Richter im Wahn? – „Angeklagte“, deren Anwesenheit in Verhandlungen herbeifantasiert wird – und nun das: „Richter erfindet Verhandlung?“

Hervorgehoben

Vergangenes Jahr wurde ich vom Amtsgericht Würzburg wegen „Beleidigung“ von Justizjuristen verurteilt.

Die Kernkompetenz dieser in Teilen kriminellen bayerischen CSU-Justiz: Menschen kriminalisieren, einschüchtern, mundtot machen…..

Der mittlerweile im Ruhestand befindliche „Rocker-Richter“ Thomas Behl hat zusammen mit seinen Kuttenbrüdern von der Staatsanwaltschaft diese „Anklage“ wegen irgendwelcher Aussagen meinerseits über vier Jahre lang energisch aber sinnlos verfolgt. Die übliche peinliche Posse der um sich selbst kreisenden rechten CSU-Burschenschafter in der Region.

In Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 06.12.2022, Az. 101 Cs 701 Js 13140/18, mit dem mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand „verworfen“ wurde, heißt es:

„Die Ladung zum Hauptverhandlungstermin vom 20.07.2022 wurde dem Angeklagten am 30.06.2022 zugestellt. Zu diesem Termin ist der Angeklagte zunächst erschienen„.

Nein, an diesem Tag war ich weder in Würzburg noch in einem Gerichtssaal. Dass dort jemand erschienen – zunächst oder sonstwie – und sich für mich ausgab, kann man ebenfalls ausschließen…..

Was ich dort alles getan und erlebt haben soll, obwohl ich überhaupt nicht da war, fantasiert sich dann laut Amtsgericht Würzburg so:

„Neuer Termin zur Hauptverhandlung wurde in Anwesenheit des Angeklagten verkündet und bestimmt auf den 04.08.2022. Dem Fortsetzungstermin am 02.08.2022 (?, gemeint ist offenbar der 04.08.) ist der Angeklagte indes in Kenntnis des Termins unentschuldigt ferngeblieben.“

Nein, der „Angeklagte“ ist hier nicht unentschuldigt ferngeblieben!

Ich war – tatsächlich und körperlich – am 04.08.2022 zur fraglichen Zeit in einer Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt….was den brillanten Würzburger Volljuristen mittels Ladung des Gerichts in Stuttgart auch nachgewiesen wurde. Ich kann zwar vieles, aber nicht gleichzeitig an zwei Orten sein, noch nicht.

Der Beschluss und das Urteil wegen Beleidigung wurden dann vom Landgericht Würzburg aufgehoben. Wieso meine Anwesenheit fantasiert wurde? Ungeklärt. Ein System kreist um sich selbst……

Man könnte meinen, das sei bizarr genug. Es geht noch bizarrer, wie diese Veröffentlichung von LTO gestern zeigt:

„Geis­ter­stunde“ beim Arbeits­ge­richt Köln bleibt rät­sel­haft

Unheimliche Erscheinungen im virtuellen Gerichtssaal? Die Kölner Justiz tut sich schwer mit der Aufklärung eines mysteriösen Falls. Wie kann nach einer Verhandlung ein Urteil stehen, obwohl die gar nicht stattgefunden haben soll?

….Gegen 11.18 Uhr tut sich in Köln, Eschborn, Frankfurt oder irgendwo dazwischen ein Riss in der Wirklichkeit auf. Denn: Kläger und die Anwälte beider Seiten sehen sich gegenseitig in den Videokacheln auf ihren Bildschirmen, sie können sich hören und miteinander sprechen – nur das Gericht fehlt….

….Als sie gegen 12 Uhr ratlos in der Geschäftsstelle des Kölner Gerichts anruft, kann sie nicht fassen, was sie dort erfährt. Die Verhandlung habe doch stattgefunden, sie sei abgeschlossen und das Urteil bereits verkündet. Klingt nach Franz Kafka 2023. „Ich konnte es nicht glauben“, sagt Hussain-Hämäläinen. „In was für einer Verhandlung? Es gab keine Begrüßung, keine Verabschiedung, es wurden keine Anträge gestellt, wir haben mit dem Vorsitzenden Richter sowie den Beisitzern nicht gesprochen, sie nicht gehört. Niemand von uns hat sie oder den Gerichtsraum überhaupt gesehen, nichts.“ Auch ihr Kollege Knapp ist perplex. „Mir war nicht bewusst, dass die mündliche Verhandlung stattgefunden haben soll“, so Knapp gegenüber LTO…..

Es wird noch mysteriöser: Als die Anwälte wenig später das Urteil erhalten – irdisch-digital per Nachricht ans besondere elektronische Anwaltspostfach –, finden sich dort detailreiche Beschreibungen des Verhandlungsverlaufs. „Die Beklagte konnte im Kammertermin den klägerischen Vortrag zum Urlaub nicht bestätigen, sondern hat erklärt, sie wisse nichts von einem Urlaub“, heißt es etwa. Das Urteil hält Aussagen von Knapp aus der Videoverhandlung fest. Knapp ist sich sicher, keine Frage gestellt bekommen zu haben.

Am Ende verliert Hussain-Hämäläinen in erster Instanz den Fall, auch weil sie einen Anspruch „nicht substantiiert dargelegt“ habe. So steht es im Urteil….

Wie konnte beim Gericht der Eindruck entstehen, über 20 Minuten eine Verhandlung zu führen?

Wie passt das alles zusammen? Zuständig für die Aufklärung ist das Landesarbeitsgericht, eine Instanz höher also. Mehr als fünf Monate nach dem denkwürdigen Termin, bilanziert ein Sprecher auf LTO-Anfrage: „Ein präzises Bild ergibt sich nicht.“ Einzelheiten zu diesem „ungewöhnlichen Ablauf der Verhandlung“ ließen sich nicht mehr genau aufklären, so der Sprecher. Vermutet wird ein technischer Fehler der Videokonferenzsoftware. Auf Nachfrage habe der Hersteller es für technisch möglich gehalten, „dass zwar das Gericht sich selbst und sämtliche anderen Teilnehmer sehen konnte, die zugeschalteten Parteivertreter und der Kläger indes das Gericht nicht wahrnehmen aber untereinander kommunizieren konnten“, so der Sprecher….

Damit scheint die entscheidende Frage dieses rätselhaften Falls freigelegt: Wenn keine bewusste Kommunikation von einer Seite aus stattgefunden hat, wie konnte für das Gericht knapp 20 Minuten lang der Eindruck entstehen, eine Verhandlung zu führen?

Anwältin: „Völlig offenkundig, dass der Richter die Verhandlung erfunden hat“

….Was bleibt, ist eine Anwältin, die die Justizwelt am Arbeitsgericht Köln nicht mehr versteht. Und die einen schwerwiegenden Verdacht nicht ausgeräumt sieht. Bemerkte der Richter, dass es Probleme bei der Videoverhandlung gab und hat er kurzen Prozess gemacht? Hat er sich eine Verhandlung zusammengebastelt? Immerhin hatten die Parteien ihre schriftsätzlichen Ausführungen schon im Vorfeld des Kammertermins, wie üblich, an das Gericht geschickt. 
„Das Arbeitsgericht scheint sich darum zu drücken, diese für mich völlig offenkundige Tatsache, dass der Vorsitzende Richter die von ihm behauptete Verhandlung und die Aussagen der Anwälte, die in dieser Verhandlung gemacht worden sein sollen, erfunden hat, einfach zu benennen“, sagt Hussain-Hämäläinen. „Das würde den Rechtsstaat Deutschland tatsächlich erschüttern.“  

Vielleicht ist es für den Rechtsstaat weniger erschütternd, den Fall als übersinnliche Erscheinung zu den Akten zu legen.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/geisterstunde-arbeitsgericht-koeln-videoverhandlung-ton-bild-urteil-erfunden-mysterioes/

Verbrechen, Machtmissbrauch, strukturelle Gewalt – eine kleine Botschaft an alle Beobachter der Vorgänge….

Hervorgehoben

Wir brauchen MEHR Zivilcourage – nicht weniger.

Immer wieder wird mir von Menschen, die klar erkennen, DASS hier Verbrechen, Machtmissbrauch, strukturelle Gewalt vorliegen, geraten, die Vorgänge ruhen zu lassen, aufzugeben etc….- kurzum: die Täter gewinnen zu lassen, bis sie sich das nächste Opfer suchen!

Wie gesagt: wir brauchen mehr Zivilcourage – nicht weniger.

Täter missbrauchen diesen Rechtsstaat immer ungenierter, gerieren sich unter Täter-Opfer-Umkehr als „Opfer“ von Bedrohungen, Beleidigungen etc., um die tatsächlichen Opfer als Querulanten mundtot zu machen, zu stigmatisieren.

Die Muster, die dieser Blog seit 2013 dokumentiert, sind altbekannt. Die Gesinnung hinter der Hybris hat viele Gesichter. Dazu in Kürze mehr.

Ich habe nur eines, was die Täterinnen und Täter offenbar zunehmend verstört…..

»Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Justiz gesehen wie Clemens Lückemann«. Keine Beleidigung….?

Hervorgehoben

Man kann das auch variieren: „Selten so ein verlogenes Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Markus Söder.“ etc..

Allerdings wäre das nicht meine Wortwahl und ohne Zusammenhang sagen derart rausgblasene Schmähungen dann doch mehr über den Beleidiger aus als über den Adressaten.

Wer diesen Blog verfolgt, weiß, dass ölige Justizkriminelle und verbrecherisch agierende CSU-Seilschaften der bayerischen Justiz, die ihrerseits erhebliche Straftaten (u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt) gegen mich zu verantworten haben, mich mit großem Eifer mittels „Beleidigungs“-Anklagen verfolgen und mundtot machen wollen.

Der Justizverbrecher und Rechtsradikale Clemens Lückemann, der jahrelang als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, dann als Generalstaatsanwalt und schließlich als Präsident des OLG Bamberg den Rechtsstaat schleifte und mittels seiner „kleinen harten CSU-Kämpfer“ und Gesinnungsgenossen die Unabhängigkeit der Justiz untergrub, erwirkte als „Fist-Class“-Beleidigter gleich bei drei Staatsanwaltschaften – Bamberg, Würzburg, Stuttgart – sog. Strafantrag gegen mich. Und die Herren Staatsanwälte salutierten, bückten sich ganz tief und taten wie vom „Präsident“ angewiesen!

Das Bundesverfassungsgericht – das rund 20 Verfassungsbeschwerden meiner Person aufgrund der Verbrechen und Rechtsbrüche in Bayern ohne Begründung oder bis heute unbearbeitet verschwinden ließ – bestätigte 2020 auf meine Beschwerde hin, dass Lückemann und seine Vasallen sich beleidigt fühlen dürfen, da ich sie hier, mit Bild, mit Zuschreibungen wie Justizverbrecher belege. Ein „sachlicher Zusammenhang“ sei nicht gegeben! …..Erstaunlich! Außerdem würde ich die „Integrität“ der bayerischen Justiz „infrage stellen“…..

Hier wirken Rechtsradikale, Lügner, Kriminelle, Unschuldige werden verfolgt und weggesperrt (Gustl Mollath, Manfred Genditzki, Donald Stellwag….) – und die Opfer haben sich gefälligst still zu verhalten! – so offenkundig auch die Meinung der Karlsruher Richter, die plötzlich hochmotiviert sind, wenn es um den „Ruf“ der Justiz geht….

Und nun das:

Laut Landgericht Heilbronn stellt die obige Aussage keine Beleidigung dar – sie ist ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt:

»Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli«.

Das fasste Chebli, einst Mitglied des Berliner Senates, wenig überraschend als Beleidigung auf – und verlangte eine Entschädigung.

Doch daraus wird nichts. Eine Richterin des Heilbronner Gerichts wies die Klage ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage »noch von der Meinungsfreiheit« umfasst sei.

Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die »Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde«, so die Richterin. Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sawsan-chebli-landgericht-heilbronn-weist-beleidigungsklage-ab-a-72a7c400-717c-4366-8405-6b0efce2e5ea

Ah ja! .

Der Punkt ist: Rechtsradikale und vor allem Rechte, die sich in der Justiz festgewanzt haben, schaffen ihre ganz eigene „Rechtsprechung“ – immer zugunsten der eigenen Klientel und Gesinnungsgenossen.

Wer da wie Chebli gewisse Feinbild-Reflexe triggert, der soll sich – so offenkundig die Meinung der Richterin – halt nicht so anstellen. „Gehirnamputiert“ etc. gehört da zur üblichen „Meinungsfreiheit“.

Frau Chebli,

für diese Justiz möchte ich als ehemaliger Polizeibeamter stellvertretend um Entschuldigung bitten!

Erst auf „Nachfrage“ des BR bestätigt: Leitender Beamter der Bamberger Staatsanwaltschaft sitzt bereits seit 2 Wochen in Untersuchungshaft….

Hervorgehoben

Wenig überraschend – überraschend ist nur, dass die Strategien und Muster, solche Täter in den eigenen Reihen zu decken und die Vorwürfe zu vertuschen, immer weniger funktionieren:

„Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen einen früheren leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft Bamberg. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem BR am Montag auf Nachfrage bestätigte, sei der Mann bereits am 11. September festgenommen worden und befinde sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der frühere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sei zu diesem Zeitpunkt in gehobener Position am Amtsgericht in Bamberg tätig gewesen, aber kein Richter. Ihm werde vorgeworfen, während seiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft im großen Stil Gegenstände für den privaten Gebrauch auf Kosten der Behörde bestellt zu haben.“….

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsanwaltschaft-bamberg-leitender-beamter-in-u-haft,TIXZEkX

„Ein früherer leitender Beamter der Staatsanwaltschaft Bamberg sitzt wegen Untreue und Unterschlagung seit Anfang des Monats  in Untersuchungshaft. Der Mann soll im großen Stil Gegenstände für seinen Privatgebrauch über die Staatsanwaltschaft bestellt und bezahlen lassen haben. Wie hoch der Schaden ist ist noch nicht bekannt, die Ermittlungen stehen noch am Anfang.“

https://www.radio-plassenburg.de/untreue-vorwuerfe-in-der-bamberger-staatsanwaltschaft-ehemaliger-mitarbeiter-sitzt-in-untersuchungshaft-8526481/

„Rechtsstaat“, „Gleichheit vor dem Gesetz“, „Leitbilder“ und „Grundrechte“….? Wie oft muss man sich von asozialen Kriminellen, feisten Psychopathen mit Amtsbonus, von doppelgesichtigen Männerhasserinnen und öligen Arschlochjuristen in diesem Land eigentlich für dumm verkaufen lassen? Wie oft muss man zulassen, dass diese sich hinter Nimbus, Status, Amt versteckenden Gewalttäter sich in das Leben unschuldiger Menschen hineinwanzen?

Hervorgehoben

Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….

Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.

Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.

Soweit bis heute……

Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.

Ein um sich selbst kreisendes Wahnsystem und ein Problem für den Rechtsstaat: die Staatsanwaltschaft Würzburg

Hervorgehoben

„Ein Verurteilter klagt an

Normalerweise hat die Öffentlichkeit keinen Einblick in die Vorgänge in der Forensik des Lohrer Bezirkskrankenhauses (BKH). Ein im Maßregelvollzug untergebrachter Patient macht jetzt seine Geschichte öffentlich: Er erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung gegen Dr. Gerd Jungkunz.

Der Ärztliche Direktor beschwichtigt: „Ach, das kommt schon mal vor.“

https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/ein-verurteilter-klagt-an-art-1062072

Dieser Bericht, der die Einstellung führender Verantwortlicher in der Region sehr schön auf den Punkt bringt, stammt von 2001 – acht Jahre, bevor ich selbst auf Betreiben krimineller Staatsanwälte sieben Monate lang in dieser Einrichtung eingesperrt war.

Der sog. Ärztliche Direktor Dr. Gerd Jungkunz, hat seine dümmlich-flapsige Art auf Kosten seiner „Patienten“ in dieser Zeit offenbar nicht verloren. Von solchen Leuten profitiert der bayerische CSU-Sumpf seit Jahrzehnten.

Arschlöcher im Amt, die Unschuldige mit dumpfer Strafwut und Eifer verfolgen – und einen schuldunfähigen, psychisch kranken und erkennbar gewaltbereiten somalischen Bürgerkriegsflüchtling solange unbehelligt lassen, bis dieser „Amok “ läuft.

Die Bilanz der Messerattacke am 25.06.2021, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg NICHTS unternahm: drei Todesopfer, fünf Schwerverletzte, drei leicht Verletzte……

Und der heute zuständige Ärztliche Direktor der Forensik Lohr, Dominikus Bönsch behauptet nun öffentlich:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“

Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.

….Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Das ist gelogen! Es braucht nur den kriminellen Eifer von Staatsanwälten und willfährige Psychiater, die vor Freiheitsberaubung nicht zurückschrecken – und man kann in Bayern ohne weiteres über Jahre unschuldig seiner Freiheit beraubt werden. Gustl Mollath ist nur ein Beispiel….

Ich selbst war sieben Monate ohne jede medizinische oder rechtliche Voraussetzung gegen meinen Willen in der Forensik Lohr eingesperrt.

Diese Klage, die aktuell zugestellt ist, belegt noch einmal die Details:

Hiermit wird Klage nach Zuständigkeit Art. 34 GG gegen den Freistaat Bayern, Max-Planck-Straße 1,81675 München, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, vertreten durch 1.) die Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg und Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg und 2.) den Bezirk Unterfranken, vertreten durch das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr am Main, Am Sommerberg, 97816 Lohr am Main eingereicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.200.000 Euro wegen Freiheitsberaubung im Amt und rechtswidriger Verweigerung der gemäß Art. 5 Abs. 5 EMRK zustehenden Entschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung (Grundrechtsverletzung, Verletzung EMRK).

Die Beklagte zu 1.) hat dem gegenüber durch rechtswidrig und schuldhaft unterlassene, rechtlich zwingende Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen den Beschuldigten Abdirahman J., insbesondere das Unterlassen einer Einweisung gemäß § 126a StPO, die Tötung von drei Menschen sowie schwere Verletzung weiterer zahlreicher Menschen mit zu verantworten.

Dass diese Maßnahmen ohne Vorliegen von Voraussetzungen gegenüber Unschuldigen und aus niederen Motiven von der Beklagten erzwungen werden, jedoch dort unterbleiben, wo erkennbar die Voraussetzungen und die zwingende Notwendigkeit der Gefahrenabwehr vorliegen, ist ein weiterer bayerischer Justizskandal.

Sachverhalt:

Der Kläger wurde als unschuldiger Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 22.06.2009 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg rechtswidrig in Stuttgart festgenommen. Bis insgesamt 05.03.2010 befand der Kläger sich auf Betreiben der Beklagten ohne Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen (Straftat, Haftgrund) in sog. Untersuchungshaft bzw. ab 05.08.2009 ohne medizinische Voraussetzungen hierfür in Unterbringung gemäß § 126a StPO.

Das Landgericht Würzburg stellte mit Urteil vom 20.08.2010 wie folgt fest:

Der Angeklagte Martin Deeg wird freigesprochen.

2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

3. Der Angeklagte ist für die vom 11.07.2009 – 15-07-2009, 17.07.2009 – 05.08.2010 12.03.2010 – 22.04.2010 vollzogene Untersuchungshaft und die vom 05.08.2009 – 05.03.2010 vollzogene Unterbringung zu entschädigen.“

Beweis:

Anlage 1

Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, 1 Kls 814 Js 10465/09, Seite 1/2

Die hier zugesprochene Entschädigung wird dem Kläger rechtswidrig auf Antrag der Beklagten zu 1.) verweigert.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Der Beklagte setzt sich hierbei erkennbar über die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Würzburg hinweg, um dem Kläger die zugesprochene Entschädigung für die von der Beklagten rechtswidrig erzwungenen Maßnahmen zu verweigern.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Im Kern behauptet der Beklagtenvertreter Frank Gosslke, heute Leiter der Beklagen zu 1.), Staatsanwaltschaft Würzburg, zirkelschlüssig – unter Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts – unter weiterer Bezugnahme auf die von der Beklagen selbst zu verantwortenden rechtswidrigen Maßnahmen, dass der Kläger für die ihm zugefügten rechtswidrigen Maßnahmen der Beklagten selbst verantwortlich sei, da er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beklagte eingereicht hat, die diese infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung des § 126a StPO und versuchten Anwendung des § 63 StGB mit Vorsatz missbrauchten.

Der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg bedrohte zum Zweck der Freiheitsberaubung gegen den Kläger im Vorfeld dieser rechtswidrigen Maßnahme in der Woche ab 15.06.2009 u.a. telefonisch den Stuttgarter Polizeibeamten, PHK Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitelung und Disziplinarverfahren, wenn er den Kläger nicht endlich festnehme.

Dies sagte der Zeuge auch in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus. Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Dies ist durch Urteil des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, erwiesen und wird als unstreitig vorausgesetzt.

Bereits am 05.08.2009 war der Beklagten zu 2.) bekannt, dass beim Kläger keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sondern es sich vielmehr, laut Aussage des Zeugen Filipiak, zuständiger Oberarzt, Forensik Lohr, Am Sommerberg 21, 97816 Lohr am Main, um eine „Fehleinweisung“ handelt. Der Zeuge stellte insbesondere unmittelbar fest, dass beim Kläger kein Wahn vorliegt, wie von der Beklagten zu 1.) behauptet.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Weiter stellte der Zeuge unmittelbar fest, dass beim Kläger keine Anhaltspunkte für eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Kläger hätte daher mangels Voraussetzungen für die Unterbringung gemäß § 126a StPO zwingend sofort entlassen werden müssen.

Stattdessen verwies die Beklagte zu 2.) zirkelschlüssig auf die Beklagte zu 1.), um den Kläger über insgesamt sieben Monate seiner Freiheit zu berauben.

Selbst als der Kläger sich mit entsprechende Anzeige an den Ärztlichen Direktor der Einrichtung wandte, führte die Beklagte die Freiheitsberaubung im Amt und ohne medizinische Voraussetzungen weiter fort:

Der Beklagtenvertreter Prof. Dr. Gerd Jungkunz teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 dem Kläger wie folgt mit:

Sehr geehrter Herr Deeg,

in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.

Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.

Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr anliegen. Sie sollten Sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die Staatsanwaltschaft…..“

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Beklagtenvertreter Gerd Jungkunz, 19.11.2009

Eine Kopie dieses Schreibens sandte der Beklagtenvertreter an den genannten Beklagtenvertreter Dr. Martin Flesch.

Sämtlichen Beteiligten und auch den Pflegekräften war zu diesem Zeitpunkt bekannt und bewusst, dass der Kläger seit Monaten ohne Vorliegen medizinischer Voraussetzungen in der Forensik Lohr eingesperrt ist.

Der Kläger machte das Fehlen jeglicher Voraussetzungen für die Freiheitsberaubung fortlaufend geltend, insbesondere auch gegenüber dem Beklagtenvertreter Flesch.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Erst am 04.03.2010 wurde mangels Voraussetzungen die Freiheitsberaubung im Amt beendet, die in der Forensik Lohr auf Betreiben der Beklagten am 05.08.2009 begonnen hat.

Die hohe kriminelle Energie, den Amtsmissbrauch und die rechtsfernen Motive der Beklagten zu 1.) zeigten sich auch infolge der weiteren Ereignisse.

Zunächst verfügte mit Beschluss vom 04.03.2009, das der Forensik Lohr mit Fax um 16.32 Uhr zuging, das Landgericht Würzburg die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung infolge Eingang des Obergutachtens Prof. Dr. Norbert Nedopil am 04.03.2009 beim Landgericht Würzburg, das zweifelsfrei belegt, dass von Anfang an keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahmen vorliegen.

Der Zeuge ist zu den fehlenden medizinischen Voraussetzungen für sieben Monate Unterbringung gemäß § 126a StPO zu hören.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Der Zeuge Filipiak legte dem Kläger am 04.03.2010 nahe, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zu fahren, da – so der Zeuge wörtlich – die „Staatsanwaltschaft in heller Aufregung“ sei und etwas „plane“. Diese Informationen gingen dem Zeugen offenkundig über Juristen zu.

Zeugnis:

Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Die Befürchtungen bezüglich der hohen kriminellen Energie der Beklagten zu 1.) des Zeugen und dessen Informanten bestätigten sich infolge.

Mit hoher krimineller Energie und unter unbedingtem Schädigungswillen gegen den Kläger wirkten die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg mit Vorsatz und wider besseres Wissen erneut auf eine Festnahme des Klägers, die sodann am 12.03.2010 erfolgte und eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 nach sich zog.

Die erneute rechtswidrige Festnahme des Klägers wurde am 12.03.2010 erzwungen, wiederum ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund.

Die mit der Festnahme betrauten Beamten der Fahndung Stuttgart verweigerten zunächst die Festnahme des Klägers, da die Maßnahme auch für die Beamten erkennbar rechtswidrig war und seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig „persönlich motiviert“.

Die Remonstration der Beamten der Fahndung Stuttgart wurde übergangen und diese auf Betreiben der Beklagten zu 1.) dienstlich angewiesen, die weitere rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger durchzuführen.

Zeugnis:

PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Bei der Durchführung dieser rechtswidrigen Maßnahme verweigerten die Täter das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG.

Die Richter des Landgerichts Würzburg waren angesichts dieser erkennbar rechtswidrigen Maßnahme der Beklagten empört, wie der Rechtsvertreter des Klägers, der Zeuge Mulzer mitteilte. Die Beklagte agierte hier im Einvernehmen mit einem rechtsradikalen Richter und kriminellen CSU-Burschenschafter beim OLG Bamberg, Norbert Baumann, der bzw. dessen Senat gewohnheitsmäßig rechtswidrige Maßnahmen – u.a. auch im Fall Gustl Mollath – veranlasste, was in der Region in Fachkreisen bekannt ist.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Es bestand insbesondere zu keinem Zeitpunkt ein Haftgrund als Voraussetzung für sog. Untersuchungshaft gegen den Kläger, was der Beklagten zu 1.) bewusst und bekannt war, die gezielt eine vorgebliche „Fluchtgefahr“ konstruierte, um dem umschuldigen Kläger in asozialer und rechtswidriger Weise umfassend schaden zu können. Der Kläger ist bis heute an dem Wohnsitz wohnhaft, an dem er zur Tatzeit bereits wohnhaft und gemeldet war. Irgendwelche Hinweise, dass der Kläger sich einem Verfahren „entziehen“ werde, gab es zu keinem Zeitpunkt.

Zeugnis:Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Mit Datum vom 22.04.2010 und weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung durch die Beklagte zu 1.) verfügte das Landgericht Würzburg erneut die Entlassung aus der von der Beklagten zu 1.) mit hoher krimineller Energie, ohne Vorliegen von Haftgrund und ohne Vorliegen von Straftat erzwungenen Inhaftierung.

Hinzu kommt:

Erst mit Datum vom 04.02.2021 erfuhr der Kläger vom Zeugen Mulzer in den Räumlichkeiten des LG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, dass der rechtsradikale Kriminelle Norbert Baumann, OLG Bamberg, offenkundig hysterisch wurde, nachdem der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, sich im April 2010 weigerte, eine dritte rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger zu beantragen.

Laut Zeuge Mulzer habe der Täter Baumann „herumgetobt“. Auch müsse man dem Beklagtenvertreter Trapp diese Weigerung „zugutehalten“, so der Zeuge Mulzer.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Auch dieser Vorgang zeigt, welche charakterlich deformierten Täter in der bayerischen Justiz über Amtsgewalt verfügen, wie mit hoher krimineller Energie und offenkundig rechtsradikaler Gesinnung gegen Unschuldige und Bürger vorgegangen wird, die die Kreise dieser Kriminellen und Täter der bayerischen Justiz stören und deren Unmut auf sich ziehen.

Der Tatbeitrag des Beklagtenvertreters Trapp – zwei rechtswidrige Festnahmen ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, zehn Monate Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen etc. – wird bis heute durch das Landgericht Würzburg, Zivilabteilung, durch mit dem Beklagtenvertreter befreundete Richter – Peter Müller u.a., Landgericht Wüzzburg – vertuscht und der Täter Trapp, mittlerweile selbst Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg, vor Verantwortungsnahme und Aufklärung der von ihm begangenen Amtstaten durch die Justiz geschützt.

Obwohl der Zeuge Müller mit dem Beklagtenvertreter Trapp befreundet ist, fühlte er sich nicht befangen, als er eine gegen den Kläger gerichtete Entscheidung zugunsten des Beklagtenvertreters Trapp anhand Aktenlage verfügte, die als Rechtsbeugung angezeigt ist, welche wiederum bei der Beklagten 1.) verschwand, unter Strafvereitelung

Zeugnis:

Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dies ist nur ein Beispiel, wie die Justiz in Würzburg/Bamberg in eigener Sache Straftaten und Verbrechen gegen Bürger vertuscht.

Reue oder Einsicht für ihre rechtswidrigen Taten ist bei der Beklagten bis heute nicht erkennbar, im Gegenteil versucht diese weiter mit hoher krimineller Energie, dem Kläger größtmöglichen Schaden zuzufügen.

So erwirkte die Beklagte u.a. einen sog. Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, um aus dem Einkommen des Klägers, Betreuung von Menschen mit Behinderung bei der Diakonie, Gerichtskosten aus dem Jahr 2009 pfänden zu lassen.

Um eine Eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, erwirkten die Täter bei der Beklagten einen Haftbefehl gegen den Kläger.

Die Verantwortlichen bei der Beklagten sind schlicht als asoziale, charakterlich deformierte und vermutlich psychisch gestörte Täter einzuordnen.

Die Entfernung dieser Täter aus jedweder mit Verantwortung verbundenen Position in den Organisationen eines Rechtsstaates ist erkennbar angezeigt.

2.

Das das Vorgehen der Beklagten gegen den Kläger rechtswidrig und ohne Vorliegen strafrechtlicher und medizinischer Voraussetzungen erfolgte, war und ist den Beklagtenvertretern bekannt und bewusst, wie Medienberichten aus dem Jahr 2021/2022 nun belegen.

So sollte nach Informationen von der Zeitung WELT der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A., der am 25.06.2021 infolge psychischer Störungen in Würzburg drei Menschen tötete und zahlreiche schwer verletzte, bereits Anfang des Jahres 2021 auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“ durch das Amtsgericht Würzburg eingestellt, eine Betreuung verweigert.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Das Amtsgericht Würzburg kam laut eigener Auskunft zwei Monate vor der Tat zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Dabei war der Beschuldigte bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar 2021 hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Recherchen von WELT haben darüberhinaus ergeben, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Auch bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres 2021 bis zur Tat insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.

Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.

In einem vierten Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers.

Zeugnis:

Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin

Angezeigt wäre hier aufgrund der vorliegenden Straftaten und der erkennbar vorliegenden psychischen Störungen und Traumata zwingend die Einweisung des Beschuldigten in die Forensik Lohr gewesen.

Diese Maßnahme gemäß § 126a StPO hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg zwingend, wie zuvor rechtswidrig und ohne jede Voraussetzung im Fall des Klägers erzwungen, gegen den Beschuldigten beantragen müssen.

Sodann hätte diese Maßnahme durch das Amtsgericht Würzburg bestätigt werden müssen.

Einen Spielraum gibt es angesichts der unstreitig vorliegenden, vielfach bestätigten Gewaltbereitschaft, einer vorliegenden Bedrohung mit Messer und einer vorliegenden gefährlichen Körperverletzung sowie des zweifelsfrei hiermit in Zusammenhang stehenden psychischen Störungen des Beschuldigten für die Beklagte nicht.

Die Beklagte verfügte über alle diese Informationen und unterließ es schuldhaft und rechtswidrig, die zwingend gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und zur Abwendung der Gefährdung zu beantragen.

Dass in Würzburg lediglich ein Betreuer für den Mann angeregt wurde, kann u.a. der Zeuge Prof. Volker Thieler, Leiter des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht nicht verstehen. „Aufgrund seiner Vortaten und der Betreuungsverfahren hätte man sofort die Einweisung veranlassen müssen. Er war ja offensichtlich gemeingefährlich.“

Zeugnis:

Prof. Volker Thieler, zu laden über Kester-Haeusler-Forschungsinstitut für Betreuungsrecht, Dachauer Straße 61, 82256 Fürstenfeldbruck

Alle Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 126a StPO lagen in diesem Fall vor:

– Psychische Krankheit

– Akute Gefahr weiterer erheblicher Straftaten

– Zusammenhang zur psychischen Erkankung

Daraus ergibt sich die Pflicht für die Staatsanwaltschaft Würzburg, Antrag zu stellen, den Beschuldigten nach § 126a StPO einweisen zu lassen.

Im Juni 2009 hat die Beklagte demgegenüber und aus offenkundig persönlicher Verärgerung aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die keinerlei Straftat verwirklicht und insbesondere weder eine akute Bedrohung darstellt noch auf irgendeine psychische Störung oder einen Wahn beim Kläger verweist, für insgesamt zehn Monate rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt) und sieben Monate gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB durch die Beklagte und ohne jede medizinische Voraussetzung untergebracht.

Beweis:

Anlage 3

Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen die Beklagte, 18.05.2009

Der notdürftig von der Beklagten konstruierte Tatvorwurf lautete auf „Störung des öffentlichen Friedens“, von welcher der Kläger freigesprochen wu

Mittels diesem konstruierten Tatvorwurf beabsichtigte die Beklagte als Vertreterin des Freistaates Bayern die dauerhafte Unterbringung des Klägers gemäß § 63 StGB, wie sie es auch rechtswidrig im Fall Gustl Mollath verwirklicht hat.

Nur das Einschreiten des Zeugen Nedopil verhinderte infolge den rechtswidrigen Plan der Beklagten.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Zuvor versuchte die Beklagte gezielt, anstatt einer „Störung des öffentlichen Friedens“ aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009, am 12.06.2009 einen akut drohenden Amoklauf durch den Kläger zu konstruieren, um die größtmögliche Schädigung des Klägers infolge zu ermöglichen. Dies scheiterte an der Dummheit und Unfähigkeit der Beklagtenvertreter, denen es trotz enormem Eifer und Strafwut sowie der Bedrohung von Polizeibeamten in Stuttgart über 10 Tage nicht gelang, den Kläger festnehmen zu lassen, ohne dass ein von der Beklagten fantasierter akuter „Amoklauf“ in Würzburg erfolgte. Der Kläger wusste nichts von den rechtswidrigen Maßnahmen und befand sich u.a. im Schwarzwald.

Die hohe kriminelle Energie, der Eifer und die asoziale Schädigungsabsicht gegen den Kläger sind in Verhältnis zu setzen mit der völligen Untätigkeit, der rechtswidrigen und schuldhaften Unterlassung jedweder Schutzmaßnahme gegen den erkennbar gewaltbereiten und tatsächlich psychisch kranken Beschuldigten Abdirahman Jibril A.

Dies zeigt exemplarisch, wie die seit Jahrzehnten von CSU-Seilschaften zersetzte und parteipolitisch missbrauchte Justiz in Bayern gegen die Interessen und Belange des Rechtsstaates und der Bürger missbraucht wird, wie charakterlich deformiertes Führungspersonal einerseits mit Eifer Unschuldige verfolgt und andererseits die Bürger nicht vor tatsächlich gefährlichen Tätern schützt.

3.

Dies Verhalten der Beklagten zu 1.) geht einher mit den jeweils angepassten Darstellungen der psychiatrischen Einrichtungen und hier des Verantwortlichen der Forensik Lohr, des Beklagtenvertreters, Dominikus Bönsch, Vertreter der Beklagten zu 2.)

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 25.06.2022 über die gerichtlichen Einlassungen des Beklagtenvertreters zu 2.) wie folgt:

.“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“ Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.“

Dies widerspricht exakt dem Vorgehen der Beklagten im Falle des Klägers, so dass hier seitens der Beklagten zu 2.) von eben dieser Freiheitsberaubung gegen den Kläger ausgegangen werden muss.

Der Kläger wurde ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Voraussetzung für die Maßnahme vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr zwangsweise untergebracht.

Auf entsprechende Anzeige, wie beweisrechtlich belegt, verwies der damalige Ärztliche Direktor, Jungkunz, unter Vorgabe, er wisse nicht, was der Kläger wolle, lapidar auf andere Beteiligte, Beweis Anlage 2.

Weiter wird der Beklagtenvertreter Bönsch in der Süddeutschen Zeitung zitiert, 25.06.2022:

Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…

Dies ist erkennbar falsch, was dem Beklagtenvertreter als Ärztlichem Direktor der Forensik Lohr auch bewusst und bekannt ist.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hätte – wie rechtswidrig im Fall des Klägers – einen Antrag auf Unterbringung gemäß § 126a StPO stellen müssen, wofür alle Voraussetzungen vorlagen.

Weshalb die „Hürden“ hierfür trotz vorliegender psychischer Störungen, Vortaten des Beschuldigten und Gewaltbereitschaft – somit Gefährlichkeit – nicht vorgelegen haben sollen, ist nicht ersichtlich.

Die Beklagten versuchen hier erkennbar unter Ausnutzung des fehlenden Wissens der Allgemeinheit und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die eigene Verantwortung und Schuld bei den am 25.06.2021 von dem Beschuldigten begangenen Tötungsdelikten und weiteren Gewaltdelikten zu täuschen und abzulenken.

Die Faktenlage ergibt sich klar aus dem mit großem Eifer gegen den Kläger als tatsächlich Unschuldigen in dieser Form betriebenen Vorgehen.

Um die Verweigerung der Entschädigung für die Freiheitsberaubung zu erwirken, schreibt der Beklagtenvertreter und heutige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Frank Gosselke wie folgt:

..„Darüberhinaus sind Entschädigungsansprüche jedenfalls nach § 5 Abs 2. S.1 StrEG insgesamt ausgeschlossen, da der frühere Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit zumindest grob fahrlässig selbst verursacht hat…..

Der frühere Angeklagte hat unter dem Datum vom 20.05.2009 ein Schreiben an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz gerichtet, in dem er sich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in anderen gegen ihn geführten Strafverfahren beschwert….“

Dies ist unstreitig, Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 11.03.2011, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Entschädigung zu verweigern, 814 Js 10465/09.

Sämtliche Beschwerden sind durch das Landgericht als zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt festgestellt, worüber sich die Beklagte infolge hinwegsetzt.

Laut Aussage des Beklagtenvertreters Gosselke rechtfertigt also eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft selbst, Beklagte, jedwede unrechtmäßige Maßnahme gegen den Betreffenden, inklusive der „Unterbringung“ gemäß § 126a StPO und der dauerhaften Vernichtung einer Person mittels § 63 StGB, infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie auch die Verweigerung der von einem deutschen Gericht, Strafkammer (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) zugesprochene Entschädigung.

Keine dieser – hier zwingend notwendigen Maßnahmen – wurde jedoch beantragt infolge der bekannten Vortaten, der nachweislich vorhandenen psychischen Störung und des ärztlichen Rates beim Beschuldigten Abdirahman Jibril A., so dass dieser am 25.06.2021 die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begehen konnte.

4.

Die Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes ergibt sich aus der seit nun anhaltend 13 Jahren durchweg hochgradig rechtswidrigen und asozialen, einzig auf Schädigung und Vernichtung des Klägers (Missbrauch des § 63 StGB) ausgerichteten Vorgehensweisen der Beklagten.

Zeugnis:

Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Das Vertrauen in die Legitimation und Rechtsstaatlichkeit der Behörden und Gerichte in Bayern ist durch das bis heute völlig ungehindert stattfindende rechtswidrige Verhalten der Beklagten und asozialen Täter, die hier als honorige Juristen auftreten, nachhaltig zerstört.

Zu den gesundheitlichen und psychischen Folgen für den Kläger als unschuldigen Vater und zu Unrecht verfolgten ehemaligen Polizeibeamten ist der Zeuge Prof. Norbert Nedopil zu hören, der Auskunft über die Folgen geben kann, wie die derarte beharrliche Verfolgung eines Unschuldigen auf den Kläger einwirkt.

Zeugnis:

Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München

Weitere Zeugen sind bei Bedarf und umfassend zu benennen.

Die Juristen, die einerseits wie beweisrechtlich dargelegt mit bösartigem Eifer auf Unschuldige eintreten und andererseits zwingend gebotene Maßnahmen gegen gefährliche Beschuldigte schuldhaft und rechtswidrig unterlassen und so erst die Tötungsdelikte und eine bundesweit mit Entsetzen verbundene Messerattacke durch einen bereits im Vorfeld erkennbar schuldunfähigen Gewalttäter ermöglichten, sind aus dem Amt zu entfernen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Deutschlands dümmste Strafverfolgungsbehörde: Staatsanwaltschaft Würzburg trägt Mitverantwortung für Tötungsdelikte – ich fordere die Entfernung aus dem Amt und einen Untersuchungsausschuss!

Hervorgehoben

Es war im Juni 2009, als ein Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp einen Haftbefehl gegen mich erwirkte und unter Druck auf Polizeibeamte meine Festnahme in Stuttgart erzwungen hat – der Anlass hierfür: ich hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eben diesen Staatsanwalt Trapp eingereicht.

Als diese Dienstaufsichtsbeschwerde über das Ministerium in München und die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schließlich nach fünf Wochen bei der Staatsanwaltschaft Würzburg landete, drehten diese Würzburger CSU-Burschenschafter offenbar komplett hohl Sie planten, vor Ärger, Eifer und Strafwut bebend, meine Vernichtung in der Forensik. Anhand dieser Dienstaufsichtsbeschwerde warf mir die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, ich hätte akut einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg geplant. Als dieser „Amoklauf“ auch nach über einer Woche nicht stattfand, währen der diese wirren Strafverfolger vergeblich versuchten, mich festzunehmen und Fotos von mir an Eingangspforten der Behörde klebten (ich war im Schwarzwald unterwegs), mussten die Spinner zurückrudern: infolge ging es nur noch darum, dass ich einen „Amoklauf“ angedroht hätte. Eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – auf Grundlage einer dienstlichen Beschwerde.

Mit diesem Vorwurf wurde ich am 22.06.2009 in Stuttgart festgenommen und verschwand 10 Monate lang in bayerischer Haft und Unterbringung. Das Ziel der Täter dieser Staatsanwaltschaft: mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ in der Forensik wegzusperren, zu vernichten!

Heute ist klar: es gab keinerlei Straftat, die dieses Vorgehen begründete, ich hatte nie mit einem „Amoklauf“ gedroht, wie man unschwer nachlesen kann.

Und: es gab keinerlei medizinische Voraussetzung für die Maßnahme, da ich psychisch völlig gesund bin, wie der Münchner Prof. Norbert Nedopil feststellte, der das Fehlgutachten des Würzburger CSU-Psychiaters entlarvte, der mir im Auftrag der Staatsanwaltschaft beliebig schwerste psychische Störungen andichtete. Man kennt das Vorgehen vom Fall Gustl Mollath.

Der gesamte Justizskandal ist hier dokumentiert, Originalakten:

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Bis heute habe ich vom CSU-Staat keinen Cent Entschädigung erhalten, obwohl mir diese vom Landgericht Würzburg zugesprochen wurde: für zehn Monate Freiheitsberaubung, federführend die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Dies ist der Antrag, mit dem der heutige Leiter der Behörde, Frank Gosselke beantragte, die Entschädigung zu verweigern, da ich für die rechtswidrigen Maßnahmen gegen meine Person praktisch selbst verantwortlich sei:

Klicke, um auf 2011-03-11-gosselke.pdf zuzugreifen

Über die Feststellungen des Landgerichts im Freispruch setzte sich der ölige Herr nonchalant hinweg, so geht das in Bayern.

Der Rest ist übelstes CSU-Geklüngel, rechtsradikale Arschlöcher, die den Rechtsstaat missbrauchten, um einen völlig unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten und ausgegrenzten Vater, einen lästigen Antragsteller zu vernichten.

All dies wird sein nun 12 Jahren mit hoher krimineller Energie vertuscht, um den Ruf der CSU-Justiz zu schützen, die Täter im Amt zu decken, die mittlerweile entweder einen Karrieresprung gemacht haben oder mit Festreden in die hochbezahlte Pensionierung stiefelten.

Ein kleiner Zeitsprung…..

2021 geht ein somalischer Bürgerkriegsflüchtling, offenkundig schwer psychisch gestört und traumatisiert mit dem Messer auf Menschen los, Würzburger Fußgängerzone.

Die Bilanz: drei tote Frauen, sechs Menschen werden schwer verletzt, Hunderte sind mittelbar betroffen.

Bereits Tage nach der Tat ergeben sich Fragen: weshalb war der offenbar zuvor als gewalttätig straffällig gewordene Mann, erkennbar psychisch traumatisiert und belastet zur Tatzeit auf freiem Fuß – und nicht wie ich Jahre zuvor, nach § 126a StPO wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“ im Maßregelvollzug!

…“Nach der Messerattacke in Würzburg mit drei Todesopfern rücken nun auch mögliche Versäumnisse bayerischer Behörden im Vorfeld der Tat in den Fokus. Nach Informationen von WELT sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte.“….

https://www.welt.de/politik/article232223469/Messerattacke-in-Wuerzburg-Behoerden-lehnten-Betreuung-ab.html

Heute wurde nun bekannt: der Mann hätte längst eingesperrt werden MÜSSEN!

„Prozess um Würzburger Messerattacke: Beschuldigter drohte Sozialarbeitern schon sechs Monate vor der Tat mit Erstechen“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/prozess-um-wuerzburger-messerattacke-beschuldigter-drohte-sozialarbeitern-schon-sechs-monate-vor-der-tat-mit-erstechen-art-10817109

……“Beschuldigter bedrohte städtische Mitarbeiter

Es ist der 12. Januar 2021. Der Sozialarbeiter, der nun im Zeugenstand sitzt, ist an diesem Tag mit der Postausgabe in der Würzburger Unterkunft beschäftigt. Etwa 90 Personen leben dort. Auch der wohl 32-jährige Somalier, der später die Bluttat begeht. Unvermittelt sei der Mann vor ihm gestanden, habe ihn wüst beschimpft – unter anderem als „scheiß Deutscher“, schildert der Sozialarbeiter: „Für die Kollegen war das ganz komisch, weil er immer als freundlicher Bewohner beschrieben wurde.“

Er und ein Kollege klopfen kurz darauf an der Zimmertür des Mannes. Plötzlich bedroht der sie mit einem Küchenmesser. „Das war eine Sache von zehn Sekunden, dann sind wir direkt geflüchtet“, schildert der Zeuge. Erst die Polizei überwältigt den Mann.“

Am nächsten Tag soll der Somalier ein Hausverbot erhalten. Doch schon wieder bedroht er den Mitarbeiter der Stadt Würzburg – dieses Mal im Freien. Erneut fallen wüste Beschimpfungen, erneut zieht der Bewohner ein Messer. „Die Angestellten haben sehr verängstigt auf uns gewirkt“, erinnert sich eine Polizistin, die ebenfalls vor Gericht aussagt. Sie wurde damals zu der Unterkunft gerufen. Die Polizei bringt den Mann ins „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZsG), ein psychiatrisches Krankenhaus in Würzburg.

Acht Tage lang bleibt er dort. Es ist bereits sein zweiter Aufenthalt in der Einrichtung. Am 21. Januar 2021 verlässt der Patient die Klinik. Nach Angaben der Ärzte hat sich sein Gesundheitszustand gebessert. Er befinde sich in „ausreichend stabilem Zustand“. Einmal täglich soll er ein Medikament nehmen, das in der Psychiatrie hauptsächlich zur Behandlung schizophrener Psychosen eingesetzt wird. Hinweise auf „akute Eigen- oder Fremdgefährdung“ lagen nicht vor, heißt es im Arztbrief. In solchen Fällen sind die Krankenhäuser rechtlich verpflichtet, Patienten zu entlassen.

Sicherheitskraft: „Die Entwicklung war richtig negativ“

Doch offensichtlich besserte sich der Zustand des Beschuldigten in den kommenden Monaten kaum. Am Landgericht sagt auch eine Sicherheitskraft aus, die in der Obdachlosenunterkunft arbeitet. Der 33-Jährige erinnert sich detailliert an den Beschuldigten. Ein „ruhiger Mensch“ sei er gewesen. Doch in den fünf Monaten vor der Tat am Barbarossaplatz hätte sich sein Zustand verschlechtert. „Die Entwicklung war richtig negativ – es war klar, dass er psychisch nicht mehr bei sich war“, erinnert sich der Security-Mitarbeiter. Der Somalier habe zuletzt mit Gegenständen gesprochen, am Tag der Tat laut im Haus herumgeschrien.

Der spätere Angreifer kam sogar noch ein weiteres Mal in psychiatrische Behandlung – am 14. Juni 2021, also elf Tage vor der Tat. Damals hatte er sich in der Würzburger Innenstadt unvermittelt in das Auto eines Fremden gesetzt. „Er war ganz starr, ganz fixiert im Auto gesessen“, schilderte der Fahrer des Fahrzeugs nun als Zeuge den Vorfall. Einen Tag danach verließ der Beschuldigte das Krankenhaus – ein weiteres Mal.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-um-messerangriff-in-wuerzburg-taeter-war-bereits-auffaellig,T8jbuS0

Die Frage ist hier: WESHALB hat die Staatsanwaltschaft Würzburg, die sowohl Kenntnis von den Straftaten als auch von den psychiatrischen Einweisungen hatte, hier nichts unternommen und es unterlassen – wie in meinem Fall – eine Einweisung gemäß § 126a StPO einzuleiten!

Ich fordere: den Rücktritt dieses Schaumschlägers im Amt, Frank Gosselke, der m.E. die Mitverantwortung trägt für den Amoklauf in Würzburg, so wie diese gesamte Behörde. Wenn es darum geht, lästige Unschuldige zu drangsalieren, kennen diese öligen CSU-Köpfe kein Maß, keine Verhältnismäßigkeit, keine Reue!

Und wenn es um tatsächlich konkrete Gefährdung der Allgemeinheit geht, unternehmen diese Blender mit Amtsgewalt: NICHTS!

Hier ist längst ein Untersuchungsausschuss angezeigt! Die bayerische Justiz hier ist eine Schande für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der zur Beute um sich selbst kreisender CSU-Günstlinge wurde, die sich gegenseitig die Posten zuschachern und auf die Schultern klopfen, während die Menschen draußen die Folgen zu tragen haben, für die sich diese Blender und Autisten bei der Staatsanwaltschaft einen Scheiß interessieren. Allenfalls wenn man sich persönlich „beleidigt“ fühlt, wie durch meine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann greift man durch – mit allen Mitteln! Und ohne Rücksicht auf die Faktenlage…..

Diakonie Stetten e.V., das Lachen der Täter: Rainer Hinzen, Thilo Bachmann, Sandra Ellenrieder und Helmut Seibold

Hervorgehoben

Es ist die Verlogenheit dieser Gesellschaft insgesamt, die Menschen in den Suizid treibt, zu Angriffen, Gewalt, Eskalationen und Tötungsdelikten führt. Seit einem Jahr erlebe ich hautnah, wie gerade dort, wo man sich unter “Leitbildern“ wie Nächstenliebe, Respekt, Miteinander etc, versammelt, die widerwärtigsten und asozialsten Heuchler und Täter sich Opfer suchen, strukturelle und projektive Gewalt ausleben.

Bei der Diakonie Stetten e.V. ist dies die hier aufgeführte charakterlich deformierte Führungsriege um den Täter und Vorstandsvorsitzender Rainer Hinzen, eines sich hinter seiner Fassade als Pfarrer verbergenden Heuchlers, der diese christliche Institution missbraucht, um sich selbst narzisstisch zu inszenieren, Ziel: Geld.

Wie alle derartigen um sich selbst kreisenden Führungsebenen und “inneren Zirkel“ ist man jedoch auch bei der Diakonie Stetten e.V. offenbar sei langem dazu übergegangen, diese Ziele auf der Vernichtung und Ausgrenzung von Menschen aufzubauen.

Wie perfide, asozial, widerwärtig und kriminell dies geschieht, hinter der Fassade einer Institution, die sich prominent auf Respekt, Nächstenliebe etc. beruft, werde ich hier nun offenlegen.

Die Justiz und das von mir im April um 2021 um Hilfe ersuchte Arbeitsgericht ist keine Hilfe – sondern Teil das Problems. Auch das kein Zufall mehr. Die deutsche Justiz ist in jedem Bereich als völlig untauglich anzusehen, dominiert von Richtern, die nichts anderes tun, als Täter bei Institutionen zu decken und zu schützen….

Soweit bis heute….

Glückwunsch, Johnny Depp…..!

Hervorgehoben

Dieser Blog dokumentiert, wie falsche Beschuldigungen und Opferdarstellungen einer Frau („Belästigung“, „Bedrohung“), Lügen kurz nach der Geburt des gemeinsames Kindes mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben!

Wenn ich Suizid begehe, dann hat die Frau, die mir seit 18 Jahren mein Kind entzieht, Kerstin Neubert, hierfür den Grundstein gelegt!

Mein Kind wurde 18 Jahre lang erfolgreich komplett entfremdet, ich als Paria sozial isoliert und ausgegrenzt. Kerstin Neubert hat von mir – damals 34 Jahre alt – eine „Aktenlage“ und das ZERRBILD eines Menschen geschaffen, das mit der Realität nichts zu tun hat – das aber bis heute trägt und immer wieder zu Übergriffen und zirkelschlüssigen Attacken gegen mich Anlass gibt (zuletzt durch die widerwärtig agierende Führungsebene der Diakonie Stetten, denen ihre Heuchelei, Frömmelei und Verlogenheit nun in Kürze im Hals stecken bleiben wird!).

Die Zerstörung der Elternrechte und der Bindung zum eigenen Kind ist nicht umsonst ein Grundrechtseingriff und eine Menschenrechtsverletzung. Was die deutsche Justiz daraus macht, ist ein tausendfacher Skandal und ein Thema dieses Blogs…..

Jedenfalls: eine im Dezember 2003 von der Volljuristin Kerstin Neubert mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte einfache sog. Gewaltschutzverfügung bei einer Rechtspflegerin beim Zivilgericht Würzburg hat gereicht, um unkorrigierbar die Weichen zu stellen: das war der Startschuss für asoziale Verbrechen gegen mich als völlig „normalen“ unschuldigen Vater, für bis heute anhaltende Ausgrenzungen, soziale Isolation und den auch Versuch der Vernichtung meiner Person in der Forensik 2009/2010.

Ich bin unschuldig, wie dieser Blog belegt, alles was diese kriminellen Arschlöcher und asozialen Verbrecher mit Amtsgewalt mir in den letzten 18 Jahren „zur Last“ legen konnten, waren diverse „Beleidigungen“ gegen eben diese Justizverbrecher! Eine um sich selbst kreisende kriminelle Justiz, die sich selbst als „Opfer“ inszeniert, wenn ihre tatsächlichen Opfer sich wehren.

Die Täter dieser Verbrechen und Übergriffe: widerwärtige rechtsradikale CSU-Arschlöcher in der bayerischen Justiz. ölige sog. Richter, feministische Hexen, die glauben, als Rechtsbeistand oder Staatsanwältin sei es ihr Auftrag, „Männer“ zu vernichten….

Alles im Blog dokumentiert:

Johnny Depp wurde nun durch Geschworene (!) rehabilitiert.

Die bayerische Justiz glaubt derweil weiter, meine Lebensvernichtung und die „Opfer“-Erzählungen der Juristin Neubert, die mein Leben seit nun über 18 Jahren zerstörten, wäre „erledigt“…..

Der Spiegel berichtet eher nicht über die Vernichtung deutscher Männer und Väter durch Justiz und Feminismus – aber die Falschbeschuldigungen und die Inszenierungen der Borderlinerin Amber Heard zeigen zumindest auf, wie diese Muster und Methoden funktionieren und was dem zugrundeliegt:

„Sie glaubten dem Mann….

  • »Es gab Streitereien und Dinge dieser Art, aber es ist nie so weit gekommen, dass ich Frau Heard irgendwie geschlagen hätte.«
  • »Ich habe in meinem Leben noch keine Frau geschlagen.«
  • Heards Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen ihn seien »ruchlos und verstörend«. Sie würden auf »keiner Art von Wahrheit« basieren und seien für ihn ein »totaler Schock« gewesen…

…..Shannon Curry (von Depps Anwälten beauftragte Rechtspsychologin):

  • Ihrer Einschätzung nach neigt Heard zu emotionaler Instabilität und plötzlichen Wutausbrüchen, die auch mit Gewalt einhergehen könnten. Curry sprach von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie einer histrionischen Persönlichkeitsstörung.“..

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/johnny-depp-vs-amber-heard-bemerkenswerte-zitate-aus-dem-prozess-a-5d36085d-a50f-4d63-ad1c-83d97a09770

Mordmotiv Kindesentzug – Gabriele Hitzlberger ist die Täterin, die verantwortlich dafür ist, dass meine Tochter und ich uns seit 10 Jahren nicht mehr gesehen haben!

Hervorgehoben

Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….

Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.

Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.

Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.

Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).

Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.

Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.

Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.

Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!