Täterjustiz…..Rechtsfreier Raum in Franken wird von Referentin beim BVerfG abgesegnet.

IMG_0034

Es wird endlich Zeit für deutliche Worte! Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat oder ist es inzwischen einkalkuliert, dass „Kollateralschäden“ durch Entrechtung, dumm-arrogantes Auflaufenlassen (siehe OLG Bamberg: der Beschluss das Papier nicht wert) und eine nur noch formale Fassade von Rechtsstaatlichkeit eben verschuldet werden?

Quasi der „Komplexität“ der Wirklichkeit geschuldet, dass nur noch Menschen mit genügend finanziellem Background UND einem entsprechenden sozialen Status in den Genuss einer Rechtsprechung gelangen, die diese Bezeichnung tatsächlich verdient?

Heute zugegangenes Schreiben hauptberuflicher Richter des OLG Bamberg, die über die zugrundeliegende offenkundige RECHTSBEUGUNG und die Strafvereitelung ihrer Juristen-„Kollegen“ großzügig hinwegsehen und stattdessen daran herummäkeln, dass ich meinen „wirtschaftlichen Status“ als Hartz-IV-Empfänger (der bei der Justiz hinlänglich bekannt ist, da dort seit 2005 praktisch verschuldet) nicht ausreichend nachgewiesen habe. Haben Hartz-IV-Empfänger überhaupt noch Rechte?
Sog. Beschluss OLG Bamberg, „Wir machen was wir wollen“, 3 Ws 8/2015

Ergänzt wird diese Posse durch dieses heute zugegangene Schreiben des BVerfG, in welchem die Verfassungsbrüche wegen Kindesentführung/Umgangsboykott mal eben im AR-Verfahren entledigt werden sollen.

BVerfG: Nerv nicht! AR 1968/15

„Sie werden gebeten, Ihre Rechtsauffassung zu überprüfen.“
(Zitat der AR-Referentin)

Habe ich schon überprüft. Mehrfach. Dauernd.

Daher nun diese Erwiderung – wie alles – weiter beweisrechtlich veröffentlicht: https://martindeeg.wordpress.com/

„Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

AR 1968/15

Dieses Schreiben wird wie die gesamten Vorgänge beweisrechtlich veröffentlicht auf dem Blog des Klägers:

Ihr Schreiben wirft weiter die Frage auf, inwieweit Deutschland sich noch als Rechsstaat versteht und Selbstjustiz oder Rechtsverzicht von Bürgern gewollt sind.

Der Antrag nach § 32 BVerfGG richtet sich erkennbar gegen konkreten Hoheitsakt, mit welchem „letztzinstanzlich“ und unter Verletzung der Rechte des Klägers als beschwerter Elternteil jegliche Erlangung der (mit Beschluss des AG Würzburg formal vollstreckbare wöchentliche) Kontakte zum Kind – die Elternrechte selbst und zivilrechtliche Geltendmachungen hieraus – willkürlich auf dem Aktenweg bzw. durch Rechtsverweigerung (Nichtbeantwortung von z.B. Anträgen auf Sorgerecht, Zwangsgeld, Einsetzung Umgangspflegschaft) von Richterinnen und Richtern, die frei fabulieren, entweder komplett verweigert wird oder durch Verschleppung über Jahre verhindert wird.

Ihnen wurde mit Einreichung vom 17. und 21. März 2015 (!) beweisrechtlich dargelegt – was Sie mit Schreiben vom 26. März 2015 (!) offenkundig einzig auf Entledigung gerichtet abtun:

Als Vater eines leiblichen Kindes wird (wieder) seit Mai 2012 unter Verletzung eines gerichtlich vollstreckbaren sog. „Umgangsbeschlusses“ auf wöchentliche Kontakte zum Kind selbst dieser minimalistischste Ausdruck von „Elternschaft“ gem. Art. 6 GG beliebig, willkürlich und böswillig vereitelt. Die Rechtsbrüche sind anhaltend irreversibel faktenschaffend!

Den örtlich zuständigen Justizbehörden Würzburg ist all dies bekannt und bewusst. Man leistet anhaltend Beihilfe zum Kindesentzug. Die Richterin betreibt erkennbar Rechtsverweigerung, u.a. diese zivilrechtliche Schadensermittlung hieraus wird im PKH-Verfahren beliebig in Abrede gestellt. Für jeden Laien erkennbar werden so FAKTEN der irreversiblen Kindesentfremdung GESCHAFFEN, wie sie vom EGMR regelmäßig gerügt werden.

Da es keine sachlichen Voraussetzungen gibt, mir als Vater (bzw. überhaupt kaum einem leiblichen Vater oder einer Mutter) Kontakt und Bindung zum Kind zu verweigern, ist die Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, seit Oktober 2012 untergetaucht (Wohnsitz nicht bekannt, Kanzleiadresse in Nacht- und Nebelaktion aufgelöst). Dies ist eine faktenschaffende Kindesentführung zu Lasten des Kindes und zu Lasten meiner Person als Elternteil!

Das gesamte Vorgehen hat für jeden Laien erkennbar nur den einen Zweck, die Ausgrenzung und den Bindungsentzug zwischen Vater und Kind zu manifestieren, zur eigenen vermeintlichen Entlastung der Kindsmutter

Diese Faktenschaffung verletzt wie geltend gemacht exemplarisch die Grundrechte und Menschenrechte meiner Person als Vater und EU-Bürger.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg vereiteln durch anhaltende offenkundige Rechtsbeugungen und ebensolchen Prozessbetrug jede AUFKLÄRUNG und Geltendmachung dieses Justizskandals.

Dies, um über Jahre getroffene und dümmlichste verstärkte Fehlentscheidungen und insbesondere auch massive Straftaten im Amt (Freiheitsberaubung im Amt über 10 Monate, Az. 10465/09, LG Würzburg) gegen meine Person weiter zu vertuschen und die Täter im Amt zu decken.

Möglich ist all dies auch, weil das BVerfG wie hier offenkundig begründete Verfassungsbeschwerden und erkennbare eklatante Rechtsbrüche mit formaljuristischen inhaltslosen Phrasen von Referenten im AR-Verfahren gewohnheitsmäßig entledigen lässt.

Dieses rechtsfremde Gebaren ist inzwischen Allgemeingut.

Hierbei sollte bewusst sein, dass dies mittelfristig nicht nur zu einer Entfremdung zwischen Rechtsuchenden und (sich selbst delegitimierenden) Gerichten führt sondern auch zu Radikalisierung, Selbstjustiz und Gewalt.

Hier finden sich sämtliche Originaldokumente und Beweisvorträge, die bundesweit den Journalisten und Medien zur Verfügung stehen!!

Es kann nicht sein, dass mir als Vater über Jahre willkürlich und nach Tageslaune von Richtern das Kind entzogen wird oder Kontakte durchgeführt werden (so von Mai 2010 bis Mai 2012), eine Kindesentführung durch eine Volljuristin/Kindsmutter aufgrund deren pers. Defizite gedeckt und befördert wird und man offenkundig weiter glaubt, ein solcher rechtsfreier Raum sei in einem Rechtsstaat unproblematisch.

Ich erwarte, dass sich Richter objektiv und ohne Ansehen der Person mit dem Sachverhalt befassen und der rechtsfreie Raum und die andauernden Verfassungsverletzungen im Umgangs- und Sorgerecht zu Lasten von Vätern und Kindern beendet werden.

§ 1626a wurde auf Druck des EGMR als verfassungswidrig erkannt. Die bestehenden massiven Folgen durch diesen Verfassungsbruch werden hingegen weiter bagatellisiert und fortgeführt.

Fälle wie der meines Kindes und meiner Person offenkundig als „Altfälle“ abgetan, die man eben laufen lässt.

Der unbedarfte Bürger erfährt vom Ausmaß des Unrechts durch die deutsche Justiz i.d.R. erst, wenn er selbst in diese Mühlen gerät.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Eine BILANZ zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ – ein Fall für die Politik!

IMG_0139

Wiederholt wurde vor kurzem durch Juristen das – für die Justiz entlastende – Phantasma wiedergekäut, dass Richter und Justiz „nichts“ dafür können und schuldlos sind, wenn Eltern Konflikte austragen, Kinder entzogen werden, Konflikte eskalieren….so zB. von Richter Behl – aufgegriffen in Bericht der Mainpost – oder auch in dem realitätsleugnenden Geschreibsel des OLG Bamberg hier:

….“Kern des Problems ist (wohl) das (leider) gestörte Verhältnis der Eltern des Kindes“….

OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

(NEIN! „Kern des Problems“ ist die Dummheit, Gleichgültigkeit und Arroganz der Justiz!)

Dies hat mich nun veranlasst, die FAKTEN und URSACHE „Gewaltschutzgesetz“ nochmals aufzugreifen. Dieses Schreiben ging u.a. an das für die Gesetzgebung zuständige Bundesjustizministerium und Prof. Bock von der Univ. Mainz, bekannt für seine hellsichtige politische Prognose zu diesem unsäglichen Gesetz, das den „Fall Deeg“ und diese Entrechtung erst möglich machte.

Eine politische Stellungnahme ist lange angezeigt:

„An Herrn
Bundesjustizminister Heiko Maas
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Mehrfertigung an

Herrn
Prof. Dr. Dr. Michael Bock
Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55099 Mainz

Herr Prof. Dr. Dr. Michael Bock hat mit Datum vom 15.06.2001 dieses Gutachten über das sog. Gewaltschutzgesetz erstattet, angefertigt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 20. Juni 2001.

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Diese von Prof. Bock dargelegte vernichtende Prognose über die Wirkungsweise dieses Gesetzes wird seither offenkundig nicht überprüft.

Im Gegenteil werden die vernichtenden Folgen dieses entgegen Expertenrat und aller berechtigten Vorbehalte durchgezwungenen und am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zum vorgeblichen Schutz von Frauen vor „häuslicher Gewalt“ offenkundig bewusst verschleiert.

Als Antragsgegner einer sog. Gewaltschutzverfügung, die meine bürgerliche Existenz und meine Vaterschaft infolge einer gemäß § 1 GewSchG einfachst erlassenen Verfügung bis heute anhaltend zerstörte und meine bis dato bestehende Repuation als unbescholtener Polizeibeamte anhaltend zerstörte, bringe ich daher die folgenden erlebnisbasierten Folgen beweisrechtlich ur Kenntnis.

Aufgrund der eigenen traumatischen Erfahrung – die ich zuvor für schlichtweg unmöglich in einem Rechtsstaat gehalten habe – habe ich mich nun langjährig mit den weiterführenden Aspekten der Thematik beschäftigt.

Sämtliche hier dargestellten Fakten sind anhand Aktenlage und Dokumenten belegt und veröffentlicht unter: https://martindeeg.wordpress.com/

Auch dieses Schreiben wird beweisrechtlich auf dem Blog veröffentlicht, der das Ziel hat, diesen anhaltenden Justizskandal öffentlich und transparent zu machen.

I.
Gewaltschutzverfügungen als akuter Auslöser von Trauma, Gewalt und Tötungsdelikten

Das sog. Gewaltschutzgesetz ist unmittelbarer Auslöser von schädigenden Reaktionen bis hin zu Tötungsdelikten.

Es sind nachweislich Medienberichten bundesweit zahlreiche Morde vorliegend, die als direkte Folge der Zustellung einer sog. Gewaltschutzverfügung belegt sind.

Der stets gleichlautende Tenor ist hierbei, dass „trotz eines Kontaktverbotes“ der Antragsgegner plötzlich ausrastete, in Wohnungen eingedrungen wurde, auf der Straße mit einem Messer auf die Antragstellerin eingestochen wurde oder diese mit Benzin übergossen und angezündet wurde.

Anstatt diesen Kausalzusammenhang endlich objektiv zu prüfen und zu bewerten, wird mantraartig und in oberflächlicher Weise von interessierten Kreisen, Lobbys und sog. Frauennetzwerken stets eine präventive Wirkung dieses Gesetzes propagiert. Frauen werden regelrecht beworben und aufgefordert, im Konfliktfall doch „einfach“ einen niederschwellig zu erlangenden Antrag auf Gewaltschutzverfügung gegen den männlichen Partner zu stellen.

Dieser gemeingefährliche Unsinn wird bis zum Bundesfamilienministerium mit immensen Werbemitteln und auf Kosten des Steuerzahlers propagiert.

Es besteht faktisch aufgrund dieser Vorverurteilung geschlechtsspezifisch diskriminierendem Klima keine Möglichkeit für männliche Antragsgegner, falsche Angaben und Beschuldigungen einer Antragsgegnerin, die sich konform mit der Zielsetzung des Gesetzes und den Werbemaßnahmen der Behörden und Netzwerke als weibliches Opfer präsentiert, zu korrigieren.

II.

Persönlicher und repräsentativer Fall:
Mit Datum vom 22.12.2003 wurde mir selbst auf Antrag der Mutter des gemeinsamen Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert eine beim Zivilgericht Würzburg einfachst erlangte Gewaltschutzverfügung zugestellt.

Die Antragstellung erfolgte zwischenzeitlich fraglos nachweisbar nicht aufgrund irgendeines Fehlverhaltens oder gar Gewalt meiner Person sondern aufgrund Zwangsdenken, familiärer Zwänge, persönlicher Defizite und emotionaler Verärgerung und einem akuten Gefühl der Überforderung der Kindsmutter. Eine postnatale Depression dürfte vorgelegen haben.

Das gemeinsame Kind war zu diesem Zeitpunkt drei Monate alt. Mein Kenntnisstand war zu diesem Zeitpunkt, dass wir als Eltern dieses gemeinsamen Wunschkindes fraglos eine Familienbildung planten. Diese war ebenso wie wirtschaftlicher Zusammenhalt zuvor vereinbart worden.

Obwohl ich als 15 Jahre tätiger und bis dato unbescholtener Polizeibeamter sofort und von Anfang an mit beweisrechtlichem Eifer a) einen Widerspruch an dieses Zivilgericht Würzburg sowie ergänzend b) einen dringlichen Antrag auf Mediation, Schlichtung und Elternberatung beim zuständigen Familiengericht einreichte, hat diese einfachst beantragte und von dem m.E. charakterlich ungeeigneten Amtsrichter Thomas Schepping erlassene Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz bis heute folgende Schäden verursacht:

1.
Psychosoziale Folgen

Die bestehende Bindung zum damals drei Monate alten Kind wurde bis 2010 – und wieder seit 2012 – anhaltend zerstört.

Jegliche Teilhabe an der lebenslang prägenden Phase, die gesamte Kindheit und das Erleben des Aufwachsens dieses Wunschkindes, zu welcher sich die Kindsmutter zuvor zusammen mit mir bei gemeinsamer Familienplanung im beiderseitigen Alter von 33 Jahren entschlossen hatte, wurde durch einen invasiven, völlig inkompetenten und dummdreisten Eingriff dieser Provinzjustiz und unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zerstört.

Die Zustellung der Gewaltschutzverfügung bzw. das darauf folgende Auflaufenlassen durch die Justizbehörden Würzburg mit unmittelbarer Folge der Kindesentziehung erlebte ich als schweres Trauma.

Es erfolgte bei jedem weiteren Rückschlag einer Re-Traumatisierung, so dass im Ergebnis eine seit 2004 immer wieder erneuerte und von Fachleuten bestätigte Posttraumatische Belastungsstörung durch das Verhalten der Justizbehörden verschuldet wurde.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen der Kontaktanbahnung mit und ohne Beteiligung der zuständigen Familiengerichtsbarkeit und ungehindert fortgesetztem Kindesentzug begab ich mich beginnend 2008 in therapeutische Behandlung.

Ebenfalls 2008 gab ich Wohnsitz im Raum Würzburg auf, den ich zum Zweck der Herstellung von Kontakten und Nähe zum Kind im Dezember 2004 (nach bereits einem Jahr aufgrund GewSchG verursachten Kontakabbruches) angemietet hatte.

Seit 2005 besteht infolge ein Leistungsbezug nach dem ALG II, Hartz IV.

Obwohl ich langjährig tätiger Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen bin, wurden sämtliche Bemühungen der Aufklärung und alle Hilfeersuchen bis heute ins Leere laufen gelassen, so dass ich nun als nicht mehr vermittelbarer Langzeitarbeitsloser ohne jede Perspektive anzusehen bin. Ein Leben in Altersarmut oder Sucht ist vorgezeichnet, vorausgesetzt ich begehe nicht Suizid.

Der sachbearbeitende Zivilrichter Thomas Schepping war infolge charakterlich in keiner Weise in der Lage, trotz sich immer weiter aufdrängender und offengelegter Unstimmigkeiten und Widersprüche die von ihm selbst nun beschlossene Entscheidung per Verfügung und die so veranlasste Maßnahme auch nur in Frage zu stellen.

Der Richter zeigte eine unverhohlene Unlust, sich ungeachtet auch des Kindes auch nur mit diesem Konflikt in irgendeiner Weise sachlich und faktenorientiert auseinanderzusetzen. (Az. 15 C 3591/03, AG Würzburg)

Das mit Antrag vom 27.12.2003 um Hilfe ersuchte Familiengericht Würzburg, sachbearbeitende Richterin Treu benötigte bis zum 31.03.2004, um einen ersten schriftlichen Hinweis zu erteilen und bis zum 13.08.2004, um eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. (Az. 0002 F 5/04, AG Würzburg)

2.
Unmittelbare Wirkung der Gewaltschutzverfügung

Eine Gewaltschutzverfügung hat unmittelbar zur Folge, dass jegliche Kontaktaufnahme und jegliche Kommunikation einer Partei unter Strafe gestellt ist.

Dies erfolgte hier völlig unabhängig von der Betroffenheit und vom Alter des gemeinsamen Kindes. Diese völlige Gleichgültigkeit gegenüber den Elternrechten von vorverurteilten Antragsgegnern ist ebenfalls repräsentativ.

Kommunikation ist der einzige Schlüssel zur Lösung von Konflikten und zur Herstellung von Rechtsfrieden.

Hier wird sehenden Auges einer Partei in der Möglichkeit befördert, einen Konfliktpartner auf niederstem Niveau auszugrenzen, zu kriminalisieren und zu traumatisieren.

3.
Mittel- und langfristige Existenzzerstörung durch das Gewaltschutzgesetz

Die Gewaltschutzverfügung führte zu inflationären Strafanzeigen der Volljuristin und Kindsmutter wegen versuchter Nötigung, Beleidigung und Verstössen gegen das Gewaltschutzgesetz durch Telefonanrufe und Mails.

Nach mehreren Wochen, in welchen ich mich an die schwachsinnigen Vorgaben der Gewaltschutzverfügung gehalten habe, versuchte ich aufgrund der ungehindert fortlaufenden Kindesentfremdung schließlich Kontakte zum Kind zu erlangen.

Diese Versuche der Kontaktherstellung und Konfliktlösung wurden infolge nicht nur von der Kindsmutter missbraucht sondern insbesondere von der Staatsanwaltschaft Würzburg, die mit zunehmend drakonischen Strafverfolgungsmaßnahmen ungeachtet fehlenden Strafgehalts und ungeachtet des Kindes und des sich ergebenden Gesamtsachverhaltes versuchte, hier an einem lästigen Antragsteller und männlichen „Gewalttäter“ (Gewalt von meiner Seite fand bis heute nicht statt) ein Exempel zu statuieren.

So fanden im Jahr 2006 durch eine besonders motivierte Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft, Angelika Drescher, die sich im Bereich „häusliche Gewalt“ für Frauen engagiert, mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen statt.

Weiter versuchte die Staatsanwältin im Februar 2006 und nochmals gleichlautend im Juni 2006, mich anhand der von mir in Schriftsätzen geschilderten Folgen und Schadenswirkung als vermeintlich eigen- bzw. fremdgefährdend in die geschlossene Psychiatrie einweisen zu lassen, was ebenfalls scheiterte.

Im Jahr 2009 gelang anhand der so geschaffenen Aktenlage schließĺich eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, bei welcher die Staatsanwaltschaft Würzburg beabsichtigte, mich anhand eines Fehlgutachtens dauerhaft nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Prof. Dr. Nedopil, LMU München stellte schließlich zweifelsfrei fest, dass keinerlei Voraussetzung für die Maßnahmen bestand. Ebenso stellte das Landgericht Würzburg fest, dass keine Straftat vorlag und ich zu Unrecht insgesamt zehn Monate in sog. Untersuchungshaft festgehalten wurde.

Diese gesamten Vorgänge sind dokumentiert und werden bis heute anhaltend zu vertuschen versucht.

Es ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass ohne eine erlassene Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz KEINE dieser Schädigungen eingetreten wäre.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin ist bereits seit langem belegt. So machte sie bereits 2004 im Rahmen einer familienpsychologischen Begutachtung u.a. folgende Angaben:

“Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie (“Rama-Idylle”). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal “in Vorleistung”, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: “Hoppla, du solltest die Sache beenden.” Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.” Seite 30

“Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. “Ich selbst komm’ mit meinem Leben wunderbar klar.” Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. “Mir reichtś mit seinen Problemen.”
Seite 35. (2004!)

4.
Das Gegenteil von Prävention

Mordmotiv/Radikalisierung
Derarte Schädigung hat fraglos und objektiv die Qualität eines Mordmotivs gegen die hierfür verantwortlichen Juristen, die sich bis heute einer rechtsstaatlichen und objektiven Klärung dieser Existenzzerstörung verweigern.

Die Schuldigen der Justizbehörden entziehen sich unter permanentem Amtsmissbrauch mit formaljuristisch frei fabulierender Aktenlage und inhaltsleeren Phrasen bis zum heutigen Tag. 

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.“

FullSizeRender

Das hier ist übrigens ein aktueller Bericht, März 2015….!

„Nicht nur Frauen sind Opfer von häuslicher Gewalt“
Von Julia Bosch 12. März 2015
„Etwa zehn Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Männer. Es wird aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen. Das Stuttgarter Projekt „Gewaltschutz für Männer“ will Schutzwohnungen und mehr Beratung in Stuttgart etablieren.“….

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.projekt-gewaltschutz-fuer-maenner-nicht-nur-frauen-sind-opfer-von-haeuslicher-gewalt.917df7e3-9d80-4fc1-9100-44b6a7d4b71b.html

Staatsanwaltschaft Würzburg: Kindesentziehung keine Kindesentziehung – Beschuldigte stellen sich weiter selbst Persilschein aus

IMG_0141

Eine weiteres lapidares Schreiben, in welchem der Würzburger Staatsanwalt und Beschuldigte Frank Gosselke mir als geschädigtem und ausgegrenztem Vater „erklären“ will, dass – obwohl ich mein Kind entgegen gerichtlich vollstreckbarem Beschluss seit Mai 2012 nicht mehr gesehen habe – kein Umgangsboykott und trotz Untertauchens der Kindsmutter keine Kindesentführung vorliege, ging vergangene Woche hier zu:

Staatsanwaltschaft Würzburg: Beschuldigter Gosselke sieht keine Straftat bei 35 Monaten Kindesentzug/“Umgangs“-Boykott

Hierauf wird folgende erweiterte Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Prozessbetrug bei der Polizei Baden-Württemberg erstattet und weiter Antrag auf Abgabe an unabhängige Staatsanwaltschaft gestellt – und hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Vorliegende Strafanzeige vom 26.02.2015
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/26/das-wesentliche-ist-die-kindesentfuhrung-strafanzeige-gegen-treu-und-neubert/

„An den
Polizeiposten Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 28. März 2015

Weiterführende Geltendmachung der Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger, persönlich eingereicht am 26.02.2015

Strafanzeige wird erweitert auf Prozessbetrug und Strafvereitelung im Amt gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Gosselke, Ottostrasse 5, 97070 Würzburg.

Mit Datum vom 26.02.2015 wurde von mir als leiblichem und rechtlichem Vater bei der Polizei Baden-Württemberg, örtlich zuständiger Polizeiposten Weilimdorf, Strafanzeige erstattet wegen anhaltender Entziehung Minderjähriger. Diese findet völlig ungehindert statt mit massiven Folgen seit Juni 2012.

Die Strafanzeige wurde mit Abgabenachricht an die örtlich zuständige Kriminalpolizei Würzburg überwiesen – Hinweis in Strafanzeige liegt vor, dass aufgrund langjähriger Erfahrungen keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg besteht.

Diese völlig fehlende Rechtsstaatlichkeit hat sich weiter bestätigt.

Anlage 1:
Schreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 24.03.2015, Beschuldigter Gosselke, der ohne jedes Tätigwerden strafrechtliche Relevanz in Abrede stellt.

Dieses Schreiben und die Verfügung der Staatsanwaltschaft werden wie alle Vorgänge dieses Justizskandals beweisrechtlich öffentlich gemacht unter: https://martindeeg.wordpress.com/

Das rechtsfremde Verhalten der Justizbehörden Würzburg, insbesondere hier der Staatsanwaltschaft Würzburg ist geeignet, Geschädigte zu radikalisiern, in Selbstjustiz, Resignation oder Suizid zu treiben.

Das Problem, das diese Provinzjustiz darstellt, wird weiter zu negieren versucht, das bayerische Justizministerium und auch die bayerische Staatskanzlei sind seit längerem – von vielfacher Seite – in Kenntnis der „Missstände“.

Vorliegend ist weiter eine gewaltsame und auf List der Kindsmutter/Rechtsanwältin Kerstin Neubert basierende Kindesentfremdung zu Lasten meiner Person als leiblicher Vater, die seit nun – wieder – 34 Monaten andauert.

Ein vorliegender gerichtlich vollstreckbarer Beschluss des Amtsgerichts Würzburg auf wöchentliche Kontakte wird seit Juni 2012 böswillig vereitelt. Die Kindsmutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, erkennbar um die Ausgrenzung und Entfremdung zwischen Vater und Kind zu manifestieren und irreversible Fakten zu schaffen.

Beweis:
Beschluss des AG Würzburg vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09 ist Inhalt der Anzeige vom 26.02.2015 und dieser in Anlage beigefügt

Die Strafanzeige wird wie genannt erweitert auf Prozessbetrug und Strafvereitelung gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Gosselke, Ottostrasse 5, 97070 Würzburg.

Es wurden offenkundig – wie bei der Justiz Würzburg üblich – keinerlei Ermittlungen getätigt. Die benannten Zeugen wurden offenkundig nicht gehört.

Zum Tatbestand:
die Kindsmutter übt Gewalt aus durch Entziehung des Kindes. Die Folgen sind sowohl eine psychische als auch eine körperliche Schädigung sowohl bei mir als Vater als auch – insbesondere langfristig – beim so Geschädigten Kind. Die Verängstigung durch die Bezugspersonen der mütterlichen Familie, insbesondere des Vaters der Kindsmutter
Willy Neubert, dienen der Instrumentlisierung des Kindes zur Ablehnung meiner Person als Vater. Diese Zielsetzung des Kindesentzuges und der Bindungszerstörung geht wie ein roter Faden durch die gesamte Akte und ist durch das Verhalten objektiv dargelegt.

Die lebensfremde Darstellung des Beschuldigten Gosselke aufgreifend, wird darauf hingewiesen, dass bspw. auch ein Einbruch als Gewalt anzusehen ist – unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber anwesend ist – sondern durch die entfaltete Wirkung und den „Zwang“ der Bewältigung dieser Belastung beim Opfer! Kein Staatsanwalt oder Polizeibeamter käme auf die Idee, hier eine physische Gewalt zu verneinen.

Diese Gewaltwirkung durch eindeutig rechtswidriges Verhalten (Umgangsboykott, Kindesentführung) potenziert sich erkennbar bei traumatisch wirkender Entziehung (auch durch Dauer) eines eigenen Kindes. Ob die permanente Ausnutzung einer weiblichen Opferrolle durch die dominante Volljuristin und Kindsmutter als „List“ einzuordnen ist, müsste man anhand der dümmlichen und gleichgültigen Wirkung, die deren Phantasien und sinnfreien Falschbeschuldigungen bei den Justizbehörden seit 2003 entfalten, insoweit ebenfalls bejahen.

Der Beschulldigte Gosselke gibt mit den (üblichen) floskelhaften juristischen Phrasen vor, nicht zu verstehen, worum es geht. Er fabuliert von „verschiedenen Strafanzeigen“ seit „spätestens 2009“, die „der Anzeigenerstatter Martin Deeg“ (!) vorgeblich Gosselke vor dem Amtsgericht Würzburg führe.

Auch ist bislang nicht bewusst gewesen, dass die Geltendmachung von strafbaren Handlungen und die Erstattung berechtigter Strafanzeigen etwas „Ehrenrühriges“ sind.

Faktenlage ist weiter:
Gerichtlich vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010 wurde beweisrechtlich vorgelegt. Dass dieser strafrechtlich relevant seit Juni 2012 missachtet wird, wird vom Beschuldigten Gosselke strafvereitelnd ignoriert. Die von mir benannten Zeugen wurden ebenfalls nicht gehört.

a) Jedem Laien ist derweil offenkundig, dass das Untertauchen mit einem minderjährigen Kind zum Zwecke der Entfremdung von einem Elternteil nach geltenden Gesetzen in Deutschland eine Entziehung Minderjähriger darstellt, strafbar nach § 235 StGB. Dies völlig unabhängig von Eu-Grenzen.

b) Ebenso ist jedem Laien offenkundig, dass die Missachtung einer vollstreckbaren Verfügung auf Umgang nach geltendem Recht durch gerichtliche Maßnahmen auch und gerade gegen faktenschaffenden Kindesentzug betreuender Personen durchzusetzen ist (Beratung der Eltern, Bestellung Umgangspflegerin, Androhung von Zwangsgeld/Zwangshaft bei Weigerung etc., siehe Vorgaben EGMR).

Was hier stattfindet, ist erkennbar auch strukturelle Gewalt, Diskriminierung von Vätern.

Dass die Richterin Treu seit Anfang 2013 selbst die Bearbeitung von Anträgen nicht mehr durchführt sondern stattdessen der faktenschaffenden Kindesentführung durch Untätigkeit und Rechtsverweigerung den Weg freiräumt, ist beweisrechtlich dargelegt und ergibt sich aus der vorliegenden Aktenlage des Familiengerichts.

Wenn eine Richterin ihre Tätigkeit verweigert, noch dazu bei Vorgängen, die dem Beschleunigungsgebot unterliegen, wie es bei Durchsetzung von Kindeskontakten der Fall ist, dann ist auch dies strafrechtlich relevant.

Seit Jahren werden alle Anliegen des Klägers bei den Justizbehörden Würzburg auf dem Aktenweg in Abrede gestellt. Ebenso werden alle zivilrechtlichen Ansprüche im PKH-Verfahren entledigt.

Das OLG Bamberg bzw. die Generalstaatsanwaltschaft sind als Instanzenzug für Justizopfer und Antragsteller völlig wertlos, da aufgrund persönlicher und parteipolitischer Klüngel jede Rechtsbeugung und jeder Prozessbetrug der unteren Instanz durchgewunken wird.

Es besteht hier de facto offenkundig seit langem ein rechtsfreier Raum zu Lasten Rechtsuchender.

Mittlerweile liegt der Verdacht des bandenmässigen Prozessbetruges bzw. der bandenmässigen Rechtsbeugung nahe. Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt.

Zur weiteren Beweisführung wird auf Schriftsatz an das Bundesministerium der Justiz, bezugnehmend auf das hellsichtige Gutachten des Prof. Michael Bock, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht an der Univ. Mainz verwiesen.

Anlage 2:
Fakten- und Schadenslage nach 11 Jahren Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bei den Justizbehörden Würzburg

https://martindeeg.wordpress.com/2015/03/29/eine-bilanz-zum-sog-gewaltschutzgesetz-ein-fall-fur-die-politik

Weiter ist folgendes beweisrechtlich relevant:

Der Beschuldigte Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, ist bereits als Beschuldigter und Mittäter der zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person (Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) zur Anzeige gebracht. Diese wird bislang ebenfalls innerhalb der Zuständigkeit von den Beschuldigten selbst gedeckt.

Justizministerium und Staatskanzlei sind auch hierüber in Kenntnis.

Während der Beschuldigte Gosselke sich nach Manier der bayerischen Juristen nun offenkundig dumm stellt und mich als Anzeigenerstatter quasi als Vollidiot, Querualant zu diffamieren sucht, der unverständlicherweise die Justiz behelligt (…“seit ….2009 immer wieder Strafanzeigen“…) ist Gosselke tatsächlich kenntnishabender Verantwortlicher der Behörde, der bei seinen „Kumpels“ in Bamberg den Antrag gestellt hat, mir die für zehnmonatige „zu Unrecht erfolgte Haft“ (Juni 2009 bis April 2010) die von der 1. Strafkammer des Landgerichts zugesprochene Entschädigung zu „verweigern“.

(Schriftsatz des Beschuldigten Gosselke vom 11.03.2011, Az. 814 Js 10465/09, u.a. veröffentlicht: http://www.chillingeffects.de/deeg.htm ).

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte hier wie auch in meinem Blog beweisrechltich dargelegt, unter Weisung und Federführung des Beschuldigten und Behördenleiters Lückemann (z.Zt. OLG-Präsident Bamberg) anhand einer von mir eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat der „Störung des öffentlichen Friedens“ konstruiert und anhand eines (vorsätzlich) erstatteten Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Jörg Groß versucht, eine andauernde Freiheitsbraubung im Massregelvollzug zu verwirklichen.

Dies scheiterte, da Prof. Dr. Nedopil, München, dieses eklatante Fehlgutachten mit Obergutachten vom 02.03.2010, Az. 814 Js 10465, LG Würzburg, als solches entlarvte.

Auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den mit den Justizjuristen befreundeten und parteipolitisch verbundenen Gutachter werden seither ebenfalls unter offenkundiger Rechtsbeugung / Prozessbetrug bei der Provinzjustiz und von den Beschuldigte intern zu vertuschen versucht.

Es wird daher weiter beantragt, eine unabhängige und objektive ermittelnde Strafverfolgungsbehörde hinzuzuziehen, ausführliche Beweisermittlungen und Zeugenvernehmungen durchzuführen und im Ergebnis einen Untersuchungsausschuss zu beauftragen.

Es handelt sich hier – mittlerweile objektiv erkennbar – nicht um irgendwelche Vorwürfe eines Spinners oder Querulanten sondern um faktenbasierte und beweisrechtlich auch anhand Originaldokumenten gestützte Darstellung eines (weiteren) bayerischen Justizskandals gegen einen zuvor unbescholtenen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg.

Man scheint bei der Würzburger Justiz offenkundig zu glauben, man müsse Geschädigte nur lange genug auflaufen lassen, Aufklärung verweigern, Anträge verschwinden zu lassen und könne so selbst schwere und gemeinschaftlich begangene Straftaten im Amt und eine verschuldete Existenzvernichtung von Unschuldigen vertuschen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg“

Nach Wohnungsdurchsuchung: Entschädigung und Einstellung nach § 170 (2) StPO

Hier zunächst mal kommentarlos das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bamberg, mit der diese – gute drei Wochen nach einer alarmistischen und m.E. unrechtmäßigen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme – die Notbremse zieht und das Verfahren einstellt:

Staatsanwaltschaft Bamberg: Einstellung § 170 StPO/Entschädigung, Az. 1107 Js 2281/15, Verfügung vom 19.03.2015

Hier nochmals der sog. Beschluss, mit dem man aufgrund einer anonymen Drohmail die Durchsuchung und den Eingriff nach Art. 13 GG „begründete“:

Durchsuchungsbeschluss wegen vorgeblicher „Drohmail“ an Lückemann, OLG Bamberg, Az. 1 Gs 195/15

Der Beitrag hier auf dem Blog vom gleichen Tag:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/25/cybercrime-bamberg-ermittelt-wegen-bedrohung-des-olg-prasidenten-wohnungsdurchsuchung-heute-morgen/

Verhalten und Rechtsbeugungen der Justiz Würzburg/Bamberg sind eine Bedrohung für den Rechtsfrieden

IMG_0019

Ein heute vom OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15, zugegangener Beschluss hat mich zu diesem Antrag auf Einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht veranlasst, der hiermit beweisrechtlich veröffentlicht wird.

Der Beschluss: OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

Hier der Vorgang: https://martindeeg.wordpress.com/2015/03/05/asoziales-verhalten-deutscher-juristen-missbrauch-der-justiz-wurzburg-ist-aufforderung-zum-suizid-und-mordmotiv/

Es geht weiter um den Schadensersatz und den entgegen eines vollstreckbaren Beschlusses seit Juni 2012 stattfindenden Kindesentzug und Umgangsboykott.

Nochmal deutlich: mein Kind habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen. Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht – Entziehung Minderjähriger gem. § 235 StGB. Die selbe Justiz, die dies verschuldet, belangt mich wegen vorgeblicher Beleidigung und veranlasst eine Wohnungsdurchsuchung wegen einer „Drohmail“, mit der ich nichts zu tun habe.

Es geht insgesamt nicht mehr um Formulierungen oder eine Wortwahl, sondern darum, Folgen und Wirklichkeit einer sich selbst delegitimierenden Justiz aufzuzuzeigen.

Wie gesagt: der Blog ist Beweismittel, egal wie es weitergeht!

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
761313 Karlsruhe 17. März 2015

Hiermit wird Antrag auf EINSTWEILIGE ANORDNUNG gestellt, die Elternrechte des Klägers durchzusetzen, die von der örtlich zuständigen Justiz Würzburg/Bamberg seit Jahren und mit anhaltend schweren Folgen für Vater und Kind vorsätzlich verletzt werden, konkret auf sog. Umgang zum Kind. Das Vorgehen der Justiz in der Region zerstört mittlerweile den Rechtsfrieden.

Dem Antrag ist stattzugeben, da immer dann, wenn ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens für den Antragsteller unzumutbar ist bzw. zu einem nicht oder schwer wieder gut zu machenden Zustand führt, einstweiliger Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG beantragt werden (BVerfG, Beschl. v. 17. 7. 2002 – 2 BvR 1027/02  http://lexetius.com/2002,970).

In § 32 BverfGG heißt es:

(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

( 2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Dies ist hier wie nachfolgend aufgezeigt erkennbar der Fall, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbarem Fall eines von der deutschen Justiz geschädigten Vaters mit Datum vom 15.01.2013 unter Az. 62198/11 feststellte und Deutschland wegen Verstoßes gegen Art. 13 in Verbindung mit Art. 8 EMRK und anhaltender Diskriminierung von Vätern verurteilte.

In einem Pressebericht zu dem Urteil des EGMR heißt es:

„Das deutsche Gesetz gegen überlange Verfahren von 2011 sieht lediglich nachträgliche Entschädigungen vor, was jedoch nicht ausreichend sei. Es fehle in Deutschland ein Rechtsmittel, mit dem man sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht wehren könne, weshalb die Richter Art. 13 i.V.m. 8 EMRK verletzt sehen.
Schnelle Verfahren und leichter durchsetzbare Rechtsansprüche seien gerade im Umgang mit Kindern besonders wichtig, denn in solchen Verfahren ginge es nicht nur um den Anspruch als solchen, sondern darum, die Entwicklung des Kindes mitzuerleben. Wenn Kind und Vater sich am Ende entfremdet hätten, könne das dem Kindeswohl schaden.

Außerdem hätten die deutschen Gerichte keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um dem Vater Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen. Insbesondere sei die gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 nicht resolut genug durchgesetzt worden. Auch hier hätte der Vater keine Möglichkeit gehabt, den ihm zugestandenen Anspruch tatsächlich zu realisieren, was zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK führe.“

Dem Kläger wird nachweislich beigefügter Verfahrensakte nicht nur die vom EGMR zugebilligte „nachträgliche Entschädigung“ für Umgangsboykott und Bindungszerstörung rechtsbeugend in Abrede gestellt – die Schädigungen werden auch ungeniert fortgesetzt und manifestiert.

1.
Die Justiz Würzburg/Bamberg verweigert dem Kläger als leiblichem Vater seit Jahren jeglichen zivilrechtlichen Rechtsschutz. Dies unter anhaltendem und massivem Verstoß Art. 3 und 6 Grundgesetz.

Anlage:

Akte
Az. 62 O 39/15 LG Würzburg
Az. 4 W 17/15 OLG Bamberg

Von Mai 2010 bis Mai 2012 konnte durch wöchentliche Treffen und Kontakte zwischen Vater und Kind eine Bindung aufgebaut werden, die durch Rechtsverweigerung und Untätigkeit des Familiengerichts Würzburg zugunsten der Kindsmutter, die seit Juni 2012 diese Kontakte sowie jegliche Kommunikation mit dem Vater und herbeigezogenen Dritten verweigerte (wie der vom Gericht im Dezember 2012 bestellten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, deren Bestellung das Gericht dann einfach nach einem Jahr Untätigkeit auslaufen ließ), nun anhaltend zerstört wird. Dies mit schwersten Folgen.

Konkret gestellte Anträge auf Sanktionen, Zwangsgeld, mündliche Verhandlung und Erteilung des Sorgerechts (aufgrund der ebenfalls vom EGMR gerügten Diskiriminierung gem. des verfassungswidrigen § 1626a BGB habe ich als leiblicher Vater nach wie vor kein Sorgerecht für sein leibliches Kind) werden von der Familiengerichtsbarkeit Bamberg nicht bearbeitet.

Das völlig rechtsferne Verhalten der Justiz Würzburg ist objektiv geeignet, selbst bei psychisch robusten Persönlichkeiten einen Suizid zu provozieren.

Dass Väter aufgrund Umgangsboykott und ausgrenzender Diskriminierung in Deutschland regelhaft Suizid begehen, ist anhand Medienberichten und Veröffentlichungen des Vereins Väteraufbruch seit langem belegt und wird anhaltend von der Justiz ignoriert.

2.
Zivilrechtliche Ansprüche des Klägers werden schlicht im PKH-Verfahren mit jeweils kurz abweisender Beweiswürdigung, die einem nie stattfindenden Hauptverfahren vorbehalten ist, in Abrede gestellt.

So wird, obwohl akribisch und anhand Originalakten dem Zivilgericht Würzburg dargelegt wird, dass bspw. durch das Familiengericht Würzburg eine konkrete anhaltende und jahrelange Rechtsverweigerung stattfindet, die soweit geht, dass konkrete Anträge weder bearbeitet noch beantwortet werden, schlicht alle Ansprüche unter Mißachtung jeglicher Rechtsprechung des BVerfG zur Gewähr von PKH in Abrede gestellt. Auch täuschen die zuständigen Richter immer wieder phrasenhaft vor, Fakten seien nicht dargelegt – obwohl diese nachweislich ausführlichst und akribisch dargelegt sind.

Es bleibt dann wieder dem Kläger vorbehalten, darzulegen, dass die Richter schlicht lügen bzw. sich offenkundig vorsätzlich dumm stellen, worauf dann ein erneutes Schreiben zugeht, indem weiter hauptamtliche Richter behaupten, Anträge seien nicht schlüssig vorgetragen.

Der Rechtsstaat wird hier erkennbar konterkariert bzw. ist nicht mehr existent.

Der Rechtsfrieden in der Region Franken ist so mittlerweile derart durch dieses Vorgehen einer von der CSU zersetzten Justiz bedroht, dass Betroffene und Geschädigte offenkundig gezielt in die Resignation, Rechtsgutverzicht, den Suizid oder in reaktive Gewalt/Selbstjustiz getrieben werden.

Wer diese Fakten und massiven Mißstände in der Justiz offen benennt, wird von der gleichen Justiz als Bedrohung und Gefahr zu kriminalisieren versucht. Hierbei wiederum wird kein Aufwand, kein Alarmismus und Aktionismus gescheut, gegen Geschädigte vorzugehen, die man zuvor als Antragsteller auflaufen ließ!

3.
Das beweisrechtlich dargelegte Verhalten der Justiz Würzburg/Bamberg ist daher objektiv insgesamt geeignet, unter der Fassade juristisch korrekter Vorgehensweise Geschädigte und Antragsteller komplett zu entrechten, diese soweit zu bringen, dass sie resignieren, sich selbst töten oder Straftaten begehen, die dann zur drakonischen Kriminalisierung und Pathologisierung missbraucht werden.

Der Kläger hat seine diesbezüglichen Erfahrungen beweisrechtlich anhand Originalakten veröffentlicht, nachdem eine behördliche Geltendmachung anhaltend verweigert wird:
https://martindeeg.wordpress.com/

Jeder Interessierte kann hier die Fakten und die Vorgehensweise der Justiz Würzburg beginnend 2003 und der Ausgrenzung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes mittels Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes durch die anwaltliche Kindsmutter nachlesen.


4.

Die für Richter in der Region offenkundig lästige Rechtsprechung des EGMR zur Diskriminierung nichtehelich geborener Kinder bzw. nichtverheirateter Väter wird anhaltend ignoriert.

Die Justiz Würzburg/Bamberg vereitelt seit Juni 2012 die grundgesetzlich garantierten Elternrechte des Klägers als Vater und die Rechte seines Kindes. Ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf konkrete wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind vom 09.04.2010 wird ebenfalls seit Juni 2012 vereitelt.

Es ist mittlerweile von bandenmäßiger Rechtsbeugung bei der besagten Justiz auszugehen, um eine jahrelange Rechtsverweigerung und Untätigkeit zugunsten der Kindsmutter, einer Würzburger Juristin zu vertuschen. Es ist weiter von bandenmäßiger Rechtsbeugung sowie Prozessbegtrug auszugehen, um Verbrechen im Amt, u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen und zu decken.

Die Zivilgerichte vereiteln unter offenkundig fortlaufender Rechtsbeugung so bspw. bereits im PKH-Verfahren Geltendmachungen gegen den Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, indem sie diesen als allgemein kompetent und guten Bekannten charakterisieren und ihm unter dem Etikett der richterlichen Unabhängigkeit einen Persilschein ausstellen. Auf die konkreten Vorwürfe eines eklatanten Fehlgutachtens, das Inhalt der zivilrechtlichen Klage ist und von Prof. Dr. Nedopil als den Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung nicht entsprechend belegt ist, wird von der Justiz Würzburg/Bamberg, die offenkundig „ihren“ Gutachter schützen will, überhaupt nicht eingegangen.

Dass all diese Vertuschung von Fakten und das juristische Aufrechterhalten eines Stigmas als „Querulant“ etc. durch diese sich so selbst zu entlasten suchende Justiz negative Folgen für meine Reputation, meine Rehabilitation und die Wahrnehmung und Durchsetzung auch meiner Rechte als Vater hat, ist evident.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

»Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.«

IMG_0045

Weitere Attacken der Staatsanwaltschaft Würzburg: Strafanzeige wegen Falschbeurkundung gegen Täter Trapp

Der Beschuldigte Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, hat 2009/2010 versucht, mich unter offenkundiger Begehung massiver Straftaten im Amt, unter Falschbeschuldigung und massivem Amtsmissbrauch dauerhaft in der Forensik zu versenken. Er ist maßgeblicher Täter einer gemeinschaftlich begangenen Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate, die mithilfe eines eklatanten Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Groß verwirklicht wurde. All dies wird in typischer Manier von der bayerischen Justiz zu vertuschen versucht, was für mich Anlass zu diesem Blog gab.

Dieser Täter, der längst auf die Anklagebank und hinter Gitter gehört, soll nun offenkundig die Behörde wieder in einem Verfahren gegen mich vertreten. Die Dummdreistigkeit und der Realitätsverlust der Justizbehörden Würzburg ist atemberaubend. Ebenso atemberaubend ist, dass die erste „Amtshandlung“ des Beschuldigten Trapp ganz offenkundig bereits eine FALSCHBEURKUNDUNG IM AMT, § 348 StGB, darstellt. http://dejure.org/gesetze/StGB/348.html

Hier das Schreiben, das mir gestern zuging:
Staatsanwaltschaft Würzburg, Berufung nach Verurteilung, Bezug zur Realität verloren, Az. 912 Js 16515/13

(Staatsanwälte sind nicht mehr sakrosankt, Verbrecher im Amt sind als solche zu behandeln: Hinweis auf ersten Kommentar unten und den vergleichsweise harmlosen Fall eines Freiburger Staatsanwalts……)

FullSizeRender

Ich habe daher nun ergänzend diese Strafanzeige wiederum an den – bislang untätigen – bayerischen Justizminister Bausback gesandt:

An Herrn
Justizminister Winfried Bausback
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München 14. März 2015

Sehr geehrter Herr Bausback,

Sie sind bereits seit längerem beweisrechtlich darüber informiert, dass bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg massive Verbrechen und Straftaten im Amt gegen mich begangen wurden und werden (siehe nachfolgend unter 2.).

Dieses Schreiben wird ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht unter:
https://martindeeg.wordpress.com/

Für eine – als solche angezeigte – zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, die bereits durch Freispruch des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, zweifelsfrei als zu Unrecht erfolgte Haft belegt ist, habe ich bis heute auf Betreiben der Beschuldigten im Amt vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten.

Da Sie diesen massiven und begründeten Tatvorwürfen offenkundig nicht nachgehen, steht der Verdacht der Strafvereitelung zugunsten der Beschuldigten, insbesondere des Beamten Clemens Lückemann im Raum, der ungeachtet der Tatvorwürfe nicht nur weiter als OLG-Präsident tätig ist sondern dem nun auch perfiderweise noch die Verantwortung eines bayerischen Verfassungsrichters angetragen wurde.

Herr Lückemann ist auch aufgrund eigener Pressezitate m.E. als kaum verkappter Rechtsradikaler einzuordnen, für den die Grundrechte ebenso wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offenkundig nur beliebig zu suspendierende „Kann-Bestimmungen“ sind, für die in Franken eigene Regeln gelten. Hierzu sind ebenfalls hinläufig Pressezitate vorhanden, die bspw. den Rechtsschutz nach Art. 13 GG ad absurdum führen.

Die Erfahrungen, die ich als antragstellender Vater und ehemaliger Polizeibeamter seit 2003 mit den genannten Justizbehörden mache, bestätigen dies. Dies ist für jeden Interessierten auf o.g. Blog lückenlos und anhand Originalakten dokumentiert.

Ein Untersuchungsausschuß ist lange angezeigt, da bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg offenkundig gewohnheitsmäßig Rechtsbeugungen und Prozessbetrug, quasi im Rotationsverfahren, stattfinden, sobald sich jemand dem Unrecht nicht unterwirft sondern rechtsstaatliches Vorgehen einfordert.

Sie unternahmen bislang offenbar nichts, veranlassten weder Ermittlungen noch trugen Sie Sorge dafür, dass sich auf objektiver Basis mit den Vorgängen auch nur befasst wurde.

Die Staatskanzlei ist ebenfalls seit längerem in Kenntnis, Az. B II 3 – E 11 – 1875.

Die einzige Tätigkeit, die der dortige Sachbearbeiter Dr. Reinhard Glaser entwickelte, war der Hinweis auf Zuständigkeit des Justizministeriums.

Der Hinweis, dass dort offenkundig nichts unternommen wird und eine Strafvereitelung zugunsten der Beamten vorliegt, wurde durch den Sb. Quittiert mit dem Hinweis, dass weitere Schreiben nicht beantwortet werden. Auch all dies ist beweisrechtlich dokumentiert.

Foto(14)

Weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten Trapp:

1.
Ergänzend wird Strafanzeige erstattet wegen Falschbeurkundung durch den Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Gründe:

Mit Datum von gestern, 13.03.2015 ging Schreiben des Beschuldigten zu, in welchem dieseer vorgibt, bereits am 16.02.2015 eine Berufung gegen ein am 11.02.2015 eingelegtes Urteil eingelegt zu haben.

Bemerkenswert ist, dass diese Berufung vorgeblich eingelegt wurde gegen ein für die Staatsanwaltschaft Würzburg erfolgreiches Urteil.

Weiter bemerkenswert ist, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufung eingelegt haben will, bevor ich selbst als Geschädigter und vorgeblich Angeklagter Berufung einlegte.

Beweis:

Anlage 1:
Schreiben des Beschuldigten Trapp, Staatsanwaltschaft vom 11.03.2015
Staatsanwaltschaft Würzburg, Berufung nach Verurteilung, Bezug zur Realität verloren, Az. 912 Js 16515/13

Ich selbst als Geschädigter des Urteils habe erst mit Datum vom 17.02.2015 Berufung eingelegt, die erst am 18.02.2015 bei den Justizbehörden Würzburg zugestellt wurde.

Beweis:

Anlage 2:
Sendungsbestätigung der Deutschen Post AG

Es ist also offenkundig, dass der persönlich motivierte Beschuldigte Trapp seine Position – ungeachtet der bereits von ihm verschuldeten Straftaten mit massiven Folgen – weiter missbraucht, um in einem Verfahren, mit dem er zudem bislang nicht befasst war, eine Rechtsmitteleinlegung aus niederen Motiven (siehe „Begründung“) vordatiert, um seinem persönlichen Vernichtungswillen (siehe Akte und Anträge, 10465/09, LG Würzburg) gegen meine Person weiter frönen zu können.

Es ist anhand des moralisch-ethischen Zustandes bei dieser Behörde keinesfalls als wesensfremd anzusehen, dass bei Straftaten auch Dritte und Angestellte einbezogen werden, um eine Beglaubigung zu erwirken, die die Falschbeurkundung/Prozessbetrug stützt. Ein Beglaubigungsvermerk wird vorgeblich datiert auf den 17.02.2015 (unleserlich) und somit ebenfalls unbegründet und hellseherisch vor Eingang der Berufung durch mich als Geschädigten – aber vor Ablauf der Einlegungsfrist!

Es ist aufgrund bisheriger Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Würzburg davon auszugehen, dass das Umdatieren und Frisieren von Vorgängen nach Aktenlage zugunsten der Behörde und zum Schaden von Rechtsuchenden hier regelhaft stattfindet.

Desweiteren belegt auch dieser Vorgang weiter die erhebliche kriminelle Energie, mit der der Beschuldigte Trapp sein Amt missbraucht und offenkundig persönlich motiviert gegen mich vorgeht.

2.
Wie moralisch und ethisch verkommen diese Behörde vorgeht, ergibt sich weiter aus der Gesamtschau. Die Schäbigkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, was das Drangsalieren, Vorverurteilen und Provozieren von Justizopfern angeht, sucht wahrlich ihresgleichen.

Eine Dienstaufsicht Ihres Ministeriums findet offenkundig ebenfalls nicht statt. Es gilt Abschottung vom und gegen den Bürger.

Zusammenfassende Chronologie Trapp:
Der Beschuldigte Trapp hat auf Zuruf und Strafanzeige der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Würzburg, 2008 gegen mich einen Strafbefehl und infolge eine Anklage verfasst, in welcher er willkürlich versuchte, eine Beschwerde (aufgrund eines über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarten Kindeskontaktes, den die Anwältin zum Scheitern brachte) bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg als „versuchte Nötigung“ zur Last zu legen.

(Das Problem ist insgesamt weniger der Konflikt der Eltern an sich – wie oftmals bei derarten Konflikten – sondern die parteiische, eskalative und dummdreiste Positionierung der Behörden Würzburg, die sich zugleich invasiv und inkompetent immer wieder massiv zu meinen Lasten als Mann („Täter“) und Vater einmischten und so die Juristin und tatsächlich Konfliktverantwortliche bei Kindesentzug, Umgangsboykott und nun Kindesentführung seit 2012 befördern und bestärken. Der Begriff „Opferbonus“ ist hier verharmlosend.)

Diese Posse einer vorgeblichen „versuchten Nötigung“ durch den Beschuldigten Trapp kam nie zur Anklage und wurde infolge nie bearbeitet. Die skurrile – dennoch reflexhaft von den Würzburgern Richtern wie alles von der Staatsanwaltschaft vorgelegte abgezeichnete – sog. Anklage wurde offenbar innerhalb der Justizbehörde zum „Verschwinden“ gebracht.

Anzeigenerstatterin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert ist die Mutter des gemeinsamen Kindes. Deren beliebig und unter falscher Eidesstattlicher Versicherung beim Zivilgericht Würzburg erlangte Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz (15 C 3591/03, Beschuldigter Schepping), die zur zwangsweisen Trennung von meinem damals drei Monate alten Kind und infolge zur Zerstörung meiner Vaterschaft und einer immer bizarrere Ausmaße annehmenden Kriminalsierung und Pathologisierung meiner Person führte, ist Schlüsselereignis des gesamten Justizskandals!

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter, die seit Oktober 2012 ungehindert mit dem gemeinsamen Kind und trotz Vorliegen eines vollstreckbaren sog. Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen untergetaucht ist, um jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, ist längst belegt.

Wie genannt ist das Gesamtvorgehen in diesem Fall längst Anlass für einen weiteren Untersuchungsausschuss über die Justiz in Franken!

Eine Dienstausichtsbeschwerde und Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gegen den Beschuldigten Trapp wurde aufgrund dieser willkürlichen Kriminalisierung von mir am 18.05.2009 beim Staatsministerium der Justiz eingereicht.

Ministerialrat Kronprobst sandte mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu und gab meine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weiter.

Foto(6)
Nachdem der Beschwerdegegner Trapp Kenntnis von der Beschwerde gegen sich bekam, wurde am 12.06.2009 über seinen Vorgesetzten Lückemann, der karriereförderlicher Weisungsgeber ist, wie folgt die gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt gegen mich initiiert:

Im Zusammenwirken der Beschuldigten und ihrer Amtsgewalt wurde diese vor Wochen intern zugesandte Dienstaufsichtsbeschwerde („Majestätsbeleidigung“) nun in phantastisch anmutender Konstruktion als „Störung des öffentlichen Friedens“ zu meinen Lasten auszulegen versucht.

Dies derart, dass angeblich nun am 12.06.2009, Freitag Nachmittag, durch meine am 18.05.2009 versandte Dienstaufsichtsbeschwerde eine AKUTE „Gefahr eines Amoklaufes“ durch mich bei den Justizbehörden
Würzburg bestehe, dieser bevorstehe.

Nachdem dieser nicht stattfand, ich aber auch – wie offensichtlich geplant – nicht kurzfristig festgenommen wurde, weil sich die Polizeibehörde Stuttgart diesem rechtsfremden Alarmismus aus Bayern nicht anschließen mochte, wurde später lediglich behauptet, ich hätte mit einem Amoklauf „gedroht“. Auch dies ist widerlegt, Freispruch vom 20.08.2010.

Ein Polizeibeamter in Stuttgart wurde am Telefon durch den Beschuldigten Trapp mit Strafverfolgung und Disziplinarverfahren gedroht, wenn er mich nicht „endlich festnimmt“….

Die Festnahme erfolgte auf Druck aus Bayern schließlich am 21.06.2009, als ich am Halbmarathon in Stuttgart teilnahm.

Einen entsprechenden Haftbefehl legte Trapp erst am 22.06.2009 vor – zuvor wurde mit angeblich nicht bezahlten Geldstrafen etc. hantiert, um – unter weiteren Täuschungen – einen sog. Sicherungshaftbefehl zu erwirken.

Nachweislich Az. 814 Js 10465/09 gelang dem Beschuldigten Trapp und weiteren Beschuldigten infolge dieser Schaden:

a) ich wurde als Unschuldiger vom 21.06.2009 bis zum 04.03.2010 in Untersuchungshaft gesperrt. Dies mit dem Ziel der Anwendung des § 63 StGB. Staatsanwalt Trapp bemühte hierzu den langjährig vertrauten Sachverständigen Dr. Groß, der wunschgemäß ein vernichtendes Fehlgutachten lieferte, dass nicht nur Pathologien frei erfand sondern auch eine vernichtende Prognose, die mich Rest meines Lebens zum Forensik-Patienten machen sollte.

b) nachdem Prof. Dr. Nedopil dieses Fehlgutachten des Dr. Groß als ekalatantes Fehlgutachten entlarvte, wurde ich am 04. März 2009 sofort entlassen. Die Beschuldigten erwirkten einen zweiten Haftbefehl, indem sie Fluchtgefahr phantasierten, worauf weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung im Amt folgen.

Der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg hat gezielt versucht, mich als Menschen zu Unrecht zu vernichten, jede soziale und familiäre Bindung, insbesondere zu meinem Kind zu vernichten. Die Schädigungen durch diesen offenkundig völlig skrupellosen und bar jeder Reue agierenden Menschen kann objektiv als Mordmotiv angesehen werden.

Die Tatsache, dass dieser beschuldigte Täter nun wieder strafrechtlich relevant Amtshandlungen gegen mich führt, spricht in jeder nur erdenklichen Weise für sich.

Ich erwarte, dass Sie endlich tätig werden und ernst nehmen, was Geschädigte über diese Justiz unter Ihrer Aufsicht seit langem beweisrechtlich darlegen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Foto(13)

Berufung gegen Urteil Behl…..Popanz- und Fassadenjustiz Würzburg: Täterinnen werden gedeckt!

Der asozialen Bagatellisierung von Kindesentzug und Bindungszerstörung durch Verschulden deutscher Gerichte muss endlich etwas entgegengesetzt werden……!!!!!

Da Richter Behl offenkundig nachweislich seines Urteils Schwierigkeiten hatte, der Komplexität der Vorgänge „zu folgen“, wird er zweifelsfrei auch nicht verstehen, weshalb sein sog. Urteil angesichts der anhaltenden Verbrechen im Amt, denen ich als ausgegrenzter Vater seit Jahren ausgesetzt bin, eine ZUMUTUNG UND EINE UNVERSCHÄMTHEIT ist.

Man kann das ganze auch mit diesen Begrifflichkeiten einordnen: Trauma, PTBS, Mordmotiv, Lebenszerstörung, Diskriminierung, Unrecht…Ein Versagen des Rechtsstaates, der sich permanent selbst entschuldet: Verdacht auf bandenmäßigen Prozessbetrug und Rechtsbeugung durch Staatsjuristen in Franken ist mittlerweile sehr begründbar.

IMG_0075

Diese Berufungsbegründung ging an das Landgericht Würzburg:

An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 06. März 2015

Az. 101 Cs 912 Js 16515/13
unterbunden 101 Cs 912 Js 5460/14

Gegen das Urteil vom 12.02.2015 wurde bereits fristgerecht Berufung eingelegt.

Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird hiermit beantragt. Vorliegend wird die Beiordnung von Dr. Gerhard Strate, Holstenwall 7, 20355 Hamburg beantragt.

Begründung:

Strafbare Handlungen liegen nicht vor. Angesichts des nun vorliegenden schriftlichen Urteils und der bizarren Strafzumessung stellt sich die Frage, ob Richter Behl den Bezug zur Realität verloren hat.

Insgesamt wird geltend gemacht, dass die Justiz Würzburg seit nun mehreren Jahren zu meinen Lasten lebensfremde und rechtsfremde Fehlentscheidungen trifft und Rechtsverweigerung betreibt, die nun als bandenmäßiger Prozessbetrug in Tateinheit mit Rechtsbeugung geltend gemacht werden.

Eine Dienstaufsicht findet offenkundig ebenfalls nicht statt.

Als Beispiel hierfür sei angeführt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg, die sich hier erdreistet, mir Beleidigung und eine phantastisch anmutende „versuchte Nötigung“ zur Last legen zu wollen, im Jahr 2009/2010 eine FREIHEITSBERAUBUNG IM AMT über zehn Monate (so seit 2010 zur Anzeige gebracht und bislang intern vertuscht) zu meinen Lasten zu verantworten hat. Auch hier wurden durch Art. 5 Grundgesetz gedeckte Äußerungen von mir, in diesem Fall in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, gezielt und vorsätzlich zu einer vorgeblichen „Störung des öffentlichen Friedens“ konstruiert.

Offenkundig werden in Würzburg gezielt obrigkeitskritische Meinungen kriminalisiert, um Menschen zu mundtot zu machen. In Freispruch stellte die 1. Strafkammer fest, dass sämtliche Aussagen durchweg von Art. 5 GG gedeckte Meinungsäußerung sind, Az. 814 Js 10465/09.

Eben diese unbedenklichen Aussagen in einer Dienstaufsichtsbeschwerde missbrauchten Täter der Staatsanwaltschaft und des OLG wie genannt, um eine missbräuchliche Anwendung des § 63 StGB durchzuzwingen.

Auch nach Freispruch wurde nichtsdestotrotz von den Beschuldigten unter weiterem Amtsmissbrauch die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung verweigert. Reue oder Skrupel sind bei den Tätern im Amt nicht zu finden

Die Täter im Amt sind anzuklagen, zu bestrafen und aus dem Amt zu entfernen. Der Vorgang ist Inhalt der Beschwerde 1033/12, EGMR. Ein Untersuchungsausschuss über die Rechtsbrüche und die anhaltenden Missachtung von Grundrechten bei der Justiz Würzburg ist ebenfalls lange angezeigt.

Zur Sache:

1.
Die sich seit März 2012 asozial in einem hochsensiblen Kindschaftskolnflikt einmischende Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger hat als Rechtsvertreterin der alleinerziehenden Kindsmutter folgendes zu verantworten:

Eine asoziale Entwertung und Diffamierung meiner Person beginnend mit erstem Schriftsatz vom 12. März 2012. Diese asoziale, gezielt schädigende Konfliktvertretung hatte von Anfang an zum Ziel und auch zur Folge, dass die Kindsmutter nicht an den gerichtlich beschlossenen gemeinsamen Elterngesprächen bei der gerichtsnahen Beratungsstelle, Frau Schmelter, teilnimmt.

Es hatte weiter zur Folge, dass die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ab Juni 2012 auch die gerichtlich vollstreckbaren wöchentlichen Treffen (Freitag, 16.00 bis 19.00 Uhr) bis heute andauernd 32 Monate verweigerte und das Kind nicht mehr zu vereinbarten Treffen brachte.

Ab Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter zum Zweck der kompletten Bindunszerstörung unter. Dies unter Beihilfe der Richterin Treu, weswegen nun bei der Polizei Strafanzeige wegen Kindesentführung erstattet wurde.

Es gibt Väter, die sich infolge derarten von Juristen offenkundig böswillig verschuldeten Schädigungen/Umgangsboykott/Kindesentzug selbst töten oder andere Menschen töten!
Dieser Sachverhalt ist Allgemeingut und auch Würzburger Juristen bekannt. Infolge ein nahezu beliebiger Beispielfall, der klipp und klar die Verantwortlichkeit darstellt, die gezielt zu vertuschen gesucht wird.

Beweis:

Anlage 1
Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 27.12.2007 „Eine Abrechnung mit der Familienvernichtungsmafia“

Hierin heißt es u.a.:

„Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner „egoistischen und verlogenen Ex-Frau“ und „ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch sein ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat“ bedanken….“

Anlage 2:
Gerhard Amendt greift diese sinnlose, justizverschuldete Tragödie in einem Kommentar in „Die Welt“ auf, 02.01.2008 auf, wo er ausführt:

„Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Mißstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung.“….

Wesentliche Passagen sind in Anlage hervorgehoben.

Richter Behl sind nun infolge in diesem Fall von Kindesentzug und Bindungszerstörung durch die Kindsmutter unter Beihilfe der Anwältin – wie bereits in zahlreichen Geltendmachungen zuvor – alle Details und Fakten, Aussagen und Schriftsätze der Anwältin Hitzelberger nachweislich der Gerichtsakten akribisch und mittels Zitaten aus dem Familiengerichtsverfahren dargelegt worden.

Die komplette Ausblendung all dieser Fakten und Darlegungen, um diesen konkreten sachlichen Bezug meiner Aussagen in Bezug auf Hitzelberger realitätsleugnend in Abrede zu stellen, grenzt an Prozessbetrug und Rechtsbeugung.

Bis zur asozialen Einmischung der Hitzelberger in diesen Konflikt ging es nachweislich des Familiengerichtsverfahrens 2 F 957/09, u.a., um Ausweitung der Vater-Kind-Kontakte, anstehende gemeinsame Wochenendunternehmungen und das gemeinsame Sorgerecht.

All dies hat die Täterin Hitzelberger durch ihr offenkundig asoziales, bösartiges und die entgegen den Vorgaben (Leitlinie/Verhaltenskodes) des Anwaltsvereins Würzburg im Sinne einer verwirrten Kindsmutter erfolgten entwertende Attacken und Angriffe auf meine Person als Vater des Kindes zunichte gemacht.

Man kann dies objektiv und aufgrund der jahrelangen massiven Folgen wie aufgezeigt generell von der Schwere der Schädigung als Mordmotiv einordnen. Abschiedsbriefe von Vätern, die meist sich selbst aufgrund solcher „Vorgehensweisen“ von asozialen Konfliktannwälten getötet haben, sind mittlerweile zahlreich einschlägig dokumentiert und bekannt.

2.
Das asoziale und offenkundig gezielt mein Kind schädigende Verhalten der Anwältin Hitzelberger kumuliert in folgendem, ebenfalls ausführlich dargelegten Vorgang:

Im Dezember 2012 wird nach bereits sieben Monaten in Verhandlung vor dem Familiengericht Würzburg festgestellt, dass die Folgen von Kontaktlosigkeit für mein Kind FATAL sind.

In allgemeiner Übereinstimmung kommt man zu dem Ergebnis, dass über die von der Richterin Treu bestellte Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich sofort die Wiederaufnahme der Kontakte erfolgen muss und die Kindsmutter sich zu diesem Zweck mit der Umgangspflegerin kurzschließt.

Tage später reicht die asoziale agierende Anwältin Hitzelberger dem entgegen und im vollen WISSEN um die Schädigung des Kindes einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu ein.

Ziel ist offenkundig die nachhaltige Zerstörung der Bindung, die komplette lebenslange Ausgrenzung ohne jede Rücksicht auf die Folgen für das Kind.

Dies hat eine momentane Zerstörung und Schädigung meines Kindes und meiner Person von 32 Monaten zur Folge.

Richter Behl ist auch dies nachweislich der Gerichtsakten akribisch und anhand Schriftsätzen und Zitaten aus dem Familiengerichtsverfahren dargelegt worden, was er komplett ignoriert.

IMG_0064

3.
Wie dieser Richter nachweislich Urteil unter Ausblendung all dieser Fakten und Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (die in Würzburg Standard ist) zum Ergebnis kommt, Aussagen wie „Diese Form der Einmischung bei der bekannten Vorgeschichte lässt nur den Schluss auf eine komplette berufliche und vor allem menschliche Inkompetenz der Hitzelberger zu.“ (Seite 5, Punkt 4, Urteil) seien in keinem sachlichen Zusammenhang getroffen sondern hier stehe die „Diffamierung der Person im Vordergrund“, grenzt wie genannt an Rechtsbeugung und Prozessbetrug zugunsten der Juristin.

Offenkundig soll ich als Geschädigter der Justiz Würzburg wie bereits zuvor mit rechtsfremden Repressalien mundtot gemacht werden.

Dies bezieht sich insbesondere auch auf die (weiter bestrittene) Aussage einer „Watsche“ in einer nichtöffentlichen Verhandlung. Ohne jeden Sachbeweis und unter Verweigerung der Vorladung der verhandlungsführenden Richterin Treu als Zeugin beschließt Behl in der stillen Kammer, dies sei schon so, auch weil die Hitzelberger quasi so „nett“ lächelt.

Auch die Aussagen in der beweisrechtlich eingeführten „dienstlichen Stellungnahme“ der Richterin Treu unterschlägt Behl komplett.

Der Begriff „Watsche“ wird von mir nicht geführt. Und Unmutsbekundungen in Familiengerichtsverfahren als „Nötigung“ zur Last legen zu wollen ist offenkundig Rechtsbeugung mit dem Ziel der Beschränkung der Rechte von Prozesspartei.

Die ganze Unverschämtheit des Richters Behl, hier eine „versuchte Nötigung“ zur Last legen zu wollen, ergibt sich aus seinem eigenen Verhalten in Verhandlung am 04.02.2015, das ein Prozessbeobachter auf meinem Blog wie folgt beschreibt:

…“2. Sich die Krone aufgesetzt hat sich der Richter mit einem Verhalten, dass man in Geschichtsdokumentationen über den Volksgerichtshof kennt. Sicher nicht 100% deckungsgleich mit diesem Herrn Freisler. Ich räume ein, da war es noch um ein Vielfaches willkürlicher, herabsetzender … . Aber grundsätzlich hat ein Richter, seien die Einlassungen noch so dumm oder sonst etwas, nicht schreiend zumindest deutlich die Stimme erhöhend, mit dem Finger auf den Angeklagten zeigend, sich aus seinem Sessel erhebend, dem Angeklagten den Mund zu verbieten. Kein Mensch kann ewig reden, auch Du nicht. Zu Not kann er ruhig danach beschließen, sich mit Deinen Einlassungen nicht zu beschäftigen. Aber ohne das (erneut) Beleidigungen gefallen wären, gleich mit Ordnungsstrafen zu drohen. Naja, er scheint dieses Macht Instrument dringend zu brauchen. Intellektuelle Auseinandersetzungen scheinen ihm fremd zu sein. Ich wäre an Deiner Stelle aufgestanden, hätte den Saal mit folgendem Hinweis verlassen:
“Herr Vorsitzender, wenn Sie sich beruhigt haben, habe ich einen unaufschiebbaren Antrag zu stellen.”

4.
Art. 5 Grundgesetz wird ebenso gezielt ausgehebelt wie die Rechtsprechung des BverfG.

In dem in den Akten befindlichen, von mir beweisrechtlich vorgetragenen Urteil vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13, heißt es u.a.:

„Danach macht auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen zu Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben.“

Richter Behl führt nachweislich Urteil überhaupt keine Abwägung durch, er behauptet irgendwas, ohne jede Begründung, unter Ausblendung meines gesamten Beweisvortrages. Auch die Bedeutung des Wortes „ausnahmsweise“ scheint ihm nicht bekannt zu sein!

Der Konflikt hier berührt die Öffentlichkeit, da er den gesellschaftlichen Misstand der Entfremdung von Kindern mithilfe asozial agierender Konfliktanwälte und die Unfähigkeit der Justiz zum Thema hat. Das ist keine Privatfehde zwischen einem Herrn Deeg und einer Frau Hitzelberger sondern mittlerweile ein Justizskandal beginnend mit Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und den politisch aufgezeigten negativen Folgen (Gutachten des Prof. Michael Bock, Univ. Mainz, Bundestag, 16. Juni 2001)

Weiter heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.08.2008, 1 BvR 1318/07 in Zusammenhang mit Begriff „Dummschwätzer“:

…”Es handelt sich zwar um eine ehrverletzende Äußerung, nicht aber um eine solche, die ihrem Bedeutungsgehalt nach unabhängig vom Verwendungskontext die bezeichnete Person stets als ganze herabsetzt, ihr also ihren personalen Wert insgesamt abspricht und sie so vom Prozess der freien Kommunikation ausschließt. Vielmehr knüpft der Begriff seiner Bedeutung nach an ein Verhalten des Betroffenen an, nämlich dessen verbale Äußerungen. Dies schließt es zwar nicht von vornherein aus, in der Beschimpfung eines anderen als “Dummschwätzer” im Einzelfall gleichwohl eine Schmähkritik zu sehen, etwa wenn ohne sachlichen Anlass ausgedrückt werden soll, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Menschen handele, der ausschließlich Dummheiten zu äußern in der Lage sei und daher als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausscheide. Anders liegt der Fall aber, wenn sich das Schimpfwort nur als die sprachlich pointierte Bewertung im Kontext einer bestimmten Aussage des Betroffenen darstellt, wenn also der Gemeinte als “Dummschwätzer” tituliert wird, weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen hat. Welche der beiden Verwendungsweisen vorliegt, hängt aber gerade von den Umständen des Einzelfalles ab. Dazu hat das Amtsgerwicht hier keine Feststellungen in ausreichendem Umfang getroffen. Der Verwerfungsbeschluss des Oberlandesgerichts teilt diese Fehlerhaftigkeit des amtsgerichtlichen Urteils, weil er keine eigenständige Begründung enthält.”

Diese Urteilsbegründung kann als Blaupause für den hier vorliegenden Fall dienen!

Eine wie auch immer strafbare Handlung liegt nicht vor.

5.
Ausführlichst delektiert (ca. 20 mal genannt!) hat sich Richter Behl in öffentlicher Verhandlung an der in einem Schriftsatz vom September 2013 einmalig vorliegenden Bezeichnung „asoziale Drecksau“, die auch prompt und erwartungsgemäß in der Unter-Schlagzeile der Hofberichterstattung der Mainpost, sog. Gerichtsreporterin Gisela Schmidt, auftauchte.

Diese Bezeichnung wurde entgegen allen unbewiesenen Behauptungen und der persönlichen Meinung des Richters nicht vorsätzlich versandt sondern war offenkundig von mir übersehen worden.

Anhand dem vergleichbaren Fall, in welchem ein Staatsanwalt in Augsburg durch den Behördenleiter Nemetz bundesweit beachtet dafür entschuldet wurde, dass er in einem Schriftsatz den Angeklagten als „ARSCHLOCH“ titulierte ist darzulegen, dass es eine strafbare fahrlässige Beleidigung nicht gibt.

Es ist absolut bizarr, behaupten zu wollen, diese einmalige Bezeichnung sei von mir vorsätzlich begangen, wenn in mehreren tausend Seiten Schriftverkehr mit dem Gericht keine weitere solche Schmähung/Formalbeleidiung zu finden ist, ebensowenig in den mittlweile Hunderte Beiträge umfassenden Blog.

6.
Als weiterer Beweisvortag wird folgendes eingeführt:

a)
Richter Behl fabuliert in seinem sog. Urteil, das vorgebliche „Opfer“ Hitzelberger habe „keinen Belastungseifer“ gezeigt etc..

Offenkundig ist für Würzburger Juristen für Bewertung von Sachverhalten nicht nur das Geschlecht sondern auch die jeweilige Fassade ausschlaggebend.

Richtig ist, dass die Hitzelberger nicht nur nachweislich der „Dienstlichen Stellungnahme“ der Richterin Treu zielgerichtet alarmistische und realitätsferne Attacken reitet (Hinzuziehung von Vollzugsbeamten, der Polizei etc..) sondern auch öffentlich in ihrem Umfeld propagiert, sie sei Opfer von Gewalt, Drohungen etc..

Beweis:

Anlage 3:

Ausdruck aus Mail an Herrn Rechtsanwalt Mulzer, Original im Mainpost-Forum

In Kommentar im Forum der Mainpost werde ich – unbeanstandet von der Redaktion – am 03.08.2014 unter dem Pseudonym „sailor3071“ anonym wie folgt angegangen:

„Opferindustrie, Tätigkeitsnachweis? Was soll der Mist? Das selbstgerechte Gejammer über Männer als Opfer ist schwer erträglich. Aber wenn Sie der Anwältin Ihrer EX im Gericht Gewalt androhen, ist es okay? Kehren Sie doch erst mal vor der eigenen Tür“.

Das vorgebliche „Opfer“ verbreitet also auch gezielt alarmistisch im Umfeld und gerichtsnahen Bereich Unwahrheiten, dass Sie in nichtöffentlicher Verhandlung mit „Gewalt“ bedroht werde. Hieraus wurde dann im Verfahren die vorgebliche Androhung einer „Watsche“.

Der Belastungseifer und die Attacken zur Entwertung sind bemerkenswert. Auch hier hat Richter Behl sichtlich den Bezug zur Realität verloren, wie er sich bereits in den Aussagen der Zeugin Richterin Treu zeigt. Meinen Antrag auf deren Vorladung hat er abgelehnt.

Als Urheber des o.g. anonymen Kommentars zeichnet vermutlich der sog. Gerichtsreporter und Mitarbeiter der Mainpost, Patrick Wötzel verantwortlich.

b)
Bereits am 17.01.2013 wurde Zivilklage gegen Hitzelberger wegen fortlaufender Beleidigung, Verleumdung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Familiengerichtsverfahren von mir eingereicht.

Beweis:

Anlage 4:
Beschluss des Landgerichts Würzburg, Az. 73 O 110/13, 13.02.2013

Hierin heißt es seitens Gericht zugunsten der Beklagten Hitzelberger:

„Zurückhaltung bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist zum Schutze der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege geboten bei Äußerungen in förmlichen Verfahren (a.a.O.Rn. 104). Die nur nach Abwägung aller Interessen des Einzelfalles mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit hat insbesondere zu berücksichtigen, ob der Äußernde sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen kann….“

Hitzelberger wird darüberhinaus als „sehr gerichtserfahrene Partei“ gewürdigt.

All diese rechtsstaatlichen Prinzipien hebelt Richter Behl in seinem realitätsfernen Urteil zum meinen Lasten als Vater, Justizopfer und Prozessgeschädigter aus.

Das Urteil des Richter Behl ist insgesamt als Zumutung und Unverschämtheit angesichts der Gesamtschau zu werten.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Asoziales, strafrechtlich relevantes Verhalten deutscher Juristen: Missbrauch der Justiz Würzburg ist objektiv Aufforderung zum Suizid und Mordmotiv.

FullSizeRender

RECHTSFREIER RAUM Würzburg…man kann mittlerweile davon ausgehen, dass Verantwortliche massiv darüber nachdenken, wie sie mich mundtot machen können, die in diesem Blog aufgezeigten Fakten und Darstellungen vertuschen können. Sollen sie.

Es läuft weiter stets nach dem selben Muster:

Als Geschädigter und Betroffener stelle ich einen Antrag beim Familiengericht oder reiche eine Klage beim Zivilgericht ein. Es ist völlig gleichgültig, wie fundiert und begründet dies erfolgt, welche Beweise und Zeugen benannt werden. Die Antwort ist stets die gleiche: keine Ansprüche, für das Gericht nicht nachvolziehbar/nicht substantiiert dargelegt, blabla…

Dies DURCHWEG auf dem Aktenweg. Schreiben und Anträge an das Familiengericht werden seit Anfang 2013 überhaupt nicht mehr beantwortet.

Auch eine Dienstaufsicht findet nicht statt – Beschwerden bis hin zur Staatskanzlei werden nachweislich dieses Blogs entweder überhaupt nicht beantwortet oder an die Beschuldigten/Beklagtenbehörde selbst abgegeben.

Man provoziert hier offenkundig durch Rechtsverweigerung und Repression (Reaktionen von Geschädigten werden sofort mit phantasiereichen Strafbefehlen wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und ähnlichem Machtmissbrauch beantwortet) die RADIKALISIERUNG von Betroffenen. Suizide und selbst Tötungsdelikte, die oftmals Folge von Umgangsboykott und Entrechtung von Vätern sind, werden durch die Justiz offenkundig in Kauf genommen und direkt forciert.

So gleichgültig und dumm sind nicht einmal fränkische Juristen, um nicht zu erkennen, welche Folgen Existenzvernichtungen und jahrelanger Kindesentzug durch erzwungene Trennung asozialer Kindsmütter (und Kindsväter im seltenen Fall) haben. Zumal gerade die Benennung dieser Fakten und Folgen in vergleichbaren Fällen ebenfalls SYSTEMATISCH zur weiteren Repression gegen Geschädigte missbraucht werden: 2009 versuchte man mich bekanntermaßen wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ in der Forensik wegzusperren (zehn Monate Untersuchungshaft – seit 2010 angezeigt als Freiheitsberaubung im Amt – werden bis heute vertuscht, Entschädigung trotz Freispruch bis heute verweigert! Auch der Fehlgutachter Dr. Groß wird nach benanntem Muster bis heute vor Schadensersatzforderungen intern geschützt. Selbst der Haftgrund „Fluchtgefahr“ wurde frei erfunden, um mich endlich juristisch „einwandfrei“ loszuwerden).

Aus der schlichten Faktenbenennung in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft, dass das solches asoziale Verhalten von Staatsanwälten und Juristen Tötungsdelikte, Suizid und selbst Amokläufe propvoziert, bastelte man so seitens der Staatsanwaltschaft eine „Androhung eines Amoklaufs“ durch mich!

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Verantwortlichen werden bis heute gedeckt und sind weiter im Amt – obwohl dies ersichtlich keine „Irrtum“ war. Es bestand VORSATZ, mich mit einer konstruierten Straftat und zielgerichtet über die Mainpost forcierter alarmistischer Schlagzeile („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009)als „gefährlichen Irren“ zuerst in die Öffentlichkeit zu zerren – und danach nach „Modell Mollath“ unschuldig in der Forensik zu versenken (wie viele andere Justizopfer auch, die immer noch dort einsitzen). Dass ich ein durch Kindesentfremdung belasteter Vater bin, musste diesen Tätern im Amt in Würzburg erst der Münchner Prof. Nedopil „erklären“, der das sog. Gutachten des Würzburger Mittäters Dr. Groß für die Täter der Staatsanwaltschaft als EKLATANTES FEHLGUTACHTEN offenlegte – Schadensersatz wird wie genannt in Würzburg durch anhaltende Rechtsbeugungen zugunsten Dr. Groß vereitelt, das Ministerium ist informiert.

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Um es weiter auf den Punkt zu bringen, weiteres konkretes Beispiel, wie in Franken und Bayern der RECHTSSTAAT nicht nur suspendiert sondern pervertiert und faktisch abgeschafft wurde:

Seit aktuell 32 Monaten wird durch das Familiengericht Würzburg ein bestehender und gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen mit meinem Kind vereitelt. Anträge von mir werden nicht bearbeitet, die Kindsmutter – Rechtsanwältin Kerstin Neubert – ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um zielgerichtet die Kontakte zum Kind zu verhindern und die Bindung zwischen Vater und Kind unmöglich zu machen. Die Richterin am Familiengericht, Treu, leistet Beihilfe. Strafanzeige ist erstattet und wurde an die Kriminalpolizei Würzburg abgegeben…

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Als ich aufgrund dieser anhaltenden Rechtsverweigerung und Schädigung unter Verletzung von Grundrechten Zivilklage gegen dieses sog. Familiengericht einreiche, phantasieren die Richter des Zivilgerichtes wie folgt – eine „Schädigung“ sei nicht erkennbar:

„Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.

Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die
beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.

Auch der beantragten Verweisung an das Landgericht München kann die Kammer nicht entsprechen. Die vom Antragsteller allgemein behauptete „Besorgnis der Befangenheit der Justizbehörden Würzburg“ rechtfertigt keine Verweisung. Andere Gründe für eine Verweisung sind nicht dargetan.“…

LG Würzburg: kein Schadensersatz für 32 Monate Kindesentzug, da „kein Schaden“, Az. 62 O 39/15

Hierauf erkläre ich diesen dummdreisten sog. Richtern anhand weiterem Beweisvortrag und vorliegender Studie, dass hier sehr wohl eine Schädigung vorliegt. Wegen solcher Entrechtungen töten sich Väter selbst, bringen psychisch in die Ecke gedrängte Geschädigte andere Menschen um, werden Kinder und Elternteile lebenslang entfremdet:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/14/kindesentfremdung-ist-ein-trauma-klage-auf-schmerzensgeld-rechtswidriger-kindesentzug-32-monate-lt-lg-wurzburg-weiter-folgenlos/

Die Antwort des Zivilgerichts kommt prompt – hier im Original:

„Der sofortige Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.“

Weiter Rechtsbeugung und Vertuschung, Landgericht Würzburg, Az. 62 O 39/15

Diese Justiz hat jeden Anspruch auf Legitimation verloren: sie nimmt sich offenkundig selbst nicht mehr ernst!

Wegen dieser Skandaljustiz bringen sich Menschen um, werden andere Menschen getötet!

Dies ist ein FAKT, und den werde ich als ehemaliger Polizeibeamter weiter öffentlich darlegen!

Dieser Blog, der täglich mehrere hundert Leser hat, ist BEWEISMITTEL!

Hier wird unter dem Deckmantel und unter dem Nimbus der Justiz tagtäglich massives UNRECHT begangen. Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus. Die politisch Verantwortlichten decken diese Missstände, in Bayern ist dies die CSU.

Der Beschuldigte der Freiheitsberaubung im Amt, Clemens Lückemann (in Merkel-Pose), stehend hinter dem bayerischen Justizminister Bausback, der offenkundig Strafvereitelung betreibt: Strafanzeigen werden vertuscht.
Foto(23)