Peter Auffermann – eine besonders widerwärtige Fratze im rechtsfreien Raum Würzburg

Hier mal ein Impulsbeitrag:

Dieser sog. „Rechtsanwalt“ Peter Auffermann hat vor einem Jahr mit dafür gesorgt, dass jeglicher auch indirekter Kontakt zu meinem Kind zerstört wurde, mit massiven Folgen – auch die Umgangspflegerin Baur-Alletsee wurde von dem Justizverbrecher Reheußer aus dem Verfahren geworfen.

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Die Rolle der tief im sumpfigen Geklüngel verankerten Regionalzeitung Mainpost bei diesem Justizskandal ist in diesem Blog hinreichend beleuchtet: Verbrecher im Amt, Juristen und Fehlgutachter werden gedeckt und ebenso mit „Homestorys“ („Im Wohnzimmer von Dr. Groß“…)  angeschleimt wie diese „renommierte“ Kanzlei – man kennt sich auch als Anzeigenkunde, win-win – aber was interessiert dieser narzisstische Scheiß bitte den Leser? Super Spruch, Herr Kiener:

„Boulevard Würzburg: Der Jordan am Main – – Sektempfang vor der Residenz für den Rechtsanwalt“….

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte;art735,9253721

Sie und Ihre Kanzlei – Jordan, Schäfer, Auffermann – werden die Konsequenzen für Ihr widerwärtiges, perfides und verlogenes, vorsätzlich mein Kind und mich schädigendes Verhalten zu tragen haben.

Ohne die asoziale und verlogene „Konfliktvertretung“ für die Juristenkollegin Neubert wären die erneute Ausgrenzung und Zerstörung der 2010 bis 2012 mit immensen Engagement von Helfern aufgebauten liebevollen Bindung zu meinem Kind so nicht möglich gewesen.

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http://www.anwaelte-jsa.de

Die Hetzanwältin Hitzlberger dieser „renommierten“ Würzburger Kanzlei hat – wie in diesem Blog ausführlich dargelegt – die Schuld daran, dass seit Juni 2012 die Treffen zwischen Vater und Kind verhindert wurden.

Als es darum ging, die Schädigungen meines Kindes zu begrenzen, hat die widerwärtige Hetzerin Hitzlberger das verhindert, indem sie die Richterin mit Befangenheitsantrag kaltstellte. Alles weitere ergab sich von selbst…..(Beweismittel Blog)

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http://www.tvtouring.de/mediathek/tag/peter-auffermann/

An wen erinnert diese Fratze nur….? Ach so…

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Auffermann hat in der Verhandlung im Februar 2016 zwar das erste Mal persönlich mit mir Kontakt gehabt – aber nichtsdestotrotz die ZERSTÖRUNG meiner Vaterschaft, meine weitere Ausgrenzung zum Ziel gehabt.

Auffermann bezeichnete sich mit Seitenblick auf Reheußer als „Freund“ des Richters und Justizverbrechers Schepping und meinte großsprecherisch, über ihn könne ich in meinem Blog ruhig schreiben…..

Was ich hiermit tue.

Kindesentfremdung ist ein Verbrechen – und auch Sie werden die Konsequenzen tragen, mein Freund!……..

Wer über die „fruchtbare“ Beziehung der Mainpost mit diesem Pisten-Schorsch mehr erfahren will, kann das unschwer im Internet tun:

Die Gerichtsschreiber-Plunze Schmidt zieht mal wieder, hier gemeinsam und mit Auffermann (bei dem ist solche Wortwahl nicht beleidigend sondern, hehe, Folklore, die man in der Zeitung herausstellt, gell?) über einen „ganz dicken Fisch“ her, der….was tat? Genau, er „droht“, eine „Spezialität“ der wackeren Zeitungs-„Kriminalisten“ in Würzburg (erinnert sei an „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, hehe, oder auch der Studienrat a.D. mit seinem „Blutbad“ im Rathaus, gell):

Wütende (!) Drohung im Berufsbildungszentrum

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt

03. Dezember 2006

Würzburg. Der Verteidiger des 23-jährigen Angeklagten brachte es auf den Punkt: „Er hat einfach nur das Maul aufgerissen“, sagte Dr. Peter Auffermann.“….

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Wuetende-Drohung-im-Berufsbildungszentrum;art735,2336054

„Im Namen des Volkes?“

05.08.2011 – „Ja“, sagt Peter Auffermann, und wer das Ja des Würzburger Fachanwalts für Strafrecht hört , der hört ein dickes Ausrufezeichen mit. „Es gab einmal Zeiten hierzulande“, sagt der 63-Jährige, „da …

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Wuetende-Drohung-im-Berufsbildungszentrum;art735,2336054

Boah!

Und auch bei aktuellen Fällen weiß der feiste Boulevard-Anwalt, der sich in letzter Zeit zum „Opferanwalt“ stilisiert, ganz genau was Sache ist, im Zweifel schon bei der Anklageerhebung – und die Mainpost berichtet zwar gewohnt willig, löscht aber flugs auch kritische Kommentare im Forum dazu, die dieses Gebaren hinterfragen:

„Ungeklärter Tod: Staatsanwalt erhebt Anklage“
20.01.2017 – Anwalt Peter Auffermann, der ebenfalls die Interessen der Familie des Opfers vertritt, sagt: „Es wurde vertuscht und getäuscht, um das wahre Geschehen zu verschleiern.“ Ähnlich bewerten es die …

Verbrechen in Wiesentheid: Urteil kommt am 26. Januar
17.01.2017 – Ein Schritt, der den Anwalt des Opfers, Peter Auffermann, auf die Palme brachte. „Wir kriegen hier einen Bären aufgebunden“, schimpfte er im Prozess, „das war ganz klar eine gezielte Tat mit …

Er „schimpft“…! Muss man Kinder vor ihm schützen!?

Sein öliger Kollege Schäfer wollte in („vorauseilende Notwehr“…?) Verhandlung vor dem Zivilgericht (Dr. Haus)  zweimal mit dem Stuhl auf mich losgehen….scheint an der Kanzlei zu liegen.

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http://www.anwaelte-jsa.de/die-anwaelte

Diese Ähnlichkeit….frappierend:

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Eine zweite „Identität“ („Wahn“? Schizophrenie….? Dr. Groß….?) hat der empathische Spaßvogel Herr Dr. Auffermann natürlich auch:

Boulevard Würzburg: Advocatus Schorsch (Bild oben)

19. Juni 2015

Als Rechtsanwalt ist er bekannt in Stadt und Land und immer noch in seiner Kanzlei aktiv. Doch hin und wieder hängt Rechtsanwalt Peter Auffermann die Anwaltsrobe an den Nagel und schlüpft gerne in eine andere Rolle.“….

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Boulevard-Wuerzburg-Advocatus-Schorsch;art735,8788678

Strafanzeige und Klage wegen Prozessbetrug, Mobbing, Dienstvergehen – die zwei Seiten des Karrierepolizisten und Lügners Roland Eisele

Der Polizeibeamte Roland Eisele trägt die Verantwortung dafür, dass meine berufliche Existenz als unbescholtener Polizeibeamter zerstört wurde – mit fatalen Folgen, die alle in diesem Blog beweisrechtlich dokumentiert sind.

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Die Klage an das Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem unter weiterem Prozessbetrug versucht wird, Roland Eisele vor Folgen und Aufklärung zu schützen, nun hier…

Die Klage wurde der Polizeibehörde weiter beweisrechtlich als Strafanzeige überreicht.

Ohne die beruflichen Zerstörungen durch Eisele wären die infolge begangenen Justizverbrechen in Bayern und die Zerstörung meiner Vaterschaft und Schädigung des Kindes seit nun 2003 in dieser Schwere und Tragweite kaum möglich gewesen (Kerstin Neubert legte bereits bei Abgabe der falschen Eidesstattlichen Versicherung drei Monate nach Geburt unseres Kindes Wert darauf, zu verschweigen, dass ich langjähriger Polizeibeamter war und etikettierte mich als „Fitness-Trainer“).

Der „Fall Deeg“ wird für Roland Eisele ein „Edeka-Fall“ werden – Ende der Karriere. So oder so.

Hier jedoch zunächst das öffentliche Gesicht des Karrierepolizisten Roland Eisele, dem man im Eifer der Legendenbildung auch gleich noch versucht, die Aufklärung des Mordes an der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn ans Revers zu heften.

Dieser ölige Bericht über einen angeblichen Superpolizisten ist für mich, der ich persönlich mit Eisele zu tun hatte, schwer erträglich. Bei all der klebrigen Buckelei hatte man bei „Aalen-Info“ wohl auch keinen Blick mehr für Rechtschreibung – aber die Fotos sind toll:

Landrat Pavel brachte es auf den Punkt und OB freute sich:
„Alle wollen in Aalen Polizeipräsident werden aber
Herr Eisele Sie sind derjenige der es geschafft hat“…

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….“Innenminister Reinhold Gall bescheinigte Roland Eisele: „Sie haben eine erfolgreiche Karriere hinter sich zum Beispiel als Leiter der Landes-Polizeidirektion in Stuttgart oder in Mögglingen. Gall zitierten den Spiegel: „Eisele kommt und die Ereignisse überschlagen sich“. Gall erinnerte in diesem Zusammenhang an den traurigsten Fall der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn. In diesem Fall habe Eisele Licht in das Dunkel gebracht.

Eisele habe aber auch in Baden-Württemberg und beim Innenministerium „persönliche Spuren hinterlassen: Vom Polizeiwachtmeister bis zum heutigen Präsidenten“ habe Eisele von Gall bereits 15 Auszeichnungen erworben und erhalten „und zwar zu Recht“. Auch Eiseles Ehefrau stehe zu den Aufgaben (die ganze Familie) „nach innen und nach außen und dabei bekommt man den Eindruck, dass der souveräne Polizeiführer Eisele zum Wohle aller Mitarbeiter und aller Bürger wirkte“…..

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http://www.aaleninfo.de/mai16/18/polizei.htm

Dass Eisele als Verantwortlicher der Polizei „Licht ins Dunkel“ gebracht hätte, wäre zum Lachen, wenn die Wahrheit nicht so traurig wäre:

Tatsächlich war Eisele der Verantwortliche der Dienststelle, die im Zusammenhang mit dem „Phantom von Heilbronn“ die Polizei bundesweit zur Lachnummer machte:

„Der Fall des „Phantoms von Heilbronn“ ist gelöst: Die Kriminelle, der Ermittler seit Jahren nachjagen, hat nachweislich nie existiert. Die an 40 Tatorten sichergestellte DNA-Spur stammt von einer Arbeiterin eines Verpackungsbetriebs in Bayern.

Ende einer millionenteuren Polizei-Panne: Das Rätsel um das sogenannte „Phantom von Heilbronn“ ist gelöst. Die an 40 Tatorten sichergestellte DNA-Spur stamme nicht von einer Tatbeteiligten, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Volker Link, am Freitag in Stuttgart.“….

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ermittlungspanne-phantom-moerderin-ist-ein-phantom-a-615969.html

Und auch hier war Eisele der Leiter der Behörde Heilbronn, der „Licht ins Dunkel brachte“!?
Eine sehr kreative Sicht angesichts der Fakten:

„Nach dem Polizistenmord von Heilbronn haben die Fahnder entscheidende Spuren jahrelang nicht bearbeitet, darunter den Hinweis auf das Fluchtauto der Killer – ein Ermittlungsfiasko“…

Nach internen Polizeiprotokollen, die FOCUS vorliegen, blieben die Akten unbearbeitet liegen, über Wochen, Monate, Jahre. Erst im Spätsommer 2010, knapp dreieinhalb Jahre nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter, kam in der chronisch erfolglosen Soko die Frage auf, was eigentlich die Kennzeichen-Fahndung erbracht habe. Niemand wusste eine Antwort.“….

http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/report-im-pappkarton-begraben_aid_755331.html

Hier weitere detaillierte beweisrechtliche Dokumentation der FAKTEN im „Fall Deeg“ unter fortgesetztem Prozessbetrug zugunsten Eisele:

An das
Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart 07. Januar 2017

Mehrfertigung/Strafanzeige an die Polizeibehörde Stuttgart

Aufgrund der weiteren Vorgänge wird hiermit Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Polizeipräsidium Ludwigsburg (ehemals Polizeidirektion Böblingen), Friedrich-Ebert-Straße 30, 71638 Ludwigsburg in Höhe von 1,2 Millionen Euro eingereicht, wegen vorsätzlicher, böswilliger und anhaltender VERWEIGERUNG jeglicher Fürsorgepflicht, wozu die Beklagte gemäß § 45 Beamtenstatusgesetz verpflichtet ist. Der Beklagten ist dies bekannt.

Stattdessen versucht die Beklagte zwecks Vertuschung massiven Fehlverhaltens und eklatanter Dienstvergehen des mittlerweile zum Polizeipräsidenten in Aalen beförderten charakterlich ungeeigneten Polizisten Roland Eisele den Kläger als ehemaligen einfachen Beamten des mittleren Dienstes böswillig und wider besseres Wissen zu entwerten und zu diffamieren.

Dies mittels fortgesetztem und vorsätzlich begangenem Prozessbetrug durch die Beklagte.

Jedwede schädigende Folge wurde und wird von der Beklagten nicht nur in Kauf genommen sondern provoziert.

Vorbemerkungen

Die Schadenssumme ergibt sich aus mittlerweile seit dem Jahr 2000 (rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge durch POR Eisele, August 2000) erfolgter wirtschaftlicher Vernichtung des Klägers, Verlust der bürgerlichen Existenz hieraus, Verlust jeglicher Alterssicherung.

Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die seit dem Jahr 1999 initiativ und von den Behörden gedeckten Verhaltensweisen und Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele existenzzerstörend sind.

Der Täter Roland Eisele wird seit Jahren mittels Prozessbetrug und ungenierter Lügen der Führungsebene der Polizeidirektion gedeckt und vor rechtlichen und dienstlichen Konsequenzen geschützt. Die Aufklärung wird unter Prozessbetrug verschleppt und verhindert und der so verschuldete Zeitablauf von der Beklagten infolge zum vorgeblichen Rechtshindernis zugunsten der Beklagten zu pervertieren versucht.

Der Realitätsverlust der Beklagten, die offenkundig weiter glaubt, die Vorgänge seien ohne Konsequenzen insbesondere für den Täter Roland Eisele weiter zu vertuschen, ist nur noch bizarr.

Diesbezügliches Schreiben des Leiters des Referats Recht und Datenschutz, Simon Wilhelmi, vom 29.12.2016 an den Verwaltungsgerichtshof Stuttgart, Az. 4 S 2436/16 ist unter weiterer Anzeige von Prozessbetrug der örtlichen Polizeidienststelle Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart übergeben. (Schreiben liegt den Verwaltungsgerichten vor und wird hier nicht nochmals beigefügt).

Zeugnis:
PK’in Birgit Schiemenz, Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Die Polizeibeamtin ist seit 2014 fortlaufend informiert und mit den Hintergründen der Vorgänge vertraut. Sie leitet sämtliche Eingaben ordnungsgemäß weiter, die offenkundig auf höherer Ebene versacken und offenkundig unter Strafvereitelung entledigt werden, spätestens bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Obwohl es mittlerweile durch psychiatrisches Gutachten des Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg in Bayern, wo der Kläger ohne Vorliegen einer Straftat oder medizinischer Voraussetzung 2009/2010 eine bis heute nicht entschädigte zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt erdulden musste, unhaltbar geworden ist, versucht man offenbar weiter musterhaft, den Kläger als lästigen „Querulanten“ zu behandeln und auflaufen zu lassen und auch die Folgen und Vorgänge in Bayern unter Verweigerung der Fürsorgepflicht zwanghaft zu ignorieren.

Das Gutachten liegt der Polizeibehörde vor und ist bekannt.

Zeugnis:
PK’in Birgit Schiemenz, Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die vorsätzlichen und böswilligen Schädigungen insbesondere aufgrund der Folgen böswilliger Verweigerung der Aufklärung und der Folge irreversibler Zerstörung der Vaterschaft des Klägers, seit Beginn der Geltendmachung objektiv ein Rache- und ein Mordmotiv darstellen. Die Bagatellisierungen der Beklagten sind insoweit eine Provokation, da es offenkundig nur darum geht, zu Lasten des Klägers die Falschangaben und Lügen über die Vorgänge weiterzuführen.

Beschwerde an das Innenministerium Baden-Württemberg vom 10.03.2016 gegen den Beklagten Eisele infolge dessen medienwirksamer Beförderung zum Polizeipräsidenten wurde bis heute nicht beantwortet.

Fortlaufende Strafanzeige wegen Prozessbetrug über die Polizeibehörde wird bis heute ignoriert. Es werden offenkundig keinerlei Ermittlungen geführt. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist nicht bekannt.

Persönliche Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht möglich und wird bereits an der Pforte abgeblockt, wo man als Bürger ohne Renommee auf den Schriftweg verwiesen wird.

Begründung:

Gemäß § 126 Bundesbeamtengesetz ist für diese Klage der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet.

§ 126 BBG:
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Es wird geltend gemacht, dass offenkundig in der Vergangenheit mehrere Verfahren und Klagen rechtsfremd und unzuständig durch das Landgericht Stuttgart verworfen wurden – stets auf Grundlage von Prozessbetrug der Beklagten und stets unter Verweigerung der Prozesskostenhilfe auf dem Aktenweg ohne jede mündliche Anhörung.

Der Bayerische VGH führt mit Beschluss vom 19. Juni 2012, Az. 6 C 12.857 aus:

„Die spezielle Zuweisungsnorm des § 126 Abs. 1 BBG umfasst alle Klagen der Beamten aus dem Beamtenverhältnis und zwar, wie § 40 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 VwGO klarstellt, auch solche, die an sich den abdrängenden Sonderzuweisungen an die ordentlichen Gerichte nach § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO unterfallen würden.“

Zur Begründetheit von Schadensersatz aufgrund Fürsorgepflichtverletzung führt das OVG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 26. Juni 2012, Az. 1 A 1844/11 aus:

„Nur in Fällen der schwerwiegenden Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, bei der die Beeinträchtigung nach Art der Verletzung in anderer Weise nicht befriedigend ausgeglichen werden kann, kann die Zuerkennung von Schmerzensgeld in Betracht kommen. Ob eine derart schwerwiegende Verletzung vorliegt, ist anhand einer verständigen Würdigung der Gesamtumstände zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ebenso der Anlass und die Beweggründe des Handelnden, der Grad seines Verschuldens und der auf Seiten des Betroffenen tangierte Persönlichkeitsbereich (Individual-, Privat- oder Intimsphäre).“

Weiter führt das OVG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 26. Juni 2012, Az. 1 A 1844/11 aus:

„Dem Dienstherrn stehe hinsichtlich des konkreten Personaleinsatzes eines Beamten ein Organisationsermessen zu, welches durch das Verbot willkürlichen oder ehrverletzenden Verhaltens begrenzt werde.“

Die Leitung der Polizeidirektion Böblingen hat ganz fraglos unter Verletzung des Dienstrechts und des Persönlichkeitsrechts des Klägers in dessen Individual- und Privatsphäre eingegriffen und den Kläger hierdurch dauerhaft und existentiell geschädigt. Dies ist und war auch erklärtes Ziel der Leitung der Polizeidirektion, wie sich aus deren seitherigem Prozessbetrug und der Vertuschungsversuche der Vorgänge ergibt.

1.

Wie bereits in zahlreicher Weise seit Jahren ausgeführt, veranlasste der Polizeibeamte Roland Eisele als Vorgesetzter (Leiter Schutzpolizei der Direktion Böblingen) willkürlich und dienstlich unbegründet meine Abordnung als Beamter des Polizeireviers Sindelfingen zur Abt. I a bei der Polizeidirektion Böblingen.

Zeugnis:
EPHK Schiffler, ehem. Revierführer, Anschrift nicht bekannt

Einziges Ziel dieser Abordnung war die Ausübung von Zwang und Repression zwecks Kürzung der Haare des Klägers.

Zeugnis:
Roland Eisele, zu laden über Dienstanschrift

Beweis:

Der Beklagte Eisele äußert in Stellungnahme 2007 wie folgt:

„Ich erklärte ihm (dem Kläger), dass mir und dem Leiter der Polizeidirektion (PD Moll) ein ordentliches und korrektes Ersscheinungsbild unserer Polizeibeamten wichtig sei und es diesem Anspruch entgegenstünde, wenn er mit seinen langen Haaren in Uniform in der Öffentlichkeit als Polizeibeamter erkennbar sei.“

„Nachdem er (der Kläger) keine Veränderung vorgenommen hatte, habe ich dem Kläger bei einem weiteren Personalgespräch mitgeteilt, dass die Dienststellenleitung seine Entscheidung im Rahmen der ihm verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte akzeptieren werde. Gleichzeitig eröffnete ich Herrn Deeg, dass er aufgrund seines Erscheinungsbildes aus Sicht der Dienststelle nicht mehr in seiner bisherigen Funktion als Beamter im Bezirksdienst verwendet werden könne, weil damit zwangsläufig Außendiensttätigkeiten verbunden seien.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Kläger vom Beklagten Eisele ohne Tätigkeit in ein leeres Büro gegenüber den Büroräumen der Beamten der Abt. Ia gesetzt.

Es wurde verboten, die Räumlichkeiten zu verlassen. Bei jedem Toilettengang in diese Räumlichkeiten, die sich zwei Türen weiter befanden, musste eine Anmeldung und Abmeldung bei Leiter der Abt. Ia erfolgen.

Das Betreten der Diensträume der Kollegen des Bezirksdienstes, wo der Kläger jahrelang Dienst verrichtete, wurde auch nach Dienstende und während der Mittagspause verboten.

Um diesem Mobbing den Anschein dienstlicher Korrektheit zu verschaffen, wurde dem Kläger aufgegeben, ein Sportkonzept für die Polizeidirektion zu erarbeiten.

Die Beendigung dieses Sportkonzeptes war nach wenigen Wochen nicht länger aufzuschieben, so dass keine Tätigkeit mehr bestand, woraufhin der Kläger unter dem massiven psychischen Druck die Ausübung von Teilzeitarbeit beantragte.

Eisele vermerkt hierzu in seiner Stellungnahme 2007:

„Bereits nach einem Monat seiner Abordnungszeit bat Herr Deeg zum Zwecke einer privaten Weiterbildungsmaßnahme um eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 %, die ihm auch genehmigt wurde.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Der Beklagte Eisele, der offenkundig charakterlich deformiert ist, gibt ungeniert weiter vor, nicht erkannt haben zu wollen, dass dieser massiv wirtschaftllich schädigende Antrag des Klägers eine Folge des psychischen Missbrauchs, des Mobbings und der emotionalen Gewalt durch seine Person als Vorgesetzten war.

Das Sportkonzept wurde zur vollen Zufriedenheit des unmittelbar hiermit befassten Beamten,. PHK Thomas Roth, Abt. Ia erledigt, was dieser lobend zur Sprache brachte.

Zeugnis:
PHK Thomas Roth, zu laden über Dienststelle

Der Beklagte Eisele hingegen, der zu keinem Zeitpunkt Interesse an der tatsächlichen Ausführung des zur Verschleierung der Repression missbrauchten Sportkonzeptes hatte, versuchte noch 2007, den Kläger wie folgt unter weiterer Lüge zu diskreditieren und als unfähigen Idioten zu charakterisieren:

„Den Auftrag der Erstellung eines Sportkonzepts nahm er weiterhin im Rahmen der Teilzeitbechäftigung wahr. Im Egebnis war allerdings festzustellen, dass er den mit dem Auftrag verbundnen Erwartungen nicht im Entferntesten entsprechen konnte.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

2.
Weiter versucht der Beklagte Eisele wie bereits zuvor weiter wahrheitswidrig und mittels Prozessbetrug den Eindruck zu erwecken, der Kläger habe sich irgendwelcher Dienstvergehen schuldig gemacht und die unter Mißbrauch der Vorgesetztenfunktion ausgeübte Repression zum Schneiden der Haare sei lediglich eine irgendwie hinzukommende Ergänzung:

„Zu diesen Fehlverhaltensweisen kam hinzu, dass der Kläger sein Haar für einen uniformierten Polizeibeamten ungewöhnlich lang und i.d.R. Zu einem Pferdeschwanz gebunden trug und Aufforderungen seiner Vorgesetzten sich die Haare schneiden zu lassen ignorierte.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Die von Eisele hier frei phantasierten diversen „Vorgesetzten“ wären namentlich zu benennen.

Richtig ist, dass kein anderer Vorgesetzter oder Beamter den Kläger zuvor dazu aufgefordert hat oder auch nur gegenüber dem Kläger thematisiert hat, sich die Haare schneiden zu lassen. Dies war vielmehr im täglichen Dienst völlig irrelevant, da auch eine Vielzahl von Ermittlungen und Diensttätigkeiten in Zivil ausgeübt wurden, wo es oft von Nutzen ist, nicht sofort als Polizeibeamter erkennbar zu sein.

Infolge von Eiseles Repressionen bzw. auf dessen Intention fand infolge ein 4-Augen-Gespräch mit dem damaligen Polizeidirektor Moll statt (auf den sich Eisele in Stellungnahme bezieht), das bis heute ebenfalls geleugnet wird.

PD Moll eröffnete dem Kläger in seinem Büro, dass wenn er sich nicht die Haare schneiden lasse, man „andere Wege finden“ werde, um ihn zu zwingen, was als Erpressung unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zu werten ist.

3.
Ein Abordnungsersuchen des Klägers von der Polizeidirektion Böblingen zu einer anderen Dienststelle wurde mehrfach abgelehnt.

Eine solche Abordnung wäre hingegen im Rahmen der Erfüllung der Fürsorgepflicht zwingend gewesen.

Dies hat bspw. das Verwaltungsgericht Stuttgart im Fall des Polizeibeamten Hans Baldauf, Az. 8 K 4032/11 festgestellt, der sich (aus Kalkül in Bezug auf Beförderung) gegen eine solche Abordnung zur Wehr setzte, die der Beklagte hier aus Selbstschutz gegen emotionale Gewalt der Vorgesetzten beantragte.

Eisele führt hierzu lediglich wie folgt aus, Anträge unter Hinweis auf Fürsorgepflicht bezeichnet er als „Vorschlag“:

„Dem Vorschlag des Klägers, ihn z.B. nach Stuttgart abzuordnen, konnte zum damaligen Zeitpunkt wegen des eigenen Personalbedarfs, aber auch mangels entsprechender Möglichkeiten, nicht entsprochen werden.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Es ist offenkundig, dass Eisele die Abordnung in eigener Entscheidung ablehnte, um weiter unmittelbaren psychischen Druck, Repressionen und emotionalen Zwang unter Missbrauch seiner Vorgesetztenfunktion ausüben zu können.

Es ist offenkundig, dass Eisele ein narzisstischer Charakter ist, der sich durch die nach außen aufrechterhaltene Standhaftigkeit des Klägers und dessen – ungeachtet der Repressionen – korrektes Verhalten gegenüber Kollegen und Beamten der Führungsebene persönlich gekränkt und gedemütigt fühlte, den Konflikt endgültig auf eine persönliche Ebene gehievt hatte, wo er bis heute mittels Status, Amt und unter Prozessbetrug diese Linie weiterführt.

Der Charakter Eisele ergibt sich konkret auch in dem Fakt, dass er einerseits vorgibt, der „Personalbedarf der PD“ lasse Abordnung nicht zu, gleichzeitig aber einen aktiven Beamten aus dem Polizeidienst beim Revier entfernt, um ihn zum Schneiden der Haare zu zwingen.

4.
Die so entgegen dem Willen der Vorgesetzten in Sindelfingen erzwungene Übernahme der offenen Vorgänge des Klägers durch andere Kollegen des Bezirksdienstes ignoriert Eisele nicht nur sondern versucht sie dem Kläger unter Prozessbetrug als „Dienstvergehen“ anzulasten:

„Beginnend im Oktober 1998 bis Anfang März 1999 wurden zahlreiche Strafanzeigen und Ermittlungsvorgänge vom Kläger nicht oder völlig unzureichend bearbeitet, was u.a. auch ein negatives Bild der Polizei bei der Staatsanwaltschaft, Geschädigten und Rechtsanwälten zur Folge hatte.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Eisele fabuliert hier ungeniert völlig frei, um seine persönlichen Ressentiments und sein Mobbing hinter pseudo-dienstlich begründeten Aussagen zu verbergen.

Kein Geschädigter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt hat sich gegenüber der Dienststelle oder in sonst bekannter Weise in irgendeiner Form je negativ über den Kläger geäußert. Auch und insbesondere nicht in dem von Eisele phantasierten Zeitraum. Es stand und steht dem Beklagten frei, Zeugen diesbezüglich zu dem von ihm benannten Zeitraum zu benennen, da er ja vorgibt, hier sei in irgendeiner Form Normabweichendes zu konstatieren gewesen.

Im Februar 1999 war der Kläger auf einer Fernreise im Jahresurlaub, was dem Beklagten Eisele ebenfalls bekannt war.

Selbst bei nur oberflächlicher Betrachtung wird offenkundig, mit welcher Dreistigkeit der Beklagte Eisele hier lügt.

5.
Infolge überschritt Eisele ganz klar jegliche Befugnis eines Dienstvorgesetzten und behielt mit immenser krimineller Energie rechtswidrig die Dienstbezüge des Klägers ein.

Nach Monaten des ungenierten Mobbings meldete sich der Kläger krank.

Mit Datum vom 03.08.2000 zog sich der Kläger eine Fraktur vor, die stationär im SKH Sindelfingen behandelt wurde. Bis heute täuscht die Polizeidirektion zugunsten Eisele vor, die Krankmeldung des SKH Sindelfingen läge nicht vor.

Desweiteren gibt Eisele an, der Kläger habe sich trotz Aufforderung nicht beim Amtsarzt vorgestellt.

Richtig ist, dass der Kläger sich im August 2000 mit Zeugin beim Amtsarzt der Landespolizeidirektion, Neckarstraße einfand, der eine Dienstunfähigkeit aufgrund Fraktur bestätigte.

Eisele hingegen hat mit immenser krimineller Energie und aufgrund persönlicher Kränkung rechtswidrig die Dienstbezüge des Klägers einbehalten und damit die weiteren Vorgänge in Gang gesetzt und maßgebliche Weichen für das weitere Leben und die soziale und persönliche Vernichtung des Klägers bestimmt. Dies völlig anlasslos und mit perfider Bösartigkeit.

In gewohntem Duktus lügt Eisele völlig unbehelligt bis heute, unter weiterem Prozessbetrug:

„Nachdem Herr Deeg darüber hinaus bekanntlich mehrere Aufforderungen, sich aufgrund seines bereits langandauernden Krankenstandes beim Polizeiarzt vorzustellen, missachtete, ging die PD Böblingen zum damaligen zeitpunkt davon aus, dass der Kläger unerlaubt demn Dienst fern geblieben war. Deshalb wurde beim Landesamt für Besoldung und Versorgung die Einbehaltung der Dienstbezüge mit sofortiger Wirkung beantragt. Meines Wissens hat er bis zuletzt dem Polizeiarzt nicht die geforderten Nachweise für seinen langandauernden Krankenstand vorgelegt.“

Beweis:
Anlage 1: Stellungnahme des Vertreters der Beklagten, Roland Eisele vom November 2007

Der Beklagte behauptet hier irgendwas und setzt das sofort als „bekannt“ und Fakt voraus, auf dem er dann weitere Lügen aufbaut.

Der Kläger erhielt eine Aufforderung zur Vorstellung beim Amtsarzt, der er nachweislich nachkam, mit dem Ergebnis, dass Dienstunfähigkeit vorliegt, was den Beklagten nicht davon abhielt, rechtswidrig und schuldhaft die Dienstbezüge des Klägers dauerhaft einzubehalten.

Der Fortgang ist bekannt:

Unter Einbeziehung des anwaltlichen Vertreters des Klägers, der infolge der rechtswidrigen Einbehaltung der Dienstbezüge schließlich konsultiert wurde, erzwang und erpresste die Führung der Polizeidirektion nach eigner Darstellung schließlich einen „Vergleich“ mittels Nachzahlung der rechtswidrig einbehaltenen Bezüge, rund 22.000 Euro, wenn der Kläger den Dienst als Polizeibeamter des Landes aufgibt.

Die Sittenwidrigkeit dieses Vorgangs unter Ausnutzung von Machtposition erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.

Andernfalls werde man – so die mündlich geäußerte Position der Polizeidirektion – die vom Verwaltungsgericht Stuttgart als Verpflichtung festgestellte Nachzahlung/Auszahlung verweigern, in Berufung gehen und so über mindestens ein weiteres Jahr den Kläger ohne jede finanzielle Zahlung wirtschaftlich vernichten.

Gleichzeitig wurde dem Kläger eröffnet, dass er observiert wurde. Auch das werde man fortsetzen.

Es ist offenkundig, dass die Beklagte hier unter Inkaufnahme und letztlich erfolgreicher Vernichtung der bürgerlichen Existenz des Klägers Straftaten im Amt zu verantworten hat, die sie seither unter Prozessbetrug und Täuschung von Richtern und Behörden zu vertuschen sucht.

Der Kläger war bis zu diesen von dem Beklagten Roland Eisele initiierten Mobbing seit 1987 völlig unbescholten als Beamter im Polizeidienst des Landes Baden-Württemberg.

Die Übernahme in die Beamtenstellung auf Lebenszeit (nach der damals noch geltenden Regel, dass diese erst mit Eintritt des 27. Lebensjahrs erfolgen kann), erfolgte ohne jede Beanstandung oder Zweifel an Eignung oder Charakter des Klägers.

Es ist schlicht bizarr, in welcher Weise ein einzelner Vorgesetzter mit dem Charakter des Beschuldigen Eisele hier seine Machtposition unbehelligt missbrauchen und auf das Leben von hierarchisch abhängigen Beamten einwirken kann und bis heute völlig unbehelligt weiter Karriere macht, während das von ihm geschaffene Klima die gesamte Polizeistruktur und das Ansehen der Polizei tatsächlich schädigt und sein in Machtposition zur persönlichen Vernichtung ausgewähltes Opfer weiter zugrunde geht.

Zeugnis:
PK’in Birgit Schiemenz, Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

6.
Die Beklagte hat sich vehement einzig auf Basis der falschen Angaben und des Prozessbetrugs der Beklagtenvertreter und unter völliger Ignoranz der Beweisvorträge des Klägers konsequent und vorsätzlich jeder Aufklärung und Wahrnehmung der Fürsorgepflicht verweigert, wie folgendes beispielhaft belegt:

a)
Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart, Neckarstraße 195, 70190 Stuttgart vom 17.11.2008

Ein Roland Baumann schreibt (Name im Briefkopf Herr Kuger):

„Unabhängig von den sich aus den Akten ergebenden Zweifeln, ob Sie für den Beruf eines Polizeibeamten charakterlich geeignet sind, entspricht das in der Ausbildung bzw. während Ihrer Berufspraxis vermittelte Wissen nach einer über 6-jährigen Abwesenheit nicht mehr den Anforderungen des täglichen Polizeidienstes, so dass eine Wiedereinstellung mit erheblichen Problemen im Bereich der rechtlichen Fortbildung verbunden wäre.“

Beweis:
Anlage 2: Schreiben Beklagtenvertreter vom 17.11.2008,

Rund ein halbes Jahr nachdem ein persönlich unbekannter Vertreter des Regierungspräsidiums per Federstrich jegliche Aufklärung verweigert und den Kläger auf Grundlage des Prozessbetrugs Eisele als charakterlich ungeeignet für den seit 1987 unbescholten ausgeübten Beruf phantasiert, für den er nach heutigem Wissensstand auch noch gleich zu zurückgeblieben sei, erfolgte eine zehnmonatige Freiheitsberaubung durch bayerische Justizangehörige und der Versuch, den Kläger mittels Fehlgutachten dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Hierfür fehlten alle rechtlichen als auch medizinischen Voraussetzungen, wie bereits seit 2010 bekannt. (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09)

Zeugnis:
PK’in Birgit Schiemenz, Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf, Glemsgaustraße 27, 70499
Stuttgart

b)
Schreiben des Petitionsausschusses des Landtags Baden-Württemberg, Drucksache 14/5946, Regierung Mappus:

Das Schreiben an den Petitionsausschuss richtete der Kläger handschriftlich aus der Inhaftierung/Freiheitsberaubung des Maßregelvollzugs in Lohr/Bayern an den Petitionsausschuss, unter ausdrücklicher Benennung der Fürsorgepflicht des Landes.

Auch hier wird unter völliger Außerachtlassung der Fürsorgepflicht zu Lasten des Klägers frei fabuliert, auf Grundlage der hier zur Klage gebrachten Falschangaben des Eisele als Beklagtenvertreter.

„Es erscheint nach Aktenlage eindeutig, dass der Petent die für den Polizeiberuf notwendige uneingeschränkte charakterliche Eignung nicht besitzt.
In dem gegen den Petenten seinerzeit eingeleiteten förmlichen Disziplinarverfahren, das nur wegen seiner Entlassung eingestellt wurde, wurden ihm keinesfalls Bagatellverfehlungen, sondern Verfehlungen aus dem Kernbereich der Beamtenpflichten vorgeworfen.“

Beweis:
Anlage 3: Schreiben Beklagtenvertreter , Drucksache 14/5946, Landtag Baden-Württemberg,

c)
Schreiben des Landtags Baden-Württemberg vom 07.10.2013, Petition 14/04759, Verwaltung Petitionen, Regierung Kretschmann

Der Landtag des grün-roten Bündnisses unter Ministerpräsident Kretschmann teilt hier durch einen Michael Ergenzinger im Oktober 2013 lediglich noch mit, dass die Schreiben des Klägers eingegangen seien und zur „Stellungnahme zugeleitet“ würden. Danach wird der Vorgang offenkundig nicht weiter bearbeitet.

Beweis:
Anlage 4: Schreiben Beklagtenvertreter, Landtag Baden-Württemberg, Petition 14/04759

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: redigierte und erweiterte Fassung der Klage gegen Würzburger Justizverbrecher

Bayerische Justizverbrecher – wie zuletzt Pankraz Reheußer vom OLG Bamberg – ermöglichen der Kindesentführerin und Falschbeschuldigerin Kerstin Neubert seit 14 Jahren die ENTFREMDUNG und Entführung meines Kindes, die Verweigerung von Kooperation und KOMMUNIKATION nicht nur mit mir als Vater des Kindes sondern auch mit den Helfern und Beratern, die versuchten, diesen rechtsfreien Zustand und die Schädigung des Kindes zu entschärfen.

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Stattdessen haben seit 13 Jahren dumme und asoziale Juristen das Heft an sich gerissen, denen es z.T. offenkundig Spaß und hämische Freude macht, Menschen zu schädigen und ihre „Macht“ zu mißbrauchen. Widerwärtige Menschen wie die Würzburger „Fachanwältin“ Gabriele Hitzlberger ziehen aus dem Leid von Menschen Gewinn, profitieren genüßlich grinsend von Lebenszerstörung – und glauben offenbar, das habe keine Konsequenzen für sie.
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All dies ist in diesem Blog beweisrechtlich dokumentiert:
die Ausgrenzung, die Kriminalisierungsversuche, die Straftaten im Amt, die Pathologisierungs- und Stigmatisierungsversuche mithilfe des Würzburger Psychiaters Jörg Groß und des Provinzblättchens Mainpost. Fehlgutachten und falsche Schlagzeilen werden vertuscht, Schwamm drüber, „Mia san mia“….

Kindesentzug wie er hier vorliegt, ist ein Mordmotiv.

Diese bayerischen Justizverbrechern und CSU-Fratzen, die sich zu Lasten einfacher Rechtsuchender über Recht und Gesetz stellen, sind endlich aus dem Amt zu entfernen, anzuklagen.

Dieses Schreiben liegt der Polizeibehörde Stuttgart vor, ich gehe von umfangreichen Ermittlungen aus. Diese sind auch im Sinne der TÄTER!

An das
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Mehrfertigung

Landtag Baden-Württemberg

Justizministerium Baden-Württemberg

Polizeibehörde Stuttgart

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen

1. Zerstörung der Vaterschaft des Klägers durch rechtswidrigen Kindesentzug über 13 Jahre und weiter anhaltend, Beihilfe zur Kindesentführung seit Oktober 2012 und weiter anhaltend durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention (Umgangsboykott und Kindesentzug durch Mütter und alleinerziehende Väter) und aufgrund der über Jahre anhaltenden asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 12 Millionen Euro angezeigt.

Besorgnis der Befangenheit

Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.

Die politisch zuständigen Stellen werden nochmals vom Tatverdacht der strukturellen Korruption durch bayerische Politiker und Juristen zulasten von Rechtsuchenden in Kenntnis gesetzt.

Die Schädigungen, die dem Kläger seit 2003 hier insgesamt zugefügt wurden, sind längst als Mordmotiv zu werten. Verantwortliche stellen der bayerischen Justiz stellen sich, geschützt durch parteipolitsichen Dünkel der CSU, regelhaft über Recht und Gesetz.

In diesem Fall wurden und werden seit über einem Jahrzehnt in eklatanter Weise die Grund- und Elternrechte des Klägers als auch die Rechte des Kindes des Klägers missachtet.

Konkrete Vorgaben der familienrechtlichen Gesetzgebung wie die Wohlverhaltenspflicht, § 1684 BGB, oder die Auskunftspflicht, 1686 BGB, werden komplett ignoriert. Akten werden über Jahre verschleppt oder bei Bedarf ganz verschwinden gelassen.

Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg unter floskelhafter Vorgabe, die Anliegen nicht zu „verstehen“.

Das Justizministerium Bayern verweigert darüberhinaus jedwede Ausübung einer Dienstaufsicht über die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und versucht, Rechtsuchende für dumm zu verkaufen:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip werden durch die Justizbehörden Würzburg offenkundig missbraucht, um Rechtsbeugungen und Straftaten zugunsten von Juristen und Behördenmitarbeitern der Region rechtsbeugend und strafvereitelnd zu vertuschen. Dies ist durch Ermittlungen und Erfahrungen seit 2014 auch für Beamte der Polizeibehörde Baden-Württemberg offenkundig geworden.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der Kläger ist durch den Missbrauch von Amtsgewalt, die Straftaten im Amt, die Störungen des Rechtsfriedens und das konkrete, in dieser Klage geschilderte parteipolitisch gedeckte Verhalten der Justiz Würzburg/Bamberg objektiv als radikalisierter Gefährder einzustufen.

Die so insbesondere durch dreizehn Jahre Kindesentzug verschuldete Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und die weiter traumatisierenden Grundrechtsverletzungen zu Lasten des Klägers und seines Kindes wurden werden gezielt missbraucht, um innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten die Straftaten im Amt zu vertuschen und den Kläger und sein Kind anhaltend immer weiter zu schädigen.

Dies ist offenkundig ein gängiges Muster der Justizbehörden in der Region:

Zunächst werden Akten nicht bearbeitet, Verfahren verschleppt, und so Schädigungen und Kindesentfremdung verschuldet. Im zweiten Schritt werden jedwede Reaktionen des Geschädigten missbraucht, um diesen zu kriminalisieren und weiter zu schädigen und auszugrenzen.

Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

https://martindeeg.wordpress.com/

Weitere Zivilklagen und Mitteilungen an das Ministerium und den Landtag erfolgen zu folgenden Sachverhalten:

2. Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.

3. Erstellung eines vorsätzlichen Fehlgutachtens durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) zugunsten und auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg zwecks missbräuchlicher Anwendung des § 63 StGB gegen den Kläger. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger und des berufenen Sachverständigen sowie der anhaltenden Stigmatisierung des Klägers durch Fehlgutachten ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro angezeigt.

4. Inhaftierung des Klägers über mehrere Wochen in einer 4-Mann-Zelle (durch Stockbetten erweiterte 2-Mann-Zelle) der JVA Würzburg mit bis zu drei starken Rauchern. Der Kläger ist Nichtraucher. Hier ist aus Gründen der Generalprävention ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro durch den Freistaat Bayern angezeigt.

Durch diese Repressionen und Verbrechen im Amt verfolgten die Täter der bayerischen CSU-Justizbehörden erkennbar den Zweck, den Kläger davon abzubringen, weiter seine berechtigten Anliegen als Vater geltend zu machen und sich weiter juristisch um die Verwirklichung der böswillig und asozial verhinderten Vater-Kind-Bindung und die Aufklärung der Vorgänge zu bemühen.

Dieser von der Beklagten angestrebte Erfolg ist nicht eingetreten, vielmehr gelang es ab Mai 2010 mittels Beschluss und Durchsetzung der Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, wöchentliche Treffen und Kontakte und so den Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind zu verwirklichen.

Ungeachtet der postitven Entwicklung und Bindung bis Mai 2012 gelang es der Kindsmutter ein zweites Mal mithilfe der erneut untätigen Familienrichterin Treu und verbrecherisch agierender Justizmitarbeiter jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.

Die Schwere und Dauer der Straftaten und Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz schließt aus, dass die Täter und Verantwortlichen sich den Konsequenzen entziehen werden.

Die existentiellen Schädigungen und der Umgang der diese Existenzzerstörung verschuldenden Behörden und auch der politischen Stellen hiermit ist wie genannt als Mordmotiv zu werten.

Begründung / Beweisvortrag:

I.
Die Beklagte ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass seit 15.12.2003 rechtswidrig der Kontakt und die grundgesetzlich garantierten Elterpflichten und Elternrechte zwischen dem Kläger als leiblichem Vater und seinem damals drei Monate alten Kind dauerhaft und konsequent zerstört wurde.

Der Kläger hat als rechtlicher und leiblicher Vater durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 und wieder seit Juni 2012 anhaltend jeden Kontakt zu seinem Kind verloren.

Der Kläger stellte ersten Antrag als Vater des drei Monate alten Kindes mit Datum vom 27.12.2003 an das Familiengericht Würzburg. Mit Datum vom 31.03.2003 teilte die Amtsrichterin Antje Treu hierauf mit, dass das Jugendamt zuständig sei. Erst auf erneuten Antrag wurde mit Datum vom 13.08.2004 eine mündliche Verhandlung anberaumt, Az. 002 F 5/04.

Der Kläger ist seit Geburt durch den ehemaligen § 1626a BGB eklatant benachteiligt.
Dieser § 1626 BGB wurde vom Europäischen Gerichtshof bereits mit Urteil gegen die Bundesrepublik vom 03.12.2009, Beschwerde 22028/04, und vom Bundesverfassungsgericht infolge 2010 als menschenrechtswidrige/verfassungswidrige Diskriminierung festgestellt, ohne dass dies im konkreten Fall irgendeine Änderung in Bezug auf die Diskriminierung des Klägers zur Fogle hatte. Die Diskriminierung wird von Provinzjuristen ungeachtet der höchstrichterlichen Feststellungen ungeniert fortgeführt.

Allein diese Diskriminierung im Zusammenhang mit verfassungsmäßig garantierten existentiellen Bedürfnissen des Elternrechts begründet einen massiven Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den diese Vorgaben nahezu hämisch ausblenden bayerischen Staat.

Die hier – wie infolge dargelegt – asozial agierenden Juristen der CSU sind nicht auf Hilfe, Entlastung und Mediation aus – sondern wie im bizarren „Leitbild“ dieser Politik zum Ausdruck kommend nur auf Selbstbestätigung, Fehlervertuschung, Spaltung und Repression, Bestrafung, Ausgrenzung.

Beweis:
Blog des Klägers
, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Zu diesem Zeitpunkt war die Bindung zum Kind bereits anhaltend acht Monate zerstört, der Kläger aufgrund Kindesentzug und ungerechtfertigter Kriminalisierung traumatisiert.

Der Rechtsfrieden war bereits zu diesem Zeitpunkt eklatant gestört.

Ein erster vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind wurde veranlasst mit Datum vom 28.04.2005, wöchentlich drei Stunden.

Der Verfahrenspfleger Rainer Moser wird beauftragt, wöchentlich drei Stunden Kontakt zwischen Vater und Kind sofort anzubahnen und durchzuführen.

Der Verfahrenspfleger verweigerte infolge rechtswidrig die Durchführung dieser Aufgabe.

Zeugnis:
Rainer Moser
, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Der Verfahrenspfleger unterließ infolge die Durchführung der beschlossenen Kontakte und meldete sich auch nicht beim Kläger, worauf dieser sich mit Schreiben vom 04.06.2005 an das Gericht wandte.

Die Richterin verfasste mit Schreiben vom 08.04.2005 folgende ergänzende Anordnung an den Verfahrenspfleger:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Erst hierauf traf sich der Verfahrenspfleger mit dem Kläger in dem Würzburger Cafe am Dom, wobei er nebenher privat telefonierte und einen völlig desinteressierten Eindruck an den Vorgängen und der Druchführung der vom Gericht beschlossenen Kontakte zeigte. Hernach meldete sich der Beschuldigte Moser wieder nicht und führte auch die beschlossenen Kontakte nicht durch.

Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Die Unfähigkeit und Inkompetenz des sog. Verfahrenspflegers, der sich offenkundig von der Kindsmutter, mit der er sich nach eigenen Angaben 17mal getroffen hatte, manipulieren ließ, missbrauchte die Richterin und Beklagte Antje Treu infolge rechtswidrig und schuldhaft und ohne Änderung der Gegebenheiten oder des Kindeswohls mit Datum vom 24.08.2005 zu einem sog. Umgangsausschluss gegen den Vater für weitere zwei Jahre, nachdem bereits schuldhaft und rechtswidrig die Bindung zum Kind über zu diesem Zeitpunkt 20 Monate rechtswidrig verschuldet worden war.

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Durch dieses grotesk willkürliche und rechtswidrige Verhalten der Justizbehörden Würzburg wurden die bereits vorhandenen Schädigungen potenziert, der Weg für weitere rechtswidrige Kriminalisierung, Pathologisierung und Traumatisierung des Klägers durch Kontaktverlust zum Kind geebnet, wie sie zwischen 2005 und 2010 erfolgten und die Bindung des Kindes zu seinem Vater in der lebenslang prägenden Triangulierungsphase des Kindes rechtswidrig zerstört.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Bereits dieser weiter lebenszerstörende und die Ausübung der Vaterschaft vereitelnde Vorgang ist objektiv als Mordmotiv gegen die Verantwortlichen Moser und Treu zu werten.

Die Traumatisierung und Ausgrenzung des Klägers wurde potenziert und gleichzeitig gerichtlich normalisiert. Der Rechtsfrieden wurde eklatant weiter gestört.

II.
Ein vollstreckbarer Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09 auf konkrete wöchentliche Treffen jeden Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr sowie dessen Durchsetzung führte zu einer überaus positiven Entwicklung, bei der durch wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind – nach sechseinhalb Jahren rechtswidriger Bindungszerstörung im Sinne der Kindsmutter – eine liebevolle und vertrauensvolle Bindung entstand, in der das Kind seinen Vater als solchen kennenlernte und Vertrauen fasste, die der Dämonisierung und Ausgrenzungsabsicht der Kindsmutter zuwiderlief.

Wöchentliche Treffen, zu denen der Vater jeweils am Morgen von Stuttgart nach Würzburg und am Abend zurück nach Stuttgart fuhr, fanden so statt am:

(Anm.: wird nachgereicht)

Folgende Termine fielen auf Wunsch und aufgrund Unpässlichkeit der Kindsmutter kurzfristig aus:

(Anm.: wird nachgereicht)

Infolge wurde der vollstreckbare Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09, rechtswidrig und schuldhaft seit 1. Juni 2012 missachtet und nichts unternommen, diesen durchzusetzen.

Am 01. Juni 2010 erfuhr der Kläger erst vor Ort beim Kinderschutzbund in Würzburg auf telefonische Nachfrage bei der Helferin, dass die Kindsmutter das Treffen „abgesagt“ hatte.

Entsprechende Anträge auf Ordnungsgeld, auf Schlichtung und Mediation durch den Kläger wurden (nach erneutem Richterwechel) durch die erneut zustänige Richterin Antje Treu unterschlagen und unterdrückt, was den Tatbestand der Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert gemäß § 339 StGB und der Urkundenunterdrückung gemß § 274 StGB verwirklicht.

Der Kläger hat als leiblicher und rechtlicher Vater weiter durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 sowie seit Juni 2012 anhaltend keinerlei Kenntnis über Befindlichkeit, Leben und Lebensgestaltung seines leiblichen
Kindes. Anträge wurden über Jahre nicht bearbeitet. Auch über das Gericht mehrfach beantragte Fotos seines wurden dem Kläger nicht übersandt.

Das Leben und die Vaterschaft des Klägers ist durch Rechtsbrüche und Schuld der Justiz und der Behörden Würzburg zerstört.

Der Kläger leidet durch anhaltende Rechtsbrüche und Missbrauch von Amtsgewalt durch die Justizbehörden Würzburg unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung, die fortlaufend verstärkt wird.

Die Grund- und Elternrechte des Klägers werden hier seit 2003 mittels eines asozialen, widerwärtigen und parteiischen Gesinnungsstrafrechts ausgehebelt, das sich in einer Form von Gewohnheitsrecht gegen Männer und Väter in der Region etabliert hat.

Die Polizei in Baden-Württemberg, die seit 2014 fortlaufend persönlich von den Vorgängen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg persönlich informiert wird, geht von struktureller Korruption zu Lasten des Kindsvaters und dessen Kindes aus.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das sog. Tatortprinzip als auch die örtliche Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg bei Bearbeitung von Strafanzeigen und Zivilklagen in dieser Sache führen nachhaltig zur Vertuschung und Verdeckung der Straftaten im Amt in eigener Sache.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

III.
Mit Datum vom 15.12.2003 erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert vor dem Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung nach § 156 StGB eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kindsvater. Einen gerichtsfesten oder nachvollziehbaren Anlass für diesen Vorgang gibt es bis heute nicht (Az. 15 C 3591/03).

Ein sog. Kontaktverbot wurde unkompliziert erlassen und am 22.12.2003 zugestellt. Trotz der sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließenden Auswirkungen auf das drei Monate alt Kind der Parteien wurde der Vorgang weder an das zuständige Familiengericht Würzburg abgegeben noch dieses informiert.

Ziel dieser Gewaltschutzverfügung war und ist erkennbar die Entsorgung meiner Person als Vater des drei Monate zuvor geborenen Wunschkindes, da ich aufgrund finanzieller und wirtschaftlicher Situation sowie beruflichem Status als Ex-Polizist nicht mehr den Ansprüchen der Kindsmutter genügte.

Die Kindsmutter missbrauchte demnach meine Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Familienbildung, Heirat) betrügerisch dazu, um ein Kind mit hervorragenden Erbanlagen zu erlangen und hernach alleine zu besitzen. Ein anderer Schluss ist aus den bis heute erfolgten Vorgängen kaum noch nicht glaubhaft zu machen.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert
, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Es handelt sich hierbei um einen strafbaren Betrug gemäß § 263StGB, vergleichbar mit sog. Heiratschwindel. In diesem Fall ist der Vorsatz nicht der, monetäre oder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen sondern die der, dass die Kindsmutter unter Ausgrenzung des Vaters mithilfe falscher Eidesstattlicher Versicherung diesen aus dem Leben des Kindes zu entfernen sucht und das gemeinsam gewünschte Kind infolge in Alleinmacht besitzen möchte.

Die Gewaltschutzverfügung wird gemäß den von feministischen Lobbys durchgezwungenen Gesetzes ohne Anhörung meiner Person, ohne Beweisvorlage und anhand Glaubhaftmachung der Kindsmutter durch die Rechtspflegerin des Zivilgerichts, Frau Lassen aufgenommen und vom damaligen Amtsrichter Thomas Schepping lediglich noch abgezeichnet.

Zeugnis:
Direktor des Amtsgerichts Gemünden, Thomas Schepping
, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden am Main – der Zeuge ist Beschuldigter

Bis heute wird von Beamten der bayerischen Justiz darüber in der Öffentlichkeit getäuscht, dass dieses Gesetz unter anderem vorrangig zur Stigmatisierung von Männern im Trennungkonflikt führt und seit langem gezielt zur Vorteilsschaffung der Kindsmütter in Trennungs- und Kindschaftskonflikten missbraucht wird.

Im konkreten Fall hier führen hoheitlich tätige Beamte und Beamtinnen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Polizei Würzburg (ebenso wie mit monetären Interessen agierende sog. Fachanwältinnen für Familienrecht) in Würzburg Veranstaltungen und Lehrgänge für Frauen durch, wie mit dem Vorwurf Gewalt und dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes Väter zu stigmatisieren sind, sobald Trennungsabsicht besteht.

Durch die Amtsgewalt wird diesen rechtsfernen, feministisch motivierten Aktionen ein seriöser Anstrich gegeben. Die zur Objektivität verpflichtete Polizeibehörde und Staatsanwaltschaft Würzburg ergreift hier ohne Vorliegen eines konkreten Sachverhalts bereits pauschal Partei für Frauen.

Hierdurch werden Falschbeschuldigungen gegen Männer und Väter provoziert, den Frauen und Kindsmüttern nahegelegt, dass sie für falsche Darstellungen nicht belangt werden und auch keinerlei Interesse daran besteht, in dieser Richtung Fragen zu stellen.

Mit Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz hat dieses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Familiengerichtsbarkeit nichts mehr zu tun. Dies ist faktenschaffendes Gesinnungsstrafrecht.

Konkretes und beweisrechtliches Beispiel hierfür:

Die mit Ermittlungen und Strafverfolgung gegen meine Person befasste Würzburger Staatsanwältin Angelika Drescher, teilte in öffentlicher Veranstaltung (Rathaus Würzburg, Ausstellung „Rosenstraße 76“, Podiumsvortrag unter Beteiligung Familiengericht Würzburg, Abt. „häusliche Gewalt gegen Frauen“ des Polizeipräsidiusm Unterfranken) auf mündlich gestellte Frage des Kindsvaters, was gegen den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bspw. bei Kindschaftskonflikten unternommen werde, wörtlich mit „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes“.

Zeugnis:
Frau Sigrid Endrich
, Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder in Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Zeugnis:
Frau Christiane Förster
, Bergstr. 59, 97076 Würzburg

In einem öffentlichen Veranstaltungshinweis vom 17.11.2006 wurde für diese parteiisch gegen Männer und für den Missbrauch der einschlägigen Gesetzgebung ausgerichtete Veranstaltung wie folgt geworben:

„Zur Ausstellung begleitend finden verschiedene Veranstaltungen statt. So wird am Freitag, 17. November, im Kino Corso der Film *Öffne meine Augen“ von Iciar Bollain gezeigt. Im Anschluss stellen sich Ursula Henneken, Leiter des Frauenhauses vom Sozialdienst katholischer Frauen, Brita Richl, Leiterin des Frauenhauses der Arbeiterwohlfahrt, und Herbert Wimmer von der Beratungsstelle der Arbeitswohlfahrt zum Gespräch.

Am Dienstag, 21. November, referieren Georg Günter und Sigrid Endrich vom Polizeipräsidium Unterfranken sowie Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher und Familienrichter Dr. Alfred Page über *Häusliche Gewalt * Wie können Polizei, Staatsanwaltschaft und Familiengericht helfen?. Beginn ist um 18.30 Uhr im Wappensaal des Würzburger Rathauses.“

Beweis:
Veröffentlichung vom 17.11.2006
http://www.unser-wuerzburg.de/index.php?site=news&news_ID=180&titelindex=

Die Justizbehörden und die Strafverfolgungsbehörden Würzburg sind bei derarter Gesinnung und parteiischer Voreingenommenheit ganz offenkundig weder in der Lage noch gewillt, den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter – noch dazu Juristin – objektiv und neutral aufzuklären und zu ermitteln.

Stattdessen wird öffentlichkeitswirksam und unter Missbrauch der Amtsgewalt durch hhoheitlich tätige und zur Objektivität verpflichtete Amtsträger hier eine Anleitung auch für Falschbeschuldigungen gegeben.

In der örtlichen Mainpost wurde folgende Meldung verbreitet, bezugnehmd auf eine von der Staatsanwaltschaft Würzburg über einen örtlichen Bäcker initiierte Aktion, mit der auf Brötchentüten dafür geworben wird, Männer wegen vorgeblicher häuslicher Gewalt anzuzeigen und sog. Gewaltschutzverfügungen zu beantragen, Überschrift „Gewalt kommt nicht in die Tüte“:

…..„Wer Auffälligkeiten in seiner Umgebung bemerkt, sei es bei Nachbarn oder Familienmitgliedern, sollte sich nicht scheuen, Polizei oder andere Hilfsstellen zu benachrichtigen“, klärt die diplomierte Sozialarbeiterin auf.
Bundesweit wird jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt, in Würzburg sind jährlich 2000 Frauen betroffen. Dies geht aus der Statistik der Polizei hervor.“….

Es ist offenkundig, dass der Kläger als zu Unrecht beschuldigter und mit Verfügungen belegter Kindsvater hier bei den Justizbehörden Würzburg einer Wand von Staatsjuristen und Amtsmissbrauch gegenübersteht, bei der keinerlei Wille und Motivation zur Beachtung der Unschuldsvermutung, zur Aufklärung von Falschbeschuldigung der Kindsmutter oder zur Sicherung der grundgesetzlich garantierten Elternrechte gegenüber der Volljuristin und Frau Kerstin Neubert hat.

Es besteht hier nicht nur ein Opferbonus sondern auch ein Freibrief, der der Kindsmutter durch bloßen Vorwurf und Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes über Recht und Gesetz stellt und im Gegenzug, der den weiteren ungehinderten Besitz des Kindes unter Ausgrenzung und Entrechtung des Kindsvaters als Mann zwingend und für jeden vernünftig denkenden Menschen zur Folge hat.

Diese Folgen sind nun seit 13 Jahren schuldhaft zu verantworten.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Juristin Kerstin Neubert wird bis heute unter fortlaufender Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.

Die Kindsmutter und Volljuristin macht bereits beginnend 2004 in familienrechtlichem Gutachten keinen Hehl mehr daraus, dass die Motivation für den Antrag der sog. Gewaltschutzverfügung persönliche und innere Zielsetzung war, mich als Partner und Vater des Kindes loszuwerden und jeglichen weiteren Kontakt und Kommunikation zu verhindern und zu vereiteln.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert
, die Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Der Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung gemäß § 156 StGB ergibt sich bereits zweifelsfrei aus dem sog. familienpsychologischen Gutachten des Würzburger Prof. Joachim Wittkowski, welches dieser am 17.12.2004 dem Familiengericht vorlegt, Az. 2 F 5/04.

Über die Begegnungen und die Aussagen der Kindsmutter schreibt der sog. Sachverständige:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.“
Seite 17/18

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Zu diesem Zeitpunkt gelang es der Kindsmutter auf Grundlage der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Gewaltschutzverfügung bereits über ein Jahr, jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.

Die Kindsmutter teilt hier unverhohlen mit, dass die Gewaltschutzverfügung einzig dazu diente, ihre Gefühle zu befriedigen bzw. irreale innere Ängste zu unterdrücken, die sie als „Panik“ bezeichnet und die sie zum Maßstab allen Handelns seit 2003 machte. Die Lebenszerströrung und die Zerstörung der Vaterschaft, die Schädigung des Kindes ordnet sie seit Ende 2003 dieser inneren Befriedigung eigener Befindlichkeiten unter.

Die Gewaltschutzverfügung missbraucht Rechtsanwältin Neubert, um den Kindsvater auf Distanz und vom Kind fernzuhalten, die zwingend notwendige Kommunikation auf Elternebene zu vereiteln.

Die asoziale Zielsetzung der Augrenzung des Kindsvaters vom Leben des Kindes wie es in den folgenden 13 Jahren von der Kindsmutter rechtswidrig erzwungen wurde, das asoziale Besitzdenken und die anmaßende Hybris gegenüber männlichen Partnern der Kindsmutter ergeben sich weiter unter anderem aus diesen Passagen des Gutachtens, die dem Familiengericht und auch dem Strafgericht seit 2004 vorliegen:

—-„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?

„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“
Seite 34

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

IV.
Bis zum Erhalt der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangten Gewaltschutzverfügung durch die Beklagte war für den Kläger in keiner Weise ersichtlich, dass die Kindsmutter bereits die „Alleinerziehung“ unter aggressiver Ausgrenzung des Klägers als Vater massiv betrieb.

Kindsvater und Kindsmutter bereiteten sich während der Schwangerschaft gemeinsam auf die Geburt und die Familienbilung mit Kind vor. Die einzigen hierbei störenden Elemente waren immer wieder auftretende diffuse Befindlichkeitsstörungen der Kindsmutter (Eiferssuchtsattacken gegen den Kindsvater), die sich jedoch ab April 2003 komplett einstellten.

Unter anderem Geburtsvorbereitungstermine bei der Hebamme wurden gemeinsam von Kindsvater und Kindsmutter besucht.

Zeugnis:
Frau Claudia Holter
, Hebammenpraxis, Stauferstraße 14, 97076 Würzburg

Der Kläger hatte beim Zusammenzug mit der Kindsmutter dem Druck der Polizeidirektion Böblingen nachgegeben, die – initiativ bis heute vertuschter massiven Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (Verweigerung des täglichen Dienstes auf dem Polizeirevier, Verbot des Kontaktes zu Kollegen, Unterschlagung einer Krankmeldung, rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge, Verleumdung und Beleidigung) – mit massivem Mobbing erreicht hatte, dass der Kläger als Polizeibeamter auf Lebenszeit in eine hieraus resultierende auch wirtschaftliche Zwangssituation gekommen war und das erklärte Ziel der Führung der Polizeidirektion war, den Kläger aus niederen Beweggründe („lästige Personalie“) zur „Aufgabe“ dieser Beamtenstellung zu zwingen.

Die Kindsmutter beförderte diese Zielsetzung der Führung der Polizeibehörde, indem sie dem Kläger einen familiären und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Heirat und Familienbildung mit zwei Kindern als Perspektive vorgaukelte. Im Gespräch war Tätigkeit in ihrer Kanzlei. Auch manipulierte sie den Kläger und wirkte auf ihn mit entsprechender Zielsetzung ein, indem sie beispielsweise darlegte, dass er bei der Polizei „keinen Fuß mehr auf den Boden“ bekäme und für diesen Beruf ohnehin „zu intelligent“ sei.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert
, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Es wird ein Abgleich mit der Idealisierung und Entwertung des Klägers empfohlen, die sich aus den Äußerungen der Kindsmutter im familienpsychologischen Gutachten ergeben.

Die Kindsmutter hat das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstört, wie sie oben nonchalant mitteilte, indem sie kurz nach Geburt des gemeinsamen Kindes feststellte: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“

V.
Der Beklagten war und ist bewusst, dass die Schädigungen durch Zeitablauf geschaffen werden, dass diese irreversibel und massiv sind und dass dieses Vorgehen eklatant rechtswidrig ist.

1.

Mit Schreiben vom 20.12.2011, Az.2 F 1462/11, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg wie folgt:

„Mit den Beteiligten wird besprochen, dass eine Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle stattfinden kann.
Beide Eltern sind damit einverstanden. Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2. Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden. Die Beraterin erhält die Telefonnummer des Kindsvaters. Die Kindsmutter wird ihr die Telefonnummer selber zukommen lassen“.

Zeugnis:

Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert verweigert infolge völlig unbehelligt vom Gericht jegliches Gespräch und jegliche Kommunikation mit der Mediatorin Frau Schmelter. Die Elternberatungsstelle am Dominikanerplatz, Würzburg, befindet sich ca. 5 Gehminuten von der Kanzlei der Kindsmutter, Marienplatz in Würzburg entfernt.

Auf telefonische Nachfrage Frau Schmelters verweigert die Kindsmutter auch jegliches Gespräch am Telefon und legt den Hörer auf.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Die Richterin wird von der Beraterin Frau Schmelter vielfach und in zahlreichen auch persönlichen Besprechungen von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt, ohne dass diese irgnedetwas veranlasst oder unternimmt.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Der Kläger führt bis Dezember 2015 insgesamt ca. 80 Einzelgespräche (Anfahrt von Stuttgart, 160 km) mit der Beraterin Frau Schmelter, mit dem Ziel, den rechtsfreien Zustand und den Kindesentzug und die (ab Oktober 2012) Kindesentführung durch die Kindsmutter zu beenden und über die Beraterin als Multiplikatorin auf das komplett untätige Gericht einzuwirken.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter
, Elternberatungsstelle Würzburg, zu laden über Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

2.
Mit Schreiben vom 10.10.2012, Az. 2 F 957/12, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg wie folgt:

„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergeleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind …. geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.“
.„Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat. Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.
….“ Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für …. bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien (Anm.: 2012!) zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Zeugnis:

Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das Fehlverhalten ist der Beklagten bekannt. Es ist bekannt, dass die Kindsmutter sich komplett entzieht, die Elternberatung hier bereits über Monate verweigert – dennoch veranlasst die Beklagte auch infolge bis 2015 nichts! 2015 wird der gültige Umgangsbeschluss zulasten des Klägers und seines Kindes aufgehoben, nachdem die Beklagte offenkundig die Akte faktenschaffend durch Zeitablauf über drei Jahre liegen ließ.

3.
Mit Schreiben vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg weiter wie folgt:

„Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äußern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau […..] habe festgestellt, dass (dieses) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung , die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen mit Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen.“

….“Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei (dem Kind) fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt und zuordnet und ablehnt, und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.
Rechtsanwältin Hitzelberger erklärt nach Rücksprache mit der Mutter, dass Bereitschaft bestehe, den Umgang beim Kinderschutzbund im Beisein von Frau Kleylein-Gerlich wieder aufzunehmen…..“.

Zeugnis:

Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Die Folgen, die hier durch erneuten Kindesentzug über sechs Monate unter Mißachtung vollstreckbaren Umgangsbeschlusses (Juni 2012 bis Dezember 2012) zweifelsfrei von allen Beteiligten benannt werden wurden infolge schuldhaft und vorsätzlich durch die Beklagte, insbesondere die völlig untätige zuständige Familienrichterin Antje Treu potenziert, bis augenblicklich über weitere vier Jahre!

Dies ist irreversibel.

Das Verhalten der Beklagten ist wie genannt als Mordmotiv zu werten.

Die o.g. Umgangspflegerin, Frau Kleylein-Gerlich, wurde mit Beschluss vom Dezember 2012 von der Richterin beauftragt.

Die Kindsmutter verweigerte infolge jedweden persönlichen und auch telefonischen Kontakt mit der Kindsmutter, anders als diese zuvor zweckmäßig vor Gericht über (durchweg hetzerisch und böswillig auf Ausgrenzung ausgerichtete) Anwältin verlauten ließ. Diese Falschaussage diente erkennbar lediglich der weiteren durchschaubaren Täuschung des Gerichts.

Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich
, Oberer Mainkai 1 , 97070 Würzburg

Mit Frau Kleylein-Gerlich bestand zum Kläger über das Jahr 2012 vielfach ein zunehmend beiderseits belastender Telefonkontakt, in welchem diese die völlige Untätigkeit des Gerichts und die komplette Verweigerung der Kindsmutter zur Kommunikation mit ihr beklagte.

Im Dezember 2013 teilte die Umgangspflegerin dem Kläger schließlich mit, dass diese Pflegscahft für das Kind des Klägers nun „ausgelaufen“ sei. Das Gericht habe trotz vielfacher Interventionsversuche seitens der Umgangspflegerin nichts unternommen.

Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich
, Oberer Mainkai 1 , 97070 Würzburg

VI.
Die Beklagte leugnet im Schutz des rechtsfreien Raumes der Provinzjustiz nicht nur jedwedes Verhalten zu Lasten des Klägers und seines Kindes.

Die Beklagte versucht auch, die Verbrechen im Amt zu vertuschen, wenn die Gefahr besteht, dass ortsfremde Dritte hiervon Kenntnis erlangen.

So wurde im Januar 2014 – nach bereits weiterem zwei Jahren massiver Schädigungen durch die Beklagte – nochmals versucht, den Münchner Fachanwalt Josef A. Mohr zur Beendigung des rechtsfreien Zustandes und der Kindesentführung in der Region Würzburg als Beistand hinzuzuziehen.

Unmittelbar nach persönlichem Gespräch am 10.01.2014 beantragte Herr Mohr Akteneinsicht bei der Beklagten.

Im Juni 2014 teilte die Kanzlei von Rechtsanwalt Mohr per E-Mail auf Nachfrage mit, dass die Beklagte bis dahin die Akteneinsicht verweigert hat:

…wir hatten beim Amtsgericht in Würzburg schriftlich um Akteneinsicht gebeten. Daraufhin teilte man uns mit, diese würden an uns übersandt, sobald das Gericht die Akten von der Sachverständigen zurückerhalten habe. Dies ist der leider immer noch „aktuelle“ Stand. Ich habe heute mehrfach versucht, die Geschäftsstelle telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Bei meiner Nachfrage in der Zentrale teilte man mir mit, dass heute Tag der offenen Tür sei und alles ein wenig anders laufe……

Zeugnis:
Rechtsanwalt Josef A. Mohr
, Leonrodstraße 14a, 80634 München

Bei der „Sachverständigen“, die hier genannt ist, handelt es sich um Frau Katharina Behrend, die mit folgender Vorgabe von der Beklagten hinzugezogen wurde, im Dezember 2012.

Mit Schreiben vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg weiter wie folgt:

„Das Gericht weist darauf hin , dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten einzuholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist.

Zeugnis:

Antje Treu, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Frau Behrend legte im Oktober 2012 nach 22 Monaten ein 11-seitiges sog. Gutachten vor, in welchem sie eine Bindungsblockade durch die Kindsmutter konstatiert und ansonsten versucht, die Untätigkeit der Beklagten zu entschulden, die überfordert sei, da die Kindsmutter nicht kooperiere. Auf Grundlage eines Treffens mit dem Kind 2013 will sie darüberhinaus festgestellt haben, dass das Kind nicht instrumentalisiert und von der Kindsmutter beeinflusst sei.

Die Angabe der Beklagten, die Sachverständige habe im Jahr 2014 diese Akten in Besitz, so dass sie dem Fachanwalt über ein halbes Jahr nicht zugesandt werden könnten, sind eine durchschaubare Schutzbehauptung der Beklagten zur Verdeckung der Verbrechen im Amt.

Resümee:

Die komplette Entrechtung als Vater und als Rechtsuchender über ein Jahrzehnt lang ist durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg unter Aufrechterhaltung einer Fassade von Rechtsstaatlichkeit und dem Nimbus der Justiz gelungen.

Die Schädigungen sind insoweit irreversibel.

Der Verlust jeglicher Teilnahme an der Kindheit und dem Leben eines leiblichen und rechtlichen Wunschkindes des Klägers geschah willkürlich und schuldhaft durch konkret zuzuordnende Personen und ist nicht wiedergutzumachen.

Es ist jedem Laien ersichtlich, dass dieser Konflikt zeitnah und zum Wohle des Kindes über Kommunikation und Beratung der Eltern hätte gelöst werden müssen.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Stattdessen wurde, wie sich aus der gesamten vorliegenden Aktenlage des Gerichts ergibt, seit Dezember 2003 eine Kommunikation im Sinne der sich komplett entziehenden Kindsmutter verhindert und mittels Gewaltschutzgesetz gar einseitig zu Lasten des Klägers strafbewehrt.

Die Kindsmutter und ihr Umfeld konnten vom Tag der böswilligen Ausgrenzung des Klägers und Vaters über das unzuständige Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung unter dem Etikett „Belästigung“ der Kindsmutter frei über das Kind und dessen Entwicklung bestimmen, auf dieses einwirken und die Bindung zum Vater zunächst über Jahre zerstören, die Ausgrenzung nomalisieren, und diesen bis zum heutigen Tag mittels der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in ihrem Sinne dämonisieren und als Paria darstellen.

Dies ergibt sich aus der gesamten vorliegenden Akte. Ebenso der Vorsatz, mit dem dies geschah.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz
, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Morde und Suizid sind regelhaft Folge solcher Entrechtungen und willkürlichen Ausgrenzungen.

Durch eine Aufklärung und die Zuweisung eines erheblichen Schadensersatzes und Schmerzensgeldes ist auch im Rahmen der Generalprävention solchen Machenschaften bei deutschen Gerichten endlich eine Grenze aufzuzeigen.

Die rechtsfreien Räume, die Väter in unverschuldeten Trennungskonflikten und hieraus geschlechtsspezifischer Kriminalisierung und Rollenzuweisung erleiden müssen, schädigen das Ansehen der gesamten deutschen Justiz weit über die Grenzen hinaus.

Die Korrekturen des Europäischen Gerichtshofes werden ignoriert und von Provinzgerichten und unfähigen Einzelpersonen wie hier im Freistaat Bayern konterkariert.

Der Machtmissbrauch, der Frauen wie hier der Volljuristin Kerstin Neubert durch die deutsche Justiz ermöglicht wurde und wird, ist untragbar in einem Rechtsstaat.

Die Unredlichkeit, mir der Gutachter und Rechtsanwältinnen, die derarte Konflikte als gewinnabwerfendes Geschäftsmodell zum Schaden von Kindern missbrauchen, zeigt dieser Fall hier exemplarisch auf.

Beweis:
Blog des Klägers
, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

https://martindeeg.wordpress.com/

Anstatt den Machtmissbrauch durch eine Kindsmutter klar zu benennen, wird in unredlichster Art und Weise von Justizjuristen versucht, hier einen Konflikt zweier Eltern auf Augenhöhe zu phantasieren.

Die eigene Dummheit, Unfähigkeit und Verschleppung wird dadurch zu kaschieren versucht, diese Eltern dann zweckmäßig als „hochstreitig“ darzustellen, auch wenn – wie im vorliegenden konkreten Fall – über ein Jahrzehnt nicht ein ernsthafter Versuch der Schlichtung / Mediation und der begleiteten Kommunikation erfolgt, sondern diese unter Machtmissbrauch von der das Kind „besitzenden“ Partei wie durch Rechtsanwältin Neubert bereits im Ansatz unbehelligt grundlos verweigert wird.

Beweis:
Blog des Klägers
, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

https://martindeeg.wordpress.com/

Es wird hiermit nochmals benannt, dass die seit 2003 von den Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschuldeten Schäden seit langem objektiv als Mordmotiv zu werten sind.

Durch die anhaltende Weigerung einer rechtsstaatlichen Aufklärung der Verbrechen im Amt und des Kindesentzuges hat sich dieses Motiv potenziert.

Beweis:
Blog des Klägers
, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

https://martindeeg.wordpress.com/

Auch als rechtstreuer und unbescholtener Bürger und ehemaliger Polizeibeamter muss man sich nicht grenzenlos von staatlichen Behörden für dumm verkaufen lassen.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.
Familienmediator, BAFM

Warum Menschen töten – 14 Jahre asozialer Kindesentzug und Ausgrenzung eines unbescholtenen Vaters durch Verbrecherjuristen im rechtsfreien Raum Würzburg.

Mit braucht niemand mehr irgendetwas „wünschen“ – mein Leben ist zerstört, meine Vaterschaft irreversibel zerstört.

Die Schuld hierfür trägt diese Frau, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die mir zuerst vorgaukelte, mit mir eine Familie gründen zu wollen und mich dann drei Monate nach Geburt unseres Wunschkindes mal eben mittels sog. Gewaltschutzverfügung willkürlich entsorgte und bis heute zum ausgegrenzten Paria ohne Bindung zum Kind machte. Hierfür reichte es, dem dummen desinteressierten Zivilrichter Thomas Schepping (bzw. dessen Rechtspflegerin Lassen) in Würzburg vorzulügen, ich sei ihr Ex-Freund, der sie irgendwie bedrohe und belästige. Dumm, dass da das gemeinsame Kind ist, von dem sie mich seit 14 Jahren mit immenser Unterstützung asozialer Arschlöcher fernhält, die sich von ihr einlullen lassen oder ohnehin der Meinung sind, dass Männer gewalttätige Dreckschweine sind, auf die man alles projizieren kann, je nach Bedarf.

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Oder wie Neubert es selbst 2004 ausdrückte:

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“…Seite 30

Bayerische „Richter“ wie der Kriminelle und Justizverbrecher Thomas Schepping, der sich hochgewanzt hat zum Direktor des AG Gemünden, machen nach außen keine Fehler, auch wenn Menschen dabei draufgehen – deshalb wird dieses folgenschwere Justizverbrechen bis heute vertuscht, während man seitens dieser verbrecherischen Justiz Würzburg zunehmend versuchte, mich mittels Amtsmissbrauch – und letztlich Freiheitsberaubung im Amt infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde – zum Kriminellen und Irren zu stigmatisieren.

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Wie selbstverständlich hat man seit 2003 meine Vaterschaft zerstört, wie ich in diesem Blog, an dem keiner der TÄTER mehr vorbeikommen wird, beweisrechtlich dokumentiert habe.

Ein rechtsfreier Raum, der Verbrecher in den eigenen Reihen deckt und Menschen solange ausgrenzt, bis sie töten oder vor einen Zug springen.

Das einzige was Neubert schützt, ist unser Kind. Das habe ich schon vor rund zehn Jahren gesagt. Eine asoziale, rücksichtslose Täterin, dominant und egozentrisch, bei Bedarf dann ein verhuschtes „Opfer“ das mit den Tränen „kämpft“….

Ich habe in den letzten Wochen diese Klage geschrieben. Sie wird so nutzlos sein wie alle meine Anträge, Beschwerden und Klageschriften seit 2003 gegen diese asozialen Justizverbrecher.

Es scheint mir daher inzwischen wichtiger, dass sie im Internet verfügbar ist, damit keiner behaupten kann, er weiß von nichts!

An das
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Mehrfertigung

Landtag Baden-Württemberg

Polizeibehörde Stuttgart

Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.

Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg oder dem schlichten Verschwindenlassen der Akte bei den Justizbehörden Würzburg.

Das Justizministerium Bayern verweigert darüberhinaus jedwede Ausübung einer Dienstaufsicht über die Justizbehörden Würzburg/Bamberg:

StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen

1. Zerstörung der Vaterschaft des Klägers durch rechtswidrigen Kindesentzug über 13 Jahre und weiter anhaltend, Beihilfe zur Kindesentführung seit Oktober 2012 und weiter anhaltend durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention (Umgangsboykott und Kindesentzug durch Mütter und alleinerziehende Väter) und aufgrund der über 13 Jahre anhaltenden asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 12 Millionen Euro angezeigt.

Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der Kläger ist durch den Missbrauch von Amtsgewalt, die Straftaten im Amt, die Störungen des Rechtsfriedens und das konkrete, in dieser Klage geschilderte parteipolitisch gedeckte Verhalten der Justiz Würzburg/Bamberg objektiv als radikalisierter Gefährder einzustufen.

Die so insbesondere durch dreizehn Jahre Kindesentzug verschuldete Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und die weiter traumatisierenden Grundrechtsverletzungen zu Lasten des Klägers und seines Kindes werden gezielt missbraucht, um innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten die Straftaten im Amt zu vertuschen und den Kläger und sein Kind anhaltend immer weiter zu schädigen anstatt auf die Kindsmutter ei zuwinken, um deren verbrecherisches Verhalten seit 2003 aufzuklären und zu sanktionieren!

Befangenheit ist offenkundig, wenn Justizbehörden über sog. Fehler und Verbrechen im Amt in eigener Zuständigkeit entscheiden sollen, wie aus den Gesamtvorgängen zwischen 2004 bis 2016 hervorgeht und beweisrechtlich dokumentiert ist.

Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

https://martindeeg.wordpress.com/

Weitere Zivilklagen und Mitteilungen an das Ministerium und den Landtag erfolgen zu folgenden Sachverhalten:

2. Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger (Netzwerk des CSU-Juristen Clemens Lückemann) ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.

3. Erstellung eines vorsätzlichen Fehlgutachtens Und unrichtigen ärztlichen Zeugnisses durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) zugunsten und auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg zwecks missbräuchlicher Anwendung des § 63 StGB gegen den Kläger. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger und des berufenen Sachverständigen sowie der anhaltenden Stigmatisierung des Klägers durch Fehlgutachten ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro angezeigt.

4. Inhaftierung des Klägers über mehrere Wochen in einer 4-Mann-Zelle (durch Stockbetten erweiterte 2-Mann-Zelle) der JVA Würzburg mit bis zu drei starken Rauchern. Der Kläger ist Nichtraucher. Hier ist aus Gründen der Generalprävention ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro durch den Freistaat Bayern angezeigt.

Durch diese Repressionen und Verbrechen im Amt verfolgten die Täter der bayerischen CSU-Justizbehörden erkennbar den Zweck, den Kläger davon abzubringen, weiter seine berechtigten Anliegen geltend zu machen und sich weiter juristisch um die Verwirklichung der Vater-Kind-Bindung zu bemühen, die die Kindsmutter in asozialer Weise verhindert.

Dieser von der Beklagten angestrebte Erfolg ist nicht eingetreten, vielmehr gelang es ab Mai 2010 mittels Beschluss und Durchsetzung der Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, unmittelbar nach dem Versuch der Täter, mich als „gefährlichen Irren“ dauerhaft in der Forensik wegzusperren, wöchentliche Treffen und Kontakte und so den Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind zu verwirklichen.

Ab Mai 2012 gelang es der Kindsmutter wieder mithilfe der erneut untätigen Familinrichterin Treu und verbrecherisch agierender Justizmitarbeiter sowie der widerwärtigen eskalierenden Hetzanwältin Dr. jur. Gabriele Hitzlberger, jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.

Die Schwere und Dauer der Straftaten und Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz schließt aus, dass die Täter und Verantwortlichen sich den Konsequenzen entziehen werden.

Begründung / Beweisvortrag:

I.
Die Beklagte ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass seit 15.12.2003 rechtswidrig der Kontakt und die grundgesetzlich garantierten Elterpflichten und Elternrechte zwischen dem Kläger als leiblichem Vater und seinem damals drei Monate alten Kind dauerhaft und konsequent zerstört wurde.

Der Kläger hat als rechtlicher und leiblicher Vater durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 und wieder seit Juni 2012 anhaltend jeden Kontakt zu seinem Kind verloren.

Der Kläger stellte ersten Antrag als Vater des drei Monate alten Kindes mit Datum vom 27.12.2003 an das Familiengericht Würzburg. Mit Datum vom 31.03.2003 teilte die Amtsrichterin Antje Treu hierauf mit, dass das Jugendamt zuständig sei. Erst auf erneuten Antrag wurde mit Datum vom 13.08.2004 eine mündliche Verhandlung anberaumt, Az. 002 F 5/04.

Beweis:
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Zu diesem Zeitpunkt war die Bindung zum Kind bereits anhaltend acht Monate zerstört, der Kläger aufgrund Kindesentzug und ungerechtfertigter Kriminalisierung traumatisiert.

Der Rechtsfrieden war bereits zu diesem Zeitpunkt eklatant gestört.

Ein erster vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind wurde veranlasst mit Datum vom 28.04.2005, wöchentlich drei Stunden.

Der Verfahrenspfleger Rainer Moser wird beauftragt, wöchentlich drei Stunden Kontakt zwischen Vater und Kind sofort anzubahnen und durchzuführen.

Der Verfahrenspfleger verweigerte infolge rechtswidrig die Durchführung dieser Aufgabe.

Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Der Verfahrenspfleger unterließ infolge die Durchführung der beschlossenen Kontakte und meldete sich auch nicht beim Kläger, worauf dieser sich mit Schreiben vom 04.06.2005 an das Gericht wandte.

Die Richterin verfasste mit Schreiben vom 08.04.2005 folgende ergänzende Anordnung an den Verfahrenspfleger:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Erst hierauf traf sich der Verfahrenspfleger mit dem Kläger in dem Würzburger Cafe am Dom, wobei er nebenher privat telefonierte und einen völlig desinteressierten Eindruck an den Vorgängen und der Druchführung der vom Gericht beschlossenen Kontakte zeigte. Hernach meldete sich der Beschuldigte Moser wieder nicht und führte auch die beschlossenen Kontakte nicht durch.

Zeugnis:
Rainer Moser, Wiesengrundweg 27, 97249 Eisingen

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Die Unfähigkeit und Inkompetenz des sog. Verfahrenspflegers, der sich offenkundig von der Kindsmutter, mit der er sich nach eigenen Angaben 17mal getroffen hatte, manipulieren ließ, missbrauchte die Richterin und Beklagte Antje Treu infolge rechtswidrig und schuldhaft und ohne Änderung der Gegebenheiten oder des Kindeswohls mit Datum vom 24.08.2005 zu einem sog. Umgangsausschluss gegen den Vater für weitere zwei Jahre, nachdem bereits schuldhaft und rechtswidrig die Bindung zum Kind über zu diesem Zeitpunkt 20 Monate rechtswidrig verschuldet worden war.

Beweis:

Anlage
Blog des Klägers, Originaldokumente Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Durch dieses grotesk willkürliche und rechtswidrige Verhalten der Justizbehörden Würzburg wurden die bereits vorhandenen Schädigungen potenziert, der Weg für weitere rechtswidrige Kriminalisierung, Pathologisierung und Traumatisierung des Klägers durch Kontaktverlust zum Kind geebnet, wie sie zwischen 2005 und 2010 erfolgten und die Bindung des Kindes zu seinem Vater in der lebenslang prägenden Triangulierungsphase des Kindes rechtswidrig zerstört.

Zeugnis: Antje Treu, zu laden über Oberlandesgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Bereits dieser weiter lebenszerstörende und die Ausübung der Vaterschaft vereitelnde Vorgang ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Die Traumatisierung und Ausgrenzung des Klägers wurde potenziert und gleichzeitig gerichtlich normalisiert. Der Rechtsfrieden wurde eklatant weiter gestört.

II.
Ein vollstreckbarer Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09 auf konkrete wöchentliche Treffen jeden Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr sowie dessen Durchsetzung führte zu einer überaus positiven Entwicklung, bei der durch wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind – nach sechseinhalb Jahren rechtswidriger Bindungszerstörung im Sinne der Kindsmutter – eine liebevolle und vertrauensvolle Bindung entstand, in der das Kind seinen Vater als solchen kennenlernte und Vertrauen fasste, die der Dämonisierung und Ausgrenzungsabsicht der Kindsmutter zuwiderlief.

Wöchentliche Treffen, zu denen der Vater jeweils am Morgen von Stuttgart nach Würzburg und am Abend zurück nach Stuttgart fuhr, fanden so statt am:

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Folgende Termine fielen auf Wunsch und aufgrund Unpässlichkeit der Kindsmutter kurzfristig aus:

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Infolge wurde der vollstreckbare Beschluss der Richterin Sommer (Richterwechsel) vom 09.04.2010, Amtsgericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09, rechtswidrig und schuldhaft seit
1. Juni 2012 missachtet und nichts unternommen, diesen durchzusetzen.

Am 01. Juni 2010 erfuhr der Kläger erst vor Ort beim Kinderschutzbund in Würzburg auf telefonische Nachfrage bei der Helferin, dass die Kindsmutter das Treffen „abgesagt“ hatte.

Entsprechende Anträge auf Ordnungsgeld, auf Schlichtung und Mediation durch den Kläger wurden (nach erneutem Richterwechel) durch die erneut zustänige Richterin Antje Treu unterschlagen und unterdrückt, was den Tatbestand der Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert gemäß § 339 StGB und der Urkundenunterdrückung gemß § 274 StGB verwirklicht.

Der Kläger hat als leiblicher und rechtlicher Vater weiter durch Verschulden der Justiz und der Behörden Würzburg zwischen Dezember 2003 und Mai 2010 sowie seit Juni 2012 anhaltend keinerlei Kenntnis über Befindlichkeit, Leben und Lebensgestaltung seines leiblichen
Kindes. Anträge wurden über Jahre nicht bearbeitet. Auch über das Gericht mehrfach beantragte Fotos seines wurden dem Kläger nicht übersandt.

Das Leben und die Vaterschaft des Klägers ist durch Rechtsbrüche und Schuld der Justiz und der Behörden Würzburg zerstört.

Die schuldhaften Schädigungen auch des Kindes des Klägers sind seit langem objektiv als Mordmotiv gegenüber den Verantwortlichen bei den Justizbehörden zu werten.

Der Kläger leidet durch anhaltende Rechtsbrüche und Missbrauch von Amtsgewalt durch die Justizbehörden Würzburg unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung, die fortlaufend willkürlich verstärkt wird. Elternrechte sind Gründ- und Menschenrechte, die auch für Väter gelten.

Diese Grund- und Elternrechte des Klägers werden hier seit 2003 mittels eines asozialen, widerwärtigen und parteiischen Gesinnungsstrafrechts ausgehebelt, das sich in einer Form von Gewohnheitsrecht gegen Männer und Väter in der Region etabliert hat.

Die Polizei in Baden-Württemberg, die seit 2014 fortlaufend persönlich von den Vorgängen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg persönlich informiert wird, geht von struktureller Korruption zu Lasen des Kindsvaters und dessen Kindes aus.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das sog. Tatortprinzip als auch die örtliche Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg bei Bearbeitung von Strafanzeigen und Zivilklagen in dieser Sache führen nachhaltig zur Vertuschung und Verdeckung der Straftaten im Amt in eigener Sache.

Zeugnis:
Frau Pkín Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

III.
Mit Datum vom 15.12.2003 erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert vor dem Zivilgericht Würzburg mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung nach § 156 StGB eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kindsvater. Einen gerichtsfesten oder nachvollziehbaren Anlass für diesen Vorgang gibt es bis heute nicht (Az. 15 C 3591/03).

Ein Kontaktverbot wurde unkompliziert erlassen und am 22.12.2003 zugestellt. Trotz der sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließenden Auswirkungen auf das drei Monate alt Kind der Parteien wurde der Vorgang weder an das zuständige Familiengericht Würzburg abgegeben noch dieses informiert.

Ziel dieser Gewaltschutzverfügung war und ist erkennbar die Entsorgung meiner Person als Vater des drei Monate zuvor geborenen Wunschkindes, da ich aufgrund finanzieller und wirtschaftlicher Situation sowie beruflichem Status als Ex-Polizist nicht mehr den Ansprüchen der Kindsmutter genügte.

Die Kindsmutter missbrauchte demnach meine Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Familienbildung, Heirat) betrügerisch dazu, um ein Kind mit hervorragenden Erbanlagen zu erlangen und hernach alleine zu besitzen. Ein anderer Schluss ist aus den bis heute erfolgten Vorgängen kaum noch nicht glaubhaft zu machen.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Es handelt sich hierbei um einen strafbaren Betrug gemäß § 263 StGB, vergleichbar mit sog. Heiratschwindel. In diesem Fall ist der Vorsatz nicht der, monetäre oder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen sondern die der, dass die Kindsmutter unter Ausgrenzung des Vaters mithilfe falscher Eidesstattlicher Versicherung diesen aus dem Leben des Kindes zu entfernen sucht und das gemeinsam gewünschte Kind infolge in Alleinmacht besitzen möchte.

Die Gewaltschutzverfügung wird gemäß den von feministischen Lobbys durchgezwungenen Gesetzes ohne Anhörung meiner Person, ohne Beweisvorlage und anhand Glaubhaftmachung der Kindsmutter durch die Rechtspflegerin des Zivilgerichts, Frau Lassen aufgenommen und vom damaligen Amtsrichter Thomas Schepping lediglich noch abgezeichnet.

Zeugnis:
Direktor des Amtsgerichts Gemünden, Thomas Schepping, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden am Main – der Zeuge ist Beschuldigter

Bis heute wird von Beamten der bayerischen Justiz darüber in der Öffentlichkeit getäuscht, dass dieses Gesetz unter anderem vorrangig zur Stigmatisierung von Männern im Trennungkonflikt führt und seit langem gezielt zur Vorteilsschaffung der Kindsmütter in Trennungs- und Kindschaftskonflikten missbraucht wird.

Im konkreten Fall hier führen hoheitlich tätige Beamte und Beamtinnen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Polizei Würzburg (ebenso wie mit monetären Interessen agierende sog. Fachanwältinnen für Familienrecht) in Würzburg Veranstaltungen und Lehrgänge für Frauen durch, wie mit dem Vorwurf Gewalt und dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes Väter zu stigmatisieren sind, sobald Trennungsabsicht besteht.

Durch die Amtsgewalt wird diesen rechtsfernen, feministisch motivierten Aktionen ein seriöser Anstrich gegeben. Die zur Objektivität verpflichtete Polizeibehörde und Staatsanwaltschaft Würzburg ergreift hier ohne Vorliegen eines konkreten Sachverhalts bereits pauschal Partei für Frauen.

Hierdurch werden Falschbeschuldigungen gegen Männer und Väter provoziert, den Frauen und Kindsmüttern nahegelegt, dass sie für falsche Darstellungen nicht belangt werden und auch keinerlei Interesse daran besteht, in dieser Richtung Fragen zu stellen.

Mit Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz hat dieses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Familiengerichtsbarkeit nichts mehr zu tun. Dies ist faktenschaffendes Gesinnungsstrafrecht.

Konkretes und beweisrechtliches Beispiel hierfür:

Die mit Ermittlungen und Strafverfolgung gegen meine Person befasste Würzburger Staatsanwältin Angelika Drescher, teilte in öffentlicher Veranstaltung (Rathaus Würzburg, Ausstellung „Rosenstraße 76“, Podiumsvortrag unter Beteiligung Familiengericht Würzburg, Abt. „häusliche Gewalt gegen Frauen“ des Polizeipräsidiusm Unterfranken) auf mündlich gestellte Frage des Kindsvaters, was gegen den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bspw. bei Kindschaftskonflikten unternommen werde, wörtlich mit „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes“.

Zeugnis:
1. Sigrid Endrich, Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder in Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Zeugnis:
2. Christiane Förster, Bergstr. 59, 97076 Würzburg

In einem öffentlichen Veranstaltungshinweis vom 17.11.2006 wurde für diese parteiisch gegen Männer und für den Missbrauch der einschlägigen Gesetzgebung ausgerichtete Veranstaltung wie folgt geworben:

„Zur Ausstellung begleitend finden verschiedene Veranstaltungen statt. So wird am Freitag, 17. November, im Kino Corso der Film *Öffne meine Augen“ von Iciar Bollain gezeigt. Im Anschluss stellen sich Ursula Henneken, Leiter des Frauenhauses vom Sozialdienst katholischer Frauen, Brita Richl, Leiterin des Frauenhauses der Arbeiterwohlfahrt, und Herbert Wimmer von der Beratungsstelle der Arbeitswohlfahrt zum Gespräch.

Am Dienstag, 21. November, referieren Georg Günter und Sigrid Endrich vom Polizeipräsidium Unterfranken sowie Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher und Familienrichter Dr. Alfred Page über *Häusliche Gewalt * Wie können Polizei, Staatsanwaltschaft und Familiengericht helfen?. Beginn ist um 18.30 Uhr im Wappensaal des Würzburger Rathauses.“

Beweis:
Veröffentlichung vom 17.11.2006
http://www.unser-wuerzburg.de/index.php?site=news&news_ID=180&titelindex=

Die Justizbehörden und die Strafverfolgungsbehörden Würzburg sind bei derarter Gesinnung und parteiischer Voreingenommenheit ganz offenkundig weder in der Lage noch gewillt, den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter – noch dazu Juristin – objektiv und neutral aufzuklären und zu ermitteln.

Stattdessen wird öffentlichkeitswirksam und unter Missbrauch der Amtsgewalt durch hoheitlich tätige und zur Objektivität verpflichtete Amtsträger hier eine Anleitung für Falschbeschuldigungen gegeben.

In der örtlichen Mainpost wurde folgende Meldung verbreitet, bezugnehmd auf eine von der Staatsanwaltschaft Würzburg über einen örtlichen Bäcker initiierte Aktion, mit der auf Brötchentüten dafür geworben wird, Männer wegen vorgeblicher häuslicher Gewalt anzuzeigen und sog. Gewaltschutzverfügungen zu beantragen, Überschrift „Gewalt kommt nicht in die Tüte“:

…..„Wer Auffälligkeiten in seiner Umgebung bemerkt, sei es bei Nachbarn oder Familienmitgliedern, sollte sich nicht scheuen, Polizei oder andere Hilfsstellen zu benachrichtigen“, klärt die diplomierte Sozialarbeiterin auf.
Bundesweit wird jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt, in Würzburg sind jährlich 2000 Frauen betroffen. Dies geht aus der Statistik der Polizei hervor.“….

Es ist offenkundig, dass der Kläger als zu Unrecht beschuldigter und mit Verfügungen belegter Kindsvater hier bei den Justizbehörden Würzburg einer Wand von Staatsjuristen und Amtsmissbrauch gegenübersteht, bei der keinerlei Wille und Motivation zur Beachtung der Unschuldsvermutung, zur Aufklärung von Falschbeschuldigung der Kindsmutter oder zur Sicherung der grundgesetzlich garantierten Elternrechte gegenüber der Volljuristin und Frau Kerstin Neubert hat.

Es besteht hier nicht nur ein Opferbonus sondern auch ein Freibrief, der der Kindsmutter durch bloßen Vorwurf und Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes über Recht und Gesetz stellt und im Gegenzug, der den weiteren ungehinderten Besitz des Kindes unter Ausgrenzung und Entrechtung des Kindsvaters als Mann zwingend und für jeden vernünftig denkenden Menschen zur Folge hat.

Diese Folgen sind nun seit 13 Jahren schuldhaft zu verantworten.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Juristin Kerstin Neubert wird bis heute unter fortlaufender Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.

Die Kindsmutter und Volljuristin macht bereits beginnend 2004 in familienrechtlichem Gutachten keinen Hehl mehr daraus, dass die Motivation für den Antrag der sog. Gewaltschutzverfügung persönliche und innere Zielsetzung war, mich als Partner und Vater des Kindes loszuwerden und jeglichen weiteren Kontakt und Kommunikation zu verhindern und zu vereiteln.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Der Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung gemäß § 156 StGB ergibt sich bereits zweifelsfrei aus dem sog. familienpsychologischen Gutachten des Würzburger Prof. Joachim Wittkowski, welches dieser am 17.12.2004 dem Familiengericht vorlegt, Az. 2 F 5/04.

Über die Begegnungen und die Aussagen der Kindsmutter schreibt der sog. Sachverständige:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.“
Seite 17/18

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Zu diesem Zeitpunkt gelang es der Kindsmutter auf Grundlage der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Gewaltschutzverfügung bereits über ein Jahr, jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln.

Die Kindsmutter teilt hier unverhohlen mit, dass die Gewaltschutzverfügung einzig dazu diente, ihre Gefühle zu befriedigen bzw. irreale innere Ängste zu unterdrücken, die sie als „Panik“ bezeichnet und die sie zum Maßstab allen Handelns seit 2003 machte. Die Lebenszerströrung und die Zerstörung der Vaterschaft, die Schädigung des Kindes ordnet sie seit Ende 2003 dieser inneren Befriedigung eigener Befindlichkeiten unter.

Die Gewaltschutzverfügung missbraucht Rechtsanwältin Neubert, um den Kindsvater auf Distanz und vom Kind fernzuhalten, die zwingend notwendige Kommunikation auf Elternebene zu vereiteln.

Die asoziale Zielsetzung der Augrenzung des Kindsvaters vom Leben des Kindes wie es in den folgenden 13 Jahren von der Kindsmutter rechtswidrig erzwungen wurde, das asoziale Besitzdenken und die anmaßende Hybris gegenüber männlichen Partnern der Kindsmutter ergeben sich weiter unter anderem aus diesen Passagen des Gutachtens, die dem Familiengericht und auch dem Strafgericht seit 2004 vorliegen:

—-„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?

„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“
Seite 34

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35

Beweis:
Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

IV.
Bis zum Erhalt der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangten Gewaltschutzverfügung durch die Beklagte war für den Kläger in keiner Weise ersichtlich, dass die Kindsmutter bereits die „Alleinerziehung“ unter aggressiver Ausgrenzung des Klägers als Vater massiv betrieb.

Kindsvater und Kindsmutter bereiteten sich während der Schwangerschaft gemeinsam auf die Geburt und die Familienbilung mit Kind vor. Die einzigen hierbei störenden Elemente waren immer wieder auftretende diffuse Befindlichkeitsstörungen der Kindsmutter (Eiferssuchtsattacken gegen den Kindsvater), die sich jedoch ab April 2003 komplett einstellten.

Unter anderem Geburtsvorbereitungstermine bei der Hebamme wurden gemeinsam von Kindsvater und Kindsmutter besucht.

Zeugnis:
Frau Claudia Holter, Hebammenpraxis, Stauferstraße 14, 97076 Würzburg

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Der Kläger hatte beim Zusammenzug mit der Kindsmutter dem Druck der Polizeidirektion Böblingen nachgegeben, die – initiativ bis heute vertuschter massiven Dienstvergehen des Polizeibeamten Roland Eisele (Verweigerung des täglichen Dienstes auf dem Polizeirevier, Verbot des Kontaktes zu Kollegen, Unterschlagung einer Krankmeldung, rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge, Verleumdung und Beleidigung) – mit massivem Mobbing erreicht hatte, dass der Kläger als Polizeibeamter auf Lebenszeit in eine hieraus resultierende auch wirtschaftliche Zwangssituation gekommen war und das erklärte Ziel der Führung der Polizeidirektion war, den Kläger aus niederen Beweggründe („lästige Personalie“) zur „Aufgabe“ dieser Beamtenstellung zu zwingen.

Die Kindsmutter beförderte diese Zielsetzung der Führung der Polizeibehörde, indem sie dem Kläger einen familiären und wirtschaftlichen Zusammenhalt, Heirat und Familienbildung mit zwei Kindern als Perspektive vorgaukelte. Im Gespräch war Tätigkeit in ihrer Kanzlei. Auch manipulierte sie den Kläger und wirkte auf ihn mit entsprechender Zielsetzung ein, indem sie beispielsweise darlegte, dass er bei der Polizei „keinen Fuß mehr auf den Boden“ bekäme und für diesen Beruf ohnehin „zu intelligent“ sei.

Zeugnis:
Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Wohnanschrift ist nicht bekannt, die Zeugin ist zum Zweck der Kindesentfremdung seit Oktober 2012 untergetaucht, zu laden über: Kanzlei Pickel & Partner, Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Es wird ein Abgleich mit der Idealisierung und Entwertung des Klägers empfohlen, die sich aus den Äußerungen der Kindsmutter im familienpsychologischen Gutachten ergeben.

Die Kindsmutter hat das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstört, wie sie oben nonchalant mitteilte, indem sie kurz nach Geburt des gemeinsamen Kindes feststellte: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“

Martin Deeg