Ex-Gerichtspräsident als Waffenschieber vor dem Landgericht Stuttgart: ANKLAGE!

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Es wird eng für JUSTIZVERBRECHER, die glauben, im Schatten ihrer Ämter und die dumpfe Obrigkeitshörigkeit im Land ausnutzend könnten Sie ungeniert Straftaten begehen.

Der Nimbus der integren, unabhängigen Juristen schwindet zusehends, die Fassade bröckelt: auch und gerade Justizjuristen sind Straftäter und Verbrecher!

Auch die Schlinge um die bayerischen Justizverbrecher in Würzburg/Bamberg um die „Bande“ Lückemann, Trapp, Schepping, Stockmann, Baumann, Reheußer etc. die eine gemeinschaftliche Freiheitsberaubung gegen mich und andere Sauereien zu verantworten haben, zieht sich zu….BEWEISMITTEL: Blog!

Heute in der Stuttgarter Zeitung zunächst das:

„Ex-Gerichtschef als Mitglied von Bande angeklagt“

„Als Präsident des Landgerichts Rottweil war er hoch angesehen. Dann ging Peter Beyerle zur Waffenfirma Heckler & Koch. Nun steht er wegen illegaler Exporte unter Anklage – und soll sogar einer Bande angehört haben.“

….“Es geht um Waffengeschäfte im Umfang von mehr als vier Millionen Euro, die nie hätten stattfinden dürfen. Geliefert wurde nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte nicht in die offiziell angegebenen Regionen Mexikos, sondern in vier Unruheprovinzen. Für diese wäre wegen bürgerkriegsähnlicher Zustände und anhaltender Menschenrechtsverstöße fraglos keine Genehmigung erteilt worden. Zuständig für die Kontakte zu Behörden und Ministerien war bei Heckler & Koch ein Mann, der dort schon wegen seines vorherigen Berufslebens hohes Ansehen genoss: der Landgerichtspräsident a.D. Beyerle aus dem nahen Rottweil. Die Seriosität, für die dieser Titel zu bürgen schien, sollte offenbar auch auf seine neuen Aufgaben in Oberndorf ausstrahlen: zunächst als Behördenbeauftragter, dann als Ausfuhrverantwortlicher und schließlich als Geschäftsführer – bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2010.

Doch laut der Anklage soll der Ex-Gerichtschef alles andere als seriös agiert haben. In zwölf gesonderten Fällen werden ihm verbotene Kriegswaffenexporte und Verstöße gegen Ausfuhrvorschriften zur Last gelegt. Die Lieferungen nach Mexiko habe er zusammen mit anderen Angehörigen der „Bande“ möglich gemacht, als längst klar war, dass sie nicht genehmigt würden. Gewusst habe er das spätestens seit einem Besuch 2006 im Auswärtigen Amt. Der Jurist habe sich um die Nachweise für den angeblichen „Endverbleib“ gekümmert und sogar einen verräterischen Fehler ausgebügelt: Als die Beschaffungsbehörde in Mexiko, über die die Geschäfte abgewickelt wurden, einmal einen verbotenen Bundesstaat als Ziel aufführte, soll er das als harmlosen Irrtum dargestellt haben. Als Motiv vermuten die Ermittler bei ihm und weiteren Mitbeschuldigten schlicht Geldgründe: die Geschäfte seien für sie durchaus lukrativ gewesen.

Vorwürfe anfangs scharf bestritten

Anfangs hatte sich Beyerle noch vehement gegen jeden Verdacht gewehrt. Die Vorwürfe seien „absurd“ und würden wider besseres Wissen erhoben, schimpfte er; der mexikanische Markt sei für Heckler & Koch ohnehin „völlig unbedeutend“ gewesen. Nach seinem Abschied in Oberndorf, angeblich bedingt durch seine „Lebensplanung“, war von ihm kaum noch etwas zu hören. Bei seinem Verteidiger bemühte sich die StZ aktuell vergeblich um eine Stellungnahme; er sei derzeit nicht in der Kanzlei, hieß es nur.“….

….Höchstes Lob vom Justizminister

Auf der Homepage des Justizministeriums könnte Maurer übrigens immer noch nachlesen, welch hohe Wertschätzung Beyerle einst in der Justiz genoss. Bei dessen Verabschiedung überschlug sich der damalige Ressortchef Ulrich Goll (FDP) fast vor Lob. „Einsatzbereit, offen, engagiert, menschlich immer geradlinig“ – dem herausragenden Juristen sei „sein Beruf wie auf den Leib geschneidert“ gewesen. „Jede Herausforderung seiner langen Dienstzeit“, resümierte Goll, habe der scheidende Präsident „glänzend bewältigt“. Nun steht er vor einer Herausforderung neuer Art.“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.heckler-und-koch-ex-gerichtschef-als-mitglied-von-bande-angeklagt.49b14d7d-a751-42e9-93db-aa7cc51edf91.html

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/2002901/?LISTPAGE=2002601

Was man in Bayerns CSU von „Transparenz“ hält, hat der Innenminister mit einem typischen Herrmann gestern unter Beweis gestellt:

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„Ich habe auch nicht den Eindruck, dass der Durchschnittsbürger Akten wälzen will. Das würde ja gerade den Normalbürger eher überfordern. Ich kann dem 100 Aktenordner hinschieben – und was macht dann der einfache Bürger damit? Da kann er gar nichts anfangen.“
Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister

http://www.br.de/nachrichten/informationsfreiheit-staatsregierung-transparenz-100.html

Ich glaube, der „Normalbürger“ lässt sich von Popanz, Titeln und Nimbus zunehmend weniger blenden! Ein echtes Ärgernis für die CSU und ihre rechtskonservative Rechtsstaats-Fassade.

Weiter beweisrechtlich: Richter Kirchhof, Eichberger und Britz vom Bundesverfassungsgericht sehen weder in Kindesentzug noch in Suizid oder Morden einen „schweren Nachteil“….

Heute erhielt ich dieses Schreiben des Bundesverfassungsgerichts als Antwort auf meinen EILANTRAG, mit dem ich die Justizverbrechen in Würzburg/Bamberg im Zusammenhang mit seit Mai 2012 verhindertem „Umgang“ durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert und die Justizverbrechen des OLG Bamberg, Senat um Pankraz Reheußer infolge der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2016 versuchte, mit rechtsstaatlichen Mitteln anzugehen!

Appell nach Karlsruhe: bayerische Justizverbrecher um den Rechtsradikalen Lückemann aus dem Verkehr ziehen und ihre „Herrschaft des Unrechts“ beenden

Die Aussage der sog. Verfassungshüter Kirchhof, Eichberger und Britz:

„Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder dargetan noch ersichtlich ist, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund dringend geboten ist“

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Da mittlerweile auch formale Verfassungsbeschwerde eingereicht ist, sind diese sog. Richter nun wegen Befangenheit abzulehnen. Strafanzeige wird erstattet:

An das
Bundesverfassungsgericht
– Geschäftsstelle 1. Strafsenat –
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe 5. April 2016

1 BvQ 10/16

Auf Zustellung des Schreibens vom 5. April zu obigem Aktenzeichen wird wie folgt mitgeteilt, dass gegen die Verantwortlichen

1. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof

2. Prof. Dr. Michael Eichberger

3. Prof. Dr. Gabriele Britz

Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Unterlassener Hilfeleistung und vorsätzlicher Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Missachtung rechtsbindender Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in mehreren Fällen erstattet wird.

1 BvR 3326/14, Kindesentfremdung und Umgangsboykott belohnen, Menschenrechte aushebeln – die Irren des BVerfG: Kirchhof, Eichberger, Britz

Die Richter beabsichtigen offenkundig, meinen Suizid bzw. die Tötung von Dritten zu provozieren. Dies ist menschenverachtend.

Dieses Schreiben wird wie weitere Vorgänge der zuständigen Polizeidienststelle in Baden-Württemberg zur Kenntnis gebracht, die mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Justizverbrechen in Würzburg/Bamberg im Zusammenhang befasst ist.

Gegen die o.g. Richter des 1. Strafsenats wird aus folgenden Gründen desweiteren die Besorgnis der Befangenheit in Zusammenhang mit der zu obigem Aktenzeichen 1 BvQ 10/15 nachgereichten Verfassungsbeschwerde geltend gemacht.

Der Vorgang wird mit Eilantrag dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt.

Das Verhalten der gesamten deutschen Justiz hier ist als asozial, selbstbezogen und den Rechtsstaat konterkarierend anzusehen. Im Freistaat Bayern betrachte ich daher Recht und Gesetz als auch für mich als Bürger nicht mehr bindend.

Die Richter Kirchhof, Eichberger und Britz teilen so mit Schreiben vom 26. März 2016 wie folgt mit:

„Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder dargetan noch ersichtlich ist, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund ….dringend geboten ist“.

Dies zeigt, dass die Richter hier jeden Bezug zur Realität, zur Lebenswirklichkeit und zur Wirkung ihrer sog. Beschlüsse und bei den Geschädigten der Justiz im Zusammenhang mit Kindesentzug und Umgangsboykott verloren haben.

Die Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftig denkenden Menschen bereits hieraus, dass diese Richter die Elternrechte von Männern offenbar einzig ideologisch missbrauchen.

Wer nicht begreift, dass jahrelanger Kindesentzug insoweit „ein schwerer Nachteil“ ist, der beim Geschädigten schwerste Folgen zeitigt, ist als Richter komplett untauglich und als inkompetent für jedwede Rechtsprechung in diesem Bereich anzusehen.

Es ist für mich als Vater daher unzumutbar, weiter mit Entscheidungen derart asozial und lebensfremd agierende Richter konfrontiert zu werden. Die Befangenheit ist fraglos.

1.
Es wurde ausführlich nachweislich Beschwerde und Aktenlage dargelegt, dass hier die dauerhafte irreversible Entfremdung von Vater und Kind und Schädigung des Kindeswohls durch bloßen Zeitablauf droht, wie sie der EGMR immer wieder von deutschen Gerichten verschuldet rügt.

Desweiteren ist bekannt, dass der EGMR ebenfalls bereits bereits rügte, dass kein Rechtsbehelf gegen eine wie hier vorliegende Verschleppung und jahrelange Untätigkeit der Gerichte besteht und deutsche Gerichte Zwangsandrohungen, wie ebenfalls im vorliegenden Fall gegeben, weder androhen noch durchsetzen.

Die Grundrechte der Eltern sind faktisch der Willkür und wie hier rechtsfremden Motiven
Provinzrichtern ausgeliefert.

2.
Desweiteren wurde ausführlich nachweislich Beschwerde und Aktenlage dargelegt, dass nicht nur der Bilanzsuizid meiner Person sondern auch Tötungsdelikte gegen die den rechtsfreien Raum böswillig und vorsätzlich unter Schädigungsabsicht zu verantwortenden Juristen, insbesondere die Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger offenbar provoziert wird.

Der o.g. Allgemeinplatz der Richter als Antwort auf die dargelegten Nöte und die Schwere der Folgen der Rechtsbrüche ist insoweit nur noch als ASOZIAL anzusehen.

Es mangelt den Richtern Kirchhof, Eichberger und Britz offenkundig ebenso an jeglicher moralischer Integrität und charakterlicher Eignung, ebenso wie den Justizverbrechern in Würzburg/Bamberg, die diesen Justizskandal seit 2003 zu verantworten haben und offenkundig den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen, um Rechtsbeugungen, Unrecht bis hin zur Freiheitsberaubung und fortlaufende Grundrechtsverstöße zu verdecken und zu vertuschen.

(……..)

Der letzte Teil ist noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Untaugliches Gutachten ‚verhindert‘ Prozess zur Love-Parade-Katastrophe mit 21 Toten!

Der Gutachter wird zum „Richter“….welches Ausmass das mittlerweile hat, wird heute nochmal deutlich: der Love-Parade-Prozess platzt wegen eines „befangenen“ Gutachters!

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In Würzburg und Franken gehören „untaugliche“ Gutachten nach meiner Erfahrung zum Standard, wenn es darum geht, missliebige Personen zu sanktionieren, Leute wegzusperren….

„Befangenheit“ zugunsten der Staatsanwaltschaft/Justiz ist die Regel!

So hat der Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Groß nachweislich dieses Blogs 2009 mit seinem Fehlgutachten erreicht, dass man versucht hat, mich ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft in den Massregelvollzug zu sperren, a’la Gustl Mollath.

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Obwohl Dr. Groß laut Prof. Dr. Nedopil die „Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung missachtet“ und frei fabuliert hatte, um mir einen „Wahn“ anzudichten, wird dieser Fehlgutachter von seinen Würzburger Justiz-Kumpanen bis heute gedeckt, der JUSTIZSKANDAL vertuscht, zivilrechtliche Ansprüche unter offenkundiger Rechtsbeugung verhindert…..
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Wie man hingegen vorgeht, wenn ein Prozess für ein Gericht offenkundig lästig ist und eine Justiz diesen komplett verhindern möchte, zeigt sich hier.

Der untaugliche Gutachter ist laut Pressemitteilung des Landgerichts Duisburg der „Grund“ für Verhinderung einer gerichtlichen Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten!

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duisburg-landgericht-lehnt-love-parade-prozess-ab-a-1085446.html

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Prof. Stills Gutachten

Aus der Pressemitteilung:

….“Das wesentliche Beweismittel, auf dem die Anklage beruht, ist das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Still. Dieses Gutachten ist nach Auffassung der Kammer jedoch nicht verwertbar. So leide es an gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln (dazu sogleich unter 1.). Aufgrund des Gutachtens lasse sich daher nicht beantworten, aus welchen Gründen es zu den tragischen Ereignissen anlässlich der Loveparade im Jahre 2010 kommen konnte. Darüber hinaus bestehe gegen den Gutachter die Besorgnis der Befangenheit (dazu unter 2.). Zudem seien die Ausführungen der Anklage zur Frage der Kausalität von Planungs- und Genehmigungsfehlern für das Unglück nicht belegt (dazu unter 3.). Andere tragfähige Beweismittel, die den Anklagevorwurf stützen könnten, stünden dem Gericht aber nicht zur Verfügung. Insbesondere sei dem Gericht die Einholung eines neuen Gutachtens im Zwischenverfahren von Gesetzes wegen untersagt. Zwar dürfe das Gericht einzelne Beweiserhebungen auch im Zwischenverfahren anordnen, es könne aber nicht das zentrale Beweismittel durch ein neues ersetzen. Dementsprechend habe die Kammer 75 Fragen an den Gutachter gestellt, die aber weder zu einer abschließenden Klärung der offenen Fragen noch zu einer Behebung der grundlegenden Mängel führten.

Zu den tragenden Gründen ihrer Entscheidung führt die Kammer im Einzelnen aus:

1. Inhaltliche und methodische Mängel des Gutachtens

Das Gutachten von Prof. Dr. Still leidet an schwerwiegenden methodi- schen und inhaltlichen Mängeln, die dazu führen, dass die grundsätzlichen Fragen zu den Ursachen des Loveparade-Unglücks nicht beantwortet werden.

Der Gutachter hat lediglich eine „erste grobe Risikoanalyse“ aus Sicht eines Planers vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen. Damit kann der erforderliche Nachweis, dass Fehler in der Pla- nung oder Genehmigung die Todesfälle und Verletzungen verur- sacht hätten (Kausalitätsbeweis), nicht geführt werden.

Prof. Dr. Still hat in unzulässiger Weise die Auswahl der Tatsa- chen, auf denen sein Gutachten aufbaut, auf örtliche Gegeben- heiten beschränkt. Sämtliche andere mögliche Unglücksursa- chen, insbesondere Handlungen der die Veranstaltung vor Ort begleitenden Personen, hat er hingegen nicht berücksichtigt.

Prof. Dr. Still legt seinen Berechnungen Planzahlen des Veranstalters zu den Besucherströmen zugrunde. Von diesen Planzah- len behauptet er zwar, sie seien manipuliert, verwendet sie aber gleichwohl im Rahmen seines Gutachtens.

Die von Prof. Dr. Still zugrunde gelegten Teilnehmerzahlen konn- te er trotz mehrfacher Nachfrage der Kammer nicht schlüssig begründen. Z. B. beruft er sich zur Begründung der von ihm angenommenen Teilnehmerzahlen auf Schätzungen allein der Trans- portkapazitäten des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr. Damit bleibt ungeklärt, wie viele Besucher tatsächlich auf das Gelände gelangt sind. Daher steht auch nicht fest, dass sich eine – unterstellt – fehlerhafte Berechnung der Besucherströme durch die Angeschuldigten im konkreten Unglück ausgewirkt hat.

Darüber hinaus ist das Gutachten an zentralen Punkten in sich widersprüchlich. Prof. Dr. Still geht einerseits davon aus, dass wegen der dem Unglücksort vorgelagerten Vereinzelungsanlagen maximal ca. 44.000 Personen pro Stunde von außen auf das Ge- lände gelangen konnten. Andererseits leitet er seinen Rück- schluss auf eine fehlerhafte Planung unter anderem aus der An- nahme her, dass zwischen 55.000 und 90.000 Personen pro Stunde auf das Gelände gelangen sollten.

Prof. Dr. Still hat seine Pflicht zur persönlichen Erstattung des Gutachtens verletzt. Er hat die verfügbaren Unterlagen nie selber vollständig gesichtet, sondern die eigenständige Auswahl aller für das Gutachten verwendeten Dokumente zwei Mitarbeiterinnen übertragen. Diese Auswahl konnte er mangels Kenntnis der deutschen Sprache nicht selbst prüfen.

Prof. Dr. Still hat zudem die Sorgfaltsmaßstäbe, die er den Angeschuldigten auferlegt hat, nicht nachvollziehbar begründet. Er hat sich mit den für Deutschland maßgeblichen Normen und Regeln, die für die Veranstaltungsplanung anzuwenden sind, nicht be- schäftigt. Der vom Gutachter seiner Engstellenberechnung zu- grunde gelegte maximale Personendurchfluss von 82 Personen pro Minute und Meter findet sich nicht in den maßgeblichen Nor- men. Er ist auch nicht allgemein als Stand der ordnungsgemäßen Veranstaltungsplanung anerkannt.

Dem Gutachten von Prof. Dr. Still liegt ein falscher Ursächlichkeitsbegriff zugrunde. Er vermengt die nach deutschem Recht zu unterscheidenden Kategorien der Kausalität einerseits und der Vorhersehbarkeit andererseits. Für eine Verurteilung ist aber nach deutschem Recht erforderlich, dass sich ein konkreter Planungs- oder Genehmigungsfehler eines Angeschuldigten in einer konkreten Verletzung auswirkt.

2. Besorgnis der Befangenheit des Gutachters Prof. Dr. Still

Das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Still ist in einer Hauptverhandlung nicht verwertbar, weil Prof. Dr. Still als befangen abzulehnen wäre.“…..

http://bit.ly/lopaeinstellung

Androhung Ordnungshaft, Wohnung der Mutter aufgebrochen, um „Umgang“ mit Vater durchzusetzen…

…“Der Vater darf seinen Sohn alle 14 Tage am Samstag sehen.“…. Journalistenjargon im Jahr 2016….“Schutzlücke“….?

Wenn man in München den „Umgang“ verhindert, bricht die Polizei auf richterlichen Beschluss hin die Wohnung auf.

Wenn eine Juristin in Würzburg den „Umgang“ verhindert, wird sie von der Justiz gedeckt, als Opfer befördert, Kindesentführung durch Untertauchen wird vertuscht….

Kerstin Neubert, der es seit 2012 gelingt, einen vollstreckbaren Beschluss auf wöchentlichen „Umgang“ zu vereiteln:
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Dieser Artikel heute in der SZ ist so gesehen für mich ein ÜBLER SCHERZ:

„Umgangsrecht des Vaters mit Polizei durchgesetzt

Viele Eltern wissen nicht, dass zur Durchsetzung des Umgangsrechts von Familienrichtern unmittelbarer Zwang angeordnet werden kann.

Im Fall eines Siebenjährigen hatte die Mutter die Treffen mit seinem Vater häufig kurzfristig abgesagt.

Ein Richter ordnete unmittelbaren Zwang an, sodass die Wohnung der Mutter mehrmals aufgebrochen wurde.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Damit der siebenjährige Michael (Name geändert) an Wochenenden seinen Vater besuchen darf, hat ein Münchner Familienrichter die Polizei zur Wohnung der Mutter geschickt und die Eingangstür aufbrechen lassen. Viele Eltern wissen nicht, dass zur Durchsetzung des Umgangsrechts von Familienrichtern unmittelbarer Zwang angeordnet werden kann. Der richtet sich, wie auch hier, zumeist nicht gegen das betroffene Kind, sondern gegen Mütter oder Väter, die Vereinbarungen zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind hintertreiben.

Michael lebt bei seiner 35-jährigen Mutter in München, der 33-jährige Vater in Taufkirchen. Vor dem Oberlandesgericht München hatten beide eine Vereinbarung zum Umgang getroffen: Der Vater darf seinen Sohn alle 14 Tage am Samstag sehen. Allerdings hat die Mutter sich nur zweimal an diese Regelung gehalten.

Viele Väter wollen nach der Trennung mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Doch die geltenden Regeln bremsen sie aus.

Dann klingelte regelmäßig kurz vor den Treffen das Handy des Vaters: Per SMS erklärte die Mutter meistens, dass Michael krank sei. Mal behauptete die Frau, dass der Bub es mit den Rachenmandeln habe, chronischen Schnupfen, einen hartnäckigen Tubenmittelohrkatarrh oder Ohrentzündungen mit ständigen Fieberschüben.

Ärztliche Atteste zur Untermauerung ihrer Behauptungen konnte die Münchnerin jedoch nie vorlegen. Als sie dann wieder einmal absagte, nun mit der Begründung, dass Michael zu einer Feier eingeladen war, kam der Fall erneut vor das Familiengericht. Dass der Richter die Mutter mit einem Tag Ordnungshaft belegte, weil sie sich hartnäckig nicht an die Umgangsregelung gehalten hat, beeindruckte die Frau offenbar nicht.

Im März 2015 erließ der Familienrichter am Amtsgericht deshalb einen Beschluss, dass zur Durchsetzung des Umgangsrechts des Vaters nun unmittelbarer Zwang angeordnet werden müsse. Er beauftragte einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger mit der Vollstreckung. Der sollte mithilfe eines Gerichtsvollziehers und der Polizei das Besuchsrecht durchsetzen. Ausdrücklich erlaubte der Richter, dass dazu die Wohnung der Mutter betreten werden dürfe.

In der Verhandlung hatte der Richter zuvor auch das Kind befragt. Michael sagte dabei, dass er seinen Papa nur zweimal gesehen habe. Es sei cool gewesen, mit ihm Fußball zu spielen und zu Burger King zu gehen. Er möchte den Papa wiedersehen und könnte ihn auch alleine bei sich treffen oder Papa könne zu ihm nach Hause kommen, was aber die Mama nicht möchte. Er wolle mit Papa zum Schwimmen ins Schwimmbad gehen. Und dann sagte Michael noch einmal, dass er den Papa wieder öfter sehen wolle, weil er doch auch noch mit ihm Karten spielen müsse.

Die Mutter legte Rechtsmittel ein, doch das Oberlandesgericht hat im Juni 2015 die Entscheidung des Familienrichters bestätigt. Daraufhin gewährte die Mutter im Juli 2015 viermal freiwillig den Umgang. Dann sagte sie wieder regelmäßig ab. Daraufhin kam im Oktober zweimal der Umgangspfleger mit Gerichtsvollzieher und Polizei.

Jedes Mal wurde die Wohnung aufgebrochen, aber Mutter und Kind wurden nicht angetroffen. Der Familienrichter hat daraufhin den Umgangsbeschluss abgeändert und festgelegt, dass das Kind nun jeden Freitagnachmittag zum Vater darf. Das war offenbar die richtige Entscheidung: Die Mutter hat sich bisher weitgehend daran gehalten.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gericht-umgangsrecht-des-vaters-mit-polizei-durchgesetzt-1.2930690

Ohne weitere Worte.

Norbert Baumann, OLG-Richter gibt „Tipps“, wie man Missbrauchsverdacht gegen Kirchenfreund vertuscht?

Und wieder: die strukturellen Probleme im Raum Würzburg….

„Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen. Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

Dr. Norbert Baumann, der ehemalige Vorsitzende des 1. Strafsenats des OLG Bamberg ist – Thema im Blog hier – einer der für die Freiheitsberaubung im Amt gegen mich hauptverantwortlichen Täter, als solcher angezeigt und geltend gemacht.

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Baumann ist parteipolitisch und kirchlich bestens vernetzt und befreundet u.a. mit dem heutigen OLG-Präsidenten Lückemann, Hauptverantwortlicher der Kriminalisierung in meinem Fall und langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, hier im Bild rechts hinter dem heutigen sog. Justizminister, dem er väterlich die Hand auf die Schulter legt (Scherz):

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So löste man sich u.a. ab in der Funktion als Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU:

„Baumann leitet CSU-Schiedsgericht,
02. November 2010

Der Schweinfurter Norbert Baumann ist Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU. Der frühere Vizepräsident am Landgericht und heutige Vorsitzende des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht Bamberg wurde beim Parteitag als Nachfolger von Clemens Lückemann (Würzburg) gewählt, der Generalstaatsanwalt in Bamberg ist. Lückemann hatte den Posten 17 Jahre inne, Baumann gehörte dem fünfköpfigen Gremium bereits über 25 Jahre an.“…

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Baumann-leitet-CSU-Schiedsgericht;art742,5805936

Letzte Woche nun kommt der SPIEGEL mit einem Bericht über die Vertuschung eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch den ehem. Missbrauchsbeauftragten des Bistums Würzburg:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-missbrauchsvorwurf-gegen-missbrauchsbeauftragten-a-1084133.html

Im ausführlichen dreiseitigen SPIEGEL Bericht hierzu heißt es, Heft 13/2016, S. 50:

…“Generalvikar Hillenbrand händigte hinter dem Rücken des Missbrauchsbeauftragten dessen vertraulichen Bericht einem befreundeten Richter am Oberlandesgericht Bamberg aus. Er bat diesen ehemaligen Diözeseanratsvorsitzenden um Tipps, was gegen die Frau und für den beschuldigten Klerikerfreund sprechen könne“…

Hierbei handelt es sich fraglos um Norbert Baumann, bayernweit und auch beim BGH verrufen als (ehem.) Vorsitzender des völlig „untauglichen“ 1. Strafsenats des OLG, für den Gesetze offenkundig bloß störend und Grundrechte allenfalls unverbindliche Handlungsanweisungen sind, aufgefallen auch durch Verfassungsbruch im Fall Gustl Mollath:

….“Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird „für erledigt erklärt“, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

Ein Bericht der Mainpost von 2002:

„Norbert Baumann bleibt Vorsitzender
14. Oktober 2002

würzburg/schweinfurt (MP) Norbert Baumann ist als Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg bestätigt worden. Bei der konstituierenden Vollversammlung des Diözesanrats am Freitag und Samstag wählten die Delegierten den 54-jährigen Schweinfurter Richter für weitere vier Jahre an die Spitze des Laiengremiums, teilte der Pressedienst des Bischöflichen Ordinariats mit.

Und wie man sich selbst sieht in diesen Kreisen, wird auch deutlich:

…“In einer Laudatio würdigte Norbert Baumann Dr. Engelbert Muth als „alten Kämpfer“ in der katholischen Laienarbeit.“….

http://www.mainpost.de/regional/franken/Norbert-Baumann-bleibt-Vorsitzender;art1727,33799

Den „Feind“ sah man hier offenbar auch in dieser Frau, die gegen einen honorigen „Kirchenkumpel“ den Vorwurf des Missbrauchs geltend machte:

„Mutmaßliches Opfer: „Ich fühle mich wie erneut missbraucht“

30. März 2016

Missbrauch: 1988 sei sie als Teenager zum Sex gezwungen worden – von einem Priester, sagt Alexandra Wolf. Im „Spiegel“ machte sie ihre Geschichte öffentlich. Nun spricht sie über die Reaktionen und darüber, wie sehr die Kirche sie verletzt habe.

Ihr Vater bereitete sich in einem Kurs im Exerzitienhaus Himmelspforten gerade auf die Weihe zum Diakon vor. Seine damals 17-jährige Tochter begleitete ihn. Was dann geschehen sein soll, erzählte sie über ein Vierteljahrhundert später dem Spiegel-Redakteur Peter Wensierski.

Er stellte den Kontakt zu Alexandra Wolf her, die schriftlich auf die Fragen antwortete. Peter Wensierski veröffentlichte seinen Artikel unter dem Titel „So ein bisserl liebevoll“. Der Satz stammt aus dem kirchlichen Untersuchungsbericht. „… vielleicht hast du so ein bisserl liebevoll den Arm um sie gelegt oder so“ soll der Generalvikar dem Beschuldigten gesagt haben, als er ihn mit dem Missbrauchsvorwurf konfrontierte. Im Herbst 2012 erfuhr der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann erstmals davon. Im Dezember 2015 wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Alexandra Wolf: Ich war in einer sehr ohnmächtigen und hilflosen Situation, die mich bewog, einen Weg an die Öffentlichkeit zu suchen. Ich habe Frau Adams Blog schon viele Monate still beobachtet und dachte mir, da wäre jemand, der sich in auskennt und dem ich vertrauen kann. Sie wusste dann, dass es jemanden im ,Spiegel‘ gibt, der sich schon seit Jahren mit Missbrauchsfällen befasst hat. Ich hab noch etwas überlegt, mich dann aber gemeldet, und es war eine gute Entscheidung. So etwas ist nicht so einfach für jemanden, der das, was er erlebt hat, eigentlich für immer verdrängen wollte.“…

Jeske, Mainpost: „Konnten Sie damals noch nicht an die Öffentlichkeit gehen, als ausgerechnet der Mann, den Sie der sexuellen Nötigung beschuldigen, Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg wurde? Er hätte womöglich diese Position nie erhalten.“

Wolf: Ich hatte mich seit dem Ereignis von der Obrigkeit in der Kirche entfernt, während ich in meiner Gemeinde dabei war. Erst als 2010 andere Missbrauchsopfer ihr Schweigen brachen, und es durch alle Medien ging, habe ich realisiert, wer in Würzburg seit 2002 der Missbrauchsbeauftragte war.

Ich meinte dann, man kann sich wohl schlecht bei seinem eigenen Täter als Opfer melden. Ich fand, ohnmächtiger kann man sich gegenüber der Kirche kaum fühlen. Ich hab damals sogar versucht, so eine Hotline in einem anderen Bistum anzurufen, in Freiburg. Aber da gab es nur den bürokratischen Hinweis, ich möge doch jemand in meinem Heimatbistum ansprechen. Da wusste ich nicht weiter.“….

Wolf: Für mich ist es keine kirchliche Aufarbeitung, was das Bistum Würzburg in meinem Fall gemacht hat. Es ist nur ein Versuch, den Beschuldigten und das Ansehen der eigenen Institution mit allen Mitteln zu schützen. Opferschutz, seelischen Beistand, Anerkennung von Leid, finanzielle Hilfe für Therapien habe ich als Opfer nicht gefunden. Echte Aufarbeitung würde für mich Unbefangenheit, Transparenz, Wahrheitsliebe und Gerechtigkeit bedeuten und nicht Abwehr. Sie müsste vor allem unter dem Stern christlicher Barmherzigkeit für Hilfesuchende stattfinden. Ich habe vom Bistum Würzburg das Gegenteil erlebt und daher mein Vertrauen verloren. Jetzt fühle ich mich von der Kirche wie erneut missbraucht.

Jeske, Mainpost: „Was raten Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen anderen Missbrauchsopfern?“

Wolf: „Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen.Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Missbrauchsopfer;art735,9173563