Das eigentlich Unfassbare ist dieses Detail: man maßt sich nach jahrelanger Verschleppung seitens der Justiz weiter an, nun mit diesem seit 22 Monaten ausstehenden Gutachten ohne weitere „Erörterung“ (!!!) irgendetwas entscheiden zu können:
Mitteilung Gericht, 20.10.2014, Zusendung Gutachten nach 2 Jahren, ohne Anhörung
Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, nicht endlich kindgerecht auf die Mutter eingewirkt wird, hat die Justiz keine Kontrolle mehr: weder über mich noch über die Folgen!
Mein BEWEISRECHTLICH hier eingestelltes Schreiben an die Direktorin des AG Würzburg unmittelbar nach Erhalt dieses sog. Gutachtens:
….“
Amtsgericht Würzburg
Direktorin des Amstgerichts
– Frau Helga Twardzik –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 23. Oktober 2014
LBS 1 Nr. 47/2014
Az. 2 F 957/12
Sehr geehrte Frau Twardzik,
in Zusammenhang mit Beschwerde/Entfernung aus dem Dienst der Richterin Treu ging mit Datum von heute, dem 23. Oktober 2014 weiteres Schreiben des Gerichts ein, das nahelegt, dass die Richterin Treu unverändert weiter Entscheidungen trifft.
I.
Die Richterin ist weiter schuldhaft verantwortlich für die Zerstörung der Vaterschaft von 2004 bis 2010 sowie wieder ab Juni 2012. Sie wirkte in keiner Weise auf die Mutter ein, was Verständigung der Eltern angeht, setzte die im Dezember 2011 gerichtlich bei Frau Schmelter, Würzburger Familienberatungsstelle, beschlossene gemeinsame Beratung der Eltern nicht durch, wodurch sie die Haltung zu einem erneuten Kontaktabbruch bei der Kindsmutter beförderte, den diese ab Juni 2012 ungehindert ausübte und betreibt infolge eines Befangenheitsantrags seit Mai 2013 komplette Rechtsverweigerung.
Seit Oktober 2012 besteht eine Kindesentführung, unter Beihilfe der Justizbehörden. All dies begründet Vorgehen von Amts wegen und zivilrechtliche sowie strafrechtliche Aufarbeitung.
Es handelt sich hier keinesfalls mehr um einen bloßen Befangenheitsantrag sondern um die schuldhafte Zerstörung lebenslanger Bindung.
Unter Az. 2 F 957/12 wurde mir ein Gutachten – offenkundig ein Persilschein für das Gericht – der sog. Sachverständigen Behrend zugestellt, das vor über 22 Monaten, Dezember 2012 von der Beklagten Treu in Auftrag gegeben wurde.
Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

Dieses Gutachten bestätigt ungeachtet der gewollten Ausblendung der Rolle der Justiz insoweit die Schwere der Folgen.
Auftrag des Gutachtens war es, festzustellen, wie der Elternkonflikt entlastet werden kann. Das Gutachten stand ausdrücklich nicht in Zusammenhang mit den sofort wieder aufzunehmenden und seit Juni 2012 unterbrochenen Kontakten, deren Aussetzen erkanntermaßen bereits hier fatale Folgen und Konsequenzen hat.
Es ist – in mehreren Beschlüssen beweisrechtlich vorliegend – unabhängig davon zu erstellen, dass sofort die Kontakte zwischen Vater und Kind über die hierzu im Dezember 2012 beigezogene Verfahrenspflegerin Kleylein-Gerlich herzustellen sind, was durch Verschulden und weitere Anmaßung der Richterin Treu nicht geschah, die die Weigerungshaltung der Kindsmutter hier durch Rechtsverweigerung und infolge Befangenheitsantrag im Januar 2013 durch die Kindsmutter bis heute andauernd befördert hat.
Insgesamt wird hier weiter deutlich festgehalten:
1. Die Justizbehörden Würzburg sind schuldhaft verantwortlich für die Schäden und fortlaufenden Zerstörungen – nicht die Eltern des Kindes!
2. Die Sachverständige Behrend blendet in ihrem sog. Gutachten weiter die Rolle der Justiz – als Beauftragte der Justiz – komplett aus. Sie versucht wie diesen Fällen offenkundig üblich, den Eltern unter völliger Ausblendung des Gerichtsversagens und der jahrelangen sachfremden Rechtsbrüche und Vorgehensweisen (Ausgrenzung/Kriminalisierung des Vaters bei gleichzeitiger Beförderung des Machtmissbrauchs einer alleinsorgeberechtigten, besitzenden Kindsmutter) den Eltern die „Schuld“ für die Situation zuzuweisen. Wie üblich, wenn Gerichte sensible Kindschaftsrechtsverfahren durch Untägigkeit, Verschleppung und sachfremde Vorgehensweise jahrelang gegen die Wand gefahren haben und massivste Schäden verschuldet haben, werden die so traumatisierten Eltern einfach als „hochkonflikthaft“ etikettiert. Dies einzig zum Zwecke des Persilscheins für die Gerichte.
II.
Ein Gipfel des Realitätsverlustes des Gerichts ist nun dadurch erreicht, dass das Gericht hier mitteilt, dass es „beabsichtigt, ohne weiteren Erörterungstermin nach dem 15.11.2014 zu entscheiden“.
Anlage 1:
Schreiben vom 20.10.2014
Mitteilung Gericht, 20.10.2014, Zusendung Gutachten nach 2 Jahren, ohne Anhörung
Die Justizbehörden Würzburg verfahren seit 2003 nach dem Muster, dass zuerst invasive Eingriffe in das Leben der Betroffenen erfolgen. Dies völlig inkompetent, ohne jedes Hintergrund- oder Faktenwissen, übergriffig und anmaßend. Rollenklischees werden zur Arbeitsentledigung missbraucht.
Nachdem sodann Fakten geschaffen wurden und irreversible Schäden bereits verschuldet sind, wird in einem zweiten Schritt die Reaktion der Betroffenen gegen diese verwandt. Die zuvor erfolgten Rechtsverweigerungen und „Fehler“ der Justizbehörden werden so versucht unter den Teppich zu kehren. Die Eltern sind infolge selbst schuld, dass sie sich an die Gerichte gewandt haben.
Dieses Verhalten zieht sich durch das gesamte Verfahren seit 2003 und wird hier weiter versucht fortzuführen.
Die Problemlage ist erkennbar die, dass Geschädigte, wenn sie sich weiter auf Rechtsstaat und Gesetze berufen wollen, auf die Gerichte angewiesen sind. Die Alternative ist nur noch Selbstjustiz.
Es ist daher unverzüglich – wie bereits beantragt – ein Verfahren durch eine objektiv und unbelastete vorgehende Amtsperson zu eröffnen. Wenn dies in Würzburg nicht möglich ist, ist an anderes Gericht zu verweisen.
Es erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die Vorgehensweise des Gerichts massivste Folgen haben wird und ich als geschädigter Vater diese nicht hinnehmen werde!
Es erschließt sich ebenfalls jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die in dem sog. Gutachten dargelegten Posititonen der Frau Behrend, die vor über 22 Monaten mit dem Fall betraut wurde, sich in einem Rechtsstaat nicht „ohne Erörterung“ auf dem Schriftweg erledigen lassen.
Es geht hier um massivste Grundrechte und lebenslange Bindungen. Wie gesagt, zeigt sich hier ein Realitätsverlust der Justizbehörden Würzburg bzw. der offenkundig persönlich verhafteten Richterin, der mit einem Rechtsstaat und hier geltenden Gesetzen nicht zu vereinbaren ist.
Das Gutachten ist ein Meinungsachten, das in weiten Teilen die Meinung und Interpretationen der Person Behrend widergibt, die sich hier übergriffig und anmaßend als „letzte Instanz“ in diesem unerklärlicherweise verhärteten Konflikt inszeniert, zum Beispiel:
1.
Das gesamte Gutachten gründet auf einem Gespräch vom 05.03.2013 (Behrend gibt bereits hier falsch an, es sei der 12.03. gewesen) mit mir als Vater, einem Gespräch mit der Mutter am 13.06.2013 und zwei Gesprächen mit meinem Kind am 13.06 und am 15.07.2013.
Derart oberflächliche Wahrnehmungen qualifizieren zu keinerlei Empfehlung oder Gutachten. Hier werden erkennbar Meinungen und Interpretationen wiedergegeben, die zwar auf einem allgemein angeeigneten Fachwissen beruhen aber wenig bis nichts mit Personen zu tun haben.
2.
Es ist weiter aufzuklären, wieso dieses Gutachten erst am 20.10.2014 zuging, nachdem das letzte Gespräch auf das es sich bezieht, über 15 Monate zuvor stattfand.
3.
Die Gutachterin blendet ihre eigene Rolle komplett aus. Nach dem Gespräch am 05. März 2013 im Cafe Michel am Markt (nicht in der Altstadt) sicherte sie mir zu, dass sie unverzüglich das Gespräch mit der Kindsmutter sucht und datierte ein zweites Gespräch mit mir auf Anfang April 2013. Erst als ich bis Juni 2013 nichts gehört hatte, rief ich bei der Gutachterin an, die sich fröhlich-unbedarft gab und auf ihre Unzuverlässigkeit und absprachewidriges Verhalten angesprochen pikiert reagierte.
Während der gesamten Zeit hätten die wöchentlichen Treffen über die Umgangspflegerin stattfinden müssen.
4.
Die Gutachterin hat offenkundig weder mit dem Großvater des Kindes gesprochen, Willy Neubert, der erkennbar bei der Dämonisierung und Ausgrenzung meiner Person als Vater die tragende Rolle spielt.
Wie mittlerweile bekannt, hat dieser selbst 2012 noch versucht, über persönliche Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts den sog. Umgang zu verhindern, während auf der sichtbaren Ebene die Ausweitung der Kontakte und die Normalisierung der Bindung, das Sorgerecht konkret bzw. mittelfristig anstand.
5.
Die Gutachterin sprach offenkundig auch niemals persönlich mit den ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes, Frau Lisa Marx und Frau Christine Scholl, die über 94 „begleitete“ Treffen aus erster Hand Auskunft geben können.
Stattdessen versteigt sich Behrend zu der Darstellung, „Herr Deeg empfindet Begleitung und Kontrolle von Umgangskontakten als Affront, Entwertung seiner Vaterrolle und Angriff auf seine persönliche Würde“.
Es ist offenkundig die Gutachterin, die Kritik an ihrer Vorgehensweise als Affront und Angriff empfindet.
Richtig ist, dass bei Ersuchen der Justizbehörden die Bindung zum drei Monate alten Kind zerstört und von Anfang an nicht einmal der Versuch unternommen wurde, auf die Kindsmutter bezüglich Beratung, Kommunikation, Kooperation, Wohlverhalten einzuwirken sondern sofort und vorveruteilend für das Kind im Säuglingsalter Dritte hinzuzuziehen. Dies nicht aus Notwendigkeit heraus sondern aus Vorverurteilung meiner Person und Opferbonuns gegenüber der Kindsmutter, der offenkundig beinhaltet, dass eine erwachsene Rechtsanwältin die Kommunikation mit dem Vater eines drei Monate alten Kindes nicht nur verweigern kann sondern hierin offenkundig unterstützt und in diese Richtung beraten wird (Frauenhäuser, Jugendamt; Sachbearbeiter Pinilla).
Als Polizeibeamter sehe ich den „begleiteten Umgang“ insgesamt durchaus als Maßnahme zum Schutz des Kindes vor Gewalt und bei Sexualstraftätern. Die Justiz machte hieraus eine Standardmaßnahme, um sich mit Konflikten nicht auseinandesetzen zu müssen und stattdessen wohlige Verweigerungsräume für Kindsmütter bei einseitigen und launigen Trennungen zu schaffen.
Das ist nicht Sinn „begleiteten Umgangs“. Und wie hier erkennbar, werden die tatsächlichen und tieferliegenden Probleme hierdurch in keiner Weise gelöst und angegangen. Die Justiz missbraucht begleiteten Umgang, um Konflikte zu verdrängen und nicht angehen zu müssen.
6.
Die Veröffentlichung der Fakten in einem Blog ist Ergebnis und Folge der Rechtsverweigerung und des Verhaltens der Kindsmutter und auch der Gutachterin selbst.
In keiner Weise wird hiedurch jedoch wie behauptet das Persönlichkeitsrecht meines Kindes verletzt. Im Gegenteil bin ich akribisch darauf bedacht, selbst Geschlechtsbenennungen zu löschen und stets neutral vom „Kind“ zu sprechen.
Die Veröffentlichung der Fakten ist angesichts der Rechtgsverweigerungen und der Zerstörungen der Justiz unumgänglich geworden und hat Beweischarakter.
Außerdem schützt Öffentlichkeit auch vor Übergriffen der Strafjustiz, vor rechtswidrigen Exzessen und den permanenten Grundrechtsverletzungen, die in Franken offenkundig Tagesordnung sind, wie nicht erst die öffentlich gemachten Details im Fall des Gustl Mollath so eindrücklich und bundesweit öffentlich aufzeigten.
Im Schutz der Anonymität wurde ich über Jahre kriminalisiert. 2009/2010 versuchten offenkundig rechtsferne Kreise um den Beschuldigten Lückemann, mich dauerhaft nach § 63 StGB wegzusperren, wozu ebenfalls ein Fehlgutachten missbraucht wurde. Zehn Monate zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft gegen meine Person – offenkundige Freiheitsberaubung im Amt – ist bis heute weder aufgeklärt noch entschädigt (EGMR Beschwerde 1033/12).
All dies blendet die Gutachterin aus. Diese Exzesse der Justizbehörden sprengen erkennbar jedes Maß an noch nachvollziehbarem Vorgehen auch gegen einen als „lästigen Querulanten“ eingestuften Kindsvater.
Diese Vorgänge erfolgten vor dem Kontakt- und Bindungsaufbau über 94 Treffen. Dennoch gelang es mir als Vater, auch diese massiven Übergriffe der Justiz auszublenden und von der Rolle als Vater und bei den Kontakten komplett zu trennen.
Die Gutachterin hat zu den Wirkungen derarter Justizübergriffe infolge der Vaterrolle und gegen einen ehemaligen Polizeibeamten offenkundig keinerlei Zugang.
7.
Inbesondere versteigt Behrend sich jedoch zu der Darstellung, anhand zweier Gespräche feststellen zu wollen, dass keine Instumentalisierung des Kindes und keine Entwertung meiner Person als Vater vorliegt.
Das ist schlicht absurd.
Behrend will hier glauben machen, ich als Vater sei für das Kind „kein Thema“ gewesen.
Durch die gesamten Akten zieht sich die gegenteilige Darstellung einer massiven Entwertung und Dämonisierung als Paria und „Gefahr“. Selbst ein Klingeln beim Großvater des Kindes 2013 wurde infolge von der mütterlichen Seite als „Terror“ dargestellt (Schreiben der „Rechtsvertreterin“ der Kindsmutter, Hitzelberger), dergestalt, dass die gesamte Familie hierdurch massiv beeinträchtigt worden sei und mein Kind sich nicht mehr aus dem Haus traue.
Behrend hingegen beschreibt eine Aussage meines Kindes: „….erinnerte sich nicht, dass die Mutter vorher von ihm erzählt hat.“
8.
Die Kontakte wurden bereits im Alter des Kindes von 4 Jahren (2008) vom Großvater und der Kindsmutter vereitelt indem man vorgab, das Kind „wolle“ nicht in die Räumlichkeiten des Kidnerschutzbundes. Bereits hier scheiterte, anders als die Gutachterin darstellt, der Bindungsaufbau nicht an meiner Person.
Das gesamte Verhalten hier beruht nicht nur auf Instrumentalisierung sondern auch auf Täuschung und auf teils dreisten Verdummungsversuchen. Dies einzig zum Zweck nicht der Entlastung des Kindes sondern der Ausgrenzung und dem Entziehen aus jeglicher Verantwortung.
Das Gutachten ist insgesamt als völlig unbrauchbar anzusehen. Es ignoriert und verdrängt komplett die Wirkung der weiteren Kontaktlosigkeit.
Es gibt Einblick in die untaugliche Arbeitsweise und Vorgehensweise der Gerichte und der hinzugezogenen familienrechtlichen Gutacher. Sonst nichts.
Anders als der Kindsmutter werden den Verantwortlichen der Gerichte und der Gutachterin von mir keine nachvollziehbaren psychischen und motivgeleiteten Defizite und Interessen zugestanden.
Die Justizbehörden haben stets sehenden Auges die Schädigungen verschuldet.
Die Wirkung des Gutachtens ist augenscheinlich.
Die Zusendung auf diese Weise, insbesondere der Umgang des Gerichts hiermit zeigt weiter, dass keinerlei Zugang zur Wirkung und den Folgen des Versagens der Justiz besteht.
Die weitere Entfremdung meines Kindes und die Beförderung der weiteren Bindungszerstörung werde ich nicht hinnehmen. Die Verantwortlichen sind benannt.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.“
