“ E. Ohlenschlager  

– Nein, Pankraz Reheußer ist ein willfähriger Justizverbrecher!

Nur kurz zur Info!…..ausführlicher Beitrag und Strafanzeige über die Polizei Baden-Württemberg gegen die sich selbst entschuldenden asozialen Justizverbrecher folgt…..

Die detaillierten Vorgänge sind den Lesern bekannt und in den Blogbeiträgen Februar 2016 nachzulesen, Originaldokumente: https://martindeeg.wordpress.com/2016/02/

Zur Erinnerung: auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung gelingt es der Volljuristin Kerstin Neubert seit 2003 mit dem in diesem Blog aufgezeigten MISSBRAUCH der Provinzjustiz Würzburg, meinem Kind den Vater wegzunehmen.

Ein Wegsperren und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen mich durch die Justizverbrecher um den „brillanten Juristen“ und Rechtsradikalen Clemens Lückemann 2010 führte nur kurzfristig zu Kooperation und „Umgang“ – seit 2012 liegt erkennbar eine Kindesentführung zum Zweck des ‚Umgangsboykotts‘ vor, die der Bamberger Justizverbrecher Pankraz Reheußer im Februar diesen Jahres mit ‚Umgangsausschluss‘ zugunsten der Kindesentzieherin Neubert rechtsbeugend manifestierte.

Pankraz Reheußer hat hiermit meinem Kind jegliche Unterstützung durch die Umgangspflegerin entzogen. Meine ZERSTÖRUNG der Vaterschaft weiter man manifestiert, die Schädigung durch Zeitablauf und Bindungsblockade weiter erschwert.

Pankraz Reheußer wird von mir persönlich haftbar gemacht!

Der Justizverbrecher bekommt – erwartungsgemäß – von seinem Justizkollegen Erik Ohlenschlager folgenden mit den üblichen Phrasen gespickten Freibrief für seine folgenschweren Straftaten im Amt:

100 Js 3222/16 vom 20.06.2016

….“Der bloße Umstand, dass der Anzeigenerstatter Deeg nicht bereit ist, die Entscheidung….sowie die darin erfolgte Begründung zu akzeptieren und er sich dessen rechtlichen Ausführungen verschließt, rechtfertigt nicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den…Reheußer.

Es geht hier nicht um irgendwas, es geht um Verschleppungen, Fehlentscheidungen und Straftaten im Amt in Reihe, die seit 2003 meinem Kind den Vater nehmen, um eine Würzburger Juristenkollegin zu hofieren.

Wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB macht sich ein Richter nur dann strafbar, wenn er sich bei der Leitung bzw. Entscheidung in einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei der vorsätzlichen Beugung des Rechts schuldig gemacht hat. Hierbei muss sich der Richter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt oder sich in elementarer und völlig unvertretbarer Weide über Verfahrens- und Rechtsregeln hinweggesetzt haben.

Lesen Sie die Europäische Menschenrechtskonvention, lesen Sie das Grundgesetz – und dann beschäftigen Sie sich mit dem Stand der Bindungsforschung und schalten Sie Ihrem gesunden Menschenverstand ein, Herr Ohlenschlager, falls der durch jahrelange Korrumpierung in diesem Justizsumpf nicht genauso verloren gegangen ist wie Ihr moralischer Kompass!

Selbst eine nach Ansicht des Anzeigenerstatters rechtsfehlerhafte Entscheidung eines Gerichts erfüllt noch nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung, wenn dieser in bloßer Verkennung der Rechtslage erfolgt ist.“….

Die alte Leier, wenn gar nichts hilft, wendet man Anklagen der offenkundigen Rechtsbeugung durch Argumentation mit der DUMMHEIT und „Rechtsunkenntnis“ des Richters ab, siehe Fall Mollath: auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind bei Bedarf in Bamberg „nicht bekannt“….

„Entscheidungen unabängiger Gerichte können nur in dem dafür vorgesehenen Instanzenzug und mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden.“

Der fehlende Instanzenweg wird durch die Justizverbrecher seit über einem Jahrzehnt vorsätzlich ausgehebelt – allein der Hinweis ist eine Unverschämtheit.

…..“Die Anzeige des Anzeigenerstatters Martin Deeg vom 29.02.2016 enthält lediglich pauschale Vorwürfe gegen die Justiz und den Beschuldigten, ohne jedoch schlüssige Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die ein konkretes Fehlverhalten oder eine konkrete strafbare Handlung des Beschuldigten begründen.“

Genau, wie ALLE Anträge, Beschwerden und Anzeigen von Martin Deeg bei dem Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit 2003!

(Halt….eine Dienstaufsichtsbeschwerde 2009 gegen Staatsanwalt Trapp wurde als „Androhung eines Amoklaufs“ gedeutet….von Staatsanwalt Trapp und Lückemann – bearbeitet wurde allerdings auch die nicht.)

Das ‚Tatortprinzip‘ schützt die fränkischen JUSTIZVERBRECHER um C. Lückemann …..Freiheitsberaubung im Amt und Kindesentziehung sind 2016 auch in Bayern keine Folklore mehr – sondern VERBRECHEN!

—–„Es ist unerheblich, ob Richter im Konkreten wegen Druck von Oben oder wegen persönlicher moralischer und psychischer Defizite rechtsbeugend agieren. Richter entscheiden sich lieber für Rechtsbeugung gegen den Recht- und Hilfesuchenden, um vorsorglich den „Anforderungen“ und „Aufstiegskriterien“ der Justiz-Hierarchie zu genügen oder heimlich ihre Macht über Beteiligte auszuleben. Ich nenne es heimlich deshalb, weil ich in dutzenden Verhandlungen keinen Richter erlebt habe, der beabsichtigte Dreistigkeiten direkt in der Verhandlung offenbarte. Heucheln, Unbestimmtheit und ausweichende Erklärungen, dann der Spruch „Entscheidung ergeht im Bürowege“ und schnell ins stille Kämmerlein. Richterverbände beklagen ausschließlich Arbeitsdruck, nicht jedoch diese weit verbreitete und intrigante Arbeitsweise von Richtern.“—–

Lutz Lippke

Die Täter und Verantwortlichen der bayerischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg haben seit 2003 nahezu jeden Schaden angerichtet, den sie anrichten konnten.

Um einen Mann loszuwerden, als Kriminellen und Verfolger zu stigmatisieren, Zuwendung und Bestärkung zu erhalten, genügte der Volljuristin Kerstin Neubert als Mutter des gemeinsamen Kindes die bloße Einschaltung der Justizbehörde.

Die Ausgrenzung, feministische Entwertung meiner Person als Mann – bloße Formsache und ein Selbstläufer. Bis heute.

Am 06. Dezember noch mit dem Kind gemeinsam auf dem Nikolausmarkt – eine Woche später bin ich der „belästigende Ex-Freund“…..der „Störenfried“.

Die wahren zugrundeliegenden Konfliktmuster („Bestrafung“) und das durch Dominanz geprägte Beziehungsverhalten der Frau hier im Blog seit langem aufgezeigt.

Vom „Erfolg“ ihrer Maßnahmen – wie einfach es ist, den Vater eines Kindes loszuwerden – dürfte Volljuristin Kerstin Neubert zumindest anfangs selbst überrascht gewesen sein.

imageKerstin Neubert 2015

Foto(2)Kerstin Neubert 2002

Diese Strafanzeige wurde erstattet – die Justizverbrecher decken sich nach wie vor gegenseitig …..und glauben offenbar weiter, sie kommen damit durch.:……

Hiermit wird beweisrechtliche Strafanzeige wegen anhaltender, persönlich motivierter Verbrechen im Amt erstattet insbesondere gegen die Beschuldigten

1. Clemens Lückemann, tätig bei den Justizbehörden Bamberg
2. Thomas Trapp, tätig bei den Justizbehörden Würzburg
3. Norbert Baumann, ehemals tätig bei den Justizbehörden Bamberg
4. Thomas Schepping, tätig bei den Justizbehörden Bamberg
5. Pankraz Reheußer, tätig bei den Jusitzbehörden Bamberg

Diese Strafanzeige ergeht in Absprache mit den Polizeibehörden.

Aus aktuellem Anlass:

Entsprechend der Erörterungen bei Besprechung mit den Polizeibehörden Stuttgart wird nun davon ausgegangen, dass geeignete Strafverfolgung und infolge auch politische Geltendmachung der hier in Rede stehenden Vorgänge erfolgt unter Beachtung der Tatsache, dass das sog. Tatortprinzip seit Jahren gezielt von den Beschuldigten bzw. den politisch Verantwortlichen in Bayern dazu missbraucht wird, Ermittlungen und Strafverfolgung bereits im Ansatz zu verhindern.

In Besprechung wurde auch erörtert, dass Gewalt im allgemeinen und anhand Biographie als meiner Person wesensfremd anzusehen ist, dass andererseits die hier verschuldeten Schädigungen und der anhaltende Kindesentzug durch Verbrechen im Amt jedoch seit langem nicht mehr hinnehmbar sind, eine Radikalisierung die logische Folge ist und Rache und Selbstjustiz nach jahrelangem Auflaufenlassen, Missbrauch von Amtsgewalt und eine absurde institutionelle Verweigerungshaltung, hier mein Elternrecht, die Rechte meines Kindes und eine Strafverfolgung gegen eine dominante verfassungswidrig alleinsorgeberechtigte Kindsmutter durchzusetzen, bei anderen derart Geschädigten längst erfolgt wäre und hier nur noch aufgrund der Offenkundigkeit des Unrechts, dem Zuspruch zahlreicher Helfer und aus Kindeswohlgründen in den vergangenen Monaten nicht erfolgt ist.

Darüberhinaus besteht seit kurzem ein öffentliches Interesse, das die Erwartungshaltung berechtigt, dass sich die Verantwortlichen und ihre Taten einer öffentlichen Anklage werden stellen müssen, die eine rechtsstaatliche Anklage zwingend zur Folge hat.

Offenkundig sind in Bayern AUFKLÄRUNG von Verbrechen und Straftaten durch CSU-Funktionäre nur so möglich.

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Wie zuletzt beweisrechtlich angezeigt, wird beim EGMR in Straßburg offenkundig durch den Referenten Axel Müller-Elscher sowie den rechtskonservativen Richter Andre Potocki Urkundenunterdrückung und Strafvereitelung zugunsten der bayerischen Justiztäter veranlasst. Die Fallhöhe hochrangiger Juristen durch Bekanntwerden der Verbrechen im Amt hier ist offenkundig bewusst.

Die Anzeige wird an politisch Verantwortliche weitergegeben, das Ziel ist weiter ein Untersuchungsausschuß.

Kindesentziehung und Entrechtung im Zuge feministischem Mainstreams ist auch in Deutschland im Jahr 2016 nicht mehr hinnehmbar.

Dieser Anzeige wird folgendes vorausgeschickt:

Als leiblicher und rechtlicher Vater wurde ich drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes durch einfache Verfügung und sog. Glaubhaftmachung nach § 1 GewSchG seitens der Kindsmutter/Volljuristin von meinem Wunschkind zwangsweise getrennt. Die vermutlich affektiv veranlasste Initiative, einen persönlich motivierten inneren Konflikt über die hierfür völlig untaugliche und inkompetente Justiz lösen zu wollen, ging von der Kindsmutter aus.
In Würzburg werden Frauen (nach bundesweitem Vorbild) bis heute durch Frauennetzwerke unter Beteiligung von Polizei und Staatsanwaltschaft u.a. in öffentlichen Veranstaltungen dazu aufgerufen (Bild: der Beschuldigte Trapp), Konflikte mit Partnern etc. auf diese Art anzugehen.

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Sowohl der Beschuldigte Schepping als erster involvierter Richter als auch örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft sind von Beginn an nicht in Gesetzesbindung, z.B. § 160 Abs. 2 StPO, sondern wie selbstverständlich in Form von Parteinahme für die Frau als vorgebliches Opfer tätig geworden.

Das gemeinsame Kind der Parteien spielte von Anfang an keinerlei Rolle.

Um die durch die aufgrund der willkürlichen Verfügung drohende Bindungsschädigung und Kontaktabbruch mit insbesondere irreversibler Schädigung für das Kind zu verhindern, wurden von mir als Vater sofort sämtliche notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet, um Aufklärung, Hilfe und Vermittlung zu erlangen.
Auf der persönlichen Ebene wurde seitens der mütterlichen Familie jedwede Beteiligung, Vermittlung und Kommunikation verweigert – siehe u.a. beweisrechtliche Schreiben der Schwester, Sonja Neubert. Der intrigante und als „Ersatzvater“ fungierende Großvater Willy Neubert schrieb noch 2012 den Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann, persönlich an, um hintenherum Umgangstreffen zu verhindern und komplette Ausgrenzung zu erreichen.

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Die Folge ist eine nun seit 2003 (mit Unterbrechung 2010 bis 2012, Richterin Sommer, AG Würzburg, setzte gegen den Willen der Kindsmutter wöchentliche Treffen über den Kinderschutzbund durch, insgesamt 94 Treffen) andauernde Bindungszerstörung und willkürlich fortgesetzte Kontaktlosigkeit zwischen Vater und Kind, eine asoziale und bösartige Entwertung, Kriminalisierung und öffentliche Stigmatisierung meiner Person bis hin zum Versuch völliger Vernichtung durch dauerhaftes Wegsperren mithilfe eines Fehlgutachtens.

Vorliegend sind Verbrechen im Amt, ein schuldhaftes Komplettversagen der Justiz, die das Gegenteil von Rechtsfrieden und Prävention zur Folge hat und das Verschulden u.a. einer anhaltenden posttraumatischen Belastungsstörung und Traumatisierung.

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Der Beschuldigte Lückemann

Insbesondere die oben genannten Beschuldigten wähnen sich erkennbar über Recht und Gesetz stehend.

Die Beschuldigten nehmen seit langem erkennbar den Tod des Anzeigenerstatters durch Suizid in Kauf bzw. versuchen diesen offenkundig herbeizuführen.

Ebenfalls werden schwere Gewalttaten oder Tötungsdelikte gegen Verantwortliche im Rahmen der Selbstjustiz als Folge der nun über ein Jahrzehnt andauernden existentiellen Schädigungen – insbesondere in Bezug auf mein Kind, die Verweigerung der Aufklärung dieses Justizskandals, Vereitelung des Rechtswegs und dreistester Missachtung von Recht und Gesetz innerhalb dieser Justizenklave Würzburg/Bamberg – von den Beschuldigten offenkundig bewusst provoziert.

Wie die Erfahrung zeigt, wird bereits die Benennung dieser jedem vernünftig denkenden Menschen sich erschließenden Gefahren und Folgen von den Juristen dieses rechtsfreien Raums lediglich missbraucht, das Unrecht weiter zu steigern und durch dummdreiste Pathologisierungsversuche gegen die Geschädigten weiter zu potenzieren.

Die asoziale und anmaßende Dummheit, mit der hier seitens bayerischer Justizjuristen mit Menschenleben gespielt wird, ist atemberaubend.

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Anstatt für Rechtsfrieden und Prävention im Sinne aller Beteiligten und insbesondere zum Kindeswohl zu sorgen – bspw. durch Durchsetzung der bereits beschlossenen Mediationder Eltern, Dezember 2011, Familiengericht Würzburg – wurde ich als Vater durch jahrelange asoziale Ausgrenzung, Bindungszerstörung und Kontaktverhinderung zu meinem Kind und die absurden Kriminalisierungs- und Pathologisierungsversuche der Beschuldigten nun radikalisiert und bin für die Beschuldigten erkennbar als unberechenbar und unkontrollierbar anzusehen.

Radikalisierung, Selbstjustiz und Resignation infolge Vertrauensverlust in CSU-Institutionen von immer mehr Menschen darf in Bayern seit langem als systemimmanent angesehen werden, da die CSU keinerlei Kontrollwillen über die eigenen Behörden und Funktionäre hat und überhaupt erst bei medialer Berichterstattung so etwas wie Ermittlung erfolgt.

Insbesondere der oben genannte Beschuldigte Lückemann ist in diesem Gesamtkontext als Rechtsradikaler einzustufen. Die persönlich motivierte Strafwut und der Vernichtungswille gegen meine Person speist sich offenkundig aus einem tiefsitzenden Ressentiment und Weltbild gegen alles vermeintlich „Linke“ und Aufmüpfige“. Die Beispiele für derarte Strafwut unter dem Etiektt „rechtskonservativ“ im Justizbezirk sind praktisch endlos, während Rechtsradikale, Rassismus und Fremdenhass institutionell gedeckt und nur bei Bekanntwerden als Einzelfälle oder nicht justiziabel bagatellisiert werden.

Clemens Lückemann hat so unter parteipolitischem Schutzschirm der CSU, wo er als „brillanter Jurist“ geführt wird, im Justizbereich Würzburg/Bamberg ein selbstreferentielles Netzwerk aus Abhängigkeiten, Korruption und Geklüngel geschaffen, dessen Fassade auf Obrigkeitshörigkeit unbedarfter Bürger und allgemeinem Nimbus der Justiz aufgebaut ist.

Dieser Zustand geht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit und unbedarfter Rechtsuchender wie meiner Person als ehemaligem Polizeibeamten, die in diesem autarken rechtsfreien Raum auflaufen gelassen werden. Bei Gegenwehr von Betroffenen gegen dieses Unrecht und rechtsfremdes Vorgehen – in meinem Fall ein jahrelanger Kindesentzug durch Kindsmutter/Volljuristin – wird mit willkürlichen Repressionen wie Wohnungsdurchsuchungen und Zwangseinweisungen versucht, zu unterwerfen und loszuwerden. Wer sich immer noch zur Wehr setzt, indem er Anträge und Beschwerden schreibt, wird mit Fehlgutachten von örtlichen Psychiatern pathologisiert. Die Muster sind im Fall Gustl Mollath bekanntgeworden: es geht im Kern nur noch darum, wer über Status, Amtsgewalt und die Deutungs- und Meinungshoheit verfügt.

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Dieses Netzwerk Lückemann bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg entzieht sich so faktisch jeglicher rechtsstaatlichen und politischen Kontrolle.

Um den in solchen Fällen üblichen Abwehrmechanismen bei Amtsvergehen, der Anzeigenerstatter sei ein „Querulant“, es handle sich um „Verschwörungstheorien“ etc. vorzubeugen, sind die hier geschilderten Straftaten im Amt und die über Jahre zahlreich vereitelten Versuche, eine objektive und unabhängige Strafverfolgung/Ermittlungen, zivilrechtliche Aufklärung und Geltendmachung auf dem Rechtsweg gegen die Beschuldigten im Amt zu erreichen, u.a. beweisrechtlich veröffentlicht und dokumentiert unter martindeeg.wordpress.com.

Das ganze ist erkennbar und aufgrund 12 1/2-jähriger Erfahrung und Recherche zweifelsfrei als strukturelle Korruption zu werten, gegen die nicht das Geringste unternommen wird.

In Besprechung mit den ebenfalls seit Jahren immer wieder und seit 2014 durchgehend mit den Vorgängen befassten und informierten Polizeibehörden in Baden-Württemberg wurde als dominantes Hemmnis einer objektiven Aufklärung und Verantwortungsnahme der Täter im Amt das Tatortprinzip benannt, das dazu führt, dass sämtliche Vorgänge in den Verfügungsbereich der Beschuldigten gelangen, wo sie ohne Umschweife entledigt werden.

Dies führt zum Beispiel dazu, dass eine ausführlich erstattete Strafanzeige wegen Straftat nach § 235 StGB gegen die Beschuldigte Neubert, die mit meinem Kind seit Oktober 2012 unter Mißachtung vollstreckbaren Umgangsbeschlusses zwecks Bindungsblockade zum Kind untergetaucht ist, innerhalb von zwei Wochen – Anzeigenerstattung, Übersendung an die Kriminalpolizei Würzburg, Abgabe an Staatsanwaltschaft – bereits mit Verfügungserhalt durch den Würzburger Staatsanwalt Frank Gosselke aus dem Netzwerk Lückemann per Verfügung und ohne jedwede Tätigkeit „eingestellt“ wurde.

Frank Gosselke hat darüberhinaus offenbar mehreren Fällen – der Polizeibehörde vorliegend – erstattete Strafanzeigen wegen Strafvereitelung etc. gegen sich selbst bearbeitet und eingestellt.

Der Beschuldigte und Mittäter Gosselke ist gemäß der Logik der CSU-Justiz mittlerweile zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg befördert worden.

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Die Strafanzeige bezieht sich insbesondere auf folgende Justizverbrechen und deren strafvereitelnde Vertuschung, die der Polizeibehörde durch vielfache eingereichte Schriftsätze bekannt sind und beweisrechtlich im Blog „martindeeg.wordpress“ verfügbar, Originalakten:

1. Die seit Dezember 2003 erfolgte willkürliche und zuletzt offen persönlich motivierte und bösartige Kindesentziehung/Kindesentführung durch die Juristin Kerstin Neubert (Wohnsitz unbekannt, tätig bei der Kanzlei Pickel & Partner, Schweinfurt) wodurch schuldhaft auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung, Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg seit 2003 jedwede Ausübung meiner Elternrolle vereitelt wird. Zuletzt wurde seit 2012 (beginnend Treffen am Freitag, 01.06.2012) ein konkreter Umgangsbeschluss auf wöchentliche Treffen mit dem Kind schuldhaft vereitelt, die Kindsmutter tauchte unter. Meine Vaterschaft und das Recht des Kindes auf beide Eltern wurde dem persönlichen Motiv der Kindsmutter untergeordnet, sich einer vom Gericht angeordneten gemeinsamen Elternberatung zu entziehen, Zusammenarbeit mit Kinderschutzbund und Umgangspflegerin zu vereiteln und weiter jegliche Kommunikation und auch indirekte Konfrontation mit meiner Person zu verhindern. Es geht hier offenkundig um tiefsitzende Bindungssstörung und eigene Schuldgefühle, die die Kindsmutter auch zum Preis irreversibler Bindungsschädigung des eigenen Kindes aggressiv abwehren muss. Anträge meiner Person auf Durchsetzung von Maßnahmen, Anordnung Zwangsgeld etc. wurden nicht bearbeitet. Die Kindsmutter gelang diese existentielle Schädigung nur durch völlige Untätigkeit der sachbearbeitenden Richterin Antje Treu, Würzburg sowie völlig widerwärtig-bösartiges Engagement der Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger, Würzburg, die mit massiven Entwertungen destruktive Emotionalität in das Verfahren einbrachte, der Kindsmutter zur Kindesentführung durch Abtauchen geraten hat und so letztlich erreichte, dass seit 2012 kein Kontakt mehr stattfand. Dr. Gabriele Hitzlberger und der o.g. Beschuldigte Pankraz Reheußer werden persönlich für die Schädigungen verantwortlich gemacht. Reheueßer wurde offenkundig von Lückemann instruiert und hat in Entsprechung entgegen der Bemühungen und Empfehlungen aller Berater und Helfer – insbesondere der engagierten Umgangspflegerin, Zeugin Ursula Baur-Alletsee – einen weiter ausgrenzenden rechtswidrigen Umgangsausschluss nach dem Willen der immer ungenierter dieses Ziel verfolgenden Kindsmutter/Volljuristin Kerstin Neubert erlassen.

2. Schwere gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) unter Erlass zweier rechtswidriger Haftbefehle und Erwirken eines vorsätzlich falschen Sachverständigengutachtens durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß sowie Vertuschung der Vorgänge innerhalb der bayerischen Justiz („Tatortprinzip“). Die hier in Rede stehenden vorsätzlichen und mit teilweise immensem Missbrauch staatlicher Amtsgewalt bösartig herbeigeführten und beabsichtigten existentiellen Schädigungen meiner Person – Zerstörung meiner Vaterschaft, öffentliche Stigmatisierung als Straftäter, wirtschaftliche und soziale Vernichtung, dauerhaftes Wegsperren mit vorsätzlich falschem Gutachten – sind objektiv geeignet, massivste Reaktionen meiner Person bis hin zu Tötungsdelikten gegen die Beschuldigten und Verantwortlichen zu provozieren. Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass derartige Verbrechen im Amt nicht folgenlos bleiben werden und können. Rache und Selbstjustiz infolge von Rechtsverweigerung und einer hieraus resultierenden Radikalisierung von Justizopfern sind in Bayern ebenfalls bekannt. Dass die Missachtung von Recht und Gesetz bei Justizbehörden in Bayern ein strukturelles Problem ist, ist spätestens durch den Umgang mit dem Justizskandal Gustl Mollath bekannt geworden. Das Justizministerium verweigert nicht nur jedwede Dienstaufsicht und Aufklärung von zur Kenntnis gebrachten Dienstvergehen und Straftaten im Amt. Durch den Blog martindeeg.wordpress ist darüberhinaus beweisrechtlich belegt, dass seitens des CSU-geführten Justizministeriums aktive Strafvereitlung erfolgt, indem man Vorgänge einfach an die Beschuldigten zur Bearbeitung weitergibt und diese mit pauschalen Ehrerklärungen vor Strafverfolgung und Ermittlung schützt.Es wird daher weiter Strafanzeige gegen den bayerischen Justizminister Winfried Bausback wegen Strafvereitelung erstattet, da der konkrete und dringende Tatverdacht besteht, dass anhaltend gesetzeswidriges Verhalten gegenüber meiner Person als Rechtsuchender, Vater und und ehmaligem Polizeibeamten aktiv vertuscht und vereitelt wird. Es besteht der vielfache Verdacht von Strafvereitelung und Rechtsbeugung zugunsten der obigen Beschuldigten durch Mittäter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Die Offenlegung dieser Fakten und Tatsachen führt dazu, dass ich seit längerem Morddohungen erhalte, die dem rechtsradikalen Umfeld/Kreis des Lückemann zugerechnet werden dürfen. Lückemann, der sich öffentlich gegen alles „Lasche und Linke“ aussprach, ist Verfassungsrichter in Bayern.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Gerhard Strate: Ehemalige OLG-Gerichtspräsidentin wegen NÖTIGUNG angezeigt!

Das ist einen Beitrag wert – anders als bei Lückemann und seinen fränkischen CSU-Justizverbrechern geht es hier ’nur‘ um Nötigung……!

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EXKLUSIV Beistand für gründlichen Richter –
Anwälte zeigen Ex-Gerichtschefin wegen Nötigung an

Stuttgart – Ein Freiburger Richter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, der wegen seiner Gründlichkeit zu wenig Fälle erledigt, bekommt jetzt Beistand von Juristen aus ganz Deutschland. In einer konzertierten Aktion erstatten sie bei der Freiburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchter Nötigung in einem besonders schweren Fall gegen die ehemalige OLG-Präsidentin Christine Hügel, die den Richter zu schnellerem Arbeiten ermahnt hatte. Die teils prominenten Rechtsexperten – vorneweg der bekannte Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate – sehen darin einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit, den es abzuwehren gelte. Zugleich werden beim Stuttgarter Justizministerium mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Hügel eingereicht. Damit muss der neue Ressortchef Guido Wolf (CDU) in dem seit Jahren schwelenden Fall erstmals Farbe bekennen.“….

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….“Mit den an die Freiburger Staatsanwaltschaft gerichteten Strafanzeigen wird der Konflikt nun auf eine neue Ebene gehoben. In den nur leicht variierenden Schreiben von etwa zehn Juristen wird Hügel versuchte Nötigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Bei der Ermahnung zu einer anderen Arbeitsweise handele es sich um eine ­„Drohung mit einem empfindlichen Übel“ im Sinne des Strafgesetzbuches, heißt es darin.

Das Ziel der Nötigung sei rechtswidrig, weil ein Richter das Recht keinesfalls gegen seine Überzeugung anwenden dürfe. Hügel habe mit Vorsatz gehandelt und wolle durch den Druck eine andere, „zeitsparende“ Rechtsprechung durchsetzen. Ihre Motive ergäben sich aus dem politischen Hintergrund: Die Landespolitik erwarte, dass Richter ihre Arbeitsweise nach der Zahl der ihnen zugewiesenen Fälle richteten.“

Beistand bekommt der Richter auch von dem früheren Diplomaten und baden-württembergischen Regierungsbeamten Klaus Hermann Ringwald, der einst im engen Umfeld des Ministerpräsidenten Filbinger arbeitete. Die Anzeige sei „die Konsequenz meiner rechtsstaatlichen Überzeugungen“, schreibt der heute als Anwalt tätige Jurist. Es sei wichtig zu klären, ob Nötigung vorliege, wenn ein Richter entgegen seiner richterlichen Überzeugung arbeiten solle. Unterstützt wird die Anzeige auch vom früheren Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, die den Vorgang wie andere Berufsverbände auch mit Sorge verfolgt.

Parallel zu den Anzeigen gehen neue Dienstaufsichtsbeschwerden, unter anderem von Ringwald, an das Justizministerium. Darin wird der „Verdacht schwerer Dienstvergehen“ gegen Hügel und enge Mitarbeiter erhoben, dem in Disziplinarverfahren nachzugehen sei. Der frühere Minister Rainer Stickelberger (SPD) hatte ähnliche Beschwerden unter Verweis auf die laufenden Verfahren zurückgestellt. Sein Nachfolger Guido Wolf (CDU) wird nun aufgefordert, er solle „die Untätigkeit Ihres Amtsvorgängers umgehend korrigieren“. Zu klären sei auch, ob Hügels gesetzeswidriges Vorgehen vom Ministerium gedeckt wurde.“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beistand-fuer-gruendlichen-richter-anwaelte-zeigen-ex-gerichtschefin-wegen-noetigung-an.b2c2a0f7-ed25-4433-9907-d74134f3a260.html

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http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.karlsruher-olg-praesidentin-huegel-gerichtschefin-geht-vorzeitig.ca417ad9-5e41-4c8f-b553-fedfca7258b3.html

Beim EGMR werden Akten vernichtet, Einzelrichter Andre Potocki deckt die Justizverbrecher um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann: Freiheitsberaubung im Amt kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention….!

ES IST ZEIT FÜR EINE AKTUELLE BESTANDSAUFNAHME:

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Der Rechtsweg ist nun beendet! Dieser Blog ist Beweismittel für umfassende fotlaufende Verbrechen im Amt, für jahrelange Beihilfe zur Kindesentführung, Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft.

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Prof. Dr. Norbert Nedopil, der mit seinem objektiven Gutachten und seiner Neutralität von München aus verhindert hat, dass die Würzburger Justizverbrecher mich mit einem Fehlgutachten des Würzburgers Dr. Groß dauerhaft zu Unrecht in der Forensik versenken, Modell Gustl Mollath, veröffentlicht in Kürze dieses Buch:

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„Wie Verbrecher ticken: faszinierende Einblicke in die Welt der forensischen Psychiatrie

Prostituiertenmörder, Briefbombenleger, Kinderschänder, Akteure im NSU-Prozess: Schon viele Menschen haben Norbert Nedopil einen tiefen Einblick in ihre Seele gewährt. Ein grundlegendes Interesse an der menschlichen Psyche lässt den bekanntesten forensischen Psychiater Deutschlands auf Spurensuche gehen: Welche Faktoren führen dazu, dass ein Verbrechen geschieht? Wann muss ein Täter ins Gefängnis, wann in die Psychiatrie? Was passiert nach dem Strafvollzug? Pointiert entschlüsselt Nedopil die gesellschaftlichen und psychologischen Dimensionen des Verbrechens und gibt Einblicke in seine spektakulärsten Fälle.“

http://www.buecher.de/shop/sachbuch/jeder-mensch-hat-seinen-abgrund/nedopil-norbert/products_products/detail/prod_id/44941988/

Prof. Nedopil ist nur einer der vielen professionell und objektiv urteilenden Menschen, die ich während dieses Justizskandals in Bayern kennenlernte – und die die anmaßendem und korrupten Justizverbrecher mit der Realität konfrontieren.

Die unten aufgeführten Täter können sich momentan bedanken bei integren, empathischen Menschen, die mir dabei helfen, diesen Justizskandal öffentlich zu machen, mit professionellem Wissen zur Seite stehen! Jeder und jede, die sich objektiv instensiver mit dieser Sache befasst, seien es die Polizeibeamten hier in Baden-Württemberg oder alle anderen, die durch diesen Blog davon erfahren haben, oft erst durch Dritte, kommt zum gleichen Ergebnis: es geht hier um Justizverbrechen und völlig unbegründeten Kindesentzug.

Es geht kurzfristig zunächst vorrangig noch darum, die breite Öffentlichkeit zu informieren, wie eine banal-launig erzwungene Trennung und ein asozialer Kindesentzug durch eine Rechtsanwältin unter dem Etikett „Belästigung“ unmittelbar nach der Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes/Heiratsabsicht dazu missbraucht wird, einen Unschuldigen zu kriminalisieren, zu pathologisieren, schließlich völlig vernichten zu wollen. Justizverbrecher in Franken, CSU-Juristen, die im Schutz ihrer Partei und ihrer Ämter glauben, sich alles erlauben zu können.

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, macht seit 2004 mit rechtsradikalen Richtern und asozialen verbrecherischen Staatsanwälten gemeinsame Sache, um mich, den Vater des gemeinsamen Kindes, endgültig loszuwerden, eine zehnmonatige Freiheitsberaubung infolge ihrer Falschbeschuldigungen und asozialen Diffamierungen führte 2010 nur kurz zu einem Umdenken. Seit 2012 wird mein Kind wieder entzogen, mein Suizid provoziert: image

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Diese Würzburger Hetzanwältin, Gabriele Hitzelberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe; sie hat der Mutter zu Missachtung des Umgangsbeschlusses, Kontaktverweigerung zur Umgangspflegerin, zum Untertauchen, zur Kriminalisierung geraten – und nichts ausgelassen, bösartige asoziale Ergüsse in amtliche Schriftsätze zu gießen; die anfangs bemühte Richterin wurde mit einem asozialen Befangenheitsantrag kaltgestellt. Hitzlberger hat all dies verschuldet im vollen Wissen um die Schädigung meines Kindes: IMG_0064

Die Initiatve und die Weisungen für die seit spätestens 2006 völlig rechtsfernen, aktionistischen und persönlich motivierten Verfolgungen meiner Person – „Querulant“ – gehen von diesem Mann aus, der über lange Jahre ein Netz aus Abhängigkeiten und parteipolitischem CSU-Geklüngel in der fränkischen Justiz geschaffen hat, sein rechtsradikales Weltbild an junge Juristen weitergibt und deren Examen „prüft“, nach außen mit seriösem Habitus – intern werden jedwede Schweinerei und Gesetzesbrüche parteipolitisch gedeckt. Clemens Lückemann gehört nicht an die Spitze einer Behörde sondern in Haft:
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Jedwede Schweinerei, rechtsradikale Gesinnung, Verbrechen im Amt werden gegenseitig gedeckt. Das Justizministerium führt keine Dienstaufsicht, sondern erörtert mit den Beschuldigten, wie man die Verbrechen im Amt vertuschen kann.

Sicher auch wieder am 13. Juli 2016 in Aying bei der „Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten“, an der der bayerische Justizminister Winfried Bausback „teilnimmt“.
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Ein Fassadenminister, der die Justiz weder kontrolliert noch Interesse an Aufklärung von Missständen hat sondern lediglich bei „festlichen Anlässen“ auf Fotos posiert und Hände schüttelt, ansonsten die Schweinereien und Straftaten seiner Beamten in Richtung Politik abdeckt.

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Bayern ist in weiten Teilen kein Rechtsstaat mehr sondern ein Selbstbedienungsladen für rechtskonservative Parteikarrieristen und selbst Nazi-Frontsänger: Maik B. wurde von Lückemann erst aus dem Richteramt entlassen, als die Kenntnisse des Verfassungsschutz über dessen Nazi-Band „Hassgesang“ in den Medien erörtert wurde.

Stattdessen werden von dieser Justiz Unschuldige verfolgt, die Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen! Lästige Menschen wie Gustl Mollath sitzen momentan noch zuhauf in den Forensiken des sog. Freistaats – nicht weil sie gefährlich oder krank sind, sondern weil sie der Justiz lästig waren, Reaktionen auf Unrecht zeigten, die man mit Genuß gegen sie verwendet hat.

Gustl Mollath hatte nur das Glück, dass der Komplex „Schwarzgeldmillionen“ Interesse weckte, ansonsten säße erwie viele andere heute noch zu Unrecht ein: Paarkonflikt, Mann „gewalttätig“ und „querualtorisch“ vor Gericht, Akte zu…

Zurück zum konkreten Justizskandal in meinem Fall:
Bei einer Besprechung mit der Polizei in der vergangenen Woche wurde das „Tatortprinzip“ als Problem bei der Verfolgung dieser Justizverbrechen von Lückemann, Trapp, Reheußer, Drescher, Groß, Baumann und Schepping
etc. ausgemacht: örtlich zuständig für die Straftaten der bayerischen Juristen ist stets die Behörde, bei der die Beschuldigten tätig sind oder Führungspositionen ausnutzen. Im Fall Lückemann „bearbeiten“ weisungsgebundene Untergebene.

Und Strafanzeigen gegen den Würzburger Staatsanwalt Frank Gosselke, inzwischen parteipolitische Karriere bei der Generalstaatsanwaltschaft, wurden vom Beschuldigten Frank Gosselke gleich selbst bearbeitet…..

Es geht hier um einen rechtsfreien Raum, der den Rechtsstaat seit langem ausgehebelt hat – oohne dass eine breite Öffentlichkeit ahnt, in welchem Ausmaß, mit welcher Selbstverständlichkeit und zum Teil welch bösem Willen dies geschieht.

Anwälte, Justizbedienstete und integre Mitarbeiter der Behörden tuscheln zwar – trauen sich aber nicht an die Öffentlichkeit.

Der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, den der CSU-Jurist Norbert Baumann leitete, ist über Jahre bundesweit bekannt als völlig rechtsfremder und untauglicher Senat, der mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Man schweigt und lässt die Täter weitermachen…..
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Vergangene Woche wurde folgende Strafanzeige bei der Polizei in Baden-Württemberg eingereicht.

1. Der Rechtsreferent des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht im Verdacht, Akten zu vernichten, Urkunden zu unterdrücken.

2012 war meine über 500 Seiten umfassende Beschwerde gegen den Justizverbrecher Clemens Lückemann und die Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Juristen in Franken schon einmal verschwunden, „unerklärlicherweise“, wie A. Müller-Elschner mitteilte.

2. Der Einzelrichter Andre Potocki hat nun nach 4 1/2 Jahren den Justizverbrechern in Franken einen Freibrief erteilt: die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen einer Straftat, das Wegsperren mittels vorsätzlichem Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß, zwei Haftbefehle ohne Straftat und mit herbeiphantasierter „Fluchtgefahr“ und die Verweigerung der Entschädigung durch die Täter und Beschuldigten, nachdem die integren Würzburger Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig in Freispruch feststellten, dass hier nie eine Straftat vorlag, wurde durch Potocki als „unzulässig“ verworfen.

Die Beschwerde ist u.a. hier nachzulesen:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1033/12

Im Rahmen einer Besprechung wurde bei der Polizei Baden-Württemberg zunäschst diese Strafanzeige erstattet – alles was nach Bayern geht, landet derweil dort offenkundig im Reißwolf, um die Täter im Amt zu decken:

—–„Zur Weiterleitung

 

70499 Stuttgart 14.06.2016

Hiermit wird Strafanzeige erstattet gegen

1. den Referenten A. Müller Elschner, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich

2. den Richter Andre Potocki, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich

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wegen Urkundenunterdrückung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten im Amt.
Gründe / Sachverhalt:

1.
Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 21. Juni 2009 auf Grundlage eines rechtswidrigen Haftbefehls, den der Staatsanwalt Thomas Trapp in Zusammenwirkung mit seinem weisungsgebenden Dienstvorgesetzten, Clemens Lückemann, gegen mich beantragt und erlassen hatte, in Stuttgart festgenommen.

Grundlage für diese Freiheitsberaubung im Amt sorgte eine bereits am 18.05.2009 von mir gegen den Staatsanwalt Trapp versandte Dienstaufsichtsbeschwerde/Klageschrift, die durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, Ministerialrat Kornprobst sowie eine Kammer des Zivilgerichts Würzuburg unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Ministerialrat Kornprobst sandte mir am 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu.

Wider besseres Wissen und in böswilliger Schädigungsabsicht täuschten die Beschuldigten Trapp und Lückemann am 12.06.2009 eine akute Gefährdungslage durch meine Person vor, die sie durch die Dienstaufsichtsbeschwerde zu begründen suchten.

Richter wurden entweder getäuscht oder waren den Beschuldigten als Justizkollegen willfährig zu Diensten bei dem offenkundigen Ziel, einen lästigen Antragsteller in einem Kindschaftskonflikt, der zu diesem Zeitpunkt bereits fast 6 Jahre bei den Justizbehörden Würzburg anhängig war, loszuwerden.

Der den Haftbefehl und sinnfreie „Sicherheitsmaßnahmen“ initiierende Richter Lothar Schmitt ist als Freund des Beschuldigten Lückemann anzusehen. Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg, Schmitt Vizepräsident.
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Ohne Vorliegen einer Straftat wurde ich vom 21. Juni 2009 bis zum 05. Mai 2010 in Untersuchungshaft gehalten.

Mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, der wirtschaftlich abhängig den Justizbehörden Würzburg bis heute Gefälligkeitesgutachten liefert, sollte eine dauerhafte Unterbringung meiner Person nach § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug erfolgen.
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Diese absichtsvoll und zielgerichtet gemeinsame begangene Freiheitsberaubung im Amt wurde einzig vereitelt durch objektives Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, der zweifelsfrei feststellte, dass keinerlei Voraussetzungen für diese Maßnahme vorliegen, vielmehr Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten unter Mißachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet hat.

(Nedopils Buch erscheint im September….)

Nach Eingang des entlarvenden Gutachtens beim Landgericht Würzburg erfolgte am 05. März 2010 auf Beschluss der Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, dass ich sofort aus der Untersuchungshaft/Unterbringung zu entlassen bin.

Die Beschuldigten erwirkten hierbei unter weiterer Beteiligung der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen Haftbefehl. Wie bereits beim ersten Haftbefehl wurde eine nicht vorhandene Fluchtgefahr meiner Person frei erfunden, Festnahme erfolgte am gemeldeten Wohnsitz.

Es folgte eine weitere Freiheitsberaubung vom 12. März 2010 bis zum 22. April 2010, ehe das Landgericht sich gegen den Rechtsbruch der Richter des OLG Bamberg stellte und wiederum eine Entlassung verfügte.

Mit Urteil vom 20. August 2010 stellte die Strafkammer des Landgerichts fest, dass für die gesamten Maßnahmen keinerlei Begründung vorlag und eine Straftat von Anfang an nicht gegeben war.

Die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung wurde in weiterem Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigten Baumann/Schepping, OLG, infolge mit der Begründung verweigert, dass ich selbst verantwortlich sei für die zehn Monate zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft.

Nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wurde am 29. Dezember 2011 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

2.
Mit Schreiben vom 9. Februar 2012 wird durch den Rechtsreferenten Müller-Elschner, EGMR, weiteres umfangreiches Aktenmaterial angefordert.

Mit dem hier zugesandten Aktenmaterial beläuft sich die Beschwerde auf nun rund 500 Seiten.

3.
Kurz darauf teilt Müller-Elschner mit, dass die Beschwerde, die unter dem Aktenzeichen 1033/12 geführt wird, „unerklärlicherweise“ verschwunden sei, worauf der gesamte Aktenvorgang nochmals zugesandt wird.

4.
Mit einseitigem Schreiben vom 02. Juni 2016 wird mitgeteilt, dass die Beschwerde vom 29. Dezember 2012 von dem Einzelrichter Andre Potocki, Frankreich, für „unzulässig“ erklärt worden sei, kein weiterer Schriftverkehr erfolgt und die Beschwerdeakte nach einem Jahr vernichtet wird.

Ergebnis:

Die hier in Rede stehenden Justizverbrechen sind geeignet, die sofortige Entfernung der Beschuldigten aus dem Dienst sowie mehrjährige Haftstrafe nach sich zu ziehen.

Es ist daher davon auszugehen, dass die jedem vernünftig denkenden Menschen sich erschließende Freiheitsberaubung im Amt, zu Unrecht erfolgte haft ohne jede Entschädigung nicht deshalb als „unzulässig“ verworfen wurde, weil hier kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegt sondern deshalb, weil hier hochrangige Staatsjuristen vor einem Skandal und schweren Folgen geschützt werden sollen.

Es ist nicht fernliegend, anzunehemen, dass Clemens Lückemann als Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg und bayerischer Verfassungsrichter zur Vertuschung der Verbrechen im Amt sowohl darauf hingewirkt hat, dass die Akte beim EGMR „abhanden“ kommt als auch dafür zu sorgen, dass der als rechtskonservativ einzustufende Richter Andre Potocki in einsamer Entscheidung die Beschwerde als vorgeblich „unzulässig“ verwirft, um die Aufklärung und Entschädigung dieses Justizskandals zugunsten der Beschuldigten zu vertuschen.

Es ist offenkundig, dass die anhängige Beschwerde beim EGMR in Erwartung auf hier herzustellenden Rechtsfrieden und Aufklärung ohne Ansehen der Person weitere Maßnahmen meiner Person gegen die Beschuldigten abseits des Rechtsweges seit 2012 hinten an gestellt hat.

Die Unverschämtheit und Provokation, die in dem absurden Verhalten des Rechtsreferenten und des Richters Andre Potocki gegenüber offenkundigen schweren Straftaten im Amt zu sehen ist, ist geeignet, eine Radikalisierung meiner Person zu einem Abschluss zu bringen.

Es ist erkennbar völlig ausgeschlossen, derarte folgenschwere Verbrechen im Amt hinzunehmen. Die Beschuldigten beabsichtigten erkennbar völlig skrupellos, mit immenser krimineller Energie und böswillig meine soziale und gesellschaftliche Stigmatisierung und Vernichtung in der Forensik.

Dies gegenüber einem psychisch völlig gesunden, bis zur Auseinandersetzung mit dieser asozial agierenden Justizbehörde völlig unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten und Vater mit bürgerlichem Hintergrund.

Weiter wird folgendes beweisrechtlich zur Anzeige gebracht:

1.
Mit Datum vom 24. April 2016 ging dem EGMR eine weitere ordentliche Beschwerde aufgrund ungehindert fortgesetzter Kindesentfremdung und Mißachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu.

Meine Vaterschaft und die Bindung zu meinm Kind wird, mutmaßlich auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann vereitelt und verhindert. Anträge werden nicht beantwortet, Maßnahmen gegen die Kindsmutter fanden über Jahre nicht statt.

Im Februar 2016 erließ der Beschuldigte Pankraz Reheußer, Vorsitzender Richter am OLG Bamberg, mutmaßlich auf Geheiß und in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann einen rechtswidrigen Umgangsausschluss, der zu weiterer PTBS, weiterer Entfremdung und weiterer Bindungsschädigung des Kindes führt.
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Nachweislich Postnachsendeverfolgung ist diese Beschwerde (zugegangen zur 1033/12)
am 2. Mai 2016 bei Rechtsreferent Müller-Elschner zugegangen.

Eine Bestätigung der ordnugnsgemäßen und fristgerecht zugegangenen Beschwerde nach Erschöpfung des (untauglichen) innerstattlichen Rechtsweges ist bis heute nicht zugegangen.

Stattdessen sandte Müller-Elschner mehrfach Schreiben zu, in welchen er die Vernichtung von Akten mitteilt, da die Voraussetzungen einer Beschwerde nicht gegeben seien.

Es besteht der dringende Tatverdacht, dass Rechtsreferent Müller-Elschner in Eigenregie oder aufgrund rechtsfremder Motive auf Geheiß Dritter willkürlich Akten verschwinden lässt bzw. vernichtet.

Der Verbleib der Beschwerde gegen die Vorgänge beim Amtsgericht Würzburg/OLG Bamberg in Zusammenhang mit Kindesentziehung ist weiter ungeklärt.
2.
Der dringende Tatverdacht wird erhärtet durch folgenden Vorgang:

Der Geschädigte Angelo Lauria, Heidelberg, befindet sich als Vater zweier Töchter in vergleichbarer Situation. Auch hier wird von Gerichten zunächst über Jahre verschleppt, ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss über Jahre nicht durchgesetzt, die Bindung des Vaters zu den Kindern zerstört und das Fehlverhalten der Kindsmutter mit keinen bzw. untauglichen Maßnahmen (2 x 100 Euro Ordnungsgeld durch das AG Heidelberg erst im Jahr 2015) strukturell befördert.

Im Mai 2016 reichte Angelo Lauria mit meiner Hilfe eine ordnungsgemäße und fristgerechte Beschwerde beim EGMR ein.

Nach kurzer Zeit erreicht den Geschädigten Lauria ein Schreiben des Beschuldigten Müller-Elschner, der als Rechtsreferent des EGMR mitteilt, er habe die Akte wegen „Unzulässigkeit“ der Beschwerde vernichtet.

Zur Begründung der Vernichtung der Akte gibt Müller-Elschner an, dass vorgeblich die Verfassungsbeschwerde bzw. das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde nicht Inhalt der Akte waren. Dies ist eine Falschbehauptung: sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch die begründungslose Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch die Richter Kirchhof, Eichberger, Britz (wie in meinem Fall) ist Inhalt der Akte und mit Seitenangabe eingescannt und zugegangen.

Das Verhalten, mit der hier offenkundig einzelne Personen an neuralgischen Stellen nun auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straftaten gegen Antragsteller und Rechtsuchende begehen, berechtigte letztlinstanzliche Aufklärung verhindern und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter massivst zersetzen, Radikalisierung und Selbstjustiz von Betroffenen hervorrufen und provozieren, ist mit strafrechtlichen Ermittlungen zu beenden.

Die Beschuldigten, die meine Existenz und Vaterschaft weiter anhaltend zerstören, werden unter keinen Umständen davonkommen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!

Was ich hier mitteile, ist u.a. bei Polizei/Staatsschutz, beim LKA Bayern und der Staatsanwaltschaft in BW bekannt.

Dieser Justizskandal ist längst Sache für einen Untersuchungsausschuss.

Niemand, auch die Polizei in Baden-Württemberg, kann selbst nach Aktenlage mehr bestreiten, dass dieser Justizskandal hier längst eine „persönliche“ Motivation hat: Justizjuristen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg haben seit Jahren nichts ausgelassen, um mich rechtsfern mit Repressionen zu belegen, meine Rechte als Vater und Antragsteller zu verhindern, mich zu schädigen….zehn Monate Freiheitsberaubung wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde werden bis heute vertuscht, die Verantwortlichen politisch gedeckt. Der Fehlgutachter Dr. Jörg Groß, der wunschgemäß per „Gutachten“ empfohlen hat, mich dauerhaft in die Forensik zu sperren und mit Neuroleptika zu behandeln, da ich unter einem „Wahn“ leide, erstellt weiter ungeniert und öffentlichwirksam lukrative Gutachten für die Justizbehörden Würzburg….

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Dies war die bislang letzte Morddrohung, als deren Urheber/Initiator ich den Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann und sein rechtsgerichtetes Umfeld betrachte, burschenschaftlich vernetzt und derart „rechtskonservativ“, dass er im Umfeld „katholischer“ Würzburger Kreise seinen eigenen Verein gründete, weil ihm als FJS-Fan das bestehende zu „lasch und „linkslastig“ war (Zitat in der Mainpost).

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Bild: Vorsitzender Richter Pankraz Reheußer, der im Februar 2016, offenkundig im Auftrag von Lückemann einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ konstruierte, nachdem zuvor über vier Jahre vollstreckbarer Umgangsbeschluss verhindert wurde.

Dieselben katholischen Kreise, wo der des Missbrauchs beschuldigte Missbrauchsbeauftragte (!) des Bistums Würzburg von Lückemann-Kumpel Norbert Baumann, Vorsitzender Richter „Tipps“ erhält, wie man die Mißbrauchsvorwürfe vertuscht und die Betroffene diffamiert:
https://martindeeg.wordpress.com/2016/04/02/norbert-baumann-olg-richter-gibt-tipps-wie-man-missbrauchsverdacht-gegen-kirchenfreund-vertuscht/

Was ist in Bayern alles möglich!?…..und weshalb erfolgen nicht endlich angemessene Ermittlungen und Aufklärung. Die Polizei Stuttgart geht im Zusammenhang mit dem Justizskandal um meine Person längst von struktureller Korruption aus: Kriminelle bei den Behörden, Netzwerk-Juristen, Fehlgutachter werden gedeckt, Verbrechen im Amt vertuscht: so die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte: man bastelte daraus zusammen mit dem Fehlgutachter Dr. Groß eine „Amoklauf“-Drohung. Auch nachdem Prof. Nedopil 2010 dieses Fehlgutachten entlarvt hat, wird weiter ungeniert gelogen und vertuscht. Rechtsbeugung in Reihe!

Nochmal die Frage: Was ist in Bayerns CSU-Justiz alles möglich…?

Zum Beispiel das:

„Maik B. hat ein Jahr lang als Richter im oberfränkischen Lichtenfels gearbeitet – obwohl der bayerische Staatsschutz schon längst vor dem aktiven Rechtsextremen gewarnt worden war. Aufgeflogen ist der Fall aber nur, weil der Jurist im falschen Fitnessstudio war.“…

http://www.sueddeutsche.de/bayern/justiz-in-bayern-rechtsextremer-richter-durch-zufall-aufgeflogen-1.2172983

Nur weil dieser Rechtsextremist den „Fehler“ gemacht hat, nebenei öffentlich als Frontsänger einer Naziband zu fungieren, flog er auf. Ansonsten wäre er wohl wie viele andere seiner Gesinnung mit einem lebenslangen Versorgungsposten bei der bayerischen Justiz untergekommen….

Die Gesinnung von Clemens Lückemann, dem ehem. Dienstvorgesetzen von „Maik B.“, ist seit langem bekannt. Ich habe infolge der Justizverbrechen gegen meine Person bereits seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, z.B. in diesem Blogbeitrag vom Juli 2014:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/19/behordlich-gerichtliche-lebenszerstorung-tater-abgetaucht-3-der-rechtsradikale-clemens-luckemann-olg-prasident-bamberg-und-seine-kleinen-csu-kampfer/

Mit anonymen „Drohmails“ versucht nun – offenkundig – das Umfeld der Justizverbrecher, die Veröffentlichungen in diesem Blog zu verhindern. Wer hat sonst ein Interesse daran, wenn nicht die rechtssümpfigen Protagonisten, deren „Amtsverständnis“ und Straftaten hier offengelegt werden?

Auszugsweise ein paaranonyme Morddrohungen gegen mich aus dem vergangenen Jahr, mit zweckmäßigen orthographischen „Fehlleistungen“, man ist ja „Gewalt-Nazi“ und nicht Staatsjurist:

…“Du seelisch schwer Abartiger wirst nun vernichtet.
Ich habe Dich gewarnt , diesen Block zu schliessen aber Du wolltest nicht höhren , so dass ich jetzt mit meiner Glock 40 auf dem Weg zu Dir bin – um dich zu ermorden.“….

….“Meine Geduld ist nunmehr mit Dir zu Ende.
Ich habe Dich aufgefordert , diesen Blog einzustellen .
Leider hast Du meiner Bitte nicht entsprochen , so dass ich nunmehr gezwungen bin , massivere Massnahmen gegen Dich einzuleiten.“….

….“Ankündigung zum Hausbesuch!
Du bist das Destillat aus Blöd und Verkommenheit!
Du wahrhaft gestörter, wirst es in Kürze Dein Ende erleben.“…

…“habe ich Dir nicht mitgeteilt, dass Du diesen Blog einstellen sollst?
Willst Du noch mehr als eine Wohnungsdurchsuchung?
Beim nächsten mal , hast Du leider Widerstand geleistet und wurdest erschossen.
Du nennst Namen von Leuten – die diesen nicht möchten!“….

Da dies nicht funktionierte, schickte man sich offenkundig „selbst“ – nämlich an das OLG Bamberg – eine anonyme Drohmail, um wieder (siehe bisherige rechtswidrige Durchsuchungen, Fehlgutachten, Freiheitsberaubung im Amt mittels Dienstaufsichtsbeschwerde) unter rechtsstaatlicher Fassade „Maßnahmen“ gegen mich zu erzwingen.

Der Herr Justizverbrecher Lückemann gab am 22.02.2015 vor, diese Mail erhalten zu haben, der Absender offenkundig identisch mit dem obigen:

„Na, Du alte hässliche Mistgeburt! Als ehemaliger Polizist mache ich mich jetzt auf den Weg zu Dir und werde Dir mit meiner Glock 9mm direkt in Dein hässliches Froschgesicht schießen.“

https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/25/cybercrime-bamberg-ermittelt-wegen-bedrohung-des-olg-prasidenten-wohnungsdurchsuchung-heute-morgen/

Ich gehe davon aus, dass er sich die E-Mail praktisch selbst geschickt hat, aus Ärger über diesen Blogbeitrag, den ich einen Tag zuvor hier im Blog veröffentlicht habe:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/21/verbrecher-in-der-justiz-wurzburgbamberg-decken-sich-weiter-selbst/

Wie nämlich nun aus einem Beschluss zweifelsfrei hervorgeht, WUSSTE Lückemann von meinem Blogbeitrag vom 21.02.2015.

Ein bisschen sehr viel Zufall, zumal in der anonymen Drohmail offenkundig NICHTS auf meine Person hinwies, außer die Aussage „ehemaliger Polizist“….!

Lückemann weiß jedenfalls was er will: als Präsident des OLG Bamberg veranlasste er unmittelbar am 22.02.2015, dass bereits am 25.02. die Cybercrime Bamberg bei mir in der Wohnung in Stuttgart aufmarschierte, um nach „Waffen“ zu suchen und den PC zu beschlagnahmen.

Wie bereits 2009 zweimal bei der Durchsetzung rechtswidriger Haftbefehle wurde die Fahndung Stuttgart instrumentalisiert, um „Amtshilfe“ bei den Phantasien und Amtsstraftaten fränkischer Justizverbrecher zu leisten. Man wundert sich zwar, macht aber mit…..zumal die Schreibarbeit ja die Bayern machen.

Zitat aus dem Beschluss des Amtsgerichts Bamberg, in dem mir – 14 Monate nach Antragstellung – eine Entschädigungspflicht der Justiz für die zu Unrecht erfolgte „Durchsuchung“ zugebilligt wird, wie nett:

„Zwar hat der Beschuldigte am 21.02.2016 und damit in engem zeitlichen Zusammenhang zu der anonymisierten Email, welche den Anlass für die Ermittlungen gab, in einem von ihm gepflegten „Blog“ eine Fotografie des Geschädigten veröffentlicht. Er hat sich in dem Text weiter über eine nachteilige gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem Schadensersatzverfahren gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen verbreitet. Zwischen dem angeblichen Fehlgutachten und dem Geschädigten stellte er hierbei einen Zusammenhang her, den er – zumindest in dieser Veröffentlichung – offenbar aus der damaligen dienstlichen Stellung des Geschädigten ableitete.“

Intelligente und gebildete Richter geben hier also vor, KEINEN Zusammenhang zwischen dem Blogbeitrag und der Drohmail an das OLG Bamberg derart zu sehen, dass jemand infolge der Blogveröffentlichung diese Drohmail versandte, um mich reinzureiten!

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„Diese Veröffentlichung in einem Blog sowie der Umstand, dass der Verfasser der bedrohenden Email sich als ehemaliger Polizist bezeichnet hatte, was den Verdacht auf den aus seinem Dienstverhältnis als Polizeibeamter enlassenen Beschuldigten lenkte, ergab den hinreichenden Tatverdacht für den Erlass einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gemäß §§ 94, 98 StPO.“

Das ist offenkundiger Schwachsinn! Ein „hinreichender Tatverdacht“?….Nur wenn man mir gezielt schaden will!

Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die Durchsuchung zumindest deshalb zustande kam, weil „unbekannter Täter“ – wie in den Drohmails an mich auch – eine Absendeadresse „martindeeg.gmx“ verwandt hat.

Offenkundig wollte der Täter aber nicht ganz so offensichtlich auf mich hinweisen oder man hielt es für nicht so „glaubhaft“, dass zwar die IP-Adresse verschlüsselt ist, aber der Absender seinen Namen unten reinschreibt.

Dennoch musste der Absender deutlich genug auf mich hinweisen, um diesen „Durchsuchungsbeschluss“ zu erhalten und glaubhaft auf meine Person hinzuweisen…..natürlich: der „ehemalige Polizist“.

Clemens Lückemann wurde in der CSU-Presse stets als „brillanter Jurist“ gepriesen.

Weiter im Beschluss:

„Nachdem sich allerdings der Tatverdacht durch Untersuchung der beim Beschuldigten beschlagnahmten Kommunikationsgeräte nicht hat erhärten lassen, ist nach der Unschuldsvermutung davon auszugehen, dass der die Ermittlungen bedingenden Emailverkehr eines unbekannten Täters und die genannte Veröffentlichung des Beschuldigten nur zufällig zeitlich koinzidieren.“

Nochmal: ein intelligenter bayerischer Richter gibt vor, KEINEN Zusammenhang zu sehen zwischen der Blogveröffentlichung am 21.02.2015 und der offenkundig REAKTIVEN Zusendung der Drohmail am 22.02.2015 – offenkundig aus ÄRGER über diesen Blogbeitrag….!

—–Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich, dass hier NICHT zwei Vorgänge „zufällig zeitlich koinzidieren“….!—-

Hier wurde nachvollziehbar vorsätzlich und böswillig eine Wohnungsdurchsuchung initiiert.

So wie bereits zuvor ALLE hier im Blog aufgezeigten Maßnahmen konstruiert oder initiiert wurden, insbesondere die Freiheitsentziehung über zehn Monate aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, Behördenleiter: Clemens Lückemann….

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