Der Parasit: die Staatsanwaltschaft Würzburg – Verbrechen im Amt, Angriffe gegen Kritiker, anmaßende Übergriffe…und die Täter im Amt bearbeiten Strafanzeigen gegen sich weiter selbst.

Hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg 2004 diesen Vorgang ordnungsgemäß und unvoreingenommen bearbeitet, wäre es nie zu diesem wuchernden Justizskandal gekommen!

Leider war das nicht möglich, da diese Behörde unter Leitung des Beschuldigten Clemens Lückemann sich längst von objektiver Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hat; ein gewaltenübergreifendes Netzwerk aus CSU-Kumpanei, Deutschtümmelei und Abhängigkeiten mit Postengeschacher wurde geschaffen, in welchem Juristen und Frauen Narrenfreiheit haben!

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Der Minister Bausback wie seine Vorgängerin Merk ein devoter Grüß-August, der offenkundig keinerlei Kontrolle und Dienstaufsicht ausübt sondern im Gegenteil über seine CSU-Juristen und ihre Taten vorbehaltlos den schützenden Parteimantel legt.

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Hier wird nicht aufgeklärt, hier wird mit größtmöglicher Keule auf Kritiker, auf mündige Bürger eingedroschen. Wer sich berechtigt zur Wehr setzt und entsprechende Anträge stellt, wird haltlos kriminalisiert. Wenn das nicht genügt, wird mit Fehlgutachten pathologisiert und endgültig mundtot zu machen versucht.

Es ist schlicht unfassbar, dass ein solcher rechtsfreier Raum ohne jede Kontrolle sich derart verselbständigen und etablieren konnte.

Als ich 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp einreichte, missbrauchte der diese auf Weisung Lückemann, um einen Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Es folgte eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt mittels Fehlgutachten und fingierter Straftat. Bis heute wird vertuscht.

Lückemann spielt heute OLG-Präsident. Trapp wurde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Am Gericht, das seine Straftaten im Amt als Staatsanwalt mehrfach korrigieren musste.

Warum Straftaten von Frauen, Falschbeschuldigungen nicht zur Aufklärung führen sondern im Gegenteil zum schwachsinnig-sinnfreien Losdreschen auf stigmatisierte Männer, zu „Gewaltphantasmen“ und Vertuschung von falschen Eidesstattlichen Versicherungen bei „Gewaltschutzverfügungen“ gegen Männer führt zeigt dieser Bericht – mir der Polizistin Endrich habe ich schon 2006 ein Gespräch geführt, offensichtlich vergeblich:

Trapp mandelt sich auf und gibt „Fortbildungen“, wie man Männer mit strafrechtlichen Mitteln loswird, wenn Frau der Beziehung überdrüssig ist, Kohle abzocken will oder eben Kinder:
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….“Frau Endrich und Herr Trapp schilderten die Schwierigkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Straftaten im häuslichen Bereich; sie betonten immer wieder, wie wichtig es für die betroffenen Frauen sei, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich hier Unterstützung zu holen. Auch die Devise des Bayerischen Innenministeriums „Wer schlägt der geht“ wurde erläutert und welche Möglichkeiten es seit dem 2002 verabschiedeten Gewaltschutzgesetz für die misshandelten Partner und Kinder gibt. Kriminalhauptkommissarin Endrich berichtete aus den 1.583 unterfränkischen Strafanzeigen zum Thema „Häusliche Gewalt“ und dass im Jahr 2008 in Unterfranken bei 555 Fällen 920 Kinder Opfer oder Zeugen von Gewalttaten im häuslichen Bereich geworden sind. Um ein vielfaches höher schätzt die Expertin die Anzahl der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten.“….

http://www.unser-wuerzburg.de/siteprint.php?site=news_ex1&news_ID=1626

Wer will bei solchen „Experten“ und solch emotionalem Draufhauen noch differenziert und objektiv Fakten prüfen, Vorwürfe abklären und ermitteln, was der „Täter“ sagt! Es geht nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern schlicht darum, möglichst viele „Opfer“ in die Kriminalstatistik zu überführen.

Jeder Mann ist bei diesen Behörden eine wandelnde „Dunkelziffer“, die nur noch nicht zur Anzeige gebracht wurde…!

„Beratungsstellen“, Frauennetzwerke und voreingenommene „Häusliche-Gewalt-gegen-Frauen“-Abteilungen brauchen „Opfer“, möglichst viele – sie sind die Existenzgrundlage!

Deshalb wird eskaliert und dramatisiert, wo es geht. Deshalb werden Frauen per „Fortbildung“ in Konflikte und zu Strafanzeigen gedrängt, Kinder geschädigt, Vätern die Existenz zerstört!

Dieses Schreiben erhielt ich vor kurzem, nachdem man mich wieder einmal verurteilt hatte, weil sich eine Juristin beledigt fühlte. Man „gewährt“ mir die Gnade (!), 720 Arbeitsstunden abzuleisten – anstatt 1800 Euro bezahlen:
Täterstaatsanwaltschaft Würzburg gewährt Justizopfer die „Gnade“ von 720 Arbeitsstunden – wegen „Beleidigung“

Das zugrundeliegende Verfahren über zwei Instanzen, weil die Juristin Hitzlberger die Kosten für die Rücknahme eines Strafantrages nicht tragen wollte und deshalb weiter vor Gericht ungeniert log – die „häusliche Gewalt“ findet in Würzburg auch im Gerichtssaal statt, wenn die „Opfer“ das wollen…:

Diese Behörde MUSS endlich auf den Boden der Realität zurückgeholt werden!

Hier begehen Juristen VERBRECHEN, hier zerstören Jursiten EXISTENZEN, hier werden Grund- und Elternrechte verweigert, hier werden RECHTSGÜTER VERNICHTET!

Und diese PARASITEN glauben imnmer noch, sie hätten so etwas wie Autorität….!

Dieses Antwortschreiben ging heute – bei weiter anhaltender Vertuschung der Verbrechen im Amt, anhaltendem Kindesentzug und völliger Untätgikeit in bezug auf Durchsetzung von Grundrechten – heute an diese Behörde, die sich INVASIV 2004 in mein Leben einwanzte. Man glaubt offenbar immer noch, man kommt mit diesen Verbrechen gegen einen unschuldig ausgegrenzten Vater durch ….IRRE!!

—–“
Staatsanwaltschaft Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 19. Dezember 2015

Az. 912 VRs 16515/13

Auf Mitteilung vom 21.11.2015, Rechtspflegerin Frau Lips teile ich Ihnen wie folgt mit:
Täterstaatsanwaltschaft Würzburg gewährt Justizopfer die „Gnade“ von 720 Arbeitsstunden – wegen „Beleidigung“

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat offenbar jeden Zugang zur Realität verloren.

Verantwortliche sind offenkundig schlicht mental nicht mehr in der Lage, Vorgänge und die Schreiben von Rechtsuchenden, Bürgern und Geschädigten auch nur richtig einzuordnen und in Zusammenhang zu setzen.

Anstatt Verbrechen in den eigenen Reihen und Übergriffe gegen Unschuldige aufzuklären, versuchen Sie weiter, die Geschädigten mit Drohkulissen einzuschüchtern und in einem derart widerwärtig anmaßenden Duktus zu „disziplinieren“, dass Rechtsunfrieden, Radikalisierung und Verlust von Legitimation zwangsläufig sind.

—-Als Beispiel seien die jüngsten Vorgänge im Zusammenhang mit Amtsrichter Behl und die Presseberichterstattung hierzu genannt, nachdem er aufgrund seiner überbordenden Autoritätsbehauptung und üblich einseitigen Vorgehensweise in einem Beleidigungsverfahren aufgrund „Tumult“ den Saal räumen ließ.—

….“Angesichts der massiven verbalen Angriffe sieht sich Behl nicht mehr in der Lage, die Verhandlung weiterzuführen und setzt sie aus. Nun wird das Prozessprotokoll dem Landgerichtspräsidenten übergeben und dieser entscheidet, ob Strafantrag gestellt wird. Richter Behl wird eine dienstliche Stellungnahme abgeben und überprüfen lassen, ob er jetzt als befangen gilt.“

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Tumult-im-Gericht-Saal-geraeumt;art735,9041696

1.
Insbesondere gehen Sie auch die Modalitäten nicht das geringste an, unter denen ich in Baden-Württemberg die von Ihrer Behörde asozial durch ein weiteres rechtsfremd und sinnfrei erzwungenes „Urteil“ wegen vorgeblicher Beleidigung der Juristin Gabriele Hitzlberger erzwungenen Arbeitsstunden ableiste (tatsächlich geht es um deren unredliches, rechtswidriges und böswillig destruktives Verhalten in Familiengerichtsverfahren, da H. mehrjährigen vorsätzlichen Umgangsboykott entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts und so den Kontaktabbruch zu meinem Kind seit 2012 schuldhaft mit zu verantworten hat).

Wie hier die wöchentliche „Arbeitszeit“ anzusetzen ist, ist nach Rücksprache mit der Vermittlungsstelle „PräventSozial“ ausschließlich Sache des Betreffenden in Absprache mit dem Arbeitgeber und dortigen Sachbearbeitern.

Eine Anmaßung (siehe Link) wie die der Staatsanwaltschaft Würzburg, die am Verantwortungsbereich der Beteiligten vorbei in Schreiben diktieren möchte, hier seien „wöchentlich mindestens 30 Stunden abzuleisten“, hat man auch bei der Firma PräventSozial noch nicht nicht erlebt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat offenbar jeglichen Kompass in Bezug auf die eigene Rolle in diesem Rechtsstaat durch jahrelanges Überschreiten von Grenzen verloren.

2.
Ganz nebenbei wird bei der Justizbehörde Würzburg und im zugrundeliegenden Verfahren wie selbstverständlich mit Repressionen und Amtsmissbrauch das Grundrecht der Meinungsfreiheit untergraben. Wie selbstverständlich wurden auch hier von der Juristin Hitzlberger behauptete Äußerungen einseitig von Ihrer Behörde (sowie Richter Behl) missbraucht, um meiner Person als Partei in einem besonders geschützten nichtöffentlichen Familiengerichtsverfahren eine „versuchte Nötigung“ zur Last zu legen, was offenbar hier auch beim Landgericht keinen Richter mehr zum Nachdenken motiviert.

3.
Ich habe nun keinesfalls um „Gnade“ ersucht, wie Sie sich in Ihrem Schreiben vom 25.11.2015 in eitriger Klebrigkeit anmaßen, sondern mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg von mir keinen Cent erhalten wird. Es ist auszuschließen, dass Ihre Behörde von ihren verbrecherischen Machenschaften auch noch profitiert.

Die Hybris und lebensfremde Anmaßung der Staatsanwaltschaft Würzburg bei gleichzeitiger kumpanenhafter Vertuschung massivster Straftaten durch regionale Juristen ist in höchstem Maße verstörend und besorgniserregend. All dies ist aufzuklären, und zwar durch eine objektive Kontrollinstanz von außen.

4.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist wie ein Parasit und ohne jede rechtliche Voraussetzung hierfür über Jahre wiederholt und massiv in mein Privat- und Familienleben eingedrungen und hat so tragenden Beitrag zur Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft zu verantworten.

Anstatt eine falsche Eidesstattliche Versicherung zur Erlangung einer sog. Gewaltschutzverfügung, (15 C 3591/03) durch die Volljuristin Kerstin Neubert drei Monate nach der Geburt auch meines Wunschkindes ordnungsgemäß aufzuklären und zu bearbeiten, missbrauchte die Staatsanwaltschaft Würzburg diese stigmatisierende Verfügung und de-facto-Vorverurteilung meiner Person als Mann (siehe Gutachten des Kriminologen Prof. Michael Bock) zur böswilligen standardmäßigen Ausgrenzung und persönlich motivierten Repression, die dieses Gesetz eigernden Feministinnen und aus dem Ruder laufenden Juristen auch gegen völlig Unschuldige und sogar männliche Opfer von dominanten Täterinnen rechtsfremd ermöglicht.

Vgl. hierzu obige Fortbildungsveranstaltung der „Experten“…

In Kumpanei mit der Kindsmutter und Juristin hat so die Beschuldigte, Staatsanwältin Drescher beginnend 2006 versucht, mich mit rechtswidrigen Durchsuchungen und Einweisungsversuchen – bis heute vertuscht – und mittels völlig überbordender Kriminalisierung und vorsätzlich falscher Pathologisierung mittels des Gefälligkeitsgutachters Dr. Jörg Groß schließlich persönlich zu vernichten.

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Dessen eklatantes Fehlgutachten, Az. 814 Js 10465/09 wird bis heute unter Rechtsbeugung durch die Dr. Groß nahestehenden Richter der Justiz Würzburg vertuscht.

Den Beschuldigten Trapp und Lückemann, heute unverhohlen als Richter tätig, ist insbesondere weiter eine schwere Freiheitsberaubung im Amt zur Last gelegt, die behördenintern vertuscht und gedeckt wird. Dies insbesondere weiter durch Tatbeitrag des Beschuldigten Gosselke, der als Staatsanwalt nicht nur vorbehaltlos Kollegen deckt sondern auch Strafanzeigen gegen seine Person selbst bearbeitet. Dies nicht nur im hier vorliegenden Fall sondern beweisrechtlich vorliegend auch bei anderen Geschädigten.

Unter Az. 701 Js 20980/13 bescheinigt so unter dem Briefkopf „Oberstaatsanwalt Gosselke“ in einem Ermittlungsverfahren gegen Frank Gosselke dieser sich selbst:

„Der Beschuldigte hat den Vorgang unter Beiziehung der kompletten Zivilakten umfassend geprüft….“

Staatsanwalt Gosselke bearbeitet Rechtsbeugung gegen Staatsanwalt Gosselke, 701 Js 20980/13

Sollten die Vorgänge und Zusammenhänge, hier in aller Kürze zusammengepresst, für die Beschuldigten zu wenig nachvollziehbar, zu komplex oder gar zu „wirr“ anmuten (was in Bayern gerne zu einer „Wahndiagnose“ missbraucht wird – siehe Mollath):

Dieses Schreiben ist in Zusammenhang gestellt beweisrechtlich in Blog veröffentlicht.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.“—–

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Glückwunsch Frau N.! Heute vor 12 Jahren haben Sie mein Leben zerstört! Hör endlich auf zu lügen und sag die Wahrheit, Kerstin!

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Heute vor zwölf Jahren hat sich mein Leben schlagartig verändert!

Wie bei einem Tsunami war nichts mehr wie vorher! Kind weg, Frau weg, Familie weg, jede Perspektive weg…..

Da die Verantwortlichen und ihre destruktiven asozialen Helfershelfer bis heute offenbar immer noch nicht begriffen haben, WAS hier so freihändig verschuldet wurde, dass sich das nicht von selbst erledigen wird und man das weder aussitzen kann noch die „Verjährung“ dieser Lebenszerstörung irgendwann eintritt sondern nur die AUFKLÄRUNG oder die ESKALATION (und infolge Aufklärung), die Verantwortungsnahme der Täter im Amt einen Deckel auf diesen Justizskandal machen wird, hier zwei Schreiben die heute rausgehen:

1. Die Antwort an das OLG Bamberg, das bei fortlaufender Kontaktzerstörung nun darauf setzt, durch „Anhörung“ des Kindes den Kindesentzug formaljuristisch weiterführen zu können anstatt auf die Ursachen setzende Bezugsperson Kindsmutter und deren Umfeld einzuwirken und deren „Faktenschaffung“ durch Nichtstun zu beenden:

—–“
Oberlandesgericht Bamberg
– Gerichtsabteilung Familie –
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 12.12.2015

Az. 7 UF 210/15

Auf die mit Datum vom 08.12.2015 zugegangene Terminsbekanntgabe wird wie folgt erwidert:

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Eine Anhörung des Kindes wird von meiner Seite als leiblichem und rechtlichem Vater abgelehnt. Dies stellt erkennbar eine überflüssige Belastung für das Kind dar, die lediglich der formaljuristischen Selbstentschuldung der Justiz Genüge tun soll und am Kernproblem, der Verweigerungshaltung und Ausgrenzung seitens der Bezugsperson und deren Umfeld nicht das geringste ändert.

Das Gericht hofft darüber hinaus, durch kindliche Wiedergabe der vom täglichen Umfeld introjizierten Ablehnung und Dämonisierung meiner Person als Vater in der üblichen rechtsfremden Weise den Kindesentzug formaljuristisch fortführen zu können.

Es ist asozial, wie die deutsche Justiz hier versucht, Justizskandale und Rechtsversäumnisse in Elternkonflikten immer wieder auf dem Rücken der Opfer, der Kinder abzuladen, während voll eigenverantwortliche, strafrechtlich handelnde Bezugspersonen ungeniert vor jedweder Verantwortung abgeschottet werden und ungehindert über Jahre Umgangsboykott betreiben können, wie hier die Volljuristin Kerstin Neubert, 46 Jahre alt, seit dem 34 Lebensjahr mithilfe der Justiz Würzburg.

Schreiben wurde wie alle wesentlichen Belange der Polizei Stuttgart übergeben, wo wegen der ausufernden offenkundigen Verbrechen im Amt, Unterlassungen und existentieller Missachtung von Grund- und Elternrechten bei der Justiz Würzburg/Bamberg weiter ermittelt wird.

Dass ich mich trotz aller Straftaten und andauernden Entrechtungen auch gegen mein Kind weiter an den Rechtsweg halte, ist nur noch dem Kindeswohl geschuldet.

Meine Geduld mit der bayerischen Justiz, die seit exakt nun 12 Jahren die Zerstörung meiner Vaterschaft und die Schädigung meines Kindes „begleitet“ und schuldhaft zu verantworten hat, ist lange erschöpft.

Dieser Rechtsweg ist für rechtsuchende Männer und Väter im Paarkonflikt in Franken offenkundig nichts wert, dient allenfalls der selbstentschuldenden Verschleppung und der Vertuschung; um formaljuristisch Tätigkeit vorzugaukeln.

Den seit Mai 2012 verschuldeten erneuten Kontaktabbruch nach zuvor zwei Jahren gelungenem Bindungsaufbau und in Absicht weiteren Ausbaus der Vater-Kind-Bindung hat vorrangig die sog. Rechtsvertreterin der Kindsmutter, Dr. Gabriele Hitzlberger, Kanzlei Jordan Schäfer und Auffermann, Würzburg, schuldhaft zu verantworten.

Nachweislich von Schriftsätzen wurde bösartig und gezielt der vollstreckbare Beschluss des Amtsgerichts Würzburg auf konkreten wöchentlichen Umgang auf Betreiben der Hitzlberger rechtswidrig als „überholt“ und für die Kindsmutter nicht mehr beachtenswert vereitelt.

Diese Person, die hier massivste Schäden initiativ zu verantworten hat, ist offenkundig weiter unverhohlen als Fachanwältin tätig.

Man glaubt offenbar, dass derart asozialer und destruktiver Missbrauch einer juristischen Garantenstellung und Zerstörung existentiellster Kindes- und Elternbelange folgenlos bleibt!

Dies ist definitiv nicht der Fall, wie ich Ihnen bereits mehrfach und deutlich mitgeteilt habe, was lediglich zu weiterer Verschleppung und Ausbleiben zwingender Notwendigkeiten führte!

Ein Vertrauen in diese Justiz besteht nicht mehr!

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Die Kindsmutter Kerstin Neubert verweigerte im Dezember 2011 aufgrund vorgeblicher „psychischer Belastung“ die vom Amtsgericht Würzburg zur Entlastung des Kindes und Lösung der Konflikte vereinbarte gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle, Mediatorin Katharina Schmelter.

Über nun 4 Jahre nahm ich seither als Vater im 4-Wochen-Rhythmus die vom Gericht hierauf der Kindsmutter zugestandenen „Einzelgespräche“ statt.

Die Kindsmutter nahm die Termine nicht wahr sondern tauchte ab Oktober 2012 mit meinem Kind unter, um jeden Kontakt zu vereiteln. Eine Strafverfolgung dieser Kindesentführung fand nicht statt.

Anträge auf Zwangsgeld wurden von der Richterin Treu, Amtsgericht bis heute nicht bearbeitet.

Auf Hinzuziehung des Familienrechtsanwaltes Josef A. Mohr im Januar 2014 wurde diesem die Akteneinsicht verweigert, worauf er im Juli 2014 das Mandat niederlegte. Der Antrag auf Übernahme der Kosten über rund 3000 Euro im Rahmen des Verschuldensprinzips für Umgangsvereitelung (u.a. OLG Saarbrücken, 6 WF 381/12) wurde von der Richterin Treu bis heute ebenfalls nicht bearbeitet sondern offenkundig unter Rechtsbeugung verschwinden gelassen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Saarbr%FCcken&Datum=08.10.2012&Aktenzeichen=6%20WF%20381/12

Es ist nicht ersichtlich, welche Erkenntnisse eine Anhörung des Kindes bringen soll, während offenkundig weiter keine der notwendigen Interventionen gegen die Kindsmutter erfolgen und auch die Bemühungen der bereits im Juli 2015 eingesetzten Umgangspflegerin Baur-Alletsee wieder durch Verschleppung und absurde Zugeständnisse an die Ausgrenzungs- und Verweigerungsstrategie der sich allem entziehenden Kindsmutter auflaufen gelassen werden.

Die Justiz wird sich wegen der Schäden in diesem Justizskandal zu verantworten haben!

Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, werden Sie für die Folgen und Konsequenzen die Verantwortung zu tragen haben!

Zwecks nochmaliger Verdeutlichung erhalten Sie in Anlage nochmals Darstellung der vorliegenden Fakten.

 

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.“——

2.
Und hier die Anlage – nochmal die FAKTEN bezüglich „Schlüsselereignis“, das vor 12 Jahren (!!!) diese Existenz- und Vaterschaftsvernichtung durch asozial agierende Provinzjuristen in Gang setzte:

—“
Unzufriedenheit einer Volljuristin in Beziehung führt zu Verbrechen im Amt und mittlerweile 12 Jahren andauernder Entrechtung gegen mich als Vater / Justiz Würzburg

Am 15.12.2003 beantragte die Volljuristin Kerstin Neubert unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich vor dem unzuständigen Zivilgericht Würzburg. (15 C 3591/03)

Hierdurch wurde bis heute anhaltend meine Existenz zerstört. Ebenso wurde bis heute anhaltend meine Vaterschaft zu meinem damals drei Monate alten und in Heiratsabsicht geborenen Kind zerstört. Die Justiz hat irreversible Bindungsschäden zu verantworten. Infolge wurden erhebliche Straftaten und Verbrechen im Amt begangen, um mich als lästigen und beharrlich Recht einfordernden Antragsteller mundtot zu machen, als „Querulanten“ zu stigmatisieren. Persönlich aufgrund Kränkung höchst motiviert wurde letztlich versucht, mich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ mittels (vorsätzlichem) Fehlgutachten des verlässlich agierenden Würzburger Psychiaters Dr. Groß dauerhaft wegzusperren.

Dass zuvor u.a. der Chefarzt der Landesklinik Calw, Prof. Essinger und hernach der Obergutachter Prof. Nedopil keinerlei Voraussetzungen für eine von Dr. Groß dargestellte Pathologie sahen, wird seit 2010 unter massiver Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß vertuscht, um diesen vor zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen für sieben Monate grundlose Inhaftierung in der Forensik (bei insgesamt zehn Monaten Freiheitsberaubung) aufgrund seines Fehlgutachtens zu vereiteln. Natürlich geht es vorrangig darum, die offenkundigen Verbrechen und den Amtsmissbrauch der Dr. Groß beauftragenden Juristen zu verdecken. (Az. 814 Js 10465/09)

Selbst für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft (angezeigt als Freiheitsberaubung im Amt) wurde unter massivem Amtsmissbrauch durch das von Kumpanei und Abhängigkeiten geprägte Netzwerk des CSU-Juristen Clemens Lückemann, m.E. ein kaum verhohlener Rechtsradikaler, die Haftentschädigung verweigert.

Es handelt sich hier um einen rechtsfreien Raum, dem Menschen und Rechtsuchende ohne Geld und Status hilflos ausgeliefert sind und der von parteipolitischen Eigeninteressen der CSU zersetzt ist.

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a)
pauschale Stigmatisierung als gewalttätiger Mann

Die Volljuristin Neubert teilte zusammenhanglos mit, dass sie von mir belästigt und bedroht werde und schuf hierdurch das vom Kriminologen Prof. Michael Bock in Gutachten für den Bundestag als Initialzündung dargestellte Ereignis, das anhand bloßer Aktenlage und stigmatisierender Vorverurteilung anhand Rollenklischees zur kompletten Entrechtung und infolge Vernichtung von Männern führt.

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Das Gegenteil der Darstellungen der Kindsmutter und Volljuristin Neubert entspricht den Tatsachen:

Es handelt sich um eine auf sich selbst zentrierte, dominante Persönlichkeit, die in plötzlich auftretenden von innen motivierten Unzufriedenheitszuständen diese auf den Partner projiziert und diesen attackiert. Das ganze entspringt erkennbar einem unsicher-ambivalenten Beziehungsverhalten.

Hierbei reagierte ich in keiner Weise mit Gewalt gegen die so provozierende Partnerin sondern im Gegenteil mit Rückzug oder Appellierenbspw. zur Therapie. Die Kindsmutter reagiert hierauf mit weiterer Aggression/Entwertung und insbesondere mit Bestrafung: sie droht aus banalsten Anlässen mit Entzug von Zuneigung, Ende der Beziehung wenn ich bspw. gegen ihren Willen ins Fitness-Studio gehe. All das ist durch die von der Justiz komplett ignorierte Beweisvorlage vielfach belegt.

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Dieses Konfliktmuster lässt sich anhand dieses Beispiels verdeutlichen und exemplarisch darstellen:

Am 08. Februar 2003 wurde die gewollte Schwangerschaft ärztlich bestätigt. Euphorie, Freude und Emotionalität.
Zwei Wochen später diese beweisrechtliche SMS der Neubert an mich:

“Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.”
27.02.2003

Hintergrund ist meine Anwesenheit in dem Fitness-Studio Pink-Power“ (in welchem ich die Kindsmutter kennenlernte) Dies führte situationsunabhängig zu teils hochaggressiven und völlig willkürlichen Eifersuchtsattacken.
Am Tag darauf diese beweisrechtliche SMS:

“Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?”
28.02.2003

Hintergrund dieser Aussage war, dass ich aufgrund ihres aggressiven, manipulativen und demütigenden Verhaltens und Erpressungsversuche zum wiederholten Male und nun erst Recht in Hinblick auf gemeinsames Kind vorgeschlagen hatte, dass wir eine PAARTHERAPIE machen sollten, das geht so nicht.
Ihre Deutung: ich versuche, sie als “irr” hinzustellen….dass ich sehr berechtigte Sorgen hatte angesichts ihres permanenten “Spiels” mit Verlustängsten und der erpresserischen dominanten Manipulationen, weiter trotz Kind, hat sich auf’s Schlimmste bestätigt.

Die nächste SMS der Neubert folgte, die “Bestrafung”:

“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”
28.02.2003

Hintergrund: nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft war ein gemeinsamer Termin bei ihrer Frauenärztin vereinbart. Als Bestrafung und Rache für obiges “Fehlverhalten” meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!

Dieses Muster wiederholte sich am 12.12.2003, als sie die gemeinsame Wochenendplanung per SMS absagte.
Der Wortlaut dieser Nachricht:

„Komme nicht nach BB. Spiele dein Spiel nicht mehr mit.“

Alles was mir wichtig war und ist, wurde zur Verfügungsmasse einer dominanten, egozentrischen Frau, die vorbehaltlos als „Opfer“ behandelt wird, weil sie eine Frau ist! Asozial!

b)
Vorgaukeln einer Beziehung, um ein Kind zu besitzen

Drei Tage später am 15.12.2003 beantragte die Volljuristin unter Falschangabe, dass ich „seit langem“ ihr Ex-Freund sei, eine willkürliche und zusammenhangslose Gewaltschutzverfügung und hievte hierauf ihren persönlichen inneren Konflikt auf eine untaugliche juristische Ebene.

Hier wurde an jeglicher Faktenlage vorbei auf mich als Mann und Vater eingedroschen und mir eine bis heute zwanghaft aufrecht erhaltene vorverurteilende Täterrolle zugewiesen.
Die falsche Eidesstattliche Versicherung wird trotz zahlreicher beweisrechtlicher Offenlegung bis heute vertuscht. Eine kränkbare und auf Rechthaberei basierende Justiz verweigert nicht nur jede Aufklärung sondern vertuscht intern alle Fakten und entsprechenden Geltendmachungen.
Bereits im November 2004 räumte die Kindsmutter in familienpsychologischem Gutachten ein, dass weder Gewalt noch irgendein Verhalten meiner Person zu der von ihr einseitig erzwungenen Trennung führte, sondern die Tatsache, dass sie sich nicht ausreichend emotional gewürdigt sah.

In einer Verhandlung vor dem Landgericht Würzburg sagte sie als Zeugin aus, dass sie aus Eigeninteresse und emotionaler Unlust auf einen Anlass bzw. einen Vorwand „gelauert“ habe, um sich zu trennen, trotz oder wegen des drei Monate alten Kindes, das als Partnerersatz fungierte.

Männer, die Frauen gegenüber dergestalt auftreten und wirtschaftliche Zuwendung erfahren, werden strafrechtlich wegen Betrugs belangt und als „Heiratsschwindler“ zu Haftstrafen verurteilt.

Das Verhalten von Täterinnen, die Familienbildungsabsicht vorgaukeln, um ein Kind zu „erhalten“ oder borderlinehaft das Lebensglück und die Vaterschaft von Männern zerstören, werden hingegen von der Justiz verhätschelt, von Frauennetzwerken umworben und die Männer mit diffusesten Begründungen und Verfügungen kriminalisiert und immer weiter traumatisiert.

Wenn fortlaufende Traumatisierungen und Ausgrenzungen von eigenen Kindern, die quasi Kollateralschaden derarter Justizverbrechen sind, zu Tötungsdelikten, Suiziden oder sonstigen medial beachteten Reaktionen führen, wird das nicht zur Neubewertung des asozialen eigenen Verhaltens sondern im Gegenteil als „Bestätigung“ der haltlosen Charakterisierungen und pauschalen Entwertungen von Männern durch diese Täterinnen und der von derarten Konflikten profitierenden „Frauenhaus“-Netzwerke und Hetzanwältinnen im sog. Familienrechtsbereich umgedeutet.

Dass man so seit langem zahlreiche Morde und gewohnheitsmäßig schwerste invasive Kindeswohlschädigungen zu verantworten hat, wird von den offenkundig oftmals eigene traumatische Vater-Kind-Konflikte projizierenden Juristinnen und „Beraterinnen“ verdrängt.

Der Justizskandal in meiner Sache zeigt auf, wie selbstverständlich hier ohne jeden äußeren Anlass Existenzen zerstört und permanent Re-Traumatisierungen verschuldet werden. Diese Unfähigkeit und Unredlichkeit innerhalb des deutschen Beamtenapparates ist bizarr!“—-

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Ministerpräsident Seehofer: Trapp und Lückemann nochmals angezeigt wegen Freiheitsberaubung im Amt – Vertuschung durch eigene Behörden

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Verbrechen im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg werden offenkundig weiter nicht bearbeitet und intern verschwinden gelassen.

Man scheint offenbar weiter lebensfremd zu glauben, derartes erledige sich irgendwann von selbst, weil Betroffene aufgeben…..

Daher eine kurze Erinnerung an die bayerische Staatskanzlei, den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer – mit begleitender beweisrechtlicher Veröffentlichung:

Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef Strauß Ring 1
80535 München 05. Dezember 2015

Anzeige von Straftaten im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, u.a.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

es besteht der sich weiter erhärtende Verdacht gezielter Strafvereitelung im Amt sowie der parteipolitisch motivierten Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt zugunsten insbesondere der initiierenden CSU-Juristen Clemens Lückemann und Thomas Trapp in ihrer Tätigkeit als Angehörige der Staatsanwaltschaft.

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Das Justizministerium unter Herrn Bausback führt erkennbar keinerlei Dienstaufsicht und Kontrolle aus. Die Tatvorwürfe wurden zur Überprüfung an die Behörde der Beschuldigten übergeben, wo man sie verschwinden ließ.

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Das Justizministerium behauptet weiter kategorisch, Tatvorwürfe seien nicht verfolgbar, da sie unter die „Unabhängigkeit“ der Justiz fallen. Staatsanwälte unterliegen keinesfalls einer richterlichen Unabhängigkeit. Auch sind erkennbare Rechtsbeugungen und Verbrechen im Amt durch Richter, wie sie hier im Verdacht stehen, nicht durch eine richterliche Unabhängigkeit gedeckt.

Zur weiteren Dokumentation wird auch dieses Schreiben beweisrechtlich in meinem Blog martindeeg.wordpress.com veröffentlicht, um diesen Justizskandal und die Straftaten der bayerischen Justiz und den weiteren Fortgang nachvollziehbar zu machen.

Sie wurden nachweislich dort veröffentlichter Schreiben bereits seit 2014 persönlich angeschrieben, worauf offenkundig eine Vertuschung/Ablage ohne jedwede Tätigkeit durch Ihre Ministerialebene erfolgte.

Eine Mehrfertigung dieses Schreibens geht beweisrechtlich an das Landeskriminalamt.

Sachverhalt:

1.
Der Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp missbrauchte im Juni 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person dazu, ohne Vorliegen einer Straftat einen Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Es folgte eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt.

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Ein Freispruch liegt seit 20.08.2010 vor, Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, Az. 814 Js 10465/09. Für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft wurde ich durch weiteren Amtsmissbrauch der Beschuldigten bis heute nicht entschädigt. Der Vorgang ist beim EGMR anhängig.

Trapp missbrauchte sein Amt, um Polizeibeamte zu bedrohen, die gegen den Haftbefehl remonstrierten, da er erkennbar jeglicher rechtlichen Voraussetzung entbehrte.

Polizeiliche Strafanzeigen werden seit Jahren durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, den Beschuldigten Frank Gosselke, Oberstaatsanwalt Würzburg, intern und unter offenkundiger weiterer Strafvereitelung zugunsten des Kollegen und des Dienstvorgesetzten Lückemann entledigt.

2.
Die medienwirksame Inszenierung des auslösenden Haftbefehls durch Trapp geschah in enger Absprache und auf Weisung des Dienststellenleiters Clemens Lückemann, um mich ohne Vorliegen einer Straftat aus persönlichen Gründen zu schädigen.

Richter wurden zum Teil über den Sachverhalt belogen oder übernahmen die Sicht der Beschuldigten aus Kumpanei und Kollegialität, so der damalige Vizepräsident des Landgerichts, Lothar Schmitt, der nun als Stellvertreter des Beschuldigten Lückemann beim Oberlandesgericht Bamberg fungiert.

Der Beschuldigte Lückemann hat offenbar bei den Justizbehörden Würzburg ein geschlossenes parteipolitisch geprägtes Milieu und Netz von Abhängigkeiten mit geringer Toleranzfähigkeit und ausgeprägtem Kränkungsfetischismus geschaffen, das jede Infragestellung oder Kritik als massiven Angriff auf die eigene Identität und als unerträgliche Zumutung betrachtet!

Nur so ist letztlich zu erklären, dass eine sachlich begründete Dienstaufsichtsbeschwerde durch einen unbescholtenen Polizeibeamten dazu missbraucht werden konnte, mich unter massivstem Amtsmissbrauch zu Unrecht zehn Monate zu inhaftieren.

3.
Um die größtmögliche Schädigung zu erreichen, veranlassten die Beschuldigten den Würzburger Hausgutachter, Dr. Jörg Groß, ein möglichst vernichtendes Gutachten über mich zu erstellen. Dr. Groß fabulierte hierauf wunschgemäß – nahezu identisch der Fehldiagnosen im Fall Mollath – diverse Persönlichkeitsstörungen sowie einen „Wahn“, der zu der von den Beschuldigten Lückemann und Trapp forcierten „Gefährlichkeit“ meiner Person führen sollte.

Obwohl Prof. Dr. Nedopil bereits im März 2010 in einem ausführlichen Obergutachten zweifelsfrei belegte, dass Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten jenseits der Mindesanforderungen psychiatrischer Begutachtung abgeliefert hat, wird Dr. Groß unter offenkundiger Rechtsbeugung vor zivilrechtlichen Forderungen geschützt.

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Meine berechtigten zivilrechtlichen Klagen wurden durch offenkundig befangene Richter des Landgerichts zugunsten auch der Vertuschung der Gesamtvorgänge unter Rechtsbeugung entledigt. Entsprechende Strafanzeige ließ der Oberstaatsanwalt Gosselke, im gleichen Gebäude sitzend, strafvereitelnd verschwinden.

Der rechtsfreie Raum, der sich hier unter Entledigung von Gesetz und Rechtsbindung der CSU-Juristen gegen Rechtsuchende wie mich, die nicht über Status und Geld verfügten, etabliert hat, rechtfertigt längst auch einen weiteren Untersuchungsausschuß im bayerischen Landtag.

Personen wie Lückemann und Trapp, denen jegliche persönliche Integrität fehlt, werden gedeckt und sind unverhohlen weiter als Amtsträger tätig. Es fehlt offenbar im Bereich der bayerischen Justiz generell an einem moralischen Kompass!

4.
Das Ministerium der Justiz versucht die Vorgänge durch Nichtbearbeitung und Weiterleitung an die Behörde der Beschuldigten, wo die Vorgänge verschwinden, auszusitzen.

Eine Kontrolle und Dienstaufsicht findet wie genannt in keiner Weise statt.

Sie, Herr Seehofer, erhalten daher dieses Schreiben unter begleitender beweisrechtlicher Veröffentlichung. Das übliche windende Herausreden bei Bekanntwerden von Justizskandalen in Bayern – man habe nichts gewusst, Details waren nicht bekannt, richterliche Unabhängigkeit verbiete ein Tätigwerden etc. – ist durch zahlreiche Fälle mittlerweile zur Genüge bekannt.

Der Beschuldigte Trapp gerät momentan ebenfalls im mediale Aufmerksamkeit erlangenden Fall eines V-Mannes des LKA bei der Rockergruppe „Bandidos“ ins Zwielicht. Auch hier wurde offenkundig durch die Staatsanwaltschaft Würzburg alles für den Angeklagten Entlastende zielgerichtet vertuscht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg