Bayerische Justizverbrecher – wie zuletzt Pankraz Reheußer vom OLG Bamberg – ermöglichen der Kindesentführerin und Falschbeschuldigerin Kerstin Neubert seit 14 Jahren die ENTFREMDUNG und Entführung meines Kindes, die Verweigerung von Kooperation und KOMMUNIKATION nicht nur mit mir als Vater des Kindes sondern auch mit den Helfern und Beratern, die versuchten, diesen rechtsfreien Zustand und die Schädigung des Kindes zu entschärfen.

Stattdessen haben seit 13 Jahren dumme und asoziale Juristen das Heft an sich gerissen, denen es z.T. offenkundig Spaß und hämische Freude macht, Menschen zu schädigen und ihre „Macht“ zu mißbrauchen. Widerwärtige Menschen wie die Würzburger „Fachanwältin“ Gabriele Hitzlberger ziehen aus dem Leid von Menschen Gewinn, profitieren genüßlich grinsend von Lebenszerstörung – und glauben offenbar, das habe keine Konsequenzen für sie.

All dies ist in diesem Blog beweisrechtlich dokumentiert:
die Ausgrenzung, die Kriminalisierungsversuche, die Straftaten im Amt, die Pathologisierungs- und Stigmatisierungsversuche mithilfe des Würzburger Psychiaters Jörg Groß und des Provinzblättchens Mainpost. Fehlgutachten und falsche Schlagzeilen werden vertuscht, Schwamm drüber, „Mia san mia“….
Kindesentzug wie er hier vorliegt, ist ein Mordmotiv.
Diese bayerischen Justizverbrechern und CSU-Fratzen, die sich zu Lasten einfacher Rechtsuchender über Recht und Gesetz stellen, sind endlich aus dem Amt zu entfernen, anzuklagen.
Dieses Schreiben liegt der Polizeibehörde Stuttgart vor, ich gehe von umfangreichen Ermittlungen aus. Diese sind auch im Sinne der TÄTER!
An das
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Mehrfertigung
Landtag Baden-Württemberg
Justizministerium Baden-Württemberg
Polizeibehörde Stuttgart
Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen
1. Zerstörung der Vaterschaft des Klägers durch rechtswidrigen Kindesentzug über 13 Jahre und weiter anhaltend, Beihilfe zur Kindesentführung seit Oktober 2012 und weiter anhaltend durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention (Umgangsboykott und Kindesentzug durch Mütter und alleinerziehende Väter) und aufgrund der über Jahre anhaltenden asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 12 Millionen Euro angezeigt.
Besorgnis der Befangenheit
Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.
Die politisch zuständigen Stellen werden nochmals vom Tatverdacht der strukturellen Korruption durch bayerische Politiker und Juristen zulasten von Rechtsuchenden in Kenntnis gesetzt.
Die Schädigungen, die dem Kläger seit 2003 hier insgesamt zugefügt wurden, sind längst als Mordmotiv zu werten. Verantwortliche stellen der bayerischen Justiz stellen sich, geschützt durch parteipolitsichen Dünkel der CSU, regelhaft über Recht und Gesetz.
In diesem Fall wurden und werden seit über einem Jahrzehnt in eklatanter Weise die Grund- und Elternrechte des Klägers als auch die Rechte des Kindes des Klägers missachtet.
Konkrete Vorgaben der familienrechtlichen Gesetzgebung wie die Wohlverhaltenspflicht, § 1684 BGB, oder die Auskunftspflicht, 1686 BGB, werden komplett ignoriert. Akten werden über Jahre verschleppt oder bei Bedarf ganz verschwinden gelassen.
Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg unter floskelhafter Vorgabe, die Anliegen nicht zu „verstehen“.
Das Justizministerium Bayern verweigert darüberhinaus jedwede Ausübung einer Dienstaufsicht über die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und versucht, Rechtsuchende für dumm zu verkaufen:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.
Örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip werden durch die Justizbehörden Würzburg offenkundig missbraucht, um Rechtsbeugungen und Straftaten zugunsten von Juristen und Behördenmitarbeitern der Region rechtsbeugend und strafvereitelnd zu vertuschen. Dies ist durch Ermittlungen und Erfahrungen seit 2014 auch für Beamte der Polizeibehörde Baden-Württemberg offenkundig geworden.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.
Der Kläger ist durch den Missbrauch von Amtsgewalt, die Straftaten im Amt, die Störungen des Rechtsfriedens und das konkrete, in dieser Klage geschilderte parteipolitisch gedeckte Verhalten der Justiz Würzburg/Bamberg objektiv als radikalisierter Gefährder einzustufen.
Die so insbesondere durch dreizehn Jahre Kindesentzug verschuldete Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und die weiter traumatisierenden Grundrechtsverletzungen zu Lasten des Klägers und seines Kindes wurden werden gezielt missbraucht, um innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten die Straftaten im Amt zu vertuschen und den Kläger und sein Kind anhaltend immer weiter zu schädigen.
Dies ist offenkundig ein gängiges Muster der Justizbehörden in der Region:
Zunächst werden Akten nicht bearbeitet, Verfahren verschleppt, und so Schädigungen und Kindesentfremdung verschuldet. Im zweiten Schritt werden jedwede Reaktionen des Geschädigten missbraucht, um diesen zu kriminalisieren und weiter zu schädigen und auszugrenzen.
Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
https://martindeeg.wordpress.com/
Weitere Zivilklagen und Mitteilungen an das Ministerium und den Landtag erfolgen zu folgenden Sachverhalten:
2. Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.
3. Erstellung eines vorsätzlichen Fehlgutachtens durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) zugunsten und auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg zwecks missbräuchlicher Anwendung des § 63 StGB gegen den Kläger. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger und des berufenen Sachverständigen sowie der anhaltenden Stigmatisierung des Klägers durch Fehlgutachten ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro angezeigt.
4. Inhaftierung des Klägers über mehrere Wochen in einer 4-Mann-Zelle (durch Stockbetten erweiterte 2-Mann-Zelle) der JVA Würzburg mit bis zu drei starken Rauchern. Der Kläger ist Nichtraucher. Hier ist aus Gründen der Generalprävention ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro durch den Freistaat Bayern angezeigt.
Durch diese Repressionen und Verbrechen im Amt verfolgten die Täter der bayerischen CSU-Justizbehörden erkennbar den Zweck, den Kläger davon abzubringen, weiter seine berechtigten Anliegen als Vater geltend zu machen und sich weiter juristisch um die Verwirklichung der böswillig und asozial verhinderten Vater-Kind-Bindung und die Aufklärung der Vorgänge zu bemühen.
Dieser von der Beklagten angestrebte Erfolg ist nicht eingetreten, vielmehr gelang es ab Mai 2010 mittels Beschluss und Durchsetzung der Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, wöchentliche Treffen und Kontakte und so den Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind zu verwirklichen.
Ungeachtet der postitven Entwicklung und Bindung bis Mai 2012 gelang es der Kindsmutter ein zweites Mal mithilfe der erneut untätigen Familienrichterin Treu und verbrecherisch agierender Justizmitarbeiter jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.
Die Schwere und Dauer der Straftaten und Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz schließt aus, dass die Täter und Verantwortlichen sich den Konsequenzen entziehen werden.
Die existentiellen Schädigungen und der Umgang der diese Existenzzerstörung verschuldenden Behörden und auch der politischen Stellen hiermit ist wie genannt als Mordmotiv zu werten.
Begründung / Beweisvortrag:
I.
Die Beklagte ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass seit 15.12.2003 rechtswidrig der Kontakt und die grundgesetzlich garantierten Elterpflichten und Elternrechte zwischen dem Kläger als leiblichem Vater und seinem damals drei Monate alten Kind dauerhaft und konsequent zerstört wurde.
Der Kläger hat als rechtlicher und leiblicher Vater durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 und wieder seit Juni 2012 anhaltend jeden Kontakt zu seinem Kind verloren.
Der Kläger stellte ersten Antrag als Vater des drei Monate alten Kindes mit Datum vom 27.12.2003 an das Familiengericht Würzburg. Mit Datum vom 31.03.2003 teilte die Amtsrichterin Antje Treu hierauf mit, dass das Jugendamt zuständig sei. Erst auf erneuten Antrag wurde mit Datum vom 13.08.2004 eine mündliche Verhandlung anberaumt, Az. 002 F 5/04.
Der Kläger ist seit Geburt durch den ehemaligen § 1626a BGB eklatant benachteiligt.
Dieser § 1626 BGB wurde vom Europäischen Gerichtshof bereits mit Urteil gegen die Bundesrepublik vom 03.12.2009, Beschwerde 22028/04, und vom Bundesverfassungsgericht infolge 2010 als menschenrechtswidrige/verfassungswidrige Diskriminierung festgestellt, ohne dass dies im konkreten Fall irgendeine Änderung in Bezug auf die Diskriminierung des Klägers zur Fogle hatte. Die Diskriminierung wird von Provinzjuristen ungeachtet der höchstrichterlichen Feststellungen ungeniert fortgeführt.
Allein diese Diskriminierung im Zusammenhang mit verfassungsmäßig garantierten existentiellen Bedürfnissen des Elternrechts begründet einen massiven Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den diese Vorgaben nahezu hämisch ausblenden bayerischen Staat.
Die hier – wie infolge dargelegt – asozial agierenden Juristen der CSU sind nicht auf Hilfe, Entlastung und Mediation aus – sondern wie im bizarren „Leitbild“ dieser Politik zum Ausdruck kommend nur auf Selbstbestätigung, Fehlervertuschung, Spaltung und Repression, Bestrafung, Ausgrenzung.
Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
Zu diesem Zeitpunkt war die Bindung zum Kind bereits anhaltend acht Monate zerstört, der Kläger aufgrund Kindesentzug und ungerechtfertigter Kriminalisierung traumatisiert.
Der Rechtsfrieden war bereits zu diesem Zeitpunkt eklatant gestört.
Ein erster vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind wurde veranlasst mit Datum vom 28.04.2005, wöchentlich drei Stunden.
Der Verfahrenspfleger Rainer Moser wird beauftragt, wöchentlich drei Stunden Kontakt zwischen Vater und Kind sofort anzubahnen und durchzuführen.
Der Verfahrenspfleger verweigerte infolge rechtswidrig die Durchführung dieser Aufgabe.
Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen
Beweis:
Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
Der Verfahrenspfleger unterließ infolge die Durchführung der beschlossenen Kontakte und meldete sich auch nicht beim Kläger, worauf dieser sich mit Schreiben vom 04.06.2005 an das Gericht wandte.
Die Richterin verfasste mit Schreiben vom 08.04.2005 folgende ergänzende Anordnung an den Verfahrenspfleger:
„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“
Beweis:
Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
Erst hierauf traf sich der Verfahrenspfleger mit dem Kläger in dem Würzburger Cafe am Dom, wobei er nebenher privat telefonierte und einen völlig desinteressierten Eindruck an den Vorgängen und der Druchführung der vom Gericht beschlossenen Kontakte zeigte. Hernach meldete sich der Beschuldigte Moser wieder nicht und führte auch die beschlossenen Kontakte nicht durch.
Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen
Beweis:
Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
Die Unfähigkeit und Inkompetenz des sog. Verfahrenspflegers, der sich offenkundig von der Kindsmutter, mit der er sich nach eigenen Angaben 17mal getroffen hatte, manipulieren ließ, missbrauchte die Richterin und Beklagte Antje Treu infolge rechtswidrig und schuldhaft und ohne Änderung der Gegebenheiten oder des Kindeswohls mit Datum vom 24.08.2005 zu einem sog. Umgangsausschluss gegen den Vater für weitere zwei Jahre, nachdem bereits schuldhaft und rechtswidrig die Bindung zum Kind über zu diesem Zeitpunkt 20 Monate rechtswidrig verschuldet worden war.
Beweis:
Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
Durch dieses grotesk willkürliche und rechtswidrige Verhalten der Justizbehörden Würzburg wurden die bereits vorhandenen Schädigungen potenziert, der Weg für weitere rechtswidrige Kriminalisierung, Pathologisierung und Traumatisierung des Klägers durch Kontaktverlust zum Kind geebnet, wie sie zwischen 2005 und 2010 erfolgten und die Bindung des Kindes zu seinem Vater in der lebenslang prägenden Triangulierungsphase des Kindes rechtswidrig zerstört.
Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Bereits dieser weiter lebenszerstörende und die Ausübung der Vaterschaft vereitelnde Vorgang ist objektiv als Mordmotiv gegen die Verantwortlichen Moser und Treu zu werten.
Die Traumatisierung und Ausgrenzung des Klägers wurde potenziert und gleichzeitig gerichtlich normalisiert. Der Rechtsfrieden wurde eklatant weiter gestört.
II.
Ein vollstreckbarer Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09 auf konkrete wöchentliche Treffen jeden Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr sowie dessen Durchsetzung führte zu einer überaus positiven Entwicklung, bei der durch wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind – nach sechseinhalb Jahren rechtswidriger Bindungszerstörung im Sinne der Kindsmutter – eine liebevolle und vertrauensvolle Bindung entstand, in der das Kind seinen Vater als solchen kennenlernte und Vertrauen fasste, die der Dämonisierung und Ausgrenzungsabsicht der Kindsmutter zuwiderlief.
Wöchentliche Treffen, zu denen der Vater jeweils am Morgen von Stuttgart nach Würzburg und am Abend zurück nach Stuttgart fuhr, fanden so statt am:
(Anm.: wird nachgereicht)
Folgende Termine fielen auf Wunsch und aufgrund Unpässlichkeit der Kindsmutter kurzfristig aus:
(Anm.: wird nachgereicht)
Infolge wurde der vollstreckbare Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09, rechtswidrig und schuldhaft seit 1. Juni 2012 missachtet und nichts unternommen, diesen durchzusetzen.
Am 01. Juni 2010 erfuhr der Kläger erst vor Ort beim Kinderschutzbund in Würzburg auf telefonische Nachfrage bei der Helferin, dass die Kindsmutter das Treffen „abgesagt“ hatte.
Entsprechende Anträge auf Ordnungsgeld, auf Schlichtung und Mediation durch den Kläger wurden (nach erneutem Richterwechel) durch die erneut zustänige Richterin Antje Treu unterschlagen und unterdrückt, was den Tatbestand der Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert gemäß § 339 StGB und der Urkundenunterdrückung gemß § 274 StGB verwirklicht.
Der Kläger hat als leiblicher und rechtlicher Vater weiter durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 sowie seit Juni 2012 anhaltend keinerlei Kenntnis über Befindlichkeit, Leben und Lebensgestaltung seines leiblichen
Kindes. Anträge wurden über Jahre nicht bearbeitet. Auch über das Gericht mehrfach beantragte Fotos seines wurden dem Kläger nicht übersandt.
Das Leben und die Vaterschaft des Klägers ist durch Rechtsbrüche und Schuld der Justiz und der Behörden Würzburg zerstört.
Der Kläger leidet durch anhaltende Rechtsbrüche und Missbrauch von Amtsgewalt durch die Justizbehörden Würzburg unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung, die fortlaufend verstärkt wird.
Die Grund- und Elternrechte des Klägers werden hier seit 2003 mittels eines asozialen, widerwärtigen und parteiischen Gesinnungsstrafrechts ausgehebelt, das sich in einer Form von Gewohnheitsrecht gegen Männer und Väter in der Region etabliert hat.
Die Polizei in Baden-Württemberg, die seit 2014 fortlaufend persönlich von den Vorgängen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg persönlich informiert wird, geht von struktureller Korruption zu Lasten des Kindsvaters und dessen Kindes aus.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Das sog. Tatortprinzip als auch die örtliche Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg bei Bearbeitung von Strafanzeigen und Zivilklagen in dieser Sache führen nachhaltig zur Vertuschung und Verdeckung der Straftaten im Amt in eigener Sache.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
III.
Mit Datum vom 15.12.2003 erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert vor dem Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung nach § 156 StGB eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kindsvater. Einen gerichtsfesten oder nachvollziehbaren Anlass für diesen Vorgang gibt es bis heute nicht (Az. 15 C 3591/03).
Ein sog. Kontaktverbot wurde unkompliziert erlassen und am 22.12.2003 zugestellt. Trotz der sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließenden Auswirkungen auf das drei Monate alt Kind der Parteien wurde der Vorgang weder an das zuständige Familiengericht Würzburg abgegeben noch dieses informiert.
Ziel dieser Gewaltschutzverfügung war und ist erkennbar die Entsorgung meiner Person als Vater des drei Monate zuvor geborenen Wunschkindes, da ich aufgrund finanzieller und wirtschaftlicher Situation sowie beruflichem Status als Ex-Polizist nicht mehr den Ansprüchen der Kindsmutter genügte.
Die Kindsmutter missbrauchte demnach meine Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Familienbildung, Heirat) betrügerisch dazu, um ein Kind mit hervorragenden Erbanlagen zu erlangen und hernach alleine zu besitzen. Ein anderer Schluss ist aus den bis heute erfolgten Vorgängen kaum noch nicht glaubhaft zu machen.
Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt
Es handelt sich hierbei um einen strafbaren Betrug gemäß § 263StGB, vergleichbar mit sog. Heiratschwindel. In diesem Fall ist der Vorsatz nicht der, monetäre oder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen sondern die der, dass die Kindsmutter unter Ausgrenzung des Vaters mithilfe falscher Eidesstattlicher Versicherung diesen aus dem Leben des Kindes zu entfernen sucht und das gemeinsam gewünschte Kind infolge in Alleinmacht besitzen möchte.
Die Gewaltschutzverfügung wird gemäß den von feministischen Lobbys durchgezwungenen Gesetzes ohne Anhörung meiner Person, ohne Beweisvorlage und anhand Glaubhaftmachung der Kindsmutter durch die Rechtspflegerin des Zivilgerichts, Frau Lassen aufgenommen und vom damaligen Amtsrichter Thomas Schepping lediglich noch abgezeichnet.
Zeugnis:
Direktor des Amtsgerichts Gemünden, Thomas Schepping, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden am Main – der Zeuge ist Beschuldigter
Bis heute wird von Beamten der bayerischen Justiz darüber in der Öffentlichkeit getäuscht, dass dieses Gesetz unter anderem vorrangig zur Stigmatisierung von Männern im Trennungkonflikt führt und seit langem gezielt zur Vorteilsschaffung der Kindsmütter in Trennungs- und Kindschaftskonflikten missbraucht wird.
Im konkreten Fall hier führen hoheitlich tätige Beamte und Beamtinnen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Polizei Würzburg (ebenso wie mit monetären Interessen agierende sog. Fachanwältinnen für Familienrecht) in Würzburg Veranstaltungen und Lehrgänge für Frauen durch, wie mit dem Vorwurf Gewalt und dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes Väter zu stigmatisieren sind, sobald Trennungsabsicht besteht.
Durch die Amtsgewalt wird diesen rechtsfernen, feministisch motivierten Aktionen ein seriöser Anstrich gegeben. Die zur Objektivität verpflichtete Polizeibehörde und Staatsanwaltschaft Würzburg ergreift hier ohne Vorliegen eines konkreten Sachverhalts bereits pauschal Partei für Frauen.
Hierdurch werden Falschbeschuldigungen gegen Männer und Väter provoziert, den Frauen und Kindsmüttern nahegelegt, dass sie für falsche Darstellungen nicht belangt werden und auch keinerlei Interesse daran besteht, in dieser Richtung Fragen zu stellen.
Mit Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz hat dieses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Familiengerichtsbarkeit nichts mehr zu tun. Dies ist faktenschaffendes Gesinnungsstrafrecht.
Konkretes und beweisrechtliches Beispiel hierfür:
Die mit Ermittlungen und Strafverfolgung gegen meine Person befasste Würzburger Staatsanwältin Angelika Drescher, teilte in öffentlicher Veranstaltung (Rathaus Würzburg, Ausstellung „Rosenstraße 76“, Podiumsvortrag unter Beteiligung Familiengericht Würzburg, Abt. „häusliche Gewalt gegen Frauen“ des Polizeipräsidiusm Unterfranken) auf mündlich gestellte Frage des Kindsvaters, was gegen den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bspw. bei Kindschaftskonflikten unternommen werde, wörtlich mit „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes“.
Zeugnis:
Frau Sigrid Endrich, Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder in Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg
Zeugnis:
Frau Christiane Förster, Bergstr. 59, 97076 Würzburg
In einem öffentlichen Veranstaltungshinweis vom 17.11.2006 wurde für diese parteiisch gegen Männer und für den Missbrauch der einschlägigen Gesetzgebung ausgerichtete Veranstaltung wie folgt geworben:
„Zur Ausstellung begleitend finden verschiedene Veranstaltungen statt. So wird am Freitag, 17. November, im Kino Corso der Film *Öffne meine Augen“ von Iciar Bollain gezeigt. Im Anschluss stellen sich Ursula Henneken, Leiter des Frauenhauses vom Sozialdienst katholischer Frauen, Brita Richl, Leiterin des Frauenhauses der Arbeiterwohlfahrt, und Herbert Wimmer von der Beratungsstelle der Arbeitswohlfahrt zum Gespräch.
Am Dienstag, 21. November, referieren Georg Günter und Sigrid Endrich vom Polizeipräsidium Unterfranken sowie Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher und Familienrichter Dr. Alfred Page über *Häusliche Gewalt * Wie können Polizei, Staatsanwaltschaft und Familiengericht helfen?. Beginn ist um 18.30 Uhr im Wappensaal des Würzburger Rathauses.“
Beweis:
Veröffentlichung vom 17.11.2006
http://www.unser-wuerzburg.de/index.php?site=news&news_ID=180&titelindex=
Die Justizbehörden und die Strafverfolgungsbehörden Würzburg sind bei derarter Gesinnung und parteiischer Voreingenommenheit ganz offenkundig weder in der Lage noch gewillt, den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter – noch dazu Juristin – objektiv und neutral aufzuklären und zu ermitteln.
Stattdessen wird öffentlichkeitswirksam und unter Missbrauch der Amtsgewalt durch hhoheitlich tätige und zur Objektivität verpflichtete Amtsträger hier eine Anleitung auch für Falschbeschuldigungen gegeben.
In der örtlichen Mainpost wurde folgende Meldung verbreitet, bezugnehmd auf eine von der Staatsanwaltschaft Würzburg über einen örtlichen Bäcker initiierte Aktion, mit der auf Brötchentüten dafür geworben wird, Männer wegen vorgeblicher häuslicher Gewalt anzuzeigen und sog. Gewaltschutzverfügungen zu beantragen, Überschrift „Gewalt kommt nicht in die Tüte“:
…..„Wer Auffälligkeiten in seiner Umgebung bemerkt, sei es bei Nachbarn oder Familienmitgliedern, sollte sich nicht scheuen, Polizei oder andere Hilfsstellen zu benachrichtigen“, klärt die diplomierte Sozialarbeiterin auf.
Bundesweit wird jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt, in Würzburg sind jährlich 2000 Frauen betroffen. Dies geht aus der Statistik der Polizei hervor.“….
Es ist offenkundig, dass der Kläger als zu Unrecht beschuldigter und mit Verfügungen belegter Kindsvater hier bei den Justizbehörden Würzburg einer Wand von Staatsjuristen und Amtsmissbrauch gegenübersteht, bei der keinerlei Wille und Motivation zur Beachtung der Unschuldsvermutung, zur Aufklärung von Falschbeschuldigung der Kindsmutter oder zur Sicherung der grundgesetzlich garantierten Elternrechte gegenüber der Volljuristin und Frau Kerstin Neubert hat.
Es besteht hier nicht nur ein Opferbonus sondern auch ein Freibrief, der der Kindsmutter durch bloßen Vorwurf und Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes über Recht und Gesetz stellt und im Gegenzug, der den weiteren ungehinderten Besitz des Kindes unter Ausgrenzung und Entrechtung des Kindsvaters als Mann zwingend und für jeden vernünftig denkenden Menschen zur Folge hat.
Diese Folgen sind nun seit 13 Jahren schuldhaft zu verantworten.
Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Juristin Kerstin Neubert wird bis heute unter fortlaufender Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.
Die Kindsmutter und Volljuristin macht bereits beginnend 2004 in familienrechtlichem Gutachten keinen Hehl mehr daraus, dass die Motivation für den Antrag der sog. Gewaltschutzverfügung persönliche und innere Zielsetzung war, mich als Partner und Vater des Kindes loszuwerden und jeglichen weiteren Kontakt und Kommunikation zu verhindern und zu vereiteln.
Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt
Der Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung gemäß § 156 StGB ergibt sich bereits zweifelsfrei aus dem sog. familienpsychologischen Gutachten des Würzburger Prof. Joachim Wittkowski, welches dieser am 17.12.2004 dem Familiengericht vorlegt, Az. 2 F 5/04.
Über die Begegnungen und die Aussagen der Kindsmutter schreibt der sog. Sachverständige:
„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.“
Seite 17/18
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
Zu diesem Zeitpunkt gelang es der Kindsmutter auf Grundlage der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Gewaltschutzverfügung bereits über ein Jahr, jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.
Die Kindsmutter teilt hier unverhohlen mit, dass die Gewaltschutzverfügung einzig dazu diente, ihre Gefühle zu befriedigen bzw. irreale innere Ängste zu unterdrücken, die sie als „Panik“ bezeichnet und die sie zum Maßstab allen Handelns seit 2003 machte. Die Lebenszerströrung und die Zerstörung der Vaterschaft, die Schädigung des Kindes ordnet sie seit Ende 2003 dieser inneren Befriedigung eigener Befindlichkeiten unter.
Die Gewaltschutzverfügung missbraucht Rechtsanwältin Neubert, um den Kindsvater auf Distanz und vom Kind fernzuhalten, die zwingend notwendige Kommunikation auf Elternebene zu vereiteln.
Die asoziale Zielsetzung der Augrenzung des Kindsvaters vom Leben des Kindes wie es in den folgenden 13 Jahren von der Kindsmutter rechtswidrig erzwungen wurde, das asoziale Besitzdenken und die anmaßende Hybris gegenüber männlichen Partnern der Kindsmutter ergeben sich weiter unter anderem aus diesen Passagen des Gutachtens, die dem Familiengericht und auch dem Strafgericht seit 2004 vorliegen:
—-„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?
„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“
Seite 34
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35
Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04
IV.
Bis zum Erhalt der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangten Gewaltschutzverfügung durch die Beklagte war für den Kläger in keiner Weise ersichtlich, dass die Kindsmutter bereits die „Alleinerziehung“ unter aggressiver Ausgrenzung des Klägers als Vater massiv betrieb.
Kindsvater und Kindsmutter bereiteten sich während der Schwangerschaft gemeinsam auf die Geburt und die Familienbilung mit Kind vor. Die einzigen hierbei störenden Elemente waren immer wieder auftretende diffuse Befindlichkeitsstörungen der Kindsmutter (Eiferssuchtsattacken gegen den Kindsvater), die sich jedoch ab April 2003 komplett einstellten.
Unter anderem Geburtsvorbereitungstermine bei der Hebamme wurden gemeinsam von Kindsvater und Kindsmutter besucht.
Zeugnis:
Frau Claudia Holter, Hebammenpraxis, Stauferstraße 14, 97076 Würzburg
Der Kläger hatte beim Zusammenzug mit der Kindsmutter dem Druck der Polizeidirektion Böblingen nachgegeben, die – initiativ bis heute vertuschter massiven Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (Verweigerung des täglichen Dienstes auf dem Polizeirevier, Verbot des Kontaktes zu Kollegen, Unterschlagung einer Krankmeldung, rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge, Verleumdung und Beleidigung) – mit massivem Mobbing erreicht hatte, dass der Kläger als Polizeibeamter auf Lebenszeit in eine hieraus resultierende auch wirtschaftliche Zwangssituation gekommen war und das erklärte Ziel der Führung der Polizeidirektion war, den Kläger aus niederen Beweggründe („lästige Personalie“) zur „Aufgabe“ dieser Beamtenstellung zu zwingen.
Die Kindsmutter beförderte diese Zielsetzung der Führung der Polizeibehörde, indem sie dem Kläger einen familiären und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Heirat und Familienbildung mit zwei Kindern als Perspektive vorgaukelte. Im Gespräch war Tätigkeit in ihrer Kanzlei. Auch manipulierte sie den Kläger und wirkte auf ihn mit entsprechender Zielsetzung ein, indem sie beispielsweise darlegte, dass er bei der Polizei „keinen Fuß mehr auf den Boden“ bekäme und für diesen Beruf ohnehin „zu intelligent“ sei.
Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt
Es wird ein Abgleich mit der Idealisierung und Entwertung des Klägers empfohlen, die sich aus den Äußerungen der Kindsmutter im familienpsychologischen Gutachten ergeben.
Die Kindsmutter hat das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstört, wie sie oben nonchalant mitteilte, indem sie kurz nach Geburt des gemeinsamen Kindes feststellte: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“
V.
Der Beklagten war und ist bewusst, dass die Schädigungen durch Zeitablauf geschaffen werden, dass diese irreversibel und massiv sind und dass dieses Vorgehen eklatant rechtswidrig ist.
1.
Mit Schreiben vom 20.12.2011, Az.2 F 1462/11, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg wie folgt:
„Mit den Beteiligten wird besprochen, dass eine Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle stattfinden kann.
Beide Eltern sind damit einverstanden. Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2. Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden. Die Beraterin erhält die Telefonnummer des Kindsvaters. Die Kindsmutter wird ihr die Telefonnummer selber zukommen lassen“.
Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert verweigert infolge völlig unbehelligt vom Gericht jegliches Gespräch und jegliche Kommunikation mit der Mediatorin Frau Schmelter. Die Elternberatungsstelle am Dominikanerplatz, Würzburg, befindet sich ca. 5 Gehminuten von der Kanzlei der Kindsmutter, Marienplatz in Würzburg entfernt.
Auf telefonische Nachfrage Frau Schmelters verweigert die Kindsmutter auch jegliches Gespräch am Telefon und legt den Hörer auf.
Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg
Die Richterin wird von der Beraterin Frau Schmelter vielfach und in zahlreichen auch persönlichen Besprechungen von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt, ohne dass diese irgnedetwas veranlasst oder unternimmt.
Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg
Der Kläger führt bis Dezember 2015 insgesamt ca. 80 Einzelgespräche (Anfahrt von Stuttgart, 160 km) mit der Beraterin Frau Schmelter, mit dem Ziel, den rechtsfreien Zustand und den Kindesentzug und die (ab Oktober 2012) Kindesentführung durch die Kindsmutter zu beenden und über die Beraterin als Multiplikatorin auf das komplett untätige Gericht einzuwirken.
Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg
2.
Mit Schreiben vom 10.10.2012, Az. 2 F 957/12, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg wie folgt:
„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergeleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind …. geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.“
.„Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat. Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.“
….“ Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für …. bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien (Anm.: 2012!) zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“
Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Das Fehlverhalten ist der Beklagten bekannt. Es ist bekannt, dass die Kindsmutter sich komplett entzieht, die Elternberatung hier bereits über Monate verweigert – dennoch veranlasst die Beklagte auch infolge bis 2015 nichts! 2015 wird der gültige Umgangsbeschluss zulasten des Klägers und seines Kindes aufgehoben, nachdem die Beklagte offenkundig die Akte faktenschaffend durch Zeitablauf über drei Jahre liegen ließ.
3.
Mit Schreiben vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg weiter wie folgt:
„Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äußern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau […..] habe festgestellt, dass (dieses) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung , die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen mit Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen.“
….“Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei (dem Kind) fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt und zuordnet und ablehnt, und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.
Rechtsanwältin Hitzelberger erklärt nach Rücksprache mit der Mutter, dass Bereitschaft bestehe, den Umgang beim Kinderschutzbund im Beisein von Frau Kleylein-Gerlich wieder aufzunehmen…..“.
Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Die Folgen, die hier durch erneuten Kindesentzug über sechs Monate unter Mißachtung vollstreckbaren Umgangsbeschlusses (Juni 2012 bis Dezember 2012) zweifelsfrei von allen Beteiligten benannt werden wurden infolge schuldhaft und vorsätzlich durch die Beklagte, insbesondere die völlig untätige zuständige Familienrichterin Antje Treu potenziert, bis augenblicklich über weitere vier Jahre!
Dies ist irreversibel.
Das Verhalten der Beklagten ist wie genannt als Mordmotiv zu werten.
Die o.g. Umgangspflegerin, Frau Kleylein-Gerlich, wurde mit Beschluss vom Dezember 2012 von der Richterin beauftragt.
Die Kindsmutter verweigerte infolge jedweden persönlichen und auch telefonischen Kontakt mit der Kindsmutter, anders als diese zuvor zweckmäßig vor Gericht über (durchweg hetzerisch und böswillig auf Ausgrenzung ausgerichtete) Anwältin verlauten ließ. Diese Falschaussage diente erkennbar lediglich der weiteren durchschaubaren Täuschung des Gerichts.
Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich, Oberer Mainkai 1 , 97070 Würzburg
Mit Frau Kleylein-Gerlich bestand zum Kläger über das Jahr 2012 vielfach ein zunehmend beiderseits belastender Telefonkontakt, in welchem diese die völlige Untätigkeit des Gerichts und die komplette Verweigerung der Kindsmutter zur Kommunikation mit ihr beklagte.
Im Dezember 2013 teilte die Umgangspflegerin dem Kläger schließlich mit, dass diese Pflegscahft für das Kind des Klägers nun „ausgelaufen“ sei. Das Gericht habe trotz vielfacher Interventionsversuche seitens der Umgangspflegerin nichts unternommen.
Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich, Oberer Mainkai 1 , 97070 Würzburg
VI.
Die Beklagte leugnet im Schutz des rechtsfreien Raumes der Provinzjustiz nicht nur jedwedes Verhalten zu Lasten des Klägers und seines Kindes.
Die Beklagte versucht auch, die Verbrechen im Amt zu vertuschen, wenn die Gefahr besteht, dass ortsfremde Dritte hiervon Kenntnis erlangen.
So wurde im Januar 2014 – nach bereits weiterem zwei Jahren massiver Schädigungen durch die Beklagte – nochmals versucht, den Münchner Fachanwalt Josef A. Mohr zur Beendigung des rechtsfreien Zustandes und der Kindesentführung in der Region Würzburg als Beistand hinzuzuziehen.
Unmittelbar nach persönlichem Gespräch am 10.01.2014 beantragte Herr Mohr Akteneinsicht bei der Beklagten.
Im Juni 2014 teilte die Kanzlei von Rechtsanwalt Mohr per E-Mail auf Nachfrage mit, dass die Beklagte bis dahin die Akteneinsicht verweigert hat:
…wir hatten beim Amtsgericht in Würzburg schriftlich um Akteneinsicht gebeten. Daraufhin teilte man uns mit, diese würden an uns übersandt, sobald das Gericht die Akten von der Sachverständigen zurückerhalten habe. Dies ist der leider immer noch „aktuelle“ Stand. Ich habe heute mehrfach versucht, die Geschäftsstelle telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Bei meiner Nachfrage in der Zentrale teilte man mir mit, dass heute Tag der offenen Tür sei und alles ein wenig anders laufe……
Zeugnis:
Rechtsanwalt Josef A. Mohr, Leonrodstraße 14a, 80634 München
Bei der „Sachverständigen“, die hier genannt ist, handelt es sich um Frau Katharina Behrend, die mit folgender Vorgabe von der Beklagten hinzugezogen wurde, im Dezember 2012.
Mit Schreiben vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg weiter wie folgt:
„Das Gericht weist darauf hin , dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten einzuholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist.“
Zeugnis:
Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Frau Behrend legte im Oktober 2012 nach 22 Monaten ein 11-seitiges sog. Gutachten vor, in welchem sie eine Bindungsblockade durch die Kindsmutter konstatiert und ansonsten versucht, die Untätigkeit der Beklagten zu entschulden, die überfordert sei, da die Kindsmutter nicht kooperiere. Auf Grundlage eines Treffens mit dem Kind 2013 will sie darüberhinaus festgestellt haben, dass das Kind nicht instrumentalisiert und von der Kindsmutter beeinflusst sei.
Die Angabe der Beklagten, die Sachverständige habe im Jahr 2014 diese Akten in Besitz, so dass sie dem Fachanwalt über ein halbes Jahr nicht zugesandt werden könnten, sind eine durchschaubare Schutzbehauptung der Beklagten zur Verdeckung der Verbrechen im Amt.
Resümee:
Die komplette Entrechtung als Vater und als Rechtsuchender über ein Jahrzehnt lang ist durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg unter Aufrechterhaltung einer Fassade von Rechtsstaatlichkeit und dem Nimbus der Justiz gelungen.
Die Schädigungen sind insoweit irreversibel.
Der Verlust jeglicher Teilnahme an der Kindheit und dem Leben eines leiblichen und rechtlichen Wunschkindes des Klägers geschah willkürlich und schuldhaft durch konkret zuzuordnende Personen und ist nicht wiedergutzumachen.
Es ist jedem Laien ersichtlich, dass dieser Konflikt zeitnah und zum Wohle des Kindes über Kommunikation und Beratung der Eltern hätte gelöst werden müssen.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Stattdessen wurde, wie sich aus der gesamten vorliegenden Aktenlage des Gerichts ergibt, seit Dezember 2003 eine Kommunikation im Sinne der sich komplett entziehenden Kindsmutter verhindert und mittels Gewaltschutzgesetz gar einseitig zu Lasten des Klägers strafbewehrt.
Die Kindsmutter und ihr Umfeld konnten vom Tag der böswilligen Ausgrenzung des Klägers und Vaters über das unzuständige Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung unter dem Etikett „Belästigung“ der Kindsmutter frei über das Kind und dessen Entwicklung bestimmen, auf dieses einwirken und die Bindung zum Vater zunächst über Jahre zerstören, die Ausgrenzung nomalisieren, und diesen bis zum heutigen Tag mittels der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in ihrem Sinne dämonisieren und als Paria darstellen.
Dies ergibt sich aus der gesamten vorliegenden Akte. Ebenso der Vorsatz, mit dem dies geschah.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Morde und Suizid sind regelhaft Folge solcher Entrechtungen und willkürlichen Ausgrenzungen.
Durch eine Aufklärung und die Zuweisung eines erheblichen Schadensersatzes und Schmerzensgeldes ist auch im Rahmen der Generalprävention solchen Machenschaften bei deutschen Gerichten endlich eine Grenze aufzuzeigen.
Die rechtsfreien Räume, die Väter in unverschuldeten Trennungskonflikten und hieraus geschlechtsspezifischer Kriminalisierung und Rollenzuweisung erleiden müssen, schädigen das Ansehen der gesamten deutschen Justiz weit über die Grenzen hinaus.
Die Korrekturen des Europäischen Gerichtshofes werden ignoriert und von Provinzgerichten und unfähigen Einzelpersonen wie hier im Freistaat Bayern konterkariert.
Der Machtmissbrauch, der Frauen wie hier der Volljuristin Kerstin Neubert durch die deutsche Justiz ermöglicht wurde und wird, ist untragbar in einem Rechtsstaat.
Die Unredlichkeit, mir der Gutachter und Rechtsanwältinnen, die derarte Konflikte als gewinnabwerfendes Geschäftsmodell zum Schaden von Kindern missbrauchen, zeigt dieser Fall hier exemplarisch auf.
Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
https://martindeeg.wordpress.com/
Anstatt den Machtmissbrauch durch eine Kindsmutter klar zu benennen, wird in unredlichster Art und Weise von Justizjuristen versucht, hier einen Konflikt zweier Eltern auf Augenhöhe zu phantasieren.
Die eigene Dummheit, Unfähigkeit und Verschleppung wird dadurch zu kaschieren versucht, diese Eltern dann zweckmäßig als „hochstreitig“ darzustellen, auch wenn – wie im vorliegenden konkreten Fall – über ein Jahrzehnt nicht ein ernsthafter Versuch der Schlichtung / Mediation und der begleiteten Kommunikation erfolgt, sondern diese unter Machtmissbrauch von der das Kind „besitzenden“ Partei wie durch Rechtsanwältin Neubert bereits im Ansatz unbehelligt grundlos verweigert wird.
Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
https://martindeeg.wordpress.com/
Es wird hiermit nochmals benannt, dass die seit 2003 von den Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschuldeten Schäden seit langem objektiv als Mordmotiv zu werten sind.
Durch die anhaltende Weigerung einer rechtsstaatlichen Aufklärung der Verbrechen im Amt und des Kindesentzuges hat sich dieses Motiv potenziert.
Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04
https://martindeeg.wordpress.com/
Auch als rechtstreuer und unbescholtener Bürger und ehemaliger Polizeibeamter muss man sich nicht grenzenlos von staatlichen Behörden für dumm verkaufen lassen.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.
Familienmediator, BAFM