In Kürze werde ich hier das Urteil des LG Bamberg einstellen, in welchem ich zum Teil freigesprochen wurde, aber auch wegen zweier Formulierungen in internen Schreiben an die Justiz wegen „Beleidigung“ des ehemaligen OLG-Präsidenten Lückemann (CSU) zu 1200 Euro „Geldstrafe“ verurteilt wurde…..
Was für verwirrte Geister in der fränkischen Justiz wirken, zeigte der „Antrag“ der sog. Staatsanwältin Tanja Zechnall, die 6 Monate „Haft“ gegen mich forderte, ohne Bewährung. Ebenso wie ihr gefönter Vorgänger in der ersten Instanz vergangenes Jahr, Andre Libischer….(siehe Beiträge im Blog).
Zechnall hat bereits als Richterin in Würzburg folgenschwere Schädigungen und Diffamierungen gegen meine Person zu verantworten……
Nun also zum „Vergleich“ bezüglich der Vorgehensweise dieser CSU-„Staatsanwaltschaften“ dieser aktuelle Bericht aus der Mainpost:
„Impfung mit Holocaust verglichen: Entsetzen über Würzburger Justiz-Entscheidung
Ein Demo-Redner in Würzburg verglich die Corona-Impfungen mit dem Holocaust. Eine Verharmlosung der NS-Verbrechen sei das nicht, sagt die Justiz – und erntet scharfe Kritik.
Nach fünf Monaten Recherche hat die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen gegen einen Mann eingestellt, der deutschlandweit als sogenannter Corona-Leugner unterwegs ist. Der Beschuldigte hatte die Covid-19-Impfung in einer Rede auf einer Demonstration der Initiative „Eltern stehen auf“ in Würzburg mit dem Holocaust verglichen, also mit der Ermordung von sechs Millionen Juden.
Der Beschuldigte tritt seit Monaten bei Protest-Veranstaltungen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen auf, kürzlich erst in Bamberg. Für Schlagzeilen hatte er erstmals im Herbst gesorgt, nachdem er als Busfahrer Kinder in einem Schulbus in Thüringen aufgefordert hatte, ihren Mund-Nasen-Schutz abzulegen, um ein Zeichen des Protests gegen die Politik zu setzen. Das zuständige Nahverkehrsunternehmen hatte ihn daraufhin entlassen.
Auf der Demo vor der Würzburger Residenz sagte der Mann unter anderem: „Ich bin nicht weit davon zu sagen, dass hier (Anmerkung der Redaktion: mit den Impfungen) ein Holocaust 2.0 eingepflanzt werden soll.“ Diese und weitere Äußerungen seien durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklären die Würzburger Staatsanwälte.
Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Dabei gehört dazu laut Strafgesetzbuch neben der Billigung und der Leugnung des Holocaust auch die Verharmlosung von Nazi-Verbrechen. Der Beschuldigte spiele diese „Handlungen gerade nicht herunter“, schreibt die Justizbehörde auf Nachfrage der Redaktion, sondern er bringe „zum Ausdruck, dass er die Covid-19-Impfungen als ähnlich schlimm ansieht wie den Holocaust“. Deshalb habe man das Verfahren einstellen müssen.
Josef Schuster nennt diese Argumentation der Staatsanwaltschaft „Haarspalterei“. Wer den Massenmord an den Juden mit den Corona-Impfungen gleichsetze, relativiere diesen. „Was ist das anderes als eine Verharmlosung?“
Der Zentralratspräsident hatte der Justiz schon öfter vorgeworfen, nicht sensibel genug auf Fälle von Antisemitismus zu reagieren. Er schätze die Unabhängigkeit der Justiz, sagt er, hoffe aber, dass diese Würzburger Entscheidung bei den Antisemitismus-Beauftragten, die bei den drei Generalstaatsanwaltschaften in Bayern angesiedelt sind, breit diskutiert wird.
Als „hanebüchen“ bezeichnet auch Grünen-Politiker Sebastian Hansen die Begründung der Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich entspreche das Gleichsetzen der Impfung mit dem Holocaust einer Verharmlosung des Massenmords…..“
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/impfung-mit-holocaust-verglichen-entsetzen-ueber-wuerzburger-justiz-entscheidung-art-10594722