Dr. Jörg Groß – Würzburger Fehlgutachter von bayerischer Justiz geschützt

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Und ein kurzer Schwenk zu einer anderen Facette der Justizverbrechen, die hier weiter zu vertuschen versucht werden, das Ministerium und die Staatskanzlei in München beweisrechtlich informiert, wie in diesem Blog für jedermann nachzulesen…

Hier prägnant zusammengefasst: http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Aufgrund des Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters Groß wurde ich 2009/2010 über sieben Monate zu Unrecht in der Forensik Lohr eingesperrt.

Das erklärte Ziel: die dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB auf Grundlage des Fehlgutachtens.

Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um ein vorsätzliches Zusammenwirken von Justizangehörigen der Staatsanwaltschhaft Würzburg und einzelner Richter in Würzburg/Bamberg handelt, die den als „verlässlich“ bekannten Gerichtsgutachter sehr bewusst und gewollt (siehe Link!) einspannten, um eine dauerhafte Freiheitsberaubung im Amt mithilfe seines Phantasie-Gutachtens begehen zu können. Der „Fall“ Gustl Mollath ist zur Genüge bekannt.
Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Die Hauptverantwortlichen CSU-Funktionäre, auch Dr. Groß kandidierte als Stadtrat für die CSU…..

Auch nachdem Prof. Dr. Nedopil das Fehlgutachten im März 2010 als solches entlarvte – keine der Diagnosen, Prognosen und Darstellungen des Dr. Groß traf zu – wird der Gerichtsgutachter durch „seine“ Justiz Würzburg weiter gedeckt. Ich werde im PKH-Verfahren rechtsbeugend auflaufen gelassen, das Ministerium schweigt und ignoriert.

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Ein anderer „Fall“ – der weiter AKTUELL zeigt, wie generell versucht wird, selbst gröbste Fehler und Fehlgutachten von sog. Sachverständigen abzuwiegeln und die FOLGEN und Lebenszerstörungen hieraus zu bagatellisieren….aber anders als in Würzburg wird der Betroffene nicht unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren auflaufen gelassen:

„Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80 000 Euro und etwa 38 000 Euro Schadensersatz fordert Justizopfer Norbert Kuß von einer Gerichtspsychiaterin, deren Gutachten ihn unschuldig ins Gefängnis brachte.“

….“Kuß und seine Familie, die wegen des Prozesses und der Inhaftierung wiederholt vor dem Ruin stand, kämpften gegen die langsamen Mühlen der Justiz. Erst das dritte Wiederaufnahmeverfahren war erfolgreich. Im November 2013 erfolgte ein Freispruch erster Klasse – aus „tatsächlichen Gründen“. Zuvor hatte ein anerkannter Sachverständiger aus Freiburg im Gutachten seiner Homburger Kollegin durchaus „gravierende methodische Mängel“ und „Fehleinschätzungen“ nachgewiesen. Daniela Lordt, Anwältin von Kläger Kuß, wirft der Gutachterin vor, sie habe „grob fahrlässig“ gehandelt. Wichtige Fakten, Erkenntnisse und Informationen nicht berücksichtigt. Deshalb sei ihr Mandant unschuldig verurteilt worden und saß 683 Tage in Haft.

Ausführlich ließen sich die Richter von Norbert Kuß schildern, was er als unschuldig verurteilter Kinderschänder hinter Gittern erlebt hatte. „Ich hatte ständig Angst, wurde verbal und körperlich angegriffen.“ Beim Hofgang wurde mit einem schweren Holzklotz nach ihm geworfen. Schlaflosigkeit, Albträume und eine Tinitus-Erkrankung (ständiges Rauschen im Ohr) plagen ihn seit der Haft, berichtete der Mann, der nach dem Urteil zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden war und finanzielle Einbußen erlitt. Mittlerweile hat er wieder den Status eines pensionierten Beamten.

Richter Hoschke lässt durchblicken, dass die Argumentation von Anwalt Stephan Krempel, der die Gutachterin vertritt, mögliche Regressforderungen des Klägers seien längst verjährt, kaum Erfolgsaussichten hat. Auch mehreren Beweisanträgen Krempels will die Kammer nicht folgen.

Das Gericht will am 4. Dezember eine Entscheidung verkünden. Erwartet wird, dass ein Sachverständiger beauftragt wird. Justizopfer Kuß hat von der Verhandlung einen „positiven Eindruck“: „Ich bin zufrieden, erwarte, dass mir Schmerzensgeld zugesprochen wird.“

http://www.sol.de/neo/nachrichten/wnd/Saarbruecken-Marpingen-Euro-Gutachten-Haftstrafen-Justizopfer-Klaeger-Schadensersatz-Schmerzensgeld-Strafvollzugsanstalten-Norbert-Kuss-sass-unschuldig-im-Gefaengnis-Jetzt-traf-er-seine-Gutachterin-wieder-vor-Gericht;art34282,4456810

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Vater, Mutter, Richter – so nicht! Die Praxis der Familienzerstörer.

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Ich werde die Befangenheit der Gutachterin Katharina Behrend zugunsten des Gerichts geltend machen.

Ihr Gutachten, das zwar Schäden und Traumata benennt – aber die Justiz als Täter und Schuldigen ausblendet und die Schäden fortführen will:

Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

Behrend kommt in ihrem nun nach 22 Monaten bei anhaltender Schädigung der Parteien vorgelegten Gutachten zu dem „Ergebnis“, dass „Umgangsverweigerung sich (beim Kind) mittelfristig nicht auflösen wird….“.

Weiter:

„Dem mittlerweile der Pubertät nahen (Kind), das bisher keine tragfähige Beziehung zu seinem Vater hat, gerichtlicherseits Umgangskontakte zu verordnen, würde keine Wiederanbahnung der Beziehung erreichen, sondern die Situation weiter verschlechtern und den Zeitpunkt einer eventuellen freiwilligen Annäherung an den Vater hinausschieben.“…..

Dieses VERNICHTENDE ZEUGNIS für die seit 11 Jahren (!) von mir um Hilfe ersuchte örtlich zuständige Justiz Würzburg, die diesen Zustand durch rechtsfremdes Vorgehen  mit Vielfachen bizarren Rechtsbrüchen verschuldet hat führt dennoch nicht zu einer Selbstreflexion dieser unsäglichen Justiz sondern nur zu Verantwortungsabwehr. Ihr seid Täter!

Die will weitermachen wie bisher und teilt gleich mit, dass man das Gutachten, das nach 22 Monaten weiterer Verschleppung – das Kind war damals knapp 9 Jahre alt! – dazu nutzen wolle, gerichtsentlastend „ohne weiteren Anhörungstermin nach dem 15.11.2014 entscheiden wolle.“ Asozial! Ohne das geringste Bewusstsein für die eigene Rolle, die massiven „Fehler“. Täter!
Mitteilung Gericht, 20.10.2014, Zusendung Gutachten nach 2 Jahren, ohne Anhörung

Durch das gesamte Gutachten zieht sich eine Schuldzuweisung an die Eltern, die offenkundig vorrangig den Zweck und den Willen hat, das Fehlverhalten und die fortdauernden folgenschweren Versäumnisse der Justizbehörden Würzburg unter den Tisch fallen zu lassen und dieses Versagen, ja diese Linie unfassbarerweise zulasten des Kindes und der geschädigten Eltern weiter zu „legitimieren“.

Auch die Tatsache, dass die sachbearbeitende Richterin Treu seit Beginn 2013 Rechtsverweigerung betreibt – der zielgerichtet zur Verschleppung und weiteren Bindungsblockade von der Kindsmutter und deren Gehilfin gegen die Richterin eingerichte „Befangenheitsantrag“ war bereits im März 2013 abgelehnt, wie auch Behrend benennt – und das ausstehende Gutachten gezielt missbrauchte, um keinerlei Massnahmen zur Durchsetzung der gerichtlich vollstreckbaren wöchentlichen Kontakte zu ergreifen, Anträge nicht zu bearbeiten und sich komplett kindeswohlschädigend und weiter die Parteien, insbesondere mich als Vater massiv schädigend, komplett wegduckte. 

Nach Aussage des Richterin selbst noch im Dezember 2012 ist der  vollstreckbare Beschluss auf wöchentliche Kontakte weiter rechtsgültig, die Kontakte sofort durchzuführen. Die fatalen Folgen für das Kind sind benannt, ebenso die Zunahme des Konfliktes und der Schäden bei weiterer Kontaktlosigkeit. Das wird heute ignoriert.

Die Gutachterin und die Richterin, die sich offensichtlich näher kennen und vielfach zusammenarbeiten, nutzen diese Zusammenarbeit und das Gutachten offenkundig gezielt dazu, das Verschulden der Justiz und der Richterin hier auszublenden, gerichtsentlastend und -entschuldend zu wirken, indem man einfach die Eltern entwertet, diesen die Schuld für das mittlerweile 11-jährige Versagen der Justiz zu geben versucht. 

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Hierzu wird die offenbar zu etablieren gesuchte Volte der „Helfersysteme“ verwandt, indem man einfach Konflikte als „hochstrittig“ oder „hochkonflikthaft“ etikettiert. Hierdurch wird ein Prozentsatz von Eltern „aussortiert“, oft „Altfälle“,  denen nicht „zu helfen“ sei – um zu vertuschen, dass hier Behörden und Justiz Konflikte von Anfang an eskaliert und durch völlig bizarres Vorgehen gegen die Wand gefahren haben, wie dies hier der Fall ist. 

Die Intentionen der Gutachterin und auch die Eigeninteressen der Gutachtenindustrie  werden hier in dieser „Werbung“ für die Professionen überdeutlich:  

Klicke, um auf hilfen-fur-kinder-aus-hochkonflikt-familien-web.pdf zuzugreifen

Im Blog hatte ich mehrfach auf den Kongress im Kontext verwiesen:

Suizide sind die Schuld von Richtern.

Unter der Überschrift „Hilfen für Kinder aus Hochkonflikt-Familien“ fand bspw. am 25./26. März in Frankfurt a.M. eine „Fachtagung“ statt. (Diese war innerhalb kurzer Zeit ausgebucht, so dass weder ich selbst noch eine Bekannte, die im Fachbereich hauptberuflich tätig ist und mit der ich zusammen 2005/2006 die Ausbildung zum Familienmediator absolviert hatte noch einen Platz bekamen). 

In der Beschreibung zu den Inhalten dieser Tagung heißt es:

„In Beratungsstellen sollte es deshalb zur Regel werden, in der Arbeit mit Hochkonfliktfamilien die Kinder in den Beratungprozess einzubeziehen. Die spezifischen vom Elternverhalten ausgehenden Belastungen, die Resilienzen und Vulnerabilitäten wie die stark alters- und geschlechtsabhängigen Verarbeitungsformen des Kindes sollten im einzelnen Fall gesehen und bewertet werden, um eine geeignete Basis für passgenaue Interventionen zum Schutz und zur Unterstützung des Kindes zu gewinnen.“

Dies setzt ein gewisses Alter der Kinder voraus. Werden Verfahren deshalb wie hier offenkundig solange verschleppt, bis das Kind alt genug ist, damit sich die „Helfer“ hinter dessen „Willen“ verstecken können? 

Sind die Konflikte und die Auseinandersetzung mit den Eltern zu anstrengend für die „Helfer“-Industrie und die Gerichte, so dass man jetzt bei den formbaren Kindern ansetzt, natürlich stets unter Betonung auf deren „Wohl“ und die altruistische Motivation? 

Dementsprechend lautet der Beitrag der Gutachterin Behrend bei dieser Tagung auch wie folgt, wobei das Fragezeichen bereits die Antwort geben soll: 

Kinder aus Hochkonflikt-Familien – Belastet und instrumentalisiert?
Dr. Katharina Behrend, Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Sachverständige an Familiengerichten, Lemgo“

Auch der von Behrend in ihrem Gutachten zitierte Alberstötter, mit dem sie der Mutter des Kindes und mir als Vater Motive und „Gefühle“ wie Ekel, Abscheu und Verleugnung aufprojiziert, hielt auf dieser Fachtagung seinen Vortrag:  

„Verfügungsgewalt in eskalierten Elternkonflikten – Uli Alberstötter, Diplom-Pädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Erziehungsberatung Stadtmitte der Caritas Frankfurt am Main“

Aus diesen Gründen wird gegen die Gutachterin Behrend die Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht. Zugunsten der Justiz ermöglicht eben diese  der Justiz, weiter sachfremd und gerichtsentlastend das Leben der Eltern und des Kindes zu schädigen und zu zerstören. 

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Weitere Gründe: 

1. 
Anstatt anzuerkennen, dass es sich hier um eine Täter-Opfer-Konstellation in dem Sinne handelt, dass eine „besitzende“ Alleinsorgeberechtigte („Verfügungsgewalt“) und so qua Geschlecht mit Alleinmacht über das Kind ausgestattete Mutter einem rechtlich diskriminierten (Par. 1626a BGB- „Altfall“), ausgegrenzten und juristisch dämonisierten und komplett entwerteten Vater gegenüberstehen suggeriert auch Behrend lebensfremd, es handele sich hier praktisch um einen Konflikt auf Augenhöhe, bei der zwei Eltern gleichberechtigt „streiten“ würden. 

2. 
Behrend folgt offenkundig bereits im Ansatz der Vorgabe der Justiz, dass es sich hier um einen „Sonderfall“ mit absolut außergewöhnlicher Konfliktlage handle. Dies zugunsten der Justiz. 

Ohne dass ich jedenfalls ich als Vater bei dem einzigen Gespräch mit Behrend am 05. März 2013 dazu Anlass geboten hätte, schreibt Behrend nun im Oktober 2014, Seite 5:

 „Im Ergebnis der beiden Einzelgespräche mit Mutter und Vater habe ich den Eltern – abweichend zu meinem sonstigen Vorgehen (?) – in Anbetracht ihrer Unversöhnlichkeit und meiner Befunde zur Konfliktstruktur sowie der Haltung (des Kindes) – kein gemeinsames Gespräch angeboten, sondern um die Durchführung eines gerichtlichen Anhörungstermins zur mündlichen Erörterung gebeten, was auch so stattfand.“ 

Am Ende des Termins am 05. März 2013 hatte Behrend mir noch zugesichert, dass sie Anfang April das nächste Gespräch mit mir ansetzen wolle und hernach gemeinsames Elterngespräch anstehe. Hernach meldete sie sich nicht mehr.

Behrend verschleiert hier also, dass die Ursache für den stillschweigend und nicht kommunizierten „Sonderweg“ nicht in  meiner Person zu suchen ist sondern offenkundig bei der Kindsmutter weit größere Problematik besteht. 

Behrend schreibt hierzu: 

„Das Einzelgespräch fand in den Räumen der Kanzlei am Marienplatz statt, da sie nicht bereit war, mich in ihrer häuslichen Umgebung zu empfangen.“

Die Kanzlei hatte die Kindsmutter bereits ein halbes Jahr zuvor, Oktober 2012 aufgelöst, diese fungiert lediglich als Scheinadresse mit der Zielsetzung der „Bindungsblockade“ zum Vater. Dies dehnt die Kindsmutter hier auf die Gutachterin aus. Das ganze ist eine faktische Kindesentführung unter Beihilfe und Leugnung der Justiz Würzburg.

(Die Kindsmutter pflegt Kooperation mit im Gebäude befindlicher Anwaltskanzlei, in welcher ich bereits 2013 bei einem Angestellten ein Geburtstagsgeschenk für mein Kind mit der Bitte um Weitergabe hinterließ, von dem ich bis heute nicht weiß, ob es ankam. Hier fand vermutlich auch das Gespräch mit B. statt.) 

3.
Die Veröffentlichung der Fakten und Rechtsbrüche und des insgesamten Zustandes dieser „Familienjustiz“ in einem Blog ist Folge der sachfremden, weiter verschleppenden und eskalierenden Vorgehensweise des Gerichts und der hierzu instrumentalisierten und genutzten Gutachterin Behrend.

Den Blog eröffnete ich im August 2013, Klarnamen der entfremdeten mütterlichen Familie wurden erstmals im April 2014 veröffentlicht. Eine Werteabwägung fand durchaus statt. 

Auch dies blendet Behrend aus, wenn sie nun parteiisch mir als Vater zur Last zu legen versucht und abstrakt konstruiert, ich würde durch Veröffentlichung  indirekt Eingriffe in die Privatsphäre meines Kindes verschulden, wenn dieses bspw. von Dritten auf den Blog angesprochen werden könnte. 

Außerdem ist hier anzumerken, dass die Justizbehörden Würzburg völlig SKRUPELLOS im Zusammenwirken mit der örtlichen Mainpost und mit Falschbeschuldigungen massiv meine öffentlich soziale Vernichtung auch als Vater  betrieben. Die erste geschlechtsspezifische Hetze erschien bereits am 13. August 2005, Gisela Schmid, unter der Überschrift „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“. Es ging hierbei um vier von der Kindsmutter angezeigte „Beleidigungs“-Vorwürfe, von denen zwei sofort als Meinung eingestellt wurden. 

Die Privatsphäre des Kindes ist das letzte, an das solche Täter und justiznahe Nachplapperer denken, wenn sie öffentlich und hämisch Menschen an den Pranger stellen. Doppelmoral und Heuchelei als Systemprinzip!

4.
Die Befangenheit der Gutachterin zugunsten der Justiz ergibt sich unkompliziert bereits aus der Ausblendung der zwingenden Notwendigkeit, dass NUR Interaktion zwischen Vater und Kind im Zusammenwirken mit Kommunikation und Abbau der Blockadehaltung der Kindsmutter – unterfüttert und basierend durch den Grossvater des Kindes sowie die Großmutter und deren zweiten Mann, deren Konfliktstrategie die konsequente Ausgrenzung und instrumentalisierende Entwertung meiner Person ist – den tatsächlichen Rechten und tiefergehenden Bedürfnissen des Kindes gerecht wird und das „Kindeswohl“ achtet.

Weiterer Zeitablauf führt lediglich zu weiterer Entfremdung und Bindungsverlust  – wie das Gericht selbst noch im Dezember 2012 feststellte –  und wie ich selbst aufgrund eigener Erfahrung durch Entfremdung des Vaters erlebnisbasiert weiß. 

Die von der Gutachtern vorgeschlagene bzw. unschwer als Absprache mit dem interessengeleiteten Gericht – den Fall und „Konflikt“ loswerden, Schuld und Versagen abwehren –  zu erkennenden „Empfehlungen“ führen im besten Fall zu einer manifestierten Bindungslosigkeit und einer Verhärtung der Ablehnung beim Kind und bestärkt und festigt die Symbiose der mütterlichen Familie, für das Kind lebenslang irreversibel. 

Die Vorpubertät ist die letzte Möglichkeit des Gerichts, die bisher verschuldeten Schäden noch in eine entlastende Bahn zu lenken!

Weitergehende Risiken und Eskalationen durch die vorgeschlagene Vorgehensweise der zugunsten der Richterin befangene Gutachterin werden offenkundig zielgerichtet verdrängt und ausgeblendet, obwohl sie lange auf der Hand liegen. 

Eine Besinnung bei der Kindsmutter, wie vielleicht durch die Konfrontation und Verdeutlichung der bisher verursachten Schädigungen im Gutachten angedacht, führen bei dieser Kindsmutter erkennbar nicht zu einem Erfolg und einer Verhaltensänderung. Es braucht hier ganz klarer Vorgaben, die dann auch durchzusetzen sind. 

Die Richterin Sommer hat im April 2009 durch ihren klar formulierten und dann auch durchgesetzten Beschluss zur Durchführung wöchentlicher Treffen einen insoweit grandiosen Erfolg erlangt, indem über 94 Treffen eine „Kennen“ des Vaters mit zahlreichen Facetten der Persönlichkeit, ein klares Bild und eine Bindung für das Kind gelang. 

Dass Behrend das komplett negiert, ist zugunsten der Zielsetzung zugunsten des Gericht geschuldet. Mein Eindruck als Vater sei lt. Behrend „deutlich positiv verzerrt“ –
Erstaunlich, da ich doch über 94 Treffen Buch geführt habe, die Ängste, Irritationen und „heiklen Themen“ für mein Kind sehr detailliert vorbringen kann und so Behauptungen zweifelsfrei widerlegen kann, auch was infoge Instrumentalisierung der Mutter an Vorwürfen“ vom Kind kam. Behrend noch das Gericht haben an all dem Interesse noch wurden die bei den 94 Treffen anwesenden Helferinnen jemals direkt befragt. „Negative Verzerrung“ oder gezieltes Ausblenden?

Die nächste Stufe der Normalisierung und Entlastung des Kindes – Treffen am Wochenende, unbegleitet, unabhängig von der Muttet, Sorgerecht etc. – wurde durch die Schuld der Richterin Treu vereitelt, indem sie infolge die Interessen und „Wohlfühlzone“ der anwaltlichen Kindsmutter höher achtete als die Rechte des Kindes und des Vaters. 

Mehrfach die Aussage Treus, dass sie befürchte, die anwaltliche Kindsmutter durch die im Dezember 2011 beschlossene gemeinsame Beratung der Eltern „überfordert“ zu haben!
Gehört diese Rechtsanwältin unter Betreuung gestellt? Erziehungsfähigkeit?

Die befangene Gutachterin soll diesem Versagen und dieser Schuld nun einen akademischen und fachlichen Persilschein erteilen, zu Lasten insbesondere des Kindes.  

Mit freundlichen Grüßen…….

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Erste Reaktion auf weiteres sog. Gutachten: Schreiben an die Direktorin des AG Würzburg, Twardzik

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Das eigentlich Unfassbare ist dieses Detail: man maßt sich nach jahrelanger Verschleppung seitens der Justiz weiter an, nun mit diesem seit 22 Monaten ausstehenden Gutachten ohne weitere „Erörterung“ (!!!) irgendetwas entscheiden zu können:

Mitteilung Gericht, 20.10.2014, Zusendung Gutachten nach 2 Jahren, ohne Anhörung

Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, nicht endlich kindgerecht auf die Mutter eingewirkt wird, hat die Justiz keine Kontrolle mehr: weder über mich noch über die Folgen!

Mein BEWEISRECHTLICH hier eingestelltes Schreiben an die Direktorin des AG Würzburg unmittelbar nach Erhalt dieses sog. Gutachtens:

….“

Amtsgericht Würzburg
Direktorin des Amstgerichts
– Frau Helga Twardzik –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 23. Oktober 2014

LBS 1 Nr. 47/2014
Az. 2 F 957/12

Sehr geehrte Frau Twardzik,

in Zusammenhang mit Beschwerde/Entfernung aus dem Dienst der Richterin Treu ging mit Datum von heute, dem 23. Oktober 2014 weiteres Schreiben des Gerichts ein, das nahelegt, dass die Richterin Treu unverändert weiter Entscheidungen trifft.


I.
Die Richterin ist weiter schuldhaft verantwortlich für die Zerstörung der Vaterschaft von 2004 bis 2010 sowie wieder ab Juni 2012. Sie wirkte in keiner Weise auf die Mutter ein, was Verständigung der Eltern angeht, setzte die im Dezember 2011 gerichtlich bei Frau Schmelter, Würzburger Familienberatungsstelle, beschlossene gemeinsame Beratung der Eltern nicht durch, wodurch sie die Haltung zu einem erneuten Kontaktabbruch bei der Kindsmutter beförderte, den diese ab Juni 2012 ungehindert ausübte und betreibt infolge eines Befangenheitsantrags seit Mai 2013 komplette Rechtsverweigerung.

Seit Oktober 2012 besteht eine Kindesentführung, unter Beihilfe der Justizbehörden. All dies begründet Vorgehen von Amts wegen und zivilrechtliche sowie strafrechtliche Aufarbeitung.
Es handelt sich hier keinesfalls mehr um einen bloßen Befangenheitsantrag sondern um die schuldhafte Zerstörung lebenslanger Bindung.

Unter Az. 2 F 957/12 wurde mir ein Gutachten – offenkundig ein Persilschein für das Gericht – der sog. Sachverständigen Behrend zugestellt, das vor über 22 Monaten, Dezember 2012 von der Beklagten Treu in Auftrag gegeben wurde.

Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

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Dieses Gutachten bestätigt ungeachtet der gewollten Ausblendung der Rolle der Justiz insoweit die Schwere der Folgen.

Auftrag des Gutachtens war es, festzustellen, wie der Elternkonflikt entlastet werden kann. Das Gutachten stand ausdrücklich nicht in Zusammenhang mit den sofort wieder aufzunehmenden und seit Juni 2012 unterbrochenen Kontakten, deren Aussetzen erkanntermaßen bereits hier fatale Folgen und Konsequenzen hat.

Es ist – in mehreren Beschlüssen beweisrechtlich vorliegend – unabhängig davon zu erstellen, dass sofort die Kontakte zwischen Vater und Kind über die hierzu im Dezember 2012 beigezogene Verfahrenspflegerin Kleylein-Gerlich herzustellen sind, was durch Verschulden und weitere Anmaßung der Richterin Treu nicht geschah, die die Weigerungshaltung der Kindsmutter hier durch Rechtsverweigerung und infolge Befangenheitsantrag im Januar 2013 durch die Kindsmutter bis heute andauernd befördert hat.


Insgesamt wird hier weiter deutlich festgehalten:

1. Die Justizbehörden Würzburg sind schuldhaft verantwortlich für die Schäden und fortlaufenden Zerstörungen – nicht die Eltern des Kindes!

2. Die Sachverständige Behrend blendet in ihrem sog. Gutachten weiter die Rolle der Justiz – als Beauftragte der Justiz – komplett aus. Sie versucht wie diesen Fällen offenkundig üblich, den Eltern unter völliger Ausblendung des Gerichtsversagens und der jahrelangen sachfremden Rechtsbrüche und Vorgehensweisen (Ausgrenzung/Kriminalisierung des Vaters bei gleichzeitiger Beförderung des Machtmissbrauchs einer alleinsorgeberechtigten, besitzenden Kindsmutter) den Eltern die „Schuld“ für die Situation zuzuweisen. Wie üblich, wenn Gerichte sensible Kindschaftsrechtsverfahren durch Untägigkeit, Verschleppung und sachfremde Vorgehensweise jahrelang gegen die Wand gefahren haben und massivste Schäden verschuldet haben, werden die so traumatisierten Eltern einfach als „hochkonflikthaft“ etikettiert. Dies einzig zum Zwecke des Persilscheins für die Gerichte.

II.

Ein Gipfel des Realitätsverlustes des Gerichts ist nun dadurch erreicht, dass das Gericht hier mitteilt, dass es „beabsichtigt, ohne weiteren Erörterungstermin nach dem 15.11.2014 zu entscheiden“.

Anlage 1:
Schreiben vom 20.10.2014
Mitteilung Gericht, 20.10.2014, Zusendung Gutachten nach 2 Jahren, ohne Anhörung

Die Justizbehörden Würzburg verfahren seit 2003 nach dem Muster, dass zuerst invasive Eingriffe in das Leben der Betroffenen erfolgen. Dies völlig inkompetent, ohne jedes Hintergrund- oder Faktenwissen, übergriffig und anmaßend. Rollenklischees werden zur Arbeitsentledigung missbraucht.

Nachdem sodann Fakten geschaffen wurden und irreversible Schäden bereits verschuldet sind, wird in einem zweiten Schritt die Reaktion der Betroffenen gegen diese verwandt. Die zuvor erfolgten Rechtsverweigerungen und „Fehler“ der Justizbehörden werden so versucht unter den Teppich zu kehren. Die Eltern sind infolge selbst schuld, dass sie sich an die Gerichte gewandt haben.

Dieses Verhalten zieht sich durch das gesamte Verfahren seit 2003 und wird hier weiter versucht fortzuführen.

Die Problemlage ist erkennbar die, dass Geschädigte, wenn sie sich weiter auf Rechtsstaat und Gesetze berufen wollen, auf die Gerichte angewiesen sind. Die Alternative ist nur noch Selbstjustiz.

Es ist daher unverzüglich – wie bereits beantragt – ein Verfahren durch eine objektiv und unbelastete vorgehende Amtsperson zu eröffnen. Wenn dies in Würzburg nicht möglich ist, ist an anderes Gericht zu verweisen.

Es erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die Vorgehensweise des Gerichts massivste Folgen haben wird und ich als geschädigter Vater diese nicht hinnehmen werde!

Es erschließt sich ebenfalls jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die in dem sog. Gutachten dargelegten Posititonen der Frau Behrend, die vor über 22 Monaten mit dem Fall betraut wurde, sich in einem Rechtsstaat nicht „ohne Erörterung“ auf dem Schriftweg erledigen lassen.

Es geht hier um massivste Grundrechte und lebenslange Bindungen. Wie gesagt, zeigt sich hier ein Realitätsverlust der Justizbehörden Würzburg bzw. der offenkundig persönlich verhafteten Richterin, der mit einem Rechtsstaat und hier geltenden Gesetzen nicht zu vereinbaren ist.

Das Gutachten ist ein Meinungsachten, das in weiten Teilen die Meinung und Interpretationen der Person Behrend widergibt, die sich hier übergriffig und anmaßend als „letzte Instanz“ in diesem unerklärlicherweise verhärteten Konflikt inszeniert, zum Beispiel:

1.
Das gesamte Gutachten gründet auf einem Gespräch vom 05.03.2013 (Behrend gibt bereits hier falsch an, es sei der 12.03. gewesen) mit mir als Vater, einem Gespräch mit der Mutter am 13.06.2013 und zwei Gesprächen mit meinem Kind am 13.06 und am 15.07.2013.

Derart oberflächliche Wahrnehmungen qualifizieren zu keinerlei Empfehlung oder Gutachten. Hier werden erkennbar Meinungen und Interpretationen wiedergegeben, die zwar auf einem allgemein angeeigneten Fachwissen beruhen aber wenig bis nichts mit Personen zu tun haben.

2.
Es ist weiter aufzuklären, wieso dieses Gutachten erst am 20.10.2014 zuging, nachdem das letzte Gespräch auf das es sich bezieht, über 15 Monate zuvor stattfand.

3.
Die Gutachterin blendet ihre eigene Rolle komplett aus. Nach dem Gespräch am 05. März 2013 im Cafe Michel am Markt (nicht in der Altstadt) sicherte sie mir zu, dass sie unverzüglich das Gespräch mit der Kindsmutter sucht und datierte ein zweites Gespräch mit mir auf Anfang April 2013. Erst als ich bis Juni 2013 nichts gehört hatte, rief ich bei der Gutachterin an, die sich fröhlich-unbedarft gab und auf ihre Unzuverlässigkeit und absprachewidriges Verhalten angesprochen pikiert reagierte.

Während der gesamten Zeit hätten die wöchentlichen Treffen über die Umgangspflegerin stattfinden müssen.

4.
Die Gutachterin hat offenkundig weder mit dem Großvater des Kindes gesprochen, Willy Neubert, der erkennbar bei der Dämonisierung und Ausgrenzung meiner Person als Vater die tragende Rolle spielt.

Wie mittlerweile bekannt, hat dieser selbst 2012 noch versucht, über persönliche Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts den sog. Umgang zu verhindern, während auf der sichtbaren Ebene die Ausweitung der Kontakte und die Normalisierung der Bindung, das Sorgerecht konkret bzw. mittelfristig anstand.

5.
Die Gutachterin sprach offenkundig auch niemals persönlich mit den ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes, Frau Lisa Marx und Frau Christine Scholl, die über 94 „begleitete“ Treffen aus erster Hand Auskunft geben können.

Stattdessen versteigt sich Behrend zu der Darstellung, „Herr Deeg empfindet Begleitung und Kontrolle von Umgangskontakten als Affront, Entwertung seiner Vaterrolle und Angriff auf seine persönliche Würde“.

Es ist offenkundig die Gutachterin, die Kritik an ihrer Vorgehensweise als Affront und Angriff empfindet.

Richtig ist, dass bei Ersuchen der Justizbehörden die Bindung zum drei Monate alten Kind zerstört und von Anfang an nicht einmal der Versuch unternommen wurde, auf die Kindsmutter bezüglich Beratung, Kommunikation, Kooperation, Wohlverhalten einzuwirken sondern sofort und vorveruteilend für das Kind im Säuglingsalter Dritte hinzuzuziehen. Dies nicht aus Notwendigkeit heraus sondern aus Vorverurteilung meiner Person und Opferbonuns gegenüber der Kindsmutter, der offenkundig beinhaltet, dass eine erwachsene Rechtsanwältin die Kommunikation mit dem Vater eines drei Monate alten Kindes nicht nur verweigern kann sondern hierin offenkundig unterstützt und in diese Richtung beraten wird (Frauenhäuser, Jugendamt; Sachbearbeiter Pinilla).

Als Polizeibeamter sehe ich den „begleiteten Umgang“ insgesamt durchaus als Maßnahme zum Schutz des Kindes vor Gewalt und bei Sexualstraftätern. Die Justiz machte hieraus eine Standardmaßnahme, um sich mit Konflikten nicht auseinandesetzen zu müssen und stattdessen wohlige Verweigerungsräume für Kindsmütter bei einseitigen und launigen Trennungen zu schaffen.

Das ist nicht Sinn „begleiteten Umgangs“. Und wie hier erkennbar, werden die tatsächlichen und tieferliegenden Probleme hierdurch in keiner Weise gelöst und angegangen. Die Justiz missbraucht begleiteten Umgang, um Konflikte zu verdrängen und nicht angehen zu müssen.

6.
Die Veröffentlichung der Fakten in einem Blog ist Ergebnis und Folge der Rechtsverweigerung und des Verhaltens der Kindsmutter und auch der Gutachterin selbst.

In keiner Weise wird hiedurch jedoch wie behauptet das Persönlichkeitsrecht meines Kindes verletzt. Im Gegenteil bin ich akribisch darauf bedacht, selbst Geschlechtsbenennungen zu löschen und stets neutral vom „Kind“ zu sprechen.

Die Veröffentlichung der Fakten ist angesichts der Rechtgsverweigerungen und der Zerstörungen der Justiz unumgänglich geworden und hat Beweischarakter.

Außerdem schützt Öffentlichkeit auch vor Übergriffen der Strafjustiz, vor rechtswidrigen Exzessen und den permanenten Grundrechtsverletzungen, die in Franken offenkundig Tagesordnung sind, wie nicht erst die öffentlich gemachten Details im Fall des Gustl Mollath so eindrücklich und bundesweit öffentlich aufzeigten.

Im Schutz der Anonymität wurde ich über Jahre kriminalisiert. 2009/2010 versuchten offenkundig rechtsferne Kreise um den Beschuldigten Lückemann, mich dauerhaft nach § 63 StGB wegzusperren, wozu ebenfalls ein Fehlgutachten missbraucht wurde. Zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft gegen meine Person – offenkundige Freiheitsberaubung im Amt – ist bis heute weder aufgeklärt noch entschädigt (EGMR Beschwerde 1033/12).

All dies blendet die Gutachterin aus. Diese Exzesse der Justizbehörden sprengen erkennbar jedes Maß an noch nachvollziehbarem Vorgehen auch gegen einen als „lästigen Querulanten“ eingestuften Kindsvater.

Diese Vorgänge erfolgten vor dem Kontakt- und Bindungsaufbau über 94 Treffen. Dennoch gelang es mir als Vater, auch diese massiven Übergriffe der Justiz auszublenden und von der Rolle als Vater und bei den Kontakten komplett zu trennen.

Die Gutachterin hat zu den Wirkungen derarter Justizübergriffe infolge der Vaterrolle und gegen einen ehemaligen Polizeibeamten offenkundig keinerlei Zugang.

7.
Inbesondere versteigt Behrend sich jedoch zu der Darstellung, anhand zweier Gespräche feststellen zu wollen, dass keine Instumentalisierung des Kindes und keine Entwertung meiner Person als Vater vorliegt.

Das ist schlicht absurd.

Behrend will hier glauben machen, ich als Vater sei für das Kind „kein Thema“ gewesen.

Durch die gesamten Akten zieht sich die gegenteilige Darstellung einer massiven Entwertung und Dämonisierung als Paria und „Gefahr“. Selbst ein Klingeln beim Großvater des Kindes 2013 wurde infolge von der mütterlichen Seite als „Terror“ dargestellt (Schreiben der „Rechtsvertreterin“ der Kindsmutter, Hitzelberger), dergestalt, dass die gesamte Familie hierdurch massiv beeinträchtigt worden sei und mein Kind sich nicht mehr aus dem Haus traue.

Behrend hingegen beschreibt eine Aussage meines Kindes: „….erinnerte sich nicht, dass die Mutter vorher von ihm erzählt hat.“

8.
Die Kontakte wurden bereits im Alter des Kindes von 4 Jahren (2008) vom Großvater und der Kindsmutter vereitelt indem man vorgab, das Kind „wolle“ nicht in die Räumlichkeiten des Kidnerschutzbundes. Bereits hier scheiterte, anders als die Gutachterin darstellt, der Bindungsaufbau nicht an meiner Person.

Das gesamte Verhalten hier beruht nicht nur auf Instrumentalisierung sondern auch auf Täuschung und auf teils dreisten Verdummungsversuchen. Dies einzig zum Zweck nicht der Entlastung des Kindes sondern der Ausgrenzung und dem Entziehen aus jeglicher Verantwortung.

Das Gutachten ist insgesamt als völlig unbrauchbar anzusehen. Es ignoriert und verdrängt komplett die Wirkung der weiteren Kontaktlosigkeit.

Es gibt Einblick in die untaugliche Arbeitsweise und Vorgehensweise der Gerichte und der hinzugezogenen familienrechtlichen Gutacher. Sonst nichts.

Anders als der Kindsmutter werden den Verantwortlichen der Gerichte und der Gutachterin von mir keine nachvollziehbaren psychischen und motivgeleiteten Defizite und Interessen zugestanden.

Die Justizbehörden haben stets sehenden Auges die Schädigungen verschuldet.

Die Wirkung des Gutachtens ist augenscheinlich.

Die Zusendung auf diese Weise, insbesondere der Umgang des Gerichts hiermit zeigt weiter, dass keinerlei Zugang zur Wirkung und den Folgen des Versagens der Justiz besteht.

Die weitere Entfremdung meines Kindes und die Beförderung der weiteren Bindungszerstörung werde ich nicht hinnehmen. Die Verantwortlichen sind benannt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.“

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Zusendung des familiengerichtlichen Gutachtens nach 22 Monaten/Behrend

Heute habe ich das sog. Gutachten erhalten, das das Familiengericht Würzburg im Dezember 2012 in Auftrag gegeben hat.

Ich stelle dies hier beweisrechtlich ein und bitte um Bewertungen und Stellungnahmen.

Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

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Dieses Gutachten spiegelt m.E. genau das Komplettversagen dieser Justizbehörden, die Konflikte und Eskalationen zuerst durch invasive Übergriffe und rollenspezifische Grundrechtseingriffe z.T. ohne jede Veranlassung verschulden, indem sie sich anmaßend und völlig inkompetent in sensible Lebensbereiche einmischen – bspw. mittels des unfassbar dummen Gewaltschutzgesetzes, das Frauen schlicht missbrauchen, um ihre „Ruhe“ zu haben – und sich hernach unter Schuldzuweisung an die Eltern und Geschädigten, die Justizopfer, jeglicher Verantwortung und Schuld entziehen wollen. Der gemeinsame Nenner bei all diesen dann als „hochstrittig“ etikettierten Konflikten ist stets die Justiz!

Die Justizbehörden Würzburg haben meine Existenz und meine Vaterschaft zerstört. Dies nach dem immergleichen Muster, die eigene Rolle vollkommen ausblendend und gezielt vertuschend!

Zur Erinnerung hier nochmals beweisrechtlich die Verschleppungen des Gerichts, nachdem ich als Vater unmittelbar nach Erhalt der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung von der Kindsmutter erwirkten Verfügung seit Dezember 2003 um Hilfe/Beratung/Schlichtung ersucht habe und von Anfang an mitteilte, dass hier aufgrund des 3 Monate alten Kindes akuter Handlungsbedarf besteht.

Nach drei Monaten diese Antwort:

Erste Reaktion der Täterin Treu vom 31. März 2004 auf meinen dringenden Antrag vom 24.12.2003

Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erste Reaktion des Jugendamtes, Sb. Pinilla v. 07.04.2004 – 4 Monate Kindesentzug

Schreiben Jugendamt, Pinilla, 02.07.2004 – 7 Monate Kindesentzug: „zuständig ist das Familiengericht“

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!

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Wie dieser von mir seit Dezember 2003 fortlaufend zu befürchtende Schaden, der Verlust des Vaters für das Kind, die irreversible Zerstörung der Vater-Kind-Bindung aufgrund der Verschleppungen, der asozialen, vorverurteilenden und arrogant-anmaßenden „Vorgehensweisen“ der Justizbehörden Würzburg nun eingetreten ist, belegt das sog. Gutachten von K. Behrend deutlich!

Hier steht (auch) eine Millionenklage an!!!!!

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???

Weiter BEWEISRECHTLICH: Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung, der Beginn der invasiven Lebenszerstörung durch eine asoziale Justiz

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—-WAS ICH HIER SCHREIBE, IST AUCH FÜR MEIN KIND – es soll wissen, was vor sich ging!—-

Weiter sehr konkrete Fakten…..– die Justizbehörden Würzburg haben mittlerweile in weiten Teilen vorsätzlich elf Jahre Lebenszerstörung verschuldet und sind hierfür schadensrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Ich habe hier bereits beweisrechtlich das dargelegt, was die Justizbehörden seit Jahren vertuschen:

Die unmittelbaren Umstände, unter denen Rechtsanwältin Kerstin Neubert drei Monate nach Geburt unseres Kindes willkürlich, aus Tageslaune und unter Missbrauch der Justiz Würzburg eine einseitige Trennung erzwingt, indem sie mich als „Gewalttäter“ entwertet – der nur auf Arbeitsentledigung ausgerichtete Zivilrichter Thomas Schepping zeichnet alle Falschbeschuldigungen der Frau ab, „Opferbonus“ in Reinstform! Mein Leben und das meines Kindes hierdurch zerstört! Die unwiderbringliche gemeinsame Kindheit gestohlen:

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Der Ursprung der Justizverbrechen: Kerstin N. erzwingt eine „Trennung“ drei Monate nach Geburt des Kindes

Letztlich schmiert der sog. Richter, Schepping das, was gerade passt, um den Fall loszuwerden, in ein Urteil – die FAKTEN hier im Bericht unten:
Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Die Rolle der Schwester der Kindsmutter kurz skizziert; sie will mit nichts zu tun haben:

Lügen über Lügen – uninteressant für dumpfe Provinzjuristen! Die Rolle der Schwester, Sonja N.

Eine große Rolle bei der Ausgrenzung und Entfremdung des Kindes spielt die Mutter der Kindsmutter, Helga Fischer, die ihre erwachsene Tochter in Abhängigkeit hält, um eigene psychische Defizite auszuleben.

Helga Fischer: die Rolle der Mutter von Kerstin N. bei diesem Justizdrama

Die massivste Rolle spielt der intrigante und gezielt von Anfang an Ausgrenzung, Eskalation und Vernichtung meiner Person forcierende Vater der Kindsmutter, Willy Neubert.

Dessen Schreiben an den Direktor des Amtsgerichtes, auch während zwischen 2010 und 2012 eine Bindung aufgebaut werden konnte, sprechen für sich: ein Intrigant und Manipulator, der sich in Gerichtsverhandlungen als seniler, „guter Großvater“ präsentiert, auf anderer Ebene seine Tochter genauso psychisch missbraucht wie nun seit über zehn Jahren auch mein Kind:

Willy Neubert: der Hetzer im Hintergrund – psychischer Kindesmissbrauch!

Willy Neubert: Vater der (Kinds-) Mutter intrigiert über Direktor des Amtsgerichts Würzburg

Die Beihilfe der Justiz zur Kindesentfremdung von Anfang an- anmaßend, inkompetent, verschleppend – so werden Leben zerstört:

Organisierte Nichtverantwortung und Willkür: Richterin Treu, Zerstörung der Vaterschaft, Teil 1 (2004 ff.)

Die Würzburger Praxis: Willkür, Verschleppung, Täter im Amt – Thomas Schepping

HIER NUN DIE KONKRETE VORGESCHICHTE, 2003, DIE BEWEISRECHTLICH BELEGT, WIE ASOZIAL UND INKOMPETETNT SICH DIE JUSTIZ IN EINE GESCHICHTE EINMISCHTE UND BIS HEUTE SCHÄDEN VERURSACHT, DIE SIE IN KEINER WEISE KONTROLLIEREN KANN:

Anhand dieser Notizen in Kalender von 2003 werde ich die Fakten und tatsächlichen Vorgänge, die Psyche und Verhaltensweisen der Kindsmutter, die bis heute weiter zum Justizskandal führte, beweisrechtlich aufzeigen:
Kalender mit Notizen zu den Fakten, 2003

Während ein Richter ohne jede Ahnung und gleichgültig gegenüber dem Schicksal seiner Opfer aufgrund seiner „Amtshandlungen“ – siehe „Urteil“ oben im direkten Vergleich – frei fabuliert, hat sich tatsächlich folgendes ereignet:

Im Januar 2003 verbrachten die spätere Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert und ich die Silvestertage am Bodensee in Konstanz.

Am Montag, 06. Januar, Heilige Drei Könige , gab es zum ersten Mal „Terror“, Eifersuchtsdrama, in diesem Jahr – ansatzlos, grundlos, manipulativ, provozierend.

Ich sollte im Fitness-Studio einen Spinning-Kurs geben. Um das (!) zu verhindern, zog Kerstin Neubert alle Register: schreien, heulen, zetern. Ich konnte das weder verstehen noch mich ernsthaft damit befassen, da ich absolut keinen Zugang zu diesem Verhalten habe. Das Ergebnis: ich sagte den Kurs telefonisch ab, worauf zehn Kursteilnehmer vor den Kopf gestoßen wurden.

Mit Kerstin Neubert ging ich an diesem Morgen am Bärensee spazieren.

Am 10. Februar 2003 wurde die seit Novmeber 2002 geplante Schwangerschaft äztlich bestätigt.

am 23. Februar 2003 fuhren wir nach Lohr, um diese Neuigkeit der Großmutter von Kerstin Neubert mitzuteilen, die dort im Pflegeheim war und die wir zuvor schon mehrfach besucht haben. Kerstin Neubert sagte öfters zu mir, dass diese Großmutter die „normalste“ Person in ihrer Familie ist. Im Rückblick kann ich das zweifellos bestätigen.

Am 24.02.2003 und in den Folgetagen ereignet sich dann dieses „Drama“, das ich hier ausführlich geschildert habe, inklusive der von Neubert zugegangenen SMS:

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Es war der zweite Schwangerschaftsmonat! Wie geht man als werdender Vater mit so etwas um!

Am 6. März 2003 sollte der gemeinsame Termin bei der Frauenärztin in Veitshöchheim stattfinden. Auch wie Kerstin Neubert diesen im Eifersuchtswahn verlegte, um sich an mir zu „rächen“, ist im Bericht oben nachzulesen.

Aufgrund dieser Ausraster und der aggressiven Eifersucht der Kindsmutter habe ich ihre Mutter, Helga Fischer, zu der durch zahlreiche Treffen bis dahin eigentlich ein guter Kontakt bestand, um einen Termin gebeten, bei dem sich die Kindsmutter – die sich in Würzburg aufhielt, ich selbst – hielt mich in der gemeinsamen Wohnung in Böblingen auf – und eine Person aus meiner Verwandtschaft in Karlsruhe zusammensetzen sollten. So ging es nicht weiter!

Wir trafen uns n Karlsruhe, in der damaligen Wohnung von H. Fischer und ihrem zweiten Mann, – wer nicht kam, war die Kindsmutter.

Am Dienstag, 18 März 2003 dann die nächste Volte: Über meine Mutter werde ich alarmiert, die werdende Mutter habe „Blutungen“ – ich fahre sofort in Höchstgeschwindigkeit nach Würzburg.

In der gemeinsamen Wohnung öffnet der Gropßvater, Willy Neubert, der mir den Zutritt verweigern will. Die Kindsmutter stellt sich gegen ihn und sagt, er soll mich reinlassen.

In der Wohnung außerdem Helga und Horst Fischer, alle zusammen sind offenbar kurz zuvor von einem gemeinsamen Essen zurückgekommen. Sonst sei alles gut…

Willy Neubert verlässt, nachdem er von seiner Tochter ausgebremst wurde, bereits wenige Minuten später die Wohnung, offensichtlich verärgert.

Ich selbst fahre ca. eine Stunde später zurück nach Stuttgart.

In den folgenden Wochen hoffe ich auf Beruhigung der Situation, bleibe auf Abstand.

Am 31. März dann der nächste „Terror“ – Details sind mir nicht mehr erinnerlich, notiert hatte ich lediglich „Gerhard, 2 Anrufe, 3 SMS“ – da Gerhard einer meiner Kursteilnehmer war, ging es wie bereits im Januar vermutlich um einen Kurs, zweifellos um das Fitness-Studio, wo „meine Tussen“ (siehe SMS) sind.

Ich gehe weiter auf Abstand – überfordert mit derart wahnhafter Eifersucht und Manipulation und auch maßlos verärgert, dass die Kindsmutter bereits die Monate der Schwangerschaft derart versaut, das Kind bereits hier beeinträchtigt!

Zwei Wochen später kommt es durch vorsichtige telefonische Annäherungen dazu, dass wir das Wochenende zusammen verbringen. Offenkundig hat sich die Kindsmutter beruhigt und endlich erkannt, was das Wesentliche ist! Es wirken wohl auch die Hormone. Konfusion offenbar darüber, ob in Böblingen oder Würzburg. Am Ende verbringt man die Tage gemeinsam in Böblingen. Die LAge scheint sich zu beruhigen.

Am 20 März April 2003, Ostersonntag dann zusammen mit meiner Mutter und meinem Stiefvater (mein leiblicher Vater ist ein Jahr zuvor verstorben) ein Spaziergang am Bärensee, Kaffeetrinken etc..

Am 25. April findet sich nochmals eine Notiz „TERROR (Salat Pink)“ – ein Rückfall, weiterer Eifersuchtsanfall. Offensichtlich hatte ich wieder einen „Fehler“ gemacht und – vermutlich, der Vorgang selbst ist mir kaum im Gedächtnis – einen „Salat“ mit ins Fitness-Studio genommen….

Das war der letzte Vorfall. Seit Februar 2003 habe ich immer wieder (siehe auch SMS) darauf abgehoben, dass wir als werdende Eltern eine PAartherapie machen müssen. Die Eifersuchtsanfälle unerträglich!

Die Kindsmutter lehnte das stets ab – sie habe „keine Probleme“. Als sich dann ab Ende April die Lage endgültig beruhigte, verlor sich der Gedanke. Alles schien gut zu werden. Was für ein fataler Irrtum!

Die nächsten Monate dann so wie es sein sollte….eine Folge der Schwangerschaft, offensichtlich.

Mehrere gemeinsame Termine bei der Hebamme, Termin beim Frauenarzt in Würzburg – der Auftritt bei der Frauenärztin der Kindsmutter offenbar selbst peinlich, daher wechselt sie.

Vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung. Als bei dem Termin gefragt wird, ob das gemeinsame Sorgerecht auch gleich miterklärt werden soll, meint die Kindsmutter, sie wolle sich das erst noch einmal überlegen….

Drei Monate später, Dezember 2003 zerstört die Frau nicht nur beliebig und völlig willkürlich, unter Lügen und Falschbehauptungen meine Vaterschaft sondern auch meine gesamte Existenz, indem sie immer weiter lügt, sich durch komplette Verweigerung aus der Affäre ziehen will, so wie sie es zuvor ihr ganzes Leben getan hat.

Nur geht es dieses Mal auch nun auch um mein Kind! Das ist eine Grenze.

Spätestens das Ausmaß an asozialer Dummheit, Straftaten im Amt, lebensfremder Bestätigung einer Täterin, die mithilfe des in Deutschlands Justiz üblichen „Opferbonus“ agiert und der Arroganz, mit der hier noch der letzte Vollidiot mit Amt meint, „Autorität“ zu besitzen, hätte bei vielen anderen Geschadigten längst ganz andere Folgen gehabt als nur die BEWEISRECHTLICHE Offenlegung dieses Justizskandals über Internet und Öffentlichkeit.

Ich habe nun alles erschöpfend in diesem Blog BEWEISRECHTLICH dargelegt.

Es folgen noch die Darstellungen der Kindsmutter Ende 2004 in einem familienrechtlichen Gutachten. Dann kann selbst der dümmste Jurist nachvollziehen, dass sich solche „Fälle“ nicht dadurch erledigen lassen, indem man einfach wie üblich auf die Männer einschlägt.

Antrag auf Sorgerecht bei der Direktorin des Amtsgerichts Würzburg

Seit Juni 2012 wird unter Beihilfe der Justiz Würzburg mein Kind entzogen.

Seit Oktober 2012 besteht eine faktische Kindesentführung.

Die Verantwortlichen der Justiz Würzburg betreiben Rechtsverweigerung, während sich die Schäden potenzieren.

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Weiterer Antrag daher BEWEISRECHTLICH öffentlich:

An die Direktorin des
Amtsgericht Würzburg
Frau Helga Twardzik
Ottostraße 5
97070 Würzburg 16. Oktober 2014

LBS 1 Nr. 47/2014

Antrag auf unverzügliche Erteilung des Sorgerechts zur Beendigung der grundrechtswidrigen und rechtsfernen momentanen Situation.

Sehr geehrte Frau Twardzik,

herzlichen Dank für Mitteilung vom 07.10.2014.

Leider wird offenkundig der Ernst der Lage und das Ausmaß des Unrechts, das die Justiz Würzburg gegenüber meiner Person und der meines Kindes weiter andaurernd verschuldet, nicht erkannt.

Es geht hier lange nicht mehr „nur“ um Dienstaufsicht.
Dieses Schreiben ist beweisrechtlich im Internet veröffentlicht: Beitrag v. 16.10.2014

Ich bitte in diesem Zusammenhang um gesetzesgemäße und unverzügliche Bearbeitung dieses Antrags. Wenn die Justizbehörden Würzburg außerstande sind, meine Anträge gesetzeskonform, neutral und rechtsstaatlich zu bearbeiten – wovon auszugehen ist – wird die Abgabe an ein anderes Gericht beantragt. Wohnsitz des Klägers ist Stuttgart.

Es wird Antrag gestellt auf Sorgerecht meiner Person als leiblicher Vater für das Kind……..

Bei Inkrafttreten der Gesetzesreform zur Beendigung der Diskriminierung von Vätern in Deutschland zum 19. Mai 2013 wurde bereits ein solcher Antrag auf Sorgerecht gestellt.

Auch dieser wurde bis heute, wie mehrere andere Anträge, durch die Richterin Treu weder bearbeitet noch beantwortet.

Die Aktenzeichen und Vorgänge sind gerichtsbekannt. Die Vorgänge sind ausführlich und wiederholt beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com.

Gründe:

1.
Die Justizbehörde Würzburg betreibt wie beweisrechtlich dargelegt offenkundig gezielte Rechtsverweigerung zu Lasten des Kindes und des Antragstellers aus justizeigenen rechtsfernen Motiven und Erwägungen, die nicht nur nicht das Kindeswohl als Leitmotiv haben sondern dieses anhaltend massiv schädigen.

So wurde bereits im Jahr 2012 durch Jugendamt, Verfahrenspfleger, Umgangspflegerin, Therapeutin des Kindes sowie Richterin klar festgestellt und übereinstimmend benannt, dass die zu diesem Zeitpunkt siebenmonatige Kontaktlosigkeit zwischen Vater und Kind fatale Folgen für das Kind und das weitere Leben des Kindes hat. Es wurde weiter festgestellt, dass diese Kontaktlosigkeit sofort zu beenden ist und die Kindsmutter mit der hierfür bestellten Verfahrenspflegerin, Frau Meike Kleylein-Gerlich unverzüglich Kontakte durchzuführen hat.

Es wurde ebenfalls festgestellt, dass sich durch weitere Verschleppung weder die Schädigungen noch der Konflikt erledigen werden sondern sich im Gegenteil potenzieren.

Nachdem Kindsmutter und auch deren Anwältin dies vordergründig einräumten, führten sie hernach einen auf weitere Verschleppung gerichteten Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu, Januar 2013. Infolge stellte diese jede Rechtspflege entgegen der bis dato gemachten Intention und Feststellungen zur Entlastung des Kindes und zur Wahrung der Elternrechte des Antragstellers als Vater kommunikationsverweigernd ein.

Ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss liegt seit 09. April 2010 vor. Dieser wird seit 8. Juni 2012 ohne jeden nachvollziehbaren Anlass vorsätzlich und aus eigener Motivlage durch die Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, missachtet.

Bestärkt durch die Untätigkeit des Gerichts trotz ihrer massiven Vergehen ist die Kindsmutter im Oktober 2012 zum Zweck der Vereitelung der Vater-Kind-Beziehung untergetaucht. Dieser für mich als Vater faktische Entführung des Kindes wurde dem Gericht sofort mitgeteilt, worauf die Richterin Treu lediglich mitteilte, dass laut Auskunft der Rechtsanwältin der Kindmutter diese den Landkreis nicht verlassen habe.

Im Falle einer Entführung ist für die Angehörigen – in meinem Fall als Vater – gleichgültig, in welche Entfernung ein Kind entführt wird und ob dies durch böswillig motivierte Familienmitglieder geschieht oder durch andere Personen.

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Die Eltern-Kind-Bindung wird hier erkennbar zur Verfügungsmasse einer überforderten Richterin und einer die verfassungsfremde Alleinsorge missbrauchende Kindsmutter, die aus persönlichen und emotional einzig in ihrer Person begründeten Motive dem Kind den Vater wegnimmt.

Wenn die deutsche Familiengerichtsbarkeit nicht in der Lage ist, solches Unrecht zu beenden sondern sich – wie es hier exemplarisch nachvollziehbar geschieht – offenkundig auf Rechtsverweigerung mit vordergründigen Motiven zurückzieht und lebensfremd behauptet, dass

a) bei Konflikten und Kommunikationsverweigerung der Kindsmutter diese existentiellen Zerstörungen eben „hinzunehmen“ seien, weil Zwangsmaßnahmen und Durchsetzung irgendwie das Kindeswohl beeinträchtigen und/oder

b) diese Beeinträchtigung und Durchsetzung von Recht größere negative Wirkung auf das Kind haben als die Entfremdung und der Verlust eines Elternteils

dann ist das endlich offen und transparent darzulegen, damit sich ausgegrenzte und böswillig ausgegrenzte Elternteile nicht mehr an die Justiz und Behörden wenden und hierbei Lebensjahre verschwenden sondern infolge in Deutschland ein Recht auf Selbstjustiz etablieren zu können, so dass zumindest im Rahmen privater und persönlicher Maßnahmen verhindern werden kann, dass das Unrecht durch Alleinsorgemissbrauch, Kindesenzug aus Rache, psychischer Störung, weiblich etablierter Opferrolle etc. und unter lebenslanger und irreversibler Schädigung von Kindern auf diesem Weg zweckmäßig und kindeswohlorientiert zeitnah erfolgen kann.

Die Rechtsverweigerung der Justiz Würzburg hat infolge die gleiche Wirkung wie ein von der Richterin Treu bereits 2005 willkürlich und rechtswidrig aus persönlicher Überforderung erfolgter sog. „Umgangsausschluss“.

Eine solche Justiz, die Unrecht entweder durch Bestätigung oder durch Untätigkeit befördert und manifestiert, ist ein Witz und hat jegliche Legitimation verloren.

Das Kind des Antragstellers wird hier erkennbar gezielt und böswillig aufgrund eigener Motivlage durch die Kindsmutter, deren Vater Willy Neubert sowie deren Mutter Helga Fischer gegen den Vater eingenommen und manipuliert.

Diese Sachlage und Befürchtungen, die sich seit 2004 massiv bestätigten, wurden dem Gericht insbesondere in Bezug auf die Person Willy Neubert bereits 2004 mitgeteilt und um entsprechende Vorkehrungen ersucht.

Eine sofort zwischen den Eltern einzuleitende Kommunikation und Beratung zwischen den Eltern wurde – in Befürchtung der nun seit über zehn Jahren eingetretenen Schädigungen – bereits mit erstem Schreiben an das Familiengericht am 27.12.2003 begründet beantragt.

Die Schuld, die die Justizbehörden Würzburg insgesamt zu Lasten des Klägers und dessen Kindes mittlerweile auf sich geladen haben, sind gewaltig.

Dies wird weiter zu klären sein!

Zur Rechtslage:

In § 155 FamFG ist das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gesetzt:

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

Die Justizbehörden Würzburg verhindern seit mittlerweile annähernd 30 Monaten nicht nur die Durchsetzung gerichtlich vollstreckbarer Beschlüsse sondern jedwede geeignete Maßnahme zur Beendigung des rechtsfremden Zustandes, der massive Folgeschäden nach sich zieht.

Das ist nicht nur dienstrechtlich sondern im Zusammenhang mit Schädigungen von 2004 bis 2010 strafrechtlich und zivilrechtlich relevant.

Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gemäß § 155a ist seit Inkrafttreten des Gesetzes und hiermit erneut gestellt:

Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

4) Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, jedoch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155 Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend.

Die einzige rechtsfremde Ursache für die seit 2004 anhaltende Zerstörung der Vaterschaft und die Entfremdung und Schädigung des Kindes ist die in Teilen bizarre und persönliche Motivklage der Kindsmutter, sich nach einer persönlich motivierten und einseitig erzwungenen Trennung drei Monate nach Geburt des Kindes „reinzuwaschen“ – diese „Trennung“ mit absehbaren schweren Folgen, launenhaft, unkommuniziert mit meiner Person als Vater und zuvor zur Heirat gebetenen Partner und unter so zweifelsfrei kommunizierter und bis dahin gelebter gemeinsamer Familienbildungsabsicht.

Da die Art und Weise dieser erzwungenen Trennung hochtraumatisierend und konflikthaft unter Falschbeschuldigung mittels Gewaltschutzgesetz bei einem offenkundig charakterlich völlig ungeeigneten und verrohten Richter Thomas Schepping – der keinerlei Bezug zur Lage und Lebenswirklichkeit eines gerade Elternteil gewordenen und nun kriminalisierend entwerteten Vaters und dessen Rechte und Pflichten in bezug auf ein Kind im Säuglingsalter hatte – geschah, missbrauchten infolge die Justizbehörden Würzburg im Zusammenspiel mit der sich in „Opferrolle“ sonnenden Kindsmutter jegliche Reaktion meiner Person als ausgegrenzten und durch ungeniert fortlaufendes und sich steigendes Unrecht traumatisierten Vater, um so das Unrecht weiter zu „legitimieren“.

Durch die anhaltende Rechtsverweigerung und implizite Schuldzuweisung an die „unfähigen“ Eltern; als ob es sich hierbei tatsächlich um einen Konflikt auf Augenhöhe und nicht eine Missbrauchs- und Opfersituation handelt; schaffen die Justizbehörden Würzburg hier in Person der sog. Richterin Treu immer weitere Schädigungen und Folgen, die sie weder beherrschen noch kalkulieren oder verantworten können!

Nur durch rechtliche Gleichbehandung ist der massiven Ausgrenzung und irreversiblen Schädigung des Kindes entgegenzuwirken.

Der Rückzug auf Kommunikationsverweigerung der Kindsmutter zur Hinnahme des verfassungsfremden Zustandes ist weder gesetzeskonform noch lebensnah und in keinem Fall zielführend!

Hier ist neben den Gesetzes – und Verfassungsvorgaben bereits gerichtlich formuliert:

….“Das OLG Hamm differenzierte daher zwischen Kommunikationsprobleme auf der „Paar-Ebene“ und auf der „Sorgerechtsebene“. Die gemeinsame Sorge diene dem Kindeswohl mehr als die alleinige, da sie gewährleistet, dass das Kind zu beiden Eltern Kontakt hält. Dies müsse im Vordergrund stehen. Bestehen die Kommunikationsprobleme auf der „Paar-Ebene“, könne und müsse von intelligenten Eltern erwartet werden, dass sie zum Wohle des Kindes aber zumindest auf der „Sorgerechtsebene“ kommunizieren (OLG Hamm, Beschluss v. 1.2.2012, II-2 UF 168/11).  „….

…“Zum Wohle des Kindes: Reden hilft!
Auf eine einseitige Kommunikationsverweigerung kann die Mutter jetzt auch von Gesetzes wegen zukünftig nicht mehr bauen, will sie das alleinige Sorgerecht behalten. Im Gegenteil: Sie läuft damit Gefahr, den Sorgerechtsstreit zu verlieren.
(KG, Beschluss v. 28.11.2012, 18 UF 35/12).“….

Die Entscheidung erging bereits vor der am 19. Mai 2013 in Kraft getretenen Sorgerechtsreform. Sie gilt jedoch erst recht im Rahmen der neuen Rechtslage.
FamRZ 2013, 635

Hier ist erkennbar, dass gerade die von der anwaltlichen Kindsmutter, zur Ausgrenzung und persönlich motivierten Entfremdung des Kindes vom Vater, seit Jahren gezeigten Verhaltensweisen gezielt dazu genutzt und missbraucht werden, um so die Unfähigkeit, Opferklischees und Mechanismen einer überforderten Justiz, die es dann eben laufen lässt, auszunutzen.

In einem auf Gleichheit und Grundrechte ausgerichteten Gericht, das den Missbrauch von Rollenklischees nicht nur erkennt sondern auch unterbindet, hätte längst eine kindeswohlorientierte Ausrichtung dergestalt stattgefunden, dass die Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter in Frage zu stellen wäre.

Eine böswillige und zielgerichtete Instrumentalisierung des Kindes und eine implizite Dämonisierung des Vaters verursacht erkennbar sehr viel prägendere und lebensbestimmendere Schädigung des Kindes als bspw. eine emotionale nicht schuldhafte Vernachlässigung aufgrund Unvermögen von i.d.R. wenig privilegierten Eltern, bei der Jugendamt und Gerichte sofort und plakativ eingreifen, bis hin zur Inobhutnahme in eine Pflegefamilie, die infolge nicht selten rechtswidrig und durch Obergerichte wieder aufgehoben geschieht.

Abschließend ist zu bemerken, dass die Vorurteile, die Antipathien und der Unmut von sog Autoritätspersonen der Gerichte gegen meine Person weiter in keiner Weise das Kindeswohl oder meine Erziehungskompetenzen und insgesamte Lebenstauglichkeit und hieraus Förderungsprivilegien für mein Kind tangieren.

Im Gegenteil vereiteln die Gerichte aufgrund erkennbar eigener Motive meinem Kind all diese Möglichkeiten und Förderungen. Elternrechte haben Verfassungsrang, was die Justizbehörden Würzburg endlich wahrzunehmen haben!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

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Der Beginn der Übergriffe und Lebenszerstörung: das Mobbing des Polizeibeamten Roland Eisele

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart meint, Verleumdungen und Fehlverhalten des Polizeibeamten Roland Eisele seien „verwaltungsrechtliche Angelegenheit“ und – natürlich – „verjährt“.

Meine Beschwerde:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Olgastraße 2
701832 Stuttgart 11. Oktober 2014

Az.:7 Js 56271/14

Gegen die sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu obigem Aktenzeichen wird fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Darüberhinaus wird weiter das Justizministerium davon in Kenntnis gesetzt, dass zu meinen Lasten als ehem. Polizeibeamter und Justizopfer (Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate in Bayern) eine Strafverfolgung vereitelt und verweigert wird. Es geht hier mittlerweile um Verdacht umfangreicher Strafvereitelung zum Schutz bayerischer Juristen und eines ehemaligen Vorgesetzten der Polizei Baden-Württemberg, die unter fortlaufenden Entwertungsversuchen und Verleumdungen meiner Person geschieht.

Man glaubt offenbar immer noch, durch konsequente Entledigung aller berechtigten Anliegen bereits auf dem Schriftweg ließe sich dieser Justizskandal entledigen.

Foto(6)

1.
Die Staatsanwaltschaft ist laut Schreiben vom 06.10.2014 der Meinung, es handle sich hier um einen „verwaltungsrechtlichen Vorgang“.

Dies ist falsch. Ich wurde unter Erpessung und infolge einer durch massives Mobbing seitens des damaligen Vorgesetzten und Beschuldigten Roland Eisele – Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg mit offenkundig rechtsradikalen Tendenzen – entstandenen psychischen und finanziellen Notlage zu einer Kündigung meiner Beamtenstellung des Landes Baden-Württemberg, die ich seit 1987 inne hatte, gezwungen.

Dem Beschuldigten, der durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorauseilend gedeckt wird, hatte mir zunächst aufgrund meiner Haarlänge eine weitere Diensttätigkeit untersagt und mich als Zwangsmaßnahme infolge monatelang unter entwürdigenden Umständen und ohne jede Tätigkeit in einem leeren Büro auf der Führungsetage der Polizeidirektion „abgesetzt“. Unter anderem wurde mir jedwede Tätigkeit, die die bezweckte tödliche Langeweile hätte unterbrechen können, wie z.B. die Lektüre der Tageszeitung, strikt verboten, ebenso die „Kontaktaufnahme“ mit Kollegen des Bezirksdienstes, wo ich jahrelang Dienst verrichtete. Jeder Toilettengang war an- und abzumelden.

Foto(3)Der Herr Eisele neben dem CDU-ler Strobl

http://www.thomas-strobl.de/index.php%3Fka%3D1%26ska%3D2%26idn%3D53

Bei einer internen „Besprechung“ im Dienstzimmer des damaligen Polizeidirektors Moll, PD Böblingen, wurde mir klipp und klar gesagt, dass, wenn ich mir nicht die Haare schneide, man „andere Wege finden würde“. Um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begehen, wurde also bereits von Anfang auf Nötigung gesetzt.

Zuvor wurde vom Beschuldigten Eisele meine beim SEK Baden-Württemberg eingereichte Bewerbung für den Auswahltest, für den ich intensiv trainiert hatte und wegen dem eine Urlaubsreise zeitlich verlegte wurde, hintertrieben und eine Teilnahme am Auswahlverfahren vereitelt.

Mehrere von mir beantragte Abordnungen bspw. nach Stuttgart, die aufgrund der Fürsorgepflicht und von Amts wegen zwingend geboten gewesen wäre, wurden gezielt verweigert. Der Beschuldigte äußert sich hierzu belastend in Stellungnahme.

Um weiter Druck auf mich auszuüben, wurden mir frei erfundene vorgebliche Dienstvergehen zur Last zu legen versucht und mir mit Einleitung von Disziplinarverfahren gedroht.

Die Falschbehauptungen und Lügen, unter denen dies geschah, habe ich erschöpfend ausführlichst allen ersuchten Stellen mitgeteilt, ohne dass jemals eine Überprüfung meiner Angaben durch Beweisaufnahmen, Zeugenvernehmung oder auch nur Vernehmung meiner Person als Geschädigtem stattfand.

Die dreisteste und perfideste Verleumdung, ich hätte ein Dienstvergehen begangen, ist hierbei die Falschangabe (die der Beschuldigte Eisele in Stellungnahme erwähnt und die sowohl die Gerichte als auch der Petitionsausschuss des 14. Landtages Baden-Württemberg in Drucksache 14/5946, Petition 14/4024 unhinterfragt übernommen hat) des Beschuldigten, ich hätte „17 Vorgänge“ nicht bearbeitet etc..

Jeder auch nur ansatzweise mit dem Vorgang befasste und auch jede mit Behördenvorgängen vertraute Person kann nachvollziehen bzw. weiß, dass es sich hierbei um die Vorgänge handelt, die durch die hier vom Beschuldigten Eisele kurzfristig durchgesetzte Zwangsmaßnahme – bei solchen Dienststellenwechseln üblicherweise – bei der Dienststelle verbliebenen aktuellen Vorgänge handelt, die ich einzig aufgrund der Zwangsabordnung nicht mehr bearbeitete.

Auch der Zeuge Gerhard Schiffler, der als Revierführer gegen die willkürliche und das Revier belastenden Zwangsabordnung intervenierte, wurde bis heute nicht als Zeuge vernommen, ebensowenig wie alle anderen von mir benannten Zeugen, die meine Angaben bestätigen können.

Stattdessen fabuliert auch hier die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Schreiben vom 06.10.2014 weiter, dass die „bloßen…Behauptungen des Anzeigenerstatters“ zur Annahme eines Anfangsverdachts gegen den Beschuldigten „nicht genügen“.

Da die Staatsanwaltschaft offenkundig zu faul oder gezielt strafvereitelnd darauf aus ist, den Vorgang ohne jede Ermittlung und Vernehmung – auch eine Geschädigtenvernehmung fand bis heute nicht statt – zu entledigen, behauptete sie einfachst unter offenkundiger Falschbehauptung, es handle sich um „bloße Behauptungen“.

Neben Gerhard Schiffler, EPHK a.D. wurden insbesondere auch die Polizeibeamten als Zeugen benannt und bis heute von niemandem befragt oder vernommen, u.a.:

a)
Wolfgang Schneider, EPHK a.D., als Beauftragter der Gewerkschaft GdP mit dem Vorgang betraut

b)
Thomas Mohr, EPHK, unmittelbar mit mir befasster Beamter, der auch das vom Beschuldigten Eisele in Auftrag gegebene „Sprotkonzept“ betreute, das der Beschuldigte als Vorgabe für die Zwangsabordnung wegen der Haarlänge benutzte.

c)
Jürgen Sauer, EPHK, der als Administrator auf der Führungsebene der Polizeidirektion tätig war und die Angaben bestätigen.

d)
Caroline Jutz, tätig im Vorzimmer des Leiters der Abt. I bzw. des PD-Leiters

Sämtliche Beweisvorträge meiner Person, sämtliche Zeugenbenennungen meiner Person wurden und werden ignoriert.

Währenddessen potenzieren sich die Folgeschäden.

Um diese Vorgänge zu vertuschen, insbesondere auch eine rechtswidrige Einbehaltung meiner Dienstbezüge, über deren Umstände der Beschuldigte Eisele bis heute ebenfalls unverfroren lügt, begeht der Beschuldigte ausufernde Entwertungen und strafrechtlich relevante Verleumdungen, üble Nachrede zu Lasten meiner Person.

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2.
Desweiteren behauptet die Staatsanwaltschaft, es wäre „ohnehin eine Verfolgungsverjährung“ bezüglich der Verleumdung eingetreten.

Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart – und in Zusammenhang mit Straftaten gegen meine Person wiederholt – offenkundig Vorgänge durch Nichtbearbeitung und Verschleppung gezielt in die Verjährung laufen lässt.

Auch dies offenkundig, um Amtspersonen vor Strafverfolgung zu schützen oder schlicht zur einfachsten Arbeitsentledigung lästiger Vorgänge.

Wie dieses Muster abläuft, lässt sich anhand einer Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person belegen, die die Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, unter Missbrauch von Stuttgarter Polizeibeamten in Stuttgart gegen meine Person begangen hatte.

Der Vorgang wurde von mir ab 2006 strafrechtlich geltend gemacht. Nachdem eine Strafverfolgung in Bayern, wo offenkundig ein ausufernder rechtsfreier Raum in Zusammenhang mit Straftaten im Amt etabliert ist, wie auch in allen anderen Belangen nicht möglich war, wurde bspw. mit Datum vom 16. Juni 2009 eine ausführliche beweisrechtliche Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen Freiheitsberaubung im Amt erstattet.

Ohne jede weitere Maßnahme erfolgte trotz örtlicher Zuständigkeit und gebotener Verfolgung von Amts wegen wieder eine unkomplizierte „Abgabe“ an die Behörde der Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Würzburg, wovon ich per Abgabenachricht in Kenntnis gesetzt wurde.

Bis heute fand eine Ermittlung und Aufklärung der damals sechstätigen Freiheitsberaubung nicht statt.

Im Jahr 2014 nun wurde mitgeteilt, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, dass diese Freiheitsberaubung sodann nun „verjährt“ sei.

Hier werden Betroffene und Geschädigte für dumm verkauft. Berechtigte Anliegen werden offenkundig solange vertuscht und verschleppt, bis die Täter und Beschuldigten durch eine vorgebliche Verjährung geschützt sind.

Im Fall des Beschuldigten Eisele liegen überaus gewichtige und übergeordnete Gründe vor, auch bei einer behaupteten Verjährung die Straftaten aufzuklären. Diese Verjährung liegt außerdem überhaupt nicht vor; der Landtag und die Gerichte werden aktuell weiter belogen.

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3.
Wie den Behörden und Gerichten bekannt, wurde gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten im Jahr 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt begangen, unter massivem Amtsmissbrauch wurden in Stuttgart zwei Haftbefehle bayersicher Staatsanwaltschaft ausgeführt. Trotz zugeprochener Entschädigung bei Freispruch habe ich bis heute für die gesamten Maßnahmen keinen Cent Entschädigung erhalten. Landgericht Würzburg, 814 js 10465/09.

Desweiteren versuchte man mich mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Groß dauerhaft zu Unrecht nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren. Während zehnmonatiger Freiheitsberaubung fand eine siebenmonatige Unterbringung in der Forensik statt. Dies ohne jede hierfür notwendige medizinische oder psychiatrische Voraussetzung, wie durch Obergutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil bereits seit März 2010 beweisrechtlich zweifelsfrei belegt ist.

Alle Eingaben zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art werden in diesem rechtsfreien Raum zugunsten der Täter im Amt ignoriert. Es finden weder Ermittlungen, Vernehmungen noch gerichtliche Anhörungen statt.

Alle Geltendmachungen in Stuttgart werden entweder an die Beschuldigten nach Würzburg verwiesen oder aber im PKH-Verfahren einfachst entledigt, indem man einfach in Abrede stellt.

Ein solches Vorgehen fällt keinesfalls unter die „richterliche Unabhängigkeit“, wie die Staatsanwaltschaft weiter meint.

Hier stehen auch Verbrechen im Amt im Raum!

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4.
All diese Vorgänge und Folgen gründen letztlich auf dem massiven Fehlverhalten und den Entwertungen des Beschuldigten Roland Eisele gegenüber meiner Person.

Dieser glaubte offenkundig, autoritär mir als „einfachem“ Beamten seinen Willen aufzwingen zu können, unter grober Mißachtung jeglicher Fürsorgepflicht, die der Beschuldigte als Vorgesetzter hatte.

Der Beschuldigte ist durch sein böswilliges Verhalten und sein offenkundig rechtsradikal fundiertes Menschenbild, mit dem er so gegen mich als Bediensteten vorging, maßgeblich verantwortlich dafür, dass ich aus einer bürgerlichen und abgesicherten Existenz als Beamter auf Lebenszeit ins wirtschaftliche und soziale Nichts fiel.

Ich bin als ausgebildeter und hochqualifizierter Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen seit 2005 auf Tranferleistungen nach den Hartz-IV-Gesetzen angewiesen.

Das ist ein Witz!

Um die Fakten zu vertuschen, lügen die Betroffenen und nehmen hierbei weitere Schädigungen in Kauf. Eine Altersvorsorge besteht nicht.

Es besteht auch insofern ein Interesse daran, den Charakter des Beschuldigten aufzuzeigen, da dieser weiter Führungss- und Personalverantwortung bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg trägt.

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5.
Darüberhinaus sind alle meine Angaben bereits dadurch als wahr und tatsachenfundiert anzunehmen, da seit beginnend August 2013 alle diese Vorgänge ausführlich – und mit Verfahrensakten und Originaldokumenten beweisrechtlich belegt – im Internet veröffentlicht sind. Keiner der Beschuldigten hat bislang den Anspruch erhoben, dass es sich hierbei um üble Nachrede, Verleumdung oder unwahre Darstellungen handelt!

Beispielhaft wird im Zusammenhang verwiesen auf Beitrag vom 18. Juli 2014:

Beweis:

Anlage 1

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung – Täter abgetaucht: 1. Der Polizist Roland Eisele

Dieses Schreiben wird ebenfalls veröffentlicht.

Es kann nicht sein, dass Amtspersonen sich zunehmend ungeniert und immer ausufernder bis hin zum Versuch des Wegsperrens von Unschuldigen als „gemeingefährliche Straftäter“ in die Forensik schuldig machen und die mit Aufklärung und Ermittlung betrauten Behörden und Gerichte dies alles vertuschen und auf „Erledigung“ durch Zeitablauf hoffen.

Es erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die hier für eine derarte Lebensvernichtung verantwortlichen Täter in gar keinem Fall ohne Konsequenzen davonkommen werden!

Es geht hier um massive Übergriffe von Staatsbediensteten gegen mich als Bürger.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Helga Fischer: die Rolle der Mutter von Kerstin N. bei diesem Justizdrama

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Wenn Justizopfer nicht ernst genommen werden, müssen sie sich an die Öffentlichkeit wenden, um Recht zu erlangen!

Nachdem die Rolle des Großvaters mütterlicherseits, Willy Neubert, ebenso wie die Rolle der Schwester Sonja Neubert, hier bereits BEWEISRECHTLICH dokumentiert ist, ist es nun an der Zeit, auch die unsägliche Rolle der Mutter von Frau Neubert, Helga Fischer zu dokumentieren.

Diese ist, da sie juristisch irrelevant ist, bei den „juristischen“ Auseinandersetzungen in den Hintergrund gerückt. Psychologisch hat diese Frau eine maßgebliche und prägende Wirkung nicht nur auf die Kindsmutter sondern auch auf den gesamten Konflikt, den Missbrauch der Justiz, die Kriminalisierung und die wiederkehrenden Eskalationen!

Ich könnte hier vieles aufführen, im Kern bleibt eine histrionische Akzentuierung, eine „Drama-Queen“,nicht unbedingt böswillig aber hysterisch und hierbei äußerst manipulativ.

Ich beschränke mich hier auf die Wiedergabe von Teilen einer Strafanzeige wegen „Vortäuschen von Straftat, falscher Verdächtigung, Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung“, die ich am 23. Dezember 2003 gegen Helga Fischer beim zuständigen Polizeipostens einreichte – nachdem ich die mit falscher EV erwirkte „Gewaltschutzverfügung“ erhalten hatte…

Es ist fast nicht mehr erwähnenswert, dass diese Strafanzeige, die auch den Zuständigen in Würzburg zuging – wie alle meine Geltendmachungen – unter den Teppich gekehrt wurde, vertuscht wurde, ignoriert wurde!

Aus der Strafanzeige gegen Frau Fischer:

„….Am 19.11.03 befand sich Frau Fischer zusammen mit ihrem Mann, Frau Neubert und unserem gemeinsamen Kind in unserer Wohnung in Böblingen zum Kaffeetrinken.

Am Samstag, 22.11.03, befand ich mich mit Frau Neubert und meinem Kind ebenfalls in dieser Wohnung. Frau Neubert telefonierte wohl mit ihrer Mutter in Groetzingen, während ich zum Bäcker ging. Kurz nachdem ich zurückgekommen war, läutete es an der Haustüre. Frau Neubert sagte sofort „Scheiße. Das ist die Polizei!“ Es stellte sich heraus, dass Frau Fischer die Polizei gerufen hatte. Die konkrete Motivation ist mir nicht bekannt.

Frau Neubert ließ ihre Personalien aufnehmen, zeigte der Streife das Kind und beteuerte, dass ihre Mutter übertriebenermaßen angerufen hatte und es keinerlei Anlass gegeben hatte, die Polizei zu rufen. Ich selbst hatte mit der Streife keinen Kontakt, erfuhr im anschließenden jedoch über Bekannte bei der Polizei (Anm.: auf Nachfrage, über Tagesbericht der PD), dass Frau Fischer mir eine Freiheitsberaubung vorgeworfen hatte, da ich ihre Tochter angeblich gegen ihre Willen festhielt. Ich war zu dem Zeitpunkt wie gesagt beim Einkaufen.“…..

…..“Am Samstag, 13.12.03., ca. 21.00 Uhr meldete sich Frau Fischer telefonisch bei meiner Mutter, der Zeugin…..in Freudenstadt. Mein Stiefvater, der Zeuge….hat dies ebenfalls mitbekommen.

Hier äußerte Frau Fischer folgendes:

Ich wäre am Tag zuvor bei Frau Neubert in Würzburg gewesen, hätte die Tür aufgebrochen, alle bedroht, würde nichts arbeiten (!). Die Polizei hätte mich wegbringen müssen und ich würde alle damit bedrohen, sie umzubringen.

Meine Mutter, Jahrgang 1939 war durch diesem wohl völlig hysterischen Anruf völlig aus der Fassung gebracht, rief zunächst ……an und sprach mir auf den Anrufbeantworter.

Am Montag, 15.12.03 ca. 09.30 Uhr rief Frau Fischer nochmals bei meiner Mutter an und setzte noch einen drauf: Ich würde Frau Neubert an den Haaren nach Stuttgart ziehen, wenn sie nicht freiwillig käme, würde alle umbringen, sie selbst, ihre Schwester, usw., hätte eine Pistole und ein Messer, das hätte ich auch immer dabei! Weiter würde ich ihre Tochter, Frau Neubert schlagen, sie hätte ständig blaue Flecken usw.usf.

Meine Mutter, welche nahe an einem Zusammenbruch war, sprach mir nochmals auf den Anrufbeantworter.

Da ich mein Handy aufgrund der Streitereien mit Frau Neubert ausgeschaltet hatte, hörte ich meine Nachrichten erst an diesem Montag, 15.12.03 gegen 11.30 Uhr ab. Hierauf fuhr ich sofort nach Freudenstadt, beruhigte meine Mutter und teilte ihr mit, dass ich eine Strafanzeige gegen Frau Fischer machen würde.“….

Der Vorfall vom 22.11.2003, der mir erst vor kurzem bei Durchsicht der Akten ins Gedächtnis kam – auch am Ereignistag habe ich dem keine große Bedeutung beigemessen – ist bezeichnend für die Rolle dieser Mutter und deren Einfluss auf ihre Tochter, die Kindsmutter, und die gesamte Entwicklung in diesem Konflikt und bei meiner Ausgrenzung und Kriminalisierung.

Die Realität habe ich u.a. hier dargelegt:

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Die Posse werde ich infolge hier weiter – BEWEISRECHTLICH in Zusammenhang mit falscher EV – in den weiteren Kontext stellen zu den tatsächlichen Vorgängen des Jahres 2003, die hier anhand Kalender grob skizziert sind:
Kalender mit Notizen zu den Fakten, 2003

Bezeichnend ist auch, dass Frau Neubert offenbar ohne jeden Bezug zur Realität ihrer Mutter hier am Telefon ein Bild von „Unzufriedenheit“ vermittelte – infolge jedoch offenkundig selbst „erschreckt“ darüber war, dass ihre Mutter von Karlsruhe aus die Polizei anrief und mich wegen Freiheitsberaubung (!) „anzeigte“.

Es dauerte dann noch zweieinhalb Wochen, bis Neubert – diesmal unter der Knute ihres Vaters, der sie m.E. wesentlich direkter psychisch manipulierte – dann meine Ausgrenzung und Kriminalisierung „amtlich“ machte: indem sie dem Zivilgericht Würzburg vorlog, ihr „Ex-Freund“ würde sie bedrohen und belästigen.

Das Schlüsselereignis zur Zerstörung meiner Vaterschaft und Existenz durch die Behörden Würzburg, wie ich hier weiter dokumentieren werde, bis dieser Justizskandal aufgeklärt ist.

Helga Fischer und ihr zweiter Mann sind wegen meines Kindes, ihrem Enkelkind, bereits vor Jahren von Karlsruhe nach Würzburg gezogen. Auch konspirativ, nirgends gemeldet – um mich fernzuhalten.

Im vergangenen Jahr begegneten wir uns mehrfach in der Fußgängerzone, einmal saß ich mit Laptop im Café, als Frau Fischer sich zu ihrem Mann gesellte, der bereits in eine Zeitung versunken dort saß, mich deshalb nicht hereinkommen sah.

Peinliche Reaktionen, wenn man mich, den „irren Gewalttäter“ dann bemerkt! Das Verhältnis zu meinem Kind scheint intensiv zu sein, laut den Erzählungen meines Kindes, 2010 – 2012, bevor diese Sippe wieder die Bindung zerstörte.

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Nach Zerstörung der Vaterschaft durch Familienrichterin – Auftritt Staatsanwältin….

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Wie ich hier BEWEISRECHTLICH dargelegt habe, hat die Richterin Treu willkürlich, aus persönlicher Überforderung und rechtsfremd bereits einmal im August 2005 meine Vaterschaft zerstört – nachdem diese Richterin – bei gleicher Sachlage! – noch im April 2005 den sog. Verfahrenspfleger Moser damit beauftragt hatte, wöchentlich drei Stunden Kontakt zwischen Vater und Kind herzustellen. DAS bleibt für Väter von Elternschaft, wenn eine Mutter konflikthaft die „Trennung“ erzwingt!

Organisierte Nichtverantwortung und Willkür: Richterin Treu, Zerstörung der Vaterschaft, Teil 1 (2004 ff.)

Einem Alkoholiker, einem Lügner, einer „faulen Sau“, der nebenher auf Verfahrenspfleger macht, wird die Verantwortung für existentielle Grundrechte „übertragen“! Das kommt dabei heraus: Moser massgeblich weichenstellend für die weitere Entwicklung und die Schädigungen seither.

Das Familiengericht Würzburg hatte ich im Dezember 2003 um Hilfe ersucht, im August 2005 versucht die Täterin Treu sich nun aus der Affäre zu ziehen, indem sie mir die Belastungen dieser seit 16 Monaten dauernden Entrechtung und Kindesentfremdung „zur Last zu legen“ versucht – und nicht etwa hinterfragt, was der Verfahrenspfleger macht:

Nochmal Zitat:

……“Nach über 16 Monaten Kindesentzug setzte die Täterin Treu dann einen Verfahrenspfleger Rainer Moser ein, mit der konkreten Vorgabe:

„….2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (dem Kind) herstellen und anschließend die Bescuhe mit dem Antragsteller vereinbaren

3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden“….

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Nach dieser Vorgabe geschieht wieder: NICHTS!

Nachdem ich wieder über Wochen nichts höre, sich weder der Verfahrenspfleger noch sonst jemand mit mir in Verbindung setzt, beschwere ich mich hierüber bei der Richterin.

Deren Antwort folgt am 08. Juni 2005 – Dauer des Kindesentzugs: über 18 Monate:

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Treu schreibt:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“….

Die Vaterschaft für mein Kind und mein „Vaterglück“ hängt nun also an einem Alkoholiker und – wie sich infolge zeigt – asozialen Lügner, der nebenbei Verfahrenspfleger „macht“….

Nach über 20 Monaten Kindesentzug erfolgt – weiter ohne jeden Kontakt – der nächste Termin (bereits im April festgelegt, um zu sehen, wie der „Umgang“ läuft….).

Der sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser teilt mit, dass er sich 17 Mal mit der Kindsmutter und meinem Kind getroffen hat – offenbar lustiges, mit Steuergeld bezahltes Zusammensein zum Kaffeetrinken – und dass er (!!) „entschieden“ habe, den „Umgang“ zu verweigern.

20 Monate Kindesentzug….!

Die Täterin Treu, völlig überfordert, verlässt schließlich den Gerichtssaal. Auch ich verlasse das Gericht. Infolge stellt sie das so dar, als sei die Verhandlung durch sie „unterbrochen“ worden…..

Schließlich folgt dieser Beschluss, natürlich im Rückgriff auch auf die „Empfehlung“ Wittkowski, die zuvor verworfen wurde:

Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!

Ich wurde solange für dumm verkauft, auflaufen gelassen, bis man die Reaktionen missbrauchen kann, um das eigene Versagen und die unsäglichen Lügen und Verbrechen zu verdecken…“….“

Organisierte Nichtverantwortung und Willkür: Richterin Treu, Zerstörung der Vaterschaft, Teil 1 (2004 ff.)

Im August 2005 stand ich also vor folgender Situation:

1.
Das Zivilgericht Würzburg hatte seit Dezember 2003 die Lügen der Kindsmutter willkürlich in Beschlüsse gegossen, Opferbonus. Dass diese Kindsmutter mittlerweile auch in einem Gutachten eingestanden hat und offenkundig wurde, was tatsächlich Motive für die einseitig erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes waren – geistige Verwirrung, Laune, Selbstsucht, Eigennutz – interessierte doch diese Richter nicht. Männer sind Täter, fertig. Widersprüche und Fakten interessieren nicht. Eine Verfügung wurde erlassen, damit basta!

2.
Das Familiengericht, das ich selbst sofort und dringlich ersucht hatte, entpuppte sich nicht als Lösungshilfe sondern als Problem. Im August 2005 werde ich als Vater mit „amtlichem Segen“ ausgegrenzt. Weil eine unfähige Richterin zuerst das Verfahren verschleppte und dann einen völlig unfähigen Verfahrenspfleger betraute. Als der die Kontakte nicht herstellte, sondern mit der Mutter Kaffee trank, wurde das mir als Vater angelastet.

Vermutlich zog ich zu diesem Zeitpunkt erstmals Gewalttaten in Betracht. Als Folge des Unrechts dieser Justizbehörden, die Täterinnen befördert und Straftaten den richterlichen Segen erteilt!

Bis heute glaubt man offenbar, über all diese Zerstörungen und kausal für noch schlimmere Justizverbrechen wegbereitenden Rechtsbrüche hinweggehen zu können….

Daher BEWEISRECHTLICH weiter in der Chronologie:

Auftritt, Angelika Drescher, Staatsanwaltschaft Würzburg – heute Vorsitzende Richterin eines Zivilgerichts.

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Drescher lobte in folgenden Verhandlungen die Darstellungen der Kindsmutter als „eindrucksvolle Schilderungen“ und war sehr erkennbar dem armen „Opfer“ sehr zugetan. Mich bedachte sie mit hämischem Grinsen – offenbar tiefsitzende Verachtung für Männer oder zumindest eine gewisse Art Männer. In meinen Augen eine Radikalfeminsitin.

Par. 160 Abs.2 StPO ist bei bayerischen Staatsanwaltschaften ohnehin längst abgeschafft, deshalb störte sich auch niemand daran, als diese Täterin in zwei Instanzen gegen mich jeweils rund anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung forderte – wegen Beleidigung und „Verstößen“ gegen das Gewaltschutzgesetz (erlangt mit falscher EV). Hatte ich als lange Monate vom eigenen Kind ausgegrenzter Vater doch tatsächlich gewagt, bei der Mutter des Kindes anzurufen!

Im Rathaus Würzburg äußerte Drescher vor versammelter Zuhörerschaft, die man dort im Rahmen des Programms „Rosenstrasse“ für „häusliche Gewalt gegen Frauen“ sensibilisieren und zu Anzeigen gegen Männer ermutigen wollte, auf meine Frage hin: „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“

Es gibt auch keine falschen Vergewaltigungsvorwürfe. Und keine Justizopfer.

In dieser juristischen Parallelwelt ist Frauen die Opferrolle auf den Leib geschrieben, wer hier mit falscher Eidesstattlicher Versicherung den Kindsvater loswerden will, kann sich absolut sicher fühlen, zumal als Rechtsanwältin.

Die Propaganda und Aufruf zur Falschbeschuldigung auf jeder Brötchentüte:

…..„Wer Auffälligkeiten in seiner Umgebung bemerkt, sei es bei Nachbarn oder Familienmitgliedern, sollte sich nicht scheuen, Polizei oder andere Hilfsstellen zu benachrichtigen“, klärt die diplomierte Sozialarbeiterin auf.

Bundesweit wird jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt, in Würzburg sind jährlich 2000 Frauen betroffen. Dies geht aus der Statistik der Polizei hervor.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Gewalt-kommt-nicht-in-die-Tuete;art735,4821595

Gegen mich als männlichen „Täter“ hat Drescher infolge dies zu verantworten:

Februar 2006:
Wohnungsdurchsuchungen (auch bei unbeteiligten Dritten, meiner damalige Freundin und dem Haus meiner Eltern) wegen vorgeblicher „versuchter Nötigung“, um Kontakte zum Kind zu erhalten.

Gleichzeitig versuchte sie, mich anhand Aktenlage wegen „Eigen-/Fremdgefährdung“ zwangseingewiesen, was scheiterte.

Bei dieser Gelegenheit erzwang diese asoziale Täterin der Staatsanwaltschaft auch meine „erkennungsdienstliche Behandlung“ – die Kollegen haben explizit nochmal nachgefragt, ob das nötig sei! Würzburg meinte, das sei nötig, also wurde ich bei der Polizeidirektion, wo ich über Jahre gearbeitet habe, beim Erkennungsdienst, D 9, „vorgeführt“ und erkennungsdienstlich „behandelt“. Drescher, Staatsanwaltschaft Würzburg, asozial! Auch wenn die Maßnahme weniger demütigend war, als man wohl erwartet, weil ich ein sehr gutes Verhältnis zu den Kollegen dort hatte, eine langjährige Kollegin wieder traf, man insgesamt diesen Murks „aus Bayern“ – kennt man ja – als kurios einstufte – über den Charakter und die Motive der Staatsanwältin Drescher, Würzburg, sagte dieses Randgeschehen alles!

Man kann sich vorstellen, wie diese Täterin sich „empörte“ als ich eine Stunde später wieder freigelassen wurde anstatt in der Psychiatrie zu landen. Deshalb vier Monate später….

Juni 2006
Erneuter Einweisungversuch durch Drescher – aufgrund Wochenende und Feiertag wurde ich rechtswidrig mittels bayerischem Unterbringungsgesetz im Bürgerhospital Stuttgart festgehalten. Zuvor hatten Polizisten meine Wohnung bei Würzburg aufgebrochen und durchwühlt, diesmal ohne Durchsuchungsbeschluss.

Die Freiheitsberaubung im Amt sei „verjährt“, teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg kürzlich mit. Geltend gemacht habe ich diese seit 2006!

Dezember 2006:
Drescher erwirkt erkennbar ohne Straftat einen weiteren Durchsuchungsbeschluss für meine Wohnung bei Würzburg.

2007

Nachdem zwei Versuche der Pathologisierung in Baden-Württemberg scheiterten, machte man es nun richtig: Der Würzburger Hausgutachter Dr. Groß wurde mit meiner Pathologisierung beauftragt, der wunschgemäß lieferte.

Die Folgen sind bekannt: zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft, sieben Monate in der Forensik Lohr/Bayern, Versuch der Anwendung Par. 63 StGB ohne jede Voraussetzung.

Obergutachten Prof. Nedopil, das das eklatante Fehlgutachten aus Würzburg entlarvte, verhinderte mein dauerhaftes Wegsperren durch diese Täter im Amt.

Justizverbrechen werden weiter vertuscht. Täter sind weiter im Amt.
Kindesentzug dauert wieder seit Juni 2012 an.

Gegen alle Vorgänge habe ich mich über Jahre auf dem Rechtsweg zur Wehr gesetzt.

Der einzige Effekt war der, dass immer noch repressiver gegen mich vorgegangen wurde bzw. die Rechtsverweigerung und die Augrenzung von meinem Kind nur noch ungenierter erfolgte.

Jeder andere hätte vermutlich schon längst bei dieser Gesamtlage sich selbst getötet oder andere, je nach Gemüt.

Noch beschreite ich weiter den Rechtsweg. Dass diese Lebenszerstörung ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleibt, ist weiter ausgeschlossen!

Hier noch das – spaßeshalber:

….“Sepp Dürr von den Grünen habe „gekämpft wie ein Löwe“, sagt Klein vom Verein „Justiz-Opfer“ nach der Ausschusssitzung. Doch er war der einzige. SPD und CSU-Abgeordnete lehnten die Petition geschlossen ab. „Es gibt keine Justizopfer“, soll Ausschussvorsitzende Franz Schindler von der SPD gesagt haben. Im Publikum saßen Menschen, die jahrelang vor Gericht für ihre Vorstellung von Gerechtigkeit gekämpft haben.“

http://www.taz.de/!147010/

Täterin Treu aus dem Dienst entfernen!

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Mein Schreiben an die Direktorin des Amtsgerichts: ich bin nicht mehr gewillt, diesen Verbrechern die Zerstörung meiner Vaterschaft zu gestatten – und die Schädigung meines Kindes.

Andere bringen sich aufgrund solcher Justizverbrechen um oder begehen schwere Gewaltdelikte!

NEIN! Die Benennung dieser Fakten ist keine „Störung des öffentlichen Friedens“, ihr Vollidioten! Wenn ich Straftaten begehen will, „drohe“ ich die nicht vorher an!

An die
Direktorin des
Amtsgerichts Würzburg
– Frau Helga Twadrzik –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 02. Oktober 2014

Hiermit wird Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Familiengericht Antje Treu erstattet.

Da solche Beschwerden im sich selbst deckenden System üblicherweise ungeachtet der Berechtigung und der Folgen einfachst entledigt werden, wird aufgrund der Schwere und Folgen der Dienstvergehen auf die Entfernung aus dem Amt abgehoben.

Dieses Schreiben wird wie alle Vorgänge beweisrechtlich im Internet veröffentlicht.

Das Verhalten der Richterin ist ergänzend strafrechtlich geltend gemacht – u.a. Beihilfe zur Kindesentführung.

Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe sind anhängig, u.a. Landgericht München.

Dass ich weiter den Rechtsweg beschreite, ist lediglich dem Kind geschuldet.

Es besteht der begründete Verdacht, dass Richterin Treu aufgrund von sachfremden Motiven gepaart mit Überforderung gezielt Rechtsverweigerung betreibt und das massive Unrecht aufgrund Repression von außen (Anwälte, ehemaliger Direktor Stockmann) verdrängend geschehen lässt.

Gründe:

Die Richterin Treu ist verantwortlich für die fortlaufende Zerstörung meiner Vaterschaft.

Unter Missachtung der Grundrechte und der einschlägigen Gesetze ist sie ebenfalls verantwortlich, dass meinem Kind fortlaufend ein Elternteil verlustig geht.

Dies hat immense Folgen. Die Schäden werden niederschwelligst verschuldet!

1.
Es liegt ein vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010 vor, Az. 005 F 1403, Amtsgericht Würzburg, in welchem festgelegt ist, dass „jeden Freitag in der Zeit von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr“ Kontakte zwischen Vater und Kind durchzuführen sind.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Dieser Beschluss ist dergestalt überholt, dass die Kontakte zeitlich ausgeweitet wurden und auch nicht mehr räumlich begrenzt waren.

Nachdem Ende 2011 wieder die Richterin Treu sachlich zuständig wurde, erwirkte sie bei funktionierendem sog. Umgang folgerichtig zwecks weiterer Entlastung des Kindes, Normalisierung und Ausweitung der Eltern-Kind-Beziehung, unbegleitete Treffen, Wochenendübernachtungen etc. und zur Beendigung des Elternkonflikts die gemeinsame Beratung der Eltern bei der Familienberatungsstelle Würzburg, Frau Schmelter.

Mit Beschluss vom 20.12.2011 wurde daher festgelegt, dass das erste gemeinsame Beratungsgespräch am 12.01.2012 zu erfolgen hat.

Infolge verweigerte die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert mit Schreiben ihres damaligen Anwalts vom 03.01.2012 kurzfristig diesen Termin. Sie gab an, hierdurch derart „psychisch belastet“ zu sein, dass sie außerstande sei, an gemeinsamer Beratung teilzunehmen. Sie benötige zuerst eine Therapie für sich.

Richterin Treu gestand hierauf mit Schreiben vom 10.01.2012 zu, dass Rechtsanwältin Neubert diese Therapie machen könne und zunächst Einzelgespräche der Eltern bei Frau Schmelter stattzufinden haben, jedoch mit dem erklärten Ziel der zeitnahen gemeinsamen Beratung der Eltern.

Als Rechtsanwältin Neubert nach zwei Gesprächen bei Frau Schmelter Beginn 2012 auch diese Einzelgespräche verweigerte, zog Richterin Treu hieraus keinerlei Konsequenzen. Auch eine Therapie hat Rechtsanwältin Neubert nach eigener Aussage in Verhandlung 2013 nie begonnen, stattdessen projizierte sie wiederum alle Probleme nach außen auf meine Person.

2.
Ermutigt durch diese Untätigkeit trotz klarer Vorgabe geschah weiter folgendes:

a)
Die neue sog. Rechtsvertreterin der Kindsmutter, Hitzelberger, wurde ab März 2012 gezielt mit der Vorgabe mandatiert, mich als Vater zu entwerten und so zu eskalieren, eine komplette Ausgrenzung zu erreichen und die bestehende Vater-Kind-Bindung zu zerstören

Richterin Treu fabulierte hierauf, man habe der Kindsmutter und Rechtsanwältin wohl mit der gemeinsamen Beratung „zuviel zugemutet“ – so als handele es sich nicht um eine erwachsene und selbstverantwortliche Erziehungsberechtigte und Anwältin sondern um ein Person, die unter Betreuung steht und vor dem Lebensalltag zu schützen sei.

Die Schlichtung und Beratung wurde von mir als Vater seit 2003 bei den Justizbehörden beantragt. Stattdessen wurde durch die Justizbehörde Würzburg die Kommunikationsverweigerung und Entfremdung durch die erkennbar ihr Sorgerecht missbrauchende Kindsmutter befördert.

b)
Infolge verweigerte die Kindsmutter die Verlegung einzelner Treffen, bspw. am 01. Juni 2012 wegen Urlaub der Ehrenamtlichen, Frau Scholl.

c)
Weiter ermutigt durch die Untätigkeit der Richterin verweigerte die Kindsmutter infolge ab 8. Juni 2012 jedwede Treffen zwischen Vater und Kind.

Von der Absage erfuhr ich an diesem Tag vor der Türe des Kinderschutzbundes. Infolge fand ein ca. einstündiges Gespräch mit dem Vater der Kindsmutter, Willy Neubert, in der Kanzlei der Kindsmutter, Marienplatz 1 in Würzburg statt, der sich ahnunglos gab. Die Kindsmutter war derweil in einem Nebenraum.

Mittlerweile ist bekannt, dass der Großvater des Kindes, Willy Neubert nicht nur ab 2003 gezielt die Zerstörung meiner Vaterschaft betrieben hat, um sich selbst als Ersatzvater für das Kind zu positionieren.

Durch Akteneinsicht u.a. ist mittlerweile bekannt, dass W. Neubert auch während des gelungenen Bindungsaufbaus 2010 – 2012, in welchem man sich wöchentlich traf und besprach, Schreiben an den ehem. Direktor des AG Würzburg, Stockmann richtete, in welchen er intrigant und böswillig die Verhinderung der Treffen und Vater-Kind-Bindung einforderte.
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Stockmann habe nach Ansicht Neuberts dahingehend auf die Richterin Treu einzuwirken.

Die Schreiben des W. Neubert und Antwortschreiben des Stockmann sind ebenfalls mittlerweile beweisrechtlich im Internet veröffentlicht.

d)
Richterin Treu setzte unter dringlicher Attitüde hierauf den Verfahrenspfleger Günter Wegmann ein, verschleppte jedoch infolge ein Treffen zwischen Vater und Kind unter Begleitung des Verfahrenspflegers bis zum 21. August 2012.

Das Kind war hier erkennbar massiv instrumentalisiert und insbesondere durch den Großvater gegen mich als Vater aufgebracht.

Die Mechanismen und Muster bei Entfremdung von Kindern durch Betreuuende sind zur Genüge bekannt.

e)
Im Dezember 2012 setzte die Richterin die Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich ein, um sofortige Kontakte zu ermöglichen.

In Beschluss vom 20.12.2012 wurde mittlerweile die Kontaktlosigkeit von allen Beteiligten als fatal für das Kind erkannt, die Schädigung des Kindes durch Dämonisierung des Vaters seitens der mütterlichen Familie sei unbedingt durch Kontakte anzugehen.

Die Kindsmutter sicherte zu, mit der Umgangspflegerin unverzüglich die Treffen einzuleiten.
Stattdessen verweigerte sie infolge jeglichen Kontakt zur Umgangspflegerin.

Diese erhielt hierauf von der Richterin keinerlei weitere Vorgaben. Die Richterin ließ die Umgangspflegschaft infolge untätig „auslaufen“. Meines Wissens sind bis zum heutigen Tag keinerlei weitere Maßnahmen ergriffen, auch nicht über das Jugendamt.

Am 13.1. 2013 reichte die Kindsmutter mit ihrer sog. Rechtsvertreterin Hitzelberger einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu ein. Dieser wurde von Richter Stockmann – unter massiver Entwertung meiner Person – verworfen.

Die Beschwerde hierauf wurde vom OLG Bamberg, Vorsitzende Richterin Ott deutlichst verworfen, Mai 2013.

3.
Seit der Stellung des Befangenheitsantrages betreibt Richterin Treu komplette Rechtsverweigerung zugunsten der Kindsmutter.

Diese ist seit Oktober 2012 – wie der Richterin ebenfalls mitgeteilt – untergetaucht, indem sie ihre Kanzleiadresse aufgab und sich unbekannt meldet. Bereits zuvor wurde eine Privatadresse gezielt verweigert, so dass schriftliche Kontakte zum Kind über die Kanzlei laufen mussten.

Zweck dieser faktischen Kindesentführung ist für jeden erkennbar die gezielte Verhinderung jeglicher Kontakte zwischen Vater und Kind.

Meine Anträge werden durch die Richterin weder bearbeitet noch beantwortet.

Dies gilt insbesondere für einen Antrag auf Sorgerecht und auf Verhängung von Zwangsgeld, eingereicht im Juli 2013.

Ebenfalls unbeantwortet und unbearbeitet ist eine im Januar 2014 eingereichte Antragsschrift wegen der Kosten aufgrund Umgangsboykott, die durch Mandatierung des auf PAS-Fälle spezialisierten Münchner Fachanwalts Mohr entstanden sind.

Der Antrag wurde nicht beantwortet. Stattdessen wurde Fachanwalt Mohr bis Juli 2014 die im Januar beantragte Akteneinsicht verweigert.

Zwischenzeitlich ist Mandat niedergelegt.

Die Rechtsverweigerung der Richterin und die Kindesentfremdung durch eine offenkundig erziehungsunfähige Kindsmutter werde ich in keinem Fall weiter hinnehmen.

Es wird beantragt, dass die Richterin Treu umgehend aus dem Dienst entfernt wird, zumal weitere Geschädigte bekannt sind, in welchen sie eine komplette Bindungszerstörung zwischen Elternteil und Kind durch Untätigkeit zu verantworten hat und z.B. die Kindsmutter mit dem gemeinsamen Sohn in die USA verzog, während Treu zusicherte, dies werde nicht geschehen.

Alle Vorgänge infolge der willkürlichen, einseitig erzwungenen Trennung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes durch die Kindsmutter und unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes sind im Internet veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung verstehen einzelne Verantwortliche offenkundig als Freibrief für weitere Schädigungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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