Wieder ein Justizskandal in Würzburg unter den Teppich gekehrt: Staatsanwaltschaft und Gericht vertuschen Fehlgutachten, BGH stoppte die Posse, unschuldig Angeklagte müssen sich freikaufen….

Hervorgehoben

Nach nun längerer Pause wird es mal wieder Zeit für ein Update und eine weitere Lektion zum Thema Rechtsstaatlichkeir bei der Justiz Würzburg, die nun in einem wie üblich groß aufgebauschten Strafprozess „still die Akte geschlossen hat, ganz ohne Urteil“.

Letzten Monat fand unter anderem in meiner Angelegenheit (diverse Justizverbrechen in der Region Unterfranken) ein Besuch bei Prof. Dr. Nedopil in München statt, über dessen Ergebnis noch zu sprechen sein wird: vor diversen Gerichten aber auch öffentlich….

Die traurige Nachricht der letzten Wochen ist, Sean Connery ist nicht mehr – aber er bleibt:

Die freudige Nachricht: der kriminelle Kind-Clown Donald Trump ist zwar noch – aber er verschwindet nun hoffentlich endgültig. Was von solchen Figuren bleibt, ist ein schlechter Witz:

Womit wir beim Thema sind, den Kriminellen der bayerischen CSU-Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, die mittels Fehlgutachten eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen mich erzwungen hat, die mit hoher krimineller Energie von den Justiztätern in eigener Sache vertuscht wird.

Gewisse Parallelen und Muster im Vorgehen der Kriminellen tauchen immer wieder auf:

Lügen und täuschen, Fehlgutachten vertuschen, um eine Verurteilung zu erzwingen. Nachdem der BGH die Posse gestoppt hat, wird das Verfahren nun stillschweigend begraben. Die Angeklagten so eingeschüchtert und geschädigt, dass sie die Vertuschung von Landgericht und Staatsanwaltschaft Würzburg mitmachen.

Hier das Urteil des BGH:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/19/1-171-19.php

Für die überregionalen Medien scheinen derarte Justiz-Parallelwelten in Bayern wenig interessant, aber nicht einmal der Hofberichterstatter der örtlichen Mainpost schafft es, die CSU- Dumpfjuristen hier in gewohnter Weise zu glänzenden Helden umzudeuten:

….“Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen.“…

Und warum haben solche Vorgänge keine Konsequenzen – immer wieder wird von der Justiz und ihren dumpfen CSU-Seilschaften in Würzburg zu Lasten von Unschuldigen gelogen und getäuscht – Rechtsbeugung und Strafvereitelung in eigener Sache entledigt:

…“Das verpfuschte Gutachten sorgte für erstaunte Gesichter beim 1. Senat des BGH. Längere Zeit diskutierte man in Karlsruhe auch über den unglücklichen Versuch des Würzburger Gerichts, diese Mängel bei der Präsentation des Gutachtens in der Verhandlung unter der Decke zu halten – mit Wissen der Staatsanwaltschaft.“….

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/betrugsverdacht-verurteilter-bekommt-eine-zweite-chance-art-10373128

…. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber die Verteidigung – und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.….

….“Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen „Erledigung“ des Betrugsprozesses zustimmten.“…..

Es wird offenbar wieder einmal in dümmster und dreisterer Art und Weise gelogen und vertuscht, in trautem Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Gericht, die sich gegenseitig decken, wenn sie aus Geltungssucht Unschuldige sozial und gesundheitlich vernichten.

Erst die Fresse aufreißen, dann kleinlaut abtauchen – wie im Justizskandal um meine Person auch:

„Prozess um angeblichen Betrug bei Klinik-Verkauf still beendet

Lautstark hatte 2018 am Landgericht Würzburg der Prozess um Millionenbetrug beim Verkauf einer unterfränkischen Kurklinik begonnen. Dann dämmerte nach einer Panne das Verfahren bei unklarer Beweislage zwei Jahre vor sich hin. Jetzt hat die Justiz still die Akte geschlossen, ganz ohne Urteil. Statt angedrohter Haftstrafen erhalten die vier Angeklagten lediglich ein paar symbolische Geldauflagen in vier- bis sechsstelliger Höhe.

Einige frühere Anteilseigner einer Kurklinik mit Häusern in Bad Kissingen und Bad Bocklet hatten sich beim Verkauf über den Tisch gezogen gefühlt. Doch „die Fakten weisen inzwischen eher darauf hin, als hätten die Verkäufer zu viel, statt zu wenig Geld für ihre Anteile kassiert“, spottet ein Insider, der die Beweislage kennt.

Die vier Angeklagten waren beschuldigt worden, den Anteilseignern sei zwischen 2004 und 2013 der wahre Wert ihrer Anteile geplant madig gemacht worden. Das Ziel: die Klinik damit um einige Millionen Euro günstiger zu kaufen. Ein Gutachten über den Wert der Klinik sollte vor Gericht dazu dienen, das Ausmaß eines Betruges abschätzen zu können.

Doch das Gutachten stellte sich als Murks heraus: Der Sachverständige hatte einen hohen Sanierungsbedarf in Millionenhöhe nicht berücksichtigt. Dennoch wurde 2018 zunächst einer der vier Angeklagten verurteilt. Dann wurde der Prozess noch im selben Jahr gestoppt, weil die Verteidiger das Gutachten heftig attackierten.

BGH fand Verurteilung fragwürdig

Indessen bemühte der Verurteilte den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der fand die Umstände der Verurteilung fragwürdig und schickte den Fall zum Nachbessern nach Würzburg zurück.

In Karlsruhe wie Würzburg staunten Juristen über den unglücklichen Versuch des Gerichts, Mängel in dem unvollständigen Gutachten unter der Decke zu halten. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber die Verteidigung – und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.

Im Kreuzverhör blamable Fehler offengelegt

Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen. Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden kamen die Anwälte zwar nicht durch. Aber das Gericht musste die Notbremse ziehen und ein vollständig neues Gutachten in Auftrag geben.
(….)

Ein besseres Gutachten war für Mai 2019 versprochen – und liegt auch 18 Monate später noch immer nicht vor. Ein Einblick der Redaktion in aussagekräftige Teilbereiche der Neubewertung zeigt: Der Sanierungsbedarf der Klinik ist so hoch, dass von einem Betrug in der angenommenen Dimension nicht mehr die Rede sein kann. „Die Frage ist, ob der tatsächliche Wert der Klinik überhaupt die Kosten eines Abrisses decken würde“, sagt einer der Verteidiger.

Juristische Schlammschlacht drohte

Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft drohte eine Schlammschlacht. Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen „Erledigung“ des Betrugsprozesses zustimmten. Damit gelten sie nicht als vorbestraft. Gerichtssprecher Michael Schaller bestätigt auf die konkrete Anfrage : „Das Verfahren wurde vorläufig gegen Zahlung von Geldauflagen bis zu einem sechsstelligen Betrag eingestellt.“

An den wochenlangen diskreten Sondierungsgesprächen waren die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das bayerische Justizministerium beteiligt. Der bisherige Vorsitzende – als engagierter Kämpfer für Verbraucherschutz bekannt, der bei der Aufklärungspflicht von Finanzberatern in seinen Prozessen strenge Maßstäbe anlegte – wurde inzwischen befördert und nach Schweinfurt versetzt.

(….)

Während eine Einigung hinter den Kulissen allmählich Form annahm, hieß es auf Anfrage der Medien monatelang: „Kein neuer Sachstand“. Auch jetzt besteht Gerichtssprecher Michael Schaller auf gezielte Nachfrage formal auf die Aussage: „Es gab keine Verständigungsgespräche“.

Er spricht von  „Gesprächen über die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung“. Die Entscheidung des BGH im abgetrennten Verfahren sei „nicht ohne Auswirkung auf den Verfahrensablauf geblieben“. Offenkundig bestand die Gefahr, sich bei der Beweislage juristisch eine blutige Nase zu holen. 

Einstellung mit kalkulierbarem finanziellem Aufwand für die Angeklagten also statt einem  wahrscheinlich Monate dauernden Verfahren.“ (….)

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/prozess-um-angeblichen-betrug-bei-klinik-verkauf-still-beendet-art-10529733

Verkehrte Welt: die Betrüger und Lügner sitzen auf der Richterbank und in der Staatsanwaltschaft, die unschuldigen Opfer bezahlen…..

Justiz im OLG-Bezirk Bamberg: ein in sich geschlossenes Wahnsystem, das Unschuldige kriminalisiert, Gewalt und Suizid befördert – die Rolle des Rechtsanwalts Thomas Drehsen

Hervorgehoben

Ich habe Herrn Rechtsanwalt Drehsen im Februar diesen Jahres als kompetenten, aufgeschlossenen und integren Menschen erlebt, der allerdings offenkundig „blinde Flecken“ hat, was den Charakter und die Natur der Bamberger Justiz angeht, in der er offenkundig bestens vernetzt ist.

Im Gespräch mir gegenüber räumte er auch ein, dass diese Justiz aus Gründen der „Gesichtswahrung“ durchaus in der Lage ist und befürchten lässt, einen Unschuldigen rechtswidrig zu verurteilen!

Und das Verhalten, nachdem ich ERNEUT – und im Beisein Drehsens als meinem Rechtsbeistand – Opfer einer rechtswidrigen Verurteilung zu einer „Haftstrafe“ wurde, mit der sich die asozialen Elemente dieser wahnhaften und für Einzelne lebensgefährlichen bayerischen „Anklagebehörden“ zirkelschlüssig selbst entschulden, ist nicht tragbar.

Über viele Fehler kann ich hinwegsehen, wenn jedoch die Gefahr provoziert wird, dass die Lage für mich (und andere) lebensbedrohlich wird – traumatischer Streß eines anhaltend ausgegrenzten Vaters und Justizopfer – dann geht FAKTENPFLICHT und Aufklärung vor.

Thomas Drehsen hat durch sein Verhalten in den letzten Wochen mir gegenüber gezeigt, dass er nicht versteht, welche Folgen asoziale Kriminalisierung durch narzisstische und weltfremde CSU-Juristen – wie Libischer, Trapp, Lückemann und all die Figuren, deren Amtsmissbrauch ich in diesem Blog der öffentlichen Meinungsbildung anheim stelle – auf einen Vater, unschuldig Verfolgten, unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten hat, der bereits seit anhalten 17 Jahren Opfer asozialster ÜBERGRIFFE dieser Kriminellen im Amt ist. (vgl. Blog)

Öffentlichkeit ist offenkundig eines der letzten Mittel, um diese asoziale anachronistische Franz-Josef-Strauß-CSU-Justiz in Bayern endlich auf den Stand des HEUTIGEN RECHTSSAATES zu hieven. Schweigen ist keine Option, Wegducken schon lange nicht mehr. Dass ich mich dafür mit diesem Blog auch selbst der Kritik aussetze, ist eben so…….

Das Ziel der Justizbehörden Würzburg / Bamberg, insbesondere der sog. Staatsanwaltschaften ist es, die in diesem Blog dokumentierten Verbrechen im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und Polizeibeamten zu vertuschen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist diesen narzisstischen Kriminellen JEDES Mittel recht.

Dieses in sich geschlossene Wahnsystem aus rechten CSU-Burschenschaftern, CSU-Seilschaften und Kumpaneien funktioniert auch deshalb seit Jahrzehnten, weil die örtlichen Journalisten distanzlose Hofberichterstattung betreiben und die Anwälte in der Region entweder zu feige oder zu korrumpiert sind, dieses über Jahrzehnte gewachsene Unrechtssystem mit aller Konsequenz aufzuzeigen.

Rechtsanwalt Christin Mulzer, Würzburg, der den Plan krimineller Justizjuristen mit vereitelte, mich in der Forensik zu vernichten, schrieb schon 2011, nachdem die Kriminellen Baumann und Schepping die Entschädigung für die von ihnen mit inszenierte Freiheitsberaubung verweigerten:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Konsequenzen hat auch dies nicht, die Täter werden gedeckt, Ermittlungen verhindert. Die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung wird verweigert.

Folgende Beschwerde ging an die Bundesrechtsanwaltskammer:

Dr. Ulrich Wessels
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
08.08.2020

Sehr geehrter Herr Wessel,

hiermit wird Beschwerde eingereicht gegen das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, Hainstraße 6, 96047 Bamberg in Zusammenhang mit rechtswidriger Verurteilung durch das Amtsgericht Bamberg, sechs Monate „Haft auf Bewährung“ wegen vorgeblicher Beleidigung des OLG-Präsidenten Bamberg, des CSU-Justizjuristen Lückemann sowie dem Verhalten in Bezug auf die anstehende Berufung vor dem Landgericht Bamberg, 1 Ns 1105 Js 1211/18.

Das Verhalten des Rechtsanwalts Thomas Drehsen ist vor dem Hintergrund der Gesamtschau erkennbar geeignet, traumatischen Stress bis hin zur Psychose beim Beschwerdeführer hervorzurufen und zu befördern.

Herr Drehsen vertritt nicht meine Person als Mandant sondern versteht sich offenkundig als Teil der Anklage und der Justizbehörde, deren „Ehre“ er glaubt, verteidigen zu müssen.

Da erfahrungsgemäß Fehlverhalten und Straftaten von Anwälten, Richtern und Staatsanwälten im OLG-Bezirk Bamberg – ungeachtet der Folgen für Betroffene und Rechtsuchende – keinerlei Konsequenzen für die Juristen nach sich zieht, dient der Vorgang insbesondere der Dokumentation und der öffentlichen Meinungsbildung.

Das Schreiben wird daher im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht, um zu dokumentieren, wie innerhalb der bayerischen Justiz Justizopfer zirkelschlüsssig drangsaliert und gedemütigt werden – dies bis zur potentiellen psychischen Zerstörung, zum Suizid oder reaktiver Gewalttaten und Tötungsdelikte.

Das asoziale, zirkelschlüssige und auf Vertuschung und Verhöhnung basierende Verhalten der sog. Anklagebehörden Würzburg und Bamberg im Zusammenhang mit dem Kläger als unschuldig kriminalisiertem Vater und ehemaligen Polizeibeamten seit 2003 ist überhaupt nur noch vor diesem Hintergrund nachzuvollziehen.

Unschuldige werden solange gedemütigt und drangsaliert, bis sie im Zweifelsfall Tötungsdelikte begehen und sich die asoziale Verfolgung durch die Behörde im Nachhinein als „legitim“ darstellen lässt.

Eine Abgabe an die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat zu unterbleiben, da die Klüngelei zwischen Justizbehörden, Staatsanwaltschaft und Standesvertretung bereits im Ansatz jedwede objektive Prüfung und Unvoreingenommenheit erfahrungsgemäß verhindert.

Auch dem Beschwerdegegner Drehsen ist der faktenunabhängige Kadavergehorsam der RAK Bamberg bewusst, da er mit Mail vom 07.08.2020 diesbezüglich versuchte, eine Drohkulisse aufzubauen: Weitergabe an die RAK Bamberg wird diese mutmaßlich zu Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft missbrauchen usw., usf. – ein wie unten genannt sich selbst nährendes juristisches Wahnsystem, das jedwede sachliche und begründete Kritik bereits im Ansatz durch Auflaufenlassen, hernach mit Drohkulissen und Einschüchterung zu unterdrücken sucht.

Beweis:

Anlage 2
Schreiben des Rechtsanwalts Thomas Drehsen, 07.08.2020

HIER IM WORTLAUT:

——–

Sehr geehrter Herr Deeg,

1. Ihre Behauptung, ich würde mich weigern, Ihnen „Auskunft über den Stand des Antrags über die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil Mitteilung zu machen“, ist, wie Sie wissen, falsch. Unabhängig davon hatten Sie mir erklärt, den Antrag selbst stellen zu wollen. In Ihrer E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr, schrieben Sie:

„Wenn ich bis Mittwoch, 05. August keine Antwort habe, werde ich mittels Ihres Entwurfs und klarstellender Erläuterungen selbst beantragen, dass Nedopil hinzugezogen wird“.

Darüber hinaus informierten Sie mich in Ihrer E-Mail vom 27.07.2020, 09:10 Uhr, darüber, im gegen Sie anhängigen Würzburger Verfahren (ebenfalls) selbst die Beiziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil zu beantragen.

Es steht Ihnen frei, selbst einen entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen. Ich werde dies erst tun, wenn die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags geprüft werden konnten und für zumindest darstell- und/oder begründbar angesehen werden können. Dasselbe gilt für die von Ihnen gewünschten Beweisanträge.

Bislang ließen Sie mir trotz mehrfacher Aufforderung überprüfbare für die Beurteilung des gegen Sie erhobenen Vorwurfes relevante Tatsachenbehauptungen, die unter Beweis gestellt werden können, nicht zukommen.

Zum Thema Begutachtung erkläre ich mich unten ergänzend.

2. Falsch ist auch Ihre Behauptung, ich würde Ihre Anfragen nicht beantworten.

Richtig ist, dass ich mit am 24.07.2020, 14:42 Uhr, per E-Mail übersandtem Schreiben vom 23.07.2020 unter Hinweis auf mein Schreiben vom 14.07.2020 klargestellt hatte, dass ich „Schreiben oder sonstige Mitteilungen, die Beleidigungen enthalten und nicht einen Mindeststandard an Sachlichkeit enthalten, zukünftig nicht mehr beantworten“ werde.

3. Ich verwahre mich gegen Ihre (nur beispielhaft aufgeführten) in jüngster Zeit aufgestellten Behauptungen, mein Verhalten sei „unter aller Sau“ (E-Mail vom 06.08.2020, 20:03 Uhr), ich sei ein „willfähriger Handlanger dieser kriminellen Bande von Arschlochjuristen“ (E-Mail vom 05.08.2020, 20:55 Uhr), die Verurteilung von Unschuldigen zu Haftstrafen wegen Beleidigung würde mich weniger stören als mein Ruf (E-Mail vom 04.08.2020, 10:47 Uhr), ich verträte nicht Ihre Interessen als Mandant, sondern pflegte meine Beziehung zu den Justizverbrechern, in dem ich in deren Sinne alles vertuschte, was deren Ziel der kataloghaften Kriminalisierung und Aufklärung des Charakters Lückemann und dieses Justizskandals zuwiderlaufe (E-Mail vom 04.08.2020, 9:13 Uhr), ich sei eine „Sprechpuppe der Justiz (E-Mail vom 01.08.2020, 11:11 Uhr), provoziere Sie (E-Mail vom 27.07.2020, 09:25 Uhr), etc.

Sie wissen nur zu gut, dass diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Sie passen allerdings nicht in Ihr Menschenbild eines kritischen (und eben gerade nicht „willfährigen“) Verteidigers, der den Konsens in der Verteidigungsstrategie mit seinem Mandanten sucht, bereit ist, unterschiedliche Auffassungen zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen, als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) jedoch gerade nicht „Sprachrohr des Mandanten“ ist.

4. Die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 06.06.2020, 20:03 Uhr, gewählte Formulierung erfüllt den Tatbestand der (versuchten) Nötigung.

Im Wiederholungsfall werde ich Strafanzeige erstatten. Im Rahmen der Strafanzeige wird (unter Schwärzung der von Ihnen wiederholt begangenen Beleidigungen Dritter) der weitere zwischen uns gewechselte E-Mail Verkehr zum Nachweis, dass ich mich sehr wohl mit der Frage Ihrer Begutachtung bzw. der in Betracht kommenden Beweisthemen kritisch auseinandergesetzt habe, vorzulegen sein. Ein Verstoß gegen die anwaltliche Schweigepflicht stellt dies nicht dar, da ich in Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen handeln würde.

5. Ihre in den E-Mails enthaltenen Drohungen (gegenüber Dritten) sind Ausfluss einer tief sitzenden und menschlich nachvollziehbaren Verärgerung und wurden von mir bislang nicht als ernst angesehen. Ob andere dies auch so sehen, vermag ich nicht zu beurteilen. Unabhängig davon stelle ich auch an dieser Stelle zum wiederholten Male klar, dass ich zukünftig unsachliche, d.h. insbesondere Drohungen oder Beleidigungen enthaltende Mitteilungen nicht mehr beantworten werde.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen (siehe hierzu unten unter 7.).

6. Ebenfalls zum wiederholten Mal: Ich bin weiterhin bereit, die Erfolgsaussichten von Beweisanregungen oder -anträgen zu prüfen. Hierfür benötige ich konkrete Tatsachenbehauptungen. Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die (nach einer gängigen Definition) prinzipiell dem Beweise zugänglich sein können (vgl. Fischer, 67. Aufl., StGB § 263 Rdnr. 6). Nicht dem Beweise zugänglich sind Empfindungen, Vermutungen, Rechtsauffassungen o.ä.

Der Antrag auf Einholung eines psychologischen-psychiatrischen Sachverständigengutachtens durch Professor Nedopil wird, abgesehen davon, dass bislang nach hier vertretener Rechtsauffassung keine hinreichenden Anknüpfungstatsachen vorliegen, die Feststellungen erwarten ließen, wonach Ihre Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt vermindert oder gar aufgehoben war (§§ 20, 21 StGB; nur dies ist neben der Frage der Unterbringung Gegenstand eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens), würde das Gericht immer auch eine Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB in Auftrag geben. Zwar dürften die Voraussetzungen einer (erneuten) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Ihrem Fall wohl nicht gegeben sein; dies ist allerdings meine Einschätzung als Jurist. Ich bin kein Psychiater. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände rate ich vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von dem von Ihnen gewünschten Antrag ab. Auch dies hatte ich Ihnen bereits mehrfach erläutert.

Gerne hätte ich die Angelegenheit auch insoweit erneut mit Ihnen (telefonisch) besprochen. Abgesehen davon, dass ich Sie zu einer persönlichen Kontaktaufnahme mit mir nicht zwingen kann, nehme ich Ihre Ausführungen in der E-Mail vom 04.08.2020, 17:01 Uhr, zur Kenntnis:

„Ich habe KEINE Ressourcen mehr, mich persönlich mit Ihnen auseinanderzusetzen! Stellen Sie den gottverdammten Antrag auf Hinzuziehung Nedopil. Sie und Ihre fränkische Arschlochjustiz überblicken offenkundig in keiner Weise mehr die FOLGEN ihrer „Strafverfolgungs“-Kaspereien.“

Anders als Sie gehe ich der Auseinandersetzung nicht aus dem Weg.

7. Sollten Sie die Rechtsanwaltskammer kontaktieren, wollen Sie diese Mail vorlegen. Die Kammer wird mich in einem Beschwerdeverfahren auffordern, Stellung zu beziehen. Selbstverständlich werde ich auf entsprechend Aufforderung sämtlichen mit Ihnen gewechselten Schriftverkehr vorlegen. Dieser ist vollständig meine Handakte vorhanden. Nicht ausschließbar wird die Kammer den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Dass die von Ihnen wiederholt verwendeten Formulierungen den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, ist Ihnen zumindest seit der in der Pressemitteilung 49/2020 vom 19.06.2020 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.05.2020 im Verfahren 1 BvR 2397/19 bekannt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter mit entsprechenden Rechtskenntnissen geläufig ist, mit Gesetzesrang.

Die Entscheidung wird auch der Strafjustiz nicht entgangen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Drehsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

———

Auch kann der Beschwerdeführer auf weitere sinnentleerte Formschreiben, die diverse Verantwortliche pauschal entschulden wollen, verzichten. Diese liegen bereits dutzendfach umfassend vor, auch seitens der fraglos diesbezüglich zugunsten der Juristen befangen agierenden Rechtsanwaltskammer Bamberg. (In Zusammenhang gegen die sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung dafür trägt, dass der Beschwerdeführer seit 2012 seine Tochter nicht mehr gesehen hat. Die Akten sind zwecks Gesamtschau bei der RAK Bamberg beizuziehen, BR 136/12/1)

Es geht hier um ein sich unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit etabliertes um sich selbst kreisendes geschlossenes juristisches Wahnsystem aus CSU-Hybris, Verfolgung Unschuldiger, Leugnung und Vertuschungen und letztlich zweckmäßiger zirkelschlüssiger Kriminalisierung/Labilisierung von Betroffenen mittels Bagatelltaten durch eine von rechten CSU-Burschenschaftern zersetzte Straf- und Ziviljustiz im OLG-Bezirk Bamberg.

Auf den von Rechtsanwalt Strate offengelegten und dokumentierten Justizskandal des Betroffenen Gustl Mollath wird beweisrechtlich verwiesen. Die Pathologisierungsversuche gegen den Klägers seitens der Anklagebehörde hier folgten erkennbar dem gleichen Muster.

Auf die seit 2013 veröffentlichte Dokumentation unter https://martindeeg.wordpress.com/ wird vollinhaltlich verwiesen.

Dies ist das Ergebnis der Erfahrungen des Beschwerdeführers als ehemaligem Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und insbesondere als Vater, der seit nun nahezu 17 Jahren Opfer von rechtswidrigen, unverhältnismäßigen Übergriffen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg ist.

Die Übergriffe und das Vollversagen der Justizbehörde Würzburg hat dazu geführt, dass seit Dezember 2003 die Vatersschaft des Klägers irreversibel zerstört ist.

Dies ist als Mordmotiv zu werten, was dem Rechtsanwalt Thomas Drehsen auch bekannt und bewusst ist.

Ebenso ist ihm bewusst und bekannt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2009/2020 Opfer einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg wurde.

Zur Verdeutlichung des geschilderten Sachverhaltes wird Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer vom 05.07.2011 beigefügt, Zitat:

„Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg rechtswidrig und juristisch nicht haltbar….

Ich gehe davon aus, dass die Richter des entsprechenden Senats in Bamberg unter dem Vorsitzenden Baumann dies auch wissen und diese Machtposition wahrnehmen, um solche Entscheidungen zu treffen, wie sie sie in Ihrem Fall getroffen haben.“

Beweis:

Anlage 1
Schreiben des Rechtsanwalts Christian Mulzer, Würzburg

Es handelt sich diesbezüglich keinesfalls um eine „Verschwörungstheorie“ eines Justizopfers, wie die Justiz selbst interessengeleitet in solchen Fällen musterhaft behauptet, um Verfolgung von Amtstaten abzublocken.

Der CSU-Justizverbrecher Norbert Baumann und Vorsitzende Richter a.D. ist u.a. einer der „Geschädigten“ des durch den Beschwerdegegner Drehsen vertretenen „Strafverfahrens“ wegen Beleidigung.

Eine Vorladung von Baumann als Zeugen in diesem Verfahren verweigert RA Drehsen nichtsdestotrotz ebenso wie jedwede Vorladung von Zeugen, die den Sachverhalt auf Faktenbasis erhellen und das Verfahren hier als Versuch einer Einschüchterung und Verdeckungsstraftat entlarven können. So auch die seit 2014 mit den Vorgängen befasste Stuttgarter Polizeibeamtin, Polizeioberkommissarin Birgit Schiemenz.

Zum konkreten Verhalten des Rechtsanwalts Drehsen, das hiermit beweisrechtlich dargelegt wird:

——Das genannte Verfahren ist nur eines von mehreren, die der CSU-Kriminelle und ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft, Lückemann, gegen den Kläger inszeniert hat.
Im Verfahren 1 BvR 2397/19 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit Verfahren vor dem LG Stuttgart auf Strafantrag Lückemann und weitete die Auslegung des Tatvorwurfs „Beleidigung“ in eigener Sache aus, indem sie dem Kläger unterstellt, es ginge hier um persönliche Diffamierung und nicht um Offenlegung eines Justizskandals durch charakterlich ungeeignete CSU-Justizjuristen nach Blockade des Rechtsweges——

Zunächst wurde zwei Jahre die Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Justizbehörde Bamberg in diesem Verfahren verweigert.

Erst 2019 wurde der Rechtsanwalt Drehsen beigeordnet, nachdem der Hamburger RA Gerhard Strate die Übernahme abgelehnt hat.

Zur Lastzu zu legen ist folgendes:

1.

Drehsen verweigerte als Anwalt die Antragstellung auf Übernahme der Fahrtkosten Stuttgart-Bamberg, da diese laut Drehsen „keine Aussicht auf Erfolg“ habe.

Als der Kläger selbst den Antrag stellte, wurde die Übernahme der Fahrtkosten bewilligt.

(Der Kläger lebt aufgrund des Justizskandals seit 2003 unter der Armutsgrenze und erwirtschaftet seit 2016 als Heilerziehungspfleger in der Betreuung von Menschen mit Behinderung ein klägliches Auskommen, das die Staatsanwaltschaft Würzburg in asozialer Art und Weise zu pfänden versucht, „Gerichtskosten“ aus 2006).

Der Kläger hat dies insoweit zunächst klaglos hingenommen.

2.

Drehsen verweigerte als Anwalt trotz klarer Anweisung hierzu die entsprechende Antragstellung, nachdem am Tag der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg rechtsfehlerhaft der Eröffnungsbeschluss des Gerichts nicht vorlag.

Drehsen war der Meinung, man müsse zwecks „guter Stimmung“ hierüber hinwegsehen und den Fehler der Richterin Becker übergehen. (Einser-Juristin mit Auszeichnung durch den CSU-Justizminister).

Der Kläger hat infolge auch dies zunächst klaglos hingenommen.

3.

Infolge versäumte RA Drehsen die fristgerechte Einlegung der Berufung, was erst durch erneute Antragstellung und unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zu korrigieren war, da Anwaltsverschulden.

Der Kläger hat auch dies akzeptiert, obwohl dies bereits zeigt, welchen Stellenwert das Verfahren und die Rechtsbrüche gegen einen unschuldigen Polizeibeamten für den Anwalt offenkundig haben.

Die Verhöhnungen und Beleidigungen des Klägers durch den sog. Anklagevertreter Andre Libischer ließ der Anwalt völlig unkommentiert.

Oberstaatsanwalt Libischer: Wo ist die Kamera…?

Libischer wurde bereits vor diesem Verfahren dreimal wegen Strafvereitlung im Amt zur Anzeige gebracht. Die Vorgänge sind innerhalb der Behörde verschwunden, wie die Stuttgarter Polizeibeamten offenlegen kann.

Über diese Anzeigen machte sich der Anklagevertreter in der Verhandlung ebenfalls lustig.

4.

Nachdem der Kläger interessengeleitet ohne Vorliegen von Straftat wegen vorgeblicher Beleidigung des Bamberger OLG-Präsidenten durch das Amtsgericht Bamberg zu sechs Monaten „Haft auf Bewährung“ verurteilt wurde, blieben weitere Antragsersuchen und Beweisvortrag etc. durch Herrn Drehsen entweder a) unbeantwortet oder er bemängelte b) die Wortwahl des Beschwerdeführers und drohte mit Kommunikationsverweigerung (die ohnehin faktisch bestand).

Dies bezieht sich auf zunächst sehr sachliche und fundiert begründete Beweisanträge in Mails des Klägers wie folgt:

22. Februar 2020

27. Februar 2020 (2x)

28. Februar 2020

13. März 2020

05. April 2020

20. Mai 2020 (3x)

Zu diesem Zeitpunkt wurde die vorgeblich bereits im Februar beantragte Berufung des Kriminellen Libischer mitgeteilt.

30. Juni 2020

05. Juli 2020

14. Juli 2020

14. Juli 2020

Zu diesem Zeitpunkt beantragte der Kläger aus der Not heraus die Hinzuziehung des Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil, was offenkundig bei RA Drehsen zu einer in Kurzschlussaktion gefertigten Fertigung eines „Entwurfs“ diesbezüglich (Anlage 3) veranlasste.

Beweis:

Anlage 3
Antrag auf Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil, Entwurf des RA Drehsen

Die diesbezüglichen Korrekturen und Richtigstellungen in weiteren Mails ignorierte RA Drehsen infolge wieder; ob ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt wurde, ließ er offen und ignorierte Nachfragen:

16. Juli 2020 (3x)

23. Juli 2020

27. Juli 2020

01. August 2020

04. August 2020 (3x)

05. August 2020 (3x)

06. August 2020 (2x)

Am 07. August 2020, offenkundig erst als Reaktion auf die Hinzuziehung des RA Mulzer in den Schriftverkehr, baut Drehsen nun folgende Drohkulisse auf, in welcher er mit „Strafanzeigen“ und alternativer Darstellung der Faktenlage eine Drohkulisse aufbaut.

Dass er über Monate bezüglich der rechtswidrigen Verurteilung eines Unschuldigen zu einer Haftstrafe offenkundig keinerlei Tätigkeit entwickelte, unterschlägt er hierbei.

Auch ist Drehsen offenkundig in keiner Weise in der Lage, die Wirkung und Folgen eines derarten asozialen Justizgebarens gegen einen anhaltend ausgegrenzten und traumatisierten Vater nachzuvollziehen.

Auch die Tatsache einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch asoziale Kriminelle einer Anklagebehörde, die sich hier nun als Geschädigte einer „Beleidigung“ darstellen wollen, ist diesem Anwalt offenkundig nicht beizubringen.

Der REALITÄTSVERLUST, der sich hier insgesamt – auch seitens der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege – im Justizbezirk Bamberg offenbart, ist daher öffentlich zu machen.

Auf Korrekturen innerhalb des Systems bauen zu wollen, ist erkennbar illusorisch, da jedwede Schweinerei von Juristen mit teils hoher krimineller Energie, Standesdünkel und wie genannt wahnhaft in einem offenkundig geschlossenen System im CSU-Bezirk Bamberg gedeckt wird.

Dies in diesem Fall zu Lasten des Klägers.

Die Hinzuziehung des Sachverständigen Nedopil ist erkennbar aus der Not und von Drehsen verschuldetem psychischem Stress heraus entstanden, dass ich als Geschädigter und Justizopfer auch vom eigenen Anwalt verraten und über Monate auflaufen gelassen werde.

Erst nachdem RA Drehsen offenbar seinen „Ruf“ in Mitleidenschaft gezogen sah, entwickelte der Beschwerdegegner überhaupt Engagement und Tätigkeit, die Bedrohung weiterer Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten a.D. durch bayerische CSU-Justizkriminelle hingegen nicht. Vielmehr scheint die Verteidigung von deren „Ehre“ für den Anwalt zielführend.

Das Leid und die Verluste, die die Justizbehörden seit insgesamt 2003 gegen den Kläger hier zu verantworten haben, begründen schon lange ein Mordmotiv. Dies ist Drehsen auch bekannt und bewusst.

Erst nachdem es nun jedoch für ihn unbequem wird, glaubt er dies als Drohkulisse gegen den eigenen Mandanten missbrauchen zu können.

Der Kläger ist seit Jahren bemüht, sich trotz der fortlaufenden asozialen Übergriffe widerwärtiger CSU-Juristen und trotz seit 2012 (bzw. 2003) bestehender Ausgrenzung von seinem Kind nicht die Balance zu verlieren und Gewalttaten und Tötungsdelikte ungeachtet des zum Teil widerwärtigen Charakters der Verantwortlichen zu unterlassen.

Ein Anwalt, der dieses Gesamtbild und trotz umfassender Sach- und Personenkenntnis nicht realistisch einordnen kann und im Gegenteil gegen den Mandanten missbraucht, den er monatelang auflaufen ließ, hat offenkundig keinerlei Sozialkompetenz.

RA Drehsen ist zugute zu halten, dass er vor Verhandlungsbeginn beim Amtsgericht versuchte, in Einigungsgespräch die Einstellung des erkennbar ohne Strafgehalt geführten Verfahrens hier zu erreichen.

Der Beschuldigte Libischer, der den Kläger infolge wie genannt verhöhnte, beharrte auf Anklage und hat offenkundig Weisung, zwecks Verdeckung der Verbrechen den Kläger weiter zu kriminalisieren.

Der sog. Oberstaatsanwalt Libischer ist aus dem Amt zu entfernen und wegen Amtstaten zur Anklage zu bringen. Strafvereitelung ist beweisrechtlich durch Zeugen der Polizei Stuttgart zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Prominenter Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle in U-Haft: mit Kumpel Gerichtsgutachten für 12,5 Millionen verschoben…..?

Hervorgehoben

Update:

Inzwischen ist näheres bekannt – ein BLENDER wie er im Buch steht, wie auch die Täter in Würzburg/Bamberg:

„Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt sitzt in Untersuchungshaft. Der Verdacht: Seit 2015 soll er 240 000 Euro eingenommen haben – über eine Methode, die er als Ermittler bekämpfte…..

Alexander Badle – Alexander Badle. – © Foto: Arne Dedert/Archiv

……All das bewegt sich für viele Beobachter und mittelbar Beteiligte weit außerhalb ihrer Vorstellungskraft. B. war der wahrscheinlich bekannteste Staatsanwalt Frankfurts, als Sprecher sehr präsent in der Öffentlichkeit, als leitender Beamter einflussreich. Stets bestens informiert über Vorgänge in allen Abteilungen, bei Gericht und in der Anwaltsszene vernetzt. Er gab sein Wissen anderen Staatsanwälten weiter, seit 15 Jahren dozierte er an der Deutschen Richterakademie. In Fachveröffentlichungen zum Medizinstrafrecht ist sein Name präsent, er gab regelmäßig Interviews zu dem Thema und hielt Vorträge auf Fachkonferenzen. Im Auftreten war B. über jeden Zweifel erhaben, ein idealtypischer Oberstaatsanwalt von einnehmender rhetorischer Gewandtheit. Keine Falte, wo keine sein sollte, die Frisur stets perfekt. B. galt als integer, korrekt, verlässlich, und wusste dieses Bild von sich auch zu pflegen.

Umso größer ist jetzt das Entsetzen, bei Kollegen, unter Weggefährten und weit über die Landesgrenzen hinaus. In hochrangigen Kreisen der hessischen Strafverfolgungsbehörden, wo jeder B. kennt, und viele dies schon lange, spricht man von einer „absoluten Katastrophe“. Nicht auch das noch: der Verdacht, Hessen habe seine Justiz nicht im Griff, und die Behörden bemerkten es nicht, wenn sich ein Spitzenbeamter jahrelang bestechen lässt.“….

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankfurt-justiz-oberstaatsanwalt-bestechlichkeit-1.4980560

Und wann sind endlich die namentlich In diesem Blog benannten Justizverbrecher dran……?

Verbrecher im Amt sind nicht sakrosankt:

„Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sitzt ein Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Untersuchungshaft. Das bestätigte uns die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Nadja Niesen. Der 53-Jährige soll einem Unternehmer Aufträge für Gutachten zugeschanzt und dabei kräftig abkassiert haben – auch der Unternehmer befindet sich derzeit in U-Haft.“

https://www.harmonyfm.de/nachrichten/top-meldungen/detail/toController/Topic/toAction/show/toId/246271/toTopic/staatsanwalt-und-unternehmer-in-u-haft.html

„Ermittler haben einen Beamten des höheren Justizdiensts in Hessen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit festgenommen. Der 53-Jährige soll einem Unternehmen zu Gutachtenaufträgen in strafrechtlichen Verfahren verholfen haben, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Als Gegenleistung habe er von August 2015 bis Juli 2020 mehr als 240.000 Euro erhalten.

Der beschuldigte Beamte ist für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt tätig. Dank seiner Aufträge soll das Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von Justizbehörden erzielt haben – in der Summe mehr als 12,5 Millionen Euro.

Dem 53-Jährigen Beamten wird gewerbsmäßige Bestechlichkeit vorgeworfen, dem 54 Jahre alten Unternehmer Bestechung. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-am-main-hoher-justizbeamter-wegen-verdachts-auf-bestechlichkeit-verhaftet-a-fe929f88-d99a-4e39-b850-3aa239e91a3f#

Stellt sich die Frage, was waren das für „Gutachten“….?

Wie eine verlogene rechte CSU-Justiz den „Kampf gegen rechts“ missbraucht, um Kritiker mundtot zu machen und die Meinungsfreiheit auszuhebeln…

Hervorgehoben

Der CSU-Parteivasall und aktuelle sog. bayerische Justizminister Eisenreich vor einigen Monaten:

CSU-Justizmarionette Georg Irgendwas

„Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen“

…“Zunehmend würden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hass und Hetze.“….

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Eine Nebelkerze. Die CSU und ihre gescheitelten Salon-Rechten haben so wenig Interesse daran, Minderheiten und „politisch Andersdenkende“ (?) zu schützen wie sie Interesse daran haben, Polizeigewalt und Rassismus in den Strukturen aufzudecken.

Seehofers Gestammel ein Lehrbuchbeispiel für politische Verlogenheit:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Es wird immer deutlicher, worum es der CSU tatsächlich geht: Kritiker wie mich, die berechtigterweise Verbrechen im Amt und Fehlleistungen der bayerischen Justiz öffentlich machen, einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die CSU, die einen Scheiss auf Wahrheit, Rechtsstaat und Verfassung gibt, missbraucht immer ungenierter das Strafrecht, um ihre eigenen rechten Umtriebe und gegen Bürger begangenes Unrecht zu vertuschen.

Dabei täuscht sie gezielt vor, dass es ihr um rechten „Hatespeech“ geht, wer zwischen den Zeilen liest und die CSU halbwegs kennt, sieht, um was es wirklich geht: mit amtlichem Popanz die Meinungsfreiheit aushebeln, wie ich sie beispielsweise in diesem Blog und mangels Rechtsstaat in Bayern hier publik mache…..

https://www.bayern.de/polizei-und-justiz-gegen-hass-und-hetze-eisenreich-und-herrmann-stellen-gemeinsames-schutzkonzept-fuer-kommunalpolitiker-vor/

Den Zusammenhang verstand sogar der dümmlich-autoritätshörige Schreiber der Mainpost, Schweidler, als er letzte Woche über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit diesem Blog berichtete:

Einen Tag nach der Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet hat das Bundesverfassungsgericht an einem Würzburger Fall deutlich gemacht: Nicht jede Kritik an Justizvertretern ist durch die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.
Im Mittelpunkt steht ein Mann, der sich selbst als Opfer einer Verschwörung sieht, weil die Justiz nicht das macht, was er wünscht: Ihm den Umgang mit seiner Tochter zu erzwingen, den seine frühere Lebensgefährtin seit der Geburt der Tochter bis heute verhindert. Seit 17 Jahren kämpft er erfolglos dagegen an – und attackiert öffentlich alle, die er dafür verantwortlich macht. Der Mann bezeichnet die betroffenen Würzburger und Bamberger Richter sowie Staatsanwälte unter anderem als „widerwärtige Kriminelle“….

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Nun, da wir ja die Welt wieder in Ordnung in Würzburg zwischen Brückenschoppen und Arschkriecherei.

Wen jucken Haftbefehle und zehn Monate Untersuchungshaft gegen einen unschuldigen Polizeibeamten! Oder 16 1/2 Jahre Kindesentzug.

Hauptsache, die Lederhose sitzt, hier der ehemalige Landrat Eberhard Nuss (rechts) mit weiteren Würzburger „Leistungsträgern“ beim Fassanstich, gerne ohne Mundschutz:

Der ehemalige Landrat Eberhard Nuß (links) zapft ein Glas für Würzburgs früheren Bürgermeister Adolf Bauer…..Foto: Thomas Obermeier

Dass Nuss jahrelang Mobbing in seiner Behörde duldete, die Pressefreiheit auszuhebeln versuchte und in meinem Fall seit 2016 rechtswidrige Pfändungsversuche betreibt, angeblich aufgrund eines „Bescheides“ von 2007 – was soll‘s.

Verhandlung Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.12.2019, CSU-Gesicht Eberhard Nuß – wie asozial und moralisch degeneriert darf ein „Landrat“ sein?

Lügen, Amtsmissbrauch und Verbrechen im CSU-Mäntelchen sind in Würzburg uninteressant – Hauptsache „Justizkritiker“ halten die Fresse…

Andere, denen 17 Jahre das Kind entzogen wird und Opfer von vertuschten Amtsverbrechen sind, wie ich sie beweisrechtlich hier dokumentierte, hätten schon längst zu anderen Mitteln gegriffen – und würden sich nicht mit einem Blog abmühen.

Gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts….

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

…..werde ich Beschwerde beim EGMR einlegen, weil hier erkennbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Verbrecher im Amt beleidigen ist nicht mein Ziel, ich will, dass Köpfe rollen!

Grüße nach Bamberg. Arschloch!

Beleidigte Feiglinge und ehrenwerte CSU-Arschlöcher…..die deutsche Beleidigung und Doppelmoral

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Höflichkeit ist ein hohes Gut.

Es gibt jedoch Menschen, die haben aufgrund ihrer Taten, ihres Verhaltens, ihrer Lügen und Täuschungen, ihrer Feigheit den Anspruch auf Respekt und Höflichkeit verspielt.

Foto: AFP
Donald Trump braucht ein Pflaster.

Feiste Feiglinge, die einem anderen gegen den Kopf treten und dann davon rennen und sich unter ihresgleichen verstecken, begegnet man nicht mehr mit Höflichkeit sondern mit robustem Gerechtigkeitsempfinden und angemessenen Konsequenzen.

Erst recht, wenn es sich bei diesen Tätern um CSU-Juristen und rechte Burschenschafter handelt, die ihr Amt und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz missbrauchen, um nicht nur ihre Taten zu verdecken sondern auch, um immer neue Taten zu begehen…..

Wann fühlt man sich beleidigt? Meines Erachtens dann, wenn das Gesagte oder Geschriebene einerseits zutrifft und andererseits das Selbstbild stört, die mühsam errichtete Fassade bröckeln lässt. Und wenn man Justiz ohnehin als Machtmittel gegen Menschen betrachtet, wie es die CSU von Seehofer bis zum kleinen eiferndem Staatsanwalt Trapp dienstbeflissen tun und taten.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der CSU-Bundesinnenminister Seehofer, der Rechtsradikale Polizeigewerkschafter Rainer Wendt und andere „Konservative“ drehen seit über einer Woche nämlich völlig hohl wegen diesem Geschreibsel einer taz-Journalistin, das Polizisten angeblich als „Müll“ beleidigt.

„All cops are berufsunfähig
Falls die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus aber nicht: Was passiert dann mit all den Menschen, die heute bei der Polizei sind?“….

https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/

Ich war auch 15 Jahre Polizist, mich lässt das völlig kalt. Hier schreibt jemand unter dem Etikett „Satire“ dummes Zeug, das mich weder betrifft noch trifft. Wenn das dümmliche Strafanzeigen-Geschrei nicht gewesen wäre, hätte ich den Artikel vermutlich nie gelesen.

Zu dem Amoklauf des CSU-Seehofers und dem Artikel ist alles geschrieben, die abschließende Einordnung dürfte wohl Thomas Fischer auf Spiegel-Online geliefert haben:

https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/swr2-true-crime-podcast-sprechen-wir-ueber-mord-104.html

„Die Anzeige

Eine Kolumnistin bezeichnet Polizisten als Müll. Polizisten sind tief betroffen. Ein Innenminister hätte beinahe Strafanzeige erstattet. Wir fürchteten uns wieder sehr.“…

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/horst-seehofer-und-die-taz-kolumne-die-anzeige-kolumne-a-5a48d344-b5d9-4f49-b638-a01f3ad1e881#

Das Ganze spielte sich im gleichen Zeitraum ab, in dem das Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, abtat mit der Begründung, die Darstellung im Blog hier verletze die „Integrität“ der CSU-Juristen Clemens Lückemann, Parkraz Reheußer und Thomas Schepping, weshalb das Urteil des LG Stuttgart, mit welchem ich wegen „Beleidigung“ verurteilt wurde, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. Dies, obwohl die Darstellungen weder Schmähungen noch Formalbeleidigungen enthielten; ein Urteil von Richtern für Richter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Der letzte Abschnitt:

….“Soweit der Beschwerdeführer anführt, bei den inkriminierten Äußerungen handele es sich um seine einzige Möglichkeit, angeblicher Lobhudelei seitens der lokalen Presse und vermeintlichen Seilschaften in der bayerischen Justiz und Politik etwas entgegenzusetzen und seiner Stimme Gehör zu verschaffen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung. Es bleibt dem Beschwerdeführer unbenommen, sich öffentlich über die ihm aus seiner Sicht widerfahrenen Ungerechtigkeiten oder allgemeine Missstände auch in deutlichen Worten zu empören. Aus den angegriffenen Entscheidungen geht jedoch klar hervor, dass und inwiefern er hier das Maß und die Form durch die Meinungsfreiheit gedeckter Kritik und Empörung verlassen hat.“

Dann werde ich versuchen, ab sofort nicht mehr „das Maß und die Form der durch die Meinungsfreiheit gedeckten Kritik und Empörung zu verlassen“….

Mein Ziel war noch nie die Beleidigung oder Verletzung der Menschenwürde der CSU-Beschuldigten und Verantwortlichen, die meine Grund- und Freiheitsrechte (bislang unbeanstandet vom Bundesverfassungsgericht) seit 2004 fortgesetzt, massivst und mit hoher krimineller Ernergie verletzten.

Mein Ziel ist, dass die Beshchuldigten Clemens Lückemann, Thomas Trapp und wie sie alle heißen, Konsequenzen für ihre Taten erfahren: objektive Ermittlungen, Anklage, Urteil, Haftstrafe, Entfernung aus dem Amt oder Verlust der Pension, Schadensersatz und Schmerzensgeld…..

All dies wird mit hoher krimineller Energie und Eifer durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg zugunsten der Beschuldigten verhindert. Der Blog dokumentiert die Vorgänge insgesamt seit 2003.

Der einzige Weg ist daher, außer persönlicher Rache und Selbstjustiz, die öffentliche Geltendmachung und Dokumentation, wie sie dieser Blog seit nun 2013 zur Verfügung stellt.

Die Ansichten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie antizipieren, eine Beschwerde zum EGMR behalte ich mir vor – die Entscheidung des BVerfG ist zwar in Bezug auf die Verfolgung rechter Hetze und Hass-Posts im Internet grundsätzlich zu begrüßen – hinterlässt aber den Eindruck von zweierlei Maß, Doppelstandards und Heuchelei. Die Verbrechen, die ich anzeige und auch den BVerfG vorlegte, werden weiter abgetan, bagatellisiert und als „vorgeblich“ bezeichnet…..

Diese Doppelmoral, diese dümmliche Heuchelei fand auch wieder schönen Niederschlag in diesen Aktionen:

Der CSU-Generalsekretär Blume hetzt auf Twitter gegen die Taz-Journalistin, was sich nur graduell von der rechten Hetze z.B. gegen den später ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke unterscheidet:

….“Auf dem CSU-Account war das Foto der Autorin mit dem Schriftzug versehen: „Hengameh Yaghoobifarah hetzt in der taz. SIE will Polizisten als Abfall auf der Müllhalde entsorgen!“ Zudem war in dem mittlerweile gelöschten Tweet ein Foto von den G-20-Krawallen in Hamburg 2017 zu sehen und der Satz „Polizei vor linker Hetze schützen!“…

Erst auf massive öffentliche Kritik löschte die CSU-Blume und entschuldigte sich:

https://www.stern.de/politik/deutschland/-taz-kolumne—csu-loescht-tweet-wieder—und-entschuldigt-sich-9306910.html

Und Mainpost-Schweidler, der letztes Jahr selbst mit einer „Unterlassungsklage“ gegen diesen Blog drohte, textet über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter der Überschrift „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“ Halbgares zusammen, immer moralisch gerührt und in Radfahrerhaltung:

…..“Auf den vor Kurzem pensionierten Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann aus Würzburg hatte er es besonders abgesehen. Der Jurist hatte die Beschimpfungen lange ignoriert, dann aber doch Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt – und Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann, der Lückemann „Justizverbrecher“, „rechtsextrem“ und Schlimmeres genannt hatte, 2019 zu einer Geldstrafe.“…. 

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Manfred Schweidler, Mainpost, Autor von „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“

Der Mann kennt offenkundig nicht einmal den Unterschied zwischen „rechtsextrem“ und rechtsradikal. Wer in diesem Blog die Bezeichnung „rechtsextrem“ für die Person des Herrn OLG-„Präsident“ a.D. Lückemann findet, bekommt von mir einen Finderlohn….!

Wie aber passt es ins Bild, dass unter diese hochmoralischen Geschreibsel meine – als Objekt der Berichterstattung (!) – sachlichen Kommentare zensiert werden, aber plötzlich provokativ dieses Dummgeschreibsel eines anonymen Arschlochs offenkundig unbeanstandet veröffentlicht wird:

„Catweazle6847
(3639 Kommentare)
am 24.06.2020
11:42 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Schreiberlinge einmal die „rote Karte“ zeigt!

Denn es ist schon äußerst widerlich, wenn jemand, der nach eigener Meinung sein Recht nicht bekommen hat, die Justiz als „Arschlochjustiz“ bezeichnet und einen hohen Richter als „Rechtsradikalen“ verunglimpft!

Noch widerlicher ist es jedoch, wenn diese Person auch noch ein ehemaliger Polizeibeamter ist!

Dass schlägt dem Fass wirklich den Boden aus!„

Aus dem Artikel: Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker

Kann man seine eigene Dummheit und Doppelmoral schöner zur Schau stellen….?

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

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Laut Wolfgang Janisch von der SZ bin ich “…ein vom Leben gebeutelter Mensch“….

Nein! Ich bin ein Opfer der bayerischen Justiz und der kriminellen Umtriebe, für die sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht interessiert – anders als für die „Ehre“ der Kriminellen in den eigenen Reihen der Justiz.

Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Süddeutsche Zeitung berichtet schon – von der zehnmonatigen Freiheitsberaubung allerdings kein Wort….

……….

Update:

Das Urteil ist im Volltext bereits veröffentlicht, 19.06.20, mir als Beschwerdeführer liegt es bisher nicht vor:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Und auch Legal Tribune online berichtet aktuell:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr-1094-19-362-18-verurteilung-beleidigung-abwaegung-meinungsfreiheit-persoenlichkeitsrecht/

………….

Werde mich noch näher befassen….

Die Aussage, dass ich 2012 irgendein „Umgangsrecht“ verloren hätte, ist zum Beispiel bereits grob falsch – der vollstreckbare Umgangsbeschluss wurde schlichtweg über Jahre nicht durchgesetzt, durch die Justiz verschleppt und ausgesessen und erst im Februar 2016 willkürlich und rechtswidrig aufgehoben.

Es geht um die von mir selbst eingereichte Verfassungsbeschwerde zum Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Mai 2019:

Urteil des LG Stuttgart und Verfassungsbeschwerde zum Empörungs-Thema Nr. 1: die „Beleidigung“ von kriminellen Justizjuristen und rechtsradikalen CSU-Burschenschaftern….

….“In einem der vier Verfahren geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter – den der Mann im Jahr 2012 verlor. Danach begann sein Feldzug gegen die bayerische Justiz, deren Vertreter er – gern auch mit Namen und Foto – als „asoziale Justizverbrecher“ und „Kindesentfremder“ titulierte. Er sah „strukturelle Korruption“ und einen „rechtsradikalen Präsidenten“ am Werk. Er brachte es auf 450 Blogbeiträge. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu einer kleinen Geldstrafe.

Das Verfassungsgericht hat das Urteil nun bestätigt. Das ist ein wenig überraschend, weil Karlsruhe sonst überall dort, wo man solche Angriffe mit einem zugedrückten Auge gerade noch als Machtkritik oder als „Kampf um das Recht“ lesen kann, auch heftigste Äußerungen hinnimmt. Hier freilich war der Mann zu weit gegangen. Weil er die Justiz hartnäckig wieder und wieder an den Pranger gestellt habe, sei deren berufliche Integrität grundsätzlich in Frage gestellt worden.

Wichtig für die Abwägung sind dem Beschluss zufolge der Kontext, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts – das kennt man schon. Hervorgehoben wurde aber dieses Mal die „spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet“. Es macht eben einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt – oder um eine schriftliche, mit Fotos garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer. Das Internet könne ein „die ehrbeeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium sein“. Und die Entschuldigung, man habe etwas nur in der Wut des Moments eingetippt, findet Karlsruhe nicht überzeugend. Bei schriftlichen Äußerungen sei ein höheres Maß an Zurückhaltungen zu erwarten. Das gelte auch in den sozialen Netzwerken.“….

https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390

„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

Hervorgehoben

Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

CSU-Justizverbrecher Clemens Lückemann als „Grundrechtshüter“ für Söder: Verfassungsbruch durch Behörden mittels „Corona-Notstand“

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20.04.2020, Vermummungsverbot aufgehoben für CSU-Politiker Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was in Bayern momentan abläuft, kann kaum verwundern, wenn man sieht, wer in Söders „Dreierrat Grundrechtsschutz“ drinhockt: der Justizkriminelle Clemens Lückemann.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Der kleine rechte „CSU-Kämpfer“ der seit 40 Jahren mit seinen rechten Seilschaften in Franken den Rechtsstaat zersetzt hat – und unter anderem als Leiter Staatsanwaltschaft einen Vernichtungsversuch nach „Modell Mollath“ gegen mich zu verantworten hat (alle Details im Blog).

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

Bei drei Staatsanwaltschaften – Stuttgart, Bamberg, Würzburg – hat dieser „Grundrechtshüter“ Strafantrag wegen „Beleidigung“ gegen mich gestellt, um mich mundtot zu machen.

Clemens Lückemann, CSU-Justizkrimineller

Ein politischer Krimineller, der sich wichtig macht und nach altersbedingtem Abdanken für seinen Herrn und Meister Söder weiter den Abnicker und Grüß-August gibt:

…“Fast täglich konferieren sie und lassen sich informieren über die neuesten Infektionszahlen, Maskenvorräte, Intensivbetten. Der neue Rat soll zeigen, wie wichtig der Regierung die Grundrechte sind und auch Vertrauen schaffen bei der Bevölkerung, sagt Herrmann.

Erst einmal zum Juristischen. Da haben Strötz und Lückemann wenig auszusetzen. Ja, es werde in fast alle Grundrechte eingegriffen. Aber, das sei verhältnismäßig.“…

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Natürlich, von Grundrechten hat Lückemann, ein Rechtsradikaler mit seriösem Anstrich, noch nie viel gehalten.

Was nun faktisch wieder dabei rauskommt, sieht man nun hier: Bayern bricht wieder einmal ungeniert die Verfassung…..

Würzburg, Lückemanns ehemaliger Machtbereich, wieder ganz vorne dabei:

„In Bayern gingen die Uhren schon immer ein bisschen anders. Auf das Bayerische Würzburg scheint das gerade besonders zuzutreffen. Denn dort werden einige Ärzte gerade zu Diensten in Pflegeheimen zwangsverpflichtet. So hat unter anderem ein 72-jähriger eine „Anordnung der Heranziehung zu Dienstleistungen“ von der Stadt Würzburg erhalten. Eine 34-jährige Hausärztin mit kleiner Tochter wurde ebenfalls zwangsverpflichtet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Ärzte sollen nun mit anderen Kollegen für mehrere Pflege- und Behindertenheime zuständig sein, was für die Betroffenen grundsätzlich täglich Bereitschaftsdienst bis 22 Uhr und am Wochenende bis 20 Uhr beinhalte…..

….Bayern hat unterdessen im Eiltempo noch Ende März ein eigenes Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Zwangsverpflichtung von Medizinern ist hier wieder enthalten. Damit existieren im Freistaat theoretisch zwei Rechtsgrundlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärzten: das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags äußert allerdings erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Kritik betrifft sowohl die Zwangsverpflichtung von Ärzten, also auch die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein eigenes Infektionsschutzgesetz.“…

https://www.arzt-wirtschaft.de/duerfen-aerztinnen-und-aerzte-zu-diensten-zwangsverpflichtet-werden/

Hier zum besagten Gutachten:

https://www.bundestag.de/analysen

Wolfgang Janisch in der SZ:

„Zwei Wochen ist es her, da hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Druck der Opposition die geplante Gesetzesänderung zurückgezogen, mit der man Ärzte und anderes medizinisches Personal im Notfall zwangsverpflichten wollte. Als der Landtag darüber abstimmte, war aus der Arbeitspflicht ein Freiwilligenregister geworden. Bayern dagegen hält unbeirrt an einer Ende März erlassenen Regelung fest, die solche Verpflichtungen zur Bewältigung eines „Gesundheitsnotstands“ zulässt; in Würzburg beispielsweise hat die dortige Führungsgruppe Katastrophenschutz von dieser Möglichkeit sogar schon Gebrauch gemacht. Nun aber mehren sich die Zweifel daran, ob der bayerische Mediziner-Paragraf überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitspflicht gegen das Grundgesetz verstößt….

Kurzum: Eine Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern verstößt gegen das Grundgesetz, sagt der Wissenschaftliche Dienst. Ähnlich hatte dies jüngst – bezogen auf NRW – auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gesehen. Eine Arbeitspflicht für Ärzte und Pfleger sei „fragwürdig“, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Kritik kommt derweil aus der Opposition im Bundestag. Ulla Jelpke (Linke) nannte es „erschreckend, dass es tatsächlich Politiker gibt, die gesetzlichen Arbeitszwang für legitim halten und dafür demokratische Grundrechte über den Haufen werfen“. Sie habe wenig Vertrauen darin, dass Bayern das Gesetz wieder aufheben werde. „Dabei bin ich mir ganz sicher: Die Pandemie kann eingedämmt werden, ohne die Demokratie preiszugeben. Wer das eine gegen das andere ausspielt, untergräbt unsere Grundwerte.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/grundgesetz-wahrheit-und-pflicht-1.4884947

Offener Brief an Markus Söder – „Charaktertest“……

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Zunächst auf diesem Weg einen lieben Gruß an meine Tochter…Du kannst Dich jederzeit melden, es gibt kein „Kontaktverbot“.

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Zum Blog und zur bayerischen Justiz:

Die Situation ist momentan die, dass meine Arbeit im „systemrelevanten Beruf“ aufgrund der gesundheits-politischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus natürlich grundlegendste Veränderungen erfährt. Dazu eventuell bei Gelegenheit mehr.

Der Vorprescher und „Macher“ Markus Söder, der den Bayern noch viel weitergehende Einschränkungen aufzwingt (Verbot, ohne „triftigen Grund“ aus dem Haus zu gehen), als sie in den anderen Bundesländern und hier in Baden-Württemberg sinnvollerweile der Fall sind, lässt ja momentan nichts aus, um seine „Haltung“ und unschlagbare Kompetenz in den Medien zur Schau zu tragen. Lustigerweise hat er ausgerechnet u.a. den Justizverbrecher Clemens Lückemann in sein „Monitoring“-Team berufen, das eine „ethisch-gesellschaftlich-juristische Beobachtung“ von den Maßnahmen abnicken soll, die der Herr Ministerpräsident im Zuge der Corona-Situation so beschließt. Ein „Team“ von Ja-Sagern, das offenkundig einen seriös-wissenschaftlichen Anstrich geben soll, man braucht nur diesen Artikel zu lesen:

https://www.sonntagsblatt.de/artikel/bayern/ethikrat-vorsitzende-breit-kessler-ueber-ihre-aufgabe-beim-monitoring-der-corona

Eines von Markus Söders Mantras bei den ganzen Medien-Auftritten ist die schöne Phrase, dass der Corona-Virus ein „Charaktertest für die Gesellschaft“ sei.

Ich unterziehe nun Markus Söder einem „Charaktertest“, den ich hiermit für die öffentlichen Beobachtung freigebe:

Es geht schlichtweg darum, ob ich als Mitarbeiter in einem hochbelasteten „systemrelevanten“ Beruf weiter ertragen muss, mit asozialen und rechtswidrigen Geldforderungen durch bayerische Behörden kämpfen zu müssen, die nicht nur über die Bank sondern auch über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, fortlaufend versuchten, meinen Lohn zu pfänden (siehe vorherige Blobbeiträge). Die Staatsanwaltschaft Würzburg erzwang vor kurzem einen „Haftbefehl“….

Bonuszahlungen an Pflegeberufe und medienwirksame „Übernahme“ von Verpflegungskosten für Behinderteneinrichtungen etc. sind das eine, Herr Söder.

Wie aber sieht es mit den Menschen aus, die in diesen Berufen arbeiten – und fortwährend mit destruktiven Pfändungsmaßnahmen durch bayerische Behörden kämpfen müssen, die jedes berufliche Fortkommen und auch die Motivation lähmen!…….?

Das Schreiben, das vergangene Woche an Söder ging:

Ministerpräsident Markus Söder
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 01.04.2020

Sehr geehrter Herr Söder,

wie Sie der beiliegenden Bescheinigung der Diakonie Stetten e.V. entnehmen können, arbeite ich in einem sog. systemrelevanten Beruf, der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Aufgrund von fortlaufenden Übergriffen der bayerischen Behörden Würzburg in mein Privatleben und auch diesen zweiten Berufsweg hatte ich diese Berufstätigkeit bereits zum 30.03.2020 gekündigt.

Diese Kündigung habe ich aufgrund von Interventionen nun zurückgenommen.

Die Situation und die aktuelle Verschärfung in diesem Berufsbereich ist Ihnen bekannt.

Der Freistaat Bayern, namentlich die Staatsanwaltschaft Würzburg sowie das Landratsamt Würzburg, betreiben auf Grundlage von Vorgängen aus den Jahren 2007 aktuell Pfändungsversuche meines Lohnes als Heilerziehungspfleger.

Grundlage aller meine Person betreffenden behördlichen Vorgänge in Bayern ist die rechtswidrige und kindeswohlschädigende Entziehung meines Kindes seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter (Juristin) mittels Behörden und Justiz Würzburg.

Höhepunkt rechtswidriger Maßnahmen und Amtstaten gegen meine Person war eine zehnmonatige sog. Untersuchungshaft, die wider besseres Wissen ohne Vorliegen von Haftgrund und Straftat seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg erzwungen wurde.

Für diesen massiven Grundrechtseingriff wurde ich bis heute trotz Freispruch (LG Würzburg 814 Js 10465/09) durch den Freistaat Bayern entgegen der Feststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg nicht entschädigt!

Ich bin also ohne weiteres als Justizopfer des Freistaates Bayern anzusehen; die Vorgänge sind weiter aufzuklären, was durch die Justizbehörden Würzburg in eigener Sache konsequent verhindert wird.

Vor diesen Vorgängen war ich 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.
Dies jedoch nur zur Erläuterung und Gesamtschau.

Das hier genannte Unrecht gegen meine Person hält jedoch insbesondere die hierfür maßgeblich verantwortliche Staatsanwaltschaft Würzburg aktuell nicht davon ab, weitere massive Schädigungen gegen meine Person betreiben.

Mein konkretes Anliegen hier ist folgendes:

Aktuell betreibt die Staatsanwaltschaft Würzburg aus den Jahren 2006 und 2008 folgende Pfändungen gegen meine Person:

814 VRs 824/06, Staatsanwaltschaft Würzburg

811 VRs 17304/08, Staatsanwaltschaft Würzburg

Es handelt sich insoweit um Gerichtskosten aus erkennbar über zehn Jahren abgeschlossenen Verfahren. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen wie genannt durch eine Behörde, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen meine Person zu verantworten hat, für die bis heute die Entschädigung verweigert wird.

Desweiteren betreibt das Landratsamt Würzburg folgenden Pfändungsversuch, ebenfalls auf das Jahr 2007 zurückgehend (wobei der zugrundeliegende Bescheid der Behörde von April 2007 nicht vorliegt und auch keine schlüssige Beründung für Forderung):

ZFB 2-312-DEEG, Landratsamt Würzburg

Eine Möglichkeit seitens der Behörden, die Beträge einzuziehen, besteht nicht – da ich jedwede weitergehende Tätigkeit unterlassen werde, die dazu führt, dass höhere Einkünfte erzielt werden. Dem LRA Würzburg gelang es jedoch rechtswidrigerweise, 2018 und 2019 mein bei der Diakonie Stetten e.V. ausgezahltes Weihnachtsgeld sowie eine Rücklage auf dem Konto abzuzweigen!

Die durchaus als gezielt destruktiv und asozial anzusehende Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg haben bereits seit längerem massiv negative Wirkung auf meine Tätigkeit als Heilerziehungspfleger und wie genannt bereits zu einer Kündigung Anlass gegeben.

Da die Krise um die Corona-Infizierungen nun zu einer Art Neuorientierung führt und geführt hat, was die Wertigkeit der Pflegeberufe angeht, ersuche ich konkret um folgendes:

Bitte erteilen Sie als Ministerpräsident Weisung, dass bei dieser Gesamtschau, aufgrund der Wichtigkeit meiner Tätigkeit und der insgesamt unnötigen verursachten Zusatzbelastungen die o.g. Pfändungen seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg aufgehoben werden.

Weiter rege ich an, dass der Freistaat Bayern sämtliche behördlichen Pfändungen gegen in Pflegeberufen Tätige ebenso aufhebt und einstellt.

Ich verbleibe in Erwartung einer zeitnahen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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Und soll niemand behaupten, das sei nicht möglich – vor kurzem wurden eben durch Söder per Weisung die Kassenärzte entmachtet….:

„Kassenärzte protestieren gegen Söder
Bayerns Oberbürgermeister und Landräte erhalten Weisungsrechte gegenüber Medizinern. Die sehen sich an die Kandare genommen.

….Man könne „keinen wirklichen Grund“ für diesen Schritt erkennen. Mit Blick auf die bislang geleistete Arbeit der Kassenärzte in Bayern fügte Gassen hinzu, es gebe wenig zu verbessern, „außer dass die Kollegen mehr Schutzmaterialien bekommen“. Warum Söder trotzdem meine, es besser organisieren zu können, sei wohl „Herrschaftswissen“.

Das sieht die Staatsregierung indes ganz anders: Dass Bayerns Landräte und Oberbürgermeister als Leiter der örtlichen Katastrophenschutzbehörden nun auch ein Weisungsrecht hinein in den ärztlichen Bereich erhalten, sei der Sorge vor der „extrem raschen Verbreitung des Coronavirus“ geschuldet, hieß es.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/versorgung-kassenaerzte-protestieren-gegen-soeder-1.4864853

„Haftstrafe“ durch das Amtsgericht Bamberg wegen „Beleidigung“: Arschkriecherei als Leitkultur, Grundrechtsverletzungen als Folklore……

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In Bamberg ist die linke Linie länger….

Man stelle sich vor dem Lesen dieses Beitrages mal eben kurz vor, ich würde hier im Blog folgendes schreiben, z.B. in Bezug auf den rechtsradikalen Ex-OLG-Präsidenten und Beschuldigten Clemens Lückemann:

„Stell dir vor, dieser Heini wird geköpft und keiner schaut hin“

Was sich manche Juristen und Rechte eben so vorstellen…..

Bei den Staatsanwälten in Bayern würden sämtliche Sicherungen durchbrennen, man bräuchte SEK, MEK, USK, und vermutlich auch noch die GSG 9, mein Wohngebiet würde großräumig abgesperrt, Luftüberwachung mittels „Bussard“ …..und in der von der Justiz Bamberg geführten „Fahndungsliste für Gefährder und Auffällige“ (siehe Link) wär vermutlich nur noch ein Foto von Gregor Gysi, Gustl Mollath und mir:
https://fragdenstaat.de/anfrage/fahndungsliste-fur-gefahrder-auffallige-am-olg-bamberg-lg-bamberg-und-den-staen-bamberg/

Wenn ein Rechtsanwalt so etwas jedoch öffentlich (!) postet, Adressat der örtliche Bischof aufgrund „Flüchtlingspolitik“, dann wird das Verfahren zuerst eingestellt, dann wieder aufgenommen und es folgt… ein Freispruch, s.u.!

Ich fasse hier nun komplexe Vorgänge etwas zusammen, um aufzuzeigen, wie selbstverständlich mittlerweile in diesem Land unter Missbrauch von Macht und Amtsgewalt die Grundrechte ausgehöhlt und missachtet werden.

Namentlich durch:

1. Andre Libischer, sog. Staatsanwalt und Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Bamberg

Vorsicht Kamera: A. Libischer, gepudert und gescheitelt….(links….also im Bild)
Foto: Ronald Rinklef

https://www.infranken.de/regional/bamberg/randale-im-ankerzentrum-bamberg-vier-bewohner-vor-gericht;art212,4492006

Dazu wie angekündigt ein kleiner Ausflug in die „Rechtsprechung“ dieser CSU-Provinz, wo zum Beispiel das öffentliche Androhen von „Köpfen“ unkompliziert zu einem Freispruch führt, der Angeklagte in dem Fall Rechtsanwalt:

„Bambergs Erzbischof Ludwig Schick ist bereits mehrfach Opfer von Internet-Hetze geworden. Nun hat das Amtsgericht Bamberg am Dienstag einen Facebook-Nutzer vom Vorwurf der Beleidigung durch einen Hass-Kommentar freigesprochen. Der Rechtsanwalt hatte im Herbst 2016 ein Foto Schicks kommentiert, das die AfD veröffentlicht hatte. „Stell dir vor, dieser Heini wird geköpft und keiner schaut hin“, hatte der Jurist geschrieben….“

https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Heini-Freispruch-nach-Facebook-Hetze-gegen-Erzbischof-Schick-2810387.html

„Stell dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin.“
Libischer sah in der „martialischen Äußerung die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten“ und forderte eine Geldstrafe. Ursprünglich war (durch Libischer) das Verfahren eigentlich schon eingestellt worden. Nach einer rechtlichen Würdigung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt wurde es jedoch wieder aufgenommen.“….

https://www.infranken.de/regional/bamberg/facebook-kommentar-gegen-erzbischof-ludwig-schick-freispruch;art212,3146125

In der Ansicht, dass hier die „Meinungsfreiheit überschritten“ ist gehe ich als ehemaliger Polizeibeamter mit dem gepuderten Libischer insoweit im übrigen konform.

Allerdings ist nicht bekannt, dass der feine Staatsanwalt hier Rechtsmittel eingelegt hat – die er in meinem Fall einlegt, er will ja weiter Karriere machen……

2. Dr. Magdalena Becker, sog. Richterin am Amtsgericht Bamberg, CSU-Bausbacks „Klassenbeste“ mit „hervorragender beruflicher Zukunft“ – wen interessiert da noch das Grundgesetz?!
https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/3.php

Es geht im Kern darum, welche GEFAHR der Meinungsfreiheit, existentiellen Verfassungsgrundsätzen und damit jedem kritisch denkenden Bürger in diesem Land mittlerweile durch autoritär-rechte Strukturen in Justiz und Strafverfolgungsbehörden drohen. Selbst freundlich-harmlos daherkommende Personen machen sich in verstörender Art und Weise wieder zum Mitläufer und tragen einen für mich schwer erträglichen arschkriecherischen Kadavergehorsam zur Schau.

Zum konkreten Fall, der jede öffentliche Aufmerksamkeit verdient hat:

Vor zwei Tagen wurde ich jedenfalls auf Antrag des geschniegelten CSU-Scheitels L. von der fränkischen Richterin Dr. Becker zu sechs Monaten Haft und 90 Arbeitsstunden „verurteilt“, wegen vorgeblicher „Beleidigung“.

Ich hatte folgendes geschrieben – und zwar nicht öffentlich sondern als Partei in Verfahrensschriftsätzen:

„In einem an das Amtsgericht Bamberg adressierten Schreiben vom 24.11.2018….im Verfahren Aktenzeichen 23 Cs 1105 Js 1211/18, bezeichnete der Angeschuldigte den Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann als „Kriminellen“, als „Beschuldigter mit hoher krimineller Energie“ und als „Täter, um seine Missachtung auszudrücken.“

Im Kern: nachdem ich als Opfer von Justizkriminalität (siehe Blog) in einem internen Schriftsatz den Beschuldigten diesbezüglich als „Beschuldigten“ etc. bezeichne, verurteilen mich karriereorientierte Justizjuristen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten.

Dies ist erkennbar der Versuch, die Meinungsfreiheit nicht nur verfassungswidrig auszuhöhlen sondern komplett auszuhebeln, um einen Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Nach Morddrohungen, rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung, immer weiterem Nachtreten wird nun die Amtsgewalt erneut dazu missbraucht, unter Versuch einer Freiheitsberaubung im Amt die Aufklärung der Verbrechen im Amt zu verhindern – nach bereits zehn Monaten Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010, die bis heute vertuscht wird – und initiiert eben von dem Kriminellen, der sich hier als beleidigtes Opfer darstellt, Clemens Lückemann:

Tatverdächtiger und Beschuldigter Clemens Lückemann (CSU)

Der gepuderte Staatsanwalt Andre Libischer, der mich in seinem sog. Plädoyer massivst diffamierte und verhöhnte (in Kürze im Blog) stellte sich diesbezüglich zweckmäßig dumm: angeblich könne er überhaupt nicht nachvollziehen, worum es mir ginge und was „Lückemann damit zu tun“ habe.

Seltsam, denn diese Strafanzeige gegen Libischer aufgrund Strafvereitelung in rund 10 Verfahren wurde bereits am 18.05.2018 bei der Polizei in Stuttgart eingereicht – und ist offenbar nach Eingang bei den Justizbehörden Bamberg „verschwunden“:

Liebischer Strafanzeige Rechtsbeugung

Was die rechtliche Einordnung und die dreiste Missachtung der Grundrechte angeht, kann man in aller Kürze auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweisen, das insoweit auch beim – sich selbst offenkundig als rechtsfreien Raum begreifenden – Amtsgericht Bamberg Rechtskraft hat:

…..“Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 )….

Dabei erlaubt es die Meinungsfreiheit insbesondere nicht, die Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihnen damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen“…

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/07/rk20130724_1bvr044413.html

Die Dreistigkeit und Unverfrorenheit, mit der bayerische Justizjuristen hier die Meinungsfreiheit aushebeln, um offenkundig Verbrechen im Amt – siehe Blog – nachhaltig zu vertuschen und mich als Opfer einzuschüchtern und mundtot zu machen, zeigt die Gefahr, in welchem der Rechtsstaat hier ist.

Rechtsradikale, Amtstäter und Juristen diffamieren und verfolgen Menschen, missbrauchen ihr Amt zur ideologischen Selbstverwirklichung – wenn sie damit scheitern, missbrauchen sie den Justizapparat, um die Opfer mundtot zu machen und sich selbst als „Opfer von Beleidigung“ zu inszenieren. Dreiste Täter und widerwärtige Kriminelle mutieren zu Heulsusen, sobald man ihre Taten offenlegt.

Das öffentliche Interesse zur Verfolgung dieser Machenschaften ist offenkundig, es geht alle an!