Landeskriminalamt Bayern: Strafanzeige wegen Strafvereitelung/Freiheitsberaubung im Amt zugunsten Würzburger Justiztäter der CSU

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Nochmals eine kurze Darstellung der weiter vertuschten Freiheitsberaubung im Amt durch die Beschuldigten der Justiz Würzburg/Bamberg anhand Strafanzeige an das LKA Bayern. Auch die Polizei Unterfranken sieht offenbar weiter keinen Handlungsbedarf, was Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und die Einschaltung der „Internen Ermittler“ begründet.

Es ist unfassbar, wie diese Täter der CSU-Justiz offenbar glauben, sie können sich weiter wegducken und ihren „Amtsgeschäften“ nachgehen. Dies, nachdem sie versucht haben, mittels konstruierter Straftat und einem Fehlgutachten eines CSU-Kumpels einen Unschuldigen und seit Jahren von dieser Justiz geschädigten Vater in die Forensik zu sperren, zu vernichten…!

Auch wenn der sog. Rechtsweg in Bayern weiter missbraucht wird, die Täter im Amt zu decken, ist dieser „Fall“ nicht einfach erledigt! …..

Bayerisches Landeskriminalamt
Dezernat 13 „Interne Ermittlungen“

Maillingerstr. 15
80636 München

31. Oktober 2015

Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg, Behörden Würzburg

Hiermit wird weiter strafrechtlich zur Anzeige gebracht, dass die Polizei Unterfranken offenkundig schwere Straftaten im Amt bei den Justizbehörden Würzburg insbesondere durch Bedienstete der Staatsanwaltschaft deckt.

Offenkundig werden weder Ermittlungen getätigt noch Zeugen gehört. Strafanzeigen lässt man entweder verschwinden oder leitet sie an die Beschuldigten weiter.

Eine Dienstaufsicht durch das Justizministerium findet ebenfalls nicht statt. Strafanzeigen werden schlicht ignoriert und darauf verwiesen, die Geltendmachungen gegen die Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft zu richten.

Mit Schreiben vom 27. März 2015 teilt der Leitende Ministerialrat Zwerger mit, Az. E3-1402E-Ii-4785/2005:

…“soweit Sie in Ihrem vorbezeichneten Schreiben auch strafrechtliche Vorwürfe erheben wollen, weise ich erneut darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Eine Weiterleitung Ihres Schreibens an diese Stellen erfolgt von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht.”

Das Vorgehen der bayerischen Justiz und insbesondere die Vertuschung und das Mauern gegen jedwede Aufklärung und auch zivilrechtliche Geltendmachung lässt den Schluß zu, dass in Bayern bei Bedarf ohne weiteres der Rechtsstaat, die hier geltenden Gesetze und die Wahrheitspflicht der Beamten suspendiert und ausgehebelt wird.

Die Vorgänge sind bekanntlich kein Einzelfall sondern folgen einem Muster, das offenkundig immer dann greift, wenn es gilt, Verfehlungen von Funktionären der CSU oder parteipolitischer Amtsträger zu vertuschen.

Dies führt zur Radikalisierung Betroffener und zur Abwendung vom Rechtsstaat.

Sachverhalt:

1.
Mit Datum vom 12.06.2009 erhielt der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg über seinen weisungsgebenden Vorgesetzten Clemens Lückemann Kenntnis von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person.

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Diese Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich mit Datum vom 18.05.2009 an das Bayerische Justizministerium der Justiz versandt, von wo der sachbearbeitende Ministerialrat Kornprobst mit Datum vom 03.06.2009 mir eine Abgabenachricht zukommen ließ.

Eine Ausfertigung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde ging an das Zivilgericht Würzburg, wo die Kammer unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay dieses Schreiben antragsgemäß als Zivilklage bearbeitete.

Der Beschuldigte Trapp und der Beschuldigte Lückemann missbrauchten diese vier Wochen zuvor versandte Dienstaufsichtsbeschwerde nun zielgerichtet und gemeinschaftlich, um eine schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen meiner Person zu verwirklichen.

Frei fabulierend behaupteten sie am 12.06.2009, die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 begründe, dass durch meine Person die Gefahr eines akuten Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg bestehe. Um dies zu verwirklichen wurde der dem Beschuldigten Lückemann nahestehende Lothar Schmitt, Vizepräsident des Landgerichts Würzburg, nach eigener Aussage von Trapp in seinem Büro aufgesucht und instruiert. Inwieweit Schmitt hier von den Beschuldigten getäuscht wurde oder selbst als Beschuldigter zu gelten hat, der sich zum Komplizen machen ließ, ist zu ermitteln.

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Der Beschuldigte Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg. Zu Lothar Schmitt, der heute dessen Vizepräsident ist, besteht offenkundig bereits seit langem eine auf Karriere ausgerichtete Kumpanei.

Trapp und Lückemann verschwiegen infolge zielgerichtet und unter Täuschung auch sachbearbeitender Richter, dass sowohl die Zeugen Ministerialrat Kornprobst als auch Dr. Bellay und dessen Beisitzer in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde nicht nur keine akute Amoklaufdrohung sondern insgesamt überhaupt keine Straftat erkannt haben.

In Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg sagte der Zeuge Dr. Bellay aus, dass er zu einem ihm vorgeblich nicht mehr erinnerlichen Zeitpunkt von Schmitt angerufen worden sei und dieser versucht habe, bezüglich der Wertung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf ihn einzuwirken.

Am 15.06.2009 bedrohte der Staatsanwalt Trapp am Telefon den Stuttgarter Polizeihauptkommissar Michale Scheffel mit Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung, wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

PHK Scheffel sagte dies ebenfalls als Zeuge vor dem Landgericht Würzburg aus.

Diese Festnahme erfolgte schließlich am 21.06.2009 in Stuttgart, während meiner Teilnahme am Stuttgarter Halbmarathon.

Die Beschuldigten standen nun vor dem Problem, dass ihr frei erfundener Tatvorwurf und erkennbare Popanz vom 12.06., durch mich bestünde die akute Gefahr eines Amoklaufs, nicht mehr haltbar war.

Erst einen Tag nach Festnahme, am 22.06.2009, verfasste der Beschuldigte Trapp infolge einen Haftbefehl gegen mich, in welchem er nun notgedrungen aus der akuten Bedrohung eine vorgebliche Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB fabulierte.

Um den sachfremden Aktionismus nach außen hin zu unterfüttern, wurde über den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die Regionalzeitung Mainpost informiert.

Diese lieferte verlässlich im Sinne der Staatsanwaltschaft einen vorverurteilenden und grob unrichtigen Artikel, der am 25.08.2009 unter der Überschrift „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ erschien, verfasst vom sog. Gerichtsreporter Patrick Wötzel.

Das Zusammenarbeit der Justiz und inbesondere der Strafverfolgungsbehörde Würzburg mit sog. Gerichtsreportern der Mainpost funktioniert vielfach in dieser plakativen Form: aus Beschuldigten und auch Unschuldigen werden hierdurch flugs auch öffentlich vorverurteilte, namentlich identifizierbare „Täter“.

2.
Ohne Vorliegen einer Straftat war es den Beschuldigten Trapp und Lückemann unter massivem Amtsmissbrauch der Position als Staatsanwalt gelungen, mich am 21.06.2009 durch Beamte der Stuttgarter Polizei festnehmen zu lassen. Dies, obwohl an sachbearbeitender Stelle insgesamt Konsens bestand, dass es keinerlei Voraussetzungen für die Maßnahme gab.

Die Freiheitsberaubung erstreckte sich zunächst von Sonntag, 21. Juni 2009 über mehrere Tage in der JVA Stuttgart- Stammheim.

Per Einzeltransport erfolgte ein Verschub in die JVA Würzburg, wo die Freiheitsberaubung bis zum 05. August 2009 fortgesetzt wurde.

Am 23.08.2009 kam es zu einer Haftprüfung, die der Direktor des Amtsgerichts, der Beschuldigte Roland Stockmann, selbst durchführte.

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Im Sinne seiner Mittäter untermauerte er durch richterlichen Amtsmissbrauch die Maßnahme und bereitete hier dem weiteren Ziel der Beschuldigten den Weg. Stockmann fabulierte frei, dass er bei mir den „Eindruck einer entrückten und krankhaften Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit“ entdeckt haben will, da ich „überzeugt sei, dass ich zu Unrecht von der Justiz verfolgt und geschädigt werde“ – daher bestehe eindeutig auch Fluchtgefahr. (Az. 1 Gs 2537/09)

Das erklärte Ziel der gemeinschaftlich vorgehenden Beschuldigten war die dauerhafte Unterbringung in der Forensik, da ich mich durch die gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde nun zweifelsfrei als „Gefahr für die Allgemeinheit“ erwiesen habe….

Zu diesem Zweck wurde der bereits seit Jahren als verlässlicher Einweisungsgutachter der Strafverfolgungsbehörde bekannter Gerichtssachverständige Dr. Jörg Groß beauftragt, ein Fehlgutachten über mich zu erstatten.

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Dr. Groß lieferte wunschgemäß eine „vernichtendes“ Gutachten (Zitat Trapp), in welchem er mir beliebige Persönlichkeitsstörungen attestierte und nun akut hinzukommend einen gefährlichen „Wahn“.

Am 05.08.2009 erfolgte auf Grundlage dieses Fehlgutachtens des Beschuldigten Dr. Groß die Fortsetzung der Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.
Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, stattdessen Erstellung eines Obergutachtens durch neutralen Gutachter, der außerhalb von den Abhängigkeiten und Machenschaften der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft tätig ist.
Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzten Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich aufgrund der Straftaten der Beschuldigen der Justizbehörden Würzburg in der Forensik.
Am 04. März 2010 ging Obergutachten des Prof. Nedopil beim Landgericht Würzburg ein, worauf die 1. Strafkammer des Landgerichts die sofortige Entlassung verfügte.

Zu diesem Zeitpunkt waren acht Monate Freiheitsberaubung ohne Vorliegen einer Straftat zu verzeichnen.

3.
Im Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft mit den Beschuldigten Dr. Norbert Baumann und Thomas Schepping, Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg wurde am 12. März 2010 die Durchführung eines weiteren Haftbefehls gegen mich erzwungen.

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Die durchführenden Beamten der Fahndung Stuttgart remonstrierten erfolglos hiergegen, da es sich ganz offenkundig um eine persönlich motivierte Vorgehensweise und einen Amtsmissbrauch handelte, der keinerlei reelle gesetzlich Grundlage hatte.

Unter der Vorgabe weiterer frei erfundener Fluchtgefahr durch die Beschuldigten erfolgte eine weitere sechswöchige Freiheitsberaubung im Amt zunächst in der JVA Stuttgart-Stammheim, dann in der JVA Würzburg.

Mit Datum vom 22.06.2010 stellte sich die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg gegen den rechtswidrigen Haftbefehl des OLG Bamberg und verfügte wiederum die Entlassung.

Am 20. August 2010 erfolgte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts der Freispruch, Az. 1 KLs 814 Js 10465/09.

Eine Haftentschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft wurde zugewiesen.
Der Beschuldigte Frank Gosselke beantragte hierauf in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann die Verweigerung der Entschädigung.

Die Richter Dr. Baumann und Schepping, 1. Strafsenat des OLG missbrauchten hierauf weiter ihr Amt, um unter Rechtsbeugung die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung zu verweigern.

4.
Bis heute hat der Freistaat Bayern trotz massiver Verbrechen im Amt durch verantwortliche Juristen keinen Cent Entschädigung gezahlt.

Der Beschuldigte Lückemann ist heute nicht nur Präsident des OLG Bamberg sondern auch Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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Der Beschuldigte Trapp wurde zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt und ist nun ungeachtet der ihm vorgeworfenen Verbrechen im Amt zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würburg ernannt worden.

Die Fallhöhe ist daher enorm, weshalb erkennbar parteipolitisch alles getan wird, den hier vorgebrachten Amtsmissbrauch und Justizskandal gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg zu vertuschen und auszusitzen.

Unter fortlaufender Rechtsbeugung werden zivilrechtliche Geltendmachungen gegen den Fehlgutachter Dr. Groß von den Justizbehörden Würzburg unterdrückt. Dies, obwohl zweifelsfrei durch Obergutachten des Prof. Nedopil belegt ist, dass Groß die Mindeststandards psychistrischer Begutachtung grob verletzt hat, es keinerlei tatsächliche Voraussetzungen für seine Fehldiagnosen gab und er den Wahn freihändig schlicht behauptet hat.

Dies alles spricht nicht nur für grobe Fahrlässigkeit sondern für Vorsatz.

Strafanzeigen bezüglich dieser Unterdrückung durch die Justizbehörden Würzburg werden durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, vorrangig den Beschuldigten Frank Gosselke, entledigt.

Dieses Schreiben wird wie alle Vorgänge beweisrechtlich auf meinem Blog martindeeg.wordpress.com veröffentlicht.

Die Polizei Stuttgart als auch die originär zuständige Polizei in Unterfranken ist mit Strafanzeigen betraut. Diese werden wie genannt offenkundig lediglich an die Beschuldigte abgegeben, weshalb auch hier der Tatvorwurf der Strafvereitelung im Amt im Raum steht.

Der Gesamtvorgang ist aktuell weiter anhängig beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Beschwerde 1033/12.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Antrag auf Sorgerecht bei der Direktorin des Amtsgerichts Würzburg

Seit Juni 2012 wird unter Beihilfe der Justiz Würzburg mein Kind entzogen.

Seit Oktober 2012 besteht eine faktische Kindesentführung.

Die Verantwortlichen der Justiz Würzburg betreiben Rechtsverweigerung, während sich die Schäden potenzieren.

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Weiterer Antrag daher BEWEISRECHTLICH öffentlich:

An die Direktorin des
Amtsgericht Würzburg
Frau Helga Twardzik
Ottostraße 5
97070 Würzburg 16. Oktober 2014

LBS 1 Nr. 47/2014

Antrag auf unverzügliche Erteilung des Sorgerechts zur Beendigung der grundrechtswidrigen und rechtsfernen momentanen Situation.

Sehr geehrte Frau Twardzik,

herzlichen Dank für Mitteilung vom 07.10.2014.

Leider wird offenkundig der Ernst der Lage und das Ausmaß des Unrechts, das die Justiz Würzburg gegenüber meiner Person und der meines Kindes weiter andaurernd verschuldet, nicht erkannt.

Es geht hier lange nicht mehr „nur“ um Dienstaufsicht.
Dieses Schreiben ist beweisrechtlich im Internet veröffentlicht: Beitrag v. 16.10.2014

Ich bitte in diesem Zusammenhang um gesetzesgemäße und unverzügliche Bearbeitung dieses Antrags. Wenn die Justizbehörden Würzburg außerstande sind, meine Anträge gesetzeskonform, neutral und rechtsstaatlich zu bearbeiten – wovon auszugehen ist – wird die Abgabe an ein anderes Gericht beantragt. Wohnsitz des Klägers ist Stuttgart.

Es wird Antrag gestellt auf Sorgerecht meiner Person als leiblicher Vater für das Kind……..

Bei Inkrafttreten der Gesetzesreform zur Beendigung der Diskriminierung von Vätern in Deutschland zum 19. Mai 2013 wurde bereits ein solcher Antrag auf Sorgerecht gestellt.

Auch dieser wurde bis heute, wie mehrere andere Anträge, durch die Richterin Treu weder bearbeitet noch beantwortet.

Die Aktenzeichen und Vorgänge sind gerichtsbekannt. Die Vorgänge sind ausführlich und wiederholt beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com.

Gründe:

1.
Die Justizbehörde Würzburg betreibt wie beweisrechtlich dargelegt offenkundig gezielte Rechtsverweigerung zu Lasten des Kindes und des Antragstellers aus justizeigenen rechtsfernen Motiven und Erwägungen, die nicht nur nicht das Kindeswohl als Leitmotiv haben sondern dieses anhaltend massiv schädigen.

So wurde bereits im Jahr 2012 durch Jugendamt, Verfahrenspfleger, Umgangspflegerin, Therapeutin des Kindes sowie Richterin klar festgestellt und übereinstimmend benannt, dass die zu diesem Zeitpunkt siebenmonatige Kontaktlosigkeit zwischen Vater und Kind fatale Folgen für das Kind und das weitere Leben des Kindes hat. Es wurde weiter festgestellt, dass diese Kontaktlosigkeit sofort zu beenden ist und die Kindsmutter mit der hierfür bestellten Verfahrenspflegerin, Frau Meike Kleylein-Gerlich unverzüglich Kontakte durchzuführen hat.

Es wurde ebenfalls festgestellt, dass sich durch weitere Verschleppung weder die Schädigungen noch der Konflikt erledigen werden sondern sich im Gegenteil potenzieren.

Nachdem Kindsmutter und auch deren Anwältin dies vordergründig einräumten, führten sie hernach einen auf weitere Verschleppung gerichteten Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu, Januar 2013. Infolge stellte diese jede Rechtspflege entgegen der bis dato gemachten Intention und Feststellungen zur Entlastung des Kindes und zur Wahrung der Elternrechte des Antragstellers als Vater kommunikationsverweigernd ein.

Ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss liegt seit 09. April 2010 vor. Dieser wird seit 8. Juni 2012 ohne jeden nachvollziehbaren Anlass vorsätzlich und aus eigener Motivlage durch die Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, missachtet.

Bestärkt durch die Untätigkeit des Gerichts trotz ihrer massiven Vergehen ist die Kindsmutter im Oktober 2012 zum Zweck der Vereitelung der Vater-Kind-Beziehung untergetaucht. Dieser für mich als Vater faktische Entführung des Kindes wurde dem Gericht sofort mitgeteilt, worauf die Richterin Treu lediglich mitteilte, dass laut Auskunft der Rechtsanwältin der Kindmutter diese den Landkreis nicht verlassen habe.

Im Falle einer Entführung ist für die Angehörigen – in meinem Fall als Vater – gleichgültig, in welche Entfernung ein Kind entführt wird und ob dies durch böswillig motivierte Familienmitglieder geschieht oder durch andere Personen.

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Die Eltern-Kind-Bindung wird hier erkennbar zur Verfügungsmasse einer überforderten Richterin und einer die verfassungsfremde Alleinsorge missbrauchende Kindsmutter, die aus persönlichen und emotional einzig in ihrer Person begründeten Motive dem Kind den Vater wegnimmt.

Wenn die deutsche Familiengerichtsbarkeit nicht in der Lage ist, solches Unrecht zu beenden sondern sich – wie es hier exemplarisch nachvollziehbar geschieht – offenkundig auf Rechtsverweigerung mit vordergründigen Motiven zurückzieht und lebensfremd behauptet, dass

a) bei Konflikten und Kommunikationsverweigerung der Kindsmutter diese existentiellen Zerstörungen eben „hinzunehmen“ seien, weil Zwangsmaßnahmen und Durchsetzung irgendwie das Kindeswohl beeinträchtigen und/oder

b) diese Beeinträchtigung und Durchsetzung von Recht größere negative Wirkung auf das Kind haben als die Entfremdung und der Verlust eines Elternteils

dann ist das endlich offen und transparent darzulegen, damit sich ausgegrenzte und böswillig ausgegrenzte Elternteile nicht mehr an die Justiz und Behörden wenden und hierbei Lebensjahre verschwenden sondern infolge in Deutschland ein Recht auf Selbstjustiz etablieren zu können, so dass zumindest im Rahmen privater und persönlicher Maßnahmen verhindern werden kann, dass das Unrecht durch Alleinsorgemissbrauch, Kindesenzug aus Rache, psychischer Störung, weiblich etablierter Opferrolle etc. und unter lebenslanger und irreversibler Schädigung von Kindern auf diesem Weg zweckmäßig und kindeswohlorientiert zeitnah erfolgen kann.

Die Rechtsverweigerung der Justiz Würzburg hat infolge die gleiche Wirkung wie ein von der Richterin Treu bereits 2005 willkürlich und rechtswidrig aus persönlicher Überforderung erfolgter sog. „Umgangsausschluss“.

Eine solche Justiz, die Unrecht entweder durch Bestätigung oder durch Untätigkeit befördert und manifestiert, ist ein Witz und hat jegliche Legitimation verloren.

Das Kind des Antragstellers wird hier erkennbar gezielt und böswillig aufgrund eigener Motivlage durch die Kindsmutter, deren Vater Willy Neubert sowie deren Mutter Helga Fischer gegen den Vater eingenommen und manipuliert.

Diese Sachlage und Befürchtungen, die sich seit 2004 massiv bestätigten, wurden dem Gericht insbesondere in Bezug auf die Person Willy Neubert bereits 2004 mitgeteilt und um entsprechende Vorkehrungen ersucht.

Eine sofort zwischen den Eltern einzuleitende Kommunikation und Beratung zwischen den Eltern wurde – in Befürchtung der nun seit über zehn Jahren eingetretenen Schädigungen – bereits mit erstem Schreiben an das Familiengericht am 27.12.2003 begründet beantragt.

Die Schuld, die die Justizbehörden Würzburg insgesamt zu Lasten des Klägers und dessen Kindes mittlerweile auf sich geladen haben, sind gewaltig.

Dies wird weiter zu klären sein!

Zur Rechtslage:

In § 155 FamFG ist das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gesetzt:

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

Die Justizbehörden Würzburg verhindern seit mittlerweile annähernd 30 Monaten nicht nur die Durchsetzung gerichtlich vollstreckbarer Beschlüsse sondern jedwede geeignete Maßnahme zur Beendigung des rechtsfremden Zustandes, der massive Folgeschäden nach sich zieht.

Das ist nicht nur dienstrechtlich sondern im Zusammenhang mit Schädigungen von 2004 bis 2010 strafrechtlich und zivilrechtlich relevant.

Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gemäß § 155a ist seit Inkrafttreten des Gesetzes und hiermit erneut gestellt:

Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

4) Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, jedoch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155 Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend.

Die einzige rechtsfremde Ursache für die seit 2004 anhaltende Zerstörung der Vaterschaft und die Entfremdung und Schädigung des Kindes ist die in Teilen bizarre und persönliche Motivklage der Kindsmutter, sich nach einer persönlich motivierten und einseitig erzwungenen Trennung drei Monate nach Geburt des Kindes „reinzuwaschen“ – diese „Trennung“ mit absehbaren schweren Folgen, launenhaft, unkommuniziert mit meiner Person als Vater und zuvor zur Heirat gebetenen Partner und unter so zweifelsfrei kommunizierter und bis dahin gelebter gemeinsamer Familienbildungsabsicht.

Da die Art und Weise dieser erzwungenen Trennung hochtraumatisierend und konflikthaft unter Falschbeschuldigung mittels Gewaltschutzgesetz bei einem offenkundig charakterlich völlig ungeeigneten und verrohten Richter Thomas Schepping – der keinerlei Bezug zur Lage und Lebenswirklichkeit eines gerade Elternteil gewordenen und nun kriminalisierend entwerteten Vaters und dessen Rechte und Pflichten in bezug auf ein Kind im Säuglingsalter hatte – geschah, missbrauchten infolge die Justizbehörden Würzburg im Zusammenspiel mit der sich in „Opferrolle“ sonnenden Kindsmutter jegliche Reaktion meiner Person als ausgegrenzten und durch ungeniert fortlaufendes und sich steigendes Unrecht traumatisierten Vater, um so das Unrecht weiter zu „legitimieren“.

Durch die anhaltende Rechtsverweigerung und implizite Schuldzuweisung an die „unfähigen“ Eltern; als ob es sich hierbei tatsächlich um einen Konflikt auf Augenhöhe und nicht eine Missbrauchs- und Opfersituation handelt; schaffen die Justizbehörden Würzburg hier in Person der sog. Richterin Treu immer weitere Schädigungen und Folgen, die sie weder beherrschen noch kalkulieren oder verantworten können!

Nur durch rechtliche Gleichbehandung ist der massiven Ausgrenzung und irreversiblen Schädigung des Kindes entgegenzuwirken.

Der Rückzug auf Kommunikationsverweigerung der Kindsmutter zur Hinnahme des verfassungsfremden Zustandes ist weder gesetzeskonform noch lebensnah und in keinem Fall zielführend!

Hier ist neben den Gesetzes – und Verfassungsvorgaben bereits gerichtlich formuliert:

….“Das OLG Hamm differenzierte daher zwischen Kommunikationsprobleme auf der „Paar-Ebene“ und auf der „Sorgerechtsebene“. Die gemeinsame Sorge diene dem Kindeswohl mehr als die alleinige, da sie gewährleistet, dass das Kind zu beiden Eltern Kontakt hält. Dies müsse im Vordergrund stehen. Bestehen die Kommunikationsprobleme auf der „Paar-Ebene“, könne und müsse von intelligenten Eltern erwartet werden, dass sie zum Wohle des Kindes aber zumindest auf der „Sorgerechtsebene“ kommunizieren (OLG Hamm, Beschluss v. 1.2.2012, II-2 UF 168/11).  „….

…“Zum Wohle des Kindes: Reden hilft!
Auf eine einseitige Kommunikationsverweigerung kann die Mutter jetzt auch von Gesetzes wegen zukünftig nicht mehr bauen, will sie das alleinige Sorgerecht behalten. Im Gegenteil: Sie läuft damit Gefahr, den Sorgerechtsstreit zu verlieren.
(KG, Beschluss v. 28.11.2012, 18 UF 35/12).“….

Die Entscheidung erging bereits vor der am 19. Mai 2013 in Kraft getretenen Sorgerechtsreform. Sie gilt jedoch erst recht im Rahmen der neuen Rechtslage.
FamRZ 2013, 635

Hier ist erkennbar, dass gerade die von der anwaltlichen Kindsmutter, zur Ausgrenzung und persönlich motivierten Entfremdung des Kindes vom Vater, seit Jahren gezeigten Verhaltensweisen gezielt dazu genutzt und missbraucht werden, um so die Unfähigkeit, Opferklischees und Mechanismen einer überforderten Justiz, die es dann eben laufen lässt, auszunutzen.

In einem auf Gleichheit und Grundrechte ausgerichteten Gericht, das den Missbrauch von Rollenklischees nicht nur erkennt sondern auch unterbindet, hätte längst eine kindeswohlorientierte Ausrichtung dergestalt stattgefunden, dass die Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter in Frage zu stellen wäre.

Eine böswillige und zielgerichtete Instrumentalisierung des Kindes und eine implizite Dämonisierung des Vaters verursacht erkennbar sehr viel prägendere und lebensbestimmendere Schädigung des Kindes als bspw. eine emotionale nicht schuldhafte Vernachlässigung aufgrund Unvermögen von i.d.R. wenig privilegierten Eltern, bei der Jugendamt und Gerichte sofort und plakativ eingreifen, bis hin zur Inobhutnahme in eine Pflegefamilie, die infolge nicht selten rechtswidrig und durch Obergerichte wieder aufgehoben geschieht.

Abschließend ist zu bemerken, dass die Vorurteile, die Antipathien und der Unmut von sog Autoritätspersonen der Gerichte gegen meine Person weiter in keiner Weise das Kindeswohl oder meine Erziehungskompetenzen und insgesamte Lebenstauglichkeit und hieraus Förderungsprivilegien für mein Kind tangieren.

Im Gegenteil vereiteln die Gerichte aufgrund erkennbar eigener Motive meinem Kind all diese Möglichkeiten und Förderungen. Elternrechte haben Verfassungsrang, was die Justizbehörden Würzburg endlich wahrzunehmen haben!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

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Väter in Not – „schwere Vorwürfe gegen die Politik“, Gerhard Amendt, 2007

In Zusammenhang mit der Diskussion im SZ-Forum hier….

Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes…


….nun der bereits 2007 erschienene Artikel und „Denkzettel“ an Politik und Justiz von Gerhard Amendt in der „Welt“…..

http://www.welt.de/debatte/article1509968/Muenchner-Kindstoetung-zeugt-von-falscher-Politik.html

Kurz gegenübergestellt ein Artikel der SZ zur „häuslichen Gewalt“, 21.05.2014 „…..Frauen in Not“….
http://www.sueddeutsche.de/bayern/haeusliche-gewalt-immer-mehr-frauen-in-not-1.1970290

Väter in Not: (Ja, auch Mütter werden durch asozial agierende Väter ausgegrenzt – hier geht es nicht um Frauenfeindlichkeit sondern um Justizversagen)

Der Klarheit halber: es geht um diesen „Fall“ und den Abschiedsbrief eines Vaters:

„Im Fall des 43-Jährigen Münchners, der an Weihnachten seinen kleinen Sohn und sich selbst tötete, ist im Internet ein Abschiedsbrief aufgetaucht. In dem von der tz abgedruckten Brief erhob der Mann massive Vorwürfe gegen seine Ex-Frau, ein Familiengericht sowie die Politik.“…

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia-id3295891.html

Gerhard Amendt:

„Am Heiligabend tötete ein 43-jähriger Münchner seinen achtjährigen Sohn. Danach erstickte er sich selbst. In seinem Abschiedsbrief erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Politik. Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Misstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung. Von Gerhard Amendt“…..

….“Es geht um einen extremen Fall aus der Gruppe der Hälfte von Geschiedenen, die sich nicht darüber einigen können, wie oft das Kind seinen Vater sehen darf. Diesmal ist ein Kind dem Kampf um die Verfügung über das Kind zum tödlichen Opfern geworden. Anders als mordende Mütter trifft diesen Vater der Zorn der Gesellschaft. Während Mütter von der Polizei in den schützenden Mantel der psychischen Störung schnell und laienhaft gehüllt werden, lange bevor ein Gutachter sich überhaupt zu Wort gemeldet hat, trifft diesen Mann der gerechte Zorn stellvertretend auch für Kindestötende Mütter.

Es scheint, als dürfen Mütter verzweifeln und psychisch kollabieren, Väter hingegen nicht. Sie müssen überall ihren Mann stehen, obwohl beide den Tunnelblick kennen, dessen Licht am Ende kaum sichtbar ist und der von einem bestimmten Augenblick der Belastung an irre machend zurückweicht, damit unerreichbar erscheint, um im Dunkeln dann gänzlich verschwindet.

Der tötende Vater seines 8-jährigen Sohnes hat seinen Tunnelblick und sein Scheitern nicht nur auf seine begrenzte Belastbarkeit zurückgeführt, sondern an gesellschaftliche Verhältnisse zurückgebunden. Im Zusammenhang mit Scheidungen und verengten Väterlichkeitschancen tun das Männer immer öfters. Sie organisieren sich in Selbsthilfe, die von Familienministerinnen aggressiv ignoriert wird. So merken immer mehr Männer, dass der Forderung nach aktiver Väterlichkeit obskurer Weise eine hart gesottene Väterlichkeitsblockierung entgegenwirkt.“….

Ohnmachtserfahrung der Väter

Der Kindestötende Vater wollte seine Sicht dazu öffentlich machen. Während perverse Menschenfresser sich minutiös verbreiten können, wird einem tödlich verzweifelten Vater die Begründung seiner Ohnmachtserfahrung auf der eigenen Webseite untersagt. Das scheint erstaunlich, ist es aber nicht. Es geht um den Unterschied von voyeuristischer Zurschaustellung und den väterlichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung, der jenseits des Hinwegsehens liegt.

„So kannte der tote Vater die gesellschaftliche Untätigkeit, die Männern entgegenschlägt, wenn Exfrauen ihnen den Kontakt zu ihren Kindern vorenthalten wollen. Für Hilfe suchende Scheidungsväter gibt es nun einmal keine Unterstützung. Und die Ämter für Familienhilfe sind obendrein nicht selten durch personalpolitische Entscheidungen männerfeindlich gestimmt. In der Sprache des 43-Jährigen fühlte er sich von „femifaschistischen Vollidioten“ umzingelt, die ihm nicht nur seine Väterlichkeit streitig machen, sondern, im Blick auf die Gesellschaft, jungen Männern den Wunsch nach Familie und Kindern austreiben wollen. Und liegt darin nicht eine mächtige Wahrheit begraben?

Väterlichkeitsfeindschaft der Politik

Ob der verzweifelt Sohnestöter es wusste oder nicht, diese Animosität wird sich kennen zu einer Veranstaltung der Väterlichkeitsfeindschaft in Frankfurt kennen verdichten. Mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des Sozialministeriums in Hessen wird der abwegige Versuch abermals unternommen, die gemeinsame elterliche Sorge zu liquidieren. Der Tross der alt-feministischen Gegnerinnen und ihrer Paladine tritt multiministeriell unterstützt zum Schlag gegen das Recht der Kinder auf beide Eltern an. Weil vernünftige Argumente dafür nicht zu haben sind, wird der Vorwurf der väterlichen Gewalt ins Feld geführt.

Da Gewalt angeblich nur das sein kann, was Frauen dazu erklären, kommt das dem Versuch gleich, Kindern den Vater immer dann zu nehmen, wann Mütter ihnen die Väterlichkeit vorenthalten wollen. Und da Gewaltvorwürfe zum automatischen Sesam-öffne-dich für die Diskriminierung von Männern geworden ist, versucht die Tagung nichts anderes, als Kindern den Vater nach der Scheidung zu nehmen. Viele Frauenberatungsstellen sehen darin nebenbei eine sinnvolle Bestandgarantie für ihre Zukunft. Das Absurde an diesem Gewaltschutzargument ist, dass in den 30 Prozent der Scheidungsfälle, in denen es zu ein- oder mehrmaliger Gewalt kommt, 60 Prozent der Gewalthandlungen von Expartnerinnen begonnen werden.

Der Sohnesstötende Vater ist auch an dieser äußeren Realität gescheitert. Es geht schon lange nicht mehr ums Hinsehen, sondern ums unterlassene Handeln – der Politik.“

Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von „Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben“, Campus 2006

Bitte Petition zeichnen….!

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Diese Petition kann ich zu 100 Prozent unterstützen:

http://www.change.org/de/Petitionen/bundesregierung-der-bundesrepublik-deutschland-gleichstellung-von-mutter-und-vater-beim-umgang-betreuung-der-gem-kinder-nach-einer-trennung#share

…..“Unsere Kinder sollen endlich das Recht bekommen auch nach einer Trennung ihrer Eltern einen gleichwertigen Umgang mit beiden Elternteilen leben zu können! Es ist unumstritten und mittlerweile auch wissenschaftlich belegt, dass Kinder für eine gedeihliche Entwicklung beide Elternteile – und zwar gleichermaßen – brauchen. (s. Sünderhauf, „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“, Springer-Verlag)“…..

Mehr Info:

http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/wechselmodell-nach-trennung-und-scheidung-familienrechtsexpertin-hildegund-suenderhauf-im-interview-33194140.html

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2155386/Wir-wollen-mehr-Vater-sein?ipad=true

Hier die in der Sendung erwähnte Homepage:

http://www.kuhne-gegen-deutschland.de/

Sendung im ZDF, 20.05.14:

…..“Häufig werden dabei die Konflikte und Verletzungen der Eltern über die Kinder ausgetragen, und 40 Prozent der Väter verlieren schon im ersten Jahr nach der Trennung jeglichen Kontakt zu ihren Kindern. Doch wie geht es den Vätern, die das vertraute Zusammensein mit den eigenen Kindern vermissen, die weiterhin für die Kinder da sein wollen oder überhaupt darum kämpfen, den Kontakt aufrechtzuerhalten? „37º“ begleitet zwei Väter, die diese Entfremdung nach der Trennung nicht zulassen wollen. Und die darum kämpfen, den Alltag ihrer Kinder aktiv mitzuerleben.“…

http://37grad.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/4c838ba6-ed58-3a59-b347-4a973ae03531/20303659

Lebenszerstörung durch Falschbeschuldigung, Gewaltschutzgesetz

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Der Klarheit halber habe ich hier auf zehn Seiten – kürzer geht nicht – zusammengefasst, was im Wesentlichen vorliegt.

Alle Strafanzeigen wurden bis heute ohne jede inhaltliche Prüfung und Bearbeitung entledigt, bei den Behörden, wo die Beschuldigten tätig sind oder die sie leiten.

Anlass für all diese Maßnahmen ist die Tatsache, dass die Mutter meines Kindes – die in ihrem Leben nach eigner Aussage nie sexualisierte Gewalt, und wie ich weiß, auch sonst nie Gewalt erfahren hat – aus persönlicher Laune und Befindlichkeitsstörung heraus das tat, wozu Frauen in Deutschland vom Gesetzgeber und ideologisch Fehlgeleiteten implizit ermutigt und aufgefordert werden: sie hat die Justiz dazu missbraucht, sich – drei Monate nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes – von mir zu trennen, indem sie mich als Gewalttäter diffamierte. Eine dominante und selbstbewusste und passiv-aggressive Frau mutiert zum Opfer und wird dafür belohnt.

Es braucht nicht, wie andere Fälle der letzten Tage aufzeigen, der aktuellste von gestern…

http://www.badische-zeitung.de/offenburg/ehemann-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-freigesprochen–76694340.html

… den Falschvorwurf der Vergewaltigung – es reicht vor einem deutschen Gericht einen Mann als „Belästiger“ hinzustellen, um ihn infolge als „Täter“ zu kriminalisieren und von eifrigen Staatsanwälten und Polizistinnen verfolgen zu lassen. Wie weit das geht, habe ich hier im Blog ausführlich belegt.

Die Folgen über zehn Jahre nun hier:

Chronologie Straftaten im Amt Würzburg

Die Beschuldigten schweigen zu den seit 2010 erhobenen Vorwürfen der Freiheitaberaubung im Amt.

Wegen „Verleumdung“ etc. wurde ich bis heute nicht angegangen….

Update 11.11.2013:

Hier nun der der unten in den Kommentaren erwähnte Bericht der SZ, „Ab ins Gefängnis“:

„Ab ins Gefängnis“, SZ v. 09. Oktober 2013

 

 

Wie die Justiz Väter und Eskalationen provoziert – das Stalking-Phantasma beim Paarkonflikt mit Kind (2) – „Frauenhaus“ & Co.

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Update 31. Oktober 2013:

Inzwischen gibt es eine neue Tragödie und neue Berichte.

Dieses Mal wird die Sache so dargestellt, dass die Tat passieren konnte, weil die Frau ihre Anzeige zurückgezogen hat.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ehedrama-in-oberschleissheim-ein-mord-der-sich-angekuendigt-hat-1.1806884

„Die sachbearbeitende Staatsanwältin habe sogar noch bei der 45-Jährigen angerufen und sie gefragt, ob sie die Anzeige wirklich zurücknehmen wolle. Doch die Frau sei bei ihrer Entscheidung geblieben.

Für Sibylle Stotz vom Frauenhaus ist das nicht verwunderlich: „Wer hält das schon aus, eine Anzeige gegen den Partner aufrechtzuerhalten und mit ihm in derselben Wohnung zu leben?“ Der Mann mache Druck, eventuell auch der Rest der Familie.

Viele Frauen glaubten, dem gewalttätigen Partner mit der Anzeige einen Schuss vor den Bug zu geben. „Aber dass sich der ändert, liegt eher im Bereich eines Märchens.“ Die Beziehung zu beenden und auszuziehen, sei der beste Schutz. “ Es gibt immer Möglichkeiten“, sagt Stolz, „70 Prozent unserer Hilfesuchenden schaffen den Start in ein neues Leben.“

Wie kommt man auf diese Zahl, und was ist mit den „anderen“ 30 Prozent….!

Das Arbeiten mit „Dunkelziffern“, mit Phantasiezahlen gehört offenbar ebenso zur „Kernkompetenz“ feministischer Netzwerke wie die Prokjektion aufgrund eigener Vorurteile, von Männerhass und Verachtung, oft gespeist aufgrund eigener Erfahrungen!

All das wäre kein Problem, handelte es sich um eine Selbsthilfegruppe – Frauenhäuser und feministische Netzwerke tun aber etwas ganz anderes: sie wollen allen Frauen ihre Dogmen aufquatschen, eine „Opferrolle“ verbreiten und erzwingen – um so die phantasierte allgegenwärtige „männnliche Gewalt“ auszumerzen, ein frauenbewegtesLegoland zu erschaffen.

Erstaunlich auch, dass Staatsanwältinnen bei Anzeigenerstatterinnen anrufen!

Anzeigen von Männern werden i.d.R. im Bereich „Paarkonflikt“ überhaupt nicht bearbeitet, wenn man Glück hat bekommt man ein schriftliches Formblatt, dass „kein Anfangsverdacht“….! Ja, auch das ist ein Erfahrungswert.

Die SZ macht auch gleich noch „Werbung“:

„Am Sonntag, 24. November, will das Frauenhaus bei einer Kundgebung auf der Theresienwiese einen besseren Schutz für Betroffene fordern. Mitte Oktober war in Giesing eine 29-jährige von ihrem Mann erstochen worden. Sie hatte ihre Anzeigen nicht zurückgezogen und ein Kontaktverbot erwirkt, was den Mann aber nicht von seiner Tat abhielt.“…“

Die Frage ist: WAS WOLLEN DIE?

Um aufzuzeigen, weshalb ich mich hier echauffiere, warum mich diese vorverurteilende männerverachtende Geisterfahrt in diesem Land hier so beschäftigt, die wirklich jede Eskalation in ihren Tunnel hineinzwängt, muss endlich einmal der Blick erweitert werden.

Die Dreistigkeit, mit der nun wahlweise

a) das zu lasche Vorgehen von Gesetzgebern und Polizei für Ermordungen und eine Woche später nun

b) gar die Frau selbst, die Familie und der „mangelnde Mut“, die mangelnde Entschlossenheit zur „Anzeigenerstattung“ als Ursache und Erklärung für einen grausigen Mord herhalten soll, ist schwer erträglich!

Es ist viel einfacher: JEDER kann zum Mörder werden.

Und Justiz, Polizei und v.a. auch die Frauennetzwerke, die Frauenhaus-Gesellschaft sorgt dafür, dass das so bleibt und viele zum Mörder werden, die weder kriminell sind noch gewalttätig „veranlagt“! Die Eskalaltionen sind vermeidbar, würde man Männer endlich wie gleichwertige Menschen behandeln und nicht wie Aussätzige, die von berufener Seite einen „Schuss vor den Bug“ etc. erhalten…..Unerträglich!

Wieso, werde ich hier aufzeigen und vielleicht machen sich auch die Adressaten hierüber einmal objektiv Gedanken.

Meine Erfahrungen mit der bayerischen Justiz habe ich hier ausführlich dargelegt.

Im Jahr 2003 wurde ich Vater. Die Beziehung und die Perspektive einer Familie führten zu erheblichen Vorleistungen, so z.B. das Eingehen auf die wechselnden Wünsche der Kindsmutter, was den Wohnortwechsel von Stuttgart nach Würzburg anging. Auch meine unfreiwillige Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei steht im Zusammenhang mit der Beziehung. Ebenso das permanente Zurückstecken eigener interessen diesbezüglich aufgrund des höheren Status der Frau.  Auch die Eifersucht und die hieraus entstehende Ambivalenz, von der ihre Beziehungen geprägt sind, nahm ich hin.

Während der Schwangerschaft, die endlich manche Komplexe der Frau abbaute, entwickelte sich so eine sehr konkrete zukunftsweisende Perspektive – und die in Folge lebensfüllende Verantwortung für ein Kind.

Drei Monate nach der Geburt ging die Kindsmutter zum Zivilgericht Würzburg und beantragte mit falscher Eidesstattlicher Versicherung eine Gewaltwschutzverfügung gegen mich. Da ich als nichtehelicher KEINE Rechte hatte, war ich weg! Das wusste ich damals in dieser Konsequenz schlicht nicht – da ich damals noch dachte, auch in Bayern gelten rechtsstaatliche Prinzipien. Die werden nur vorgetäuscht, das ist mein Resümee.

Wenn ich heute zurückdenke, verstehe ich jeden, der in einer solchen Situation zur Waffe greift und die Frau tötet, der ausrastet! Ich kann durchaus nachvollziehen, welche Ängste und welches durch Wut oberflächlich verdecktes tiefgreifendes existentielles Trauma einen Mann und Vater hier erfassen kann. Ich sage das so deutlich, damit Verantwortliche endlich nachdenken, was in diesem Land für eine Männerverachtung etabliert wurde. Gewaltschutzgesetz, Anti-Staliking-Gesetz, Frauenhaus-Propaganda wirken als Verstärker und selbsterfüllende Prophezeiung.

Bei mir fehlte für ein „Ausrasten“ oder gar Gewalt damals der emotionale Unterbau. Gewalt wäre absurd gewesen. Wogegen? Gewalt entsprach in keiner Weise meinem Charakter. Das höchste sind verbale Ausbrüche bei Themen, die mich wirklich tangieren. Ein Kollege von der Polizei, der mich seit 25 Jahren kennt, charakterisierte mich als Zeuge 2010 vor dem Landgericht Würzburg als „besonnen, zurückhaltend, bei Konflikten eher vermittelnd tätig“.

Daher dachte ich auch bei Erhalt der „Gewaltschutzverfügung“ am 22.12.2003: Die spinnt und jeder sieht es. Es wird sich ja alles aufklären, ich muss nur die Fakten bei diesem Gericht aufzeigen und dafür sorgen, dass der Kontakt zu meinem Kind nicht abbricht. Das Zivilgericht interessierte die Fakten nicht. Das Familiengericht zerstörte durch Verschleppung um acht Monate die Bindung und begründete die jahrelange Entfremdung.

Nun, die Frage, wie kommt es dazu, dass eine Frau ein Gericht einschaltet und den Partner ungerechtfertigt als Gewalttäter diffamiert?

Die Antwort: weil sie es kann. Und weil sie sowohl von staatlicher als auch von „Helferseite“ hierzu ermutigt, gedrängt, aufgefordert wird.

Die Opferrolle wird belohnt. Männer sind verachtenswert. Wenn eine junge Mutter ihren Partner anzeigt, muss das ja Gründe haben….

Details interessieren nicht, bzw. bestehen dafür keine Ressourcen, zumindest von polizeilicher Seite: Hausstreitigkeiten macht keiner gern, die werden abgegeben: bei „häusliche-Gewalt“-Abteilungen agieren demgemäß hierfür motivierte Beamtinnen, die das „gerne“ machen.

Die Mechanismen sind Alltag: Polizei agiert bei jedem Paarkonflikt gleich, Opfer ist die Frau, Täter ist der Mann. Alles andere sind „Ausnahmen“. Wenn nichts greifbares vorliegt, ist der Mann auf jeden Fall der Aggressor per Geschlecht, damit wieder der „Täter“.

Dementsprechend werden Frauen auch bei völlig unklaren Vorwürfen/Familiendynamiken und ohne greifbare Straftaten darauf verwiesen:

a) erwirken Sie beim Gericht eine Verfügung / Kontaktverbot und/oder

b) gehen Sie ins Frauenhaus, wenn Sie Angst haben etc..

Wird in Kürze fortgeführt…….

…..es ist anhand konkretem Beispiel aufzuzeigen, wie diese Praxis ohne jeden Nutzen eine Eskalation im Einzelfall befördert, Leben zerstört und bis heute ungeniert in Medien und durch Verantwortliche dieser Zustände weiter „empfohlen“ wird.

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

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Update 22.10.2013

Zweierlei aus gegebenem Anlass: wie ich heute erfahren habe, gibt es offenbar infolge der Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegen eine Therapeutin infolge des Amoklaufs von Winnenden seitens der Berufsverbände den internen „Aufruf“ und die Devise, in Zukunft auf „Nummer Sicher“ zu gehen.

Hier ein Spiegel-Bericht, November 2012, dazu:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/winnenden-prozess-familientherapeutin-beruft-sich-auf-erinnerungsluecken-a-870359.html

Und Stuttgarter Nachrichten, Dezember 2012:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.amoklauf-von-winnenden-familienbetreuerin-verweigert-aussage.a9f576ff-0f56-4acf-b4f7-e6901ec3d921.html

Das heißt nun offenbar, beim „geringsten Anlass“, wenn man eine Bedrohung oder ein Ausagieren von Wut seitens von in Beratung/Therapie kommenden Personen nicht ausschliessen kann, vor allem den eigenen Berufsstand dadurch zu schützen, indem man sofort die „Sicherheitskeule“ zückt, Zwangseinweisungen, Einschalten der Strafverfolgung etc..

Was mich wiederum zum eigenen „Fall“ führt: während nun seit 17 Monaten – Verfahrensakten unten – wieder eine böswillige Kindesentfremdung fortgeführt wird, gegen die Verantwortlichen nicht nur nichts unternommen, sondern diese permanent durch Untätigkeit befördert werden, die Belastungen bei mir als Vater hierdurch evident sind und auch mein Kind fortlaufend geschädigt wird, versucht die verantwortliche Richterin offenbar hauptsächlich auszuloten, wie „konkret“ denn eine Bedrohung durch mich als Vater ist, wie mir meine Beraterin nach einem Telefonat mit der Richterin letzte Woche mitteilte.

Das übliche Muster, das ich seit 2004 erlebe: Es wird zuerst verschleppt, ausgegrenzt, Schaden auf dümmste Art und Weise manifestiert und verschuldet. Dann versucht man selbsentschuldend das eigene Versagen kaschierend die so Geschädigten zu kriminalisieren und zu pathologisieren anstatt die Ursachen anzugehen und gegen die Verantwortlichen von Umgangsboykott, Kindesentfremdung und Existenzzerstörungen vorzugehen.

Es wird Zeit, dass diese Muster in der deutschen Justiz und unter Beteiligung zahlreicher Professionen endlich in aller Konsequenz öffentlich aufgezeigt und beendet werden. Es ist auch aufzuzeigen, wie hier Gesetze und selbst eigene Gerichtsbeschlüsse fortlaufend missachtet werden.

Die Vorgehensweise der Berufsverbände zeigt, was derweil für die jeweiligen Beteiligten tatsächlich im Vordergrund steht: Hauptsache, mir kann man nichts vorwerfen….unsäglich!

………..

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen:

Die Redaktion der Süddeutschen Zeitung ist wiederholt und nachdrücklich auf die hier offengelegten Straftaten im Amt, Amtspflichtsverletzungen, Täuschungen und Zustände innerhalb der Justiz Würzburg aufmerksam gemacht worden – und das hierdurch verursachte Leid, die Folgen, die Zerstörungen meiner Vaterschaft mittels Kriminalisierung bis hin zur Freiheitsberaubung und dem Versuch des Missbrauchs des Par. 63 StGB wie bei Herrn Mollath und zahlreichen anderen Geschädigten, die immer noch eingesperrt sind.

Aktuell wurde die Redaktion auch darauf aufmerksam gemacht, was die Rechtsanwältin Hitzlberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ hier seit nun über 16 Monaten an Schäden provozierte, weil das örtliche Familiengericht völlig unfähig und offenkundig ungewillt ist, gegen Kindesentfremdung, Sorgerechtsmissbrauch und unsägliches Leid vorzugehen – sondern ebenso wie Jugendamt und beteiligte Helfer, betroffen zuschaut, bagatellisiert und wegschaut!

Die Fakten ergeben sich aus den hier offengelegten Originalakten!

Ich weiss als Vater nicht, wo mein Kind wohnt. Besitze weder Fotos noch irgendwelche Kenntnisse über dessen Leben, Alltag oder Entwicklung – mit meinen Anträgen an das Familiengericht Würzburg werde ich seit 2004 auflaufen gelassen.

Und nun die aktuelle Situation:

….seit aktuell wieder über 16 Monaten werden selbst die läppischen „Besuchskontakte“, der gerichtlich festgelegte wöchentliche „Umgang“ mit meinem Kind verweigert.

Die „Verantwortung“ hierfür wird lebensfremd dem mittlerweile 10-jährigen Kind aufgebürdet, das durch langjährige Instrumentalisierung und durch Dämonisierung meiner Person als leiblicher Vater durch die Familie mütterlicherseits nahezu sektenhaft indoktriniert ist:
mein Kind soll trotz 94 positiv verlaufender Treffen „Angst“ vor mir haben, mich rigoros ablehnen, weil ich beim letzten Treffen am 25.05.2012 „böse geschaut“ habe. Daher „befürchtet“ mein Kind nun – völlig ungehindert weiter den Einflüssen und der Entfremdung ausgesetzt – laut Aussage der „Gutachterin“ in HV am 17.09. nun, dass ich „es hasse“….

Die Mutter des Kindes scheint derweil inzwischen doch recht zufrieden mit der Gesamtsituation. Jedenfalls ist von ihrer zweckmäßigen „psychischen Belastung“, hier zur Verweigerung von Gesprächen vorgeschoben…..

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

…… nichts mehr zu spüren. Frage nach der Aufnahme ihrer Therapie wurden nun von der Konfliktanwältin sekundiert dahingehend beantwortet, dass sie „nicht das Problem habe“.

Richtig: das Leben anderer Menschen wird durch sie zerstört….!

Wie sich aus den Verfahrensakten unschwer herauslesen lässt:
Ein singuläres „Ereignis“ zwischen Vater und Kind Mai 2012 wird instrumentalisiert und gezielt missbraucht, um sofort die Bindung komplett zu zerstören, wie die Akten belegen. (Bezeichnend, dass die einzige Person, die tatsächlich bei dem Treffen dabei war – die Helferin des Kinderschutzbundes – bis heute nicht dazu gehört wurde).

Anstatt diese irrealen Ängste – so denn überhaupt vorhanden – durch Kontakte und Interaktion aufzulösen, die Situation zu normalisieren und das Kind endlich zu entlasten werden weiter die Kindesentziehung durch die Kindsmutter und die Ausgrenzung meiner Person befördert, bestätigt und manifestiert. Verantwortungen werden hin- und hergeschoben, die bereits im Dezember 2012 eingesetzte Gutachterin Katharina Behrend geriert sich als „Instanz“. Die Grundlage ein Gespräch mit mir am 05. März 2013, worauf sie sich nicht mehr meldete, obwohl dies für „spätestens“ Anfang April zugesagt. Stattdessen Entwertungen nun meiner Person, weil ich offenkundig nicht beeindruckt und devot genug bin, sondern „distanzlos“ und beharrend. Die großen Hoffnungen in die Beauftragung der Gutachterin durch die positiven (Vor-)Urteile, beispielsweise durch den ARD-Film „Im Namen des Kindes“ von 2007 und Vorträge und Fortbildungen bspw. im Rahmen des Projekts „Elternkonsens“ im baden-württembergischen Haus der Wirtschaft, basierend auf der „Cochemer Praxis“, haben sich in Nichts aufgelöst.

Am schlimmsten und fragwürdigsten ist, dass hier eine gutachterliche „Meinung“ über mein entfremdetes Kind auf Grundlage eines eineinhalbtündigen Gesprächs offenbar ausreichen soll für weitere entschuldende Verantwortungsabwehr und Fortführung der Schäden! Es reicht!!!

Dass die Gutachterin Behrend methodisch und theoretisch-fachlich auf der Höhe des Wissens ist, ist hier erschöpfend nachzulesen:

Kindliche_Kontaktverweigerung_nach_Trennung_der_Eltern_aus-205

Menschlich und in punkto „Lösungsorientierung“ gilt das nicht. Man kann nicht neun Monate beiläufig-heiter durch Untätigkeit und Auflaufenlassen weiter Leid und Belastung verstärken und auslösen und hernach dem Geschädigten „Unbeherrschtheit“ vorwerfen wollen.

(Die Anwältin der Kindsmutter, Hitzelberger, brüstet sich derweil, HV 17.09.2013, die Doktorarbeit der Gutachterin nicht gelesen zu haben. Wozu sollte eine Fachanwältin für Familienrecht sich auch mit den Ursachen und Folgen „kindlicher Kontaktverweigerung“ beschäftigen….! Würzburg.)

Daher ist meine Devise nun: Öffentlichkeit, Tranparenz!

Was auch hier nun durch die Veröffentlichung der wesentlichen Originaldokumente / Verfahrensakten geschieht.

momentaner Status:
Inzwischen erhielt ich das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2013, die von 12.00 Uhr bis 14.20 Uhr dauerte:

Hierin teilt die Richterin folgendes mit – nach 16 Monaten Missachtung von vollstreckbarem Beschluss, ungenierter Vereitelung der Umgangskontakte und jedweder Kooperation und Gespräche mit den beteiligten Helfern durch die immer noch alleinsorgeberechtigte Kindsmutter, bei weiterer Aufrechtehrhaltung der Schädigung von Vater und Kind und weiterer Manifestation der Entfremdung, verantwortungsgebend an die Gutachterin:

„Die Gutachterin erstattet ihr vorläufiges mündliches Gutachten, wobei Einzelfragen jeweils besprochen und diskutiert werden.

Sie wird ihr Gutachten in der Zusammenfassung schriftlich nachreichen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt geht die Empfehlung nicht dahin, eine Kontaktaufnahme zwischen Vater und ……. gegen den Willen von ……. zu erzwingen. Die weitere Empfehlung wird folgen.“

Wie weit die Grenzüberschreitungen und die invasiven Grundrechtseingriffe dieser Justiz Würzburg/Bamberg im Bereich der Repression durch Strafrecht, kriminalisierende Rollenklischees und machtgestützte Bösartigkeit gehen, habe ich durch die entsprechenden Verfahrensakten hier im Blog bereits offengelegt.

Dies ist nun die andere Seite: das Auflaufenlassen, die Untätigkeit, das sachfremde Aussitzen, das Bagatellisieren existentiellsten Leids zum Schaden aller Beteiligten, nur um eine Juristin zu bauchpinseln, die sich durch diese Justiz permanent in ihrem Fehlverhalten befördert und ermutigt sieht und deshalb genau so weiter macht.

Um hier eines vorauszuschicken: für die Verschlechterung der Situation, die Belastungen und das Leid meines Kindes und meiner Person als Vater seit nun wieder nahezu anderthalb Jahren gebe ich die Schuld und Verantwortung auch ganz klar der unsäglich agierenden Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer und Auffermann“.

Das lässt sich auch nicht durch den entsprechend destruktiven Mandantenauftrag relativieren und „rechtfertigen“, wie dies bspw. ein mit der Kanzlei vertrauter Anwalt oder auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg tun. Es gibt auch ethische Grundsätze und eine allgemeinverbindliche Moral. Dass diese auch in Würzburg bekannt sind, ergibt sich aus der veröffentlichten „Leitlinie“ und dem „Kodex“ für Familiengerichtsverfahren, Würzburger Anwaltsverein:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Die hier festgehaltenen „Mindeststandards“ gelten auch wenn eine Kindsmutter und Solidarität heischende „Kollegin“ mit Opferbonus seit langem das Lebensglück und die Bindung des eigenen Kindes zum Vater ihren Eigeninteressen und Befindlichkeiten offen untergeordnet und den Blick für das Wesentliche und den inneren Kompass wohl schon lange verloren hat.

Die Öffentlichmachung der Vorgänge hier ist daher ein Akt der Notwehr gegen eine unfähige, untätige und selbstgefällige Justiz Würzburg und gegen eine dominant, rücksichtlos, anwaltlich und strategisch-betriebene Ausgrenzung durch zwei Rechtsanwältinnen. Eine davon leider die Mutter meines Kindes und dessen dominante Bezugsperson….

Die Chronologie entlang der familienrechtlichen Verfahrensakten:

Als ich die Frau im Jahr 2000 kennenlernte, war sie es, die nach und nach meinen bisherigen Lebensstil – autonom, ungebunden, lebensfroh – „korrigierte“ und mich in ihre Richtung steuerte: ich wollte selbst bis zu diesem Zeitpunkt weder heiraten noch Kinder. Einfach aufgrund dessen was mein eigener Vater mit meiner Mutter erlebt hatte. Die Kindheit prägt.

Statt Heirat, Familienbildung und Geborgenheit, die sich während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, bei der Geburt und den ersten drei Lebensmonaten – die einzigen, die ich unbelastet mit meinem Kind bisher hatte – und unter der Vorfreude auf diese neue Lebensperspektive abzeichnete, wird im Dezember 2003 und nun seit zehn Jahren unter Beihilfe der Würzburger Justiz und dem hier virulent wirksamen Opferbonus für Frauen „verändert“ in den seelischen Mord an mir als Vater, die rücksichtslose Ausgrenzung und Kriminialisierung bis zum Wegsperren in der Forensik aĺa Gustl Mollath und die schädigende Prägung unseres Kindes als Trennungskind.

Ich nenne das asozial.

Jeder andere hätte bei dieser Gesamtlage längst den Rechtsweg verlassen.

Die tatsächlichen Gründe für das Handeln der Kindsmutter sind nicht männliche oder häusliche „Gewalt“, sie sind überhaupt nicht in meiner Person zu suchen. Es geht um Launen, um Befindlichkeiten, um eine dissoziale egozentrische Lebenssicht, geprägt durch die eigenen Eltern. Vielleicht auch um wirtschaftliche Ängste…ein Ex-Polizist ist bei näherem Hinsehen plötzlich doch nicht mehr so attraktiv und vorzeigbar vor den Anwaltskollegen.

Offengelegt hat die Mutter des Kindes ihre Motivlage selbst in einem familienrechtlichen Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, 2004:

xxxxxxxxxx

da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

xxxxxxxxxxx

Wer meine emotional-authentisch geprägte Sichtweise übertrieben findet und abwinkt, kann sich – beispielhaft – diese Darstellung meiner Person durch die Kindsmutter gegenüber der Anwaltskammer Bamberg antun:

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Wo kann man hier noch eine „Bindungstoleranz“ und „Wohlverhalten“ zugunsten des Kindes erkennen? Da verwundert es auch weniger, dass die Staatsanwaltschaft die Forensik für den „Querulanten“ vorgesehen hatte.

Dieses Schreiben und diese normalisierte Dämonisierung meiner Person entstand als Folge der von der Kindsmutter zum Scheitern gebrachten vertraglich vereinbarten „Kontaktanbahnung“ über den Würzburger Kinderschutzbund vom November 2007 – und meiner Beschwerde hierüber.

Für Relativierungen und Bagatellisierungen ist für mich nun nach dem Scheitern 2012 – nach dem gleichen Muster erfolgt 2004, 2005, 2007, 2008 – daher nun kein Platz mehr!

(2005 verschuldete ein gerichtlich eingesetzter Verfahrenspfleger das Scheitern, der sich unter dem Einfluss der Kindsmutter weigerte, die schon damals gerichtlich festgesetzten wöchentlichen Kontakte durchzuführen. Aus purer Überforderung erließ die Richterin, Frau Treu, daraufhin einen rechtswidrigen, willkürlichen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre….)

Wenn nichts geht, wird eben der Vater ausgegrenzt…..! Die Rechte des Kindes: einen Dreck wert bei dieser Justiz, fast so wenig wie die Liebe von Vätern zu ihren Kindern.

Die völlig überforderte, parteiische Leiterin des Kinderschutzbundes, die schon 2008 lässig-beiläufig die Strategie der Kindsmutter befördert, das damals 4-jährige Kind vorzuschieben und für die eigenen Ziele zu missbrauchen: auch deren Rolle irreversibel prägend bei der Schädigung des Kindes und Zerstörung der Vaterschaft….

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Erst nachdem ich 2009/2010 als Folge dieser Ausgrenzungen und Diffamierungen von der jahrelang „mütterlich“ instrumentaliserten Staatsanwaltschaft Würzburg zehn Monate zu Unrecht in „Untersuchungshaft“ war und die m.E. so ruchlos wie schamlos geführte Staatsanwaltschaft diese Freiheitsberaubung – um nichts anderes handelt es sich – durch eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB „abschließen“ wollte, hat wohl der ein oder andere einmal nachgedacht. Die Kindsmutter gehört offenkundig nicht dazu!

Noch während dieser Inhaftierung wurde ich von der JVA Würzburg zum Familiengericht gekarrt, wo die Richterin, Frau Sommer, am 09. April 2010 endlich diesen vollstreckbaren Beschluss auf „Kontakte“ zwischen Vater und Kind erließ:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Nach meiner endgültigen Haftentlassung, vom Landgericht Würzburg am 22. April 2010 verfügt entgegen der vom OLG Bamberg, 1. Strafsenat frei phantasierten „Fluchtgefahr“, die die OLG-Richter Baumann und Schepping zwecks zweitem rechtswidrigen Haftbefehl nach bereits acht Monaten „U-Haft“ ohne Straftat nochmals neu erfanden, ging es sehr schnell zu diesem neuen Vertrag mit dem Kinderschutzbund, diesmal unter richterlicher Obhut:

Vertrag Kinderschutzbund, Mai 2010

Bis Mai 2012 fanden 94 „begleitete“ Treffen statt.

Die Notwendigkeit, über einen solchen Zeitraum auf ehrenamtliche Helferinnen zurückgreifen zu müssen, ergab sich nicht aus einer „Kindeswohlgefahr“ sondern einzig aufgrund der unverwandten jahrelangen Verweigerung der anwaltlichen Kindsmutter, auch nur ansatzweise Kommunikation und Kooperation, Konfliktlösung im Sinne des Kindes beizutragen. Als Mittler zwischen Vater und Kind fiel sie aus, der Kern des Problems.

Das letzte wirkliche Gespräch der „Eltern“, die zur Einigung zum „Wohl des Kindes“ gesetzlich verpflichtet sind, war im Dezember 2003…erstaunlich, dass dies in einem Rechtsstaat möglich ist, wo es staatlicherseits keine Skrupel gibt, Kinder in ein Heim oder Pflegefamilie zu „entführen“, offenkundig nur weil die Eltern es nicht in die staatliche Schule schicken. Siehe hier:

Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

Auch dass die letztlich demütigende Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund, ursprünglich gedacht als Notprogramm bei „schweren Fällen“ – Gewalt und Verdacht auf sexuellen Missbrauch – und eingeführt zum Schutz der Kinder hier, als selbstverständlicher Standard jedem „Trennungsvater“ und Kind aufgedrückt wird, ist normalisierte traurige Realität. Es ist eine Folge der Narrenfreiheit von Alleinerziehenden wie hier; der Kinderschutzbund in diesem Bereich mittlerweile zum „Schutz“ für verantwortungslose Mütter verkommen, von dem Väter froh sein müssen, dass es ihn gibt, weil sie ihr entfremdetes Kind sonst gar nicht „besuchen“ können…

So sind Väter im Jahr 2013 in Deutschland, ohne dass sie sich etwas zuschulden haben kommen lassen, auf den mit Spendengeldern finanzierten Deutschen Kinderschutzbund „angewiesen“, wenn Mütter unter Beihilfe der Justiz und Jugendämter ausgrenzen, kriminalisieren und das alleinige Sorgerecht missbrauchen. Die Politik schaut zu.

Zurück zum konkreten „Fall“: aufgrund der positiven Entwicklung und der gelungenen Kontaktanbahnung stand es Ende 2011 schließlich endlich an, den nächsten Schritt zu gehen. Die Kontakte sollten in absehbarer Zeit ausgeweitet, auf Wochenenden ausgedehnt und natürlich ohne „Begleitung“ stattfinden. Das gemeinsame Sorgerecht wurde als mittelfristiges Ziel betrachtet.

Seit Anfang 2011 waren wir mit Begleiterin im ganzen Stadtgebiet unterwegs, in Spielzeugläden, auf dem Volksfest, auf Spielplätzen und beim Kleiderkauf…nur den Besuch von Bekannten „verbot“ die Mutter, ebenso Fotos und alles was ihrer Kontrolle zuwiderlief. Es gab somit offenkundig Gesprächsbedarf bei den Eltern, wofür Unterstützung notwendig wurde:

…der Beschluss des Familiengerichts, mündliche Verhandlung am 20.12.2011, in welchem die gemeinsame Beratung der Eltern beschlossen wurde, um diese Richtung zur Entlastung und im Sinne des Kindes endlich konkret anzugehen:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Der erste Beratungstermin am 12. Januar wurde noch im Gerichtssaal durch Anruf bei der Mediatorin, Frau Schmelter, vereinbart.

Dies ließ die Kindsmutter scheitern.

Das (bereits oben angeführte) Schreiben ihres Anwalts vom 03. Januar 2012, nach dem dieser das jahrelang ausgeübte Mandat niederlegt:

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Die Richterin macht der Kindsmutter aufgrund der geltend gemachten „psychischen Belastung“ und dem Versprechen, einen Therapeuten zu konsultieren, das Zusgeständnis auf zunächst Einzelgespräche, klares Ziel: die gemeinsame Beratung:

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Nach zwei Einzelgesprächen verweigert die Kindsmutter auch diese. Die Mediatorin lehnt sie später als „Therapeutin des Vaters“ ab, nachdem ich 20 Termine wahrgenommen hatte.

In Verhandlung im März 2012 wird ihr dennoch von der Richterin auch noch  zugestanden, nun auch an den Besprechungen des Kinderschutzbundes nicht mehr teilnehmen zu müssen, so „psychisch belastet“:

Beschluss Familiengericht: „Ruhe einkehren lassen“, 20.03.2012

Die „neue“ Konfliktanwältin legt diesen Schriftsatz und die zukünftige Strategie der Ausgrenzung vor, in Anlage zwecks Entwertung meiner Person u.a. Presseartikel der Mainpost aus dem Jahr 2005…:

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Belastungen bis hin zu suizidalen Krisen bei Vätern auszulösen, zuzuschauen wie Anwälte diese beleidigen und verleumden, ist bei der Justiz offenkundig kein Problem. Anders als bei der Kindsmutter!

Nächste Phase.

Die Strategie geht auf. Aufgrund der Unfähigkeit des Gerichts und der ungenierten Beförderung des Fehlverhaltens der Kindsmutter, die sich wieder erfolgreich als „Opfer“ und belastete, besorgte Mutter darstellen konnte, folgt als nächstes: die Verweigerung der Treffen beim Kinderschutzbund und die erneute Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind!

Anlass zum Missbrauch der Alleinsorge bietet sich erstmals nach 94 Treffen, als ich wie oben angeführt und in Schriftsätzen zweckmäßig ausgebreitet, mein Kind „böse anschaue“. Eine verbale Diskussion zwischen Vater und Kind, ob ich den Hund streicheln dürfe, den ich während der zahlreichen Kontakte kennenlernen konnte. Die Kontakte werden per Mail der Leiterin des Kinderschutzbundes abgesagt, nach bekanntem Muster zunächst auf die nächste Woche verschoben, nach vier Wochen gänzlich verweigert, „ausgesetzt“.

Das Gericht Würzburg, Richterin Treu, die bereits die Bindungszerstörung von 2004 bis 2010 verschuldet hat, schaut wieder zu. Seit 16 Monaten.

Ein Verfahrenspfleger wird hinzugezogen, der nach einem letzten Treffen im August 2012 folgende Stellungnahme abgibt. Der „Runde Tisch“, bereits terminiert, findet infolge nicht statt, weil die Kindsmutter die Teilnahme verweigert:

Schreiben des Verfahrenspflegers vom 22.08.2012

Einen gestellten Sorgerechtsantrag nehme ich zurück, als „vertrauensbildende Maßnahme“ und positives Signal an die angeblich so angeschlagene Kindsmutter. (Diese „vertrauensbildende Maßnahme“ an die Kindsmutter wendet die Anwältin Hitzelberger später zum Befangenheitsantrag gegen die Richterin….).

Ein Appell der Richterin an die Kindsmutter im Oktober 2012, „Wohlverhaltenspflicht“:

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Zwei Wochen nach diesem Termin gibt die Kindsmutter über Nacht ihre Kanzlei auf, taucht unter.

Mein Schreiben ans Gericht, als ich dies durch Zufall erfahre:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Nach Auskunft der konsultierten Polizei in Baden-Württemberg, ist eine Anzeige wegen Kindesentführung ungeachtet der emotionalen Faktenlage nicht möglich, solange die Kindsmutter für das Gericht erreichbar ist.

Das Gericht schreibt:
Antwort des Gerichts, 29.10.2012, Wohnort des Kindes bis heute unbekannt

Eine Umgangspflegerin wird bestellt. Die Kindsmutter trifft sie einmal und verweigert hernach den Kontakt. Mit mir führt sie – hochmotiviert – ein Gespräch am 14.12.2013. Die Motivation ist wohl verflogen, spätestens nach Eskalation in Telefonat mit der Kindsmutter.

Bestellung Verfahrenspfleger, 28.11.2012

Die Konfliktanwältin stellt munter Anträge, löst Krisen aus, provoziert, eskaliert – ich kann das bei dieser Vorgeschichte nur noch als asozial bezeichnen – während die Kontaktverweigerung und Kindesentfremdung ungeniert weitergeht:

Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Was tun solche Leute, solche „Rechtsvertreter“ eigentlich, wenn die Betroffenen tatsächlich „Amok laufen“, Menschen zu Schaden kommen – als Folge solcher Schriftsätze….?….!

(Meine zwischenzeitlich gegen die Leiterin des Kinderschutzbundes und die Anwältin eingereichten Zivilklagen werden nach bekannter Manier – rechtsfreier Raum – bereits im Prozesskostenhilfeverfahren erledigt, LG Würzburg/ Beschwerdeabweisung OLG Bamberg).

Schließlich, auch das ohne Wirkung auf die Kindsmutter:

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

…die lange absehbare Schädigung und die Folgen für mein Kind werden erstmals schriftlich fixiert, Verhandlung Dezember 2012, an welcher ich auf Bitte der Richterin nicht teilnehme, da es um das „Verhalten“ der Kindsmutter geht und um „positive Einwirkung“ auf sie, wie in Besprechung am 14.12.2013 mitgeteilt

Die Gutachterin wird beauftragt, Dezember 2012, „Frohe Weihnachten“:

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Statt die in der Verhandlung am 20.12. zugesagten und versprochenen Vereinbarungen anzugehen, geht die Kindsmutter nun gegen die Richterin vor, was diese bis Mai 2013 handlungsunfähig macht und die Kindesentfremdung weiter manifestiert.

Der Antrag der Konfliktanwältin, die den Ernst der Lage und die Folgen ihrer dümmlichen Agitation in diesem hochsensiblen Konflikt bis heute nicht begriffen zu haben scheint:

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Erste Instanz, Abweisung nicht ohne gezielte Entwertung meiner Person („Persönlichkeitsstörung“…) durch den für die Situation und die Schädigungen (Haftrichter) mitverantwortlichen und offenkundig gekränkten Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Stockmann, der ausserdem vom Vater der Kindsmutter mehrfach persönlich instruiert wurde (laut dessen Zeugenvernehmung in HV, Juni 2010):

Ablehnung des „Befangenheitsantrags“ der Kindsmutter gegen die Richterin, 20.03.2013

Beschwerde der Kindsmutter:
Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2012

Zweite Instanz, Vorsitzende Richterin Ott, 7. Senat des OLG Bamberg, (ohne Entwertungen und Verleumdungen des geschädigten Vaters):
Ablehnung Befangenheitsantrag, OLG Bamberg, 22.05.2013

Auch nach der Entscheidung werden meine Anträge weiter monatelang nicht beantwortet, unter anderem im Juli 2012 ein Antrag auf Zwangsgeld. Wozu auch…?

In Hauptverhandlung, schließlich endlich nach nochmaliger Terminsverlegung in Verantwortung der Hitzlberger, am 17.09.2013 teilt die Richterin hierzu unverblümt mit, dass Zwangsgeld und Zwangshaft zwar gesetzlich vorgesehen seien, aber bei Gericht hier keine Anwendung finden.

Das erinnert an den Spruch „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, mit dem eine Würzburger Amtsrichterin rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und die Tatsache zu rechtfertigen suchte, dass schlichtweg alle Anträge der Staatsanwaltschaft ohne verfassungsgemäße Prüfung gewohnheitsmäßig durchgewunken werden. Natürlich, was gelten Grundrechte und Elternrechte in dieser Provinz. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“….gell? Wenn nicht, ist doch nicht die Justiz verantwortlich. So.

Ja, ich habe mittlerweile aufgrund der zehnjährigen Schädigung bis hinein in den forensischen Maßregelvollzug während als solcher angezeigter zehnmonatiger Freiheitsberaubung und aufgrund der all diesen Folgen ursächlich zugrundeliegenden falschen Eidesstattlichen Versicherung eine Millionenklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht.

Das Land wird vertreten durch das Landesamt für Finanzen mit Sitz in – Würzburg, hier die bisherigen Erwiderungen:

Landesamt für Finanzen, 26.06.13 zur Schadensersatzklage

Schreiben Landesamt für Finanzen, 05.09.2013

Die Justiz in Würzburg „rackert“ sich ab, aber die Eltern führen „Krieg“ – so die Lesart.

Lebensfremd. Das ist kein Krieg zwischen Parteien sondern die Vernichtung eines Vaters und die beiläufige irreversible Schädigung eines Kindes.

Die Pontius-Pilatus-Strategie, die eine unfähige, sich nicht an Gesetze haltende und auch nicht an Gesetzesreformen orientierende Justiz hier immer noch fährt, während sie Geschädigte ans Kreuz nagelt – Ätsch: selbst schuld! –  ist aufzuzeigen und zu beenden.

Das hier trägt hoffentlich dazu bei. Die Medien sind gefragt – nicht nur, wenn die x-te phantastische Strafverschärfung wegen Stalkings und männlich-häuslicher „Gewalt“ lobbyistisch beworben wird, bei der die „Dunkelziffer“ die Einwohnerzahl übersteigt – sondern hier: über reale Folgen, reale Existenzzerstörung von normalen Leuten,  verschuldet in deutschen Gerichtssälen und Amtsstuben!

Das von mir ersuchte Landgericht München I versucht derweil momentan, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldentschädigungen – vielleicht das einzig wirklich wirksame Mittel gegen diesen Murks – mittels „örtlicher Zuständigkeit“ nach Stuttgart (Wohnsitz) oder Würzburg („Tatort“) zu verweisen…..

Für eine Klage gegen den Freistaat Bayern sollen die Gerichte Stuttgart zuständig sein oder – die Verantwortlichen selbst. Wohin Zivilklagen in Würzburg führen, ist mittlerweile ausreichend bekannt. Ein rechtsfreier Raum.

….Hauptsache „nicht zuständig“. Falls doch: „nicht verantwortlich“.

In anderen Fällen ist man nicht so zimperlich, Maßnahmen gegen die Eltern zu veranlassen – Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzug auf Verdacht:

Bericht SZ, 04.09.2013, „Lebe wohl“, Inobhutnahme

Hier geht es nur darum, den UMGANGSBOYKOTT der Alleinsorgeberechtigten und deren Opferrolle zu sanktionieren.

Und hier ein Urteil des Kammergerichts Berlin: „Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes kommunizieren will“…..

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/gemeinsamens-sorgerecht-weil-die-mutter-abblockt_220_181718.html

„Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“ – Würzburger Recht gegen Väter

(Die Überschrift ist ein Zitat:

http://www.mainpost.de/regional/franken/Keine-Ahnung-von-der-Realitaet;art1727,7045991)

Seit Dezember 2003 ist meine Vaterschaft und meine Existenz zerstört.

Verschuldet hat das eine bayerische Provinz-Justiz, die mir mittels einer einfachen „Verfügung“ per Postweg zwei Tage vor Weihnachten anlasslos ein „Kontaktverbot“ zustellte, das die Bindung zu meinem damals drei Monate alten Kind bis heute andauernd zerstörte.

Verantwortlich: der heute beim OLG-Bamberg, dem „Mollath-Senat“ tätige Richter Schepping. Damals Zivilrichter in Würzburg. Zu diesem „Gewaltschutz“-Gesetz, das es Frauen in Deutschland seit 2002 faktisch ermöglicht, ihre Partner, Männer und Väter, einfachst anhand „Glaubhaftmachung“, ohne jede Beweisaufnahme und ohne Anhörung des Betroffenen (die Abschaffung von Grundrechten mittels zivilrechtlichem „Verwaltungsakt“) zu entsorgen und zu kriminalisieren, hat Prof. Dr. Bock in seinem Gutachten für den Bundestag im Juni 2001 bereits alles gesagt. 

Hier die Kurzfassung auf zwei Seiten, plus zwei Beispiele, zu welcher Form von „Kriminalität“ das in Franken führt, anhand zweier Vorladungen der regionalen „häusliche-Gewalt“-gegen-Frauen-„Soko“ Würzburg:

 
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Meine Geduld ist erschöpft! Seit Mai 2012 wird nun WIEDER ein vollstreckbarer Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom April 2010, der wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind konkret festlegt, missachtet und ignoriert. Ich werde auflaufen gelassen, meine Anträge ignoriert, als Mann und Vater entrechtet und wie ein Aussätziger behandelt.

Dass diese Juristen mein Kind schädigen, wird als Gipfel der Arroganz, versucht mir in die Schuhe zu schieben, „Unbeherrschtheit“. Jeder andere wäre längst sehr viel mehr als „unbeherrscht“……!

Spätestens nach den zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft und dem Versuch einer Unterbringung in der Forensik durch die Täter im Amt, u.a. der benannte Schepping.

Die Bindung, die zwischen Mai 2010 und Mai 2012 endlich aufgebaut werden konnte, wurde nun wieder zerstört, die Entfremdung ohne jeden Anlass und Not manifestiert. Ich werde ausführlichst über diese Vorgänge seit 2003 berichten! DAS ENTHEBT DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT JEDOCH KEINESFALLS VON DER PFLICHT, DIE SCHULDHAFTE KINDESENTFREMDUNG ENDLICH ZU BEENDEN! Die aktuelle Volte: ein seit Juni feststehender Termin am 10.09. wird mit Mitteilung vom 05.09. verlegt – „Begründung“: die Anwältin der Kindsmutter stellt eine Woche vorher fest, dass sie in Urlaub ist…..die Possen der Juristen mittlerweile endlos.

Wie gesagt, meine Geduld ist lange erschöpft. Die Öffentlichkeit hat endlich zu erfahren, wie Provinzgerichte Existenzen zerstören, Kinder schädigen, Männer ins Gefängnis und in die Forensik bringen – weil sie unfähig sind, die Gleichheit von Mann und Frau als Eltern anzuerkennen!

Ps.: dass es sich um eine relative „Minderheit“ der Alleinsorgeberechtigten handelt, die sich so verhält, ist sicher richtig. Richtig ist aber auch, dass dieses Verhalten von den Gerichten und Behörden befördert und oft erst hervorgerufen wird. Es wird ideologisch beworben, Geschlechterklischees selbsterfüllend durch feministischen Lobbyismus provoziert und dann zur „Bestätigung“ dieser Ideologie missbraucht.

Ich denke, dass die Frauen, die absolute Mehrheit, die ich NICHT meine, das auch wissen. Dieses „Modell“ der Entrechtung,wie hier vorliegend, greift in dieser Komplettentrechtung praktisch AB GEBURT des Kindes so jedoch nur gegen nichteheliche Väter, die entsorgt werden sollen, wozu die Mütter regelrecht provoziert und „ermutigt“ (Aussage einer Polizistin in HV) werden….

Wie die Muster der Stigmatisierung,der Kriminalisierung und Ausgrenzung funktionieren – auch gegen Mütter – zeigt dieser SZ-Bericht:

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38745

Update, 17.09.2013:

Hatte heute eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Würzburg, die mittlerweile ca. 40. seit Beginn des Konfliktes und meiner Ausgrenzung als Vater, drei Monate nach Geburt des Kindes. Seit Juni 2012 verweigert die Kindsmutter, beraten von einer Konflikanwaeltin, Hitzlberger von der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ in Würzburg, wieder die vollstreckbaren wöchentlichen Kontakte. 

Vorwand: bei einem Treffen – dem 94. – im Mai 2012 habe ich mein Kind  „böse angeschaut“, seitdem hat es „Angst“ vor mir. Das zehnjährige Kind wird von den Würzburger Juristen offenkundig missbraucht, um die eigene Untätigkeit und Unfähigkeit abzuwehren. 

Die Gutachterin Behrend, die u.a. bei diesem Prozess wegen „sexuellem Missbrauch“ vor dem LG Kleve im öffentlichen Focus stand….

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/freispruch-im-missbrauchsprozess-id4816186.html

Noch deutlicher hier: „Gutachten mit eklatanten Mängeln“:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/staatsanwaltin-fordert-sechs-jahre-haft-id4792132.html

…ist bereits im Dezember 2012 mit dem Auftrag „Verständigung der Eltern“ gutachterlich beauftragt worden. 

Nach nun NEUN MONATEN hat sie, nachdem sie sich einmal mit mir als Vater getroffen hat, 5. März und einmal 1,5 Stunden mit dem Kind „unterhalten“ hat, auf dieser „Grundlage“ ihr „mündliches Gutachten“abgeliefert! Das über die Zukunft der Elternschaft und Bindungen des Kindes „entscheiden“ soll! Es reicht!!!

Es wird endlich Zeit, dass dieser SEELISCHE Missbrauch von Kindern und das Komplettversagen der Justiz und aller Beteiligten- sobald eine Mutter die Strategie „Ausgrenzung“ fährt – transparent gemacht wird. 

Auf meine heutige Frage, ob mein Suizid dem „Kindeswohl“ widerspricht, fiel wenigstens einmal die Fassade. 

Ich werde über all dies Kürze ausführlicher hier berichten und auch relevante Dokumente einstellen.

Ich brauche Hilfe! Die Justiz ist das Problem!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

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Update:
einige Aktualisierungen, 02.07.2014

Gustl Mollath ist nun frei. Er hätte nie nach Paragraf 63 StGB weggesperrt werden dürfen – einen „Wahn“ gab es offenkundig nie.

Es wird Zeit, den nächsten Schritt zu gehen: die Muster und das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der bayerischen Justiz offenzulegen.

Zum Beispiel: langjährige Unterbringung wegen BAGATELLTATEN wie „Hausfriedensbruch“ oder „versuchte Nötigung“, die das Bundesverfassungsgericht immer wieder als unverhältnismäßig feststellt, z.B. weil sie „das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für die Anlasstaten um ein Vielfaches übersteigt“!

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_2bvr029812.html

Hier die Fakten zu meinem eigenen Fall und dem Versuch, mich als lästigen Vater ohne zugrundeliegende Straftat UND ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern wegzusperren. Im Anschluss verweigerten die Verantwortlichen die vom Landgericht Würzburg bereits zugesprochene Haftentschädigung.

Nochmals:
Für zehn Monate (!) zu Unrecht (!) erfolgter sog. „Untersuchungshaft“ in JVA’s und Forensik im Jahr 2009/2010 wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, aus der diese eine nicht vorhandene Straftat konstruierte, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern KEINEN CENT Entschädigung erhalten!

Alle Originalakten unten!

Die Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Verantwortlichen wird bis heute intern vertuscht!

Dass ich heute nicht zu Unrecht dauerhaft mittels Fehlgutachten in einer bayerischen Forensik vermodere, ist insbesondere Prof. Nedopil zu verdanken, der von der fränkischen Justiz unbeeinflussbar ein neutrales Obergutachten erstellte.

Der „Tatvorwurf“: eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – in einer (nicht öffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen die Staatsanwaltschaft!

Ich habe Häftlinge und Forensikpatienten kennengelernt, die sind vertrauenswürdiger als fränkische Staatsanwälte!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

……………………………………………………..

Hier nun eine Chronologie, beschränkt auf das Wesentliche der Vorgänge ab 2009.

Die Vorgeschichte nur kurz angerissen – weitere Blogs mit familienrechtlichem Inhalt folgen zu gegebener Zeit. (Inzwischen im Blog vorhanden)

Im Jahr 2003 wurde ich mit 34 Jahren Vater. Heirat und Familienbildung mit Kind standen für mich außer Frage, Vaterschaft wurde vor Geburt anerkannt. Ich denke, ich kann zweifelsfrei sagen, dass ich mich ebenso wie die Mutter des Kindes maßlos gefreut habe und diese Perspektive ALLES änderte.

So gab es erhebliche Änderungen der Prioritäten, u.a. kündigte ich nach 15 Jahren bei der Polizei Baden-Württemberg eine sichere Beamtenstellung auf Lebenszeit auch unter der Perspektive und des Eindrucks dieser Beziehung, die (spätere) Mutter des Kindes Rechtsanwältin. (Da auch die Beendigung dieser Beamtenstellung weiter zu klären ist, wird dies evtl. zu gegebener Zeit ebenfalls Anlass für einen Blog bieten – die Führungssitten der Polizei….(- auch dies mittlerweile vorhanden).)

Drei Monate nach Geburt des Kindes erzwang die Mutter des Kindes die Trennung über eine Gewaltschutzverfügung, die beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, bei Rechtspflegerin beantragt und durch den (später beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg tätigen) Richter Thomas Schepping unkompliziert erlassen wurde. (Glaubhaftmachung, ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung).

Zum Gewaltschutzgesetz hat Prof. Dr. Bock, Kriminologe mit Lehrstuhl bei der Univ. Mainz bereits vor Erlass des Gesetzes 2001 ein fulminant hellsichtiges Gutachten erstellt:

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Diese mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung hatte eine ausufernde und sich ständig steigernde Kriminalisierung meiner Person zur Folge – bei gleichzeitiger jahrelanger Entfremdung des Kindes. Während der gesamten Kriminalisierung meiner Person war der heutige Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab Juni 2009 weisungsgebender Generalstaatsanwalt.

Nachdem alle Bemühungen der Konfliktlösung bis 2008 gescheitert waren und sich insbesondere die Staatsanwältin Angelika Drescher aus Würzburg seit 2006 massiv schädigend und eskalierend gegen mich positioniert hatte und auch eine Verurteilung erreichte, zog ich mich 2008 zunächst schrittweise zurück. Eine zuvor im November 2007 über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarte Kontakanbahnung mit wöchentlichen Treffen war wieder gescheitert. Es gab ein einziges Treffen mit dem Kind im Januar 2008.

Infolge dieses Scheiterns wurde ich von der Mutter des Kindes wieder wegen „versuchter Nötigung“ zur Anzeige gebracht, sie als Kindesentfremderin und Falschbeschuldigerin ganz in manifestierter und unantastbarer „Opferrolle“ als Frau. Nach diensteifrigst folgendem Strafbefehl und meinem Widerspruch hiergegen erstellte ein Staatsanwalt Trapp (Drescher inzwischen Vorsitzende Richterin in Schweinfurt) dann diese Anklageschrift:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dies war für mich Anlass, am 18. Mai 2009 schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage gegen die Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, einzureichen – wegen ersichtlicher Verfolgung Unschuldiger.

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasste die Staatsanwaltschaft schließlich am 12. Juni (!) 2009, an anderer Stelle hieß es 15. Juni, angeblich Sicherungsmaßnahmen bei der Justizbehörde zu veranlassen, da sich angeblich aus meinem Schreiben vom 18. Mai die Gefahr eines akuten Amoklaufes, von „Mord und Totschlag“ bei der Justizbehörde Würzburg durch mich ergeben soll.

Bis auf den Staatsanwalt hatte dies bislang nur niemand „erkannt“….

Infolge wurde dennoch weder mein Handy geortet noch wurden sonst irgendwelche – bei einer angeblichen „akuten Bedrohung“ – zwingenden Maßnahmen gegen mich veranlasst – außer eben die Polizei beauftragt, mich festzunehmen, und zwar wegen einer ausstehenden Geldstrafe.
(Die Würzburger Polizeibeamtin Vierheilig, von Trapp direkt instruiert, sagte in der Hauptverhandlung aus, dass sie mich zweimal am 12.06. auf dem Mobiltelefon angerufen hatte und – nachdem ich mich meldete – wieder auflegte. Erklären konnte die Staatsanwaltschaft auch dieses lebensfremde Verhalten nicht, wo doch vorgeblich ein „akuter Amoklauf“ durch mich befürchtet wurde).

Der Vorgang war nun offenkundig karriereförderliche Chefsache, Staatsanwalt Thomas Trapp aus Würzburg drohte einem Polizeibeamten in Stuttgart mit Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung – wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

Mehr zufällig wurde ich dann am 21. Juni in Stuttgart festgenommen – und zwar als Teilnehmer des Halbmarathons. In einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung ist von einem „Gewalttäter“ die Rede, der per Haftbefehl aus Bayern gesucht werde (siehe Link).

Dieser Haftbefehl wurde am 22. Juni von Trapp – nachträglich – gefertigt. Tatvorwurf nun: Androhung eines „Amoklaufes“ bei der Justizbehörde Würzburg.

Es folgen fünf Wochen Haft, eine Haftprüfung, bei der die Fluchtgefahr erkennbar frei erfunden wurde und ein Gutachten durch den Würzburger Psychiater Groß – mit dem ich bereits im Jahr 2007 freiwillig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehrere Gespräche geführt hatte.

Nach zwei Gesprächen im Besucherraum der JVA Würzburg, wohin ich am Mittwoch nach der Festnahme von der JVA Stammheim aus per Einzeltransport „verschubt“ wurde, stellte dieser fest, dass ich nicht nur hochgefährlich sei, unter mehreren Persönlichkeitsstörungen leide sondern auch zunehmend unter paranoidem Wahn. Eine dauerhafte Unterbringung als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB sei quasi zwingend!

Am 05. August 2009 erfolgte die Überstellung in die Forensik Lohr. Noch beim Zusammenpacken dachte ich, nun werde ich – nach 5 Wochen „Untersuchungshaft“ als Unschuldiger – endlich entlassen…..die Skrupellosigkeit der Täter im Amt deutlich unterschätzt.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.

Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, Erstellung eines Obergutachtens.

Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzen Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich in der Forensik. Über fünf Tage wurden eine ausführliche Exploration und zusätzliche psychologische Tests durchgeführt. Abschluss war eine Podiumsveranstaltung der „Fallgeschichte“ im Hörsaal, juristische und psychologische Fakultät.

Am 04. März 2010 ging das Gutachten beim Landgericht Würzburg ein, am Nachmittag wurde per Fax durch die 1. Strafkammer meine sofortige Entlassung angeordnet.

Da das bei den Verantwortlichen wohl für erheblichen Wirbel sorgte, wurde mir seitens der Klinik gar geraten, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zurückzufahren.

Eine Woche später, 12. März 2010 ließ mich der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, Vorsitzender Dr. Baumann, CSU (unter Beteiligung des Richters Schepping) wegen Fluchtgefahr in der Wohnung in Stuttgart und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder festnehmen.

Es folgten nochmals fünf Wochen Haft (JVA Stammheim / JVA Würzburg) – ehe sich die Kammer des Landgerichts gegen das OLG behauptete und das zweite Mal die Entlassung aus der „Untersuchungshaft“ wegen erkennbar frei erfundener „Fluchtgefahr“ anordnete.

Im August 2010 folgte nach acht Verhandlungstagen die Feststellung, dass von Anfang an keine Straftat vorlag – was jedem objektiv urteilenden vernünftigen Menschen wohl von Anfang an klar gewesen sein dürfte!

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Im Nachtreten veranlasste der 1. Strafsenat des OLG Bamberg (wieder unter Beteiligung Richter Schepping) nach gescheitertem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft die vom Landgericht beim Freispruch zugewiesene Entschädigung für insgesamt ZEHN MONATE zu Unrecht erfolgter „Freiheitsentziehung“ zu verweigern. Motto des OLG: selbst schuld. Wer die sich über die bayerische Justiz beschwert, muss offenkundig damit rechnen, weggesperrt zu werden.

Mein Pflichtverteidiger, RA Mulzer aus Würzburg, der hervorragende und weit überobligatorische Arbeit leistete, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein.

Nach deren Nichtzulassung ist nun aktuell der Gesamtvorgang unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Dass mein „Fall“ ebenso wie der des Herrn Mollath so etwas wie ein „Irrtum“ oder ein Einzelfall ist, kann ich definitiv ausschließen.

Die anderen – mir zum Teil persönlich bekannt gewordenen – „Fälle“ sind nur bislang nicht in die Öffentlichkeit gedrungen! Sie stehen in Sachen Unrecht dem hier geschilderten in nichts nach.

Nach meiner Erfahrung besteht in Bayern im Strafvollzug und insbesondere im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB ein in Teilen rechtsfreier Raum, bar jeder objektiven Kontrolle.

Es braucht offenkundig nicht mehr als einen Psychiater und einen Richter, und die Staatsanwaltschaft kann jeden wegsperren.

Kontrollmechanismen versagen komplett.

………………………………………………………..

Hier die Originaldokumente:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Haftprüfung 23.07.09

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

OLG Bamberg 10.02.10

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Interview im SPIEGEL, Heft 35/13, Prof. Nedopil zum Thema „Gustl Mollath“ und in Zusammenhang mit dieser Gutachtenerstellung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Aufhebung Unterbringung 04.03.10

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart

OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Revision Staatsanwaltschaft 03.11.10

Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Verfassungsbeschwerde RA Mulzer 16.05.11

Entscheidung Verfassungsgericht 01.07.11

Schreiben an Andreas Voßkuhle 06.07.11

Beschwerde EGMR 1033-12

Ergänzung Beschwerde EGMR 1033-12 25.02.12

Schreiben Klinik 19.11.09

Entlarvende Pressberichte 09.04.09 u. 02.11.10

Telefonnotiz LG Anruf Chefarzt Forensik

Verweigerung Landtag 03.02.10

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

…………………………….

Zum Komplettversagen bei derarten familienrechtlichen Konfliktsituationen gibt es auch eine andere Seite, die ebenfalls geflissentlich unter den Teppich gekehrt wird:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288

Nicht jeder beschreitet – so wie ich – über Jahre und allen Provokationen, Ausgrenzungen und behördlichem Unrecht zum Trotz den Rechtsweg!

Und auch diesen Aspekt von Dramen gilt es aufzuzeigen:

http://derstandard.at/1363705757847/Papa-hat-sich-erschossen

Prof. Dr. Bock hat das bereits in seinem Gutachten 2001 der Politik ins Stammbuch geschrieben – bis heute ignoriert:

Nicht jeder hat die psychische Robustheit, derartes Unrecht und verursachtes Leid von einem Staat, der Rechte schützen und garantieren soll, zu verkraften!

Update, 20.09.2013

Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft und der Missachtung von Grundrechten (Art. 5, 13 GG!)ist es mir gelungen, diesen Bericht zu sichern:

„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Der Originalartikel der Mainpost ist wohl aus gutem Grund „verschwunden“. Es war nur noch die Sicherung in dem Forum „gamestar“ auffindbar (zwischenzeitlich auch diese nicht mehr?)…

Der Bericht erschien, bevor die Verantwortlichen versuchten, mich mittels ähnlicher Konstruktion in der Forensik wegzusperren!

Hier noch ein paar lesenswerte Berichte/Urteile für Alarmisten und Juristen:

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/09/landgericht-aachen-posting-von-dann-lauf-ich-amok-auf-facebook-ist-keine-straftat/

http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/zur-stoerung-des-oeffentlichen-friedens/

http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Auf-Wutausbruch-folgt-Geruecht-vom-Amoklauf-id7398476.html